An-/ Um-/ Abmeldungen von Restmüllbehältern

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An-/ Um-/ Abmeldungen von Restmüllbehältern
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An-/ Um-/ Abmeldungen von Restmüllbehältern
Hauseigentümer
PLZ
Ort
Datum
Str. /Haus-Nr.
An
Stadt Bad Aibling
Stadtsteueramt
Marienplatz 1
tagsüber erreichbar unter Telefonnummer
FAD: (Finanzadresse)
83043 Bad Aibling
Auf dem Grundstück 83043 Bad Aibling
Strasse
befinden sich
Haushalte mit
Hs.-Nr.
Personen
und folgender Gewerbebetrieb (o.ä. Einrichtung)
Hiermit melde ich zum
folgende Restmülltonne(n)
Größe
Liter
an
um
Jahresgebühr
mit Kompostabschlag
in €
Jahresgebühr
ohne Kompostabschlag
in €
A
80 l / 14tg.Leerung
132,00
144,00
B
120 l /14 tg.Leerung
192,00
210,00
C
240 l/14 tg.Leerung
384,00
420,00
1100 l Mietbehälter
1100 l Eigentumsbehälter
3.840,00
74,00
je Leerung
ab
Anzahl
bisher
Abmeldung
Zahl
Anmeldung
Zahl
Bemerkung
Informationen hierüber
erhalten Sie bei der
Landkreis-Müllabfuhr
Rosenheim
Tel.: 08035/2841
Für besondere Situationen, z.B. wenn vorübergehend zusätzlich Restmüll anfällt, können beim Wertstoffhof, Thürhamer Str. 21 A,
83043 Bad Aibling, 70 Liter-Müllsäcke erworben werden.
Die Gebühr für die Entsorgung dieser Restmüllsäcke beträgt pro Sack € 6,00.
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Gemeinsame Benutzung von Restmüllbehältern durch die benachbarten Grundstücke
Wir zeigen die Mitbenutzung der unter A
B
C
gemeldeten Tonne(n)
1. durch das Anwesen
Eigentümer:
und
2. das Anwesen
Eigentümer:
an.
Zur Zahlung der insgesamt fälligen Abfallentsorgungsgebühren verpflichtet sich der Eigentümer des Grundstücks
1.
2.
Zutreffendes bitte ankreuzen:
Damit stehen für jeden
Haushalt des(r) anschlusspflichtigen Grundstücks (e) mindestens 20 l Behälterkapazität pro Woche
Gewerbebetrieb oder ähnliches mindestens ein Restmüllbehältnis von 120 l (ohne Kompostabschlag)
zur Verfügung.
Da grundsätzlich alle auf dem (n ) Grundstück (en) anfallenden kompostierbaren Abfälle durch Eigenkompostierung verA
B
C die Gebühren
wertet werden, beantrage (n) ich (wir), für die o.g. Restmüllbehälter unter
zu ermäßigen.
Mir/uns ist bekannt, dass die Restmüllbehältnisse nur zur Aufnahme der jeweils dafür bestimmten Abfälle verwendet werden
und nur soweit gefüllt werden dürfen, dass sich der Deckel noch schließen lässt und dass Abfälle nicht eingestampft oder
eingepresst werden dürfen.
Alle verwertbaren Abfälle werden in die dafür bereitgestellten Sammelbehälter bzw. zum Wertstoff- und Recyclinghof bei der
Stadt gebracht .
Mülltonnen werden nur nach Abgabe eines Berechtigungsscheines vom Wertstoffhof Bad Aibling,
Thürhamer Str. 21 A, 83043 Bad Aibling ausgehändigt.
Diesen Berechtigungsschein zur An-/Um-/Abmeldung erhalten Sie beim Stadtsteueramt, 1. Stock,
Zimmer 106, Tel.: 08061/4901-58 od. 19.
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Unterschrift des Hauseigentümers