PDF für Offsetdruck CMYK

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PDF für Offsetdruck CMYK
Dranbleiben. Mitreden!
Preisliste
54
Mediadaten 2016
Gültig ab 1. Oktober 2015
Allgemeine Verlagsangaben
Verlag:
DONAUKURIER Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
Postanschrift:
Postfach 100259 · 85002 Ingolstadt
Verlagsanschrift:
Stauffenbergstraße 2 a · 85051 Ingolstadt
Geschäftsbedingungen: Aufträge werden zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verlages für Anzeigen und Fremdbeilagen in
Zeitungen und Zeitschriften sowie Online-Anzeigen ausgeführt (siehe Seite 40/42).
Telefon:
(08 41) 96 66-0
Ortspreis/Grundpreis:
Telefax:
(08 41) 96 66-5 55
E-Mail:
[email protected]
Ortspreise gelten für Kunden aus Handel und Gewerbe
aus dem Verbreitungsgebiet im Direktverkehr. Grundpreise gelten für Kunden außerhalb unseres Verbreitungsgebietes und Werbeagenturen.
Internet:
www.donaukurier.de
Bankverbindung:
Anzeigenleitung:
Thomas Bauer
Tel. (08 41) 96 66-3 45, Fax 5 56
Sparkasse Ingolstadt, BLZ 721 500 00, Kto.-Nr. 9555
IBAN: DE86 7215 0000 0000 0095 55
BIC:
BYLADEM1ING
Anzeigendisposition:
Astrid Weiss
Tel. (08 41) 96 66-3 61, Fax 5 55
Agenturvergütung:
15 % für Anzeigen und Beilagen vom Grundpreis
Mehrwertsteuer:
Alle nachfolgenden Preise in 3 zzgl. Mehrwertsteuer.
Anzeigenberechnung:
Tel. (08 41) 96 66-2 35, Fax 5 55
Sonderthemen:
Tel. (08 41) 96 66-3 04, Fax 5 55
Beilagendisposition:
Tel. (08 41) 96 66-2 11, Fax 5 56
Anzeigensachbearbeitung und
Kleinanzeigenservice:
Tel. (08 41) 96 66-6 80, Fax 5 55
Erscheinungsweise:
Schlusstermine:
Montag bis Samstag
Erscheinungstag
Anzeigenschluss
Montag
Freitag
10 Uhr
Dienstag
Montag
9 Uhr
Mittwoch
Montag
16 Uhr
Donnerstag
Dienstag
16 Uhr
Freitag
Mittwoch
16 Uhr
Samstag
Donnerstag
10 Uhr
Alle Termine gelten auch für Änderungen und
Abbestellungen. Nach Anzeigenschluss eingehende
Aufräge werden unter Vorbehalt entgegengenommen. Rubrikenzuordnung ohne Gewähr. Aufträge
mit Korrekturabzügen müssen 4 Werktage vor
Erscheinen vorliegen.
Zahlungsbedingungen: Sofort nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug. Bei Stundung oder Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von
fünf Prozentpunkten über dem Basissatz (vgl. § 288 BGB)
berechnet. 2 % Skonto bei Vorauszahlung und bei Bankeinzug innerhalb von 7 Tagen bei Rechnungsbeträgen
über 100,– 3 (auftragsbezogen pro Erscheinungstag) vor
Veröffentlichung der Anzeige, sofern ältere Rechnungen
nicht überfällig sind. Bei neuen Geschäftsverbindungen
oder Zahlungsverzug behält sich der Verlag das Recht vor,
die Veröffentlichungen der Anzeigen und Beilagen von
der Vorauszahlung der Insertionskosten abhängig zu
machen. Für private Kleinanzeigen erfolgt keine Rechnungslegung, nur Bankeinzug/Vorkasse.
Chiffregebühren:
zuzüglich MwSt. inklusive MwSt.
Abholung
3,30 EUR
3,93 EUR
Zusendung im Inland
8,35 EUR
9,94 EUR
Zusendung Ausland
11,00 EUR
13,09 EUR
Höhere Gebühren für Übersendung der Offerten im
Inland und in das Ausland werden in effektiver Höhe
berechnet. Die Chiffregebühr wird als Verwaltungspauschale erhoben. Eine Rückerstattung, falls keine
Offerten eingehen, ist nicht möglich.
Inhalt
Allgemeine Hinweise
Besondere Hinweise
Platzierungsbedingungen
Gesamtausgabe
Stellenmarkt
Großraumausgabe
ANZEIGEN-WOCHE
Hauptausgabe
Pfaffenhofener Kurier
Eichstätter Kurier
Schrobenhausener Zeitung
Donaukurier B
Hilpoltsteiner Kurier
Aichacher Zeitung
Donau-Stellenkombination
Bayern-Reisekombination
Politische Anzeigen
Prospektbeilagen
Mediaanalyse 2015
Geschäftsbedingungen
85002 Ingolstadt
Nielsen IV
Geschäftsbedingungen
Verlagsbüros
1
4
6
8
10
12
14
16
18
20
22
24
26
28
30
32
34
36
38
40
42
44
Inhalt
Belegungsmöglichkeiten
Sonderformate
Gesamtausgabe
Stellenmarkt
Großraumausgabe
ANZEIGEN-WOCHE
Hauptausgabe
Pfaffenhofener Kurier
Eichstätter Kurier
Schrobenhausener Zeitung
Donaukurier B
Hilpoltsteiner Kurier
Aichacher Zeitung
Bayern-Stellenkombination
Reise-Anzeigen
Politische Anzeigen
Prospektbeilagen
Mediaanalyse 2015
Geschäftsbedingungen
Technische Angaben
3
5
7
9
11
13
15
17
19
21
23
25
27
29
31
33
35
37
39
41
43
Besondere Hinweise
Hochformatige
Anzeigen:
Über 370 mm Höhe werden Anzeigen mit der vollen Satzspiegelhöhe von 435 mm berechnet.
Gestaltete
Anzeigen:
Aufträge unter 20 mm werden als Fließsatz ausgeführt.
Gestaltung erst ab 20 mm.
Fließsatz:
Ausgabe Ingolstadt ist nicht eigens belegbar. Kleinanzeigen
sind nicht rabattfähig. Erste Zeile im Fettdruck wird zum
doppelten Zeilenpreis abgerechnet.
Rubriken:
In der Gesamtausgabe ist eine Platzierung außer unter
„Stellenmarkt“, „Reiseziele“, „Ferienhäuser/Ferienwohnungen“ nur unter der Sammelrubrik „Verschiedenes“ möglich.
Farbanzeigen:
Farben nach Euro-Skala. Das Druckergebnis orientiert sich
an einer zeitungsgerechten Vorlage, wobei geringfügige
Abweichungen in Passer und Farbton nicht zu Ersatz- oder
Minderungsansprüchen berechtigen.
Rabatte:
Gestaltete Anzeigen ab 30 mm werden bei Abschluss und
Abnahme innerhalb eines Jahres rabattiert. Abschlüsse müssen
für jede Ausgabe gesondert getätigt werden. Der Farbpreis ist
rabatt- und provisionsfähig.
Malstaffel:
5 % ab 6 Anzeigen
10 % ab 12 Anzeigen
Mengenstaffel: 5 %
10 %
15 %
20 %
ab 3.000 mm
ab 5.000 mm
ab 10.000 mm
ab 20.000 mm
Kombinationsrabatt:
20 %
25 %
30 %
35 %
bei
bei
bei
bei
2
3
4
5
15 % ab 24 Anzeigen
20 % ab 52 Anzeigen
21 %
22 %
23 %
24 %
25 %
Lokalausgaben
Lokalausgaben
Lokalausgaben
Lokalausgaben
ab 40.000 mm
ab 60.000 mm
ab 80.000 mm
ab 100.000 mm
ab 150.000 mm
Mehr als 5 Lokalausgaben sind
nicht kombinierbar.
Kombirabatte werden zusätzlich
zu Abschlussrabatten gewährt.
Voraussetzung für die Kombirabatte ist die gleichzeitige Belegung von mehreren Lokalausgaben des DONAUKURIER (nicht
Aichacher Zeitung) mit einem unveränderten Anzeigenmotiv.
Weitere Hinweise finden Sie auf Seite 43.
Streckenrabatt:
20 % bei
25 % bei
30 % bei
Sie finden die Mediadaten 2016 zusammen mit weiteren Informationen
zum Download im pdf-Format unter www.donaukurier.de.
4 Seiten
5 Seiten
6 Seiten
Für mehrere aufeinander folgende
Anzeigenseiten eines Auftraggebers
in einer Ausgabe.
Dieser Rabatt wird zusätzlich zum bestehenden
Abschlussrabatt gewährt, das Volumen zählt jedoch
nicht zum Erreichen der Abschlussmenge.
4
Belegungsmöglichkeiten und Auflagen
ZIS Nummer 1
Verbreitete Auflage IVW 2/2015
100 304
Gesamtausgabe
87.781 Mo.–Fr.
95.536 Sa.
101 813
Großraumausgabe
(Gesamtausgabe ohne Aichacher
Zeitung
79.065 Mo.–Fr.
86.143 Sa.
Hilpoltstein
Beilngries
B
100 974
DONAUKURIER Hauptausgabe
Ingolstadt
35.327 Mo.–Fr.
101 217
Pfaffenhofener Kurier
15.391 Mo.–Sa.
100 491
Eichstätter Kurier
11.357 Mo.–Sa.
100 639
Schrobenhausener Zeitung
7.593 Mo.–Sa.
101 732
DONAUKURIER-B Riedenburg/Beilngries
6.286 Mo.–Sa.
Riedenburg
100 263
Hilpoltsteiner Kurier
3.574 Mo.–Sa.
100 481
Aichacher Zeitung
8.828 Mo.–Sa.
1
39.612 Sa.
Eichstätt
Ingolstadt
Neuburg
ZIS – Das Zeitungs-Informationssystem identifiziert alle Belegungseinheiten der Zeitungen
mit einer sechsstelligen Nummer.
Schrobenhausen
Pfaffenhofen
Aichach
8
5
Platzierungsbedingungen und Sonderformate
Satzspiegel: 435 mm hoch, 282,5 mm breit, 1 Seite 2.610 mm, Anzeigenspalten: Breite: 45 mm, Anzahl: 6
Mindestgröße
Maximalgröße
Gestaltete Anzeigen im
Anzeigenteil, schwarzweiß
1 Spalte /
20 mm hoch
Farb-Anzeigen
im Anzeigenteil
1 Spalte /
20 mm hoch
Textteil-Anzeigen
1 Spalte /
30 mm hoch
160 mm Gesamtvolumen
(auf 1. Lokalseite,
max. 60 mm hoch)
Textteil-Anzeige
auf Titelseite
1 Spalte
30 mm hoch
1 Spalte
60 mm hoch
Blatthohe Anzeigen
auf Textseiten
1 Spalte
435 mm hoch
4 Spalten
435 mm hoch
Anmerkung zur Berechnung
Unter 200 mm wird ein
Mindestaufschlag auf den
jew. mm-sw-Preis berechnet
Platzierung auf Titelseite
nur Gesamtausgabe
Bei Belegung der Großraumausgabe erfolgt die
Platzierung in der Hauptausgabe Ingolstadt im Text-,
in den übrigen Ausgaben
im Anzeigenteil
Blattbreite Anzeigen
auf Textseiten
6 Textspalten
60 mm hoch
6 Spalten
370 mm hoch
Eckfeld-Anzeigen
auf Textseiten
mind. 360 mm
Gesamtvolumen
5 Textspalten
370 mm hoch
Panorama-Anzeigen
auf Textseiten
13 Spalten
(600 mm breit)
50 mm hoch
13 Spalten (600 mm breit) 13 Spalten x Anzeigenhöhe
370 mm hoch
x mm-Preis
(oder blatthoch)
6
Platzierungsbedingungen und Sonderformate
Satzspiegel: 435 mm hoch, 282,5 mm breit, 1 Seite 2.610 mm, Anzeigenspalten: Breite: 45 mm, Anzahl: 6
Mindestgröße
Maximalgröße
Anmerkung zur Berechnung
Tunnel-Anzeigen im
Text- oder Anzeigenteil
(ZF möglich)
6 Spalten + Bundsteg
312 mm breit,
140 mm hoch
10 Spalten + Bundsteg
500 mm breit,
370 mm hoch
Anzahl Anzeigenspalten +1 Anzeigenspalte
x Anzeigenhöhe
Insel-Anzeige (nur im
Anzeigenteil, ZF möglich)
Mindestvolumen
500 mm
L-Anzeige (im Text- und
Anzeigenteil möglich,
(ZF möglich)
Mindestvolumen
840 mm
Maximaler Inhalt:
2.500 mm
Senkrechter Teil blatthoch
oder höchst. 370 mm hoch,
waagrechter Teil mind. 50 mm
hoch, höchst. 370 mm hoch
Satelliten-Anzeigen
(nur im Anzeigenteil,
(ZF möglich)
Mindestvolumen
je Seite: 200 mm
Mindestens 2 Anz.
Nicht mehr als
8 Anzeigen pro Seite
Aufschlag von 20 %
auf den mm-Preis
Flexform-Anzeigen
Nur im Anzeigenteil möglich.
Größe und Konditionen auf
Anfrage.
Anzeigenstrecken
Mindestens
3 aufeinanderfolgende Seiten
Streckenrabatte:
Siehe Seite 2:
Shadow-Print-Anzeige
(auf Börsenseite)
Mindestvolumen
400 mm
+ 20 % Aufschlag
Buchung monatsweise
Anzeigen, die in der Gesamtausgabe disponiert werden, können nur auf Textseiten platziert werden, die unverändert
in den Lokalausgaben erscheinen
7
Gesamtausgabe
Hilpoltstein
Beilngries
Riedenburg
Eichstätt
Ingolstadt
Neuburg
Verbreitete Auflage1
87.781 Exemplare Mo.-Fr.
95.536 Exemplare Sa.
Schrobenhausen
Pfaffenhofen
davon mindestens 95 %
im dargestellten Verbreitungsgebiet2
Aichach
Quelle:
1 = IVW-Auflagenliste 2/2015
2 = Verlagsangabe
ZIS-Nr. 100 304
8
Gesamtausgabe
S/W
E je Millimeter
1/1 Seite (2.610 mm)
Grundpreis
1 ZF
2/3 ZF
S/W
Ortspreis
1 ZF
2/3 ZF
Mo.-Fr.
3,54
4,17
5,01
3,01
3,55
4,26
Sa.
3,95
4,58
5,42
3,36
3,90
4,61
9 239,40 10 883,70
13 076,10
7 856,10
9 265,50
11 118,60
10 309,50 11 953,80
14 146,20
8 769,60 10 179,00
12 032,10
Mo.-Fr.
Sa.
Streifen-/Eckfeldanzeigen
Mo.-Fr.
4,07
4,70
5,54
3,46
4,00
4,71
mind. 360 mm bis 779 mm
Sa.
4,54
5,17
6,01
3,86
4,40
5,11
Textteil
Mo.-Fr.
11,86
10,08
Sa.
13,23
11,25
Mo.-Fr.
18,59
15,80
Sa.
20,74
17,63
Reisebeilage
Di.
2,83
2,84
Mindestaufschläge für Zusatzfarben (unter 200 mm)
3,41 Á
TIPP
Mo.-Sa.
Gewerbliche Kleinanzeigen
– erste Zeile Fettdruck zum
doppelten Zeilenpreis
Mo.-Sa.*
Textteil auf Titelseite
5,79
3,34
4,01
126,00
294,00
2,41
108,00
250,00
Reisedoppel,
Erscheinung Di.+Sa.
(siehe Seite 33)
4,92
In der Gesamtausgabe ist eine Platzierung außer unter „Stellenmarkt“, „Reiseziele“, „Ferienhäuser/Ferienwohnungen“ nur unter der Sammelrubrik „Verschiedenes“ möglich.
*Kombiniert mit der ANZEIGEN-WOCHE. Weitere Infos auf Seite 14/15.
9
Der größte Stellenmarkt der Region!
Tageszeitung (verbreitete Gesamtauflage am Samstag)
95.536 Exemplare (lt. IVW 2/2015)
+ Resthaushalte / ANZEIGEN-WOCHE (weitere Infos auf Seite 14/15)
+ Resthaushalte / Hilpoltsteiner ANZEIGEN-WOCHE (weitere Infos auf Seite 26/27)
+ Print-to-online auf: stellen.donaukurier.de
Kombination
ca. 85.520 Exemplare (Verlagsangabe)
ca. 7.710 Exemplare (Verlagsangabe)
321.520 Seitenaufrufe pro Monat
(Ø 2. Quartal 2015 / Verlagsangabe)
ZEITUNG &
ONLINE
TOPPlatzierung
Leistungswerte:
• Topplatzierung auf den ersten beiden Plätzen
bei passender Suchabfrage und in Abhängigkeit
der Relevanz (mehrere Anzeigen gleicher
Relevanz rollieren)
• Laufzeit 30 Tage
• Übernahme der Printanzeige 1:1
• Standardisierte Hinterlegung von Keywords
(Schlüsselwörter)
10
Gesamtausgabe Stellenmarkt
S/W
Grundpreis
1 ZF
2/3 ZF
S/W
Ortspreis
1 ZF
2/3 ZF
E je Millimeter
Stellenmarkt
Mo.-Fr.
3,87
4,50
5,34
3,29
3,83
4,54
inkl. ANZEIGEN-WOCHE*
Sa.*
5,07
5,70
6,54
4,31
4,85
5,56
Mindestaufschläge für Zusatzfarben (unter 200 mm)
Mo.-Sa.
126,00
294,00
108,00
250,00
Gewerbliche Kleinanzeigen
– erste Zeile Fettdruck zum
doppelten Zeilenpreis
Mo.-Sa.*
5,79
4,92
Print-to-online
Laufzeit
Preis
30 Tage
195,00
Produkt
Print-to-online
ein Stellentitel
jeder weitere Stellentitel
Rubrikendoppel:
95,00
30 % Rabatt auf die zweite Erscheinung, bei zweimaliger Buchung desselben Motives ohne Änderungen hinsichtlich Größe oder Inhalt
im Stellenmarkt innerhalb einer Woche. Gilt nur bei sofortiger Auftragserteilung und zählt zur Erfüllung eines bestehenden Anzeigenabschlusses als ein Auftrag. Mögliche Erscheinungstermine sind Sa. + Mi. und Mi. + Sa. Nach Erscheinen der ersten Anzeige wird ein
Rücktrittsrecht ausgeschlossen. Rabattiert wird stets die zweite Erscheinung.
*Kombiniert mit der ANZEIGEN-WOCHE und der Hilpoltsteiner ANZEIGEN-WOCHE. Weitere Infos auf den Seiten 14/15 und 26/27.
11
Großraumausgabe
Hilpoltstein
Greding
Beilngries
Riedenburg
Eichstätt
Ingolstadt
Neuburg a. d. Donau
Verbreitete Auflage1
79.065 Exemplare Mo.-Fr.
86.143 Exemplare Sa.
davon mindestens 95 %
im dargestellten Verbreitungsgebiet2
Quelle: 1 = IVW-Auflagenliste 2/2015
2 = Verlagsangabe
ZIS-Nr. 101 813
Schrobenhausen
Pfaffenhofen a. d. Ilm
12
Großraumausgabe
S/W
E je Millimeter
1/1 Seite (2.610 mm)
Grundpreis
1 ZF
2/3 ZF
S/W
Ortspreis
1 ZF
2/3 ZF
Mo.-Fr.
3,13
3,69
4,43
2,66
3,14
3,77
Sa.
3,49
4,05
4,79
2,97
3,45
4,08
Mo.-Fr.
8 169,30
9 630,90
11 562,30
6 942,60
8 195,40
9 839,70
Sa.
9 108,90 10 570,50
12 501,90
7 751,70
9 004,50
10 648,80
Streifen-/Eckfeldanzeigen1
Mo.-Fr.
3,60
4,16
4,90
3,06
3,54
4,17
mind. 360 mm bis 779 mm
Sa.
4,01
4,57
5,31
3,41
3,89
4,52
Kfz-/Immobilien-Markt
Mo.-Fr.
3,13
3,69
4,43
2,66
3,14
3,77
Sa.2
3,88
4,44
5,18
3,30
3,78
4,41
112,00
260,00
96,00
222,00
Mindestaufschläge für Zusatzfarben (unter 200 mm)
Mo.-Sa.
Gewerbliche Kleinanzeigen
– erste Zeile Fettdruck zum
doppelten Zeilenpreis
Mo.-Sa.2
Rubrikendoppel:
5,43
4,62
Á
TIPP
Kleinanzeige Plus 3 ,
zweite Erscheinung für
nur pauschal 4,– Euro
30 % Rabatt auf die zweite Erscheinung, bei zweimaliger Buchung desselben Motives ohne Änderungen hinsichtlich Größe oder Inhalt
im Kfz- und Immobilienmarkt innerhalb einer Woche in der Großraumausgabe. Gilt nur bei sofortiger Auftragserteilung und zählt zur
Erfüllung eines bestehenden Anzeigenabschlusses als ein Auftrag. Mögliche Erscheinungstermine sind Sa. + Mi. und Mi. + Sa. Nach
Erscheinen der ersten Anzeige wird ein Rücktrittsrecht ausgeschlossen. Rabattiert wird stets die zweite Erscheinung.
Aus umbruchtechnischen Gründen sind Stellenanzeigen nur in der Gesamt- und den Lokalausgaben (nicht Großraum- und Hauptausgabe) belegbar.
1 Platzierung
2
in der DONAUKURIER Hauptausgabe unter Text, in den restlichen Lokalausgaben im Anzeigenteil.
Kombiniert mit der ANZEIGEN-WOCHE. Weitere Infos auf Seite 14/15.
3 Kleinanzeige
Plus:
Nur 4,– Euro pauschal für die zweite Erscheinung einer gewerblichen Kleinanzeige bei zweimaliger Buchung desselben Textes ohne
Änderungen innerhalb einer Woche (Sa.+Mi. und Mi.+Sa.) in der Großraumausgabe.
13
ANZEIGEN-WOCHE
inkl. Neuburger ANZEIGEN-WOCHE
Die optimale Ergänzung zur DONAUKURIER
Gesamt- oder Großraumausgabe.
Verteilung:
ANZEIGEN-WOCHE: Jeden Samstag
Neuburger ANZEIGEN-WOCHE:
Am darauffolgenden Mittwoch
Eine Belegung der „ANZEIGEN-WOCHE“
kann nur in Kombination mit der DONAUKURIER
Gesamt- oder Großraumausgabe erfolgen.
Anzeigenschluss: 2 Werktage vor Erscheinen, 10.00 Uhr.
Verbreitete Auflage: ca. 85.520 Exemplare*
* Verlagsangabe
14
ANZEIGEN-WOCHE
Grundpreis
S/W
1 ZF
2/3 ZF
S/W
Ortspreis
1 ZF
2/3 ZF
E je Millimeter
Sa.
0,69
0,81
0,93
0,59
0,69
0,79
1/1 Seite (2.610 mm)
Sa.
1 800,90
2 114,10
2 427,30
1 539,90
1 800,90
2 061,90
Anzeige auf Titelseite
min. 360 mm,
max. 6sp. /180 mm
Sa.
0,92
1,04
1,16
0,78
0,88
0,98
Textteil
Sa.
3,55
Mindestaufschläge für Zusatzfarben (unter 200 mm)
Sa.
24,00
20,00
40,00
bis 20 g
bis 50 g
66,00
70,50
3,02
48,00
Prospektbeilagen
Preise je o/oo
(weitere Infos Seite 37)
56,00
60,00
0/ .-,+*-)* ( '+/
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1
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15
DONAUKURIER
Hauptausgabe
Böhmfeld
Stammham
Mindelstetten
Oberdolling
Wettstetten
Eitensheim
Buxheim
Gaimersheim
Hepberg
Lenting
Ingolstadt
Bergheim
Kösching
Pförring
Großmehring
Neuburg a. d. Donau
Verbreitete Auflage1
35.327 Exemplare Mo.-Fr.
39.612 Exemplare Sa.
davon mindestens 95 %
im dargestellten Verbreitungsgebiet2
Quelle: 1 = IVW-Auflagenliste 2/2015
2 = Verlagsangabe
ZIS-Nr. 100 974
Manching
Weichering
Karlshuld
Karlskron
Baar-Ebenhausen
Reichertshofen
16
DONAUKURIER
Hauptausgabe
Grundpreis
S/W
1 ZF
E je Millimeter
1/1 Seite (2.610 mm)
2/3 ZF
S/W
Ortspreis
1 ZF
2/3 ZF
Mo.-Fr.
2,64
3,08
3,57
2,24
2,61
3,03
Sa.*
2,94
3,38
3,87
2,50
2,87
3,29
Mo.-Fr.
6 890,40
8 038,80
9 317,70
5 846,40
6 812,10
7 908,30
Sa.*
7 673,40
8 821,80
10 100,70
6 525,00
7 490,70
8 586,90
Streifen-/Eckfeldanzeigen
Mo.-Fr.
3,04
3,48
3,97
2,58
2,95
3,37
mind. 360 mm bis 779 mm
Sa.
3,38
3,82
4,31
2,87
3,24
3,66
Textteil
Mo.-Fr.
8,58
7,29
Sa.
9,56
8,13
74,00
158,00
Mindestaufschläge für Zusatzfarben (unter 200 mm)
Mo.-Sa.
88,00
186,00
*nur Rubrik
„Geschäftsanzeigen“ Bitte belegen Sie für sonstige Rubriken die Großraum- bzw. Gesamtausgabe.
17
Pfaffenhofener Kurier
Vohburg
a. d. Donau
Münchsmünster
Ernsgaden
Geisenfeld
Pörnbach
Rohrbach
Wolnzach
Pfaffenhofen a. d. Ilm
Schweitenkirchen
Verbreitete Auflage1
15.391 Exemplare Mo.-Sa.
davon mindestens 95 %
im dargestellten Verbreitungsgebiet2
Quelle: 1 = IVW-Auflagenliste 2/2015
2 = Verlagsangabe
ZIS-Nr. 101 217
Scheyern
Hettenshausen
Ilmmünster
Paunzhausen
Reichertshausen
Jetzendorf
18
Pfaffenhofener Kurier
Grundpreis
S/W
1 ZF
2/3 ZF
S/W
Ortspreis
1 ZF
2/3 ZF
E je Millimeter
Mo.-Sa.
1,17
1,51
1,84
0,99
1,28
1,56
1/1 Seite (2.610 mm)
Mo.-Sa.
3 053,70
3 941,10
4 802,40
2 583,90
3 340,80
4 071,60
Streifen-/Eckfeldanzeigen
mind. 360 mm bis 779 mm
Mo.-Sa.
1,35
1,69
2,02
1,15
1,44
1,72
Textteil
Mo.-Sa.
3,51
Mindestaufschläge für Zusatzfarben (unter 200 mm)
Mo.-Sa.
58,00
114,00
Gewerbliche Kleinanzeigen
– erste Zeile Fettdruck zum
doppelten Zeilenpreis
Mo.-Sa.
2,98
68,00
2,33
134,00
1,98
Pfaffenhofener Kurier
Anzeigenverkauf
85276 Pfaffenhofen
Hauptplatz 31
Telefon (0 84 41) 8 69 38 / -36
Telefax (0 84 41) 8 69 56
E-Mail: [email protected]
Medienberater/in: Gerhard Fessler
Katharina Dangers
19
Eichstätter Kurier
Kinding
Titting
Pollenfeld
Kipfenberg
Walting
Schernfeld
Denkendorf
Eichstätt
Hitzhofen
Dollnstein
Mörnsheim
Verbreitete Auflage1
11.357 Exemplare Mo.-Sa.
davon mindestens 95 %
im dargestellten Verbreitungsgebiet2
Quelle: 1 = IVW-Auflagenliste 2/2015
2 = Verlagsangabe
ZIS-Nr. 100 491
Adelschlag
Wellheim
Nassenfels
Egweil
20
Eichstätter Kurier
Grundpreis
S/W
1 ZF
2/3 ZF
S/W
Ortspreis
1 ZF
2/3 ZF
E je Millimeter
Mo.-Sa.
1,08
1,38
1,68
0,92
1,18
1,43
1/1 Seite (2.610 mm)
Mo.-Sa.
2 818,80
3 601,80
4 384,80
2 401,20
3 079,80
3 732,30
Streifen-/Eckfeldanzeigen
mind. 360 mm bis 779 mm
Mo.-Sa.
1,24
1,54
1,84
1,05
1,31
1,56
Textteil
Mo.-Sa.
3,24
Mindestaufschläge für Zusatzfarben (unter 200 mm)
Mo.-Sa.
52,00
102,00
Gewerbliche Kleinanzeigen
– erste Zeile Fettdruck zum
doppelten Zeilenpreis
Mo.-Sa.
2,75
60,00
1,96
120,00
1,67
Eichstätter Kurier
Anzeigenverkauf
85072 Eichstätt
Westenstraße 1
Telefon (0 84 21) 97 99 24 / -25 / -26
Telefax (0 84 21) 97 99 32
E-Mail: [email protected]
Medienberater: Christian Leidl
Simon Bach
Peter Ilchmann
21
Schrobenhausener Zeitung
Brunnen
Berg im Gau
Langenmosen
Hohenwart
Waidhofen
Schrobenhausen
Aresing
Verbreitete Auflage1
7.593 Exemplare Mo.-Sa.
Gachenbach
Gerolsbach
davon mindestens 95 %
im dargestellten Verbreitungsgebiet2
Quelle: 1 = IVW-Auflagenliste 2/2015
2 = Verlagsangabe
ZIS-Nr. 100 639
22
Schrobenhausener Zeitung
Grundpreis
S/W
1 ZF
2/3 ZF
S/W
Ortspreis
1 ZF
2/3 ZF
E je Millimeter
Mo.-Sa.
0,97
1,23
1,49
0,82
1,04
1,26
1/1 Seite (2.610 mm)
Mo.-Sa.
2 531,70
3 210,30
3 888,90
2 140,20
2 714,40
3 288,60
Streifen-/Eckfeldanzeigen
mind. 360 mm bis 779 mm
Mo.-Sa.
1,12
1,38
1,64
0,95
1,17
1,39
Textteil
Mo.-Sa.
2,91
Mindestaufschläge für Zusatzfarben (unter 200 mm)
Mo.-Sa.
44,00
88,00
Gewerbliche Kleinanzeigen
– erste Zeile Fettdruck zum
doppelten Zeilenpreis
Mo.-Sa.
2,47
52,00
1,69
104,00
1,44
Schrobenhausener Zeitung
Anzeigenverkauf
86529 Schrobenhausen
Regensburger Straße 4
Telefon (0 82 52) 89 54 44 / - 43
Telefax (0 82 52) 91 03 92
E-Mail: [email protected]
Medienberater: Johann Schranner
Maximilian Holz
23
DONAUKURIER B
Ausgabe Riedenburg/Beilngries
Beilngries
Dietfurt
a. d. Altmühl
Riedenburg
Altmannstein
Verbreitete Auflage1
6.286 Exemplare Mo.-Sa.
davon mindestens 95 %
im dargestellten Verbreitungsgebiet2
Quelle: 1 = IVW-Auflagenliste 2/2015
2 = Verlagsangabe
ZIS-Nr. 101 732
24
DONAUKURIER B
Ausgabe Riedenburg/Beilngries
Grundpreis
S/W
1 ZF
2/3 ZF
S/W
Ortspreis
1 ZF
2/3 ZF
E je Millimeter
Mo.-Sa.
0,81
1,07
1,33
0,69
0,91
1,13
1/1 Seite (2.610 mm)
Mo.-Sa.
2 114,10
2 792,70
3 471,30
1 800,90
2 375,10
2 949,30
Streifen-/Eckfeldanzeigen
mind. 360 mm bis 779 mm
Mo.-Sa.
0,93
1,19
1,45
0,79
1,01
1,23
Textteil
Mo.-Sa.
2,43
Mindestaufschläge für Zusatzfarben (unter 200 mm)
Mo.-Sa.
44,00
88,00
Gewerbliche Kleinanzeigen
– erste Zeile Fettdruck zum
doppelten Zeilenpreis
Mo.-Sa.
2,07
52,00
104,00
1,55
1,32
DONAUKURIER
Anzeigenverkauf
93339 Riedenburg
Leodegarigasse 11
Anzeigenverkauf
92339 Beilngries
Hauptstraße 12
Telefon (08 41) 96 66 - 3 03 / - 2 25 / - 2 27
Telefax (08 41) 96 66 - 5 55
E-Mail: [email protected]
Medienberater: Hanns Olma
Markus Bittlmayer
Florian Olma
25
Hilpoltsteiner Kurier
Allersberg
Freystadt
Hilpoltstein
Röttenbach
Heideck
Verbreitete Auflage1
3.574 Exemplare Mo.-Sa.
Thalmässing
davon mindestens 95 %
im dargestellten Verbreitungsgebiet2
Quelle: 1 = IVW-Auflagenliste 2/2015
2 = Verlagsangabe
ZIS-Nr. 100 263
Greding
7.710 Exemplare3
3
Verlagsangabe
Die Hilpoltsteiner ANZEIGEN-WOCHE wird im Verbreitungsgebiet
an alle erreichbaren Nichtleserhaushalte am Freitag frühmorgens zugestellt.
26
Hilpoltsteiner Kurier
S/W
Grundpreis
1 ZF
2/3 ZF
S/W
Ortspreis
1 ZF
2/3 ZF
E je Millimeter
Mo.-Sa.
0,61
0,87
1,13
0,52
0,74
0,96
1/1 Seite (2.610 mm)
Mo.-Sa.
1 592,10
2 270,70
2 949,30
1 357,20
1 931,40
2 505,60
Streifen-/Eckfeldanzeigen
mind. 360 mm bis 779 mm
Mo.-Sa.
0,70
0,96
1,22
0,60
0,82
1,04
0,96
1,18
44,00
88,00
2/3 ZF
1,48
1,83
Textteil
Stellenmarkt
amtl. Bekanntmachungen/
öff. Ausschreibungen
Mo.-Sa.1
Mindestaufschläge für Zusatzfarben (unter 200 mm)
Mo.-Sa.
Gewerbliche Kleinanzeigen
– erste Zeile Fettdruck zum
doppelten Zeilenpreis
Mo.-Sa.1
Kombinationspreis2
Hilpoltsteiner Kurier +
Hilpoltsteiner ANZEIGEN-WOCHE
0,87
1,56
1,13
1,39
52,00
104,00
1,35
0,74
1,15
Grundpreis
S/W
1 ZF
2/3 ZF
S/W
Ortspreis
1 ZF
1,75
0,84
1,16
E je Millimeter
(Farbpreise ab 200 mm)
Mo.-Sa.
0,99
1,37
1
Kombination Hilpoltsteiner Kurier und Hilpoltsteiner ANZEIGEN-WOCHE: Sie erreichen mit Ihrer Anzeige zusätzlich über 7.700 Haushalte, die den
Hilpoltsteiner Kurier nicht beziehen. Die Hilpoltsteiner ANZEIGEN-WOCHE wird im Verbreitungsgebiet an alle erreichbaren Nichtleserhaushalte
am Freitag frühmorgens zugestellt. Eine Belegung von Fließsatzanzeigen, Stellenanzeigen, amtlichen Bekanntmachungen und öffentlichen
Ausschreibungen ist nur in dieser Kombination möglich.
2
Preise nur gültig für Anzeigen im Anzeigenteil. Für Textteil-, Streifen- und Eckfeldanzeigen sowie Farbanzeigen unter 200 Gesamt-mm siehe
gesondertes Preisblatt. Dieses erhalten Sie auf Anfrage und im Bereich Anzeigen unter www.hilpoltsteiner-kurier.de.
Hilpoltsteiner Kurier – Hilpoltsteiner ANZEIGEN-WOCHE
Anzeigenverkauf
91161 Hilpoltstein
Siegertstraße 2
Telefon (0 91 74) 47 85 22
Telefax (0 91 74) 47 85 24
E-Mail: [email protected]
Anzeigenverkauf
91171 Greding
Nürnberger Straße 5
Telefon (0 84 63) 64 09 17
Telefax (0 84 63) 64 09 20
E-Mail: [email protected]
27
Aichacher Zeitung
Baar
(Schwaben)
Pöttmes
Petersdorf
Inchenhofen
Kühbach
Aindling
Hollenbach
Rehling
Aichach
Affing
Schiltberg
HilgertshausenTandern
Obergriesbach
Verbreitete Auflage1
8.828 Exemplare Mo.-Sa.
Dasing
Sielenbach
Altomünster
davon mindestens 95 %
im dargestellten Verbreitungsgebiet2
Quelle: 1 = IVW-Auflagenliste 2/2015
2 = Verlagsangabe
ZIS-Nr. 100 481
Adelzhausen
28
Aichacher Zeitung
S/W
Grundpreis
1 ZF
2/3 ZF
S/W
Ortspreis
1 ZF
2/3 ZF
E je Millimeter
Mo.-Sa.
1,05
1,26
1,51
0,89
1,07
1,28
1/1 Seite (2.640 mm)
Mo.-Sa.
2 740,50
3 288,60
3 941,10
2 322,90
2 792,70
3 340,80
Textteil-/Streifen-/
Eckfeldanzeigen
Mo.-Sa.
1,26
1,51
1,81
1,07
1,28
1,54
Textteil auf Titelseite
Mo.-Sa.
3,14
2,67
Prospektbeilagen
Preise je o/oo bis
Gewicht
bis 20 g
Gewicht
bis 25 g
Gewicht
bis 30 g
Gewicht
bis 35 g
Gewicht
bis 40 g
Grundpreis in EUR
Lokalpreis in EUR
98,80
84,00
102,50
87,10
106,20
90,30
110,10
93,60
114,10
97,00
Preise gültig ab 1. 1. 2016.
Bei Einzelbelegung dieser Ausgabe Auftrag bitte direkt an:
Aichacher Zeitung
Verlag Mayer & Söhne
Druck- und Mediengruppe
GmbH & Co. KG
86551 Aichach
Oberbernbacher Weg 7
Telefon
Telefax
ISDN-Nr.
E-Mail:
(0 82 51) 8 80-1 00
(0 82 51) 8 80-1 09
(0 82 51) 8 80-8 20 Leonardo-Karte
[email protected]
29
Stellenkombinationen
Donau Stellenkombi, ZIS: 102.676
DONAUKURIER + Mittelbayerische Zeitung
E Grundpreis/mm
Mindestgröße
S/W
1 ZF
2/3 ZF
11,26
–
13,40
200 mm
14,12
200 mm
Bei dieser Kombination erreichen Sie mit einer verbreiteten Auflage
von 215.733 Exemplaren1 573.000 Leser 2 (Preise gültig ab 1. 1. 2016)
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Anzeigen sowie die
zusätzlichen Geschäftsbedingungen der Verlage der jeweiligen Preisliste.
Verbreitete Auflage1
DONAUKURIER 95.536 Exemplare Sa.
Mittelbayerische 120.197 Exemplare Sa.
Quelle:
1 = IVW-Auflagenliste 2/2015
2 = MA 2015
30
Stellenkombinationen
Die starke Stellenanzeigenkombination:
Süddeutsche Zeitung, Augsburger Allgemeine und DONAUKURIER
Sparen Sie über 30 % gegenüber der Einzelbelegung! (Preise gültig ab 01. 01. 2016)
Bayern Stellenkombi
VGrundpreis/mm
Print-to-online
S/W
1/2/3 ZF
20,80
29,50
V
399,00
Ein Ansprechpartner, eine Buchung, eine Druckunterlage
2,08 Millionen2 Leser
über 890.0001 verbreitete Exemplare
Verbreitete Auflage1
DONAUKURIER
Süddeutsche Zeitung
Augsburger
Allgemeine
Besondere Hinweise:
AE-Provision beträgt hier 15 %
Es können keine weiteren Rabatte gewährt werden
Rubrikendoppel ist hier nicht möglich
Anzeigenschluss ist hier Mittwoch 17 Uhr
Deadline für Korrekturabzüge ist Dienstag 17 Uhr
Anpassung der Druckunterlagen an die unterschiedlichen
Zeitungsformate erfolgt kostenfrei
95.536 Exemplare Sa.
478.469 Exemplare Sa.
323.357 Exemplare Mo.–Sa.
Quelle: 1 = IVW-Auflagenliste 2/2015
2 = MA 2015
31
Reisekombination
Gönnen Sie Ihrem Werbebudget ein wenig Erholung!
Buchen Sie die auflagen- und reichweitenstärkste Reisekombi Bayerns und
sparen Sie über 30 % im Vergleich zur Einzelbelegung!
S/W
1/2/3 ZF
CGrundpreis/mm
18,46
21,23
Fluggesellschaften, Bahnen, Schifffahrtslinien
21,72
24,98
–
50 mm
Mindestgröße
Ein Ansprechpartner, eine Buchung, eine Druckunterlage
3,27 Millionen2 Leser, 1,16 Millionen1 verkaufte Exemplare
Optional können die Main-Post, Würzburg, und Der neue Tag, Weiden, mit dazu
gebucht werden. Preise erhalten Sie auf Anfrage.
Verkaufte Auflage1
DONAUKURIER
Augsburger Allgemeine
Passauer Neue Presse
Münchner Merkur/TZ/OVB
Mittelbayerische Zeitung
Straubinger Tagblatt
Quelle: 1 = IVW-Auflagenliste 2/2015
2 = MA 2015
Anzeigen- und Druckunterlagenschlusstermine:
Drei Werktage vor Erscheinungstermin 12.00 Uhr.
85.820 Exemplare
317.272 Exemplare
157.513 Exemplare
374.181 Exemplare
113.271 Exemplare
119.655 Exemplare
Mo.-Sa.
Mo.-Sa.
Mo.-Sa.
Mo.-Sa.
Mo.-Sa.
Mo.-Sa.
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für
Anzeigen und Zeitschriften sowie die zusätzlichen
Geschäftsbedingungen der Verlage, die wir Ihnen gerne
auf Anfrage zusenden.
32
Reise-Anzeigen
Lassen Sie sich doch von Ihrer Zeitung sagen, wo man beim Reisen so richtig Geld sparen kann:
Da buchen die Reisebüros!
Grundpreis
S/W
1 ZF
Reiseseiten am Dienstag
E je Millimeter
Di.
Mindestaufschläge für Zusatzfarben (unter 200 mm)
Di.
2,83
2/3 ZF
S/W
Ortspreis
1 ZF
3,34
4,01
2,41
2,84
3,41
126,00
294,00
108,00
250,00
2/3 ZF
Kombinieren Sie die Vorzüge der Reisebeilage am Dienstag mit der
Extrareichweite der Samstagsausgabe und sparen Sie bares Geld.
Buchen Sie Ihre Anzeige im Reisedoppel und
33 %
n
e
r
a
p
s
Sie
S/W
E je Millimeter
Di.-Sa.
Mindestaufschläge für Zusatzfarben (unter 200 mm)
Di.-Sa.
4,54
Grundpreis
1 ZF
2/3 ZF
S/W
Ortspreis
1 ZF
2/3 ZF
5,17
6,01
3,86
4,40
5,11
126,00
294,00
108,00
250,00
33
Politische Anzeigen*
Gesamtausgabe
E je Millimeter
Streifen-/Eckfeldanzeigen
mind. 360 mm bis 779 mm
Textteil
Textteil auf Titelseite
Mindestaufschläge für Zusatzfarben (unter 200 mm)
Mo.-Fr.
Sa.
Mo.-Fr.
Sa.
Mo.-Fr.
Sa.
Mo.-Fr.
Sa.
Mo.-Sa.
Großraumausgabe
E je Millimeter
Streifen-/Eckfeldanzeigen
mind. 360 mm bis 779 mm
Mindestaufschläge für Zusatzfarben (unter 200 mm)
Mo.-Fr.
Sa.
Mo.-Fr.
Sa.
Streifen-/Eckfeldanzeigen
mind. 360 mm bis 779 mm
Textteil
Mindestaufschläge für Zusatzfarben (unter 200 mm)
Mo.-Fr.
Sa.
Mo.-Fr.
Sa.
Mo.-Fr.
Sa.
Streifen-/Eckfeldanzeigen
mind. 360 mm bis 779 mm
Textteil
Mindestaufschläge für Zusatzfarben (unter 200 mm)
S/W
2,38
2,65
2,74
3,05
7,74
8,61
Mo.-Sa.
Pfaffenhofener Kurier
E je Millimeter
S/W
2,82
3,14
3,24
3,61
Mo.-Sa.
Hauptausgabe
E je Millimeter
S/W
3,19
3,56
3,67
4,09
10,69
11,93
16,75
18,69
Mo.-Sa.
S/W
1,05
Mo.-Sa.
Mo.-Sa.
1,21
3,15
Mo.-Sa.
Grundpreis
1 ZF
3,82
4,19
4,30
4,72
2/3 ZF
4,66
5,03
5,14
5,56
126,00
294,00
Grundpreis
1 ZF
3,38
3,70
3,80
4,17
2/3 ZF
4,12
4,44
4,54
4,91
112,00
260,00
Grundpreis
1 ZF
2,82
3,09
3,18
3,49
2/3 ZF
3,31
3,58
3,67
3,98
88,00
186,00
Grundpreis
1 ZF
1,39
2/3 ZF
1,72
S/W
0,89
1,55
1,88
1,03
2,68
68,00
134,00
S/W
2,71
3,03
3,12
3,48
9,09
10,14
14,24
15,89
S/W
2,40
2,67
2,75
3,07
S/W
2,02
2,25
2,33
2,59
6,58
7,32
Ortspreis
1 ZF
3,25
3,57
3,66
4,02
2/3 ZF
3,96
4,28
4,37
4,73
108,00
250,00
Ortspreis
1 ZF
2,88
3,15
3,23
3,55
2/3 ZF
3,51
3,78
3,86
4,18
96,00
222,00
Ortspreis
1 ZF
2,39
2,62
2,70
2,96
2/3 ZF
2,81
3,04
3,12
3,38
74,00
158,00
Ortspreis
1 ZF
1,18
2/3 ZF
1,46
1,32
1,60
58,00
114,00
34
Eichstätter Kurier
E je Millimeter
Streifen-/Eckfeldanzeigen
mind. 360 mm bis 779 mm
Textteil
Mindestaufschläge für Zusatzfarben (unter 200 mm)
Mo.-Sa.
S/W
0,97
Mo.-Sa.
Mo.-Sa.
1,12
2,91
Mo.-Sa.
Schrobenhausener Zeitung
E je Millimeter
Streifen-/Eckfeldanzeigen
mind. 360 mm bis 779 mm
Textteil
Mindestaufschläge für Zusatzfarben (unter 200 mm)
Mo.-Sa.
S/W
0,87
Mo.-Sa.
Mo.-Sa.
1,00
2,61
Mo.-Sa.
DONAUKURIER Ausgabe B
E je Millimeter
Streifen-/Eckfeldanzeigen
mind. 360 mm bis 779 mm
Textteil
Mindestaufschläge für Zusatzfarben (unter 200 mm)
Mo.-Sa.
S/W
0,73
Mo.-Sa.
Mo.-Sa.
0,84
2,19
Mo.-Sa.
Hilpoltsteiner Kurier
E je Millimeter
Streifen-/Eckfeldanzeigen
mind. 360 mm bis 779 mm
Textteil
Mindestaufschläge für Zusatzfarben (unter 200 mm)
Mo.-Sa.
S/W
0,55
Mo.-Sa.
Mo.-Sa.
0,63
1,65
Mo.-Sa.
Grundpreis
1 ZF
1,27
2/3 ZF
1,57
S/W
0,82
1,42
1,72
0,95
2,47
60,00
120,00
Grundpreis
1 ZF
1,13
2/3 ZF
1,39
S/W
0,74
1,26
1,52
0,85
2,22
52,00
104,00
Grundpreis
1 ZF
0,99
2/3 ZF
1,25
S/W
0,62
1,10
1,36
0,71
1,86
52,00
104,00
Grundpreis
1 ZF
0,81
2/3 ZF
1,07
S/W
0,47
0,89
1,15
0,54
1,40
52,00
104,00
Ortspreis
1 ZF
1,08
2/3 ZF
1,33
1,21
1,46
52,00
102,00
Ortspreis
1 ZF
0,96
2/3 ZF
1,18
1,07
1,29
44,00
88,00
Ortspreis
1 ZF
0,84
2/3 ZF
1,06
0,93
1,15
44,00
88,00
Ortspreis
1 ZF
0,69
2/3 ZF
0,91
0,76
0,98
44,00
88,00
* Wahlanzeigen von Parteien, Wählergruppen, Bürgerinitiativen und alle sonstigen politischen Anzeigen werden zu obigen reduzierten
Preisen abgerechnet, sind jedoch nicht abschlussrabattfähig.
35
Prospektbeilagen
Belegbare Ausgaben
Erforderliche Stückzahl
mit Postauflage
Mo – Do
Fr
Sa
Mo – Do
ohne Postauflage
Fr
Sa
Gesamtausgabe
89.250
95.400
100.800
87.700
93.500
99.050
Großraumausgabe
80.050
86.200
91.600
78.700
84.500
90.050
DONAUKURIER (Hauptausgabe)
35.100
38.550
42.500
34.800
38.100
42.200
Pfaffenhofener Kurier
15.250
16.300
17.000
14.800
15.800
16.500
Eichstätter Kurier
Regionalausgaben
11.450
12.050
12.300
11.250
11.800
12.100
Schrobenhausener Zeitung
7.750
8.200
8.400
7.600
8.000
8.200
DONAUKURIER Ausgabe B
6.500
6.900
7.150
6.350
6.700
6.900
Hilpoltsteiner Kurier
4.000
4.200
4.250
3.900
4.100
4.150
Aichacher Zeitung
9.200
9.200
9.200
9.000
9.000
9.000
Teilbelegung nach Touren sowie Direktverteilung auf Anfrage.
Diese Angaben sind Richtwerte, da die Auflagen saisonbedingten (Urlaubszeiten etc.) Schwankungen unterworfen sind.
36
Prospektbeilagen
Preise je o/oo bis
Gewicht Gewicht Gewicht Gewicht Gewicht
bis 10 g bis 20 g bis 30 g bis 40 g bis 50 g
jede weiteren
10 g (bis 100g)
Grundpreis in EUR 91,00 102,00 105,00 109,00 113,00
+ 5,00 EUR
Lokalpreis in EUR 77,50
+ 4,25 EUR
86,50
89,00
92,50
96,00
Alle Preise ohne Nachlässe, zuzüglich Mehrwertsteuer. Beilagen werden nicht rabattiert.
Altarfalz
Leporello
Einlage nicht
bündig verklebt
Mangelhafte
Verarbeitung;
Eselsecken
Papier zu dünn;
Klammerung
trägt auf
Postkartenanbindung
Im Übrigen gelten die Technischen Richtlinien für die Beschaffenheit von Fremdbeilagen
des Bundesverbandes Druck und Medien e.V. von 2007.
Technische Angaben: Folgende Bedingungen sind aus technischen Gründen
für das Beilegen von Fremdprospekten erforderlich:
• Höchstformat 220 x 300 mm, wobei sich der Falz auf der langen Seite befinden muss. – Mindestformat DIN A6 (105 x 148 mm).
• Beilagen über 100 g nur nach vorheriger Terminabsprache. Maximales
Gesamtgewicht der Beilagen: 160 g. Es können höchstens 3 Einleger enthalten sein, die nicht aus der Beilage herausragen dürfen.
• Einzelblätter im Format DIN A6 dürfen ein Papiergewicht von 170 g/m2 nicht
unterschreiten, Einzelblätter mit Formaten zwischen DIN A6 und DIN A4
müssen ein Gewicht von mindestens 120 g/m2 (z. B. A4 120 g/m2 = 9 g/Seite),
bei DIN A4 von mind. 80 g/m2 (z. B. A4 80 g/m2 = 6 g/Seite), aufweisen. Bei
geringeren Gewichten muss der Prospekt vorher einmal gefalzt werden,
wobei das Mindestformat nicht unterschritten werden darf.
Sonstige Angaben:
• Konkurrenzausschluss kann nicht gewährt werden. Mehrfachbelegung
bleibt vorbehalten.
• Letzter Rücktrittstermin 10 Tage vor Erscheinen. Bei Unterschreitung werden
10 % des Auftragswertes als Stornogebühr in Rechnung gestellt.
• Die Prospekte müssen in Lagen von mindestens 12 cm Höhe angeliefert werden.
• Die Anlieferung der Prospekte muss auf Euro-Paletten mit gesicherten Plattendeckeln erfolgen.
• Doppelbelegungen sind nicht völlig auszuschließen, vor allem bei Beilagen
mit niederem Papiergewicht oder Hochglanzpapier.
Das Gleiche gilt für durch frische Druckfarbe zusammengeklebte oder
elektrostatisch aufgeladene Beilagen.
• Die Anlieferung muss unbedingt mit Lieferschein erfolgen. Dieser muss Angaben zum Erscheinungstag, der gebuchten Ausgabe sowie ein Stichwort
enthalten. Ein Musterexemplar ist beizufügen.
Lieferanschriften (frachtfrei)
DONAUKURIER, Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, Beilagendisposition,
Stauffenbergstraße 2a, 85051 Ingolstadt, Telefon 08 41 / 96 66 - 211
(Zufahrt über Südliche Ringstraße)
Beilagen für die Aichacher Zeitung sind direkt anzuliefern an:
Aichacher Zeitung, Verlag Mayer & Söhne Druck- und Mediengruppe GmbH
& Co. KG, Oberbernbacher Weg 7, 86551 Aichach, Telefon 0 82 51 / 8 80 -1 00
(Anlieferung: Fritz-Mayer-Straße)
Auf jede Prospektbeilage wird am Vortag in Form einer Anzeige mit 100
Gesamtmillimetern (nach Möglichkeit in Farbe) hingewiesen. Dieser neue Beilagenhinweis mit einer Abbildung des Prospektes ist für den Beilagenkunden
kostenlos, der Prospektbeilagenpreis ändert sich dadurch nicht.
VERTEILUNG AUCH AN RESTHAUSHALTE
TIPP
Diese Verteilform ist möglich am Mittwoch
(Grundpreis bis 50 g: 76,50 3 je o/oo – Ortspreis bis 50 g: 65,00 3 je o/oo)
und am Samstag. Bei der Samstagsverteilung werden die Beilagen in die
„ANZEIGEN-WOCHE“ eingelegt, die an die Nicht-Abonnenten zugestellt wird.
Der Preis für die Beilegung beträgt
bis 20 g: Grundpreis 66,00 3 je o/oo – Ortspreis 56,00 3 je o/oo;
bis 50 g: Grundpreis 70,50 3 je o/oo – Ortspreis 60,00 3 je o/oo.
Anlieferungstermine
4 Werktage vor dem Beilagentermin frei Haus (Mo. – Fr. 7 – 17 Uhr); anfallendes Rollgeld wird weiterberechnet. Wir bitten Sie, diese Punkte schon bei der
Prospektplanung zu berücksichtigen. Bei Lieferung von Prospekten, die diesen
Anforderungen nicht entsprechen, können wir für die Verteilung keine
Gewähr übernehmen. Evtl. Mehrkosten für Weiterverarbeitung müssen wir
dem Auftraggeber belasten.
Der Verlag verteilt die Beilagen mit geschäftsüblicher Sorgfalt, wobei bis zu
3 % Fehlzustellungen oder Verluste als verkehrsüblich gelten.
Beilagen, die den Eindruck eines Bestandteiles der Zeitung erwecken, Fremdanzeigen enthalten, und kombinierte Beilagen von 2 oder mehr Auftraggebern werden nicht aufgenommen.
Weitere Auskünfte unter:
Telefon 08 41 / 96 66 - 2 11, Telefax 08 41 / 96 66 - 5 56
E-Mail: [email protected]
Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage von 3 Mustern der Beilage und deren Billigung bindend. Vorlage der Muster spätestens 7 Tage vor
Streutermin. Die Ablehnung des Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
37
Mediaanalyse (MA 2015)
Nettoreichweiten im Vergleich
zur Bevölkerungsstruktur
Verbreitungsgebiet DONAUKURIER-Gesamt
Bevölkerung gesamt
Leser pro Ausgabe (LpA)
Weitester Leserkreis (WLK)
in
Tausend
Zusammensetzung
in
Tausend
Zusammensetzung
in
Prozent
in
Tausend
Zusammensetzung
in
Prozent
413
100 %
198
100 %
48,0 %
261
100 %
63,2 %
Männer
207
50 %
94
48 %
45,5 %
123
47 %
59,1 %
Frauen
206
50 %
104
52 %
50,5 %
139
53 %
67,3 %
14–29 Jahre
95
23 %
25
13 %
26,3 %
42
16 %
44,3 %
30–49 Jahre
139
34 %
49
25 %
35,4 %
79
30 %
56,8 %
50–69 Jahre
116
28 %
71
36 %
60,7 %
84
32 %
72,4 %
70 Jahre und älter
63
15 %
54
27 %
84,6 %
56
22 %
88,6 %
Schüler in allgemeinbildener Schule
29
7%
7
3%
23,9 %
12
4%
40,7 %
Haupt-/Volksschule ohne Lehre
31
7%
19
10 %
62,2 %
22
9%
73,3 %
Total
Geschlecht
Alter
Ausbildung
38
Haupt-/Volksschule mit Lehre
150
36 %
86
44 %
57,5 %
105
40 %
70,1 %
weiterführende Schule ohne Abitur
103
25 %
42
21 %
40,5 %
60
23 %
58,4 %
Fach-/Hochschulreife, ohne Studium
41
10 %
20
10 %
48,3 %
25
9%
59,6 %
Fach-/Hochschulreife, mit Studium
60
14 %
25
12 %
41,1 %
37
14 %
62,4 %
Selbständige, groß / Freiberufler
6
1%
2
1%
28,7 %
3
1%
46,0 %
Selbständige, klein u. mittel / Landwirt
39
10 %
22
11 %
56,2 %
26
10 %
66,7 %
leitende Angestellte u. Beamte
37
9%
18
9%
49,4 %
24
9%
66,5 %
sonstige Angestellte u. Beamte
205
50 %
92
46 %
44,8 %
125
48 %
60,7 %
Facharbeiter
101
24 %
53
27 %
52,3 %
67
26 %
66,5 %
sonstige Arbeiter
25
6%
12
6%
46,4 %
16
6%
64,4 %
bis unter 1000 3
17
4%
11
6%
68,0 %
12
5%
70,9 %
1000 bis unter 1250 3
14
3%
10
5%
71,9 %
12
5%
86,0 %
1250 bis unter 1500 3
35
8%
19
10 %
55,8 %
25
10 %
72,7 %
1500 bis unter 2000 3
56
14 %
33
17 %
58,7 %
42
16 %
74,1 %
2000 bis unter 2500 3
72
17 %
36
18 %
49,4 %
45
17 %
62,5 %
2500 3 und mehr
219
53 %
89
45 %
40,5 %
125
48 %
57,1 %
eigenes Haus
244
59 %
146
74 %
59,9 %
177
68 %
72,8 %
Eigentumswohnung
20
5%
9
4%
42,5 %
11
4%
54,9 %
zur Miete / Untermiete
150
36 %
44
22 %
29,3 %
73
28 %
48,7 %
Beruf des Haupteinkommensbeziehers
Haushaltseinkommen (netto)
Wohnungsart
39
Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen
und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften
1. Geltungsbereich, Anbieter, Kundenservice
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und
Zeitschriften sowie im Online-Dienst des Verlages.
1.2 „Anzeigenauftrag“ im Sinne der AGB ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen
eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung
und/oder über die Veröffentlichung im Online-Dienst des Verlages.
1.3. Anbieter ist: DONAUKURIER Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, Stauffenbergstraße 2a, 85051 Ingolstadt, Tel.
08 41 / 96 66 - 6 80, E-Mail: [email protected]; persönlich haftende Gesellschafterin: DONAUKURIER
Verlag Verwaltungsgesellschaft mbH, Geschäftsführung: Lydia Nißl, Georg Schäff (im Folgenden: Verlag).
1.4. Der Verlag handelt auch insoweit im eigenen Namen und für eigene Rechnung, als Aufträge – gleich welcher
Art – angeschlossene oder in einer Kombination zusammengeschlossene, jedoch weiterhin eigenständige
Verlage betreffen.
1.5. Unseren Kundendienst erreichen Sie Montag – Freitag 8.00 –17.00 Uhr, per Telefon: 08 41 / 96 66-680 oder
E-Mail: [email protected].
2. Vertragsschluss
2.1. Der Vertragspartner muss mindestens 18 Jahre alt sein.
2.2. Anzeigenaufträge und Aufträge für Fremdbeilagen können schriftlich, per Fax oder E-Mail unter Verwendung
des entsprechenden Auftragsformulars beauftragt werden. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Verlag den
Auftrag annimmt.
2.3. Es besteht kein Anspruch auf die Annahme von Aufträgen. Der Verlag behält sich insbesondere vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts,
der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn ihr Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder eine Veröffentlichung für den Verlag aus anderen Gründen unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder bei Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst
nach Vorlage von drei Mustern der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteiles der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen beinhalten, werden aus diesen Gründen nicht angenommen.
2.4. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
2.5. Die Anzeigen- bzw. Beilagenpreise bestimmen sich grundsätzlich nach der jeweils aktuellen Preisliste des Verlags. Bei Änderungen dieser Preise treten die neuen Bedingungen auch für die laufenden Verträge sofort in
Kraft. Werden die Preise um mehr als 4 % p.a. erhöht, steht dem Auftraggeber das Recht zu, den Auftrag ohne
Einhaltung einer Frist zu kündigen. Für Anzeigen in Verlagsbeilagen, Sonderveröffentlichungen und Kollektiven behält sich der Verlag das Recht vor, von der Preisliste abweichende Sonderpreise festzulegen.
2.6. Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen gegenüber den Werbungstreibenden an die Preisliste des Verlags zu halten. Die vom Verlag gewährte Vermittlungsprovision errechnet sich aus dem Kundennetto, also nach Abzug von Rabatt, Boni und Mängelnachlass. Sie wird nur an
vom Verlag anerkannte Werbeagenturen vergütet unter der Voraussetzung, dass der Auftrag unmittelbar von
der Werbeagentur erteilt wird, ihr die Beschaffung der Druckunterlagen obliegt und eine Gewerbeanmeldung
als Werbeagentur vorliegt. Dem Verlag steht es frei, Aufträge von Werbeagenturen abzulehnen, wenn Zweifel an der berufsmäßigen Ausübung der Agenturtätigkeit bestehen. Die Werbeagentur darf die Vermittlungsprovision weder ganz noch teilweise an ihre Auftraggeber weitergeben.
2.7. Für jede Ausgabe bzw. Ausgabenkombination ist ein gesonderter Anzeigenabschluss zu tätigen, sofern nicht
die Gesamtausgabe/Großraumausgabe belegt wird. Einzeldispositionen werden im Rahmen eines für die
Gesamtausgabe vorliegenden Abschlusses rabattiert, zählen jedoch nicht zu dessen Erfüllung. Für die
Gewährung eines Konzernrabattes für Tochtergesellschaften ist der schriftliche Nachweis einer mehr als fünfzigprozentigen Kapitalbeteiligung erforderlich. Der Verlag gewährt Konzernrabatt/Rabattzusammenschlüsse
nur bei privatwirtschaftlich organisierten Unternehmen. Rabattzusammenschlüsse sind insbesondere nicht
möglich für selbstständige hoheitliche Organisationen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts.
3. Widerrufsrecht für Verbraucher
Ist der Auftraggeber Verbraucher (natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden
können), hat er bei Auftragserteilung im Wege des Fernabsatzes (d. h. per Post, Fax, Telefon oder Internet) ein
gesetzliches Widerrufsrecht.
Bei Auftragserteilung in einer Geschäftsstelle des Verlages besteht kein Widerrufsrecht.
Bei Auftragserteilung im Wege des Fernabsatzes ist die Zustimmung des Auftraggebers erforderlich, dass die
Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen soll; dadurch erlischt das Widerrufsrecht unter Umständen bei vollständiger Ausführung des Auftrags vorzeitig.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns DONAUKURIER Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, Anzeigenabteilung, Stauffenbergstr. 2a, 85051 Ingolstadt, 08 41/ 96 66 - 6 80, E-Mail [email protected] mittels
einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss,
diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vor-geschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor
Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine
andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das
Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas
anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen
angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung
des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich
zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An die DONAUKURIER Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, Stauffenbergstraße 2a, 85051 Ingolstadt,
Telefon 08 41 / 96 66 - 6 80, E-Mail: [email protected].
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den
Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
______________________________________________________________________________
Bestellt am (*)/erhalten am (*)
____________________________________________________
Name des/der Verbraucher(s)
____________________________________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s) ____________________________________________________
Das gilt insbesondere bei einer Auftragsänderung aufgrund einer erfolgten Abmahnung oder eines Urteils. Bei
Verletzung dieser Obliegenheit übernimmt der Verlag keine Haftung für eine verwirkte Vertragsstrafe bzw. für
ein verhängtes Ordnungsgeld.
5.4. Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Er
ist für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der Anzeige verantwortlich. Der Verlag ist nicht verpflichtet zu
prüfen, ob ein Anzeigenauftrag die Rechte Dritter beeinträchtigt. Der Auftraggeber stellt den Verlag von allen
Ansprüchen Dritter wegen der Veröffentlichung der Anzeige frei. Ferner erstattet der Auftraggeber dem Verlag
die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Verlag nach Treu und
Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.
Veröffentlicht der Verlag nach billigem Ermessen zu einer Anzeige eine Gegendarstellung, hat der Auftraggeber die Kosten dieser Veröffentlichung nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs zu tragen.
5.5. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckstöcke, Druckunterlagen und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat
der Auftraggeber zu tragen.
4. Ausführung von Anzeigenaufträgen, Stornierung, Ausfallhonorar
4.1. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im
Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb
eines Jahres seit dem Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in
Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
4.2 Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 4.1. genannten
Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.
4.3. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Textmillimeter dem Preis entsprechend in Anzeigenmillimeter umgerechnet.
4.4. Änderungen und Stornierungen müssen schriftlich erfolgen und spätestens zum Anzeigenschluss der betreffenden Ausgabe dem Verlag vorliegen. Für bereits gesetzte Anzeigen werden Satzkosten berechnet.
4.5. Wird ein Auftrag aus Umständen, die der Verlag nicht zu vertreten hat, nicht erfüllt, so hat der Auftraggeber,
unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die
Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.
4.6. Der Versand von Tageszeitungsbelegen erfolgt auf Kundenwunsch am Erscheinungstag als Postvertriebsstück
(maximal 3 Stück), sofern es sich um Farbanzeigen oder großformatige Anzeigen handelt, bzw. werden die
Belege auf Beiblättern zur Anzeigenrechnung aufgedruckt und mit dieser versandt.
6. Pflichten des Verlages, Gewährleistung und Haftung
6.1. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Drukkunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Bei Online-Anzeigen gewährleistet der Verlag, dass die Veröffentlichung mindestens zu 95 % der Zeit online abrufbar ist; wartungsbedingte Unterbrechungen werden nach
Möglichkeit auf Zeiträume in der Nacht verschoben.
6.2. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck bzw.
Online-Veröffentlichung der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige,
aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gesetzte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der
Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rücktritt vom Vertrag.
6.3. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers bestehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder bei
schuldhafter Verletzung einer Kardinalpflicht (wesentliche Vertragspflicht, deren Erfüllung die Erreichung des
Vertragszwecks erst ermöglicht und auf die der Vertragspartner vertrauen darf), für schuldhafte Verletzungen
von Körper, Gesundheit oder Leben oder nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei leicht fahrlässiger Verletzung
einer Kardinalpflicht ist der zu ersetzende Schaden im Falle eines Vermögensschadens auf den typischerweise
vorhersehbaren unmittelbaren Schaden, maximal auf das bezahlte Entgelt, begrenzt. Die Haftung der Organe, Vertreter und Mitarbeiter des Verlages ist im gleichen Umfang begrenzt.
6.4. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang
von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber Verbraucher ist (natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen
noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können).
6.5. Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen oder Änderungen und bei unleserlichen Manuskripten übernimmt
der Verlag keine Haftung für die Richtigkeit der Ausführung. Bei unklaren Anzeigen oder für die Veröffentlichung nicht geeigneten Texten behält sich der Verlag vor, Änderungen oder Streichungen vorzunehmen, wenn
aus Zeitgründen eine Rückfrage bei dem Auftraggeber nicht möglich ist.
5. Pflichten des Auftraggebers, Freistellung von Ansprüchen, zusätzliche Leistungen
5.1. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Bei der Anlieferung von digitalen Druckunterlagen für Anzeigen oder andere Werbemittel ist der
Auftraggeber verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder technischen Vorgaben des Verlages entsprechende Vorlagen anzuliefern. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen
fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Sind etwaige Mängel der Druckunterlagen des Auftragsgebers nicht
sofort erkennbar, sondern werden diese erst beim Druckvorgang deutlich, so haftet der Verlag nicht für hieraus resultierende Mängel im Erscheinungsbild der gedruckten Anzeige.
5.2. Der Auftraggeber hat bei Wiederholungsanzeigen unverzüglich zu prüfen, ob die Werbung fehlerfrei veröffentlicht ist. Eventuelle Mängel sind unverzüglich zu rügen. Bei fehlerhaften Wiederholungsanzeigen wird kein
Nachlass oder Ersatz gewährt, wenn der Besteller nicht vor der nächsten Einschaltung auf den Fehler hingewiesen hat.
5.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Verlag schriftlich zu informieren, wenn er wegen einer Anzeige bereits
eine strafbewährte Unterlassungserklärung abgegeben hat oder gerichtlich zur Unterlassung verurteilt wurde.
7. Zahlung, Verzug
7.1. Falls der Auftraggeber keine Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung unverzüglich, möglichst aber 14 Tage
nach Auftragserteilung übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist
oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.
7.2. Für die Einlösung von SEPA-Lastschriften wird vereinbart: Eine schriftliche Vorankündigung („Prenotification“)
ergeht mindestens einen Geschäftstag vor dem Fälligkeitstag auf dem für den Verlag günstigsten zur Verfügung stehenden Weg (z.B. E-Mail, Post).
7.3. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann
bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für
die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit
des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Voraus-
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) ___________________________
Datum
____________________________________________________
(*) Unzutreffendes streichen
zahlung des Betrages und vom Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. Dieses
Zurückbehaltungsrecht gilt nicht, soweit der Auftraggeber keine Zahlung leistet, weil er mit Ansprüchen
wegen Gewährleistung aufrechnet.
8. Besondere Vorgaben für Printanzeigen
8.1. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
8.2. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern,
bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so
rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass der Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss informiert werden kann,
falls der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik
abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
8.3. Platzierungszusagen können nur unter Vorbehalt gegeben werden. Dies gilt insbesondere für Farbanzeigen
und Anzeigen, die auf einer rechten Seite platziert werden sollen. Hier spielen für die Vergabe der Gesamtumfang, die Anzahl der zu platzierenden (Farb-)Anzeigen wie auch die dadurch bedingt zur Verfügung stehenden (Zusatzfarb-)Druckwerke eine wesentliche Rolle. Konkurrenzausschluss kann nicht gewährt werden.
9.
Textteilanzeigen
Textteilanzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als
solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.
10. Korrekturabzüge
10.1. Bei gestalteten Anzeigen liegt es im Ermessen des Verlages zu bestimmen, ob dem Auftraggeber vor Erscheinen der Anzeige ein Korrekturabzug geliefert wird. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm
innerhalb der bei der Übersendung des Korrekturabzugs gesetzten Frist mitgeteilt werden. Dabei trägt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Korrekturabzüge. Meldet der Auftraggeber nach Lieferung eines Korrekturabzuges dem Verlag nicht rechtzeitig seine Änderungswünsche, darf der
Verlag von der Richtigkeit der dem Korrekturabzug entsprechenden Anzeige ausgehen.
10.2. Der Auftraggeber kann einen Korrekturabzug auch ausdrücklich verlangen. Der Auftraggeber trägt die
Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Korrekturabzüge.
11. Belege
Der Verlag liefert bei Printanzeigen und Beilagen mit der Rechnung auf Wunsch einen Beleg. Je nach Art und
Umfang des Auftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert.
Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des
Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. Zusätzliche Belegexemplare müssen bei
Auftragserteilung gesondert angefordert werden.
12. Auflagenminderung
12.1. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich verkaufte Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel, wenn sie bei
einer Auflage
• bis 50 000 Exemplaren 20 v. H.
• bis 100 000 Exemplaren 15 v. H.
• bis 500 000 Exemplaren 10 v. H.
• über 500 000 Exemplaren 5 v. H.
beträgt.
12.2. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der
Anzeige vom Vertrag hätte zurücktreten können.
12.3. Bei Betriebsstörungen oder in Fällen höherer Gewalt, Arbeitskampf, Beschlagnahme, Verkehrsstörungen, allgemeiner Rohstoff- oder Energieverknappung und dergleichen – sowohl im Betrieb des Verlages als auch in
fremden Betrieben, derer sich der Verlag zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient – hat der Verlag
Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn das Verlagsobjekt mit 80% der im Durchschnitt der letzten vier Quartale verkauften oder auf andere Weise zugesicherten Auflage vom Verlag ausgeliefert worden ist. Bei geringeren Verlagsauslieferungen wird der Rechnungsbetrag im gleichen Verhältnis
gekürzt, in dem die garantierte verkaufte oder zugesicherte Auflage zur tatsächlich ausgelieferten Auflage
steht. Auflagenminderung nach Ziffer 12.1. bleiben unberücksichtigt.
13. Chiffreanzeigen
13.1. Bei Chiffreanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Expresssendungen auf Ziffernanzeigen werden
nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die innerhalb dieser Frist nicht abgeholt worden sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des
Auftraggebers zu öffnen.
13.2. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 (Gewicht 1.000 g) überschreiten, sowie Waren-, Bücher- und Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen.
Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass
der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt.
14. Online-Veröffentlichung und reine Online-Anzeigen
14.1. Unbeschadet des Rechts des Verlags nach Ziffer 4.6., Printanzeigen nach eigenem Ermessen parallel online zu
veröffentlichen, kann zu einer Printanzeige die parallele Online-Veröffentlichung als kostenpflichtige Zusatzoption beauftragt werden. Ist die Online-Veröffentlichung nicht als kostenpflichtige Zusatzoption beauftragt
oder vom Verlag ausdrücklich zugesagt worden, besteht hierauf kein Anspruch.
14.2. Reine Online-Anzeigen werden nur im Online-Dienst in der entsprechenden Rubrik und für den vereinbarten
Zeitraum veröffentlicht.
14.3. Die Platzierung einer Online-Anzeige erfolgt nach dem Ermessen des Verlages. Ein Anspruch auf eine
bestimmte Platzierung, z.B. die Präsentation auf der Startseite der jeweiligen Rubrik (z. B. als „Immobilie der
Woche“), besteht nur, wenn die besondere Platzierung ausdrücklich vereinbart ist.
15. Rücksendung übersendeter Unterlagen
Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur
Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages. Eine Aufbewahrung elektronisch übermittelter
Anzeigen ist nicht möglich.
16. Urheberrecht
Für Anzeigen, deren Gestaltung vom Verlag übernommen wird, liegen die ausschließlichen Nutzungsrechte
beim Verlag. Jede Vervielfältigung (auch die elektronische Speicherung), Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe, gleich in welcher Form, ist nur mit der schriftlichen Genehmigung des Verlages zulässig.
17. Schlussbestimmungen
17.1. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages
nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach
deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort des Auftraggebers, auch bei Nichtkaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der
Sitz des Verlages vereinbart.
17.2. Nebenabreden oder Änderungen bedürfen der Schriftform; das gilt auch für die Aufhebung der Schriftform.
Für Verträge mit Verbrauchern gilt, dass Nebenabreden schriftlich zu bestätigen sind.
Technische Angaben
Allgemein
Datenqualität
• Unabhängig von den Druckunterlagen ist eine schriftliche Auftragserteilung mit Motivkennzeichnung erforderlich.
• Die digitale Anlieferung muss spätestens zum jeweiligen Anzeigenschluss
erfolgen. Anzeigen, die später übertragen werden, können nicht erscheinen.
• Die zu übertragende Datei muss in einem Ordner verpackt werden. Dieser
soll mit dem Namen des Anzeigenkunden bezeichnet sein. Zusätzlich muss
eine einfache Textdatei mit Erscheinungsdatum, Ausgabe, Hersteller und
Kontaktdaten für eventuelle Rückfragen angefügt werden.
• Kundenreklamationen, die auf fehlerhafte Daten oder Datenübermittlung
zurückzuführen sind, führen zu keinem Preisminderungsanspruch.
• Der Verlag sendet auf Wunsch einmalig einen Kontrollabzug der ausgedruckten digital übermittelten Druckvorlage zur Überprüfung per eMail/
Telefax an den Auftraggeber.
Die Einhaltung von DIN ISO 12647-3 in Verbindung mit dem QUIZ-Farbprofil
„ISOnewspaper26v4“ bei der Konvertierung von RGB nach CMYK ist maßgeblich für die Qualität der Druckwiedergabe. Informationen zu dieser Norm
finden Sie unter www.ifra.com. Dort steht auch das Farbprofil zum Download zur Verfügung.
Formate
• Vorzugsweise PDF-Dateien im Standard PDF/X-1a. Zusatzfarben sind im
CMYK-Farbraum anzulegen. Bei Schwarzweiß-Anzeigen dürfen keine
Schmuck- oder Sonderfarben angelegt sein.
Wichtiger Hinweis für Farbanzeigen:
Zusatzfarben werden aus technischen Gründen aus den Skalenfarben Cyan,
Magenta und Yellow gedruckt. Sie können deshalb vom Farbton anderer
Farbfächer abweichen.
Bei der Erstellung von Druckunterlagen mit HKS-Z-Farben ist auf die richtige
Schreibweise (z. B. HKS07 oder HKS44) und die in unserer Farbtafel dafür
definierten CMYK-Werte zu achten.
Unsere Farbtafel erhalten Sie gerne von uns zugeschickt oder über Ihren
Medienberater. Informationen zu unseren CMYK-Werten finden Sie auch im
Internet unter www.donaukurier.de/farbtafel.
Der Farbton der Bildschirmansicht oder selbst erstellter Ausdrucke ist nicht
identisch mit dem Druck auf Zeitungspapier. Nur die beim DONAUKURIER
auf Zeitungspapier gedruckte Farbtafel ist farbverbindlich.
Druck
Datenübermittlung
Druckverfahren:
Datenträger:
FTP-Server
Serveradresse:
Für eine zeitungsgerechte Farbwiedergabe werden Farbangaben nach der
hauseigenen DK-Farbtafel benötigt. Andrucke: Bei Duplex-, 3c- und 4cAnzeigen sind zusätzlich 3 Andrucke oder Proofs auf Zeitungspapier mit
Angabe der gedruckten Farben und PMS-Z Messstreifen nötig. Bei Farbangaben nach dem Pantone-Farbfächer wird der gewünschte Farbton nicht
garantiert. Geringe Farbabweichungen berechtigen nicht zu Ersatzleistungen oder Preisminderungen.
ISDN:
E-Mail:
Empfangszeiten:
Ansprechpartner:
CD, DVD, Formatierung für PC oder MAC
ftp.donaukurier.de, Benutzer: DK, Passwort: DK
Kundenseitig ist die Installation des kostenlosen
FTP-Clients „Filezilla“ erforderlich.
0841 9909300 oder 0841 9909301
[email protected]
täglich 24 Stunden
Telefon: (08 41) 96 66 - 6 31
Der Kunde hat bei einer digitalen Übermittlung von Druckunterlagen für
Virenfreiheit zu sorgen. Mutmaßlich infizierte Dateien werden vom Verlag
sofort gelöscht, ohne dass der Kunde hieraus Ansprüche geltend machen
könnte. Der Verlag behält sich vor, den Kunden auf Schadensersatz in
Anspruch zu nehmen, wenn durch solche durch den Kunden infiltrierte
Computerviren dem Verlag Schäden entstanden sind.
Zeitungs-Rotationsoffset-Druck gemäß DIN ISO 12647-3
Layout
Format:
Satzspiegel:
Spaltenanzahl:
Spalten:
Berliner (Papierformat 315 mm x 470 mm)
282,5 mm breit/435 mm hoch, ganze Seite 2610 mm
Anzeigenteil 6-spaltig, Textteil 6-spaltig
1
2
3
4
5
6
45 mm 92,5 mm 140 mm 187,5 mm 235 mm 282,5 mm
Grundschriftgrößen: Anzeigenteil 6 Punkt = 2,25 mm (Nonpareille)
Wortanzeigen 7 Punkt = 2,63 mm (Kolonel)
Textteil
8 Punkt = 3 mm (Petit)
43
Servicebüros
der DONAUKURIER-Verlagsgesellschaft
Nielsen I
pms: PRINTMEDIEN-SERVICE GmbH
Fuhlsbüttler Straße 145
22305 Hamburg
Telefon (0 40) 63 90 84-0
Telefax (0 40) 63 90 84-44
E-Mail: [email protected]
Internet: www.pms-tz.de
Nielsen II
VERLAGS-MEDIEN-SERVICE
Egberts und Goralczyk OHG
Weinsbergstraße 190
50825 Köln
Telefon (02 21) 70 90 43-0
Telefax (02 21) 70 90 43-10
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Internet: www.zeitungsteam-koeln.de
Nielsen IV + III b
VERLAGSBÜRO SÜD
Glauner & Partner GmbH
Dachauer Straße 37a
85232 Bergkirchen-Feldgeding
Telefon (0 81 31) 3 76 60-0
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Nielsen llla
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Nielsen V, Vl und VII
TSB Tageszeitungs-Service Berlin
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Telefax (0 30) 77 30 06 - 20
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