Unterstützung und Förderung junger Menschen bei der Integration

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Unterstützung und Förderung junger Menschen bei der Integration
U25
Unterstützung und Förderung junger Menschen
bei der Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
Impressum
Herausgeber
Landeshauptstadt München
Sozialreferat
Stadtjugendamt
Prielmayerstr. 1
80335 München
Redaktion
Stefan Fischer, Stadtjugendamt
Fotografien
Seite 5: Michael Nagy, Presse- und Informationsamt
www.photocase.de
Konzeption und Gestaltung
bag kommunikation GmbH
www.bag-design.de
Projektkoordination
Euro-Trainings-Centre ETC e.V.
www.etcev.de
Druck
Druckerei Ulenspiegel GmbH
www.ulenspiegeldruck.de
Bezugsquellen
www.u25muenchen.de (PDF)
Claudia von Stransky
Prielmayerstr. 1
80335 München
Oktober 2006
Inhalt
Zum Geleit ............................................................................................................................................ 5
Einleitung .............................................................................................................................................. 7
1.
Berufsvorbereitung in den Schulen
1.1.
Schulische Angebote ...........................................................................................................8
2.
Berufsvorbereitungsangebote im Anschluss an die
allgemeinbildende Schule
2.1.
Berufsvorbereitungsjahr ......................................................................................................9
2.2.
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen ............................................................ 10-11
2.3.
Einstiegsqualifizierung für Jugendliche (EQJ) ............................................................. 12
2.4.
Trainingsmaßnahmen der ARGE (§ 48 SGB III) ..........................................................13
2.5.
Trainingsmaßnahmen der Agentur (§ 48 SGB III) ...................................................... 14
2.6.
Vermittlung und Bewerbungsunterstützung (§ 37 SGB III) ...................................... 15
3.
Ausbildungs- und Beschäftigungsangebote
3.1.
Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) ............................................................................16
3.2.
Berufsschulsozialarbeit .......................................................................................................17
3.3.
Berufliche Ausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) .........................18
3.4.
Berufsbezogene Jugendhilfe (BBJH) ...........................................................................19
3.5.
Hinführen zu Arbeit und Ausbildung
durch MAW (Mehraufwandsentschädigung)............................................................. 20
4.
Besondere, ergänzende Maßnahmen zur Berufsintegration
für unterschiedliche Zielgruppen
4.1.
Münchner Sonderprogramm gegen Jugendausbildungsund -arbeitslosigkeit (Münchner Jugendsonderprogramm) .....................................21
4.2.
Angebote des Amtes für Wohnen und Migration für Jugendliche
mit Migrationshintergrund ................................................................................................22
4.2.1.
Angebote für arbeitslose Migrantinnen und Migranten ............................................22
4.2.2. Angebote für Flüchtlinge und Asylbewerberinnen und -bewerber ....................... 23
5.
Erzieherische Hilfen bei der Integration in Arbeit und Ausbildung.......... 24
6.
Prinzipien der Maßnahme-Zuweisung ...................................................................25
Zum Geleit
Die Unterstützung und Förderung junger Menschen bei
der Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt ist
seit vielen Jahren ein besonderes Anliegen der Landeshauptstadt München. Deshalb unterstütze ich gerne
Aktivitäten, die dazu beitragen, dieses Ziel zu erreichen.
Trotz der relativ guten Rahmenbedingungen auf dem
Ausbildungsmarkt in München haben viele Jugendliche unterschiedlich gelagerte Startschwierigkeiten.
Fachleute verschiedener Behörden, Institutionen und
Einrichtungen verfolgen deshalb schon seit Jahren das
Ziel, Angebote für Jugendliche zu entwickeln, die eine
individuelle Förderung ermöglichen und eine möglichst
reibungslose Integration in ein Ausbildungsverhältnis
gewährleisten.
Inzwischen gibt es ein breitgefächertes Angebot von Fördermaßnahmen verschiedener Institutionen, das für Jugendliche, aber auch für
Fachleute immer schwerer zu überblicken ist.
Bedingt durch die Neuausrichtung von Förderstrukturen hat die bestehende Kooperation in München zur Bildung eines „U25 – Teams“
geführt, in dem die verschiedenen Förderinstrumente zielgerichtet
aufeinander abgestimmt werden. Ein Resultat der gemeinsamen
konstruktiven Arbeit ist die vorliegende Broschüre, die den Überblick
erleichtern soll und in der alle Förderinstrumente und –maßnahmen
systematisch und übersichtlich dargestellt sind. Damit kann aus der
Vielfalt der Angebote zielgerichtet die individuell richtige und optimale Förderung eingeleitet werden.
An dieser Stelle möchte ich der Agentur für Arbeit München, der
ARGE für Beschäftigung München und den städtischen Dienststellen Schulreferat, Referat für Arbeit und Wirtschaft und Sozialreferat /
Stadtjugendamt dafür danken, dass die Kooperation in München seit
vielen Jahren so hervorragend gelingt.
Ich wünsche bei der Arbeit mit der Broschüre viel Erfolg.
Christine Strobl
5
Kooperationspartner
Mit den Referaten und deren Ämtern:
• Schul- und Kultusreferat
• Referat für Arbeit und Wirtschaft
• Sozialreferat
- Amt für Wohnen und Migration
- Stadtjugendamt
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6
Förderangebote zur beruflichen Integration
für Jugendliche und Heranwachsende bis
25 Jahre
Einleitung
Für die Jugendlichen, die den Übergang von der Schule in den Beruf
nicht ohne Unterstützung bewerkstelligen können, gibt es in München seit Jahrzehnten ein Maßnahmesystem, das getragen wird von
unterschiedlichen Institutionen: Staatliche Volksschulen, städtische
Schulen, Schulreferat der Stadt, Sozialreferat, Referat für Arbeit und
Wirtschaft, Agentur für Arbeit und die jetzt neu gegründete ARGE
für Beschäftigung München. Diese Institutionen führen zum Teil
unterstützende Maßnahmen selbst durch, zum Teil finanzieren sie
Maßnahmen bei Bildungsträgern, sozialen Betrieben und Jugendhilfeträgern, meist in enger Zusammenarbeit mit Betrieben, Beratungseinrichtungen, Einrichtungen der Jugendhilfe und Sozialbürgerhäusern.
Umfangreiches
Maßnahmenangebot vieler
Institutionen
Dieses komplexe, auch bisher schon schwer durchschaubare System,
hat durch das SGB II und die Gründung der ARGE noch an Komplexität zugenommen. Kommunale Beschäftigungsprogramme, SGB II,
SGB III und das SGB VIII (KJHG) bilden gesetzliche Handlungsfelder,
die unabhängig entstanden sind.
Hier gilt es, ein transparentes System zu schaffen, Instrumente, Zugangswege und Zugangsvoraussetzungen aufeinander abzustimmen
und dadurch Überschneidungen, Doppelzuständigkeiten und Unklarheiten über Finanzierung zu vermeiden.
Instrumente
abstimmen,
Unklarheiten
vermeiden
Die Arbeitsgruppe „Förderangebote U25“, an der Vertreterinnen und
Vertreter aller oben erwähnten Institutionen beteiligt waren, hat in
einem ersten Schritt die folgende Übersicht des Maßnahmeangebotes erstellt.
Der Text wendet sich an die Fachöffentlichkeit und versucht erstmals
einen systematischen Überblick über die Angebote aller Institutionen herzustellen und Zuweisungswege für die Teilnehmerinnen und
Teilnehmer aufzuzeigen.
7
Förderangebote
übersichtlich
gegliedert.
1. Berufsvorbereitung in den Schulen
1.1.
1.1. Schulische Angebote
Quicklink: www.u25muenchen.de/schusa
Aufgabe von
Schule & Agentur
Die Berufsvorbereitung in den Schulen (berufskundlicher Unterricht,
berufliche Beratung, Unterstützung bei der Bewerbung, Berufsorientierung) ist grundsätzlich eine Aufgabe von Schule und Berufsberatung der Agentur.
Das JADE-Projekt
unterstützt die
Berufsorientierung
Wo dies möglich ist, das heißt insbesondere an Schulen, an denen es
Schulsozialarbeit gibt, werden Schule und Berufsberatung durch die
Jugendhilfe unterstützt. Darüber hinaus hat das Sozialreferat zusammen mit dem Schul- und Kultusreferat das Projekt „Jugendliche an
die Hand nehmen“ entwickelt, das berufsbezogene Schulsozialarbeit
für die Berufsorientierung von Jugendlichen an allen Münchener
Hauptschulen leistet.
Hilfe bei knappen
Ressourcen
An den Zuständigkeiten, an der Kooperation der beteiligten Institutionen ändert sich im Prinzip nichts. Durch eine Vielzahl struktureller
Veränderungen, durch neue Aufgaben, die auf die Berufsberatung/
Agentur zugekommen sind, stehen der Berufsberatung allerdings
weniger Ressourcen für diese Aufgabe zur Verfügung.
Im Übrigen ist diese Aufgabe der Berufsberatung durch die Verschlechterung der Ausbildungs- und Arbeitssituation wesentlich
schwieriger geworden: Gerade sozial benachteiligte Jugendliche,
Schülerinnen und Schüler mit schlechten Schulabschlüssen finden
mittlerweile nur noch selten direkt den Übergang in Ausbildung.
Im Einzelfall
können die Sozialbürgerhäuser
helfen
Zukünftig können für Jugendliche im SGB II-Bezug außerdem die
Ansprechpartner in den Sozialbürgerhäusern beratend und orientierend tätig werden, wenn z.B. durch Rückmeldungen der Schulsozialarbeit, Bezirkssozialarbeit oder auch der Lehrer, Eltern und
Berufsberater erkennbar ist, dass im Einzelfall das Förder- und
Sanktionsinstrumentarium des SGB II im Zusammenwirken mit den
anderen Beteiligten erfolgsversprechend ist.
Zugang: Alle Jugendlichen können sich in Bezug auf Beratung
direkt an die Agentur oder ggf. - dort, wo Schulsozialarbeit besteht - an diese wenden.
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2. Berufsvorbereitungsangebote im Anschluss an die allgemeinbildende Schule
2.1.
2.1.
2.1. Berufsvorbereitungsjahr
Quicklink: www.u25muenchen.de/bvj
Das Berufsvorbereitungsjahr ist ein schulisches Angebot in Trägerschaft des Schulreferates. Zielgruppe sind Jugendliche, die noch
nicht ausbildungsreif/berufsreif sind, Schülerinnen und Schüler mit
schlechten Schulabschlüssen, bzw. ohne Schulabschluss, die im
Rahmen des BVJ ihren Schulabschluss nachholen können. Neben der
schulischen Förderung erfolgt im BVJ eine fachspezifische Grundqualifizierung, die sich die Jugendlichen je nach Interesse aussuchen
können.
Für nicht ausbildungs-/berufsreife
Jugendliche
Im Unterstützungssystem ist das BVJ den berufsvorbereitenden
Maßnahmen vorgelagert: Es ist gedacht für Jugendliche, die noch
nicht maßnahmefähig sind, das heißt für Jugendliche, bei denen
Anlass zur Befürchtung besteht, dass sie den Anforderungen einer
berufsvorbreitenden Maßnahme nicht, bzw. noch nicht gewachsen sind. Dieses Kritierium wird zukünftig um so wichtiger sein, da
Jugendliche nur noch einen begrenzten Anspruch auf Maßnahmeförderung haben werden.
Als Vorbereitung
für andere Maßnahmen
Zugang: Die Jugendlichen können sich direkt bei den jeweiligen
Schulen bewerben, im Herbst findet darüber hinaus eine zentrale
Einschreibung im Berufsinformationszentrum (BIZ) der Agentur
für Arbeit statt.
Die Vermittlung ins BVJ findet im Übrigen oft nach entsprechender Beratung und Empfehlung durch die Berufsberatung statt.
Dies kann ebenso durch die Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen von
ARGE oder Jugendhilfe geschehen.
Finanzierung: Schulreferat
Plätze: ca. 600, dazu kommen zur Zeit 875 Plätze im sogenannten „Jungarbeiterbereich“, Blockklassen, für Schülerinnen und
Schüler, die einer Arbeit ohne Ausbildung nachgehen, bzw. arbeitslos sind und die Berufsschulpflicht noch nicht erfüllt haben.
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Schulische
Förderung &
fachspezifische
Qualifizierung
2.2. Berufsvorbereitende
Bildungsmaßnahmen
Quicklink: www.u25muenchen.de/bvb
2.2.
Umfangreiche
Angebote der
Agentur für Arbeit
Dies ist das zahlenmäßig umfangreichste und bedeutendste Angebot
im Übergang Schule-Beruf. Das Angebot wird, von sog. Kooperationsprojekten abgesehen, von der Agentur für Arbeit alleine finanziert,
auch diesbezügliche Beratung und Entscheidungen über Teilnahme,
Zuweisung, etc. erfolgt ausschließlich durch die Berufsberatung der
Agentur für Arbeit. Die ARGE fügt hier kein neues Angebot hinzu, die
ARGE kann Jugendlichen jedoch empfehlen, sich an die Berufsberatung zu wenden, um sich in eine entsprechende Maßnahme vermitteln zu lassen.
Berufsvorbereitung bis zum 25.
Lebensjahr,
max. 10 Monate
Zielgruppe berufsvorbereitender Maßnahmen sind Mädchen, Jungen
und junge Erwachsene bis zum 25. Lebensjahr, die prinzipiell in Arbeit und/oder Ausbildung integrierbar sind, die jedoch Schwierigkeiten im Übergang Schule-Beruf haben. Die individuelle Höchstförderdauer wurde für Teilnehmer ohne Behinderung auf max. 10 Monate
begrenzt (mit Behinderung bis zu 11 Monate).
Erhöhte
Anforderungen
Durch die konzeptionelle Neugestaltung der BvB Angebote im Herbst
2004, unter dem Oberbegriff „Neues Fachkonzept“, haben sich
sowohl Zugangsvoraussetzungen als auch Inhalte und Zielsetzungen
verändert.
Das neue Maßnahmekonzept setzt nicht nur maßnahmewillige, sondern vor allem auch maßnahmefähige Teilnehmer voraus. Unter den
Schlagworten „Fördern und Fordern“ haben sich die Anforderungen
an die Maßnahmeteilnehmer erhöht.
Ziel: Schnelle
Integration ins
Berufsleben
Fokus der Maßnahmen sind die berufliche Vorbereitung (z.B. auch
durch das Angebot sogenannter Qualifizierungsbausteine), sowie ggf.
auch eine schulische Nachqualifizierung (z.B. Nachholen von Hauptschulabschlüssen). Die schnellstmögliche Integration in Ausbildung
oder Arbeit steht dabei absolut im Vordergrund. Intensivere sozialpädagogische Einzelbetreuung kann nur noch am Rande erfolgen. Die
einzelnen BvB Angebote werden in der Regel nur noch nach Berufsfeldern und nicht mehr nach Zielgruppen unterschieden.
Dem individuellen Förderbedarf der/des einzelnen Lehrgangsteilnehmerin/Lehrgangsteilnehmers wird im Rahmen einer Binnendifferenzierung in der Maßnahme Rechnung getragen. Bildungsbegleiterinnen und -begleiter unterstützten die Maßnahmeteilnehmerinnen
und -teilnehmer bei der Koordination innerhalb des Lehrgangs und
bemühen sich um schnellstmögliche Integration.
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Zusätzliche Angebote für besondere Zielgruppen:
Neben der Berufsvorbereitung im Rahmen des neuen Fachkonzeptes
werden in kleinem Umfang auch weiterhin auf spezielle Zielgruppen
orientierte Angebote vorgehalten:
• Nachholen des Qualifizierenden Hauptschulabschlusses
Schulabschluss
• Angebote mit geschlechtsspezifischer Ausrichtung (z.B. für Mädchen und junge Frauen mit altersbedingten Entwicklungsproblemen,
Missbrauchsopfern oder Verhaltensauffälligkeiten und für
verhaltensauffällige männliche Jugendliche in Kombination mit
Sportangeboten)
• Angebot für Migrantinnen und Migranten u.a. mit erhöhtem
Sprachförderbedarf.
• Angebot für arbeitslose Jugendliche und junge Erwachsene mit
dem Ziel der Integration in Arbeit/beitragspflichtige Beschäftigung.
• In Kooperation mit dem Referat für Arbeit und Wirtschaft wird eine
besondere Form der Berufsintegration für gewaltauffällige junge
Männer angeboten.
Bei gewaltauffälligen jungen
Männern
• Arbeit und Qualifizierung für Jugendliche (AQJ) am Bogenhausener
Kirchplatz: AQJ plus am BoKi ist eine Form der berufsvorbereitenden Maßnahme mit stark erhöhtem betrieblichen Praxisanteil
und eignet sich besonders für Jugendliche, mit schwerwiegenden
Bildungsdefiziten, einer sozialen Benachteiligung oder mit Lern- und
Motivationsschwierigkeiten, sowie mit Defiziten im Arbeits- und
Sozialverhalten. Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden aus den
Berufsschulblöcken am Bogenhausener Kirchplatz gewonnen.
Für Jugendliche im
Berufsschulblock
Zuweisung: Berufsberatung U25 der Agentur für Arbeit
Finanzierung: Agentur für Arbeit
Plätze: zukünftig ca. 1.300 Plätze (ohne Reha-Maßnahmen)
11
2.2.
2.3. Einstiegsqualifizierung
für Jugendliche
Quicklink: www.u25muenchen.de/eqj
Neue Maßnahme
für ausbildungsfähige Jugendliche
2.3.
Ziel: ins Ausbildungsverhältnis
innerhalb von
einem Jahr
EQJ ist eine neugeschaffene Maßnahme im Rahmen des Nationalen
Paktes für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs vom August 2005.
Es ist gedacht für ausbildungsfähige Jugendliche, die bisher aus
unterschiedlichen Gründen, meist marktbedingt, keine Ausbildung
gefunden haben, sowie für Jugendliche, die noch nicht in vollem
Maße über die erforderliche Ausbildungsbefähigung verfügen. EQJ ist
ein betriebliches Praktikum, bei dem man im Betrieb mitarbeitet und
auf diese Weise Grundkenntnisse in einem anerkannten Ausbildungsberuf erwirbt. Den Betrieben wird von der Agentur für Arbeit die
Ausbildungsvergütung in Höhe von 192 EURO monatlich erstattet;
darüber hinaus erhalten sie einen pauschalierten Anteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag.
Ziel ist, dass die Jugendlichen innerhalb eines Jahres in ein Ausbildungsverhältnis übernommen werden. Die Jugendlichen besuchen
während des EQJ bereits die Berufsschule, da bei Erfolg eine Anrechung auf die Ausbildungsdauer erfolgen kann.
Zuweisung: Jugendliche können sich direkt bei entsprechenden
Betrieben bewerben, bzw. ARGE, Berufsberatung oder auch
Jugendhilfe können direkt in Betriebe vermitteln. Der Betrieb
entscheidet letztendlich, ob ein Jugendlicher akzeptiert wird
oder nicht, von daher ist dieses Angebot nur begrenzt steuerbar.
Die nach BBIG zuständige Stelle (z.B.: HWK, IHK) überprüft die
Eignung des Betriebes und erfasst die EQJ-Verträge.
Finanzierung: EQJ wird in vollem Umfang vom Bund finanziert,
Antragstellung der Betriebe und Auszahlung läuft über die Agentur für Arbeit.
Plätze: Im Jahr 2005 wurden ca. 700 Plätze gemeldet, die nur
zum Teil besetzt werden konnten. Mit einem Anstieg dieses
Angebots wird gerechnet.
12
2.4. Trainingsmaßnahmen der ARGE (§ 48
SGB III)
Quicklink: www.u25muenchen.de/arge48sgb3
Zur beruflichen Orientierung, Eignungsabklärung oder auch zur
Dokumentation der Arbeitsbereitschaft setzt die ARGE kurzzeitige
(3 Monate Dauer) Trainingsmaßnahmen ein, die entweder bei einem
Bildungsträger oder bei einem Betrieb erfolgen.
Abklärung von Eignung & Bereitschaft
Mit dem Konzept der praxisorientierten Trainingsmaßnahme (PTM)
hat die ARGE ein eigenes Angebotssystem entwickelt, das sowohl
die Aktivierung der Jugendlichen für Beschäftigungsmaßnahmen
unterstützt (PTM plus), als auch im Anschluss daran intensive Vermittlungsunterstützung leistet (PTM pro Coach). Flankierend werden
Maßnahmemodule angeboten, die den Zugang zu den Trainingsmaßnahmen begleiten:
Aktivierung &
Vermittlungsunterstützung
• „PTM start“ (Aufsuchen von Jugentlichen, deren Teilnahme vorgesehen waren, die aber nicht zur Maßnahme erschienen sind).
• „PTM in“ (Hausbesuche bei häufigen Fehlzeiten oder Krisen).
• Nachgelagert gibt es Angebote, die den gelungenen Übergang in
Ausbildung oder Beschäftigung stabilisierend begleiten (vergleichbar zu ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) bzw. beschäftigungsbegleitenden Hilfen (bbH).
Zuweisung: ARGE
Finanzierung: ARGE
Plätze: zur Zeit rund 150 Eintritte
13
2.4.
2.5. Trainingsmaßnahmen
der Agentur (§ 48 SGB III)
Quicklink: www.u25muenchen.de/aa48sgb3
Für arbeitslose/
von Arbeitslosigkeit bedrohte
Jugendliche/ U25
Für arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Jugendliche und
junge Erwachsene werden von der Agentur für Arbeit, Geschäftseinheit Berufsberatung U25, derzeit Maßnahmen zur Verbesserung
der Eingliederungsaussichten bei verschiedenen Bildungsträgern
angeboten. In regelmäßigen Abständen finden Kurse mit folgenden
Inhalten statt: Bewerbungstraining, berufliche Orientierung und ein 2
wöchiges Praktikum. Ein besonderes Maßnahmeangebot wurde für
Lehrstellenabbrecher ab dem 2. Lehrjahr entwickelt, in dem zu den
beschriebenen Inhalten auch eine intensive theoretische Unterstützung im beruflichen Bereich gehört.
Gesamtdauer: 6-8 Wochen
2.5.
Zuweisung: Geschäftseinheit Berufsberatung U25,
Agentur für Arbeit
Finanzierung: Geschäftseinheit Berufsberatung U25,
Agentur für Arbeit
Plätze: z.Zt. ca. 226 Plätze
(nur im Bereich GE Berufsberatung U25)
14
2.6. Vermittlung und
Bewerbungsunterstützung (§ 37 SGB III)
Quicklink: www.u25muenchen.de/aa37sgb3
Zur Erleichterung und zur Unterstützung der beruflichen Eingliederung existiert in den Räumen der Agentur für Arbeit seit vielen
Jahren für Jugendliche und junge Erwachsene ein Bewerbungs- und
Vermittlungszentrum. In bis zu 6 Einzelterminen pro Teilnehmerin
und Teilnehmer werden dabei Hilfen bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen, Unterstützung bei der Lehrstellensuche, sowie ein
individuelles Profiling angeboten.
Vermittlungszentrum der Agentur für
Arbeit
Unterstützung in
Einzelterminen
Zuweisung: Geschäftseinheit Berufsberatung U25,
Agentur für Arbeit
Finanzierung: Geschäftseinheit Berufsberatung U25,
Agentur für Arbeit
Plätze: 550
15
2.6.
3. Ausbildungs- und Beschäftigungsangebote:
3.1. Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)
Quicklink: www.u25muenchen.de/abh
In Ausbildung mit
fachlichen Problemen Abbruch
vermeiden!
Die abH wendet sich an Jugendliche, die den Übergang in die Ausbildung geschafft haben, die jedoch Schwierigkeiten überwiegend im
theoretischen bzw. fachtheoretischen Bereich der dualen Ausbildung
haben. Den Jugendlichen wird entsprechend schulische Unterstützung mit sozialpädagogischer Begleitung angeboten, um einen
Ausbildungsabbruch zu verhindern.
Zuweisung: Über die Berufsberatung U25 der Agentur für Arbeit,
bzw. über Kontakte der Träger in den Berufsschulen, bzw. über
die Berufsschulsozialarbeit.
Finanzierung: Geschäftseinheit Berufsberatung U25 Agentur für
Arbeit oder ARGE
3.1.
Plätze: ca. 1.320
16
3.2. Berufsschulsozialarbeit
Quicklink: www.u25muenchen.de/bssa
Schulsozialarbeit an beruflichen Schulen ist ein Kooperationsprojekt
von Schulreferat, Sozialreferat und Agentur für Arbeit. Sie betreut Jugendliche im Schnittfeld von Berufsschule, Ausbildungsbetrieb sowie
privatem Umfeld und ist vor Ort derzeit an 20 Berufsschulen angesiedelt. Sie erfasst die Probleme unmittelbar und frühzeitig, und hat ihren
Aufgabenschwerpunkt in der Einzelfallberatung.
In Ausbildung mit
sozialen Problemen
Zielgruppe der Berufsschulsozialarbeit sind dabei alle Jugendlichen
an den jeweiligen Berufsschulen, insbesondere diejenigen mit persönlichen, beruflichen, schulischen und wirtschaftlichen Problemen.
Ziel der Angebote ist es, das Risiko des Scheiterns in Schule und im
Ausbildungsbetrieb zu begrenzen. Bei nachhaltigem Unterstützungsbedarf wird an die an der jeweiligen Berufsschule tätigen abH-Träger
vermittelt.
Scheitern
vermeiden
Zugang: Direktkontaktaufnahme der Jugendlichen bzw. Vermittlung durch Schule oder Betrieb
Finanzierung: Schulreferat, Sozialreferat, Agentur für Arbeit
17
3.2.
3.3. Berufliche Ausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE)
Quicklink: www.u25muenchen.de/bae
Für ausbildungs–
fähige Jugendliche
Dies ist ein Angebot für Jugendliche, die prinzipiell ausbildungsfähig
sind, aber unter regulären Marktbedingungen aufgrund ihrer individuellen Benachteiligung keinen Ausbildungsplatz erhalten würden, auch
nicht mit Unterstützung durch abH.
Höhere
Anforderungen
Die Zielgruppe ist diesbezüglich ähnlich wie im Ausbildungsbereich
der Berufsbezogenen Jugendhilfe, an die Teilnehmerinnen und
Teilnehmer werden jedoch höhere Anforderungen bezüglich der
Erfolgswahrscheinlichkeit gestellt. Spezielle Zugangsvoraussetzungen
(z.B.: mindestens 6 Monate Teilnahme an einer Maßnahme zur Berufsvorbereitung) sind zu beachten. Zusätzlich wurden 2006 spezielle
Maßnahmen für Migrantinnen/Migranten eingerichtet.
BaE wird in kooperativer Form (Ausbildungsvertragspartner ist der Bildungsträger, die praktische Ausbildung erfolgt in einem Betrieb) und
in integrativer Form (Ausbildungsvertragspartner und Ausbilder ist der
Bildungsträger) angeboten.
Zuweisung: Geschäftseinheit Berufsberatung U25, Agentur für
Arbeit oder ARGE
3.3.
Finanzierung: Geschäftseinheit Berufsberatung U25, Agentur für
Arbeit oder ARGE
Plätze: ca. 205 Plätze der Agentur für Arbeit und ca. 18 Plätze
der ARGE
18
3.4. Berufsbezogene Jugendhilfe (BBJH)
Quicklink: www.u25muenchen.de/bbjh
Die Berufsbezogene Jugendhilfe (Grundlage: § 13 SGB VIII) ist ein
ergänzendes, kommunal finanziertes Angebot der Jugendhilfe, nachrangig zu den Angeboten von Schulreferat und Agentur für Arbeit. In
der BBJH werden junge Menschen bis 25 in 13 Betrieben, bzw. Projekten mit unterschiedlicher handwerklicher Ausrichtung beschäftigt
(105 Beschäftigungsplätze: Plätze für Jugendliche mit und ohne
SGB II Berechtigung), ausgebildet (92 Plätze), qualifiziert (45 Plätze)
oder beruflich orientiert. Insgesamt stehen ca. 250 Plätze zur Verfügung. Zielgruppen der Berufsbezogenen Jugendhilfe sind:
Ergänzung der
Jugendhilfe
• Jugendliche, die aus dem oben beschriebenen Maßnahmesystem
„herausgefallen“ sind, also Maßnahmen abgebrochen oder nicht
geschafft haben, bzw. vom Träger entlassen wurden.
Aus anderen Maßnahmen herausgefallen
• Jugendliche, die die Aufnahmekriterien für andere Maßnahmen
nicht erfüllen: Die mitgebrachten, schulischen Voraussetzungen, das
Durchhaltevermögen und die vorhandene Sozialkompetenz entsprechen nicht dem geforderten Maßnahmeprofil.
Kriterien nicht erfüllt
• Jugendliche, die durch die besonderen Anforderungen eines „echten“ Betriebsablaufs angesprochen und motiviert werden müssen
und längerfristige sozialpädagogische Beratung und Unterstützung
benötigen.
Praxisnahe
Ansprache
• Zielgruppenspezifische Angebote für junge Frauen, Migrantinnen,
künstlerisch Begabte, Lern- und Schwerbehinderte, sowie die
Möglichkeit zum Nachholen des Schulabschlusses erweitern das
Angebot.
Unterschiedliche
Problemlagen
• Grundsätzlich wird die Zielgruppe gekennzeichnet durch multifaktorielle Problemlagen: schlechte oder fehlende Bildungsabschlüsse,
mangelhaftes Durchhaltevermögen im normalen Arbeitsprozess,
geringe soziale und personale Kompetenz, gesundheitliche Probleme.
Zuweisung: Die Angebote der BBJH sind nachrangig zu den
Angeboten von ARGE, Agentur für Arbeit und Schule, von daher
ist vorher zu prüfen, ob andere Angebote den Bedarf nicht
ausreichend abdecken. Gemeinsame Entscheidung von Berufsberatung/AA und Jugendhilfe, bzw. SBH/Bezirkssozialarbeit, in
Kooperation mit den Betrieben (geplant).
Derzeitige Praxis: Zuweisung der MAW-Plätze durch ARGE,
Ausbildung: durch die Betriebe selbst
Finanzierung: Sozialreferat, ARGE, Erlöse, Eigen- und Drittmittel
19
Beschäftigung in
Betrieben
3.4.
3.5. Hinführen zu Arbeit und Ausbildung
durch MAW (Mehraufwandsentschädigung)
Quicklink: www.u25muenchen.de/maw
Gemeinnützige Arbeitsangebote für
Jugendliche mit
SGB-II Anspruch
Beschäftigung in
einem betrieblichen Lernfeld
Jugendliche, die SGB-II-Anspruch haben und nicht unverzüglich in
Ausbildung, Qualifizierung oder Arbeit vermittelt werden, können
über die Arbeitsvermittlung der ARGE öffentlich geförderte, gemeinnützige „Arbeitsgelegenheiten“ angeboten bekommen (sogen.
„1-Euro-Jobs“ oder „MAW-Stellen“).
Im Jugendbereich handelt es sich hierbei um Beschäftigung in Betrieben der berufsbezogenen Jugendhilfe (BBJH), die neben der beruflichen Orientierung und Qualifizierung auch die persönliche Stabilisierung, Motivation und die soziale Integration fördern. In Einzelfällen ist
auch begleitend die Vorbereitung auf den nachträglichen Erwerb des
Hauptschulabschlusses möglich. Grundsätzlich ist in diesen Betrieben
eine enge sozialpädagogische Betreuung vorhanden. (siehe auch 3.4)
Die MAW-Beschäftigung (bis zu 30 Wochenarbeitsstunden) ist in der
Regel für die Dauer von 6-12 Monaten möglich.
Kosten für Unterkunft und Lebensunterhalt sind durch SGB II-Leistungen abgedeckt; pro Arbeitsstunde erhält der Beschäftigte 1,251
anrechungsfrei zum Ausgleich für den beschäftigungsbedingten
Mehraufwand.
Zuweisung: ARGE
Finanzierung: Zuschüsse des Jugendamtes und der ARGE; z.T.
aus Erlösen der Betriebe
3.5.
Plätze: 105 Plätze in verschiedenen (überwiegend handwerklichen) Berufsfeldern in BBJH-Betrieben, ca. 2000 weitere Plätze
bei anderen MAW-Trägern
20
4. Besondere, ergänzende Maßnahmen
zur Berufsintegration für unterschiedliche
Zielgruppen:
4.1. Münchner Sonderprogramm gegen
Jugendausbildungs- und arbeitslosigkeit
(Münchner Jugendsonderprogramm)
Quicklink: www.u25muenchen.de/jusopro
Das Münchner Jugendsonderprogramm besteht seit 1999 und ist
Bestandteil des vom Referat für Arbeit und Wirtschaft verantworteten
Münchner Beschäftigungs- und Qualifizierungsprogramms (MBQ).
Die Aktivitäten befassen sich mit Zielgruppen, die von sog. Regelangeboten (noch) nicht erreicht werden, mit Projekten, die prioritär auf
die Strukturen des Arbeits- und Ausbildungsmarktes gerichtet sind,
mit Maßnahmen, die vorrangig die präventive Arbeit unterstützen
sowie mit betriebsnahen branchenbezogenen Ansätzen.
Für Zielgruppe, die
von Regelangeboten nicht erreicht
werden.
So werden bspw. modellhaft neue methodische Ansätze in der
Berufsvorbereitung, der beruflichen Qualifizierung und Persönlichkeitsentwicklung bislang nicht erreichter Zielgruppen erprobt. Mit
Beratungsangeboten und Akquisetätigkeiten werden zusätzliche
Ausbildungsplätze generiert und gesichert sowie vorhandene besetzt. Damit wird sowohl ausbildungssuchenden Jugendlichen als
auch Betrieben bei ihrer Nachwuchssicherung geholfen. Das häufig
eingeschränkte Berufswahlspektrum vieler Jugendlicher wird durch
Aktionen und Sensibilisierungsaktivitäten bei Mädchen und Jungen
thematisiert. Derzeit werden 11 Projekte aus Mitteln des Münchner
Jugendsonderprogramms finanziert.
Neue Ansätze in
der Berufsvorbereitung
Zugang zum Projekt: abhängig vom Angebotstyp (z.B. Agentur
für Arbeit, Schulen, Selbstinitiative)
Finanzierung: Referat für Arbeit und Wirtschaft (MBQ-Mittel),
Eigen- und Drittmittel
Plätze: rd. 50 (20 im Bereich Beschäftigung, 30 im Bereich
Qualifizierung)
21
Ausbildungsplätze generieren &
besetzen
4.1.
4.2. Angebote des Amtes für Wohnen und
Migration für Jugendliche mit Migrationshintergrund
Quicklink: www.u25muenchen.de/awum
4.2.1. Angebote für arbeitslose MigrantInnen und Migranten
Kompetenzberatung:
Verbesserung in
der Vermittlung
Im Rahmen von Equal II wird in dem Beratungsangebot „München
Kompetent“ für arbeitslose Migrantinnen und Migranten die Verbesserung von Vermittlungschancen in den Arbeitsmarkt angestrebt.
Aufbauend auf Kompetenzerfassung und Kompetenzentwicklung bei
den Teilnehmerinnen und Teilnehmern erfolgt die Vermittlung in den
Arbeitsmarkt. Das Projekt ist bis Ende 2007 befristet und erfolgt in
Zusammenarbeit mit den regionalen Partnern.
Zugang zum Projekt: Amt für Wohnen und Migration,
Frau Prem
Finanzierung: EU
Plätze: 170 Plätze insgesamt (Jugendliche und Erwachsene) im
gesamten Projektzeitraum
Sprachkurse:
Orientierung &
Bewerbungs
training
4.2.1
Für Jugendliche mit Migrationshintergrund werden berufsbezogene
Sprachkurse bei den Trägern Anderwerk, der Münchner Volkshochschule und dem bfz gGmbH angeboten. Die Jugendlichen werden
in die allgemeinen Kurse integriert und neben der Verbesserung der
Sprachkenntnisse werden sie sowohl bei der beruflichen Orientierung als auch durch Bewerbungstraining und Vermittlung in Praktika
unterstützt.
Zugang: Über die ARGE, Arbeitsvermittlung
Finanzierung: Amt für Wohnen und Migration, EU Mittel
Plätze: ca. 1.600 (davon ca. 20 % U25)
22
4.2.2. Angebote für Flüchtlinge und Asylbewerberinnen und -bewerber
Rückkehrhilfen:
Das Büro für Rückkehrhilfen bietet kostenlose Computerkurse und
handwerkliche Praktika für Flüchtlinge, die sich auf die Rückkehr in
ihre Heimat vorbereiten.
Computerkurse &
Praktika
Zugang: Persönliche Anmeldung im Amt für Wohnen und Migration, Büro für Rückkehrhilfen
Finanzierung: Europäischer Flüchtlingsfonds
Plätze: ca. 50.
Weitere Qualifizierungsangebote:
Im Rahmen von Equal II erfolgt in dem Projekt „T.E.S.A.“ für Asylberber/innen und Flüchtlinge
• Durchführung einer Kompetenzbilanz
• Vorbereitung auf Schulabschlüsse und
• Zertifizierung von erworbenen fachtheoretischen und praktischen
Qualifikationen.
Das Projekt ist befristet bis Ende 2007.
Ziel des Projektes ist es, die Chancen auf Arbeit oder Ausbildung
sowohl im Heimatland als auch in Deutschland zu erhöhen.
Zugang: Amt für Wohnen und Migration, Frau Prem. Die Auswahl
der Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfolgt jeweils bis Mitte
September.
4.2.2.
Finanzierung: EU
Plätze: ca. 100 Plätze im gesamten Projektzeitraum (Jugendliche
und Erwachsene)
23
5. Erzieherische Hilfen bei der Integration
in Arbeit und Ausbildung
Quicklink: www.u25muenchen.de/hze
In Bezug auf schulische und berufliche Unterstützung sind grundsätzlich die vorher aufgeführten Maßnahmen vorrangig zu prüfen. Ist
sozialpädagogische Unterstützung notwendig, so ist insbesondere die
Inanspruchnahme der BBJH zu prüfen.
Für Jugentliche im
Alter zwischen
14 und 21 Jahren
Ist ein weitergehender Bedarf zur Persönlichkeitsentwicklung des
jungen Menschen oder zur Unterstützung der Eltern in der Erziehung
erkennbar, so kommen Leistungen der Erziehungshilfe in Frage.
Die Hilfemöglichkeiten richten sich an junge Menschen im Alter von
14 bis 21 Jahren.
Voraussetzung ist immer eine intensive Beratung und Problemabklärung mit der Bezirkssozialarbeit in den 13 Sozialbürgerhäusern. Junge
Erwachsene, die noch keine Jugendhilfen erhalten haben, können
sich direkt an das Jugendamt, Junge Erwachsene, Luitpoldstraße 3,
80335 München, wenden.
Bei individuellen
oder familiären
Schwierigkeiten
Die Erstellung
eines Hilfeplans ist
Voraussetzung
Leistungen der Jugendhilfe sind möglich, wenn es zu individuellen
oder familiären Schwierigkeiten kommt oder Erziehungsprobleme
vorliegen. Die möglichen Hilfen erstrecken sich von einer Beratung
und ambulanter Erziehungshilfe (wenn der junge Mensch zuhause
bei den Eltern oder sonstigen Vertrauensperson lebt), bis hin zu einer
stationären Betreuung in einer Pflegefamilie oder einer entsprechenden Einrichtung.
Wenn diese Probleme kombiniert mit Schwierigkeiten in der
Berufsintegration bestehen oder schlechte schulische Voraussetzungen vorliegen, können im Rahmen der Jugendhilfe alle obigen
Leistungen angeboten werden. Die Erstellung eines Hilfeplanes ist
die Voraussetzung für alle Hilfen zur Erziehung.
Für die stationäre Unterbringung außerhalb der Familie stehen auch
Einrichtungen, die eine interne Berufsausbildung anbieten zur Verfügung. Dies ist die intensivste und kostspieligste Unterstützungsmaßnahme im Bereich Übergang Schule-Beruf, die Teilnehmerinnen und
Teilnehmer werden im Rahmen des Hilfeplanverfahrens sorgfältig von
der Jugendhilfe ausgewählt.
5
Zuweisung: Bezirkssozialarbeit in den Sozialbürgerhäusern,
Jugendhilfe
24
6. Prinzipien der Maßnahme-Zuweisung:
Die dargestellten Angebote sind sehr unterschiedlich in ihrer Betreuungsintensität und sind konzipiert für Jugendliche mit unterschiedlichen Schwierigkeiten, unterschiedlichen Stärken und unterschiedlichem Betreuungsbedarf.
Genau abwägen
Deshalb muss die Zuweisung so gestaltet werden, dass die für eine
Berufsintegration notwendige Betreuung geleistet wird, dass aber
auch Kostengesichtspunkte beachtet werden: Betreuungsintensive,
kostspielige Maßnahmen kommen nur für Jugendliche in Frage, für
die andere Maßnahmen nicht ausreichen.
Passgenau
zuweisen
Handlungsleitende Prinzipien für die Zuweisung sollen von daher sein:
• Passgenauigkeit des Angebots
• Nachhaltigkeit, dauerhafte Integration ins Arbeitsleben
• Wirtschaftlichkeit
6
25
Abkürzungen
AA ……………… Agentur für Arbeit
abH ……………… ausbildungsbegleitende Hilfen
ABM …………… Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen
AEH ……………… ambulante Erziehungshilfen
ARGE …………… Arbeitsgemeinschaft nach § 44b SGB II
BA ……………… Bundesagentur für Arbeit
BAB ……………… Berufsausbildungsbeihilfe
BAföG …………… Bundesausbildungsförderungsgesetz-Bundesgesetz über
…………………… individuelle Förderung der Ausbildung
BAJ ……………… Beihilfen zur beruflichen Eingliederung junger Ausländer aus Bundesmitteln
BB ……………… Berufsberater/in
BBiG …………… Berufsbildungsgesetz
BBW …………… Berufsbildungswerk
BERUFENET …… Netzwerk für Berufe / Internetangebot
BG ……………… Bedarfsgemeinschaft
BGJ ……………… Berufsgrundschuljahr
BiBB …………… Bundesinstitut für Berufsbildung BMBF
BIZ ……………… Berufsinformationszentrum
BMAS …………… Bundesministerium für Arbeit und Soziales
BMBF …………… Bundesministerium für Bildung und Forschung
BMFSFJ ………… Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
BSHG …………… Bundessozialhilfegesetz
BaE ……………… Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen
…………………… (früher: überbetrieblichen) Einrichtung
BvB ……………… Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen
BSA ……………… Bezirkssozialarbeit
BVJ ……………… Berufsvorbereitungsjahr
BWT …………… Berufswahltest
EQJ ……………… Einstiegsqualifizierung Jugendlicher
ESF ……………… Europäischer Sozialfonds
FSJ ……………… Freiwilliges soziales Jahres
HLU ……………… Hilfen zum Lebensunterhalt
HWK …………… Handwerkskammer
HzE ……………… Hilfen zur Erziehung
IAA ……………… Internationales Arbeitsamt
26
IHK ……………… Industrie- und Handelskammer
JA ……………… Jugendamt
JOB ……………… JOB-Vermittlung
KG ……………… Kindergeld
KJHG …………… Kinder- und Jugendhilfegesetz
KURSNET ……… Netzwerk für berufliche Aus- und Weiterbildung / Internetangebot
LIS ……………… Leistungs-Informations-Service
MAE/MAW …… Mehraufwandsentschädigung
PAP ……………… persönlicher Ansprechpartner
PD ……………… Psychologischer Dienst
PSA ……………… Personal-Service-Agentur
Reha …………… Rehabilitation
SBH……………… Sozialbürgerhaus
SGB ……………… Sozialgesetzbuch
SGB II …………… Sozialgesetzbuch–Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende
SGB III ………… Sozialgesetzbuch-Drittes Buch - Arbeitsförderung
SGB VIII ………… Sozialgesetzbuch-Achtes Buch - Kinder- und Jugendhilfe
SGB IX ………… Sozialgesetzbuch-Neuntes Buch - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
SHT ……………… Sozialhilfeträger
STEP-PLUS……… Systematisches Trainings- und Erkundungsprogramm (Selbsterkundungs…………………… programm zur Berufsfindung für Haupt- und Realschüler mit „systematischer
…………………… Auswertung eines Einsendebogens durch Computer“)
VAM …………… Virtueller Arbeitsmarkt
VerBIS …………… Vermittlungs-, Beratungs- und Informationssystem
ZAV ……………… Zentralstelle für Arbeitsvermittlung, Bonn
27
BERUFSBERABERUFSBERATUNG
Fachliche
FachlicheKompetenz
Kompetenz
AUSBILDUNGS
Soziale
SozialeKompetenz
Kompetenz
Berufsvorbereitung
Berufsvorbereitungininden
denSchulen
Schulen
1.1.
1.1.
Berufsvorbereitungsjahr
Berufsvorbereitungsjahr
Beauftragung
Vermittlung und
Dritter
Bewerbungsuntermit der Vermittlung
stützungund Bewerbungsunterstützung
2.6.
2.6.
Trainingsmaßnahme
Berufsbezogene
BerufsbezogeneJugendhilfe
Jugendhilfe
3.4.
3.4.
Hinführen zu Arbeit
durch MAW (Mehra
schädigung)
Angebot
Angebotdes
des„Amtes
„Amtesfür
fürWohnen
Wohnen
und
undMigration“
Migration“für
fürJugendliche
Jugendlichemit
mit
Migrationshintergrund
Migrationshintergrund
4.2.
4.2.
Münchner Sonderp
Jugendausbildungs
losigkeit
2.1.
2.1.
Berufsvorbereitende
BerufsvorbereitendeBildungsBildungsmaßnahmen
maßnahmen
2.2.
2.2.
Einstiegsqualifizierung
Einstiegsqualifizierungfür
fürJugendJugendliche
liche(EQJ)
(EQJ)
2.3.
2.3.
Angebote
Angebotefür
fürFlüchtlinge
Flüchtlingeund
undAsylAsylbewerberinnen
bewerberinnenund
und-bewerber
-bewerber
4.2.2.
Stationäre
Unterbringung
im IntegraRahErzieherische
Hilfen bei der
men
Erziehungshilfe
verknüpft
tion der
in Arbeit
und Ausbildung
mit Ausbildung
5.
5.
28
SBEFÄHIGUNG
en der ARGE
BERUFSAUSBILDUNG
BERUF
Ausbildungsbegleitende Hilfen
2.4.
3.1.
Angebote für arbeitslose Migrantinnen und Migranten
4.2.1.
3.2.
Trainingsmaßnahmen der Agentur
für Arbeit
2.5.
t und Ausbildung
aufwandsent3.5.
Berufsschulsozialarbeit
programm gegen
s- und -arbeits4.1.
Berufliche Ausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen
3.3.
29
Alter
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
GRUNDSCHULE
GYMNASIUM
REALSCHULE
HAUPTSCHULE
BERUF
AUSB
1
2
3
4
5
Schuljahre
30
6
7
8
9
10
17
18
19
20
21
22
24
BERUFSAUSBILDUNG
BERUFSAUSBILDUNG
FSILDUNG
0
23
BERUF
16
11
12
13
...
31
25