Sportwetten Gera erreicht Etappensieg gegen drohende

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Sportwetten Gera erreicht Etappensieg gegen drohende
PRESSEMELDUNG
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Sportwetten Gera erreicht Etappensieg gegen drohende
Maßnahmen des Freistaates Thüringen
Quelle: http://www.isa-guide.de/articles/19831.html
Durch eine vor dem VG Gera am 20.02.2008 erzielte Einigung mit dem Freistaat Thüringen
hat die Sportwetten Gera GmbH sichergestellt, dass sie bis zu einer endgültigen
Gerichtsentscheidung über die Rechtmäßigkeit ihres bisherigen Wettangebotes keine
Einschränkung Ihres Geschäftsbetriebes zu befürchten braucht. Zugleich ließ das Gericht
deutlich die Tendenz erkennen, dass auch in der Hauptsache keine Einschränkungen für die
Sportwetten Gera zu befürchten seien. Dem gegenüber ließ es jedoch erhebliche Zweifel an
der Rechtmäßigkeit des Ausführungsgesetzes für Thüringen zum Glücksspielstaatsvertrag
(GlüStV) in verfassungs- wie europarechtlicher Hinsicht sowie etwaiger daraus resultierender
Untersagungsverfügung erkennen.
Mit einer Feststellungsklage und einem Eilantrag zur Sicherung des status quo des
derzeitigen Wettangebotes, insbesondere bezüglich ihres Internetangebotes, hatte sich die
Sportwetten Gera GmbH an das Verwaltungsgericht Gera gewendet. Angesichts des
generellen Verbots von Internet-Wetten im Thüringischen Ausführungsgesetz zum
Glücksspielstaatsvertrag galt es, Rechtssicherheit zu erhalten und irreversible, erhebliche
Schäden für das Unternehmen und seine Mitarbeiter abzuwenden.
Solche Schäden würden von einer Untersagungsverfügung seitens des Freistaates
Thüringen drohen und, so Geschäftsführer Andreas Pietsch, das Unternehmen – und damit
rund 50 Arbeitsplätze in Gera- existenziell zu gefährden. Dies wäre umso dramatischer,
wenn sich die zugrunde liegenden Bestimmungen des Ausführungsgesetzes zum GlüStV als
verfassungs- und gemeinschaftsrechtswidrig erweisen würden, es dann aber für die
Sportwetten Gera GmbH womöglich zu spät ist.
Wie akut die Gefahr rechtswidriger Maßnahmen gegen private Anbieter von Sportwetten
tatsächlich ist, und mit welchen fragwürdigen Rechtsauffassungen und Maßnahmen der
Staat offenbar gewillt ist, vollendete Tatsachen im Sinne einer Monopolsicherung zu
schaffen, zeige sich laut Prozessvertreter RA Dr. Andreas Zumschlinge beispielsweise
daran, dass der Fiskus bereits an Telekommunikationsunternehmen herangetreten sei, um
diesen mit strafrechtlichen Konsequenzen zu drohen, sollten sie den Anbietern von
Internetwetten weiterhin die erforderliche Technik zur Verfügung stellen.
Das Gericht bezeichnete es zudem wörtlich als "erstaunlich", dass die thüringische
Verwaltung nach wie vor die Ansicht vertrete, die unter DDR-Recht erteilte Genehmigung
des Wettgeschäfts entfalte keine Wirkung mehr und es bedürfe hier einer neuen
Antragstellung. Damit dürfte auch klar sein, dass keineswegs von ungenehmigtem
Glücksspiel nach § 284 StGB auszugehen sei.
Bezüglich der Hauptsacheentscheidung wird das VG Gera die Entscheidung des
Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zu den dort vorgelegten Rechtsfragen hinsichtlich einer
möglichen Europarechtsverletzung durch den Staatsvertrag abwarten. Nicht von ungefähr
kommt es, dass seit dem 31.01.2008 erneut ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die
Bundesrepublik Deutschland in der Frage der Veranstaltung von Sportwetten im Internet
geführt wird. Derartige Verfahren hatten in den letzten Jahren zu 96 % Erfolg. Ein weiterer
Fingerzeig, dass die Sportwetten Gera GmbH ihr Angebot im Einklang mit Recht und Gesetz
betreibt.
VDSD-Pressedienst
Rainer Nitzschke
Wiesestr. 189
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