Bundesstelle zur Verhütung von Folter

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Bundesstelle zur Verhütung von Folter
Bundesstelle zur
Verhütung von Folter
Viktoriastraße 35
65189 Wiesbaden
Tel: 0611-157 5818
Fax: 0611-157 5810
Email: [email protected]
Pressemitteilung: Bundesstelle zur Verhütung von Folter führt ersten offiziellen
Kontrollbesuch bei der Bundespolizei durch
Wiesbaden: In Zukunft werden deutsche Bundesbehörden, die Personen in Gewahrsam
nehmen können, vermehrt mit Kontrollen durch die Bundesstelle zur Verhütung von Folter zu
rechnen haben. Die im Mai 2009 neu geschaffene Bundeseinrichtung hat nun offiziell ihre
Arbeit aufgenommen und letzte Woche einen ersten Inspektionsbesuch durchgeführt.
Am 26. August gegen 9.00 Uhr trafen der Leiter der Bundesstelle, Klaus Lange-Lehngut, und
seine Mitarbeiterin bei der Bundespolizeiinspektion am Flughafen Düsseldorf ein. Über den
ganzen Tag verteilt führten sie Gespräche, nahmen Einsicht in Dienstunterlagen und
inspizierten die vorhandenen Gewahrsamsräume. Zu den Ergebnissen des Besuchs wollte
der Leiter der Bundesstelle keine konkreten Angaben machen. „Ich bin froh, dass wir den
Aufbau der Bundesstelle abgeschlossen haben und nun mit unserer Arbeit haben beginnen
können.“ sagte Lange-Lehngut hierzu in Wiesbaden. Lange-Lehngut bremste jedoch auch
überzogene Erwartungen an seine Einrichtung. „Uns ist bewusst, dass unsere derzeitige
personelle
wie
finanzielle
Ausstattung
die
lückenlose
Kontrolle
aller
Gewahrsamseinrichtungen des Bundes nicht zulässt.“
Die Gründung der Bundesstelle zur Verhütung von Folter war notwendig geworden,
nachdem Deutschland im August 2008 das Fakultativprotokoll zum Anti-FolterÜbereinkommen der Vereinten Nationen in innerstaatliches Recht umgesetzt hatte. Das
Zusatzprotokoll schreibt den Vertragsstaaten die Schaffung unabhängiger nationaler
Präventionsmechanismen zur Überwachung von Gewahrsamseinrichtungen vor.
Die
Bundesstelle
hat
die
Aufgabe,
regelmäßig
und
unangekündigt
Gewahrsamseinrichtungen des Bundes (z.B. Bundeswehr, Bundespolizei) aufzusuchen, auf
Missstände hinzuweisen und Empfehlungen abzugeben. Sie hat keinen Auftrag, Anfragen
oder Beschwerden von Einzelpersonen zu bearbeiten. Informationen über relevante
Sachverhalte werden aber selbstverständlich aufgegriffen und fließen in die Arbeit der
Bundesstelle ein. Für Einrichtungen im Zuständigkeitsbereich der Länder (z.B.
Justizvollzugsanstalten,
Polizeidienststellen,
Psychiatrische
Kliniken)
wird
eine
voraussichtlich im nächsten Jahr einzurichtende Länderkommission zur Verhütung von Folter
zuständig werden.
Klaus Lange-Lehngut wurde bereits im Dezember 2008 vom Bundesjustizministerium zum
Leiter der neuen Bundesstelle ernannt. Bis zu seiner Pensionierung leitete der studierte
Jurist über 25 Jahre lang die Haftanstalt Berlin-Tegel. Darüber hinaus war er über 30 Jahre
Lehrbeauftragter für Strafvollzug an der Juristischen Fakultät der Freien Universität Berlin.
Für die Bewältigung der anstehenden Aufgaben stehen ihm eine wissenschaftliche
Mitarbeiterin und eine Fachangestellte für Bürokommunikation zur Seite. Das Sekretariat der
Bundesstelle ist organisatorisch der Kriminologischen Zentralstelle e.V. (KrimZ), einer
Forschungseinrichtung des Bundes und der Länder, in Wiesbaden angegliedert.
Weitere Informationen können unter http://www.bsvf.de sowie unter der Rubrik „Presse“ auf
der Homepage abgerufen werden.