5.5 Entgeltabrechnung

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5.5 Entgeltabrechnung
Lernfeld 5
5.5
Personalwirtschaftliche Aufgaben wahrnehmen
Entgeltabrechnung
PROBLEM
Zweimal dreierlei Lohn
Monatliche Durchschnittsbeträge
je Arbeitnehmer in Euro
Diesen Betrag wendete
der Betrieb auf
2005
Dieser Betrag stand
oben auf der
Verdienstabrechnung
2 744
2005
1991
2 210
2 008
Euro
Dieser Betrag wurde
aufs Konto überwiesen
1991
2005
1 643
1991
1 460
1 141
0446
© Globus
Quelle: Stat. Bundesamt
Viele Arbeitnehmer wissen, was sie verdienen, selten aber, was sie kosten.
1. Betrachten Sie das Schaubild „Dreierlei Lohn“ und begründen Sie, weshalb die Personalaufwendungen für den Arbeitgeber den Bruttolohn des Arbeitnehmers stark übersteigen.
2. Erklären Sie den Unterschied zwischen Brutto- und Nettoentgelt.
3. Weshalb hängt die Höhe des Nettoentgelts von Familienstand und von der Kinderzahl ab?
4. Angenommen, Sie verdienen nach Ende Ihrer Ausbildung rund 2 000,00 EUR brutto im Monat.
Schätzen Sie Ihr Nettogehalt mithilfe folgender Aufstellung:
Bruttolohn/-gehalt
– Lohn- und Kirchensteuer sowie Solidaritätszuschlag
– Sozialversicherungsbeiträge
Nettoeinkommen
SACHDARSTELLUNG
5.5.1
Ermittlung des Bruttoentgelts
Mit der Bruttoabrechnung wird der Bruttoverdienst für eine Periode (in der Regel ein
Monat) ermittelt. Grundlage für die Höhe des Lohns bzw. Gehalts eines Arbeitnehmers
ist die Einstufung in den Lohn- bzw. Gehaltsgruppenkatalog des entsprechenden Tarifvertrags. Die Lohnund Gehaltstafeln enthalten neben der Tarifgruppe noch Merkmale
wie Alters- und Ortsklassen, mit deren Hilfe soziale Gesichtspunkte in den Stundenlohn
einfließen können.
Mit der Ermittlung des Akkordlohns bzw. der Übernahme des Gehalts ist die Bruttoabrechnung noch nicht beendet. Es müssen noch die Zulagen, Zuschläge, Zuwendungen
152
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und Sachbezüge hinzugezählt werden, um den lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtigen Bruttoverdienst zu erhalten.
Beispiel: Ermittlung des Bruttoverdienstes für Stefanie Binder (TRIAL GmbH)
Akkord-/Zeit-/Prämienlohn,
Gehalt
+ Zulagen
+ bezahlte Überstunden
+ steuerfreie Zuschläge
(EStG § 3b)
= Regelverdienst
+ steuerpflichtige Zuwendungen
1 900,00 EUR
0,00 EUR
60,00 EUR
0,00 EUR
1 960,00 EUR
40,00 EUR
laut Lohnschein, Arbeits-, und Tarifvertrag Gefahren-, Schmutz-, Entfernungs-, Bau-, Montagezulage
Mehrarbeit an Werktagen (25 bis 50 % Zuschlag)
Nacht- (20 bis 6 Uhr, 25 %), Sonntags- (50 %),
Feiertagsarbeit (125 bis 150 %) → maximal
25,00 EUR/Stunde
Urlaubs-/Weihnachtsgeld, Arbeitgeberanteil zur
Vermögensbildung, Mitarbeiterbeteiligung, Erfindervergütung usw.
+ steuerfreie und sozialversiche0,00 EUR
rungsfreie Zuwendungen (EStG § 3)
Umzugskostenvergütung, Trinkgelder usw.
+ Sachbezüge (EstG §§ 8, 16)
Entgelte, die nicht in Geld bestehen, z. B. Wohnung, Kost, Waren, Dienstleistungen usw. Die
private Nutzung eines Dienstwagens ist für jeden
Kalendermonat mit 1 % des Brutto-Listenpreises
anzusetzen.
0,00 EUR
= Bruttoverdienst
2 000,00 EUR
• lohnsteuerpflichtig:
• sozialversicherungspflichtig:
2 000,00 EUR
2 000,00 EUR
5.5.2
Lohnsteuer/Kirchensteuer/Solidaritätszuschlag
Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosenversicherung
Ermittlung des Nettoentgelts
Wer Mitarbeiter/-innen beschäftigt, muss in der Regel bei der Lohn- bzw. Gehaltszahlung
Lohnsteuer, Kirchensteuer und Sozialversicherungsbeiträge abziehen und an die Finanzkasse und die Einzugsstelle der Krankenkasse bzw. Berufsgenossenschaft abführen.
Zur Durchführung der Nettoabrechnung muss der Arbeitgeber für jeden Arbeitnehmer
ein Lohn- bzw. Gehaltskonto führen (Einkommensteuergesetz – EStG § 41). Es muss
folgende Daten enthalten (Lohnsteuer-Durchführungsverordnung – LStDV § 4):
앫 Vorname und Familienname, Geburtstag, Wohnsitz, Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge, Religionsbekenntnis, Gemeinde, die die Lohnsteuerkarte ausgestellt hat, das
zuständige Finanzamt, Zeitpunkt einer Datenänderung.
앫 Persönlicher Lohnsteuerfreibetrag, der auf der Lohnsteuerkarte eingetragen ist. Arbeitnehmer, deren jährliche Aufwendungen die Pauschal-Freibeträge (z. B. 920,00 EUR
Werbungskosten) um mehr als 600,00 EUR übersteigen, erhalten diesen Freibetrag
vom Finanzamt, wenn sie einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung stellen.
앫 Lohnzahlungstermin und -zeitraum.
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Übrige Soialversicherungsbeiträge
(AG- und AN-Anteile) bis zum
drittletzten Bankarbeitstag des Monats
Unternehmen
Krankenkassen
Pflegekassen
sich
n
eru
g
g
ersicherun
Rentenvers
icherung
ver
fall
Berufsgenossenschaft
Deutsche
RentenVersicherung (DRV)
Bundesagentur
für Arbeit
KiSt
Finanzamt
nv
Arbeitslose
Un
Lohn- und Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag innerhalb von
10 Tagen nach Monatsende
Weiterleitung
Kirchen
AG = Arbeitgeber, AN = Arbeitnehmer, KiSt = Kirchensteuer
Der Arbeitgeber führt eine elektronische Lohnsteueranmeldung durch und übersendet
dem Finanzamt am Ende des Jahres und bei einem Firmenwechsel des Arbeitnehmers
eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung. Auf der Rückseite der Lohnsteuerkarte
erfolgen keine Einträge. Der Arbeitnehmer erhält von seinem Arbeitgeber lediglich die
eTIN (elektronische Transfer-Identifikationsnummer), mit der das Finanzamt den Arbeitnehmer der Lohnsteuerbescheinigung zuordnen kann.
Der Zahlenteil der Lohn- bzw. Gehaltskonten wird monatlich für alle Arbeitnehmer auf
die Lohn- bzw. Gehaltsliste übernommen. Die Lohn- bzw. Gehaltsliste ist der Buchungsbeleg für die Lohnbuchhaltung.
Ermittlung der Lohnsteuer
Die Höhe der Lohnsteuer hängt von der Lohnsteuerklasse ab, in der der Arbeitnehmer
nach seinen persönlichen Merkmalen (Alter, Familienstand, Kinderzahl) eingestuft ist.
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Das Einkommensteuergesetz unterscheidet in § 38 b insgesamt sechs Steuerklassen, die
hier verkürzt wiedergegeben werden:
Übersicht über die Lohnsteuerklassen
Steuerklasse
Personenkreis
Pauschalen und Freibeträge1
20062
in EUR
I
Ledige, verwitwete, geschiedene
sowie verheiratete Arbeitnehmer,
die dauernd getrennt leben.
Grundfreibetrag
Arbeitnehmer-Pauschbetrag
Sonderausgaben-Pauschbetrag
Vorsorgepauschale3
7664,00
920,00
36,00
II
Allein erziehende Arbeitnehmer
der Steuerklasse I
Siehe Steuerklasse I
Entlastungsbetrag
1308,00
III
soll ab
2008
entfallen
Verheiratete Arbeitnehmer, die
nicht dauernd getrennt leben und
deren Ehepartner keinen Arbeitslohn beziehen oder auf gemeinsamen Antrag in Steuerklasse V
eingestuft werden.
Grundfreibetrag
Arbeitnehmer-Pauschbetrag
Sonderausgaben-Pauschbetrag
Vorsorgepauschale3
15328,00
920,00
72,00
IV
Verheiratete, die beide Arbeitslohn
beziehen und nicht dauernd getrennt leben.
Grundfreibetrag
Arbeitnehmer-Pauschbetrag
Sonderausgaben-Pauschbetrag
Vorsorgepauschale3
7664,00
920,00
36,00
V
soll ab
2008
entfallen
Arbeitnehmer der Steuerklasse IV,
wenn einer der Ehegatten auf
gemeinsamen Antrag in die Steuerklasse III eingestuft wird.
Arbeitnehmer-Pauschbetrag
VI
Für eine zweite und alle weiteren
Lohnsteuerkarten eines Arbeitnehmers, der gleichzeitig Arbeitslohn
von mehreren Arbeitgebern bezieht.
Rundungsfreibetrag
920,00
1,00
Der steuerpflichtige Bruttoverdienst wird vor der Berechnung der Lohnsteuer um die
Freibeträge gekürzt, die auf der Lohnsteuerkarte eingetragen sind. Außerdem werden
bei der Lohnsteuerberechnung Pauschal-Freibeträge berücksichtigt (Grundfreibetrag,
Arbeitnehmer-, Sonderausgaben-Pauschbetrag, Vorsorgepauschale, Haushalts-, Kinderfreibetrag).
Im Regelfall wird die Lohnsteuer aus der Monatslohnsteuertabelle abgelesen. Für erhaltene „sonstige Bezüge“ (z. B. Urlaubs-, Weihnachtsgeld, Abfindungen, Jubiläumsgelder,
Nachzahlungen) gilt die Jahreslohnsteuertabelle. Die Kirchensteuer (nur für bestimmte
Konfessionen) errechnet sich aus der Lohnsteuer (8 % bzw. 9 % der Lohnsteuer) und
kann ebenfalls aus der Lohnsteuertabelle abgelesen werden.
1
2
3
Bei Bezug von Kindergeld entfällt der Kinderfreibetrag. Kinderfreibeträge werden deshalb im Regelfall bei der
Ermittlung der Lohnsteuer nicht mehr berücksichtigt. Sie erscheinen nur deshalb noch in den Tabellen, weil sie
für den Abzug des Solidaritätszuschlages und der Kirchensteuer von Bedeuttung sind.
Stand 2006: Siehe hierzu LF5, Kap. Berechnung der Einkommensteuer.
Siehe hierzu Höchstbetragsrechnung im LF5, Kap. Ermittlung des zu versteuernden Einkommens.
155
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Auszüge aus der Monatslohnsteuertabelle 2006
Ohne Kinderfreibetrag
Monats-
Steuer-
Lohn-
entgelt
klasse
steuer
500
1000
1500
2000
2500
3000
6000
156
SolZ
Mit 1 Kinderfreibetrag
Kirchensteuer
SolZ
Kirchensteuer
5,5%
8%
9%
5,5%
8%
9%
I
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
II
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
III
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
IV
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
V
63,50
3,49
5,08
5,71
0,00
5,08
5,71
VI
75,00
4,12
6,00
6,75
0,00
6,00
6,75
I
12,91
0,71
1,03
1,16
0,00
0,00
0,00
II
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
III
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
IV
12,91
0,71
1,03
1,16
0,00
0,00
0,00
V
182,75
10,05
14,62
16,44
10,05
14,62
16,44
VI
214,91
11,82
17,19
19,34
11,82
17,19
19,34
I
125,50
6,90
10,04
11,29
0,00
1,49
1,67
II
98,66
5,42
7,89
8,87
0,00
0,07
0,08
III
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
IV
125,50
6,90
10,04
11,29
0,00
5,36
6,03
V
369,33
20,31
29,54
33,23
20,31
29,54
33,23
VI
395,66
21,76
31,65
35,60
21,76
31,65
35,60
I
260,00
14,30
20,80
23,40
7,26
10,57
11,89
II
230,08
12,65
18,40
20,70
4,83
8,41
9,46
III
39,00
2,14
3,12
3,51
0,00
0,00
0,00
IV
260,00
14,30
20,80
23,40
10,69
15,55
17,49
V
552,00
30,36
44,16
49,68
30,36
44,16
49,68
VI
582,33
32,02
46,58
52,40
32,02
46,58
52,40
I
402,00
22,11
32,16
36,18
14,36
20,89
23,50
II
369,16
20,30
29,53
33,22
12,71
18,50
20,81
III
136,16
7,48
10,89
12,25
0,00
3,10
3,49
IV
402,00
22,11
32,16
36,18
18,15
26,40
29,70
V
758,50
41,71
60,68
68,26
41,71
60,68
68,26
VI
790,66
43,48
63,25
71,15
43,48
63,25
71,15
I
557,08
30,63
44,56
50,13
22,17
32,26
36,29
II
521,33
28,67
41,70
46,91
20,37
29,63
33,33
III
270,16
14,85
21,61
24,31
0,00
12,14
13,66
IV
557,08
30,63
44,56
50,13
26,32
38,28
43,07
V
968,50
53,26
77,48
87,16
53,26
77,48
87,16
VI
1000,66
55,03
80,05
90,05
55,03
80,05
90,05
I
1722,83
94,75
137,82
155,05
83,57
121,56
136,76
II
1677,08
92,23
134,16
150,93
81,06
117,90
132,64
III
1145,50
63,00
91,64
103,09
54,29
78,97
88,84
IV
1722,83
94,75
137,82
155,05
89,16
129,70
145,91
V
2228,50
122,56
178,28
200,56
122,56
178,28
200,56
VI
2260,66
124,33
180,85
203,45
124,33
180,85
203,45
Lernfeld 5
Personalwirtschaftliche Aufgaben wahrnehmen
Beispiel: Ermittlung der Steuerabzüge für Stefanie Binder (sie ist 25 Jahre alt)
lohnsteuerpflichtiges Entgelt
– persönlicher Freibetrag
2 000,00 EUR
0,00 EUR
= Maßgeblicher Betrag für
die Lohnsteuer
Lohnsteuer
Solidaritätszuschlag
Kirchensteuer
2 000,00 EUR
260,00 EUR
14,30 EUR
20,80 EUR
auf der Lohnsteuerkarte (laut Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag)
Ablesen aus der Monats-Lohnsteuertabelle
Lohnsteuerklasse I
5,5 % von der Lohnsteuer
8 % von der Lohnsteuer
Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge
Neben der Lohnsteuer sind den Arbeitnehmern die Sozialversicherungsbeiträge abzuziehen, da diese aufgrund gesetzlicher Vorschriften (Sozialgesetzbuch) in folgenden Sozialversicherungszweigen pflichtversichert werden müssen:
Versicherungszweig
Beitragssatz1
Beitragsbemessungsgrenze1
Krankenversicherung
12–15 %, hier: 13,6 %
Arbeitnehmer zahlt die Hälfte2
3 562,50 EUR pro Monat
(alte und neue Bundesländer)
Pflegeversicherung
1,7 %
Arbeitnehmer zahlt die Hälfte3
s. Krankenversicherung
Rentenversicherung
19,5 % (ab 2007: 19,9 %)
Arbeitnehmer zahlt die Hälfte
5 250,00 EUR pro Monat
(neue Bundesl.: 4 400,00 EUR)
Arbeitslosenversicherung
6,5 % (ab 2007: 4,5 %)
Arbeitnehmer zahlt die Hälfte
s. Rentenversicherung
Die Höhe des Sozialversicherungsbeitrages ist abhängig von
앫 der Höhe des sozialversicherungspflichtigen Bruttoentgelts (im Regelfall entspricht
dieses dem steuerpflichtigen Bruttoentgelt, jedoch sind die in der Lohnsteuerkarte eingetragenen Steuerfreibeträge in der Sozialversicherung nicht beitragsfrei),
앫 der Beitragsgruppe der Sozialversicherung.
Die wichtigsten Beitragsgruppen der Sozialversicherung sind:
1
2
3
Zweig der Sozialversicherung
Kürzel
SV
Beitragsgruppe
Krankenversicherung (allgemeiner Beitrag)
Rentenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Pflegeversicherung (soziale)
KV
RV
AV
PV
1. Stelle
2. Stelle
3. Stelle
4. Stelle
numerisch
1000
0100
0010
0001
Stand: 2006; Ab der Beitragsbemessungsgrenze bleibt der EUR-Betrag des Beitrags unverändert (Höchstbeitrag). Siehe auch LF5, Kap. Wesentliche Leistungen der Sozialversicherung.
Für Zahnersatz und Krankengeld gilt ein Zusatzbeitrag von 0,9 %, den der Arbeitnehmer allein aufbringen
muss.
Um die Arbeitgeber für ihren 50-prozentigen Beitragsanteil zu entschädigen, wurden in allen Bundesländern
(Ausnahme: Sachsen) der Buß- und Bettag bzw. der Pfingstmontag als Feiertag abgeschafft. In Sachsen zahlen
die Arbeitnehmer den vollen Beitrag für die ersten 1 %; an den restlichen 0,7 % beteiligen sich die Arbeitgeber
zur Hälfte; dafür wurde hier kein Feiertag abgeschafft. Wer keine Kinder hat und mindestens 23 Jahre und noch
nicht 65 Jahr alt ist, zahlt statt 0,85 % (Arbeitnehmeranteil) jetzt 1,1 % (Ausnahme Sachsen: 1,60 %).
157
Lernfeld 5
Personalwirtschaftliche Aufgaben wahrnehmen
Beispiel: Ermittlung der Beiträge zur Sozialversicherung für Stefanie Binder (Angestellte)
Sozialversicherungspflichtiges Entgelt
Krankenversicherung1 (Arbeitnehmeranteil)
Pflegeversicherung (Arbeitnehmeranteil)
Rentenversicherung (Arbeitnehmeranteil)
Arbeitslosenversicherung (Arbeitnehmeranteil)
Sozialversicherung (Arbeitnehmeranteil)
2 000,00 EUR
136,00 EUR
22,00 EUR2
195,00 EUR
65,00 EUR
418,00 EUR
Sozialversicherungstabelle
Beitragsgruppe 1000
Beitragsgruppe 0001
Beitragsgruppe 0100
Beitragsgruppe 0010
Beitragsgruppe 1111
Beispiel: Ermittlung des Nettoverdienstes für Stefanie Binder
Bruttoverdienst
– Lohnsteuer
– Kirchensteuer
– Solidaritätszuschlag3
– Sozialversicherung
2 000,00 EUR
260,00 EUR
20,80 EUR
14,30 EUR
418,00 EUR
= Nettoverdienst
1 286,90 EUR
Ermittlung des auszuzahlenden Betrags
Der Nettoverdienst entspricht in der Regel nicht dem Betrag, den der Arbeitnehmer auf
sein Konto gutgeschrieben bekommt.
Beispiel: Ermittlung des auszuzahlenden Betrags für Stefanie Binder
Nettoverdienst
– vermögenswirksame Leistungen
1 286,90 EUR
40,00 EUR
– Vorschuss/Abschlagszahlungen
– sonstige Abzüge
0,00 EUR
0,00 EUR
= Auszuzahlender Betrag
Überweisung auf Vermögensbildungskonto des
Arbeitnehmers
Rückzahlung/Verrechnung
Gewerkschaftsbeitrag, Betriebswohnungsmiete, Lohnpfändung usw.
1 246,90 EUR
Als Abrechnungsbeleg erhält jeder Arbeitnehmer eine Verdienstabrechnung bzw. einen
Lohnstreifen. Als sehr wirtschaftlich hat sich die Ausgliederung der Lohn- und Gehaltsabrechnung auf ein Service-Rechenzentrum erwiesen. Dieses übernimmt die umfangreichen Berechnungen nach dem neuesten Stand der gesetzlichen Vorschriften und
erstellt alle Unterlagen für Finanzamt, Krankenkasse usw. unterschriftsfertig. Alle zusätzlichen Auswertungen können individuell abgerufen werden.
1
2
3
Beitragssatz 13,6 %.
Siehe Fußnote 3, vorherige Seite.
Seit 1995 wird in den alten und neuen Bundesländern ein Solidaritätszuschlag erhoben, der den Aufbau der
neuen Bundesländer beschleunigen helfen soll. Der Solidaritätszuschlag beträgt seit 1998 5,5 % von der Lohnbzw. Einkommen-, Kapitalertrag-, Zinsabschlag- und Körperschaftsteuer. Der Solidaritätszuschlag kann erst
am Ende des Jahres endgültig festgesetzt werden, wenn das zu versteuernde Einkommen (siehe LF5, Kap. Berechnung der Einkommensteuer) und damit die festzusetzende Einkommensteuer feststeht. Der Arbeitgeber
muss jedoch bereits während des Jahres beim Lohnsteuerabzug den Solidaritätszuschlag einbehalten und am
Jahresende auf der Rückseite der Lohnsteuerkarte bescheinigen. Bis zu einer Jahreslohnsteuer von 972,00 EUR
(Verheiratete: 1 944,00 EUR) muss kein Solidaritätszuschlag bezahlt werden (SolZG § 3).
158
Lernfeld 5
Personalwirtschaftliche Aufgaben wahrnehmen
Beispiel: Vereinfachter Gehaltsbeleg (Gehaltsabrechnung) für die Mitarbeiterin Stefanie Binder
630007 Stefanie Binder
260,00
20,80
14,30
22,00
136,00
195,00
65,00
713,10
1 286,90
40,00
1 246,90
Z U S A M M E N FA S S U N G
Vom Bruttoentgelt zum auszuzahlenden Betrag
Grundentgelt
+ Zulagen
+ Überstunden
+ Zuschläge
gemäß Lohnscheinen, Arbeits-, Tarifvertrag für Gefahren,
Schmutz, Montage usw.
bezahlte Mehrarbeit mit Zuschlägen
steuerfreie Nacht-, Sonn-, Feiertagsarbeit
= Regelentgelt
+ Zuwendungen
+ Sachbezüge
steuerpflichtige und steuerfreie Zuwendungen
verbilligte Mahlzeiten, Kfz-Gestellung usw.
= Bruttoentgelt
– Lohnsteuer
– Solidaritätszuschlag
– Kirchensteuer
– Rentenversicherung
– Krankenversicherung
– Pflegeversicherung
– Arbeitslosenversicherung
gemäß Lohnsteuerklasse und -tabelle
5,5 % von der Lohnsteuer
8 % bzw. 9 % von der Lohnsteuer
1/2 · 19,5 % (ab 2007: 19,9 %) vom Bruttoentgelt
1/2 · 12 % bis 15 % vom Bruttoentgelt + 0,9 %
1/2 · 1,7 % vom Bruttoentgelt bzw. 1,1 %
1/2 · 6,5 % (ab 2007: 4,5 %) vom Bruttoentgelt
= Nettoentgelt
– VwL
– Vorschüsse
– sonstige Abzüge
Vermögenswirksame Leistungen (AN)
Verrechnung von Abschlagszahlungen
Gewerkschaftsbeitrag, Lohnpfändung usw.
= Auszuzahlender Betrag
Überweisung auf das Gehaltskonto des AN
159
Lernfeld 5
Personalwirtschaftliche Aufgaben wahrnehmen
AUFGABEN
1
Bilden Sie mehrere Arbeitsgruppen. Schreiben Sie die Fragen a) bis j) auf Kärtchen (eine Frage
pro Kärtchen). Beantworten Sie in den Gruppen die Fragen und schreiben Sie die Lösungen
auf das jeweilige Kärtchen. Veranstalten Sie in Ihrer Gruppe ein Frage-Antwort-Spiel (wer die
meisten Kärtchen gewinnt, ist Gruppensieger). Die Gruppensieger können anschließend den
Klassensieger des Gruppenturnier unter sich ausspielen.
Fragen:
a) Erläutern Sie die einzelnen Lohnbestandteile des Bruttoverdienstes.
b) Welche Daten muss das Lohn- bzw. Gehaltskonto enthalten?
c) Unterscheiden Sie zwischen Gehaltskonto und Gehaltsliste.
d) Welche Freibeträge sind in der Lohnsteuertabelle eingearbeitet?
e) Wovon hängt die Höhe der Lohnsteuer ab?
f) Erläutern Sie die sechs Lohnsteuerklassen.
g) Wovon hängt die Höhe des Sozialversicherungsbeitrags ab?
h) Erklären Sie den Begriff Beitragsbemessungsgrenze.
i) Unterscheiden Sie zwischen Brutto-, Nettoverdienst und auszuzahlendem Betrag.
j) Geben Sie wesentliche Inhalte der Verdienstabrechnung des Arbeitnehmers an.
2
In welcher Lohnsteuerklasse sind folgende Arbeitnehmer eingruppiert?
a) Karl Greiner, ledig, 40 Jahre alt, ein Kind
b) Regina Reiber, ledig, 25 Jahre alt, verlobt
c) Bernd Nuber, verheiratet, 30 Jahre alt, zwei Kinder, Ehefrau ist Hausfrau
d) Nesrin Özal, verheiratet, ein Kind, Ehemann Murat Özal ist auch Arbeitnehmer
e) Murat Özal verdient ungefähr das Doppelte wie seine Frau Nesrin
f) Yvonne Nusser, ledig, ein Kind, 20 Jahre alt, hat zwei Teilzeitjobs bei verschiedenen Arbeitgebern.
3
Auszug aus der Lohn- und Gehaltsliste der Weller KG:
Nr. Name
Bruttoentgelt
Sonstige Hinweise
1
T. Möller
3 000,00 EUR
Allein stehend, 26 Jahre alt, kinderlos
2
R. Miller
2 000,00 EUR
Allein stehend, 30 Jahre alt, kinderlos, R. Miller hat sich
einen persönlichen Freibetrag in Höhe von 6 000,00 EUR
(monatlich 500,00 EUR) auf seiner Lohnsteuerkarte eintragen lassen
3
E. Klein
2 500,00 EUR
Verheiratet, 28 Jahre alt, 1 Kind, Ehepartner ist in
Steuerklasse IV
4
T. Kraft
6 000,00 EUR
Verheiratet, 35 Jahre alt, 1 Kind, Ehepartner ist nicht
erwerbstätig
a) Ermitteln Sie die Steuerabzüge (Auszüge aus der Monatslohnsteuer-Tabelle siehe LF5, Kap.
Ermittlung des Nettoentgelts).
b) Ermitteln Sie die Sozialversicherungsabzüge. (Die Arbeitnehmer sind in allen Zweigen der
Sozialversicherung versichert, Beitragssatz der Krankenkasse: 13,6 %.)
c) Erstellen Sie für die vier Arbeitnehmer die Gehaltsabrechnungen, aus denen Bruttogehalt,
Nettogehalt und auszuzahlender Betrag sichtbar sind.
Hinweis:
Alle Arbeitnehmer erhalten vermögenswirksame Leistungen. Der Arbeitgeberanteil beträgt
27,00 EUR und ist in obigen Bruttogehältern bereits enthalten. Der Arbeitgeber überweist
monatlich jeweils 40,00 EUR auf die Vermögensbildungskonten der Arbeitnehmer.
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