Aufnahmegebühren Jahresbeiträge - Golfclub Münster

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Aufnahmegebühren Jahresbeiträge - Golfclub Münster
Beitragsordnung Golfclub Münster-Tinnen e.V.
aktuell in 2016
Zum Einstieg und Ausprobieren:
1. Monat
2. Monat
Probemonatsmitgliedschaft
Dauer 1 Monat (oder 4 Wochen) ab Tag des Eintritts
80,00 €
160,00 €
keine Aufnahmegebühr
PE - Einsteigermitgliedschaft
Dauer 12 Monate ab Tag des Eintritts
800,00 €
Angebot für Interessenten, die ihre PE in Tinnen oder einem anderen Club erworben haben und noch
keine Mitgliedschaft eines anderen Clubs innehaben.
keine Aufnahmegebühr
Jahresmitgliedschaft
Differenz zum jeweils gültigen Jahresbeitrag wird bei späterem Wechsel in die Vollmitgliedschaft auf
die dann gültige Aufnahmegebühr angerechnet.
1.600,00 €
Aufnahmegebühren
Aufnahmegebühr Einzelperson
Einmalzahlung
1.500,00 €
Zahlung über 4 Jahre
4 x 400,00 €
Aufnahmegebühr Ehepartner
Einmalzahlung
1.000,00 €
Zahlung über 4 Jahre
4 x 275,00 €
Aufnahmegebühr Familie
Einmalzahlung
2.000,00 €
Zahlung über 4 Jahre
4 x 550,00 €
Aufnahmegebühr für Erwerber neuer oder alter KG-Anteile
0,00 €
Jahresbeiträge
Jahresbeitrag, aktive ordentliche mit Aufnahmegebühr
Einmalzahlung
Quartalsweise Zahlung
Monatliche Zahlung
1.200,00 €
4 x 325,00 €
12 x 120,00 €
"young professionals"
ab Beendigung Berufsausbildung, frühestens ab 27 Jahre bis einschl. 35 Jahre - keine Aufnahmegebühr!
Jahresbeitrag - active
Jahresbeitrag - inactive
500,00 €
50,00 €
Zweitmitgliedschaft
Voraussetzung ist eine ordentliche Mitgliedschaft mit vollem Spielrecht bei einem anderen DGV-Mitglied (keine VcG-Mitgliedschaften!), die
Vorgabenverwaltung verbleibt bei diesem Club!
Aufnahmegebühr
500,00 €
Jahresbeitrag
600,00 €
Firmenmitgliedschaft
Aufnahmegebühr einmalig
2.000,00 €
Jahresbeitrag insgesamt
4.000,00 €
Aktive Mitgliedschaft für 4 Spieler/-innen
(jede/r weitere Spieler/-in 1.000,00 €)
Folgende Mitgliedschaftsformen werden nur für Personen ausgegeben, die vorher über eine ordentliche
Mitgliedschaft im Golfclub Münster-Tinnen e.V. verfügt haben:
passive Mitgliedschaft
kein Spielrecht, Möglichkeit des Kaufs von 4 Greenfees zum jeweils gültigen Entgelt ohne Ermäßigungen; kein Clubausweis; nur möglich nach vorheriger
Mitgliedschaft! Anträge müssen bis zum 31.12. eines Jahres gestellt und vom Vorstand angenommen werden. Später eingegangene Anträge werden nicht
berücksichtigt. Eine Reaktivierung in eine aktive Mitgliedschaft ist grundsätzlich nur mit Zustimmung durch den Vorstand frühestens nach Ablauf eines
Jahres (12 Monate) möglich .
Jahresbeitrag
200,00 €
Fernmitgliedschaft
Die Entfernung zum Wohnsitz muss über 150 km betragen, nur nach vorheriger ordentlicher Mitgliedschaft, Anträge müssen bis zum 30.09. eines Jahres
gestellt und vom Vorstand angenommen werden. Später eingegangene Anträge werden nicht berücksichtigt.)
Jahresbeitrag
600,00 €
Seniorenmitgliedschaft
nur auf Antrag: ab dem vollendetem 80. Lebensjahr (oder ab dem vollendeten 75. Lebensjahr, wenn vorher eine Mitgleidschaft über eine Dauer von
mindestens 15 Jahren bestanden hat)
Jahresbeitrag
840,00 €
Jahresbeitrag
950,00 €
Wochentagsmitgliedschaft
Altbestand, keine weitere Vergabe, Spielrecht nur Montag – Freitag, nicht an Wochenenden oder Feiertagen!
Beiträge für Kinder, Jugendliche, AZUBIS und Studenten
Bis 14 Jahre
Bei Mitgliedschaft min. eines Elternteils
Jahresbeitrag
0,00 €
Ohne Mitgliedschaft min. eines Elternteils
Jahresbeitrag
100,00 €
Bei Mitgliedschaft min. eines Elternteils
Jahresbeitrag
100,00 €
Ohne Mitgliedschaft min. eines Elternteils
Jahresbeitrag
200,00 €
Bei Mitgliedschaft min. eines Elternteils
Jahresbeitrag
300,00 €
Ohne Mitgliedschaft min. eines Elternteils
Jahresbeitrag
400,00 €
keine Aufnahmegebühr
Bis 21 Jahre
keine Aufnahmegebühr
Bis 27 Jahre
keine Aufnahmegebühr
Erläuterungen:
Die Beiträge werden bei Eintritt nach dem 1.1. eines jeden Jahres monatlich angerechnet!Aufnahmegebühren sind nur einmalig zu leisten
(Ausnahme Ratenzahlung).
Bei der Berechnung für die Altersgrenze bei Kindern, Jugendlichen und AZUBIS ist immer der Ablauf des Kalenderjahres entscheidend, in
dem das entsprechende Lebensjahr vollendet wird.
Bei Ratenzahlungen wird eine Einzugsermächtigung zwingend vorausgesetzt! Bei Kündigung der Einzugsermächtigung oder Rückbuchung
wird der restliche Beitrag sofort und ohne Abzug fällig!
Rechnungen/Beitragsmitteilungen müssen spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung bezahlt werden. Die üblichen Beitragsmitteilungen
sowie Rechnungen über die Miete der Caddieschränke müssen bis zum 20. Januar gezahlt sein. Liegt der 20. Januar auf einem Wochenende,
so gilt der nächste Werktag.
Alle Aufnahmeanträge müssen vom Vorstand des Golfclubs Münster-Tinnen e.V. angenommen werden. Auf Wunsch wird ein
Gesprächstermin der Vorstandsmitglieder mit dem Antragsteller vereinbart.
Vorstandsbeschluss vom 05.07.2011, ergänzt per Vorstandsbeschluss vom 04.10.2011, 08.12.2011, 11.01.2012, 05.06.2012, 09.10.2012 sowie 11.06.2013, Vorstandssitzung 19.08.2015, Vorstandssitzung
vom 18.11.2015, Vorstandssitzung vom 07.01.2016, Vorstandssitzung vom 09.02.2016/20.02.2016
Stand: 20.02.2016