A. REISEBEDINGUNGEN Lieber Reisegast, bitte - tourist

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A. REISEBEDINGUNGEN Lieber Reisegast, bitte - tourist
A. REISEBEDINGUNGEN
Lieber Reisegast, bitte beachten Sie unsere Reisebedingungen, welche die §§ 651a ff BGB ergänzen und deren Kenntnisnahme von Ihnen vor der Buchung bestätigt werden muss.
Mit der Buchung erkennen Sie diese in ihrer Gesamtheit an.
1 Anzahlung und Bestätigung
1.1. Mit der Reiseanmeldung (formunabhängig) bietet der Reisende ElchFerien den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Bei Internetbuchungen erfolgt die Buchung über die
Eingabemaske/Buchungsmaske. Für ElchFerien wird der Reisevertrag verbindlich, wenn ElchFerien dem Reisenden die Buchung und den Preis der Reise schriftlich bestätigt. Bei
oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird ElchFerien dem Kunden die Reisebestätigung des Veranstalters übersenden.
1.2. Für die vertraglichen Verpflichtungen aller in der Anmeldung aufgeführten Personen steht der Anmelder ein, sofern er das ausdrücklich und gesondert erklärt. Er haftet neben
den anderen von ihm angemeldeten Reisenden.
1.3. Der Reisende erhält eine Reisebestätigung, die alle wesentlichen Angaben über die gebuchten Reise-Leistungen enthält. Weicht der Inhalt der Bestätigung von der Anmeldung
ab, ist dies in der Reise- Leistungsbeschreibung auf der Reisebestätigung vermerkt. Gültig ist nur die auf der Reisebestätigung vermerkte Beschreibung. An dieses neue Angebot ist
ElchFerien 10 Tage gebunden. Der Vertrag auf der Grundlage dieses neuen Angebotes kommt zustande, wenn er vom Reisenden innerhalb dieser Frist anerkannt wird, zum Beispiel
durch Leistung einer Anzahlung.
1.4. Die Ferienhausobjekte dürfen nur von den in der Reiseanmeldung aufgeführten Personen und nur bis zu der im Prospekt angegebenen Maximal-Zahl an Personen belegt
werden. Andere oder mehr Personen können ausgeschlossen oder mit einer Nachgebühr belastet werden.
1.5. Die Mitnahme eines Haustieres ist nur bei den gekennzeichneten Ferienobjekten gestattet und muss bei Buchung angegeben werden. Weitere Haustiere nur auf Anfrage. Bei
Zuwiderhandlung kann die Belegung des Objektes verweigert oder eine Nachgebühr erhoben werden. Der Reisende muss selbst die Einreisebestimmungen der Haustiere beachten.
1.6. Vorreservierungen sind Anmeldungen für noch nicht ausgeschriebene Reisen der nächsten Saison. Sie werden in Festbuchungen umgewandelt, sobald der Katalog für die
betreffende Saison erschienen ist. Vorreservierungen können nur im Rahmen der Verfügbarkeit berücksichtigt werden.
2 Bezahlung
2.1. Nach Vertragsschluss leistet der Reisende unter Bezugnahme des vorhandenen Sicherungsscheines und Aushändigung der Bestätigung eine Anzahlung von 25 % des
Reisepreises. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Falls eine Anzahlung nicht vertragsgemäß (siehe Punkt 2.5.) gezahlt wird, kann ElchFerien nach Mahnung und
Fristsetzung den Vertrag unter Anwendung von Stornogebühren (siehe 5.2.) kündigen.
2.2. Bei Buchungen, die ab dem 30. Tag vor Reisebeginn (kurzfristige Buchungen) getätigt werden, ist der volle Reisepreis sofort fällig.
2.3. Zur Absicherung der Kundengelder hat ElchFerien das Insolvenzrisiko unter der Voraussetzung des §§ 651 k I - III BGB, bei Volksfürsorge Deutsche Sachversicherung AG unter
der Veranstalternummer 110730, abgesichert.
2.4. Der Sicherungsschein befindet sich auf der Rückseite der Reisebestätigung oder separat in den Reiseunterlagen. Deshalb wird der restliche Reisepreis fällig, wenn feststeht,
dass die Reise - wie gebucht - durchgeführt wird
2.5. Die Beträge für Anzahlung und Restzahlung dürfen von ElchFerien nur nach Aushändigung des Sicherungsscheins im Sinne von § 651 k BGB verlangt werden, ihre Höhe ergibt
sich aus der Bestätigung. Der Anzahlungsbetrag ist unter den Voraussetzungen von 2.1 innerhalb einer Woche nach Rechungszugang, der Betrag für die Restzahlung 6 Wochen vor
Reiseantritt fällig.
2.6. Der Reisende sollte beachten, dass die qualifizierten Reiseunterlagen erst nach vollständigem Zahlungseingang versandt werden. Sollten Ihnen die Reiseunterlagen nicht bis
spätestens 7 Tage vor Reiseantritt zugegangen sein bzw. im Reisebüro bereitliegen, wenden Sie sich bitte umgehend an ElchFerien oder Ihr Reisebüro.
2.7. Wenn bis zum Reiseantritt der Restreisepreis nicht vollständig bezahlt ist, wird der Vertrag nach Mahnung und Nachfristsetzung aufgelöst. ElchFerien kann als Entschädigung
Rücktrittsgebühren entsprechend der unter Punkt 5.2. genannten Stornostaffeln verlangen, es sei denn, dass bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Reisemangel vorliegt.
2.8. Die Kosten für eine über ElchFerien abgeschlossene Zusatzversicherung werden zusammen mit der Anzahlung fällig.
2.9. Weitere Zahlungsmodalitäten sind wie im Weiteren zu entnehmen.
2.10. Es wird dem Reisenden versichert, dass ElchFerien die ihr anvertrauten persönlichen Informationen mit Sorgfalt behandelt und diese nicht in die Hände von Unbefugten
geraten. Die ElchFerien übermittelten Daten werden bei einzelnen Verarbeitungsschritten im Rahmen der Buchungsabwicklung nur innerbetrieblich oder anderen Unternehmen
weitergegeben, die uns bei der Buchungsabwicklung unterstützen. Darüber hinaus werden die Informationen selbstverständlich nicht weitervermittelt, es sei denn, Sie sind mit der
weiteren Verarbeitung einverstanden.
3 Leistungen
3.1. Für die vertraglichen Leistungen im Buchungszeitraum sind grundsätzlich nur die Angaben zu den jeweiligen Objekten (Leistungsbeschreibung) und der Inhalt der
Reisebestätigung maßgebend.
3.2. Diese in den Leistungsbeschreibungen enthaltenen Angaben sind für ElchFerien grundsätzlich bindend, sowie sie Grundlage des Reisevertrages geworden sind. ElchFerien
behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung dieser Angabe zu erklären, über
die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.
3.3. Sonderwünsche werden nur unverbindlich entgegengenommen. ElchFerien bemüht sich, diesen Wünschen nach Sonderleistungen, die nicht in der Leistungsbeschreibung im
Angebot ausgeschrieben sind, nach Möglichkeit zu entsprechen.
3.4. Nebenkosten. Wenn nicht anders in der Objektbeschreibung angegeben, ist der normale Verbrauch an Strom, Gas, Wasser im Mietpreis enthalten. Holz zum Befeuern von
Kaminen und Holzöfen ist nicht im Mietpreis enthalten.
4 Leistungs- und Preisänderungen
4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von ElchFerien
nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit diese unerheblich sind, den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen und für den
Kunden nicht unzumutbar sind. Der ElchFerien ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich über Leistungsänderungen oder -abweichungen in Kenntnis zu setzen.
4.2. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühr vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer
mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn ElchFerien in der Lage ist, eine solche ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte
unverzüglich nach der Erklärung durch ElchFerien gegenüber diesem geltend zu machen.
4.3. Nachträgliche Änderungen der Angebote (hinsichtlich der Berichtigung von Irrtümern oder Rechenfehlern) bleiben bis zur schriftlichen Bestätigung durch ElchFerien vorbehalten.
Erfolgen sie erst mit der Bestätigung, wird auf Punkt 1.3. dieser Reisebedingungen verwiesen.
4.4. Bei Schiffsreisen entscheidet über notwendig werdende Änderungen der Fahrtzeit und/oder der Routen, etwa aus Sicherheits- oder Witterungsgründen, allein der Kapitän.
4.4. Am Anreisetag ab 15.00 Uhr können die gebuchten Objekte bezogen werden. Sie sind am Abreisetag bis 11.00 Uhr zu räumen. An- und Abreisetermine sind bindend. Die
Anreise zum Ferienhaus muss bis 20.00 Uhr erfolgt sein, anderenfalls besteht keine Verpflichtung des Vermieters, die Gäste noch am selben Tag in das Mietobjekt einzulassen.
5 Rücktritt durch den Reisenden und Ersatzteilnehmer
5.1. Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Im Interesse des Reisenden (Beweissicherung) und zur Vermeidung von Missverständnissen sollte der
Rücktritt schriftlich erklärt werden. Die Erklärung wird an dem Tag wirksam, an dem sie bei ElchFerien eingeht.
5.2. Für die entstandenen Aufwendungen bei den getroffenen Reisevorkehrungen verlangt ElchFerien Ersatz. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte
Aufwendungen und eine eventuell anderweitige Verwertung der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Die Kosten, die für den Reisenden in der Regel beim Rücktritt oder bei
Umbuchung entstehen, sind der untenstehenden Tabelle zu entnehmen. Es bleibt dem Reisenden unbenommen, ElchFerien gegenüber den Nachweis zu führen, dass im
Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder geringere Kosten entstanden sind, als die vom ElchFerien geforderte Pauschale. Rücktrittsgebühren sind bei
Mitteilung an ElchFerien jeweils gerechnet auf den Reisepreis fällig.
Es gelten folgende Stornosätze:
Bis 45. Tag vor Reiseantritt 25% des Reisepreises,
ab 44. Tag bis 22. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises,
ab 21. Tag vor Reiseantritt 80% des Reisepreises.
5.3. Die vorgenannten Regelungen (5.1 und 5.2) gelten entsprechend bei der Anmietung von Booten, sowie sonstigen Programmen.
5.4 Kurzfristige Buchungen und Last-Minute-Buchungen (Buchung und Anreise innerhalb von 4 Wochen) sind zu keinem Zeitpunkt nach Erhalt der Buchungsbestätigung kostenlos
stornierbar. Es gilt hier die Stornostaffel wie unter Punkt 5.2 abgedruckt.
6 Umbuchung
6.1. Auf Wunsch des Reisenden nimmt ElchFerien eine Änderung der Reiseanmeldung (Umbuchung) vor.
Hierfür erheben wir eine Pauschale von 25,00 Euro wegen der anfallenden Mehrkosten. Umbuchungen nach dem 45. Tag vor Reiseantritt können lediglich als Rücktritt mit
gleichzeitiger Neuanmeldung entgegengenommen werden. Soweit nichts anderes vereinbart wird, werden in diesem Fall Stornokosten entsprechend Punkt 5. berechnet.
6.2. Als Umbuchungen gelten Änderungen hinsichtlich des Reisetermins (nicht der Aufenthaltsdauer), des Reisezieles, des Ortes des Reiseantrittes, der Unterkunft oder der
Beförderung.
6.3. Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen sollten im Interesse des Reisenden und aus Beweisgründen in jedem Fall schriftlich erfolgen. Die daraus entstehenden
Gebühren sind sofort fällig.
6.4. Rücktritt des Reiseteilnehmers durch Nichtantritt der Reise. Dem Rücktritt steht der Fall gleich, dass ein Reiseteilnehmer aus Gründen, die ElchFerien nicht zu vertreten hat, die
Reise nicht antritt. Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am
jeweiligen Abflughafen, Abreiseort oder Zielort einfindet.
7 Kündigung/ Rücktritt durch ElchFerien
7.1. ElchFerien kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durch ElchFerien vom
Reisenden nachhaltig gestört wird oder wenn sich der Reisende in starkem Maß vertragswidrig verhält, so dass eine sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. ElchFerien
behält jedoch den Anspruch auf den Reisepreis. Evtl. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst. ElchFerien muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen
sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden, einschließlich evtl. Erstattungen durch
Leistungsträger.
7.2. ElchFerien kann bis 45 Tage vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für ElchFerien deshalb nicht
zumutbar ist, weil die ihm im Falle der Durchführung entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf die gebuchte Reise, bedeuten würden.
Ein Rücktrittsrecht besteht jedoch nur, wenn ElchFerien die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat oder wenn er die dazu führenden Umstände nachweisen kann und wenn
dem Reisenden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet worden ist.
7.3. Die Rücktrittserklärung wird dem Reisenden unverzüglich zugeleitet. Im Fall des Rücktritts ist der Reisende berechtigt, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise
zu verlangen, wenn ElchFerien in der Lage ist, eine solche ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.
7.4. Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach der Rücktrittserklärung durch ElchFerien diesem gegenüber geltend zu machen. Macht der Reisende von diesem Angebot
keinen Gebrauch, erhält er die eingezahlten Beträge unverzüglich zurück.
7.5. Leistet der Kunde die geschuldete Anzahlung oder den Restreisepreis innerhalb der vereinbarten Zeit nicht und gerät in Zahlungsverzug, kann ElchFerien nach vorheriger
Fristsetzung von dem Vertrag zurücktreten. ElchFerien ist dann berechtigt, eine pauschale Entschädigung in entsprechender Anwendung der Regelungen in Ziffer 5.2. fordern.
8. Bleibt frei
9 Kündigung aufgrund außergewöhnlicher Umstände
9.1. Die Kündigung des Reisevertrages ist für den Reisenden und für ElchFerien möglich, wenn die Durchführuleing der Reise durch höhere Gewalt (z.B. durch Krieg, innere
Unruhen, Naturkatastrophen etc.) erheblich beeinträchtigt, erschwert oder gefährdet wird.
9.2. ElchFerien zahlt dann den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück, kann jedoch für die erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen
eine angemessene Entschädigung verlangen.
9.3. Im Fall der Kündigung durch ElchFerien stehen dem Reisenden ebenfalls die in Ziffer 7.3. beschriebenen weiteren Rechte zu.
10 Gewährleistung
10.1. ElchFerien steht im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns ein für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der
Leistungsträger sowie für die Richtigkeit der Beschreibung, sofern ElchFerien nicht gemäß Ziffer 3.2. vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt hat.
10.2. Dem Reisenden stehen die Rechte nach den §§ 651 a ff. BGB zu, die zum besseren Verständnis mit eigenen Worten in verkürzter Fassung wiedergegeben werden.
10.3. Sollte die Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so kann der Reisende innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen.
10.4. Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, Schäden zu vermeiden bzw. gering zu halten und
ElchFerien unverzüglich zu benachrichtigen.
10.5. Die Benachrichtigung kann per Telefax, Telegramm, telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Sie ist konkret zu richten an:
ElchFerien GmbH
Weserstraße 19, D-47506 Neukirchen-Vluyn
Tel.: 0049-2845-941950
Montags bis freitags 09.00 - 18.00 Uhr
Samstags: 10.00 - 13.00 Uhr (außerhalb dieser Zeiten ist ein
Anrufbeantworter geschaltet, der täglich abgehört wird)
Fax: 0049-2845-941959
Email: [email protected]
unsere örtlichen Mitarbeiter, die am Anreisetag Samstag von 15:00 bis 22:00 Uhr und außerhalb der o.g. Geschäftszeiten unserer Zentrale in Notfällen erreichbar sind. Jeder Kunde
erhält mit seinen Reisepapieren die erforderlichen Telefonnummern unserer örtlichen Mitarbeiter.“
Bei schuldhafter Unterlassung der unverzüglichen Mängelanzeige entfällt eine Minderungs- oder Schadenersatzverpflichtung von ElchFerien. Die Kosten für die Unterrichtung
werden dem Reisenden bei berechtigtem Grund und Vorlage diesbezüglicher Belege erstattet.
10.6. ElchFerien kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. ElchFerien kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleich- oder
höherwertige Ersatzleistung erbracht wird.
10.7. Der Reisende kann nach Rückkehr von der Reise eine Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung), falls Leistungen nicht vertragsgemäß erbracht worden sind und
er es nicht schuldhaft unterlassen hat, den Mangel anzuzeigen. Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise im
mangelfreien Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde.
10.8. Wird die Reise in Folge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet ElchFerien innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der Reisende im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen des Reisevertrages - in seinem eigenen Interesse und aus Beweisgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung - kündigen. Der Reisende schuldet
ElchFerien den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.
11 Schadensersatz
Bei Vorliegen eines Mangels kann der Reisende unbeschadet der Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) oder Kündigung Schadensersatz verlangen, es sei denn, der Mangel
beruht auf einem Umstand, den ElchFerien nicht zu vertreten hat. Er kann Schadensersatz auch wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit verlangen, wenn die Reise vereitelt oder
erheblich beeinträchtigt worden ist.
12 Haftung
12.1 Die vertragliche und die deliktische Haftung von ElchFerien ist auf einen Betrag von 4.100,00 Euro beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden, der nicht in einer Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit besteht und
a)
weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b)
wenn ElchFerien für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung in den vorgenannten Fällen auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten
jeweils je Reisenden und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von dieser
Beschränkung unberührt.
12.2 ElchFerien haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die nicht durch ihn ausgeschrieben sind und die der Kunde im Zielgebiet bei Leistungsträgern
oder Dritten bucht und für die er an den Leistungsträger oder Dritte ein mit diesen vereinbartes Entgelt entrichtet (z. B. Ausflüge, Mietwagen, Ausstellungen usw.). Dies gilt nicht,
wenn und soweit für ein Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs-, oder Organisationspflichten von ElchFerien ursächlich geworden ist.
12.3 Ansprüche aus unerlaubter Handlung bleiben, soweit nicht ein Fall von Ziffer 12.1 vorliegt, unberührt.
12.4 Kommt der Kunde im Falle von Gepäckbeschädigungen, -verluste sowie -verspätungen seinen Obliegenheiten gem. Ziffer 11. dieser Bedingungen nicht nach, verliert er darauf
beruhende Ansprüche gegen ElchFerien gleich aus welchem Rechtsgrund, es sei denn, es wird ein Schaden wegen Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder wegen
vorsätzlichen und grob fahrlässigen Verhaltens von ElchFerien oder eines Erfüllungsgehilfen geltend gemacht.
12.5. Ein Schadensersatzanspruch gegen ElchFerien ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden
gesetzlichen Vorschriften, die auf die vom Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter
bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
12.6. Kommt ElchFerien bei Schiffsreisen die Stellung eines Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des
Binnenschifffahrtsgesetzes.
12.7. Für die Beförderung mit Fährschiffen gelten die Bedingungen der jeweiligen Fähr-Reederei, sofern die Beförderung nicht Teil des Leistungspaketes des Veranstalters ist. In
diesem Fall sind die ausführlichen Reisebedingungen von ElchFerien vorrangig maßgebend.
12.8. Einbeziehung der Geschäftsbedingungen von Leistungsträgern. Die Beförderung erfolgt auf der Grundlage der Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens, die auf
Wunsch zugänglich gemacht werden. Die Rechte und Pflichten von ElchFerien nach dem Reisevertragsgesetz und nach seinen allgemeinen Reisebedingungen werden durch die
Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens nicht eingeschränkt.
12.9. Die Beteiligung an Sport- und anderen Ferienaktivitäten muss der Reisende selbst verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge (auch Boote/Motoren) sollte der
Reisende vor Inanspruchnahme überprüfen. Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen und anderen Ferienaktivitäten auftreten, haftet ElchFerien nur, wenn ElchFerien ein
Verschulden trifft. ElchFerien empfiehlt den Abschluss einer Sport-Unfall-Versicherung.
12.10. ElchFerien haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die nicht durch ElchFerien ausgeschrieben sind und die der Kunde im Zielgebiet bei
Leistungsträgern oder Dritten bucht und für die er an den Leistungsträger oder Dritten ein mit diesem vereinbartes Entgelt entrichtet (z.B. Ausflüge, Mietwagen, Bootsmiete
unmittelbar beim Eigentümer oder Fremdveranstalter, Ausstellungen usw.). Dies gilt nicht, wenn und soweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungsoder Organisationspflichten von ElchFerien ursächlich geworden sind.
13. Geltendmachung von Ansprüchen und Verjährung
13.1. Ansprüche nach den §§ 651 c bis f BGB hat der Reiseteilnehmer innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise ausschließlich gegenüber
ElchFerien GmbH, Weserstraße 19, D-47506 Neukirchen-Vluyn, geltend zu machen.
Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Teilnehmer die Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte.
13.2. Ansprüche des Teilnehmers nach den §§ 651 c bis f BGB verjähren in einem Jahr. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
und für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
13.3. Ist der geschlossene Reisevertrag durch ein Reisebüro vermittelt worden, ist eine Anmeldung von Ansprüchen nach 13.1 gegenüber dem Reisebüro nicht ausreichend, um die
Frist in 13.1 zu wahren.
14 Reiseversicherungen
14.1. Bei Buchung eines Ferienhauses oder -appartements bzw. einer Ferienwohnung aus dem Ferienhauskatalog ist das „ElchFerien-Reiseschutz-Paket“ zu den auf den Seiten 147
bis 149 ersichtlichen Bedingungen und Preisen obligatorisch. Wünschen Sie nicht den vollen Versicherungsschutz aus diesem Paket, ist dies auf der Reiseanmeldung (bzw. Ihrer
Ferienhausbestellung) in der entsprechenden Rubrik besonders kenntlich zu machen. Die Einzelheiten des Versicherungsschutzes entnehmen Sie bitte den o.g. Seiten.
14.2. Eine Reisehaftpflichtversicherung, die durch den Reisenden verursachte Sach- und Personenschäden abdeckt, ist im Reisepreis enthalten. Schadensfälle sind umgehend
schriftlich zu melden bei:
MDT Makler der Touristik GmbH Assekuranzmakler, Daimlerstraße 1K, D 63303 Dreieich, Telefon: 0049 6103 / 70649-150, Fax: 0049 6103 / 70649-200, Email: [email protected]
Sie erhalten hier auf Anforderung auch die Versicherungsbedingungen zur Reisehaftpflichtversicherung.
14.3. Die Benutzung von Sportgeräten, insbesondere Booten und Motoren ist nicht versichert. Für Beschädigungen der Boote oder von Bootszubehör, die während der Mietzeit
eintreten, haftet der Reisende unmittelbar und im vollen Umfange gegenüber dem norwegischen Eigentümer.
15 Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
15.1. ElchFerien steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren
eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
15.2. Durch die Reiseausschreibung in den Katalogen und mit den Reiseunterlagen erhält der Reisende wesentliche Informationen über die notwendigen Formalitäten. Der Reisende
hat diese Informationen zu beachten und sich im Reisebüro weitergehend unterrichten zu lassen, ob für die Reise ein Reisepass erforderlich ist oder der Personalausweis genügt. Es
sollte auch darauf geachtet werden, dass der Reisepass oder der Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeitsdauer besitzt. Kinder können im Pass der mitreisenden
Eltern eingetragen werden. Für manche Länder wird ein separater Kinderpass benötigt.
15.3. Elchferien haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn er nicht ausdrücklich mit der
Besorgung beauftragt worden ist, es sei denn, dass er die Verzögerung zu vertreten hat. Zur Erlangung von Visa etc. bei den zuständigen Stellen muss der Reisende mit einem
ungefähren Zeitraum von etwa 8 Wochen rechnen.
15.4. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von
Rücktrittskosten, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschrift erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation
von ElchFerien bedingt sind.
15.5. Der Reisende sollte sich über Informations- und Impfschutz, sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; gegebenenfalls sollte ärztlicher Rat über Thromboseund andere Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern,
reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung, wird verwiesen.
16 Allgemeines
16.1. Alle Angaben in den Katalogen, im Internet sowie den einzelnen Angeboten und Bedingungen entsprechen den geltenden gesetzlichen Vorschriften und dem Stand vom
September 2008 und beziehen sich nur auf die Gültigkeit dieses Angebotes. Die Ungültigkeit eines Teils dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht.
16.2. Reisen in andere Länder sind manchmal mit Gefahren verbunden, die es zu Hause nicht gibt. Technische Einrichtungen entsprechen im Ausland nicht immer dem deutschen
Standard. Das gilt unter anderem für Gasboiler, Herde etc. Der Reisende sollte daher unbedingt eventuelle Hinweise für deren Benutzung beachten.
Auf unsere „Informationen zu Ihrem Norwegenurlaub“ (Seite 152) sowie Hinweise zu Buchung und Nutzungsbedingungen zu Booten (Seite 4) weisen wir besonders hin.
17 Besondere Hinweise
17.1. Die Endreinigung ist - wenn nicht anders angegeben - vom Mieter vorzunehmen. Bei unterlassener oder ungenügend vorgenommener Endreinigung werden dem Mieter die
hierdurch entstandenen zusätzlichen Kosten nachträglich in Rechnung gestellt oder werden mit einer zu hinterlegenden Kaution verrechnet.
17.2. Die angegebenen An- und Abreisetermine sind bindend.
17.3. Der Reisende verpflichtet sich, die Wohneinheit nebst Inventar und evtl. Gemeinschaftseinrichtungen pfleglich zu behandeln. Er ist außerdem verpflichtet, den während des
Aufenthaltes durch sein Verschulden oder das Verschulden seiner Begleiter und Gäste entstandenen Schaden zu ersetzen.
17.4. Bei der Übergabe des Ferienobjektes darf der Leistungsgeber für die vom Reisenden vor Ort zu zahlenden Nebenkosten und evtl. Schäden eine angemessene Kaution
verlangen. Die Rückzahlung der Kaution berührt etwaige Ansprüche des Hauseigentümers nicht. Sie enthält insbesondere keinen Verzicht auf Schadensersatzansprüche.
17.5. Die Position des Schlüsselübergebers am Ort ist in der Regel nicht die eines Betreuers oder Reiseleiters, der zum Handeln im Namen von ElchFerien befugt ist, so dass diese
Person nicht rechtsverbindlich handelt. Auch die Hausbesitzer sind nur für die eigenen Objekte verantwortlich und keine Vertragspartner der buchenden Kunden. Sie verfügen über
keine Kenntnis von Ausweichobjekten und somit können sie keine abschließenden Regelungen mit den Kunden vor Ort treffen.
17.6. Ferienobjekte sind im Allgemeinen ausschließlich für Urlaubszwecke gedacht, was sich auch in der Bauweise und Möblierung auswirkt. Das Bad und die Schlafräume sind
vielfach kleiner, die Betten anders als gewohnt. Vieles ist vorwiegend auf Zweckmäßigkeit ausgerichtet. Der Reisende sollte bedenken, dass in anderen Ländern deutsche
Bauvorschriften nicht gelten. So können Balkon- und Treppengeländer wesentlich niedriger, Treppen steiler, Fenster und Türen nicht der deutschen Industrienorm entsprechen. Auch
ist die Schallisolierung der Objekte nicht immer wie gewohnt, entspricht aber landestypischen Gegebenheiten, so dass der Schall- und Lärmschutz unterschiedlich sein kann.
17.7. Der Reisende, seine Begleiter und die von allen mitgeführten Sachen sind während des Aufenthaltes im Objekt nicht durch ElchFerien versichert.
17.10. Schäden im und am Ferienobjekt (nebst Zubehör / Booten usw.) müssen ElchFerien unverzüglich gemeldet werden.
18 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Zwischen Kunden und ElchFerien wird das Recht der Bundesrepublik Deutschland vereinbart. Klagen gegen ElchFerien sind an dessen Sitz zu erheben. Gerichtsstand für
Vollkaufleute wie für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder persönlichen
Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Sitz von ElchFerien Neukirchen-Vluyn = Amtsgericht Moers
19 Reiseveranstalter/Impressum
Reiseveranstalter: ElchFerien GmbH
Weserstraße 19,
D-47506 Neukirchen-Vluyn
Geschäftsführer: Michael Moers
Tel.: 0049-2845-941950
Montags bis freitags 09.00 - 18.00 Uhr
Samstags: 10.00 - 13.00 Uhr (außerhalb dieser Zeiten ist ein Anrufbeantworter geschaltet, der täglich abgehört wird)
Fax: 0049-2845-941959 Email: [email protected]
Alle Angaben in diesen Bedingungen entsprechen dem Stand „Drucklegung Katalog“ im
September 2009.
Inhaltliche Fehler des Kataloges und des Internetinhaltes von ElchFerien
(Druckfehler und Irrtümer) vorbehalten.
B. Informationen zu Ihrem Norwegenurlaub
Angeln
Angeln ist wohl die ideale Freizeitbeschäftigung in Norwegen. In Norwegen gehört das fiske ( angeln ) zum Volkssport, der von nahezu allen Norwegern ausgeübt wird.
Es gibt wohl keine andere Tätigkeit die sowohl entspannend als auch spannend zugleich ist. Norwegens Fjorde und Küstengewässer, aber auch die Binnenseen und
Flüsse sind fischreich. Die Möglichkeiten, jeden Tag selbst gefangenen Fisch auf den Tisch zu bringen, sind einfach ideal. Auch der ungeübte Angler fängt hier seinen
Fisch.
Für das Angeln in Fjorden und Küstengewässern bedarf es keiner Erlaubnis. Lediglich für das Angeln in Binnengewässern braucht man:
1. die staatliche Angellizenz
Sie ist gegen geringe Gebühr erhältlich in allen Postämtern ( Post )
2. Erlaubnis des Eigentümers
Auskünfte und Angelscheine erhalten Sie auch in den örtlichen Touristenbüros ( Turistkontor )
Ärztliche Versorgung In jedem größeren Ort gibt es Ärzte aller Fachbereiche. Anders als in Deutschland müssen Behandlungen zurzeit bar bezahlt werden. Dies gilt
auch für die Norweger. Ihnen entstehende Kosten können Sie bei Ihrer Krankenkasse geltend machen. Eine spezielle Reisekrankenversicherung ( die Sie für ca. € 10.p.P. bei jeder Versicherung abschließen können ) ist jedoch empfehlenswert.
Autos, Straßen, Benzin
Das Autofahren in Norwegen ist schon etwas Besonderes. Kilometerfressen wie auf den deutschen Autobahnen ist nicht möglich. Alle größeren Straßen (die mit ENummern) sind gut ausgebaut. Nebenstrecken sind z.T. so schmal, dass bei entgegenkommendem Verkehr zurückgesetzt werden muss. Alle Straßen haben jedoch
eines gemeinsam: sie führen immer an grandioser, nahezu unberührter Natur vorbei. Eindrucksvolle Berge, große Wälder, klare Seen, Flüsse mit tosenden
Wasserfällen, grüne Täler mit bunten Blumenwiesen -ideale Fotomotive- lassen die Fahrt durch dieses herrliche Land zu einem unvergesslichen Erlebnis werden. Auch
tagsüber muss mit Abblendlicht gefahren werden. Es empfiehlt sich, die Geschwindigkeitsbegrenzungen und die Promillegrenze einzuhalten, da die norw. Polizei (Politi)
gerne kontrolliert.
Baden
Trotz der langen Küstenlinie (ca. 21000 km) und unzähliger Binnenseen unterschiedlicher Größe, findet man in Norwegen nur wenige Sandstrände. Meist handelt es
sich um Küsten- und Seeufer mit Sand/Kiesböden, Wiesen, Fels oder Steinen. Geeignete Bademöglichkeiten sind fast überall zu finden.
Boote/Motoren
Die Beschreibungen der Boote und Motoren zu den einzelnen Objekten stellen die Situation bei Drucklegung des Kataloges dar. Es kann unter Umständen vorkommen,
dass aufgrund von Beschädigungen oder Neuanschaffung andere Boote und Motoren zur Verfügung stehen, als in der Beschreibung angegeben. Hierauf haben wir
keinen Einfluss. Eine Gewährleistung durch ElchFerien besteht in diesem Falle nicht, jedoch sind wir im Falle von Störungen bemüht, diese im Interesse der Mieter zu
beheben. Bitte bedenken Sie, dass auch in Norwegen, bedingt durch Feiertage oder Wochenenden, diesbezüglich Verzögerungen entstehen können. Im Bedarfsfalle
behalten wir uns generell eine Reaktionszeit von 24 Stunden vor. Die Benutzung der Boote geschieht immer auf eigene Gefahr und Sie als Mieter haften für
Beschädigungen und Verluste. Nehmen Sie bei Bootstouren immer Schwimmwesten mit (seit 1995 Pflicht) und folgen Sie unbedingt den Ratschlägen Einheimischer,
denn sie kennen sich aus und wissen, wann es nicht ratsam ist, mit dem Boot auf das Meer hinauszufahren. Achten Sie bei Benutzung von 2-Takt-Bootsmotoren immer
auf das richtige Benzin-Öl-Gemisch. Für das Betanken der Boote trägt üblicherweise der Mieter selbst Verantwortung.
Ab 01.05.2010 benötigen alle Personen, die nach dem 01.01.1980 geboren wurden und ein Boot mit einer Motorisierung über 25 PS und/oder größer als 8 Meter
steuern, einen Bootsführerschein.
Einreisebestimmungen
Für die Einreise nach Norwegen ist gültiger Personalausweis oder Reisepass erforderlich. Kinder bis zu 16 Jahren benötigen einen Kinderausweis (ab 10 Jahren mit
Bild).
Ferienhäuser
Ferienhaus-Urlaub - die wohl schönste Form in Norwegen Urlaub zu verbringen!
Familien, Angler, Wanderer, Naturliebhaber finden in diesem wunderschönen Land ideale Voraussetzungen, ihren Hobbys nachzugehen.
Ein Ferienhaus in herrlicher Natur, am malerischen Fjord, am idyllischen See oder in einsamer, grandioser Berglandschaft bietet wunderschöne Urlaubsmöglichkeiten.
Bei unserem Angebot handelt sich um private Ferienhäuser die nach dem persönlichen Geschmack der Hausbesitzer eingerichtet und ausgestattet sind. Diese ist
nicht mit gewerblichen professionellen Ferienhäusern zu vergleichen, die oftmals trotz einfacherer, unpersönlicher Ausstattung viel teurer sind. ElchFerien hat auf die
Einrichtung und Ausstattung nur geringen Einfluss. SAT-Anlagen können nicht immer deutsche Programme empfangen. Alle Häuser und Wohnungen werden von uns
besichtigt. Viele Ferienhäuser werden schon seit Jahren, in Zeiten in denen diese nicht von den Eigentümern benutzt werden, an Urlaubsgäste vermietet, manche
kommen neu hinzu. Bedenken Sie, dass Ihr Vermieter kein gelernter Hotelier ist, sondern er Ihnen sein Ferienhaus, so wie er es selbst benutzt, zur Verfügung stellt. Alle
Objekte unterscheiden sich voneinander nach Lage, Bauweise und Alter. Die Anmietung eines privaten Ferienhauses ist wohl die preislich günstigste Form einen
schönen Urlaub in Norwegen zu verleben, jedoch ist dieser nicht mit einem durchorganisierten Pauschal-Hotelurlaub zu vergleichen. Sollte es sein, dass Sie bei Ihrer
Ankunft ein nicht nach Ihren Vorstellungen gesäubertes Haus vorfinden, so bedenken Sie bitte, dass Vormieter, aber auch der Besitzer eventuell andere Maßstäbe
anlegen. Wie gesagt: es handelt sich um private Ferienhäuser die keiner Norm unterliegen. Bei geringfügiger Unsauberkeit ist es Ihnen zuzumuten, das Ferienobjekt
nach Ihren Vorstellungen zu reinigen. Es kann immer passieren, dass man in der Küche ein paar Brotkrümel, Staub unter dem Bett oder eine tote Fliege auf dem
Fensterbrett findet.
Bei nachweislich unzumutbarer, großer Unsauberkeit setzen Sie sich bitte direkt mit dem Besitzer, und wenn dieser nicht erreichbar ist, sofort mit uns in Verbindung.
a.) Beachten Sie bitte, dass die Grundstücke am Haus oftmals genauso urwüchsig sind, wie die sie umgebende Natur. Die Strassen und Wege sind in der
norwegischen Küstenregion entlang der Ufer von Fjorden und Ufern gebaut. Somit liegen die meisten Ferienhäuser in den Küstenregionen an Wegen und Strassen.
Oftmals muss zum erreichen des Bootsplatzes ein Weg oder eine Strasse überquert werden.
b.) Die Fußwege zu den Häusern oder Bootsplätzen sind teilweise steil und unbefestigt. Nach Regenfällen kann es vorkommen, dass die Wege aufgeweicht und
rutschig sind.
c.) Die im Katalog angegebene Wohnfläche kann sich über mehrere Etagen erstrecken. Die angegebene max. Personenanzahl im Katalog bezieht sich immer auf die
maximal nutzbaren Schlafmöglichkeiten. Bitte wägen Sie ab ob die angegebene Personenzahl mit Ihren Wünschen hinsichtlich der Größe des Objektes übereinstimmt.
Bei älteren Häusern finden Sie eventuell schmale, steile Treppen (ohne Geländer) vor und Räume oder Türen können niedriger sein, als Sie es von zu Hause gewohnt
sind. Schlafräume sind oft unter dem Dach zu finden. die Betten in Dachschrägen aufgestellt oder fest eingebaut. Fenster sind teilweise Kippfenster oder nicht zu öffnen.
d.) Schlafzimmer „deutschen Standards“ findet man selten. Schlafzimmer können auch hintereinander liegen, d.h. zum Erreichen des hinteren Schlafraumes müssen die
davor liegenden durchschritten werden oder sie sind nur durch einen Vorhang getrennt .Oftmals sind die Schlafzimmer klein und z .T. fensterlos; sind die Betten
schmaler und kürzer. Einfache Lattenroste und Schaumstoffmatratzen sind üblich. Kopfkissen, Decken und Matratzen werden in Abständen gereinigt, jedoch können
verständlicherweise nicht nach jedem Gast neu angeschafft oder grundgereinigt werden. Wie in jedem Hotel, schlafen Sie hier in Betten, die auch vorher schon von
anderen Gästen benutzt wurden. Unterschied: Im Hotel sind die Betten bei Einzug frisch bezogen, eine Tätigkeit die Sie bei Einzug in Ihr Ferienhaus selbst erledigen
müssen. Auch nach erfolgter Reinigung des Bettzeuges kann nicht ausgeschlossen werden, dass man hier und da einen Fleck oder Rand auf dem Bettzeug feststellt.
Empfindlichen Gästen raten wir eigene Decken und Kopfkissen mitzunehmen.
e.) Bäder sind oft nicht nach „deutschem Standard“ und sind zum Teil sehr einfach eingerichtet. Manchmal fehlen Steckdosen für Föhn oder Rasierapparat, Ablagen und
Haken. In älteren Häusern oder Rorbu /Bootshäuser) können sich Duschen oder Bäder in Anbauten, Kellern befinden. Aufgrund gesetzlicher Umweltbestimmungen
findet man in einigen, meist in fantastischer Alleinlage gelegenen und komfortabel ausgestatteten Ferienhäusern keine Dusche oder WC. Als Alternative zum WC haben
sich in Norwegen Biotoiletten bewährt . Bad kann ein kleiner Raum mit Waschbecken oder -schüssel sein. Ablagen, Haken und Steckdosen fehlen oftmals. Die
Wasserversorgung kann insbesondere bei längerer Trockenheit unterbrochen sein, Brunnen und Zisternen können versiegen. Besonders nach starken Regenfällen
kann das Wasser aus Brunnen und Zisternen eingetrübt sein. in diesen Fällen ist Trinkwasser vom Kaufmann, an Tankstellen oder aus den meist klaren und sauberen
Seen und Flüssen zu holen. Bitte gehen Sie im Falle von Trockenheit sparsam mit Trinkwasser um. Im Winter kann es vorkommen, das die Wasserleitungen, die zu
den Häusern führen, einfrieren.
f.) Küchen sind in den seltensten Fällen exklusive „Einbaumodelle“ sondern oftmals einfach, aber mit dem Notwendigen ausgestattet. Töpfe sind manchmal nicht in der
wünschenswerten Anzahl vorhanden. Es hat sich auch bewährt eventuell eine gute Pfanne von zu Hause mitzunehmen.
g.) Für Kleiderschränke wird in norwegischen Ferienhäusern meist nicht allzu viel Platz verschenkt und sind meistens nicht ausreichend oder überhaupt nicht
vorhanden. Vielfach findet man auch nur einfache Regale. Gartenmöbel können exklusive Modelle, aber auch einfache Holzstühle und -tische oder Campingmöbel sein.
h.) die norwegischen Küstengewässer(Fjorde/Schären) werden intensiv als Transportwege (Personenbeförderung, Gütertransport) und natürliche Häfen genutzt. Es ist
somit überall mit vor Anker liegenden Schiffen und Plattformen zu rechnen, von denen auch Geräusch- oder Geruchbelästigungen aus gehen können. Elch Ferien und
Vermieter haben hierauf keinen Einfluss.
i.) Bitte bedenken Sie, dass auch während Ihres Urlaubes der Alltag für die Norweger weiter geht. Rechnen Sie damit, dass auch in der unmittelbaren Nähe Ihres
Ferienhauses eine Straße repariert oder ein neues Haus gebaut wird. Hier kann es zu Geräuschbelästigungen, z.B. Baggertätigkeit, Sprengungen, Sägearbeiten,
Hämmern etc. kommen. Dies ist für uns und den Vermieter nicht vorhersehbar. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Reklamationen betreffend Geräusch- oder
sonstiger Belästigungen ausgeschlossen sind.
j.) Bitte sorgen Sie vor Ihrer Heimreise für die Entsorgung Ihres Abfalls. Anders als Zuhause können die Mülltonnen /Abfallcontainer schon mal am Eingang des Dorfes
oder an der nächsten Hauptstraße stehen und nicht direkt vor Ihrem Ferienhaus. Sie müssen also zu Fuß/per PKW Ihren Müll zu dem Container transportieren und ihn
dort entsorgen. Bitte machen Sie nicht den Objekteigentümer für die Entsorgung Ihres Mülls verantwortlich, aber fragen Sie ihn bei Ankunft, wo sich der Container
befindet!
Bedenken Sie bitte: Sie fahren in ein anderes Land, Sie sind hier Gast! Norweger haben nicht die deutsche Mentalität! Dies sollte unbedingt berücksichtigt werden.
Uns Deutschen wird nachgesagt, wir seien “perfekt” und alles muss nach unseren Maßstäben ausgerichtet sein. Norweger sehen das aber ganz anders. Es sind
durchweg liebenswerte Menschen, denen es am Herzen liegt, Ihnen einen wunderschönen Ferienaufenthalt zu vermitteln. Alle vorgenannten typisch norwegischen
Besonderheiten sind als normal zu betrachten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Reklamationen hierzu ausgeschlossen sind.
Fahren Sie nicht mit falschen Vorstellungen nach Norwegen - Sie ersparen sich damit manche Enttäuschung. Im Zweifel fragen Sie bitte vor Buchung bei uns nach.
Wir sind bemüht, Ihnen alle auftretenden Fragen zu beantworten.
Die Hausbesitzer stellen Ihnen für Ihre Urlaubszeit ihr Eigentum , so wie sie es selbst nutzen, zur Verfügung und es sollte doch selbstverständlich sein, dass dieses
Eigentum pfleglich behandelt wird, im Interesse der Besitzer und der nachfolgenden Mieter.
Nicht alles kann perfekt sein. Machen Sie doch einfach Urlaub und sehen Sie nicht alles allzu eng! Genießen Sie das Land Norwegen mit seiner grandiosen Landschaft
in herrlicher Natur und den liebenswerten Menschen.
Geld
Die norw. Währung ist die Krone (NOK)
Haustiere
Ihre Lieblinge, Hund oder Katze, die bisher zu Hause bleiben mussten, können Sie nun auch in Ihren Urlaub mitnehmen. Die hierfür notwendigen Antragsformulare (M0472), die Sie bei der
Norwegischen Botschaft, Rauchstr. 1
D- 10787 Berlin. Tel. 030-505050
anfordern können, enthalten alle Bestimmungen, die bei der Einfuhr von Haustieren zu beachten sind.
Maut
Für die Benutzung einiger Straßen, sowie für Tunnel/Brücken wird eine Benutzungsgebühr erhoben. Bitte nutzen Sie die Seite www.autopass.no, um sich vor Anreise
über die aktuellen Mautstationen und Gebühren zu informieren!
Alles durchgelesen? Bitte beachten Sie, dass diese Informationen bei Buchung Bestandteil des Reisevertrages sind.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte telefonisch an unser Büro:
0049 (0) 2845-941950
Email: [email protected]