Studienberechtigung Bachelorstudium Agrarpädagogik

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Studienberechtigung Bachelorstudium Agrarpädagogik
Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik
Angermayergasse 1
1130 Wien
www.agrarumweltpaedagogik.ac.at
INFORMATIONSBLATT-STUDIENBERECHTIGUNG
BACHELORSTUDIUM AGRARPÄDAGOGIK
HTTP://WWW.AGRARUMWELTPAEDAGOGIK.AC.AT/STUDIUM/INDEX.HTML
Aufgrund des Hochschul-Studienberechtigungsgesetzes BGBl. Nr. 71/2008 sind an der Hochschule
für Agrar- und Umweltpädagogik für das Bachelorstudium Agrarpädagogik Prüfungen in
nachstehend angeführten Unterrichtsgegenständen nachzuweisen, soferne die Aufnahmewerber
entweder keine Höhere Schule mit Maturaabschluss bzw. eine AHS absolviert haben.
Die Prüfungsgebiete einer Studienberechtigungsprüfung umfassen fünf Teilprüfungen:
1. Deutsch (schriftlich): Aufsatz über ein allgemeines Thema (mind. 240 Minuten, 3
Themen zur Auswahl)
2. Lebende Fremdsprache 1 (schriftlich): z.B. Englisch
3. Biologie und Umweltkunde (mündlich)
4. Betriebswirtschaft und Rechnungswesen (mündlich)
5. frei wählbares Maturafach aus dem Lehrstoffangebot einer berufsbildenden
Schule (mündlich): Pflanzenbau, Nutztierhaltung, Weinbau, Obstbau, Gemüsebau,
Zierpflanzen und biotechnologische Produktion, Garten- und Landschaftsgestaltung,
Landtechnik, Forst- und Arbeitstechnik, Waldökologie und Waldbau oder
Ernährung und Lebensmitteltechnologie.
Empfehlungen der Studienkommission zur
Studienberechtigungsprüfung
1. Biologie und Umweltkunde
Die Studienberechtigungsprüfung in Biologie und Umweltkunde kann in allen
Bildungseinrichtungen abgelegt werden, die diese Prüfungsform anbieten (z.B. Volkshochschulen).
Lt. Studienberechtigungsgesetz umschließt das Prüfungsfach folgende Inhalte:
Entwicklung der Lebewesen im Lauf der Erdgeschichte und Stammesgeschichte des Menschen;
Biologie der Zelle und physiologische Grundvorgänge; Bau und Funktion des menschlichen
Körpers; Grundzüge der Ernährungs- und Gesundheitslehre; Fortpflanzung des Menschen und
Vererbung; menschliches und tierisches Verhalten; Grundlagen der Ökologie und Botanik.
Außerdem werden Prüfungen in nachstehend angeführten LV der Universität für Bodenkultur im
Umfang von mindestens 3 Semesterwochenstunden als Studienberechtigungsprüfung für den
Unterrichtsgegenstand Biologie anerkannt.
Nr.
Typ
Titel
SWS
831.113
V
Systematik und Ökologie der Pflanzen
2
831.330
V
Ökologie
2
Studienberechtigungsprüfung
Vizerektorat, 2014
1
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2. Betriebswirtschaft
Diese Prüfung kann an einer Höheren land- und forstwirtschaftlichen Schule abgelegt werden. Dazu
wurde seitens der Hochschule mit dem Francisco Josephinum eine Kooperationsvereinbarung
abgeschlossen (Nähere Informationen und Prüfungsstoff - siehe Beilage).
Wie im Prüfungsgegenstand Biologie werden Prüfungen in nachstehend angeführten LV der
Universität für Bodenkultur im Umfang von mindestens 3 Semesterwochenstunden als
Studienberechtigungsprüfung für den Unterrichtsgegenstand Betriebswirtschaft anerkannt.
Nr.
Typ
Titel
SWS
ECTSCredits
734.167
VÜ
Allgemeine Betriebswirtschaftslehre
4
3
733.107
V
Landwirtschaftliche
Betriebswirtschaftslehre
3
4,5
3. Frei wählbares Maturafach
Diese Prüfung ist in einem Maturafach einer Höheren landwirtschaftlichen Schule
abzulegen.
• http://www.bmlfuw.gv.at/land/land-bbf/bildung-agrar-schulen/hlfs.html
• http://www.hlfs.schule.at/praxis/portale/hoehere-land-und-forstwirtschaftlicheschulen/ueber-die-hlfs.html
Zulassung
Die Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung erfolgt durch das Vizerektorat der Hochschule für
Agrar- und Umweltpädagogik Wien, sofern Sie folgende Bedingungen erfüllen:
•
•
•
•
Konkrete Studienabsicht
Mindestalter: 22 Jahre
(Ausnahme: 20 Jahre, wenn Sie eine Lehrabschlussprüfung gemäß Berufsausbildungsgesetz,
eine österreichische berufsbildende mittlere Schule oder eine nach Umfang und
Anforderungen gleichwertige in- oder ausländische Berufsausbildung erfolgreich
abgeschlossen, danach einen weiteren Bildungsgang absolviert und dabei insgesamt eine
mindestens vierjährige Ausbildungsdauer erreicht haben)
Nachweis einer eindeutig über die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht
hinausgehende
erfolgreiche berufliche oder außerberufliche Vorbildung für die angestrebte
Studienrichtung
(z.B. Zeugnisse über den erfolgreichen Besuch von einschlägigen Berufsschulen,
Fachschulen oder höheren Schulen und Dienstzeugnisse)
Studienberechtigungsprüfung
Vizerektorat, 2014
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•
Staatsangehörigkeit: bei Bewerber/inne/n ohne österreichische Staatsbürgerschaft muss
die ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache nachgewiesen werden
Ansuchen um Zulassung
Das Ansuchen um Zulassung ist nach Abschluss der Studieneingangsphase an das Vizerektorat
der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik zu richten (siehe Antragsformular auf Zulassung
zur Studienberechtigungsprüfung http://www.agrarumweltpaedagogik.ac.at/studium/index.html).
Im Stadium der Studienberechtigungsprüfung ist ein Hochschulwechsel nicht möglich.
Unterlagen zur Antragsstellung
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Ansuchen um Zulassung
Lebenslauf: tabellarische Darstellung, die speziell auf die Vorbildung eingeht
Geburtsurkunde
Staatsbürgerschaftsnachweis
Nachweise der einschlägigen Vorbildung (Abschlusszeugnisse)
Dienstzeugnisse
Gegebenenfalls: Antrag auf Anerkennung von Teilprüfungen anderer
Studienberechtigungsprüfungen
Prüfungsvorbereitung
Schon während der Zeit der Vorbereitung auf die SBP besteht für Sie die Möglichkeit, die staatliche
Studienbeihilfe zu bekommen. Informieren Sie sich bitte bei den zuständigen Stellen!
Die Prüfungsvorbereitung kann im Selbststudium oder durch einen Vorbereitungslehrgang
erfolgen.
Im Rahmen der Vorbereitungslehrgänge bieten u.a. folgende Institutionen eingehende Beratung
und Information über Ihren Weg zur SBP (für allgemeinbildende Gegenstände):
Polycollege – Zweiter Bildungsweg
www.polycollege.ac.at
Die Wiener Volkshochschulen
www.vhs.at
Europa-Akademie Dr. Roland
www.roland.at
Prüfungsablauf
Nach erfolgter Zulassung können die einzelnen Pflicht- und Wahlfachprüfungen abgelegt werden.
Für die Reihenfolge der einzelnen Prüfungen sowie für die zeitlichen Abstände zwischen den
einzelnen Prüfungen (und somit für die Gesamtdauer) gibt es keine gesetzlichen Regelungen.
Nicht bestandene Teilprüfungen der Studienberechtigungsprüfung dürfen zwei Mal wiederholt
werden. Die zweite Wiederholung einer Teilprüfung der Studienberechtigungsprüfung ist vor einer
Prüfungskommission abzulegen.
Die Studienberechtigung kann auch über erfolgreich abgelegte Prüfungen an der Universität für
Bodenkultur erreicht werden.
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Anerkennung bereits abgelegter Prüfungen
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Erfolgreich abgelegte Studienberechtigungsprüfungen (auch einzelne Prüfungen) sowie
erfolgreich abgelegte Teile einer Reifeprüfung an höheren Schulen für Berufstätige können
aufgrund eines Antrages anerkannt werden, sofern sie den vorgeschriebenen Fächern nach
Inhalt und Umfang entsprechen.
Eine Anrechnung kann stattfinden, wenn zu ausgewählten Lehrveranstaltungen an der
Universität für Bodenkultur ein positiver Prüfungsabschluss erfolgt ist.
Gem. §5/1 (Hochschul-Studienberechtigungsgesetz) ist eine Anrechnung von Teilen der
Studienberechtigungsprüfung möglich, wenn der Lehrstoff in einem der Fachgebiete im
Rahmen der Ausbildung an einer höheren Schule in der 12. oder 13. Schulstufe bereits
erfolgreich abgeschlossen wurde.
Erfolgreich absolvierte Lehrgänge, die gemäß § 5 (1) des Studienberechtigungsgesetzes
prüfungsrechtlich Hochschullehrgängen gleichgestellt sind, werden als erfolgreiche
Ablegung der entsprechenden Fachprüfung anerkannt. Das bedeutet für Sie, dass Ihr
Zeugnis über die erfolgreich absolvierte Abschlussprüfung eines derartigen Lehrganges von
der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik Wien als abgelegte Prüfung anerkannt
wird.
Studienberechtigung
Mit der erfolgreichen Ablegung aller Fachprüfungen bzw. unter Einschluss der Anerkennung
einzelner Prüfungen (Prüfungsteile) erwerben Sie die Studienberechtigung für das angestrebte
Studium.
Die bestandene Studienberechtigungsprüfung und die erworbene Studienberechtigung sind im
Studienberechtigungszeugnis, welches die Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik ausstellt
zu beurkunden.
Antragsbearbeitung:
•
•
im Sekretariat/Büro des Rektorats: Bettina Wurzinger, Raum 204, Kl. 34;
[email protected]
Antragsberatung und Genehmigung: VR Mag. Christine Wogowitsch, Raum 201, Kl. 22
[email protected]
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