die AdVoice - Forum Junge Anwaltschaft

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die AdVoice - Forum Junge Anwaltschaft
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Editorial
10
Mitteilungsblatt, Anwaltsmagazin
Was können Anwälte in 10 Jahren
10 Jahre AdVoice!
Jahre
alles erleben? Ein komplettes Verfahren bis zum BGH samt Zurück-
Marketing im Internet
verweisung und erneuter Beweisaufnahme. Den Aufbau der eigenen
Büro
Kanzlei samt Bürovorsteher, Referendarin und angestellten Rechtsanwälten. Ein komplettes Jurastudium
Erfolgsstory Rechtsanwalt
samt Referendariat und Berufseinstieg. Oder: Die Gründung einer
Franchising
neuen Anwaltszeitschrift, die – und
das ist unser erklärtes Ziel – nicht mehr aus den Jurabibliotheken
Familie
und Kanzleigründerräumen wegzudenken ist. Die man weiterempfiehlt. Die gelesen wird. Die anregt und aufregt. Die provoziert.
Mindesteinkommen
AdVoice 1998
Die „AdVoice soll zum Diskussionsforum der Referendare und der
Anwalt der Anwälte
G 48742
jungen Rechtsanwälte werden.“ So stand es in der ersten Ausgabe
der AdVoice vor 10 Jahren. Diskutiert wird inzwischen auf der mai-
Anwaltliche Nebenjobs
Medien
lingliste, das geht schneller und an den Stammtischen. Inzwischen
ist die AdVoice auf dem Weg zu einem Anwaltsmagazin. Die Zeitschrift entsteht immer noch aus der Mitte unsere Mitglieder, doch
erstmals mit einer waschechten Text- und Bildredaktion (Seite 4). Da-
Geld
AdVoice
FORUM Junge Anwaltschaft im DeutschenAnwaltverein
mals wurden die Beiträge für die AdVoice noch „als Papierausdruck
oder Diskette in Word for Windows Format“ angeboten. Pünktlich
Bewerbung
Büromöbelkauf
zum Jubiläum ist das Advoice-Archiv online – Stöbern lohnt sich.
Auch künftig gilt: Nur Forumsmitglieder können die aktuelle Ausgabe vorab im Internet lesen.
FÜNFFACH ÜBERZEUGEND.
Der neue AnwaltKommentar BGB.
FORUM+3
Kompetent. Stark. Dynamisch.
Heute erreicht die Advoice jeden jungen Juristen mehr als einmal. Na-
AdVoice 2003
türlich bekommen alle Mitglieder und Abonnenten das Magazin, es
liegt aber auch in zahlreichen Fach- und Unibibliotheken, Referen-
Referendariat
Nähere Informationen unter
www.anwaltverlag.de
Honorare und Vergütung
Marketing
darstellen, an den Forumsstammtischen, Buchhandlungen, Unis, GeAnwalt der Anwälte
G 48742
richten – eben überall, wo Junganwälte vorbeikommen. Vor allem
aber erhält jeder neu zugelassene Rechtsanwalt eine Ausgabe unseres Magazins mit den Begrüßungspaketen des DAV. Der ganz reale
Nutzwert steckt auch in den vielen Checklisten, die wir bisher zu-
Generation Praktikum
Internet
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AdVoice
FORUM Junge Anwaltschaft im DeutschenAnwaltverein
sammengetragen haben, wie z.B. „Erfolgreich vor Gericht“, Existenzgründung oder Kanzleiumzug.
Mediation
Gehaltsverhandlungen
Thema: FORUM+3
Papier ist geduldig und sinnlich. Und genau deshalb wird es die Ad-
Das Heft für Anwälte mit erster Berufserfahrung
Aus dem Inhalt:
Voice auch künftig viermal im Jahr in Eurem Briefkasten geben. Gedruckt und in Farbe und mit Bildern. Fachmagazine gibt es schon genug, unser Beruf hält aber viele spannende Geschichten bereit, die
•
•
•
•
•
Kanzleikauf
Kanzleiumzug plus Checkliste
Kanzleipartnerschaften
Messen und Mandanten
Zweigstellen
Das FORUM auf dem Deutschen Anwaltstag
Fachanwaltschaften
wir erzählen wollen.
www.davforum.de
Angestoßen wird beim DAT. Viel Spaß beim Stöbern im AdVoice-
AdVoice 2008
Archiv unter www.davforum.de/advoice
RA Tobias Sommer, Berlin
Internationales
Software
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Inhalt
Inhalt
• Rechtsanwaltsschriftsatz-DVO
Zehn Gebote für bessere Texte
Zehn Jahre AdVoice
• Vom Mitteilungsblatt zum Magazin
AdVoice spiegelt die Geschichte des FORUMs
4
• Seriös, Schrill, Schräg
Bilder von Berliner Kanzleien
• Advoice – der Name
Advice, Advocat, Voice
4
• Nomen est Omen
Wie finde ich den richtigen Namen für meine Kanzlei
Fortbildung, Netzwerk oder Vergünstigungen?
Die Vorteile für FORUMs-Mitglieder
• Von US-Präsidenten, Wellensittichen, rundblättrigen
Hasenohren, geputzten und ungeputzten Schuhen
Die AdVoice-Redaktion im Fokus
• AdVoice-Veteranen und ihre Geschichte
Im Interview:
- RA Guido Schmitz-Krummacher
- RA Holger Hembach
- RA Dieter Trimborn v. Landenberg
• Wettbewerbsdruck zwingt zur Spezialisierung
Der ehemalige BRAK-Präsident zur Anwaltschaft
im Wandel (1998-2008)
5-6
• Logo – Briefkopf – Vistitenkarte
Welches Gesicht gebe ich meiner Kanzlei?
• Lob des Netzwerkelns
Der Kontakt hinter den Kontakten
6-8
8-10
Thema: Marketing
• Hilfe! Ich bin Anwalt – holt mich hier raus!
Wege zu zufriedenen Mandanten
• Gestalten statt reagieren
Thema FORUM+3: Vertrauensmarketing
26-27
28-29
30-32
32-33
34-35
35-36
37
Magazin
Euer FORUM
• Forum+3 zum Anfassen
Gefragte Pilotveranstaltung in Fulda
Bücherforum
48
• Bologna-Prozess:
NRW, HH und SH mit eigenen Modellen
48-49
• Bericht vom Deutschen Juristentag in Erfurt
49-50
50
• Forum regional:
50
Autorenverzeichnis
50
Service
Neue Regionalbeauftragte für:
- Arnsberg
• Forum international:
Neue Länderbeauftragte für:
- Belgien
- China
- Dänemark
- Griechenland
- Niederlande
- Russland
- Thailand
- USA
51
51
51-52
52
52-53
53
53-54
54
Das Letzte Wort
38-40
• Matlock – hart aber gerecht
Die etwas andere Kanzlei-PR
14-15
• Ärgernis Güteverhandlung
Guter Gedanke – im Ergebnis aber Unfug
41-42
• Stellenbörse
• Haftungsvermeidung:
Fristenkontrolle beginnt beim Posteingang
42-43
• Stichwortgeber gesucht – Buchverlosung
Welche Themen brennen euch unter den Nägeln?
55
18-19
• Steuertipp:
Kundenpflege auf der Segeljacht
44-45
• Text schreiben und Buch gewinnen
Thema: „Und führe uns nicht in Versuchung ...“
56
• Termine
56
20-22
• Steckbrief Fachanwaltschaften:
Verwaltungsrecht
• Leserbrief
57
23-24
• Nichts dem Zufall überlassen
Ein Gründerinnen-Bericht
• Gestolpert wird im Kopf – gewonnen auch
Keine zweite Chance für den ersten Eindruck
• Traumstarts und Pleiten
Vom Börsenbankett aufs Sozialamt
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46
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• Links mit hilfreichen Tipps für den jungen Anwalt zum
Thema Marketing
• Gut getragen
Über Roben und das „Dadrunter“
• Keine Absolution für schlechte Ideen
Ein Streitgespräch zwischen Anwalt
und Marketingstratege
58
58
59
59
60
60
61
61
51-54
12-14
16-17
AnwaltFormulare Mietrecht
Das Arbeitnehmermandat
AnwaltKommentar RVG
Gesamtes Strafrecht – Handkommentar
Handbuch der Justiz
Anwaltsrecht I
Handbuch Medizinrecht
Der Verein im Zivil- und Steuerrecht
• In der AdVoice werben!
Mandate kommen auch von KollegInnen
• Ein Artikel für die Zeitung
Wie aus einem schlechten Mandat ein gutes wird
• Wer nicht wirbt, stirbt
Prüfschema für die Anwaltswerbung
•
•
•
•
•
•
•
•
64
• Who is who für Hinz und Kunz
64
Impressum
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10 Jahre AdVoice
10 Jahre AdVoice
Vom Mitteilungsblatt zum Magazin
Advice, Advocate: AdVoice
Die AdVoice spiegelt die Geschichte des FORUMs
Reportage über das Anwaltsleben in anderen
EU-Ländern die Liste der „Länderbeauftragten“ mit Ansprechpartnern aus 32 Ländern.
Andersherum waren Diskussionsthemen in der
Mailingliste oft der Anstoß für eine Berichterstattung in der nächsten Ausgabe.
Forum einzige Arbeitsgemeinschaft mit
Gastrecht bei DAV-Vorstandssitzungen
Bist Due denn schon 10 Jahre alt?
Foto: Manfred Aranowski
Alles begann mit einem beidseitig bedruckten Stapel schmuddeligen Papiers,
zusammengehalten durch zwei Heftklammern. Layout? Fehlanzeige! Fertig
war das offizielle „Mitteilungsblatt“ des
„Forums Junge Rechtsanwältinnen und
Rechtsanwälte“.
Heute erreicht die AdVoice jeden jungen Juristen mehr als einmal. Natürlich bekommen alle Mitglieder und Abonnenten das Magazin,
es liegt aber auch in zahlreichen Fach- und Unibibliotheken, Referendarstellen, an den Forumsstammtischen, Buchhandlungen, Unis,
Gerichten – eben überall, wo Junganwälte vorbeikommen. Vor allem aber erhält jeder neu
zugelassene Rechtsanwalt eine Ausgabe unseres Magazins mit dem Begrüßungspakt des
DAV.
Dass man im Jahr 2008 eine größere Konzerthalle anmieten müsste, um alle 5.773 Mitglieder des Forums (1998 waren es 1.500) darin unterzubringen, ist vor allem auch ein Verdienst
der „AdVoice“. Die Professionalisierung der Arbeitsgemeinschaft spiegelte sich
in der Arbeit der „Heftmacher“ wider. Oft war ein geplantes Heftthema der
Anlass für ein neues Projekt. So entwickelte sich aus einer
4
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Berufspolitische Themen wie die Mitgliederumfrage 2005 zum Thema Fachanwaltschaften schlugen Wellen bis hinauf in Präsidium
und Vorstand des DAV. Ein Vorstandsmitglied
quittierte das Positionspapier des Forums mit
den Worten: „Einen größeren Unsinn habe
ich selten gelesen“. Meist steckt hinter Kritik
aber tatsächlich Wertschätzung. Und die äußert sich seitens des DAV darin, dass das Forum seit 1999 die einzige Arbeitsgemeinschaft im DAV mit einem offiziellen Gastrecht
bei Vorstandssitzungen ist.
Axel Thoenneßen, ein ehemaliges Mitglied des
Geschäftsführenden Ausschusses und langjähriger Regionalbeauftragter wurde 2007 in
den Vorstand des DAV gewählt. In fast allen
Gremien der Versorgungswerke und in der Satzungsversammlung der BRAK sitzen Aktivistinnen und Aktivisten des Forums.
Alles schön und gut, aber es zählt alleine die
Realität. Dazu war im Anwaltsblatt Juni 2006 in
einer Kolumne des Forums ironisch überspitzt
formuliert zu lesen: Wenn Gerhart Hauptmann
heute noch leben würde, dann hätte er sein Drama nicht „Die Weber“, sondern „Die Anwälte“
genannt (...) (Wenn) Junganwälte „im Regen
stehen gelassen und Berufschancen verbaut
werden, leidet darunter der Ruf der gesamten
Anwaltschaft. Aus diesem Beweggrund heraus
wurde 1995 das FORUM Junge Anwaltschaft
überhaupt gegründet (...) Junganwälte (sollten
sich) genau durchlesen, was Gerhart Hauptmann über den Weberaufstand gegen Unterdrückung und Ausbeutung geschrieben hat.“
Mehr als zwei Jahre später möchte ich als etablierter Fachanwalt für Erbrecht allen Forumsmitgliedern ein „Auf geht’s ...“ zurufen.
Immer wieder werden wir gefragt, warum
die Zeitung AdVoice heißt. Wir haben wir
Marc Leiblein von der Agentur Namestrom
gebeten, unseren Titel zu durchleuchten.
nicht nur Medien-, Marken- und Urheberrechte, sondern kämpft auch erfolgreich gegen das Vorurteil, dass Väter nicht auch Kanzlei und Kleinkinder (nicht die AdVoice) vereinbaren können. Seit 2006 amtiert er als
AdVoice-Boss und hat natürlich immer das
letzte Wort, schmeißt die Zeitung zwei Tage
vor Andruck noch mal um und produziert Ideen, die die AdVoice irgendwann auf die Bestseller-Listen deutscher Hochglanzmagazine
katapultieren werden. Mit Bangen sehen wir
seinem 40. Geburtstag entgegen. Gut, dass
es bis dahin noch ein paar Jahre sind.
„AdVoice klingt gut und geht leicht über die
Lippen. Unterschwellig klingt das englische,
fast identische, Wort „advice“ (Rat, Nachricht) mit. Das ist sehr positiv. Eine Doppeldeutigkeit, die dem Leser freundlich sagt, das
hier fachliche Neuigkeiten auf ihn warten.
Weiterhin kann man „advice“ auch auf die
Leserschaft beziehen und und gibt ihnen das
schöne Etikett eines Ratgebers. AdVoice beginnt mit den gleichen Buchstaben wie „Advo(-cate)“, es gibt sogar weitere gleiche Buchstaben (c und e). Den zweiten Teil des Titels „voice“ - kann als die „Stimme“ als Synonym
für Nachrichten allgemein sehen oder darauf
beziehen, das Anwälte die Stimme Ihres Mandanten sind. Das modern klingende AdVoice
deutet offensichtlich auf den „Advokaten“ hin,
was wiederum ein alter Begriff ist. Eine schöne
Kombination. Man kann ohne Zweifel behaupten, dass AdVoice geschickt gewählt wurde und passend für dieses Magazin ist.
Die AdVoicler v.l.n.r. : Anke, Patrick, Tobias, Percy, Stefanie, Andrea und Jens.
Zeichnung: Stefanie Salzmann
Und die Kritik?
Das hervorgehobene „Ad“, welches für „Advocate“ stehen soll, bedeutet in erster Linie
„Werbung“. Wir haben also wortwörtlich eine „Werbe-Stimme“ und das könnte streng
genommen auch ein Magazin für Werbeagenturen oder Werbesprecher sein. Ein bisschen Werbung hat zwar noch nie geschadet,
es wäre aber mit einem minimalen Kunstgriff
möglich, diesen kleinen Nachteil geradezubiegen. Wenn man das „Ad“ grafisch nicht mehr
so stark von „Voice“ abheben würde, wäre
kein eigenständiges „Ad“ mehr zu erkennen
und der Name wäre vollendet: ADVOICE oder
Advoice oder Advoice oder advoice.“ Oder?“
Marc Leiblein, München
Wir meinen: Da wir mit der Zeitschrift auch Werbung für das FORUM machen, ist diese WerbeAussage gar nicht so schlecht? Seid Ihr anderer
Meinung? Schreibt uns: [email protected]
Rechtsanwalt Martin Lang, München
Von US-Präsidenten, Wellensittichen, rundblättrigen Hasenohren,
geputzten und ungeputzten Schuhen – Die AdVoice-Redaktion im Fokus
Es handelt sich bei der oben abgebildeten
Gruppe nicht um eine Täter-Opfer-Selbsthilfeorganisation des jüngsten Börsencrashs. Es sind auch nicht die Mitglieder
des Vereins zur Rettung des rundblättrigen Hasenohrs. Nein – zu sehen ist hier
das amtierende Team der AdVoice-Redaktion während einer seiner selten beobachteten Schaffenspausen.
Ganz links im Bild – das ist Anke SchillerMönch. Anke ist Anwältin und Journalistin
und wohnt in Weimar. Sie ist ein leuchtendes
Beispiel für die Vereinbarkeit von Kindern, Beruf und der Erziehung von Wellensittichen. All
das managt sie von ihrem hellgrünen Büro,
gleich hinterm Wohnzimmer, aus. Anke kann
unglaublich viel reden – wie wir alle übrigens.
Wir wundern uns über ihre körperliche Unversehrtheit, da sie meist mit der Tür ins Haus
fällt. Danke Anke.
Der nächste im Bild ist Patrick Ruppert und
in gewisser Weise der Star unter uns. Patrick
ist das perfekte Double des designierten USPräsidenten Barack Obama. Selbstverständlich haben wir nach den US-Wahlen sofort
Personenschutz für ihn beantragt. Zu viele
weibliche Fans hinderten Patrick an seiner Recherchearbeit für die AdVoice.
In Wirklichkeit ist Patrick nämlich Kölner Journalist und Jurist. Doch im Gegensatz zum bald
mächtigsten Mann der Welt kennt Patrick das
Leben eines „echten“ Doppelgängers von
Geburt an. Er und sein Zwillingsbruder sind
zeitlebens verwechselt worden. Wer den AdVoice-Redakteur also in den Metropolen dieser Welt meint angetroffen zu haben, der darf
nicht sicher sein, ob jener sein Bruder, er selbst
oder eben besagter US-Präsident in spe ist.
Jetzt kommt unser Chef – der Tobias – Tobias
Sommer. Tobias verteidigt in der Hauptstadt
Lang und dünn und als nächster in der Reihe
kommt Percy Ehlert. Percys Schuhe sind immer geputzt, der Anzug ist aus feinem Tuch und
auch seine Restaurantgewohnheiten lassen
nichts Stylisches vermissen. So gehört sich das
für einen ordentlichen Berliner Kudammanwalt. Meistens macht der Percy einen ganz Gelassenen, aber wenn’s knallt, hört man’s auch.
Percy ist auch der, der in unseren stürmischen
Redaktionskonferenzen fordert, einander ausreden zu lassen, um, ohne erkennbaren zeitlichen Versatz, dem nächsten ins Wort zu fallen.
Die mit dem wirren Haar neben unserem Boss
ist Stefanie Salzmann. Die Berliner Journalistin hat’s gerade ins hessische Exil verschlagen, wo auch sie die Kunde von der Vereinbarkeit von Familie und Beruf in einen stark
bewaldeten Landstrich tragen will. Stefanie
ist das redaktionelle Zentralorgan der AdVoice
und im Gegensatz zu ihren unzähmbaren
Haaren versucht sie hier Übersicht zu schaffen und den Durchblick zu behalten. Regelmäßig kürzt sie auch die „langen Riemen“,
die die Anwälte ihr auf den Tischen knallen
und setzt einen flotten Vorspann davor.
Weil Stefanie deswegen immer wenig Zeit
hat, sind ihre Schuhe auch nie so ordentlich
geputzt wie die vom Percy.
Die mit der dicken Kamera ist unsere Fotografin und Bildredakteurin Andrea Vollmer.
Andrea schlägt sich wacker im Berliner Fotografendschungel und stromert, meist auf ihrem uralten Mountainbike, für uns durch die
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Stadt. Andrea ist, obwohl Künstlerin, mit Abstand die Umgänglichste von uns allen.
Ganz rechts außen sitzt Jens Jenau – unser
unentbehrlicher Undercover-Mann. Den meisten von uns ist er nur vom Foto her bekannt.
Nachrichten und Ware versendet er per E-Mail.
Jens ist unser Mann für die AdVoice-Buchrezensionen. Er soll in Schloß Holte-Stukenbrock
eine Kanzlei betreiben.
Gar nicht im Bild ist die Beate Eschbach und
daran kann man sehen, wohin es führt, wenn
man so im Hintergrund die Strippen zieht. Man
wird bei den Honorierung erstmal vergessen!
Frau Eschbach arbeitet beim Deutschen Anwaltverlag und hat die Advoice sozusagen
großgezogen und immer sorgsam gepflegt. Sie
kennt deshalb alle bisherigen Entwicklungsphasen der AdVoice sehr gut. Jetzt steckt das
Ziehkind in der Pubertät und da werden ja bekanntermaßen alle Beteiligten noch mal so richtig in Anspruch genommen.
10 Jahre AdVoice
So könnt Ihr uns erreichen:
Anke Schiller-Mönch, Schwerpunkt,
[email protected]
Auf der roten Liste bedrohter Pflanzen nimmt
das rundblättrige Hasenohr übrigens einen bedeutenden Platz ein. Das „Bupleurum rotundifolium“ kommt, so das Bundesamt für Naturschutz, nur auf Äckern über flachgründigen
Kalkgesteinsböden vor und ist wegen der Nutzungsintensivierung und wegen Brachfallen
(was das ist, steht sicher irgendwo im Internet)
an den meisten Standorten verschwunden. Unser Verein wird das zarte Pflänzchen AdVoice
aber pflegen und hegen, damit es wächst und
gedeiht und gewiss nicht auf der Liste bedrohter Fachzeitschriften landet. Also: Hasenohren
aufgepasst!
Patrick Ruppert, Redakteur, Reporter,
3. Tue Gutes und rede darüber. Der Mandant
muss im ersten Gespräch wissen, was Du für
ihn tust, was es im günstigsten und schlechtesten Fall kosten kann und wo die Probleme
liegen.
[email protected]
Tobias Sommer, Chefredakteur,
[email protected]
Percy Ehlert, Redakteur, Reporter
[email protected]
Weshalb sollten Junganwälte die AdVoice
lesen?
Wichtig war damals, dass AdVoice kein redaktionelles Werbemedium der Sponsoren
des DAV ist, sondern dass in AdVoice junge
Anwälte ihre Erfahrungen und Tipps offen
weitergeben und damit anderen Junganwälten Mut und Wissen vermitteln.
Eine Anekdote aus der AdVoice-Zeit?
Lustig war, dass ich mal zwei Präsidiumsmitglieder des DAV in einer Sitzung in Brüssel dabei beobachten konnte, dass sie – als die
Monologe einzelner Mitmitglieder ihnen zu
Stefanie Salzmann, Zentralredaktion,
[email protected]
Andrea Vollmer, Fotografin, Bildredakteurin,
[email protected]
Jens Jenau, Bücherforum,
[email protected]
Alte Liebe rostet nicht
Holger Hembach war von 2002 bis 2004 AdVoice-Chef
Beate Eschbach, DAV,
[email protected]
auf Strafrecht konzentriert. Über ein Seminar
bin ich mit internationalem Strafrecht in Berührung gekommen und habe 2004/2005 als
Strafverteidiger bei einem Tribunal für die
UNO in Timor Leste gearbeitet. Nach einer kurzen Zwischenstation in Deutschland arbeite
ich seit 2006 für die OSZE in Mazedonien im
Bereich Justizreform (Trainings für Juristen,
Unterstützung bei der Gesetzgebung usw.).
Journalistin Stefanie Salzmann, Eschwege mit
Unterstützung von Hasenohr Tobias
Urvater der AdVoice
Guido Schmitz-Krummacher war von 1998 bis 2001 Chefredakteur der AdVoice
Holger Hembach
mich nach Hamburg einlud und zum Chefredakteur machte – natürlich unentgeltlich.
Guido
Schmitz-Krummacher
Wie bist Du zur AdVoice gekommen?
AdVoice war – in aller Bescheidenheit – zu
weiten Teilen meine Idee.
Herr Hagenkötter, der damalige Geschäftsführer im DAV für das Forum, fand, dass das
Forum eine eigene Zeitschrift bräuchte, um
junge Rechtsanwälte und Referendare für das
Forum zu begeistern. Er bat
mich, ein Konzept für diese
Idee zu entwickeln. Das daraufhin von mir entwickelte
Konzept
kam bei ihm wohl
so gut an, dass er
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Und dann ist man plötzlich mit Lob eingefangen und muss sich über Jahre jedes Mal wieder überlegen. Welche Themen sind für junge
Rechtsanwälte spannend? Welche Themen
können wir dabei überhaupt aus eigenen Reihen besetzen? Wo bringen wir die unangemeldet eingesandten Beiträge am besten unter? Wie kann ich einzelne „Amateurjournalisten“ auf einen Weg bringen, dass ihre Beiträge
auch druckfähig werden, ohne ihre Verfasser
zu frustrieren?
Deine Anwaltslaufbahn?
Ich bin seit 1997 zugelassener Rechtsanwalt mit
einer kurzen Unterbrechung, zunächst in NRW,
später in Hessen. Ich bin der klassische EinMann-Anwalt, der seine Berufung nicht darin
sieht, Prozesse zu führen, sondern Mandanten
zu helfen. Das ist der Erkenntnis geschuldet,
dass ein Allgemeinanwalt eigentlich diese Aufgaben hat. Ich mache viel vertragliche und unternehmerische Beratung für Privatpersonen
und KMU´s und bin ein typischer Stadt- und Gewerbegebiet-Anwalt, weil es in Wald und Wiesen eben keine Mandanten gibt.
langweilig wurden – in der Sitzung AdVoice
gelesen haben …
Das wichtigste Ereignis für die Anwaltschaft in Deiner AdVoice-Zeit?
Der Kampf für einen Fachanwalt für Allgemeinrecht im Präsidium des DAV – in der
Überzeugung, dass ein guter Lotse und Koordinator dem Mandanten helfen und für ihn
einen echten Mehrwert bringen kann.
An welchen Text erinnerst Du Dich besonders?
Mindestlohn – das war in einer der ersten Ausgaben und hat auch für regen Gesprächsstoff
gesorgt. Es gab daraufhin oft kontroverse Diskussionen, aber vor allem in Hartmut Kilger
(damals DAV Vize) habe ich einen für die Anliegen der jungen Anwälte immer offenen und
fairen Diskussionspartner gefunden.
Dein Tipps für junge Anwälte?
1. Denke im Sinne Deines Mandanten und
setze Dich regelmäßig auf seinen Stuhl.
2. Verliere jede Achtung vor den Richtern und
trete vom ersten Tag an selbstbewusst auf.
Auch wenn der eine oder andere Vergleich
dabei nicht zu vermeiden ist, darf er nicht zur
Routine werden. Setzte Dich immer vor einem
Prozess auf den Stuhl des Richters, sieh den
Fall aus seiner Sicht.
Wie bist Du zur AdVoice gekommen?
Über eine „Stellenausschreibung“ – in der
AdVoice.
Deine Anwaltslaufbahn?
Ich habe mich 1999 gleich nach dem Examen
selbständig gemacht und mich von Anfang an
Das wichigste Ereignis für die Anwaltschaft in Deiner AdVoice-Zeit?
Die Einführung des RVG.
Deine Tipps für junge Anwälte?
1. Spezialisiert Euch!
2. Sucht Kontakte zu Kollegen und vernetzt
Euch!
3. Anwälte müssen kommunizieren – arbeitet
an Rhetorik und Kommunikationsfähigkeit!
Weshalb sollten Junganwälte die AdVoice
lesen?
Weil es Spaß macht, weil man Anregungen für
die eigene Arbeit bekommt und weil es zum
Austausch mit anderen anregt.
Was war die AdVoice damals?
Nicht so wichtig wie die NJW, aber irgendwie
cooler.
Was fällt Dir sonst noch zur AdVoice ein?
Alte Liebe rostet nicht.
Der Pubertät entwachsen – die AdVoice
Dieter Trimborn v. Landenberg war zwei Jahre (2000/2001) aktiv für die AdVoice
Dieter Trimborn
v. Landenberg
Wie bist Du zur AdVoice gekommen?
Ich wurde ziemlich hinterhältig angeworben:
Die damalige Herausgeberin Tanja Irion lobte
mich für meinen Artikel zum Thema Bewerbung so eingehend, dass ich nach meiner
Wahl in den GFA im Herbst 1999 die Zuständigkeit für die AdVoice, unterstützt von Guido Schmitz-Krummacher, übernehmen „musste“. Redakteure, die diesen Namen wirklich
verdienten, waren wir bestimmt nicht, aber
wir bekamen von Ausgabe zu Ausgabe mehr
Routine.
Deine Anwaltslaufbahn?
Nach einer zweijährigen Anstellung in einer
angesehenen Allgemeinkanzlei im Bergischen Land habe ich 1999 den Sprung in die
Selbständigkeit gewagt, und zwar im schönen Cochem an der Mosel. Mein Schwerpunkt liegt im Erbrecht. Durch Empfehlungen
von KollegInnen, die ich teils noch aus Formumszeiten kenne, bin ich deutschlandweit
tätig. Wenn mal weniger zu tun ist, versuche
ich mich als Fachbuchautor bzw. reise als Referent für Laien und Profis durch die Lande.
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10 Jahre AdVoice
An der Verbandsarbeit habe ich noch immer
Freude, wenngleich nicht nur im DAV. Seit
2004 bin ich Vorsitzender des Bundes Katholischer Rechtsanwälte, einem wachsenden
Netzwerk von engagierten Kolleginnen und
Kollegen (www.bkr-netzwerk.de).
Was war das wichtigste Ereignis für die
Anwaltschaft in Deiner AdVoice-Zeit?
Ein Ereignis herauszustellen wäre der ereignisreichen Zeit sicher nicht angemessen. Wir
haben Themen wie die Juristenausbildung,
die Ausbeutung von Junganwälten und die
Liberalisierung des Werberechts kritisch begleitet.
An welchen Text erinnerst Du Dich besonders gern?
In einem satirischen Artikel hatte ich einmal
„Zweitberufe mit Pfiff“ vorgestellt: ein Strafverteidiger, der abends als Türsteher einer Diskothek arbeitete oder eine Kollegin, die keinen
Unterschied darin sah, ob sie nur ihren klugen
Kopf oder auch ihren ansehnlichen Körper
verkaufte (Zitat: „Die im Medienbereich tätige Kollegin war es satt, nach Besprechungen
die Annäherungsversuche der vorwiegend
männlichen Mandanten honorarfrei zu ertragen, und entschied sich, fortan neben dem ehrenvollsten auch das älteste Gewerbe der Welt
auszuüben.“). Leider nahm ein älterer Kollege das alles für bare Münze und schrieb mir
einen wütenden Brief, was mir einfallen würde, mich an dem Elend der Junganwälte zu ergötzen. So kam es, dass ich einmal im Leben
sprachlos war.
Welche 3 Tipps würdest Du jungen Anwälten mit auf den Weg geben?
1. Werde Anwalt aus Überzeugung und nicht
aus Verlegenheit. Nur wer seinen Beruf liebt,
wird erfolgreich und zufrieden sein.
2. Suche Dir so schnell es geht eine Nische,
sei es ein Rechtsgebiet oder eine Zielgruppe.
3. Halte Kontakt zu möglichst vielen Kolleginnen und Kollegen. Sei hilfsbereit und frage selbst um Hilfe, wenn Du nicht weiter
weißt.
Weshalb sollten Junganwälte die AdVoice
lesen?
Weil nur dort die Sachen zu lesen sind, die
Junganwälte wissen müssen.
Was war die AdVoice damals?
Die AdVoice war ein mit viel Herzblut und persönlicher Note hergestelltes Blatt, immer aus
der Praxis für die Praxis. Der semiprofessionelle Auftritt machte den besonderen Reiz
aus. Es gab eine starke Identifikation mit den
Lesern. Ein Blick ins „Damals“ hat immer einen Hauch von „früher war alles besser“, was
für die AdVoice bestimmt nicht gilt. Die AdVoice war damals in der Pubertät, heute ist
10 Jahre AdVoice
sie erwachsen und auch für einen 41-jährigen
Forumsgrufti wie mich nach wie vor ein absolutes Highlight im juristischen Blätterwald.
Gibt es eine Anekdote oder sonstige lustige Begebenheit, die Du erzählen kannst
und willst?
Tanja Irion, die langjährige Vorsitzende des
FORUMs und ich waren regelmäßig im Editorial als Redaktionsteam abgebildet. Anscheinend machten wir einen so harmonischen Eindruck, dass sich das Vorurteil verbreitete, wir
seien Eheleute. Bei einer Forumsveranstaltung, bei der wir auch einträchtig nebeneinander saßen, kam eine Kollegin und fragte:
„Sagen Sie mal, wie machen Sie das eigentlich – Sie in Hamburg und Sie in Cochem?“
Wir bezogen das natürlich auf die Zusammenarbeit im Rahmen der AdVoice und erklärten freimütig, dass das in Zeiten von E-Mail
und Telefon alles kein Problem sei und es reiche, wenn man sich einmal im Quartal in der
Kanzlei oder mit dem GFA in einem Hotel treffen würde. Zum Glück konnten wir im Laufe
des Gesprächs klarstellen, dass wir zwar verheiratet seien, dies aber nicht miteinander.
Was fällt Dir sonst noch zur AdVoice ein?
Ohne die AdVoice wäre das FORUM nicht das
FORUM.
1987 ein. In diesen Entscheidungen hob das
Bundesverfassungsgericht die Grundsätze
des anwaltlichen Standesrechts, die sogenannten „Richtlinien“, auf. Diese von der
Bundesrechtsanwaltskammer festgesetzten
Richtlinien konkretisierten damals die anwaltlichen Berufspflichten.
„Mit der BRAO-Novelle des
Jahres 1994 wurden das früher sehr strenge anwaltliche
Werbeverbot und das Sachlichkeitsverbot erheblich gelockert. Die Satzungsversammlung wurde eingeführt.“
Diesem Sturm auf die Bastille folgte eine stürmische Entwicklung des anwaltlichen Berufsrechts. Mit der BRAO-Novelle des Jahres 1994
wurden das früher sehr strenge anwaltliche
Werbeverbot und das Sachlichkeitsverbot erheblich gelockert. Die Satzungsversammlung
wurde eingeführt. Dieses von den deutschen
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten unmittelbar gewählte Anwaltsparlament konkretisiert seither die anwaltlichen Berufspflichten
und regelt das Recht der Fachanwaltschaft. Die
erste Fassung der von der Satzungsversammlung beschlossenen Berufsordnung und Fachanwaltsordnung trat am 11. März 1997 in Kraft.
Wettbewerbsdruck zwingt zur Spezialisierung
Viele Änderungen im Berufsrecht
Zehn Jahre Anwaltschaft im Wandel (1998-2008)
In der Zeit seit 1998 gab es mehrere Änderungen der Berufsordnung und vor allem der Fachanwaltsordnung. Die Fortentwicklung des Berufsrechts wurde in erster Linie vom Bundesverfassungsgericht angestoßen, natürlich auf
das Begehren von Rechtsanwältinnen und
Rechtsanwälten, die den von ihnen vorgefundenen Zustand der Regulierung ihres Berufs als
verfassungswidrig empfanden. So wurde die
überörtliche Sozietät zugelassen, die Rechtsanwalts-GmbH und die Rechtsanwalts-AG. Das
BVerfG gestattete dem Rechtsanwalt fast jeden
Nebenberuf und verlangte beim Sozietätswechsel nicht mehr generell die Niederlegung
der konfligierenden Mandate. Es hielt das ausnahmslose Verbot des Erfolgshonorars für verfassungswidrig. Hierauf mussten der Gesetzgeber und der Satzungsgeber reagieren. Ab
01.01.2000 gibt es keine lokalisierte Postulati-
Die Anwaltschaft hat in den vergangenen zehn Jahren einen grundlegenden
Wandel vollzogen, der sich nicht nur in
zahlreichen Gesetzesreformen widerspiegelt. Allein die Zahl der in Deutschland zugelassenen Anwälte ist seither
um 60 Prozent auf rund 147.000 gestiegen. Vor allem in den Ballungsräumen
kann inzwischen nur bestehen, wer ein
eigenes Profil vorweisen
kann. Doch dann können
auch kleine Kanzleien
mit
den
marktbeherrschenden
Großkanzleien
mithalten.
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AdVoice 04/08
„Die Renaissance der Rechtspolitik – 10 Jahre Politik für den sozialen Rechtsstaat“. So hat
die Bundesministerin der Justiz, Brigitte Zypries,
ein Buch überschrieben, das sie vor einigen Wochen herausgegeben hat. Es soll 10 Jahre sozialdemokratischer Rechtspolitik schildern. Ein
Kapitel in dem kleinen Buch spricht vom „modernen Recht für die Anwaltschaft der Zukunft“. Ich durfte in diesem Kapital kurz die Gesetze darstellen, die in den letzten 10 Jahren die
Berufsausübung der Rechtsanwältinnen und
Rechtsanwälte besonders betroffen haben, wie
das Gesetz über die Reform der Juristenausbildung, das Gesetz zur Stärkung der
Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft,
das Rechtsdienstleistungsgesetz und natür-
lich besonders das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und als jüngstes das Gesetz zur
Neuregelung des Verbots der Vereinbarung von Erfolgshonoraren.
Bastille-Entscheidung setzte Wandel in
Gang
Diese Gesetze sind allerdings nicht Ausdruck
einer Renaissance des anwaltlichen Berufsrechts, die etwa erst 1998 eingesetzt hat, sondern nur die Fortsetzung eines bereits früher begonnenen Wandels des Berufsbilds
der Anwaltschaft. Dieser Wandel setzte mit
den sogenannten „Bastille“-Entscheidungen
des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juli
onsfähigkeit für die Landgerichte und Familiengerichte mehr, seit 01.08.2002
nicht mehr für die Oberlandesgerichte. Seit 01.06.
2007 wird der Rechtsanwalt nicht mehr bei einem
Gericht zugelassen und
kann von Anfang an beim
Oberlandesgericht auftreten. Er kann eine Zweigstelle einrichten. Damit ordnet sich die Gesetzgebung
der letzten 10 Jahre in eine
Reihe gesetzgeberischer
Maßnahmen ein, die bereits Mitte der 90er-Jahre
eingesetzt hatte.
Details zu den oben genannten Gesetzgebungsnovellen im anwaltlichen
Berufsrecht finden Sie unter: www. forum.de.......
Die Korrespondenz mit Kollegen und Mandanten per E-Mail hat
längst Schreiben und Telefaxe abgelöst. Foto: P. Schellscheidt
Hohe
Anwaltsdichte
zwingt zur Profilierung
Die Entwicklung der Anwaltschaft in den letzten Jahren wurde aber nicht nur durch gesetzliche Regelungen geprägt, sondern durch
geänderte gesellschaftliche Verhältnisse.
„Eine über die Fachanwalt-
Am 01.01.1998 gab es in der Bundesrepublik
71.455 Rechtsanwälte und 20.497 Rechtsanwältinnen, das sind 22,3 % von insgesamt
91.952 Berufsangehörigen. Zum 01.01.2008
betrug die Zahl der Rechtsanwälte 102.207
und die der Rechtsanwältinnen 44.703, das
sind 30,43 % von insgesamt 146.910 Berufsangehörigen. Insgesamt ist in der letzten Dekade die Zahl der Rechtsanwältinnen und
Rechtsanwälte also um fast 60 % gestiegen.
Die Zahl der Anwältinnen hat sich in demselben Zeitraum mehr als verdoppelt. Dieser starke Anstieg der Anwaltszahlen hat zu einem erhöhten Wettbewerbsdruck geführt. Um auf
diesem schwierigen Markt zu bestehen, muss
sich jeder Anwalt, vor allem in den großen
Städten mit einer hohen Anwaltsdichte, ein eigenes Profil schaffen, d.h. fast immer, er muss
sich spezialisieren. Während die Satzungsversammlung zunächst mit der Zulassung weiterer Fachanwaltschaften sehr zurückhaltend
verfuhr, ist in den letzten Jahren die Anzahl der
Fachanwaltschaften auf 19 gestiegen.
allem in den Fachbereichen
schaften hinausgehende weitere Spezialisierung ist vor
festzustellen,
die
große
Rechtsgebiete abdecken, wie
Arbeitsrecht,
Steuerrecht,
Strafrecht und Verwaltungsrecht.“
Eine über die Fachanwaltschaften hinausgehende weitere Spezialisierung ist vor allem in
den Fachbereichen festzustellen, die große
Rechtsgebiete abdecken, wie Arbeitsrecht,
Steuerrecht, Strafrecht und Verwaltungsrecht.
Diese über die Fachanwaltschaft hinausgehende Spezialisierung findet man vor allem in den
Großkanzleien, aber auch in kleinen sog. Boutiquen. Im Bereich der großen Kanzleien finden
zwar ständig Spaltungen und Neugründungen
statt. Die großen Kanzleien beherrschen jedoch
den besonders einträglichen Markt des Wirtschaftsrechts, so dass vielfach von einer Spal-
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10 Jahre AdVoice
tung der Anwaltschaft in einige, den Markt
beherrschende international tätige Kanzleien
mit hohen Einkünften ihrer Berufsträger einerseits und den kleinen bis mittleren Kanzleien mit
vielen Berufsträgern, aber erheblich geringerem
Einkommen gesprochen wird. Jedenfalls gibt es
derzeit eine heftige Diskussion über den richtigen Weg der Anwaltschaft zwischen Rechtspflege und kommerziellem Wettbewerb.
ben es bei ihrem Verkehr mit den Handelsregistern und den Grundbuchämtern schon viel
besser. Die elektronische Datenverarbeitung hat
aber auch sonst die Arbeit in den Kanzleien verändert. Die frühere Regel, dass der Anwalt diktierte und seine Sekretärin das Diktat in Schrift
umsetzte, gilt nicht mehr ausnahmslos. Immer
mehr – vor allem junge – Anwältinnen und Anwälte erledigen ihren Schriftverkehr selbst.
Neue Medien haben Einzug in Kanzleien
gehalten
Der Präsident der BRAK, Axel Filges, hat zu
Recht als Motto für die Anwaltschaft kürzlich
die Worte von Wolf Biermann zitiert: Nur wer
sich ändert, bleibt sich treu.
Um sich auf dem schwierigen Markt zu profilieren, werden anscheinend die umfangreichen Fortbildungsangebote jetzt mehr genutzt, wobei derzeit noch nicht geklärt ist, ob
die bereits angebotene Online-Fortbildung
von den Rechtsanwaltskammern als wirksame Fortbildungsmaßnahme anerkannt wird,
was sicherlich nur eine Frage der Zeit sein
wird. Ansonsten haben aber die neuen Medien gerade in den letzten zehn Jahren Einzug in die Anwaltskanzleien gehalten. Dass
heute noch ein Anwalt ohne Computer seiner Tätigkeit nachgeht, ist kaum vorstellbar.
„Die Recherche im Internet
nach möglichen Präjudizien
und Literaturmeinungen hat
Die Grundwerte müssen erhalten werden
Wie wird es weitergehen? Die Zahl der Anwälte wird weiter steigen, allerdings nicht in
dem bisherigen Umfang. Damit wird sich auch
der Wettbewerbsdruck weiter erhöhen. Ob dieser Druck sich außerdem durch Konkurrenz außerhalb der Anwaltschaft, die es durch das noch
recht neue Rechtsdienstleistungsgesetz geben
kann, verstärken wird, bleibt abzuwarten. Anwälte, die qualitätvoll arbeiten, brauchen diesen
erhöhten Wettbewerb nicht zu fürchten. Die
letzte Dekade mit der enormen Steigerung der
Anwaltszahlen hat gezeigt, dass nicht nur die
großen Kanzleien sich am Markt behaupten,
sondern auch die kleine Anwaltskanzlei, die ein
eigenes Profil hat, durchaus mithalten kann.
bei einem großen Teil der
Deutschland sprechen können. Die Anwaltschaft ist essentieller Teil der Rechtspflege und
daher neben den Interessen der Mandanten
dem Gemeinwohl verpflichtet. Nur aus diesem
Grund haben wir Privilegien, die anderen Berufen so nicht zustehen. Daher müssen wir diese
Privilegien mit aller Kraft verteidigen.
Elektronischen Rechtsverkehr umfassend
einrichten
Natürlich gibt es bisher unerfüllte Wünsche.
Es ist hohe Zeit, den elektronischen Rechtsverkehr endlich umfassend einzurichten. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte haben in unserer Bevölkerung ein positives Image, sie gelten als kompetent, vertrauenswürdig und
seriös. Dennoch ist es für die Vertreter der Anwaltschaft in den Verbänden schwierig, vom
Gesetzgeber die strikte Beachtung des anwaltlichen Schweigerechts auch bei der Bekämpfung des Terrorismus und der Geldwäsche zu fordern, wenn es leider einige Angehörige unseres Berufes gibt, die sich nicht an
ihre Verschwiegenheitspflicht halten, sondern
mit den Namen ihrer Mandanten angeben.
„Es gibt auch immer noch zu
viele Anwälte, die meinen,
mit dem zweiten Staatsexamen hätten sie ein für al-
Anwaltschaft das Blättern
„Anwälte, die qualitätvoll
lemal ein perfektes juristi-
und Suchen in den Kommen-
arbeiten, brauchen diesen
sches Wissen erlangt.“
taren abgelöst.“
erhöhten Wettbewerb nicht
zu fürchten.“
Die Recherche im Internet nach möglichen Präjudizien und Literaturmeinungen hat bei einem
großen Teil der Anwaltschaft das Blättern und
Suchen in den Kommentaren abgelöst, obwohl
die Verlage mit großer Energie – wie jetzt etwa
beim MoMiG – geradezu massenhaft neue
Kommentare und vor allem Praktikerhandbücher auf den Markt werfen. Während in der
Korrespondenz des Anwalts mit seinen Kollegen und seinen Mandanten der E-Mail-Verkehr
das übliche Schreiben oder Telefax weitgehend abgelöst hat,
ist der elektronische Rechtsverkehr mit Gerichten
und Behörden leider noch nicht so
weit. Die Notare ha-
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Dabei wird vermutlich die Spezialisierung noch
kleinteiliger werden. Eine Spaltung der Anwaltschaft wird es nicht geben. Trotz Spezialisierung,
trotz der erheblichen Unterschiede im Einkommen, werden die Grundwerte der anwaltlichen
Tätigkeit überall, nicht nur innerhalb Deutschlands, sondern auf der ganzen Welt anerkannt.
Diese Grundwerte müssen erhalten bleiben,
die Unabhängigkeit des Anwalts und der Anwaltschaft, Verschwiegenheitsrecht und Verschwiegenheitspflicht und das Verbot, widerstreitende Interessen zu vertreten. Um diese sogenannten Core Values herum mag weiter
dereguliert werden. Wenn die Grundwerte erhalten bleiben, werden wir auch nach weiteren
zehn Jahren von einer starken Anwaltschaft in
Es gibt auch immer noch zu viele Anwälte, die
meinen, mit dem zweiten Staatsexamen hätten
sie ein für allemal ein perfektes juristisches Wissen erlangt. Ihre Fortbildung würden sie durch
„trial and error“ erwerben, zu Lasten ihrer Mandanten. Und schließlich: Es wäre schön, wenn
mehr Kolleginnen und Kollegen als bisher in den
Anwaltsorganisationen, also den Kammern und
den Anwaltsvereinen, mitarbeiten würden. Ich
kann Ihnen versichern, es macht nicht nur Mühe, sondern auch viel Freude, nicht nur in unserem schönen Beruf zu arbeiten, sondern für ihn.
Die komplette Fassung des Textes mit Erläuterungen zu den einzelnen Gesetzesnovellen
finden Sie auf unserer Seite unter:
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Telefon
E-Mail
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Thema
Thema
steigern würde. Das nette Fräulein meint, der
Jürgen solle sich das mal vorstellen, er als
Rechtsexperte in der Zeitung. Dann kämen
bestimmt noch mehr Leute zum Jürgen. Weil,
also wenn sogar die Zeitung schreibt, was der
Jürgen zu sagen hat, dann muss der doch gut
sein.
Ein Artikel für die Zeitung
oder: Wie aus einem schlechtem Mandat doch noch ein gutes wird.
abgebissener Schwanz ist schon nicht ohne –
aber ob das reicht für die Zeitung? Vielleicht
kommt er ja mit der Konsequenz weiter. Nicht
wirklich. Die Frau Müller wollte den Herrn
Meier ja nicht verklagen, ein Aufsehen erregender Prozess war leider nicht zu erwarten...
„Physische und psychische
„ …wenn jetzt alle leidenden
Katzenbesitzer zu ihm kämen, wäre das zwar nicht
Nähe, Prominenz der Beteiligten, Aktualität und „human
interest“ hatte er aufgezählt.“
schlecht, hätte aber wohl in
den seltensten Fällen etwas
mit seiner Qualifikation zu
tun.“
Wie kann der Jürgen jetzt aus der Geschichte mit der Katze, mit der der Hund Karussell gefahren ist, noch ordentlich Werbung für sich machen?
Zeichnung:Anke Schiller-Mönch
„Da ist was dran“, denkt der Jürgen. Doch
dann überlegt er sich, dass er ja eigentlich Experte für Bank- und Kapitalmarktrecht ist.
Und wenn jetzt alle leidenden Katzenbesitzer
zu ihm kämen, wäre das zwar nicht schlecht,
hätte aber wohl in den seltensten Fällen etwas mit seiner Qualifikation zu tun. Da muss
der Jürgen erst noch mal drauf rumdenken.
Jetzt fragt er sich, ob die Zeitung denn überhaupt etwas über die Katze der Frau Müller
und den Hund vom Herrn Meier schreiben
würde. Er ruft seinen Kumpel, den Kalle, an.
Der arbeitet beim Fernsehen und müsste das
doch wissen. Weiß er auch.
Zauberwort: „human interest“
Erinnern Sie sich noch an Jürgen – meinen Anwalt aus der letzen AdVoice? Der
überlegt heute, wie er seinen Bekanntheitsgrad steigern könnte und kommt
auf die Idee, dass ein Artikel in der lokalen Presse genau das Richtige wäre.
Der Jürgen: Das war der, zu dem die Frau Müller kam, weil der Hund von Herrn Meier sich
ihre Katze beim Schwanz geschnappt hatte,
um mit ihr Karussell zu fahren. Die Katze litt
schrecklich. Frau Müller litt schrecklich mit
und hatte sich nun überlegt, wie sie mittels
Jürgen vom Herrn Meier eine Entschädigung
rausschlagen könne – für das viele Leid mit
der Katze und dem Hund. Das hat sie sich
dann aber wieder anders überlegt. Und der
Jürgen, der ging letztendlich leer aus – nein:
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Er bekam einen leckeren Apfelkuchen, sozusagen als Honorar für seine Bemühungen.
„Da müsste eigentlich die
kaffinger Tagblatt“, die schreiben doch sonst
auch nur über den Heimatabend am Mittwoch ...
Der Fall als Thema für die Zeitung
Zeitung mal was drüber
bringen.“
Nun überlegt der Jürgen, was er mit den
rechtlichen Überlegungen, die er zu dem Fall
nun einmal angestellt hatte, anfangen kann,
so dass er von der Geschichte trotzdem noch
was hat außer dem Apfelkuchen. Und er findet, dass das, was der Hund vom Herrn Meier da mit Frau Müllers Katze gemacht hat, ein
rechter Skandal ist. Da müsste eigentlich die
Zeitung mal was drüber bringen, das „Groß-
Ein Artikel für die Zeitung also – denkt der Jürgen. Aber lohnt sich das? Interessiert die das
überhaupt? Sollte er vielleicht sogar eine Pressekonferenz einberufen? Naja, obwohl – das
wäre dann wohl doch ein bisschen übertrieben. Das alles sind die Gedanken, die der Jürgen sich nun macht in seiner schicken Kanzlei. Und das Fräulein im Vorzimmer überlegt
mit. Sie diskutieren bei einer Tasse vom leckeren Kaffee und kommen zum Schluss,
dass so ein Artikel in der örtlichen Presse den
Bekanntheitsgrad vom Jürgen doch erheblich
Er erklärt dem Jürgen, dass er herausfinden
müsse, ob seine Geschichte einen „Nachrichtenwert“ habe, denn schließlich wollen Journalisten ja nur über etwas berichten, was die
Leute auch interessiert. Wie er das denn mache, fragt der Jürgen den Sascha. Nun ja, die
Journalisten hätten dafür so genannte Nachrichtenfaktoren. Da gäbe es welche, die die
Bedeutung eines Ereignisses und welche, die
das Publikumsinteresse messen. Zur Bedeutung zählten Ausmaß und Konsequenz des
Ereignisses. Unter dem Ausmaß der Geschichte seien die direkten Folgen und Beteiligungen zu verstehen. Jürgen ist Anwalt, also subsumiert er und kommt zum Ergebnis,
dass das Ausmaß überschaubar ist. Denn beteiligt waren eine Katze, ein Hund, Frau Müller und Herr Meier. Die Folgen? Nun ja, so ein
dass der Hund von Ehepaar Schulze – nein,
nicht die Nachbarskatze angefallen hat, aber
immer den Garten vom Grundstück nebenan
durchpflügt und verwüstet. Mit den Haustieren – das ist irgendwie grade ein mittleres Problem hier, denkt der Jürgen. Also ist Aktualität irgendwie auch da. Und „human interest“
sowieso. Da gehört nämlich alles dazu, was
sich sonst schlecht einordnen lässt, die Leute
aber trotzdem interessiert.
„Hund beißt Mann = keine
Nachricht. Mann beißt Hund
Wie war das noch mal, hatte der Kalle nicht
noch was von Publikumsinteresse gesagt, von
so genannten „weichen Nachrichten“ gesprochen? Physische und psychische Nähe, Prominenz der Beteiligten, Aktualität und „human
interest“ hatte er aufgezählt. Na ja, physische
Nähe – die Leute hier im Landkreis wird es interessieren. Ist ja schon mal was. Und auch psychische Nähe passt ganz gut – wie der Jürgen
nämlich weiß, gibt es in 75% aller Haushalte
von Großkaffingen mindestens eine Katze
oder einen Hund. Da wird es die Leute sicher
interessieren, was bösartige Hunde so alles mit
Katzen anzustellen versuchen.
Ein bisschen lachen muss der Jürgen über den
Nachrichtenfaktor „Prominenz“. Ist ja nun
nicht so, dass der Hund dem Dieter Bohlen
gehört und die Katze von Frau Pooth misshandelt hat. Auf der anderen Seite – der Herr
Meier ist der Vorsitzende vom Schützenverein, den kennen die Leute hier. Und wer weiß
– wenn der schon so einen gefährlichen Hund
hat, vielleicht ist der Meier ja selber nicht so
ganz ohne. Und so einer im Schützenverein –
ohlala ...
Pressemitteilung sieht wichtig aus – landet trotzdem meist im Papierkorb
Was die Aktualität sein soll? Da muss der Jürgen noch mal beim Kalle nachfragen. Der erklärt ihm, dass die Journalisten da versuchen
rauszukriegen, wie aufgeschlossen oder
empfänglich das Publikum gerade für ein bestimmtes Thema ist. Vielleicht ist ja in letzter
Zeit schon häufiger was Ähnliches passiert,
und das haben die Leute noch im Hinterkopf.
Da fällt dem Jürgen ein, dass er erst kürzlich
im Supermarkt gehört hat, wie einige Leute
ganz aufgeregt darüber diskutiert haben,
= Nachricht.“
Das sind meist eigentlich unbedeutende Ereignisse, die aber besonders tragisch oder lustig oder sonst irgendwie ungewöhnlich sind,
hat der Sascha gesagt und ihm gleich noch
eine Anekdote hinterher geliefert. Bei der britischen BBC soll als Faustregel, ob etwas einen Nachrichtenwert hat, nämlich mal gegolten haben: „Hund beißt Mann = keine
Nachricht. Mann beißt Hund = Nachricht.“
Das passt ja prima. Von Hunden und Katzen
hat die BBC zwar nichts gesagt – aber Tiere
scheinen irgendwie immer zu gehen, und so
ein kleines bisschen lustig ist die Geschichte
ja irgendwie auch – auch wenn die Frau Müller das natürlich ganz anders sieht. Die ist übrigens damit einverstanden, dass der Jürgen
den Fall in die Zeitung bringt.
Jedenfalls setzt sich der Jürgen am Abend hin
und schreibt dem „Großkaffinger Tagblatt“
einen Brief über die Geschichte – das wäre
doch was für eine der nächsten Ausgaben.
Und damit der Brief nicht gleich in der Ablage für Leserbriefe landet, schreibt er noch
groß „PRESSEMITTEILUNG“ drüber – Mann,
sieht das wichtig aus! Das schindet bestimmt
richtig Eindruck beim „Großkaffinger Tagblatt“.
„Schon am nächsten Tag ruft
die Zeitung nämlich an und
will noch ein bisschen mehr
wissen über den Vorfall und
was er als Anwalt der Frau
Müller denn nun geraten hat.“
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Thema
Recht hat er, der Jürgen – schon am nächsten
Tag ruft die Zeitung nämlich an und will noch
ein bisschen mehr wissen über den Vorfall
und was er als Anwalt der Frau Müller denn
nun geraten hat. Bei der Gelegenheit fragt
der Redakteur auch gleich, ob er denn in Zukunft den Jürgen öfter mal anrufen könnte,
für die Ratgeber-Seite, die es jeden Donnerstag gibt. Da freut sich der Jürgen natürlich
und sagt sofort zu.
Nun sitzt der Jürgen noch lange in seiner Kanzlei und überlegt, dass das mit der Zeitung doch
Thema
eigentlich gar nicht so schwer war und dass er
dadurch vielleicht so richtig bekannt wird in
Großkaffingen und Umgebung. Und dass es
vielleicht auch noch andere Dinge gibt, die
man dafür tun könnte – ein paar mehr Mandate wären schon nicht schlecht, vor allem im
Bank- und Kapitalmarktrecht. Und während
er so nachdenkt, fällt sein Blick auf die AdVoice, die heute mit der Post kam. „Mensch“,
denkt der Jürgen, „da geht’s ja genau darum.
Marketing.“ Und er schnappt sich die Zeitschrift und liest lange drin, seeeeehhhhhr
lange.
Na dann – viel Vergnügen, Jürgen (und alle
anderen auch :))!
Anke Schiller-Mönch, Rechtsanwältin
und Journalistin, Weimar
und Sascha Mönch, Journalist, Weimar
ten Anwälte, der nach der Wende in Erfurt sein
Büro aufschlug. Am Hermsdorfer Kreuz sei er
gewesen und habe überlegt, in welche Richtung er fahren solle. Chemnitz, damals noch
Karl-Marx-Stadt, habe ihm irgendwie nicht gefallen. „Nicht um viel Geld“ sagt er, habe er
damals gedacht. Also bog er nach Erfurt ab,
begann dort in einem ganz kleinen Büro, bezog seine erste Bleibe auf einem bäuerlichen
Anwesen, quasi über dem Stall. Kurze Zeit später übernahm er das Büro „von einem, der keine Lust mehr hatte“. Den Telefonanschluss bekam er ganz schnell. Einer vom Telefontrupp
klagte ihm sein rechtliches Leid. Baumann half
und die Leitung in sein Büro stand.
Matlock – hart aber gerecht
„Die meisten verschenken
Die etwas andere Kanzlei-PR
30 % der Gebühren, weil sie
es einfach nicht besser wissen.“ Richard Baumann
Kanzleihund als erfolgreicher PR-Gag
Es gibt Kanzleien, die haben ein ganz besonderes Flair. Die betritt der Mandant
und fühlt sich sofort wohl. Aber was
macht so ein besonderes Flair aus? Was
sorgt für diesen „Wohlfühlfaktor“? Oder
besser: Wer sorgt für den Wohlfühlfaktor?
In der Erfurter Kanzlei „Baumann und Kollegen“ werden Mitarbeiter, Briefträger
und Mandanten von Matlock begrüßt.
Fotos: Anke Schiller-Mönch
an der Seite meines Herrchens und Arbeitgebers Richard Baumann den Dienst in der Kanzlei Baumann & Kemper an; damals hat mich
noch meine Schwester unterstützt. Seit 2001
arbeite ich als einziger Sicherheitsbeauftragter in der Kanzlei Baumann & Kollegen.
„Morgens sind der Chef und
ich meist die Ersten im Büro
Matlock ist der „Sicherheitsbeauftragte“ der
Kanzlei. Und stellt sich auf der Kanzleihomepage wie folgt vor: „Ich wurde am 14.07.1995
mit vielen Geschwistern bei Erfurt als kleiner
Golden Retriever Langhaar geboren. Nach
meiner mehrwöchigen Ausbildung in einer renommierten Hundeschule in Weimar trat ich
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– ich muss ihn immer so zeitig Gassi führen.“ Matlock
Ich habe eine Tochter, die Bärbel. Wir sehen
uns leider nicht so oft, da mein Dienst häufig
bis spät am Abend geht. Arbeitsrecht bzw.
Dienstzeiten für Hunde, sagt mein Herrchen,
gibt es noch nicht und meint: ,Wir sind schließlich nicht zum Spaß da.’ Morgens sind der Chef
und ich meist die Ersten im Büro – ich muss ihn
immer so zeitig Gassi führen. Na ja, wenn er
Spaß daran hat.“ Ja – den scheint er wirklich
zu haben. Richard Baumann war einer der ers-
Richard Baumann sitzt im gepflegten Anzug
und Krawatte am großen Tisch im Besprechungszimmer seiner Kanzlei und erzählt diese Anekdoten aus der Zeit, als er hier in Erfurt
begann – auch die von der verzweifelten Suche nach einer Bürofachkraft. „Es gab ja keine Anwaltsfachangestellten“ erinnert er sich.
Einen Zettel habe er an die Hauswand gehängt
mit der Aufschrift: „Suche Sekretärin.“ Eine
Sekretärin fand er. Gebühren rechnen musste
er selbst. „Die meisten verschenken 30 % der
Gebühren, weil sie es einfach nicht besser wissen. Wenn man Erfolg haben will, darf man
sich auch nicht zu schade sein, die Ausbildungsinhalte für Rechtsanwaltsfachangestellte zu lesen.“ Er hat sie gelesen – ganz sicher.
Denn Richard Baumann weiß, was er tut. Und
vielleicht ist das einer der Gründe, weshalb
Mandanten zu ihm kommen und bei ihm bleiben. Er strahlt Glaubwürdigkeit aus. Das gibt
Sicherheit, auch und gerade für Mandanten.
Die haben ein Problem, wollen, dass ihnen geholfen wird – nicht nur rechtlich. „Schätzungsweise 2/3 unserer Arbeit ist Psychologie.
Denn ein Großteil der Probleme, die die Mandanten haben, lassen sich durch Miteinanderreden lösen.“ Und noch etwas sei wichtig: das
Auftreten des Anwalts. Schließlich suchen die
Mandanten den Anwalt auf, weil sie ihm zutrauen, das Problem zu lösen, das sie selbst
nicht lösen konnten. Die Frage sei, ob einem
Anwalt in Jeans und Polohemd zugetraut werde, einen schwierigen Wirtschaftsfall zu lösen.
„Gute Anwälte sind in den
Augen der Mandanten stockkonservativ.“ Richard Baumann
fehlung sei ohnehin die beste Werbung. „Man
muss Sie kennen.“ Deshalb ist Öffentlichkeitsarbeit für ihn kein bloßes Muss. „Sie müssen
Ihre Fähigkeiten auch kommunizieren, Präsenz
zeigen und wahrgenommen werden“, weiß er
aus eigener Erfahrung. Und in Erinnerung
muss man bleiben. Manchmal geschieht das
unbewusst, z.B. über einen Kanzleihund wie
Matlock. Der auf seiner Seite weiter schreibt
(bzw. schreiben lässt): „Ich bewache die Kanzlei, die Papierkörbe und begleite die Fachangestellten und Lehrlinge manchmal in die
Stadt; schließlich weiß ich, wo es lang geht. In
den letzten Jahren hat man mich auf Teilzeit
gesetzt, das Alter, Sie wissen schon. Nun prüfe ich nebenberuflich noch die Teppiche der
Kanzlei auf Druckbelastung, sorge für ein ausgeglichenes Raumklima und bin Hobbypsychologe für alle Mitarbeiter.
Beantworten müsse sich diese Frage jeder
selbst. Aber: „So wie sie sich kleiden, werden
Sie wahrgenommen, und die guten Anwälte
sind in den Augen der Mandanten stockkonservativ.“ Deshalb sind Anzug, Schlips und Kragen in seiner Kanzlei selbstverständlich. Ebenso selbstverständlich wie die guten alten deutschen Tugenden: Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit
und Ehrlichkeit. „Ich bin 8:00 Uhr im Büro.
Wenn mich jemand angerufen hat, rufe ich zurück, und meine Termine halte ich auch in
schwierigen Situationen. Schließlich wird ein
Gespräch nicht besser, wenn ich es fünfmal
aufschiebe. Und wenn der Mandant meint,
Ich freue mich auf einen Besuch von Ihnen.“
100 % seiner Forderung zu bekommen, muss
ich ihm sagen, dass das möglicherweise nicht
so sein wird. Dann freut er sich auch über die
Anke Schiller-Mönch, Rechtsanwältin
Hälfte und empfiehlt mich als guten Anwalt
und Journalistin, Weimar
Anzeige AdVoice RZZW.ai
05.11.2008
11:46:27 Uhr
weiter“, rät Baumann jungen Kollegen. Emp-
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Thema
Thema
Anwalt und Werbung – Liebe oder Zweckgemeinschaft?
Eine Antwort auf diese Frage muss jeder
Anwalt selbst finden. Und er wird sie finden, denn Fakt ist, dass heutzutage kein
Anwalt und natürlich auch keine Anwältin mehr ohne irgendeine Form der Werbung auskommen. Dies mag durch Anzeigen, Sponsoring, Rundschreiben oder
auch nur durch einen Branchenbucheintrag geschehen. Denn auf lange Sicht gilt
der Grundsatz:
Sie können noch so gut sein, Sie werden
untergehen, wenn Sie keiner kennt.
Gerade junge Anwälte in der Gründungsphase treffen immer wieder auf dieselben beiden Fragen: Wie kann ich werben und was
kann ich mir leisten?
„Denn mit der Frage des Könnens verbindet sich in diesem Fall auch die Frage des
Dürfens.“
Während sich die letztere dieser Fragen relativ einfach durch einen Blick auf Ihr Budget
beantworten lässt, erfordert die Beantwortung der ersten doch einige Fleißarbeit. Denn
mit der Frage des Könnens verbindet sich in
diesem Fall auch die Frage des Dürfens. Gerade aber das rechtliche Dürfen bereitet vie-
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len Anwälten beim Einstieg in die Werbung
große Probleme. Um diese Thematik weiß
auch die Hauptgeschäftsführerin der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, Frau Dr. Susanne
Offermann-Burckart: „Einerseits sind die
Rechtsanwälte froh, die Fesseln der Vergangenheit abgeworfen zu haben. Andererseits
erkennen sie, dass Fluch und Segen der Werbung nah beieinander liegen. Wer werben
darf, sieht sich schnell in der Situation, auch
werben zu müssen. Und gutes Marketing ist
– fast immer – auch eine Frage des Geldes.“
Hat sich der Anwalt dann für die Werbung
entschieden, stellt er sich im gleichen Atemzug die Frage: „Darf ich das überhaupt?“ Die
Antwort lautet ganz klar: Ja er darf – aber ...
Denn selbstverständlich darf ein Anwalt werben, aber er hat dabei bestimmte Grenzen zu
beachten. Auch wenn es sich in § 43 b BRAO
auf den ersten Blick etwas anders liest, ist
mittlerweile unstreitig, dass anwaltliche Werbung grundsätzlich erlaubt ist.1 § 43 b BRAO
besagt zwar, dass Werbung dem Rechtsanwalt nur erlaubt ist, „soweit sie über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich
unterrichtet und nicht auf die Erteilung eines
Auftrages im Einzelfall gerichtet ist“ und erinnert zwar vom Wortlaut her eher an ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt, tatsächlich aber
wird mit § 43 b BRAO die verfassungsrechtlich garantierte Werbefreiheit konkretisiert.
Denn nach der Rechtsprechung des BGH (Anwaltswerbung II) bedarf gerade nicht die Ge-
stattung der Anwaltswerbung, sondern deren Einschränkung der Rechtfertigung.2
„Ein neu zugelassener Anwalt, der während seines
darf, ,,wer seinen Angaben entsprechende
Kenntnisse nachweisen kann, die in der Ausbildung, durch Berufstätigkeit, Veröffentlichungen oder in sonstiger Weise erworben
wurden. Das wiederum ist nichts anderes als
die Wiederholung des wettbewerbsrechtlichen Irreführungsverbotes“, erklärt Frau Dr.
Offermann-Burckart und rät z.B. in Bezug auf
die Angabe von so genannten Teilbereichen:
„Ein neu zugelassener Anwalt, der während
seines Studiums und der Referendarzeit niemals Berührung mit dem IT-Recht hatte, ist also gut beraten, auf einen entsprechenden
Hinweis so lange zu verzichten, bis er Kenntnisse erworben hat.“ Und fügt ermunternd
hinzu: „Dies kann aber, wie der ,,weiche“ Begriff ,,in sonstiger Weise“ zeigt, durchaus
auch im Selbststudium erfolgen.“ Etwas strikter ist das bei den „qualifizierenden Zusätzen“
(§ 7 Abs.1 S. 2 BORA). „Die Wirklichkeit muss
zur Art des Hinweises passen. Wer also angibt ,,Tätigkeitsschwerpunkt: Arbeitsrecht“
muss in nennenswertem Umfang über Kenntnisse und Erfahrungen auf diesem Gebiet verfügen und tatsächlich schwerpunktmäßig im
Arbeitsrecht tätig sein. Die Grenzen zwischen
noch zulässiger und schon irreführender Werbung sind hier allerdings außerordentlich fließend“, weiß die Expertin.
Studiums und der Referendarzeit niemals Berührung
mit dem IT-Recht hatte, ist
also gut beraten, auf einen
entsprechenden Hinweis so
lange zu verzichten, bis er
Kenntnisse erworben hat.“
Dr. Susanne Offermann-Burckart
Werbung beginnt mit dem Kanzleischild,
dem Briefpapier und der Visitenkarte. Was
soll man nun drauf schreiben, um seinen zukünftigen Mandanten zu signalisieren, dass
man in Zukunft der Anwalt für Arbeitsrecht
schlechthin ist? Mit Neufassung des § 7 BORA
fiel die Dreiteilung in Interessen- und Tätigkeitsschwerpunkte sowie Fachanwaltschaften weg. Stattdessen gibt es nun Teilbereiche
der Berufstätigkeit ohne und mit qualifizierenden Zusätzen und Fachanwaltschaften. In
§ 7 Abs. 1 S.1 BORA heißt es, dass unabhängig von Fachanwaltsbezeichnungen sog. Teilbereiche der Berufstätigkeit nur benennen
„Spezialist ist nur derjenige,
der auf einem einzigen, eng
umgrenzten
Rechtsgebiet
dauerhaft tätig ist.“
Dr. Susanne Offermann-Burckart
zigen, eng umgrenzten Rechtsgebiet dauerhaft tätig ist.“
Von den speziellen berufsrechtlichen Regelungen abgesehen ist für den Anwalt von
heute kreative Werbung erlaubt, findet ihre
Grenzen aber im UWG. Irreführende Werbung ist hier das Stichwort.
Während die schon nach den §§ 3, 5 UWG unzulässig ist, finden Verstöße gegen § 43 b
BRAO und §§ 6 bis 10 BORA durch ihre Einordnung als Marktverhaltensregeln über § 4
Nr. 11 UWG ihren Eingang ins UWG. Denn § 4
Nr. 11 UWG legt fest, dass derjenige unlauter
handelt, der einer gesetzlichen Vorschrift zuwiderhandelt, die auch dazu bestimmt ist, im
Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln. Während es sich bei § 43 b
BRAO (und den §§ 6-10 BORA) um solche Regeln handelt, ist der wettbewerbsrechtliche Bezug anderer Paragraphen der Berufsordnung
hingegen umstritten und für den Einzelfall zu
ermitteln.
„… zunächst einmal prüfen,
ob die Werbung nach den Vorgaben der BRAO und/oder
BORA erlaubt ist.“
Daher sollte ein Rechtsanwalt, wenn er eine
Werbemaßnahme plant, zunächst einmal
prüfen, ob sie nach den Vorgaben der BRAO
und/oder BORA erlaubt ist. Dafür bietet sich
das folgende Schema an:
1. Handelt es sich überhaupt um Werbung?
Will ich mir auf mein schönes neues Kanzleischild gar schreiben, ich sei „Spezialist“ für Arbeitsrecht, warnt mich die Hauptgeschäftsführerin der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf: „Wenn das Bundesverfassungsgericht
ausführt, Fachanwälte seien nicht notwendig
Spezialisten, weil § 3 43 c Abs.1 S. 3 BRAO die
Führung von zwei Fachanwaltsbezeichnungen erlaube, die Tätigkeitsfelder, für die die
Fachanwaltschaften eingerichtet seien, angesichts ihrer Weite nicht zwangsläufig eine Spezialisierung voraussetzten, und die mit der
Verwendung der Bezeichnung ,,Spezialist“
verbundene dauerhafte Einengung der Berufstätigkeit mit einer Fachanwaltsbezeichnung nicht ausgedrückt werden könne, ist
Spezialist nur derjenige, der auf einem ein-
Der BGH definiert Werbung in einem Beschluss vom 07.10.19913 als Verhalten, das
darauf angelegt ist, andere dafür zu gewinnen, die Leistung desjenigen, für den geworben wird, in Anspruch zu nehmen. Wenn Sie
werben wollen, sollte diese Voraussetzung
unproblematisch vorliegen, da Sie ansonsten
etwas falsch gemacht haben.
3. Sachlichkeit
a) Form
Grundsätzlich hat der Anwalt bezüglich des
Werbeträgers die freie Wahl.5 Der Inhalt der
Werbung darf allerdings nicht hinter der Form
zurücktreten.
b) Inhalt
Der Inhalt einer Werbung ist dann nicht als
unsachlich anzusehen, wenn er eine Tatsachenbehauptung darstellt, deren Richtigkeit
nachprüfbar ist.6 Problematischer ist die Beurteilung von Werturteilen, da sie regelmäßig
nicht objektiv zu beurteilen sind.
4. Es liegt keine Einzelfallwerbung vor
Wenn Sie nach dieser Prüfung zu dem Ergebnis gelangen, dass eine Werbeaktion zulässig ist, kann Sie dieses Ergebnis , von eindeutigen Fällen abgesehen, zwar nicht davor
bewahren, dass ein Gericht dies anders beurteilen mag, aber Sie vermeiden offensichtliche Fehler und sind argumentativ gewappnet.
Im Ergebnis lässt sich festhalten, dass heutzutage anwaltliche Werbung grundsätzlich
erlaubt ist und viele Entscheidungen, die noch
vor zehn oder zwanzig Jahren ergangen sind,
aufgrund der Rechtsentwicklung heute nicht
mehr denkbar sind. Dies gilt vor allem bezüglich der Art und Form eines Werbemediums, da sich heute allein aus der Art oder
Form wohl kaum noch eine Unzulässigkeit
herleiten lässt. Umso mehr kann es dafür aber
auf den Inhalt und den Anlass der Werbung
ankommen. Bei der Bewertung einer Werbung gilt daher der alte juristische Grundsatz:
Der Einzelfall entscheidet.
Das vollständige Interview ist unter www.advoice.de nachzulesen.
Rechtsanwalt Sascha Brandt, Duisburg
1 BGH Urt. v. 27.01.2005, I ZR 202/02, ZIP 2005, 1004-
2. Unterrichtung über berufliche Tätigkeit
1005, WM 2005,1093-1095.
2 BGH Urt. v. 01.03.2001, NJW 2002, 2088; BGH Urt. v.
Diese Unterrichtung ist gegeben, wenn die
Werbung die interessierte Öffentlichkeit darauf aufmerksam macht, dass der Werbende oder Beworbene als Rechtsanwalt tätig
ist.4
27.01.2005, I ZR 202/02, WM 2005,1093-1095.
3 NJW 1992, 45.
4 BGH Urt. v. 21.02.2002, I ZR 281/99; NJW 2001, 1274-1276.
5 BGH Urt. v. 21.02.2002, I ZR 281/99; NJW 2001, 1274-1276.
6 BGH Urt. v. 01.03.2001, I ZR 300/98; NJW 2001, 2087 ff.
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Thema
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Keine Absolution für schlechte Geschäftsideen
Aber gutes Marketing kann Schwachstellen in der Kanzleiführung aufzeigen
den. Die Professionalität, die das anwaltliche
Kerngeschäft ja eigentlich vermitteln sollte,
bleibt da gerne mal auf der Strecke, ganz zu
schweigen von einer nachhaltigen, verlässlichen Außendarstellung.
4. Na ja – aber ich habe eigentlich gar keine Zeit, mich auch noch um Marketing zu
kümmern. Tagtäglich ändern sich zig
Rechtsfragen und die Antworten dazu;
da muss ich schauen, dass ich dort erstmal auf der Höhe bleibe ...
Patrick Ruppert, freier Journalist und Jurist aus Köln und sein Zwillingsbruder Georg Ruppert.
Obwohl zum Verwechseln ähnlich, kämpfen sie auf verschiedenen Seiten, wenn es um den
Job und dessen Vermarktung geht.
Fotos: Patrick Ruppert
Georg Ruppert, 38, ist Berater bei MCG
Marketing und unterstützt mit seinem
Unternehmen unter anderem Rechtsanwaltskanzleien. Im Gespräch mit seinem
Zwillingsbruder und AdVoice-Autor Patrick Ruppert erläutert er, warum Rechtsanwälte heutzutage auf ein gutes Marketing achten sollten.
Na ja – das ist zumindest schon mal ein Anfang. Allein reicht das aber nicht aus. In einer
Studie von SPIEGEL ONLINE von 2006 wurde
die Zahl der Anwälte in Deutschland im Jahr
2013 auf 190.000 geschätzt. Das heißt, der
für viele Kanzleien ohnehin harte Wettbewerb um Mandate und Honorare wird sich
weiter verschärfen.
1. Marketing für Anwälte? Ist das überhaupt nötig? Ich komm’ bisher auch ganz
gut ohne zurecht ...
3. Aha, und da hilft dann also Marketing.
Kann ich mir ganz gut vorstellen – so
richtig weiß ich zwar nicht, was wirklich
gutes Marketing ist, aber ich leg erst mal
los. Ich mein – ich bin Anwalt, da werd
ich das bisschen Marketing schon auch
noch hinbekommen. Notfalls setze ich
da meinen Referendar dran. Ist auf jeden
Fall besser, als sich gar nicht darum zu
kümmern ...
Ja, das höre ich sehr häufig. In der Vergangenheit funktionierte das Geschäft ja einigermaßen gut – zumindest für einen Teil der
Kanzleien – über Empfehlungen. Nur sind Anwälte heute in einer derart harten Wettbewerbssituation, dass ein Kanzleischild an der
Tür oder die Auflistung im Branchenverzeichnis nicht automatisch mehr Mandate bringen.
2. Die meisten Anwälte haben aber heute ohnehin schon mehr: Homepage,
Briefpapier und Visitenkarten. Der Rest
passiert doch über harte Arbeit und
Mundpropaganda ...
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Gott bewahre! Nichts gegen Deinen Referendar. Nur – einer der größten Fehler ist es,
zu glauben, dass Marketing ein unwesentlicher Nebenkriegsschauplatz ist, für den es
keine Spezialkenntnisse braucht. Das führt
dann mitunter dazu, dass solche Aufgaben
nebenbei oder von Assistenten erledigt wer-
Ist ja auch richtig so. Anwälte sollen sich aufs
Kerngeschäft konzentrieren können. Dazu
gehören aber auch die Ausrichtung der Kanzlei oder auf das individuelle Umfeld abgestimmte Leitlinien. Und dann wird aus „Marketing“ ganz schnell ein bestimmter Unternehmensführungsstil. Und das ist ja nun
absolute Chefsache. Um die Einzelheiten
kümmern sich Experten.
5. Eigentlich bin ich Experte genug. Hilfe
von außen? Immerhin gelten wir ja nicht
eben als neuerungssüchtig ...
Nun, ich will keine Branchenschelte betreiben.
Es gibt unterschiedliche Reaktionen. Ich beobachte allerdings, dass die innovativen Kanzleien da weiter sind als Du und mittlerweile
die Notwendigkeit sehen, etwas im Marketing
zu tun. So findet man Stellenangebote von
Kanzleien für die Bereiche Marketing, PR oder
Business Development. Für kleinere Sozietäten ist dieser Aufwand aber gar nicht nötig.
Mittlerweile gibt es Beratungsunternehmen,
die Kanzleien quasi eine „externe“ Marketingabteilung anbieten, die personell und finanziell natürlich viel flexibler ist.
dinglichen Eigenschaften hin prüfen kann, ist
das Erfahrungsobjekt „Marketingberatung“
erstmal nur ein Versprechen auf eine gemeinsame, erfolgreiche Zukunft. Wie bei allen Dienstleistungen gilt, dass man auf die
spezifische Erfahrung der jeweiligen Personen achten soll. Vor allem aber zählt das persönliche Vertrauensverhältnis zwischen den
Partnern. Und das entsteht weder durch
staatliche Zertifikate noch durch lange Referenzlisten, sondern durch passgenaue Kommunikation
Ja, das geht in der Regel recht schnell, wenn
man sich ein paar Tage mit der Planung beschäftigt. Ich stelle aber besonders bei kleinen Firmen fest, dass solche Planungsrunden
im Tagesgeschäft schnell geopfert werden.
Diese Zeit muss aber reserviert werden, am
besten außerhalb der eigenen Firmenwände.
7. Das ist ja alles schön und gut – aber Du
weißt schon, dass die Möglichkeit zu
werben in meinem Job als Anwalt stark
reglementiert ist.
Marketing kann man wirklich messen. Dazu
ist es allerdings unabdingbar, dass man sich –
aufbauend auf der Strategie – auch messbare Ziele setzt. Will ich mehr Kontakte oder ein
besseres Image? Ersteres kann man tatsächlich am Honorarumsatz festmachen. Aber
auch Image-Kommunikation ist messbar,
dann aber mit Umfragen bei der aktuellen
und potentiellen Mandantschaft.
Marketing ist ja nicht gleich Werbung und
umgekehrt. Bevor es an Einzelmaßnahmen
wie Werbung geht, muss geklärt werden, wo
die Kanzlei überhaupt hin will. Ziele, Strategien und eine ausführliche Ist-Analyse sind
absolut notwendige Schritte, die einer Marketingkonzeption vorausgehen. Natürlich
wird in solchen Phasen auch überprüft, wie
groß die Freiheiten bei einzelnen Marketingmaßnahmen sind.
8. Klingt einleuchtend und nicht besonders kompliziert. Da habe ich ja mein
Marketingkonzept ganz fix auf dem
Tisch ...
9. Und dann rennen mir die Mandanten
die Bude ein? Oder wie kann ich den Erfolg meiner Marketingmaßnahmen sonst
messen?
nauer sie sich dann an ihre eigenen Maßgaben halten, desto sinnvoller ist das Marketing;
das ist z.B. bei Ärzten nicht anders.
11. Können Marketingbemühungen auch
den Absturz ins Bodenlose verhindern?
Marketing kann keine schlechte Geschäftsidee,
kein mangelndes Geschäftsmodell heilen, bestenfalls deren negative Auswirkungen verzögern. Marketing hilft allerdings, Schwachstellen zu erkennen. Mit einem tragfähigen Geschäftskonzept und einem sauber geplanten
Marketing kann jede Anwaltskanzlei beruhigt
in die Zukunft blicken.
Bruder, ich danke Dir für das Gespräch.
Gern, Bruder.
Patrick Ruppert, RA und Journalist, Köln
10. Kann man in Sachen Marketing unseren Job eigentlich mit anderen Dienstleistern wie z.B. Ärzten vergleichen?
Natürlich ist – unabhängig von Besonderheiten einer spezifischen Branche – immer zu einer geplanten Vorgehensweise im Marketing
zu raten. Da spielt es keine Rolle, ob staatlich
verordnete Bürokratie vorhanden ist oder
nicht. Je besser Anwälte planen und je ge-
Damit Ihre Botschaften ankommen
Erfolg ist von Beginn an planbar. Wir zeigen Ihnen wie.
6. Ja – hör mir bloß auf mit den ganzen
Coaches, Consultants, Trainern oder Supervisors. Bei denen weiß ich nie, was sie
wirklich drauf haben oder ob alles nur
Bluff ist. Schließlich ist ja nicht einmal eine Qualifikation vorgeschrieben, um
Rechtsanwälte zu beraten ...
Das ist das Problem jeder Dienstleistung. Im
Gegensatz zum Sachgut, das ich auf seine
I
I
I
I
Entwicklung von Marketingkonzepten,
auch für Existenzgründer
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Thema
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den? Ich wollte dann Feierabend machen.“
Während sie noch da ist und Sie auf Ihre Unterschriften schauen, fragen Sie, vage in Richtung Ihres Mandanten: „Wer war dabei anwesend?“
Gestolpert wird im Kopf, gewonnen auch
Keine zweite Chance für den ersten Eindruck
Sie sind durch Niederlagen jederzeit motiviert, ihre Methoden zu überdenken und
NICHT ihr Ziel. Denn:
„Ziele sind immobil, Methoden
variabel. Nicht umgekehrt!“
Kennen Sie dagegen Anwälte mit erstaunlich
inkongruenten Botschaften und schmerzhaft
inkongruenten Auftritten?
Was die einen anzieht, stößt andere ab. Auch mit der roten Fliege ist nicht jedes Mandat zu
gewinnen.
Foto: © Stephan Dietl_PIXELIO
Gestolpert wird im Kopf, gewonnen auch!
Deshalb zunächst ein kurzer Blick auf das
wichtigste aller Geschäftsfelder – auf das
Areal zwischen Ihren Ohren:
tung für alles, was in Ihrer
Der ganz große Trost ist eindeutig auf Ihrer
Seite: Aussortieren aus diesem Wettbewerb
tun Sie sich immer noch ganz allein, freiwillig“ und selbsttätig.
Keine schlimme Konjunktur, kein anachronistisches Standesrecht und erst recht kein noch
so böser Mitbewerber hatte jemals die Güte,
dies für Sie zu erledigen. Auch „schwierige“
Mandanten mit „überhöhten“ Ansprüchen,
„inkompetente“ Richter oder „zickige“ Sekretärinnen hatten und haben faktisch nicht
die Macht, Ihnen gegen Ihren Willen Schwierigkeiten zu bereiten.
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schwierig
Mandantengespräche sind Akquisitionsveranstaltungen. Kunden gewinnen und halten
Sie nicht durch die Sache, sondern durch das
Gefühl des Vertrauens, das Sie beim Mandanten hervorrufen. Die Grundhaltung: „Der
Mensch ist unwichtig; ich häufe Informationen an“ lässt Rückschlüsse auf die mentale Organisation und die daraus folgende Prioritätenliste des Anwalts zu. Deshalb: Anwälte vergessen allzu oft, dass „die Sache“ leider nicht
selbständig zum Nachbarn des Mandanten
geht und vom Anwalt schwärmt ...
„Wenn du etwas von jemanden willst, lass ihn reden!“
Ich kenne wirklich viele. Und viele von ihnen
berichten mir, dass schon nach der ersten Begegnung klar war: weitere Kontakte werden
wirklich schwierig.
„Übernehmen Sie VerantworUmgebung
Der Wettbewerb im Anwaltsmarkt ist für
Junganwälte unbestritten hart, die Erst-Orientierung stiftet manchen verständlicherweise zu Wankelmut an, und die Aufmerksamkeit auf die kongruente Besetzung der etwa
zwanzig unterschiedlichen anwaltlichen Berufsrollen gilt zu Recht als unsäglich schwierig.
Sie wollen „den Mittelstand beraten“ und
haben stattdessen eine lustlos klingende
Sekretärin am Telefon. Sie wollen „durch Vorträge akquirieren“ und langweilen stattdessen ihre Zuhörer. Sie wollen ihre Fähigkeiten
unter Beweis stellen und texten stattdessen
ihre Mandanten zu.
Kommentar:
Eine ruppige und selbstgefällige Inszenierung.
Viele haben sogar schmerzhaft feststellen
müssen:
Lösung:
Ein Mandantengespräch ist eine Einrichtung,
in deren Verlauf sich ein Profi und ein NichtProfi über eine Herausforderung unterhalten,
die professionell geregelt werden soll und dafür unprofessionellen Input benötigt.
ist,
denn: Nur was Sie selbst ver-
„Es gibt keine zweite Chan-
antworten, können Sie auch
ce für den ersten Eindruck.“
ändern!“
Erfolgreiche Anwälte erleben Schwierigkeiten
stets als Gradmesser für ihre Entfernung zum
Ziel. Je größer ihre Schwierigkeit, desto intelligenter ihre Strategie. Sie dokumentieren durch
ihre Vorbereitung, durch ihren Auftritt, durch
ihre Empathie und Flexibilität, durch ihre aufmerksame Geduld, durch ihre marktrelevante
Fokussierung, durch ihre kongruente NonSprache, durch ihr stets lösungsorientiertes
„Nein“ und ihr stets klares „Ja“ ihren Spaß an
Lösungen.
Ihre saubere Zielführung dient der Umgebung
und ihnen selbst als Kompass und ihre aus dem
Ziel folgende strategische Kommunikation
macht deutlich, dass sie nur einknicken, wenn
sie sich das zuvor bewusst vorgenommen haben.
In den folgenden drei Einstiegs-Situationen
bringen sich Anwälte traditionell in Schwierigkeiten. Ich skizziere jeweils selbst erlebte
anwaltliche Lieblingsfehler, deren Wirkung –
und deren Lerneffekt:
1) Mandantengespräch
Lieblingsfehler:
Der Mandant sitzt vor Ihnen und Sie legen los:
„Was kann ich für Sie tun?“ Sie schauen während der Schilderung den Sprecher an, runzeln die Stirn, schütteln den Kopf. Nach wenigen Minuten unterbrechen Sie ihn: „Wann
genau hat er das gesagt? Vorher oder nachher?“ Kurz darauf wieder: „Moment! Das
muss ich genauer wissen.“ Ihre Sekretärin
kommt mit der Unterschriftenmappe rein und
sagt: „Wenn Sie das kurz unterschreiben wür-
Der eine kann also nicht ohne den anderen! Daraus folgt: Beheimaten Sie den Mandanten! Interessieren Sie sich für SEINE Welt!
Fragen Sie! Fürchten Sie bitte nicht, dass das
Gespräch lange dauert (strukturierte Gespräche sind automatisch kurz!), sondern fürchten
Sie, dass es nicht empathisch auf den Mandanten wirkt!
Er soll sich bei Ihnen trotz und wegen seines
Problems wohl fühlen. Nicht nur die Sekretärin hat ihn mit seinem Namen angesprochen, BEVOR er sich ihr vorstellte, auch Sie
verwenden seinen Namen. Sie testen seinen
Bedarf nach small-talk, z.B. durch die Frage:
„Wie war der Weg hierher? Wir haben ja den
Parkplatz hinter dem Haus ...“ Antwortet er
auf solchen „Nebengebieten“, bieten Sie ihm
genau diese erneut. Will er gleich zur Sache,
gehen Sie ebenfalls mit! Ihre Non-Sprache ist
dabei stets unterstützend.
Sie geben stets, was er braucht.
Ihr Erstgespräch hat – außer der Rechtsberatung – sieben Stationen:
- Was ist der Kern Ihres Problems? (Sie lesen den Kern des Falles schon von Ihrem Telefonzettel ab, denn eine trainierte Sekretärin ermittelt diesen beim Ersttelefonat
und teilt ihn Ihnen mit!)
- Was ist Ihr Ziel? (Der Mandant bestimmt das
Ziel, Sie den Weg dorthin. Nicht umgekehrt.)
- Wie wird bezahlt? (Honorarfragen gehören ins Erstgespräch. Leiten Sie sie stets ein
mit folgender Formulierung: „Und nun
würde ich Sie gern, Herr Berger, wenn es
Ihnen recht ist, über die Kosten informieren, die auf Sie zukommen könnten.“)
- Wie kamen Sie auf unsere Kanzlei? (Welche meiner Marketingstrategien „greift“?
Kann ich die Anzeige in den gelben Seiten
im nächsten Jahr streichen oder mache ich
sie größer?)
- Wie läuft das Mandat ab? (strategische
und
taktische
Fragen, Chronologie, Arbeitsabläufe, Pflichten
und Rechte vor
Gericht etc.)
- Hausaufgaben
(egal, was: Papiere ordnen, Anrufe tätigen, Bescheinigungen
besorgen, Pläne
nachsehen, Zeugenlisten erstellen etc. Der Mandant muss die
Aufgabe
nur
SCHAFFEN können. Fragen Sie
Start:
16. April 2009
ihn, ob er „bis
Donnerstag 14.30
:
Anmeldeschluss
Uhr“ die Unterla15. Februar 2009
gen bringen kann
(enges zeitliches
Korsett). Falls ja,
lassen Sie diesen
Termin von Ihrer
Sekretärin eintragen (Kontrolle).
- Und stellen Sie
Ihre Sekretärin
jedem Erstmandanten vor. (Sie
gehen mit Ihrem
neuen Mandanten in Ihr Vorzimmer. „Und
dies ist Frau Bauer. Mit ihr haben Sie ja schon
telefoniert. Frau Bauer, das ist Herr Berger.
Wir begleiten Herrn Berger in einer Vertragsangelegenheit. Bitte kopieren Sie schon
einmal die Vollmacht und die Honorarvereinbarung, dann (jetzt zu Herrn Berger) können Sie sie gleich mit nach Hause nehmen.
Frau Bauer ist in meinem Team zuständig für
die Abschriftenversendung, sie macht meinen Terminkalender, und sie weiß als erste,
ob Ihr Gutachten eingetroffen ist. In allen
rechtlichen oder taktischen Fragen dagegen
rufen Sie bitte mich an. So wissen Sie, wie
die Aufgaben in unserem Team verteilt sind.“)
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2) Akquisition
Lieblingsfehler:
Sie sitzen erstmals einem Interessenten gegenüber, den Sie in Ihrem Tennisclub kennen
gelernt haben. Beim Bier hatte er angedeutet,
in seiner Tischlerei nicht weiter zu wissen. Die
Auftragslage sei seit Jahresbeginn schlecht,
und vermutlich müssten zwei seiner fünf Mitarbeiter das Unternehmen verlassen. Sie schildern ihm nun im Erstgespräch, worauf Unternehmer im Arbeitsrecht achten müssen. Sie
schildern alle Eventualitäten. Sie sparen nicht
mit Warnungen. Sie sagen, was alles schief gehen kann. Sie gratulieren ihm, dass er wenigstens keinen Betriebsrat hat. Sie schildern
drei andere Fälle, in denen Sie erfolgreich waren. Sie erklären, dass Sie als Fachmann schon
wissen, wie es geht, und dass er sich keine Sorgen machen muss. Sie leiten die Honorarfrage ein mit „jetzt müssen wir noch übers Geld
reden“. Sie erläutern, worauf er besonders
achten muss.
Als er nach Ihrem neunminütigen Monolog
endlich selbst zu Wort kommt, sagt er: „Ich
überleg es mir“ und steht auf. Sie rufen gerade noch hinterher: „Viel Zeit haben Sie aber
nicht mehr!“ und denken, als er weg ist:
„Merkwürdig, wenn er ein Problem hat, sollte er es doch lösen wollen!“
Kommentar:
Akquisition ist im Anwaltsalltag eine A-Aufgabe – damit nicht delegierbar und nicht
verschiebbar! Wollen Sie wirklich alte Mandanten zurückgewinnen, bestehende
halten und neue akquirieren?
Dann ist Ihre Mitarbeiterführung fordernd
und fördernd, Ihre Mandantenveranstaltungen sind gut geplant. Sie bieten spannend-verständliche Vorträge, zurückhaltende Kanzleipräsentationen, einen flexibel-aufmerksamen Telefonservice, eine nutzenorientierte
Broschüre, eine „Corporate Identity“ in
äußerer Form sowie eine kommunikationsstarke Unternehmenskultur nach innen. Sie betreiben die Ausweitung eines Mandats,
während Sie die Rechnung überreichen, Sie
würdigen positiv den Mitbewerb und bieten
jedem Interessenten einen direkten Leistungsvergleich an. Sie nehmen Ihre Kanzlei- und
Selbstpräsentation ausschließlich aus Kundensicht wahr und optimieren beides permanent. Sie schätzen Einwände und Kritik als
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Hinweise auf Lernbedarf und präsentieren
ein „Nein“ stets mit Lösung. Sie werben Ihre
Assistentin aus einem 4-Sterne-Hotel ab, verpflichten sie (und sich selbst) zu regelmäßigem
gegenseitigen feed-back und binden sie fest
in das Akquiseteam ein. Sie sprechen eine laientaugliche Sprache, optimieren Ihr Beschwerdemanagement durch pro-aktive
Auftritte und gehen niemals ohne Ziel aus
dem Haus oder ans Telefon.
„Alle Akquisitionsstrategien
sind trainierbar – nur die
wichtigste nicht: der Wille.“
Lösung:
Das Wollen erkennt man am Tun:
Sie wollen wirklich, dass dieser Interessent ein
begeisterter Mandant wird (denn nur solche
betreiben offensiv Werbung für Sie)? Die allererste Maßnahme ist dazu sofort die schwierigste für fast alle Anwälte: Halbieren Sie die
Anzahl Ihrer Worte und verdoppeln Sie
die Anzahl Ihrer Fragen! Ein Probleminhaber muss Ihnen vertrauen, damit er Ihr Mandant wird. Lassen Sie daher stets den reden,
von dem Sie was wollen! Der Redeanteil im
ersten Teil des Erstgesprächs liegt bei 9:1 –
und Sie wissen, zu wessen Gunsten!
Dasselbe gilt in small-talk-Situationen: Wer
fragt, führt.
3) Kleidung
Lieblingsfehler:
Sie sind der neue Insolvenzberater eines Hamburger mittelständischen Umzugsunternehmens und halten Ihren Antrittsvortrag vor 80
von der drohenden Insolvenz betroffenen gewerblichen Mitarbeitern eines familiengeführten Umzugunternehmens. Diese tragen
gewöhnlich 60 kg schwere Kartons, Sie dagegen – motiviert von Ihrer Gewohnheit, besonders überzeugend wirken zu wollen – tragen Ihren dreiteiligen Anzug, Einstecktuch,
Krawatte und handgenähte Schuhe.
Kommentar:
Inkongruente Non-Sprachen machen kongruente Sprachen sehr schwierig.
Was immer Sie durch Kleidung ausdrücken
WOLLEN, ist unerheblich. Erheblich ist, was Sie
Thema
dadurch FAKTISCH ausdrücken. In diesem
Fall konnte ich den Anwalt gerade noch rechtzeitig dazu verleiten, Krawatte, Einstecktuch
und Weste abzulegen. Ich konnte ihn auch dazu bewegen, sich während dieser Rede NICHT
hinter das in der Kantine vorbereitete Rednerpult zu stellen, sondern sich auf einem Barhocker
DIREKT vor den Mitarbeitern zu platzieren, das
Mikro in der Hand zu halten und die Sprache
der Hörer zu sprechen. Er drückte als erstes
aus, was zwischen den Ohren der Hörer – und
nicht zwischen seinen Ohren! – vor sich ging.
Er dialogisierte seinen Monolog und erreichte
so große Aufmerksamkeit und viele Zwischenfragen.
„Kleiden Sie sich eine Spur
besser als das Gros Ihrer ZielMandantschaft.“
Lösung:
Es ist eine hohe Kunst, eigene Befindlichkeiten und Gewohnheiten sowie die eigene Tagesform HINTER den Bedarf und den Usus des
Gesprächspartners zu stellen. Werden Sie also Künstler in eigener Sache!
Ich kenne erfolgreiche Patentanwälte, die gern
einen Anzug tragen. Für ihre Mandantengespräche jedoch, die zu etwa 90 % in den Produktionshallen des Mandanten ihren Anfang
nehmen, entschließen sie sich zu kurzärmeligen(!), karierten(!) Hemden mit Jeans und Jackett. Das ist ihr pragmatischer, allein am Mandanten-Usus und am eigenen Gesprächsziel
ausgerichteter Auftritt.
Diese Devise betrifft auch Assistentinnen, sofern sie Kundenkontakt haben! Weg mit
sichtbaren Piercings, ungepflegten Frisuren,
großem Dekolleté, zu viel oder zu wenig Make-up, riechbarem Essen im Büro, Miniröcken, Frustminen am Empfang etc.
Die kompeltte Fassung des Beitrages mit weiteren Beispielen finden Sie auf unserer Seite
unter http://www.davforum.de/933
Johanna Busmann, Trainerin, Hamburg
Vom Börsenparkett aufs Sozialamt
Junge Berufsanfänger bewegt die Frage des Scheiterns
Es ist der Wunsch eines jeden
selbständig tätigen Rechtsanwalts. Das Geschäft möge
brummen, und das am besten
von Anfang an. Mit viel Enthusiasmus starten in aller Regel
junge Anwältinnen und Anwälte nach dem Bestehen der
zweiten juristischen Staatsprüfung. Noch wissen die wenigsten, was sie tatsächlich im Alltag erwartet.
Bei einem Streitwert von 5.000 €,
gemessen am Arbeitseinsatz und
dem Zeitablauf, weicht Ernüchterung der anfänglichen Vorstellung
vom kometenhaften Aufstieg im
freiberuflichen Anwaltszirkus. Die
Abrechnung fällt mit rund 500 €
eher bescheiden aus, zumal man
der alten Dame mit einer Ratenzahlung von je 50 € pro Monat
entgegengekommen war.
Konkurrenzdruck und falsches
Berufsverständnis
Dazu gehört, wie beispielsweise
mit schwierigen Mandanten umzugehen ist, leistungsschwache
Angestellte motiviert oder finanziellen Durststrecken überlebt
werden. Nach erfolgreicher Suche geeigneter Büroräume und
Beschaffung der Erstausstattung
wie Computer, Schreibtisch und
Briefpapier geht es los – Schild an
die Eingangstür und fertig!
Im Freundeskreis wird man
schon empfohlen, allerdings ruft
niemand an, um sich in Versicherungsfragen beraten zu lassen. Fünf Mietrechtsfälle, zwei
Scheidungen, sieben Forderungssachen, vier Ordnungswidrigkeitssachen wegen Alkohols
im Straßenverkehr und eine arbeitsgerichtliche AuseinanderWarten auf das Mandat seisetzung bilden die Ausbeute im
nes Lebens
ersten Berufsjahr. Das reicht so
eben, um die Mietkosten des BüAufstiege und Fall liegen dicht beinander. Mancher Jurist der
ros zu tragen. Für den Rest komDann beginnt es, das gespannte
Branche landete am Ende beim Sozialamt.
Foto: Andrea Vollmer
men die Banken und die VerWarten auf die ersten Mandanwandten auf, die immer noch
ten. Das Telefon stets im Auge, es
klar, auch wenn als Kanzleiausrichtung eigentmächtig stolz auf den juristischen Nachwuchs
könnte ja klingeln. Lieber länger im Büro sitlich Versicherungsrecht angepeilt war. Was
sind.
zen, als verfrüht das Weite suchen, schließfolgt, sind jede Menge Schriftwechsel mit einem
lich besteht die Chance auf das Mandat des
eher gelangweilten, meist schnoddrig agierenLebens. Und siehe da, es klingelt, vier Wo„Mit der eigenen Kanzlei zu
den Altanwalt auf der Gegenseite, diverse Ortschen nach Eröffnung der Kanzlei. Es ist eine
termine und nach einem Jahr eine Vereinba75-jährige Frau, die Mutter einer Freundin,
scheitern, ist für die meisten
rung, an deren Ende der Baum zwar gestutzt
die mit ihren Nachbarn im Clinch liegt. Ein
Berufsträger ein besonders
wird, aber grundsätzlich erhalten bleibt.
Baum, der mit seinen Ästen über ihren Zaun
wächst, soll Stein des Anstoßes sein.
bitteres Eingeständnis am
Es wird ein Termin für den folgenden Tag Punkt
12.00 Uhr vereinbart. Rasch noch die Frisur verbessert und freundlich die Mandantin empfangen. Bei einer frisch gebrühten Tasse Kaffee
schildert die alte Dame in penibler Gründlichkeit den Sachverhalt, ohne dabei ihre betagte
Dackelhündin und ihre Enkelkinder zu vergessen. Aus ursprünglich gedachten 20 Minuten
Erstberatung sind ausschweifende zwei Stunden geworden. Der Fall wird übernommen, na
„Bei einer frisch gebrühten
Ende eines Abschwungs an-
Tasse Kaffee schildert die al-
fänglicher Hochstimmung.“
te Dame in penibler Gründlichkeit den Sachverhalt, ohne dabei ihre betagte Dackelhündin und ihre Enkelkinder
zu vergessen.“
Tatsächlich wächst das Unbehagen, feststellen zu müssen, dass wenig von der ursprünglichen Vorstellung geblieben ist. Der
tägliche Konkurrenzdruck, das oft falsche
Verständnis von Mandanten über den Anwaltsberuf („Der Anwalt ist angesehen und
reich.“) und die drückende Geldnot treiben
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Thema
etliche binnen kurzer Zeit wieder frustriert aus
der Selbständigkeit. Mit der eigenen Kanzlei
zu scheitern, ist für die meisten Berufsträger
ein besonders bitteres Eingeständnis am Ende eines Abschwungs anfänglicher Hochstimmung. Nicht selten steht der so genannte Vermögensverfall fest, der den Verlust der
Anwaltszulassung zur Folge hat.
Doch warum schaffen es Rechtsanwälte beim
Kaltstart und andere wiederum nicht? Gerade die Frage nach dem Scheitern bewegt junge Einsteiger.
Nachfragen bei der Bundesrechtsanwaltskammer fördern kein klares Bild über die Ursächlichkeiten zu Tage. Das von der Kammer
aufbereitete statistische Material skizziert
zwar erkennbar die zahlenmäßige Entwicklung in den rechtsberatenden Berufen. Doch
die Motivationslage des einzelnen, insbesondere auf Beendigung der Rechtsanwaltstätigkeit geht daraus nicht hervor.
Beratungsresistente Berufseinsteiger
männische Erfahrung“ als Hauptgründe für
das Scheitern angesehen werden. Nimmt man
dann noch die in der Befragung ermittelten
Durchschnittsumsätze der selbständigen Berufsanfänger hinzu, rückt der Gedanke an vorzeitige Aufgabe in greifbare Nähe.
Nach den ersten zwölf Berufsmonaten lagen
die Durchschnittshonorarvolumina von Einzelanwälten bei 1.531 €. Sozietätsgründer hatten geringfügig mehr zu verbuchen, dagegen
Bürogemeinschaftler mit ca. 300 € weniger.
Daraus folgerten 18% der Selbständigen, dass
sie davon leben konnten. Weitaus mehr, nämlich 31% sagten, sie konnten unter Einschränkungen ihren Lebensunterhalt bestreiten.
Mehr als die Hälfte allerdings gab zu, nicht ohne Nebenjob oder anderweitige Rücklagen
klarzukommen.
„Mehr als die Hälfte der Berusanfänger gibt zu, nicht ohne
Nebenjob oder anderweitige
Rücklagen klarzukommen.“
Im Jahre 2006, so die Statistik, sind unter den
bis zu 39-jährigen Berufsträgern 1.146 Juristen
im gesamten Bundesgebiet aus dem Anwaltsberuf ausgeschieden, darunter auch jene, bei
denen der Start in die Selbständigkeit misslang.
Immerhin, das fand das Soldan-Institut in einer
Studie 2006 heraus, wählten rund ein Drittel
der jungen Anwältinnen und Anwälte den
Weg der Selbständigkeit. Als Motivation für die
Gründung der eigenen Existenz gaben 62%
an, die Selbständigkeit gewünscht zu haben.
Immerhin äußerten ganze 42%, sich aufgrund
mangelnder Aussichten auf dem Arbeitsmarkt
für die Selbständigkeit entschieden zu haben.
Die Neugründungen beinhalten Bürogemeinschaften, Sozietäten, aber auch Einzelanwaltskanzleien. Dass die „Notwahl“ Kanzleigründung problematisch ist und, wie im obigen Beispiel gezeigt, Frust sowie Existenzangst fördert,
dürfte auf der Hand liegen. Hinzu kommt, dass
der durchschnittliche selbständige Berufseinsteiger als äußerst beratungsresistent gilt.
Denn laut der Soldan-Studie verzichtete im Erhebungsjahr 2006 die Mehrheit der Kanzleigründer, nämlich 83%, auf einschlägige Beratungsangebote, eine Steigerung zu 1997 von
11%. Dieses Ergebnis mag deshalb besonders
erstaunen, weil von den „Junganwälten“ „unzureichende Planung und mangelnde kauf-
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Das sind Aussichten, die nicht gerade zum
Einstieg in die anwaltliche Eigenständigkeit
verlocken. Hätte zu Beginn eines Jurastudiums jeder Kommilitone ein realistisches Bild
über die Erwerbschancen in der Selbständigkeit als Rechtsanwalt, wären möglicherweise
die Neuzulassungen nach Bestehen des
2. Staatsexamens deutlich niedriger.
Von Traumstart und Pleite
Eine Geschichte vom Scheitern kann der ehemalige Rechtsanwalt Frank T. aus Düsseldorf
(Name und Ort von der Redaktion geändert)
erzählen. Er war Einzelanwalt, beriet kleinere
lokale Firmen, besaß auch für die guten Kontakte ein Parteibuch und engagierte sich in der
Kommunalpolitik. Es sah nach einem Traumstart aus, der besonderen Auftrieb durch solche Unternehmen bekam, die am sog. Neuen
Markt operierten. Und zu beraten gab es einiges rund um das stetig wachsende Internet.
Großzügige Büroräume und ein repräsentatives Auto unterstrichen den Erfolg – in den Zeiten des Dot.Com-Booms kein Problem. Doch
dann war der Traum ausgeträumt. Mit den
kurzzeitigen Stars auf dem Börsenparkett ging
es ab in die Tiefe, auch mit Frank T., der zunächst so tat, als sei alles beim Alten – keine
Notwendigkeit, sein Geschäftsmodell umzustellen, gar neue Mandanten zu gewinnen.
FORUM Junge Anwaltschaft im DAV
„Mit den kurzzeitigen Stars
auf dem Börsenparkett ging
es ab in die Tiefe.“
Die ersten großen Pleiten bedeuteten nicht nur
unbezahlte Rechnungen, sondern auch keine
Jobs mehr. Nach außen wirkte er mit scheinbar
stabiler Fassade, nach innen jedoch Beziehungsabbruch und Immigration. Er nahm Mandate zwar noch an, doch war er mental nicht
mehr bereit, diese ordnungsgemäß zu bearbeiten. Hart an der Grenze zur Illegalität, ließ er
Akten liegen, vertröstete Mandanten mit Fehlinformationen. Das Lügengebäude schien zu
halten, bis eine Frist endgültig platzte. In einem
Haftungsprozess musste er die Karten auf den
Tisch legen. Parallel folgten die Eidesstattliche
Versicherung und der Vermögensverfall.
Er stieg aus und zog sich aus allen Ämtern zurück. Er wurde noch einmal bei einem Speditionsunternehmen gesehen, wo er als Gelegenheitsaushilfe mit anpackte. Das reichte noch
nicht einmal, um alle seine Gläubiger gleichmäßig zu bedienen. Irgendwann verlief sich seine Spur im Sande. Der Speditionsunternehmer
meldete auf telefonische Rückfragen, Frank K.
sei nicht mehr zur Arbeit erschienen.
Vermögensverfall
Ein Vermögensverfall liegt vor, wenn
der Rechtsanwalt in ungeordnete,
schlechte finanzielle Verhältnisse geraten ist, die er in absehbarer Zeit nicht
ordnen kann, und außerstande ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen.
Beweisanzeichen hierfür sind insbesondere die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen
gegen ihn. (BGH, Senatsbeschluss vom
15.9.2006 – AnwZ (B) 109/06, im Übrigen st. Rspr. BGH; vgl. Senatsbeschluss
vom 25.3.1991 – AnwZ (B) 73/90, BRAKMitt. 1991, 102; Senatsbeschluss vom
21.11.1994 – AnwZ (B) 40/94, BRAKMitt. 1995, 126.) In einem solchen Fall
verlangt § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO den Widerruf der Anwaltszulassung.
Das FORUM ist: Die Stimme der jungen Juristen. Eine der größten Arbeitsgemeinschaften innerhalb des Deutschen
Anwaltvereins (DAV).
Das FORUM bietet: Fortbildungen. Ein Netzwerk. Eine Lobby. Antworten und Hilfe für den Berufsstart und die ersten
Anwaltsjahre.
Eine Mitgliedschaft zahlt sich aus:
1.
Kostenlos: Mitgliederzeitschrift AdVoice
2.
Kostenlos: Eine Antwort auf fast jede Frage aus dem Anwaltalltag – Teilnahme an der moderierten Mailingliste des FORUMs
3.
Kostenlos: 11x jährlich Anwaltsblatt
4.
Günstige Konditionen bei der Krankenversicherung, Altersversorgung und Krankentagegeld
5.
Z.B. bei der Gerling Versicherung AG besteht ein Abkommen exklusiv nur für FORUMs-Mitglieder, welches unseren
Mitgliedern sehr günstige Konditionen für die Berufshaftpflichtversicherung einräumt. www.davforum.de/866
6.
Fortbildung: eigene Seminare und günstigere Konditionen bei anderen Anbietern
7.
Z.B. Mitglieder-Rabatt, teilweise bis zu 50% bei der Deutschen Anwaltakademie, teils Vergünstigungen bei Veranstaltungen anderer ARGEs im DAV
8.
Rahmenabkommen: Kostenlose Kreditkarten AnwaltCard EUROCARD, VISA, ANWALT-Card (leider nicht für Referendare)
9.
Rahmenabkommen: Mobilfunk-Rabatte T-Mobile D1, D2 Vodafone und Telego
10. NJW-Abo-Ermäßigung um 22 EUR jährlich (Referendare erhalten vom Verlag weitere Ermäßigungen)
11. Vergünstigte Teilnahmegebühr beim Deutschen Anwaltstag. Dauerkarte für 41 Euro (statt Normalpreis 190 EUR,
DAV-Mitglieder 82 EUR)
12. Netzwerk und Erfahrungsaustausch: Regelmäßige Stammtische in fast allen LG-Bezirken, Präsenz beim Deutschen Anwaltstag
13. Viele örtliche Anwaltvereine bieten FORUMs-Mitgliedern weitere Vergünstigungen an
14. Internationales Netzwerk durch Mitgliedschaft in der European Young Lawyers Bar Association und zahlreiche
Länderbeauftragte als erste Ansprechpartner bei grenzüberschreitenden Rechtsproblemen
15. Und nicht zuletzt engagieren wir uns in der Berufspolitik und der anwaltlichen Selbstverwaltung und wahren dort die
Interessen der jungen Anwaltschaft
Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft:
Junge Anwältin oder junger Anwalt unter 40 Jahren
Referendare und Assessoren
Jährlicher Mitgliedsbeitrag 50 EUR, bei Eintritt ab Juli eines Jahres 25 Euro. Ermäßigung für Mitglieder eines dem DAV
angeschlossenen Anwaltvereins auf 25 EUR.
Beitritt online: www.davforum.de/anmeldung
RA und Journalist Patrick Ruppert, Köln
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Thema
Thema
Rechtsanwaltsschriftsatzdurchführungsverordnung (RASDV)
Tipps zum guten Stil
sellschaftliche Zusammenleben. Nur: Über die
nötigen (fach-)sprachlichen Kenntnisse verfügt der gemeine deutsche Bürger zumeist
nicht. Wozu auch – dafür gibt es ja Juristen.
Das wiederum heißt: Wann immer Sie als Jurist mit einer breiten Öffentlichkeit in Kontakt
treten (und das in besonderem Maße in Bereichen des Marketings und der PR), müssen
Sie das Recht in allgemein verständliches
Deutsch übersetzen. Wie aber lässt sich nun
die Fachsprache des Rechts entrümpeln und
umschmieden in ein Deutsch, das auch ankommt beim Adressaten, der fachlich unbeleckten Öffentlichkeit? Eigentlich ist das gar
nicht so schwer. Folgende „10 Gebote guten
Stils“ können Ihnen dabei helfen.
1. Gebot: Der Realitäts-Check
Lassen Sie jeden für die Öffentlichkeit gedachten Text vor der Veröffentlichung von einem Laien lesen – am besten von Ihrer Großmutter. Je größer der Abstand der „Testperson“ zur Rechtsmaterie, desto besser. Hat sie
Ihr Werk verstanden, können Sie es beruhigt
in Druck geben.
Wer findet sich noch zurecht im Reich der Wortungetüme? Als Anwalt sollte man die Sprache der „normalen Menschen“ beherrschen.
Zeichnung: Anke Schiller-Mönch
Irgendwo in einem Handbuch für angehende Lehrer habe ich mal gelesen, dass
„verrätselte Einstiege“ in Stunden ganz
großartig seien. Was für Lehrer gut ist,
muss für Juristen nicht schlecht sein; und
was für Unterrichtsstunden taugt, ist
vielleicht auch für Texte wie diesen ganz
brauchbar, in dem es ja auch irgendwie
darum geht, etwas zu lernen. Nun denn:
Lesen Sie folgende Definition und versuchen Sie herauszubekommen, was da eigentlich definiert wird!
den außerdem zur Erzeugung der Transportbewegung benutzten Naturkräften – Dampf,
Elektrizität, tierischer oder menschlicher Muskeltätigkeit, bei geneigter Ebene der Grundlage auch schon durch die eigene Schwere der
Transportgefäße und deren Ladung usf. – bei
dem Betriebe des Unternehmens auf derselben eine verhältnismäßige gewaltige, je nach
den Umständen nur bezweckterweise nützliche oder auch Menschenleben vernichtende
und menschliche Gesundheit verletzende Wirkung zu erzeugen fähig ist.“
„Eine ... ist ein Unternehmen, gerichtet auf
wiederholte Fortbewegung von Personen oder
Sachen über nicht ganz unbedeutende Raumstrecken auf metallener Grundlage, welche
durch ihre Konsistenz, Konstruktion und Glätte den Transport großer Gewichtsmassen beziehungsweise die Erzielung einer verhältnismäßig bedeutenden Schnelligkeit der Transportbewegung zu ermöglichen bestimmt ist,
und durch diese Eigenart in Verbindung mit
Vermutlich haben Sie keinen blassen Schimmer, worum es geht. Sollten Sie aber. Denn
bei obigem Beispiel handelt es sich um einen
Auszug aus einem Urteil des Deutschen
Reichsgerichts vom 17. März 1879. Damit ist
er ein juristischer Fachtext. Nicht ganz aktuell zwar, aber aus einer Zeit, in der – ich erzähle Ihnen vermutlich nichts Neues – auch
weite Teile des aktuell gültigen Bürgerlichen
Rechts formuliert wurden.
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Wenn nun aber nicht einmal Fachkräfte diesen Satz (jawohl, es ist ein einziger Satz!) verstanden haben, wie soll dann erst der juristische Laie sich einen Reim darauf machen, geschweige denn dementsprechend handeln?
„Was nicht zu verstehen ist,
kann weder auf Verständnis
hoffen noch auf Befolgung.“
Den ehemaligen Verfassungsrichter und Bundespräsidenten a.D. Roman Herzog verführte dieser Umstand einst zu der schönen Diagnose: „Was nicht zu verstehen ist, kann
weder auf Verständnis hoffen noch auf Befolgung.“
Genau darin liegt das Problem der Fachsprache des Rechts. Sie wendet sich eben nicht nur
an Rechtsgelehrte, sondern auch an jeden einzelnen Bürger – schließlich sind Gesetze nichts
anderes als Handlungsanweisungen fürs ge-
2. Gebot: KISS – Keep it simple, stupid!
So nötig und hilfreich Fachtermini für die
Kommunikation unter Experten sind – für die
Öffentlichkeit sind sie „böhmische Dörfer“:
Fahrnis, Verkehrssitte, Auflassung, in Ansehung. Versuchen Sie, wenn möglich, völlig
ohne Fachbegriffe auszukommen. Geht es
gar nicht ohne, erklären Sie sie. Und bedenken Sie: Manche Fachbegriffe des Rechts tauchen zwar auch in der Standardsprache auf,
werden dort aber völlig anders verwendet:
Früchte, Zubehör, grundsätzlich, regelmäßig,
Leihe, unverzüglich ...
3. Gebot: Worte sind keine Ungetüme
Das Deutsche hat die verführerische Fähigkeit,
Substantive endlos zusammensetzen zu können – bis wahre Wortungetüme entstehen.
Mark Twain bezeichnete sie einst als „Umzüge sämtlicher Buchstaben des Alphabets“. Sie
mögen praktisch erscheinen, um möglichst viel
Information auf knappem Raum zu vermitteln:
„Das Vergabeverfahren ist im Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz geregelt.“ Nur
verstehen kann sie niemand. Hilfreich ist es
hier, mehrere kurze Sätze zu formulieren, die
den gleichen Sachverhalt deutlich machen:
„Der Bau von Fernstraßen kann in Deutschland
auch privat finanziert werden. Das entspre-
chende Gesetz regelt auch das Vergabeverfahren.“
4. Gebot: Hauptsache keine Hauptwörter
Es mag merkwürdig klingen: Aber vermeiden
Sie Substantive (Hauptwörter). Genauer: Solche, die Sie benutzen, um Tätigkeiten auszudrücken: „Das rückwärtige Einparken ist in
solchen Parkhäusern nicht gestattet.“ Dafür
hält die deutsche Sprache nämlich eigentlich
Verben (Tätigkeitswörter) parat. Nutzen Sie
sie: „In solchen Parkhäusern dürfen Sie nicht
rückwärts einparken.“
5. Gebot: Nur sinnvolle Verben machen
Sinn
In so genannten Funktionsverbgefügen gibt
es zwar noch Verben, aber sie haben ihren ursprünglichen Sinn verloren, dienen lediglich
als Platzhalter im Satz und werden von Substantiven begleitet, die die eigentliche Tätigkeit vermitteln. Am häufigsten sind das die
Funktionsverben „durchführen“ und „erfolgen“: „Im Anschluss erfolgte durch die anwesenden Polizeibeamten eine Hausdurchsuchung.“ Was für eine hölzerne Ausdrucksweise! Verwenden Sie stattdessen das Verb,
das die entsprechende Tätigkeit ausdrückt:
„Anschließend durchsuchten die anwesenden Polizisten das Haus.“ Weitere häufige
Funktionsverbgefüge, die Sie meiden sollten:
zur Anwendung kommen, zur Präsentation
gelangen, zur Diskussion bringen, in Frage
stellen, in Anspruch nehmen, eine Erklärung
abgeben. Warum kann man nicht stattdessen
einfach etwas anwenden, präsentieren, diskutieren, hinterfragen, beanspruchen, erklären?
6. Gebot: In der Kürze liegt die Würze
Als Faustregel gilt: Je kürzer der Satz, desto
verständlicher ist er. Vermeiden Sie ellenlange Bandwurmsätze – Verschachtelungen sind
ohnehin tabu. Als abschreckendes Beispiel
führen Sie sich immer das Reichsgericht vor
Augen. Komplexe Sätze sind viel leichter verständlich, wenn sie zwei, drei oder gar vier
kurze Sätze daraus machen.
7. Gebot: Personen handeln lassen
Benutzen Sie so oft wie möglich Aktivsätze
und vermeiden Sie Passivkonstruktionen. Sagen Sie nicht, dass etwas getan wird: „Anschließend wurde das Haus von den anwesenden Polizisten durchsucht.“ Lassen Sie
vielmehr eine oder mehrere Personen etwas
tun: „Anschließend durchsuchten die anwesenden Polizisten das Haus.“ Der Text wirkt
dadurch lebendiger und dynamischer.
8. Gebot: Ge-ni-tiv ins Wasser, weil es Dativ ist
Auch wenn die Sprachwissenschaft den deutschen Genitiv im Aussterben begriffen sieht –
Autoren von Fachtexten lieben ihn. Besonders als Genitiv-Reihung: „In Anbetracht des
Ausmaßes der Widersprüchlichkeit der Aussagen Ihres Mandanten ist eine schnelle Einigung ausgeschlossen.“ Wenn Sie ehrlich
sind, klingt das fürchterlich. Wiederum hilft
es, den entsprechenden Sachverhalt in mehreren kurzen Sätzen darzulegen, so dass die
Zusammenhänge deutlich werden: „Ihr Mandant hat in hohem Maße widersprüchlich
ausgesagt. Deshalb ist eine schnelle Einigung
ausgeschlossen.“
9. Gebot: Mut zur Lücke
In Texten für die Öffentlichkeit geht Verständlichkeit immer vor Vollständigkeit! Mag sein,
dass das eine oder andere Detail fehlt, dass
durch eine sprachliche Vereinfachung die unter
Juristen so geliebte Präzision flöten geht. Na
und? Wenn der Text jenen Erfolg hat, dass die
Leser sich Ihnen zuwenden, nachhaken, fragen
– dann können Sie all das, was vorher gefehlt
hat, nachliefern. Im anderen Fall war alles für
die Katz’ – inklusive aller mühsam untergebrachten Details und der ganzen Präzision.
10. Gebot: Dem Text Zeit geben
Wenn die Zeit es erlaubt, lassen Sie den Text,
nachdem Sie ihn verfasst haben, ein oder
zwei Tage ruhen. Lesen Sie ihn anschließend
noch einmal und klopfen Sie ihn auf sprachliche Hindernisse ab. Danach 1. Gebot.
Und noch etwas: Geben Sie sich selbst Zeit.
Öffentlichkeitsarbeit ist zu wichtig, als dass
man sie zwischen zwei Akten erledigen könnte. Und sie ist ein Handwerk, das man lernen
muss, wie jedes andere Handwerk auch.
Wenn Sie am Anfang Schwierigkeiten haben,
die 10 Gebote guten Stils umzusetzen, verzagen Sie nicht. Auch hier gilt: Übung macht
den Meister! Vielleicht gleich morgen während der nächsten Fahrt in der Eisenbahn.
Apropos: Was eine Eisenbahn ist, hat Ihnen
ja schon 1879 das Reichsgericht sehr eindrucksvoll erklärt. :)
Journalist Sascha Mönch, Weimar
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Seriös, schrill, schräg, schmuddelig –
Berliner Kanzleien
Fotos: Andrea Vollmer
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Thema
Nomen est Omen
Wege zum passenden Kanzleinamen
die eigene Besonderheit durch eingängige
Namen auszudrücken.
Wenn man sich einmal umsieht, entdeckt
man neben den vielen bekannten Nachnamen-Kanzleien auch Namen wie: ACURIS,
Advo Company, Advocall, Advocatur, Advocado, Clemente, Gigarecht, Ihr Anwalt 24, Juraxx, Juritax, Juriworld, Syndicus ...
Ein Dienst der opta data® Gruppe
Die Vorteile von Kunstnamen
Wer so gar keine Idee für sein Label hat, muss zum Scrabbel greifen oder professionelle
Namensfinder ranlassen.
Fotos: © derateru _PIXELIO
Kanzleien, die nach ihrem Inhaber benannt
sind, haben einen Vorteil: Der Anwalt steht
für Außenstehende persönlich hinter seiner
Kanzlei und bürgt gewissermaßen für seine
Leistungen. Das ist gut, wenn man sich schon
einen Namen gemacht hat. Aus der Sicht einer Person, die auf Anwaltssuche ist, ist diese Benennung jedoch nicht allzu aussagekräftig. Vielleicht klingt ein Name schöner
oder kompetenter als ein anderer, aber eine
Botschaft ist nicht mit ihm verbunden. Vor allem fällt man als Anwalt kaum unter den vielen anderen Namen auf, wenn ein potentieller Mandant die Gelben Seiten oder das Online-Telefonbuch aufschlägt.
Das heißt natürlich nicht, dass jede Kanzlei sofort ihren Namen ändern muss – im Gegen-
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teil: Ein gut eingeführter Name soll natürlich
bestehen bleiben. Es geht zum einen um
Junganwälte auf dem Sprung in die Selbständigkeit und auf der Suche nach einem
einzigartigen Namen. Interessant ist die Diskussion um die Namenswahl auch für An-
tomatisch nach Internet- oder Medienrecht,
Clemente sorgt für ein sympathisches, vertrauenswürdiges Image, der Kunstname Acuris klingt seriös und erscheint darüber hinaus
als positiver Nebeneffekt ganz oben im Telefonbuch.
wälte, die sich in einer Kanzlei zusammenschließen und nicht einfach nur ihre Namen
aneinander reihen möchten.
Neue Spielregeln durch das Internet
Tatsächlich fallen Kanzleinamen in der letzten
Zeit immer öfter aus dem bekannten Rahmen. Ein Grund hierfür ist die noch relativ
neue Branche der Online-Anwälte und die damit verbundenen neuen kommunikativen
Spielregeln durch das Internet. Mittlerweile
setzen aber auch andere Kanzleien darauf,
„Wird der Name der Kanzlei geschickt
gewählt, erfüllt er nicht nur die Aufgabe der Benennung, sondern vermittelt eine Botschaft.“
ETVMPHI
Eine Kanzlei heißt wie ihr Rechtsanwalt
bzw. ihre Rechtsanwälte, oder? RA
Schmidt; Anwaltsbüro Müller; Hempelsberg, Grafmeier, Winkelsdorf & Partner
oder TLR Rechtsanwälte – schätzungsweise 98% der deutschen Kanzleien wählen
einen Namen nach diesem Muster. Auch
wenn diese Vorgehensweise nahe liegt,
ist sie nicht unbedingt die effektivste. Alternative Optionen aus dem noch relativ
unbekannten Bereich der Namensfindung
für Anwälte sollen im Folgenden einmal
näher durchleuchtet werden.
Zuallererst fällt eine „Advo Company“ unter
den Konkurrenten stärker auf und bleibt besser im Gedächtnis als die Kanzlei „Theiss &
Weingartner“. Vor allem aber kann mit neuen Namenskreationen eine zusätzliche Botschaft vermittelt werden: Gigarecht klingt au-
Damit Ihr Honorar sicher und schnell bei Ihnen ankommt
Stellen Sie sich den Idealfall vor: Nach Abschluss des Mandats schreiben Sie Ihre Rechnung – und innerhalb einer Woche ist das Honorar auf
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Wird der Name der Kanzlei geschickt gewählt, erfüllt er nicht nur die Aufgabe der Benennung, sondern vermittelt eine Botschaft,
ein bestimmtes Image und übernimmt sogar
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Thema
kung ist nicht nur ein einmaliger Effekt wie bei
einer Anzeige, sondern bleibt während der gesamten Lebensdauer des Unternehmens präsent. Wichtig ist es – vor allem bei Kunstnamen
–, eine mögliche Kollision mit bestehenden Namen und negative sprachliche Assoziationen zu
vermeiden. Es gilt diese vorab gründlich zu prüfen (Welche ungewollten Assoziationen entstehen können, kann nachgelesen werden unter www.namestorm.de/service/namenspannen.html).
Woher einen originellen Namen bekommen
Eine nahe liegende Variante ist es, das Fachgebiet in den Namen einzubauen, wie bei Juritax geschehen. Es müssen aber nicht Wort-
bestandteile wie „Jur...“ oder „Advo...“ sein –
auch fremdsprachige Begriffe wie Lawyer, Patronus oder legal bieten sich als Ausgangswörter an. Es kann auch ein anderer Schwerpunkt gewählt und beispielsweise ein lokaler
Bezug im Namen hergestellt werden, wie im Fall
der Ringpark Anwälte oder der Alsteranwälte.
Es ist ebenfalls denkbar, nach lateinischen,
griechischen oder germanischen Wörtern mit
schöner Bedeutung zu suchen – die Mythologie bietet hier jede Menge Möglichkeiten. Wer
Ausdrücke wie „Fug und Recht“ benutzt, kann
damit auf ungewöhnliche Weise ein Statement
durch den Namen abgeben. Auch das Spiel mit
Wörtern wie Advocado, die Jura-Fachbegriffen ähneln, kann ein innovatives, frisches bis
freches Image vermitteln. Eine weitere Herangehensweise wäre schließlich noch, Wörter
Thema
aus der Welt der Rechtswissenschaft mit anderen Wörtern zu kombinieren, um einen vollkommen neuen Begriff mit positiver Assoziation zu erschaffen, wie z.B. Defendance (gebildet aus den Wörtern Dependance + Defence).
Im Ergebnis wurde das Logo – der Position des
Parteivertreters entsprechend – eben nicht
symmetrisch (in Waage) angeordnet, die farbliche Gestaltung kühl und das Gesamtkonzept sachlich gehalten.
Wie man sieht, sind der Fantasie bei der Namenssuche für Anwälte kaum Grenzen gesetzt.
Viel mehr gibt es noch ungeahnte Möglichkeiten, mit einem besonderen Namen aufzufallen.
Ob klassisch-edel oder leicht-sympathisch ist
nicht nur eine Frage des persönlichen Geschmacks. Die Tonalität und Richtung eines Namens sollte auch auf die jeweilige MandantenZielgruppe ausgerichtet sein, die man ansprechen möchte.
Die Position des Logos und der weiteren Kästchen ermöglicht ein schnelles Auffinden der
eigenen Schriftsätze in den Akten. Der linke
Rand stellt die Umsetzung meiner Vorgaben
zur Gestaltung der Blattaufteilung dar (Falzmarken des Papiers, Anschriftenfeld und Kontaktdaten).
durch die starke farbliche Markierung am Rand
des Briefpapiers Schreiben von uns schnell hervorstechen. Auf den Visitenkarten wurde die CI
noch etwas differenzierter umgesetzt, so dass
die Rückseite der Visitenkarten das jeweilige
Muster des Anwalts alleine enthält. Die CI setzt
sich bei uns komplett durch die Kanzlei fort, so
dass Kanzleiflyer, die demnächst gedruckt werden, diese auch enthalten und auch der Blog
der Kanzlei (www.recht2punkt0.de) diese bereits verwendet.
3.Beispiel:
2. Beispiel
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Mark Leiblein, München
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Kto-Nr.: 885 6640 00
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In der Sache :
Ihr Zeichen :
Mein Zeichen :
4. November 2008
Sehr geehrte,
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Logo – Briefkopf – Visitenkarte – Internetauftritt
K
Welches Gesicht gebe ich meiner Kanzlei?
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Jede Kanzleigründung, ob Einzelkämpfer, Sozietät oder Bürogemeinschaft, ob
Berufsanfänger oder alter Hase, führt die
Verantwortlichen vor die Frage, wie sie
sich als Anbieter von Rechtsdienstleistungen nach außen darstellen möchten.
Bestenfalls verwendet der Gründungswillige bereits vor der Aufnahme des Geschäftsbetriebes einen guten Teil der Planung mit den Fragen des Marketings. Dazu gehört eben auch die Repräsentation
der Kanzlei.
Mit dem nüchternen Kanzleischild an der
Hauswand ist es heutzutage nicht mehr getan. Wer heute einen Anwalt sucht, hat die
Qual der Wahl aus einem sehr großen Angebot. Im Idealfall entscheidet sich der potentielle neue Mandant für meine Kanzlei. Dazu
muss er sie jedoch erst einmal wahrnehmen.
„Gibt es jetzt keine gezielte Empfehlung aus dem Verwandten- oder Bekanntenkreis, trifft der zukünftige
Mandant seine Entscheidung aufgrund von Äußerlichkeiten.“
Bereits an diesem Punkt hat so mancher Berufseinsteiger eine falsche Vorstellung von
dem Bewusstsein potentieller neuer Mandan-
32
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ten. Viele nehmen Anwälte erst dann wahr,
wenn sie einen brauchen. Sie haben noch keinen festen „Hausanwalt“. Sie haben auch
nicht bei Gelegenheit die Niederlassung eines
neuen Anwalts oder die Kanzleigründung um
die Ecke wahrgenommen. Erst bei einem aktuellen Problem öffnet sich das Bewusstsein
für die in Frage kommenden Anwälte. Die Informationen beschafft sich der Mandant entweder im Internet, in den Gelben Seiten, im
Telefonbuch oder beim zufälligen Vorbeigehen an der Kanzlei. Gibt es jetzt keine gezielte Empfehlung aus dem Verwandten- oder
Bekanntenkreis (die häufigste Entscheidungsgrundlage), trifft der zukünftige Mandant seine Entscheidung aufgrund von Äußerlichkeiten. Da gibt es Größen, die nicht beeinflussbar sind, z. B. Geschlecht des Anwalts,
Kanzleiort oder -größe. Dies beiseite gelassen, übernimmt das Unterbewusstsein eine
wichtige Funktion. Damit beantwortet sich
der Mandant Fragen wie: Wo werde ich gut
aufgehoben sein? Wer kann mir bei meinem
Problem helfen? Wer versteht meine Situation? Wer kann sich gegenüber dem Gegner
behaupten? Kann ich mir den leisten? Viele
Fragen, die unterschwellig aufgrund der Außendarstellung beantwortet werden. Einen
Eindruck davon sollen die nachstehenden Berichte junger Kollegen vermitteln. Der ein
oder andere wird sich wieder erkennen können, für andere können diese Beispile Anregung zu eigenen Überlegungen sein.
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1. Beispiel
Rechtsanwalt Bero Borutzky, Potsdam
[email protected]
Das Logo habe ich gewählt, weil es gut aussah und mir der Rhombus gefallen hat.
Meine Anfangsbuchstaben passten auch am
besten rein.
Rechtsanwalt Boris Burow, Karlsruhe
[email protected]
Rechtsanwalt Gerfried Reinitzhuber, Kappeln
[email protected]
Die Vorgabe bei der Logogestaltung war es,
ein solches zu entwickeln, das nicht mit den
üblichen Klischees und Bildern von Juristen –
wie Justitia und Wage – in Verbindung zu
bringen ist. Ganz bewusst, denn nach meinem Geschmack sind die entweder zu „abgedroschen“ oder passen nicht wirklich zu
dem Beruf des Rechtsanwaltes.
Wir haben zwei junge Absolventinnen der
Hochschule für Gestaltung in Karlsruhe, die
auch gerade in ihre Selbständigkeit gestartet
waren, aufgesucht, um das Design / die Corporate Identity unserer Kanzlei zu besprechen.
Vorgabe von uns war, dass es schlicht sein soll
und nicht flippig, auf der anderen Seite aber einen engen Bezug zu uns beiden Anwälten herstellen sollte. Die Agentur hat daraufhin die Idee
erarbeitet die CI aus unseren beiden Lieblingskrawatten abzuleiten und diese auf Briefpapier,
Visitenkarten und Website umzusetzen. Da
mein Kollege und ich auch sehr gegensätzliche
Gebiete bearbeiten (Strafrecht, bzw. IT- und
Medienrecht) war es gerade passend, dass sich
die Muster und die Farbe der Krawatten nicht
ähneln. Nebeneffekt dieser Gestaltung ist, dass
Die Farbe sollte nicht das von vielen Rechtsanwälten genutzte Rot werden. Blau passte
da gut. Die Schrift – Garamond – sollte sich
vom normalen Schriftbild Times New Roman
abheben.
4. Beispiel
Rechtsanwältin Katja Thiedeke, Premnitz
[email protected]
Als ich vor vier Jahren anfing, habe ich mit familiärer Hilfe meinen ersten Briefkopf entwickelt, den ich dann bei meiner Anwaltssoftware auch einbinden konnte. Da nur ein s/wDrucker zur Verfügung stand, wurde auch das
„Logo“ in schwarz/weiß gehalten. Dieses „Logo“ bestand aus meinem Schriftzug und rechts
daneben zwei senkrechte und zwei waagerechte Striche, die sich kreuzten. Rückblickend
könnte man das eher für den Schriftzug eines
Bestattungsunternehmens halten. Nach meiner Rückkehr in meine alte Heimat habe ich
mich entschlossen, meine Außendarstellung
zu professionalisieren. Die Leute hier kennen
mich als jungen, dynamischen, sportlichen und
fröhlichen Menschen. Und genau das sollte
sich auch in dem Logo widerspiegeln. Ich bin
eben nicht alt und ehrwürdig, sondern jung
und kompetent. Gleichzeitig sollte zum Ausdruck kommen, dass ich mich für die Belange
meiner Mandanten einsetze und für sie kämpfe. Da ich eine Frau bin, habe ich mich für die
Justitia entschieden. Allerdings in der Pose mit
Schwert (für das Recht kämpfend). Die weibliche Darstellung spiegelt mein Geschlecht wider. Die Gestaltung habe ich dann in professionelle Hände übergeben. Denen habe ich
meine Vorstellungen mitgeteilt, dass ich eine
stilisierte Justitia möchte und auch die bereits
erwähnten Gedanken. Nach ein paar Anpassungen hatte ich dann das Logo in der Hand
und konnte den Briefkopf drucken lassen. Dazu bin ich zu einer örtlichen Druckerei gegangen. Dort haben wir den Briefkopf dann abschließend entworfen. Zum Gesamtdesign gehört dann auch noch cremefarbenes Papier. Ich
finde, es sieht klasse aus, ich kann mich damit
super identifizieren, es hat einen sehr hohen
Wiedererkennungswert und in den Akten fallen diese gestalteten Seiten immer auf.
Ein corporate design rundet die Darstellung
ab und macht sie professionell.
Ein Tipp zum Schluss: Für einen ersten Überblick sind der DAV-Ratgeber (eine wahre
Fundgrube – für nur fünf Euro!) sowie die grünen Broschüren der Anwälte-mit-Recht-imMarkt sehr zu empfehlen.
Zusammengestellt von Rechtsanwältin
Katja Thiedeke, Premnitz
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Thema
Thema
niger, der eine kriegt sofort was, ein anderer
muss womöglich viele Monate auf eine gehaltvolle Empfehlung warten. Für den Rechtsanwalt jedenfalls wird über kurz oder lang das
eine oder andere Mandat zustande kommen.
Lob des Netzwerkelns
Der Kontakt hinter den Kontakten
Dienstleistung Nebensache, die man vielleicht
am Rande mal einfließen lässt, schicklicherweise aber mehr auch nicht.
Das eigene Angebot zur Hauptsache
machen
Es gibt einen Veranstalter, der den regelmäßigen Austausch über das eigene Geschäft
und die gegenseitige Weiterempfehlung zum
Mittelpunkt macht. Das Konzept stammt
selbstverständlich aus den Vereinigten Staaten und in mehreren deutschen Großstädten
gibt es Ableger, die von regionalen Franchise
nehmern betrieben werden.
„Höhepunkt der Veranstaltung ist der
Austausch von Empfehlungen.“
Wer ein Fuchs sein will, kommt ohne gute Netzwerke nicht aus.
Zeichnung: Anke Schiller-Mönch
Fast jeder erzählt im Freundes- und Bekanntenkreis von seiner beruflichen Tätigkeit und
freut sich, wenn daraufhin mal ein ordentliches Mandat zustande kommt. Ist das schon
Selbstvermarktung durch Netzwerken?
Der Netzwerker an sich verfolgt zwei Zwecke:
Er will Informationen beschaffen oder Aufträge. Im besten Fall lässt sich das eine mit
dem anderen verbinden. Das kleine Einmaleins des Netzwerkens ist, im persönlichen
Kontakt jemand anderen von der Qualität der
eigenen Dienstleistung zu überzeugen und
von ihm Aufträge zu erhalten. Das ist mit hohem Zeitaufwand und persönlichem Einsatz
verbunden. Damit der Aufwand sich wirklich
lohnt, sollte das Ziel möglichst weiter gefasst
sein: Nämlich den anderen zu überzeugen, in
seinem Geschäfts- und Bekanntenkreis unser
Angebot bekannt zu machen. Es geht darum,
die Kontakte hinter den Kontakten zu erreichen!
Die Kontakte hinter den Kontakten
Jeder Xing-Nutzer bekommt angezeigt, wie
viele Kontakte zweiten Grades hinter den eigenen direkten Kontakten stehen. Die span-
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nende Frage ist: Wie bringe ich meine direkten Kontakte dazu, für mich Werbung zu machen? Der erste Schritt ist, das eigene Dienstleistungsangebot persönlich bekannt zu machen. Dafür gibt es zahlreiche Möglichkeiten:
In der Xing-Gemeinde aktiv sein oder sich in
themenspezifischen Internet-Foren und Blogs
tummeln. Präsenz auf Messen (AdVoice
02/08), Golf spielen oder Skat oder um die
Häuser ziehen mit potentiellen Mandanten.
Entscheidend ist der persönliche Kontakt.
Persönliche Verbundenheit ist es, die mein
Gegenüber motiviert, an mich zu denken und
meine Dienstleistung Dritten zu empfehlen.
Durch persönliche Verbundenheit
motivieren
Das funktioniert um so besser, je nachdrücklicher ich mich in Erinnerung bringe. Ein Fest
in der Kanzlei ist eine Möglichkeit, einen Höhepunkt zu setzen. Aber wichtig ist, dass die
anderen mich auch im Alltag nicht vergessen.
Dazu kann man sich einem Verein anschließen oder einer Bürgerinitiative, vielleicht wird
man auch zum Rotarier berufen, egal, es geht
darum, sich regelmäßig in Erinnerung zu bringen. Doch in all diesen Foren ist die eigene
Die Grundidee ist so einfach wie bestechend:
Man trifft sich regelmäßig einmal in der Woche zum gemeinsamen Frühstück, um sieben
Uhr oder früher. Pro Gruppe ist nur ein Vertreter einer Branche zugelassen, darum gibt es in
größeren Städten auch mehrere Gruppen. Jeder stellt den anderen jedes Mal die eigene
Dienstleistung vor – in einer Minute! Man übt
also ständig, sich Dritten kurz und bündig, aber
doch möglichst gehaltvoll vorzustellen. Höhepunkt der Veranstaltung ist der Austausch von
Empfehlungen. Da geht es zu wie bei der Bescherung am Heiligen Abend. Jeder ist neugierig, ob für einen selbst etwas dabei ist, und
was bei den anderen auf den Tisch kommt.
Überreicht werden dabei auch handfeste Aufträge eines Mitglieds an ein anderes, aber vor
allem geht es darum, Geschäftschancen zu
vermitteln. Ein Mitglied hat bei einem Dritten
die Dienstleistung eines anderen Mitglieds bekannt gemacht und diese empfohlen. Wenn
der Dritte halbwegs interessiert ist, wird die
Verbindung hergestellt. Der Kontakt hinter
dem Kontakt ist erreicht! Hurra!
Die Qualität und der Gehalt dieser Empfehlungen können sehr unterschiedlich sein. Die
Spanne reicht von einer Flasche Wein für 7,99
EUR bis zu Aufträgen im IT-Bereich mit sechsstelligem Transaktionsvolumen. Für manchen
lohnt sich die Sache mehr, für manchen we-
Weitersagen! Unser Anwalt ist gut!
Allerdings ist es sicherlich nicht jedermanns
Sache, einmal pro Woche schon um sieben
Uhr früh zu Netzwerkeln – und zwar jede Wo-
che! Bei Krankheit und Urlaub soll man einen
Vertreter schicken. Auch die Kosten sind nicht
zu verachten: Neben dem Beitrag für das
Frühstück ist eine stattliche Jahreszahlung zu
entrichten. Ein aus meiner Sicht viel größeres
Problem entsteht aber aus dem Umstand,
dass dieses Netzwerk-Konzept weltweit als
eine einheitliche Marke zu erleben sein soll.
Die Struktur der Veranstaltungen hat überall
gleich zu sein. Lokale Abweichungen und eigenständige Anpassungen sind entschieden
nicht erwünscht. Für selbständige und selbstbewusste Anwaltsunternehmer kann das bisweilen schwer erträglich sein.
Wem das Konzept zu starr und sektenhaft ist,
der kann versuchen, auf eigene Faust eine
Gruppe aufzubauen. Oder er findet andere
Wege, das große Ziel jedes Netzwerkers zu erreichen: die Kontakte hinter den Kontakten!
Percy Ehlert, Rechtsanwalt, Berlin
Hilfe: Ich bin Anwalt – holt mich hier raus!
Wege zu zufriedenen Mandanten
Manchen mag das Dschungelcamp als
bessere Alternative gelten – denn im Haifischbecken mit fast 147.000 Anwälten
und all denen, die jetzt offiziell seit RDG
dazu gekommen sind – ist eine gute Strategie notwendig, um zu überleben. Wer
heutzutage den Schritt wagt, eine eigene Kanzlei zu gründen, braucht neben
dem Quäntchen Glück die richtige Strategie und eine gute Planung, um erfolgreich zu sein.
Unternehmensberaterin Ilona Cosack hat sich
Gedanken zu diesem Thema gemacht.
die Anwältin oder der Anwalt selbst muss sich
entscheiden: Wen will ich als Mandant?
„80 % des Umsatzes werden mit 20 %
der Mandate erzielt.“
Die Berliner Kanzlei Hoenig ist spezialisiert auf
Strafrecht und Motorradrecht. Das mobile
Einsatzbüro ist eine ehemalige Berliner Polizeiwanne.
Foto: Kanzlei Hoenig
Ohne Ziel ist jeder Weg richtig!
Wichtig ist die richtige Planung. Schaut man
sich gescheiterte Existenzgründer an, so sind
bei 70 % Finanzierungsmängel die Ursache,
es folgen mit 60 % Informationsdefizite, die
Hälfte weist Qualifikationsmängel auf, mit jeweils 30 % sind Planungsmängel und Familienprobleme ursächlich und die äußeren Einflüsse schlagen mit 15 % zu Buche.
Suchen Sie sich Ihre Mandanten aus!
Bevor Geld für Mandantenakquise ausgegeben wird, ist es wichtig, dass die Kanzlei sich
darüber klar wird, wen sie als Mandanten haben möchte. Ja – Sie haben richtig gelesen,
Sie können sich Ihre Mandanten aussuchen,
jeder bekommt die Mandanten, die er verdient.
„Mandantenakquise kostet Geld.“
Bei der Finanzierung wird vielfach außer Acht
gelassen, dass Mandantenakquise auch Geld
kostet, das meist in zu geringer Höhe eingeplant wird. Entscheidend für alle Maßnahmen
ist, dass ein Budget festgelegt wird. So gerät
man nicht in Versuchung, wenn der zehnte
Anzeigenverkäufer vor der Tür steht und ein
ach so günstiges Angebot präsentiert, das ja
schon mit einem Mandat wieder erwirtschaftet ist.
Auch etablierte Kanzleien stellen zunehmend
fest, dass die Umsätze rückläufig sind und
man jetzt mehr tun muss, als auf Mandanten
zu warten. Bei einem Workshop wurde herausgearbeitet, welche Wunschmandate angestrebt werden. Auf die Frage, was denn verhindere, diese Wunschmandate auch zu bekommen, kam die Antwort: die Angst, dass
dadurch die anderen Mandanten nicht mehr
bedient werden können. Und genau dort ist
der Knackpunkt: Nicht der Mandant, sondern
Wenn wir nach dem „Pareto-Prinzip“ feststellen, dass 80 % des Umsatzes mit 20 %
der Mandate erzielt werden, dann gilt es, diese 20 % zu hegen und zu pflegen. Umgekehrt
werden mit 80 % der Mandate lediglich 20 %
des Umsatzes generiert. Hier muss man entscheiden, ob man diese Mandate weiterbearbeitet oder lieber im Rahmen des Networking an geeignete Kollegen abgibt.
„Auch Mandanten suchen – ähnlich
dem Facharzt – einen Spezialisten für
ihr Problem.“
Wer anfängt, sollte überlegen, ob er sich breit
aufstellen oder bereits von Anfang an spezialisieren möchte. Es gibt für beide Varianten Argumente: Der Beginner weiß noch nicht so
recht, welche Rechtsgebiete ihm auf Dauer
Spaß machen. Auch hört man häufig das Argument: Wofür habe ich ein so breites Studium absolviert, wenn ich mich dann auf eines
oder wenige Rechtsgebiete beschränke? Die
Statistiken sprechen hier eine deutliche Sprache: Fachanwälte haben nach den Studien des
Instituts für Freie Berufe ein höheres Einkommen, auch Mandanten suchen – ähnlich dem
Facharzt – einen Spezialisten für ihr Problem.
Die Invasion der Fachanwaltschaften und auch
die Schwierigkeit, dass es nicht für jedes
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Thema
Rechtsgebiet Fachanwaltschaften gibt, und
insbesondere die Schnittmengen, bei denen
sich mehrere Rechtsgebiete überschneiden,
machen es nicht einfacher. Zumal für den Berufsanfänger neben der dreijährigen Wartezeit
auch die Fallzahlen ein Hindernis darstellen.
Eine Möglichkeit, sich zu spezialisieren und
dennoch breiter aufzustellen, ist die Variante,
bestimmte Personengruppen als Zielgruppe
auszuwählen. So haben wir neulich mit einer
Kollegin, die zwar schon seit einigen Jahren
tätig ist, aber noch kein klares Profil entwickelt
hatte, die Kanzlei für Familie, Arbeit und Wohnen kreiert. Als Mandanten werden Privatpersonen angesprochen. Diese werden in ihrem
Umfeld abgeholt: Welche Probleme entstehen im Umkreis von Familie, Arbeit und Wohnen? Zwar gibt es in allen drei Bereichen Fachanwaltschaften, dennoch ist ein ganzheitliches Konzept als umfassende Lösung für diese
Zielgruppe besser, da sie sich verstanden fühlt.
„... etwas Besonderes, mit dem Sie sich
von der Masse abheben.“
Welche Alleinstellungsmerkmale zeichnen Sie aus?
USP = Unique Selling Proposition, das ist das
Zauberwort und die Antwort auf die Frage:
Warum sollen die Mandanten zu Ihnen
kommen?
Vor Jahren hat ein Kanzleigründer diese Frage wie folgt beantwortet: Ich bin jung und ich
habe Zeit. Das ist zu wenig, denn es gibt viele junge Anwälte mit Zeit.
Was macht Sie einzigartig? Einzigartig
sind Sie, Ihre Person.
Gibt es etwas Besonderes, mit dem Sie sich
von der Masse abheben? Das kann ein Hobby
sein, Sprachkenntnisse oder auch Branchenkenntnisse, die Sie auszeichnen.
Der sechsfache Olympiasieger Dr. Rainer Klimke war Rechtsanwalt und Notar. Wenn auch
nicht mit reiterlichen Erfolgen, so ist sein Sohn
Michael beruflich in die Fußstapfen des Vaters
getreten und hat sich auf die Beratung „Rund
ums Pferd“ spezialisiert. Bei google findet man
zum Stichwort „Pferderecht“ über 50.000
Treffer. Seit vier Jahren findet der Pferderecht-
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stag an ausgewählten Orten statt, die für Reiter von Bedeutung sind (Pferdesportmesse
Equitana in Essen, Internationales Reitturnier
CHIO in Aachen). Hier diskutieren Experten
(Sachverständige, Tierärzte und Anwälte) z.B.
über: Aktuelle Rechtsprechung des BGH zum
Pferdekaufrecht nach der Schuldrechtsreform;
Abgrenzung der anwendbaren Rechtsprechung aus dem Gebrauchtwagenhandel auf
den Pferdehandel; Das Recht der allgemeinen
Geschäftsbedingungen und die Auswirkungen bei Musterverträgen, Vertragsmustern
und Auktionsbedingungen.
Wer „Pferdeverstand“ hat, kann durchaus
Hobby und Beruf miteinander verknüpfen.
„Mandanten beurteilen, ob die Kanzlei einen guten Eindruck macht, termintreu ist und Rückrufe erfolgen.“
Die Dienstleistung „Rechtsanwältin und
Rechtsanwalt“ ist nicht greifbar. Die Mandanten können selten die juristische Qualifikation beurteilen. Sie können aber sehr wohl
beurteilen, ob die Kanzlei einen guten Eindruck macht, termintreu ist und Rückrufe erfolgen.
Bei der Auswertung von 100 Mandantenfragebogen wurde vielfach angegeben, was
Mandanten wichtig ist: gute Betreuung,
schneller Termin, freundlich, offen, engagiert,
verständlich, zuverlässig, Zuhören. Die fachliche Qualifikation des Kollegen, der auch
Fachanwalt ist, wurde zwar ebenfalls positiv
erwähnt, jedoch in weit geringerem Umfang.
An Kritikpunkten wurden genannt: mehr und
schneller informieren und erläutern, mehr auf
Mandanten eingehen, etwas teuer, Reisekosten.
Der Wurm muss dem Fisch schmecken,
nicht dem Angler!
Ein Mandantenfragebogen ist die beste Gelegenheit, um zu erfahren, was Ihre Mandanten erwarten und was Sie bei Ihrer Dienstleistung verbessern können.
Damit Sie einen guten Rücklauf bekommen,
hat es sich bewährt, den Fragebogen unmittelbar nach Zahlung der Rechnung mit einem
Dank für die erfolgte Zahlung und einem Hinweis, dass die Beantwortung der Fragen nicht
länger als fünf Minuten dauert, zu übersenden.
Thema
Unabdingbar ist ein bereits an die Kanzlei
adressierter und frankierter Umschlag. Ebenfalls sollte man dem Mandanten freistellen, ob
er die Bewertung anonym abgibt. Erfahrungsgemäß geben Mandanten, die sich beschweren, ihren Namen an. Dies hat den Vorteil, dass
Sie sofort reagieren können, und die Chance,
durch eine erfolgreich erledigte Beschwerde
die Mandantenbindung zu festigen, steigt.
„Wenn Erwartungen erfüllt werden,
ist dies selbstverständlich.“
Auch verringern Sie die Möglichkeit, dass der
Mandant seine Unzufriedenheit anderweitig
kundtut, denn prüfen Sie selbst: Wenn Sie
beispielsweise im Hotel oder Restaurant nicht
zufrieden sind, erzählen Sie meist ungefragt
anderen, was Ihnen nicht gefallen hat. Wenn
Ihre Erwartungen erfüllt werden, ist dies
selbstverständlich. Gibt es jedoch eine besondere Aufmerksamkeit, einen sehr freundlichen Service oder etwas, das Ihre Erwartungen übertrifft, dann ist auch dies ein Grund,
anderen davon zu erzählen.
Und dieses aktive Empfehlungsmarketing
können Sie auch bei Mandanten erreichen,
wenn sie diese nach Ihrer Meinung befragen!
Denn nach wie vor sind Weiterempfehlungen
die mit Abstand erfolgreichste Methode, um
neue Mandanten zu akquirieren. Und sie sind
kostenlos – aber mit Sicherheit nicht umsonst!
Unternehmensberaterin Ilona Cosack, Frankfurt/M.
Gestalten statt reagieren
FORUM+3 – Vertrauensmarketing
Wer als Anwalt auf dem Markt bestehen
will, sollte in Sachen Marketing auf dem
Laufenden bleiben. Auf dem ersten Forum
Start in den Anwaltsberuf + 3 im Herbst
2008 in Fulda referierte daher Prof. Dr.
Christoph Hommerich über das „Vertrauensmarketing junger Rechtsanwälte“.
Anwälte sind Unternehmer. Wie man ein Unternehmen am Markt positioniert, es zum Erfolg führt, wie man die Akquise zielgerichtet
optimiert, auch das muss man lernen. Ein
Großteil der Anwälte der früheren Generationen lernte Marketing nur durch Tun. Mehr oder
weniger. Heutzutage muss man gezielter vorgehen, um im eng umkämpften Anwaltsmarkt
erfolgreich bestehen zu können. So sieht es jedenfalls auch Prof. Hommerich auf dem ersten
Forum Start in den Anwaltsberuf+3 in Fulda.
Hommerich lehrt nicht nur Soziologie, Marketing und Management an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in NRW. Er leitet
auch das Soldan Institut für Anwaltsmanagement und ist daher über empirische Daten des
Anwaltsmarkts bestens im Bilde. In Fulda sitzen nun 120 junge Anwältinnen und Anwälte
im Raum und hören Hommerich gespannt zu.
Bei aller personellen Enge des Anwaltsmarkts
sieht Hommerich durchaus Bereiche, in denen
junge Anwälte noch Kuchenstücke abbekommen können oder besser noch: Kuchenstücke
selber backen können.
ne besondere Expertise und ein entsprechendes Netzwerk aufgebaut habe, sei nicht darauf angewiesen, Mandate aus dem eigenen
Heimatort zu akquirieren. Marktpotentiale
ausschöpfen könne jedoch nur, wer seine
Kanzlei strategisch ausrichte. Strategie sei dabei nichts anderes als die klare Formulierung
eindeutiger Entwicklungsziele und die Festlegung genauer Wege zum Ziel.
Hommerichs Merksatz hierzu: „Wer Strategien
bildet, verzichtet.“ Wer also eigentlich gerne
IT-Recht machen möchte, ab und zu auch Familienrecht ganz nett findet und auf das Verkehrsrecht als Brot- und Buttergeschäft nicht
verzichten will, sollte seine „Strategie“ noch
einmal überdenken. Auch in der Kommunikation gegenüber dem (potentiellen) Mandanten
helfe der Verzicht: Wofür die Kanzlei stehe,
welchen Nutzen der Mandant gerade von dieser Kanzlei habe, müsse der Anwalt in einem
Satz zusammenzufassen können. Aber bitte
nicht in einem berufstypischen Schachtelsatz.
Auf diesen sollte man ohnehin in der Kom-
munikation gegenüber dem Mandanten verzichten.
Im Verhältnis zum Mandanten gelte es aber
nicht nur, aktiv Vertrauensbildung zu betreiben
(eben auch durch eine klar verständliche Sprache), sondern auch, sog. Misstrauenssignale zu
vermeiden. Als anschauliches Beispiel berichtet Hommerich aus seinen eigenen Erfahrungen: Letztens beim Zahnarzt, als er gerade auf
dem Zahnarztstuhl Platz genommen habe, da
sei sein Blick unvermittelt auf ein Bild an der
Wand gefallen. Darauf: Die Twin-Towers des
World-Trade Centers. Vertrauenssignale sehen
anders aus. Man merke sich:
Die kritische Würdigung des eigenen Wirkens
sollte auch vor der Büroeinrichtung nicht Halt
machen. Nach zwei Stunden Vortrag von
Hommerich wird deutlich: Es gibt noch vieles
worüber man sich Gedanken machen kann
und muss. Auf eine Marketingstrategie sollte
aber niemand verzichten.
Rechtsanwalt Manfred Aranowski, Berlin
Im Jargon des Wirtschaftswissenschaftlers
nennt man dies „Marktpotentiale“. Hommerich sieht ein Marktpotential zum Beispiel im
Bereich der Prävention. Anwälte sollten sich
seiner Auffassung nach stärker auch auf die
„pro-aktive“ Rechtsberatung ausrichten, also
weg vom bloßen Reagieren und hin zum Gestalten – ob nun das Erstellen von Patientenverfügungen, Verträgen oder sonstige Beratungsleistungen – hier liegen in der Tat noch
viele potentielle Mandate.
Ein weiteres Marktpotential sieht Hommerich
auch in der interdisziplinären Vernetzung von
Beratung und der „regionalen Entkoppelung
der spezialisierten Beratung“. Wer beispielsweise im Bereich des Umsatzsteuerrechts ei-
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Magazin
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Gut getragen
Über Roben und das „Dadrunter“
Unter der Robe ist fast alles erlaubt. Was aber darunter rausguckt, sollte wohl überlegt sein. Da wurden sogar schon badelatschen gesichtet.
Foto: Andrea Vollmer
Kleider machen Leute, sagt man landläufig. Den Anwalt macht die Robe!? Tatsächlich, und was steckt vor allen Dingen
darunter? So gern Rechtsanwälte über
Umsatzzahlen und Einkommen schweigen, so gern verweigern sie in Sachen Bekleidung jede Aussage.
Hierbei fällt zumindest auf, dass die Standesregeln und die jahrhundertealte Tradition ein
scheinbar starres Bild der Amtstracht fördern.
Eine explizite Auseinandersetzung mit der beruflichen Haute Couture wäre ergo überflüssig.
Beinah klar, dass der männliche Berufsträger in
einen Anzug schlüpft, ein gestärktes weißes
Oberhemd trägt, dazu einen Schlips und, nicht
zu vergessen, frisch geputzte Lederschuhe. Die
Damen hingegen bemühen Hosenanzug oder
einen die Knie umspielenden Rock, kombiniert
mit einer unifarbenen Bluse, gern auch ergänzt
mit einem Blazer. Gegangen wird auf Pumps,
die männliche Richterkollegen bitte nicht aus
der Fassung bringen dürfen. Über dies alles,
egal ob männlich oder weiblich, bei Gerichtsauftritt die Robe geworfen. So weit so gut, doch
wo steht das, wer sagt das, was soll das?
Sei ein Blick zunächst auf die Außenhaut erlaubt, das schwarze Etwas, das einem langen
Talar gleicht, aus Stoffen
wie Baumwolle, Mischgeweben mit Kunststoffbeimengung oder reiner
Schurwolle gewebt und
am durchgehend glatten
Revers und den weiten Ärmelenden mit Seidenabsatz erkannt wird.
soweit das üblich ist. Eine Berufspflicht zum
Erscheinen in Robe beim Amtsgericht in Zivilsachen besteht nicht. Aus dieser Norm folgt
im Umkehrschluss, dass beispielsweise der
Strafverteidiger stets mit Robe bei Gericht
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Der „schwarze Mantel“
gilt als Usus
Nach § 20 der Berufsordnung (BORA) trägt der
Rechtsanwalt vor Gericht
als Berufstracht die Robe,
Foto: Patrick Ruppert
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Magazin
auftreten muss. Auch bei den darüber liegenden, höheren Gerichten, also ab Landgericht aufwärts, ist jener schwarze „Mantel“
Usus. Klingt klar und ist es doch nicht, weil
mit dem unbestimmten Rechtsbegriff „üblich“ ein Einfallstor für teils bizzarre Rechtsstreitigkeiten geöffnet wurde.
„Die zuständige Kammer sah die Ordnung im Gerichtssaal gefährdet und
schloss den Rechtsanwalt daraufhin
von der weiteren Verhandlung aus.“
In einem Gerichtsverfahren etwa vor dem Arbeitsgericht Nienburg hatte sich ein Rechtsanwalt geweigert, die Robe anzuziehen. Als
Begründung fügte er an, dass er vor vielen
Jahren die Entscheidung getroffen hätte, in
Niedersachsen jedenfalls dann keine Robe zu
tragen, wenn er vor Arbeitsgerichten auftrete. Die zuständige Kammer sah die Ordnung
im Gerichtssaal gefährdet und schloss den
Rechtsanwalt daraufhin von der weiteren
Verhandlung aus. Das Landesarbeitsgericht
Niedersachsen kassierte den Beschluss des
Arbeitsgerichts Nienburg und stellte klar, dass
die Weigerung des Rechtsanwalts, die Berufstracht trotz Tragepflicht anzulegen, keinesfalls einen derartigen Ausschluss rechtfertigen kann (LAG Niedersachsen, Beschluss
vom 29.09.2008, Az. 16 Ta 333/08).
Dabei dürfte der ausgesprochene, aber nicht
durchgesetzte Anwaltsrausschmiss ursprünglich guten Motiven gefolgt sein. Die Robe ist
nämlich Zeichen des besonderen Respekts vor
dem Spruchkörper, somit nicht zuletzt Ausdruck von Ehrerbietung und Würde. Aber gerade aus heutiger Sicht auf die Rechtsordnung, in der jeder Mensch vor dem Gesetz
gleich ist, symbolisiert die von den handelnden Subjekten getragene Robe genau diesen
verfassungsmäßigen Gleichheitsgrundsatz.
Mag sein, dass der sich weigernde Anwalt seine Individualität in Gefahr sah und sich deswegen so deutlich gegen die Trageregel auflehnte. Tatsächlich aber steht die individuelle
Art sich zu kleiden nicht zur Disposition. Bereits der Gang zu Gericht lässt rasch deutlich
werden, dass die gesamte Jurisprudenz ein
sehr buntes Verständnis von Bekleidung hat,
und das im wahrsten Sinne des Wortes. So
wird man die meisten Kolleginnen und Kollegen zwar bemüht sehen, der Würde des Gerichts auch unter der Robe zu entsprechen.
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Nach der Robe tun sich Modewelten auf
Doch ist die Robe erst einmal wieder im Aktenkoffer verstaut, tun sich rasch Modewelten
auf. Die eine mag es herbstlich farbenfroh und
bewegt sich auf Stilettoabsätzen gekonnt wie
ein Topmodell. Ein anderer wiederum erscheint im abgewetzten Tweedjacket auf
Jeans und Sandalen, wie man sie Anfang der
1980er Jahre der Antiatomkraftbewegung zuschrieb.
Fernab der Gerichtsgebäude geht es noch uneinheitlicher zu. Lederhose und Hawaihemd
wurden in Kanzleien sogar schon gesichtet.
Der auf Urheber- und Medienrecht spezialisierte Rechtsanwalt Stephan Benn aus Köln
sieht es sehr pragmatisch und sagt im Gespräch, dass die Kleidung des Rechtsanwalts
von seiner Klientel und dem Anlass seines
Auftritts abhänge. Die falsche Kleiderwahl
vermag für den Einstieg in ein Mandatsverhältnis von einiger Bedeutung sein.
„Lederhose und Hawaihemd wurden
in Kanzleien sogar schon gesichtet.“
Einen Bankvorstand wird man daher kaum in
Turnschuhen und Jeans begrüßen. Der dunkelblaue Zweireiher wird so zum Muss. Eine
Hardrockband wiederum, die ihren ersten
Plattenvertrag unterschreiben will und mit ihren Songs gegen Anzugträger und Establishment textet, erwartet einen szeneaffinen Berater, der Casual trägt.
Der Anwälte Glaubwürdigkeit steht und fällt
zwar nicht mit dem rein äußeren Auftritt. Auf
das Fachwissen und die Erfahrung kommt es
letztlich an. Doch Visitenkarte bleibt die Garderobe allemal. Wer auf Nummer Sicher gehen will, weil er noch nicht genau weiß, wie
er seinen Mandanten gegenüber begegnen
soll, liegt mit zurückhaltender Kleidung, die
passen und sauber sein sollte, immer richtig.
Und sauber meint: Hemdkragen frei von Rasurspuren und weiße Blusen ohne „al Pomodoro“ vom Mittagstisch.
Professionelle Distanz zwischen Anwalt
und Mandant
Bei der Wahl der Kleidung, sofern man ohnehin nicht dem Korpsgeist der Sozien folgen
muss, gilt es auch auf Folgendes zu achten.
Hervorgehobener Chic kann nicht unwesent-
Magazin
lich bei der Aushandlung höherer Honorare
helfen. Zudem unterstützt er eine professionelle Distanz zwischen Rechtsanwalt und
Mandantschaft. Gerade letzter Effekt kommt
dann zur Geltung, wenn es ans Bezahlen
geht. Zu enge Kumpanei mit der Kundschaft,
möglicherweise auch durch die Kleiderwahl
zum Ausdruck gebracht, führt nicht selten zu
sehr legerer Zahlungsmoral.
„Zu enge Kumpanei mit der Kundschaft führt nicht selten zu legerer Zahlungsmoral.“
Der Verdacht, dass auch die Kleidung den
Geldfluss negativ beeinflusst, ist nicht ganz von
der Hand zu weisen. Schließlich lebt das Image
des Anwalts vom verbreiteten Image von Geld
und Reichtum – ein hartnäckiges Klischee, das
zumindest innerhalb der Anwaltschaft längst
der nüchternen Realität der Juristenschwemme gewichen ist. Was wäre resümierend festzuhalten? Kleider machen Leute, ja. Dennoch
muss sich niemand einem bestimmten Modediktat unterwerfen. Die Kleidung sollte zu einem selbst passen und die Ratsuchenden nicht
in die Flucht schlagen. Dabei steht es jedem
gänzlich frei zu entscheiden, ob Hochwasserhosen wieder en Vogue und Puffärmel nicht
mit Ende der Neuen Deutschen Welle endgültig zu Grabe getragen worden sind. Allerdings
dürfte ein neongelbes Seidensakko einem
Schwergewicht auf St. Pauli in aller Regel besser stehen als einem Rechtsanwalt bei seinem
alltäglichen Geschäft.
RA und Journalist Patrick Ruppert, Köln
Hinweis
Bei der redaktionellen Überarbeitung des
Artikels „Der Anwalt als Rhetor“ (AdVoice
02/08) wurde dessen Gliederung verändert.
Der autorisierte Text ist für Mitglieder unter
www.davforum.de/897/ anzusehen.“
Ärgernis Güteverhandlung
Guter Gedanke – im Ergbnis aber Unfug
Nach § 278 Abs. 2 ZPO haben die
Gerichte vor der mündlichen Verhandlung eine obligatorische
Güteverhandlung abzuhalten.
Der Gesetzgeber wollte Raum
schaffen, eine größere Zahl von
Rechtsstreitigkeiten einvernehmlich beizulegen. Der Gedanke ist
lobenswert, das Ergebnis aber
struktureller Unfug.
Wen das nicht interessiert, der
kommt auch so klar. Schließlich soll
der Richter ja in erster Linie subsumieren können und ordentliche Urteile schreiben, nicht wahr? Und eine Partei, die ihre Sache nicht durch
unbotmäßiges Verhalten gefährden
will, sollte sich einigermaßen zusammenreißen. Am Ende behält
nämlich immer der Richter Recht.
„Nun“, sagt der Vorsitzende, „als
Vergleich würde ich vorschlagen,
dass Sie so auf – sagen wir – zwischen
einem Drittel und einem Viertel der
Klageforderung verzichten, also –
lassen Sie mich mal rechnen – etwa
2.200 €.“ Die Beklagtenvertreterin
nickt eifrig, ich frage: „Warum sollte ich das tun?“ Darauf der Vorsitzende mit ernster Mine: „Ja, sind Sie
denn überhaupt nicht vergleichsbereit?!“ Ich sage: „Grundsätzlich immer! Aber wenn ich dem Vergleich
zustimmen soll, brauche ich nachvollziehbare Gründe.“
Richter, die eine solche Haltung vertreten – und mir scheint, davon gibt
es zu viele –, sind weder von der Einstellung noch von ihren methodischen Fähigkeiten darauf vorbereitet, den Parteien behilflich zu sein,
gemeinsam eine Lösung für ihren
Streit zu finden. Denn es geht regelmäßig um mehr als das, was sich
als Anspruch und Anspruchsgrundlagen formulieren lässt.
Das Orakel in der schwarzen Robe spricht
Scheitert die Güteverhandlung, sind die Parteien verpflichtet, eine Hellseherin oder ein anderes Medium ihrer Wahl zu befragen.
Ein weiterer Grund ist, dass die GüFoto: Peter Busch
teverhandlung der streitigen mündlichen VerÄhnliche Situationen kennt wahrscheinlich jehandlung voranzugehen hat. Das bedeutet,
BORA, nämlich jederzeit konfliktvermeidend
der Kollege. Das richterliche Drängen zum Verdass der Richter geradezu gezwungen ist, ein
und streitschlichtend zu wirken. Ich bin davon
gleich ist nichts Neues. Seit Einführung der obwenig nach rechts zu orakeln und nach links
überzeugt, dass kein Urteil der Welt eine Löligatorischen Güteverhandlung durch den geeinige hell-dunkle Worte zu richten. Würde
sung herbeiführen kann, die so gut ist, wie eigenwärtigen § 278 Abs. 2 ZPO sind aber die
er eine deutliche und begründete Einschätne, die die Parteien mit ihrer Sachkompetenz
Gerichte gezwungen, diese Übung in jedem
zung der Sach- und Rechtslage abgeben, häteinvernehmlich entwickeln. Das gilt jedenfalls
Verfahren abzuhalten.
te häufig eine der beiden Parteien keinen Anin allen komplexeren Vertragsangelegenheilass mehr, einem Vergleich zuzustimmen.
ten, Baustreitigkeiten, GesellschafterauseinanUnd grundsätzlich ist es ja auch richtig, die Pardersetzungen, Erbschaftsfragen …
teien immer wieder aufzufordern und zu erDer Richter spricht also sein Orakel, peilt dann
mutigen, nach einer einvernehmlichen Löüber den Daumen und sagt: „Man könnte ja
„Großartig!“, könnte man meinen, dann sollsung zu suchen. Viel zu oft geht es im Kern
so und so!“ Und aus Sorge, den Richter zu
te es doch aufgeklärten Parteivertretern mit
nicht um Zahlungsforderungen, sondern um
verärgern, stimmt so mancher Anwalt und
Unterstützung des Richters in der Gütevermissglückte Kommunikation. Die von den Anmanche Partei einem solchen Vergleichsvorhandlung in vielen Fällen gelingen können, eiwälten formulierten Anträge sind dann bloße
schlag zu, wenn auch zähneknirschend.
ne Einigung zu erzielen. Nach meiner ErfahKulissen, in denen sich tatsächliche oder verrung und dem, was ich aus dem Kollegenkreis
meintliche Kränkung oder Missachtung verEine für die Parteien befriedigende, befriehöre, ist das Gegenteil der Fall. Und das hat
birgt. Nur lässt sich darüber eben nicht mit
dende und für die Zukunft hilfreiche Lösung
strukturelle Gründe.
Obersatz und Subsumtion verhandeln.
kann auf diesem Weg nicht entstehen. Das
kann nur eine Lösung bieten, die der inneren
Ein Problem ist die Ausbildung der Richter.
Sachkompetenz der Parteien nutzen
Überzeugung der Parteien entspricht. ÜberKompetenz in Verhandlungsführung und Mozeugung entsteht aber selten durch Orakel,
deration können Richter nur entwickeln,
Viel zu oft vergessen auch etliche Anwaltssondern sehr viel eher dadurch, dass man der
wenn sie sich auf eigene Initiative fortbilden.
kollegen ihre Berufspflicht aus § 1 Abs. 3
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Magazin Haftungsvermeidung
Magazin Haftungsvermeidung
anderen Seite die eigenen Beweggründe
nachvollziehbar macht und genauso die Beweggründe der anderen Seite aufnimmt und
verarbeitet.
Die Kunst des Verhandelns
Die Literatur zu Verhandlungs- und
Kommunikationsstrategien ist, wie
könnte es anders sein, kaum überschaubar. Eine sehr gut lesbare Einführung aus der Juristenperspektive gibt
Fritjof Haft, Verhandlung und Mediation, 2. Auflage, München, 2000. Ein
Klassiker ist „Das Harvard-Konzept“
von Fisher/Ury/Patton, 2004 in 22. Auflage erschienen. Es ist ein wenig mechanistisch in seinen Grundannahmen,
aber gut zu lesen und anregend.
Hinzu kommt: Wenn ein Konflikt nicht schon
vorgerichtlich gelöst werden konnte, will
mindestens eine der Parteien es jetzt wissen.
Raum für eine Güteverhandlung, in der vernunftgeleitet argumentiert und nicht nur orakelt werden darf, ist deshalb erst nach einer
ersten streitigen Verhandlung. In den Fällen,
in denen sich dann herausstellt, dass umfangreich Beweis erhoben werden müßte
oder rechtlich die Entscheidung auf Messers
Schneide steht, können die Parteien bereit
sein, noch einmal gemeinsam den Versuch einer Lösung zu unternehmen. Ob dann wirklich der Entscheidungsrichter die geeignete
Person ist, diesen Vorgang zu moderieren
oder dieses nicht besser einem gesondert benannten Güterichter oder einem externen
Moderator/Mediator zu übertragen wäre, ist
eine weitere spannende Frage.
Zumutung auch für die Richter
Die obligatorische Güteverhandlung, wie sie
das Gesetz gegenwärtig vorsieht, ist eine Zumutung für alle Beteiligten: die Parteien, die
Anwälte und die Richter. Als Anwalt sollte
man sie meines Erachtens stoisch über sich ergehen lassen und orakelnde Richter freundlich, aber unbeirrbar um nachvollziehbare
Gründe für ihren Vergleichsvorschlag bitten.
Übrigens hat das Urteil, das auf die eingangs
geschilderte Verhandlung erging, der Klage
voll stattgegeben. Ach nein, Pardon, ein Zinsantrag wurde um einen Tag gekürzt.
Percy Ehlert, Rechtsanwalt und Mediator, Berlin
Haftungsvermeidung: Fristenkontrolle beginnt beim Posteingang
Stellt man im Rahmen
der Büroorganisation
derartige Checklisten
zusammen oder fertigt ein entsprechendes Handbuch, sind
die von Gerichten in
zahlreichen Entscheidungen aufgestellten
Erfordernisse an eine
ordnungsgemäße Fristenkontrolle zu berücksichtigen.
So beginnt die Überwachung von Fristen
bereits bei der Posteingangsbearbeitung. Die
den jeweiligen Akten
sofort
zugeordnete
Man muss nicht alles selber im Kopf haben, aber sich und sein Büro
Eingangspost ist mit
gut organisieren.
Foto: Andrea Vollmer
einem Eingangsstempel zu versehen und
auf darin enthaltene Fristen hin zu überprüNur allzu oft beruhen Anwaltsregresse auf
fen. Nicht nur auf dem Schriftstück selbst, sonFristversäumnissen. Allein mit der Schafdern auch im Fristenkalender sollten das Zufung klarer Regelungen für die tägliche
stellungsdatum, die Vorfrist und das Fristende
Fristenüberwachung – beispielsweise in
eingetragen werden. In der Handakte ist daForm von Checklisten oder den Mitarbeirüber hinaus ein Erledigungsvermerk nach Abtern zugänglichen Handbüchern – lassen
schluss der Eintragungen im Fristenkontrollsich Fristenfehler wirksam vermeiden.
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buch aufzunehmen. Erst im Anschluss hieran
darf ein Empfangsbekenntnis unterzeichnet
werden.
Papierkalender schützt vor Computercrashs
Sollte die Rückgabe dagegen einmal vor vollständiger Fristenerfassung erfolgen, muss der
Anwalt durch eine Einzelverfügung die erforderlichen Fristennotierungen sicherstellen. Im
Falle von Einzelanweisungen ist darauf zu
achten, dass sie während des Tagesgeschäfts
nicht untergehen. Es empfiehlt sich daher ein
entsprechender Hinweis im Fristenkontrollbuch. Hierbei handelt es sich nach wie vor um
das wichtigste Instrument zur Fristenwahrung. Auch wenn ein elektronischer Kalender
ausreichend sein soll, ist die Führung eines Kalenders in Papierform mit Blick auf die hohen
Anforderungen an eine elektronische Fristenüberwachung und die Möglichkeit eines Systemabsturzes ratsam.
Eine übersichtliche Gestaltung des Kalenders
erreicht man durch eine Aufteilung der Fristen nach Art und Wichtigkeit. Auch die elektronischen Posteingänge sind täglich daraufhin zu überprüfen, ob sie fristgebundene
Maßnahmen auslösen. Doch nicht nur für die
Posteingangsbearbeitung, das Notieren von
Fristen und das Führen des Fristenkontrollbuches, sondern auch für den Postausgang
muss es klare Vorgaben geben. Vor Versendung der Korrespondenz sollte geprüft werden, ob sich das richtige Schriftstück im Umschlag befindet und es ein postulationsfähiger Anwalt unterzeichnet hat. Im Falle der
Übermittlung durch einen Boten muss dieser
zuverlässig und zuvor über die Fristen unterrichtet worden sein.
Faxübertragungen besonders genau checken
Erst wenn sichergestellt ist, dass eine fristgerechte Versendung erfolgen kann, dürfen die
Fristen im Kalender ausgetragen werden. Besonderer Regelungsbedarf besteht bei der
Versendung per Fax. So sind mit Hilfe des Sendeberichtes unbedingt die Richtigkeit der Faxnummer und die korrekte Seitenanzahl zu
überprüfen. Sollten nicht alle Seiten übermittelt worden sein, muss der komplette Übersendungsvorgang wiederholt werden. Erst
wenn eine vollständige Übertragung ge-
glückt ist, darf eine Fristenaustragung im Kalender erfolgen. Ist das Faxgerät nicht funktionstüchtig, muss das Personal den Anwalt
hiervon unverzüglich unterrichten. Die Postausgangskontrolle sollte auf jeden Fall immer
so rechtzeitig am Tag geschehen, dass noch
auf offene Fristen reagiert werden kann.
Der Anwalt muss immer selbst prüfen
Grundsätzlich darf der Anwalt die routinemäßige Fristenüberwachung dem Personal
übertragen, wobei es sich um bestimmte,
qualifizierte Fachkräfte handeln sollte. Fehlt
eine klare Aufgabenzuordnung, liegt die Annahme eines anwaltlichen Organisationsverschuldens im Falle eines Fristversäumnisses
nahe. Bei Störungen des Geschäftsablaufes –
beispielsweise durch Erkrankung der für die
Fristenkontrolle zuständigen Fachkraft – muss
die Einhaltung der Fristen sichergestellt sein.
Es kann sogar erforderlich sein, dass der Anwalt zur Wahrung der Fristen bestimmte und
zunächst delegierte Maßnahmen wieder an
sich zieht. Im Übrigen ist darauf zu achten,
dass der Anwalt nicht sämtliche Maßnahmen
zur Fristenkontrolle delegieren darf. So muss
der Anwalt zum Beispiel nach Aktenvorlage
selbst prüfen, ob die Frist korrekt berechnet
worden ist.
Die dargestellten und von Gerichten in diversen Entscheidungen festgelegten Erfordernisse an eine ausreichende Fristenkontrolle
machen deutlich, dass neben einer regelmäßigen und stichprobenartigen Kontrolle des
mit der Fristenüberwachung beauftragten
Personals weitere büroorganisatorische Maßnahmen wie das Erstellen von Checklisten
oder von Handbüchern als sinnvoll erscheint.
Darüber hinaus sollte ein auf diese Weise in
einer Kanzlei installiertes internes Kontrollsystem einer fortlaufenden Aktualisierung
mit Blick auf neue Gerichtsurteile unterliegen.
Der Anwalt, der diese Schritte bei der Organisation seines Büros beherzigt, wird gute
Chancen haben, Fristversäumnisse von vorneherein zu vermeiden.
Rechtsanwältin Katrin Spelmeyer.
HDI-Gerling, Hannover
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Magazin Steuertipp
Magazin Steuertipp
Steuertipp: Kundenpflege auf der Segeljacht
2. Abzug dem Grunde nach ausgeschlossen
Nicht jede Marketingmaßnahme zählt als Betriebsausgabe
Anwaltskollegen, die richtig viel Geld für die
Kundenpflege investieren wollen, sollten wissen, dass Aufwendungen für Gästehäuser, für
Jagd oder Fischerei, für Segel- oder Motorjachten und für ähnliche Zwecke sowie für die
hiermit zusammenhängenden Bewirtungen
gem. § 4 Absatz 5 Nr. 3 und 4 EStG überhaupt
nicht absetzbar sind. Hier geht es im Wesentlichen darum, dass solche Aufwendungen als
unangemessen betrachtet werden gem. § 4
Absatz 5 Nr. 7 EStG. Dazu heißt es im Kommentar: „Bei der Prüfung der Unangemessenheit sind alle Umstände des Einzelfalls einzubeziehen, insbesondere ist zu prüfen, inwieweit die Aufwendungen zweckmäßig, zur
Verfolgung des mit der jeweiligen Maßnahme
erstrebten Ziels erforderlich und durch wirtschaftlich vernünftige Gründe zu rechtfertigen
sind“. Das hilft jedoch nur begrenzt weiter. Es
wurde z.B. entschieden, dass die Unterhaltung
eines Privatflugzeugs und in seltenen Fällen
auch die Anschaffung und Unterhaltung eines
besonders aufwendigen Kraftfahrzeugs zu unangemessenen Aufwendungen führen. Auch
Oldtimer können Probleme bereiten.
Wenn der Anwalt Ausgaben tätigt, um
Werbung zu machen, möchte er diese
Kosten selbstverständlich auch als Betriebsausgaben steuermindernd geltend
machen. Es gibt Spielraum.
Betriebsausgaben sind nach § 4 Absatz 4
EStG grundsätzlich alle Ausgaben, die durch
den Betrieb veranlasst sind. Es reicht also zunächst einmal irgendein Zusammenhang mit
dem Betrieb der Kanzlei, um Werbungs- und
Marketingmaßnahmen als Betriebsausgaben
anzusehen. Dieser Zusammenhang dürfte
üblicherweise gegeben sein und auch erkennbar, das heißt nachweisbar sein.
Im Laufe der Zeit haben sich zu dem Stichwort
„Repräsentationsaufwendungen“ ein paar
Problembereiche herauskristallisiert, bei denen der Abzug von Werbungs- oder Marketingmaßnahmen als Betriebsausgaben beim
Finanzamt auf Unverständnis stößt und zum
Teil bereits gesetzlich geregelt wurde. Für den
Anwalt relevant:
1. Problematische Repräsentationsaufwendungen
- Der Begriff „Repräsentationsaufwendungen“ wird im Steuerrecht unterschiedlich
verwendet. Eine engere Auffassung sieht
hier nur die Kosten der Lebensführung, die
durch die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung veranlasst sind. In anderem Zusammenhang wird darunter aber auch weitergehend die Auffassung vertreten, dass
sämtliche Kosten der Kundenpflege, der
Werbung usw. gemeint sind. Hierzu einige
Beispiele:
- Die Corporate Identity: Der Anwalt möchte
seine Kanzlei in ansprechender farblicher
Gestaltung neu herrichten lassen, um künftig die gehobene Mandantschaft anzusprechen, und sehr teure Möbel und Kunstgegenstände anschaffen. Der Zusammenhang
zur betrieblichen Tätigkeit ist hier auch bei
hochwertigen Gegenständen unproblematisch. Es kann bei teureren Gegenständen jedoch dazu kommen (entschieden für Orientteppiche und teurere Kunstgegenstän-
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Nicht alles was Gold ist, kann als Betreibsausgabe auch steuerlich geltend gemacht werden.
Foto: Jürgen Oberguggenberger_PIXELIO
de), dass die Anschaffungskosten nicht als
Abschreibungen anerkannt werden, weil es
bei solchen Wertgegenständen am fortlaufenden Werteverzehr fehlt, sie sich also quasi nicht abnutzen. Die FG-Rechtsprechung
geht bereits bei einem Anschaffungspreis
von 3.000 EUR von einem nicht abnutzbaren Wirtschaftsgut aus! Dies muss also gegebenenfalls mit einkalkuliert werden.
- Feier zur Betriebseröffnung: Werden die
Gewerbetreibenden im Umkreis sowie Kollegen eingeladen, ist ein Zusammenhang
zum Betrieb unproblematisch. Wenn jedoch der Anlass einer Feier – auch wenn Geschäftsfreunde teilnehmen – vorrangig ein
privater ist, also z.B. ein runder Geburtstag,
dann erkennt die Rechtsprechung keine Betriebsausgaben an.
- Die Kosten der Mitgliedschaft in Fach- oder
Berufsvereinen oder -verbänden, die mit
dem Beruf in enger Beziehung stehen und
das berufliche Fortkommen fördern, sind
als Betriebsausgaben abziehbar. Mitgliedschaft und Ehrenamt in einem Verband, der
keine beruflichen Belange des Anwalts vertritt, sind jedoch nicht hinreichend betrieblich veranlasst. Wenn solche Vereine oder
Verbände jedoch rein gesellschaftliche Veranstaltungen ausrichten, z.B. einen Juristenball, so sind Aufwendungen in diesem
Zusammenhang als private Kosten nicht
absetzbar.
- Der Anwalt tritt dem örtlichen großen Sportverein bei und übernimmt auch dort ein Ehrenamt. Diese Aufwendungen, also Mitgliedsbeitrag und Kosten der ehrenamtlichen Tätigkeit, werden dem Anwalt nicht als
betrieblich anerkannt, da die mit der Sportausübung zusammenhängenden Aufwendungen grundsätzlich zu den nicht abziehbaren Lebenshaltungskosten im privaten Bereich zählen. Die Rspr. sagt: „Das gilt auch
dann, wenn die Sportausübung gleichzeitig
beruflichen Zwecken dient, z. B. der Anbahnung geschäftlicher Kontakte, insbesondere bei meist aufwendigen Sportarten
wie Golf, Reiten, Tennis oder Segeln“.
- Möchte der Anwalt aber den lokalen Fußballverein sponsern, weil er sich dadurch
gute Mandantenkontakte verspricht, so
können diese Aufwendungen Betriebsausgaben sein, wenn er wirtschaftliche Vorteile für sein Unternehmen damit erreicht
oder für seine Dienstleistung konkret wirbt.
Dabei kommt es nicht darauf an, ob die
Leistungen notwendig, üblich oder zweckmäßig sind oder sich gleichwertig gegenüberstehen. Hier bleibt also ausreichend
Begründungsspielraum, solange man sich
im Rahmen des Angemessenen bewegt.
Vom Abzug ausgeschlossen sind auch Aufwendungen für den Besuch von Nachtlokalen
sowie Bestechungs- und Schmiergelder, wenn
die Gewährung der Zuwendungen eine rechtswidrige Tat darstellt (§ 4 Absatz 5 Nr.10 EStG).
Bei Marketingaufwendungen im üblichen
Rahmen sollte es also in der Regel nicht zu einem totalen Abzugsverbot wegen Unangemessenheit kommen und der junge Anwalt
sollte mit diesem Abzugsverbot so schnell
nicht in Berührung kommen.
3. Abzug der Höhe nach beschränkt
Manche Ausgaben werden dem Grunde nach
als betriebliche Ausgaben anerkannt, jedoch
in der Höhe gesetzlich beschränkt:
Geschenke an Personen, die nicht Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen sind: Gegenstand eines Geschenks können Geld oder
Sachzuwendungen (auch in Form von Geschenkgutscheinen) sein, die beim Empfänger
zu einer Vermögensmehrung führen. Diese
sind nur dann abziehbar, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der zugewendeten Gegenstände insgesamt 35 EUR je
Empfänger nicht übersteigen (§ 4 Abs. 5 Nr. 1
EStG). Diese Einschränkung gilt nicht, wenn
die zugewendeten Wirtschaftsgüter beim
Empfänger ausschließlich betrieblich genutzt
werden können (R 10.1 EStR).
Hier muss also bei mehreren Geschenken an
die gleiche Person über das Jahr darauf geachtet werden, dass solche Aufwendungen
zusammengerechnet werden. Bei der 35 EURGrenze handelt es sich nicht um einen Freibetrag, sondern um eine „Freigrenze“. Liegen
die Aufwendungen für ein Geschenk – wenn
auch nur geringfügig – darüber, scheitert der
Betriebsausgabenabzug ganz!
Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass: Solche Aufwendungen sind nur in Höhe von 70 % der
Gesamtaufwendungen absetzbar. Der übersteigende Betrag ist nicht abziehbar und darf
den Gewinn nicht mindern. Dies gilt jedoch
nicht für die Vorsteuer, diese ist in vollem Umfang abziehbar. Aber auch die 70 % der Gesamtaufwendungen sind nicht absetzbar,
wenn die Bewirtung nach der allgemeinen Verkehrsauffassung als unangemessen anzusehen ist (§ 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG). Hier gibt es naturgemäß keine fixe Grenze. Es wird im Einzelfall auf die Größe und wirtschaftliche
Tätigkeit des bewirtenden Unternehmens und
die Wichtigkeit des Kunden und des durch den
Kontakt erzielbaren Gewinns ankommen. Bei
Beträgen von 50-100 EUR wird bei Bewirtungen üblicherweise nicht weiter nachgefragt.
Unter Bewirtung versteht das Steuergesetz
„Einladungen zur Einnahme von Speisen, Getränken und/oder sonstigen Genussmitteln (Tabakwaren usw.)“. Der Begriff der Bewirtung
setzt voraus, dass die Einnahme von Speisen,
Getränken und Genussmitteln den Hauptgegenstand der Leistung bilden. Keine Bewirtung
ist daher der Besuch von Konzert, Theater,
Nachtlokal, Cabaret, Striptease-Show, Bordellen und ähnlichen Veranstaltungen, auch wenn
hierbei Speisen, Getränke und Genussmittel gereicht werden, wenn die insgesamt aufgewendeten Kosten in einem Missverhältnis zum Wert
der gebotenen Speisen und Getränke stehen.
Entsprechendes gilt für den Besuch von Karnevalsveranstaltungen sowie für Aufwendungen
für eine VIP-Loge bei Sportveranstaltungen. Der
Besuch solcher Veranstaltungen ist zumindest
auch privat veranlasst, auch wenn die Einladung
hierzu anlässlich eines geschäftlichen Anlasses
erfolgt. Nach § 12 Nr. 1 sind die Kosten daher
nicht als Betriebsausgaben absetzbar. Der Begriff der Bewirtung ist unabhängig davon, ob
sie in Gaststätten oder in eigenen Betriebs- oder
Privaträumen stattfindet. Bei Einladungen in Privaträume kann eine Vermutung für das Vorliegen von Lebenshaltungskosten i. S. d. § 12 EStG
bestehen, so etwa bei einer gesellschaftlichen
Abendeinladung.
4. Besondere Dokumentationspflichten
Da es mit der beschränkten Abziehbarkeit leider noch nicht getan ist, verlangt der Gesetzgeber auch noch erhöhten Aufwand bei
Buchhaltung und Dokumentation der „verdächtigen“ beschränkt abzugsfähigen Betriebsausgaben.
Bei den Bewirtungskosten müssen Tag, Ort,
Teilnehmer und Anlass der Bewirtung genau
aufgeführt werden, es muss hierzu einen
schriftlichen Beleg geben, bei Bewirtung im
Restaurant einen Bewirtungsbeleg vom Restaurant, der ordnungsgemäß ausgefüllt werden muss. Der Rechtsanwalt kann sich hier
auch nicht darauf berufen, aufgrund der Verschwiegenheitspflicht den Namen des Mandanten nicht nennen zu dürfen. Hierzu hat
der BFH entschieden, dass das Prinzip der Besteuerungsgleichheit hier vorgehen soll
Diese Aufzeichnungen müssen zeitnah gemacht werden, also nicht erst am Jahresende, und diese Aufzeichnungen und Buchungen müssen getrennt von den sonstigen Betriebsausgaben, also z.B. auf einem eigenen
Konto „Bewirtungen“ gesammelt werden
(§ 4 Absatz 7 EStG). Wenn sich hier noch andere Bewirtungsausgaben hin verirren, soll
das bereits nicht ordnungsgemäß dokumentiert sein. Und auch die Aufwendungen für
Geschenke müssen einzeln und getrennt von
sonstigen Betriebsausgaben aufgezeichnet
werden, sonst kann der Abzug insgesamt versagt werden. Der Hinweis, dass solche „problematischen“ Betriebsausgaben bei jeder
Prüfung zumindest stichprobenartig durchgesehen werden, erübrigt sich fast.
RAin Karoline Helling,
FAin für Steuerrecht, Frankfurt/Main
Der ungekürzte Text mit Nachweisen zu den
Fundstellen für Mitglieder im Internet unter
www.davforum.de
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Magazin
Magazin
Steckbrief Fachanwaltschaften: Verwaltungsrecht
Gründerbericht: Nichts dem Zufall überlassen
Dennoch ergab sich das erste große Mandat nebenbei
Ein Fachanwaltskurs Verwaltungsrecht
lohnt sich, wenn man sich zuvor Gedanken
macht, welchen Mandanten man eigentlich damit ansprechen möchte. Der abgedeckte Bereich ist sehr groß. Oftmals werden Teilbereiche des Rechtsgebietes gar
nicht mit dem Begriff „Verwaltungsrecht“
assoziiert. Es gibt Überschneidungen mit
anderen Fachanwälten, z.B. erfasst der
Fachanwalt Bau- und Architektenrecht
ebenfalls Öffentliches Baurecht.
Die Eckdaten und Preise
Etwa drei Kurse pro Jahr gibt es, z.B. bei der DAI
verteilt über ein ganzes Jahr, bei der DAA in drei
Monaten. Mein Kurs fand beim DAI im neuen
Fortbildungscenter in Heusenstamm bei Frankfurt am Main statt,120 Zeitstunden, verteilt auf
drei Wochenblöcke, je Montag bis Freitag von
9 bis 18 Uhr im Januar, Mai und November. An
den drei Samstagen wurden jeweils fünfstündige Klausuren geschrieben. Normalpreis 1925
EUR, ermäßigt 1465 EUR, Mitglieder der Kammern Frankfurt, Koblenz und Bamberg zahlen
noch einmal 200 EUR weniger.
Die örtliche Nähe gab bei mir den Ausschlag.
Da zum Lernen ohnehin keine Zeit blieb, war
es mit den drei Wochen getan.
leichter als für einen Umweltrechtler. Die
Durchfallquote war nicht bekannt.
Die Kollegen
Die Kursstärke betrug 20 bis 25 Personen.
Teilnehmer: Vom Referendar über Kollegen
aus Großkanzleien bis zum Vertreter eines
Bundesministeriums oder Dozenten einer FH.
Die Kursteile können auch einzeln gebucht
werden. Einige Teilnehmer wollten gar keinen
Fachanwaltstitel erwerben, sondern nur Fortbildung. Aufgrund der kleinen Gruppe haben
sich immer Kontakte gefunden, die auch teilweise gehalten haben.
Schwerpunkte
Sehr viele Gebiete werden gar nicht behandelt und auch die erwähnten Bereiche erfordern einiges an Vorkenntnissen. Vertieft wurden etwa das Verfahrens- und Prozessrecht,
das öffentliche Baurecht, Kommunalabgabenrecht, Erschließungsbeitragsrecht, Umweltrecht, Wasserrecht, Naturschutzrecht
und einiges mehr. Es fällt auf, dass viele klassische Gebiete überhaupt nicht behandelt
werden, so z.B. Prüfungsrecht, Hochschulrecht, Beamtenrecht, Ausländerrecht.
Werbung und Mandate
Service, Betreuung, Zusatzkosten
In diesen Preisen stecken Kursgebühren, Klausuren, Getränke, Mittagessen, Snacks, Parken,
Kursmaterial. Es stand vor Ort ein Internetterminal bereit, man kann drucken und faxen. Ich
habe mich dort gut aufgehoben gefühlt. Das
gelieferte Kursmaterial ist sehr umfangreich
und ist im Preis für den Kurs enthalten. Einige
Werke gehen eindeutig über den Umfang normaler Skripten hinaus, teils sind es fast Fachbücher der jeweiligen Dozenten, die man auch
für viel Geld im Buchhandel kaufen kann – sehr
hilfreich im Alltag.
Es hat direkt natürlich keine Mandate gebracht,
ich kann mich aber von Kollegen abgrenzen.
Wenn ich den Titel habe, werde ich ihn natürlich als Marketinginstrument einsetzen. Gerade gewerbliche Mandanten oder Kommunen
legen Wert auf diesen Titel. Vielmals habe ich
auch den Eindruck bei den Verwaltungsgerichten, als „normaler Anwalt“ noch nicht ernst genommen zu werden, vielleicht wird auch dies
besser werden. Der vermittelte Stoff hat mich
aber in einigen Mandaten auf neue, zusätzliche Ideen gebracht.
Fallzahlen und Zusatzaufwand
Die Prüfung, Durchfallquote
Leicht waren die Klausuren nicht, aber das
wurde unterschiedlich beurteilt. Das liegt nicht
zuletzt daran, welche Gebiete man aus seiner
täglichen Praxis parat hat. Für einen Baurechtler ist eine Klausur über Erschließungsbeiträge
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80 Fälle aus unterschiedlichen Gebieten des
BT sind nachzuweisen, davon 30 Gerichtsverfahren, was schwierig ist. Im Gebiet des
Beamtenrechts klagt man z.B. kaum. Ansonsten ist nahezu immer ein lange andauerndes Widerspruchsverfahren erforderlich
und erst dann schließt sich ein meist langatmiges Klageverfahren an. Bis man regelmäßig Klagen führt, braucht man schon um die
zwei Jahre Vorlauf – ein Grund für den Berufsanfänger, noch etwas zu warten oder auf
Eilverfahren auszuweichen.
Fazit
Es gibt Bereiche im Verwaltungsrecht, da
bringt ein Fachanwaltstitel rein gar nichts. Meine Kollegin z.B. ist Schulrechtlerin. Schulrecht
ist Verwaltungsrecht – nur kein Elternteil bringt
Schule mit Verwaltung in Verbindung. Abgesehen davon, dass Schulrecht nicht im Kurs
vorkommt, müsste sie Fortbildungen in fremden Bereichen machen, um den Titel später zu
erhalten. Dies macht keinen Sinn. Berufsanfängern ist zu raten, zunächst einige Zeit abzuwarten, in welche Richtung die tägliche Arbeit sie verschlägt und dann zu beurteilen, ob
sich der Kurs und die Mühen lohnen.
Die Nachteile liegen sicher darin, dass viele Gebiete nicht im Kurs vorkommen. Auch später in
den wenigen Fortbildungen finden viele Gebiete keinerlei Erwähnung. Verwaltungsrecht ist
und bleibt allein schon eine Exotenmaterie. Verwaltungsrecht ist auch keine Spezialisierung. Innerhalb des Verwaltungsrechts gibt es unzählig
viele weiterer Spezialisierungen. In den jeweiligen Bereichen gibt es häufig nur noch eine
handvoll spezialisierter Kollegen. Selbst unserer
noch jungen Kanzlei passiert es schon, dass wir
unsere eigenen Fälle in der NVwZ lesen. Mit
Fortbildungen wird es dann schwierig.
RA Michael A. Else, Wiesbaden
Bisher erschienen!
Arbeitsrecht, Erbrecht, gewerblicher
Rechtsschutz, Handels- und Gesellschaftsrecht, Medizinrecht, Miet- und
WEG-Recht, Sozialrecht, Steuerrecht,
Versicherungsrecht (alle Heft 2/2006),
Familienrecht (Heft 1/2007), IT-Recht und
Medien- und Urheberrecht (Heft
2/2007), Strafrecht (1/2008), Bau- und
Architektenrecht (Heft 2/2008), Bankund Kapitalmarkt (Heft 3/2008), Verwaltungsrecht in dieser Ausgabe, Speditionsrecht in Heft 1/2009
Äußert man in Zeiten von 140.000 zugelassenen Anwälten den Wunsch, sich als
Einzelanwalt niederzulassen, erntet man
ungefähr so viel Applaus wie ein „EinBall-Jongleur“ in einem vollbesetzten Zirkus. Dennoch ließ ich mich vor knapp drei
Jahren auf dieses Wagnis ein. Ich habe
diesen Schritt zu keiner Zeit bereut. Ganz
im Gegenteil: Es war die beste Entscheidung, die ich treffen konnte.
Dabei war der Weg zu Beginn sehr steinig.
Nachdem ich beschlossen hatte, ausschließlich
für Unternehmen tätig zu werden, stellte sich
die Frage nach Büroräumlichkeiten und Infrastruktur. Da ich zu den eher konservativen und
vorsichtigen Gründern gehörte, kam die Aufnahme eines Darlehens für mich nicht in Betracht. Das 16 Quadratmeter große Arbeitszimmer in der Privatwohnung musste zunächst
reichen. Um diesen „Makel“ bestmöglich zu
überspielen, wollte ich den Unternehmen Inhouse-Besprechungen ohne zusätzliche Kosten anbieten. Außerdem konzentrierte ich mich
auf ein durchgängig professionell gestaltetes
Corporate Design mit Webseite, Briefpapier
und Visitenkarten. Den schwierigen Spagat
zwischen geringem Budget und hohen Ansprüchen meisterte ich mit der Hilfe fachkundiger Freunde und einer preisgünstigen Internet-Druckerei.
Nach Abschluss aller Vorbereitungen hoffte
ich voller Zuversicht auf die ersten Mandate,
die mir bereits bekannte Unternehmer in Aussicht gestellt hatten. Diese Zusagen lösten sich
jedoch in Luft auf. Denn wer bezahlt schon
gerne einer zur Rechtsanwältin avancierten
ehemaligen Nachhilfelehrerin oder Dolmetscherin auf einmal zehnfache Stundensätze?
„Denn wer bezahlt schon gerne einer
zur Rechtsanwältin avancierten ehemaligen Nachhilfelehrerin oder Dolmetscherin auf einmal zehnfache Stundensätze?“
Denn wer bezahlt schon gerne einer zur
Rechtsanwältin avancierten ehemaligen Nachhilfelehrerin oder Dolmetscherin auf einmal
zehnfache Stundensätze?
Was also tun mit dem schönen Briefpapier und
den frisch gedruckten Visitenkarten? Auf einmal wurden mir Akquise-Fähigkeiten abverlangt, die weder im Studium noch im Referendariat vermittelt worden waren. Also beschäftigte ich mich intensiv mit diesem Thema.
Zur Steigerung meines Bekanntheitsgrades
besuchte ich Messen und Veranstaltungen der
Industrie- und Handelskammern des Ruhrgebiets, des örtlichen Anwaltvereins sowie der
kommunalen Wirtschaftsförderung. Außerdem stieg ich ins Direktmarketing ein und
schrieb gezielt Unternehmen in Bochum und
Umgebung an. Hierbei erwies sich die Lektüre von Fachbüchern zum Anwaltsmarketing
als sehr hilfreich. Ich wollte nichts dem Zufall
überlassen.
„Auf einmal wurden mir Akquise-Fähigkeiten abverlangt, die weder im
Studium noch im Referendariat vermittelt worden waren.“
Und doch war der erste große Mandant alles
andere als das Ergebnis planvollen Vorgehens,
sondern vielmehr Resultat eines glücklichen
Zufalls. Denn ursprünglich hatte die Geschäftsleitung über ein lokales Anzeigenblatt
einen Dolmetscher gesucht. Nachdem ich am
Telefon in einem Nebensatz erwähnt hatte,
dass ich „eigentlich“ Rechtsanwältin sei und
nur „nebenbei dolmetsche“, fand ich mich in
einem Beratungsgespräch mit den Geschäftsführern wieder, die mir von ihren Problemen
mit einem Mitbewerber berichteten und mir
prompt das erste wettbewerbsrechtliche Mandat übertrugen. Der Weg in die Fachanwaltschaft für gewerblichen Rechtsschutz war geebnet.
„Und doch war der erste große Mandant alles andere als das Ergebnis planvollen Vorgehens, sondern vielmehr
Resultat eines glücklichen Zufalls.“
In den folgenden Monaten arbeitete ich mich
immer tiefer in das Wettbewerbsrecht, später
dann auch in das Marken- und Patentrecht ein.
Mein wachsendes Dienstleistungsangebot in
diesen Bereichen zog immer mehr Mandanten
an. Wechselseitige Abmahnungen, einstweili-
ge Verfügungen und Ordnungsmittelanträge
waren an der Tagesordnung. Ein Fachanwaltslehrgang war die logische Konsequenz.
Schon nach einem Jahr ermöglichten mir die
steigenden Umsätze die Einrichtung eines
großzügigen Büros und die Beschäftigung von
Mitarbeitern in Teilzeit. Es war jedoch nicht allein der wirtschaftliche Erfolg, der mich in meiner Entscheidung zur Spezialisierung bestätigte. Vielmehr habe ich den gewerblichen
Rechtsschutz als überaus spannend, dynamisch und herausfordernd kennengelernt.
Denn was könnte es Schöneres geben, als
technische Geräte auseinanderzuschrauben,
um herauszufinden, ob diese – wie beworben
– tatsächlich mit allen Bestandteilen „Made in
Germany“ sind, oder sich einen russischen EMail-Account anzulegen, um unentdeckt Vertriebswege aufzudecken.
Die konsequente Spezialisierung hat sich für
mich bezahlt gemacht. Zum einen gewährleistet sie eine qualitativ hochwertige und zugleich effiziente Mandatsbearbeitung, die in
einem stetig wachsenden Mandantenstamm
resultiert. Zum anderen steigert sie die Attraktivität als Referent für Vorträge und Seminare, die sich wiederum hervorragend zur
Gewinnung neuer Mandanten eignen.
Trotz des in der Selbstständigkeit liegenden Potenzials und all ihrer Freiheiten darf jedoch nicht
verkannt werden, dass die Tätigkeit als Einzelanwalt auch ihre Schattenseiten hat. Dazu gehören lange Arbeitszeiten, das Fehlen planbarer Freizeit sowie die permanente Sorge um die
Umsatzzahlen des nächsten Monats. Ganz zu
schweigen vom fehlenden Plausch auf dem Flur
mit Kollegen, dem nicht stattfindenden Betriebsausflug oder der fehlenden Weihnachtsfeier. Bei allem Erfolg und bei aller Liebe zu meiner Selbstständigkeit habe ich mich daher entschieden, das mir nunmehr unterbreitete
Angebot, Leiterin der Rechtsabteilung eines international tätigen Kosmetikunternehmens zu
werden, anzunehmen. Meine Erfahrungen aus
der Selbstständigkeit werden mir bei meiner
neuen Aufgabe wertvolle Dienste leisten.
RA’in Diana Hampe, Bochum, [email protected]
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Euer FORUM
Euer FORUM
Forum+3 zum Anfassen
Marketing, Gebührenrecht, Arbeitsrecht und Kommunikation waren gefragte Themen bei der Pilotveranstaltung in Fulda
Die Ausgabe der Advoive 02/08 hatte sich
bereits schwerpunktmäßig an junge Anwälte mit erster Berufserfahrung, dem so
genannten Forum+3 gerichtet. Im September folgte in Fulda eine ganztägige
Veranstaltung. Die Anregung, sich unter
diesem Titel gezielt an Anwälte mit erster Berufserfahrung zu wenden, übernahm der gemeinnützige Verein Deutsche Anwaltakademie, der schon seit
mehr als 10 Jahren ein allgemeines Berufseinsteigerforum veranstaltet.
„Mit dem „Forum Start in den Anwaltsberuf
+3“ greifen wir jetzt auch Themen auf, die für
junge Anwältinnen und Anwälte relevant
sind, die bereits die ersten drei oder mehr Berufsjahre hinter sich haben“, erklärt Vereinsvorstand Jürgen Widder das Konzept. Um zu
wissen, wo der Schuh der potentiellen Seminarteilnehmer besonders drückt, ließ man auf
der Homepage des Forums mehrere Themen
zur Auswahl stellen.
Das Abstimmungsergebnis berücksichtigte
der Veranstalter dann
bei der Themenauswahl für die erste Pilotveranstaltung
im
September 2008 in
Fulda: Marketing, Gebührenrecht, Arbeitsrecht für Anwälte und
Kommunikation waren besonders gefragt.
und drei Monate dauern. Die Zulassung zur
Masterausbildung erfolgt im Rahmen der
Ausführungskapazitäten. Ein Freischuss soll
möglich sein. Problematisch ist aber, dass der
Zugang zum Master und damit indirekt der
Zugang zur Eingangsprüfung für das Referendariat nicht von der Leistung des Kandidaten, sondern von den momentanen Ausbildungskapazitäten abhängen soll.
In der Diskussion wurde deshalb auch vor einer Abwertung des Masters im NRW-Modell
gewarnt. Er würde von einem wissenschaftli-
chen Studium in eine Art universitäre Prüfungsvorbereitung verwandelt werden. Dies
würde ihn für ausländische Studenten entwerten. Die Reform sei auch eine Chance für
die Fakultäten, sich besser zu profilieren. Dies
erfordere ein Staatsexamen oder eine Eingangsprüfung, um die Vergleichbarkeit zu gewährleisten. Der Master sollte eine Alternative zum Referendariat sein, aber kein Ersatz für
die diejenigen, die nicht ins Referendariat
kommen können. Offen blieb die Frage, wozu der Master in den ersten drei Modellen
dient.
Der Platz reicht natürlich nicht, um alle Einzelheiten der Diskussion darzustellen. Das Positionspapier zum Bologna-Prozess ist auf der
FORUM-Homepage unter http://www.davforum.de/299/ abrufbar. Für eine FORUM-interne Diskussion stehen die Mailingliste und
die XING-Gruppe www.xing.com/net/fja zur
Verfügung.
RA Malte Dedden, Kehl
67. Deutscher Juristentag in Erfurt
Erfolgreiches Pilotprojekt – die erste Veranstaltung einer geplanten
Reihe für Anwälte mit erster Berufserfahrung im September in Fulda.
Foto: Manfred Aranwoski
Die Resonanz überstieg
dann die Erwartungen: 120 Anwältinnen und Anwälte kamen zu dem ersten Tagesseminar dieser Art.
Eine Fortsetzung des „Forums Start in den Anwaltsberuf +3“ wird es voraussichtlich im Herbst
Recht mitgestalten
2009 geben. Weitere Informationen zu der Veranstaltung unter www.davforum.de/forumplusdrei.
Rechtsanwalt Manfred Aranowski, Berlin
Bologna-Prozess:
Hamburg, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen mit eigenen Modellen
Wie schon berichtet, beschäftigt sich das
FORUM auch mit der Reform der Juristenausbildung. Zwar sind wir als „ fertige“ Rechtsanwälte und Referendare nicht
mehr persönlich davon betroffen, aber
spätestens, wenn die Reform umgesetzt
worden ist, wird sie uns in Gestalt der
nach neuem System ausgebildeten Kollegen und der neuen Anforderungen für
die bei uns tätigen Referendare im Berufsalltag begegnen.
dient der Spezialisierung. Ein Staatsexamen ist
nur erforderlich, wenn man in einen reglementierten Beruf will. Das Referendariat besteht aus vier Teilen zu je vier Monaten, ein
zweites Staatsexamen ist nicht vorgesehen.
Zugangsvoraussetzung ist die Note „befriedigend“.
Am 03.11.2008 fand in der Landesvertretung
Schleswig-Holstein in Berlin eine Veranstaltung statt, auf der verschiedene Modelle vorgestellt wurden:
Das Schleswig-Holsteinische Modell sieht ähnlich aus: Nach einem vierjährigen Universitätsstudium zum Bachelor und einer staatlichen
Eingangsprüfung (Note mindestens „befriedigend“) folgt ein einheitsjuristischer Vorbereitungsdienst von 18 Monaten. Statt einer Abschlussprüfung sind stationsabschließende
Prüfungen vorgesehen.
Das Hamburger Modell sieht eine vierjährige
Bachelor-Ausbildung vor. Drei Jahre sind für
Methoden und Grundlagen sowie die drei zentralen Rechtsgebiete gedacht, das vierte Jahr
Das DAV-Modell wurde mit dem Schlagwort
„Können statt Kennen!“ vorgestellt. Die Methodik ist wichtiger als die Verästelung von Nebenaspekten. Der Master ist freiwillig und kann
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auch in anderen Gebieten abgelegt werden.
Der Bachelor sollte zur Promotion befähigen.
Staatliche Eingangsprüfungen sollen Voraussetzung für die weitere Ausbildung sein und
die Vergleichbarkeit herstellen. Schwerpunkte
sollen mündlicher Vortrag, Vertragsgestaltung
und Verhandlung sein. Die Ausbildung insgesamt sollte nicht verlängert werden, das Referendariat zwei Jahre dauern. Statt des zweiten
Staatsexamens sei eine ähnliche Prüfung wie
das amerikanische bar exam sinnvoller.
Das Nordrhein-Westfälische Modell weicht
von den übrigen Modellen ab. Es besteht aus
einem dreijährigen Bachelor und einem zweijährigen Master. Die staatliche Eingangsprüfung soll bereits nach dem ersten Master-Jahr
möglich sein. Der staatliche Vorbereitungsdienst soll zwei Jahre dauern, danach eine
dreimonatige Prüfungsphase folgen. Insgesamt soll die Ausbildung somit sieben Jahre
Wurde da Bundespräsident Horst Köhler gesehen?
Der 67. Deutsche Juristentag war im September in Erfurt zu Gast – sozusagen direkt vor meiner Haustür. Nur hatten die
einzelnen Abteilungen zwar interessante
Themen und Thesen zu diskutieren, die
aber wiederum betrafen weniger meine
Bereiche – Medien-, Urherber- oder Sportrecht. Dennoch fasste ich drei Veranstaltungen ins Auge. Die Eröffnung mit diversen Reden, u.a. der des Bundespräsidenten, den Empfang des DAV und die
Abendveranstaltung in der Erfurter Oper.
Fotos: Anke Schiller-Mönch
Foto: Manfred Aranowski
Recht Erwartungssicherheit schaffe. Die Bundesministerin der Justiz Brigitte Zypries erntete
Beifall dafür, dass es den Rechtsstaat weder
zum Nulltarif noch nach Kassenlage gäbe, und
dem Erfurter Oberbürgermeister Andreas Bausewein lag es am Herzen, dass die Teilnehmer
sich davon überzeugen mögen, das schöne
Thüringen und Erfurt auch außerhalb juristi-
Horst Köhler sprach in der Eröffnungsveranstaltung zu den verschiedenen Aspekten einer
guten Rechtsordnung und darüber, dass gutes
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Euer FORUM
Euer FORUM
Länderbeauftragte stellen sich vor
Belgien
mensbereich entwickeln, das mehr als die üblichen EU-Infos zu bieten hat.
Was verbindet Dich mit dem Land?
In der EU ist es wichtig, den richtigen Ansprechpartner zu kennen.
Eindrücke vom Deutschen Juristentag in Erfurt.
scher Fachtagungen zu besuchen. Gelegenheit
dazu gab das umfangreiche Rahmenprogramm. Zu dem gehörte auch ein Abend in der
Erfurter Oper. Diesen hatten wir uns als hiesiges Forum ausgesucht, um gemeinsam einen
netten Abend zu verbringen und ein wenig Networking zu betreiben – um mal beim Thema
dieser AdVoice zu bleiben. Nett wurde der
Abend tatsächlich bei richterlichem Jazz und
thüringischem Rock.
Fotos: Anke Schiller-Mönch
Zum Empfang des DAV hatte ich dann die Gelegenheit, die Leute, mit denen ich sonst –
auch in Sachen AdVoice – regelmäßig in Kontakt stehe, persönlich kennenzulernen und
den einen oder anderen neuen Kontakt zu
knüpfen.
Wen die einzelnen Thesen und Beschlüsse interessieren, der findet sie unter: www.djt.de
Anke Schiller-Mönch, Rechtsanwältin, Weimar
FORUM regional
RB für den LG-Bezirk Arnsberg
Nachdem ich nun als Anwältin zugelassen
worden bin und mich in Soest in einer bereits
bestehenden Kanzlei niedergelassen habe,
habe ich das bislang vakante Amt der RB für
den LG-Bezirk Arnsberg zu übernehmen. Es
hat mich bereits vor der Rechtsanwaltstätigkeit beruflich nach Soest verschlagen, wo ich
für die örtliche ARGE im Sozialrecht tätig war.
Darüber hinaus habe ich mein Referendariat
am LG in Arnsberg absolviert.
Als neue Regionalbeauftragte möchte ich zunächst einen regelmäßigen Stammtisch etablieren. Gerade unter den heutigen, immer
schwereren Bedingungen ist aus meiner Sicht
das Pflegen eines Netzwerkes mit „Gleichgesinnten“ unerlässlich. Nur so kann man seine
eigenen Kompetenzen erweitern und vertie-
50
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fen. Deshalb möchte ich einen Beitrag leisten,
um Kontakte untereinander zu pflegen und
zu intensivieren. Ich hoffe, dass es uns darüber hinaus gelingt, neue Mitglieder für das
Forum zu gewinnen.
Neben der Juristerei schwimme ich regelmäßig und versuche Italienisch zu lernen, damit
ich mich im Urlaub auch mit Einheimischen
verständigen kann.
Rechtsanwältin Elena Jenschede, Soest
[email protected]
Mandate kommen auch
von Kolleginnen und
Kollegen!
Wer sich und seine Spezialisierungen in der
AdVoice vorstellen will, wer Lust auf kollegiale Zusammenarbeit hat, wer auch mal
für eine Fachfrage zur Verfügung steht und
den Forumskollegen dafür eine faire Vergütung anbietet, wer ganz einfach nur Terminsvertretungen anbieten will, wer überlastete Kollegen unterstützen kann, wer ...
kann sich ab der nächsten Ausgabe mit seiner „AdVoice-Vistenkarte“ vorstellen.
Kosten: 80 EUR pro Ausgabe für Mitglieder, 160 EUR für Nichtmitglieder. 15% Rabatt bei Buchung für 4 Ausgaben.
Mein Beispiel:
Marken, Medien, Werke, Wettbewerb?
Fragen und Fälle zu:
Geistigem Eigentum, Medien oder IT?
Scheinselbständigkeit?
Abmahnungen?
Rechtsanwalt Tobias Sommer
www.RAsommer.de
030-32.53.54.59
[email protected]
Elena
Jenschede
Auch Terminsvertretungen in Berlin und
um Berlin herum.
Ich bin als Deutsche in
Belgien aufgewachsen. Einen Teil meines
Studiums der Rechtswissenschaften habe
ich an der Freien Universität Brüssel absolviert sowie viele Jahre
Helicia Hermann
meiner
beruflichen
Laufbahn im EU-Umfeld in Brüssel verbracht,
zuletzt in der Geschäftsführung eines europäischen Dachverbandes.
Wie kannst Du bei internationalen Rechtsproblem helfen?
Meine Unterstützung biete ich gerne bei laufenden Kontakten und Rechtsstreitigkeiten in
Belgien an – in den drei dortigen Amtssprachen, aber auch in Englisch.
Rechtsanwältin Helicia Herman, Ottobrunn
[email protected]
China
Rechtssystem orientiert sich an Europa
Was verbindet Dich mit dem Land?
Was sollte ein deutscher Anwalt über Belgien wissen?
Das Land hat drei Amtssprachen: Französisch,
Flämisch und Deutsch. Daher sind unternehmerische Kontakte zu den belgischen Nachbarn auch in Deutsch möglich. Es gibt in den
Rechtsanwaltskammern viele deutschsprachige Anwälte, die als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Auf Grund politischer Gegebenheiten stehen die drei Sprachen in den regionalen und kommunalen Behörden nicht zur
Verfügung.
Was die EU betrifft, ist es vor allem wichtig zu
wissen, wer der richtige Ansprechpartner innerhalb der europäischen Institutionen ist
und welche Projekte im jeweiligen Gebiet behandelt werden. Hieraus lässt sich ein europäisches Netzwerk im jeweiligen Unterneh-
tisch mit den Regelungen der §§ 854 ff. BGB.
Auch das chinesische Familien- und Erbrecht
lehnt sich an die Systematik des deutschen
Rechts an.
Durch meine chinesische Herkunft habe ich
ein enges Verhältnis
zum chinesischen Kulturraum. Geboren bin
ich in der VR China, aufgewachsen in Hongkong und Deutschland.
Claudia JiaoJiao
Ich bin in der westliSun
chen und der chinesischen Kultur zu Hause. Einen Teil meines Studiums habe ich an der Universität in Xi` An verbracht. Auch während meines Referendariats in
Berlin war ich schwerpunktmäßig mit der Betreuung chinesischer Delegationen betraut.
Was sollte ein deutscher Anwalt über China wissen?
Wie kannst Du bei internationalen Rechtsproblemen helfen?
Zu meiner Haupttätigkeit zählt die Betreuung
einer Vielzahl deutscher und chinesischer Unternehmen in wirtschaftsrechtlichen Fragen.
Daneben berate ich chinesische Firmen in
Deutschland in den Bereichen des Markenrechts und Aufenthaltsrechts. In den wirtschaftlich attraktiven Städten wie Peking oder
Shanghai arbeite ich mit chinesischen Kanzleien zusammen, um ebenfalls eine umfassende Beratung deutscher Firmen in China zu
gewährleisten.
Claudia JiaoJiao Sun
[email protected]
Dänemark
Die große Ausnahme
Was verbindet Dich mit Dänemark?
Das chinesische Rechtssystem befindet sich
nach wie vor im Aufbau. Während sich China
zunächst am Rechtssystem der Sowjetunion
orientierte, werden die Gesetze heutzutage
eher nach dem europäischen Vorbild, speziell
Deutschland, formuliert. So gleicht sich das
chinesische Zivilrecht immer mehr dem deutschen BGB an. Das vom Nationalen Volkskongress am 16.03.2007 verabschiedete Gesetz der Volksrepublik China über das Sachenrecht ist nicht nur von der Struktur,
sondern auch vom Wortlaut her nahezu iden-
Die Norddeutschen
haben eine Beziehung
zu Skandinavien und
als sich die Chance
bot, die Wahlstation in
Kopenhagen/Dänemark zu absolvieren,
habe ich nicht gezöAnnika Rutschow
gert. Ich habe drei Jahre in Kopenhagen in einer deutsch-dänischen
Kanzlei gearbeitet und dort die dänische
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Euer FORUM
Griechenland
Nur in Strafsachen dürfen Anwälte landesweit arbeiten
Was verbindet Dich mit Griechenland?
Zunächst einmal natürlich die familiäre Beziehung. Ich bin zweisprachig
aufgewachsen
und kenne das griechische Recht ebenso
wie die Kultur. Nicht zu
Kiriakos Sfatkidis
vergessen die gute
griechische Küche. Außerdem pflege ich intensive freundschaftliche
Kontakte in Griechenland.
Anwaltsausbildung absolviert. Wieder in
Deutschland, arbeite ich im deutsch-dänischen Rechtsverkehr und will versuchen, die
dänische Mentalität auch hier in Deutschland
etwas weiterleben zu lassen.
Was sollte ein deutscher Anwalt über Dänemark wissen?
Dänemark ist zwar in der EU, aber aufgrund
des Rechtsvorbehalts sind EU-Verordnungen
gerade im Bereich des Zivilrechts und Zivilprozessrechts im Verhältnis zu Dänemark nicht
anwendbar. Aus dem internationalen Rechtsverkehr wird jeder die Kommentarbemerkung
kennen: „Gilt in allen EU-Ländern mit Ausnahme Dänemarks“. Daher sind besonders im
Verhältnis zu Dänemark Rechtskenntnisse
notwendig.
Was sollte ein deutscher Anwalt über Griechenland wissen?
Die Hälfte aller griechischen Rechtsanwälte
arbeitet in Athen. Ein griechischer Rechtsanwalt darf in Zivilsachen nur innerhalb seines
Kammerbezirks, in dem er zugelassen ist, tätig werden. Einzig Anwälte aus Athen und Piräus dürfen in beiden Bezirken aktiv sein. Sofern der Rechtsanwalt außerhalb seines Gerichtsbezirks tätig werden will, muss ein
Korrespondenzanwalt eingeschaltet werden.
52
In Strafsachen hingegen kann ein Anwalt landesweit vor Gerichten auftreten.
Erfolgshonorar ist in Griechenland uneingeschränkt zulässig. Das griechische Zivilgesetzbuch ähnelt sehr stark dem BGB (inkl. Abstraktionsprinzip).
[email protected]
Wie kannst Du bei einem internationalen
Rechtsproblem helfen?
Foto: halmackenreuter_PIXELIO
Ich verfüge über Kontakte zu in Griechenland
tätigen Kolleginnen und Kollegen, z.B. in
Annika Rutschow,
AdVoice 04/08
Athen, Thessaloniki, Alexandroupolis, Kastoria
u.v.a. Auch wenn deutsche Gerichte nach internationalem Privatrecht griechisches Recht
anzuwenden haben, z.B. im FamR, ErbR, VertragsR etc., bin ich mit hierfür notwendigen
Voraussetzungen vertraut.
Rechtsanwalt Kiriakos Sfatkidis,
[email protected]
Niederlande
Trotz vieler Parallelen dürfen Rechtsunterschiede nicht unterschätzt werden
Was verbindet Dich mit dem Land?
Mit den Niederlanden
verbinden mich meine
familiären Wurzeln,
viele Urlaube an der
Nordseeküste,
aber
auch der Wunsch nach
länderübergreifender
Berufstätigkeit.
Die
Alexander Sanio
Niederlande sind ein
offenes, liberales Land und ich habe hier eine
sehr angenehme Arbeitsatmosphäre kennengelernt. Inzwischen bin ich hier seit zirka fünf
Jahren tätig.
Was sollte ein deutscher Anwalt über die
Niederlande wissen?
Wie kannst Du bei einem internationalen
Rechtsproblem helfen?
Da ich die dänische Anwaltsausbildung absolviert habe und fließend Dänisch schreibe und
spreche, kenne ich mich in Grundzügen im dänischen Recht aus und kann in einigen Rechtsgebieten selbst weiterhelfen. So habe ich gerade für eine deutsche Mandantin das Erbe ihres Vaters in Dänemark abgewickelt. In allen
anderen Fällen arbeite ich mit Korrespondenzanwälten in Dänemark zusammen.
Euer FORUM
Die Niederlande sind einer der wichtigsten
Handelspartner für Deutschland. Hierbei haben die Niederländer das Image, ein Volk von
pragmatischen Kaufleuten zu sein, was sich im
niederländischen Recht deutlich niederschlägt.
Die Niederländer sind vorrangig bemüht, sachgerechte und einvernehmliche Lösungen zu
suchen. Auf Grund der zahlreichen EU-Richtlinien sind viele Parallelen zwischen den beiden
Ländern zu erkennen. Doch gerade dies birgt
Gegebenheit der russischen Sprache und Kultur kennen, sondern auch die russische Mentalität. Gemeinsamkeiten und eine Empfehlung können den Weg ebnen.
die Gefahr, die vorhandenen (Rechts-)Unterschiede zu unterschätzen. So ist z.B. das niederländische Prozessrecht anders aufgebaut.
Anders ist ferner die Kostentragung im Verfahren, da die voll obsiegende Partei keine volle Erstattung ihrer Anwaltskosten erhält. Darüber hinaus bietet das niederländische Recht
ein sehr effektives Mittel zur vorläufigen Sicherung von Ansprüchen mit der dem deutschen Arrest ähnlichen Sicherungspfändung.
Wie kannst Du bei einem internationalen
Rechtsproblem helfen?
Ganz simpel: Meine Kollegen und ich sitzen
vor Ort. Wir können bei allen länderübergreifenden Angelegenheiten behilflich sein, profitieren hierbei insbesondere von der unter einem Dach vorhandenen Kenntnis der Eigenarten der beiden Rechtssysteme sowie der
Zweisprachigkeit.
Rechtsanwalt Alexander Sanio, Enschede
[email protected]
Russland
walts ist es, diese Lösungen zu finden und sich
gegen die oft formalistische Betrachtungsweise auf staatlicher Seite durchzusetzen.
Wie kannst Du bei einem internationalen
Rechtsproblem helfen?
Soweit es um deutsches Engagement in Russland geht, reicht die Spanne von Lieferverträgen bis zur eigenen Produktion beziehungsweise Dienstleistungsangebot vor Ort. Da
gibt es viele Erfolgsgeschichten aber ebenso
gescheiterte Projekte. Zurzeit betreuen wir einen in Russland verurteilten deutschen Geschäftsmann bei seiner Haftüberstellung
nach Deutschland.
Schnelllebigkeit und Gelassenheit
Andreas Dippe,
[email protected]
Was verbindet Dich mit Russland?
In beruflicher Hinsicht
sind es drei Bereiche:
zum einen die Studienzeiten in Rostow am
Don und in Moskau,
zum zweiten die Tätigkeit für die OSZE als
Human Rights Officer
Andreas Dippe
in Tschetschenien und
Moskau, zum dritten die wirtschaftsrechtliche Betreuung von deutsch-russischen Projekten seit 2004; in privater Hinsicht meine
Frau, viele Freunde, Erlebnisse in den Bergen
und die stete Mischung aus Schnelllebigkeit
und Gelassenheit.
Was sollte ein deutscher Anwalt über
Russland wissen?
Im russischen Recht finden sich aufgrund der
relativ kurzen Umstrukturierungsphase oft
noch systematische Schwächen. Dennoch bietet das russische Recht für die meisten Konflikte adäquate Lösungen. Aufgabe des An-
Russland
Wie kannst Du bei internationalen Rechtsproblemen helfen?
Ich betreue russische Firmeninhaber, die in
Deutschland Filialen gründen bzw. in deutsche
Unternehmen investieren oder auch Immobilienobjekte erwerben. Auch deutsche Unternehmen, die in Russland investieren wollen,
zählen zu meinen Mandanten. Vertragsgestaltung in beiden Sprachen gehört zum Spektrum
meiner Tätigkeit, insbesondere im internationalen Markenrecht. Aktuelles Praxisbeispiel
war die Vertragsgestaltung bezüglich des Erwerbes von Marken- und Vertriebsrechten im
Bereich Kosmetik. Das In-Einklang-Bringen beider Rechtsordnungen sowie der Vorstellungen
beider Parteien gestaltet sich als spannende
Herausforderung.
Was verbindet Dich mit dem Land?
RA Lidija S. Ponomarjova
Ich bin in Russland geboren und aufgewachsen. Russland ist eigen, anders, oft geheimnisvoll.
[email protected]
Thailand
Was sollte ein deutscher Anwalt über
Russland wissen?
Im Geschäftsleben ist
der Russe knallhart
und kalkuliert. In der
freien Marktwirtschaft
musste er vieles in wenigen Jahren nachholen, um mit seinen internationalen
GeLidija S.
schäftspartnern Schritt
Ponomarjova
zu halten. Ein „business“ wird tatsächlich oft in der Banja oder an
einem reich gedeckten Tisch abgeschlossen.
Dabei sollte man nicht nur die Eigenheiten und
Kulturelle Besonderheiten beachten
Was verbindet Dich mit Thailand?
Vor allem persönliche
Freundschaften
und
überaus angenehme Erfahrungen mit der thailändischen Lebenskultur. Ganz besonders
schätze ich die Gastfreundlichkeit, HilfsbeSusann Porzig
reitschaft und Herzlichkeit der Thailänder, die ich während meines zehnmonatigen Auslandsaufenthalts erfahren durfte.
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Euer FORUM
Euer FORUM
vorgeschriebener Anteilsbeteiligung thailändischer Gesellschafter. Zudem stelle ich auf
Wunsch gern Kontakt zu einer deutschen, lokal angesiedelten Rechtsanwaltskanzlei her.
Familienrechtlerin/Teamplayerin
Als junge, engagierte selbständige Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Familienrecht/Zivilrecht suche ich eine Anstellung oder freie Mitarbeit
im Großraum Frankfurt - Fulda. Meine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft erfolgte im Januar 2006, die Kanzleigründung im Juni 2006. Die
Arbeit als Einzelanwältin macht mir viel Spaß, doch sie wäre effektiver in einem Team. Zu meinen wesentlichen Persönlichkeitsmerkmalen
zählen ausgeprägte Kommunikations- und Motivationsfähigkeit, Teamfähigkeit aufgrund hoher Sozialkompetenz, Eigeninitiative, Selbständigkeit und Flexibilität. Gerne möchte ich meinen Horizont erweitern und meine bisher erworbenen rechtlichen Kenntnisse und Erfahrungen im Umgang mit Mandanten sowie meine persönlichen Fähigkeiten in Ihrem und im Sinne Ihrer Mandanten einsetzen. Sie erreichen mich unter << 0 60 51/82 82 48 oder per Mail unter [email protected] >>
Rechtsanwältin Susann Porzig,
[email protected]
USA
Was sollte ein deutscher Anwalt über Thailand wissen?
Strenge Gewaltenteilung
Was verbindet Dich mit dem Land?
Aus meiner Zeit als Rechtsanwältin mit zweijähriger Berufserfahrung im Bereich der Auslandsinvestitionen in Thailand habe ich zwei
wichtige Erkenntnisse gewonnen: Für Thailänder ist im Wirtschaftsleben zuallererst der
Aufbau einer guten persönlichen Beziehung
wichtig. Zudem sollten Entscheidungsabläufe nicht in demselben Tempo erwartet werden, wie man es in Deutschland gewohnt ist.
Rechtsberatung umfasst daher häufig neben
den rein rechtlichen Aspekten Aufklärung
über kulturelle Besonderheiten bei der Verhandlung und im Umgang mit Thailändern.
Wie kannst Du bei internationalen Rechtsproblemen helfen?
Gern helfe ich bei Anfragen zu Realisierung
einer Geschäftsidee in Thailand durch Erstinformationen über die Voraussetzungen der
Unternehmensgründung. Dabei geht es nicht
nur um die Wahl der geeigneten Rechtsform,
sondern auch um eine Gestaltung gesetzlich
Eine besondere Beziehung zu den USA ergab sich für mich durch
eine Mitarbeit bei einer
amerikanischen „law
firm“ anlässlich der
Absolvierung meiner
Wahlstation. Ich erhielt
Ole Grünberg
Einblicke in ein Rechtssystem, welches eine viel strengere Gewaltenteilung zur Grundlage hat als unseres.
Was sollte ein deutscher Anwalt über die
USA wissen?
Mein vereinfachtes Bild vom „common law“
System der USA ist das folgende: Während
ein deutscher Richter das Gesetz als Rechtsquelle nimmt und es auslegt, nimmt sich ein
amerikanischer Richter die Rechtsprechung
vor und legt diese aus. Das Ergebnis ist meistens dasselbe.
Probleme bereiten staatenübergreifende Fälle. Jeder Bundesstaat hat seine eigene Gesetzgebung und Rechtsprechung, die sich
fundamental von denen anderer Staaten unterscheiden kann. Z.B. hat der Bundesstaat
Louisiana ein echtes Zivilgesetzbuch, was bedeutet, dass hier kein common law gilt. Vereinheitlichende Rechtsprechung leistet der
Supreme Court.
Wie kannst Du bei internationalen Rechtsproblemen helfen?
Als Länderbeauftragter für die USA macht es
keinen Sinn, für ein bestimmtes Rechtsgebiet
zur Verfügung zu stehen. Es gibt wenig Bundesrecht, das für alle Staaten gilt. Ich stehe
daher in erster Linie für Kontaktvermittlung
in die USA zur Verfügung. Dabei kann ich an
deutschsprachige US-Anwälte in verschiedenen Bundesstaaten oder Mitarbeiter bei deutschen Konsulaten bzw. Handelskammern
verweisen.
Verstärkung für Ihre Kanzlei gesucht?
Ich (29 J.) suche Anstellung in einer Anwaltskanzlei als Rechtsanwältin. 1. Ex.: ausreichend, 2. Ex.: befriedigend, Stationsnotendurchschnitt:
gut, FA Strafrecht (Theorie), derzeit Teilnahme an einem LL.M.-Programm, Interessengebiete: Straf- und Verkehrsrecht, Familien- und Erbrecht sowie Arbeitsrecht. << Kontaktaufnahme unter: 0151/23687132 >>
Welche Themen brennen Euch unter den Nägeln?
Schreibt uns die für Euch drei wichtigsten Themen mit einer Begründung in einem Satz. E-Mail mit dem Betreff „Buchverlosung: DEIN NAME“
bis zum 10. April 2009 senden an: [email protected]. Unter den Einsendern verlosen wir ein Exemplar: Trimborn v. Landenberg, Erfolgreich starten als Rechtsanwalt, 3. Aufl. 2007, Deutscher Anwaltverlag (36 EUR). Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Grüße Tobias Sommer
www.davforum.de
Ole Grünberg, Berlin
[email protected]
Stellenbörse
Suche Bürogemeinschaft
in HH, Bereich Mönckebergstraße/Rathaus/Zentrum ab 1.1.09 oder früher: Ich selbst kann Räumlichkeiten bieten aus einer sich in der Auflösung befindlichen Bürogemeinschaft in genau diesem Bereich, in dem ich natürlich gerne weiter machen würde. Dafür bräuchte ich Kollegen, mit denen ich die Kosten teilen kann, Mönckebergstr., 155 qm, (ggü. Karstadt), ca. 12 EUR/qm, insgesamt repräsentativer Eindruck,
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Suche ab sofort
für Bürogemeinschaft in Mannheim. Rechtsanwalt/Anwältin oder Fachanwalt/Fachanwältin. Bei Interesse bitte mit Kurzprofil per E-Mail unter << [email protected] melden. Ansprechpartner: Rechtsanwältin Daniela Leukert >>
Selbständiger Rechtsanwalt aus Berlin
bietet freie Mitarbeit in zivil- und/ oder verwaltungsrechtlich orientierter Kanzlei, entweder 1 bis 2 Tage die Woche oder bei Bedarf.
<< Tel.: 030/25 29 31 07, E-Mail: [email protected] >>
Die Stimme
junger Anwälte
Das FORUM bietet allen m/w Referendaren,
Assessoren und Anwälten bis 40 Jahren
• Interessenvertretung
• Mailingliste
• Vergünstigungen
• Stammtische
• Erfahrungsaustausch
Mitgliedsbeiträge € 50,– / 25,– p.a.
Informationen zur Mitgliedschaft: www.davforum.de
Kontakt: [email protected] | 030 / 72 6152-0
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AdVoice 04/08
Starthilfe | Fortbildungen | Netzwerk
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Euer FORUM
Euer FORUM
Leserbrief zum Letzten Wort:
Text schreiben und Buch gewinnen!
Kaffekochende Tippse mit 2. Staatsexamen gesucht!
Thema: „Und führe uns nicht in Versuchung ...“
Unmoralische Angebote an Anwälte gibt es viele:
Etwas in den Knast schmuggeln; Anwaltshonorar aufteilen, sonst wird nicht beauftragt; Schmiergelder auf Anderkonten verwalten und
sonstige Formen von Geldwäsche; Der Anruf vom Gegner, der bei einem schnellen und günstigen Vergleich mit dem nächsten Auftrag
winkt, falsche Sachverhaltsangaben undundund
Schreibt uns Eure Erfahrungen! Wie soll man sich verhalten? Wo ist die moralische Grenze, wo beginnt die Haftung?
Die drei besten Einsendungen werden prämiert.
1. Preis: Heidel/Pauly/Amend (Hrsg.), AnwaltFormulare, mit CD-ROM, 6. Aufl. 2009, Deutscher Anwaltverlag (erscheint Ende Dezember, 168 EUR)
2. Preis: Goebel (Hrsg.), AnwaltFormulare Zwangsvollstreckung, mit CD-ROM, 3. Aufl. 2008, Deutscher Anwaltverlag (108 EUR)
3. Schrameyer, Kanzleibesteuerung kompakt, 1. Aufl. 2008, Deutscher Anwaltverlag (46 EUR)
Hinweis: Mit der Teilnahme an dieser Ausschreibung und Übersendung von Texten wird ausdrücklich einer Veröffentlichung in der AdVoice
und im Internet zugestimmt.
Die Texte müssen zwischen 1500 und 2000 Zeichen inkl. Leerzeichen lang sein und eine Überschrift sowie Name und E-Mail-Adresse des
Autors enthalten.
In Frage kommen alle Arten von Text: Erfahrungsberichte, Glossen, ...
Sende Deinen Text bis zum 10. April 2009 an als doc oder rtf-Datei mit dem Betreff „Versuchung: DEIN NAME“ an:
[email protected]
Weiblich, ledig, jung sucht ...
Was ein Volljurist heute alles können muss,
um den Berufseinstieg zu finden!
Ein Kommentar. Neulich machte die folgende Stellenanzeige aus dem Jobcenter der Arbeitsagentur die Runde:
- Wir suchen für unsere Rechtsanwaltskanzlei
eine/n Volljuristen/Volljuristin (gerne Wiedereinsteiger/in) für ca. 10 Stunden wöchentlich.
- Der Einsatz erfolgt zunächst in unserem Sekretariat.
- Aufgabengebiet sind alle anfallenden Sekretariatsarbeiten wie Korrespondenz, Telefon, Terminierung.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
- Bei Interesse senden Sie uns bitte eine schriftliche Bewerbung.
- Ein späterer Ansatz als Jurist/in ist angedacht.
Termine
Forum „Start in den Anwaltsberuf“ 2009:
Die Veranstaltung im 1. Halbjahr findet am
27./28. März 2009 in Gelsenkirchen statt.
Das Forum „Start in den Anwaltsberuf“ im
2. Halbjahr ist für den 30./31. Oktober 2009
am Timmendorfer Strand vorgesehen.
Als Anwalt überzeugen
Wer als Anwalt Erfolg haben möchte, muss
überzeugen. Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Dieter Si-
- Unbedingt erforderlich ist das 2. Staatsexamen.
mon und Dr. Anusheh bieten am Freitag, den
06.03.2009 von 15 – 20 Uhr und Samstag, den
07.03. von 09 -18 Uhr eine praxisnahe Schulung der Überzeugungskraft für Anwälte an.
Veranstalter sind die Juristischen Repetitoren
Heimann&Ritter. Mitglieder des jungen Forums zahlen einen Vorzugspreis von 150,- Euro
für die gesamte Veranstaltung (gegenüber einem Normalpreis von 500,- Euro). Der Preis beinhaltet ein kleines Buffet am Samstag sowie
kalte Getränke an beiden Tagen. Bei Interesse
können Sie sich unter www.juristische-repetitoren.de sowie bei Herrn Dr. Rafi unter [email protected] informieren. Die Teilnehmerzahl ist auf 15 Personen begrenzt.
Als Anwalt überzeugen
Wer als Anwalt Erfolg haben möchte, muss überzeugen. Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Dieter Simon und Dr. Anusheh bieten am Freitag, den 06.03.2009
von 15h – 20h und Samstag, den 07.03. von 09 h – 18 h eine praxisnahe Schulung der Überzeugungskraft für Anwälte an. Veranstalter sind
die Juristischen Repetitoren Heimann&Ritter. Mitglieder des jungen Forums zahlen einen Vorzugspreis von 150,- Euro für die gesamte Veranstaltung (gegenüber einem Normalpreis von 500,- Euro). Der Preis beinhaltet ein kleines Buffet am Samstag sowie kalte Getränke an beiden
Tagen. Bei Interesse können Sie sich unter www.juristische-repetitoren.de sowie bei Herrn Dr. Rafi unter [email protected] informieren. Die
Teilnehmerzahl ist auf 15 Personen begrenzt.
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Ja. Sicher. Da lohnt sich das fünfjährige Studium, die schlaflosen Nächte vor Abgabe der
Hausarbeiten, die BaföG-Schulden im fünfstelligen Bereich, die Nebenjobs, das kostspielige Repetitorium, das Referendariat, die
Strapazen zweier Staatsexamen, Fort- und
Weiterbildungsmaßnahmen... ja, doch, dafür
lohnt es sich.
Wäre ich ernsthaft an dieser Stelle interessiert,
dann würde ich lediglich meine Bewerbungsmappe etwas umgestalten müssen, denn
„was nicht passt, wird passend gemacht“.
Zuerst würde ich wohl die Kopien meiner Zulassungsurkunde, meiner beiden Staatsexamen
und meiner Fortbildungen entfernen. Ach was,
gleich zerreißen. Ist ja nicht wirklich mehr nötig, diese Unterlagen aufzubewahren. Meine
Arbeitszeugnisse, zumindest diejenigen, die
Auskunft über juristische Tätigkeiten in der Vergangenheit geben, werde ich in beide Hände
nehmen und mit Schwung in die Luft werfen,
begleitet von hysterischem Lachen und einem
irren Blick in den weit aufgerissenen Augen.
Was übrig bleibt, ist ein Zeugnis aus der Zeit,
als ich gejobbt habe – tatsächlich in einem Sekretariat – und von meiner kaufmännischen
Ausbildung nach dem Abitur. Wo wir gerade
davon sprechen: Ich habe Abitur. Soll heißen,
dass ich lesen und schreiben kann, und zwar
auf höchstem schulischen Niveau. Blind tippen
mit zehn Fingern habe ich nie verlernt, und als
Bonus für meinen neuen, innovativen Arbeitgeber kann ich fließendes Englisch beisteuern.
Wenn jetzt noch die Bezahlung stimmt, dann
kann man sich als Berufsanfänger doch überhaupt nicht beklagen über eine solche Stelle.
Ganz im Gegenteil, da lernt man doch fürs
Leben! Die logische Bearbeitung von Ein- und
Ausgangspost, die Entgegennahme von Telefonaten und das Öffnen von Outlook zwecks
Eintragung von Terminen kann nur noch getoppt werden durch das „Vor- und Nachbereiten von Meetings“, also Kaffee kochen,
Plätzchen auf den Tisch stellen und hinterher
wieder aufräumen.
Eine richtige Rechtsanwalts- (und Notariats-)fachangestellte (kurz: ReNo) ist obendrein noch in der Lage, Buchungen durchzuführen, Kostenfestsetzungsanträge zu erstellen, die richtigen Fristen für die diversen Beschlüsse, Bescheide und Urteile einzutragen,
den Gerichtsvollzieher loszuschicken, Rechnungen und kleinere Anschreiben selbständig zu erstellen, Büromaterial in ausreichender Menge und Tickets für die Auswärtstermine des Anwalts zu bestellen – sogar online!
Stunde. Das sind bei 10 Stunden in der Woche zwischen 130 und 140 EUR und im Monat etwa 560 EUR brutto. Ist doch ordentlich.
Auch für einen Wiedereinsteiger, wobei man
doch annehmen muss, dass es sich hierbei
höchstwahrscheinlich zum größten Teil um
Mütter handelt, die länger aus dem Job raus
waren und so langsam wieder anfangen
möchten zu arbeiten. Bessert die Haushaltskasse doch ungemein auf. Die Tätigkeit an sich
ist auch eher mechanisch als juristisch, also für
den Wiedereinsteiger überhaupt gar kein Problem.
Aber wieso beschleicht mich das ungute Gefühl, dass mein zukünftiger Arbeitgeber mir
nicht 14 EUR brutto die Stunde zahlen möchte? Eine wiedereinsteigende ReNo könnte die
gleichen Aufgaben ausführen und wäre kostengünstiger. Stellt sich für mich doch langsam die Frage, wozu nun eigentlich unbedingt das 2. Staatsexamen vorhanden sein
muss? Ich denke, ich behalte die Kopien meiner diversen Urkunden, Fort- und Weiterbildungen und Zeugnisse noch ein Weilchen,
denn irgendwie kommen mir hinsichtlich dieser Stelle jetzt doch so meine Zweifel.
Schön wäre der Selbstversuch. Am besten mit
einem Anschreiben, auf das reagiert werden
muss – und hinterher dann noch eine Schadenersatzklage nach AGG! Das wäre ja beinahe eine Riesengaudi....
RAin Ilka Spriestersbach, Koblenz
Müsste ich in den 10 Stunden die Woche wohl
alles gar nicht machen, zumindest wenn man
sich den Text dieser Stellenanzeige durchliest.
Vielleicht auch zweimal liest. Oder auch dreimal. Weil man einfach nicht glauben kann,
was da steht.
Um noch einmal auf die Frage der Bezahlung
zurückzukommen: Angeblich liegt das monatliche Durchschnittsbruttogehalt eines Berufsanfängers nach dem 2. Staatsexamen in
einer mittelgroßen Kanzlei in einer wirtschaftlich nicht so öden Gegend bei etwa 2.300,00
EUR für 40 Stunden die Woche. Grob umgerechnet sind das etwa 13-14 EUR brutto die
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Bücherforum
BücherforumThema
AnwaltFormulare Mietrecht
Krumscheid/Zwißler,
3. Aufl. 2008, 573 S. mit CD-ROM,
88,00 EUR, Deutscher Anwaltverlag
In 17 Kapiteln behandelt das Werk alle wichtigen Gebiete
des Wohnraum- und
Gewerberaummietrechts, sowohl aus
Sicht des Mieters als
auch des Vermieters.
Nach grundlegenden Erläuterungen zu dem jeweiligen Themenbereich werden diese anschließend in Formulierungsvorschlägen dargestellt. Besonders hervorzuheben ist, dass nicht
nur die allgemein bekannten Gebiete wie Gestaltung eines Mietvertrages oder Ausspruch einer Kündigung abgehandelt, sondern auch
nicht alltägliche Fallgestaltungen berücksichtigt
wurden. So widmen sich die Autoren auch dem
Mietrecht im Erbfall im Rahmen einer familienrechtlichen Streitigkeit und der Wohnungszu-
AnwaltKommentar Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
weisung sowie dem Gewaltschutz. Aber auch
ganz alltägliche Formulare werden dem Anwalt
an die Hand gegeben, wie die Deckungsanfrage an die Rechtsschutzversicherung.
Hilfreich sind die oftmals am Ende von Abschnitten angefügten Checklisten, die die zu
beachtenden Punkte noch einmal zusammenfassen.
Sehr gelungen sind die Darstellung des Räumungsvergleichs und die Vorschläge zu dessen Formulierung. Kurz und fundiert wird dargestellt, welche Vereinbarungen in einem solchen Vergleich geregelt werden sollten.
Im Gesamtwerk wird umfangreich auf weitere Literatur verwiesen. Die wichtigsten BGHEntscheidungen zum Mietrecht, mit kurzem
Leitsatz und Fundstellen noch mal übersichtlich dargestellt, befinden sich im Anhang.
Berücksichtigung finden auch die verschiedenen Räumungsalternativen zur Minimierung
der Kosten. Schön ist besonders der Hinweis,
dass ein Gerichtsvollzieher nicht verpflichtet ist,
sich auf ein besonderes Modell einzulassen. Das
ist für die Beratung des Mandanten wichtig.
Das Formularbuch überzeugt in der Praxis
und ist allen Rechtsanwälten, die gelegentlich
Fälle im Mietrecht bearbeiten, zu empfehlen.
Durch die übersichtliche und rechtlich fundierte Darstellung ist es ein sehr gutes Nachschlagewerk, mit dem die Fallbearbeitung
schneller und einfacher möglich ist. Durch die
Benutzung der CD-ROM kann auf das lästige
Abtippen der Formulare verzichtet werden.
Auch dem erfahrenen Mietrechtler bietet dieses Buch somit eine gute Unterstützung.
Das Formularbuch ist den täglichen Bedürfnissen des Rechtsanwaltes angepasst. Das
Werk ist in den einzelnen Kapiteln sehr übersichtlich gestaltet. Auch das Inhaltsverzeichnis
ist übersichtlich und im Stichwortverzeichnis
lässt sich alles schnell finden.
Rechtsanwältin Maren Richter, München
Das Arbeitnehmermandat – Handbuch für die anwaltliche Praxis
Weinmann/Schild,
1. Aufl. 2008, 423 S., 68,00 EUR,
Nomos Verlag
Gut,
Fachbücher
zum
Arbeitsrecht
gibt es viele. Warum
sollte man sich also
noch eines – und
noch dazu dieses –
anschaffen? Weil es
sich bei „Das Arbeitnehmermandat“
von Weinmann/Schild um eine qualitativ hochwertige Zusammenfassung der Rechtslage im
Arbeitnehmerarbeitsrecht handelt, was die
Anschaffung des Buches gerade für den anwaltlichen Nachwuchs so lohnenswert macht!
Verfahren im Arbeitsrecht haben zum Teil
nicht unerhebliche Streitwerte, was die Vertretung von Arbeitnehmern auch für den Berufseinsteiger ziemlich attraktiv macht. Übersehen wird dabei vielfach, dass es sich bei
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dem Gebiet des Arbeitsrechts um eine hoch
komplexe Materie handelt, bei der, vor allem
für den Berufsanfänger, eine Reihe von Haftungsfallen lauern, die es zu umschiffen gilt.
Taugliches Hilfsmittel dafür ist das Werk von
Weinmann/Schild: Hier werden zu jeder Phase
eines Arbeitsverhältnisses in umfassender Weise rechtliche Bedingungen und mögliche Problemkreise dargestellt. So enthält der erste Abschnitt des Buches umfangreiche Ausführungen zu den möglichen Fallstricken, die bereits
die Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses bereithält. Kapitel 2 beschäftigt sich sehr ausführlich mit Fragen rund um die außergerichtliche
und gerichtliche Vertretung bei Ansprüchen im
Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses. Danach findet der Leser im Abschnitt „Das
Mandat bei gefährdetem Bestand des Arbeitsverhältnisses“ Informationen zu Ansprüchen,
die bei der Gefährdung des Bestands eines Arbeitsverhältnisses entstehen können. Das vierte und letzte Kapitel des Buches ist schließlich
den im Zusammenhang mit der Beendigung
Schneider/Wolf (Hrsg.)
4. Auflage 2008, 2.472 S.,
128,00 EUR, Deutscher Anwaltverlag
Derzeit purzelt neue
Literatur zum RVG
nur so auf den
Markt. Erfolgshonorar sei Dank. Das hier
vorgestellte Werk ist
ein Kommentar aus
einem ausgesprochenen Praktikerverlag, was sicher nicht die schlechteste Wahl ist,
doch – und das sei eingestanden – fehlen dem
Autor die aktuellen Vergleichsmöglichkeiten.
Kritik? Die Gebührentabelle versteckt sich auf
Seite 2.239. Das Stichwort Erstberatung findet sich in dem Register nicht. Beim Durchblättern von Inhaltsverzeichnis und Kommentar legen eine Unmenge von Stichworten
und Rechenbeispielen jedoch nahe, dass das
Werk den Härtetest im Alltag wohl bestehen
wird. Allein das Stichwortverzeichnis hat ei-
nen Umfang von 67 Seiten. Die 61 Paragrafen des RVG sind auf knapp 1.000 Seiten
kommentiert, weitere gut 1.000 Seiten entfallen auf das VV, im Anhang gibt es Streitwertkataloge für Sozial- und Verwaltungsgerichtsbarkeit und eine Kurzerläuterung zu
den wichtigsten Streitwertvorschriften. Und
wer mit Rechtsschutzversicherungen KfZSchäden abrechnet, wird den Anhang „Abrechnung nach den Abrechnungsgrundsätzen“ zu schätzen wissen.
Also: Abzurechnen ist ein Fall von Scheinselbständigkeit, die Deutsche Rentenversicherung hat eine Kostengrundentscheidung
gefällt und muss nun zahlen. Der Autor hat
noch nie im Sozialrecht abgerechnet. Zwar
findet sich auch das Stichwort „Scheinselbständigkeit“ nicht im Register, doch über das
„Sozialgerichtsverfahren“ findet sich schnell
die einschlägige Kommentierung zu § 3 RVG.
Die Frage Gegenstandswert oder Betragsrahmengebühr lässt sich damit schnell lösen. Die
einschlägigen Bestimmungen des SGG sind
mit abgedruckt.
Dann stellt sich noch die Frage, ob es hier
auch eine Erledigungsgebühr sein darf und
was das eigentlich ist. Soll die Gegenseite
zahlen, sollte die Kostennote mit ein paar Argumenten flankiert sein. In dem Kommentar
findet sich eine stichpunktartige Zusammenfassung von Fällen, wann bisher eine Erledigungsgebühr gewährt wurde und wann
nicht. Ein guter Einstieg, um die Frage, bei der
es immerhin um 2.000 EUR Honorar geht, zu
vertiefen. Allein das RVG-Lehrbuch hätte hier
nicht weitergeholfen.
Fazit: Ein fundiertes Nachschlagewerk zum
RVG in jeder Kanzlei sollte es schon sein. Bei
mir hat der AnwaltKommentar RVG den Härtetest bestanden. Doch Vorsicht bei RVG-Kommentaren: 2.400 Seiten auf Dünndruckpapier
machen das RVG inzwischen zu einem eigenen Rechtsgebiet, für das von der Satzungsversammlung demnächst wohl ein eigener
Fachanwaltstitel eingeführt werden wird.
Rechtsanwalt Tobias Sommer, Berlin
Gesamtes Strafrecht, StGB/StPO/Nebengesetze-Handkommentar
des Arbeitsverhältnisses entstehenden Ansprüchen gewidmet.
Dabei befassen sich die Autoren, und das ist
das Besondere daran, ausschließlich mit der
Sicht der Arbeitnehmerseite. Erfahrung in der
Beratung von Arbeitnehmern haben die Autoren auch reichlich gesammelt; beide sind
Fachanwälte für Arbeitsrecht in Regensburg
und haben in den vergangenen Jahren zahlreiche Fälle in diesem Bereich bearbeitet.
Zielgruppe dieses Fachbuches sind ebenfalls
Rechtsanwälte, was die Praxistauglichkeit für
den beruflichen Alltag noch erhöht. Insgesamt also eine empfehlenswerte Anschaffung für diejenigen, die ihre Kenntnisse im Arbeitsrecht vertiefen und ihre Mandanten umfassend in diesem Bereich beraten wollen.
Rechtsanwältin Astrid Ackermann,
Frankfurt am Main
Dölling/Duttge/Rössner (Hrsg.),
1. Aufl. 2008, 3.290 S., 118,00 EUR,
Nomos Verlag
Bei dem vorliegenden Werk handelt es
sich um eine Neuerscheinung des Nomos-Verlags, an dessen Erstellung neben
den drei namhaften
Herausgebern Prof.
Dr. Dölling, Prof. Dr.
Duttge und Prof. Dr. Rössner eine Vielzahl von
Autoren aus Lehre und Praxis, unter anderem
Prof. Dr. Reinhard Böttcher und Rechtsanwalt
Thilo Pfordte, mitgearbeitet haben.
des GVG, des StVG, des JGG, des OWiG oder
der AO erläutert. Dies geschieht jedoch nicht
dadurch, dass im Anschluss an die Kommentierung zum StGB oder der StPO die Normen
des Nebenstrafrechts erläutert werden. Vielmehr erfolgt die Darstellung an passender
Stelle innerhalb der Kommentierung einer
materiellrechtlichen oder prozessrechtlichen
Norm. So werden beispielsweise in den Erläuterungen von Pfordte zu § 153 a StPO die
Vorschriften zur Diversion im Jugendstrafrecht, §§ 45 ff. und 47 JGG, aufgeführt und
kommentiert. Eine ähnlich gelungene Verknüpfung findet sich bei den Ausführungen
von Braasch zur Bewährung (§ 56 StGB) mit
den Vorschriften der §§ 21 ff. JGG, § 35 BtMG
oder §§ 14 f. WStG.
Mit dieser Erstausgabe verfolgten die Herausgeber das ehrgeizige Ziel, einen Kommentar zum gesamten Strafrecht zu erstellen.
Deshalb werden neben dem StGB und der
StPO eine Reihe von relevanten nebenstrafrechtlichen Normen etwa aus den Bereichen
Der von den Herausgebern beschrittene neue
Weg einer integrierten Bearbeitung bietet
Chancen und Risiken. Daher wird der Nutzer
nicht zu allen nebenstrafrechtlichen Normen
eine Kommentierung finden. Dies kann ein
Handkommentar zum gesamten Strafrecht
aber allein vom Umfang her nicht bieten. Er
bietet eine auf die pragmatische Kürze reduzierte Zusammenfassung von StGB und StPO,
ergänzt um die im Alltag am häufigsten anzutreffenden Vernetzungen und Wirkungen
strafrechtlicher Normen.
Fazit:
Die Bibliothek und den Handapparat des Strafrechtlers wird dieser Kommentar sinnvoll ergänzen, und mehr als einmal wird der erste
Griff zu ihm gehen. Zum Verzicht auf kommentierte Nebengesetze wird ihn diese Erstausgabe jedoch (noch) nicht veranlassen. Guten Gewissens zu empfehlen ist das Werk auf
jeden Fall dem Allgemeinanwalt, dessen tägliche Praxis sich nicht allein im Strafrecht erschöpft, da es einen schnellen und informativen Erstzugang verbunden mit der systematischen Verknüpfung wichtiger Normen erlaubt.
Rechtsanwalt Sascha Brandt, Duisburg
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Bücherforum
BücherforumThema
Handbuch der Justiz 2008/2009
Handbuch Medizinrecht
Die Träger und Organe der rechtsprechenden Gewalt in der Bundesrepublik Deutschland
Deutscher Richterbund (Hrsg.),
29. Jahrgang 2008, 767 S.,
83,00 EUR, R. v. Decker´s Verlagsgruppe
Huethig, Jehle, Rehm
Namen, Daten, Fakten. Viele Namen
vor allem. Ein Buch
voller Namen, das
aber kein Namensbuch ist, durch welches sich werdende
Eltern blättern, sondern ein Namensbuch der Justiz. Wie heißt nochmal der Präsident des abgebrannten Amtsgerichts Heidelberg? Und wie lange ist er schon im Dienst
und wann hatte er nochmal Geburtstag?
Postanschriften, Telefon- und Faxnummern
sowie E-Mail-Adressen der Justizverwaltungen, Gerichte und Staatsanwaltschaften sind
hier genauso verzeichnet wie Angaben über
die Anzahl der Planstellen der Gerichte und
Staatsanwaltschaften, Einwohnerzahlen der
Länder und der Gerichtsbezirke der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Genauso wie sich diese
Aufzählung liest, ist das Buch auch. Nutzwertig und lexikalisch. Ein Handbuch eben. Wer
diese Informationen braucht, der kauft es.
Nichts weniger als die Träger und Organe der
rechtsprechenden Gewalt in der Bundesrepublik Deutschland in einem Buch zu versammeln, ist der Anspruch dieses Sammelwerks. Versprochen wird ein vollständiger
Überblick über die Strukturen und personelle Besetzung der Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizverwaltungen in Bund und
Ländern sowie des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH und EuG), des
Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, des Internationalen Seegerichtshofs
und der Anwaltsgerichte.
Das Konzept des Buches funktioniert nun
schon seit 29. Auflagen und funktioniert
scheinbar trotz des Internets, in dem viele Ge-
schäftsverteilungspläne inzwischen zu finden
sind. Welcher Anwalt will nicht die Chance
nutzen und dem Richter für sein Gefälligkeitsurteil zum Geburtstag eine Kiste Champagner senden? Scherz beiseite, allein die Fülle und die Zusammenstellung der Informationen über die Justiz sowie die dahinter liegende
Recherche bieten einen Mehrwert, der Zeit
sparen kann. Das Dienstalter (= Erfahrung des
Richters) ist manchmal vielleicht interessant
und kann zumindest im Mandantengespräch
eine beiläufig eingestreute Information sein,
die das eigene Image steigern kann. Neben
dem Register sämtlicher Amts- und Landgerichte mit Nennung der jeweils zuständigen
höheren Instanzgerichte findet sich für diesen
Zweck auch ein bundesweites Namensregister. Wer nach (s)einem Richter sucht, findet ihn
hier bestimmt. Für die tägliche Arbeit von Anwälten ist das Buch nicht zwingend, wer aber
einen Überblick über das Justizwesen haben
möchte, sollte ruhig mal darin stöbern.
Das Skript Anwaltsrecht I soll Referendaren – zusammen
mit dem ergänzenden 2. Band Anwaltsrecht II – helfen,
sich auf das 2. Staatsexamen und die Anwaltsstation vorzubereiten. Es orientiert sich dabei am Anwaltsausbildungskonzept der BRAK. Das Skript soll
keine Lehrbücher ersetzen, sondern diese speziell im Anwaltsbereich ergänzen. Die Autoren
sind daher nahezu allesamt Rechtsanwälte, die
zudem teilweise als Prüfer im 2. Staatsexamen
eingesetzt werden. Inhalt des Skripts Anwaltsrecht I sind grundlegende Kenntnisse der Ar-
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beitsorganisation und des Berufsrechts eines
Anwalts, sozusagen der „Allgemeine Teil“. Den
Anfang macht das anwaltliche Berufsrecht, in
dem vor allem die anwaltlichen Berufspflichten
(Verschwiegenheit, Verbot widerstreitender Interessen, Umgang mit Mandantengeldern),
aber auch das Verhältnis zu Gerichten und Behörden (Akteneinsicht) sowie gegnerischen Anwälten (Umgehungsverbot) behandelt wird.
Zweifeln, wie sich das Berufsrecht in einer Examensklausur wiederfinden kann, begegnet der
Autor durch verschiedene Musterfälle. So wird
zum Beispiel geprüft, ob der Honoraranspruch
eines Anwalts besteht, der seinem Mandanten
während schwieriger Sanierungsverhandlungen die Mandatsniederlegung androhte, wenn
keine Honorarvereinbarung abgeschlossen
werde (BGH, NJW 2002, 2774). Da das Honorar im geprüften Fall für die erbrachte Leistung
des Anwalts angemessen war, hat der Anwalt
keine Berufspflicht verletzt und einen Anspruch
Das Medizinrecht
unterliegt einer dynamischen Entwicklung, die unter anderem aus den permanenten Veränderungen in den Bereichen der Sozialversicherungen sowie
dem Krankenhauswesen herrühren.
Nach eigenem Bekunden verstehen die Herausgeber das „Handbuch Medizinrecht“ als
einen umfassenden Begleiter für den Praktiker
unabhängig davon, ob er Anwalt, Richter oder
ein sonst im Medizinrecht tätiger Jurist ist. Die
37 Paragraphen des Werks beinhalten Kapitel
vom medizinrechtlichen Mandat, über das Berufsrecht, die gesetzliche Krankenversicherung, das Vertragsarzt- und Arzthaftungsrecht, die Pflegeversicherung bis zum Steuer-
recht. Den Schwerpunkt der Bearbeitung bilden die praktisch wichtigen Gebiete, wie das
Arzthaftungs-, Vertragsarzt-, Berufs- und Steuerrecht. Randgebiete wie das Transplantationswesen oder die biomedizinische Forschung
sind in der gebotenen Kürze dargestellt.
Allen Kapitel vorangestellt ist eine ausführliche
Gliederung nebst Hinweisen auf weiterführende Literatur. Ferner stößt der Leser häufig
auf Praxistipps, wichtige Hinweise, Verhaltensrichtlinien, Fallbeispiele oder Aufzählungen
und Tabellen zur Verdeutlichung der Ausführungen. Dies fördert die Praxistauglichkeit des
Werks.
Inhaltlich ragt das Kapitel des Arzthaftungsrechts heraus. Im Abschnitt zur Haftung wegen
eines Behandlungsfehlers sind zunächst die
Grundlagen erläutert, bevor einzelne von der
Rechtsprechung gebildete Fallgruppen von Behandlungsfehlern ergiebig dargestellt werden.
Es wird das Übernahmeverschulden bis zur therapeutischen Sicherungsaufklärung erklärt, bevor die besonderen Fälle der Arzthaftung, die
Kausalität, Beweislast und -erleichterungen folgen. Die Aufklärungspflicht wird ausgehend
von ihren Grundlagen, über den Inhalt und Umfang, die Organisationsaufklärung, die Form
und Zeit, den Aufklärungspflichtigen, die unterschiedlichen Aufklärungsadressaten bis zur
Kausalität, dem Schutzzweck und der Beweislast erläutert. Ausführungen zur Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht runden dieses
Kapitel ab.
Fazit: Für die Praxis ist das „Handbuch Medizinrecht“ ein großer Gewinn. Es bereitet die
gesamte Materie mit ihren Schnittstellen zu
anderen Rechtsgebieten auf. Der Leser findet
die notwendigen Informationen, um Mandate ergebnisorientiert zu bearbeiten. Dabei ist
es für den Fachanwalt und den, der es werden will, ein profundes Nachschlagewerk. Besonders dem Neuling und dem nicht immer im
Medizinrecht tätigen Anwalt erleichtert es den
Einstieg in das facettenreiche Rechtsgebiet.
Rechtsanwalt Jens Jenau,
Schloß Holte-Stukenbrock
Rechtsanwalt Tobias Sommer, Berlin
Der Verein im Zivil- und Steuerrecht
Anwaltsrecht I – Examensschwerpunkte:
Berufsrecht, Haftung, Vergütung und Steuern
Axmann/Degen u. a.,
4. Aufl. 2008, 230 S., 26,50 EUR
Richard Boorberg Verlag
Ratzel/Luxenburger (Hrsg.),
1. Aufl. 2008, 1.645 S., 138,00 EUR,
Deutscher Anwaltverlag
Märkle/Alber,
12. Aufl. 2008, 504 S., 68,00 EUR,
Richard Boorberg Verlag
auf Zahlung. Weitere Kapitel behandeln anwaltliche Organisationsformen (Kanzleieintritt,
Gründung, freie Mitarbeit, Zusammenschlüsse),
Anwaltshaftung, Anwaltsvergütung und Steuern.
Den Autoren gelingt es sehr gut, die recht „trockenen“ Themen durch viele Musterfälle, Formulierungsvorschläge, Checklisten, Examenstipps und Rechenbeispiele (Vergütung, Steuern) praxis- und examensnah aufzubereiten.
Vom DAV-Ratgeber für Junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte unterscheidet sich das
Skript durch die gezielte Ausrichtung auf Referendare in der Examensvorbereitung und der
Anwaltsstation. Doch auch ein Berufseinsteiger kann von den Hinweisen und Beispielen im
Skript profitieren, zum Beispiel bei der Berechnung des Kaufpreises einer Kanzlei.
Rechtsanwältin Dr. Claudia R. Cymutta, Mannheim
Deutschland ist bekanntlich das Land
der „Vereinsmeier“. Es gibt wenige
Länder, in welchen
die Bevölkerung einen solchen Drang
verspürt, sich in Vereinen zusammenzuschließen, sei es der Golfklub, die Kleintierzüchter oder Fanklubs von HitparadenBarden wie Mark Medlock. Für den Anwalt
bietet sich ein interessantes Tätigkeitsfeld, da
Vereine vielfältigen rechtlichen Beratungsbedarf haben. Märkle und Alber haben mit ihrem Werk einen handlichen Ratgeber für die
vereinsrechtliche Praxis geschaffen, der umfassend gerade auch die steuerrechtlichen
Aspekte wie Gemeinnützigkeit oder steuerliche Abzugsfähigkeit von Spenden abhandelt.
Im ersten Teil des zweigeteilten Werks widmen
sich die Autoren dem Verein im Zivilrecht. Unterteilt in rechtsfähige und nichtrechtsfähige
Vereine erfährt der Leser alles rechtlich Relevante von der Gründung eines Vereins – Eintragung ins Vereinsregister, Satzung und Bestellung eines Vorstands – über praktische Fragen in der täglichen Vereinsarbeit wie Erwerb
der Mitgliedschaft, Rechte und Pflichten eines
Vereinsmitglieds, Austritt und Ausschluss sowie der Haftung bis hin zum Ende eines Vereins. Im zweiten Teil gehen die Autoren ausführlich auf die steuerrechtliche Behandlung
der Vereine ein. Es dürfte wohl kein anderes
Werk geben, das einerseits so detailreich, umfassend und fachkundig die steuerrechtlichen
Aspekte der Vereine beleuchtet, andererseits
so klar und verständlich die Materie auch einem steuerrechtlich weniger beschlagenen
Mitmenschen erläutert. Anhand zahlreicher
Schaubilder, Beispiele und Hinweise braucht
es auch denjenigen nicht abzuschrecken, der
von Steuerrecht bislang wenig Ahnung hatte.
Zahlreiche Muster, etwa einer Satzung oder
über Geldzuwendungen an einen gemeinnützigen Verein, dienen als praktische Arbeitshilfe.
Die Autoren haben das Handbuch in der
12. Auflage insbesondere wegen des Gesetzes
zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen
Engagements vom 10.10.2007 völlig überarbeitet und gehen auf zahlreiche für Vereine inzwischen eingetretene Änderungen zum Beispiel im Spendenrecht aufgrund der Neuregelung des steuerlichen Spendenabzugs durch
Aufhebung der Spendenhöchstgrenzen oder
im Umsatzsteuerrecht zur Abgrenzung des Mitgliedsbeitrags vom Sonderleistungsentgelt ein.
Fazit: Das Buch ist ein bewährtes Standardwerk, das andere vereinsrechtliche Literatur
insbesondere durch seine profunden Ausführungen zum Steuerrecht in den Schatten stellt.
Eine lohnende Investition für alle, die ein Handbuch zum Vereinsrecht suchen.
Rechtsanwalt Florian Wörtz, Ludwigsburg
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Autorenverzeichnis
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Johanna Busmann ist selbständiger Coach für Führungskräfte und Trainerin für Rhetorik, Kommunikation,
Verhandlungsführung und Konfliktmanagement in Hamburg. Sie ist spezialisiert auf Beratung und Training von
Rechtsanwälten und deren Mitarbeitern.
[email protected]
Karoline Helling ist Rechtsanwältin und Steuerberaterin
in Frankfurt am Main. Ihre Schwerpunkte sind neben dem
Zivil- und Steuerrecht vor allem das Vereins- und Gemeinnützigkeitsrecht. Sie ist darüber hinaus als Dozentin in
diesen Bereichen tätig. [email protected]
Anke Schiller-Mönch ist seit Mai 2007 Anwältin mit eigener Kanzlei. Ihre Schwerpunkte sind Medien- und Urheberrecht sowie Sportrecht. Außerdem ist sie als freie Journalistin
für verschiedenste Medien und in der Öffentlichkeitsarbeit
tätig.
[email protected]
Diana Hampe ist seit 2006 als selbständige Rechtsanwältin und Mediatorin in Bochum tätig. Ihr Schwerpunkt
liegt auf dem gewerblichen Rechtsschutz und dem Urheberrecht.
www.ra-hampe.de
[email protected]
Sascha Brandt Sascha Brandt betreibt seit 2005 eine eigene Kanzlei in Duisburg, die vorwiegend auf die Bereiche
Verkehrsrecht, Strafrecht und Verwaltungsrecht ausgerichtet ist. www.kanzlei-saschabrandt.de
Malte Dedden ist Rechtsanwalt in Kehl am Rhein, zivilrechtlich orientiert, oft in Gebieten wie Internetrecht und
(Verbraucher-)Insolvenzrecht unterwegs, demnächst Mitglied der Jungen Insolvenzrechtler. [email protected]
Patrick Ruppert, Rechtsanwalt und freier Journalist, betreibt
in Köln mit Rechtsanwältin Söhret Gök eine Rechtsanwaltsbürogemeinschaft. Zu den Beratungsfeldern zählen u. a. Medien- und Urheberrecht und gewerblicher Rechtsschutz. Als
Autor war Ruppert bereits für verschiedene Medien tätig.
www.lawyal.de
Michael A. Else ist seit 2005 als selbständiger Rechtsanwalt in der Kanzlei else.schwarz Rechtsanwälte Partnerschaft in Wiesbaden mit dem Schwerpunkt Verwaltungsrecht, vor allem aber im öffentlichen Baurecht und Beamtenrecht tätig: [email protected]
Mark Leiblein ist als Inhaber der Kreativberatung Namestorm in München auf die Entwicklung neuer Namen
für Unternehmen und Produkte spezialisiert.
www.namestorm.de / [email protected]
Sascha Mönch ist freier Journalist in Weimar. Er arbeitet
unter anderem für den MDR in Bereich Sport und liebt vor
allem Sprache. [email protected]
Ilona Cosack ist seit zehn Jahren als Berater für Rechtsanwälte tätig, zuvor hat sie 18 Jahre lang Kanzleien geleitet.
Neben einer betriebswirtschaftlichen Ausbildung sind ihre
Fortbildungsschwerpunkte Marketing und Management.Für
Kammern und Vereine ist sie Referentin zu allen Themen des
Anwaltsmanagements. [email protected]
Tobias Sommer ist seit 2003 Rechtsanwalt in Berlin zu
Fragen Geistigen Eigentums. Er ist gewähltes Mitglied im
Geschäftsführenden Ausschuss des FORUM junge Anwaltschaft. 2006 hat er die Redaktion der AdVoice übernommen. [email protected]
Manfred Aranowski ist Anwalt und Geschäftsführer im
DAV in Berlin und dort unter anderem zuständig für das
Forum Junge Anwaltschaft. [email protected]
Percy Ehlert ist Rechtsanwalt und Mediator in Berlin. Der
Arbeitsschwerpunkt liegt im Bau- und Architektenrecht.
Bevorzugte Methode ist die außergerichtliche Konfliktbearbeitung. www.anwalt-ehlert.de
Dr. Bernhard Dombek ist Rechtsanwalt und Notar in Berlin. Seine Arbeitsgebiete sind u.a. Zivilrecht, Gesellschaftsrecht, Erbrecht und Berufs- und Berufshaftungsrecht der
freien Berufe. Dombek war unter anderem zehn Jahre bis
1999 Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer.
haase@robe-org
Katrin Spelmeyer ist seit 1999 angestellte Rechtsanwältin bei HDI Gerling und dort im Bereich Vermögensschadenshaftpflicht und Heilwesen tätig.
[email protected]
Stefanie Salzmann ist freie Journalistin, Fotografin und
Gestalterin – zur Zeit in Eschwege. Sie macht die zentrale
Redaktion für die AdVoice.
[email protected]
Katja Thiedeke ist seit 3 1/2 Jahren selbständige Rechtsanwältin mit eigener Kanzlei in Premnitz. Sie ist auf Verkehrsrecht und Sozialrecht spezialisiert.
[email protected]
Andrea Vollmer lebt und arbeitet als freie Fotografin in
Berlin. Sie studierte an der Fachhochschule für Design und
Medien in Hannover Fotojournalismus. Für das AdVoice
Magazin arbeitet Sie als Fotografin und Bildredakteurin.
www.andreavollmer.de
Martin Lang ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht
in München. Er ist Mitglied der Satzungsversammlung der
Bundesrechtsanwaltskammer. Von 1999 – 2007 war er im
FORUM Junge Anwaltschaft zunächst Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses und dann dessen Vorsitzender. [email protected]
AdVoice 04/08
Ab 12/08 ist das
elektronische
Mahnverfahren
obligatorisch
Kompatibel mit allen
Anwaltsprogrammen
Die Soldan Signaturkarte: Ihr Zugang zum
elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach
Der leichte Einstieg in das
elektronische Mahnverfahren
und den digitalen Rechtsverkehr.
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Gerichten und Behörden
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081208 DAVerlag AdVoice Inhalt.qxd
08.12.2008
16:34 Uhr
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Service / Das Letzte Wort
Links: hilfreiche Tipps für den jungen Anwalt zum Thema Marketing
Wie man gemeinsam Know-how austauscht: DAV-Arbeitsgemeinschaft Anwaltsmanagement z.B. mit einem
Videopodcast zum Thema Anwaltsmarketing im Internet
http://www.dav-mm.de
Wie Mandanten Anwälte suchen: Studie von Hommerich/Kilian „Mandanten und ihre Anwälte“ mit repräsentativen Ergebnissen einer Bevölkerungsumfrage, wie Mandanten Anwälte suchen u.v.m., 15 EUR, ISBN 978-3-8240- 5404-6
http://www.soldaninstitut.de/index.php?id=image
Wie man über Internet-Netzwerke Kontakte knüpft und
Mandanten gewinnt
http://www.xing.com
http://www.facebook.de
http://www.linkedin.com
Wie man auf die neusten Trends im Anwaltsmarketing auf
dem US-Markt stößt ...
http://www.lawmarketing.com
Wie man mit Google-Adwords-Anzeigen auf Position 1 landet (Bestseller von Alexander Beck)
http://www.adwords-buch.info
Wie man eine Website bastelt, die sich Mandanten wünschen... (123 Law Group, a Pittsburgh lawfirm)
http://www.makinglaweasy.com
Wie die eigene Website bei Google besser gefunden wird
(Bestseller von Prof. Mario Fischer)
http://www.website-boosting.de
Wie man als Musikanwalt dort auftaucht, wo man gesucht
wird ...
http://profile.myspace.com/index.cfm?fuseaction=us
er.viewprofile&friendid= 209950160
Wie man aus Hollywood-Filmen lernt und sich bei Verhandlungen durchsetzt...(RA Peter Bräutigam u.a.)
http://www.verhandeln-nach-drehbuch.de
Wie man sein eigenes Weblog bastelt ...
http://www.wordpress-magazin.de
Wie man mit Hilfe geschickter Öffentlichkeitsarbeit Prozesse gewinnt, Litigation-PR als strategisches Instrument
bei juristischen Auseinandersetzungen (Uwe Wolff und
Stephan Holzinger)
http://www.gabler.de
Zusammengetragen von
Rechtsanwalt Martin Lang, München
Das Letzte Wort
Who is who für Hinz und Kunz
Doch Neugier und Eitelkeit behalten die Oberhand,
schließlich soll der Eintrag kostenfrei sein und das Inter-
Bei FORUMsmitglied A. aus B. klingelt das Telefon. Die Mit-
view nicht länger als eine halbe Stunde dauern.
arbeiterin meldet: „Der Who is Who Verlag, die wollen ein
Foto: www.whoiswho.co.at
Interview mit Ihnen führen!“ Na sowas, sehr merkwürdig.
Eine kleine Internetrecherche kurz vor dem Interviewter-
„Guten Tag, sehr geehrter Herr A., ich danke, dass Sie sich
min fördert zutage: Der Schweizer Ralph Hübner verlegt
die Zeit nehmen, Sie sind ja sicher sehr beschäftigt. Wir
seit über zehn Jahren einen Who is Who für Hinz und Kunz.
würden Sie gerne in den neuen Who is Who aufnehmen
Offenbar läuft das Geschäft prächtig. Zwar ist der Eintrag
und ...“ „Entschuldigung, ich leide nicht unter mangeln-
tatsächlich kostenlos, wer aber sein Bild dabei haben
dem Selbstbewusstsein, aber bei 150.000 Rechtsanwälten
möchte, zahlt ordentlich. Und einer, der im Rausch der Ei-
in Deutschland: Wie kommen Sie da gerade auf mich?“
telkeit gleich eine Ausgabe des Werks ordert, ist einen hö-
Gehaltloser Süßholzraspel rieselt aus dem Telefonhörer.
heren dreistelligen Betrag los. Gerade noch rechtzeitig
Die Skepsis warnt mit Groucho Marx: „Einem Club, der ei-
konnte Kollege A. dem Schicksal entgehen, durch Who is
nen wie mich aufnimmt, würde ich niemals beitreten!“
Who berühmt zu werden. Peh
Ausblick
Schwerpunkt in Heft 1/2009: Mandanten
Redaktionsschluss
Heft 1/2009 (März-Ausgabe): 30.1.2009
Impressum
AdVoice – Mitteilungsblatt des FORUM Junge Anwaltschaft im Deutschen Anwaltverein e. V.
Herausgeber: Geschäftsführender Ausschuss des FORUMS Junge Anwaltschaft im Deutschen Anwaltverein e. V.
Kontakt: Deutscher Anwaltverein • Littenstraße 11 • 10179 Berlin • Frau Brünner • Tel.: (0 30) 72 61 52-132
Redaktion verantwortlich für diese Ausgabe: Stefanie Salzmann, RAin Anke Schiller-Mönch
Bildredaktion: Andrea Vollmer • Bücherforum: Jens Jenau
Chefredaktion: RA Tobias Sommer, Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss des FORUM Junge Anwaltschaft im DAV
Redaktionsanschrift: Redaktion AdVoice • Deutscher Anwaltverlag • Beate Eschbach • Wachsbleiche 7, 53111 Bonn • Tel.: (02 28) 9 19 11 18
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Es gilt Anzeigenpreisliste Nr. 13 vom 1.1.2009
Erscheinungsweise: vierteljährlich (März/Juni/September/Dezember)
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Für Mitglieder des FORUM Junge Anwaltschaft im Deutschen Anwaltverein ist der Bezug der Zeitschrift im Mitgliedsbeitrag enthalten.
ISSN 1437-3084
Druck: Hans Soldan Druck GmbH, Essen • Auflage: 14.000
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