Verdingungsunterlagen - Landkreis Tuttlingen

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Verdingungsunterlagen - Landkreis Tuttlingen
Kommunales Jobcenter
Öffentliche Ausschreibung
Aktivierung und Eingliederung von
Neukunden SGB II (4/44/3/13)
Landratsamt Tuttlingen – Kommunales Jobcenter
Landratsamt Tuttlingen
Kommunales Jobcenter
Bahnhofstraße 100
78532 Tuttlingen
Verdingungsunterlagen
zur Öffentlichen Ausschreibung einer
Maßnahme zur
Aktivierung und Eingliederung von Neukunden
nach § 16 Abs. 1 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
i.V.m. § 45 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III)
Vergabenummer: 4/44/3/13
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Inhaltsverzeichnis:
Die Verdingungsunterlagen umfassen nachfolgende Unterlagen:
I. Allgemeine Hinweise
1. Ansprechpartner………………………………………………………………….. 4
2. Art der Vergabe…………………………………………………………………… 4
3. Unterteilung in Lose…………………………………………………………….
4
4. Aufbau, Form und Inhalt des Angebots………………………………………… 5
5. Änderungen, Berichtigungen oder Rücknahme von Angeboten…………… 5
6. Angebotsabgabe………………………………………………………………...
6
7. Fristen…………………………………………………………………………….
6
8. Entschädigung für die Bearbeitung des Angebots…………………………..
6
9. Einzelbieter, Bietergemeinschaften, Subunternehmen………………………… 6
10.Bieterdarstellung, Referenzen, Erfahrungen…………………………………….. 7
11.Bieterfragen…………………………………………………………………………. 7
12.Wertungskriterien…………………………………………………………………… 7
13.Zuschlag/Vertragsabschluss………………………………………………………. 8
14.Benachrichtigung der Bieter über nicht berücksichtigte Angebote gemäß
§ 19 VOL/A……………………………………………………………………….. 9
15.Vergabeprüfstelle und Nachprüfung……………………………………………… 9
II. Leistungsbeschreibung
1. Leistungsgegenstand und Zielsetzung…………………………………………… 10
2. Zielgruppe…………………………………………………………………………… 10
3. Teilnehmerzahl und Dauer ……...………………………………………………… 10
4. Maßnahmenaufbau…………………………………………………………………. 10
5. Vergütung …………………………………………………………………………… 12
6. Ausführungsort……………………………………………………………………. 13
7. Räumlichkeiten und Erreichbarkeit……………………………………………….. 13
8. Sachmittel, technische Ausstattung………………………………………………. 13
9. Zeitliche Regelung und zeitliche Erreichbarkeit ………………………………… 14
10. Personal…………………………………………………………………………… 14
11. Durchführung……………………………………………………………………… 15
12. Mindestanforderungen an das Konzept………………………………………... 16
13. Organisatorische Angaben / Mitteilungs- und Rechenschaftspflichten……… 17
14. Datenschutz……………………………………………………………………… 18
15. Haftung und Unfallversicherung………………………………………………….. 18
16. Vertragslaufzeit…………………………………………………………………….. 18
17. Kündigung und salvatorische Klausel……………………………………………. 18
18. Gerichtsstand………………………………………………………………………..18
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III. Anlagen
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Allgemeine Angaben des Bieters
Erklärung der Bietereignung
Nachweis der Fachkunde / Referenzen
Nachweis der Räumlichkeiten
Beiblatt zur Kostenkalkulation, Preisgesamtübersicht
Kennzettel für den Angeboteumschlag
(Anlage A)
(Anlage B)
(Anlage C)
(Anlage D)
(Anlage E)
(Anlage F)
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Vorbemerkungen:
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in der Ausschreibung für sämtliche
angesprochene Personen die männliche Form verwendet. Männer und Frauen werden
gleichberechtigt behandelt.
Soweit in den Verdingungsunterlagen nichts anderes angegeben ist,
ist mit Auftraggeber das Landratsamt Tuttlingen, Kommunales Jobcenter, als
zugelassener kommunaler Träger im Sinne der §§ 6a ff SGB II gemeint.
sind mit Auftragnehmer sowohl Einzelbieter als auch Bietergemeinschaften gemeint. Zur
besseren Lesbarkeit wurde auf die zusätzliche Bezeichnung „Bietergemeinschaft“
verzichtet.
ist mit Maßnahme die Durchführung der Eingliederungsmaßnahme gemeint.
I. Allgemeine Hinweise
1. Ansprechpartner:
Landratsamt Tuttlingen
Kommunales Jobcenter
Herr Schwarzfischer / Frau Wenzler
Bahnhofstr. 100
78532 Tuttlingen
Herr Schwarzfischer
Tel.: 07461 / 926 4002
Fax: 07461 / 926 99 4002
E-Mail: [email protected]
persönlich anzutreffen in
Bahnhofstraße 100, Zimmer 031
Frau Wenzler
Tel. 07461 926 4420
Fax. 07461 926 99 4420
E-Mail: [email protected]
persönlich anzutreffen in
Bahnhofstraße 100, Zimmer 145
2. Art der Vergabe:
Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A, Ausgabe 2009 (Vergabe- und Vertragsordnung für
Leistungen – Teil A)
3. Unterteilung in Lose:
Die Leistung wird gesamt vergeben. Die Unterteilung in Lose entfällt.
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4. Aufbau, Form und Inhalt des Angebots:
Angebote und sonstiger Schriftverkehr sind in deutscher Sprache abzufassen. Es gilt das
deutsche Recht.
Für die Erstellung des Angebotes sind ausschließlich diese Verdingungsunterlagen
einschließlich der vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Eine Nichtverwendung führt zum
Ausschluss des Angebotes. Die je Angebot einzureichenden Unterlagen sind der Anlage zu
entnehmen. Die vorgegebene Gliederung ist einzuhalten. Die Anlagen sind zu verwenden.
Alle Unterlagen sind fortlaufend zu nummerieren.
Folgende Unterlagen sind mit der Angebotsabgabe in der jeweils entsprechenden
Reihenfolge einzureichen:
a. Allgemeine Angaben des Bieters
(Anlage A)
b. Erklärung der Bietereignung
(Anlage B)
c. Nachweis der Fachkunde/Referenzen
(Anlage C)
d. Nachweis über die Räumlichkeiten
(Anlage D)
e. tabellarische Lebensläufe des einzusetzenden Personals
f. Konzept mit detaillierter Kostenkalkulation
g. Preisgesamtübersicht
(Anlage E)
Das Angebot muss die Preise und alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen
enthalten und an den dafür vorgesehenen Stellen unterschrieben sein. Andernfalls können die
Angebote ausgeschlossen werden. Mit der Unterschrift wird die Richtigkeit und Vollständigkeit
der Angaben bestätigt. Mit der Unterschrift unter dem Angebot bestätigt der Bieter zudem,
dass alle in diesem Vergabeverfahren dargestellten Anforderungen erfüllt werden bzw.
danach verfahren wird.
Alle eingereichten Unterlagen sind mit dem Firmenstempel zu versehen. Soweit die
Angebotsunterlagen aufgrund von Firmenbriefköpfen o.ä. eindeutig zugeordnet werden
können, kann auf das Kennzeichnen mittels Firmenstempel verzichtet werden.
Die Vornahme von Änderungen und Ergänzungen in der Leistungsbeschreibung und den
weiteren Verdingungsunterlagen sowie wettbewerbsbeschränkendes Verhalten führen zum
Ausschluss des Angebots. Änderungsvorschläge und Nebenangebote sind unzulässig.
Ein Angebot, welches die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Mindestanforderungen
nicht erfüllt, ist von der weiteren Prüfung und Wertung ausgeschlossen.
Der Umfang des Gesamtkonzepts sollte 20 Seiten (Schriftgrad mind. 10 pts.) nicht
übersteigen. Eine Überschreitung führt jedoch nicht zum Ausschluss des Angebots.
Das Angebot ist sortiert, gelocht in einem Heftstreifen und in kopierfähiger Form (ohne
Prospekthüllen, Klebe- oder Spiralbindung, etc.) einzureichen.
5. Änderungen, Berichtigungen oder Rücknahme von Angeboten:
Änderungen oder Berichtigungen der Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist
zulässig. Sie können nur berücksichtigt werden, wenn sie bei der Vergabestelle in
entsprechend gekennzeichnetem (s. Anlage F) und verschlossenem Briefumschlag
eingereicht werden. Angebote können bis zum Ablauf der Angebotsfrist schriftlich
zurückgezogen werden. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit ist der Eingangsstempel der
Vergabestelle.
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6. Angebotsabgabe:
Das Angebot sowie etwaige Änderungen, Berichtigungen und Rücknahmen müssen innerhalb
der Angebotsfrist in einem verschlossenen Umschlag/Paket bei folgender Adresse
eingegangen sein:
Landratsamt Tuttlingen
Kommunales Jobcenter
Bahnhofstr. 100
78532 Tuttlingen
Es ist darauf zu achten, dass auf der Vorderseite des Umschlags/Pakets der ausgefüllte rote
Kennzettel mit dem Vermerk „Umschlag bitte nicht öffnen!“ (Anhang F) angebracht ist.
Der Kennzettel wird bei Anforderung der Verdingungsunterlagen durch die Vergabestelle mit
versandt. Bei Verlust kann er gesondert dort angefordert werden. Bei eigenem Download der
Unterlagen ist unbedingt darauf zu achten, dass der Ausdruck auf rotem Papier erfolgt.
Nicht ordnungsgemäß gekennzeichnete oder nicht ordnungsgemäß verschlossene oder nicht
rechtzeitig oder nicht bei der vorgenannten Vergabestelle eingegangene Angebote werden
ausgeschlossen. Für die Rechtzeitigkeit des Eingangs ist der Eingangsstempel der oben
genannten Vergabestelle maßgebend. Eine elektronische Angebotsabgabe (auch per Fax
oder e-Mail) ist nicht zugelassen. Fehlende Angaben können auch nicht nach Ablauf der
Angebotsfrist nachgeholt werden.
7. Fristen:
Ende Angebotsfrist:
Dienstag, 26. November 2013 (10:00 Uhr)
Ende Zuschlags- und Bindefrist: Freitag, 06. Dezember 2013 (16:00 Uhr)
Ausführungsfrist/Vertragslaufzeit: 13.01.2014 – 31.12.2014
8. Entschädigung für die Bearbeitung des Angebotes:
Für die Bearbeitung der Verdingungsunterlagen sowie die Erstellung des Angebots wird keine
Entschädigung gewährt.
9. Einzelbieter, Bietergemeinschaften, Subunternehmen:
Die Angebotsabgabe ist nur durch Einzelbieter zulässig. Die Einschaltung von
Subunternehmen ist unzulässig. Die Einschaltung von Subunternehmen und die Bildung von
Bietergemeinschaften sind auch nach Zuschlagserteilung ausgeschlossen.
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10. Bieterdarstellung, Referenzen, Erfahrungen:
Zur Beurteilung der Eignung sind vom Bieter in dem Vordruck Anlage B Angaben und
Erklärungen zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit zu machen. Der Bieter hat
seine bisherigen Erfahrungen in der Durchführung vergleichbarer Maßnahmen anhand von
Referenzen entsprechend der Anlage C nachzuweisen. Die Referenzen müssen sich auf den
Bieter beziehen und sollten mindestens folgende Angaben enthalten:
Auftraggeber (Ansprechpartner mit Namen, Anschrift, Telefonnummer)
Bezeichnung der Maßnahme/Leistung
Durchführungszeitraum
Zielgruppe
Teilnehmerzahl/-plätze
Erfolgsquote
11. Bieterfragen:
Sollten im Rahmen der Angebotserstellung maßnahmenbezogene oder verfahrensrechtliche
Fragen entstehen, deren Beantwortung sich nicht aus den Verdingungsunterlagen erschließt,
können diese Fragen bis zum Ablauf der Angebotsfrist schriftlich oder per Fax an den
Ansprechpartner der ausschreibenden Stelle gestellt werden. Im Interesse der Bieter sollten
die Fragen unverzüglich, jedoch spätestens sieben Arbeitstage vor Ablauf der Angebotsfrist
schriftlich gestellt werden.
12. Wertungskriterien:
Grundlage für die Prüfung und Wertung der Angebote sind die in den Verdingungsunterlagen
genannten Kriterien. Etwaige Angebote auf der Grundlage von Geschäftsbedingungen des
Bieters werden von der Wertung ausgeschlossen. Die Auswahl des wirtschaftlichsten
Angebotes i. S. d. § 18 Abs. 1 VOL/A erfolgt unter der Gewichtung der Auswahlkriterien.
Grundlage der Bewertung des Konzeptes ist die Erfüllung der in der Bewertungsmatrix
genannten Kriterien. Für die jeweiligen Unterkriterien werden Punkte auf einer
Punktskala von 1 – 5 vergeben.
 1 Punkt (= ausreichend) bedeutet, dass die Mindestanforderungen gerade
erfüllt sind. Es wird nur das Notwendigste erfüllt. Das Angebot weist erhebliche
Mängel auf, z.B. wenn Inhalt nicht ganz schlüssig ist, nur eine stichpunktartige
Beschreibung vorliegt, kaum konzeptionelle Ausführungen vorhanden sind oder
die erfolgreiche Umsetzung des Maßnahmenziels unwahrscheinlich ist.
 2 Punkte (= befriedigend) bedeuten, dass die Mindestanforderungen erfüllt
sind. Die Anforderungen an das Angebot werden mit geringfügigen
Einschränkungen erfüllt, z. B. wenn das Konzept inhaltliche Unschärfen aufweist.
Die Umsetzung des Maßnahmenziels ist wahrscheinlich.
 3 Punkte (= gut) bedeuten, dass die Mindestanforderungen vollumfänglich erfüllt
sind. Die Darstellung ist schlüssig und die Umsetzung des Maßnahmenziels
verspricht Erfolg.
 4 Punkte (= sehr gut) bedeuten, dass die Mindestanforderungen bereits
übertroffen werden. Die Darlegung ist inhaltlich besonders schlüssig und
erfolgsversprechend. Die geplante Umsetzung des Maßnahmenziels erfolgt in
besonderer Weise.
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 5 Punkte (= hervorragend) bedeuten, dass die Mindestanforderungen in
außerordentlichem Maße übertroffen werden. Das Konzept ist sehr schlüssig, die
Umsetzung des Maßnahmenziels erfolgt in besonderer kreativer Art und Weise.
Die Darlegung ist für die Zielerreichung besonders erfolgsversprechend.
Bei Gleichrangigkeit von Angeboten erhält der preisgünstigste Bieter den Zuschlag.
Die Angebote werden wie folgt gewichtet:
Kriterium
Max. Punkte
(= %)
Unterkriterium
Personal
20
Qualifikation
und
Erfahrung in genau
dieser
Zielgruppe
(Neuantragsteller,
SGB II-Kunden)
Kontinuität in der
Zusammenarbeit mit
dem Bieter
Günstigster
Bieter
erhält
die
volle
Punktzahl.
Preis
30
Punkteska
la
1-5
Wert
Punkt
pro
Max.
Punkte
Unterkriterium
3
15
1
5
30
Die übrigen Bieter
werden entsprechend
ins Verhältnis gesetzt.
Konzept und
Strategie
Erfolgsquote
Gesamt
13.
40
10
Günstigster Preis =
30 Punkte
Profiling,
Integrationsstrategie,
Aktivierung,
Qualifizierung
Regionale
Vernetzung
Ausgewogenheit:
Gruppenu.
Individualhilfen
Nachvollziehbare
Zielsetzung
bzgl.
Erfolgschancen
Referenzen
aus
vorangegangenen
Projekten
100
4
20
1
5
3
15
1
5
1
5
Max. 100
Zuschlag/Vertragsabschluss:
Der Zuschlag erfolgt schriftlich. Der Bieter ist bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist an sein
Angebot gebunden. Wird auf ein Angebot rechtzeitig und ohne Abänderung der Auftrag erteilt,
so ist damit nach allgemeinen Grundsätzen der Vertrag geschlossen. Dies gilt unbeschadet
einer späteren schriftlichen Festlegung in Form einer vertraglichen Ausfertigung. Wird bis zum
Ablauf der Zuschlagsfrist kein Zuschlag erteilt, gilt das Angebot als nicht berücksichtigt.
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14.
Benachrichtigung der Bieter über nicht berücksichtigte Angebote gemäß
§ 19 VOL/A:
Unter den Voraussetzungen des § 19 VOL/A wird einem erfolglosen Bieter auf schriftlichen
Antrag die Ablehnung seines Angebots mitgeteilt. Will der Bieter von dieser Möglichkeit
Gebrauch machen, muss ein diesbezüglicher Antrag gestellt werden. Dieser kann bereits dem
Angebot beigefügt werden.
15.
Vergabeprüfstelle und Nachprüfung:
Für diese Ausschreibung besteht eine von der Vergabestelle unabhängige Vergabeprüfstelle:
Vergabekammer Baden-Württemberg
Regierungspräsidium Karlsruhe
Schlossplatz 1 – 3
76247 Karlsruhe
Tel. +49 7219264049
Fax.+49 7219263985
e-mail: [email protected]
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II. Leistungsbeschreibung
Diese Anforderungen sind vom Auftragnehmer zu erfüllen:
1. Leistungsgegenstand und Zielsetzung:
Leistungsgegenstand ist die Betreuung und Vermittlung der Teilnehmer auf den ersten
Arbeitsmarkt auf Basis der Rechtsgrundlage des § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 SGB III. Kern
ist hierbei die Stärkung der Eigeninitiative, die Verbesserung der Profillage und der
Vermittlungsfähigkeit der zugewiesenen Teilnehmer wie auch die Erstellung einer kompletten
Bewerbungsmappe.
Ziel ist die Absolvierung von Betriebspraktika und Vermittlung von wenigstens 25% der
zugewiesenen Teilnehmer in ein mindestens 15 Wochenstunden umfassendes, sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis.
2. Zielgruppe:
Zur Zielgruppe gehören erwerbsfähige Hilfebedürftige, die Leistungen nach dem Zweiten
Sozialgesetzbuch beantragen und einen Anspruch darauf haben (Neukunden). Der
Teilnehmerkreis ist heterogen besetzt (keine Einschränkungen bezüglich Alter, vorhandener
Berufsschulabschluss, Berufserfahrung, Vermittlungshemmnisse und Migration).
3. Teilnehmerzahl und Dauer:
Ausgehend vom Bedarf des Auftraggebers wird mit einer durchgehenden Platzzahl von 30
Teilnehmenden gerechnet. Sofern ein Teilnehmer die Maßnahme abbricht oder anderweitig
beendet, kann sein Platz neu besetzt werden. Die Zuweisung erfolgt immer montags.
Der Auftraggeber behält es sich vor, die Platzzahl um bis zu 25 % zu erhöhen, um damit
Unterbesetzungen aus der Vergangenheit auszugleichen.
Die Dauer der Maßnahme beträgt 30 Werktage in maximal 3 Monaten.
Eine Zuweisung in Teilzeit ab drei Stunden täglich ist möglich.
Bei Teilnahme in Teilzeit beträgt die Dauer 60 Werktage in maximal 4 Monaten. Über die
Teilzeitbelegung entscheidet der Auftraggeber.
Eine vorzeitige Beendigung durch den möglichst frühzeitigen Übergang in eine notwendige
weiterführende Qualifizierung oder durch Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen
Beschäftigung ist anzustreben!
4. Maßnahmenaufbau:
Charakteristisch für die Zielgruppe ist ein breites Spektrum an Qualifikationen und
unterschiedlichster Biografien. Durch die länger anhaltende Arbeitslosigkeit ist auch die
Motivation zur Arbeit unterschiedlich hoch. Trotz der Verschiedenheit soll allen Teilnehmern
gemeinsam recht frühzeitig in der Maßnahme klar werden, dass es ihre Aufgabe ist, in der
vorgegebenen Zeit eine Arbeitsstelle zu finden.
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Der Auftraggeber erwartet Aktivierung der Teilnehmer durch:
4.1. Profiling und Integrationsstrategie:
Der Auftragnehmer bietet hierzu folgende Leistungen an:
Intensives Eingangsgespräch
Profiling mit interaktiver Situationsanalyse (Selbstbild/Fremdbild), Stärken-/
Schwächenanalyse unter Abklärung der Vermittlungshemmnisse und Ressourcen
fachliche Begleitung und persönliche und berufliche Beratung und Orientierung für
eine individuelle Berufswegeplanung, auch Aufzeigen von alternativen
Beschäftigungsmöglichkeiten – unter anderem sollen auch Frauen motiviert
werden, Tätigkeiten im gewerblich / technischen Bereich zu übernehmen.
Dieser Abschnitt findet
Einzelgesprächen statt.
bei
sozialpädagogischer
Betreuung
in
Gruppen-
oder
4.2. Bewerbungsunterlagen und Bewerbungstraining:
Kern ist die teilnehmerorientierte Unterstützung bei Planung und Umsetzung der individuellen
Integrationsstrategie durch Vorbereitung auf den Kontakt zu Unternehmen sowie
Unterstützung bei der Firmen- und Arbeitsplatzrecherche. Bei Bedarf wird die
Kontaktaufnahme eingeleitet und begleitet.
Der Auftragnehmer bietet folgende Leistungen an:
gemeinsame Erstellung vollständiger Bewerbungsmappen (einschließlich des
Bewerberfotos)
Rollenspiele, Training eines marktadäquaten Bewerber- und Vorstellungsverhalten,
Begleitung und Beratung im Bewerbungsprozess
Erstellen von Zeitplänen für die Kontaktaufnahme mit Firmen.
4.3. Vermittlung beruflicher Kompetenzen:
Ein weiterer Teil der Aktivierung ist die Vermittlung von beruflicher Kompetenzen. Dies
umfasst:
Medienkompetenz: Umgang mit virtuellem Arbeitsmarkt, Stellensuche in Jobbörsen,
Presse, etc., aktuelle Arbeitsmarktinformationen
Kommunikation am Arbeitsplatz, Telefontraining
Vermittlung von EDV-Grundlagen in Word, Excel für Anfänger oder je nach Bedarf
auch EDV-Training für Wiedereinsteiger
Sprachmodule mit Deutschsprachtests oder Kurzqualifikation in Deutsch
Wiederholen von Grundlagen in Mathematik
In Einzel- oder Gruppenaktivitäten werden die sozialen und persönlichen Fähigkeiten
des Teilnehmers (Eigenverantwortung, Selbständigkeit, Respekt gegenüber Anderen,
praktisches Geschick) gefördert
4.4. Integration und Vermittlung:
Eine teilnehmerorientierte Unterstützung bei der Planung der Firmenkontakte sowie
Unterstützung bei der Arbeitsplatzrecherche wird erwartet. Bei Bedarf soll der Kontakt
hergestellt und begleitet werden.
Integrationsformen sind: Stellenvermittlung in sozialversicherungspflichtige Vollzeit- oder
Teilzeitbeschäftigung mit mindestens 15 Wochenstunden (37,5 %), in Ausbildung (auch
einzelfallbezogen in Teilzeitausbildung), in geringfügige Beschäftigung mit der Aussicht auf
sozialversicherungspflichtigen Teilzeitarbeitsplatz oder Vollzeitstelle.
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Dazu zählt nicht die Ausrichtung der Vermittlung in eine Arbeitsgelegenheit gem. § 16 d SGB
II, einen Minijob oder eine Beschäftigung nur von kurzer Dauer (4 Wochen) oder in eine
Selbständigkeit.
5. Vergütung:
5.1. monatliche Kostenpauschale:
Die Gesamtkosten der Maßnahme sind für 30 Teilnehmerplätze zu berechnen.
Eine Erhöhung des Preises während der gesamten Vertragslaufzeit ist grundsätzlich
ausgeschlossen.
Die Abrechnung der monatlichen Kostenpauschale erfolgt nach Vorlage einer
Rechnung mit den notwendigen Dokumenten (Anwesenheitsliste, erster
Integrationsplan eines jeden Teilnehmers, ggf. Nachweis Praktikum) innerhalb von 30
Tagen nach Vorlage der vollständigen Unterlagen.
Mit dieser Vergütung sind alle mit der Leistungserbringung entstehenden Kosten abgegolten.
Das sind z.B.: sämtliche mit der Vorbereitung und Durchführung der Maßnahme
notwendigen Personal- und Sachkosten (einschließlich Lern- und Arbeitsmittel, notwendige
Eignungsfeststellung, Kosten für die Erstellung der Bewerbungsunterlagen, Raumkosten,
etc.) Aufwendungen für Eingliederungsbemühungen, sozialpädagogische Betreuung.
Folgende Kosten sind nicht vom Auftragnehmer zu übernehmen:
Fahrtkosten des Teilnehmers für Gespräche beim Auftragnehmer. Diese Kosten werden
vom Auftraggeber auf Antrag gesondert mit dem Teilnehmer abgerechnet.
Fahrtkosten des Teilnehmers zu Vorstellungsgesprächen und Praktika. Diese
Kostenübernahme ist vorab durch Rücksprache mit dem zuständigen Fallmanager des
Auftraggebers zu klären. Die Kosten werden vom Auftraggeber auf Antrag gesondert
mit dem Teilnehmer abgerechnet.
5.2. Weitere Förderungen:
Eine parallele Förderung des Auftragnehmers durch öffentlich-rechtliche Institutionen
(insbesondere mit kommunalen, Landes- oder Bundesmitteln sowie durch den Europäischen
Sozialfonds) reduziert die Vergütung in Höhe dieser Förderungssumme. Der Auftragnehmer
verpflichtet sich, eine solche Förderung dem zuständigen Ansprechpartner des
Landratsamtes Tuttlingen, Kommunales Jobcenter, anzuzeigen. Dies gilt auch für eine
entsprechende Antragstellung. Eventuelle Einnahmen, die der Auftragnehmer aus der
Durchführung dieser Eingliederung erzielt, sind an den Auftraggeber nach Beendigung der
Maßnahme abzuführen, es sei denn, die Förderung wurde bereits bei der Kostenkalkulation
eingerechnet.
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6. Ausführungsort:
Der Ausführungsort soll in Tuttlingen oder in der Umgebung von Tuttlingen (bis zu ca. 10 km
Entfernung) liegen. Der angegebene Ausführungsort ist zwingend während der gesamten
Vertragslaufzeit einzuhalten.
7. Räumlichkeiten und räumliche Erreichbarkeit:
Die Räumlichkeiten sind in der Anlage D zu benennen. Sie müssen von der Art und Weise der
Ausstattung und dem Umfeld für die Durchführung der erfolgreichen Beauftragung geeignet
sein. Zwingend erforderlich ist ein Raum, der für eine individuelle Beratung und zur Einhaltung
der datenschutzrechtlichen Bestimmungen geeignet ist. Darüber hinaus müssen die Räume in
Anzahl und Ausstattung der im Konzept beschriebenen Methode entsprechen. Die
Räumlichkeiten und deren Ausstattung haben die gesetzlichen Vorgaben (Brandschutz,
Unfallvorschriften, etc.) zu erfüllen. Der bauliche Zustand, die Sauberkeit und Hygiene der
Räumlichkeiten einschließlich der sanitären Einrichtungen müssen eine ordnungsgemäße
Durchführung gewährleisten.
Die zum Einsatz kommenden Räumlichkeiten müssen von den Teilnehmern mit öffentlichen
Verkehrsmitteln in angemessener Zeit gut erreichbar sein. Die Gehzeit vom/zum öffentlichen
Verkehrsmittel soll 10 Minuten nicht überschreiten. Die Räumlichkeiten müssen am Gebäude
so ausgeschildert sein, dass sie vom Teilnehmer gut aufzufinden sind.
Die Räume stehen während der Schulungszeiten ausschließlich für die Nutzung durch die
Maßnahme zur Verfügung. Eine Beeinträchtigung des Schulungsablaufs durch andere am
Standort stattfindende Maßnahmen ist auszuschließen.
Dem Auftraggeber ist vor Beginn der Maßnahme die Gelegenheit zu geben, die
Räumlichkeiten in Augenschein zu nehmen. Darüber hinaus kann der Auftraggeber zu jedem
Zeitpunkt der Maßnahme eine unangekündigte Besichtigung und Prüfung der Räume und der
ordnungsgemäßen Durchführung veranlassen.
8. Sachmittel, technische Ausstattung:
Es sind geeignete Medien zur Unterstützung der Methodik vorzuhalten und einzusetzen,
sofern sie erforderlich sind. Diese müssen einen engen Bezug zur jeweiligen Zielsetzung der
Beauftragung haben und die Personengruppenspezifika der zugewiesenen Teilnehmer
angemessen berücksichtigen.
Der Auftragnehmer muss für die gesamte Vertragslaufzeit EDV-Arbeitsplätze in ausreichender
Zahl für die Teilnehmer vorhalten. Diese sind mit Soft- und Hardware entsprechend dem
aktuellen Standard, einem Internetzugang (DSL) und mindestens einem Laserdrucker je EDVArbeitsraum auszustatten. Unter Einhaltung der technischen Standards ist auch der Einsatz
von Laptops zulässig.
Jedem Teilnehmer ist vom Auftragnehmer ein separates Speichermedium (z. B. USB-Stick)
zur Verfügung zu stellen, auf dem er die von ihm erarbeiteten Aufgaben, Texte, usw.
festhalten kann. Den Teilnehmern muss in jeder Phase der Maßnahme die Gelegenheit zum
Erstellen von individuellen Bewerbungsunterlagen gegeben werden. Hierzu müssen
entsprechend vernetzte PC-Arbeitsplätze mit Internetanschluss zur Verfügung stehen. Der
Auftragnehmer soll darauf achten, dass vorhandene PCs nur für berufsorientierende
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integrationsfördernde und allgemeinbildende Aspekte genutzt werden. Ebenfalls sind
Festnetztelefone, ein Faxgerät sowie Kopier- und Scanmöglichkeiten vorzuhalten. Der
Auftragnehmer kann die Teilnehmer zur Erledigung seines Auftrages nicht auf die Nutzung
anderer Einrichtungen verweisen. Dies gilt auch für vorhandene Einrichtungen beim
Auftraggeber.
9. Zeitliche Regelung und zeitliche Erreichbarkeit:
Die Neukundenaktivierung ist für die Teilnehmer an 5 Tagen / Woche geöffnet.
Sowohl die Öffnungszeiten als auch die Unterrichts- bzw. Sprechzeiten müssen entsprechend
des Leistungsangebots flexibel sein. Der Auftragnehmer sollte für den Teilnehmer zu den
üblichen Geschäftszeiten montags bis donnerstags von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags
von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr persönlich oder telefonisch erreichbar sein.
Spätestens ab dem Zeitpunkt der Auftragsvergabe muss ein Ansprechpartner für die
Maßnahme benannt und für den Auftraggeber täglich telefonisch und per E-Mail zu erreichen
sein. Die postalische und telefonische Erreichbarkeit des Auftragnehmers ist sicherzustellen
und dem Auftraggeber schriftlich mitzuteilen. Änderungen sind unverzüglich anzugeben.
10. Personal:
Eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg der Leistung ist fachlich qualifiziertes und
geeignetes Personal.
Geeignet ist, wer über ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik, Sozialen Arbeit,
Pädagogik, Psychologie, Sozialwissenschaft mit möglichst mehrjähriger Erfahrung im gleichen
bzw. ähnlichen Arbeitsfeld verfügt.
Personal mit einer anderen Berufsausbildung kann zugelassen werden, sofern im Angebot
ausführlich erläutert wird, wie die geforderten Inhalte dennoch zielgerichtet vermittelt werden
können und dieses zusätzlich zum Berufsabschluss über pädagogische Eignung verfügt, wie
beispielsweise durch Meisterprüfung, Ausbildereignungsprüfung, pädagogische
Ergänzungsstudiengänge oder vergleichbare Zusatzqualifikationen und Berufserfahrung in
der Aus- und Weiterbildung.
Um die Kontinuität des Personals zu sichern, soll es hauptberuflich und in Vollzeit beim
Auftragnehmer beschäftigt sein. Tarifgerechte Vergütung wird gefordert. Von großem Vorteil
ist es, wenn der Bieter mit dem entsprechenden Personal bereits seit längerer Zeit
zusammenarbeitet, da dies für Qualität und Kontinuität spricht. Honorarkräfte in Teilzeit
können unterstützend für bestimmte Bereiche eingesetzt werden.
Bei der Auswahl des Personals soll insbesondere auf personelle und soziale Kompetenzen
(z.B. Erfahrung, Motivationsfähigkeit, Kontaktfreude, Kreativität, usw.) geachtet werden. Das
Personal muss in der Lage sein, die Teilnehmer in der Berufsorientierung und -findung zu
unterstützen, den Teilnehmern verschiedene Suchwege zur Arbeitsplatzfindung aufzuzeigen,
und sie bei deren Anwendung zu beraten. Von großem Vorteil ist es, wenn das Personal
Erfahrungen in der Arbeit mit der vorgegebenen Zielgruppe des SGB II hat. Die Eignung des
Personals ist durch einen tabellarischen Lebenslauf nachzuweisen.
Fundierte Kenntnisse im Umgang und in der Betreuung der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen
nach dem SGB II, Grundkenntnisse in MS-Office-Anwendungen (Word, Excel, Outlook) sowie
Internetkenntnisse werden vorausgesetzt.
Die Arbeitsbedingungen des Personals müssen den arbeitsrechtlichen Anforderungen
entsprechen.
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Die Personalkapazität ist vom Auftragnehmer sicherzustellen. Sie darf nicht durch andere
Tätigkeiten des Auftragnehmers eingeschränkt werden. Eine Vertretungsregelung im Urlaubsoder Krankheitsfall ist vom Auftragnehmer sicherzustellen.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Einsatz des Personals abzulehnen, sofern hinsichtlich
der Eignung Bedenken bestehen. Gleiches gilt für einen Personalwechsel während der
Vertragslaufzeit.
Das Personal muss vor Maßnahmenbeginn zur Verfügung stehen.
11. Durchführung:
a. Zuweisung
Die Zuweisung erfolgt immer montags durch den Auftraggeber. Jeder zugewiesene
Teilnehmer ist durch den Auftragnehmer zu betreuen. Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt,
einen Teilnehmer abzulehnen. Abbrecher oder aus anderen Gründen endende Zuweisungen
werden durch Nachrücker bestückt.
Der Auftragnehmer hat ab dem ersten Tag teilnehmerbezogene Aktivitäten aufzunehmen.
Die individuelle Zuweisung eines Teilnehmers endet mit Aufnahme einer Beschäftigung, dem
Ende der Hilfebedürftigkeit oder dem Abbruch durch den Teilnehmer. Der Auftragnehmer hat
dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
b. Betreuung
Der Auftragnehmer darf neben der Beauftragung auch für andere Auftraggeber tätig werden.
Er hat jedoch sicherzustellen, dass eine anderweitige Beauftragung keinen Einfluss auf die
Betreuung der Teilnehmer entsprechend seines Angebotes hat.
Die sozialpädagogische Betreuung ist am individuellen Bedarf des Teilnehmers orientiert und
umfasst mindestens regelmäßige Sprechstundenangebote sowie Einzelfallhilfen.
Eine Nachbetreuung ist in der Form sicher zu stellen, dass Anfragen von Teilnehmern auf
Hilfestellungen nach Abschluss des Kurses beantwortet und Unterstützung zugesagt wird
(z.B. Überarbeitung von Bewerbungsunterlagen,..).
Außerdem soll der Teilnehmer während der ersten 4 Wochen in der Beschäftigung begleitet
werden.
c. Teilnehmerkontakte
Die individuelle Teilnahmedauer wird vom Auftraggeber festgelegt und beträgt grundsätzlich
30 Werktage netto. Innerhalb dieser 30 Werktage muss der Teilnehmer täglich 7 zusammenhängende Stunden zuzüglich Pausenzeiten zu Beratungsgesprächen, Gruppenarbeiten und
selbständigen Arbeits- und Ausbildungsplatzrecherche anwesend sein. Bei Fehlzeiten
verlängert sich die Maßnahme um die entsprechende Dauer. Eine Zuweisung in Teilzeit ab
drei Stunden täglich ist möglich.
Eine vorzeitige Beendigung durch den möglichst frühzeitigen Übergang in eine notwendige
weiterführende Qualifizierung oder durch Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen
Beschäftigung ist anzustreben!
Fehlzeiten sind in der monatlichen Anwesenheitsliste entsprechend zu kennzeichnen.
Im Falle der Arbeitsunfähigkeit ist ab dem 1. Fehltag vom TN eine ärztliche Bescheinigung
beim Auftragnehmer vorzulegen. Der Auftragnehmer muss innerhalb einer Woche dem
Auftraggeber die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen mit einem Eingangsvermerk einreichen.
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d. Teilnahmebescheinigung
Den Teilnehmern ist am Ende der Maßnahme eine Teilnahmebescheinigung in
anspruchsvoller Form, d. h. auf dem Briefpapier mit Logo des Auftragnehmers, auszustellen
und mit Stempel und Unterschrift zu versehen. Die Aushändigung an den Teilnehmer soll
zeitnah, spätestens zwei Wochen nach Maßnahmenbeendigung, erfolgen. Der Auftraggeber
behält sich Änderungswünsche vor.
e. Abgrenzung der Verantwortungsbereiche
Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Qualität der Vorgespräche und der
Vorbereitung der Teilnehmer auf die Maßnahme.
Für die enge Betreuung der Teilnehmer in der Maßnahme und die passgenaue
Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung trägt der Auftragnehmer die Verantwortung.
12. Mindestanforderung an das Konzept:
Die Vorgaben der Leistungsbeschreibung sind zu erfüllen. Der Bieter hat daher analog der
Leistungsbeschreibung darzustellen, wie die Elemente seines Konzepts im Einzelnen
ausgestaltet und verknüpft sind, er die Maßnahme durchführen und die Qualität der
Durchführung sicherstellen wird.
Darüber hinaus ist darzustellen:
Personal:
Erfahrungen in der Zielgruppe und Referenzen
Berufliche Qualifikationen
Art des Arbeitsverhältnisses, tarifliche Eingruppierung
Konzept:
Methodik und Herangehensweise
Schlüssigkeit des Personaleinsatzes
Vernetzung auf dem regionalen Arbeitsmarkt zu potentiellen Arbeitgebern
Erfolgsquote:
bisherige Erfahrungswerte und Referenzen vorangegangener Projekte
Infrastruktur:
Ausführungsort, Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Vorhandensein und Ausstattung der Räumlichkeiten
technische und sachliche Mittel
Kostenkalkulation:
detaillierte
und
nachvollziehbare
Berechnungsgrundlagen
Darstellung
der
einzelnen
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13. Organisatorische Angaben / Mitteilungs- und Rechenschaftspflichten:
a. Informationsmaterial
Direkt nach der Auftragserteilung, mindestens 2 Wochen vor dem Maßnahmenbeginn, ist dem
Auftraggeber Informationsmaterial in gedruckter Version (Flyer, Visitenkarten, usw.) in
ausreichender Anzahl und in digitaler Version zur Verfügung zu stellen. Die
Teilnehmerinformation muss mindestens folgende Angaben enthalten:
Angabe der Schulungsstätte mit Ansprechpartner, Anschrift,
Telefon, usw.
Maßnahmenbezeichnung
Überblick über die Inhalte
Unterrichtszeiten
Anreisehinweise
Überblick über Lernmittel, evtl. Arbeitskleidung und Schutzausrüstung
b. Mitteilungspflichten
Der zuständige Fallmanager des Auftraggebers ist unverzüglich – im Regelfall spätestens
innerhalb von drei Tagen – schriftlich, zulässig auch über E-Mail, zu informieren über:
unentschuldigte Fehlzeiten
Nichtantritt, vorzeitige Beendigung/Abbruch
Gefährdung des Maßnahmenziels
Bei Erkrankungen ist vom Teilnehmer ab dem ersten Krankheitstag eine
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu verlangen und unverzüglich an den Fallmanager
weiterzuleiten.
Fehlzeiten aus wichtigen Gründen (z. B. Eheschließung, Todesfall im Familienkreis, usw. )
dürfen nur vom Fallmanager, nicht vom Auftragnehmer, genehmigt werden.
Eine fehlende Mitwirkung eines Teilnehmers ist dem zuständigen Fallmanager unverzüglich
mitzuteilen, der dann in Abstimmung mit dem Auftragnehmer über das weitere Vorgehen
entscheidet.
Darüber hinaus sind zu übersenden:
monatliche Anwesenheitsliste
der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber monatlich einen Bericht über den
Stand der Maßnahme vorzulegen und 4 Wochen nach Beginn
Bewerbungsunterlagen und Lebenslauf des Teilnehmenden
zwei Wochen nach der Beendigung der Maßnahme eines Teilnehmers einen
Schlussbericht über den jeweiligen Teilnehmer. Er muss das Profiling und einen
Hinweis auf mögliche Folgemaßnahmen enthalten.
zwei Wochen nach Beendigung der Neukundenaktivierung ist ein Gesamtbericht über
die Durchführung der Beauftragung und deren Ergebnisse sowie ggf. aufgetretene
Problemlagen zu übersenden.
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14. Datenschutz:
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die datenschutzbezogenen Bestimmungen einzuhalten.
Dies bedeutet insbesondere, dass Daten der Teilnehmer nur mit deren Zustimmung an
Behörden oder Dritte weitergegeben werden dürfen.
Bei der Erhebung von persönlichen und berufsrelevanten Daten (z. B. im Rahmen des
Profilings) hat jeder Teilnehmer Anspruch darauf, dass diese Daten ausschließlich in
Einzelgesprächen erhoben werden.
Der Teilnehmer ist darüber zu informieren, dass für die Arbeitsvermittlung oder die
Gewährung von Leistungen notwendige Mitteilungen im erforderlichen Umfang an den
Auftraggeber weitergeleitet werden. Dem Teilnehmer ist auf dessen Verlangen Einsicht in alle
ihn betreffenden Unterlagen zu gewähren.
15. Haftung und Unfallversicherung:
Der Auftraggeber übernimmt keine Haftung für Vermögens-, Personen- und Sachschäden.
Die Unfallversicherung der benannten Personen erfolgt durch den Auftragnehmer.
16. Vertragslaufzeit:
Der Vertrag tritt am 13. Januar 2014 in Kraft und endet am 31. Dezember 2014, ohne dass es
einer gesonderten Kündigung bedarf.
17. Kündigung und salvatorische Klausel:
Der Vertrag kann aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Als wichtiger
Grund gelten insbesondere die in § 6 Abs. 5 VOL/A genannten Tatbestände sowie
schwerwiegende Verletzungen von Bestimmungen dieses Vertrages und seiner Bestandteile.
Für den Fall, dass der Auftragnehmer seinen vertraglichen Pflichten trotz Mahnung innerhalb
angemessener Fristen nicht nachkommt, kann der Auftraggeber ebenfalls mit sofortiger
Wirkung kündigen. Im Übrigen gelten die §§ 58 bis 61 SGB X.
Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird hierdurch die Wirksamkeit
des übrigen Vertrages nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksamen
Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck des Vertrages rechtlich
und wirtschaftlich entsprechen. Gleiches gilt im Falle einer Regelungslücke.
18. Gerichtsstand:
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Auftraggebers.
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III. Anlagen
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Allgemeine Angaben des Bieters
Erklärung der Bietereignung
Nachweis der Fachkunde / Referenzen
Nachweis der Räumlichkeiten
Beiblatt zu Kostenkalkulation, Preisgesamtübersicht
Kennzettel für den Angeboteumschlag
(Anlage A)
(Anlage B)
(Anlage C)
(Anlage D)
(Anlage E)
(Anlage F)
Seite 20
Anlage A: Allgemeine Angaben des Bieters
Bieter: _______________________________________________
Vergabenummer: __4/44/3/13__
Ich gebe das Angebot als Einzelbieter ab.
Name:
Rechtsform:
Straße:
PLZ, Ort:
Telefon:
Telefax:
E-Mail:
Verantwortlicher Ansprechpartner (mit Telefon- und Fax-Nr.):
____________________________________________________________________
Gründungsdatum:_____________________________________________________
Anzahl der Mitarbeiter:___________________davon Vollzeit_________________
Die Richtigkeit und Verbindlichkeit der vorgenannten Angaben wird bestätigt:
___________________________
Ort, Datum
__________________________
Unterschrift, Firmenstempel
Seite 21
Anlage B: Erklärung der Bietereignung
Bieter: _________________________________________________
Vergabenummer: 4/44/3/13
a. Trägerzulassung durch eine fachkundige Stelle nach AZAV
Ich verfüge über die Trägerzulassung durch eine fachkundige Stelle nach
§ 176 ff. SGB III im Sinne der „Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung
Arbeitsförderung“ (AZAV) gültig ab 03.04.2012. Eine Kopie der Zertifizierung ist als
Nachweis beigefügt.
b. Fachkunde:
Die ausgeschriebene Leistung oder eine vergleichbare Leistung wurde bereits von mir
ausgeführt.
Ich verfüge über die notwendige Fachkunde, weil das mit der Angebotserstellung
und/oder der Ausführung bzw. Leitung der Ausführung befasste Personal die
ausgeschriebene oder eine vergleichbare Leistung bereits ausgeführt hat.
c. Leistungsfähigkeit:
Ich verfüge bereits jetzt über das in der Leistungsbeschreibung vorgegebene Personal
und die geforderten Räumlichkeiten.
Ich verfüge noch nicht über das in der Leistungsbeschreibung vorgegebene Personal
und geforderten Räumlichkeiten, werde aber die Maßnahme mit dem in der
Leistungsbeschreibung erforderlichen Personal in den geforderten Räumen
durchführen.
Über mein Vermögen wurde das Insolvenzverfahren eröffnet oder beantragt bzw.
dieser Antrag ist mangels Masse abgelehnt worden.
d. Zuverlässigkeit
Ich versichere, dass
diesem Angebot die unveränderten Vergabeunterlagen des Auftraggebers zugrunde
liegen.
ich keine schweren Verfehlungen u.a. der nachstehenden Art begangen habe:
Bestechung,
Vorteilsgewährung,
Diebstahl,
Erpressung, Untreue, Urkundenfälschung, etc.
Unterschlagung,
Betrug,
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Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung, u.a.
Absprachen über Preise und Preisbestandteile, verbotene Preisempfehlungen,
etc.
ich den Lohn-, Steuer- Abgabenzahlungen sowie den Zahlungen der Beiträge zur
gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen bin.
Steuer-Nr.: _________________________________________________
Finanzamt: _________________________________________________
Krankenkasse (Mehrheit der Beschäftigten.): ______________________
_________________________________________________________
Mir ist bekannt, dass gemäß dem „Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit“ in der
aktuell gültigen Fassung in Verbindung mit der "Gemeinsamen Regelung zum
Ausschluss von Unternehmen von Vergabe öffentlicher Aufträge bei illegaler
Beschäftigung von Arbeitskräften“ vom 22. März 1994 vermutet wird, dass die
erforderliche Zuverlässigkeit i. S. von § 7 Nr. 5 Buchst. c VOL/A nicht besitzt, wer
wegen illegaler Beschäftigung (§ 404 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. des Dritten Buches
Sozialgesetzbuch,
§§ 15,
15a, 16 Abs.
1 Nr.
1 und 2 des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, § 8 des Gesetzes zur Bekämpfung der
Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung) zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei
Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt oder mit
Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden ist.
Hiermit wird versichert, dass solche Strafen oder Bußen während der letzten 2 Jahre
gegen mich nicht verhängt worden sind.
Ich bin mir bewusst, dass eine wissentlich falsche Abgabe der vorstehenden
Erklärung meinen Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge hat.
Die Richtigkeit und Verbindlichkeit der obigen Angaben wird bestätigt:
____________________________
Ort, Datum
__________________________
Unterschrift, Firmenstempel
Seite 23
Anlage C: Nachweis der Fachkunde/Referenzen
Bieter: __________________________________________________
Vergabenummer: 4/44/3/13
1.
2.
3.
Auftraggeber
(Ansprechpartner
und Telefon-Nr.)
Bezeichnung
der
Maßnahme/Leistung
Durchführungszeitraum
Zielgruppe
Teilnehmerzahl bzw. -plätze
Erfolgsquote
Anlage: ggf. Zertifikate, Qualitätsbescheinigungen, etc.
Die Richtigkeit und Verbindlichkeit der obigen Angaben wird bestätigt:
____________________________
Ort, Datum
__________________________
Unterschrift, Firmenstempel
Seite 24
Anlage D: Nachweis über die Räumlichkeiten
Bieter: _______________________________________________
Vergabenummer: 4/44/3/13
Ich versichere, dass die in der Leistungsbeschreibung geforderten Räumlichkeiten vorhanden
sind und zur Durchführung der Maßnahme genutzt werden.
Nachfolgende Räumlichkeiten stehen zur Verfügung:
Anschrift:
Die Richtigkeit und Verbindlichkeit der obigen Angaben wird bestätigt:
____________________________
Ort, Datum
__________________________
Unterschrift, Firmenstempel
Seite 25
Anlage E: Beiblatt zur Kostenkalkulation, Preisgesamtübersicht
Bieter: ___________________________________________________
Vergabenummer: 4/44/3/13
Maßnahmengesamtkosten ausgehend von
30 Teilnehmerplätzen
Bitte als Anlage noch beifügen:
Detaillierte Kostenkalkulation mit den entsprechenden Kalkulationsgrundlagen.
Insbesondere müssen nachfolgende Positionen enthalten sein:
- Personalkosten
- Sachkosten getrennt nach Kostenarten (Raumkosten, EDV-Kosten, usw.)
Ich bin verpflichtet, den Beschäftigten im pädagogischen Bereich, die mit der Ausführung des
Auftrages (Aus- und Weiterbildung, Vermittlung oder Betreuung und Begleitung von
Teilnehmenden) betraut sind, ein Mindestentgelt zu zahlen und mich tariftreu zu verhalten.
Die Zweite Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Aus- und
Weiterbildungsleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Sozialgesetzbuch vom 26. Juni 2013
und die dazu gehörende Anlage zu § 1 der Verordnung werden berücksichtigt.
Die Richtigkeit und Verbindlichkeit der obigen Angaben wird bestätigt:
____________________________
Ort, Datum
__________________________
Unterschrift, Firmenstempel
Seite 26
Anlage F:
Kennzettel für Angebotsumschlag
Die nachstehenden Angaben sind bei Einreichung eines Angebotes unbedingt auf der
Versandtasche anzubringen.
Bei Download und eigenem Ausdruck unbedingt auf rotem Papier ausdrucken !
- bitte ausschneiden und auf den Angebotsumschlag kleben 1.
Anschrift der Vergabestelle:
-------- ----------------------------------------------------------------------------------------------------Landratsamt Tuttlingen
Kommunales Jobcenter
Zimmer 031 oder 145
Bahnhofstr. 100
78532 Tuttlingen
2.
Angebotskennzettel:
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------Bitte n i c h t öffnen !
Angebot unverzüglich weiterleiten an:
Kommunales Jobcenter,
Herrn Schwarzfischer od. Frau Wenzler
Angebot für Ausschreibung-Nr.: 4/44/3/13
Ende der Angebotsfrist:
Dienstag, 26.11.2013 (10:00 Uhr)
Vom Auftraggeber
auszufüllen !
Eingang des Angebotes
am
Laufende Nummer
Und bitte nicht vergessen: Ihre eigene Adresse als Absender angeben !
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