Ratgeber Sachwalterschaft (PDF 2786 KB)

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Inhaltsverzeichnis
1. Vorwort
2. Sachwalterschaft
2.1. Was ist ein/-e Sachwalter/-in?
2.2. Wer vermittelt mir einen/-e Sachwalter/-in?
2.3. Für wen ist einen/-e Sachwalter/-in geeignet?
2.4. Wer wird Sachwalter/-in?
2.5. Wie lange muss ich warten, bis ich einen/e Sachwalter/-in habe?
2.6. Was kann ich tun, wenn ich mit meinem/-r Sachwalter/-in nicht zufrieden bin?
2.7. Was ist das Sachwalter Recht?
3. Sachwalterschaft bei Down – Syndrom
(Heirat, Kinder kriegen, Kauf eines Hauses, Arbeitssuche, Wohnungssuche)
4. Sachwalterschaft bei Demenz
(Was macht der Sachwalter? Wer entscheidet, ob ich einen Sachwalter brauche? Wie
lange dauert es? Wer wird Sachwalter?)
5. Glossar
5.1. Nützliche Adressen
6. Quellenverzeichnis
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“Man hilft den Menschen nicht, wenn man für sie
tut, was sie selbst tun können.“
Abraham Lincoln
Vorwort
Liebe Leserinnen und Leser!
Mit dieser Broschüre möchten wir, die 3. Klasse der Sozialbetreuer/-innen
von Brixen, die mit Gesetz Nr. 6 vom 9. Jänner 2004 eingeführten
Bestimmungen zur Sachwalterschaft in einfacher und kurzer Form
darlegen.
Um Sie bestmöglich zu informieren, bietet Ihnen dieser Ratgeber
Erklärungen
zu
den
wichtigsten
Punkten,
wie
Antragsstellung,
Ernennungsverfahren und Kosten, die im Falle einer Sachwalterschaft auf
Sie zukommen.
Auf den folgenden Seiten erfahren Sie auch mehr über die Rechte von
Betroffenen, die Aufgaben eines Sachwalters und welche Anlaufstellen
Ihnen in dieser Angelegenheit weiterhelfen können.
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Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wir in dieser Broschüre
gendergerechte Sprache verwendet haben. Bei den Dialogen, die
entweder von männlichen oder weiblichen Personen handeln, haben wir
die männliche bzw. weibliche Sprache verwendet.
Hinweise zu den Fotos und Dialogen:
Alle genannten Personen und Dialoge sind frei erfunden.
Die Dialoge wurden zu den Personenkreisen der Demenz- Patienten und
Menschen mit Down- Syndrom erstellt.
Die durch ein Foto abgebildeten Personen haben ein schriftliches
Einverständnis zur Verwendung ihrer Fotos gegeben.
Diese Broschüre ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. So
können alle interessierten Personen die Texte gut lesen und verstehen.
Die Broschüre erhebt nicht den Anspruch der Vollständigkeit.
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Was ist ein Sachwalter/-in?
Ein/-e Sachwalter/-in ist so etwas wie ein/-e Unterstützer/-in. Ein/-e Sachwalter/-in
unterstützt Personen, die Schwierigkeiten haben, ihren Alltag alleine zu bewältigen.
Sachwalterschaft bedeutet keine Entmündigung. Ein/-e Sachwalter/-in steht dem/r
Betroffenen zur Seite und trifft Entscheidungen zum Wohle der Person.
Ich hole mir ein/-e Sachwalter/-in, wenn ich zum Beispiel Schwierigkeiten in
Bereichen habe, wie:
• Invalidenrente anzufragen
• für mich eine passende Wohnung zu finden
• Mietvertrag abzuschließen
• Wohnung zu verwalten
• Formulare auszufüllen
• Kontostand zu kontrollieren
• Daueraufträge abzuschließen
• Umgang mit meinem Geld
• mich bei einer Arbeitsstelle zu bewerben
• meine Freizeit zu gestalten
• Soziale Kontakte zu knüpfen
• Streitigkeiten zu schlichten (z.B. Bindeglied zwischen Betroffenen und
Familienmitglieder)
• Einkäufe zu erledigen
• individuelle Weiterbildungsangebote/Projekte wahrzunehmen
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Wer bestimmt einen/-e Sachwalter/-in?
Der/die Sachwalter/in wird vom Vormundschaftsgericht ernannt, welches sich am
Landesgericht in Bozen befindet.
Für wen ist ein/-e Sachwalter/-in geeignet?
•
Körperlich oder psychisch Kranke
•
Menschen mit Down Syndrom
•
Koma-, Schlaganfall-, Alzheimerpatienten/-innen
•
Alkohol- oder Drogenabhängige
•
Alle Menschen, die entsprechende Unterstützung benötigen
Wer wird ernannt/wer kann den Antrag stellen?
Der/-die Richter/-in ernennt in den meisten Fällen eine Person aus der Familie oder eine
Person, die der/-die Begünstigte gut kennt.
Wer stellt den Antrag?
•
Der
Begünstigte
selbst
auch
wenn
entmündigt
•
Ehepartner, Lebenspartner
•
Verwandte bis zum vierten Grad
•
Verschwägerte bis zum zweiten Grad
•
Vormund oder Beistand
•
Die Staatsanwaltschaft
6
•
Die Verantwortlichen der Gesundheits- und Sozialdienste
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Wie lange muss ich warten, bis ich einen/-e Sachwalter/-in
habe?
In 60 Tagen nach Einreichen des Ansuchens steht der/-die Sachwalter/-in fest.
Was kann ich tun, wenn ich mit meinem/-er Sachwalter/-in
nicht zufrieden bin?
Ich gehe in das Landesgericht Bozen und muss dem/-der Richter/-in begründen
können, wieso ich mit dem/-der Sachwalter/-in nicht zufrieden bin. Dort wird
dann bestimmt, wie es weiter geht. Der Wunsch der Person steht im Mittelpunkt
und muss berücksichtigt werden.
Was ist das Sachwalter Recht?
Im Sachwalter Recht steht genau drin, was ein/-e Sachwalter/-in ist und was ein/-e
Sachwalter/-in tun darf und was ein/-e Sachwalter/-in nicht tun darf.
Jede/-r Sachwalter/-in bekommt vom Richter/-in Aufgaben, die zu erledigen sind.
Der/-die Richter/-in entscheidet:
•
Welche Aufgaben bzw. Aufträge der/-die Sachwalter/-in in Vertretung der Person
erledigt
•
Welche Aufgaben bzw. Aufträge der/-die Sachwalter/-in und die Person
zusammen erledigen
•
Welche Aufgaben bzw. Aufträge vorher mit dem/-der Richter/-in
abgesprochen werden müssen.
WICHTIG!!! Es gilt, die Handlungsfähigkeit der Person so wenig wie
möglich einzuschränken.
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Sachwalterschaft bei Down Syndrom
Die Zukunft von Alex
Hallo, ich heiße Alex und bin 23 Jahre alt. Ich
arbeite seit 2 Jahren in der Werkstatt Seeburg.
Es gefällt mir dort gut und ich gehe gerne
arbeiten.
Hallo, ich heiße Claudia, bin 46 Jahre alt und die
Mutter von Alex. Ich arbeite in einem Geschäft,
das mir gehört. Ich bin unsicher über die Zukunft
meines Sohnes. Alex hat keinen Sachwalter und
keinen Vormund.
Hallo, ich bin Tina und bin auszubildende
Sozialbetreuerin. Was wünscht Ihr euch für die
Zukunft?
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Ich wünsche mir, dass mein Sohn in Zukunft
nicht alleine ist, eine gesicherte Arbeit hat und
Menschen, die ihn verstehen und begleiten.
Ich würde gerne heiraten, aber ich weiß nicht
ob ich das darf, weil mein bester Freund ist
entmündigt worden und deshalb darf er das
nicht mehr.
Du brauchst dir keine Sorgen machen, du
darfst heiraten, Kinder kriegen, eine Wohnung
kaufen und diese weitervererben.
Darf ich das alles tun?
Ja, der Sachwalter kann dir helfen deine
Wünsche zu verwirklichen.
Alex behält die Handlungsfähigkeit für die Tätigkeiten die er alleine machen
kann bei. D.h. seine Handlungsfähigkeit wird nur soweit als nötig
eingeschränkt.
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Wie geht es dann bei der Erbschaft?
Der Sachwalter muss sich in dieser Hinsicht mit
dem Vormundschaftsgericht in Verbindung
setzen. Der Richter bespricht dies mit dem
Sachwalter ob es für Alex vorteilhaft ist oder
nicht.
Und bei was hilft er mir noch?
Der Sachwalter hilft dir eine passende Arbeit zu
finden. Er berät dich bei schwierigen Fragen,
wie
zum
Arbeitssuche,
Beispiel
Wohnungssuche,
Familiengründung,
Verwalten
vom Taschengeld usw.
Entscheidet er dann alleine über Alex?
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Nein.
Er
unterstützt
Alex
bei
seinen
Entscheidungen und hilft ihm beim Ausfüllen
von
Formularen
und
Abschließen
von
Verträgen. Alex kannst du dir so etwas
vorstellen?
Ich weiß nicht so genau.
Der Sachwalter hilft Alex, eine passende Arbeit zu finden. Er berät ihn bei
schwierigen Fragen, wie zum Beispiel Wohnungssuche, Arbeitssuche und
Verträge zu unterschreiben. Bis zu einem Betrag von 50.000 € kann der
Sachwalter ohne Rechtsanwalt das Vermögen des Begünstigten verwalten.
Alex, was wünschst du dir sonst noch?
Eine eigene Wohnung wäre toll.
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Darüber habe ich mit Alex gesprochen und
finde es nicht gut, da ich Angst habe, dass er es
alleine nicht schafft.
Ich kann dich verstehen Alex, denn jeder
wünscht sich eine eigene Wohnung. Der
Sachwalter kann dir hier Tipps geben, wie du
auf eine Wohnung sparen kannst und er kann
auch mit dir Wohnungen besichtigen.
Super, das würde mir gefallen.
Ich kann mir vorstellen, dass es kein einfacher
Schritt ist aber der Sachwalter hilft nicht nur
Alex, sondern auch Ihnen.
Wer wird Sachwalter?
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Dies können sowohl Angehörige als auch eine
außenstehende
übernehmen
Person
diesen
sein.
Dienst
Angehörige
für
immer,
Außenstehende hingegen nur für 10 Jahre.
Was wäre der Vorteil bei einer
außenstehenden Person?
Diese außenstehende Person wäre neutral und
zeigt andere Möglichkeiten auf, die Sie oder
Personen in der Verwandtschaft vielleicht nicht
sehen.
Wer kann zum Sachwalter ernannt werden?
Zum Sachwalter können folgende Personen ernannt werden:
Ehepartner oder Lebensgefährten, Verwandte bis zum vierten Grad,
eine namhaft gemachte Person.
Die Fachkräfte, die die betroffene Person pflegen, dürfen wegen eines
möglichen Interessenkonflikts nicht zum Sachwalter ernannt werden.
Wer kann den Antrag stellen?
Folgende Personen können einen Antrag stellen:
Ehepartner, Lebensgefährte/in, Verwandte bis zum vierten Grad,
Vormund oder Beistand, Vertreter der Gesundheits- und Sozialdienste,
die Staatsanwaltschaft und der/die Begünstigte selbst.
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Aber es wird natürlich auch Nachteile geben,
oder?
Der Sachwalter handelt immer im Interesse von
Alex. Ein Nachteil wäre der bürokratische
Aufwand.
Also gibt es keine direkten Nachteile für Alex?
Und unterstützt er ihn auch beim Eröffnen
eines Bankkontos?
Dafür ist der Sachwalter zuständig, der Alex
begleitet und dafür sorgt, einen einfacheren
Weg für ihm zu finden.
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Ah ok. Also zusammengefasst hat Alex mit
einem Sachwalter alle Rechte, die er selbst
bestimmen kann und er berücksichtigt seine
Wünsche und Bedürfnisse. Der Sachwalter
sucht mit Alex gemeinsame Lösungen und
bestärkt ihn in seinem Tun. Nur bei einer vollen
Entmündigung
werden
ihm
alle
Rechte
genommen, bei einem Sachwalter aber nicht.
Bei der Sachwalterschaft gibt es bis auf den bürokratischen Aufwand
keine direkten Nachteile. Der Sachwalter sucht mit Alex gemeinsame
Lösungen und bestärkt ihn in seinem Tun.
Die Antragsmuster können auch im Internet unter www.social-bz.net
heruntergeladen werden.
Patronate und der Dachverband der Sozialverbände Südtirols geben
dazu Auskunft.
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Sachwalterschaft
bei
Demenz
Ich heiße Jana und interessiere mich für das neue Gesetz.
Das Gesetz heißt Sachwalter-Rechts-Änderungs-Gesetz. Es
ist alles sehr kompliziert. Doch es gibt viele Menschen, die
mir helfen, es leichter zu verstehen. Ich bin die Enkelin von
Franz, bin 20 Jahre alt und helfe ihm das Geld zu
verwalten.
.
Ich bin Franz und wohne in Mühlwald. Ich bin 78 Jahre alt
und fühle mich noch topfit. Manchmal vergesse ich aber
einige Sachen, z.B. wo ich meine Brieftasche gelassen habe
oder wie meine Enkelkinder heißen. Dies ist mir dann
immer sehr peinlich. Aber zum Glück sind sie mir nicht böse
und sind trotz allem für mich da
Ich heiße Tina, bin 25 Jahre alt und bin auszubildende
Sozialbetreuerin. Ich kenne mich mit dem Gesetz aus. Ich
werde Jana und Franz alles erklären, was sie nicht
verstehen.
Hallo Tina, ich interessiere mich für das neue Gesetz.
Kannst du mir erklären was das Sachwalter Recht ist?
Das Sachwalter Recht ist wichtig für Menschen mit geistiger
Behinderung, Menschen mit einer psychischen Erkrankung
und ältere Menschen, die manche Sachen nicht mehr selbst
entscheiden können.
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Und bei was soll mir das helfen?
Der Sachwalter hilft Ihnen Ihr Leben so selbstständig
wie möglich zu gestalten. Zum Beispiel beim
Verwalten von Geld, Rechnungen zu bezahlen und
den Haushalt zu führen.
Ich verstehe.
Die Sachwalterschaft ist also wichtig für Menschen mit geistiger
Behinderung, Menschen mit einer psychischen Erkrankung und ältere,
demente Menschen. Die Sachwalterschaft soll dem Betroffenen helfen ein
möglichst selbstständiges Leben führen zu können.
Und wie bekommt mein Opa einen Sachwalter?
Du stellst den Antrag beim Vormundschaftsgericht
in Bozen. Dort wird der Richter entscheiden, ob ein
Sachwalter für deinen Opa hilfreich ist.
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Braucht es dazu auch einen Rechtsanwalt?
Nein, nur in Ausnahmefällen braucht es einen
Rechtsanwalt.
Der Antrag wird beim Vormundschaftsgericht in Bozen gestellt. Der Richter
hört persönlich den Begünstigten an, überprüft seine Bedürfnisse sowie den
Gesundheitszustand. Er entscheidet innerhalb von 60 Tagen, ob ein
Sachwalter für Franz sinnvoll ist. Es braucht dazu nicht immer einen
Rechtsanwalt.
Und was passiert wenn der Sachwalter sterben sollte?
Sollte der Sachwalter versterben, wird ein neuer
ernannt.
Kann ich auch Sachwalterin werden?
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Ja, du könntest auch Sachwalterin werden. Du könntest
Kurse besuchen und kannst dich in einer Liste eintragen
lassen.
Wer kann noch Sachwalter werden?
Außer den Familienangehörigen können es auch
Außenstehende werden.
Zum Sachwalter können sowohl Familienangehörige als auch
Außenstehende die direkt im Antrag vorgeschlagen werden, ernannt
werden. Wenn der Sachwalter stirbt, wird ein neuer ernannt.
Und wenn ich meinen Sachwalter nicht mehr
brauche
oder
wechseln
möchte?
Geht
das
überhaupt?
Ja, wenn Sie den Sachwalter nicht mehr wollen,
müssen Sie es dem Vormundschaftsgericht
begründen.
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Ja und wenn mir dann der Sachwalter Geld
stiehlt?
.
Der
Sachwalter
muss
alle
Ausgaben
mit
Kassabeleg dem Richter vorzeigen.
Darf er auch alle meine Briefe lesen?
Nein. Er darf nur die Briefe, die der Richter
erlaubt, öffnen. Alle anderen Briefe darf er nicht
aufmachen.
Alle Ausgaben müssen in einem Rechenschaftsbericht dem Richter
vorgelegt werden. Dieser entscheidet auch, welche Briefe der Sachwalter
öffnen darf und welche nicht. Wenn Franz seinen Sachwalter nicht mehr
braucht oder Sachwalter wechseln möchte, muss dies wiederum beim
Vormundschaftsgericht beantragt werden.
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Gut, dann bin ich beruhigt. Und Jana meine
Enkelin wird das jetzt alles machen?
Jana wird sich darüber informieren und der
Richter trifft innerhalb von zwei Monaten eine
Entscheidung.
Genau Opa, ich informiere mich darüber und
ich bin mir sicher, dass wir gemeinsam eine
gute Lösung finden werden.
Genau das denke ich mir auch. Gemeinsam
kann man viel schaffen. Bei eventuellen Fragen
stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Danke, solange niemand über meinen Kopf
hinweg entscheidet, bin ich zufrieden.
Keiner wird etwas entscheiden, ohne es mit
Ihnen abzusprechen.
Der Richter trifft innerhalb von 60 Tagen eine Entscheidung, wer zum
Sachwalter ernannt wird. Die Bedürfnisse von Franz stehen im Mittelpunkt
und nichts wird gemacht, ohne es vorher mit ihm abzusprechen.
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Glossar
Amt: siehe Behörde.
Antrag: Ein Schreiben, in dem jmd. eine offizielle Stelle um etwas bittet oder
sie zu etwas auffordert. Der Antrag auf Sachwalterschaft wird beim Gericht
eingereicht.
Außenstehender: Jemand, der mit einer Sache nicht direkt zu tun hat o.
Familienangehöriger ist.
Begünstigter: Jene Person, die vom Sachwalter unterstützt wird.
Behörde: Ist eine staatliche Einrichtung, bei welcher man Anträge, Ansuchen
usw. erhalten kann.
Beistand (Rechtsbeistand): Eine Person oder eine Institution, die Menschen in
mündlichen Verhandlungen, Verwaltungs- oder Verfahrensvorgängen Hilfe und
Unterstützung bietet.
Beschluss: Die Entscheidung eines einzelnen Richters
Demenz: Eine Erkrankung, bei der sich das Gehirn zurückbildet und das
Kurzzeitgedächtnis stark beeinträchtigt wird.
Down-Syndrom
(Trisomie
21):
Eine
Erbkrankheit,
bei
der
im
21.
Chromosomenpaar drei, anstatt zwei Chromosomen befinden.
Einspruch: Kann dann erhoben werden wenn man mit einer Entscheidung oder
einem Verfahren nicht einverstanden zu sein.
Gendergerechter Sprache: Sprachliche Gleichbehandlung von Männern und
Frauen
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Gericht: Ist ein Ort zur gesetzlichen Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten.
Gerichtskanzlei/ Kanzlei: Verwaltungsbüro, das für den Publikumsverkehr und
für
die
Hinterlegungen
der
Unterlagen
zuständig
ist
(meist
eines
Rechtsanwaltes oder Notares).
Gerichtsvollzieher: Sind Beamte der Justiz und versehen ihren Dienst bei
einem Bezirksgericht.
Handlungsfähigkeit: Man ist für die eigenen Rechtshandlungen, die man
ausübt z.B. heiraten, wählen….selbst verantwortlich. Die Handlungsfähigkeit
erwirbt man ab dem 18. Lebensjahr.
Lebensgefährte: Ist ein Partner, mit der man in einer eheähnlichen
Gemeinschaft zusammenlebt, mit dem man aber nicht verheiratet ist.
Natürliche Handlungsunfähigkeit: Eine Person, die durch geistige oder
körperliche Einschränkung vorübergehend nicht über ihre Rechte verfügen
kann, gilt als natürlich handlungsunfähig. Psychisch kranke Menschen:
Personen, die im Erleben und Verhalten im Bereich des Denkens, Fühlens und
Handelns von der Norm abweichen.
Rechenschaftsbericht: Ein schriftlicher Bericht, in dem eine Institution über
ihre Tätigkeit, sowie Einnahmen und Ausgaben in einem bestimmten
Zeitabschnitt berichtet.
Rechtsfähigkeit: Diese Fähigkeit wird schon von Geburt erlangt und dauert bis
zum Tod. Beinhaltet die Persönlichkeitsrechte z.B. Recht auf Leben, Recht auf
Erziehung, Recht auf Gesundheit usw.
Rechtsinstitut: Alle Dinge, die vom Recht geregelt werden z.B. Sachwalter,
Ehe….
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Rekurs: Rückgriff auf etwas, das bereits vorkam oder gesagt wurde.
Sachwalter: Eine Person die volljährigen Menschen mit einer geistigen
Behinderung oder psychischen Krankheit zugeteilt wird, da diese selbst nicht in
der Lage sind Angelegenheiten für sich selbst zu erledigen ohne dabei Gefahr
zu laufen benachteiligt zu werden.
Staatsanwaltschaft: Vertritt den Staat und das Gemeinwesen, vor allem in
strafrechtlichen Vergehen.
Teilentmündigung: Die teilentmündigte Person handelt alleine bei: Geschäfte
der ordentlichen Verwaltung (Taschengeld, kleinere Geschäfte des täglichen
Lebens)
und
entscheidet
außerordentlichen
mit
Hilfe
Verwaltung
eines
(Haus
Beistands
bei:
Geschäften
kaufen/verkaufen,
der
Mietverträge,
Darlehen,…).
Verwandtschaft: Die Familienangehörigen (Direkte Linie Eltern, Kinder,
Großeltern, Enkeln…,
Nebenlinie Geschwister, Vetter, Tanten, Onkel,
Nichten...)
Verwandtschaftsgrad:
• Erster Grad: Eltern, Kinder
• Zweiter Grad: Geschwister, Großeltern, Enkel
• Dritter Grad: Urgroßeltern, Urenkel, Nichten/Neffen, Onkel/Tanten
• Vierte Grad: Großonkel-tante, Großnichte-neffen
Volljährigkeit: Das Lebensalter, ab dem eine Person juristisch als erwachsen
gilt. In Italien gilt man mit Erreichen von 18 Jahren als volljährig.
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Vollständig entmündigt: Entmündigung ist eine rechtliche Schutzmaßnahme,
die einer Person die Handlungsfähigkeit u. Geschäftsfähigkeit entzieht oder
beschränkt.
Gründe
für
eine
Entmündigung:
Geisteskrankheit,
Geistesschwäche, Trunksucht, Rauschgiftsucht, Verschwendungssucht.
Vormund: Ist die Person, die die Handlungsfähigkeit der entmündigten Person
übernimmt z.B. Eltern. Dieser wird vom Vormundschaftsgericht ernannt.
Vormundschaftsgericht: Ist ein Gericht, welches sich mit den Fragen der
Vormundschaft beschäftigt z.B. Landesgericht Bozen.
Wohnort: Ort, wo man sich die meiste Zeit aufhält und lebt. In der Regel wird
der Antrag auf Sachwalterschaft beim Gericht eingereicht, welches für den
Wohnort zuständig ist.
Wohnsitz: Ort, wo man gemeldet ist d.h. in der Gemeinde eingetragen ist.
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Nützliche Adressen
Gerichtsämter:
Landesgericht Bozen
Gerichtsplatz, 1 – 39100 Bozen (BZ)
Tel. (+39) 0471 226111
Gerichtsvollzugsamt – Zustellungsamt
Cesare-Battisti-Str. 16, 39100 Bozen
tel. 0471 401093
Jugendgericht Bozen
Freiheitsstr. 23 - 39100 Bozen
Tel. 0471 226479 Fax: 0471 226471
Landesämter:
Amt für Menschen mit Behinderungen
Landhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1
39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 82 70, Fax: +39 0471 41 82 99
Amt für Familie, Frau und Jugend
Rathaus, Gumergasse 7, 2. Stock, Zimmer 209
Tel. 0471 997 406, Fax. 0471 997 548
Amt für Senioren und Sozialsprengel
Landhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1
39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 82 50, Fax: +39 0471 41 82 69
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Soziale Organisationen
Alzheimer Südtirol Alto Adige A.S.A.A.
Altmann-Haus, Grieser Platz 18,
39100 Bozen
Tel. 0471 / 051 951
Dachverband für Soziales und Gesundheit
Büro und Postadresse: Dr. Streitergasse 4, 39100 Bozen
Telefon: 0471 324667 - Fax: 0471 324682
Arbeitskreis Elter Behinderter- AEB
G. Galilei Str.4, 39100 Bozen
Tel: 0471/289100
Nationale Vereinigung der Zivilinvaliden und Versehrten- ANMIC
Wilhelm-Alexander-Loew-Cadonna Platz 6, 39100 Bozen
Tel. 0471 270700 - Fax 0471 405900
Landesverband Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung
G. Galilei Str. 4c, 39100 Bozen
Tel: 0471/062501
Multiple Sklerose Vereinigung- MSV
Mailandstraße 15, 39100 Bozen
Tel: 0471/201116
Lichtung- Verein zur Förderung der psychischen Gesundheit
Dantestraße 4, 39031 Bruneck
Tel: 0474/530266
28
Italienischer Blinden und Sehbehindertenverband ONLUS- UIC
Garibaldistraße 6/62, 39100 Bozen
Tel: 0471/971117
Verband Angehöriger und Freunde psychisch Kranker
G. Galilei Str. 4a, 39100 Bozen
Tel. 0471/260303
Betrieb für Sozialdienste und Bezirksgemeinschaften + Sprengel
Betrieb für Sozialdienste Bozen
Romstr. 100, 39100 Bozen
Tel. 0471/457700
Bezirksgemeinschaft Wipptal
Bahnhofstr. 1. 39049 Sterzing
Tel. 0472/721211
Bezirksgemeinschaft Burggrafenamt
Otto Huberstr. 13, 39012 Meran
Tel. 0473/205110
Bezirksgemeinschaft Überetsch/ Unterland
Laubengasse 26; 39044 Neumarkt
Tel. 0471/826400
Bezirksgemeinschaft Salten Schlern
Kampill Center, Innsbruckerstr. 29, 39050 Salten Schlern
Tel. 0471/319400
Bezirksgemeinschaft Eisacktal
Säbenertorgasse 3, 39042 Brixen
Tel. 0472/830997
29
Bezirksgemeinschaft Pustertal
Dantestr. 2, 39031 Bruneck
Tel. 0474/412900
Bezirksgemeinschaft Vinschgau
Hauptstr.134, 39028 Schlanders
Tel. 0473/736800
Patronate:
ACLI/KVW
Südtirolerstr. 28, 39100 Bozen
Tel. 0471/978677
ENAPA(Bauernbund)
Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 5, 39100 Bozen
Tel.0471/999333
INAS-CISL
Siemensstraße 23, 39100 Bozen
Tel.0471/568410
INCA-AGB-CGIL
Trieststraße 70/a, 39100 Bozen
Tel.0471/926545
ITAL-SGK/UIL
Ada-Buffulini-Straße, 39100 Bozen
Tel.+39 0471 245601
SBR-ASGB
Bindergasse 22, 39100 Bozen
Tel.0471/308210
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Schulung zur Sachwalterschaft:
Verein für die Sachwalterschaft
Dr.Streiter Str. 4, Bozen BZ 39100
Tel: 0471-1886235
Internetadresse: http://www.sostegno.bz.it/?lang=de
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Internetquellen der heruntergeladenen Bilder:
http://rund-magazin.de/uploads/images/am_ball/abcde/paul.jpg Bild von Alex (Down Syndrom)
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