Durchführungsbestimmungen 2016/2017 für Spiele in den Frauen

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Durchführungsbestimmungen 2016/2017 für Spiele in den Frauen
Badischer Handball-Verband e.V.
Am Fächerbad 5
76131 Karlsruhe
Geschäftsstelle
Tel.: 0721 91356-0
Fax.: 0721 91356-11
[email protected]
www.badischer-handball-verband.de
www.facebook.com/BadischerHV
Ausschreibung und Durchführungsbestimmungen
für Spiele in den Frauen-, Männer- und Jugendligen des BHV
in der Hallenhandball-Spielsaison 2016/2017
INHALTSVERZEICHNIS:
Teil A – Allgemeingültig ....................................................................................................3
I. Allgemeines...............................................................................................................3
1. Satzungen, Ordnungen und Regeln .......................................................................3
2. Kommunikation ......................................................................................................3
II. Spieltechnische Bestimmungen.............................................................................3
3. Sporthallen .............................................................................................................3
4. Einhalten der Hausordnung....................................................................................3
5. Hallensprecher .......................................................................................................4
6. Öffentliche Zeitmessanlage ....................................................................................4
7. Schiedsrichter, Zeitnehmer, Sekretäre, Schiedsrichterbeobachter ........................4
8. Spielkleidung ..........................................................................................................5
9. Spieldurchführung, Absetzung, Verlegung, Nichtaustragung von Spielen .............5
10. Ordnungs-, Sanitätsdienst und Wischdienst ........................................................6
11. Ergebnismeldung ohne Einsatz des SpielberichtOnline .......................................6
Teil B – BHV-Spielbetrieb ..................................................................................................7
I. Zusätzliche allgemeine Regelungen für den Spielbetrieb auf Verbandsebene ...7
1. Erhalt der Ausschreibung und Durchführungsbestimmungen ................................7
2. Wettkampfbereich/ Sporthallen ..............................................................................7
3. Schiedsrichter, Zeitnehmer, Sekretäre, Schiedsrichterbeobachter ........................7
4. Spielberichte/ Spielausweise..................................................................................8
5. Spieldurchführung ..................................................................................................9
6. Meldung der Torschützen ......................................................................................9
7. Sonderregelung für die Badenliga Männer .............................................................9
II. Organisatorische und rechtliche Abwicklung des Spielbetriebs ........................9
8. Geschäftsstelle.......................................................................................................9
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9. Spielleitende Stellen ...............................................................................................9
10. Rechtswesen......................................................................................................10
III. Spielklasseneinteilung .........................................................................................11
11. Frauen ................................................................................................................11
12. Männer ...............................................................................................................11
13. weibliche Jugend................................................................................................11
14. männliche Jugend ..............................................................................................11
IV. Meisterschaften, Auf- und Abstieg .....................................................................11
15. Modalitäten bei Punktgleichheit..........................................................................11
16. Entscheidungsspiele ..........................................................................................11
17. Badischer Meister ..............................................................................................11
18. Auf- und Abstiegsregelungen (Frauen, Männer) ................................................12
V.
Finanzielle Regelungen ........................................................................................14
19. Spielklassenbeitrag ............................................................................................14
20. Eintrittsgelder .....................................................................................................15
VI. Schlussbestimmungen ........................................................................................15
21. Ergänzungen und Korrekturen durch das Präsidium ..........................................15
22. Verstöße ............................................................................................................15
23. Inkrafttreten ........................................................................................................15
24. Richtlinien für die Vereins-Schiedsrichter-Beobachtung ....................................15
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS:
BHV
=
Badischer Handball-Verband
DHB
=
Deutscher Handballbund
SpO
=
Spielordnung
RO
=
Rechtsordnung
SR
=
Schiedsrichter
Z/S
=
Zeitnehmer/Sekretär
BWOL
=
Baden-Württemberg-Oberliga
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Teil A – Allgemeingültig
I. Allgemeines
1. Satzungen, Ordnungen und Regeln
Die Meisterschaftsspiele werden nach den jeweils geltenden Bestimmungen in Satzung und Ordnungen des DHB, Satzung und Zusatzbestimmungen des BHV und
den Internationalen Handballregeln in der jeweils gültigen Fassung des DHB ausgetragen, die für alle teilnehmenden Vereine gleichermaßen verbindlich sind. Im
Spielbericht eingetragene Mannschaftsoffizielle unterliegen den Bestimmungen der
SpO und RO des DHB bzw. BHV und diesen Durchführungsbestimmungen. Ist einer dieser Mannschaftsoffiziellen nicht Mitglied eines Handball spielenden Vereins,
haftet bei etwaigen Verstößen der Verein, der ihn eingesetzt hat.
Links:
DHB: Satzungen und Ordnungen
BHV: Satzungen und Ordnungen
2. Kommunikation
Der Versand von offiziellen Informationen und Bescheiden erfolgt gemäß § 40 Ziffer
2 der Satzung des BHV ausschließlich elektronisch per E-Mail. Ein Versand auf
dem Postweg ist möglich. Bei den dem BHV gemeldete E-Mail-Adressen ist sicherzustellen, dass im Falle von Abwesenheiten die Kenntnisnahme gewährleistet ist.
II. Spieltechnische Bestimmungen
3. Sporthallen
3.1
Spiele dürfen nur in zugelassenen Hallen durchgeführt werden. Für die Zulassung der Hallen im BHV Spielbetrieb ist der Vizepräsident Spieltechnik
zuständig, für den Kreisspielbetrieb der jeweilige Stellvertretende Vorsitzende Spieltechnik.
3.2
Für die ordnungsgemäße Anmietung der Sporthallen sind die Heimvereine
verantwortlich.
4. Einhalten der Hausordnung
4.1
Die Hausordnung der Sporthallen ist von den beteiligten Vereinen genauestens zu beachten. Bei Verstößen können gemäß § 4 Ziffer 13 RO BHV Geldbußen in Höhe von € 50,00 bis € 500,00 verhängt werden.
4.2
Haftmittelbenutzung
Bezüglich der Verwendung von Haftmitteln wird auf § 7 SpO BHV verwiesen.
Dieser lautet wie folgt:
§ 7 Verbot der Benutzung von Haftmittel
1. Die Verwendung von den Hallenbereichen verunreinigenden Haftmitteln aller Art (insbesondere Harz) ist bei allen Spielen, die vom
BHV oder seinen Untergliederungen geleitet werden verboten, es sei
denn, die Eigentümer der Hallen haben die Verwendung von Haftmit-
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teln ausdrücklich genehmigt. Diese Genehmigung ist jeweils bis zum
01.07. eines Jahres der Geschäftsstelle vorzulegen.
2. Die von Schiedsrichtern, der Spielaufsicht oder von sonstigen vom
BHV oder seinen Untergliederungen beauftragten Personen festgestellten Verstöße sind gem. § 4 Ziffer 14 der Zusatzbestimmungen des
BHV zur Rechtsordnung des DHB zu ahnden.
Die Vereine müssen in harzfreien Hallen auch harzfreie Bälle beim Warmmachen verwenden.
Nach § 4 Ziffer 14 der Zusatzbestimmung des BHV zur RO des DHB wird bei
Verstößen gegen das Haftmittelverbot folgendermaßen verfahren:
Verstoß gegen das Haftmittelverbot nach § 7 der Zusatzbestimmungen des
BHV zur SpO DHB (zivilrechtliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt):
€ 200,00; bei jedem weiteren Verstoß verdoppelt sich die zuletzt ausgesprochene Geldbuße bis zu € 1.600,00; nachfolgende Verstöße werden mit
€ 1.600,00 geahndet.
4.3
Die Verwendung von sog. „VUVUZEELAS“ und deren Modifikationen sind
verboten. Dies gilt auch für sämtliche elektrisch oder elektronisch verstärkte
Lärminstrumente. Die Heimvereine achten auf die Einhaltung.
5. Hallensprecher
Der Hallensprecher hat sich nicht am Zeitnehmertisch oder im Auswechselraum
aufzuhalten. Durchsagen sind auf sachliche Mitteilungen für die Beteiligten beschränkt und unsportliche Äußerungen oder unsportliches Verhalten sind dabei zu
unterlassen.
Bei Zuwiderhandlungen werden Geldbußen in Höhe von € 50,00 bis € 500,00 verhängt (§ 4 Ziffer 25 RO BHV).
6. Öffentliche Zeitmessanlage
Eine in der Halle montierte Zeitmessanlage (möglichst vorwärts laufend) ist zu
benutzen, wenn dieselbe vom Zeitnehmertisch aus bedient werden kann.
Ist keine solche Anlage vorhanden, hat der Heimverein eine Tischstoppuhr von
mindestens 21 cm Durchmesser oder einen vom DHB zugelassenen »HandballTimer« zur Verfügung zu stellen.
7. Schiedsrichter, Zeitnehmer, Sekretäre, Schiedsrichterbeobachter
7.1
Die Einteilung der Schiedsrichter erfolgt im BHV-Spielbetrieb durch den Vizepräsident Schiedsrichterwesen des BHV und im Kreis-Spielbetrieb durch
den Stellvertretenden Vorsitzenden SR-Wesen des jeweiligen Kreises oder
einer von diesen beauftragten Person. Einsprüche gegen SR-Ansetzungen
sind unzulässig (§ 34 Abs. 1 Satz 2 RO DHB).
7.2
Die Kosten der SR sind nach dem Spiel vom Heimverein in der SR-Kabine
auszuzahlen. Dies gilt auch in den Fällen, in denen ein Spiel abgebrochen
oder nicht ausgetragen wird. Der Heimverein hat dem SR-Beobachter die
notwendige Unterstützung zuteilwerden zu lassen.
7.3
Der Heimverein stellt einen Zeitnehmer, der Gastverein einen Sekretär als
Gehilfen der SR. Hier sind nur vom BHV/Kreis nachweislich geschulte Personen oder geprüfte Schiedsrichter des BHV einzusetzen. Wird z. B. wegen
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eines Regelverstoßes eines nicht geschulten Z/S die Neuansetzung eines
Spieles angeordnet, sind die entstehenden Kosten vom Verein zu tragen, der
einen fehlbaren Z/S eingesetzt hat. Im Jugendbereich können geeignete
Personen ab 14 Jahren (Schulung nicht zwingend) als Z/S eingesetzt werden.
7.4
Der Heimverein ist dafür verantwortlich, dass zwei grüne Karten im DIN-A-5Format zur Beantragung des Team-Time-Out und die entsprechenden Vorrichtungen zum Aufstellen (z. B. Holzstandfüße) rechtzeitig vor Spielbeginn
am Zeitnehmertisch zur Verfügung stehen.
8. Spielkleidung
Der Heimverein ist verpflichtet, mit der im Meldebogen genannten Spielkleidung anzutreten, die im Mannschaftsdatenverzeichnis der Spielleitenden Stellen enthalten
sind. Nachträgliche Änderungen der Trikotfarben sind deshalb unverzüglich der
Spielleitenden Stelle mitzuteilen. Die Torhüter einer Mannschaft müssen die gleiche
Trikotfarbe haben, gleichfarbige »Leibchen« sind zulässig. Bei gleicher oder verwechselbarer Spielkleidung ist der Gastverein verpflichtet, die Spielkleidung zu
wechseln. Ob die Spielkleidung zu wechseln ist, bestimmen die SR.
9. Spieldurchführung, Absetzung, Verlegung, Nichtaustragung von Spielen
9.1
Die angesetzte Anwurfzeit ist einzuhalten. Treten Gastmannschaft oder SR
nicht pünktlich an, ist eine Wartezeit von mindestens 15 Minuten einzuhalten. Bei der Heimmannschaft entfällt diese Wartezeit.
9.2
Ist verspätetes Eintreffen absehbar, sind alle verfügbaren Möglichkeiten auszuschöpfen, diese Information den am Spielort anwesenden Mannschaften
bzw. SR zu verschaffen. Ist bei Ausbleiben der SR die Wartezeit von 15 Minuten verstrichen, ist zwingend nach § 77 SpO DHB zu verfahren, d. h., beide Mannschaften müssen sich auf einen anwesenden neutralen Schiedsrichter einigen. Falls mehrere neutrale Schiedsrichter anwesend sind, entscheidet bei Nichteinigung das Los. Die Trainer der beteiligten Mannschaften gelten nicht als neutrale Schiedsrichter. Ist kein neutraler Schiedsrichter zur
Stelle, können sich die beiden Mannschaften auf Schiedsrichter einigen, die
einem der am Spiel beteiligten Vereine angehören oder auf eine Person einigen, die einem Verein im Bereich des DHB angehört. Es empfiehlt sich, mit
der zuständigen Spielleitenden Stelle telefonisch Kontakt aufzunehmen. In
unteren Spielklassen – dies sind die Spielklassen unterhalb der Badenligen
der Männer und Frauen (§ 1 Ziffer 3 der SpO BHV) – müssen sich die
Mannschaften auf einen anwesenden geprüften Schiedsrichter einigen. Das
Ergebnis der Einigung bzw. des Losentscheids ist vor Beginn des Spiels
schriftlich auf dem Spielbericht zu bestätigen.
Ein Jugendspiel ist in jedem Fall durchzuführen.
9.3
Über Spielabsetzungen und Spielverlegungen entscheidet die zuständige
Spielleitende Stelle.
9.4
Die Meisterschaftsspiele sollten im Erwachsenenbereich samstags nicht vor
17.00 Uhr und sonntags nicht vor 11.00 Uhr angesetzt werden. Im Jugendbereich samstags nicht vor 15.00 Uhr (Jugend-Landesligen sowie die Altersklasse Jugend C 13.00 Uhr) und sonntags nicht vor 11.00 Uhr. Ausnahmen
sind zulässig
Spätester Spielbeginn an Sonn- und Feiertagen ist um 18.00 Uhr.
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Am Totensonntag, dem 20.11.2016, gilt bis 13.00 Uhr ein absolutes Sportverbot.
9.5
Anträge auf Spielverlegung sind per Formblatt oder per E-Mail, mit Zustimmung des Gegners, zu stellen und sollten spätestens zehn Tage vor dem ursprünglichen und dem neuen Spieltermin der Spielleitenden Stelle vorliegen.
Für Spielverlegungen gemäß § 82 SpO DHB ist eine Zustimmung des Gegners nicht erforderlich. Finden Meisterschaftsspiele wochentags statt (montags bis donnerstags) trägt der Antragsteller den Wochentagszuschlag.
9.6
Bei Terminschwierigkeiten können von den Spielleitenden Stellen Meisterschaftsspiele auch an Wochentagen angesetzt werden. Spiele an Wochentagen dürfen frühestens um 18.45 Uhr angesetzt werden, Spiele der Altersklasse Jugend C und jünger nach Absprache mit Gegner und zuständigem
SR-Einteiler auch früher.
9.7
Abgesetzte bzw. verlegte Meisterschaftsspiele sind innerhalb von drei Wochen nach dem ursprünglichen Termin auszutragen. Ausnahmen hiervon
sind in begründeten Fällen in Absprache mit der Spielleitenden Stelle zulässig.
9.8
Zeitlich verlegte Spiele sind spätestens vor dem vorletzten Spieltag durchzuführen.
9.9
Bei problematischen Straßenverhältnissen (Glatteis, Straßensperren, usw.)
haben die Vereine und die SR sofort nach Bekanntwerden alle Anstrengungen zu unternehmen, um mit öffentlichen Verkehrsmitteln zum Spielort zu
gelangen. Es sollte immer eine Rücksprache mit der Spielleitenden Stelle erfolgen.
10. Ordnungs-, Sanitätsdienst und Wischdienst
10.1
Der Heimverein stellt bei allen Spielen einen für den Sanitätsdienst Verantwortlichen. Fehlt im Falle einer Verletzung eine solche Person, so wird gemäß § 4 Ziffer 6 RO BHV eine Geldbuße verhängt.
10.2
Der Heimverein ist verpflichtet, einen ausreichenden Ordnungsdienst zu
stellen. Bei Verstößen werden gemäß § 25 (1) Ziffer 8 RO DHB Geldbußen
verhängt.
10.3
Vom Heimverein ist ein Wischdienst zu stellen, der auf Anforderung der
Schiedsrichter aktiv wird.
11. Ergebnismeldung ohne Einsatz des SpielberichtOnline
Die Ergebnismeldung erfolgt, für alle Spiele ohne Einsatz des SpielberichtOnline
(SbO), über die App ErgebnisseOnline. Diese Meldung hat unmittelbar, spätestens
zehn Minuten nach Spielende, durch den Heimverein zu erfolgen.
Die Ergebnismeldung ist Pflicht. Bei Nichtmeldung oder verspäteter Meldung (später als zwei Stunden nach Spielbeginn) wird je fehlendem Spielergebnis gemäß §
25 (1) Ziffer 10 RO DHB eine Geldbuße in Höhe von € 25,00 verhängt.
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Teil B – BHV-Spielbetrieb
Besondere Durchführungsbestimmungen
Spielbetrieb auf Verbandsebene
I.
für
den
Zusätzliche allgemeine Regelungen für den Spielbetrieb auf
Verbandsebene
1. Erhalt der Ausschreibung und Durchführungsbestimmungen
BHV-Spielbetrieb:
Am Spielbetrieb des BHV teilnehmende Vereine haben den Empfang der Ausschreibung und Durchführungsbestimmungen durch den Abteilungsleiter zu bestätigen. Diese Bestätigung gilt gleichzeitig als Anerkennung von Austragungsform und
Austragungsbedingungen und ist bis zum 01.09. des Spieljahres an die BHVGeschäftsstelle zurückzugeben. Geht die Bestätigung nicht oder verspätetet ein,
wird eine Geldbuße gemäß § 4 Ziffer 9 RO der Zusatzbestimmungen des BHV zur
RO DHB verhängt.
2. Wettkampfbereich/ Sporthallen
2.1
Die Spielfläche soll 30 Minuten (Jugend 20 Minuten) vor Spielbeginn beiden
Mannschaften uneingeschränkt zum Einspielen zur Verfügung stehen. Jeder
Mannschaft steht eine Hallenhälfte zu.
2.2
Den SR sind 45 Minuten vor Spielbeginn ein separater und verschließbarer
Umkleideraum mit Sitz- und Schreibmöglichkeit sowie zwei Flaschen Mineralwasser zu stellen. Ansprechpartner sind die jeweiligen Heimvereine.
3. Schiedsrichter, Zeitnehmer, Sekretäre, Schiedsrichterbeobachter
3.1
Für die Spielklassen der Landesliga können auch SR der Handballkreise
eingeteilt werden. Die Einteilung der SR bei den Badenligen weibliche Jugend A, B und C sowie der Badenliga männliche Jugend C und den Landesligen männliche Jugend erfolgt durch den Stellvertretenden Vorsitzenden
SR-Wesen des Kreises, in dem das Spiel stattfindet oder einer von diesem
beauftragten Person.
Bei bestehenden Engpässen werden Spiele der Badenliga und Verbandsliga
der Frauen in die Kreise zurückgegeben.
3.2
Im BHV-Spielbetrieb findet 30 Minuten vor Spielbeginn die technische Besprechung in der SR-Kabine statt, dazu muss auch der ausgefüllte SpielberichtOnline vorliegen. Daran nehmen neben den SR je ein MannschaftsOffizieller und die Z/S teil. Es erfolgen die Absprachen wg. Spielkleidung,
Schiedsrichter mit Z/S, usw.
3.3
Für die Vereins-Schiedsrichter-Beobachtung bei Frauen und Männern gelten
die separat erlassenen Richtlinien. Nichteinsenden der Beobachtungsbogen
innerhalb von 8 Tagen nach dem Spiel sowie fehlerhaftes Ausfüllen werden
geahndet (§ 4 Ziffer 9 RO BHV Zusatzbestimmungen gemäß § 25 RO DHB).
3.4
Nach Saisonende erfolgt die Umlage der gesamten SR-Kosten und Kosten
der neutralen SR-Beobachter für jede Spielklasse (jede Staffel) zu gleichen
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Teilen auf die jeweils an deren Spielbetrieb teilnehmenden Vereine. Dabei
wird der Wochentagszuschlag nicht berücksichtigt.
4. Spielberichte/ Spielausweise
4.1
In allen BHV Ligen (Männer, Frauen und Jugend) wird für die Abwicklung
des Spielbetriebs der elektronische Spielbericht (SbO) verbindlich eingesetzt.
Dessen Handhabung wird in einer detaillierten Anweisung unter
https://www.handball4all.de/ beschrieben (Produkte/Handbücher).
Der Heimverein stellt sicher, dass Sekretär und Zeitnehmer 45 Minuten vor
Spielbeginn die notwendige Hardware einschließlich zugehöriger Datenverbindung sowie die aktuellen Spielberichtsdaten zur Verfügung stehen. Für
die Richtigkeit der Angaben bezüglich der Spieler und Mannschaftsoffiziellen
sind ausschließlich die jeweiligen Mannschaftsverantwortlichen zuständig.
Die Unterschrift unter den elektronischen Spielbericht hat durch je einen Offiziellen der beiden beteiligten Mannschaften in Anwesenheit der Schiedsrichter durch Eingabe der entsprechenden PIN bis spätestens 15 Minuten nach
Spielende zu erfolgen.
Durch ordnungsgemäßen Einsatz des elektronischen Spielberichts kann die
Ergebnismeldung entfallen. Die korrekte Übertragung des Endergebnisses
ist vom Heimverein zu überprüfen und im Bedarfsfall per App Ergebnis Online nach zu melden.
4.2
Für alle Spieler, die in SpielberichtOnline aus der Passdatenbank hochgeladen worden sind, erübrigt sich das Vorlegen der Spielausweise. Für alle anderen Spieler sind sie im Rahmen der technischen Besprechung vorzulegen.
Zur Sicherheit (bei Ausfall SpielberichtOnline (SbO)) sind die Pässe mitzuführen.
4.3
Falls der elektronische Spielbericht aus technischen Gründen nicht verwendet werden kann, gilt: Es ist ein Spielberichtsbogen des BHV in Papierform
zu verwenden. Die Spielernamen sind nach den Trikotnummern aufsteigend
in die entsprechenden Spalten des Spielberichts einzutragen. Das Original
dieses Spielberichts erhält die Spielleitende Stelle, je eine Durchschrift geht
an das Schiedsrichtergespann und die beteiligten Vereine. Die Ergebnismeldung muss mittels der App Ergebnis Online erfolgen.
4.4
Fehlende Spielausweise entsprechend 4.2 ziehen gemäß § 25 (1) Ziffer 11
RO DHB eine Geldbuße nach sich. Bei fehlenden Spielausweisen ist nach §
81 (3) Satz 3 SpO DHB zu verfahren, d. h. diese sind auf Aufforderung der
Spielleitenden Stelle vom Verein innerhalb von fünf Tagen, gerechnet vom
Tag nach dem betreffenden Spieltag, der Spielleitenden Stelle vorzulegen.
Dies kann durch Zusendung per Post mit Freiumschlag für die Rücksendung
erfolgen, auch die Zusendung einer gut lesbaren Kopie des Spielausweises
oder deren Übermittlung per Fax oder E-Mail ist ausreichend. Kommt ein
Verein dieser Verpflichtung nicht nach, wird gegen diesen gemäß § 25 (1)
Ziffer 12 a RO DHB eine Geldbuße verhängt
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4.5
Die im Spielbericht eingetragenen Offiziellen haben im Spielbetrieb der
Frauen und Männer der Baden-, Verbands- und Landesligen, analog der Eintragung im Spielbericht, die Buchstaben A bis D deutlich sichtbar zu tragen.
In der Anlage 4 zu den Durchführungsbestimmungen wird eine Kopiervorlage zur Verfügung gestellt..
5. Spieldurchführung
An dem letzten Spieltag im Erwachsenenbereich können ausschließlich örtliche
Verlegungen vorgenommen werden. Am vorletzten Spieltag kann zusätzlich von
dem vorgegebenen Spielbeginn abgewichen werden.
6. Meldung der Torschützen
Die Torschützen der eigenen Badenliga-, Verbands- bzw Landesligamannschaften
der Männer und Frauen werden automatisch in www.yourscorez.de eingetragen.
Von den Vereinen ist zu überprüfen, ob die Automatik funktioniert hat. Im Bedarfsfall
sind die Torschützen bis Montagabend nachzutragen. Wurde gestrichen, da aus Lizenrechtlichen Gründen eine Verwendung der Daten nicht gestattet ist.
7. Sonderregelung für die Badenliga Männer
7.1
Die Badenligavereine der Männer sind verpflichtet, ein Video ihrer Heimspiele auf den vorgegebenen Server von handball4all zu laden und diese somit
zur Verfügung zu stellen. Das muss spätestens 48 Stunden nach dem
Spielende in kompletter Länge erfolgt sein. Mit der Anerkennung der Durchführungsbestimmungen erteilen die Vereine ihr Einverständnis, dass diese
Videos zu Zwecken der Schulung und Öffentlichkeitsarbeit weiterverwendet
werden können und dürfen.
Die Kosten für VideoportalOnline i.H. v. 120 € werden den Badenligavereinen der Männer in der 2.Saisonhälfte mit der BHV-Monatsrechnung berechnet.
7.2
II.
Der Heimverein stellt dem Gastverein jeweils eine Kiste Mineralwasser.
Organisatorische und rechtliche Abwicklung des Spielbetriebs
8. Geschäftsstelle
BHVGeschäftsstelle
Anschrift
Mail-Adresse - Internet
Am Fächerbad 5
[email protected]
76131 Karlsruhe
Internet: www.badischer-handball-verband.de
9. Spielleitende Stellen
Anschrift
E-Mail – Telefon – Fax
Frauen
Markus Münch
[email protected]
Baden- und
Verbandsliga
Ifflandstraße 3
Telefon: 0621 23311
68161 Mannheim
Fax: 03212-4423311
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9
Frauen
Dieter Schmidt
[email protected]
Landesliga
Süd
Krokusweg 5b
Tel: 0721 886836
76199 Karlsruhe
Fax 03212 1911947
Frauen
Andreas Gruber
Landesliga
Nord
Bildstockweg 13
[email protected]
69469 Weinheim
Telefon: 06201 24447 oder 0174-3958798
Männer
Harry Sauer
[email protected]
Baden- und
Verbandsliga
Rosenweg 2
Telefon: 06221 766176
69214 Eppelheim
Fax: 06221 758822
Männer
Karlheinz Walther
Landesliga
Süd
Jägerweg 34
75323 Bad Wildbad
Männer
Uwe Fehringer
Landesliga
Nord
Ringelsgasse 14
Männl. A
Uwe Bretzinger
Badenliga
Friedrich-Weick-Str. 68
Landesliga
76189 Karlsruhe
Männl. B
Gunnar Grethe
Badenliga
Hauptstr. 42
Landesliga
76327 Pfinztal
69226 Nußloch
[email protected]
Telefon: 07081 8981 oder 0171-7124130
[email protected]
Tel: 06224/148480
[email protected]
Telefon: 0721 861256 oder 0171- 5526364
[email protected]
Telefon: 0172- 4689961
Frank Fahr
Männl. C
Badenliga
Landesliga
weibl. A - C
Badenliga
Steinbergsgutstraße 11
[email protected]
75180 Pforzheim
Telefon: 0176- 80050624
Andreas Gruber
Bildstockweg 13
[email protected]
69469 Weinheim
Telefon: 06201 24447 oder 0174-3958798
10. Rechtswesen
In Streitfragen, die den Spielbetrieb, das Schiedsrichterwesen und die Durchführung
des Handballspielbetriebs betreffen, sowie über Einsprüche gegen die Wertung von
Spielen, über Anträge, über Bestrafungen und über Rechtsbehelfe gegen die Entscheidungen der Verwaltungsinstanzen bzw. der Spielleitenden Stellen ist das Verbandssportgericht in erster Instanz zuständig. Das gleiche gilt für die Ahndung von
Verstößen gegen die Grundregeln des sportlichen Verhaltens.
Vorsitz.
04.09.2016
Anschrift
Mail – Telefon – Fax
Jürgen Brachmann
[email protected]
10
Verbands-
St. Ilgener Str. 58
Telefon privat: 0173 5413370
sport-
69181 Leimen
Telefon gesch.: 06221 542104
gericht
Fax: 06221-541612104
III. Spielklasseneinteilung
11. Frauen
Badenliga
Verbandsliga
Landesliga (Staffeln Nord und Süd)
12. Männer
Badenliga
Verbandsliga
Landesliga (Staffeln Nord und Süd)
13. weibliche Jugend
Badenliga Jugend A, B und C
14. männliche Jugend
Badenliga Jugend A, B und C
Landesliga Jugend A, B und C (jeweils Staffeln Nord und Süd)
IV. Meisterschaften, Auf- und Abstieg
15. Modalitäten bei Punktgleichheit
Bei dem vom BHV geleiteten Spielbetrieb entscheidet über die Platzierung in den
Frauen- und Männerspielklassen bei Punktgleichheit die Regelung des direkten
Vergleiches gemäß § 43 (1) und (2) SpO DHB.
16. Entscheidungsspiele
Entscheidungsspiele werden gemäß § 44 Ziffern 1 bis 3 SpO DHB ausgetragen. In
begründeten Fällen kann ein Entscheidungsspiel in neutraler Sporthalle ausgetragen werden. Die Entscheidung trifft die Spielleitende Stelle.
17. Badischer Meister
17.1
Badischer Meister der Frauen und Männer sind die Staffelsieger der Badenligen.
17.2
Badischer Meister der Altersklassen Jugend A, B und C weiblich/männlich
sind die Staffelsieger der Badenligen Jugend.
Die Badischen Meister der Altersklassen Jugend A, B und C weiblich und männlich
nehmen am HBW-Pokal der Landesmeister der drei baden-württembergischen Verbände teil. Dieser findet wie folgt am 09.04.2017 statt:
04.09.2016
Altersklasse
Ausrichter
A-Jugend
Baden
B-Jugend
Südbaden
11
C-Jugend
Württemberg
18. Auf- und Abstiegsregelungen (Frauen, Männer)
18.1
Der Badische Meister steigt in die Baden-Württemberg-Oberliga auf.
18.2
Ein weiterer Aufstieg ist möglich, wenn in der BWOL aufgrund der Auf- und
Abstiegsregelungen dieser Liga weitere Plätze zu besetzen sind. Diese möglichen Aufsteiger sind allerdings NICHT zum Aufstieg verpflichtet.
18.3
Verzichtet der Badische Meister auf den Aufstieg wird er in diesem Fall automatisch in die Verbandsliga zurückgestuft und wird auf die Zahl der Absteiger der abgelaufenen Saison angerechnet. In diesem Fall kann der Zweitplatzierte der Badenliga direkt in die BWOL aufsteigen.
18.4
Für den Zweitplatzierten der Badenliga ergibt sich in Abhängigkeit der Anzahl
der Absteiger aus der 3. Liga in die BWOL eine Relegationsmöglichkeit, die
in den Durchführungsbestimmungen der BWOL niedergelegt ist.
Frauen:
Absteiger aus
der 3. Liga in die
BWOL
Relegation
0
1
Relegation der
Zweitplatzierten in TurnierRelegation
form und dader Zweitnach Hin- und
platzierten in
Rückspiel geTurnierform
gen den Viertletzten der
BWOL
2
3
Keine Relegation –
nur 4 direkte
Aufsteiger in
die BWOL
Keine Relegation –
nur 4 direkte
Aufsteiger in
die BWOL und
Erhöhung der
Staffelstärke
der BWOL
Das Relegationsturnier der Zweitplatzierten findet am 13./14.05.2017 beim
Zweitplatzierten des Landesverbandes Südbaden statt. Die eventuell erforderlichen Spiele gegen den BWOL-Vertreter finden am 25.05.2017 (Heimrecht Landesverband) und am 27.05.2017 statt.
Männer:
Absteiger aus
der 3. Liga in die
BWOL
04.09.2016
0
1
2
3
12
Relegation
Relegation der
Relegation der
ZweitplatzierZweitplatzierten in TurnierRelegation
ten in Turnierkeine
form und dader Zweitform und daRelegation nach Hin- und
platzierten in
nach Hin- und nur 4 Aufsteiger
Rückspiel geTurnierform
Rückspiel gegen in die BWOL
gen den Viertden Fünftletzletzten der
ten der BWOL
BWOL
Das Relegationsturnier der Zweitplatzierten findet am 13./14.05.2017 beim
Zweitplatzierten des Landesverbandes Südbaden statt. Die eventuell erforderlichen Spiele gegen den BWOL-Vertreter finden am 25.05.2017 (Heimrecht Landesverband) und am 27.05.2017 statt.
18.5
Der Tabellenletzten der Badenliga steigt in die Verbandsliga ab. Ein Mehrabstieg ist möglich, wenn aufgrund der Abstiegsregelung der BWOL weitere
Mannschaften in die Badenliga aufgenommen werden müssen und hierdurch
die Regelmannschaftszahl gemäß Ziffer 18.9 überschritten wird. (siehe dazu
Anlage 1).
Die Frauen Badenliga spielt in der Saison 2016/2017 mit 13 Mannschaften,
in der Saison 2017/2018 reduziert sich die Anzahl der teilnehmenden Mannschaften auf die Regelmannschaftszahl nach Ziffer 18.9.
18.6
Aus der Verbandsliga, sowie aus Landesliga Süd und Nord steigen jeweils 2 Mannschaften in die darunterliegende Klasse ab. Ein Mehrabstieg ist
möglich, wenn aufgrund der Abstiegsregelung der BWOL weitere Mannschaften in die Badenliga aufgenommen werden müssen und hierdurch die
Regelmannschaftszahl gemäß Ziffer 18.9 überschritten wird. (siehe dazu Anlage 1).
18.7
Der Meister der Verbandsliga steigt in die Badenliga auf.
Die Staffelsieger der Landesligen steigen in die Verbandsliga auf.
Ein Mehraufstieg ist möglich, wenn aufgrund der Auf- und Abstiegsregelungen der oberen Spielklassen weitere Plätze frei sind. Bei einem freien Platz
werden Entscheidungsspiele zwischen den Nächstplatzierten der beiden
Landesliga-Staffeln Nord und Süd durchgeführt, bei zwei freien Plätzen steigen beide Nächstplatzierten in die Verbandsliga auf.
Bei Aufstiegsverzicht des Staffelsiegers ist sinngemäß wie unter Ziffer 17.3
stehend zu verfahren.
Die Aufstiegsrelegation der Zweitplatzierten findet wie folgt statt:
18.8
06/07.05.2017
Nord - Süd
13./14.05.2017
Süd - Nord
Aufsteiger in die Landesligen sind die von den Kreisen Neckar Odenwald
Tauber, Heidelberg und Mannheim (Staffel Nord), Bruchsal, Karlsruhe und
Pforzheim (Staffel Süd) gemäß deren Durchführungsbestimmungen gemeldeten Mannschaften. Danach steigt aus der Bezirksliga BR/PF nur eine
Mannschaft in die Landesliga auf.
04.09.2016
13
18.9
Die Regelmannschaftszahlen betragen:
Saison 2016/2017
Frauen
Badenliga
Verbandsliga
Landesliga (Staffeln Nord und Süd)
Männer
Badenliga
Verbandsliga
Landesliga (Staffeln Nord und Süd)
12 Mannschaften
12 Mannschaften
10 Mannschaften je Staffel
Spielbetrieb delegiert an die Kreise
14 Mannschaften
14 Mannschaften
12 Mannschaften je Staffel
Spielbetrieb delegiert an die Kreise
Saison 2016/2017
weibliche Jugend
Badenliga Jugend A, B und C
10 Mannschaften je Staffel
männliche Jugend
Badenliga Jugend A, B und C
10 Mannschaften je Staffel
Landesliga Jugend A, B und C Staffeln
Jeweils Nord und Süd
10 Mannschaften
18.10 Wird eine Mannschaft vom Spielbetrieb ausgeschlossen, verzichtet eine
Mannschaft durch Zurückziehung vom Spielbetrieb während der Saison
2016/2017 oder erfolgt keine Meldung dieser Mannschaft für die Spielrunde
2017/2018 wird sie zwar auf die Zahl der Absteiger angerechnet, sie geht
aber zurück in die nächst niedrigere, von ihrem Verein besetzte Spielklasse.
Das gilt auch für Mannschaften, die aus der 3. Liga bzw. BWOL zurückziehen, bzw keine Meldung für die kommende Runde abgeben. Ein Verzicht
nach der Saison muss spätestens ein Kalendertag nach dem letzten Rundenspiel bei der Spielleitenden Stelle vorliegen.
18.11 Die Jugendstaffeln werden nach Rundenende aufgelöst und in Qualifikationsspielen neu ausgespielt.
V. Finanzielle Regelungen
19. Spielklassenbeitrag
Die nachfolgend genannten, vom Präsidium in der Sitzung vom 21.11.2015 beschlossenen Spielklassenbeiträge, werden am 1. Oktober 2016 fällig und vom BHV
mit der entsprechenden Monatsrechnung den Vereinen gemäß teilnehmenden
Mannschaften belastet:
Badenliga Männer
€
750,00
Badenliga Frauen
€
400,00
Verbandsliga Männer
€
575,00
Verbandsliga Frauen
€
300,00
04.09.2016
14
Landesliga Männer
€
490,00
Landesliga Frauen
€
240,00
Badenliga Jugend A und B weiblich / männlich
€
120,00
Badenliga Jugend C weiblich / männlich
€
100,00
Landesliga Jugend A, B und C männlich Nord und Süd
€
80,00
Für die erforderlichen Aufstiegsrunden wird der nachstehende Spielklassenbeitrag
in der Monatsrechnung des Folgemonats erhoben.
€
Aufstiegsrunde
50,00
20. Eintrittsgelder
Für die Saison 2016/2017 gelten folgende Eintrittspreisempfehlungen:
Badenliga Frauen/Männer
Erwachsene € 5,00
Ermäßigte
€ 3,00
Verbandsliga Frauen/Männer
Erwachsene € 4,00
Ermäßigte
€ 3,00
Landesliga Männer
Erwachsene € 3,50
Ermäßigte
€ 2,50
Landesliga Frauen
Erwachsene € 3,00
Ermäßigte
€ 2,00
Badenliga Jugend
Eintritt frei
Landesliga Jugend
Eintritt frei
Jugendliche bis zum 16. Lebensjahr haben bei Spielen der Badenliga, Verbandsliga
und Landesligen freien Eintritt.
VI. Schlussbestimmungen
21. Ergänzungen und Korrekturen durch das Präsidium
Das Präsidium kann notwendige Ergänzungen und Korrekturen dieser Ausschreibung und Durchführungsbestimmungen vornehmen.
22. Verstöße
Verstöße gegen die Durchführungsbestimmungen und deren Bestandteile sind
Ordnungswidrigkeiten und werden gemäß RO DHB/BHV geahndet, insbesondere
gilt dies für bestehende Haftmittelverbote. Die Vereine haben hieraus resultierende
zivilrechtliche Folgen zu tragen.
23. Inkrafttreten
Diese Durchführungsbestimmungen und deren Bestandteile treten zum 01.07.2016
in Kraft, wenn nicht in einzelnen Punkten andere Fristen genannt sind.
24. Richtlinien für die Vereins-Schiedsrichter-Beobachtung
Die separat erlassenen Richtlinien für die Vereins-Schiedsrichter-Beobachtung sind
integrativer Bestandteil dieser Durchführungsbestimmungen.
Karlsruhe, im Juli 2016
Harry Sauer
Markus Münch
Ulrich Schuler
Vizepräsident
Referent
Vizepräsident
04.09.2016
15
Spieltechnik
04.09.2016
Frauenhandball
Schiedsrichterwesen
16
Teil C – Spielbetrieb Handballkreis Heidelberg
Besondere Durchführungsbestimmungen für den Spielbetrieb auf Kreisebene
A.
Spieltechnische Regelungen
I.
Spielverkehr
Für den Spielverkehr des Handballkreises Heidelberg gelten die unter diesem Teil
C getroffenen Regelungen und soweit im Teil C nichts anderes geregelt ist, die allgemeinen Regelungen des Teiles A dieser Ausschreibung und Durchführungsbestimmungen.
Hinsichtlich der Ergebnismeldung wird ausdrücklich auf Teil A Ziffer II.11. verwiesen, mit der Maßgabe, dass beim Handballkreis Heidelberg bei allen Ligen mit Ausnahme der Jugend E und den Minis für die Abwicklung des Spielbetriebs der elektronische Spielbericht verbindlich eingesetzt wird. Hierzu gelten die Regelungen des
Teils B Ziffer I. 4.1 bis 4.3 dieser Ausschreibung und Durchführungsbestimmungen
entsprechend.
Der Handballkreis Heidelberg spielt in nachstehenden genannten Altersklassen
Meisterschaften (auch Staffelmeisterschaften) aus bzw. ermittelt die betreffenden
Auf- und Absteiger:
a)
b)
Männer
Frauen
c)
männliche Jugend D 1.KL, 2.KL
d)
weibliche Jugend D 1. KL, 2.KL
e)
gemischte Mannschaften (Jungen und Mädchen) Jugend D
In der unter e) genannten Altersklasse spielt der Handballkreis Heidelberg eine
Meisterschaft nur dann aus, wenn sich eine ausreichende Anzahl von gemischten
Mannschaften (mindestens 8) für diesen Spielbetrieb meldet. Ist dies nicht der Fall,
ist in der Altersklasse der Jugend D die Teilnahme von gemischten Mannschaften
(Jungen und Mädchen) nicht erlaubt. Bei Verstößen findet § 50 Abs. 1f SpO-DHB
analoge Anwendung.
Für die Altersklasse der Jugend E sowie die unter c) bis d) und e) genannten Altersklassen gelten besondere Bestimmungen (vgl. auch Teil C Buchstabe A Ziff. II.
2). Bei Spielen der Altersklasse der weiblichen und männlichen Jugend E können
mehr als 14 Spieler/innen eingesetzt werden (vgl. auch § 3 Abs. 2 Zusatzbestimmungen des Badischen Handballverbands zur SpO-DHB).
04.09.2016
17
II.
Spielklasseneinteilung / Regelmannschaftsstärke
1.
Frauen
1. Kreisliga
10 Mannschaften
2. Kreisliga
10 Mannschaften
In der 2. Kreisliga werden dann zwei Staffeln gebildet, wenn aufgrund von
Meldungen für die kommende Hallenrunde oder Abstieg aus der oberen
Spielklasse die Regelmannschaftsstärke überschritten wird
Männer
1. Kreisliga
12 Mannschaften
2. Kreisliga
10 Mannschaften
3. Kreisliga
10 Mannschaften
4. Kreisliga
10 Mannschaften
In der 4. Kreisliga werden dann zwei Staffeln gebildet, wenn aufgrund von
Meldungen für die kommende Hallenrunde oder Abstieg aus der oberen
Spielklasse die Regelmannschaftsstärke überschritten wird
1.1.
Die Staffelsieger der ersten Kreisliga Männer und Frauen sind Kreismeister
und steigen in die Landesliga Nord des Badischen-Handball-Verbandes auf.
Verzichtet der Kreismeister auf den Aufstieg, kann das Aufstiegsrecht auf die
nächstplatzierten Mannschaften übergehen. Ein Mehraufstieg ist möglich
(siehe auch Teil B Buchstabe Ziff. IV. 17.10).
1.2.
Die Staffelsieger der 2., 3. und 4. Kreisliga Männer steigen in die
nächsthöhere Kreisliga auf. Ein Mehraufstieg ist möglich.
Die Staffelsieger der 2. Kreisliga Frauen steigen in die 1. Kreisliga auf.
Aus der 1., 2. und 3. Kreisliga der Männer steigen so viele Mannschaften ab,
bis jeweils die Regelmannschaftzahlen erreicht sind. Mindestens eine Mannschaft pro Kreisliga muss absteigen (siehe auch Ziffer 1.3).
Unabhängig vom Tabellenplatz steigt aus der 1., 2. oder 3. Kreisliga der
Männer neben dem Tabellenletzten eine Mannschaft eines Vereins ab, wenn
aus der nächst höheren Spielklasse eine Mannschaft desselben Vereins in
die jeweilige Spielklasse absteigt (vgl. § 40 Absatz 3 und 4 SpO-DHB).
Aus der 1. Kreisliga Frauen steigen so viele Mannschaften ab bis die Regelmannschaftszahl erreicht ist. Mindestens eine Mannschaft muss absteigen
(siehe auch Ziffer 1.3).
Unabhängig vom Tabellenplatz steigt aus der 1. Kreisliga der Frauen neben
dem Tabellenletzten die Mannschaft eines Vereins ab, wenn aus der nächst
höheren Spielklasse eine Mannschaft desselben Vereins in die jeweilige
Spielklasse absteigt (vgl. § 40 Absatz 3 und 4 SpO-DHB).
04.09.2016
18
1.3.
Scheiden Mannschaften nach Ende der Meisterschaftsrunde, aber vor dem
15. Mai aus, so gelten sie (anstelle der letztplatzierten der Tabelle) als
Absteiger der vergangenen Runde.
1.4
Verzichtet eine Mannschaft auf ihr Aufstiegsrecht wird eine Geldbuße in Höhe des Spielbeitrags gemäß § 4 Nr. 38 RO-BHV verhängt. Dies gilt nicht,
wenn das Aufstiegsrecht aufgrund des Verzichts einer anderen Mannschaft
erworben wurde.
1.4.
In der 4. Kreisliga Männer und der 2. Kreisliga Frauen finden die
Bestimmungen des § 55 SpO DHB (Festspielen) Anwendung. Hierbei gelten
die mit der niedereren Ziffer (z.B. „I“) bezeichneten Mannschaften als höhere
Mannschaft in Sinne des § 55 SpO DHB.
Unabhängig von dieser Mannschaftsbezeichnung können alle Mannschaften
eines Vereins in der 4. Kreisliga Männer bzw. 2. Kreisliga Frauen ein erspieltes Aufstiegsrecht wahrnehmen. Sie erhalten dann jedoch im kommenden
Jahr in der 3. Kreisliga Männer bzw. 1. Kreisliga Frauen die Bezeichnung als
höhere Mannschaft. Erspielen sich zwei Mannschaften eines Vereins das
Aufstiegsrecht, kann dies nur von der Mannschaft mit der niederen Ziffer
(z.B. „I“) wahrgenommen werden. § 40 Absatz 3 und 4 SpO-DHB ist jedoch
zu beachten.
1.6.
Modalitäten bei Punktgleichheit
Bei dem vom BHV geleiteten Spielbetrieb entscheidet über die Platzierung in
den Frauen- und Männerspielklassen bei Punktgleichheit die Regelung des
direkten Vergleiches gemäß § 43 Abs. 1 und 2 SpO DHB.
Bei Punktgleichheit nach Abschluss der Meisterschaftsspiele entscheiden
über die für Meisterschaft, Auf- oder Abstieg maßgeblichen Tabellenplätze
die Ergebnisse der von den betreffenden Mannschaften während der Spielsaison gegeneinander ausgetragenen Spiele. Die Wertung der gegeneinander ausgetragenen Spiele erfolgt:
a. nach Punkten
b. bei Punktgleichheit nach der besseren Tordifferenz, es sei denn, dass §
43, Absatz (2), SpO-DHB anzuwenden ist;
c. In Ergänzung gemäß § 43, Absatz (3), SpO-DHB, die höhere Anzahl der
auswärts erzielten Treffer;
d. Bei Punktgleichheit, gleicher Tordifferenz und gleicher Anzahl an auswärts erzielten Treffern sind Entscheidungsspiele gemäß § 44, SpO-DHB,
durchzuführen.
Entscheidungsspiele sind auch dann durchzuführen, wenn
a. die Tordifferenz für Mannschaften, denen Punkte ohne Torwertung zuerkannt wurden, schlechter ist als diejenige punktgleicher Mannschaften;
b. die Tordifferenz für Mannschaften, denen Punkte ohne Torwertung aberkannt wurden, besser ist als diejenige punktgleicher Mannschaften;
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19
Entscheidungsspiele entfallen jedoch, wenn
a. alle betroffenen Mannschaften die gleiche Anzahl von Punkten ohne Torwertung gewonnen bzw. verloren haben;
b. Mannschaften trotz Gewinn von Punkten ohne Torwertung Meister sind
bzw. einen Aufstiegsplatz erreicht haben;
c. Mannschaften auf für den Abstieg maßgeblichen Tabellenplätzen Punkte
ohne Torwertung aberkannt wurden;
Die Paarungen für Entscheidungsspiele bei drei und mehr Mannschaften und
das erste Heimrecht bei zwei Mannschaften werden ausgelost, wobei bei
drei Mannschaften der Verlierer des ersten Spieles das zweite Spiel, der
Gewinner das dritte Spiel bestreiten.
2.
männliche und weibliche Jugend
Für die Altersklassen der Jugend E- und D wird auf die besonders hierfür erstellten Ausschreibungen (Sonderspielform) verwiesen, die in Zusammenhang mit dieser Ausschreibung gültig sind.
2.1
männliche Jugend
Nach Abschluss der Meisterschaftsrunde ist der Tabellenerste der Altersklasse Jugend D, 1. Kreisliga, Kreismeister.
Bei Punktgleichheit findet § 43 SpO DHB Anwendung. Erforderlich werdende
Entscheidungsspiele aufgrund dieser Ausschreibung werden wie unter Teil C
Buchstabe A Ziff. II 1.5. angegeben durchgeführt.
Die Zusammensetzung der Spielklassen der männlichen Jugend A-, B-, Cund D für die Hallenrunde 2017/2018 wird, sofern erforderlich, in einer Qualifikationsrunde ermittelt.
2.2
weibliche Jugend
Nach Abschluss der Meisterschaftsrunde ist der Tabellenerste der Altersklasse Jugend D, 1. Kreisliga, Kreismeister. Ferner finden in der Altersklasse
Jugend D weiblich nach Abschluss der Spielsaison der 1. Kreisliga Vergleichsspiele mit dem Handballkreis Mannheim statt. Die Modalitäten werden
in gesonderten Durchführungsbestimmungen festgelegt.
Bei Punktgleichheit findet § 43 SpO DHB Anwendung. Erforderlich werdende
Entscheidungsspiele aufgrund dieser Ausschreibung werden wie in Teil C
Buchstabe A Ziff. II 1.5. angegeben durchgeführt.
Die Zusammensetzung der Spielklassen der männlichen Jugend A-, B-, Cund D für die Hallenrunde 2017/2018 wird, sofern erforderlich, in einer Qualifikationsrunde ermittelt.
04.09.2016
20
2.3
Stichtage und Spielzeiten
Jugend
A
01.01.1998
2 x 30 Minuten
Jugend
B
01.01.2000
2 x 25 Minuten
Jugend
C
01.01.2002
2 x 25 Minuten
Jugend
D
01.01.2004
2 x 20 Minuten
Jugend
E
01.01.2006
2 x 20 Minuten
Gemischte Mannschaften (Mädchen und Jungen) sind nur in der Altersklasse
der Jugend E zulässig (vgl. aber auch Buchstabe A, Ziff. I, Abs. 2) und dürfen, soweit es keine eigene Staffel für gemischte Mannschaften gibt, nur in
der männlichen Jugend E teilnehmen.
3.
Festspielen / Einsatz von Jugendlichen mit Doppelspielrecht
Die Bestimmungen des Festspielens werden auf Jugendspieler nur dann angewandt, wenn sie in verschiedenen Mannschaften der gleichen Altersklasse
spielen (§ 55 Absatz 11 SpO DHB). Hierbei gelten die mit „I“ bezeichneten
Mannschaften als höhere Mannschaft in Sinne des § 55 SpO DHB.
Jugendspielerinnen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr und Jugendspieler
ab dem vollendeten 17. Lebensjahr wird auf Antrag des Vereines bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 19 Abs. 1 SpO DHB durch die Passstelle
des BHV die Spielberechtigung für Erwachsenenmannschaften (= sog. Doppelspielrecht) erteilt. Aufgrund des § 22 Abs. 1 SpO DHB darf ein Jugendspieler mit Doppelspielrecht jedoch höchstens in zwei Altersklassen (vgl.
hierzu § 37 Absatz 2 und 3 SpO DHB) eingesetzt werden.
Jugendliche dürfen innerhalb von 48 Stunden nur in zwei Spielen über die
volle Spielzeit mitwirken, ausgenommen sind Turnierspiele mit verkürzter
Spielzeit. Bei einem Verstoß gegen vorgenannte Bestimmung gilt der Jugendliche für alle weiteren Spiele des Tages als nichtteilnahmeberechtigt
(vgl. § 22 Abs. 2 SpO DHB).
III.
Spielberechtigung / Spielausweis (gilt nur für Jugend E)
Spielausweise für die Altersklasse der Jugend E werden nicht ausgefertigt.
Spielberechtigt sind jedoch nur solche Jugendspieler/innen, die vor ihrem ersten
Einsatz schriftlich mit Angabe des Namens, Geburtsdatums, der Anschrift und Vereinszugehörigkeit dem Kreisjugendausschussvorsitzenden (= zuständige Paßstelle
gem. § 5 Zusatzbestimmungen des BHV zur SpO-DHB) auf einer Spielerliste (vgl.
Vordruck des Handballkreises Heidelberg) gemeldet worden sind. Die Spielerliste
04.09.2016
21
ist jederzeit ergänzbar. Auch eine ergänzte Spielerliste ist dem Kreisjugendausschussvorsitzenden sofort zu übersenden.
Nehmen Jugendliche am Spielbetrieb teil, die nicht auf einer Spielerliste eingetragen sind und/oder verspätet gemeldet wurden (siehe oben), wird gemäß § 50 Ziff.
1h SpO DHB verfahren.
Auch bei der Jugend E finden die Bestimmungen des § 55 SpO DHB (Festspielen)
Anwendung. Hierbei gelten die mit der niedereren Ziffer (z.B. „I“) bezeichneten
Mannschaften als höhere Mannschaft in Sinne des § 55 SpO DHB.
IV.
Spielverlegungen
1.
Bei Anträgen auf Spielverlegungen (auch für zeitliche) ist nach § 46 SpO
DHB zu verfahren.
Abgesetzte bzw. verlegte Meisterschaftsspiele sind innerhalb von drei Wochen nach dem ursprünglichen Termin auszutragen. Ausnahmen hiervon
sind in begründeten Fällen in Absprache mit der Spielleitenden Stelle zulässig.
Spielverlegungen wegen Abstellungen von Spieler/innen für Auswahlmannschaften des DHB, SHV, BHV bzw. des Kreises oder wegen weiterführender
Pokalspiele auf DHB-, SHV- oder BHV-Ebene sind gebührenfrei, müssen jedoch rechtzeitig (10 Tage vor dem betreffenden Spiel) von den betroffenen
Vereinen schriftlich bei der spielleitenden Stelle beantragt werden.
Ein Spiel ist nur dann verlegt, wenn dies durch die spielleitende Stelle den
Vereinen schriftlich mitgeteilt wurde.
V.
2.
Spielverlegungen müssen grundsätzlich rechtzeitig, d.h. 10 Tage vor dem im
Spielplan ausgedruckten Spieltermin, bereits mit neuem Spieltermin
versehen, bei der zuständigen spielleitenden Stelle beantragt werden. Ohne
Bestätigung von beiden Vereinsvertretern und ohne neuen Spieltermin ist
eine Bearbeitung des Verlegungsantrages durch die spielleitende Stelle nicht
möglich. Das betroffene Spiel ist somit nicht verlegt. Telefonische
Verlegungen sind grundsätzlich ausgeschlossen.
3.
Die Spielverlegungsgebühr (vgl. Ziffer 12 der Gebührenordnung des
Badischen Handballverbands) beträgt für Erwachsenenmannschaften in allen
Klassen 100,00 € für Jugendmannschaften in allen Klassen 50,00 €.
Schiedsrichter
Für die Einteilung der Schiedsrichter ist der st. KV-Schiedsrichterwesen bzw. dessen Einteiler zuständig. Im Regelfall werden die Spiele von zwei Schiedsrichtern geleitet (1. bis 2. Kreisliga Männer sowie männliche Jugend A). Bei Be04.09.2016
22
darf können bei allen Spielen, die zunächst nur mit einem Schiedsrichter besetzt sind, im Rahmen der Schiedsrichterausbildung auch Gespanne angesetzt werden. Bei Ausbleiben eines eingeteilten Schiedsrichters müssen sich beide
Vereine vor Spielbeginn auf einen anwesenden Schiedsrichter einigen und dies
ebenfalls vor Spielbeginn im Spielprotokoll festhalten (vgl. § 77 Abs. 3 SpO DHB).
Der Heimverein ist verpflichtet, zur ordnungsgemäßen Durchführung der Spiele, die
nicht von eingeteilten Schiedsrichtern geleitet werden, Schiedsrichter zu stellen.
Hierfür sind möglichst Sportkameraden/innen vorzusehen, die im Besitz eines gültigen Schiedsrichterausweises sind (vgl. § 12 SpO/Zusatzbestimmungen des BHV zu
§ 76 SpO DHB).
Bei Spielen mit eingeteilten Schiedsrichterneulingen werden fast immer Coacher
(Delegierte) zur Schiedsrichterbetreuung eingesetzt. Die Coacher (Delegierte) sind
berechtigt, Fehlverhalten der Vereine – insbesondere Trainer, Betreuer etc. – im
Spielbericht durch den eingeteilten Schiedsrichter vermerken zu lassen. Der Coacher (Delegierter) gibt sich vor dem Spiel gegenüber den SR-Neulingen und den
beteiligten Vereinen zu erkennen und wird vom Schiedsrichter im Spielprotokoll
eingetragen. Er kann sich in der Nähe des Zeitnehmertisches aufhalten. Er kann bei
„Time-Out“ mit dem Schiedsrichter in Kontakt treten.
Kann ein Spiel nicht mit SBO durchgeführt werden, ist das Spielprotokoll unverzüglich nach Beendigung des Spieles spätestens jedoch montags nach dem betreffenden Spielwochenende (es gilt das Datum des Poststempels) an den stellvertretenden Kreisvorsitzenden Spieltechnik (Original) und an die zuständige spielleitende Stelle (1. Mehrfertigung) zu senden. Bei Nichtbeachtung wird eine Geldbuße gemäß § 25 Abs. 1 Ziff. 9 RO DHB verhängt. Dies gilt auch bei selbstgeleiteten Spielen.
Bei selbst geleiteten Spielen ist unbedingt die Passkontrolle durchzuführen. Bei
festgestellter Unterlassung der Passkontrolle wird der fehlbare Verein mit einer
Geldbuße in Höhe von 50,00 € belegt. Die durchzuführenden Passkontrollen werden überprüft. (Beachte auch Teil C Buchstabe A Ziffer I 2.Absatz i.V.m. Teil B Ziffer I. 4.2 dieser Ausschreibung/Durchführungsbestimmungen)
Der Heimverein hat dem/den eingeteilten Schiedsrichter/n eine separate, abschließbare und mit einer Schreibgelegenheit ausgestatteten Umkleidekabine zur
Verfügung zu stellen (vgl. § 4 Ziff. 11 RO/Zusatzbestimmungen des BHV zu § 14
RO DHB).
Die Schiedsrichterkosten sind innerhalb von 20 Minuten nach dem Spiel unaufgefordert vom Heimverein in der Schiedsrichterkabine auszuzahlen. Eine Aufrechnung
mit anderweitigen Forderungen ist ausgeschlossen. Die Schiedsrichterauslagen aller Spiele werden anteilig auf die Vereine umgelegt.
04.09.2016
23
In folgenden Spielklassen werden Schiedsrichter vom Schiedsrichtereinteiler eingeteilt:
Männer:
Frauen
1. und 2. Kreisliga
SR-Gespanne
3. und 4. Kreisliga
Einzel-SR
1. und 2. Kreisliga
Einzel-SR
männliche Jugend D
Einzel-SR
weibliche Jugend D
Einzel-SR
Im Einvernehmen mit dem Kreisvorstand kann der st. KV-Schiedsrichterwesen
auch während der laufenden Spielsaison Änderungen vornehmen. Diese sind den
Vereinen unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Zusätzlich nur für die 1. Kreisliga Männer:
Beide Schiedsrichter, Zeitnehmer, Sekretär, beide Mannschaftsverantwortlichen
und – soweit angesetzt – die Spielaufsicht/Technischer Delegierte führen in einer
Technischen Besprechung, ausgehend von der Schiedsrichterkabine, 20 Minuten
vor Spielbeginn die Kontrollen nach den Regeln 3:3, 4.7 – 4 .9 und 17:3 sowie § 56
und 81 SpO durch und veranlassen die Behebung möglicher Mängel, erledigen Regel 17:4 und stellen die Funktion der Zeitmessanlage sowie das Einhalten des
Auswechselreglements fest.
VI.
Spielbeiträge
1. Männer
1. Kreisliga
220,00 €
2. Kreisliga
200,00 €
3. und 4. Kreisliga
180,00 €
2. Frauen
1. und 2. Kreisliga
200,00 €
3. Jugend
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männliche Jugend A und B
90,00 €
weibliche Jugend A und B
90,00 €
männliche und weibliche Jugend C
75,00 €
männliche und weibliche Jugend D und E
65,00 €
Der Spielbeitrag wird per Rechnung angefordert.
Vereine, die ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, können so lange
vom Spielbetrieb ausgeschlossen werden, bis die fälligen Zahlungen eingegangen
sind.
VII.
Zurückziehen / Ausscheiden gemeldeter Mannschaften
Werden gemeldete Mannschaften nach dem offiziellen Meldeschluss zurückgezogen oder scheiden Mannschaften während der Meisterschaftsrunde aus, so wird
jeweils eine Geldbuße nach Maßgabe des § 25 Abs. 1 Ziff. 14 RO DHB verhängt.
Außerdem werden die anfallenden Kosten dem betreffenden Verein berechnet.
VIII.
Nichtantreten
Tritt eine Mannschaft zu einem Spiel nicht an, so wird der betreffende Verein mit einer Geldbuße in Höhe des einfachen Spielbeitrages belegt. Im Wiederholungsfall
verdoppelt sich jeweils die Geldbuße (vgl. § 25 Abs. 1 Ziff. 1 RO DHB).
Tritt eine Mannschaft zu einem Spiel mit weniger als 5 Spielern an, wird gegen den
betreffenden Verein im Falle von Erwachsenenmannschaften eine Geldbuße in Höhe von 100,00 €, im Falle von Jugendmannschaften eine Geldbuße in Höhe von
80,00 € verhängt (vgl. § 4 Zusatzbestimmungen des Badischen Handballverbands
zur Rechtsordnung des DHB – RO-BHV).
IX.
Verfahren bei fehlenden Spielausweisen (nur wenn SBO nicht verfügbar)
Pro fehlenden Spielausweis wird eine Geldbuße nach § 25 Ziff. 11 RO DHB in Höhe von 5 € verhängt. Die fehlenden Spielausweise, oder Fotokopien derselben, sind
vom Verein, gerechnet vom betreffenden Spieltag, innerhalb von 5 Kalendertagen
mit einem ordnungsgemäß frankierten Freiumschlag (nur für den Fall der Einsendung der Originalausweise) für die Rücksendung an den stellvertretenden Kreisvorsitzenden Spieltechnik einzuschicken. Die Übersendung per Telefax oder email ist ebenfalls zulässig. Kommt ein Verein dieser Aufforderung nicht nach, wird
pro vorzulegenden Spielausweis eine Geldbuße in Höhe von 10,00 € verhängt (§
25 Abs. 1 Ziff. 12 RO DHB). Im Wiederholungsfall verdoppelt sich jeweils die Geldbuße.
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25
X.
Trikotwechsel
Bei gleicher oder verwechselbarer Spielkleidung hat der Gastverein die Spielkleidung zu wechseln (vgl. § 11 SpO/Zusatzbestimmungen des Badischen Handballverbandes zu § 56 SpO DHB). Im Falle des Verstoßes wird gegen den fehlbaren
Verein eine Geldbuße in Höhe von 50,00 € verhängt.
XI.
Turnierform zur Ermittlung des Kreismeisters, Staffelsiegers oder Absteigers
Sofern die Ermittlung des Kreismeisters, Staffelsiegers oder Absteigers in Turnierform erfolgt, wird gemäß § 54 SpO DHB folgendes bestimmt:
1. Austragungsmodus, Spielzeit, Mannschaftsanzahl sowie Spielort ergibt sich aus
dem betreffenden Spielplan.
2. Sämtliche Kosten werden auf die beteiligten Vereine umgelegt, es sei denn,
dass im betreffenden Spielplan etwas anderes bestimmt ist.
3. Bei Punktgleichheit auf den maßgeblichen Tabellenplätzen entscheidet das
bessere Torverhältnis, errechnet im Subtraktionsverfahren. Bei gleichem
Torverhältnis wird nach dem letzten Turnierspiel die Entscheidung unter den
Punkt- und Torgleichen Mannschaften, durch 7m-Werfen gemäß den
Ausführungsbestimmungen des DHB für das 7m-Werfen zu Regel 14 ermittelt.
4.1. Einsprüche sind bis spätestens 15 Minuten nach Spielende des jeweiligen
Turnierspieles unter gleichzeitiger Zahlung der Einspruchsgebühr von 80,00 €
durch den Mannschaftsverantwortlichen oder Vereinsvertreter bei dem für
diesen Turnierspieltag beauftragtem Kreismitarbeiter einzulegen. Bleibt der
Einspruch erfolglos, verfällt die Einspruchsgebühr zu Gunsten des BHV-Kreis
Heidelberg.
4.2. Den Vorsitz des Sportgerichts übernimmt der beauftragte Mitarbeiter des
Kreises. Der Vorsitzende beruft aus den am Turnier beteiligten Vereinen oder
sonstigen anwesenden Personen zwei neutrale Beisitzer.
4.3. Der Einspruch ist unverzüglich zu entscheiden und erlangt mit seiner
Verkündung Rechtskraft und ist endgültig.
5. Im Übrigen gilt die Ausschreibung zur Hallenhandballrunde 2014/2015
entsprechend sowie § 54 SpO DHB.
XII.
Eintrittspreise
Für die Saison 2016/2017 gelten folgende Eintrittspreisempfehlungen (Richtpreise)
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1. Kreisliga Männer Erwachsene
Ermäßigte
1. Kreisliga Frauen Erwachsene
Ermäßigte
Alle anderen Kreisligen
1,50 €
1,50 €
1,00 €
Erwachsene 1,50 €
Ermäßigte
Jugendspiele
2,50 €
1,00 €
Eintritt frei
B. Kreispokal
In der Hallenhandballrunde 2016/2017 finden in den Altersklassen der Männer bzw.
Frauen Kreispokalspiele nur dann statt, wenn je Altersklasse mindestens 8 Teilnehmer
gemeldet werden. Bei weniger als 8 Teilnehmern gilt für die dem BHV zu meldenden
Kreisvertreter folgende Regelung:
1.
Männer (2 Teilnehmer)
Der 1. und 2. Platzierte der 1. Kreisliga wird für die weiterführende Pokalrunde
auf BHV-Ebene gemeldet. Bei Teilnahmeverzicht oder einer Berechtigung für
mehr als 2 Kreisteilnehmer rückt/rücken der/die nächst platzierte/n Mannschaft/en nach.
2.
Frauen (2 Teilnehmer)
Der 1. und 2. Platzierte der 1. Kreisliga wird für die weiterführende Pokalrunde
auf BHV-Ebene gemeldet. Bei Teilnahmeverzicht oder einer Berechtigung für
mehr als 2 Kreisteilnehmer rückt/rücken der/die nächst platzierte/n Mannschaft/en nach.
C. Sonstiges
1.
Spielansetzungen unter der Woche sind möglich, wenn an den Wochenenden
aufgrund belegter Sporthallen keine Spieltermine zur Verfügung stehen.
2.
Dem Kreisvorstand bleibt es vorbehalten, notwendige Ergänzungen, Änderungen
oder Berichtigungen dieser Ausschreibung vorzunehmen.
3.
Rechtswesen
04.09.2016
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In Streitfragen, die den Spielbetrieb, das Schiedsrichterwesen und die
Durchführung des Handballspielbetriebs auf der Ebene des Handballkreises
Heidelberg betreffen, sowie über Einsprüche gegen die Wertung von Spielen,
über Anträge, über Bestrafungen und über Rechtsbehelfe gegen die
Entscheidungen der Verwaltungsinstanzen bzw. der Spielleitenden Stellen des
Handballkreises Heidelberg ist das Kreissportgericht in erster Instanz zuständig.
4.
Diese Durchführungsbestimmungen und deren Bestandteile treten zum 01.07.2016 in
Kraft, wenn nicht in einzelnen Punkten andere Fristen genannt sind.
Christian Fingerle,
st. KV-Spieltechnik
04.09.2016
Thomas Holzer
st. KV-Recht
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