Kostenloser des Reports

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Kostenloser des Reports
Exodus ohne Ende
Die palästinensischen
Flüchtlinge im Irak
Menschenrechtsreport Nr. 58
der Gesellschaft für bedrohte Völker - Dezember 2008
Gesellschaft für bedrohte Völker
Menschenrechtsorganisation mit beratendem Status beim Wirtschafts- und Sozialrat
der VEREINTEN NATIONEN und mitwirkendem Status beim EUROPARAT
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Satz und Layout:
Oliver Neuschäfer und Kamal Sido
Markus Libera
Florian Gobrecht
Herausgegeben von der Gesellschaft für bedrohte Völker
im Dezember 2008
Inhaltsverzeichnis
Exodus ohne Ende
Die palästinensischen
Flüchtlinge im Irak
1. Einleitung ............................................................................................................ Seite 5
2. Hintergrund: der palästinensische Exodus in den Irak ........................................... Seite 5
3. Die Lage der irakischen Palästinenser bis zum Jahr 2003 ..................................... Seite 6
4. Die Lage der irakischen Palästinenser seit dem Jahr 2003 .................................... Seite 7
5. Die palästinensischen Flüchtlingslager .................................................................. Seite 9
6. Forderungen an die verschiedenen Akteure ......................................................... Seite 11
Abkürzungen ........................................................................................................... Seite 12
Literaturverzeichnis .................................................................................................. Seite 13
Exodus ohne Ende - Die palästinensischen Flüchtlinge im Irak
1. Einleitung
Als Samir Khaled Issa al Jayyab am 22. Februar 2006 seinen Sohn von der Schule im Viertel Al
Baladiyat (Bagdad) abholen will, kommt er niemals dort an: Seine Leiche liegt drei Tage später in
einer Leichenhalle – mit deutlichen Anzeichen schwerer Gewalteinwirkungen am ganzen Körper.
Am 16. Mai 2006 verlässt Sabah Abdel-Qader Abdel-Khaledq, ein 30-jähriger Schmied, sein Haus
in Bagdad, um auf einem nahe gelegen Markt essen zu gehen. Zwei Tage später identifizieren
Familienangehörige seine Leiche: Neben einem Kopfschuss sind an seinem Körper Spuren von
Folter zu erkennen. Der 35-jährigeTaxifahrer Aysser Badi Hussain, Vater zweier Kinder, wird am
29. November desselben Jahres mitsamt seinem Taxi im Distrikt Al Mansour von bewaffneten
Männern entführt. Auch seine Leiche wird wenige Tage später von Verwandten identifiziert werden müssen – auch sie weist deutliche Spuren von Gewalteinwirkung auf1.
Entführungen und Morde sind im Irak zurzeit alltägliche Ereignisse, die in den meisten Nachrichten höchstens noch als Randnotizen erscheinen. Was haben also die drei erläuterten Fälle und
viele weitere, gut dokumentierter Berichte über Entführungen, Morde, Vertreibungen, Erpressungen, Enteignungen, Bedrohungen etc. gemeinsam? – Alle Opfer sind Palästinenser.
Durch die Invasion der USA und der mit ihr verbündeten Länder in den Irak 2003 sind die
dortigen Palästinenser zu einer häufigen Zielscheibe geworden. Seit dem Einmarsch sind
mindestens 320 Palästinenser im Irak grausam getötet worden, andere Quellen gehen sogar von
über 500 Opfern aus2. Die ständige Bedrohung führt dazu, dass mehr und mehr Palästinenser aus
dem Irak flüchten oder es zumindest versuchen. Nach Angaben des UNHCR leben heute weniger
als 15.0003 der ehemals 40.000 irakischen Palästinenser im Irak (inoffizielle Zahlen sprechen sogar
von ehemals 90.000 irakischen Palästinensern4), der Großteil von ihnen befindet somit sich noch
auf der Flucht oder ist bereits geflüchtet. Neben den Palästinensern sind auch andere religiöse und
ethnische Minderheiten im Irak in ihrer Existenz bedroht, darunter etwa christliche Assyrer-Chaldäer-Aramäer, Yeziden, Mandäer, Turkmenen und Shabak. Bei ihnen sind die Gründe für ihre Verfolgung und Vertreibung jedoch anders gelagert, als bei den irakischen Palästinensern.
In dieser Arbeit soll zunächst ein Überblick über die Entstehung der palästinensischen Minderheit im Irak und ihr Verhältnis zum irakischen Staat, insbesondere jedoch zu Saddam Hussein,
gegeben werden. In der historischen Entwicklung der irakischen Palästinensergemeinschaft liegen
bereits die Ursachen für deren gegenwärtige Verfolgung. Im weiteren Verlauf sollen die Entwicklungen seit dem Ende der Saddam Diktatur und die Positionen einzelner Akteure (Regierung,
Besatzungsmächte, Nachbarländer) zu dieser Minorität beleuchtet werden. Abschließend sollen
Forderungen an die beteiligten Akteure für eine schnelle Lösung der palästinensischen Notlage im
Irak formuliert werden.
2. Hintergrund: der palästinensische Exodus in den Irak
Vor Beginn des 3. Golfkrieges registrierte die UNHRC allein in Bagdad 22.000 Palästinenser5. Sie
stellten damit lange Zeit eine der größten Minderheiten in der irakischen Hauptstadt dar. Auch in
den Städten Basra und Mosul gab es über viele Jahre größere Palästinensergemeinschaften6. Daher
stellt sich zunächst die Frage, wie und wann im Irak die palästinensische Minderheit entstehen
konnte.
4
5
5
6
vgl. Pilipp, 10/2008
vgl. Leukefeld, 2006
vgl. Human Rights Watch, 09/2006, S. 8
1
vgl. Amnesty International, 10/2007, S. 7 - 8
2
vgl. Amnesty International, 10/2007, S. 7
3
vgl. UNHCR, 27.06.2007
Exodus ohne Ende - Die palästinensischen Flüchtlinge im Irak
Nahezu alle irakischen Palästinenser sind als Flüchtlinge in den Irak gekommen, wobei sich
historisch drei große Flüchtlingswellen erkennen lassen7:
Die erste palästinensische Flüchtlingswelle begann 1948 mit der Gründung des Staates Israel
und dem darauf folgenden Krieg. In dessen Verlauf wurden etwa 700.000 Palästinenser zu Flüchtlingen. Ein Großteil von ihnen kam aus den Gebieten um Yaffa und Haifa, welche ursprünglich
arabisch dominiert waren, im Krieg aber von den Israelis erobert wurden. Allein in Yaffa verringerte
sich die Größe der arabischen Bevölkerung von 65.000 auf weniger als 6.000. Für einen Großteil
der Flüchtlinge endete der Exodus im benachbarten Jordanien, etwa 5.000 von ihnen gelangten in
den Irak.
Ein weiterer Flüchtlingsstrom entstand 1967, als die arabischen Staaten im Krieg mit Israel
lagen. Während des so genannten Sechs-Tage-Krieges eroberte Israel unter anderem den GazaStreifen und die Golan-Höhen. Von den 1,3 Millionen Palästinensern, die im Gaza-Streifen und
Westjordanland zu diesem Zeitpunkt lebten, flohen nach UN-Angaben etwa 500.0008 in die
umliegenden Länder, vor allem nach Jordanien, Syrien, Libanon, Kuwait - und eben in den Irak.
Während und nach dem Golfkrieg 1991 wurden ca. 300.000 Palästinenser gezwungen aus
Kuwait zu fliehen, nachdem sich die palästinensische PLO unter der Führung von Jassir Arafat
während des irakisch-kuwaitischen Krieges an die Seite Saddam Husseins gestellt hatte (wobei
diese Haltung nicht von allen Palästinensern in Kuwait geteilt wurde). Durch diesen Akt Arafats
waren alle Palästinenser auf einen Schlag zu Feinden Kuwaits geworden, so dass sich viele der
kuwaitischen Palästinenser nun schon zum zweiten Mal innerhalb von nicht einmal 30 Jahren auf
die Flucht begeben mussten. Auch von diesen Flüchtlingen landeten viele im Irak.
3. Die Lage der irakischen Palästinenser bis zum Jahr 2003
Weltweit gelten über 4 Millionen Palästinenser als Flüchtlinge9, wodurch sie eine der größten
und dauerhaftesten Flüchtlingsgemeinschaft auf der Welt bilden.
Die palästinensischen Flüchtlinge der drei erwähnten Flüchtlingswellen haben sich auf viele
Staaten verteilt, hauptsächlich jedoch auf die palästinensischen Nachbarstaaten Jordanien (ca.
42% der Flüchtlinge), Syrien (ca. 10% der Flüchtlinge) und Libanon (ca. 10% der Flüchtlinge).
Insbesondere bei diesen drei Staaten sind starke Abweichungen im Umgang mit den Flüchtlingen
erkennbar: In Jordanien sind die meisten Flüchtlinge jordanische Staatsbürger geworden und
erfahren daher de facto keine Diskriminierungen. In Syrien wird den Flüchtlingen hingegen die
Annahme der syrischen Staatsbürgerschaft und der damit verbundenen politischen Rechte verwehrt, ansonsten besteht jedoch auch hier eine weitgehende Gleichberechtigung. Im Libanon sind
die Palästinenser in ihren Rechten weiterhin enorm eingeschränkt, wobei immer noch 60% von
ihnen in lagerähnlichen Siedlungen leben und oftmals auf externe Hilfe angewiesen sind.
Vor diesem Hintergrund ist die Frage nach dem Umgang mit den Flüchtlingen im Irak von
besonderer Bedeutung. Der Irak hat sich bis heute nicht der Genfer Flüchtlingskonvention der
Vereinten Nationen von 1951 angeschlossen, die genau festlegt, wer ein Flüchtling ist, welchen
rechtlichen Schutz, welche Hilfe und welche sozialen Rechte sie oder er von den Unterzeichnerstaaten erhalten sollte10. Als Mitglied der Arabischen Liga hat der Irak jedoch 1965 das so genannte »Casablanca Protokoll« unterzeichnet, welches den palästinensischen Flüchtlingen gewisse
dauerhafte Aufenthaltsrechte zugesteht, darunter etwa das Recht auf Arbeit, den vollen Zugang
zum Gesundheits- und Bildungssystem, sowie die Bereitstellung staatlicher Wohnungen11.
7
vgl. Human Rights Watch, 09/2006, S. 8
10
vgl. UNHCR, 2006
8
vgl. Brockhaus, 07/2008
11
vgl. Arabische Liga, 1965
9
vgl. UNHCR, 17.06.2005
6
Exodus ohne Ende - Die palästinensischen Flüchtlinge im Irak
Im Irak wurden die palästinensischen Flüchtlinge gemäß dem »Casablanca Protokoll« behandelt
und konnten daher ein vergleichsweise gutes Leben führen. Mit Beginn der Diktatur Saddam
Husseins verbesserte sich dieser Lebensstandard sogar noch weiter. Die Wohnungen der
palästinensischen Flüchtlinge wurden noch stärker vom Staat subventioniert, vielen jungen Palästinensern wurde ein Studienstipendium gewährt und irakisch-palästinensische Eheschließungen
erleichtert12. Außerdem erhielten sie spezielle Reisepässe. Es kann daher durchaus von einer gelungenen Integration der Palästinenser in die irakische Gesellschaft gesprochen werden. Trotzdem
waren auch im Irak die Unterschiede zwischen Flüchtlingen und Nicht-Flüchtlingen immer vorhanden: So konnten junge Palästinenser keinen Militärdienst in der irakischen Armee absolvieren. Die
Absolvierung desselben war jedoch (für Männer) eine der Vorrausetzungen, um überhaupt irakischer Staatsbürger werden zu können13.
Saddam Hussein stilisierte sich gerne als Verteidiger und Retter des gesamten palästinensischen
Volkes. Daher galt seine Unterstützung nicht nur den irakischen Palästinensern: International
erregte der Diktator Aufsehen, als er den Witwen und Hinterbliebenen palästinensischer
Selbstmordattentäter großzügige Geldzahlungen zukommen lies. So sollen allein in den ersten
18 Monaten der zweiten Intifada über 10 Millionen Dollar aus dem Irak zu den Familien der Toten
geflossen sein14.
Auf Grund der bevorzugten Behandlung, die die palästinensischen Flüchtlinge im Irak erfuhren,
war bei ihnen die Unterstützung für das Regime Husseins verständlicherweise sehr groß. Durch
Saddam Husseins eindeutige Parteinahme im palästinensisch-israelischen Konflikt konnte sich der
Diktator außerdem auch außerhalb des Iraks das Vertrauen der Palästinenser sichern.
Gerade ihre bevorzugte Stellung und die Unterstützung des Regimes sollten den irakischen
Palästinensern nach dem Sturz Saddam Husseins zum Verhängnis werden. Ab 2003 verwandelte
sich die Inszenierung Saddams als »Retter des verlorenen Volkes«15 zur tödlichen Gefahr – die
Palästinenser wurden zur verfolgten Minderheit.
4. Die Lage der irakischen Palästinenser seit dem Jahr 2003
Die eingangs erwähnten Beispiele zeigten bereits, auf welch grausame Weise die Palästinenser
zu den Opfern des Nachkriegs-Iraks gehören. Doch wer sind die Menschen, die vor diesen brutalen Taten gegen eine überwiegend friedliche Minderheit nicht zurückschrecken?
Vor allem durch die irakischen Medien ist systematisch der Hass auf die Palästinenser geschürt
worden, unter anderen durch die immer wiederkehrende Stereotypisierung der Palästinenser als
Saddams Schergen, aber auch durch die Beschuldigungen der Palästinenser für Terroranschläge
etc. Auffällig ist daher, dass sich der Hass gegen die Palästinenser durch alle gesellschaftlichen
Gruppen zieht und daher kein Akteur als Hauptverantwortlicher für den Terror zu beschuldigen ist.
Überwiegend sind es verschiedene bewaffnete (Miliz-)Gruppen, bei denen es einigen nur darum
geht, möglichst viel Lösegeld zu erhalten. Häufig sind es jedoch auch Vermieter, die ihre Wohnungen zurückhaben wollen und mit Morddrohungen versuchen, die Palästinenser aus diesen zu
vertreiben.
Selbst der irakische Staat ist in die Marginalisierung dieser Minderheiten verwickelt, nicht nur
passiv, indem er den Palästinensern keinen Schutz gewährt, sondern auch aktiv: Nach Terroranschlägen, unter anderen der Zerstörung der Goldenen Moschee in Samarra am 22. Februar 2006,
waren es oftmals zunächst Palästinenser, die als vermeintliche Täter festgenommen und verhört
14
7
12
vgl. Zietan, 26.03.2002
15
vgl. Pilipp, 10/2008
13
vgl. Leukefeld, 2006
vgl. Netzwerk Migration in Europa, 08/2004
Exodus ohne Ende - Die palästinensischen Flüchtlinge im Irak
wurden16. Eine Razzia der irakischen Sicherheitsbehörden im März 2007 in dem überwiegend von
Palästinensern bewohnten Bagdader Viertel Al Baladiyat, endete sogar mit dem Tod eines Palästinensers. Insbesondere die Anti-Terror-Spezialeinheit »Wolf Brigade«, welche der direkten Kontrolle
des irakischen Innenministeriums unterliegt, ist häufig in die Festnahme und Verhöre von Palästinensern involviert. Das Vorgehen dieser Einheit wird als sehr brutal beschrieben, Sunniten werfen
ihr sogar die Entführung und Ermordung von Angehörigen vor17. Fest steht, dass viele der unschuldig verhafteten Palästinenser von Folterungen während ihrer Haft durch die Sicherheitskräfte
berichten und unter den Folgen der Folterungen teilweise noch heute leiden – ohne auch nur
jemals eine Entschuldigung erhalten zu haben.
Nicht nur die Sicherheitskräfte sondern auch die irakischen Behörden haben viel Phantasie,
wenn es darum geht, die irakischen Palästinenser zu schikanieren. Bis vor wenigen Jahren war es
für die irakischen Palästinenser nicht einmal notwendig eine Aufenthaltsgenehmigung zu besitzen.
Inzwischen müssen sie jedoch alle 2 Monate eine Verlängerung derselben beantragen. Dieser
Vorgang nimmt bei den meisten Palästinensern viel Zeit in Anspruch, da sie auf den Ämtern häufig
benachteiligt werden und so oftmals mehrere Anläufe brauchen, bis sie die Verlängerung erhalten.
Dabei werden sie von den Beamten auch beleidigt und als Terroristen beschimpft18. Kommen sie
einer Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung hingegen nicht nach oder weisen ihre Papiere
einen anderen Fehler auf, drohen ihnen bei Kontrollen sofort schwere Sanktionen, bis hin zur
Festnahme19. Vor diesem Hintergrund ist es auch nicht verwunderlich, dass im Oktober 2005 der
damalige Minister für Flüchtlings- und Migrationsangelegenheiten erklärte, »palästinensische
Flüchtlinge seien im Irak nicht (mehr) willkommen und sollten das Land wieder verlassen«20.
Besonders zynisch wirken vor diesem Hintergrund die jüngsten Aussagen des irakischen Premierministers Nuri al Maliki: Ende Juli erklärte er bei einem Besuch in Deutschland, dass die Lage
im Irak inzwischen äußerst stabil sei und auch die Minderheiten ausreichend Schutz erhielten21. Auf
die palästinensischen Flüchtlinge müssen diese Worte wie blanker Hohn gewirkt haben (falls sie in
ihren Flüchtlingslagern überhaupt etwas davon mitbekommen haben), ist doch genau dieser Staat,
der nun ihre angebliche Sicherheit verkündet, an ihrer Diskriminierung und Verfolgung beteiligt.
Auch die Soldaten der Besatzungsmächte sind nicht willens oder fähig die Palästinenser im Irak
ausreichend zu schützen. Ganz im Gegenteil unterstützen sie sogar die irakischen Sicherheitskräfte
bei ihren Razzien gegen die Palästinenser, so zum Beispiel auch bei der oben erwähnten Razzia im
März 2007. Weiterhin sind mehrere Fälle bekannt, bei denen die Soldaten selbstständig unschuldige Palästinenser verhafteten, darunter einen 66-jährigen Mann mit Herzproblemen und Bluthochdruck. Dieser sitzt bereits seit Dezember 2004 als Ersatz für seinen straffälligen Bruder in USGefangenschaft22. Solche Fälle von Sippenhaft sind sonst nur aus Ländern mit autoritärer Staatsführung bekannt, nicht jedoch aus vermeintlich demokratischen Ländern. Wenn jedoch selbst die
amerikanischen Besatzungstruppen alle rechtsstaatlichen Geflogenheiten im Irak über Bord werfen,
stellt sich die Frage, ob denn überhaupt noch irgendjemand für die Sicherheit, insbesondere die der
Minderheiten, sorgen kann.
Tatsächlich scheint sich bisher kaum jemand für den Schutz der irakischen Palästinenser zuständig zu fühlen. Einzig der spirituelle Führer der irakischen Schiiten, Ayatollah Sistani, sprach im April
2006 eine Fatwa aus, die alle Angriffe auf Palästinenser verbietet - bisher ohne erkennbaren Erfolg23.
Sich selbst können die Palästinenser nur schwer schützen. Im Gegensatz zu 75% des irakischen
Volkes sind sie nicht tribal organisiert. Die Zugehörigkeit zu einem Stamm bringt jedoch ein enormes Sicherheitspotenzial für die einzelnen Stammesmitglieder mit sich, da die Gemeinschaft für die
Sicherheit aller Mitglieder sorgt. Wer hingegen einen Palästinenser tötet, muss nicht damit rech16
vgl. Haaretz, 14.03.2007
20
vgl. Amnesty international Deutschland, 27.03.2006
17
vgl. BBC-News, 11.06.2005 und Human Rights Watch, 09/2006, S. 29
21
vgl. Weiland, 22.07.2008
18
vgl. Human Rights Watch, 09/2006, S. 31
22
vgl. Amnesty International, 10/2007, S. 13
19
vgl. Wengert, 08/2006, S. 19
23
vgl. UNHCR: Aide Memoire, 26.01.2006, S. 3
8
Exodus ohne Ende - Die palästinensischen Flüchtlinge im Irak
nen, dass an ihm eines Tages Blutrache verübt wird. Auch haben die Palästinenser keine eigene
bewaffnete Miliz, wie es von den drei großen Religionsgemeinschaften bzw. Ethnien des Iraks
(Schiiten, Sunniten und Kurden) bekannt ist. So ist es nur logisch, dass die Palästinenser neben
anderen Minderheiten als erstes zu potenziellen Opfern jeglicher Art werden - sie sind verhasst
und schutzlos zugleich.
Auf Grund der fehlenden Sicherheit und der Verfolgung bleibt vielen Palästinensern nur die
Flucht aus dem Irak als Ausweg offen. Dabei müssen viele von ihnen nahezu alle Vermögenswerte
und Wertgegenstände zurücklassen und sind dadurch häufig mittellos. Auch diejenigen Palästinenser, die vor der Bedrohung flüchten, sind noch lange nicht in Sicherheit. Selbst bei ihrer Flucht
leben sie weiterhin in ständiger Gefahr, häufig wird es ihnen sogar unmöglich gemacht, den Irak zu
verlassen.
Für viele Palästinenser (und andere Flüchtlinge) endet die Flucht aus dem Irak spätestens an
dessen Grenzen (oder kurz dahinter). Insgesamt sind zurzeit geschätzte 4,7 Millionen Iraker innerhalb und außerhalb des Landes auf der Flucht24. Die beiden Nachbarstaaten Syrien (ca. 1,5 Millionen25 irakische Flüchtlinge) und Jordanien (etwa 750.00026 irakische Flüchtlinge) gelten als Hauptziele der Flüchtlinge, sind inzwischen aber kaum noch bereit oder in der Lage weitere Flüchtlinge
aufzunehmen. Die riesige Masse der Iraker lastet mittlerweile schwer auf Syrien. In dem armen
Land haben sich Mieten und Lebensmittelpreise verdoppelt, Schulen und Krankenhäuser können
den wachsenden Bedarf kaum noch bewältigen27. Vor allem gegen die palästinensischen Flüchtlinge hat man in Syrien jedoch besondere Bedenken. Die Regierung fürchtet, dass die Aufnahme
einzelner Palästinenser den Zustrom aller 15.000 noch im Irak lebenden Palästinenser nach sich
ziehen könnte, zumal diese nach wie vor keinen Staat haben, in den sie später einmal zurückkehren können28. Nur wer über viel Geld verfügt, hat die Aussicht, durch Fluchthelfer und Bestechung
den Irak irgendwie verlassen zu können. Auch versuchen manche Palästinenser mit gefälschten
irakischen Pässen (sie selber haben ja nie welche besessen) das Land zu verlassen, werden jedoch
in den meisten Fällen bei den strengen Grenzkontrollen entdeckt.
5. Die palästinensischen Flüchtlingslager
Da die palästinensischen Flüchtlinge einerseits nicht über die Grenze dürfen, andererseits aber
auch nicht wieder zurückkehren können, stranden viele von ihnen im Niemandsland des Grenzgebietes. Inzwischen haben sich so an den Grenzen des Iraks mehrere Flüchtlingslager gebildet, in
denen die Palästinenser unter unmenschlichen Bedingungen darauf hoffen, von anderen Staaten
aufgenommen zu werden, um dort wieder irgendwie ein normales Leben beginnen zu können.
Im Flüchtlingslager Al Waleed, nahe der syrischen Grenze, leben zurzeit 2.000 Palästinenser29.
Nicht nur die enorme Hitze, sondern auch Schlangen und Skorpione stellen eine ernste Bedrohung
für die Flüchtlinge in diesem Lager dar. Da sich weder die irakischen Sicherheitsbehörden noch die
internationale Besatzungstruppe für den Schutz des Lagers zuständig fühlen, konnte das Lager
bereits mehrfach von bewaffneten Rebellengruppen überfallen und Hilfsgüter geraubt werden30.
Einzig das UN-Flüchtlingswerk und das Internationale Komitee des Roten Kreuzes fühlen sich für
diese Menschen verantwortlich, können jedoch nur für die Grundversorgung und nicht für den
Schutz der Flüchtlinge sorgen. Zwar hat der Sudan bereits im Mai 2008 beschlossen, einen Teil der
Flüchtlinge aufzunehmen, bisher ist jedoch noch nicht viel passiert. Im August 2008 erklärte sich
Island bereit, etwa 40 Personen aus Al Waleed Schutz zu gewähren31.
28
9
29
24
vgl. Keller, 20.07.2007
25
vgl. Amnesty international, 15.06.2008, S. 61
30
31
vgl. UNHCR, 27.06.2007
vgl. BBC-News, 05.08.2008
26
vgl. Deutsche Welle, 24.07.2008
vgl. Keller, 20.07.2007 und CRS-Report for Congress, 03.10.2007, S. 6
vgl. Middle East Times, 25.07.2008 und CRS-Report for Congress, 03.10.2007 S. 6
27
vgl. Keller, 20.07.2007
Exodus ohne Ende - Die palästinensischen Flüchtlinge im Irak
Ganz in der Nähe zu Camp Al Waleed, im Niemandsland zwischen der irakischen und der
syrischen Grenze, befindet sich in direkter Nachbarschaft der Autobahn Bagdad-Damaskus das
Flüchtlingslager Al Tanf. Auch die etwa 710 Palästinenser32 dieses Lagers leben unter gefährlichen
Bedingungen. Für die Menschen in dem Lager gibt es viel zu wenige Zelte, weshalb die vorhandenen Zelte enorm überfüllt sind. Verstärkt wurde das Platzproblem in letzter Zeit durch mehrere
Brände innerhalb des Lagers, bei denen ein Teil der Zelte vernichtet wurde33. Auch die Nähe zur
Autobahn hat bereits einem kleinen Jungen das Leben gekostet, als er von einem vorbeifahrenden
Auto mitgerissen wurde34. Hilfe erhält dieses Lager zum einen von dem UNHCR, aber auch von
der UNRWA und UNICEF.
Was die Gesundheit angeht, stellt der
palästinensische Rote Halbmond die medizinische
Grundversorgung sicher. Für schwere Fälle oder
Geburten öffnet Syrien vorübergehend seine Grenzen für eine Krankenhausbehandlung im dreieinhalb
Autostunden entfernten Damaskus. Trotz dieser
Hilfe sind viele Menschen in Al Tanf stark
traumatisiert von ihren Erfahrungen im Irak und den
katastrophalen Zuständen in ihrem Lager – vor
allem aber belastet die Flüchtlinge die Ungewissheit
über ihr weiteres Schicksal und die Angst noch eine
lange Zeit in dem Lager verbringen zu müssen.
Inzwischen hat Chile angeboten, 116 der Flüchtlinge aufzunehmen. Anfang August wurde bekannt,
dass Schweden 155 Frauen und Kindern aus dem
Lager Schutz gewähren will35.
Von den 326 Palästinensern36, die im Lager Al Hol im Nordosten Syriens leben, war ein Großteil
zuvor an der irakisch-jordanischen Grenze (bzw. im Flüchtlingslager Al Ruweished) gestrandet. Sie
haben es, im Gegensatz zu den Bewohnern der anderen Lager, geschafft, die irakische Grenze
passieren zu dürfen und damit ein gewisses Maß an Sicherheit erlangt. Trotzdem sind auch ihre
Lebensbedingungen weiterhin sehr schlecht, insbesondere wegen der starken Einschränkungen
ihrer Bewegungsfreiheit durch die syrischen Sicherheitsbehörden. Durch die Hilfe des WFP und des
UNHCR wird die Grundversorgung der Flüchtlinge sichergestellt. Weiterhin bleibt für die Flüchtlinge ihr Status ungewiss und es ist nicht klar, ob sie jemals als legale Flüchtlinge von den syrischen
Behörden anerkannt werden.
Im jordanischen Flüchtlingslager Al Ruweished lebten seit 2003 zeitweise etwa 550
palästinensische Flüchtlinge (darunter 60% Kinder) zusammen mit kurdischen Flüchtlingen aus
dem Iran37. Das Lager befand sich fünfzig Kilometer von der irakisch-jordanischen Grenze entfernt,
mitten in der jordanischen Wüste. Auch das Leben in diesem Lager entsprach in keiner Weise
menschenwürdigen Bedingungen. Durch eine Umzäunung und die starke Präsenz der jordanischen
Polizei war es den Flüchtlingen nur in Ausnahmefällen gestattet, das Lager zu verlassen38. Auch
Besuch konnte nur selten empfangen werden, da die entsprechenden Genehmigungen dafür nur
sehr schwer zu erhalten waren.
Noch im Jahr 2003 wurde es 386 palästinensischen Flüchtlingen mit jordanischen Ehepartnern
ermöglicht, das Lager zu verlassen39. Sie haben jedoch keine Arbeitserlaubnis für Jordanien. Nachdem es für einen anderen Teil der Flüchtlinge Aufnahmeangebote von Kanada, Neuseeland und
Brasilien gab, wurde das Lager inzwischen geschlossen40. Die verbliebenen Flüchtlinge wurden in
32
vgl. Amnesty international, 15.06.2008, S. 61
37
vgl. Amnesty International, 15.06.2008, S. 63
33
vgl. Amnesty international 10/2007, S. 14
38
vgl. Human Rights Watch, 09/2006, S. 19
34
vgl. Amnesty international, 15.06.2008, S. 62
39
vgl. Human Rights Watch, 09/2006, S. 20
35
vgl. BBC-News, 05.08.2008
40
vgl. Amnesty international, 15.06.2008, S. 63
36
vgl. Amnesty international, 15.06.2008, S. 63
10
Exodus ohne Ende - Die palästinensischen Flüchtlinge im Irak
das Flüchtlingslager Al Hol gebracht. Auch ein anderes jordanisches Flüchtlingslanger (Al Karama),
welches sich im Grenzgebiet zum Irak befand, wurde nach der Umsiedlung seiner Bewohner im
April 2005 geschlossen41.
Die Situation der palästinensischen Flüchtlinge in allen erwähnten Flüchtlingslagern ist besorgniserregend. Die Ungewissheit über ihre Zukunft und die schlechten Bedingungen in den Lagern
treiben manche der Flüchtlinge daher zum Äußersten: Sie kehren wieder nach Hause zurück, trotz
der Tatsache, dass sie diesen Entschluss vielleicht mit ihrem Leben bezahlen müssen42. Ein eindeutigeres Zeichen für die katastrophale Lage der palästinensischen Flüchtlinge kann es wohl nicht
geben!
6. Forderungen an die verschiedenen Akteure
Auch wenn sich die Lage im Irak scheinbar langsam verbessert und die Zahl der getöteten
Zivilisten erstmals seit 2004 einen neuen Tiefstand erreicht hat (Seit Februar 2007 sank die Zahl der
zivilen Opfer um 80% – von 3.500 Opfern im Februar 2007 auf 550 im Mai 2008)43, ist die Gefahr
für die Palästinenser noch lange nicht gebannt. Selbst wenn der Irak bald zur Ruhe kommen sollte,
wären viele der bereits geflüchteten Palästinenser nicht mehr bereit, in den Irak zurückzukehren.
Auch hat der größte Teil von ihnen nicht mehr die Möglichkeit, in ihre alten Wohnungen zurückzukehren, weil diese entweder zerstört wurden oder inzwischen anderweitig bewohnt sind.
Insbesondere die Nachbarstaaten des Iraks dürfen sich nicht weiter davor verschließen, auch
palästinensische Flüchtlinge aufzunehmen. Trotzdem darf nicht verkannt werden, dass Syrien und
Jordanien bereits jetzt an ihre Kapazitätsgrenzen gestoßen sind und daher auch andere Staaten
endlich handeln müssen. In Deutschland darf nicht nur das Schicksal der christlichen Minderheit im
Irak betrachtet werden – alle irakischen Flüchtlinge und daher auch die irakischen Palästinenser
brauchen Schutz. Dabei geht es nicht nur darum, Flüchtlinge in Deutschland (bzw. der gesamten
Europäischen Union) aufzunehmen, sondern auch Jordanien und Syrien Hilfe bei der Bewältigung
des Flüchtlingsansturms zu leisten. Australien hat in dieser Hinsicht erst kürzlich ein positives Zeichen gesetzt44. Das Land erklärte sich bereit, eine begrenzte Anzahl von Flüchtlingen aufzunehmen.
Auch müssen die Besatzungsmächte im Irak dafür sorgen, dass keine Palästinenser mehr unschuldig in ihre Gefangenschaft geraten und sich ihre Soldaten nicht mehr an unrechtmäßigen
Razzien gegen Palästinenser beteiligen. Die USA, als größte Besatzungsmacht, muss den Druck auf
den irakischen Staat erhöhen, damit dieser endlich die Menschenrechte und rechtstaatlichen Vorschriften im Umgang mit seinen Staatsbürgern und Flüchtlingen achtet. Nur so wird sich der Irak
irgendwann einmal tatsächlich zu einer richtigen Demokratie entwickeln können.
Die Nachbarstaaten, die Besatzungsmächte und alle weiteren Länder dürfen jedoch nur die
zweite Anlaufstelle bei der Suche nach einer Lösung für die Bedrohung der irakischen Palästinenser
sein. Es ist vor allem der irakische Staat selbst, der sich um die Sicherheit der Flüchtlinge zu sorgen
hat. Staatschef Maliki muss seinen Worten aus Berlin endlich Taten folgen lassen. Dies gilt umso
mehr für die besonders bedrohten Minderheiten, wie die irakischen Palästinenser: Zunächst müssen daher die irakischen Sicherheitsbehörden aufhören, die Palästinenser im Irak grundlos wie
Verbrecher zu behandeln. Auch die Folter von Häftlingen muss endlich ein Ende nehmen, nicht nur
bei palästinensischen Gefangenen, sondern bei allen Inhaftierten. Weiterhin muss der Staat auch
jede andere Diskriminierung der irakischen Palästinenser beenden, sei es in den Behörden oder bei
einer einfachen Verkehrskontrolle.
43
11
44
vgl. Seifert, 06.07.2008
vgl. Jackson, 28.07.2008
41
vgl. Human Rights Watch, 09/2006, S. 20
42
vgl. UNHCR, 26.05.2004
Exodus ohne Ende - Die palästinensischen Flüchtlinge im Irak
Mit den erwähnten Schritten kann jedoch nur die bisherige Diskriminierung der Palästinenser
von staatlicher Seite unterbunden werden. Darüber hinaus müssen die irakischen Sicherheitskräfte
dazu übergehen, die verbliebenen Palästinenser im Irak unter besonderen Schutz zu stellen. Der
Staat muss sich der besonderen Situation der Palästinenser bewusst werden, die schließlich nicht
die Möglichkeit haben, in ihr eigentliches Heimatland heimzukehren.
Sollte der irakische Staat dem Treiben gegen die irakischen Palästinenser (und gegen andere
Flüchtlingsgruppen) weiterhin tatenlos zusehen, oder sogar daran mitwirken, wird er auf Dauer
jegliches Ansehen der Nachbarstaaten, aber auch der Weltgemeinschaft, verlieren. Bisher kann sich
Premierminister Maliki noch auf seinen leeren Versprechungen in Bezug auf die Flüchtlingsproblematik ausruhen. Der internationale Druck wird jedoch mit dem wachsenden Flüchtlingsproblem nicht geringer. Nicht nur außenpolitisch, sondern auch innenpolitisch, wird ein weiteres
Ignorieren der Flüchtlingskrise schwerwiegende Folgen haben. Unter den gegebenen Umständen
wird die Entstehung eines demokratischen Iraks unmöglich sein. Es ist daher auch im Sinne der
irakischen Regierung, endlich mehr für die Sicherheit seiner Staatsbürger und seiner Flüchtlinge zu
tun. Zu diesen Flüchtlingen zählen in erster Linie die irakischen Minderheiten und darunter die
Gruppe der irakischen Palästinenser. Diese wird ohne ein schnelles Handeln sonst schon sehr bald
aus dem Irak verschwunden sein.
Abkürzungen
PLO:
UN:
UNRWA:
UNICEF:
UNHCR:
WFP:
Palästinensische Befreiungsorganisation
Vereinte Nationen
Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten
Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen
Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen
Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen
12
Exodus ohne Ende - Die palästinensischen Flüchtlinge im Irak
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http://wacsi.unm.edu/affiliates/nohr/ (arabisch)
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Exodus ohne Ende - Die palästinensischen Flüchtlinge im Irak
(Footnotes)
1
vgl. Amnesty International, 10/2007, S. 7 - 8
2
vgl. Amnesty International, 10/2007, S. 7
3
vgl. UNHCR, 27.06.2007
4
vgl. Pilipp, 10/2008
5
vgl. Leukefeld, 2006
6
vgl. Human Rights Watch, 09/2006, S. 8
7
vgl. Human Rights Watch, 09/2006, S. 8
8
vgl. Brockhaus, 07/2008
9
vgl. UNHCR, 17.06.2005
10
vgl. UNHCR, 2006
11
vgl. Arabische Liga, 1965
12
vgl. Leukefeld, 2006
13
vgl. Netzwerk Migration in Europa, 08/2004
14
vgl. Zietan, 26.03.2002
15
vgl. Pilipp, 10/2008
16
vgl. Haaretz, 14.03.2007
17
vgl. BBC-News, 11.06.2005 und Human Rights Watch, 09/2006, S. 29
18
vgl. Human Rights Watch, 09/2006, S. 31
19
vgl. Wengert, 08/2006, S. 19
20
vgl. Amnesty international Deutschland, 27.03.2006
21
vgl. Weiland, 22.07.2008
22
vgl. Amnesty International, 10/2007, S. 13
23
vgl. UNHCR: Aide Memoire, 26.01.2006, S. 3
24
vgl. Deutsche Welle, 24.07.2008
25
vgl. Keller, 20.07.2007 und CRS-Report for Congress, 03.10.2007, S. 6
26
vgl. Middle East Times, 25.07.2008 und CRS-Report for Congress, 03.10.2007 S. 6
27
vgl. Keller, 20.07.2007
28
vgl. Keller, 20.07.2007
29
vgl. Amnesty international, 15.06.2008, S. 61
30
vgl. UNHCR, 27.06.2007
31
vgl. BBC-News, 05.08.2008
32
vgl. Amnesty international, 15.06.2008, S. 61
33
vgl. Amnesty international 10/2007, S. 14
34
vgl. Amnesty international, 15.06.2008, S. 62
35
vgl. BBC-News, 05.08.2008
36
vgl. Amnesty international, 15.06.2008, S. 63
37
vgl. Amnesty International, 15.06.2008, S. 63
38
vgl. Human Rights Watch, 09/2006, S. 19
39
vgl. Human Rights Watch, 09/2006, S. 20
40
vgl. Amnesty international, 15.06.2008, S. 63
41
vgl. Human Rights Watch, 09/2006, S. 20
42
vgl. UNHCR, 26.05.2004
43
vgl. Seifert, 06.07.2008
44
vgl. Jackson, 28.07.2008
15