E-Book: Dienstwagennutzung für Arbeitnehmer

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E-Book: Dienstwagennutzung für Arbeitnehmer
Dienstwagen:
steuer-1x1 für Arbeitnehmer und
GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer
Bekommt ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber einen Dienstwagen zur
Verfügung gestellt, ist das eigentlich ein Grund zum Feiern. Denn darf der Arbeitnehmer diesen Dienstwagen auch für Fahrten zur Arbeit und sogar
privat nutzen, spart er sich eine Menge Geld, wenn er kein eigenes Privatauto mehr benötigt. Voraussetzung für die finanzielle Entlastung ist, dass die Besteuerung des geldwerten Vorteils bei der Lohnsteuer für die Privatnutzung und für die Fahrten zur Arbeit steueroptimiert ermittelt wird.
In dem folgenden Praxis-Ratgeber bekommen Sie zahlreiche Infos rund um
die Besteuerung des Dienstwagens, die Sie als Arbeitnehmer kennen sollten
und die Ihnen möglicherweise neues Steuersparpotenzial bieten. Erfahren
Sie in den folgenden Passagen unter anderem,
» dass nicht für jede Dienstwagengestellung Lohnsteuer ans Finanzamt
abgeführt werden muss,
» nach welchen Methoden der geldwerte Vorteil für die Dienstwagennutzung ermittelt werden kann und
» was umsatzsteuerlich auf den Arbeitgeber durch die Dienstwagengestellung zukommt.
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Ausnahme 1:
Für diese Dienstwagen fällt keine
Lohnsteuer an
Praxis – TIPP
Hat Ihr Arbeitgeber trotz der
vorliegenden Ausnahmen einen
geldwerten Vorteil für die Dienstwagengestellung versteuert und
dafür Lohnsteuer von Ihrem
Arbeitslohn einbehalten, beantragen Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung die Berichtigung.
Legen Sie dem Sachbearbeiter
im Zweifel Fotos des Fahrzeugs
vor, das Ihnen Ihr Arbeitgeber zur
Verfügung gestellt hat.
Bevor wir Ihnen die Grundlagen der Ermittlung des geldwerten Vorteils näherbringen, wollen wir erst erläutern, wann Sie als Arbeitnehmer trotz Gestellung
eines Firmenwagens keine Lohnsteuer ans Finanzamt abführen müssen. Keine
Lohnsteuer für die Privatnutzung wird fällig, wenn
» der Arbeitgeber einem Mitarbeiter einen Dienstwagen wegen Rufbereitschaft mit nach Hause gibt, ihm aber die Privatnutzung im Arbeitsvertrag
verbietet.
» der Dienstwagen zu einer mobilen Werkstatt oder zu einem Warentransporter umgebaut wurde (Rücksitze ausgebaut, Regale angebracht, hintere Fenster verblecht statt verglast). Solche Fahrzeuge eignen sich
nicht für Privatfahrten.
» dem Mitarbeiter ein Lkw überlassen wird, mit dem er von zu Hause aus
seine verschiedenen Einsatzstellen anfahren soll.
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Ausnahme 2:
Arbeitsrechtliches
Privatnutzungsverbot
Haben Sie Ihren Dienstwagen tatsächlich nicht zu Privatfahrten genutzt
und können das nicht durch ein Fahrtenbuch nachweisen, gibt es dennoch
eine Möglichkeit, der Besteuerung der Privatnutzung zu entgehen. Werfen
Sie doch mal einen Blick in Ihren Arbeitsvertrag oder in die Vereinbarung
zur Dienstwagengestellung. Ist dort ein Privatnutzungsverbot vermerkt,
darf das Finanzamt nicht ohne Weiteres unterstellen, dass Sie trotzdem
privat gefahren sind.
Eine Privatnutzung trotz arbeitsrechtlichen Privatnutzungsverbots darf
das Finanzamt nur besteuern, wenn eindeutige Indizien auf eine arbeitsvertragswidrige Privatnutzung des Dienstwagens hinweisen. Die fehlende
Überwachung des Privatnutzungsverbots durch den Arbeitgeber führt nicht
zu einer automatisch unterstellten Privatnutzung (BFH, Az. VI R 46/11).
Ausnahme 3:
Dienstwagen
für Sammelbeförderung
Stellt ein Arbeitgeber mindestens zwei Mitarbeitern einen gemeinsamen
Dienstwagen zur Verfügung, mit dem sie gemeinsam zur Arbeit fahren
müssen (Privatnutzung arbeitsrechtlich untersagt), liegt eine lohnsteuerfreie
Sammelbeförderung vor. Es fällt für die Fahrten zwischen Wohnung und
Arbeit keine Lohnsteuer an. Dass es sich bei der Dienstwagengestellung
um eine Sammelbeförderung handelt, muss den Lohnunterlagen und den
arbeitsvertraglichen Vereinbarungen entnommen werden können.
In der Lohnsteuerbescheinigung muss der Arbeitgeber insbesondere durch
Setzen des Großbuchstabens „F“ auf die Sammelbeförderung im Rahmen
der Dienstwagengestellung hinweisen.
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Normalfall:
Geldwerter
Vorteil für Dienstwagengestellung
Praxis – TIPP
Während des Jahres kann für ein
und denselben Dienstwagen nicht
zwischen den einzelnen Methoden
zur Ermittlung des Privatanteils
gewechselt werden. Eine Methode
muss für ein Kalenderjahr angewandt werden. Im nächsten Jahr
kann die Methode jedoch gewechselt werden.
Liegt keine der geschilderten Ausnahmen vor, stellt die Gewährung eines
Dienstwagens durch Ihren Arbeitgeber für private Fahrten und für Fahrten
zwischen Wohnung und Arbeit einen steuerpflichtigen Arbeitslohn dar. Der
geldwerte Vorteil, den der Arbeitgeber Ihrem Arbeitslohn hinzurechnen
muss, kann durch die beiden folgenden Methoden ermittelt werden:
» Schätzmethode: Der geldwerte Vorteil kann aus dem inländischen
Bruttolistenpreis des Dienstwagens zum Zeitpunkt der Erstzulassung
ermittelt werden (sog. 1%-Regelung). Diese Methode eignet sich
meist, wenn der Dienstwagen sehr umfangreich privat genutzt wird.
» Fahrtenbuch: Alternativ kann der zu versteuernde geldwerte Vorteil
auch anhand der Aufzeichnungen eines Fahrtenbuchs ermittelt werden. Die Fahrtenbuchmethode ist immer dann empfehlenswert, wenn
Sie Ihren Dienstwagen so gut wie nie privat nutzen.
Beispiel:
Arbeitnehmerin Huber verwendet ihren Dienstwagen von Januar bis Juli
ausschließlich privat. In der zweiten Jahreshälfte wird der Pkw überhaupt
nicht mehr privat genutzt. Frau Huber möchte für Halbjahr 1 die
1%-Regelung anwenden und für Halbjahr 2 die Fahrtenbuchmethode.
Folge: Das ist leider nicht zulässig. Frau Huber muss sich für dieses Jahr
für eine der beiden Methoden entscheiden.
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Grundzüge zur
Ermittlung des
geldwerten Vorteils nach der
1%-Regelung
Privatfahrten & 1%-Regelung
Die 1%-Regelung zur Ermittlung des geldwerten Vorteils für die private
Nutzung des Dienstwagens ist eine reine Schätzmethode. Dabei wird 1% des
inländischen Bruttolistenpreises zum Zeitpunkt der Erstzulassung des Firmenwagens als monatlicher geldwerter Vorteil herangezogen.
Ermittlungsschema des geldwerten Vorteils für Privatfahrten
Inländischer Bruttolistenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung x 1% x 12 Monate
Praxis – TIPP
Auch die Kosten für beim Kauf
bereits vorhandene Sonderausstattungen sind mit ihrem Bruttolistenpreis in den inländischen
Bruttolistenpreis einzubeziehen.
Das gilt jedoch nicht, wenn die
Sonderausstattung nachträglich
angeschafft wird.
……. Euro
Beispiel:
Arbeitnehmer Müller bekommt einen Dienstwagen von seinem Arbeitgeber
zur Verfügung gestellt, den er auch privat nutzen darf. Der Dienstwagen
kostete 12.000 Euro, hatte aber vor Jahren zum Zeitpunkt der Erstzulassung
einen inländischen Bruttolistenpreis von 30.000 Euro. Folge: Der zu versteuernde geldwerte Vorteil für die Privatnutzung ist folgendermaßen zu ermitteln
Daten Beispielsfall Ihre Daten
Inländischer Bruttolistenpreis
30.000 Euro
Davon 1%
300 Euro
x 12 Monate = zu versteuernder 3.600 Euro
Jahreswert
Fazit: Dieses Beispiel verdeutlicht, dass es völlig egal ist, wie teuer der
Dienstwagen zum Zeitpunkt des Kaufs war. Es zählt einzig und alleine der
Bruttolistenpreis des Fahrzeugs in Deutschland zum Zeitpunkt der Erstzulassung.
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Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit & 1%-Regelung
Ein geldwerter Vorteil wird nicht nur bei Privatnutzung des Dienstwagens
fällig, sondern auch für die Nutzung des Dienstwagens für Fahrten zwischen
Wohnung und Arbeitsplatz. Bei Anwendung der 1%-Regelung wird der Wert
nach folgendem Schema ermittelt:
Inländischer Bruttolistenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung x 0,03% x einfache Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsplatz x 12 Monate
……. Euro
Nutzt ein Arbeitnehmer seinen Dienstwagen nachweislich einen ganzen Monat nicht für Privatfahrten (Krankheit, Auslandsentsendung etc.), muss für diesen Monat ausnahmsweise kein geldwerter Vorteil für die Fahrten zwischen
Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ermittelt werden.
Praxis – TIPP
Nutzen Sie Ihren Dienstwagen
in einem Jahr nachweislich zu
maximal 180 Fahrten zwischen
Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, darf der geldwerte Vorteil
ausnahmsweise mit 0,002% des
inländischen Bruttolistenpreises
x der Anzahl der Tage pro Monat
x der einfach gefahrenen Kilometer ermittelt werden.
Beispiel:
Arbeitnehmer Müller nutzt seinen Dienstwagen (Bruttolistenpreis 30.000 Euro)
nicht nur privat (siehe Ausgangsbeispiel zur 1%-Regelung), sondern auch für
Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (Entfernung einfach
20 km). Der zu versteuernde geldwerte Vorteil für diese Fahrten ermittelt sich
folgendermaßen:
Daten Beispielsfall Ihre Daten
Inländischer Bruttolistenpreis
30.000 Euro
zum Zeitpunkt der Erstzulassung
x 0,03% x einfache Entfernung
20 km
180 Euro
x 12 Monate = zu versteuernder
Jahreswert
2.160 Euro
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Beispiel:
Arbeitnehmer Müller nutzt seinen Dienstwagen (Bruttolistenpreis 30.000 Euro)
nur an 10 Tagen pro Monat für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit (einfache Entfernung 20 km). In diesem Fall ermittelt sich der geldwerte Vorteil für diese Fahrten folgendermaßen:
Daten Beispielsfall Ihre Daten
Inländischer Bruttolistenpreis
30.000 Euro
zum Zeitpunkt der Erstzulassung
x 0,002% x einfache Entfernung
20 km x 10 Tage
120 Euro
x 12 Monate = zu versteuernder
Jahreswert
1.440 Euro
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Gestaltungstipp
zur 1%-Regelung
aufgrund der
Reisekostenreform 2014
Die Änderung des steuerlichen Reisekostenrechts 2014 macht es möglich,
den geldwerten Vorteil für die Fahrten zwischen Wohnung und der ersten
Tätigkeitsstätte mit dem Dienstwagen auf ein Minimum zu reduzieren.
Beispiel:
Ein Manager betreut zwei Filialen. In Filiale A (50 km von zu Hause entfernt)
ist er ausschließlich tätig. In Filiale B (10 km von zu Hause entfernt) war er
bislang nicht eingesetzt. Der Manager benutzt für seine Fahrten zur Arbeit
einen Dienstwagen mit einem Listenpreis von 40.000 Euro. Ein Fahrtenbuch
wird nicht geführt. Keine Filiale ist dem Manager als erste Tätigkeitsstätte
zugeordnet.
Der Arbeitgeber ändert 2014 an dieser Konstellation a) nichts oder b) ordnet
dem Manager arbeitsrechtlich die Filiale B als erste Tätigkeitsstätte zu und
schreibt vor, dass der Manager an einem Tag im Monat in Filiale B erscheinen
und dort an Besprechungen teilnehmen muss. Das hat 2014 für den geldwerten Vorteil für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte
folgende steuerliche Konsequenzen:
Tätigkeitsstätte
Variante a) Keine
Änderung
Variante b) Filiale B als
erste Tätigkeitsstätte
Filiale A
Filiale B
Geldwerter Vorteil 600 Euro (40.000 Euro 8 Euro (40.000 Euro x
pro Monat
x 0,03% x 50 km)
0,002% x 10 km)
Fazit: Durch Variante b erreicht der Arbeitgeber, dass die erste Tätigkeitsstätte an weniger als 15 Tagen im Monat angefahren wird. Dadurch wird der
geldwerte Vorteil für die Nutzung des Dienstwagens für die Fahrt zur ersten
Tätigkeitsstätte nur mit der 0,002%-Methode ermittelt (BMF, Schreiben v.
1.4.2011, Az. IV C 5 – S 2334/08/10010).
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Besonderheiten
zur 1%-Regelung
im Überblick
Gegenwehr gegen 1%-Regelung zwecklos
Wer sich gegen den Ansatz des Bruttolistenpreises bei der Ermittlung des
geldwerten Vorteils für Privatfahrten und für Fahrten zwischen Wohnung und
erster Tätigkeitsstätte wehren möchte, weil dieser Wert meist deutlich höher
ist als der Kaufpreis des Dienstwagens, hat Pech. Der Bundesfinanzhof hat
nämlich klargestellt, dass an dem inländischen Bruttolistenpreis als Ausgangsgröße für den geldwerten Vorteil nicht gerüttelt wird. Wem das nicht
passt, der soll einfach ein Fahrtenbuch führen.
Minderung des Bruttolistenpreises bei Elektrofahrzeugen
Handelt es sich bei dem Dienstwagen eines Arbeitnehmers um ein Elektrofahrzeug, mindert sich der Bruttolistenpreis wegen der hohen Kosten für das
Batteriesystem. Die Minderung beträgt je nach Anschaffungszeitpunkt:
Anschaffung bis
Minderung pro
Kilowattstunde der
Batteriekapazität
Höchstbetrag
der Minderung
31.12.2013
500 Euro
10.000 Euro
31.12.2014
450 Euro
9.500 Euro
31.12.2015
400 Euro
9.000 Euro
31.12.2016 usw.
350 Euro usw.
8.500 Euro usw.
Werbungskostenabzug: Umwegfahrt absetzbar
Bei Ermittlung des geldwerten Vorteils für die Fahrten zwischen Wohnung und
erster Tätigkeitsstätte ist dem Arbeitgeber die kürzeste einfache Entfernung
mitzuteilen, selbst wenn eine verkehrstechnisch günstigere, aber längere Umwegstrecke genutzt wird. Bei Einreichung einer Einkommensteuererklärung
darf die Entfernungspauschale im Rahmen der Werbungskosten für diese
längere Strecke dennoch berücksichtigt werden.
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Grundzüge zur
Ermittlung des
geldwerten
Vorteils nach der
FahrtenbuchRegelung
Praxis – TIPP
Die Fahrtenbuchmethode fordert
zwar viel Disziplin vom Arbeitnehmer. Doch bei kaum nennenswerter Privatnutzung des Dienstwagens lohnt sich diese Mühe
steuerlich. Da sich die Fahrtenbuchmethode an den tatsächlichen Fahrten orientiert, wird der
geldwerte Vorteil bei nur geringer
Privatnutzung meist deutlich niedriger ausfallen als bei Anwendung
der 1%-Regelung.
Alternativ zur Ermittlung des zu versteuernden geldwerten Vorteils für die
Privatnutzung und für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nach der 1%-Regelung kann der geldwerte Vorteil auch nach der
Fahrtenbuchmethode ermittelt werden.
Die Ermittlung des geldwerten Vorteils nach der Fahrtenbuchmethode erfolgt in folgenden Schritten:
» Es ist von Beginn an der Nutzung des Dienstwagens bis zum 31.12. des
betreffenden Jahres ein Fahrtenbuch zu führen.
» Das Fahrtenbuch muss laufend, zeitnah und lückenlos geführt werden.
» Es sind die Gesamtkosten des Dienstwagens zu ermitteln.
» Anhand der monatlichen Gesamtposten des Dienstwagens können im
Verhältnis zur monatlichen Gesamtfahrleistung die tatsächlichen PkwKosten pro Kilometer ermittelt werden.
» Diese tatsächlichen Kosten sind bei Ermittlung des geldwerten Vorteils
mit den privat gefahrenen Kilometern zu multiplizieren.
» Der geldwerte Vorteil für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit wird
ermittelt, indem die tatsächlichen Kosten mit den Kilometern zwischen
Wohnung und Arbeit (Hin- und Rückfahrt) multipliziert werden).
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Schritt 1:
Ermittlung der
Gesamtkosten des
Dienstwagens
Im ersten Schritt sind bei Ermittlung des geldwerten Vorteils für die Dienstwagennutzung die Gesamtkosten des Dienstwagens zu ermitteln. Insbesondere folgende Pkw-Kosten sind hier einzubeziehen:
Kostenarten
Ihre Daten
Betriebskosten (Benzin, Reinigung)
………. Euro
Wartungs- und Reparaturkosten
………. Euro
Kosten für Garage oder Stellplatz
………. Euro
Kfz-Steuer
………. Euro
Kfz-Versicherung
………. Euro
Abschreibung (ohne die 20%ige Sonderabschreibung); ………. Euro
Besonderheit: Abschreibung bei Ermittlung der Lohnsteuer für geldwerten Vorteil bei Dienstwagennutzung
auf 8 Jahre zulässig
Zinsen zur Finanzierung des Dienstwagens
………. Euro
Unfallkosten
………. Euro
Leasing-Raten (Sonderfall bei Leasing-Sonderzahlung) ………. Euro
= Gesamte Kosten für Dienstwagen
………. Euro
Sonderfall Leasing-Sonderzahlung
Ermittelt ein Arbeitnehmer den geldwerten Vorteil für die Privatnutzung seines
Dienstwagens nach der Fahrtenbuchmethode, ermittelt er die Gesamtkosten des Pkws und den prozentualen Anteil der Privatfahrten im Verhältnis zur
Gesamtfahrleistung. Die Ermittlung des prozentualen Anteils der Privatfahrten
stellt meist kein Problem dar. Die Ermittlung der Gesamtkosten dagegen schon.
Probleme tauchen bei der Ermittlung der Gesamtkosten auf, wenn es sich
bei dem Dienstwagen um ein Leasing-Fahrzeug handelt und im Erstjahr
eine hohe Leasing-Sonderzahlung geleistet wird. Das Finanzamt bezieht
diese Leasing-Sonderzahlung im Erstjahr in voller Höhe in die Gesamtkosten ein. Die Richter des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg erlauben jedoch
die Verteilung der Leasing-Sonderzahlung auf die Laufzeit des Leasing-
Vertrags und nur die Einbeziehung des Anteils in die Gesamtkosten (Urteil v. 11.12.2013, Az. 9 K 9224/10).
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Beispiel:
Die Leasing-Sonderzahlung beträgt 15.000 Euro, die Laufzeit des LeasingVertrags fünf Jahre. Folge: Im ersten Jahr werden in die Gesamtkosten laut
Finanzamt 15.000 Euro miteinbezogen, laut der Berliner Finanzrichter aber
nur 3.000 Euro. Nach dem aktuellen Urteil sinken die Kosten für den Nutzer
des Dienstwagens im ersten Jahr. Ob dieses steuerzahlerfreundliche Urteil
jedoch Bestand haben wird, ist fraglich. Denn nun haben die Richter des
Bundesfinanzhofs in einem Revisionsverfahren das letzte Wort.
Schritt 2:
Ermittlung der
Gesamtfahrleistung des
Dienstwagens
Schritt 3:
Ermittlung der
DienstwagenKosten je
Kilometer
Nach Ermittlung der Gesamtkosten steht im zweiten Schritt nun die Gesamtfahrleistung auf dem Plan. Dabei ist vom Kilometerstand am Ende des
Jahres der Kilometerstand zu Beginn des Jahres abzuziehen. Diese beiden
Kilometerstände können dem Fahrtenbuch entnommen werden
Ihre Daten
Kilometerstand laut Fahrtenbuch am Ende des Jahres
………. km
abzgl. Kilometerstand laut Fahrtenbuch am Anfang des Jahres
………. km
= Gesamtfahrleistung des Dienstwagens
………. km
Aus den Daten zu Schritten 1 und 2 lassen sich nun die tatsächlichen
Kosten des Dienstwagens je Kilometer ermitteln.
Ihre Daten
Gesamtkosten ………. Euro : Gesamtfahrleistung ………. km
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………. Euro/km
Schritt 4:
Ermittlung der
privat gefahrenen
Kilometer und der
Kilometer für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit
Im vorletzten Schritt entnehmen Sie den Aufzeichnungen Ihres Fahrtenbuchs die für Privatfahrten und für Fahrten zwischen Wohnung und erster
Tätigkeitsstätte zurückgelegten Kilometer.
Ihre Daten
Zurückgelegte Kilometer für Privatfahrten laut Fahrtenbuch
………. km
Zurückgelegte Kilometer für Fahrten zwischen Wohnung ………. km
und erster Tätigkeitsstätte
Gesamte Kilometer, die Auswirkung auf den geldwerten
Vorteil haben
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………. km
Schritt 5:
Ermittlung des
geldwerten Vorteils
nach der Fahrtenbuchmethode
Im fünften und letzten Schritt zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im
Zusammenhang mit einem Fahrtenbuch multiplizieren Sie die gesamten
Kilometer für Privatfahrten und für Fahrten zwischen Wohnung und erster
Tätigkeitsstätte mit den ermittelten tatsächlichen Kosten pro Kilometer. Das
Ergebnis ist der zu versteuernde geldwerte Vorteil für die Dienstwagennutzung nach der Fahrtenbuchmethode.
Ihre Daten
Gesamte Kilometer aus Schritt 4 x Kilometerpreis aus
Schritt 3 = zu versteuernder geldwerter Vorteil
………. Euro
Beispiel
Arbeitnehmerin Huber darf einen Dienstwagen nutzen. Sie führt ein Fahrtenbuch.
Die Gesamtfahrleistung des Pkws beträgt 10.000 km, davon werden 3.800 km
für Privatfahrten und für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte
zurückgelegt. Die Pkw-Kosten setzen sich folgendermaßen zusammen:
Benzin
2.200 Euro
Versicherung
600 Euro
Reparatur
1.000 Euro
Abschreibung
5.000 Euro (30.000 Euro
verteilt auf 6 Jahre Nutzungsdauer)
Ermittlung des geldwerten Vorteils nach der Fahrtenbuchmethode
Daten Beispielsfall Ihre Daten
Schritt 1: Gesamte Pkw-Kosten (Ben- 7.550 Euro
zin 2.200 Euro, Versicherung 600 Euro,
Reparatur 1.000 Euro, Abschreibung
3.750 Euro (30.000 Euro verteilt auf 8
Jahre))
Schritt 2: Gesamtfahrleistung laut
Fahrtenbuch
10.000 km
Schritt 3: Kosten des Dienstwagens je
Kilometer
0,75 Euro/km (7.550
Euro : 10.000 km)
Schritt 4: Zurückgelegte Kilometer für 3.800 km
Privatfahrten und für Fahrten zwischen
Wohnung und erster Tätigkeitsstätte
Schritt 5: zu versteuernder geldwerter
Vorteil
15
2.850 Euro (3.800 km
x 0,75 Euro/km)
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Besonderheiten
bei Führung eines
Fahrtenbuchs
Bei Führung eines Fahrtenbuchs ist das Finanzamt besonders streng. Erfüllt
das Fahrtenbuch nicht die erwarteten Voraussetzungen, ist es steuerlich
unwirksam und der geldwerte Vorteil ist stets nach der 1%-Regelung zu
ermitteln. Für ein steuerlich wirksames Fahrtenbuch sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
» Das Fahrtenbuch muss zeitnah geführt werden (spätestens am Ende
des Tages).
» Das Fahrtenbuch muss in einer gebundenen oder jedenfalls in sich
geschlossenen Form geführt werden.
» Es müssen zu jeder Fahrt Aufzeichnungen zum Datum, zur Fahrtstrecke
zum Reisezweck und zum Kilometerstand festgehalten werden.
» Das Fahrtenbuch muss lesbar sein.
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Typische Stolpersteine beim
Führen eines
Fahrtenbuchs
Hier einige Stolpersteine, wegen denen das Fahrtenbuch trotz der mühsamen und disziplinierten Aufzeichnungen nicht anerkannt wird.
Fahrtenbuch in Exceltabelle
Ein Fahrtenbuch, das im Excel-Format geführt wird, ist unzulässig. Hier
handelt es sich um kein in sich geschlossenes System. Die Aufzeichnungen
können jederzeit nachträglich manipuliert werden, ohne dass es auffallen
würde.
Praxis – TIPP
Loseblattsammlung schädlich
Wer seine Aufzeichnungen auf einzelnen DIN-A-4-Blättern führt und diese
In der Praxis empfiehlt sich die
Führung eines professionellen
Fahrtenbuchs in Papierform oder
in Dateiform. Die Aufzeichnungen
sollten immer kurz vor Feierabend
geführt werden und nach dem
Vier-Augen-Prinzip von mindestens zwei Mitarbeitern im Betrieb
auf Plausibilität überprüft werden.
So lassen sich böse Überraschungen beim Finanzamt in puncto
Fahrtenbuch verhindern.
ordentlich in einem Ordner abheftet, hat kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch geführt, weil kein in sich geschlossenes, gebundenes Fahrtenbuch
vorliegt.
Neuerstellung nicht erlaubt
Wird ein Fahrtenbuch neu geschrieben, weil sich ein Prüfer des Finanzamts
ankündigt, führt das zum Verlust der steuerlichen Wirksamkeit des Fahrtenbuchs. Das Fahrtenbuch ist hier nicht zeitnah geführt worden. Zudem
besteht die Möglichkeit der Manipulation.
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Umsatzsteuerpflicht des
Arbeitgebers für
die Dienstwagengestellung
Bei Gestellung eines Dienstwagens muss nicht nur der Arbeitnehmer für
die Privatnutzung sowie für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte Lohsteuer abführen. Auch der Arbeitgeber muss Steuern für die
Dienstwagenbesteuerung abführen – und zwar Umsatzsteuer.
Besteht ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Überlassung eines
Dienstwagens durch den Arbeitgeber und der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers, liegt umsatzsteuerlich ein tauschähnlicher Umsatz vor (§ 3 Abs. 12
Satz 2 UStG). Hierbei gilt Folgendes:
Der Wert jedes Umsatzes gilt als umsatzsteuerpflichtiges Entgelt für den
anderen Umsatz. Der Wert kann anhand der Pkw-Kosten geschätzt werden.
Zu diesem Wert rechnet auch der geldwerte Vorteil für die Fahrten zwischen
Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Es wird aber nicht beanstandet, wenn
für Umsatzsteuerzwecke aus Vereinfachungsgründen die lohnsteuerlichen
Werte für die Gestellung des Dienstwagens herangezogen werden (BMF,
Schreiben v. 5.6.2014, Az. IV D 2 – S 7300/07/10002:001; Tz. II.2.a).
Beispiel:
Arbeitnehmer Müller bekommt von einem Arbeitgeber einen Dienstwagen
zur Verfügung gestellt. Der inländische Bruttolistenpreis zum Zeitpunkt der
Erstzulassung beträgt 55.000 Euro. Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit werden einfach 30 km zurückgelegt. Ein Fahrtenbuch wird nicht geführt.
Ermittlung der Umsatzsteuer für die Dienstwagennutzung
Daten Beispielsfall
Privatanteil
6.600 Euro (55.000 Euro x
1% x 12 Monate)
Fahrten zwischen Wohnung und 5.940 Euro (55.000 Euro
Arbeit
x 0,03% x 30 km x 12
Monate)
Bemessungsgrundlage für die
Umsatzsteuer
12.540 Euro
Umsatzsteuer 19%
2.382 Euro
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Ihre Daten
Praxis – TIPP
Ein Sonderfall besteht, wenn
der Dienstwagen einem GmbHGesellschafter-Geschäftsführer
nicht in seiner Eigenschaft als
Arbeitnehmer (= Geschäftsführer)
zur Verfügung gestellt wird, sondern in seiner Person als Gesellschafter. In diesem Fall kann die
Umsatzsteuer vorteilhafter ermittelt werden (BFH, Urteil
v. 5.6.2014, Az. XI R 2/12).
Sonderfall: Dienstwagengestellung an GmbH-Gesellschafter
Findet die Gestellung eines Dienstwagens statt, ohne dass dafür eine
Arbeitsleistung erwartet wird, unterstellt das Finanzamt eine Dienstwagengestellung an den Gesellschafter der GmbH und nicht an den GmbHGeschäftsführer. Folge: Es liegt umsatzsteuerlich eine unentgeltliche Wertabgabe vor (§ 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG). Als ein Indiz für die Gestellung des
Dienstwagens für Gesellschafter-Zwecke kann gewertet werden, dass im
Arbeitsvertrag ein Mittelklassewagen als Dienstwagen zugesagt wird und
der GmbH-Gesellschafter tatsächlich ein höherwertigeres Fahrzeug zur
Verfügung gestellt bekommt.
Bemessungsgrundlage sind wiederum die lohnsteuerlichen Werte, mit den
Besonderheiten, dass pauschal 20% um nichtvorsteuerbelastete Kosten gekürzt werden dürfen und dass der geldwerte Vorteil für die Fahrten zwischen
Wohnung und Arbeitsplatz in die Bemessungsgrundlage zur Ermittlung der
Umsatzsteuer nicht einbezogen werden muss.
Beispiel:
GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer Müller bekommt von einem Arbeitgeber einen Dienstwagen zur Verfügung gestellt. Der inländische Bruttolistenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung beträgt 55.000 Euro. Für Fahrten
zwischen Wohnung und Arbeit werden einfach 30 km zurückgelegt. Ein
Fahrtenbuch wird nicht geführt. Im Arbeitsvertrag steht, dass Müller einen
Mittelklassewagen zur Verfügung gestellt bekommen soll. Folge: Da aber ein
deutlich teureres Fahrzeug zur Verfügung gestellt wird, muss die Umsatzsteuer nach folgendem Schema ermittelt werden.
Ermittlung der Umsatzsteuer für die Dienstwagennutzung
Daten Beispielsfall
Privatanteil
6.600 Euro (55.000 Euro x
1% x 12 Monate)
Abzüglich 20% für nicht vorsteuerbelastete Kosten
-1.320 Euro
Bemessungsgrundlage für die
Umsatzsteuer
5.280 Euro
Umsatzsteuer 19%
1.003 Euro
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