Klaus-Peter Kolbatz Klimaschutz Der Deutsche Bundestag hat die

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Klaus-Peter Kolbatz Klimaschutz Der Deutsche Bundestag hat die
Klaus-Peter Kolbatz
Klimaschutz
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.01.2009 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition soll eine Einbeziehung der Strahlung von Nachrichten-Satelliten und
anderen Sendeeinrichtungen in die Klimaschutzverordnungen erreicht werden.
Zur Begründung seiner Eingabe trägt der Petent vor, es spreche alles dafür, dass die
Atmosphäre nicht durch Kohlendioxid, sondern durch die von Nachrichten-Satelliten
und
anderen
Sendeeinrichtungen
ausgehenden
elektromagnetischen
Wellen
aufgeheizt werde; diese versetzten die Luftmoleküle in Schwingungen und erzeugten
hierdurch Wärme, die an die umgebende Luft weitergegeben werde ("KolbatzTheorie"). Insoweit seien die Abläufe in der Atmosphäre vergleichbar mit den
Abläufen in einem Mikrowellenherd zur Erwärmung von Speisen.
Im Hinblick auf die Einzelheiten des Vortrags des Petenten wird auf den Akteninhalt
Bezug genommen.
Zu dieser als öffentliche Petition zugelassenen Eingabe sind 82 Mitunterzeichnungen
und 22 Diskussionsbeiträge eingegangen.
Auf der Grundlage einer Stellungnahme des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen
Prüfung der Eingabe wie folgt dar:
Der Petitionsausschuss kann die Forderung des Petenten nicht unterstützen.
Wie die Ermittlungen des Petitionsausschusses ergeben haben, ist die vom Petenten
zur Begründung seiner Eingabe vorgebrachte "Kolbatz-Theorie" bisher weder
wissenschaftlich bestätigt worden, noch hat sie bislang Eingang in die wissenschaftliche Fachliteratur gefunden. Vielmehr ist - was die Nachrichten-Satelliten anbelangt - die Annahme des Petenten, dass die von diesen in Richtung Erdoberfläche
emittierten elektromagnetischen Wellen zu einer für das Erdklima relevanten Erwärmung der Erdatmosphäre führen würden, aus folgenden Gründen nicht plausibel:
Derzeit befinden sich laut United Nations Office for Outer Space Affairs (UNOOSA)
470 aktive Satelliten auf einer geostationären Erdumlaufbahn. Detaillierte Angaben
zu den Sendeleistungen der einzelnen Flugkörper liegen nicht vor und müssen daher
abgeschätzt werden. Geht man hierbei von einer Anzahl von 40 Transpondern pro
Satellit und einer Sendeleistung von 100 Watt pro Transponder aus, so beträgt die
gesamte von den 470 aktiven Satelliten in Richtung Erde abgestrahlte Sendeleistung
rd. 1,9 Megawatt. Gleichzeitig trifft von der Sonne eine Strahlungsleistung von bis zu
1367 Watt pro Quadratmeter auf die der Sonne zugewandte Seite der Atmosphäre
auf. Die von den Satelliten insgesamt in Richtung Erdatmosphäre ausgesandte
Leistung entspricht demnach der Leistung, die die Sonne auf eine Ausschnittsfläche
von 37 Metern mal 37 Metern auf die Erdatmosphäre einstrahlt. Der Beitrag der
Satelliten zur Aufwärmung der Erdatmosphäre ist insofern mit großer Sicherheit
vernachlässigbar.
Zudem ist Folgendes zu berücksichtigen: Soweit die Satelliten ihre Energie mittels
Solarpanelen aus dem Strahlungsfeld der Sonne gewinnen, trifft die dem
Strahlungsfeld der Sonne hierdurch entnommene Energie nicht auf die Erdatmosphäre auf. Da die Sendeleistung der so angetriebenen Satelliten geringer als die
dem Strahlungsfeld der Sonne entnommene Leistung ist, tragen sie insoweit nicht
zur Erhöhung der auf die Erdatmosphäre auftreffenden Strahlungsleistung bei.
Was den Vergleich der Auswirkungen der in der Atmosphäre vorhandenen elektromagnetischen Felder mit denen eines Mikrowellenherdes anbelangt, so verweist der
Petitionsausschuss auf das der Akte beigefügte Schreiben des Umweltbundesamtes
vom 03.05.2007 an den Petenten; es ist nach Auffassung des Petitionsausschusses
inhaltlich nicht zu beanstanden.
Nach alledem empfiehlt der Petitionsausschuss, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil der Bitte des Petenten nicht entsprochen werden kann.