Preisliste FH 2014

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Preisliste FH 2014
PREISLISTE 2014
• seit 1875 •
WIR SIND FÜR SIE DA!
Verkaufsleitung Verkaufsberatung Innendienst
Herr Eckstein
Telefon (03 66 94) 40-2 00
Telefax (03 66 94) 40-2 99
Frau Wittke
Telefon (03 66 94) 40-2 10
Telefax (03 66 94) 40-2 99
Frau Hemmann
Telefon (03 66 94) 40-2 13
Telefax (03 66 94) 40-2 99
Verkaufsberatung Außendienst
Ostthüringen/Jena
Burgenlandkreis
Westthüringen (A9)/
Hessen
Bayern/Sachsen/Thüringen
(Saalfeld/Rudolstadt/Triptis)
Sachsen/Anhalt
Herr Fischer
Telefon (03 66 94) 40-2 11
Telefax (03 66 94) 40-2 99
Funk (01 51) 14 82 36 12
Herr Hanke
Telefon (03 66 94) 40-2 12
Telefax (03 66 94) 40-2 99
Funk (01 60) 96 97 66 98
Herr Scheffel
Telefon (03 65) 4 20 10 48
Telefax (03 65) 8 30 84 06
Funk (01 51) 14 82 36 13
Herr Eckstein
Telefon (03 66 94) 40-2 00
Telefax (03 66 94) 40-2 99
Funk (01 51) 14 82 36 10
Frau Rätzsch
Telefon (03 66 94) 40-2 21
Telefax (03 66 94) 40-2 29
Frau Schneider
Telefon (03 66 94) 40-2 21
Telefax (03 66 94) 40-2 29
Versanddisposition und Logistik
Frau Schüler
Telefon (03 66 94) 40-2 21
Telefax (03 66 94) 40-2 29
Betonlabor
Betonschutzwände Mischanlage
Herr Ulitzsch
Telefon (03 66 94) 40-1 60
Telefax (03 66 94) 40-1 69
Funk (01 51) 14 82 36 17
Öffnungszeiten:
Frau Zelsmann
Telefon (03 66 94) 40-2 21
Telefax (03 66 94) 40-2 29
Herr Werner
Telefon (03 66 94) 40-1 41
Telefax (03 66 94) 40-1 49
Funk (01 51) 14 82 36 15
Herr Kärmer
Telefon (03 66 94) 40-1 62
Telefax (03 66 94) 40-1 68
Funk (01 70) 9 12 39 38
Januar/Februar
Mo – Fr
7.00 – 16.00 Uhr
März/Oktober
Mo – Fr
6.00 – 18.00 Uhr
November/Dezember Mo – Fr
7.00 – 16.00 Uhr
Betriebsferien 20.12.2014 – 11.01.2015
Werksverkauf (Sonderposten):
12. 04. 2014
7.30 – 12.00 Uhr
ÜBERSICHT
Gesteinskörnungen, Schüttgüter
Gesteinskörnungen nach EN 12620
Sonstige Sande und Kiese
Sand-Kies-Gemische
Splitte und Brechsand
Mineralgemische
Findlinge
Serviceangebot
Preiszuschläge für Lieferungen frei Baustelle
2
2
2
2
3
3
3
3
Beton und Mörtel
Transportbeton nach DIN EN 206 -1und DIN 1045-2
Estriche
Mörtel
Zulagen und Preise für Sonderleistungen
Betonpumpen und Verteilermasten
Schlauchpumpen
Sonderleistungen und Zuschläge
4
5
5
6
7
7
7
Betonschutzwände
Schwergewichtswand
8
9
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Transportbeton
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Betonfördergeräten
47
50
52
Betonpflaster
Straßen- und Tiefbau
Garten- und Landschaftsbau
11
1
GESTEINSKÖRNUNGEN,
SCHÜTTGÜTER
1. Gesteinskörnungen nach EN 12620
Artikelnummer
Feine Gesteinskörnung
Grobe Gesteinskörnung
Grobe Gesteinskörnung
Grobe Gesteinskörnung
11010220
11010500
11010600
11010700
Körnung in mm
0
2
8
16
/
/
/
/
2
8
16
32
Preis in €/t
12,00
15,00
16,00
16,00
2. Sonstige Sande und Kiese
Artikelnummer
Schwemmsand
Spielsand
Rohsand
Promenadenkies
Rohrbettungsgemisch
Korngemisch, gesiebt
Korngemisch, ungesiebt
Fallschutzsand
Fallschutzkies
11010100
11010401
11020200
11010960
11010203
11040100
11060100
12010350
12010351
Körnung in mm
0
0
0
0
0
0
0
0
2
/
/
/
/
/
/
/
/
/
1
2
4
8
16
32
X
2
8
Preis in €/t
6,00
15,00
8,00
15,00
12,00
6,00
6,00
15,00
15,00
3. Sand-Kies-Gemische**
Artikelnummer
Korngemisch
Korngemisch
Korngemisch
11010403
11010803
11010950
Körnung in mm
Preis in €/t
0/ 8
0 / 16
0 / 32
15,00
15,00
15,00
Körnung in mm
Preis in €/t
0/ 2
2/ 3
2/ 5
5/ 8
8 / 11
2/ 5
0/ 5
20,00
20,00
20,00
20,00
20,00
20,00
20,00
Weitere Mischrezepturen auf Anfrage.
4. Splitte und Brechsand
Artikelnummer
Feine gebrochene Gesteinskörnung, Quarz
Feine gebrochene Gesteinskörnung, Quarz
Grobe gebrochene Gesteinskörnung, Quarz
Grobe gebrochene Gesteinskörnung, Quarz
Grobe gebrochene Gesteinskörnung, Quarz
Grobe gebrochene Gesteinskörnung, Diabas*
Pflasterbettungsgemisch, Diabas*/Quarz
Handelsware, Fremdüberwachung in
Verantwortung des Zulieferwerkes
** überprüft in Anlehnung an EN 12620
11030100
11010616
11030200
11030300
11030301
91010600
11030400
*
2
Preise in € zzgl. der gesetzlichen MwSt.
Gültig ab 1. März 2014. Alle vorherigen
Preislisten verlieren ihre Gültigkeit.
5. Mineralgemische
Artikelnummer
Mineralgemisch, gebrochen, Betonrecycling
Diabas-Frostschutzschicht*
12010206
12010100
Körnung in mm
Preis in €/t
0 / 45
0 / 45
12,00
19,00
6. Erde
Preis in €
Artikelnummer
Oberboden, gesiebt
11001100
10,00 je t
Service
Auf Wunsch werden die Schüttgüter auch im Big Bag abgefüllt und verladen.
Die Menge je Big Bag beträgt ca. 1t. Dafür werden 7,50 € Füllgebühr je Big Bag sowie eine Leihgebühr von 8,00 €/Stück
erhoben. Bei Rückgabe des Big Bag im unbeschädigten Zustand werden 1,00 € zurückvergütet.
Preiszuschläge für Lieferungen frei Baustelle – Preise in €/t
Zone
Sande + Kiese
1
Solo >10 t bis 17 t 6,65
Zug >17 t
2,75
2
3
4
5
6
7
8
9
10
7,85
4,10
9,65
5,45
11,35
6,75
13,90
8,85
17,65
11,30
21,00
13,65
26,00
15,90
30,90
17,65
30,10
22,00
Transportsätze für Anlieferung von Mindermengen – Preise in €/Tour
Mengen bis 5 t
Mengen > 5 t bis 10 t
44,10
77,70
66,15 88,20 110,25 132,30 199,50 231,00 264,60 309,75 362,25
99,75 120,75 147,00 178,50 220,50 267,75 330,75 399,00 498,75
Die sichere Zufahrt des bestellten LKW ist zu gewährleisten. Für zusätzliche Leistungen bzw. für die Überschreitung der Entladezeit
von max. 15 Minuten je Lastzug wird ein Satz von € 25,00 / 15 Minuten berechnet.
Für Europaletten werden 12,00 €/Stück und Werkspaletten 15,00 €/Stück berechnet. Durch uns zurückgeholte Paletten im nicht beschädigten Zustand
werden abzüglich einer Rückholgebühr von 1,00 €/Stück gutgeschrieben. Bei angemeldetem und vereinbartem Direkttausch erfolgt keine Hin- und Rückrechnung.
Palettengutschriften erfolgen nur, wenn ein entsprechendes Guthaben im Palettenkonto vorhanden ist. Palettenrückführungen eines Geschäftsjahres
sind bis spätestens 31.03 des Folgejahres möglich. Materialrücknahmen werden grundsätzlich nur für unbeschädigte Ware in ganzen Versandeinheiten
und nach Vorabsprache akzeptiert. Auftragsbezogen gefertigte Ware wird nicht zurückgenommen.
3
Transportbeton nach DIN EN 206-1
und DIN 1045-2
Estriche
Mörtel
WACHU
ER
NS
Lieferzeiten nach Absprache.
3
Alle Preise verstehen sich in € für 1 m verdichteten Frischbeton.
Die Preise sind Nettopreise. Die am Tage der Lieferung gültige Mehrwertsteuer wird gesondert in Rechnung gestellt. Allen Verkäufen liegen
ausdrücklich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.
Mit dem Erscheinen dieser Preisliste, gültig ab 1.3.2014, werden alle
bisherigen Preislisten ungültig.
TO
• TRA
N •
NG
ÜB
DIN EN 206-1
PORTBE
xi
Zertifiziert durch BÜV OST
Gefahrenhinweise:
• R 36/38 Reizt die Augen und die Haut!
• R 43
Sensibilisierung durch
Hautkontakt möglich!
Sicherheitsratschläge:
• S 24
Berührung mit der Haut
vermeiden!
• S 37
Geeignete Schutzhandschuhe
tragen!
Allgemeiner Betonbau
Expositionsklasse
Feuchtigkeitsklasse (AKR)
Betonsorte nach
DIN EN 206
Festigkeitsklasse
Konsistenzklasse
Größtkorn
Preis €/m3
WA
WA
WA
WA
WA
WA
WA
WA
WA
WA
WA
WA
WA
WA
WA
WA
WA
WA
WA
WA
WA
WA
23101301
23101402
23103305
23103406
23151212
23151301
23151402
23153305
23153406
23153208
23203305
23203406
23203208
23252301
23252402
23253303
23253404
23302305
23302406
23303307
23303408
23303238
C 8/10
C 8/10
C 8/10
C 8/10
C 12/15
C 12/15
C 12/15
C 12/15
C 12/15
C 12/15
C 16/20
C 16/20
C 16/20
C 20/25
C 20/25
C 20/25
C 20/25
C 25/30
C 25/30
C 25/30
C 25/30
C 25/30
C1
C1
F3
F3
C1
C1
C1
F3
F3
F3
F3
F3
F3
F2
F2
F3
F3
F2
F2
F3
F3
F3
16
32
16
32
8
16
32
16
32
8
16
32
8
16
32
16
32
16
32
16
32
8
82,—
81,—
89,—
87,—
93,—
85,—
83,—
96,—
94,—
105,—
98,—
96,—
107,—
96,—
94,—
98,—
96,—
101,—
99,—
102,—
100,—
115,—
Feuchtigkeitsklasse (AKR)
Betonsorte nach
DIN EN 206
Festigkeitsklasse
Konsistenzklasse
Größtkorn
Preis €/m3
23372301
23372402
23373303
23373404
23373238
23452301
23452402
23453303
23453404
23453205
C 30/37
C 30/37
C 30/37
C 30/37
C 30/37
C 35/45
C 35/45
C 35/45
C 35/45
C 35/45
F2
F2
F3
F3
F3
F2
F2
F3
F3
F3
16
32
16
32
8
16
32
16
32
8
109,—
106,—
110,—
108,—
135,—
116,—
114,—
118,—
116,—
150,—
X0
XC2
XC2
XC2
XC3
XC4/XF1/
XA1
Ingenieurbau
Expositionsklasse*
XC4/XF1
XD1
XM1
XA1
XF1, XC4, XA1
XD3
XM2/XF3/
XA3
XC4
XC4,XF3,XD3,XA2
* Expositionsklassen
WA
WA
WA
WA
WA
WA
WA
WA
WA
WA
XF, XA, XD, XM sind auf jeden Fall mit dem Lieferwerk abzustimmen.
Alle Angaben stellen nur Hinweise dar und sind ohne Gewähr.
4
Estriche*
Sorten
Nr.
Bezeichnung
Konsistenz
Sieblinienbereich
Größtkorn
Preis €/
m3
21201201
21202202
21301201
21302202
ZE 20
ZE 20
ZE 30
ZE 30
C1
F2
C1
F2
08
08
08
08
98,—
102,—
103,—
106,—
Mörtel chromatarm*, im Sinne der Branchenregelung und TRGS 613
auf Anfrage
* Estriche und Mörtel unterliegen nur der Eigenüberwachung des Herstellers.
Anforderungen und Eigenschaften aus Normen, Richtlinien und/oder Merkblättern können für diese Materialien nicht zu Grunde gelegt werden.
3
Selbstabholung: Frachtvergütung 5,00 € / m
Expositionsklassen für Beton nach DIN EN 206-1
Expositionsklassen
X0
XC
XD
XS
XF
XA
XM
Kein Korrosions- oder Angriffsrisiko
Korrosion, Karbonatisierung (4 Klassen)
Korrosion, Chloride (3 Klassen)
Korrosion, Chloride aus Meerwasser (3 Klassen)
Frostangriff mit und ohne Taumittel (4 Klassen)
Chemischer Angriff (3 Klassen)
Verschleiß (3 Klassen)
Beispiel für Bestimmung der Expositionsklasse von Beton nach DIN EN 206-1
5
Wir benötigen bei der Auftragserteilung:
1. Anschrift des Auftraggebers
2. Anschrift und Telefonnummer der Baustelle bzw. Entladestelle
3. Anfahrtsweg zur Baustelle bzw. Entladestelle
4. Genauer Liefertermin (Tag, Uhrzeit)
5. Benötigte Gesamtmenge
6. Entladeart (z.B. Kran, Pumpe, Direktentladung etc.)
7. Benötigte Menge pro Stunde, evtl. Dauer der Entladung
8. Verwendungszweck, Expositionsklassen, besondere Eigenschaften
Bei Bedarfsmengen > 50 m3 muss der Termin 2 Tage vor der Lieferung mit uns abgestimmt werden.
Abbestellungen oder Änderungen der Liefertermine teilen Sie uns bitte mindestens 24 Stunden vorher mit.
Bei Unterschreitung dieser Bestellfrist behalten wir uns vor, entstehende Kosten und Aufwendungen
an sie weiterzuleiten. Betone bereits beladener oder unterwegs befindlicher Fahrzeuge gehen zu Lasten
des Auftraggebers. Die projektierten Qualitätsparameter werden bei Liefermengen ab 1 m3 garantiert.
Liefermengen < 1 m3 entbinden uns jeglicher Gewährleistungen.
Fahrer sind nicht berechtigt, Bestellungen entgegenzunehmen.
Kurzfristige Bestellungen berechtigen nicht zur Berechnung der Wartezeit.
Für Lieferungen, die nicht normgerecht erfolgen, übernehmen wir keine Gewährleistung.
Betone für Ingenieur- und Spezialbau:
Stahlfaserbeton, Tresorbeton, Leichtbeton u.a. Sonderbetone
Preis und Lieferabstimmung auf Anfrage
Zulagen und Preise für Sonderleistungen
Zulagen für Spät-, Nacht-, Samstags-, Sonntags- und Feiertagslieferbereitschaft: Lieferungen nach Vereinbarung
Spät-/Nachtlieferung
von 18.00 bis 6.00 Uhr
samstags
von 6.00 bis 11.00 Uhr
ab Samstag 11.00 Uhr bis Sonntag 24.00 Uhr und Feiertage
je m3
je m3
je m3
10,00 €
10,00 €
nach Vereinbarung
Winterzulage
Außentemperaturunabhängig berechnen wir für alle Lieferungen
in der Zeit vom 15.11. bis 31.12. und vom 1.1. bis 15.3. eine Winterzulage von je m3
Liegt außerhalb dieser Zeit die Außentemperatur im Lieferwerk um 6.00 Uhr
unter 0° Celsius, berechnen wir für alle Lieferungen dieses Tages generell
Zuschlag für Warmbeton
je m3
je m3
10,00 €
10,00 €
auf Anfrage
Wartezeiten
Die Entladezeit beträgt pro m3 5 min. Bei Überschreitung berechnen wir je angefangene 10 min.
15,00 €
Zuschläge für Betonzusatzmittel
Fließmittel
Verzögerer
Quellmittel
(FM)
(VZ)
je kg
je kg
je kg
4,00 €
3,00 €
18,00 €
Zementzuschläge
Wechsel der Zementsorten
nach Vereinbarung
Mindermengenzuschlag
Frachtausgleich bei Anlieferung von unter 5 m3 - ausgenommen Restlieferung für die Differenz zwischen der abgerufenen Menge und 5 m3
je m3
20,00 €
Restbetonentsorgung
Rohrentladung bis max. 5 m Rohrlänge (Voraussetzung F3/GK16)
je m3
je m3
65,00 €
6,00 €
pro kg
pro kg
pro m3
29,50 €
2,50 €
5,50 €
Dosierungskosten für Zusatzstoffe
Kunststofffaser
Stahlfaser
Zusatzmittel
(Preis - vorbehaltlich Preisanpassung Stahl)
Betonpreis je 1,0 m3 ± 3%, vorbehaltlich Energie- und Zementpreiserhöhung
6
BETONPUMPEN
Mietpreise – in €
Reichhöhe bis
Schlauch Pumi/24 m
Grundpreis für An-/Abfahrt
100,00
Stundensatz von Ankunft – Abfahrt Baustelle
170,00
160,00
32 m
36 m
42 m
52 m
180,00
200,00
300,00
350,00
Preis pro Einsatz
Fördermengen
0,00 – 10,00 Ein
10,10 – 20,00 Ein
20,10 – 25,00 Ein
25,10 – 50,00 m3
50,10 – 100,00 m3
100,10 – 250,00 m3
über 250,00 m3
190,00
310,00
390,00
16,00
15,00
13,00
12,00
240,00
360,00
430,00
17,00
16,00
15,00
14,00
330,00
420,00
500,00
19,00
18,00
17,00
16,00
400,00
500,00
570,00
21,00
20,00
18,00
18,00
650,00
650,00
650,00
26,00
25,00
24,00
23,00
15,00
15,00
20,00
20,00
25,00
450,00
350,00
420,00
530,00
700,00
1000,00
190,00
200,00
250,00
300,00
370,00
450,00
Mindestfördermenge m3/Stunde
(bei Unterschreitung erfolgt Mietzeitberechnung)
Der Mindestnutzungsbetrag
ist der Betrag der pro Einsatz mindestens zu zahlen
ist, ebenso der Grundpreis
und die vergebliche Anfahrt
netto.
Mindestnutzungsbetrag
Stundensatzberechnung
(von Ankunft bis Abfahrt)
auch bei Wartezeit
Stundenberechnung erfolgt von Ankunft bis Abfahrt von der Baustelle
Sonderleistungen und Zuschläge
Schlauch Pumi/24 m
32 m
36 m
42 m
52 m
Reduzierung
Stk.
30,00
30,00
30,00
30,00
30,00
30,00
Standortwechsel auf der Baustelle
Stk.
70,00
70,00
80,00
100,00
170,00
250,00
Keine Reinigung am Einsatzort
Ein
170,00
190,00
200,00
220,00
240,00
280,00
Schwer- / B 55- / Stahlfaserbeton
m3
5,00
5,00
5,00
5,00
5,00
5,00
Rohr/Schlauchleitung (je verlegtem Meter)
lfm
5,00
5,00
5,00
5,00
5,00
5,00
Transport Rohr/Schlauch > 30 lfm
Std.
60,00
60,00
60,00
60,00
60,00
60,00
Ohne Hilfspersonal Rohr/Schlauch
lfm
2,50
2,50
2,50
2,50
2,50
2,50
Spätzuschlag nach 17.00 Uhr
Std.
15,00
15,00
15,00
15,00
15,00
15,00
Samstagzuschlag
Std.
15,00
15,00
15,00
15,00
15,00
15,00
Sonn- / Feiertagzuschlag
Std.
60,00
60,00
60,00
60,00
60,00
60,00
Vergebliche Anfahrt oder
zu kurzfristige Absage (< 24 Std.)
Ein
450,00
350,00
420,00
530,00
700,00
1000,00
Kosten für Schwerlastgenehmigung
Ein
410,00
Bemerkungen
Der Pumpeinsatz setzt folgende bauseitige Leistungen voraus:
A Einwandfreier, tragfähiger Zufahrtsweg und Aufstellungsort (gemäß umseitigen Bedingungen).
B Genügend Hilfskräfte zum Auf- und Abbau
von Rohrleitungen.
C Bei Rohrverlegung:
Bereitstellung von Zement und eines Behälters zum
Herstellen einer Schmiermischung oder Zementschlempe
zum Anpumpen.
D Möglichkeit zum Reinigen der Rohrleitungen
auf der Baustelle.
Im Spritzbereich der Pumpe und des Reinigungsplatzes
dürfen keine Fahrzeuge oder sonstige gefährdete Teile
abgestellt sein.
G Bei steigenden Energiekosten behalten wir uns vor,
dies weiterzugeben.
E Wartezeiten auf der Baustelle werden zum o.a.
Stundenmietsatz abgerechnet.
I
F Baustellenbesichtigung durch einen unserer Mitarbeiter
im Auftragsfalle kostenlos, andernfalls Berechnung.
H Alle Arbeiten sind reine Dienstleistungen. Die Preise
verstehen sich daher netto (d.h. kein Skontoabzug).
Mindestbindemittelgehalt für pumpfähigen Beton
260 kg/cbm ab C12/15 bewehrt.
Mindestbindemittelgehalt für Rohr- und Schlauchleitungen
350 kg/cbm ab C25/30; Schlauchleitungen DN 65
nur 16 mm Größtkorn.
Angaben zu Sicherheitsabständen, Anforderungen an den Aufstellort
und technische Daten finden Sie auf unserer Internetseite.
www.fritz-herrmann.de
7
Betonschutzwand-Fertigteile
BSWF „SYSTEM SPENGLER“®
„EASI-SET®/J-J Hooks™“
Formen
Typ 81/1-seitig
Typ 81+4…12/1-seitig
Typ 81+4/1-seitig
15
15
15
25,5
25,5
81,0
30,0
FOK 25,5
FOK
85,0
29,5
25,5
81 30,0
FOK
4,0
47
15
25,5
81 30,0
Typ 81/2-seitig
93,0
81,0
30,0
FOK 25,5
37,5
12,0
61
48
49
Höhe:
Länge:
Breite:
Gewicht:
81 cm
350 cm
47 cm
ca. 1,800 t
Typ 115/1-seitig
Höhe ab FOK:
81 cm
Sockel:
4 cm
Fertigteilhöhe:
85 cm
Länge:
350 cm
Breite:
ca. 48 cm
Gewicht:
ca. 1,950 t
Höhe ab FOK:
81 cm
Sockel:
12 cm
Fertigteilhöhe:
93 cm
Länge:
350 cm
Breite:
ca. 49 cm
Gewicht:
ca. 2,250 t
Typ 115+4…12/1-seitig
Typ 115/2-seitig
15
15
115,0
30,0
115
81 cm
350 cm
61 cm
ca. 2,000 t
15
42,5
42,5
42,5
Höhe:
Länge:
Breite:
Gewicht:
30,0
119,0
115,0
30,0
42,5
42,5
42,5
FOK
FOK
FOK
4,0
54
Höhe:
Länge:
Breite:
Gewicht:
68
55
115 cm
350 cm
54 cm
ca. 2,270 t
Höhe ab FOK:
115 cm
Sockel:
4 cm
Fertigteilhöhe:
119 cm
Länge:
350 cm
Breite:
ca. 55 cm
Gewicht:
ca. 2,900 t
Höhe:
Länge:
Breite:
Gewicht:
115 cm
350 cm
68 cm
ca. 3,000 t
Anprallgeprüft gemäß EN 1317-2 (Rückhaltesysteme an Straßen).
Entspricht der TL-BSWF und den Forderungen der RPS 2009, geprüft nach DIN EN 1317-2.
Anwendbar nach ZTV-SA und ZTV-PS.
Mit BASt-Prüfungen. CE-zertifiziert nach DIN EN 1317-5.
Gelistet in Einsatzfreigabeliste der BASt.
Mit Frost- und Tausalzprüfung.
Keine zusätzlichen Verbindungsteile erforderlich.
BSWF „Sytem Spengler“® – für den Festeinbau sowie das zweiseitige Element für Baustellen- und Verkehrssicherungen im mobilen Einsatz.
Fremdüberwacht durch die
MFPA Weimar, Betonprüfstelle Apolda
8
Preise in € zzgl. der gesetzlichen MwSt.
Gültig ab 1. März 2014. Alle vorherigen
Preislisten verlieren ihre Gültigkeit.
SCHWERGEWICHTSWAND
Elemente
Die Elemente ermöglichen die Gestaltung von Schwergewichtswänden,
die als Schutz- oder Stützwände für Lagerboxen, Flachsilos u.a. eingesetzt werden können.
Die Elemente (C20/25 oder entsprechend Expositionsklasse nach DIN EN 206-1)
basieren auf einem Raster von 600 mm:
Länge 1 =
Breite
=
Höhe
=
600 mm
600 mm
600 mm
Länge 2 = 1200 mm
Breite
= 600 mm
Höhe
= 600 mm
Länge 3 = 1800 mm
Breite
= 600 mm
Höhe
= 600 mm
Die Elemente werden im Verband versetzt. In einem Raster von 600 mm sind vertikale Öffnungen mittig angeordnet,
die eine Verdübelung der Elemente ermöglichen.
Diese Verdübelung erfolgt mit: Bewehrungsstahl BSt 500S
_ C 30/35
Vergussmörtel >
Für jeden Anwendungsfall ist eine statische Beurteilung erforderlich.
Der Einfluss einiger Faktoren auf die Tragfähigkeit der Schwergewichtswand ist zu beachten:
■ Grundprinzipgestaltung
■ Art des Schüttgutes
(z.B. Kies, Sand, Schotter, Schrott, Kompost, Silage, Getreide)
■ Baugrundverhältnisse
■ Schüttwinkel an der Oberfläche
■ Windlastbewertung
Fremdüberwacht durch die
MFPA Weimar, Betonprüfstelle Apolda
Preise in € zzgl. der gesetzlichen MwSt.
Gültig ab 1. März 2014. Alle vorherigen
Preislisten verlieren ihre Gültigkeit.
9
10
ÜBERSICHT
Betonpflaster / Betonsteinsysteme
Verbund-/Rechteckpflaster
12
Doppelverbund · Allverbund · Rechteck
Serie QUARTIERAS®
Serie RUSTIKAL
Serie QUIETARA® / Via Herrmann
Serie ANTIK
Ökologische Verlegesysteme
14
16
18
20
22
„Grünes As“ · Oktagon · Quartieras-NERA · Rasengitterstein · Quietara® Drain · Abstandhalter
Straßen- und Tiefbauelemente
Bordsteine
Tief- und Rasenborde
Rinnen- und Muldensteine
24
26
28
Garten- und Landschaftsbauelemente
Palisaden
30
Verbundpalisaden · Rechteckpalisaden
Hangbefestigungen
32
Florstein · Multiflorstein · Riegelstein
Garten-, Terrassen- und Gehwegplatten, Mauerabdeckungen
Stufen
34
36
Stadtmöbel
Blumentröge, Poller, Abfallsammler, Fahrradständer
Universalelemente
38
40
Technische Hinweise zur Lieferung von Betonprodukten für den Straßen-, Landschafts- und Gartenbau
Technische Hinweise zum Einbau von Straßenbauerzeugnissen aus Beton
Qualitäts- und Verlegehinweise
Allgemeine Geschäftsbedingungen
42
44
45
47
11
Betonpflaster
VERBUND-/RECHTECKPFLASTER
Formen
Doppelverbund
1-4
5+7
6+8
Maße, Liefer- und Gewichtsangaben
Stück
je m2
1
2
3
4
5
6
7
8
Doppelverbund Normalstein mit Fase
Doppelverbund Normalstein Microfase
Doppelverbund Normalstein mit Fase
Doppelverbund Normalstein Microfase
Doppelverbund Halbstein Microfase
Doppelverbund Randstein Microfase
Doppelverbund Halbstein Microfase*
Doppelverbund Randstein Microfase*
35
35
35
35
70
39
70
39
Höhe
in mm
Anzahl der Steine
je Lage
je Paket
80
80
100
100
80
80
100
100
36
36
36
36
72
42
36
24
288
288
288
288
576
336
288
192
Paketinhalt
ca. in m2
Paketgewicht
ca. in t
Lieferung
auf Paletten
8,1
8,1
8,1
8,1
8,1
8,6
1,5
1,5
1,9
1,9
1,5
1,6
9,04
2,1
auf Wunsch
auf Wunsch
auf Wunsch
auf Wunsch
Werkspalette
Werkspalette
Werkspalette
Werkspalette
Transportkosten – Preise in €/m2
Zone
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
Solo
Zug
Solo
Zug
Solo
Zug
1,12
0,67
1,49
0,89
1,87
1,11
1,35
0,85
1,80
1,13
2,25
1,42
1,65
1,02
2,20
1,36
2,75
1,70
1,94
1,17
2,58
1,57
3,23
1,96
2,38
1,53
3,18
2,03
3,97
2,54
2,98
1,85
3,97
2,47
4,96
3,08
3,58
2,27
4,77
3,02
5,96
3,78
4,47
2,71
5,96
3,62
7,45
4,52
5,36
3,19
7,15
4,26
8,93
5,32
6,70
3,73
8,94
4,97
11,17
6,21
Transportkosten für Anlieferung von
Mindermengen < 10 t – Preise in €/Tour
77,70
99,75
120,75
147,00
178,50
220,50
267,75
330,75
399,00
498,75
Frachtzuschlag für Restlieferung
25,00
35,00
45,00
55,00
70,00
85,00
100,00
115,00
130,00
150,00
Steinhöhe
60 mm
Steinhöhe
80 mm
Steinhöhe
100 mm
Lieferservice und Verladung
Die Lieferungen erfolgen mit Kranfahrzeugen. Die ausgewiesenen Transportsätze gelten incl. Entladung an einer Stelle. Zusätzliche Leistungen wie
Umladen sowie mehr Entladestellen werden mit 50,-€ je Stunde Aufwand berechnet. Die sichere Zufahrt des bestellten LKW ist zu gewährleisten.
Für die Überschreitung der Entladezeit von max. 1 Stunde sowie das Umladen von Hängerzügen wird ein Stundensatz von 50 € berechnet.
Der Versand von Produkten mit gestrahlten und gestockten Oberflächen erfolgt grundsätzlich auf Paletten. Auf Wunsch werden die Produkte, die
nicht auf Paletten verkauft werden, ebenfalls auf Euro - oder Werkspaletten geliefert. Für Europaletten werden 12,00 € / Stück und Werkspaletten
15,00 €/ Stück berechnet. Durch uns zurückgeholte Paletten im nicht beschädigten Zustand werden abzüglich einer Rückholgebühr von 1 €/ Stück
gutgeschrieben. Bei angemeldetem und vereinbartem Direkttausch erfolgt keine Hin- und Rückrechnung. Palettengutschriften erfolgen nur, wenn
ein entsprechendes Guthaben im Palettenkonto vorhanden ist. Palettenrückführungen eines Geschäftsjahres sind bis spätestens 31.03. des Folgejahres möglich.
Materialrücknahmen werden grundsätzlich nur für unbeschädigte Ware in ganzen Versandeinheiten, originalverpackt und nach Vorabsprache akzeptiert. Auftragsbezogene Sonderanfertigungen werden nicht zurückgenommen. Nach Abzug von angefallenen Hin- und Rückfrachtkosten erfolgt eine Gutschrift von 80% des Warenwertes.
Für Lieferungen unter 10 t gelten die ausgewiesenen Frachtsätze für Mindermengen. Bei Ausladung von Zügen durch eine 2. und mehr Entladestellen werden 15,- €/Entladestelle, bei maximal 10 km zusätzlicher Fahrstrecke berechnet.
Für Restlieferungen an Baustellen (maximal einmal je Baustelle) gelten die ausgewiesenen Frachtzuschläge.
Für Kommissionierung von unvollständigen Verpackungseinheiten werden je Auftrag 8,- € berechnet. Die kleinste Versandeinheit ist eine Lage. Die
Kommissionierungszeit für verfügbare Produkte sind 2 Arbeitstage nach Bestelleingang.
Auftragsänderungswünsche nach maximal einem Arbeitstag werden mit 10,-€ Bearbeitungsgebühr bearbeitet.
Preise in € zzgl. der gesetzlichen MwSt.
Gültig ab 1. März 2014. Alle vorherigen
Preislisten verlieren ihre Gültigkeit.
12
Formen
Allverbund
1
2
3
Maße, Liefer- und Gewichtsangaben
Stück
je m2
Höhe
in mm
35
70
33
80
80
80
1 Allverbund Normalstein mit Fase
2 Allverbund Halbstein, mit Fase*
3 Allverbund Randstein, mit Fase*
Anzahl der Steine
je Lage
je Paket
36
27
26
288
224
208
Paketinhalt
ca. in m2
Paketgewicht
ca. in t
Lieferung
auf Paletten
8,1
1,5
9,2
1,7
auf Wunsch
Werkspalette
Werkspalette
* Halbsteine und Randsteine sind gemischt in der gesamten Menge paketiert.
Formen
Rechteck
1-4
5-6
7-8
Maße, Liefer- und Gewichtsangaben
Rastermaße
in mm
1
2
3
4
5
6
7
8
Rechteck Normalstein
Rechteck Normalstein
Rechteck Normalstein
Rechteck Normalstein
Rechteck Halbstein
Rechteck Halbstein
Rechteck Normalstein
Rechteck Normalstein
**
200x100 mit Fase
200x100 Microfase
200x100 mit Fase**
200x100 Microfase
100x100 mit Fase
100x100 Microfase
200x200 Microfase
200x200 Microfase
Stück
je m2
Höhe
in mm
50
50
50
50
100
100
25
25
80
80
60
100
80
100
80
100
Anzahl der Steine
je Lage
je Paket
54
54
52
54
99
99
30
30
432
432
520
324
792
594
240
180
Paketinhalt
ca. in m2
Paketgewicht
ca. in t
Lieferung
auf Paletten
8,6
8,6
10,8
6,45
7,9
5,93
9,6
7,2
1,6
1,6
1,5
1,5
1,4
1,3
1,7
1,6
auf Wunsch
Werkspalette
auf Wunsch
Werkspalette
Werkspalette
Werkspalette
Werkspalette
Werkspalette
Zuzüglich 4 Stück Halbsteine je Lage
Preise in €/m2
Normalbeton
grau
Doppelverbund
Normalstein
Normalstein
Allverbund
Normalstein
Halbstein
Randstein
Rechteck
80 mm
100 mm
Standardfarben
rot/braun/anthr.
8,10
9,35
9,60
11,15
8,10
8,10
8,10
9,60
9,60
9,60
Normalstein 200x100x60
7,30
Normalstein 200x100x80
8,10
Quadratstein 100x100x80
8,10
Normalstein 200x100x100
9,35
Quadratstein 100x100x100
9,35
Quadratstein 200x200x80
8,80
Quadratstein 200x200x100 10,00
8,60
9,60
9,60
11,15
11,15
10,30
12,00
ocker/gelb/weiß
Herrcolor®
gewaschen
auf Anfrage
13,00
14,00
14,00
15,00
15,00
15,00
16,00
11,75
12,50
12,50
14,00
14,00
13,20
15,00
13,30
14,50
14,50
16,00
16,00
15,20
17,00
Herrcolor®-Oberflächen in folgenden Farbnuancen: 1 – Herrcolor®-old; 2 – Herrcolor®-yellow; 3 – Herrcolor®-shell;
Farbzuschlag – grün und blau 10,– €/m2 – Herrlight Trafic® 50,– €/m2
13
Betonsteinsystem
SERIE QUARTIERAS®
Formen
1
2
7
3
4
5
9
8
6
10
11
Maße, Liefer- und Gewichtsangaben
Rastermaße
in mm
Stück
je m2
Höhe
in mm
100
80
99
3
4
5
6
7
50
Quadratstein
200 x 200 ***
25
Rechteckstein
300 x 200
16
Quadratstein
300 x 300 **** 11
Bischofsmütze 280 x 100 x 200
21
Oktagonstein
240 x 240
21
Bitte Verlegehinweise beachten.
80
80
80
80
80
80
8
9
10
11
Oktagonrandstein
240 x 170
28
Quadratstein
400 x 400 **** 6,25
Rechteckstein
600 x 400 **** 4,2
Intarsienstein 280 x 200 x 200 **
50
80
80
80
80
54
432
8,6
30
240
9,6
20
160
9,6
12
96
8,7
15
120
5,7
20
160
7,54
(ergibt 9,14 m2 verlegte Fläche)
30
240
8,5
6
48
7,7
4
32
7,7
Verkauf Stückweise
1 Quadratstein
2 Rechteckstein
*
**
***
****
100 x 100
100 x 200 ***
Anzahl der Steine
je Lage je Paket
792
Paketinhalt
ca. in m2
Paketgewicht
ca. in t
Lieferung
auf Paletten
7,9
1,4
Werkspalette
1,6
1,7
1,7
1,6
1,0
1,5
auf Wunsch*
auf Wunsch*
auf Wunsch*
auf Wunsch*
Werkspalette
Werkspalette
1,5
1,4
1,4
Werkspalette
Werkspalette
Werkspalette
Europalette
alle Pflaster mit veredelten Oberflächen sind grundsätzlich auf Werkspaletten.
geschnitten
Lieferung mit Microfase möglich
Betonplatten
Preise in € zzgl. der gesetzlichen MwSt.
Gültig ab 1. März 2014. Alle vorherigen
Preislisten verlieren ihre Gültigkeit.
14
Preise in €/m2
Normalbeton
grau
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
Quadratstein
Rechteckstein**
Quadratstein**
Rechteckstein
Quadratstein
Bischofsmütze
Oktagonstein
Oktagonrandstein
Quadratstein
Rechteckstein
Intarsienstein*
Standardfarben
rot/braun/anthr.
8,10
8,10
8,10
8,10
8,10
13,80
9,70
9,70
16,10
16,10
1,40
ocker/gelb/weiß
9,60
9,60
9,60
9,60
9,60
15,35
11,25
11,25
17,60
17,60
1,60
Herrcolor®/Herrnatur® gewaschen
12,20
12,20
12,20
12,20
12,20
17,90
13,80
13,80
20,20
20,20
1,80
12,50
12,50
12,50
12,50
12,50
21,50
17,55
17,55
23,10
23,10
1,90
gestrahlt
14,50
14,50
14,50
14,50
14,50
20,50
16,30
16,30
22,50
22,50
2,50
17,90
17,90
17,90
17,90
17,90
24,20
19,70
19,70
25,90
25,90
3,00
Herrcolor®-Oberflächen in folgenden Farbnuancen: 1 – Herrcolor®-old; 2 – Herrcolor®-yellow; 3 – Herrcolor®-shell;
Farbzuschlag – grün und blau 10,– €/m2 – Herrlight Trafic® 50,– €/m2
*
**
Preise/Stück
Lieferung mit Microfase möglich
Transportkosten – Preise in €/m2
Zone
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
Solo
Zug
1,49
0,89
1,80
1,13
2,20
1,36
2,58
1,57
3,18
2,03
3,97
2,47
4,77
3,02
5,96
3,62
7,15
4,26
8,94
4,97
Transportkosten für Anlieferung von
Mindermengen < 10 t – Preise in €/Tour
77,70
99,75
120,75
147,00
178,50
220,50
267,75
330,75
399,00
498,75
Frachtzuschlag für Restlieferung
25,00
35,00
45,00
55,00
70,00
85,00
100,00
115,00
130,00
150,00
Steinhöhe
80 mm
Lieferservice und Verladung
Die Lieferungen erfolgen mit Kranfahrzeugen. Die ausgewiesenen Transportsätze gelten incl. Entladung an einer Stelle. Zusätzliche Leistungen wie
Umladen sowie mehr Entladestellen werden mit 50,-€ je Stunde Aufwand berechnet. Die sichere Zufahrt des bestellten LKW ist zu gewährleisten.
Für die Überschreitung der Entladezeit von max. 1 Stunde sowie das Umladen von Hängerzügen wird ein Stundensatz von 50 € berechnet.
Der Versand von Produkten mit gestrahlten und gestockten Oberflächen erfolgt grundsätzlich auf Paletten. Auf Wunsch werden die Produkte, die
nicht auf Paletten verkauft werden, ebenfalls auf Euro - oder Werkspaletten geliefert. Für Europaletten werden 12,00 € / Stück und Werkspaletten
15,00 €/ Stück berechnet. Durch uns zurückgeholte Paletten im nicht beschädigten Zustand werden abzüglich einer Rückholgebühr von 1 €/ Stück
gutgeschrieben. Bei angemeldetem und vereinbartem Direkttausch erfolgt keine Hin- und Rückrechnung. Palettengutschriften erfolgen nur, wenn
ein entsprechendes Guthaben im Palettenkonto vorhanden ist. Palettenrückführungen eines Geschäftsjahres sind bis spätestens 31.03. des Folgejahres möglich.
Materialrücknahmen werden grundsätzlich nur für unbeschädigte Ware in ganzen Versandeinheiten, originalverpackt und nach Vorabsprache akzeptiert. Auftragsbezogene Sonderanfertigungen werden nicht zurückgenommen. Nach Abzug von angefallenen Hin- und Rückfrachtkosten erfolgt eine Gutschrift von 80% des Warenwertes.
Für Lieferungen unter 10 t gelten die ausgewiesenen Frachtsätze für Mindermengen. Bei Ausladung von Zügen durch eine 2. und mehr Entladestellen werden 15,- €/Entladestelle, bei maximal 10 km zusätzlicher Fahrstrecke berechnet.
Für Restlieferungen an Baustellen (maximal einmal je Baustelle) gelten die ausgewiesenen Frachtzuschläge.
Für Kommissionierung von unvollständigen Verpackungseinheiten werden je Auftrag 8,- € berechnet. Die kleinste Versandeinheit ist eine Lage. Die
Kommissionierungszeit für verfügbare Produkte sind 2 Arbeitstage nach Bestelleingang.
Auftragsänderungswünsche nach maximal einem Arbeitstag werden mit 10,-€ Bearbeitungsgebühr bearbeitet.
Herrphyr® ............. mit der zeitlosen Eleganz des Porphyr
Herrnit® ................ mit der dauerhaften Schönheit von Granit
Herrsalt® .............. mit der warmen Tönung des Basalt
Herrzit® ................ mit dem edlen Schimmer von Quarz
Herrcolor® ............ mit der interessanten Colormix-Optik
Herrnatur® ........... mit dem dezenten Charme der Natur
Herrlight-Trafic® .. leuchtend, strahlend, sensationell
15
Betonsteinsystem
SERIE RUSTIKAL
Formen
7
6
5
4
3
2
1
0
1
2
3
4
5
6
Maße, Liefer- und Gewichtsangaben
Rastermaße
in mm
Stück
je m2
Höhe
in mm
Sortiment (maschinenverlegbar):
1 Rechteckstein
195 x 130
2 Quadratstein
130 x 130
3 Rechteckstein
130 x 65
—
—
—
60
60
60
26
16
16
Sortiment (maschinenverlegbar):
1 Rechteckstein
195 x 130
2 Quadratstein
130 x 130
3 Rechteckstein
130 x 65
—
—
—
80
80
80
40
59
118
87
69
—
1 Rechteckstein
2 Quadratstein
3 Rechteckstein
4 Kreisstein, groß
5 Kreisstein, klein
195 x 130
130 x 130
130 x 65
6 Pflasterkreis
Ø 2000m
Anzahl der Steine
je Lage
je Paket
Paketinhalt
ca. in m2
Paketgewicht
ca. in t
Lieferung
auf Paletten
208
128
128
8,6
1,2
Werkspalette
26
16
16
208
128
128
8,6
1,6
Werkspalette
80
80
80
80
80
42
63
117
72
48
336
504
702
576
–
8,5
8,5
5,95
6,6
Verkauf stückweise
1,5
1,5
1,2
1,2
Werkspalette
Werkspalette
Werkspalette
Werkspalette
Werkspalette
80
—
—
3,14
0,6
Werkspalette
–
Transportkosten – Preise in €/m2
Zone
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
Solo
Zug
Solo
Zug
1,12
0,67
1,49
0,89
1,35
0,85
1,80
1,13
1,65
1,02
2,20
1,36
1,94
1,17
2,58
1,57
2,38
1,53
3,18
2,03
2,98
1,85
3,97
2,47
3,58
2,27
4,77
3,02
4,47
2,71
5,96
3,62
5,36
3,19
7,15
4,26
6,70
3,73
8,94
4,97
Transportkosten für Anlieferung von
Mindermengen < 10 t – Preise in €/Tour
77,70
99,75
120,75
147,00
178,50
220,50
267,75
330,75
399,00
498,75
Frachtzuschlag für Restlieferung
25,00
35,00
45,00
55,00
70,00
85,00
100,00
115,00
130,00
150,00
Steinhöhe
60 mm
Steinhöhe
80 mm
Preise in € zzgl. der gesetzlichen MwSt.
Gültig ab 1. März 2014. Alle vorherigen
Preislisten verlieren ihre Gültigkeit.
16
Preise in €/m2
Normalbeton
grau
Standardfarben
rot/braun/anthr.
ocker/gelb/weiß
Herrcolor®/Herrnatur® gewaschen
gestrahlt
Sortiment 60
10,35
11,80
14,35
16,90
17,00
20,40
Sortiment 80
11,35
12,80
15,35
17,90
18,00
21,40
1 Rechteckstein
2 Quadratstein
3 Rechteckstein
4 Kreisstein, groß
5 Kreisstein, klein
6 Pflasterkreis Ø 2m
11,35
11,35
11,35
12,80
12,80
12,80
17,90
17,90
17,90
18,00
18,00
18,00
21,40
21,40
21,40
—
—
15,35
15,35
15,35
auf Anfrage
auf Anfrage
—
60,00*
—
—
Herrcolor®-Oberflächen in folgenden Farbnuancen: 1 – Herrcolor®-old; 2 – Herrcolor®-yellow; 3 – Herrcolor®-shell;
4 – Herrcolor®-karmin/basalt; 5 – Herrcolor®-black; 6 – Herrcolor®-red
Farbzuschlag – grün und blau 10,– €/m2 – Herrlight Trafic® 50,– €/m2
*Pflasterkreise nicht in Herrnatur
Lieferservice und Verladung
Die Lieferungen erfolgen mit Kranfahrzeugen. Die ausgewiesenen Transportsätze gelten incl. Entladung an einer Stelle. Zusätzliche Leistungen wie
Umladen sowie mehr Entladestellen werden mit 50,-€ je Stunde Aufwand berechnet. Die sichere Zufahrt des bestellten LKW ist zu gewährleisten.
Für die Überschreitung der Entladezeit von max. 1 Stunde sowie das Umladen von Hängerzügen wird ein Stundensatz von 50 € berechnet.
Der Versand von Produkten mit gestrahlten und gestockten Oberflächen erfolgt grundsätzlich auf Paletten. Auf Wunsch werden die Produkte, die
nicht auf Paletten verkauft werden, ebenfalls auf Euro - oder Werkspaletten geliefert. Für Europaletten werden 12,00 € / Stück und Werkspaletten
15,00 €/ Stück berechnet. Durch uns zurückgeholte Paletten im nicht beschädigten Zustand werden abzüglich einer Rückholgebühr von 1 €/ Stück
gutgeschrieben. Bei angemeldetem und vereinbartem Direkttausch erfolgt keine Hin- und Rückrechnung. Palettengutschriften erfolgen nur, wenn
ein entsprechendes Guthaben im Palettenkonto vorhanden ist. Palettenrückführungen eines Geschäftsjahres sind bis spätestens 31.03. des Folgejahres möglich.
Materialrücknahmen werden grundsätzlich nur für unbeschädigte Ware in ganzen Versandeinheiten, originalverpackt und nach Vorabsprache akzeptiert. Auftragsbezogene Sonderanfertigungen werden nicht zurückgenommen. Nach Abzug von angefallenen Hin- und Rückfrachtkosten erfolgt eine Gutschrift von 80% des Warenwertes.
Für Lieferungen unter 10 t gelten die ausgewiesenen Frachtsätze für Mindermengen. Bei Ausladung von Zügen durch eine 2. und mehr Entladestellen werden 15,- €/Entladestelle, bei maximal 10 km zusätzlicher Fahrstrecke berechnet.
Für Restlieferungen an Baustellen (maximal einmal je Baustelle) gelten die ausgewiesenen Frachtzuschläge.
Für Kommissionierung von unvollständigen Verpackungseinheiten werden je Auftrag 8,- € berechnet. Die kleinste Versandeinheit ist eine Lage. Die
Kommissionierungszeit für verfügbare Produkte sind 2 Arbeitstage nach Bestelleingang.
Auftragsänderungswünsche nach maximal einem Arbeitstag werden mit 10,-€ Bearbeitungsgebühr bearbeitet.
Herrphyr® ............. mit der zeitlosen Eleganz des Porphyr
Herrnit® ................ mit der dauerhaften Schönheit von Granit
Herrsalt® .............. mit der warmen Tönung des Basalt
Herrzit® ................ mit dem edlen Schimmer von Quarz
Herrcolor® ............ mit der interessanten Colormix-Optik
Herrnatur® ........... mit dem dezenten Charme der Natur
Herrlight-Trafic® .. leuchtend, strahlend, sensationell
17
Betonsteinsysteme
SERIE QUIETARA® / VIA HERRMANN
Formen
1
2
3
4
5
6
7 - lagenweise im Sortiment
Format 1
400 x 160 mm
Format 2
160 x 160 mm
Format 3
160 x 320 mm
Format 4
480 x 320 mm
Format 5
240 x 240 mm
Format 6
320 x 240 mm
Format 7
160 x 240 mm
Maße, Liefer- und Gewichtsangaben
Rastermaße
in mm
1 Quadratstein
2 Rechteckstein
3 Quadratstein
4 Rechteckstein
6 Drainstein
80 x 80
80 x 160
160 x 160
160 x 240
240 x 160
7 Via Herrmann
Format 1
Format 2
Format 3
Format 4
Format 5
Format 6
Format 7
400 x 160
160 x 160
320 x 160
480 x 320
240 x 240
320 x 240
240 x 160
1 Quadratstein
2 Rechteckstein
3 Quadratstein
4 Rechteckstein
5 Bischofsmütze
80 x 80
80 x 160
160 x 160
160 x 240
220 x 80 x 160
Stück
je m2
Höhe
in mm
157
79
39
26
26
80
80
80
80
80
154
77
42
30
30
80
80
80
80
80
80
80
100
100
100
100
100
157
79
39
26
33
Anzahl der Steine
je Lage
je Paket
Paketinhalt
ca. in m2
Paketgewicht
ca. in t
Lieferung
auf Palette
924
616
336
240
240
5,9
7,9
8,6
9,2
9,2
1,1
1,4
1,5
1,7
1,4
Werkspalette
Werkspalette
Werkspalette
Werkspalette
Werkspalette
2
2
3
2
2
2
2
16
16
24
16
16
16
16
7,7
1,4
Werkspalette
154
77
42
30
24
924
462
252
180
144
5,9
5,9
6,5
6,9
4,4
1,3
1,3
1,5
1,6
1,0
Werkspalette
Werkspalette
Werkspalette
Werkspalette
Werkspalette
Transportkosten – Preise in €/m2
Zone
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
Solo
Zug
Solo
Zug
Solo
Zug
1,49
0,89
1,87
1,11
1,26
0,75
1,80
1,13
2,25
1,42
1,52
0,96
2,20
1,36
2,75
1,70
1,85
1,15
2,58
1,57
3,23
1,96
2,18
1,32
3,18
2,03
3,97
2,54
2,68
1,72
3,97
2,47
4,96
3,08
3,35
2,08
4,77
3,02
5,96
3,78
4,03
2,55
5,96
3,62
7,45
4,52
5,03
3,06
7,15
4,26
8,93
5,32
6,03
3,59
8,94
4,97
11,17
6,21
7,55
4,20
Transportkosten für Anlieferung von
Mindermengen < 10 t – Preise in €/Tour
77,70
99,75
120,75
147,00
178,50
220,50
267,75
330,75
399,00
498,75
Frachtzuschlag für Restlieferung
25,00
35,00
45,00
55,00
70,00
85,00
100,00
115,00
130,00
150,00
Steinhöhe
80 mm
Steinhöhe
100 mm
Drainstein
Preise in € zzgl. der gesetzlichen MwSt.
Gültig ab 1. März 2014. Alle vorherigen
Preislisten verlieren ihre Gültigkeit.
18
Preise in €/m2
Höhe
in mm
Normalbeton
grau
Standardfarben
rot/braun/anthr.
ocker/gelb/weiß
Herrcolor®/Herrnatur®
gewaschen
gestrahlt
1
2
3
4
6
7
Quadratstein
Rechteckstein
Quadratstein
Rechteckstein
Drainstein
Via Herrmann*
80
80
80
80
80
80
10,20
10,20
10,20
10,20
11,75
–
12,00
12,00
12,00
12,00
13,55
–
14,60
14,60
14,60
14,60
16,10
–
15,40
15,40
15,40
15,40
16,90
29,00*
17,25
17,25
17,25
17,25
18,75
–
20,60
20,60
20,60
20,60
22,15
–
1
2
3
4
5
Quadratstein
Rechteckstein
Quadratstein
Rechteckstein
Bischofsmütze
100
100
100
100
100
11,75
11,75
11,75
11,75
16,10
13,55
13,55
13,55
13,55
17,65
16,10
16,10
16,10
16,10
20,20
16,40
16,40
16,40
16,40
21,00
18,75
18,75
18,75
18,75
22,85
22,15
22,15
22,15
22,15
26,25
Herrcolor®-Oberflächen in folgenden Farbnuancen: 1 – Herrcolor®-old; 2 – Herrcolor®-yellow; 3 – Herrcolor®-shell;
4 – Herrcolor®-karmin/basalt; 5 – Herrcolor®-black; 6 – Herrcolor®-red
Farbzuschlag – grün und blau 10,– €/m2 – Herrlight Trafic® 50,– €/m2
* nur in Herrcolor® shell, yellow und black
Lieferservice und Verladung
Die Lieferungen erfolgen mit Kranfahrzeugen. Die ausgewiesenen Transportsätze gelten incl. Entladung an einer Stelle. Zusätzliche Leistungen wie
Umladen sowie mehr Entladestellen werden mit 50,-€ je Stunde Aufwand berechnet. Die sichere Zufahrt des bestellten LKW ist zu gewährleisten.
Für die Überschreitung der Entladezeit von max. 1 Stunde sowie das Umladen von Hängerzügen wird ein Stundensatz von 50 € berechnet.
Der Versand von Produkten mit gestrahlten und gestockten Oberflächen erfolgt grundsätzlich auf Paletten. Auf Wunsch werden die Produkte, die
nicht auf Paletten verkauft werden, ebenfalls auf Euro - oder Werkspaletten geliefert. Für Europaletten werden 12,00 € / Stück und Werkspaletten
15,00 €/ Stück berechnet. Durch uns zurückgeholte Paletten im nicht beschädigten Zustand werden abzüglich einer Rückholgebühr von 1 €/ Stück
gutgeschrieben. Bei angemeldetem und vereinbartem Direkttausch erfolgt keine Hin- und Rückrechnung. Palettengutschriften erfolgen nur, wenn
ein entsprechendes Guthaben im Palettenkonto vorhanden ist. Palettenrückführungen eines Geschäftsjahres sind bis spätestens 31.03. des Folgejahres möglich.
Materialrücknahmen werden grundsätzlich nur für unbeschädigte Ware in ganzen Versandeinheiten, originalverpackt und nach Vorabsprache akzeptiert. Auftragsbezogene Sonderanfertigungen werden nicht zurückgenommen. Nach Abzug von angefallenen Hin- und Rückfrachtkosten erfolgt eine Gutschrift von 80% des Warenwertes.
Für Lieferungen unter 10 t gelten die ausgewiesenen Frachtsätze für Mindermengen. Bei Ausladung von Zügen durch eine 2. und mehr Entladestellen werden 15,- €/Entladestelle, bei maximal 10 km zusätzlicher Fahrstrecke berechnet.
Für Restlieferungen an Baustellen (maximal einmal je Baustelle) gelten die ausgewiesenen Frachtzuschläge.
Für Kommissionierung von unvollständigen Verpackungseinheiten werden je Auftrag 8,- € berechnet. Die kleinste Versandeinheit ist eine Lage. Die
Kommissionierungszeit für verfügbare Produkte sind 2 Arbeitstage nach Bestelleingang.
Auftragsänderungswünsche nach maximal einem Arbeitstag werden mit 10,-€ Bearbeitungsgebühr bearbeitet.
Herrphyr® ............. mit der zeitlosen Eleganz des Porphyr
Herrnit® ................ mit der dauerhaften Schönheit von Granit
Herrsalt® .............. mit der warmen Tönung des Basalt
Herrzit® ................ mit dem edlen Schimmer von Quarz
Herrcolor® ............ mit der interessanten Colormix-Optik
Herrnatur® ........... mit dem dezenten Charme der Natur
Herrlight-Trafic® .. leuchtend, strahlend, sensationell
19
Betonsteinsystem
SERIE ANTIK
Formen
1
2
3
4
5
6
7
8
Maße, Liefer- und Gewichtsangaben
Rastermaße
in mm
1 Quadratstein
2 Rechteckstein
3 Quadratstein
4 Rechteckstein
5 Bischofsmütze
80 x 80
80 x 160
160 x 160
160 x 240
220 x 80 x 160
Stück
je m2
Höhe
in mm
157
79
39
26
33
80
80
80
80
—
Höhe
in mm
100
100
100
100
100
– Der Versand erfolgt
lose, gekippt. –
Gewicht je m2 = ca. 180 kg
– Der Versand erfolgt
lose, gekippt. –
Gewicht je m2 = ca. 225 kg
Transportkosten – Preise in €/m2
Zone
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
Solo
Zug
Solo
Zug
1,49
0,89
1,87
1,11
1,80
1,13
2,25
1,42
2,20
1,36
2,75
1,70
2,58
1,57
3,23
1,96
3,18
2,03
3,97
2,54
3,97
2,47
4,96
3,08
4,77
3,02
5,96
3,78
5,96
3,62
7,45
4,52
7,15
4,26
8,93
5,32
8,94
4,97
11,17
6,21
Transportkosten für Anlieferung von
Mindermengen < 10 t – Preise in €/Tour
77,70
99,75
120,75
147,00
178,50
220,50
267,75
330,75
399,00
498,75
Frachtzuschlag für Restlieferung
25,00
35,00
45,00
55,00
70,00
85,00
100,00
115,00
130,00
150,00
Steinhöhe
80 mm
Steinhöhe
100 mm
Die Lieferungen erfolgen mit Kippfahrzeugen. Transportsätze gelten incl. Entladung an einer Stelle. Die sichere Zufahrt des bestellten Lkw ist zu
gewährleisten. Für zusätzliche Leistungen bzw. für die Überschreitung der Entladezeit von max. 1 Stunde je Lastzug wird ein Stundensatz von
€ 50,00 berechnet.
Antikpflaster ist auftragsbezogen gefertigte Ware und kann nicht zurückgenommen werden.
Achtung: Liefer- und Verlegehinweise für Antikpflaster auf Seite 46 beachten.
Preise in € zzgl. der gesetzlichen MwSt.
Gültig ab 1. März 2014. Alle vorherigen
Preislisten verlieren ihre Gültigkeit.
20
Preise in €/m2
Normalbeton mit Vorsatz
Höhe
in mm
Normalbeton
grau
Standardfarben
rot/braun/anthr.
ocker/gelb
Herrnatur®/Herrcolor®
1 Quadratstein
2 Rechteckstein
3 Quadratstein
4 Rechteckstein
80
80
80
80
14,60
14,60
14,60
14,60
16,10
16,10
16,10
16,10
18,70
18,70
18,70
18,70
18,70
18,70
18,70
18,70
1 Quadratstein
2 Rechteckstein
3 Quadratstein
4 Rechteckstein
5 Bischofsmütze
100
100
100
100
100
15,60
15,60
15,60
15,60
19,70
17,15
17,15
17,15
17,15
21,20
19,70
19,70
19,70
19,70
23,80
19,70
19,70
19,70
19,70
22,80
Herrcolor®-Oberflächen in folgenden Farbnuancen: 1 – Herrcolor®-old; 2 – Herrcolor®-yellow; 3 – Herrcolor®-shell;
4 – Herrcolor®-karmin/basalt; 5 – Herrcolor®-black; 6 – Herrcolor®-red
Service
Auf Wunsch wird Antikpflaster im Big Bag abgefüllt und verladen.
Die Menge je Big Bag beträgt ca. 3-4 m2. Dafür werden 7,50 € Füllgebühr je Big Bag sowie eine Leihgebühr von
8,00 €/Stück erhoben. Bei Rückgabe des Big Bag im unbeschädigten Zustand werden 1,00 € zurückvergütet.
Lieferservice und Verladung
Die Lieferungen erfolgen mit Kranfahrzeugen. Die ausgewiesenen Transportsätze gelten incl. Entladung an einer Stelle. Zusätzliche Leistungen wie
Umladen sowie mehr Entladestellen werden mit 50,-€ je Stunde Aufwand berechnet. Die sichere Zufahrt des bestellten LKW ist zu gewährleisten.
Für die Überschreitung der Entladezeit von max. 1 Stunde sowie das Umladen von Hängerzügen wird ein Stundensatz von 50 € berechnet.
Der Versand von Produkten mit gestrahlten und gestockten Oberflächen erfolgt grundsätzlich auf Paletten. Auf Wunsch werden die Produkte, die
nicht auf Paletten verkauft werden, ebenfalls auf Euro - oder Werkspaletten geliefert. Für Europaletten werden 12,00 € / Stück und Werkspaletten
15,00 €/ Stück berechnet. Durch uns zurückgeholte Paletten im nicht beschädigten Zustand werden abzüglich einer Rückholgebühr von 1 €/ Stück
gutgeschrieben. Bei angemeldetem und vereinbartem Direkttausch erfolgt keine Hin- und Rückrechnung. Palettengutschriften erfolgen nur, wenn
ein entsprechendes Guthaben im Palettenkonto vorhanden ist. Palettenrückführungen eines Geschäftsjahres sind bis spätestens 31.03. des Folgejahres möglich.
Materialrücknahmen werden grundsätzlich nur für unbeschädigte Ware in ganzen Versandeinheiten, originalverpackt und nach Vorabsprache akzeptiert. Auftragsbezogene Sonderanfertigungen werden nicht zurückgenommen. Nach Abzug von angefallenen Hin- und Rückfrachtkosten erfolgt eine Gutschrift von 80% des Warenwertes.
Für Lieferungen unter 10 t gelten die ausgewiesenen Frachtsätze für Mindermengen. Bei Ausladung von Zügen durch eine 2. und mehr Entladestellen werden 15,- €/Entladestelle, bei maximal 10 km zusätzlicher Fahrstrecke berechnet.
Für Restlieferungen an Baustellen (maximal einmal je Baustelle) gelten die ausgewiesenen Frachtzuschläge.
Für Kommissionierung von unvollständigen Verpackungseinheiten werden je Auftrag 8,- € berechnet. Die kleinste Versandeinheit ist eine Lage. Die
Kommissionierungszeit für verfügbare Produkte sind 2 Arbeitstage nach Bestelleingang.
Auftragsänderungswünsche nach maximal einem Arbeitstag werden mit 10,-€ Bearbeitungsgebühr bearbeitet.
Herrphyr® ............. mit der zeitlosen Eleganz des Porphyr
Herrnit® ................ mit der dauerhaften Schönheit von Granit
Herrsalt® .............. mit der warmen Tönung des Basalt
Herrzit® ................ mit dem edlen Schimmer von Quarz
Herrcolor® ............ mit der interessanten Colormix-Optik
Herrnatur® ........... mit dem dezenten Charme der Natur
Herrlight-Trafic® .. leuchtend, strahlend, sensationell
21
ÖKOLOGISCHE
VERLEGESYSTEME
Formen
1/2
3
4
6
5
7/8
9
Maße, Liefer- und Gewichtsangaben
Rastermaße
in mm
Höhe
in mm
170 x 170
(200x200)
170 x 170
(200x200)
80
25
30
100
25
1 Grünes As 80
mit Fase
2 Grünes As 100
mit Fase
Anzahl der Steine
je m2 je Lage je Paket
3 Oktagonstein
Gewicht
je Stück
Paketinhalt
ca. in m2
Paketgewicht
ca. in t
Lieferung
auf Paletten
240
––
9,6
1,44
Werkspalette
30
240
––
9,6
1,7
Werkspalette
Werkspalette
Werkspalette
240 x 240
80
Bitte Verlegehinweise beachten.
4 Oktagonrandstein
240 x 170
80
21
20
160
28
30
240
––
7,54
1,5
(ergibt 9,14 m2 verlegte Fläche)
––
8,52
1,5
5 Drainpflaster NERA * 200 x 200
6 Drainpflaster NERA * 100 x 200
80
80
25
50
30
54
240
432
––
––
9,6
8,6
1,6
1,5
Werkspalette
Werkspalette
7 Rasengitterstein 80 600 x 400
mit Fase
8 Rasengitterstein 100 600 x 400
mit Fase
80
ca. 4
5
50
ca. 26 kg
12,5
1,3
auf Wunsch
100
ca. 4
5
40
ca. 32 kg
10,0
1,3
auf Wunsch
80
26
30
240
––
9,2
1,4
auf Wunsch
9 QUIETARA®-Drain
240 x 160
* mit Microfase / nicht nach DIN 18507
Transportkosten – Preise in €/m2
Zone
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
Solo
Zug
Solo
Zug
Solo
Zug
Solo
Zug
Solo
Zug
Solo
Zug
Solo
Zug
1,25
0,74
1,54
0,92
1,49
0,89
1,41
0,84
0,22
0,13
0,27
0,16
1,26
0,75
1,50
0,95
1,86
1,17
1,80
1,13
1,70
1,07
0,26
0,16
0,32
0,20
1,52
0,96
1,83
1,13
2,27
1,40
2,20
1,36
2,07
1,28
0,32
0,20
0,39
0,24
1,85
1,15
2,15
1,31
2,67
1,62
2,58
1,57
2,44
1,48
0,37
0,23
0,46
0,28
2,18
1,32
2,65
1,70
3,28
2,10
3,18
2,03
3,00
1,92
0,46
0,29
0,56
0,36
2,68
1,72
3,31
2,06
4,10
2,55
3,97
2,47
3,75
2,33
0,57
0,36
0,71
0,44
3,35
2,08
3,98
2,52
4,93
3,12
4,77
3,02
4,51
2,86
0,69
0,44
0,85
0,54
4,03
2,55
4,97
3,02
6,16
3,74
5,96
3,62
5,63
3,42
0,86
0,52
1,06
0,64
5,03
3,06
5,96
3,55
7,38
4,40
7,15
4,26
6,75
4,02
1,03
0,61
1,27
0,76
6,03
3,59
7,45
4,14
9,23
5,13
8,94
4,97
8,44
4,69
1,29
0,72
1,59
0,88
7,55
4,20
Transportkosten für Anlieferung von
Mindermengen < 10 t – Preise in €/Tour
77,70
99,75
120,75
147,00
178,50
220,50
267,75
330,75
399,00
498,75
Frachtzuschlag für Restlieferung
25,00
35,00
45,00
55,00
70,00
85,00
100,00
115,00
130,00
150,00
1
Grünes As 80
2
Grünes As 100
3/4 Oktagon
5/6 Drainpflaster NERA
7
8
9
Rasengitterstein 80
(Preis je Stück)
Rasengitterstein 100
(Preis je Stück)
QUIETARA®-Drain
Preise in € zzgl. der gesetzlichen MwSt.
Gültig ab 1. März 2014. Alle vorherigen
Preislisten verlieren ihre Gültigkeit.
22
Preise in €/m2
Normalbeton
grau
Standardfarben
rot/braun/anthr.
ocker/gelb/weiß
Herrcolor®/Herrnatur®
gewaschen
gestrahlt
1 Grünes As 80
2 Grünes As 100
11,00
11,80
12,30
13,05
––
––
17,50
18,50
18,40
19,95
22,00
23,00
3 Oktagonstein
4 Oktagonrandstein
19,70
19,70
11,25
11,25
13,80
13,80
17,55
17,55
16,30
16,30
19,70
19,70
5/6 Drainpflaster*
11,00
12,80
––
––
––
––
7 Rasengitterstein 80 je Stück
8 Rasengitterstein 100 je Stück
11,75
11,95
1,95
2,25
––
––
––
––
13,10
13,50
––
––
9 QUIETARA®-Drainstein*
11,80
13,55
16,10
18,90
18,75
22,15
* Herrcolor®-Oberflächen in folgenden Farbnuancen: 1 – Herrcolor®-old; 2 – Herrcolor®-yellow; 3 – Herrcolor®-shell;
4 – Herrcolor®-black
Farbzuschlag – grün und blau – Pflaster 10,– €/m2 – Rasengitter 2,– €/Stück
Abstandhalter
Höhe
für Fugenbreite
Preis €/Stück
Typ 1
Typ 2
Typ 3
25 mm
25 mm
25 mm
25 mm
30 mm
35 mm
0,50
0,60
0,70
Typ 4
60 mm
33 mm
0,60
Mittels dieser Abstandhalter aus Kunststoff ist die Verlegung jeder Sorte quadratisch- bzw. rechteckiger Betonpflastersteine als
Öko-Pflaster möglich.
Lieferservice und Verladung
Die Lieferungen erfolgen mit Kranfahrzeugen. Die ausgewiesenen Transportsätze gelten incl. Entladung an einer Stelle. Zusätzliche Leistungen wie
Umladen sowie mehr Entladestellen werden mit 50,-€ je Stunde Aufwand berechnet. Die sichere Zufahrt des bestellten LKW ist zu gewährleisten.
Für die Überschreitung der Entladezeit von max. 1 Stunde sowie das Umladen von Hängerzügen wird ein Stundensatz von 50 € berechnet.
Der Versand von Produkten mit gestrahlten und gestockten Oberflächen erfolgt grundsätzlich auf Paletten. Auf Wunsch werden die Produkte, die
nicht auf Paletten verkauft werden, ebenfalls auf Euro - oder Werkspaletten geliefert. Für Europaletten werden 12,00 € / Stück und Werkspaletten
15,00 €/ Stück berechnet. Durch uns zurückgeholte Paletten im nicht beschädigten Zustand werden abzüglich einer Rückholgebühr von 1 €/ Stück
gutgeschrieben. Bei angemeldetem und vereinbartem Direkttausch erfolgt keine Hin- und Rückrechnung. Palettengutschriften erfolgen nur, wenn
ein entsprechendes Guthaben im Palettenkonto vorhanden ist. Palettenrückführungen eines Geschäftsjahres sind bis spätestens 31.03. des Folgejahres möglich.
Materialrücknahmen werden grundsätzlich nur für unbeschädigte Ware in ganzen Versandeinheiten, originalverpackt und nach Vorabsprache akzeptiert. Auftragsbezogene Sonderanfertigungen werden nicht zurückgenommen. Nach Abzug von angefallenen Hin- und Rückfrachtkosten erfolgt eine Gutschrift von 80% des Warenwertes.
Für Lieferungen unter 10 t gelten die ausgewiesenen Frachtsätze für Mindermengen. Bei Ausladung von Zügen durch eine 2. und mehr Entladestellen werden 15,- €/Entladestelle, bei maximal 10 km zusätzlicher Fahrstrecke berechnet.
Für Restlieferungen an Baustellen (maximal einmal je Baustelle) gelten die ausgewiesenen Frachtzuschläge.
Für Kommissionierung von unvollständigen Verpackungseinheiten werden je Auftrag 8,- € berechnet. Die kleinste Versandeinheit ist eine Lage. Die
Kommissionierungszeit für verfügbare Produkte sind 2 Arbeitstage nach Bestelleingang.
Auftragsänderungswünsche nach maximal einem Arbeitstag werden mit 10,-€ Bearbeitungsgebühr bearbeitet.
Herrphyr® ............. mit der zeitlosen Eleganz des Porphyr
Herrnit® ................ mit der dauerhaften Schönheit von Granit
Herrsalt® .............. mit der warmen Tönung des Basalt
Herrzit® ................ mit dem edlen Schimmer von Quarz
Herrcolor® ............ mit der interessanten Colormix-Optik
Herrnatur® ........... mit dem dezenten Charme der Natur
Herrlight-Trafic® .. leuchtend, strahlend, sensationell
23
STRASSEN- UND
TIEFBAUELEMENTE
Formen
Gehrungsschnitte für Ecken sind auftragsbezogen auf Anfrage möglich
Maße, Liefer- und Gewichtsangaben
Länge
mm
Breite
mm
Höhe
mm
Gewicht
kg/Stück
Stück
Liefereinheit
Lieferung
auf Paletten
1000
120/150
300
103
15
auf Wunsch
500
120/150
300
51
30
auf Wunsch
1000
120/150
250
90
15
auf Wunsch
500
120/150
250
45
30
auf Wunsch
1000
150
220
78
15
auf Wunsch
500
150
220
39
30
auf Wunsch
7 Hochbord-Absenker 300-220 rechts
1000
150
220/300
85
10
Europalette
8 Hochbord-Absenker 300-220 links
1000
150
300/220
85
10
Europalette
780
120/150
300
64
1 Hochbord 300
2 Hochbord 300 Halbstein
3 Hochbord 250
4 Hochbord 250 Halbstein*
5 Rundbord 220
6 Rundbord 220 Halbstein
9 Hochbord 300 Radien außen, konvex
r=0,5 m bis r=1,00 m Europalette
(lieferbar mit r = 0,50 m / r = 0,75 m / r = 1,00 m / r = 2,00 m / r = 3,00 m / r = 5,00 m / r = 8,00 m)
10 Hochbord 300 Radien innen, konkav
780
120/150
300
64
(lieferbar mit r = 1,00 m / r = 3,00 m / r = 5,00 m / r = 8,00 m / r = 10,00 m / r = 12,00 m)
11 Rundbord 220 Radien außen, konvex
780
150
= 12 Stück
größer r =1,00 m
Europalette
= 14 Stück
220
56
12
Europalette
(lieferbar mit r = 0,50 m / r = 1,00 m / r = 2,00 m / r = 3,00 m / r = 5,00 m)
12 Rundbord 220 Radien innen, konkav
780
150
220
56
12
Europalette
13 Hochbordecke außen **
300/300
150
300
44
16
Europalette
14 Hochbordecke innen **
300/300
150
300
44
16
Europalette
(lieferbar mit r = 0,50 m / r = 1,00 m)
*
geschnitten
** Handelsware, Fremdüberwachung in Verantwortung des Zulieferwerkes
Preise in € zzgl. der gesetzlichen MwSt.
Gültig ab 1. März 2014. Alle vorherigen
Preislisten verlieren ihre Gültigkeit.
24
Preise in €/Stück
Normalbeton
grau
1
2
3
4
5
6
7/8
9/10
11/12
13/14
Hochbord 300
Hochbord 300 Halbstein
Hochbord 250
Hochbord 250 Halbstein
Rundbord 220
Rundbord 220 Halbstein
Hochbord-Absenker
Hochbord 300 Radien
Rundbord 220 Radien
Hochbord 300 Ecken
Standardfarben
rot/braun/anthr.
4,10
3,40
3,60
3,30
3,70
3,30
7,65
7,65
7,65
20,00
gewaschen
gestrahlt
alles auf Anfrage
Transportkosten – Preise in €/Stück
Zone
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
Solo
Zug
Solo
Zug
Solo
Zug
Solo
Zug
0,85
0,51
0,43
0,25
0,75
0,45
0,37
0,22
1,03
0,65
0,52
0,32
0,90
0,57
0,45
0,28
1,26
0,78
0,63
0,39
1,10
0,68
0,55
0,34
1,48
0,90
0,74
0,45
1,29
0,78
0,65
0,39
1,82
1,16
0,91
0,58
1,59
1,02
0,79
0,51
2,27
1,41
1,14
0,71
1,98
1,23
0,99
0,62
2,73
1,73
1,36
0,87
2,39
1,51
1,19
0,76
3,41
2,07
1,70
1,04
2,98
1,81
1,49
0,90
4,09
2,44
2,04
1,22
3,57
2,13
1,79
1,06
5,11
2,84
2,56
1,42
4,47
2,48
2,23
1,24
Solo
Zug
Solo
Zug
0,65
0,39
0,32
0,19
0,78
0,49
0,39
0,25
0,95
0,59
0,48
0,29
1,12
0,68
0,56
0,34
1,38
0,88
0,69
0,44
1,72
1,07
0,86
0,53
2,07
1,31
1,03
0,66
2,58
1,57
1,29
0,78
3,10
1,84
1,55
0,92
3,87
2,15
1,94
1,08
Hochbord-Absenker
Solo
Zug
0,71
0,42
0,85
0,54
1,04
0,64
1,22
0,74
1,50
0,96
1,87
1,16
2,25
1,43
2,81
1,71
3,37
2,01
4,22
2,35
Hochbord 300 Radien
Solo
Zug
0,53
0,32
0,64
0,40
0,78
0,48
0,92
0,56
1,13
0,72
1,41
0,88
1,70
1,08
2,12
1,29
2,54
1,51
3,18
1,77
Rundbord 220 Radien
Solo
Zug
0,46
0,28
0,56
0,35
0,68
0,42
0,80
0,49
0,99
0,63
1,23
0,77
1,48
0,94
1,85
1,13
2,22
1,32
2,78
1,55
Hochbord Ecken
Solo
Zug
0,37
0,22
0,44
0,28
0,54
0,33
0,63
0,38
0,78
0,50
0,97
0,60
1,17
0,74
1,46
0,88
1,75
1,04
2,18
1,21
Transportkosten für Anlieferung von
Mindermengen < 10 t – Preise in €/Tour
77,70
99,75
120,75
147,00
178,50
220,50
267,75
330,75
399,00
498,75
Frachtzuschlag für Restlieferung
25,00
35,00
45,00
55,00
70,00
85,00
100,00
115,00
130,00
150,00
Hochbord 300
Hochbord 300 Halbstein
Hochbord 250
Hochbord 250 Halbstein
Rundbord 220
Rundbord 220 Halbstein
Lieferservice und Verladung
Die Lieferungen erfolgen mit Kranfahrzeugen. Die ausgewiesenen Transportsätze gelten incl. Entladung an einer Stelle. Zusätzliche Leistungen wie
Umladen sowie mehr Entladestellen werden mit 50,-€ je Stunde Aufwand berechnet. Die sichere Zufahrt des bestellten LKW ist zu gewährleisten.
Für die Überschreitung der Entladezeit von max. 1 Stunde sowie das Umladen von Hängerzügen wird ein Stundensatz von 50 € berechnet.
Der Versand von Produkten mit gestrahlten und gestockten Oberflächen erfolgt grundsätzlich auf Paletten. Auf Wunsch werden die Produkte, die
nicht auf Paletten verkauft werden, ebenfalls auf Euro - oder Werkspaletten geliefert. Für Europaletten werden 12,00 € / Stück und Werkspaletten
15,00 €/ Stück berechnet. Durch uns zurückgeholte Paletten im nicht beschädigten Zustand werden abzüglich einer Rückholgebühr von 1 €/ Stück
gutgeschrieben. Bei angemeldetem und vereinbartem Direkttausch erfolgt keine Hin- und Rückrechnung. Palettengutschriften erfolgen nur, wenn
ein entsprechendes Guthaben im Palettenkonto vorhanden ist. Palettenrückführungen eines Geschäftsjahres sind bis spätestens 31.03. des Folgejahres möglich.
Materialrücknahmen werden grundsätzlich nur für unbeschädigte Ware in ganzen Versandeinheiten, originalverpackt und nach Vorabsprache akzeptiert. Auftragsbezogene Sonderanfertigungen werden nicht zurückgenommen. Nach Abzug von angefallenen Hin- und Rückfrachtkosten erfolgt eine Gutschrift von 80% des Warenwertes.
Für Lieferungen unter 10 t gelten die ausgewiesenen Frachtsätze für Mindermengen. Bei Ausladung von Zügen durch eine 2. und mehr Entladestellen werden 15,- €/Entladestelle, bei maximal 10 km zusätzlicher Fahrstrecke berechnet.
Für Restlieferungen an Baustellen (maximal einmal je Baustelle) gelten die ausgewiesenen Frachtzuschläge.
Für Kommissionierung von unvollständigen Verpackungseinheiten werden je Auftrag 8,- € berechnet. Die kleinste Versandeinheit ist eine Lage. Die
Kommissionierungszeit für verfügbare Produkte sind 2 Arbeitstage nach Bestelleingang.
Auftragsänderungswünsche nach maximal einem Arbeitstag werden mit 10,-€ Bearbeitungsgebühr bearbeitet.
Herrphyr® ............. mit der zeitlosen Eleganz des Porphyr
Herrnit® ................ mit der dauerhaften Schönheit von Granit
Herrsalt® .............. mit der warmen Tönung des Basalt
Herrzit® ................ mit dem edlen Schimmer von Quarz
Herrcolor® ............ mit der interessanten Colormix-Optik
Herrnatur® ........... mit dem dezenten Charme der Natur
Herrlight-Trafic® .. leuchtend, strahlend, sensationell
25
STRASSEN- UND
TIEFBAUELEMENTE
Formen
1
2
4
3
5
6
Maße, Liefer- und Gewichtsangaben
Länge
mm
Breite
mm
Höhe
mm
Gewicht
kg/Stück
Stück
Liefereinheit
Lieferung
auf Paletten
1 Tiefbord 200 einseitig gefast
2 Tiefbord 250 einseitig gefast
3 Tiefbord 250 einseitig gefast*
4 Tiefbord 300 einseitig gefast
1000
1000
1000
1000
80
80
100
100
200
250
250
300
36
45
56
72
27
27
24
24
auf Wunsch
auf Wunsch
auf Wunsch
auf Wunsch
5 Rasenbord
6 Rasenbord Halbstein
1000
500
50
50
250
250
28
14
45
90
auf Wunsch
auf Wunsch
Preise in € zzgl. der gesetzlichen MwSt.
Gültig ab 1. März 2014. Alle vorherigen
Preislisten verlieren ihre Gültigkeit.
26
Preise in €/Stück
Normalbeton
grau
Standardfarben
rot/braun/anthr.
gelb
gewaschen
gestrahlt
1 Tiefbord 200
2 Tiefbord 250/80
3 Tiefbord 250/100
4 Tiefbord 300
2,00
2,50
2,70
2,80
2,40
3,00
3,20
3,45
––
––
––
––
auf Anfrage
„
„
„
auf Anfrage
„
„
„
5 Rasenbord
6 Rasenbord Halbstein
2,10
1,40
2,50
1,65
3,55
––
––
––
––
––
Transportkosten - Preise in €/Stück
Zone
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
Solo
Zug
Solo
Zug
Solo
Zug
Solo
Zug
0,30
0,18
0,37
0,22
0,46
0,28
0,60
0,36
0,36
0,23
0,45
0,28
0,56
0,35
0,72
0,45
0,44
0,27
0,55
0,34
0,68
0,42
0,88
0,54
0,52
0,31
0,65
0,39
0,80
0,49
1,03
0,63
0,64
0,41
0,79
0,51
0,99
0,63
1,27
0,81
0,79
0,49
0,99
0,62
1,23
0,77
1,59
0,99
0,95
0,60
1,19
0,76
1,48
0,94
1,91
1,21
1,19
0,72
1,49
0,90
1,85
1,13
2,38
1,45
1,43
0,85
1,79
1,06
2,22
1,32
2,86
1,70
1,79
0,99
2,23
1,24
2,78
1,55
3,57
1,99
Solo
Zug
Solo
Zug
0,23
0,14
0,12
0,07
0,28
0,18
0,14
0,09
0,34
0,21
0,17
0,11
0,40
0,24
0,20
0,12
0,49
0,32
0,25
0,16
0,62
0,38
0,31
0,19
0,74
0,47
0,37
0,24
0,93
0,56
0,46
0,28
1,11
0,66
0,56
0,33
1,39
0,77
0,70
0,39
Transportkosten für Anlieferung von
Mindermengen < 10 t – Preise in €/Tour
77,70
99,75
120,75
147,00
178,50
220,50
267,75
330,75
399,00
498,75
Frachtzuschlag für Restlieferung
25,00
35,00
45,00
55,00
70,00
85,00
100,00
115,00
130,00
150,00
1 Tiefbord 200
2 Tiefbord 250/80
3 Tiefbord 250/100
4 Tiefbord 300
5 Rasenbord
6 Rasenbord Halbstein
Lieferservice und Verladung
Die Lieferungen erfolgen mit Kranfahrzeugen. Die ausgewiesenen Transportsätze gelten incl. Entladung an einer Stelle. Zusätzliche Leistungen wie
Umladen sowie mehr Entladestellen werden mit 50,-€ je Stunde Aufwand berechnet. Die sichere Zufahrt des bestellten LKW ist zu gewährleisten.
Für die Überschreitung der Entladezeit von max. 1 Stunde sowie das Umladen von Hängerzügen wird ein Stundensatz von 50 € berechnet.
Der Versand von Produkten mit gestrahlten und gestockten Oberflächen erfolgt grundsätzlich auf Paletten. Auf Wunsch werden die Produkte, die
nicht auf Paletten verkauft werden, ebenfalls auf Euro - oder Werkspaletten geliefert. Für Europaletten werden 12,00 € / Stück und Werkspaletten
15,00 €/ Stück berechnet. Durch uns zurückgeholte Paletten im nicht beschädigten Zustand werden abzüglich einer Rückholgebühr von 1 €/ Stück
gutgeschrieben. Bei angemeldetem und vereinbartem Direkttausch erfolgt keine Hin- und Rückrechnung. Palettengutschriften erfolgen nur, wenn
ein entsprechendes Guthaben im Palettenkonto vorhanden ist. Palettenrückführungen eines Geschäftsjahres sind bis spätestens 31.03. des Folgejahres möglich.
Materialrücknahmen werden grundsätzlich nur für unbeschädigte Ware in ganzen Versandeinheiten, originalverpackt und nach Vorabsprache akzeptiert. Auftragsbezogene Sonderanfertigungen werden nicht zurückgenommen. Nach Abzug von angefallenen Hin- und Rückfrachtkosten erfolgt eine Gutschrift von 80% des Warenwertes.
Für Lieferungen unter 10 t gelten die ausgewiesenen Frachtsätze für Mindermengen. Bei Ausladung von Zügen durch eine 2. und mehr Entladestellen werden 15,- €/Entladestelle, bei maximal 10 km zusätzlicher Fahrstrecke berechnet.
Für Restlieferungen an Baustellen (maximal einmal je Baustelle) gelten die ausgewiesenen Frachtzuschläge.
Für Kommissionierung von unvollständigen Verpackungseinheiten werden je Auftrag 8,- € berechnet. Die kleinste Versandeinheit ist eine Lage. Die
Kommissionierungszeit für verfügbare Produkte sind 2 Arbeitstage nach Bestelleingang.
Auftragsänderungswünsche nach maximal einem Arbeitstag werden mit 10,-€ Bearbeitungsgebühr bearbeitet.
Herrphyr® ............. mit der zeitlosen Eleganz des Porphyr
Herrnit® ................ mit der dauerhaften Schönheit von Granit
Herrsalt® .............. mit der warmen Tönung des Basalt
Herrzit® ................ mit dem edlen Schimmer von Quarz
Herrcolor® ............ mit der interessanten Colormix-Optik
Herrnatur® ........... mit dem dezenten Charme der Natur
Herrlight-Trafic® .. leuchtend, strahlend, sensationell
27
STRASSEN- UND
TIEFBAUELEMENTE
1
4
3
2
30 mm
20 mm
Formen
5
Maße, Liefer- und Gewichtsangaben
Länge Breite Höhe
mm
mm
mm
Bedarf
m2
Gewicht
kg/Stück
Stück
Liefereinheit
Paket
ca. m2
Lieferung
auf Paletten
1 Rinnenstein 160 x 160 mit Microfase
2 Rinnenstein 240 x 160 mit Microfase
3 Rinnenstein 240 x 160 mit Microfase
3 (Rinnensystem maschinenverlegbar)
160
160
160
160
240
240
140
140
140
39
26
26
8,3
12,5
12,5
210
150
150
5,38
5,76
5,76
auf Wunsch
auf Wunsch
auf Wunsch
4 Muldenstein 300*
5 Muldenstein 500*
330
330
300
500
120
150
—
—
26
52
48
20
—
—
Europalette
Europalette
*Handelsware, Fremdüberwachung in Verantwortung des Zulieferwerkes
Transportkosten – Preise in €
Zone
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
Solo
Zug
2,61
1,56
3,15
1,98
3,84
2,38
4,52
2,74
5,56
3,56
6,95
4,32
8,35
5,29
10,43
6,33
12,51
7,45
15,64
8,69
Solo
Zug
Solo
Zug
0,23
0,14
0,43
0,26
0,28
0,18
0,52
0,33
0,34
0,21
0,63
0,39
0,40
0,24
0,75
0,45
0,49
0,32
0,92
0,59
0,62
0,38
1,15
0,71
0,74
0,47
1,38
0,87
0,93
0,56
1,72
1,05
1,11
0,66
2,06
1,23
1,39
0,77
2,58
1,44
Transportkosten für Anlieferung von
Mindermengen < 10 t – Preise in €/Tour
77,70
99,75
120,75
147,00
178,50
220,50
267,75
330,75
399,00
498,75
Frachtzuschlag für Restlieferung
25,00
35,00
45,00
55,00
70,00
85,00
100,00
115,00
130,00
150,00
1 - 3 Rinnenstein je m
2
4 Muldenstein 300 je Stück
5 Muldenstein 500 je Stück
Preise in € zzgl. der gesetzlichen MwSt.
Gültig ab 1. März 2014. Alle vorherigen
Preislisten verlieren ihre Gültigkeit.
28
Preise in €
Normalbeton
grau
Standardfarben
rot/braun/anthr.
ocker/gelb/weiß
gewaschen
gestrahlt
1 Rinnenstein 160 je m2
2 Rinnenstein 240 je m2
3 Rinnensteinsystem je m2
13,80
13,80
30,00
auf Anfrage
”
––
auf Anfrage
”
––
auf Anfrage
”
––
auf Anfrage
”
––
4 Muldenstein 300 je St.
5 Muldenstein 500 je St.
2,40
3,55
––
––
––
––
––
––
Lieferservice und Verladung
Die Lieferungen erfolgen mit Kranfahrzeugen. Die ausgewiesenen Transportsätze gelten incl. Entladung an einer Stelle. Zusätzliche Leistungen wie
Umladen sowie mehr Entladestellen werden mit 50,-€ je Stunde Aufwand berechnet. Die sichere Zufahrt des bestellten LKW ist zu gewährleisten.
Für die Überschreitung der Entladezeit von max. 1 Stunde sowie das Umladen von Hängerzügen wird ein Stundensatz von 50 € berechnet.
Der Versand von Produkten mit gestrahlten und gestockten Oberflächen erfolgt grundsätzlich auf Paletten. Auf Wunsch werden die Produkte, die
nicht auf Paletten verkauft werden, ebenfalls auf Euro - oder Werkspaletten geliefert. Für Europaletten werden 12,00 € / Stück und Werkspaletten
15,00 €/ Stück berechnet. Durch uns zurückgeholte Paletten im nicht beschädigten Zustand werden abzüglich einer Rückholgebühr von 1 €/ Stück
gutgeschrieben. Bei angemeldetem und vereinbartem Direkttausch erfolgt keine Hin- und Rückrechnung. Palettengutschriften erfolgen nur, wenn
ein entsprechendes Guthaben im Palettenkonto vorhanden ist. Palettenrückführungen eines Geschäftsjahres sind bis spätestens 31.03. des Folgejahres möglich.
Materialrücknahmen werden grundsätzlich nur für unbeschädigte Ware in ganzen Versandeinheiten, originalverpackt und nach Vorabsprache akzeptiert. Auftragsbezogene Sonderanfertigungen werden nicht zurückgenommen. Nach Abzug von angefallenen Hin- und Rückfrachtkosten erfolgt eine Gutschrift von 80% des Warenwertes.
Für Lieferungen unter 10 t gelten die ausgewiesenen Frachtsätze für Mindermengen. Bei Ausladung von Zügen durch eine 2. und mehr Entladestellen werden 15,- €/Entladestelle, bei maximal 10 km zusätzlicher Fahrstrecke berechnet.
Für Restlieferungen an Baustellen (maximal einmal je Baustelle) gelten die ausgewiesenen Frachtzuschläge.
Für Kommissionierung von unvollständigen Verpackungseinheiten werden je Auftrag 8,- € berechnet. Die kleinste Versandeinheit ist eine Lage. Die
Kommissionierungszeit für verfügbare Produkte sind 2 Arbeitstage nach Bestelleingang.
Auftragsänderungswünsche nach maximal einem Arbeitstag werden mit 10,-€ Bearbeitungsgebühr bearbeitet.
Herrphyr® ............. mit der zeitlosen Eleganz des Porphyr
Herrnit® ................ mit der dauerhaften Schönheit von Granit
Herrsalt® .............. mit der warmen Tönung des Basalt
Herrzit® ................ mit dem edlen Schimmer von Quarz
Herrcolor® ............ mit der interessanten Colormix-Optik
Herrnatur® ........... mit dem dezenten Charme der Natur
Herrlight-Trafic® .. leuchtend, strahlend, sensationell
29
Garten- und Landschaftsbauelemente
PALISADEN
Formen
1
2
3
4
Maße, Liefer- und Gewichtsangaben
Grundmaß
mm
Höhe
mm
Gewicht
kg/Stück
Bedarf in Stück
lfm.
Stück
Liefereinheit
Lieferung
auf Paletten
1
1
1
1
1
1
1
Verbundpalisade 40
Verbundpalisade 60
Verbundpalisade 80
Verbundpalisade 100
Verbundpalisade 120
Verbundpalisade 140
Verbundpalisade 160
*
*
*
*
*
*
*
Ø 200
Ø 200
Ø 200
Ø 200
Ø 200
Ø 200
Ø 200
400
600
800
1000
1200
1400
1600
23,0
35,0
46,0
57,0
68,0
79,0
90,0
5,7
5,7
5,7
5,7
5,7
5,7
5,7
48
32
24
16
16
16
16
Europalette
Europalette
Europalette
Europalette
Europalette
Europalette
Europalette
2
2
2
2
Verbundpalisade 40**
Verbundpalisade 60
Verbundpalisade 80
Verbundpalisade 100
*
*
*
*
Ø 150
Ø 150
Ø 150
Ø 150
400
600
800
1000
15,0
16,0
26,0
31,0
7,5
7,5
7,5
7,5
70
40
40
40
Europalette
Europalette
Europalette
Europalette
3
3
3
3
Minipalisade voll
Minipalisade voll
Minipalisade hohl
Minipalisade hohl
*
*
*
*
Ø 110
Ø 110
Ø 110
Ø 110
250
400
600
800
5,0
9,0
10,0
13,0
10,0
10,0
10,0
10,0
128
64
84
60
Europalette
Europalette
Europalette
Europalette
4
4
4
4
4
Rechteckpalisade
Rechteckpalisade
Rechteckpalisade
Rechteckpalisade
Rechteckpalisade
100 x 200
100 x 200
100 x 200
100 x 200
100 x 200
400
600
800
1000
1200
18,0
27,0
36,0
45,0
54,0
5
5
5
5
5
auftragsbezogen
auftragsbezogen
auftragsbezogen
auftragsbezogen
auftragsbezogen
Europalette
Europalette
Europalette
Europalette
Europalette
* Handelsware, Fremdüberwachung in Verantwortung des Zulieferwerkes
** nur noch Restbestände
Lieferservice und Verladung
Die Lieferungen erfolgen mit Kranfahrzeugen. Die ausgewiesenen Transportsätze gelten incl. Entladung an einer Stelle. Zusätzliche Leistungen wie
Umladen sowie mehr Entladestellen werden mit 50,-€ je Stunde Aufwand berechnet. Die sichere Zufahrt des bestellten LKW ist zu gewährleisten.
Für die Überschreitung der Entladezeit von max. 1 Stunde sowie das Umladen von Hängerzügen wird ein Stundensatz von 50 € berechnet.
Der Versand von Produkten mit gestrahlten und gestockten Oberflächen erfolgt grundsätzlich auf Paletten. Auf Wunsch werden die Produkte, die
nicht auf Paletten verkauft werden, ebenfalls auf Euro - oder Werkspaletten geliefert. Für Europaletten werden 12,00 € / Stück und Werkspaletten
15,00 €/ Stück berechnet. Durch uns zurückgeholte Paletten im nicht beschädigten Zustand werden abzüglich einer Rückholgebühr von 1 €/ Stück
gutgeschrieben. Bei angemeldetem und vereinbartem Direkttausch erfolgt keine Hin- und Rückrechnung. Palettengutschriften erfolgen nur, wenn
ein entsprechendes Guthaben im Palettenkonto vorhanden ist. Palettenrückführungen eines Geschäftsjahres sind bis spätestens 31.03. des Folgejahres möglich.
Materialrücknahmen werden grundsätzlich nur für unbeschädigte Ware in ganzen Versandeinheiten, originalverpackt und nach Vorabsprache akzeptiert. Auftragsbezogene Sonderanfertigungen werden nicht zurückgenommen. Nach Abzug von angefallenen Hin- und Rückfrachtkosten erfolgt eine Gutschrift von 80% des Warenwertes.
Für Lieferungen unter 10 t gelten die ausgewiesenen Frachtsätze für Mindermengen. Bei Ausladung von Zügen durch eine 2. und mehr Entladestellen werden 15,- €/Entladestelle, bei maximal 10 km zusätzlicher Fahrstrecke berechnet.
Für Restlieferungen an Baustellen (maximal einmal je Baustelle) gelten die ausgewiesenen Frachtzuschläge.
Für Kommissionierung von unvollständigen Verpackungseinheiten werden je Auftrag 8,- € berechnet. Die kleinste Versandeinheit ist eine Lage. Die
Kommissionierungszeit für verfügbare Produkte sind 2 Arbeitstage nach Bestelleingang.
Auftragsänderungswünsche nach maximal einem Arbeitstag werden mit 10,-€ Bearbeitungsgebühr bearbeitet.
Preise in € zzgl. der gesetzlichen MwSt.
Gültig ab 1. März 2014. Alle vorherigen
Preislisten verlieren ihre Gültigkeit.
30
Preise in €/Stück
1
1
1
1
1
1
1
Verbundpalisade 40, ø 200
Verbundpalisade 60, ø 200
Verbundpalisade 80, ø 200
Verbundpalisade 100, ø 200
Verbundpalisade 120, ø 200
Verbundpalisade 140, ø 200
Verbundpalisade 160, ø 200
Normalbeton
grau
5,40
8,00
10,25
13,00
16,40
19,80
25,20
2
2
2
2
Verbundpalisade 40, ø 150*
Verbundpalisade 60, ø 150
Verbundpalisade 80, ø 150
Verbundpalisade 100, ø 150
4,60*
8,00
9,65
12,15
braun
—
—
—
—
—
—
—
4,85*
6,85*
9,55*
11,85*
3
3
3
3
Minipalisade
Minipalisade
Minipalisade
Minipalisade
1,75
2,20
5,30
8,40
1,95*
2,50*
6,40*
9,35*
––
––
––
––
––
––
––
––
11,00
15,40
18,50
23,40
30,30
12,10
16,10
20,40
25,70
32,00
auf Anfrage
auf Anfrage
auf Anfrage
auf Anfrage
auf Anfrage
auf Anfrage
auf Anfrage
auf Anfrage
auf Anfrage
auf Anfrage
25, ø 110
40, ø 110
60, ø 110
80, ø 110
4 Rechteckpalisade 40
4 Rechteckpalisade 60
4 Rechteckpalisade 80
4 Rechteckpalisade 100
4 Rechteckpalisade 120
* nur noch Restbestände
gewaschen
gestrahlt
––
––
––
––
––
––
––
––
––
––
––
––
––
––
––
––
––
––
––
––
––
––
Transportkosten - Preise in €/Stück
Zone
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
Solo
Zug
Solo
Zug
Solo
Zug
Solo
Zug
Solo
Zug
Solo
Zug
Solo
Zug
Solo
Zug
Solo
Zug
Solo
Zug
Solo
Zug
Solo
Zug
Solo
Zug
Solo
Zug
Solo
Zug
Solo
Zug
Solo
Zug
Solo
Zug
Solo
Zug
Solo
Zug
0,19
0,11
0,29
0,17
0,38
0,23
0,47
0,28
0,56
0,34
0,66
0,39
0,75
0,45
0,12
0,07
0,13
0,08
0,22
0,13
0,27
0,16
0,04
0,02
0,07
0,04
0,08
0,05
0,11
0,06
0,15
0,09
0,22
0,13
0,30
0,18
0,37
0,22
0,45
0,27
0,23
0,14
0,35
0,22
0,46
0,29
0,57
0,36
0,68
0,43
0,79
0,50
0,90
0,57
0,15
0,09
0,16
0,10
0,26
0,16
0,32
0,20
0,05
0,03
0,09
0,06
0,10
0,06
0,13
0,08
0,18
0,11
0,27
0,17
0,36
0,23
0,45
0,28
0,54
0,34
0,28
0,17
0,43
0,26
0,56
0,35
0,70
0,43
0,83
0,51
0,96
0,60
1,10
0,68
0,18
0,11
0,20
0,12
0,32
0,20
0,39
0,24
0,06
0,04
0,11
0,07
0,12
0,08
0,16
0,10
0,22
0,14
0,33
0,20
0,44
0,27
0,55
0,34
0,66
0,41
0,33
0,20
0,50
0,30
0,66
0,40
0,82
0,50
0,98
0,59
1,13
0,69
1,29
0,78
0,22
0,13
0,23
0,14
0,37
0,23
0,46
0,28
0,07
0,04
0,13
0,08
0,14
0,09
0,19
0,11
0,26
0,16
0,39
0,23
0,52
0,31
0,65
0,39
0,77
0,47
0,41
0,26
0,62
0,40
0,81
0,52
1,01
0,64
1,20
0,77
1,39
0,89
1,59
1,02
0,26
0,17
0,28
0,18
0,46
0,29
0,56
0,36
0,09
0,06
0,16
0,10
0,18
0,11
0,23
0,15
0,32
0,20
0,48
0,31
0,64
0,41
0,79
0,51
0,95
0,61
0,51
0,32
0,77
0,48
1,01
0,63
1,26
0,78
1,50
0,93
1,74
1,08
1,98
1,23
0,33
0,21
0,35
0,22
0,57
0,36
0,71
0,44
0,11
0,07
0,20
0,12
0,22
0,14
0,29
0,18
0,40
0,25
0,60
0,37
0,79
0,49
0,99
0,62
1,19
0,74
0,61
0,39
0,93
0,59
1,22
0,77
1,51
0,96
1,80
1,14
2,09
1,33
2,39
1,51
0,40
0,25
0,42
0,27
0,69
0,44
0,85
0,54
0,13
0,08
0,24
0,15
0,27
0,17
0,34
0,22
0,48
0,30
0,72
0,45
0,95
0,60
1,19
0,76
1,43
0,91
0,76
0,46
1,16
0,70
1,52
0,92
1,89
1,15
2,25
1,37
2,61
1,59
2,98
1,81
0,50
0,30
0,53
0,32
0,86
0,52
1,06
0,64
0,17
0,10
0,30
0,18
0,33
0,20
0,43
0,26
0,60
0,36
0,89
0,54
1,19
0,72
1,49
0,90
1,79
1,09
0,91
0,54
1,39
0,83
1,83
1,09
2,26
1,35
2,70
1,61
3,14
1,87
3,57
2,13
0,60
0,35
0,64
0,38
1,03
0,61
1,27
0,76
0,20
0,12
0,36
0,21
0,40
0,24
0,52
0,31
0,71
0,43
1,07
0,64
1,43
0,85
1,79
1,06
2,14
1,28
1,14
0,63
1,74
0,97
2,28
1,27
2,83
1,57
3,38
1,88
3,92
2,18
4,47
2,48
0,74
0,41
0,79
0,44
1,29
0,72
1,59
0,88
0,25
0,14
0,45
0,25
0,50
0,28
0,65
0,36
0,89
0,50
1,34
0,75
1,79
0,99
2,23
1,24
2,68
1,49
Transportkosten für Anlieferung von
Mindermengen < 10 t – Preise in €/Tour
77,70
99,75
120,75
147,00
178,50
220,50
267,75
330,75
399,00
498,75
Frachtzuschlag für Restlieferung
25,00
35,00
45,00
55,00
70,00
85,00
100,00
115,00
130,00
150,00
1 Verbundpalisade 40, ø 200
1 Verbundpalisade 60, ø 200
1 Verbundpalisade 80, ø 200
1 Verbundpalisade 100, ø 200
1 Verbundpalisade 120, ø 200
1 Verbundpalisade 140, ø 200
1 Verbundpalisade 160, ø 200
2 Verbundpalisade 40, ø 150
2 Verbundpalisade 60, ø 150
2 Verbundpalisade 80, ø 150
2 Verbundpalisade 100, ø 150
3 Minipalisade 25
3 Minipalisade 40
3 Minipalisade 60
3 Minipalisade 80
4 Rechteckpalisade 40
4 Rechteckpalisade 60
4 Rechteckpalisade 80
4 Rechteckpalisade 100
4 Rechteckpalisade 120
31
Garten- und Landschaftsbauelemente
HANGBEFESTIGUNGEN
Formen
2
1
Maße, Liefer- und Gewichtsangaben
Länge
mm
1 Florstein rund, Einkornbeton
2 Florstein rund, Normalbeton
Breite
mm
Ø 450
Ø 450
Höhe
mm
Bedarf
je m2
Gewicht
kg/Stück
Stück
Liefereinheit
Lieferung
auf Paletten
300
300
ca. 10
ca. 10
38
38
18
18
Europalette
Europalette
Preise in € zzgl. der gesetzlichen MwSt.
Gültig ab 1. März 2014. Alle vorherigen
Preislisten verlieren ihre Gültigkeit.
32
Preise in €/Stück
1 Florstein rund, Einkornbeton
2 Florstein rund, Normalbeton
grau
rot
braun
anthrazit
4,10
4,10
4,60
—
4,60
4,60
4,60
––
Transportkosten - Preise in €/Stück
Zone
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
Solo
Zug
Solo
Zug
0,32
0,19
0,32
0,19
0,38
0,24
0,38
0,24
0,46
0,29
0,46
0,29
0,55
0,33
0,55
0,33
0,67
0,43
0,67
0,43
0,84
0,52
0,84
0,52
1,01
0,64
1,01
0,64
1,26
0,76
1,26
0,76
1,51
0,90
1,51
0,90
1,89
1,05
1,89
1,05
Transportkosten für Anlieferung von
Mindermengen < 10 t – Preise in €/Tour
77,70
99,75
120,75
147,00
178,50
220,50
267,75
330,75
399,00
498,75
Frachtzuschlag für Restlieferung
25,00
35,00
45,00
55,00
70,00
85,00
100,00
115,00
130,00
150,00
1 Florstein rund, Einkornbeton
2 Florstein rund, Normalbeton
Lieferservice und Verladung
Die Lieferungen erfolgen mit Kranfahrzeugen. Die ausgewiesenen Transportsätze gelten incl. Entladung an einer Stelle. Zusätzliche Leistungen wie
Umladen sowie mehr Entladestellen werden mit 50,-€ je Stunde Aufwand berechnet. Die sichere Zufahrt des bestellten LKW ist zu gewährleisten.
Für die Überschreitung der Entladezeit von max. 1 Stunde sowie das Umladen von Hängerzügen wird ein Stundensatz von 50 € berechnet.
Der Versand von Produkten mit gestrahlten und gestockten Oberflächen erfolgt grundsätzlich auf Paletten. Auf Wunsch werden die Produkte, die
nicht auf Paletten verkauft werden, ebenfalls auf Euro - oder Werkspaletten geliefert. Für Europaletten werden 12,00 € / Stück und Werkspaletten
15,00 €/ Stück berechnet. Durch uns zurückgeholte Paletten im nicht beschädigten Zustand werden abzüglich einer Rückholgebühr von 1 €/ Stück
gutgeschrieben. Bei angemeldetem und vereinbartem Direkttausch erfolgt keine Hin- und Rückrechnung. Palettengutschriften erfolgen nur, wenn
ein entsprechendes Guthaben im Palettenkonto vorhanden ist. Palettenrückführungen eines Geschäftsjahres sind bis spätestens 31.03. des Folgejahres möglich.
Materialrücknahmen werden grundsätzlich nur für unbeschädigte Ware in ganzen Versandeinheiten, originalverpackt und nach Vorabsprache akzeptiert. Auftragsbezogene Sonderanfertigungen werden nicht zurückgenommen. Nach Abzug von angefallenen Hin- und Rückfrachtkosten erfolgt eine Gutschrift von 80% des Warenwertes.
Für Lieferungen unter 10 t gelten die ausgewiesenen Frachtsätze für Mindermengen. Bei Ausladung von Zügen durch eine 2. und mehr Entladestellen werden 15,- €/Entladestelle, bei maximal 10 km zusätzlicher Fahrstrecke berechnet.
Für Restlieferungen an Baustellen (maximal einmal je Baustelle) gelten die ausgewiesenen Frachtzuschläge.
Für Kommissionierung von unvollständigen Verpackungseinheiten werden je Auftrag 8,- € berechnet. Die kleinste Versandeinheit ist eine Lage. Die
Kommissionierungszeit für verfügbare Produkte sind 2 Arbeitstage nach Bestelleingang.
Auftragsänderungswünsche nach maximal einem Arbeitstag werden mit 10,-€ Bearbeitungsgebühr bearbeitet.
Herrphyr® ............. mit der zeitlosen Eleganz des Porphyr
Herrnit® ................ mit der dauerhaften Schönheit von Granit
Herrsalt® .............. mit der warmen Tönung des Basalt
Herrzit® ................ mit dem edlen Schimmer von Quarz
Herrcolor® ............ mit der interessanten Colormix-Optik
Herrnatur® ........... mit dem dezenten Charme der Natur
Herrlight-Trafic® .. leuchtend, strahlend, sensationell
33
Garten- und Landschaftsbauelemente
GARTEN-, TERRASSEN- UND
GEHWEGPLATTEN,
MAUERABDECKUNGEN
Formen
1
2
4
3
6-8
5
Maße, Liefer- und Gewichtsangaben
Länge
mm
Breite
mm
Höhe
mm
Stück
je m2
m2 (Stück**)
je Palette
kg je
Stück
Gewicht
in kg/m2
Lieferung
auf Paletten
1 Belagplatten*
2 Belagplatten*
3 Belagplatten*
4 Belagplatten*
300
400
500
400
300
400
500
600
50
50
50
50
11,11
6,25
4,00
4,17
12,96
13,44
12,00
13,44
10,40
19,25
30,00
28,75
ca. 110
ca. 110
ca. 110
ca. 110
Europalette
Europalette
Europalette
Europalette
5 Belagplatten „Tosca“*
Format 1
Format 2
Format 3
Format 4
200
400
400
600
200
200
400
400
55
55
55
55
2
1
2
2
11,52
––
ca. 121
Europalette
6 Mauerabdeckung* ** 500
270
60
––
36**
14,00
––
Europalette
* Handelsware, Fremdüberwachung in Verantwortung des Zulieferwerkes
** nur noch Restbestände
Transportkosten - Preise in €
Zone
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
Solo
Zug
Solo
Zug
Solo
Zug
0,91
0,54
1,00
0,60
0,12
0,07
1,10
0,69
1,21
0,76
0,14
0,09
1,34
0,83
1,48
0,91
0,17
0,11
1,58
0,96
1,74
1,05
0,20
0,12
1,94
1,24
2,14
1,37
0,25
0,16
2,43
1,51
2,67
1,66
0,31
0,19
2,92
1,85
3,21
2,03
0,37
0,24
3,64
2,21
4,01
2,43
0,46
0,28
4,37
2,60
4,80
2,86
0,56
0,33
5,46
3,04
6,01
3,34
0,70
0,39
Transportkosten für Anlieferung von
Mindermengen < 10 t – Preise in €/Tour
77,70
99,75
120,75
147,00
178,50
220,50
267,75
330,75
399,00
498,75
Frachtzuschlag für Restlieferung
25,00
35,00
45,00
55,00
70,00
85,00
100,00
115,00
130,00
150,00
1/4 Belagplatten
je m2
5 Belagplatten „Tosca“
je m2
6 Mauerabdeckungen 270
je Stück
Preise in € zzgl. der gesetzlichen MwSt.
Gültig ab 1. März 2014. Alle vorherigen
Preislisten verlieren ihre Gültigkeit.
34
Preise für Belagplatten in €/m2
Normalbeton grau
1
2
3
4
5
Belagplatte 300x300x50
Belagplatte 400x400x50
Belagplatte 500x500x50
Belagplatte 400x600x50
Belagplatte „Tosca“
19,20
19,20
11,60
11,60
—
Normalbeton rot
10,65
10,65
—
—
—
Toscafarben
—
—
—
—
40,00
Preise für Mauerabdeckungen in €/Stück
Normalbeton
6 Mauerabdeckung **
grau
rot
anthrazit
7,05
—
—
** nur noch Restbestände
Lieferservice und Verladung
Die Lieferungen erfolgen mit Kranfahrzeugen. Die ausgewiesenen Transportsätze gelten incl. Entladung an einer Stelle. Zusätzliche Leistungen wie
Umladen sowie mehr Entladestellen werden mit 50,-€ je Stunde Aufwand berechnet. Die sichere Zufahrt des bestellten LKW ist zu gewährleisten.
Für die Überschreitung der Entladezeit von max. 1 Stunde sowie das Umladen von Hängerzügen wird ein Stundensatz von 50 € berechnet.
Der Versand von Produkten mit gestrahlten und gestockten Oberflächen erfolgt grundsätzlich auf Paletten. Auf Wunsch werden die Produkte, die
nicht auf Paletten verkauft werden, ebenfalls auf Euro - oder Werkspaletten geliefert. Für Europaletten werden 12,00 € / Stück und Werkspaletten
15,00 €/ Stück berechnet. Durch uns zurückgeholte Paletten im nicht beschädigten Zustand werden abzüglich einer Rückholgebühr von 1 €/ Stück
gutgeschrieben. Bei angemeldetem und vereinbartem Direkttausch erfolgt keine Hin- und Rückrechnung. Palettengutschriften erfolgen nur, wenn
ein entsprechendes Guthaben im Palettenkonto vorhanden ist. Palettenrückführungen eines Geschäftsjahres sind bis spätestens 31.03. des Folgejahres möglich.
Materialrücknahmen werden grundsätzlich nur für unbeschädigte Ware in ganzen Versandeinheiten, originalverpackt und nach Vorabsprache akzeptiert. Auftragsbezogene Sonderanfertigungen werden nicht zurückgenommen. Nach Abzug von angefallenen Hin- und Rückfrachtkosten erfolgt eine Gutschrift von 80% des Warenwertes.
Für Lieferungen unter 10 t gelten die ausgewiesenen Frachtsätze für Mindermengen. Bei Ausladung von Zügen durch eine 2. und mehr Entladestellen werden 15,- €/Entladestelle, bei maximal 10 km zusätzlicher Fahrstrecke berechnet.
Für Restlieferungen an Baustellen (maximal einmal je Baustelle) gelten die ausgewiesenen Frachtzuschläge.
Für Kommissionierung von unvollständigen Verpackungseinheiten werden je Auftrag 8,- € berechnet. Die kleinste Versandeinheit ist eine Lage. Die
Kommissionierungszeit für verfügbare Produkte sind 2 Arbeitstage nach Bestelleingang.
Auftragsänderungswünsche nach maximal einem Arbeitstag werden mit 10,-€ Bearbeitungsgebühr bearbeitet.
Herrphyr® ............. mit der zeitlosen Eleganz des Porphyr
Herrnit® ................ mit der dauerhaften Schönheit von Granit
Herrsalt® .............. mit der warmen Tönung des Basalt
Herrzit® ................ mit dem edlen Schimmer von Quarz
Herrcolor® ............ mit der interessanten Colormix-Optik
Herrnatur® ........... mit dem dezenten Charme der Natur
Herrlight-Trafic® .. leuchtend, strahlend, sensationell
35
Garten- und Landschaftsbauelemente
STUFEN
Formen
1
2
3
4
Sonderanfertigungen auf Anfrage
z.B. Radienstufen, Podeste, Kinderwagenauffahrten
Maße, Liefer- und Gewichtsangaben
Länge
mm
Breite
mm
Höhe
mm
Lieferung
auf Paletten
1 Blockstufen
2 Blockstufen „Stadtprofil“
2 Blockstufen „Stadtprofil“
2 Blockstufen „Stadtprofil“
2 Blockstufen „Stadtprofil“
3 Blockstufen „bossiert“ (Sandsteinimitat)
3 Blockstufen „bossiert“ (Sandsteinimitat)
3 Blockstufen „bossiert“ (Sandsteinimitat)
3 Blockstufen „bossiert“ (Sandsteinimitat)
bis 2000
500
750
1000
1250
500
750
1000
1250
bis 400
380
380
380
380
350
350
350
350
bis 200
150
150
150
150
150
150
150
150
Europalette
Europalette
Europalette
Europalette
Europalette
Europalette
Europalette
Europalette
Europalette
4 Trittstufen
4 Trittstufen, freitragend
4 Setzstufen
4 Setzstufen, freitragend
bis 1250
bis 2000
bis 1500
bis 2000
bis 400
bis 400
bis 160
bis 180
50
100
50
80
Europalette
Europalette
Europalette
Europalette
andere Maße und Oberflächen auf Anfrage
Bei Blockstufen ist die Kopfbearbeitung anzugeben.
Preise in € zzgl. der gesetzlichen MwSt.
Gültig ab 1. März 2014. Alle vorherigen
Preislisten verlieren ihre Gültigkeit.
36
Preise in €/m
Sichtbeton
grau
Standardfarben
1 Blockstufen
2 Blockstufen „Stadtprofil“
2 Blockstufen „Stadtprofil“
2 Blockstufen „Stadtprofil“
2 Blockstufen „Stadtprofil“
3 Blockstufen „bossiert“
3 Blockstufen „bossiert“
3 Blockstufen „bossiert“
3 Blockstufen „bossiert“
gewaschen
grau
farbig
gestrahlt
grau
farbig
alles auf Anfrage
4 Trittstufen
4 Trittstufen, freitragend
4 Setzstufen
4 Setzstufen, freitragend
Bei Preisangeboten Blockstufen ist immer eine Kopfbearbeitung im Preis incl.
Transportkosten - Preise in €/Stück
Auf Anfrage.
Lieferservice und Verladung
Die Lieferungen erfolgen mit Kranfahrzeugen. Die ausgewiesenen Transportsätze gelten incl. Entladung an einer Stelle. Zusätzliche Leistungen wie
Umladen sowie mehr Entladestellen werden mit 50,-€ je Stunde Aufwand berechnet. Die sichere Zufahrt des bestellten LKW ist zu gewährleisten.
Für die Überschreitung der Entladezeit von max. 1 Stunde sowie das Umladen von Hängerzügen wird ein Stundensatz von 50 € berechnet.
Der Versand von Produkten mit gestrahlten und gestockten Oberflächen erfolgt grundsätzlich auf Paletten. Auf Wunsch werden die Produkte, die
nicht auf Paletten verkauft werden, ebenfalls auf Euro - oder Werkspaletten geliefert. Für Europaletten werden 12,00 € / Stück und Werkspaletten
15,00 €/ Stück berechnet. Durch uns zurückgeholte Paletten im nicht beschädigten Zustand werden abzüglich einer Rückholgebühr von 1 €/ Stück
gutgeschrieben. Bei angemeldetem und vereinbartem Direkttausch erfolgt keine Hin- und Rückrechnung. Palettengutschriften erfolgen nur, wenn
ein entsprechendes Guthaben im Palettenkonto vorhanden ist. Palettenrückführungen eines Geschäftsjahres sind bis spätestens 31.03. des Folgejahres möglich.
Materialrücknahmen werden grundsätzlich nur für unbeschädigte Ware in ganzen Versandeinheiten, originalverpackt und nach Vorabsprache akzeptiert. Auftragsbezogene Sonderanfertigungen werden nicht zurückgenommen. Nach Abzug von angefallenen Hin- und Rückfrachtkosten erfolgt eine Gutschrift von 80% des Warenwertes.
Für Lieferungen unter 10 t gelten die ausgewiesenen Frachtsätze für Mindermengen. Bei Ausladung von Zügen durch eine 2. und mehr Entladestellen werden 15,- €/Entladestelle, bei maximal 10 km zusätzlicher Fahrstrecke berechnet.
Für Restlieferungen an Baustellen (maximal einmal je Baustelle) gelten die ausgewiesenen Frachtzuschläge.
Für Kommissionierung von unvollständigen Verpackungseinheiten werden je Auftrag 8,- € berechnet. Die kleinste Versandeinheit ist eine Lage. Die
Kommissionierungszeit für verfügbare Produkte sind 2 Arbeitstage nach Bestelleingang.
Auftragsänderungswünsche nach maximal einem Arbeitstag werden mit 10,-€ Bearbeitungsgebühr bearbeitet.
Herrphyr® ............. mit der zeitlosen Eleganz des Porphyr
Herrnit® ................ mit der dauerhaften Schönheit von Granit
Herrsalt® .............. mit der warmen Tönung des Basalt
Herrzit® ................ mit dem edlen Schimmer von Quarz
Herrcolor® ............ mit der interessanten Colormix-Optik
Herrnatur® ........... mit dem dezenten Charme der Natur
Herrlight-Trafic® .. leuchtend, strahlend, sensationell
37
Stadtmöbel
BLUMENTRÖGE, POLLER,
ABFALLSAMMLER, FAHRRADSTÄNDER
Formen
1
2
4
3
7
6
5
8
Maße, Liefer- und Gewichtsangaben
Länge
mm
Breite
mm
Durchmesser
mm
Höhe
mm
Gewicht
kg/Stück
Lieferung
auf Paletten
1 Fahrradständer
2 Poller Typ „Eisenberg“
3 Abfallsammler
Einsatz für Abfallsammler (o.A.)
750
––
––
370
––
––
––
325
510
200
860
530
70
215
210
Europalette
Europalette
Europalette
4 Blumentrog eckig
5 Blumentrog rund
1060
––
800
––
––
800
400
600
260
280
Europalette
Europalette
6 Blumentrog Struktur Sandstein, quadratisch
7 Blumentrog Struktur Sandstein, rechteckig
7 Blumentrog Struktur Sandstein, rechteckig
500
800
490
500
400
240
––
––
––
400
250
155
135
125
30
Europalette
Europalette
Europalette
––
––
––
––
––
––
––
––
200
300
400
500
––
––
––
––
10
35
77
160
Europalette
Europalette
Europalette
Europalette
8 Kugel
8 Kugel
8 Kugel
8 Kugel
Preise in € zzgl. der gesetzlichen MwSt.
Gültig ab 1. März 2014. Alle vorherigen
Preislisten verlieren ihre Gültigkeit.
38
Preise in €/Stück
Normalbeton
grau
Standartfarben
rot/braun/anthr.
Edelvorsätze und
Oberflächenveredelung
1 Fahrradständer
2 Poller
3 Abfallsammler
4 Blumentrog eckig
5 Blumentrog rund
alles auf Anfrage
6 Blumentrog Struktur Sandstein, quadratisch
7 Blumentrog Struktur Sandstein, rechteckig
7 Blumentrog Struktur Sandstein, rechteckig
verzinkt
Einsatz für Abfallsammler
Kunststoff
auf Anfrage
Kugeln, gestrahlt - Preise in €/Stück
Ø 20 cm
Ø 30 cm
Normzement, grau, ohne Farbe
Normzement, grau, mit Farbe
Normzement, weiß, mit Farbe
Ø 40 cm
Ø 50 cm
alles auf Anfrage
Transportkosten - Preise in €/Stück
Auf Anfrage.
Lieferservice und Verladung
Die Lieferungen erfolgen mit Kranfahrzeugen. Die ausgewiesenen Transportsätze gelten incl. Entladung an einer Stelle. Zusätzliche Leistungen wie
Umladen sowie mehr Entladestellen werden mit 50,-€ je Stunde Aufwand berechnet. Die sichere Zufahrt des bestellten LKW ist zu gewährleisten.
Für die Überschreitung der Entladezeit von max. 1 Stunde sowie das Umladen von Hängerzügen wird ein Stundensatz von 50 € berechnet.
Der Versand von Produkten mit gestrahlten und gestockten Oberflächen erfolgt grundsätzlich auf Paletten. Auf Wunsch werden die Produkte, die
nicht auf Paletten verkauft werden, ebenfalls auf Euro - oder Werkspaletten geliefert. Für Europaletten werden 12,00 € / Stück und Werkspaletten
15,00 €/ Stück berechnet. Durch uns zurückgeholte Paletten im nicht beschädigten Zustand werden abzüglich einer Rückholgebühr von 1 €/ Stück
gutgeschrieben. Bei angemeldetem und vereinbartem Direkttausch erfolgt keine Hin- und Rückrechnung. Palettengutschriften erfolgen nur, wenn
ein entsprechendes Guthaben im Palettenkonto vorhanden ist. Palettenrückführungen eines Geschäftsjahres sind bis spätestens 31.03. des Folgejahres möglich.
Materialrücknahmen werden grundsätzlich nur für unbeschädigte Ware in ganzen Versandeinheiten, originalverpackt und nach Vorabsprache akzeptiert. Auftragsbezogene Sonderanfertigungen werden nicht zurückgenommen. Nach Abzug von angefallenen Hin- und Rückfrachtkosten erfolgt eine Gutschrift von 80% des Warenwertes.
Für Lieferungen unter 10 t gelten die ausgewiesenen Frachtsätze für Mindermengen. Bei Ausladung von Zügen durch eine 2. und mehr Entladestellen werden 15,- €/Entladestelle, bei maximal 10 km zusätzlicher Fahrstrecke berechnet.
Für Restlieferungen an Baustellen (maximal einmal je Baustelle) gelten die ausgewiesenen Frachtzuschläge.
Für Kommissionierung von unvollständigen Verpackungseinheiten werden je Auftrag 8,- € berechnet. Die kleinste Versandeinheit ist eine Lage. Die
Kommissionierungszeit für verfügbare Produkte sind 2 Arbeitstage nach Bestelleingang.
Auftragsänderungswünsche nach maximal einem Arbeitstag werden mit 10,-€ Bearbeitungsgebühr bearbeitet.
ACHTUNG: Sämtliche Produkte dieser Seite sind keine Lagerware, sondern werden
auftragsbezogen gefertigt!
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39
Stadtmöbel
UNIVERSALELEMENTE
Formen
1
2
3
4
5
Zur Verwendung z. B. als Baumeingrenzung oder - mit Belattung - als Sitzelemente
Maße, Liefer- und Gewichtsangaben
1 Mittelstück gerade
2 Endstück
3 Viertelkreis ø 160 cm*
4 Viertelkreis ø 100 cm*
5 Eckteil 90°
Länge
mm
Breite
mm
Höhe
mm
Gewicht
kg/Stück
Lieferung
auf Paletten
500
500
800
500
500
300
300
300
300
300
400
400
400
400
400
160
160
300
160
190
Europalette
Europalette
Europalette
Europalette
Europalette
* Außendurchmesser
Preise in € zzgl. der gesetzlichen MwSt.
Gültig ab 1. März 2014. Alle vorherigen
Preislisten verlieren ihre Gültigkeit.
40
Preise in €/Stück
Normalbeton
grau
1 Mittelstück gerade
2 Endstück
3 Viertelkreis 160
4 Viertelkreis 100
5 Eckstück 90°
Standartfarben
rot/braun/anthr.
Edelvorsätze und
Oberflächenveredelung
Belattung
alles auf Anfrage
Transportkosten - Preise in €/Stück
Auf Anfrage.
Lieferservice und Verladung
Die Lieferungen erfolgen mit Kranfahrzeugen. Die ausgewiesenen Transportsätze gelten incl. Entladung an einer Stelle. Zusätzliche Leistungen wie
Umladen sowie mehr Entladestellen werden mit 50,-€ je Stunde Aufwand berechnet. Die sichere Zufahrt des bestellten LKW ist zu gewährleisten.
Für die Überschreitung der Entladezeit von max. 1 Stunde sowie das Umladen von Hängerzügen wird ein Stundensatz von 50 € berechnet.
Der Versand von Produkten mit gestrahlten und gestockten Oberflächen erfolgt grundsätzlich auf Paletten. Auf Wunsch werden die Produkte, die
nicht auf Paletten verkauft werden, ebenfalls auf Euro - oder Werkspaletten geliefert. Für Europaletten werden 12,00 € / Stück und Werkspaletten
15,00 €/ Stück berechnet. Durch uns zurückgeholte Paletten im nicht beschädigten Zustand werden abzüglich einer Rückholgebühr von 1 €/ Stück
gutgeschrieben. Bei angemeldetem und vereinbartem Direkttausch erfolgt keine Hin- und Rückrechnung. Palettengutschriften erfolgen nur, wenn
ein entsprechendes Guthaben im Palettenkonto vorhanden ist. Palettenrückführungen eines Geschäftsjahres sind bis spätestens 31.03. des Folgejahres möglich.
Materialrücknahmen werden grundsätzlich nur für unbeschädigte Ware in ganzen Versandeinheiten, originalverpackt und nach Vorabsprache akzeptiert. Auftragsbezogene Sonderanfertigungen werden nicht zurückgenommen. Nach Abzug von angefallenen Hin- und Rückfrachtkosten erfolgt eine Gutschrift von 80% des Warenwertes.
Für Lieferungen unter 10 t gelten die ausgewiesenen Frachtsätze für Mindermengen. Bei Ausladung von Zügen durch eine 2. und mehr Entladestellen werden 15,- €/Entladestelle, bei maximal 10 km zusätzlicher Fahrstrecke berechnet.
Für Restlieferungen an Baustellen (maximal einmal je Baustelle) gelten die ausgewiesenen Frachtzuschläge.
Für Kommissionierung von unvollständigen Verpackungseinheiten werden je Auftrag 8,- € berechnet. Die kleinste Versandeinheit ist eine Lage. Die
Kommissionierungszeit für verfügbare Produkte sind 2 Arbeitstage nach Bestelleingang.
Auftragsänderungswünsche nach maximal einem Arbeitstag werden mit 10,-€ Bearbeitungsgebühr bearbeitet.
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41
Januar 2007
Technische Hinweise zur Lieferung von Betonprodukten für
den Straßen-, Landschafts- und Gartenbau
Vorbemerkungen
Betonprodukte für den Straßen-, Landschafts- und Gartenbau sind Qualitätserzeugnisse. Sie werden in weitgehend automatisierten Fertigungsstätten hergestellt. Sowohl die Ausgangsstoffe des Betons als auch die fertigen Produkte unterliegen den Güteanforderungen zugehöriger Normen bzw. Richtlinien; ihre Einhaltung wird durch umfangreiche Kontrollen
laufend überprüft.
Auf der Baustelle werden gelegentlich Auffassungsunterschiede in der Beurteilung der Betonprodukte beobachtet Die
nachstehenden Gesichtspunkte sollen in solchen Fällen – zur Vermeidung von Missverständnissen zwischen Hersteller
und Abnehmerseite – eine Hilfe bei der fachgerechten Beurteilung von Betonprodukten für den Straßen-, Landschaftsund Gartenbau darstellen. Sie wurden von den Fachgremien im Bundesverband Deutsche Beton- und Fertigteilindustrie
e.V., Bonn, aufgestellt und geben den derzeitigen Stand der Technik wieder.
1
Bestellung
Erfolgt die Auslieferung kippfähiger Ware, z. B. Pflastersteine, durch Kippfahrzeuge, so ist Kippbruch bis 3 % der
Liefermenge technisch unvermeidbar.
1.1 Allgemeines
Die Bestellung muss die vorgesehene Lieferadresse, den
Empfänger, die Warenart und den Liefer- bzw. Abholtermin enthalten. Die Befahrbarkeit der Baustelle durch
Lastzüge mit einem Gesamtgewicht bis zu 41 t und die
Möglichkeit zur Entgegennahme der Ware – ggf. mittels
Entladegeräten – werden vom Auftragnehmer vorausgesetzt. Eine Auslieferung mittels Kranfahrzeug bedarf entsprechender Vereinbarungen.
1.2 Bedarf
Der Bedarf an Produkten für Flächenbefestigungen, z. B.
Pflastersteinen und Platten, pro Quadratmeter verlegter
Fläche bzw. der Bedarf an Bordsteinen, Randsteinen,
Muldensteinen, Palisaden, Stufen usw. pro laufenden
Meter, schließt die Fugen ein. Dementsprechend werden
Betonprodukte so geliefert, dass die bestellte Fläche
bzw. die bestellte Länge unter Einhaltung der jeweiligen
Rastermaße belegt bzw. versetzt werden kann.
1.3 Pflastersteine
Bei der Bestellung ist zu berücksichtigen, ob die
Pflastersteine von Hand oder maschinell verlegt werden
sollen. Für die maschinelle Verelegung eignen sich ausschließlich Pflastersteine mit angeformten Abstandhaltern (so genannten Nocken).
2
Entladung
Vor der Entladung der Fahrzeuge ist von einem Beauftragten des Auftraggebers die Ordnungsmäßigkeit der
Lieferung nach Menge und Warenart zu prüfen.
Selbstabholer haben bei der Beladung im Werk die Übereinstimmung der Ladung mit der Bestellung bzw.
Abholanweisung und dem Lieferschein zu prüfen. Die im
Abschnitt 3 genannten Gesichtspunkte sind bei der
Annahme der Lieferung zu beachten.
Bestehen Zweifel oder Bedenken hinsichtlich der
Qualität, darf mit der Verarbeitung der Produkte nicht
begonnen werden, bevor eine Klärung erfolgt ist.
Werden bei der Annahme der Produkte vermeintliche
Mängel erkannt, die zu Zweifeln an der Zuverlässigkeit
oder Zumutbarkeit der Ware Anlass geben, hat die
Baustellenaufsicht entweder in Eigenverantwortung oder
nach unverzüglicher Kontaktaufnahme mit dem Bauherrn
eine Annahmeentscheidung zu treffen, die im Falle einer
Rückweisung zur sofortigen Information des Lieferanten
führen muss.
3
Gesichtspunkte zur Beurteilung der Produkte vor
dem Einbau
3.1 Oberfläche
Bei der Verdichtung des Frischbetons kann es zu geringen, technisch nicht vermeidbaren Luft- und Wassereinschlüssen kommen. Dadurch können an der Oberfläche
Poren entstehen, die jedoch keine Rückschlüsse auf
mangelnde Witterungsbeständigkeit oder Festigkeit der
Produkte zulassen und deren Gebrauchswert nicht beeinträchtigen, wenn die Produkte den Normen bzw. Richtlinien entsprechen.
An der Oberfläche können gelegentlich punktförmige
bräunliche Verfärbungen auftreten; sie stammen von betontechnologisch unbedenklichen Bestandteilen organischen Ursprungs in den verwendeten natürlichen
Gesteinskörnungen und verschwinden nach einiger Zeit
unter Bewitterung.
Bei Produkten für die Flächenbefestigung erhöht eine
rauhe Oberfläche die Griffigkeit, hemmt die Rutschgefahr
und kann auch aus betontechnischer Sicht sinnvoller als
eine sehr glatte Oberfläche sein.
3.2 Ausblühungen1)
Gelegentlich können Ausblühungen vorkommen; sie sind
technisch nicht vermeidbar.
In erster Linie entstehen sie durch besondere Witterungsbedingungen, denen der Beton – besonders im jungen
Alter – ausgesetzt ist, und haben entsprechend unterschiedliches Ausmaß. Die Güteeigenschaften der Produkte bleiben hiervon unberührt. Ausblühungen stellen
keinen Mangel dar.
Der Gebrauchswert der Produkte wird insofern nicht beeinflusst, als dass Witterungseinflüsse und – bei Produkten für die Flächenbefestigung zusätzlich die mechanische Beanspruchung unter Nutzung – die Ausblühungen verschwinden lassen. Da nur der Anteil Kalk
aus dem Zement an die Oberfläche treten kann, der nicht
von den anderen Ausgangsstoffen im Beton fest gebunden ist, kommt es nach dem Abklingen von Ausblühungen in der Regel nicht erneut zu diesem Effekt. Ein
Auswechseln der Produkte oder andere Maßnahmen
gegen Ausblühungen sind daher nicht empfehlenswert.
Ausblühungen entstehen durch die Ablagerung von in Wasser gelöstem Kalkhydrat (Ca(OH)2), das nach Verdunsten des Wassers und
Reaktion mit dem Kohlendioxid (CO 2) der Luft als Calciumcarbonat (CaCO3) auf der Betonoberfläche anfällt.
1)
Bundesverband Deutsche Beton- und Fertigteilindustrie e.V. Bonn
42
3.3 Haarrisse
Oberflächliche Haarrisse können in besonderen Fällen
auftreten; mit bloßem Auge sind sie am trockenen
Produkt nicht erkennbar und nur zu sehen, wenn eine
zunächst nasse Oberfläche fast abgetrocknet ist. Solche
Haarrisse beeinträchtigen den Gebrauchswert nicht,
wenn die Produkte ansonsten den Normen bzw.
Richtlinien entsprechen.
3.4 Fertigungsbedingter Absatz bei Bordsteinen
Bedingt durch das Fertigungsverfahren kann bei Bordsteinen mit Anlauf unterhalb des Anlaufs ein Absatz entstehen, der nach Fertigstellung der an den Bordstein
angrenzenden Verkehrsfläche so tief sitzt, dass er optisch
nicht mehr in Erscheinung tritt. Der Absatz ist technisch
nicht vermeidbar und für den Gebrauchswert von
Bordsteinen ohne Belang.
3.5 Fasenausbildung bei Betonprodukten
Die im eingebauten Zustand sichtbaren Kanten von
Betonprodukten für den Straßen-, Landschafts- und
Gartenbau können unterschiedlich ausgebildet sein. Je
nach Produkttyp sind die Kanten scharfkantig, gebrochen, abgerundet, gefast, abgeschrägt und/oder unregelmäßig geformt. Die Entscheidung, welcher Produkttyp
hinsichtlich der Kantenausbildung gewählt wird, kann aus
gestalterischen und/oder nutzungsbedingten Aspekten
erfolgen.
Die Ausbildung der im eingebauten Zustand sichtbaren
Kanten hat z. B. Einfluss auf das optische Erscheinungsbild. Bei Produkten für die Flächenbefestigung ergibt sich
zudem ein Einfluss auf die Rollgeräuschemissionen und
auf das Abflussverhalten oberflächlich anfallenden
Wassers. Gefaste oder ähnlich ausgebildete Kanten mindern die Gefahr von Kantenabplatzungen (vgl. auch
Abschnitt 4.1).
Die Herstellerunterlagen geben in der Regel Auskunft
über die lieferbaren Produkttypen.
4
Gesichtspunkte zum Aussehen der Produkte nach
dem Einbau
Dies gilt sowohl für nicht nachträglich bearbeitete
Erzeugnisse, als auch für solche mit werksteinmäßig bearbeiteter Oberfläche (z. B. gewaschener, gestrahlter oder
gestockter Oberfläche). Insbesondere durch die werksteinmäßige Oberflächenbearbeitung wird die Natürlichkeit der verwendeten Rohstoffe hervorgehoben.
Farb- und Strukturabweichungen können daher bei Betonprodukten fertigungs- und rohstoffbedingt auftreten.
Zufällige Unregelmäßigkeiten sind für die Technologie
dieser Erzeugnisse charakteristisch und bei der Beurteilung des Gesamteindruckes des Gewerkes zu berücksichtigen.
Der optische Gesamteindruck des Gewerkes kann nur
aus dem üblichen Betrachtungsabstand des Nutzers und
unter gebrauchsüblichen Beleuchtungs- und sonstigen
Randbedingungen beurteilt werden. Insofern stellen fertigungs- und rohstoffbedingte Farb- und Strukturabweichungen keinen Mangel dar.
Die Bewitterung und die mechanische Beanspruchung
führen bei Betonprodukten und daraus hergestellten
Bauwerken, z. B. Pflasterdecken und Plattenbelägen, zu
einer Veränderung von Eigenfarbe und Oberflächenstruktur. Eventuell anfangs vorhandene Unterschiede
gleichen sich im Laufe der Nutzung an.
Wird die Wahl für ein Betonprodukt z. B. anhand von
Musterflächen oder Bauwerken getroffen, die bereits der
Witterung und Nutzung ausgesetzt sind, ist zu berücksichtigen, dass gleichartige neue Produkte diesen Einflüssen noch nicht ausgesetzt sind und Farb- und
Strukturunterschiede zur ürsprünglichen Musterfläche
bzw. zum ursprünglichen Bauwerk aufweisen können.
Dies gilt sinngemäß auch für Nachlieferungen.
5
Winterdienst
Beton besitzt im jungen Alter noch nicht die volle FrostTausalz-Widerstandsfähigkeit. Deshalb muss Schneeund Eisglätte – falls sie innerhalb der ersten drei Monate
nach dem Einbau auftritt – mit abstumpfenden Streumitteln beseitigt werden.
4.1 Kantenabplatzungen bei Produkten für die
Flächenbefestigung
Pflastersteine, Platten, Bordsteine, Rinnenplatten Muldensteine u. ä. Produkte, die zu engfugig – und somit
nicht nach dem Technischen Regelwerk – verlegt sind
oder deren Unterlage (Tragschichten und Untergrund)
nicht ausreichend tragfähig und standfest ist, werden
infolgedessen – eventuell bereits beim Abrütteln – Kantenbeanspruchungen ausgesetzt, denen auch hochwertige Betone nicht widerstehen können. Die Folge sind
Kantenabplatzungen; sie stellen keinen Mangel des
Produktes, sondern einen Mangel der Unterlage bzw. der
Verlegeweise dar. Je nach Produkt richtet sich die
Fugenbreite nach dem Technischen Regelwerk oder den
Herstellerangaben.
4.2 Farb- und Strukturabweichungen
Farb- und Strukturabweichungen sind aufgrund der Verwendung von natürlichen Rohstoffen (z. B. Gesteinskörnungen, Zement, Wasser), die natürlichen Schwankungen
unterliegen, nicht vermeidbar. Darüber hinaus haben
Form und Größe der Produkte, technisch nicht vermeidbare Schwankungen der Betonzusammensetzung, Witterung, Betonalter usw. Einfluss auf die Farbe und die
Struktur der Betonprodukte.
43
Die nachstehenden Hinweise sollen zur Vermeidung derartiger Fehler beitragen. Sie wurden vom Arbeitsausschuss Straßenbauerzeugnisse im Bundesverband Deutsche Beton- und Fertigteilindustrie e. V., Bonn, ausgestellt und entsprechend dem
derzeitigen Stand der Technik.
Kurven von Geh- und Radwegen sollten möglichst im
„Oderwälder Verband“ gepflastert werden. Dabei wird das
Pflaster in schmalen Bahnen mit unterschiedlich breiten Fugen verlegt, wobei die Bahnbreite dem Kurvenradius angepasst werden muss.
Der Bedarf an Steinen oder Platten pro Quadratmeter verlegter Fläche schließt die Fugen ein. Dementsprechend
werden die Erzeugnisse so geliefert, dass die bestellte Fläche unter Einhaltung des Rastermaßes belegt werden kann.
44
Werden bei Abnahme oder Verlegung der Steinpakete vermeintliche Mängel erkannt, die zu Zweifeln an der Zuverlässigkeit oder Zumutbarkeit der Ware Anlass geben, hat die
Verlegeaufsicht entweder in Eigenverantwortung oder nach
unverzüglicher Kontaktaufnahme mit dem Bauherren eine
Abnahmeentscheidung zu treffen, die im Falle einer Rükkweisung zur sofortigen Information des Lieferanten führen
muss.
2.3 Verlegen von Betonpflastersteinen
Bei Beginn der Verlegearbeiten muss sichergestellt sein, dass
die Unterlage (Tragschichten und Untergrund) ausreichend
tragfähig ist bzw. die Tragschicht ausreichend bemessen
und verdichtet wurde.
Bindige und schluffige Sande sowie feinere Gesteinskörnungen sowie unabgestufte oder zu grobe Brechsand-SplittGemische sind als Bettungsmaterial für Betonsteinpflaster
ungeeignet.
Sollen großflächige Farbabweichungen (auch bei zementgrauen Steinen) vermieden werden, sind die Pflastersteine
immer wechselweise aus mehreren Paketen zu verlegen.
Die Steine müssen – dem Pflasterstein-System entsprechend – mit ausreichend breiten Fugen verlegt werden, wobei quer zur Verlegerichtung das Rastermaß berücksichtigt
werden muss. Um einen gradlinigen Fugenverlauf einzuhalten, muss geschnürt werden; der Pflasterrand ist bei Abweichungen laufend auszurichten.
Zwischen Pflaster und allen angrenzenden Bauteilen sind
Fugen anzuordnen. Muss der Pflasterrand durch Schneiden
oder Spalten der Steine angepasst werden, so sind die entsprechenden Flächenbegrenzungen zunächst mit einer Läuferreihe zu versehen, an die das Pflaster anzuarbeiten ist.
3. Winterdienst
Beton besitzt im jungen Alter noch nicht die volle Tausalzwiderstandsfähigkeit. Deshalb muss Schnee- und Eisglätte –
falls sie innerhalb der ersten drei Monate nach dem Verlegen
auftritt – mit abstumpfenden Streumittel beseitigt werden.
Im Übrigen gelten die Merkblätter für den Winterdienst.1)
QUALITÄTS- UND
VERLEGEHINWEISE
Allgemeine Produkthinweise
Vergleichen Sie bei der Übernahme die Lieferung / den Lieferschein mit
Ihrer Bestellung (Artikel, Menge, Format, Farbe, Dekor).
Bestehen Zweifel oder Bedenken an der Ordnungsmäßigkeit der Lieferung bzw. an qualitativen Eigenschaften der Produkte, ist mit der Verarbeitung nicht zu beginnen, bis dies mit dem Lieferer geklärt ist.
Der Bedarf an Produkten für Flächenbefestigungen, z.B. Pflastersteinen
und Platten, pro Quadratmeter verlegter Fläche bzw. der Bedarf an Bordsteinen, Randsteinen, Muldensteinen, Palisaden, Stufen usw. pro laufenden Meter, schließt die Fugen mit ein. Dementsprechend werden Betonprodukte so geliefert, dass die bestellte Fläche bzw. die bestellte Länge
unter Erhaltung der jeweiligen Rastermaße belegt bzw. versetzt werden
kann. Beton besitzt im jungen Alter noch nicht die volle Tausalzwiderstandsfähigkeit. Deshalb muss Schnee- und Eisglätte, falls sie innerhalb
der ersten drei Monate nach dem Verlegen auftritt, mit abstumpfenden
Streumitteln begegnet werden.
Der Einsatz von Salzen für den Winterdienst sollte nur in geringen Mengen, am Besten gar nicht, erfolgen.
Es sind ausschließlich nur Taumittel zu verwenden, die für Betonprodukte zugelassen sind (Herstellerhinweis). Schäden durch Einsatz betonschädigender Taumittel werden nicht anerkannt.
Nicht geeignete Taumittel sind nachweisbar.
Qualität
Für unsere Erzeugnisse verwenden wir ausschließlich hochwertige Roh-
stoffe und Qualitätsbeton. Die Fertigung erfolgt auf leistungsfähigen
Produktionsanlagen unter ständiger Qualitätsüberwachung. Zusätzlich
werden Eigenkontrollen in modernen Labors und Fremdprüfung durch
die Güteschutz-Organisation durchgeführt. Deshalb können wir dafür
garantieren, dass unsere Erzeugnisse den einschlägigen Normen und
Richtlinien entsprechen und diese in vielen Fällen noch übertreffen.
Da Beton aus natürlichen Rohstoffen besteht, lassen sich gelegentlich
äußere Abweichungen der Erzeugnisse vom Normalfall nicht vermeiden.
Diese Abweichungen stellen jedoch keine Qualitätsminderung dar, da
der Gebrauchswert nicht beeinträchtigt wird.
Ausblühungen
Weisen Betonerzeugnisse weiße Ablagerungen an der Oberfläche auf, so
handelt es sich in den meisten Fällen um harmlose Kalkausscheidungen.
Sie werden im allgemeinen als Ausblühungen bezeichnet und sind in der
Regel eine vorübergehende Erscheinung. Weiches Regenwasser löst
diese Kalkablagerungen mit der Zeit auf und schwemmt sie ab. Deshalb
sind sie normalerweise bereits nach einer Frost-Tau-Periode oder durch
den Verkehrsbetrieb verschwunden.
Kalkausblühungen sind bei zementgebundenen Erzeugnissen materialbedingt. Die Ursache ist darin zu sehen, dass alle Normzemente Kalkanteile enthalten. Zement ohne Kalk ist nicht denkbar, und es gibt keinen
brauchbaren Beton, bei dem der Kalkgehalt so niedrig ist, dass eine
Kalkausscheidung von vornherein unmöglich wäre. Ob und in welchem
Umfang Ausblühungen auftreten, ist auch von der Witterung abhängig.
Chemisch handelt es sich um die Ablagerung von in Wasser gelöstem
Kalkhydrat, welche nach dem Verdunsten des Wassers und einer Reaktion
mit dem Kohlendioxid aus der Luft als Calciumcarbonat auf der Betonoberfläche anfällt. Ausblühungen können bisweilen auch als Calciumsulfat oder Magnesiumsulfat vorliegen.
45
QUALITÄTS- UND
VERLEGEHINWEISE
Qualität
Die Güteeigenschaften von Betonpflastern und -bauteilen bleiben hiervon
unberührt. Deshalb ist es in der Betonindustrie üblich, Kalkausblühungen
nicht als Reklamationsgrund anzuerkennen.
Haarrisse
Gelegentlich können oberflächliche Haarrisse auftreten. Sie sind am
trockenen Erzeugnis nicht erkennbar und nur zu sehen, wenn eine
zunächst nasse Oberfläche fast abgetrocknet ist. Solche Haarrisse beeinträchtigen den Gebrauchswert nicht, sofern die Erzeugnisse ansonsten
den Qualitäts- und Gütenormen entsprechen.
Kantenabplatzungen
Pflastersteine und Platten, die zu engfugig verlegt sind oder deren
Unterbau nicht ausreichend tragfägig ist, werden - oft bereits beim Abrütteln - Kantenbeanspruchungen ausgesetzt, denen auch hochwertige
Betone nicht widerstehen können. Die Folge sind Kantenabplatzungen.
Sie stellen keinen Mangel des Erzeugnisses, sondern einen Mangel des
Unterbaus bzw. der Verlegeweise dar.
Farbschwankungen
Bei der Produktion von Pflastern und Bauteilen können bedingt durch
die natürlichen Zuschlagstoffe Farbunterschiede auftreten. Wir empfehlen
besonders bei farbigen und natursteinveredelten Pflastern, Steine aus
verschiedenen Paketen gemischt zu verlegen, um flächige Farbabweichungen zu vermeiden.
Beim Abrütteln ist darauf zu achten, dass die Fläche sauber abgekehrt und
trocken ist. Bei farbigen und natursteinveredelten Pflastern sollten nur
Gummirollenrüttler oder Rüttelplatten mit Kunststoffschutz verwendet
werden. Die Unterseite des Rüttlers ist vorher sorgfältig zu säubern, da
Schleifspuren die optische Wirkung der Pflasterfläche sichtbar verändern.
Verarbeiterhinweise
Bei der Verarbeitung gilt der Stand der Technik sowie das aktuell gültige Normen- und Regelwerk. Bei der Verlegung sind die erforderlichen
Arbeitsschutzausrüstungen (u.a. Schuhe, Handschuhe, Kleidung, Knieschoner) zu nutzen. Spezielle Beratung erhalten Sie bei Ihrem Baustoff Fachhandel, Ihrem Baufachbetrieb oder fragen Sie bei uns an.
www.fritz-herrmann.de, Tel. 036694-400
Ergänzende Hinweise für Flächenbefestigungen
Gestalten Sie einen gut verdichteten Frostschutzunterbau entsprechend
der erforderlichen Belastungsklasse der Fläche. Dabei sollten die Höhenabweichungen beim Auflegen einer 4-Meter-Latte bei maximal
plus/minus 5 mm sein.Das Pflasterbett soll 3 - 5 cm betragen. Verwenden Sie Material mit einer Korngröße von 0 - 5 mm.
Verlegen Sie die Steine mit einem Fugenabstand von 3 - 5 mm.
Achtung! Die seitlich angeformten Abstandshalter sind
fertigungsbedingt und stellen nicht den Fugenabstand dar!
Eine Verbundwirkung im Pflaster kann sich nur aufbauen wenn die
Fugen eine anforderungsgerechte Breite aufweisen, vollständig gefüllt
sind und der Zustand dauerhaft gegeben ist.
Nach dem Einkehren der Fugen mit einem Korngemisch 0-4 mm wird
die Fläche verdichtet. Vor dem Verdichten ist darauf zu achten, dass die
Fläche sauber abgekehrt ist. Danach wird nochmal nachgesandet.
Sollte nach mehreren Niederschlägen die Fugen weiterhin nicht voll
gefüllt sein, ist eine nochmalige Nachsandung vorzunehmen.
Beton ist ein Naturprodukt. Deshalb sind Farbschwankungen zwischen
den Steinen gegeben. Zur Gestaltung eines Verlegebildes empfiehlt es
sich deshalb, Steine aus mehreren Paketen gleichzeitig zu verlegen.
Spezielle Hinweise für die Verlegung von Antik- und Ökopflaster finden
Sie im Prospektmaterial unter www.fritz-herrmann.de
Der Einsatz von Rasengitterplatten für befahrene Flächen ist nur unter
Vorbehalt möglich. Weiterhin sollte auf ein Abrütteln verzichtet werden.
Ergänzende Hinweise für Bordsteine und Rinnenplatten
Bordsteine müssen stets mit durchgehender Rückenstütze und ausreichendem Fugenabstand in Beton verlegt werden.
Bordsteinfugen bleiben in der Regel offen. Sofern ein angrenzender
Gehweg unter Verwendung von Bettungssand gepflastert oder plattiert
werden soll, müssen allerdings die Fugen auf der Rückseite der Bordsteine in Höhe des Bettungssandes abgedichtet werden, um das Abfließen des Sandes zu verhindern.
Rinnenplatten werden mit ausreichend breiten Fugen in Beton verlegt.
Die Fugen sind mit Mörtel vollständig auszufüllen.
Zusätzliche Dehnungsfugen sind einzuplanen.
Zur dauerhaften Entwässerung von Fahrbahn bzw. Gehweg ist eine
ausreichende Höhendifferenz zwischen Straßenpflaster und Entwässerungsrinnen bzw. zwischen Gehwegbelag und Bordstein vorzusehen.
46
Besondere Verarbeiterhinweise
für ANTIK-Pflaster
Das Betonsteinsystem „Antik“ wird in der Branche als „gerumpeltes Pflaster“ eingeordnet. Durch technologische Bearbeitung der Steine werden
diese einem künstlichen Alterungsprozess unterzogen. Dabei werden
bewusst Kantenabplatzungen und Oberflächeneinwirkungen erzeugt.
Im Ergebnis werden Steine mit einer „gealterten“ Erscheinung und einem natursteinähnlichen Bild produziert.
Durch die Technologie ist es bewusst nicht möglich, die Größe der
Abplatzungen zu beeinflussen. Die Unregelmäßigkeiten dieser Abplatzungen sind gewollt.
Es liegt im Ermessen des Betrachters, mit den „Antik-Pflastersteinen“
sein gewünschtes Verlegebild zu erzielen.
Dabei können aus der individuellen Entscheidung des Verlegers einzelne
Steine vor dem Einsanden der Fläche entfernt und z.B. für Anpassungen
im Randbereich genutzt werden, oder auch verbleiben.
Bei der Verlegung werden entsprechend der architektonisch bzw. farblichen
Vorgaben, Steine verschiedener Größen und z.T. verschiedener Farben
„wild“ gemischt. Zur Erleichterung dieses Mischeffektes bieten wir unseren
Kunden den Transport - analog wie beim Naturstein - „lose gekippt“ an.
Für Ausnahmen - z.B. für Kleinmengen oder anderen logistischen Gründen
- bieten wir die Auslieferung im Big Bag an.
Die Vervollständigung der Verlegung und die Gestaltung des endgültigen Erscheinungsbildes der Fläche wird mit der Verfugung der
Steine durch Einsanden erreicht.
Praktische Hinweise für
wasserdurchlässigen Betonpflaster-Belag
Mit dem Einsatz wasserdurchlässiger Betonpflastersysteme wird ein ökologischer Beitrag zur Erhaltung der Kulturlandschaft geleistet. Dieses System fördert die Erhaltung unserer natürlichen Umwelt und unseres Lebensraumes,
indem eine Beeinträchti-gung der natürlichen Bodenfunktion vermieden
werden kann. Einige wichtige Aspekte sind zu berücksichtigen:
Auf Unterbau bzw. Untergrund aus gut wasserdurchlässigen Böden der Frostempfindlichkeitsklasse I (Sand, Kies mit kf > 5 x 10 -5 m/s) sind wasserdurchlässige Pflasterflächen ohne Zusatzmaßnahmen möglich. Böden der
Frostempfindlichkeitsklassen II und III sind nur bedingt als Untergrund für
wasserdurchlässige Pflasterflächen geeignet. Ihre Wasserdurchlässigkeit kf
sollte größer als 5 x 10-6 sein und durch Versuche nachgewiesen werden. Bei
der Durchführung der Bodenuntersuchung empfiehlt sich u.U. eine gegebene Altlastprüfung mit anzuordnen.
Trag- und Frostschutzschichten dürfen nur in ungebundener Bauweise ausgeführt werden. Ihre Wasserdurchlässigkeit kf sollte mindestens 5 x 10 -5 m/s
betragen, deshalb empfiehlt sich ein Körnungs-Aufbau der Tragschicht von
2/22 mm oder 2/32 mm. Die Verlegung des Belages soll in einem verdichteten Splittbett von 3 bis 5 cm erfolgen.
Das Gesamtgefälle der wasserdurchlässigen Belagsfläche sollte 5 bis 6%
nicht überschreiten.
Die Verfugung erfolgt mit Fritz-Herrmann-Splitt 1 bis 3 mm nach dem Abrütteln der Flächen. Es empfiehlt sich, die Belagsfläche vor dem Verfugen
sauber zu halten!
Der Abstand von Oberfläche „Belag“ zum Grundwasser muss mindestens
2 m betragen.
Gesundheitliche Unbedenklichkeit
von Betonprodukten
für die Flächenbefestigung
Betonprodukte für die Flächenbefestigung, wie z.B. Pflastersteine und
Platten, sind hinsichtlich Sicherheit und Gesundheit der Verwender oder
Dritter als unbedenklich anzusehen, wenn
• die Produkte den einschlägigen technischen Spezifikationen –
namentlich der DIN EN 1338 für Pflastersteine bzw. der DIN EN 1339
für Platten – entsprechen,
• vom Hersteller der Produkte die einschlägigen Gesetze und Verordnungen, z.B. zur Sicherheit von Verbraucherprodukten, zum Wasser-, Bodenschutz- und Abfallrecht beachtet werden,
• die Produkte für ihre bestimmungsgemäße Verwendung eingesetzt
und fachgerecht verarbeitet werden
• und die aus den Produkten errichteten Bauwerke während ihrer
Gebrauchsdauer der üblichen Erhaltung unterliegen (z.B. durch entsprechende Kontrollen, Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen).
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Fa. Fritz Herrmann GmbH & Co. KG
Fa. Fritz Herrmann GmbH & Co. Betonsteinwerke KG
gültig ab 01.03.2014
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten im kaufmännischen Geschäftsverkehr mit allen unseren Abnehmern, im nicht-kaufmännischen Geschäftsverkehr gelten
diese AGB nach Maßgabe der Ziffer 10.
Soweit nicht zwischen uns und unseren Abnehmern ausdrücklich etwas anderes vereinbart
wurde, finden im übrigen die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) Anwendung.
Werden Leistungen für die Geschäftsfelder
- Transportbeton, Betonfördergeräte, Mörtelkübel
erbracht, so sind die AGB dieser Bereiche einzubeziehen.
Werden Bauleistungen erbracht, auf die Werkvertragsrecht anzuwenden ist, so kann ergänzend
die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) vereinbart werden.
1. Anwendung
a) Unsere AGB sind auch dann wirksam, wenn wir uns – im Rahmen einer laufenden
Geschäftsverbindung – bei späteren Verträgen nicht ausdrücklich auf sie beziehen.
Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir ihnen in jedem Einzelfall ausdrücklich zugestimmt haben.
b) Unsere Angebote sind freibleibend; Aufträge und sonstige Vereinbarungen kommen daher
nur durch schriftliche Bestätigung bzw. mit Beginn der Übergabe der Ware zustande.
Zwischenverkauf bleibt uns vorbehalten.
c) Für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Rechtzeitigkeit der vom Kunden zu beschaffenden
oder zu erstellenden Ausführungsunterlagen ist dieser verantwortlich. Werden diese elektronisch
versandt, sind sie nur verbindlich, wenn deren vollständiger Eingang ausdrücklich von uns
bestätigt wurde.
d) Halten wir auf Veranlassung des Kunden Produktionskapazitäten vor und kommt es aus
Gründen, die nicht wir zu vertreten haben, nicht oder zur verspäteten Ausführung, so haftet
der Kunde auch für den daraus entstandenen Schaden.
2. Lieferung
a) Erfüllungsort für die Lieferung ist das Kieswerk/Betonwerk bzw. Auslieferungslager oder das
in unserem Auftrag tätige Unternehmen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart. Jede
Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Art der Versendung bleibt uns
vorbehalten, soweit keine bestimmte Versandart vereinbart ist.
Wir behalten uns vor, Aufträge in Teillieferungen auszuführen, falls nicht etwas anderes vereinbart ist. Beanstandungen von Teillieferungen entbinden nicht von der Verpflichtung, die
Restmenge der bestellten Ware vertragsgemäß abzunehmen.
Wir sind zu branchenüblicher Mehr- bzw. Minderlieferung berechtigt.
Ist Lieferung an die Baustelle vereinbart, so werden geeignete Anfuhrwege für schweren
Lastzug und unverzügliche Entladung durch den Abnehmer vorausgesetzt, andernfalls haftet
er für entstandene Schäden und zusätzliche Aufwendungen.
Ist eine Vereinbarung getroffen worden, dass die Lieferung mit Abladen erfolgt, geht die Gefahr
auf den Kunden über, wenn die Ware abgeladen ist.
Abgeladen ist die Ware dann, wenn sie vom Transportfahrzeug auf den Boden abgesetzt ist.
Verlässt das Transportfahrzeug auf Weisung des Kunden die Anfuhrstelle, so haftet dieser für
auftretende Schäden.
b) Vereinbarte Liefertermine beziehen sich auf die Bereitstellung der Ware zur Übergabe bzw.
zum Versand im Werk bzw. Auslieferungslager. Unsere Lieferpflicht ruht, solange uns Ausführungsunterlagen sowie alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen oder zweckmäßigen
Unterlagen nicht übergeben bzw. Informationen nicht erteilt worden sind.
c) Rohstoff- oder Energiemangel, Streiks, Aussperrungen, Verkehrsstörungen und behördliche
Verfügungen sowie Lieferterminüberschreitungen von Vorlieferanten, Betriebsstörungen, alle
Fälle höherer Gewalt und andere von uns oder einem für uns arbeitenden Betrieb nicht zu
vertretende Umstände befreien uns für die Dauer ihres Bestehens, soweit sie unsere Lieferfähigkeit beeinträchtigen, von unserer Lieferpflicht. In den vorgenannten Fällen sind wir ferner –
unbeschadet der Ziffer 8 dieser AGB – zum schadensersatzfreien Rücktritt vom Vertrag berechtigt, - wenn uns die Leistung unmöglich bzw. unzumutbar geworden oder ein Ende des
Leistungshindernisses nicht abzusehen ist. Vorstehendes gilt für Verbraucher entsprechend.
Zum Rücktritt sind wir auch dann berechtigt, wenn nach erteilter Auftragsbestätigung außergewöhnliche (20 % und mehr) Erhöhungen von Rohstoff- und Energiekosten eintreten, die
sich auf den Verkaufspreis auswirken.
Unsere Lieferpflicht ruht, solange der Käufer uns gegenüber mit einer fälligen Verbindlichkeit
in Verzug ist. Wenn uns Tatsache oder Umstände bekannt werden, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers begründen (z. B. Nichtzahlung überfälliger und angemahnter Rechnungen)
und der Käufer trotz Aufforderung nicht zu ausreichender Sicherheitsleistung bereit ist, sind
wir jederzeit ganz oder teilweise – unter Berücksichtigung der Ziffer 8 dieser AGB – zum
schadensersatzfreien Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
d) Der Abnehmer hat unverzüglich zu untersuchen bzw. zu prüfen, ob die Ware einwandfrei und
vollständig zur Verfügung gestellt ist und etwaige sichtbare Mängel sofort zu rügen.
Sofern die bereitgestellte Ware bis zum vereinbarten Liefertermin oder innerhalb der Lieferfrist
nicht abgenommen ist, gilt sie mit Ablauf des fünften Werktages nach dem Liefertermin bzw.
nach Ablauf der Frist als genehmigt bzw. abgenommen.
e) Vertragsstrafen sind uns gegenüber nur wirksam, wenn sie für jeden Einzelfall in einer besonderen Vereinbarung festgelegt wurden.
f) Von uns in Verkehr gebrachte Verpackungen werden im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen in unseren Betriebsstätten zurückgenommen, sofern sie restentleert und nicht verschmutzt sind und vom Abnehmer bzw. auf dessen Kosten sortiert angeliefert werden.
g) Die Beladung des Fahrzeugs mit dem Transportgut erfolgt durch den Versender. Unter Beladung
ist hierbei die Platzierung des Transportgutes auf dem Wagenboden nach Weisung der
Frachtführung zu verstehen. Die beförderungs- und betriebssichere Verladung im Sinne des
§ 412 Abs. I HGB unter Berücksichtigung der jeweils gültigen und anerkannten technischen
Regeln über die Ladungssicherung obliegt stets dem Frachtführer. Wird die beförderungssichere
Verladung im Einzelfalle durch den Versender durchgeführt, handelt er als Erfüllungsgehilfe
des Frachtführers.
Der Frachtführer ist verpflichtet, die vom Versender oder seinen Erfüllungsgehilfen durchgeführten Ladungssicherungsmaßnahmen auf ihre Ordnungsgemäßheit im Lichte der jeweils
gültigen und anerkannten technischen Regeln zu überprüfen. Schäden, die durch das Behandeln, Verladen oder durch das Sichern der Ladung durch den Versender entstehen, und
die durch eine sorgfältige Kontrolle durch den Frachtführer hätten verhindert werden können,
befreien diesen nicht von seiner Haftung.
Bei der Verladung platzieren wir die Ware auf dem Fahrzeug des Abholers nach Weisung des
Fahrpersonals. Die beförderungs- und betriebssichere Verladung nach dem jeweils geltenden
Stand der Ladungssicherungstechnik erfolgt durch den Abholer, der entsprechend geschultes
Fahrpersonal einsetzt. Der Abholer stellt die erforderlichen Ladungssicherungshilfsmittel.
Eine Kontrolle, der vom Abholer - oder seinem Erfüllungsgehilfen - durchgeführten Ladungssicherungsmaßnahmen erfolgt durch uns, sofern sich der Abholer einer Überprüfung nicht
entzieht. Wir haften nicht für Lösung und Veränderung der Ladungssicherung nach der Kontrolle.
h) Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, wird die Entladung des Transportgutes
durch den Empfänger durchgeführt. Das Abplanen des Fahrzeugs, das Lösen und Entfernen
der Ladungssicherungshilfsmittel sowie weitere zur Vorbereitung der Entladung erforderliche
Handlungen obliegen stets dem Fahrzeugführer.
i) Absatz 1 und 2 gelten im Falle des Ab-Werk-Verkaufs auch gegenüber selbstabholenden
Kunden und den von diesen beauftragten Frachtführern und Spediteuren.
j) Der Frachtführer verpflichtet sich zur Gestellung verkehrssicherer, technisch einwandfreier
und sauberer Fahrzeuge. Der Frachtführer ist ferner zur Gestellung der für die beförderungsund betriebssicheren Hilfsmittel (Zurrgurte, Keile, Füllpolster, Antirutschmatten etc.) verpflichtet.
Der Versender kann die Beladung von Fahrzeugen verweigern, die diesen Anforderungen nicht
entsprechen.
k) Bei Selbstabholung bedarf die Beladung von LKW mit Schubbödenvorrichtungen einer Anmeldung und gesonderten Vereinbarung.
3. Sachmängel / Haftungsausschluss
a) Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind nach unserer Wahl unentgeltlich nachzubessern,
neu zu liefern oder neu zu erbringen, die innerhalb der Verjährungsfrist einen Sachmangel
aufweisen, sofern dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag.
Schlagen Ersatzlieferungen bzw. Nachbesserungen fehl oder erfordern sie einen unverhältnismäßigen Aufwand, so kann nach Einbau nur Minderung des Kaufpreises verlangt werden.
b) Sachmängelansprüche verjähren in 24 Monaten. Dieses gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß
§§ 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch)
und 634 a Abs. 1 Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vorschreibt.
c) Der Kunde hat Sachmängel uns gegenüber unverzüglich schriftlich zu rügen.
d) Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen des Kunden in einem Umfang zurückgehalten werden,
die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln stehen. Der
Kunde kann Zahlungen nur zurückhalten, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird,
über deren Berechtigung kein Zweifel bestehen kann. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht,
sind wir berechtigt, die uns entstandenen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen.
e) Zunächst ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren.
f) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde, unbeschadet etwaiger Schadensansprüche
gemäß Ziffer 8, vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
g) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten
Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher
Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger
Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, sowie bei nicht reproduzierbaren Software-Fehlern. Werden vom Kunden oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder
Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden
Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
Unsere Betonprodukte werden unter Verwendung natürlicher Zuschlagstoffe hergestellt und
können daher bestimmten Schwankungen hinsichtlich ihrer Beschaffenheit unterliegen, wie
z. B. Ausblühungen, Farbschwankungen, Grate, Poren, Lunker oder Oberflächenrisse.
Abweichungen, Veränderungen oder Toleranzen im Rahmen der DIN-Normen stellen nur eine
unerhebliche Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit dar.
Muster oder Proben gelten daher als unverbindliche Ansichtsstücke. Geringfügige Abweichungen
davon berechtigen nicht zu Beanstandungen.
h) Erkennbare Mängel, Falschlieferungen, Fehl- oder Mehrmengen sind unverzüglich schriftlich
geltend zu machen. Rüge und Geltendmachung behaupteter Ansprüche haben in jedem Falle
vor Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung und innerhalb der Gewährleistungsfrist zu
erfolgen. Auch verdeckte Mängel sind uns unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens
vor Ablauf der Gewährleistungsfrist zu melden und schriftlich geltend zu machen.
Uns ist Gelegenheit zu geben, den Mangel selbst und/oder durch von uns beauftragte Fachleute
untersuchen zu lassen; diese Rechte stehen uns zu, soweit der Kunde uns nicht glaubhaft
macht, dass wegen Gefahr im Verzuge Sofortmaßnahmen ergriffen werden mussten. Die
Übernahme von Kosten für fremdbeauftragte Gutachter bedarf einer schriftlichen Vereinbarung
im Einzelfall.
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i) Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen,
insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit
die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen
anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspräche seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
j) Gesetzliche Rückgriffsansprüche des Kunden gegen uns bestehen nur insoweit, als der Kunde
mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Kunden gegen uns
gilt ferner lit. i) entsprechend.
k) Für Schadenersatzansprüche gilt im übrigen Ziffer 8 (sonstige Schadensansprüche). Weitergehende oder andere als die in dieser Ziffer 3 geregelten Ansprüche des Bestellers gegen uns
und unseren Erfüllungsgehilfen wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen.
l) Die Ausgangsstoffe und damit sämtliche Betonerzeugnisse sind chloridfrei.
Für Schäden, die durch Chloride verursacht werden, wird die Haftung ausgeschlossen.
4. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte, Rechtsmängel
a) Sofern nichts anderes vereinbart, sind wir verpflichtet, die Lieferung lediglich im Land des
Lieferortes frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im Folgenden:
Schutzrechte) zu erbringen. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch
von uns erbrachte, vertragsgemäß genutzte Lieferungen gegen den Kunden berechtigte
Ansprüche erhebt, haften wir gegenüber dem Kunden innerhalb der in Ziffer 3 lit. b) bestimmten Frist wie folgt:
aa)
Wir werden nach unserer Wahl und auf unsere Kosten für die betreffenden Lieferungen
entweder ein Nutzungsrecht erwirken, sie so zu ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt
wird, oder austauschen. Ist uns dieses nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen
dem Kunden die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu.
ab)
Unsere Pflicht zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach Ziffer 8.
ac)
Unsere vorstehend genannten Verpflichtungen bestehen nur, soweit der Kunde uns über
die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich verständigt, eine
Verletzung nicht anerkennt und uns alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen
vorbehalten bleiben.
Stellt der Kunde die Nutzung der Lieferung aus Schadensminderungs- oder sonstigen
wichtigen Gründen ein, so ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der
Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist.
b) Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten
hat.
c) Ansprüche des Kunden sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch
spezielle Vorgaben des Kunden, durch eine von uns nicht voraussehbare Anwendung oder
dadurch verursacht wird, dass die Lieferung vom Kunden verändert oder zusammen mit nicht
von uns gelieferten Produkten eingesetzt wird.
d) Im Falle von Schutzrechtsverletzungen gelten für die in lit. a) aa) geregelten Ansprüche des
Kunden im Übrigen die Bestimmungen der Ziffer 3 lit. d) e) und j) entsprechend.
Unsere sämtlichen Forderungen werden in jedem Fall dann sofort fällig, wenn der Kunde mit
der Erfüllung einer anderen Verbindlichkeit gegenüber uns in Verzug gerät. Das gleiche gilt,
wenn er seine Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt
wird oder Umstände bekannt sind.
Im Falle des Zahlungsverzuges können wir – unbeschadet weiterer Ansprüche – die banküblichen
Zinsen, mindestens jedoch Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnen.
Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir – nach unserer Wahl – berechtigt, weitere Lieferungen
bzw. Leistungen von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen abhängig zu machen,
Schadenersatz wegen Verzögerung der Leistung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
Dieses gilt nicht, wenn der Kunde zu Recht die Lieferung beanstandet hat. Außerdem können
wir entgegengenommene Wechsel vor Verfall auch ohne Begründung zurückgeben und sofortige
Barzahlung fordern.
d) Bei Forderungen aufgrund mehrerer Lieferungen bzw. Leistungen bleibt die Verrechnung von
Geldeingängen auf die eine oder auf die andere Schuld uns überlassen. Der Kunde ist nicht
berechtigt, wegen irgendwelcher Ansprüche, auch wenn sie aufgrund von Mängelrügen erhoben
sind, mit seinen Zahlungen innezuhalten oder Zahlungen zu verweigern. Mit etwaigen
Gegenforderungen kann er nur aufrechnen, wenn sie unbestritten, anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
e) Bei SEPA-Lastschriften wird die Avisierung (Pre-Notifikation), wenn nicht anders vereinbart,
auf einen Tag festgelegt.
7. Sicherungsrechte
a) Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns gelieferten Waren vor, bis unsere sämtlichen
Forderungen – ohne Rücksicht auf ihren Rechtsgrund und ihre Entstehungszeit – aus der
Geschäftsverbindung mit dem Kunden beglichen sind, bis ein etwaiger Kontokorrentsaldo
ausgeglichen ist, bei Entgegennahme von Wechseln oder Schecks bis zu deren Einlösung.
Der Kunde darf die von uns gelieferten Materialien im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb
verarbeiten und/oder weiterveräußern. Die Ermächtigung zur Weiterveräußerung entfällt
dann, wenn der Kunde mit seinen Abnehmern ein Abtretungsverbot vereinbart hat.
Der Kunde ist verpflichtet, die Eigentumsvorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Bei Verletzung
sind wir berechtigt, die sofortige Herausgabe zu verlangen.
b) Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, erfolgt die Bearbeitung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware für uns. Uns steht das Eigentum oder Miteigentum, §§ 947, 950 BGB, an der
hierdurch entstehenden neuen Sache zu.
Bei Verbindung bzw. Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Sachen steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen
Sachen im Zeitpunkt der Verbindung bzw. der Vermischung, § 948 BGB, zu.
Die durch Verarbeitung oder Verbindung bzw. Vermischung entstehende neue Sache gilt als
Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.
e) Bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel gelten die Bestimmungen der Ziffer 3 entsprechend.
Der Kunde tritt hiermit die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen seine
Abnehmer zustehenden Ansprüche mit allen Nebenrechten an uns ab, und zwar bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung in Höhe des Wertes der von uns gelieferten Ware.
f) Weitergehende oder andere als die in dieser Ziffer 4 geregelten Ansprüche des Kunden gegen
uns und unsere Erfüllungsgehilfen wegen eines Rechtsmangels sind ausgeschlossen.
c) Auf unseren Wunsch hat der Kunde, sobald er in Verzug ist, die Abtretung seinen Schuldnern bekannt zugeben und uns die erforderlichen Angaben zu machen und Unterlagen auszuhändigen.
5. Unmöglichkeit; Vertragsanpassung
a) Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Kunde berechtigt, Schadenersatz zu verlangen, es
sei denn, dass wir die Unmöglichkeit nicht zu vertreten haben. Jedoch beschränkt sich der
Schadensersatzanspruch des Kunden auf 10 % des Wertes desjenigen Teiles der Lieferung,
der wegen der Unmöglichkeit nicht zweckdienlich verwendet werden kann. Diese Beschränkung
gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der
Beweislast zum Nachteil des Kunden ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Kunden zum
Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
Übersteigt der Wert der Eigentumsvorbehaltsware oder uns gegebenen Sicherungen die
Höhe unserer Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers
insoweit zur Freigabe bzw. Rückübertragung nach unserer Wahl verpflichtet.
b) Sofern unvorhergesehen Ereignisse im Sinne von Ziffer 2 lit. c) die wirtschaftliche Bedeutung
oder den Inhalt der Lieferung erheblich verändern oder auf unseren Betriebsablauf erheblich
einwirken, wird der Vertrag unter Beachtung von Treue und Glauben angemessen angepasst.
Soweit dieses wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht uns das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Wollen wir von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so haben wir dieses nach
Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses dem Kunden unverzüglich mitzuteilen, und zwar
auch dann, wenn zunächst mit dem Kunden eine Verlängerung der Lieferzeit vereinbart war.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
a) Die Preise verstehen sich ab Kieswerk/Betonwerk bzw. Auslieferungslager, und zwar ausschließlich Fracht, Verpackung und Mehrwertsteuer, soweit nichts besonders vereinbart ist.
Unsere Rechnungen sind am Sitz unseres Unternehmens sofort fällig; Skonti und sonstige
Nachlässe bedürfen einer besonderen Vereinbarung.
b) Haben wir die Aufstellung oder Montage und/oder die Lieferung übernommen und ist nicht
etwas anderes vereinbart, so trägt der Kunde neben der vereinbarten Vergütung alle erforderlichen Nebenkosten, wie Reisekosten, Kosten für den Transport des Handwerkszeuges und
des persönlichen Gepäcks sowie Auslösungen.
c) Die Annahme von Wechseln behalten wir uns vor. Die Annahme von Schecks können wir ablehnen, wenn begründete Zweifel an der Deckung bestehen. Die Annahme erfolgt immer nur
erfüllungshalber. Diskont-, Einziehungsspesen und alle sonstigen Kosten gehen zu Lasten des
Kunden und sind sofort in bar zu zahlen. Eine Verpflichtung zu rechtzeitiger Vorlage, Protest
usw. bestehen für uns nicht.
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d) Wird die gelieferte Ware oder werden die daraus hergestellten Sachen in das Grundstück eines
Dritten derart eingebaut, dass sie wesentliche Bestandteile des Grundstücks werden, so gehen
die anstelle dieser Sachen tretenden Forderungen des Kunden gegen seine Abnehmer in
Höhe des Einkaufswertes unserer verbauten Ware zur Sicherung unserer Forderung auf uns
über, ohne dass es noch einer besonderen Abtretungserklärung bedarf. Der Übergang dieser
Forderung ist für den Zeitpunkt ihrer Entstehung vereinbart.
e) Der Kunde darf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware weder verpfänden, noch sicherheitshalber übereignen und hat uns Pfändungen, die auf Betrieben Dritter erfolgt sind, unverzüglich anzuzeigen.
f) Die Rücknahme bzw. Geltendmachung des Eigentumvorbehaltes erfordert nicht unsere Rücktrittserklärung; in diesen Handlungen oder einer Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt
kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten diesen ausdrücklich erklärt.
8. Sonstige Schadenersatzansprüche
a) Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten
aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.
b) Dieses gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in
Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.
Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen
nicht verbunden.
c) Soweit dem Kunden nach dieser Ziffer 8 Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese
mit Ablauf der für Sachmängelansprüche geltenden Verjährungsfrist gemäß Ziffer 3 lit. b).
9. Beratung
a) Technische Beratungen sind nicht Gegenstand des Liefervertrages; sie sind nur verbindlich,
soweit sie schriftlich erfolgen. Sie entheben den Kunden nicht von der Verpflichtung einer
sach- und fachgemäßen Verarbeitung unserer Produkte.
b) Von uns gelieferte Konstruktions- und sonstige Vorschläge, Entwürfe, Zeichnungen und
Werkzeuge bleiben unser Eigentum und dürfen, ebenso wie andere Unterlagen, die wir zur
Verfügung gestellt haben, Dritten – auch auszugsweise – ohne unsere Zustimmung nicht zugänglich gemacht oder vervielfältigt werden.
e) Ziffer 6 a) gilt mit der Maßgabe, dass in den Preisen die Mehrwertsteuer enthalten ist.
Ziffer 6 c) dritter Absatz gilt mit der Maßgabe, dass 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen
Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet werden können.
Ziffer 6 c) letzter Absatz, Satz 1 gilt nur insoweit, als auf die Rechtsfolgen des Verzuges
(Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung) in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist oder eine angemessene
Frist gesetzt wird (Mahnung).
Ziffer 6 d) Satz 2 gilt nicht.
f) Ziffer 11a gilt nur, soweit nach § 38 ZPO zulässig.
10. Geltung für Verbrauchsgüterkauf
Für Rechtsgeschäfte, die weder den Betrieb des Handelsgewerbes eines Kaufmannes, noch eine
juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen betreffen,
gelten diese AGB mit folgender Maßgabe:
a) Ziffer 1 a) erster Absatz gilt nicht
b) Ziffer 2 a) gilt nicht bei Versendungskauf (§ 474 Abs. 2 iVM § 447 BGB)
Ziffer 2 d) erster Absatz gilt mit der Maßgabe, dass die Rügefrist zwei Wochen beträgt.
Ziffer 2 d) zweiter Absatz gilt nicht.
g) Eine Vereinbarung, durch welche die Verpflichtung des Verkäufers zur Gewährleistung wegen
Mängel der Sache erlassen oder beschränkt wird, ist nichtig, wenn der Verkäufer den Mangel
arglistig verschweigt (§ 476 BGB).
11. Schlussbestimmungen
a) Gerichtsstand – auch für Wechsel-, Scheck- und Urkundenprozesse – ist das für den Sitz
unserer Firmen zuständige Gericht.
b) Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
c) Ziffer 3 b) und 4 e) gelten nach Maßgabe der gesetzlichen Verjährungsvorschriften.
d) Ziffer 3 h) erster Absatz gilt nur bei offensichtlich erkennbaren Mängeln, Falschlieferungen,
Fehl- oder Mehrmengen.
c) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise rechtlich unwirksam sein
oder werden, soll die Geltung der übrigen Regelungen dadurch nicht berührt werden.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Fa. Fritz Herrmann GmbH & Co. KG
für Transportbeton
gültig ab 01.03.2014
1. Allgemeines
Es gelten die AGB der
Fa. Fritz Herrmann GmbH & Co.
Fritz Herrmann GmbH & Co. Betonsteinwerke KG.
Die folgenden Bedingungen sind Inhalt aller Verkäufe von Transportbeton, auch wenn wir uns
bei späteren Verträgen nicht ausdrücklich auf sie berufen. Einkaufsbedingungen des Käufers gelten
uns gegenüber nicht. Abweichende Absprachen sind nur wirksam, soweit wir sie schriftlich bestätigen. Der Käufer – soweit er Kaufmann im Sinne des HGB ist – unterwirft sich den Vorschriften
des HGB für Handelsgeschäfte. Ergänzend zu diesen AGB für Transportbeton gelten unsere ABG
für die Vermietung von Großgeräten.
2. Angebot und Preise
a) Angebot
Das Angebot ist für uns unverbindlich, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart worden
oder die Lieferung erfolgt ist. Für die richtige Auswahl der Betonsorte und –menge ist allein
der Käufer verantwortlich.
b) Preise
Unsere Preise sind Listenpreise. Preise „frei Entladestelle“ gelten bei Abnahme voller Ladung,
normal befahrbarer Straße und Baustelle sowie sofortige Entladung bei Ankunft. Für die
Lieferung außerhalb der normalen Geschäftszeiten oder in der kalten Jahreszeit erheben wir
einen angemessenen Aufschlag.
3. Lieferung, Leistungserbringung und Abnahme
a) Die Möglichkeit zu liefern, ist in jedem Falle vorbehalten. Erfüllungsort für die Lieferung ist
das Lieferwerk. Gewünschte und angegebene Lieferfristen und -termine werden tunlichst
eingehalten. Nichteinhaltung vereinbarter Leistungszeiten berechtigen den Käufer zum Rücktritt wegen Verzuges nur, wenn er uns zuvor erfolglos eine angemessene Nachfrist gesetzt
hat.
b) Bei fehlender Vereinbarung über die Lieferart gilt Selbstabholung als vereinbart. Die Lieferung
erfolgt ab Werk oder Lager frei Verladung. Die ordnungsgemäße Übernahme der Lieferware
wird von dem Abnehmer unverzüglich bei Übernahme geprüft und bestätigt. Dem Selbstabholer
obliegt die Pflicht zur Überprüfung der ordnungsgemäßen Verladung. Ist Anlieferung durch
uns oder einen Transporteur vereinbart, so erfolgt Lieferung frei Lieferadresse des Kunden
bzw. frei Baustelle. Die Anlieferung setzt voraus, dass die vereinbarte Stelle durch das Transportbetonfahrzeug ohne jegliche Gefahr erreicht und wieder verlassen werden kann. Lieferung
frei Lieferadresse setzt damit eine mit schwerem Lastzug befahrbare Anfuhrstraße voraus, ist
die Voraussetzung nicht gegeben, so haftet der Kunde für alle daraus entstehenden Schäden,
ohne Rücksicht auf sein Verschulden. Das Abladen hat unverzüglich und sachgemäß zu erfolgen.
Das Entleeren des Transportbetonfahrzeuges muss unverzüglich, zügig (1 m3 in höchstens
5 Minuten) und ohne Gefahr für Personen und das Fahrzeug erfolgen.
Die den Lieferschein unterzeichnende Person gilt uns gegenüber zur Abnahme des Betons und
zur Bestätigung des Empfangs bevollmächtigt. Spätestens durch Unterzeichnung des Lieferscheins gilt unsere Lieferung als anerkannt. Bei unbegründeter, verweigerter, verspäteter und
sachwidriger Abnahme hat uns der Käufer zu entschädigen, es sei denn, Verweigerung oder
Verspätung beruhen auf Gründen, die wir zu vertreten haben. Unabhängig davon bleibt der
Käufer zur Zahlung des Kaufpreises verpflichtet. Mehrere Käufer haften als Gesamtschuldner für
ordnungsgemäße Abnahme des Betons und Bezahlung des Kaufpreises. Wir leisten an jeden
von ihnen mit Wirkung für und gegen alle. Sämtliche Käufer bevollmächtigen einander, in allen den Verkauf betreffenden Angelegenheiten unsere rechtsverbindlichen Erklärungen entgegenzunehmen.
4. Gefahrenübergang
a) Die Gefahr für den zufälligen Untergang oder die Verschlechterung des Transportbetons geht
bei Abholung im Werk zu dem Zeitpunkt auf den Käufer über, zu dem die Ware verladen ist.
Dies gilt auch für durch den Kunden beauftragte Transporteure.
b) Bei Lieferung nach außerhalb des Werkes geht diese Gefahr auf den Käufer über, sobald das
Fahrzeug an der Anlieferstelle eingetroffen ist. Verlässt das Fahrzeug die öffentliche Straße,
um die Anlieferstelle zu erreichen, geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald das Fahrzeug
die öffentliche Straße verlassen hat.
5. Gewährleistung
Wir gewährleisten, dass die Betone der Betonsortenverzeichnisse unserer Vertragswerke nach
den geltenden Vorschriften hergestellt, überwacht und geliefert werden. Für sonstige Betone
übernehmen wir keine Gewähr, es sei denn, wir hätten dies schriftlich vereinbart. Mängel sind
fernmündlich mit nachfolgender schriftlicher Bestätigung zu rügen. Fahrer, Laboranten und
Disponenten sind zur Entgegennahme der Rüge nicht befugt. Sichtbare Mängel gleich welcher
Art und die Lieferung einer anderen als der gedungenen Menge sind sofort bei Abnahme des
Betons zu rügen und ggf. auf dem Lieferschein zu vermerken. Der Käufer hat den Beton zwecks
Nachprüfung durch uns unangetastet zu lassen. Unsichtbare Mängel sind unverzüglich nach
Sichtbarwerden zu rügen. Nach Ablauf der Frist erlischt jede Haftung. Probewürfel gelten nur
dann als Beweismittel für die Güte, wenn sie durch einen von uns dazu besonders Beauftragten
vorschriftsmäßig hergestellt und behandelt worden sind und der Beauftragte bei Auftragserteilung
bei uns abgerufen wurde. Bei nicht form- und/oder nicht fristgerechter Rüge gilt der Beton als
genehmigt. Gleiches gilt, wenn der Käufer oder die zur Abnahme als bevollmächtigt geltende
Person unseren Beton mit Zusätzen, Wasser, mit Transportbeton anderer Lieferanten oder mit
Baustellenbeton vermengt oder sonst verändert oder vermengen oder sonst verändern lässt.
Wegen eines Mangels, den wir nach 1. Absatz zu vertreten haben, stehen dem Käufer die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Gewährleistungsansprüche aufgrund sichtbarer wie unsichtbarer Mängel verjähren spätestens einen Monat nach Zurückweisung der Mängelrügen
durch uns.
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6. Luftporenbeton
Die Lieferung von Luftporenbeton erfolgt auf der Grundlage des „Merkblatt für die Herstellung
und Verarbeitung von Luftporenbeton” herausgegeben von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen Ausgabe 1991.
Werden Oberflächen von Luftporenbeton maschinell mit z.B. Teiler-/Flügelglätter bearbeitet, sind
durch die späte Bearbeitung der noch nicht erhärteten Oberflächen negative Veränderungen des
Luftporensystems in der oberflächennahen Zone nicht ausgeschlossen.
Zuwiderhandlungen des Auftraggebers entbinden uns von Gewährleistungs- und sonstigen
Mängelansprüchen.
7. Nachbehandlung
Gewährleistungsansprüche werden bei Verstößen gegen die allgemein bekannten Richtlinien
zur Nachbehandlung von Beton nicht anerkannt. Auf Wunsch können diese am Lieferwerk oder
auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.
8. Haftung aus sonstigen Gründen
Sonstige Schadensersatzansprüche des Käufers gegen uns, unsere Erfüllungs- und Verrichtungshilfen,
gleich aus welchen Rechtsgrund, insbesondere aus Verschulden aus Anlass von Vertragsverhandlungen,
aus Verzug oder aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz.
Etwaiges Fördern unseres Transportbetons auf der Baustelle ist nicht Gegenstand dieses Kaufvertrages;
auch für Vermitteln von Fördergeräten und/oder deren Einsatz stehen wir in keiner Weise ein, es sei
denn, es wäre hierüber eine separate Vereinbarung geschlossen worden.
9. Sicherungsrechte
Der gelieferte Beton bleibt bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher – auch künftig entstehender
– Forderungen, die wir oder unsere Schwestergesellschaft gegen den Käufer, gleichgültig aus
welchem Rechtsgrund, haben, unser Eigentum. Der Käufer darf unseren Beton weder verpfänden
noch sicherungsübereignen. Noch darf er ihn im gewöhnlichen Geschäftsverkehr weiter verkaufen
oder verarbeiten, es sei denn, er hätte den Anspruch gegen seinen Vertragspartner bereits im
Voraus einem Dritten wirksam abgetreten. Eine etwaige Verarbeitung unseres Betons durch ihn
zu einer neuen beweglichen Sache gilt in unserem Auftrag erfolgt, mit Wirkung für uns, ohne
dass uns daraus Verbindlichkeiten erwachsen. Wir räumen dem Käufer schon jetzt an der neuen
Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes der neuen Sache zum Wert unseres Betons ein. Der
Käufer hat die neue Sache mit kaufmännischer Sorgfalt unentgeltlich zu verwahren. Für den Fall,
dass der Käufer durch Verbindung, Vermengung oder Vermischung unseres Transportbetons mit
anderen beweglichen Sachen zu einer einheitlichen neuen Sache an dieser Allein- oder Miteigentum erwirbt, überträgt er uns zur Sicherung der Erfüllung der in Satz 1 aufgezählten Forderungen
schon jetzt dieses Eigentumsrecht im Verhältnis des Wertes unseres Betons zum Wert der anderen
Sache mit der gleichzeitigen Zusage, die neue Sache für uns unentgeltlich ordnungsgemäß zu
verwahren. Für den Fall des Weiterverkaufs unseres Betons oder der aus ihm hergestellten neuen
Sache hat der Käufer seine Abnehmer auf unser Eigentumsrecht hinzuweisen. Der Käufer tritt
uns zur Sicherung der Erfüllung sämtlicher – auch künftig entstehender – Forderungen, die wir
oder unsere Schwestergesellschaft gegen ihn gleichgültig aus welchem Rechtsgrund haben,
schon jetzt alle auch künftig entstehenden Forderungen aus einem Weiterverkauf unseres Betons
mit allen Nebenrechten in Höhe des Wertes unseres Betons mit Rang vor dem Rest ab. Für den
Fall, dass der Käufer unseren Beton zusammen mit anderen uns nicht gehörenden Waren oder
aus unserem Beton hergestellte neue Sachen verkauft oder unseren Beton mit einem fremden
Grundstück oder einer fremden beweglichen Sache verbindet, vermengt oder vermischt und er
dafür eine Forderung erwirbt, die auch seine übrigen Leistungen deckt, tritt er schon jetzt wegen der
gleichen Ansprüche auch diese Forderungen mit allen Nebenrechten in Höhe des Wertes unseres
Betons im Rang vor dem Rest ab. Gleiches gilt in gleichem Umfang für seine etwaigen Rechte
auf Einräumung einer Sicherungshypothek aufgrund der Verarbeitung unseres Betons wegen und
in Höhe unserer gesamten offenstehenden Forderungen. Wir nehmen die Abtretungserklärungen
des Käufers hiermit an. Auf unser Verlangen hat uns der Käufer diese Forderungen einzeln nachzuweisen und Nacherwerbern die erfolgte Abtretung bekannt zugeben mit der Aufforderung, bis
zur Höhe der in Satz 1 erläuterten Ansprüche an uns zu zahlen.
Wir sind berechtigt, jederzeit auch selbst die Nachwerber von der Abtretung zu benachrichtigen
und die Forderungen einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Der Käufer darf seine Forderungen gegen Nachwerber weder an Dritte
abtreten noch verpfänden noch mit Nachwerbern ein Abtretungsverbot vereinbaren.
Bei laufender Rechnung gelten unsere Sicherungen als Sicherung der Erfüllung unserer Saldoforderungen wie diejenigen unserer Schwestergesellschaft. Der Käufer hat uns von der Pfändung
oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen.
Er hat uns alle für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu übergeben und zur Last fallende
Interventionskosten zu tragen. Der „Wert unseres Betons“ im Sinne des Paragraphen entspricht
dem in der Rechnung ausgewiesenen Kaufpreises zuzüglich 20 %. Auf Verlangen des Käufers
werden wir die uns zustehenden Sicherungen insoweit freigeben, als deren Wert die gesamten
in Satz 1 aufgezählten Forderungen um 20 % übersteigt.
10. Zahlungsbedingungen
a) Grundsätzlich sind unsere Rechnungen sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug zu bezahlen.
Ausnahmen bedürfen der Vereinbarung. Mindermengen (5 m3 und weniger) sowie Wartezeiten
an der Abladestelle werden mit einem angemessenen Aufschlag versehen.
b) Unsere sämtlichen Forderungen werden ungeachtet aller sonstigen Vereinbarungen – auch
bei Stundung – sofort fällig, sobald der Käufer mit der Erfüllung anderer Verbindlichkeiten
uns gegenüber in Verzug gerät, uns weniger kreditwürdig erscheint, seine Zahlungen eingestellt
oder ihm gegenüber ein Vergleichs- oder Insolvenzverfahren beantragt. Wir selbst sind als
dann nach unser Wahl berechtigt, die gelieferte Ware zurückzufordern, weitere Lieferungen
von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen abhängig zu machen, Schadensersatz
wegen Nichterfüllung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. In jedem Fall erlöschen
alle Rechte auf Rabatte oder sonstige preisliche Vergünstigungen.
c) Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur erfüllungshalber unter Berechnung aller hierdurch anfallenden Kosten und Spesen angenommen. Überweisungen und
Schecks gelten erst mit der Einlösung als Zahlung. Wir sind berechtigt, von Kaufleuten im
Sinne des HGB vom Fälligkeitstage an und von anderen Abnehmern ab Verzug, Zinsen in
Höhe der von selbst zu zahlenden Kreditkosten, mindestens jedoch Zinsen in Höhe von 8
Punkten über den jeweiligen Basiszinsen der Europäischen Zentralbank, jeweils zuzüglich
Mehrwertsteuer zu berechnen.
Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
j) Nimmt der Käufer den bestellten Beton nicht ab, so sind wir, wenn wir auf Lieferung verzichten,
berechtigt, Schadensersatz in Höhe von 10 % des Bestellpreises des Betons zu verlangen, sofern
der Käufer nicht nachweist, dass uns ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in Höhe der Pauschale
entstanden ist. Die Geltendmachung eines höheren Schadensersatzes bleibt ausdrücklich vorbehalten. Wir können vom Vertrag zurücktreten, wenn der Kunde über bei ihm nachgefragte
Einkommensverhältnisse unrichtige Angaben gemacht hat oder trotz Mahnung und Inverzugsetzung seine Zahlung einstellt oder über sein Vermögen ein Konkurs- oder Vergleichsverfahren
beantragt wurde, es sei denn der Kunde leistet unverzüglich Vorkasse.
d) Mängelrügen des Käufers beeinflussen weder Zahlungspflicht noch Fälligkeit. Der Käufer verzichtet darauf, irgendein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.
k) Bei SEPA-Lastschriften wird die Avisierung (Pre-Notifikation), wenn nicht anders vereinbart,
auf einen Tag festgelegt.
e) Skontierung bedarf schriftlicher Erlaubnis, setzt auch dann voraus, dass der Käufer unsere
übrigen Forderungen restlos erfüllt hat und darf erst nach Abzug von Rabatten, Transportkosten usw. erfolgen.
f) Es steht uns frei, Wechsel jederzeit vor Verfall auch ohne Begründung zurückzugeben und
Barzahlung zu verlangen.
g) Der Käufer wird mit Gegenansprüchen gleich welcher Art nicht aufrechnen. Er ist aber damit
einverstanden, dass wir schon jetzt auch bei unterschiedlicher Fälligkeit gegen solche Ansprüche aufrechnen, die er gegen unsere Schwestergesellschaft hat.
h) Reicht die Erfüllungsleistung des Käufers nicht aus, um unsere sämtlichen Forderungen zu tilgen,
so bestimmen wir – auch bei deren Einstellung in laufende Rechnung – auf welche Schuld
die Leistung angerechnet wird.
11. Fremdüberwachung
Den Beauftragten des Fremdüberwachers und der Obersten Bauaufsichtsbehörde ist das Recht
vorbehalten, während der Betriebsstunden jederzeit unangemeldet die belieferte Baustelle zu
betreten und Proben zu entnehmen.
12. Schlussbestimmungen
a) Gerichtsstand – auch für Wechsel-, Scheck- und Urkundenprozesse – ist das für den Sitz unserer
Firmen zuständige Gericht.
b) Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG).
c) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise rechtlich unwirksam sein
oder werden, soll die Geltung der übrigen Regelungen dadurch nicht berührt werden.
i) Wir sind berechtigt, erteilte Einziehungsermächtigungen zu widerrufen oder auch für noch
ausstehende Lieferungen Vorauszahlungen zu verlangen. Die kann der Käufer durch Sicherheitsleistungen in Höhe eines Betrages, der unserem gefährdeten Zahlungsanspruch entspricht, abwenden. Wir behalten uns vor, Sicherheitsleistung zu akzeptieren oder weitergehende Sicherheiten zu verlangen, im Übrigen bleiben die gesetzlichen Vorschriften über den Zahlungsverzug
unberührt.
51
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Vermietung von Betonfördergeräten
der Fa. Fritz Herrmann GmbH & Co. KG
gültig ab 01.03.2014
Die folgenden Bedingungen sind Gegenstand jeder Vermietung eines Betonfördergerätes samt
Zubehör; dies gilt auch dann, wenn wir uns bei späteren Verträgen nicht ausdrücklich auf sie
berufen, es sei denn, der Mieter sei kein Kaufmann im Sinn des HGB (Handelsgesetzbuch).
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters gelten uns gegenüber nicht.
1. Angebot
Unserem Angebot liegt unsere jeweils gültige Preisliste zugrunde. Ein Angebot ist für uns unverbindlich, falls nicht etwas anderes vereinbart worden oder die Lieferung erfolgt ist. Für die richtige Bestimmung der Mietsache ist allein der Mieter verantwortlich.
2. Pflichten des Vermieters
Wir verpflichten uns ausschließlich, dem Mieter den Gebrauch der vermieteten Sache während
der Mietzeit zu gewähren. Die Mietzeit beginnt mit dem Eintreffen der Mietsache am und endet
mit deren Abtransport vom Aufstellungsort; bei Meinungsverschiedenheiten über sie ist die
Tachoscheibe bzw. Daten des Tachographen unseres Fahrzeuges maßgebend. Wir sind bemüht,
vom Mieter gewünschte oder angegebene Termine oder Fristen einzuhalten. Nichteinhaltung
vereinbarter Termine oder Fristen durch uns berechtigt den Mieter zum Rücktritt wegen Verzuges,
wenn er von uns zuvor erfolglos unter Ablehnungsanordnung eine angemessene Nachfrist gesetzt hat (§ 326 BGB).
Soweit von uns nicht zu vertretende Umstände uns die Gewährung des Gebrauchs der vermieteten
Sache erschweren, verzögern oder unmöglich machen, sind wir berechtigt, die Gewährung des
Gebrauchs und die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Nicht zu vertreten haben wir z. B. behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen,
Streik, Aussperrung, durch politische oder wirtschaftliche Verhältnisse bedingte Arbeitsstörungen,
Transportverzögerungen durch Verkehrsstörungen und unabwendbare Ereignisse, die bei uns
oder in fremden Betrieben eintreten, von denen die Gewährung des Gebrauchs der vermieteten
Sache abhängig ist, z. B. Ausfall von Versorgungsanlagen. Eine Gewährleistung für den mit der
vermieteten Sache geförderten Beton übernehmen wir nicht. Sonstige Schadensersatzansprüche
des Mieters gegen uns, unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Anlass der Vertragsverhandlungen, aus Verzug, aus positiver Forderungsverletzung oder aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhten auf
Vorsatz oder – Nichtkaufleuten gegenüber – auf grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für durch
uns zu vertretende Schäden ist auf 250.000 € je Schadensfall begrenzt.
3. Pflichten des Mieters
Der Mieter ist verpflichtet, uns den vereinbarten Mietzins zu entrichten, sowie die Mietsache
pfleglich zu behandeln und nach Gebrauch in ordnungsgemäßen Zustand zu übergeben. Im
übrigen hat der Mieter alle für Ingebrauchnahme und Gebrauch erforderlichen Maßnahmen zu
treffen. So hat er etwa erforderliche behördliche Genehmigungen des Gebrauchs der vermieteten
Sache, insbesondere für Straßen- und Bürgersteigabsperrungen rechtzeitig zu erwirken. Vor
allem hat er dafür zu sorgen, dass das für den Transport der vermieteten Sache eingesetzte Fahrzeug den Aufstellungsort ohne jegliche Gefahr erreichen und wieder verlassen kann; dies setzt
einen ausreichend befestigten, mit schweren Lastwagen unbehindert befahrbaren Ausfuhrweg
voraus. Ferner hat er dafür zu sorgen, dass Bau-, Schalungs- und Gerüstteile der Dauerbelastung
des Fördervorganges standhalten. Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, so haftet der Mieter
für alle daraus entstehenden Schäden ohne Rücksicht auf sein Verschulden. Des weiteren hat der
Mieter für uns kostenlos einen Wasseranschluss am Aufstellungsort bereitzuhalten, für den nach
Anleitung durch unsere Beauftragten durchzuführenden Auf- und Abbau der vermieteten Sache
erfordert, sowie eine maximale Förderleistung gewährleistet. Schließlich hat er in ausreichendem
Maße Mittel für das Schmieren der Rohrleitungen durch ihn selbst und Platz zum Reinigen von
Fördergeräten und Fahrzeugen sowie Ablegen von Betonresten auf oder an der Baustelle bereitzuhalten. Für die Beseitigung von durch den Arbeitsablauf verursachten Verschmutzungen,
insbesondere von Straßen, Bürgersteigen, Gebäudeteilen und Kanalisation ist ausschließlich der
Mieter verantwortlich. Der Mieter hat ferner dafür zu sorgen, dass der zu fördernde Beton mit
der vermieteten Sache überhaupt förderbar ist. Er haftet auch für die Folgen unrichtiger
und/oder unvollständiger Angaben bei Abruf. Unterbleibt die von uns geschuldete Leistung
infolge eines Umstandes, den der Mieter zu vertreten hat, so hat dieser uns so zu stellen, wie wir
bei ordnungsgemäßer Erfüllung des Mietvertrages gestanden hätten.
4. Sicherungsrechte
Der Mieter tritt uns zur Sicherung der Erfüllung sämtlicher – auch künftig entstehender - Forderungen, die wir gegen ihn, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, schon jetzt alle seine auch
künftig entstehenden Forderungen aus dem Bauvertrag, bei dessen Ausführung die Mietsache
eingesetzt wird, mit allen Nebenrechten in Höhe des „Wertes unserer Leistung“ mit Rang vor
dem Rest ab.
Wir nehmen die Abtretungserklärung des Mieters hiermit an. Auf unser Verlangen hat uns der
Mieter diese Forderung im einzelnen zu bestätigen und seinem Vertragspartner die erforderliche
Abtretung bekannt zu geben mit der Aufforderung, bis zur Höhe der im Absatz 1 erläuterten Ansprüche an uns zu zahlen. Wir sind berechtigt, jederzeit auch selbst den Vertragspartner unseres
Mieters von der Abtretung zu benachrichtigen und die Forderungen einzuziehen. Wir werden indessen von diesen Befugnissen keinen Gebrauch machen und die Forderungen nicht einziehen,
solange der Mieter seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Der Mieter
darf seine Forderungen gegen seinen Auftraggeber weder an Dritte abtreten, noch verpfänden,
noch mit diesem ein Abtretungsverbot vereinbaren. Bei laufender Rechnung gelten unsere
Sicherungen als Sicherung der Erfüllung unserer Saldoforderungen. Der Mieter hat uns von einer
Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Er hat uns alle für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu übergeben und
uns zu Last fallende Interventionskosten zu tragen. Der „Wert unserer Leistung“ entspricht dem
in der Rechnung ausgewiesenen Mietzins zuzüglich 20 %. Auf Verlangen des Mieters werden
wir die uns zustehenden Sicherungen insoweit freigeben, als deren Wert die gesamten Forderungen um 20 % übersteigt.
5. Mietzins- und Zahlungsbedingungen
Erhöhen sich zwischen Abgabe des Angebotes oder Annahme des Auftrages und seiner Ausführung
unsere Selbstkosten, insbesondere für Personal- und Betriebsstoffe, so sind wir ohne Rücksicht
auf Angebot und Auftragsbestätigung berechtigt, den Mietzins entsprechend zu berichtigen;
dies gilt nicht für die Vermietung an einen anderen, als einen Kaufmann im Sinne des HGB, die innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsabschluss außerhalb von Dauerschuldverhältnissen erbracht
52
werden soll. Zuschläge für das Zurverfügungstellen der Mietsache außerhalb der normalen
Geschäftszeit und/oder in der kalten Jahreszeit werden individuell für den Mietzins vereinbart.
Grundsätzlich sind unsere Rechnungen sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug zu bezahlen. Ausnahme bedürfen schriftlicher Vereinbarung. Deren ungeachtet, werden unsere sämtlichen Forderungen – auch bei Stundung – sofort fällig, sobald der Mieter mit der Erfüllung anderer Verbindlichkeiten uns gegenüber in Verzug gerät, uns weniger kreditwürdig erscheint, seine
Zahlung einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen das Vergleichs- oder Insolvenzverfahren
eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird. Alsdann
sind wir selbst nach unserer Wahl Kaufleuten gegenüber berechtigt, weitere Vermietungen von
Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen abhängig zu machen, Schadensersatz wegen
Nichterfüllung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten; ferner können wir sofortige
Barzahlung verlangen. Ist der Mieter Kaufmann im Sinne des HGB, so beeinflussen seine Mängelrügen weder Zahlungspflicht noch Fälligkeit und verzichtet er darauf, irgendein Zurückhaltungsrecht geltend zu machen.
Im Falle des Zahlungsverzuges können wir – unbeschadet weiterer Ansprüche – die banküblichen
Zinsen, mindestens jedoch Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnen.
Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir – nach unserer Wahl – berechtigt, weitere Lieferungen
bzw. Leistungen von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen abhängig zu machen, Schadensersatz wegen Verzögerung oder Leistung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Dieses
gilt nicht, wenn der Kunde zu Recht die Lieferung beanstandet hat. Außerdem können wir entgegengenommene Wechsel vor Verfall auch ohne Begründung zurückgeben und sofortige Barzahlung fordern.
Bei Forderungen auf Grund mehrerer Lieferungen bzw. Leistungen bleibt die Verrechnung von Geldeingängen auf die eine oder auf die andere Schuld uns überlassen. Der Kunde ist nicht berechtigt,
wegen irgendwelcher Ansprüche, auch wenn sie aufgrund von Mängelrügen erhoben sind, mit
seinen Zahlungen innezuhalten oder Zahlungen zu verweigern. Mit etwaigen Gegenforderungen
kann er nur aufrechnen, wenn sie unbestritten, anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
Bei SEPA-Lastschriften wird die Avisierung (Pre-Notifikation), wenn nicht anders vereinbart, auf
einen Tag festgelegt.
6. Schlussbestimmungen
Gerichtsstand – auch für Wechsel-, Scheck- und Urkundenprozesse – ist das für den Sitz unserer
Firmen zuständige Gericht.
Auf Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung unter Ausschluss
des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf
(CISG).
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise rechtlich unwirksam sein oder
werden, soll die Geltung der übrigen Regelungen dadurch nicht berührt werden.
TRANSPORTZONENÜBERSICHT
102
107
244
10
189
248
71
244
5
107
188
188
188
E 55
102
111
Wolfsburg
444
Hannover
391
65
7
494
189
Braunschweig
Brandenburg
a. d. Havel
1
245
1
E 30
E 45
3
Salzgitter
39
6
7
244
82
246
245
Beelitz
Magdeburg
E 49
2
71
6
3
81
83
8
7
38
E 45
180
80
Sangershausen
485
83
400
247
E 40
84
4
Erfurt
Gotha
19
5
7
87
85
27
71
285
254
Fulda 458
Jena
19
Suhl
71
Saalfeld/
Saale
282
Plauen
72
279
Coburg
303
27 E 45
287
289
71
4
Schweinfurt
7
73
26
19
22
470
13
470
E 51
Erlangen
3
E 48
85
299
2
E 49
Plzeň
(Pilsen)
Weiden
i. d. Oberpfalz
E 50
E 53
E 49
14
13
Praha
(Prag)
Mariánské Lázně
(Marienbad)
470
2
8
E 55
E442
299
85
505
7
E 55
E442
E 49
93
Würzburg E 45
E442
E 48
Bayreuth
19
171
E 48
303
285
E 45
17
170
10 1
E 48
303
E 48
10
Karlovy Vary
(Karlsbad)
E 49
70
6
95
2
E 51
279
E 48
26
Lichtenfels
8 9
E441
92
93
280
303
Chemnitz
180
Klingenthal
Hof
96
6
172
281
2
19
170
Rodewisch
E441
E 49
E 51
89
27
72
Schleiz
Dresden
173
E 40
92
4
4
E 40
4
E 55
Zwickau
Greiz
85
66
157
107
4
175
251
89
6 7
125
175
180
92
E 51
251
101
179
Altenburg
Gera
2
90
285
278
276
E 51
57
4
19
7
86
E 49
85
85
278
49
7
4
E 40
62
62
Weimar
E 40
6
E 40
107
1-4 5
87
85
86
4
91
E 49
88
97
E 55
Riesa
14
95
175
156
101
6
186
Weißenfels
250
182
84
E 40
Eisenach
E 45
254
13
176
176
85
71
7
27
4
3
85
156
107
38
86
115
97
101
Torgau 183
183
2
Leipzig
Merseburg
Mühlhausen/
Thüringen
7
E 36
14
E 49
450
Cottbus
15
13
87
4
27
451
97
E 55
87
183
Halle (Saale)
143
80
Kassel
15
96
182
184
86
Nordhausen
247
101
2
E 49
Harzgerode
Göttingen
3
7
187
182
E 51
242
446
168
96
102
183
185
80
168
E 55
87
6
242
4
Lutherstadt
Wittenberg
Dessau
14
27
101
187
185
242
241
115
115
179
102
81
79
246
E 36
E 51
246a
81
241
246
179
96
102
107
184
180
245
12
13
246
101n
246
395
82
83
E 55
E 30
10
102
14
248
497
113
Potsdam
E 55
101
243
240
83
96a
E 51
E 30
107
E 30
444
Hildesheim
2
1
244
E 30
10
71
39
214
E 30
Berlin
E 51
107
188
6
470
Nürnberg
6
22
E 50
299
8
93
E 56
38
Sangershausen
20
85
E 49
Leipzig
Merseburg
186
38
Für alle Transporte außerhalb der 10 Transportzonen werden
die entsprechenden Preise auf Anfrage kalkuliert
Freyburg
176
176
Weißenfels
250
85
182
Naumburg
87
88
Apolda
85
Hohenmölsen
E 49
1 2 34 5
91
Weimar
Eisenberg
Jena
86
7
Zeitz
Meuselwitz
4
Gera
E 40
E 49
85
2
57
Triptis
Saalfeld
95
E 51
Altenbur
180
4
92
175
Zwick
92
Greiz
53
SO FINDEN SIE UNS:
aus Richtung Autobahn
und Zeitz
Kleinhelmsdorf
A9
Berlin
B1
80
Naumburg
AS Naumburg
Meineweh
aus Richtung Eisenberg
Zeitz
Kleinhelmsdorf
Lindau
Königshofen
Weickelsdorf
Roda
AS 21b
Droyßig - Königshofen
km 165,7
AS Eisenberg
Jena
B7
Eisenberg
B7
n
resde
A 4 Eise
2016
nach
Sicher
mit
System
BG
geprüft
Gera
A4D
Hermsdorfer
Kreuz
A9
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