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Transcription

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Satzung
Arnache.V.,,D'SchoafBöck"
der Narrenzunft
vom01.07.1
999
Fassung
Allgemernes
$1
Name.Sitz und GemeinnüLiqkeit
Arnache.V. D'Schoaf Böck"und hat seinen
Der Vereinträgtden Namen,,Narrenzunft
des
AmtsgerichtesLeutkirch/Allg.
Vereinsregister
Er
ist
im
Sitz in Amach.
einzutragen.
und unmittelbargemeinnützigeZweckeim Sinne
Der Vereinverfolgtausschließlich
nung).
nstigteZwecke"der AO (Abgabenord
des Abschnittes"Steuerbegü
$2
Zweck derZunft
und Förderungdes FasnetZweckder Zunft ist die Einführung,Aufrechterhaltung
Sinnein der OrtschaftArnach.
Brauchtumsim oberschwäbisch-allemannischen
wird insbesonderedurchdie Ausführungeiner Ortsfasnetin der
Der Satzungszweck
Rathaussturm,Besuch
wie Narrenbaumsetzen,
Schülerbefreiung,
Heimatgemeinde
verwirklicht.
der Kindergärtenund Durchführungeines Kinderumzuges
Desweiterennimmtdie NarrenzunflArnache.V. an Veranstaltungenund NarrensprüngenandererZünfteteil.
S3
Mittelverwendunq
Die Zunft ist selbstlostätig.Sie verfolgtnichtin ersterLinieeigenwirtschaftliche
Zweckeverwendetwerden.
Zwecke.Mittelder Zunftdürfennur für satzungsgemäße
aus Mittelndes Vereins.
Die Mitglieder
erhaltenkeineZuwendungen
Es darf keinePersondurchAusgaben,die dem Zweck der Körperschaftfremd sind
oder durchunverhältnismäßig
hohe Vergütungbegünstigtwerden.
I4
Geschäftsiahr
Das Geschäftsjahr
beginntam 11. Novemberund endetam 10. Novemberdes
darauffolgenden
Jahres.(Narrenjahr)
|
Mitgliedschaft
Q5
Erwerbder Mitqliedschaft
Jede natürlicheund juristischePersonkann Mitgliedder Zunftwerden.Bei
ist die Zustimmungder gesetzlichenVertreternotwendigund
Minderjährigen
erworbenund
wird durch schriftlicheBeitrittserklärung
Die Mitgliedschaft
erforderlich.
bedarfder Zustimmungdes Vorstandes.
Q6
Arten der Mitqliedschaft
Zunftordnunggilt
Die Zunftführt aktiveMitqliederfür die, welchespäterbeschriebene
und passiveMitqliederals Fördererund Gönnerder Zunft.
müssen16 Jahrealt sein.Ausnahmenzu der genanntenFestsetzung
Maskenträger
Mitgliedin der
von denen mindestensein Sorgeberechtigter
Mindeqährige,
betreffen
Nanenzunftist.
S7
Maskenträqer
Die Pflichtzum Tragen einer Maske beginntmit 16 Jahrenfür das aktiveMitglied.
QI
Ende der Mitqliedschaft
endet durchTod, freiwilligenAustritt,Ausschlußoder Auflösungder
Die Mitgliedschaft
Nanenzunft
möglichund muß
DerfreiwilligeAustrittist zum Ende einesjeden Geschäftsjahres
dem Vorstandmind.4 Wochenvorherebenfallsschriftlichzur Kenntnisgebracht
werden.Mit dem Austrittbzw. Ausschlußendet und erlischtjeglicherAnspruchan
den Verein.
Q9
A u s s c h l u ßa u s d e r Z u n f t
endet durchAusschluß.
Die Mitgliedschaft
Der Ausschlußist aus gewichtigenGründenzulässig,insbesondere
obliegendePflichten
wenn das betroffeneMitgliedihm satzungsgemäß
erfüllt,
nachhaltigund trotzAbmahnungnicht
Verhaltendes
bei ehrenkränkenden
Außerungenoder vergleichbarem
MitgliedesgegenüberanderenMitgliedern,Organenund/oder
des Vereins,
Organmitgliedem
bei sonstigenschwerenVerstößendes Mitgliedesgegendie Interessendes
Vereins,
groberUnfug,Körperverletzung
übler
Beleidigung,
und Sachbeschädigung,
Nachredeund Verleumdungsind strengstensverboten.Die Zunft übernimmt
vor, währendoder
dafür keinerleiHaftung.Auch übermäßigerAlkoholgenuß
nach offiziellenAuftrittenist untersagt.
Q l0
BejL!-aeszahlung
zu
Der Mitgliedsbeitragist jeweils spätestenszu Begim einesjeden Geschtiftsjahres
entrichten.Die Höhe desjährlichen Mitgl.-beitages wird von der Mitgliederversammlungmit
einfacherMehrheit festgelegt.
Oryane der Zunft
QI I
Organe der Zunft sixd:
I 12
Mitgliedervcrsammluge
a) die Mitgliederversammlung
b) der Zunftrat
c) der Vorstand
OberstesOrgan der Zun{t ist die Mitgliederversammlung.
Eine ordentliche Mitgliederversamnlung findet jälrlich stan und wird mit Bekanntgabeder
Tagesordnungvom Zunfüat einberufen.Die Einberufimgerfolgt durch Bekanntmachungim
Mitteilungsblattder GemeindeArnach. Zwischendem tageder Bekanntrnachungund dem
Versamrnlungstermin
muß eine Frist von l4 Tageneingehaltenwerden.
Eine außerordentlicheMitgliederversammlung kann innerhalb von 14 Tagen rnit
entsprechenderTagesordnungeinberufen werden, wenn es a) der Vorstand oder der Zunftrat
mit einfacherMehrheitbeschließt,b) ein Viertel aller stirnmberechtigten
MitgJiederder Zunft
schriftlich beim Vorstand beantragthat.
Die Tagesordoungeiner ordentlicbenMitgliederversammJung
umfaßt folgendePunkte:
Bericht desVorstandes
Kassenberichtdes Kassiers
PrüIbericht der Kassenprüfer
Entlastungdes Vorstandes
Festseaungder Mitgliederbeitr:ige
Beschlußfassungüber vorliegende Anträge
Wahlen, soweit erforderlich
Wahlen von zrvei KassenprüfenL welche die Kassezu prüfen habenund ihren
Prüfbericht bei der nächstfolgendenMitgliederversarrux-lungvoranlegenhaben
die Beschlußfrihigkeitder Mitgliederversammlungist unabhringigvon der Zahl der
erschienenenMitgliedern. Eine Ausnahmebildet nur eine evtl. Auflözung der Zunft.
Beschlüssewerden mit einfacher Mehrheit der anwesendenstimmberechtigten
Mitgliedern gefasst.Satzungsändemngenkönnen nur mit 2/3-Mehrheit der
anwesendenMitglieder (vorbehaltlich der Genehmigungdurch die dazu zustaindige
Behörde)beschlossenwerden.
Annäge können gestelit werden von: den Mitgliedern, vom Zunflrat, vom Vorstand.
Die Frist für die Einreichung der Antrage beträgt 7 Tage. Später eingereichteAnträge
könnennicht mehr als TOP der lvlitgliederversammlung
behandeltwerden.Diese
Anträge müssenschriftlich beim Zunft- bzw. Stellv. Zunftrneister eingereichtwerden.
Auf Antag von mind. i5 stimmberechtigtenMitgliedern muß eine geheime
Abstimmung erfolgen.
Q l3
Dcr Zunftrat
1.
2.
3.
4.
5.
S 14
Der Zunffrat bestehtaus elf aktiven Mitgliedern:a) Vorstand b) siebenvon der
ung gewähltenMitgliedern
Mitgl iederversamml
Der Zunltrat fungiert als beratendesOrgan der Zunft
Zunfträteverpflichtensich zur ÜbernahmebestimmterAufgabengebieteirmerhatbder
zurrftund tragenfilr dieseeine besondereVeranhvortung.
in dem vom Vorstand,
AufgabendesZunfoates:a) Beratungund BesctrJußfassung
dem Zunfoneisterund dem Zunflrat vorgebrachtenFragen b) Beschlußüber die
etc. c) Organisationder Fasnet
EinführungneuerMasken,Häserund Veranstaltungen
und die bildung von Arbeitsgruppenund Ausschüssend) Anhörung und Ausschluß
von Mitgliedern
Zeit- noch
es können vom Zunfuat -falls erforderlichfirr einebestirnmtfestzusetzende
weitereMitelieder in den Rat berufenwerden.DiesehabenSitz und Stimme.
Vorstsnd
Der Vorstandbestehtaus:
dem Zunfoneister
dem stellv. Zunfftneister
dem Kassier
dern Schrififührer
Vorstandirn sinne des $26 BGB sind der Zunftmeisterund sein Stellverrreter.Sie beide
verfeten den vereingerichtlich und außergerichtlich.
Jedervon ihnen ist allein
vertetungsberechtigt.Im Innenverhältnisder Zunft darf der stellv. Zunfirneister seile
Vertretungsfunktionnur bei Verhinderung des Zunfüneistersausüben.
Aufgabendes Vorstandessind:
Leitung desVereins
Durchführung von Beschlüssender Mitgliederversarnmlutrgund des Zunffrates
Bewilligturg von Ausgaberqderen Höhe vom Zunftat festgeleglwird
Zuständigkeit für Aufgabeg die aufgrund ifuer Dringlichkeit einer schnellen
Entscheidung bedtirfen
VorzeitigesAusscheidendes Vorstandes:
ScheidenZunftrneisterund seinStellverrreteraus,so wird vom Zunfoat ein Mitglied
bis zur nächstenWahi kornmissarischmit der Leitung des Vereins beaufoagt.
Q 15
Wahl und Amtsdauer von Vorstand und Zunftrat
Die Mitglied€r von Vorstandund Zunfuat werdenvon der Mitgliederversammlungfür die
Dauervon 2 Jahrengewählt. Sie bleibenso langeim Amt, bis Nachfolgergewählt sind.
Q 16
Beschlußlähigkeitund Einberufung von Vorstand und Zunftrat
Wenn das Vereinsinteresse
es erfordert,ist vom Zunftmeistereine Sitzung des Vorstandesund
desZun.ffrateseinzuberufen.Dies ist auch der Fall. wenn mind. drei Mitelieder von Vorstandoder
Zunffrat eine Sitzung beantragen.
Die Beschlußfiihigkeitist vorhanderLwenn vom Vorstand% und vom Zunftrat2l3 der Mitglieder
anwesendsind. Beschlüssewerdenbei diesenSitzungendurch Mehrheitgefaßt.Bei
entscheidetdie Stirnmedes Zunfoneisters,bei dessenVerhinderungdie seines
Stirrunengleichheit
Stellvertreters.
S 17
Protokolle
Über Beschlüsseder Mitgliederversammlung,über Sitzungendes Vorstandes und des
Zunflratesist jeweils ein Protokoll anzufertigen,dasvom Versammlungsleiter
und vom Schriftführer
zu unterzeichnen
ist.
$ l8
Kassenprüfune
Die Kasseder Zunft wird jährlich durch zwei von der Mitgliederversammlungder Zunft
gewlihlten Zunftfilzer geprüft. Die Kassenprüfererstattender Mitgliederversammlung einen
Prü{bericht und beantragenbei ordnungsgemäßerFührung der Kassengeschäftedie Entlastung des
Kassiers.
Q 19
Zunftvermöeen
Wird in der Zunft im Laufe der zeit Sachvennögengebildeqwird dies von einem als Maskenund Zeugwart eingesetztenZunffrat verwaltet. Dieser hat für die ordnungsgemtißeLagerung,
pflegliche Behandlungund norwendigeErgänzungenoder Reparaturenzu sorgen und über das
SachvermögenBuch zu firluen.
Das Geldvermögenwird vom Kassier verwaltet.
.soNs'rIGEs
I 20
Auflösung der Zunft
Die Auflösung der Zunft kann von einer Mitgliederversarrunlungbeschlossenwerden. Auf der
Tagesordnungdieser Versarnmlungdar:fnur die Auflösung des Vereinesstehen.
Die Einberufirng einer solchen Versarnmlung darf nur erfolgen, wenn
es der Zunftrat mit %-ly{ehrheitaller seinerMitglieder beschlossen
hat,
von2/3 der stimmberechtigtenMitglieder der Zunft schriftlich gefordert wurde.
Die Versammlungist beschlußfühig,wenn mind. 2/3 der stimmberechtigten
aktiven und passiven
Mitglieder der Zunft anwesendsind. Zur Auflösung ist mind. %-Mehrheitder Anwesenden
erforderlich.Komrnt in ei-oerMitgliederversarnmlungkeine Beschlußftihigkeitzustande,so ist eine
zweite Mitgliederversammlungeinzuberufen,bei der % der erschienenstimmberechtigtenMitglieder
die Auflösung der Zunft in geheimerAbstimmung beschließenkönnen.
ln dcr Einberufungist daraufhinzu\\'eisen,
daßdie Mitglicclerversamrniung
in jeden Falle
beschlußftihigist.
Wild die Zun{l durch Bescirlußder Mitgliederversammlungoder der Verfiigung einer Behorde
aufgelöst,so lält ihr Vermögenan die GemeindeArnach rnit der Maßgabe,dieies Vermogen
aussclrließlichnur für gemeinnützigeZweckezu verwenden.(2.8. Jugändarbeit,Altenpfle;e
etc.)
I 2I
Maskenordnung
Der Erwerbvon Maske und Häs bedarf der vorherigenZustimmung des Zunfoates.über
Masken-und HästypentscheidenalleineVorstandund Zunftrat. Die Origirialmaskendtirfen
nicht
variiert werden-Der Besitzwechselz.B. durch Verkauf, Schenkungoderlererbung ist dem Vorstand
anzuzeigen.Der verleih der Maske oder dern H{is ist untersagtl
Maske und Hzisdürfennur bei ofiiziellen Veranstaltungen
getragenwerden.Ausnahmenhierzu
banötigendie ZustimmungdesgesamtenZunfhates.Die Häs- *d Murk.nordnung, welche
Bestandteilund Anlage dieserSatzungis! muß dringendeingehaltenwerden.
Das alleinigeUrheberrechtan Maske und Häs besiut die Zunft.
Schluf bestimnung
S 22
OberstesZiel
Das obersteZiel derZunft ist es, dashistorischeBrauchtumin der Heimatgemeinde
einzuführen und aufrechtzuerhalten.
In diesernSinnesoll auch innerhalbdes Vereinsgelebtund dieseSazung beachtet
werden.
DieseSaEungder NarrenzunftArnach e.V. D'SchoafBöck wurdeam I1.2.1999
verlesenund angenornrnen.Sie ist grilrig ab tt.7 .1999.