1.1 Die vorliegenden Regelungen gelten nur für die Angebote und

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1.1 Die vorliegenden Regelungen gelten nur für die Angebote und
1.Geltungsbereich
2. Abschluss des Reisevertrags
3.Zahlung
4.Reisedokumente
5. Umbuchung, Leistungs- und Preisänderungen
6. Annullierung seitens des Reisenden
7. Annullierung seitens des Reiseveranstalters
8. Aufhebung des Vertrages wegen aussergewöhnlichen Umständen
9. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
10.Haftung
11.Gewährleistung/ Schadenersatz
12.Mitwirkungspflicht
13.Behandlung von Beanstandungen, Ausschlussfristen für Ansprüche und Verjährung
14. Sonstige Bestimmungen und Vereinbarungen
1. Geltungsbereich
1.1 Die vorliegenden Regelungen gelten nur für die Angebote und Leistungen der Berge & Meer
Touristik GmbH, welche unter eigenem Namen und eigener Marke erbracht werden. Für Leistungen
und Angebote Dritter, die durch die Berge & Meer Touristik GmbH lediglich vermittelt werden, gelten
die Vertragsbedingungen der jeweiligen Anbieter. Dies gilt insbesondere für Linienflüge, Bahnfahrten
etc.
2. Abschluss des Reisevertrags
2.1 Der Vertrag zwischen Ihnen und uns kommt mit dem Zugang der schriftlichen Bestätigung Ihrer
persönlichen, telefonischen, schriftlichen oder elektronischen (online) Anmeldung (Buchung) zustande. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder durch Bildschirmsysteme vorgenommen werden. Meldet die buchende Person weitere Reiseteilnehmer an, so steht sie für deren
Vertragspflichten (insbesondere Bezahlung des Reisepreises) wie für ihre eigenen Verpflichtungen ein.
Diese AVRB gelten für alle Reiseteilnehmer.
2.2 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot unsererseits vor. Der Reisevertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn
der Reisende die Annahme ausdrücklich oder schlüssig – etwa durch Leistung einer Zahlung auf den
Reisepreis oder durch Reiseantritt – erklärt.
2.3 Liegen die Reise- und Zahlungsbedingungen (AVRB) des Veranstalters bei einer telefonischen
Anmeldung nicht vor, so werden diese mit der Reisebestätigung/Rechnung übersandt, können aber
vorab schon unter http://media.tchibo-content. de/reisen/ch-img/pdf/AGB_BM.pdf eingesehen werden. Sie werden mit der Massgabe der Regelung in 2.2 Bestandteil des Reisevertrags.
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2.4 Wir sind verpflichtet, Sie über die Identität der/des ausführenden Luftfahrtunternehmen(s) der
gebuchten Beförderung zu unterrichten, wenn die Beförderung in der Schweiz oder in einem EU- oder
EWR-Mitgliedsstaat begonnen hat. Steht dieses bei der Buchung noch nicht fest, so erfolgt zunächst
eine Unterrichtung über die Identität des wahrscheinlich ausführenden Luftfahrtunternehmens. Sobald die Identität endgültig feststeht, erfolgt eine entsprechende Unterrichtung. Im Falle eines Wechsels des ausführenden Luftfahrtunternehmens nach Buchung wird dieser unverzüglich mitgeteilt. Die
gemeinschaftliche Liste der Europäischen Union (EU) von Luftfahrtunternehmen, die einer Betriebsuntersagung unterliegen, welche von der Schweiz übernommen wurde, finden Sie unter: http://www.
bazl.admin.ch/dienstleistungen/landverbote/index.html?lang=de und http://ec.europa.eu/transport/
modes/air/safety/air-ban/index_de.htm
3. Zahlung
3.1 Mit Erhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung von 25% des Reisepreises fällig, mindestens jedoch CHF 30.- pro Person. Entsprechendes gilt für Ferienwohnungen pro
Wohneinheit. Versicherungsprämien sind sofort bei Buchung fällig.
3.2 Die Restzahlung ist spätestens 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu leisten.
3.3 Bei einer Buchung ab 30 Tage vor Reiseantritt wird der gesamte Reisepreis sofort fällig.
3.4 Gehen der Anzahlungsbetrag oder die Restzahlung nicht rechtzeitig ein und wird auch nach Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, ist die Berge & Meer Touristik GmbH berechtigt,
vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall erhebt die Berge & Meer Touristik GmbH die aus Ziffer 6
ersichtlichen Rücktrittskosten (Stornogebühren).
4. Reisedokumente
4.1 Sollten die Reisedokumente dem Anmelder bzw. Reisenden wider Erwarten nicht bis spätestens
sieben Tage vor Reiseantritt zugegangen sein, hat sich dieser unverzüglich mit der Berge & Meer Touristik GmbH in Verbindung zu setzen.
5. Umbuchung, Leistungs- und Preisänderungen
5.1 Umbuchungen im Sinne nachträglicher Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes,
des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart sind in der Regel nicht möglich. Die Möglichkeit des Rücktritts vor Reisebeginn nach Ziffer 6 und einer darauffolgenden Neuanmeldung bleibt
dem Reisenden unbenommen.
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5.2 Bis 61 Tage vor Reisebeginn erheben wir für Namensänderungen eine Bearbeitungsgebühr von
CHF 100. – pro Person, jedoch maximal CHF 200. – pro gesamten Buchungsauftrag. Hinzu kommen eventuelle Telefonspesen. Bei Schiffsreisen und begleiteten Rundreisen sind noch zusätzliche
Reederei- und Agenturspesen möglich. Ihre Buchungsstelle kann zusätzliche Bearbeitungsspesen
verlangen. Ist der Konsument gehindert, die Pauschalreise anzutreten, kann er die Buchung an eine
andere Person abtreten, die alle an die Teilnahme geknüpften Bedingungen erfüllt, wenn er zuvor den
Veranstalter innert der Frist von 61 Tagen vor der Abreise darüber informiert. Die Bearbeitungsgebühr
ist zusätzlich zu allfällig durch die Umbuchung entstehender Mehrkosten zu zahlen. Der Erwerber und
der Überträger haften solidarisch für die durch die Personenänderung entstehenden Kosten und die
Zahlung des vereinbarten Reisepreises. Ab 60 Tagen vor Reisebeginn ist eine Namensänderung nicht
mehr möglich, Ihnen verbleibt aber die Möglichkeit der Annullierung gemäß Ziffer 6.
5.3 Der Reiseveranstalter ist berechtigt, aus organisatorisch notwendigen und nicht vorhersehbaren
Gründen einzelne Leistungen zu ändern. Von den Leistungsänderungen wird der Reiseveranstalter
den Reisenden unverzüglich unterrichten und ihm mit einer Erklärungsfrist von zehn Tagen alternativ
eine kostenlose Umbuchung oder den kostenlosen Rücktritt anbieten, sofern die Änderungen nicht
lediglich geringfügig und für den Reisenden zumutbar sind. Ein Kündigungsrecht des Reisenden bleibt
unberührt. Die Berge & Meer Touristik GmbH ist berechtigt, An- und Abflugzeiten, sowie die angegebene Fluggesellschaft in eine gleichwertige Gesellschaft nachträglich zu ändern, sofern dies aus Gründen notwendig ist, die sich nach Abschluss des Reisevertrages ergeben und diese für den Reisenden
zumutbar sind. Der Reisende wird über solche Änderungen rechtzeitig unterrichtet.
5.4 Der Reiseveranstalter behält sich vor, den vertraglich vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, um
einer Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder
Flughafengebühren Rechnung zu tragen. Das Preiserhöhungsverlangen ist nur bis zum 21. Tag vor
dem vereinbarten Abreisetermin zulässig. Eine Preisänderung ist nur in dem Umfang möglich, wie
sich nachweisbar nach Abschluss des Reisevertrags eingetretene Preisänderungen des im Prospekt
genannten Beförderungsanteils oder Abgabenanteils auf den jeweiligen konkret berechneten Preisanteil des vertraglich vereinbarten Reisepreises auswirken. Sowohl bei einer Preiserhöhung um mehr
als 10% des Reisepreises als auch bei einer anderen erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung, kann der Reiseveranstalter dem Reisenden sofern möglich eine gleichwertige oder höherwertigere Reise anbieten, alternativ einer geringwertigere Reise gegen Erstattung der Preisdifferenz
oder schnellstmögliche Rückerstattung des Reisepreises. Der Reisende ist verpflich- tet, diese Rechte
unverzüglich nach dem Erhalt der Änderungsmitteilung gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu
machen. Hierzu empfehlen wir die Schriftform.
5.5 Aus zwingenden Gründen nicht in Anspruch genommene Leistungen können zu Teilerstattungen
führen, sofern und soweit der Leistungsträger eine entsprechende Gutschrift erteilt und hierüber eine
gemeinsame Niederschrift bei der Reiseleitung gefertigt wurde. Bei Ferienwohnungen entfallen Teilerstattungen.
5.6 In sämtlichen Fällen der Umbuchung, Namensänderung sowie von Leistungs- und Preisänderungen bleibt dem Reisenden der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedriger Kosten unbenommen.
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6. Annullierung seitens des Reisenden
6.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Es wird empfohlen,
zur Vermeidung von Missverständnissen, unter Angabe der Reiseauftragsnummer die Annullierung
schriftlich zu erklären. Der Reisende ist verpflichtet, bereits ausgehändigte Reiseunterlagen zurückzureichen. Die Berge & Meer Touristik GmbH ist berechtigt, eine angemessene Entschädigung, unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch die anderweitige Verwendung
der Reiseleistung gewöhnlich möglichen Erwerbes, zu verlangen. Die Berge & Meer Touristik GmbH ist
berechtigt, eine Annullierungspauschale geltend zu machen, die (soweit kein Ersatz-Reisender gestellt
wird) pro Person in Prozent des auf sie entfallenden Reisepreises wie folgt berechnet wird:
Sagt der Reisende die Reise ab, so werden zusätzlich zu allfälligen Bearbeitungsgebühren folgende
Annullationskosten erhoben:
Bis 60 Tage vor Reisebeginn: 20%
60-46 Tage vor Reisebeginn: 30%
45-30 Tage vor Reisebeginn: 50%
29-15 Tage vor Reisebeginn: 80%
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Tage vor Reisebeginn: 100%
Massgebend zur Berechnung des Annullations- oder Änderungsdatums ist das Eintreffen der Rücktrittserklärung bei der Buchungsstelle; an Samstagen, Sonnund Feiertagen ist der nächste Werktag
massgebend.
6.2 Bei Reisen, die mit dem Kauf von Eintrittskarten verbunden sind (z.B. Musicals)
bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 30%
ab dem 21. Tag vor Reisebeginn 80%.
6.3 Bei Nur-Flug-Buchungen:
Stornierung vor Ausstellung des Flugtickets: CHF 30.-; bei Stornierung nach Ausstellung des Flugtickets und vor Reiseantritt: 100%
6.4 Kosten wie z.B. VISA-, Telefon- oder Bearbeitungskosten sowie die über Berge & Meer Touristik
GmbH an einen Reiserücktrittsversicherer gezahlte Versicherungsprämie, können im Fall einer Annullierung der Reise nicht erstattet werden.
6.5 Die Bestimmungen über die Annullierungskosten gelten für alle Reisen, soweit nicht aufgrund
einzelner Ausschreibungen, gesonderte Regelungen festgelegt sind.
6.6 Werden im Fall eines Reiserücktritts die bereits ausgehändigten Linienflugscheine, Bahnfahrkarten, Fährtickets oder Hotelgutscheine nicht zurückgegeben, ist die Berge & Meer Touristik GmbH
berechtigt, insoweit den vollen Reisepreis zu verlangen.
6.7 Dem Reisenden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass der Berge & Meer Touristik GmbH
kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale.
6.8 Wir empfehlen den Abschluss einer Annullationskosten-Versicherung. Diese kann die Annullierungskosten, gemäss ihren Versicherungsbedingungen, für die versicherten Risiken übernehmen.
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7. Annullierung seitens des Reiseveranstalters
7.1 Wird eine ausdrücklich ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist die Berge &
Meer Touristik GmbH berechtigt, die Reise bis zu 30 Tage vor Reisebeginn abzusagen. Ein bereits gezahlter Reisepreis wird in diesem Fall unverzüglich erstattet.
7.2 Berge & Meer Touristik GmbH ist berechtigt, ohne Kündigungsfrist vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn entweder der Reisende die Durchführung der Reise so erheblich stört oder sich so vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages auch zum Schutz anderer Mitreisender
gerechtfertigt ist.
8. Aufhebung des Vertrages wegen aussergewöhnlichen Umständen
8.1 Wird die Reise nach Vertragsabschluss infolge höherer Gewalt, wie z.B. Zerstörung von Unterkünften, sowie wegen unvorhersehbarer oder nicht abwendbarer Versäumnisse Dritter, die an der
Erbringung der Leistung nicht beteiligt sind, oder infolge unvorhersehbarer und unabwendbarer
Ereignissen erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können beide Vertragspartner den
Reisevertrag kündigen. Bei Kündigung vor Reisebeginn, erhält der Reisende den gezahlten Reisepreis
unverzüglich zurück. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht. Für bereits erbrachte Leistungen
kann die Berge & Meer Touristik GmbH ein Entgelt verlangen.
8.2 Ergeben sich die genannten Umstände nach Antritt der Reise, kann der Reisevertrag ebenfalls
von beiden Seiten gekündigt werden. In diesem Fall wird die Berge & Meer Touristik GmbH die infolge
der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen treffen. Wird der Vertrag aus den vorgenannten Gründen gekündigt, hat die Berge & Meer Touristik GmbH einen Entschädigungsanspruch auf
erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung werden
von der Berge & Meer Touristik GmbH und dem Reisenden je zur Hälfte getragen. Im Übrigen fallen
die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
9. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
9.1 Achten Sie sorgfältig auf die in den Katalogen gegebenen Hinweise (Stand bei Drucklegung)
bezüglich Gesundheitsbestimmungen, sowie Pass- und Visabestimmungen für Schweizer Staatsbürger. Für deren Einhaltung sind Sie selbst verantwortlich. Für Angehörige anderer Staaten gibt u.a.
das Konsulat eines allfälligen Transit- und des Reiselandes Auskunft. Wir übernehmen keine Haftung,
falls Sie wegen der Verletzung der o.g. Vorschriften nicht befördert werden können oder die Ein- oder
Ausreise verweigert wird. Reisende sollten sich über Infektions- und Impfschutz, andere Prophylaxemassnahmen sowie Thrombose- und andere Gesundheitsrisiken rechtzeitig informieren; ggf. sollte
ärztlicher Rat eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere von Gesundheitsämtern,
reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder
des Bundesamtes für Gesundheit (BAG), wird verwiesen.
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10.Haftung
10.1 Die vertragliche Haftung der Berge & Meer Touristik GmbH für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den zweifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden nicht absichtlich oder
grobfahrlässig herbeigeführt wurde. Das gleiche gilt, soweit die Berge & Meer Touristik GmbH für den
Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
10.2 Für Schadenersatzansprüche wegen Sachschäden, die ihre Ursache in einer schuldhaft begangenen unerlaubten Handlung haben, haftet Berge & Meer Touristik GmbH je Kunde und Reise, soweit
ein Schaden nicht absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden ist, jeweils bis maximal zum
doppelten Reisepreis. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.
10.3 Sind in internationalen Übereinkommen oder anderen Gesetzen oder auf solchen beruhenden
Vorschriften für
Leistungsträger der Berge & Meer Touristik GmbH Haftungsbeschränkungen vorgesehen, kann sich
die Berge & Meer Touristik GmbH bei entsprechenden Schadensfällen auf diese berufen.
10.4 Leistungen, die der Konsument nicht vorab gebucht hat, beispielsweise privat organisierte Ausflüge des Reiseleiters oder zusätzliche Leistungen des Hotels) werden nicht Vertragsinhalt und unterliegen damit nicht der Haftung der
Berge & Meer Touristik GmbH. Nur der Prospektinhalt wird Vertragsinhalt.
11.Gewährleistung/ Schadenersatz
11.1 Wird die Reise, infolge eines Mangels, erheblich beeinträchtigt, kann der Reisende den Reisepreis mindern oder den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn die Berge & Meer
Touristik GmbH eine vom Reisenden bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne
Abhilfe zu leisten. Eine Fristsetzung entfällt, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von der Berge & Meer
Touristik GmbH verweigert wird oder wenn die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist. Darüber hinaus kann er Schadenersatz wegen Nichterfüllung
verlangen; in der Regel jedoch nur dann, wenn der Reisemangel so erheblich ist, dass eine Minderung
des Reisepreises von mindestens 50% gerechtfertigt ist. Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreuden kann nicht verlangt werden.
12.Mitwirkungspflicht
12.1 Der Reisende ist verpflichtet, seine Beanstandung schriftlich oder in anderer geeigneter Form
sowohl dem betreffenden Dienstleistungsträger als auch dem Veranstalter oder dessen Repräsentant
vor Ort zur Kenntnis zu geben und von letzterem schriftlich bestätigen zu lassen. Die Reiseleitung der
Berge & Meer Touristik GmbH ist nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. Dort wird für Abhilfe gesorgt
werden, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so
tritt ein Anspruch auf Minderung und Schadensersatz nicht ein.
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12.2 Bei Ferienwohnungen sind etwaige Beanstandungen unverzüglich dem Vermieter bzw. seinem
Beauftragten anzuzeigen. Notfalls muss der Reisende nicht behobene Mängel der Berge & Meer Touristik GmbH unverzüglich anzeigen.
12.3 Sofern bei Flügen Gepäck verloren geht oder beschädigt wird, muss der Reisende eine Schadenanzeige (P.I.R.) innert 7 Tagen an Ort und Stelle bei der Fluggesellschaft erstatten. Bei fehlender
Schadenanzeige kommen Ansprüche nicht in Betracht.
Schadenanzeige kommen Ansprüche nicht in Betracht.
13.Behandlung von Beanstandungen, Ausschlussfristen für Ansprüche und Verjährung
13.1 Ansprüche wegen nicht vertragsmässiger Erbringung der Reise hat der Reisende unter Vorlage
der schriftlich bestätigten Mängelanzeige innert eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber der Berge & Meer Touristik GmbH geltend zu machen. Es wird empfohlen,
die Ansprüche schriftlich anzumelden. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur noch dann geltend
gemacht werden, wenn der Reisende an der Einhaltung ohne sein Verschulden gehindert war.
13.2 Der Reisende und die Berge & Meer Touristik GmbH vereinbaren für vertragliche Ansprüche des
Reisenden eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Diese Vereinbarung gilt nicht, wenn der Reisende
die schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geltend macht oder der Berge & Meer Touristik GmbH, ihren gesetzlichen Vertretern sowie Erfüllungsgehilfen vorsätzliche oder
grob fahrlässige Pflichtverletzungen vorgeworfen werden können.
14.Sonstige Bestimmungen und Vereinbarungen
14.1 Diese Bedingungen gelten, soweit nicht in den einzelnen Reiseverträgen individuelle Vereinbarungen getroffen werden.
14.2 Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, sofern sie zur Vertragsdurchführung oder zur Erfüllung gesetzlicher Bestimmungen
erforderlich sind. Wir und Ihre Buchungsstelle behalten uns vor, Sie darüber hinaus zukünftig über
aktuelle Angebote zu informieren, soweit für uns nicht erkennbar ist, dass Sie dies nicht wünschen.
Wenn Sie die Zusendung von Informationen nicht wünschen, wenden Sie sich bitte an Ihre Buchungsstelle oder an unsere unten genannte Anschrift. Soweit wir uns zur Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten externer Dienstleister ausserhalb der Schweiz, der EU bzw. des EWR (sog. Drittländer ohne angemessenes Datenschutzniveau) bedienen, wird der Schutz Ihrer personenbezogenen
Daten durch die Vereinbarung der sogenannten «EU-Standardvertragsklauseln» abgesichert.
14.3 Die vorstehenden Bestimmungen haben nur Gültigkeit, sofern und soweit nach Drucklegung
inkrafttretende gesetzliche Vorschriften keine anderen Regelungen vorsehen.
14.4 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
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14.5 Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns ist ausschliesslich schweizerisches Recht
anwendbar.
14.6 Der Veranstalter ist dem Deutschen Reisepreis-Sicherungsverein VVaG (DRS) angeschlossen.
Die im Rahmen einer Pauschalreise bezahlten Rechnungsbeträge sind so gemäss dem Bundesgesetz
über Pauschalreisen sichergestellt. Das entsprechende Erklärungsblatt informiert Sie über die Einzelheiten.
14.7 Vor einer eventuellen Auseinandersetzung zwischen Reisenden und dem Reiseveranstalter
sollten Reisende an den unabhängigen Ombudsmann der Reisebranche gelangen. Der Ombudsmann
strebt bei jeder Art von Problemen zwischen Reisenden und dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro, bei dem die Reise gebucht wurde,
eine faire und ausgewogene Einigung an:
Adresse: Ombudsmann der Schweizer Reisebranche, Etzelstrasse 42 / Postfach, 8038
Zürich, Tel. 044 485 45 35 – Fax 044 485 45 30, [email protected],
www.ombudsman-touristik.ch
Angaben zu Ihrem Vertragspartner:
Berge & Meer Touristik GmbH
Andréestraße 27
56578 Rengsdorf
Tel: 040 - 55 55 78 88
Täglich von 8 - 22 h
eMail: [email protected]
Geschäftsführer:
Herr Thomas Klein
Herr Tim Dunker
HRB Montabaur Nr.: 13067
Stand: Dezember 2016
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