Ausgabe Nr.45 / 2012

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Ausgabe Nr.45 / 2012
ISSN 0724-7885
D 6432 A
STAATSANZEIGER
FÜR DAS LAND HESSEN
2012
MONTAG, 5. november 2012
Nr. 45
Seite
Seite
Seite
Hessische Staatskanzlei
Erteilung eines Exequaturs; hier: Herr
Imtiaz A. Kazi, Generalkonsul der Islamischen Republik Pakistan in Frankfurt am Main . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1206
Wasserversorgung der Stadt Oberursel
(Taunus), Hochtaunuskreis; hier: Öffentliche Bekanntmachung nach § 3a
UVPG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1216
Vorhaben der Gernsheimer Hafenbetriebe GmbH zur Errichtung einer
Stahlspundwand im Hafenbecken I des
Gernsheimer Hafens (westliche Kante
der Hafeneinfahrt); hier: Öffentliche
Bekanntmachung nach § 3a UVPG . . . 1216
Anerkennung der „KfW Stiftung“ mit
Sitz in Frankfurt am Main als rechtsfähige Stiftung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1216
Anerkennung der Stiftung Initiative
Werte-Stipendium mit Sitz in Frankfurt
am Main als rechtsfähige Stiftung des
bürgerlichen Rechts . . . . . . . . . . . . . . . 1216
Hessen Mobil –
Straßen- und Verkehrsmanagement
Abbruch und Neubau der UEF L 3377
im Zuge der A7, einschließlich Geh- und
Radweg; hier: Öffentliche Bekanntmachung nach § 3a UVPG . . . . . . . . . . . . . 1218
GieSSen
Vorhaben der WSB Energiepark Ruhlkirchen GmbH & Co. KG; hier: Öffentliche Bekanntmachung nach § 3a
UVPG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1216
Vorhaben der Firma Gath Biogas GbR,
Walterhof 2 in 35751 Weilburg-Ahausen; hier: Öffentliche Bekanntmachung
nach § 3a UVPG . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1216
Andere Behörden und Körperschaften
Hessisches Ministerium
des Innern und für Sport
Ernennung der Kreiswahlleiterinnen
und Kreiswahlleiter für die Wahl zum
18. Deutschen Bundestag sowie der jeweiligen Stellvertreterinnen und Stellvertreter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1206
Ernennung der Kreiswahlleiterinnen
und Kreiswahlleiter sowie ihrer Stellvertreterinnen und Stellvertreter für die
Wahl zum 19. Hessischen Landtag . . . 1208
Ernennung der Kreiswahlleiterinnen,
Kreiswahlleiter, Stadtwahlleiterinnen
und Stadtwahlleiter sowie deren jeweiligen Stellvertreterinnen und Stellvertreter für die Europawahl 2014 . . . . . . 1210
Hessisches Sozialministerium
Richtlinie zur Förderung des beschleunigten und qualitätsvollen Ausbaus von
Betreuungsplätzen für Kinder unter
drei Jahren (U3-Neuplatzbonus) in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1212
Die Regierungspräsidien
Darmstadt
Vorhaben der Stadt Maintal in der Gemarkung Dörnigheim zur Verbesserung
der Gewässerstruktur des Braubaches;
hier: Öffentliche Bekanntmachung nach
§ 3a UVPG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1214
Vorhaben der Stadt Maintal in der Gemarkung Wachenbuchen/Mittelbuchen
zur Verbesserung der Gewässerstruktur
des Säulbaches; hier: Öffentliche Bekanntmachung nach § 3a UVPG . . . . . 1215
Vorhaben der ACO Guss GmbH, Aarbergen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1215
Kassel
Vorhaben der K+S KALI GmbH; hier:
Berichtigung der Bekanntmachung vom
30. 8. 2012 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1217
Hessisches Landesamt
für Bodenmanagement
und Geoinformation
Bau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen im Flurbereinigungsverfahren Ebsdorfergrund L 3048 (Landkreis Marburg-Biedenkopf); hier: Öffentliche Bekanntmachung nach § 3a
UVPG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1217
Flurbereinigungsverfahren UF 1546
Limburg-Lindenholzhausen – L 3448 . 1217
Hessischer Verwaltungsschulverband
Fortbildungsveranstaltungen des Verwaltungsseminars Kassel . . . . . . . . . . . 1219
Fortbildungsveranstaltungen des Verwaltungsseminars Frankfurt am Main 1219
Buchbesprechungen . . . . . . . . . . . . . . . 1220
Öffentlicher Anzeiger . . . . . . . . . . . . . . 1221
Verband Region Rhein-Neckar, Mannheim; hier: Sitzung des Ausschusses für
Regionalentwicklung und Regionalmanagement . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1222
Zweckverband Tierkörperbeseitigung
Hessen-Nord, Eschwege; hier: Einladung zur Sitzung der Zweckverbandsversammlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1222
Stellenausschreibungen . . . . . . . . . . . . 1223
Dieser Ausgabe des Staatsanzeigers ist
ein Prospekt des Verlages C. H. Beck
München sowie eine Information der
Neuen Hessischen Beamtensterbekasse
Darmstadt beigelegt.
Die letzte Ausgabe des Staatsanzeigers für das Land Hessen im Jahr 2012 erscheint als Doppelnummer 51/52 am 17. Dezember 2012,
Redaktionsschluss: Mittwoch, 5. Dezember 2012, 12.00 Uhr.
Der Redaktions- und Anzeigenschluss ändert sich für folgende Ausgaben:
Staatsanzeiger 1/2013, Erscheinungsdatum 31. Dezember 2012, Redaktionsschluss: Dienstag, 18. Dezember 2012, 12.00 Uhr
Staatsanzeiger 2/2013, Erscheinungsdatum 7. Januar 2013, Redaktionsschluss: Donnerstag, 27. Dezember 2012, 12.00 Uhr
Die Redaktion und Anzeigenleitung
www.staatsanzeiger-hessen.de
Seite 1206
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 5. November 2012
Nr. 45
HESSISCHE STAATSKANZLEI
834
Erteilung eines Exequaturs;
hier:
Herr Imtiaz A. Kazi, Generalkonsul der Islamischen
Republik Pakistan in Frankfurt am Main
Die Bundesregierung hat dem zum Leiter der berufskonsularischen
Vertretung der Islamischen Republik Pakistan in Frankfurt am
Main ernannten Herrn Imtiaz A. Kazi am 12. Oktober 2012 das
Exequatur als Generalkonsul erteilt.
Der Konsularbezirk umfasst die Länder Hessen, Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Thüringen.
Das dem bisherigen Generalkonsul, Herrn Ghulam Rasool Malik,
am 24. September 2008 erteilte Exequatur ist erloschen.
Wiesbaden, den 18. Oktober 2012
Hessische Staatskanzlei
StAnz. 45/2012 S. 1206
HESSISCHES MINISTERIUM DES INNERN UND FÜR SPORT
835
Ernennung der Kreiswahlleiterinnen und Kreiswahlleiter für die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag sowie der jeweiligen
Stellvertreterinnen und Stellvertreter
Nach § 9 Abs. 1 des Bundeswahlgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Juli 1993 (BGBl. I S. 1288, 1594), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 12. April 2012 (BGBl. I S. 518), und § 2 der Verordnung über die Zuständigkeit zur Bildung der Wahlorgane für die
Wahl des Deutschen Bundestages und des Europäischen Parlaments vom 19. Dezember 1983 (GVBl. I S. 153), geändert durch Verordnung
vom 18. Oktober 1988 (GVBl. I S. 347), habe ich zu Kreiswahlleiterinnen und Kreiswahlleitern für die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag sowie zu deren Stellvertreterinnen und Stellvertretern ernannt:
Verzeichnis der Kreiswahlleiterinnen und Kreiswahlleiter für die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag
Lfd.
Nr.
Bundestagswahlkreis
Kreiswahlleiterin
oder
Kreiswahlleiter
Stellvertretende
Kreiswahlleiterin oder
stellvertretender
Kreiswahlleiter
Sachbearbeiterin
oder
Sachbearbeiter
Stellvertretende
Sachbearbeiterin
oder
stellvertretender
Sachbearbeiter
Anschrift
Telefax
E-Mail
1
167
Waldeck
Verwaltungsdirektor
Thomas Vorneweg
05631/954-400
E-Mail:
thomas.vorneweg@
landkreis-waldeck-frankenberg.de
Amtsrätin
Sabine Saure
05631/954-354
E-Mail:
sabine.saure@
landkreis-waldeck-­
frankenberg.de
Amtsrätin
Sabine Saure
05631/954-354
E-Mail:
sabine.saure@
landkreis-waldeck-­
frankenberg.de
Amtmann
Andreas Mann
05631/954-356
E-Mail:
andreas.mann@
landkreis-waldeck-­
frankenberg.de
Kreishaus
Südring 2
34497 Korbach
05631/954-373
E-Mail:
sabine.saure@
landkreis-waldeckfrankenberg.de
2
168
Kassel
Ltd. Magistratsdirektor
Hans-Jochem Weikert
0561/787-1241
E-Mail:
hans-jochem.weikert@stadt-kassel.
de
Amtsrat
Karsten Schwartz
0561/787-2003
E-Mail:
[email protected]
Amtsinspektor
Arthur Costigliola
0561/787-2128
E-Mail:
[email protected]
Hauptsekretärin
Sabine Bergmann
0561/787-2127
E-Mail:
[email protected]
Obere Königsstraße 8 0561/787-2278
34112 Kassel
0561/787-8025 (KWL)
0561/787-4097 (stv.
KWL)
E-Mail:
wahlen@stadt-kassel.
de
3
169
WerraMeißnerHersfeld Rotenburg
Oberamtsrätin
Andrea Möller
05651/302-3320
E-Mail:
[email protected]
Amtmann
Thomas Naumann
05651/302-3321
E-Mail:
[email protected]
Inspektorin
Ute Görke
05651/302-3322
E-Mail:
[email protected]
Obersekretär
Jens Lorbach
05651/302-3342
E-Mail:
[email protected]
Schlossplatz 1
37269 Eschwege
05651/302-3008
E-Mail:
[email protected]
thomas.naumann@
werra-meissner-kreis.
de
4
170
SchwalmEder
Regierungsdirektor
Jochen Dörrbecker
05681/775-320
E-Mail:
[email protected]
Amtsrätin
Brigitte Staufenberg
05681/775-331
E-Mail:
brigitte.staufenberg@
schwalm-eder-kreis.de
Amtsrätin
Brigitte Staufenberg
05681/775-331
E-Mail:
brigitte.staufenberg@
schwalm-eder-kreis.de
Amtmann
Wolfgang Thiel
05681/775-334
E-Mail:
wolfgang.thiel@
schwalm-eder-kreis.de
Behördenzentrum
Waßmuthshäuser
Straße 52
34576 Homberg
(Efze)
05681/775-704028
05681/775-326 (KWL)
kommunalaufsicht@
schwalm-eder-kreis.de
5
171
Marburg
Verwaltungsdirektor
Reiner Röder
06421/405-1222
E-Mail:
[email protected]
Amtfrau
Sabine Visosky-Becker
06421/405-1524
E-Mail:
[email protected]
Amtfrau
Sabine Visosky-Becker
06421/405-1524
E-Mail:
visoskys@marburg-­
biedenkopf.de
Inspektorin
Bianka Möller-Balzer
06421/405-1448
E-Mail:
moellerb@marburg-­
biedenkopf.de
Im Lichtenholz 60
35043 Marburg
06421/405-901524
06421/405-1644 (KWL)
E-Mail:
[email protected]
Nr. 45
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 5. November 2012
Lfd.
Nr.
Bundestagswahlkreis
Kreiswahlleiterin
oder
Kreiswahlleiter
Stellvertretende
Kreiswahlleiterin oder
stellvertretender
Kreiswahlleiter
Sachbearbeiterin
oder
Sachbearbeiter
6
172
Lahn-Dill
Verwaltungsdirektor
Reinhard Strack-Schmalor
06441/407-2000
E-Mail:
reinhard.strack-schmalor@
lahn-dill-kreis.de
Verwaltungsoberrat
Ulrich Jochem
06441/407-2100
E-Mail:
[email protected]
Wahlsachbearbeiterin für
den rechtlichen Bereich:
Amtfrau
Christina Rumpf-Bartat
06441/407-2140
E-Mail:
christina.rumpf-bartat@
lahn-dill-kreis.de
Stellvertretende
Sachbearbeiterin
oder
stellvertretender
Sachbearbeiter
Seite 1207
Anschrift
Telefax
E-Mail
Eduard-KaiserStraße 38
35576 Wetzlar
06441/407-2900
E-Mail:
[email protected]
Wahlsachbearbeiter für
den technischen Bereich:
Verwaltungsangestellter
Stefan Nitsch
06441/407-2106
E-Mail:
[email protected]
7
173
Gießen
Landrätin
Anita Schneider
0641/9390-1737
E-Mail:
[email protected]
Oberamtsrat
Ingo Happel
0641/9390-2212
E-Mail:
[email protected]
Oberamtsrat
Ingo Happel
0641/9390-2212
E-Mail:
[email protected]
Amtfrau
Heike Wortmann
0641/9390-2202
E-Mail:
[email protected]
Bachweg 9
35398 Gießen
0641/9390-2209
0641/9390-1600 (KWL)
E-Mail:
[email protected]
8
174
Fulda
Fachdienstleiter Kommunalauf­
sicht, Wahlen
Norbert Huder
0661/6006-242
E-Mail:
kommunalaufsicht-wahlbuero@
landkreis-fulda.de
Fachdienstleiterin Rechts­
angelegenheiten
Michaele Noll
0661/6006-457
E-Mail:
rechtsangelegenheiten@
landkreis-fulda.de
Oberinspektor
Simon Herr
0661/6006-235
E-Mail:
kommunalaufsichtwahlbuero@
landkreis-fulda.de
Verwaltungsangestellte
Ursula Eckardt
0661/6006-241
E-Mail:
kommunalaufsichtwahlbuero@
landkreis-fulda.de
Wörthstraße 15
36037 Fulda
0661/6006-309
0661/6006-453 (stv.
KWL)
E-Mail:
kommunalaufsichtwahlbuero@
landkreis-fulda.de
9
175
MainKinzig –
Wetterau II
– Schotten
s. Bundestagswahlkreis 180
s. Bundestagswahlkreis 180 s. Bundestagswahlkreis
180
s. Bundestagswahlkreis
180
s. Bundestags­
wahlkreis 180
s. Bundestags­
wahlkreis 180
10
176
Hochtaunus
Oberamtsrat
Gernot Rödl
06172/999-9016
E-Mail:
[email protected]
Oberamtsrat
Thorsten Hartwig
06172/999-1000
E-Mail:
thorsten.hartwig@
hochtaunuskreis.de
Oberamtsrat
Gernot Rödl
06172/999-9016
E-Mail:
gernot.roedl@
hochtaunuskreis.de
Oberamtsrat
Thorsten Hartwig
06172/999-1000
E-Mail:
thorsten.hartwig@
hochtaunuskreis.de
Ludwig-ErhardAnlage 1 – 5
61352 Bad Homburg
v. d. Höhe
06172/999-9823
E-Mail:
gernot.roedl@
hochtaunuskreis.de
11
177
Wetterau
Ltd. Verwaltungsdirektor
Ernst Meiß
06031/831-500
E-Mail:
[email protected]
Verwaltungsangestellte
Diane Mayer
06031/831-512
E-Mail:
[email protected]
Amtsrat
Jochen Schneider
06031/831-505
E-Mail:
jochen.schneider@
wetteraukreis.de
Amtmann
Roberto Lässig
06031/831-511
E-Mail:
roberto.laessig@
wetteraukreis.de
Europaplatz
61169 Friedberg
(Hessen)
06031/831-515
E-Mail:
ernst.meiss@wetteraukreis.
de
12
178
RheingauTaunusLimburg
Verwaltungsdirektorin
Daniela Leß
06124/510-421
E-Mail:
[email protected]
Verwaltungsrat
Peter Berghäuser
06124/510-429
E-Mail:
peter.berghaeuser@
rheingau-taunus.de
Verwaltungsrat
Peter Berghäuser
06124/510-429
E-Mail:
peter.berghaeuser@
rheingau-taunus.de
Amtsrätin
Corinna Blaha
06124/510-461
E-Mail:
[email protected]
Heimbacher Straße 7
65307 Bad Schwalbach
06124/510-435
E-Mail:
kreiswahlleitungrtk@
rheingau-taunus.de
13
179
Wiesbaden
Stadträtin
Birgit Zeimetz
0611/31-2402
E-Mail:
[email protected]
Magistratsoberrat
Rüdiger Wolf
0611/31-2402
E-Mail:
[email protected]
Magistratsoberrat
Rüdiger Wolf
0611/31-2402
E-Mail:
[email protected]
Verwaltungsangestellte
Laura Wolf
0611/31-2407
E-Mail:
[email protected]
Wahlamt
Bleichstraße 3
65183 Wiesbaden
0611/31-4953
E-Mail:
ruediger.wolf@wiesbaden.
de
[email protected]
14
180
Hanau
Verwaltungsoberrat
Robert Rudel
06051/851-2573
E-Mail:
[email protected]
Amtmann
Karlheinz Schmidt
06051/851-2585
E-Mail:
[email protected]
Inspektor
Silvio Franke-Kißner
06051/851-2586
E-Mail:
[email protected]
Amtfrau
Monika Mecklenburg
06051/851-2741
E-Mail:
[email protected]
Barbarossastraße 16 – 24
63571 Gelnhausen
06051/851-2598
E-Mail:
[email protected]
15
181
Main-Taunus
Landrat
Michael Cyriax
06192/201-1200
E-Mail:
[email protected]
Oberamtsrat
Dieter Bukatsch
06192/201-1308
E-Mail:
[email protected]
Oberamtsrat
Dieter Bukatsch
06192/201-1308
E-Mail:
[email protected]
Assessor
Benjamin Wollnik
06192/201-2403
E-Mail:
[email protected]
Am Kreishaus 1 – 5
65719 Hofheim am
Taunus
06192/201-2112
06192/201-1735 (KWL)
E-Mail:
[email protected]
16
182 und 183
Frankfurt am
Main I und II
Ltd. Magistratsdirektorin
Regina Fehler
069/212-33114
E-Mail:
[email protected]
Ltd. Magistratsdirektor
Dr. Stefan Fuhrmann
069/212-33859
E-Mail:
stefan.fuhrmann@
stadt-frankfurt.de
Hans-Joachim Grochocki
069/212-33673
E-Mail:
hans-joachim.grochocki@
stadt-frankfurt.de
Astrid Grund
069/212-34911
E-Mail:
astrid.grund@stadt-frankfurt.
de
Bürgeramt, Statistik und
Wahlen
Zeil 3
60275 Frankfurt am
Main
069/212-9733673
069/212-30759 (KWL)
069/212-37895 (stv. KWL)
E-Mail:
hans-joachim.grochocki@
stadt-frankfurt.de
17
184
Groß-Gerau
Verwaltungsdirektor
Michael Weingärtner
06152/989-310
E-Mail:
[email protected]
Oberamtsrat
Dieter Barthel
06152/989-330
E-Mail:
[email protected]
Amtmann
Hubert Lehr
06152/989-376
E-Mail:
[email protected]
Amtsrat
Wolfgang Henn
06152/989-315
E-Mail:
[email protected]
Wilhelm-Seipp-Straße 4
64521 Groß-Gerau
06152/989-697
E-Mail:
[email protected]
18
185
Offenbach
Oberbürgermeister
Horst Schneider
069/8065-2100
E-Mail:
[email protected]
Bürgermeister
Peter Schneider
069/8065 2500
E-Mail:
[email protected]
Beate Kolodziejski
069/8065-2761
E-Mail:
beate.kolodziejski@offenbach.
de
Thorsten Nowak
069/8065-2461
E-Mail:
thorsten.nowak@offenbach.
de
Berliner Straße 100
63061 Offenbach am
Main
069/8065-3709
069/8065-2266 (KWL)
069/8065-2570 (stv. KWL)
E-Mail:
beate.kolodziejski@
offenbach.de
19
186
Darmstadt
Oberbürgermeister
Jochen Partsch
06151/13-2201-04
E-Mail:
[email protected]
Bürgermeister
Rafael Reißer
06151/13-2301
E-Mail:
[email protected]
Oberinspektor
Matthias Nowak
06151/13-3200
E-Mail:
matthias.nowak@darmstadt.
de
Verwaltungsangestellte
Ruth Schwarzer
06151/13-3201
E-Mail:
[email protected]
Bürger- und Ordnungsamt
Grafenstraße 30
64283 Darmstadt
06151/13-2049
06151/13-2205 (KWL)
06151/13-2214 (stv. KWL)
E-Mail:
[email protected]
20
187
Odenwald
Verwaltungsrätin
Sarina Hildmann
06062/70-249
E-Mail:
[email protected]
Amtsrat
Detlef Röttger
06062/70-286
E-Mail:
kreiswahlleiter@
odenwaldkreis.de
Amtsrat
Detlef Röttger
06062/70-286
E-Mail:
kreiswahlleiter@
odenwaldkreis.de
Amtfrau
Ellen Heisel
06062/70-342
E-Mail:
kreiswahlleiter@
odenwaldkreis.de
Michelstädter Straße 12
64711 Erbach
06062/70-131
[email protected]
Seite 1208
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 5. November 2012
Nr. 45
Lfd.
Nr.
Bundestagswahlkreis
Kreiswahlleiterin
oder
Kreiswahlleiter
Stellvertretende
Kreiswahlleiterin oder
stellvertretender
Kreiswahlleiter
Sachbearbeiterin
oder
Sachbearbeiter
Stellvertretende
Sachbearbeiterin
oder
stellvertretender
Sachbearbeiter
Anschrift
Telefax
E-Mail
21
188
Bergstraße
Verwaltungsdirektorin
Gudrun Englert
06252/15-5315
E-Mail:
gudrun.englert@
kreis-bergstrasse.de
Verwaltungsrat
Gerhard Falkenstein
06252/15-5791
E-Mail:
gerhard.falkenstein@
kreis-bergstrasse.de
Amtmann
Bernd Hofmann
06252/15-5229
E-Mail:
bernd.hofmann@
kreis-bergstrasse.de
Amtfrau
Heike Bauer
06252/15-5548
E-Mail:
heike.bauer@
kreis-bergstrasse.de
Gräffstraße 5
64646 Heppenheim
(Bergstr.)
06262/15-5679
06252/15-5590 (KWL)
E-Mail:
[email protected]
Wiesbaden, den 8. Oktober 2012Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
II 12 – 01 k 04.12.01 – 03
StAnz. 45/2012 S. 1206
836
Ernennung der Kreiswahlleiterinnen und Kreiswahlleiter sowie ihrer Stellvertreterinnen und Stellvertreter für die Wahl
zum 19. Hessischen Landtag
Nach § 14 Abs. 1 des Landtagswahlgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. April 2006 (GVBl. I S. 110, ber. S. 439), zuletzt
geändert durch Art. 10 des Gesetzes vom 16. Dezember 2011 (GVBl. I S. 786, 801) habe ich für die Wahl zum 19. Hessischen Landtag
folgende Personen zu Kreiswahlleiterinnen und Kreiswahlleitern sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertretern ernannt:
Verzeichnis der Kreiswahlleiterinnen und Kreiswahlleiter für die Wahl zum 19. Hessischen Landtag
Lfd.
Nr.
Landtagswahlkreis
Kreiswahlleiterin
oder
Kreiswahlleiter
Stellvertretende
Kreiswahlleiterin oder
stellvertretender
Kreiswahlleiter
Sachbearbeiterin
oder
Sachbearbeiter
1
1 und 2
KasselLand
I und II
Ltd. Verwaltungsdirektor
Jürgen Sommer
0561/1003-1801
Oberamtsrat
Thomas Michel
0561/1003-1803
Amtfrau
Nicole Spangenberg
0561/1003-1806
2
3 und 4
KasselStadt
I und II
Ltd. Magistratsdirektor
Hans-Jochem Weikert
0561/787-1241
E-Mail:
hans-jochem.weikert@
stadt-kassel.de
Amtsrat
Karsten Schwartz
0561/787-2003
E-Mail:
[email protected]
Amtsinspektor
Arthur Costigliola
0561/787-2128
E-Mail:
[email protected]
3
5 und 6
WaldeckFrankenberg
I und II
Verwaltungsdirektor
Thomas Vorneweg
05631/954-400
E-Mail:
thomas.vorneweg@
landkreis-waldeck-frankenberg.de
Amtsrätin
Sabine Saure
05631/954-354
E-Mail:
sabine.saure@
landkreis-waldeckfrankenberg.de
4
7 und 8
SchwalmEder
I und II
Regierungsdirektor
Jochen Dörrbecker
05681/775-320
E-Mail:
jochen.doerrbecker@
schwalm-eder-kreis.de
5
9
EschwegeWitzenhausen
6
Anschrift
Telefax
E-Mail
Wilhelmshöher Allee
19 – 21
34117 Kassel
0561/1003-1813
E-Mail:
kreiswahlleiter@
landkreiskassel.de
Hauptsekretärin
Sabine Bergmann
0561/787-2127
E-Mail:
[email protected]
Obere Königsstraße 8
34112 Kassel
0561/787-2278
0561/787-8025 (KWL)
0561/787-4097 (stv.
KWL)
E-Mail:
wahlen@stadt-kassel.
de
Amtsrätin
Sabine Saure
05631/954-354
E-Mail:
sabine.saure@
landkreis-waldeckfrankenberg.de
Amtmann
Andreas Mann
05631/954-356
E-Mail:
andreas.mann@
landkreis-waldeckfrankenberg.de
Kreishaus
Südring 2
34497 Korbach
05631/954-373
E-Mail:
sabine.saure@
landkreis-waldeckfrankenberg.de
Amtsrätin
Brigitte Staufenberg
05681/775-331
E-Mail:
brigitte.staufenberg@
schwalm-eder-kreis.de
Amtsrätin
Brigitte Staufenberg
05681/775-331
E-Mail:
brigitte.staufenberg@
schwalm-eder-kreis.de
Amtmann
Wolfgang Thiel
05681/775-334
E-Mail:
wolfgang.thiel@
schwalm-eder-kreis.de
Behördenzentrum
Waßmuthshäuser
Straße 52
34576 Homberg
(Efze)
05681/775-704028
05681/775-326 (KWL)
kommunalaufsicht@
schwalm-eder-kreis.de
Oberamtsrätin
Andrea Möller
05651/302-3320
E-Mail:
andrea.moeller@
werra-meissner-kreis.de
Amtmann
Thomas Naumann
05651/302-3321
E-Mail:
thomas.naumann@
werra-meissner-kreis.de
Inspektorin
Ute Görke
05651/302-3322
E-Mail:
ute.goerke@
werra-meissner-kreis.de
Obersekretär
Jens Lorbach
05651/302-3342
E-Mail:
[email protected]
Schlossplatz 1
37269 Eschwege
05651/302-3008
E-Mail:
andrea.moeller@
werra-meissnerkreis.de
thomas.naumann@
werra-meissnerkreis.de
10 und 11
HersfeldRotenburg
I und II
Verwaltungsdirektor
Dieter Scheer
06621/87-283
E-Mail:
[email protected]
Amtmann
Karl Knierim
06621/87-442
E-Mail:
[email protected]
Amtmann
Karl Knierim
06621/87-442
E-Mail:
[email protected]
Amtmann
Wolfgang Seitz
06621/87-436
E-Mail:
wolfgang.seitz@hef-rof.
de
Landratsamt
Friedloser Straße 12
36251 Bad Hersfeld
06621/87-464
E-Mail:
[email protected]
7
12 und 13
MarburgBiedenkopf
I und II
Verwaltungsdirektor
Reiner Röder
06421/405-1222
E-Mail:
[email protected]
Amtfrau
Sabine Visosky-Becker
06421/405-1524
E-Mail:
[email protected]
Amtfrau
Sabine Visosky-Becker
06421/405-1524
E-Mail:
[email protected]
Inspektorin
Bianka Möller-Balzer
06421/405-1448
E-Mail:
[email protected]
Im Lichtenholz 60
35043 Marburg
06421/405-901524
06421/405-1644
(KWL)
E-Mail:
[email protected]
8
14 und 15
Fulda
I und II
Fachdienstleiter Kommunalaufsicht, Wahlen
Norbert Huder
0661/6006-242
E-Mail:
kommunalaufsicht-wahlbuero@
landkreis-fulda.de
Fachdienstleiterin Rechtsangelegenheiten
Michaele Noll
0661/6006-457
E-Mail:
rechtsangelegenheiten@
landkreis-fulda.de
Oberinspektor
Simon Herr
0661/6006-235
E-Mail:
kommunalaufsichtwahlbuero@
landkreis-fulda.de
Verwaltungsangestellte
Ursula Eckardt
0661/6006-241
E-Mail:
kommunalaufsichtwahlbuero@
landkreis-fulda.de
Wörthstraße 15
36037 Fulda
0661/6006-309
0661/6006-453 (stv.
KWL)
E-Mail:
kommunalaufsichtwahlbuero@
landkreis-fulda.de
9
16 und 17
Lahn-Dill
I und II
Verwaltungsdirektor
Reinhard Strack-Schmalor
06441/407-2000
E-Mail:
reinhard.strack-schmalor@
lahn-dill-kreis.de
Verwaltungsoberrat
Ulrich Jochem
06441/407-2100
E-Mail:
[email protected]
Wahlsachbearbeiterin für
den rechtlichen Bereich:
Amtfrau
Christina Rumpf-Bartat
06441/407-2140
E-Mail:
christina.rumpf-bartat@
lahn-dill-kreis.de
Eduard-KaiserStraße 38
35576 Wetzlar
06441/407-2900
E-Mail:
christina.rumpf-­
[email protected]
Wahlsachbearbeiter für
den technischen Bereich:
Verwaltungsangestellter
Stefan Nitsch
06441/407-2106
E-Mail:
[email protected]
Stellvertretende
Sachbearbeiterin
oder
stellvertretender
Sachbearbeiter
Nr. 45
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 5. November 2012
Seite 1209
Lfd.
Nr.
Landtagswahlkreis
Kreiswahlleiterin
oder
Kreiswahlleiter
Stellvertretende
Kreiswahlleiterin oder
stellvertretender
Kreiswahlleiter
Sachbearbeiterin
oder
Sachbearbeiter
Stellvertretende
Sachbearbeiterin
oder
stellvertretender
Sachbearbeiter
Anschrift
Telefax
E-Mail
10
18 und 19
Gießen
I und II
Landrätin
Anita Schneider
0641/9390-1737
E-Mail:
[email protected]
Oberamtsrat
Ingo Happel
0641/9390-2212
E-Mail:
[email protected]
Oberamtsrat
Ingo Happel
0641/9390-2212
E-Mail:
[email protected]
Amtfrau
Heike Wortmann
0641/9390-2202
E-Mail:
[email protected]
Bachweg 9
35398 Gießen
0641/9390-2209
0641/9390-1600
(KWL)
E-Mail:
[email protected]
11
20
Vogelsberg
Ltd. Verwaltungsdirektor
Siegfried Simon
06641/977-107
E-Mail:
siegfried.simon@
vogelsbergkreis.de
Amtsrat
Klaus Georg
06641/977-109
E-Mail:
klaus.georg@
vogelsbergkreis.de
Amtsrat
Klaus Georg
06641/977-109
E-Mail:
klaus.georg@
vogelsbergkreis.de
Amtfrau
Michaela Kretschmer
06641/977-104
E-Mail:
michaela.kretschmer@
vogelsbergkreis.de
Goldhelg 20
36341 Lauterbach
06641/977-5-109
06641/977-149 (KWL)
E-Mail:
klaus.georg@
vogelsbergkreis.de
12
21 und 22
LimburgWeilburg
I und II
Verwaltungsdirektor
Dr. Thomas Orth
06431/296-431
E-Mail:
[email protected]
Amtsrat
Jürgen Morschhäuser
06431/296-425
E-Mail:
j.morschhaeuser@
limburg-weilburg.de
Amtsrat
Jürgen Morschhäuser
06431/296-425
E-Mail:
j.morschhaeuser@
limburg-weilburg.de
Amtsrat
Willi Beck
06431/296-427
E-Mail:
[email protected]
Schiede 43
65549 Limburg a. d.
Lahn
06431/296-391
E-Mail:
[email protected]
Oberinspektor
Jens-Peter Vogel
06431/296-393
E-Mail:
[email protected]
13
23 und 24
Oberamtsrat
Hochtaunus Gernot Rödl
I und II
06172/999-9016
E-Mail:
[email protected]
Oberamtsrat
Thorsten Hartwig
06172/999-1000
E-Mail:
thorsten.hartwig@
hochtaunuskreis.de
Oberamtsrat
Gernot Rödl
06172/999-9016
E-Mail:
gernot.roedl@
hochtaunuskreis.de
Oberamtsrat
Thorsten Hartwig
06172/999-1000
E-Mail:
thorsten.hartwig@
hochtaunuskreis.de
Ludwig-ErhardAnlage 1 – 5
61352 Bad Homburg
v. d. Höhe
06172/999-9823
E-Mail:
gernot.roedl@
hochtaunuskreis.de
14
25 bis 27
Wetterau
I bis III
Ltd. Verwaltungsdirektor
Ernst Meiß
06031/831-500
E-Mail:
[email protected]
Verwaltungsangestellte
Diane Mayer
06031/831-512
E-Mail:
diane.mayer@
wetteraukreis.de
Amtsrat
Jochen Schneider
06031/831-505
E-Mail:
jochen.schneider@
wetteraukreis.de
Amtmann
Roberto Lässig
06031/831-511
E-Mail:
roberto.laessig@
wetteraukreis.de
Europaplatz
61169 Friedberg
(Hessen)
06031/831-515
E-Mail:
ernst.meiss@
wetteraukreis.de
15
28 und 29
RheingauTaunus
I und II
Verwaltungsdirektorin
Daniela Leß
06124/510-421
E-Mail:
[email protected]
Verwaltungsrat
Peter Berghäuser
06124/510-429
E-Mail:
peter.berghaeuser@
rheingau-taunus.de
Verwaltungsrat
Peter Berghäuser
06124/510-429
E-Mail:
peter.berghaeuser@
rheingau-taunus.de
Amtsrätin
Corinna Blaha
06124/510-461
E-Mail:
corinna.blaha@
rheingau-taunus.de
Heimbacher Straße 7
65307 Bad Schwalbach
06124/510-435
E-Mail:
kreiswahlleitungrtk@
rheingau-taunus.de
16
30 und 31
Wiesbaden
I und II
Stadträtin
Birgit Zeimetz
0611/31-2402
E-Mail:
[email protected]
Magistratsoberrat
Rüdiger Wolf
0611/31-2402
E-Mail:
ruediger.wolf@wiesbaden.
de
Magistratsoberrat
Rüdiger Wolf
0611/31-2402
E-Mail:
ruediger.wolf@wiesbaden.
de
Verwaltungsangestellte
Laura Wolf
0611/31-2407
E-Mail:
[email protected]
Wahlamt
Bleichstraße 3
65183 Wiesbaden
0611/31-4953
E-Mail:
[email protected]
ruediger.wolf@
wiesbaden.de
17
32 und 33
MainTaunus
I und II
Landrat
Michael Cyriax
06192/201-1200
E-Mail:
[email protected]
Oberamtsrat
Dieter Bukatsch
06192/201-1308
E-Mail:
[email protected]
Oberamtsrat
Dieter Bukatsch
06192/201-1308
E-Mail:
[email protected]
Assessor
Benjamin Wollnik
06192/201-2403
E-Mail:
benjamin.wollnik@
mtk.org
Am Kreishaus 1 – 5
65719 Hofheim am
Taunus
06192/201-2112
06192/201-1735
(KWL)
E-Mail:
dieter.bukatsch@
mtk.org
18
34 bis 39
Frankfurt
am Main
I bis VI
Ltd. Magistratsdirektorin
Regina Fehler
069/212-33114
E-Mail:
[email protected]
Ltd. Magistratsdirektor
Dr. Stefan Fuhrmann
069/212-33859
E-Mail:
stefan.fuhrmann@
stadt-frankfurt.de
Hans-Joachim Grochocki
069/212-33673
E-Mail:
hans-joachim.grochocki@
stadt-frankfurt.de
Astrid Grund
069/212-34911
E-Mail:
astrid.grund@
stadt-frankfurt.de
Bürgeramt, Statistik
und Wahlen
Zeil 3
60275 Frankfurt am
Main
069/212-9733673
069/212-30759 (KWL)
069/212-37895 (stv.
KWL)
E-Mail:
hans-joachim.
grochocki@
stadt-frankfurt.de
19
40 bis 42
MainKinzig
I bis III
Verwaltungsoberrat
Robert Rudel
06051/851-2573
E-Mail:
[email protected]
Amtmann
Karlheinz Schmidt
06051/851-2585
E-Mail:
[email protected]
Inspektor
Silvio Franke-Kißner
06051/851-2586
E-Mail:
[email protected]
Amtfrau
Monika Mecklenburg
06051/851-2741
E-Mail:
[email protected]
Barbarossastraße
16 – 24
63571 Gelnhausen
06051/851-2598
E-Mail:
[email protected]
20
43
OffenbachStadt
Oberbürgermeister
Horst Schneider
069/8065-2100
E-Mail:
[email protected]
Bürgermeister
Peter Schneider
069/8065 2500
E-Mail:
[email protected]
Beate Kolodziejski
069/8065-2761
E-Mail:
beate.kolodziejski@
offenbach.de
Thorsten Nowak
069/8065-2461
E-Mail:
thorsten.nowak@
offenbach.de
Berliner Straße 100
63061 Offenbach am
Main
069/8065-3709
069/8065-2266 (KWL)
069/8065-2570 (stv.
KWL)
E-Mail:
beate.kolodziejski@
offenbach.de
21
44 bis 46‘
OffenbachLand
I bis III
Rechtsdirektor
Wolfgang Schild
06074/8180-3102
E-Mail
[email protected]
Assessorin jur.
Beatrice Franke
06074/8180-2122
E-Mail:
b.franke@kreis-offenbach.
de
Oberinspektor
Philipp Koch
06074/8180-5114
E-Mail:
p.koch@kreis-offenbach.
de
Inspektorin
Svenja Staudt
06074/8180-5147
E-Mail:
s.staudt@
kreis-offenbach.de
Werner-HilpertStraße 1
63128 Dietzenbach
06074/8180-5916
06074/8180-3912
(KWL + stv. KWL)
E-Mail:
kommunalaufsicht@
kreis-offenbach.de
22
47 und 48
Verwaltungsdirektor
Groß-Gerau Michael Weingärtner
I und II
06152/989-310
E-Mail:
[email protected]
Oberamtsrat
Dieter Barthel
06152/989-330
E-Mail:
[email protected]
Amtmann
Hubert Lehr
06152/989-376
E-Mail:
[email protected]
Amtsrat
Wolfgang Henn
06152/989-315
E-Mail:
[email protected]
Wilhelm-SeippStraße 4
64521 Groß-Gerau
06152/989-697
E-Mail:
[email protected]
23
49 und 50
DarmstadtStadt
I und II
Oberbürgermeister
Jochen Partsch
06151/13-2201-04
E-Mail:
oberbuergermeister@
darmstadt.de
Bürgermeister
Rafael Reißer
06151/13-2301
E-Mail:
buergermeister@
darmstadt.de
Oberinspektor
Matthias Nowak
06151/13-3200
E-Mail:
matthias.nowak@
darmstadt.de
Verwaltungsangestellte
Ruth Schwarzer
06151/13-3201
E-Mail:
ruth.schwarzer@
darmstadt.de
Bürger- und Ordnungsamt
Grafenstraße 30
64283 Darmstadt
06151/13-2049
06151/13-2205 (KWL)
06151/13-2214 (stv.
KWL)
E-Mail:
[email protected]
24
51 und 52
DarmstadtDieburg
I und II
Landrat
Klaus Peter Schellhaas
06151/881-1000
Oberamtsrätin
Ingrid Schnellbächer
06071/881-1247
Amtsrat
Roger Müller
06071/881-1248
Oberamtsrätin
Ingrid Schnellbächer
06071/881-1247
Albinistraße 23
64807 Dieburg
06071/881-1251
E-Mail:
kommunalaufsicht@
ladadi.de
Seite 1210
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 5. November 2012
Nr. 45
Lfd.
Nr.
Landtagswahlkreis
Kreiswahlleiterin
oder
Kreiswahlleiter
Stellvertretende
Kreiswahlleiterin oder
stellvertretender
Kreiswahlleiter
Sachbearbeiterin
oder
Sachbearbeiter
Stellvertretende
Sachbearbeiterin
oder
stellvertretender
Sachbearbeiter
Anschrift
Telefax
E-Mail
25
53
Odenwald
Verwaltungsrätin
Sarina Hildmann
06062/70-249
E-Mail:
[email protected]
Amtsrat
Detlef Röttger
06062/70-286
E-Mail:
kreiswahlleiter@
odenwaldkreis.de
Amtsrat
Detlef Röttger
06062/70-286
E-Mail:
kreiswahlleiter@
odenwaldkreis.de
Amtfrau
Ellen Heisel
06062/70-342
E-Mail:
kreiswahlleiter@
odenwaldkreis.de
Michelstädter Straße
12
64711 Erbach
06062/70-131
kreiswahlleiter@
odenwaldkreis.de
26
54 und 55
Bergstraße
I und II
Verwaltungsdirektorin
Gudrun Englert
06252/15-5315
E-Mail:
gudrun.englert@
kreis-bergstrasse.de
Verwaltungsrat
Gerhard Falkenstein
06252/15-5791
E-Mail:
gerhard.falkenstein@
kreis-bergstrasse.de
Amtmann
Bernd Hofmann
06252/15-5229
E-Mail:
bernd.hofmann@
kreis-bergstrasse.de
Amtfrau
Heike Bauer
06252/15-5548
E-Mail:
heike.bauer@
kreis-bergstrasse.de
Gräffstraße 5
64646 Heppenheim
(Bergstr.)
06262/15-5679
06252/15-5590 (KWL)
E-Mail:
[email protected]
Wiesbaden, den 8. November 2012Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
II 12 – 03 e 06.12.01 – 03
StAnz. 45/2012 S. 1208
837
Ernennung der Kreiswahlleiterinnen, Kreiswahlleiter, Stadtwahlleiterinnen und Stadtwahlleiter sowie deren jeweiligen
Stellvertreterinnen und Stellvertreter für die Europawahl 2014
Nach § 5 Abs. 1 des Europawahlgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. März 1994 (BGBl. I S. 423, 555), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 17. März 2008 (BGBl. I S. 394), und § 2 der Verordnung über die Zuständigkeit zur Bildung der Wahlorgane für die
Wahl des Deutschen Bundestages und des Europäischen Parlaments vom 19. Dezember 1983 (GVBl. I S. 153), geändert durch Verordnung
vom 18. Oktober 1988 (GVBl. I S. 347), habe ich zu Kreiswahlleiterinnen, Kreiswahlleitern, Stadtwahlleiterinnen und Stadtwahlleitern
sowie zu deren jeweiligen Stellvertreterinnen und Stellvertretern für die Europawahl 2014 ernannt:
Verzeichnis der Kreiswahlleiterinnen und Kreiswahlleiter sowie der Stadtwahlleiterinnen und Stadtwahlleiter für die Europawahl 2014
Lfd.
Nr.
Landkreis
oder
kreisfreie
Stadt
Kreiswahlleiterin oder
Kreiswahlleiter
Stadtwahlleiterin oder
Stadtwahlleiter
Stellvertretende
Kreiswahlleiterin oder
stellvertretender
Kreiswahlleiter
stellvertretende
Stadtwahlleiterin oder
stellvertretender
Stadtwahlleiter
Sachbearbeiterin
oder
Sachbearbeiter
Stellvertretende
Sachbearbeiterin
oder
stellvertretender
Sachbearbeiter
Anschrift
Telefax
E-Mail
1
Stadt
Darmstadt
Oberbürgermeister
Jochen Partsch
06151/13-2201-04
E-Mail:
oberbuergermeister@
darmstadt.de
Bürgermeister
Rafael Reißer
06151/13-2301
E-Mail:
buergermeister@
darmstadt.de
Oberinspektor
Matthias Nowak
06151/13-3200
E-Mail:
matthias.nowak@
darmstadt.de
Verwaltungsangestellte
Ruth Schwarzer
06151/13-3201
E-Mail:
ruth.schwarzer@
darmstadt.de
Bürger- und
Ordnungsamt
Grafenstraße 30
64283 Darmstadt
06151/13-2049
06151/13-2205 (StWL)
06151/13-2214 (stv.
StWL)
E-Mail:
[email protected]
2
Stadt
Frankfurt
am Main
Ltd. Magistratsdirektorin
Regina Fehler
069/212-33114
E-Mail:
[email protected]
Ltd. Magistratsdirektor
Dr. Stefan Fuhrmann
069/212-33859
E-Mail:
stefan.fuhrmann@
stadt-frankfurt.de
Hans-Joachim Grochocki
069/212-33673
E-Mail:
hans-joachim.grochocki@
stadt-frankfurt.de
Astrid Grund
069/212-34911
E-Mail:
astrid.grund@
stadt-frankfurt.de
Bürgeramt, Statistik
und Wahlen
Zeil 3
60275 Frankfurt am
Main
069/212-9733673
069/212-30759 (StWL)
069/212-37895 (stv.
StWL)
E-Mail:
hans-joachim.
[email protected]
3
Stadt
Offenbach
am Main
Oberbürgermeister
Horst Schneider
069/8065-2100
E-Mail:
[email protected]
Bürgermeister
Peter Schneider
069/8065 2500
E-Mail:
[email protected]
Beate Kolodziejski
069/8065-2761
E-Mail:
beate.kolodziejski@­
offenbach.de
Thorsten Nowak
069/8065-2461
E-Mail:
thorsten.nowak@­
offenbach.de
Berliner Straße 100
63061 Offenbach am
Main
069/8065-3709
069/8065-2266 (StWL)
069/8065-2570 (stv.
StWL)
E-Mail:
beate.kolodziejski@­
offenbach.de
4
Landeshauptstadt
Wiesbaden
Stadträtin
Birgit Zeimetz
0611/31-2402
E-Mail:
[email protected]
Magistratsoberrat
Rüdiger Wolf
0611/31-2402
E-Mail:
ruediger.wolf@wiesbaden.
de
Magistratsoberrat
Rüdiger Wolf
0611/31-2402
E-Mail:
ruediger.wolf@
wiesbaden.de
Verwaltungsangestellte
Laura Wolf
0611/31-2407
E-Mail:
[email protected]
Wahlamt
Bleichstraße 3
65183 Wiesbaden
0611/31-4953
E-Mail:
[email protected]
ruediger.wolf@
wiesbaden.de
5
Landkreis
Bergstraße
Verwaltungsdirektorin
Gudrun Englert
06252/15-5315
E-Mail:
gudrun.englert@
kreis-bergstrasse.de
Verwaltungsrat
Gerhard Falkenstein
06252/15-5791
E-Mail:
gerhard.falkenstein@
kreis-bergstrasse.de
Amtmann
Bernd Hofmann
06252/15-5229
E-Mail:
bernd.hofmann@
kreis-bergstrasse.de
Amtfrau
Heike Bauer
06252/15-5548
E-Mail:
heike.bauer@
kreis-bergstrasse.de
Gräffstraße 5
64646 Heppenheim
(Bergstr.)
06262/15-5679
06252/15-5590 (KWL)
E-Mail:
[email protected]
6
Landkreis
DarmstadtDieburg
Landrat
Klaus Peter Schellhaas
06151/881-1000
Oberamtsrätin
Ingrid Schnellbächer
06071/881-1247
Amtsrat
Roger Müller
06071/881-1248
Oberamtsrätin
Ingrid Schnellbächer
06071/881-1247
Albinistraße 23
64807 Dieburg
06071/881-1251
E-Mail:
kommunalaufsicht@
ladadi.de
7
Landkreis
Verwaltungsdirektor
Groß-Gerau Michael Weingärtner
06152/989-310
E-Mail:
[email protected]
Oberamtsrat
Dieter Barthel
06152/989-330
E-Mail:
[email protected]
Amtmann
Hubert Lehr
06152/989-376
E-Mail:
[email protected]
Amtsrat
Wolfgang Henn
06152/989-315
E-Mail:
[email protected]
Wilhelm-SeippStraße 4
64521 Groß-Gerau
06152/989-697
E-Mail:
[email protected]
8
Hochtaunuskreis
Oberamtsrat
Gernot Rödl
06172/999-9016
E-Mail:
[email protected]
Oberamtsrat
Thorsten Hartwig
06172/999-1000
E-Mail:
thorsten.hartwig@
hochtaunuskreis.de
Oberamtsrat
Gernot Rödl
06172/999-9016
E-Mail:
gernot.roedl@
hochtaunuskreis.de
Oberamtsrat
Thorsten Hartwig
06172/999-1000
E-Mail:
thorsten.hartwig@
hochtaunuskreis.de
Ludwig-ErhardAnlage 1–5
61352 Bad Homburg
v. d. Höhe
06172/999-9823
E-Mail:
gernot.roedl@
hochtaunuskreis.de
9
Main-­
KinzigKreis
Verwaltungsoberrat
Robert Rudel
06051/851-2573
E-Mail:
[email protected]
Amtmann
Karlheinz Schmidt
06051/851-2585
E-Mail:
[email protected]
Inspektor
Silvio Franke-Kißner
06051/851-2586
E-Mail:
[email protected]
Amtfrau
Monika Mecklenburg
06051/851-2741
E-Mail:
[email protected]
Barbarossastraße
16–24
63571 Gelnhausen
06051/851-2598
E-Mail:
[email protected]
Nr. 45
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 5. November 2012
Seite 1211
Lfd.
Nr.
Landkreis
oder
kreisfreie
Stadt
Kreiswahlleiterin oder
Kreiswahlleiter
Stadtwahlleiterin oder
Stadtwahlleiter
Stellvertretende
Kreiswahlleiterin oder
stellvertretender
Kreiswahlleiter
stellvertretende
Stadtwahlleiterin oder
stellvertretender
Stadtwahlleiter
Sachbearbeiterin oder
Sachbearbeiter
Stellvertretende
Sachbearbeiterin
oder
stellvertretender
Sachbearbeiter
Anschrift
Telefax
E-Mail
10
MainTaunusKreis
Landrat
Michael Cyriax
06192/201-1200
E-Mail:
[email protected]
Oberamtsrat
Dieter Bukatsch
06192/201-1308
E-Mail:
[email protected]
Oberamtsrat
Dieter Bukatsch
06192/201-1308
E-Mail:
[email protected]
Assessor
Benjamin Wollnik
06192/201-2403
E-Mail:
benjamin.wollnik@mtk.
org
Am Kreishaus 1 – 5
65719 Hofheim am
Taunus
06192/201-2112
06192/201-1735
(KWL)
E-Mail:
dieter.bukatsch@mtk.
org
11
Odenwaldkreis
Verwaltungsrätin
Sarina Hildmann
06062/70-249
E-Mail:
[email protected]
Amtsrat
Detlef Röttger
06062/70-286
E-Mail:
kreiswahlleiter@
odenwaldkreis.de
Amtsrat
Detlef Röttger
06062/70-286
E-Mail:
kreiswahlleiter@
odenwaldkreis.de
Amtfrau
Ellen Heisel
06062/70-342
E-Mail:
kreiswahlleiter@
odenwaldkreis.de
Michelstädter Straße
12
64711 Erbach
06062/70-131
kreiswahlleiter@
odenwaldkreis.de
12
Landkreis
Offenbach
Rechtsdirektor
Wolfgang Schild
06074/8180-3102
E-Mail:
[email protected]
Assessorin jur.
Beatrice Franke
06074/8180-2122
E-Mail:
b.franke@kreis-offenbach.
de
Oberinspektor
Philipp Koch
06074/8180-5114
E-Mail:
p.koch@kreis-offenbach.
de
Inspektorin
Svenja Staudt
06074/8180-5147
E-Mai:
s.staudt@
kreis-offenbach.de
Werner-HilpertStraße 1
63128 Dietzenbach
06074/8180-5916
06074/8180-3912
(KWL + stv. KWL)
E-Mail:
kommunalaufsicht@
kreis-offenbach.de
13
RheingauTaunusKreis
Verwaltungsdirektorin
Daniela Leß
06124/510-421
E-Mail:
[email protected]
Verwaltungsrat
Peter Berghäuser
06124/510-429
E-Mail:
peter.berghaeuser@
rheingau-taunus.de
Verwaltungsrat
Peter Berghäuser
06124/510-429
E-Mail:
peter.berghaeuser@
rheingau-taunus.de
Amtsrätin
Corinna Blaha
06124/510-461
E-Mail:
corinna.blaha@
rheingau-taunus.de
Heimbacher Straße 7
65307 Bad Schwalbach
06124/510-435
E-Mail:
kreiswahlleitungrtk@
rheingau-taunus.de
14
Wetteraukreis
Ltd. Verwaltungsdirektor
Ernst Meiß
06031/831-500
E-Mail:
[email protected]
Verwaltungsangestellte
Diane Mayer
06031/831-512
E-Mail:
diane.mayer@
wetteraukreis.de
Amtsrat
Jochen Schneider
06031/831-505
E-Mail:
jochen.schneider@
wetteraukreis.de
Amtmann
Roberto Lässig
06031/831-511
E-Mail:
roberto.laessig@
wetteraukreis.de
Europaplatz
61169 Friedberg
(Hessen)
06031/831-515
E-Mail:
ernst.meiss@
wetteraukreis.de
15
Landkreis
Gießen
Landrätin
Anita Schneider
0641/9390-1737
E-Mail:
[email protected]
Oberamtsrat
Ingo Happel
0641/9390-2212
E-Mail:
[email protected]
Oberamtsrat
Ingo Happel
0641/9390-2212
E-Mail:
[email protected]
Amtfrau
Heike Wortmann
0641/9390-2202
E-Mail:
heike.wortmann@
lkgi.de
Bachweg 9
35398 Gießen
0641/9390-2209
0641/9390-1600
(KWL)
E-Mail:
[email protected]
16
Lahn-DillKreis
Verwaltungsdirektor
Reinhard Strack-Schmalor
06441/407-2000
E-Mail:
reinhard.strack-schmalor@
lahn-dill-kreis.de
Verwaltungsoberrat
Ulrich Jochem
06441/407-2100
E-Mail:
ulrich.jochem@
lahn-dill-kreis.de
Wahlsachbearbeiterin
für den rechtlichen Bereich:
Amtfrau
Christina Rumpf-Bartat
06441/407-2140
E-Mail:
christina.rumpf-bartat@
lahn-dill-kreis.de
Eduard-KaiserStraße 38
35576 Wetzlar
06441/407-2900
E-Mail:
christina.rumpf-­
[email protected]
Schiede 43
65549 Limburg a. d.
Lahn
06431/296-391
E-Mail:
wahlen@
limburg-weilburg.de
Wahlsachbearbeiter für
den technischen Bereich:
Verwaltungsangestellter
Stefan Nitsch
06441/407-2106
E-Mail:
stefan.nitsch@
lahn-dill-kreis.de
17
Landkreis
LimburgWeilburg
Verwaltungsdirektor
Dr. Thomas Orth
06431/296-431
E-Mail:
[email protected]
Amtsrat
Jürgen Morschhäuser
06431/296-425
E-Mail:
j.morschhaeuser@
limburg-weilburg.de
Amtsrat
Jürgen Morschhäuser
06431/296-425
E-Mail:
j.morschhaeuser@
limburg-weilburg.de
Amtsrat
Willi Beck
06431/296-427
E-Mail:
w.beck@
limburg-weilburg.de
Oberinspektor
Jens-Peter Vogel
06431/296-393
E-Mail:
j.vogel@
limburg-weilburg.de
18
Landkreis
MarburgBiedenkopf
Verwaltungsdirektor
Reiner Röder
06421/405-1222
E-Mail:
[email protected]
Amtfrau
Sabine Visosky-Becker
06421/405-1524
E-Mail:
visoskys@
marburg-biedenkopf.de
Amtfrau
Sabine Visosky-Becker
06421/405-1524
E-Mail:
visoskys@
marburg-biedenkopf.de
Inspektorin
Bianka Möller-Balzer
06421/405-1448
E-Mail:
moellerb@
marburg-biedenkopf.de
Im Lichtenholz 60
35043 Marburg
06421/405-901524
06421/405-1644
(KWL)
E-Mail:
[email protected]
19
Vogelsbergkreis
Ltd. Verwaltungsdirektor
Siegfried Simon
06641/977-107
E-Mail:
siegfried.simon@
vogelsbergkreis.de
Amtsrat
Klaus Georg
06641/977-109
E-Mail:
klaus.georg@
vogelsbergkreis.de
Amtsrat
Klaus Georg
06641/977-109
E-Mail:
klaus.georg@
vogelsbergkreis.de
Amtfrau
Michaela Kretschmer
06641/977-104
E-Mail:
michaela.kretschmer@
vogelsbergkreis.de
Goldhelg 20
36341 Lauterbach
06641/977-5-109
06641/977-149 (KWL)
E-Mail:
klaus.georg@­
vogelsbergkreis.de
20
Stadt
Kassel
Ltd. Magistratsdirektor
Hans-Jochem Weikert
0561/787-1241
E-Mail:
hans-jochem.weikert@
stadt-kassel.de
Amtsrat
Karsten Schwartz
0561/787-2003
E-Mail:
karsten.schwartz@
stadt-kassel.de
Amtsinspektor
Arthur Costigliola
0561/787-2128
E-Mail:
arthur.costigliola@
stadt-kassel.de
Hauptsekretärin
Sabine Bergmann
0561/787-2127
E-Mail:
[email protected]
Obere Königsstraße 8
34112 Kassel
0561/787-2278
0561/787-8025 (StWL)
0561/787-4097 (stv.
StWL)
E-Mail:
wahlen@
stadt-kassel.de
21
Landkreis
Fulda
Fachdienstleiter
Kommunalaufsicht, Wahlen
Norbert Huder
0661/6006-242
E-Mail:
kommunalaufsicht-wahlbuero@
landkreis-fulda.de
Fachdienstleiterin
Rechtsangelegenheiten
Michaele Noll
0661/6006-457
E-Mail:
rechtsangelegenheiten@
landkreis-fulda.de
Oberinspektor
Simon Herr
0661/6006-235
E-Mail:
kommunalaufsichtwahlbuero@
landkreis-fulda.de
Verwaltungsangestellte
Ursula Eckardt
0661/6006-241
E-Mail:
kommunalaufsichtwahlbuero@
landkreis-fulda.de
Wörthstraße 15
36037 Fulda
0661/6006-309
0661/6006-453 (stv.
KWL)
E-Mail:
kommunalaufsichtwahlbuero@
landkreis-fulda.de
22
Landkreis
HersfeldRotenburg
Verwaltungsdirektor
Dieter Scheer
06621/87-283
E-Mail:
[email protected]
Amtmann
Karl-Knierim
06621/87-442
E-Mail:
[email protected]
Amtmann
Karl-Knierim
06621/87-442
E-Mail:
[email protected]
Amtmann
Wolfgang Seitz
06621/87-436
E-Mail:
wolfgang.seitz@
hef-rof.de
Landratsamt
Friedloser Straße 12
36251 Bad Hersfeld
06621/87-464
E-Mail:
karl.knierim@
hef-rof.de
Seite 1212
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 5. November 2012
Lfd.
Nr.
Landkreis
oder
kreisfreie
Stadt
Kreiswahlleiterin oder
Kreiswahlleiter
Stadtwahlleiterin oder
Stadtwahlleiter
Stellvertretende
Kreiswahlleiterin oder
stellvertretender
Kreiswahlleiter
stellvertretende
Stadtwahlleiterin oder
stellvertretender
Stadtwahlleiter
Sachbearbeiterin
oder
Sachbearbeiter
23
Landkreis
Kassel
Ltd. Verwaltungsdirektor
Jürgen Sommer
0561/1003-1801
Oberamtsrat
Thomas Michel
0561/1003-1803
Amtfrau
Nicole Spangenberg
0561/1003-1806
24
SchwalmEder-Kreis
Regierungsdirektor
Jochen Dörrbecker
05681/775-320
E-Mail:
jochen.doerrbecker@
schwalm-eder-kreis.de
Amtsrätin
Brigitte Staufenberg
05681/775-331
E-Mail:
brigitte.staufenberg@
schwalm-eder-kreis.de
Amtsrätin
Brigitte Staufenberg
05681/775-331
E-Mail:
brigitte.staufenberg@
schwalm-eder-kreis.de
25
Landkreis
WaldeckFrankenberg
Verwaltungsdirektor
Thomas Vorneweg
05631/954-400
E-Mail:
thomas.vorneweg@
landkreis-waldeck-frankenberg.de
Amtsrätin
Sabine Saure
05631/954-354
E-Mail:
sabine.saure@
landkreis-waldeckfrankenberg.de
26
WerraMeißnerKreis
Oberamtsrätin
Andrea Möller
05651/302-3320
E-Mail:
andrea.moeller@
werra-meissner-kreis.de
Amtmann
Thomas Naumann
05651/302-3321
E-Mail:
thomas.naumann@
werra-meissner-kreis.de
Stellvertretende
Sachbearbeiterin
oder
stellvertretender
Sachbearbeiter
Nr. 45
Anschrift
Telefax
E-Mail
Wilhelmshöher Allee
19 – 21
34117 Kassel
0561/1003-1813
E-Mail:
kreiswahlleiter@
landkreiskassel.de
Amtmann
Wolfgang Thiel
05681/775-334
E-Mail:
wolfgang.thiel@
schwalm-eder-kreis.de
Behördenzentrum
Waßmuthshäuser
Straße 52
34576 Homberg
(Efze)
05681/775-704028
05681/775-326 (KWL)
kommunalaufsicht@
schwalm-eder-kreis.de
Amtsrätin
Sabine Saure
05631/954-354
E-Mail:
sabine.saure@
landkreis-waldeckfrankenberg.de
Amtmann
Andreas Mann
05631/954-356
E-Mail:
andreas.mann@
landkreis-waldeckfrankenberg.de
Kreishaus
Südring 2
34497 Korbach
05631/954-373
E-Mail:
sabine.saure@
landkreis-waldeckfrankenberg.de
Inspektorin
Ute Görke
05651/302-3322
E-Mail:
ute.goerke@
werra-meissner-kreis.de
Obersekretär
Jens Lorbach
05651/302-3342
E-Mail:
[email protected]
Schlossplatz 1
37269 Eschwege
05651/302-3008
E-Mail:
andrea.moeller@
werra-meissner-kreis.
de
thomas.naumann@
werra-meissner-kreis.
de
Wiesbaden, den 8. Oktober 2012Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
II 12 – 03 e 08.12.01 – 02
StAnz. 45/2012 S. 1210
HESSISCHES SozialMINISTERIUM
838
Richtlinie zur Förderung des beschleunigten und qualitätsvollen Ausbaus von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei
Jahren (U3-Neuplatzbonus) in Tageseinrichtungen und in
Kindertagespflege
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis:
Teil A U3-Neuplatzbonus für Tageseinrichtungen
1.
Ziel und Gegenstand der Förderung
2.
Antragsberechtigte
3.
Art, Umfang und Höhe der Förderung
4.
Förderverfahren
5.
Verwendungsnachweis
Teil B U3-Neuplatzbonus für Tagespflegepersonen
6.
Ziel und Gegenstand der Förderung
7.
Antragsberechtigte
8.
Art, Umfang und Höhe der Förderung
9.
Förderverfahren
10.Verwendungsnachweis
Teil C U3-Neuplatzbonus für örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe
11.
Ziel und Gegenstand der Förderung
12.Antragsberechtigte
13.
Art, Umfang und Höhe der Förderung
14.Förderverfahren
15.Verwendungsnachweis
Teil DAllgemeine Bestimmungen
16.
Prüfungsrechte und Mitwirkungspflichten der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe
17.
Allgemeine Förderbestimmungen
18. Inkrafttreten, Änderung und Aufhebung von Vorschriften
und Außerkrafttreten
Teil A U3-Neuplatzbonus für Tageseinrichtungen
1.
Ziel und Gegenstand der Förderung
Mit der Förderung sollen Träger von hessischen Kindertageseinrichtungen bei der zügigen Schaffung qualitativ hochwertiger neuer Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren unterstützt werden.
Gefördert werden neu geschaffene Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen.
Als neu geschaffene Betreuungsplätze gelten solche zusätzlichen U3-Plätze, für die eine Betriebserlaubnis nach § 45
des Achten Buches Sozialgesetzbuch, welche im Referenzzeitraum Gültigkeit erlangt, erteilt wurde und durch die der
Träger den Gesamtbestand an Betreuungsplätzen für Kinder
unter drei Jahren in der Kindertageseinrichtung erhöht oder
in einer neuen Kindertageseinrichtung Plätze für Kinder
unter drei Jahren erstmals bereitgestellt hat.
Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
2.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind kommunale und nicht kommunale
Träger von Kindertageseinrichtungen, für die eine Betriebserlaubnis nach § 45 des Achten Buches Sozialgesetzbuch
vorliegt.
3.
Art, Umfang und Höhe der Förderung
3.1
Die Förderung beträgt im Förderjahr 2012 800 Euro (Festbetrag) für jeden am 31. August 2012 gegenüber dem 31.
August 2010 genehmigten neuen Betreuungsplatz für Kinder
unter drei Jahren.
3.2
Die Förderung beträgt im Förderjahr 2013 800 Euro (Festbetrag) für jeden am 1. Juni 2013 gegenüber dem 31. August
2012 genehmigten neuen Betreuungsplatz für Kinder unter
drei Jahren.
4.Förderverfahren
4.1
Bewilligungsbehörde ist das Regierungspräsidium Kassel.
Nr. 45
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 5. November 2012
4.2
Die Förderung setzt jeweils einen Antrag des Trägers der
Kindertageseinrichtung zum 1. Juli des Förderjahres 2012
und 2013 beim Regierungspräsidium Kassel voraus.
Wenn ein Förderantrag bereits für das Jahr 2011 gestellt
wurde, umfasst dieser die Antragstellung für das Jahr 2012.
Die Antragsteller verpflichten sich, Änderungen der Betriebserlaubnis nach § 45 des Achten Buches Sozialgesetzbuch zur Anpassung an die tatsächlichen Verhältnisse
pflichtgemäß und ohne zeitlichen Verzug zu beantragen.
4.3 Die Anzahl der in einer Einrichtung neu geschaffenen Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren wird durch das
Regierungspräsidium Kassel auf Grundlage der erteilten
Betriebserlaubnisse nach § 45 des Achten Buches Sozialgesetzbuch ermittelt. Die Anzahl der in einer bestehenden
Einrichtung neu geschaffenen Betreuungsplätze für Kinder
unter drei Jahren ergibt sich für das Förderjahr 2012 aus der
Differenz zwischen der Anzahl vorhandener Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren zum 31. August 2010
(Ausgangsplatzzahl) und der Anzahl vorhandener Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren zum 31. August 2012
(Platzzahl-neu).
Für das Förderjahr 2013 ist die Differenz zwischen der Anzahl der in einer bestehenden Einrichtung neu geschaffenen
Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren zum 31. August 2012 (Ausgangsplatzzahl) und zum 1. Juni 2013 (Platzzahl-neu) maßgeblich. Für Einrichtungen, die im Zeitraum
1. September 2010 bis 31. August 2012 (Förderjahr 2012)
oder 1. September 2012 bis 1. Juni 2013 (Förderjahr 2013)
erstmals eine Betriebserlaubnis erhalten, beträgt die Ausgangsplatzzahl null.
4.3.1 Die Ausgangsplatzzahl und die Platzzahl-neu in Krippengruppen nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 der Mindestverordnung vom
17. Dezember 2008 werden anhand der entsprechenden Angaben in den jeweils erteilten Betriebserlaubnissen nach­
§ 45 des Achten Buches Sozialgesetzbuch ermittelt.
4.3.2 Die Ausgangsplatzzahl in altersübergreifenden Gruppen
beträgt, soweit nicht in der Betriebserlaubnis eine konkrete
Zahl benannt ist, 25 Prozent der genehmigten Gesamtplatzzahl in der Gruppe. Die Platzzahl-neu wird anhand der mit
dem Antrag auf Betriebserlaubnis nach § 45 des Achten
Buches Sozialgesetzbuch mitgeteilten Platzzahlen für Kinder unter drei Jahren in der altersübergreifenden Gruppe
ermittelt. Dabei können für die Platzzahl-neu in der Regel
höchstens sieben Plätze für Kinder unter drei Jahren in einer
altersübergreifenden Gruppe für Kinder im Alter bis zum
Schuleintritt (Krippe/Kindergarten) und in der Regel höchs­
tens fünf Plätze für Kinder unter drei Jahren in einer altersübergreifenden Gruppe für Kinder bis zum vollendeten 14.
Lebensjahr (Krippe/Kindergarten/Hort) berücksichtigt werden.
4.3.3 In geöffneten Kindergartengruppen nach § 3 Abs. 3 Nr. 1 der
Mindestverordnung vom 17. Dezember 2008 beträgt die Ausgangsplatzzahl und die Platzzahl-neu jeweils vier, in geöffneten Kindergartengruppen nach § 3 Abs. 3 Nr. 2 der Mindestverordnung vom 17. Dezember 2008 beträgt die Ausgangsplatzzahl und die Platzzahl-neu jeweils sechs.
4.4 Das Regierungspräsidium Kassel bewilligt die Förderung
nach Maßgabe des Haushaltes bis zum 1. November des Förderjahres 2012 sowie bis zum 1. September des Förderjahres
2013 und zahlt sie aus.
5.
Verwendungsnachweis
Mit der Auszahlung gilt die Förderung als zweckentsprechend verwendet.
Teil B U3-Neuplatzbonus für Tagespflegepersonen
6.
Ziel und Gegenstand der Förderung
6.1 Zur Erhöhung des Angebotes von Betreuungsplätzen für
Kinder unter drei Jahren in öffentlich geförderter Kindertagespflege sollen Tagespflegepersonen bei der Schaffung
neuer Betreuungsplätze unterstützt werden.
6.2 Gefördert werden jeweils bei einer Tagespflegeperson im
Referenzzeitraum neu geschaffene Betreuungsplätze für
Kinder unter drei Jahren in Tagespflege.
6.3
Die maximale Platzzahl bei einer Tagespflegeperson ergibt
sich aus der vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe erteilten Erlaubnis zur Kindertagespflege und ist nach
§ 43 Abs. 3 Satz 1 des Achten Buches Sozialgesetzbuch auf
maximal fünf Plätze begrenzt. Als neu geschaffen gelten
solche Betreuungsplätze, die bei einer Tagespflegeperson,
welche über eine Erlaubnis zur Kindertagespflege nach § 43
des Achten Buches Sozialgesetzbuch verfügt, erstmals für
6.4
Seite 1213
die Belegung mit Kindern unter drei Jahren zur Verfügung
stehen.
Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
7.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind die örtlichen Träger der öffentlichen
Jugendhilfe.
8.
8.1
Art, Umfang und Höhe der Förderung
Die Förderung beträgt im Förderjahr 2012 500 Euro (Festbetrag) für jeden am 31. August 2012 gegenüber dem 1. März
2012 bei einer Tagespflegeperson bestehenden neu geschaffenen Betreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren.
Die Förderung beträgt im Förderjahr 2013 800 Euro (Festbetrag) für jeden am 1. Juni 2013 gegenüber dem 31. August
2012 bei einer Tagespflegeperson bestehenden neu geschaffenen Betreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren.
Besteht ein nach Nr. 8.1 neu geschaffener Betreuungsplatz
am 1. Juni 2013 fort, wird dieser im Förderjahr 2013 jeweils
in Höhe von 800 Euro (Festbetrag) gefördert.
8.2
8.3
9.
9.1
9.2
9.3
9.4
9.5
10.
Förderverfahren
Bewilligungsbehörde ist das Regierungspräsidium Kassel.
Die Förderung setzt einen Antrag des örtlichen Trägers der
öffentlichen Jugendhilfe voraus. Der Antrag für das Förderjahr 2012 ist bis zum 31. Oktober 2012 beim Regierungspräsidium Kassel zu stellen. Anzugeben ist die Anzahl der am
1. März 2012 sowie am 31. August 2012 bestehenden Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren in Tagespflege sowie
jeweils die Anzahl der diese Betreuungsplätze vorhaltenden
Tagespflegepersonen. Der Antrag für das Förderjahr 2013
ist bis zum 1. Juli 2013 beim Regierungspräsidium Kassel zu
stellen. Anzugeben ist die Anzahl der bestehenden Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren in Tagespflege am
31. August 2012 und am 1. Juni 2013, die Anzahl der nach
Nr. 8.3 fortbestehenden Betreuungsplätze sowie die Anzahl
der diese Betreuungsplätze vorhaltenden Tagespflegepersonen zu diesen Stichtagen.
Die Anzahl der bei der Tagespflegeperson neu geschaffenen
Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren sowie die
Anzahl der gemäß Nr. 8.3 fortbestehenden Betreuungsplätze
wird durch das Regierungspräsidium Kassel auf der Grundlage der Angaben des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe hierzu ermittelt.
Das Regierungspräsidium Kassel bewilligt die Förderung
nach Maßgabe des Haushaltes und zahlt sie im jeweiligen
Förderjahr an die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe aus.
Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe leiten die
Förderung unmittelbar nach Erhalt nach Maßgabe der
Nr. 8 an die Tagespflegepersonen weiter.
Verwendungsnachweis
Mit der Auszahlung gilt die Förderung grundsätzlich als
zweckentsprechend verwendet. Überprüfungen nach Nr. 16
bleiben unberührt.
Teil C U3-Neuplatzbonus für örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe
11.
Ziel und Gegenstand der Förderung
Zur Erhöhung des Angebotes von Betreuungsplätzen für
Kinder unter drei Jahren in öffentlich geförderter
Kindertagespflege werden örtliche Träger der öffentlichen
Jugendhilfe bei der Schaffung neuer Betreuungsplätze durch
die Gewinnung, Vermittlung und Begleitung von Tagespflegepersonen unterstützt.
Gefördert werden zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder
unter drei Jahren in Tagespflege, welche den Bestand an
entsprechenden zur Verfügung stehenden Betreuungsplätzen
auf dem Gebiet des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe im Referenzzeitraum erhöhen. Die Tagespflegepersonen müssen über eine Erlaubnis zur Kindertagespflege
nach § 43 des Achten Buches Sozialgesetzbuch verfügen.
Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
12.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind die örtlichen Träger der öffentlichen
Jugendhilfe.
13.
Art, Umfang und Höhe der Förderung
Für jeden am 1. Juni 2013 im Vergleich zum 1. März 2012
auf dem Gebiet des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe zusätzlich vorgehaltenen Betreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren in Tagespflege wird einmalig eine
Seite 1214
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 5. November 2012
Förderung in Höhe von bis zu 500 Euro (als Festbetrag) mit
der Maßgabe gewährt, dass der erhöhte Bestand an U3Betreuungsplätzen in Tagespflege bis mindestens zum 1.
Oktober 2013 erhalten bleibt. Die Gesamtförderung ergibt
sich aus der Multiplikation der zusätzlich vorgehaltenen
Betreuungsplätze mit dem Festbetrag.
Förderverfahren
Bewilligungsbehörde ist das Regierungspräsidium Kassel.
Die Förderung setzt einen Antrag des örtlichen Trägers der
öffentlichen Jugendhilfe beim Regierungspräsidium Kassel
bis zum 1. Juli 2013 voraus. In dem Antrag anzugeben ist die
Anzahl der auf dem Gebiet des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe vorgehaltenen Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren in Tagespflege zum 1. März 2012 und
zum 1. Juni 2013.
14.3 Das Regierungspräsidium Kassel ermittelt aus diesen Angaben die Anzahl der auf dem Gebiet des örtlichen Trägers
der öffentlichen Jugendhilfe zusätzlich vorgehaltenen Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren in Tagespflege,
setzt den Zuweisungsbetrag fest und bewilligt die Zuweisung mit der Maßgabe, dass sich die Zuweisungssumme anteilig verringert, wenn die Anzahl an U3-Betreuungsplätzen
in Tagespflege am 1. Oktober 2013 unter die zum 1. Juni 2013
ermittelte Anzahl sinkt. Der örtliche Träger der öffentlichen
Jugendhilfe teilt dem Regierungspräsidium Kassel die Anzahl der am 1. Oktober 2013 vorgehaltenen Betreuungsplätze
für Kinder unter drei Jahren in Tagespflege abschließend
rechtsverbindlich zum 15. Oktober 2013 mit. Sofern sich die
Anzahl der zusätzlich vorgehaltenen Betreuungsplätze für
Kinder unter drei Jahren in Tagespflege im Vergleich zum 1.
Juni 2013 verringert hat, ist diese Anzahl maßgeblich für die
Höhe der Zuweisung.
14.4 Die Förderung erfolgt nach Maßgabe des Haushalts. Das
Regierungspräsidium Kassel zahlt die Förderung im Jahr
2013 an die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe im
Anschluss an deren Mitteilung nach Nr. 14.3 Satz 2 aus.
14.
14.1
14.2
15.
Verwendungsnachweis
Mit der Auszahlung gilt die Förderung grundsätzlich als
zweckentsprechend verwendet. Überprüfungen nach Nr. 16
bleiben unberührt.
Nr. 45
benartig. Der Umfang der Stichproben beträgt 10 Prozent
der bewilligten Anträge.
16.3 Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind verpflichtet, die Angaben zu Nr. 9.2 Satz 3 und 5 sowie zu Nr.
14.2 Satz 2 und 14.3 Satz 2 zu dokumentieren. Diese Dokumentationen sind für die Geltungsdauer dieser Richtlinie
und weitere fünf Jahre vorzuhalten und auf Verlangen der
Bewilligungsbehörde – unter Wahrung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen – zu übersenden.
17.
Allgemeine Förderbestimmungen
Es gelten die allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen (insbesondere die Vorläufigen Verwaltungsvorschriften
zu § 44 der Landeshaushaltsordnung – VV LHO – und die
Investitions- und Maßnahmenförderungsrichtlinie – IMFR).
Abweichend zu VV LHO Nr. 13.3 zu § 44 LHO gilt, dass –
soweit es die Zweckbestimmungen des Haushaltsplans oder
der Förderrichtlinien zulassen – auch Zuwendungen von
weniger als 5.000 Euro für Maßnahmen mit zuwendungsfähigen Ausgaben unter 12.500 Euro gewährt werden können.
Abweichend zu VV LHO Nr. 13.6.2 zu § 44 LHO gilt weiterhin, dass die Zuwendungen im laufenden Haushaltsjahr
ohne Vorlage des Verwendungsnachweises ausgezahlt werden können.
Inkrafttreten, Änderung und Aufhebung von Vorschriften
und Außerkrafttreten
18.1 Diese Richtlinie tritt am 11. Oktober 2012 in Kraft.
18.2 Gleichzeitig wird die Richtlinie zur Förderung der Umsetzung der Verordnung über Mindestvoraussetzungen in Tageseinrichtungen für Kinder vom 17. Dezember 2008
(GVBl. I S. 1047) sowie zur Förderung des beschleunigten
und qualitätsvollen Ausbaus von Betreuungsplätzen für
Kinder unter drei Jahren (U3-Neuplatzbonus) vom 30. Oktober 2010 (StAnz. S. 2518) wie folgt geändert:
18.2.1 Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „Richtlinie zur Förderung der Umsetzung der Verordnung über Mindestvoraussetzungen in Tageseinrichtungen für Kinder vom 17. Dezember 2008 (GVBl. I S. 1047)“.
18.2.2 Teil B tritt außer Kraft und Teil C wird zu Teil B.
18.3. Diese Richtlinie tritt am 31. Dezember 2013 außer Kraft.
18.
Wiesbaden, den 11. Oktober 2012
Teil DAllgemeine Bestimmungen
Hessisches Sozialministerium
II1 – 52 h 0200 – 0001/2010/002
– Gült.-Verz. 3421 –
StAnz. 45/2012 S. 1212
Prüfungsrechte und Mitwirkungspflichten der örtlichen
Träger der öffentlichen Jugendhilfe
16.1 Das Prüfungsrecht des Hessischen Rechnungshofes nach
§ 91 der Landeshaushaltsordnung bleibt unberührt.
16.2 Das Regierungspräsidium Kassel überprüft die Richtigkeit
der Angaben im Antrag nach den Nr. 9.2 und 14.2 stichpro16.
DIE REGIERUNGSPRÄSIDIEN
839
DARMSTADT
Vorhaben der Stadt Maintal in der Gemarkung Dörnigheim
zur Verbesserung der Gewässerstruktur des Braubaches;
hier: Öffentliche Bekanntmachung nach § 3a UVPG
Die Stadt Maintal beabsichtigt, mit Antrag vom 23. Mai 2012 eine
Renaturierung des Braubachs im Mündungsbereich in der Gemarkung Dörnigheim, Flur 6 sowie Flur 11, durchzuführen.
Mit dem beantragten Vorhaben sollen die im Projektgebiet vorhandenen Strukturgütedefizite behoben werden. Ziel der Renaturierungsmaßnahme ist eine deutliche und nachhaltige Verbesserung
der Ufer- und Sohlenbereiche, der eigendynamischen Gewässerentwicklung sowie der Anbindung an wertvolle Auenstrukturen und
den Main.
Die Umsetzung erfolgt durch Maßnahmen in den angrenzenden
Flächen wie Veränderung der Linienführung, Abflachung der Ufer,
Schaffung neuer Sohlenstrukturen sowie die Anbindung von Auenstrukturen.
Folgende Ziele stehen im Mittelpunkt:
• Entwicklung ökologisch wertvoller Auenbiotope,
• Verbesserung der Gewässerstrukturen hinsichtlich der Ziele der
EU-Wasserrahmenrichtlinie.
Zusammenfassend ist zu sagen, dass die Planung eine erhebliche
strukturelle Aufwertung des Gebietes im genannten Bereich darstellt. Dem Gewässersystem und den dortigen Lebensformen werden so nachhaltige Entwicklungsmöglichkeiten eingeräumt, die
sich auch positiv auf das ökologische Potential des Mains auswirken.
Für dieses Vorhaben war nach § 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung vom 24. Februar
2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom
17. August 2012 (BGBl. I S. 1726, 1751), in Verbindung mit § 3e und
Anlagen 1 und 2 zum UVPG zu prüfen, ob die möglichen Umweltauswirkungen des Vorhabens die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig machen.
Die Vorprüfung des Einzelfalls ergab, dass für das Vorhaben keine
Verpflichtung besteht, eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.
Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar.
Frankfurt am Main, den 22. Oktober 2012
Regierungspräsidium Darmstadt
Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt
IV/F 41.2 79 i 08
StAnz. 45/2012 S. 1214
Nr. 45
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 5. November 2012
840
Vorhaben der Stadt Maintal in der Gemarkung Wachenbuchen/Mittelbuchen zur Verbesserung der Gewässerstruktur
des Säulbaches;
hier: Öffentliche Bekanntmachung nach § 3a UVPG
Die Stadt Maintal beabsichtigt, mit Antrag vom 16. Juli 2012 eine
Renaturierung des Gewässersystems Säulbach im Bereich in der
Gemarkung Wachenbuchen, Flur 12, durchzuführen.
Mit dem beantragten Vorhaben sollen die im Projektgebiet vorhandenen Strukturgütedefizite behoben werden. Ziel der Renaturierungsmaßnahme ist eine deutliche und nachhaltige Verbesserung
der Ufer- und Sohlenbereiche, der eigendynamischen Gewässerentwicklung und insbesondere der Durchgängigkeit.
Die Umsetzung erfolgt durch Maßnahmen in den angrenzenden
Flächen wie Veränderung der Linienführung, Abflachung der Ufer,
Schaffung neuer Sohlenstrukturen sowie die Anbindung von Auenstrukturen.
Folgende Ziele stehen im Mittelpunkt:
• Entwicklung ökologisch wertvoller Auenbiotope,
• Verbesserung der Gewässerstrukturen hinsichtlich der Ziele der
EU-Wasserrahmenrichtlinie.
Zusammenfassend ist zu sagen, dass die Planung eine erhebliche
strukturelle Aufwertung des Gebietes im genannten Bereich darstellt. Dem Gewässersystem und den dortigen Lebensformen werden so nachhaltige Entwicklungsmöglichkeiten eingeräumt.
Für dieses Vorhaben war nach § 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung vom 24. Februar
2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom
17. August 2012 (BGBl. I S. 1726, 1751), in Verbindung mit § 3e und
Anlagen 1 und 2 zum UVPG zu prüfen, ob die möglichen Umweltauswirkungen des Vorhabens die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig machen.
Die Vorprüfung des Einzelfalls ergab, dass für das Vorhaben keine
Verpflichtung besteht, eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.
Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar.
Frankfurt am Main, den 22. Oktober 2012
Regierungspräsidium Darmstadt
Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt
IV/F 41.2 79 i 08
StAnz. 45/2012 S. 1215
841
Vorhaben der ACO Guss GmbH, Aarbergen
Die ACO Guss GmbH hat die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Änderung ihrer Eisengießerei in
65326 Aarbergen, Scheidertalstraße 3, Gemarkung Kettenbach/
Michelbach, Flur 1, Flurstück 50/6, beantragt.
Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine wesentliche Änderung
der bestehenden Eisengießerei, mit einer genehmigten Jahresleis­
tung von 25.630 Tonnen Guss.
Die wesentliche Änderung umfasst:
1. Die Erhöhung der Jahresproduktion auf 75.000 Tonnen
2. Den Austausch der beiden 8-t-Induktionsöfen gegen zwei 12-tInduktionsöfen
3. Die Erweiterung der Produktion der bestehenden Formanlage
inklusive Strahlanlage auf einen 3-Schicht-Betrieb
4. Die Erweiterung der Produktion der bestehenden Sandaufbereitung auf einen 3-Schicht-Betrieb
5. Lärmschutzmaßnahmen am Gebäude der Sandaufbereitung
6. Die Erweiterung des Betriebes der bestehenden Putzerei auf
einen 3-Schicht-Betrieb
7. Änderung und Neuerrichtung von Kaminen
Die Anlage soll nach der Erteilung des Bescheids geändert und in
Betrieb genommen werden.
Das Vorhaben bedarf nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit Nr. 3.7 Spalte 1 des Anhangs
der Vierten Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4.
BImSchV) der Genehmigung durch das Regierungspräsidium
Darmstadt.
Für die Durchführung von Fundament-, Gerüst- und Lärmschutzarbeiten wurde zusätzlich ein Antrag nach § 8a BImSchG auf Zulassung des vorzeitigen Beginns gestellt.
Seite 1215
Für dieses Vorhaben war nach § 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) zu prüfen, ob die Umweltauswirkungen des Vorhabens auf die Umgebung eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfordern.
Die Vorprüfung des Einzelfalls ergab, dass für das Vorhaben keine
Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.
Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar.
Das Vorhaben wird nach Ergänzung der Antragsunterlagen nach
§ 10 Abs. 3 BImSchG sowie § 3a UVPG öffentlich bekannt gemacht.
Der Antrag und die Unterlagen sowie die bis zum Zeitpunkt der
Bekanntmachung bei der Genehmigungsbehörde vorliegenden entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen liegen in der
Zeit vom 14. November 2012 (erster Tag) bis 13. Dezember 2012
(letzter Tag)
1. beim Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz
und Umwelt Wiesbaden, Lessingstraße 16–18, 65189 Wiesbaden,
3. Stock, Zimmer 326a,
2. in der Gemeinde Aarbergen, Rathausstraße 1, 65326 Aarbergen,
Sitzungssaal,
aus und können dort während der Dienststunden eingesehen werden.
Innerhalb der Zeit vom 14. November 2012 (erster Tag) bis 27.
Dezember 2012 (letzter Tag) können nach § 10 Abs.3 BImSchG
Einwendungen gegen das Vorhaben schriftlich bei den vorgenannten Auslegungsstellen erhoben werden.
Es wird gebeten, Namen und Anschrift lesbar anzugeben. Unleserliche Einwendungen und solche, die die Person des Einwenders
nicht erkennen lassen, werden bei einem gegebenenfalls stattfindenden Erörterungstermin nicht zugelassen.
Einwendungen müssen zumindest die befürchtete Rechtsgutgefährdung und die Art der Beeinträchtigung erkennen lassen.
Soweit Name und Anschrift bei Bekanntgabe der Einwendungen
an den Antragsteller oder an die im Genehmigungsverfahren beteiligten Behörden unkenntlich gemacht werden sollen, ist hierauf
im Einwendungsschreiben hinzuweisen.
Personenbezogene Daten von Einwendern können zum Beispiel bei
Masseneinwendungen für die Dauer des Verfahrens automatisiert
verarbeitet werden.
Mit Ablauf der Einwendungsfrist werden alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Die innerhalb der Einwendungsfrist bei den oben genannten Behörden/Stellen form- und fristgerecht eingegangenen Einwendungen können auf einem Erörterungstermin erörtert werden. Der
Termin soll unter anderem insbesondere denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, Gelegenheit geben, ihre Einwendungen zu
erläutern.
Als Termin zur Erörterung der Einwendungen wird wie folgt bestimmt:
Datum: 4. Februar 2013
Uhrzeit: 10.00 (Beginn)
Ort:
Bürgerhaus der Gemeinde Aarbergen
Clubraum – Erdgeschoss
Rathausstraße/Zimmersberg
65326 Aarbergen
Die Erörterung kann an den Folgetagen fortgesetzt werden.
Der Erörterungstermin endet, wenn sein Zweck erfüllt ist.
Gesonderte Einladungen hierzu ergehen nicht mehr.
Die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen werden auch
bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert.
Der Erörterungstermin wird abgesagt, wenn die erhobenen Einwendungen nach Einschätzung der Behörde keiner Erörterung bedürfen. Diese Entscheidung wird an gleicher Stelle nach Ende der
Einwendungsfrist öffentlich gekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Erörterungstermin grundsätzlich nicht stattfindet, wenn Einwendungen gegen das Vorhaben
nicht oder nicht rechtzeitig erhoben worden sind beziehungsweise
die Einwendungen zurückgezogen wurden oder nur auf privatrechtlichen Titeln beruhen.
Der Erörterungstermin ist öffentlich. Im Einzelfall kann aus besonderen Gründen die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.
Die Zustellung der Entscheidung über Einwendungen kann durch
öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Wiesbaden, den 24. Oktober 2012
Regierungspräsidium Darmstadt
Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Wiesbaden
RP Da – IV Wi – 43.1 – GB 2/12 § 16
StAnz. 45/2012 S. 1215
Seite 1216
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 5. November 2012
842
845
Wasserversorgung der Stadt Oberursel (Taunus), Hochtaunuskreis;
hier: Öffentliche Bekanntmachung nach § 3a UVPG
Die Stadtwerke Oberursel (Taunus) GmbH, Oberurseler Straße
55-57, 61440 Oberursel (Taunus), beabsichtigen, eine Tiefbohrung
zum Zweck der Wasserversorgung niederzubringen.
Die Tiefbohrung liegt in der Gemarkung Oberursel, Flur 36, Flurstück 45/6.
Für das Vorhaben war nach § 3c Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94) in Verbindung mit § 11 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) zu prüfen,
ob eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) besteht.
Die Prüfung des Einzelfalles ergab, dass keine Verpflichtung besteht, eine UVP durchzuführen.
Diese Feststellung ist nach § 3a UVPG nicht selbstständig
anfechtbar.
Wiesbaden, den 19. Oktober 2012
Regierungspräsidium Darmstadt
Abteilung IV – Arbeitsschutz und Umwelt Wiesbaden
IV/Wi 41.1 – 79 e 04 – Ob – N 2517 – Se
StAnz. 45/2012 S. 1216
843
Vorhaben der Gernsheimer Hafenbetriebe GmbH zur Errichtung einer Stahlspundwand im Hafenbecken I des Gernsheimer Hafens (westliche Kante der Hafeneinfahrt);
hier: Nr. 45
Öffentliche Bekanntmachung nach § 3a UVPG
Die Gernsheimer Hafenbetriebe GmbH beabsichtigt, an der westlichen Kante der Hafeneinfahrt des bestehenden Hafenbeckens I
des Gernsheimer Hafens in der Gemarkung Gernsheim, Flur 14,
Nr. 177, eine Stahlspundwand zu errichten. Es handelt sich um
einen genehmigungspflichtigen Ausbau nach § 68 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG).
Für dieses Vorhaben war nach § 3c Abs. 1 des Gesetzes über die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94) im Einzelfall
zu prüfen, ob eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) besteht.
Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles ergab, dass keine Verpflichtung besteht, eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.
Diese Feststellung ist nach § 3a UVPG nicht selbstständig
anfechtbar.
Darmstadt, den 19. Oktober 2012
Regierungspräsidium Darmstadt
Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt
IV/Da 41.2 – 79 i 04.01 (3) – gern – 2/8 –
Fa. Gernsheimer Hafenbetriebe GmbH
StAnz. 45/2012 S. 1216
844
Anerkennung der „KfW Stiftung“ mit Sitz in Frankfurt am
Main als rechtsfähige Stiftung
Nach § 80 BGB in der Fassung des Art. 1 des Gesetzes zur Modernisierung des Stiftungsrechts vom 15. Juli 2002 (BGBl. I S. 2634)
und § 3 des Hessischen Stiftungsgesetzes vom 4. April 1966­
(GVBl. I S. 77) in der derzeitig gültigen Fassung habe ich die mit
Stiftungsgeschäft und Stiftungssatzung vom 25. September 2012
errichtete „KfW Stiftung“, Sitz in Frankfurt am Main, mit Stiftungsurkunde vom 18. Oktober 2012 als rechtsfähig anerkannt.
Darmstadt, den 18. Oktober 2012
Regierungspräsidium Darmstadt
I 13 – 25 d 04/11 – (12) – 730
StAnz. 45/2012 S. 1216
Anerkennung der Stiftung Initiative Werte-Stipendium mit
Sitz in Frankfurt am Main als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts
Nach § 80 BGB in der Fassung des Art. 1 des Gesetzes zur Modernisierung des Stiftungsrechts vom 15. Juli 2002 (BGBl. I S. 2634)
und § 3 des Hessischen Stiftungsgesetzes vom 4. April 1966
(GVBl. I S. 77) in der derzeit gültigen Fassung habe ich die mit
Stiftungsgeschäft vom 13. September 2012 errichtete Stiftung Initiative Werte-Stipendium mit Sitz in Frankfurt am Main mit Stiftungsurkunde vom 22. Oktober 2012 als rechtsfähig anerkannt.
Darmstadt, den 20. Oktober 2012
Regierungspräsidium Darmstadt
I 13 – 25 d 04/11 – (12) – 729
StAnz. 45/2012 S. 1216
846
GIESSEN
Vorhaben der WSB Energiepark Ruhlkirchen GmbH & Co.
KG;
hier: Öffentliche Bekanntmachung nach § 3a UVPG
Die WSB Energiepark Ruhlkirchen GmbH & Co. KG beabsichtigt
vier Windenergieanlagen vom Typ Nordex N117/2400 jeweils mit
140 m Nabenhöhe, 116,8 m Rotordurchmesser, 198,4 m Gesamthöhe
und 2,4 MW Nennleistung zu errichten und zu betreiben.
Das Vorhaben soll in 36326 Antrifttal, Gemarkung Ruhlkirchen,
Flur 5, Flurstück 35 sowie Flur 6, Flurstücke 28, 29, 9 und 1 realisiert werden.
Für dieses Vorhaben war nach § 3c UVPG zu prüfen, ob die Umweltauswirkungen des Vorhabens auf die Umgebung eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfordern.
Die standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls ergab, dass für
das Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.
Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar.
Gießen, den 19. Oktober 2012
Regierungspräsidium Gießen
Abteilung IV Umwelt
43.1 – 53 e 621 – WSB-Ruhlkirchen – 1/11
StAnz. 45/2012 S. 1216
847
Vorhaben der Firma Gath Biogas GbR, Walterhof 2 in 35751
Weilburg-Ahausen;
hier: Öffentliche Bekanntmachung nach § 3a UVPG
Die Firma Gath Biogas GbR beabsichtigt die Errichtung und den
Betrieb einer Biogasanlage mit einer Produktionskapazität von 1,2
Millionen Normkubikmetern Rohgas je Jahr und einem Verbrennungsmotor mit einer Feuerungswärmeleistung 1.162 kW zur Erzeugung von Biogas. Das Vorhaben erfolgt in Weilburg-Ahausen,
Gemarkung: Ahausen, Flur: 6, Flurstücke: 31, 35, 36, 38, 39.
Dafür war nach § 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) zu prüfen, ob die Umweltauswirkungen des Vorhabens auf die Umgebung eine Umweltverträglichkeitsprüfung
erfordern.
Die Einzelfallprüfung ergab, dass das Vorhaben keine erheblichen
nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 12
UVPG zu berücksichtigen wären. Daher wird festgestellt, dass
keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.
Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar.
Gießen, den 23. Oktober 2012
Regierungspräsidium Gießen
Abteilung Umwelt
IV/43.1 53 e 621 – Biogas-Gath-Ahausen 1/11
StAnz. 45/2012 S. 1216
Nr. 45
848
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 5. November 2012
KASSEL
Vorhaben der K+S KALI GmbH;
hier: Berichtigung der Bekanntmachung vom 30. August
2012
Die K+S KALI GmbH hat einen Antrag gestellt auf Erteilung einer
immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur wesentlichen Änderung der bestehenden Anlage zum Umschlag gefährlicher Abfälle
im Werk Werra, Standort Wintershall, Betriebsteil Herfa-Neurode.
In dem Staatsanzeiger des Landes Hessen Nr. 38 vom 17. September
2012 (StAnz S. 1065) sowie in der Hersfelder Tageszeitung vom 17.
September 2012 ist das Vorhaben nach Maßgabe des § 10 Abs. 3
BImSchG öffentlich bekannt gemacht worden. Wie in den vorgenannten öffentlichen Bekanntmachungen ausgeführt, haben der
Antrag, die dazugehörigen Unterlagen sowie die bis zum Zeitpunkt
der Bekanntmachung bei der Genehmigungsbehörde vorliegenden
entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen in der Zeit
vom 24. September 20012 bis 23. Oktober 2012 ausgelegen und
konnten während der Dienststunden eingesehen werden.
Das in der oben genannten Bekanntmachung angegebene Fristende
für die Erhebung der Einwendungen (2. November 2012) umfasst
nicht vollständig die gesetzlich vorgesehene Einwendungsfrist.
Mit dieser Bekanntmachung wird daher die Frist entsprechend den
gesetzlichen Anforderungen berichtigt. Danach können nach § 10
Abs. 3 BImSchG Einwendungen gegen das Vorhaben schriftlich
• beim Regierungspräsidium Kassel, Abteilung Umwelt- und Arbeitsschutz, Hubertusweg 19, 36251 Bad Hersfeld, Zimmer 1.16,
und
849
• im Rathaus der Stadt Heringen, Obere Goethestraße 17, 36266
Heringen (Werra), Raum 1.9,
in der Zeit vom 24. September 2012 (erster Tag) bis 6. November
2012 (letzter Tag) erhoben werden. Es wird gebeten, Namen und
Anschrift lesbar anzugeben. Unleserliche Einwendungen und solche, die die Person des Einwenders nicht erkennen lassen, werden
bei einem gegebenenfalls stattfindenden Erörterungstermin nicht
zugelassen. Einwendungen müssen zumindest die befürchtete
Rechtsgutgefährdung und die Art der Beeinträchtigung erkennen
lassen.
Soweit Name und Anschrift bei Bekanntgabe der Einwendungen
an den Antragsteller oder an die im Genehmigungsverfahren beteiligten Behörden unkenntlich gemacht werden sollen, ist hierauf
im Einwendungsschreiben hinzuweisen.
Personenbezogene Daten von Einwendern können zum Beispiel bei
Masseneinwendungen für die Dauer des Verfahrens automatisiert
verarbeitet werden.
Mit Ablauf der Einwendungsfrist werden Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Bad Hersfeld, den 23. Oktober 2012
Regierungspräsidium Kassel
Abteilung Umwelt- und Arbeitsschutz Bad Hersfeld
34/Hef 53 b 04 – 324 – 31/48
StAnz. 45/2012 S. 1217
HESSISCHES LANDESAMT FÜR BODENMANAGEMENT UND GEOINFORMATION
Bau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen im
Flurbereinigungsverfahren Ebsdorfergrund L 3048 (Landkreis Marburg-Biedenkopf);
hier: Seite 1217
Öffentliche Bekanntmachung nach § 3a UVPG
Die Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung „Ebsdorfergrund
L 3048“ beabsichtigt, auf der Grundlage des vom Amt für Bodenmanagement Marburg – Flurbereinigungsbehörde – aufgestellten
Wege- und Gewässerplans mit landschaftspflegerischem Begleitplan (Plan nach § 41 des Flurbereinigungsgesetzes – FlurbG) gemeinschaftliche und öffentliche Anlagen herzustellen. Es handelt
sich um die umfangreiche Beseitigung und Neuanlage von Grünwegen, die Neuanlage von vier Asphalt- und fünf Schotterwegen,
den Ausbau und die Verbreiterung mehrerer Asphalt- und Schotterwege, die Neuanlage, Änderung, Beseitigung und Renaturierung
kleiner Fließgewässer, die Anlage von Uferrandstreifen, die Neuanlage von Saumstreifen, Hecken, Baumreihen und -gruppen sowie
die Umwandlung von Acker zu extensiv genutztem Grünland.
Die Flurbereinigungsbehörde hat den unter Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange, des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft,
der landwirtschaftlichen Berufsvertretung und der nach § 63 des
Bundesnaturschutzgesetzes in Verbindung mit § 3 des UmweltRechtsbehelfsgesetzes anerkannten Vereinigungen aufgestellten
Plan nach §41 FlurbG der Oberen Flurbereinigungsbehörde zur
Genehmigung vorgelegt.
Für das Vorhaben war nach § 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94) zu prüfen, ob die möglichen
Umweltauswirkungen des Vorhabens die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erfordern.
Die Vorprüfung des Einzelfalles hat ergeben, dass keine erheblichen
nachteiligen Umweltauswirkungen durch den Plan nach § 41
FlurbG zu erwarten sind und daher keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar ist.
Wetzlar, den 23. Oktober 2012
Hessisches Landesamt
für Bodenmanagement
und Geoinformation
- Obere Flurbereinigungsbehörde II 2 – UF 1239
StAnz. 45/2012 S. 1217
850
Flurbereinigungsverfahren UF 1546 Limburg-Lindenholzhausen – L 3448
Vom Amt für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn – Flurbereinigungsbehörde – ist nachstehender zweiter Änderungsbeschluss
erlassen worden, dessen entscheidender Teil hiermit nachrichtlich
veröffentlicht wird. Die Möglichkeit zur Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen den Änderungsbeschluss wird durch die nachstehende Veröffentlichung nicht eingeräumt.
Wetzlar, den 18. Oktober 2012
Hessisches Landesamt
für Bodenmanagement
und Geoinformation
– Obere Flurbereinigungsbehörde –
II 2 – UF 1546
StAnz. 45/2012 S. 1217
Änderungsbeschluss Nr. 2
1. Anordnung
Im Flurbereinigungsverfahren von UF 1546 Limburg-Lindenholzhausen – L 3448, Landkreis Limburg-Weilburg, wird nach
§ 8 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16. März
1976 (BGBl. I S. 546) in der jeweils geltenden Fassung der Flurbereinigungsbeschluss des Hessischen Landesvermessungsamtes – Obere Flurbereinigungsbehörde – (jetzt: Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation) vom 29.
November 2004 (StAnz. S. 3937), geändert durch den ersten
Änderungsbeschluss des Amtes für Bodenmanagement Limburg
a. d. Lahn vom 13. Mai 2008 erneut wie folgt geändert:
2. Flurbereinigungsgebiet
Aus dem Flurbereinigungsverfahren Limburg-Lindenholzhausen – L 3448 werden die nachfolgend genannten Grundstücke
ausgeschlossen:
Gemarkung Lindenholzhausen
Flur 44 Flurstück 42
Flur 58 Flurstücke 16, 17/1, 17/2, 18, 19, 20, 21, 22, 26, 28, 29,
30, 31
Flur 59 Flurstücke 203/13, 203/15, 203/16, 204/7, 205/6
Flur 60 Flurstücke 2/1, 4, 5, 6, 8, 9/1
Seite 1218
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 5. November 2012
Flur 63 Flurstücke 9/2, 9/4, 9/5, 9/6, 9/7, 9/8, 9/9, 9/10, 9/11,
9/12, 9/13, 9/14, 9/15, 9/16, 9/17, 9/18, 10/1,
10/2, 10/3, 10/4, 10/5, 10/6, 10/7, 10/8, 10/9,
10/10, 11/1, 12/1, 13/1, 14/1, 15/1, 15/2,
16/5, 16/6, 17/3, 27/3, 27/4, 27/5, 27/6, 27/7,
28/3, 37/3, 39/3, 39/4, 39/5, 39/6, 39/7, 39/8,
39/9, 39/10, 39/11, 39/12, 39/19, 39/21,
39/23
Flur 66 Flurstücke 1/1, 2/2, 2/3, 3/28, 3/29 3/30, 4/1, 5/1, 6/1,
7/1, 8/1, 9/1, 10/1, 11/1, 12/1, 13/2, 14/2,
14/3, 14/4, 14/5, 14/6, 14/7, 14/8, 14/9,
14/10, 14/11, 14/12, 14/13, 14/14, 14/15,
14/16, 15/2, 15/3, 15/4, 15/5, 15/6, 15/7,
15/8, 15/9, 15/10, 15/11, 15/12, 15/13, 15/14,
15/15, 15/16, 15/17, 16/2, 16/3, 17/2, 17/3,
18/2, 18/3, 19/2, 19/3, 20/2, 20/3, 20/4, 20/5,
20/6, 20/7, 20/8, 20/9, 20/10, 20/11, 20/12,
20/13, 20/14, 20/15, 20/16, 21/2, 21/3, 22/2,
22/3, 23/2, 23/3, 24/2, 24/3, 25/2, 25/3, 26/2,
26/3, 27/2, 27/3
Flur 67 Flurstücke 1/2, 1/3, 1/4, 1/5, 1/6, 1/7, 1/8, 1/9, 1/10,
1/11, 1/12, 1/13, 1/14, 1/15, 1/16, 1/17, 1/18,
1/19, 1/20, 1/21, 1/22, 1/23, 1/24, 1/25, 1/26,
1/27, 1/28, 1/29, 1/30, 1/31, 1/32, 1/33, 1/34,
1/35, 1/36, 1/37, 1/38, 2/2, 2/3, 2/4, 2/5, 2/6,
2/7, 2/8, 2/9, 2/10, 2/11, 2/12, 2/13, 2/14,
2/15, 2/16, 2/17, 2/18, 2/19, 2/20, 2/21, 2/22,
2/23, 2/24, 3/2, 3/3,3/4, 3/5, 3/6, 3/7, 3/8,
3/9, 3/10, 3/11, 3/12, 3/13, 3/14, 3/15, 3/16,
3/17, 3/18, 3/19, 3/20, 3/21, 3/22, 4/3, 4/4,
4/5, 5/2, 5/3, 6/2, 6/3, 7/2, 7/3, 8/2, 8/3, 9/2,
9/3, 10/2, 10/3, 11/2, 11/3, 12/5, 12/6, 12/7,
12/8, 13/2, 13/3, 14/2, 14/3, 15/2, 15/3,
16–19, 20/2, 20/3, 21/5, 21/6, 22, 23/2, 23/3,
24/2, 24/3, 25/2, 25/3, 26/2, 26/3, 27/2, 27/3,
28/2, 28/3, 29/2, 29/3, 30/2, 30/3, 31/2, 31/3,
32/2, 32/3, 33/2, 33/3, 34/2, 34/3, 35/2, 35/3,
36/2, 36/3, 37/3, 37/4, 44/38
Nr. 45
Gleichzeitig wird der Beschluss mit Begründung und der Gebietskarte zur Einsichtnahme durch die Beteiligten ausgelegt.
Die Auslegung erfolgt für die Dauer von zwei Wochen (§ 6 Abs.
3 FlurbG) nach der öffentlichen Bekanntmachung bei den Stadtverwaltungen Limburg a. d. Lahn und Runkel sowie der Gemeindeverwaltung Brechen während der allgemeinen Öffnungszeiten.
Begründung
Die ursprüngliche größere Abgrenzung des Flurbereinigungsgebietes erfolgte um den eintretenden Landverlust auf einen größeren
Kreis von Eigentümern zu verteilen. Gleichzeitig wurde von Seiten
des Unternehmensträgers die Absicht geäußert, durch den Erwerb
von Grundstücken gemäß § 52 FlurbG den Landabzug gering zu
halten. Im Laufe des Flurbereinigungsverfahrens konnten vom Unternehmensträger genügend Grundstücke erworben werden, wodurch die mit diesem Änderungsbeschluss ausgeschlossenen
Grundstücke zur Erreichung des Verfahrenszweckes nicht mehr
erforderlich sind.
Die Änderung des Verfahrensgebietes ist nach Umfang und Bedeutung geringfügig, so dass die Änderungsbefugnis der Flurbereinigungsbehörde gegeben ist (§ 8 Abs. 1 FlurbG).
Limburg a. d. Lahn, den 2. Oktober 2012
Amt für Bodenmanagement
Limburg a. d. Lahn
UF 1546 Limburg-Lindenholzhausen – L 3448
Gemarkung Eschhofen
Flur 40 Flurstück 51
Durch die vorgenannten Änderungen verringert sich die Fläche
des Flurbereinigungsgebietes von rund 166 ha auf rund 116 ha.
Die geänderten Grenzen des Flurbereinigungsgebietes sind in
einer Gebietskarte im Maßstab 1:5.000 (Anlage 1) kenntlich
gemacht.
Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
3. Teilnehmergemeinschaft
Änderungen in der Bezeichnung und im Sitz der Teilnehmergemeinschaft sowie in der Zahl der Vorstandsmitglieder treten
durch diesen Änderungsbeschluss nicht ein.
4. Veröffentlichung, Auslegung
Der entscheidende Teil dieses Beschlusses wird in den Städten
Limburg a. d. Lahn und Runkel sowie in der Gemeinde Brechen
öffentlich bekannt gemacht.
851
HESSEN MOBIL – STRASSEN- UND VERKEHRSMANAGEMENT
Abbruch und Neubau der UEF L 3377 im Zuge der A7, einschließlich Geh- und Radweg;
hier: Öffentliche Bekanntmachung nach § 3a UVPG
Die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) beabsichtigt den Abbruch und Neubau der Überführung (UEF) der
L 3377 über die Bundesautobahn Nr. 7. Für diese Baumaßnahme
soll eine Entscheidung von Hessen Mobil Fulda über das Entfallen
der Planfeststellung und der Plangenehmigung nach §§ 17 ff. des
Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) in der Fassung vom 28. Juni
2007 (BGBl. I S. 1206), geändert durch Gesetz vom 31. Juli 2009
(BGBl. I S. 2585), in Verbindung mit § 74 Abs. 7 des Hessischen
Verwaltungsverfahrensgesetzes (HVwVfG) in der Fassung vom 15.
Januar 2010 (GVBl. I S. 18) herbeigeführt werden.
Gegenstand der Baumaßnahme ist der Abbruch und Neubau der
UEF L 3377 im Zuge der A7, einschließlich Geh- und Radweg in
Höhe Künzell/Dirlos.
Für das Vorhaben war nach § 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung vom 24. Februar 2010
(BGBl. I S. 94), das zuletzt durch Art. 5 Abs. 15 des Gesetzes vom
24. Februar 2012 (BGBI. I S. 212) geändert worden ist, zu prüfen,
ob die möglichen Umweltauswirkungen des Vorhabens auf die Umgebung die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung
erfordern.
Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles nach § 3c UVPG hat
ergeben, dass durch das oben genannte Vorhaben keine erheblichen
nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind, so dass keine
Verpflichtung besteht, für dieses Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG durchzuführen.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung gemäß § 3a
UVPG nicht selbständig anfechtbar ist.
Fulda, den 19. Oktober 2012
Hessen Mobil Fulda
20g – A7/L3377 – PL8.9Le
StAnz. 45/2012 S. 1218
Nr. 45
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 5. November 2012
Seite 1219
HESSISCHER VERWALTUNGSSCHULVERBAND
852
Fortbildungsveranstaltungen des Verwaltungsseminars
Kassel
Beim Hessischen Verwaltungsschulverband, Verwaltungsseminar
Kassel, finden im Dezember nachfolgend aufgeführte Fortbildungsseminare voraussichtlich statt:
Psychologie
Praktische Psychologie für den Arbeitsalltag
Termin:
05.-06.12.2012
Seminarleitung: Rena Linkersdörfer
Seminarnummer:KS-15-20-0120-1201
Gebühr:296 Euro p. P. für Mitglieder/
360 Euro p. P. für Nichtmitglieder
Personal
Abrechnung der Pflegekosten gemäß § 11 HBeihVO (Neufassung)
Termin:
04.12.2012
Seminarleitung: Sigrid Aue
Seminarnummer:KS-25-00-0330-1201
Gebühr:100 Euro p. P. für Mitglieder/
132 Euro p. P. für Nichtmitglieder
Die neue Dienstanweisung 2012 und weitere aktuelle Fragen des
Kindergeldrechts
Termin:
10.-11.12.2012
Seminarleitung: Heinz-Josef Menke
Seminarnummer:KS-25-00-0420-1203
Gebühr:336 Euro p. P. für Mitglieder/
400 Euro p. P. für Nichtmitglieder
Finanzen
Erschließungs- und Straßenbeitragsrecht – Vertiefung und aktuelle
Rechtsprechung
Termin:
10.-11.12.2012
Seminarleitung: Ottmar Barke
Seminarnummer:KS-30-10-0180-1201
Gebühr:108 Euro p. P. für Mitglieder/
140 Euro p. P. für Nichtmitglieder
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Urkundenfälschung erkennen – In- und ausländische Fahrzeugpapiere und Personaldokumente (für Zulassungsstellen und TÜH
Hessen)
Termin:
05.12.2012
Seminarleitung: Michael Neumann
Seminarnummer:KS-35-05-0130-1201
Gebühr:100 Euro p. P. für Mitglieder/
132 Euro p. P. für Nichtmitglieder
Ordnungswidrigkeitenverfahren
Termin:
04.-06.12.2012
Seminarleitung: Rainer Degenhardt
Seminarnummer:KS-35-05-0160-1201
Gebühr:200 Euro p. P. für Mitglieder/
264 Euro p. P. für Nichtmitglieder
Gewerbe- und Gaststättenrecht – GRUNDKURS
Termin:
10.-12.12.2012
Seminarleitung: Rainer Degenhardt
Seminarnummer:KS-35-05-0210-1201
Gebühr:297 Euro p. P. für Mitglieder/
369 Euro p. P. für Nichtmitglieder
Verwaltungsrecht
Allgemeines Verwaltungsrecht – Aktuelle Rechtssprechung
Termin:
04.12.2012
Seminarleitung: Wolfgang Wieditz
Seminarnummer:KS-35-10-0135-1201
Gebühr:132 Euro p. P. für Mitglieder/
164 Euro p. P. für Nichtmitglieder
Baurecht
Bauordnungs- und Bauplanungsrecht – Aktuelle Rechtsprechung
Termin:
18.12.2012
Seminarleitung: Elke Reckling
Seminarnummer:KS-35-20-0120-1201
Gebühr:132 Euro p. P. für Mitglieder/
164 Euro p. P. für Nichtmitglieder
Zivilrecht
Mietrecht – Die Betriebskosten und deren Abrechnung
Termin:
11.12.2012
Seminarleitung: Axel Schuhmann
Seminarnummer:KS-35-25-0140-1201
Gebühr:100 Euro p. P. für Mitglieder/
132 Euro p. P. für Nichtmitglieder
Soziales
Verwaltungsverfahren nach den Sozialgesetzbüchern
Termin:
04.-12.12.2012
Seminarleitung: Elke Reckling
Seminarnummer:KS-40-00-0110-1201
Gebühr:264 Euro p. P. für Mitglieder/
328 Euro p. P. für Nichtmitglieder
Besondere Zielgruppen
Mitarbeiter/-innen ohne Verwaltungsausbildung
Kommunalrecht für Seiteneinsteiger
Termin:
03.12.2012
Seminarleitung: Andrea Trapp
Seminarnummer:KS-50-05-0120-1201
Gebühr:132 Euro p. P. für Mitglieder/
164 Euro p. P. für Nichtmitglieder
Besondere Zielgruppen: Hilfspolizei
Verhaltenstraining/Eigensicherung für Ordnungspolizeibeamtinnen und -beamte
Termin:
06.-07.12.2012
Seminarleitung: Jürgen Voss und Michael Schachtebeck
Seminarnummer:KS-50-25-0140-1201
Gebühr:150 Euro p. P. für Mitglieder/
198 Euro p. P. für Nichtmitglieder
Anmeldungen hierzu können ab sofort schriftlich an das Verwaltungsseminar Kassel, Kurfürstenstraße 7, 34117 Kassel, oder per
Fax: 0561 70796-24, per E-Mail: [email protected], julia.grikscheit@
hvsv.de, [email protected], [email protected],
erfolgen. Telefonische Auskünfte erteilen Frau Grikscheit,. Frau
Vockenroth und Frau Schneider, Telefon: 0561 70796-14/-13.
Aktuelle Seminarangebote, sowie unser gesamtes Fortbildungsprogramm finden Sie auch unter www.hvsv.de.
Kassel, den 22. Oktober 2012
Hessischer Verwaltungsschulverband
Verwaltungsseminar Kassel
StAnz. 45/2012 S. 1219
853
Fortbildungsveranstaltungen des Verwaltungsseminars
Frankfurt am Main
Das Verwaltungsseminar Frankfurt am Main bietet folgende Fortbildungsseminare an:
Management und Verwaltungssteuerung
Lust auf Qualität oder „Vom Nutzen der Nutzer“
Termin:
4./5.12.2012, 8.30-15.30 Uhr
Seminarleitung: Manfred Ebert-Gottier
Seminarnummer:FM-10-00-0140-1201
Gebühr:296 Euro p. P. für Mitglieder/
360 Euro p. P. für Nichtmitglieder
Seite 1220
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 5. November 2012
Arbeitstechniken
Gesetzestexte lesen, verstehen und anwenden
Termin:
4.12.2012, 8.30-15.30 Uhr
Seminarleitung: Karl-Heinz Fisch
Seminarnummer:FM-15-10-0240-1201
Gebühr:132 Euro p. P. für Mitglieder/
164 Euro p. P. für Nichtmitglieder
Gesundheit
Entspannungstechniken für den Arbeitsalltag
Termin:
7.12.2012, 8.30-17.30 Uhr
Seminarleitung: Rena Linkersdörfer
Seminarnummer:FM-15-15-0140-1201
Gebühr:185 Euro p. P. für Mitglieder/
225 Euro p. P. für Nichtmitglieder
Selbstmanagement
Wenn nicht jetzt, wann dann? Älter werden im Beruf
Termin:
3./4.12. 2012, 8.30-15.30 Uhr
Seminarleitung: Rena Linkersdörfer
Seminarnummer:FM-15-25-0280-1201
Gebühr:296 Euro p. P. für Mitglieder/
360 Euro p. P. für Nichtmitglieder
Internet und Informationstechnik
Nr. 45
Seminarleitung: Norbert Einsporn
Seminarnummer:FM-20-05-0320-1202
Gebühr:100 Euro p. P. für Mitglieder/
132 Euro p. P. für Nichtmitglieder
Besondere Zielgruppen: Personalrat
Rechtsprechung im Zusammenhang mit dem HPVG
Termin:
5./6.12.2012, 8.30-15.30 Uhr
Seminarleitung: Michael Jersch
Seminarnummer:FM-50-45-0060-1201
Gebühr:200 Euro p. P. für Mitglieder/
264 Euro p. P. für Nichtmitglieder
Anmeldungen nehmen wir ab sofort gerne an. Unsere Kontaktdaten: Verwaltungsseminar Frankfurt am Main, Niddagaustraße
32–38, 60489 Frankfurt am Main, oder per Fax: 069 7894748, per
E-Mail: [email protected], [email protected], [email protected]. Telefonische Beratung erhalten Sie von Frau Buchta
und Frau Dejanovic, Telefon: 069 978461-11/-17.
Bitte fordern Sie ausführliche Seminarbeschreibungen an! Aktuelle
Seminarangebote sowie unser gesamtes Fortbildungsprogramm
finden Sie auch unter www.hvsv.de.
Frankfurt am Main, den 23. Oktober 2012
Hessischer Verwaltungsschulverband
Verwaltungsseminar Frankfurt am Main
StAnz. 45/2012 S. 1219
Informationskompetenz Internetrecherche
Termin:
4.12.2012, 9.00-16.00 Uhr
BUCHBESPRECHUNGEN
Verwaltungsmodernisierung 2012. Gestalt und Gestaltung. Hrsg. von
Prof. Dr. Hermann Hill. 2012, 176 S. (brosch.), 44 Euro. Nomos Verlag,
Baden-Baden; ISBN 978-3-8329-7629-3.
Die Schriftenreihe „Verwaltungsressourcen und Verwaltungsstrukturen“ führt die Reihe „Verwaltungsorganisation, Staatsaufgaben und
Öffentlicher Dienst“ fort.
Der Band schließt an Band 17 dieser Schriftenreihe „Verwaltungsmodernisierung 2010“ an und führt den Gedanken eines Jahrbuchs zur
Verwaltungsmodernisierung in zweijährigem Abstand fort. Das Werk
ist Teil der Reihe „Verwaltungsressourcen und Verwaltungsstrukturen“,
Band 21.
Hermann Hill ist Professor für Verwaltungswissenschaft und Öffentliches Recht in Speyer
6 Autoren widmen sich dem Thema Verwaltungsmodernisierung nach
dem derzeitigen Erscheinungsbild aus unterschiedlichen Blickrichtungen.
Christian Jock beleuchtet den Part „Finanzen und Haushalt“, Florian
Schunk widmet sich dem Thema aus dem Blickwinkel der „Organisation“, Hendrik Landgrebe „Personal und Führung“. Das Thema „Optimierung der Informationsverarbeitung durch Technik“ also der Einfluss von IT auf die Verwaltungsmodernisierung, wird von Marina
Schlapp beschrieben. Damian Hötger beschäftigt sich mit der „Guten
Verwaltung – einer immerwährenden Herausforderung“; der Wandel ist
demnach einzige Konstante in der modernen Verwaltung.
Hermann Hill bietet zum Schluss in seinem Beitrag eine Handlungsanleitung für Morgen. Diese kann dazu dienen, Verwaltung zukunftsfähiger zu machen.
Dem Leser wird durch die Betrachtung aus verschiedenen Blickwinkeln
ein Gesamtbild der aktuellen Situation der öffentlichen Verwaltung
vermittelt sowie Entwicklungsmöglichkeiten aufgezeigt.
Regierungsrätin Anna-Elisabeth Elzer
Seite 1222
Staatsanzeiger / Öffentlicher Anzeiger für das Land Hessen
Nr. 45
Andere Behörden und Körperschaften
Öffentliche Bekanntmachung des Verbandes Region RheinNeckar
Einladung zur Sitzung der Zweckverbandsversammlung
des Zweckverbandes Tierkörperbeseitigung Hessen-Nord
Die 24. Sitzung des Ausschusses für Regionalentwicklung und Regionalmanagement des Verbandes Region Rhein-Neckar findet statt
am Freitag, dem 16. November 2012, 14.00 Uhr, in Neustadt an der
Weinstraße, Rathaus, Marktplatz 1, Ratssaal, Erdgeschoss.
Es ist folgende Tagesordnung vorgesehen:
1. Bericht aus der Metropolregion Rhein-Neckar GmbH
hier:Mündlicher Bericht, Geschäftsführer Wolf-Rainer Lowack
2. Fortführung der E-Vergabe in der Metropolregion Rhein-Neckar
hier:Feinkonzept und Ausschreibung einer E-Vergabelösung,
Dr. Christine Brockmann
3. Trägerschaftsaufgaben im Bereich Wirtschaftsförderung/
Standortmarketing
hier: Zuschuss an die Metropolregion Rhein-Neckar GmbH
4. Vitaler Arbeitsmarkt
hier: Vorstellung des Themenfeldes, Maria Lauxen-Ulbrich
5.Verschiedenes/Mitteilungen
Die Sitzung ist öffentlich.
Zur Sitzung der Zweckverbandsversammlung lade ich für Freitag,
den 9. November 2012, 15.00 Uhr, in den Sitzungsraum des Kreisausschusses, Gebäude B, 2. OG, Zimmer-Nr. 218, Parkstraße 6,
34576 Homberg, ein mit folgender
Tagesordnung:
1.Begrüßung
2. Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2013
3. Sachstandsbericht der TBA Rivenich
4.Verschiedenes
Die Sitzung ist öffentlich.
Eschwege, im Oktober 2012
Zweckverband Tierkörperbeseitigung Hessen-Nord
gez. W e r n e r, Vorsitzender der Verbandsversammlung
Verschiedenes
Mannheim, 5. November 2012
gez. Dr. Eva L o h s e
– Verbandsvorsitzende –
Seite 2
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 19. September 2011
Anfragen und Auskünfte über den
Öffentlichen Anzeiger zum
Staatsanzeiger für das Land Hessen
Neue Telefon- und Telefaxnummer
Telefon 0611 36098-56
Fax 0611 30 13 03

Nr. 38
Das Studentenwerk Kassel, Anstalt des öffentlichen Rechts, Wolfhager Straße 10, 34117 Kassel, bietet untenstehende EDV-Hardware aus September/Oktober 2005 an. Die Rechner haben kein
Betriebssystem.
lfd. Nr. Anzahl Materialbezeichnung
Zustand
1
13Fujitsu Siemens Scenic
Edition X102, Pentium4
2,8 GHz, 500 MB RAM,
150 GB-FB, 4 x USB,
onBoard VGA, LAN
verwendungsfähig
2
11
Drucker HP Laser Jet 1320 verwendungsfähig
3
12
Belina LCD Monitor 17 Zollverwendungsfähig
Bei Interesse oder Fragen wenden Sie sich bitte an: Herrn Ochs,
E-Mail: [email protected]
Nr. 45
Staatsanzeiger / Öffentlicher Anzeiger für das Land Hessen
Seite 1223
Stellenausschreibungen
Prüfungsamt des
Hessischen Rechnungshofs
Bei der Kanzlei des Hessischen Landtags ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle
einer Referentin/eines Referenten
Das Prüfungsamt des Hessischen Rechnungshofs in Kassel
stelle_2.doc
sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen überdurchschnittlich qualifizierte/n
Diplom-Ingenieurin (FH)/
Bei der Kanzlei des Hessischen Landtags ist ab dem 1. August 2011 mit der Hälfte der
regelmäßigen
Arbeitszeit einer/eines
Vollzeitbeschäftigten
die Stelle
im
Bereich Protokoll,
Pressestelle,
Öffentlichkeitsarbeit,
Besucherdienst
Diplom-Ingenieur (FH)
einer Mitarbeiterin / eines Mitarbeiters
zu besetzen. im Bereich Ausschussgeschäftsführung, Plenardokumentation
oder Bachelor
Der Bereich Protokoll, Pressestelle, Öffentlichkeitsarbeit, BesuFachrichtungen: Heizung/Klima/Lüftung/Sanitär/Technische
cherdienst
Hessischen
befristet bis des
zum 31.
Juli 2012 zuLandtags
besetzen.umfasst sämtliche ProtoGebäudeausrüstung oder Elektrotechnik
kollangelegenheiten und Empfänge, protokollarische Betreuung
(Kennziffer
04/2012)
Zu und
den ausländischer
Aufgabenschwerpunkten
zählendie
insbesondere
Erledigen
von
inBesucher sowie
Beteiligungdas
desselbständige
LandGeschäftsführungsaufgaben
die Referentinnen
sowie
die
tags
an Staatsbesuchen undfürStaatsakten.
Hier liegt und
auch Referenten
die
als Prüferin
oder Prüfer im Sachgebiet 3.
Niederschrift von
ausFremdveranstaltungen,
der Parlamentsarbeit nach
Banddiktat.
Zuständigkeit
fürProtokollen
Eigen- und
Feiern
zu
Das Aufgabengebiet umfasst Prüfungen der technischen GebäuGedenktagen sowie für Großveranstaltungen. Im Protokoll werdeausrüstung bei Landesbaumaßnahmen und Fördervorhaben
Vorausgesetzt
werden
Mindestschreibleistung
von 300 Anschlägen pro Minute,
den
die Kontakte
zum eine
konsularischen
Korps, zu ausländischen
in den Bereichen des Hessischen Baumanagements und des
sichere
Beherrschung
der
deutschen
Sprache
und
Kenntnisse
in
MS-Office-Systemen.
Parlamenten und Regionen, zu Verbänden, Organisationen,
Hessischen Immobilienmanagements. Es betrifft insbesondere
Darüber
hinaus
werden
Teamfähigkeit,
überdurchschnittliches
Engagement
und die
Streitkräften sowie den Religionsgemeinschaften gepflegt. Der
Wasser-, Abwasser- und Wärmeversorgung, die Maschinen- und
Fähigkeit
zu
eigenverantwortlicher,
ergebnisorientierter
Arbeit
erwartet.
Besucherdienst umfasst die Betreuung der jährlich etwa 50.000
Raumlufttechnik sowie die Elektro- und Kommunikationstechnik.
Besucherinnen und Besucher. Regelmäßig werden Seminare
Die Tätigkeit
ist vielseitig und anspruchsvoll. Sie erfordert ein
Für diese
interessante
abwechslungsreiche
Tätigkeit steht eine halbe Stelle
der
und
Einzelprojekte
zurund
politischen
Bildung durchgeführt.
hohes Maß an Eigeninitiative, Belastbarkeit, Überzeugungs- und
Entgeltgruppe 8 TV-H zur Verfügung.
Die zu besetzende Stelle beinhaltet die Leitung des Sachgebiets
Durchsetzungsvermögen sowie die Fähigkeit, komplexe Sach„Veranstaltungen“. In diesem Sachgebiet werden in Absprache
verhalte rasch zu erfassen, Probleme zu analysieren und konDie berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern wird gewährleistet.
mit der Bereichs- und Behördenleitung Eigen- und Fremdveranstruktive Lösungen zu erarbeiten.
Bewerbungen von Menschen mit Behinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt
staltungen
im
Hessischen
Landtag
geplant
und
organisiert.
berücksichtigt.
In Betracht kommen überdurchschnittlich qualifizierte BewerbeHierzu gehört auch die Betreuung und Anwesenheit während der
rinnen oder Bewerber mit einem abgeschlossenen Studium (minVeranstaltungen.
Außerdem
umfasst
die
Tätigkeit
die
UnterstütBitte senden Sie Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen bis zum 8. Julidestens
2011 an Note befriedigend) der Fachrichtungen Heizung/Klima/
zung
der
Protokollchefin
bei
der
Organisation
und
Betreuung
von
den
Lüftung/Sanitär
bzw. Technische Gebäudeausrüstung oder ElekProtokollanlässen.
trotechnik. Einschlägige Berufserfahrung ist erforderlich. KenntFür diese anspruchsvolle Aufgabe
wird Hessischen
eine hohe Landtag
EinsatzbereitDirektor beim
nisse im kaufmännischen Rechnungswesen und im Haushaltsschaft und Flexibilität und die
Bereitschaft
regelmäßiger
Schlossplatz
1-3, zu
65183
WiesbadenArbeit
recht sowie Kenntnisse im Vergabe- und Verwaltungsrecht sind
abends und an den Wochenenden erwartet. Gewünscht sind
von Vorteil. Vorausgesetzt werden sicheres Auftreten, sehr gute
neben
einem Hochbzw. Herr
Fachhochschulabschluss
mehrFür Rückfragen
steht Ihnen
Groß unter 0611/350-304eine
gerne
zur Verfügung. schriftliche und mündliche Ausdrucksweise, gute EDV-Kenntjährige Verwaltungserfahrung, Erfahrung im Veranstaltungsmanisse (MS-Word und MS-Excel) sowie die Bereitschaft und Fänagement und gute Kenntnisse der protokollarischen Gepflogenhigkeit, im Team zu arbeiten.
heiten. Gute Fremdsprachenkenntnisse und praktische ErfahDie Tätigkeit ist mit Dienstreisen im eigenen Pkw innerhalb Hesrung in der Betreuung von ausländischen Gästen und im Umgang
sens verbunden, die auch auswärtige Übernachtungen erfordermit konsularischen Vertretungen, Kommunikations- und Organilich machen können. Eine Fahrerlaubnis der Klasse B ist notwensationsstärke sowie Teamfähigkeit werden vorausgesetzt. Gedig.
wünscht wird eine freundliche Persönlichkeit, die belastbar und
Es steht eine Stelle der Besoldungsgruppe A 11 BBesG zur Verkooperativ ist.
fügung. Im Beschäftigungsverhältnis ist die Einstellung in die
Für diese interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit steht
Entgeltgruppe 11 TV-H vorgesehen. Eine spätere Übernahme in
eine Stelle der Besoldungsgruppe A 13 BBesG zur Verfügung.
das Beamtenverhältnis wird angestrebt. Aufstiegsmöglichkeiten
Die Dotierung zu Beginn des Beschäftigungsverhältnisses richtet
sind nach Eignung und Leistung im Rahmen des Stellenplans
sich nach den Kenntnissen, Fähigkeiten und fachlichen Leistungegeben.
gen.
Die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern wird geDie berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern wird gewährleistet. Die Vorschriften des Sozialgesetzbuches – Neuntes
währleistet. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber
Buch – werden berücksichtigt.
werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt. BeBewerbungen mit Unterlagen wie tabellarischem Lebenslauf mit
werbungen von Frauen sind besonders erwünscht.
ausführlichem Werdegang, Zeugnissen, ggf. der letzten dienstBitte senden Sie Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlalichen Beurteilung sowie Angabe des dienstlichen und/oder prigen bis zum 22. November 2012 an den
vaten Telefon-/E-Mail-Anschlusses richten Sie bitte – unter NenDirektor beim Hessischen Landtag, Schlossplatz 1-3, 65183
nung der oben angegebenen Kennziffer – bis zum 23. November
Wiesbaden.
2012 an das
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Groß unter 0611/350-304 gerne
Prüfungsamt des Hessischen Rechnungshofs,
zur Verfügung.
Tischbeinstraße 32a, 34121 Kassel.
Vertraulichkeit wird zugesichert. Bitte nur Fotokopien übersenden, da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden
können. Bewerbungs- und Fahrtkosten können nicht erstattet
werden.
@
R
LAND HESSEN
Seite 1224
[email protected]
Staatsanzeiger / Öffentlicher Anzeiger
E-Mails an den
ÖFFENTLICHEN ANZEIGER
zum
STAATSANZEIGER FÜR DAS LAND HESSEN
@
N
[email protected]
N
Das Polizeipräsidium Frankfurt am Main, Adickesallee 70, 60322
Frankfurt a. M. sucht ab sofort
eine Volljuristin/einen Volljuristen
für die Leitung des Sachgebietes V 31 – Beamtenangelegenheiten –.
Der Dienstposten ist nach Bes.Gr. A 14 BBesG bewertet.
Das Sachgebiet V 31 ist Teil des Hauptsachgebietes V 3 – Personalangelegenheiten, Aus- und Fortbildung – innerhalb der Abteilung
Verwaltung. Neben der Leitung des Sachgebietes, umfasst die Funktion auch die Bearbeitung von Vorgängen mit juristischer
Schwerpunktset­zung aus dem Hauptsachgebiet sowie die Vertretung
der Hauptsachgebietsleitung.
@
GER
Das Aufgabengebiet umfasst im Einzelnen:
•
verantwortliche Leitung, Planung und Koordination des Geschäftsablaufs im Sachge­biet V 31 einschließlich der Dienst- und
Fachaufsicht über [email protected]
die Beschäftigten
S LAND HESSEN
•Vertretung der Hauptsachgebietsleitung
•Bearbeitung von Vorgängen mit juristischer Schwerpunktsetzung
aus dem gesamten Hauptsachgebiet sowie von Grundsatzangelegenheiten, Stellungnahmen, Berichten und Vorgängen von besonderer Bedeutung im Beamtenbereich
•Bearbeitung von Einwendungs- und Widerspruchsverfahren
•Erstellung von Klage- und Antragsschriften sowie Vertretung der
hiesigen Behörde in dienst- und arbeitsrechtlichen Streitigkeiten
vor den zuständigen Gerichten
@
•enge Kooperation mit der Hauptsachgebietsleitung
und den SachR
gebietsleitungen
•Beratung und Unterstützung der Abteilungs- und Behördenleitung
im Hinblick auf ein­
schlägige personalrechtliche Fragestellungen
[email protected]
LAND HESSEN
•ständige Effizienzanalyse der Arbeitsabläufe in personeller, organisatorischer und inhaltli­cher Hinsicht, insbesondere im Bereich
der Beförderungsverfahren
Aktuell hohe Bedeutung hat die Analyse der Geschäftsprozesse
einschließlich der Durch­führung eines Organisationsentwicklungsprozesses.
LAND
Postvertriebsstück, Deutsche Post
Verlag Chmielorz GmbH
Postfach 22 29, 65012 Wiesbaden
Entgelt bezahlt
D 6432 A
Stellenausschreibungen
R
ER
Adressenfeld
Nr. 45
☎
STAATSANZEIGER FÜR DAS LAND HESSEN. Erscheinungsweise: wöchentlich
montags. Verlag: Verlag Chmielorz GmbH, Inhaber: ACM Unternehmensgruppe GmbH,
Marktplatz 13, 65183 Wiesbaden, ­
Telefon: 0611 36098-0, Telefax: 0611 301303.
0 61
22 / 77 09-01
Geschäfts­füh­rung: Karin Augsburger, Andreas Klein.
-152
Anzeigenannahme und Vertrieb sieheDurchwahl
Verlagsanschrift. Vertrieb:
Gabriele Belz, ­Telefon:
0611 36098-57. Jahresabonnement: 42,– c + 32,– c Porto und Verpackung.
HESSEN
Bankverbindungen: Nassauische Sparkasse Wiesbaden, Konto-Nr. 111 103 038 (BLZ
510 500 15), Postbank Frankfurt/Main, Konto-Nr. 1173 37-601 (BLZ 500 100 60).
Abonnementkündigung mit einer Frist von sechs Monaten zum 30. 6. und 31. 12. möglich.
Einzelverkaufspreis: 2,50 c + 2,– c Porto und Verpackung. Herausgeber: Hessisches
Ministerium des ­Innern und für Sport.
Verantwortlich für den redaktionellen Inhalt des amtlichen Teils: Ministerialrätin
Bettina Nau; Redaktion: Christine Bachmann, Telefon: 0611 353-1674;
Voraussetzung für die Einstellung ist, dass Sie eine überdurchschnittlich qualifizierte Verwal­tungsbeamtin oder ein überdurchschnittlich
qualifizierter Verwaltungsbeamter des höheren Diens­tes des Landes
Hessen sind und die Befähigung zum Richteramt besitzen.
Weitere nachstehende fachliche Voraussetzungen werden erwartet:
• Erfahrungen und Bewährung in der Führung von Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern
•Gute und umfassende, in der Praxis nachgewiesene Kenntnisse des
Dienstrechts insbe­sondere im Beamtenrecht
•Praktische Erfahrungen in Personalangelegenheiten
•Gute und umfassende Kenntnisse des Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrechts so­wie praktische Erfahrungen in der Prozessvertretung
Von Vorteil wären Kenntnisse und Erfahrungen mit den Elementen
der Führung in der hessi­schen Landesverwaltung.
Persönlich werden von Ihnen folgende Voraussetzungen erwartet:
• Sicheres Auftreten
•Ausgeprägte Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit
•Hohes Durchsetzungsvermögen
•Große Eigenständigkeit und Zuverlässigkeit
•Rasche Auffassungsgabe und Zielorientierung
•Flexibilität
•Ausgeprägte soziale Kompetenz
•Innovationsfähigkeit
Wünschenswert wären gute Kenntnisse der Organisationsstruktur
der hessischen Polizei sowie des Polizeipräsidiums Frankfurt am
Main.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berück­sichtigt.
Teilzeitbeschäftigung ist unter Berücksichtigung dienstlicher Belange
grundsätzlich möglich.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann senden Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunter­
lagen unter Angabe der Kennziffer
30/2012 bis zum 19. November 2012 an das
Hessische Ministerium des Innern und für Sport, Referat Z 7,
Friedrich-Ebert-Allee 12, 65185 Wiesbaden.
Bei fachbezogenen Fragestellungen steht Ihnen vom Polizeipräsidium Frankfurt am Main Frau Ltd. RD´in Kemper (Telefon 069-75560000), und bei Fragen hinsichtlich des Auswahlverfah­rens Frau
Ministerialrätin Reusch-Demel (Telefon 0611-353-1244) vom Hessischen Ministe­rium des Innern und für Sport als Ansprechpartnerin
zur Verfügung.
Anzeigen: Franz Stypa (Anzeigenverkaufsleitung), Telefon: 0611 36098-40,­
[email protected]; für die technische Redaktion und die Anzeigen des
„Öffentlichen Anzeigers“: Ralph Wagner, Telefon: 0611 36098-56, Fax 0611 301303,
[email protected]; Druck: Capri Print + Medien GmbH, Ostring 13,
65205 Wiesbaden-Nordenstadt.
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Ausgabe, maßgebend ist der Posteingang. Anzeigenpreis lt. Tarif Nr. 32 vom 1. Januar
2012.
Der Umfang der Ausgabe Nr. 45 vom 5. November 2012 beträgt 20 Seiten.