Rehabilitation in der Schön Klinik Bad Bramstedt: Ihre Fragen

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Rehabilitation in der Schön Klinik Bad Bramstedt: Ihre Fragen
Rehabilitation in der Schön Klinik Bad Bramstedt:
Ihre Fragen, unsere Antworten
Wenn Patienten für eine stationäre Akut- oder Rehabilitations-Behandlung in unsere Klinik
kommen, haben sie in der Regel viele Fragen. Im Folgenden beantworten wir Ihnen die
häufigsten an uns gerichteten Fragen von Rehabilitationspatienten. Zögern Sie bitte nicht, uns zu
kontaktieren, wenn Sie darüber hinaus weiteren Informationsbedarf haben. Wir helfen und
beraten gern!
Tel. 04192-504 7800
E-Mail: [email protected]
1. Was unterscheidet die psychosomatische Akut- von der psychosomatischen
Rehabilitationsbehandlung?
Wer eine Akutbehandlung (auch Krankenhausbehandlung genannt) benötigt, hat eine sehr stark
ausgeprägte Symptomatik im jeweiligen Krankheitsbild. Krisen können sich potenziell jederzeit
entwickeln – dementsprechend können Sie als Patient in einem Krankenhaus mit psychosomatischer
Akutversorgung wie dem unseren auch sicher sein, rund um die Uhr einen ärztlichen sowie einen
psychologischen Ansprechpartner zu haben, der Ihnen helfen kann. Darüber hinaus wird im Rahmen
einer stationären Akutbehandlung fast immer die Medikation überprüft und gegebenenfalls neu
eingestellt, da dies im ambulanten Rahmen oft nur schwer möglich ist.
Patienten, bei denen demgegenüber eine Rehabilitationsbehandlung angezeigt ist, leben in der Regel
mit bereits chronifizierter psychischer und / oder körperlicher Erkrankung – oder die Chronifizierung
dieser Erkrankung ist sehr wahrscheinlich. Die Beschwerden, mit denen diese Patienten leben,
schränken sie so stark ein, dass eine Teilhabe am Leben bereits deutlich erschwert ist. Im beruflichen
Kontext liegen längere Ausfallzeiten vor, eventuell droht die Erwerbsunfähigkeit.
2. Wie unterscheiden sich die Therapieziele von Akut- und Rehabilitations-Behandlung?
Bei Patienten, die zu einer Krankenhausbehandlung in stationärer Behandlung sind, steht die
Linderung der Beschwerden im Vordergrund der Behandlung. Bei Rehabilitanden ist das
Behandlungsziel die Wiederherstellung oder die Aufrechterhaltung der Teilhabe am Leben.
3. Wie unterscheiden sich die Therapiepläne von Akut- und RehabilitationsBehandlung?
Die unterschiedlichen Therapie- bzw. Rehabilitationsziele (s. o.) schlagen sich ebenso in den
Behandlungsplänen nieder wie die individuelle Ausprägung des Störungsbildes. Daher stellen wir erst
nach Ihrer Aufnahme und im Austausch mit Ihnen Ihren individualisierten Therapieplan zusammen.
Dabei wählen wir aus dem breiten Spektrum verhaltenstherapeutischer Therapiemaßnahmen und
justieren gegebenenfalls wöchentlich neu. So können wir flexibel auf Ihren persönlichen
Therapiefortschritt eingehen.
Am Ende einer Rehabilitationsbehandlung über die Deutsche Rentenversicherung erfolgt zudem immer
noch eine ausführliche sozialmedizinische Beurteilung, die mit dem Rehabilitanden besprochen wird.
Deren Zweck ist es, zu beschreiben, welche Tätigkeiten der Patient nach der Rehabilitation an seinem
Arbeitsplatz ausführen kann.
4. Muss ich mich vor der Anmeldung in Ihrer Klinik entscheiden, ob ich eine Akut- oder
Rehabilitationsbehandlung machen möchte?
Bei der Entscheidung, ob bei Ihnen eine Akut- oder eine Rehabilitationsbehandlung vorzuziehen ist,
sollten Sie sich fachlich beraten lassen. Ihr Hausarzt oder ein niedergelassener Therapeut kann Ihnen
weiterhelfen und natürlich stehen auch wir Ihnen gern beratend zur Seite.
Gut für Sie zu wissen: Wenn uns Ihr Antrag auf stationäre Behandlung (akut oder Rehabilitation) vorliegt,
prüfen wir in jedem Fall noch einmal, wie wir Ihnen in Ihrer Situation am besten helfen können. Im
Rahmen einer vorstationären Behandlung (s. Frage 5) würden wir Sie bereits vorab kennenlernen und
Ihnen eine Empfehlung aussprechen.
5. Bei wem stelle ich den Antrag für eine Rehabilitationsbehandlung?
Eine Rehabilitationsbehandlung wird von der Krankenkasse oder von anderen Kostenträgern wie der
Deutschen Rentenversicherung (DRV) sowie Beihilfestellen übernommen:
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Bei der DRV stellen Sie den Antrag, wenn Sie im erwerbsfähigen Alter sind (Ausnahme s. nächster
Punkt).
Bei Ihrer Beihilfestelle sind Sie richtig aufgehoben, wenn Sie privat versichert sind und einen
Beihilfeanteil haben, das betrifft z. B. alle Bundes- und Landesbeamte wie Polizisten und Lehrer.
Bei Ihrer Krankenkasse stellen Sie den Antrag, wenn Sie nicht berufstätig sind.
Wenn Sie bei der Bundeswehr beschäftigt sind, stellen Sie den Antrag direkt bei der Bundeswehr.
6. Welche Unterlagen muss ich bei der Schön Klinik Bad Bramstedt einreichen, um mich
für eine Rehabilitation anzumelden?
Damit wir Sie als Rehabilitationspatient aufnehmen können, benötigen wir …
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… von Rehapatienten, die über die Deutsche Rentenversicherung (DRV) kommen:
□ die Kostenübernahmeerklärung der DRV
□ den von Ihnen ausgefüllten Anmeldebogen
□ den von Ihnen ausgefüllten „persönlichen Bericht“
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… von Rehapatienten, die über eine Krankenkasse oder Beihilfestelle kommen:
□ den von Ihnen ausgefüllten Anmeldebogen
□ den von Ihnen ausgefüllten „persönlichen Bericht“
□ falls Ihnen die Kostenübernahmeerklärung der Krankenkasse / Beihilfestelle bereits vorliegt,
schicken Sie uns diese bitte ebenfalls mit, ansonsten reicht uns in diesem Fall eine Kopie des
Antrags
Den Anmeldebogen und das Formular für den persönlichen Bericht finden Sie auf www.schoenkliniken.de/bbr/anmeldung. Auf Anfrage schicken wir Ihnen die Unterlagen auch gern postalisch zu.
Übrigens: Ihr Kostenträger nennt Ihnen in der Regel zusammen mit der Kostenübernahmeerklärung eine
Einrichtung für die Rehabilitationsbehandlung. Falls Sie mit diesem Vorschlag nicht einvestanden sind,
können Sie von Ihrem Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch machen.Wenn Sie hierzu oder zu anderen
Themen im Kontext der Kostenübernahme Fragen haben:
Gern helfen wir Ihnen gern bei der Kommunikation mit Ihrem Kostenträger im Zusammenhang
mit der Kostenübernahmeerklärung.
7. Welche Krankheitsbilder behandeln Sie im Bereich Rehabilitation?
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ADHS im Erwachsenenalter
Adipositas und Binge-Eating-Störung
Angststörungen*
Depressive Erkrankungen*
Depressionen in der dritten Lebensphase (60+)
Chronische Schmerzkrankheiten* und Fibromyalgiesyndrom
Pathologischer Computergebrauch
Tinnitus
*Mit der Deutschen Rentenversicherung besteht ein Vertrag für die Rehabilitationsbehandlung von
Patienten mit Angststörungen, Depressionen sowie Chronische Schmerzkrankheiten.
8. Wie viele Behandlungsplätze im Bereich Rehabilitation haben Sie?
Unsere Klinik verfügt über insgesamt knapp 500 Betten, davon halten wir 60 Ein-Bett-Zimmer
ausschließlich für Rehabilitationspatienten vor.
9. Wie bin ich bei Ihnen untergebracht?
Rehabilitationspatienten wohnen in unserer Klinik ausschließlich in komfortablen Ein-Bett-Zimmern mit
hotelähnlichem Charakter: Großzügige Räume mit ansprechendem Mobiliar und geräumige Badezimmer
sind bei uns selbstverständlich.
Im Rahmen unseres umfangreichen Freizeitangebots können Sie klinikeigene Einrichtungen wie das
Schwimmbad, Sportplätze und Turnhalle sowie verschiedene Sportgeräte nutzen. Auch Aktivitäten wie
Yogakurse, Malen oder Basteln bieten wir Ihnen in den Zeiten außerhalb der Therapie an, teilweise
kostenpflichtig.
Gelegen ist unsere Klinik inmitten des Holsteiner Auenlandes zwischen Kiel und Hamburg, Nord- und
Ostsee. Direkt vor der Tür beginnt das weitläufige Wander- und Radwegenetz in unbestörter Natur.
Gleichzeitig ist der Kurort Bad Bramstedt zu Fuß oder mit dem Rad gut erreichbar. Darüber hinaus
befinden sich zwei Golfplätze in unmittelbarer Nähe, einer sogar fußläufig.
Schön Klinik Bad Bramstedt
Birkenweg 10
24576 Bad Bramstedt
Tel. 04192-7800
[email protected]
www.schoen-kliniken.de/bbr