2008 Template Praktiker Markt

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2008 Template Praktiker Markt
An den Grenzen des WEEE-Universums
CE und EU-Konformitätsanforderungen
03.Nov. 2015
About „TMK“
Thomas Müller-Krusche
Geschäftsführender Gesellschafter der
TMK Retail Service & Consulting GmbH
 10 Jahre TÜV Rheinland
- Aufbau und Leitung Retail Service (Europa)
 4 Jahre Praktiker AG
- Leitung Qualitäts- und Umweltmanagement
- Geschäftsführer Inverkehrbringer Gesellschaft
 Gründer und Geschäftsführer der TMK
seit Januar 2015 Mitglied der
Unternehmensverbund u.a.:
03.Nov. 2015
Hauptthemen des Handels
Inkrafttreten des neuen ProdSG (Produktsicherheitsgesetz)
Gesetzlich geregelte und steigende Behörden-Reklamationen
Weiterhin steigende gesetzliche Anforderungen
Deutlich wachsende Händler-Verantwortung
03.Nov. 2015
Die Auswirkungen des ProdSG
Leitlinien zum ProdSG (LV 46) des Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik
(LASI) vom März 2013 3. überarbeitete Auflage
- den Namen und die Kontaktanschrift des Herstellers oder, sofern dieser nicht im Europäischen
Wirtschaftsraum ansässig ist, den Namen und die Kontaktanschrift des Bevollmächtigten oder des
Einführers anzubringen,
- eindeutige Kennzeichnungen zur Identifikation des Verbraucherprodukts anzubringen.
Vorhersehbare Anwendung?
Vorhersehbare Anwendung ist die Verwendung eines Produktes in einer Weise, die von
derjenigen Person, die es in Verkehr bringt, nicht vorgesehen, jedoch nach vernünftigem
Ermessen vorhersehbar ist.
(§ 2 Nr. 28 ProdSG)
- Marktüberwachungsmaßnahmen
„ …, Sie gehen bei den Stichproben nach Satz 1 je Land von einem Richtwert von
0,5 Stichproben pro 1 000 Einwohner und Jahr aus,…“
Bsp. HH: (1.803.227 / 1000 ) * 0,5
= 902 Stichproben
03.Nov. 2015
Die Auswirkungen des ProdSG
Der Hersteller, muss alle Eigenmarken - Artikel prüfen, freigeben und die vollständige
Dokumentation vorhalten.
Das Bußgeld je Verstoß gegen die Dokumentations- und /oder Kennzeichnungspflicht beläuft
sich auf bis zu 10.000€ je Artikel!
Das Bußgeld je Verstoß gegen weitere Anforderungen als Hersteller belaufen sich auf bis zu
100.000€ je Artikel bzw. werden mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet sofern es sich um
einen Wiederholungstatbestand handelt oder eine vorsätzliche Handlung ist, die Leben oder
Gesundheit bzw. fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet!
03.Nov. 2015
Neue oder geänderte
gesetzliche Anforderungen in 2013/2014
Inkrafttreten der neuen EU Bauprodukte Verordnung (01.07.2013)
Überarbeitung der zugehörigen Dokumentation
Überarbeitung der Verpackung
Erstellung einer Leistungserklärung durch den Inverkehrbringer
Bereitstellung der Leistungserklärung im Internet
Inkrafttreten der Holzhandelsverordnung (01.03.2013)
Sicherstellung der Nachvollziehbarkeit der Holzherkunft
Inkrafttreten der RoHS 2 - 2011/65/EU (01.01.2013)
RoHS muss nun u.a. in der Konformitätserklärung aufgenommen werden
Inkrafttreten der Ökodesign Anforderungen für Klimageräte und Ventilatoren
Überarbeitung der Verpackung – Angabe technischer Daten zum Ökodesign
Bereitstellung der Daten im Internet
Inkrafttreten Ökodesign Anforderungen für Leuchten mit gebündeltem Licht
Update der Ökodesign Anforderungen für Leuchten mit ungebündeltem Licht
Update der REACh Kandidatenliste (163 + 2x jährlich ca. 30 – 50 Stoffe)
Inkrafttreten der neuen Biozid-Verordnung
03.Nov. 2015
2015 jetzt ist die Jagt endgültig eröffnet!
EU-Richtlinie 2011/65/EU (RoHS)
EU-Richtlinie 2014/53/EU (RED / Funk)
EU-Richtlinie 2014/30/EU (EMV)
EU-Richtlinie 2014/35/EU (NSR)
03.Nov. 2015
Neue oder geänderte gesetzliche
Anforderungen in 2015/2016
 Niederspannungsrichtlinie (LVD) 2006/95/EC, recast 2014/35/EU
 Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV bzw. EMC) 2004/108/EC, recast
2014/30/EU
 R&TTE Richtinie für Geräte mit drahtloser Kommunikation 1999/5/EC,
recast 2014/53/EU (RED)
03.Nov. 2015
Beispiel > Änderungen neue Niederspannungsrichtline
 Die neue LVD ist verbindlich ab dem 20. April 2016 anzuwenden.
 Die Nummerierung der Niederspannungsrichtlinie ändert sich von
2006/95/EG in 2014/35/EU
 Änderung von EG-Konformitätserklärung in EU-Konformitätserklärung
 Die Hersteller erstellen die technischen Unterlagen nach Anhang III und
führen das Konformitätsbewertungsverfahren nach Anhang III durch oder
lassen es durchführen
 Der Hersteller erstellt die technischen Unterlagen. Sie müssen eine geeignete
Risikoanalyse und -bewertung enthalten.
03.Nov. 2015
Beispiel > Änderungen neue Niederspannungsrichtline
 Zu den technischen Unterlagen zählen zumindest (siehe Anhang III)
a) eine allgemeine Beschreibung des elektrischen Betriebsmittels;
b) Entwürfe, Fertigungszeichnungen und -pläne von Bauteilen, Baugruppen,
Schaltkreisen usw.;
c) die Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der genannten
Zeichnungen und Pläne sowie der Funktionsweise des elektrischen Betriebsmittels
erforderlich sind;
d) eine Aufstellung, welche harmonisierten Normen, deren Fundstellen im Amtsblatt
der Europäischen Union veröffentlicht wurden
e) die Ergebnisse der Konstruktionsberechnungen, Prüfungen usw. sowie
f) die Prüfberichte
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Neuer gesetzlicher Rahmen
Auswirkung der Richtlinie 2014/35/EU
Art. 22 – Formale Nichtkonformität
(1)Unbeschadet des Artikels 19 fordert ein Mitgliedstaat den betreffenden Wirtschaftsakteur
dazu auf, die betreffende Nichtkonformität zu korrigieren, falls er einen der folgenden
Fälle feststellt:
a) die CE-Kennzeichnung wurde unter Nichteinhaltung von Artikel 30 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008
oder von Artikel 17 dieser Richtlinie angebracht;
b) die CE-Kennzeichnung wurde nicht angebracht;
c) die EU-Konformitätserklärung wurde nicht ausgestellt;
d) die EU-Konformitätserklärung wurde nicht ordnungsgemäß ausgestellt;
e) die technischen Unterlagen sind entweder nicht verfügbar oder nicht vollständig;
f) die in Artikel 6 Absatz 6 oder Artikel 8 Absatz 3 genannten Angaben fehlen, sind falsch oder unvollständig;
g) eine andere Verwaltungsanforderung nach Artikel 6 oder Artikel 8 ist nicht erfüllt.
(2) Besteht die Nichtkonformität gemäß Absatz 1 weiter, so trifft der betroffene Mitgliedstaat
alle geeigneten Maßnahmen, um die Bereitstellung des elektrischen Betriebsmittels auf dem
Markt zu beschränken oder zu untersagen oder um sicherzustellen, dass es zurückgerufen
oder vom Markt genommen wird
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Beispiel Dokumentenprüfung
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Beispiel > Änderungen RoHS II
Stoffliste und Grenzwerte vorerst wie bisher
• Blei 0,1 %
• Quecksilber 0,1 %
• Cadmium 0,01 % jeweils Gewichtsprozent
• Sechswertiges Chrom 0,1 % bezogen auf
• Polybromierte Biphenyle (PBB) 0,1 % homogene Werkstoffe
• Polybromierte Diphenylether (PBDE) 0,1 %
Die EU-Kommission muss allerdings bis 2014 und danach regelmäßig prüfen, ob
es bei dieser Stoffauswahl bleibt.
Ab 22. Juli 2019 (22. Juli 2021 für medizinische Geräte sowie Überwachungsund Kontrollinstrumente)
Die Europäische Kommission (EK) hat einen Richtlinienentwurf zur
Beschränkung von vier Phthalaten (DEHP, BBP, DBP und DIBP) unter der RoHSRichtlinie (2011/65/EU) veröffentlicht
Der Grenzwert solll 0,1 % für jede Verbindung betragen.
03.Nov. 2015
Beispiel > Änderungen RoHS II
ab 22. Juli 2016 auch für:
• In-vitro-Diagnostika
ab 22. Juli 2017 auch für:
• Überwachungs- und Kontrollinstrumente in der Industrie
ab 22. Juli 2019 auch für:
• Sonstige Elektro- und Elektronikgeräte,
die keiner der bereits genannten Kategorien zuzuordnen sind
Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung
Die Regelungen zur Konformitätsbewertung, CE-Kennzeichnung und
Marktüberwachung, die aus dem Bereich der Produktsicherheit bekannt
sind, werden nun auch auf RoHS-II ausgedehnt. Insbesondere wird die
Übereinstimmung der Geräte mit der RoHS-II-Richtlinie künftig durch die
CE-Kennzeichnung deutlich gemacht.
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Steigende Behördenreklamationen
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Product Safety
Non Food Recalls EU
www.rapex.eu
Food & Food Contact Materials Recalls EU (RASFF)
http://ec.europa.eu/food/safety/rasff/portal/index_en.htm
Non Food Recalls USA
www.cpsc.gov
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
www.baua.de
03.Nov. 2015
Die Qual der Wahl
Bevor es brennt:
z.B. > TMK Retail Service & Consulting GmbH
…. nachher:
a) Nicolai Amereller, IT-Recht Kanzlei
Rechtsanwälte Keller-Stoltenhoff, Keller
München
b) Prof. Dr. Thomas Klindt, Rechtsanwalt Noerr
München
c) Marcel Schator, Rechtsanwalt Schator
Obertshausen
03.Nov. 2015
Unterstützung bei der Qualitätssicherung
von Non-Food Projekten
Zum Beispiel: Variante 3 > „all – in PLUS“
Dokumentationsprüfung, ggf. notwendiger Nachprüfungen von gesetzlichen
Anforderungen, FFU, Erstellung der CE-Erklärung, Inspektion und Freigabe
Prüfplan
Erstellung
Inhalte:
Gesetzliche
Mindestanforderungen
Sicherheit
EMV
EMF
Chemie
Gebrauchseigenschaften
Herstellerprüfungen
Dokumenten
kontrolle +
Nachprüfungen
Vorbereiten
CE-Erklärung
Vorbereiten der
Konformitätserklärung
Inspektion in Anlehnung
an DIN ISO 2859
Allgemeines Prüfniveau II
AQL 2,5 / 4,0
> Verifikation sowie risikoorienetierte Nachprüfungen
(Empfehlung max. 12 Monate alt)
> Chemieprüfung
> Prüfung der Gebrauchseigenschaften
> Prüfung der Bedienungsanleitung
03.Nov. 2015
FRI
Prüfhaus
Freigabe
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