Stellenausschreibung Die Stadt Raguhn

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Stellenausschreibung Die Stadt Raguhn
Stellenausschreibung
Die Stadt Raguhn-Jeßnitz mit rd. 9800 Einwohnern sucht ab sofort zur Einführung der
Doppik eine/n engagierte/n
Absolventin/Absolventen der Hochschule Harz
als Personelle Verwaltungshilfe
- im Rahmen des Verwaltungshilfeprogramms des Landes Sachsen-Anhalt -.
Ihre Aufgaben sind:
Vorbereitung der Einführung des neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens
sowie der Kosten- und Leistungsrechnung in der Stadt Raguhn-Jeßnitz, insbesondere:
- Erfassung und Bewertung des unbeweglichen und beweglichen Anlagevermögens
(unter Berücksichtigung der Bewertungsrichtlinien) als Ausgangspunkt für die
Erstellung der Eröffnungsbilanz
- Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (Doppik)
Anforderungen:
-
Absolvent der Hochschule Harz, Fachbereich Verwaltungswissenschaften, Abschluss als
Diplomverwaltungswirt/in oder Diplomverwaltungsökonom/in bzw. Bachelor of Arts
Keine vorherige Beschäftigung innerhalb des Verwaltungshilfeprogramms des Landes
Sachsen-Anhalt
gründliche umfassenden Fachkenntnisse im Bereich NKHR LSA, GemHVO-Doppik LSA
Hohe Einsatzbereitschaft, Flexibilität und Eigeninitiative
Korrekte, genaue und gründliche Arbeitsweise
Teamfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein
möglichst Kenntnisse mit den branchenspezifischen Softwareanwendungen CIP,
gründliche Computerkenntnisse (MS-Office),
Aktuelles einwandfreies Führungszeugnis,
Führerschein Klasse B (ehemals Klasse 3).
Es handelt sich um einen bis 31.12.2014 befristeten Vollzeitarbeitsplatz. Die Vergütung
erfolgt gem. Entgeltgruppe 9 TVöD-VKA.
Bitte senden Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen, inklusive lückenlosem
Lebenslauf, einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse, bis zum 15.01.2014 an:
Stadt Raguhn-Jeßnitz
Der Bürgermeister
Hauptamt
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz
Hinweis:
Bewerbungs- und Fahrtkosten zur Teilnahme an Vorstellungsgesprächen werden grundsätzlich nicht
erstattet. Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter
Rückumschlag beigefügt ist. Alle nicht zurückgesandten oder abgeholten Bewerbungen werden nach
Ablauf eines Monats nach Ende des Auswahlverfahrens vernichtet. Über das Ende des
Auswahlverfahrens erfolgt eine gesonderte Mitteilung.
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