Wärmeschutz und Energieeinsparung

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Wärmeschutz und Energieeinsparung
Wärmeschutz und Energieeinsparung
Allgemeine Voraussetzungen, sowie rechtliche und
normative Anforderungen
Energiesparendes Bauen
Klimaschutz und Energieeinsparung stehen zunehmend im
Vordergrund der Energiepolitik: gesetzliche Bestimmungen
und Förderprogramme unterstützten die Durchführung
entsprechender Maßnahmen.
Prozentualer Energieverbrauch
Heizwärmebedarf
Spez. Heizwärmebedarf (l-Heizöl/ m²a) von Gebäuden
ENEV 2007
Neubau
Die EnEV ist in ihrer Fassung vom 24. Juli 2007 auf alle Neubauten
anzuwenden, für die der Bauantrag ab dem 1. Oktober 2007 gestellt wird.
Anlagenaufwandszahl spielt bei der Haustechnik eine entscheidende Rolle
Energieverluste konventioneller
Gebäude
Neue Methoden der Wärmedämmung
TWD entspricht dem Funktionsprinzip
eines Eisbärfelles
Je dunkler die Außenfarbe, desto größer die Heizwärmeeinsparung
Altbau Energieausweise
müssen für Wohngebäude der Baufertigstellungsjahre bis 1965 ab
dem 1. Juli 2008, für später errichtete Wohngebäude ab dem 1. Januar
2009 "zugänglich gemacht" werden, d.h. ab den genannten Stichtagen
haben Kauf- und Mietinteressenten das Recht auf Vorlage eines
Energieausweises.
Energieausweise für bestehende Nichtwohngebäude müssen erst ab
dem 1. Juli 2009 "zugänglich gemacht" bzw. ausgehängt werden.
Die Fristen gelten nicht, wenn bereits ein Energiebedarfsausweis
nach der alten EnEV /WSVO erstellt wurde.
Alternativ kann also Kauf- und Mietinteressenten auch ein
Energiebedarfsausweis nach der alten EnEV oder ein
Wärmeschutznachweis vorgelegt werden, und zwar bis zu 10 Jahre
nach dem Tag der Ausstellung.
Energieausweise (Kurzdarstellung)
Im übrigen muss für Gebäude, die baulich verändert werden - genauso wie für
Neubauten - im Zuge der Baumaßnahmen ein Energieausweis erstellt werden,
wenn die entsprechenden Berechnungen vorgenommen wurden. Die
Übergangsfristen greifen in diesem Fall nicht.
Für Gebäude, die weder baulich verändert, noch vermietet oder verkauft
werden, muss kein Energieausweis ausgestellt werden. Genauso wenig
beinhaltet der Energieausweis eine Modernisierungspflicht.
AusstellerberechtigungArchitekten finden "ihre" Berechtigung zur Ausstellung
von Energieausweisen für Altbauten in § 21 der Energieeinsparverordnung, und
zwar als
"Absolventen von Diplom-, Bachelor- oder Masterstudiengängen an
Universitäten, Hochschulen oder Fachhochschulen in a) den Fachrichtungen
Architektur, ..." mit einer "...mindestens zweijährigen Berufserfahrung in
wesentlichen bau- oder anlagentechnischen Tätigkeitsbereichen des
Hochbaus, ..." (§ 21 Abs. 1 Nr. 1 a in Verbindung mit Abs. 2 Nr. 1/Länderregelung
Abs. 2a)
Erneuerbare-Wärme-Gesetz
Ab 1. April 2008 muss bei neuen Wohngebäuden die Wärmeversorgung anteilig mit
erneuerbarer Energie gedeckt werden. Bei Altbauten wird die Energieversorgung ab
2010 sukzessive umgestellt.
Die Eckdaten des Gesetzes lauten wie folgt:
Geltungsbereich und Fristen– für neue Wohngebäude ab dem 01.04.2008 (Bauantrag)
– für bestehende Wohngebäude ab dem 01.01.2010, wenn die Heizungsanlage
ausgetauscht wird
Pflichtanteil der erneuerbaren Energien am Bedarf für Heizung und Warmwasser– 20
% bei Neubauten
– 10% bei Bestandsgebäuden
Eine besondere Rolle spielt aufgrund ihrer hohen Umweltverträglichkeit die
thermische Solarenergie. Sobald eine handelsübliche solarthermische Anlage aus
baulichen oder technischen Gründen nicht installiert werden kann, entfällt die
gesetzliche Verpflichtung ganz (s. Ausnahmen).
Ersatzweise Erfüllung– durch bauliche Maßnahmen: Unterschreitung der Grenzwerte
für den Jahresprimärenergiebedarf und den Transmissionswärmeverlust nach der
Energieeinsparverordnung (EnEV) bzw. durch Verbesserung des Dämmstandards der
Gebäudehülle von bestehenden Gebäuden
– durch Nutzung von KWK
– durch Anschluss an ein Wärmenetz
Weitere Ausnahmen
– bei entgegenstehenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften (Denkmalschutz)
– bei unbilliger Härte
– bei Einsatz erneuerbarer Energien bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes
Wirtschaftliche Vergleiche
Umrechnungsfaktoren/Kosten
Stromkosten:
18,4-20 c/kwh
Heizöl:
65-71 c/l (0,65-0,71 c/kwh)
Gas:
5,7-6,3 c/kwh
Holzpellets:
160-220 €/t =0,32-0,44 c/kwh
Umrechnung Gas: Verbrauch in m³x Heizwert=
Verbrauch in kwh
Schätzwert Öl: 10 kwh ca. 1,0 l Heizöl
1l Heizöl = 34200 KJ = 8168 kcal
1l Heizöl = 10 kwh -11,4 kwh
1 kcal = 4,1868 KJ
1 KJ = 0,2388 kcal
Umrechnung Pellets: 1 l Heizöl ca. 2 kg Pellets
Wirtschaftlichkeit
Nieder-Temperatur-Heizkessel spart bis zu 14% Heizkosten ein.
Bessere Energieausnutzung und auch deutlich geringere Emissionswerte
stehen im Vordergrund.
Energieverbrach Heizung (Überschläglich)
Die Umrechnung: 1 Liter Öl = 1 m³ Erdgas = 10 kWh
1. Schritt:
Sie heizen mit Heizöl und
verbrauchen _____ Liter/Jahr x 10 = ______ kWh/a
Sie heizen mit Erdgas und
verbrauchen _____ m³/Jahr x 10 = ______ kWh/a
2. Schritt:
Nur wenn Sie mit der Heizung auch Warmwasser erzeugen, ermitteln Sie:
1000 kWh x _______ Anzahl Personen = ______ kWh/a
3. Schritt:
Zwischensumme = _______ kWh/a
(trifft der 2. Schritt zu, ziehen sie ihn von Schritt 1 ab)
4. Schritt:
Ihr Energieverbrauchs-Kennwert!
Dividieren sie die Zwischensumme durch Ihre Wohnfläche
in m² = _______ kWh/m²a
Liegt der Kennwert über 120, dann dürfte sich die Sanierung des Hauses
lohnen. Liegt der Wert über 200 ist eine Sanierung auf jeden Fall ratsam.
Einige Rechenbeispiele
Mit den unten genannten Werten können Sie berechnen, wieviel Raummeter Holz man
anstatt der bisher verwendeten Brennstoffe Heizöl oder Erdgas im Jahr benötigen.
Wurden bisher pro Jahr 2.500 Liter Heizöl verbraucht, kann die gleiche Heizwirkung
durch 15,1 Raummeter Eichenholz erzielen (2.500 l / (166 l/rm)). Wird mit Erdas
geheizt und liegt der Verbrauch bei 3.000 m³ pro Jahr, wird die gleiche Heizwirkung
durch 16,6 Raummeter Birkenholz (3.000 m³/ 181 (m³/rm)) erzielt.
(Umrechnung siehe Tabelle)
Was kosten die verschiedenen Brennstoffe?
Die Preise von Heizöl, Erdgas und Holz sind jahreszeitlichen und räumlichen
Schwankungen unterworfen. Es wurden Preise angenommen, wie Sie im Herbst 2007
in Deutschland durchschnittlich anzutreffen waren. Heizöl kostete 75 Cent pro Liter,
Erdgas kostete etwa 68 Cent pro Kubikmeter und für einen Raummeter Buchenholz
54 Euro.
Angenommener Verbrauch: 3.000 Liter Heizöl im Jahr. Das entspricht einer
Heizleistung von 34.200 kWh im Jahr
(3.000l * 11,4 kWh/l). Die gleiche Heizleistung wird mit 3.420 m³ Erdgas (34.200
kWh/(10 kWh*m³)) oder mit 18,6 Raummeter Buchenholz (34.200 kWh/(1.850 kWh/m³).
Für eine jährliche Heizleistung von 34.200 kWh kommen Sie somit zu folgenden
Kosten:
Heizöl:3.000 Liter * 0,75 Cent= 2250 EuroErdgas:3.420 m³ * 0,68 Cent= 2325 €
EuroBuchenholz:18,6 rm * 60 Euro= 1116 Euro
(Mittelwerte 25-70 € rm)
Die Preissteigerung zu Öl im Jahr 2002 beträgt ca. 85-95%, die bei Holz ca. 25%
Das Heizen mit Holz ist somit wesentlich günstiger, als das Heizen mit Erdgas
oder Öl. Leider hat nicht jeder Hausbesitzer den nötigen Lagerraum für das
Brennholz zur Verfügung. 3.000 Liter Heizöl nehmen 3 m³ Raum ein. Ist die ganze
Jahresmenge Brennholz zu lagern, wird ein Raum benötigt, der etwa sechsmal so
groß ist. Eine Alternative hiezu ist die Verwendung von Holzpellets.
Heizen mit Holzpellets
Holzpellets haben nur noch einen sehr geringen Wassergehalt. Der Heizwert liegt
mit 5 kWh/Kg daher höher als der Brennwert von Brennholz (4 bis 4,5 kWh/Kg). Für
eine Tonne Holzpellets sind etwa 170 Euro zu bezahlen. Nimmt man wieder 3.000
Liter Heizölverbrauch pro Jahr zum Maßstab, kostet der Jahresbedarf an
Holzpellets 1.163 Euro prüfen.
Damit kostet das Heizen mit Holzpellets etwa halb so viel wie das Heizen mit
Heizöl. Mit dem Unterschied, daß der Rohstoff Holz nachwächst und die Umwelt
wesentlich weniger belastet.
Entwicklung der Heizölpreise
Aktueller Vergleich/Wirtschaftlichkeitsberechnung (Ende 2007, einschl.
Investitionskosten, Wartung und Abschreibung)
Ausgangsdaten
Das Modellhaus hat eine Wohnfläche von 120 Quadratmetern und wird von vier
Personen bewohnt. Es verbraucht jährlich 50 Kilowattstunden Energie pro
Quadratmeter (kWh/m2a), das entspricht fünf Liter Heizöl oder fünf Kubikmeter Gas.
Damit erfüllt es die Vorgaben der Energieeinsparverordnung und ist dem
Niedrigenergiehaus-Standard zuzuordnen.
Die Annahmen für die Musterrechnung
Die Rechnung setzt für das Jahr 2008 um zehn Prozent höhere Energiekosten voraus
als im Herbst 2007. Diese Erhöhung haben viele Energiekonzerne schon angekündigt.
Das ergibt: Öl 7,5 Cent pro Kilowattstunde, Gas 7,7 Cent, Pellets 4,2 Cent. Strom für
die Wärmepumpe 14 Cent, Reglerstrom 22 Cent.
Vergleichsergebnis:
Günstigstes Heizsystem im Neubau ist die Erdreich-Wärmepumpe mit insgesamt
1487 Euro Wärmekosten. In diesem Betrag sind neben den Energiekosten auch
Instandhaltung, wirtschaftliche Abschreibung und Zinsen enthalten. Zwar erfordert
die Investition 12 900 Euro, doch dem stehen reine Energiekosten von nur 543 Euro
im Jahr gegenüber. Das Ergebnis verschlechtern auch nicht die hoch anzusetzenden
Kosten für wirtschaftliche Abschreibung und Zinsen von 884 Euro.
Quelle: Modifizierte Fassung von Focus Online 2007
Eine Gasheizung, eine Gas-Brennwert-Therme, aufzustellen kostet zwar nur 7800
Euro, das sind die geringsten Anschaffungskosten im Neubau-Vergleich.
Doch die reinen Energiekosten sind mit 1086 Euro doppelt so hoch wie die der
Wärmepumpe. Das führt zu jährlichen Wärmekosten für das Gassystem von 1824
Euro. Knapp 100 Euro teurer ist die Öl-Brennwert-Heizung mit 1920 Euro
Wärmekosten.
Holzpellets
Die Pelletheizung litt beim Kostenvergleich, der Anfang 2007 durchführt wurde,
unter dem damals kräftig gestiegenen Preis für die Holzpresslinge. Mit 1755 Euro
Wärmekosten kann die Pelletheizung heute wieder sehr gut mithalten und liegt auf
den zweiten Platz, denn der Pelletpreis ist wieder deutlich gefallen.
Solarkollektoren, die mit Sonnenenergie Wasser erhitzen, um eine Gastherme
nicht nur bei der Warmwasserbereitung, sondern auch bei der Raumheizung zu
unterstützen, sparen zwar Gas – aber zu wenig, um konkurrenzfähig zu sein,
angesichts des hohen Gaspreises und der großen Investition für die Solaranlage.
Die Kombination Gas/Solar hat mit 2162 Euro die höchsten Wärmekosten im
Neubauvergleichl.
Annahmen: 200 Euro Energiekosten-Grundpreise für Gas, 100 Euro für die Wärmepumpe.
Wartungskosten nach VDI 2067 zwischen 0,5 und 1,25 % vom Anschaffungswert.
Jahreswirkungsgrad: Öl 93 %, Gas 97 %, Pellets 90 %. Jahresarbeitszahl Wärmepumpe Erdreich 4,2.
Wirtschaftlichkeitsberechnung nach Annuitätenmethode. Abschreibung: Lebensdauer nach VDI
2067 20 Jahre; Schornstein 50; Erdkollektor 40. Zinskonditionen 4,5 %. Solarkollektoren 10m²;
Fußbodenheizung Heizwasservorlauftemperatur: 35°C. Die günstigeren Kfw-Kredite, zum Beispiel
KfW-60-Haus, schafft man oft nicht, weil der Transmissionswärmebedarf um 30 % besser sein muss
als die Anforderungen der EnEV. Energiepreise/ kWh: Gas 7,7 Ct; Öl 7,5 Ct; Pellet 4,2 Ct;
Wärmepumpenstrom 14 Ct; Strom Normaltarif 22 Ct. Berechnung: Ingenieurbüro für rationellen
Energieeinsatz, Dipl.-Phys. Christina Hönig, Dresden.Stand: 1.12.2007