Chauffeuren-Handbuch Migros

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Chauffeuren-Handbuch Migros
Handbuch für Transporte
im temperaturgeführten
Lebensmittelverkehr
Regelt Abläufe und Verantwortlichkeiten
zwischen
Migros-Genossenschafts-Bund
Logistik Transport National
und seinen eingesetzten Transporteuren
Zürich, 15. Juni 2015
Migros-Genossenschafts-Bund | Logistik Transport National
MGB Logistik Transport
Handbuch für Transporte im
temperaturgeführten Lebensmittelverkehr
Inhaltsverzeichnis
Seite
1.
Sinn und Zweck des Handbuchs ................................................................................................ 3
1.1
Quellen-Verzeichnisse ......................................................................................................................... 3
1.2
Gesetzesgrundlagen ............................................................................................................................ 3
2.
Grundsätze im Transport .......................................................................................................... 4
2.1
Die richtige Temperatur beim Verlad der Ware ................................................................................. 4
2.2
Maximale Laderaumtemperatur für einzelne Produktegruppen ....................................................... 5
2.3
Überwachung der Temperaturwerte während dem Transport .......................................................... 5
2.4
Vorkehrungen beim Entladen ............................................................................................................. 5
2.5
Begleitpapiere ..................................................................................................................................... 6
2.6
Vorgehen bei Problemen und im Schadenfall .................................................................................... 6
2.
Gefahren und Massnahmen nach HACCP .................................................................................. 7
3.
Verzeichnis vorhandener Qualitäts-Vorschriften von M-Industriebetrieben .............................. 8
4.
Kontakte Disposition - MGB Logistik Transport National ........................................................... 8
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Handbuch für Transporte im
temperaturgeführten Lebensmittelverkehr
1. Sinn und Zweck des Handbuchs
Dieses Handbuch soll unseren eingesetzten Transportpartnern und Chauffeuren helfen, die im
temperaturgeführten Lebensmittelverkehr geltenden Vorschriften zu erfüllen und eine gute Qualität der
Dienstleistung, insbesondere in Bezug auf folgende Themen zu erbringen.
-
Einhaltung der Kühlkette
Sicherstellung der Hygiene im Transport
Vermeiden von Verunreinigungen und anderen schädlichen Einflüssen
Prozessüberwachung im Sinne von HACCP (Hazard Analysis of Critical Control Points)
Professionelle Instruktion der Chauffeure
1.1
Quellen-Verzeichnisse
- Handbuch der ASTAG für Transporte im temperaturgeführten Lebensmittelverkehr
- „Schneestern“ Temperaturvorschriften für die gesamte Warenflusskette Migros
- Handlungsanweisung MGB Logistik Transport: Vorgehen im Schadenfall
1.2
Gesetzesgrundlagen
Hygieneverordnung des EDI (HyV) 817.024.1
gestützt auf Artikel 48 Absatz 1 Buchstaben a-d der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung
vom 23. November 20051 (LGV)
Eidgenössische Departement des Innern (EDI Internet: http://www.admin.ch
Vorbehalten bleiben Änderungen geltenden Rechts und der Vollzug durch die kantonalen Behörden.
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2.
Grundsätze im Transport
2.1
Die richtige Temperatur beim Verlad der Ware
Handbuch für Transporte im
temperaturgeführten Lebensmittelverkehr
Die Temperaturregulierung in der Ladefläche muss im Vorlauf erfolgen. Sobald die Anweisung zum
Verladen erteilt ist, wird das Kühlaggregat abgestellt, die Türen werden geöffnet und es wird an die
Laderampe gefahren. Falls der Betrieb nicht über eine gekühlte Andockstellen verfügt, sollte die Kontrolle
der Ware vor dem Öffnen der Türe erfolgen.
– Kontrolle der Verpackungen (Kartons, Kisten, Paletten etc. müssen sauber sein und sich in gutem
Zustand befinden)
– Kontrolle der Verpackungsweise und Kennzeichnung. Die Ware muss so verpackt sein, dass sie den
ganzen, unter normalen Bedingungen durchgeführten Transportablauf unbeschadet übersteht.
Sämtliche Frachtstücke, Artikel oder Ladungsträger müssen klar gekennzeichnet sein, um eine sofortige
und eindeutige Identifizierung von Versender, Empfänger, Lieferort sowie Art der Ware zu ermöglichen. Die Bezeichnungen auf den Etiketten müssen denjenigen auf dem Beförderungspapier
entsprechen .
– Kontrolle, dass die Ware auf den Paletten die Standardmasse der Paletten nicht überschreiten (0,80 m
x 1,20 m). Die Höhe muss eine gute Luftverteilung ermöglichen.
– Besteht bei unterschiedlichen Lebensmitteln ein Kontaminationsrisiko, so sind diese Erzeugnisse zweckmässig zu schützen oder gegebenenfalls voneinander zu trennen.
– Kontrolle der Ladung im Hinblick darauf, dass genügend Platz für eine gute Zirkulation der umgewälzten Luft rund um die Waren bleibt.
– Während der zügigen Verladung Temperaturkontrolle bei mehreren Kartons, Kisten oder Paletten
unter Einhaltung der HACCP-Verfahren, Kennzeichnung der Kartons und Eintragung der Temperaturen
in den Beförderungspapieren.
– Kontrolle der Ladungssicherung.
– Falls der Fahrer die Ware aus hygienischen oder anderen Gründen nicht kontrollieren kann, ist dies in
den Beförderungspapieren anzugeben
– Schließen der Türen, Kontrolle des Einstellwerts und Einschalten des Kühlaggregats
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2.2
Handbuch für Transporte im
temperaturgeführten Lebensmittelverkehr
Maximale Laderaumtemperatur für einzelne Produktegruppen
Tiefkühlprodukte
- 20 Grad
Frischfisch
- 2 Grad
Frischfleisch
+ 2 Grad
Molkereiartikel (Milch, Joghurt, Butter, Weichkäse)
+ 5 Grad
Charcuterie
+ 5 Grad
Margarine und Minarine
+ 5 Grad
Verkaufsteig
+ 5 Grad
Frischbackwaren
+ 8 Grad
Schnittblumen
+ 8 Grad
Gemischte Schnittblumen und Topfpflanzen
+ 10 Grad
Geschnittene Gemüse und Salate
+ 12 Grad
Topfpflanzen
+ 12 Grad
Bananen
+ 14 Grad
Die Temperaturvorschriften „Schneestern“ für die gesamte Warenflusskette Migros sind verbindlich.
2.3
–
Beim Transport tiefgekühlter Waren ist ca. 45 Minuten nach Schliessen der Türen eine manuelle Enteisung vorzunehmen.
Mindestens bei jeder Pause ist die Funktion des Kühlaggregats zu prüfen (Temperatur und Einstellwert).
Bei Problemen ist sofort der Auftraggeber zu informieren.
Die Fahrzeuge sind mit einem Temperatur-Überwachungssystem mit Datenspeicherung ausgestattet.
Eine Auswertung der Kühlwerte unterwegs muss innerhalb 24 h erstellbar sein.
–
–
-
2.4
–
–
–
–
Überwachung der Temperaturwerte während dem Transport
Vorkehrungen beim Entladen
Einhaltung der Sicherheitsvorschriften (Signalisierung und betriebliche Regelung).
Kontrolle der konkreten Anweisungen zur Erfüllung des Transportvertrags.
Es ist auf den für die Entladung Verantwortlichen zu warten.
Sobald die Anweisung zum Entladen erteilt ist, wird das Kühlaggregat abgestellt, die Türen werden
geöffnet und es wird an die Laderampe gefahren.
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Handbuch für Transporte im
temperaturgeführten Lebensmittelverkehr
– Die Temperaturkontrolle erfolgt im Fahrzeug, in Anwesenheit des Fahrers und des Vertreters des
Empfängers, oder unmittelbar nach dem Entladen an der bei der Abfahrt kontrollierten Ware.
– Bei Streitfällen oder Problemen sind die Türen sofort wieder zu schließen und das Kühlaggregat ist
umgehend wieder einzuschalten.
– Die Kontrolle von Qualität und Menge erfolgt unter Einhaltung der HACCP-Verfahren des Empfängers.
– Bei Problemen ist sofort der Auftraggeber zu informieren.
2.5
Begleitpapiere
Temperaturen, Datum und Zeitpunkt des Entladens sind auf den vom Empfänger unterzeichneten
Transportpapieren (CMR, Lieferschein) zu vermerken.
2.6
Vorgehen bei Problemen und im Schadenfall
–
Vorbehalte sind schriftlich auf den vom Empfänger gegengezeichneten Beförderungspapieren zu
vermerken. Die unzustellbare Ware darf nicht zerstört werden, sondern muss für ein Gutachten
aufbewahrt werden. Die spezifischen Temperaturvorschriften sind dabei zu beachten.
–
Bei Problemen ist sofort der Auftraggeber zu informieren.
–
Erhebung von Beweisen, Aufnahme von Fotos für die Akten, detaillierter schriftlicher Bericht über
den Sachverhalt.
–
Vorbehalte wegen verdeckter Schäden müssen dem Auftraggeber schriftlich innerhalb der gesetzlich
vorgeschriebenen Frist nach der Lieferung mitgeteilt werden.
Wir verweisen an dieser Stelle auf die bestehende Handlungsanweisung von MGB Logistik Transport:
Vorgehen im Schadenfall.
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2.
Handbuch für Transporte im
temperaturgeführten Lebensmittelverkehr
Gefahren und Massnahmen nach HACCP
Einhaltung Kühlkette
Hygiene
Beim Empfang der Ware:
Beim Empfang der Ware:
Gefahren
Gefahren
1. Laderaum nicht vorgekühlt
1. Personalhygiene
2. Aufbau defekt
(Türgummi, Scharniere, Löcher etc.)
2. Aufbau innen verschmutzt
3. Kühlgerät funktioniert nicht
3. Kontamination mit anderen Produkten
4. Andockrampe schliesst nicht ab
4. Beschädigte Verpackungen
5. Falsche Produkttemperatur bei Bereitstellung
Massnahmen
Massnahmen
1. Laderaum vorkühlen
1. Hygieneschulung Personal
2. Sichtkontrolle Aufbau
2. Schulung und Kontrolle der Reinigung
3. Regelmässige Wartung und Kontrolle des
Fahrzeuges
3. Trennen der Produkte
4. Information Dispo / Kunde
4. Umpacken
5. Kontrolle der Produkttemperatur und Abgleich
mit Vorgabe
Unterwegs:
Unterwegs:
Gefahren
Gefahren
1. Ausfall Kühlgerät
1. Verschieben, umstürzen Transportgut
2. Unfall oder Panne
2. Kondenswasser, Feuchtigkeit
3. Temperaturverlust
Massnahmen
Massnahmen
1. Information Dispo
1. Information Dispo, Schulung Ladungssicherung
2. Schattenplätze für Pausen
2. Kühlgerät abtauen, Produkte schützen
Beim Abliefern der Ware:
Beim Abliefern der Ware:
Gefahren
Gefahren
1. Andockrampe schliesst nicht ab
1. Personalhygiene
2. Temperaturverlust generell
2. Hygiene Abladestelle
Massnahmen
Massnahmen
1. Türe erst vor Rampe öffnen
1. Hygieneschulung Personal
2. Info Warenempfänger, Auftraggeber und
Dokumentation
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3.
–
–
–
–
Handbuch für Transporte im
temperaturgeführten Lebensmittelverkehr
Verzeichnis vorhandener Qualitätsvorschriften von M-Industriebetrieben
Qualitätsanforderungen MICARNA
Qualitätsanforderungen MIDOR
Anforderungen an Spediteure JOWA
Hygiene-Vorschriften Mifroma
4.
Kontakte Disposition - MGB LTN
Disposition gekühlt
05:30 – 18:00
Telefon / Pikett:
Mail:
044 277 31 02
[email protected]
Disposition ungekühlt
Telefon / Pikett:
Mail:
Bürozeiten:
06:00 – 18:00
044 277 31 03
[email protected]
Disposition KV-Transporte
06:00 – 17:30
Telefon / Pikett:
Mail:
044 277 31 04
[email protected]
Telefax:
044 277 31 34
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