071/2011-ö-11 - Stadt Metzingen

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071/2011-ö-11 - Stadt Metzingen
Einrichtung eines Fahrzeugpools und Beschaffung von
Erdgasfahrzeugen
Vorlagen-Nr.:
071/2011-ö-11
Az.: I-10/042.20
Gremium:
Gemeinderat
Dezernat - Amt
I - Hauptamt
Zweck:
Entscheidung
Art:
öffentlich
Datum:
08.12.2011
Abteilung:
Personal und Organisation
Sachbearbeiter:
Christoph Schulz
Beschlussantrag:
1. Der Gemeinderat stimmt den dargelegten Eckpunkten zu.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, eine kombinierte Ausschreibung von 9 Personenkraftwagen im
April 2012 in der Antriebsvariante Erdgas mono- und bivalent nach der Aufstellung unter Punkt
2 sowohl als Leasing- als auch als Kaufgeschäft vorzubereiten:
-
Vier (Hochdach-)Kombis
Drei Kleinwagen/Kompaktklasse-Fahrzeuge als Dreitürer
Zwei Kompaktklasse-Fahrzeuge als Fünftürer
3. Im Rahmen der Haushaltsplanung 2012 werden die Mittel sowohl für ein Leasing- als auch
alternativ ein Kaufgeschäft bereitgestellt:
Beschaffungsart
Kauf
Leasing
Einzelfahrzeug
20.000 €
1.750 €
Anzahl Fzg.
9
9
Gesamtbetrag
180.000 €
15.750 €
Haushalt
VermHH
VerwHH
Ziel:
Steigerung der Effizienz des Fahrzeugeinsatzes und Erhöhung der Umweltverträglichkeit des
Fuhrparks
Auswirkungen auf
Finanzen
Die Maßnahme/das Projekt hat finanzielle Auswirkungen:
ja
Für die Maßnahme/das Projekt sind über- oder
außerplanmäßige Ausgaben notwendig:
ja , insgesamt
nein
Die Maßnahme/das Projekt ist eine Einzelmaßnahme:
(s. Anlage 0); nein
Euro;
; ist Teil einer Gesamtmaßnahme:
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Die Umsetzung der Einzelmaßnahme/Gesamtmaßnahme
belastet
entlastet den städtischen
Haushalt im Haushalts- und Finanzplanungszeitraum 2011 bis 2014 mit voraussichtlich insgesamt:
kann erst nach Vorliegen des Ausschreibungsergebnisses kalkuliert werden Euro
(falls es sich bei der Maßnahme um einen Teil der Gesamtmaßnahme handelt, sind hier die Kosten des Gesamtprojektes
(Investitions-und Folgekosten) genannt (ev. Einnahmen sind berücksichtigt)
Personal
Kinder, Familie, Senioren
Umwelt und Verkehr
Wirtschaft und Tourismus
Sachverhalt:
1. Gegenwärtige Situation
Derzeit betreibt die Stadt Metzingen eine (Pkw-)Fahrzeugflotte bestehend aus 11 Fahrzeugen
(ohne Nutzfahrzeuge und Dienstfahrzeug des Oberbürgermeisters). Ein Fahrzeug des
Abwasserverbands (Erdgasbetrieb) wird im Rahmen eines Leasingvertrags genutzt. Im Hinblick
auf die seit langem geplante Umstrukturierung der Fahrzeugflotte wurden in den letzten beiden
Jahren keine Neuanschaffungen mehr getätigt, obwohl dies in der Vergangenheit bereits
notwendig gewesen wäre. Fünf Fahrzeuge sind bereits 10 Jahre alt oder älter, davon sind zwei 20
Jahre alt oder älter. Aus diesen Gründen steht eine Neubeschaffung von Fahrzeugen an, die per
Leasing oder per Kauf erfolgen soll.
2. Fahrzeugneubeschaffung: Erdgasfahrzeuge und der Umweltgedanke
Die Stadt Metzingen möchte ihr Engagement in Sachen Umweltschutz weiter vorantreiben und ihre
bestehende Dienstfahrzeugflotte modernisieren. Nachdem die Haushalts- und Strukturkommission
mit dem Thema „Erdgas“ die Richtung vorgegeben hat und auch die Zukunftsteams dem Thema
Erdgas positiv gegenüber stehen, sollen neun der auf herkömmlichen Antriebstechniken
basierenden Benzin- und Diesel-PKWs ausgemustert und aufgrund ökologischer Gesichtspunkte
möglichst durch neun Neufahrzeuge mit serienmäßigem mono- oder bivalentem Erdgasantrieb
(CNG) ersetzt werden.
Monovalente Erdgasfahrzeuge werden ausschließlich mit Erdgas inkl. eines Benzin-Nottanks
betrieben, bivalente haben einen zusätzlichen Benzintank an Bord, um eine permanente Mobilität
zu gewährleisten. Durch die Aktivitäten der Stadtwerke auf dem Sektor der erdgasbetriebenen
Fahrzeuge liegen dort Kenntnisse und Know-how vor, das im internen Austausch genutzt wird.
Die Anzahl der neu zu beschaffenden Fahrzeuge bemisst sich aus dem Bedarf der Ämter, der
anhand einer Umfrage ermittelt wurde. Dadurch ergibt sich ein Bedarf an vier (Hochdach-)Kombis,
drei Kleinwagen/Kompaktklasse-Fahrzeugen als Dreitürer und zwei Kompaktklasse-Fahrzeugen
als Fünftürer.
Nicht betroffen von der Umstellung auf Erdgasfahrzeuge sind der Messwagen, der Transporter des
Amts 80 sowie das Leasingfahrzeug, dessen derzeitiger Leasingvertrag erst am 30. Oktober 2013
ausläuft.
Durch die geplante Umstellung wird nicht nur ein aktiver Beitrag zum Umweltschutz geleistet,
sondern es werden auch die Anstrengungen der Stadtwerke Metzingen im Bereich Erdgas und
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Erdgasfahrzeuge unterstützt. Umweltfreundlichere Technologien sollen gefördert und
wirtschaftliches Handeln verstärkt werden, denn Erdgasfahrzeuge schonen nicht nur die Umwelt,
sondern im laufenden Betrieb auch den Geldbeutel.
Zunächst muss für diese mit höheren Investitionskosten als für herkömmliche Antriebe gerechnet
werden. Benzin-Fahrzeuge sind im Schnitt 15%, Diesel-Fahrzeuge im Schnitt 6% günstiger in der
Anschaffung als Erdgas-Fahrzeuge. Jedoch erzielt nach Berechnungen der Stadtwerke ein
Kleinwagen mit Erdgasantrieb bei Einsatz von 30 € „Fahrtgeld“ eine Reichweite von 721
Kilometern – im Vergleich dazu erreicht ein Dieselfahrzeug lediglich 473 Kilometer, ein mit E10Kraftstoff betanktes Auto sogar nur 308 Kilometer.
Ein Liter Erdgas kostet umgerechnet etwa 66 Cent (99 Cent pro kg - Erdgas wird in kg
abgerechnet). Mit der Tankstelle Miller in der Stuttgarter Straße verfügen die Stadtwerke vor Ort
über eine Möglichkeit zur günstigen Kraftstoffversorgung. Erdgas wird noch bis Ende 2018
steuerlich begünstigt sein, eine Verlängerung dieses reduzierten Mineralölsteuersatzes steht in
Aussicht.
Vorteile ergeben sich auch im Rahmen der Kraftfahrzeugsteuer, da Erdgasfahrzeuge einen
geringen CO2-Austausch haben, somit meist nur über den Hubraum besteuert werden (2 € je
angefangene 100 ccm) und eine Berechnung über die CO2-Emission wegfällt (2 € je g/km CO2
über 120 g/km CO2).
Der massive Einsatz von umweltfreundlichen Erdgasfahrzeugen erzeugt darüber hinaus ein
positives Bild in der Öffentlichkeit und trägt zu einem Imagegewinn der Stadt Metzingen in Sachen
ökologisches und nachhaltiges Handeln bei.
3. Einrichtung eines Fahrzeugpools
Die Haushalts- und Strukturkommission hat in ihrer Sitzung vom 26. Mai 2011 den Vorschlag
aufgegriffen, die unter Punkt 1 angesprochene Fahrzeugflotte der Stadt Metzingen in einem
Fahrzeugpool zusammenzufassen. Die Einrichtung eines Fahrzeugpools ist unabhängig von der
Anschaffung von Neufahrzeugen. In dem Pool sollen die Fahrzeuge einheitlich EDV-gestützt an
zentraler Stelle verwaltet und gebucht werden. Hierdurch verspricht sich die Verwaltung eine
Steigerung der Effizienz hinsichtlich des Fahrzeugeinsatzes und dadurch auch die Möglichkeit zur
zukünftigen Reduktion des Fuhrparks.
So sollen die Fahrzeuge eine geringere Standzeit haben und nicht für mehrere Stunden blockiert
werden. Der Dienstfahrzeugeinsatz wird nach belegter Zeit abgerechnet. Wird also ein Fahrzeug
über mehrere Stunden hinweg gebucht und somit blockiert, wird die gebuchte Zeit vollständig der
buchenden Organisationseinheit in Rechnung gestellt. Durch optimierten Fahrzeugeinsatz können
die zu zahlenden Beträge gemindert werden. Ein höherer Mitteleinsatz als in der bisherigen
Situation, in der die Dienstfahrzeuge einzelnen Organisationseinheiten zugeordnet sind und
eigenständig bewirtschaftet werden, wird nicht anfallen.
Durch die Ausweisung einer separaten Haushaltsstelle sowie Umlegung der Kosten je Fahrzeug
und Kostenstelle kann eine exakte Übersicht der jeweils anfallenden Betriebskosten ermittelt und
dem jeweiligen Amt die fixen und laufenden Kosten des jeweils durch den Mitarbeiter dieses Amts
benutzten Fahrzeugs anteilsmäßig in Rechnung gestellt werden. Das Hauptamt, Abteilung
Personal & Organisation, wird die Einrichtung des Fahrzeugpools federführend betreiben.
4. Leasing oder Kauf
Im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung soll sowohl zur Abgabe von Angeboten für eine
Leasingvariante mit einer Jahresfahrleistung von 10.000 km je Fahrzeug (aufgrund bisheriger
Erfahrungen mit der Jahresfahrleistung) als auch zur Abgabe von Angeboten für Kauffahrzeuge
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aufgefordert werden. Dadurch erhalten wir eine Grundlage für eine detaillierte
Vergleichsberechnung und können verlässliche Aussagen darüber treffen, ob die
Fahrzeugbeschaffung über Kauf oder über Leasing kostengünstiger zu realisieren ist.
Da bei einer Entscheidung für den Kauf der Fahrzeuge entsprechende Mittel im
Vermögenshaushalt derzeit nicht eingestellt sind, sollen diese im Rahmen der Haushaltsplanung
für das Jahr 2012 abgebildet werden, ebenso wie mögliche Leasingraten, falls die Entscheidung
auf Leasing fällt. Aus haushaltsrechtlichen Gründen ist der Start der Ausschreibung erst dann
möglich, wenn der Haushalt beschlossen und vom Regierungspräsidium genehmigt wurde. Die
Verwaltung geht davon aus, dass dies im April 2012 der Fall sein wird.
Es wird beantragt, folgende Mittel in den Haushalt 2012 einzustellen:
Beschaffungsart
Kauf
Leasing*
Einzelfahrzeug
20.000 €
1.750 €
Anzahl Fzg.
9
9
Gesamtbetrag
180.000 €
15.750 €
Haushalt
VermHH
VerwHH
* Der Leasingbetrag wird lediglich für drei Monate im Jahr 2012 eingestellt, da die Neufahrzeuge
frühestens ab Oktober 2012 geliefert werden können.
Im Falle der Leasingbeschaffung sollen die Fahrzeuge nach Ablauf des Leasingzeitraums (ein
oder drei Jahre) an den Leasinggeber zurückgegeben und neue Fahrzeuge geleast werden.
Im Falle des Fahrzeugkaufs sollen die Fahrzeuge nach Ablauf von mind. drei Jahren (je nach
eigenem Bedarf und Zustand des Fahrzeugs) verkauft und neue Fahrzeuge angeschafft werden.
Hinter beiden Modellen steht die Überlegung, stets die neuesten auf dem Markt verfügbaren
Modelle im Einsatz zu haben, wodurch sich Vorteile im Hinblick auf die Verwendung permanent
modernster Technologie, sehr niedrige Wartungs- und Reparaturkosten, die sich vor allem mit
zunehmendem Fahrzeugalter erhöhen, sowie die in dem betreffenden Zeitraum (höchsten drei
Jahre) entfallende Haupt- und Abgasuntersuchung ergeben. Darüber hinaus ergibt sich durch die
kontinuierliche Abgabe von Fahrzeugen eine positive Öffentlichkeitswahrnehmung der Stadt
Metzingen durch eine stärkere Durchsetzung des regionalen Gebrauchtfahrzeugmarkts mit
umweltfreundlichen Fahrzeugen.
Die zukünftige Entwicklung der Erdgastechnologie kann nicht vorausgesehen werden, das
Tankstellennetz soll aber deutlich ausgebaut werden. Durch ihre Umweltfreundlichkeit und den
derzeit im Vergleich zu herkömmlichen Technologien noch sehr geringen Kraftstoffpreis kann ein
steigendes Interesse an derartigen Fahrzeugen angenommen werden.
Angestrebter Einsatzbeginn der neuen Fahrzeugflotte soll in Abhängigkeit der Lieferzeiten der
Autohersteller ca. Oktober/November 2012 werden.
5. Teilnahme an einem Car Sharing-Angebot
Die Verwaltung prüft, ob in Zusammenarbeit mit einem interessierten Car Sharing-Anbieter als
dessen Kunde die Nutzung von Car Sharing-Fahrzeugen für Dienstfahrten möglich wäre und so
der Einsatz von Dienstfahrzeugen optimiert werden könnte.
6. Anschaffung elektrischer Dienstfahrräder
Die Anschaffung von mit zur Verstärkung der Pedalkraft mit Elektromotoren ausgestatteten e-Bikes
als Dienstfahrräder wird geprüft.
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7. Zeitplan bei Zustimmung



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Start der öffentlichen Ausschreibung: April 2012
Submission: Mai 2012
Auftragsvergabe: Gemeinderatssitzung Juni oder Juli 2012
Lieferung der Neufahrzeuge (in Abhängigkeit der Lieferfristen der Autohändler):
Oktober/November 2012
8. Anlage 0 (Finanzvorlage)
Konkrete Aussagen über die finanziellen Auswirkungen können erst nach Vorliegen des
Ausschreibungsergebnisses im Juni oder Juli 2012 getätigt werden. Aus diesem Grund kann die
Anlage 0 zum jetzigen Zeitpunkt nicht beigelegt werden, obwohl das Projekt finanzielle
Auswirkungen hat.
Anlagen:
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