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Stand April 2013
Integrierter mehrjähriger Einzelkontrollplan
des Freistaates
Thüringen
Dieser integrierte mehrjährige Einzelkontrollplan gilt für den Zeitraum:
01.01.2012 - 31.12.2016
Kontaktstellen im Bundesland:
Für die Bereiche Lebensmittelüberwachung, Tiergesundheit, Tierschutz:
Name und Anschrift:
Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit,
Abteilung 5 - Verbraucherschutz, Arbeitsschutz, Veterinärwesen
Werner-Seelenbinder-Straße 6
99096 Erfurt
E-Mail:
[email protected]
Telefon:
0361 3798501
Telefax:
0361 3798850
Für die Bereiche Futtermittelüberwachung, Pflanzengesundheit:
Name und Anschrift:
Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und
Naturschutz
Beethovenstraße 3
99096 Erfurt
E-Mail:
[email protected]
Telefon:
0361 3799201
Telefax:
0361 3799209
MANCP_TH_2012 bis 2016
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Integrierter mehrjähriger Einzelkontrollplan des Freistaates Thüringen – 01.01.2012 - 31.12.2016
Inhalt
1. Zielsetzungen der Länder
2. Benennung der zuständigen Behörden, nationalen Referenzlaboratorien
und beauftragten Kontrollstellen
3. Organisation und Management der amtlichen Kontrollen durch die zuständigen Behörden
4. Notfallpläne und gegenseitige Unterstützung
5. Regelungen für Audits der zuständigen Behörden
6. Maßnahmen zur Gewährleistung der Erfüllung der arbeitstechnischen Kriterien der Verordnung (EG) Nr. 882/2004
7. Überprüfung und Anpassung des Plans
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1
Zielsetzungen der Länder
Die Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV) hat für die Bereiche Lebensmittelund Futtermittelüberwachung, Tiergesundheit, Tierschutz und Pflanzengesundheit folgende
länderübergreifende strategische Ziele beschlossen:
Strategische Ziele
I.
Optimierung der QM-Systeme in allen zuständigen Behörden einschließlich der Verifizierung durch geeignete Auditsysteme zur Sicherung ihrer Wirksamkeit
II.
Ausbau der Vernetzung von Kontrollstrategien und Stärkung interdisziplinärer Kontrollkonzepte
III.
Entwicklung von Konzepten zum frühzeitigen Erkennen und Minimieren von Rückständen, Kontaminanten, unerwünschten Stoffen und Zoonoseerregern in der gesamten Lebensmittel- und Futtermittelkette
IV.
Weiterentwicklung wirkungsvoller Konzepte zur Erhaltung der Gesundheit der Tiere
und Pflanzen zur Erzeugung sicherer Lebensmittel und Futtermittel
V.
Entwicklung und Umsetzung von Kontrollkonzepten zur Minimierung und zum sachgerechten Umgang mit Tierarzneimitteln, insbesondere zur Reduzierung von Rückständen und Resistenzen
VI.
Entwicklung und Umsetzung von Kontrollkonzepten zur Sicherstellung tierschutzkonformer Haltungsbedingungen insbesondere für Nutztiere
VII.
Optimierung der Analyse und Bewertung der Wirksamkeit von Kontrollen gemäß
Verordnung (EG) Nr. 882/2004
VIII.
Bessere Information und Transparenz für Verbraucher und Bürger
In Thüringen ist im Zeitraum 2012 bis 2016 für die Bereiche Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung, Tiergesundheit, Tierschutz und Pflanzengesundheit die Bearbeitung folgender
Schwerpunkte vorgesehen:
Landesspezifische Schwerpunkte
I.
II.
III.
IV.
V.
Etablierung eines IT- gestützten Risikobeurteilungssystems der Futtermittelbetriebe
als Basis für die risikoorientierte Auswahl der Futtermittelbetriebe im Rahmen der
Fachrechtskontrolle
Auditierung der Futtermittelüberwachungsbehörde in der TLL und Einführung von
QM-Maßnahmen
Sicherstellung der analytischen Voraussetzungen für die Untersuchungen im Bereich
der Futtermittelsicherheit für die Teilnahme an bundesweiten Kontrollprogrammen
(Dioxine und PCB, Ergotalkaloide und Salmonellen)
Überarbeitung und Weiterentwicklung des Handbuches „Tierschutzüberwachung im
Schlachtbetrieb“
Weiterentwicklung der Tiergesundheitsprogramme, um planmäßig Maßnahmen zur
Erhaltung und Verbesserung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Tierbestände zu unterstützen
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Landesspezifische Schwerpunkte
VI.
VII.
VIII.
IX.
Überarbeitung der Risikoanalyse für Betriebskontrollen und für die Probenahme im
Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
Erarbeitung einer Vorgabe zur Auswertung der Befunde der Schlachttier- und Fleischuntersuchung mit dem Ziel, Erkenntnisse zur Beurteilung und erforderlichenfalls
Verbesserung der Haltungsbedingungen der landwirtschaftlichen Nutztiere zu gewinnen
Vereinheitlichung der Datenerfassung und -auswertung im Rahmen der amtlichen
Lebensmittelüberwachung auf der Basis des von der LAV beschlossenen Eckpunktepapiers
Einführung der mobilen Datenerfassung in der amtlichen Lebensmittelüberwachung
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Benennung der zuständigen Behörden, nationalen Referenzlabors und beauftragten Kontrollstellen
2.1
Zuständige Behörden
Eine übersichtliche Darstellung der Thüringer Behörden und Untersuchungseinrichtungen
sowie ihrer Aufgaben ist in Anlage 1 enthalten.
Die zuständigen Behörden sind durch Landesrecht bestimmt.
Detaillierte Beschreibungen der einzelnen Behörden und Untersuchungseinrichtungen sowie
die zugrunde liegenden landesrechtlichen Vorschriften sind unter Punkt 3.1.1 bzw. 3.2 zu
finden.
Die Kommunikation erfolgt mittels Schriftverkehr, E-Mail, Fax und Telefon sowie durch regelmäßige Dienstbesprechungen.
Das Thüringer Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz (TLLV) und der
Thüringer Landesbetrieb für Arbeitsschutz und technischen Verbraucherschutz (TLAtV) wurden mit Wirkung vom 1. Januar 2013 zum Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV)
zusammengeführt (neues Organigramm: siehe Anlage 3).
2.2
Übertragung von Überwachungsaufgaben auf Kontrollstellen
Kontrollstelle oder
ggf. Art der Kontrollstellen
Thüringer Landesamt Thüringer Verband
für Verbraucherschutz für Leistungs- und
(TLV)
Qualitätsprüfungen
in der Tierzucht
e. V.
(private Kontrollstelle)
Zugelassene private
Für Zulassung:
Kontrollstellen mit
Bundesanstalt für
Sitz in Deutschland
Landwirtschaft und
Ernährung
Verantwortliche zuständige Behörde
Für Überwachung der
Kontrolltätigkeit der
privaten Kontrollstellen:
Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft (TLL)
2.3
Übertragene Überwachungsaufgabe
Durchführung von betriebsbezogenen und betriebsübergreifenden Kontrollen auf dem Gebiet der
Etikettierung von Rindfleisch und Rindfleischerzeugnissen
Kontrollverfahren nach
Artikel 9 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 3 und Anhang III der Verordnung
(EWG) Nr. 2092/91 über
den ökologischen Landbau
soweit dies nicht mit der
Durchführung eines Verwaltungsverfahrens verbunden ist
Verwaltungsakt
§ 2 der Thüringer
Rindfleischetikettierungsverordnung vom 22. November 2002
(GVBl. S. 445)
Zulassungsbescheid der Bundesanstalt für
Landwirtschaft
und Ernährung
Nationale Referenzlaboratorien
Angaben zu den nationalen Referenzlabors sind im Rahmenplan der Bundesrepublik
Deutschland enthalten.
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Organisation und Management der amtlichen Kontrollen durch die zuständigen
Behörden
3.1
Zuständige Behörden
3.1.1 Organisationsstrukturen innerhalb der Bereiche
3.1.1.1 Lebensmittelüberwachung
Nach § 1 Thüringer Lebensmittelüberwachungsgesetz (ThürLMÜbG) vom 8. Juli 2009 (GVBl.
S. 581) sind im Bereich Lebensmittelüberwachung in Thüringen folgende Behörden bestimmt:
Oberste Lebensmittelüberwachungsbehörde:
Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit (TMSFG)
Werner-Seelenbinder-Straße 6
99096 Erfurt
Internet: www.thueringen.de/de/tmsfg/
→ Organigramm des TMSFG siehe Anlage 2
Obere Lebensmittelüberwachungsbehörde:
Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz
Tennstedter Straße 8/9
99947 Bad Langensalza
Internet: www.thueringen.de/tllv
→ Organigramm des TLV siehe Anlage 3
Untere Lebensmittelüberwachungsbehörden:
Landkreise und kreisfreie Städte im übertragenen Wirkungskreis
(Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter);
→ Adressliste der Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter siehe Anlage 4
Soweit nicht anderes bestimmt ist, sind die unteren Lebensmittelüberwachungsbehörden
zuständig für die amtliche Überwachung des Verkehrs mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln, sonstigen Bedarfsgegenständen, mit Lebensmitteln verwechselbaren Erzeugnissen und Wein (§ 1 Abs. 3 ThürLMÜbG). Obere Lebensmittelüberwachungsbehörde ist das TLV, welches die Fachaufsicht über die unteren Lebensmittelüberwachungsbehörden ausübt und den Vollzug koordiniert. Oberste Lebensmittelüberwachungsbehörde ist das TMSFG, welches die Fachaufsicht über die obere Lebensmittelüberwachungsbehörde ausübt. Die Fachaufsicht ergibt sich aus dem in § 1 Abs. 2 ThürLMÜbG geregelten Über- und Unterordnungsverhältnis der Behörden zueinander. Die oberste Lebensmittelüberwachungsbehörde ist nach § 1 Abs. 4 ThürLMÜbG ermächtigt, durch Rechtsverordnung abweichend von der Auffangzuständigkeit der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörden Zuständigkeiten für die oberste und obere Lebensmittelüberwachungsbehörde zu
bestimmen, wenn dies zur Aufgabenerfüllung notwendig ist.
3.1.1.2 Tiergesundheit
Nach § 1 Abs. 1 Thüringer Ausführungsgesetz zum Tierseuchengesetz (ThürTierSG) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 30. März 2010 (GVBl 2010, 89) sind im Bereich Tiergesundheit in Thüringen folgende Behörden bestimmt:
Oberste Veterinärbehörde:
Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit
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Werner-Seelenbinder-Straße 6
99096 Erfurt
Internet: www.thueringen.de/de/tmsfg/
→ Organigramm des TMSFG siehe Anlage 2
Obere Veterinärbehörde:
Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz
Tennstedter Straße 8/9
99947 Bad Langensalza
Internet: www.thueringen.de/tllv
→ Organigramm des TLV siehe Anlage 3
Untere Veterinärbehörden:
Landkreise und kreisfreie Städte im übertragenen Wirkungskreis
(Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter);
→ Adressliste der Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter siehe Anlage 4
Die oberste Veterinärbehörde hat die Fachaufsicht über die obere Veterinärbehörde, die ihrerseits die Fachaufsicht über die fachlich nachgeordneten unteren Veterinärbehörden ausübt. Die Fachaufsicht ergibt sich aus dem in § 1 Abs. 1 ThürTierSG geregelten Über- und
Unterordnungsverhältnis der Behörden zueinander.
Die obere Veterinärbehörde bündelt die Aktivitäten der unteren Verwaltungsbehörden und
koordiniert die Zusammenarbeit aller auf der Stufe der oberen Behörde beteiligten Bereiche.
Bestimmte Aufgaben des Vollzugs, die spezielles Fachwissen erfordern, sind z. T. auf dieser
Ebene angesiedelt. Die unteren Veterinärbehörden planen und organisieren die Überwachung der Betriebe und sind für die Bekämpfung von Tierseuchen zuständig. Sie berichten
über die obere Veterinärbehörde an die oberste Veterinärbehörde.
Untersuchungen auf Tierseuchen erfolgen im TLV oder in Landesuntersuchungsämtern anderer Länder.
3.1.1.3 Tierschutz
Nach § 1 der Thüringer Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Tierschutzrechts einschließlich des Hufbeschlagrechts und zur Übertragung einer Ermächtigung nach
dem Hufbeschlaggesetz vom 27. Februar 2009 (GVBl. S. 277), sind im Bereich Tierschutz in
Thüringen folgende Behörden bestimmt:
Oberste Tierschutzbehörde:
Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit
Werner-Seelenbinder-Straße 6
99096 Erfurt
Internet: www.thueringen.de/de/tmsfg/
→ Organigramm des TMSFG siehe Anlage 2
Obere Tierschutzbehörde:
Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz
Tennstedter Straße 8/9
99947 Bad Langensalza
Internet: www.thueringen.de/tllv
→ Organigramm des TLV siehe Anlage 3
Untere Tierschutzbehörden:
Landkreise und kreisfreie Städte im übertragenen Wirkungskreis
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(Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter)
→ Adressliste der Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter siehe Anlage 4
Das TMSFG als oberste Tierschutzbehörde koordiniert und plant die Tierschutzüberwachung
landesweit. Es sorgt durch entsprechende Weisungen für einen einheitlichen Vollzug der
Rechtsvorgaben und hat die Fachaufsicht über die obere Tierschutzbehörde, die ihrerseits
die Fachaufsicht über die fachlich nachgeordneten unteren Tierschutzbehörden ausübt. Die
Fachaufsicht ergibt sich aus dem in § 1 der Thüringer Verordnung über Zuständigkeiten auf
dem Gebiet des Tierschutzrechts geregelten Über- und Unterordnungsverhältnis der Behörden zueinander.
Das TLV bündelt die Aktivitäten der unteren Tierschutzbehörden und koordiniert die Zusammenarbeit aller auf der Stufe der oberen Tierschutzbehörde beteiligten Bereiche.
Bestimmte Aufgaben des Vollzugs, die spezielles Fachwissen erfordern, sind zum Teil auf
dieser Ebene angesiedelt.
Die unteren Tierschutzbehörden planen und organisieren die Überwachung der Betriebe und
vollziehen die tierschutzrechtlichen Vorgaben auf lokaler Ebene. Sie berichten über das TLV
an die oberste Tierschutzbehörde.
Die länderübergreifende Kommunikation erfolgt durch die obersten Landesbehörden.
Regelmäßig stattfindende Sitzungen der Arbeitsgruppe Tierschutz der Länder sind die vorrangige Form der fachlichen Abstimmung der Länder und des Bundes untereinander und
dienen im Interesse eines einheitlichen Vollzugs zur Abklärung strittiger Fragestellungen im
Bereich der Tierschutzüberwachung.
3.1.1.4 Futtermittelüberwachung
Nach §§ 1 und 2 der Thüringer Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Land-,
Ernährungs- und Forstwirtschaft vom 24. Juni 2004 (GVBl. S.697), zuletzt geändert durch
Artikel 22 des Gesetzes vom 25. Oktober 2011 (GVBl. S. 273, 287), sind folgende Zuständigkeiten festgelegt:
Oberste Landesbehörde:
Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz (TMLFUN)
Referat 34
Beethovenstraße 3
99096 Erfurt
Internet: www.thueringen.de/de/tmlfun/
→ Organigramm des TMLFUN siehe Anlage 5
Kontrollbehörde:
Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft
Referat 630
Naumburger Straße 98
07743 Jena
Internet: www.thueringen.de/de/tll
→ Organigramm der TLL siehe Anlage 6
Untersuchungseinrichtung:
Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft
Abteilung 200 – Untersuchungswesen –
Naumburger Straße 98
07743 Jena
Internet: www.thueringen.de/de/tll → Organigramm der TLL siehe Anlage 6
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3.1.1.5 Pflanzengesundheit
Nach § 1 der Thüringer Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen nach dem Pflanzenschutzgesetz vom 31. August 1999 (GVBl. S. 563) und § 2 der Thüringer Verordnung
über Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Land-, Ernährungs- und Forstwirtschaft vom 24.
Juni 2004 (GVBl. S. 697), zuletzt geändert durch die Erste Änderungsverordnung vom 20.
April 2009, sind folgende Zuständigkeiten festgelegt:
Oberste Landesbehörde:
Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz
Referat 35
Beethovenstraße 3
99096 Erfurt
Internet: www.thueringen.de/de/tmlfun/
→ Organigramm des TMLFUN siehe Anlage 5
Kontrollbehörde:
Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft
Referat 410
Kühnhäuser Straße 101
99090 Erfurt-Kühnhausen
Internet: www.thueringen.de/de/tll
→ Organigramm der TLL siehe Anlage 6
Untersuchungseinrichtung:
Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft
Referat 410
Kühnhäuser Straße 101
99090 Erfurt-Kühnhausen
Internet: www.thueringen.de/de/tll
→ Organigramm der TLL siehe Anlage 6
3.1.2 Personalressourcen
Für die von der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 erfassten Kontrollbereiche stehen in den unter 3.1.1 und 3.2 genannten Behörden insgesamt 525,8 Stellen zur Verfügung (Stand 1. Januar 2012). Hinzu kommen 180 amtliche Tierärzte und 190 amtliche Fachassistenten, die im
Auftrag der Landkreise und kreisfreien Städte Überwachungsaufgaben nach Anhang I der
Verordnung (EG) Nr. 854/2004 wahrnehmen. Dies erfolgt überwiegend in Teilzeitbeschäftigung. In den unter 3.1.1 und 3.2 genannten Einrichtungen liegen Stellenpläne vor, aus denen die Stellenanteile und ihre Wertigkeit zu entnehmen sind.
3.1.3 Ressourcen, die zur Unterstützung der amtlichen Kontrollen eingesetzt werden
Folgende Personen, Verbände und Einrichtungen können im Bedarfsfall in Thüringen zur
Unterstützung der Behörden eingesetzt werden:
 praktizierende Tierärzte (im Bereich Tiergesundheit),
 Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (in den Bereichen Futtermittelüberwachung und Lebensmittelüberwachung),
 Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft (im Bereich Tiergesundheit),
 Untere Landwirtschafts, Jagd- und Naturschutzbehörden (im Bereich Tiergesundheit),
 Thüringer Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e. V. (in
den Bereichen Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit),
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




3.2
Tiergesundheitsdienst der Thüringer Tierseuchenkasse (in den Bereichen Tiergesundheit, Tierschutz und Lebensmittelüberwachung),
Polizei (in den Bereichen Tiergesundheit, Futtermittelüberwachung und Lebensmittelüberwachung),
Technisches Hilfswerk (im Bereich Tiergesundheit),
Feuerwehren (im Bereich Tiergesundheit),
Arbeitsmedizinischer Dienst (im Bereich Tiergesundheit).
Laboratorien
3.2.1 Lebensmittelüberwachung
Die Benennung von Laboratorien ist abhängig vom Status.
Nach § 2 ThürLMÜbG ist das TLV als amtliches Laboratorium für die Untersuchung von Lebensmittelproben zuständig.
Außerdem erfolgen Untersuchungen von in Thüringen amtlich entnommenen Lebensmittelproben in den für die amtliche Lebensmitteluntersuchung zuständigen Laboratorien in Sachsen und Sachsen-Anhalt im Rahmen der Länderkooperation (siehe Nr. 3.4).
Auf der Grundlage der Vereinbarung zwischen dem Land Brandenburg und dem Freistaat
Thüringen über die Untersuchung von Lebensmitteln und sonstigen Erzeugnissen tierischer
Herkunft auf Dioxine aus dem Jahr 2004 werden in Thüringen entnommene Lebensmittelproben im Landeslabor Berlin-Brandenburg untersucht.
Das TMSFG kann in Ausnahmefällen dem TLV gestatten, nicht amtliche Prüflaboratorien,
welche die in der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 festgelegten Voraussetzungen erfüllen, mit
der Durchführung bestimmter Untersuchungen zu beauftragen oder an der Durchführung zu
beteiligen. Auf § 12 Abs. 1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) Rahmenüberwachung vom 3. Juni 2008 (GMBl. S. 426) wird verwiesen. Die Beauftragung nicht amtlicher
Prüflaboratorien erfolgt durch Geschäftsvertrag.
Alle für die Untersuchung von Proben im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
eingesetzten Laboratorien sind nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiert.
3.2.2 Tiergesundheit
Als amtliche Untersuchungseinrichtung ist das TLV bestimmt worden (§ 23 Abs. 2 ThürTierSG). Für spezifische Untersuchungen können andere Untersuchungseinrichtungen hinzugezogen werden.
Alle für die Untersuchung von Proben im Rahmen der amtlichen Kontrolle eingesetzten Laboratorien sind nach der DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiert.
Der Arbeitsstab der Länder koordiniert im Tierseuchenfall die länderübergreifende Nutzung
von Laborkapazitäten. Aktuelle Kapazitätslisten aller Länderlaboratorien werden vorrätig gehalten.
3.2.3 Tierschutz
Falls im Rahmen von Ermittlungen (z. B. zu Tierquälereien) Untersuchungen notwendig sind,
können diese im TLV durchgeführt werden.
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3.2.4 Futtermittelüberwachung



TLL, Abteilung 200 – Untersuchungswesen: amtliches Laboratorium, festgelegt
durch „Dienstanweisung zur Durchführung der amtlichen Futtermittelüberwachung in
der Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft“,
andere öffentlich-rechtliche Laboratorien, festgelegt z. B. durch Kooperationsvereinbarungen im Rahmen des Verbandes Deutscher Landwirtschaftlicher Untersuchungs- und Forschungsanstalten (VDLUFA),
private Laboratorien, festgelegt nach Ausschreibung.
Alle für die Untersuchung von Proben im Rahmen der amtlichen Futtermittelüberwachung
eingesetzten Laboratorien sind nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiert.
3.2.5 Pflanzengesundheit
Die phytopathologischen Untersuchungen erfolgen im Referat Pflanzenschutz (410) der TLL.
Die Zuständigkeit ist in § 2 der Thüringer Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet
der Land-, Ernährungs- und Forstwirtschaft vom 24. Juni 2004, zuletzt geändert durch Artikel
22 des Gesetzes vom 25. Oktober 2011 (GVBl. S. 273, 287), festgelegt.
Weiterhin leistet das Julius-Kühn-Institut (JKI) in bestimmten Fällen Amtshilfe.
3.3
Kontrollsysteme
3.3.1 Lebensmittelüberwachung
Kontrollmethoden und -techniken:
Die Durchführung der amtlichen Lebensmittelüberwachung in Thüringen ist durch Verwaltungsvorschrift geregelt. Die Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der amtlichen Lebensmittelüberwachung in Thüringen (ThürVV-Lebensmittelüberwachung) vom 30. Januar 2007
(ThürStAnz Nr. 9/2007 S. 358), geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 9. November
2011 (ThürStAnz Nr. 49/2011 S. 1720), enthält die grundlegenden Bestimmungen für die
regelmäßige Überprüfung der Betriebe und für die Probenahme. Die ThürVVLebensmittelüberwachung gilt neben der AVV Rahmen-Überwachung und ergänzt diese.
Auf der Grundlage der ThürVV-Lebensmittelüberwachung erfolgt eine risikobasierte Beurteilung der Betriebe zur Ermittlung und Festlegung der Anzahl der planmäßigen Kontrollen pro
Betrieb und Jahr. Dazu werden die Betriebe zunächst in Risikoklassen eingeordnet. Die weitere Einstufung erfolgt auf der Grundlage der jeweils aktuellen Kontrollergebnisse.
Außer den planmäßigen Kontrollen in Betrieben führen die zuständigen Behörden Kontrollen
aus besonderem Anlass durch (z. B. bei Beanstandungen von Erzeugnissen des Betriebes,
bei Verbraucherbeschwerden).
Die Betriebe werden systematisch im elektronischen Veterinärinformationssystem Thüringen
(VIS-TH) erfasst, in dem alle Kontrollen und deren Ergebnisse sowie die Probenahmen und
Untersuchungsergebnisse dokumentiert werden. Zusätzlich wird für jeden zu kontrollierenden Betrieb eine Betriebsakte angelegt.
Die Entnahme und Untersuchung der Planproben wird durch einen Rahmenprobenplan festgelegt, den das TLV in Abstimmung mit den Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern erarbeitet. Der Rahmenprobenplan berücksichtigt sowohl statistische Maßzahlen (anteiliges Vorkommen bestimmter Warengruppen im Warenkorb) als auch die angemessene Einbeziehung einheimischer Hersteller bei der Beprobung.
Der Gesamtumfang der zu entnehmenden Proben wird jährlich durch Erlass festgelegt.
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Der Rahmenprobeplan orientiert sich an den Vorgaben des § 9 der AVV Rahmen-Überwachung und enthält auch die Proben, die im Rahmen nationaler und europäischer Überwachungsprogramme entnommen werden.
Zusätzlich werden durch die zuständigen Behörden Proben aus besonderem Anlass entnommen (Beschwerdeproben, Vergleichsproben, Proben zur Überprüfung von Vollzugsmaßnahmen).
Im Rahmen der Verwaltungsvereinbarung zwischen Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen auf dem Gebiet der Untersuchung von Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen erfolgt in jährlich festgelegtem Umfang
eine methoden- und erzeugnisspezifische Arbeitsteilung bei der Untersuchung von Proben
(siehe Nr. 3.4).
Zur Umsetzung der Prinzipien der risikoorientierten Probenahme nach der Verordnung (EG)
Nr. 882/2004 wurde ein geändertes Probenahmekonzept für die Lebensmittelüberwachung
in Thüringen entwickelt. Das zwischen dem TMSFG, dem TLV und den Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern abgestimmte Modell für einen risikoorientierten Probenplan
wird nach einer Erprobungsphase in den Jahren 2008 bis 2012 im Lichte der gewonnenen
Erfahrungen überarbeitet.
In den unteren Lebensmittelüberwachungsbehörden wird seit 2006 schrittweise ein Qualitätsmanagementsystem eingerichtet. In jedem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
wurde ein QM-Beauftragter bestellt und durch das TLV entsprechend geschult. Es wurden
landeseinheitliche grundlegende Verfahrensanweisungen zur Durchführung der Lebensmittelüberwachung erarbeitet und in den unteren Lebensmittelüberwachungsbehörden eingeführt. Näheres ist unter Nr. 6.7 dargelegt.
Kontrollprioritäten, Mittelzuweisung und Relation zur Risikokategorisierung:
Jährlich werden nach Abstimmung zwischen dem TMSFG und dem TLV Kontrollschwerpunkte und Untersuchungsschwerpunkte in Thüringen für das kommende Jahr festgelegt.
Thüringen beteiligt sich an Untersuchungs- und Kontrollschwerpunkten des Bundesweiten
Überwachungsplans sowie am Lebensmittel-Monitoring-Programm des Bundesamtes für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und untersucht Proben im Rahmen des
Nationalen Rückstandskontrollplans.
Jährlich werden ausgewählte Thüringer Betriebe durch ein Sachverständigenteam, bestehend aus Sachverständigen des zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes und des TLV kontrolliert. Im Mittelpunkt dieser Kontrollen steht die Überprüfung der Eigenkontrollsysteme der Betriebe.
Bei der Jahresplanung der Schwerpunkte bei den Betriebskontrollen und bei der Untersuchung von Proben werden folgende Kriterien berücksichtigt:
 Auswertung des europäischen Schnellwarnsystems,
 Auswertung der Jahresberichte des BVL und anderer Länder,
 eigene Erkenntnisse, die im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung in
Thüringen gewonnen wurden,
 Erkenntnisse aus Ergebnissen nationaler Untersuchungs- und Kontrollprogramme (z.
B. Bundesweiter Überwachungsplan),
 Risikobewertungen des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR), der europäischen
Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und in sonstigen wissenschaftlichen Veröffentlichungen,
 Erkenntnisse über Warenströme,
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

Berücksichtigung von aktuellen Themen,
Erkenntnisse aus Eigenkontrollen der Wirtschaft.
Die amtliche Lebensmittelüberwachung erfüllt ihre Aufgaben entsprechend den Vorgaben
der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 sowie gemäß den Vorschriften des LFGB in der Fassung
vom 26. April 2006 (BGBl. I S. 945) und der AVV Rahmen-Überwachung. Die Einhaltung der
lebensmittelrechtlichen Vorschriften wird im Rahmen von Betriebsprüfungen sowie anhand
von Probenahmen und Analysen kontrolliert. Die Kontrollen erfolgen risikoorientiert, regelmäßig, unangemeldet, stichprobenartig und unter Berücksichtigung vorliegender Beobachtungs-, Überwachungs- und Überprüfungsergebnisse sowie von Erkenntnissen aus Verifizierungen. Die Ressourcen der zuständigen Behörden und des TLV werden den Erkenntnissen
entsprechend schwerpunktmäßig eingesetzt.
In Bezug auf die Mittelzuweisung wird auf die Nummern 6.3 und 6.4 verwiesen.
Beaufsichtigung und Verifizierung der Planungen einschließlich der Berichtsregelungen:
Beaufsichtigung und Verifizierung der Planungen erfolgen im Rahmen der Fachaufsicht im
Sinne von § 1 ThürLMÜbG. Danach ist das TMSFG oberste Lebensmittelüberwachungsbehörde und übt die Fachaufsicht gegenüber dem TLV aus. Obere Lebensmittelüberwachungsbehörde ist das TLV. Ihm obliegt die Fachaufsicht gegenüber den unteren Lebensmittelüberwachungsbehörden. Untere Lebensmittelüberwachungsbehörden sind die Landkreise
und kreisfreien Städte im übertragenen Wirkungskreis (Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter).
Nach § 2 Satz 2 ThürLMÜbG untersucht das TLV die von den zuständigen Behörden entnommenen Proben. Für spezifische Untersuchungen können andere Untersuchungseinrichtungen hinzugezogen werden.
Die Berichterstattung ist durch die Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Berichterstattung auf dem Gebiet der Lebensmittelüberwachung, der Fleischhygienekontrolle und Zoonosenüberwachung in Thüringen (ThürVV-Berichterstattung Lebensmittelüberwachung) vom
11. Februar 2010 (ThürStAnz Nr. 11/2010 S. 300) in der jeweils geltenden Fassung geregelt.
Zwischen TMSFG und TLV findet mindestens monatlich eine Dienstberatung statt. Das TLV
führt unter Beteiligung des TMSFG mehrmals jährlich Dienstberatungen mit den Veterinärund Lebensmittelüberwachungsämtern durch.
Regelungen für die Anwendung von horizontal bereichsübergreifenden Rechtsetzungen:
In den Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern sind die Fachbereiche Lebensmittelüberwachung, Tiergesundheit und Tierschutz bereits gebündelt, sodass der integrierte
Ansatz der amtlichen Kontrollen routinemäßig umgesetzt wird.
Im Falle von bereichsübergreifenden Regelungen, die durch verschiedene Dienststellen umzusetzen sind, wie z. B. die Regelungen zu ökologisch erzeugten Lebensmitteln, Lebensmitteln mit besonderen Merkmalen und Lebensmitteln mit bestimmter geographischer Herkunft,
erfolgt im Bedarfsfall ein Informationsaustausch. Hinzuweisen ist zum Beispiel auf die Vereinbarung zwischen dem TMLFUN und dem TMSFG vom 28. Juli 2003 über den gegenseitigen Informationsaustausch und die Zusammenarbeit beim Vollzug des Pflanzenschutzgesetzes und bei der Überwachung der Einhaltung von Pflanzenschutzmittel-Höchstmengen in
oder auf Lebensmitteln sowie beim Vollzug der Verordnung (EG) Nr. 834/2007.
Integration von EU-Überwachungsplänen und -programmen:
Bei der Aufstellung der Jahrespläne sowie bei der Festlegung von Kontroll- und Untersuchungsschwerpunkten werden die EU-Empfehlungen berücksichtigt.
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3.3.2 Tiergesundheit
Kontrollmethoden und Techniken:
Ausgangspunkt: Vor-Ort-Kontrolle im Betrieb
Anlass:
- rechtlich vorgeschriebene Kontrolle
- anlassbezogene Kontrolle
- Kontrolle auf Grund einer Risikoanalyse
Die Kontrolle der Betriebe erfolgt nach den Vorgaben des TLV und der Standardarbeitsanweisung „Durchführung von tierseuchenrechtlichen Kontrollen“. Dies beinhaltet unter anderem klinische Untersuchung, Probenahme, Nämlichkeitsprüfung und Dokumentenprüfung.
Kontrollprioritäten, Mittelzuweisung und Relation zur Risikokategorisierung:
Kontrollprioritäten:
 Überwachung der Tierkennzeichnung und -registrierung (Herkunftssicherungssysteme; Rückverfolgbarkeit),
 BHV1-Sanierung mit dem Ziel der Erreichung des „Artikel 10 Status“ (BHV1-frei)
gemäß der RL 64/432/EWG,
 Senkung der Salmonellenprävalenzrate in Geflügel- und Schweinehaltungen,
 Überprüfung der Biosicherheitsmaßnahmen in den Betrieben,
 von besonderer Bedeutung für das Land ist die Sanierung der Rinderbestände von
BVD und Paratuberkulose.
Mittelzuweisung:
In Bezug auf die Mittelzuweisung wird auf die Nummern 6.3 und 6.4 verwiesen.
Relation zur Risikokategorisierung:
Der risikoorientierte Überwachungsansatz ist i. d. R. bereits durch EU- oder Bundesrecht
vorgegeben und wird dementsprechend umgesetzt.
Aufsicht und Verifizierung der Planungen einschließlich der Berichtsregelungen:
Die Fachaufsicht und die Verifizierung der Planungen werden durch das Thüringer Ausführungsgesetz zum Tierseuchengesetz und Erlasse sowie Verfügungen geregelt. Die nach
einem jährlichen Kontrollplan durchgeführten fachaufsichtlichen Kontrollen dienen der Sicherung der qualitätsgerechten Durchführung tierseuchenrechtlicher Überwachungsmaßnahmen
durch die unteren Behörden.
Das QM-System im Bereich Tierseuchen wird weiterentwickelt. Interne oder externe Audits
im Untersuchungsbereich zum Erhalt der Akkreditierung werden durchgeführt.
Berichtspflichten sind festgelegt durch Vorgaben der EU, des Bundes oder Vorgaben der
obersten Landesbehörde.
Regelungen für die Anwendung von horizontal bereichsübergreifenden Rechtsetzungen:
In den Vollzugsbehörden sind die meisten Bereiche der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 bereits gebündelt, so dass der integrierte Ansatz der amtlichen Kontrollen routinemäßig umgesetzt wird. Bei Verteilung auf mehrere Dienststellen wird die jeweilige Beteiligung durch eine
Verwaltungsvorschrift geregelt.
Integration von EU-Überwachungsplänen und -programmen:
Bei der Aufstellung von Landesplänen werden die EU-Rechtsvorschriften sowie die EUEmpfehlungen berücksichtigt.
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3.3.3 Tierschutz
Die Kontrollsysteme dienen der Sicherstellung der Einhaltung der EU-Rechtsvorgaben bzw.
deren Umsetzung in nationales Recht zur Haltung von Nutztieren, zum Transport und zur
Schlachtung von Tieren. Dazu gehören:
 Richtlinie 98/58/EG des Rates über den Schutz von landwirtschaftlichen Nutztieren,
 Richtlinie 99/74/EG des Rates zur Festlegung von Mindestanforderungen zum
Schutz von Legehennen,
 Richtlinie 2007/43/EG des Rates vom 28. Juni 2007 mit Mindestvorschriften zum
Schutz von Masthühnern,
 Richtlinie 2008/119/EG des Rates über Mindestanforderungen für den Schutz von
Kälbern,
 Richtlinie 2008/120/EG des Rates vom 18. Dezember 2008 über Mindestanforderungen für den Schutz von Schweinen,
 Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates vom 24. September 2009 über den
Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung,
 Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates über den Schutz von Tieren beim Transport
und damit zusammenhängenden Vorgängen.
Kontrollmethoden und Techniken:
Im Rahmen der Überwachung von Nutztierhaltungen werden die Betriebe mittels einer VorOrt-Kontrolle auf die Einhaltung der relevanten Rechtsvorschriften überprüft. Die für die Kontrolle erforderlichen Informationen zum Betrieb werden im Vorfeld der Kontrolle aus den
EDV-gestützten Unterlagen der Behörde entnommen. Berücksichtigt werden hier vor allem:
 die Art und Anzahl der Tiere des Betriebes,
 die Produktionsrichtung,
 aufgetretene Verluste,
 der Zeitpunkt und das Ergebnis der letzten Kontrolle und
 ggf. durch die Behörden verhängte Auflagen.
In Sonderfällen werden andere Fachbereiche der unteren Verwaltungsbehörde oder behördeninterne oder -externe Sachverständige hinzugezogen.
Die Kontrolle umfasst die Überprüfung der betriebseigenen Dokumentation, der Haltungseinrichtungen und Versorgung der Tiere sowie des Zustands der Tiere.
Bei der Durchführung der Kontrolle werden die Befunde vollständig erhoben und in einem
Kontrollbericht dokumentiert. Der Bericht umfasst die Beschreibung des Zwecks der amtlichen Kontrollen, der angewandten Kontrollverfahren, der Kontrollergebnisse und gegebenenfalls der vom betroffenen Unternehmer zu ergreifenden Maßnahmen. Im Bedarfsfall erfolgt eine Beweissicherung durch z. B. fotografische Aufnahmen, ggf. unter Beteiligung von
Zeugen.
Der Landwirt wird über das Ergebnis der Kontrolle mündlich informiert. Im Falle eines Verstoßes stellt die zuständige Behörde dem betroffenen Unternehmen eine Abschrift des Berichtes zur Verfügung. Wurden bei der Kontrolle Mängel festgestellt, erfolgt eine schriftliche
Anordnung der Behörde zur Beseitigung der Mängel. Gegebenenfalls werden Verstöße gegen das Tierschutzrecht im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens verfolgt. Liegt
der Verdacht auf eine Straftat vor, wird die zuständige Staatsanwaltschaft eingeschaltet.
Verstöße gegen Vorschriften, die im Rahmen von Cross-Compliance relevant sind, werden
außerdem an die für die Prämienzahlung zuständigen Behörden gemeldet.
Durch Nachkontrollen der Betriebe wird die Abstellung der Mängel überprüft.
Zusätzlich zu den Regelkontrollen finden im Tierschutzbereich Kontrollen aus besonderem
Anlass statt, z. B. wenn der Verdacht auf einen Verstoß gegen das Tierschutzrecht besteht
oder bei einer wesentlichen Änderung der Tierhaltung oder Produktionsrichtung.
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Die AG Tierschutz der Länder hat ein Handbuch zur Kontrolle von Nutztierhaltungen entwickelt, welches den Vollzugsbehörden zur Verfügung steht und bei der Überwachung von
Nutztierhaltungen heranzuziehen ist.
Grenzüberschreitende Tiertransporte werden hinsichtlich der Vollständigkeit und Plausibilität
der Dokumentation, des Zustandes der Transportfahrzeuge und der Transportfähigkeit der
Tiere sowie in Bezug auf die Sachkunde und Zuverlässigkeit der Transporteure überprüft.
Stichprobenartig finden diese Kontrollen bei grenzüberschreitenden und innerstaatlichen
Transporten auch während der Transporte auf der Straße, am Bestimmungsort, auf Märkten
und an Aufenthalts- und Umladeorten statt. Diese Kontrollen erfolgen unter Beteiligung der
Polizei und ggf. der Zollbehörden.
Innerhalb einer Frist von acht Wochen nach Abfertigung eines grenzüberschreitenden
Transportes wird zudem anhand des Transportplans und ggf. weiterer Belege die Versorgung der Tiere während des Transports geprüft.
Die AG Tierschutz der Länder hat ein Handbuch „Tiertransporte“ erarbeitet, um eine einheitliche Vorgehensweise bei der Überwachung der Vorgaben zum Tiertransport zu garantieren.
Dieses Handbuch ist von den nachgeordneten Behörden bei der Überwachung von Tiertransporten heranzuziehen.
Die für die Kontrolle von Nutztierhaltungen und Tiertransporten geltenden Grundsätze werden auch bei der Überwachung der Tierschutzvorgaben im Zusammenhang mit dem
Schlachten von Tieren angewendet. Bundesweit einheitliche Verfahrensanweisungen gibt es
für den Bereich Schlachten bisher nicht. In Thüringen erfolgt die Überwachung mit Hilfe des
Handbuches „Tierschutzüberwachung im Schlachtbetrieb“. Dieses enthält unter anderem
Checklisten z. B. zur Überprüfung von Schlachtbetrieben und zur Überwachung der Bolzenschussbetäubung. Die Verordnung (EG) Nr. 854/2004 bestimmt, dass der amtliche Tierarzt
in die Überwachung des Tierschutzes mit einbezogen wird. Der amtliche Tierarzt prüft, ob
ggf. im Rahmen der Schlachttieruntersuchung erhobene Befunde darauf schließen lassen,
dass Verstöße gegen das Tierschutzrecht im Herkunftsbetrieb, während des Transports oder
während des Aufenthalts an der Schlachtstätte begangen wurden. Er überwacht die Einhaltung der Rechtsvorgaben im Zusammenhang mit Transport und Schlachtung. Verstöße gegen das Tierschutzrecht werden an die zuständige untere Verwaltungsbehörde gemeldet, die
ggf. ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einleitet oder den Fall an die zuständige Staatsanwaltschaft weitergibt.
Kontrollprioritäten, Mittelzuweisung und Relation zur Risikokategorisierung:
Die unteren Verwaltungsbehörden führen bei einer repräsentativen Anzahl von Betrieben
Regelkontrollen durch. Die Auswahl dieser Betriebe erfolgt anhand einer Risikoanalyse, die
u. a. folgende Risikoparameter berücksichtigt:
 Art, Anzahl sowie Zeitpunkt von Verstößen gegen tierschutzrechtliche sowie andere
veterinär- und lebensmittelrechtliche Vorschriften in der Vergangenheit,
 Zustand der Stallgebäude und Haltungseinrichtungen,
 Anzahl und Sachkunde der Betreuungspersonen,
 Anzahl der Tierarten im Betrieb, Produktionsrichtung,
 wesentliche Veränderungen im Bereich der Tierhaltung,
 Ausnahmegenehmigung nach § 6 Abs. 3 des Tierschutzgesetzes in der Fassung
vom 18. Mai 2006 (BGBl. I S. 1206, 1313),
 Zeitpunkt der letzten Kontrolle.
Die Betriebe mit dem höchsten Risikopotential werden bevorzugt kontrolliert. Um eine Evaluierung der Risikoanalyse zu ermöglichen, wird den nach Risikogesichtspunkten ausgewählten Betrieben eine zuvor aus der Grundgesamtheit der Betriebe gezogene Zufallsauswahl
(20 % der zu kontrollierenden Betriebe) gegenübergestellt.
Das Verfahren ist im Handbuch „Tierschutzüberwachung in Nutztierhaltungen“ beschrieben.
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Grenzüberschreitende Tiertransporte werden systematisch bei der Abfertigung kontrolliert,
bei anderen Transporten finden stichprobenartige Kontrollen statt. Zusätzlich werden auch
bei innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Transporten während des Transportverlaufs
stichprobenartige Kontrollen im Rahmen von Schwerpunktaktionen durchgeführt.
Die Einhaltung der tierschutzrechtlichen Vorgaben bei der Schlachtung wird durch regelmäßige Kontrollen der Betriebe überprüft. Maßgeblich für die Häufigkeit der Kontrolle sind vor
allem die Zahl der geschlachteten Tiere und ggf. in der Vergangenheit festgestellte Verstöße.
Aufsicht und Verifizierung der Planungen einschließlich der Berichtsregelungen:
Die Fachaufsicht und die Überprüfung der Planungen werden durch § 1 der Thüringer Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Tierschutzrechts und Erlasse und Verfügungen geregelt.
Regelungen für die Anwendung von horizontal bereichsübergreifenden Rechtsetzungen:
In den Vollzugsbehörden sind die meisten Bereiche der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 bereits gebündelt, so dass der integrierte Ansatz der amtlichen Kontrollen routinemäßig umgesetzt wird. Im Bereich der Tierschutzüberwachung erfolgt z. B. bei der Abfertigung von Tiertransporten routinemäßig eine Verzahnung der Tierschutzkontrollen mit den Kontrollen zur
Einhaltung des Tierseuchenrechts. Bei Verteilung auf mehrere Dienststellen wird die jeweilige Beteiligung länderspezifisch z. B. durch Verwaltungsvorschriften geregelt.
3.3.4 Futtermittelüberwachung
Kontrollmethoden und Techniken:
Die Risikobeurteilung und die Kontrolle der Betriebe sowie die risikoorientierte Probenahme
erfolgt entsprechend dem „Kontrollprogramm Futtermittel für die Jahre 2012-2016“.
Kontrollprioritäten, Mittelzuweisung und Relation zur Risikokategorisierung:
Kriterien, die für das „Kontrollprogramm Futtermittel für die Jahre 2012-2016“ besonders
herangezogen werden:
 Systematische Ermittlung des individuellen Betriebsrisikos unter Berücksichtigung
zurückliegender Untersuchungsergebnisse und Bewertungen zurückliegender amtliche Kontrollen, Auswahl der zu kontrollierenden Betriebe mittels des einzuführenden
IT-gestützten Risikobeurteilungssystems der Futtermittelbetriebe,
 Auswertung des Schnellwarnsystems, der Jahresstatistik über die Amtliche Futtermittelkontrolle, der Erkenntnisse über die Herstellungs- und Handelsmengen von
Futtermitteln, der Statuserhebung zur Vorbereitung der Änderung futtermittelrechtlicher Vorschriften,
 Koordinierte Kontrollprogramme der EU,
 Risikobewertung von BfR, EFSA und sonstige wissenschaftliche Veröffentlichungen,
 Berücksichtigung von aktuellen Fragestellungen,
 Erkenntnisse aus Eigenkontrollen der Wirtschaft.
Neben den im „Kontrollprogramm Futtermittel für die Jahre 2012-2016“ aufgeführten Kontrollaktivitäten werden in Thüringen folgende Schwerpunkte der Futtermittelüberwachung und
Probenahme für das Jahr 2012 gesetzt. Diese Schwerpunkte können je nach aktueller Situation in den Folgejahren angepasst werden.
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Schwerpunkte
Futtermittel
Probenahme
Analysen
Geflügelmastfutter
Alleinfuttermittel
Landwirte
Antibiotika
Getrocknete Futtermittel
Einzelfuttermittel
Hersteller
Dioxin
GVO in Ökofuttermitteln/Vermischung mit anderen GVO-Futtermitteln
Einzelfuttermittel
Mischfuttermittel
Landwirte,
Hersteller
GVO
„alterntige“ Primärerzeugnisse
Einzelfuttermittel
Landwirte
Futtertauglichkeit
Rapserzeugnisse
Einzelfuttermittel
Ölmühlen
Salmonellen
Einhaltung Höchstwerte Spurenelemente
Alleinfuttermittel
Ergänzungsfuttermittel
Landwirte
Zink, Kupfer, Selen
Getreidenebenprodukte
(Kleie, Kleber etc.)
Einzelfuttermittel
Hersteller,
Landwirte
HCl-unlösliche
Asche, Schwermetalle,
Mineralstoffe
Einzelfuttermittel
Hersteller
Schwermetalle,
Dioxine
Einstreupellets
Einzelfuttermittel
Landwirte
Mikrobiologie,
Dioxine
Einzelfuttermittel Drittstaaten
Einzelfuttermittel
Händler,
Hersteller
Unerwünschte
Stoffe
Die mit den amtlichen Kontrollen beauftragten Dienststellen führen in wiederkehrenden Abständen Risikobeurteilungen durch und setzen ihre Ressourcen den Erkenntnissen entsprechend schwerpunktmäßig ein.
In Bezug auf die Mittelzuweisung wird auf die Nummern 6.3 und 6.4 verwiesen.
Aufsicht und Verifizierung der Planungen einschließlich der Berichtsregelungen:
Die Fachaufsicht ist gesetzlich geregelt; sie ergibt sich aus dem Über- und Unterordnungsverhältnis der Behörden zueinander. Sie ist dokumentiert durch die Geschäftsordnungen,
durch Erlasse, Verfügungen und im „Handbuch für die amtliche Futtermittelüberwachung im
Freistaat Thüringen“.
Regelungen für die Anwendung von horizontal bereichsübergreifenden Rechtsetzungen:
In den Vollzugsbehörden sind die meisten Bereiche der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 bereits gebündelt, so dass der integrierte Ansatz der amtlichen Kontrollen routinemäßig umgesetzt wird. Bei Verteilung auf mehrere Dienststellen wird die jeweilige Beteiligung durch die
Notfallpläne nach Art. 13 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 geregelt (siehe Nr. 4.1).
Integration von EU-Überwachungsplänen und -programmen:
Die EU-Überwachungspläne und Programme werden bei der Aufstellung des „Rahmenplans
der Kontrollaktivitäten im Futtermittelsektor“ berücksichtigt.
3.3.5 Pflanzengesundheit
Übersichtsdarstellung des Kontrollsystems:
Die Funktionsweise des phytosanitären Kontrollsystems wird detailliert im Kompendium zur
Pflanzengesundheitskontrolle in Deutschland dargestellt. Dieses Kompendium wurde mit
dem Ziel erarbeitet, die phytosanitären Maßnahmen auf Grundlage der PflanzengesundheitsMANCP_TH_2012 bis 2016
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richtlinie der EG (Richtlinie 2000/29/EG) in Deutschland zu harmonisieren. Im Rahmen eines
durch die Bundesländer finanzierten Projekts koordinierte die Abteilung Pflanzengesundheit
des JKI die Erarbeitung, Zusammenstellung und Vereinheitlichung der Fachbeiträge, die
durch Experten der Pflanzenschutzdienststellen sowie Mitarbeiter der Abteilung erstellt wurden. Es beinhaltet Beschreibungen der Kontrollabläufe einschließlich pflanzengesundheitlicher Maßnahmen, Verweise auf geltende Rechtsvorschriften, Datenblätter der wichtigsten
Quarantäneschadorganismen sowie Formular- und Dokumentenmuster.
Zollamtliche Überwachung:
Unterliegen die einzuführenden Waren pflanzengesundheitlichen Regelungen, werden sie
durch den Pflanzenschutzdienst kontrolliert. Die zollamtliche Abfertigung kann grundsätzlich
nur abgeschlossen werden, wenn der Pflanzenschutzdienst festgestellt hat, dass die pflanzengesundheitlichen Anforderungen erfüllt sind und er die Einfuhrfähigkeit der Ware schriftlich bestätigt hat.
Pflanzengesundheitskontrolle:
Die Pflanzengesundheitskontrolle ist in der EU harmonisiert und wird im Regelfall am Eingangsort durchgeführt. Nach Verordnung (EG) Nr. 1756/2004 können Identitäts- und phytosanitäre Kontrollen anstelle am Eingangsort am Bestimmungsort durchgeführt werden. Der
Pflanzenschutzdienst am Eingangsort führt in jedem Fall die Dokumentenkontrolle durch und
prüft, ob die Voraussetzungen für eine Bestimmungsortkontrolle gegeben sind (§ 8b Abs. 1
Pflanzenbeschauverordnung/Richtlinie 2004/103/EG). Ist dieses der Fall, finden die Nämlichkeitskontrolle und die Pflanzengesundheitsuntersuchung am Bestimmungsort statt. Insbesondere für „Pflanzen zum Anpflanzen bestimmt“ ist damit eine wesentlich effizientere
Kontrolle auf Einhaltung der Bestimmungen möglich.
In der Pflanzengesundheitskontrolle wird ein QM-System für die phytosanitären Untersuchungen eingeführt. Ziel ist die Akkreditierung der Phytopathologischen Diagnostik.
Phytosanitäre Kontrollen werden risikogerecht ausgerichtet. Nach Verordnung (EG) Nr.
1576/2004 können für bestimmte Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse (Ausnahme: „Pflanzen
zum Anpflanzen bestimmt“) auf der Grundlage vorher durchgeführter Risikobewertungen
reduzierte Kontrollfrequenzen angewendet werden.
Die Kontrollmethoden und Techniken sind detailliert im „Kompendium zur Pflanzengesundheitskontrolle in Deutschland“ dargestellt.
3.4
Kooperation zwischen zuständigen Behörden mit verwandten Zuständigkeiten
Die Zusammenarbeit der Länder untereinander in den Fachgremien der Landesbehörden
und die Zusammenarbeit mit den Bundesbehörden sind im Rahmenplan für die Bundesrepublik Deutschland dargestellt.
Länderkooperation:
Auf der Grundlage der „Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Freistaat Sachsen, dem
Land Sachsen-Anhalt und dem Freistaat Thüringen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Untersuchung von Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und
sonstigen Bedarfsgegenständen im Rahmen der amtlichen Überwachung einschließlich der
Durchführung von Monitoring-Programmen und des Nationalen Rückstandskontrollplanes“
vom 25. August 2004 erfolgt eine länderübergreifende Zusammenarbeit der amtlichen Untersuchungseinrichtungen Sachsens, Thüringens und Sachsen-Anhalts auf diesem Gebiet. Die
Zusammenarbeit beinhaltet insbesondere eine Spezialisierung der Laboratorien der drei
Länder auf bestimmten Gebieten und die diesbezügliche Untersuchung von Proben aus den
Partnerländern. Die Spezialisierung erfolgt methoden- und erzeugnisspezifisch und konzentriert sich schwerpunktmäßig derzeit auf die Untersuchungen nach dem nationalen RückMANCP_TH_2012 bis 2016
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standskontrollplan, die Untersuchungen von Bedarfsgegenständen und die Untersuchungen
auf gentechnische Veränderungen.
Ressortübergreifende Zusammenarbeit Thüringer Behörden:
Grundsätzlich gibt es anlassbezogen auf allen Ebenen der amtlichen Überwachung in den
betroffenen Bereichen ressortübergreifende Kooperationen.
Als Beispiele können folgende Zusammenarbeiten genannt werden:
 Zusammenarbeit des TMSFG und des TMLFUN im Rahmen der Weinüberwachung
und der Kontrolle des Weinanbau,
 Zusammenarbeit des TMSFG und des TMLFUN zum Umgang mit Saat-, Pflanz- und
Erntegut, das gentechnisch veränderte Organismen enthält oder enthalten könnte,
 Zusammenarbeit des TMSFG und des TMLFUN bei der Kontrolle der Zulassung und
Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sowie der Kontrolle bezüglich des Vorkommens von Pflanzenschutzmittelrückständen,
 Zusammenarbeit des TMSFG und des TMLFUN im Rahmen der Lebensmittel- und
Futtermittelüberwachung, Zusammenarbeit der für die Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung zuständigen unteren Überwachungsbehörden,
 Kooperation der Lebensmittelüberwachungsbehörden und der Arbeitsschutzbehörden im Rahmen der amtlichen Kontrolle von Bedarfsgegenständen und Spielzeug,
 Zusammenarbeit der Lebensmittelüberwachungsbehörden und der Tierschutzbehörden mit den für das Marktrecht zuständigen Behörden.
Weiterhin erfolgt eine Zusammenarbeit des TMSFG mit den Zollbehörden im Rahmen von
Einfuhr- und Durchfuhrkontrollen. Die für Thüringen zuständige Mittelbehörde des Zolls ist
die Bundesfinanzdirektion in Nürnberg. Die Zusammenarbeit der Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter und der TLL mit den Hauptzollämtern erfolgt anlassbezogen auf örtlicher Ebene.
3.5
Aus- und Fortbildungsmaßnahmen
3.5.1 Feststellung des Aus- und Fortbildungsbedarfs
Der Aus- und Fortbildungsbedarf ergibt sich aus der jeweiligen Rechtslage und deren Fortentwicklung. Der konkrete Bedarf wird durch behördeninterne Abfragen innerhalb der
Dienststellen und zentral ermittelt. Dabei ist der gesetzlich vorgeschriebene Mindestumfang
der Fortbildung zu berücksichtigen.
Maßgeblich sind folgende Regelungen:
 Lebensmittelkontrolleur-Verordnung vom 17. August 2001 (BGBl. I S. 2236),
 Thüringer Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Lebensmittelkontrolleure vom 1.
September 2003 (GVBl. S. 456),
 Futtermittelkontrolleur-Verordnung vom 28. März 2003 (BGBl. I S. 464),
 Thüringer Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den höheren Veterinärdienst vom
18. November 1997 (GVBl. S. 457),
 Thüringer Verordnung über die praktische Ausbildung und den Dritten Prüfungsabschnitt der Staatsprüfung für staatlich geprüfte Lebensmittelchemiker vom 7. Juli
1999 (GVBl. S. 459),
 Weiterbildungsordnung der Landstierärztekammer Thüringen vom 29. Juni 2006,
 Verordnung (EG) Nr. 854/2004 (Anhang I Abschnitt III Kapitel IV)
 Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung vom 8. August 2007 (BGBl. I S.
1816-1864)
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
Verwaltungsvorschrift zur Durchführung von Artikel 5 Nr. 7 in Verbindung mit Anhang
I Abschnitt III Kapitel IV Buchst. B der Verordnung (EG) Nr. 854/2004 hinsichtlich der
beruflichen Qualifikation amtlicher Fachassistenten in Thüringen (ThürVV-Amtliche
Fachassistenten) in den jeweils geltenden Fassungen.
Die Feststellung des Ausbildungsbedarfes für Lebensmittelkontrolleure und amtliche Fachassistenten erfolgt durch die Landkreise und kreisfreien Städte.
3.5.2 Umsetzung des Aus-/Fortbildungsplans
Voraussetzung für eine Tätigkeit als beamteter Tierarzt ist der Abschluss des tiermedizinischen Studiums und die erfolgreich abgelegte Prüfung für den höheren Veterinärdienst. Die
für das Bestehen dieser Prüfung erforderlichen Kenntnisse werden in einem vorbereitenden
Lehrgang, der auch Praktika umfasst, vermittelt.
Die Lehrgänge werden i. d. R. von einem länderübergreifenden Teilnehmerkreis besucht.
Die Ausbildung des übrigen Kontrollpersonals erfolgt auf der Grundlage der unter Nummer
3.5.1 genannten Rechtsvorschriften.
Es werden regional, landesweit und länderübergreifend Fortbildungsmöglichkeiten für alle
Berufsgruppen der mit amtlichen Kontrollen beauftragen Personen angeboten. Die Teilnahme erfolgt entsprechend der Bedarfsermittlung und wird dokumentiert (siehe 3.5.3).
Die Veranstaltungen werden von Seiten des Bundes, der Länder, der wissenschaftlichen
Hochschulen und Dritter (z. B. Verbände) angeboten.
Länderübergreifende Veranstaltungen im Bereich des Tierschutzes finden z. B. jährlich an
der Tierärztlichen Hochschule in Hannover und an der Fachhochschule Nürtingen statt.
Länderübergreifende Fortbildungsveranstaltungen in den Bereichen Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Tiergesundheit werden jährlich z. B. durch den Bundesverband der
Lebensmittelkontrolleure, den Bundesverband der beamteten Tierärzte, die Deutsche Veterinärmedizinische Gesellschaft und die Lebensmittelchemische Gesellschaft angeboten.
Darüber hinaus werden mindestens zweimal jährlich durch das TMSFG und das TLV Dienstbesprechungen mit den Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern in den Bereichen
Lebensmittelüberwachung, Tiergesundheit und Tierschutz durchgeführt, die ebenfalls Fortbildungscharakter haben.
Die jährlich stattfindende Tagung der Futtermittelüberwachungsbehörden der Länder und
des Bundes dient ebenso der Fortbildung der Futtermittelkontrolleure wie deren Teilnahme
an Modulen des kontinuierlichen Sachkunde- und Fortbildungslehrgangs „Futtermittelkontrolle“ der Bundeslehranstalt Burg Warberg e. V..
Angebotene Schulungen im Rahmen von Cross-Compliance-Kontrollen sollen die Futtermittelkontrolleure zur Vertiefung ihrer Kenntnisse besuchen.
Das von der Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der EU-KOM seit 2006 auf
Basis der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 durchgeführte Programm „Bessere Schulungen für
sicherere Lebensmittel“ wird nach dem dafür entworfenen Konzept des BVL genutzt.
Die Schulung der Inspektoren im Bereich Pflanzengesundheit erfolgt in zentralen Weiterbildungsveranstaltungen (z. B. zweitägiger bundesweiter Workshop im JKI) sowie auf lokaler
Ebene (in der TLL). Das Kompendium (siehe 3.3.5) soll den Inspektoren der Pflanzenschutzdienste der Bundesländer im Bereich Quarantäne als umfassende, einheitliche, fachliche Aus- und Fortbildungsgrundlage für die Durchführung sämtlicher phytosanitärer Maßnahmen in Deutschland dienen, sowie verbesserte, effizientere Kontrollen unterstützen.
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3.5.3 Dokumentation und Bewertung der Fortbildung/Schulung
Die Dokumentation der absolvierten Fortbildungen/Schulungen liegt bei der jeweiligen
Dienststelle vor. Teilweise erfolgt die Bewertung im Rahmen von Audits (z. B. im Bereich
Lebensmittelüberwachung).
4.
Notfallpläne und gegenseitige Unterstützung
4.1.
Gültige Notfallpläne (Landespläne)
Bereich
verantwortNotfallplan
liche Behörde vorhanden?
Lebensmittelüberwachung
TMSFG
Tiergesundheit
TMSFG
ja
Verbreitung, Übungen
Veröffentlichung
Verbreitung: Thüringen
behördenintern
FIS-VL**
Verbreitung: Thüringen
ja,
Krisenplan
Tierseuchen
Allgemein
und spezielle
Tierseuchen
behördenintern
VIS-TH***
Tierschutz
TLV
ja,
für Transportunfälle
Bestandteil des Handbuches Tiertransporte,
Verbreitung: bundesweit
behördenintern
VIS-TH
Futtermittelüberwachung
TLL
ja
Verbreitung: Thüringen
behördenintern
FIS-VL
Pflanzengesundheit
TLL
ja
BMELV, JKI, Länder
noch nicht veröffentlicht
** FIS-VL: Fachinformationssystem Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit des BVL
*** VIS-TH: Veterinärinformationssystem Thüringen
4.2
Organisation der Zusammenarbeit und gegenseitigen Unterstützung
Dieser Punkt wird im Rahmenplan für die Bundesrepublik Deutschland dargelegt.
5
Regelungen für Audits der zuständigen Behörde
5.1
Lebensmittelüberwachung
Die Durchführung von Audits und unabhängigen Prüfungen nach Art. 4 Abs. 6 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 erfolgt auf der Grundlage des von der LAV beschlossenen Konzeptes für ein einheitliches Vorgehen der Länder bei der Auditierung von Behörden, die mit amtlichen Kontrollen im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 beauftragt sind. Hiernach können Audits von behördeneigenem Personal oder durch von der Behörde beauftragte Dritte
durchgeführt werden.
Die Auditverfahren richten sich an den Kriterien aus, die in den Leitlinien der Europäischen
Kommission für die Durchführung von Audits gemäß der Verordnung (EG) Nr. 882/2004
festgelegt sind.
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Die Audits werden auf der Grundlage dokumentierter Verfahren durchgeführt. Sie erfüllen die
Rahmenvorgaben, die in einer von der LAV beschlossenen, länderübergreifenden Verfahrensanweisung festgelegt sind.
Sowohl die Audits als auch die unabhängigen Prüfungen der Audits werden dokumentiert.
5.1.1 Planung und Durchführung der Audits
Mit der Planung und Durchführung der Audits wurde das TLV, Abteilung 2 (Gesundheitlicher
Verbraucherschutz, Veterinärwesen, Pharmazie) beauftragt. Abteilung 2 des TLV schlägt
jährlich ein Auditprogramm vor und teilt es nach Prüfung und Genehmigung durch das
TMSFG den Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern mit.
Im Auditprogramm werden das Thema (zu überprüfende Prozesse) und der Umfang (zu auditierende Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter) der Audits festgelegt.
Die Audits werden von Auditteams durchgeführt, die aus mindestens 2 Auditoren bestehen.
Die Auditoren sind Mitarbeiter des TLV (Abteilung 2) und der Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter. Der Audtitteamleiter wird vom TLV (Abteilung 2) gestellt.
5.1.2 Unabhängige Prüfung der Audits
1
Entsprechend dem von der LAV-Arbeitsgruppe QM erstellten Konzept erfolgt die unabhängige Prüfung der durchgeführten Audits im Sinne von Art. 4 Abs. 6 Satz 2 der Verordnung
(EG) Nr. 882/2004 in Verantwortung der die Fachaufsicht führenden Ministerien der Länder,
die zu diesem Zweck Gremien einrichten.
Das in Thüringen eingerichtete Gremium besteht aus einem Mitarbeiter des TMSFG (Referat
Lebensmittelüberwachung) und aus einer Mitarbeiterin des TLV (Abteilung Lebensmitteluntersuchung). Beide Mitarbeiter verfügen über eine entsprechende Ausbildung und über umfangreiche Erfahrungen auf dem Gebiet des Qualitätsmanagements.
Die Unabhängigkeit des Gremiums wird dadurch gewährleistet, dass diese Mitarbeiter nicht
an den Audits beteiligt sind und anderen Organisationseinheiten angehören als die Auditoren.
Das Gremium ist mit den Befugnissen ausgestattet, die zur Durchführung der unabhängigen
Prüfung erforderlich sind.
5.2
Tiergesundheit
Die Durchführung von Audits, unabhängigen Prüfungen und Dokumentation im Rahmen des
Qualitätsmanagements auf Grundlage des von der LAV beschlossenen Konzeptes für ein
einheitliches Vorgehen der Länder bei der Auditierung von Behörden, die mit amtlichen Kontrollen beauftragt sind, ist bis Ende der Gültigkeitsperiode dieses Einzelplans beabsichtigt.
Interne Audits können von behördeneigenem Personal oder durch von der Behörde beauftragten Dritten durchgeführt werden.
Die „unabhängige Prüfung“ durchgeführter Audits im Sinne von Art. 4 Abs. 6 Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 sollen in der Verantwortung des die Fachaufsicht ausübenden
TMSFG durchgeführt werden.
1
Konzept für ein einheitliches Vorgehen der Länder bei der unabhängigen Prüfung von Auditverfahren gemäß Art. 4 Absatz 6
der VO (EG) Nr. 882/2004, https://fis-vl.bund.de
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Integrierter mehrjähriger Einzelkontrollplan des Freistaates Thüringen – 01.01.2012 - 31.12.2016
5.3
Tierschutz
Die Auditprogramme beinhalten auch die Auditierung der Durchführung tierschutzrechtlicher
Kontrollen.
5.4
Futtermittelüberwachung
Die Einführung von Audits, unabhängigen Prüfungen und Dokumentation im Rahmen des
Qualitätsmanagements auf Grundlage des von der LAV beschlossenen Konzeptes für ein
einheitliches Vorgehen der Länder bei der Auditierung von Behörden, die mit amtlichen Kontrollen beauftragt sind, ist bis Ende der Gültigkeitsperiode dieses Einzelplans beabsichtigt.
Interne Audits können von behördeneigenem Personal oder durch von der Behörde beauftragte Dritte durchgeführt werden.
Die „unabhängige Prüfung“ durchgeführter Audits im Sinne von Art. 4 Abs. 6 Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 soll in der Verantwortung des die Fachaufsicht ausübenden
TMLFUN oder in bestimmten Fällen durch eine externe Stelle durchgeführt werden.
5.5
Pflanzengesundheit
Im Juni 2005 nahm die ad-hoc-Bund-Länder-Auditgruppe „Phytosanitäre Kontrollen“ ihre
Arbeit auf. Kernstück der Aktivitäten sind Auditreisen vor Ort in den Bundesländern, Fragebögen zur Auditierung und die Entwicklung eines Qualitätssicherungssystems.
6
Maßnahmen zur Gewährleistung der Erfüllung der arbeitstechnischen Kriterien
nach der Verordnung (EG) Nr. 882/2004
6.1
Unparteilichkeit, Qualität und Konsistenz der Kontrollen
Das Kontrollpersonal nach Art. 6 Verordnung (EG) Nr. 882/2004 unterliegt dem öffentlichen
Dienst- und Tarifrecht (Thüringer Beamtengesetz, Tarifverträge für Angestellte des Bundes,
der Länder und der Gemeinden).
Das Kontrollpersonal ist frei von jeglichen kommerziellen, finanziellen und anderen Einflüssen, die sein fachliches Urteil beeinträchtigen könnten.
Eine Einflussnahme außenstehender Personen oder Organisationen auf die Kontrollergebnisse ist ausgeschlossen.
Die Vergütung des eingesetzten Personals hängt weder von der Anzahl der durchgeführten
Kontrollen noch von deren Ergebnis ab.
Die Unparteilichkeit der Kontrollen ist gewährleistet, da die Ausführung ausschließlich durch
Beamte bzw. Angestellte des öffentlichen Dienstes des Freistaates Thüringen erfolgt.
6.2
Ausschluss von Interessenkonflikten
Für die Personen, die mit der amtlichen Überwachung in den in der Verordnung (EG)
Nr. 882/2004 genannten Bereichen befasst sind, gilt das Beamtenrecht und das Recht des
öffentlichen Dienstes des Freistaats Thüringen einschließlich der hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften, wie zum Beispiel die Richtlinie zur Korruptionsbekämpfung in der öffentlichen Verwaltung des Freistaats Thüringen vom 20. August 2002 (ThürStAnz Nr. 42/2002 S.
2540). Hierdurch ist der Ausschluss von Interessenkonflikten gewährleistet.
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6.3
Angemessene Laborkapazität, Gebäude und Ausrüstungen
Die bei amtlichen Kontrollen nach der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 entnommenen Proben
werden im TLV und in der TLL untersucht. Beide Laboratorien sind amtliche Laboratorien
nach Art. 12 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 und verfügen über die erforderliche Kompetenz, die Untersuchungen durchzuführen und die Untersuchungsergebnisse fachlich und
nach den für die Untersuchungsobjekte geltenden rechtlichen Bestimmungen beurteilen zu
können.
Das ergibt sich aus folgenden wesentlichen Gründen:
 In den o. g. Einrichtungen arbeitet qualifiziertes Personal. Es wird für eine den Erfordernissen entsprechende Weiterbildung des Personals gesorgt.
 Die technischen Voraussetzungen zur Durchführung der Untersuchungen sind erfüllt.
 Die o. g. Einrichtungen verfügen über zweckentsprechende Gebäude mit den notwendigen Laboratorien und sonstigen Räumen.
 Die Laboratorien sind mit den notwendigen Messgeräten, Laborgeräten und sonstigen Einrichtungen ausgestattet.
 Die einschlägigen gesetzlichen Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen werden
eingehalten.
 Die Untersuchungen werden nach den Grundsätzen einer guten fachlichen Praxis
und mit der erforderlichen Qualität durchgeführt. Die Untersuchungsmethoden sind
dokumentiert und sofern relevant und soweit möglich, validiert.
 Die o. g. Einrichtungen betreiben Qualitätsmanagementsysteme (QMS), welche den
entsprechenden Tätigkeitsbereichen angemessen sind und die Anforderungen der
Norm DIN EN ISO/IEC 17025 erfüllen.
 Die Laboratorien der o. g. Einrichtungen wurden akkreditiert (Akkreditierungsurkunden siehe Anlagen 7 und 8).
TLV und TLL werden die erforderlichen finanziellen Mittel auf der Grundlage des Haushaltsplanes zugeteilt.
6.4
Ausreichende Anzahl von angemessen qualifiziertem und erfahrenem Personal
Es wird auf die Haushaltsaufstellungen der Thüringer Behörden und der damit verbundenen
Fortschreibung der Budgetierung im Finanz-, Investitions- und Stellenplan verwiesen.
Die Anzahl der in den amtlichen Laboratorien beschäftigten Personen ist in der unter Nummer 3.1.2 genannten Stellenzahl enthalten.
6.5
Angemessene rechtliche Vollmachten
Angemessene rechtliche Vollmachten für die zuständigen Behörden zur Durchführung und
Durchsetzung der vorgesehenen amtlichen Kontrollen und Maßnahmen einschließlich der
Verhängung von Sanktionen bei Verstößen finden sich im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch, im Tierseuchengesetz in der Fassung vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1260) in der
geltenden Fassung, im Tierschutzgesetz, im Pflanzenschutzgesetz, im Thüringer Ausführungsgesetz zum Tierseuchengesetz, im Thüringer Lebensmittelüberwachungsgesetz, im
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten in der Fassung vom 19. Februar 1987 (BGBl. I S. 602) in
der geltenden Fassung, im Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz in
der Fassung vom 27. September 1994 (GVBl. S. 1053) in der geltenden Fassung.
Auf die entsprechenden Ausführungen im Rahmenplan wird verwiesen.
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Integrierter mehrjähriger Einzelkontrollplan des Freistaates Thüringen – 01.01.2012 - 31.12.2016
6.6
Kooperation der Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer
Die Verpflichtung des Lebensmittel- und Futtermittelunternehmers zur Kooperation mit den
zuständigen Dienstellen, die mit der Durchführung der amtlichen Kontrollen beauftragt sind,
ergibt sich insbesondere aus der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, dem LFGB sowie aus Leitlinien der Wirtschaft, DIN-Normen, Veröffentlichungen der Deutschen Lebensmittelbuchkommission und der Kunststoffkommission sowie aus anlassbezogen getroffenen Vereinbarungen („runde Tische“). Mit Inkrafttreten der Mitteilungs- und Übermittlungsverordnung –
MitÜbermitV ist festgelegt, dass Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer ihnen bekannte
Gehalte an gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen in Lebensmitteln und Futtermitteln den
zuständigen Behörden mitzuteilen haben. Die Unternehmen müssen alle Untersuchungsergebnisse zu Dibenzo-p-dioxinen und Dibenzofuranen sowie zu dioxinähnlichen und nicht
dioxinähnlichen polychlorierten Biphenylen in Lebensmitteln und Futtermitteln melden.
6.7
Dokumentierte Verfahren
Lebensmittelüberwachung:
Amtliche Kontrollen und die Untersuchung von Proben werden auf der Grundlage dokumentierter Verfahren durchgeführt, d. h. es existieren Verfahren für die wesentlichen Amtshandlungen und Kontrolltätigkeiten. Dokumentierte Verfahren liegen in Form von QMDokumenten (z. B. Standardarbeitsanweisungen, Prüfmethoden) vor und sind in landesinternen Verwaltungsvorschriften enthalten.
Die einschlägigen Verwaltungsvorschriften sind in Anlage 9 aufgelistet.
Tiergesundheit:
Die Durchführung und Dokumentation der tierseuchenrechtlichen Kontrollen auf dem Gebiet
der Kennzeichnung und Registrierung von Tieren sowie bei der Überwachung des innergemeinschaftlichen Handels und der Einfuhr werden auf dem Erlassweg geregelt. Maßnahmen
zur Bekämpfung von Tierseuchen werden auf der Grundlage von Krisenplänen, die Formblätter zur Dokumentation der erfassten Informationen enthalten, durchgeführt. Für folgende
Amtshandlungen existieren Verfahrensvorschriften:
 Kontrollen zur Kennzeichnung und Registrierung von Tieren,
 Zulassung von Einrichtungen und Kontrollen im innergemeinschaftlichen Handel,
 Krisenpläne zu Bekämpfung der Aviären Influenza, der Maul- und Klauenseuche und
der Klassischen Schweinepest,
 Standardarbeitsanweisungen.
Tierschutz:
Die Durchführung und Dokumentation der tierschutzrechtlichen Kontrollen werden auf dem
Erlassweg geregelt. Zur Vereinheitlichung und Erleichterung der Kontrollmaßnahmen wurden
den zuständigen Behörden folgende Anweisungen übergeben:
 Handbuch Tiertransport,
 Handbuch Tierschutzüberwachung im Schlachtbetrieb,
 Handbuch Tierschutzüberwachung in Nutztierhaltungen,
 Empfehlungen zur Stallklimaüberprüfung in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung.
Futtermittelüberwachung:
Die Dokumentation wird geregelt durch die Dienstanweisung zur Durchführung der amtlichen
Futtermittelüberwachung in der TLL nebst Handbuch für die amtliche Futtermittelüberwachung im Freistaat Thüringen.
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Pflanzengesundheit:
Die Verfahren für die phytosanitären Kontrollen sind ausführlich im Kompendium zur Pflanzengesundheitskontrolle in Deutschland beschrieben.
In den Einlassstellen werden von den Inspektoren Aufzeichnungen über jede Einfuhrsendung einschließlich Untersuchungsergebnisse etc. in Kontrollbüchern geführt. Diese Dokumentationen sind Grundlage für die Gebührenberechnung und ggf. Arbeitsnachweise/Berichterstattung an die übergeordnete Behörde.
6.8
Aufbewahrungspflicht der Aufzeichnungen
Allgemeinverbindliche Aufbewahrungsfristen für Akten und sonstiges Schriftgut sind geregelt
in der Richtlinie über die Aufbewahrung von Akten und sonstigem Schriftgut in der Verwaltung des Freistaats Thüringen (ThürStAnz Nr. 4/2008 S. 95).
Die im Zusammenhang mit amtlichen Kontrollen anfallenden relevanten Rohdaten, Aufzeichnungen und Ergebnisse werden gemäß den einschlägigen Vorschriften aufbewahrt.
Näheres ist in Dokumenten des QMS festgelegt.
7
Überprüfung und Anpassung des Plans
In Thüringen erfolgt jährlich eine Überarbeitung des Landeskontrollplans, indem alle im Landeskontrollplan enthaltenen Daten geprüft und ggf. aktualisiert werden.
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Verzeichnis der Anlagen
Anlage 1
Übersicht über die Thüringer Behörden im Geltungsbereich der Verordnung
(EG) Nr. 882/2004
Anlage 2
Organigramm des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit
Anlage 3
Organigramm des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz
Anlage 4
Verzeichnis der Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte des Freistaates Thüringen
Anlage 5
Organigramm des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt
und Naturschutz
Anlage 6
Organigramm der Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft
Anlage 7
Akkreditierungsurkunde des Thüringer Landesamtes Verbraucherschutz
Anlage 8
Akkreditierungsurkunde der Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft
Anlage 9
Thüringer Verwaltungsvorschriften mit Verfahrensregelungen zur Durchführung der amtlichen Lebensmittelüberwachung
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Anlage 1: Übersicht der Thüringer Behörden (Bereiche Lebensmittelüberwachung, Tiergesundheit,
Tierschutz, Futtermittelüberwachung und Pflanzengesundheit)
Lebensmittelüberwachung,
Tiergesundheit, Tierschutz
Organisation der
Überwachung
(Untersuchung
und Kontrolle)
Ministerium für Soziales, Familie
und Gesundheit
Fachaufsicht
Durchführung der
Untersuchungen /
Fachaufsicht über die
Kontrollbehörden
Ministerium für Landwirtschaft, Forsten,
Umwelt und Naturschutz
Fachaufsicht
Landesamt für Verbraucherschutz
Gutachten
Fachaufsicht
Proben
Durchführung der
Überwachung /
Vollzug
Futtermittelüberwachung,
Pflanzengesundheit
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte
Landesanstalt für Landwirtschaft
(Probenahme, Untersuchung,
Begutachtung, Vollzug)
GB Beauftragte für die Gleichstellung von
Frau und Mann beim TMSFG
MinR‘in Arenhövel
 98740
ORGANIGRAMM
Thüringer
Ministerium für
Soziales, Familie
und Gesundheit
(TMSFG)
Stand:
15. April 2013
MINISTERIN
M1
Persönlicher Referent der Ministerin
VA Heidrich
 98705
BZG Beauftragter für das Zusammenleben
der Generationen beim TMSFG
VA Panse
 98790
M 2 Presse, Öffentlichkeitsarbeit
RL: VA Büchner
R: VA Katzenberger
R: VA Steiner
 98730
 98453
 98731
Stabsstelle StSP
Strategische Sozialplanung
VA Möller
VAe Jähnig
M 3 Kabinett, Landtag, Bundesrat, EU-Angelegenheiten,
Ministerkonferenzen
RL: RDir Vollmer
 98720
R: RDir‘in Kirschbaum
 98722
R: RDir Wozniak
 98721
Taubert
BMB Beauftragter für Menschen mit
Behinderungen beim TMSFG
MinR Dr. Brockhausen
 98760
 98710
 98162
Abteilung 2
Soziales
Abteilung 1
Zentralabteilung
V: MinR‘in Eisenhardt-Schwalm
 VZ/1 98101
 98123
MinDirig Dietrich
V: LMinR Schulze
Referat 11
Personal
Referat 21
Sozialpolitik
RL: MinR‘in Eisenhardt-Schwalm 98123
R: VA Staps
 98121
RL: LMinR Schulze
R: RDir Brockhoff
R: RDir‘in Matzky
Referat 12
Organisation,
Informationstechnik
RL: MinR Schulz
 98150
 98160
 98161
Referat 14
Innerer Dienst
RL: N. N.
Referat 15
Recht,
Grundsatzangelegenheiten
RL: N. N.
R: ORR‘in Michels
R: ORR‘in Weitkamp
R: RR‘in Matzke
 98310
 98700/701
Staatssekretär
Dr. Hartmut Schubert
 98310
 98311
 98203
 98131
 98130
 98120
RL: MinR‘in Simanski-Fuchs
R: ORR‘in Meiß
R: RDir Schnellbach
 98320
 98341
 98321
RL: MinR‘in Riehm
R: ORR Höfchen
R: VAe Latta
 98330
 98331
 98334
MinDirig‘in Reinhardt
Abteilung 4
Gesundheit
 98300/301
V: N. N.
Referat 31
Grundsatzangelegenheiten
Jugendhilfe, Frühe Hilfen
RL: MinDirig‘in Reinhardt
R: ORR‘in Austrup-Wemmer
R: VAe Kascholke
R: StR Rinke
 98300
 98281
 98374
 98776
Referat 32
Jugendpolitik
RL: VAe Lorenz
m. d. W. d. G. b.
R: VA Credo
R: RR Dr. Hallermann
R: VAe Zachow
Referat 24
Soziale Entschädigung,
Rehabilitierung
RL: MinR Scheitz
Abteilung 3
Jugend, Familie, Sport,
Landesjugendamt
Thüringer Anlauf- und Beratungsstelle
für ehemalige DDR-Heimkinder*
Referat 23
Behindertenpolitik
 98340
TMSFG:
Ministerbüro:
BStS:
GB:
AB:
BMB:
BZG:
M 2:
M 3:
•Kabinett/Landtag:
•MK:
StSP:
Abteilung 1:
Abteilung 2:
Abteilung 3:
Abteilung 4:
LPDSV:
Abteilung 5:
Hauptpersonalrat:
 98702/703
Landesjugendamt: Verwaltungsleitung
MinDirig‘in Reinhardt
Landesjugendhilfeausschuss
Referat 22
Seniorenpolitik, Pflege
Referat 13
Haushalt, Rechnungsprüfung
RL: MinR‘in Kathrein
R: ORR Rzesnitzek
 98200/201
Telefaxnummern:
 98706
Heike
AB Ausländerbeauftragte beim TMSFG
VAe Heß
 98750
BStS Büro des Staatssekretärs
VAe Jähnig
 98704
VAe Windmiller
 98708
N. N.
LMB Leiter Büro der Ministerin
ORR Hoffmeier
 98442
 98361
 98773
 98774
 98350
Referat 33
Familienpolitik
RL: VAe Wesselow-Benkert
R: VAe Guntau
R: VAe Dr. Herzfeld
R: VAe Steinbrück
R: RR Till
 98420
 98775
 98421
 98412
 98674
 98360
 98280
 98413
Referat 35
Sport
RL: VA Fiedler, K.
R: VA Schildknecht
V: LMinR‘in Engelhard
 98400/401
 98630
Referat 41
Gesundheitspolitik,
Pharmaziewesen
RL: MinR‘in Anding
R: RDir‘in Hauptmann
R: RDir Muck
R: PharmR‘in Dr. Zielosko
 98611
 98610
 98415
 98651
Referat 42
Sozialversicherung, Landesprüfdienst Sozialversicherung
RL: VA Kruchen
R: RR Dr. Fröhlich
R: N. N.
 98261
 98684
Referat 43
Krankenhauswesen, Zivil- und
Katastrophenschutz
RL: LMinR‘in Engelhard
R: RR‘in Dr. Eichelberger
R: MinR Dr. Löbel
R: VAe Matuszczak
R: RDir‘in Vetter
 98630
 98613
 98620
 98622
 98632
Referat 44
Öffentlicher Gesundheitsdienst,
Gesundheitsförderung
RL: MinR Funk
R: VAe Dr. Beyermann
R: VAe Binding-Rohm
R: VA Dr. Poelchen
R: ChemDir‘in Dr. Wölk
 98680
 98640
 98445
 98665
 98634
Referat 45
Psychiatrische Versorgung,
Maßregelvollzug, Suchthilfe
Referat 34
Heimaufsicht,
erzieherische Hilfen
RL: RDir‘in Gehrhardt
R: StR‘in Langer
R: RDir‘in Sturmfels
MinDirig Berkholz
 98460
 98461
RL: MinR‘in WepplerRommelfanger
R: VA Deutsch
R ORR‘in Lärz
R: ORR‘in Menzel-Zerkaulen
 98670
 98633
 98681
 98642
Abteilung 5
Verbraucherschutz,
Arbeitsschutz, Veterinärwesen
MinDirig Dr. Paar
V: LMinR‘in Dr. Schindler
 98500/501
 98540
Referat 51
Tierseuchenschutz,
Tiergesundheit,
Tierkörperbeseitigung
RL: VetDir Dr. Elschner
R: OVetR‘in Dr. Bedrich
 98520
 98522
0361 3798800
0361 3798870
0361 379800871
0361 3798824
0361 3798825
0361 3798826
0361 3798827
0361 3798874
0361 3798872
0361 3798875
0361 3798870
0361 3798810
0361 3798820
0361 3798830
0361 3798840
0361 3798299
0361 3798850
0361 3798890
V:
Vertreter/-in
RL:
Referatsleiter/-in
R:
Referent/-in
L:
Leiter/-in
MK:
Ministerkonferenzen
m. d. W. d. G. b.: mit der Wahrnehmung der
Geschäfte beauftragt
*:
befristet eingerichtete
Organisationseinheit
Vorsitzender des Personalrates:
AR Theil  98350
Referat 52
Tierschutz, Tierarzneimittel
Frauenbeauftragte:
LMinR‘in Engelhard  98630
RL: OVetR‘in Dr. Bokeloh
m. d. W. d. G. b.
Ref: OVetR Dr. Even
Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen:
OAR Volland  98342
 98531
 98521
Referat 53
Lebensmittelüberwachung
RL: LMinR‘in Dr. Schindler
R: VA Dr. Berndt
R: OChemR Grosser
R: OVetR‘in Dr. Palla
 98540
 98553
 98551
 98541
Referat 54
Verbraucherschutz
RL: MinR Gaide
R: ORR Böhmer
R: RDir‘in Müller, C.
R: BioR‘in Dr. Simon
 98510
 98512
 98511
 98515
Referat 55
Arbeitsschutz
RL: MinR Dr. Weinrich
R: RDir‘in Hacke
R: VAe Lucas
R: OGewR‘in Messer
R: ORR Weibelzahl
 98230
 98251
 98233
 98234
 98232
Vorsitzende des Hauptpersonalrates:
VAe Brand  98895/896
Steuerungsgruppe „Gender
Mainstreaming“ Leiterin:
MinR‘in Arenhövel  98740
Werner-Seelenbinder-Straße 6
99096 Erfurt
Postanschrift:
Postfach 90 03 54
99106 Erfurt
Zentrale Einwahl:
0361 37900
Durchwahl:
0361 37...
E-Mail: [email protected]
Internet: www.thueringen.de/de/tmsfg/
X400:c=DE;a=DBP;p=THL;o=TMSFG;s=Poststelle;
Thüringer Anlauf- und Beratungsstelle
für ehemalige DDR-Heimkinder:
Thüringenhaus Eingang C
Wallstraße 18
99084 Erfurt
Telefon:
0361 51159156-158
Telefax:
0361 51159153
Präsident
Detlef Wendt
ORGANIGRAMM
Präsidialstab
(
0361 37-743001
●
●
●
●
Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV)
- Sitz Bad Langensalza -
Vizepräsident/Vizepräsidentin
Stand: 1. Februar 2013
Pressestelle
Öffentlichkeitsarbeit
Qualitätsmanagement
Controlling
L: N. N.
V: N. N.
N. N.
Abteilung 1
Abteilung 2
Abteilung 3
Abteilung 4
Abteilung 5
Abteilung 6
Zentralabteilung
Gesundheitlicher und
technischer
Verbraucherschutz
Gesundheitsschutz
Lebensmittel- und
Bedarfsgegenständeuntersuchung
Veterinäruntersuchung
Arbeitsschutz
AL: Dr. A. Dittmar
( 0361 37-743100
AL: Dr. J. Ziegenfuß
( 0361 37-743200
AL: PD Dr. D. Rimek**
( 0361 37-743330
AL: Dr. A. Stelz
( 0361 37-743400
AL: Dr. L. Hoffmann
( 0361 37-743500
AL: Dr. K. Ziemer
( 03681 73-5401
V: S. Eidam
( 0361 37-743140
V: Dr. W. Schüler
( 0361 37-743230
V: B. Gerth
( 0361 37-743320
V: Dr. K. Kopp
( 0361 37-743420
V: Dr. U. Kücken
( 0361 37-743580
V: F. Haase
( 03681 73-3269
Dezernat 11
Dezernat 21
Dezernat 31
Dezernat 41
Dezernat 51
Dezernat 61
Personal, Organisation
Technischer
Verbraucherschutz,
Marktüberwachung
Infektionsepidemiologie
Lebensmittel tierischer
Herkunft I
Tierseuchendiagnostik
Grundsatzangelegenheiten
im Arbeitsschutz
DL: Dr. A. Dittmar
( 0361 37-743100
DL: Dr. J. Ziegenfuß*
V: U. Kirsch
( 0361 37-743111
V: N. N.
( 0361 37-743200
DL: Dr. S. Schroeder
( 0361 37-743310
DL: U. Eife
( 0361 37-743410
DL: Dr. S. Horner
( 0361 37-743510
DL: F. Haase
( 03681 73-3269
V: A. Spengler
( 0361 37-743317
V: A. Hilpert
( 0361 37-743413
V: M. Liebert
( 0361 37-743512
V: S. Brand
( 03681 73-5210
Dezernat 12
Dezernat 22
Dezernat 32
Dezernat 42
Dezernat 52
Dezernat 62
Finanzmanagement und
Einkauf
Allgemeines Veterinärwesen,
Tierseuchenbekämpfung,
Tierschutz
Umwelthygiene
Lebensmittel tierischer
Herkunft II
Infektionsdiagnostik
Regionalinspektion
Mittelthüringen
DL: Dr. A. Dittmar*
( 0361 37-743100
V: N. N.
DL: Dr. J. Ziegenfuß
( 0361 37-743200
DL: B. Gerth
( 0361 37-743320
DL: Dr. K. Kopp
( 0361 37-743420
DL: W.-I. Bock
( 0361 37-743520
DL: A. Dorn
( 0361 37-88300
V: C. Weiß
( 0361 37-743221
V: Dr. F. Hißner
( 0361 37-743328
V: B. Rudolph
( 0361 37-743422
V: Dr. J. Manteufel
( 0361 37-743525
V: A. Keller
( 0361 37-88350
Dezernat 13
IuK-Technik, Gebäude- und
Betriebsmanagement
DL: Dr. A. Dittmar*
( 0361 37-743100
V: N. N.
Dezernat 23
Lebensmittelüberwachung
Dezernat 33
Medizinische Mikrobiologie
DL: Dr. W. Schüler
( 0361 37-743230
DL: PD Dr. D. Rimek
V: B. Beck
( 0361 37-743231
V: N. N.
( 0361 37-743330
Dezernat 43
Dezernat 53
Dezernat 63
Lebensmittel planzlicher
Herkunft I
Krankheits- und
Zoonosendiagnostik, externe
Trichinenuntersuchungslabore
Regionalinspektion
Ostthüringen
DL: K. Germerodt
( 0361 37-743430
DL: Dr. U. Kücken
( 0361 37-743580
DL: R. Eifrig
( 0365 8211-141
V: S. Halank
( 0361 37-743432
V: Dr. F. Hühn
( 0361 37-743537
V: J. Kretschmer
( 0365 8211-145
Dezernat 14
Dezernat 24
Dezernat 34
Dezernat 44
Dezernat 64
Recht und
Grundsatzangelegenheiten
Pharmazie
Gentechniküberwachung,
Virologie
Lebensmittel pflanzlicher
Herkunft II
Regionalinspektion
Nordthüringen
DL: S. Eidam
V: N. N.
( 0361 37-743140
DL: Dr. D. Humann
( 0361 37-743240
DL: Dr. I. Werner
( 0361 37-743342
DL: E. Keitel
( 0361 37-743440
DL: H. Schröter
( 03631 6133-10
V: S. Philippus
( 0361 37-743242
V: Dr. R. Eck
( 0361 37-743346
V: K. Glaeser
( 0361 37-743443
V: K. Arnold
( 03631 6133-40
Dezernat 35
Dezernat 45
Dezernat 65
Zentrale materiell-technische
Laborversorgung
Rückstände,
Bestrahlungsnachweis
Regionalinspektion
Südthüringen
DL: K.-J. Koch
V: N. N.
Abkürzungen:
AL: Abteilungsleiter/-in
DL: Dezernatsleiter/-in
L:
Leiter/-in
V:
Vertreter/-in
*
mit der Wahrnehmung der Geschäfte beauftragt
**
in Vertretung
( 0361 37-743760
DL: Dr. A. Stelz
( 0361 37-743400
DL: C. Sommer**
V: Dr. A. Burckhardt
( 0361 37-743452
V: N. N.
Dezernat 46
Bedarfsgegenstände,
kosmetische Mittel,
Kontaminanten
DL: M. Hentschel
( 0361 37-743460
V: K. Grau
( 0361 37-743462
( 03681 73-4837
Anschriftenverzeichnis der Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter in Thüringen
Stand: 01.03.2013
Landkreise
Ort
Landratsamt des Landkreises
Altenburger Land
Fachdienst Veterinärwesen und
Lebensmittelüberwachung
Landratsamt des Ilm-Kreises
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Landratsamt des Wartburgkreises
Fachdienst Veterinärwesen/Lebensmittelüberwachung
Anschrift
Zeitzer Str. 76a
04600 Altenburg
Telefon, Telefax, E-Mail
03447/586708
Fax: 03447/586706
Herr DVM Thurau
Ritterstr. 14
99310 Arnstadt
[email protected]
03628/738851
Fax: 03628/738852
Herr Dr. Gürtler
[email protected]
Erzberger Allee 14
36433 Bad Salzungen
03695/617301
Fax: 03695/617398/-97
Frau Dr. Rähse
Außenstelle:
Landratsamt des Landkreises Gotha
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Landratsamt des Landkreises Greiz
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Landratsamt des Landkreises
Hildburghausen
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Landratsamt des Eichsfeldkreises
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Landratsamt des Landkreises
Schmalkalden-Meiningen
Fachbereich Ordnung und Sicherheit
Fachdienst Veterinär- und
Lebensmittelüberwachung
Landratsamt des Unstrut-HainichKreises
Fachdienst Veterinär- und
Lebensmittelüberwachung
Landratsamt des Landkreises
Nordhausen
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Anschriften-VLÜÄ-mit-E-Mail.DOC
veterinaer.lebensmittel@wartburgkreis.
de
03695/617300
Ernst- Thälmann- Straße 75, Fax: 03695/617310
99817 Eisenach
Mauerstr. 20
03621/214901
99867 Gotha
Fax: 03621/214912
Herr DVM Schneemann
Goetheallee 17
07937 Zeulenroda-Triebes
[email protected]
036628/47108
Fax: 036628/47111
Frau Dr. Grimm
Wiesenstr. 18
98646 Hildburghausen
[email protected]
03685/445461
Fax: 03685/44549460
Herr Overhoff
[email protected]
Friedensplatz 8
036074/6503901
37301 Heilbad Heiligenstadt Fax: 036074/6509039
Herr Dr. Semmelroth
Obertshäuser Platz 1
98617 Meiningen
[email protected]
03693/485143
Fax: 03693/485256
Frau DVM Hoffmann
[email protected]
Mühlhäuser Weg 139
99974 Mühlhausen/OT
Felchta
03601/802523
Fax: 03601/802521
[email protected]
Frau Dr. Schulze
Behringstr. 3
99734 Nordhausen
03631/911150
Fax: 03631/911103
Frau Dr. Mascher
[email protected]
Druckdatum:
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Anschriftenverzeichnis der Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter
Landkreise
Ort
Landratsamt des Landkreises
Saalfeld-Rudolstadt
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Landratsamt des Saale-Orla-Kreises
Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Landratsamt des Kyffhäuserkreises
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Landratsamt des Landkreises
Sonneberg
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Landratsamt des Landkreises
Sömmerda
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Landratsamt des Saale-HolzlandKreises
Zweckverband Veterinär- und
Lebensmittelüberwachungsamt
Jena-Saale-Holzland
Landratsamt des Landkreises
Weimarer Land
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Anschrift
Telefon, Telefax, E-Mail
Schwarzburger Chaussee 12 03672/823732
07407 Rudolstadt
Fax: 03672/823734
Herr DVM Zschimmer
Postanschrift:
PSF 2244
07308 Saalfeld
Oschitzer Str. 4
07907 Schleiz
[email protected]
Frau Dr. Moldenhauer
Edmund-König-Str. 7
99706 Sondershausen
[email protected]
03632/741461
Fax: 03632/741462
Herr Dr. Wolf
Bahnhofstraße 66
96515 Sonneberg
[email protected]
03675/871590
Fax: 03675/871581
Herr DVM Schmudde
Wielandstr. 4
99610 Sömmerda
[email protected]
03634/354533
Fax: 03634/354535
Frau DVM Winter
Kirchweg 18
07646 Stadtroda
[email protected]
036428/5409840
Fax: 036428/13391
Herr Dr. Meißner
[email protected]
Bahnhofstr. 28
99510 Apolda
03644/540301
Fax: 03644/540309
Herr Dr. Kleinhans
[email protected].
03663/488198
Fax: 03663/488471
de
17. April 2013
Anschriften-VLÜÄ-mit-E-Mail.DOC
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Anschriftenverzeichnis der Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter
Kreisfreie Städte
Ort
Stadtverwaltung Erfurt
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Stadt Gera
Fachdienst Gesundheit
Fachgebiet Veterinär- und
Lebensmittelüberwachung
Stadtverwaltung Suhl
Gesundheitsamt
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Stadtverwaltung Weimar
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Anschrift
Johannesstraße 171/173
99084 Erfurt
Telefon, Telefax, E-Mail
0361/6551380
Fax: 0361/6551399
Herr Dr. Wagner
Gagarinstraße 68
07545 Gera
[email protected]
0365/8383571
Fax: 0365/8383575
Herr VR Dr. Grimm
Friedrich-König-Str. 5
98527 Suhl
[email protected]
03681/742993
Fax: 03681/742996
Frau Plomer
Schwanseestr. 17
99423 Weimar
veterinaerlebensmittelueberwachung@stadtsu
hl.de
03643/762851
Fax: 03643/762850
Frau Schwarz
[email protected]
17. April 2013
Anschriften-VLÜÄ-mit-E-Mail.DOC
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Anschriftenverzeichnis der Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter
Thüringer Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz (TLLV)
TLLV und Standorte
Ort
Thüringer Landesamt für
Lebensmittelsicherheit und
Verbraucherschutz
Präsident
Thüringer Landesamt für
Lebensmittelsicherheit und
Verbraucherschutz
Zentralverwaltung,
Abteilung 1
Thüringer Landesamt für
Lebensmittelsicherheit und
Verbraucherschutz
Abteilung 2
Thüringer Landesamt für
Lebensmittelsicherheit und
Verbraucherschutz
Abteilung 4
Thüringer Landesamt für
Lebensmittelsicherheit und
Verbraucherschutz
Abteilung 5
Anschrift
Tennstedter Str. 8/9
99947 Bad Langensalza
Telefon, Telefax, E-Mail
0361 37-743001
Fax: 0361 37-743010
Präsident:
Herr Dr. Hühn
Tennstedter Str. 8/9
99947 Bad Langensalza
[email protected]
0361 37-743100
Fax: 0361 37-743016
Abteilungsleiter:
Herr Dr. Dittmar
Tennstedter Str. 8/9
99947 Bad Langensalza
[email protected]
0361 37-743201
Fax: 0361 37-743020
Herr Dr. Ziegenfuß
Tennstedter Str. 8/9
99947 Bad Langensalza
[email protected]
0361 37-743401
Fax: 0361 37-743040
Frau Dr. Stelz
Tennstedter Str. 8/9
99947 Bad Langensalza
Herr Dr. Hoffmann
[email protected]
0361 37-743501
Fax: 0361 37-743050
[email protected]
17. April 2013
Anschriften-VLÜÄ-mit-E-Mail.DOC
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Organisationsplan Stand:
01. März 2013
Thüringer Ministerium für
Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz (TMLFUN)
Presse, Öffentlichkeitsarbeit, Reden
Minister
 930
Herr Maruschke
Herr Reinholz
Pers MA Herr Kirchner
VZ:
Frau Appelfeller
VZ:
Frau Rothe
Leiterin Ministerbüro
 907
 901
 902
 906
 903
Frau Geißler
SB: Frau Winter
Kabinett / Landtag
 190
Herr Schäfer
Bundesrat / Ministerkonferenzen
 165
Herr Orth
Grundsatzreferenten:
Hr. Mörstedt
Abt. 3
 905
Hr. Schmidt
Abt. 2, Ref. 54, 55, 56, BS/US  904
Fr. Tzscheuschner Abt. 4, Ref. 51, 52 und 53
 916
Staatssekretär
Beauftragter für internationale Beziehungen
und öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen
Herr Richwien
Pers Ref Frau Bach
Pers MA Frau Scheidler
VZ:
Frau Pippus
 161
Herr Danzer
 913
 912
 911
Innenrevision
 155
Leiterin Referat 11
Abteilung 1
Zentralabteilung
Abteilung 2
Abteilung 3
Abteilung 4
Abteilung 5
Ländlicher Raum, Forsten
Landwirtschaft, Markt,
Ernährung
Technischer Umweltschutz,
Wasserwirtschaft, Bergbau
Umweltpolitik, Klima,
Nachhaltigkeit, Naturschutz
Herr Dr. Wedekind
VZ: Frau Bauersfeld
 101
 101
Herr Prof. Dr. Thöne
VZ: Frau Spathmann
 701
 701
Herr Ritschel
VZ: Frau Kiel
 201
 201
V: N.N.
 000
V: Herr Dr. Prell
 770
V: N.N.
 000
Referat 11
Referat 21
Allgemeine Rechtsangelegenheiten
und Europarecht
Recht, Bodenwirtschaft
 155
Frau Lemm
Frau Heyder
´ 720
Spruchstelle Flurbereinigung
Personal
 726
Herr Dr. Zopf
 260
Investive Förderung, Bildung
und Beratung
 250
Referat 14
Referat 23
Referat 34
Information, Kommunikation,
GIS- Koordinierung
Ländliche Entwicklungspolitik,
LEADER, Flächenhaushaltspolitik
Tierische Erzeugung und Markt
 375
Herr Dr. Günther
N.N.
 731
Organisation
Flurneuordnung, Dorfentwicklung,
Ländliche Infrastruktur
Herr Dr. Wedekind
Herr Dr. Prell
 105
 770
Referat 16
Referat 25
Innerer Dienst, Liegenschaften
Raumbezogene Fachplanungen,
Ländlicher Tourismus
 160
Herr Schymura
Herr Dr. Lötsch
 736
Referat 26
Bescheinigende Stelle (BS)/
Unabhängige Stelle (US) **
Forst-, Jagd- und Fischereipolitik,
Waldökologie
 361
Herr Kunnen
Herr Ramm
 870
Aufsicht über die Landesforstanstalt,
Holzmarkt
Hauptpersonalrat
Frau Hennig
HPR-Forsten
Herr Höser
 850
Frau Reinhold
Referat 42
Chemikaliensicherheit,
REACH-Vollzug
Herr Dr. Menzel
Klimawandel, Klimafolgen,
Erneuerbare Energien
 490
 285
Herr Koch
Referat 44
Referat 54
Wasserbau, Gewässerschutz,
Flussgebietsmanagement
Schutzgebiete,
Vorhabenbegleitung
 560
N.N.
 330
Nachhaltigkeit
 420
N.N.
Frau Rosenbaum
Referat 53
Immissionsschutz
 255
 310
N.N.
Referat 52
Referat 43
InVeKoS, Direktzahlungen
und LWÄ
Herr Lettau
 580
N.N.
Herr Schrader
 180
 350
Referat 45
Siedlungswasserwirtschaft,
Wasserwirtschaftliche
Strukturen
Herr Wagner
 510
Referat 55
Referat 36
Referat 46
Referat 56
Agrarökologie, Absatzförderung
und NaWaRo
Bodenschutz, Altlastensanierung
Naturschutzrecht, Landschaftsplanung, Landschaftspflege
Pflanzliche Erzeugung und Markt
Herr Altmann
Herr Dühring
Referat 37
EU-Fondsverwaltung und
zuständige Behörde,
Gemeinschaftsaufgabe
Frau Dette
 230
 290
Herr Hamm
 544
Arten- und Biotopschutz
Frau Bauder-Schwartz***
Frau Bauder-Schwartz
 360
 360
Referat 47
Kreislauf- und Abfallwirtschaft
 170
Herr Niedling
 650
Bergbau, Strahlenschutz
 480
Herr Bode
Referat 49
 380
Altlastenmanagement,
Generalvertrag
 03447/513619
Örtlicher Personalrat
Frau Heller
 350
Referat 48
Referat 27
Herr Burghoff
Herr Groß
Referat 35
Referat 24
V: Herr Schrader *
Umweltpolitik
 130
Referat 15
 510
Fachrecht, Grundsatzfragen
Referat 33
Herr Meise
V: Herr Wagner *
Referat 41
Referat 22
Integrierte ländliche Entwicklung,
Förderpolitik Landentwicklung
und Forsten
Frau Deutsch
 705
Haushalt, Controlling
 500
 501
Agrarpolitik und Grundsatzfragen
Herr Dr. Götter
Referat 13
Herr Dr. habil. Breitbarth
VZ: Frau Güntner
Referat 31
 120
Frau Manz
 401
 401
Referat 51
Referat 32
Referat 12
Herr Drissen
VZ: Frau Schmelz
 385
Vertrauensfrau für Schwerbehinderte **
Frau Naumann
 596
Frau Arndt
Datenschutzbeauftragter **
Herr Peters
 518
**) unmittelbar StS unterstellt /
unmittelbares Vortragsrecht bei
der Hausleitung
Fachkraft für Arbeitssicherheit **
Herr Petersen
 142
Frauenbeauftragte **
Frau Falcke
 652
Beauftragter im Arbeitsschutz **
Herr Schymura
 160
Gender-Koordinator **
Herr Schmidt
 904
Geheimschutzbeauftragter **
Herr Orth
 165
Beauftragter des Arbeitgebers für die
Angel. schwerbehinderter Menschen **
Herr Dr. Ulrich
 124
Antikorruptionsbeauftragter **
Herr Schäfer
 190
IT- Sicherheitsbeauftragte **
Frau Krille
 195
Konfliktbeauftragter **
Herr Ploch
 03641 683 160
*) m. d. W. d. G. b. / kommissarisch
bestellt
 590
***) befristet kommissarisch
bestellt
Zentrale: 0361-379-00
Durchwahl: 0361-3799-…
Telefax:
0361-3799-950
E-Mail:
[email protected]
Minister, Staatssekretär
Abteilungen 1, 3, 4 und 5
Abteilung 2
Dienstgebäude 1 (Hauptgebäude)
Dienstgebäude 2
Beethovenstr. 3, 99096 Erfurt
Postfach 900 365, 99106 Erfurt
Hallesche Str. 16, 99085 Erfurt
Postfach 900365, 99106 Erfurt
Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft
Stand: 01.02.2013
Präsident
Stellvertreter
Hr. Dr. Vetter (Tel. Jena 03641-683200)
Abteilung 100
Abteilung 200
Abteilung 300
Abteilung 400
Abteilung 500
Abteilung 600
Zentralabteilung
Untersuchungswesen
Bildung
Tierproduktion
Hr. Weidemann
Tel. 03641-683370
Hr. Dr. Leiterer
Tel. 03641-683434
Fr. Höhn
Tel. 036428-511607
Pflanzenproduktion
Agrarökologie
Hr. Dr. Vetter
Tel. 036427-868122
Hr. Dr. Hochberg
Tel. 036202-97812
Agrarökonomie und
Agrarmarkt
Hr. Dr. Strümpfel
Tel. 03641-683400
110
Personal
Fr. Rößler
Referat 310
Bildung u. Beratung i.d.
Agrar- und Hauswirtsch.
Hr. Fleischhack
Tel. 0361-37738128
Referat 410
Pflanzenschutz
Hr. Götz
Referat 510
Tierzucht
Hr. Hubrich
Referat 610
Betriebsanalyse
Hr. Dr. Strümpfel
Tel. 03641-683164
Referat 210
Probenlogistik, Auswertung u. Außendienst
Hr. Dr. König
Tel. 03641-683423
Tel. 0361-55068112
Tel. 03641-683250
Tel. 03641-683400
Referat 120
Innerer Dienst und
Investitionen
Fr. Böhrk
Tel. 03641-683120
Referat 220
Boden- und Düngemitteluntersuchung
Hr. Kießling
Tel. 03641-683345
Referat 320
Fachschule für
Agrarwirtschaft Stadtroda
NN
Referat 420
Pflanzenbau
Hr. Dr. Farack
Referat 520
Tierhaltung
Hr. Dr. Bauer
Referat 620
Betriebswirtschaft
Hr. Dr. Degner
Tel. 036427-868103
Tel. 03641-683344
Tel. 03641-683453
Referat 130
Haushalt
Hr. Ploch
Referat 230
Saatgut
Hr. Dr. Müller
Tel. 03641-454213
Referat 430
Thüringer Zentrum
Nachw. Rohstoffe
Hr. Graf
Tel. 036427-868120
Referat 530
Tierfütterung
Fr. Dunkel
Tel. 03641-683160
Referat 330
ÜAS für Agrarwirtschaft
Schwerstedt
Hr. Kästner
Tel. 036452-79521
Referat 630
Marktkontrolle und
Justitiariat
Hr. Muhle
Tel. 03641-683135
Referat 140
Agrarinformation /
Öffentlichkeitsarbeit
Hr. Weidemann
Tel. 03641-683370
Referat 240
Organische Analytik
Fr. Dr. Tolzin-Banasch
Tel. 03641-683463
Referat 260
Futtermittel- und
Produktprüfung
Hr. Prof. Dr. Schöne
Tel. 03641-683481
Referat 440
Ackerbau und
Düngung
Hr. Dr. Zorn
Tel. 03641-683417
Referat 450
Agrarökologie und landw.
Bodenschutz
NN
Tel. 03641-683419
Referat 540
Grünland und Futterbau
Hr. Dr. Hochberg
Tel. 036202-97812
Referat 640
Förderung und
Agrarmarketing
NN
Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH
Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL-14600-01-00
nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005
Gültigkeitsdauer: 12.07.2012 bis 11.07.2017
Urkundeninhaber:
Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft
Abteilung Untersuchungswesen
mit den Standorten
Naumburger Straße 98, 07743 Jena
Camburger Straße 74, 07743 Jena
Prüfungen in den Bereichen:
physikalische, physikalisch-chemische und chemische Untersuchungen von Wasser, Klärschlamm,
Kompost, Stoffen zur Verwertung, landwirtschaftlichen Böden und Düngemitteln; Probenahme von
Klärschlamm, Kompost, Stoffen zur Verwertung, landwirtschaftlichen Böden und Düngemitteln;
physikalisch-chemische, chemische und mikrobiologische Untersuchungen von Futtermitteln,
Pflanzen und Ernteprodukten; ausgewählte physikalische, physikalisch-chemische, chemische,
sensorische sowie ausgewählte mikrobiologische Untersuchungen von Milch und Milchprodukten;
physikalische, physikalisch-chemische, chemische sowie sensorische Untersuchungen von Fleisch
und Fleischerzeugnissen; Saatgutuntersuchungen von landwirtschaftlichen und gärtnerischen
Nutzpflanzen sowie von Heil- und Gewürzpflanzen; Probenahme von Pflanzen, Futtermitteln,
Ernteprodukten sowie von Saatgut aus der Landwirtschaft; mikroskopische Untersuchung von
Futtermitteln zur Bestimmung der Bestandteile tierischen Ursprungs; molekularbiologische
Untersuchungen auf Anwesenheit spezifischer Sequenzen oder Strukturen in Saat- und Pflanzgut, in
Futtermitteln sowie pflanzlichen Rohstoffen; ausgewählte serologische Untersuchungen zum
Virusnachweis bei Kartoffeln
verwendete Abkürzungen: siehe letzte Seite
Innerhalb der mit * gekennzeichneten Prüfbereiche ist dem Laboratorium, ohne dass es einer
vorherigen Information und Zustimmung der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH bedarf, die
freie Auswahl von genormten oder ihnen gleichzusetzenden Prüfverfahren gestattet.
Die aufgeführten Prüfverfahren sind beispielhaft.
Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL-14600-01-00
Innerhalb der mit ** gekennzeichneten Prüfbereiche ist dem Laboratorium, ohne dass es einer
vorherigen Information und Zustimmung der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH bedarf, die
Modifizierung sowie Weiter- und Neuentwicklung von Prüfverfahren gestattet.
Die aufgeführten Prüfverfahren sind beispielhaft.
Das Laboratorium verfügt über eine aktuelle Liste aller Prüfverfahren im flexiblen
Akkreditierungsbereich.
1
Untersuchungen von Wasser, Klärschlamm und Stoffen zur Verwertung
1.1
Probenahme
Klärschlammverordnung
Probenahmevorschrift für Klärschlamm im Rahmen der AbfKlärV
(AbfKlärV) vom 15. April 1992
(BGBl. I S. 912)
1.2
Probenvorbereitung
DIN EN 13346 (S 7a)
2001-04
Charakterisierung von Schlämmen - Bestimmung von Spurenelementen und Phosphor - Extraktionsverfahren mit Königswasser
DIN EN ISO 15587-1
2002-07
Wasserbeschaffenheit - Aufschluss für die Bestimmung
ausgewählter Elemente in Wasser - Teil 1: KönigswasserAufschluss
VDLUFA VII, 2.1.1
2003
Nassaufschluss unter Druck
TLL SOP V1-223-01
2009-10
Mikrowellendruckaufschluss für schwebstoffreiche
Wasserproben
1.3
Anionen
DIN 38405-D 4-1
1985-07
Direkte Bestimmung von Fluorid mittels Fluorid-Ionen-selektiver
Elektrode
DIN EN ISO 11969 (D 18)
1996-11
Wasserbeschaffenheit - Bestimmung von Arsen – Atomabsorptionsspektrometrie - (Hydridverfahren)
(Abweichung für Klärschlamm und Stoffe zur Verwertung:
Bestimmung aus dem Königswasserauszug nach
DIN EN 13346, 2001-04)
Gültigkeitsdauer: 12.07.2012 bis 11.07.2017
2/30
Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL-14600-01-00
DIN EN ISO 10304-1 (D 20)
2009-07
Wasserbeschaffenheit - Bestimmung der gelösten Anionen
Fluorid, Chlorid, Nitrit, Orthophosphat, Bromid, Nitrat und Sulfat
in gering belasteten Wässern mittels Ionenchromatographie
DIN EN ISO 13395 (D 28)
1996-12
Wasserbeschaffenheit - Bestimmung von Nitritstickstoff,
Nitratstickstoff und der Summe von beiden mit der Fließanalytik
(CFA und FIA) und spektrometrischer Detektion
DIN EN ISO 11732 (E 23)
2005-05
Wasserbeschaffenheit - Bestimmung von Ammoniumstickstoff Verfahren mittels Fließanalytik (CFA und FIA) und
spektrometrischer Detektion
DIN EN ISO 15681-1 (D )
2005-05
Wasserbeschaffenheit - Bestimmung von Orthophosphat und
Gesamtphosphor mittels Fließanalytik (FIA und CFA) –
Teil 1: Verfahren mittels Fließinjektionsanalyse (FIA)
DIN 38405-D 23-2
1994-10
Bestimmung von Selen mittels Atomabsorptionsspektrometrie
mit der Hydrid-Technik
(Abweichung für Klärschlamm und Stoffe zur Verwertung:
Bestimmung aus dem Königswasserauszug nach
DIN EN 13346, 2001-04)
1.4
Kationen
DIN EN ISO 11885 (E 22)
2009-09
Wasserbeschaffenheit - Bestimmung von 33 Elementen durch
induktiv gekoppelte Plasma-Atom-Emissionsspektrometrie
DIN EN ISO 11885 (E 22)
2009-09
Wasserbeschaffenheit - Bestimmung von 33 Elementen durch
induktiv gekoppelte Plasma-Atom-Emissionsspektrometrie
(Abweichung für Klärschlamm und Stoffe zur Verwertung:
Bestimmung aus dem Königswasserauszug nach
DIN EN 13346, 2001-04)
DIN EN 1233 (E 10)
1996-08
Wasserbeschaffenheit - Bestimmung von Chrom - Verfahren
mittels Atomabsorptionsspektrometrie
(Abweichung für Klärschlamm und Stoffe zur Verwertung:
Bestimmung aus dem Königswasserauszug nach
DIN EN 13346, 2001-04)
DIN EN 1483 (E 12)
2007-07
Wasserbeschaffenheit - Bestimmung von Quecksilber
(Abweichung für Klärschlamm und Stoffe zur Verwertung:
Bestimmung aus dem Königswasserauszug nach
DIN EN 13346, 2001-04)
Gültigkeitsdauer: 12.07.2012 bis 11.07.2017
3/30
Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL-14600-01-00
TLL-SOP V1-223-05
2011-09
Bestimmung von Hg in allen festen Matrices und flüssigen Proben
nach Veraschung
DIN 38406-E 6
1998-07
Bestimmung von Blei mittels Atomabsorptionsspektrometrie
(AAS)
(Abweichung für Klärschlamm und Stoffe zur Verwertung:
Bestimmung aus dem Königswasserauszug nach
DIN EN 13346, 2001-04)
DIN 38406-E 7
1991-09
Bestimmung von Kupfer mittels Atomabsorptionsspektrometrie
(AAS)
(Abweichung für Klärschlamm und Stoffe zur Verwertung:
Bestimmung aus dem Königswasserauszug nach
DIN EN 13346, 2001-04)
DIN 38406-E 8
2004-10
Bestimmung von Zink mittels Atomabsorptionsspektrometrie
(AAS)
in der Luft-Ethin-Flamme
(Abweichung für Klärschlamm und Stoffe zur Verwertung:
Bestimmung aus dem Königswasserauszug nach
DIN EN 13346, 2001-04)
DIN 38406-E 11
1991-09
Bestimmung von Nickel mittels Atomabsorptionsspektrometrie
(AAS)
(Abweichung für Klärschlamm und Stoffe zur Verwertung:
Bestimmung aus dem Königswasserauszug nach
DIN EN 13346, 2001-04)
DIN EN ISO 17294-2 (E 29)
2005-02
Wasserbeschaffenheit - Bestimmung von 62 Elementen durch
Massenspektrometrie mit induktiv gekoppeltem Plasma (ICP-MS)
DIN EN ISO 17294-2 (E 29)
2005-02
Bestimmung von 62 Elementen durch Massenspektrometrie mit
induktiv gekoppeltem Plasma (ICP-MS)
(Abweichung für Klärschlamm und Stoffe zur Verwertung:
Bestimmung aus dem Königswasserauszug nach
DIN EN 13346, 2001-04)
1.5
Summarische Wirkungs- und Stoffkenngrößen
DIN EN 1484 (H 3)
1997-08
Wasseranalytik - Anleitungen zur Bestimmung des gesamten
organischen Kohlenstoffs (TOC) und des gelösten organischen
Kohlenstoffs (DOC)
(hier: nur für partikelfreie Proben)
Gültigkeitsdauer: 12.07.2012 bis 11.07.2017
4/30
Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL-14600-01-00
DIN EN 27888 (C 8)
1993-11
Wasserbeschaffenheit Bestimmung der elektrischen Leitfähigkeit
DIN 38404-C 5
2009-07
Bestimmung des pH-Wertes
DIN 38409-H 7
2005-12
Bestimmung der Säure- und Basekapazität
DIN 38409-H 22
2001-02
Bestimmung gelöster adsorbierbarer organisch gebundener
Halogene in stark salzhaltigen Wässern nach Festphasenanreicherung (SPE-AOX)
(zurückgezogene Norm)
1.6
Mikrobiologische Untersuchung von Wasser
BGBl Teil1, Anlage 1,
TrinkwasserV
2001
1.7
Mikrobiologische Untersuchungsverfahren Bestimmung der Koloniezahl
Untersuchungen von Klärschlamm und Stoffen zur Verwertung
DIN 38414- S 18
1989-11
Bestimmung von adsorbierten, organisch gebundenen Halogenen
(AOX)
AbfKlärV
BGBl. I, Anh. I
1992-04
Bestimmung der basisch wirksamen Stoffe
AbfKlärV
BGBl. I, Anh. I
1992-04
Bestimmung der polychlorierten Biphenyle
2
Untersuchungen von landwirtschaftlichen Böden
2.1
Probenahme
VDLUFA I, A 1.0
1991
Allgemeine Richtlinien zur Entnahme von Bodenproben
Gültigkeitsdauer: 12.07.2012 bis 11.07.2017
5/30
Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL-14600-01-00
Klärschlammverordnung
(AbfKlärV) vom 15. April
1992 (BGBl. I S. 912)
2.2
Probenahmevorschrift für Boden im Rahmen der AbfKlärV
Probenvorbereitung
DIN ISO 11466
1997-06
Bodenbeschaffenheit Extraktion in Königswasser löslicher Spurenelemente
TLL SOP V1-223-03
2003-05
Totalaufschluss mit Säuren zur Bestimmung der Elementgehalte
in
Festproben (Böden, Schlämme, Sedimente,
Gesteine, biologisches Material)
2.3
Physikalische und physikalisch-chemische Kenngrößen
E DIN ISO 11277
2002-08
Bodenbeschaffenheit - Bestimmung der Partikelgrößenverteilung
in Mineralböden, Verfahren durch Sieben und Sedimentation
nach Entfernen der löslichen Salze, der organischen Substanz und
der Carbonate
DIN ISO 11274
2001-01
Bestimmung des Wasserrückhaltevermögens
DIN 19683-9
1998-05
Bodenuntersuchungsverfahren im Landwirtschaftlichen
Wasserbau; Physikalische Laboruntersuchungen; Bestimmung der
Wasserdurchlässigkeit in wassergesättigten Stechzylinderproben
DIN ISO 11272
2001-01
Bodenbeschaffenheit Bestimmung der Trockenrohdichte
VDLUFA I, A 5.1.1
1991
Bestimmung des pH-Wertes
VDLUFA I, C 3.2.1
2000
Texturanalyse des Feinbodens - Kombination von Nasssiebung
und Pipettmethode nach KÖHN
TLL-SOP V1-220-01
2008-03
Bestimmung der Trockenmasse von feldfeuchten Böden
(Schnellmethode)
Gültigkeitsdauer: 12.07.2012 bis 11.07.2017
6/30
Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL-14600-01-00
2.4
Mengen- und Spurenelementbestimmung mittels Atomabsorptionsspektrometrie
(AAS) in der Luft-Acetylen-Flamme, Graphitrohr-, Flamme und Hydridtechnik, ICP-AES
(Atomemissionsspektrometrie mit induktiv gekoppeltem Plasma) sowie ICP-MS
(Massenspektrometrie mit induktiv gekoppeltem Plasma) **
DIN EN ISO 11969 (D 18)
1996-11
Wasserbeschaffenheit - Bestimmung von Arsen – Atomabsorptionsspektrometrie -(Hydridverfahren)
(Abweichung für Böden: Bestimmung aus dem
Königswasserauszug nach DIN ISO 11466)
DIN 38405-D 23
1994-10
Bestimmung von Selen mittels Atomabsorptionsspektrometrie
mit der Hydrid-Technik
(Abweichung für Böden: Bestimmung aus dem
Königswasserauszug nach DIN ISO 11466)
DIN ISO 11047
2003-05
Bodenbeschaffenheit - Bestimmung von Cadmium, Chrom,
Cobalt, Kupfer, Blei, Mangan, Nickel und Zink - Flammen- und
elektrothermisches atomabsorptionsspektrometrisches
Verfahren
DIN EN ISO 11885 (E 22)
1998-04
Wasserbeschaffenheit - Bestimmung von 33 Elementen durch
induktiv gekoppelte Plasma-Atom-Emissionsspektrometrie
(Abweichung für Böden: Bestimmung aus dem
Königswasserauszug nach DIN ISO 11466)
DIN EN 1483 (E12)
2007-07
Wasserbeschaffenheit - Bestimmung von Quecksilber
(Abweichung für Böden: Bestimmung aus dem
Königswasserauszug nach DIN ISO 11466)
TLL-SOP V1-223-05
2011-09
Bestimmung von Hg in allen festen Matrices und flüssigen Proben
nach Veraschung
DIN EN ISO 17294-2 (E 29)
2007-02
Wasserbeschaffenheit - Anwendung der induktiv gekoppelten
Plasma-Massenspektrometrie (ICP-MS) –
Teil 2: Bestimmung von 62 Elementen durch Massenspektrometrie mit induktiv gekoppeltem Plasma (ICP-MS)
(Abweichung für Böden: Bestimmung aus dem Königswasserauszug nach DIN ISO 11466)
VDLUFA I, 6.2.1.1
2002
Bodenuntersuchung; Bestimmung von Phosphor und Kalium im
Calcium-Acetat-Lactat(CAL)-Auszug
VDLUFA I, 6.2.4.1
1991
Bodenuntersuchung; Bestimmung des pflanzenverfügbaren
Magnesiums im Calciumchlorid-Auszug
Gültigkeitsdauer: 12.07.2012 bis 11.07.2017
7/30
Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL-14600-01-00
VDLUFA I, 6.3.1
2002
Bestimmung von mineralischem Schwefel in Bodenprofilen
VDLUFA I, 6.4.1, 13.1.1
2002
Bestimmung von Magnesium, Natrium, Kalium, Phosphor, Bor,
Kupfer, Eisen, Mangan und Zink in Böden im Calciumchlorid/DTPA-Auszug
2.5
Bestimmung von Rückständen mittels Gaschromatographie
ASU L 00.00-34
2010-09
2.6
Modulare Multimethode zur Bestimmung von
Pflanzenschutzmittelrückständen in Lebensmitteln
(hier: Anwendung für Boden)
Summarische Wirkungs- und Stoffkenngrößenparameter
DIN ISO 11465
1996-12
Bodenbeschaffenheit - Bestimmung des Trockenrückstandes und
des Wassergehaltes auf der Grundlage der Masse
(Gravimetrisches Verfahren)
VDLUFA I, A 6.1.4.1
1997
Bestimmung von mineralischem (Nitrat-)Stickstoff in
Bodenprofilen (Nmin-Labormethode) - Verbandsmethode
TLL-SOP V2-220-18
2007-07
Bestimmung von organischem und Gesamtkohlenstoff in
Böden mit Elementaranalyse
TLL-SOP V2-220-19
2007-07
Bestimmung von Stickstoff in Böden mit Elementaranalyse
TLL-SOP V2-220-21
2007-06
Bestimmung von Calciumcarbonat in Böden und Humusauflagen
mit Elementaranalyse
3
Untersuchungen von Kompost
3.1
Probenahme
Bioabfallverordnung
BGBl. Teil I, Nr. 65
S. 2955-2981
1998-09, Anhang 3, Pkt. 1.1
Probenahme von Kompost
Gültigkeitsdauer: 12.07.2012 bis 11.07.2017
8/30
Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL-14600-01-00
Methodenbuch zur
Analyse von Kompost
Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V.
Kapitel I, 2006
3.
3.1
3.2
3.3
4.
Durchführung der Probenahme
Probenahme aus einem Profil
Probenahme aus einem ruhenden Lager
Probenahme aus bewegtem Kompost
Probenaufbereitung im Labor
Klärschlammverordnung
Probenahmevorschrift für Klärschlammkompost im Rahmen der
(AbfKlärV) vom 15. April 1992 AbfKlärV
(BGBl. I S. 912)
3.2
Probenvorbereitung
DIN EN 13346 (S 7a)
2001-04
3.3
Charakterisierung von Schlämmen – Bestimmung von
Spurenelementen und Phosphor - Extraktionsverfahren mit
Königswasser
Mengen- und Spurenelementbestimmung mittels Atomabsorptionsspektrometrie (AAS)
in der Luft-Acetylen-Flamme, Graphitrohr-, Flammen und Hydridtechnik, ICP-AES
(Atomemissionsspektrometrie mit induktiv gekoppeltem Plasma) sowie ICP-MS
(Massenspektrometrie mit induktiv gekoppeltem Plasma) **
DIN EN ISO 11969 (D 18)
1996-11
Wasserbeschaffenheit - Bestimmung von Arsen
- Atomabsorptionsspektrometrie - (Hydridverfahren)
(Abweichung für Kompost: Bestimmung aus dem Königswasserauszug nach DIN EN 13346, 2001-04)
DIN EN ISO 5961 (E 19)
1995-05
Wasserbeschaffenheit - Bestimmung von Cadmium durch
Atomabsorptionsspektrometrie
(Abweichung für Kompost: Bestimmung aus dem
Königswasserauszug nach DIN EN 13346, 2001-04)
DIN EN ISO 11885 (E 22)
1998-04
Wasserbeschaffenheit - Bestimmung von 33 Elementen durch
induktiv gekoppelte Plasma-Atom-Emissionsspektrometrie
(Abweichung für Kompost: Bestimmung aus dem Königswasserauszug nach DIN EN 13346, 2001-04)
DIN EN 1233 (E 10)
1996-08
Wasserbeschaffenheit - Bestimmung von Chrom - Verfahren
mittels Atomabsorptionsspektrometrie
(Abweichung für Kompost: Bestimmung aus dem Königswasserauszug nach DIN EN 13346, 2001-04)
Gültigkeitsdauer: 12.07.2012 bis 11.07.2017
9/30
Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL-14600-01-00
DIN EN 1483 (E 12)
2007-07
Wasserbeschaffenheit - Bestimmung von Quecksilber - Verfahren
mittels Atomabsorptionsspektrometrie;
(Abweichung für Kompost: Bestimmung aus dem
Königswasserauszug nach DIN EN 13346, 2001-04)
TLL-SOP V1-223-05
2011-09
Bestimmung von Hg in allen festen Matrices und flüssigen Proben
nach Veraschung
DIN 38406-E 6
1998-07
Bestimmung von Blei mittels Atomabsorptionsspektrometrie
(AAS)
(Abweichung für Kompost: Bestimmung aus dem Königswasserauszug nach DIN EN 13346, 2001-04)
DIN 38406-E 7
1991-09
Bestimmung von Kupfer mittels Atomabsorptionsspektrometrie (AAS)
(Abweichung für Kompost: Bestimmung aus dem Königswasserauszug nach DIN EN 13346, 2001-04)
DIN 38406-E 8
2004-10
Bestimmung von Zink mittels Atomabsorptionsspektrometrie
(AAS) in Luft-Ethin-Flamme
(Abweichung für Kompost: Bestimmung aus dem
Königswasserauszug nach DIN EN 13346, 2001-04)
DIN 38406-E 11
1991-09
Bestimmung von Nickel mittels Atomabsorptionsspektrometrie
(AAS)
(Abweichung für Kompost: Bestimmung aus dem Königswasser auszug nach DIN EN 13346, 2001-04)
DIN 38406-E 24
1993-03
Bestimmung von Cobalt mittels Atomabsorptionsspektrometrie
(AAS)
(Abweichung für Kompost: Bestimmung aus dem Königswasserauszug nach DIN EN 13346, 2001-04)
DIN EN ISO 17294-2 (E 29)
2005-02
Wasserbeschaffenheit - Bestimmung von 62 Elementen durch
Massenspektrometrie mit induktiv gekoppeltem Plasma (ICP-MS)
(Abweichung für Kompost: Bestimmung aus dem Königswasserauszug nach DIN EN 13346, 2001-04)
3.4
Mikrobiologische Untersuchungen von Kompost
BGBl. Teil I, Nr. 65
S. 2955-2981
1998-09
Bioabfallverordnung: Produktprüfung auf Salmonellen Seuchenhygienische Unbedenklichkeit von Kompost
Gültigkeitsdauer: 12.07.2012 bis 11.07.2017
10/30
Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL-14600-01-00
4
Untersuchung von Düngemitteln
4.1
Probenahme und Probenvorbereitung
Düngemittel-ProbenahmeProbenahmevorschrift für die amtliche Düngemittelüberwachung
und Analyseverordnung)
vom 27.Juli 2006 (BGBl. I Nr.
38 S. 1822)
DIN EN 13346 (S 7a)
2001-04
Charakterisierung von Schlämmen - Bestimmung von Spurenelementen und Phosphor - Extraktionsverfahren mit
Königswasser
mitgeltende Unterlagen:
Das Düngemittelrecht mit
fachlichen Erläuterungen
Münster-Hiltrup 1992
Probenahme- und
Analysenverordnung
Düngemittel vom 19.12.1977
Bundesministerium für
Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten
1998-12 - nicht veröffentlicht
Entwurf der Neufassung:
Probenahme- und
Analysenverordnung /
Probenahme
Sekundärrohstoffdünger
4.2
Physikalische, physikalisch-chemische und chemische Verfahren zur Bestimmung von
Parametern und Inhaltsstoffen
4.2.1
Stickstoff, Phosphor, Natrium, Kalium, Calcium, Magnesium, Schwefel
VDLUFA II.2, 3.2.1.2
2000
Bestimmung des Gesamtphosphats, Nassaufschluss unter Druck –
Verbandsmethode
(Abweichung: Erweiterung auf Natrium und Schwefel)
VDLUFA II.2, 3.3.1.2
2000
Bestimmung des Gesamtkaliums, Nassaufschluss unter
Druck - Verbandsmethode
VDLUFA II.2, 3.4.1.2
2000
Bestimmung des Gesamtcalciums, Nassaufschluss unter Druck –
Verbandsmethode
VDLUFA II.2, 3.5.1.3
2000
Bestimmung des Gesamtmagnesiums, Nassaufschluss
unter Druck - Verbandsmethode
Gültigkeitsdauer: 12.07.2012 bis 11.07.2017
11/30
Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL-14600-01-00
VDLUFA II, 3.5.2.7
1995
Bestimmung von Gesamt-Stickstoff (Verbrennungsmethode)
- Verbandsmethode
VDLUFA II, 4.1.1.1
1995
Bestimmung des mineralsäurelöslichen Phosphats;
Nassaufschluss mit Schwefelsäure
VDLUFA II, 4.2.1
1995
Bestimmung des Phosphats in Lösungen und Extrakten;
Gravimetrische Bestimmung als Ammoniummolybdatophosphat
nach VON LORENZ und NEUBAUER
VDLUFA II, 4.2.2
1995
Bestimmung des Phosphats in Lösungen und Extrakten;
Gravimetrische Bestimmung als Chinoliniummolybdatophosphat
VDLUFA II, 5.1.1.1/5.2.1
1995
Bestimmung von wasserlöslichem Kalium in mineralischen
Düngemitteln; Bestimmung von Kalium; Gravimetrische
Methode mit Natriumtetraphenylborat
VDLUFA II, Anhang II der
Richtlinie 89/519/EWG 1993,
Methode 8.1 und 8.3
1995
Extraktion von Gesamtcalcium, Gesamtmagnesium und
Gesamtnatrium sowie von Gesamtschwefel in Form von Sulfat
sowie wasserlöslichem Calcium, Magnesium und Natrium sowie
von Schwefel in Form von Sulfat
(Abweichung: Erweiterung auf Kalium und Phosphor)
4.2.2
Spurennährstoffe und unerwünschte Begleitstoffe
DIN EN ISO 5961 (E 19)
1995-05
Wasserbeschaffenheit - Bestimmung von Cadmium durch
Atomabsorptionsspektrometrie
(Abweichung für Düngemittel: Bestimmung aus dem Königswasserauszug nach DIN EN 13346, 2001-04)
DIN EN ISO 11885 (E 22)
1998-04
Wasserbeschaffenheit - Bestimmung von 33 Elementen durch
induktiv gekoppelte Plasma-Atom-Emissionsspektro-metrie
(Abweichung für Düngemittel: Bestimmung aus dem Königswasserauszug nach DIN EN 13346, 2001-04)
DIN EN ISO 11969 (D 18)
1996-11
Wasserbeschaffenheit - Bestimmung von Arsen –
Atomabsorptionsspektrometrie - (Hydridverfahren)
(Abweichung für Düngemittel: Bestimmung aus dem Königswasserauszug nach DIN EN 13346, 2001-04)
Gültigkeitsdauer: 12.07.2012 bis 11.07.2017
12/30
Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL-14600-01-00
DIN EN 1233 (E 10)
1996-08
Wasserbeschaffenheit - Bestimmung von Chrom - Verfahren
mittels Atomabsorptionsspektrometrie
(Abweichung für Düngemittel: Bestimmung aus dem Königswasserauszug nach DIN EN 13346, 2001-04)
E DIN EN 1483 (E 12)
2004-12
Wasserbeschaffenheit - Bestimmung von Quecksilber
(Abweichung für Düngemittel: Bestimmung aus dem Königswasserauszug nach DIN EN 13346, 2001-04)
TLL-SOP V1-223-05
2011-09
Bestimmung von Hg in allen festen Matrices und flüssigen Proben
nach Veraschung
DIN 38405-D 23
1994-10
Bestimmung von Selen mittels Atomabsorptionsspektrometrie
mit der Hydrid-Technik
(Abweichung für Düngemittel: Bestimmung aus dem Königswasserauszug nach DIN EN 13346, 2001-04)
DIN 38406-E 6
1998-07
Bestimmung von Blei mittels Atomabsorptionsspektrometrie
(Abweichung für Düngemittel: Bestimmung aus dem Königswasserauszug nach DIN EN 13346, 2001-04)
DIN 38406-E 7
1991-09
Bestimmung von Kupfer mittels Atomabsorptionsspektrometrie
in der Luft-Acetylen-Flamme
(Abweichung für Düngemittel: Bestimmung aus dem Königswasserauszug nach DIN EN 13346, 2001-04)
DIN 38406-E 11
1991-09
Bestimmung von Nickel mittels Atomabsorptionsspektrometrie
(Abweichung für Düngemittel: Bestimmung aus dem Königswasserauszug nach DIN EN 13346, 2001-04)
DIN EN ISO 17294-2 (E 29)
2005-02
Wasserbeschaffenheit - Anwendung der induktiv gekoppelten
Plasma-Massenspektrometrie (ICP-MS) – Teil 2: Bestimmung von
62 Elementen durch Massenspektrometrie mit induktiv
gekoppeltem Plasma (ICP-MS)
(Abweichung für Düngemittel: Bestimmung aus dem Königswasserauszug nach DIN EN 13346, 2001-04)
DIN 38406-E 8
2004-10
Bestimmung von Zink mittels Atomabsorptionsspektrometrie
(AAS) in der Luft-Ethin-Flamme
(Abweichung für Düngemittel: Bestimmung aus dem
Königswasserauszug nach DIN EN 13346, 2001-04)
Gültigkeitsdauer: 12.07.2012 bis 11.07.2017
13/30
Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL-14600-01-00
5
Untersuchung von Futtermitteln, Pflanzen und Ernteprodukten
5.1
Probenahme
VO (EG) 152/2009,
Anhang I
Futtermittelprobenahme
Bundesministerium für
Ernährung, Landwirtschaft
und Forsten, Referat
212: 212-2311
1997-09
Technische Anleitung zur Methodik und Durchführung der
Besonderen Ernteermittlung (BEE)
Allgemeine VV über die
Grundsätze für die Durchführung der Besonderen
Ernteermittlung (BEE) BML Bonn
1995-01
Methoden der BEE
- Entnahme der Proben bei Probeschnitten
- Probenentnahme während des Volldruschs
TLL SOP P1-212-02
1996-10
in Anlehnung an Komplexe
Pflanzenanalyse, Diagnoseverfahren zur Kontrolle des
Ernährungszustandes der
Pflanzenbestände während
der Vegetation; Praxisinfo.
ACUB.-1/86 IPE Jena
Probenahmevorschrift für Pflanzen und Pflanzenteile
während der Vegetation (Pflanzenanalyse)
TLL SOP P1-212-03
1996-09
Probenahmevorschrift für Ernteprodukte im Feld- und
Lagerbestand - Getreide
5.2
Probenvorbereitung
VDLUFA VII, 2.1.1
2008
Nassaufschluss unter Druck
VDLUFA VII, 2.1.3
2008
Mikrowellendruckaufschluss
Gültigkeitsdauer: 12.07.2012 bis 11.07.2017
14/30
Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL-14600-01-00
5.3
Physikalische, physikalisch-chemische und chemische Untersuchung zur Bestimmung
von Inhaltsstoffen, Rückständen und Kontaminanten
5.3.1
Gravimetrische Untersuchungen *
VDLUFA III, 3.1
1976
Bestimmung der Feuchtigkeit - Amtliche Methode
VDLUFA III, 5.1.1
1988
Bestimmung von Rohfett - Amtliche Methode
(Abweichung: 4-stündige Extraktion im Soxhlet-Verfahren)
VDLUFA III, 6.1.1
1993
Bestimmung der Rohfaser - Amtliche Methode
VDLUFA III, 8.1
1976
Bestimmung von Rohasche - Amtliche Methode
5.3.2
Volumetrische, titrimetrische und potentiometrische Verfahren *
VDLUFA III, 4.1.1
1992
Bestimmung von Rohprotein - Amtliche Methode
(Abweichung: Verringerte Probeneinwaage und Schwefelsäuremenge)
VDLUFA III, 7.1.1
1983
Bestimmung von Zucker - Amtliche Methode
VDLUFA III, 7.2.1
1983
Bestimmung von Stärke - Amtliche Methode
VDLUFA VII,
2. Aufl.: 2.2.2.11
2008
Bestimmung von Fluor in pflanzlichem Material mittels
ionensensitiver Elektrode - Verbandsmethode
VDLUFA III, 4.1.2
2001
Bestimmung von Rohprotein in Futtermitteln mittels DumasVerbrennungsmethode
TLL-SOP V2-220-20
2007-07
Bestimmung von Kohlenstoff und Stickstoff in
Pflanzen und Ernteprodukten mit Elementaranalyse
TLL-SOP V2-220-22
2010-05
Bestimmung von Kohlenstoff, Wasserstoff und Stickstoff in
Pflanzen und Ernteprodukten mit Elementaranalyse
Gültigkeitsdauer: 12.07.2012 bis 11.07.2017
15/30
Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL-14600-01-00
5.3.3
Chromatographische Verfahren (IC, HPLC und GC) **
VDLUFA III, 4.11.1
1997
Bestimmung von Aminosäuren - Verbandsmethode
VDLUFA III, 13.1.2
1988
Bestimmung von Vitamin A (Retinol), HPLC-Verfahren Verbandsmethode
VDLUFA III, 13.5.4
1993
Bestimmung von Vitamin E, HPLC-Verfahren Verbandsmethode
EN ISO 17375
2006-09
Bestimmung des Gehaltes von Aflatoxin B1 in Futtermitteln
mittels HPLC und Extraktreinigung über Immunoaffinitätssäulen
DIN EN 16007
2009-10
Bestimmung des Gehaltes von Ochratoxin A in Futtermitteln
mittels HPLC und Extraktreinigung über Immunoaffinitätssäulen
ASU L 00.00-34
2010-09
Modulare Multimethode zur Bestimmung von
Pflanzenschutzmittelrückständen in Lebensmitteln
ASU L 00.00-115
2007-12
Multimethode zur Bestimmung von Pflanzenschutzmittelrück
ständen in pflanzlichen Lebensmitteln mittels GC-MS/MS) oder
LC-MS/MS nach Acetonitril-Extraktion/Verteilung und Aufreinigung mittels dispersiver SPE (QuEChERS)
DIN EN 15792
2009-12
Futtermittel - Bestimmung von Zearalenon in Futtermitteln –
Hochleistungsflüssigchromatographisches Verfahren mit Fluoreszenznachweis und Reinigung an einer Immunoaffinitätssäule
VDLUFA VII, 3.3.7.1
2008
Bestimmung von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen in
ausgewählten be- und verarbeiteten Futtermitteln mittels
chromatographischer Verfahren und massenspektrometrischer
Detektion
TLL SOP V1-242-06
2011-02
Bestimmung von Fumonisin B1 und B2 in Futtermitteln
TLL SOP V1-242-04
2011-03
Untersuchung von Futtermitteln auf ihren Gehalt an
Tetracyclinen
TLL SOP V1-242-07
2011-09
Kokzidiostatikaverschleppung in Futtermitteln
Gültigkeitsdauer: 12.07.2012 bis 11.07.2017
16/30
Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL-14600-01-00
TLL SOP V1-242-02
2008-08
Untersuchung von Futtermitteln auf ihren Gehalt an den
Futtermittelzusatzstoffen Monensin-Natrium und SalinomycinNatrium (Deklarationsuntersuchung)
TLL SOP V1-242-03
2009-11
Untersuchung von Getreideproben auf ihren Gehalt an
Fusarientoxinen
5.3.4
Spektroskopische Verfahren **
VDLUFA III, 10.1.1
1975
Bestimmung von Natrium - Amtliche Methode
VDLUFA III, 10.2.1
1975
Bestimmung von Kalium - Amtliche Methode
VDLUFA III, 10.4.1
1975
Bestimmung von Magnesium - Amtliche Methode
VDLUFA III, 10.6.1
1975
Bestimmung von Gesamtphosphor - Amtliche Methode
DIN 38405-D 23
1994-10
Bestimmung von Selen mittels Atomabsorptionsspektrometrie
mit der Hydrid-Technik (AAS)
(Abweichung: Bestimmung aus dem Nassaufschluss unter Druck
nach VDLUFA VII, 2.1.1)
DIN EN ISO 11885
1998-04
Wasserbeschaffenheit - Bestimmung von 33 Elementen durch
induktiv gekoppelte Plasma-Atom-Emissionsspektrometrie
(Abweichung: Bestimmung aus dem Nassaufschluss unter
Druck nach VDLUFA VII, 2.1.1)
VDLUFA VII, 2.2.2.3
2008
Bestimmung des Jodgehaltes in Futtermitteln mit ICP-MS nach
ammoniakalischer Extraktion
DIN EN ISO 11969 (D 18)
1996-11
Wasserbeschaffenheit -Bestimmung von Arsen –
Atomabsorptionsspektrometrie (Hydridverfahren)
(Abweichung: Bestimmung aus dem Mikrowellendruckaufschluss
nach VDLUFA VII; 2.1.3)
DIN EN 1233
1996-08
Wasserbeschaffenheit - Bestimmung von Chrom - Verfahren
mittels Atomabsorptionsspektrometrie
(Abweichung: Bestimmung aus dem Nassaufschluss unter Druck
nach VDLUFA VII, 2.1.1)
Gültigkeitsdauer: 12.07.2012 bis 11.07.2017
17/30
Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL-14600-01-00
DIN EN 1483
2004-12
Wasserbeschaffenheit - Bestimmung von Quecksilber
(Abweichung: Bestimmung aus dem Mikrowellendruckaufschluss
nach VDLUFA VII, 2.1.3)
TLL-SOP V1-223-05
2011-09
Bestimmung von Hg in allen festen Matrices und flüssigen Proben
nach Veraschung
DIN EN ISO 5961
1995-05
Wasserbeschaffenheit - Bestimmung von Cadmium durch
Atomabsorptionsspektrometrie
(Abweichung: Bestimmung aus dem Mikrowellendruckaufschluss
nach VDLUFA VII, 2.1.3)
DIN 38406-E 6
1998-07
Bestimmung von Blei mittels Atomabsorptionsspektrometrie
(AAS)
(Abweichung: Bestimmung aus dem Mikrowellendruckaufschluss
nach VDLUFA VII, 2.1.3)
DIN 38406-E 11
1991-09
Bestimmung von Nickel durch Atomabsorptionsspektrometrie im
Graphitrohrofen (AAS)
(Abweichung: Bestimmung aus dem Nassaufschluss unter Druck
nach VDLUFA VII, 2.1.1)
DIN EN ISO 17294-2
2005-02
Bestimmung von 62 Elementen durch Massenspektrometrie
mit induktiv gekoppeltem Plasma (ICP-MS)
(Abweichung: Bestimmung aus dem Nassaufschluss unter Druck
nach VDLUFA VII, 2.1.1 oder Bestimmung aus dem
Mikrowellendruckaufschluss nach VDLUFA VII, 2.1.3)
VDLUFA Bd. III,
2. Erg.: 5.1.4
1988
Bestimmung des Öl- und Wassergehaltes in Ölfrüchten durch
Kernresonanzspektroskopie (Nuclear Magnetic
Resonance - NMR) - Amtliche Methode
DIN 51729-10
2011-04
Bestimmung von Mineralstoffen mit wellenlängendispersiver
Röntgenfluoreszenz
VDLUFA Bd. III,
31.1.– 3.,2007
Bestimmung von Inhaltsstoffen in Pflanzenprobenmaterial mittels
Nahinfrarotspektroskopie
Gültigkeitsdauer: 12.07.2012 bis 11.07.2017
18/30
Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL-14600-01-00
5.3.5
Enzymatische Verfahren *
VDLUFA III, 25.1
1988
Bestimmung der Nettoenergie-Laktation (Schätzmethode) Gasbildung nach Hohenheimer Futterwerttest
VDLUFA III, 3. Erg.
1993
Bestimmung der enzymlösbaren organischen Substanz
(Cellulosemethode) - Verbandsmethode
5.4
Mikrobiologische Untersuchungen von Futtermitteln und Ernteprodukten
5.4.1
Keimgehaltsbestimmungen aerob und anaerob mittels Spiralplater- und
Spatelverfahren sowie Membranfiltration *
VDLUFA III, 28.1.2
2004
Bestimmung des Keimgehaltes an aeroben, mesophilen
Bakterien in Futtermitteln mittels Oberflächenverfahren
(Spateltechnik)
VDLUFA III, 28.1.2
2004
Bestimmung des Gehaltes an Schimmel- und Schwärzepilzen sowie an Hefen in Futtermitteln mittels Oberflächenverfahren (Spateltechnik)
DIN EN ISO 6579
2003-03
VDLUFA III, 28.2.3
2001
Nachweis von Salmonellen in Futtermitteln
VDLUFA III, 28.2.1
2002-04
Keimgehaltsbestimmung von probiotischen Bacillus cereus in
Konzentraten, Vormischungen und Mischfuttermitteln
VDLUFA III, 28.2.2
2004-08
Bestimmung von Bacillus licheniformis und Bacillus subtilis
Bestimmung von Enterococcus faecium in Konzentraten,
Vormischungen und Mischfuttermitteln
6
Untersuchung von Milch und Milchprodukten
6.1
Probenvorbereitung
VDLUFA VII, 2.1.1
2000
Nassaufschluss unter Druck
VDLUFA VII, 2.1.3
2008
Mikrowellendruckaufschluss
Gültigkeitsdauer: 12.07.2012 bis 11.07.2017
19/30
Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL-14600-01-00
6.2
Physikalische, physikalisch-chemische und chemische Untersuchungen zur Bestimmung
von Parametern und Inhaltsstoffen
ASU L 04.00-9
1986-05
Bestimmung der Wasserfeinverteilung in Butter
(Indikatorpapier-Verfahren)
ASU L 04.00-14
1996-02
Bestimmung der Härte von Butter
VDLUFA VI, C 8.2
2000
Bestimmung des pH-Wertes in Milch und Milchprodukten
VDLUFA VI, C 26.7
2000
Physikalische Untersuchung von Schlagsahne
6.3
Mengen- und Spurenelementbestimmung mittels Atomabsorptionsspektrometrie (AAS)
in der Luft-Acetylen-Flamme, Graphitrohr-, Flammen- und Hydridtechnik, ICP-AES
(Atomemissionsspektrometrie mit induktiv gekoppeltem Plasma) sowie ICP-MS
(Massenspektrometrie mit induktiv gekoppeltem Plasma) **
DIN EN ISO 11885
1998-04
Wasserbeschaffenheit - Bestimmung von 33 Elementen durch
induktiv gekoppelte Plasma-Atom-Emissionsspektrometrie
(Abweichung für Milch und Milchprodukte: Bestimmung aus dem
Nassaufschluss unter Druck nach VDLUFA VII, 2.1.1 oder
Bestimmung aus dem Mikrowellendruckaufschluss nach VDLUFA
VII, 2.1.3)
ASU L 00.00-19/E
2003-12
Bestimmung von Elementspuren in Lebensmitteln
E: Leistungskriterien, allgemeine Festlegungen,
Probenvorbereitung
ASU L 00.00-19/3
2004-07
Bestimmung von Elementspuren in Lebensmitteln Teil 3: Bestimmung von Blei, Cadmium, Chrom und Molybdän mit
Graphitrohrofen-Atomabsorptionsspektrometrie (GFAAS) nach
Druckaufschluss
(Abweichung für Milch und Milchprodukte: Bestimmung aus dem
Nassaufschluss unter Druck nach VDLUFA VII, 2.1.1 oder
Bestimmung aus dem Mikrowellendruckaufschluss nach VDLUFA
VII, 2.1.3)
Gültigkeitsdauer: 12.07.2012 bis 11.07.2017
20/30
Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL-14600-01-00
ASU L 00.00-19/4
2003-12
Bestimmung von Elementspuren in Lebensmitteln Teil 4: Bestimmung von Quecksilber mit Atomabsorptionsspektrometrie (AAS)-Kaltdampftechnik nach Druckaufschluss
(Abweichung für Milch und Milchprodukte: Bestimmung aus
dem Mikrowellendruckaufschluss nach VDLUFA VII, 2.1.3)
TLL-SOP V1-223-05
2011-09
Bestimmung von Hg in allen festen Matrices und flüssigen Proben
nach Veraschung
ASU L 00.00-19/5
2001-07
Bestimmung von Spurenelementen in Lebensmitteln Teil 5: Bestimmung von Selen mit der Atomabsorptionsspektrometrie (AAS)-Hydridtechnik
(Abweichung für Milch und Milchprodukte: Bestimmung aus dem
Naßaufschluss unter Druck nach VDLUFA VII, 2.1.1 2000)
ASU L 00.00-19/6
2001-07
Bestimmung von Spurenelementen in Lebensmitteln,
Teil 6: Bestimmung von Gesamtarsen mit der
Atomabsorptionsspektrometrie (AAS)-Hydridtecnik
(Abweichung für Milch und Milchprodukte: Bestimmung aus dem
Nassaufschluss unter Druck nach VDLUFA VII, 2.1.1 oder
Bestimmung aus dem Mikrowellendruckaufschluss nach VDLUFA
VII, 2.1.3)
ASU L 49.00-6
1998-09
Bestimmung von Jod in diätetischen Lebensmitteln mit der ICPMS (Massenspektrometrie mit induktiv gekoppeltem Plasma)
(Abweichung: hier für Milch und Milchprodukten nach TMAHExtraktion nach TLL-SOP V2-223-20.7)
DIN 38406- E 11
1991-09
Bestimmung von Nickel mittels Atomabsorptionsspektrometrie
(AAS)
(Abweichung für Milch und Milchprodukte: Bestimmung aus dem
Nassaufschluss unter Druck nach VDLUFA VII, 2.1.1 oder
Bestimmung aus dem Mikrowellendruckaufschluss nach VDLUFA
VII, 2.1.3)
DIN EN ISO 17294-2
2005-02
Bestimmung von 62 Elementen durch Massenspektrometrie
mit induktiv gekoppeltem Plasma (ICP-MS)
(Abweichung für Milch und Milchprodukte: Bestimmung aus
dem Nassaufschluss unter Druck nach VDLUFA VII, 2.1.1 oder
Bestimmung aus dem Mikrowellendruckaufschluss nach VDLUFA
VII, 2.1.3)
Gültigkeitsdauer: 12.07.2012 bis 11.07.2017
21/30
Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL-14600-01-00
6.4
Ausgewählte mikrobiologische Untersuchungen von Milch und Milchprodukten
DLG-Prüfbestimmungen /
Prüfleitlinien und
Prüfschemata 2011
6.5
Sterilitätsprobe
Sensorische Untersuchungen
DIN 10455
1989-04
Sensorische Prüfung von Butter
DIN 10462
1988-10
Sensorische Prüfung und Bewertung von Konsummilch
ASU L 00.90-01 bis L 00.90-10 Allgemeine Grundlagen zur Durchführung von sensorischen
jeweils akt. Fassung
Prüfungen, sensorische Prüfverfahren, Prüfbereiche und Schulung
DLG-Prüfbestimmungen /
Prüfleitlinien und
Prüfschemata 2011
6.6
Sensorische Prüfbestimmungen
Untersuchung von Verpackungen
DLG-Prüfbestimmungen/
Prüfleitlinien und
Prüfschemata 2011
Prüfung von Kennzeichnung und Verpackung
7
Untersuchung von Fleisch und Fleischerzeugnisse
7.1
Präparation von Fleisch
TLL SOP V1-261-01
2000-03
7.2
Bestimmung des Muskelfleischanteiles (Präparation) in Fleisch
und Fleischerzeugnissen
Physikalische, physikalisch-chemische und chemische Untersuchungen
ASU L 06.00-2
1980-09
Bestimmung des pH-Wertes in Fleisch und Fleischerzeugnissen
Gültigkeitsdauer: 12.07.2012 bis 11.07.2017
22/30
Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL-14600-01-00
TLL-SOP-V1-261-08
2001-09
7.3
Mengen- und Spurenelementbestimmung mittels ICP-MS (Massenspektrometrie mit
induktiv gekoppeltem Plasma)
ASU L 49.00-6
1998-09
7.4
Bestimmung des aw-Wertes (Wasseraktivität) in Fleisch und
Fleischerzeugnissen
Bestimmung des Jodgehaltes in diätischen Lebensmitteln
mit ICP-MS
(Abweichung: hier für Fleisch und Fleischerzeugnissen nach
TMAH-Extraktion nach TLL-SOP V2-223-20.7)
Sensorische Untersuchungen
ASU L 00.90-01
bis L 00.90-10
jeweils akt. Fassung
Allgemeine Grundlagen zur Durchführung von sensorischen
Prüfungen, sensorische Prüfverfahren, Prüfbereiche und Schulung
DLG-Prüfbestimmungen /
Prüfleitlinien und
Prüfschemata 2011
Sensorische Prüfbestimmungen
7.5
Untersuchung von Verpackungen
DLG-Prüfbestimmungen /
Prüfleitlinien und
Prüfschemata 2011
8
Prüfung von Kennzeichnung und Verpackung
Saatgutuntersuchungen und -probenahme von landwirtschaftlichen und
gärtnerischen Nutzpflanzen sowie von Heil- und Gewürzpflanzen
ISTA, Kap. 2
jeweils akt. Fassung
Probenahme
- Verfahren im Untersuchungslabor
- Aufbewahrung der Proben
ISTA, Kap. 3
jeweils akt. Fassung
Reinheitsuntersuchungen
ISTA, Kap. 4
jeweils akt. Fassung
Zahlenmäßige Bestimmung von Samen anderer Arten
Gültigkeitsdauer: 12.07.2012 bis 11.07.2017
23/30
Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL-14600-01-00
ISTA, Kap. 5
jeweils akt. Fassung
Bestimmung der Keimfähigkeit
ISTA, Kap. 6
jeweils akt. Fassung
Biochemische Untersuchung auf Lebensfähigkeit
ISTA, Kap. 7
jeweils akt. Fassung
Gesundheitsprüfung von Saatgut
ISTA, Kap. 8
jeweils akt. Fassung
Nachprüfung von Art und Sorte
- Prüfung von Keimpflanzen
ISTA, Kap. 9
jeweils akt. Fassung
Bestimmung des Feuchtigkeitsgehaltes
ISTA, Kap. 10
jeweils akt. Fassung
Gewichtsbestimmung
ISTA, Kap. 15
jeweils akt. Fassung
Spielräume (Spielraumtabellen) für
- Reinheitsuntersuchungen
- Zahlenmäßige Bestimmung von Samen anderer Arten
- Keimfähigkeitsuntersuchungen
- Bestimmung des Feuchtigkeitsgehaltes
- Gewichtsbestimmung
ISTA, Kap. 16
jeweils akt. Fassung
ISTA Internationale Berichte
Handbook of Vigour Test
Methods, Published by the
International Seed Testing
Association, Zurich,
Switzerland
3rd Edition, 1995
Cap. 4.1: Cold test
Arbeitsanweisung der AG der
Anerkennungsstellen
2006-06
Virustestung bei Pflanzkartoffeln mit ELISA
Gültigkeitsdauer: 12.07.2012 bis 11.07.2017
24/30
Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL-14600-01-00
9
Molekularbiologische Untersuchungen von Futtermitteln, Saat- und Pflanzgut
9.1
Probenvorbereitung
TLL SOP V2-250-16
2004-09
Probenvorbereitung für den molekularbiologischen Nachweis von
gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in Saatgut und
Futtermitteln sowie von tierischen Bestandteilen in Futter-mitteln
NucleoSpin® Plant Kit von
Macherey Nagel
2002-03
DNA-Extraktion aus Saatgut und Futtermitteln
SureFood-PREP Animal X Kit
von CONGEN
2001-01
DNA-Extraktion aus Saatgut und Futtermitteln
Invisorb® Spin Blood Mini Kit
von Invitek
2004-04
DNA-Extraktion aus Saatgut und Futtermitteln
9.2
Qualitativer Nachweis von gentechnisch veränderten Organismen
(konventionelle PCR)
9.2.1
Molekularbiologische Untersuchungsmethoden nach Methodensammlung des
Unterausschuss Methodenentwicklung der LAG *
Methodensammlung der LAG, Konzept zur Untersuchung von Saatgut auf Anteile gentechnisch
UA Methodenentwicklung
veränderter Pflanzen
2005-08
(Abweichung: Erweiterung auf Futtermittel und Pflanzen)
Methodensammlung der LAG, PCR-Nachweis der pSSUAra/bar-Genkassette in transgenen
UA
Pflanzen
Methodenentwicklung
(Abweichung: Erweiterung auf Futtermittel)
2000-09
Methodensammlung der LAG, PCR-Nachweis der spezifischen gentechnischen Veränderung in
UA Methodenentwicklung
Glyphosate-resistenten transgenen Pflanzen (Abweichung:
002-03
Erweiterung auf Futtermittel und Pflanzen)
Methodensammlung der LAG, Spezifischer Nachweis von Raps mit gentechnisch veränderter
UA Methodenentwicklung
Ölsäurezusammensetzung in konventionellem Saatgut mittels
2001-08
qualitativer PCR
(Abweichung: Erweiterung auf Futtermittel und Pflanzen)
Gültigkeitsdauer: 12.07.2012 bis 11.07.2017
25/30
Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL-14600-01-00
Methodensammlung der LAG, PCR-Nachweis der 35S-nptII-Übergangssequenz, der pNapinUA Methodenentwicklung
BayTe-Übergangssequenz und des pIsC-Gens in transgenem
2004-10 (Entwurf)
Raps mit veränderter Fettsäurezusammensetzung
(Abweichung: Erweiterung auf Futtermittel und Pflanzen)
9.2.2
Molekularbiologische Methoden gemäß EURL (CRL/Community Reference Laboratory) *
CRL-Methode
2005-04
9.2.3
PCR assay for detection of maize transgenic event Bt10
Molekularbiologische Untersuchungen nach § 64 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch *
ASU L 15.05-1
2002-05
Speziesnachweis Mais
(Abweichung: veränderter Mastermix und verändertes
Thermocyclerprogramm für die PCR)
9.3
Qualitativer Nachweis tierischer Bestandteile (konventionelle PCR)
9.3.1
Molekularbiologischer Nachweis tierischer Bestandteile nach VDLUFA-Methodenbuch*
VDLUFA Methodenbuch III
2002-12
Molekularbiologischer Nachweis von tierischen Bestandteilen PCR-Methode
(Abweichung: DNA-Extraktion mit konventionellen Kits;
veränderter Mastermix und veränderte Thermocycler-programme
für die PCR)
9.4
Qualitativer Speziesnachweis in Saatgut und Futtermitteln (konventionelle PCR)
9.4.1
Molekularbiologische Untersuchungen nach Methodensammlung des LAG *
Methodensammlung der LAG, Spezifischer Nachweis von T120-7 (Zuckerrüben, Aventis)
UA Methodenentwicklung
2005-08
Methodensammlung der LAG, Spezifischer Nachweis von H7-1 und #77
UA Methodenentwicklung
(Zuckerrüben, Monsanto bzw. Syngenta)
2005-08
Gültigkeitsdauer: 12.07.2012 bis 11.07.2017
26/30
Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL-14600-01-00
Methodensammlung der LAG, Spezifischer Nachweis von verschiedenen Rapssorten mit
UA Methodenentwicklung
verändertem Fettsäuremuster (u.a. sog. Laurat-Raps (pCGN3828)
2005-08
und LPAAT/Trierucin-Raps)
(Abweichung: Erweiterung auf Futtermittel)
CRL-Methode
2004
9.4.2
Molekularbiologische Untersuchung nach eigenentwickelten Prüfverfahren *
TLL SOP V2-250-18-2
2004-12
9.4.3
Spezifischer Nachweis von Bt10-Mais
Speziesnachweis Raps
(nach: Feldmann, S. Universität Mainz, 2000-02)
Molekularbiologische Untersuchungen nach VDLUFA-Methodenbuch *
VDLUFA Methodenbuch III
2002-04
Speziesnachweis Rind
(Abweichung: veränderter Mastermix und verändertes
Thermocyclerprogramm für die PCR)
VDLUFA Methodenbuch III
2002-04
Speziesnachweis Schwein
(Abweichung: veränderter Mastermix und verändertes
Thermocyclerprogramm für die PCR)
VDLUFA Methodenbuch III
2002-04
Speziesnachweis Huhn
(Abweichung: veränderter Mastermix und verändertes
Thermocyclerprogramm für die PCR)
VDLUFA Methodenbuch III
2002-04
Speziesnachweis Pute
(Abweichung: veränderter Mastermix und verändertes
Thermocyclerprogramm für die PCR)
9.4.4
Molekularbiologische Untersuchung nach § 64 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch *
ASU L 11.00-7
2002-12
9.4.5
Untersuchung von Lebensmitteln. Identifizierung der Fischart in
rohen und erhitzten Erzeugnissen
Molekularbiologische Untersuchungen mit konventionellem Kit *
CIB-A-Kit M1-EX/20
2001-03
Nachweis-Kit für tierartspezifische Rind-, Schwein-, Huhn- und
Pute-DNA in extrem verarbeiteten und hocherhitzten Produkten
Gültigkeitsdauer: 12.07.2012 bis 11.07.2017
27/30
Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL-14600-01-00
10
Molekularbiologische Untersuchungen auf Anwesenheit spezifischer Sequenzen oder
Strukturen in Saat- und Pflanzgut, in Futtermitteln sowie pflanzlichen Rohstoffen
10.1
Quantitativer Nachweis von gentechnisch veränderten Pflanzen
10.1.1 Molekularbiologische Untersuchungen nach § 64 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch *
ASU L 00.00 122
2008-06
Screening-Verfahren zum Nachweis gentechnisch veränderter
DNA-Sequenzen (CaMV 35S, T-nos) in Pflanzen
(Abweichung: Erweiterung auf Saatgut und Futtermittel)
ASU L 00.00 105
2006-12
Untersuchung von Lebensmitteln; Verfahren zum Nachweis von
gentechnisch modifizierten Organismen und Produkten;
Quantitative auf Nukleinsäure basierende Verfahren
(Abweichung: Erweiterung auf Saatgut und Futtermittel)
ASU L 00.00 124
2008-12
Screening-Verfahren zum Nachweis gentechnisch veränderter
DNA-Sequenzen (bar-Gen) in Pflanzen
(Abweichung: Erweiterung auf Saatgut und Futtermittel)
ASU L 00.00 125
2008-12
Screening-Verfahren zum Nachweis gentechnisch veränderter
DNA-Sequenzen (CTP2-CP$-EPSPS) in Pflanzen
(Abweichung: Erweiterung auf Saatgut und Futtermittel)
10.1.2 Molekularbiologische Untersuchungen nach DIN*
DIN EN ISO 21570
2005-11
Screening-Verfahren zur relativen quantitativen Bestimmung
des 35S-Promotors der Sojalinie GTS 40-3-2
DIN EN ISO 21750
2005-11
Konstruktspezifischer Nachweis für Soja der Linie GTS 40-3-2
(Roundup Ready)
10.1.3 Molekularbiologische Untersuchungen nach Methodensammlung der LAG *
LAG
2006-03
Quantitative Bestimmung gentechnisch veränderter Rapslinien
mit dem 35S/pat-Genkonstrukt
Gültigkeitsdauer: 12.07.2012 bis 11.07.2017
28/30
Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL-14600-01-00
10.2
Speziesnachweis im Rohstoff / Produkt
10.2.1 Molekularbiologische Untersuchungen entsprechend des Community Reference
Laboratory (CRL) for GM Food and Feed *
CRL
2006-03
Event spezific method for the relative quantification of Maize line
MON810
CRL
2007-02
Event-specific method for the Quantification of Oilseed Rape Line
RT73
11
Mikroskopischer Nachweis von verbotenen und unerwünschten Stoffen in
Futtermitteln **
VO (EG) 152/2009,
Anhang VI
Nachweis von tierischen Bestandteilen in Futtermitteln
VDLUFA III, 30.2
2006
Bestimmung von Mutterkorn in Futtermitteln
TLL-SOP V2-260-24
2008-08
Bestimmung von Verpackungen und Verpackungsteilen der AgroLebensmittelindustrie in Futtermitteln
TLL SOP V2-260-23
2008-08
Bestimmung von festem Siedlungsmüll, wie z.B. Hausmüll in
Futtermitteln
TLL SOP V2-260-25
2008-08
Bestimmung von Saat-, Pflanz- und anderem pflanzlichem
Vermehrungsgut in Futtermitteln
VDLUFA III, 30.9
Stand 2006-200704
Identifizierung und Schätzung von Bestandteilen in
Futtermitteln
12
Sonstige Verfahren
DIN 51900-1
2004-02
Prüfung fester und flüssiger Brennstoffe - Bestimmung des
Brennwertes mit dem Bomben-Kalorimeter und Berechnung des
Heizwertes – Teil 1: Allgemeine Angaben, Grundgeräte,
Grundverfahren
DIN 51900-2
2003-05
Prüfung fester und flüssiger Brennstoffe - Bestimmung des
Brennwertes mit dem Bomben-Kalorimeter und Berechnung des
Heizwertes – Teil 2: Verfahren mit isoperibolem oder static-jacket
Kalorimeter
Gültigkeitsdauer: 12.07.2012 bis 11.07.2017
29/30
Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL-14600-01-00
VDI-Richtlinie 4630
Stand 2006-04
Bestimmung des spezifischen Biogas- und Methanvolumens von
organischen Stoffen mittels Hohenheimer Biogasertragstest (HBT)
verwendete Abkürzungen:
AbfKlärV
ACUB
ADPI
ASU
DFG-Methodensammlung
DLG
EURL
IAG
IPE
ISTA
LAG
LFGB
TGL
ThürStAnz
TLL-SOP
TMLNU
VDLUFA
VDLUFA I
VDLUFA II
VDLUFA III
VDLUFA V
VDLUFA VI
VDLUFA VII
VV
Klärschlammverordnung
Agrochemische Untersuchung und Beratung
American Dairy Product Institute
Amtliche Sammlung von Untersuchungsverfahren nach § 64 LFGB
Deutsche Forschungsgemeinschaft, Rückstandsanalytik von
Pflanzenschutzmitteln, Methodensammlung der Arbeitsgruppe
"Analytik", VCH Verlagsgesellschaft mbH, Weinheim
Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft
Europäisches Referenzlabor
Internationale Arbeitsgruppe
Institut für Pflanzenernährung
INTERNATIONAL SEED TESTING ASSOCIATION,
Internationale Vorschriften für die Prüfung von Saatgut,
Vorschriften, 1999-07; angenommen beim Internat. Kongress für
Saatgutprüfungen in Südafrika 1998
Länderausschuss Gentechnik
Lebensmittel- und Futtermittel-Gesetzbuch
Technische Normen, Gütevorschriften und Lieferbedingungen
(ehemaliger DDR-Standard, gilt für das Bundesland Thüringen)
Thüringer Staatsanzeiger
Hausverfahren der Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft
Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und
Umwelt
Verband Deutscher Landwirtschaftlicher Untersuchungs- und
Forschungsanstalten
Methodenbuch Band I, Die Untersuchung von Böden
Methodenbuch Band II, Die Untersuchung von Düngemitteln
Methodenbuch Band III, Die chemische Untersuchung von
Futtermitteln
Methodenbuch Band V, Mikrobiologische
Untersuchungsmethoden von Futtermitteln
Methodenbuch Band VI, Chemische, physikalische und
mikrobiologische Untersuchungsverfahren für Milch,
Milchprodukte und Molkereihilfsstoffe
Methodenbuch Band VII, Umweltanalytik
Verwaltungsvorschrift
Gültigkeitsdauer: 12.07.2012 bis 11.07.2017
30/30
Anlage 9
Thüringer Verwaltungsvorschriften mit Verfahrensregelungen zur Durchführung der
amtlichen Lebensmittelüberwachung
-
Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der amtlichen Lebensmittelüberwachung in Thüringen (ThürVV-Lebensmittelüberwachung) vom 31. Januar 2007
(ThürStAnz Nr. 9/2007 S. 358),
zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 9. November 2011
(ThürStAnz Nr. 49/2011 S. 1720)
-
Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des nationalen Rückstandskontrollplanes für
lebende und geschlachtete Tiere und tierische Erzeugnisse in Verbindung mit der Durchführung Tierarzneimittelrechtlicher Überwachungsmaßnahmen in Thüringen (ThürVVRückstandskontrollplan) vom 15. März 2002
(ThürStAnz Nr. 14/2002 S. 1103),
geändert durch Abschnitt II der Verwaltungsvorschrift vom 11. Dezember 2008
(ThürStAnz Nr. 1/2009 S. 9)
-
Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der BSE-Untersuchungsverordnung und der für
die Fleischhygiene maßgeblichen Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 in
Thüringen (ThürVV-Fleischhygienerechtliche BSE-Vorschriften) vom 8. Juli 2009
(ThürStAnz Nr. 31/2009 S. 1321)
-
Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des gemeinschaftlichen und nationalen Lebensmittelhygienerechts auf dem Gebiet der Milchhygiene in Thüringen (ThürVVMilchhygiene) vom 22. Mai 2008
(ThürStAnz Nr. 24/2008 S. 886),
geändert durch Abschnitt V der Verwaltungsvorschrift vom 11. Dezember 2008
(ThürStAnz Nr. 1/2009 S. 9)
-
Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Berichterstattung auf dem Gebiet der Lebensmittelüberwachung, Fleischhygienekontrolle und Zoonosenüberwachung in Thüringen (ThürVV Berichterstattung Lebensmittelüberwachung) vom 11. Februar 2010
(ThürStAnz Nr. 11/2010 S. 300)
-
Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Sachkundeprüfung gemäß
Sachkunde-Verordnung vom 19. Juni 2000 (ThürStAnz Nr. 29/2000 S. 1547)
geändert durch Abschnitt I der Verwaltungsvorschrift vom 11. Dezember 2008
(ThürStAnz Nr. 1/2009 S. 9)
-
Erlass des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit an das Thüringer
Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz und die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter zur Durchführung von Artikel 5 Nr. 7 in Verbindung mit
Anhang I Abschnitt III Kapitel IV Buchst. B der Verordnung (EG) Nr. 854/2004 hinsichtlich
der beruflichen Qualifikationen amtlicher Fachassistenten (ThürVV-Amtliche Fachassistenten) vom 23. März 2009
(nicht veröffentlicht)
-
Erlass des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit an die Veterinärund Lebensmittelüberwachungsämter zur Ausbildung von Jägern in Gesundheits- und
Hygienefragen vom 10. März 2006
(nicht veröffentlicht)
geändert durch Erlass vom 5. August 2010
(nicht veröffentlicht)
Milch-
1
Anlage 9
-
Erlass des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit an die Veterinärund Lebensmittelüberwachungsämter zur Übertragung nach § 6 Abs. 2 Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung vom 13. Oktober 2010
(nicht veröffentlicht)
-
Erlass des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit an die Veterinärund Lebensmittelüberwachungsämter zur Untersuchung von Schwarzwild auf Radioaktivität vom 30. November 2010
(nicht veröffentlicht)
geändert durch Erlass vom 15. April 2011
(nicht veröffentlicht)
-
Erlass des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit an das Thüringer
Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz zur Bearbeitung von Meldungen nach Artikel 50 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 vom 15. Januar 2004
(nicht veröffentlicht)
geändert durch Erlass vom 8. Mai 2008
(nicht veröffentlicht)
-
Erlass des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit an das Thüringer
Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz zur Bearbeitung von Meldungen aus dem Rapid Alert System for non-food consumers products (RAPEX) vom
27. September 2007
(nicht veröffentlicht)
-
Erlass des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit an das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz und an die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter zur risikoorientierten Probenahme bei Lebensmitteln in Thüringen vom
3. Januar 2013
(nicht veröffentlicht)
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