der 86. Sitzung vom 9. Mai 2006 della seduta n. 86 del 9 maggio 2006

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der 86. Sitzung vom 9. Mai 2006 della seduta n. 86 del 9 maggio 2006
der 86. Sitzung vom 9. Mai 2006
della seduta n. 86 del 9 maggio 2006
SÜDTIROLER LANDTAG
CONSIGLIO DELLA PROVINCIA AUTONOMA
DI BOLZANO
SITZUNG 86. SEDUTA
9.5.2006
INHALTSVERZEICHNIS
INDICE
Aktuelle Fragestunde. . . . . . . . . . . . . . . . Seite 6
Interrogazioni su temi di attualità. . . . . . . pag. 6
Beschlussantrag Nr. 245/05 vom 11.1.2005, eingebracht von den Abgeordneten Leitner und
Mair, betreffend Verbraucherschutz – Verbraucherzentrale. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 31
Mozione n. 245/05 del 11.1.2005, presentata dai
consiglieri Leitner e Mair, riguardante Tutela
del consumatore – Centro tutela consumatori
utenti. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . pag. 31
Beschlussantrag Nr. 232/04 vom 16.12.2004,
eingebracht von den Abgeordneten Pöder und
Klotz, betreffend “Keine Baukostenabgabe”. . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 32
Mozione n. 232/04 del 16.12.2004, presentata
dai consiglieri Pöder e Klotz, riguardante “No al
contributo sul costo di costruzione”. . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . pag.33
Beschlussantrag Nr. 242/04, vom 3.1.2005, eingebracht von den Abgeordneten Minniti, Holzmann und Urzì, betreffend Kindertagesstätten
(Fortsetzung). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 38
Mozione n. 242/04, del 3.1.2005, presentata dai
consiglieri Minniti, Holzmann e Urzì, riguardante le microstrutture (continuazione). . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .pag. 39
Beschlussantrag Nr. 200/04, vom 28.9.2004,
eingebracht von den Abgeordneten, Minniti,
Holzmann und Urzì, betreffend den Industrieplan zur Förderung des Meraner Pferderennplatzes (Fortsetzung). . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 41
Mozione n. 200/04 del 28.9.2004, presentata dai
consiglieri Minniti, Holzmann e Urzì, riguardante il piano industriale per il rilancio dell’ippodromo di Merano (continuazione). . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .pag. 41
Landesgesetzentwurf Nr. 44/04: “Beiträge an
die Gemeinden für die leihweise kostenlose
Überlassung von Klimageräten an Senioren
oder Menschen mit Behinderung”. . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 44
Disegno di legge provinciale n. 44/04: “Contributi al comuni per l’assegnazione di apparecchi
di condizionamento in comodato gratuito a persone anziane o disabili”. . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .pag. 44
Beschlussantrag Nr. 237/04 vom 16.12.2004,
eingebracht von den Abgeordneten Kury, Dello
Sbarba und Heiss, betreffend LEROP – Ausarbeitung des vorgeschriebenen Fachplans der
Maßnahmen zur Lärmbekämpfung. . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 52
Mozione n. 237/04 del 16.12.2004, presentata
dai consiglieri Kury, Dello Sbarba e Heiss, riguardante il LEROP- elaborazione del previsto
piano di settore con le misure contro l’inquinamento acustico. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .pag. 52
Beschlussantrag Nr. 248/05 vom 11.1.2205, eingebracht von den Abgeordneten Leitner und
Mair, betreffend Kinderscheck – Kinderbetreuungsgeld. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 59
Mozione n. 248/05 del 11.1.2005, presentata dai
consiglieri Leitner e Mair, riguardante l’assegno
per l’assistenza ai figli. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .pag. 59
Beschlussantrag Nr. 252/05 vom 24.1.2005,
eingebracht von den Abgeordneten Leitner und
Mair, betreffend Wohnbau – Oberflächenrecht –
Abschaffung der ICI. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 64
Mozione n. 252/05 del 24.1.2005, presentata dai
consiglieri Leitner e Mair, riguardante l’edilizia
abitativa – diritto di superficie – abolizione
dell’ICI. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .pag. 64
Beschlussantrag Nr. 258/05 vom 14.2.2005, eingebracht vom Abgeordneten Seppi, betreffend
“Zur Verringerung der Luftverschmutzung ist es
notwendig, Höchsttemperaturen für die Beheizung der Gebäude festzulegen”. . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 74
Mozione n. 258/05 del 14.2.2005, presentata dal
consigliere Seppi, riguardante “Abbassare l’inquinamento atmosferico significa anche stabilire
le temperature massime entro le quali i locali
possono essere riscaldati”. . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .pag. 74
Beschlussantrag Nr. 259/05 vom 24.2.2005,
eingebracht vom Abgeordneten Seppi, betreffend “Der Konflikt zwischen Theiner und den
Krankenhausärzten machten Rücktritt des derzeitigen Landesrates erforderlich”. . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 80
Mozione n. 259/05 del 24.2.2005, presentata dal
consigliere Seppi, riguardante “La conflittualità
fra Theiner e i medici ospedalieri presuppone le
dimissioni dell’attuale assessore dalla sua carica”. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . pag. 81
Beschlussantrag Nr. 262/05 vom 2.3.2005,
eingebracht von den Abgeordneten Kury, Dello
Sbarba und Heiss, betreffend Schiedsstelle in
Arzthaftpflichtfragen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 81
Mozione n. 262/05 del 2.3.2005, presentata dai
consiglieri Kury, Dello Sbarba e Heiss, riguardante l’istanza arbitrale per le questioni inerenti
alla responsabilità civile dei medici. . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .pag. 81
Beschlussantrag Nr. 271/05 vom 6.4.2005, eingebracht vom Abgeordneten Seppi, betreffend
“Das Landesgesundheitswesen ist in Krise, da
gewisse Probleme wie die Notwendigkeit, Proporz und Zweisprachigkeitsnachweis abzuschaffen, nie angegangen wurden”. . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 82
Mozione n. 271/05 del 6.4.2005, presentata dal
consigliere Seppi, riguardante “Le ragioni dello
stato di crisi nel pianeta sanitario provinciale
hanno origini da questioni mai affrontate fra cui
la necessità di abrogare proporzionale e patentino di bilinguismo”. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .pag. 82
Nr. 86 – 9.5.2006
VORSITZ DER PRÄSIDENTIN:
Drin VERONIKA STIRNER BRANTSCH
PRESIDENZA DELLA PRESIDENTE:
ORE 10.09 UHR
(Namensaufruf – Appello nominale)
PRÄSIDENTIN: Die Sitzung ist eröffnet.
Ich ersuche um die Verlesung des Protokolls der letzten Sitzung.
THALER ZELGER (Sekretärin - SVP): (Verliest das Sitzungsprotokoll –
legge il processo verbale)
PRÄSIDENTIN: Wenn keine Einwände erhoben werden, so gilt das Protokoll als genehmigt.
Die Mitteilungen gelten im Sinne des im Kollegium der Fraktionsvorsitzenden erzielten Einvernehmens als verlesen und werden dem Wortprotokoll beigelegt.
Für die heutige Sitzung haben sich die Abgeordneten Biancofiore, Denicolò,
Holzmann, Munter und Landesrätin Kasslatter Mur entschuldigt.
Bevor wir zur Behandlung der Tagesordnung übergehen, verlese ich die
Anfragen, die von den zuständigen Mitgliedern der Landesregierung nicht innerhalb
von 60 Tagen beantwortet worden sind.
Anfrage Nr. 2831/06 (Minniti/Mussner):
Con interrogazione n. 933/04 intervenivamo in merito ai progetti per
edifici dell’amministrazione provinciale e sei progetti edilizi comunali
approvati Comitato Tecnico provinciale nell’agosto 2004. I progetti
approvati riguardano rispettivamente la realizzazione di edifici scolastici a Bressanone, Lana e Vipiteno, di case di cura e assistenza agli
anziani a San Paolo di Appiano e Ultimo, dell’ampliamento del Centro
sportivo Biathlon di Rasun / Anterserlva e di lavori di migliorie al lido di
Scena. Prevista anche la ridestinazione dell’´edificio ex-Posta di via
Renon a Bolzano. Secondo i dati forniti nella risposta dell’ass. Mussner alcune delle opere indicate dovrebbero non solo già essere iniziate ma addirittura concluse. In quest’ultimo caso si parla della Piscina
pubblica all’aperto – Demolizione e ricostruzione del spogliatoio con
ristorante e bowling nel Comune di Scena (costo a carico della Provincia 568.785,09€) e della ristrutturazione del Centro per i Mondiali
2007 di Rasun Anterselva (costo imprecisato) le cui opere dovevano
concludersi a maggio 2005 (nel primo caso) ed entro lo scorso anno
nel secondo.
Altre due opere, inoltre, (il risanamento della scuola di musica nella
Commenda a Vipiteno relativo al 2°lotto e l’adattamento dell’edificio
ex-Posta in via Renon 4 a Bolzano per il collocamento di uffici
dell’Amministrazione Provinciale) avrebbero dovuto iniziare nel febbraio 2005 e nel luglio 2004.
-4-
CIO' PREMESSO
SI INTERROGA IL PRESIDENTE DELLA GIUNTA PROVINCIALE
E L'ASSESSORE COMPETENTE
per sapere, per ognuno dei progetti su indicati:
se i lavori di cui in premessa siano iniziati, non solo quelli di stretta
competenza provinciale ma anche quelli che possono definirsi di interesse provinciale come la realizzazione delle scuole e:
in caso di risposta affermativa quando ciò sarebbe avvenuto;
in caso di risposta negativa, da cosa la medesima sia giustificata;
se i lavori relativi alla piscina di Scena ed ai Mondiali 2007 siano effettivamente conclusi e:
in caso di risposta affermativa quando ciò sarebbe avvenuto;
in caso di risposta negativa, da cosa la medesima sia giustificata.
quali i costi definitivi delle opere concluse;
a quanto sarebbe ammontato il costo per le opere in questione a carico della provincia;
quale al destinazione dell’edificio ex Posta di via Renon a Bolzano.
Anfrage Nr. 2847/06 (Minniti/Theiner):
Da alcuni mesi, l’Azienda sanitaria di Merano, fa pagare un tiket di
trenta euro per un importante esame del sangue.
Tale esame, il “Psa”, che consente il controllo degli indicatori della
prostata, evidenziando il rischio di tumore, è stato cancellato dal pacchetto degli esami gratuiti garantiti ai donatori di sangue, in particolare
ai donatori maschi che abbiano superato i quarantacinque anni d’età.
Questo tipo d’esame, anche se non obbligatorio, è vivamente consigliato dai medici del centro trasfusionale.
I tagli alla sanità vanno così a colpire la prevenzione di una malattia, il
tumore alla prostata, la cura della quale richiede notevoli spese di assistenza sanitaria.
A tale riguardo si chiede all’assessore competente:
quali considerazioni e quali motivazioni e di che carattere, hanno
portato alla scelta di cancellare questo esame dalla lista di quelli gratuiti per i donatori di sangue.
Anfrage Nr. 2898/06 (Minniti/Theiner):
Negli anni 2003 e 2004, calano le famiglie altoatesine che beneficiano
del contributo per il reddito minimo di inserimento e, per contro, aumentano i cittadini extra europei che godono dello stesso. Medesima
cosa dicasi anche per quanto riguarda l’intervento di sostegno sulla
locazione e sulle spese accessorie. A confermarlo sono i dati emersi
dalla risposta ad una interrogazione presentata dal sottoscritto con il
collega Holzmann (n. 2688) secondo i quali il calo dei beneficiari altoatesini si assesta fra il 6 ed il 7% a seconda del tipo di intervento
mentre l’aumento degli interventi a favore dei cittadini non europei
oscilla fra il 4 ed il 6% circa. Questi risultati portano a due quesiti:
stanno meglio gli altoatesini del 2004 confronto a quelli dell’anno precedente? O piuttosto l’insorgenza di un maggiore numero di cittadini
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extra-comunitari sottrae possibilità di accesso ai contributi per gli altoatesini? Il dato rimane allarmante in ogni caso ed è certo che occorra,
a nostro parere, un riequilibrio di questo tipo di interventi che, nel considerare le esigenze di una fetta della popolazione locale con radici
non comunitarie non penalizzi la popolazione altoatesina.
CIO' PREMESSO
SI INTERROGA IL PRESIDENTE DELLA GIUNTA PROVINCIALE
E L'ASSESSORE COMPETENTE
per sapere quali si pensa possano essere i motivi per cui si determina
un calo percentuale e numerico di beneficiari delle prestazioni di base
fra gli altoatesini, ovvero se ciò sia dovuto ad una minore domanda
presentata, oppure ad un maggior numero di domande respinte o ancora ad una migliore situazione sociale degli altoatesini nell’anno
2004 confronto all’anno precedente o ad un maggior numero di richieste di contributo di base da parte di cittadini non europei.
Anfrage Nr. 2889/06 (Leitner/Widmann):
Der zunehmende Energiebedarf, die gleichzeitige Verknappung der
Ressourcen, die Verteuerung fossiler Brennstoffe, vor allem aber ein
steigendes Umweltbewusstsein bei den Bürgern hat dazu geführt,
verstärkt nach alternativen Energiequellen zu suchen. Erneuerbarkeit
und Nachhaltigkeit stehen dabei im Vordergrund.
In einigen Ländern gibt es bereits das so genannte Pflanzenölauto.
Autos werden mit Altölen aus Pflanzen betrieben. Dabei werden diese
Öle durch ein einfaches System gefiltert und getankt.
Beim Testergebnis eines Umrüsters in München kam u.a. zu Tage,
dass die Leistung bis zu 10 Prozent über der vom herkömmlichen
Dieseltreibstoff lag und dass der Wirkungsgrad, abhängig von der
Drehzahl, plus/minus 2 Prozent gegenüber dem Dieseltreibstoff erreichte. Auch bei den Emissionen schnitt das Pflanzenöl gut ab.
Die Landesregierung wird um die Beantwortung folgender Fragen ersucht:
Ist es in Italien erlaubt, Pflanzenöl herzustellen, zu lagern und Autos
damit zu betanken?
Gibt es dafür entsprechende Richtlinien der EU?
Was gedenkt die Landesregierung zu unternehmen, um diesen Bereich näher zu studieren und gegebenenfalls Initiativen zu ergreifen
und private Initiativen zu fördern?
Anfrage Nr. 2981/06 (Urzì/Theiner):
Con riferimento alla mostra " Depressione e società nell'era moderna"
allestita ed esposta presso l'atrio d'ingresso al pubblico dell'Ospedale
di Bolzano si chiede al competente assessore:
per quali motivi è stato scelto l'atrio dell'ospedale come " luogo pubblico" per un'esposizione dai contenuti così duri e dolorosi e un luogo,
già di per sé, difficile da vivere sia per i pazienti che per i loro familiari;
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perché non si è fatta una preventiva riflessione sul luogo scelto: vi
sono, sicuramente, altri luoghi pubblici più adatti a stimolare, nel pubblico, una riflessione sulla malattia e sul dolore.
perché non sono stati presi in considerazione;
se era necessaria una provocazione rivolta a persone già coinvolte in
problemi gravi di malattia.
Ich fordere die jeweils Befragten auf, die Anfragen innerhalb der nächsten
8 Tage zu beantworten.
Werte Kolleginnen und Kollegen, ich ersuche Sie, sich einen Augenblick
von Ihren Stühlen zu erheben.
In den zwei vergangenen Wochen wurden die politischen Ereignisse vom
tragischen Tod junger Menschen, italienischer Soldaten, überschattet, die im Irak und
in Afghanistan gefallen sind. Am vergangenen Freitag sind südöstlich von Kabul bei
einem Bombenanschlag auf einen italienischen Truppenkonvoi zwei Soldaten ums Leben gekommen. Vor zwei Wochen kostete ein Anschlag auf eine Patrouille in Nassirya
drei Carabinieri das Leben, ein vierter wurde schwer verletzt und verstarb in seiner
Heimat.
Seit Beginn der italienischen Irak-Mission sind in diesem Land 37 italienische Staatsbürger ums Leben gekommen. An den schlimmsten Anschlag von allen im
November 2003 in Nassirya können wir uns alle erinnern. Damals gedachten wir der
19 Toten hier in diesem Saal. Der Landeshauptmann äußerte damals die Hoffnung,
dass sich die Lage in diesem Krisengebiet mit ihren schwerwiegenden Folgen für die
Bevölkerung und für die Einsatztruppen bald entspannen möge. Diese Hoffnung ist in
der Zwischenzeit mehrmals auf eine harte Probe gestellt worden, aber wir können
nicht anders, als sie aufrecht zu erhalten. Wie immer wir auch zu diesen Einsätzen in
Krisengebieten stehen, unsere Gedanken sind heute bei den Opfern jener Anschläge,
bei deren Angehörigen und bei jenen, die noch dort im Einsatz sind als Soldaten oder
Helfer.
Ich ersuche Sie nun um eine Gedenkminute.
(Eine Gedenkminute – Un minuto di silenzio)
Danke!
Wir beginnen nun mit der Behandlung der Tagesordnung.
Punkt 1 der Tagesordnung: “Aktuelle Fragestunde”.
Punto 1) dell’ordine del giorno: “Interrogazioni su temi di attualità”.
Die Anfrage Nr. 1/05/06 ist zurückgezogen worden.
Herr Abgeordneter Dello Sbarba, bitte.
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DELLO SBARBA (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda):
Visto che oggi fuori dal palazzo del Consiglio provinciale c’è la manifestazione dei lavoratori della fabbrica Speedline, chiedo se si può anticipare l’interrogazione che riguarda questa questione, se non sbaglio è la penultima. Credo che l’assessore sia
d’accordo.
PRÄSIDENTIN: Das ist laut Geschäftsordnung nicht möglich, denn die Behandlung der Anfragen muss in der Reihenfolge ihrer Einbringung erfolgen.
Wir kommen zur Anfrage Nr. 2/05/06 vom 9.3.2006, eingebracht vom
Abgeordneten Pahl, betreffend eine als “Newsletter” veröffentlichte Stellungnahme
des neuen Präsidenten der “Union Generala di Ladins”, Michil Costa. Ich ersuche um
Verlesung der Anfrage.
PAHL (SVP): Der neue Präsident der „Union Generela di Ladins“, Michil
Costa, hat in einer als „Newsletter“ veröffentlichten Stellungnahme u.a. Folgendes geschrieben: “Wir sind glücklich, Italiener zu sein und hier leben zu können. (…) Die
Selbstbestimmung beinhaltet die Zersplitterung eines Staates. Wenn es ein paar Südtirolern nicht gefällt, dass sie Italiener sein müssen, dann können sie ja eigentlich auch
gehen. (…).”
Zwar hat Costa als Privatperson gesprochen, doch wirkt sich diese Einstellung unweigerlich auch auf seine Amtsführung in der „Generela“ aus. Jedenfalls ist
eine solche öffentliche Äußerung nicht mit der Zielsetzung eines Kulturvereines vereinbar, der sich für die speziellen Anliegen der ladinischen Volksgruppe einzusetzen
beansprucht.
Darum wird die Landesregierung gefragt:
Wird sie die „Generela“ zu einer Klarstellung auf fordern, wie sie zu solchen
Äußerungen ihres Präsidenten steht bzw. worin - im Lichte dieser Äußerungen - die
künftige ladinische Kulturtätigkeit der „Generela“ bestehen soll, um eine Förderung im
Sinne der gesetzlichen Erfordernisse eines gemeinnützigen Kulturvereins zu rechtfertigen?
MUSSNER (Landesrat für ladinische Kultur und ladinische Schule sowie Bauten – SVP): Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zunächst mit aller Klarheit sagen, dass die vom Herrn Michil Costa zum Ausdruck gebrachte Meinung keineswegs mit jener der überwiegenden Mehrheit der Ladiner Südtirols übereinstimmt. Zudem ist diese auch ausgesprochen minderheitenfeindlich. Als
Ladiner kann ich so etwas nicht verstehen und nur mein Entsetzen über eine derartige
Aussage zum Ausdruck bringen. Herr Costa bekundet damit ein geringes Gespür für
Minderheiten und deren Belange. Weiters weisen diese Aussagen auch große Widersprüche in Bezug auf das Bekenntnis zur eigenen Identität auf. Aus dieser Newsletter
-8-
geht auch hervor, dass Herr Costa keinerlei Sensibilität für die Südtiroler Geschichte
an den Tag legt, denn schon einmal wurden Südtiroler, welche sich mit der italienischen Nation nicht identifizieren konnten, zum Gehen aufgefordert, darunter auch
meine Familie. Welches politische wie persönliche Trauma dieses Ereignis zur Folge
hatte, vor allem auch in den ladinischen Tälern, ist dem Herrn Costa wohl nicht bekannt oder bewusst. Obwohl sich die Newsletter auch auf die Geschichte beruft,
scheint es so, als ob der Geschichtsunterricht oder die Aufarbeitung der eigenen Geschichte nicht auf fruchtbaren Boden gefallen wäre. Herr Costa sieht das Ganze auch
in einem Zusammenhang mit Südtiroler Produkten, Marktanalysen usw., und damit ist
eigentlich alles gesagt. Ich muss noch hinzufügen, dass seitens der “Union Generela di
Ladins la Dolomites” nie etwas dagegen geschrieben oder gesagt worden ist.
PAHL (SVP): Ich verzichte auf die Replik.
PRÄSIDENTIN: Wir kommen zu Anfrage Nr. 3/05/06 vom 10.3.2006,
eingebracht von den Abgeordneten Dello Sbarba, Kury und Heiss, betreffend Kormorane im Biotop in Bozen erlegt. Ich ersuche um Verlesung der Anfrage.
DELLO SBARBA (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda):
La Provincia, privilegiando le istanze dei pescatori, ha disposto l’abbattimento di un
certo numero di cormorani che si trovavano alla confluenza tra l’Adige e l’Isarco, in
un biotopo protetto. Il caso ha sollevato la protesta di numerosi cittadini che hanno assistito attoniti all’abbattimento e delle associazioni ambientaliste che non condividono
la scelta della Provincia e neppure sono state consultate. Non è il primo caso in cui la
Provincia sceglie la via spiccia del fucile, per risolvere simili problemi: già nel 2005
furono abbattuti aironi cinerini a Merano e migliaia di marmotte.
Si chiede:
• In base a quali criteri la Provincia ha proceduto all’abbattimento dei cormorani?
• Com’è stato valutato il fatto che essi si trovavano all’interno di un biotopo
protetto?
• Sono state valutate soluzioni alternative?
• Non ritiene la Provincia di dover prendere l’impegno in casi come questi, e
prima di prendere ogni decisione, di consultare le associazioni ambientaliste
e di protezione degli animali, per valutare insieme a loro le soluzioni migliori da adottare?
DURNWALDER (Landeshauptmann – SVP): Sehr verehrte Frau Präsident, verehrte Damen und Herren! Kollege Dello Sbarba, in Zukunft sollten Sie sich
besser informieren, bevor Sie solche Behauptungen aufstellen, denn ich kann Sie beruhigen: In diesem Biotop wurde kein einziger Kormoran abgeschossen. Sie sind also
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wahrscheinlich einer Falschinformation aufgesessen. Die zuständigen Ämter haben
mir mitgeteilt, dass in diesem Biotop eine Wild-Beobachtungsstelle eingerichtet worden ist, um dort, wo sich Kormorane aufhalten, eventuelle Schreckschüsse abgeben zu
können, damit sie dieses Gebiet meiden. In diesem Gebiet gibt es einen Baum, der von
den Kormoranen anscheinend gerne angeflogen wird, aber ich kann Ihnen sagen, dass
die Kormorane diesen Baum in letzter Zeit gemieden haben, weshalb auch keine Beobachtung stattfinden hat können.
Es stimmt, dass in Südtirol insgesamt 9 Abschüsse von Kormoranen getätigt
worden sind, und zwar deshalb, weil die Kormorane die Flüsse “leer fischen”, womit
die Fischer und Fischervereinigungen natürlich keine Freude haben. Die Fischer möchten, dass wesentlich mehr Kormorane abgeschossen werden. Wir haben eine Regelung
ausgearbeitet, die vorsieht, dass eine bestimmte Anzahl von Kormoranen geschossen
werden darf. Zur Zeit haben wir leider keine andere Möglichkeit einzugreifen. Auf jeden Fall tun wir das nur dann, wenn es unbedingt notwendig ist und wenn vorher die
Anzahl der Kormorane festgestellt worden ist. Wenn Ihnen nahestehende Organisationen Vorschläge machen wollen, wie man in diesem Bereich vernünftig handeln kann,
so sind wir natürlich gerne bereit, uns mit diesen Organisationen zu unterhalten, aber
es ist bestimmt nicht so, dass wir jedes Mal, wenn Maßnahmen umgesetzt werden
müssen, vorher diese Organisationen befragen müssen. Ich darf Ihnen auch sagen, dass
der Kormoran in keiner Art und Weise gefährdet ist. Im Gegenteil, sein Bestand nimmt
zur Zeit zu.
DELLO SBARBA (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda):
La ringrazio, Presidente, per l’informazione, che però non cambia di molto la questione. Lei ha parlato “neun Kormoranen herausgenommen”. Questo a me ricorda un
film – non so se l’ha visto – che si chiama “Blade Runner” dove venivano uccisi questi
replicanti molto simili agli uomini e in questo futuro l’uccisione veniva chiamata “il
ritiro” perché questi erano “prodotti industriali”. Lei parla di “herausnehmen”, fatto sta
che c’è stato un abbattimento dentro e fuori il biotopo, ma è noto che i cormorani volano. Io non ne faccio una questione di principio, provengo da una regione dove il problema dei cinghiali è molto forte e ogni tanto ci sono delle campagne di abbattimento
degli stessi, faccio una questione di metodo e di quali interlocutori la Provincia assume
con chi discute per prendere queste decisioni. Lei ha citato due o tre volte nella Sua risposta delle associazioni dei pescatori. Io credo che non bisogna aspettare che le associazioni protezioniste in questo caso si facciano avanti, credo invece che le associazioni protezioniste, in particolare quelle di protezioni animali, che hanno protestato
quando sono uscite sulla stampa le notizie sugli abbattimenti, devono essere considerate dalla Provincia dei partner permanenti per la soluzione di questi problemi. Le
chiedo di dare indicazione agli uffici di una consultazione di queste associazioni, perché credo che neppure loro siano per principio contro qualsiasi intervento, ma che insieme a loro, primo, si possano evitare le polemiche e, secondo, si possano trovare i
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metodi migliori per gestire la fauna in modo equilibrato e non in modo da premiare
sempre gli interessi delle solite lobby organizzate, in questo caso dei pescatori.
PRÄSIDENTIN: Wir kommen zu Anfrage Nr. 4/05/06 vom 16.3.2006,
eingebracht vom Abgeordneten Pöder, betreffend die Umlaufbahn Ulten. Ich ersuche
um Verlesung der Anfrage.
PÖDER (UFS): Unterstützt die Landesregierung weiterhin die Bemühungen, in Ulten eine Umlaufbahn für das Skigebiet Schwemmalm zu errichten? An welchem Standort? Wie wird die Kostenaufteilung sein (Errichtung, Instandhaltung, Betrieb)?
LAIMER (Landesrat für Raumordnung, Natur und Landschaft, Umwelt, Wasser und Energie – SVP): Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Die
Errichtung von Skiliften oder Skigebieten muss im entsprechenden Skipistenplan vorgesehen sein. Der Skipistenplan sagt, dass in Ulten die Möglichkeit besteht, eine solche Trassierung im Bauleitplan einzutragen. Sie kennen die Vorgeschichte mit einer
Volksabstimmung usw. Es stellt sich also nicht die Frage, ob die Landesregierung dieses Projekt unterstützt oder nicht, sondern es stellt sich vielmehr die Frage, ob die Gemeinde Ulten eine solche Trassierung in den Bauleitplan eintragen will. Die Klärung
der Frage, wo die Trassierung erfolgen soll, liegt natürlich auch im Kompetenzbereich
des Gemeinderates und muss über die Abänderung des Bauleitplanes abgewickelt
werden. Dann kann sie von der Landesregierung genehmigt werden, sofern die entsprechenden ökologischen und geologischen Voraussetzungen stimmen. Eine diesbezügliche Entscheidung ist auf jeden Fall noch nicht gefällt worden.
Was die Beiträge anbelangt, darf ich Ihnen nach Rücksprache mit dem
Kollegen Widmann mitteilen, dass für die Errichtung maximal ein Beitrag von
45 Prozent vergeben werden kann. Für die Instandhaltung werden keine Beiträge vergeben, mit Ausnahme eines Beitrages für die Generalrevision. Auch für den Betrieb
sind keine Beiträge vorgesehen.
PÖDER (UFS): Vielen Dank, Herr Landesrat! Ich habe diese Anfrage deshalb eingebracht, weil im Ultental kürzlich eine ziemliche große Versammlung stattgefunden hat, mit Unterstützung aus dem Pustertal, denn auch Landesrat Berger war anwesend. Diese Versammlung wurde von der Schwemmalm-Gesellschaft anberaumt,
um den Bürgern noch einmal die gesamte Thematik vorzustellen. Dabei wurde erneut
kräftig die Werbetrommel gerührt. Man hat gemeint, dass die Variante von Kuppelwies immer noch die beste wäre. Diesbezüglich hat es ja eine Volksabstimmung gegeben, die eindeutig gegen diese Variante ausgefallen ist. Auch der Vertreter der Landesregierung hat kräftig die Werbetrommel für dieses Projekt gerührt. Man hat dieses Mal
einen anderen Weg beschritten und hat die verschiedenen Möglichkeiten und Trassie-
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rungen aufgezeigt. Es gibt sechs oder sieben verschiedene Varianten, aber man ist zum
Schluss gekommen - und hat das auch mit durchaus guten Argumenten untermauert -,
dass die Variante von Kuppelwies die beste sei. Mich erstaunt auf jeden Fall, dass Sie
sagen, dass maximal ein Beitrag von 45 Prozent vergeben werden kann. Es wird ja
immer noch von 70 Prozent geredet. Im Rahmen des Ziel-II-Gebietes können bis Ende
dieses Jahres Beiträge von bis zu 70 Prozent gegeben werden, und das hat auch
Landesrat Berger in Aussicht gestellt. Korrekterweise hat er aber auch gesagt: “Wir
tun gar nichts, aber wenn die Gemeinde, die ja Miteigentümerin der SchwemmalmGesellschaft ist, will, dann werden wir ein allfälliges Gesuch entsprechend bewerten.”
Man hat deutlich vernehmen können, dass man bereit ist, noch einmal eine Volksbefragung durchzuführen und noch einmal darauf zu drängen, dass diese Umlaufbahn
gebaut wird. Ich bin sehr wohl der Meinung, dass im Gebiet der Schwemmalm einiges
getan werden muss, denn um dieses Skigebiet am Leben zu erhalten, braucht es bestimmte Dinge, aber die Angelegenheit mit der Umlaufbahn muss man schon mit großer Skepsis betrachten. Die Landesregierung sollte also nicht unbedingt nach Ulten
fahren und den Leuten dort dieses Projekt einreden, sondern sie auch vor möglichen
wirtschaftlichen Konsequenzen warnen.
PRÄSIDENTIN: Wir kommen zu Anfrage Nr. 5/05/06 vom 16.3.2006,
eingebracht vom Abgeordneten Pöder, betreffend den Bergzoo Tisens. Ich ersuche um
Verlesung der Anfrage.
PÖDER (UFS): Liegt der Landesregierung ein neues Projekt für einen
Bergzoo in Tisens vor – wenn ja, wo ist der Standort – wann wird die Errichtung des
Bergzoos beginnen – wie hoch sind die Kosten – wer trägt Bau-, Instandhaltungs- und
Betriebskosten?
Unterstützt die Landesregierung weiterhin die Behmühungen, in Tisens einen Bergzoo zu errichten? An welchem Standort? Wie wird die Kostenaufteilung sein
(Errichtung, Instandhaltung, Betrieb)?
DURNWALDER (Landeshauptmann – SVP): Sehr verehrte Frau Präsidentin, verehrte Damen und Herren! Es liegt kein neues Projekt für die Errichtung eines Bergzoos in Tisens auf. Deshalb kennen wir weder die Kosten, noch können wir
sagen, wie sie aufgeteilt werden, noch können wir sagen, wo ein Bergzoo errichtet
werden soll.
PÖDER (UFS): Ich verzichte auf die Replik.
PRÄSIDENTIN: Wir kommen zu Anfrage Nr. 6/05/06 vom 16.3.2006,
eingebracht vom Abgeordneten Pöder, betreffend Kraftwerke im Passeiertal. Ich ersuche um Verlesung der Anfrage.
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PÖDER (UFS): Wie steht die Landesregierung zu den Kraftwerksplänen im
Passeiertal?
Wie steht die Landesregierung zur Unterschutzstellung der Passer?
LAIMER (Landesrat für Raumordnung, Natur und Landschaft, Umwelt, Wasser und Energie – SVP): Im Passeiertal gibt es eine Gesellschaft, die sich
“ENA-PASS” nennt. Diese Gesellschaft besteht aus mehreren Teilhabern, darunter die
drei Gemeinden Moos, St. Leonhard und St. Martin. Dazu kommen noch die Etschwerke und die SEL-AG mit ihren jeweiligen Anteilen. Diese Gesellschaft hat vor einiger Zeit den Antrag zur Vergabe einer Konzession gestellt. Es war das erste Mal, dass
die Landesregierung aufgrund der neuen Zuständigkeiten eine Konzession für große
Wasserableitungen erteilen konnte. Sie wissen, dass die Kompetenz bis zum Jahr 1999
beim Staat war. Dann sind die Kompetenzen an das Land übertragen worden und vor
einiger Zeit konnten wir die erste Konzession vergeben. Damals hat man – und ich
möchte das anerkennen – die kleinere Variante gewählt. Obwohl man mit relativ geringem finanziellem Mehraufwand bedeutend mehr Strom hätte produzieren können,
hat man eine kleinere Variante gewählt, die von Moos bis nach St. Leonhard reicht,
sodass die Passer ab St. Leonhard die einzelnen Gemeinden und Dörfer unberührt
durchfließen kann. Diese Entscheidung möchte ich ausdrücklich begrüßen. Es gibt einen weiteren Antrag in der Gemeinde Moos auf Potenzierung eines Kraftwerkes der
EUM. Hier steht man kurz vor der Konzessionsvergabe. In beiden Fällen sind alle
Gutachten positiv ausgefallen, was bedeutet, dass in den nächsten Wochen diese
zweite Konzession vergeben werden kann.
Aus dieser Optik heraus wäre es ja geradezu absurd, wenn man jetzt im
restlichen Verlauf der Passer weitere große Kraftwerke errichten würde. Es gibt einen
entsprechenden Beschluss der Gemeinde St. Leonhard, der vorsieht, die Passer unter
Schutz zu stellen, und das ist begrüßenswert. Im Gewässernutzungsplan, der demnächst von der Landesregierung behandelt werden wird, ist vorgesehen, dass die Passer ab St. Leonhard für eine hydroelektrische Nutzung gesperrt wird. Das wäre eine
konsequente Handhabe dieser Thematik, und ich glaube auch, dass dies eine richtige
Maßnahme ist. Man hat ein vernünftiges Maß der Gewässernutzung zugelassen und
den Rest wird man in dieser Form für den Flusslauf der Passer reservieren. Deshalb
werden an der Passer keine weiteren großen Kraftwerke zugelassen.
PÖDER (UFS): Zuerst zum Fortgang der Arbeiten. Ich habe bemerkt, dass
dort eine politische Mitteilung im Gange war, und ich habe auch nichts dagegen. Aber
wir werden uns zumindest merken, dass man doch für gar einige Zeit eine solche Aktion durchführen kann, bis das Präsidium einschreitet. Ich werde mir irgendwann einmal auch das Recht herausnehmen, für eine bestimmte Zeit eine solche Aktion durchzuführen. Diese Flaschen sind dort seit Beginn der Landtagssitzung für 57 Minuten ge-
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standen. Ich habe nichts dagegen, Kollege Dello Sbarba, aber ich möchte nur zu Protokoll geben, dass ich mir auch 57 Minuten Zeit herausnehmen werde, irgendwann
einmal irgendetwas anzubringen. Danke!
Nun aber zur Replik. Wir haben gestern eine Fernsehdiskussion mitverfolgen
können, die durchaus interessant war. Landesrat Laimer, Sie wissen, welche Befürchtungen man im Passeiertal hat. Es gab eine große Veranstaltung, bei der große Besorgnis darüber geäußert wurde, dass man die Passer austrocknen wolle. Wir haben vernommen, dass der Wunsch besteht, die Passer unter Schutz zu stellen. Sie haben gesagt, dass der Gewässernutzungsplan demnächst in die Landesregierung kommen wird,
aber das hat es vor zwei Jahren auch schon geheißen. Ich hoffe, dass das sehr bald der
Fall sein wird. Herr Landesrat, Sie wissen, dass im Passeiertal drei Bürgermeister
ziemlich früh – Sie sagen rechtzeitig - um Konzessionen angesucht haben, um zu verhindern, dass andere zum Zug kommen. Das wird so dargestellt und klingt auch
glaubwürdig. Sie sagen, dass sie bereit wären, diese Gesuche zurückzuziehen, sobald
die Passer unter Schutz gestellt wird. Wir haben uns doch sehr gewundert, dass laut offiziellen Messungen der Pegel der Passer in Platt höher ist als beispielsweise in Saltaus, wo es doch gar einige Zuflüsse gibt. Man hat zumindest gemutmaßt – ich hoffe,
dass Sie das aus dem Weg räumen können -, dass man den Pegelstand am Ursprung
der Passer dermaßen hoch angesetzt hat, um dann entlang der Passer talauswärts immer die richtige Restwassermenge zu haben.
PRÄSIDENTIN: Kollege Pöder, ich möchte auf Ihren Einwand von vorhin
erwähnen, dass ich die Flaschen erst gesehen habe, als Landesrat Mussner hinausgegangen ist. Ich möchte den Abgeordneten Dello Sbarba ersuchen, von solchen Aktionen, die nicht den Gepflogenheiten und der Würde des Hauses entsprechen, abzusehen.
Die Anfrage Nr. 7/05/06 ist zurückgezogen worden.
Wir kommen zu Anfrage Nr. 8/05/06 vom 16.3.2006, eingebracht vom
Abgeordneten Pöder, betreffend Sanität – Kosten für Krankenhausaufenthalte. Ich ersuche um Verlesung der Anfrage.
PÖDER (UFS): Laut einer im März veröffentlichten Aufstellung kostet ein
Tag Krankenhausaufenthalt in den Südtiroler Sanitätsbetrieben 626 Euro. Der Gesundheitslandesrat hat in einer Stellungnahme erklärt, man könne sich in seinem Ressort
das Zustandekommen besagter statistischer Zahlen nicht erklären.
• Wie hoch sind die Kosten für einen Tag Krankenhausaufenthalt nach den
Zahlen des Gesundheitsressorts, sowohl im Landesdurchschnitt als auch unterteilt nach Krankenhäusern?
• Wie ist die durchschnittliche Aufenthaltsdauer in Südtirols Krankenhäusern
zu beziffern?
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THEINER (Landesrat für Gesundheit und Sozialwesen – SVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die gegenständliche Anfrage beruht auf einer Aufstellung, die vor knapp zwei Monaten in verschiedenen Tageszeitungen veröffentlicht worden ist. Auch schon nach einem oberflächlichen Vergleich konnte sofort erkannt werden, dass die Zahlen an sich nicht schlüssig sind und
einer Vertiefung bedürfen. Sie haben mich auch richtig zitiert, Kollege Pöder, denn wir
können uns das wirklich nicht erklären. Mittlerweile haben wir auch beim “Il Sole 24
ore” nachgefragt, wo diese Zahlen herkommen. Wir haben den Weg zurückverfolgen
können, und es sieht so aus, als ob diese Zahlen von den Sanitätsbetrieben selber
stammen und sie dann willkürlich zusammengemixt worden wären. Ich möchte das an
einem Beispiel deutlich machen. Die Ambulatorien wurden von einzelnen Sanitätsbetrieben miteingerechnet, von anderen nicht. So haben wir nicht nur italienweit absurde
Ergebnisse, sondern auch das, was die Südtiroler Sanitätsbetriebe geliefert haben, war
alles andere als einheitlich. Der Sanitätsbetrieb Bruneck hat die Kosten für Ambulatorien nicht miteingerechnet, der Sanitätsbetrieb Bozen hingegen schon. Auch sonst sind
Ergebnisse zu Tage getreten, die einem auf den ersten Blick gesagt haben, dass das
nicht stimmen kann. Da hat es ja geheißen, dass die Gehälter der Ärzte im Friaul im
Schnitt bei 19.000 Euro im Jahr liegen würden, und da hat wohl jeder verstanden, dass
das nie und nimmer stimmen kann.
Für uns ist das natürlich ein Ansporn mehr, die echten Daten zu erheben. Sie
wissen, dass wir die doppelte Buchhaltung haben, und deshalb können wir die Kostenzuordnung transparent und übersichtlich gestalten. In zwei Monaten werden wir das
anhand der Zahlen vom Jahr 2004 erstmals vorlegen können.
Abschließend bedanke ich mich beim Kollegen Pöder für diese Anfrage,
denn sie hat mir Gelegenheit gegeben, das richtig zu stellen.
PÖDER (UFS): Danke, Herr Landesrat, dass Sie das klargestellt haben. Sie
haben das ja damals schon in den Medien getan. Manchmal scheint es auch bei der
sonst sehr seriösen und angesehenen Zeitung “Il sole 24 ore” zu Stilblüten zu kommen.
Es ist gut, wenn wir die Zahlen in nächster Zeit erhalten, und ich hoffe, dass sie dann
auch aufgeschlüsselt sind. Durch die Zahlen kann man natürlich nicht auf alles schließen, vor allem nicht auf die Qualität des Dienstes, aber es ist sicher interessant, zu erfahren, wo bestimmte Dienste wie viel kosten und wie viel der Aufenthalt im Krankenhaus dem Steuerzahler bzw. der öffentlichen Hand kostet.
PRÄSIDENTIN: Wir kommen zu Anfrage Nr. 9/05/06 vom 20.3.2006,
eingebracht von der Abgeordneten Klotz, betreffend Luftmessstation Neumarkt – Lager für Aushubmaterial.
Hier gibt es bereits eine schriftliche Antwort. Frau Abgeordnete Klotz, wollen Sie diese Anfrage trotzdem behandeln?
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KLOTZ (UFS): Ja, denn ich habe ja auch das Recht auf eine Replik.
PRÄSIDENTIN: Gut. Dann ersuche ich Sie um Verlesung der Anfrage.
KLOTZ (UFS): In unmittelbarer Nähe der Autobahnausfahrt Neumarkt soll
das Aushubmaterial der Umfahrungsstraße von Auer zwischengelagert werden. Es
wird befürchtet, dass dadurch die Messungen der nahegelegenen Luftmessstation beeinträchtigt werden, weil es zu größerer Staubentwicklung kommen wird. Die Messstation wurde erst im November 2005 in Betrieb genommen, es hat den Anschein, als
wären beide Maßnahmen (Errichtung Luftmessstation sowie Ablagerung des Aushubmaterials) von den zuständigen Landesämtern nicht abgesprochen worden.
• Ist dem so oder wie ist es sonst zu erklären, dass das Aushubmaterial an diesem Standort gelagert werden soll?
• Mit welchen Auswirkungen auf die Luftmessstation in Neumarkt ist zu rechnen bzw. muss die Messstation an einen anderen Standort verlegt werden?
• Wird infolge der Errichtung der Baustelle und Ablagerung des Materials die
Messstelle für eine Zeit außer Betrieb sein? Werden dadurch nicht wichtige
Vergleichswerte zwecks weiterer Maßnahmen gegen den Feinstaub fehlen?
LAIMER (Landesrat für Raumordnung, Natur und Landschaft, Umwelt, Wasser und Energie – SVP): Ich habe die Antwort bereits in schriftlicher Form
gegeben und möchte sie nun verlesen.
Das Labor für physikalische Chemie, welches diese Messungen durchführt,
hat die Information über die Errichtung eines Zwischenlagers für das Aushubmaterial
der Umfahrungsstraße im Bereich der Autobahnausfahrt Neumarkt erst zu einem Zeitpunkt erhalten, als das bekanntlich sehr lange Bewilligungsverfahren für die Ausweisung und Errichtung einer Fläche zur Aufstellung einer Luftmessstation bereits eingeleitet war. Es wurde daher beschlossen, den Standort beizubehalten und für die Zeit der
Dauer der Baustelle auf einen anderen provisorischen Standort auszuweichen. Der alternative Standort wurde 1,5 Kilometer nördlich vom jetzigen gefunden. Um die Vergleichbarkeit der Messdaten am neuen Standort garantieren zu können, wurden bereits
entsprechende Vergleichsmessungen mit der mobilen Messstation durchgeführt. Die
Daten waren vergleichbar. Das Labor wird sich bemühen, die Übersiedelung so zu
gestalten, dass sich der Datenverlust auf wenige Tage begrenzt. Auch von Seiten der
Gemeinde gibt es die Bereitschaft, entsprechend mitzuwirken, damit diese Verlagerung durchgeführt werden kann, wenngleich gesagt werden muss, dass die parallel von
der mobilen Messstation durchgeführten Messungen die Daten dennoch bestätigt haben.
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MUSSNER (Landesrat für ladinische Kultur und ladinische Schule sowie Bauten – SVP): Wir haben im Frühjahr 2005 beschlossen, die Umfahrungsstraße
von Auer in zwei Baulose aufzuteilen. Deshalb war es notwendig, zusätzliche Flächen
für das Aushubmaterial ausfindig zu machen, die im ursprünglichen Ausführungsprojekt nicht vorgesehen waren. Das haben wir dann auch gemacht, und zwar gemeinsam
mit der Gemeinde Auer und unter Berücksichtigung technischer und urbanistischer
Aspekte sowie der Umweltverträglichkeit. Wir haben auch mit den Grundbesitzern gesprochen. Die Entscheidung, die Flächen für das Aushubmaterial in unmittelbarer
Nähe der Autobahnausfahrt Neumarkt vorzusehen, wurde erst im Jänner 2006 getroffen. Die Wahl der Flächen wurde in der Sitzung vom 11. April 2006 gemeinsam mit
dem UVP-Amt gesprochen und auch genehmigt.
KLOTZ (UFS): Aus den beiden Antworten geht klar hervor, dass sich
jeweiligen die Ämter vorher nicht abgesprochen haben. So etwas kann natürlich passieren, aber ich glaube nicht, dass dies so kurzfristig sein wird, wie Sie sagen, Landesrat Laimer. Es handelt sich ja um eine Zwischenlagerung und eine Beeinträchtigung
durch Staubentwicklung wird es über einen längeren Zeitraum hinweg geben. Deshalb
ist schon zu befürchten, dass die Daten nicht sehr zuverlässig sind. Immer wieder hört
man – gerade auch von Umweltgruppen und Fachleuten -, dass man bezüglich der Erhebung der Daten in Südtirol manchmal so seine Zweifel hat. Durch diesen Tatbestand
wird diese Befürchtung noch einmal genährt. Ich will jetzt nichts behaupten, aber solche Mängel in der Koordination sind natürlich nicht gerade förderlich! Wir werden
dann anhand der praktischen Ausführungen sehen, welche Unterschiede es gibt bzw.
wie verlässlich die mit der mobilen Luftmessstation erhobenen Daten sein werden.
PRÄSIDENTIN: Wir kommen zu Anfrage Nr. 10/05/06 vom 21.3.2006,
eingebracht von der Abgeordneten Klotz, betreffend Deutsch in Beipackzetteln von
Medikamenten und Apotheken. Ich ersuche um Verlesung der Anfrage.
KLOTZ (UFS): Die Apotheken müssen gewährleisten, dass die Kunden in
ihrer deutschen Muttersprache bedient werden. In der Apotheke von Auer ist dies
letzthin laut Angabe verschiedener Personen nicht der Fall. Dort versehe eine Frau den
Dienst, die angeblich kein Wort Deutsch versteht oder spricht, so dass die Kunden Italienisch sprechen müssen.
Auch was die Beipackzettel für Medikamente anbelangt, gibt es vermehrt
Klagen, dass selbst auf ausdrückliche Nachfrage hin keine deutschen Gebrauchsanweisungen ausgehändigt werden. Man redet sich darauf hinaus, keine Zeit zum Ausdrucken oder sie gar nicht im Computer gespeichert zu haben.
• Wie steht es jetzt wirklich um das Recht auf Gebrauch der Muttersprache bei
den Beipackzettelen und in den Apotheken?
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•
Was wird man tun, um diese Diskriminierungen ein für allemal zu verhindern?
THEINER (Landesrat für Gesundheit und Sozialwesen – SVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die Apotheken müssen
selbstverständlich gewährleisten, dass die Kunden in ihrer Muttersprache bedient werden. Das sieht auch das Legislativdekret Nr. 446 vom 24. Juli 1996 vor, das bestimmt,
dass bei Konzessionsunternehmen von Diensten öffentlichen Interesses die Tätigkeit
derart organisiert werden muss, dass der Gebrauch der deutschen und italienischen
Sprache gewährleistet ist. Apotheken sind Konzessionsunternehmen von Diensten öffentlichen Interesses. Falls diese Verpflichtung nicht eingehalten wird, kommen die
Verwaltungsstrafen bis hin zum Konzessionsentzug zur Anwendung. Aufgrund dieser
Anfrage sind wir der Sache natürlich nachgegangen, aber wir konnten nicht feststellen,
dass dies nicht gewährleistet sei. Ich kann Ihnen aber versichern, Kollegin Klotz, dass
wir all Ihren Hinweisen nachgehen und gegebenenfalls auch mit Sanktionen nicht zögern werden.
Was die deutschen Beipackzettel für Medikamente betrifft, läuft weiterhin
das sicherlich bekannte Projekt, das den Ausdruck der deutschen Beipackzettel
zugleich mit der Aushändigung des Medikamentes in der Apotheke vorsieht. Dieses
Projekt verläuft, insgesamt gesehen, eigentlich sehr gut, wenn auch noch nicht alle
deutschen Beipackzettel in der entsprechenden Datenbank eingegeben sind. Ich habe
mich bemüht, um Ihnen die aktuellsten diesbezüglichen Daten nennen zu können. Mit
Stichdatum 30. April 2006 waren in der Klasse A 87,3 Prozent in der Datenbank vorhanden, was in absoluten Zahlen 2.775 Medikamente sind. Es fehlen also noch
12,7 Prozent. Von Medikamenten der Klasse C sind 72,2 Prozent in der Datenbank
enthalten, was in absoluten Zahlen 1.754 Medikamente sind. Wichtig ist aber nicht
nur, dass diese Medikamente in der Datenbank aufgenommen sind und auch der deutsche Beipackzettel ausgedruckt werden kann, sondern wichtig ist auch, dass die Apotheker dieser Pflicht nachkommen. Zu diesem Zweck hat der Verband der Apothekeninhaber im letzten Jahr eine Sensibilisierungskampagne gestartet, mit welcher die
Apotheker an diese Pflicht erinnert wurden. Die Lösung ist noch nicht perfekt, aber
unter den gegebenen Umständen sicher die beste.
KLOTZ (UFS): Herr Landesrat, in der Einschätzung sehe ich es anders,
denn es ist ein Kompromiss, der vom Gesetz abweicht. Es kommt immer wieder vor,
dass sehr viele Leute anstehen, und der Ausdruck nimmt ja auch ziemliche Zeit in Anspruch. Ich habe natürlich die Probe aufs Exempel gemacht. Es war ein Medikament,
dessen deutscher Anleitungstext bereits im Computer gespeichert war, aber der Ausdruck dauert doch ziemlich lange. Wenn dann zwei, drei Personen in der Warteschlange anstehen, dann sehen sehr viele Apotheker vom Ausdruck ab, denn sie
möchten nicht, dass die Leute anfangen zu schimpfen. Das ist also eine sehr ungute
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Regelung, um die auch wieder der Bürger kämpfen muss. Wenn nicht so viele Leute
anstehen, dann wird es der Apotheker wahrscheinlich von sich aus tun, aber sonst ist
es wirklich ungut, so wie vieles andere, das im Kompromissweg erreicht worden ist.
Es ist also kein selbstverständliches Recht des Bürgers, da er ja jedes Mal darum
kämpfen muss, wenn es darauf ankommt. Das ist es, was wir von Anfang an angeprangert haben, denn vor 15 Jahren wurde ja die buchstabengetreue Umsetzung des
Gleichstellungsdekretes versprochen! Bei jeder Keks-Packung ist die Zutatentabelle in
fünf oder mehr Sprachen angeführt, und deshalb frage ich mich, warum das bei Medikamenten nicht möglich ist.
PRÄSIDENTIN: Wir kommen zu Anfrage Nr. 11/05/06 vom 22.3.2006,
eingebracht vom Abgeordneten Pöder, betreffend Flugplatz Bozen – Ausbau. Gleichzeitig behandeln wir auch Anfrage Nr. 16/05/06 vom 28.3.2006, eingebracht von den
Abgeordneten Leitner und Mair, betreffend Flugplatz Bozen. Ich ersuche um Verlesung der Anfragen.
Anfrage Nr. 11/05/06
PÖDER (UFS): Ist der Ausbau des Bozner Flugplatzes geplant? Wenn ja, in
welchem Umfang und zu welchen Kosten?
Soll der Flugplatz künftig in eine höhere Kategorie eingestuft werden?
Wieviel Flüge (Linien, Charter) gibt es derzeit täglich am Bozner Flugplatz,
wieviele soll es laut Landesregierung geben?
Wird für 2005 ein Verlustausgleich seitens des Landes und/oder der STA
bezahlt?
Anfrage Nr. 16/05/06
LEITNER (Die Freiheitlichen): Die jüngsten Forderungen nach Ausbau
des Bozner Flugplatzes sorgen in der Bevölkerung für Kritik und Unruhe. Frühere
Versprechungen sollen plötzlich nichts mehr zählen.
Der Umstand, dass die Air Alps der ABD über eine Million Euro an Gebühren schuldet, erzeugt ebenfalls Unverständnis und Kritik. Die Bevölkerung hat immer
weniger Verständnis dafür, dass im Bereich Flugplatz ständig Steuergelder beigesteuert werden.
Es kommt immer wieder vor, dass Flugzeuge in Bozenwetterbedingt nicht
landen können. Es ist abzusehen, dass größere Flugzeuge erst recht Probleme hätten.
An die Landesregierung werden folgende Fragen gerichtet:
• Unterstützt die Landesregierung die Forderung nach Ausbau des Bozner
Flugplatzes?
• Wenn ja, mit welcher Begründung bzw. Rechtfertigung?
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•
•
•
Wie viel würde eine solche Maßnahme kosten und wie viel würde die
Landesregierung beisteuern?
Wie viele Flugzeuge konnten in den beiden letzten Jahren aus welchen
Gründen in Bozen nicht landen?
Ist die Landesregierung nicht der Meinung, dass es angesichts der ständigen
Pannen und erforderlichen Zuzahlungen besser wäre, den Flugplatz zu
schließen?
WIDMANN (Landesrat für Personal, Tourismus, Verkehr und Transportwesen - SVP): Sehr geehrte Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Es gibt
einen Flugplatz, damit Flugzeuge starten und landen. Einerseits sagt man, dieser Flugplatz soll nicht ausgebaut werden und soll keine Zuschüsse mehr bekommen, und andererseits fordert man, dass er auch bei schlechtem Wetter benutzt werden kann und
ein modernes Anflugsystem vorhanden sein soll. Irgendwo sind das unterschiedliche
Zielsetzungen und deshalb muss man sich entscheiden, in welche Richtung man gehen
will!
Grundsätzlich ist in nächster Zeit kein weiterer Ausbau des Bozner Flughafens geplant. Es sind Adaptionsarbeiten zur Sicherheit vorgesehen. Sie wissen es ja bereits, wir sind dabei das sogenannte ILF - Elektronische Gleitflug/ Anflugverfahren für
schlechtes Wetter - in die Wege zu leiten. Das wird in kurzer Zeit fertig gestellt werden und damit wird es sehr wohl möglich sein, wie vom Kollegen Leitner angefragt,
auch bei schlechter Witterung mit dem Flugzeug zu landen, unabhängig ob dieses größer oder kleiner ist. Hauptsache ist, dass auch das Flugzeug mit diesem modernen
System ausgestattet ist.
Wir haben gesehen, dass, wenn es einen Flugplatz gibt, dieser auch genutzt
wird. Es gibt große Zuwachsraten bei den Charterflügen. Wenn dann am Wochenende
viele hundert Leute kommen, ist es auch notwendig, dass die Flughafen- und Abfertigungsgebäude den Anforderungen entsprechend angepasst werden, damit die Passagiere ordnungs- und sinngemäß und auch rechtlich richtig begleitet werden können
.
Auf Grund des Umweltschutzes ist es sinnvoller, nach diesen Adaptionen
auch größere Flugzeuge landen zu lassen, denn wenn mehr Leute in einem Flugzeug
sitzen - das ist durch Studien belegt -, ist dieses umweltfreundlicher als ein Flugzeug
mit weniger Passagieren. Der normale Markt von Charterflügen, vor allem aus dem
Norden kommend, besteht eben aus 70 bis 100 Fluggästen.
Momentan finden folgende Linienflüge statt: vier Mal am Tag wird Rom
angeflogen, einmal am Tag wird Mailand angeflogen und im Sommer wird zwei Mal
mal am Tag Olbia angeflogen, natürlich ist damit immer ein Hin- und Rückflug gemeint.
Saisonale Charterflüge sind: Neapel, Lamezia Terme, Alghero, Tortoli, Bari,
Köln, Zürich, Brac, Rijeka und Zadar. Natürlich handelt es sich auch hier immer um
einen Hin- und Rückflug. Letzten Winter flog man einmal die Woche nach Dortmund,
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Hannover, Berlin, Bristol, Birmingham, London Gatwick und Manchester. Alle diese
Charterflüge hatten eine Ausbuchungsquote von über 90 %. Das heißt, sie werden genutzt und es kommen viele Touristen in unser Land.
Zum letzten Punkt der Anfrage von Andreas Pöder möchte ich Folgendes sagen: Man kann davon ausgehen, dass auch für dieses Jahr der Verwaltungsrat einen
Verlustausgleich zugunsten der ABD-Gesellschaft tätigen wird. Die Verluste betragen
ungefähr 1 Million Euro, wobei ich sagen muss, dass sich der Flug Bozen-Rom selbst
trägt. Es gibt natürlich auch einige Charterflüge, die sich selbst tragen und kostendeckend sind. Manche Flüge, wie zum Beispiel jene nach Mailand, sind noch nicht kostendeckend. Ein Flugplatz hat einen Break-even-Point, wonach er kostendeckend arbeiten kann. Das trifft bei ungefähr 250.000 Flugpassagieren ein.
Die meisten Fragen habe ich somit beantwortet. Noch eine Beantwortung für
den Kollegen Leitner. Von insgesamt 6.025 Flügen gab es insgesamt 387 Flüge, bei
denen man nicht landen oder starten konnte, also knapp 5 %. Dabei geht es genau um
das Thema, das Sie angesprochen haben. Wenn wir nämlich dieses moderne elektronische Gleitflug/Anflugverfahren bekommen, was in Kürze auch so sein wird, dann
werden diese Ausfallraten noch stärker reduziert werden.
PÖDER (UFS): Herr Landesrat, danke für Ihre Antwort. Es gibt also wieder
einen Verlustausgleich. Bereits in den letzten Jahren hatten wir immer wieder Verlustausgleiche bzw. Kapitalerhöhungen zum Verlustausgleich. Im letzten Jahr gab es dafür
eine Kapitalerhöhung auf 5 Millionen Euro, wo der Löwenanteil einmal zu Lasten des
Landes ging und ein zweites Mal wieder zu Lasten des Landes, nachdem auch die
STA, die mit öffentlichen Geldern finanziert wird, an der Kapitalerhöhung zum Verlustausgleich beteiligt hat.
Ich kann mich erinnern, dass Kollegin Klotz vor einigen Monaten eine Anfrage zur Kategorieeinstufung des Flugplatzes vorgelegt hat, und bei der Beantwortung
derselben wurde ausdrücklich gesagt, dass es keine Erhöhung der Kategorie geben
werde. Jetzt aber haben wir vernommen, dass im Sommer doch eine Erhöhung der
Kategorie stattgefunden hat. Zumindest wurde das öffentlich so kundgetan. … Dann
müssen Sie das dementieren. Es wurde vor einigen Tagen öffentlich in den Medien
mitgeteilt, dass die Flughafenkategorie für den Sommer erhöht wurde.
Das andere betrifft die Ausbaupläne. Nachdem der HGV-Präsident den Ausbau des Flughafens gefordert hat, hat man auch hier wieder vernommen, dass man
seitens der Landesregierung dieser Sache durchaus positiv gegenüber stehe. So stand
es unter anderem in einem Artikel der Tageszeitung "Alto Adige", in dem auch ganz
klar die Pläne dargelegt wurden, nämlich wie viel man investieren will, wie weit man
die Start- und Landepiste ausbauen will, und dergleichen. Herr Landesrat, Sie haben
uns heute gesagt, dass es in nächster Zeit keinen Ausbau und auch keine Kategorieerhöhung geben wird, aber in den Medien vernehmen wir immer wieder andere Dinge.
In diesem Augenblick bin ich natürlich geneigt, Ihren Aussagen zu glauben, dieses De-
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menti sollte dann aber auch nach draußen dringen und in den Medien so dargestellt
werden. Der HGV-Präsident erklärt zumindest, dass die Landesregierung seine Pläne
voll und ganz unterstütze.
LEITNER (Die Freiheitlichen): Wenn der Name “PPP” nicht schon besetzt
wäre, könnte man den ABD in “Pleiten, Pech und Pannen” umbenennen! Treffender
kann man das eigentlich nicht ausdrücken. Pech habt Ihr selbst unlängst gehabt, als Ihr
nicht starten konntet, Pleiten haben wir jedes Jahr und Pannen gibt es zur Genüge. Wir
waren immer der Meinung, dass, wenn man schon einen Flugplatz hat, dieser auch
funktionieren sollte. Jetzt aber zupft man am Wort herum, ob es ein Ausbau oder eine
Adaptierung ist. Auch darüber könnte man wieder lange streiten. Tatsache ist, dass die
Menschen einfach die Nase voll haben, dauernd hören zu müssen, dass dieses und jenes nicht funktioniert, und vor allem, dass immer wieder öffentliches Geld zugeschossen wird. Das ist das Entscheidende!
Ich erinnere daran, dass es schon ein starkes Stück war, als der Präsident des
HGV vor laufenden Kameras sagte, ich zitiere: "Was wir vor 10 Jahren gesagt haben,
ist überholt." Man verspricht also den Leuten etwas, dann tritt eine andere Entwicklung ein, man macht dann etwas anderes und sagt einfach ganz salopp, mein Gott, was
man vor 10 Jahren gesagt hat, muss heute nicht mehr stimmen. Das erinnert mich ein
bisschen an Konrad Adenauer, der auch einmal gesagt hat, ich zitiere: "Was kümmert
mich mein Geschwätz von gestern." Nur, Versprechungen der Politiker an die Bevölkerung sollten schon ernster genommen werden! Ich wünsche mir ganz einfach, dass
man diese Geschichte endlich in den Griff bekommt und die Sache auch wirklich
funktioniert. Wir sind auch der Meinung, dass ein kleiner Flugplatz zu einem Tourismusland durchaus Sinn ergeben kann, wenn dieser dann aber auch funktioniert. Aber
so, wie die Sache bisher gelaufen ist, bin ich mehr denn je überzeugt, dass es gescheiter wäre, diesen Flugplatz zu schließen und mit den Flughäfen von Innsbruck und Verona besser zusammenzuarbeiten. Das Geld, das wir hier hineingebuttert haben, könnten wir für Zubringerdienste verwenden. Das käme uns viel billiger und wir hätten
vielleicht die Garantie, dass es insgesamt auch attraktiver wäre.
PRÄSIDENTIN: Wir kommen zu Anfrage Nr. 12/05/06 vom 23.3.2006,
eingebracht von den Abgeordneten Kury, Dello Sbarba und Heiss, betreffend “Wo
bleibt das Lärmschutzgesetz?”. Ich ersuche um Verlesung der Anfrage.
KURY (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Bei der Landtagssitzung vom 2.4.2004 hat Landesrat Laimer den Beschlussantrag (Tagesordnung)
Nr. 27 zum LGE 35/04 und LGE 36/04 mit der Forderung nach einem umfassenden
Lärmschutzgesetz mit folgendem Wortlaut kommentiert: “Es ist bereits ein Gesetzentwurf in Ausarbeitung, und wenn ich den beschließenden Teil Ihres Beschlussantrages lese, Frau Kury, dann habe ich den Eindruck, als ob Sie ihn schon kennen würden.
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Auf jeden Fall wird dieser Gesetzentwurf demnächst in der Landesregierung zur Behandlung kommen, um dann im Landtag zur Behandlung vorgelegt werden zu können.
Dazu bedarf es allerdings keines Beschlussantrages Ihrerseits.”
Fragen:
• Wo bleibt das bereits vor zwei Jahren angekündigte Lärmschutzgesetz?
Wann wird es endlich von der Landesregierung genehmigt?
• Welche Gründe haben dazu geführt, dass ein nahezu fertig ausgearbeiteter
Gesetzentwurf in der Schublade verstaubt?
• Wie lange müssen die Gemeinden noch zuwarten, bis sie anhand von genauen Vorgaben die per Staatsgesetz vorgesehene Zoneneinteilung und das
Lärmbelastungskataster in Auftrag geben und vorlegen können?
LAIMER (Landesrat für Raumordnung, Natur und Landschaft, Umwelt, Wasser und Energie - SVP): Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Land Südtirol hat natürlich ein Lärmschutzgesetz. Es stammt zwar aus dem Jahr 1978, ist aber
dennoch ein effektives Instrument im Bereich Lärmschutz. In diesem Bereich gibt es
eine Vielzahl von Bestimmungen, sei es auf staatlicher wie auch auf europäischer
Ebene, die die ganze Sache nicht unbedingt leichter machen. Zum einen gibt es ein
Staatsgesetz aus dem Jahre 1995 mit der Nummer 447, welches den Rahmen in diesem
Bereich definiert. Allerdings wurden die wichtigen und notwendigen Durchführungsverordnungen zu diesem Gesetz erst neun Jahre später erlassen, nämlich im Jahre
2004. Es hat dann auch einen neuen Gesetzentwurf gegeben, das ist richtig, Frau Kury.
Allerdings ist diese Thematik, diese Zoneneinteilung, die die Gemeinden vornehmen
müssten, sehr problematisch. Vor allem in einem Gebiet wie Südtirol, wo es diese engen Täler gibt, wäre eine solche Zoneneinteilung sehr gravierend für die Thematik der
Urbanistik. Wenn man mehrere 100 Meter von Staatsstraßen weggehen müsste, müsste
man sozusagen in die unverbaute Landschaft hineingehen, und das wollen wir nicht.
Hier haben wir effektiv einen starken Konflikt zwischen Landschaftsschutz und Lärmschutz. Das hat dazu geführt, dass wir in der Landesregierung gesagt haben, dass wir
mit dieser Form nicht operieren können und uns daher neue Gedanken machen müssen, wie wir dem Gesetz einigermaßen entsprechen können, dennoch aber von dieser
starken Zonierung wegkommen. Dazu kommt noch, dass im Jahre 2002 die EU eine
Richtlinie erlassen hat. In Italien wurde die entsprechende Umsetzung aber erst im
August 2005 vorgenommen. Deshalb möchten wir in einem neuen Anlauf auch diese
Bestimmungen mit einbauen und erst dann einen entsprechenden Vorschlag hier im
Landtag vorlegen.
KURY (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Ich habe jetzt
leider Gottes wieder kein Datum gehört, wann wir denn mit einem neuen Vorschlag
rechnen können. Es ist schon so, wie Sie es sagen, Herr Landesrat Laimer, wir haben
ein Landesgesetz, aber das ist nun beinahe 30 Jahre alt, und ich glaube nicht, dass je-
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mand hier leugnen könnte, dass sich in den letzten 30 Jahren bezüglich Lärmentwicklung doch allerhand Neues getan hat. Ich habe den Eindruck, dass die Lärmbekämpfung in Südtirol ein Stiefkind ist, dies, obwohl wir alle wissen, dass Lärm krank macht.
Deshalb würde ich Sie ersuchen, Landesrat Laimer, hier wirklich aktiv zu werden,
eventuell das bereits ausgearbeitete Gesetz noch einmal zur Hand zu nehmen und neu
zu überarbeiten, aber doch die Verpflichtung einzugehen, dass man sich innerhalb dieses Jahres mit dieser Thematik beschäftigt. Ich möchte auch Landesrat Theiner ersuchen, hier aktiv zu werden. Hier braucht es eine Zusammenarbeit zwischen dem Gesundheitsressort und dem Umweltschutz, damit diese dauernde Quelle der gesundheitlichen Schädigung eingedämmt werden kann und Leute auch wirklich das Recht haben, hier Schutz einzufordern. Wir wissen, dass ganz viele Krankheiten aufgrund der
dauernden Lärmbelästigung entstanden sind; das sind zum Beispiel Schlafstörungen,
physiologische Störungen sowie auch schwerwiegende Krankheiten, wie Herzinfarkte.
Wir müssen endlich handeln!
Landesrat Laimer, wir sind uns einig, dass wir uns bereits im Jahr 2006 befinden, und dass deshalb alle die von Ihnen zitierten Daten weit zurück liegen, das
letzte von der EU liegt bereits ein Jahr zurück. Also müsste man schon imstande sein,
in einem autonomen Land innerhalb eines Jahres das zu rezipieren, was der Staat Italien über Jahre verschleppt hat. Nocheinmal mein Wunsch und Appell an Sie, bitte
handeln Sie! Es ist fahrlässig, in diesem Bereich nicht zu handeln. Wir haben keine
Regelung, die den aktuellen Bedürfnissen entspricht und wir haben vor allem auch
keine Lärmmessungen, obwohl der Landtag vor kurzem auf unseren Antrag hin einstimmig beschlossen hat, den Lärm längs der Autobahn zu messen. Wir müssen dieses
Problem angehen.
PRÄSIDENTIN: Wir kommen zu Anfrage Nr. 13/05/06 vom 24.3.2006,
eingebracht von den Abgeordneten Kury, Dello Sbarba und Heiss, betreffend die Flughafenbetreibergesellschaft ABD. Gleichzeitig behandeln wir auch Anfrage Nr. 14/05/06 vom 24.3.2006, eingebracht vom Abgeordneten Pöder, betreffend Air
Alps – Bozner Flugplatz. Ich ersuche um Verlesung der Anfragen.
Anfrage Nr. 13/05/06
KURY (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Die Flughafenbetreibergesellschaft ABD gehört zu 92% der STA, die wiederum zu 99% dem
Land gehört. Die ABD fährt seit ihrer Gründung im Jahr 1999 regelmäßig große Betriebsverluste ein. Dies auch deshalb, weil sie der Fluggesellschaft Air ALPS substanzielle Preisabschläge beim „Handling“ gewährt, wie aus der Bilanz der ABD über das
Jahr 2003 und 2004 hervorgeht. Weiters geht aus der Bilanz 2004 hervor, dass die
ABD ein fälliges Guthaben von 897.854 Euro gegenüber der Air Alps hat. Laut Presseberichten soll dieses Guthaben inzwischen auf 1,300.000 Euro angewachsen sein
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und es soll – auch von Seiten des Landes – Druck auf die ABD ausgeübt werden, diese
Schulden zu erlassen.
Fragen:
• Wie hoch beläuft sich momentan das Guthaben der ABD gegenüber der Air
Alps?
• Wird das Land als Hauptaktionär über die STA Druck machen, dass dieses
fällige Guthaben endlich eingetrieben wird?
• Wird das Land auch darauf achten, dass die AIR ALPS der ABD reguläre
Flughafengebühren bezahlt?
• Ist die Landesregierung nicht auch der Meinung, dass die dauernde indirekte
“Subventionierung” einer privaten Fluggesellschaft durch öffentliche Gelder
eine klare Wettbewerbsverzerrung zugunsten einer Fluggesellschaft darstellt
und den europäischen Vertrag verletzt?
Anfrage Nr. 14/05/06
PÖDER (UFS): Die Fluglinie Air Alps schuldet der Bozner Flughafengesellschaft ABD offenbar 1 Million Euro. Angeblich wollte man innerhalb der ABD der
Air Alps den gesamten Betrag in Form eines nicht zurückzuzahlenden Kredites de
facto erlassen.
• Entspricht es den Tatsachen, dass die Air Alps der ABD Gebühren schuldet?
Wenn ja, wie hoch ist der ausständige Betrag?
• Seit wann ist die Landesregierung in Kenntnis über die von der Air Alps geschuldeten Beträge?
• Welche Haltung nahm bzw. nimmt die Landesregierung zur geplanten
indirekten “Entschuldung” der Air Alps durch die ABD ein?
• Sollte der Air Alps nach Meinung der Landesregierung nicht die Start- und
Landeerlaubnis entzogen werden, so lange sie der Flughafengesellschaft
nicht die Gebühren bezahlt?
WIDMANN (Landesrat für Personal, Tourismus, Verkehr und Transportwesen - SVP): Sehr geehrte Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Zu den
Anfragen von vorhin möchte ich noch festhalten, dass der Flughafen in nächster Zeit
sicher nicht einer höheren Kategorie zugeführt wird. Bei dem, was Sie, Herr Pöder, aus
den Medien entnehmen konnten, handelt es sich nur um eine Verstärkung des Feuerwehreinsatzes in den Sommermonaten, welcher beschlossen wurde und auch sinnvoll
ist, denn wenn mehr Menschen und mehr Flugzeuge gleichzeitig am Flughafen sind,
dann muss auch die Kapazität der Feuerwehrmänner erhöht werden.
Die Air Alps schuldet der Gesellschaft ABD 1 Million Euro, grundsätzlich
wegen der Nichtbezahlung bzw. verspäteten Bezahlung der Flughafengebühren. Das
ist ein Fakt, der natürlich auch aus den Unterlagen nachvollziehbar ist bzw. sich auf
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die Bilanz niederschlägt. Aber auch hier möchte ich noch einmal auf den Grundsatz
hinweisen, der auch vorhin schon mehrfach aufgegriffen wurde. Entweder ist man dafür, dass der Flughafen so adaptiert und technisch ausgerüstet wird, dass mehr Flugzeuge landen können - man sieht, der Bedarf ist da -, oder man schließt den Flughafen.
Das ist der einzige Weg. Ich glaube, wir sind hier auf dem richtigen Weg, wenn wir
sehen, dass das Angebot verstärkt wird und Touristen aus dem Norden Europas herkommen wollen. Nicht nur das. Denken Sie daran, wenn wir zum Beispiel einen hochrangigen Professor einladen wollten, dann bin ich überzeugt, dass dieser, er auch aus
Innsbruck ein Angebot hätte, wo er auch direkt landen könnte, bei uns hingegen noch
eine Autofahrt von 2 Stunden in Kauf nehmen müsste, bei gleicher Bezahlung wohl
das Angebot von Innsbruck annehmen würde. Es ist für viele Bereiche, auch für Wirtschaftsstandorte und vieles andere, sinnvoll, wenn wir eine Anbindung sei es nach
Norden und auch nach Süden haben. Das ist wichtig! Deshalb bin ich auch der Meinung, dass wir mit der Adaptierung auf dem richtigen Weg sind.
Bezugnehmend auf die Guthaben der Air Alps werden im Rahmen des Verwaltungsrates weitere Verhandlungen geführt. Ein Verwaltungsrat ist da, um Entscheidungen zu treffen und die bestmöglichste Lösung zu finden. Das Land hat keine direkten Anteile bei der ABD-Gesellschaft, sondern besitzt Anteile der Gesellschaft
STA, welche der Hauptaktionär der ABD ist. Die Entscheidungen betreffend den
Flughafen werden vom Verwaltungsrat getroffen, in dem neben der STA auch weitere
private Investoren vertreten sind. Das Land wird sich sicher an die Entscheidungen
dieses Gremiums halten, denn ansonsten bräuchte es ja keinen Verwaltungsrat.
Noch etwas ist wichtig. Sie tun so, als ob das etwas ganz Ungewöhnliches
wäre. Ich aber möchte Ihnen sagen, dass das ein sehr weit verbreitetes Modell der Aktionärsaufteilung ist, zum Beispiel auch in Rom und Mailand. Ich könnte Ihnen noch
eine lange Liste von Flughäfen nennen, wo die öffentliche Hand eben genau gleich bei
den Flughäfen beteiligt ist, teilweise auch fast ausschließlich beteiligt ist, und dass das
in keinster Weise irgendwelche Probleme, weder EU-rechtlicher noch national-rechtlicher Natur, darstellt. Die Beteiligungen sind privatrechtlicher Natur und verstoßen somit nicht gegen das EU-Recht. Sie sind auch politisch gerechtfertigt, denn so ist natürlich auch das öffentliche Interesse gewahrt, wenn man mit einer bestimmten Stärke
mitsprechen kann.
Zur noch ausständigen Frage von Andreas Pöder. Natürlich wird die Startund Landeerlaubnis von der nationalen Behörde ENAG erlassen bzw. entzogen. Normalerweise hängt dieser Entzug von der Nichtbeachtung von Sicherheitsvorkehrungen
ab, z.B. wenn Sie trotz Verbot landen oder starten würden. Rein aus Gründen der nicht
erfolgten Bezahlung der Flughafengebühren ist von der ENAG noch nie ein Anflug
oder Start verboten worden.
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KURY (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Ich beziehe
mich auf den ersten Teil der Antwort von Landesrat Widmann. Er sagt, dass wir uns
auf den richtigen Weg befinden, und darüber möchte ich jetzt auch nicht streiten. Ich
möchte aber nur in Erinnerung rufen, was das Land angekündigt hat, was mit dem
Flughafen passiert. Nur zur Erinnerung, was die Landesregierung von Südtirol den
Bürgern versprochen hat. Ich habe hier die 10 Gründe, die an jeden Haushalt geschickt
worden sind und wo drin steht: 'Kein neuer Flughafen, sondern Ausgestaltung des bestehenden Areals.' 'Keine großen Flugzeuge, nur Zubringer, im einzelnen nur bis zu 50
Passagieren und nicht mehr.' Ich höre heute, dass man das offensichtlich völlig vergessen hat. Man sagte damals auch: 'Die Wirtschaftlichkeit ist gegeben.' Heute höre ich,
dass es ganz selbstverständlich und normal ist, dass andauernd öffentliche Gelder in
den Flughafen hineingebuttert werden, in einen Flughafen, von dem man vorher gesagt
hat, dass die Wirtschaftlichkeit zu 100 % gegeben sei. Das alles nur zur Erinnerung,
wie sich das Land daran hält, was sie dem Bürger schriftlich versprochen und liebenswerterweise auch noch nach Hause geschickt hat.
Konkret zur Anfrage. Gerne hätte ich eine Antwort von Landesrat Widmann
bekommen, nämlich auf die Frage. was das Land als Hauptaktionär für eine Rolle einnimmt. Selbstverständlich wird die STA, die zu 99 % in Händen des Landes ist, ihren
Aktionären irgendwelche Aufgaben geben. Sie werden mir nicht erzählen, dass es hier
einen völlig unabhängigen Verwaltungsrat gibt und sich die Landesregierung und
Landespolitik sozusagen raushält! Das erzählen Sie bitte jemanden anderen, aber nicht
uns! Weil wir ja gerne wissen würden, was mit den Steuergeldern der Südtiroler passiert, würden wir gerne eine Antwort auf folgende Frage einfordern: Was gedenkt die
Landesregierung zu tun? Gedenkt sie, zusätzlich zu allen anderen Subventionen, die
wir hier regelmäßig auflisten - ich erinnere noch einmal daran, dass jeder Passagier,
der den Flughafen Bozen betritt, vom Land mit 50 Euro bezuschusst wird, und damit
wäre jede andere Art eines Zubringerdienstes billiger - jetzt auch noch einer privaten
Fluggesellschaft einfach ihre mit Vertrag verpflichtenden Gebühren zu erlassen? Das
scheint mir ganz einfach illegal zu sein! Landesrat Widmann, wir sind unterschiedlicher Meinung, dass die EU das so akzeptiert. Ich kenne die letzten Vorschriften und
danach ist es ganz klar, dass diese Maßnahmen EU-widrig sind! Wir werden auf jeden
Fall weiterhin berichten.
PÖDER (UFS): Vielen Dank Frau Präsidentin, Herr Landesrat, danke für
die Antwort! Wir haben vernommen, dass Sie eigentlich nichts dagegen haben, dass
diese Entschuldung vonstatten geht. Das ist für die Air Alps sicherlich eine interessante Variante. Sie stellten in Frage, warum die Flug- und Landeerlaubnis entzogen
werden solle. Ich nenne Ihnen einen Vergleich, weil in Ihren Zuständigkeitsbereich ja
auch die Busse und die Vinschgerbahn fallen. Wenn ein Schwarzfahrer, also ein sogenannter blinder Passagier in der Vinschgerbahn erwischt wird, dann wird er bestraft
und/oder muss aussteigen. Die “gute Air Alps” fliegt aber auch “schwarz”, sie bezahlt
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die Gebühren nämlich nicht im vollen Umfang! Ich denke, dass wir schon genug Steuergelder in diese Struktur gesteckt haben. Wir "spielen Feuerwehr", Sie haben den
Feuerwehreinsatz im Sommer angesprochen, aber auch die Steuerzahler spielen immer
wieder Feuerwehr für diesen Flughafen; es muss immer wieder zugeschossen und Geld
hineingepumpt werden. Irgendwann einmal ist die Grenze erreicht und man muss einen politischen Offenbarungseid abgeben und sagen: Entweder - oder. Ich glaube aber
nicht, dass diese Struktur so funktioniert, und sie wird auch nicht funktionieren, wenn
man sie viel größer macht. Ich glaube nicht, dass in Bozen - und das wurde auch immer wieder von Experten bestätigt, auch wenn andere das Gegenteil sagen - eine solche Struktur irgendeine Zukunft hat.
Nun noch etwas zum Ausbau. Ich habe mir noch herausgesucht, was vor
wenigen Wochen zum Ausbau gesagt wurde. Ich verstehe, dass die Landesregierung
offiziell sagt, dass nicht ausgebaut wird. Gleichzeitig habe ich auch Verständnis dafür,
dass die ABD-Führung den Medien vermitteln will, dass der Flugplatz schon Zukunft
hat. Die ABD-Führung hat in der Öffentlichkeit gesagt, dass die Start- und Landebahn
um 200 m verlängert werden soll, das Flughafengebäude erweitert werden soll, die geplanten Erweiterungen rund 10 Millionen Euro kosten sollen und man auch die Zahl
der Flüge am Bozner Flugplatz bis 2010 verdoppeln möchte; täglich sollen es dann
rund 9 Flüge sein und bis 2020 will man diese Zahl fast verdreifachen. Die Zahl der
Passagiere, so zumindest die Aussagen der ABD-Führung, soll auf über 500.000 jährlich ansteigen. Das sind die Wunschvorstellungen der ABD-Führung, das sind die
Pläne, die man dort hat. Wir haben heute vernommen, dass derartige Pläne zumindest
seitens der Landesregierung nicht vorliegen. Der ABD erklärt aber immer wieder in
der Öffentlichkeit, dass man selbstverständlich auch die Unterstützung der Landesregierung habe!
PRÄSIDENTIN: Wir kommen zu Anfrage Nr. 15/05/06 vom 28.3.2006,
eingebracht von den Abgeordneten Leitner und Mair, betreffend Registergebühr und
Hypothekarsteuer auf Darlehensverträge der Wohnbauförderung.
Herr Abgeordneter Leitner, bitte.
LEITNER (Die Freiheitlichen): Frau Präsidentin, zum Fortgang der Arbeiten. Die Anfragen Nr. 15/05/06 und Nr. 19/05/06 wurden von den zuständigen Landesräten bereits schriftlich beantwortet, weshalb wir auf die Behandlung dieser verzichten.
PRÄSIDENTIN: In Ordnung.
Wir kommen zu Anfrage Nr. 17/05/06 vom 28.3.2006, eingebracht von den
Abgeordneten Mair und Leitner, betreffend Zweisprachigkeitsnachweis bei öffentlichen Wettbewerben – unterschiedliche Kriterien für Deutsche und Italiener? Ich ersuche um Verlesung der Anfrage.
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MAIR (Die Freiheitlichen): Der Sanitätsbetrieb Bozen hat am 6. Februar
2006 einen öffentlichen Wettbewerb für 1 Stelle als ALLGEMEINE/R KRANKENPFLEGER/ IN (V. Funktionsebene) ausgeschrieben, welche der italienischen Sprachgruppe vorbehalten ist. Der Einreichtermin verfällt am 29. März 2006.
Während für Krankenpfleger in der Regel der Zweisprachigkeitsnachweis
für die Laufbahn B verlangt wird, reicht in diesem Wettbewerb der Nachweis für die
Laufbahn D.
An die Landesregierung werden folgende Fragen gerichtet:
• Stimmt es, dass bei Wettbewerben für Krankenpfleger grundsätzlich der
Zweisprachigkeitsnachweis B verlangt wird?
• Wenn ja, warum genügt beim gegenständlichen Wettbewerb der Nachweis
D?
• Gelten bei Wettbewerben für die italienische Sprachgruppe andere Kriterien
als bei Wettbewerben für die deutsche Sprachgruppe?
• Reichen für einen Krankenpfleger die Kenntnisse der zweiten Sprache für
die einfache Laufbahn aus?
THEINER (Landesrat für Gesundheit und Sozialwesen – SVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Bezugnehmend auf diese Anfrage wird Folgendes mitgeteilt: Mit Beschluss des Generaldirektors vom 6. Februar 2006, Nr. 231, hat der Sanitätsbetrieb Bozen einen öffentlichen Wettbewerb zur
Besetzung einer Stelle als allgemeine Krankenpflegerin/allgemeiner Krankenpfleger
der V. Funktionsebene ausgeschrieben.
Bei Wettbewerben für diplomierte Krankenpfleger der VII. Funktionsebene
sieht der Kollektivvertrag für den Bereich des nichtärztlichen Personals des Landesgesundheitsdienstes vom 7. April 2005 als Zulassungsvoraussetzung den Zweisprachigkeitsnachweis B vor.
Nachdem es sich beim gegenständlichen Wettbewerb um eine Stelle für allgemeine Krankenpfleger der V. Funktionsebene handelt, ist laut geltendem Kollektivvertrag der Zweisprachigkeitsnachweis D vorgesehen.
Bei Wettbewerben gilt sowohl für die italienische, als auch für die deutsche
Sprachgruppe dieselbe Regelung. Der Zweisprachigkeitsnachweis hängt von der unterschiedlichen Einstufung ab.
MAIR (Die Freiheitlichen): Danke, Herr Landesrat! Ich nehme das zur
Kenntnis. Wir haben von Angestellten erfahren, dass auch für die V. Funktionsebene
der Zweisprachigkeitsnachweis B vorgesehen ist. War das vielleicht früher einmal so?
Ich frage mich schon, warum es dann überhaupt den Zweisprachigkeitsnachweis C
braucht. Ist dieser auch irgendwo vorgeschrieben? Der Zweisprachigkeitsnachweis D
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kann unmöglich ausreichen, um beide Sprachen so beherrschen, dass man sich als
Krankenpfleger mit den Patienten verständigen kann. Das ist wirklich absurd!
PRÄSIDENTIN: Wir kommen zu Anfrage Nr. 18/05/06 vom 28.3.2006,
eingebracht von den Abgeordneten Leitner und Mair, betreffend Steuererklärungen –
5 Promille für Gemeinnützigkeit. Ich ersuche um Verlesung der Anfrage.
LEITNER (Die Freiheitlichen): Mit Staatsgesetz Nr. 266 vom 23.12.2005
wurde die Bestimmung eingeführt, dass die Bürger entscheiden können, 5 Promille ihrer Einkommenssteuer gemeinnützigen Vereinen und Verbänden zukommen zu lassen.
Diese Bestimmung gilt versuchsweise für das Finanzjahr 2005.
In Südtirol haben sich laut Medienberichten 364 Vereine und Verbände in
das entsprechende Register bei der Agentur der Einnahmen eintragen lassen. Nun wird
aber Kritik darüber laut, dass diese Maßnahme nicht rechtzeitig und ausreichend bekannt gemacht worden sei. Das entsprechende Dekret des Ministerpräsidenten vom 20.
Januar 2006 wurde mit seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Republik am
27. Januar wirksam. Innerhalb 10. Februar 2006 mussten die Gesuche bei der Agentur
für Einnahmen eingelangt sein.
An die Landesregierung werden folgende Fragen gerichtet:
• Welche Summe gelangt in Südtirol über diese 5-Promille-Regelung zur Verteilung und wie viele Vereine und Verbände haben effektiv Anrecht darauf?
• Auf welche Weise wurden die Vereine und Verbände von dieser Möglichkeit
informiert?
• Hat die Landesregierung die im Landesregister der ehrenamtlichen Vereine
eingetragenen Vereine auf diese Maßnahme des Staates hingewiesen?
DURNWALDER (Landeshauptmann – SVP): Sehr verehrte Frau Präsidentin, verehrte Damen und Herren! In Südtirol haben sich 364 Vereine für die Zuteilung der 5 Promille in die von der Agentur für Einnahmen geführten Listen eingetragen. Sie wissen, dass diese Maßnahme sehr umständlich ist, da jeder einzelne Verein
eine Nummer erhält, die bei jeder Steuererklärung abgegeben werden muss. Die Möglichkeit besteht aber, wenngleich die Gefahr besteht, dass dies nur ein einmaliges
Wahlgeschenk ist und nicht automatisch auch für die nächsten Jahre Gültigkeit haben
wird.
Das Land hat in entsprechenden Pressemitteilungen und Veröffentlichungen
im Bürgernetz und auf der Homepage durch das Amt für Kabinettsangelegenheiten auf
diese Möglichkeit hingewiesen. Mehr können wir beim besten Willen nicht tun! Wir
werden die 2.000 Vereine, die zur Zeit im Verzeichnis der ehrenamtlichen Organisationen eingetragen sind, nochmals entsprechend informieren. Mehr ist nicht möglich,
denn ob man von dieser Möglichkeit Gebrauch machen will oder nicht, muss jeder
selbst entscheiden.
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LEITNER (Die Freiheitlichen): Danke für die Antwort! Ich nehme zur
Kenntnis, dass diese Verständigung so erfolgt ist. Die Zeit war sehr knapp – es waren
14 Tage –, und es gibt ja sehr viele kleine Vereine, die das nicht wussten. Draußen
sorgt das jetzt natürlich für sehr viel Konfliktstoff. Die Kommunikation kann in dieser
Zeit nicht ausreichend funktioniert haben. Am 27. Januar wurde das wirksam und bis
zum 10. Februar musste man bei der Agentur der Einnahmen das Gesuch einreichen.
Das waren also 14 Tage! Deshalb sollte das Land das nächste Mal ein Rundschreiben
an alle Vereine schicken.
PRÄSIDENTIN: Somit ist der für die “Aktuelle Fragestunde” vorgesehene
Zeitrahmen von 90 Minuten abgelaufen. Die aus Zeitmangel nicht behandelten Anfragen werden innerhalb der nächsten fünf Tage schriftlich beantwortet werden.
Die Behandlung von Punkt 5 der Tagesordnung, Beschlussantrag Nr. 91/04,
wird auf Antrag der Einbringer, Abgeordnete Leitner und Mair, auf Nachmittag vertagt.
Die Behandlung von Punkt 6 der Tagesordnung, Beschlussantrag Nr. 146/04,
wird auf Antrag des Abgeordneten Minniti auch Nachmittag vertagt. Das gilt im Übrigen auch für alle anderen Tagesordnungspunkte, bei denen der Abg. Minniti als Ersteinbringer aufscheint.
Wir kommen zu Punkt 7 der Tagesordnung, Beschlussantrag Nr. 175/04.
Herr Abgeordneter Urzì, bitte.
URZÌ (AN): Sull’ordine dei lavori. Chiedo che il punto 7 venga ancora rinviato, purtroppo, a causa di una risposta che tarda ad arrivare in relazione ad iniziative
assunte dal comune di Laives al riguardo e che è opportuno che si raccolgano in relazione al voto che può essere formulato sulla mozione.
Anticipo anche di voler ritirare la mozione n. 225/04 di cui al punto 10
dell’ordine del giorno.
PRÄSIDENTIN: In Ordnung. Die Behandlung von Tagesordnungspunkt 7
wird nochmals vertagt und der auf Punkt 10 der Tagesordnung aufscheinende Beschlussantrag Nr. 225/04 ist zurückgezogen.
Wir kommen zu Punkt 11 der Tagesordnung, Beschlussantrag Nr. 238/04.
Herr Abgeordneter Dello Sbarba, bitte.
DELLO SBARBA (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda):
Questa mattina era mia intenzione e dell’assessore Frick riparlarne, ma c’è stato un incontro con gli operai della Speedline che è durato fino adesso, quindi chiedo se è possibile rinviarlo a domattina o a oggi pomeriggio.
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PRÄSIDENTIN: In Ordnung.
Punkt 13 der Tagesordnung: “Beschlussantrag Nr. 245/05 vom 11.1.2005,
eingebracht von den Abgeordneten Leitner und Mair, betreffend Verbraucherschutz – Verbraucherzentrale”.
Punto 13) dell’ordine del giorno: “Mozione n. 245/05 del 11.1.2005, presentata dai consiglieri Leitner e Mair, riguardante Tutela del consumatore – Centro tutela consumatori utenti”.
Nachdem der Beschlussantrag bereits verlesen worden ist, erteile ich dem
Abgeordneten Leitner das Wort für die Erläuterung.
LEITNER (Die Freiheitlichen): Danke, Frau Präsidentin! Wir haben diesen
Beschlussantrag schon vor 1 ½ Jahren eingereicht. Alle haben festgestellt, dass in Zusammenhang mit Verbraucherschutz und Verbraucherberatung immer mehr Arbeit auf
die Verbraucherzentrale zukommt. Damit die Verbraucherzentrale die anfallenden Arbeiten angemessen durchleuchten und studieren kann, braucht es natürlich Personal
usw., und deshalb entstehen natürlich auch Spesen. In der Vergangenheit hat es Klagen
gegeben, dass die zugewiesenen Mittel nicht ausreichen. Hier geht es um eine relativ
einfache Maßnahme, die bestimmt nicht die Welt kosten würde. Wir schlagen vor,
dass die finanziellen Zuwendungen an die Südtiroler Verbraucherzentrale erhöht werden sollen, und zwar auf mindestens 1,5 Euro pro Einwohner im Jahr. Das ist ein vertretbarer Betrag, denn die Arbeit der Verbraucherzentrale kommt ja auch wiederum
Menschen zugute. In dem ganzen Labyrinth an Verordnungen und Maßnahmen, an die
sich die Menschen halten müssen, braucht es einfach eine beratende Hand für die Konsumenten. Die Verbraucherzentrale arbeitet gut, sie erstellt Studien usw., um den Konsumenten behilflich zu sein. Ich weiß auch, dass die Verbraucherzentrale Probleme mit
bestimmten Zuständigkeiten hat, denn für Organisationen ist sie nicht zuständig. Somit
können sich nur Einzelpersonen an sie wenden, und auch das wird immer wieder beanstandet. Auf jeden Fall glauben wir, dass eine solche Struktur nur dann gut arbeiten
kann, wenn sie über entsprechende Mittel verfügt. Diese Forderung der Verbraucherzentrale ist der Landesregierung bekannt, und deshalb ersuchen wir, diesem Ansuchen
nachzukommen und eventuell mit dem Nachtragshaushalt 2006 eine solche Maßnahme
umzusetzen.
DURNWALDER (Landeshauptmann – SVP): Sehr verehrte Frau Präsidentin, werte Damen und Herren! Ich möchte vorweg erklären, dass sich die Südtiroler
Landesregierung gegen diesen Beschlussantrag ausspricht, und zwar nicht deshalb,
weil wir die Arbeit der Verbraucherzentrale nicht schätzen würden. Im Gegenteil, sie
arbeitet sehr gut, und jedes Jahr genehmigt ein entsprechendes Komitee das Programm
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und die Finanzierung der Verbraucherzentrale. Gerade im heurigen Jahr haben wir
eine Einigung gefunden, und ich muss schon sagen, dass wir so viele Geldmittel bereitgestellt haben, dass die Verbraucherzentrale damit ihre Tätigkeit weiterentfalten
kann. Dies ist mit den vorhandenen Geldmitteln ohne weiteres möglich. Der Beschlussantrag an sich könnte akzeptabel sein, und wir wären ja auch bereit, mehr zu
geben, wenn die nötigen Geldmittel vorhanden wären. Aber dann würde das Geld eben
anderswo fehlen, denn man kann es ja nicht zwei Mal ausgeben. Deshalb können wir
jetzt nicht einfach einen Bereich herausgreifen und mit diesem Liebkind sein. Wir
werden auf jeden Fall alles tun, um die Verbraucherzentrale in die Lage zu versetzen,
dass sie ihre Arbeit erledigen kann.
LEITNER (Die Freiheitlichen): Ich bedanke mich für die Ausführungen
des Landeshauptmannes und stelle fest, dass die Landesregierung nicht den Willen
dazu hat, denn möglich wäre es schon. Wenn der Landtag die Landesregierung zu einer bestimmte Maßnahme verpflichtet, dann muss die Landesregierung diese setzen.
Allerdings braucht es dafür eine Mehrheit, und ob es diese gibt, werden wir bei der
Abstimmung sehen.
Herr Landeshauptmann, hier geht es nicht darum, bei irgendjemandem Liebkind zu sein, sondern es geht darum, eine Struktur, die von der Bevölkerung immer
mehr beansprucht wird, mit den nötigen Geldmitteln auszustatten, damit sie wirklich
gut arbeiten kann. Sie sagen, dass die Geldmittel ausreichen würden; ich habe da etwas
anderes gehört. Wenn man nicht mehr hat, kann man natürlich auch nicht mehr tun.
Die Verbraucherzentrale kann die Erwartungen der Bevölkerung nicht erfüllen, wenn
sie nicht die nötigen Mittel zur Verfügung hat. Darum geht es! Hier ist politischer
Wille gefordert! Die Sache mit den Geldmitteln ist wirklich sekundär, denn 1,5 Euro je
480.000 Einwohner nicht insgesamt 720.000 Euro. Bei all den anderen Ausgaben, die
das Land tätigt, ist das eine verschwindend kleine Summe!
PRÄSIDENTIN: Wir stimmen über den Beschlussantrag ab: mit 8 Ja-Stimmen und dem Rest Nein-Stimmen abgelehnt.
Die Behandlung der Tagesordnungspunkte 14 und 16 wird auf Antrag des
Abgeordneten Minniti auf Nachmittag vertagt. Punkt 15 der Tagesordnung kann nicht
behandelt werden, da vorgesehene Frist von sechs Monaten seit der Behandlung eines
inhaltsgleichen Beschlussantrages noch nicht verstrichen ist.
Punkt 17 der Tagesordnung: “Beschlussantrag Nr. 232/04 vom 16.12.2004,
eingebracht von den Abgeordneten Pöder und Klotz, betreffend ‘Keine Baukostenabgabe’”.
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Punto 17) dell’ordine del giorno: “Mozione n. 232/04 del 16.12.2004, presentata dai consiglieri Pöder e Klotz, riguardante ‘No al contributo sul costo di
costruzione’”.
Keine Baukostenabgabe
Die Gemeinden fordern die Einführung der Baukostenabgabe. Die
Landesregierung wird gedrängt, diese so genannte "Ziegelsteuer" einzuführen. Die Baukostenabgabe würde die Wohnungs- und Mietpreise
zusätzlich in die Höhe treiben sowie private Bauherrn und Unternehmen zusätzlich belasten.
Die Baukostenabgaben sollte den Gemeinden zusätzliche Gelder einbringen, würde aber in ihrer Gesamtwirkung zu einem Kaufkraftverlust
führen. Eine Eindämmung des "Bau-Booms" wäre nicht die Folge der
Einführung der Baukostenabgabe.
Dies vorausgeschickt,
beschließt
DER SÜDTIROLER LANDTAG:
Der Südtiroler Landtag lehnt die Einführung der Baukostenabgabe ab.
Die Landesregierung wird beauftragt, die Einführung der Baukostenabgabe zu verhindern.
---------No al contributo sul costo di costruzione
I comuni chiedono l'introduzione del contributo sul costo di costruzione. Si sollecita la Giunta provinciale a introdurre questa cosiddetta
tassa sul mattone. Il contributo sul costo di costruzione farebbe lievitare ancora di più i prezzi delle case e degli affitti e comporterebbe un
ulteriore aggravio per i costruttori privati e le imprese.
Il contributo sul costo di costruzione porterebbe maggiori entrate nelle
casse comunali, ma nell'insieme determinerebbe una perdita del potere d'acquisto. Con l'introduzione del contributo sul costo di costruzione non si frenerebbe di certo il boom edilizio.
Ciò premesso,
IL CONSIGLIO DELLA PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO
delibera quanto segue:
Il Consiglio provinciale è contrario all'introduzione del contributo sul
costo di costruzione.
Si impegna la Giunta provinciale a non introdurre il contributo sul
costo di costruzione.
Herr Abgeordneter Pöder, Sie haben das Wort für die Erläuterung.
PÖDER (UFS): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Dieser Beschlussantrag
wurde am 16. Dezember 2004 eingebracht und hat eine gewisse Aktualität, nachdem
angekündigt wurde, dass die Landesregierung die Baukostenabgabe wieder voll und
ganz einführen will. Die Marge soll zwischen 0 und 3 Prozent und die Entscheidung in
jedem Fall nicht bei der Landesregierung, sondern bei den Gemeinden liegen. Man
will die Autonomie der Gemeinden pflegen, diese heiße Kartoffel den Gemeinden
überlassen und sich selbst die Hände in Unschuld waschen. Wir sollten der Landesre-
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gierung die Entscheidung abnehmen und ganz einfach Nein zu dieser neuen Steuer sagen.
Vor allem die Wirtschaftsverbände haben sich sehr skeptisch gegenüber der
Baukostenabgabe geäußert. Es wurde zwar gesagt, dass für die Erstwohnungen im
Nachhinein die Befreiung von der Baukostenabgabe gelten solle. Wenn also ein als
Erstwohnung gebautes Objekt gekauft wird, dann möchte man die Baukostenabgabe in
irgendeiner Form zurückgeben oder kompensieren, aber ein Fakt auf jeden Fall: Die
Baukostenabgabe wird nicht nur eine Belastung beim Bau sein, sondern sie wird eine
Belastung insgesamt für den ohnehin weit überhitzten Immobilienmarkt sein, der sich
wahrscheinlich erst in einigen Jahren entspannen wird. Man sagt, dass es auf dem Immobilienmarkt bereits Preisstagnationen gebe. Das mag für die Gewerbeimmobilien
gelten, aber bei den Wohnimmobilien gibt es in weiten Teilen des Landes noch keine
Entwicklung der Preise nach unten. Die wird es auch nicht geben, weil die Bauherren
bzw. Unternehmen, die Wohnimmobilien errichtet haben, die Preise sicher nicht derart
nach unten kurbeln werden, um die Immobilien los zu werden. Es kann natürlich schon
eine gewisse Stagnation eintreten, aber die Baukostenabgabe wird die Immobilienpreise wieder nach oben treiben, denn diese Abgabe wird sich negativ für die Käufer
auswirken. Natürlich haben die Wirtschaftstreibenden nicht unrecht, wenn sie sagen,
dass sie ohnehin schon mit einer ganzen Reihe von Belastungen – Stichwort IRAP- zu
kämpfen hätten. Die neue römische Regierung plant ja auch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um zwei Prozent, und auch das wäre ein interessanter Schlag für das Konsumverhalten insgesamt. Deshalb sollte man hier vorsichtig sein und dem ursprünglichen Wunsch der Gemeinden nicht nachkommen und keine Baukostenabgabe einführen. Die Landesregierung zeigt sich großzügig und sagt: “Die Gemeinden haben diesen
Wunsch geäußert und wir werden ihnen helfen, damit sie Geld in die Kassen bekommen, aber entscheiden müssen bis zum Schluss sie.” Meiner Meinung nach hat haben
weder die Gemeinden, noch die Landesregierung Recht. Tun Sie etwas Sinnvolles für
die Wirtschaft und für den Immobilienmarkt und führen Sie diese Steuer nicht ein!
LEITNER (Die Freiheitlichen): Wir stimmen diesem Beschlussantrag
selbstverständlich zu. Wir haben uns auch in Vergangenheit immer gegen die Wiedereinführung bzw. Neuauflage der Baukostenabgabe ausgesprochen. In der heutigen Zeit
sind Steuererhöhungen grundsätzlich das falsche Signal. Der Kollege Pöder hat richtigerweise gesagt, dass aus Rom einige Steuererhöhungen drohen, die für den Südtiroler Landeshaushalt natürlich positiv sind. Aber auch die Gesamtbelastung der Bevölkerung nimmt zu!
Wenn die Gemeinden Geld brauchen, dann könnte man doch auch an andere
Lösungen denken. Wenn das Land Kompetenzen vom Staat bekommt, dann wird immer auch mehr Geld verlangt. Wenn wir den Gemeinden Kompetenzen delegieren,
dann sind wir aber nicht bereit, ihnen auch das nötige Geld zu geben. Man hat sich ja
mit dem Gemeindenverband darauf geeinigt, 13,5 Prozent des Steueraufkommens an
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die Gemeinden weiterzugeben, und deshalb frage ich, warum man diesen Prozentsatz
nicht erhöhen kann. Machen wir 14 oder 14,5 Prozent! Dann müssen die Gemeinden
eben auf andere Dinge verzichten. Den Bürger interessiert die gesamte Steuerbelastung! Ihm ist es egal, ob er bei der Gemeinde, beim Land, bei der Region, beim Staat
und vielleicht in Zukunft auch bei der Europäischen Union Steuern zahlen muss, denn
auch eine Europasteuer schwebt herum. Wir müssen uns ganz klar vor Augen führen,
was die Gesamtbelastung ausmacht und was verträglich ist. Steuern sollten so niedrig
wie möglich, so einfach wie möglich und so gerecht wie möglich sein, aber das zu
schaffen, ist nicht einfach. Auf jeden Fall sind wir dagegen, dass die Baukostenabgabe
mit Landesgesetz eingeführt wird, denn es muss auch andere Lösungen geben, um die
Kassen der Gemeinden zu füllen. Wir schlagen vor, den obgenannten Prozentsatz im
Rahmen der Verhandlungen zwischen Land und Gemeindenverband anders festzulegen. Das Motto “Mehr Kompetenzen = mehr Geld” kann nicht nur für das Land gelten.
Um das zu untermauern, folgendes Beispiel: Da verlangen die Bürger einer Gemeinde
das Anbringen einer Ampel, damit die Schulkinder sicherer über die Straße kommen
und der Bürgermeister geht her und sagt: “Ich stelle Euch diese Ampel schon auf, aber
dann muss ich die ICI erhöhen.” Bevor man neue Steuern einführt, sollte man in der
Ausgabenpolitik ein bisschen mehr Ausgewogenheit walten lassen.
KURY (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Dieser Beschlussantrag gibt uns die Möglichkeit, einige Fragen zu stellen, auch in Bezug auf
das, was mit dem neuen Raumordnungsgesetz geplant ist. Wir kennen den Text ja nur
aus der Presse.
Wir sehen die Sache ein bisschen differenzierter. Die Baukostenabgabe ist
im Raumordnungsgesetz vorgesehen und vor allem zu Wahlzeiten sind Kategorien dazugekommen, die von der Baukostenabgabe befreit sind. Wir sind eigentlich der Meinung, dass die Baukostenabgabe in einem Land, in dem die Bautätigkeit in den letzten
zehn bis fünfzehn Jahren nicht gerade zaghaft war, keine schlechte Lenkungsmaßnahme wäre. Allerdings würden wir uns wünschen, dass die Baukostenabgabe landesweit geregelt wird, um die Bautätigkeit nicht von den Kosten abhängig zu machen. Ein
Prozent könnten alle verkraften. Die scheinbare Gemeindeautonomie, wie Landesrat
Laimer argumentiert hat, ist schwer nachzuvollziehen, wenn den Gemeinden dieses
Problem aufgehalst wird und parallel dazu die Eintragung von Amts wegen der Kraftwerke in die Bauleitpläne zukünftig vom Land vorgenommen werden soll. Deshalb
kann ich diesen Vorschlag nicht ganz nachvollziehen.
Momentan wird ja auch über die Befreiungen von der Baukostenabgabe
diskutiert. Eine Befreiung für die Erstwohnungen ist in Ordnung, darüber brauchen wir
gar nicht diskutieren. Auch ein hoher Prozentsatz für Zweitwohnungen ist in Ordnung,
aber über die Befreiung der landwirtschaftlichen Betriebskubatur muss man sehr wohl
diskutieren. Ich verstehe nicht, wie man Berg- und Talbauern trennen will. Herr Landesrat, ich würde Sie ersuchen, uns Ihre diesbezüglichen Vorschläge zu unterbreiten,
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denn wenn, wie Landesrat Berger vorschlägt, die EU- oder Staatsgesetze angewendet
würden, dann wäre ja ganz Südtirol Berggebiet! Diese Bevorteilung einer Kategorie,
die, durchschnittlich gesehen, nicht zu den Minderbemittelten gehört, würden wir heftigst bekämpfen. Es geht nicht an, dass man von vorneherein, unabhängig von der finanziellen Situation, eine Kategorie in Südtirol, die nicht unbedingt die ärmste ist, von
der Baukostenabgabe ausnimmt. Jeder Häuselbauer muss zahlen, auch wenn er nur ein
Angestellter ist und sich nicht leicht tut, zu einer eigenen Wohnung zu kommen. Deshalb frage ich mich, warum diese Kategorie nicht zahlen soll. So kann es doch nicht
gehen!
LAIMER (Landesrat für Raumordnung, Natur und Landschaft, Umwelt, Wasser und Energie – SVP): Die Baukostenabgabe ist geltendes Gesetz und
beläuft sich auf 15 Prozent der anerkannten Baukosten. Derzeit sind das knapp
300 Euro pro Kubikmeter, und davon 15 Prozent sind der derzeit geltende Satz. Im
Laufe der Jahre hat man dann immer mehr Kategorien von der Baukostenabgabe befreit. Heute bezahlen die Baukostenabgabe nur mehr jene, die Zweitwohnungen besitzen, und die Dienstleister. Mit der Überarbeitung des Raumordnungsgesetzes soll es
eine Änderung geben, und zwar in der Form, dass alle die Baukostenabgabe zahlen
müssen, und zwar in einem maximalen Ausmaß von drei Prozent, wobei es der Gemeinde obliegt, zu entscheiden, welche Kategorie wie viel bezahlen soll. Weiterhin
fünfzehn Prozent werden Besitzer von Zweitwohnungen zahlen müssen. Es soll zwei
vom Gesetz vorgesehene Befreiungen geben: Für Erstwohnungen und für die Wirtschaftskubatur in der Berglandwirtschaft. Bezüglich letzterer wird es sicher noch einige Diskussionen geben. Darüber, ob es eine Unterscheidung zwischen Viehwirtschaft- oder Obstbauer – das würde mir gefallen - geben wird oder ob ein anderes
Kriterium ausschlaggebend sein wird, muss noch entschieden werden. Der derzeitige
Vorschlag sieht auf jeden Fall eine Befreiung der Berglandwirtschaft vor.
Der Gesetzentwurf muss noch von der Landesregierung verabschiedet werden, dann geht er zum Rat der Gemeinden, kommt dann in die zuständige Gesetzgebungskommission und dann hier ins Plenum. Erst dann kann eine Entscheidung darüber fallen, was genau definiert werden soll. Auf jeden Fall glaube ich, dass das maximale Ausmaß von drei Prozent zumutbar ist. Bei 1.000 Kubikmeter wären es
8.000 Euro, und das ist schon zumutbar. Durch die Möglichkeit der freien Gestaltung
des Prozentsatzes kann man auch steuern, und die Baukostenabgabe sollte man schon
auch als Steuerungselement betrachten. Eine Gemeinde kann somit Betrieben den Weg
in die Gemeinde erleichtern oder erschweren. Natürlich wird es für die Gemeinden
nicht leicht sein, diese Kompetenz wahrzunehmen, aber sie haben diese Aufgabe wahrzunehmen und werden sie auch wahrnehmen.
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PÖDER (UFS): Ob das zumutbar ist oder nicht, Herr Landesrat, weiß ich
nicht. Für den einen wird die Baukostenabgabe zumutbar sein, für den anderen nicht.
Insgesamt gesehen kann jede einzelne Steuer zumutbar sein, aber wir haben auch die
Gesamtbelastung zu betrachten und nicht nur die Tatsache, dass die Gemeinden mehr
Geld brauchen. Zumutbar kann man jede Steuer sein. Ob 8.000 Euro für ein beachtliches Bauvolumen von 1.000 Kubikmeter viel oder wenig sind, ... Unter der Berücksichtigung der Tatsache, dass man vorher nichts bezahlt hat, sind es 8.000 Euro zuviel!
Diese Steigerung ist nicht gerechtfertigt. Wir haben eine ganze Reihe von zusätzlichen
Belastungen zu erwarten. Man hat gehört, dass auch der Staat zulangen will, nachdem
die Staatskassen leer sind. Offenbar sind alle Kassen leer! Es gibt auch immer noch die
ungeklärte Frage, was mit der IRAP passiert. Ob die Gemeinden unterm Strich
zugrunde gehen werden, wenn die Baukostenabgabe nicht eingeführt wird, ... Na ja, in
diesem Fall zaubern Sie das Kaninchen “Gemeindeautonomie” aus dem Hut, das Sie in
anderen Fällen – siehe Eintragung von Kraftwerken in den Bauleitplan von Amts wegen – wieder in den Hut hineinzaubern. Die Sichtweisen sind also verschieden, aber
ich verstehe nicht, warum man jetzt plötzlich dem Drängen einiger oder auch mehrerer
Gemeinden nachgibt. Die Gemeinden sollen mit dem Geld auskommen, das sie haben.
Wenn sie zusätzliche Gelder brauchen, dann muss man darüber reden, wie diese aus
dem heutigen Umfang des Landeshaushaltes aufgebracht werden können. Die Gemeinden verhandeln ja auch mit dem Land darüber, welchen Anteil sie bezüglich der
Stromsache bekommen sollen. Wenn Ihr mit den Gemeinden großzügiger sein wollt,
dann solltet Ihr die Gemeinden in einem höheren Umfang an der ganzen Strom- und
Energiesache beteiligen! Private und Unternehmer haben auch sonst schon genug Belastungen, und ich verlasse mich nicht darauf, dass beim Kauf einer Erstwohnung, für
die die Baukostenabgabe bezahlt werden musste, im Nachhinein eine Kompensierung
stattfindet, denn das wird schwierig sein. Das hat kürzlich auch ein Steuer- und Wirtschaftsberater gesagt. Die zusätzliche Belastung durch die Baukostenabgabe wird
wahrscheinlich auf den Endkäufer abgewälzt, und deshalb frage ich mich, für wen man
die Baukostenabgabe dann kompensieren will. Für den Bauherren, der die Kosten
schon abgewälzt hat, weil die Immobilienpreise wieder angestiegen sind, oder für den
denjenigen, der die Wohnung dann kauft? So einfach wird das nicht! Die einzige
Maßnahme, die man per Gesetz vorsehen könnte, wäre der Bau einer Erstwohnung.
Wenn jemand wirklich explizit als Bauherr der Erstwohnung auftritt, dann könnte man
sagen, dass dieser die Baukostenabgabe nicht zahlen muss. Das sind aber seltene Fälle
und in der Regel hat der Bauherr wahrscheinlich auch schon eine Wohnung. Rechtlich
gesehen ist das auf jeden Fall ein Unding. Besser wäre es, die ganze Sache erst gar
nicht zu starten.
PRÄSIDENTIN: Wir stimmen über den Beschlussantrag ab: mit 5 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen und dem Rest Nein-Stimmen abgelehnt.
Die Sitzung ist bis 15.00 Uhr unterbrochen.
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ORE 12.46 UHR
---------ORE 15.08 UHR
(Namensaufruf – appello nominale)
PRÄSIDENTIN: Die Sitzung ist wieder aufgenommen.
Wir fahren mit der Behandlung der Tagesordnung fort und kommen nun zu
Punkt 6 der Tagesordnung, Beschlussantrag Nr. 146/06.
Herr Abgeordneter Minniti, bitte.
MINNITI (AN): In merito alla mozione n. 146/04, chiediamo per l’ultima
volta di rinviarla, perché per giugno abbiamo stabilito di predisporre un testo che possa
essere accolto dall’aula, vista l’importanza della materia.
PRÄSIDENTIN: In Ordnung.
Wir kommen zu Punkt 8 der Tagesordnung, Beschlussantrag Nr. 174/04.
Hier ist nur noch die Replik ausständig.
Herr Abgeordneter Minniti, bitte.
MINNITI (AN): A così tanta distanza di tempo da quando abbiamo avuto la
replica da parte dell’assessore, un consigliere può fare difficoltà a ricordarsi come potersi rapportare di fronte alla parte propositiva che Alleanza Nazionale con questa mozione tendeva a fare approvare. A dire la verità eravamo ancora in attesa da parte
dell’assessorato, di una proposta per una soluzione che trovasse una comune indicazione. Ho cercato di mettermi in contatto con gli uffici, ma purtroppo non siamo ancora riusciti ad individuare questa soluzione. Chiedo quindi di rinviare anche il punto
n. 8) sperando che nella prossima seduta si riesca a trovare quanto auspicato.
PRÄSIDENTIN: In Ordnung.
Die Behandlung von Punkt 9 der Tagesordnung, Beschlussantrag Nr. 200/04,
wird in Erwartung des Eintreffens von Landeshauptmann Durnwalder kurzfristig vertagt.
Punkt 12 der Tagesordnung: “Beschlussantrag Nr. 242/04, vom 3.1.2005,
eingebracht von den Abgeordneten Minniti, Holzmann und Urzì, betreffend Kindertagesstätten” (Fortsetzung).
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Punto 12) dell’ordine del giorno: “Mozione n. 242/04, del 3.1.2005, presentata dai consiglieri Minniti, Holzmann e Urzì, riguardante le microstrutture”
(continuazione).
Der Text des Beschlussantrages ist bereits in der Sitzung vom 7.3.2006 verlesen worden. Somit erteile ich dem Abgeordneten Minniti das Wort für die Erläuterung.
MINNITI (AN): Il problema che abbiamo sollevato con questa mozione,
sappiamo che in parte è stato risolto o comunque si è su questa strada. E’ un problema
emerso laddove esistesse una microstruttura per ospitare bambini fino ai tre anni in
ambienti che possono ospitare non solo una sezione con numero di bambini pari a 20,
ma con più di 20 bambini. E’ accaduto che si potessero creare dei problemi a quelle
cooperative sociali che avendo ampi locali, non si trovavano ad ottenere i contributi
previsti dall’ente pubblico perché magari anziché 20 bambini ne ospitavano 45 o 50.
L’ente pubblico riconosceva sostanzialmente il contributo pari a soli 20 bambini. Succedeva quindi che la cooperativa sociale veniva messa in difficoltà nella propria opera
sociale che poteva offrire alle famiglie, primo perché non poteva avere i contributi necessari e, secondo, perché proprio in assenza di contributi era costretta ad ospitare solo
20 bambini, e ciò avrebbe comportato disagi per le famiglie che invece di quella struttura si sarebbero serviti anche in futuro.
Ecco che chiedevamo con questa mozione, che la Giunta provinciale rivedesse il numero limite di 20 bambini o comunque rivedesse il numero di bambini previsto per poter accedere ai contributi, e predisponesse sostanzialmente che si potesse
innalzare il numero stesso o addirittura eliminare il numero. Sappiamo che gli uffici
hanno studiato una soluzione. Prima di porre in votazione la mozione vorrei conoscere
gli atteggiamenti che ha assunto l’assessorato competente in materia e poi stabilire se è
il caso di porla in votazione o meno.
THEINER (Landesrat für Gesundheit und Sozialwesen – SVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Mauro Minniti hat völlig
zurecht angemerkt, dass dieser Beschlussantrag bereits im Jahr 2004 eingereicht worden ist und sich in der Zwischenzeit doch einiges getan hat. Deshalb ist es richtig, dass
man sich einmal einen Überblick über diese Materie verschafft.
Bekanntlich gibt es drei Formen von Kleinkinderbetreuung mit den entsprechenden Landesgesetzen, die auch mit Durchführungsverordnung geregelt worden
sind. Es gibt einmal die Kinderhorte, die bereits mit Landesgesetz vom 8. November 1974 geregelt worden sind. Die Höchstanzahl für die Aufnahme in einen Kinderhort liegt bei 60 Plätzen. Das entspricht ja auch dem pädagogischen Konzept des Kinderhortes, welches vorsieht, dass die Kinder die Struktur die ganze Woche besuchen
und in der Regel den ganzen Tag dort bleiben.
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Des weiteren gibt es den Dienst der Tagesmütter, geregelt mit Landesgesetz
Nr. 8 vom April 1996. Für jede Tagesmutter liegt die Höchstanzahl der gleichzeitig zu
betreuenden Kinder bei 6. Falls die Tagesmutter die eigenen Kinder im Alter bis zu
10 Jahren mitbetreut, müssen auch diese dazugerechnet werden. Die Wohnung der Tagesmutter muss nach Wohnbaufläche den Richtlinien der Hygiene und Gesundheit
entsprechen.
Dann gibt es noch die Kindertagesstätten, in denen der Dienst bekanntlich
viel flexibler angeboten wird. Die Kinder bleiben nur wenige Stunden am Tag in der
Einrichtung und besuchen sie auch in einem unregelmäßigen Rhythmus. Es gibt auch
einen ziemlich starken Wechsel bei den Besuchern. Die Höchstaufnahmegrenze liegt
bei 18 Plätzen.
Ich möchte Ihnen auch noch einen Überblick darüber geben, was in diesem
Bereich an öffentlichen Mitteln ausgegeben worden ist und wie viele Kinderbetreuungsplätze es gegeben hat. Mit Stichdatum 31.12.2005 gab es 12 Kinderhorte, in denen 571 Kinder betreut wurden. In den 24 Kindertagesstätten wurden 581 Kinder betreut. Von den Tagesmüttern wurden insgesamt 809 Kinder betreut. Wir kommen also
insgesamt auf eine Anzahl von 1.961 betreuten Kindern. Die Beiträge, die das Land
hier insgesamt gewährt hat, liegen bei 4.488.404 Euro. Interessant zu erwähnen ist
vielleicht auch, dass die größte Nachfrage im Bereich der Kindertagesstätten liegt. In
diesem Jahr sind sechs weitere Kindertagesstätten geplant und mit zwei weiteren Gemeinden ist man im Gespräch über die Eröffnung von Kindertagesstätten. Die Kindertagesstätten, die sich ursprünglich im städtischen Raum entwickelt haben, erfahren
jetzt auch auf dem Land großen Zuspruch. Auch die sechs weiteren Kindertagesstätten,
die im heurigen Jahr eröffnet werden sollen, befinden sich allesamt, mit Ausnahme
von Leifers, in ländlichen Gebieten. Insgesamt kann man also schon sagen, dass es
richtig ist, den Dienst der Kinderbetreuung ständig zu verbessern. Es gibt nicht ein fixes Modell, das für alle gut geht, denn es gibt ja auch unterschiedliche Voraussetzungen. In Bozen kann es beispielsweise nicht dieselben Voraussetzungen geben wie im
Matscher Tal. Deshalb ist es richtig, dass man versucht, die ganze Sache flexibel zu
handhaben. Die Anzahl der betreuten Kinder zeigt uns, dass die Familien diesen
Dienst annehmen. Falls es aber erforderlich sein sollte, die Kriterien abzuändern, dann
werden wir das auch tun, aber jetzt sollten wir einmal so fortfahren wie bisher. Was
die Kinderhorte anbelangt, wird es keine große Ausdehnung geben, aber ein großes
Potential sehen wir vor allem bei den Tagesmüttern und Kindertagesstätten.
MINNITI (AN): Da quello che ho capito mi sembra che sia stato innalzato a
60 il numero dei bambini ospitati presso le microstrutture. Volendo prendersi i meriti,
uno potrebbe dire che avete accolto sostanzialmente la mozione, per cui ritengo di non
doverla mettere in votazione.
Mi fa piacere l’elasticità che ha dimostrato una volta di più l’assessore Theiner su questo problema, perché è vero che vi è una realtà rurale che impone dei limiti
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più bassi, mentre vi è una realtà urbana che richiede limiti più alti. Così come sono
convinto che se da una parte per gli asili nido non è previsto uno sviluppo, laddove
sono previste microstrutture o comunque le Tagesmutter, quindi forme di cooperative
che possono rappresentare una ciambella di salvataggio per il sistema pubblico laddove il sistema pubblico non sempre può arrivare o tende a risparmiare economicamente, è bene che si dia spazio proprio a questo spazio privato in maniera che non
venga meno il servizio sul territorio.
Ringrazio l’assessore e ritiro la mozione.
PRÄSIDENTIN: Der Beschlussantrag ist also zurückgezogen.
Punkt 9 der Tagesordnung: “Beschlussantrag Nr. 200/04, vom 28.9.2004,
eingebracht von den Abgeordneten, Minniti, Holzmann und Urzì, betreffend den
Industrieplan zur Förderung des Meraner Pferderennplatzes” (Fortsetzung).
Punto 9) dell’ordine del giorno: “Mozione n. 200/04 del 28.9.2004, presentata dai consiglieri Minniti, Holzmann e Urzì, riguardante il piano industriale per
il rilancio dell’ippodromo di Merano” (continuazione).
Der Text des Beschlussantrages ist bereits in der Sitzung vom 10. Jänner
verlesen worden. Deshalb erteile ich dem Abgeordneten Minniti das Wort für die Erläuterung.
MINNITI (AN): Anche in questo caso vi è stata lungimiranza quando abbiamo deciso, tre mesi fa, di sospendere la discussione della mozione in attesa
dell’evolversi degli eventi, perché abbiamo saputo che tutte le parti, il comune di Merano, la Merano-Maia, la Provincia, il Ministero delle politiche agricole e l’UNIRE
hanno dato un impulso nuovo, sicuramente più autorevole per il rilancio dell’ippodromo. Bisogna ringraziare tutte le parti che hanno contribuito acchè ciò avvenisse. Ed
è significativo che proprio nel giorno in cui si è insediata il nuovo Parlamento, a Roma
è stato firmato un accordo fra Provincia, UNIRE e società Merano-Maia per porre le
basi per il rilancio definitivo di questa struttura.
Voi sapete che in questi cinque anni ci siamo molto impegnati per il rilancio
dell’ippodromo di Merano. Il fatto di avere un ministro come l’on. Gianni Alemanno
che era il ministro competente proprio nel settore riguardante l’ippodromo di Merano,
ha certamente dato a noi una possibilità in più di poter intervenire per rimediare agli
errori del passato. Ho apprezzato, non ho timore ad affermarlo, le parole del presidente
Durnwalder rilasciate agli organi di informazione qualche tempo fa, dove ribadiva un
concetto importante, ovvero quello che l’ippodromo di Merano deve fungere come
struttura di rilancio della città ma anche come struttura portante di quel triangolo che
insieme alle Terme e ai giardini dell’orto botanico di Castel Trauttmansdorf rientri in
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questo progetto di rilancio della città con tutti gli interventi annessi e connessi. In passato si è perso tempo. Non credo che ne abbia perso la Provincia, sicuramente ne
hanno perso tanto il comune di Merano e la società Merano-Maia. In più di una occasione avevamo chiesto la testa degli amministratori della Merano-Maia e avevamo
fortemente criticato il comune per come ha affrontato la questione dell’ippodromo.
Noi vediamo tuttora l’ippodromo come un impianto che possa essere di patrimonio
non solo della città di Merano ma di tutta la provincia, perché è un impianto che può
richiamare l’attenzione di cittadini che non abitano nella nostra provincia e anche di
cittadini che in ogni caso abitano nei posti più lontani di questa stessa provincia. Ritenevamo che bisognasse ripensare all’ippodromo, riproporlo in una veste più moderna,
che non potesse in qualche maniera solo essere apprezzata dal giocatore, dall’amante
dei cavalli, ma apprezzata dagli stessi cittadini di questa provincia e non solo. Abbiamo indicato più di una volta le nostre idee e per questo, quando il ministro Alemanno venne sul parterre dell’ippodromo nel 2004, salutammo positivamente quella
richiesta di un piano industriale che proprio dall’UNIRE ,dal ministero competente
giungeva in riva al Passirio. Purtroppo si è perso tempo, più la Merano Maia e il Comune che non la Provincia, visto che erano loro chiamati a organizzare questo piano di
rilancio. Siamo arrivati però ad una fase conclusiva, positivamente. C’è stato questo
accordo, almeno i giornali ne hanno parlato e la volontà da parte di tutti, compresa
quindi anche la Provincia che sono certo non avrebbe mai voluto venir meno, a presentare quegli accordi che sono stati presi negli anni passati con la vecchia gestione
UNIRE, quando faceva del denaro pubblico un uso molto “allegro” e quando poteva
garantire un impegno economico-finanziario che non avrebbe potuto garantire, come
questa nuova UNIRE ha dimostrato non fosse possibile. Da questo punto di vista, da
un maggiore rigore dell’utilizzo del denaro pubblico erano venuti i freni da parte
dell’UNIRE, e voglio ringraziare l’avvocato Riccardo Andriani che è stato commissario dell’UNIRE dal 2000 al 2003, sia l’avvocato Panzironi che si sono rimboccati le
maniche e hanno creato i presupposti per il rilancio dell’ippodromo. E mi viene anche
da ringraziare chi all’interno della Provincia ha creduto e intende credere in questo impianto, perché l’ippodromo è un patrimonio di tutti, non è solo il patrimonio della città
di Merano, della Merano-Maia ma è un patrimonio di questa provincia, che può portare degli utili a tutti, a noi come cittadini, agli albergatori, al mondo economico e anche dall’esterno, perché una struttura di questo genere, che ci viene invidiata da gran
parte d’Europa, o in passato ci veniva invidiata ancor più da gran parte dell’Europa,
ultimamente era un pochino decaduta. Bisogna effettivamente prenderla a cuore e rilanciarla. Cerchiamo di fare del nostro meglio in questo senso, tutte le parti politiche,
l’ippodromo non è proprietà di una parte politica ma di tutti noi. Colgo l’occasione per
accertare quali sono stati gli impegni assunti dalla Provincia in merito e successivamente a questo valuterò se sottoporre alla votazione la mozione, così come abbiamo
fatto per la precedente.
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DURNWALDER (Landeshauptmann – SVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Damen und Herren! Der Pferderennplatz von Meran war bereits sehr
oft Gegenstand von Anfragen und Beschlussanträgen. Es hat immer wieder geheißen,
dass man vor einer Lösung des Problems stünde, aber für lange Zeit hat es auch geheißen, dass überhaupt nichts gemacht werden sollte, da dieser Pferderennplatz in einer
für die Südtiroler nicht unbedingt glücklichen Zeit errichtet worden sei. Nun, mit der
Zeit hat man es aber trotzdem für richtig empfunden etwas zu tun: Entweder wird die
Fläche des Pferderennplatzes, die ja der Gemeinde gehört, für etwas anderes hergenommen, oder die Struktur wird entsprechend saniert. Sie alle wissen, dass wir lange
hin- und herüberlegt haben und internationale Vergleiche und Studien angestellt haben. Dabei hat sich herausgestellt, dass der Meraner Pferderennplatz zu den schönsten
in Europa zählt. Sehr häufig wird er auch von internationalen Gästen und Experten besucht. Außerdem ist es so, dass der Pferderennplatz eigentlich von der UNIRE saniert
werden müsste. Die UNIRE hat zugesagt, die Kosten für die Restaurierung des sportlichen Teils des Rennplatzes zu übernehmen, aber für die Restaurierung der Tribünen
usw. wolle sie nicht aufkommen. In verschiedenen Aussprachen hat man sich dann auf
eine gemeinsame Sanierung des Pferderennplatzes durch die Gemeinde, das Land und
die UNIRE geeinigt. Vor ungefähr vier Jahren wurde dann zum ersten Mal eine konkrete Abmachung getroffen. Damals hätten 11 Milliarden investiert werden müssen,
wobei die UNIRE 7 Milliarden übernommen hätte, 2 Milliarden hätte das Land tragen
müssen und den Rest die Gemeinde bzw. die Gesellschaft selbst. Leider ist diese Abmachung von der UNIRE nicht eingehalten worden, und deshalb ist alles wieder liegen
geblieben. Das Land hätte auch die nötigen Geldmittel zur Verfügung gestellt, so aber
ist eben alles wieder eingeschlafen. Vor 1 ½ Jahren hat man die Verhandlungen dann
wieder aufgenommen, und zwar mit der Vorgabe, endlich eine Entscheidung zu treffen. Es hat dann auch Aussprachen mit dem zuständigen Minister Alemanno gegeben,
aber leider wurden auch von ihm vielfach nur leere Versprechungen gemacht. Erst in
den letzten Monaten hat sich in dieser Sache wieder etwas getan. Es sind entsprechende Pläne ausgearbeitet worden. Vor kurzem hat es dann eine Aussprache mit dem
Direktor der UNIRE in Rom gegeben, der offiziell das Interesse an einer Sanierung
des Pferderennplatzes und die Einhaltung der damals gemachten Zusagen bekundet
hat. Jetzt soll also weitergegangen werden. Es wurde bereits die Ausarbeitung eines
wirtschaftlichen Planes in Auftrag gegeben. Dann wird es auch zu einer weiteren Aussprache und zu einer grundsätzlichen Einigung kommen. Wir glauben, dass man ungefähr 20 Millionen Euro investieren müsste, und es wird sicher notwendig sein, auch
mit dem Haflingerzuchtverband Kontakt aufzunehmen. Meiner Meinung nach sollte
auch ein Zentrum für heimische Pferde, also vor allem für Haflinger entstehen. Auch
die Tribünen sollten saniert werden, aber es muss natürlich auch gesagt werden, dass
sich die Anlage dann auch selber tragen muss. Eines ist die Investition, etwas anderes
sind Verwaltung und Führung! Kollege Minniti, ich bin nicht bereit, diesem
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Beschlussantrag zuzustimmen, denn er kommt etwas zu spät. All das, was dieser Beschlussantrag enthält, ist bereits im Laufen. Deshalb ist er überflüssig.
MINNITI (AN): Sono d’accordo con Lei, presidente, che è da considerarsi
superata, ma d’altra parte è stata presentata due giorni dopo la visita del ministro
Gianni Alemanno a Merano il 28 settembre 2004 - lui venne il 26 settembre 2004 in
occasione del gran premio di Merano - non dia la colpa a me se è superata! E’ in parte
superata, perché comunque la stessa indeterminatezza dei tempi sul piano economico
del quale Lei ha parlato dimostra che non sarebbe del tutto superata. Se fossero stati
indicati i tempi che vi siete dati come UNIRE, come Provincia, come Merano-Maia,
per stabilire quali potessero essere i presupposti di questo piano economico, già questo
starebbe ad indicare come alla fin fine si debba ancora mettere nero su bianco. E’
chiaro che sono il primo che la ritiene superata, anche per il semplice fatto che avvertivamo che il piano di ristrutturazione industriale richiesto dal ministro Alemanno a
suo tempo venisse approvato entro e non oltre il maggio 2005, ovvero un anno fa.
Questo non è avvenuto per una serie di problemi. Ma volevo anche sottolineare come,
se la situazione si è sbloccata, questo si avvenuto all’impegno di questo nuovo corso
dell’UNIRE di questi cinque anni, prima con l’avvocato Andriani e poi con l’avvocato
Panzironi, che dal punto di vista del rispetto degli impegni hanno dovuto tenere conto
di come si fosse scialacquato troppo facilmente il denaro pubblico con la vecchia gestione UNIRE, e quindi hanno dovuto imporre in qualche maniera un rigore nei fondi
pubblici. Ma proprio questo UNIRE ha cercato di dare nuovi impulsi e ha cercato di
porre attorno all’ippodromo tutti quegli organismi che potessero essere interessati,
Provincia compresa. Questa macchina mi sembra si sia rimessa in movimento, attenderemo gli sviluppi da qui a qualche tempo ed è ovvio che ritiriamo la mozione.
PRÄSIDENTIN: Der Beschlussantrag ist also zurückgezogen.
Punkt 16 der Tagesordnung: Landesgesetzentwurf Nr. 44/04: “Beiträge an
die Gemeinden für die leihweise kostenlose Überlassung von Klimageräten an Senioren oder Menschen mit Behinderung”.
Punto 16) dell’ordine del giorno: Disegno di legge provinciale n. 44/04:
“Contributi al comuni per l’assegnazione di apparecchi di condizionamento in
comodato gratuito a persone anziane o disabili”.
Ich ersuche um Verlesung des Begleitberichtes:
MINNITI (AN): Con l’imminente arrivo della stagione estiva, si
ripropongono le tematiche e le problematiche tipiche relative al caldo
e alla necessità di rinfrescarsi. A soffrire sono tutti i cittadini, ma in
particolare quelli che vivono e/o soffrono una situazione di invalidità
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motoria o di anzianità con difficoltà deambulante. È difficile per queste
persone, infatti, poter uscire di casa o andare in piscina, in un parco
all’ombra o vicino ad una fontana per refrigerarsi nelle ore più calde. Il
più delle volte si vedono così costrette a rimanere nel proprio appartamento, immerse in una calura spesso insopportabile che, soprattutto
per persone anziane, diventa anche pericolosa.
Un dato per tutti. Lo scorso anno, secondo dati dell’Istituto Superiore
di Sanità in Italia, tra il 16 luglio e il 15 agosto, sono morti, ben 4.175
anziani ultrasessantacinquenni e l’incremento maggiore di mortalità
fra i “nonni” si è avuto nel nord-ovest (+ 81%). Insomma, il caldo
asfissiante che caratterizza le nostre estati provoca molti decessi fra
le persone che hanno superato una certa età.
Gli anziani, in particolar modo, spesso hanno dei sistemi di termoregolazione interni molto rallentati che in caso di caldo estremo e prolungato provoca una pericolosissima disidratazione corporea che può
in certi casi causarne anche il decesso.
La relazione tra picchi di calore e mortalità è purtroppo evidente e tragicamente testimoniata proprio dai dati che ogni anno vengono diffusi
al termine della stagione estiva.
Onde alleviare la permanenza in casa dei soggetti a cui si è fatto riferimento e per ridurre gli squilibri elettrolitici legati al caldo nonché le
conseguenti pericolose complicanze respiratorie che il caldo comporta
soprattutto in soggetti spesso fisicamente più deboli come gli anziani,
crediamo che la Provincia possa prevedere agevolazioni per l’acquisto
di condizionatori d’aria, qualora il disabile e/o l’anziano intendesse
entrarne in possesso di uno. In definitiva l’intervento che si chiede può
paragonarsi alla agevolazione prevista per l’acquisto di un’auto da
parte di persone diversamente abili, anche se nello specifico la spesa
sarebbe assai ridotta e si identificherebbe in un contributo ben definito.
Con questa proposta di legge si intendono stanziare dei contributi a
fondo perduto per tutti quei comuni altoatesini che intendano intervenire in aiuto dei propri cittadini più anziani e di soggetti diversamente
abili acquistando apparecchi condizionatori mobili da concedere in
comodato d’uso gratuito agli anziani stessi per superare con maggiore
tranquillità i mesi più caldi dell’anno.
Secondo il disegno di legge in discussione quindi, avrà diritto ad un
condizionatore chiunque abbia almeno 65 anni d’età, viva da solo o
con il solo coniuge e non abbia un reddito pro capite superiore a
10.000 euro annui o, appunto, quei soggetti diversamente abili con limitata o assente capacità motoria.
NOTE AGLI ARTICOLI
L’articolo 1 individua le Finalità della Legge ovvero l’erogazione di
contributi provinciali a fondo perduto ai comuni per l’acquisto di condizionatori mobili da assegnare in comodato d’uso gratuito a persone di
età uguale o superiore a 65 anni o a soggetti diversamente abili con
limitata o assente capacità motoria.
L’erogazione del contributo è stabilita dall’articolo 2 in base al quale la
Giunta provinciale è autorizzata a concedere contributi a fondo perduto a tutti quei comuni che ne facciano richiesta per gli scopi previsti
all’articolo 1 precisando che con apposita deliberazione della Giunta
provinciale sono stabiliti:
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- i termini e le modalità per la presentazione delle domande da parte
delle amministrazioni comunali;
- l’importo e le modalità di erogazione del contributo alle amministrazioni comunali;
- i termini e le priorità da utilizzare dalle amministrazioni comunali per
l’assegnazione agli utenti degli apparecchi in comodato gratuito.
I beneficiari del contributo sono indicati dall’articolo 3 secondo il quale
possono presentare domanda per ottenere un condizionatore in comodato tutti quei soggetti di età uguale o superiore a 65 anni, che vivono da soli o con il coniuge e che possiedono un reddito pro-capite
non superiore ai 10 mila euro annui o quei soggetti che presentano
una invalidità motoria uguale o superiore al 75%.
Infine l’articolo 4 è relativo alla Norma finanziaria autorizzando per
l’anno corrente la spesa di euro 1.500.000,00 (unmilionecinquecentomila).
---------Mit Sommerbeginn wird die Hitze und alle damit verbundenen Probleme sowie die Notwendigkeit, sich abzukühlen, wieder zu einem aktuellen Thema. Unter der Hitze leiden alle, vor allem aber jene, die motorisch behindert sind oder aus Altersgründen Schwierigkeiten beim
Gehen haben. Diesen Menschen fällt es schwer, sich außer Haus
oder ins Schwimmbad zu begeben, sich in einem Park im Schatten
oder in der Nähe eines Brunnens in den heißesten Stunden des Tages abzukühlen. Sie sind daher meist gezwungen, in ihrer Wohnung
zu bleiben, wo die Hitze oft unerträglich ist und vor allem für ältere
Menschen auch gefährlich sein kann.
So sind in Italien im vergangenen Jahr - laut Istituto Superiore di Sanità, dem obersten Gesundheitsinstitut - zwischen 16. Juli und 15. August sage und schreibe 4.175 Personen über 65 Jahren gestorben,
wobei die Sterblichkeitsrate der Senioren im Nord-Westen am stärksten angestiegen ist (+81 %). Kurz und gut, die Gluthitze unserer
Sommer verursacht zahlreiche Todesfälle unter jenen Menschen, die
ein bestimmtes Alter erreicht haben.
Vor allem bei älteren Menschen ist die Wärmeregulierung des Körpers
häufig sehr verlangsamt, wodurch bei extremer und lange anhaltender
Hitze dem Körper so viel Flüssigkeit entzogen wird, dass in bestimmten Fällen sogar der Tod eintreten kann.
Der Zusammenhang zwischen Hitzewellen und Mortalität liegt leider
auf der Hand und wird tragischerweise von den Daten bestätigt, die
jährlich am Ende des Sommers bekannt gegeben werden.
Um diesen Menschen den Aufenthalt zu Hause zu erleichtern und das
auf die Hitze zurückzuführende elektrolytische Ungleichgewicht sowie
die daraus sich ergebenden respiratorischen Komplikationen zu verringern, welche die Hitze vor allem bei körperlich schwächeren Menschen, wie eben den Senioren hervorruft, könnte das Land den Ankauf von Klimageräten bezuschussen, falls der Behinderte und/oder
ältere Mensch ein solches erwerben möchte. Letztendlich ließe sich
diese Maßnahme mit den Beiträgen für den Ankauf eines behindertengerechten Autos vergleichen, auch wenn im Vergleich dazu die
Ausgabe sehr gering wäre und einem genau festgelegten Beitrag
gleichkäme.
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Mit diesem Gesetzesvorschlag sollen Schenkungsbeiträge für jene
Südtiroler Gemeinden bereit gestellt werden, die ihren älteren Mitbürgern und den Menschen mit Behinderung eine Hilfestellung geben
möchten, indem sie mobile Klimageräte ankaufen, um sie den Senioren leihweise und kostenlos zur Verfügung zu stellen und ihnen auf
diese Weise das Leben in den heißesten Monaten des Jahres zu erleichtern.
Gemäß dem vorliegenden Gesetzentwurf hat Anrecht auf ein Klimagerät, wer zumindest 65 Jahre alt ist, alleine oder nur mit dem Ehegatten
lebt und dessen Pro-Kopf-Einkommen 10.000,00 Euro im Jahr nicht
überschreitet oder eben Menschen mit Behinderung mit eingeschränkter oder nicht vorhandener Fortbewegungsfähigkeit.
BEMERKUNGEN ZU DEN ARTIKELN
Artikel 1 beinhaltet die Zielsetzungen des Gesetzes, nämlich die Gewährung von Schenkungsbeiträgen an die Gemeinden für den Ankauf
von mobilen Klimageräten, die Personen im Alter ab 65 Jahren oder
Personen mit eingeschränkter oder nicht vorhandener Fortbewegungsfähigkeit zu überlassen sind.
Die Gewährung des Beitrags wird von Artikel 2 geregelt, wonach die
Landesregierung ermächtigt ist, all jenen Gemeinden, die darum ansuchen, Schenkungsbeiträge für die in Artikel 1 vorgesehenen Zwecke zu gewähren. Weiters wird mit Beschluss der Landesregierung
Folgendes festgelegt:
- die Fristen und Modalitäten für die Einreichung der Gesuche von
Seiten der Gemeindeverwaltungen;
- die Höhe des Beitrags und die Modalitäten für die Auszahlung desselben an die Gemeindeverwaltungen;
- die Fristen und die Prioritäten, nach welchen die Gemeindeverwaltungen die Geräte den betreffenden Personen leihweise kostenlos zur
Verfügung stellen müssen.
Die Begünstigten sind Gegenstand von Artikel 3, laut welchem all jene
Personen um die leihweise Überlassung eines Klimagerätes ansuchen können, die zumindest 65 Jahre alt sind, alleine oder mit dem
Ehegatten leben und deren Pro-Kopf-Einkommen 10.000,00 Euro im
Jahr nicht überschreitet oder eben Menschen mit einer motorischen
Behinderung von zumindest 75 %.
Bei Artikel 4 schließlich handelt es sich um die Finanzbestimmung, mit
der für das laufende Jahr eine Ausgabe von 1.500.000,00 (einermillionfünfhunderttausend) Euro genehmigt wird.
PRÄSIDENTIN: Ich ersuche um Verlesung des Berichtes der IV. Gesetzgebungskommission.
LADURNER (SVP): Die vierte Gesetzgebungskommission
hat den obgenannten Gesetzentwurf in ihrer Sitzung am 29. September unter dem Vorsitz der Landtagsabgeordneten Martina Ladurner
behandelt. An den Arbeiten nahm auch der Landesrat für Gesundheitswesen und Sozialpolitik Dr. Richard Theiner teil.
Nach der Verlesung des Gesetzentwurfes wies der Erstunterzeichner
Landtagsabgeordneter Mauro Minniti darauf hin, dass der Gesetzestext extrem klar ist und dass er zur Lösung eines Problems beitragen
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soll, das viele Familien, in denen ältere oder behinderte Personen leben, in den heißen Sommermonaten der letzten Jahre betroffen hat.
Der Gesetzentwurf sieht - erklärte Abg. Minniti - die Schaffung eines
Fonds vor, der den Gemeinden zur Verfügung gestellt werden soll,
damit den Familien, die im Gesetzesentwurf genau definiert werden,
ein Schenkungsbeitrag oder ein Zuschuss für den Ankauf einer Klimaanlage gewährt werden kann. Abg. Minniti wies darauf hin, dass
der gegenständliche Gesetzentwurf nicht nur von verschiedenen Seniorengruppen unseres Landes, sondern auch von den verschiedenen
Behindertenverbänden befürwortet wird. Abschließend verwies der
Landtagsabgeordnete auf die Gefahren, die die älteren und behinderten Personen, die sich nicht vom Haus rühren können, in den heißen
Sommermonaten laufen. Aus diesem Grund sei es angemessen und
wünschenswert – so Minniti, dass das Land die im Gesetzentwurf angeführte Maßnahme für die Personen, die in obgenannte Kategorien
fallen und über ein Einkommen von weniger als 10.000 Euro pro Jahr
verfügen, einführt, wobei insgesamt ein Betrag von ca.1.500.000,00
Euro bereit zu stellen ist.
Nach Eröffnung der Generaldebatte durch die Vorsitzende Ladurner,
wies Landesrat Theiner darauf hin, dass über dieses Thema schon im
Landtag anlässlich der Behandlung eines ähnlich lautenden Beschlussantrages lange debattiert wurde. Er erinnerte kurz an die Diskussion zum Beschlussantrag: Seitens der Sozialdienste und der verschiedenen Verbände werden den älteren und den behinderten Personen zahlreiche Unterhaltungsmöglichkeiten wie Spiele, Sport, Ausflüge, Meer- und Bergaufenthalte geboten, die auch großen Anklang
finden. In unserem Land gibt es – laut Landesrat Theiner - zirka 200
Seniorenclubs, die ausschließlich von Freiwilligen geführt werden und
die einen echten Bezugspunkt für obgenannte Personen darstellen. In
Notfällen – so erklärte der Landesrat – steht den Senioren über 65
auch der Hausnotrufdienst beim Landesrettungsverein des Weißen
Kreuzes zur Verfügung, der sicherlich dazu beiträgt, vielen Senioren
und im allgemeinen allen Personen, die Hilfe brauchen, ein Gefühl der
Sicherheit zu vermitteln. Weitere Bezugspunkte stellen der SOS-Sozialnotruf dar und die von den verschiedenen Sozialgenossenschaften
angebotenen Hilfeleistungen. Landesrat Theiner verwies in seinen
Ausführungen darauf, dass auf jeden Fall auch detaillierte Rundschreiben an die Direktoren der Sanitätseinheiten, an die Leiter der
Sozialdienste und an die Hausärzte versandt wurden, in denen auf die
bei extrem starken Hitzewellen zu ergreifenden Maßnahmen hingewiesen wird. Landesrat Theiner wies abschließend darauf hin, dass
die von Abg. Minniti vorgeschlagenen Maßnahmen nicht notwendig
seien und dass er es angesichts der gut funktionierenden Sozialdienste in unserem Land nicht die Notwendigkeit sehe, ein eigenes
Gesetz zu erlassen, um über die Gemeinden den Senioren leihweise
kostenlos Klimaanlagen zur Verfügung stellen zu können.
Abg. Minniti stimmte in seiner Replik nicht mit Landesrat Theiner überein, dass die bestehenden Dienste effizient allen Bedürfnissen der
älteren und behinderten Personen gerecht werden und erinnerte daran, dass andere, weniger finanzstarke Regionen und Provinzen wie
z.B. die Lombardei, ähnliche Gesetzesmaßnahmen verabschiedet haben. Der Abgeordnete bedauerte zwar die Entscheidung der Landes-
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regierung, nahm jedoch die von Landesrat Theiner dargelegte Haltung
zur Kenntnis.
Nach Abschluss der Generaldebatte wurde der Übergang zur Artikeldebatte mit 2 Ja-Stimmen (Abg. Minniti und Heiss) und 2 Gegenstimmen (die ausschlaggebende Gegenstimme der Vorsitzenden Ladurner und die Gegenstimme des Abg. Pürgstaller) abgelehnt.
Nach der Abstimmung leitete die Vorsitzende gemäß Art. 42, Absatz 4
der Geschäftsordnung den Gesetzentwurf an die Landtagspräsidentin
weiter.
---------La IV commissione legislativa ha esaminato il disegno di legge in oggetto nella seduta del 29 settembre 2004 sotto la presidenza della
consigliera Martina Ladurner. Ai lavori ha preso parte anche l’assessore alla sanità e alle politiche sociali dott. Richard Theiner.
Dopo la lettura del disegno di legge il primo firmatario consigliere Mauro
Minniti, osservando come lo stesso si appalesi evidentemente chiaro e
lineare, ha sottolineato che esso nasce dall’esigenza di far fronte a un
problema che, durante le ultime non certo clementi estati altoatesine,
attanaglia non poche famiglie composte da persone anziane e diversamente abili. Proprio nei confronti di questi soggetti, ha proseguito il consigliere, si ritiene che la Provincia possa adoperarsi per l’istituzione di
un fondo da mettere a disposizione dei comuni per l’acquisto, o quantomeno per agevolare l’acquisto, di condizionatori d’aria da parte dei
summenzionati nuclei familiari peraltro ben individuati dall’esaminando
disegno di legge. Minniti ha fatto presente che l’iniziativa legislativa in
parola è stata stimolata non solo dai vari gruppi di anziani che esistono
e sono attivi nelle realtà cittadine della nostra provincia, ma anche dalle
varie comunità di persone diversamente abili: è opportuno ed auspicabile, ha concluso il consigliere ricordando i gravi rischi registratisi nelle
ultime estati per queste persone spesso costrette a vivere in casa, che
la Provincia finalizzi l’intervento nei confronti di quei soggetti della categoria che hanno un reddito inferiore a € 10.000 annui, prevedendo uno
stanziamento complessivo di circa € 1.500.000,00 per far fronte alle loro
necessità e per attenuare i rischi ai quali essi sono maggiormente esposti.
Dopo l’apertura della discussione generale da parte della presidente Ladurner, l’assessore Theiner ha ricordato che sul tema ci si è già ampiamente confrontati in aula in sede di discussione di una mozione il cui
contenuto ha richiamato brevemente: esiste, da parte dei Servizi sociali e
delle varie Associazioni, un’offerta estremamente variegata di iniziative
per gli anziani e per le persone diversamente abili che va dalla attività ludica a quella sportiva, dall’organizzazione di gite a quella di soggiorni marini e montani, che trova ampio gradimento e riscontro presso detti soggetti. In Provincia esistono circa duecento club per anziani, gestiti quasi
esclusivamente da volontari che costituiscono un vero punto di riferimento per queste persone. Nei casi di emergenza, ha ricordato l’assessore, è comunque sempre attivo anche per gli anziani al di sopra dei 65
anni, il servizio di telesoccorso e di telecontrollo presso l’Associazione
provinciale di soccorso della Croce Bianca, che indubbiamente contributisce a creare un maggior senso di sicurezza per la popolazione anziana e
in generale per i soggetti che necessitano di assistenza. Altri punti di
riferimento importanti sono costituiti dal servizio sociale di SOS e da tutta
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l’assistenza offerta dalle varie cooperative sociali. In ogni caso esistono
poi, ha proseguito Theiner, dettagliate circolari indirizzate ai direttori delle
aziende sanitarie e ai direttori dei servizi sociali nonché ai medici di base,
contenenti importanti informazioni su come far fronte a eventuali ondate
di caldo anomale. Individuando il contesto in cui dovrebbero operare le
misure proposte dal collega Minniti nel suo disegno di legge, l’assessore
ha manifestato l’opinione che l’esigenza da lui sollevata sia ampiamente
coperta e quindi sia inopportuno prevedere con legge apposita contributi
ai comuni per l’assegnazione in comodato di apparecchi di condizionamento a persone anziane o disabili.
Il consigliere Minniti nella sua replica non ha convenuto con l’assessore Theiner sul fatto che i servizi di assistenza possano coprire efficacemente ed efficientemente tutte le esigenze degli anziani e delle
persone diversamente abili e, citando l’esempio della Lombardia, ha
ricordato che anche regioni o province molto meno ricche e opulente
della nostra si sono dotate di provvedimenti analoghi a quello proposto. Il consigliere, manifestando il suo dispiacere, ha preso tuttavia atto
della posizione della Giunta provinciale sul tema.
Conclusasi la discussione generale, il passaggio alla discussione articolata è stato respinto con 2 voti favorevoli (cons. Minniti e cons.
Heiss) e 2 voti contrari (quello determinante della presidente Ladurner
e quello del cons. Pürgstaller).
Dopo la votazione la presidente, ai sensi dell’art. 42 comma 4 del regolamento interno, ha rimesso il disegno di legge alla presidente del
Consiglio provinciale.
PRÄSIDENTIN: Die Generaldebatte ist eröffnet. Wer möchte das Wort?
Herr Abgeordneter Minniti, bitte.
MINNITI (AN): Brevemente, ribadisco quanto già detto in commissione,
credo che questo disegno di legge sia palese ed è chiaro il suo intento. Chi l’ha letto - e
sono certo che molti colleghi l’abbiano fatto - ha compreso che vogliamo andare incontro alle necessità di persone anziane che superano i 65 anni e di disabili che fanno
fatica ad uscire di casa soprattutto nei mesi estivi, soprattutto dopo aver assistito, come
è successo, ad un fortissimo caldo anche nella nostra provincia, che non possono andare a rinfrescarsi all’ombra di un parco o vicino ad una fontana o anche solo a prendere una boccata d’aria fuori dal loro appartamento cittadino, persone che magari, ecco
perché poniamo un limite pari a 10 mila euro, non hanno la possibilità economica di
acquistare un condizionatore da montare nella propria abitazione, che assicuri loro un
certo tipo di refrigerio che qualsiasi altra persona capace di poter camminare può cercare altrove, magari recandosi in una sala, in un negozio e comunque fuori casa.
Ecco che noi, proprio perché stiamo andando incontro ad una stagione estiva
che auspichiamo non calda come le precedenti, abbiamo inteso riproporre un tema che
avanziamo da diversi anni, cioè quello di sostenere certe famiglie meno abbienti con
particolari condizioni fisiche nell’acquisto di questi condizionatori. Durante i lavori
della commissione abbiamo detto che questa nostra idea in realtà è una proposta che ci
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è stata avanzata da alcuni club degli anziani che abbiamo avuto modo da incontrare,
che essa ha preso spunto da una iniziativa analoga approvata dalla Regione Lombardia
e una addirittura dal comune di Milano, se non erro nel 2003 o 2004.
Riteniamo che esempi di questo genere, quando sono positivi, possono essere assunti anche dalla nostra Provincia che ha la possibilità economica per farlo, magari razionalizzando bene la propria spesa, ma questo è un altro discorso.
THEINER (Landesrat für Gesundheit und Sozialwesen – SVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir hatten bereits des
öfteren Gelegenheit, uns mit dieser Thematik zu befassen. Ich erinnere daran, dass im
Landtag auch schon einmal über einen Beschlussantrag mit demselben Inhalt diskutiert
worden ist.
Ohne langweilig wirken zu wollen, möchte ich nochmals zwei Punkte erwähnen. Ich glaube, wir können mit Fug und Recht sagen, dass es in Südtirol, auch
verglichen mit anderen Ländern, ein gut funktionierendes Sozialwesen gibt. Außerdem
gibt es in unserem Lande ein sehr ausgeprägtes System von Vereinen. Zusätzlich gibt
es den Hausnotrufdienst, der beim Landesrettungsverein Weißes Kreuz angesiedelt ist.
Es gibt eine Menge an Einrichtungen und Diensten, die unseren älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern zur Verfügung stehen. Ich bin davon überzeugt, dass es dieses Gesetz nicht braucht, Kollege Minniti. Sollte es in einer Gemeinde den Bedarf für so etwas geben, so steht es ihr selbstverständlich frei, entsprechende Initiativen zu ergreifen. Dasselbe gilt für Vereine. Auf jeden Fall bin ich davon überzeugt, dass das Land
Südtirol hier keinen Handlungsbedarf hat.
PRÄSIDENTIN: Ich möchte kurz die Gelegenheit wahrnehmen und den
Kärntner Landtagspräsidenten Jörg Freunschlag begrüßen, der gerade im Südtiroler
Landtag eingetroffen ist. Er wird bei der Vernissage heute Abend dabei sein. Herzlich
Willkommen!
Herr Abgeordneter Minniti, Sie haben das Wort für die Replik.
MINNITI (AN): Sono certo che l’assessore non abbia bisogno di un intervento di questo genere, mi auguro per lui che non ne abbia bisogno neanche in futuro.
E’ ovvio però che noi lo riteniamo necessario per le persone meno abbienti, che vivono
in condizione di mobilità impedita o parzialmente impedita e che si trovano costretti a
trascorrere gran parte dell’estate nelle quattro mura della propria abitazione, per le
quali magari un intervento di questo genere sarebbe importante.
Ho perplessità a lasciare ai comuni l’iniziativa, perché i comuni hanno un bilancio che permette in maniera minore la possibilità di intervenire. Sarebbe stato opportuno magari che la Provincia potesse stanziare dei fondi da mettere a disposizione
dei comuni, qualora questi intendessero attivare un’iniziativa di questo genere. Ecco
che avremmo lasciato ai comuni la decisione sull’opportunità di intraprendere questa
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iniziativa e avremmo stanziato almeno una parte dei fondi necessari. Una logica di
questo genere avrebbe potuto, modificando il disegno di legge, portare ad un passo in
avanti che avremmo potuto, come Consiglio provinciale, andare incontro a delle problematiche che investiranno gli anziani ultrasessantacinquenni e gli invalidi motori
nella prossima estate.
Purtroppo si ritiene che i sistemi attualmente vigenti siano sufficienti per affrontare questa problematica. Noi su questo nutriamo qualche perplessità. Speriamo di
non avere ragione da qui a qualche mese, ma auguriamo che si faccia una coscienza
comune, magari si sollecitino le persone e i comuni a studiare una forma di intervento
a questo scopo. Il telesoccorso che è presente anche in altre regioni e province non è la
risoluzione di tutti i problemi, perché dal momento del bisogno al momento del raggiungimento sul posto il soccorso passa un certo tempo. Perché noi non possiamo invece intervenire per cercare di evitare che si creino delle condizioni in cui sarebbe necessario l’intervento del telesoccorso? Come al solito noi tendiamo ad andare alla radice del problema per prevenirlo. Purtroppo la Giunta provinciale non la pensa così, ne
prendiamo atto e chiediamo all’aula in ogni caso uno scatto di orgoglio e di votare a
favore del nostro disegno di legge.
PRÄSIDENTIN: Wir stimmen über den Übergang von der General- zur
Artikeldebatte: mit 3 Ja-Stimmen, 4 Stimmenthaltungen und dem Rest Nein-Stimmen
abgelehnt.
Punkt 18 der Tagesordnung: “Beschlussantrag Nr. 237/04 vom 16.12.2004,
eingebracht von den Abgeordneten Kury, Dello Sbarba und Heiss, betreffend
LEROP – Ausarbeitung des vorgeschriebenen Fachplans der Maßnahmen zur
Lärmbekämpfung”.
Punto 18) dell’ordine del giorno: “Mozione n. 237/04 del 16.12.2004, presentata dai consiglieri Kury, Dello Sbarba e Heiss, riguardante il LEROP- elaborazione del previsto piano di settore con le misure contro l’inquinamento acustico”.
"Lärm macht krank. In Sachen Lärmschutz muss auch in Südtirol noch
einiges verbessert werden, so die Devise der Landesumweltagentur".
Dies ist zu lesen im Artikel "Kampf dem Lärm" in der Dezemberausgabe der Zeitschrift „Das Land Südtirol". Dieser Aussage ist voll zuzustimmen.
Der Landesentwicklungs- und Raumordnungsplan (LEROP), der am
18.1.1995 vom Landtag verabschiedet wurde, sieht unter den Sachbereichen, für welche Fachpläne vorgeschrieben sind, unter Punkt 2
"Luft und Lärm" vor. Der Luftqualitätsplan ist kürzlich von der Landesregierung in erster Lesung genehmigt worden und liegt derzeit bei den
Gemeinden zur Begutachtung, vom Lärmplan fehlt aber noch jede
Spur.
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Auch das derzeit gültige Landesgesetz "Maßnahmen gegen Lärmbelästigung" stammt aus dem Jahre 1978 und ist mehr als reformbedürftig, zumal inzwischen das staatliche Rahmengesetz über die akustische Umweltverschmutzung ("Legge quadro sull'inquinamento acustico" vom 26.10.95, Nr. 447) und verschiedene dazugehörende Dekrete
des Ministerpräsidenten und des Umweltministers erschienen sind,
die neben den zulässigen Höchstwerten auch einige wichtige Bestimmungen vorsehen, die das Landesgesetz nicht behandelt.
Dies vorausgeschickt und in Erinnerung gerufen, dass die akustische
Umweltverschmutzung heute zu einer der großen Belastungen für Gesundheit und psychisches Wohlbefinden des Menschen geworden ist
(siehe dazu auch oben zitierten Artikel),
fordert
DER SÜDTIROLER LANDTAG
die Landesregierung auf, den im LEROP von 1995 vorgeschriebenen
Fachplan der Maßnahmen zur Lärmbekämpfung ehestens auszuarbeiten sowie dem Landtag einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die
Materie des Lärmschutzes organisch regelt.
---------"L'esposizione intensiva e prolungata al rumore produce danni", e
dunque occorre "ridurre ed evitare le fonti di rumore", è quanto si può
leggere nell'articolo "Tanto rumore per nulla", che compare sul numero di dicembre del mensile "Provincia autonoma", e non si può certo
non essere d'accordo con affermazioni di questo tipo.
Il piano provinciale di sviluppo e coordinamento territoriale (LEROP),
approvato il 18/1/1995 dal Consiglio provinciale, prevede al punto 2
tra i settori per i quali la legge impone dei cosiddetti piani di settore
l'ambito "aria e rumore". Il piano sulla qualità dell'aria è stato recentemente approvato in prima lettura dalla Giunta provinciale e attualmente è sottoposto ai comuni, che devono esprimere un parere al riguardo, ma del piano sul rumore non c'è ancora traccia.
Attualmente è in vigore la legge provinciale "Provvedimenti contro l'inquinamento prodotto da rumore", che tuttavia risale al 1978 e va assolutamente riformata, anche perché il 26 ottobre 1995 sono entrati in
vigore la legge quadro statale n. 447 sull'inquinamento acustico e svariati altri decreti del presidente del Consiglio dei ministri e del ministro
dell'ambiente, che oltre ai valori massimi ammissibili prevedono importanti disposizioni assenti nella legge provinciale.
Tutto ciò premesso e considerato che l'inquinamento acustico è divenuto una delle principali fonti di pericolo per la salute e il benessere
psichico delle persone (a questo proposito si legga l'articolo sopra citato),
IL CONSIGLIO DELLA PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO
invita
la Giunta provinciale a elaborare quanto prima il piano di settore con
le misure contro l'inquinamento acustico previsto dal LEROP del 1995
e a presentare al Consiglio provinciale un disegno di legge che regolamenti in modo organico la materia.
Frau Kury, Sie haben das Wort zur Erläuterung.
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KURY (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Danke, Frau
Präsidentin! Wir haben heute in der Früh bereits Gelegenheit gehabt, über die Themen
“Lärm” und “Lärmschutz” zu diskutieren. Dieser Beschlussantrag stammt aus derselben Zeit wie jener Beschlussantrag, mit dem wir die Novellierung des Lärmschutzgesetzes gefordert haben. Landesrat Laimer hat damals gesagt, dass dasselbe bereits ausgearbeitet in einer Schublade liege. Wir wollten damals mobil machen, damit in Sachen Lärmschutz einerseits die notwendige gesetzliche Grundlage, andererseits aber
auch klare Richtwerte für eventuelle Lärmmessungen geschaffen werden.
Die gesetzliche Grundlage ist der LEROP, der momentan überarbeitet wird.
Er wurde im Jahr 1995 verabschiedet und enthält eine ganze Reihe von Prinzipien.
Außerdem enthält er eine Übersicht über die Fachpläne, die innerhalb des Zeitraumes
von zehn Jahren zu verabschieden sind. Da gibt es einige Fachpläne, die sehr schnell
ausgearbeitet worden sind; es gibt auch Fachpläne, die in regelmäßigen Abständen reformiert werden, beispielsweise der Skipistenplan und der Schotterplan. Dann gibt es
aber auch noch Fachpläne, deren Ausarbeitung länger braucht. Der LEROP sieht einen
Fachplan für Luft und Lärm vor. Die Landesregierung hat mittlerweile den Luftqualitätsplan erlassen, der eine ganze Reihe guter Maßnahmen beinhaltet. Sie müssten nur
konsequenter umgesetzt werden, aber für diesen Bereich gibt es immerhin eine gesetzliche Grundlage. Für den Lärm gibt es aber immer noch keinen Fachplan, obwohl
diese Problematik sehr wesentlich ist. Das Lärmschutzgesetz ist vor ungefähr 30 Jahren verabschiedet worden, und deshalb bestünde hier schon akuter Handlungsbedarf.
Wir wissen, dass sich der neue LEROP in Ausarbeitung befindet, aber ich nehme an,
dass bis zu seiner Behandlung hier im Landtag noch viel Zeit vergehen wird. Vielleicht könnte uns Landesrat Laimer auch diesbezüglich ein bisschen aufklären.
Im gültigen LEROP steht unter Abschnitt IV – Fachpläne -, Absatz 4:
“Sachbereiche, für welche Fachpläne vorgeschrieben sind: 1. Landschaftsschutz; 2.
Luft und Lärm; ...” Wenn man diese Liste als Prioritätenliste betrachtet, so ist dieser
Fachplan einer der wichtigen. Der Luftqualitätsplan wurde bereits verabschiedet, aber
für den Bereich Lärm gibt es noch keinen Fachplan. Der LEROP sollte schon ernst genommen werden, und deshalb sollte man doch irgendwann einmal auch einen Lärmplan verabschieden. Wir sind der Meinung – und mit uns sehr viele Ärzte -, dass die
Lärmverschmutzung ein gravierendes Problem ist.
LAIMER (Landesrat für Raumordnung, Natur und Landschaft, Umwelt, Wasser und Energie – SVP): In der Tat ist der Bereich Lärm sehr wichtig und
delikat, und ich muss auch sagen, dass die Klagen über Lärmbelästigung zunehmen.
Auch die Krankenhäuser bestätigen uns, dass die entsprechenden Krankheitsbilder zunehmen. Deshalb tun wir gut daran, diesen Bereich sehr ernst zu nehmen und entsprechende Maßnahmen zu setzen.
Was das Gesetz betrifft, habe ich schon heute Vormittag erwähnt, worin die
Schwierigkeiten besteht. Zum einen gibt es ein Staatsgesetz aus dem Jahre 1995, zu
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welchem erst neun Jahre später die Durchführungsverordnung erlassen worden ist.
2002 wurde dann die neue EU-Richtlinie erlassen, wobei der Staat erst im Jahr 2005
die entsprechende Norm erlassen hat. Die dort vorgesehene Einteilung des Gebietes in
verschiedene Zonen und in damit verbundene Abstände zu Straßenabschnitten ist, wie
bereits heute Vormittag erwähnt, in einem gebirgigen Land mit schmalen Tälern nicht
nur sehr problematisch, sondern beinahe unmöglich. Wir tun uns sehr schwer, diesen
Vorgaben Rechnung zu tragen, aber wir werden auf jeden Fall versuchen, einen anderen Weg zu beschreiten. Wenn wir solche Abstände einhalten müssten, dann müssten
wir in die freie Landschaft hineinplanen. Dennoch möchten wir eine eigene Formulierung finden, die dieser Thematik gerecht wird.
Was den Fachplan betrifft, so ist dieser im LEROP vorgesehen. Diesbezüglich geht es um die Lärmemissionen, die von der Eisenbahn, in besonderer Weise aber
von der Autobahn ausgehen. Hier gilt grundsätzlich, dass die Eigentümer die Verpflichtung haben, entsprechende Maßnahmen zu setzen, damit die Grenzwerte eingehalten werden. Das geschieht aber nur zum Teil. Es gibt zwar Maßnahmen der Autobahn, aber wir sind noch weit davon entfernt, um entlang der gesamten Strecke die
notwendigen Lärmschutzwände zu haben. Die Situation bei der Eisenbahn ist noch etwas komplexer und schwieriger. Wir wissen, dass die Eisenbahn zwar dafür zuständig
wäre, aber ohne Unterstützung durch das Land keine Maßnahmen setzt. Vor drei Jahren haben wir mit der Eisenbahnverwaltung vertraglich vereinbart, dass für insgesamt
zwölf Millionen Euro Lärmschutzwände errichtet werden. Dabei wurde vereinbart,
dass zehn Millionen Euro von der Eisenbahn und zwei Millionen Euro vom Land getragen werden. Darüber hinaus ist vereinbart worden, dass das Land jene Stellen ermittelt, an denen Lärmschutzwände errichtet werden müssen, zugleich die Projekte
ausarbeitet und deren Genehmigung vorbereitet. Für die Ausführungsarbeiten sollte
dann aber die Eisenbahnverwaltung zuständig sein. Deshalb haben wir die Daten vom
Brenner bis Salurn erhoben, Messungen entlang der gesamten Strecke durchgeführt
und jene Stellen ermittelt, an denen Lärmschutzwände errichtet werden sollen. Die
Projekte sind ausgearbeitet und die Baukonzessionen ausgestellt worden. Dennoch
wird die Eisenbahnverwaltung die entsprechenden Ausschreibungen erst jetzt, also
nach zwei Jahren Wartezeit, in die Wege leiten. Die Lärmschutzwände müssten rein
theoretisch längst schon stehen.
Im Wesentlichen geht es also um die konkreten Handlungsfelder, die definiert werden müssen. Längs der Eisenbahn haben wir das gemacht. Was die Straßen
betrifft, haben wir einen Straßenlärmkataster erstellt, der die Felder und Punkte ermittelt, an denen bei Sanierungsmaßnahmen in erster Linie Hand anzulegen ist. Dieser
Kataster bildet dann auch für die Straßenmeisterei die Möglichkeit von Investitionen
im Bereich des Lärmschutzes. Das ist vor allem bei neuen Projekten sehr wichtig, aber
nicht nur, denn auch bei den bereits bestehenden Straßen gibt es diese Beschreibung
der Handlungsfelder, die im Laufe der nächsten Jahre umgesetzt werden.
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Ich gebe zu, dass der Fachplan noch nicht erstellt worden ist, aber ich frage
mich, ob es über diesen Straßenkataster und die Messungen längs der Autobahn hinaus
überhaupt noch notwendig ist, einen solchen Fachplan zu erstellen. Das Wesentliche
besteht ja darin, konkret aufzuzeigen, wo es Verbesserungen geben soll. Diese sind,
was die Eisenbahn betrifft, gemacht worden. Was den Straßenbereich betrifft, sind wir
diesbezüglich in der Schlussphase, und deshalb glaube ich schon, dass das ausreicht,
um aufzuzeigen, wo wir als Land tätig sein sollen und müssen und wo wir gemeinsam
mit Autobahn und Eisenbahn bereit sind, finanziell unterstützend mitzuwirken.
KURY (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Herr Landesrat, ich bedanke mich für das ausführliche Aufzählen der Maßnahmen, die in den letzten Jahren in Südtirol in diesem Bereich gesetzt worden sind. Der Straßenlärmkataster
ist also im Entstehen, und das begrüße ich. Ich weiß, dass man mit der Eisenbahn seit
vielen Jahren verhandelt, aber es ist auch so, dass die Eisenbahn viel Lärm macht. Die
Leute, die längs der Eisenbahntrasse leben, haben Probleme, und dass es deshalb
Lärmschutzwände braucht, ist wohl klar. Dass sich Eisenbahn und Land dauernd darüber streiten, wer welche Kosten trägt, ist auch eine Binsenweisheit. Sie werden es
wohl nicht ernst gemeint haben, wenn Sie gesagt haben, dass das ein Plan dafür sei,
wie man einem der Hauptprobleme der heutigen Zeit effizient, koordiniert und organisch zu Leibe rücken könne. Ich hoffe nicht, dass Sie glauben, dass man jetzt per
Handaufheben darüber abstimmen kann, diesen Plan ganz einfach nicht zu machen!
Das, was im LEROP drinnen steht, muss von der Landesregierung umgesetzt werden,
und an diese Pflicht möchte ich Sie nochmals erinnern! Es wäre gravierend, wenn der
Landtag jetzt beschließen würde, dass dieser Plan nicht mehr erstellt werden muss.
Landesrat Laimer hat zugegeben, dass dieser Fachplan noch nicht erstellt worden ist,
und deshalb ist es höchste Zeit, dass wir noch einmal beschließen, dass er schnellstens
in Auftrag gegeben werden muss.
Herr Landesrat, es gibt nicht nur den Lärm, der von der Eisenbahn und Straße herrührt. Mit dem Straßenkataster wird nur ein kleiner Teil des Straßenlärms erfasst. Es gibt auch noch eine ganze Reihe von anderen Lärmemissionen, die mit diesem Fachplan zu regeln sind. Ich habe vorher von der tagtäglichen Musikberieselung
gesprochen. Es gibt Diskotheken, in denen die vorgeschriebene Höhe der Dezibels regelmäßig überschritten wird. Als Folge gibt es eine Zunahme an Erkrankungen bei den
Leuten. Vorige Woche lief im Fernsehen eine Sendung über die physischen und psychischen Auswirkungen von dauernder Lärmaussetzung. Mit der Kontrolle und Einhaltung von Grenzwerten gibt es Schwierigkeiten, da jeder sagt, dass das sehr schwer
umsetzbar ist. Selbstverständlich, aber es ist auch schwierig, die richtigen Maßnahmen
gegen die Luftbelastung zu finden!
Landesrat Laimer, man kann darüber reden, ob das Lärmschutzgesetz aus
den 70-er Jahren noch aktuell ist oder nicht. Wenn ich diesen Passus aus dem beschließenden Teil des Beschlussantrages herausnehme, würden Sie dem Beschlussantrag
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dann zustimmen? Es wäre gravierend, wenn man sich ganz einfach über die Verpflichtungen des LEROP hinwegsetzen würde! Ich ersuche auch um namentliche Abstimmung.
PRÄSIDENTIN: Wir stimmen über den Beschlussantrag Nr. 237/04 ab,
und zwar namentlich, wie von der Abgeordneten Kury und zwei weiteren Abgeordneten beantragt.
Wir beginnen mit der Nummer 18:
LEITNER (Die Freiheitlichen): Ja.
MAIR (Die Freiheitlichen): Ja.
MINNITI (AN): Sì.
MUNTER (SVP): (Abwesend)
MUSSNER (SVP): Nein.
PAHL (SVP): Nein.
PARDELLER (SVP): (Abwesend)
PÖDER (UFS): Ja.
SAURER (SVP): Nein.
SEPPI (Unitalia – Movimento Iniziativa Sociale): Astenuto.
STIRNER BRANTSCH (SVP): Nein.
STOCKER (SVP): Nein.
THALER (SVP): Nein.
THALER ZELGER (SVP): Nein.
THEINER (SVP): Nein.
UNTERBERGER (SVP): Nein.
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URZÌ (AN): Sì.
WIDMANN (SVP): Nein.
BAUMGARTNER (SVP): Nein.
BERGER (SVP): Nein.
BIANCOFIORE (Forza Italia): (Assente)
CIGOLLA (Il Centro – Margherita): No.
DELLO SBARBA (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda):
Sì.
DENICOLO’ (SVP): (Abwesend)
DURNWALDER (SVP): (Abwesend)
FRICK (SVP): (Abwesend)
GNECCHI (Insieme a Sinistra – Pace e diritti/Gemeinsam Links – Frieden und Gerechtigkeit): No.
HEISS (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Ja.
HOLZMANN (AN): (Assente)
KASSLATTER MUR (SVP): (Abwesend)
KLOTZ (UFS): Ja.
KURY (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Ja.
LADURNER (SVP): Nein.
LAIMER (SVP): Nein.
LAMPRECHT (SVP): Nein.
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Ich gebe das Abstimmungsergebnis bekannt: 9 Ja-Stimmen, 17 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung. Somit ist Beschlussantrag abgelehnt.
Die Behandlung von Punkt 19 der Tagesordnung wird auf Antrag des Abgeordneten Minniti vertagt.
Die Behandlung von Punkt 20 der Tagesordnung wird angesichts der Abwesenheit von Landeshauptmann Durnwalder kurzfristig vertagt.
Die Behandlung von Punkt 21 der Tagesordnung wird angesichts der Abwesenheit von Landesrat Frick kurzfristig vertagt.
Punkt 22 der Tagesordnung: “Beschlussantrag Nr. 248/05 vom 11.1.2205,
eingebracht von den Abgeordneten Leitner und Mair, betreffend Kinderscheck –
Kinderbetreuungsgeld”.
Punto 22) dell’ordine del giorno: “Mozione n. 248/05 del 11.1.2005, presentata dai consiglieri Leitner e Mair, riguardante l’assegno per l’assistenza ai
figli”.
Der Südtiroler Landtag hat im Jänner 2001 die Landesregierung beauftragt, zu prüfen, ob die Einführung eines Kinderschecks in Südtirol
machbar und sinnvoll ist. Für die Freiheitlichen ist die Einführung eines Kinderbetreuungsgeldes eine altbekannte Forderung. Seit einiger
Zeit setzen sich immer mehr Vereine und Verbände für dieses Ziel
ein. Beim Kindergeld handelt es sich um eine familienpolitische Maßnahme, die es den Familien erlauben soll, die beste Kinderbetreuung
frei wählen zu können. Es wird bekanntlich immer schwieriger, Familie
und Beruf unter einen Hut zu bringen. Auch der Wiedereinstieg ins
Berufsleben nach einer Babypause muss erleichtert werden.
Die Einführung eines Kinderbetreuungsgeldes ist auch eine Grundvoraussetzung, dass der Kinderwunsch nicht zum Luxus wird. Selbstverständlich braucht es auch weitere Maßnahmen, um ein besseres
Klima für eine Gesellschaft mit Kindern zu schaffen.
Vorausgeschickt, dass mit dem Haushalt 2005 erstmals ein so genanntes Kindergeld eingeführt wurde und überzeugt, dass die auszuzahlenden Beträge in den kommenden Jahren erhöht werden sollen,
verpflichtet
DER SÜDTIROLER LANDTAG
die Landesregierung, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, damit
mit dem Nachtragshaushalt 2005 und mit den nachfolgenden Haushalten das Kinderbetreuungsgeld als allgemeine Familienleistung für
Kinder bis zum dritten Lebensjahr angehoben wird, um innerhalb der
laufenden Legislaturperiode 450 Euro monatlich zu erreichen.
----------Nel gennaio 2001 il Consiglio della Provincia autonoma di Bolzano ha
incaricato la Giunta provinciale di esaminare, se è fattibile e ha un
senso introdurre in Alto Adige un assegno per l'assistenza ai figli. Per i
Freiheitlichen si tratta di una richiesta di vecchia data. Da qualche
tempo sempre più associazioni si stanno impegnando in questa dire-
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zione. Si tratta di una misura di politica familiare, il cui scopo è quello
di permettere alle famiglie di poter scegliere liberamente la migliore
assistenza per i propri figli. Come tutti sanno, diventa sempre più difficile conciliare famiglia e lavoro. Inoltre va agevolato il reinserimento
nel mondo del lavoro dopo l'assenza prolungata per la nascita di un
figlio.
L'introduzione di un assegno per l'assistenza ai figli è anche un requisito fondamentale, affinché il desiderio di avere un figlio non diventi un
lusso. Naturalmente sono necessarie anche altre misure per creare un
clima più favorevole per una società a misura di bambino.
Premesso che con il bilancio 2005 per la prima volta è stato introdotto
il cosiddetto assegno di educazione e nella convinzione che nei prossimi anni gli importi da erogare andranno aumentati,
IL CONSIGLIO DELLA PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO
impegna
la Giunta provinciale a creare i presupposti, affinché l'assestamento di
bilancio 2005 e i bilanci degli anni successivi prevedano un aumento
dell'assegno di educazione, quale sostegno generale alle famiglie per
i figli fino al loro terzo anno di età, per fare in modo che entro la legislatura in corso arrivi a 450 euro mensili.
Ich verlese einen von den Abgeordneten Leitner und Mair zu diesem Beschlussantrag eingebrachten Abänderungsantrag:
“Der beschließende Teil erhält folgenden Wortlaut: ‘die Voraussetzungen
dafür zu schaffen, damit mit dem Nachtragshaushalt 2006 und mit Wirkung ab 1. Juli 2006 das Kinderbetreuungsgeld als allgemeine Familienleistung für Kinder bis zum
dritten Lebensjahr verdoppelt wird’”.
“La parte impegnativa è sostituita come segue: ‘a creare i presupposti, affinché l'assestamento di bilancio 2006 con effetto dal 1° luglio 2006 preveda il raddoppio
dell'assegno di educazione, quale sostegno generale alle famiglie per i figli fino al loro
terzo anno di età’”.
Frau Abgeordnete Mair, Sie haben das Wort zur Erläuterung.
MAIR (Die Freiheitlichen): Danke, Frau Präsidentin! Zum Beschlussantrag
ist nicht mehr allzu viel zu sagen. Wir haben ja schon mehrmals über dieses Thema
gesprochen und unsere Argumentation in diese Richtung ist klar.
Wir haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich folgendermaßen
begründen lässt: Wir sind vor den Parlamentswahlen mit der SVP in Verhandlung getreten und haben eine Verdoppelung des Landeskindergeldes von 80 auf 160 Euro
vorgeschlagen. Dieser Vorschlag wurde abgelehnt, weil die SVP der Meinung war,
dass das mit Rom und den Parlamentswahlen nichts zu tun habe. Nun, daraufhin haben
wir uns gedacht, dass wir, wenn schon Südtirol dafür zuständig ist, diesen Beschlussantrag wohl nochmals einbringen müssen, und zwar mit dem Vorschlag, wie wir ihn
der SVP unterbreitet haben, das heißt nicht mit den von uns bisher vorgeschlagenen
450 Euro monatlich. Das heißt aber nicht, dass die Grundidee der 450 Euro im Monat
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je Kind für uns gestorben wäre. Im Gegenteil, darauf werden wir sicher noch zurückkommen.
Die Richtung, die damals von Seiten der Landesregierung eingeschlagen
worden ist, nämlich die Einführung des Landeskindergeldes, war mit Sicherheit richtig. Der Landeshauptmann hat damals ja auch gesagt, dass es sehr wohl die Notwendigkeit gibt, die Frauen und Familien direkt zu unterstützen. Für Frauen ist es wichtig,
eine absolute Wahlfreiheit darüber zu haben, entweder zu Hause zu bleiben oder weiterhin arbeiten zu gehen. Der Betrag der Landeskindergeldes von 80 Euro monatlich
ist aber eher lächerlich, denn er ermöglicht es keiner Frau, zu Hause bei den Kindern
zu bleiben. Die Wahlfreiheit ist also nicht gegeben und deshalb müssen die Frauen
weiterhin arbeiten gehen. Genau das ist das Problem! Sehr viele Frauen möchten zu
Hause bleiben, zumindest während der ersten drei Lebensjahre eines Kindes, aber sie
können es sich nicht leisten, nur mit einem Gehalt haushalten zu müssen. Sie sind also
gezwungen, wieder arbeiten zu gehen. Man hat uns immer wieder vorgeworfen, dass
wir die Frauen zurück an den Herd bringen möchten. Das muss man mir einmal erklären, denn die Frauen hinter den Herd zurückzubringen, ist wohl nicht möglich. Wenn,
dann muss es wohl “... vor den Herd zurückbringen” heißen, aber Scherz beiseite. Auf
jeden Fall ist das absoluter Blödsinn und das wissen auch jene, die uns das vorwerfen!
Nachdem die Kompetenz beim Land liegt, glauben wir sehr wohl, dass die Landesregierung das Kindergeld im Rahmen des Nachtragshaushaltes verdoppeln könnte.
PÖDER (UFS): Meiner Meinung nach stellt sich weniger die Frage, ob
Südtirol oder Rom dafür zuständig ist, sondern es stellt sich die Frage, ob sich die SVP
zuständig fühlt, die Leistungen, die man Familien mit Kindern anheim kommen lassen
will, zu erhöhen. Wir wissen aus Statistiken, dass der Hauptgrund für die Ablehnung
eines Kinderwunsches in der ökonomischen Unsicherheit liegt. Man hat einfach Angst,
dass man es finanziell nicht schafft. Weitere Gründe liegen in anderen Bereichen, beispielsweise darin, dass man nicht auf Bequemlichkeit, Freizeit usw. verzichten will,
aber einer der Hauptgründe ist mit Sicherheit der ökonomische. Man muss zugestehen,
dass in der Region etwas getan worden ist. Dort wurden einige Schritte gesetzt, die für
die Familien schon Erleichterungen mit sich bringen. Der Regionalausschuss hat einen
Schritt gemacht, der unterstützenswert war, wobei aber auch einige Einschränkungen
zu machen sind. Auf Landesebene hat man ein Landeskindergeld von 80 Euro monatlich eingeführt. Man wollte nicht höher gehen, sondern betrachtete dieses Geld als
symbolischen Beitrag. Besser als nichts ist es allemal, aber besser als 80 Euro wären
160 Euro, wenn man sie finanzieren könnte. Ich bin der Meinung, dass wir das finanzieren könnten. Schauen wir einmal nach Deutschland, wo derzeit eine ganz andere
Diskussion stattfindet. Natürlich muss man immer auch die Zuständigkeitsfrage in den
Raum stellen, aber in Deutschland redet man beispielsweise über Elterngeld, darüber,
dass eine Frau 75 Prozent des Gehaltes erhalten soll, wenn sie zu Hause bleibt. Diese
Diskussion ist meiner Meinung nach richtig, wenngleich sie das Fragezeichen der Fi-
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nanzierung beinhaltet. Dieses große Fragezeichen ist ganz einfach zu lösen. Wenn die
Landesregierung ein Bauprojekt über zig Millionen Euro umsetzen will, dann findet
sie das nötige Geld dafür. Aber im Sozialbereich ist man immer sofort mit dem Argument zur Stelle, dass das nötige Geld fehle. Die zuständigen Politiker im Regionalausschuss und in der Landesregierung trachten ja immer danach, mehr Gelder aus dem
Haushaltstopf zu erhalten. Auf jeden Fall bin ich der Meinung, dass wir uns eine Verdoppelung des Landeskindergeldes von 80 Euro auf 160 Euro leisten könnten.
THEINER (Landesrat für Gesundheit und Sozialwesen – SVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Das Jahr 2005 stand
eindeutig im Zeichen der Familienpolitik, und ich muss sagen, dass eine ganze Reihe
von Maßnahmen getroffen worden sind, und zwar sowohl im Regionalrat, als auch
hier im Landtag. Ich möchte an die Grundsatzdiskussion erinnern. Es gab Kolleginnen
und Kollegen, die geglaubt haben, dass finanzielle Beiträge für Familien das Entscheidende wären. Andere wiederum sahen in den Diensten für Familien das zukunftsweisende Element. Wir haben letztendlich einen Kompromiss gefunden, der sich sehen
lassen kann. Ich möchte daran erinnern, dass in Bezug auf die finanzielle Unterstützung von Familien sehr viel an Mitteln bereitgestellt worden ist. Dabei hat auch eine
klare Prioritätensetzung stattgefunden. Allein über die Region wurden 50 Millionen
Euro für die finanzielle Unterstützung der Familien zur Verfügung gestellt. Das Land
hat weitere 15 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Gleichzeitig haben wir aber
auch einen Schwerpunkt darauf gesetzt, dass mehr Familien Dienste beanspruchen
können. Wenn man sich die Statistiken anschaut, so geht Folgendes deutlich hervor:
Diskutiert wird in anderen Ländern, aber man muss auch auf die Geburtenraten in den
verschiedenen Ländern schauen. Länder, die einseitig auf finanzielle Maßnahmen gesetzt haben, haben sehr niedrige Geburtenraten, zum Beispiel Österreich. Österreich
hat eine Geburtenrate von 1,42 und befindet sich deutlich unter dem EU-Durchschnitt.
Auf der einen Seite braucht es eine finanzielle Unterstützung der Familien, auf der anderen Seite braucht es aber auch eine Bereitstellung von entsprechenden Diensten. Ich
konnte heute am Vormittag anlässlich der Behandlung eines Beschlussantrages des
Kollegen Minniti aufzeigen, welche Nachfrage an Kinderbetreuungseinrichten es auch
im ländlichen Raum gibt. Wir haben also völlig zurecht den Schwerpunkt auf Familienpolitik gesetzt, haben das auch mit sehr vielen finanziellen Mitteln ausgestattet und
haben nicht vergessen, auch die Dienste auszubauen. Insgesamt haben wir sehr erfolgreiche Weichen für eine verantwortungsvolle Familienpolitik gestellt.
MAIR (Die Freiheitlichen): Herr Landesrat, es ist so, dass das Kindergeld
von der Region erst ab dem zweiten Kind ausbezahlt wird. Für das erste Kind erhält
man also nichts! Das bedeutet, dass sehr viele Mütter bzw. Alleinerziehende leer ausgehen. Es ist eine Tatsache, dass viele nur ein Kind haben, und diese zu bestrafen, ist
sicher nicht der richtige Weg. Auch diese Menschen haben einen späteren Steuerzahler
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in die Welt gesetzt. Wir verstehen es so! Das Kindergeld ist in unseren Augen nicht
eine sozialpolitische Maßnahmen, sondern in erster Linie eine familienfördernde Maßnahme!
Sie haben von Statistiken und Zahlen gesprochen und haben betont, dass sich
der erzielte Kompromiss sehr wohl sehen lassen könne. Ich frage mich, wie Sie zu bestimmten Zahlen kommen, wenn nicht einmal mehr nach Sprachgruppen unterschieden wird. Deshalb gehe ich davon aus, dass gerade die Förderung über die Region
hauptsächlich Nicht-EU-Bürgern zugute kommt. Sonst würde man diese Zahlen sicher
trennen. Mit den im Landeshaushalt vorhandenen Geldern wäre eine Verdoppelung
des Landeskindergeldes schon möglich. Sonst findet man auch für alles Mögliche, was
nicht immer nötig wäre, die nötigen Gelder! Man würde mit einer Verdoppelung des
Landeskindergeldes sehr vielen Familien helfen. Ich kenne Ihre Sichtweise der Familienpolitik, Herr Landesrat, die nicht weit von jener der Kommunisten entfernt ist. Sie
wollen hauptsächlich in Strukturen investieren, und dafür müssen die Familien dann ja
auch wieder bezahlen. Wie soll das irgendwann alles finanziert werden? Warum sollen
nicht jene Mütter finanziell unterstützt werden, die die Aufgabe übernehmen wollen,
ihre Kinder zumindest bis zu einem gewissen Alter selbst zu erziehen? Wo ist da das
Problem? Wir müssen froh sein, wenn es auch weiterhin solche Mütter gibt! Sie sprechen von noch mehr Kinderbetreuungseinrichtungen und ich frage mich, wer sich das
leisten können wird, denn die lächerlichen 80 Euro im Monat werden dazu nicht lange
reichen!
THEINER (Landesrat für Gesundheit und Sozialwesen – SVP): Ich melde mich in persönlicher Angelegenheit. Frau Kollegin Mair, ich bin gerne bereit, mit
Ihnen über das Thema zu diskutieren, aber ich verwehre mich gegen persönliche Angriffe, denn das ist nicht der Stil dieses Hauses!
MAIR (Die Freiheitlichen): Zum Fortgang der Arbeiten. Ich frage mich,
worin Sie sich persönlich angegriffen fühlen, Herr Landesrat. Ich habe lediglich gesagt, dass die Ausführungen von Landesrat Theiner nicht sehr weit von den Anschauungen der Kommunisten entfernt seien. Das wird wohl stimmen, denn wir kennen Ihre
Anschauungen! Das ist eine Tatsache, ob es Ihnen passt oder nicht! Ich habe ja nicht
gesagt, dass Sie ein Kommunist sind. Deshalb frage ich mich, worin hier der persönliche Angriff bestand?
PRÄSIDENTIN: Wir stimmen über den Beschlussantrag Nr. 248/05 ab: mit
3 Ja-Stimmen und dem Rest Nein-Stimmen abgelehnt.
Punkt 23 der Tagesordnung kann nicht behandelt werden, da die zuständige
Landesrätin Kasslatter Mur heute entschuldigt abwesend ist.
Ich schlage vor, dass wir die Sitzung für 15 Minuten unterbrechen.
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ORE 16.49 UHR
---------ORE 17.07 UHR
PRÄSIDENTIN: Die Sitzung ist wieder aufgenommen.
Wir fahren mit der Behandlung der Tagesordnung fort.
Punkt 24 der Tagesordnung kann nicht behandelt werden, da die 6-MonatsFrist seit der Behandlung eines inhaltsgleichen Beschlussantrages noch nicht verstrichen ist.
Die Behandlung von Punkt 25 der Tagesordnung wird angesichts der Abwesenheit des zuständigen Mitgliedes der Landesregierung, Landesrat Frick, kurzfristig
vertagt.
Punkt 26 der Tagesordnung: “Beschlussantrag Nr. 252/05 vom 24.1.2005,
eingebracht von den Abgeordneten Leitner und Mair, betreffend Wohnbau –
Oberflächenrecht – Abschaffung der ICI”.
Punto 26) dell’ordine del giorno: “Mozione n. 252/05 del 24.1.2005, presentata dai consiglieri Leitner e Mair, riguardante l’edilizia abitativa – diritto di
superficie – abolizione dell’ICI”.
Die Chancen und Möglichkeiten, in Südtirol ein Eigenheim oder eine
Wohnung zu errichten bzw. zu erwerben, werden immer stärker eingeschränkt. Trotz großzügiger Unterstützung des Landes für den Wohnbau, können sich viele Südtirolerinnen und Südtiroler ein Eigenheim
nicht mehr leisten. Zudem sind sehr viele Südtiroler bei den Banken
hoch verschuldet.
Das Recht auf ein Eigenheim darf nicht nur in der Verfassung garantiert sein, es muss auch konkret zur Anwendung gebracht werden
können. Dazu reichen die bisherigen Förderungskriterien und -maßnahmen nicht mehr aus. Eine grundsätzliche Neuausrichtung ist dringend notwendig, wobei die Einführung des Bausparens zur Kapitalbildung ein neuer Ansatz sein soll. Diese Art der Wohnbauförderung hat
sich in den Nachbarstaaten Österreich und Deutschland bestens bewährt und soll, unter Berücksichtigung der besonderen Lage, auch in
Südtirol eingeführt werden.
Die hohen Wohnungspreise zwingen in den meisten Fällen beide
Ehepartner zur Berufstätigkeit, wodurch eine Reihe sozialpolitischer
Probleme entstehen. Die Besteuerung trägt zu einer weiteren Belastung bei.
Der Hauptgrund für die derzeitige Misere ist vor allem die Art der Baugrundausweisung und die damit verbundene Grundstücksspekulation.
Durch das "Horten" von ausgewiesenem Baugrund werden die Wohnungspreise in die Höhe getrieben. Das Angebot wird künstlich niedrig
gehalten, sodass gleichzeitig überhöhte Preise erzielt werden können.
Das Land entfremdet immer noch Wohnungen, indem es darin Büros
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unterbringt. Auf diese Weise betätigt sich die Landesverwaltung als
Preistreiber.
Südtirol hat keine Tradition auf dem Mietwohnungsmarkt. Daher ist
eine Neuregelung auf diesem Gebiet erstrebenswert. Es braucht einen Anreiz, damit die vielen leerstehenden Wohnungen vermietet
werden.
Damit die Eingriffe des Landes auf ein Mindestmaß beschränkt werden können, gleichzeitig aber soviel wie möglich Südtiroler Familien
das Recht auf eine Wohnung gewährleistet werden kann, braucht es
eine entsprechende Änderung der geltenden Wohnbaugesetze. Die
Fassung eines koordinierten Einheitstextes aller Wohnbaugesetze erscheint notwendig.
Um eine Neuausrichtung bzw. eine entscheidende Verbesserung der
Wohnbaupolitik des Landes zu erreichen,
verpflichtet
DER SÜDTIROLER LANDTAG
die Landesregierung zu folgenden Schritten:
1. Prüfung der Einführung des Bausparens zur Kapitalbildung, um den
Erwerb eines Eigenheimes für junge Familien erschwinglicher zu machen.
2. Änderung des bisherigen Beitragssystems, indem das Land selber
Baugrund ankauft. Das Land bleibt Besitzer des Grundes, die Berechtigten erhalten das Oberflächenrecht, sodass ihnen nur mehr die effektiven Baukosten erwachsen. Zu einem späteren Zeitpunkt kann der
Wohnungsinhaber das Grundstück vom Land erstehen.
3. Schaffung der Möglichkeit, dass anlässlich der Ausweisung von
Baugrund bei entsprechendem Einverständnis des Grundeigentümers
das ganze Grundstück für den sozialen Wohnbau vorbehalten bleibt,
sodass Land und Gemeinde über die Verfügbarkeit entscheiden und
jegliche Form der Spekulation ausschließen.
4. Erstellung einer Liste, woraus hervorgeht, wie viele Räumlichkeiten
die Landesverwaltung besetzt, welche für den Wohnbau zweckbestimmt waren, sowie Vorlegung eines Planes wie diese Räumlichkeiten wiederum dem Wohnbau zugeführt werden können.
Zudem fordert der Südtiroler Landtag die Südtiroler Parlamentarier
auf, im Parlament eine entsprechende Gesetzesänderung anzustreben, wodurch die kommunale Gebäudesteuer (ICI) für Erstwohnungen
abgeschafft wird.
---------Edilizia abitativa - diritto di superficie - abolizione dell'ICI
In Alto Adige è sempre più difficile costruire oppure acquistare una
casa o un appartamento. Nonostante il generoso sostegno della Provincia all'edilizia abitativa, molti altoatesini e molte altoatesine non
possono più permettersi l'acquisto di una casa. Inoltre sono moltissimi
coloro che hanno contratto ingenti debiti con le banche.
Non è sufficiente che il diritto ad avere una casa di proprietà sia sancito dalla Costituzione, bisogna anche poterlo mettere in pratica e le
attuali misure di sostegno non bastano più. Urge un serio riordino
della materia con l'introduzione del risparmio immobiliare per accumulare capitale. Questo tipo di agevolazione edilizia ha dato ottimi risultati in Austria e Germania e, tenendo conto della situazione particolare, va introdotto anche in Alto Adige.
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Nella maggior parte dei casi i prezzi alti delle case costringono entrambi i coniugi a lavorare, il che crea una serie di problemi di natura
sociale. La pressione fiscale costituisce un ulteriore onere.
Il motivo principale dell'attuale situazione di precarietà è soprattutto il
modo in cui vengono individuati i terreni edificabili e la speculazione a
esso legata. Lasciare inutilizzato e "mettere da parte" terreno dichiarato edificabile provoca un aumento del prezzo delle case. L'offerta
viene artificialmente limitata, per cui nel contempo si arriva a prezzi
esagerati. La Provincia continua a destinare alloggi ad altri usi, utilizzandoli come uffici. L'amministrazione provinciale diventa così corresponsabile dell'ascesa dei prezzi.
L'Alto Adige non ha tradizione nel mercato dell'affitto. Per questo motivo è auspicabile una nuova regolamentazione in materia. Serve un
incentivo, affinché i numerosi appartamenti sfitti vengano affittati.
Per poter ridurre al minimo l'intervento della Provincia, ma nel contempo garantire il diritto a una casa al maggior numero possibile di
famiglie dell'Alto Adige, ci vuole una modifica delle attuali leggi in
materia di edilizia abitativa. È necessario provvedere alla stesura di un
testo unico coordinato di tutte le leggi in materia di edilizia abitativa.
Onde arrivare a un nuovo orientamento ovvero a un sostanziale miglioramento della politica relativa all'edilizia abitativa,
IL CONSIGLIO DELLA PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO
impegna
la Giunta provinciale a provvedere a quanto segue:
1. Verificare la possibilità di introdurre il risparmio immobiliare per accumulare capitale, per facilitare l'acquisto di una casa da parte delle
giovani famiglie.
2. Modificare l'attuale sistema di concessione dei contributi, affinché
sia la Provincia stessa ad acquistare il terreno. La Provincia ne resta
la proprietaria e lo assegna in diritto di superficie agli aventi diritto, di
modo che questi ultimi debbano pagare solo gli effettivi costi di costruzione. In un secondo momento il proprietario dell'alloggio potrà acquistare il terreno dalla Provincia.
3. Fare in modo che in occasione dell'individuazione di un terreno edificabile, previo relativo assenso del proprietario, l'intera area sia riservata all'edilizia sociale, affinché Provincia e Comune ne decidano la
destinazione escludendo qualsiasi forma di speculazione.
4. Stilare un elenco dal quale risulti quanti sono gli spazi occupati dall'amministrazione provinciale originariamente destinati all'edilizia abitativa e presentare un programma dal quale risulti come questi spazi
possano essere nuovamente destinati all'edilizia abitativa.
Inoltre il Consiglio provinciale invita i parlamentari altoatesini a sollecitare una modifica della legge e chiedere l'abolizione dell'imposta comunale sugli immobili per la prima casa.
Herr Abgeordneter Leitner, Sie haben das Wort für die Erläuterung.
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LEITNER (Die Freiheitlichen): Danke, Frau Präsidentin! Die Problematik
rund um das Thema “Wohnbau” hat in diesen Tagen eine besondere Dimension angenommen. Um es auf den Punkt zu bringen: In allen Landesteilen wird über die Frage
diskutiert, wie sich die Südtiroler in Zukunft noch eine Wohnung leisten können. Es
wird über Zweitwohnungen, konventionierte Wohnungen usw. diskutiert. Die Mieten
sind in Bozen in den letzten Jahren um weiß Gott wie viel gestiegen. Sich in Südtirol
eine Wohnung zu kaufen, ist für viele Menschen ein Ding der Unmöglichkeit, und
wenn sich Bürger eine Wohnung kaufen wollen, dann müssen sie sich derart verschulden, dass sie riesige Probleme mit der Rückzahlung der Darlehen bekommen. Das im
Land aufgebaute Subventionssystem ist für viele eine Falle geworden, da oft nicht bedacht wird, dass das vom Land geliehene Geld auch zurückgezahlt werden muss, sofern es sich nicht um Schenkungsbeiträge handelt. Insgesamt gibt das Land sicher viel
Geld für den Wohnungsbau aus, aber wir bleiben bei unserer Kritik, dass das Land die
Wohnungspreise mit seiner Politik in die Höhe treibt. Bei dieser Gelegenheit erinnere
ich ein weiteres Mal an die AFI-Studie aus dem Jahre 2001, die belegt, dass die Wohnungspreise in Südtirol nicht trotz, sondern wegen der Wohnbauförderung des Landes
so hoch sind.
Wir greifen in diesem Beschlussantrag einige Phänomene auf, derer es natürlich mehr gäbe. Auf die Problematik der konventionierten und Zweitwohnungen sind
wir eingegangen, denn darüber muss eine eigene Diskussion geführt werden. In Südtirol hat der Markt der Mietwohnungen keine große Tradition, vor allem bei der deutschen Bevölkerung nicht. Aufgrund der notwendigen Flexibilität, die auch Arbeitnehmer immer öfter an den Tag legen müssen, wird es notwendig sein, Mietwohnungen
zur Verfügung zu stellen. Das muss natürlich durch eine gerechte Steuerpolitik begleitet werden, damit das Vermieten von Wohnungen interessant wird und der Vermieter nicht die Angst haben muss, einen Mieter nur mit größten Schwierigkeiten aus
seiner Wohnung zu bringen.
Was wir aber dringend brauchen – darauf hat auch die ehemalige Präsidentin
des Wohnbauinstitutes, Rosa Franzelin, immer wieder hingewiesen -, ist die Einführung des Bausparens. Bausparen ist in Südtirol so gut wie unbekannt. Man braucht sich
nur einmal fragen, warum sich Menschen in angrenzenden Ländern eine Wohnung
leisten können. Denken wir nur einmal an den nördlichen Teil Tirols. Dort ist das Bausparen das zentrale Thema der Wohnbauförderung. Ich verstehe nicht, warum nicht
auch das Land Südtirol solche Maßnahmen unterstützt und in Zusammenarbeit mit
Banken endlich das Bausparen angeht. Das bisherige Beitragssystem ist unserer Meinung nach zu überarbeiten. Dr. Spitaler, der dieses Feld doch sehr gut kennt, hat gesagt: “Das Problem ist nicht so sehr die Raumordnung, sondern das Problem ist, dass
wir Gründe ankaufen und sie überteuert weiterverkaufen.” Das Land zahlt und treibt
damit die Preise in die Höhe! Das sagen wir schon seit Jahren! Man muss Strukturreformen machen und nicht nur die Beiträge erhöhen, denn mit dem Erhöhen der Beiträge sind bisher immer nur die Preise der Wohnungen gestiegen!
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In Punkt 3 des beschließenden Teiles schlagen wir Folgendes vor: “Schaffung der Möglichkeit, dass anlässlich der Ausweisung von Baugrund bei entsprechendem Einverständnis des Grundeigentümers das ganze Grundstück für den sozialen
Wohnbau vorbehalten bleibt, sodass Land und Gemeinde über die Verfügbarkeit entscheiden und jegliche Form der Spekulation ausschließen.”
In Punkt 2 des beschließenden Teiles des Beschlussantrages geht es um das
Oberflächenrecht, und das, was wir hier vorschlagen, mag wirklich etwas sozialistisch
klingen, aber die Tatsache, dass wir so wenig Baugrund zur Verfügung haben, wird die
öffentliche Hand dazu zwingen, Regelmaßnahmen zu treffen, denn sonst werden wir
das Problem nicht in den Griff bekommen.
Im vierten Punkt des beschließenden Teiles des Beschlussantrages fordern
wir die Erstellung einer Liste, aus der hervorgeht, wie viel Wohnraum das Land immer
noch mit Büros besetzt.
Im letzten Punkt des beschließenden Teiles des Beschlussantrages fordern
wir die Südtiroler Parlamentarier in Rom auf, im Parlament eine entsprechende Gesetzesänderung anzustreben, damit die kommunale Gebäudesteuer ICI auf Erstwohnungen abgeschafft wird. Das ist eine alte Forderung. In der Verfassung steht, dass jeder
das Recht auf eine Wohnung hat, und diese zusätzlich zu besteuern, ist nicht unbedingt
notwendig.
DELLO SBARBA (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda):
Solo poche battute su una mozione che fa delle proposte che a noi sembrano ragionevoli, soprattutto con lo spirito che diceva il collega Leitner prima, cioè il fatto che la
mano pubblica intervenga nel settore della casa non soltanto con dei contributi, mettendo dei soldi nella casa, non soltanto con dei contributi ma mettendo dei soldi nel
conto corrente delle famiglie, e poi sappiamo che succede che questi soldi vengono
contabilizzati dal proprietario che vende la casa, quindi finiscono per gonfiare il mercato e aumentare il prezzo delle case, ma che la Provincia intervenga con una serie di
misure che facilitino la prima casa e che creino le condizioni materiali positive per
questa cosa.
La questione più importante resta non tanto questa dell’obiettivo dell’acquisto della casa in proprietà, obiettivo che gran parte della popolazione sudtirolese di tutti
i gruppi linguistici ha già raggiunto, tanto è vero che la provincia di Bolzano è tra i
territori europei a più alta percentuale di proprietà della casa che esistano, ma che si
riapra la questione della possibilità di potersi permettere una casa in affitto, soprattutto
per quei ceti che non sono abbastanza ricchi da accedere al mercato privato e non sono
abbastanza poveri da poter aspirare ad un alloggio dell’edilizia sociale o al sostegno
pubblico per l’acquisto della prima casa. E’ una parte di popolazione abbastanza
ingente che si trova da sola a dover affrontare un mercato in cui è difficilissimo trovare
case in affitto, e quelle che si trovano hanno un prezzo proibitivo. Del rilancio di un
progetto dell’affitto si è discusso molto. Anche il sig. Spitaler ha discusso spesso l’idea
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di un progetto straordinario per l’affitto che individui anche la possibilità di offrire case non a canone sociale ma provinciale, quindi a canone calmierato, intermedio che
possa riaprire questo mercato anche in presenza di una situazione di forte modernizzazione. Era un po’ quello che diceva prima l’assessore Theiner sulla questione dell’assegno per i bambini, di forte modernizzazione della società sudtirolese dove anche
l’elemento mobilità, che è consentito dall’affitto, è positivo per una società moderna.
MINNITI (AN): Non possiamo che concordare con il principio della mozione presentata dai colleghi Leitner e Mair, laddove essi affrontano un problema che è
a cuore di molti componenti di quest’aula e anche di Alleanza Nazionale, laddove si
parla di problemi edilizi, non solo sociali, comunque di problemi che riguardano il raggiungimento del sogno di avere un appartamento. Noi diciamo sempre che la Provincia
non deve pensare solo a consegnare gli alloggi cosiddetti agevolati, ma anche agevolare l’accesso agli alloggi privati, ma soprattutto deve creare le condizioni affinché si
possa permettere agli altoatesini di poter acquistare un alloggio. Abbiamo promosso
anche tutta una serie di interventi allo scopo. Abbiamo presentato dei disegni di legge
sulla materia, un disegno di legge andava a rafforzare il ruolo della famiglia come istituzione anche di fronte alla possibilità di procedere con l’acquisto del proprio appartamento. Abbiamo proposto gli interventi “bonus” per poter permettere alle famiglie di
poter risparmiare e poi di poter aspirare ad acquistare un alloggio. Oggi i dati pubblicati dai quotidiani locali non possono farci rimanere indifferenti, laddove vediamo che
nella nostra provincia ci sono degli aumenti stratosferici degli uffici pari al 270% negli
ultimi dieci anni. Infatti io che sono in Consiglio da tredici anni, ricordo che quando
iniziai questa avventura gli altoatesini stavano meglio di adesso dal punto di vista economico. Oggi c’è una soglia di povertà che fa paura e quindi agli aumenti dei canoni
edilizi diventano delle situazioni che dovrebbero farci riflettere.
Non possiamo non sposare nemmeno l’ultimo riferimento che fanno i colleghi Freiheitlichen. Ricordiamoci che proprio durante l’ultima campagna elettorale delle elezioni politiche del 2005-2006 l’ Onorevole Gianfranco Fini, presidente di Alleanza Nazionale nonché ministro degli esteri, aveva lanciato la proposta di abolire
l’ICI, che poi fu ripresa in quel faccia a faccia con Prodi dallo stesso Berlusconi. Ma
non solo, non dimentichiamo che Alleanza Nazionale fin da quando è stata creata questa tassa, da Prodi e dal centrosinistra, ne chiede l’abolizione. Sfondata una porta
aperta, non possiamo sottrarci di votare a favore di questa mozione.
SEPPI (Unitalia - Movimento Iniziativa Sociale): Si affronta un problema
dei più scottanti che possono riguardare, in questo momento storico, in maniera ancora
più pesante tutti i nostri concittadini. I colleghi hanno presentato questa mozione che
prevede quattro punti. Chiedo alla presidente che questi punti - in pratica sono cinque
punti, perché l’ultima raccomandazione la ritengo impostata come quinta richiesta di
impegno alla Giunta provinciale - vengano votati separatamente, perché per esempio il
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punto n. 3 non mi trova assolutamente d’accordo, pur condividendo in pieno lo spirito
della mozione, pur condividendo almeno tre di questi cinque punti. Per esempio la richiesta di “fare in modo che in occasione dell'individuazione di un terreno edificabile,
previo relativo assenso del proprietario, l'intera area sia riservata all'edilizia sociale”, escludendo addirittura la possibilità, da parte del proprietario, di costruirsi la
sua unità immobiliare se ne avesse bisogno per i suoi figli, ritengo sia un po’ eccessiva. Non vorrei che si scivolasse in una estremizzazione della soluzione al problema,
perché obiettivamente se il proprietario di un terreno di una qualsiasi comune dell’Alto
Adige deve cedere questo terreno affinché diventi costruibile, in una situazione per cui
diventa realizzabile solo l’edilizia sociale, senza che si riservi a lui o ai suoi familiari
la possibilità di realizzare in forma privata la propria casa, ritengo sia un po’ eccessivo.
Questo punto non mi sento di accoglierlo. Il resto lo ritengo giusto, soprattutto il punto
n. 1, perché in stati molto più evoluti dei nostri il problema si è già cercato di risolverlo. Dobbiamo assolutamente cercare, come dicono i colleghi, la possibilità di introdurre il risparmio immobiliare. E’ una forma che oltre ad andare verso la soluzione del
problema casa, va anche a creare delle condizioni educative per i giovani lavoratori.
Oggi l’apprendista prende 2 o 300 euro meno di un operaio, il quale però magari è sposato e ha due figli, l’apprendista invece normalmente ha 20 anni ed è scapolo e si mangia i soldi che prende. E’ un po’ diseducativa questa forma, però se gli spettano quei
soldi è giusto che gli vengono dati. Allora perché non creare una forma anche di investimento immobiliare, anche obbligata, nel quale attingere, quindi educare anche i giovani ad una certa forma di risparmio, che abbia una possibilità di risolvere problemi in
futuro? Sicuramente quindi il punto n. 1 è accettato da parte mia.
Questi sono problemi seri, importanti, e una volta di più, come ha sottolineato il collega Minniti, ci pongono nelle condizioni di voler rivendicare una legge
sull’edilizia sociale abitativa che deve essere rifatta, perché non è più adeguata ai tempi.
HEISS (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Wir stimmen
diesem Beschlussantrag gerne zu, denn er enthält eine Reihe von vernünftigen Ansätzen, die die aktuelle Situation auf den Punkt bringen. Es gibt wohl keine andere Ursache, die am Einkommen unserer Familien derart zehrt, wie die überhöhten Mieten.
Deshalb gilt es, alle möglichen Anstrengungen zu unternehmen, um diesem Problem
Herr zu werden. Herr Leitner hat richtigerweise betont, dass der massive Einstieg des
Landes ein wesentlicher Grund für die Preistreiberei ist. Formen des Bausparens sollten verstärkt werden, denn das wäre eine Möglichkeit, um frühzeitig Kapital zu binden
und Eigentum zu bilden.
In der heutigen Tageszeitung gibt es einen interessanten und bemerkenswerten Artikel über die Situation in Bruneck, wo etwa 500 Wohnungen leer stehen. In Brixen ist die Situation kaum besser. Diese Wohnungen werden dem Wohnungsmarkt
entzogen, die Preise schnellen nach oben und die Verbauung von Kulturgrund erreicht
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ein enormes Ausmaß. Hier gilt es anzusetzen und Formen zu finden, um den Wohnbau
über das Bausparen, aber auch über andere Formen zu fördern. Heute ist ein interessanter Vorschlag von Seiten des KVW eingegangen, der sagt, dass es sinnvoll wäre,
über bestimmte Träger Wohnungen von einer gemeinnützigen Genossenschaft errichten zu lassen, die diese dann zur Miete oder langfristig zum Ankauf freigibt. Solche
Körperschaften, die mit Landesmitteln unterstützt werden, könnten als Puffer wirken,
diese Vorfinanzierung übernehmen und preislenkend auf dem Wohnungsmarkt tätig
sein. Deshalb können wir diesem Beschlussantrag nur zustimmen.
CIGOLLA (Assessore alla Cultura italiana, edilizia abitativa – Il Centro
- Margherita): Sarebbe contro il buon senso e la nobiltà dell’intelligenza di quest’aula
se non volessimo prendere in considerazione i principi costituzionali della nostra Repubblica. Esiste la libertà della proprietà, di fronte alla quale nessuno può imporre né
mettere vincoli per principio costituzionale, tanto è vero che se qualcuno avverso il
prezzo dell’indennità di esproprio ricorre alla corte d’Appello e questa riconosce il
maggior incremento del costo, noi dobbiamo pagarlo, quindi non abbiamo fatto altro
che rispettare la libertà della proprietà. Se uno vuole comperare, deve accettare il prezzo che il mercato offre.
Detto questo, la politica territoriale compete al comune. Non capisco perché
vogliamo caricare la Provincia di una competenza che è principalmente del comune.
Non possiamo dire prima che le competenze dei comuni vengano rispettate, anzi ampliate, quando il comune se ne ha una, quella della programmazione territoriale e questa non va bene, la Provincia deve mettere mano, comperare i terreni e pagare. Vi cito
l’esempio del quartiere Casanova. La Provincia ha predisposto la minuta dei contratti e
l’ha passata pari pari al comune perché facesse la bella, quindi la competenza è del
comune che l’ha fatta propria. Ha comperato i terreni, ha fatto il piano di attuazione,
dovrebbe aver fatto il piano delle infrastrutture, dovrebbe aver fatto il teleriscaldamento, le barriere, la metropolitana. Finora non l’ha fatto ma lo farà. Tutto questo per dire
che se il comune ha la competenza e non la esercita, non diamo la colpa alla Provincia!
Prima diciamo che dobbiamo promuovere affinché le competenze vadano in capo
all’ente territoriale che amministra la programmazione, e poi diciamo no, deve intervenire la Provincia.
Il terreno costa l’ira di Dio. Se voi fate una semplice operazione matematica,
il costo di costruzione è 1.200 euro, a quanto si vende oggi? Dai 3000 euro ai 5000 euro, tre volte di più. Allora cosa incide? Il terreno, che vuol dire che è diventato il
doppio o il triplo del costo di costruzione. Però questa è una legge di mercato. Non
possiamo mettere mano alla libertà della proprietà privata imponendo il prezzo e non
possiamo neanche sequestrare i terreni. Non è una nostra facoltà. Qualunque legge
sulla facoltà di esproprio non può essere accettabile, se la Corte d’Appello riconosce i
maggiori costi e noi dobbiamo pagarli!
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Ricapitoliamo: libertà della proprietà, competenza del comune. Se poi facciamo anche un discorso sull’educazione al risparmio, dico che è penoso dover sentire
queste considerazioni quando proprio i figli dei nostri inquilini Ipes non corrispondono
neanche i 30 o 50 euro per aiutare a pagare il canone di locazione. Però ci vuole la
macchina, il telefonino, le sigarette, tutto, ma non corrispondere 50 o 100 euro! Educazione al risparmio! Facciamo gli esempi e traduciamoli in fatti di vita quotidiana. Parliamo di educazione al risparmio, poi quando il padre chiede al figlio 100 euro per
contribuire a pagare il canone, questo gli dice no perché ha altre spese, macchina, cellulare ecc. Diventa tutto importante, meno il canone. Dove sta allora questa educazione
al risparmio? Questo per dire alcuni fatti di vita quotidiana. Lo stesso discorso vale per
le banche. Esse sono pronte, ma alla fine ci vuole il deposito bancario, seppur rateizzato mensilmente, a lungo termine, a titolo di accantonamento, ma alla fine questo non
avviene. Manca questa educazione al risparmio. E’ facile esprimere le pie intenzioni,
ma poi alla fine se all’atto pratico non abbiamo chi porta in banca i quattrini a titolo di
accantonamento di questi risparmi, non c ‘è niente da fare.
Egregi colleghi, ultima considerazione. In nessuna parte d’Italia e d’Europa
si investe tanto denaro e si raggiungono risultati tanto stupendi, per non dire eccellenti,
come in questa provincia autonoma. Prendiamone atto, perché non mi si può dire che
630 alloggi assegnati dall’Ipes negli ultimi tre anni non sia un risultato! Ma in quale
altra provincia, regione, stato, in quale parte dell’Unione europea si raggiungono questi risultati? Ma quando mai noi siamo riusciti ad assegnare alloggi a persone con 25
punti? Mai negli ultimi 50 anni! Quando mai abbiamo assegnato alloggi a persone anziane con 19, 18 punti? Mai negli ultimi 50 anni! Ma quando mai abbiamo avuto oltre
600 miliardi all’anno di disponibilità negli ultimi tre anni? Non possiamo sempre e solo vedere gli aspetti negativi. La Provincia autonoma ha fatto cose stupende, sia di
quello che è edilizia agevolata che sovvenzionata che sociale, e questo mai come in
questi ultimi dieci anni. Non sono qui a prendere le difese della Giunta provinciale, ma
questi sono i fatti.
Il discorso dell’abolizione dell’ICI l’ha ripetuto anche il consigliere Minniti.
Questo governo che sta per finire ne ha fatto di questo un suo cavallo di battaglia,
aspettiamo di vedere cosa decideranno.
Vi ringrazio e sono sempre pronto a confrontarmi.
LEITNER (Die Freiheitlichen): Danke, Herr Landesrat! Ich glaube, wir
verstehen uns nicht! Sie sind mit Ausnahme des Themas “ICI” auf keinen anderen
Punkt des Beschlussantrages eingegangen! Ich will den Gemeinden keine Kompetenz
nehmen! Die Landesregierung ist dabei, den Gemeinden eine Kompetenz zu nehmen,
denn bezüglich der konventionierten Wohnungen will man einführen, dass das Land
kontrolliert. Warum, weil die Gemeinden nicht kontrollieren? Die Kompetenz ist
schon bei den Gemeinden, und wir fragen seit Jahren nach, wie viele konventionierte
Wohnungen es gibt, wie viele Kontrollen durchgeführt worden sind usw. Auf eine
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letzte Frage bezüglich dieses Themas haben Sie geantwortet, dass das in der Zuständigkeit der Gemeinden liege. Das Land zahlt, aber kontrollieren müsste die Gemeinde,
was in der Praxis aber nicht gemacht wird. Jetzt geht die Landesregierung her und
möchte die Kontrollen selber durchführen. Das wird sie müssen, wenn es die Gemeinden nicht tun! Es hat auch kaum einmal eine Zwangsbesetzung durch den Landeshauptmann gegeben, was auch gesetzlich möglich wäre. Wenn eine konventionierte
Wohnung ein Jahr lang nicht vermietet wird, müsste der Landeshauptmann sie
zwangsbesetzen. Das wird auch nicht gemacht! Herr Landesrat, Sie sagen, dass nirgends so viel Geld für den Wohnbau ausgegeben wird wie in Südtirol. Das stimmt,
aber Sie müssen auch sagen, dass nirgendwo anders in Europa die Preise so hoch sind
wie bei uns! Wenn die Südtiroler Medien berichten, dass eine Wohnung in Bozen
mehr kostet als in den teuersten Vierteln von München, dann muss man sich schon
fragen, ob die Wohnbaupolitik in die richtige Richtung geht. Die Leute müssen sich
eine Wohnung kaufen und müssen sich verschulden! Aus einer gestern vom Raiffeisenverband verschickten Aussendung gehen alle Ausgaben hervor, die eine Südtiroler
Familie hat. Vor einiger Zeit ist ja eine Statistik erschienen, die besagt, dass eine Südtiroler Familie pro Monat rund 3.000 Euro ausgibt, und ich habe mich schon gefragt,
wie das gehen soll, denn soviel verdient kaum eine Familie! Wenn sie dieses Geld
ausgeben muss, dann muss sie sich verschulden! Auf dieser Auflistung des Raiffeisenverbandes schlägt die Wohnung mit 800 Euro zu Buche. Dazu kommen noch die
Energiekosten. Wenn das Land monatlich 1.008 Euro an Mietzuschuss zahlt, dann
kann man sich ausmalen, welche Summen hier hinausgehen. Sie sprechen von einer
Superleistung, Herr Landesrat, aber ob das Geld gut eingesetzt ist, ist eine andere
Frage. Der Schwindel beim Mietgeld wurde ja schon vor Jahren aufgedeckt. Das muss
man also schon alles in Relation stellen.
Wir sind auch davon überzeugt, dass wir um das Bausparen nicht herumkommen, denn das System, das derzeit vorherrscht, wird sich nicht mehr lange halten!
Irgendwann einmal ist es auch nicht mehr finanzierbar! Die Leute müssen immer öfters auf Pump leben, da sie eine Wohnung brauchen. Ein Grundrecht darf nicht so verdreht werden, dass man es sich dann nicht mehr leisten kann oder sich mehr oder weniger daran aufhängen muss. Es wäre wirklich einmal interessant zu erfahren – nachdem in den letzten Tagen ja viel von Suizid gesprochen wird -, wie viele Menschen
aufgrund von Schulden freiwillig aus dem Leben scheiden. Das sollte man einmal erfassen, aber ich höre Dinge, die einem schon zu denken geben. Auch das ist ein Engpass, aus dem Leute oft keinen Ausweg mehr sehen und deshalb eben einen anderen
Weg wählen! Die Geschichte vom Wohlstandsland Südtirol ist ein Märchen! Man
sieht immer nur die glänzende Seite der Medaille, aber die andere möchte man lieber
verschweigen!
Abschließend noch einen Satz zur ICI. Als die ICI eingeführt worden ist, haben wir umgehend Unterschriften dagegen gesammelt, denn eine Besteuerung der
Erstwohnung ist nicht gerecht. Der Oberste Gerichtshof in Deutschland ist im Rahmen
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eines Urteiles zur Erkenntnis gelangt, dass Steuern auf die Hauptwohnung verboten
sind. Das sollte man sich zu Gemüte führen und zumindest dort, wo man Möglichkeiten hat, versuchen, es den Menschen ein bisschen leichter zu machen.
PRÄSIDENTIN: Wir kommen nur zur Abstimmung über den Beschlussantrag, und zwar nach fünf getrennten Teilen, wie vom Abgeordneten Seppi beantragt.
Wir stimmen zuerst über die Prämissen und Punkt 1) des verpflichtenden
Teils ab: mit 8 Ja-Stimmen und dem Rest Nein-Stimmen abgelehnt.
Wir stimmen über den Punkt 2) des verpflichtenden Teils ab: mit 7 Ja-Stimmen, 1 Stimmenthaltung und dem Rest Nein-Stimmen abgelehnt.
Wir stimmen über den Punkt 3) des verpflichtenden Teils ab: mit 4 Ja-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen und dem Rest Nein-Stimmen abgelehnt.
Wir stimmen über den Punkt 4) des verpflichtenden Teils ab: mit 5 Ja-Stimmen, 1 Stimmenthaltung und dem Rest Nein-Stimmen abgelehnt;
Wir stimmen noch über den letzten Absatz des verpflichtenden Teils ab: mit
8 Ja-Stimmen und dem Rest Nein-Stimmen abgelehnt. Somit ist der Beschlussantrag
in seiner Gesamtheit abgelehnt.
Punkt 29 der Tagesordnung: “Beschlussantrag Nr. 258/05 vom 14.2.2005,
eingebracht vom Abgeordneten Seppi, betreffend ‘Zur Verringerung der Luftverschmutzung ist es notwendig, Höchsttemperaturen für die Beheizung der Gebäude festzulegen’”.
Punto 29) dell’ordine del giorno: “Mozione n. 258/05 del 14.2.2005, presentata dal consigliere Seppi, riguardante ‘Abbassare l’inquinamento atmosferico
significa anche stabilire le temperature massime entro le quali i locali possono
essere riscaldati’”.
Zur Verringerung der Luftverschmutzung ist es notwendig, Höchsttemperaturen für die Beheizung der Gebäude festzulegen.
Angesichts der altbekannten Probleme der Luftverschmutzung, die
auf verschiedene Emissionsquellen zurückzuführen und vor allem im
Winter besonders schwerwiegend ist, sind bestimmte Bereiche unter
die Lupe zu nehmen, denn es ist bekannt, dass zu den Hauptemissionsquellen der Luftschadstoffe die Heizanlagen der Wohnhäuser
zählen. Die nationale Bestimmung über Luftreinhaltung und Energieeinsparung sieht vor, dass die Heizanlagen nur ab einem bestimmten
Datum und bis zu einem bestimmten Datum in Betrieb sein dürfen.
Eine korrekte Regulierung der Höchsttemperatur ist hingegen nicht
vorgeschrieben, ein Mangel, den es zu beheben gilt. Aufgrund der zur
Zeit geltenden Bestimmungen kann jeder seinen Thermostat innerhalb der eigenen Wohnung so regulieren, dass er auch sehr hohe
Temperaturen in seinen Räumlichkeiten erreichen kann. Es liegt auf
der Hand, dass jede Heizanlage, unabhängig vom Heizstoff, mit dem
sie betrieben wird, die Luft mehr verschmutzt, je höher die Temperatur
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in den Räumlichkeiten ist. Aus diesem Grund ist es von grundlegender
Bedeutung Kriterien festzulegen, damit wenigstens für die öffentlichen
Gebäude und für die von der öffentlichen Hand verwalteten Gebäude
Höchsttemperaturen vorgesehen werden. Es ist nicht tragbar, dass
die Thermostate so geregelt werden können, was in vielen Schulen,
Landes- und Gemeindeämtern, Bibliotheken usw. der Fall ist, dass
Temperaturen von 22° Grad erreicht und sogar überschritten werde,
was heute auch in fast allen öffentlichen Ämtern und Gebäuden gang
und gebe ist. Es ist daher eine Landesbestimmung notwendig oder
auf jeden Fall eine angemessene Aufklärungsarbeit für die Verantwortlichen obgenannter öffentlicher Gebäude, damit sie sich an die im
Rahmen interner Richtlinien festgehaltenen Höchsttemperaturen für
obgenannte Räumlichkeiten halten. Ziel und Zweck einer solchen
Maßnahme ist eine eindeutige Verringerung der Luftverschmutzung
und eine konkrete Energieeinsparung.
DIE LANDESREGIERUNG
wird aufgefordert:
- Höchsttemperaturen festzulegen, an die man sich bei der Regulierung der Thermostate der Heizanlagen öffentlicher Gebäude zu halten
hat; unter Berücksichtigung der Zweckbestimmung der öffentlichen
Gebäude müssen unterschiedliche Kriterien und Höchsttemperaturen
festgelegt werden;
- die Verantwortlichen der einzelnen öffentlichen Gebäude von Landesinteresse aufzufordern, damit sie nach Festlegung obgenannter
Kriterien und Höchsttemperaturen deren Einhaltung überprüfen und
überwachen.
---------Abbassare l'inquinamento atmosferico significa anche stabilire le temperature massime entro le quali i locali possono essere riscaldati.
In merito alle annose questioni legate all'inquinamento atmosferico,
che hanno ovviamente diversa origine e natura e che sono esasperate nel periodo invernale, esistono delle situazioni che vanno prese in
esame nella consapevolezza che una delle maggiori componenti della
presenza di polveri nocive nell'aria sia causata anche e soprattutto
dagli impianti di riscaldamento condominiali e privati. Esiste una regolamentazione nazionale che, proprio sull' inquinamento e sul risparmio
energetico, impone delle precise date entro le quali è concessa l'accensione e lo spegnimento degli impianti ma non stabilisce, in modo a
nostro avviso lacunoso, la corretta regolazione delle temperature
massime degli stessi. Cioè, rispondendo alle norme in vigore, chiunque può regolare il termostato all'interno del proprio appartamento richiedendo temperature praticamente illimitate. Risulta evidente che un
bruciatore di qualsiasi caldaia, a prescindere anche dall'alimentazione
usata, inquina in modo proporzionale alla temperatura di esercizio richiesta nei locali da riscaldare e quindi è oltre modo necessario adottare dei criteri per limitare dette temperature di esercizio in limiti precisi per lo meno negli immobili ad uso e gestione pubblica. Non è infatti pensabile che si possano regolare i termostati, come accade in
numerose scuole, uffici provinciali, comunali, biblioteche ecc., a temperature di oltre 22 gradi come è attualmente riscontrabile in quasi
tutti gli uffici e gli stabili pubblici. Si impone quindi una direttiva provinciale o comunque una adeguata sensibilizzazione dei responsabili di
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detti immobili pubblici a seguire delle direttive interne che impongano
l'impostazione delle temperature massime di riscaldamento dei locali
entro criteri di limitazione prestabiliti. Questo nell'ottica di una netta
diminuzione dell'inquinamento e di un corretto risparmio energetico.
Si invita
LA GIUNTA PROVINCIALE
- a formulare dei limiti massimi entro i quali possono essere regolati i
termostati degli impianti di riscaldamento negli impianti e nei locali a
uso pubblico, fissando dei criteri e delle temperature di esercizio suddivisi sulla base dell'uso specifico a cui è destinata ogni categoria di
immobile o di locale di pubblico servizio;
- a sollecitare i diretti responsabili di ogni immobile pubblico di interesse provinciale alla verifica e al controllo che detti criteri e detti limiti,
appena fissati, vengano rispettati in ogni condizione d'esercizio.
Herr Abgeordneter Seppi, Sie haben das Wort für die Erläuterung.
SEPPI (Unitalia - Movimento Iniziativa Sociale): La legge nazionale è assolutamente lacunosa, perché non considera né la longitudine, né la latitudine ma
l’altitudine su cui sono posti i comuni per stabilire le fasce temporali entro cui si possono accendere gli impianti di riscaldamento. Vi faccio un esempio che forse tutti conosciamo. Noi accendiamo e spegniamo i riscaldamenti come il comune di Enna in Sicilia, il quale è ubicato ad una altitudine sul livello del mare superiore alla nostra. Capite quanto sia lacunoso un sistema che non tiene presente né la longitudine né la latitudine ma solo l’altitudine sul livello del mare del comune!
Ciò detto, che dimostra anche l’attenzione dal punto di vista istituzionale con
il quale sono state fatte le leggi, sono a conoscenza di una determinata problematica
che forse non conoscete fino in fondo. Se per fare andare un impianto di riscaldamento
fino a 20 gradi consumo un litro di gasolio, per farlo andare a 40 gradi non consumo
due litri di gasolio, ma ne consumo 5, perché superata una certa temperatura diventa
esponenziale la proporzione di aumento del consumo del combustibile usato, quindi è
ovvia una giusta impostazione di temperatura. Del resto, questa mozione è stata presentata molto prima, per cui non ho copiato nulla che il governo nazionale abbia chiesto che anche in questi locali ci sia un abbassamento di temperatura impostata per un
risparmio energetico. Questo non dovrebbe avvenire perché c’è la crisi del petrolio,
penso invece che questa dovrebbe essere una forma di educazione la quale tutti noi
siamo in qualche modo obbligati ad osservare. Sono entrato, come voi, in locali pubblici, dove gli impiegati tengono le finestre aperte nel mese di gennaio, perché ci sono
27-28 gradi. Abbiamo una situazione che è fuori da ogni controllo che deve essere
fondamentale non solo per un risparmio economico ma anche e soprattutto per un risparmio energetico e ancora di più per un risparmio di inquinamento. E’ un discorso
che va regolamentato seguendo anche determinate direttive, perché è ovvio che la
temperatura che andremo a fissare in una palestra non sarà la stessa che andremo a fissare in un ufficio anagrafico o in un ricovero per anziani. E’ chiaro che la temperatura
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di cui hanno bisogno gli anziani in una stanza è superiore rispetto a quella di un ufficio
anagrafico. Bisogna studiare la situazione in base all’uso specifico di un locale, però lo
studio deve essere fatto. Ritengo che la Provincia abbia una competenza specifica per
quanto riguarda gli uffici pubblici, quindi chiedo che si arrivi ad approntare un disegno
di legge o comunque una direttiva precisa, alla quale tutti dovranno sottostare, per regolamentare una situazione di questo tipo, perché è una situazione che va assolutamente posta in essere. Forse non ci avete fatto caso o ne avete fatto poco conto, ma io
vorrei sapere quanto, quando ci fu quell’imposizione del Governo, fu effettivamente il
vero risparmio, che fu sicuramente alto, e potremmo averlo seriamente anche negli
ambiti privati in cui mi sono guardato dall’entrare, perché lì le forme giuridiche diventano molto più difficili e angosciose, ma si potrebbero responsabilizzare gli amministratori dei condomini, affinché si assumano una determinata responsabilità, dove
esistono impianti centralizzati, di mantenere le temperature massime dell’impianto di
riscaldamento entro un determinato limite.
Questo è dovuto per un risparmio energetico, economico e soprattutto per un
risparmio di inquinamento. Certamente a questo ci sarebbe da aggiungere che devono
essere create delle condizioni affinché chi sta andando a gasolio, cominci ad usare
prodotti energetici a più basso inquinamento come il gas, ma questi ragionamenti si faranno in un altro ambito.
Fissare queste norme sarebbe fondamentale per abbassare i limiti di inquinamento esterno. Caso strano, benché il traffico magari in estate sia anche più alto di
quello invernale proprio per la presenza maggiore di turisti, abbiamo sempre le centraline che superano la soglia solo nei mesi invernali. Evidentemente il traffico ha la sua
importanza, il suo peso non trascurabile, ma quando a questo si aggiungono gli impianti di riscaldamento, la miscela inquinante diventa esplosiva e si superano le soglie.
Cerchiamo di mantenerle basse, costringendo anche con legge gli utenti a rimanere
entro certi limiti!
KLOTZ (UFS): Das Anliegen ist grundsätzlich richtig, aber ich wage zu bezweifeln, dass das die richtigen Maßnahmen sind, um die Luftverschmutzung zu verringern bzw. Energie einzusparen. Der Kollege Seppi hat Recht, wenn er sagt, dass in
sehr vielen öffentlichen Gebäuden Energie verschwendet wird. Wir erleben alle, dass
man in Büros kommt, die überheizt sind. Auch sieht man Büros, in denen die Fenster
den ganzen Tag über geöffnet sind, und zwar bei Heizungen auf Hochtouren! So etwas
ist unverständlich.
Nun aber zum beschließenden Teil des Beschlussantrages bzw. zu Punkt 1
desselben. Ich weiß nicht, ob die Festlegung von Höchsttemperaturen der richtige Weg
ist, denn dann müsste man ja 100 oder mehr einzelne Situationen berücksichtigen. In
Altenwohnungen braucht es natürlich höhere Temperaturen als beispielsweise in Kindergärten, wo die Kinder den ganzen Tag in Bewegung sind. Deshalb also habe ich
hier schon meine Zweifel. Wir haben erfahren, dass die Fraktion der Freiheitlichen im
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Winter eine Situation erlebt hat, die nicht unbedingt angenehm war. Kollege Seppi, Du
bist Geometer und weißt, dass Temperatur nicht gleich Temperatur ist. Wenn man einen Raum mit drei Außenwänden hat, so ist das etwas anderes, als wenn man einen
Raum mit nur einer einzigen Außenwand hat.
SEPPI (Unitalia – Movimento Iniziativa Sociale): (interrompe)
KLOTZ (UFS): Das ist aber der Unterschied, Kollege Seppi!
In Punkt 2 des beschließenden Teiles wird gefordert, die Verantwortlichen
der einzelnen öffentlichen Gebäude von Landesinteresse aufzufordern, dass sie nach
Festlegung obgenannter Kriterien und Höchsttemperaturen deren Einhaltung überprüfen und überwachen. Eine Kontrolle hie und da wäre schon ganz gut, aber insgesamt
geht es hier um Erziehung und Aufklärung, denn eine solche Art von Energieverschwendung ist heutzutage in keiner Weise gerechtfertigt und darf angesichts der
knapperwerdenden Energiestoffe auch nicht geduldet werden.
KURY (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Wir stimmen
diesem Beschlussantrag zu. Das Thema “Energiesparen” ist eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Bevor wir uns überlegen, wie wir das immer knapper werdende Heizöl mit anderen Quellen ersetzen können, sollten wir Energie sparen bzw.
Energie effizient einsetzen. Dieser Beschlussantrag ist eine Konkretisierung dieser
Maxime, die ein wesentlicher Aspekt für die Zukunft ist. Wir alle wissen, dass die Ölreserven zu Ende gehen, weshalb wir alle gefordert sind, hier mitzuwirken, um diese
Situation meistern zu können. Im Gegensatz von der Frau Kollegin Klotz denke ich,
dass bestimmte Vorschriften schon sinnvoll wären. Selbstverständlich geht viel über
Erziehung und Bewusstseinsbildung, aber noch viel mehr über die Brieftasche. Nachdem aber die öffentliche Hand die eigene Brieftasche nie so spürt wie die Privaten,
sind schon klare Regeln notwendig. Ich habe in vielen öffentlichen Gebäuden einen
Umgang mit Energie festgestellt, der nicht unbedingt von Verantwortungsbewusststein
zeugt. Deshalb geht der Beschlussantrag des Kollegen Seppi schon in die richtige
Richtung. Unterschiede können natürlich gemacht werden, und der erste Teil des beschließenden Teiles des Beschlussantrages sieht ja vor, dass je nach Benützung des öffentlichen Gebäudes unterschiedliche Kriterien angewandt werden
Wie gesagt, Energiesparen ist das Gebot der Stunde, und deshalb ein Ja zu
diesem Beschlussantrag.
MUSSNER (Landesrat für ladinische Kultur und ladinische Schule sowie Bauten – SVP): Zunächst muss ich sagen, dass es nicht stimmt, dass die Temperaturen in öffentlichen Gebäuden immer überschritten werden. Wir haben diesbezüglich schon viel gemacht. Die Landesregierung hat bereits im Jahre 1997 für öffentliche
Gebäude den Standard B vorgesehen. Im Jahr 2003 wurde dann für alle privaten Ge-
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bäude der Standard C vorgesehen. Das Amt für Bauerhaltung ernennt laut Durchführungsverordnung 10/91 Dritte Verantwortliche zur Führung und Instandhaltung der
Heizanlagen. Wir wollen ja auch Energie einsparen, aber dazu braucht es eine Gesamtvision. Das Amt sorgt in Zusammenarbeit mit den Dritten Verantwortlichen für
die Beibehaltung der Raumtemperaturen innerhalb der Maximalwerte. Das sind
20 Grad plus 2 Grad Toleranz, also maximal 22 Grad. Diesbezüglich gibt es auch gute
Kontrollmechanismen, die eine Beibehaltung der Höchsttemperaturen ermöglichen.
Wenn wir Besitzer der Immobilien sind, wird die Temperatur vom Amt für Bauerhaltung bzw. vom Hausverwahrer mittels Fernüberwachung kontrolliert. Sollten die Temperaturen überschritten werden, dann wird selbstverständlich interveniert. Man kann
also schon sagen, dass diesbezüglich bereits viel gemacht wird. Die Ergebnisse verbessern sich dauernd, und deshalb können wir diesem Beschlussantrag nicht zustimmen.
SEPPI (Unitalia - Movimento Iniziativa Sociale): Vorrei sapere dall’assessore quali sono i provvedimenti in vigore. Lei mi sta dicendo che esiste una legge che
stabilisce che tutti gli uffici pubblici non abbiano una temperatura superiore ai 20 gradi
più due gradi di tolleranza? No, allora mi dovrebbe dire quali regole sono state fatte
per dimostrare che questa mozione risulta superata. Le cose non sono in questi termini,
assessore, chiedo quindi che ci sia un po’ più di serietà nel dare risposte. Lei cita
l’articolo 4, ma di cosa? Di una legge? Rimango allibito davanti a cose di questo tipo.
Non esistono formulazioni legislative che stabiliscano i limiti o verifiche in questo
senso. Sensibilizzarsi su questi temi credo sia una cosa importante che comunque serve
per creare anche nell’opinione pubblica un interessamento verso forme di risparmio
energetico e di abbassamento dell’inquinamento.
Collega Klotz, proprio perché sono un geometra Le dico che si possono applicare, all’interno di uno stesso stabile con impianto centralizzato, dei termostati, termosifone per termosifone, in modo che io possa avere 22 gradi in ogni piano dello
stesso edificio anche con un sistema idraulico che non è perfetto. Non è neanche vero
che si dovrebbero creare chissà quali elenchi. Se noi suddividessimo in 10, 20 categorie, ci stiamo. Ci sono gli asili, le scuole, i ricoveri per gli anziani e poco altro. Regolamentare questa cosa ritengo sia davvero fondamentale, così come la sollecitazione
per quanto riguarda gli amministratori dei condomini privati, perché è questa la sollecitazione che è stata data a tutta l’Europa, che sarà imposta dai fatti. Giustamente la
collega Kury dice che bisogna toccare il portafoglio, è vero, perché dovete smetterla di
parlare di educazione! Non penso che bisogna andare a scuola per capire che quando si
è ubriachi non si deve guidare l’automobile. Da quando è stato introdotto l’alcoltest
con conseguente ritiro di patente immediato, risulta che chi usa la macchina in stato di
ebbrezza, è un terzo rispetto a prima. Non è un problema di educazione quindi, ma
determinate persone hanno bisogno di avere imposizioni, perché se fossimo tutti educati, potremmo bruciare il codice penale e il codice civile, perché non siamo nelle con-
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dizioni di non capire che fare del male al prossimo è una questione di maleducazione,
se non di elusione delle legittime leggi in vigore.
Assessore, a questo gioco non ci sto. Ritengo che siccome c’è un potere legislativo, questo deve fare le leggi per imporre determinate cose, non per rispondere che
bisogna sensibilizzare ed educare, altrimenti possiamo andare a casa. Tutti siamo sufficientemente educati per capire che il giardino del vicino non va calpestato, però se
c’è chi lo calpesta, questa persona deve essere a sua volta calpestata. Ecco che subentrano le leggi.
La ringrazio quindi della Sua risposta che però non ritengo convincente né
dal punto di vista legislativo, né da quello pratico. Una mozione come questa credo sia
importante, è sicuramente modificabile, collega Klotz, perché una mozione dà degli
indirizzi, non è un disegno di legge, quindi ci può essere qualche sfumatura, una mozione dà un indirizzo, è una sensibilizzazione, non è un documento come un disegno di
legge. Però al di là di questo credo che vada nella direzione giusta. Poi anche per non
umiliare - non lo dico a nome mio, penso di essere nella stessa lunghezza d’onda
dell’opposizione - il lavoro dell’opposizione sarebbe anche il caso che quando qualcuno lancia delle proposte intelligenti - non dico che le mie lo siano, possono essere
tutte poco intelligenti, ma vedo che succede anche agli altri – queste dovrebbero essere
anche accettate. Altrimenti significa che l’opposizione è tutta stupida e la maggioranza
tutta intelligente. Le cose però non sono così. A questo punto, quando qualcuno lancia
delle proposte intelligenti, dovrebbe esserci dall’altra parte la volontà di recepirle, assessore, perché se Lei ritiene che questa strada sia già stata imboccata, allora voti la
mozione, perché tanto non cambia niente. Non possiamo trovarci nelle condizioni in
cui ogni volta che si presenta un documento, o voi l’avete già fatto, perché siete più
intelligenti, e allora non serve votarlo, oppure è una fesseria. Ritengo che anche
l’opposizione faccia il proprio dovere facendo delle proposte e che quando queste proposte sono intelligenti, queste debbano essere percepite, altrimenti si arriva ad una situazione in cui un consigliere dell’opposizione si chiede cosa sta qua a fare, a presentare delle cose, dato che quelle intelligenti le avete pensate tutte voi! Vi ringrazio, la
prossima volta governate e noi stiamo a casa.
PRÄSIDENTIN: Wir stimmen über den Beschlussantrag Nr. 258/05 ab: mit
8 Ja-Stimmen und dem Rest Nein-Stimmen abgelehnt.
Die Behandlung von Punkt 30 der Tagesordnung wird auf Antrag des Abgeordneten Leitner auf die nächste Sitzungsfolge vertagt.
Punkt 31 der Tagesordnung: “Beschlussantrag Nr. 259/05 vom 24.2.2005,
eingebracht vom Abgeordneten Seppi, betreffend ‘Der Konflikt zwischen Theiner
und den Krankenhausärzten machten Rücktritt des derzeitigen Landesrates erforderlich’”.
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Punto 31) dell’ordine del giorno: “Mozione n. 259/05 del 24.2.2005, presentata dal consigliere Seppi, riguardante ‘La conflittualità fra Theiner e i medici
ospedalieri presuppone le dimissioni dell’attuale assessore dalla sua carica’”.
Herr Abgeordneter Seppi, bitte.
SEPPI (Unitalia - Movimento Iniziativa Sociale): Io non vorrei nemmeno
che venisse letta la mozione di cui al punto 31 dell’ordine del giorno, perché ognuno
può mettere in discussione tutto ciò che dico, ma non sicuramente la mia onestà intellettuale. Nessuno ha diritto di farlo. Quando ho presentato questa mozione, ritenevo
davvero ne valesse la pena, perché c’era una conflittualità in atto fra i medici ospedalieri e l’assessore, che era inconcepibile. Non poteva una sanità essere gestita da un
capo che è un assessore provinciale e da medici che non ne vedevano la possibilità di
essere un riferimento. Ma le cose sono cambiate, o meglio, la conflittualità continua,
però l’assessore Theiner si sta dimostrando veramente all’altezza di affrontare i problemi, o comunque sta facendo sicuramente di tutto per risolverle. Non voglio dire che
questa mozione la butto via, la ripresenterò fra un anno se riterrò sia da discutere. Mi
auguro di no, ma in questo momento ritengo che vada data fiducia all’assessore Theiner, perché sta cercando di fare il possibile. Mi auguro che riesca a risolvere i problemi, ce lo auguriamo tutti, perché il suo compito è difficile. Ha ereditato una situazione davvero disastrosa, per cui onore al merito e la fiducia all’assessore in questo
caso specifico! Generalmente ce l’ho con tutti, ma con l’assessore Theiner non posso
avercela in questo caso. Ritiro quindi la mozione.
PRÄSIDENTIN: Beschlussantrag Nr. 259/05 ist also zurückgezogen.
Die Behandlung von Punkt 32 der Tagesordnung wird auf Antrag des Abgeordneten Urzì auf morgen vertagt.
Punkt 33 der Tagesordnung: “Beschlussantrag Nr. 262/05 vom 2.3.2005,
eingebracht von den Abgeordneten Kury, Dello Sbarba und Heiss, betreffend
Schiedsstelle in Arzthaftpflichtfragen”.
Punto 33) dell’ordine del giorno: “Mozione n. 262/05 del 2.3.2005, presentata dai consiglieri Kury, Dello Sbarba e Heiss, riguardante l’istanza arbitrale per
le questioni inerenti alla responsabilità civile dei medici”.
Frau Abgeordnete Kury, bitte.
KURY (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Frau Präsidentin, ich ziehe diesen Beschlussantrag zurück, da diese Schiedsstelle mit einem der
Omnibus-Gesetze eingerichtet worden ist. Deshalb ist dieser Beschlussantrag obsolet.
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PRÄSIDENTIN: Beschlussantrag Nr. 262/05 ist also zurückgezogen.
Punkt 42 der Tagesordnung: “Beschlussantrag Nr. 271/05 vom 6.4.2005,
eingebracht vom Abgeordneten Seppi, betreffend ‘Das Landesgesundheitswesen
ist in Krise, da gewisse Probleme wie die Notwendigkeit, Proporz und Zweisprachigkeitsnachweis abzuschaffen, nie angegangen wurden’”.
Punto 42) dell’ordine del giorno: “Mozione n. 271/05 del 6.4.2005, presentata dal consigliere Seppi, riguardante ‘Le ragioni dello stato di crisi nel pianeta
sanitario provinciale hanno origini da questioni mai affrontate fra cui la necessità
di abrogare proporzionale e patentino di bilinguismo’”.
Das Landesgesundheitswesen ist in Krise, da gewisse Probleme wie
die Notwendigkeit, Proporz und Zweisprachigkeitsnachweis abzuschaffen, nie angegangen wurden
Das Scheitern des Landesgesundheitswesens, für das auch und vor
allem der Personalmangel verantwortlich ist, ist nicht einzig und allein
auf das inzwischen schlechte Verhältnis zwischen Ärzten, Krankenpflegern und öffentlicher Verwaltung zurückzuführen, sondern auch
auf die Anwendung von im Statut verankerten Bestimmungen, die sich
als sehr negativ erwiesen haben. Die Zweisprachigkeit hat zusammen
mit dem Proporz enorme Spielräume dafür geschaffen, dass der Pflegedienst ausgeschrieben werden kann und die Krankenpfleger direkt
von den entsprechenden Genossenschaften zur Verfügung gestellt
werden, welche die Dienstleistungen zu ungerechtfertigten Preisen
anbieten. Deshalb haben wir heute im Krankenhaus Pflegekräfte, die
weder der italienischen noch der deutschen Sprache mächtig und die
unterbezahlt sind, obwohl die öffentliche Verwaltung an deren Arbeitgeber riesige Summen für ihre Dienstleistungen bezahlt.
Die Fachhochschule Claudiana, die mehr darauf bedacht ist, junge
Zweisprachige heranzuziehen als hoch qualifizierte Krankenpfleger
auszubilden, hat seit langem ihre wahre Rolle als Garant für eine
echte Berufsausbildung abgelegt und ist zu einer Sprachschule geworden, wofür sie nicht die Voraussetzungen erfüllt. Das darf nicht akzeptiert werden.
Die Situation des Gesundheitswesens ist daher äußerst spannungsgeladen und der Augenblick ist gekommen, an der Lösung aller damit
zusammenhängenden Problemkreise zu arbeiten. Sicher ist einzig
und allein, dass der Ausweg aus dieser Krise im Gesundheitssystem
nur in der festen Absicht bestehen kann, die wahren Gründe der
"Krankheit" desselben aus der Welt zu schaffen und sich nicht wie
bisher hinter vorgegebenen Randproblemen zu verstecken und somit
das Übel nie an der Wurzel zu packen.
Der erste unmittelbarste Schritt wäre die Gewährung einer Aussetzung des Proporzes und des Besitzes des Zweisprachigkeitsnachweises für die Einstellung von Personal, falls es nicht möglich ist, ein solches mit diesen Voraussetzungen zu finden.
Die Landesregierung
wird aufgefordert,
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eine sofortige Aussetzung der Anwendung des Proporzes und des
Besitzes des Zweisprachigkeitsnachweises bei allen Wettbewerben
für die Aufnahme von ärztlichem und nicht ärztlichem Personal in den
Sanitätsbetrieben des Landes zu gewähren, falls keine Kandidaten
vorhanden sind, die diese beiden Voraussetzungen oder nur eine derselben erfüllen.
---------Le ragioni dello stato di crisi nel pianeta sanitario provinciale hanno
origine da questioni mai affrontate fra cui la necessità di abrogare
proporzionale e patentino di bilinguismo
Il fallimento della sanità provinciale, dovuto anche e soprattutto alla
mancanza di personale, non è da addebitarsi esclusivamente ad un
rapporto oramai deteriorato fra i medici, gli infermieri e la pubblica
amministrazione ma anche alla applicazione di norme statutarie dimostratesi fallimentari. Il bilinguismo, assieme alla proporzionale, ha creato spazi enormi per l'assunzione di infermieri direttamente dalle cooperative che forniscono servizi a prezzi ingiustificati, per cui oggi abbiamo infermieri, occupati all'ospedale in appalto che non conoscono
né l'italiano né il tedesco e che risultano sottopagati benché la pubblica amministrazione sborsi cifre elevatissime per le loro prestazioni
ai diretti datori di lavoro.
La scuola Claudiana più preoccupata a formare giovani bilingui piuttosto che infermieri altamente specializzati ha perso da tempo il suo
vero ruolo di garante della preparazione professionale per inserirsi,
inaccettabilmente, in un ambito di scuola linguistica che non è nelle
sue prerogative.
Il quadro della situazione sanitaria è quindi oramai esplosivo ed il
momento per mettere mano alla soluzione di tutte le problematiche a
essa connesse è oramai giunto. L'unica certezza è che dallo stato di
estrema crisi della sanità si uscirà solamente con la ferma volontà di
risolvere le vere ragioni della sua "malattia" e non nascondendosi,
come fino ad oggi è stato, dietro strumentali questioni marginali che
mai hanno affrontato i problemi alla radice.
Fra questi, il più immediato, è la concessione di una deroga alla proporzionale e alla conoscenza documentata dal patentino di bilinguismo della seconda lingua per l'assunzione di personale, quando risultasse impossibile assumerne con questi requisiti.
Si invita
la Giunta provinciale
a concedere una deroga immediata alla applicazione della proporzionale e del patentino di bilinguismo per tutti i concorsi relativi all'assunzione di personale medico e paramedico da impiegare presso le ASL
provinciali in cui non ci fossero candidati in possesso di questi requisiti
o a uno solo dei due.
Abgeordneter Seppi, Sie haben das Wort zur Erläuterung.
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SEPPI (Unitalia - Movimento Iniziativa Sociale): Non è che non sia a
conoscenza del fatto che esiste già la possibilità di deroga, e tantissime assunzioni avvengono in deroga alla proporzionale. Comunque è una deroga che prevede una iscrizione su un registro di credito o, meglio, quel gruppo linguistico che avesse coperto
posti destinati all’altro, è sempre nella condizione di dover restituire il favore alla prossima occasione, sempre che la prossima occasione si dovesse anche presentare. Ritengo quindi che la deroga non debba essere specifica, fatta per quel particolare concorso
con iscrizione su un libro dei crediti, ma dovrebbe essere definitiva, nella quale chi si
presenta per un’assunzione quale infermiere specializzato venga assunto a prescindere
della conoscenza delle due lingue, dalla proporzionale, e che questo non costituisca
un’iscrizione su un albo dei crediti.
Ciò detto, non serve che faccia l’esempio del dott. Scienza che ormai conoscono anche i cubetti di porfido delle strade di Bolzano. Siamo stati coperti di ridicolo
da tutto il resto d’Europa. Ci siamo lasciati scappare professionalità, ma mica solo italiane, anche tedesche, solo perché non sapevano o l’italiano o il tedesco, e abbiamo
fatto ridere tutti. Ritengo vi siano problemi anche dal punto di vista sindacale, laddove
per esempio la ASGB, interpellata in questi casi, non ha fatto nulla, e lo dico al collega
Pardeller. Esistono all’ospedale di Bolzano, e penso anche in altri ospedali della provincia, ma a Bolzano in maniera marcata, degli infermieri che sono dipendenti di cooperative che vendono all’ASL la fornitura di queste professionalità a dei prezzi orari
che sono fatturati all’Asl ogni mese. Questo tipo di assunzioni – bravissime persone –
avviene perché l’ASL non può assumere direttamente queste persone in quanto non
sono bilingui o perché non rispettano la proporzionale, per cui l’assunzione avviene in
forma di prestatore d’opera. Quindi si trova l’infermiere che guadagna 500, 600 euro
in meno al mese rispetto al suo collega dipendente ASL, che svolge le stesse funzioni,
quando la cooperativa all’ASL chiede esattamente il doppio di quello che il dipendente
prende, e questo con il totale silenzio dei sindacati, compresa la ASGB.
Il problema è in questi termini. Esistono i presupposti per delle verifiche per
accertare se esiste lo sfruttamento del lavoro, se una cooperativa si fa carico dell’assunzione di personale e dà poi questo personale in prestazione d’opera ad una struttura
pubblica chiedendo un 20% in più. Posso capire che la cooperativa ha un costo e che ci
possa essere un ricarico del 20%, ma qui siamo a ricarichi del 70, 80%, con il totale
silenzio dei sindacati, compresa la ASGB, e cito questo sindacato perché c’è Lei, collega Pardeller. Se ci fosse qualche rappresentante della CGIL, sarebbe la stessa cosa.
Cominciate ad interessarvi di questi problemi, cominciate a capire le ragioni per cui un
infermiere assunto da una cooperativa deve fare i turni assieme ad un infermiere assunto dall’ASL, che percepisce 500 euro in più! Io non gli starei nemmeno vicino, una situazione di questo genere non è accettabile. E’ una situazione di precariato sociale, e
ripeto per l’ennesima volta, con l’accettazione da parte dei sindacati.
L’unico modo per incentivare una persona che ti mette le mani addosso facendoti una puntura, un massaggio, svolgendo le sue funzioni, è quella che venga in-
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tanto rispettata una parità di prestazione economica per tutte le categorie all’interno
dell’ospedale, e quindi non succedano cose di questo tipo, perché ritengo ci sia uno
sfruttamento indebito di manodopera. Poi per arrivare a risolvere questo problema, arriviamo a ciò che chiedo con la mozione: abroghiamo determinate regole, perché non è
pensabile che non venga assunto un infermiere specializzato perché non conosce il tedesco o l’italiano, e venga assunto da una cooperativa un cecoslovacco che non conosce né l’italiano né il tedesco. Sarebbe come quello che per far contenta la moglie,
immaginate cosa si taglia. Ritengo che sia davvero impensabile che una cosa di questo
tipo si possa realizzare in una realtà pubblica quale la provincia di Bolzano.
L’unico modo per trovare delle soluzioni ad una tematica di questo tipo è
quello di abrogare ogni tipo di conoscenza delle due lingue e ogni tipo di condizionamenti dovuti alla proporzionale in un ambito importante come la sanità, dove ciò che
conta è la professionalità di chi svolge le sue funzioni e non la conoscenza delle due
lingue. Meglio se le sa, punti in più se conosce anche il ladino, ma non essendoci questa possibilità si assuma in base alla professionalità, si lasciano perdere altre caratteristiche che nulla hanno a che vedere con il pianeta della sanità!
KLOTZ (UFS): Das wäre der Präzedenzfall, der das gesamte System zu
Fall bringen würde. Ich habe nie gesagt, dass ich die sogenannte “Autonomie” für die
beste Lösung halte, aber ich habe immer gesagt, dass wir nicht bereit sind, die Säulen
der Autonomie aufzugeben, solange wir nicht eine sicherere Lösung in der Hand haben. Deshalb werde ich ganz entschieden gegen diesen Beschlussantrag stimmen.
Kollege Seppi, nicht wir Südtiroler haben die Maßnahmen ergriffen, die zu diesen
Engpässen geführt haben! Der Staat ist es, der uns mitverpflichtet! Unsere Autonomie
ist nun einmal keine richtige Autonomie! Wir müssen hier die staatliche Regelung anwenden, die für die Krankenpflege ein Hochschuldiplom vorsieht. Es genügt also nicht
mehr die frühere Krankenpflegeschule, in der die Leute im Übrigen wirklich gut ausgebildet worden sind. Wir haben schon vor zehn Jahren mit Landesrat Saurer darüber
debattiert. Er hat diese Regelung vertreten müssen, weil ihn der Staat dazu gezwungen
hat, dieses Gesetz anzuwenden. Wir haben ihm damals gesagt, dass das früher oder
später zu Engpässen führen wird. Wer die dreijährige “Claudiana” absolviert, sagt
sich: “Dann hänge ich noch drei Jahre an, dann bin ich nicht nur Krankenpfleger/in,
sondern Arzt!” Ich möchte auch noch fragen, ob es wirklich zutrifft, dass die Fachhochschule “Claudiana” eine Sprachschule geworden ist. Wir wissen, dass mit den
wenigen Abgängern der “Claudiana” der Bedarf in keiner Weise gedeckt ist. In Altersheimen und Pflegeanstalten sind mittlerweile Leute tätig, die weder der Italienischen,
noch des Deutschen mächtig sind. Der Landtag hat einen Beschlussantrag der Union
für Südtirol genehmigt, mit welchem die Landesregierung verpflichtet worden ist,
Maßnahmen zu ergreifen, damit Pflegern, die weder Deutsch, noch Italienisch können,
die Möglichkeit geboten wird, Kurse zu besuchen. Was hat die Landesregierung in
diese Richtung unternommen?
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DELLO SBARBA (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda):
Bisogna riconoscere che il problema posto, non solo dalla mozione ma anche dall’intervento del consigliere Seppi esiste. Sappiamo tutti che non si trovano persone formate in provincia, persone quindi che rientrino poi in tutti i nostri meccanismi della proporzionale e del bilinguismo, che siano disposte ad andare a lavorare soprattutto in
alcuni settori, ad esempio assistenza agli anziani, dai lungodegenti. E anche il personale infermieristico non si trova, e quindi le diverse istituzioni ricorrono da alcuni anni
alle cooperative, cioè ad una forma di esternalizzazione del lavoro, con tutti i problemi
che questo comporta, cioè riduzione della qualità del servizio. Queste cooperative occupano personale che non solo viene da fuori provincia, ma da fuori Europa. Ma la
questione fondamentale è che questo personale che tra l’altro credo, assessore Theiner,
la Provincia cerca poi anche di formare nel momento in cui queste cooperative si aggiudicano l’appalto, quindi è personale per cui noi tutti spendiamo soldi per formarlo,
viste le attuali regole è personale che ha la certezza di non poter trovare poi una collocazione definitiva nella nostra provincia, per cui accumula titoli e poi alla prima possibilità di andare a lavorare per esempio in Lombardia, abbandona il posto di lavoro qua
e se ne va nelle altre regioni. Questo comporta un dispendio di risorse da parte
dell’ente pubblico. Quindi che questo problema ci sia, credo che vada riconosciuto, è
concreto. Ma non si può di colpo, con una mozione di cinque righe, abolire la proporzionale e il patentino per la sanità. Noi per esempio avevamo proposto, per quanto riguarda le case di riposo per lungodegenti ecc. qualcosa nella riforma regionale
dell’ordinamento dei comuni. Il principio dovrebbe essere che occorre sospendere, ove
non ci siano concorrenti che corrispondano a quelle caratteristiche, l’applicazione della
proporzionale e della richiesta di patentino al momento dell’assunzione, ma poi bisogna trovare dei meccanismi, in modo che almeno il requisito della conoscenza della
lingua a livello del servizio offerto dalla persona interessata in un arco di tempo, che
potrebbe essere un certo numero di anni, debba essere acquisito, perché la qualità dei
nostri servizi è anche dare la possibilità ai pazienti di esprimersi nella propria madrelingua e di essere compresi nel momento in cui esprimono un bisogno, magari anche
urgente.
Ci asterremo su questa mozione, riconoscendo al collega Seppi di aver posto
alla nostra attenzione un problema reale, che però va affrontato in un confronto approfondito e non può essere risolto in maniera così rapida, in sei righe.
LEITNER (Die Freiheitlichen): Der Kollege Seppi spricht in diesem Beschlussantrag wirklich ein Problem an, dessen Lösung anzugehen ist. Allerdings glauben wir nicht, dass sein Vorschlag der richtige ist. Wir sind gegen die Abschaffung
von Proporz und Zweisprachigkeitsnachweis, denn diese beiden Dinge gehören zu den
Grundsäulen der Südtirol-Autonomie. Bei den letzten Parlamentswahlen waren Proporz und Zweisprachigkeit Teil eines Programms, dessen Inhalt man aber nicht genau
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kannte. Die SVP hat gesagt, dass man über diese Dinge reden müsse. Wenn ich mir
vorstelle, dass in dieser Koalition auch Grüne und andere Gruppierungen vertreten
sind, die diesbezüglich ganz unterschiedliche Vorstellungen haben, dann habe ich die
Sorge, dass es im Prinzip zu einer Verschlechterung kommt.
Nun zum Gesundheitswesen in Südtirol. Jeder, der sich die Beschlüsse der
Landesregierung durchliest, kann miterleben, dass immer wieder Stellen in Abweichung vom Proporz besetzt werden. Deshalb ist das, was derzeit abläuft, eine Farce.
Ich hätte auch noch zwei Fragen zur “Claudiana”. Stimmt es, dass die
Aufnahmeprüfungen nur in Italienisch stattfinden? Es gibt ja immer wieder Klagen
darüber, dass bestimmte Unterrichtsstoffe nur in einer Sprache durchgemacht werden.
Landesrat Saurer hat uns glaubhaft dargelegt, dass die Sprachen im Zuge der gesamten
Ausbildung gleichwertig unterrichtet werden. Eine weitere Frage betrifft die Vergabe
von Diensten an externe Firmen, womit der Proporz außer Kraft gesetzt wird. Das gilt
vor allem für das Putzpersonal. Das Problem, dass bestimmte Berufe im Gesundheitswesen nicht von den eigenen Leuten abgedeckt werden können, gibt es auch in Anrainerländern, aber wenn wir schon die Möglichkeit haben, zu gewährleisten, dass die
kranken Leute in ihrer Muttersprache betreut werden, dann sollte man alles tun, damit
das auch morgen noch gewährleistet ist.
THEINER (Landesrat für Gesundheit und Sozialwesen – SVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Seppi
schneidet in diesem Beschlussantrag ein Thema an, das nicht nur hier in Südtirol, sondern in ganz Europa aktuell ist. Wir wissen, dass die Veralterung unserer Gesellschaft
eine Zunahme des Pflegebedarfes mit sich bringt. Wir haben in Südtirol zur Zeit in
etwa 10.500 pflegebedürftige Personen, von denen rund 3.100 in Alten- und Pflegeheimen und 7.400 zu Hause betreut werden. Der Bedarf nimmt ständig zu. Was die
Pflegebedürftigkeit anbelangt, gibt es in Südtirol ungefähr dieselben Kriterien wie in
der Bundesrepublik Deutschland. Wir haben auch denselben Prozentsatz an Pflegebedürftigen.
Es stimmt, in unserem Land gibt es einen Mangel an Pflegekräften, was wesentlich damit zusammenhängt, dass man die Voraussetzungen, um diesen Beruf ausüben zu können, erhöht hat. Früher gab es die Möglichkeit, eine solche Ausbildung in
den Krankenhäusern anzubieten, aber dann hat man eine universitäre Ausbildung vorgesehen. In den ersten Jahren hat es natürlich entsprechende Schwierigkeiten gegeben,
aber mittlerweile hat sich die Situation stabilisiert. In Bezug auf den Zugang der beiden Sprachgruppen beobachten wir aber mit großer Sorge, dass die deutsche und ladinische Sprachgruppe konstant bleiben, während bei der italienischen Sprachgruppe ein
deutlicher Rückgang zu verzeichnen ist. Das besorgt uns sehr! Es gibt auch nicht wenige italienische Studentinnen und Studenten, die diese zweisprachige Ausbildung
nicht machen möchten. Der Lernstoff ist sehr umfangreich und viele haben Schwierigkeiten, diesen in beiden Landessprachen zu absolvieren. Nun, wie kann man diesem
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Problem begegnen? Sicher nicht, indem wir versuchen, Pflegekräfte aus dem Ausland
zu holen. Unser Bemühen muss schon dahin gehen, dass wir einheimisches Pflegepersonal gewinnen, und das ist nicht einfach. Auch alle Nachbarländer tun sich damit
schwer. Ich war heuer in Österreich und die zuständige Ministerin hat mir gesagt, dass
Österreich das Problem gelöst habe. Daraufhin ist der zuständige Minister aus Ungarn
aufgestanden und hat gesagt: “Zu unseren Lasten!” Man sieht also, dass es überall dieselbe Thematik gibt. Wenn wir uns vorstellen, dass der Pflegebedarf im Steigen begriffen ist, dann darf es nicht bei einer Aufwertung des Pflegeberufs bleiben, sondern es
werden sich auch einige Rahmenbedingungen ändern müssen. Ich wäre auch bereit, zu
diesem Thema einmal eine ausführliche Debatte abzuführen.
Wie können wir konkret vorgehen? Der Kollege Seppi hat Recht, wenn er
sagt, dass es nicht viel Sinn hat, wenn wir Genossenschaften beauftragen, die dann mit
Leuten kommen, die weder Deutsch, noch Italienisch sprechen. Damit wären auch andere soziale Thematiken verbunden, auf die ich in der Kürze der Zeit aber nicht
einsteigen möchte. Wir haben zur Zeit wenig einheimische Kräfte, um diese Dienste
gewährleisten zu können. Was die Forderung nach Abschaffung von Proporz und
Zweisprachigkeit anbelangt, so ist diese wohl nicht ernst gemeint. Beide Instrumente,
wenngleich sie in ihrer konkreten Anwendung zu der einen oder anderen Schwierigkeit
führen, haben sich in unserem Lande bewährt und nicht unwesentlich zur Befriedung
beigetragen. Um eine öffentliche Stelle antreten zu können, ist der Zweisprachigkeitsnachweis eine obligatorische Voraussetzung. Bei befristeten Aufnahmen kann man
davon auch absehen. Eine andere Thematik ist der Proporz. Die Landesregierung genehmigt sehr häufig Abweichungen vom Proporz, aber sie ist auch dazu gezwungen.
Im Sanitätsbetrieb Bruneck gibt es sehr große Schwierigkeiten, italienisches Krankenpflegepersonal zu finden. Deshalb genehmigt die Landesregierung Ansuchen des Sanitätsbetriebes Bruneck, anstatt italienischem deutschsprachiges Pflegepersonal aufnehmen zu dürfen. Umgekehrt gibt es im Sanitätsbetrieb Bozen große Schwierigkeiten,
deutschsprachiges Pflegepersonal zu finden, und deshalb handhaben wir die Sache
auch hier großzügig, da wir den Dienst gewährleisten müssen. Natürlich wissen wir,
dass das alles nicht perfekt ist. Wir machen uns schon unsere Gedanken über die Zukunft der Südtiroler Sanitätsbetriebe und pflegen hier auch einen regen Austausch mit
den verschiedenen involvierten Interessensgruppen. Ich bin aber davon überzeugt, dass
wir trotz aller Schwierigkeiten, die damit verbunden sind, schlecht beraten wären,
wenn wir von Proporz und Zweisprachigkeit absehen würden. Ich bin aber auch davon
überzeugt, dass in einzelnen Fällen Ausnahmen gemacht werden müssen. Südtirol ist
nun einmal ein zu kleines Land, als dass wir alle Fächer qualitativ bestens abdecken
könnten. Deshalb wird es auch in Zukunft solche Ausnahmen geben. In Bozen gibt es
beispielsweise zwei Primare, die Aufträge auf Zeit haben und nicht die Voraussetzungen erfüllen, die sie eigentlich erfüllen müssten. Ich glaube aber, dass sie ihren Dienst
zur großen Zufriedenheit der gesamten Bevölkerung ausüben.
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Wie gesagt, trotz aller Schwierigkeiten, die mit Proporz und Zweisprachigkeit verbunden sind, können wir nicht davon ablassen, wenngleich gezielte Ausnahmen zugelassen werden müssen. Es bleibt auch weiterhin unser großes Anliegen, die
Pflegestellen mit einheimischem Personal zu besetzen.
SEPPI (Unitalia - Movimento Iniziativa Sociale): Ho apprezzato molto
l’intervento dei colleghi e la risposta dell’assessore. E’ chiaro che nei miei documenti
ci sono delle soluzioni provocatorie, perché se non si provoca non si discute. Il problema però è questo. Adesso, assessore, mi dice che esistono due primari all’ospedale
di Bolzano che sono assunti a tempo determinato in deroga al bilinguismo. Gli operai
giustamente si arrabbiano quando sono precari, assunti per fare i manovali. Figuriamoci con quale spirito progressista legato alla sua specializzazione lavori un primario
assunto a tempo determinato! Assessore, a Brunico facciamo la deroga ai cittadini di
madrelingua tedesca affinché per essere assunti al posto di quelli di madrelingua italiana, a Bolzano facciamo viceversa, e questo è il problema relativo alla proporzionale.
Per quanto riguarda però il bilinguismo, una persona, cittadina dell’Alto Adige ma
senza patentino, non può essere assunta. Allora noi cosa facciamo? Assumiamo un
cittadino cileno, con tutto il rispetto, assumiamo dalle cooperative delle rispettabilissime persone. Ma il problema è che la specializzazione che hanno non la conosciamo
fino in fondo, che scuole abbiano frequentato per avere determinati requisiti dobbiamo
ancora verificarlo, ma certamente una cosa sappiamo di sicuro: che non rispettano la
proporzionale perché sono cileni o cecoslovacchi, e che non rispettano il bilinguismo,
perché non conoscono né l’italiano né il tedesco! Preferiamo questo? Una seria riflessione, al di là del fatto che dire: aboliamo proporzionale e bilinguismo, è provocatorio
e lo so, ma una seria riflessione va fatta, perché questi non sono fattori eccezionali.
Non Le ho chiesto, con una interrogazione, quante deroghe ed eccezioni abbiamo fatto
negli ultimi anni, ma sicuramente centinaia e centinaia di persone sono state assunte in
deroga. E a quel punto non parliamo più di eccezioni, ma di una situazione che non
riesce a normalizzarsi e rientrare nelle regole.
Finito questo, risposto alla faccenda della “Claudiana”, ma non c’entra l’assessore alla Sanità quanto l’assessore alla scuola. La “Claudiana” è una di quelle cose
che urlano vendetta al cielo, perché si pretende all’interno di una scuola infermieristica
che dovrebbe insegnare a fare gli infermieri, di parlare due lingue, ma non come in
un’altra scuola in cui se una persona fa il geometra, il ragioniere o il perito meccanico
esistono tot ore di tedesco nelle scuole italiane alla settimana e, viceversa, nelle scuole
tedesche. No, si pretende di insegnare la seconda lingua con degli insegnanti che spiegano le materie professionali nella seconda lingua! Per cui un giovane che già fa fatica
a capire cosa gli sto spiegando, se vado a spiegargliela anche nella sua non lingua
madre, capite le difficoltà in cui si trova. La scuola “Claudiana” deve ancora capire se
è una scuola dove insegnare l’italiano e il tedesco o se è una scuola dove insegnare a
fare gli infermieri. Se esistesse una logica secondo la quale noi in Alto Adige avessimo
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deciso – io sarei naturalmente contrario – che in tutte le scuole superiori per imparare
bene il tedesco e l’italiano alcune materie vanno insegnate in italiano o in tedesco,
potrei anche discuterne. Ma perché solo la “Claudiana”? Perché altre specializzazioni
hanno le loro ore di tedesco e basta, e qui abbiamo nella scuola più difficile dal punto
di vista professionale i professori che spiegano la materia nella lingua che non è la
madrelingua dello studente? E’ follia pura, anche perché è una scuola pubblica, finanziata con soldi pubblici. Se il figlio di un carabiniere o di un ferroviere vuole imparare a fare l’infermiere sapendo che fra 5, 6 anni sarà trasferito assieme al padre a Verona o a Battipaglia, cosa gli importa di imparare il tedesco? Gli importa di imparare a
fare l’infermiere. E non può esserci una scuola dove obbligatoriamente se voglio fare
l’infermiere, devo assolutamente imparare le due lingue e stare ad ascoltare il professore che mi spiega il corpo umano nella lingua tedesca quando io sono italiano e faccio
già fatica a capirlo in italiano! E questo vale anche per gli studenti di madrelingua tedesca. La scuola “Claudiana” deve imparare a capire che deve insegnare alla gente a
fare l’infermiere. Ci saranno altre scuole, altri corsi di specializzazione, ci saranno altre condizioni che garantiranno il bilinguismo, ma la scuola non può imporre il bilinguismo insegnando materie specifiche professionali in una lingua che non è la madrelingua dell’utente. Questo è assolutamente impensabile. Poi non ho capito perché se
fosse logico, lo facciamo solo in quella e non in altre scuole. E’ un interrogativo a cui
nessuno risponde. L’assessora Gnecchi fa orecchie da mercante come in tutte le cose a
cui non sa rispondere. Ci sono delle situazioni che vanno chiarite, e questa situazione
aspetta da anni un chiarimento.
L’assessore Theiner ha risposto al fatto che gli studenti italiani non frequentano la “Claudiana”, perché un ragazzo che ha scelto di fare l’infermiere non ha scelto
di fare il professore in lingue.
PRÄSIDENTIN: Wir stimmen über den Beschlussantrag ab: mit 1 Ja-Stimme, 2 Stimmenthaltungen und dem Rest Nein-Stimmen abgelehnt.
Die Sitzung ist geschlossen.
ORE 19.01 UHR
SITZUNG 86. SEDUTA
9.5.2006
Sono intervenuti i seguenti consiglieri:
Es haben folgende Abgeordnete gesprochen:
CIGOLLA (71)
DELLO SBARBA (7, 8, 9, 30, 68, 86)
DURNWALDER (8, 11, 29, 31, 43)
HEISS (70)
KLOTZ (15, 16, 17, 77, 85)
KURY (21, 22, 23, 26, 35, 54, 56, 78, 81)
LAIMER (10, 12, 15, 22, 36, 54)
LEITNER (18, 21, 27, 29, 30, 31, 32, 34, 67, 72, 86)
MAIR (28, 60, 62, 63)
MINNITI (38, 39, 40, 41, 44, 50, 51, 69)
MUSSNER (7, 16, 78)
PAHL (7)
PÖDER (10, 11, 12, 13, 14, 18, 20, 24, 26, 33, 37, 61)
SEPPI (69, 76, 79, 81, 84, 89)
THEINER (14, 17, 28, 39, 51, 62, 63, 87)
URZÍ (30)
WIDMANN (19, 24)