mediadaten 2015 - Inventor Magazin

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mediadaten 2015 - Inventor Magazin
& Inventor
& Inventor
K o n s t r u k t i o n | M e c h a n i k | A n l a g e n b a u | A r c h i te k t u r | B a u | G I S | I n f r a s t r u k t u r
S o f t wa re | H a rd wa re | D i e n s t l e i s t u n g | We r k s to f fe | Ko m p o n e n te n
3/14
6/14
August/September
27. Jahrgang
www.autocad-magazin.de
ISSN-0934-1749
April/Mai
27. Jahrgang
www.autocad-magazin.de
ISSN-0934-1749
MEDIADATEN 2015
Nr. 01 | Gültig ab 01.10.2014
14,80 Euro sFr 29,60
& Inventor
D, A, CH: 14,80 Euro
K o n s t r u k t i o n | M e c h a n i k | A n l a g e n b a u | A r c h i te k t u r | B a u | G I S | I n f r a s t r u k t u r
S of t ware | Hard ware | D ienstleistung | Werkstoffe | Komponenten
Eine Publikation der
WIN-Verlag GmbH & Co. KG
& Inventor
Anzeige
NVIDIA GRID: Grafikprozessor-basierte Virtualisierung
Mehr Benutzer mit hoher
Grafikleistung versorgen
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S of t ware | Hard ware | D ienstleistung | Werkstoffe | Komponenten
Eine Publikation der
WIN-Verlag GmbH & Co. KG
Building Information Modeling (BIM) in der Haustechnik
Alle Gewerke im Blick
TOOL-CD:
mit Top-Tools,
LISP- und .NETProgrammen
sowie Demoversionen für
AutoCAD und
Inventor
PRAXIS
PRAXIS
MECHANIK
INVENTOR
Bild: liNear Gesellschaft für konstruktives Design mbH
TOOL-CD:
mit Top-Tools,
LISP- und .NETProgrammen
sowie Demoversionen für
AutoCAD und
Inventor
MECHANIK
Anlagenplanung mit der Autodesk
Factory Design Suite Seite 14

Schneller Anschluss von Sensoren
und Aktoren mit Remote-I/O Seite 28


Tipps & Tricks: Visualisierung mit
Showcase 2014 Seite 60

Ripploh: einheitliche Plattform
beim Schaltanlagenbau Seite 72


Showcase 2014 Seite 60
Tipps & Tricks: Visualisierung mit
Expertenwissen: Tipps und Tricks
für AutoCAD-Anwender Seite 10
¢
Experten im Gespräch: Wichtige
Trends in der Mechatronik Seite 31
¢
SPEZIAL: Virtual Reality
unterstützt mit der Autodesk
 Anlagenplanung
Seite 42
die Fabrikplanung PRAXIS
¢
CAD- und TGA-Lösung im
Zusammenspiel Seite 24
¢
Automatisierung: Kompressoren auf
dem Prüfstand Seite 54
¢
CAD-Monitore: Mehrschirmlösungen
Seite 50
oder 4K-Displays?
Inventor
3D-Laserscanning: Datenerfassung
beim Bauen im Bestand Seite 44
beim Schaltanlagenbau Seite 72
Ripploh: einheitliche Plattform

beim Bauen im Bestand Seite 44
3D-Laserscanning: Datenerfassung

und Aktoren mit Remote-I/O Seite 28
Schneller Anschluss von Sensoren

in der Dachkonstruktion Seite 40
Neuer Wiener Hauptbahnhof: BIM
MECHANIK
BAUWESEN
AutoCAD und
versionen für
sowie DemoProgrammen
¢
Zusammenspiel Seite 24
CAD- und TGA-Lösung im
¢
dem Prüfstand Seite 54
Automatisierung: Kompressoren auf
¢
LISP- und .NEToder 4K-Displays?
50
mitSeite
Top-Tools,
TOOL-CD:
CAD-Monitore: Mehrschirmlösungen
¢
für AutoCAD-Anwender Seite 10
Expertenwissen: Tipps und Tricks
¢
Trends in der Mechatronik Seite 31
Experten im Gespräch: Wichtige
¢
die Fabrikplanung Seite 42
SPEZIAL: Virtual Reality unterstützt
MECHANIK
Neuer Wiener Hauptbahnhof: BIM
in der Dachkonstruktion Seite 40

Factory Design Suite Seite 14
¢
PRAXIS
BAUWESEN

INVENTOR
Inventor
AutoCAD und
versionen für
sowie DemoProgrammen
LISP- und .NETmit Top-Tools,
Hbm ngiseD sevitkurtsnok rüf tfahcslleseG raeNil :dliB
Grafikleistung versorgen
Mehr Benutzer mit hoher
TOOL-CD:
WIN-Verlag GmbH & Co. KG
NVIDIA GRID: Grafikprozessor-basierte Virtualisierung
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S of t ware | Hard ware | D ienstleistung | Werkstoffe | Komponenten
Konstruktion | Mechanik | Anlagenbau | Architektur | Bau | GIS | Infrastruktur
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Eine Publikation der
& Inventor
Vorwort
Alle
Ansprechpartner
Gewerke
Blick
Summaryim
& Rubriken
Anzeigenpreisliste
3/14
April/Mai
27. Jahrgang
www.autocad-magazin.de
Termin- & Themenplan
ISSN-0934-1749
14,80 Euro sFr 29,60
Titelportrait
Vertrieb & Auflage
Leserbefragung
Online-Werbung
& -Preisliste
Verlagsprogramm
AGB
& Inventor
INHALT
VORWORT............................................................................................3
IHRE ANSPRECHPARTNER..................................................................4
SUMMARY............................................................................................5
RUBRIKEN............................................................................................6
ANZEIGEN-PREISLISTE.......................................................................7
TERMIN- UND THEMENPLAN.......................................................... 15
TITELPORTRAIT................................................................................ 18
VERTRIEB/AUFLAGE........................................................................ 21
LESERBEFRAGUNG.......................................................................... 22
ONLINE-PREISLISTE......................................................................... 25
VERLAGSPROGRAMM..................................................................... 30
AGB.................................................................................................... 31
Media-Informationen 2015 | Autocad Magazin | 2
Vorwort
Ansprechpartner
Summary & Rubriken
Anzeigenpreisliste
Termin- & Themenplan
Titelportrait
Vertrieb & Auflage
Leserbefragung
Online-Werbung
& -Preisliste
Verlagsprogramm
AGB
LIEBE INTERESSENTEN, LIEBE KUNDEN,
das vergangene Jahr wurde in der Informationstechnologie stark von den Enthüllungen Edward Snowdens
geprägt.
jüngeren Nutzern ab. Eine gute Gelegenheit für Sie,
die Online-Werbemöglichkeiten, die unser Verlagshaus
bietet, noch stärker als bisher wahrzunehmen.
Was passiert mit meinen Daten? Über diese Frage
haben sicher viele von Ihnen in diesem Jahr nachgedacht. Das Internet vergisst nicht und ist nach wie vor
in weiten Teilen ein unkontrollierter Raum. Schnell ist
ein Artikel auf einer Webseite oder einem Blog verfasst
und in wenigen Stunden an hunderte oder tausende
Interessierter verteilt.
Doch auch im Printbereich gibt es immer wieder
Trends. Aktuell ist wieder bei mehr Firmen das Advertorial angesagt, ist es doch meist etwas günstiger
zu bekommen als eine Anzeige. Bei aller Kostenersparnis sollte man jedoch nicht vergessen, dass viele
Entscheider selektiv lesen, also nur, wenn Sie schon im
Vorfeld durch Werbeaktionen aufmerksam gemacht
wurden auch bereit sind, sich näher mit einem Thema
zu beschäftigen.
Dabei wird oft die Qualität der Information nicht oder
nur teilweise hinterfragt. Welchen Inhalten kann ich
vertrauen, weil sie objektiv und nach journalistischen
Qualitätsmaßstäben recherchiert sind und welche
werden aus eigennützigen Interessenslagen lanciert?
Deutschland mit seinen vielen Special-Interest-Titeln
und Fachzeitschriften hat hier eine besondere Möglichkeit, sorgfältig recherchierte Informationen interessierten Nutzern im Internet anzubieten.
Klar, dass qualitativ hochwertige Informationen nicht
kostenlos zu haben sind. Wie jüngst zu lesen war,
nimmt die Gratis-Mentalität im Internet gerade bei den
Bernd Heilmeier
Verlagsleiter
Wie so oft ist die Welt also nicht schwarzweiß, weder
bei Online noch im Print.
In diesem Sinne wünschen wir Ihnen ein glückliches
Händchen für erfolgreiche und ausgewogene Mediaentscheidungen in 2015.
Ihr WIN-Verlag
Bernd Heilmeier
Verlagsleiter
Media-Informationen 2015 | Autocad Magazin | 3
Vorwort
Ansprechpartner
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Termin- & Themenplan
Titelportrait
Vertrieb & Auflage
Leserbefragung
Online-Werbung
& -Preisliste
Verlagsprogramm
AGB
& Inventor
IHRE ANSPRECHPARTNER
MEDIABERATUNG:
ANZEIGENDISPOSITION:
Chris Kerler
Telefon: 08106/350-220
Telefax: 08106/350-190
E-Mail: [email protected]
PLZ 1-3, 5, 8-9 + Ausland
Erika Hebig
Telefon: 08106/350-256
E-Mail: [email protected]
VERTRIEB:
Kooperationen:
Sabine Immerfall
Telefon: 08106/350-131
Telefax: 08106/350-190
E-Mail: [email protected]
VERLAGSLEITUNG:
Bernd Heilmeier
(anzeigenverantwortlich)
Telefon: 08106/350-251
E-Mail: [email protected]
Helga Wrobel
Telefon 08106/350-132
E-Mail: [email protected]
CHEFREDAKTION +
OBJEKTLEITUNG:
Rainer Trummer
Telefon: 08106/350-152
E-Mail: [email protected]
MEDIABERATUNG:
PLZ 0, 4, 6-7
Tilmann Huber
Telefon: 08106/350-240
E-Mail: [email protected]
REDAKTION:
Andreas Müller
(Ltd. Redakteur)
Telefon: 08106/350-164
E-Mail: [email protected]
VERLAG:
WIN-Verlag GmbH & Co. KG
Johann-Sebastian-Bach-Str. 5
85591 Vaterstetten
Telefon: 08106/350-0
Telefax: 08106/350-190
E-Mail: [email protected]
Internet: www.win-verlag.de
Media-Informationen 2015 | Autocad Magazin | 4
Vorwort
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Termin- & Themenplan
Titelportrait
Vertrieb & Auflage
Leserbefragung
Online-Werbung
& -Preisliste
Verlagsprogramm
AGB
& Inventor
SUMMARY
AUSZUG TITELPORTRAIT
Die exklusive Zielgruppenansprache der Autodesk-Anwender ist einzigartig für das AUTOCAD & Inventor Magazin
und bietet eine einmalige Möglichkeit, dieses qualitativ
und quantitativ hochattraktive Kundenpotenzial mit einem
Fachmedium gezielt zu erreichen.
Dabei stehen nicht nur IT-Themen im Mittelpunkt – wir
berichten über alle Aspekte, die für Konstrukteure und
Planer wichtig sind. Besonders fokussieren wir uns auf Innovationen aus den Bereichen Antriebstechnik, Automatisierungstechnik, Verbindungstechnik, Konstruktionsbauteile,
Fluidtechnik, Elektrotechnik und Werkstoffe.
Das AUTOCAD & Inventor Magazin wendet sich als unabhängiges Praxismagazin an alle Anwender und Entscheider
von Firmen, die mit Autodesk-Lösungen oder darauf
basierenden Branchen-, Konstruktions-, Planungs- und Entwicklungs-Applikationen anderer Hersteller arbeiten. Die
Anwender sind im Wesentlichen Konstrukteure, Ingenieure,
Architekten, Planer, Techniker und technische Zeichner in
den Branchen Maschinenbau, Mechanik, Architektur, Bau,
Gebäudeautomation, Geografische Informationssysteme
(GIS), Anlagenbau, Haustechnik und Elektrotechnik.
Das AUTOCAD & Inventor Magazin bietet seinen Lesern konkrete Problemlösungshilfen für effizientere Konstruktions-,
Entwicklungs- und Planungsprozesse. Dabei berichten wir
über Branchen-Applikationen und ergänzende Lösungen
sowie über Hardware-Produkte. Ein umfangreicher Praxisteil
mit Tipps & Tricks ermöglicht es dem Leser zudem, mehr aus
seiner CAD-Installation herauszuholen.
BRANCHEN
Das AUTOCAD & Inventor Magazin fokussiert die Branchen:
• Maschinenbau • Architektur/Bauwesen/Tiefbau • Umwelttechnik • Automobilbau • Luft- und Raumfahrt •Anlagenbau
• Kunstofftechnik • Schiffbau • Werkzeug- und Formenbau
• Konsumgüterindustrie • Medizin- und Labortechnik • Verpackungstechnik • Lebensmittelindustrie • Druckindustrie •
Optik, Audio, Video • Verkehrstechnik • Elektronikindustrie
ZIELGRUPPE
Das AUTOCAD & Inventor Magazin wendet sich als unabhängiges Praxismagazin an alle Anwender und Entscheider
von Firmen, die mit Autodesk-Lösungen oder darauf
basierenden Branchen-, Konstruktions-, Planungs- und Entwicklungs-Applikationen anderer Hersteller arbeiten. Die
Anwender sind im Wesentlichen Konstrukteure, Ingenieure,
Architekten, Planer, Techniker und technische Zeichner in
den Branchen Maschinenbau, Mechanik, Architektur, Bau,
Gebäudeautomation, geografische Informationssysteme
(GIS), Anlagenbau, Haustechnik und Elektrotechnik.
WERBEMÖGLICHKEITEN
Print: Anzeigen, Advertorials, Titelportraits, Beilagen, Einhefter, Beikleber, Banderolen, Sonderwerbeformen
Online: Billboard, Wallpaper, Maxi Ad, Leaderboardbanner,
Skyscraper, Rectangle, Videorectangle, Einträge, Whitepaper
Newsletter: Superbanner, Skyscraper, Textanzeigen uvm.
THEMENSPEKTRUM
CAD-Praxis Datenaustausch, AutoCAD-Tuning, AutoCAD-Programmierung, Datenarchivierung, Projektmanagement, Tipps & Tricks für den Konstruktionsalltag,
Workshops, Visualisierung, Konstruktionsmethodiken,
Wissensmanagement, Best Practice
Software & Branchenlösungen für Konstrukteure und
Planer Applikationen für Maschinen- und Anlagenbau, Architektur und Bauwesen, Geografische Informationssysteme
(GIS) und Infrastruktur, Facility Management, Haustechnik,
Elektrotechnik/Elektronik, Teilebibliotheken, Tools & Utilities
für AutoCAD, technische Dokumentation, Illustration,
CAD-Viewer, Datenkonverter, Vektorisierungslösungen, Collaboration-Lösungen, Lösungen für das Produktdatenmanagement (PDM), Lösungen für das Produktlebenszyklusmanagement (PLM), Lösungen für das Building Information
Modelling (BIM), CAD-Datensicherheit, Enterprise Ressource
Planning (ERP), Customer Relationship Management (CRM),
Enterprise Content Management (ECM), DokumentenManagement-Systeme (DMS)
Komponenten (Produkte und Komplettsysteme) Antriebstechnik (Motoren, Bremsen, Kupplungen, Getriebe, Lineareinheiten, Wälz-, Gleit-, Linear- und Magnetlager, Riemen,
Ketten, Zahnräder), Automatisierung (Steuerungen, IPCs,
Feldkommunikation, Sensorik, industrielle Bildverarbeitung,
Mess- und Prüftechnik, Robotik, Handhabungstechnik,
Schalter, Eingabesysteme), Konstruktionsbauteile
(Schwingungselemente, Stoßdämpfer, Federn, Dichtungen,
Schutz-, Bedien-, Spann- und Aufstellelemente), Verbindungstechnik (Kleben, Schweißen, Löten, Schrauben,
Nieten, Klemmen, Sicherungselemente), Fluidtechnik
(Hydraulik, Pneumatik, Vakuumtechnik, Pumpen, Kompressoren, Rohre, Schläuche, Armaturen, Ventile, Filter, Zylinder),
Elektrotechnik (Steckverbinder, Anschlusstechnik, Kabel,
Leitungen, Energieführung, Schalter, Relais, Stromversorgungen, Gehäuse, Schaltschränke, Lüfter), Optik und
Bildverarbeitung (Kameras, Bilderfassung, -auswertung,
Anzeigeelemente, Optoelektronik, Lasertechnik, optische
Komponenten), Brandschutz Werkstoffe und Materialien für Konstrukteure, Architekten, Bauingenieure und
Baufachleute
Hardware Workstations, Server, professionelle Grafikkarten,
Großformatdrucker, Drucklösungen, Flachbildschirme,
Peripheriegeräte, Speicherlösungen & Storage, Großformat-Scanner, Datenprojektoren, 3D-Laserscanner, 3D-Drucker, mobile Endgeräte
Media-Informationen 2015 | Autocad Magazin | 5
Vorwort
Ansprechpartner
Summary & Rubriken
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Termin- & Themenplan
Titelportrait
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Leserbefragung
Online-Werbung
& -Preisliste
Verlagsprogramm
AGB
& Inventor
RUBRIKEN
SZENE: Vorschau und Rückblick auf Messen
und Kongresse, Unternehmens- und Personalmeldungen, Interviews zu aktuellen Anlässen
BRANCHE: Trends, Expertengespräche zu
aktuellen Themen, Interviews und Statements;
Anwendungen
• Architektur: Anwendungen für Building
Information Modeling, Planung, Visualisierung,
Projektmanagement, Facility Management
• GIS & Infrastruktur: Lösungen für Vermessung, Datenerfassung, Verkehrsplanung, Stadtund Landschaftsplanung
• Maschinenbau: Autodesk Inventor, Lösungen
und Komponenten für die Konstruktion, Simulation, Dokumentation und Visualisierung
PRAXIS: Arbeiten mit großen Baugruppen,
regelbasierte Konstruktion, direkte Modellierung, Rendering, Konstruktionsdokumentation,
Fertigungsdokumentation, Autodesk Inventor
anpassen mit Apps, Programmierung, Leichtbau
und Bionik, Anforderungsmanagement, Konstruktionsmethodik, Innovationsmanagement,
Kostenmanagement, Projektmanagement.
ANTRIEBSTECHNIK: Konstruktion von Motoren, Bremsen, Kupplungen, Getrieben; Integration von Konstruktionsbauteilen und Normteilen
in CAD und Simulation
AUTOMATISIERUNG UND ELEKTROTECHNIK: Design und Konstruktion von
Schaltschränken, Steuerungen und mechatronischen Systemen; Sensorik, Messtechnik in der
Produktentwicklung, Montageautomation
WERKSTOFFE: TRENDS, WERKSTOFFAUSWAHL: Metalle, Kunststoffe, Keramik, Verbundwerkstoffe, Oberflächen; Werkstoffsimulation
SOFTWARE: Applikationen für Datenmanagement, Dokumentenmanagement, technische
Dokumentation und ERP, Tools & Utilities,
Viewer, Datenkonverter; Datensicherheit
HARDWARE: CAD-Workstations, Server,
Grafikkarten, Großformatdrucker, 3D-Displays,
Projektoren, 3D-Scanner, 3D-Drucker, Storageund Backup-Lösungen, Eingabegeräte
FERTIGUNG: Rapid-Technologien, 3D-Druck,
Industrie 4.0, Anwendungen und Lösungen für
Fabrikplanung und Anlagenbau
Media-Informationen 2015 | Autocad Magazin | 6
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Termin- & Themenplan
Titelportrait
Vertrieb & Auflage
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& -Preisliste
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AGB
1AUFLAGE:
Druckauflage 2015:
12.000 Exemplare
verbreitete Auflage:
10.757 Exemplare
(Durchschnitt im Zeitraum Q3/2013 – Q2/2014)
Abonnenten:
1.948 Exemplare
(Durchschnitt im Zeitraum Q3/2013 – Q2/2014)
(siehe Schema 2)
2ZEITSCHRIFTENFORMAT:
Heftformat
Satzspiegel:
Beschnitt:
P
ANZEIGEN-PREISLISTE GÜLTIG AB 01.10.2014
& Inventor
210 mm x 297 mm
180 mm x 266 mm
3 mm an allen Seiten
3DRUCK- UND BINDEVERFAHREN,
DRUCKUNTERLAGEN:
Offsetdruck, Klebebindung
Druckunterlagen:
Daten im PDF/X3-Format,
andere Datenformate auf Anfrage.
Farbprofil: ISO Coated v2 300% des ECI
(www.eci.org)
Alle Farbelemente müssen in 4c nach Euroskala
(CMYK) angelegt sein, Sonderfarben, z.B. HKS
oder Pantone, sind nicht möglich und müssen
nach Euroskala angelegt sein. Tonwertabweichungen sind im Toleranzbereich des Offsetverfahrens ­begründet.
6ZAHLUNGSBEDINGUNGEN:
Datenübertragung:
E-Mail an [email protected]
Satzkosten sowie die Anfertigung der druckfertigen Daten werden zum Selbstkostenpreis
berechnet.
Weitere Informationen zur Datenübergabe auf
Anforderung über die Anzeigendisposition.
4TERMINE:
Erscheinungsweise:
8x jährlich
Erscheinungstermine: siehe Termin
und Themenplan
5VERLAG:
Hausanschrift:
WIN-Verlag GmbH & Co. KG
Johann-Sebastian-Bach-Straße 5
85591 Vaterstetten
Internet:
www.autocad-magazin.de,
www.inventor-magazin.de
Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlich
geltenden Mehrwertsteuer. Rechnungen sind
spätestens acht Tage nach Erstverkaufstag (EVT)
der Ausgabe fällig. Bei Zahlungseingang vor
EVT: 2 % Skonto. Allen Aufträgen liegen unsere
Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.
UST-ID-Nr. DE813744143.
Bei Auslandskunden:
Überweisung spesenfrei für den Begünstigten.
Vorauskasse.
Bankverbindung:
Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg,
Konto-Nr. : 496 208, BLZ: 702 501 50
IBAN: DE86 7025 0150 0000 4962 08
Swift-BIC: BYLADEM1KMS
Anzeigenabteilung:
Verlagsleitung: Bernd Heilmeier (verantw.)
Telefon: 08106/350-251
E-Mail: [email protected]
Media-Informationen 2015 | Autocad Magazin | 7
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Ansprechpartner
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Titelportrait
Vertrieb & Auflage
Leserbefragung
Online-Werbung
& -Preisliste
Verlagsprogramm
AGB
ANZEIGEN-PREISLISTE
P
7 ANZEIGENFORMATE UND PREISE:
Format
Satzspiegel
Anschnitt
Grundpreis s/w
2C
3C
4C
2/1 Seiten
390 x 266
420 x 297
11.420,–
12.280,–
13.200,–
14.200,–
1/1 Seite
180 x 266
210 x 297
6.020,–
6.470,–
6.960,–
7.480,–
118 x 266
180 x 175
135 x 297
210 x 195
4.810,–
5.170,–
5.560,–
5.980,–
2/3 Seite
hoch
quer
Juniorpage
132 x 187
150 x 212
4.410,–
4.740,–
5.100,–
5.480,–
1/2 Seite
hoch
quer
90 x 266
180 x 130
105 x 297
210 x 147
3.910,–
4.200,–
4.520,–
4.860,–
1/3 Seite
hoch
quer
58 x 266
180 x 86
75 x 297
210 x 105
2.700,–
2.910,–
3.130,–
3.360,–
1/4 Seite
hoch
quer
90 x 130
180 x 65
----------210 x 73
2.090,–
2.250,–
2.420,–
2.600,–
1/8 Seite
hoch
quer
42 x 130
90 x 60
---------------------
1.250,–
1.340,–
1.440,–
1.550,–
Titelpaket Titel + 2 Seiten Interview*
*Die Gestaltung erfolgt nur in Absprache und unter Einhaltung der Vorgaben durch die Redaktion. Die Veröffentlichungen werden mit dem Hinweis
ANZEIGE gekennzeichnet.
7.950,–
Advertorials sind im Format 2/1-, 1/1- und 1/2-seitig zum halben Anzeigenpreis möglich.
Rabatte siehe Punkt 11 Seite 13.
8ZUSCHLÄGE:
8.1 PLATZIERUNG: 15 % Zuschlag für 4. Umschlagseite (Rücktitel) 10 % Zuschlag für 2. und 3. Umschlagseite 10 % Zuschlag für Platzierungswunsch
8.2 FORMATE:
Anzeigen im Anschnitt/über Bund ohne zusätzliche Kosten.
Media-Informationen 2015 | Autocad Magazin | 8
Vorwort
Ansprechpartner
Summary & Rubriken
Anzeigenpreisliste
Termin- & Themenplan
Titelportrait
Vertrieb & Auflage
Leserbefragung
Online-Werbung
& -Preisliste
Verlagsprogramm
AGB
ANZEIGEN-PREISLISTE
P
MUSTERFORMATE
(alle Maße in mm, Breite x Höhe), Anschnittformate zuzüglich 3 mm Beschnitt an allen Seiten
1/1: 180 x 266
1/1:
im Anschnitt 210 x 297
1/2 hoch: 90 x 266
1/2 hoch:
im Anschnitt 105 x 297
1/2 quer: 180 x 130
1/2 quer:
im Anschnitt 210 x 147
1/3 hoch: 58 x 266
1/3 hoch:
im Anschnitt 75 x 297
1/3 quer: 180 x 86
1/3 quer:
im Anschnitt 210 x 105
1/4 quer: 180 x 65
1/4 hoch:
90 x 130
Juniorpage: 132 x 187
Juniorpage:
im Anschnitt 150 x 212
1/8 quer: 90 x 60
1/8 hoch:
42 x 130
Media-Informationen 2015 | Autocad Magazin | 9
Vorwort
Ansprechpartner
Summary & Rubriken
Anzeigenpreisliste
Termin- & Themenplan
Titelportrait
Vertrieb & Auflage
Leserbefragung
Online-Werbung
& -Preisliste
Verlagsprogramm
AGB
ANZEIGEN-PREISLISTE
9RUBRIKANZEIGEN:
9.1 ANZEIGEN IM INDUSTRIELLEN THEMENUMFELD:
Format
1/1 Seite
2/3 Seite
Juniorpage
1/2 Seite
1/3 Seite
1/4 Seite
1/8 Seite
Grundpreis
s/w
5.300,–
3.600,–
3.300,–
2.850,–
1.950,–
1.500,–
900,–
2C
5.700,–
3.870,–
3.550,–
3.070,–
2.100,–
1.610,–
970,–
3C
6.130,–
4.160,–
3.820,–
3.300,–
2.260,–
1.730,–
1.040,–
4C
6.590,–
4.480,–
4.100,–
3.540,–
2.420,–
1.870,–
1.120,–
P
9.3 EINTRAG IM INDEX (PRINT + ONLINE):
Einkaufsführer Durchbuchung für 8 Ausgaben (inkl. Logo und Firmenprofil)
in 1 Rubrik
1.250,–
in 2 Rubriken
2.150,–
in 3 Rubriken
3.000,–
in 4 Rubriken
3.800,–
je weitere Rubrik
850,–
*Die Preise gelten nur für Anzeigeninhalte aus dem industriellen Themenumfeld.
9.2 EINTRAG IM VERANSTALTUNGSKALENDER
(PRINT + ONLINE):
Preise 4c in Euro
Eintrag in 8 Ausgaben (Logo, Adresse, bis 500 Zeichen Text)
1.350,–
Eintrag in 1 Ausgabe (Logo, Adresse, bis 500 Zeichen Text)
190,–
Media-Informationen 2015 | Autocad Magazin | 10
Vorwort
Ansprechpartner
Summary & Rubriken
Anzeigenpreisliste
Termin- & Themenplan
Titelportrait
Vertrieb & Auflage
Leserbefragung
Online-Werbung
& -Preisliste
Verlagsprogramm
AGB
ANZEIGEN-PREISLISTE
ATC-Verzeichnis (autorisierte Trainings-Center)
Buchung mit Logo für 8 Ausgaben
P
Applikationsverzeichnis
760,–
Buchung mit Logo und Text für 8 Ausgaben
1.250,–
Education-Index (nichtautorisierte Schulungsanbieter)
Buchung mit Logo für 8 Ausgaben
760,–
Media-Informationen 2015 | Autocad Magazin | 11
Vorwort
Ansprechpartner
Summary & Rubriken
Anzeigenpreisliste
Termin- & Themenplan
Titelportrait
Vertrieb & Auflage
Leserbefragung
Online-Werbung
& -Preisliste
Verlagsprogramm
AGB
ANZEIGEN-PREISLISTE
9.4 AUTOCAD-STELLENMARKT:
Printanzeigen (inkl. Textanzeige auf unserer Magazin-Webseite):
Breite x Höhe in mm
Format
Hoch
Quer
Preise 4c in Euro
1/1 Seite
180 x 266
---------
4.160,–
1/2 Seite
90 x 266
180 x 130
2.700,–
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Ihre Online-Anzeige erscheint am Erscheinungstag des AUTOCAD & Inventor
Magazins, wenn die Abgabe der Vorlage mind. 8 Werktage vorher erfolgt ist.
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StepStone profitieren.
Nationale Buchung – der StepStone-Vorteil:
> Herausragende Reichweite der führenden Jobbörse Deutschlands mit
über 7,2 Mio. Visits pro Monat
> zusätzliche Veröffentlichung auf über 200 weiteren StepStone-Kooperationsportalen
> 30 Tage Online-Präsenz
> aktive Ansprache von passenden Bewerbern aus über 500.000 registrierten StepStone-Job-Mail-Abonnenten
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Schnelligkeit, Flexibilität, geringe Kosten. Unser Anzeigenformat bietet viel
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dem WIN-Verlag unter www.autocad-magazin.de und unter www.StepStone.
de, sowie auf weiteren intensiv genutzten Internetseiten von mehr als 200
StepStone-Kooperationspartnern.
Es können keine Rabatte auf die Online-Eingabe gewährt werden. Bei
ausländischer Rechnungsanschrift erfolgt die Anzeigenveröffentlichung nur
gegen Vorkasse, Details folgen im Buchungsverlauf.
Nutzen Sie dieses Angebot unter
www.autocad-magazin.de/stellenmarkt.html
HINWEIS: Für die Online-Anzeigen gelten die
AGBs der StepStone Deutschland AG.
Media-Informationen 2015 | Autocad Magazin | 12
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& -Preisliste
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AGB
ANZEIGEN-PREISLISTE
10SONDERWERBEFORMEN:
Advertorials, Titel- und Umschlagkombinationen, Sonstiges*
P
*Außer den genannten Werbemöglichkeiten bieten wir auch individuelle
Kommunikationslösungen für unsere Kunden. Von individuellen Sonderheften über zielgruppengenaue Branchensupplements bis hin zu herstellerspezifischen Lösungskatalogen, in denen die wichtigsten Parameter der
Vertriebspartner dargestellt werden. Unser Slogan „Wir kümmern uns um
die Integration von Lösungen“ ist keine leere Worthülse. Sprechen Sie bitte
mit uns über Ihre Ideen!
Technische Daten und Preise zu allen Sonderwerbeformen auf Anfrage.
Umschlag mit
eingeklappter Vorderseite
Die nach links ausklappbare Seite
ist mit der Titelseite verbunden.
4-seitig. Die Produktion erfolgt
durch den Verlag.
Umschlag mit
eingeklappter Rückseite
Die nach rechts ausklappbare Seite
ist mit der hinteren Umschlagseite
verbunden. 4-seitig. Die Produktion erfolgt durch den Verlag.
Sprechen Sie mit unserer Produktion ab, wie Ihre Sonderwerbeformen
in der Weiterverarbeitung zu realisieren sind. Bitte klären Sie dies vor der
Herstellung Ihrer Werbeform.
11RABATTE:
bei Abnahme innerhalb eines Insertionsjahres
(Beginn mit dem Erscheinen der ersten Anzeige)
MalstaffelMengenstaffel
ab 2 Anzeigen
3%
ab 2 Seiten
5%
ab 4 Anzeigen
6%
ab 4 Seiten 10%
ab 6 Anzeigen
10%
ab 6 Seiten 15%
ab 8 Anzeigen
15%
ab 8 Seiten 20%
Die Rabattstaffeln gelten nicht für Titelpakete und Einträge/Marktanzeigen. Auf alle Schaltungen, die über eine Werbe- oder Mediaagentur erfolgen, gewähren wir bis zu 15% AE. Ausgenommen davon sind Aufträge im
Rahmen der Kooperation mit StepStone.
Titel-Flappe
1/1 Seite wird zur einen Hälfte über
den Titel und zur anderen Hälfte
über die hintere Umschlagseite
gelegt. Die Produktion erfolgt
durch den Verlag.
Altarfalz-Titel
Titel lässt sich nach links und
rechts ausklappen. 2-seitig. Die
Produktion erfolgt durch den
Verlag.
12KOMBINATIONEN:
Bei Schaltaufträgen in mehreren Magazinen der WIN-Verlag GmbH & Co.
KG erhält der Auftraggeber zusätzlich zur regulären Rabattierung 5 %
Kombirabatt.
Media-Informationen 2015 | Autocad Magazin | 13
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ANZEIGEN-PREISLISTE
13 EINHEFTER (BEIHEFTER):
Nicht rabattierbar. Bei Schaltung über eine Werbe- oder Mediaagentur
gewähren wir Agenturprovision. Ausgenommen davon sind Aufträge in
Kooperation mit StepStone.
Preis je angefangene tausend Exemplare:
2-seitig
Euro 290,–
4-seitig
Euro 380,–
8-seitig
Euro 460,–
Weitere Umfänge auf Anfrage.
Format:
mind. DIN A5 (148 x 210 mm), Anlieferung gefalzt und geschnitten.
Beschnittzugaben auf Anfrage
Relevante Teile wie Texte und Logos sollten auf ein maximales Format von
200 x 286 mm ausgelegt sein, da es beim Schneiden der Hefte immer zu
Schneide­differenzen kommen kann.
Papierstärke:
4-Seiter mind. 90 g /m2, ab 8-Seiter mind. 60 g /m2 bis max. 300 g
14BEILAGEN:
Nicht rabattierbar. Bei Schaltung über eine Werbe- oder Mediaagentur
gewähren wir Agenturprovision. Ausgenommen davon sind Aufträge in
Kooperation mit StepStone.
Preis:
> maschinelle Verarbeitung:
Euro 260,– je angefangene 1.000 Ex. bis 25 g (inkl. Postgeb.), bis 50 g
Euro 290,–, ab 50 g auf Anfrage – Muster bitte vorab an den Verlag.
> manuelle Verarbeitung: auf Anfrage – Muster bitte vorab an den Verlag.
Formate:
Mindestformat: Höchstformat: DIN A6, 105 mm breit x 148 mm hoch
200 mm breit x 287 mm hoch
Papierstärke:
mind. 80 g/m2
Technische Anforderungen:
Die Beilagen müssen für die maschinelle Bearbeitung geeignet sein (Muster
P
bitte vorab an den Verlag). Beilagen, die nicht maschinell verarbeitbar sind,
sind nur nach Rücksprache mit dem Verlag und gegen Aufpreis möglich.
15 AUFGEKLEBTE WERBEMITTEL:
Beikleber:
Nicht rabattierbar. Bei Schaltung über eine Werbe- oder Mediaagentur
gewähren wir Agenturprovision. Ausgenommen davon sind Aufträge in
Kooperation mit StepStone. Preis:
> maschinelle Verarbeitung:
Euro 135,– (inkl. Postgeb.) je angefangene 1.000 Ex. – Muster bitte vorab
an den Verlag.
> manuelle Verarbeitung: auf Anfrage – Muster bitte vorab an den Verlag.
Technische Anforderungen:
Standardformat DIN A6, maschinelle Online-Klebung parallel zum Bund,
abweichende Formate sowie genaue Klebezonen (Minimum 35 mm vom
Bund und 10 mm von den Seitenrändern) bitte abstimmen, mind. Format:
120 x 120 mm, max. Format: 210 x 148 mm
Mindestformat Trägeranzeige: 1/1 Seite
CD-Beikleber:
nicht rabattierbar, wir gewähren jedoch Agenturprovision
Preis:
> maschinelle Verarbeitung: Euro 250,– (inkl. Postgeb.) je angefangene
1.000 Ex. – Muster bitte vorab an den Verlag.
> manuelle Verarbeitung: auf Anfrage – Muster bitte vorab an den Verlag.
Technische Anforderungen:
Abweichende Formate sowie genaue Klebezonen (Minimum 35 mm vom
Bund und 10 mm von den Seitenrändern) bitte abstimmen.
Mindestformat Trägeranzeige: 1/1 Seite
Anlieferung in Papiertasche 124 x 124 mm
16 LIEFERANSCHRIFT FÜR EINHEFTER, BEILAGEN UND AUFGEKLEBTE WERBEMITTEL:
auf Anfrage
Media-Informationen 2015 | Autocad Magazin | 14
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AGB
& Inventor
T
TERMIN- UND THEMENPLAN
Termine
Themenschwerpunkte
Messen
Ausgabe 2/2015
• Software-Applikationen für den Maschinenbau
• Facility Management: Trends und Lösungen
• Building Information Modeling (BIM) für
Architekten und Bauingenieure
• GIS: Verkehrsplanung
• Workstations für Konstrukteure (stationär,
mobil, Virtualisierung)
• Komponenten für den Maschinenbau
18.02. - 19.02.2015
24.02. - 26.02.2015
24.02. - 27.02.2015
24.02. - 27.02.2015
24.02. - 28.02.2015
05.03. - 15.03.2015
11.03. - 12.03.2015
16.03. - 20.03.2015
18.03. - 20.03.2015
24.03. - 26.03.2015
27.03. - 29.03.2015
FeuerTRUTZ, Nürnberg
embedded world, Nürnberg
intec, Leipzig
Z 2015 - Die Zuliefermesse, Leipzig
R+T, Stuttgart
Internationaler Automobil-Salon, Genf (CH)
all about automation, Dortmund
CeBIT, Hannover
Eltefa, Stuttgart
Facility Management, Frankfurt/Main
Baumesse, Darmstadt
• Trends und neue Lösungen von der Hannover
Messe (IT, Antriebstechnik, Automatisierung)
• Lösungen für die Metallindustrie (inkl. Blechbearbeitung)
• Grafiklösungen für Konstrukteure, Architekten, Planer und Designer
• Medizintechnik (Software und Komponenten)
• Sensorik und Messtechnik
10.04. - 12.04.2015
13.04. - 17.04.2015
13.04. - 17.04.2015
15.04. - 18.04.2015
21.04. - 23.04.2015
21.04. - 23.04.2015
23.04. - 24.04.2015
05.05. - 08.05.2015
19.05. - 21.05.2015
19.05. - 21.05.2015
HAUS - HOLZ - ENERGIE, Stuttgart
Hannover Messe, Hannover
Digital Factory, Hannover
AERO, Friedrichshafen
SüdTec, Stuttgart
MEDTEC, Stuttgart
tekom-Frühjahrstagung, Darmstadt
Moulding Expo, Stuttgart
PCIM Europe, Nürnberg
SENSOR + TEST, Nürnberg
• Highlights der 2016er-Produktlinie von
Autodesk
• Rapid-Technologien inkl. 3D-Druck
• Architektur und Bau: Umweltbewusste und
nachhaltige Planung
• Lösungen für die Prozessindustrie (inkl.
Anlagenbau)
• Komponenten für die Automatisierung
09.06. - 10.06.2015
09.06. - 11.06.2015
10.06. - 11.06.2015
10.06. - 11.06.2015
10.06. - 12.06.2015
15.06. - 19.06.2015
16.06. - 18.06.2015
16.06. - 18.06.2015
16.06. - 18.06.2015
17.06. - 18.06.2015
all about automation, Friedrichshafen
AUTOMOTIVE ENGINEERING EXPO, Nürnberg
Rapid.Tech, Erfurt
FabCon 3.D, Erfurt
Intersolar Europe, München
ACHEMA, Frankfurt/Main
Automotive Testing Expo, Stuttgart
Vehicle Dynamics Expo, Stuttgart
Engine Expo, Stuttgart
[wfb], Siegen
Erscheinungstermin: 03.02.15
Redaktionsschluss:16.12.14
Anzeigenschluss:15.01.15
Druckunterlagen: 15.01.15
Ausgabe 3/2015
Erscheinungstermin: 01.04.15
Redaktionsschluss:03.03.15
Anzeigenschluss:16.03.15
Druckunterlagen: 16.03.15
Ausgabe 4/2015
Erscheinungstermin: 20.05.15
Redaktionsschluss:16.04.15
Anzeigenschluss:29.04.15
Druckunterlagen: 29.04.15
In jeder Ausgabe des AUTOCAD & Inventor Magazins finden Sie folgende Kernthemen: CAD, CAM, PDM, PLM, BIM, Simulation, CAD-Praxis, Autodesk-Software, Applikationen für Maschinenbau, Architektur/Bau, GIS, Facility Management, Haustechnik, Elektrotechnik, Tools und Utilities, Grafiklösungen, Workstations, Großformatdrucker, 3D-Drucker, 3D-Laserscanner, Antriebstechnik, Automatisierung, Konstruktionselemente, Elektrotechnik, Fluidtechnik, Verbindungstechnik, Werkstoffe.
Media-Informationen 2015 | Autocad Magazin | 15
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Messen
Ausgabe 5/2015
• Industrie 4.0: Auswirkungen auf die Produktentwicklung
• Simulationslösungen für Maschinenbau und
Mechanik
• AVA-Lösungen
• Trends und Applikationen für die Stadt- und
Verkehrsplanung
• 3D-Laserscanner
• Elektrotechnik und Elektronik: Software und
Komponenten
08.07. - 10.07.2015 AGIT, Salzburg (A)
12.07. - 16.07.2015International Supercomputing Conference
(ISC), Franfurt/Main
Erscheinungstermin: 25.06.15
Redaktionsschluss:22.05.15
Anzeigenschluss:09.06.15
Druckunterlagen: 09.06.15
Ausgabe 6/2015
Erscheinungstermin: 30.07.15
Redaktionsschluss:01.07.15
Anzeigenschluss:14.07.15
Druckunterlagen: 14.07.15
Ausgabe 7/2015
Erscheinungstermin: 08.09.15
Redaktionsschluss:10.08.15
Anzeigenschluss:21.08.15
Druckunterlagen: 21.08.15
T
• Spezial: CAD-Schulungen
• PDM- und PLM-Lösungen
• Leichtbau: Konstruktion, Simulation,
Werkstoffe
• Applikationen für Haustechnik und TGA
• Trends und aktuelle Lösungen im Bereich
Konstruktionsbauteile
• Spezial GIS & Tiefbau: Trends und neue Lösungen zur Intergeo
• Effektiver Planen mit Building Information
Modeling (BIM)
• Konstruktion und Simulation von
Kunstoffteilen
• Großformatdrucker (LFP) für Konstrukteure,
Architekten und Planer
• Komponenten für die Handhabungstechnik
15.09. - 17.09.2015
17.09. - 27.09.2015
29.09. - 01.10.2015
29.09. - 01.10.2015
01.10. - 04.10.2015
05.10. - 08.10.2015
05.10. - 08.10.2015
13.10. - 17.10.2015
INTERGEO, Stuttgart
IAA PKW, Frankfurt/Main
DMS EXPO, Stuttgart
IT & Business, Stuttgart
RENEXPO, Augsburg
MOTEK, Stuttgart
Bondexpo, Stuttgart
Fakuma, Friedrichshafen
In jeder Ausgabe des AUTOCAD & Inventor Magazins finden Sie folgende Kernthemen: CAD, CAM, PDM, PLM, BIM, Simulation, CAD-Praxis, Autodesk-Software, Applikationen für Maschinenbau, Architektur/Bau, GIS, Facility Management, Haustechnik, Elektrotechnik, Tools und Utilities, Grafiklösungen, Workstations, Großformatdrucker, 3D-Drucker, 3D-Laserscanner, Antriebstechnik, Automatisierung, Konstruktionselemente, Elektrotechnik, Fluidtechnik, Verbindungstechnik, Werkstoffe.
Media-Informationen 2015 | Autocad Magazin | 16
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Themenschwerpunkte
Messen
Ausgabe 8/2015
• Vorschau auf die Autodesk University
Germany
• CAM-Lösungen für Maschinenbauer
• Lösungen für Bauingenieure
• Applikationen für die Blechbearbeitung
• Komponenten für die Verbindungstechnik
20.10. - 22.10.2015
20.10. - 22.10.2015
20.10. - 23.10.2015
28.10. - 30.10.2015
28.10. - 30.10.2015
03.11. - 06.11.2015
03.11. - 06.11.2015
10.11. - 12.11.2015
eCarTec, München
Materialica, München
CERAMITEC, München
efa, Leipzig
SHKG, Leipzig
Blechexpo, Stuttgart
Schweisstec, Stuttgart
tekom-Jahrestagung, Stuttgart
• Trends und Lösungen zur SPS/IPC/DRIVES
und EuroMold
• Sicherheit: Schutz geistigen Eigentums in
Konstruktion und Entwicklung
• Geräte für die additive Fertigung
• GIS-Lösungen für den kommunalen Einsatz
• Komponenten für die Automatisierung und
Antriebstechnik
24.11. - 26.11.2015
24.11. - 27.11.2015
SPS IPC DRIVES, Nürnberg
EuroMold, Frankfurt/Main
Erscheinungstermin: 15.10.15
Redaktionsschluss:16.09.15
Anzeigenschluss:29.09.15
Druckunterlagen: 29.09.15
Ausgabe 9/2015
Erscheinungstermin: 19.11.15
Redaktionsschluss:21.10.15
Anzeigenschluss:03.11.15
Druckunterlagen: 03.11.15
T
Bauen aktuell –
Architektur, Materialien und Systeme
1/2016
Erscheinungstermin: 09.12.15
Redaktionsschluss:10.11.15
Anzeigenschluss:23.11.15
Druckunterlagen: 23.11.15
Architektur, Building Information Modeling (BIM), Bau-IT, Haustechnik & TGA, AVA,
Energieplanung, Facility Management, Bauen,
Sanieren, Industriebau, Energie- und Gebäudetechnik, Brandschutz, Gebäudeautomation, Baumaterialien und Systeme (Fassaden,
Treppen, Türen und Fenster, Torsysteme,
Dachsysteme)
In jeder Ausgabe des AUTOCAD & Inventor Magazins finden Sie folgende Kernthemen: CAD, CAM, PDM, PLM, BIM, Simulation, CAD-Praxis, Autodesk-Software, Applikationen für Maschinenbau, Architektur/Bau, GIS, Facility Management, Haustechnik, Elektrotechnik, Tools und Utilities, Grafiklösungen, Workstations, Großformatdrucker, 3D-Drucker, 3D-Laserscanner, Antriebstechnik, Automatisierung, Konstruktionselemente, Elektrotechnik, Fluidtechnik, Verbindungstechnik, Werkstoffe.
Media-Informationen 2015 | Autocad Magazin | 17
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& Inventor
1
TITELPORTRAIT
1KURZCHARAKTERISTIK:
Die Software-Lösungen des Herstellers Autodesk
gehören zu den führenden Programmen in den
Bereichen Konstruktion, Planung und Design.
Die Lösungen kommen in vielen Unternehmen
(KMU und Großunternehmen) zum Einsatz und
beschleunigen die Produktentwicklung und
Planung, zum Beispiel bei PLM und BIM.
Neben dem Kernprodukt AutoCAD entwickelte
Autodesk immer mehr Branchenlösungen wie
Inventor, Revit, AutoCAD Architecture, AutoCAD
Civil 3D, AutoCAD Mechanical und AutoCAD
Map 3D. Mit dieser Vertikalisierung fokussiert
Autodesk die wichtigsten Branchen, in denen
konstruiert und entwickelt wird. Dies sind
Maschinenbau und Mechanik, Architektur und
Bau, Geografische Informationssysteme (GIS),
Anlagenbau, Haustechnik und Elektrotechnik.
Darüber hinaus gibt es am Markt eine Fülle
von Herstellern, die rund um die Basislösungen
von Autodesk kompatible Zusatzlösungen für
Branchen und Funktionen entwickelt haben. Das
AUTOCAD & Inventor Magazin berichtet ausführlich über die Lösungsvielfalt von Hardware- und
Software-Applikationen in diesem Markt.
Das AUTOCAD & Inventor Magazin bietet
seinen Lesern konkrete Problemlösungshilfen
für effizientere Konstruktions-, Entwicklungsund Planungsprozesse. Dabei berichten wir
über Branchen-Applikationen und ergänzende
Lösungen sowie über Hardware-Produkte. Ein
umfangreicher Praxisteil mit Tipps & Tricks ermöglicht es dem Leser zudem, mehr aus seiner
CAD-Installation herauszuholen.
Wir berichten im AUTOCAD & Inventor Magazin
nicht nur über IT-Themen, die für Konstrukteure,
Planer und Architekten wichtig sind, sondern
parallel dazu auch über Innovationen aus den
Bereichen Antriebstechnik, Automatisierung,
Verbindungs- und Fluidtechnik, Konstruktionsbauteile, Elektrotechnik und Werkstoffe. Hier
fungiert das AUTOCAD & Inventor Magazin
während des gesamten Konstruktions- und
Planungsprozesses zum einen als professioneller Ideengeber, zum anderen erhält der Leser
umfassende Entscheidungsgrundlagen für die
Bewältigung seiner Aufgaben.
Die vorgestellten Lösungen und Anwendungsbeispiele führen zur Optimierung von Kosten,
Qualität und Entwicklungszeit. Als Serviceleistung bietet das AUTOCAD & Inventor Magazin
regelmäßig Marktübersichten, ergänzt von
einem aktuellen und umfassenden Angebot im
Internet.
Rubriken AUTOCAD-Strecke:
> Szene: News, Veranstaltungen und Messen,
Interviews mit wichtigen Persönlichkeiten
der Branche, Vorstellung neuer Produkte und
Lösungen
> Praxis: Tipps & Tricks für den Alltag, Anwenderberichte, Workshops, AutoCAD-Program-
mierung sowie neue LISP-Tools
> Mechanik: Maschinenbau-Grundlagen, Best
Practices und Applikationen,
Antriebstechnik, Automatisierungstechnik,
Verbindungstechnik, Konstruktionsbauteile,
Fluidtechnik und Elektrotechnik
> Architektur & Bauwesen: AEC-, BIM- und
Tiefbau-Grundlagen, Best Practices und Applikationen, Baustoffe
> GIS & Infrastruktur: GIS- und Infrastruktur-Grundlagen, Best Practices und Applikationen
> Software: Kurztests und Vorstellung von
Softwarelösungen
> Hardware: Tests und Vorstellungen von
CAD-relevanten Hardware-Produkten
Rubriken Inventor-Strecke:
> News: Unternehmens- und Personalmeldungen, Interviews, Produktneuheiten und
Veranstaltungen für Inventor-Anwender
> Software: Lösungen und Applikationen für
Inventor, z. B. Datenmanagement, FEM, CAM,
Blechbearbeitung, Viewer, Design-Software
> Hardware: Vorstellung und Tests aktueller
Hardwareprodukte für Inventor-Anwender, z.
B. Workstations, Grafikkarten, Monitore, Drucklösungen, 3D-Printer und Speicherlösungen
> Praxis: Tipps & Tricks für den Alltag, Anwenderberichte, Workshops, Inventor-Programmierung
Media-Informationen 2015 | Autocad Magazin | 18
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TITELPORTRAIT
Zielgruppe
4WEB-ADRESSE:
10ANZEIGEN:
Das AUTOCAD & Inventor Magazin wendet
sich als unabhängiges Praxismagazin an alle
Anwender und Entscheider von Firmen, die
mit Autodesk-Lösungen oder darauf basierenden Branchen-, Konstruktions-, Planungs- und
Entwicklungs-Applikationen anderer Hersteller
arbeiten. Die Anwender sind im Wesentlichen
Konstrukteure, Ingenieure, Architekten, Planer,
Techniker und technische Zeichner in den Branchen Maschinenbau, Mechanik, Architektur, Bau,
Gebäudeautomation, geografische Informationssysteme (GIS), Anlagenbau, Haustechnik und
Elektrotechnik.
www.autocad-magazin.de,
www.inventor-magazin.de
Verlagsleitung:
Bernd Heilmeier (verantw.)
5MITGLIEDSCHAFTEN:
Mediaberatung:
PLZ 1-3, 5, 8-9 + Ausland
Erika Hebig
Telefon: 08106/350-256
E-Mail: [email protected]
–––
6ORGAN:
–––
Mediaberatung:
PLZ 0, 4, 6-7
Tilmann Huber
Telefon: 08106/350-240
E-Mail: [email protected]
7HERAUSGEBER:
Hans-J. Grohmann
8VERLAG:
Branchen:
> Maschinen- und Anlagenbau
> Architektur/Bauwesen/Tiefbau
> Geografische Informationssysteme (GIS) und
Infrastruktur
> Haustechnik/Gebäudetechnik
> Elektrotechnik und Elektronik
> Konsumgüterindustrie
> Medizintechnik
> Werkzeug- und Formenbau
> Kunststofftechnik
> Facility Management
2ERSCHEINUNGSWEISE:
8x jährlich
3JAHRGANG:
1
WIN-Verlag GmbH & Co. KG
Johann-Sebastian-Bach-Straße 5,
85591 Vaterstetten
Telefon: 08106/350-0, Telefax: 08106/350-190
E-Mail: [email protected]
Internet: www.win-verlag.de
Anzeigendisposition:
Chris Kerler
Telefon: 08106/350-220
Telefax: 08106/350-190
E-Mail: [email protected]
11VERTRIEB:
9REDAKTION:
Chefredaktion:
Rainer Trummer
Telefon: 08106/350-152
E-Mail: [email protected]
Kooperationen:
Sabine Immerfall
Telefon: 08106/350-131
Telefax: 08106/350-190
E-Mail: [email protected]
Redaktion:
Andreas Müller (Ltd. Redakteur)
Telefon: 08106/350-164
E-Mail: [email protected]
Helga Wrobel
Telefon 08106/350-132
E-Mail: [email protected]
28. Jahrgang 2015
Media-Informationen 2015 | Autocad Magazin | 19
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12BEZUGSPREIS:
15 INHALTS-ANALYSE REDAKTION:
Jahresabonnement Inland:€ 118,40 frei Haus (inkl. MwSt.)
- Ausland:
€ 118,40 zzgl. Versand (ohne MwSt.)
Einzelverkaufspreis: € 14,80 (inkl. MwSt.)
2013/2014 = 656 Seiten (8/2013 - 7/2014),
8 Ausgaben + 2 Sonderhefte
davon Redaktionsseiten gesamt:
CAD-Praxisthemen
Architektur
Maschinen- und Anlagenbau
Komponenten und Werkstoffe
Neuheiten, Unternehmensmeldungen, Messen
CAD-Hardware und Peripherie
GIS & Infrastruktur
Sonstiges
Elektrotechnik
Datenmanagement (PDM, DMS, ERP)
Visualisierung/VR
13ISSN: 0934-1749
14UMFANGS-ANALYSE:
2013/2014 = 8 Ausgaben (8/2013 - 7/2014)
Format der Zeitschrift: DIN A4
Gesamtumfang: 656 Seiten
Redaktioneller Teil
513 Seiten
Anzeigenteil
143 Seiten
Beilagen:–
Beihefter:–
1
Seiten
656 = 100,0%
103 = 20,1
72 = 14,0
69 = 13,4
68 = 13,3
42 = 8,2
40 = 7,8
34 = 6,7
29 = 5,6
21 = 4,1
20 = 3,9
15 = 2,9
Media-Informationen 2015 | Autocad Magazin | 20
Vorwort
Ansprechpartner
Summary & Rubriken
Anzeigenpreisliste
Termin- & Themenplan
Titelportrait
Vertrieb & Auflage
Leserbefragung
Online-Werbung
& -Preisliste
Verlagsprogramm
AGB
& Inventor
2
VERTRIEB/AUFLAGE
HEFTVERTEILUNG
In Zeiten eines immer härteren Wettbewerbs gewinnt für Werbekunden die
Qualität der Verbreitung einer Fachzeitschrift eine immer größere Bedeutung. Um den steigenden Anforderungen gerecht zu werden, distribuiert
der WIN-Verlag die Auflagen seiner Fachzeitschriften in einem in seiner Art
einmaligen Qualitätskonzept über die folgenden fünf Distributionskanäle:
> Abonnenten/Buchhandel
> Qualifizierter Wechselversand
> Messen und Veranstaltungen
> Verbände, Institute, Beratungs- und Bildungseinrichtungen
> Top-Multiplikatoren
Abonnenten/Buchhandel
Unsere Abonnenten erhalten jede Ausgabe der Fachzeitschrift gegen das
entsprechende Entgelt direkt auf den Schreibtisch. Die Abonnements
werden in der Regel über viele Jahre bezogen. Selbstverständlich ist die
Abonnementlieferung auch über den Buchhandel möglich.
Qualifizierter Wechselversand
Der WIN-Verlag verfügt über mehr als 200.000 Adressen. Daraus wurde
über die Jahre eine Kerngruppe von über 35.500 qualifizierten Leseradressen herausgefiltert, die wir auf Messen und Veranstaltungen, über
Direktanfragen oder die Redaktion kennengelernt haben. Ein Teil der Auflage wird zu jeder Ausgabe im qualifizierten Wechselversand verschickt. Die
Adressdatei wird nach jedem Versand aktuell gepflegt.
Messen und Veranstaltungen
Entscheider besuchen Fachmessen und Veranstaltungen, um sich über neue
Trends zu informieren und Kontakte zu pflegen. Gerne nutzen Besucher und
Teilnehmer von Messen und Veranstaltungen bei dieser Gelegenheit auch die
Möglichkeit, interessante Zeitschriften kennenzulernen. Um den Kontakt zu dieser
Entscheiderzielgruppe zu finden, vereinbart der WIN-Verlag jährlich mit mehr als
600 Messen und Veranstaltungen Medienpartnerschaften mit einer Heftauslage.
Beratungsinitiativen
Der WIN-Verlag fördert die Beratung und Weiterbildung im thematischen
Umfeld seiner Zeitschriften und kooperiert mit mehr als 200 Verbänden,
Instituten, Beratungs- und Bildungseinrichtungen. Von jeder Heftausgabe
werden rund 20% der Auflage über diese Einrichtungen an Entscheider mit
aktuellem Bedarf verteilt.
Experten und Multiplikatoren
Unsere Redaktion ist mit den Multiplikatoren in der Branche sehr gut vernetzt und pflegt beste Kontakte. In persönlichen Gesprächen, Telefonaten
und Round-Tables geben die Experten ihren Input an die Redaktion. Das
garantiert interessante und informative Inhalte. Die topaktuellen Inhalte der
WIN-Verlag-Publikationen sind die Basis für die Empfehlungen und Verteilung der Zeitschriften an potentielle Interessierte durch die Multiplikatoren.
TopMultiplikatoren
Verbände, Institute, Beratungsund Bildungseinrichtungen
Messen und
Veranstaltungen
10%
5% 16%
Abonnenten/
Buchhandel
15%
Qualifizierter
Wechselversand
54%
So ist sichergestellt, dass Sie mit unseren Zeitschriften in einer Mischung
aus regelmäßigen und neuen Lesern stets hochkarätige Kontakte erzielen.
16AUFLAGE:
Druckauflage 2015: 12.000 Exemplare, verbreitete Auflage: 10.757 Exemplare (Durchschnitt im Zeitraum Q3/2013 – Q2/2014), Abonnenten: 1.948
Exemplare (Durchschnitt im Zeitraum Q3/2013 – Q2/2014)
Media-Informationen 2015 | Autocad Magazin | 21
Vorwort
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Titelportrait
Vertrieb & Auflage
Leserbefragung
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& -Preisliste
Verlagsprogramm
AGB
& Inventor
1 WIE BEZIEHEN SIE DAS AUTOCAD & INVENTOR MAGAZIN?
Bezeichnung Anteil der ermittelten Leser
Ich bin Abonnent
Ich habe das Magazin als kostenloses Probeexemplar per Post bekommen
Ich habe das Magazin auf einer Fachmesse/Veranstaltung erhalten
Ich habe das Magazin per Umlauf/Verteiler
erhalten
%
Projektion
(zirka)
39,66
13.351
8,62
2.902
32,76
11.029
18,97
100
6.385
33.667
2 WIE VIELE PERSONEN AUSSER IHNEN LESEN NOCH DIE AUSGABE DES AUTOCAD & INVENTOR MAGAZINS?
Bezeichnung 3-L
LESERBEFRAGUNG
Anteil der ermittelten Leser
0
1
2
3
4 und mehr
Ergibt 3,4 Leser pro Exemplar (LpE).
%
Projektion
(zirka)
6,90
13,79
25,86
39,66
13,79
100
684
2.734
7.689
15.724
6.835
33.667
3 WIE ALT SIND SIE?
Bezeichnung Anteil der ermittelten Leser
20-29
30-39
40-49
50-59
60 Jahre und älter
%
Projektion
(zirka)
13,79
25,86
37,93
17,24
5,17
100
4.644
8.707
12.770
5.805
1.741
33.667
4 WIE VIELE MITARBEITER ARBEITEN IN IHREM BETRIEB?
Bezeichnung Anteil der ermittelten Leser
1-10 Mitarbeiter
11-24 Mitarbeiter
25-49 Mitarbeiter
50-249 Mitarbeiter
250-499 Mitarbeiter
500-4.999 Mitarbeiter
5.000-9.999 Mitarbeiter
über 10.000 Mitarbeiter
%
Projektion
(zirka)
6,90
8,62
18,97
25,86
24,14
8,62
3,45
3,45
100
2.322
2.902
6.385
8.707
8.126
2.902
1.161
1.161
33.667
Media-Informationen 2015 | Autocad Magazin | 22
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Titelportrait
Vertrieb & Auflage
Leserbefragung
Online-Werbung
& -Preisliste
Verlagsprogramm
AGB
LESERBEFRAGUNG 3-L
5 WELCHE BERUFLICHE STELLUNG IM BETRIEB HABEN SIE?
Bezeichnung Anteil der ermittelten Leser
Inhaber/Geschäftsführer
Direktor/Bereichsleiter
Leitender Angestellter
Hochqualifizierter Angestellter
Facharbeiter/Meister
Selbständige/Freiberufler
Sonstige
%
Projektion
(zirka)
13,79
3,45
39,66
29,31
5,17
6,90
1,72
100
4.644
1.161
13.351
9.868
1.741
2.322
580
33.667
6 ZU WELCHER BRANCHE GEHÖRT IHR UNTERNEHMEN?
Bezeichnung Anteil der ermittelten Leser
Abfall-, Abwasserbeseitigung und Entsorgung
Architektur, Bauwirtschaft, Bergbau
Chemische und pharmazeutische Industrie
Dienstleistungsunternehmen u. freie Berufe
Elektrotechnik, Feinmechanik und Optik
Fahrzeugbau/Zulieferindustrie
GIS und Infrastruktur, Verkehr, Transport
Grundstücks- und Wohnungswirtschaft
Handwerk
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Luft- und Raumfahrt
Maschinen- und Anlagenbau, Stahlbau
%
Projektion
(zirka)
3,45
17,24
1,72
3,45
5,17
6,90
12,07
3,45
1,72
1,72
1,72
15,52
1.161
5.804
580
1.161
1.741
2.322
4.063
1.161
580
580
580
5.224
Metallerzeugung und -bearbeitung
Öffentlicher Sektor
Schule, Universität, Hochschule
Verarbeitendes Gewerbe
Werkzeug- und Formenbau
Sonstiges
1,72
1,72
1,72
3,45
13,79
3,45
100
580
580
580
1.161
4.644
1.161
33.667
7 BETEILIGUNGSPHASEN BEI DER KAUFENTSCHEIDUNG?
Bezeichnung Anteil der ermittelten Leser
%
Bedarfsfeststellung
89,66
Definition notwendiger Leistungsmerkmale
84,48
Bewertung, Empfehlung von Anbietern
79,31
Kaufgenehmigung, Budgetfreigabe
58,62
Mehrfachnennungen (100% = zirka 33.667 Leser / Projektion)
Kurzfassung der Erhebungsmethode siehe nächste Seite
Media-Informationen 2015 | Autocad Magazin | 23
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Leserbefragung
Online-Werbung
& -Preisliste
Verlagsprogramm
AGB
KURZFASSUNG DER ERHEBUNGSMETHODE
ZUR LESERBEFRAGUNG
& Inventor
1UNTERSUCHUNGSMETHODE:
Leserbefragung durch Onlinebefragung auf der Website des AUTOCAD &
Inventor Magazins.
Befragt wurden Leser des Titels.
2BESCHREIBUNG DER LESERSCHAFT ZUM ZEITPUNKT DER
DATENERHEBUNG:
Die Teilnehmer der Onlinebefragung mussten versichern, auch Leser der
Zeitschrift AUTOCAD & Inventor Magazin zu sein.
3 BESCHREIBUNG DER UNTERSUCHUNG:
3.1 GRUNDGESAMTHEIT:
Als Grundgesamtheit für die vorliegende Befragung können alle deutschsprachigen Personen betrachet werden, die die Möglichkeit hatten, die
Website zu besuchen und den Fragebogen auszufüllen.
3-L
3.4 ZIELPERSON DER BEFRAGUNG:
3.5 DEFINITION DES LESERS:
WLK der Zeitschrift AUTOCAD & Inventor Magazin
3.6 DURCHFÜHRUNG DER UNTERSUCHUNG:
Die Befragung wurde vom WIN-Verlag selbst durchgeführt und entspricht
aufgrund der niedrigen Ausschöpfung der Stichprobe nicht dem ZAW-Rahmenschema für Werbeträger-Analysen in der aktuellen Fassung.
Basis für die Fragestellungen waren zum Teil bereits in früheren Studien
verwendete Formulierungen, die in der Zusammenarbeit mit Richter Mediaconsult, Agentur für Media-Beratung GmbH, Kleinberghofen, erarbeitet
worden sind.
3.2 ZEITPUNKT DER BEFRAGUNG
01.06. 2012 – 15.09.12
3.3 BESCHREIBUNG DER STICHPROBE:
Leser des Magazins wurden via Einladung im Editorial des Magazins aufgerufen, bei der Befragung mitzumachen. Besucher der Webseite wurden per
Banner auf die Teilnahmemöglichkeit an der Leserbefragung aufmerksam
gemacht. Unter allen Teilnehmern wurden Warenpreise verlost, um die
Teilnehmeranzahl zu steigern.
Empfänger des AUTOCAD & Inventor-Newsletters wurden ebenfalls auf die
Teilnahmemöglichkeit und das damit verbundene Gewinnspiel hingewiesen.
Mehrfachanmeldungen mit gleicher E-Mailadresse wurden nicht gewertet.
Insgesamt nahmen 58 Personen an der Befragung teil.
Media-Informationen 2015 | Autocad Magazin | 24
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Titelportrait
Vertrieb & Auflage
Leserbefragung
Online-Werbung
& -Preisliste
Verlagsprogramm
AGB
1 WEB-ADRESSE (URL):
http://www.autocad-magazin.de und
http://www.inventor-magazin.de
2KURZCHARAKTERISTIK:
Das CAD-Praxismagazin für Anwender von Autodesk-Software-Lösungen.
3ZIELGRUPPE:
Alle Entscheider und Anwender von Autodesk-Produkten und darauf
basierenden Branchenlösungen, zum Beispiel Ingenieure, Konstrukteure,
technische Planer und ­Architekten.
Branchen:
> Maschinen- und Anlagenbau > Konsumgüterindustrie
> Architektur/Bauwesen/Tiefbau > Medizintechnik
> Geografische Informations-
> Werkzeug- und Formenbau
systeme (GIS) und Infrastruktur > Kunststofftechnik
> Haustechnik/Gebäudetechnik > Facility Management
> Elektrotechnik und Elektronik
4VERLAG:
WIN-Verlag GmbH & Co. KG,
Johann-Sebastian-Bach-Straße 5, 85591 Vaterstetten
Telefon: 08106/350-0, Telefax: 08106/350-190
E-Mail: [email protected], Internet: www.win-verlag.de
Mediaberatung:
PLZ 1-3, 5, 8-9 + Ausland
Erika Hebig
Telefon: 08106/350-256
E-Mail: [email protected]
Mediaberatung:
PLZ 0, 4, 6-7
Tilmann Huber
Telefon: 08106/350-240
E-Mail: [email protected]
Anzeigendisposition:Chris Kerler
Telefon: 08106/350-220
Telefax: 08106/350-190
E-Mail: [email protected]
6ZUGRIFFSKONTROLLE:
WiredMinds AG (LeadLab)
7 ZUGRIFFE AUF BEIDEN WEBSEITEN:
Visits:4.784
Page Impressions:
8.924
(Monatsdurchschnitt Monate 02/2014 - 07/2014)
Newsletter: ca. 10.134 Abonnenten/wöchentlich
8DATENANLIEFERUNG:
Fünf Werktage vor Kampagnenbeginn per E-Mail an: [email protected]
Dateiformate Banner:
GIF, PNG, Flash oder JPEG
Textanzeigen Newsletter:
bis 1.000 Zeichen inkl. LZ + Bild
Die Freischaltung ist jeweils Montag 0:00 Uhr, der Buchungszeitraum muss
mindestens sieben Tage betragen.
5ANSPRECHPARTNER:
Chefredaktion:
O
ONLINE-PREISLISTE GÜLTIG AB 01.10.2014
& Inventor
Rainer Trummer
Telefon: 08106/350-152
E-Mail: [email protected]
9 EXTERNER ADSERVER-EINSATZ: Revive
Media-Informationen 2015 | Autocad Magazin | 25
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Termin- & Themenplan
Titelportrait
Vertrieb & Auflage
Leserbefragung
Online-Werbung
& -Preisliste
Verlagsprogramm
AGB
ONLINE-PREISLISTE
10 WERBEFORMEN UND PREISE:
Banner:
Alle Banner – außer dem Maxi Ad – werden auf den Unterseiten durchgeschaltet. Anzeigenpreise in Euro pro Schaltzeitraum 1 Woche
Größe/Pixel
Breite x Höhe
Billboard
1100 x 285
Wallpaper Large, rotierend
1120 x 120 +
Leaderboard Large + Skyscraper
160 x 600
Wallpaper, rotierend
728 x 90 +
Leaderboard + Skyscraper
160 x 600
Video Rectangle, rotierend
300 x bis zu 250
Leaderbord Large, rotierend
1110 x 120
Leaderboard, rotierend
728 x 90
Maxi Ad
735 x 400
Wide Skyscraper, rotierend
160 x 900
Wide Skyscraper, rotierend
160 x 600
Skyscraper, rotierend
120 x 900
Skyscraper, rotierend
120 x 600
Fullsize Banner, rotierend
468 x 60
Whitepaper:
Whitepaper für 3 Monate zum Download inkl. Leads
(Bild + Teasertext)
zusätzlich mit Bewerbung des Whitepapers durch
- zwei Textanzeigen im Newsletter nach Wahl (Bild + Text)
zusätzlich mit Bewerbung des Whitepapers durch
- vier Textanzeigen im Newsletter nach Wahl (Bild + Text)
- einen Medium Rectangle-Banner für vier Wochen auf der
Website
Preis in
Euro
396,–
364,–
333,–
271,–
312,–
250,–
229,–
250,–
187,–
229,–
167,–
125,–
250,–
850,–
1.550,–
Einträge:
Veranstaltungskalender pro Veranstaltung (Logo + Text)
Dienstleister für 12 Monate (Logo, Adressblock, max. 500
Zeichen Text)
Messebereich
Newsletter-Anzeigen:
Textanzeige mit Bild
1.000 Zeichen
inkl. LZ
Leaderboard
800 x 95
Super Banner Premium
570 x 160
Super Banner
570 x 95
Skyscraper
160 x 600
Fullsize Banner
468 x 60
O
190,–
590,–
1.500,– p.a.
540,–
792,–
648,–
468,–
540,–
396,–
11RABATTE:
Mengenstaffel
ab 8x
ab 16x
ab 24x
ab 32x
ab 40x
Rabatte
5% 10%12%15%20%
Es werden keine Rabattsätze aus WIN-Printanzeigen übernommen.
12ZAHLUNGSBEDINGUNGEN:
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Für Inhalte, Produktion, richtige Dateiformate, rechtzeitige Anlieferung
von Daten­unterlagen und Datenträgern ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der
WIN-Verlag GmbH & Co. KG. Alle bisherigen Online-Anzeigen-Preislisten
sind hiermit ungültig.
Zahlungen sofort nach Rechnungserhalt. UST-ID-Nr. DE813744143.
Bei Auslandskunden: Überweisung spesenfrei für den Begünstigten. Vorauskasse. Bankverbindung: Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg,
Konto-Nr. : 496 208, BLZ: 702 501 50, IBAN: DE86 7025 0150 0000 4962 08
Swift-BIC: BYLADEM1KMS
Bitte beachten Sie die Beispiele auf den folgenden Seiten.
Media-Informationen 2015 | Autocad Magazin | 26
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Termin- & Themenplan
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& -Preisliste
Verlagsprogramm
AGB
ONLINE-PREISLISTE
O
WERBEMÖGLICHKEITEN AUF UNSEREN WEBSITES:
BILLBOARD / MAXI AD
WALLPAPER / FULLSIZE BANNER
1
1
2
2
Billboard
rotierend
Format: 1.100 x 258 Pixel
Preis: 396,- € pro Woche
Maxi Ad
Startseite
Format: 575 x 400 Pixel
Preis: 229,- € pro Woche
WALLPAPER LARGE / MEDIUM RECTANGLE
1
2
Large
r
rboard
Leade Skyscrape
e
+ Wid
1
Wallpaper Large
rotierend
Format: 1.120 x 120 Pixel +
160 x 600 Pixel
Preis: 364,- € pro Woche
2
Medium Rectangle
rotierend
Format: 300 x 250 Pixel
Preis: 229,- € pro Woche
rboard
Leade yscraper
Sk
1
Wallpaper + Wide
rotierend
Format: 728 x 90 Pixel +
160 x 600 Pixel
Preis: 333,- € pro Woche
2
Fullsize Banner
rotierend
Format: 468 x 60 Pixel
Preis: 125,- € pro Woche
2
LEADERBOARD LARGE / VIDEO RECTANGLE
1
2
1
Leaderboard Large
rotierend
Format: 1.110 x 120 Pixel
Preis: 312,- € pro Woche
2
Video Rectangle
rotierend
Format: 300 Pixel Breite
Höhe je nach Videoformat
bis zu 250 Pixel
Preis: 271,- € pro Woche
2
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Verlagsprogramm
AGB
ONLINE-PREISLISTE
O
WERBEMÖGLICHKEITEN AUF UNSEREN WEBSITES:
LEADERBOARD / WIDE SKYSCRAPER
1
1
2
2
SKYSCRAPER
Leaderboard
rotierend
Format: 728 x 90 Pixel
Preis: 250,- € pro Woche
1
Skyscraper
rotierend
Format: 120 x 900 Pixel
Preis: 229,- € pro Woche
1
Skyscraper
rotierend
Format: 120 x 600 Pixel
Preis: 167,- € pro Woche
1
Wide Skyscraper
rotierend
Format: 160 x 900 Pixel
Preis: 250,- € pro Woche
1
WIDE SKYSCRAPER
SKYSCRAPER
1
1
Wide Skyscraper
rotierend
Format: 160 x 600 Pixel
Preis: 187,- € pro Woche
1
1
Media-Informationen 2015 | Autocad Magazin | 28
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Titelportrait
Vertrieb & Auflage
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Online-Werbung
& -Preisliste
Verlagsprogramm
AGB
ONLINE-PREISLISTE
O
WERBEMÖGLICHKEITEN IN UNSEREM NEWSLETTER:
LEADERBOARD / SKYSCRAPER / TEXTANZEIGE
1
3
SUPER BANNER PREMIUM / SUPER BANNER / FULLSIZE BANNER
1
Leaderboard
Format: 800 x 95 Pixel
Preis: 792,- €
1
Super Banner Premium
Format: 570 x 160 Pixel
Preis: 648,- €
2
Skyscraper
Format: 160 x 600 Pixel
Preis: 540,- €
2
Super Banner
Format: 570 x 95 Pixel
Preis: 468,- €
3
Textanzeige
mit Bild
Format: 1.000 Zeichen
inkl. LZ
Preis: 540,- €
3
Fullsize Banner
Format: 468 x 60 Pixel
Preis: 396,- €
1
2
3
2
Media-Informationen 2015 | Autocad Magazin | 29
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Summary & Rubriken
Anzeigenpreisliste
Termin- & Themenplan
Titelportrait
Vertrieb & Auflage
Leserbefragung
Online-Werbung
& -Preisliste
Verlagsprogramm
AGB
DAS SKALIERBARE VERLAGSPROGRAMM FÜR ALLE ENTSCHEIDER
Konstruktion, Mechanik, Anlagenbau, Architektur, Bau, GIS, Infrastruktur
Innovative Lösungen für Konstrukteure, Entwickler und Ingenieure
S
O
L
U
T
I
O
N
S
Aufbau und Optimierung IT-Gestützter
Produktionsprozesse
Lösungen für die
Fertigungsindustrie
Kaufmännische Entscheider
Alles für den Onlinehandel
IT-Lösungen für sicheres und mobiles Arbeiten
Cloud – Security - Mobility
Industrie 4.0 – Internet der Dinge
Technische Entscheider
Vom Design über die Produktentwicklung bis zur Produktion
Onlinewelt – Infrastruktur – Backoffice – Sicherheit – Mobilität
Media-Informationen 2015 | Autocad Magazin | 30
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Online-Werbung
& -Preisliste
Verlagsprogramm
AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR ANZEIGEN UND FREMDBEILAGEN IN ZEITUNGEN, ZEITSCHRIFTEN UND KATALOGEN
1.„Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungstreibenden oder sonstiger Inserenten in einer Druckschrift
zum Zwecke der Verbreitung; Anzeigenaufträge durch eine
Agentur werden in deren Namen und auf deren Rechnung
angenommen.
2.Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen
eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen
eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit
Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste
Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen
und veröffentlicht wird.
3.Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb
der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch
über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.
4.Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag
nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet
etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen
dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im
Risikobereich des Verlages beruht.
5.Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten
Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag
eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss
mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise
nicht auszuführen ist.
6.Der Verlag behält sich vor, rechtsverbindlich bestätigte Aufträge sowie einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses
wegen des Inhalts, der Herkunft oder technischen Form
nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen
des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt nach pflichtgemäßem Ermessen des Verlages gegen Gesetze, behördliche
Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt oder deren
Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt
auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen oder Vertretern
aufgegeben wurden. Beilagenaufträge sind für den Verlag
erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und dessen Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung
beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitschrift
erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht
angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem
Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
7.Anzeigen, die auf Grund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht
als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag
mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.
8.Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und der
einwandfreien Druckunterlagen oder der Beilagen ist der
Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete
oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den
beigelegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch
die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
9.Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem,
unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige
Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie
Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck
der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine
ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder
ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der
Auftraggeber das Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche
aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei
telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeiten der Leistung und
Verzug sind beschränkt auf das für die betreffende Anzeige
oder Beilage zu zahlende Entgelt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag auch bei grober Fahrlässigkeit nur bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts
beschränkt. Reklamationen müssen innerhalb von vier
Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend
gemacht werden.
10.Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die
Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag
berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb
der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist
mitgeteilt werden.
11.Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so
wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
12.Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die
Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb
der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der
Rechnung an laufenden Frist sofort rein netto zu bezahlen,
sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder
Vorauszahlung mit 2 % Skontoabzug vereinbart ist.
13.Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen laut
Preisliste sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des
laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und
für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei
Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des
Auftrag-gebers ist der Verlag berechtigt, auch während der
Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer
Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes
Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von
dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
14.Der Verlag liefert einen Anzeigenbeleg. Kann ein Beleg nicht
mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
15.Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen
sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter
Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
16.Aus einer Auflagenminderung kann bei Abschluss über
mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der
ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der
Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche
Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist – die
durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird.
Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel, wenn sie bei einer Auflage
bis zu 50 000 Exemplaren 40 v.H. ,bei einer Auflage bis zu
100 000 Exemplaren 25 v.H. ,bei einer Auflage bis zu 200
000 Exemplaren 15 v.H. beträgt. Darüber hinaus sind bei
Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen,
wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der
Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor
Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
17.Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an
den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.
18.Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des
öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen
Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz
des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im
Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich
der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des
Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, zum Zeitpunkt
der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber
nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt,
ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages
a)Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet,
sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit
den Werbungstreibenden an die Preisliste des Verlages zu
halten. Die vom Verlag gewährte Mittlungsvergütung darf
an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.
b)Die allgemeinen und die zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages gelten sinngemäß auch für Aufträge über
Beikleber, Beihefter, Beilagen oder technische Sonderausführungen. Jeder Auftrag wird erst nach schriftlicher
Bestätigung durch den Verlag rechtsverbindlich.
c)Eine Änderung der Anzeigenpreisliste gilt ab Inkrafttreten
auch für laufende Aufträge.
d)Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den
Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion
zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrages, auch
wenn er storniert sein sollte, gegen den Verlag erwachsen.
Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt
werden. Erscheinen stornierte Anzeigen, so stehen auch dem
Auftraggeber daraus keine Ansprüche gegen den Verlag zu.
e)Jeglicher Nachlass entfällt bei Konkursen und Zwangsvergleichen.
f)Höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Streik usw. entbinden
den Verlag von den eingegangenen Verpflichtungen.
g)Der Verlag leistet keine Gewähr bei Verlust einzelner Beilagen auf dem Vertriebsweg.
h)Für Fehler jeder Art aus telefonischen Übermittlungen haftet
der Verlag nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
i)Platzierungsvorschriften sind nur gültig, wenn sie vom Verlag
schriftlich bestätigt worden sind.
j)Abbestellungen von Anzeigen- und Beilagenaufträgen müssen bis zum Anzeigenschluss erfolgen. Der Verlag kann die
entstandenen Satz- bzw. Produktionskosten dem Auftraggeber in Rechnung stellen.
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AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR ANZEIGEN IM ONLINEBEREICH
Geltungsbereich, Definitionen
Für alle Vertragsverhältnisse zwischen der WIN-Verlag GmbH &
Co. KG (nachfolgend: „Verlag“), Johann-Sebastian-Bach-Straße
5, 85591 Vaterstetten und dem werbungtreibenden Vertragspartner (nachfolgend: „Auftraggeber“) über die Schaltung
von Online-Werbung gelten ausschließlich diese allgemeinen
Geschäftsbedingungen sowie die Preislisten („Mediadaten-Online“) des Verlags, die einen wesentlichen Bestandteil des
Vertrages bilden.
1. Werbeauftrag
1.1 Werbeauftrag im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Schaltung eines oder mehrerer Werbemittel durch den Auftraggeber in elektronischen
Informations- und Kommunikationsdiensten, insbesondere
dem Internet, zum Zwecke der Verbreitung und öffentlichen
Zugänglichmachung des Werbemittels durch den Verlag.
2. Werbemittel
2.1 Im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen können Werbemittel aus einem oder mehreren der nachfolgend
genannten Elemente bestehen:
• aus einem Bild oder Text,
• aus Tonfolgen und/oder bewegten Bildern (unter anderem
Banner),
• aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber benannten Online-Adresse (z.B. URL) zu weiteren externen (d.h. nicht
im Bereich des Verlags liegenden) Daten herstellt, die im
Bereich des Auftraggebers oder eines Dritten liegt.
Dies kann neben klassischer Banner-Werbung insbesondere auch Produkt- und Firmeneinträge, Sponsoring oder
E-Mail-Kampagnen umfassen. Ferner umfasst sind sog.
„Download-Angebote“ des Auftraggebers wie Webcasts,
Web Video, Whitepaper oder sonstige Download- oder Streaming-Angebote, welche vom Verlag zum Abruf bereitgehalten
werden. „Whitepaper“ sind vom Auftraggeber erstellte Fachinformationen zu bestimmten Themen, die auch Produkt- und
Firmeninformationen enthalten können.
2.2 Der Verlag behält sich vor, Werbemittel, die aufgrund ihrer
Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, als Werbung kenntlich zu machen. Hierzu wird insbesondere der Zusatz „Anzeige“
verwendet.
2.3 Für die Schaltung von Werbemitteln kommen grundsätzlich
nur die Formate in Frage, die in den jeweils gültigen Mediadaten des Verlags ausgewiesen sind. Sonderformate und Sonderwerbeformen sind nur nach Rücksprache und gesonderter
schriftlicher Vereinbarung mit dem Verlag möglich.
2.4 Redirects: Sofern die Agentur oder der Agentur- bzw.
Direktkunde Werbemittel über einen von ihm oder einem
Dritten betriebenen Server auf den vom Verlag vermarkteten
Informations- und Kommunikationsdiensten ausliefert, gelten
folgende Regelungen: Der Auftraggeber garantiert, dass das
von ihm verwendete System folgenden technischen Anforderungen entspricht:
Verwendung eines marktüblichen Adservers
Verwendung einer marktüblichen Load-Balancing-Methode
24/7-Support
Verfügbarkeit: Ausfallsicherheit von 99,0 % (monatliche Basis)
bei Cookies Gewährleistung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen
Für den Zeitraum geringerer Verfügbarkeit hat der Verlag das
Recht, die Kampagne zu stoppen. Bei Fortführung der Kampagne gelten die Vertragsbestimmungen unverändert weiter. Für
den Zeitraum geringerer Verfügbarkeit verringern sich die vom
Verlag zu liefernden Kennzahlen (z.B. Anzahl Ad Impressions)
entsprechend. Der Anspruch auf die vertraglich vereinbarte
Vergütung steht dem Verlag auch dann im vollen Umfang zu.
Der Auftraggeber wird den Verlag unverzüglich nach Kenntnis
schriftlich darüber informieren, wenn während der Laufzeit
dieses Vertrages nachteilige Veränderungen bei einem oder
mehreren Ad-Servern eintreten oder einzutreten drohen, die es
dem Auftraggeber erschweren oder unmöglich machen könnten, die Werbemittel vertragsgemäß in den Kommunikationsund Informationsdiensten, die vom Verlag vermarktet werden,
einzublenden. Der oder die AdServer müssen vom Auftraggeber permanent überwacht und gewartet werden, um Ausfälle
gleich welcher Art so weit wie möglich auszuschließen bzw.
sofort zu beheben. Ein 24-Stunden-Support an sieben Tagen
der Woche muss seitens des Auftraggebers gewährleistet sein.
Der Verlag haftet nicht für Ausfälle des Adservers auf Seiten des
Auftraggebers; für hierauf beruhende Unterlieferungen während der Schaltperiode kann weder eine Ausgleichsbuchung
noch eine Gutschrift erfolgen. Es gelten alle im Arbeitskreis
AdTechnology des OVK verabschiedeten und jeweils gültigen
technischen Spezifikationen. Der Verlag hat das Recht, die
Einhaltung dieser Spezifikationen bei Einsatz eines externen
Adservers zu überprüfen. Der Verlag hat das Recht, bei Nichteinhaltung der Spezifikationen die Kampagne zu stoppen. Im
Übrigen verringern sich die vom Verlag zu liefernden Kennzahlen entsprechend. Der Anspruch auf die vertraglich vereinbarte
Vergütung steht dem Verlag auch dann im vollen Umfang zu.
Alle Werbemittel, die zur Einblendung in den Kommunikations- und Informations-diensten, die vom Verlag vermarktet
werden, bestimmt sind, sind vorher zur Überprüfung an eine
dafür vom Verlag vorgesehene Adresse zu schicken. Sämtliche
Werbemittel sind vor ihrer Einblendung vom Verlag in Textform
zu genehmigen. Im Falle veränderter Werbemittel gelten die
vorstehenden Regelungen entsprechend. Durch die Einblendung der Werbemittel darf die Funktionalität der Kommunikations- und Informationsdienste, die vom Verlag vermarktet
werden, in keiner Weise behindert oder eingeschränkt werden.
Der Verlag ist berechtigt, Werbemittel jederzeit mit angemessener Ankündigungsfrist aus den Kommunikations- und
Informationsdiensten, die vom Verlag vermarktet werden, zu
entfernen. Die Verbindung zum externen Server kann hierfür
jederzeit unterbrochen werden. Einer Ankündigungsfrist bedarf es nicht, wenn
a) der Verlag durch behördliche oder gerichtliche Entscheidung
verpflichtet wird, ein Werbemittel zu entfernen bzw. dessen
Einblendung zu unterlassen,
b) der Verlag hinreichende Anhaltspunkte dafür hat, dass das
eingeblendete Werbemittel rechtlich unzulässig ist oder
c) die Einblendung eines oder mehrerer Werbemittel zu schweren Funktionalitätsstörungen in den Kommunikations- und
Informationsdiensten, die vom Verlag vermarktet werden,
oder beim Betreiber führt oder geführt hat. Bei nicht fristgerechter, unvollständiger und/oder nicht den technischen
Spezifikation entsprechender Anlieferung der Werbemittel
ist Verlag berechtigt, die vorgesehenen
Platzierungen anderweitig zu besetzen bis die Lieferung einwandfrei erfolgt. Die Durchführung des Werbeauftrags wird
dann im Ermessen vom Verlag nachgeholt. Der Auftraggeber
ist gleichwohl verpflichtet, den vollen Schaltpreis zu bezahlen.
3. Vertragsschluss
3.1 Angebote des Verlags sind stets freibleibend. Der Vertrag
kommt grundsätzlich erst durch schriftliche oder per E-Mail
erfolgende Bestätigung des Auftrags seitens des Verlags zustande. Mündliche oder fernmündliche Bestätigungen sind
rechtlich nicht verbindlich. Der Verlag behält sich vor, Aufträge
zur Schaltung von Werbemitteln ohne Angabe von Gründen
abzulehnen.
3.2 Soweit Aufträge durch Werbeagenturen erteilt werden,
kommt der Vertrag mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen mit dieser zustande. Sofern der Werbetreibende
selbst Auftraggeber werden soll, muss er von der Werbeagentur namentlich benannt werden. Der Verlag ist berechtigt, aber
nicht verpflichtet, von den Werbeagenturen einen Mandatsnachweis zu verlangen.
3.3 Der Auftragseingang muss spätestens 7 Werktage vor
Schaltungsbeginn erfolgen.
4. Abwicklung, Platzierung
4.1 Sämtliche Leistungen vom Verlag stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung sowie der
Erfüllung und Vornahme der Pflichten und Mitwirkungshand-
lungen des Auftraggebers. Der Auftraggeber benennt dem
Verlag einen Mitarbeiter als Ansprechpartner.
4.2 Ist in dem Werbeauftrag nur ein Gesamtumfang festgehalten, so wird der Verlag die Größe und Terminierung der einzelnen Werbemittelschaltungen abhängig von der Verfügbarkeit
im Einvernehmen mit dem Auftraggeber, ansonsten nach
billigem Ermessen unter Berücksichtigung des Interesses des
Auftraggebers, vornehmen.
4.3 Ist dem Auftraggeber das Recht zum Abruf einzelner
Werbemittel eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines
Kalenderjahres seit Vertragsschluss abzuwickeln. Wird die
Einjahresfrist durch den Auftraggeber nicht eingehalten, so
verfällt der Anspruch auf Schaltung noch nicht abgerufener
Werbemittel. Der Vergütungsanspruch des Verlags wird hierdurch nicht gemindert.
4.4. In den Mediadaten werden PageImpressions pro Monat als
Anhaltspunkt ausgewiesen die den Ergebnissen der WebAnalyse zum Zeitpunkt der Erstellung der Mediadaten entsprechen.
Diese Zahlen bilden die Grundlage für unsere Wochenpreise auf
deren Basis wir Onlinewerbung verkaufen. Eine Abweichung
von den genannten Analysewerten (PageImpression, Visits,
Visitors, etc.) nach oben oder unten ist während der Gültigkeitsdauer der Mediadaten wahrscheinlich.
Es gelten daher als Auftragsgrundlage ausschließlich die Wochenpreise ohne Bezug zu den als Anhaltspunkt genannten
Leistungswerten (PageImpressions, Visits, Visitors etc).
Ein Anspruch auf die Nachlieferung von PageImpressions oder
auf eine Kaufpreisminderung im Falle einer Unterlieferung von
PIs ist daher ausgeschlossen. Der Verlag verzichtet parallel dazu
auf eine Nachberechnung im Falle einer Überlieferung von PIs.
4.5 Soweit eine bestimmte Platzierung nicht vertraglich vereinbart ist, wird die Platzierung vom Verlag nach billigem Ermessen unter größtmöglicher Berücksichtigung der Interessen des
Auftraggebers vorgenommen. Es kann nichtgewährleistet werden, dass innerhalb der vom Verlag platzierten Internet-Werbung nicht auch Werbung für Waren oder Dienstleistungen
eines Konkurrenten des Auftraggebers platziert wird.
4.6 Bei vom Auftraggeber oder dessen Agentur produzierten
Werbemitteln ist der Verlag berechtigt, aber nicht verpflichtet,
das Material so zu bearbeiten, dass es von dem Adserversystem
verarbeitet und auf der Website dargestellt werden kann. Dies
gilt insbesondere für technische Spezifikationen und Programmierungen sowie Abmessungen. Bearbeitungen werden erst
dann vom Verlag durchgeführt, wenn eine Kontaktaufnahme
mit dem Auftraggeber oder seiner Agentur mit dem Ziel der
Nachbesserung fehlgeschlagen ist.
4.7 Maßgeblich für die Abrechnung der Medialeistung gegenüber dem Auftraggeber sind die vom Verlag über den Adserver
ermittelten Zahlen. Dem Auftraggeber bleibt die Möglichkeit
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unbenommen nachzuweisen, dass diese Zahlen unzutreffend
und stattdessen andere Werte anzusetzen sind. Dies hat der
Auftraggeber dem Verlag innerhalb einer Frist von zehn Tagen
in Textform mitzuteilen. Soweit die Auslieferung der Kampagne über die vom Verlag eingesetzten Server erfolgt, hat die
Mitteilung innerhalb einer Frist von drei Monaten zu erfolgen.
Die Frist beginnt jeweils mit der Absendung der Mitteilung der
AdImpression-Zahlen an den Auftraggeber.
5. Ablehnungsrecht
5.1 Der Verlag ist berechtigt, gegenüber dem Auftraggeber,
jedoch nicht verpflichtet, eine inhaltliche Prüfung der Werbemittel vorzunehmen.
5.2 Der Verlag behält sich vor, Werbemittel – auch einzelne
Abrufe im Rahmen eines Vertragsabschlusses über mehrere
Werbemittel – wegen des Inhalts oder der technischen Form
oder wegen der Website, auf die verlinkt wird, aus sachlichem
Grund abzulehnen bzw. aus dem Angebot zu nehmen. Gleiches
gilt, wenn das Werbemittel oder die Website, auf die verlinkt
wird, gegen Gesetze, die guten Sitten und/oder behördliche
Bestimmungen verstößt oder ihr Inhalt vom deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder
ihre Veröffentlichung für den Verlag aus sonstigen Gründen
unzumutbar ist.
5.3 Der Verlag ist berechtigt, ein bereits veröffentlichtes Werbemittel zurück zu ziehen, wenn der Auftraggeber nachträglich
Änderungen des Inhalts des Werbemittels selbst vornimmt
oder die Daten nachträglich verändert werden, auf die durch
einen Link verwiesen wird, und dadurch Ablehnungsgründe
gemäß vorstehender Ziff. 5.2 gegeben sind.
5.4 Der Verlag wird dem Auftraggeber die Ablehnung oder
Sperrung gemäß Ziff. 6.2 bzw. 6.3 unverzüglich mitteilen.
Der Auftraggeber ist in diesem Fall berechtigt, ein geändertes
oder anderes Werbemittel zu liefern, auf welches die Ablehnungsgründe nicht zutreffen. Falls dieses Werbemittel für die
Einhaltung eines eventuell vereinbarten Zeitpunktes verspätet
oder gar nicht geliefert wird, behält der Verlag trotzdem den
Anspruch auf Vergütung.
5.5 Der Verlag behält sich vor, Werbung von Wettbewerbern des
Verlags zurückzuweisen. Die Parteien sind sich darüber einig,
dass dem Verlag ein Recht zur außerordentlichen Kündigung
zusteht, wenn der Verlag erst nach Vertragsabschluss Kenntnis
über die zur Ablehnung berechtigenden Umstände erlangt.
Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers bestehen in einem solchen Fall nicht.
6. Datenanlieferung, Material
6.1 Der Auftraggeber ist für die rechtzeitige und vollständige,
fehlerfreie und den vertraglichen Vereinbarungen entsprechende Lieferung einwandfreier und geeigneter Werbemittel
bis spätestens 7 Werktage vor Schaltungsbeginn verantwort-
lich. Für Sonderwerbeformen gilt eine Frist von mindestens 10
Werktagen. Bei der Werbemittelanlieferung müssen folgende
Angaben gemacht werden: Kunden- und Kampagnenname,
Buchungszeitraum, belegte Site und Platzierung auf der Site,
das Werbeformat sowie ein Ansprechpartner für Rückfragen.
Bei nicht fristgerechter, unvollständiger, nicht ordnungsgemäßer und/oder nicht den technischen Spezifikationen entsprechender Anlieferung der Werbemittel wird keine Gewähr für
die vereinbarte Verbreitung des Werbemittels übernommen
und der Verlag wird für die Dauer der Verspätung von der
Verpflichtung zur Leistung frei. Die vom Verlag zu erreichenden
Kennzahlen verringern sich entsprechend. Der Verlag ist berechtigt, die vorgesehenen Platzierungen anderweitig zu besetzen, bis die Lieferung einwandfrei erfolgt. Die Durchführung
des Auftrags wird dann im Ermessen des Verlags nachgeholt.
Der Vergütungsanspruch des Verlags bleibt hiervon unberührt.
Der Auftraggeber ist berechtigt, mit sog. Deeplinks auf seine
Website zu verweisen soweit sich dabei ein neues Browserfenster öffnet. Der Einsatz sonstiger technischer Mittel, welche
den Nutzer von der Seite der Verlag weglenken oder Daten über
den Nutzer sammeln, ist unzulässig, insbesondere bedürfen
die Verwendung von Popups, das Abfordern von Nutzerdaten
sowie das Setzen von Cookies der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch den Verlag.
6.2 Erfolgt die Erstellung des Werbemittels durch den Verlag,
so müssen die vom Werbetreibenden hierzu zur Verfügung
gestellten Materialien bis spätestens 14 Tage vor Schaltung
angeliefert sein. Der Verlag übernimmt für das gelieferte Material über die Ausführung des Werbeauftrages hinaus keine
Verantwortung und ist insbesondere nicht verpflichtet, dieses
nach Ausführung des Werbeauftrages aufzubewahren oder an
den Werbetreibenden zurückzuliefern. Soweit nicht anders vereinbart, verbleiben die Rechte für durch den Verlag gestaltete
Werbemittel beim Verlag.
6.3 Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Werbemittel
fordert der Verlag Ersatz an.
6.4 Der Auftraggeber hat die digital übermittelten Daten frei
von sog. Computerviren, Würmern oder sonstigen Schadensquellen zu liefern. Er ist insbesondere verpflichtet, für diesen
Zweck handelsübliche Schutzprogramme einzusetzen, die
jeweils dem neuesten Stand entsprechen. Entdeckt der Verlag
auf einer ihr übermittelten Datei Schadensquellen, wird der
Verlag von dieser Datei keinen Gebrauch mehr machen und
diese, soweit zur Schadensvermeidung bzw. -begrenzung
(insbesondere zur Vermeidung des Übergreifens der Schadensquelle auf die EDV-Anlage von Verlag) erforderlich, löschen,
ohne dass der Auftraggeber in diesem Zusammenhang Schadensersatzansprüche geltend machen kann. Der Verlag behält
sich vor, den Auftraggeber auf Schadensersatz in Anspruch zu
nehmen, wenn durch solche durch den Auftraggeber infiltrierte Schadensquellen dem Verlag Schäden entstanden sind.
6.5 Der Auftraggeber ist auf Wunsch des Verlags dazu verpflichtet, bei CPC-Kampagnen, deren Klickraten unter 0,25% fallen,
neue Werbemittel anzuliefern. Kommt der Auftraggeber dieser
Aufforderung nicht nach, ist der Verlag berechtigt, CPC-Kampagnen sofort zu stoppen und schriftlich zu stornieren und den
bis dahin erfüllten Teil abzurechnen. Der Verlag ist berechtigt,
CPC-Kampagnen sofort zu stoppen und schriftlich zu stornieren, sollte die Klickrate der eingesetzten Werbemittel innerhalb
der Kampagnenlaufzeit für einen Zeitraum von sieben Tagen im
Mittel unter 0,15% liegen. Es entsteht daraus keinerlei Haftung
auf Seiten des Verlags bis auf die Rückzahlung bereits gezahlter
Rechnungsbeträge für die entsprechende Kampagne, abzüglich der anteilsmäßigen Vergütung für die bereits erbrachten
Leistungen.
6.6 Der Auftraggeber hat während der gesamten Laufzeit des
Werbeauftrages die Webseiten, auf die von dem Werbemittel
verlinkt werden soll, aufrecht zu erhalten.
7. Mängelrüge
Bei beiderseitigen Handelsgeschäften ist der Auftraggeber
verpflichtet, die geschaltete Internet-Werbung jeweils unverzüglich nach Beginn der ersten Schaltung zu prüfen und
etwaige offensichtliche Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb der ersten Schaltungswoche, schriftlich zu reklamieren.
Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Bekanntwerden zu
rügen. Soweit etwaige Mängel für den Verlag nicht erkennbar
waren, hat der Auftraggeber bei entsprechend mangelhafter
Veröffentlichung keine Ansprüche gegenüber dem Verlag. Den
Auftraggeber trifft die Beweislast für sämtliche Anspruchvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den
Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
8. Gewährleistung
8.1 Bei allen Werbemaßnahmen schuldet der Verlag nur die
ordnungsgemäße Schaltung der Werbung, steht jedoch nicht
für den Abruf beim Nutzer oder die Kenntnisnahme ein. Der
Verlag ist insbesondere nicht verpflichtet, die zur Verfügung
gestellten Werbemittel bzw. Inhalte auf Richtigkeit, Aktualität,
Vollständigkeit, Seriosität, technische oder inhaltliche Qualität
und/oder Freiheit von Fehlern zu überprüfen und übernimmt
hierfür weder ausdrücklich, noch konkludent eine Gewährleistung.
8.2 Der Verlag gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren
Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Der Verlag hat nicht für negative Abweichungen des
Werbemittels von der üblichen Beschaffenheit einzustehen,
die darauf beruhen, dass der Auftraggeber das Format und die
technischen Vorgaben des Verlags nicht ordnungsgemäß berücksichtigt hat. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es
nach dem jeweiligen Stand der Technik nicht möglich ist, eine
von Fehlern völlig freie Darstellung zu erreichen. Ein Fehler in
der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere dann nicht
vor, wenn die Beeinträchtigung hervorgerufen wird, durch die
Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/
oder -hardware (z.B. Browser) beim Nutzer oder durch Störung
der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder durch Rechnerausfall bei Dritten (z.B. anderen Providern), durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxys (Zwischenspeichern) oder durch einen Ausfall der
vom Verlag genutzten Server, der nicht länger als 24 Stunden
(fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn
der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert. Bei einem
Ausfall der Server über einen erheblichen Zeitraum (mehr als
10 % der gebuchten Zeit) einer zeitgebundenen Festbuchung
entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum
des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind jedoch ausgeschlossen.
8.3 Der Verlag übernimmt keine Gewähr für die inhaltliche
Richtigkeit und Wiedergabequalität des vom Auftraggeber
zur Verfügung gestellten Materials, insbesondere fällt die
fehlerfreie Übermittlung des Materials vom Auftraggeber an
den Verlag (z.B. per Email, am Telefon) in den Risikobereich
des Auftraggebers.
8.4 Der Auftraggeber hat bei vom Verlag zu vertretender
ungenügender Wiedergabequalität oder sonstiger Mängel
des Werbemittels Anspruch auf Zahlungsminderung oder auf
Vornahme einer einwandfreien Ersatzwerbung, jedoch nur in
dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihr für die Ersatzwerbung
gestellte angemessene Frist verstreichen oder verweigert der
Verlag die Ersatzwerbung ernsthaft und endgültig oder ist die
Ersatzwerbung erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung in dem Ausmaß, in dem
der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Der Verlag
hat das Recht, eine Ersatzwerbung zu verweigern, wenn diese
einen Aufwand fordert, der unter Beachtung des Inhalts des
Schuldverhältnisses und dem Gebot von Treu und Glauben in
einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des
Auftraggebers steht, oder diese für den Verlag nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich wäre.
8.5 Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt
12 Monate.
9. Haftung
9.1 Der Verlag haftet für Schäden des Auftraggebers, die der
Verlag, ihre gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder
Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben.
9.2 Unabhängig vom Verschuldensgrad haftet der Verlag für
Schäden, die dadurch entstanden sind, dass der Verlag, ihre
gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungs-
Media-Informationen 2015 | Autocad Magazin | 33
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gehilfen, eine Pflicht verletzt haben, die für die Erreichung des
Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflichten), für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz besteht, die auf einem nicht leicht fahrlässigen Organisationsverschulden seitens des Verlags beruhen, die aus einer
arglistigen Täuschung durch gesetzliche Vertreter, leitende
Angestellte oder Erfüllungsgehilfen des Verlags oder durch die
Verletzung einer des Verlags übernommenen Garantie für die
Beschaffenheit der Sache resultieren, aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung des Verlags oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter,
leitenden Angestellten oder Erfüllungsge hilfen beruhen.
9.3 Gegenüber Kaufleuten ist die Haftung für grobe und leichte
Fahrlässigkeit, bei Erfüllungsgehilfen, die nicht gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte sind, auf den voraussehbaren
Schaden begrenzt. Bei fahrlässiger Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht haftet der Verlag höchstens bis zur Höhe
der vereinbarten Vergütung.
9.4 Bei Datenverlusten haftet der Verlag nur für den Schaden,
der auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den
Auftraggeber entstanden wäre. Die Haftung vom Verlag für
die Wiederbeschaffung von Daten ist zusätzlich dahingehend
beschränkt, dass eine Haftung nur besteht, wenn der Auftraggeber sichergestellt hat, dass die Daten aus Datenmaterial, das
in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
9.5 Schadensersatzansprüche gegen den Verlag verjähren nach
Ablauf von 12 Monaten seit ihrer Entstehung, es sei denn, sie
basieren auf einer unerlaubten oder vorsätzlichen Handlung.
9.6 Eine über vorstehende Regelung in Ziff. 10.1 – 10.2 hinausgehende Haftung des Verlags ist ausgeschlossen. Soweit die
Haftung des Verlags ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die
persönliche Haftung der Beauftragten, Mitarbeiter, Vertreter
und Erfüllungsgehilfen des Verlags.
10. Preisliste, Vergütung, Rabattierung
10.1 Für die Vergütung des Verlags gilt grundsätzlich die im
Zeitpunkt der Auftragserteilung auf unserer Webseite veröffentlichte Preisliste mit Rabattstaffel. Sämtliche Preise in der
Preisliste des Verlags verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer
in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung. Der Verlag
behält sich eine jederzeitige Änderung seiner Preise, Rabatte
und sonstigen Konditionen vor. Bei Änderungen gelten die
neuen Bedingungen bei Preissenkungen auch für laufende
Aufträge sofort, bei Preiserhöhungen einen Monat nach Bekanntgabe der jeweils gültigen Bedingungen im Internet. Im
Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu, das durch diesen innerhalb von 5 Werktagen
nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung auszuüben
ist. Macht der Werbetreibende von seinem Widerspruchsrecht
keinen Gebrauch, so gelten ab dem Erhöhungstermin die
neuen Entgelte. Die Kosten für die Gestaltung und Konzeptionierung eines Werbemittels durch den Verlag sind in den Schaltungspreisen nicht enthalten. Kosten für die vom Auftraggeber
gewünschte Gestaltung und/oder Konzeptionierung oder von
ihm gewünschte oder zu vertretende Änderungen des Werbemittels hat der Auftraggeber zu tragen.
10.2 Nachlässe bestimmen sich nach der jeweils gültigen
Preisliste. Vereinbarte oder eingeräumte Nachlässe für die
Schaltung mehrerer Werbemittel oder bei Abschluss von Rahmenaufträgen gelten nur bei Einhaltung der jeweiligen Anzeigenmenge und des zeitlichen Rahmens. Bei Nichteinhaltung
des vereinbarten Rahmenauftrages oder des zeitlichen Rahmens ist der Verlag berechtigt, den Nachlass anteilig nach dem
Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass nach zu berechnen.
10.3 Für die Anwendung eines Konzernrabattes auf Tochtergesellschaften ist der schriftliche Nachweis einer mindestens
50%igen Kapitalbeteiligung erforderlich. Die Konzernzugehörigkeit ist bei Kapitalgesellschaften durch Bestätigung eines
Wirtschaftsprüfers oder durch Vorlage des letzten Geschäftsberichtes, bei Personengesellschaften durch Vorlage eines
Handelsregisterauszuges nachzuweisen. Der Nachweis muss
spätestens bis zum Ende des Abschlussjahres erbracht werden.
Ein späterer Nachweis kann nicht rückwirkend anerkannt werden. Konzernrabatte bedürfen in jedem Fall der ausdrücklichen
Bestätigung in Textform durch den Verlag. Konzernrabatte
werden nur für die Dauer der Konzernzugehörigkeit gewährt.
Die Beendigung der Konzernzugehörigkeit ist unverzüglich anzuzeigen; mit der Beendigung der Konzernzugehörigkeit endet
auch die Konzernrabattierung.
10.4 Der Verlag gewährt 15% AE-Provision auf Nachweis der
Agenturtätigkeit und Fakturierung an die Agentur.
10.5 Eine vom Verlag gewährte Vergütung für Vermittlung darf
durch den Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.
11. Zahlungsbedingungen
11.1 Der Verlag ist berechtigt, eine Vorauszahlung oder ein
Deposit des Werbekunden zu verlangen. In diesem Fall wird
die Werbemaßnahme des Werbetreibenden nicht starten,
bevor die Vorauszahlung oder das Deposit beim Verlag eingegangen ist.
11.2 Der Preis für die Schaltung des Werbemittels ist mit dessen erstmaliger Veröffentlichung (Schaltung) sofort fällig und
14 Tage nach Rechnungsdatum zahlbar, sofern nicht im Einzelfall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart
ist. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Rechnungen vom Verlag
unverzüglich zu prüfen und Einwendungen innerhalb von zwei
Wochen nach Erhalt gegenüber dem Verlag schriftlich geltend
zu machen. Nach Ablauf von zwei Wochen gilt die Rechnung als
genehmigt. Sämtliche Kosten und Spesen im Zahlungsverkehr
gehen zu Lasten des Auftraggebers.
12. Zahlungsverzug
12.1 Befindet sich der Auftraggeber mit der Zahlung mehr
als zwei Wochen in Verzug oder lässt er unberechtigterweise
Wechsel oder Schecks zu Protest gehen oder wird ein Antrag
auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen
des Auftraggebers gestellt, so kann der Verlag unbeschadet
weiter gehender Rechte jegliche weitere Leistung zurückhalten
und sämtliche bisher erbrachten Leistungen abrechnen und
zur Zahlung fällig stellen. Der Verlag ist in diesem Fall berechtigt, den Einsatz weiterer Werbemittel, auch soweit diese
bereits vertraglich vereinbart wurden, ohne Rücksicht auf ein
ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung
der Vergütung abhängig zu machen. Für jede Rückbuchung einer Überweisung oder Stornierung einer Lastschrift erhebt der
Verlag zusätzlich zu etwaigen Bankspesen eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 Euro.
12.2 Erhält der Verlag nach Abschluss des Vertrages Kenntnis
davon, dass ihr Zahlungsanspruch gegenüber dem Auftraggeber durch dessen mangelnde Leistungsfähigkeit aufgrund
schlechter Vermögenssituation gefährdet ist, so kann sie
unbeschadet etwaiger Zahlungsabreden Vorauszahlung für
bereits vorliegende Anzeigenschaltungen, sofortige Zahlung
rückständiger, auch noch nicht fälliger Rechnungen verlangen,
weitere Schaltung von Werbemitteln ablehnen oder vom Vertrag zurückzutreten.
12.3 Die durch Zahlungsverzug, Mahnung und/oder Stundung
entstehenden Kosten, insbesondere eventuell anfallende
Anwalts- oder Inkassogebühren, trägt der Auftraggeber. Weiterhin kann der Verlag alle weiteren bestehenden Kampagnen
des Auftraggebers beenden.
13. Datenschutz, Geheimhaltung
13.1 Der Verlag sichert zu, dass die Auftragsdurchführung ausschließlich nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen erfolgt. Die im Rahmen der Auftragsdurchführung,
insbesondere der Auftragserteilung und Auftragsbearbeitung
vom Auftraggeber angegebenen personenbezogenen Daten
werden ausschließlich zu diesem Zwecke maschinenlesbar
gespeichert, verarbeitet und genutzt, sofern keine Einwilligung
des Auftraggebers in eine andere Nutzungsart erteilt wurde,
sowie zum Zwecke der Abrechnung und Vergütung.
13.2 Der Auftraggeber berechtigt den Verlag, seine personenbezogenen Daten im Rahmen der Auftragserteilung und
-bearbeitung zu erheben, zu verarbeiten, zu speichern und zu
nutzen, soweit dies erforderlich ist, um die Anzeigenschaltung
durchzuführen und eine entsprechende Abrechnung vornehmen zu können. Der Verlag ist weiter berechtigt zur Erhaltung
seiner Betriebsfähigkeit auf die ihr überlassenen personenbe-
zogenen Daten zuzugreifen. Insofern gewährleistet der Verlag
die vertrauliche Behandlung der ihr überlassenen Daten.
13.3 Der Auftraggeber kann jederzeit die zu seiner Person
gespeicherten persönlichen Daten, unentgeltlich beim Verlag
einsehen. Er kann hierzu schriftlich eine Anfrage an den Verlag
stellen.
13.4 Im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen
verpflichtet sich der Verlag, die ihr aus dem Auftragsverhältnis bekannten Daten des Auftraggebers, vorbehaltlich einer,
durch diesen anderweitig erteilten Einwilligung zur weiteren
Nutzung, nur für die Erfüllung der Zwecke der Vertragsbeziehung zu verwenden, das Datengeheimnis zu wahren und ihre
Mitarbeiter entsprechend den gesetzlichen Erfordernissen zu
verpflichten.
13.5 Der Auftrageber sichert zu, dass er bei Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten sämtliche
datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Vorgaben des Telemediengesetzes (TMG) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einhalten wird. Setzt der Auftraggeber
für die Schaltung von Werbemitteln auf den Onlineangeboten
des Verlags Systeme eines Dritten ein, wird er sicherstellen,
dass auch der Systembetreiber diese Verpflichtung einhält.
13.6 Soweit der Auftraggeber Leads erwirbt, verpflichtet er
sich, diese nur für eigene Zwecke der Werbung, Markt- oder
Meinungsforschung zu verwenden und nicht an Dritte weiterzugeben oder für Zwecke Dritter zu verwenden. Werbliche
Maßnahmen aufgrund der Leads, die im Rahmen der Vertragsbeziehung mit dem Verlag gewonnen wurden, führt der
Auftraggeber auf eigene Gefahr durch.
13.7 Sofern der Auftraggeber anonyme oder pseudonyme
Daten aus dem Zugriff auf die von ihm für Onlineangebote des
Verlags ausgelieferten Werbemittel erhält, darf er diese Daten
nur im Rahmen der jeweiligen Kampagne für den konkreten
Werbetreibenden, der den Auftraggeber mit der Schaltung
der jeweiligen Kampagne beauftragt hat, auswerten. Diese
Auswertung darf jedoch nur die anonymen und pseudonymen
Daten umfassen, die durch Werbeschaltungen auf den Onlineangeboten des Verlags generiert worden sind.
13.8 Dem Auftraggeber ist darüber hinaus jede weitere Verarbeitung, Nutzung und Weitergabe von Daten, die er aus
dem Zugriff auf die von ihm für Onlineangebote vom Verlag
ausgelieferten Werbemittel erhält, untersagt. Der Auftraggeber darf insbesondere Daten aus Werbeschaltungen auf
den Onlineangeboten des Verlags nicht für eigene Zwecke
speichern, auswerten, anderweitig nutzen und/oder an Dritte
weitergeben. Gleiches gilt für die Erstellung von Profilen aus
dem Nutzungsverhalten der User auf ein Angebot des Verlags
und deren gleich wie geartete weitere Nutzung.
13.9 Für jeden schuldhaften Verstoß gegen die Verpflichtungen
aus vorstehender Ziff. 13.5 - 13.8 zahlt der Auftraggeber an
den Verlag eine Vertragsstrafe in Höhe des zehnfachen Preises
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des Auftrags, aus dem die unzulässige Datennutzung stammt.
Etwaige weitergehen de Ansprüche des Verlag bleiben unberührt.
13.10 Soweit der Auftraggeber, z.B. für den Zugriff auf eine
persönliche Website, vom Verlag ein individuelles Passwort
erhält, ist er verpflichtet, dieses Dritten nicht zu offenbaren
und es sorgfältig zu verwahren, um Missbrauch durch Dritte
auszuschließen. Bei Verlust des Passwortes oder wenn dem
Auftraggeber bekannt wird, dass Dritte von dem Passwort
Kenntnis erlangt haben könnten, ist er verpflichtet, den Verlag
unverzüglich in Textform zu informieren. Der Auftraggeber haftet für alle Schäden, die sich aus einem Missbrauch des Passwortes ergeben, soweit er nicht den Nachweis erbringt, dass
ihn hieran kein Verschulden trifft. Eine Haftung des Verlags ist
in diesem Fall ausgeschlossen.
13.11 Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Informationen und Daten, die sie vom Vertragspartner im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erhalten, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Die
Verpflichtung erstreckt sich über die Beendigung des Vertrages
hinaus. Der Auftraggeber wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 Datenschutzgesetz davon unterrichtet, dass der Verlag seine Daten in maschinenlesbarer Form speichert und für Vertragszwecke maschinell verarbeitet. Der Verlag ist berechtigt, soweit er
sich zur Erbringung seiner Leistungen Dritter bedient, die Daten
weiterzuleiten, sofern dies erforderlich ist. Insbesondere ist der
Verlag berechtigt, die Bruttowerbeumsätze des Auftraggebers
auf Produktebene zur Veröffentlichung an Marktforschungsinstitute weiterzuleiten.
14. Rechteeinräumung und -gewährleistung
14.1 Der Auftraggeber überträgt dem Verlag sämtliche für die
vertragsgemäße Nutzung der Werbemittel erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz-, und sonstigen
Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Bearbeitung, Sendung, Speicherung, sowie
das Recht zur Einstellung in und Entnahme aus Datenbanken,
das Bereithalten zum Abruf und das Recht der öffentlichen
Zugänglichmachung der Werbemittel, zeitlich, örtlich und
inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrages notwendigen Umfang.
14.2 Der Auftraggeber überträgt dem Verlag zudem das Recht,
das Werbemittel online, offline oder in sonstiger Weise (z.B.
als CDROM, DVD) in angemessenem Umfang zu Zwecken der
Eigenwerbung zu nutzen.
14.3 Soweit der Verlag für den Auftraggeber die Internet- Werbung konzeptioniert, gestaltet und/oder umsetzt, verbleiben
die hieran entstandenen Rechte bei dem Verlag. Der Verlag
räumt dem Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht zum
Zwecke der Schaltung der Internet-Werbung im Rahmen des
dem Verlag erteilten Werbeauftrages ein.
14.4 Der Auftraggeber ermächtigt den Verlag Werbeinformationen in angemessenem Umfang zu Marktforschungszwecken
an anerkannte Marktforschungsunternehmen weiter zu leiten.
Ist der Auftraggeber dazu nicht bereit, hat er dies dem Verlag
bei Vertragsschluss schriftlich mitzuteilen.
15. Freistellungsverpflichtung
Der Auftraggeber versichert, dass das gelieferte Werbemittel keine Rechte Dritter verletzt und nicht gegen rechtliche
Bestimmungen verstößt. Er versichert insbesondere, dass er
über sämtliche für die vertragsgemäße Schaltung der Werbung
erforderlichen Rechte verfügt und alle etwa erforderlichen
Abgaben an Verwertungsgesellschaften (z.B. GEMA) geleistet
hat. Der Auftraggeber stellt den Verlag von allen Ansprüchen
Dritter, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverfolgung, auf erstes Anfordern frei. Der Auftraggeber wird dem
Verlag zudem alle erforderlichen Informationen erteilen, die
zur Rechtsverteidigung erforderlich sind. Ist der Auftraggeber
in Bezug auf ein Werbemittel bereits abgemahnt worden oder
hat er eine Unterlassungsverpflichtungserklärung bereits abgegeben, ist er verpflichtet, den Verlag hierüber unverzüglich
zu informieren.
16. Storno, Kündigung
16.1 Stornierungen von Werbeaufträgen müssen schriftlich erfolgen. Eine Stornierung bis zu zwei Wochen vor Schaltungsbeginn ist kostenfrei möglich. Für Stornierungen weniger als zwei
Wochen vor Schaltungsbeginn gilt vorbehaltlich der Regelung
für Terminbuchungen in 16.2 Folgendes:
Storno bis zu 1 Woche vor Kampagnenstart: 50% des Nettonetto-Kampagnenwerts
Storno bis zu 3 Werktage vor Kampagnenstart: 80% des Nettonetto-Kampagnenwerts
und Storno am Tag des Kampagnenstarts und später: 100% des
Nettonetto-Kampagnenwerts.
Technische Kosten, die bis zum Zeitpunkt der Stornierung für
die Buchung entstanden sind (z.B. im Fall von Dienstleistungen für Streamings oder Mobile), werden dem Auftraggeber
vollständig in Rechnung gestellt. Bereits in der Produktion befindliche Werbemittel, speziell solche für mobile Plattformen,
sind nicht stornierbar. Der Verlag ist berechtigt, Aufträge von
Werbetreibenden zu jeder Zeit, ohne Angabe von Gründen mit
einer Frist von 30 Tagen schriftlich zu stornieren. Es entsteht daraus keinerlei Haftung von Seiten des Verlags bis auf die Rückzahlung bereits gezahlter Rechnungsbeträge für die entsprechende Kampagne, abzüglich bereits erbrachter Leistungen.
16.2 Für Terminbuchungen gelten folgende Besonderheiten:
Unter einer Terminbuchung werden im Gegensatz zu Buchungen für dynamische Werbeplätze, die ständig wechselnden
Werbeinhalt beinhalten, Buchungen für solche Werbeplätze
verstanden, die nur zu einem bestimmten Fixtermin oder nur
an einem bestimmten Werbeplatz geschaltet werden können, insbesondere also Werbeplätze innerhalb der zu festen
Terminen verschickten Newsletter oder aber fest gebuchte
Unterseiten innerhalb des Portales (Microsite). Erfolgt die
Stornierung einer Terminbuchung weniger als zwei Wochen vor
dem Schaltungstermin, ist der Verlag berechtigt, dem Auftraggeber 100% des Nettoauftragswertes in Rechnung zu stellen,
es sei denn der Auftraggeber weist dem Verlag nach, dass der
Werbeplatz zu dem gebuchten Termin anderweitig verkauft
werden kann. Im Falle einer anderweitigen Buchung ist der
Verlag berechtigt, dem Auftraggeber die Differenz zwischen
dem neuen und dem alten Nettoauftragswert zuzüglich einer
Bearbeitungsgebühr von 30% des alten Nettoauftragswertes
in Rechnung zu stellen.
16.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung hat schriftlich zu
erfolgen. Ein Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem
Grund liegt insbesondere vor, wenn eine der Parteien trotz
einer schriftlichen Abmahnung wiederholt eine wesentliche
Vertragspflicht verletzt, eine fortdauernde Vertragsverletzung
innerhalb angemessener Frist nicht abstellt oder deren Folgen
nicht beseitigt, gegen eine und/oder beide Parteien und/oder
gegen ein vom Verlag vermarktetes Online-Medium infolge
einer vertragsgegenständlichen Leistung eine Abmahnung
erfolgte und/oder eine einstweilige Verfügung erwirkt wurde
oder für den Verlag der begründete Verdacht besteht, dass
der Auftraggeber oder die von ihm zur Verfügung gestellten
Inhalte und/oder gegen geltende rechtliche Bestimmungen
oder die geltenden Werberichtlinien, verstößt bzw. verstoßen. Ein begründeter Verdacht besteht, sobald der Verlag auf
Tatsachen gestützte Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen
rechtliche Bestimmungen vorliegen, insbesondere ab Erhalt
einer Abmahnung oder der Aufforderung zu einer Stellungnahme durch die zuständigen Landesmedienanstalten. Ein
fristloser Kündigungsgrund ist auch gegeben, wenn über das
Vermögen eines Vertragspartners ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren eröffnet oder mangels Masse nicht eröffnet
bzw. ein diesbezüglicher Antrag gestellt wird und der betroffene Vertragspartner trotz entsprechender Aufforderung die
offenbare Unbegründetheit des Antrags nicht binnen einer
angemessenen Frist nachweist. Ein Grund zur fristlosen Kündigung besteht darüber hinaus, wenn gegen eine der Vertragsparteien Vollstreckungsmaßnahmen ausgebracht und nicht
innerhalb von einem Monat aufgehoben wurden. Als wichtige
Kündigungsgründe werden seitens des Verlags weiterhin
erachtet: wenn der Auftraggeber von einem anderen Unternehmen mehrheitlich übernommen wird; wenn der Betreiber
der vertragsgegenständlichen durch den Verlag vermarkteten
Webseiten den Betrieb der Webseiten einstellt. Die bis zum Zugang einer Kündigung erbrachten Leistungen des Verlags sind
seitens des Auftraggebers entsprechend des Leistungsumfangs
zu vergüten. Verlangt der Auftraggeber ohne Einhaltung der
vorgenannten Voraussetzungen, eine von ihm in Auftrag gegebene Werbung aufgrund einer Rechtsverletzung Dritter oder
aus sonstigen Gründen nicht öffentlich zugänglich zu machen,
so bleibt er zur Zahlung der vollen Vergütung verpflichtet. Ihm
bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Verlag ein geringerer Schaden entstanden ist.
17. Abtretung / Aufrechnung / Zurückbehaltungsrecht
17.1 Die Abtretung der Ansprüche aus dem Werbeauftrag
durch den Auftraggeber ist nicht zulässig.
17.2 Der Auftraggeber kann gegenüber Ansprüchen des Verlags nur dann aufrechnen, wenn die Forderung des Auftraggebers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
17.3 Der Auftraggeber kann ein Zurückbehaltungsrecht nur
dann geltend machen, wenn der Zahlungsanspruch des Verlags und der Gegenanspruch des Auftraggebers auf demselben
Vertragsverhältnis beruhen.
18. Gerichtsstand und anwendbares Recht
18.1 Erfüllungsort und, vorbehaltlich der Regelung in Satz 2,
ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Verlags, wenn
der Auftraggeber Kaufmann ist, wenn er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, er seinen Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss aus dem
Geltungsbereich des Gesetzes verlegt hat, oder wenn sein
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt
der Klageerhebung unbekannt ist. Der Verlag ist berechtigt,
auch an jedem anderen Ort zu klagen, an dem ein gesetzlicher
Gerichtsstand besteht.
18.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter
Ausschluss seiner kollisionsrechtlichen Bestimmungen sowie
des UN-Kaufrechts (CISG).
19. Schlussbestimmungen
19.1 Für Online-Stellenanzeigen, die auch bei unserem Koopera-tionspartner StepStone erscheinen, gelten zusätzlich die
AGBs der StepStone Deutschland AG.
19.2 Sämtliche im Rahmen des Vertragsverhältnisses zwischen
den Parteien abzugebende Erklärungen sowie Änderungen
oder Ergänzungen der vertraglichen Regelungen sind nur
schriftlich verbindlich. Dies gilt auch für den Verzicht auf das
Formerfordernis. Die Versendung per E-Mail entspricht der
Schriftform.
19.3 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen und weitere
schriftliche Vereinbarungen bleiben auch dann gültig, wenn
einzelne Bestimmungen sich als ungültig erweisen sollten.
Online Mediadaten der WIN-Verlag GmbH & Co. KG gültig ab
01.10.2014.
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August/September
27. Jahrgang
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ISSN-0934-1749
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Eine Publikation der
WIN-Verlag GmbH & Co. KG
Building Information Modeling (BIM) in der Haustechnik
Bild: liNear Gesellschaft für konstruktives Design mbH
Alle Gewerke im Blick
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Aspekte, die bei der integrierten
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für ein leistungsfähiges Engineering sowie Innovationen aus der
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D, A, CH: 14,80 Euro
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Expertenwissen: Tipps und Tricks
für AutoCAD-Anwender Seite 10
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Trends in der Mechatronik Seite 31
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