Klaus-Peter Kolbatz Klimaschutz Der Deutsche Bundestag hat die
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Klaus-Peter Kolbatz Klimaschutz Der Deutsche Bundestag hat die
Klaus-Peter Kolbatz Klimaschutz Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.01.2009 abschließend beraten und beschlossen: Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte. Begründung Mit der Petition soll eine Einbeziehung der Strahlung von Nachrichten-Satelliten und anderen Sendeeinrichtungen in die Klimaschutzverordnungen erreicht werden. Zur Begründung seiner Eingabe trägt der Petent vor, es spreche alles dafür, dass die Atmosphäre nicht durch Kohlendioxid, sondern durch die von Nachrichten-Satelliten und anderen Sendeeinrichtungen ausgehenden elektromagnetischen Wellen aufgeheizt werde; diese versetzten die Luftmoleküle in Schwingungen und erzeugten hierdurch Wärme, die an die umgebende Luft weitergegeben werde ("KolbatzTheorie"). Insoweit seien die Abläufe in der Atmosphäre vergleichbar mit den Abläufen in einem Mikrowellenherd zur Erwärmung von Speisen. Im Hinblick auf die Einzelheiten des Vortrags des Petenten wird auf den Akteninhalt Bezug genommen. Zu dieser als öffentliche Petition zugelassenen Eingabe sind 82 Mitunterzeichnungen und 22 Diskussionsbeiträge eingegangen. Auf der Grundlage einer Stellungnahme des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung der Eingabe wie folgt dar: Der Petitionsausschuss kann die Forderung des Petenten nicht unterstützen. Wie die Ermittlungen des Petitionsausschusses ergeben haben, ist die vom Petenten zur Begründung seiner Eingabe vorgebrachte "Kolbatz-Theorie" bisher weder wissenschaftlich bestätigt worden, noch hat sie bislang Eingang in die wissenschaftliche Fachliteratur gefunden. Vielmehr ist - was die Nachrichten-Satelliten anbelangt - die Annahme des Petenten, dass die von diesen in Richtung Erdoberfläche emittierten elektromagnetischen Wellen zu einer für das Erdklima relevanten Erwärmung der Erdatmosphäre führen würden, aus folgenden Gründen nicht plausibel: Derzeit befinden sich laut United Nations Office for Outer Space Affairs (UNOOSA) 470 aktive Satelliten auf einer geostationären Erdumlaufbahn. Detaillierte Angaben zu den Sendeleistungen der einzelnen Flugkörper liegen nicht vor und müssen daher abgeschätzt werden. Geht man hierbei von einer Anzahl von 40 Transpondern pro Satellit und einer Sendeleistung von 100 Watt pro Transponder aus, so beträgt die gesamte von den 470 aktiven Satelliten in Richtung Erde abgestrahlte Sendeleistung rd. 1,9 Megawatt. Gleichzeitig trifft von der Sonne eine Strahlungsleistung von bis zu 1367 Watt pro Quadratmeter auf die der Sonne zugewandte Seite der Atmosphäre auf. Die von den Satelliten insgesamt in Richtung Erdatmosphäre ausgesandte Leistung entspricht demnach der Leistung, die die Sonne auf eine Ausschnittsfläche von 37 Metern mal 37 Metern auf die Erdatmosphäre einstrahlt. Der Beitrag der Satelliten zur Aufwärmung der Erdatmosphäre ist insofern mit großer Sicherheit vernachlässigbar. Zudem ist Folgendes zu berücksichtigen: Soweit die Satelliten ihre Energie mittels Solarpanelen aus dem Strahlungsfeld der Sonne gewinnen, trifft die dem Strahlungsfeld der Sonne hierdurch entnommene Energie nicht auf die Erdatmosphäre auf. Da die Sendeleistung der so angetriebenen Satelliten geringer als die dem Strahlungsfeld der Sonne entnommene Leistung ist, tragen sie insoweit nicht zur Erhöhung der auf die Erdatmosphäre auftreffenden Strahlungsleistung bei. Was den Vergleich der Auswirkungen der in der Atmosphäre vorhandenen elektromagnetischen Felder mit denen eines Mikrowellenherdes anbelangt, so verweist der Petitionsausschuss auf das der Akte beigefügte Schreiben des Umweltbundesamtes vom 03.05.2007 an den Petenten; es ist nach Auffassung des Petitionsausschusses inhaltlich nicht zu beanstanden. Nach alledem empfiehlt der Petitionsausschuss, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil der Bitte des Petenten nicht entsprochen werden kann.