Sommerlager in Wissen - Kolpingjugend Kaunitz

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Sommerlager in Wissen - Kolpingjugend Kaunitz
Katholisches Pfarramt
St. Maria Immakulata
Kaunitz
Kath. Pfarramt, Fürst-Wenzel-Platz 9, 33415 Verl
Tel: 05246 / 3486, Fax: 05246 / 931305
eMail: [email protected]
Öffnungszeiten:
Dienstags von 15:00 - 16:00 Uhr,
Mittwoch und Donnerstag von 9:00 - 12:00 Uhr
Lisa Bokel, Kirchstr. 16 a, 33415 Verl
Tel.: 0175 / 61 92 416
Elisabeth Esken, Hegselweg 143, 33415 Verl
Tel.: 0160 / 94 73 25 26
Sarah Esken, Paderbornerstr. 502 , 33415 Verl
Tel.: 0163 / 60 12 519
Sommerlager in Wissen
Liebe Jugendliche, liebe Eltern!
In diesem Jahr führen wir wieder ein Sommerlager für Kinder und Jugendliche in den
Sommerferien durch. Das Sommerlager findet vom
Montag 29.07.2013 bis Mittwoch 07.08.2013
im Haus Schönstein in Wissen (Sieg) statt.
Unterkunft:
Anschrift des Hauses:
(nur für Notfälle):
Wir werden im Haus Schönstein unsere Betten beziehen. Vor Ort
sind Spielmöglichkeiten, wie ein Bolzplatz, sowie ein großes Waldgelände für diverse Spiele zu finden.
Haus Schönstein
02742 / 910 356
(nur bei Notfällen)
Steinweg 15
57537 Wissen / Sieg
www.haus-schoenstein.de/
Kosten:
Die Kosten betragen € 205,- pro Person (€ 175,- für jedes weitere Geschwisterkind).
Nicht-Kolpingmitglieder zahlen jeweils € 25,- zusätzlich für den Versicherungsschutz.
Bitte überweisen Sie den Betrag bis zum 01. Mai 2013 auf folgendes Konto.
Kontoinhaber:
Kolpingjugend Kaunitz
Kontonummer:
51 963 801
BLZ:
478 618 06
Bank:
Volksbank Kaunitz eG
Verwendungszweck: Sommerlager 2013 + Name des Teilnehmers
Wichtige Termine:
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Elternabend:
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Abfahrt:
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Rückkehr:
15.07.2013 / 20:00 Uhr im Pfarrheim Kaunitz
29.07.2013 / 12:00 Uhr ab Apelmeier
07.08.2013 / ca. 14:00 Uhr bei Apelmeier
Informationen und evtl. Terminänderungen finden Sie unter www.Kolpingjugend-Kaunitz.de
Mit herzlichen Grüßen
Die Leiterrunde
Bankverbindung: Volksbank Kaunitz, BLZ 478 618 06, Konto-Nr. 51 963 801 www.Kolpingjugend-Kaunitz.de
Mitzunehmen sind:
 3.tlg Bettwäsche
 Essgeschirr: Teller, Tasse, Besteck (möglichst unzerbrechlich und mit Namen versehen), Trockentuch
 Kulturbeutel: Seife, Zahnbürste, Zahnpasta,
Kamm, Bürste, Nagelschere, Fön
 Sonnencreme ist vorhanden!!
 Handtücher, Badetuch
 Taschentücher
 Schreibzeug (Keine Filzschreiber/Eddings)
 Taschenmesser
 Taschenlampe (mit Namen versehen)
 Anorak, Jacke
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Regenkleidung
Hosen (lang, kurz)
Pullover
T-Shirts
Schlafanzug
Unterwäsche, Socken
Schuhe (Wanderschuhe, Sportschuhe,
Hausschuhe)
 Sportbekleidung
 Schwimmkleidung
 Schlafsack und Iso-Matte
Falls von den aufgeführten Gegenständen einzelne Teile nicht vorhanden sind, können auch Sachen, die den gleichen Zweck erfüllen, mitgebracht werden.
Tagebücher sollten zu Hause bleiben! , um die geheimen Gedanken geheim zu lassen.
Bezüglich einer Zeckenimpfung lassen Sie sich bitte von Ihrem Hausarzt beraten.
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Teilnahmebedingungen und Lagerordnung für das Sommerlager
1. Die Teilnehmer müssen bei der Abfahrt gesund und frei von ansteckenden Krankheiten sein.
2. Es ist bei der Anmeldung zu erklären, ob das Kind am gemeinsamen Schwimmen/ Sport teilnehmen darf.
3. Die Kinder sind eindringlich davon in Kenntnis zu setzen, dass sie den Anordnungen der Lagerleitung und
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Gruppenleiter in jedem Fall Folge zu leisten haben.
Die festgelegten Tagespläne im Sommerlager sind bindend für alle Lagerteilnehmer.
Unerlaubtes Entfernen vom Lager ist verboten.
Es besteht absolutes Rauch- und Alkoholverbot.
Waffen aller Art ausgenommen Taschenmesser (für Holzarbeiten) sind verboten.
Handys sind nicht erwünscht. (Ein Münzsprecher ist im Haus angebracht)
Bei Nichteinhaltung dieser Ordnung oder bei Vergehen, wie z.B. Diebstahl, Prügelei, Gefährdung anderer usw.
wird der Teilnehmer von der Lagerleitung zur Verantwortung gezogen. Bei schweren Verstößen wird der Teilnehmer unverzüglich auf eigene oder Kosten der Eltern vom Lager ausgeschlossen und nach Hause geschickt.
Die Grundhaltungen und Grundlagen für das Sommerlager sind u.a. im Programm des Kolpingwerkes und den
Richtlinien für kirchliche Jugendarbeit beschrieben und für uns bindend. Wir betonen, daß die Grundlage unseres Sommerlagers Jesus Christus ist. Nur das persönliche Bekenntnis zu ihm und der gemeinsame Glaube an
ihn schaffen die Voraussetzung gemeinsamen Handelns.
Ein Rücktritt vom Sommerlager muss schriftlich erfolgen und maßgeblich für den Rücktrittszeitpunkt
ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Lagerleitung. Tritt ein Teilnehmer/eine Teilnehmerin von
der Anmeldung zurück oder aber tritt er/sie, ohne von der Anmeldung zurückzutreten, die Freizeit nicht
an, kann die Lagerleitung eine angemessene Entschädigung für die getroffene Vorbereitung und für seine
Aufwendungen verlangen:
bis 60 Tage vor Freizeitbeginn
20% des Teilnehmerbetrages
59 bis 15 Tage vor Freizeitbeginn
14 bis 8 Tage vor Freizeitbeginn
7 bis 1 Tag vor Freizeitbeginn
am Abreisetag oder später
30% des Teilnehmerbetrages
60% des Teilnehmerbetrages
80% des Teilnehmerbetrages
100% des Teilnehmerbetrages
Leiterrunde der Kolpingjugend
Bankverbindung: Volksbank Kaunitz, BLZ 478 618 06, Konto-Nr. 51 963 801 www.Kolpingjugend-Kaunitz.de