Gute Erträge hier in der Region.

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Gute Erträge hier in der Region.
BERICHT
Jahres
20144102
Unser Herz schlägt für
Niedersachsens Landwirtschaft!
Die LAND & Forst – Ihr starker Partner im Agrarland Niedersachsen.
Hintergründe und fundierte Fachbeiträge
zu allen Bereichen der Landwirtschaft:
▪ Aktuelle Nachrichten aus Agrarpolitik und
Wirtschaftsleben, Hintergrundwissen und
kritische Kommentare.
▪ Fachartikel zu Pflanzenbau, Tierhaltung,
Landtechnik und Betriebsführung.
▪ Themenseiten für den Privatwaldbesitzer.
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Die Medienkompetenz
für Land und Natur
Deutscher Landwirtschaftsverlag
Wirtschaftliche und agrarpolitische Situation
Landwirtschaft zwischen Markt, Politik und Gesellschaft ____2
Die Agrarreform ist auf der Zielgeraden angekommen ______5
Neues ELER-Programm liegt in Brüssel
zur Notifizierung vor ____________________________________7
Produktion und Vermarktung
Milchmarkt – ein Jahr der Extreme________________________8
Tierhalter in der Meldepflicht ___________________________10
Große Ernte, kleine Preise, schmale Gewinne _____________13
Fleischmärkte von weltweiten Krisen
und Seuchen belastet __________________________________16
EU-Öko-Verordnung zielt auf radikale Veränderung _______19
Sozial- und Steuerpolitik
Beitragsbescheide verursachten Diskussionen ____________21
Das Bundesverfassungsgericht ist am Zug ________________24
Landwirtschaftsrecht
Landwirte wollen angemessene Entschädigung ___________26
Landwirtschaft und Umweltschutz von A bis Z ____________28
Das Feld wird wieder den „Großen“ überlassen… _________33
Tag des offenen Hofes ______________________________36
Bildung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Doppeljubiläum: 25 Jahre Junglandwirte,
10 Jahre Studienkurs ___________________________________38
Hart umkämpfter Markt der Meinungen _________________40
Im Netz der Möglichkeiten _____________________________42
Partner und Dienstleister
Einschränkung der Jagdzeiten erntet deutlichen Protest____43
„Kooperativer Naturschutz ist besser“____________________44
Zuckerrübe zeigt Höchsterträge wie nie zuvor ____________46
Ein Premiumjahr für den Obstbau _______________________48
Der Wald im Fokus ____________________________________50
Bei den Lebensversicherern trennt sich
die Spreu vom Weizen _________________________________51
Neues bei der Niedersächsischen Landjugend ____________52
Vorstand und Anschriften
Ausschüsse __________________________________________ 55
Referate – Wir stellen uns vor __________________________ 56
Vorstand Landvolk Niedersachsen _____________________ 58
Bezirksarbeitsgemeinschaften im
Landvolk Niedersachsen ______________________________ 58
Anschriften der Kreisverbände ________________________ 59
Partner und Dienstleister _____________________________ 62
Richtfest am Landvolkhaus _____________________________64
1
Wirtschaftliche und agrarpolitische Situation
2
Landwirtschaft zwischen Markt,
Politik und Gesellschaft
Das Jahr 2014 brachte für die niedersächsischen Landwirte wieder einmal mehr „Abwechslung“, als es sich die meisten Betriebsleiter gewünscht hätten: Bei der Erzeugung
überwogen eindeutig die positiven Nachrichten, bei der Vermarktung drückten zuletzt
sinkende Verkaufserlöse auf die Stimmung. Was sich aber im gesamten Jahresverlauf wie
ein roter Faden durchzog, war die Unzufriedenheit mit den politischen Entwicklungen,
sei es in Brüssel, Berlin oder Hannover. Bürokratie, nicht nachvollziehbare Vorgaben und
zusätzliche Belastungen verunsichern viele Betriebsleiter.
K
eineswegs geht es dabei darum, Veränderungen
abzulehnen und auf Bestehendem zu verharren.
Es besteht vielmehr die berechtigte Sorge, dass der
Weg der kontinuierlichen Entwicklung und Verbesserung verlassen und durch eine Politik des Augenblicks,
der Sprunghaftigkeit, der Beliebigkeit und des Mainstreams ersetzt wird. Vor allem die jungen Landwirte
stehen vor der Frage, wie sie ihre Betriebe ausrichten
sollen, welche Investitionen noch vertretbar sind, und
welche Perspektiven sie haben.
Die Ernte brachte gute bis sehr gute Ergebnisse in
Menge und Qualität. Allerdings war die Getreideernte
vor allem im Südosten witterungsbedingt sehr schwierig und für die betroffenen Betriebsleiter nervenaufreibend. Gute Planung und moderne Technik halfen,
Schäden und Ernteausfälle zu minimieren. Auch in
der Veredlung lief die Produktion weitgehend rund, die
Milchviehhalter holten endlich auf, die Schweinehalter
dagegen sehen sich insbesondere seit dem Sommer
mit einem großem Preiseinbruch konfrontiert. Die Verkaufspreise für viele landwirtschaftliche Erzeugnisse
müssen als absolut unbefriedigend bezeichnet werden.
Die Erlöse für Getreide und Kartoffeln gerieten wegen
der großen Ernte unter Druck. Schwankende Preise
gehören jedoch zu realen Märkten. Immer wieder auf-
Die ersten Vorschläge zur
Änderung des Landesraumordnungsprogrammes
haben in der Landwirtschaft sehr viel Unruhe
verursacht, hier zeigen
Bauern ihre Verärgerung
bei einer Veranstaltung im
Gnarrenburger Moor.
keimende Forderungen nach Markteingriffen bewirken
keine nachhaltigen Verbesserungen, sondern verschieben die Probleme allenfalls. Nachhaltige Produktion,
intelligente Verarbeitung und bestmögliche Vermarktung sind Sache von Wirtschaft und Unternehmen.
Aufgabe der Politik ist es, für alle Bereiche die
notwendigen „Leitplanken“ zu setzen, in denen unternehmerische Freiheiten gewahrt bleiben. Umsicht
und Weitblick sind hierbei gefragt, um stabile und
verlässliche Rahmenbedingungen zu erhalten. Wir
wünschen uns bei allen Entscheidungen eine bessere
Folgenabschätzung und keine populistische Klientelbefriedigung. Auf europäischer Ebene haben wir dank
intensiver Lobbyarbeit gemeinsam mit dem Deutschen Bauernverband dem Reformpaket des damaligen Agrarkommissars Dacian Ciolos einige Zähne
ziehen können. So konnten wir vernünftige aber auch
ökologisch wertvolle Maßnahmen für die Erfüllung der
Greeninganforderungen durchsetzen. Auch die jetzige
Definition des aktiven Landwirts schließt kaum noch
Landwirte aus, die tatsächlich in der Landwirtschaft
aktiv sind, auch wenn sie beispielsweise eine Biogasanlage gewerblich betreiben. Leider haben wir dafür
den bitteren Preis von mehr Bürokratie zahlen müssen,
dafür ist in erster Linie die nationale Umsetzung verant-
Bei einem Besusch auf einem Hof in Augustendorf kündigt
Minister Meyer Korrekturen an dem Entwurf zum neuen
Raumordnungsprogramm an.
wortlich zu machen. Jeder Landwirt sollte sich schon
jetzt sehr genau informieren und beraten lassen, wie er
die neuen Vorgaben für seinen Betrieb umsetzen will,
ehe er im Mai kommenden Jahres seinen Agrarantrag
abgibt.
Die politische Interessenvertretung ist wesentlicher Teil unserer Arbeit. Hier gilt es, in der Willensbildung mit Parteien, Institutionen sowie der Landesregierung für die Menschen auf den Höfen und im
ländlichen Raum bestmögliche Rahmenbedingungen
zu erreichen. Das ist wichtig für die tägliche Arbeit auf
den Höfen und soll jungen Bäuerinnen und Bauern Zukunftsperspektiven eröffnen.
Die politische Arbeit in 2014 war geprägt von immer wieder neuen Anläufen und Versuchen, die Landesregierung für eine „angemessene“ Agrarpolitik in
Niedersachsen zu gewinnen. Einer „Agrarwende“ – egal
ob sanft oder wie auch immer – bedarf es aus unserer
Sicht nicht. Der Begriff impliziert, dass sich Dinge wieder zurück entwickeln. Das kann nicht gewollt sein, weil
die Landwirtschaft früher nicht besser war als heute.
Und das kann nicht funktionieren, weil ein „Zurück“
der Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe schadet. Wenn
schließlich eine „Agrarwende nach vorne“ formuliert
wird, stellt sich die Frage, ob die Zielrichtung mit dieser
Begrifflichkeit überhaupt noch zu vereinbaren ist.
Ziel des Landvolks ist und bleibt, die mit dem Regierungswechsel 2013 angekündigten Veränderungen
unter vier Prämissen zu stellen, um die landwirtschaftlichen Betriebe vor abrupten oder nicht umsetzbaren
Veränderungen zu schützen.
Die niedersächsische Agrarpolitik muss so gestaltet
sein, dass
- sie von den tatsächlich bestehenden Verhältnissen
in Niedersachsen ausgeht,
- Veränderungen tatsächlich Verbesserungen mit sich
bringen oder zumindest das Potenzial aufweisen,
- neue Vorgaben in der Praxis hinreichend erprobt
sein müssen und
- die Betriebe bei Arbeitsbelastung, Bürokratie und
Wirtschaftlichkeit nicht überfordert, sondern mitgenommen werden.
Diese Parameter hatte das Landvolk bereits gegenüber der Regierung McAllister im Zusammenhang
mit dem Tierschutzplan formuliert. Sie galten für die
Arbeit unter „Schwarz-Gelb“ ebenso, wie sie unter
„Rot-Grün“weiter Gültigkeit haben. Gleichzeitig ist das
Landvolk nach der Regierungsbildung Anfang 2013
seiner Linie treu geblieben, die politische Arbeit an der
Sache zu orientieren. So hat sich der Verband zunächst
intensiv mit den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag
sowie ersten Ankündigungen und Maßnahmen auseinandergesetzt, Bewertungen und Kommentierungen
personeller Entscheidungen blieben außen vor.
Trotz dieses sachlichen und konstruktiven Ansatzes gestaltet sich die Zusammenarbeit mit der Landesregierung im Allgemeinen und dem Landwirtschaftsministerium im Besonderen schwierig. Zwei
Dinge rufen bei vielen Landwirten immer wieder Verärgerung hervor: Die fehlende oder unzureichende
Rücksprache mit dem Berufsstand bei wichtigen Entscheidungen und eine in weiten Teilen überzogene
und ungerechtfertigte Pauschalkritik an der modernen
Landwirtschaft, insbesondere an der Tierhaltung. Trotz
vieler unterschiedlicher Auffassungen werden wir weiterhin versuchen, mit der Landesregierung konstruktivkritisch zusammenarbeiten. Entscheidungen, die unseren Höfen schaden, werden wir nicht zulassen und
immer wieder anprangern. Die politische Arbeit kann
aber nicht isoliert betrachtet werden, sie steht auch in
enger Beziehung zur gesellschaftlichen Diskussion.
Hier sind der Verband und jeder einzelne Landwirt immer wieder aufs Neue gefordert, falschen Eindrücken
entgegenzuwirken.
Wer sich die Entwicklung der Landwirtschaft unter Nachhaltigkeitsaspekten anschaut, also hinsichtlich
Umweltschutz, sozialen Standards und Wirtschaftlichkeit, der kann nicht ernsthaft behaupten, Landwirte
seien zu Veränderungen und Verbesserungen nicht
bereit und würden am Bestehenden festhalten. Es gibt
kaum einen anderen Wirtschaftszweig, der sich so rasant und tiefgreifend verändert hat wie die Landwirtschaft in den vergangenen Jahrzehnten – das ist ein
Beleg für die Veränderungsbereitschaft und Innovationsfreudigkeit der Praktiker.
Aber nichts ist so gut, als dass man es nicht besser
machen könnte. Deshalb werden wir auf unseren Höfen
auch in Zukunft weiter an Verbesserungen arbeiten. Das
schulden wir den Verbraucherinnen und Verbrauchern
genauso, wie es auch in unserem eigenen Interesse und
dem unserer Familien dient. Wir müssen in diesem Zusammenhang jeweils fachlich bewerten, was innerhalb
welcher Zeiträume machbar ist. Natürlich gibt es an der
modernen Landwirtschaft sowie der Tierhaltung auch
Zum Zeitpunkt der
Getreiderundfahrt im
Raum Braunschweig
sahen die Getreideschläge
in der Region noch
vielversprechend aus.
3
Wirtschaftliche und agrarpolitische Situation
4
Die Delegation des Deutschen Bauernverbandes beim
Kongress der Europäischen Landwirte in Brüssel.
Die niedersächsischen Delegierten beim Deutschen
Bauerntag in Bad Dürkheim.
Kritik, der wir uns stellen. Aber wir werden keine Verbesserungen erzielen, wenn wir uns an Kritikern orientieren, denen es nicht darum geht, Dinge tatsächlich zu
verbessern – sondern die moderne Landwirtschaft immer wieder unter Generalverdacht zu stellen und Landwirte als Giftmischer und Tierquäler diffamieren.
Neben der notwendigen Bereitschaft für Veränderungen ist zugleich eine noch bessere Kommunikation
mit den Verbraucherinnen und Verbrauchern notwendig – nicht nur durch den Verband, sondern auch durch
jeden einzelnen Landwirt. Die Meinungsbildung darf
nicht von einer Minderheit dominiert werden, die sich
dank guter Vernetzung lautstark artikuliert, insbesondere in neuen Medien und sozialen Netzwerken.
Wir müssen selbst Themen setzen und auf falsche
Tatsachenbehauptungen oder Übertreibungen reagieren. Noch mehr zählt, proaktiv darzustellen, was wir
tun, warum wir so arbeiten, welche Vorzüge unsere
Wirtschaftsformen bieten, was jeder einzelne Verbraucher von unserer heutigen Landwirtschaft hat, und wie
er davon profitiert. Das ist eine große Herausforderung
an den Verband und an die Betriebe. Aber die Arbeit
in diesem Bereich, das Werben um Akzeptanz, ist unverzichtbar. Nur wenn wir sachgerecht und umfassend
informieren, registrieren die Menschen, dass Kritik an
moderner Landwirtschaft in weiten Teilen fehl am Platze ist. Und dass dort, wo sie berechtigt ist, Landwirte bereit sind, ihre Betriebe weiter zu entwickeln in Richtung
in Richtung Umwelt-, Tier- und Verbraucherschutz,
aber auch zu mehr Effektivität und Effizienz. Es geht in
der gesellschaftlichen Diskussion für uns darum, unsere Reputation in der Bevölkerung zu festigen. Das Ansehen der Landwirte ist deutlich höher, als die öffentliche
Debatte vermuten lässt. Verschiedene repräsentative
Befragungen stellen den Landwirten ein gutes Zeugnis
aus. Daneben lässt das tatsächliche Verhalten breiter
Teile der Bevölkerung darauf schließen, dass die Landwirtschaft nicht auf dem falschen Weg ist: Die Masse
der Verbraucher greift bei Produkten der modernen
Agrar- und Ernährungswirtschaft zu, und das mit gutem
Gewissen jeden Tag aufs Neue.
Witterung, Märkte, Wettbewerb, Politik und Verbraucherwünsche stellen unsere Höfe vor Herausforderungen, dem müssen und wollen sich der Verband und
der gesamte Berufsstand stellen. Es ist ein schwieriger
Grad, den richtigen Weg zu finden zwischen Markterfordernissen, politischen Vorgaben, gesellschaftlichen
Ansprüchen und dem aus landwirtschaftlicher Sicht
tatsächlich Möglichen. Diesen Weg werden wir gemeinsam immer wieder neu ausloten müssen, um das Beste
für die landwirtschaftlichen Betriebe und die Gesellschaft zu erreichen. Wenn alle gemeinsam an einem
Strang ziehen, wird das gelingen - und wir werden auch
2015 meistern. Wir wollen eine moderne, auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Landwirtschaft in Niedersachsen,
die ihrem hohen Stellenwert und ihrer Bedeutung in
der Gesellschaft gerecht wird sowie jungen Bäuerinnen
und Bauern eine Perspektive und Zukunft bietet.
Die Agrarreform ist auf der
Zielgeraden angekommen
Nachdem die Basisverordnungen zur nächsten Förderperiode im Agrarbereich im
Dezember 2013 und die Delegierten Verordnungen im März 2014 im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht wurden, stand das Jahr 2014 ganz im Zeichen der
nationalen Umsetzung. Die grundsätzlichen Fragen der Gemeinsamen Agrarpolitik bis
2020 regelt das Direktzahlungen-Durchführungsgesetz. Im Juni hat es den Bundesrat
passiert, im Juli wurde es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Danach wurden die
Direktzahlungen-Durchführungsverordnung, das Agrarzahlungen-Verpflichtungengesetz,
die Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung, das InVeKoS-Datengesetz und die
InVeKoS-Verordnung auf den Weg gebracht.
A
ls Ergebnis des langwierigen Gesetzgebungsprozesses zur Agrarreform wurden die bisherigen Direktzahlungen „gesplittet“ in eine Basiszahlung, die in
Form des neu zuzuweisenden Zahlungsanspruchs zur
Auszahlung kommt, und weiteren Komponenten. Dazu
zählen insbesondere der Greening-Zuschlag, der 30
Prozent der Basiszahlung ausmachen wird, die Zusatzförderung für die ersten 46 ha, die ein Landwirt bewirtschaftet, ein Junglandwirtezuschlag für die ersten 90 ha,
die ein Junglandwirt bewirtschaftet, von knapp 44 Euro
pro ha, einer spezifischen Zahlung für Kleinlandwirte
und der Einführung des Kriteriums „Aktiver Landwirt“,
das heißt: Bestimmten Betriebsinhabern werden künftig keine Direktzahlung mehr gewährt. Die derzeit noch
bestehenden Zahlungsansprüche haben noch bis zum
31. Dezember 2014 Gültigkeit und werden dann eingezogen. Die Neuzuweisung erfolgt 2015 auf Antrag an
Betriebsinhaber, die
- im Jahr 2013 zum Bezug von Direktzahlungen berechtigt waren
- niemals Zahlungsansprüche besessen, aber 2013 eine
landwirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt haben
- einen Betrieb geerbt, aufgeteilt oder durch Zusammenschluss gegründet haben
- Neueinsteiger oder Junglandwirte sind
- aktive Landwirte sind usw.
Ein „Rotieren“ der neuen Zahlungsansprüche ist nicht
möglich, sie können aber befristet flächenlos übertragen werden.
Insbesondere das eingeführte Referenzjahr 2013
führt dazu, dass Betriebe, die nach dem 15. Mai 2013
gegründet oder umstrukturiert wurden, Probleme
bekommen können, an neue Zahlungsansprüche zu
kommen, sofern sie die dazu nötigen „Randbedingungen“ nicht einhalten. Vertragliche Vereinbarungen
mit anderen Landwirten könnten hier unter Umständen hilfreich sein.
Die Junglandwirte
Bei Junglandwirten in Personengesellschaften oder juristischen Personen kommt es bei der Erstzuweisung
von Zahlungsansprüchen aus der Nationalen Reserve
darauf an, wer die Kontrolle in der Gesellschaft ausübt. Verwendete Formulierungen in GbR-Verträgen,
wonach die Geschäftsführung gemeinsam erfolgt und
wesentliche Entscheidungen nur einvernehmlich ge-
troffen werden können, reichen vermutlich aus für
die Erstzuweisung von Zahlungsansprüchen und die
beschlossene Junglandwirteförderung. Ist der Junglandwirt hingegen als Kommanditist in einer KG eingetreten, erfüllt er mangels Kontrollbefugnis kaum die
nötigen Voraussetzungen, er hat sich nach dem Wortlaut der Verordnung noch gar nicht niedergelassen!
Mit Einführung des Greenings kommt es in
Deutschland ab 2015 zu einer einheitlichen „grünen Prämie“ über die Bundesländergrenzen hinweg
in Höhe von etwa 85 Euro/ha. Da Deutschland das
„Äquivalenzprinzip“ nicht anwendet, haben Landwirte die kompletten Anforderungen zur Anbaudiversifizierung, zum Dauergrünlanderhalt und zu den
ökologischen Vorrangflächen zu erfüllen. In Kombination mit Agrarumweltprogrammen der 2. Säule ist das
Doppelförderungsverbot zu beachten.
Dr. Wilfried Steffens
Referent für
Agrarwirtschaft
Anbaudiversifizierung
Die Anbaudiversifizierung greift ab einer bewirtschafteten Ackerfläche von zehn Hektar, wobei beihilfefähige Landschaftselemente bei der Ermittlung der
Anteile für die einzelnen Kulturen nicht „herausgerechnet“ werden. Landwirte mit einer Ackerfläche
zwischen zehn und 30 ha müssen zwei, ab 30 ha drei
verschiedene landwirtschaftliche Kulturpflanzen anbauen. Die Kulturen werden nach Gattungen und Arten, Winter- und Frühlingskulturen unterschieden.
Brach liegendes Land ist eine Kultur genauso wie Gräser und andere Grünfutterpflanzen (z. B. Klee, Luzerne). Es gibt spezielle Regelungen beim Anbau unterschiedlicher Kulturen in Reihe, Mischkulturen zählen
in der Regel als eine Kultur. Als „Nachweisperiode“ für
den Anbau der Kulturen ist in Deutschland der Zeitraum vom 1. Juni bis 15. Juli vorgesehen. In dieser Zeitspanne muss das Kulturartenverhältnis an jedem Tag
nachgewiesen werden können. Dies kann immer dann
zum Problem werden, wenn frühe Kulturen in diesem
Zeitraum bereits geerntet wurden und unter Umständen eine Nachfolgekultur bestellt wird.
Die Regelungen zum Dauergrünlanderhalt laufen als Cross Compliance-Bestimmung bis zum Ende
des Jahres 2016 weiter, wobei das Referenzflächenverhältnis 2014 letztmalig ermittelt wird. Als Bestandteil
des Greenings wird das am 1. Januar 2015 bestehende
Dauergrünland in FFH-Gebieten als umweltsensibles
5
Wirtschaftliche und agrarpolitische Situation
6
Die Ausaat muss genau geplant werden, es gibt eine
Reihe neuer Vorschriften zu beachten.
Dauergrünland eingestuft mit einem einzelbetrieblichen Umwandlungs-, Pflug- und Tauschverbot. Unter
„Pflugverbot“ versteht die Kommission in einem Auslegungsvermerk „keine mechanische Zerstörung der
Grasnarbe“. Eine Schlitzsaat zur Narbenverbesserung
bleibt jedoch möglich. Für Dauergrünlandflächen, die
nicht in FFH-Gebieten liegen, ist ab 2015 bundesweit
die Umwandlung nur noch mit Genehmigung möglich. Die Genehmigung wird unter anderem erteilt,
wenn das Dauergrünland ab 2015 neu entstanden ist.
Vorrangflächen
Die Basis für die im Umweltinteresse auszuweisenden
ökologischen Vorrangflächen bilden fünf Prozent
der Ackerfläche des Betriebs inklusive der beihilfefähigen Landschaftselemente, Pufferstreifen, Kurzumtriebsplantagen und geförderten Aufforstungsflächen
während des Verpflichtungszeitraums. Betriebe bis
15 ha Ackerbau, Ökobetriebe und Teilnehmer an der
Kleinerzeugerregelung sind freigestellt. Die von der
EU vorgesehenen Gewichtungsfaktoren für die unterschiedlichen Kategorien ökologischer Vorrangflächen
kommen in Deutschland zur Anwendung. Konversionsfaktoren nur im Falle von Terrassen (Faktor 2) und
Einzelbäumen (Faktor 20), die unter CC-Schutz stehen.
Brachflächen als ökologische Vorrangflächen dürfen
während des Antragsjahres nicht zur Erzeugung von
Kulturpflanzen dienen, allerdings ist die Vorbereitung
dieser Fläche ab 1. August für die Herbsteinsaat möglich. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln bis zur
Aussaat ist auf diesen Flächen untersagt. Eine Begrünungsverpflichtung, die auch durch Selbstbegrünung
nachgewiesen werden kann, ist vorgesehen. Der Aufwuchs auf diesen Flächen darf vom 1. März bis zum 1.
Juni nicht gemäht oder gehäckselt werden.
Als Landschaftselemente werden in Deutschland
Feldränder und andere, unter CC-Schutz stehende
Landschaftselemente anerkannt. Feldränder können zwischen einem und 20 Meter breit sein, sind an
keiner bestimmten Stelle des Schlages verortet und
nicht zur Produktion und Nutzung des Aufwuchses
freigegeben. Zu Begrünungsverpflichtung, Pflanzenschutzmitteleinsatz sowie Erzeugung und Nutzung
des Aufwuchses und zur Herbstbestellung gelten die
Regeln zu den Brachflächen analog. Pufferstreifen einschließlich Pufferstreifen mit Dauergrünland sind ein
bis zehn Meter breit und verlaufen parallel zu einem
Gewässer oder Gewässerlauf. Sie können Streifen einer Ufervegetation bis zu zehn Meter umfassen. Eine
aktive landwirtschaftliche Produktion darf auf Pufferstreifen nicht erfolgen, jedoch ist eine Beweidung und
Schnittnutzung des Aufwuchses möglich. Die Regelungen zur Herbsteinsaat, Begrünung und zum Pflanzenschutzmitteleinsatz entsprechen jeweils den Regelungen zu den Brachflächen.
Waldrandstreifen sind ebenfalls zwischen einem
und zehn Meter breit. Eine Mineraldüngung und ein
Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist auf Kurzumtriebsplantagen als ökologische Vorrangfläche nicht
zugelassen. Mögliche anzubauende Gehölzarten sind
Weiden, Pappeln, Robinien, Birken, Erlen, Eschen
und Eichen und bestimmte Kreuzungen. Auf Flächen
mit Zwischenfrüchten oder Grünbedeckung ist der
Einsatz von mineralischen Stickstoffdüngemitteln,
Pflanzenschutzmitteln und Klärschlamm nach Aberntung der Vorfrucht untersagt. Der Zwischenfruchtanbau hat in Form einer Kulturpflanzenmischung ohne
Getreide zu erfolgen. Die Zwischenfrucht muss nach
Aberntung der Hauptkultur zwischen dem 16. Juli
und dem 1. Oktober im Boden sein. Vor dem 15. Februar des Folgejahres darf kein Umbruch erfolgen.
Ein Häckseln oder Schlägeln zur Vermeidung von
Samenbildung ist jedoch keine Beseitigung und ein
Abfrieren der Zwischenfrucht ist unschädlich. Eine
Nutzung der Zwischenfrucht nach dem 15. Februar
des Folgejahres ist möglich, jedoch nicht als Hauptkultur. Grasuntersaaten an Standorten, die bei nasser
Witterung im Herbst Probleme mit der Befahrbarkeit haben, können bei einer möglichen Kontrolle
als „nicht vorgefunden“ eingestuft werden, wenn die
Grasuntersaat bei der Maisernte zerstört wird. Dieser
Grundsatz gilt sinngemäß auch bei anderen Verstößen auf ökologischen Vorrangflächen. Auf mit Legu-
minosen bebauten Flächen muss nach Aberntung
der Leguminosen Winterkultur oder Zwischenfrucht
folgen. Zugelassen werden sollen 26 Arten grob- und
kleinkörniger Leguminosen, die ohne Beimengungen
angebaut werden müssen. Eine Startdüngung und
Pflanzenschutz nach guter fachlicher Praxis ist möglich. Werden Leguminosen als mehrjährige Kulturen
angebaut, kann der zunehmende Grasdurchwuchs
bei Kontrollen zum Problem werden. Ökologische
Vorrangflächen können auch auf weit vom Betriebssitz entfernte Flächen (z.B. in einem anderen Bundesland) eines Betriebsinhabers nachgewiesen werden,
jedoch ist die Umgehungsklausel der horizontalen
Verordnung immer im Blick zu behalten.
Bei der Junglandwirteförderung kann es zu Problemen kommen, wenn der Junglandwirt bereits Gesellschafter einer GbR oder juristischen Person war,
weil immer die Frage zu klären ist, ob er die langfristige und wirksame Kontrolle allein oder gemeinsam
mit anderen Landwirten ausgeübt hatte oder ausübt.
In jedem Fall darf der „Nichtjunglandwirt“ in einer
Gesellschaft die Entscheidungen des Junglandwirtes
nicht blockieren können. Dabei kommt es immer auf
die Formulierungen im Gesellschaftsvertrag an.
Aktiver Landwirt
Bei den Kriterien zum Aktiven Landwirt hat Deutschland die „Negativliste“ um Bergbau treibende Unternehmen erweitert, Betreiber von Kiesgruben fallen
nicht darunter. Nach Auffassung des BMEL sind Vermieter von Wohnimmobilien ebenfalls nicht von den
Regelungen betroffen. Betriebsinhaber mit weniger
als 5.000 Euro Direktzahlungen im Vorjahr sind immer aktive Landwirte. Als Problemfall stellen sich nach
den Nachweisregelungen der nationalen Gesetze und
Verordnungen zum aktiven Landwirt noch die Betriebsinhaber auf der Negativliste dar (z.B. Betreiber
von Reithallen), die nicht Alterskassenmitglied oder
von der Beitragspflicht zur Alterskasse befreit sind und
zwischen 16 und 38 ha LF bewirtschaften. Allerdings
sollen Pensionspferdehalter und Reithallenbetreiber
mit 16 bis 38 ha beihilfefähiger Fläche doch als aktiver
Landwirt eingestuft werden, wenn ihr Viehbesatz im
Zeitraum Januar bis April des Antragsjahres durchschnittlich unter drei GVE/ha liegt.
Die neuen Regelungen zur GAP sind komplex
und bisweilen schwer nachzuvollziehen. Ohne die Inanspruchnahme einer kompetenten Beratung dürfte
die Umsetzung kaum problemlos gelingen.
Neues ELER-Programm liegt in Brüssel zur Notifizierung vor
Die niedersächsische Landesregierung hat die Eckpunkte für die
neue ELER-Förderperiode 2014 bis 2020 festgelegt und die Wirtschafts- und Sozialpartner informiert. Das Landvolk Niedersachsen hat sich intensiv damit befasst und seine Positionen zum
PROFIL-Nachfolgeprogramm (PFEIL) eindeutig formuliert. In
der neuen Förderperiode soll es zu deutlichen Veränderungen in
den Schwerpunktsetzungen kommen. Für das Hauptziel 1 (Stärkung ländlicher Räume) sind insgesamt 22,4 Prozent aller verfügbaren ELER-Mittel oder 344 Mio. Euro, fast 52 Prozent mehr als
in der letzten Förderperiode, eingeplant. Unter dem Hauptziel 1
finden sich u.a. Programme zur Förderung der Verarbeitung und
Vermarktung, Dorfentwicklung, Tourismusförderung, Dorfentwicklungspläne und Breitbandausbau. Die erhebliche Mittelaufstockung geht einher mit einer deutlichen Absenkung bisher
eingesetzter EFRE-Mittel in einigen Programmen. Das hier eingesetzte Geld fehlt insbesondere bei den Maßnahmen des Hauptziels 3 (Wettbewerbsffähigkeit), was der Berufsstand kritisiert.
Das Hauptziel 2 (natürliche Ressourcen und Klimaschutz)
soll mit 454,4 Mio. Euro ausgestattet werden, 47 Prozent mehr als
in der jüngsten Förderperiode. Hier plant das Land u.a. Hochwasser- und Küstenschutz, Tierschutz, diverse Agrarumweltprogramme, Ökolandbau und ein neues Programm Flurbereinigung
für Umwelt und Klima. Die Tierschutzmaßnahmen entsprechen
einer Forderung des Berufsstandes. Allerdings war es Anliegen
des Verbandes, über ein „Weidemilchprogramm“ die in den GAKFördergrundsätzen vorgesehenen Varianten zur Förderung der
Weidehaltung auch aus Tierschutzgründen in vollem Umfang
auszuschöpfen. Dem ist das Land leider nicht nachgekommen.
Die Flurbereinigung für Umwelt und Klima soll die im EFRE geplanten Maßnahmen zur Moorentwicklung flankieren. Ob sich
die vom Verband geforderte „Praxistauglichkeit von Agrarumweltmaßnahmen“ mit hoher Breitenwirkung im vorgesehenen Förderspektrum im Hauptziel 2 widerspiegelt, wird sich zeigen, wenn das
„Zusammenspiel“ mit den ab 2015 einzuhaltenden Greening-Verpflichtungen beurteilt werden kann.
Das Hauptziel 3 (Wettbewerbsfähigkeit) soll mit deutlich weniger Mitteln als zuvor bestückt werden (minus 30 Prozent!), der Berufstand übt deutliche Kritik. Im Hauptziel 3
ordnet das Land der Prioritätsachse 1 (Förderung von Wissenstransfer und Innovation) Gewässerschutzberatungen, Bildungsmaßnahmen zur beruflichen Qualifizierung, Transparenz schaffen und die Europäische Innovationspartnerschaft zu. Die 2.
Prioritätsachse (Verbesserung der Lebensfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe und der Wettbewerbsfähigkeit) soll kräftig
abgespeckt werden. Das betrifft einzelbetriebliche Managementsysteme, Flurbereinigung, ländlichen Wegebau, AFP und Ausgleichszulage. Flurbereinigung und Wegebau stuft der Berufsstand
weiter als unverzichtbar ein, auch die Landesregierung sieht hier
„einen erheblichen Beitrag zur Produktions- und Effizienzsteigerung“ landwirtschaftlicher Betriebe, reduziert aber den Mittelansatz. Das AFP soll zudem inhaltlich so stark auf Tierschutzaspekte
ausgerichtet werden, dass es kaum noch der Förderung der Wettbewerbsfähigkeit dient. Inwieweit sich ein derartiges Förderszenario mit den Aussagen im Koalitionsvertrag vereinbaren lässt,
die Wettbewerbsfähigkeit der Höfe so zu stärkten, dass alle 40.000
landwirtschaftlichen Betriebe in Niedersachsen erhalten werden
sollen, erschließt sich dem interessierten Landwirt nicht.
Auffällig im Entwurf ist auch, dass in erster Linie Programme
angeboten werden sollen, für die die EU höhere Kofinanzierungssätze als die üblichen 50 Prozent vorgesehen hat. Das gilt für die
Innovationspartnerschaft wie auch Agrarumweltmaßnahmen.
Mit Blick auf den Landeshaushalt ist dies nachvollziehbar, für die
Landwirtschaft und den ländlichen Raum ist damit aber ein Mittelrückgang verbunden, da der nationale Anteil schrumpft. Auch
der von der Landesregierung immer wieder betonte Zuwachs an
ELER-Mitteln für die neue Förderperiode resultiert im Wesentlichen aus der Umschichtung aus Mitteln der 1. Säule. Damit geht
die Stärkung des ELER unmittelbar zu Lasten der Betriebsergebnisse eines jeden landwirtschaftlichen Betriebs. Eine Stärkung des
ländlichen Raums insgesamt lässt sich daraus nicht erkennen.
7
Produktion und Vermarktung
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Milchmarkt – ein Jahr der Extreme
Die deutschen Milcherzeuger haben noch nie so viel Milch erzeugt wie im vergangenen
Jahr. Dabei übertrafen die niedersächsischen Milcherzeuger ihre deutschen Kollegen mit
einer Steigerung von fast fünf Prozent gegenüber dem Vorjahr erheblich. Gleichzeit stieg
der Milcherzeugerpreis mit 37,5 Cent/kg (4 Prozent Fett, 3,4 Prozent Eiweiß, ab Hof, ohne
Mehrwertsteuer) auf das bisher höchste Niveau. Der niedersächsische Auszahlungspreis
lag nur geringfügig, um 0,4 Cent/kg niedriger, der Bundesdurchschnitt wurde damit aber
wieder unterschritten. Bei gleichzeitig rückläufigen Futtermittelpreisen haben sich die
Unternehmensergebnisse endlich deutich verbessert.
D
Dr. Werner Rüther
Milchreferent
iese günstige Situation setzte sich 2014 weiter fort.
Bis September wurden von den niedersächsischen
Molkereien durchschnittlich 38,3 Cent/kg gezahlt, das
waren 2,6 Cent/kg mehr als im Vorjahr. Dieses sehr
gute Ergebnis überdeckt jedoch die zwischenzeitlich
eingetretenen Markteintrübungen. Die Schnittkäsepreise stürzten seit Ende Februar in nur drei Monaten um
rund 90 Cent/kg ab, Butter verlor seit Jahresbeginn rund
1,20 €/kg (abgepackte Ware) und Magermilchpulver seit
Anfang März ebenfalls rund 1,20 €/kg. Der ife-Rohstoffwert ist seit Januar um 17,8 Cent/kg auf 27,4 Cent/kg
(September 2014) gefallen. Gründe für diese Entwicklung sind vorwiegend in der massiven Produktionsausweitung in den meisten wichtigen Milcherzeugungsregionen der Welt zu suchen. Das hohe Preisniveau und
die überwiegend günstige Witterung hatten die Produktion stimuliert. Das Milchaufkommen in der EU,
den USA, Neuseeland, Australien, Chile, Uruguay und
Weißrussland ist in den ersten sieben Monaten des Jahres um rund 6,5 Mio. t gestiegen. Dies führte zu Preisdruck, obwohl die Milchimporte z. B. Chinas bis August
noch um 2,6 Mio. t zunahmen, und der Welthandelt bei
Vollmilchpulver, Käse, Magermilchpulver und Butter
weiter stieg. Trotzdem fiel der GlobalDairyTrade-Tender um rund 50 Prozent.
Die durch die Ukraine-Krise im Gegenzug von Russland zum 7. August ausgelösten Importverbote für
Agrarprodukte und Lebensmittel unter anderem aus
der EU haben dieser Entwicklung eine zusätzliche Dynamik gegeben. Russland war der größte Drittlandskunde der EU. Diese hatte bei Käse einen Marktanteil
von 33 Prozent und bei Butter von 30 Prozent. Auch
wenn die deutschen Molkereien bereits vorher aus
vorgeschobenen veterinärrechtlichen Gründen weit-
gehend für den Handel mit Russland gesperrt waren,
wurden die Sanktionen auch in Deutschland spürbar.
Die anderen Lieferländer mussten sich ad hoc neue
Märkte erschließen, Länder wie Finnland und Litauen
sind besonders betroffen. Die aktuelle Euroschwäche
erleichtert jetzt aber zusätzliche Drittlandsexsporte.
Außerdem werden die Kapazitäten bei Käse von den
Molkereien weniger stark ausgelastet. Der Lebensmitteleinzelhandel hat leider die Russlandsanktionen zum
Anlass genommen, wieder einmal weiteren Preisdruck
auszuüben - mit wahrscheinlich gravierenden Folgen
für das Erzeugerpreisniveau.
Trotz der schwierigen Marktsituation steigt die
Milchanlieferung in der EU bisher fast flächendeckend noch weiter. Die höchsten Steigerungen verzeichnen neben Deutschland Frankreich, das Vereinigte Königreich, Polen, Irland und die Niederlande.
Die Gesamtreferenzmenge der EU wird trotzdem
weiterhin unterschritten, die noch laufende Mengenregulierung ist insofern auf EU-Ebene kaum marktwirksam! In Deutschland liegt die Milchanlieferung
Anfang Oktober immer noch 2,1 Prozent über der
Vorjahreslinie. Für das abgelaufene Quotenjahr muss
Deutschland 164 Mio. Euro Strafzahlung an die EU
leisten. Die nationale Garantiemenge wurde um 1,9
Prozent überschritten. Die Abgabe beträgt 12,7 Cent/
kg nach Molkereisaldierung. Das aktuelle Anlieferungsverhalten lässt für das letzte Quotenjahr eine
noch sehr viel höhere Abgabe befürchten. In EU-Ländern mit regelmäßigen Quotenüberlieferungen wie
Dänemark und Niederlande scheinen die Milcherzeuger aber zu reagieren: Dort sind erste Produktionseinschränkungen zu beobachten. Dieses gilt auch
für Niedersachsen. Bereits seit Anfang Juli hat sich
Im Herbst hat die Landesvereinigung der Milchwirtschaft
das Projekt „Nachhaltige Milcherzeugung in Niedersachsen“
auf dem Hof von Familie Arkenberg in Wunstorf vorgestellt
(Foto links).
– anders als in den anderen Bundesländern – die Anlieferung an die Vorjahreslinie angenähert. Da auf der
Molkereiebene aber mit einem verminderten Saldierungsspielraum im letzten Quotenjahr zu rechnen ist,
muss trotzdem von einer hohen Abgabe ausgegangen
werden. Der Verband hat stets darauf hingewiesen,
dass Überlieferer nicht mit Erleichterungen beispielsweise über eine Anpassung der positiven Fettkorrektur rechnen sollten. Die Mehrheitsverhältnisse in
Brüssel lassen einen entsprechenden Beschluss nicht
wahrscheinlich erscheinen. Auch die möglicherweise
mangelnde Rechtssicherheit bei Erhebung der Superabgabe bietet wohl keinen Ansatzpunkt: Die EUKommission hat angekündigt, dem Agrarrat einen
Vorschlag zur rechtlichen Absicherung für den Einzug
der Superabgabe vorzulegen. Angesichts der Mehrheitsverhältnisse zwischen potenziell überliefernden
und unterliefernden Ländern dürfte eine Mehrheit
dafür gesichert sein. Dies sollte jeder Milcherzeuger
bei seiner Mengenplanung beachten.
QM-Milch garantiert hohe Qualität
Die Erzeugung von Qualitätsmilch und die Verarbeitung zu hochwertigen Milcherzeugnissen sind Grundvoraussetzungen für den Markterfolg. Die niedersächsische Milchwirtschaft kann ihren Abnehmern die
hohe Prozess- und Produktqualität durch die auf jeder
Stufe aufgebauten Qualitäts-Managementsysteme belegen. Die Einführung des akkreditierten QM-MilchStandards verlief völlig problemlos. Die Betriebsaudits
werden weiterhin alle drei Jahre durchgeführt. Insofern bietet es sich an, den Standard auch in diesem
Turnus auf seine Aktualität zu prüfen. Da jeder Tierhalter durch das geänderte Tierschutzgesetz aufgefordert ist, durch betriebliche Eigenkontrollen sicher zu
stellen, dass seine Tiere angemessen ernährt, gepflegt
und verhaltensgerecht gehalten werden, sollen entsprechende Tierschutzindikatoren in den Standard
aufgenommen werden. Die Überlegungen hierzu sind
noch nicht abgeschlossen.
Das Milch-Monitoring ist ein wichtiger Bestandteil von QM-Milch. Um eine bundesweite
Durchführung zu sichern, ist mindestens ein sogenanntes Basismonitoring durchzuführen. Die norddeutschen Bundesländer verfügen seit Jahren über
weitergehende Systeme. In Zusammenarbeit mit
Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg Vorpommern ist jetzt ein nordwestdeutsches
Rohmilchmonitoring erarbeitet worden, das eine
gleichförmige Durchführung in ganz Norddeutschland
sicherstellt. Es basiert auf dem bisherigen niedersächsischen Vorgehen.In Niedersachsen wird das Monitoring seit dem letzten Jahr vom Milchförderungsfonds
Hannover-Braunschweig finanziert, da eine beihilferechtliche Entscheidung der EU-Kommission zum
Einsatz von Mitteln der Landesvereinigung der Milchwirtschaft Niedersachsen (Umlage nach § 22 Milchund Fettgesetz) aussteht.
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9
Produktion und Vermarktung
10
Tierhalter in der Meldepflicht
Die 16. Novelle zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (AMG) ist zum 1. April 2014 in
Kraft getreten. Sie soll dem Ziel eines ordnungsgemäßen Antibiotikaeinsatzes in der
Nutztierhaltung und dem Antibiotika-Minimierungskonzept in der Veterinärmedizin
einen entscheidenden Schritt näherkommen. Eine staatliche Antibiotikadatenbank
soll für mehr Transparenz sorgen und verpflichtet den Tierhalter zur Dokumentation
sämtlicher Antibiotikaanwendungen bei Masttieren. Doch in jedem Halbjahr werden 25
Prozent der mitteilungspflichtigen Betriebe bundesweit an den Pranger gestellt.
W
Dr. Wiebke Scheer
Referentin für Futterund Arzneimittelrecht
sowie Veterinärwesen
eltweit gelten Infektionskrankheiten als häufigste
Todesursache des Menschen. Bakterielle Infektionen lassen sich zumeist durch antibiotisch wirksame
Arzneimittel behandeln, jedoch kann jede Anwendung
sowohl beim Menschen als auch beim Tier zur Resistenzbildung beitragen. Daher soll der Antibiotikaeinsatz in der Human- und Veterinärmedizin generell auf
ein Mindestmaß beschränkt werden. Im Fokus der veterinärmedizinischen Umsetzung stehen die umfassende
Erfassung und Überwachung von AntibiotikaresistenzEntwicklungen und die Minimierung des Antibiotikaeinsatzes bei Verbesserung der Tiergesundheit durch
geeignete Managementmaßnahmen.
Mitteilungspflicht
Seit 1. Juli 2014 besteht für berufs- und gewerbsmäßige Tierhaltungen eine gesetzliche Mitteilungspflicht
für den Einsatz von Antibiotika. Betriebe, die Rinder,
Schweine, Hühner oder Puten zur Mast halten, müssen
seither ab dem Zeitpunkt des Absetzens der Masttiere
vom Muttertier bzw. ab dem Schlupf sämtliche Antibiotikaanwendungen an eine im Herkunftssicherungsund Informationssystem für Tiere (HIT) eingerichtete
staatliche Tierarzneimitteldatenbank (HIT-TAM) melden. Ausgenommen von der Meldepflicht sind Betriebe, die im Durchschnitt eines Kalenderhalbjahres
weniger als 20 Mastkälber (< 8 Monate), 20 Mastrinder
Meldefristen zur 16. AMG-Novelle (Antibiotikadatenbank)
Seit 01.04.2014
Das Gesetz ist in Kraft
Bis 01.07.2014
Erstmalige Meldepflicht für Daten zur Tierhaltung (inkl. Nutzungsart)
Jährlich bis
14.01. bzw. 14.07.
Meldepflicht für Daten zur Arzneimittelanwendung und Anzahl
gehaltener Tiere
Jährlich bis 28./29.02. bzw. 31.08.
Pflicht der zuständigen Behörden der Länder die halbjährliche
betriebliche Therapiehäufigkeit an das BVL zu melden
Jährlich bis 31.03. bzw. 30.09.
Veröffentlichung der Kennzahlen 1 und 2 zur bundesweiten
Therapiehäufigkeit im Bundesanzeiger durch das BVL
Jährlich bis 31.05. bzw. 30.11.
Verpflichtung des Tierhalters, seine betriebliche Therapiehäufigkeit
mit den bundesweiten Kennzahlen abzugleichen
Jährlich bis 31.07. bzw. 31.01.
Maßnahmenplan an die zuständige Behörde, wenn betriebliche
Therapiehäufigkeit > Kennzahl 2
(> 8 Monate), 250 Ferkel (< 30 kg), 250 Mastschweine
(> 30 kg), 1.000 Masthühner oder weniger als 10.000
Mastputen halten. Neben der Nutzungsart (z.B. Mastkalb oder Mastrind) müssen detailliert Angaben zum
Namen des angewendeten Antibiotikums, zur Anzahl
der behandelten Tiere, zur Gesamtmenge des angewendeten Antibiotikums und zur Anzahl der Behandlungstage gemacht werden. Die Mitteilungspflicht
obliegt per Gesetz dem Tierhalter. Dieser kann jedoch
Dritte (z.B. Hoftierarzt, QS GmbH) für die Meldung in
HIT-TAM beauftragen, die der Behörde schriftlich mitgeteilt werden müssen.
Therapiehäufigkeit
Auf Grundlage der gesammelten Daten werden in HITTAM betriebsindividuell sogenannte Therapiehäufigkeiten ermittelt. Diese geben Auskunft darüber, an wie
vielen Tagen ein Tier pro Halbjahr im Durchschnitt mit
einem Antibiotikum behandelt wird. Das Bundesinstitut für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
ist beauftragt, die bundesweit ermittelten Therapiehäufigkeiten miteinander zu vergleichen. Es erstellt
daraufhin sogenannte Kennzahlen: Die Kennzahl eins
gibt den Wert an, unter dem 50 Prozent aller bundesweit erfassten halbjährlichen Therapiehäufigkeiten liegen, die Kennzahl 2 gibt Auskunft über den Wert, unter
den 75 Prozent aller Therapiehäufigkeiten fallen.
Minimierungskonzept
Der Tierhalter wird über die ermittelten Kennzahlen
informiert, und muss sie mit seinen betriebsindividuellen Therapiehäufigkeiten vergleichen. Liegt er
oberhalb der Kennziffer 1, muss er unter Hinzuziehung seines Hoftierarztes die Ursachen für das Überschreiten prüfen und für eine Verringerung des Antibiotikaeinsatzes sorgen. Überschreitet er die Kennzahl
zwei, ist der Tierhalter aufgefordert, gemeinsam mit
seinem Hoftierarzt einen schriftlichen Maßnahmenplan zur Reduktion der Antibiotikaanwendungen bei
der Behörde einzureichen. Die Behörde kann wiederum Änderungen des Reduktionsplans und weitere
Maßnahmen (z.B. Antibiotikagabe nur noch durch
Betriebe, die Rinder, Schweine, Hühner oder Puten zur Mast
halten, müssen Antibiotikaanwendungen an eine staatliche
Tierarzneimitteldatenbank melden.
den Tierarzt) anordnen. Bei Überschreiten der Kennzahl zwei in Folge und bei Nicht-Beachtung der behördlichen Anordnungen droht dem Tierhalter im
schlimmsten Fall das Verbot der Tierhaltung für längstens drei Jahre.
Position Landvolk
Das Landvolk Niedersachsen steht zu einer
Optimierung des Antibiotikaeinsatzes und sensibilisiert die Tierhalter zu einem verantwortungsvollen Umgang mit diesen Tierarzneimitteln. Es spricht sich jedoch klar dafür aus, dass
Doppelmeldungen für den Tierhalter unbedingt
vermieden werden müssen. Die QS GmbH hat
die technischen Voraussetzungen für die Datenübertragung von der QS-Antibiotikadatenbank
an die HIT-Datenbank geschaffen. Inhaltlich
sind jedoch noch einige Fragen zur Datenübertragung offen (Stand Oktober 2014).
Afrikanische Schweinepest
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine Viruserkrankung, die ausschließlich Schweine betrifft. Das
Virus wird direkt über Tierkontakte oder indirekt,
z.B. über Fleisch oder Wurst von infizierten Tieren,
übertragen. Für den Menschen besteht jedoch keine
Infektionsgefahr. Die klinischen Erscheinungen beim
Schwein sind sehr variabel. Seit 2012 hat sich die ASP
mit Einträgen in die Ukraine nach Weißrussland und
in die EU-Mitgliedstaaten Polen, Litauen, Lettland
und Estland ausgebreitet. Eine Einschleppung der
ASP nach Deutschland brächte neben den Auswirkungen für die Tiere auch schwere wirtschaftliche
Folgen mit sich.
Es gilt, die Einschleppung der Afrikanischen
Schweinepest nach Deutschland und damit ihre Ausbreitung in den Schweinebeständen oder der Schwarzwildpopulation unbedingt zu verhindern! Neben
Landwirten, Tierärzten und Jägern ist hier auch die
Bevölkerung (insbesondere Touristen) aufgerufen, das
Risiko eines Eintrags zu minimieren. Das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) fordert daher die Einhaltung
strikter Hygiene-Richtlinien in der Schweinehaltung.
11
Produktion und Vermarktung
12
Einschleppung und
Ausbreitung der ASP in
Schweinebeständen
erfordern auch die
Unterstützung der Jäger.
Früherkennung und Monitoring
Effektive Früherkennungs- und Monitoring-Programme, die eine Einschleppung eines Tierseuchenerregers in einen Tierbestand frühzeitig aufzudecken
vermögen, sind für eine schnelle und effiziente Tierseuchenbekämpfung von enormer Bedeutung. Ziel
solcher Programme ist es, die sogenannte „High Risk
Period“ - den Zeitraum, in dem Seuchenerreger unentdeckt in der Tierpopulation zirkulieren und sich
ausbreiten können - deutlich zu verringern. Klassische
und Afrikanische Schweinepest sind Krankheiten, die
sich nicht verschweigen oder verstecken lassen. Je eher
sie entdeckt und adäquate Seuchen-Bekämpfungsmaßnahmen eingeleitet werden, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, eine weitere Verbreitung der Krankheit
schnell zu unterbinden und die Seuche rasch zu tilgen.
Durch eine frühe Erkennung eines Seucheneintrages
kann enormer Schaden sowohl von jedem Einzelnen
wie auch von der Gesamtheit aller Wirtschaftsbeteiligten abgewendet und die Zeitdauer entsprechender
Restriktionen beschränkt werden. Das LAVES unterstreicht die Wichtigkeit der Teilnahme von Schweinehaltern, Jägern und Tierärzten an Früherkennung und
Monitoring in Niedersachsen. Das Landwirtschaftsministerium hat gemäß der Richtlinie 2002/60/EG eine
Sachverständigengruppe zur Afrikanischen Schweinepest einberufen, darunter auch das Landvolk Niedersachsen. Die Gruppe soll einen Tilgungsplan erstellen. Er ist der EU bei Ausbruch der ASP in Deutschland
vorzulegen.
Neue Gebührenordnung
Anfang des Jahres ging ein Verordnungsentwurf des
Landwirtschaftsministeriums zur Festsetzung von
Gebühren für den Verbraucherschutz und die Veterinärverwaltung und zur Änderung der Allgemeinen
Gebührenordnung in die Verbandsbeteiligung. Die
erstmalige Einführung von Gebühren für so genannte
„Routinekontrollen“ zur allgemeinen Überwachung
der Einhaltung von Vorschriften des Lebens- und Futtermittelrechts sowie des Tierschutzrechts in den jeweiligen Wirtschaftsunternehmen steht im Fokus der
vorgesehenen Änderungen. Dadurch wird die bisherige Kostenpflicht für u.a. Registrierungen und Zulassungen von Unternehmen sowie für Nachkontrollen
auf normale amtliche Kontrolltätigkeiten erweitert.
Niedersachsen führt mit der neuen Gebührenregelung
als erstes Bundesland eine allgemeine Kostenpflicht für
amtliche Routinekontrollen, Probenahme und Analytik ein. Durch seinen Alleingang greift Niedersachsen
den derzeit noch auf EU-Ebene laufenden Beratungen
zur Finanzierung der amtlichen Kontrolltätigkeiten im
Rahmen der Überarbeitung der Verordnung (EG) Nr.
882/2004 vor. Die Verordnung zur Allgemeinen Gebührenordnung für den Bereich Futtermittelrecht ist bereits
am 18.4. in Niedersachsen in Kraft getreten. Danach
werden für Regelkontrollen ohne Probenahme 510 Euro
berechnet, für Probennahme und Untersuchung 845
Euro. Die Häufigkeit einer Kontrolle richtet sich nach
dem Risiko, es bildet auch die Grundlage für die Entscheidung, wann eine Probe gezogen wird. Landwirtschaftliche Betriebe sind laut ML auf Grund des äußerst
geringen Risikos von der Regelkontrolle und der damit
verbundenen Kostenpflicht ausgenommen.
Position Landvolk
Aus Sicht des Landvolks Niedersachsen stellt
die allgemeine Überwachung des Lebens-, Futtermittel- und Tierschutzrechts eine Hoheitsaufgabe des Staates dar und sollte somit weiter
aus Steuergeldern finanziert werden. Die Einführung der Gebührenpflicht für Routinekontrollen leitet einen Systemwechsel bei der Finanzierung der amtlichen Kontrollen zu Lasten
der Betriebe ein. Das Landvolk Niedersachsen
kritisiert, dass die zusätzlichen Kosten alle Bereiche der Wirtschaftskette belasten und unter heutigen Marktbedingungen letztlich vom
Primärerzeuger getragen werden. Der Alleingang Niedersachsens benachteiligt die hiesigen
Landwirte gegenüber Wettbewerbern in anderen Bundesländern und EU-Mitgliedstaaten.
Das Landvolk fordert, dass landwirtschaftliche Betriebe vom LAVES gemäß ihrer
Risikoeinstufung und nicht willkürlich kontrolliert werden. Ferner fordert der Verband
mehr Transparenz im Kontrollwesen. In der
geplanten Gebührenordnung sollte festgelegt
werden, dass die Ergebnisse gebührenpflichtiger Kontrollen den betroffenen Betrieben
schriftlich mitzuteilen sind, einschließlich der
Analyseergebnisse von Probenahmen.
Große Ernte, kleine Preise,
schmale Gewinne
Alle Ackerfrüchte profitierten von einem ungewöhnlich milden Winter und guten Bestellund Wuchsbedingungen. Ein Vegetationsvorsprung von ca. drei Wochen eröffnete die
Möglichkeit einer sehr frühen Ernte – die sich aber leider nicht realisieren ließ. Der kühle
und regenreiche Sommer förderte die Ertragserwartungen.
V
or allem die in Niedersachsen vorherrschenden
schwächeren Böden wurden optimal mit Wasser
versorgt. In den Ackerbauregionen etwa südlich der
Autobahn 2 regnete es dagegen viel zu viel. Dort verzögerte sich die Ernte permanent und wurde erst Mitte
September beendet. Die ertragreichen Böden dieser
Region konnten ihr Potenzial nicht voll ausschöpfen,
sonst wäre die Gesamternte noch besser ausgefallen.
Das Anbauspektrum für Getreide in Niedersachsen
verschob sich geringfügig vom Roggen und der Sommergerste zum Winterweizen und zur Wintergerste.
Dieses ist jedoch eine Reaktion auf die besonderen
Wetterbedingungen in den Vorjahren.
Die Flächenerträge waren nochmals um vier Prozent höher als im guten Vorjahr und übertreffen den
langjährigen Durchschnitt um 14 Prozent.
Bei den Qualitäten dürfte sich ein verringerter
Eiweißgehalt des Getreides herausstellen. Dieser gab
bei der Braugerste schon während der Ernte Anlass
zu Vermarktungsproblemen und führt insgesamt zu
einem stärkeren Angebot an Futtergetreide. Weizenpartien mit höheren Proteinwerten hingegen können
bessere Aufgelder erzielen als in anderen Jahren.
Die Gesundheit der Bestände wurde durch die
kühle Witterung im Sommer gefördert, allerdings trat
in diesem Jahr eine gravierende Gelbrostproblematik
auf. Man spricht von einer regelrechten Epidemie, erzeugt durch neue Rassen des Erregers.
Hohe Mengenerwartungen
Anders als im vergangenen Jahr profitierten auch die
Hackfrüchte von den besonderen Wetterbedingungen.
Kartoffeln, Mais und Zuckerrüben wuchsen sehr gut
und weckten zum Zeitpunkt der Drucklegung hohe
Mengenerwartungen.
Anbau von Hackfrüchten in Niedersachsen 2014
Ernte% zum
Fläche % zum prognose
VorTsd. ha Vorjahr
Tsd.
jahr
Tonnen
Speisekartoffeln
33
5
Verarbeitungskartoffeln
72
2
5112
16
Zuckerrüben
101
4
n.V.
n.V.
Silomais
524
4
26059
24
Die Kartoffelerzeuger erwarteten mit gemischten Gefühlen die große Ernte. Nach Angaben der Landesstatistik dürfte sie mit 5,1 Mio. t deutlich über dem
schwachen Vorjahr liegen und auch das langjährige
Mittel um acht Prozent übersteigen. Damit pflanzten
niedersächsische Kartoffelerzeuger im bundesweiten
Vergleich auf 105.400 ha die meisten Kartoffeln an,
gefolgt von Bayern mit 40.900 ha und Nordrhein-Westfalen mit 31.200 ha. Die hiesige Ernte von 5,11 Mio. t
Kartoffeln entspricht fast der Hälfte der deutschen
Kartoffelernte von 11,5 Mio. t.
Die Maisernte begann in diesem Jahr früh und
schritt zügig voran. Die guten Ernteerwartungen dürften zu einer guten bis sehr guten Versorgung der Viehhalter und Biogasanlagen führen. Auch der Körnermais könnte in noch größerem Umfang anfallen als in
der Statistik angeführt.
Die Zuckerrüben weisen zum Beginn der Kampagne hohe Rübenerträge aus. Bei einem durchschnittlichen Ertrag von 74 t/ha kommt es zu erstaunlich
hohen Einzelwerten. Auch die Zuckergehalte von 17,4
Prozent mit Zuckererträgen von 12,9 t/ha sind sehr
hoch (mehr dazu ab Seite 50).
Werner Bosse
Marktreferent
Blick auf die Vermarktung
Die Vermarktung der neuen Ernte ist von drei wichtigen Einflüssen bestimmt.
- Weltweit steigende Ernteerwartungen seit dem
späten Frühjahr
- Bedrohliche kriegerische Auseinandersetzungen
(Ukraine, Krim, arabische Welt) und ihre möglichen
Folgen (z.B. Sanktionen, Handelsstörungen)
- Abwertungswettläufe zwischen den Währungsblöcken mit ihren vielfältigen Marktinterventionen und
induzierten Marktverzerrungen
Anbau und Ernte von Getreide und Ölsaaten in Niedersachsen 2014
Fläche % zum Ertrag % zum
Tsd. ha Vorjahr dt/ha Vorjahr
Ernteprognose
Tsd. Tonnen
% zum
Vorjahr
Wi.Weizen
407
3
90
3
3644
6
Roggen
136
-10
71
-2
960
-12
Wi.Gerste
141
9
80
8
1123
18
So.Gerste
37
-13
61
4
225
-9
Triticale
80
7
75
5
595
13
Getreide
816
0,5
81
4
6628
4
Körnermais
81
-6
97
13
786
7
Wi.Raps
127
-8
42
4
539
-5
13
Produktion und Vermarktung
14
Der geringe Eiweißgehalt der Braugerste führte schon in der
Ernte zu Vermarktungsproblemen.
Vom Start weg hatten die niedersächsischen Ackerfrüchte einen
enormen Vegetationsvorsprung, er wurde leider durch einen kühlen
und regenreichen Sommer wieder aufgezehrt!
Unter diesen Bedingungen ist es sehr schwierig
für alle Marktbeteiligten, gute Entscheidungen über
den Kauf und Verkauf ihrer Produkte zu treffen. Zwar
bestehen einige Instrumente für die Fundamentalanalyse, z.B. die Meldungen des USDA oder des IGC.
Diesen wird aus EU-Sicht aber nicht immer vertraut.
Es werden zunehmend eigene Schätzsysteme eingefordert. Zudem können fundamentale Marktdaten jederzeit durch verdeckte Operationen an Terminbörsen
überlagert werden. Das Risiko für Schieflagen steigt.
Viele Landwirte vertrauen deshalb auf alte Erfahrungen und verkaufen nur jene Mengen, die tatsächlich geerntet wurden. Und diese werden dann in kleinere Einzelchargen zerlegt.
Zur Jahreswende 2013/14 stiegen die Weizenpreise nach längerem Preisabschwung nochmals recht
kräftig an und gaben den Erzeugern die Möglichkeit,
ihr restlich gelagertes Getreide besser zu vermarkten.
Diese Preissteigerungen standen unter dem Eindruck
der Krimkrise und möglichen Störungen der Handelsströme vom Schwarzen Meer. Allerdings nutzten die
Landwirte diese Situation nur wenig für den Abschluss
weiterer Vorerntekontrakte. Es wurden insgesamt
deutlich weniger Absicherungen vorgenommen als in
Pflanzliche Märkte Weltversorgung mit Sojabohnen
11/12
12/13
13/14
14/15
Schätzung
29.08.
14/15
Schätzung
25.09
Erzeugung
241
272
282
304
310
Handel
94
99
110
113
114
Verbrauch
254
267
280
296
300
Vorräte
23
27
29
38
39
Die Ernte wurde insbesondere in den südlichen und östlichen Landesteilen immer wieder verzögert und dauerte bis
weit in den September hinein.
den Vorjahren üblich. Im April/Mai schlug die Marktstimmung um. In der Kombination aus immer besser
werdenden Ernteaussichten und nachlassenden politischen Ängsten begannen die Preise ab Anfang Mai zu
sinken.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wird seitens des
internationalen Getreiderates (IGC) ein Angebotsüberhang von 25 Mio. t angenommen
Dieser würde es ermöglichen, die Getreidevorräte weltweit wieder auf ein Niveau von ca. 429 Mio.
Tonnen aufzustocken. Allerdings sind Zweifel angebracht, ob hierdurch die Weltbevölkerung nachhaltig
besser versorgt ist. Wie man dem Diagramm entnehmen kann, schwankt die Erzeugung stärker als der Verbrauch. Sinkende Preise werden den Verbrauch anreizen und die Bereitschaft der Landwirte mindern, den
Anbau auszudehnen oder zu intensivieren.
Nach und vor der Ernte…
Gute Ernteerwartungen drücken auch den Markt für
Ölsaaten und Eiweiß nach unten. Dieses trifft die niedersächsischen Landwirte einerseits als Sojakäufer wie
auch als Rapsverkäufer. Während hiesige Veredelungsbetriebe lange auf eine Reduzierung ihrer Futterkosten
gewartet haben, erreichen die Rapspreise bereits im
zweiten Jahr wieder ein bedenklich niedriges Niveau
aus Sicht des Ackerbaues. Die Entspannung am Soja-
Der effektive Schutz der Kulturpflanzen schließt den chemischen Pflanzenschutz mit ein.
hiesigem Anbau können durch züchterische Maßnahmen noch deutlich aufgewertet werden, sie sind
unter bestimmten Umständen ackerbaulich interessant und verfügen über einen nahezu unbegrenzten
Markt. Zudem beabsichtigt die Agrarpolitik, diesen
Bereich stärker zu fördern.
Kartoffelnachfrage stagniert
markt ist einer Schätzung des IGC zu entnehmen. Allerdings entwickelt sich auch der weltweite Verbrauch
sehr dynamisch, so dass die Redewendung „nach der
Ernte ist vor der Ernte“ hier besonders zutrifft.
Der Sojamarkt wird von den USA, Argentinien
und Brasilien als Produzenten und Exporteuren auf
der Angebotsseite dominiert. Die wichtigsten Importeure sind China mit ständig steigenden Mengen von
inzwischen 74 Mio. t und die EU mit ca. 13 Mio. Tonnen Sojabohnen. Zudem importiert die EU ca. 21 Mio.
t Sojaschrot.
Das Eiweißfutter
Die niedersächsische Landwirtschaft erzeugt und
verbraucht pflanzliches Eiweiß ebenfalls in großen
Mengen. Selten wird bedacht, wieviel Eiweiß sich im
Grundfutter, im Getreide und im gewonnenen Rapsschrot befindet. Die hiesige Mischfutterindustrie verarbeitet Ölkuchen und Ölschrote im Umfang von 2,3
Mio. t, vor allem aus importiertem Soja und hiesigem
Rapsschrot. Zudem werden etwa 5,2 Mio. t Getreide
und andere Komponenten wie Mühlennachprodukte,
Melasse etc. im Umfang von über einer Mio. t verarbeitet. Leguminosen werden von niedersächsischen
Landwirten hingegen nur im geringen Umfang angebaut. Gerade einmal auf 10.000 ha finden sich Bohnen, Erbsen, Luzerne oder andere. Dieses könnte sich
in Zukunft ändern, wenn die Vorgaben der GAP auf
den Betrieben umgesetzt werden. Leguminosen aus
Bei näherer Unterteilung des niedersächsischen
Kartoffelanbaues fällt im Bereich der Verarbeitungskartoffeln ein erneuter Rückgang bei den Stärkekartoffeln um neun Prozent ins Gewicht. Dieser für
Niedersachsen wichtige Zweig befindet sich in einer
schwierigen Anpassungsphase. Einerseits entfallen
die bisher gezahlten top-ups, während die gekoppelten Zahlungen bei den Hauptwettbewerbern erhalten bleiben. Zudem verbilligen sich Weizen und
Mais am Weltmarkt, was die Konkurrenzprodukte der
Kartoffelstärke erstarken lässt. Dieses führt zu einer
verringerten Wettbewerbskraft der Stärkekartoffeln
in der Fruchtfolge.
Allerdings bietet auch der Speisekartoffelsektor
kaum Ausweichmöglichkeiten. Er ist von einem strukturellen Nachfrageproblem betroffen, weil der Frischkartoffelverzehr der Haushalte ständig rückläufig ist.
Es gibt zudem keine Preisfixierungen vor der Ernte wie
bei den Stärke- oder anderen Industriekartoffeln. Deshalb ist der Speisekartoffelanbau extrem riskant und
anfällig gegen Übermengen. Die große Ernte dieses
Jahres erzeugt bislang einen ruinösen Preisdruck.
Landwirte nutzen jede Absatzlücke und verkaufen ihre Kartoffeln auch zum Preis von einem Euro/
dt als Futterkartoffeln. Vor dem Hintergrund dieser
misslichen Situation ist im Bereich des Kartoffelhandels eine Initiative entstanden, um den Speisekartoffelmarkt werblich zu unterstützen. „Die Kartoffel – voll
lecker“ ist eine Branchenlösung, der sich auch das
Landvolk Niedersachsen angeschlossen hat. Zum Jahresende ist eine Gesellschaft arbeitsfähig geworden,
die im geringen Umfang Geld aus der Branche nutzen
möchte, um wieder mehr Kunden für die Speisekartoffel zu gewinnen.
15
Produktion und Vermarktung
16
Fleischmärkte von weltweiten
Krisen und Seuchen belastet
Die Themen im Vieh- und Fleischsektor waren erneut sehr umfangreich. Die
Fleischmärkte wurden durch politische Krisen beeinträchtigt und waren im
Schweinebereich von einer starken Dynamik geprägt.
E
Markus Kappmeyer
Referent für Vieh
und Fleisch
in Vergleich der Preis- und Kostensituation mit dem
Vorjahr zeigt vor allem in der zweiten Jahreshälfte
in allen Bereichen Abwärtsbewegungen. Sehr deutlich
wird dies bei den Schweinefleischpreisen und bei den
Ferkelerlösen. Russland fehlte im Schweinemarkt als
Exportland bereits seit Februar. Russische Kunden orderten bis dahin vor allem Speck und Fettwaren. Diese haben einen Erlösanteil von acht bis zehn Euro pro
Schlachtschwein. Bei einer Vermarktung nach Russland erzielte diese Warenkategorie im Durchschnitt
1,45 Euro/kg. Alternativ müssen diese bei deutlich reduzierten erlösen jetzt z.B. der Fettschmelze zugeführt
werden. Russland hat insgesamt 750 t jährlich aufgenommen, alternative Absatzmöglichkeiten gibt es
nicht. Obwohl der Schweinefleischexport von der EU
nach Russland schon seit Februar nicht mehr möglich
war, hat das allgemeine Exportembargo eine deutliche
Verschärfung des Marktdruckes bewirkt. Dem deutschen LEH ist bewusst geworden, dass 50 Prozent der
Lebensmittelversorgung Russlands importiert wurde
und somit ein deutlicher Überhang auf dem europäischen Binnenmarkt bestehen muss.
Die Ferkelpreise standen erneut deutlich unter
Druck. Die Ferkelvermarktung gestaltete sich ab der
Jahresmitte schwierig. Die biologischen Leistungen
in der Sauenhaltung sind sehr gut und verursachen
zusätzlichen Marktdruck. Zudem gibt es Importdruck
aus Dänemark und den Niederlanden. Die Wirtschaftsergebnisse der Ferkelerzeugung waren im Wirtschaftsjahr 2013/14 gut, diese positive Phase währte
aber nur sehr kurz.
Die gesunkenen Futterpreise konnten die rückgängigen Fleischerlöse im Rotfleischbereich nicht
kompensieren. Im Hähnchen- und Putenbereich
blieb die Preisentwicklung vergleichsweise stabil. Die
seit einiger Zeit auftretenden Negativschlagzeilen in
den Medien wirken sich beim Geflügelfleischabsatz
weniger aus. Die Lebensmitteleinzelhandelspreise
wurden im ersten Halbjahr sogar angehoben. Der Geflügelfleischabsatz läuft deutlich besser als der von
Rotfleisch. Die Erlössituation der Eiererzeuger ist völlig unbefriedigend. Hier gibt es außerdem deutliche
Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der deutschen
Produzenten.
Im Rindfleischmarkt trifft das russische Importembargo vorrangig niedrigpreisige Artikel wie Verarbeitungsware. Mit Auslaufen der Milchquote werden
EU-weit wieder mehr Kühe gehalten werden und damit auch mehr Kälber geboren. Die Preise für Jungbullen und Schlachtkühe notierten 2014 im Durchschnitt
unter den beiden relativ guten Vorjahren. Die unzureichende Rentabilität in der Kälbermast (Preise gefallen, hohe Milchpulverkosten) führte zu Preisdruck
bei den Nutzkälbern. Im August/September wurde die
Situation verschärft durch die Einfuhrbedingungen für
Nutzkälbern aus Deutschland, ausgesprochen von der
holländischen Qualitätsorganisation Kalbfleisch, sie
betrifft den Nachweis BVD-Freiheit. Nach Gesprächen
des DBV mit Vertretern der holländischen Seite wurde die aus deutscher Sicht illegalen Einfuhrbeschränkungen Ende September wieder aufgehoben
Vermarktung vor großen
Herausforderungen
Zu einer optimalen Wertschöpfung bei der Verwertung
sämtlicher Teile des Schlachtkörpers sind alle Bereiche
der Fleischwirtschaft auf einen weltweiten Warenaustausch angewiesen. Krisen, sei es aufgrund politischer
bzw. wirtschaftlicher Entwicklungen oder durch Seuchenausbrüche bei Mensch (z.B. Ebola) und Tier (z.B.
ASP), stellen die Vermarktung immer wieder vor große
Herausforderungen. Zu einer zukünftigen Krisenabsicherung gehört die Erschließung weiterer Exportmärkte, um nicht von wenigen Destinationen abhängig zu
sein. Schon seit Jahren fordert der DBV die Bundesregierung auf, mehr personelle Anstrengungen in die
Verhandlung von Exportzertifikaten zu setzen! Das
ist die Vorbedingung bei der Erschließung neuer, lukrativer Märkte z.B. in Süd-Ostasien. Diese Verhandlungen sind von der Exekutive zu führen und können
von der Wirtschaft lediglich begleitet werden.
Im Bereich des Tierschutzes wird es für den Bürger zunehmend schwieriger, die Aktivitäten, Initiativen und Labels zu unterscheiden. In den einzelnen
Arbeitsbereichen des Tierschutzplans Niedersachsen,
der im April 2011 seine Arbeit aufgenommen hat, werden inzwischen die ersten Ergebnisse aus den Projektstudien vorgelegt. Diese zeigen, dass viele Ziele innerhalb der vom Tierschutzplan gesteckten Zeithorizonte
nur teilweise oder vielleicht noch gar nicht erreicht
werden können. Erschwerend kommt hinzu, dass
der neue Landwirtschaftsminister zwar behauptet,
den Tierschutzplan seines Vorgängers 1:1 fortsetzen
zu wollen, ihn aber in Teilen völlig anders interpretiert. Ein weiterer sehr kritischer Punkt ist, dass neben
dem Tierschutzplan weitere Projekte parallel und an
den gesellschaftlich breit aufgestellten Gremien des
Tierschutzplans vorbeilaufen und dessen Ergebnisse
gar nicht berücksichtigen. Diese Vorgehensweise des
Ministeriums kritisieren nicht nur die landwirtschaftlichen Vertreter in den Gremien des Tierschutzplanes.
Initiative Tierwohl der Wirtschaft
Nachdem im September 2013 Spitzenvertreter der Initiatoren der Initiative Tierwohl aus Landwirtschaft,
Schlachtwirtschaft und Lebensmitteleinzelhandel mit
ihrer Unterschrift den Startschuss für die Umsetzung
gegeben haben, kommt diese Initiative Ende 2014 auf
der Zielgeraden an. Die Trägergesellschaft wurde in
2014 gegründet und hat ihre Aufgaben aufgenommen.
Viele Schweine- und Geflügelhalter fragen sich,
wie das Anmeldeverfahren laufen wird. Die Anmeldung wird kein Windhundverfahren sein, sondern
einen vierwöchigen Anmeldezeitraum vorsehen. Innerhalb dieses Zeitraums sind alle Anmeldungen
gleichberechtigt. Allerdings muss bei der Anmeldung
angegeben werden, ab wann der Betrieb die Kriterien umsetzen kann. Berücksichtigt werden sollen die
Landwirte in Reihenfolge des angegebenen Datums
der möglichen Umsetzung, solange der zur Verfügung
stehende Finanzrahmen noch nicht ausgeschöpft
ist. Durch die Entscheidung für dieses Anmeldeverfahren und die notwendigen organisatorischen Vorbereitungen (Datenbankaufbau, Programmierung,
Einrichtung einer Clearingstelle, usw.) konnte das
Anmeldeverfahren nicht mehr in 2014 beginnen. Ein
umfassendes Gesamtpaket an Unterlagen (Leitfäden,
Verträge, Anmeldemodalitäten usw.) soll rechtzeitig
vorher bekannt gegeben werden. Voraussichtlicher
Starttermin der Initiative Tierwohl bleibt der 1.1.2015
mit beginnenden Einzahlungen des LEH in den Fonds
(Stand zum Zeitpunkt der Drucklegung dieses Berichts).
Tierschutz-Initiative – Eine Frage
der Haltung
Bundesminister Christian Schmidt hat Mitte September die Eckpunkte seiner „Initiative für mehr Tierwohl“
mit dem Titel „Eine Frage der Haltung – neue Wege
für mehr Tierwohl“ vorgestellt. Positiv ist in diesem
Zusammenhang, dass er u.a. die bestehende „Initiative Tierwohl“, die er als Brancheninitiative des Bauernverbandes und Handels bezeichnet, unterstützen
will. Grundsätzlich sollen über die Entwicklung bewertbarer und klarer Indikatoren die Erfolge freiwilliger Initiativen messbar gemacht und Ziele vorgegeben
werden. Beim Thema Tierhaltung soll nach den Vorstellungen des Bundesministers jeder an seinem Platz
Verantwortung übernehmen:
- der Staat durch Rahmenbedingungen,
die das Tierwohl fördern,
- die Landwirte, die es in die Tat umsetzen und
- die Verbraucher, die an der Ladentheke
mitentscheiden.
17
Produktion und Vermarktung
18
Der Minister strebt einen offenen, aber kritischen
sen die ASP-Seuchenvorsorgegruppe. Dort werden
Weg an und einen Dialog unter Einbeziehung aller
Tilgungspläne vorbereitet. Neben der Jägerschaft und
Handelnden. Deshalb soll die gesamte Initiative des
Wildbiologen ist auch das Landvolk beteiligt. Das
Ministers von einem „Kompetenzkreis Tierwohl“, der
ASP-Monitoring in Niedersachsen wurde 2014 deutinsbesondere bei der Folgenabschätzung politischer
lich intensiviert. Bei Wildschweinen wird im Rahmen
Maßnahmen als Ratgeber fungieren wird, begleitet
der PCR-Untersuchung auf Virus-RNA untersucht. Die
werden. Am 6.10. hat sich dieses Gremium zu einer
Jägerschaft ist aufgefordert, tot aufgefundene Wildkonstituierenden Sitzung getroffen. So ist u.a. geplant,
schweine zu melden.
im ersten Quartal 2015 den Entwurf einer freiwilliAufbau der Seuchenvorsorge
gen Vereinbarung zum Verzicht auf das Kupieren der
Beim Ausbruch von Tierseuchen müssen ErstausSchwänze bei Schweinen vorzulegen. Wert legt der
brüche schnell und wirksam bekämpft werden, FolMinister auf praxistaugliche Lösungen. Hier sei die
geausbrüche sind möglichst zu vermeiden, um die
Forschung gefragt, praktikable Wege des Übergangs
wirtschaftlichen Schäden einschließlich Handelsreaufzuzeigen. Wie bei der Ferkelkastration sei es nicht
striktionen so gering wie möglich zu halten. Deshalb
sinnvoll, einen Ausstieg von jetzt auf gleich anzuordwird in Niedersachsen schon seit einigen Jahren an
nen.
Vorsorgelösungen gearbeitet, um nach dem FeuerWeitere Punkte der Initiative sind die Einführung
wehrprinzip für den Ernsteines Prüf- und Zulassungsfall Gerät und Mannschafverfahrens für Stallein„Kompetenzkreis Tierwohl
ten einsatzbereit zu haben.
richtungen, eine stärkere
Der Aufbau der VorsorBegrenzung und Kontrolle
begleitet Tierschutzinitiative
gelösungen im Geflügelvon Tiertransporten, der
bereich ist weitgehend
Aufbau eines Netzes von Devon Minister Schmidt.“
abgeschlossen und wird
monstrationsbetrieben mit
ständig weiter optimiert.
besonderen TierschutzbeIm Schweinebereich ist
dingungen bis Ende 2015. Fidie Vorsorge soweit, dass sie zwar einsatzbereit ist, sich
nanziell will der Minister die Anstrengungen im Bereich
aber noch im weiteren Aufbau befindet. Für WiederTierschutz mit 20,5 Mio. Euro in 2014 und 33 Mio. Euro
käuer (Rinder, Schafe, Ziegen) konstituiert sich gerade
in 2015 unterstützen.
der Lenkungsausschuss, um 2015 in die Planungen
Der Verband wird diese sehr ambitionierte Ineinzusteigen.
itiative des Bundesministers kritisch begleiten und
insbesondere auf Praxistauglichkeit sowie zeitlich
BHV1 – Biosicherheit auch in
realistische Ansätze achten. Das beinhaltet auch die
Rinderhaltungen wichtig
Folgenabschätzung der geplanten Maßnahmen. WichDie Tierseuchenkasse hat bei der BHV1-Beihilfe Äntig ist, dass die Anfang 2015 startende Initiative Tierderungen vorgenommen. Zukünftig soll bei Neuwohl der Wirtschaft nicht durch Maßnahmen (z.B.
ausbrüchen auch für positiv getestete Tiere, die unOrdnungsrecht) der nunmehr fast namensgleichen
ter neun Monate alt sind, eine Beihilfe gewährleistet
„Initiative für mehr Tierwohl“ bzw. Tierschutz-Initiwerden. Bei den diesjährigen vier Neuausbrüchen in
ative (ursprünglicher Name: Tierwohl-Offensive) des
Niedersachsen war in allen Fällen die unzureichende
Ministers konterkariert wird. Die Ähnlichkeiten der
Biosicherheit ein Faktor. Hier besteht HandlungsbeBegriffe sind zumindest irritierend. Ein Vorteil könnte
darf. Verbände, Tierärztliche Hochschule Hannover,
sein, dass die derzeit laufenden Landesinitiativen
Tierärzte- und Landwirtschaftskammer sowie das LA(Niedersachsen, NRW, Schleswig-Holstein etc.) auf
VES haben deshalb einen Leitfaden „Biosicherheit in
der Bundesebene zusammengeführt werden. VermutRinderhaltungen“ erarbeitet. Es handelt sich um eine
lich wird die Bundesinitiative die Wissenschaft stärker
abgestufte Handlungsempfehlung. Stufe 1 enthält
einbinden als dies z. B. im Tierschutzplan NiedersachMaßnahmen, die von jedem Betrieb leicht durchgesen durch das ML ermöglicht wird. Schließlich verfügt
führt werden können. Stufe 2 erfordert einen gewissen
der Bund über eine eigene Ressortforschung.
Mehraufwand und Stufe 3 enthält zusätzlich SicherSeuchensituation bleibt angespannt
heitsmaßnahmen für Betriebe auf einem hohen HyNiedersachsen war bei Redaktionsschluss (Ende Okgiene-Niveau. Die Erfüllung von Teilen des Leitfadens
tober) frei von hochkontagiösen Tierseuchen und hat
ist Auflage für die Zahlung der BHV1-Beihilfen an landwirtschaftliche Betriebe.
damit eine zufriedenstellende Seuchenlage. Im GeDas Bundeslandwirtschaftsministerium hat im
gensatz dazu ist die Seuchenlage in Osteuropa und
Juli diesen Jahres die „Empfehlungen für hygienische
der Türkei durchaus bedrohend. Bei der BlauzungenAnforderungen an das Halten von Wiederkäuern“ bekrankheit gibt es wieder zahlreiche Fälle im südeurokannt gemacht. Sie beziehen alle Wiederkäuer ein, also
päischen Ausland. Im Zusammenhang mit der ASP
auch auf Schafe und Ziegen. Neben der Tiergesundheit
hat das FLI in seiner Risikoabschätzung darauf hingeheben die Empfehlungen auch auf den Tierschutz ab.
wiesen, dass es vor allem eine Gefahr durch den ReiIm abschließenden Teil wird das Hygienemanagement
se- und Transitverkehr sieht. In der Landwirtschaft ist
bei Para-Tb und Q-Fieber behandelt. Der Verband verhier insbesondere auch auf die Gefahr der Seuchentritt die Position, dass der niedersächsische Leitfaden
einschleppung durch Saisonarbeitskräfte (Mitnahme
mit seinem dreistufigen Vorgehen praktikabler ist, ein
von Speiseresten) hinzuweisen. Auf absehbare Zeit
Abgleich mit den Bundesempfehlungen aber sinnvoll
wird es keinen Impfstoff gegen afrikanische Schweineerscheint.
pest geben. Ende Juli konstituierte sich in Niedersach-
EU-Öko-Verordnung zielt auf
radikale Veränderung
Über die vergangenen Jahrzehnte hat der ökologische Landbau in Niedersachsen ein
erfolgreiches Wachstum hingelegt. Ende 2013 haben 1.392 Landwirte in Niedersachsen
ca. 75.000 ha Fläche biologisch bewirtschaftet. Damit hat sich die Anbaufläche in den
vergangenen 15 Jahren mehr als verdreifacht. In jüngster Zeit war die Flächenzunahme
dagegen eher gebremst und im Jahr 2011 sogar leicht rückläufig. Nach dem Tiefpunkt in
2011 wurde dieser Trend jedoch gestoppt.
N
iedersachsenweit wuchs 2012/13 der ökologische
Landbau wieder. 2013 gab es einen Zuwachs von
550 ha im Vergleich zum Vorjahr. Im gleichen Zeitraum ist die Zahl der Biohöfe allerdings um ca. 25 gesunken. Insbesondere kleinere extensive Grünlandbetriebe mit Mutterkuhhaltung oder Schafen und Ziegen
sind aus der ökologischen Bewirtschaftung ausgestiegen. Seit jeher hinkt Niedersachsen bei der Anbaufläche im innerdeutschen Vergleich hinterher. Mit einem
Anteil von nur 2,9 Prozent biologisch bewirtschafteter
Flächen an der landwirtschaftlichen Nutzfläche trägt
das Land immer noch die Rote Bio-Laterne.
Die Ursachen dieser Entwicklung sind vielfältig.
Neben strukturellen Gegebenheiten und persönlichen
Entscheidungen spielt auch immer die wirtschaftliche
Die wirtschaftlichen Perspektiven spielen neben persönlichen Entscheidungen eine wichtige Rolle bei der Umstellung auf Biohaltung.
Situation und Perspektive eine wichtige Rolle. Dabei
zeigen die Ergebnisse des bundesweiten Testbetriebsvergleichs, dass die Einkommen der Biobetriebe im
Wirtschaftsjahr 2012/13 bundesweit im Durchschnitt
um 1,5 Prozent gestiegen sind. Das Einkommen der
ökologisch wirtschaftenden Landwirte damit allerdings erstmals unter dem Gewinn der konventionellen
Kollegen.
Die rotgrüne Landesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag unter anderem einen besonderen Fokus
auf die Stärkung des Ökologischen Landbaus gelegt.
Dementsprechend sind die Angebote für die neue Förderperiode so attraktiv wie nie zuvor: Die Programme
im ELER sehen eine starke Förderung des Ökolandbaus vor, die Umstellungs- und Beibehaltungsprämie
wurden nochmals erhöht und sind gut mit anderen
Agrarumweltmaßahmen kombinierbar.
Der schwierigen Situation auf der Erzeugerseite steht der Nachfrageboom auf der Verbrauchersei-
Dr. Friederike
Plumeyer,
Referentin
für Ökolandbau
19
Produktion und Vermarktung ▪ Sozial- und Steuerpolitik
20
te gegenüber. 2013 stieg der Umsatz bei ökologisch
derungen werden deutlich verschärft, die Unsichererzeugten Lebensmitteln in Deutschland weiter um
heiten für die Erzeuger gleichzeitig ungemein größer.
mehr als sieben Prozent an. Viele kleine und mittelKonkret kritisiert werden insbesondere die Pläne der
ständische Verarbeitungs- und Handelsunternehmen
EU-Kommission auf Erzeugerebene nahezu alle Ausprofitieren von dieser Entwicklung und bringen Wertnahmen abzuschaffen. Dies bedeutet: 100 Prozent Bio
schöpfung nach Niedersachsen. Primäres Ziel muss es
beim Saat- und Pflanzgut, bei den Zuchttieren und
aber zukünftig sein, dass vermehrt die heimischen Bioin der Fütterung. Derzeit dürfen Bio-Landwirte dieErzeuger an dem Boom des Marktsegments teilhaben.
se Betriebsmittel begrenzt auch aus konventioneller
Für eine nachhaltige Entwicklung der Bio-Betriebe
Produktion einsetzen, wenn keine Alternativen aus
sind stabile und umsetzbare Rahmenbedingungen
ökologischer Erzeugung verfügbar sind. Dies gilt insunabdingbar. Durch den Entwurf der neuen EU-Ökobesondere für hochwertige Eiweißfuttermittel für die
Verordnung, die ab 1.7.2017 gelten soll, sind diese
Fütterung monogastrischer Tiere. Jüngst wurde erst
Voraussetzungen jedoch
eine bestehende Ausnaherheblich bedroht. Der
me zum Einsatz von max.
„Rotgrüne Landesregierung
von der EU-Kommission
fünf Prozent konventiovorgelegte Vorschlag zielt
neller Eiweißfuttermittel für
will Ökolandbau stärken.“
auf eine radikale ÜberarÖko-Schweine und -Geflübeitung der bestehenden
gel bis einschließlich 2017
Basisverordnung (EG) Nr.
verlängert. Begründet wird
834/2007 ab. Die Kommission will mit diesem grunddies mit dem in der EU bestehenden Versorgungsenglegenden Schritt das Vertrauen von Konsumenten und
passes mit ökologischem Eiweißfutter.
Produzenten fördern. Zugleich soll die Vereinfachung
Eine weitere vorgesehene Neuerung mit gravieder Umstellung auf die ökologische Produktion errenden Auswirkungen ist das Herauslösen der Konreicht werden.
trollvorschriften aus der Öko-Verordnung und ihre
Der Bauernverband und alle anderen Akteure in
Integrierung in die Lebens- und Futtermittelüberwadiesem Bereich sind sich darin einig, dass die Umsetchung. Dies bedeutet die Abkehr von dem bewährten
zung der neuen Kommissions-Vorstellungen den ökoganzheitlichen System der prozessorientierten Biologischen Landbau nicht nur in Deutschland, sondern
Kontrolle: Nicht mehr der Produktionsprozess würde
in ganz Europa erheblich schädigen wird. Die Anforbei der Öko-Kontrolle im Fokus stehen und überprüft,
sondern die Enderzeugnisse selbst. Sie sollen nach
dem Plan der EU-Kommission speziellen Rückstandshöchstgrenzen unterliegen, die sich an den Richtlinien
für Babykost orientieren. Öko-Erzeugern sehen durch
diese Regelung nicht nur enorme Risiken, bürokratischen Aufwand und Kosten auf sich zukommen,
sondern vor allem Ärger mit konventionellen Nachbarn. Es wird befürchtet, dass z. B. über die Frage der
Haftung für vermeintliche Abdrift es zu einer Vielzahl
von Rechtsstreitereien kommen und der ökologische
Landbau in Nachbarschaft zur konventioellen Produktionsweise immmer problematischer wird.
Neben vielen weiteren Punkten wie der Erhöhung des Mindestanteils an betriebseigenem oder aus
der Region stammendem Tierfutter wird insbesondere die erschwerte Umstellung auf den Ökologischen
Landbau negativ bewertet. Aus Sicht der Landwirte
sind die Pläne der EU-Kommission unrealistisch und
unpraktikabel. Zudem wird die Umstellung erschwert,
da die erzeugten Produkte in dieser Phase künftig
nicht mehr als „Bio aus Umstellung“ vermarktet werden können.
Die deutschen Kritiker des Entwurfs sind sich
darin einig, dass die bestehende EU-Öko-Verordnung
– die letzte grundlegende Reform trat erst 2009 in Kraft
– nicht erneut total umgebaut werden muss. Vielmehr
sollte sie als Basis für eine konsequente und zielgerichtete Weiterentwickelung sowie schrittweise Verbesserung dienen. Eine Totalrevision wird abgelehnt.
Vielmehr sollte an der Fortentwicklung der bestehenden Bio-Verordnung gemeinsam mit den Vertretern
der Bio-Landwirtschaft gearbeitet werden.
Die Pläne der EU-Kommission werden die Umstellung auf
Biolandbau deutlich erschweren.
Die Hofabgabeklausel bleibt leider
weiter in der Diskussion.
Beitragsbescheide verursachten
Diskussionen
Zum 1. Januar 2013 hat die „Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und
Gartenbau – SVLFG“ ihre Arbeit aufgenommen, 2014 waren damit erstmals Beiträge nach
den neu beschlossenen Beitragsmaßstäben zu entrichten. In der Landwirtschaftlichen
Krankenversicherung wurden sie für niedersächsische Landwirte nach bekannten
Kriterien erhoben, die Beitragsanpassung hielt sich in einem erträglichen Rahmen. Daher
zeigte sich hier nur geringer Widerstand gegen die neuen Regelungen.
B
undesweit wurden insgesamt lediglich 1.400 Widersprüche, das entspricht etwa einem Prozent, gegen die Beitragsbescheide eingelegt. Eine Ausnahme
bildeten im Wesentlichen Versicherte, die neben den
beschlossenen Multiplikatoren bei Sonderkulturbetrieben, die fehlende Kappung der betrieblichen Hektarwerte sowie eine gravierende Beitragserhöhung bei
freiwillig Versicherten zu beanstanden hatten.
In diesem Zusammenhang war es erfreulich, dass
die noch am Jahresende 2013 befürchtete Kürzung des
Bundeszuschusses zum Gesundheitsfonds für versicherungsfremde Leistungen keine Auswirkungen auf
die Landwirtschaftliche Krankenversicherung hat. Der
Vorstand der SVLFG hat sich noch im Jahr 2014 mit der
Möglichkeit beschäftigt, eine Änderung der Multiplikatoren für Sonderkulturbetriebe herbeizuführen.
Unzufriedenheit bei Sonderkulturen
Die den Versicherten in der Landwirtschaftlichen
Berufsgenossenschaft ab Mitte April zugegangenen
Beitragsbescheide führten zu umfangreichen Diskussionen, insbesondere im Obst-, Wein-, Spargelanbau
sowie bei Forstbetrieben, Jagden, den Berufsverbänden und den Landwirtschaftskammern. Die bei diesen Betrieben in der Regel zu verzeichnenden gravierenden Beitragserhöhungen führten vermehrt zu
Widersprüchen, Musterklagen und einem Ruhen der
Widersprüche. Die Gesamtzahl der Widersprüche gegen die Beitragsbescheide der Landwirtschaftlichen
Berufsgenossenschaft beläuft sich auf ca. 1,3 Prozent,
allerdings ohne Berücksichtigung der Musterklagen.
So haben sich rund 80 Spargelanbaubetriebe in Niedersachsen einem Musterverfahren angeschlossen.
Berücksichtigt man zudem, dass einige Berufsverbände nach Ablauf der Übergangsfrist im Jahr 2018 bis
zu 640 Prozent des Jahresbeitrages 2012 zu entrichten
haben, ist verständlich, warum die Sozialgerichte angerufen werden.
Heinz Möller,
Sozialreferent
21
Sozial- und Steuerpolitik
22
Der Vorstand der SVLFG prüft auch im Bereich der
Landwirtschaftlichen Unfallversicherungen, ob es zu
Änderungen kommen kann (z.B. beim Grundbeitrag).
Nach Mitteilung der SVLFG ist für Ende des Jahres 2014 die Einführung eines Vorschussverfahrens
neu geplant. Für die Umlage 2014 sollen im Dezember
2014 Vorschussbescheide an alle Mitglieder versandt
werden. Mit einer Fälligkeit zum 15. Januar 2015 sollen
nach den bislang bekannt gewordenen Überlegungen
40 Prozent des letzten Beitrages (Zahlbetrag für 2013)
als erster Vorschuss zu zahlen sein. Am 15. Mai 2015
sind voraussichtlich weitere 40 Prozent des letzten Beitrages als zweiter Vorschuss zu entrichten, während
im August 2015 die abschließenden Beitragsberechnungen übersandt werden sollen.
Ob diese Neuregelung, die bisher in der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung nicht praktiziert
worden ist, bei den Landwirten auf Gegenliebe stoßen
wird, erscheint zumindest fraglich. Auch hier ist mit einer Vielzahl von Widersprüchen zu rechnen, die einen
immensen Verwaltungsaufwand erfordern werden.
Disput um Hofabgabeklausel
Sonderkulturbetriebe
kritisieren zum Teil
gravierende Beitragserhöhungen.
Einer kleineren Gruppe von überwiegend älteren
Landwirten, die sich vehement für die Abschaffung
der Hofabgabeklausel einsetzen, ist es durch umfangreiche Medienpräsenz gelungen, die Diskussion um
die Zukunft der Hofabgabe in den Fokus der öffentlichen Diskussion zu bringen. Demgegenüber hat sich
der Vorstand des Landvolkes Niedersachsen erneut
für den Erhalt der Hofabgabeklausel ausgesprochen.
Gründe dafür sind:
- die Hofabgabe ist als strukturpolitisches Element
unerlässlich, insbesondere für die jüngere Hofnachfolgegeneration,
- sie hat zu einer positiven Altersstruktur im EU-Vergleich geführt,
- eine späte Übergabe führt zu einer Einschränkung
der betrieblichen Entwicklung,
- eine Weiterbewirtschaftung verursacht in vielen Fällen eine Verschärfung der finanziellen Notlage,
- 75 Prozent der Geldleistungen der Alterskasse (ca.
2,142 Mrd. Euro) werden aus Steuermitteln finanziert, deren Begründung ist strukturpolitisch bedingt,
- das Alterskassenrecht ist den gesellschaftlichen Änderungen angepasst worden, z. B. über die Weiterbewirtschaftung als Mitunternehmer bei gleichzeitigem Rentenbezug,
- jedem Landwirt ist bei Übernahme des landwirtschaftlichen Unternehmens bewusst, dass er seinen
Betrieb bei Renteninanspruchnahme abzugeben hat.
In der politischen Diskussion ist deutlich geworden,
dass eine Abschaffung der Hofabgabeklausel zwangsläufig das Ende einer eigenständigen Alterssicherung
der Landwirte bedeuten würde, dies betont zumindest Dr. Edmund Geisen, ehemaliger Sozialpolitischer
Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion. Das BMEL hat
im September 2014 Vorschläge zur erneuten Modifizierung der Hofabgaberegelung vorgelegt und zwei
Maßnahmen in die Diskussion eingebracht:
- Die Verbesserung der Hinzuverdienstmöglichkeiten
durch die Erhöhung des zulässigen Rückbehalts auf
die Mindestgröße (z. B. acht ha LN),
- die Einführung einer Teilrente als Möglichkeit des
gleitenden Übergangs vom Berufsleben in die Rente.
Da die Diskussion dieser Vorschläge erst begonnen
hat, ist ein Ergebnis derzeit nicht abzusehen. Zumindest die Gegner der Hofabgabeklausel haben signalisiert, dass ihnen die Vorschläge nicht weit genug gehen. Der Sozialpolitische Ausschuss des Landvolkes
Langjährig Versicherte und Mütter älterer Kinder profitieren
von der neuen Rentengesetzgebung.
wird sich der Thematik intensiv annehmen und gegebenenfalls eigene Vorschläge unterbreiten.
Vorzeitig in Rente ohne Abschlag
Mit dem seit dem 1. Juli 2014 in Kraft befindlichen RVLeistungsverbesserungsgesetz wird es vielen Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmern und Landwirten möglich sein, nach Vollendung des 63. Lebensjahres eine
Rente ohne Abschlag zu beziehen. Zudem enthält das
Gesetz eine Verbesserung der Kindererziehungszeiten
für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, sowie des Erwerbsminderungsschutzes. Versicherte der Deutschen
Rentenversicherung, die 45 Jahre versichert waren und
deshalb als besonders langjährig Versicherte gelten,
können die neue Rentenleistung ohne Kürzung erhalten. Allerdings steigt die Altersgrenze für Geburtsjahrgänge ab 1953 wieder schrittweise an.
Das neue Gesetz gilt auch für Landwirte, die eine
Rente für besonders langjährig Versicherte ab dem 63.
Lebensjahr bei der Alterskasse beantragen können.
Voraussetzung ist auch hier, dass sie 45 anrechenbare
Versicherungsjahre nachweisen. Bei der Ermittlung
dieser 45 Jahre werden die Beitragszeiten zur Alterskasse und Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt.
Ausnahme: Die Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung werden nicht berücksichtigt, wenn
gleichzeitig eine Befreiung von der Alterskassenpflicht
für landwirtschaftliche Unternehmer beantragt worden ist. Leider ist es nicht gelungen, die Beitragszeiten
aus der Alterskasse auch in der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigen zu lassen – das ist ein
Nachteil für Nebenerwerbslandwirte.
Weitere Neuregelungen bewirken eine Ausweitung von Kindererziehungszeiten für vor 1992 gebore-
ne Kinder. Anstelle von bisher zwölf Kalendermonaten
Kindererziehungszeiten werden nunmehr für jedes
vor 1992 geborene Kind 24 Kalendermonate Beitragszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung (nicht in
der Alterskasse) gutgeschrieben. Da ein Altersrentenanspruch in der gesetzlichen Rentenversicherung bereits nach Erfüllung einer so genannten Wartezeit von
fünf Jahren gegeben ist, führt die Erziehung von drei
vor 1992 geborenen Kindern bereits zu einem Rentenanspruch. Die ersten Monate haben gezeigt, dass die
Verbesserung der Kindererziehungszeiten einen Vorteil für Ehefrauen von Landwirten bewirken und zu
einer erstmaligen Rentengewährung führen können.
Da es möglich ist, fehlende Beitragsmonate durch eine
Nachzahlung auszugleichen, entstehen zahlreiche
neue Rentenansprüche.
Versicherte, die aus gesundheitlichen Gründen
nicht mehr in der Lage sind, regelmäßig eine Erwerbstätigkeit im Umfang von mindestens sechs Stunden
täglich auszuüben, können einen Anspruch auf Rente
wegen verminderter Erwerbsfähigkeit haben. Entsteht
der Anspruch bereits in jungen Jahren, wird der Versicherte so gestellt, als habe er bis zum 62. Lebensjahr
Beiträge zur Sozialversicherung entrichtet.
Nach aktuellem Planungsstand wird die Arbeit
der Landvolk-Kreisverbände hinsichtlich der Anwendung des Leistungs- und Kostenverzeichnisses, mit
dem die Beratung für die SVLFG abgerechnet werden
kann, erleichtert. Ab 1. Januar 2015 sollen bereitzustellende Daten nicht mehr über Datenträger versandt
werden, hier soll eine „kleine Portallösung“ eine direkte Datenübergabe ermöglichen. Um eine einheitliche Anwendung auf Bundesebene zu gewährleisten, werden neue Verträge zwischen dem Landvolk
Niedersachsen, den Landvolk-Kreisverbänden- und
Vereinen sowie der SVLFG abgeschlossen. Die Abrechnungsmöglichkeit, die in Niedersachsen seit dem
1.1.2013 angepasst worden ist, wird von fast allen
Kreisverbänden und Vereinen genutzt.
Weitere Neuregelungen sind in der Pflegeversicherung, der Alterssicherung der Landwirte, der
gesetzlichen Krankenversicherung und weiteren Sozialbereichen zu erwarten. Das Jahr 2015 wird die Beratung in den Landvolkverbänden erneut mit vielfältigen Aufgaben konfrontieren.
Kurzfristig Beschäftigte
Mit Einführung des Mindestlohns ab dem 1. Januar 2015 werden auch die
Höchstgrenzen für kurzfristige Beschäftigungen ausgeweitet. In 2015 liegt eine
kurzfristige Beschäftigung vor, wenn die Beschäftigung von vornherein auf
nicht mehr als drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt ist
(altes Recht: Zwei Monate oder 50 Arbeitstage). Die Beschäftigung darf nach
wie vor nicht berufsmäßig ausgeübt werden, wobei die Höhe des Verdienstes
unerheblich ist. Vom 3-Monats-Zeitraum ist auszugehen, wenn der Minijob an
mindestens fünf Tagen in der Woche ausgeübt wird. Wird die Beschäftigung
regelmäßig an weniger als fünf Tagen in der Woche ausgeübt, ist auf den Zeitraum von 70 Arbeitstagen abzustellen. Die neuen Zeitgrenzen gelten vier Jahre, das heißt vom 1.1.2015 bis 31.12.2018. Sinn und Zweck der Neuregelung ist
es, die mit der Einführung des Mindestlohnes verbundenen Nachteile zumindest abzumildern.
23
Sozial- und Steuerpolitik
24
Das Bundesverfassungsgericht
ist am Zug
Der Ende 2013 geschlossene Koalitionsvertrag der Bundesregierung ist bezüglich
der Steuerpolitik der kleinste gemeinsame Nenner aus sehr unterschiedlichen
Sichtweisen der Koalitionspartner. Tiefgreifende Reformvorhaben wurden
2014 weder angeschoben noch diskutiert. Bedeutsam für die Landwirtschaft ist
insbesondere die Änderung der Gewinnermittlung gem. § 13a EStG.
M
Cord Kiene
Steuerreferent
it Spannung erwartet werden die Urteile des
Bundesverfassungsgerichtes zur Erbschaftsteuer
und Grundsteuer. Insbesondere zur Erbschaftsteuer
wird damit gerechnet, dass der Gesetzgeber zu einer
Reform verpflichtet wird, die dann den Berufstand intensiv beschäftigen würde. Im Herbst 2014 wurde eine
Reform der Gewinnermittlung nach Durchschnittsätzen für kleine landwirtschaftliche Betriebe gem. § 13a
EStG angeschoben, die bei Redaktionsschluss noch
nicht abgeschlossen war. Die Vorschrift wird von bundesweit über 100.000 kleineren landwirtschaftlichen
Betrieben angewendet und leistet seit vielen Jahren einen wichtigen Beitrag zur Entbürokratisierung.
Anlass der Reform war ein Bericht des Bundesrechnungshofes aus dem Jahr 2012. Darin hatte er
die Gewinnermittlungsart als eine Subventionsnorm
kritisiert. Die nach der Vorschrift ermittelten Beträge blieben hinter den tatsächlichen Gewinnen weit
zurück. Zudem gebe es aufgrund der Systematik Besteuerungslücken, die durch Gestaltungen ausgenützt
würden. Die Finanzverwaltung hatte den Ball aufgegriffen und Pläne entwickelt, die Durchschnittsatzgewinnermittlung so umzugestalten, dass ein pauschaler
Betriebsausgabenabzug von tatsächlich ermittelten
Betriebseinnahmen vorzunehmen ist. Dabei wäre jedoch der Vereinfachungseffekt der bisherigen Durchschnittsatzgewinnermittlung weitestgehend verloren
gegangen.
Der Deutsche Bauernverband hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass im nun vorgelegten Entwurf die bisherige Systematik des § 13a EStG auf Basis pauschaler Gewinne je ha bewirtschafteter Fläche
erhalten geblieben ist. Erreicht werden konnte auch,
dass die Reform nicht zu einer Mehrbelastung der
Landwirtschaft führen soll. Neu sind im Entwurf insbesondere ein einheitlicher, vom Hektarwert unabhängiger Gewinn von 350 Euro/ha bewirtschafteter
Fläche sowie ein Zuschlag für Viehhaltung von 300
Euro je Vieheinheit ab der 26. Vieheinheit.
Streitig war bei Drucklegung noch der Umfang
der vorzunehmenden Zu- und Abschläge vom Durchschnittsatzgewinn. So wendet sich der Bauernverband
gegen die zusätzliche Erfassung von Veräußerungsgewinnen aus beweglichen Wirtschaftsgütern wie Maschinen und Geräten. Besteuert würden dabei nicht
tatsächliche Wertsteigerungen, sondern abschreibungsbedingte Gewinnverschiebungen, ohne dass
die Abschreibung selbst zum Abzug gekommen wäre.
Weiter setzt sich der Verband für den Erhalt der Abzugsfähigkeit von Pacht- und Schuldzinsen ein. Insbesondere der Pachtaufwand hat auch bei kleinen Betrieben eine zunehmende Bedeutung.
Reform der Erbschaftssteuer
Zum Ende des Jahres 2014 hat das Bundesverfassungsgericht die Veröffentlichung seiner Entscheidung zur
Erbschaftsteuer angekündigt. Das Verfahren beruht
auf einem Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofes.
Der hatte insbesondere die Verschonungsregelungen
für das Vererben und Übertragen betrieblichen Vermögens als verfassungswidrige Überprivilegierung
bezeichnet. Viel spricht dafür, dass ihm das Bundesverfassungsgericht zumindest in Teilen Recht gibt. Das
erwartete Urteil wird daher für die Landwirtschaft von
erheblicher Bedeutung sein.
Bei einer gegebenenfalls neuerlichen Erbschaftsteuerreform wird der Verband abermals die Besonderheiten landwirtschaftlicher Generationenbetriebe
ins Feld führen müssen. Auch die breite Streuung des
Grundeigentums aus ehemals bewirtschafteten Betrieben ist für die Verankerung der Bodennutzung
im ländlichen Raum wichtig und erhaltenswert. Jedes Steuerregime, das sich nicht am Ertragswert des
land- und forstwirtschaftlichen Betriebs ausrichtet,
birgt die akute Gefahr einer Übermaßbesteuerung,
die für Land- und Forstwirte von einem Eingriff in die
Vermögenssubstanz bis hin zur Zerschlagung des Betriebs führen kann. Wichtig wird bei einer neuerlichen
Reform die Unterstützung der Landesregierung im
Agrarland Niedersachsen sein. Im Koalitionsvertrag
der Landesregierung findet sich die Forderung nach
einer deutlichen Erhöhung des Erbschaftsteueraufkommens. Das lehnt der Verband ab, vor allem darf
es aber nicht zu einer einseitigen Mehrbelastung der
Landwirtschaft kommen.
Reform der Grundsteuer
Auch zur Grundsteuer werden Entscheidungen des
Bundesverfassungsgerichtes erwartet, voraussichtlich
im Jahr 2015. Die bereits 2010 angeschobene Reform
der Grundsteuer war im Hinblick auf das erwartete
Urteil zurückgestellt worden. In der Schublade liegen
aber immer noch die seinerzeit entwickelten Reformmodelle. Der Verband hat sich zu einer Grundsteuerreform klar positioniert. Die Reform darf zu keiner
einseitigen Steuererhöhung für die Landwirtschaft
führen, das wäre durch nichts gerechtfertigt. Die
Grundsteuer für die Landwirtschaft muss sich weiterhin nach der nachhaltigen Ertragsfähigkeit bemessen.
Die Durchführung einer eigentümerbezogenen Ertragsbewertung ist auf einer stark vereinfachten Basis
mit vertretbarem Aufwand möglich. Die von den nördlichen Bundesländern unter der Mitarbeit Niedersachsens vorgeschlagene Bewertung landwirtschaftlicher
Nutzflächen anhand von Bodenrichtwerten bildet die
Ertragsfähigkeit der Betriebe in keiner Weise ab und ist
daher als Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer
ungeeignet
Die Gewinnermittlung nach § 13a EStG bleibt strittig: Ist
sie eine Subvention oder doch eher eine Vereinfachung für
Betriebe und Finanzverwaltung?
Dienstleistung für die Kreisverbände
Wesentlicher Teil der Arbeit des Steuerreferates war wieder die Dienstleistung für die Kreisverbände und Buchstellen bei der steuerlichen Betreuung
ihrer Mitglieder. Sie erfolgt vor allem durch Informationen, Fortbildung und
der Bearbeitung von Einzelanfragen. Die Arbeit in und mit den landwirtschaftlichen Buchstellen ermöglicht das fachliche Fundament und den Praxisbezug der steuerpolitischen Arbeit des Verbandes, gleichzeitig fließt das
Wissen über die politischen Hintergründe der Steuerrechtsentwicklungen in
die Beratung der Landwirte ein. Vor allen das Nebeneinander der Steuerberatung mit der Kompetenz in Sozial-, Zivil- und Verwaltungsrecht ermöglicht
eine umfassende betriebliche Beratung. Weiterer Trumpf des Landvolkes ist
die mögliche Vernetzung der unterschiedlichen Schwerpunkte in den Kreisverbänden. Die Nutzung und Intensivierung dieser Synergieeffekte muss
weiterhin Ziel des Landesverbandes und der Kreisverbände sein.
Arbeit mit der Finanzverwaltung
Auf Landesebene wird die steuerpolitische Arbeit des
Deutschen Bauernverbandes unterstützt und in der
Praxis verankert. Besondere Bedeutung hat hier vor
allem die Arbeit mit der Finanzverwaltung. Thema
war auch im Jahr 2014 die Besteuerung von Anlagen
im Bereich der erneuerbaren Energien. Die erfolgten
Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes haben auch steuerliche Folgen, insbesondere bei der
Umsatzsteuer. Seit Jahren ungelöster Streitpunkt ist
die Umsatzbesteuerung der Wärmelieferung von Biogasanlagen an ihre Eigentümer und Gesellschafter. Die
Finanzverwaltung hatte bisher auf der Erfassung der
unentgeltlichen oder verbilligten Abgabe der Wärme
nach einem überhöht berechneten „Selbstkostenwert“
beharrt, der den tatsächlichen Marktwert um ein Vielfaches überstieg. Bis zu sechsstellige Nachzahlungsbeträge stehen bei Algenbetreibern aus diesem Streit im
Raum. Gemeinsam mit anderen Verbänden wie dem
Fachverband Biogas konnte als erster Fortschritt erreicht werden, dass vereinfachungshalber der bundesdurchschnittliche Fernwärmepreis angesetzt werden
kann. Der liegt mit momentan knapp acht Cent je kWh
Wärme immer noch über dem Marktwert am Ort der
meisten Biogasanlagen, jedoch in der Regel unterhalb
des Selbstkostenwertes – das Steuerrisiko der Anlagenbetreiber wird damit zumindest erheblich gemindert.
Zum Ende des Jahres 2014 soll ein neuer Verwaltungserlass zur Behandlung der Milchlieferrechte in
der Gewinnermittlung veröffentlicht werden. An dem
Erlass hatten Verwaltung und Verband in Niedersachsen intensiv mitgearbeitet. Den Lieferrechten waren
mit der Zuteilung 1984 Buchwerte zugekommen, die
von den Werten des Grund und Bodens abgespalten
wurden. Fraglich war nun, was aus diesen Buchwerten
wird, wenn die Milchquotenregelung im kommenden
Jahr ausläuft. Für den Großteil der Buchwerte, die aus
im Jahr 1970 pauschal bewerteten Flächen herrühren,
drohte der gewinnneutrale Verlust der Buchwerte.
Mit Unterstützung aus dem niedersächsischen Finanzministerium konnte erreicht werden, dass diese
Buchwerte den Flächen wieder hinzugerechnet werden, von denen sie abgespalten wurden. Alle anderen
Buchwerte können bis spätestens zum 31.3.2015 gewinnmindernd abgeschrieben werden.
25
Landwirtschaftsrecht
26
Landwirte wollen
angemessene Entschädigung
Die Frage der notwendigen Veränderungen an der vorhandenen Strominfrastruktur zur
Umsetzung der Energiewende beschäftigte erneut die Bürger, und damit auch Landwirte
in Niedersachsen. Trotz wiederholter Debatten um die Notwendigkeit des Netzausbaus
in nahezu ganz Deutschland, wird die 800 km lange Höchstspannungsgleichstromleitung
mit einer Transportkapazität von 4 Gigawatt im Projekt SuedLink in einem beispiellosen
Verfahren weiterverfolgt.
E
Andreas Jordan,
Rechtsreferat
s darf dabei nicht vergessen werden, dass die
energiewirtschaftliche Notwendigkeit im Bundesbedarfsplangesetz 2013 geregelt ist. In einem Vorverfahren sollte die Vorbereitung der offiziellen Antragstellung für SuedLink transparent gestaltet werden.
Nach Zahlen der TenneT TSO GmbH kamen mehr als
6.500 Besucher zu den 22 Infomärkten in den fünf
Bundesländern. Die umfangreichen Einwändungen
der Öffentlichkeit bei der Korridorfindung zwischen
Wilster im Norden und Grafenrheinfeld im Süden
führten nach der Auswertung des Übertragungsnetzbetreibers nach den Kriterien des Musterantrags zu
einer großen Variantenvielfalt seiner Vorzugstrasse.
Von insgesamt 3.000 Fragen, Hinweisen und Antworten zeigten die Niedersachsen mit 1.092 schriftlichen
Beiträgen ihre Betroffenheit, sie ist so hoch wie in keinem anderen Bundesland. Während der Vorhabenträger selbst SuedLink als Freileitung mit abschnittweiser
Erdverkabelung bei Siedlungsannäherung beschreibt,
ergaben sich aus dem Bürgerdialog insgesamt 95 zusätzliche rechtlich und technisch geprüfte Alternativen, davon mehr als 60 niedersächsische Varianten.
Eine Abwägung und Beurteilung der wirtschaftlichen
Umsetzbarkeit soll der Bundesnetzagentur im Rahmen der Antragsbewertung vorbehalten bleiben. Es
bleibt abzuwarten, ob das Verfahren und die Veröffentlichung der über 2.000 Seiten mächtigen Antragsunterlagen dazu dienen, die Ziele der Bundesfachplanung zu erreichen.
Optimaler Trassenkorridor
Nach den Vorstellungen des Gesetzgebers sollte das
Planungs- und Genehmigungsverfahren unter umfassender Beteiligung der Öffentlichkeit beschleunigt
werden. Es soll ein technisch und ökonomisch optimaler Trassenkorridor gefunden werden, der möglichst
geringe Auswirkungen auf Mensch und Natur hat.
Gegenüber pauschalen Forderungen in der Öffent-
lichkeit nach einer grundsätzlichen Erdverkabelung
kannte die CDU-Fraktion des Landtages die Notwenist zu verdeutlichen, dass diese Frage nicht allein andigkeit einer besseren gesetzlichen Entschädigung und
hand der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu
schlug jährlich wiederkehrende Zahlungen der Netzbeentscheiden ist. Die Komplexität des Themas zeigt sich
treiber an die vom Ausbau der Strom- und Gasleitungen
vielmehr in den Details. Mag so mancher Mast mit eibetroffenen Grundstückseigentümer vor. Das Gesetz
ner Höhe von 60 bis 70 m ein Hindernis im Auge des
soll das Gesetz über die Maßnahmen zur BeschleuniBetrachters sein, so darf nicht außer Acht gelassen
gung des Netzausbaus der Elektrizitätsnetze ergänzen,
werden, dass eine Erdverkabelung in offener Bauweidas seit dem Jahre 2011 das Planungsverfahren des
se grundsätzlich Gräben in den Jahrhunderte lang geNetzausbaus unter umfassender Beteiligung der Öffentwachsenen Boden reißt. In
lichkeit voranbringen soll.
einer Abwägung sind die BeWährend die StromDie Forderung nach einer
lange der Landwirtschaft, wie
netzentgelteverordnung die
beispielsweise die notwendiAkzeptanz bei Städten und
wiederkehrenden Entschädigung Gemeinden durch anrechengen Höhen einer Freileitung,
Lage und Flächenbedarf der
bare Zahlungen bis 40.000
bleibt bestehen.
Mastfundamente, sowie insEuro/km fördert, wurden
besondere der Umgang mit
Ansprüche der betroffenen
dem Bodenaufbau durch die
Eigentümer bisher seit JahrErdverkabelung kritisch zu würdigen und mit dem
zehnten nicht verändert. Die Begründung des GeÜbertragungsnetzbetreiber vertraglich genau zu resetzentwurfs stellt klar: „Die bisherige Entschädigung
geln. Das Landvolk Niedersachsen wird das Projekt
zugunsten renditeorientierter Netzbetreiber nach Aufweiter begleiten. Spannend, ob die angestrebte Inbeopferungsgrundsätzen in Form einer Einmalentschätriebnahme im Jahr 2022 umgesetzt wird.
digung in Höhe eines Anteils von 10 bis 20 Prozent des
Das Landvolk steht zusammen, stellt sich in den
Bodenverkehrswerts wird vielfach als ungerecht empGesprächen mit dem Übertragungsnetzbetreiber Tenfunden. Die Folge ist eine verbreitete Ablehnung von
neT TSO GmbH breit auf und verdeutlicht die PreisLeitungsbauprojekten.“ Vor dem Hintergrund der ansteentwicklungen am Bodenmarkt im Hinblick auf die
henden Vielzahl von Leitungsbauprojekten im Zuge der
Frage der Entschädigung. Unbenommen der FordeEnergiewende ist Niedersachsen auch als Transitland
rung nach einer wiederkehrenden Entschädigung gilt
besonders betroffen.
es, die grundlegenden Voraussetzungen für ein faires
Der Gesetzesentwurf knüpft an die EigentumsVertragsangebot an die Landwirte zu schaffen, die
garantie Art. 14 unseres Grundgesetzes an und erindurch den Netzausbau massiv betroffen werden.
nert an die Verpflichtungen des Gesetzgebers, durch
Es ist zu konstatieren, dass seit dem Jahr 2010 die
gerechte Abwägung zwischen Allgemeininteressen
Entschädigungsansätze für Maststandorte nach mehr
und den Interessen der Beteiligten, angemessene Entals 20 Jahren neu gutachterlich aufgestellt wurden, da
schädigungsgrundsätze festzulegen, die nicht zwinbereits damals das Zinsniveau der vergangenen Jahre
gend an die Bodenverkehrswerte gebunden sind. Die
die althergebrachte Berechnung der Kapitalisierung
Novellierung soll folglich eine Neuausrichtung dienicht mehr stützen konnte. Viel weitergehend konnser Grundsätze der Zahlungen an dem tatsächlichen
ten die Gutachter in erster Linie die tatsächlichen
Wertverlust der Grundstücke und zugleich an den GeErtragseinbußen der Landwirte und deren Mehraufwinnen der Übertragungsnetzbetreiber, die durch die
wendungen bei der heute verfügbaren Landtechnik
Investitionen erzielt werden, durch wiederkehrende
belegen. Neben Würdigung dieser Ansätze sind jedoch
Zahlungen vereinen.
abschließende wissenschaftliche Erkenntnisse zu den
dauerhaften Schäden der Erdverkabelung noch rar
Die Erdverkabelung, wie hier in Raesfeld im Kreis Borken,
und müssen zusätzlich berücksichtigt werden. Als ein
reißt tiefe Gräben in den gewachsenen Boden.
neuer Schwerpunkt stellte sich die bodenkundliche
Baubegleitung der Baustellen heraus. Auch wenn ein
Schaden am gewachsenen Boden nicht verhindert
werden kann, so bietet die Begleitung durch Bodenkundler und Pflanzenbauer eine gute Grundlage, um
dauerhafte Schäden durch Erdverdichtungen und Vermengungen der Bodenhorizonte zu vermindern.
Novellierung des Niedersächsischen
Entschädigungsgesetzes (NEG)
Nach einmaliger Zahlung und Eintragung nutzen die
Netzbetreiber die Grundstücke dauerhaft für die gewerbliche Bereitstellung der Netze. Letztlich ist der
dauerhafte Wertverlust des Eigentums in Zeiten stetig
schwindender Anbauflächen nur schwer in einer Einmalentschädigung zu fassen. Unter Verweis auf die
nicht ausreichenden gesetzlichen Grundlagen, verweigern die Übertragungsnetzbetreiber regelmäßig den
Anspruch der Betroffenen, ein wiederkehrendes Entgelt
zu zahlen. Mit dem Gesetzesentwurf vom 16.9.2014 er-
27
Landwirtschaftsrecht
28
Landwirtschaft und
Umweltschutz von A bis Z
Die Schwerpunkte der berufsständischen Interessenvertretung im Bereich Landwirtschaft und Umwelt haben sich über Jahre wenig verändert. Dafür steigt aktuell die Vielfalt
der Brennpunkte. Ein exemplarischer Auszug des bearbeiteten Spektrums im LandvolkUmweltreferat zeigt die Bandbreite der Herausforderungen von A bis Z.
A
Hartmut Schlepps
Umweltrecht
und -politik
uswaschung von Antibiotikarückständen in
das Grundwasser: Eine neue Studie im Auftrag
des Umweltbundesamtes (UBA) zeigt, dass beim
Einsatz von Wirtschaftsdüngern selbst unter sehr
ungünstigen natürlichen Bedingungen keine ernsthafte Gefahr einer Auswaschung von Tierarzneimittelrückständen in das Grundwasser besteht. Einzelfunde an Sulfonamidrückständen wurden vom NDR
im Frühjahr für eine überzogene Darstellung missbraucht und von den politischen Spitzen des Niedersächsischen Umweltministeriums sowie des UBA
begierig problematisiert. Auf Druck der betroffenen
Landvolkverbände soll die mögliche Quelle dieser
Rückstände jetzt unter Beteiligung der Landwirtschaft in einem UBA-Folgeprojekt näher untersucht
werden.
aggerkuhlung von Moorstandorten: Ohne vorherige Anhörung hat das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium im Frühjahr verfügt, dass die
Kuhlung von Moorböden keine ordnungsgemäße
Landwirtschaft darstellt. Wie sich ein Verbot von bewährten, standortverbessernden Maßnahmen, die
in der Vergangenheit erst die Basis für die heutige
Ertragskraft von vielen hundertausend Hektar Ackerund Grünland und die Entwicklung von vielen ländlichen Kommunen gelegt haben, mit dem politischen
Ziel des neuen Landwirtschaftsministers verträgt,
möglichst viele Bauernhöfe erhalten zu wollen, bleibt
eines seiner vielen Geheimnisse.
ross Compliance: Die mit der GAP-Reform politisch zugesagten Erleichterungen bei den CC-Anforderungen erstrecken sich auf absolute Randaspekte
und wenige Betriebe, sie werden durch andere Verschärfungen vollständig überlagert. Teilweise beruht
dieses auf EU-Vorgaben, wie der zukünftigen Sanktionierung von Gehölzschnitt und Heckenpflege im
Verbotszeitraum vom 1. März bis 31. September. Aber
auch die nationale Umsetzung trägt dazu bei, wie z.
B. das vom Berufsstand deutlich kritisierte Bodenbearbeitungsverbot bis zum 15. Februar bei Zwischenfruchtanbau, wenn dieser im Vorjahr als ökologische
Vorrangfläche angemeldet war.
üngekataster: Die Vorstellungen von Landtag,
Landwirtschaftsminister, Bauministerium, Landwirtschaftskammer, Landkreistag und Landvolk über
einen effizienten, möglichst unbürokratischen und
verhältnismäßigen Vollzug der guten fachlichen Praxis
der Düngung liegen nach einem Jahr intensiver und
oft sehr kontroverser Diskussionen, Anhörungen und
umfangreichen Verbandsstellungnahmen noch sehr
weit auseinander. Der Berufsstand hatte sich bereits
zu Jahresbeginn gegenüber dem Landtag für einen
B
C
D
konstruktiven Lösungsansatz ausgesprochen, der die
Zugänglichkeit bereits bei den Behörden vorliegender
betriebsbezogener Daten für düngebehördliche Plausibilitätsprüfungen und einen Verzicht auf zusätzliche
Meldepflichten vorsieht. Dieser Ansatz wurde vom
Landtag fraktionsübergreifend unterstützt, eine Einigung mit den anderen Akteuren war bisher jedoch
noch nicht möglich.
rdgasförderung/Fracking: Nach Jahrzehnten einer bewährten und relativ konfliktarmen Erdgaserschließung in Niedersachsen hat die Gasförderung
den Ruf einer umweltverträglichen Technologie selbst
in den traditionellen Fördergebieten verloren. Ursache
sind nicht nur Berichte über inakzeptable Erschließungsmethoden unkonventioneller Lagerstätten aus
den USA. Das Bekanntwerden von zahlreichen Störfällen mit Boden- und Grundwasserkontamination
durch unkontrolliertes Austreten von schadstoffbelastetem Lagerstättenwasser sowie eine Häufung leichter
Erdbebenereignisse verstärken die Skepsis gegenüber
den Ausbauplänen der Erdgasindustrie auch in Niedersachsen. Der DBV hat sich nach intensiver und
konstruktiver Diskussion mit Vertretern der Erdgasbranche kritisch gegenüber dem dazu notwendigen
Fracking ausgesprochen und sieht Bedarf an schärferen gesetzlichen Anforderungen.
FH-Gebiete: Die EU-Kommission verlangt von
Deutschland zwingend eine hoheitliche Sicherung
aller Natura 2000-Gebiete, obwohl das Bundesnaturschutzgesetz auch vertragliche Vereinbarungen als Alternative anbietet. Der Landkreistag hat sich im Sommer mit der Landesregierung darauf geeinigt, dass den
EU-Forderungen nachgegeben werden soll und die
gemeldeten Gebiete bis 2018 restlos als Naturschutzoder Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen werden.
Die betroffenen Landvolk-Kreisverbände sehen sich
jetzt mit der Herausforderung konfrontiert, den Kreisverwaltungen und beschließenden Kreistagen wenigstens landwirtschaftsverträgliche Schutzregelungen abzutrotzen.
reening: Bei der nationalen Umsetzung der Vorgaben ist es dem Berufsstand trotz heftiger Kritik
aus den Reihen der grünen Landesumwelt- und Landwirtschaftsminister in 2014 gelungen, eine Umsetzung weitgehend im Sinne der betroffenen Betriebe
zu erreichen. Das gilt insbesondere für die „produktionsintegrierten“ Möglichkeiten, ökologische Vorrangflächen bereitzustellen. Dazu zählen z.B. Zwischenfrucht- und Leguminosenanbau oder bestimmte
Randstreifen. Leider werden die bürokratischen Anforderungen mit dem Greening in bisher nicht erahnte
Dimensionen steigen.
E
F
G
H
erbstdüngung: Neben zahlreichen weiteren kritischen Punkten wie der Ausbringung von stickstoff- und phosphathaltigen Düngemitteln auf gefrorenen Böden ist weiterhin nicht abschließend klar,
welche konkreten Anforderungen in der neuen Düngeverordnung ab 2015 an die Stickstoffdüngung zur
Bestellung von Zwischenfrüchten und Winterkulturen
gestellt werden. EU-Kommission und Wasserschutzvertreter fordern hier de facto weiter eine Nulltoleranz.
Berufsstand und das BMEL setzen sich dagegen für
praxisgerechte und an den Düngebedarf der Kulturen
angepasste Lösungen mit mindestens 40 kg N/ha und
Ausbringungsmöglichkeiten bis mindestens Ende Oktober ein.
mmissionsschutz: Im Frühjahr hat das Niedersächsische Umweltministerium nach vorheriger Verbandsanhörung Vorgaben zur Abdeckung von Güllelagerbehältern erlassen. Die Anforderungen sind auf
Schweinehaltungen mit mehr als 1.500 Mastschweinen
I
oder 560 Sauen beschränkt. Sie ergänzen die Regelungen zur Abluftreinigung aus 2013 und sollen vor allem
die Ammoniakemissionen reduzieren. Bei Behälterneubauten sind zukünftig nur noch Abdeckungsvarianten zulässig, die mindestens den Minderungsgrad
eines geschlossenen Zeltdaches erreichen, Altbehälter
sind soweit technisch möglich in den nächsten Jahren
nachzurüsten. Das Landwirtschaftsministerium geht
noch weiter und verlangt bei der AFP-Förderung von
Investitionen auch von den Rinderhaltern zusätzliche
Abdeckungsmaßnahmen incl. für Altbehälter, aus Expertensicht eine teure, ineffiziente Vorgabe.
GS-Anlagen: Gegen die vom Berufsstand hart erkämpfte Zusage der Bundesregierung, von Verschärfungen für die Lagerung von Jauche, Gülle und Silage
(JGS) Abstand zu nehmen, hat die Ländermehrheit im
Bundesrat im Frühjahr die Aufnahme derartiger Anforderungen incl. Leckageerkennungssystemen und
Sachverständigenprüfungen beschlossen. Wegen der
J
Niedersachsens Pläne zur
Änderung des LROP hben
die betroffenen Landwirte
zutiefst verunsichert.
29
Landwirtschaftsrecht
30
damit verbundenen unverhältnismäßigen Mehrkosten
und dem unzureichenden Bestandsschutz für Altanlagen argumentiert der DBV weiterhin massiv gegen
eine Umsetzung des Bundesratsvotums in der geplanten Anlagenverordnung des Bundes.
lärschlamm: Am 1.1.2015 enden die bisherigen
Übergangsregelungen in der Düngemittelverordnung für höhere Obergrenzen bei bestimmten Schadstoffrückständen in Klärschlämmen. Damit dürfen bis
zu 25 Prozent der bisher auf Ackerflächen in Niedersachsen ausgebrachten kommunalen Klärschlämme
nicht mehr landwirtschaftlich verwertet werden. Das
Niedersächsische Umweltministerium will die Klärschlammdüngung darüber hinaus in den nächsten
Jahren vollständig verbieten und sucht aktuell unter
Beteiligung der betroffenen Akteure, das Landvolk eingeschlossen, nach vertretbaren Lösungen unter Vorgabe einer Phosphorrückgewinnung.
andesraumordnungsprogramm: Über eine Änderung des Landesraumordnungsprogramms (LROP)
will die Landesregierung nicht nur die Neuerteilung
von Torfabbaugenehmigungen stoppen, sondern auch
der Emission von Treibhausgasen aus der herkömmlichen Landnutzung entgegenwirken. Betroffen sind
bis zu 600.000 Hektar kohlenstoffreiche Standorte ab
acht Prozent Bodenhumusgehalt, vor allem aber die so
genannten Vorranggebiete „Torferhaltung und Moorentwicklung“ von über 100.000 Hektar. Die damit verbundene Zielsetzung einer extremen Wiedervernässung bis hin zu moortypischen Wasserständen führt
nach Auffassung des Landvolkes zu einer langfristigen
Existenzgefährdung der betroffenen Höfe und Rückentwicklung der betroffenen ländlichen Regionen.
Dies ist keinesfalls hinnehmbar. Neben zahlreichen
verbandspolitischen Aktivitäten sind alle betroffenen
Betriebe aufgefordert, sich direkt an das zuständige
Landwirtschaftsministerium aber auch an ihre Abgeordneten im Niedersächsischen Landtag zu wenden
und sich gegen diese Einbeziehung ihrer Nutzflächen
in die Gebietskulissen einzusetzen.
oorschutzprogramm: Mitte 2014 haben Umwelt- und Landwirtschaftsministerium, aber
auch NABU und Torfabbauer ihre Vorstellungen über
K
L
M
die zukünftige Umsetzung von Moorschutzmaßnahmen präsentiert. Die Landesregierung will in den
Moorgebieten flankierend zum LROP mit Millionenbeträgen, finanziert von EU, Bund und Land, landwirtschaftliche Nutzflächen aufkaufen bzw. über Flurbereinigungsmaßnahmen verfügbar machen, um diese
anschließend wiederzuvernässen. NABU und Torfabbauunternehmen wollen diese Aktivitäten dadurch
unterstützen, dass für ca. 8.500 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche neue Torfabbaugenehmigungen mit
anschließender Wiedervernässung erteilt werden.
Die Torfabbauunternehmer wollen sich im Gegenzug dazu verpflichten, als zusätzliche Kompensation
weitere 16.500 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche
aufzukaufen und ebenfalls der Wiedervernässung und
Moorrenaturierung zuzuführen.
iB-AUM statt NAU/BAU: Aus dem bisherigen
Agrarumweltprogramm und dem Kooperationsprogramm Naturschutz entstanden 2014 mit
heftigen Geburtswehen die „Niedersächsischen und
Bremer Agrarumweltmaßnahmen“. Im Rahmen des
sehr unübersichtlichen und unstrukturierten Beteiligungsprozesses war es für das Landvolk vielfach
unmöglich, die Entscheidungen in den Ministerien
auch nur im Ansatz nachzuvollziehen. Die zahlreichen nachträglichen Veränderungen der ursprünglichen Programmideen gipfelten in der Ablehnung
von fast 1.300 Anträgen für das Programm „Vielfältige Kulturen im Ackerbau“. Dennoch wurden auch
einige positive Veränderungen erreicht, wie z. B. im
Programm „Nordische Gastvögel“ oder bei der Förderung der emissionsarmen Gülleausbringung. Der
Erfolg ist dem gemeinsamen Wirken von vielen Akteuren zu verdanken, insbesondere durch regionale
Aktivitäten und hartnäckige Einwirkung auch auf politische Entscheider und nicht selten gegen teilweise
massiven Widerstand aus der Ministerialverwaltung.
Es bleibt die Sorge, dass die Fülle an Detailvorgaben
und zusätzlichen Dokumentationspflichten viele der
Antragsteller in den nächsten fünf Jahren überfordern wird. Das dürfte bei den Betroffenen leider Frust
über danach folgende Kürzungen und Sanktionen
hervorrufen.
N
Ein zukünftiges „Wolfsmanagement“ muss über freiwillige
und nicht verbindliche Entschädigungszahlungen und Förderung von Weidezäunen hinausgehen.
O
bergrenzen bei der Stickstoff- und Phosphatdüngung: Im Zuge der neuen Düngeverordnung zeichnen sich insbesondere für den Einsatz von
Wirtschaftsdüngern drastische Einschränkungen ab.
Ursache sind die geplante Einbeziehung des Stickstoffs pflanzlicher Herkunft in Gärresten in die 170 kgObergrenze, das Verbot von Phosphat-Überschüssen
auf hoch und sehr hoch versorgten Böden und die Absenkung des Kontrollwertes von 60 kg N-Überschuss
pro Hektar im dreijährigen betrieblichen Mittel auf
50 kg oder, wenn die EU-Kommission sich durchsetzen würde, sogar darunter. Mit der vom BMEL vorgeschlagenen Absenkung kann im Ackerbau auf einigen
niedersächsischen Standorten das ökonomische Ertragsoptimum selbst bei ausschließlich fein dosierter
Mineraldüngung kaum noch ausgeschöpft werden,
die Substitution durch Wirtschaftsdünger aus Überschussregionen ist dann Illusion. Die berufsständischen Aktivitäten der vergangenen Jahre, die Politik
zu einer maßvollen Änderung der Düngeverordnung
zu bewegen, die eine höhere Effizienz im Einsatz von
Wirtschaftsdüngern und einer angemessenen Rückführung der über die Marktfrüchte aus den Ackerbauregionen exportierten Nährstoffe nicht konterkariert,
müssen unvermindert fortgeführt werden.
flanzenschutz: Die bereits jetzt erkennbaren Folgen des Verbots der Saatgutbeize mit Neonicotinoiden zeigen, welche Konsequenzen von unüberlegten,
überwiegend politisch motivierten Eingriffen in die
Wirkstoffzulassung ausgehen. In der ebenfalls ideologisch geprägten Debatte zum Glyphosateinsatz konnte
2014 mit einer Klarstellung zur Sikkation sowie Einführung einer noch akzeptablen Obergrenze der Anwendungsmenge eine für die breite Praxis vertretbare
Lösung erreicht werden.
ualifizierter Flächennachweis (QFN): Bereits
im Frühjahr 2013 hatten Landkreistag und LWK
eine umfangreiche Empfehlung für einen gemeinsamen Erlass von Umwelt-, Landwirtschafts- und Bauministerium zum Nachweisverfahren für die Verwertung des anfallenden Wirtschaftsdüngers nach § 41
Abs. 2 Nds. Bauordnung erarbeitet. Nach mehr als ein-
P
Q
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Landwirtschaftsrecht
32
Folgen und Kosten gesetzlicher Vorgaben im konkreten Einzelfall. Detailauslegungen lassen sich nur über
allgemein anerkanntes Sachverständigenwissen lösen,
das wiederum von Fachorganisationen in so genannten technischen Regeln, Leitfäden und Leitlinien zusammengefasst und kontinuierlich angepasst wird.
Diese Regelwerke dienen nicht nur den Behörden
zur Rechtsauslegung, sie werden auch von Gerichten
herangezogen. Zur landwirtschaftlichen Interessenvertretung im Umweltbereich gehört daher ebenfalls
die permanente Beobachtung und ggf. auch Mitarbeit
bei der Erstellung und Überarbeitung solcher untergesetzlichen Regelwerke und Normen. Leider ist die
Landwirtschaft in diesem Bereich vielfach nur unzureichend personell und finanziell aufgestellt.
mweltsensibles Grünland: Den gezielten berufsständischen Aktivitäten insbesondere aus Niedersachsen ist es zu verdanken, dass ein vom BMEL und
BMU geplantes totale Bodenbearbeitungsverbot als
EU-Greeningauflage für Dauergrünlandflächen in EUVogelschutzgebieten durch den Bundestag verhindert
wurde. Damit bleiben sowohl die Möglichkeit eines
Pflegeumbruchs zur Grünlanderneuerung als auch des
so genannten Statustausches für die von den Gebietsausweisungen betroffenen Betriebe erhalten. Die von
DBV und Landvolk ebenfalls geforderte Begrenzung
des Greening-Pflugverbotes für Dauergrünland in FFHGebieten auf die bereits gesetzlich geschützten Feuchtgrünlandbiotope scheiterte leider am Widerstand von
Bundesländern und Naturschutzorganisationen.
erbandsanhörungen: Die Erstellung von Stellungnahmen zu umweltbezogenen Gesetz- , Verordnungs-, Richtlinien- und Programmentwürfen und
auch der zusätzliche mündliche Vortrag z. B. gegenüber Landtagsausschüssen oder Anhörungen der Behörden hat 2014 einen kaum noch zu bewältigenden
Umfang angenommen.
olf wird zum Kulturfolger: Entgegen den Behauptungen sogenannter Wolfsexperten steht
jetzt leider zweifelsfrei fest, dass neben kleinen Weidetieren wie Schafen selbst halbwüchsige Rinder ein Opfer der ungehinderten Ausbreitung der Wölfe in Niedersachsen werden können. Das Umweltministerium
hat einen Arbeitskreis betroffener Gruppen eingerichtet, an dem auch das Landvolk beteiligt ist. Es ist weiterhin politisch ungeklärt, wie ein zukünftiges „Wolfsmanagement“ aussehen könnte, das über freiwillige
und nicht verbindliche Entschädigungszahlungen an
die Betroffenen sowie die Förderung von Weidezäunen hinausgehen muss.
wischenlagerung von Silage und Mist in Feldmieten: Die Anforderungen an Silagefeldmieten und die Zwischenlagerung von Stallmist oder
Hühnertrockenkot auf dem Feld sollen nach einem
Erlassentwurf des Umweltministeriums zum Teil erheblich verschärft werden. Die zulässige vorübergehende und genehmigungsfreie Lagerung von Silage
mit hohen Trockensubstanzgehalten in Feldmieten
mit einer Höhe von maximal drei Metern soll danach
wie die Mistzwischenlagerung auf sechs Monate Dauer beschränkt werden. Bisher gilt hier keine Befristung,
nach dem Verbrauch der Silage musste die Lagerfläche
aber ordnungsgemäß ackerbaulich oder als Grünland
genutzt werden, bevor eine erneute Nutzung als Lagerplatz zulässig war.
U
Die EU-Kommission verlangt von Deutschland zwingend
eine hoheitliche Sicherung aller Natura 2000-Gebiete,
obwohl das Bundesnaturschutzgesetz auch vertragliche
Vereinbarungen als Alternative anbietet.
jähriger Beratung innerhalb der Landesregierung wurde ein vom Umfang deutlich reduzierter Entwurf in die
Verbandsanhörung gegeben. Das Landvolk hat sich in
dieser Anhörung insbesondere für Erleichterungen bei
niedrigem Viehbesatz, gegen die vorgesehenen systematischen Wiederholungsprüfungen des QFN durch
die Düngebehörde auch nach Erteilung der Baugenehmigung und gegen einen systematischen, automatisierten Zugriff der Baubehörden auf Ergebnis der originären düngerechtlichen Überwachungstätigkeiten
der LWK ausgesprochen.
echtsberatung: Ein erhebliches Tätigkeitsfeld des
Umweltreferates erstreckt sich auf die Bearbeitung
von zahlreichen Einzelfällen, in denen die Kreisverbände im Rahmen der Rechtsberatung von einzelnen
Mitgliedern um Unterstützung bitten. Einiges kann
spontan telefonisch gelöst werden, wegen der Komplexität der jeweiligen Sachverhalte ist aber oft sehr
viel Detailarbeit für eine Beantwortung erforderlich.
tandortanforderungen beim Stallbau oder für
Wirtschaftsdüngerlager: Die behördlichen Umweltschutzanforderungen bei der Genehmigung von
Stallbauten verschärfen sich weiter. Diese Tendenz
beruht vor allem auf Vorgaben aus den Landesministerien und auf einer zunehmend strengeren Auslegung
der Gesetzeslage. Die Entwicklung führt dazu, dass an
Hofstellen in Dorflagen oder in der Nähe von Wald
oder Moorflächen bzw. FFH-Gebieten schon kleine
Erweiterungsschritte nur zu nicht mehr vertretbaren
Kosten realisierbar sind. Die notwendigen Lagerkapazitäten für die Aufnahme von Wirtschaftsdünger in
den Ackerbauregionen können weiterhin nicht errichtet werden. Vermisst wird auch ein klarer Hinweis des
zuständigen Bauministeriums, dass keine grundsätzlichen rechtlichen Bedenken gegen eine Errichtung von
Wirtschaftsdüngerlagern in der freien Feldmark durch
viehlose Ackerbaubetriebe bestehen.
echnische Regeln, Leitfäden und Leitlinien: Gesetze und Verordnungen können nicht alle Details
bis in jede Einzelheit regeln. Andererseits steckt gerade die Tücke im Detail, vor allem hinsichtlich der
R
S
T
V
W
Z
Das Feld wird wieder den
„Großen“ überlassen...
Der Wechsel von fossilen hin zu erneuerbaren Energien ist ein Prozess, der stetigen
Stimmungszyklen unterworfen ist. Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) spiegelt
dieses seit 2000 in seinen Fassungen wider. Leidtragende der aktuellen EEG-Novelle
sind alle „Erneuerbaren“, insbesondere jedoch die Biomasse.
E
ine weitere Erhöhung der EEG-Umlage (2014: 6,24
und 2015: 6,17 Cent/kWh) sollte verhindert werden.
In dem Bemühen, dies zu verhindern, sind die Förderbedingungen überwiegend verschlechtert worden.
Dass insbesondere die extreme Überförderung der Fotovoltaikanlagen nach dem Preisverfall der Module in
den vergangenen Jahren zu einem starken Anstieg der
EEG-Kosten geführt hat, kann nicht geleugnet werden.
Allerdings haben die erneuerbaren Energien und auch
die Fotovoltaik dazu geführt, dass Spitzenlaststrom zur
Mittagszeit deutlich günstiger zu haben ist, die Börsenpreise also stark gefallen sind. Da die EEG-Umlage
sich aus der Differenz zwischen EEG-Kosten und Börsenpreis errechnet, haben die Erneuerbaren Energien
über den gefsunkenen Börsenpreis überproportional
zum Anstieg der EEG-Umlage beigetragen, und sich damit quasi das eigene Grab geschaufelt. Bezöge sich das
Das Landvolk Niedersachsen und der Westfälisch Lippische
Landwirtschaftsverband stimmen Positionen zum EEG ab,
hier eine Sitzung in Saerbeck im Kreis Steinfurt.
Berechnungsmodell ausschließlich auf die EEG-Kosten,
würde die Umlage deutlich geringer ausfallen. Weiteren
Schub bekam die Umlagehöhe durch die Befreiung der
stromkostenintensiven Unternehmen. Ob der eingeschlagene Weg der richtige ist, darf bezweifelt werden.
Wie sich die Änderungen auswirken, zeigt sich:
NawaRo macht nicht mehr froh
Obwohl mit dem EEG 2012 die Rahmenbedingungen
für die Vergütung von Biogasstrom so gestaltet wurden, dass sich der jährliche Zubau deutlich reduzierte,
hat der Gesetzgeber das Vergütungssystem nochmals
grundlegend umgestellt und die Förderung des Einsatzes nachwachsender Rohstoffe (NawaRo) gestrichen. Auch die Anreize für die Gasaufbereitung und
-einspeisung in das Gasnetz sind entfallen. Im gleichen Zug wurden auch die Gaseinspeisungsziele (6
Mrd. m3 in 2020 und 10 Mrd. m3 in 2030) gestrichen.
Solche radikalen Kürzungsmaßnahmen waren
jedoch gar nicht notwendig, ging doch das Deutsche
Biomasseforschungszentrum (DBFZ) von einem jähr-
Harald Wedemeyer
Rechtsreferent
33
Landwirtschaftsrecht
34
lichen Zubau von 70 - 110 kW /a aus, während der Gesetzgeber ein Ziel von 100 kW / a anvisiert.
Die Änderungen haben zur Folge, dass die Investitionstätigkeit vollständig zum Erliegen gekommen
ist. Perspektiven ergeben sich allenfalls noch für 75
kW-Gülleanlagen. Auch Bestandsanlagen sind auf ihr
Leistungsvermögen festgeschrieben, können nicht
mehr erweitert werden.
Das hat zur Folge, dass auch Hersteller von Biogasanlagen, Berater und Planer in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Insbesondere die
Kappung der Gaseinspeisungsziele nimmt den darauf
spezialisierten Betrieben jegliche Perspektive. Aber
auch Bestandsbiogasanlagen wird hier eine interessante Weiterentwicklungsmöglichkeit genommen. Dagegen wurden doch beim Biogasinnovationskongress
in Osnabrück in den vergangenen Jahren mehrfach
interessante Lösungen der Gasaufbereitung für bäuerliche Biogasanlagen vorgestellt und sogar mit einem
Innovationspreis ausgezeichnet.
Der Biogasbranche wurden vom Gesetzgeber
weitestgehend die Perspektiven genommen.
Gleichwohl ist es dem Landvolk Niedersachsen
Konfliktlösung, die auf Einsicht setzt
Die Mediation ist ein hervorragendes Instrument zur Lösung von Konflikten.
Sie führt zu gegenseitigem Verständnis, Befriedung und konstruktiven, zukunftsorientiertem Handeln. Die Mediation etabliert sich zunehmend als
Dienstleistung der Kreisverbände. Insbesondere bei generationsübergreifenden Auseinandersetzungen auf den landwirtschaftlichen Betrieben kann
sie äußerst wirksam eingesetzt werden. Die Ursache der Konflikte beruht
häufig auf einer gestörten Kommunikation, die Mediation lenkt diese wieder in geordnete Bahnen. Probleme sollen gelöst werden, gleichzeitig lässt
sich auch der Umgang miteinander erheblich verbessern. Mittlerweile raten
Experten dringend dazu, im Vorfeld einer Hofübergabe die Techniken der
Mediation zu nutzen. Wünsche, Erwartungen und Lebensvorstellungen aller
Beteiligten können dann bei der Übertragung des Hofes hinreichend berücksichtigt werden. Damit kann Problemen, die mit der Betriebsübernahme
innerfamiliär verursacht werden können, idealerweise vorgebeugt werden.
Das Landvolk wird im kommenden Jahr weitere Mitarbeiter zum Mediator
ausbilden, um dem steigenden Bedarf Rechnung zu tragen.
gemeinsam mit dem DBV und den Fachverbänden gelungen, Existenz bedrohende Änderungen für Biogasanlagen weitestgehend abzuwenden.
Zukunft liegt in der Stromspeicherung
Bei der Solarenergie hat es keine wesentlichen Änderungen gegeben. Die Änderungen des EEG im März
2012 haben mit der monatlichen Vergütungsdegression dazu geführt, dass die Förderung von Dachanlagen
kleiner 10 kW bei unter 13 Cent /kWh liegt. Perspektiven
ergeben sich hier im Zusammenhang mit Speichertechnologien, die jedoch finanziell noch aufwendig sind.
Die „Großen“ kommen
Die tragende Säule der Energiewende wird die Windenergie sein. Folglich liegt hierauf auch ein bedeutendes Augenmerk der Novelle. Insbesondere werden umfangreiche Fördermaßnahmen zur Stützung
von Windenergie auf hoher See (offshore) getroffen.
Windenergieanlagen an Land müssen Einbußen verkraften. So wurden Boni gestrichen, und auch das
Referenzertragsmodell zum Nachteil der Anlagenbetreiber, insbesondere der an der Küste, geändert. Die
größte Unsicherheit birgt jedoch für Investoren die
Tatsache, dass ab 2017 keine festen Fördersätze mehr
gelten. Vielmehr werden die Förderhöhen im Rahmen
eines Quotenmodells, dessen Einzelheiten erst noch
zu regeln sind, ausgeschrieben. Infolge der sich daraus
ergebender Unsicherheiten ist eine verlässliche Wirtschaftlichkeitsberechnung nicht möglich. Vielmehr
muss unter der Annahme unterschiedlicher, stark divergierender Vergütungssätze kalkuliert werden. Vermutlich werden dann nur noch Großinvestoren, und
hier in erster Linie die Energieversorger in der Lage
sein, das Investitionswagnis einzugehen. Regional
von den Bürgern initiierte und getragene Windparkprojekte, sogenannte Bürgerwindparks, stehen wegen
der unsicheren Kalkulationslage vor dem Aus. Gerade
deswegen müssen auch weiterhin feste Förderhöhen insbesondere für die Windkraftnutzung - geregelt sein.
In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass einige Landvolkkreisverbände vorbildliche Bürgerwindparkmodelle initiiert und
umgesetzt haben. Ob dies im Zuge des Quotenmodells noch möglich sein wird, ist fraglich
Baurecht/BauGB: Änderung führt zu
weitgehendem Stillstand
Mit der Einführung von Schwellenwerten bei den gewerblichen Tierhaltungsanlagen ist die Bautätigkeit
deutlich zurückgegangen. Bei entsprechender Flächenausstattung können flächenstarke landwirtschaftliche Betriebe über die Tiergrenzenzahlen in § 35 Abs.
1 Nr. 4 BauGB hinausgehen. Hier ist allerdings zu beachten, dass häufig die Voraussetzungen für das Vorliegen eines landwirtschaftlichen Betriebes so interpretiert werden, dass auch eine Privilegierung „nach
der Nr. 1“ nicht möglich ist. So wird nicht nur bei Betriebsneugründungen, sondern auch bei seit langer
Zeit bestehenden landwirtschaftlichen Betrieben ein
langjähriger Pachtvertrag (länger als 12 Jahre) gefordert, um sicherzustellen, dass ein Betrieb auf Dauer
angelegt ist. Dies ist aber mit der Rechtsprechung des
Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG) nicht vereinbar, die nicht allein auf Pachtzeiten abstellt. Im Zuge
einer Prognose muss an Hand unterschiedlicher
Umstände die Nachhaltigkeit des Betriebes beurteilt
werden. Hier wurden viele Gespräche geführt und
juristische Fachartikel veröffentlicht, um den Genehmigungsbehörden die Rechtsprechung des BVerwG
näher zu bringen.
Zu der Frage der Interpretation der Kumulationsregelung in § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB sind derzeit zwei
einander widersprechende Entscheidungen (OVG
Schleswig und Münster) beim BVerwG anhängend.
Insoweit bestehen zurzeit in der Praxis erhebliche
Unsicherheiten in der Frage, welche Anforderungen
bei dem Bau eines weiteren Stalles zu berücksichtigen
sind, um nicht unter die Kumulation zu fallen. Eine
Entscheidung dürfte frühestens im kommenden Jahr
zu erwarten sein.
Existenzbedrohung für
landwirtschaftliche Betriebe
Mit der angestrebten Änderung des Landesraumordnungsprogrammes werden u. a. Ziele der Wiedervernässung von Mooren verfolgt, die die betroffenen
Landwirte nicht unmittelbar, jedoch mittelbar in ihrer Existenz bedrohen werden. Über unterschiedliche
der Raumordnung zeitlich nachfolgende Regelungen
und Planungen (Flurbereinigung, Bauleitpläne, Fördermaßnahmen, Ausübung von Vorkaufsrechten etc.)
wird künftig auf landwirtschaftliche Nutzflächen zuge-
Der Biogasbranche wurden vom Gesetzgeber weitestgehend
die Perspektiven genommen.
griffen und diese der Landwirtschaft dauerhaft entzogen. Die betroffenen Betriebe werden vom Landvolk
Niedersachsen insbesondere auch bei der Beurteilung
von rechtlichen Maßnahmen gegen das Vorgehen der
Landesregierung unterstützt.
Treckermaut als Einnahmequelle
Ländliche Wirtschaftswege sind aufgrund der Anforderungen moderner Landwirtschaft erheblichen Belastungen ausgesetzt. Verfügen die Wege nicht über
hinreichende Traglast, oder fahren die Maschinen zu
schnell (die auf die Wege wirkenden Lasten steigen
exponenziell mit zunehmender Geschwindigkeit) geraten sie in extreme Mitleidenschaft. Befinden sich
die Wege in kommunaler Trägerschaft, wird überlegt,
sie an bestehende oder neu zu gründende Trägerverbände (Realverband oder Wasser- und Bodenverband)
abzugeben. Alternativ werden auch andere Einnahmequellen - „Treckermaut“ - erwogen. Ein solches Vorgehen ist rechtlich sehr problematisch und abzulehnen.
Alternativ sollten vor Ort mit den Straßenbaulastträgern (Gemeinden) Wegebaukonzepte erarbeitet werden, um für die Landwirtschaft ein tragfähiges
Wegebaunetz vorzuhalten. Hierbei werden sicher in
Zukunft Wegeverbände eine besondere Rolle spielen.
Gut informiert beraten
Das Landvolk Niedersachsen hat den Geschäftsstellen im Berichtsjahr vier Rechtstage in Walsrode angeboten. Dabei stand die Information über die aktuelle
Rechtsprechung mit entsprechenden Fragen und Entwicklungen im Vordergrund.
Weiter wurde eine gemeinsame Supervision für
die Mediatoren des Landvolkes Niedersachsen und
die des WLV durchgeführt, um die sich aus den Mediationsverfahren ergebenden Fragen zu besprechen und
einer Lösung zuzuführen. Zusätzlich hat der Deutsche
Bauernverband Fortbildungen zur Veräußerung landwirtschaftlicher Betriebe und zum Netzanschluss von
EEG-Anlagen angeboten.
Schließlich bot das Landvolk gemeinsam mit
dem Niedersächsischen Landkreistag (NLT) über die
LEB (Ländliche Erwachsenenbildung) Seminare für
die öffentliche Verwaltung an.
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Tag des offenen
Hofes
am 15. Juni 2014
Bildung, Presse und Öffentlichkeitsarbeit
38
Doppeljubiläum: 25 Jahre
Junglandwirte, 10 Jahre Studienkurs
Jubiläumslaune bei den jungen Landwirten: In Berlin feierten sie im Januar dieses Jahres
25 Jahre Junglandwirte Niedersachsen und zehn Jahre Studienkurs Niedersachsen.
„Damals wie heute zählt das politische und ehrenamtliche Engagement für den
Berufsstand zu den wichtigsten Triebfedern der Mitglieder“, ist der amtierende
Landesvorsitzende Eric Brenneke überzeugt. Der Landesvorstand versteht sich als
Sprachrohr der Junglandwirte auf Landesebene und als Ansprechpartner des Landvolkes.
In den Regionen agieren die inhaltlich und politisch selbständigen Arbeitskreise.
D
Christine Kolle
Bildungsreferentin
ie Keimzelle der Jungen Landwirte Niedersachsen e.V. liegt im Raum Bremervörde. Im Frühjahr
1988 hoben 16 Arbeitskreise südlich von Bremen den
landesweiten Zusammenschluss aus der Taufe. Zu den
treibenden Kräften zählten der damalige Berufsschullehrer Albert Rathjen und der damalige Junglandwirt
Gerhard Eimer. Eimer hatte vier Jahre den Vorsitz inne.
„Die jungen Landwirte wollten damals ihre Zukunft
selbst gestalten und sich für den Berufsstand engagieren“, sagte er zur Motivation der Gründungsmitglieder.
Ihn habe damals die Sorge umgetrieben, ob dieser
Elan halten würde. Umso mehr erfreut es Gerd Eimer
heute, dass die jungen Landwirte sich als ernst zu neh-
mende Kraft im Berufsstand etabliert haben und nach
anfänglichen Widerständen inzwischen viel Unterstützung erfahren. Zurzeit gibt es landesweit 23 regionale
Arbeitskreise, die häufig organisatorisch eng mit den
Kreislandvolk-Geschäftsstellen zusammenarbeiten.
Ein Schwerpunkt der Arbeit der Junglandwirte
Niedersachsen ist neben agrarpolitischer Arbeit die
Weiterbildung. Hier setzt der Studienkurs Niedersachsen an. Auf Initiative eines Kreises engagierter Junglandwirte um den ehemaligen Vorsitzenden der Junglandwirte Niedersachsen, Berndt Tietjen aus dem
Landkreis Stade, fand vor zehn Jahren erstmals der
Studienkurs statt. Rund 130 junge Erwachsene haben
Sie stehen für 25 Jahre Junglandwirte Niedersachsen und
zehn Jahre Studienkurs: (v.l.) Gerhard Eimer, Hermann
Cordes, Berndt Tietjen, Heino Klintworth (ehemalige Vorsitzende) und Eric Brennecke (amtierender Vorsitzender)
sich seither auf ein künftiges Ehrenamt vorbereitet
und ihre Persönlichkeit weiter gebildet. Etliche Ehemalige sind inzwischen ehrenamtlich in der Landwirtschaft aktiv.
Hofabgabeklausel für Junglandwirte
unverzichtbar
Der Ausschuss Junglandwirte setzt sich für den Erhalt
der Hofabgabeklausel ein. Dem Ausschuss gehören an
Junglandwirte Niedersachsen, Niedersächsische Landjugend, AK Agrar der KLJB Osnabrück und Agrarsozialer Arbeitskreis der KLJB Oldenburg, Nach wie vor ist
die Hofübergabe ein Thema, dass in vielen landwirtschaftlichen Familien mit schwierigen Diskussionen
verbunden ist. Es gilt, eine tragfähige Lösung für die Interessen von Abgebern, Nachfolgern und weichenden
Erben zu finden und die Bedürfnisse aller Beteiligten
einzubeziehen. Die Einbeziehung von Beratern (Betriebsberater, Steuerberater, Rechtsanwalt, bei Bedarf
Mediatoren) ist hierbei unerlässlich.
Gründe für den Erhalt der Hofabgabeklausel (HAK):
1. Erhalt zukunftsfähiger Betriebe:
- Die HAK wurde 1957 eingeführt, um die Altersstruktur der Betriebsleiter und die Betriebsstruktur im
Sinne der nachfolgenden landwirtschaftlichen Unternehmer zu beeinflussen. Dieses Ziel hat nach wie
vor seine Berechtigung, da Landwirtschaft flächengebunden ist und Flächen ein begrenzter Produktionsfaktor sind.
- Ohne die HAK würden Hofübergaben häufig erst
im hohen Alter der Übergeber erfolgen. Unternehmerische (Mit-) Verantwortung in jungen Jahren ist
jedoch eine Voraussetzung für die erfolgreiche Entwicklung von Betrieben.
- Die HAK sorgt dafür, dass das Thema Hofabgabe mit
Blick auf das 65. Lebensjahr des Betriebsleiters auf
den Höfen besprochen wird. Die Beteiligten erlangen Klarheit. Falls sich beide Parteien nicht einigen
können, hat die jüngere Generation die Chance, sich
beruflich anders zu orientieren.
- Junge Betriebsleiterfamilien brauchen Sicherheit für
die Planung ihrer beruflichen und persönlichen Situation.
- Späte Hofübergaben wirken sich nachteilig aus auf
die betriebliche Entwicklung. Zudem legen Banken
bei der Kreditvergabe für betriebliche Investitionen
großen Wert auf frühzeitige Hofübergaben und junge Betriebsleiter.
mitteln. Die Rendite der landwirtschaftlichen Altersrente ist zehn Prozent höher als die der gesetzlichen
Rente. Die Begründung hierfür liegt in der HAK und
in ihrer strukturverbessernden Wirkung. Bei ihrer
Abschaffung besteht die Gefahr, dass der Bund seine Zuschüsse zur landwirtschaftlichen Alterskasse zurückfahren könnte und damit der gesamten
landwirtschaftlichen Sozialversicherung die Basis
entzieht. Die Beiträge der Landwirte zur Sozialversicherung würden sich dann einkommensabhängig
verdoppeln bis verdreifachen. Die Knappschaft ist
ein konkretes Beispiel für die Auflösung einer eigenständigen Sozialversicherung einer Berufsgruppe
und deren Eingliederung in die gesetzliche Rente.
3. Gründe mit Blick auf die ältere Generation:
- Die Folgen der schweren körperlichen Arbeit insbesondere in der Landwirtschaft gebieten eine frühe
Abgabe der Höfe an die jüngere Generation.
- Die HAK verhindert in vielen Regionen Altersarmut
von Landwirten. Denn eine finanzielle Not älterer
Landwirte rührt häufig daher, dass sie ihren Betrieb
als Alleinunternehmer weiter bewirtschaften und
auf die Altersrente verzichten. In Regionen wie z.B.
Ostfriesland und Wendland nimmt die Verschuldung dieser Betriebe deutlich zu.
- Es steht jedem Landwirt über 65 Jahre frei, eine
unternehmerische Entscheidung zu treffen und
seinen Betrieb als Alleinunternehmer weiter zu bewirtschaften. Der daraus folgende Verzicht auf die
Altersrente ist bekannt, so dass sich jeder Landwirt
darauf einstellen und vorbereiten kann.
- Jeder ältere Landwirt kann seinen Betrieb in eine
GbR einbringen, innerhalb der GbR weiter wirtschaften und gleichzeitig Altersgeld beziehen. Die
Kritiker der Hofabgabeklausel ignorieren diese Möglichkeit.
- Die Kritiker der HAK, die sich bundesweit für eine
Weiterbewirtschaftung ihres Hofes und den Verzicht
auf das Altersgeld entscheiden, umfasst eine Gruppe von rund 6.000 Landwirten. Das entspricht einem
Prozent aller Bezieher der Altersrente.
2. Mögliche Gefährdung der landwirtschaftlichen
Sozialversicherung:
- Der Staat finanziert rund 75 Prozent (ca. 2,142 Mrd.
Euro) der Geldleistungen der Alterskasse aus Steuer-
Junge Landwirte und Landjugendliche suchen gemeinsam
das Gespräch mit Agrarpolitikern, hier tauscht sich Gitta
Connemann ,MdB, mit dem Berufsnachwuchs aus.
39
Bildung, Presse und Öffentlichkeitsarbeit
40
Hart umkämpfter Markt
der Meinungen
„Runter vom Hof, raus in die Öffentlichkeit“! So berichtet eine Regionalzeitung
sehr bezeichnend von der landwirtschaftlichen Pressearbeit. Treffender hätte
es der Journalist nicht formulieren können – nie zuvor war es wichtiger, über
Landwirtschaft zu informieren und mit den Mitbürgerinnen und Mitbürgern ins
Gespräch zu kommen.
R
Gabi von der Brelie,
Pressesprecherin
auf auf den Hof, hieß es dagegen bereits zum zehnten Mal, als gemeinsam mit NDR Radio Niedersachsen am 15. Juni erneut der Tag des offenen Hofes anstand. 80 Höfe haben Türen und Tore geöffnet und ein
informatives Programm vorbereitet. Die landwirtschaftlichen Familien und ihre ungezählten Helfer wissen mit
Fakten, kulinarischen Angeboten und vielen Überraschungen ihre Gäste zu informieren und zu unterhalten. Es ist für die Landesgeschäftsstelle in Zusammenarbeit mit den Kreisverbänden jedes Mal ein Kraftakt,
genügend Höfe für die Teilnahme zu mobilisieren. Die
bewährte Partnerschaft mit dem NDR erfordert eine flächendeckende Teilnahme, damit niemand im Land und
erst recht kein Hörer von NDR Radio Niedersachsen
enttäuscht werden. Erstmals wurde eine eigene Homepage für die Veranstaltung eingerichtet, sie erleichterte
allen teilnehmenden Betrieben die Vorbereitung und
den Gästen die Wahl der richtigen Adresse.
Ein Tag des Gedankenaustausches
Die Niedersachsen wollen sich gezielt über Landwirtschaft informieren, wie eine Befragung unter mehr
als 800 Besucherinnen und Besuchern in 14 Kreisverbänden ermittelte. Zwei von drei der Befragten geben
an, Einblick in die Landwirtschaft nehmen und den
Kindern einen Bauernhof mit Tieren zeigen zu wollen.
Die weitaus meisten, mehr als 600, haben ein positives
Bild von der Landwirtschaft. Nach ihrer Einschätzung
pflegen Landwirte die Umwelt, halten ihre Tiere gut
und liefern Lebensmittel in guter Qualität. Die Interessenten am Tag des offenen Hofes wissen Lebensmittel zu schätzen, 584 der Befragte sagen, Lebensmittel
seien nicht zu teuer. Sie wünschen sich mehr Informationen zur Situation der Landwirte und über Produkte
aus heimischer Landwirtschaft. Aus Sicht der Besucher war der Tag des offenen Hofes ein voller Erfolg: 99
Prozent werden wiederkommen!
Ähnlich positiv zogen auch die teilnehmenden
Landwirte Bilanz: 98 Prozent werten die Veranstaltung
als Erfolg. Ein Ausrichter sagte, jeder Landwirt müsse eine solche Aktion einmal mitgemacht haben! Die
Zusammenarbeit mit dem NDR zahlt sich in der Besucherfrequenz aus, die Gästezahl schwankt um die Marke von 5.000 je Hof – vielleicht zieht auch das vielfältige
Angebot die Menschen in so großer Zahl an. Eindeutig
überwiegen nach Meinung der teilnehmenden Betriebsleiter die landwirtschaftsfremden Gäste. Gut frequentiert waren Mitmachaktionen wie Hofführungen,
Stallrundgänge und Feldrundfahrten sowie Maschinenschau und Bauernmarkt. Dicht beschriebene Informationstafeln dagegen bleiben weitgehend unbeachtet. Der Tag des offenen Hofes ist in Niedersachsen
als Marke etabliert und hat Wiedererkennungswert.
Das Miteinander und der Gedankenaustausch stehen
In zahlreichen Kreisverbänden, wie hier in Oldenburg,
sprechen die Landwirte die Mitbürger über Plakate an und
übermitteln dabei sympathische Botschaften.
Landwirtschaft hat nicht
nur mit Aufregerthemen eine Chance auf
Sendeplätze, die Ernte
interessiert immer.
eindeutig im Vordergrund. Zeit, Aufwand und Mühe
zahlen sich für die Landwirtschaft insgesamt in einer
überzeugenden Imagearbeit aus. Kritisiert werden bei
der Vorbereitung immer wieder bürokratische Hürden durch Genehmigungsbehörden und die damit
verbundenen Kosten. Der große Besuchererfolg und
die umfangreiche Medienresonanz allerdings werden
durchweg positiv beurteilt. Die Argumente für eine
Neuauflage in 2016 sind mehr als überzeugend!
Im Gespräch bleiben
Erntefeste, Bauernmärkte, Tage der offenen Tür oder
besondere Aktionen wie „Klassik auf dem Bauernhof“
oder die „Tour de Flur“ setzen weitere Höhepunkte in
der landwirtschaftlichen Öffentlichkeitsarbeit. Diese
stets gut besuchten Angebote belegen eindeutig, dass
die Mitbürgerinnen und Mitbürger interessiert daran sind, mehr über die Arbeit auf den Höfen in ihrer
Nachbarschaft zu erfahren. Viele Kindergärten und
Schulkassen pflegen gute und ständige Kontakte zu
„ihrem“ Bauern, die Kreisverbände lassen den Gesprächsfaden zu Politikern, Pastoren, Lehreren und
anderen Multiplikatoren nicht abreißen.
Daneben informieren sich die Menschen natürlich über die Medien. Sie lesen Zeitung, hören Radio,
schauen TV oder surfen im Netz. Auf allen diesen Wegen erreicht die Landvolk-Pressestelle Leser, Hörer
und Zuschauer. Das tägliche Brot des Informationsangebotes in der Arbeit der Pressestelle ist der zweimal
wöchentlich erscheinende Pressedienst. Die exklusiv
recherchierten Meldungen werden auf der Internetseite eingestellt, es melden sich viele Journalisten oder
Redakteure von Zeitungen, Agenturen oder Sendern,
die hier auf das Informationsangebot des Verbandes
stoßen und die Anregungen der Pressestelle aufgreifen.
Einige sind an vertiefenden Hintergrundinformationen
interessiert oder benötigen O-Töne und Bilder für ihren
Bericht, andere möchten mit Landwirten oder Landvolkvertretern ihrer Region Kontakt aufnehmen. Für
alle diese Wünsche sieht sich die Pressestelle als Dienstleister und Vermittler, es gibt nur selten Anfragen, die
nicht bedient werden können. Aber auf dem hart umkämpften Markt der Meinungen sind die Themen der
Bauernverbände nur eine Quelle unter vielen, die Journalisten jeden Tag aufs Neue nutzen. Die Pressestelle ist
und bleibt zudem Ansprechpartner für alle Fragen der
Journalistinnen und Journalisten rund um Landwirtschaft, Landleben und das weite Feld der Agrarpolitik.
Landwirtschaftliche Themen interessieren, die Medien
rücken die tägliche Arbeit der Landwirte von der Aussaat bis zur Ernte in den Vordergrund und beleuchten
nicht nur – aber auch - die sogenannten und vermeintlichen Skandale. Dabei stellt sich das Landvolk natürlich auch unbequemen Fragen.
Tierhaltung in der Kritik
Erneut steht bei den Medien die Tierhaltung besonders
im Fokus. Kritik entzündet sich nicht nur an einzelnen
Missständen, einzelne kritische Gruppierungen sowie
Formate mit investigativem Anspruch stellen zumindest Teilbereiche der Nutztierhaltung grundsätzlich
in Frage. Moderne Tierhaltung wird mit Massentierhaltung gleichgesetzt, es wird hinterfragt, ob Masttiere
überhaupt tiergerecht gehalten werden, es werden
auch fundamentale, ethisch begründete Zweifel an der
Haltung und Nutzung von Tieren laut. Hier sind jeden
Tag aufs neue Informationen und sachliche Aufklärung
nötig. Landwirte reiben sich zwar an einzelnen Fernsehsendungen oder Artikeln, selten aber reagieren sie
mit einem Leserbrief, Anruf oder Kommentar in den
einschlägigen Blogs. Die neuen Kommunikationswege
setzen sich leider erst langsam durch. Aber die jüngere
Generation mischt sich immer öfter in den entsprechenden Foren ein – nicht nur den landwirtschaftlichen – und rückt schiefe Bilder energisch gerade.
Der frühere rheinische Bauernpräsident Rainer
Latten, damals im DBV für die Öffentlichkeitsarbeit
zuständig, hat schon vor Jahren gesagt: Öffentlichkeitsarbeit muss auf den Höfen als ein Betriebszweig
erkannt werden. Diese Einsicht setzt sich inzwischen
immer mehr durch. Die Teilnehmer des Studienkurses für angehende Ehrenamtliche nutzen entsprechende Schulungen, die Kreisverbände organisieren
Arbeitskreise, in den Fachschulen könnte noch mehr
Grundwissen zu Medienarbeit vermittelt werden. In
den Kreisverbänden pflegen ebenfalls Öffentlichkeitsarbeiter und Pressebeauftragte den guten Draht zu
den örtlichen Medien. Ob fest angestellt in Vollzeit,
als Teilzeitkraft oder auch freiberuflich, es gibt mittlerweile ein gut funktionierendes Netz an Presse- und
Öffentlichkeitsarbeitern im Verband. In der jüngsten
Vergangenheit hat sich unter ihnen ein Austausch
über Telefonkonferenzen und Treffen etabliert, um
Themen, Termine und Aktionen abzustimmen, getreu
dem Landvolkmotto „Gemeinsam sind wir stark“. Hier
müssen wir alle zusammen noch besser werden, wenn
wir den Wettbewerb auf dem hart umkämpften Markt
eine feste Größe bleiben wollen..
41
Bildung, Presse und Öffentlichkeitsarbeit ▪ Partner und Dienstleister
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Im Netz der Möglichkeiten
Die Landwirtschaft mit guten Nachrichten in die Medien bringen, das ist eines
der Hauptziele des Landvolk-Pressedienstes. Ein Weg, über den dies gelingt, ist
das Internet. Zweimal wöchentlich werden die Meldungen in das weltweite Netz
eingestellt und per Newsletter an knapp 500 niedersächsische Pressevertreter
verschickt. Von dort werden sie über Zeitungen, Zeitschriften, Funk und Fernsehen
weiterverbreitet – teilweise im Originaltext, oft auch individuell aufbereitet.
Bereich. Mit dem Wetterfax und den sogenannten
Produktinfos können Landvolkmitglieder dort weitere
exklusive Informationen abrufen, die speziell auf ihre
jeweiligen Interessen zugeschnitten sind.
Insgesamt informierten sich im September 10.133
Menschen aus 32 Ländern auf www.landvolk.net über
die Landwirtschaft in Niedersachsen. Sie klickten dazu
insgesamt 34.160 Seiten an. Auf das ganze Jahr gesehen waren es vom 1.10.2013 bis zum 30.9.2014 fast
106.300 Besuche mit 370.450 Seitenansichten.
Videos für Verbraucher
Ende des Jahres 2014 wird der überarbeitete Internetauftritt
www.landvolk.net ans Netz gehen. Er soll dann noch einfacher von mobilen Geräten zu bedienen sein.
A
Wiebke Molsen
Pressereferat
n dieser Stelle gebührt allen Landwirten vor Ort
ein dickes Dankeschön, die mit persönlichen
Statements die Nachrichten lebendig werden lassen.
Sie verleihen den Botschaften Nachdruck. Für fast jede
Medienanfrage hat die Pressestelle im Landvolkhaus
einen Ansprechpartner vermittelt, Zahlen genannt
und Hintergründe erläutert. Als Ansprechpartner für
landwirtschaftliche Belange ist das Landvolk Niedersachsen in den Köpfen der Redakteure fest verankert. Dies spiegelt sich auch in den Zugriffszahlen des
Pressedienstes auf der Internetseite www.landvolk.net
wider. Mit 10.184 Zugriffen im September ist der Pressebereich der meistgenutzte der gesamten Homepage.
Für die Information der Mitglieder über die niedersächsische Agrarpolitik und die Arbeit des Verbandes bietet das Internet ebenfalls eine Plattform.
Mit rund 5.000 Klicks im Monat stehen die agrarpolitischen Berichte in der Gunst der Internetnutzer an
zweiter Stelle.
Informationen für Mitglieder
Gefolgt wird dieser Bereich vom Mitgliederservice mit
mehr als 4.000 monatlichen Besuchen. Dort können
Landwirte nach Eingabe ihrer Mitgliedsnummer exklusive Informationen abrufen. Unter dem Oberbegriff
„Dokumente und Formulare“ haben sich die Nutzer im
September vor allem über den Agrardieselantrag informiert. Versicherungspflichten von Saisonarbeitskräften sowie Ackerdokumentationen und Schlachtviehabrechnungen waren weitere Schwerpunkte in diesem
Wie Schweine, Kühe und Hühner heutzutage leben,
wird ebenfalls im Internet gezeigt. Das Landvolk Niedersachsen stellt dazu seit einigen Jahren Videofilme
aus modernen Ställen ins Netz. Mit 18.547 Aufrufen in
gut zwei Jahren ist das Video „Schweinehaltung in Niedersachsen“ der Spitzenreiter. Es folgt der vom Kreislandvolkverband Oldenburg produzierte Film „Zum
Reinbeißen – Der Weg vom Korn zum Brot“ mit mehr
als 16.000 Zuschauern. Das Porträt von Hofnachfolgerin Farina Garlich wurde fast 11.300 mal abgespielt
und hat damit ein großes Publikum erreicht.
Die Milchviehhalterin aus dem Landkreis Osnabrück steht mit ihrem Auftritt im Video stellvertretend für die vielen Landwirte in Niedersachsen, die
transparent arbeiten und sich gerne über die Schulter
schauen lassen. Die Videos im Internet sind der erste
Schritt – sozusagen der Türöffner für alle Verbraucher,
die wissen wollen, woher Kartoffeln, Getreide, Eier
und Fleisch stammen und wie sie entstanden sind. Sie
sollen dazu ermuntern, sich direkt auf den Höfen die
Tierhaltung und den Ackerbau bei Tagen der offenen
Tür oder anderen Veranstaltungen anzusehen.
Ein weiterer Trend ist der mobile Internetzugang.
Rund 20 Prozent der Internetnutzer gelangten im September mit ihrem Mobilgerät auf die Seiten des Landvolks Niedersachsen. Gegenüber dem Vorjahreszeitrau hat sich dieser Wert also noch einmal verdoppelt.
Nach ersten Anpassungen im Jahr 2011 steht nun der
nächste Schritt in Richtung „responsive design“ an.
Zukünftig wird die Seite sich noch besser an die individuellen Ausgabegeräte anpassen und damit für den
Benutzer einfacher zu bedienen sein.
Auch in sozialen Netzwerken wie Twitter und
facebook vernetzt sich das Landvolk immer mehr.
Knapp 500 Menschen folgen den Meldungen des Landesbauernverbandes auf www.twitter.com und verbreiten die Inhalte teilweise weiter. Über Verlinkungen
dort und auf www.facebook.com kamen im vergangenen Jahr fast 2.500 neue Besucher auf die LandvolkHomepage. Dieser Bereich wird in Zukunft weiter an
Bedeutung gewinnen.
Einschränkung der Jagdzeiten
erntet deutlichen Protest
Zum 1. Oktober ist eine neue Verordnung zu den Niedersächsischen Jagdzeiten in Kraft
getreten. Sie schränkt die Jagd auf Gänse, Enten und andere Tierarten erheblich ein. Im
Vorfeld hatte es hierzu heftige und kontroverse Diskussionen gegeben. Immerhin konnte
die ursprünglich geplante Verkürzung der Schalenwildbejagung abgewendet werden. Der
ZJEN sieht die Rechte der Jagdrechtsinhaber dennoch erheblich beeinträchtigt.
B
ereits im Vorfeld des Entwurfs hatte der ZJEN Kontakt zu den maßgeblichen politischen Entscheidungsträgern und den zuständigen Ausschüssen des
Landtags aufgenommen, um die Eigentumsinteressen seiner Mitglieder einzufordern und deutlich zu
machen. Auf Initiative des ZJEN wurde gemeinsam
mit Landesjägerschaft, Landvolk, Waldbesitzern und
Grundbesitzerverband eine „Gemeinsame Erklärung“
verabschiedet. Darin wurde das Ministerium aufgefordert, von den geplanten Neuregelungen Abstand zu
nehmen.
Es wurde auf diesem Wege immerhin erreicht,
dass die Schalenwildbejagung nicht auf den 15.1. verkürzt wird, sondern es bei der Jagdzeit bis zum 31.1.
bleibt. Dennoch wertet der Verband die neuen Jagdzeiten als unzulässigen Eingriff in die Eigentümerrechte seiner Mitglieder. Im Verbändeverbund wird
deshalb eine gerichtliche Überprüfung der Jagdzeitenregelung zur Diskussion gestellt und geprüft.
Die neue Jagdzeitenregelung sieht im Wesentlichen vor:
- eine ganzjährige Schonzeit für Bläss- und Saatgans,
Blässhuhn und mehrere Möwenarten
- eine Verkürzung der Jagdzeit auf Gänse und Enten
(auch Stockente) in den Vogelschutzgebieten um
sechs (!) Wochen. Dort endet die Jagdzeit auf Wasserfederwild bereits am 30.11. eines Jahres. Teilweise
darf dabei nur im räumlich wechselnden 14-tägigen
Rhythmus gejagt werden (Intervalljagd), Pfeif- und
Krickente haben in einigen Vogelschutzgebieten gar
keine Jagdzeit mehr.
- eine Verkürzung der Jagdzeit auf den Feldhasen vom
15.1. auf den 31.12.
- die Rebhuhnbejagung ist nur zulässig, sofern mindestens drei erfolgreich reproduzierende Brutpaare
je 100 ha Revierfläche nachgewiesen sind.
- Jagdzeitenverkürzungen auch bei Dachs, Türkentaube und Höckerschwan.
- Die Jagdzeit auf Rehböcke wird verlängert und endet
am 31.1. (vorher 15.10.).
Den Stiftungspreis 2014 erhielt die Jagdgenossenschaft
Stinstedt für die von ihr organisierten Baumpflanzungen.
Das Foto zeigt Harald Müller mit einigen der
stolzen Baumpaten.
Als Verband der Jagdrechtseigentümer tritt der ZJEN
für umfassende jagdliche Möglichkeiten und einen
zeitlich breiten Bejagungskorridor ein, um das Jagd-
Peter Zanini
Geschäftsführer ZJEN
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Partner und Dienstleister
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recht optimal nutzen und den Zielvorgaben des § 1
BJagdG verlässlich nachkommen zu können.
Gute bis zum Teil hohe Wildbestände (nicht nur
im Bereich des Schalenwilds) berechtigen und verpflichten zu einer umfassenden jagdlichen Nutzung.
Insbesondere auch zur Wildschadensabwehr und im
Hinblick auf die weitere verlässliche Verpachtbarkeit
der Reviere sind ausreichende Bejagungsmöglichkeiten
zur effektiven Bestandsregulierung unerlässlich.
Wenig Befriedungsanträge nach § 6 a BJagdG
Seit Dezember 2013 haben Grundeigentümer, die
die Jagd aus ethischen Gründen ablehnen, die Möglichkeit, über einen Antrag bei der Jagdbehörde ihre
Grundflächen zum befriedeten Bezirk erklären zu lassen. Damit reagierte der Gesetzgeber auf ein Urteil des
Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus
dem Jahre 2012. Während der Niedersächsische Landkreistag Ende 2013 von etwa 30 bis 40 Befriedungsanträgen in ganz Niedersachsen berichtete, scheint
sich diese Zahl nicht wirk-lich nennenswert erhöht zu
haben. Zu einem „Flächenbrand“ hat die neue Befriedungsmöglichkeit also noch nicht geführt. Vor der Entscheidung über einen Befriedungsantrag aus ethischen
Gründen hat die Jagdbehörde die betroffenen Jagdgenossenschaften, die Jagdpächter und angrenzende
Grundeigentümer anzuhören, damit deren Interessen
bei der Verwaltungsentscheidung ausreichend berücksichtigt werden. Der ZJEN hat für seine Mitglieder eine
Checkliste für das Anhörungsverfahren entworfen, damit im Zuge der Stellungnahme vom Jagdvorstand keine wichtigen Aspekte übersehen werden.
Mitgliederrechte wahren
Der Verband ist aktuell vor viele Herausforderungen
und anhaltende Diskussionen gestellt, um die Interessen seiner Mitglieder zu wahren:
- Beim künftigen Wolfsmanagement in Niedersachsen sind die Interessen der Jagdrechtinhaber ausreichend zu berücksichtigen. Nach Erfüllung der europarechtlichen Vorgaben ist es nach Einschätzung
des ZJEN unumgänglich, den Wolf zusätzlich in das
Jagdrecht aufzunehmen.
- Mehrfach musste der Verband gegen Jagdeinschränkungen in Naturschutzgebietsverordnungen Stellung beziehen.
- Jagdwertminderungen, die durch infrastrukturelle
Baumaßnahmen verursacht werden, sind geltend zu
machen und vom Vorhabenträger zu entschädigen.
- Weiterhin wird die Beratungsleistung des ZJEN zur
Ausgestaltung von Jagdpachtverträgen, zu Fragen
der Selbstverwaltung der Jagdgenossenschaft und
zur Wildschadensabwicklung stark in Anspruch genommen.
- Mit Blick auf die von der Landesregierung im Koalitionsvertrag angekündigte Novellierung des Niedersächsischen Jagdgesetzes ist schon jetzt die Entwicklung im politischen Umfeld und in anderen
Bundesländern aufmerksam zu beobachten.
Weiterhin steigende Mitgliederzahlen und rund 3.600
Jagdgenossenschaften und Eigenjagden im Verband
belegen die besondere Bedeutung des ZJEN und sind
uns Ansporn für die zukünftige Arbeit.
„Kooperativer Naturschutz ist besser“
Die Stiftung Kulturlandpflege fördert seit über 15 Jahren Naturschutzprojekte,
die gemeinsam mit Jagdgenossenschaften oder einzelnen Grundeigentümern
durchgeführt werden. Mittlerweile sind über 180 derartige Vorhaben – verteilt auf fast
alle Landkreise Niedersachsens – umgesetzt worden.
S
Björn Rohloff,
Stiftung
Kulturlandpflege
eit 2005 firmieren die geförderten Maßnahmen der
Stiftung Kulturlandpflege unter dem Titel „Grüne
Herzen Niedersachsens“. Gemeinsam mit der Landwirtschaft entwickelt die Stiftung außerdem Konzepte für flächensparende und wirkungsvolle Kompensationsmaßnahmen, wie z.B. produktionsintegrierte
Maßnahmen oder Pflegemaßnahmen an bestehenden
Biotopen. Bei entsprechenden Vorhaben nimmt die
Stiftung gerne Anregungen zur kooperativen Umsetzung solcher Maßnahmen entgegen.
Eingriffe in Natur und Landschaft zu kompensieren, ohne dass immer mehr landwirtschaftliche Fläche
verbraucht wird – diesen Weg will die Stiftung Kulturlandpflege in Zukunft stärker beschreiten. Beispiel:
In Waltringhausen im Landkreis Schaumburg betreut
die Stiftung Kulturlandpflege eine Ackerfläche, auf der
Weizen in doppeltem Saatreihenabstand angebaut
und zusätzlich mit einem Blühstreifen versehen wird.
Der Landwirt erhält für seinen Aufwand und den Ertragsausfall eine Entschädigung.
Wie erste Beobachtungen zeigen, hat die Feldlerche im Jahr 2014 im Bereich der Blühstreifen mit
insgesamt vier Paaren gebrütet; dies ist für eine Fläche
von nur etwas mehr als einem Hektar ein hoher Wert.
Weitere Maßnahmen der produktionsintegrierten Kompensation für verschiedene Vorhabenträger
sind derzeit in den Landkreisen Peine, Northeim sowie
in der Stadt Wolfsburg in Planung.
Wie schon in Vorjahren führt die Stiftung Kulturlandpflege in Zusammenarbeit mit der Norddeutschen
Landschaftspflegeschule e.V. und dem Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund im Winterhalbjahr 2014/15 wieder ein Landschaftspflegeseminar
durch. Die Ausbildung findet statt in Schiffdorf im
Landkreis Cuxhaven und erstreckt sich im Zeitraum
von Oktober 2014 bis Mai 2015 über insgesamt fünf
Tage. Im Fokus steht dabei die naturverträgliche Pflege
von Hecken und Wegeseitenräumen.
Bei den Akteuren der Heckenpflege gibt es immer
noch weit verbreitete Unsicherheiten über die richtige
Blühstreifen neben Weizen mit doppeltem
Saatreihenabstand nach der Ernte
Pflegemethode; es besteht allerdings auch genereller Aufklärungsbedarf in der Bevölkerung. So kann es
heute immer noch passieren, dass man trotz Durchführung eines fachgerechten Verjüngungsschnitts an
Gehölzen mit Bürgerprotesten, z.B. in Form von Leserbriefen rechnen muss.
Zielgruppe des Praxiskurses sind all diejenigen,
die aus beruflichen oder anderen Gründen an der
Pflege von Hecken und Wegeseitenräumen mitwirken:
Bauhofmitarbeiter, Lohnunternehmen, Land- und
Forstwirte sowie Vertreter von Naturschutzverbänden.
Förderbrunnen in Wierthe eingeweiht
Die Zuckerfabrikteiche in Wierthe haben sich über
Jahre hinweg zu einem bedeutenden Lebensraum sowohl für Brut- als auch für Rastvögel entwickelt. Nach
Schließung der Zuckerfabrik wurde das Eigentum der
Teichflächen im Jahr 2008 von der Nordzucker AG auf
die Stiftung Kulturlandpflege übertragen. Die Stiftung
ist bestrebt, den naturschutzfachlichen Wert der Flächen durch entsprechende Maßnahmen zu sichern
oder sogar noch zu steigern. Das Wasserhaltevermögen des Teichuntergrundes ist auf den meisten Flächen
relativ hoch. Der größte der zu dem Areal gehörenden
Teiche war jedoch bereits wenige Jahre nach Schließung des Betriebes von Austrocknung bedroht, so dass
Überlegungen zu einer künstlichen Wasserspeisung
notwendig wurden.
Im Rahmen des Projektes erfolgte eine Erkundung
nach den besten Grundwasserstandorten. Die Anlage
eines ersten Brunnens erfolgte 2011. Die Grundwasserförderung erwies sich zunächst als problematisch, weil
der Grundwasserkörper einen hohen Eisen- und Mangangehalt aufweist und die Förderpumpe nach wenigen
Wochen stark verockerte. Nachdem 2012 an anderer
Der Vorsitzende der Stiftung Kulturlandpflege,
Hans-Heinrich Ehlen, verschafft sich einen Eindruck
über die Vogelwelt an den Wierther Teichen.
Stelle neue Bohrungen stattgefunden hatten und ein
neuer Versuchsbrunnen angelegt wurde, konnte 2013
schließlich ein Förderbrunnen eingerichtet und eine
Grundwasserpumpe in Betrieb genommen werden, die
bis heute gut funktioniert.
Die Anlage des Förderbrunnens wurde von der
niedersächsischen Bingo-Umweltstiftung finanziell
gefördert. Bei der Betreuung der Teiche wird die Stiftung Kulturlandpflege von der Gemeinde Vechelde
und den Wierther Jägern, die die Wege freihalten, unterstützt. Die Beobachtung und Dokumentation der
interessanten Vogelwelt wird seit vielen Jahren von
Prof. Ulrich Reimers, dem Naturschutzbeauftragten
der Gemeinde Vechelde, betrieben. Gemeinsam mit
Förderern und Unterstützern feierte die Stiftung Kulturlandpflege im Juni 2014 die Einweihung des Brunnens und der dazu gehörigen Pumpe.
Grüne Herzen Niedersachsens
Unter dem Titel „Grüne Herzen Niedersachsens“ bietet die Stiftung Kulturlandpflege in Kooperation mit
der Bingo-Umweltstiftung eine spezielle Förderung
von Naturschutzprojekten auf kommunaler Ebene
an. Finanziell unterstützt werden verschiedene Maßnahmen, wie z.B. die Anlage von Kleingewässern, das
Pflanzen von Hecken und Feldgehölzen; aber auch
Pflegemaßnahmen an diesen Biotopen sind prinzipiell
förderfähig.
Über aktuelle Aktionen und die verschiedenen
Angebote der Stiftung Kulturlandpflege können sich
Interessierte im Internet unter www.stiftungkulturlandpflege.de ausführlich informieren.
45
Partner und Dienstleister
46
Zuckerrübe zeigt Höchsterträge
wie nie zuvor
Bereits vor Beginn der Rübenkampagne waren die Ernteerwartungen sehr gut. Die Rübenanbauer im Verbandsgebiet des Dachverbandes Norddeutscher Zuckerrübenanbauer
e.V. (DNZ) konnten schon zum Abschluss der Rodearbeiten Höchsterträge vermelden.
Doch große Zuckermengen bringen Druck auf die Märkte. Aufgrund der weltweit hohen
Lagerbestände sind die Preise schon seit Monaten rückläufig. Der Blick in die Zukunft
richtet sich bei den Norddeutschen Zuckerrübenanbauern vor allem auf das Jahr 2017.
Dann gelten neue Bedingungen für die Landwirte und ihre Zuckerunternehmen. Trotzdem
sorgt die Europäische Agrarpolitik für Irritationen in der Branche. Auch die Verhandlungen
mit den Unternehmen vor Ort werden an Bedeutung zunehmen.
Z
Dr. HeinrichHubertus Helmke,
Geschäftsführer DNZ
ur laufenden Kampagne haben die norddeutschen
Zuckerrübenanbauer ihre Anbaufläche verglichen
mit dem Vorjahr um mehr als zwei Prozent eingeschränkt. Der äußerst milde und trockene Winter ermöglichte eine frühe Rübenaussaat, die mancherorts
schon in der ersten Märzwoche begann. Die günstige
Frühjahrswitterung führte zu einer zügigen Jugendentwicklung mit einem frühen Reihenschluss. Gut verteilte und nicht zu üppige Niederschläge ermöglichten
auch über den Sommer beste Wuchsbedingungen.
Daraus entwickelte sich eine Rübenernte von kaum erhofftem Ausmaß.
Aufgrund der guten Ertragsaussichten startete
die Kampagne in Niedersachsen bereits am 11. September. Die ersten Rübenlieferungen wiesen schon
hohe Rübenerträge von über 70 t/ha mit Zuckergehalten von 17 Prozent und mehr aus. Das entsprach
bereits dem Zuckerertrag im Durchschnitt der zurückliegenden fünf Jahre. Bei Redaktionsschluss (Mitte
Oktober) lag die Hochrechnung für die gesamte Zuckerernte bei einem Rübenertrag von gut 78 t/ha mit
einem Zuckergehalt von etwa 18 Prozent. Aufgrund
der großen Erntemenge wird die Rübenverarbeitung
noch bis Ende Januar andauern.
Hohe Lagerbestände
verursachen Preisdruck
Die guten Ernten der vergangen Jahre haben für eine
ausreichende Versorgung der Märkte gesorgt. Dies
gilt sowohl für den Weltmarkt, der vor allem von Brasilien, Thailand und Indien dominiert wird, aber auch
für den EU-Binnenmarkt. Die nun laufende Kampagne
wird die Läger weiter füllen, sodass am europäischen
Zuckermarkt mittlerweile ein regelrechter Preissturz
zu beobachten ist. Ein ähnliches Preisbild zeigen Bioethanol, Rübenschnitzel und Melasse. Aus den deutlich rückläufigen Vermarktungserlösen für Zucker und
Nebenprodukte zeichnen sich für die aktuelle Ernte im
Der Norddeutsche Zuckerrübentag erwies sich erneut als
Besuchermagnet, auf dem Bild links wird eine Entblätterungsmaschine im Einsatz vorgeführt.
Die Saatgutbestellungen für das kommende Jahr dürften
geringer ausfallen, die Rübenanbauer haben von der Möglichkeit des Vortragsrechtes Gebrauch gemacht.,
Eine frühe Aussaat ermöglichte eine gute Jugendentwicklung
mit frühem Reihenschluss und führte schließlich zu sehr
guten Erträgen.
Vergleich zu den Vorjahren deutlich niedrigere Rübenpreise ab. Um den Zuckermarkt zu entlasten, hat die
Nordzucker allen Rübenanbauern bereits frühzeitig
die Möglichkeit zum Vortrag von Überrüben angeboten. Der Zucker aus den über die vereinbarten Mengen
hinaus gelieferten Rüben wird dabei zu Erfüllung der
Vertragsmengen des kommenden Anbaujahres 2015
angerechnet. Dies hat zur Folge, dass im nächsten Jahr
entsprechend weniger Rüben angebaut werden. Die
Bezahlung der Vortragsrüben erfolgt mit dem Preis für
Quotenrüben der Kampagne 2015. Allerdings müssen
die Lagerkosten des Zuckers zum Großteil von den
Landwirten aufgebracht werden.
Mit Ablauf des Zuckerwirtschaftsjahres 2016/17 enden
die Quotenregelung und damit auch der Zuckerrübenmindestpreis. Damit wird Europa im internationalen
Vergleich einen der liberalsten Zuckermärkte haben.
Neben diesem politischen Umbruch gibt die derzeitige
Reform der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik einen weiteren Grund zur Sorge. Während in Deutschland die
Entkopplung der Direktzahlungen von der Produktion
seit langem abgeschlossen ist, haben einige Mitgliedsstaaten erneut gekoppelte Direktzahlungen für den
Zuckerrübenanbau beantragt. Dies hätte zur Folge,
dass die Produktionskosten auf dem Rübenfeld nur zu
einem Teil über die Zuckerproduktion gedeckt werden
müssten. Den anderen Teil würde der Staat übernehmen. Die Tatsache, dass gekoppelte Direktzahlungen
auch von wettbewerbsfähigen Staaten beantragt wurden, zeigt die zu erwartende Verzerrung der Märkte.
Rückerstattung Abgaben
Bereits 2008 bestätigte ein Gerichtsurteil, dass die Berechnung der Produktions- und Ergänzungsabgaben
in den Jahren 2001/02 bis 2005/06 fehlerhaft war. Die
genannten Abgaben dienten der Finanzierung von
Produktions- und Exporterstattungen im Rahmen der
bis 2006 gültigen Zuckermarktordnung. Nach aufwändigen Prozessen und mehreren Urteilen erließ die EUKommission im Dezember 2013 eine Verordnung zur
Rückzahlung der zu viel gezahlten Beträge. Europaweit
wurden 295 Mio. Euro von der EU rückerstattet, davon
flossen 87 Mio. Euro nach Deutschland. Die norddeutschen Rübenanbauer haben zwischenzeitlich mehr als
20 Mio. Euro ausgezahlt bekommen. Hinzu kommen
noch entsprechende Zinszahlungen, die zum Zeitpunkt der Drucklegung noch nicht feststanden. Insgesamt ist die Rückzahlung ein Beweis dafür, dass sich
die langwierigen und mühevollen Verbandsaktivitäten
auf allen Ebenen gelohnt haben.
Kernelemente der künftigen ZMO
Das bereits beschlossene Ende der Quotenregelung und des Mindestpreises verursacht großen Klärungsbedarf in der Norddeutschen Zuckerwirtschaft. Für den DNZ geht es darum, mit der Nordzucker AG eine neue
Regelung zur künftigen Vergabe der Rübenvertragsmengen zu finden. Ziel
ist es, die Zuckerrübe als wichtiges Fruchtfolgeglied in den derzeitigen rübenanbauenden Betrieben zu erhalten. Ferner muss eine verlässliche Versorgung der Zuckerfabriken mit dem süßen Rohstoff sichergestellt werden.
Zu berücksichtigen sind dabei aber auch rechtliche Ansprüche der Aktionäre und Gesellschafter. Insgesamt geht es bei den anstehenden Branchenverhandlungen um das Kernelement der ab 2017 geltenden Zuckermarktordnung (ZMO): Die Neugestaltung der Vertragsbeziehungen zwischen
Landwirtschaft und Zuckerindustrie. Im Fokus des DNZ steht dabei stets
der aktive Rübenanbauer, der durch gute fachliche Praxis die Fortentwicklung der seit 150 Jahren erfolgreichen Wertschöpfungskette sichert.
47
Partner und Dienstleister
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Ein Premiumjahr für den Obstbau
Bei den Obstbauern an der Niederelbe gibt es zur diesjährigen Apfelernte eine einhellige
Meinung: Premium! Nicht nur aus Sicht der Erzeuger, sondern auch der Verbraucher gibt
es nichts auszusetzen. Für die rund 1.000 Obstbauern mit ihren vielen Helfern hat alles
gepasst. Die lange Vegetationszeit mit dem tollen Sommer hat schöne, große Früchte in
nie gekannter Qualität reifen lassen. Die Erntehelfer konnten weitgehend in kurzer Hose
und T-Shirt die Früchte pflücken.
B
Bernd Eckhoff,
Fachgruppe Obstbau
ei ihnen ist die Stimmung daher gut, zumal sie in
relativ kurzer Zeit einen lukrativen Zuverdienst erreichen. Und schließlich erfreuen die Äpfel nicht nur
mit schön ausgefärbter Schale, sondern noch mehr mit
ihrem wohlschmeckenden Inhalt. Ob süß oder eher
säuerlich, saftig oder mürbe, mit festem oder eher weichem Fruchtfleisch, die Apfelernte an der Niederelbe
hat für jeden Geschmack etwas zu bieten. Ähnlich wie
Weintrinker können sich auch Apfelliebhaber durch
ein breites Sortiment durchkosten und ihre Lieblingssorten ausfindig machen.
Die Saisonarbeiter kommen immer wieder gern
zu ihrem Obsthof in das Alte Land. Sie fühlen sich
bei den Arbeitgebern gut aufgehoben und dürfen auf
faire Behandlung vertrauen. Beste Arbeitskräfte werden nur dort gesichert sein, wo angemessene Löhne
gezahlt werden und das Umfeld stimmt. Die Kosten
dafür müssen aber in Relation zur Rentabilität der
Kulturen stehen. Die Landesfachgruppe bemüht sich
auch innerhalb der eigenen Reihen um die Kommunikation und die Darstellung der Auswirkungen in der
Praxis. Ob der Mindestlohn mit 8,50 Euro bereits zum
1.1.2015 greift oder der neue Bundestarifvertrag mit
Allgemeinverbindlichkeit noch eine Übergangszeit gewährt, wird erst zum Jahresende wirklich sicher sein.
Fest steht: Es wird so oder so deutliche Kostensteigerungen geben. Einige Betriebsformen haben Lohnkostenanteile von über 50 Prozent an den Gesamtkosten.
Es gilt aber auch, die Rentabilität einer Kultur immer
Jens Stechmann hatte im Frühjahr für die Bundesfachgruppe Obstbau mit Ulrich Buchterkirch als Pendant in der
Landesfachgruppe ein Treffen mit dem Agrarausschuss des
Deutschen Bundestages an der Niederelbe vorbereitet.
unter der gesamtbetriebswirtschaftlichen Betrachtung
zu beurteilen. Eine Verweigerung zum Mindestlohn ist
der Öffentlichkeit kaum zu vermitteln.
Ausgiebig nutzten die Gelegenheit dazu die Besucher zum Tag des offenen Obsthofes. Auch er war
ein Tag der Superlative: über viele Kilometer war der
Obstmarschenweg an beiden Seiten zugeparkt, dies
trübte die Laune ebenso wenig wie überfüllte Fahrradparkplätze. In den Plantagen herrschte gute Laune: ganze Familie pflückten selbst Äpfel – der große
Renner an diesem Tag. Sie probierten sich durch das
Sortiment und verstanden die Äpfel als Regionalbotschafter. Als solche lobte Hamburgs Wirtschaftssenator Frank
Horch zur Saisoneröffnung die
Altländer Äpfel. Erstmals waren die Obstbauern dafür zum
Hamburger Michel gereist und
informierten die Städterinnen
und Städter mit einer kleinen
Obstwelt. Mehr als fünf Mio.
Verbraucherinnen und Verbraucher in der Metropolregion Hamburg haben an der
Niederelbe die Chance, regionales Obst, allen voran
Äpfel, direkt beim Erzeuger zu kaufen – und sie nutzen
dieses Angebot gern.
Die Ernte wird auf rund 300.000 t geschätzt, die
Verbraucher fragten die frischen Früchte bereits in der
Ernte rege nach. Etwa 1.000 Landwirte leben an der
Niederelbe überwiegend vom Obstbau, Hauptfrucht
auf der etwa 10.000 ha großen Anbaufläche ist der Apfel. Zu der bundesweiten Ernte in Höhe von etwa einer
Million Tonnen steuern die Niedersachsen mit 300.000
t knapp ein Drittel bei. In den Auswirkungen des Russlandembargos sehen die Obstbauern eher einen „psychologischen Effekt“, aber die große Endabrechnung
nach der diesjährigen Ernte kommt aus betriebswirtschaftlicher Sicht erst im Sommer kommenden Jahres.
Politische Diskussionen standen im Frühjahr
bei den Gästen vom Agrarausschuss des Deutschen
Bundestages im Mittelpunkt, er informierte sich unter
leitung der Vorsitzenden Gitta Connemann. Hauptthema war die Verlängerung der
Sondergebietsverordnung über
den 1. März 2015 hinaus. Jens
Stechmann hatte das Treffen
für die Bundesfachgruppe Obstbau und Ulrich Buchterkirch als
Pendant in der Landesfachgruppe vorbereitet.
Mittlerweile wurde ein von
den Ländern Hamburg und Niedersachsen formulierter Antrag zur Verlängerung der
Sondergebietsverordnung im Bundeslandwirtschaftsministerium eingereicht. Er befindet sich nun in der
Ressortabstimmung mit den anderen betroffenen
Ministerien sowie Bundesbehörden. Im technischen
Bereich will die Esteburg nach Aussagen von deren
Leiter Dr. Karsten Klopp in den kommenden Jahren
Lösungen anbieten.
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Partner und Dienstleister
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Der Wald im Fokus
Die Arbeit des Waldbesitzerverbandes war von vielen Veränderungen geprägt – im
Verband selbst und in der Politik. Mit gleich drei wichtigen und brisanten Themen stand
die Forstwirtschaft im Fokus der Politik.
D
Miriam Poetting
Geschäftsführerin
Waldbesitzerverband
Die Holzvermarktung
ist in Niedersachsen
streng von Beratung und
Betreuung im Privatwald
getrennt..
ie neue Durchführungsverordnung des Niedersächsischen Jagdgesetzes für die Jagdzeiten wurde verabschiedet. Für die Waldbesitzer ist hier insbesondere das Schalenwild von zentraler Bedeutung.
Eine geplante Verkürzung um zwei Wochen im Januar
konnte im Schulterschluss mit Jägern, Grundbesitzern
und dem Landvolk Niedersachsen verhindert werden.
Weitere Forderungen der Eigentümer, wie zum Beispiel der Beginn der Jagdzeit von Alttieren und Kälbern beim Rotwild zum 1. August dagegen wurden
leider nicht erfüllt. Das Jagdrecht ist laut Gesetz an
das Eigentum von Grund und Boden gebunden, somit
sind Veränderungen im Jagdgesetz auch immer Änderungen am Eigentum. Die Unantastbarkeit des Eigentums zählt zu den zentralen vom Waldbesitzerverband
vertretenen Zielen.
Die Freiheit der Waldbewirtschaftung zählt ebenfalls dazu. Dieses Jahr lief die Richtlinie zur Forstlichen
Förderung aus. In der Entwurfsfassung der neuen
Forstförderrichtlinie wird die sehr zukunftsträchtige
Baumart Douglasie nicht berücksichtigt. Laut Bundeswaldgesetz soll die Förderung insbesondere auf
die Sicherung der allgemeinen Bedingungen für die
Wirtschaftlichkeit von Investitionen zur Erhaltung und
nachhaltigen Bewirtschaftung des Waldes gerichtet
sein. Gerade mit Blick auf den Klimawandel sollte die
Möglichkeit, die erprobte und robuste Baumart Douglasie im Waldumbau durch die Förderung besonders
zu berücksichtigen, gegeben sein.
Ebenfalls wurde im Oktober dieses Jahres die
bereits Anfang 2013, noch unter der alten Landesregierung verabschiedete, dann in Frage gestellte und
nun überarbeitete Erschwernisausgleichsverordnung
wieder in die Verbandsbeteiligung gegeben. Mit Hilfe
der Erschwernisausgleichsverordnung soll von Natura
2000 betroffenen, in ihrer Waldbewirtschaftung eingeschränkten Waldbesitzern erstmals ein finanzieller
Ausgleich gewährt werden. Inwieweit der Entwurf mit
den Forderungen des Waldbesitzerverbandes übereinstimmt, wird sich noch zeigen. In diesen Prozess wird
sich der Waldbesitzerverband aktiv einbringen.
Einige Bundesländer sehen sich zurzeit mit einer
Klage des Bundeskartellamts konfrontiert. Die gemeinsame Vermarktung von Holz aus dem Privat-, Kommunal- und Staatswald durch das Einheitsforstamt wird
als Kartell angesehen. Hier müssen die Strukturen in
den entsprechenden Bundesländern grundlegend geändert werden. Niedersachsen ist momentan von der
Kartellklage nicht betroffen. Durch die selbstvermarktenden forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse und
die Trennung von Beratung und Betreuung des Privatwaldes durch die Landwirtschaftskammer und die
Bewirtschaftung des Landeswaldes durch die Niedersächsische Landesforsten gibt es in Niedersachsen kein
„Kartell“. Im Bundesvergleich ist der Grad der Selbstverwaltung der niedersächsischen Waldbesitzer sehr
hoch. Das Recht auf Selbstverwaltung ist ebenfalls ein
zentrales Ziel des Waldbesitzerverbandes.
Im Februar verließ der langjährige Geschäftsführer Steffen Hartig den Verband. Es übernahm der
ehemalige Geschäftsbereichsleiter Forst der Landwirtschaftskammer, Mark von Busse, die Interimsgeschäftsführung. Im Juni wurde die Assessorin des
Forstdienstes Miriam Poetting als neue Geschäftsführerin auf der Mitgliederversammlung vorgestellt.
Der Waldbesitzerverband
Niedersachsen e.V. steht für:
- • die Unantastbarkeit des Eigentums
- • die Freiheit der Waldbewirtschaftung
- • das Recht auf Selbstverwaltung
Bei den Lebensversicherern trennt
sich die Spreu vom Weizen
Immer wieder gerät das Produkt Lebensversicherung in die Diskussion. Kunden
beanstanden schlechte Leistungsregulierungen, Verbraucherschützer für den Kunden
ungünstige Vertragsregelungen. Die Politik hat zwar hier und da kritische Anmerkungen,
im Großen und Ganzen stärkt sie jedoch der Privaten Versicherungswirtschaft den
Rücken. Sie braucht die Lebensversicherer, um ihre eigenen Rentenkürzungen zu
flankieren. So entstehen Produkte wie die Riester- und Rürup-Rente.
A
ktuell sollen die privaten Lebensversicherungen
und damit die Versicherten durch gesetzliche
Regelungen vor den Folgen der Niedrigzinsphase geschützt werden. Damit entstand das Gesetz zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte (Lebensversicherungsreformgesetz – LVRG)
ein Gesetz, dessen Name kaum einer kennt! Trotz unterschiedlicher Kommentierungen dazu, gibt es nur
ein Ziel! Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble
erklärt es so: „Die niedrigen Zinsen stellen die Versicherungsunternehmen vor große Herausforderungen.
Mit der Reform sorgen wir dafür, dass die garantierten
Zusagen auch in Zukunft erfüllt werden können. So erhalten wir die Stabilität und Risikotragfähigkeit der Lebensversicherungen auch für die nächsten Generationen.“ Einen Teil der vom Gesetzgeber beschlossenen
Maßnahmen soll hier vorgestellt werden.
Herabsetzung des Garantiezinses
Zum 1. Januar 2015 wird der Höchstrechnungszins
(= Garantiezins) für Neuabschlüsse von 1,75 auf 1,25
Prozent sinken. Das gilt nur für Kunden, die ab dem
1.1.2015 neue Verträge abschließen! Unabhängig vom
LVRG hätte diese Entscheidung aufgrund der aktu-
ellen Zinserträge kommen müssen, denn die Bundesregierung unterliegt hier der EU-Gesetzgebung. Auf
Basis der gültigen Gesetze hat jedes Mitgliedsland das
Zinsniveau zu beobachten und bei anhaltenden Niedrigzinsphasen den Garantiezins entsprechend anzupassen. Für die Versicherten ist am Ende des Vertrages
letztlich entscheidend, wie die Gesamtverzinsung des
Vertrages aussieht. Bei namhaften Gesellschaften erzielen aktuell auslaufende Verträge eine Gesamtverzinsung zwischen vier und 4,5 Prozent. Somit können
auch Altverträge mit hohen Rechnungsgarantiezinsen
von über drei Prozent bedient werden, und Neuverträge ebenfalls von einer rentablen Gesamtverzinsung
profitieren.
Heino Beewen
Teamleiter
Landvolkdienste
Verteilung der Bewertungsreserven
Die Beteiligung der Kunden an den Bewertungsreserven (BWR) kann in Zukunft gekürzt werden. Dies soll
allerdings nur dann erfolgen, wenn der Garantiezins
nicht gesichert ist. Ein Teil der BWR entsteht dadurch,
dass der Marktwert eines Wertpapieres über seinem
ursprünglichen Kaufpreis liegt. An den BWR werden
die Versicherten seit 2008 bei Vertragsende direkt beteiligt. Die bisherige Regelung führt allerdings bei den
51
Partner und Dienstleister
52
aktuell sehr niedrigen Zinsen zu einem Ungleichgewicht zwischen den Kunden und wird deshalb neu geregelt. In Zukunft erfolgt somit eine Neuverteilung der
Bewertungsreserven auf festverzinsliche Wertpapiere
zwischen ausscheidenden Versicherungsnehmern
und dem verbleibenden Versichertenkollektiv.
Höhere Beteiligung an Risikoüberschüssen
Von dieser Neuregelung profitieren alle Kunden. Bisher mussten Lebensversicherer die Versicherten im
Umfang von mindestens 90 Prozent der Kapitalanlageerträge, mindestens 75 Prozent der Risikoüberschüsse
und mindestens 50 Prozent des übrigen Ergebnisses (u.
a. Kostenüberschüsse) beteiligen. Risikoüberschüsse
entstehen, wenn sich das Risiko (z.B. durch eine veränderte Zahl der Todesfälle) günstiger entwickelt als bei
der ursprünglichen Kalkulation angenommen. Künftig
sind hierbei die Risikoüberschüsse zu mindestens 90
Prozent an die Versicherten auszuschütten. Dies wird
auf der Ebene der Versichertengemeinschaft überprüft.
Namhafte Gesellschaften haben schon in den vergangenen Jahren ihre Kunden mit höheren Anteilen beteiligt,
als sie nun gesetzlich vorgeschrieben sind.
Die Versicherer sind schon seit einigen Jahren
per Gesetz dazu verpflichtet, die Kosten auszuweisen.
Zur Verbesserung der Produkttransparenz sollen nun
die Effektivkosten der Lebensversicherungsverträge
angegeben werden. Die Qualität dieser Hinweise führt
zwangsläufig zu mehr Transparenz für den Kunden.
Die Zukunft der Lebensversicherung
Wer die Schlagzeilen zum LVRG liest, muss ohne weiteres Hintergrundwissen davon ausgehen, dass eine
private Vorsorge heute nicht mehr empfehlenswert
ist. Die Senkung des Rechnungsgarantiezinses zum
1.1.2015 auf 1,25 Prozent schmälert die Attraktivität der
klassischen Produkte der Lebensversicherer für Neukunden. Hinzu kommt die geringere Beteiligung an
den Bewertungsreserven von festverzinslichen Wertpapieren, wodurch die Überschussbeteiligung auch
bei Bestandskunden sinken kann. Das alles setzt aber
nicht außer Kraft, dass die Bundesregierung mit dem
Rentenreformpaket 2001 und dem klaren Signal zur
langfristigen Kürzung der gesetzlichen Rente alle Rentenversicherten zu mehr Eigenvorsorge verpflichtet hat
Die Gründe für den Abschluss einer Lebens- und
Rentenversicherung ändern sich durch das neue Gesetz nicht. Vielmehr zeigen politische Diskussionen,
dass die Bundesregierung weitere Fördermaßnahmen
zur privaten Altersversorgung plant. Trotz der Veränderungen durch das LVRG wird die private Lebensversicherung in Zukunft einen Teil der Altersvorsorge
ausmachen. Besonders bei den geförderten Produkten
liegen die Renditen nicht unbedingt bei den Zinserträgen der Gesellschaften, sondern bei den unterschiedlichen staatlichen Zulagen. Diese gilt es zu sichern.
Die Versicherungsgesellschaften werden verstärkt Ihre
Hausaufgaben machen müssen und möglicherweise
wird sich auch das eine oder andere Unternehmen
vom Markt verabschieden oder vollmundige Werbeversprechen zurückfahren müssen.
Für die Versicherten hat die Auswahl von Produkt
und Gesellschaft eine zunehmende Bedeutung, denn
sie ist der Garant für die spätere Leistung. Die LVD als
Makler wird zukünftig noch mehr in die Pflicht genommen bei Abschluss einer Lebens- oder Rentenversicherung. Getreu der alten Devise: „Drum prüfe, wer
sich ewig bindet …“.
Neues bei der Niedersächsischen
Landjugend
Für die NLJ neigt sich ein aufregendes Jahr dem Ende. Spannend wurde es bereits beim
traditionellen Abschluss des Jahres 2013. Auf der 64. Landesversammlung der NLJ wählten
die 120 Delegierten einen neuen Landesvorstand. Nach vier Jahren verabschiedete sich
der damalige Landesvorstand der NLJ in den wohl verdienten „Ruhestand“ und bedankte
sich für eine großartige und erlebnisreiche Zeit. Nach elf Wahlgängen und spannenden
Auszählungen stand der neue Landesvorstand endlich fest.
S
Till Reichenbach
Geschäftsführer NLJ
either stehen Silke Willenbockel und Dierk Brandt
als 1. Vorsitzende sowie Johanna Kinast und Tobias
Schröder als stellvertretende Vorsitzende an der Spitze der NLJ. Jan-Henrik Schöne stellte sich als einziges
Landesvorstandsmitglied erneut zur Wahl und übernimmt seitdem die Position des 2. stellvertretenden
Vorsitzenden. Unterstützt werden sie von den Mitgliedern des erweiterten Landesvorstandes, der seit dem
1. Januar 2014 durch Linda Lüddeke, Sven Kück und
Markus Mellentin besetzt ist.
Doch bei der NLJ hat sich in diesem Jahr noch
mehr verändert. Die Delegierten der NLJ beschlossen
die Einrichtung eines Agrarausschusses. Er besteht
aus neun motivierten Junglandwirtinnen sowie Junglandwirten, die sich bereits in diesem Jahr intensiv mit
Themen aus dem Agrarbereich beschäftigten. Zum
Sprecher wurde hier ebenfalls Jan-Henrik Schöne gewählt. Meinke Ostermann und Mareike Pape stehen
ihm dabei als Stellvertreterinnen zur Seite. Darüber
hinaus gehören dem Ausschuss sechs weitere Mitglieder aus den Reihen der Landjugend an. Mit Spaß und
Interesse wollen die aus verschiedenen Fachbereichen
stammenden Junglandwirte bei regelmäßigen Sitzungen kontrovers diskutieren und eigene Meinungsbilder erarbeiten. Und dabei haben sie sich hohe Ziele
gesteckt: Neben der Imagepflege der Landwirtschaft
Eine neuer Vorstand (oben links), eine Neuauflage der
Kampgane „Landwirtschaft aus Leidenschaft“ (oben rechts)
und die Jahresaktion „Landjugend by nature“ sind Höhepunkte der NLJ-Arbeit.
steht auch die Ausarbeitung und Umsetzung von Projekten im Vordergrund. Gemeinsam haben sie es sich
zur Aufgabe gemacht, Stellung zu aktuellen agrarpolitischen Fragen zu beziehen und in Form von Positionspapieren schnell und effektiv auf aktuelle Themen
zu reagieren. Auch ein landesweites Winterprogramm
steht auf der Agenda. Hierfür wurden Kontakte zum
Landvolk und den Junglandwirten vor Ort aufgefrischt
oder neu entwickelt. Die Intention ist eine bessere Vernetzung unter den jungen Landwirten und eine positive Zusammenarbeit mit dem Landvolk. Vom Landvolk Niedersachsen erfolgte bereits die Einladung, an
verschiedenen Arbeitsgruppen mitzuwirken.
Landwirt aus Leidenschaft
Um dem drohenden Fachkräftemangel in der Landwirtschaft entgegenzuwirken, erfolgte in diesem Jahr
eine Neuauflage der Kampagne „Landwirt aus Leidenschaft“. Das bereits im Jahr 2009 gegründete Projekt
soll interessierte und motivierte Jugendliche über die
Tätigkeiten eines Landwirts informieren, die Entscheidung bei der Berufswahl erleichtern sowie Klischees
und Vorurteile abbauen. Zielgruppe sind vor allem Jugendliche, die bisher nur wenig Kontakt zu dem grünen Berufsfeld hatten. 15 Landjugendliche, die selbst
eine landwirtschaftliche Ausbildung absolvieren, fungierten als Model für die Neuauflage. Ab Herbst sind
die Landjugendlichen in landwirtschaftlichen Alltagssituationen auf Postkarten und Flyern zu sehen, um
jungen Menschen Lust auf eine berufliche Laufbahn
auf einem Bauernhof zu machen.
Die NLJ hat wieder eine tolle Jahresaktion ausgeschrieben: „Landjugend by nature“. Unter dem Motto
„Wir machen uns die Landschaft, wie sie uns gefällt“,
konnten die Landjugendlichen von März bis Oktober
die Vielfalt der Natur nutzen und kleine oder große
Kunstwerke kreiren. Aus Holz, Blumen, Stroh, Sträuchern und allem, was die Natur zu bieten hat, zeigten
die Ortsgruppen, wie kreativ sie sind. 15 beteiligten
sich auf ganz vielfältige Weise. Von Osterhasen aus
Rundballen und eher gruseligen Halloweenfiguren aus
Stroh, über bunt geschmückte Erntewagen und aufwändig verzierte Erntekronen bis hin zur Verschönerung des Dorfplatzes mit Blumen und Bäumen – voller
Eifer und mit viel Elan, setzten die Landjugendlichen
ihre Ideen in die Tat um. Die liebevoll gestalteten
Strohfiguren wurden als Werbeträger für Landjugendfeste genutzt und galten gleichzeitig als Wettbewerbsbeitrag. In Kooperation mit der landwirtschaftlichen
Fachzeitschrift Land & Forst wurden die besten und
schönsten „Landjugend by nature“-Motive ausgewählt. Hier waren die Leser gefragt und entschieden
über die Gewinner. Prämiert wurden die Ortsgruppen im Dezember auf der Landesversammlung (nach
Redaktionsschluss). Die jährlich ausgeschriebenen
Jahresaktionen der NLJ haben nicht nur einen traditionellen Charakter, sie sollen die Landjugendlichen
zugleich aufrufen, sich aktiv an der Gestaltung der
ländlichen Räume zu beteiligen, Zukunfts- und Bleibeperspektiven zu verwirklichen, etwas Neues zu schaffen und den Spaß nicht aus den Augen zu verlieren.
Deswegen wird es 2015 erneut eine Aktion geben – unter dem Motto „Geht nich, gibt´s nich“ findet vom 28.
bis 31. Mai die niedersachsenweite 72-Stunden-Aktion
der NLJ statt, bei der die Landjugendlichen etwas Gemeinnütziges für ihr Dorf oder ihre Region schaffen.
53
Partner und Dienstleister
54
Warmbüchenstraße 3
30159 Hannover
Telefon: 05 11/3 67 04-0, Fax -62
E-Mail: [email protected]
www.landvolk.net
Mitgliederversammlung
Präsident: Werner Hilse
Vorstand
Geschäftsführung:
Jörn Dwehus
(Hauptgeschäftsführer)
Stand: 18.11.2014
Helmut Brachtendorf
(Geschäftsführer)
Verbandsorganisation/
Steuerpolitik u. -recht
Agrar-, Umweltund Sozialrecht
Agrarmärkte,
Marktpolitik
Personal, Verwaltung,
Finanzen, Beteiligungen,
Verbandsberatung
Agrarrecht,
Agrarrechtspolitik,
Förderrecht,
Kommunalrecht,
Raumordnung
Milchwirtschaft
Steffen Stegemann
Christian Podlewski
Steuerpolitik,
Steuerrecht
Cord Kiene
Koordination, Gremien,
Qualitätsmanagement
Dr. Friederike Plumeyer
IT/CRM/Datenschutz
Christian Köster
Christian Podlewski
Leitung Sekretariatsteam
Christian Podlewski
Andreas Jordan
Harald Wedemeyer
Umweltpolitik,
Umweltrecht
Hartmut Schlepps
Sozialrecht, Sozialpolitik,
Nebenerwerbslandwirtschaft,
Private Vorsorge
Heinz Möller
Dr. Werner Rüther
Vieh und Fleisch
Markus Kappmeyer
Pflanzliche Erzeugnisse,
Werner Bosse
Regenerative Energien
NawaRo
Harald Wedemeyer
Werner Bosse
Ökolandbau
Dr. Friederike Plumeyer
Agrar- und
Strukturpolitik,
Lebensmittelrecht
Agrar- und Förderpolitik,
Betriebswirtschaft
Dr. Wilfried Steffens
Lebensmittelrecht
Veterinärwesen, Futtermittel,
Tierseuchen, Tierschutz,
Qualitätssicherung
Dr. Wiebke Scheer
Dr. Werner Rüther
Markus Kappmeyer
Bildung
Bildung, Junglandwirte
Christine Kolle
Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit
Öffentlichkeitsarbeit
Verbandskommunikation
Helmut Brachtendorf
Pressestelle
Gabi von der Brelie
(Pressesprecherin)
Wiebke Molsen
Vienna Gerstenkorn
(Volantärin)
Internet
Wiebke Molsen
Ausschüsse
Ausschuss Pflanze
Ausschuss Nebenerwerb
Vorsitzender
Jürgen Hirschfeld
Vorsitzender
Karl Wiedemeier
Geschäftsführer
Werner Bosse
Geschäftsführer
Heinz Möller
Ausschuss Milch
Ausschuss Bildung
Vorsitzender
Heinz Korte
Vorsitzender
Thorsten Riggert
Geschäftsführer
Dr. Werner Rüther
Geschäftsführer
Christine Kolle
Ausschuss Rindfleischerzeugung
Vorsitzender
Albert Schulte to Brinke
Geschäftsführer
Markus Kappmeyer
Ausschuss Grünland
Vorsitzender
Peter Cornelius
Geschäftsführer
Hartmut Schlepps
Ausschuss Schweine/Veredelung
Vorsitzender
Hermann Wester
Geschäftsführer
Markus Kappmeyer
Ausschuss Tierseuchen
Vorsitzender
Norbert Meyer
Geschäftsführer
Dr. Werner Rüther
Markus Kappmeyer
Ausschuss Finanzen
Ausschuss Sozialpolitik
Vorsitzender
Helmut Meyer
Geschäftsführer
Heinz Möller
Ausschuss Strukturpolitik
Vorsitzender
Erich Hinrichs
Geschäftsführer
Dr. Wilfried Steffens
Ausschuss Umwelt
Vorsitzender
Dr. Hans-Christian Hanisch
Geschäftsführer
Hartmut Schlepps
Ausschuss Öffentlichkeitsarbeit
Vorsitzender
Johann Knabbe
Geschäftsführer
Helmut Brachtendorf
Ausschuss Regenerative Energien
Vorsitzender
Thorsten Riggert
Vorsitzender
Hermann Grupe
Geschäftsführer
Steffen Stegemann
Geschäftsführer
Harald Wedemeyer
Ausschuss Junglandwirte
Ausschuss Ökolandbau
Vorsitzender
Hendrik Lübben
Vorsitzender
Carsten Bauck
Geschäftsführerin
Christine Kolle
Geschäftsführerin
Dr. Friederike Plumeyer
Impressum:
Redaktion: Gabi von der Brelie
Fotoquellen: Landvolk (34), Landpixel (25), Stiftung Kulturlandpflöege (3), NLJ (3), DNZ (2), LVN, DBV, John, Grüter (je 1)
Grafiken AMI (2), Tabellen LSKN (3)
Titel: Landvolk (1), Landpixel (3)
Kreativkonzept Innenteil: Andrea Tschiersch, Titel: Kerstin Kleemann, Werbemittelproduktion Hannover/Deutscher Landwirtschaftsverlag GmbH
Layout: Kerstin Kleemann und Maren Wolf, Werbemittelproduktion Hannover/Deutscher Landwirtschaftsverlag GmbH
55
Referate
56
Referate – Wir stellen uns vor
Geschäftsführung
Jörn Johann Dwehus, Helmut Brachtendorf, Kathrin Vespermann, Marlou Häfner (v.l.n.r.)
Marktreferat
Dr. Werner Rüther, Werner Bosse, Markus Kappmeyer (v.l.n.r.)
Dr. Wiebke Scheer, Sylvia Hoopmann (v.l.n.r.)
Steuern und Finanzen
Geschäftsbereich
Grundsatzfragen, Struktur- und
Förderpolitik
Ökolandbau und interne
Verbandskommunikation
Cort Kiene, Elena Just (v.l.n.r.)
Dr. Wilfried Steffens
Dr. Friederike Plumeyer
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Gabi von der Brelie, Wiebke Molsen, Vienna Gerstenkorn, Kerstin Riechmann (v.l.n.r.)
Recht
Harald Wedemeyer, Hartmut Schlepps, Andreas Jordan, Barbara Heinze (v.l.n.r.)
Soziales
Bildung
Sekretariat
Heinz Möller
Christine Kolle
Dorota Plautz
Verwaltung und EDV
Empfang
Christian Podlweski, Christian Köster, Steffen Stegemann (v.l.n.r.)
Maja Orzechowski
57
Vorstand und Anschriften
58
Präsidium des Landvolkes Niedersachsen
Werner Hilse, Heinz Korte, Helmut Meyer, Albert Schulte to Brinke (v.l.n.r.)
Vorstand Landvolk Niedersachsen Landesverband
Werner Hilse
Heinz Korte
Helmut Meyer
Albert Schulte to Brinke
Wilhelm Niemeyer
Johann Arendt Meyer zu Wehdel
Hartmut Danne
Manfred Gerken
Tobias Göckeritz
Dr. Holger Hennies
Erich Hinrichs
Präsident
Vizepräsident
Vizepräsident
Vizepräsident
Ehrenpräsident
Präsident LWK
Hildesheim
Oldenburg
Hannover
Hannover
Ostfriesland
Bezirksarbeitsgemeinschaften
im Landvolk Niedersachsen
Niedersächsisches Landvolk
Bezirksverband Braunschweig
Helene-Künne-Allee 5, 38122 Braunschweig
Tel. 0531/287700, Fax: 0531/2877020
Vorsitzender
Jürgen Hirschfeld
Geschäftsführer
Kurt Hübner
Niedersächsisches Landvolk
Bezirksverband Hannover
Hauptstraße 36-38, 28857 Syke
Tel. 04242/5950, Fax: 04242/59580
Vorsitzender
Tobias Göckeritz
Geschäftsführer
Olaf Miermeister
Niedersächsisches Landvolk
Bezirksverband Hildesheim
Friedrichstr. 27/28, 37154 Northeim
Tel. 05551/97900, Fax: 05551/979029
Vorsitzender
Hartmut Danne
Geschäftsführer
Gerhard Rudolph
Jürgen Hirschfeld
Johann H. Knabbe
Ulrich Löhr
Jochen Oestmann
Thorsten Riggert
Jürgen Seeger
Hermann Wester
Barbara Otte-Kinast
Agnes Witschen
Eric Brenneke
Jan-Henrik Schöne
Braunschweig
Stade
Braunschweig
Lüneburg
Lüneburg
Oldenburg
Emsland
NLV
Landfrauenverband Weser-Ems
LAG Junglandwirte
Nds. Landjugend
Landesverband des
Oldenburger Landvolkes
Albrecht-Thaer-Str. 2
26939 Ovelgönne
Tel. 04401/98050, Fax: 04401/980533
Vorsitzender
Jürgen Seeger
Geschäftsführer
Bernhard Wolff
Niedersächsisches Landvolk
Bezirksverband Osnabrück
Am Schölerberg 6, 49082 Osnabrück
Tel. 0541/560010, Fax: 0541/5600116
Vorsitzender
Albert Schulte to Brinke
Geschäftsführer
Martin Andrees
Niedersächsisches Landvolk
Bezirksverband Stade
Bleichergang 12, 21680 Stade
Tel. 04141/5190100, Fax: 04141/5191111
Vorsitzender
Johann H. Knabbe
Geschäftsführer
Klaus-Hinrich Breuer
Landw. Hauptverein
für Ostfriesland
Südeweg 2, 26607 Aurich-Sandhorst
Tel. 04941/6090, Fax: 04941/609249
Präsident
Erich Hinrichs
Hauptgeschäftsführer Karl Hedden
Niedersächsisches Landvolk
Bezirksverband Lüneburg
Vereinigung des
Emsländischen Landvolkes
Altenbrücker Damm 6, 21337 Lüneburg
Tel. 04131/8629245, Fax: 04131/8629255
Vorsitzender
Thorsten Riggert
Geschäftsführer
Wolf Winkelmann
An der Feuerwache 12, 49716 Meppen
Tel. 05931/9332111, Fax: 05931/9332112
Präsident
Hermann Wester
Hauptgeschäftsführer Lambert Hurink
Anschriften
der Kreisverbände
Ammerländer Landvolkverband
Kolbergerstr. 20, 26655 Westerstede
Postfach 12 68, 26642 Westerstede
Tel. 04488/8370, Fax: 04488/859091
Vorsitzender
Manfred Gerken
Geschäftsführer
Thorsten Jan-Dirk Cordes
Landw. Kreisverein Aschendorf-Hümmling
Große Str. 14, 26871 Aschendorf
Tel. 04962/91312 00, Fax: 04962/9 13 12 22
Vorsitzender
Bernd Schulte-Lohmöller
Geschäftsführer
Georg Brüning
Kreisverband Aurich
Südeweg 2, 26607 Aurich-Sandhorst
Tel. 04941/6090, Fax: 04941/609249
Vorsitzender
Peter Dirksen
Geschäftsführer
Karl Hedden
Kreisverband Grafschaft Diepholz
Geschäftsstelle Sulingen
Galtenerstr. 18, 27232 Sulingen
Tel. 04271/945100, Fax: 04271/945111
Geschäftsstelle Diepholz
Grafenstraße 28, 49356 Diepholz
Tel. 05441/3459, Fax: 05441/81641
Vorsitzender
Theodor Runge
Geschäftsführer
Dr. Jochen Thiering
Kreisverband Friesland
Bahnhofstr. 23 a, 26419 Schortens
Tel. 04461/3012, Fax: 04461/6010
Vorsitzender
Hartmut Seetzen
Geschäftsführer
Manfred Ostendorf
Kreisverband Gifhorn-Wolfsburg
Geschäftsstelle Gifhorn
Bodemannstr. 16, 38518 Gifhorn
Tel. 05371/864100, Fax: 05371/864120
Geschäftsstelle Wittingen
Schützenstr. 10, 29378 Wittingen
Tel. 05831/29180, Fax: 05831/291829
Vorsitzender
Joachim Zeidler
Geschäftsführer
Klaus-Dieter Böse
Kreisverband Göttingen
Landw. Kreisverein Grafschaft Bentheim
Berliner Str. 2, 49828 Neuenhaus
Postfach 11 65, 49825 Neuenhaus
Tel. 05941/608100, Fax: 05941/608188
Vorsitzender
Hermann Heilker
Geschäftsführerin
Elfriede Werdermann
Geschäftsstelle Duderstadt
Herzberger Str. 12, 37115 Duderstadt
Tel. 05527/98210, Fax: 05527/982120
Geschäftsstelle Göttingen
Götzenbreite 10, 37124 Rosdorf
Tel. 0551/7890450, Fax: 0551/7890459
Vorsitzender
Hubert Kellner
Geschäftsführer
Achim Hübner
Niedersächsisches Landvolk
Braunschweiger Land e.V.
Kreisverband Land Hadeln
Geschäftsstelle Braunschweig
Helene-Künne-Allee 5, 38122 Braunschweig
Tel. 0531/287700, Fax: 0531/2877020
Geschäftsstelle Peine
Freiligrathstr. 2, 31224 Peine
Tel. 05171/99050, Fax: 05171/990533
Vorsitzender
Ulrich Löhr
Geschäftsführer
Kurt Hübner
Kreisverband Bremervörde
Albrecht-Thaer-Str. 6, 27432 Bremervörde
Tel. 04761/992200, Fax: 04761/992222
Vorsitzender
Heinz Korte
Geschäftsführer
Dr. Hartmut Schröder
Kreisverband Celle
Biermannstr. 14, 29221 Celle
Tel. 05141/3844-0, Fax: 05141/384477
Vorsitzender
Jürgen Mente
Geschäftsführer
Martin Albers
Schulstr. 4, 21762 Otterndorf
Postfach 12 61, 21759 Otterndorf
Tel. 04751/92260, Fax: 04751/922644
Vorsitzender
Volker Kamps
Geschäftsführer
Detlef Jungclaus
Landvolkkreisverband Hannover
Hauptgeschäftsstelle Hannover-Ahlem
Wunstorfer Landstr. 11, 30453 Hannover
Tel. 0511/400787-0, Fax: 0511/400787-22
Vorsitzender
Heinrich Blume
Geschäftsführer
Dr. Carl Dohme
Kreisverband Hildesheim
Grünes Zentrum Hildesheim
Am Flugplatz 4, 31137 Hildesheim
Tel. 05121/70670 Fax: 05121/706767
Grünes Zentrum Alfeld
Bahnhofstr. 14, 31061 Alfeld
Tel. 05181/84050, Fax 05181/840518
Vorsitzender
Wolfgang Rühmkorf
Vorsitzender
Helmut Meyer
Geschäftsführer
Carl-Jürgen Conrad
Kreisverband Cloppenburg
Kreisverband Leer
Löninger Str. 66, 49661 Cloppenburg
Tel. 04471/965200, Fax: 04471/965281
Vorsitzender
Hubertus Berges
Geschäftsführer
Bernhard Suilmann
Nessestr. 2, 26789 Leer
Tel. 0491/9299510, Fax: 0491/9299522
Vorsitzender
Justus Ackermann
Geschäftsführer
Rudolf Bleeker
59
Vorstand und Anschriften
60
Landw. Kreisverein Lingen
Am Hundesand 12, 49809 Lingen
Tel. 0591/9630725, Fax: 0591/9630739
Vorsitzender
Hermann Hermeling
Geschäftsführer
Wichard Wabner
Kreisverband Lüneburger Heide
Geschäftsstelle Winsen
St.-Georg-Str. 2, 21423 Winsen/Luhe
Postfach 1244, 21412 Winsen/Luhe
Tel. 04171/65460, Fax: 04171/654646
Geschäftsstelle Buchholz
Am Langen Sal 1, 21244 Buchholz
Postfach 12 08, 21232 Buchholz
Tel. 04181/90860, Fax: 04181/30589
Geschäftsstelle Bad Fallingbostel
Düshorner Str. 25, 29683 Bad Fallingbostel
Tel. 05162/903100, Fax: 05162/903139
Vorsitzender
Jochen Oestmann
Vorsitzender
Rudolf Meyer
Geschäftsführer
Klaus Grünhagen
Geschäftsführer
Werner Maß
Kreisverband Melle
Gesmolder Str. 7, 49324 Melle
Tel. 05422/95020, Fax: 05422/950230
Vorsitzender
Hermann-Josef Bolte
Geschäftsführer
Heinrich Kinnius
Bauernverband
Nordostniedersachsen e. V.
Geschäftsstelle Lüneburg
Altenbrücker Damm 6, 21337 Lüneburg
Tel. 04131/862923, Fax: 04131/8629255
Geschäftsstelle Lüchow
Senator-Sandhagen-Str. 1, 29439 Lüchow
Tel. 05841/97700, Fax: 05841/977099
Geschäftsstelle Uelzen
Wilhelm-Seedorf-Str. 1, 29525 Uelzen
Tel. 0581/9736690, Fax: 0581/97366910
Vorsitzender
Thorsten Riggert
Geschäftsführer
Wolf Winkelmann
stellv. Geschäftsführerin
Urte Rötz
Kreisverband Northeim-Osterode
Landvolk Northeim-Osterode
Kreisbauernverband e.V.
Geschäftsstelle Northeim
Friedrichstr. 27/28, 37154 Northeim
Tel. 05551/9790-0, Fax: 05551/979029
Landvolk RotenburgVerden, Geschäftsstelle
Verden
Landvolkhaus Northeim
Geschäftsstelle Uslar
Lange Str. 53, 37170 Uslar
Tel. 05571/2527, Fax: 05571/4559
Geschäftsstelle Osterode
Bergstr. 10, 37520 Osterode
Tel. 05522/50000, Fax: 05522/500050
Vorsitzender
Hartmut Danne
Geschäftsführer
Gerhard Rudolph
Landw. Kreisverein Meppen
An der Feuerwache 12, 49716 Meppen
Tel. 05931/9332-111, Fax: 05931/9332-112
Vorsitzender
Hermann Wester
Geschäftsführer
Michael Feld
Kreisverband Mittelweser
Geschäftsstelle Syke
Hauptstr. 36-38, 28857 Syke
Tel. 04242/5950, Fax: 04242/59580
Geschäftsstelle Nienburg
Vor dem Zoll 2, 31582 Nienburg
Tel. 05021/968660, Fax: 0 50 21/9686619
Vorsitzender
Dr. Hans-Christian Hanisch
Vorsitzender
Tobias Göckeritz
Geschäftsführer
Olaf Miermeister
Kreisverband Norden-Emden
Südeweg 2, 26607 Aurich
Tel. 04941/6090, Fax: 04941/609249
Vorsitzender
Carl Noosten
Geschäftsführerin
Karl Hedden
Kreisverband Oldenburg
Sannumer Str. 3, 26197 Huntlosen
Postfach 30 25, 26194 Huntlosen
Tel. 04487/75010, Fax: 0 4487/7261
Vorsitzender
Jürgen Seeger
Geschäftsführer
Bernhard Wolff
Hauptverband des
Osnabrücker Landvolkes
Geschäftsstelle Bersenbrück
Liebigstr. 4, 49593 Bersenbrück
Tel. 05439/94710, Fax: 054 39/947128
Geschäftsstelle Osnabrück
Am Schölerberg 6, 49082 Osnabrück
Tel. 0541/560010, Fax: 0541/5600116
Geschäftsstelle Wittlage
Gartenstr. 7, 49163 Bohmte
Postfach 12 04, 49154 Bohmte
Tel. 05471/95550, Fax: 05471/4887
Vorsitzender
Albert Schulte to Brinke
Geschäftsführer
Martin Andrees
Kreisverband Osterholz
Bördestr. 19, 27711 Osterholz-Scharmbeck
Postfach 13 01, 27703 Osterholz-Scharmbeck
Tel. 04791/94240, Fax: 04791/942422
Vorsitzender
Reinhard Garbade
Geschäftsführer
Dr. Uwe Huljus
Kreisverband Rotenburg-Verden
Geschäftsstelle Rotenburg
Zum Flugplatz 5, 27356 Rotenburg
Tel. 04261/63030, Fax 04261/6303111
Geschäftsstelle Verden
Lindhooper Str. 61, 27283 Verden
Tel. 04231/92630, Fax 04231/926392
Vorsitzender
Jörn Ehlers
Geschäftsführer
Carsten Hipp
Kreisverband Stade
Bleichergang 12, 21680 Stade
Tel. 04141/519110, Fax: 04141/5191111
Vorsitzender
Johann H. Knabbe
Geschäftsführer
Klaus-Hinrich Breuer
Kreisverband Vechta
Rombergstr. 53, 49377 Vechta
Tel. 04441/92370, Fax: 04441/923711
Vorsitzender
Norbert Meyer
Geschäftsführerin
Silvia Breher
Kreisverband Weserbergland
Geschäftsstelle Stadthagen
Oberntorstr. 6, 31655 Stadthagen
Tel. 05721/4055, Fax: 05721/40 72
Geschäftsstelle Hameln
Klütstr. 10, 31787 Hameln
Tel. 05151/406660, Fax: 05151/4066629
Geschäftsstelle Holzminden
Bülte 2, 37603 Holzminden
Tel. 05531/2079, Fax: 0 551/2052
Vorsitzender
Hermann Grupe
Geschäftsführer
Friedrich Stock
Kreisverband Wesermarsch
Albrecht-Thaer-Str. 2, 26939 Ovelgönne
Tel. 04401/98050, Fax: 04401/980533
Vorsitzender
Dr. Karsten Padeken
Geschäftsführer
Manfred Ostendorf
Kreisverband Wesermünde
Bismarckstr. 61, 27570 Bremerhaven
Tel. 0471/924950, Fax: 04 71/9249599
Vorsitzender
Jan Heusmann
Geschäftsführer
Harm Wilkens
Kreisverband Wittmund
Bismarckstr. 31, 26409 Wittmund
Postfach 13 47, 26400 Wittmund
Tel. 04462/50700, Fax: 04462/507027
Vorsitzender
Manfred Tannen
Geschäftsführer
Heinz-Hermann Hertz-Kleptow
Kreisverband Zeven
Meyerstraße 15 + 17, 27404 Zeven
Tel. 04281/821100, Fax: 04281/821111
Vorsitzender
Rudolf Heins
Geschäftsführerin
Nadine Eckhoff
Zusammenschlüsse
Landw. Hauptverein für Ostfriesland
Südeweg 2, 26607 Aurich-Sandhorst
Tel. 0 49 41/60 90, Fax: 0 49 41/60 92 49
Präsident
Erich Hinrichs
Hauptgeschäftsführer Karl Hedden
Landvolkverbund Grünes Dreieck
Bördestr. 19, 27711 Osterholz-Scharmbeck
Postfach 13 01, 27703 Osterholz-Scharmbeck
Tel. 0 47 91/9 42 40 FAX: 047 91/94 2422
Vorsitzender
Reinhard Garbade
Geschäftsführer
Dr. Uwe Huljus
Landwirtschaftl. Hauptverband Südniedersachsen
Friedrichstr. 27/28, 37154 Northeim
Tel. 0 55 51/9 79 00, Fax: 0 55 51/97 90 29
Vorsitzender
Helmut Meyer
Geschäftsführer
Dr. Bernd A. von Garmissen
Vereinigung des Emsländischen Landvolkes
An der Feuerwache 12, 49716 Meppen
Tel. 0 59 31/9 33 2111, Fax: 0 59 31/9 33 21 12
Präsident
Hermann Wester
Geschäftsführer
Lambert Hurink
61
Vorstand und Anschriften
62
Niedersächsische Landjugend Landesgemeinschaft e.V. (NLJ)
Till Reichenbach, Jana Grafe, Margrit Peschmann Barbara Vogt (v.l.n.r.)
Janina Bauke, Katharina Bigos, Meike Harms (v.l.n.r.)
Landwirtschaftliche Organisationen 30159 Hannover, im Haus Warmbüchenstr. 3
Landvolkdienste GmbH
Geschäftsführer
Jörn Johann Dwehus
Tel. 05 11/3 67 04-20, Fax 05 11/3 67 04-80
Niedersächsische Landjugend Landesgemeinschaft e. V.
Geschäftsführer
Till Reichenbach
Tel. 05 11/3 67 04-47, Fax 05 11/3 67 04-72
Bundesverband Landwirtschaftlicher Pächter e. V.
Geschäftsführer
Andreas Jordan
Tel. 05 11/36704-35, Fax 05 11/36704-68
Waldbesitzerverband Niedersachsen e. V.
Geschäftsführerin
Miriam Poetting
Tel. 05 11/3 67 04-39, Fax 05 11/3 67 04-62
Zentralverband der Jagdgenossenschaften und
Eigenjagden in Niedersachsen e.V. (ZJEN)
Peter Zanini, Björn Rohloff, Brigitte Möller, Dorota Plautz (v.l.n.r.)
Waldbesitzerverband Niedersachsen e.V.
Steffan Hartig, Miriam Poetting (v.l.n.r.)
Dachverband Norddeutscher Zuckerrübenanbauer e.V. (DNZ)
Dr. Heinrich-Hubertus Helmke, Sören Ilper, Carolin Bastian, Edelgard Miarka (v.l.n.r.)
Landvolkdienste GmbH (LVD)
Heino Beewen, Heiko Fellenberg, Matthias Grieß, Nadine Ehninger-Schwarzl, Dirk Blaume (v.l.n.r.)
Stephan Deike, Barbara Gladen, Juliane Sedlacek, Volker Hahn (v.l.n.r.)
Landwirtschaftliche Organisationen
30159 Hannover, im Haus Marienstr. 11
Werner Westendorf, Johanna Günther (v.l.n.r.)
Dachverband Norddeutscher Zuckerrübenanbauer e. V.
Geschäftsführer
Dr. Heinrich-H. Helmke
Tel. 05 11/3 67 04-49, Fax 05 11/3 67 04-74
Zentralverband der Jagdgenossenschaften
und Eigenjagden in Niedersachsen e.V. (ZJEN)
Geschäftsführer
Peter Zanini
Tel. 05 11/3 67 04-41, Fax 05 11/3 67 04-62
Stiftung Kulturlandpflege
Geschäftsführer
Peter Zanini
Tel. 05 11/3 67 04-41, Fax 05 11/3 67 04-62
63
Vorstand und Anschriften
64
Richtfest am Landvolkhaus
M
itte November wurde Richtfest am Landvolkhaus
in Hannover gefeiert. Die Landesgeschäftsstelle des Landvolkes Niedersachsen erhält derzeit einen
Anbau. Die im 2. Weltkrieg durch Bombenabwurf entstandene Baulücke in der Warmbüchenstraße wird geschlossen, hier entstehen Büro- und Konferenzräume.
Damit erhält der Verband deutliche bessere Kapazitäten für Sitzungen, Konferenzen und ähnliche Veranstaltungen, für die bisher externe Räumlichkeiten genutzt werden mussten.
Landvolkpräsident Werner Hilse bedankte sich
beim Richtfest bei den bisher beteiligten Handwerkern
für ihre gute Arbeit. In prädestinierter Lage werde ein
Anbau geschaffen, der den Standort auch für die Stadt
Hannover aufwerte.
Der Start des Baues war mit einigen Überraschungen verbunden, da unter dem Parkplatz weitaus
mehr Bauschutt schlummerte als erwartet. Seitdem
laufen die Arbeiten für den Bau mit drei Etagen gut im
Plan, in der zweiten Jahreshälfte 2015 nach gut einem
Jahr Bauzeit sollen die neuen Räume bezugsfertig sein.
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