LS News Nr 11 2015

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LS News Nr 11 2015
Jahrgang: 2015
1.
2.
Ausgabe: 11
Spezielle Informationen ...................................................................................................................... 1
Raten und Zuschläge .......................................................................................................................... 2
 Export nach Brasilien – Regularien für Holzverpackungen
Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass es eine neue brasilianische Zollverordnung gibt. Diese
besagt, dass die in Holz verpackte Ware als solche in der Bill of Lading gekennzeichnet sein
muss. Diese Regelung tritt mir sofortiger Wirkung in Kraft. Bitte teilen Sie uns daher bei Ihrer
Buchung die genauen Verpackungsdetails Ihrer Ware mit.
 Androhung eines Streiks im Hafen von Rotterdam
Die Gewerkschaften der Hafenarbeiter an den Containerterminals im Hafen von Rotterdam
haben angekündigt, im Dezember und Januar eine Serie von 24-Stunden-Streiks
durchzuführen. Damit drohen sämtliche Bewegungen am größten Hafen Europas für 24
Stunden einzufrieren. Der Streik gilt als Reaktion auf den angekündigten Stellenabbau. Bitte
beachten Sie, dass es sich bisher nur um die Androhung eines Streiks handelt.
 Hafen von Ningbo, China – Gefahrgut Dokumentation
Ab sofort wird bei der Einfuhr von Gefahrgut in den Hafen von Ningbo ein Material Safety Data
Sheet (MSDS) verlangt. Dieses muss spätestens 24 Stunden vor Ankunft des Schiffes an die
Behörde übermittelt werden. Diese neue Regelung gilt für alle Exporte nach Ningbo und
Container, die in Ningbo umgeladen werden.
Ihr Leschaco Kundenservice wird Sie bei Buchung über die benötigten Informationen
informieren.
 Neue Regularien im Export nach Kenia
SGS Belgien NV informiert, dass ab dem 1. Dezember 2015 die kenianische Behörde KEBS bei
Einfuhren in Kenia eine Einfuhrerlaubnis (Certificate of Conformity) verlangt. Diese Regelung
gilt für alle Waren, die nach dem 1. Dezember 2015 verschifft werden.
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 Neue Regularien für Gefahrgut nach Saudi-Arabien
Ab dem 12. Dezember 2015 gibt es neue Bestimmungen für die Einfuhr gefährlicher
Chemikalien nach Saudi-Arabien. UASC, Safmarine und HSDG kündigten an, dass geprüft
werden muss, ob das Gefahrgut eingeführt werden darf. Folgende Dokumente müssen zum
Zeitpunkt der Buchung beim Reeder eingereicht werden:
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Sicherheitsdatenblatt (Safety Data Sheet)
Gefahrgutdeklarierung (Dangerous Goods Declaration)
Importlizenz (bestätigt durch die Zollbehörden in Saudi-Arabien)
Um Verzögerungen zu vermeiden, bitten wir Sie, Ihre Kollegen auf die neuen Anforderungen
in Saudi-Arabien hinzuweisen.
 Winterzuschlag für Verschiffungen nach St. Petersburg
MSC implementiert für Verschiffungen nach St. Petersburg einen Winterzuschlag. Der
Zuschlag wird vorerst vom 1. Dezember 2015 bis zum 31. März 2016 erhoben.
Quantum:
Exporte nach St. Petersburg: USD 100 | TEU
Importe aus St. Petersburg: USD 50 | TEU
Die genannten Zuschläge werden zu den bestehenden Frachtraten addiert.
 Port Congestion Zuschlag in Port Sudan
Maersk, Safmarine und MSC führen ab dem 15. November 2015 einen Port Congestion
Zuschlag für den Hafen in Port Sudan ein.
Der Zuschlag beträgt EUR 80 | TEU (MSC) und EUR 90 | TEU (Maersk und Safmarine).
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Bitte beachten Sie, dass wir alle Informationen aus diesem Kundenschreiben nach besten Wissen und Gewissen
zusammengetragen haben und wir für die Richtigkeit keine Gewähr übernehmen können. Für den Fall, dass Sie zusätzliche
Informationen benötigen oder sonstige Fragen sowie Kommentare haben, zögern Sie bitte nicht uns anzusprechen:
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Wir arbeiten ausschließlich auf der Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp), jeweils neueste
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