Kapitel II

Transcription

Kapitel II
Kapitel II
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
1
Bundesweites Fernsehen
1.1
Entwicklung des Programmangebots
Bundesweit wurden in Deutschland zum Ende des ersten Halbjahres 2006 37 Free-TV- (davon
acht Vollprogramme), 50 Pay-TV-Kanäle und zwei Programme im Handy-TV-Format ausgestrahlt.
Weitere 59 Programme verfügten zwar über eine Sendelizenz, waren aber nicht auf Sendung.
Diese Angaben basieren auf der von der KEK erstellten Programmliste 2006 (Stand: 30. Juni 2006),
die gemäß § 26 Abs. 7 RStV jährlich zu aktualisieren und von den Landesmedienanstalten zu
veröffentlichen ist (siehe unter http://www.alm.de/uploads/media/Programmliste_2006.pdf ). In
der Programmliste sind in alphabetischer Reihenfolge alle bundesweit lizenzierten privaten
Fernsehsender sowie die Programmveranstalter und deren Beteiligte aufgeführt. Diese Angaben
basieren auf Auskünften der Fernsehveranstalter und auf allgemein zugänglichen Quellen. Zudem
sind auf der Website der KEK die Senderangaben sowie die Beteiligungsverhältnisse der Programmveranstalter in ständig aktualisierter Form abrufbar (vgl. www.kek-online.de, Rubrik Medienkonzentration/Beteiligungsverhältnisse/Fernsehsender).
Die Entwicklung der privaten bundesweiten Fernsehangebote im Zeitraum Juli 1998 bis Juli
2006 verdeutlicht Abbildung II – 1. Dargestellt ist die Anzahl der jeweils veranstalteten Voll- und
Spartenprogramme, die Anzahl der ausschließlich digital empfangbaren Spartenkanäle, der Payper-View-Angebote, Drittfensterprogramme und fernsehähnlichen Mediendienste, nicht aber die
Anzahl der lokalen und regionalen Fernsehangebote.
Die Anzahl der bundesweit veranstalteten Fernsehprogramme hat insbesondere in den Jahren
2003 bis 2006 kontinuierlich zugenommen und sich in diesen Zeiträumen nahezu verdoppelt.
Anders ist die Entwicklung bei den Sendern bzw. Sendergruppierungen. Hier traten keine signifikanten Veränderungen ein. Bei Großveranstaltungen, wie z. B. der Fußball-Weltmeisterschaft 2006,
hat das Public Viewing in besonderem Maße das öffentliche Interesse gefunden.
Die zum 30. Juni 2006 in Deutschland lizenzierten, bundesweit empfangbaren privaten Programme sind in der Tabelle II – 1 aufgeführt.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk veranstaltet seit dem Jahr 2003 insgesamt 24 Programme,
wovon sechs Programme ausschließlich digital verbreitet werden (vgl. Abbildung II – 2). Die Digitalkanäle der ARD sind Eins Extra, Eins Festival und Eins Plus; die Digitalkanäle des ZDF sind ZDFdokukanal, ZDFinfokanal und ZDFtheaterkanal. Daneben sind alle analog ausgestrahlten öffentlich-rechtlichen Programme auch in den Digitalpaketen von ARD (ARD Digital) und ZDF (ZDFvision) enthalten.
Eine neue Entwicklung stellt die Ausstrahlung von Programmen in hoch auflösender Bildqualität,
im so genannten HDTV-Standard (High Definition Television), dar. Fernsehen im HDTV-Standard
unterscheidet sich von herkömmlichem Fernsehen durch schärfere Konturen, sattere Farben und
höhere Auflösung (1280 × 720 oder 1920 × 1080 Pixel), wodurch eine deutlich sichtbare Qualitätsverbesserung des Fernsehbildes erreicht wird. Allerdings werden höhere Übertragungskapazitäten
58
1) nur auf Sendung gegangene Programme, d. h. Zahl der lizenzierten Programme ist ggf. höher
Abbildung II – 1: Bundesweite private Fernsehprogramme in deutscher Sprache
Quellen: KEK, ALM, ARD, ZDF, Presseberichte
Abbildung II – 2: Öffentlich-rechtliche Fernsehprogramme in Deutschland
Quellen: KEK, ALM, ARD, ZDF, Presseberichte
Bundesweites Fernsehen
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
Programm
Programmkategorie oder
Genre/Sparte
59
Vermarktung
Verbreitung
Free-TV Pay-TV analog digital Kabel Satellit Terrestrik
✓
13th Street
Spielfilm, Serie
9Live
Unterhaltung, Quiz
AB Sat1)
(8 Lizenzen)
Information, Unterhaltung
(themenspezifische
Programme)
Animal Planet
Dokumentation, Information
ANIXE HD
Spielfilm, Serie, Musik
arena
Sport
Astro TV
Information, Beratung
beate-uhse.tv
Erotik
Bibel TV
Spielfilm, Serie,
Dokumentation, Musik
✓
Bloomberg Television
Information
✓
Body in Balance
Information
bw family.tv
Vollprogramm
✓
Vollprogramm
✓
CB
Bonus.TV1)
✓
✓
✓
✓
✓
✓
✓
✓
✓
✓
✓
✓
✓
✓
✓
✓
✓
✓
✓
✓
✓
✓
✓
✓
✓
✓
✓
✓
✓
✓
✓
✓
✓
✓
✓
✓
✓
✓
✓
✓
✓
✓
✓
✓
✓
✓
✓
✓
✓
✓
✓
Classica
Musik
CNI – The Cult
Channel1)
Spielfilm
✓
Das Vierte
Spielfilm, Serie
✓
✓
✓
✓
✓
DCTP
Information, Bildung
✓
✓
✓
✓
✓
✓
✓
Musik
✓
✓
✓
✓
Deluxe Music
Musik
✓
✓
✓
✓
Deluxe Nova1)
Musik
✓
✓
✓
✓
Detski Mir/ Teleclub
Kinderprogramm, Serie
(russisch)
✓
✓
✓
Deutsches Markenfernsehen (DMF)1)
Eigenwerbekanal
Discovery Channel
Dokumentation, Information
✓
✓
✓
✓
Discovery Geschichte
Dokumentation, Information
✓
✓
✓
✓
Discovery HD
Dokumentation, Information
✓
✓
✓
✓
Disney Channel
Kinderprogramm, Unterhaltung
✓
✓
✓
✓
DMB 2 (MTVmusic)
Information, Musik
Deluxe
Classic1)
✓
✓
✓
✓
✓
✓
✓
Handy-TV
✓
✓ (DMB)
DMB 3 (ProSiebenSat.1 Unterhaltung
Mobile)
Handy-TV
✓
✓ (DMB)
DSF
Sport
✓
DSF-digital1)
Sport
DTTV1)
Vollprogramm (türkisch)
✓
✓
✓
Dügün TV1)
Information (türkisch)
✓
✓
✓
easy.tvInfotainmentkanal
Information
✓
✓
✓
✓
✓
✓
Entertainment Channel Lifestyle
✓
✓
✓
✓
✓
✓
✓
1) Programm ist nicht auf Sendung.
Tabelle II – 1: Bundesweit lizenzierte private Fernsehprogramme in Deutschland (Stand: 30. 06. 2006)
Quelle: KEK, Programmliste 2006
✓
➝
60
Bundesweites Fernsehen
➝
Programm
Programmkategorie oder
Genre/Sparte
Vermarktung
Verbreitung
Free-TV Pay-TV analog digital Kabel Satellit Terrestrik
Erotik First
Erotik
✓
✓
✓
Focus TV Gesundheit
Information, Bildung
✓
✓
✓
Food Channel World1)
Lifestyle
Games Television
(GTV)
Information, Unterhaltung
✓
✓
✓
✓
✓
✓
✓
Contento-Digitalpaket1) themenspezifische
Programme
(weitere 8 Lizenzen)
✓
✓
✓
GIGA Digital
Vollprogramm
GoldStar TV
Musik
✓
✓
✓
✓
GSN (Game Show
Network)1)
Unterhaltung
✓
✓
✓
✓
Gusto
Lifestyle
✓
✓
✓
✓
Gute Laune TV
Musik
✓
✓
✓
Heimatkanal
Unterhaltung
✓
✓
✓
✓
Hit24
Musik
✓
✓
✓
✓
✓
Hollywood
Cinema1)
I Music One
Iran
Music1)
✓
Unterhaltung
✓
✓
✓
Unterhaltung
✓
✓
✓
Musik (farsi/persisch)
✓
✓
✓
Jetix
Kinderprogramm
jobTV24
Information
Junior
Kinderprogramm
K1010
Unterhaltung, Spiele
✓
kabel eins
Vollprogramm
✓
kabel eins classics
Spielfilm
✓
✓
✓
✓
✓
✓
✓
✓
✓
✓
✓
✓
✓
✓
✓
✓
✓
✓
✓
✓
✓
✓
✓
Kanal Avrupa
Musik (türkisch)
✓
Kanal D1)
Vollprogramm (türkisch)
✓
✓
✓
✓
✓
Kinowelt TV1)
Spielfilm
✓
✓
✓
✓
✓
Kinowelt TV Premium
Spielfilm
✓
✓
✓
✓
✓
✓
LibertyTV
Deutschland1)
Unterhaltung, Information
✓
✓
✓
Lifestyle1)
Unterhaltung
✓
✓
Messe.TV1)
Information
MGM Channel
Spielfilm, Serie
Mohajer International
Television (MITV)
Vollprogramm
(farsi/persisch)
Movie Channel1)
Spielfilm, Serie
✓
✓
✓
movies and more
Spielfilm
Spielfilm
✓
✓
✓
MTV
Musik
✓
✓
✓
✓
✓
N24
Information, Dokumentation
✓
✓
✓
✓
✓
n-tv
Information
✓
✓
✓
✓
✓
✓
✓
✓
✓
✓
✓
✓
✓
✓
✓
✓
✓
✓
1) Programm ist nicht auf Sendung.
Tabelle II – 1: Bundesweit lizenzierte private Fernsehprogramme in Deutschland (Stand: 30. 06. 2006)
Quelle: KEK, Programmliste 2006
✓
✓
Vollprogramm
L-TV
Sat1)
✓
✓
➝
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
61
➝
Programm
Programmkategorie oder
Genre/Sparte
Vermarktung
Verbreitung
Free-TV Pay-TV analog digital Kabel Satellit Terrestrik
✓
✓
✓
✓
Nasche Kino
Spielfilm (russisch)
NBC Europe
Programmschiene für
Das Vierte
✓
✓
✓
Nick
Kinderprogramm
✓
✓
✓
✓
✓
✓
✓
✓
Kinderprogramm
✓
✓
ONYXplus
(5 Lizenzen)
Musik
✓
✓
Planet
Dokumentation
✓
✓
✓
Playhouse Disney
Kinderprogramm
✓
✓
✓
Premiere
(16 Lizenzen)
themenspezifische Kanäle
✓
✓
✓
✓
ProSieben
Vollprogramm
✓
✓
✓
✓
Reuters Broadcast
News1)
Information (englisch)
✓
RTL II
Vollprogramm
✓
✓
✓
✓
✓
✓
RTL Television
Vollprogramm
✓
✓
✓
✓
✓
✓
RTL World –
Digitalbouquet1)
(4 Lizenzen)
4 themenspezifische Kanäle
(und RTL Television, RTL II,
Super RTL als SimulcastProgramme; EPG)
✓
✓
✓
✓
RTVi (RTV
International)
Vollprogramm (russisch)
✓
✓
✓
✓
Sat.1
Vollprogramm
✓
✓
✓
Sat.1 Comedy
Spielfilm, Comedy
✓
✓
✓
Sci-Fi Channel
Spielfilm, Serie
✓
✓
✓
✓
SET
(Sony Entertainment
Television)1)
Spielfilm, Serie,
Dokumentation (englisch
mit deutschen Untertiteln)
✓
✓
✓
✓
Silverline Movie
Channel
Spielfilm
✓
✓
✓
Single TV1)
Unterhaltung
✓
✓
✓
✓
souvenirs from the
earth1)
Videofilm, Musik
✓
✓
✓
SPIEGEL TV digital
Dokumentation, Information
✓
✓
✓
Starblitz1)
Musik
✓
✓
✓
Studio Universal
Spielfilm
Nickelodeon1)
1)
✓
✓
✓
✓
✓
✓
✓
✓
✓
✓
✓
✓
✓
✓
✓
Super RTL
Unterhaltung
✓
TD 1
Vollprogramm
(türkisch/deutsch)
✓
✓
✓
✓
✓
Tele 5
Unterhaltung
✓
✓
✓
✓
✓
terranova
Dokumentation
✓
✓
✓
✓
✓
TGRT Europe
Vollprogramm
(türkisch/deutsch)
✓
✓
✓
✓
The History Channel
Dokumentation
✓
✓
✓
1) Programm ist nicht auf Sendung.
Tabelle II – 1: Bundesweit lizenzierte private Fernsehprogramme in Deutschland (Stand: 30. 06. 2006)
Quelle: KEK, Programmliste 2006
✓
✓
✓
✓
➝
62
Bundesweites Fernsehen
➝
Programm
Programmkategorie oder
Genre/Sparte
Vermarktung
Verbreitung
Free-TV Pay-TV analog digital Kabel Satellit Terrestrik
Toon Disney,
Toon Disney +1
Kinderprogramm
✓
✓
✓
Toongate1)
Kinderprogramm
✓
✓
✓
✓
TS Technology &
Science Channel1)
Dokumentation
✓
✓
✓
✓
Türkshow
Vollprogramm (türkisch)
VH-1 Classic1)
Musik
Vitalissimo1)
Unterhaltung, Bildung
VIVA
Musik
✓
VIVA plus
Musik
✓
✓
✓
✓
✓
✓
✓
✓
✓
✓
✓
✓
✓
✓
✓
✓
✓
Vollprogramm
✓
✓
✓
✓
✓
Reisekanal
✓
✓
✓
✓
Servicekanal
✓
✓
✓
✓
Walk’n Watch1)
Vollprogramm
Handy-TV
✓
WeinTV
Lifestyle
Würfelzucker TV1)
Musik
✓
XXP (DMAX)
Vollprogramm
✓
VOX
VOX Digital
Reise1)
VOX Digital
Service1)
✓
✓
✓
✓
✓
✓ (DMB)
✓
✓
✓
✓
✓
✓
✓
✓
1) Programm ist nicht auf Sendung.
Tabelle II – 1: Bundesweit lizenzierte private Fernsehprogramme in Deutschland (Stand: 30. 06. 2006)
Quelle: KEK, Programmliste 2006
benötigt. Als erstes HDTV-Angebot in Deutschland ist am 25. Oktober 2005 der von Karlsruher
Hochschulen produzierte Sender HD Hit gestartet. Seit 26. Oktober 2005 werden Sat.1 HD und
ProSieben HD über Astra-Satelliten ausgestrahlt. Premiere startete im Januar 2006 ein aus drei
Programmen bestehendes HD-Angebot (Premiere HD Film, Premiere HD Sport, Premiere HD Thema
(Programme des Discovery Channel in HD)). Seit Mai 2006 ist ANIXE HD auf Sendung. Für den
Fernsehempfang im HDTV-Standard sind HD-Receiver und entsprechende Endgeräte, wie z. B.
LCD- oder Plasma-Bildschirme, erforderlich.
Für die Verbreitung über mobile Endgeräte (Handy-TV)63 wurden erstmals im April 2006 durch
die HAM mit MTVmusic (Arbeitstitel: DMB 2) und ProSiebenSat.1 Mobile (Arbeitstitel: DMB 3)
Fernsehprogramme im DMB-Standard (Digital Multimedia Broadcasting) zugelassen. Die Landesmedienanstalten hatten im Rahmen eines länderübergreifenden Pilotprojektes im August 2005 die
terrestrischen digitalen Übertragungskapazitäten für Handy-TV ausgeschrieben. In allen Ländern
wurden der MFD Mobiles Fernsehen Deutschland GmbH (MFD) die DMB-Kapazitäten zur Übertragung von Fernsehbildern und Digitalradio über das Handy zugewiesen. Am 31. 05. 2006 – noch
vor Beginn der Fußball-Weltmeisterschaft – ist das Angebot unter dem Namen „watcha“ mit dem
Programm des ZDF, dem Nachrichtensender N24, dem Comedy-Kanal ProSiebenSat.1 Mobile, dem
Musikprogramm MTVmusic sowie dem visuellen Hörfunksender bigFM2see zunächst in 5 deutschen
Städten gestartet. Im September 2006 konnte „watcha“ bereits in 13 Städten empfangen und über
die Mobilfunkunternehmen debitel und mobilcom abonniert werden (vgl. www.watcha.de).
Ein weiterer Standard für die Rundfunkübertragung auf das Handy ist DVB-H, der deutlich
mehr Kanäle zulässt als der DMB-Standard. Auch für DVB-H starteten die Landesmedienanstalten
63
Siehe hierzu auch Kapitel II 2.2.2.8.3.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
63
dreimonatige Pilotprojekte in Hannover, Hamburg, Berlin und München: Von Ende Mai bis Ende
August 2006 (in München bis Ende Juli 2006) konnten etwa 1.000 Personen das Handy-TV-Angebot
der Mobilfunkunternehmen E-Plus, O2, T-Mobile und Vodafone im DVB-H-Standard testen. Im
Unterschied zu DMB können über DVB-H bisher 16 Kanäle (Fernsehprogramme von ARD, ZDF,
Nord3, BR, RBB, RTL, Sat.1, ProSieben, n-tv, N24, VOX, MTVmusic, Eurosport, ein regionales Fernsehangebot aus Hamburg 1, TV Berlin und München TV sowie die Hörfunkprogramme NDR Info,
Radio Fritz, r.s.2, RTL Radio, Radio Digital 1, radio ffn, Hit Radio Antenne, Rock Antenne und
Galaxy)64 und zukünftig bis zu 40 Kanäle übertragen werden. Über die Mobilfunknetze werden
durch einen Rückkanal auch interaktive Programmformate möglich. Nach der Testphase planen
die Mobilfunkunternehmen nunmehr eine gemeinsame technische Plattform für das Handy-TV
und beabsichtigen, sich um die nötigen Lizenzen, die die Landesmedienanstalten bis Mitte 2007
vergeben wollen, zu bewerben. Auf Initiative der Mobilfunkunternehmen wird diese Kooperation
durch das Bundeskartellamt geprüft; bis Ende 2006 will das Amt entscheiden.65 Medienrechtlich
ist bislang offen, nach welchen Kriterien die Kanäle auf der DVB-H-Plattform verteilt werden sollen.n
Auch über UMTS, dem breitbandigen Mobilfunkstandard, können Bewegtbilder auf das Handy
übertragen werden. So bietet das Mobilfunkunternehmen Vodafone Live- und Videostreams aus
den Bereichen aktuelle Information/Dokumentation (CNNmobile, n-tv, TRT, National Geographic),
Sport (Eurosport, Extreme Sports, Vodafone Freistoß (Bundesliga, Champions League), Service
(Wetter-TV, Progammkanal (EPG)), Shopping (QVC) und Entertainment (z. B. GZSZmobile, Verliebt
in Berlin, ProSieben mobile, MTV mobile, Nick, Fashion TV, Cinema TV, Comedy) an. Auch T-Mobile
verbreitet per UMTS Live- und Videostreams; E-Plus und O2 beschränken sich auf Videostreams.m
Insgesamt steht der Markt für Handy-TV noch ganz am Anfang. So nutzen derzeit in Deutschland
rund 5.000 Kunden das Handy-TV-Angebot von MFD (debitel, mobilcom) im DMB-Standard, ca.
100.000 Kunden nutzen das Handy-TV-Angebot per UMTS von Vodafone (von rund 410.000 UMTSHandy-Besitzern).66 Der UMTS-Standard ist aufgrund seiner technischen Kapazitätsgrenze nicht
massenmarktfähig; die Netze sind bei gleichzeitigem Zugreifen vieler Nutzer überlastet. Demzufolge
konkurrieren die technischen Standards DMB und DVB-H, mit deren bundesweitem Regelbetrieb
jedoch erst 2009 gerechnet wird. Dennoch ist die Verbreitung von Hörfunk- und Fernsehsendern
über das Handy für die Rundfunkunternehmen von strategischer Bedeutung. Auch die Mobilfunkunternehmen verfolgen neue Geschäftsmodelle, indem sie über die Handy-TV-Plattform ihre
Programme verschlüsselt und damit kostenpflichtig67 ausstrahlen wollen. Derzeit ist jedoch die
Zahlungsbereitschaft der Nutzer für kostenpflichtige mobile Dienste und Inhalte noch gering.68
An Bedeutung gewinnen werden zunehmend auch interaktive Vermarktungsformen über mobile
Endgeräte.
Neben dem Handy-TV stellt das Fernsehen über Internet-Protokoll (IPTV) eine neue Entwicklung im Bereich der Rundfunkübertragung dar (siehe auch Kapitel II 2.2.3). Dem Internetfernsehen
via DSL (Digital Subscriber Line) wird ein Potenzial nachgesagt, als vierter Übertragungsweg für
Fernsehen zukünftig zu einer ernsthaften Konkurrenz für die bestehenden Infrastrukturkanäle
Kabel und Satellit zu werden.69 Die zunehmende Verbreitung der DSL-Anschlüsse – und auch die
Einführung der schnelleren Varianten ADSL2+ (Asymmetric Digital Subscriber Line 2) und VDSL
64
65
66
67
68
69
Pressemitteilung der HAM vom 31. 05. 2006.
Vgl. auch Süddeutsche Zeitung vom 03. 06. 2006, Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 02. 09. 2006.
Vgl. epd medien vom 26. 08. 2006; Der Spiegel vom 17. 10. 2005, S. 226 f.; InfoSat, September 2005, S. 191.
In Branchenkreisen werden Beträge zwischen 5 und 10 € monatlich diskutiert; vgl. auch Frankfurter Allgemeine Zeitung
vom 02. 09. 2006.
Nach der Studie „Der Markt für mobile Dienste“ des IT-Dienstleisters Logica CMG würden die Deutschen durchschnittlich 4,50 € monatlich für mobile Inhalte zahlen.
Mathias Birkel, Klaus Goldhammer (Hrsg.), IPTV 2010. Marktpotenziale für IP-basiertes Fernsehen in Deutschland, Berlin,
März 2006.
64
Bundesweites Fernsehen
(Very High Speed Digital Subscriber Line) – führt zu einem Anwachsen an Bewegtbild-Angeboten
im Internet (vgl. Kapitel II 2.1.5). Mit der Modernisierung der Netze kann zwischen Kabelnetzbetreibern und DSL-Anbietern eine direkte Wettbewerbssituation entstehen, indem über beide
Übertragungswege Fernsehen, Internet und Telefon im Bündel („Triple Play“) angeboten werden.m
Die Deutsche Telekom AG startete über ihr VDSL-Netz Mitte Oktober 2006 das IPTV-Angebot
„T-Home“, das etwa 100 Sender (60 Free- und 40 Pay-TV-Programme) sowie 1.200 abrufbare Filme
(Video-on-Demand, VoD) umfasst. Bestandteil des T-Home-Angebotes ist auch das von Premiere
als Sublizenznehmerin der Deutsche Telekom AG produzierte Programm „Premiere Bundesliga
powered by T-Com“. Die Deutsche Telekom hatte von der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH die
Live-Übertragungsrechte der Fußball-Bundesliga für die Spielzeiten 2006/2007 bis 2008/2009
per IPTV erworben (siehe hierzu insbes. Kapitel II 2.2.1.3). Noch vor dem Marktführer Deutsche
Telekom AG startete als erstes Unternehmen in Deutschland HanseNet, eine Tochtergesellschaft
von Telecom Italia, Mitte Mai 2006 mit „Alice homeTV“ ein vergleichbares IPTV-Angebot mit ebenfalls 100 Programmen (60 Free-, 40 Pay-TV-Sender) sowie 600 Filmen auf Abruf (VoD). Allerdings
ist das Angebot derzeit nur im Großraum Hamburg und Lübeck verfügbar, es soll aber mittelfristig
auch in anderen Ballungsräumen erhältlich sein (vgl. http://www.alice-dsl.de).
Mit der zunehmenden Vermarktung von Programmen durch Plattformbetreiber in Paketen verändern sich die Geschäftsmodelle des kommerziellen Fernsehens. Die Plattformbetreiber sind
sowohl Netzbetreiber als auch Inhalteanbieter und Vermarkter und verfügen dadurch über den
entscheidenden Endkundenkontakt. Dabei wird die individuelle Adressierbarkeit des Kunden zur
Schlüsselfrage für die Plattformbetreiber, das heißt, es geht ausschließlich um kommerzielle und
weniger um publizistische Vorgaben. Ein aktuelles Beispiel hierfür ist die geplante Digitalplattform
Entavio/Dolphin des Satellitenbetreibers SES Astra (siehe auch Kapitel II 2.2.2.8.2).
Zwischen den einzelnen Programm- und Vermarktungsplattformen (vgl. Kapitel II 2.2.2.8) wird
ein harter Verdrängungswettbewerb entstehen. Als neue Konkurrenten treten derzeit die Telekommunikationsunternehmen mit ihren IPTV-Angeboten in den Markt ein. Aber auch zwischen den
bestehenden Pay-TV-Plattformen verschärft sich der Wettbewerb. So ist Premiere immer stärkerer
Konkurrenz insbesondere durch die Pay-TV-Angebote der Kabelnetzbetreiber ausgesetzt und muss
– auch durch den Verlust der Übertragungsrechte der Fußball-Bundesliga – sinkende Abonnentenzahlen in Kauf nehmen. Die Entwicklung im Satellitenbereich bleibt abzuwarten. Absehbar ist, dass
sich durch die Konvergenz der Medien die Marktanteile verschieben werden, wobei insbesondere
Netz- und Plattformbetreiber hier eine Schlüsselfunktion einnehmen könnten. Medienrechtlich ist
bislang der Begriff „Plattformbetreiber“ jedoch nicht geklärt. Für die KEK stellen sich in diesem
Zusammenhang insbesondere Fragen bezüglich der Zurechnung von Programmen (vgl. Kapitel III
2.3.4) und der Veranstaltereigenschaft von Plattformbetreibern.
Bei einer Einschätzung der Entwicklung des bundesweiten privaten Fernsehangebots in
Deutschland ist neben Programmanzahl und -typologie der Erfolg der Programme auf dem Zuschauermarkt von Bedeutung. Zugrundegelegt werden hier die von der AGF/GfK-Fernsehforschung
erhobenen Zuschaueranteile (GfK-„Marktanteile“). Im Jahresdurchschnitt 2005 waren ARD (Das
Erste, 13,5 %), ZDF (13,5 %), RTL (13,2 %) und Sat.1 (10,9 %) die vier meist genutzten Programme,
zusammen machen sie über die Hälfte des Fernsehkonsums in Deutschland aus. Mit ProSieben
(6,7 %), VOX (4,2 %), RTL II (4,2 %) und kabel eins (3,8 %) erreichen die acht am meisten gesehenen
Programme 70 % Zuschaueranteil, was etwa zwei Drittel der Fernsehnutzung entspricht. Insgesamt
20 Programme decken 90 % des Zuschauermarktes ab. Somit wird der Bedarf an Fernsehen von
nur wenigen Sendergruppierungen bzw. von Fernsehsendern weniger Konzerne gedeckt, obwohl
die Anzahl der bundesweit veranstalteten Fernsehprogramme kontinuierlich zunimmt.
Die Tabelle II – 2 gibt die Anteile an der täglichen durchschnittlichen Sehdauer in Prozent
wieder. Dargestellt ist die Sehdauer der Zuschauer ab drei Jahren, Montag bis Sonntag, in der Zeit
11/1954
04/1963
60er Jahre, 1992
01/1984
01/1984
12/1984
08/1987
01/88 Tele 5, seit
01/93 DSF
01/1989
02/1989
02/1991–09/1999
07/1996–09/1999
10/99 (Relaunch)
02/1992
05/1992
11/1992
01/1993
03/1993
01/1993
12/1993
04/1995
08/95 tm3, seit
09/2001 Neun Live
03/1995
01/1997
04/1997
01/2000
05/2001
05/2001
04/2002
09/2005
10/2005
Sendebeginn
1985
43,4
42,6
10,2
0,4
–
–
1986
44,9
40,2
10,1
0,7
–
–
–
Westdeutschland
1987 1988 1989
42,2 37,9 31,7
40,7 36,2 32,4
10,5 10,7 10,4
1,2
4,1 10,0
1,5
5,8
8,5
–
–
–
–
–
–
–
–
1,3
1990
30,8
28,8
9,0
11,5
9.0
–
–
0,6
–
1,6
0,1
–
1,3
2,6
–
–
–
–
–
–
–
9,2
1993
17,0
18,0
7,9
18,9
14,4
0,8
–
1,3
6,5
1992
22,0
22,0
8,3
16,7
13,1
–
–
3,0
3,8
1991
27,5
25,6
8,8
14,4
10,6
–
–
1,9
2,0
0,2
0,3
2,0
3,8
–
–
9,4
1,2
–
1994
16,3
17,0
8,9
17,5
14,9
1,0
–
1,2
–
3,0
0,2
0,3
2,6
4,6
–
–
–
–
9,9
1,2
–
1995
14,6
14,7
9,7
17,6
14,7
0,9
–
1,3
–
3,6
0,3
0,3
3,0
4,5
–
–
2,1
–
9,5
1,2
≈0,7
–
1996
14,8
14,4
10,1
17,0
13,2
0,9
–
1,1
–
0,6
–
3,8
0,3
0,5
3,0
4,0
–
–
2,3
0,3
9,4
1,1
≈0,7
–
1997
14,7
13,4
11,6
16,1
12,8
0,9
–
1,2
–
0,9
0,3
4,4
0,3
0,6
2,8
3,8
–
–
2,9
0,6
8,7
1,1
≈0,7
–
–
1,3
0,4
8,4
1,1
≈0,5
≈0,2
≈0,3
5,4
0,3
0,7
2,8
4,0
–
–
2,8
1,0
Deutschland
1998 1999
15,4 14,2
13,6 13,2
12,3 12,5
15,1 14,8
11,8 10,8
0,9
0,9
–
–
1,1
1,3
–
1,2
0,4
–
8,2
1,0
----≈1,1
5,5
0,3
0,7
2,8
4,8
–
–
2,8
1,0
2000
14,3
13,3
12,7
14,3
10,2
0,9
–
1,2
–
1,2
0,5
–
–
–
8,0
0,9
----≈1,2
5,0
0,4
0,7
3,1
4,0
–
–
2,8
0,5
2001
13,7
13,0
13,0
14,8
10,1
0,9
–
1,0
–
1,1
0,5
–
–
0,0
–
7,1
0,8
----≈1,2
4,5
0,4
0,6
3,3
3,9
0,1
–
2,4
0,4
2002
14,2
13,8
13,1
14,6
9,9
0,9
–
0,9
–
1,2
0,5
0,4
0,3
0,1
–
7,1
0,9
----≈2,6
4,2
0,3
0,6
3,5
4,7
0,1
–
2,7
0,3
2003
14,0
13,2
13,4
14,9
10,2
1,0
0,5
1,1
0,3
1,2
0,5
0,4
0,3
0,1
0,3
7,0
0,9
----2,4
4,0
0,4
0,5
3,7
4,9
0,1
0,4
2,7
0,2
2004
13,9
13,6
13,7
13,8
10,3
1,0
0,4
1,1
0,3
1,2
0,6
0,6
–
0,2
0,4
–
–
6,7
0,9
----2,3
3,8
0,5
0,6
4,2
4,2
0,0
0,5
2,8
0,2
2005
13,5
13,5
13,6
13,2
10,9
1,0
0,4
1,2
Tabelle II – 2: Entwicklung der Zuschaueranteile von 1985 bis 2005
Quelle: AGF/GfK-Fernsehforschung (pc#tv, Panel D+EU)
1) Am 01. 10. 1999 gingen die Programme von DF1 und Premiere (alt) in „Premiere World“ (seit Mai 2002: „Premiere“) auf. Die ausgewiesenen Zuschaueranteile beziehen sich auf die jeweiligen Gesamtprogrammpakete von DF1 und Premiere World bzw. Premiere (also einschließlich der nicht vom Plattformbetreiber selbst veranstalteten Programme, wie z. B. Disney Channel, 13th Street oder Sci-Fi Channel) und
basieren zunächst auf Schätzungen. Seit 2003 teilt Premiere der KEK im Rahmen von Prüfverfahren die Zuschaueranteile der Premiere-Programmplattform mit. Bei der Erhebung der Zuschaueranteile legt
Premiere eine Grundgesamtheit von 71,3 Mio. Personen ab drei Jahren zugrunde.
VIVA plus
Kinderkanal
Phoenix
N24
MTV2 Pop
XXP
Tele 5
Nick
Das Vierte
ProSieben
Eurosport
Premiere (alt)1)
DF11)
Premiere1)
kabel eins
arte
n-tv
VOX
RTL II
Euronews
VIVA
Super RTL
9Live
Fernsehprogramm
ARD
ZDF
ARD (8 Dritte)
RTL
SAT.1
3sat
MTV
DSF
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
65
66
Bundesweites Fernsehen
von 3:00 bis 3:00 Uhr. Die Erhebung ist repräsentativ für 34,99 Mio. Fernsehhaushalte in Deutschland einschließlich EU-Haushalte. Das Fernsehpanel der AGF/GfK-Fernsehforschung stellt ein Abbild
aller privaten Fernsehhaushalte in Deutschland dar.
Seit dem 1. Januar 2001 umfasst das Panel entsprechend den Anforderungen an eine repräsentative Stichprobe 5.640 Haushalte und bildet damit die Fernsehnutzung von 73,42 Mio. Personen
ab. Bis Dezember 1994 wurden die Sehdaueranteile für Zuschauer ab sechs Jahren, einschließlich
der mitsehenden Fernsehgäste, erhoben. Seit Januar 1995 werden zwar zusätzlich die Sehaktivitäten der drei- bis fünfjährigen Kinder berücksichtigt, der quantitativ bedeutsamere Fernsehkonsum
der Gäste wird jedoch nicht mehr mitgezählt, so dass der Kreis der potenziellen Zuschauer kleiner
geworden ist.
Seit Januar 2001 wird die Fernsehnutzung der in Deutschland lebenden EU-Ausländer berücksichtigt; zuvor wurde nur die Fernsehnutzung der deutschen Staatsbürger erfasst. Durch die
Einbeziehung der EU-Ausländer stieg die Grundgesamtheit von 33,6 Mio. auf 34,99 Mio. repräsentative Fernsehhaushalte. Im Panel weiterhin unberücksichtigt bleibt jedoch die Fernsehnutzung
der beiden größten Ausländergruppen in Deutschland – Menschen aus der Türkei und dem ehemaligen Jugoslawien (Bosnien und Herzegowina, Serbien und Montenegro, Kroatien, Mazedonien,
Slowenien).
Gemessen an der Fernsehnutzung der Zuschauer zeigen sich nach wie vor enge, oligopolistische Marktverhältnisse. Beim bundesweit verbreiteten Fernsehangebot haben sich die vier Sender-
Abbildung II – 3: Zuschaueranteile nach Sendergruppierungen
Seit Oktober 2002 wird Premiere nicht mehr einem Unternehmen der KirchGruppe zugerechnet. Mit Beschluss der KEK
vom 13. 05. 2003 (Az.: KEK 179) wird DSF nicht mehr der Kirch Media GmbH & Co. KGaA i. In. zugerechnet. Seitdem sind
die Fernsehsender aufgelistet, die unmittelbar der ProSiebenSat.1 Media AG zugerechnet werden. Im Juli 2003 vollzogen
Tochtergesellschaften der Saban Capital Group, Inc. den Erwerb der Anteile der KirchMedia an der ProSiebenSat.1
Media AG (Az.: KEK 185). Damit sind die Sender Sat.1, ProSieben, kabel eins, N24 und 9Live der ProSiebenSat.1 Media
der Saban Capital Group zuzurechnen. Der Nachrichtensender n-tv wird seit Beschluss der KEK vom 12. 11. 2002 der RTL
Group zugerechnet (Az.: KEK 156).
Quelle: AGF/GfK-Fernsehforschung (Stand: Juli 2006)
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
67
gruppierungen ARD, ZDF, RTL Group und ProSiebenSat.1 Media AG etabliert. Ihre Programmangebote erfüllen, gemessen an durchschnittlichen Sehdaueranteilen (Nutzungszeit), über 90 %
des Fernsehbedarfs der Zuschauer.
Im Jahresdurchschnitt 2005 erreichten die Programme der RTL-Gruppe 25,1 % und die der
ProSiebenSat.1 Media AG 22,2 % Zuschaueranteil. Damit bleiben beide Senderfamilien unterhalb
der medienkonzentrationsrechtlich relevanten Schwelle von 30 %. Die Programme der öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten bilden mit durchschnittlich 43,8 % Zuschaueranteil das Gegengewicht zu den Sendern der beiden großen privaten Veranstaltergruppen. Auf die restlichen
Programme – hierzu zählen auch digitale Pay-TV-Sender, Einkaufsfernsehen, privates Regionalfernsehen, fremdsprachige Programme oder Offene Kanäle – entfällt 2005 ein Zuschaueranteil von
durchschnittlich 8,9 %.
Obwohl die medienkonzentrationsrechtlichen Bestimmungen zur Sicherung der Meinungsvielfalt im privaten Rundfunk eingehalten werden, muss berücksichtigt werden, dass sowohl die
RTL Group als auch die ProSiebenSat.1-Gruppe auch auf medienrelevanten verwandten Märkten
tätig sind (siehe hierzu Kapitel II 1.2.1 und 1.2.2). Diese crossmedialen Aktivitäten der Unternehmen
führen zu einer Verstärkung der vertikalen und diagonalen Konzentration im Medienbereich. Im
Rahmen der Gesamtbetrachtung nach § 26 Abs. 2 Satz 2, 2. Alt. RStV bezog die KEK erstmals die
medienrelevanten verwandten Märkte im Prüfverfahren Axel Springer AG/ProSiebenSat.1 Media AG
(Az.: KEK 293) in ihre Betrachtungen mit ein. Die Kommission kam hier zu dem Ergebnis, dass unter
Berücksichtigung aller Umstände die Axel Springer AG nach der Übernahme der ProSiebenSat.1Gruppe über eine Meinungsmacht verfügt, die derjenigen eines Unternehmens gleichzusetzen ist,
dem Fernsehprogramme mit einem Zuschaueranteil von über 42 % zuzurechnen sind. Angesichts
der Wertungen von § 26 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2, 2. Alt. RStV war das Vorliegen vorherrschender
Meinungsmacht deshalb zu bejahen (vgl. ausführlich hierzu Kapitel III 2.1.1.2).
1.2
Entwicklung der Veranstaltergruppen
Im bundesweiten Fernsehen haben sich frühzeitig Sendergruppierungen herausgebildet. Dabei
bilden mehrere Veranstalter, die im Einflussbereich eines Unternehmens, einer Unternehmensgruppe oder eines Konzerns stehen, eine Veranstaltergruppe. Die Gruppierungen sind als EinflussSphären zu verstehen und müssen keine Konzerne im aktienrechtlichen Sinne darstellen. Der
Gesetzgeber hat diese Entwicklung in den Zurechnungskriterien des § 28 RStV berücksichtigt. Die
oft sehr komplexen Zurechnungsfragen werden im Kapitel III 2.3 eingehend erörtert. An dieser
Stelle sollen nur die Grundzüge skizziert werden.
Einem Unternehmen sind danach solche Programme zuzurechnen,
– die es selbst veranstaltet,
– die von einem anderen Unternehmen veranstaltet werden, an dem das Unternehmen unmittelbar mit mindestens 25 % am Kapital oder an den Stimmrechten beteiligt ist,
– die von einem anderen Unternehmen veranstaltet werden, an dem ein mit dem ersten
Unternehmen im Sinne von § 15 Aktiengesetz verbundenes Unternehmen mit mindestens
25 % am Kapital oder an den Stimmrechten beteiligt ist.
Verbundene Unternehmen nach § 15 AktG sind rechtlich selbständige Unternehmen, die im Verhältnis zueinander
– in Mehrheitsbesitz stehende Unternehmen und mit Mehrheit beteiligte Unternehmen (§ 16
AktG),
– abhängige und herrschende Unternehmen (§ 17 AktG),
68
Bundesweites Fernsehen
– Konzerne und Konzernunternehmen (§ 18 AktG),
– wechselseitig beteiligte Unternehmen (§ 19 AktG) oder
– Vertragsteile eines Unternehmensvertrags (§§ 291, 292 AktG)
sind.
Umgekehrt werden dem Veranstalter die Programme anderer Unternehmen zugerechnet, die an
ihm mit mindestens 25 % der Anteile beteiligt sind.
Einer Beteiligung im oben beschriebenen Sinne steht gemäß § 28 Abs. 2 Satz 2 RStV gleich,
wenn das Unternehmen
– regelmäßig einen wesentlichen Teil der Sendezeit eines Veranstalters mit von ihm zugelieferten Programmteilen gestaltet oder
– aufgrund vertraglicher Vereinbarungen, satzungsrechtlicher Bestimmungen oder in sonstiger
Weise eine Stellung innehat, die wesentliche Entscheidungen eines Veranstalters über die
Programmgestaltung, den Programmeinkauf oder die Programmproduktion von seiner Zustimmung abhängig macht (siehe hierzu unter Kapitel III 2.3).
Nach diesen Kriterien wird von der KEK die Zurechnung von Programmen vorgenommen, die in
Tabelle II – 3 wiedergegeben und – soweit von einer Veranstaltergruppierung gesprochen werden
kann – einer solchen zugeordnet werden. Mehrfachnennungen sind möglich. Aufgeführt werden
nur derzeit auf Sendung befindliche Programme.
Innerhalb der RTL Group und bei der Konzernobergesellschaft Bertelsmann AG wurden zuletzt
die Einflüsse externer Gesellschafter reduziert. So hat die RTL Television GmbH die bis dahin von
der CNN/ Time Warner Beteiligungs OHG gehaltenen 50 % der Anteile an der Veranstalterin von
n-tv übernommen und wurde damit ihre Alleingesellschafterin. Die Aufstockung der Beteiligung
führt nach Feststellungen der KEK nicht zur Entstehung vorherrschender Meinungsmacht: Im
Rahmen einer Gesamtbewertung der Aktivitäten der RTL Group und ihrer Konzernobergesellschaft
Bertelsmann AG im Medienbereich kam die KEK zu dem Ergebnis, dass der durch diese Aktivitäten
vermittelte potenzielle Meinungseinfluss in etwa demjenigen eines bundesweiten FernsehveranstalVeranstaltergruppe
zuzurechnende Programme
Zuschaueranteile
(insgesamt)1)
2005
09/2006
RTL Group
RTL, RTL II, Super RTL, VOX, n-tv, Traumpartner TV, RTL Crime,
RTL Living, Passion, K1010
25,0 %
25,3 %
ProSiebenSat.1 Media AG
Sat.1, ProSieben, kabel eins, N24, 9Live, Sat.1 Comedy,
kabel eins classics, ProSiebenSat.1 Mobile
22,2 %
21,7 %
Walt Disney
Super RTL, RTL II, Disney Channel, Toon Disney, Playhouse
Disney, Jetix, The History Channel
7,0 %
6,4 %
Tele München Gruppe
RTL II, Tele 5
4,6 %
4,5 %
Viacom
MTV, MTVmusic, VIVA, VIVA plus (künftig Comedy Central), Nick
1,5 %
1,9 %
EM.TV AG
Junior, DSF
1,2 %
1,2 %
NBC Universal
13th Street, Sci-Fi Channel, Das Vierte, The History Channel,
NBC Europe
–
0,7 %
Discovery
Communications, Inc.
Discovery Geschichte, Discovery Channel, Animal Planet,
Discovery HD, DMAX (vormals XXP)
0,2 %
(XXP)
0,4 %
1) Sofern von der AGF/GfK ausgewiesen.
Tabelle II – 3: Zurechnung von Programmen
Quelle: KEK
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
69
ters mit einem Zuschaueranteil von 27 % entspricht und damit nennenswert unter der 30-ProzentSchwelle bleibt, ab der vorherrschende Meinungsmacht gesetzlich vermutet wird. Die KEK hat
daher die medienkonzentrationsrechtliche Unbedenklichkeit des Vorhabens bestätigt. Darüber
hinaus hat die WAZ ihre indirekte Beteiligung an der RTL Group aufgegeben. Die RTL Group hat
ihre Aktivitäten im Fernsehbereich mit der Gründung des Senders Traumpartner TV und der
Beteiligung an der Veranstalterin von K1010 auf „interaktive“ digitale Programme ausgeweitet. Sie
verfügt darüber hinaus bereits seit dem Jahr 2000 über Lizenzen für vier digitale Spartenprogramme, die im Rahmen eines digitalen Programmbouquets ausgestrahlt werden sollen. Am
1. Dezember 2006 sind die Pay-TV-Sender RTL Crime, RTL Living und Passion gestartet.
Die ProSiebenSat.1 Media AG steht vor dem Verkauf an die Finanzinvestoren KKR und Permira.
KKR und Permira erwägen, die ProSiebenSat.1 Media AG mit der zu ihrem Beteiligungsportfolio
gehörigen SBS Broadcasting Group zusammenzuführen und einen europäischen TV-Konzern zu
schaffen. Im Fall der beabsichtigten Übernahme durch die Axel Springer AG hatte die KEK erstmals
einer Beteiligungsveränderung ihre Zustimmung versagt (s. u. Kapitel III 2.1). Die Prüfung führte
zu dem Ergebnis, dass die starke Position der ProSiebenSat.1-Gruppe im bundesweiten privaten
Fernsehen vor allem in Kombination mit der überragenden Stellung der Axel Springer AG im
Bereich der Tagespresse zu vorherrschender Meinungsmacht führen würde. Die Axel Springer AG
hätte dadurch einen Meinungseinfluss erlangt, der einem Zuschaueranteil von über 42 % im bundesweiten Fernsehen entspräche. Die ProSiebenSat.1 Media AG hat ihre bislang im frei empfangbaren Fernsehen verankerten Aktivitäten nunmehr auch auf den Bereich der Pay-TV-Veranstaltung
ausgedehnt. Ihr wurden Zulassungen für die vier digitalen Pay-TV-Spartenprogramme Sat.1
Comedy, Lifestyle, Movie Channel und kabel eins classics erteilt. Die Programme Sat.1 Comedy und
kabel eins classics sind seit dem 01. 06. 2006 auf Sendung und werden über die Pay-TV-Plattformen von Kabel Deutschland, Kabel Baden-Württemberg und Unity Media sowie im Internet
über DSL-Kabelnetze ausgestrahlt. Die KEK hat darüber hinaus die medienkonzentrationsrechtliche
Unbedenklichkeit der Zulassung von fünf digitalen, frei empfangbaren Spartenprogrammen
(ProSiebenSat.1 Family, – Fiction, – Fun, – Favorites und – Facts) bestätigt. Das Programm
ProSiebenSat.1 Mobile, das die MFD Mobiles Fernsehen Deutschland GmbH über ihre Digitalplattform für mobile Rundfunkdienste anbietet, wird vollständig von der ProSiebenSat.1 Media AG
gestaltet und ist ihr daher ebenfalls zuzurechnen.
Der Disney-Konzern hat sein auf die Zuschauergruppe der Kinder ausgerichtetes Programmangebot von Super RTL, Disney Channel und Jetix (ehemals: Fox Kids) um die digitalen Kinderspartenprogramme Toon Disney und Playhouse Disney ergänzt. Zudem ist der Konzern neben NBC
Universal und The Hearst Corporation mittelbar an der Veranstalterin von The History Channel
beteiligt, die künftig die weiteren Pay-TV-Programme Crime & Investigation Network und The
Biography Channel veranstalten wird.
Die EM.TV AG hat ihre mittelbare Beteiligung an der Tele München Gruppe an eine vollständig
im Anteilsbesitz von Dr. Herbert Kloiber stehende Gesellschaft veräußert. Dadurch wurden die Tele
München Gruppe und EM.TV AG unternehmerisch entflochten. Der medienkonzentrationsrechtliche Zurechnungszusammenhang zwischen den Programmen RTL II und Tele 5 einerseits sowie
Junior und DSF andererseits wurde somit aufgehoben. Jüngst hat das Schweizer Unternehmen
Highlight Communications AG eine Beteiligungsoption und Stimmrechte der EM.TV AG erworben.70
Zu dieser Unternehmensgruppe gehören u. a. das Film- und Fernsehproduktionsunternehmen
Constantin Film AG sowie die Sportrechteagentur Team Holding AG.
Der Viacom-Konzern hat seine Aktivitäten im bundesweiten privaten Fernsehen ausgebaut:
Nach der Übernahme der VIVA Media AG und der VIVA Plus Fernsehen GmbH durch Viacom ver70
Dieser Vorgang steht noch unter dem Vorbehalt der medienkonzentrationsrechtlichen Genehmigung, Az.: KEK 376-1.m
70
Bundesweites Fernsehen
fügt der Konzern derzeit über drei speziell für Deutschland konzipierte Musikspartenkanäle. Das
Programm MTV 2 Pop wurde durch das Kinderspartenprogramm Nick ersetzt. Künftig soll auch
das Programm VIVA plus in das Unterhaltungsspartenprogramm Comedy Central umgestaltet
werden. Für das Programm MTVmusic der MFD Mobiles Fernsehen Deutschland GmbH liefert die
VIVA Plus Fernsehen GmbH komplett die Inhalte zu. Das Programm wird Viacom daher ebenfalls
zugerechnet.
Auch der US-amerikanische Medienkonzern NBC Universal hat sein Engagement im deutschen
Fernsehmarkt verstärkt. Er hat zwei neue frei empfangbare Spartenprogramme gestartet: das auch
analog empfangbare Spielfilmprogramm Das Vierte sowie das auf interaktive Anwendungen ausgerichtete Programm GIGA Digital. Die Beteiligung an der als 100 %ige Tochtergesellschaft gegründeten Veranstalterin von GIGA Digital wurde jedoch schrittweise auf einen Anteil von 8,2 %
reduziert. Der Konzern ist zudem an der Veranstalterin des Pay-TV-Spartenprogramms The History
Channel beteiligt, die beabsichtigt, zwei weitere Themenkanäle zu veranstalten (s. o.).
Die Discovery Communications, Inc. (DCI) hat ihre Aktivitäten im bundesweiten privaten
Fernsehen um das in hochauflösender Bildqualität (High Definition Television Standard (HDTV))
ausgestrahlte Spartenprogramm Discovery HD ergänzt und zudem 98 % der Anteile an der Veranstalterin von DMAX (vormals XXP) übernommen. Angesichts der marginalen Zuschaueranteile
wurde auf eine nähere Darstellung dieser Unternehmensgruppe verzichtet.
An der Schnittstelle zwischen Distribution und Programmveranstaltung bewegen sich die Plattformbetreiber mit ihren Programmangeboten. Lizenzen zur Veranstaltung eigener Programme
halten derzeit nur die Premiere Fernsehen GmbH & Co. KG und die zum Unity-Media-Konzern
gehörige Arena Sport Rechte und Marketing GmbH. Ihnen werden darüber hinaus einige der über
ihre Plattform verbreiteten Programme Dritter zugerechnet. Die Kabel-Deutschland-Gruppe und
die PrimaCom AG verfügen dagegen über keine eigene Lizenz zur Veranstaltung von Fernsehprogrammen; auch ihnen werden jedoch Programme in ihrer Funktion als Plattformbetreiber zugerechnet. Die Zurechnung von Programmen ergibt sich aus Regelungen in den jeweiligen Plattform- und Vermarktungsverträgen, die den Plattformbetreibern die Möglichkeit der inhaltlichen
Einflussnahme auf das Programm einräumen. Die Plattformbetreiber werden daher nicht an dieser
Stelle als „Veranstaltergruppen“, sondern in ihrer Rolle als Plattformbetreiber unter 2.2.2 behandelt.n
Struktur und Entwicklung der Veranstaltergruppen werden im Folgenden näher dargestellt.
1.2.1
Bertelsmann AG/RTL Group
Die Bertelsmann AG zählt mit einem Umsatz von 17,9 Mrd. Euro im Jahr 2005 (2004: 17,0 Mrd. Euro)
zu den weltweit größten Medienkonzernen. Mehr als zwei Drittel der Umsätze wurden außerhalb
Deutschlands generiert.
Zu den Unternehmensbereichen der Bertelsmann AG zählen die RTL Group (Fernseh- und
Hörfunkveranstaltung, Inhalte-Produktion, Rechtehandel), Random House (Buchverlage), Gruner +
Jahr (Zeitungen, Zeitschriften), BMG (Musikverlage, Tonträger), Arvato (Druck, Dienstleistungen,
Informationstechnologie, Speichermedien) und die Direct Group (Buch- und Musikclubs, OnlineShops). Der größte Anteil am Umsatz der Bertelsmann AG wird von der RTL Group erwirtschaftet.m
Deutschland
übrige europäische Länder
USA
sonstige Länder
29,7
43,8
20,5
6,0
Tabelle II – 4: Konzernumsatz nach Regionen im Jahr 2005 in Prozent
Quelle: Geschäftsbericht der Bertelsmann AG 2005
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
71
RTL Group
Arvato
Gruner + Jahr
DirectGroup
BMG
Random House
27,7
23,7
14,2
12,9
11,6
9,9
Tabelle II – 5: Anteil der Unternehmensbereiche am Gesamtumsatz im Jahr 2005 (in Prozent)
Quelle: Geschäftsbericht der Bertelsmann AG 2005
Die Bertelsmann AG benennt als ihre Strategie die dezentrale Aufstellung des Unternehmens
mit weitgehend autonom agierenden Firmen und Geschäftsbereichen, die miteinander kooperieren
und Synergien schaffen.
Ein Beispiel für die erfolgreiche Schaffung von Synergien ist das von FremantleMedia produzierte
TV-Format „Idols“ (in Deutschland: „Deutschland sucht den Superstar“), bei dem Nachwuchssänger
gecastet werden. Die CDs der Teilnehmer der Show werden von Sony BMG vermarktet, deren
Bücher von Random House verlegt, und das „Superstar“-Magazin wird von der Arvato AG herausgegeben; das Format wird von zahlreichen RTL-Sendern in Europa übernommen. Als weiteres
Beispiel für die Realisierung von Synergien dient die Vermarktung von Elvis Presley anlässlich
seines 25. Todestags in Form von TV- und Hörfunksendungen, Büchern, CDs, Kalendern und Zeitschriften durch nahezu sämtliche Geschäftsbereiche der Bertelsmann AG. Durch die „gebündelten Maßnahmen“ wurde nach Unternehmensangaben im Jahr 2002 ein Mehrumsatz von rund
100 Mio. Euro erwirtschaftet.71
Die Marktposition der einzelnen Unternehmensbereiche beschreibt die Bertelsmann AG wie folgt:72
– Die RTL Group ist die führende Hörfunk- und Fernsehgruppe in Europa und ist ebenso
führend bei der TV-Produktion.
– Random House ist die weltweit größte Buchverlagsgruppe.
– Gruner + Jahr ist Europas führender Zeitschriftenverlag.
– Sony BMG ist das weltweit zweitgrößte Musikunternehmen, BMG Publishing ist der weltweit drittgrößte Musikverlag.
– Die Buch- und Musikclubs der Direct Group sind in allen Teilmärkten und international die
Nummer Eins.
– Die Arvato AG zählt zu den größten international vernetzten Mediendienstleistern.
1.2.1.1
Beteiligungsverhältnisse
Die Bertelsmann AG ist eine nicht börsennotierte Aktiengesellschaft, die im Anteilsbesitz der von
Reinhard Mohn gegründeten Bertelsmann Stiftung73 und der Familie von Reinhard Mohn steht.
Sämtliche Stimmrechte werden von der Bertelsmann Verwaltungsgesellschaft mbH ausgeübt.
Gesellschafter der Bertelsmann Verwaltungsgesellschaft mbH sind der Aufsichtsratsvorsitzende, ein
weiteres Mitglied des Aufsichtsrats, der Vorstandsvorsitzende und ein Mitarbeitervertreter der
Bertelsmann AG, ein Mitglied der Geschäftsführung eines Beteiligungsunternehmens sowie drei
Vertreter der Familie Mohn.74 Die Investmentgesellschaft Groupe Bruxelles Lambert (GBL), die
71
72
73
74
Vgl. Geschäftsbericht der Bertelsmann AG 2002, S. 46.
Vgl. www.bertelsmann.de.
Die 1977 gegründete Bertelsmann Stiftung hat sich zum Ziel gesetzt, gesellschaftliche Probleme aufzugreifen, exemplarische Lösungsmodelle mit Experten aus Wissenschaft und Praxis zu entwickeln und diese in ausgewählten Bereichen
zu verwirklichen. Ein weiteres Ziel ist die Sicherung der Unternehmenskontinuität der Bertelsmann AG; vgl. Angaben
unter http://www.bertelsmann-stiftung.de.
Vgl. Pressemitteilung der Bertelsmann AG vom 30. 03. 2004.
72
Bundesweites Fernsehen
Abbildung II – 4: Veranstalterbeteiligungen und zuzurechnende Programme der RTL Group im bundesweiten
Fernsehen
Quelle: KEK
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
73
zuvor 25,1 % der Kapitalanteile und 25,0 % der Stimmrechte an der Bertelsmann AG hielt, hat ihre
Beteiligung im Juli 2006 veräußert.75 Die Anteile wurden von der Bertelsmann AG in Eigenbesitz
genommen und anschließend eingezogen. Dadurch hat die Bertelsmann Stiftung ihre Anteile an
der Bertelsmann AG von 57,6 % auf 76,9 % erhöht, die von der Familie Mohn gehaltenen Anteile
haben sich von 17,3 % auf 23,1 % erhöht. Durch den Rückerwerb der Anteile von GBL hat die
Bertelsmann AG einen Aktienverkauf über die Börse vermieden, den GBL ab Mai 2006 hätte verlangen können.
Die Bertelsmann AG hält 89,14 % der Anteile an der RTL Group S. A. 0,76 % der Anteile hält
die RTL Group in Eigenbesitz; die restlichen 10,10 % der Anteile befinden sich in Streubesitz. Die
Westdeutsche Allgemeine Zeitungs- und Verlagsgesellschaft E. Brost & J. Funke GmbH & Co. KG
(WAZ) ist nicht mehr mittelbar an der RTL Group beteiligt: Die BW TV und Film Verwaltungs
GmbH, an der die WAZ 20 % der Anteile hielt, hat ihren Gesellschafteranteil von 37,04 % an der
RTL Group auf eine 100 %ige Tochtergesellschaft der Bertelsmann AG übertragen. Die KEK hat
diese bereits im Sommer 2005 vollzogene Beteiligungsveränderung mit Beschluss vom 13. 06. 2006
(Az.: KEK 289) als medienkonzentrationsrechtlich unbedenklich bestätigt.
1.2.1.2
Geschäftsbereiche der RTL Group
Die RTL Group ist nach eigener Darstellung der größte Fernseh- und Hörfunkkonzern Europas mit
Beteiligungen an 34 Fernsehsendern und 34 Hörfunkstationen in 11 Ländern.76 Die RTL Group erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2005 einen Gesamtumsatz von 5,1 Mrd. Euro (2004: 4,9 Mrd. Euro),
38,5 % davon in Deutschland.
Der Geschäftsbereich Fernsehen macht knapp 75 % des Gesamtumsatzes der RTL Group aus.
Die deutschen Sender sind mit 1,755 Mrd. Euro Umsatz im Jahr 2005 (2004: 1,733 Mrd. Euro)
europaweit die umsatzstärksten Sender der RTL Group.
Die RTL Group verfolgt nach eigenen Angaben hauptsächlich drei strategische Ziele:77
– Die Stärkung des Senderfamilienkonzepts als Antwort auf die mit der Digitalisierung verbundene Fragmentierung der Zuschauergruppen.
– Den kontinuierlichen Ausbau von werbeunabhängigen Erlösquellen wie Musik, DVDs, Lizenzrechte („Diversifikationsgeschäft“).
– Die geografische Expansion vornehmlich in Mittel-, Ost- und Südeuropa.
Deutschland
übrige europäische Länder
USA
sonstige Länder
38,5
56,7
2,8
2,0
Tabelle II – 6: Konzernumsatz nach Regionen im Jahr 2005 (in Prozent)
Quelle: Geschäftsbericht der Bertelsmann AG 2005
Fernsehen
Inhalte
Hörfunk
Sonstige
74,8
19,1
4,5
1,6
Tabelle II – 7: Anteil der Unternehmensbereiche am Gesamtumsatz im Jahr 2005 (in Prozent)
Quelle: Geschäftsbericht der Bertelsmann AG 2005
75
76
77
Vgl. Beschluss der KEK vom 11. 07. 2006 i. S. RTL Group S. A., Az.: KEK 341.
Vgl. Pressemitteilung der RTL Group vom 15. 03. 2006; zu den Hörfunkbeteiligungen in Deutschland nach Erkenntnissen
der KEK siehe weiter unten.
Vgl. Corporate Profile der RTL Group unter www.rtlgroup.com, Abruf am 26. 01. 2006.
74
Bundesweites Fernsehen
Fernsehen
Im frei empfangbaren Fernsehen in Deutschland hält die RTL Group zurechenbare Beteiligungen
an den Veranstaltern der Programme RTL, RTL II, Super RTL, VOX, n-tv, Traumpartner TV und K1010
(siehe Abbildung II – 4). Die RTL Group hat somit im Berichtszeitraum ihre Beteiligungen im bundesweiten frei empfangbaren Fernsehen weiter ausgebaut: Traumpartner TV ging im Dezember 2004
zunächst als Mediendienst auf Sendung und soll zu einem Rundfunkprogramm weiterentwickelt
werden. An der Veranstalterin von K1010 beteiligte sich die RTL Group Anfang 2005 in Höhe von
19,87 %. Die KEK hat dieses Programm der RTL Group trotz der unter 25 % liegenden Beteiligung
zugerechnet, da sie über vertragliche, einer Sperrminorität vergleichbare Möglichkeiten der Einflussnahme auf die Veranstalterin verfügt.78 Die Beteiligungen an den Veranstalterinnen von Traumpartner TV und K1010 werden über die RTL interactive GmbH gehalten, die als Dachgesellschaft
für sämtliche „Diversifikations-Aktivitäten“ der RTL-Gruppe dient. Die Sender verfolgen ein Geschäftsmodell, das fast ausschließlich auf der Finanzierung durch Telefonmehrwertdienste basiert. Die
Zuschauer werden dazu animiert, sich per SMS an Chats und Spielen auf dem Fernsehbildschirm
zu beteiligen. An der Veranstalterin von n-tv hält die RTL Group nach dem Ausstieg der Mitgesellschafterin CNN/ Time Warner Beteiligungs OHG nunmehr mittelbar sämtliche Anteile. Die
Übernahme der Anteile war vom Bundeskartellamt unter dem Aspekt der Sanierungsfusion genehmigt worden.79 Die KEK hat am 08. 05. 2006 die medienkonzentrationsrechtliche Unbedenklichkeit des Vorhabens bestätigt.80
Darüber hinaus hält die RTL Television GmbH eine Lizenz für die Veranstaltung eines digitalen
Pay-TV-Programmbouquets, das neben den auch analog ausgestrahlten Programmen RTL, Super
RTL und RTL II vier digitale Spartenprogramme mit den Schwerpunkten Soaps, News/Magazine,
Action und RTL-Highlights sowie einen elektronischen Programmführer umfassen soll. Am
01. 12. 2006 sind die Pay-TV-Sender RTL Crime, RTL Living und Passion gestartet. Die Programme
werden von Unity Media im Kabelnetz in Hessen und Nordrhein-Westfalen sowie über Satellit im
Arena-Paket verbreitet. Darüber hinaus werden die Programme als IPTV bei HanseNet (Alice home
TV) und T-Com ausgestrahlt. Geplant ist ferner ein Pay-TV-Kinderspartenprogramm unter dem
Namen Toggolino TV, das, wie auch das Programm Super RTL, von einem Gemeinschaftsunternehmen mit der Walt Disney Company veranstaltet werden soll.
Ferner ist die RTL Television GmbH an den Regionalfensterveranstaltern RTL Nord GmbH (für
die RTL-Regionalfenster Niedersachsen/Bremen und Schleswig-Holstein/Hamburg), Tele West
Rheinisch-Westfälische Fernsehgesellschaft mbH & Co. KG (für Nordrhein-Westfalen) und Hessen
Programmfenster GmbH (für Hessen) beteiligt (siehe hierzu unter Kapitel III 2.1.1.4).
Der durchschnittliche Zuschaueranteil der der RTL Group zurechenbaren Programme lag bei
den Zuschauern ab 3 Jahren im Jahr 2005 bei insgesamt 25 %. Bei RTL Television handelt es sich
um das zuschaueranteilsstärkste Programm im bundesweiten privaten Fernsehen. Die Zuschaueranteile der RTL Group liegen seit September 2002 über denen der der ProSiebenSat.1 Media AG
zuzurechnenden Sender (siehe Kapitel II 1.1, Abbildung II – 3). Die der RTL Group zurechenbaren
und von der AGF/GfK ausgewiesenen Programme erzielten zwischen 1995 und 2005 bei den
Zuschauern ab 3 Jahren im Jahresdurchschnitt die in Tabelle II – 8 gezeigten Zuschaueranteile.
Die KEK hat bislang aufgrund des zurechenbaren Gesamtzuschaueranteils der RTL Group keine
vorherrschende Meinungsmacht dieser Sendergruppierung im bundesweiten Fernsehen feststellen
können. Dabei war von ausschlaggebender Bedeutung, dass der RTL Group mit ProSiebenSat.1
eine zweite zuschaueranteilsstarke, von ihr unabhängige private Sendergruppierung gegenüber-
78
79
80
Vgl. Beschluss der KEK vom 15. 03. 2005 i. S. K1010, Az.: KEK 262.
Vgl. Beschluss des Bundeskartellamts vom 11. 04. 2006, B 6 – 142/05.
Vgl. Beschluss der KEK vom 08. 05. 2006 i. S. n-tv, Az. KEK 309.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
75
1995
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
1. Hj.
2006
RTL Television
RTL II
Super RTL
VOX
n-tv1)
17,6
4,6
–
2,6
–
17,0
4,5
2,1
3,0
–
16,1
4,0
2,3
3,0
–
15,1
3,8
2,9
2,8
–
14,8
4,0
2,8
2,8
–
14,3
4,8
2,8
2,8
–
14,8
4,0
2,8
3,1
–
14,6
3,9
2,4
3,3
0,6
14,9
4,7
2,7
3,5
0,6
13,8
4,9
2,7
3,7
0,5
13,2
4,2
2,8
4,2
0,6
13,0
3,7
2,6
4,5
0,6
Σ RTL Group
24,8
26,6
25,4
24,6
24,4
24,7
24,7
24,8
26,4
25,6
25,0
24,4
1) Der Nachrichtensender n-tv wird seit dem Beschluss der KEK vom 12. 11. 2002 (Az.: KEK 156-1) der RTL Group zugerechnet.
Tabelle II – 8: Zuschaueranteile der Sender der RTL Group
Anteile an der täglichen durchschnittlichen Sehdauer, Zuschauer ab 3 Jahren; Mo.–So., 3:00–3:00 Uhr, repräsentativ für Fernsehhaushalte in Deutschland, in Prozent
Quellen: medien aktuell, Funkkorrespondenz, Horizont/Mediafacts, BLM-Medienwirtschaft, Tendenz, dort angegebene
Quelle: AGF/GfK-Fernsehforschung.
steht und die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ein starkes publizistisches Gegengewicht
zu den privaten bundesweiten Veranstaltern bilden.81 Auch im Verfahren zur vollständigen Übernahme der Anteile an der Veranstalterin von n-tv kam die KEK unter Berücksichtigung der Aktivitäten der Bertelsmann AG und der RTL Group im bundesweiten Fernsehen und im sonstigen
Medienbereich in Deutschland zu keiner anderen Bewertung. Im Rahmen der Gesamtbewertung
nach § 26 Abs. 1 RStV hat die KEK festgestellt, dass der durch die Medienaktivitäten vermittelte
potenzielle Meinungseinfluss in etwa demjenigen eines Fernsehveranstalters mit einem Zuschaueranteil von 27 % entspricht und damit nennenswert hinter der 30-Prozent-Schwelle zurückbleibt,
ab der vorherrschende Meinungsmacht gesetzlich vermutet wird.82
Im Werbemarkt verfügt die RTL Group über einen Anteil am gesamten Bruttowerbeumsatz
2004 von ca. 44 % und liegt damit in etwa gleichauf mit den Sendern der ProSiebenSat.1 Media AG;
hinsichtlich der Nettowerbeumsätze bleibt sie mit ca. 43 % leicht hinter der ProSiebenSat.1
Media AG zurück (45 %) (siehe Kapitel II 2.3 Werbemarkt).
Hörfunk
Die RTL Group ist nach eigenen Angaben europaweit an 30 Radiosendern beteiligt. Den Großteil
dieser Hörfunkbeteiligungen hält sie in der Bundesrepublik Deutschland. Die Hörfunkbeteiligungen der RTL Group in Deutschland erzielten im Jahr 2005 einen Umsatz von 14 Mio. Euro
(2004: 13 Mio. Euro). Sie sind in der UFA Film und Fernseh GmbH, Köln, der RTL Radio Deutschland
GmbH, Berlin, sowie deren Tochtergesellschaften gebündelt (s. u. II 2.1.1 Hörfunk). Die RTL Group
hat ihre Beteiligungen seit dem Erwerb der Hörfunkbeteiligungen der Holtzbrinck-Gruppe83 weiter
ausgebaut. So hat sie ihre Beteiligungen an den Sendern „89,0 RTL“, „Radio Brocken“ und „Hitradio
RTL Sachsen“ erhöht. Dagegen hat sie die 40 %ige Beteiligung an „BB Radio“ in Berlin-Brandenburg veräußert, um kartellrechtliche Bedenken wegen der beabsichtigten Beteiligung an dem
Berliner Sender „Spreeradio“ zu zerstreuen.84 Grund für die zahlreichen Minderheitsbeteiligungen
an Hörfunkveranstaltern sind nach Angaben der RTL Group die medienrechtlichen Beschränkungen in Deutschland.
81
82
83
84
Vgl. zuletzt Beschlüsse der KEK vom 18. 02. 2005 i. S. Super RTL, Az.: 216, III 3.2, sowie vom 15. 03. 2005 i. S. Traumpartner
TV, Az.: KEK 228, III 3.3, und i. S. K1010, Az.: KEK 262, III 3.
Vgl. Beschluss der KEK vom 08. 05. 2006 i. S. n-tv, Az.: KEK 309.
Vgl. Konzentrationsbericht der KEK 2004, S. 301 ff.
Vgl. epd medien vom 14. 01. 2006.
76
Bundesweites Fernsehen
Die RTL Group versucht, mit ihren Hörfunkbeteiligungen Cross-Marketing- und Cross-Promotion-Potenziale auszuschöpfen. Sie hat zudem eine „Redaktionsplattform“ (RTL Radio Content
Desk) gegründet, über die u. a. Nachrichten- und Comedy-Beiträge ausgetauscht werden können,
die mit Medienpartnern wie RTL Television, n-tv, Financial Times Deutschland oder wetter.de
produziert werden. Für die Fußball-Weltmeisterschaft 2006 hat die RTL Group für ihre Hörfunkbeteiligungen 12 von insgesamt 23 Lizenzen für die Radioberichterstattung von der FIFA erworben. Sämtliche 23 Sender werden als „WM-Radio“ von RTL vermarktet.85
TV-Produktion
Neben den Beteiligungen an zahlreichen europäischen Fernseh- und Hörfunksendern unterhält die
RTL Group in über 40 Ländern TV-Produktions- und Rechtehandelsunternehmen. Fernsehformate
wie „Idols“, „The X Factor“ oder „The Swan“ werden weltweit vermarktet (siehe Tabelle II – 9). Das
Format „Idols“ (in Deutschland: „Deutschland sucht den Superstar“) wird in 32 Ländern ausgestrahlt.86
Im Unternehmensbereich FremantleMedia sind die Aktivitäten der RTL Group in den Bereichen
TV-Produktion, Rechtehandel und Lizenzen gebündelt. Der Geschäftszweig FreemantleMedia
Production produziert nach Angaben der RTL Group jährlich mehr als 8.500 Programmstunden
und bezeichnet sich als einen der größten TV-Produzenten außerhalb von Hollywood.87 Die
FremantleMedia erzielte im Jahr 2005 einen Umsatz von 947 Mio. Euro.88
Die Dachgesellschaft der Produktionsaktivitäten in Deutschland ist die UFA Film & TV Produktion. Zur UFA-Gruppe gehören u. a. Grundy UFA, Phoenix-Film und teamWorx. Zum Portfolio der
UFA-Guppe an populären Programmangeboten zählen z. B. Telenovelas89 („Bianca – Wege zum
Glück“, „Verliebt in Berlin“), Daily Soaps („Gute Zeiten – Schlechte Zeiten“, „Verbotene Liebe“),
Reihen und Serien („Sophie – Braut wider Willen“, „Balko“, „Girlfriends“, „Edel & Stark“, „SOKO
Leipzig“, „Ein starkes Team“, „Bella Block“), Quiz-, Spiel- und Televotingshows („Das Quiz mit Jörg
Pilawa“, „Herzblatt“, „Deutschland sucht den Superstar“) und TV-Movies („Dresden“, „Die Sturmflut“).
Auftraggeber sind neben Sendern der RTL Group u. a. ARD, ZDF, Sat.1 und ProSieben. Insbesondere
im Bereich der (wochen-)täglich ausgestrahlten Daily Soaps und Telenovelas ist die UFA-Gruppe
stark aufgestellt.
Neben der schwerpunktmäßigen Produktion von fiktionaler Unterhaltung ist die UFA-Gruppe
vor allem über die UFA Entertainment GmbH und die GRUNDY Light Entertainment GmbH auch
im Bereich der Produktion von nichtfiktionalem Unterhaltungsprogramm (z. B. Quizshows und
Doku-Soaps) tätig. Darüber hinaus ist die Gruner + Jahr AG & Co. KG, die wie die RTL Group zum
Bertelsmann-Konzern gehört, in Höhe von 25,25 % der Anteile an der Spiegel-Verlag Rudolf
Augstein GmbH & Co. KG beteiligt, deren 100 %ige Tochtergesellschaft Spiegel TV GmbH zu den
größten Produzenten im nichtfiktionalen Bereich zählt.
Verschiedene Marktstudien kamen zu dem Ergebnis, dass die RTL Group im Bereich der
TV-Produktion in Deutschland im Hinblick auf Umsätze und Produktionsvolumen zu den führenden
Unternehmen zählt (s. u. II 2.2.1.1.2 TV-Produktion).
85
86
87
88
89
Vgl. Geschäftsbericht der RTL Group 2005, S. 19, und Pressemitteilung von RTL Radio Deutschland vom August 2005.m
Vgl. Geschäftsbericht der RTL Group 2005, S. 59.
Vgl. unter http://www.rtlgroup.com, Abruf 26. 01. 2006.
Vgl. Geschäftsbericht der RTL Group 2005.
Spezielle Form der in der Regel täglich ausgestrahlten Fernsehserie. Das ursprünglich in Lateinamerika konzipierte
Format der Telenovela unterscheidet sich u. a. dadurch von Daily Soaps, dass ihr Ende von vornherein festgelegt ist und
sie stets aus der Perspektive einer weiblichen Hauptfigur erzählt werden.
Estland
✓
Griechenland
✓ ✓
✓
The price is right (1956)
Tabelle II – 9: Von RTL international vermarktete Fernsehformate
✓ ✓ ✓ ✓
✓ ✓ ✓
✓
✓ ✓ ✓
✓
✓
✓
✓ ✓ ✓
Quelle: Präsentation der FremantleMedia vom 20. 01. 2006
✓
Island
✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓
✓ ✓ ✓ ✓ ✓
✓ ✓
✓
Frankreich
✓ ✓
Großbritannien
✓ ✓ ✓ ✓
Indien
✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓
✓
✓ ✓
✓
Finnland
✓
Indonesien
Family feud (1976)
Child’s play (1982)
Greed (1999)
The farmer wants a wife (2001)
Idols (2001)
✓ ✓
Argentinien
✓ ✓ ✓
Australien
✓ ✓
Belgien
✓
Brasilien
How clean is your house? (2005)
Bulgarien
✓ ✓
Dänemark
✓ ✓
Deutschland
The Apprantice (2004)
Italien
Israel
✓ ✓
✓ ✓ ✓
✓ ✓
✓ ✓
Kanada
✓
Kolumbien
✓
Libanon
✓
✓
✓
Litauen
✓
Malaysia
✓ ✓
✓ ✓
✓ ✓
Russland
Schweden
Portugal
Polen
✓ ✓ ✓ ✓
✓ ✓ ✓ ✓
✓ ✓ ✓ ✓
✓
Schweiz
✓
Südafrika
Spanien
✓
✓ ✓
✓
✓
USA
Türkei
✓ ✓
✓ ✓ ✓
✓ ✓
✓
Venezuela
Thailand
Philippinen
Mexiko
✓ ✓
✓ ✓ ✓
✓
✓ ✓ ✓ ✓
✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓
✓
Niederlande
✓
Norwegen
✓
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
77
78
Bundesweites Fernsehen
Fiction-Rechtehandel
Die RTL Group bezeichnet sich als größten unabhängigen Rechtehändler außerhalb der USA mit
einem Rechtestock von 19.000 Stunden in 150 Ländern weltweit.90 Während die Fremantle International Distribution Programmrechte weltweit vertreibt, ist die CLT-UFA International die operative
Geschäftseinheit für den Fiction-Rechtehandel, die über Akquisition, Kofinanzierung und Koproduktion Rechte beschafft und über eine eigene Vertriebsstruktur weltweit mit Schwerpunkt Europa
vertreibt. Die CLT-UFA International verfügt über ein Portfolio von mehr als 1.600 Spielfilmen,
Fernsehfilmen und -serien.91 Ihr Umsatz lag im Jahr 2005 bei 52 Mio. Euro (2004: 72 Mio. Euro).92m
Die Fremantle Licensing Ltd. verwertet Rechte in den Bereichen Merchandising, Mobile Dienste,
Internet und Home Entertainment, wozu auch die Unternehmenssparte Universum Film gehört.
Neu gegründet wurde die Gesellschaft FremantleMedia Music TV, die für die Vermarktung der
„Idols“-(„Superstar“-)Marke und die Entwicklung neuer Musik-Programmformate zuständig ist.
Die RTL Group hat sich über Output-Deals und Paketverträge mit Hollywood Studios den
Zugriff auf Programmrechte gesichert (s. u. II 2.2.1.1.5 Rechtehandel).
Sportrechtehandel
Im Bereich des Sportrechtehandels war die RTL Group bislang durch ihre Beteiligung an der
Sportfive S. A. (siehe hierzu unter II 2.2.1.3) international vertreten. Sie hat jedoch ihre Beteiligung
an diesem Unternehmen zunächst von 48,85 % auf 25 % reduziert93 und jüngst die verbleibenden
Anteile – vorbehaltlich der kartellrechtlichen Genehmigung – vollständig veräußert.94m
Die Senderechte bzw. Erstverwertungsrechte für die besonders zuschauerattraktiven Sportveranstaltungen der 1. Fußball-Bundesliga, der Fußball-WM 2006 sowie der Olympischen Sommerund Winterspiele liegen bei ARD und ZDF. RTL hatte jedoch mit der Rechtehandelsagentur Infront
Vereinbarungen über Live-Übertragungsrechte für maximal acht Sonntagsspiele (ohne Beteiligung
der deutschen Nationalmannschaft) bei der Fußball-WM 2006 sowie Zweitverwertungsrechte für
sämtliche Spiele getroffen.95 Die Bertelsmann AG stellte als exklusiver Lizenzpartner der FIFA die
WM 2006 begleitenden Printpublikationen her.96 Der Sender RTL besitzt zudem die Free-TV-Übertragungsrechte für die Formel 1 bis 200797 sowie für den Weltcup im Skispringen bis 2006/2007
und die Skiflug-WM bis 2008 (s. u. II 2.2.1.3 Sportrechte).98
Internet-Aktivitäten
In Deutschland bündelt die RTL interactive GmbH, Köln, in ihrem Geschäftsbereich RTL online die
Internet-Aktivitäten der RTL Group. Sie verantwortet die Internet-Angebote rtl.de, rtl.2.de, vox.de,
GZSZ.de, wetter.de, sport.de und VIP.de. Mit RTL NET GmbH bietet sie auch einen eigenen InternetZugang an. Das „Infotainment-Portal“ rtl.de gehört nach den von der IVW ausgewiesenen OnlineNutzungsdaten zu den stärksten Anbietern von redaktionellem Content. Neben programmbegleitenden Inhalten und Informationen zu allgemeinen Themen wie Wetter, Sport, Reisen enthält das
Angebot einen umfangreichen Quiz- und Spielebereich. Dort werden u. a. verschiedene Versionen
90
91
92
93
94
95
96
97
98
Vgl. Unternehmensangaben unter http://www.rtlgroup.com, Abruf am 26. 01. 2006; gemeint ist vermutlich die gesellschaftsrechtliche Unabhängigkeit von den Hollywood Major Studios.
Vgl. Angaben unter www.clt-ufa-international.com, Abruf am 30. 01. 2006.
Vgl. Geschäftsbericht der RTL Group 2005, S. 76, und 2004, S. 75.
Vgl. Pressemitteilung der RTL Group vom 25. 06. 2004.
Vgl. Pressemitteilung der RTL Group vom 20. 11. 2006.
Vgl. Pressemitteilung von Infront vom 08. 06. 2004.
Vgl. Pressemitteilung der EM.TV AG vom 06. 04. 2004.
Vgl. Handelsblatt vom 27. 02. 2003.
Vgl. Frankfurter Rundschau vom 08. 09. 2002.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
79
von Online-Spielen zu RTL-Sendungen wie „Wer wird Millionär?“ oder „Der große Deutsch-Test“
angeboten (s. u. II 2.1.5 Online).
Sonstige Geschäftsfelder
Dachgesellschaft des Geschäftsbereichs Diversifikation der RTL Group ist die RTL interactive
GmbH, die auch die Beteiligungen an den Veranstalterinnen von Traumpartner TV und K1010 hält.
Zu den Diversifikations-Aktivitäten der RTL-Gruppe zählen auch die Beteiligung am TeleshoppingAnbieter RTL Shop, die Tochterfirmen Universum Film (Video-, DVD- und Filmvertrieb), RTL
Enterprises (Merchandising und Lizenzen), die RTL Media Services (Telefonmehrwertdienste) sowie
die Geschäftsfelder „RTL online“ und „RTL mobile“. Das von der RTL Shop GmbH betriebene Teleshopping-Angebot RTL Shop nimmt mit einem Umsatz von 89 Mio. Euro im Jahr 2005 eine eher
schwache Position im Markt ein; Marktführer ist die QVC Deutschland GmbH (Liberty Global) mit
einem Umsatz von 629 Mio. Euro (s. u. 2.1.7.3). Die Universum Film erzielt im DVD- und Videogeschäft nach eigenen Angaben einen Marktanteil von 8 %.99
Zur RTL Group gehören u. a. die technischen Dienstleister Cologne Broadcasting Center (CBC),
Köln, und Broadcasting Center Europe (BCE), Luxemburg. Sie ist darüber hinaus am Unternehmen
European News Exchange (ENEX) zu 76,4 % beteiligt, das ein Netzwerk für den Austausch von
Nachrichten unter den als Partner angeschlossenen Sendern betreibt. Ziel ist es, Ressourcen
gemeinsam zu nutzen und Großereignisse abzudecken. ENEX zählt derzeit 32 Mitglieder, darunter
neben zahlreichen Sendern der Senderfamilie auch CBS und Sky News.
Die RTL Group betreibt zusammen mit der ProSiebenSat.1 Media AG das Gemeinschaftsunternehmen VG Media. Dabei handelt es sich um eine Verwertungsgesellschaft, die im Wesentlichen
für Radio- und Hörfunkunternehmen Urheber- und Leistungsschutzrechte an der Kabelweitersendung nach § 20 b Urheberrechtsgesetz wahrnimmt. Das Vorhaben wurde von der EU-Kommission
freigegeben, da der gesetzliche Wahrnehmungszwang (§ 6 Wahrnehmungsgesetz) VG Media verpflichtet, auf Verlangen jedes Urheber- und Leistungsschutzberechtigten für diesen tätig zu werden
und eine Abschottung des Marktes demnach nicht zu erwarten sei.100
Internationale Entwicklung
Die RTL Group ist in einer Vielzahl von Medienmärkten in Europa und darüber hinaus u. a. in
Australien und den USA aktiv. Eine Übersicht über wichtige Beteiligungen der RTL Group außerhalb
Deutschlands gibt Tabelle II – 10. Nicht aufgeführt sind die zahlreichen Tochtergesellschaften der
FremantleMedia-Gruppe in Europa, Südafrika, Indonesien, Mexiko, Argentinien und den USA.
Zurzeit hält die RTL Group Fernsehbeteiligungen in elf europäischen Ländern, schwerpunktmäßig in Deutschland, Frankreich, den Benelux-Ländern und Großbritannien. Den Anteilsbesitz an
Five in Großbritannien hat die RTL Group auf 100 % ausgebaut; nach Presseberichten beabsichtigt
sie zudem, den britischen Sender ITV zu übernehmen.101 Darüber hinaus hat sie ihre Fernsehaktivitäten auf weitere Länder erstreckt: Nach dem Einstieg bei dem kroatischen Sender RTL
Televizija im Jahr 2004 hat sie im Jahr 2005 Beteiligungen an Ren TV in Russland und der Grupo
Media Capital in Portugal hinzuerworben. Den deutlich größten Umsatz im Bereich des Fernsehens
(insgesamt 4,001 Mrd. Euro) erwirtschaftet die RTL Group in Deutschland (1,755 Mrd. Euro), gefolgt von Frankreich (1,270 Mrd. Euro), Großbritannien (370 Mio. Euro) und den Niederlanden
(345 Mio. Euro).
99
100
101
Vgl. Angaben unter www.universumfilm.de.
Vgl. Europäische Kommission, Entscheidung vom 21. 05. 2002, COMP/M. 2723 – RTL/ProSiebenSat.1/ VG Media.
Vgl. Financial Times Deutschland vom 17./18./19. 11. 2006.
80
Bundesweites Fernsehen
Land
Fernsehen
Frankreich
M6
RTL9
Rechtehandel/
Inhalteproduktion
(48,8 %)
(35 %)
Hörfunk
BE Happy
(100 %)
RTL
(100 %)
SND
(48,8 %)
RTL II
(100 %)
Fun Radio
(100 %)
Yorin FM
(100 %)
RTL FM
(100 %)
Spartenkanäle der M6-Gruppe
(u. a. M6Music, FUN.TV, Série
Club, téva)
geplant: Beteiligung von
M6 an fusionierter Pay-TVPlattform TPS/Canal+
(5,1 %)
Großbritannien
Five
(100 %)
TalkbackThames
(100 %)
FremantleMedia
Enterprises
(100 %)
Fremantle International
Distribution
(100 %)
Niederlande
Belgien
RTL 4
(100 %)
RTL 5
(100 %)
RTL 7
(100 %)
Yorin
(100 %)
(66 %)
Bel RTL
(43 %)
Club RTL
(66 %)
BXL
(43 %)
(66 %)
Radio Contact
RTL Télé Letzebuerg
(100 %)
CLT-UFA International (100 %)
Den 2.RTL
(100 %)
ENEX
Kroatien
RTL Televizija
(74 %)
Ungarn
RTL Klub
(49 %) Magyar Grundy UFA
Spanien
Antena 3
(17,2 %)
Antena.Neox
(17,2 %)
Antena.Nova
(17,2 %)
Portugal
Russland
(100 %)
RTL TVI
Plug TV
Luxemburg
Blue Circle
TVI
Ren TV
Australien
(33 %)
(49,9 %)
RTL Radio Letzebuerg (100 %)
(76,4 %)
(100 %)
Grundy Producciones (100 %)
Onda Cero
NBP
Radio Commercial
(33 %)
Cidade FM
(33 %)
RCP
(33 %)
Best Rock FM
(33 %)
(33 %)
(17,2 %)
(30 %)
Grundy
(100 %)
Crackerjack
(100 %)
Tabelle II – 10: Übersicht über internationale Beteiligungen der RTL Group
Quelle: Unternehmensangaben
Die Sendergruppe erreicht mit ihren Fernsehprogrammen nach eigenen Angaben mehr als
200 Mio. Menschen in Europa und ist damit die größte europäische Sendergruppe. Weitere europäische Sendergruppen sind die SBS Broadcasting Group und die CME Central European Enterprises.
Die SBS Broadcasting Group (Umsatz 2005: 880 Mio. Euro)102 nimmt für sich in Anspruch, mit ihren
Fernseh- und Hörfunkprogrammen in neun Ländern eine Bevölkerung von 100 Mio. und damit den
zweitgrößten „broadcasting footprint“ in Europa zu erreichen. Sie hält Beteiligungen an Free- und
Pay-TV-Sendern in den Niederlanden, Belgien, Dänemark, Schweden, Finnland, Norwegen, Ungarn
102
Vgl. Angaben unter www.kkr.com.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
81
und Rumänien sowie an Hörfunksendern in den Niederlanden, Dänemark, Finnland, Schweden,
Norwegen, Rumänien und Griechenland.103 Die SBS Broadcasting Group wurde im Oktober 2005
von Fonds unter der Leitung der Private-Equity-Firmen Permira und Kohlberg, Kravis, Roberts (KKR)
übernommen.104
Die CME Central European Media Enterprises (Umsatz 2005: 401 Mio. US-Dollar) sieht sich als
führend in Zentral- und Osteuropa an, wo sie mit ihren Fernsehprogrammen ca. 90 Mio. Menschen
erreicht. Sie verfügt über Fernsehbeteiligungen in Kroatien, Tschechien, Slowenien, Rumänien, der
Slowakei und der Ukraine. Über die Mehrheit der Stimmrechte verfügen Ronald Lauder und seine
Familie.105 Als Teil ihrer globalen Sendernetzwerke unterhalten auch die US-amerikanischen Medienkonzerne Disney, Viacom und Time Warner eine Vielzahl von Spartenkanälen in Europa.
Von den anderen europäischen Sendergruppen unterscheidet sich die RTL Group durch ihre
ausgeprägte vertikale Integration. Insbesondere im Bereich der TV-Produktion verfügt die RTL
Group europa- und weltweit über zahlreiche Tochterunternehmen. Darüber hinaus ist ihre Mehrheitseigentümerin, die Bertelsmann AG, über Gruner + Jahr auch im internationalen Printmarkt,
vor allem in Frankreich, Spanien und Polen, präsent.
Betrachtet man die Zuschaueranteile der Sender, an denen die RTL Group beteiligt ist (siehe
Abbildung II – 5), so erreichten die Programme der RTL Group im Jahr 2004 außer in Deutschland
auch in den Niederlanden, Belgien, Luxemburg, Ungarn und Portugal insgesamt jeweils mehr als
25 % der Zuschaueranteile. In Ungarn ist der Sender RTL Klub mit einem Zuschaueranteil von
33,6 % (Zuschauer ab 4 Jahren, 2:00 Uhr bis 2:00 Uhr) Marktführer. In Luxemburg, wo neben RTL
Télé Letzebuerg auch die deutschen Programme RTL und RTL II, das französische Programm M6
und der belgische Sender RTL TVI empfangen werden, ist die RTL Group mit einem Zuschaueranteil von insgesamt 32,6 % (Zuschauer ab 12 Jahren, Mo. bis Fr., 7:00 Uhr bis 1:00 Uhr) ebenfalls
marktführend. Stärkste Sendergruppe im privaten Fernsehen ist die RTL Group auch in den Niederlanden und im französischsprachigen Belgien.
Auch wenn die in Abbildung II – 5 wiedergegebenen Zuschaueranteile aufgrund der unterschiedlichen Messsysteme und Grundgesamtheiten nur eingeschränkt mit den in Deutschland erhobenen Zuschaueranteilen vergleichbar sind, so wird doch deutlich, dass die RTL Group in weiten
Teilen Europas durch ihre Fernseh- (und Hörfunk-)Programme über eine starke Position bei den
erreichten Zuschaueranteilen und damit über einen hohen potenziellen Meinungseinfluss verfügt.m
103
104
105
Vgl. Angaben unter http://www.sbsbroadcasting.com.
Zu derer geplanten Beteiligung an der ProSiebenSat.1 Media AG s. auch Kapitel II 1.2.2.1 und zu Finanzinvestoren
Kapitel II 1.3.
Vgl. unter www.cetv-net.com.
82
Bundesweites Fernsehen
Frankreich
Deutschland
RTL
13,8% RTL II
4,9%
Sonstige
11,9%
ARD III
13,7%
ARD
13,9%
Quelle: AGF/GfK
Zuschauer ab 3 Jahren
France 3
15,2%
SBS 6
11,5%
Yorin
5,5%
Net 5
5,2%
Nederland 1
12,6%
Nederland 3
6,9%
Sonstige
24,0%
Quelle: BARB
Zuschauer ab 4 Jahren
Club RTL
6,5%
Plug TV
1,4%
RTL II
2,8%
SAT.1
5,4%
Sonstige
9,1%
Sonstige
21,5%
Antena 3
20,4%
RTL
5,6%
Sonstige
15,3%
VOX
3,0%
Super RTL
1,5%
SAT.1
5,8%
ProSieben
4,8%
kabel eins
2,7%
ARD/ZDF
7,0%
ORF 2
29,7%
LA 2
6,7%
ORF 1
21,6%
Quelle: TNS
Zuschauer ab 16 Jahren,
2:30 Uhr bis 2:30 Uhr
Quelle: Fessel GfK
Zuschauer ab 12 Jahren,
3:00 Uhr bis 3:00 Uhr
Portugal
RTL Televizija
15,8%
RTL II
2,9%
TVE 1
21,9%
Tele 5
22,6%
Kroatien
RTP
Internacional
3,9%
Österreich
Canal Plus
1,8%
Quelle: AGB Hungary
Zuschauer ab 4 Jahren,
2:00 Uhr bis 2:00 Uhr
France 2
3,2%
Sonstige
12,3%
Nova TV
13,2%
RTL TVI
2,3%
Quelle: IlReS TV 2004/05
Zuschauer ab 12 Jahren, Mo bis Fr,
7:00 Uhr bis 1:00 Uhr
Regionale
17,5%
MTV 1
17,2%
TF 1
9,2%
ARD/ZDF
14,6%
Spanien
Ungarn
TV 2
27,7%
RTL Television
8,9%
ProSieben
5,6%
LA 1
15,9%
LA 2
3,8%
Quelle: Audiométrie
Zuschauer ab 4 Jahren
RTL Klub
33,6%
RTL Télé
Letzebuerg
14,3%
Sonstige
25,5%
M6
4,3%
France 3
5,3%
France 2
7,2%
TF1
13,7%
Quelle: Intomart
Zuschauer ab 13 Jahren
Luxemburg
RTL TVI
23,1%
Sonstige
23,1%
Nederland 2
19,5%
Sonstige
10,3%
ITV
23,4%
Belgien106
RTL 5
4,4%
Channel 4
10,1%
BBC 1
25,6%
France 2
20,5%
Quelle: Mediamétrie
Zuschauer ab 4 Jahren
RTL 4
16,7%
Five
6,7%
BBC 2
10,2%
TF1
31,8%
Niederlande
Sonstige
17,7%
M6
12,5%
Sonstige
20,0%
VOX
3,7%
Super RTL
2,7%
n-tv
0,5%
ProSieben
7,0%
SAT.1
10,3%
kabel eins
4,0%
ZDF
13,6%
Großbritannien
Russland
Sonstige
20,2%
TVI
28,7%
REN TV
5,0%
Pervy
27,0%
THT
6,0%
HTV 3
1,9%
SIC
28,8%
HTV 2
18,0%
2: (RTP 2)
4,2%
Quelle: AGB Puls
Zuschauer ab 18 Jahren,
2:00 Uhr bis 2:00 Uhr
CTC
7,9%
HTV 1
40,8%
RTP 1
26,0%
Quelle: Marktest Audimetra/Media
Monitor
Zuschauer ab 15 Jahren,
2:30 Uhr bis 2:30 Uhr
NTV
12,8%
Rossiya
21,2%
Quelle: TNS Gallup Media
Zuschauer ab 18 Jahren,
5:00 Uhr bis 5:00 Uhr
Abbildung II – 5: Zuschaueranteile von TV-Sendern mit Beteiligung der RTL Group in Europa im Jahr 2004
Quelle: Geschäftsbericht der RTL Group 2004; IP Deutschland, Television 2005
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
1.2.1.3
83
Weitere Geschäftsbereiche der Bertelsmann AG
Zeitschriften
Beteiligungen im Printbereich hält die Bertelsmann AG über die Verlagsgruppe Gruner + Jahr AG &
Co. KG.107 An dieser hält die Bertelsmann AG über 74,9 % der Anteile. Gruner + Jahr bezeichnet sich
als Europas größtes Zeitschriftenhaus mit über 285 Zeitschriften und Zeitungen in 20 Ländern.108
Gruner + Jahr erzielte 2005 einen Umsatz von 2,6 Mrd. Euro, davon wurden 42,7 % in Deutschland
erwirtschaftet.
Im Bereich der Publikumspresse zählt Gruner + Jahr neben Bauer, Springer und Burda zu den
stärksten Unternehmen. In Deutschland verlegt die Verlagsgruppe u. a. Zeitschriften in den Segmenten der Aktuellen Zeitschriften, Wissensmagazine, Wirtschaftspresse, Zeitschriften zum Themenbereich Wohnen/Leben/Essen, Frauenzeitschriften, Motor- und Sportzeitschriften (s. u. II 2.1.4
Publikumszeitschriften und Abbildung II – 13). Im Bereich der Programmzeitschriften ist Gruner +
Jahr nach dem Verkauf von „TV Today“ nicht mehr vertreten.
Unter dem Aspekt des potenziellen Einflusses auf die öffentliche Meinungsbildung sind insbesondere die aktuellen Zeitschriften und Magazine von großer Bedeutung. Sie spielen für die
öffentliche Diskussion, die Darstellung von Hintergründen zum tagesaktuellen Geschehen und
dessen Einordnung und Kommentierung eine wichtige Rolle. In diesem Segment verlegt Gruner +
Jahr die Zeitschrift „Stern“. Zudem hält Gruner + Jahr eine unmittelbare Beteiligung von 25,25 %
an der Spiegel-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co. KG und 25,5 % an deren Komplementärin, der
Rudolf Augstein GmbH, die wiederum 1 % der Anteile an der Spiegel-Verlag Rudolf Augstein
GmbH & Co. KG hält (zur Zurechnung zur Bertelsmann AG s. u. 2.1.4.2.1). Die KEK hat die starke
Stellung der Bertelsmann-Gruppe im Segment der aktuellen politischen Zeitschriften im Rahmen
der Prüfung nach § 26 Abs. 1 RStV in die Gesamtbewertung des potenziellen Meinungseinflusses
der Bertelsmann AG einfließen lassen.109
Zeitungen
Gruner + Jahr ist zu 60 % an der Dresdner Druck- und Verlagshaus GmbH beteiligt, die die Straßenverkaufszeitung „Morgenpost Sachsen“ (verkaufte Auflage 99.960 Exemplare, Angaben jeweils IVW
III/2006) und die Abonnement-Tageszeitung „Sächsische Zeitung“ (verkaufte Auflage 276.087 Exemplare) verlegt. Seit 01. 01. 2005 hält der Verlag der „Sächsischen Zeitung“ 50 % am Verlag des
„Döbelner Anzeiger“ (verkaufte Auflage: 11.125 Exemplare). Darüber hinaus ist Gruner + Jahr
neben der Pearson plc. zu 50 % am Verlag der überregionalen Abonnement-Tageszeitung „Financial
Times Deutschland“ (verkaufte Auflage 104.183 Exemplare) beteiligt. Die Beteiligungen an der
Abonnement-Tageszeitung „Berliner Zeitung“ und der Straßenverkaufszeitung „Berliner Kurier“
wurde Ende 2005 an ein Konsortium, bestehend aus Mecom Group plc. und Veronis Suhler
Stevenson International Ltd., veräußert.
Im Markt der Straßenverkaufszeitungen ist die Axel Springer AG mit der „Bild“-Zeitung marktbeherrschend. Die „Morgenpost Sachsen“ erreichte in diesem Markt im 3. Quartal 2006 einen
bundesweiten Marktanteil von 2,08 % (s. u. II 2.1.2 Tageszeitungen, Tabelle II – 48). Der bundesweite
Marktanteil der „Sächsischen Zeitung“ und des „Döbelner Anzeiger“ bei den regionalen Abonne-
106
107
108
109
Nur das französischsprachige Belgien.
Mit Ausnahme der direkten Beteiligung der Bertelsmann AG am Verlag des TV-Supplements „RTV“.
Vgl. unter http://www.guj.de.
Die Marktstellung der Bertelsmann AG wurde allerdings nicht gesondert im Sinne von Zuschaueranteilen bewertet.
Einen den Zuschaueranteilen entsprechenden Äquivalenzwert hat die KEK für den gesamten Markt der Publikumszeitschriften gebildet; vgl. Beschluss der KEK vom 08. 05. 2006 i. S. n-tv, Az.: KEK 309, III 3.2.3.3; siehe auch unter
2.1.4 Publikumszeitschriften.
84
Bundesweites Fernsehen
ment-Tageszeitungen lag in diesem Zeitraum bei insgesamt 1,96 % (s. u. II 2.1.2 Tageszeitungen,
Tabelle II – 47). Bei den überregionalen Abonnement-Tageszeitungen erzielte die „Financial Times
Deutschland“ im 3. Quartal 2006 einen Marktanteil von 6,63 %; marktführend ist die „Süddeutsche
Zeitung“ mit einem Marktanteil von 27,53 % (s. u. II 2.1.2 Tageszeitungen, Tabelle II – 50).
Buchverlage
Im Unternehmensbereich Random House sind die Publikumsverlage der Bertelsmann AG, d. h. die
Buchverlage für Allgemeine Literatur, wozu u. a. Belletristik, Sachbücher und Ratgeber gehören,
gebündelt. Durch die Akquisition der Verlagsgruppe Random House im Jahr 1998 hat sich der
Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit deutlich auf den US-amerikanischen Markt verlagert. Dort
wurden 57,5 % des Gesamtumsatzes von 1,8 Mrd. Euro im Geschäftsjahr 2005 erwirtschaftet, in
Deutschland lediglich 11,1 %.110 Das Unternehmen sieht sich als weltweit größte Buchverlagsgruppe. Das Portfolio umfasst nach eigenen Angaben „mehr als 100 publizistisch unabhängige
Einzelverlage“. Rund 9.000 Neuerscheinungen jährlich ergänzen einen aktiven Katalog von über
50.000 Titeln. In Deutschland veröffentlichen 25 Buchverlage der Verlagsgruppe monatlich rund
175 neue Titel. 248 Titel schafften es im Jahr 2004 in die Bestsellerlisten des „Spiegel“ und anderer
Publikationen.111
In Deutschland hat die Buchverlagsgruppe im Jahr 2003 den bis dahin zur Axel Springer AG
gehörigen Heyne-Verlag erworben. Der zunächst beabsichtigten Übernahme der gesamten UllsteinHeyne-List-Gruppe hatte das Bundeskartellamt zuvor eine Abmahnung erteilt.112 Im Markt der
deutschsprachigen Taschenbücher der allgemeinen Informations- und Unterhaltungsliteratur erreicht die Bertelsmann AG nach Feststellungen des Bundeskartellamts einen Marktanteil von unter
30 %. Der Erwerb stärke zwar die Position der Bertelsmann AG in diesem Markt. Es gebe aber mit
den zur Verlagsgruppe von Holtzbrinck gehörenden Buchverlagen (u. a. Rowohlt und Fischer)
sowie den Verlagen dtv und Lübbe namhafte Verlage, die auch in Zukunft aufgrund ihrer Größe
und Reputation in der Lage sein werden, den Verhaltensspielraum von Bertelsmann zu begrenzen.
Mit der Übernahme der übrigen zur Verlagsgruppe Ullstein Heyne List gehörenden Buchverlage
(u. a. Econ, Ullstein, List, Propyläen) durch den schwedischen Medienkonzern Bonnier, die zuvor
vom Bundeskartellamt freigegeben wurde, entstehe zudem durch die Verbindung mit den Verlagen
Piper und Carlsen ein weiterer starker Wettbewerber.113 Die Fachverlagsgruppe BertelsmannSpringer
wurde 2003 an die Private-Equity-Firmen Cinven und Candover verkauft. Zuletzt hat Random
House die Verlagsbeteiligungen der FAZ-Gruppe DVA und Kösel (ohne deren Beteiligung an dtv)
sowie Manesse erworben.114
Zu Random House gehören die Belletristik- und Sachbuchverlage Blanvalet, Bassermann, Karl
Blessing Verlag, btb, C. Bertelsmann, cbj Kinder- & Jugendbücher, Diana Verlag, DVA, Goldmann,
Gütersloher Verlagshaus, Heyne, Knaus, Kösel, Limes, Luchterhand Literaturverlag, Manesse, Manhattan, Omnibus, Page & Turner, Pantheon, Random House Entertainment, Riemann und Siedler
sowie die Ratgeberverlage Ansata, Arkana, Integral, Ludwig und Südwest. Random House Audio
bietet Hörbücher an, PeP ist im Bereich E-Books (elektronische Bücher, die auf verschiedene
Endgeräte heruntergeladen werden können) und Print-on-Demand (stückweise Herstellung von
Büchern auf Anforderung) tätig. In Verlagen der Random-House-Gruppe haben auch die Teilnehmer
der RTL-Show „Deutschland sucht den Superstar“ Dieter Bohlen und Daniel Küblböck ihre Bücher
110
111
112
113
114
Vgl.
Vgl.
Vgl.
Vgl.
Vgl.
Geschäftsbericht der Bertelsmann AG 2005, S. 59.
Geschäftsbericht der Bertelsmann AG 2004, S. 24.
Pressemitteilung des Bundeskartellamts vom 22. 05. 2003.
Pressemitteilung des Bundeskartellamts vom 25. 11. 2003.
Pressemitteilung der Bertelsmann AG vom 13. 09. 2005.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
85
veröffentlicht. Die Lizenzabteilung der Verlagsgruppe verwertet u. a. die Audio- und Filmrechte
und bietet im Internet Rechte für die Verfilmung von Büchern der Verlagsgruppe an.115
Musikgeschäft
Zum Geschäftsbereich Bertelsmann Music Group (BMG) gehören das mit der Sony Corporation
of America gegründete Gemeinschaftsunternehmen Sony BMG Music Entertainment und der
Musikverlag BMG Music Publishing. Sony BMG vereint die Bereiche Talentsuche, Förderung von
Künstlern sowie Vermarktung und Verkauf von bespielten Tonträgern. Die EG-Kommission und die
Federal Trade Commission (FTC) hatten die Fusion genehmigt.116 Die Entscheidung der EG-Kommission wurde vom Europäischen Gericht erster Instanz für nichtig erklärt. Die Kommission habe
nicht in rechtlich hinreichender Weise dargetan, dass vor dem Zusammenschluss keine kollektive
marktbeherrschende Stellung auf dem Tonträgermarkt existierte und auch durch den Zusammenschluss keine Gefahr der Entstehung einer solchen Stellung besteht.117 Die EG-Kommission wird
nun den Zusammenschluss erneut prüfen.
Die EG-Kommission ging in ihrer Entscheidung nicht davon aus, dass das fusionierte Unternehmen Sony BMG in Europa Universal Music vom ersten Rang verdrängen werde. Sony BMG
bezeichnet sich als zweitgrößtes Musikunternehmen der Welt. Der Musikverlag BMG Music Publishing ist nach eigenen Angaben der drittgrößte Musikverlag weltweit und besitzt die Rechte an
mehr als einer Million Kompositionen sowie Texten.118 Die Bertelsmann AG beabsichtigt, BMG
Music Publishing zu veräußern, um den Kredit für den Rückkauf der bislang von der GBL gehaltenen Anteile an der Bertelsmann AG zurückzuführen.119
Mit seinem Tonträger- und Verlagsgeschäft zählt BMG zu den weltweit größten Musikkonzernen.
Der Umsatz lag 2005 bei 2,1 Mrd. Euro (2004: 2,5 Mrd. Euro). Von diesem Umsatz wurden lediglich
7,5 % in Deutschland erwirtschaftet; umsatzstärkste Region mit einem Anteil von 38,8 % am
gesamten Umsatz sind die USA. Zum Umsatz von BMG trugen das Geschäftsfeld Recorded Music
(Sony BMG) 82,5 % und das Geschäftsfeld Music Publishing (BMG Music Publishing) 17,5 % bei. Der
Marktanteil von Sony BMG in Deutschland lag nach Angaben des Europa-Chefs von Sony BMG im
Jahr 2005 bei 22 %.120 Führend ist nach Brancheneinschätzungen der Musikkonzern Universal Music.
Beteiligungen der Bertelsmann AG an Musiksendern in Deutschland bestehen nicht. MusikShows machen zeitlich nur einen geringen Anteil der Gesamtsendezeit der Sender der RTL Group
aus.121 Der Bertelsmann-Konzern kann jedoch von Synergieeffekten zwischen Formaten wie
„Deutschland sucht den Superstar“ und den entsprechenden Musikveröffentlichungen bei Sony
BMG profitieren. BMG Publishing verwertet die weltweiten Musikrechte aus den Produktionen der
FremantleMedia.122 Zudem bestehen vertikale Verflechtungen zu den zahlreichen Hörfunksendern
der RTL Group.
Im Zusammenschlussverfahren Sony/BMG bei der EU-Kommission wurden von dritter Seite
Bedenken geäußert, dass das Gemeinschaftsunternehmen aufgrund der vertikalen Verflechtungen
der Bertelsmann AG zu einem Monopol auf den Tonträgermärkten führen könnte. Die Bedenken
seien darauf zurückzuführen, dass die Bertelsmann AG ihre Präsenz in Fernsehen und Hörfunk
dazu nutzen könnte, Wettbewerber zu verdrängen und Sony BMG zu begünstigen, z. B. durch
115
116
117
118
119
120
121
122
Vgl. unter www.randomhouse.de.
Vgl. Pressemitteilung der EG-Kommission vom 19. 07. 2004, IP/04/959; Pressemitteilung der FTC vom 28. 07. 2004.
Vgl. Pressemitteilung des Gerichts erster Instanz vom 13. 07. 2006.
Vgl. Geschäftsbericht der Bertelsmann AG 2004, S. 33.
Vgl. Pressemitteilung der Bertelsmann AG vom 25. 05. 2006.
Vgl. Interview mit Maarten Steinkamp, in: Die Welt vom 21. 11. 2005, auch abrufbar unter www.sonybmg.de.
Bei RTL etwa 1,7 % der Gesamtsendezeit im Jahr 2004; vgl. Media Perspektiven, Basisdaten 2005, S. 19.
Vgl. Geschäftsbericht der Bertelsmann AG 2004, S. 33.
86
Bundesweites Fernsehen
Vorzugstarife für Sony BMG für Künstlerwerbung, Bevorzugung der Sony-BMG-Künstler im Programm oder durch Unterbindung von Werbung und Verkaufsförderung von Wettbewerbern auf
den Sendern der RTL Group. Die EU-Kommission sieht Beweise dafür, dass die Bertelsmann AG
bereits in der Vergangenheit BMG anderen Wettbewerbern vorgezogen hat. Das wichtigste Beispiel
sei das Format „Idols“. Aus dem Umstand, dass Branchenexperten die beträchtliche Steigerung der
Marktanteile von BMG in der ersten Hälfte des Jahres 2003 in Deutschland weitgehend auf Hits
von Interpreten dieser Show zurückführen, folgert die Kommission, dass die Vorteile der vertikalen
Integration bereits in den Marktanteilen von BMG für 2003 zum Ausdruck gekommen sind. Zudem
hätten derartige Shows nach Einschätzung von Branchenexperten ihren Höhepunkt bereits überschritten. Ferner habe die Kommission keinen Beweis dafür gefunden, dass sich für die Bertelsmann AG der Ausschluss ihrer Wettbewerber von Werbung und Verkaufsförderung ihrer Künstler
auf den RTL-Sendern auszahlen könnte.123
Nach Angaben der Bertelsmann AG bestehen keine Vereinbarungen mit Veranstaltern von
Musikspartenprogrammen oder Hörfunk, die Produktionen von Sony BMG ein Sendeplatzkontingent zusichern oder ähnliche Vorzüge gewähren.124
Sonstiges
Zur Bertelsmann Direct Group (Umsatz 2005: 2,4 Mrd. Euro) gehören die Buch- und Musikclubs
der Bertelsmann AG,125 die mit über 35 Mio. Mitgliedern in 22 Ländern zu den größten Unternehmen im Medienhandel zählen.126 12,8 % der Umsätze werden in Deutschland erwirtschaftet,
47,0 % im übrigen Europa.
Die Arvato AG ist im Bereich Druck, Speichermedien, Dienstleistungen und Spezialverlage
tätig und erwirtschaftete 2005 einen Umsatz von knapp 4,4 Mio. Euro. Die Arvato AG, Gruner +
Jahr und die Axel Springer AG kontrollieren gemeinsam die Prinovis Ltd. & Co. KG, die die Tiefdruckaktivitäten der beteiligten Unternehmen bündelt.
Mit den genannten Beteiligungen verfolgt der Bertelsmann-Konzern eine Strategie der Integration aller wesentlichen Medienbereiche (Fernsehen, Produktion, Rechtehandel, Hörfunk, Zeitungen, Zeitschriften, Buch, Online-Dienste).
1.2.2
ProSiebenSat.1 Media AG
Die ProSiebenSat.1 Media AG ist eine an der Frankfurter Börse notierte Aktiengesellschaft. Im Jahr
2005 erzielte die Unternehmensgruppe einen Umsatz von 1.990 Mio. Euro (2004: 1.835 Mio. Euro).
Kerngeschäftsfeld ist das werbefinanzierte Fernsehen. In diesem Segment erwirtschafteten die
Sender Sat.1, ProSieben, kabel eins und N24 im Jahr 2005 einen Umsatz von 1.860 Mio. Euro. Mit
dem vollständigen Erwerb der Veranstalterin von 9Live zum 01. 06. 2005 wird dieses Unternehmen
bei den Geschäftszahlen für 2005 erstmalig vollkonsolidiert; sein Umsatz von 54,9 Mio. Euro wird
einem gesonderten Segment „Transaktions-TV“ zugeordnet.
1.2.2.1
Beteiligungsverhältnisse
Das Grundkapital der ProSiebenSat.1 Media AG setzt sich je zur Hälfte aus stimmberechtigten
Stammaktien und stimmrechtslosen Vorzugsaktien zusammen. 75,1 % der Stammaktien hält derzeit noch unmittelbar die P7S1 Holding II S. A. R. L.; je 24,9 % der Stamm- und der Vorzugsaktien
123
124
125
126
Entscheidung der EU-Kommission vom 19. 07. 2004, COMP/M.3333 – Sony/BMG, Rn. 159 ff.
Vgl. Beschluss der KEK vom 08. 05. 2006 i. S. n-tv, Az.: KEK 309.
In den USA hat die Direct Group zudem 2005 den DVD-Direktversandhändler Columbia House übernommen.
Vgl. Geschäftsbericht der Bertelsmann AG 2004, S. 38, und 2005: Unternehmensbereiche auf einen Blick.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
87
hält die Sat.1 Beteiligungs GmbH, an der die P7S1 Holding II S. A. R. L. mit 51,81 % und die Axel
Springer AG mit 48,19 % beteiligt sind; 75,1 % der Vorzugsaktien befinden sich in Streubesitz.
Die P7S1 Holding II S. A. R. L. ist mittelbar eine 100 %ige Tochtergesellschaft der German Media
Partners L. P. Diese wird beherrscht von Unternehmen der Saban-Gruppe unter der Leitungsmacht von Haim Saban, die dort 26,03 % der Anteile halten. Die übrigen Anteile an der German
Media Partners L. P. halten Fondsgesellschaften der sechs US-amerikanischen Investmentunternehmen Bain Capital Investors LL. C., Hellman & Friedman LL. C., Thomas H. Lee Company (zusammen mit Putnam Investment Holdings, Inc.), Providence Equity Partners, Inc., Quadrangle Group
LL. C. sowie Alpine Equity Partners.
Die Saban Capital Group, Inc. ist ein im Jahr 2001 gegründetes, auf den Medien- und Unterhaltungsbereich spezialisiertes Investmentunternehmen. Die Saban-Gruppe ist ferner Inhaber von
Musikveröffentlichungsrechten. Bis zu ihrem TV-Engagement in Deutschland erzielte sie dort
zuletzt ausschließlich Einkünfte durch die Ausschüttung von Nutzungsentgelten für musikalische
Aufführungen und Vervielfältigungen durch die GEMA. Neben dem TV-Engagement in Deutschland
hält die Saban-Gruppe ca. 25 % an dem israelischen Fernsehveranstalter Keshet Broadcasting Ltd.
sowie 30 % an dem israelischen Telekommunikationsunternehmen Bezeq. Darüber hinaus gehört
die Saban-Gruppe einem Konsortium an, das beabsichtigt, das größte spanischsprachige Fernsehnetwork in den USA, Univision, zu übernehmen.127 Zu dem Konsortium zählen auch die Mitgesellschafter bei der German Media Partners L. P., Providence-Equity Partners, Inc. und Thomas
H. Lee.
Die Hellman & Friedman LL. C., die in Höhe von 18,58 % an der German Media Partners L. P.
beteiligt ist, hält zugleich einen Anteil von derzeit 9,4 % an der Axel Springer AG.128 Dies begründet
nach dem Erkenntnisstand der KEK jedoch keinen Zurechnungszusammenhang.
Die Providence Equity Partners, Inc. ist in Höhe von 11,15 % an der German Media Partners
L. P. beteiligt und hält ca. 95 % der Anteile an der Kabel Deutschland GmbH (KDG), deren 100 %ige
Tochtergesellschaft Kabel Deutschland Vertrieb & Service GmbH & Co. KG eine digitale Programmplattform betreibt. Ihnen werden gemäß § 28 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 RStV die auf dieser Plattform veranstalteten bundesweiten Fernsehprogramme Kinowelt TV Premium, Gusto, WeinTV, Games Television, The History Channel, SPIEGEL TV digital, Bibel TV und Gute Laune TV sowie die von einer
Tochtergesellschaft der ProSiebenSat.1 Media AG veranstalteten Programme Sat.1 Comedy und
kabel eins classics zugerechnet. Fondsgesellschaften der Providence Equity Partners, Inc. halten
im bundesweiten Fernsehen zudem eine mittelbare Beteiligung in Höhe von 32,15 % an der PayTV-Veranstalterin MGM Networks GmbH & Co. KG (siehe auch u. 1.3).
Die Saban-Gruppe und sämtliche beteiligte Fondsgesellschaften beabsichtigen, ihre Beteiligung
an der ProSiebenSat.1 Media AG zu veräußern. Laut Pressemitteilung der ProSiebenSat.1 Media AG
vom 14. 12. 2006 hat sich im Bieterverfahren ein Konsortium der Finanzinvestoren KKR und Permira
durchgesetzt. Demnach soll die Lavena 1 S. A. R. L., die von KKR und Permira kontrolliert wird,
mittelbar sämtliche bislang von der German Media Partners L. P. gehaltenen Anteile erwerben
(siehe Abbildung II – 7). Nähere Informationen hierzu liegen der KEK noch nicht vor. KKR hält keine
Beteiligungen im bundesweiten privaten Fernsehen; Permira hat ihre mittelbare Beteiligung an der
Veranstalterin Premiere jüngst veräußert.129 KKR und Permira beabsichtigen, die ProSiebenSat.1
Media AG mit der zu ihrem Beteiligungsportfolio gehörigen SBS Broadcasting Group zusammenzuführen und einen europäischen TV-Konzern zu schaffen. Die SBS Broadcasting Group (Umsatz
127
128
129
Vgl. Pressemitteilung der Saban Capital Group vom 27. 06. 2006.
Ein Anteil von 10 % des Aktienkapitals an der Axel Springer AG wurde zum Jahresende 2006 veräußert; vgl. Pressemitteilung der Axel Springer AG vom 16. 10. 2006 und s. u. 1.3.
Dies steht noch unter dem Vorbehalt der medienkonzentrationsrechtlichen Genehmigung (Az.: KEK 378).
88
Bundesweites Fernsehen
2005: 880 Mio. Euro)130 nimmt für sich in Anspruch, mit ihren Fernseh- und Hörfunkprogrammen
in neun Ländern eine Bevölkerung von 100 Mio. und damit den zweitgrößten „broadcasting footprint“ in Europa zu erreichen. Sie hält Beteiligungen an Free- und Pay-TV-Sendern in den Niederlanden, Belgien, Dänemark, Schweden, Finnland, Norwegen, Ungarn und Rumänien sowie an
Hörfunksendern in den Niederlanden, Dänemark, Finnland, Schweden, Norwegen, Rumänien und
Griechenland.131
Weiterhin beteiligt an der ProSiebenSat.1 Media AG bleibt die Axel Springer AG. Sie ist mit
einem Umsatz von 2.392 Mio. Euro im Jahr 2005 eines der führenden Verlagshäuser in Deutschland.132 Für das Jahr 2005 gibt die Axel Springer AG einen anhand der verkauften Auflage von
Zeitungen und Zeitschriften berechneten Marktanteil von rund 21 % an, der damit mehr als
doppelt so hoch sei, wie der Marktanteil des nächsten Konkurrenten. Nach eigener Darstellung verfügt die Axel Springer AG mit ihren Zeitungen und Zeitschriften zusammengenommen über die
größte Reichweite aller deutschen Zeitungs- und Zeitschriftenverlage; durchschnittlich 54 % aller
Deutschen über 14 Jahre lesen jeden Tag eine Ausgabe der von der Axel Springer AG in Deutschland verlegten Titel.133 Neben Beteiligungen an Zeitungen (z. B. „Bild“, „Welt“, „Hamburger Abendblatt“, „B. Z.“), Zeitschriften („HÖRZU“, „Auto Bild“, „Sport Bild“ etc.) und Anzeigenblättern verfügt
sie im Bereich der elektronischen Medien u. a. über 63 % der Anteile an der Bild.T-Online.de AG &
Co. KG, die gemeinsam mit der Deutsche Telekom AG ein Online-Angebot mit Inhalten der „Bild“Zeitung betreibt. Darüber hinaus ist sie zu 27 % an der KG Hamburg 1 Fernsehen GmbH & Co. KG
beteiligt, die das bundesweite Informations- und Servicespartenprogramm 24 für Mobile-TV und
Internet134 sowie das Ballungsraumfernsehprogramm Hamburg 1 veranstaltet. Nach Presseberichten
beabsichtigt die Axel Springer AG, sich auch an der Veranstalterin des Ballungsraumsenders tv.
berlin mit 27,4 % zu beteiligen.135 Die Axel Springer AG ist ferner an zahlreichen Hörfunksendern
beteiligt (s. u. II 2.1.1 Hörfunk). Aus dem Geschäftsfeld der Film- und Fernsehproduktion hat sich
die Axel Springer AG weitgehend zurückgezogen; sie ist jedoch nach wie vor an der Schwartzkopff
TV Productions GmbH beteiligt, die vornehmlich Talkshows und Entertainment-Formate produziert.136 Zuletzt hat sie zudem die Axel Springer Digital TV GmbH gegründet, die Bewegtbildinhalte
für digitale Medienangebote, vor allem für das Internet, produzieren und vermarkten soll.137
Im August 2005 hatte die Axel Springer AG das Vorhaben angemeldet, sämtliche von der
P7S1 Holding L. P. unmittelbar und mittelbar gehaltenen ProSiebenSat.1-Aktien zu erwerben und
dadurch ihren Anteil an ProSiebenSat.1 auf 100 % des stimmberechtigten Stammkapitals und
24,9 % des stimmrechtslosen Vorzugskapitals aufzustocken. Im Gegenzug sollte die P7S1 Holding
L. P. Aktien der Axel Springer AG in Höhe von 2,41 % des Grundkapitals erhalten. Ferner hatte die
Axel Springer AG im Hinblick auf die außenstehenden stimmrechtslosen ProSiebenSat.1-Vorzugsaktien ein öffentliches Übernahmeangebot abgegeben. Die KEK hat mit Beschluss vom 10. 01. 2006
(Az.: KEK 293) festgestellt, dass dieses Vorhaben zu vorherrschender Meinungsmacht führen würde
und daher nicht als medienkonzentrationsrechtlich unbedenklich bestätigt werden kann (s. u. II
130
131
132
133
134
135
136
137
Vgl. Angaben unter www.kkr.com.
Vgl. Angaben unter http://www.sbsbroadcasting.com.
Vgl. Geschäftsbericht der Axel Springer AG 2005.
Vgl. Emissionsprospekt der Axel Springer AG vom 24. 11. 2006, S. 93 unter Bezugnahme auf die MA II/2006 (Reichweite
der Medienkombination aller in der MA geführten Zeitungen und Zeitschriften der Axel Springer AG sowie der 100 %igen
Tochterunternehmen in Deutschland).
Das Programm ist derzeit noch nicht auf Sendung.
Vgl. Berliner Morgenpost vom 07. 11. 2006.
Vgl. zu den Medienaktivitäten der Axel Springer AG den Beschluss der KEK vom 10. 01. 2006 i. S. ProSiebenSat.1 Media AG,
Az.: KEK 293.
Vgl. Pressemitteilung der Axel Springer AG vom 08. 11. 2006.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
89
2.1.2 Tageszeitungen und III 2.1). Auch das Bundeskartellamt hat die Übernahme untersagt.138 Die
Axel Springer AG hat daraufhin am 01. 02. 2006 verkündet, das Übernahmevorhaben nicht weiter
zu verfolgen. Zu den Kaufinteressenten für die ProSiebenSat.1 Media AG, die Ende 2006 Angebote
abgegeben hatten, gehörte jedoch auch die türkische Dogan-Gruppe, an der die Axel Springer AG
zuletzt einen Anteil von 25 % erworben hatte.139
1.2.2.2
Veranstalterbeteiligungen
Die Veranstalterinnen der frei empfangbaren Programme Sat.1, ProSieben, kabel eins, N24 und
9Live sind 100 %ige Tochtergesellschaften der ProSiebenSat.1 Media AG. Darüber hinaus hat eine
weitere 100 %ige Tochtergesellschaft, die ProSiebenSat.1 Erste Verwaltungsgesellschaft mbH, Zulassungen für fünf digitale frei empfangbare Spartenprogramme beantragt (ProSiebenSat.1 Family,
ProSiebenSat.1 Fiction, ProSiebenSat.1 Fun, ProSiebenSat.1 Favorites, ProSiebenSat.1 Facts).140
Die Sendergruppe erreicht im bundesweiten privaten Fernsehen die zweithöchsten Zuschaueranteile nach der RTL Group.
Über ihre 100 %igen Tochtergesellschaften verfolgt die ProSiebenSat.1 Media AG die Strategie
der komplementären Programmierung. Hierdurch sollen alle werberelevanten Zielgruppen bei
möglichst geringen Überschneidungen abgedeckt und Streuverluste für die Werbetreibenden
reduziert werden.142 Zudem ergeben sich Synergievorteile beim Programmeinkauf und der Rechteverwertung. Anders als bei der RTL Group ist kein Sender der Gruppe als „Flaggschiff-Sender“
positioniert, vielmehr liegen ProSieben und Sat.1 bei Zuschauer- und Werbemarktanteilen dicht
beieinander. Nach dem Verlust der Rechte an der Fußball-Bundesliga und der UEFA Champions
League wird die ProSiebenSat.1-Gruppe nunmehr wieder im Bereich der Fußballberichterstattung
aktiv: Sie hat die Übertragungsrechte für jährlich bis zu sechs Spiele (ab dem Viertelfinale) des
Fußball-UEFA-Cups für die kommenden drei Spielzeiten erworben.
Im Jahr 2005 lagen die Sender der ProSiebenSat.1 Media AG mit einem Brutto-Werbemarktanteil von 43,5 % gleichauf mit den Sendern der RTL Group. Das Bundeskartellamt hat in seiner
Sender
Umsatz 2005
in Mio. Euro
Programm-Schwerpunkte
Zielgruppe
(Altersgruppe)
Zuschaueranteil 2005
in %
Brutto-Werbemarktanteil
2005 in %
Sat.1
830,9
Fiktionale Eigen- und Auftragsproduktionen, TV-Events, Comedy, Unterhaltung, Sport (UEFA Champions
League bis zur Saison 2005/2006)
25–49
10,9
20,1
ProSieben
751,7
US-Blockbuster, internationale
Spielfilme, TV-Movies, Serien, Comedy
14–39
6,7
17,2
kabel eins
223,3
Klassiker, Spielfilme und Serien der
letzten fünf Jahrzehnte
über 30
3,8
5,4
14–49
0,6
0,8
k. A.
0,2
k. A.
N24
83,0
9Live
54,9
(Juni – Dez.)
Nachrichten, Dokumentationen
Teleshopping, Gewinnspiele, Quizshows
Tabelle II – 11: Der ProSiebenSat.1 Media AG zuzurechnende Zuschaueranteile (in Prozent)141
Quelle: AGF/GfK
138
139
140
141
142
Vgl. Beschluss des Bundeskartellamts vom 24. 01. 2006, B 6 – 92202 – Fa – 103/05.
Vgl. Pressemitteilung der Axel Springer AG vom 16. 11. 2006.
Vgl. Beschluss der KEK vom 12. 09. 2006 i. S. ProSiebenSat.1 Erste Verwaltungsgesellschaft mbH, Az.: KEK 352.
Ohne die Programme, die der ProSiebenSat.1 Media AG als Teil der KirchGruppe zuzurechnen waren.
Vgl. Insa Sjurts, Strategien in der Medienbranche, 3. Aufl., Wiesbaden 2005, S. 350 ff.
90
Bundesweites Fernsehen
2000
2001
2002
2003
2004
2005
1. Hj.
2006
Sat.1
ProSieben
kabel eins
N24
9Live
10,2
8,2
5,5
k. A.
–
10,1
8,0
5,0
k. A.
0,5
9,9
7,1
4,5
k. A.
0,4
10,2
7,1
4,2
0,4
0,3
10,3
7,0
4,0
0,4
0,2
10,9
6,7
3,8
0,6
0,2
10,0
6,4
3,6
0,8
0,2
Σ ProSiebenSat.1 zuzurechnende Programme
23,9
23,6
21,9
22,2
21,9
22,2
21,0
Tabelle II – 12: Übersicht über die frei empfangbaren Sender der ProSiebenSat.1 Media AG
Quelle: Unternehmensangaben, IP Deutschland, KEK
Entscheidung vom 19. 01. 2006 zur Untersagung der Übernahme der ProSiebenSat.1 Media AG
durch die Axel Springer AG eine gemeinsame marktbeherrschende Stellung der ProSiebenSat.1
Media AG und der RTL Group im Werbemarkt gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 GWB festgestellt143 und
diese Feststellung in seiner Entscheidung zur vollständigen Übernahme der Veranstalterin von n-tv
durch die RTL Group bestätigt (s. u. II 2.3 Fernsehwerbung).144 Die Sender ProSieben und Sat.1 sind
nach RTL die stärksten Werbeträger. Für die Vermarktung der Werbezeiten ist die SevenOne Media
GmbH, eine 100 %ige Tochtergesellschaft der ProSiebenSat.1 Media AG, zuständig.
Die Sendergruppe plant auch den Einstieg in den Geschäftsbereich Pay-TV: Ihre 100 %ige
Tochtergesellschaft SevenSenses GmbH hält Zulassungen für vier bundesweite Fernsehprogramme
unter den Arbeitstiteln Sat.1 Comedy, Lifestyle, Movie Channel und kabel eins classics. Die Programme Sat.1 Comedy und kabel eins classics werden bereits auf der Plattform der Kabel Deutschland Vertrieb & Service GmbH & Co. KG145 und der gemeinsamen Plattform der ish NRW GmbH
und der iesy Hessen GmbH & Co. KG verbreitet. Da nach dem mit der Kabel Deutschland Vertrieb &
Service GmbH & Co. KG geschlossenen Plattformvertrag wesentliche Programmentscheidungen
der Veranstalterin von der Zustimmung der Plattformbetreiberin abhängig sind, sind dieser die
Programme Sat.1 Comedy und kabel eins classics gemäß § 28 Abs. 2 Satz 2, 2. Alt. RStV zuzurechnen. Damit sind der Veranstalterin umgekehrt auch die der Kabel-Deutschland-Gruppe zuzurechnenden Programme Kinowelt TV, Gusto, WeinTV, The History Channel, Games Television,
SPIEGEL TV digital, Bibel TV und Gute Laune TV zuzurechnen (s. u. Abbildung II – 34). Für eine
Zurechnung der Programme Sat.1 Comedy und Movie Channel zur iesy Hessen GmbH & Co. KG
und zur ish NRW GmbH bestehen dagegen keine Anhaltspunkte.
Darüber hinaus liefert die ProSiebenSat.1 Media AG der MFD Mobiles Fernsehen Deutschland
GmbH für ihre digitale Programmplattform für Rundfunkdienste im DMB-Standard das Programm
ProSiebenSat.1 Mobile146 zu, das aus Comedy- und Entertainmentformaten besteht. Demzufolge
wird der ProSiebenSat.1 Media AG das Programm ProSiebenSat.1 Mobile aufgrund der Gestaltung
eines wesentlichen Teils der Sendezeit mit zugelieferten Programmteilen (§ 28 Abs. 2 Satz 2 Ziff. 1
RStV) zugerechnet.147
Die Veranstalterin von Sat.1, die Sat.1 SatellitenFernsehen GmbH, hält Beteiligungen an den
Regionalfensterveranstaltern Sat.1 Norddeutschland GmbH (für Niedersachsen/Bremen und
143
144
145
146
147
Vgl. genannte Entscheidung, B 6 – 92202 – Fa – 103/05.
Vgl. Beschluss des Bundeskartellamts vom 11. 04. 2006 im Verfahren RTL/n-tv, B 6 – 142/05.
Augrund vertraglicher Vereinbarungen wird das Programmangebot der Kabel Deutschland Vertrieb & Service GmbH &
Co. KG auch von der Kabel Baden-Württemberg GmbH & Co. KG übernommen.
Das Programm ging zunächst unter dem Namen DMB 3 auf Sendung.
Vgl. Beschluss der KEK vom 11. 04. 2006 i. S. DMB 2 und DMB 3, Az.: KEK 324.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
91
Abbildung II – 6: Veranstalterbeteiligungen und zuzurechnende Programme der ProSiebenSat.1 Media AG im
bundesweiten Fernsehen
Quelle: KEK
Abbildung II – 7: Künftige Beteiligungsverhältnisse bei der ProSiebenSat.1 Media AG (vorläufige Darstellung)
Quelle: Pressemitteilung der ProSiebenSat.1 Media AG vom 15. 12. 2006, KEK
92
Bundesweites Fernsehen
Hamburg/Schleswig-Holstein) und Privatfernsehen in Bayern GmbH & Co. KG (für Bayern) (s. u. III
2.1.1.4).
1.2.2.3
Weitere Geschäftsfelder
Die ProSiebenSat.1 Media AG ist in erheblich geringerem Maße vertikal integriert und diagonal
mit anderen Medienmärkten verflochten als die Bertelsmann AG/RTL Group: Die TV-Produktionsund Rechtehandelsaktivitäten stehen in engem Zusammenhang mit der Programmbeschaffung für
die Sender der Gruppe. Sie verfügt, anders als die RTL Group, über keine zurechenbaren Beteiligungen in den Bereichen Print und Hörfunk.
Gemeinsam mit dem ehemals für die Grundy UFA im Bereich der Produktion von Telenovelas
und Daily Soaps tätigen Christian Popp hat die ProSiebenSat.1 Media AG das TV-Produktionsunternehmen Producers At Work gegründet, das als Dienstleister für die ProSiebenSat.1-Gruppe
sowie als frei am Markt agierendes Produktionsunternehmen auftreten soll.148 Die SevenPictures
GmbH, eine 100 %ige Tochtergesellschaft der ProSiebenSat.1 Media AG, beteiligt sich jährlich an
4 bis 5 Koproduktionen von Kinofilmen, die auch auf Sat.1 ausgestrahlt werden. Tochterunternehmen der ProSiebenSat.1 Media AG sind auch in den Bereichen Studio-, Film- und Videoproduktion, Post- und Multimediaproduktion sowie Sendetechnik tätig.
Die ProSiebenSat.1 Media AG verfolgt das Ziel, den Umsatz im Geschäftsfeld Diversifikation
bis Ende 2007 auf 15 % des Gesamtumsatzes der Gruppe zu steigern. Zu diesem Geschäftsfeld
zählt die ProSiebenSat.1 Media AG die Bereiche
– interaktive Dienste (Teletext, interaktives Fernsehen, Online/Breitband, mobile Anwendungen),
– direct response (Call-in-TV, Audiotex, Direktmarketing/Zuschauerclubs),
– Handel (Licensing, Merchandising, Musik, Teleshopping, internationaler Vertrieb),
– digitales Fernsehen (digitale Verbreitung, Pay-TV-Kanäle/Multiplexing, Video-on-Demand,
DSL-TV/IPTV).
Die Multimedia-Aktivitäten der ProSiebenSat.1 Media AG sind in der SevenOne Intermedia GmbH
gebündelt. Sie betreibt die Produktion, Vermarktung und Verwertung der Senderrechte u. a. in den
Bereichen Internet, Teletext, Telefonmehrwertdienste und interaktive Anwendungen. Die von der
SevenOne Intermedia GmbH verantworteten Internet-Angebote ProSieben.de und Sat1.de zählen
nach Marktuntersuchungen im Hinblick auf erhobene Reichweiten und Seitenaufrufe zu den
stärksten Angeboten im Internet (s. u. II 2.1.5 Online). Die SevenOne Intermedia GmbH ist zudem
in Höhe von 55 % der Anteile am Online-Wetterportal wetter.com beteiligt. Die wetter.com AG ist
auch Anbieterin des Mediendienstes Deutsches Wetterfernsehen, der u. a. in den Kabelnetzen der
Kabel Deutschland GmbH verbreitet wird. Zu den Multimedia-Aktivitäten zählt auch eine Kooperation mit T-Online, die es T-Online-Kunden ermöglicht, Eigenproduktionen der Sendergruppe im
Video-on-Demand-Verfahren abzurufen. Zudem bietet die ProSiebenSat.1 Media AG über das
gemeinsam mit der United Internet AG betriebene Video-on-Demand-Portal „Maxdome“ Eigenproduktionen und Filme an, für die sie Rechte u. a. von Sony Pictures, Paramount und Constantin
Film erworben hat. Ferner hat sich die ProSiebenSat.1-Gruppe jüngst in Höhe von 30 % der Anteile
an „MyVideo“, der nach eigenen Angaben mit täglich bis zu 2 Mio. Video-Abrufen größten VideoCommunity im deutschsprachigen Internet, beteiligt.149 Die Nutzer können dort nach dem Vorbild
von „YouTube“ in den USA eigene Videos zum Abruf zur Verfügung stellen.
148
149
Vgl. Pressemitteilung der ProSiebenSat.1 Media AG vom 09. 06. 2005.
Vgl. Pressemitteilung der ProSiebenSat.1 Media AG vom 04. 09. 2006.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
93
Die Beteiligung an dem Anbieter des ebenfalls als Mediendienst eingestuften TeleshoppingKanals Sonnenklar TV wurde mit Wirkung zum 01. 10. 2005 an die BigXtra Touristik GmbH veräußert. Die ProSiebenSat.1 Media AG ist demnach nicht mehr im Bereich des Teleshoppings aktiv.m
Das Merchandising betreibt die MM Merchandising Media GmbH, die aus der Fusion der
Unternehmen MM Merchandising München GmbH und SevenOne Club & Shop GmbH hervorging.
Vermarktet werden nicht nur eigene Rechte der Sendergruppe, sondern die MM Merchandising
Media GmbH tritt auch als eigenständige Lizenz- und Serviceagentur auf. Zu ihrem Rechte-Portfolio
gehört z. B. die „Sesamstraße“. Darüber hinaus hat sie zusammen mit Warner Music Germany als
Gemeinschaftsunternehmen das Label starwatch music gegründet.
Die ProSiebenSat.1 Media AG betreibt als Gemeinschaftsunternehmen mit der RTL Group die
Verwertungsgesellschaft VG Media, die für Fernseh- und Hörfunkunternehmen Urheber- und
Leistungsschutzrechte wahrnimmt (s. o. II 1.2.1.2 RTL Group).
Die ProSiebenSat.1 Media AG hat darüber hinaus ihr Geschäftsfeld um internationale Aktivitäten erweitert: In den USA strahlt die Sendergruppe das Programm ProSiebenSat.1 Welt aus,
das sich aus den Highlights von Sat.1, ProSieben, kabel eins und N24 sowie Live-Übertragungen
der 1. Fußball-Bundesliga (in Kooperation mit dem Veranstalter des bundesweiten Sportspartenprogramms Arena) zusammensetzt. Die SevenOne International GmbH ist für den internationalen
Vertrieb von Produktionen der Sendergruppe und von Dritten zuständig.
1.2.3
Tele München Gruppe
Die Tele München Gruppe ist ein integriertes Medienunternehmen, das in den Bereichen Fernsehveranstaltung, TV- und Spielfilmproduktion, Rechtehandel, Filmtheater, Home Entertainment und
Merchandising aktiv ist. Die Unternehmensgruppe erzielte im Jahr 2005 einen Umsatz von
250,4 Mio. Euro.150
1.2.3.1
Beteiligungsverhältnisse und Veranstalterbeteiligungen
Nachdem die EM.TV AG im Jahr 2004 ihre 45 %ige Beteiligung an der Tele München Gruppe an
eine mittelbar zu 100 % im Anteilsbesitz von Dr. Herbert Kloiber stehende Gesellschaft veräußert
hat, hält dieser unmittelbar und mittelbar sämtliche Anteile. Mit der Lösung der gesellschaftlichen
Verflechtung der Tele München Gruppe und der EM.TV AG entfällt auch die wechselseitige Zurechnung der jeweils veranstalteten Programme.
Dr. Herbert Kloiber hält unmittelbar 55 % der Anteile an der Tele-München Fernseh-GmbH & Co.
Produktionsgesellschaft sowie 45 % über die HK Vermögensverwaltungs GmbH und deren 100 %ige
Tochtergesellschaft HK Beteiligungs GmbH. Die Tele-München Fernseh-GmbH & Co. Produktionsgesellschaft hält sämtliche Anteile an der Veranstalterin von Tele 5 und 50 % der Anteile an der
Tele-München Fernseh-GmbH & Co. Medienbeteiligung KG, einem Gemeinschaftsunternehmen
mit zum Disney-Konzern gehörigen ABC Cable and International Broadcast Worldwide Holdings,
Inc., das wiederum 31,5 % der Anteile an der Veranstalterin von RTL II hält. Das Programm RTL II
ist medienkonzentrationsrechtlich sowohl der Tele München Gruppe und der Walt Disney Company
als auch der RTL Group zuzurechnen, deren Tochtergesellschaften zusammen 35,9 % an der Veranstalterin halten.
150
Vgl. Pressemitteilung der Tele München Gruppe vom 03. 05. 2006.
94
Bundesweites Fernsehen
Der ehemalige Tele-5-Geschäftsführer Jochen Kröhne ist zu 75 % an der GET ON AIR GmbH
beteiligt, die die Zulassung für die Veranstaltung des Programms ToonGate besitzt.151 Die GET ON
AIR GmbH ist nach Unternehmensangaben für den Aufbau und die Entwicklung der digitalen
Fernsehangebote der Tele München Gruppe zuständig.152
Nach Unternehmensangaben ist geplant, die Tele-München Fernseh-GmbH & Co. Produktionsgesellschaft in eine Aktiengesellschaft umzuwandeln. An dieser sollen der zuvor in der Geschäftsführung tätige Bernd Schlötterer und der nunmehr alleinige Geschäftsführer Dr. Ludwig Bauer zu
jeweils 3 % des Kapitals beteiligt werden.153
Eine Übersicht über die aktuellen Beteiligungsverhältnisse und zuzurechnenden Programme
der Tele München Gruppe gibt Abbildung II – 8.
Die Entwicklung der der Tele München Gruppe zuzurechnenden Programme zeigt die Tabelle
II – 13. Bis zum Jahr 2004 zählten aufgrund der gesellschaftlichen Verflechtung auch die der EM.
TV AG zuzurechnenden Programme Junior und DSF (ab 2003) dazu. Mit der Rückveräußerung der
Tele-München-Anteile an Dr. Herbert Kloiber durch die EM.TV AG Anfang 2005 sind diese Programme nicht mehr der Tele München Gruppe zuzurechnen.
Neben den Beteiligungen an deutschen Fernsehveranstaltern hält die Tele München Gruppe
42,94 % der Anteile an der Veranstalterin des österreichischen Fernsehprogramms ATV+. Ihre
Beteiligung an der europäischen TV- und Hörfunk-Sendergruppe SBS Broadcasting hat sie hingegen
veräußert.
Abbildung II – 8: Veranstalterbeteiligungen und zuzurechnende Programme der Tele München Gruppe
Quelle: KEK
151
152
153
Medienkonzentrationsrechtliche Unbedenklichkeitsbestätigung der KEK mit Beschluss vom 19. 09. 2001, Az.: KEK 125,
unter dem Arbeitstitel „KidsGate“.
Vgl. Pressemitteilung der Tele München Gruppe vom 25. 10. 2005.
Vgl. Pressemitteilung der Tele München Gruppe vom 25. 10. 2005.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
RTL II
Tele 5
DSF
Junior
Σ Tele München zuzurechnende Programme
95
2000
2001
2002
2003
2004
2005
1. Hj. 2006
4,8
–
keine Zurechnung
k. A.
4,0
–
keine Zurechnung
k. A.
3,9
k. A.
keine Zurechnung
k. A.
4,7
k. A.
1,1
4,9
0,3
1,1
k. A.
k. A.
4,2
0,4
keine Zurechnung
keine Zurechnung
3,7
0,5
keine Zurechnung
keine Zurechnung
4,8
4,0
3,9
5,8
6,3
4,6
4,2
Tabelle II – 13: Der Tele München Gruppe zuzurechnende Zuschaueranteile (in Prozent)
Quelle: AGF/GfK, KEK
1.2.3.2
Weitere Geschäftsbereiche
Kerngeschäft der Tele München Gruppe ist der Rechtehandel. Nach der Insolvenz der KirchGruppe
wird die Tele München Gruppe als größter deutscher Lizenzhändler eingeschätzt (s. u. II 2.2.1.1.4).154
Sie verfügt nach eigenen Angaben über eine Filmbibliothek von über 5.000 Spielfilmen, TV-Movies
und Miniserien, mehr als 7.000 Serienepisoden und 3.000 halbstündigen Zeichentrickepisoden.
Partnerschaften mit den Hollywood Major Studios Warner Bros., Universal, Paramount und Sony
sowie mit weiteren internationalen Produzenten und Fernsehsendern wie BBC, CBS und Mediaset
sichern den Programmbestand der Unternehmensgruppe.155 Nach Presseberichten verkaufte die
Tele München Gruppe im Jahr 2003 auf dem deutschen Fernsehmarkt 5.300 Programmstunden.156
Ihr Umsatz im Bereich Lizenzhandel lag im Jahr 2005 bei 160,5 Mio. Euro.157
Unter dem Label Clasart Film werden die gesamten Produktions- und Koproduktionsaktivitäten der Tele München Gruppe zusammengefasst. Hierzu zählt neben Kinofilmen („Rosenstraße“,
„Soloalbum“), Konzertaufzeichnungen und Romanverfilmungen (Rosamunde Pilcher) für das Fernsehen die Division Prisma Entertainment, die sich auf „Entertainment-, Infotainment- und Dokutainment-Formate“ (u. a. „Frauentausch“, „Cinema TV“) spezialisiert hat.
Die Kinoauswertung von Filmrechten erfolgt durch die Concorde Filmverleih GmbH. Dr. Herbert
Kloiber ist zudem in Höhe von 49,66 % an dem Multiplex-Kinobetreiber CinemaxX AG beteiligt.
Die CinemaxX AG betreibt in Deutschland 33 Multiplex-Kinos und 10 traditionelle Filmtheater. Sie
gibt ihren Marktanteil in Deutschland mit ca. 12,9 % an; der Marktanteil im Multiplexbereich liegt
nach internen Erhebungen bei 26,0 %.158
Im Bereich der Video- und DVD-Auswertung ist die Concorde Home Entertainment GmbH
tätig. Ihr Programmbestand wird kontinuierlich durch die Concorde Filmverleih GmbH erweitert.
Das auf Kinderunterhaltung ausgerichtete Internetangebot „Concolino“ der Concorde Home
Entertainment GmbH informiert über neue Kinderfilme und bietet Onlinespiele an. Die CTM
Concept TV & Merchandising übernimmt die Auswertung der Merchandising-Rechte mit Schwerpunkt Kinder- und Familienunterhaltung.
Nach Presseberichten hat Dr. Kloiber seine Anteile an der Schweizer Sportrechteagentur AIM
International AG veräußert.159
154
155
156
157
158
159
Vgl.
Vgl.
Vgl.
Vgl.
Vgl.
Vgl.
z. B. Broadcast Magazine 07/2005, S. 39, Süddeutsche Zeitung vom 18. 08. 2005.
Unternehmensdarstellung unter http://www.tmg.de.
Handelsblatt vom 11. 05. 2004, Die Welt vom 26. 04. 2004.
Pressemitteilung der Tele München Gruppe vom 03. 05. 2006.
Halbjahresbericht 2005 der CinemaxX AG, S. 12.
Handelsblatt vom 15. 02. 2006.
96
Bundesweites Fernsehen
1.2.4
EM.TV AG
Die EM.TV AG ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft. Im Jahr 2005 erzielte sie einen Konzernumsatz von 209,5 Mio. Euro; davon wurden 85 % im Segment Sport und 15 % im Segment Unterhaltung erwirtschaftet.160
1.2.4.1
Beteiligungsverhältnisse und Veranstalterbeteiligungen
Die EM.TV AG ging aus umfassenden Umstrukturierungen innerhalb der Unternehmensgruppe der
vormaligen EM.TV & Merchandising AG im Jahr 2004 hervor. Hintergrund war die bevorstehende
Fälligkeit einer Wandelschuldanleihe, die nach Auskunft des Unternehmens zur Insolvenz der
EM.TV & Merchandising AG hätte führen können. Den Gläubigern wurde daher angeboten, auf
ihre Rechte aus der Wandelanleihe zu verzichten und im Gegenzug u. a. Anteile an der umstrukturierten neuen Gesellschaft EM.TV AG zu erhalten. Im Zuge dessen übernahm die Risikokapitalgesellschaft Constant Ventures II Luxembourg S. A. die bis dahin von Werner Klatten über die WKB
Beteiligungs GmbH gehaltenen Anteile an der alten EM.TV-Gesellschaft, die später auf die neue
EM.TV AG verschmolzen wurde. Die Constant Ventures II Luxembourg S. A. ist derzeit mit einem
Anteil von 9,4 % am stimmberechtigten Aktienkapital größte Aktionärin der EM.TV AG. Erwin V.
Conradi verfügt über 7,5 % der Stimmrechtsanteile, 83,1 % befinden sich in Streubesitz.
Sämtliche Anteile an Constant Ventures II hält die Constant Ventures II B. V., Amsterdam, die
ihrerseits zu 99 % im Anteilsbesitz der Constant Ventures B. V., ebenfalls Amsterdam, steht; einen
Anteil von 1 % hält Herr Constant Marie Vermeulen. Die Constant Ventures B. V. befindet sich
vollständig im Anteilsbesitz der Familie Vermeulen.
Jüngst hat das Schweizer Unternehmen Highlight Communications AG eine Beteiligungsoption
und Stimmrechte der EM.TV AG erworben. Zur Unternehmensgruppe gehören u. a. das Film- und
Fernsehproduktionsunternehmen Constantin Film AG sowie die Sportrechteagentur Team Holding
AG. Dieser Vorgang steht noch unter dem Vorbehalt der medienkonzentrationsrechtlichen Genehmigung (Az.: KEK 376, 376-1 und 389).
Im bundesweiten privaten Fernsehen hält die EM.TV AG nach der Übernahme der zuvor von
der Kirch Media GmbH & Co. KGaA gehaltenen Anteile sämtliche Anteile an der Junior.TV GmbH &
Co. KG, die auf der digitalen Plattform der Premiere Fernsehen GmbH & Co. KG das Unterhaltungsspartenprogramm Junior veranstaltet. Junior ist aufgrund der Plattformvereinbarung auch Premiere
zuzurechnen, da wesentliche Entscheidungen zur Programmgestaltung von der Zustimmung der
Plattformbetreiberin abhängig sind.161 Zudem hält sie nach dem Ausstieg von Dr. Hans-Dieter
Cleven und des KarstadtQuelle-Konzerns unmittelbar und mittelbar über die Sport Media Holding
GmbH sämtliche Anteile an der DSF Deutsches SportFernsehen GmbH, die das frei empfangbare
Sportspartenprogramm DSF veranstaltet und eine Lizenz für das digitale Pay-TV-Programm DSFdigital hält. DSF hat sich die Erstverwertungsrechte der Sonntagsspiele der 1. Fußball-Bundesliga
sowie zahlreiche Live-Sportrechte gesichert. Zudem wurde eine Kooperation mit Premiere vereinbart, wonach Premiere „Champions TV“, eine Sendung mit Live-Übertragung von Spielen der
Champions League, produziert und im Programm von DSF ausstrahlt (s. u. II 2.2.1.3 Sportrechte).m
Ihre 45 %ige Beteiligung an der Tele-München Fernseh-GmbH & Co. Produktionsgesellschaft,
die ihrerseits an den Veranstaltern der Programme Tele 5 und RTL beteiligt ist, hat die EM.TV AG
dagegen aufgegeben (s. o. II 1.2.3 Tele München Gruppe).
160
161
Vgl. Geschäftsbericht 2005 von EM.TV.
Vgl. Beschluss der KEK vom 12. 09. 2006, Az.: KEK 344 und 345.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
97
Abbildung II – 9: Veranstalterbeteiligungen und zuzurechnende Programme der EM.TV AG
Quelle: KEK
2000
2001
2002
2003
2004
2005
1. Hj. 2006
RTL II
4,8
4,0
3,9
4,7
4,9
Tele 5
–
–
k. A.
k. A.
0,3
keine Zurechnung
k. A.
keine Zurechnung
k. A.
keine Zurechnung
k. A.
1,1
1,1
keine Zurechnung
keine Zurechnung
1,2
keine Zurechnung
keine Zurechnung
0,9
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
4,8
4,0
3,9
5,8
6,3
1,2
0,9
DSF
Junior
Σ EM.TV zuzurechnende
Programme
Tabelle II – 14: Der EM.TV AG zuzurechnende Zuschaueranteile (in Prozent)162
Quelle: AGF/GfK, KEK
1.2.4.2
Weitere Geschäftsbereiche
Zu den Beteiligungen im Geschäftsbereich Sport zählen neben DSF das Onlineportal Sport.1 und
das Produktionsunternehmen PLAZAMEDIA TV & Film Produktion GmbH. Die Beteiligungen hält
die EM.TV AG teils direkt, teils über ihre 100 %ige Tochtergesellschaft EM Sport GmbH.
Die EM.TV AG hält unmittelbar und mittelbar sämtliche Anteile an dem Onlineportal Sport.1.
Dieses Internetangebot erzielte nach Erhebungen der Informationsgemeinschaft zur Feststellung
der Verbreitung von Werbeträgern e. V. (IVW) im Oktober 2006 über 23 Mio. Visits (Besuche) und
217 Mio. Page-Impressions (Seitenaufrufe) und verzeichnet in der IVW-Kategorie „Redaktioneller
162
Zu den Zurechnungszusammenhängen s. o. die Vorbemerkung zu Tabelle II – 13.
98
Bundesweites Fernsehen
Content – Sport“ die höchste Zahl an Seitenaufrufen. Daneben gestaltet Sport.1 Teletext-Sportseiten für DSF und die Sender der ProSiebenSat.1 Media AG und vertreibt Sportinhalte über
mobile Plattformen, u. a. von T-Mobile, Vodafone und E-Plus.163
Die PLAZAMEDIA TV & Film Produktion GmbH, eine 100 %ige Tochtergesellschaft der EM.Sport
GmbH, bezeichnet sich als führenden Sport-TV-Produzenten in Deutschland. Sie produziert für
DSF und Premiere Sendungen u. a. zu Spielen der UEFA-Champions-League und des UEFA-Cup,
Formel-1-Rennen, Partien der deutschen Handball-, Eishockey- und Basketball-Bundesliga, Boxwettkämpfe, Tennisturniere und Olympischen Spielen. Die Produktion des Basissignals für die 1. und
2. Fußball-Bundesliga ab der Spielzeit 2006/2007 hat die DFL Deutsche Fußball Liga GmbH dagegen an ihre 100 %ige Tochtergesellschaft Sportcast GmbH vergeben. Die PLAZAMEDIA TV &
Film Produktion GmbH übernimmt jedoch die gesamte Innen- und Außenproduktion für die
Spielzeiten bis 2008/2009 für die Arena Sport Rechte und Marketing GmbH. Zudem produziert
der Unternehmensbereich New Media der PLAZAMEDIA für T-Online sämtliche Bilder der FußballBundesliga für mobile Endgeräte und das Internet. Zum Geschäftsfeld Sport gehören auch die
Merchandisingrechte für Fanartikel zur Fußball-Weltmeisterschaft 2006. Von einem eigenen Angebot von Sportwetten hat die EM.TV AG angesichts der durch die aktuelle Rechtsprechung und
das Vorgehen der Landesregierungen zur Aufrechterhaltung des staatlichen Wettmonopols bestehenden Unsicherheiten Abstand genommen.164
Die PLAZAMEDIA TV & Film Produktion GmbH ist darüber hinaus als Produzentin von Comedyund Game-Shows tätig. In den PLAZAMEDIA-Studios werden u. a. Studioformate für Sat.1, RTL II,
Super RTL, Tele 5 und 9Live sowie die Konferenzkanäle von Premiere hergestellt. Die PLAZAMEDIA
TV & Film Produktion GmbH hält zudem eine 25 %ige Beteiligung an der mittlerweile insolventen
arena media GmbH. Die arena media GmbH betrieb den von den Landesmedienanstalten als
Mediendienst eingestuften Auktionskanal MEGA\Vision, der jedoch insolvenzbedingt eingestellt
wurde.165
Der Geschäftsbereich Unterhaltung umfasst neben der Veranstaltung des Pay-TV-Programms
Junior die (Ko-)Produktion und den Rechtehandel im Bereich von Kinder- und Jugendprogrammen
sowie die Vermarktung von TV-Figuren. Sämtliche Aktivitäten in diesem Segment, mit Ausnahme
der Junior.TV GmbH & Co. KG und ihrer Programmbibliothek, sind bei der Dachgesellschaft
EM.Entertainment GmbH gebündelt.
Die EM.TV AG betreibt weltweiten Ein- und Verkauf von Programmrechten. Im Rahmen der
Gründung der Junior.TV GmbH & Co. KG als Gemeinschaftsunternehmen mit der KirchGruppe
hatte die KirchGruppe den als „Junior“ bezeichneten Programmstock an Kinder- und Jugendfilmen
als Sacheinlage eingebracht. Der Rechtestock der Junior.TV GmbH & Co. KG umfasste 26.000 halbstündige Episoden Kinder- und Jugendprogramm, die sie in den Bereichen TV und Merchandising
national und international vermarktet (davon 22.000 unter der Dachmarke Junior). Zum Rechteportfolio gehören u. a. „Die Biene Maja“, „Pippi Langstrumpf“ und „Tabaluga“. Programmblöcke der
Marke Junior werden international in 13 Ländern angeboten.166 Im deutschen Fernsehen besteht
eine langfristige Kooperationsvereinbarung bezüglich Koproduktion und Programmzulieferung
mit dem ZDF bis 2011.167 Die Vereinbarung bezieht sich auf 625 halbe Stunden Programm, darunter
Klassiker aus der Astrid-Lindgren-Bibliothek.
163
164
165
166
167
Vgl. Angaben unter www.em.tv/dasat.
Vgl. Pressemitteilung der EM.TV AG vom 22. 08. 2006.
Das Angebot war zunächst unter dem Namen Arena-TV gestartet, aber im Zusammenhang mit dem Start des Programms
Arena Bundesliga der Arena Sport Rechte und Marketing GmbH (Unity Media GmbH) umbenannt worden.
Vgl. Pressemitteilung der EM.TV AG vom 29. 04. 2004.
Vgl. Pressemitteilung der EM.TV AG vom 10. 03. 2005.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
99
Bei Koproduktionen beteiligt sich die EM.TV AG mit 20 % bis 70 % an dem Produktionsbudget;
Koproduktionspartner sind Produktionsunternehmen oder auch Fernsehsender, die sich mit der
Beteiligung die Ausstrahlungsrechte sichern. Darüber hinaus verfügt die EM.TV AG über sämtliche
Anteile an dem australischen Produktionsunternehmen Yoram Gross-EM.TV Pty. Ltd. Koproduktionsund Vertriebsaktivitäten in Spanien, Italien und Portugal werden von Planeta Junior, einem Gemeinschaftsunternehmen der EM.TV AG mit den Mediengruppen Planeta und DeAgostini, wahrgenommen.
Das klassische Merchandising-Geschäft der EM.TV AG umfasst die Lizenzierung von Produkten
aus den Bereichen Spielwaren, Kommunikationselektronik, Textilien, Schreibwaren, Bücher, Zeitschriften, Getränke und Lebensmittel sowie den Einsatz von Lizenzmarken in der Werbung und
in Promotions. Die EM.TV AG vermarktet Charaktere wie die „Biene Maja“ und „Tabaluga“.
Die Home-Entertainment-Rechte werden von der EM.TV AG ebenfalls international vertrieben.
Langfristige Programmverträge hat sie u. a. mit der zum Bertelsmann-Konzern gehörigen Universum
Film GmbH und der Warner Bros. Entertainment GmbH abgeschlossen.168
1.2.5
The Walt Disney Company
The Walt Disney Company ist hinter Time Warner der zweitgrößte Medien- und Unterhaltungskonzern der Welt.169 Vertikal integriert betreibt er Radio- und Fernsehsender, produziert und vertreibt Programminhalte, Filme und Kinoproduktionen, ist in der Entwicklung von Videospielen
aktiv, bietet Mobilfunkdienste an und unterhält Freizeitparks. Bei der Produktion von Programminhalten liegen die inhaltlichen Schwerpunkte im Unterhaltungs- (Entertainment) und Informationsbereich. Zu den bedeutendsten Produkten zählen Zeichentrick- und Animationsfilme sowie die mit
den Filmen oder fiktionalen Spielhandlungen eng verbundenen Markennamen wie Micky Maus. Die
Kerngeschäftsbereiche sind von weltbekannten Cartoon-Figuren, Zeichentrick- bzw. Animationsfilmen und Realfilmen geprägt. Von den Medieninhalten ausgehend, versucht Disney, die Wertschöpfungskette vollumfänglich abzudecken und ist dementsprechend breit aufgestellt: Die Vertriebskanäle des Konzerns reichen neben Fernsehen und der damit eng verbundenen Video- und
DVD-Verwertung bis hin zu Tourismus, Freizeitparks, Online-Diensten und Videospielen. Zudem
werden Disneys Marken lizenziert und Konsumgüter unter diesen Marken vertrieben. Das Unternehmen tritt weltweit als Anbieter seiner markengeprägten Filme, Fernsehprogramme und Printprodukte auf. Dabei stimmt Disney im Rahmen einer internationalen Unternehmensstrategie die
Aufmachung, Präsentation, Inhalt und Qualität der Disneyprodukte aufeinander ab und gestaltet
diese annähernd gleich (Corporate Design). An jedem Standort sollen die Kunden sich darauf
verlassen können, dass unter dem Markenzeichen von Disney die disney-typischen Inhalte und
Qualitäten angeboten werden.170
Die Umsätze für Deutschland führt Disney nicht gesondert auf. Sie resultieren zum Beispiel aus
dem Handel mit Disney-Marken, der Ausstrahlung des deutschen Disney Channel und Jetix über
Premiere sowie Toon Disney und Playhouse Disney über die Plattform von Kabel Deutschland, den
Fernsehbeteiligungen an Super RTL und RTL II und dem Handel mit Filmen und Fernsehprogrammen.
168
169
170
Vgl. Pressemitteilung der EM.TV AG vom 20. 12. 2005.
Vgl. www.institut-medienpolitik.de/cms/index.php?idcat=43&sid=67c1471f239ec3e95d71aa2bd0651d55; www.hoovers.
com/the-walt-disney-company/-ID__11603-/free-co-factsheet.xhtml.
Vgl. Hans J. Kleinsteuber, Das Mediensystem der USA, in: Hans-Bredow-Institut (Hrsg.), Internationales Handbuch Medien,
27. Auflage, Baden-Baden 2004, S. 1081–1094, hier: S. 1088; Lutz Hachmeister, Günther Rager, Wer beherrscht die Medien?,
Die 50 größten Medienkonzerne der Welt, Jahrbuch 2005, München 2005, S. 31.
Vgl. Insa Sjurts, Strategien in der Medienbranche – Grundlagen und Fallbeispiele, 3. Aufl., Wiesbaden 2005, S. 443–446.m
100
Bundesweites Fernsehen
Gesamtumsatz in Mio. US-Dollar
nach Regionen in %
USA und Kanada
Europa (einschl. Deutschland)
Asien, Pazifikregion
Lateinamerika und andere
nach Geschäftsfeldern in %
Media Networks (Fernsehen, Radio, ABC, ESPN, Disney Channel,
Fox Kids/Jetix u. a.)
Parks and Resorts (Disneyland, Tourismus)
Studio Entertainment (Film-/Fernsehproduktion: Walt Disney Pictures,
Buena Vista, Touchstone Pictures u. a.)
Consumer Products (Disney-Lizenzen, Handel mit Disney-Produkten)
2005
2004
2003
31.944
30.752
27.061
77,7
16,3
4,5
1,5
78,1
15,4
5,0
1,5
81,8
11,7
4,9
1,6
41,3
38,3
40,4
28,3
23,8
25,2
28,3
23,7
27,2
6,7
8,2
8,7
Tabelle II – 15: Umsätze von The Walt Disney Company und Anteile der Regionen und Geschäftsfelder an den
Gesamtumsätzen von 2003 bis 2005
Quelle: The Walt Disney Company, Annual Report 2005, S. 78 f.
1.2.5.1
Veranstalterbeteiligungen in Deutschland
Im bundesweiten privaten Fernsehen hat die Walt Disney Company zusammen mit der damaligen
CLT-UFA (heute: RTL Group) 1995 den Fernsehsender Super RTL gegründet. An der RTL Disney
Fernsehen GmbH & Co. KG, die das Fernsehvollprogramm Super RTL ausstrahlt, hält Disney über
ihre Tochtergesellschaft Buena Vista International Television Investments, Inc. 50 % der Anteile. Die
Zielgruppe des Senders sind Familien mit Kindern, d. h. die Gruppen der 3- bis 13-jährigen sowie
14- bis 49-jährigen Zuschauer. Mit seinem von Disney-Produkten geprägten Programm ist Super
RTL in der Zielgruppe der Kinder (3 bis 13 Jahre) Marktführer.171
Über die 100 %ige Disneytochter ABC Cable & International Broadcast Worldwide Holdings, Inc.
hält Disney 50 % der Tele-München Fernseh-GmbH & Co. Medienbeteiligung KG. Diese ist ihrerseits mit 31,5 % an der RTL 2 Fernsehen GmbH & Co. KG beteiligt, die das Programm RTL II veranstaltet.172 Aufgrund der gemeinsamen Beherrschung der Tele-München Fernseh-GmbH & Co.
Medienbeteiligung KG durch ABC Cable & International Broadcast Worldwide Holdings, Inc. und
die Tele-München Fernseh-GmbH & Co. Produktionsgesellschaft wird Disney das Programm RTL II
zugerechnet (§ 28 Abs. 1 Satz 1 RStV bzw. § 28 Abs. 1 Satz 2 und 4 RStV).173
Die RTL Disney Fernsehen GmbH & Co. KG plant mit Toggolino TV ein weiteres (s. u.) digitales
Angebot für Vorschulkinder. Toggolino TV geht aus der gleichnamigen Programmschiene hervor,
die vormittags bei Super RTL ausgestrahlt wird. Toggolino TV soll auf Pay-TV-Plattformen via Kabel
und Satellit verbreitet werden.
Disney vermarktet bereits vier Kinderkanäle. Die 100 %ige Tochter The Walt Disney Company
(Germany) GmbH veranstaltet die digitalen Pay-TV-Programme Disney Channel, Toon Disney und
Playhouse Disney. Der einstige Veranstalter des Disney Channel, Buena Vista (Germany) GmbH,
sowie deren 100 %iger Anteilseigner Disney Store (Germany) GmbH wurden beide auf die The
Walt Disney Company (Germany) GmbH verschmolzen. Disney Channel wird seit Oktober 1999 als
Unterhaltungsspartenprogramm für Kinder veranstaltet und auf der Plattform der Premiere Fern-
171
172
173
Siehe Kapitel II 2.2.1.2 Kinderprogrammrechte.
Vgl. hierzu Beschluss der KEK vom 22. 05. 2001 i. S. tm3, Az.: KEK 104, III 2.1; auch Beschluss der KEK vom 20. 03. 2001 i. S.
TM-TV, Az.: KEK 105, III 2.1.1 und 2.1.2.
Siehe Beschluss der KEK vom 13. 08. 2002 i. S. RTL II, Az.: KEK 151.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
101
sehen GmbH & Co. KG verbreitet.174 Das Programm ist für das Premiere-Pay-TV-Bouquet von großer
Bedeutung. Der Disney Channel und Premiere investieren in gemeinsame Marketingaktionen, bei
denen der Disney Channel mit seinen gewaltfreien Programmen Abonnenten in der Zielgruppe
der Familien mit Kindern für das Premiere-Angebot ansprechen soll.175
Das zweite Kinderprogramm von Disney auf der Premiere-Plattform ist Jetix (bis 10. 07. 2005
noch unter dem Namen Fox Kids ausgestrahlt). Dabei handelt es sich um ein unterhaltungsorientiertes Spartenprogramm mit Gewinnspielen, Action- und Abenteuersendungen sowie Comics,
das sich vornehmlich an Kinder der Altersgruppe von 6 bis 13 Jahre wendet. Das Programm wird
von der Jetix Europe GmbH veranstaltet. Disney hält über ihre 100 %ige US-amerikanische Tochtergesellschaft ABC Family Worldwide, Inc. und diverse Zwischengesellschaften 75,1 % an der Jetix
Europe N. V., Niederlande, der die Jetix Europe GmbH zu 100 % gehört. Die Jetix Europe N. V. ist
eines der größten paneuropäischen Unternehmen für integrierte Kinderunterhaltung mit lokalen
Fernsehsendern sowie den weiteren Geschäftsbereichen Programmvertrieb und Consumer Products. Tochterunternehmen der Jetix Europe N. V. versorgen über 90 Sender in Europa und dem
Mittleren Osten mit Kinderprogrammen im Pay-TV, so u. a. in Großbritannien (vermarktet von
BSkyB), den Niederlanden, Frankreich (im Rahmen des Canal-Satellite-Pakets), den skandinavischen Ländern, Spanien, Italien, Polen und in weiteren Regionen in Osteuropa. Nach eigenen
Angaben erreicht Jetix über 279 Mio. TV-Haushalte in 80 Ländern (Stand: Dezember 2006).
Playhouse Disney ist ein vollständig gewaltfreies Unterhaltungs- und Lernprogramm für Vorschulkinder (zwischen 3 und 7 Jahren).176 Seit November 2004 sendet Playhouse Disney täglich
von 6:00 bis 21:00 Uhr im Pay-TV-Angebot der Kabel Deutschland GmbH. Playhouse Disney wird
außer in Deutschland auch in Großbritannien, in den USA und in Frankreich ausgestrahlt.
Das Zeichentrick-Programm Toon Disney wendet sich an Kinder von 3 bis 13 Jahren und
sonstige Liebhaber von Animationsfilmen. Inhaltlich beruht das Programm auf Disney-Klassikern
(z. B. Micky Maus, Donald Duck) und Animationsserien. Toon Disney wird ebenso wie Playhouse
Disney seit November 2004 über die Pay-TV-Plattform der Kabel Deutschland GmbH verbreitet.
Die Kanäle Toon Disney und Toon Disney +1 senden ein inhaltlich identisches Programm um eine
Stunde zeitversetzt. Toon Disney strahlt sein Programm auch in Spanien und in Frankreich aus.m
Disney hält zudem über Zwischengesellschaften 100 % der Disney/ABC International Television,
Inc., die ihrerseits mit 37,5 % an der A&E Television Networks (AETN) beteiligt ist. AETN ist ein
Gemeinschaftsunternehmen der Hearst Communications, Inc. (37,5 %), der Disney/ABC International Television, Inc. (37,5 %) und der NBC-AE Holding, Inc. (25 %), welches die Pay-TV-Unterhaltungsspartenprogramme The History Channel (seit 2004 in Deutschland), Crime & Investigation Network und The Biography Channel (in Deutschland beide für 2007 geplant) veranstaltet.177
Tochtergesellschaften von AETN veranstalten in den USA und zahlreichen anderen Staaten u. a.
unter den Marken The History Channel, The Biography Channel und Crime & Investigation Network
vergleichbare Spartenkanäle.178 In Deutschland beliefern sie das ZDF mit Beiträgen für eine Dokumentarschiene (ZDF History: z. B. Serien Terra X und Sphinx).
The History Channel ist ein 24-Stunden-Programm, das sich mit Dokumentationen über historische Ereignisse der Vergangenheit und Gegenwart, wie z. B. politische Ereignisse oder bedeutende
Erfindungen, an eine Zielgruppe von überwiegend männlichen Zuschauern im Alter von 25 bis
174
175
176
177
178
Vgl. Beschluss der KEK vom 13. 07. 1999 i. S. Disney Channel, Az.: KEK 043.
Vgl. www.presseportal.de/story.htx?nr=848990&firmaid=57863.
Vgl. Beschluss der KEK vom 12. 10. 2004 i. S. Disney Channel, Playhouse Disney und Toon Disney, Az.: KEK 240.
Vgl. zum Gemeinschaftsunternehmen AETN ausführlich Beschluss der KEK vom 12. 10. 2004 i. S. History Channel, Az.:
KEK 235, I 3.2.1 und III 2.1.3; zu „Crime & Investigation Network“ und „The Biography Channel“ siehe Beschluss der KEK
vom 07. 11. 2006, Az.: KEK 367/368.
Vgl. www.aetn.com.
102
Bundesweites Fernsehen
54 Jahren richtet. Das Programm erreicht nach Angaben von AETN weltweit über 195 Mio. TV-Haushalte in 129 Ländern. In Deutschland ist The History Channel über Satellit (Astra), die Kabelnetze
von Kabel Deutschland, Ish, Iesy, Kabel BW und PrimaCom sowie über die IPTV-Angebote von
T-Home und HanseNet zu empfangen.
Bei The Biography Channel handelt es sich ebenfalls um ein 24-Stunden-Pogramm. Es wird über
das Leben berühmter Persönlichkeiten wie Hollywoodschauspieler, Angehörige von Königshäusern
oder Künstler berichtet. Die Zielgruppe sind Erwachsene im Alter von 25 bis 54 Jahren – mit einer
leichten Tendenz zu weiblichen Zuschauern. Laut AETN werden damit weltweit bisher 95 Mio.
TV-Haushalte erreicht.
2000
2001
2002
2003
2004
2005
1. Hj. 2006
Super RTL
RTL II
Disney Channel
Toon Disney
Playhouse Disney
Jetix
The History Channel
Crime & Investigation
The Biography Channel
2,8
4,8
k. A.
–
–
k. A.
–
–
–
2,8
4,0
k. A.
–
–
k. A.
–
–
–
2,4
3,9
k. A.
–
–
k. A.
–
–
–
2,7
4,7
k. A.
–
–
k. A.
–
–
–
2,7
4,9
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
–
–
2,8
4,2
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
–
–
2,6
3,7
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
–
–
Σ Disney zuzurechnende Programme
7,6
6,8
6,3
7,4
7,6
7,0
6,3
Tabelle II – 16: Der The Walt Disney Company zuzurechnende Zuschaueranteile (in Prozent)
Quelle: AGF/GfK
Abbildung II – 10: Veranstalterbeteiligungen und zuzurechnende Programme der Walt Disney Company im
bundesweiten Fernsehen
Quelle: KEK
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
103
Crime & Investigation Network befasst sich mit Themen aus den Bereichen Kriminalität und
Ermittlungen in Kriminalfällen (z. B. Justizfälle, Polizeiermittlungen, mysteriöse Kriminalfälle). Das
Programm ist an Erwachsene im Alter von 25 bis 54 Jahren gerichtet.
Außer an den genannten Fernsehveranstaltern ist Disney u. a. an den in Deutschland tätigen
Unternehmen Buena Vista Home Entertainment GmbH (Vermarktung und Verkauf von Home
Videos und DVDs), Buena Vista International (Germany) GmbH (Vertrieb und Lizenzierung von
Kinofilmen an Kinobetreiber) und Buena Vista International Film Production (Germany) GmbH
(Koproduktion von deutschen Filmen) beteiligt.
1.2.5.2
Beteiligungsverhältnisse und Geschäftsfelder
Walt Disney ist eine Publikumsgesellschaft mit breit gestreutem Anteilsbesitz. Stärkster privater
Anteilseigner und Aufsichtsratsmitglied ist nach der Übernahme der Pixar-Animationsstudios durch
Disney im Wege des Aktientauschs der Apple-Gründer und Pixar-CEO Steve Jobs (dem Pixar zu
50,1 % gehörte) mit rund 6 %.179 Der ehemalige Disney-CEO Eisner soll als zweitgrößter privater
Anteilseigner 1,7 % halten. Daneben wird die Familie Disney als Einzelaktionär mit Anteilen unter
5 % angegeben.180 Hierzu zählt u. a. Roy E. Disney, der sein Amt als Vizedirektor als letztes Familienmitglied des Konzerns im November 2003 aufgegeben hat. Bei ihm werden Anteile in Höhe
von 1 % vermutet.181 Größere Einzelaktionäre sind daneben die Geschwister Sid Richardson, Lee
Marshall und Perry Richardson Bass, die zusammen ungefähr 4 % der Anteile halten. Zudem besitzt
Thomas S. Murphy aus dem Disney-Management Anteile am Aktienkapital.182 Weitere Anteile
werden von Investmentgesellschaften gehalten (z. B. Berkshire Hathaway, Capital Group Inc., SPDR
Trust Series 1, Barclays Bank plc.).183 Der Rest befindet sich in Streubesitz.
Die vier Hauptgeschäftsfelder von Disney sind Media Networks (Fernsehen, Radio, Video, Internet, Angebote von Online-Inhalten und diesbezügliche Lizenzen), Studio Entertainment (Film- und
Fernsehproduktion sowie Rechtehandel), Parks & Resorts (Freizeit- und Vergnügungsparks, Hotels,
Tourismus) und Consumer Products (Lizenzierung von Disneymarken und Rechten an den Charakteren, Zeichenprodukten und Geschichten von Disney, Merchandising, The Disney Store, Bücher,
Magazine, Computersoftware-Artikel).184
Zum Geschäftsfeld Media Networks zählt Disney zum einen das ABC Television Network, welches
die TV-Aktivitäten des Unternehmens betreibt. Als Programmzulieferer verbreitet es sein Vollprogramm landesweit über zehn eigene und ca. 230 angeschlossene lokale Fernsehstationen
(affiliates). Die zehn eigenen Fernsehstationen185 des ABC Television Network erreichen ungefähr
24 % aller Fernsehhaushalte. Dabei verbreiten die meisten auch das ABC-Programm vom ABC
Television Network. Insgesamt ist das ABC-Programm dadurch in fast sämtlichen US-Fernsehhaushalten empfangbar.186 Im Jahr 2005 erreichte das Programm ABC in der Altersklasse ab 18 Jahren
im Tagesdurchschnitt einen Zuschaueranteil von 9 %.187 ABC hat zudem ein erfolgreiches IPTV-
179
180
181
182
183
184
185
186
187
Vgl. www.finanznachrichten.de/nachrichten-2006-05/artikel-6397870.asp.
Vgl. Hachmeister/Rager, a. a. O., S. 44.
Vgl. www.businessweek.com/bwdaily/dnflash/jan2006/nf20060120_2325_db016.htm.
Vgl. Hachmeister/Rager, a. a. O., S. 44.
Vgl. Hachmeister/Rager, a. a. O., S. 44.
Vgl. The Walt Disney Company, Fact Book 2005; auch Annual Report 2005.
Stationen in New York, Los Angeles, Chicago, Philadelphia, San Francisco, Houston, Raleigh-Durham, Fresno, Flint und
Toledo.
Vgl. IP International Marketing Committee (CMI), Television 2005, International Key Facts, 12th Edition, Oktober 2005,
S. 433.
Vgl. IP International Marketing Committee (CMI), Television 2005, International Key Facts, 12th Edition, Ocktober 2005,
S. 437.
104
Bundesweites Fernsehen
Pilotprojekt gestartet, das nach Angaben des Senders nunmehr ausgebaut werden soll. Nach den
ersten Quartalszahlen für 2006 konnte ABC seinen operativen Gewinn von 38 Mio. Dollar im
Vorjahreszeitraum auf 160 Mio. Dollar mehr als vervierfachen.188
Disney produziert und verbreitet ebenfalls Spartenprogramme für das Kabel- und Satellitenfernsehen: den Disney Channel sowie den International Disney Channel, Toon Disney, Playhouse
Disney, Jetix, den ABC Family Channel, SOAPnet und um ESPN aufgebaute Programme. Zudem
werden Programme im Rahmen von Gemeinschaftsunternehmen, an denen Disney über die ABC
Television Group beteiligt ist, erstellt. Diese umfassen A&E Television Networks mit den Programmen The History International, The Biography Channel und Crime & Investigation Network
(Disney-Beteiligung 37,5 %), Lifetime Entertainment Services (50 %) und bis vor kurzem noch E!
Entertainment Television (39,5 %, Anteile jüngst an Comcast verkauft; s. u.).
Nach Angaben des Unternehmens werden Disney-Kanäle neben den USA in über 70 weiteren
Ländern verbreitet und erreichen insgesamt über 120 Mio. Abonnenten. Insbesondere Disney
Channel, Playhouse Disney, Toon Disney, ESPN und die Jetix-Kanäle der ABC Family werden weltweit veranstaltet oder an Dritte lizenziert. Eine Tochterfirma von ABC Family Worldwide ist ABC
Family Channel. Sie betreibt in den USA und weltweit eine Vielzahl von Fernsehprogrammen. ABC
Family erreicht in den USA nach eigenen Angaben 89 Mio. Haushalte. Ebenso ist Disney mit dem
Sportkanal ESPN weltweit präsent. ESPN wird in unterschiedlichen inhaltlichen und regionalen
Versionen für die Gebiete USA, Lateinamerika, Asien, Europa (Frankreich, Italien), Kanada, Pazifik,
Afrika und den Mittleren Osten verbreitet. Auch von The History Channel (History International),
The Biography Channel und Crime & Investigation Network werden internationale Versionen verbreitet.
Daneben betreibt Disney das ABC Radio Network, zu dem 71 eigene Radiosender und etwa
4.600 Partnersender (radio station affiliates) zählen, einschließlich ABC Radio, Radio Disney und
ESPN Radio. Zum Bereich Media Networks zählt Disney auch die Sparten Internet und Mobiltelefonie. Disney unterhält über 40 Internetportale (im Zusammenhang mit ABC, ESPN und Disney),
mit denen das Unternehmen allein in den USA monatlich auf über 40 Mio. Nutzerzugriffe kommt
und damit nach eigenen Angaben, gemessen an der Reichweite, zu den zehn größten Internetdiensteanbietern zählt. In der Mobiltelefonsparte bietet Disney mit seinen Filmen und Unternehmensmarken verbundene Klingeltöne, Hintergrundbilder und Spiele an. Zudem hat Disney in
den USA einen Handydienst mit Überwachungsfunktion gestartet, der es Eltern erlaubt, per GPSSignal den Aufenthaltsort ihrer Kinder zu bestimmen und deren Telefonverhalten zu kontrollieren.m
Zu dem Geschäftsfeld Studio Entertainment zählt Disney die Produktion und den Verkauf von
Live-Events, Film- und Fernsehproduktionen, Musik und Konzertereignissen. Die Filmproduktionsfirmen sind in der Buena Vista Motion Picture Group zusammengefasst und bestehen aus Walt
Disney Pictures, Touchstone Pictures, Hollywood Pictures, Miramax Films, Buena Vista Television,
Buena Vista Television International, Buena Vista Distribution, Buena Vista International, Buena
Vista Home Entertainment, Buena Vista Entertainment International, Walt Disney Feature Animation
und den Disney Toon Studios. Anfang 2006 hat Disney zudem die Pixar-Animationsstudios für
7,4 Mrd. US-Dollar übernommen. Das Unternehmen ist das erfolgreichste in seiner Sparte, alle
größeren Produktionen waren Kassenschlager (Toy Story, Toy Story 2, Das große Krabbeln, Die
Monster AG, Findet Nemo, Die Unglaublichen und Cars). Insgesamt gehören die Disney Filmstudios
zu den größten Hollywoods. Daneben ist Disney mit der Buena Vista Music Group in der Musikproduktion und mit der Buena Vista Theatrical Group in der Theater- und Musicalproduktion tätig.m
Anfang 2004 stand Disney einem „unfreundlichen“ Übernahmeversuch durch den größten
US-Kabelnetzbetreiber Comcast Corp. gegenüber, der den Disneyaktionären Kaufangebote unter188
Vgl. www.institut-medienpolitik.de/cms/index.php?idcat=43&sid=3701856db2a58c0d4b0cb74e75bb91b6.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
105
breitete, um Disney für 66 Mrd. US-Dollar zu übernehmen. Ende April wurde das Übernahmeangebot jedoch zurückgezogen. Im November 2006 ist die Comcast Corp. mit Disney ein Vertriebsabkommen über mehrere Mrd. Dollar eingegangen. Comcast hat für sein Fernsehprogramm
umfangreiche Rechte für die Ausstrahlung von Serien, Spielfilmen sowie Nachrichteninhalten über
seinen Video-on-Demand-Service erworben, darunter Disney Channel, ABC Family, Toon Disney,
ESPN und SoapNet. Zudem erwirbt der Kabelbetreiber die Disneyanteile der gemeinsamen Tochter
E! Entertainment Television und übernimmt diese damit vollständig.189
Das von Disney gegründete NHL-Eishockey-Team der Mighty Ducks of Anaheim wurde im Juni
2005 verkauft.
1.2.6
Viacom, Inc.
Bei der Viacom, Inc. handelte es sich bis Ende 2005 um den drittgrößten US-amerikanischen
Medienkonzern hinter Time Warner und Disney.190 Die heutige Viacom, Inc. war bis zu diesem
Zeitpunkt unter dem Namen New Viacom Corp. eine 100 %ige Tochtergesellschaft des damaligen
Medienkonzerns Viacom, Inc. In der Folge des Unternehmenszusammenschlusses der Viacom
Merger Sub, Inc. und der damaligen Viacom, Inc. wurde letztere als überlebender Teil des Zusammenschlusses in CBS Corp. (Columbia Broadcasting System) und die Tochtergesellschaft New
Viacom Corp. in Viacom, Inc. („new Viacom“) umbenannt.191 Beide sind nunmehr zwei eigenständige Aktiengesellschaften. Der neuen Viacom, Inc. wurden dabei die wachstumsträchtigeren
internationalen Geschäfte um die Sender MTV, Nickelodeon und das Hollywood-Filmstudio
Paramount Pictures sowie die im Filmvertrieb tätige Paramount Home Entertainment übertragen.
Unter der CBS Corp. wurden hingegen die sich eher langsam entwickelnden, auf langfristige
Wertschöpfung angelegten Segmente im US-Markt wie das Free-TV-Geschäft um das CBS Network,
die TV-Produktion, das Radio- und Außenwerbegeschäft sowie die Vergnügungsparks und Verlage
zusammengefasst.192 Aufgrund der wachstumsorientierten und nicht nach Wertschöpfungsstufen
ausgerichteten Unternehmensaufspaltung sind auch die beiden aus der ursprünglichen Viacom, Inc.
hervorgegangenen Medienunternehmen CBS Corp. und „new“ Viacom, Inc. vertikal integriert.193m
Die Hauptgeschäftsfelder von Viacom sind Kabel- und Satellitenfernsehgesellschaften sowie im
Unterhaltungsbereich (Entertainment) die Film- und Musikproduktion. Die Einnahmen der Kabelnetzsparte rühren hauptsächlich aus dem Verkauf von Werbezeiten, Programmgebühren angeschlossener Sender (affiliate fees), Verkäufen im Bereich des Home-Entertainments sowie der
Lizenzierung von Unternehmensmarken und dem Verkauf damit verbundener Konsumgüter. Die
Einkünfte des Unterhaltungssegmentes (Entertainment) stammen überwiegend aus länder- und
medienübergreifender Lizenzierung und dem Verkauf von Spielfilmrechten.194
Viacom erzielt durch Musikfernsehen, Film- und Musikproduktionen sowie Werbezeitvermarktung Umsätze in Deutschland. Diesbezüglich werden jedoch im Finanzbericht des Unternehmens
keine eigenen Umsatzzahlen aufgeführt.
189
190
191
192
193
194
Vgl. www.finanznachrichten.de/nachrichten-2006-11/artikel-7345995.asp.
Vgl. Lutz Hachmeister, Günther Rager, Wer beherrscht die Medien?, Die 50 größten Medienkonzerne der Welt, Jahrbuch
2005, München 2005, S. 31; Hans J. Kleinsteuber, Das Mediensystem der USA, in: Hans-Bredow-Institut (Hrsg.), Internationales Handbuch Medien, 27. Auflage, Baden-Baden 2004, S. 1081–1094, hier: S. 1088.
Vgl. Viacom, Inc., Annual Report 2005, SEC-Nummer 001-32686, S. I-1.
Vgl. Insa Sjurts, Strategien in der Medienbranche – Grundlagen und Fallbeispiele, 3. Aufl., Wiesbaden 2005, S. 449;
www.institut-medienpolitik.de/cms/index.php?idcat=44&sid=f443385fb58f78ba3b1a336b1fa8b4bf.
Vgl. Insa Sjurts, a. a. O., S. 452.
Vgl. Viacom, Inc., Annual Report 2005, SEC-Nummer 001-32686, S. I-2.
106
Bundesweites Fernsehen
Gesamtumsatz in Mio. US-Dollar
nach Regionen in %
USA
international (einschl. Deutschland)
nach Geschäftsfeldern2) in %
Cable Networks (Programme für Kabel- und
Satellitenfernsehen: MTV Networks, BET Networks)
Entertainment (Film- und Musikproduktion)
2005
2004
2003
9.609,6
(24.146)1)
8.132,2
(22.526)1)
7.304,4
(20.828)1)
78
22
79
21
79
21
70
71
65
31
31
36
Aufspaltung in CBS und „new“ Viacom
1) „alte“ Viacom, Inc. (inkl. CBS Corp.)
2) insges. abzüglich zwischengesellschaftlichen (buchungskreisübergreifenden) Einkünften
i. H. v. 1 % (2005), 2 % (2004) und 1 % (2003)
Tabelle II – 17: Umsätze der Viacom, Inc. („new Viacom“) ohne CBS Corp.
Quelle: Viacom, Inc., Annual Report 2005, SEC-File Number 001-32686, S. I-2, II-2, II-72; www.institut-medienpolitik.de/
cms/index.php?idcat=44&sid=2e8bb7f6e1685506dafe2fbe44cef36c
1.2.6.1
Veranstalterbeteiligungen in Deutschland
Viacom ist in Deutschland bisher hauptsächlich im Bereich des Musikfernsehens tätig. Der MusikPioniersender MTV sowie die deutschen Pendants VIVA und VIVA plus senden Musik-, Entertainment- und Lifestyle-Formate. Nach eigenen Angaben werden damit über 40 Mio. deutschsprachige
Haushalte erreicht (inkl. Österreich und der Schweiz). Genrespezifische Pay-TV-Kanäle (MTV hits,
MTV dance, VH-1, VH-1 Classic, MTV base, MTV2), ein Sender für mobile Empfangsgeräte (MTV
music) sowie ein Internet-Breitbandportal (MTV Overdrive) ergänzen dieses Angebot.195 Zusätzlich
besteht ein Kinderprogramm (Nick). Am 15. 01. 2007 soll auf dem bisherigen Sendeplatz von VIVA
plus mit Comedy Central ein reiner Comedy-Kanal starten.
VIVA wird von der VIVA Fernsehen GmbH & Co. KG veranstaltet, an der die Viacom, Inc. mittelbar sämtliche Anteile hält. Es handelt sich dabei um ein jugend- und trendorientiertes Musikspartenprogramm, das sich an die Zielgruppe der 14- bis 29-Jährigen richtet. Der Schwerpunkt
des Programms liegt auf chartorientierter Popmusik mit den zugehörigen Musikvideos. VIVA wird
frei empfangbar über Kabel, Satellit und z. T. terrestrisch verbreitet und ist u. a. in Deutschland,
Österreich, Ungarn, Polen und der Schweiz empfangbar. Nach eigenen Angaben werden in 15 Ländern insgesamt 47,1 Mio. TV-Haushalte erreicht, davon 31,8 Mio. Haushalte in Deutschland.196
MTV wird, ebenso wie VIVA plus bis zu seiner Einstellung, von der VIVA Plus Fernsehen GmbH
veranstaltet, die ebenfalls mittelbar zu 100 % Viacom gehört. Beide Sender veranstalten ein bundesweites Musikspartenprogramm. VIVA plus legt den Schwerpunkt dabei auf multimediale und
interaktive Elemente; die Zuschauer können das Musikprogramm per Telefon, SMS und über das
Internet aktiv mitgestalten. Die Zielgruppe des Senders sind die 12- bis 39-Jährigen. Mitte Januar
2007 wird VIVA plus durch den Comedy-Sender Comedy Central ersetzt werden. Dessen 24-StundenProgramm richtet sich an die Gruppe der 14- bis 49-Jährigen und besteht aus internationalen
Comedy-Formaten sowie deutschen Eigenproduktionen. Viacom gehören bereits die US-amerikanischen Comedy-Sender Comedy Central und Paramount Comedy.197 Der Sender MTV richtet sich
195
196
197
Vgl. www.mtvnetworks.de/scripts/contentbrowser.php3?MenuId=home.
Vgl. AGF/GfK-Fernsehforschung, Stand: Oktober 2005; www.viacombrandsolutions.de/de/sender_programme/viva/
positionierung.html.
Vgl. Funkkorrespondenz, Heft 20/2006, S. 18.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
107
wie VIVA an die Zielgruppe der 14- bis 29-Jährigen. Das Programmkonzept aus progressiver Musik
und den zugehörigen Videoclips, Lifestyleformaten und Magazinsendungen ist auf das weitere
Programmangebot von VIVA abgestimmt und ergänzt dieses. Bis 2004 waren MTV und VIVA noch
direkte Konkurrenten um die Marktführerschaft unter den Musiksendern mit ähnlichen Ergebnissen
bei Personenreichweiten und Zuschaueranteilen.198 Mit der Übernahme der VIVA Media AG (heute
VIVA Media GmbH) durch Viacom und der Eingliederung der VIVA-Sender in das eigene Portfolio
wurde ein Gesamtkonzept für beide Sender entworfen. MTV wird analog und digital über Kabel
und Satellit in Deutschland, Österreich und der Schweiz verbreitet und erreicht dabei ca. 38,5 Mio.
Haushalte. Unter dem Markennamen MTV betreibt die Viacom-Gruppe weltweit Musikprogramme,
die nach eigenen Angaben insgesamt 481,5 Mio. TV-Haushalte in 179 Ländern erreichen, wovon
150 Mio. europäische TV-Haushalte sind (Stand: Juli 2006). In Deutschland hat MTV eine Reichweite
von 30,9 Mio. Haushalten.199 In der Liste der „100 World's Most Valuable Brands“ von Interbrand
und Business Week stand MTV in der Kategorie Media-Brands 2005 zum sechsten Mal in Folge auf
dem ersten Platz.200
Die VIVA Plus Fernseh GmbH veranstaltet neben VIVA plus und MTV auch das Kinderprogramm
Nick. Nick sendet seit September 2005 als deutscher Ableger des weltweit erfolgreichsten Kindersenders Nickelodeon ein bundesweit frei empfangbares Kinderspartenprogramm für Schulkinder
ab 6 Jahren (Serien, Cartoons). Nick ist das Nachfolgeprogramm des Musiksenders MTV 2 Pop, der
wiederum den Sender VH-1 ablöste. Das Programm erreichte zwischen September 2005 und April
2006 einen durchschnittlichen Zuschaueranteil von 5,9 % bei den 3- bis 13-Jährigen.201 Daneben
besitzt die VIVA Plus Fernsehen GmbH seit April 2004 eine Zulassung für den Sender Nickelodeon
mit einem weiteren deutschsprachigen Kinderunterhaltungsprogramm. Nickelodeon ist bisher
jedoch noch nicht auf Sendung (Stand: Dezember 2006). MTV Networks verbreitet unter der Marke
Nickelodeon weltweit Kinderprogramme. Ein deutschsprachiges, frei empfangbares NickelodeonProgramm war bereits von 1995 bis 1998 auf Sendung, der Betrieb wurde jedoch eingestellt.
2000
2001
2002
2003
2004
2005
1. Hj. 2006
VIVA
VIVA plus
MTV
MTV 2 POP
Nick
Nickelodeon
MTV2
MTV base
MTV hits
MTV dance
VH-1 Europe
VH-1 Classic
k. A.
k. A.
k. A.
–
–
–
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
–
–
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
–
–
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
0,5
0,3
–
–
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
0,4
0,3
0,4
0,3
–
–
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
0,5
0,3
0,4
1)
0,21)
1)
0,42)
–
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
0,6
0,2
0,5
–
0,5
–
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
Σ Viacom, Inc. zuzurechnende Programme
k. A.
k. A.
k. A.
0,8
1,4
1,5
1,8
1) bis 11. 09. 2005
2) ab 12. 09. 2005
Tabelle II – 18: Der Viacom, Inc. zuzurechnende Zuschaueranteile (in Prozent)
Quelle: AGF/GfK
198
199
200
201
Vgl. für ausführlichere Daten über das ehemalige Konkurrenzverhältnis die Ausführungen zu VIVA und VIVA Plus und
den Tagesreichweiten im Kapitel II 1.2.5.1. des Konzentrationsberichtes der KEK 2004.
Vgl. AGF/GfK-Fernsehforschung, Stand: Oktober 2005.
Vgl. www.viacombrandsolutions.de/de/sender_programme/mtv/positionierung.html.
Vgl. AGF/GfK-Fernsehforschung.
108
Bundesweites Fernsehen
Die VIVA Plus Fernsehen GmbH hat zudem eine Lizenz für den Sender VH-1 Classic mit einem
deutschsprachigen Musikspartenprogramm für die Zielgruppe der 25- bis 49-Jährigen. Ein Sendestart ist derzeit jedoch nicht vorgesehen (Stand: Dezember 2006). Die englischsprachige Version
von VH-1 Classic kann als Teil eines MTV-Pakets bei Kabelnetzbetreibern abonniert werden. Außerdem wird es in Europa als Satellitenprogramm in mehreren Digitalbouquets angeboten.
Abbildung II – 11: Veranstalterbeteiligungen und zuzurechnende Programme der Viacom, Inc. im bundesweiten Fernsehen
Quelle: KEK
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
109
Die zusätzlichen Pay-TV-Musiksender (MTV2, MTV base, MTV hits, MTV dance, VH-1, VH-1 Classic)
werden von der MTV Networks Europe L. P. veranstaltet, an der die Viacom, Inc. mittelbar 100 %
der Anteile hält. Es handelt sich dabei um nach Musikstilen abgegrenzte englischsprachige Sender,
die verschlüsselt über Kabel und Satellit übertragen werden. MTV2 spielt vor allem Rock- und
Alternative-Clips. Das Programm umfasst Shows, Konzerte, Interviews und Blicke hinter die Kulissen
des Musikbusiness. MTV base spielt ausschließlich „Urban Music“ mit den Stilrichtungen HipHop,
R&B und Soul. Das Programm beinhaltet reine Musikshows, die sich bestimmten Themen widmen
oder auch von den Zuschauern bestimmt werden können, sowie Dokumentationen und Hintergrundberichte, Interviews und Portraits der Stars sowie Konzertübertragungen. MTV hits zeigt die
aktuellen europäischen Chart-Hits und behandelt Themen der Mainstream-Musikszene (News,
Modetrends, Promi-Klatsch). Auf MTV dance wird Dance- und Party-Musik sämtlicher Genres gespielt. VH-1 Classic richtet sich an die ältere Zielgruppe. Tagsüber wird Musik von den 60ern bis
heute gespielt, ab Mitternacht läuft klassische Rockmusik (Hard & Heavy, Rock-Klassiker). VH-1
Europe ist der Musiksender für Erwachsene. Tagsüber spielt VH-1 Europe populäre Video-Hits, am
Abend wird das Programm dann um musikjournalistische Formate ergänzt.
Von der MFD Mobiles Fernsehen Deutschland GmbH wird der Sender MTVmusic veranstaltet,
der Mobilgeräte per Digital Multimedia Broadcasting (DMB) ohne Werbeunterbrechung mit
aktueller europäischer Chartmusik versorgt. Zwar hält Viacom keine Anteile an der MFD Mobiles
Fernsehen Deutschland GmbH, ihr wird das Programm von MTVmusic jedoch aufgrund der Gestaltung eines wesentlichen Teils der Sendezeit mit zugelieferten Programmteilen gemäß § 28 Abs. 2
Satz 2 Ziff. 1 RStV zugerechnet.
Im Internet können über den Breitband-Videokanal MTV Overdrive u. a. Musikvideos und Mitschnitte von Live-Konzerten abgerufen werden.
1.2.6.2
Beteiligungsverhältnisse und Geschäftsfelder
Die Beteiligungsverhältnisse an der „alten“ Viacom sind nach der Spaltung des Konzerns hinsichtlich der „neuen“ Viacom beibehalten worden. Größter Gesellschafter ist weiterhin die National
Amusements, Inc., welche mittelbar 77,3 % der Anteile und 71,2 % der Stimmrechte an der „neuen“
Viacom hält. Weitere 6,3 % der Anteile besitzt – mittelbar über die Gabelli Management, Inc. – Herr
Mario J. Gabelli. Die übrigen 16,4 % befinden sich in Streubesitz. An der National Amusements,
Inc. hält ein Trust zugunsten von Sumner M. Redstone, Chairman des Viacom Board of Directors,202
ca. 66,66 % der Anteile und Stimmrechte. Je ca. 16,66 % der Anteile halten Trusts zugunsten von
Shari Ellen Redstone und Brent Dale Redstone.203 National Amusements betreibt in den USA,
Großbritannien, Russland und Lateinamerika die Filmtheaterketten Showcase, Multiplex, Cinema
de Lux und KinoStar sowie den Handel mit Rechten an Kinofilmen.
Unter dem Markennamen MTV betreiben Viacom und MTV Networks weltweit Musikfernsehen.
MTV Networks strebt dabei eine regionale Differenzierung der jeweils angebotenen Musikprogramme an.204 Bezüglich der unterschiedlichen Sprachversionen bei den Programmformaten darf
aber nicht übersehen werden, dass ein Großteil der Sendezeit aus englischsprachigen Musikvideos
besteht. Auf der weltweiten Präsenz im Musikfernsehsektor unter dem Namen MTV gründet
die Stärke von MTV als globaler Marke. Zusätzlich zum Musikbereich baut MTV Networks seine
Aktivitäten international auch im Kinderfernsehen (Nickelodeon) und im Comedybereich (Comedy
Central, Paramount Comedy) aus. Neben den USA verbreitet MTV Networks in Europa durch die
202
203
204
Vgl. Viacom, Inc., Annual Report 2005, SEC-Nummer 001-32686, S. I-25.
Siehe Beschluss der KEK vom 28. 11. 2005 i. S. VIVA, MTV Networks, Az.: KEK 304-1 bis -4.
Vgl. Viacom, Inc., Annual Report 2005, SEC-Nummer 001-32686, S. I-9.
110
Bundesweites Fernsehen
MTV Networks Europe oder durch spezielle Joint Ventures (z. B. MTV Italia) über Kabel- oder
Satellitenplattformen eine Vielzahl von Musik- und Kinderkanälen. Hierzu zählen die 14 regionalen
MTV-Programme der MTV Networks Europe (Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Großbritannien/Irland, Italien, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Schweden,
Spanien), 6 VH-1 Kanäle, MTV2, MTV hits, MTV base, MTV dance, MTV Classic, MTV Brand New,
MTV Flux, MTV Idol, MTV Pulse, sieben Programme von The Music Factory (TMF), 15 Versionen
von Nickelodeon sowie Paramount Comedy, Game One und The Box. Weltweit veranstaltetet MTV
Networks rund 95 Musik-, Kinder- und Comedysender, 65 davon in den europäischen Ländern.
Nach eigenen Angaben werden damit 132 Mio. europäische Haushalte erreicht (Russland ausgeschlossen).205
Neben MTV Networks kontrolliert Viacom zudem den Fernsehveranstalter BET Networks (Black
Entertainment Television), der sich an eine afro-amerikanische Zielgruppe richtet. BET kann in den
USA, Kanada und der Karibik empfangen werden und erreicht nach eigenen Angaben mehr als
80 Mio. TV-Haushalte.
Zu Viacom gehören auch die Filmstudios Paramount Pictures und DreamWorks SKG, der Videound DVD-Produzent Paramount Home Entertainment und der Musikproduzent Famous Music.
Paramount Pictures, Produzent und Vertreiber von Spielfilmen, zählt zu den so genannten
Major Studios. Im Januar 2006 hat Viacom über Paramount Pictures zusätzlich die DreamWorks
SKG Filmstudios übernommen, einen der führenden Produzenten von Live-Action-Filmen, Fernsehsendungen, Videos, DVDs und Verbraucherprodukten.206 Die Produktionen der Filmstudios werden
weltweit vertrieben. International, d. h. außerhalb der USA und von Kanada, betreibt Viacom den
Filmhandel über United International Pictures (UIP), ein Gemeinschaftsunternehmen von Viacom
und der Universal Studios, Inc. Ab Januar 2007 wird Paramount Pictures den Vertrieb der Filmproduktionen in 15 Schlüsselländern außerhalb Nordamerikas selbst übernehmen. Bis Ende 2011
soll das Gemeinschaftsunternehmen UIP jedoch fortbestehen. Die Vermarktung von Kinofilmen
der Paramount Pictures, Paramount Classics, Nickelodeon Movies und MTV Films sowie Fernsehsendungen (z. B. von Nickelodeon) auf DVD- und Videokassetten erfolgt in den USA und Kanada
über die Paramount Home Entertainment und international über die Paramount Home Entertainment International (in Deutschland über die Paramount Home Entertainment (Germany) GmbH).
Die Blockbuster, Inc., Betreiber und Lizenzgeber von Videoverleihketten, wurde Ende 2004 von
Viacom verkauft.207 Die auf TV-Produktionen für deutsche Unterhaltungsshows (Comedy und Light
Entertainment)208 spezialisierte BRAINPOOL TV GmbH, die seit Juli 2002 zu Viacom gehört, soll
zum 01. 01. 2007 durch ein Management-buy-out verselbständigt werden.
Famous Music ist Viacoms weltweit agierender Musikverlag und zählt mit seinem breiten
Angebot für verschiedenste globale Medien zu den zehn größten Musikverlagen in den USA. Der
Katalog umfasst mehr als 125.000 Copyrights. Famous Music betreibt die Lizenzierung und Verwaltung für die Musikkataloge von u. a. CBS-TV, MTV, Nickelodeon, VH-1 und BET.
Viacom betreibt zudem eine Vielzahl von Online-Angeboten im Internet. Dabei handelt es sich
vorwiegend um senderbezogene Online-Auftritte (MTV.com, VIVA, Nickelodeon Online, VH1.com).
Zu diesen gibt es auch regionale Versionen wie z. B. das deutsche Online-Angebot von MTV
(mtv.de, MTV Overdrive). Neben dem Internet verbreitet Viacom sendungsbezogene Inhalte zudem
auf Mobiltelefonen (Mobile Content Distribution).209
205
206
207
208
209
Vgl. Viacom, Inc., Annual Report 2005, SEC-Nummer 001-32686, S. I-9.
Die Animationsfilmsparte ist nicht von der Übernahme betroffen.
Vgl. Blockbuster, Inc., Annual Report 2005, SEC-Nummer 001-15153, Part I, S. 17.
Mit Comedy-Stars wie Stefan Raab, Anke Engelke, Bastian Pastewka und Oliver Pocher.
Vgl. Viacom, Inc., Annual Report 2005, SEC-Nummer 001-32686, S. I-13.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
111
Ende 2004 wurde die United Cinemas International (UCI) verkauft, ein Gemeinschaftsunternehmen von Viacom und Vivendi Universal mit weltweit 120 Multiplex-Kinos (außerhalb der USA).
Derzeit hält Viacom Anteile am kalifornischen Kinobetreiber Mann Theatre (119 Leinwände in
19 Kinos) sowie am französischen Films Paramount (ein Kino in Paris).
1.2.7
NBC Universal, Inc.
Die NBC Universal, Inc. zählt zu den zehn weltgrößten Medienunternehmen. Seine jetzige Gestalt
erhielt das Unternehmen durch die im Mai 2004 vollzogene Fusion von NBC und Vivendi Universal
Entertainment LLLP, der Unterhaltungssparte von Vivendi Universal. NBC brachte mit dem NBC TV
Network das weltweit größte Fernsehnetzwerk in die Fusion ein, über 14 große Fernsehstationen,
das spanischsprachige amerikanische TV-Netz Telemundo, die Nachrichtensender CNBC und MSNBC
sowie die NBC Filmstudios. Mit Vivendi Universal Entertainment kamen die Filmstudios Universal
Pictures und Universal Network Television Studios sowie drei Freizeitparks und Kabelfernsehkanäle
wie USA Network und Sci-Fi Network hinzu.
NBC Universal bezeichnet sich als führendes Unternehmen im Bereich der Zulieferung von
Unterhaltungsprogrammen an nationale und internationale Fernsehsender. Geschäftsfelder
neben der Kino- und Fernsehfilmproduktion sind Home Entertainment, Merchandising sowie
Vergnügungsparks.
Gesamtumsatz in Mio. US-Dollar
2005
2004
2003
14.689
12.886
6.871
Fusion von NBC und
Vivendi Universal
Entertainment
Tabelle II – 19: Umsätze von NBC Universal, Inc. von 2003 bis 2005
Quelle: General Electric Company Inc., Annual Report 2005, S. 49.
Im Finanzbericht der General Electric Company werden weder für die einzelnen Geschäftsfelder
von NBC Universal noch für die Regionen gesondert Umsatzzahlen aufgeführt. Dies gilt auch für
in Deutschland erzielte Umsätze.
1.2.7.1
Veranstalterbeteiligungen in Deutschland
In Deutschland betreibt NBC Universal das frei empfangbare Programm Das Vierte sowie die PayTV-Programme 13th Street, Sci-Fi Channel und Studio Universal sowie über das Joint Venture A&E
Television Networks (AETN) The History Channel. Mit Crime & Investigation Network sowie The
Biography Channel sind für 2007 zwei weitere Bezahlsender von AETN geplant. Zudem besteht
eine Minderheitsbeteiligung an der Veranstalterin von GIGA Digital.
Das Vierte, seit 29. 09. 2005 auf Sendung, ist ein frei empfangbares Unterhaltungsspartenprogramm mit Schwerpunkt auf US-amerikanischen Spielfilmen und Serien. Veranstalterin ist die
NBC Universal International GmbH, an der NBC Universal mittelbar sämtliche Anteile hält.210 Das
Vierte wird bundesweit sowohl analog als auch digital über Satellit (Astra) und Kabel verbreitet.
Nach eigenen Angaben erreicht der Sender ca. 31 Mio. (rund 90 %) der deutschen Fernsehhaushalte. Im digitalen Kabel und über Satellit wird Das Vierte täglich 24 Stunden ausgestrahlt. Im
210
Vgl. Beschluss der KEK vom 21. 12. 2005 i. S. NBC Universal, Az.: KEK 302, I 2.2.
112
Bundesweites Fernsehen
analogen Kabel wird in der Zeit von 10:00 bis 5:00 Uhr auf der Frequenz von NBC Europe gesendet;
zwischen 5:00 und 10:00 Uhr ist dort der Wirtschaftsnachrichtensender CNBC Europe zu sehen.
Somit wird seit der Sendezeitübernahme durch Das Vierte unter der Marke NBC Europe selbst kein
Programm mehr veranstaltet. NBC Europe war ursprünglich ein Programmfenster des US-amerikanischen Fernsehsenders NBC. In Europa veranstaltete zunächst die NBC Europe Ltd. unter dem
gleichen Namen ein Informations- und Nachrichtenprogramm mit Inhalten des US-NBC-Programms,
CNBC und America`s Talking, dem späteren MSNBC. Im Zuge von Unternehmensumstrukturierungen ging der Geschäftsbetrieb dann auf die NBC Germany GmbH211 und später auf die NBC
Universal International GmbH212 über.
Das Programm GIGA Digital wird von der GIGA Digital Television GmbH veranstaltet, an der
die 100 %ige NBC-Universal-Tochter NBC Universal International GmbH mit 8,2 % beteiligt ist.213
Das ganztägige deutschsprachige Spartenprogramm bietet Inhalte zu den Themen Online-Spiele,
eSports (wettbewerbsmäßiges Spielen von Computer- oder Videospielen) und Lifestyle für die
Zielgruppe der 14- bis 29-Jährigen. Die Programmgestaltung knüpft an die Konzeption der bereits
im Rahmen des analogen Fernsehvollprogramms NBC Europe ausgestrahlten „GIGA“-Formate an.
Durch die enge Verbindung von Fernsehen und Internet wurde hier eine hohe Interaktivität
zwischen Sender und Zuschauer erreicht. Sendestart von GIGA war am 01. 10. 2005. Das Programm
wird über Satellit (Astra digital) und die Kabelnetze von Kabel Deutschland, Kabel BW, PrimaCom
und ewt frei verbreitet und ist nach eigenen Angaben in ca. 7,5 Mio. deutschen Fernsehhaushalten
empfangbar. Parallel dazu ist GIGA über die IPTV-Bouquets von T-Home und HanseNet empfangbar und kann als Live-Stream über das Internet abgerufen werden. Neben GIGA Digital wird seit
06. 06. 2006 GIGA 2 kostenpflichtig über IPTV übertragen. Das Programm behandelt ausschließlich den eSports-Bereich.
13th Street ist ein deutschsprachiger digitaler Pay-TV-Sender, der vor allem Spielfilme, Fernsehserien und Kurzfilme aus den Genres Action, Krimi, Thriller, Mystery und Horror anbietet. Veranstalterin ist die NBC Universal Global Networks Deutschland GmbH, an der NBC Universal mittelbar
sämtliche Anteile hält. 13th Street, seit 01. 08. 1998 auf Sendung, wird über die Premiere-Plattform
sowie die digitalen Paketangebote der Kabelnetzbetreiber Kabel Deutschland, Kabel BW, PrimaCom,
Ish und Iesy vermarktet.
Der Sci-Fi Channel wird ebenfalls von der NBC Universal Global Networks Deutschland GmbH
veranstaltet. Der digitale Pay-TV-Sender bietet überwiegend deutschsprachige Serien, Spiel- und
Fernsehfilme sowie ausgewählte Dokumentationen ausschließlich aus dem Science-Fiction-Bereich.
Sendestart war am 01. 09. 2003. Sci-Fi Channel wird über die Premiere-Plattform sowie die digitalen
Paketangebote der Kabelnetzbetreiber Kabel Deutschland, Kabel BW, PrimaCom, Ish und Iesy vermarktet.
NBC Universal Global Networks Deutschland GmbH veranstaltet zudem Studio Universal, ein
digitales Pay-TV-Spartenprogramm mit dem Schwerpunkt auf Spielfilmen und Kurzfilmen aller
Genres aus amerikanischen, europäischen und deutschen Filmproduktionen. Seit 01. 09. 2003 ist
Studio Universal als Fensterprogramm („Fenster nach Hollywood“) sonntags von 17:30 bis 20:13 Uhr
bzw. alle 14 Tage bis 20:40 Uhr bei 13th Street zu sehen.
The History Channel wird von der The History Channel (Germany) GmbH & Co. KG veranstaltet.
An dieser sind zu je 50 % die NBC Universal Global Networks Deutschland GmbH und – über
Zwischengesellschaften – die A&E Television Networks (AETN)214 beteiligt. An AETN ist wiederum
211
212
213
214
Vgl. Beschluss der KEK vom 15. 12. 2004 i. S. NBC Germany, Az.: KEK 248.
Vgl. Beschluss der KEK vom 21. 12. 2005 i. S. NBC Universal, Az.: KEK 302.
Vgl. Beschluss der KEK vom 07. 11. 2006, i. S. GIGA Digital, Az.: KEK 364-2, I 4.
Zu den Beteiligungsstrukturen bei AETN s. o. unter Punkt 1.2.5.1.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
113
die NBC Universal über die NBC-AE Holding, Inc. mit 25 % beteiligt. Das Pay-TV-Unterhaltungsprogramm The History Channel wird seit 2004 in Deutschland ausgestrahlt. Es handelt sich dabei
um ein 24-Stunden-Spartenprogramm, das sich mit Dokumentationen über historische Ereignisse
der Vergangenheit und Gegenwart, wie z. B. politische Ereignisse oder bedeutende Erfindungen,
an eine Zielgruppe von überwiegend männlichen Zuschauern im Alter von 25 bis 54 Jahren
richtet. Das Programm erreicht nach Angaben von AETN weltweit über 195 Mio. TV-Haushalte in
129 Ländern. In Deutschland ist The History Channel über Satellit (Astra), die Kabelnetze von
Kabel Deutschland, Ish, Iesy, Kabel BW und PrimaCom sowie die IPTV-Angebote von T-Home und
HanseNet zu empfangen.
Die The History Channel (Germany) GmbH & Co. KG hat zudem jeweils eine Lizenz für die
Spartenprogramme Crime & Investigation Network sowie für den Biography Channel (in Deutschland beide für 2007 geplant). Bei The Biography Channel handelt es sich um ein 24-Stunden-Programm. Es wird über das Leben berühmter Persönlichkeiten wie Hollywoodschauspieler, Angehörige von Königshäusern oder Künstler berichtet. Die Zielgruppe sind Erwachsene im Alter von
25 bis 54 Jahren – mit einer leichten Tendenz zu weiblichen Zuschauern. Laut AETN werden
damit weltweit bisher 95 Mio. TV-Haushalte erreicht. Crime & Investigation Network, ebenfalls ein
24-Stunden-Programm, befasst sich mit Themen aus den Bereichen Kriminalität und Ermittlungen
in Kriminalfällen (z. B. Justizfälle, Polizeiermittlungen, mysteriöse Kriminalfälle). Das Programm ist
an Erwachsene im Alter von 25 bis 54 Jahren gerichtet.215
In Deutschland ist das Programm CNBC Europe analog und digital über Satellit216 sowie im
Kabel auf dem Kanal von NBC Europe (s. o.) und digital bei Kabel Deutschland frei zu empfangen.
Hierbei handelt es sich um den europäischen Ableger des US-amerikanischen Wirtschafts- und
Finanznachrichtensenders CNBC217 mit Hauptsitz in London. Die europaweit in englischer Sprache
gesendeten Informationen sind speziell auf leitende Angestellte, die Finanzdienstleistungsbranche
und Investoren zugeschnitten. CNBC Europe, als Gemeinschaftssender von NBC und Dow Jones &
Company gegründet, ist seit Januar 1998 auf Sendung. Zum 01. 01. 2006 hat Dow Jones seine
Anteile von je 50 % an CNBC Europe und CNBC Asia sowie seinen 25 %igen Anteil am digitalen
13th Street
Sci-Fi Channel
Studio Universal
NBC Europe
Das Vierte
The History Channel
Crime & Investigation
Network
The Biography Channel
GIGA Digital
Σ NBC Universal zuzurechnende Programme
2000
2001
2002
2003
2004
2005
1. Hj. 2006
k. A.
–
k. A.
–
–
–
–
k. A.
–
k. A.
–
–
–
–
k. A.
–
k. A.
–
–
–
–
k. A.
k. A.
–
k. A.
–
–
–
k. A.
k. A.
–
k. A.
–
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
–
k. A.
0,51)
k. A.
–
k. A.
k. A.
–
k. A.
0,6
k. A.
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
k. A.
–
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
0,5
0,6
1) ab Oktober 2005
Tabelle II – 20: Der NBC Universal, Inc. zuzurechnende Zuschaueranteile (in Prozent)
Quelle: AGF/GfK
215
216
217
Vgl. zum Gemeinschaftsunternehmen AETN ausführlich Beschluss i. S. History Channel, Az.: KEK 235, I 3.2.1 und III 2.1.3;
zu „Crime & Investigation Network“ und „The Biography Channel“ s. Beschluss der KEK vom 07. 11. 2006, Az.: KEK 367/
368.
Astra sowie über Hotbird, Eutelsat 1 W, Sirius, Thor, Nilesat, Intelsat 27.5, Turksat und Arabsat.
Consumer News and Business Channel.
114
Bundesweites Fernsehen
Service CNBC World an den bisherigen Partner CNBC übertragen. NBC Universal hält seitdem
sämtliche Anteile an CNBC Europe. Seit 2004 besteht eine Kooperationsvereinbarung mit dem
Nachrichtensender N24, wonach CNBC Europe dem Sender deutschsprachige Beiträge zuliefert
(z. B. Börsen-Berichterstattung).218 Daneben hat CNBC Europe einen Internetauftritt, bei dem neben
Wirtschaftsnachrichten, Börseninformationen und Marktanalysen auch Video-Beiträge und einzelne
Live-Streams abrufbar sind. Im Rahmen des kostenpflichtigen Premiumangebotes CNBC Plus wer-
Abbildung II – 12: Veranstalterbeteiligungen und zuzurechnende Programme der NBC Universal, Inc. im
bundesweiten Fernsehen
Quelle: KEK
218
Vgl. Pressemitteilung der ProSiebenSat.1 Media AG vom 18. 12. 2003.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
115
den ein Video-on-Demand-Zugang sowie Live-Streams der Fernsehprogramme CNBC-USA, -Asia
und -Europe angeboten. Zudem können bei CNBC Europe Nachrichten, Analysen und Interviews
kostenpflichtig per Audio-Stream vom Mobiltelefon aus abgerufen werden.
1.2.7.2
Beteiligungsverhältnisse und Geschäftsfelder
NBC Universal gehört zu 80 % der General Electric Company (GE) und zu 20 % Vivendi Universal.
Die Aktien von General Electric befinden sich vollständig in Streubesitz. Im Konzern, einem der
größten der Welt, stellt NBC Universal eines von sechs Hauptgeschäftsfeldern219 dar. Zu den
weiteren Sparten gehören u. a. Medizintechnik220, Kraftwerksbau221 und die Herstellung von Flugzeugtriebwerken222. Als Teil eines breit diversifizierten Unternehmens befindet sich NBC Universal
damit in einer anderen Lage als seine Konkurrenten und agiert meist zurückhaltender als diese.223
Mit Robert Wright, Chairman und CEO von NBC Universal sowie Vice Chairman und Executive
Officer bei GE, steht seit zwanzig Jahren die gleiche Person an der Spitze von NBC und nunmehr
NBC Universal; in der Branche stellt dies eine absolute Ausnahme dar.
Zu NBC Universal gehört mit NBC Television Network eines der größten Rundfunknetzwerke
der USA. Zusätzlich zu den eigenen 14 Sendern sind über 200 Stationen angegliedert, mit denen
rund 99 % der US-amerikanischen Fernsehhaushalte erreicht werden. Zu den hauseigenen Sendern
zählt MSNBC224, der drittgrößte US-Nachrichtensender. Dessen Internet-Nachrichtendienst MSNBC.
com, eines der erfolgreichsten Angebote seiner Art, wurde 1996 als Gemeinschaftsunternehmen
von Microsoft und NBC gegründet. In Deutschland hatte MSNBC eine Kooperation mit der ZDFNachrichtensendung „heute“, die aber kurz darauf zugunsten einer Kooperation mit T-Online aufgelöst wurde.225 NBC Universal hat Ende 2005 die Anteile an MSNBC von 50 % auf 82 % erhöht
und somit die Kontrolle über den Sender übernommen. Der Internet-Auftritt MSNBC.com wird
dagegen weiterhin als gleichberechtigtes Joint-Venture mit Microsoft fortgeführt.
Neben dem Fernsehsektor ist die Filmproduktion ein weiteres wichtiges Geschäftsfeld von NBC
Universal. Universal Studios, Inc. ist eines der führenden Filmstudios Hollywoods. In 2005 betrug
der operative Gewinn rund 300 Mio. US-Dollar. Das Unternehmen produziert und vertreibt weltweit Film- und Fernsehprogramme sowie Videofilme. Bis zur Fusion mit Vivendi Universal Entertainment besaß NBC als einziges der vier großen amerikanischen TV-Unternehmen (NBC, CBS, ABC
und FOX) kein Major-Studio in Hollywood. Für die Produktion und den Vertrieb der UniversalStudios-Filme ist in erster Linie die Universal Pictures zuständig. Daneben ist Focus Features (früher
USA Films) als Kunstfilmabteilung der Universal Studios zuständig für Produktion und Vertrieb der
eigenen Spartenfilme sowie für die Distribution von Spartenfilmen Dritter. Focus Features produziert und vertreibt mittels der angegliederten Rogue Pictures zudem low-budget Action- und
Horrorfilme. Zu den Universal Studios zählen darüber hinaus die im Animationsbereich tätigen
Universal Animation Studios und Universal Home Entertainment (DVD- und Videovertrieb). United
International Pictures (UIP) ist ein Gemeinschaftsunternehmen des Viacom-Studios Paramount
219
220
221
222
223
224
225
GE Commercial Finance, GE Healthcare, GE Industrial, GE Infrastructure, GE Money Bank, NBC Universal; vgl. GE Annual
Report 2005, S. 48.
GE Healthcare Technologies.
GE Energy (GE Infrastructure zugeordnet).
GE Aviation (GE Infrastructure zugeordnet).
Vgl. Lutz Hachmeister/Günther Rager, Wer beherrscht die Medien? Die 50 größten Medienkonzerne der Welt, Jahrbuch
2005, München 2005, S. 99.
Microsoft-National Broadcasting Company.
Auch diese Zusammenarbeit wurde allerdings bald wieder aufgelöst. Grund dafür war öffentliche Kritik, z. B. die Beschwerde des Verbandes Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) bei der Rundfunkkommission der Länder und die
Kritik des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger e. V. (BDZV).
116
Bundesweites Fernsehen
Pictures und der Universal Studios (je 50 % der Anteile). Es ist für den internationalen Vertrieb (d. h.
außerhalb der USA und Kanada) der Filme beider Studios zuständig sowie für solche der zu Viacom
gehörenden DreamWorks-Studios. NBC Universal bezeichnet sich als führendes Unternehmen im
Bereich der Zulieferung von Unterhaltungsprogrammen an nationale und internationale Fernsehsender. Zum Rechteportfolio zählen mehr als 4.000 Filme und über 40.000 TV-Episoden.
Die NBC Universal Global Networks Deutschland GmbH ist eine deutsche Tochter von NBC
Universal. Das Unternehmen steuert die Free- und Pay-TV-Aktivitäten in Deutschland, Österreich
und der Schweiz.
Neben den Hauptgeschäftsfeldern „Fernsehen“ (NBC, NBC-Network) und „Produktion“ (Universal
Studios) betreibt NBC Universal auch Vergnügungsparks und Merchandising. Die einzelnen Geschäftsbereiche arbeiten zum Teil eng zusammen: Produktionen der Universal Studios werden im
Rahmen des NBC-Fernsehprogramms beworben (z. B. durch Darsteller als Studiogäste) und in
den Freizeitparks thematisch aufgegriffen, wo schließlich auch die entsprechenden MerchandisingArtikel angeboten werden. Parallel dazu laufen Werbung und Merchandising im Internet.
Die General Electric Company erzielte 2006 Rekordgewinne226, an denen die Mediensparte
NBC Universal mit rund 10 % beteiligt war. Allerdings sank trotz steigendem Umsatz der Gewinn
von NBC Universal in 2005 und 2006 deutlich. Der Medienbereich wies als einzige Sparte des
Mutterkonzerns General Electrik Company ein rückläufiges Ergebnis aus. Die Umsatzeinbußen
beruhen vor allem auf Verlusten bei den Werbeeinnahmen. So ist der Fernsehsender NBC, der
neun Jahre in Folge den höchsten Zuschaueranteil in der Hauptsendezeit verbuchen konnte, 2005
von den Konkurrenten CBS und ABC – zeitweise auch von FOX – überholt worden.227 Zudem
wurden große Werbeetats vom Fernsehen ins Internet verschoben. Als Reaktion darauf will NBC
Universal die Umsatzzahlen steigern, indem die neuen technischen Verbreitungswege zur Erschließung neuer Erlösquellen und für Cross-Promotion genutzt werden: auf NBC.com werden
TV-Sendungen kostenfrei mit Werbeunterbrechungen angeboten, bei NBCfirstlook.com sind neue
Folgen von Serien zu sehen, bevor sie im Fernsehen ausgestrahlt werden. Neben dem eigenen
Programm werden auch Inhalte von Drittanbietern verbreitet, z. B. Yahoo, YouTube und i-Tunes.
Zusammen mit AOL soll das Angebot von IPTV-Programmen bzw. „Streams“ ausgebaut werden.
Auch Universal-Kinoproduktionen sollen künftig über das Internet zu beziehen sein.
1.3
Beteiligungen von Finanzinvestoren
Im deutschen Medienmarkt, vornehmlich in den Bereichen der TV-Veranstaltung und des Betriebs
von Kabelnetzen, beteiligen sich zunehmend in- und ausländische Finanzinvestoren. Darunter
sind – insbesondere in Abgrenzung zu strategischen bzw. industriellen Investoren – Personen,
Gesellschaften oder Finanzinstitute zu verstehen, die den Anteilserwerb an einem Unternehmen
maßgeblich als Finanzanlage betrachten.228 Die Investition dient dem Ziel, aus dem Engagement
eine hohe Gesamtrendite zu erwirtschaften. Letztere setzt sich aus dem gezahlten Kaufpreis, den
Erträgen während der Beteiligung sowie dem späteren Verkaufserlös zusammen, weshalb in der
Regel eine mittelfristige, gewinnbringende Veräußerung geplant ist. Im Gegensatz zu den Finanzinvestoren erwerben strategische Investoren Anteile an einem Unternehmen, um damit operative
Synergien zu erzielen.229 So kann der Erwerb dazu dienen, die Produktionsbasis zu vergrößern, das
Produktangebot zu erweitern oder in neue Märkte vorzustoßen.230 Strategische Investoren kommen
226
227
228
229
230
Siehe z. B. Presseberichte der GE vom 20. 01. 2006, 13. 04. 2006 und 14. 07. 2006.
Vgl. Lutz Hachmeister/Günther Rager, a. a. O., S. 101.
Vgl. Knott/Mielke, Unternehmenskauf, 2. Aufl. 2006, S. 95.
Vgl. Even/ Vera, Die Techniken des Going Private in Deutschland, DStR 2002, S. 1315.
Vgl. Knott/Mielke, Unternehmenskauf, 2. Aufl. 2006, S. 95.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
117
zumeist aus dem näheren Marktumfeld des zu erwerbenden Unternehmens, sind also beispielsweise Kunden oder Wettbewerber.
Die Einordnung eines Unternehmens als „reiner Finanzinvestor“ ist in der Praxis oftmals schwierig, da mit dem finanziellen Engagement auch weitere Motive, wie zum Beispiel die Übertragung
von Know-how, mit dem Ziel der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und des Erhalts des Unternehmens verbunden sein können. Der hierdurch erzielte Einfluss des Finanzinvestors, der sich
auch auf die inhaltliche Ausrichtung eines Medienunternehmens auswirken kann, kann demjenigen
eines „klassischen Medienunternehmers“ durchaus vergleichbar sein. Ein Beispiel hierfür ist die auf
Investitionen im Medienbereich spezialisierte Saban Capital Group, die im Jahr 2003 zusammen
mit einer Gruppe weiterer Finanzinvestoren die ProSiebenSat.1 Media AG aus der Insolvenzmasse
der KirchGruppe erworben hat.231 Die Saban Capital Group steht unter der Leitungsmacht von
Haim Saban, der als Musikproduzent und Mitbegründer des Kinderkanals Fox Kids als Medienunternehmer tätig war und nunmehr entscheidenden Einfluss auf die Unternehmenspolitik der
ProSiebenSat.1-Gruppe ausübt. Auf der anderen Seite folgt auch diese von Haim Saban geleitete
Investorengruppe dem Prinzip der schnellen Unternehmensveräußerung nach kurzfristiger Gewinnmaximierung: Entgegen des ursprünglich angekündigten langfristigen Engagements hat die SabanGruppe bereits im August 2005 die Absicht verkündet, ihre Beteiligung an die Axel Springer AG
zu veräußern. Nachdem dies von der KEK und dem Bundeskartellamt nicht genehmigt wurde,232
erfolgte Ende 2006 der Verkauf der Sendergruppe an ein Konsortium aus den Finanzinvestoren
Permira und KKR. Diese ziehen nach Abschluss der Übernahme eine Zusammenführung der
ProSiebenSat.1 Media AG mit der europäischen Sendergruppe SBS, deren Haupteigentümer Permira
und KKR sind, in Betracht,233 verfolgen also jedenfalls kurz- oder mittelfristig auch ein strategisches
Interesse.
Vor allem durch die Beteiligung der Saban Capital Group an der ProSiebenSat.1 Media AG sowie
die Beteiligung der Permira-Gruppe an der Veranstalterin von Premiere234 rückte das Engagement
der Finanzinvestoren im Medienbereich in das Interesse einer breiten Öffentlichkeit. Die Vorgehensweise einiger Investorengruppen bei Unternehmensübernahmen unterschiedlichster Branchen hat
vielfach Kritik in Politik und Medien hervorgerufen. Unter dem Blickwinkel der Sicherung der
Meinungsvielfalt nach dem Rundfunkstaatsvertrag warf die Beteiligung von Finanzinvestoren an
privaten Fernsehveranstaltern dagegen bislang keine Probleme auf, da sie entweder über keine
weiteren gewichtigen zurechenbaren Medienbeteiligungen in Deutschland verfügen oder aber –
wie im Fall der mittelbar an der ProSiebenSat.1 Media AG beteiligten Providence-Gruppe, die den
Kabel-Deutschland-Konzern beherrscht – die Fernsehbeteiligungen ihnen nicht zuzurechnen sind.
Im Konflikt mit der gesetzlichen Vorgabe, Beteiligungsstrukturen im privaten Fernsehen transparent
zu machen, steht jedoch der vielfach von Fondsgesellschaften gegenüber der KEK vorgebrachte
Wunsch, die Identität ihrer Kapitalgeber geheim zu halten (s. u. Kapitel III 2.4.3. Auf die (z. T.
mehrfachen) Nachfragen der KEK wurden jedoch stets alle Beteiligungen ab einem Anteil von 5 %
mitgeteilt. Entgegen anderslautender Darstellungen235 ist die KEK folglich durchaus in der Lage,
über die medienkonzentrationsrechtliche Zurechnung von Programmen zu Fondsgesellschaften
bzw. ihren Kapitalgebern zu entscheiden.
231
232
233
234
235
Vgl. Beschluss der KEK vom 14. 10. 2003 i. S. ProSiebenSat.1 Media AG, Az.: KEK 189.
Vgl. Beschluss der KEK vom 10. 01. 2006 i. S. ProSiebenSat. 1 Media AG, Az.: KEK 293, sowie den Beschluss des Bundeskartellamts vom 24. 01. 2006, B 6 – 92202 – Fa – 103/05.
Vgl. Pressemitteilung der ProSiebenSat.1 Media AG vom 14. 12. 2006, www.prosiebensat1.com/pressezentrum/
prosiebensat1mediaag/2006/12/x02184/.
Vgl. Beschluss der KEK vom 11. 03. 2003 i. S. Premiere, Az.: KEK 166.
Vgl. Victor Henle, Druck-Anlagen – Deutsche Medien im Visier von Finanzinvestoren, in: epd medien vom 26. 01. 2005.
118
Bundesweites Fernsehen
Derzeit236 werden folgenden Finanzinvestoren Programme medienkonzentrationsrechtlich zugerechnet:
–
–
–
–
die Programme der ProSiebenSat.1 Media AG der Saban-Gruppe,
das Programm arena der BC-Partners- und der Apollo-Gruppe,
Astro TV und GIGA Digital der Wellington-Gruppe,
MGM Channel sowie die der Kabel-Deutschland-Gruppe zuzurechnenden Programme der
Providence-Gruppe,
– terranova der Port Noir Investment,
– das noch nicht ausgestrahlte Programm Loft TV der GFP.
Im deutschen Zeitungsmarkt sind Finanzinvestoren an der Axel Springer AG sowie dem Berliner
Verlag und dem Morgenpost Verlag beteiligt. Insgesamt stellen Engagements von Finanzinvestoren
bei Zeitungsverlagen aber eher die Ausnahme dar.
An der Axel Springer AG hielt die Investmentgesellschaft Hellman & Friedman bislang eine
19,4 %ige Beteiligung, ein Anteil von 10 % des Aktienkapitals wurde jedoch Ende des Jahres 2006
nach einem Angebot in Deutschland und einer internationalen Privatplatzierung fast ausschließlich an industrielle Investoren zugeteilt.237 Somit ist der Finanzinvestor an dem größten deutschen
Zeitungskonzern nur noch mit 9,4 % (s. u. 2.1.2.2.5) beteiligt.
Eine höhere Beteiligung von Finanzinvestoren besteht beim Berliner Verlag und dem Morgenpost Verlag. Ende 2005/Anfang 2006 hat die BV Deutsche Zeitungsholding, zu der die Investorengruppe Veronis Suhler Stevenson (VSS) und die Mecom Group von David Montgomery gehören,
den Verlag der „Berliner Zeitung“ und des „Berliner Kurier“ sowie den der „Hamburger Morgenpost“
übernommen. Die spätere Übernahme der Mediensparte des norwegischen Orkla-Konzerns durch
Mecom umfasste keine Medienbeteiligungen in Deutschland; die Beteiligung an dem deutschen
Internet-Anbieter der „Netzeitung“ blieb von der Übernahme ausgespart.
Außerhalb des Fernsehbereichs ist ein weiteres Beispiel für die Beteiligung eines Finanzinvestors
an einem Medienunternehmen die Übernahme der Nachrichtenagentur ddp durch Arques
Industries. Dagegen hat die Advent-International-Gruppe ihre Beteiligung an der SportrechteAgentur Sportfive S. A. jüngst veräußert (s. u. 2.2.1.3).
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick zu Finanzinvestoren, die an Veranstaltern von bundesweitem privatem Fernsehen beteiligt sind.
Unternehmen
Beteiligungen an TV-Veranstaltern
weitere Medienbeteiligungen
3i Group
24 % an 1-2-play tv
24,0 % an der Teleshopping-Anbieterin
1-2-3.tv GmbH;
weitere Beteiligung am international verbreiteten Pay-TV-Sender Hallmark Channel
AGF (Allianz AG)
3,6 % an Astro TV
–
Alpine
(noch) 1,12 % an der German Media
Partners L. P., die 75,1 % an der
ProSiebenSat.1 Media AG hält
–
➝
Tabelle II – 21: Beteiligungen von Banken und Finanzinvestoren an TV-Veranstaltern und anderen Medienunternehmen (Auswahl, ohne weitere Medienaktivitäten der TV-Veranstalter)
Quelle: KEK, Unternehmensangaben
236
237
Also vor Abschluss der Übernahme der Anteile der Saban-Gruppe an der ProSiebenSat.1 Media AG durch Permira und
KKR.
Vgl. Pressemitteilung der Axel Springer AG vom 06. 12. 2006.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
119
➝
Unternehmen
Beteiligungen an TV-Veranstaltern
weitere Medienbeteiligungen
Apax
(trat zusammen mit Goldman Sachs und
Cinven als Bieter für die ProSiebenSat.1
Media AG auf )
mittelbar 7,8 % an der europäischen
Sendergruppe Central European Media
Enterprise (CME);
Beteiligung am niederländischen Pressekonzern PCM Uitgevers;
30 % zusammen mit Saban Capital Group
und Arkin Communications am Telekommunikationsunternehmen Bezeq (Israel);
Intelsat, Versatel
Apollo (AP Fonds)
mittelbar 31,46 % an Arena
mittelbar 31,46 % an der Kabelnetzbetreiberin Unity Media
Atlas Venture Fund
22,9 % an GIGA Digital
–
Bain Capital
(noch) 18,58 % an der German Media
Partners L. P., die 75,1 % an der
ProSiebenSat.1 Media AG hält
Online-Buchhändler libri.de,
Radiosenderkette Clear Channel (USA)
Bank für Arbeit und
Wirtschaft AG
bis Ende 2006 4,0 % an der Fernseh
Holding III S. A. R. L., die 8,44 % an der
Premiere AG hält
–
Bayerische Hypo- und
Vereinsbank
bis Ende 2006 11,5 % an der Fernseh
Holding III S. A. R. L., die 8,44 % an der
Premiere AG hält
–
Bayerische Landesbank
bis Ende 2006 11,5 % an der Fernseh
Holding III S. A. R. L., die 8,44 % an der
Premiere AG hält
–
BC Partners (Finakabel
Fonds)
mittelbar 38,66 % an Arena
mittelbar 38,66 % an der Kabelnetzbetreiberin Unity Media
Blackstone
4,5 % an der Deutsche Telekom AG, die
das Programm Premiere Bundesliga
powered by T-Com anbietet
Cinven
(trat zusammen mit Apax und Goldman
Sachs als Bieter für die ProSiebenSat.1
Media AG auf )
Springer Fachverlag, Eutelsat, Kabelnetzbetreiber Numéricable (Frankreich)
Classic Fund Management
Aktiengesellschaft
5,09 % an der Premiere AG
freenet.de AG, mobilcom, Time Warner,
Inc.
Cogneta (ehemals Electra
Partners Europe)
70 % an Scholz & Friends Holding, die
mittelbar 16,03 % an K1010 hält
–
Constant Ventures
8 % Kapitalanteile/9.4 % Stimmrechte an
der EM.TV AG die 100 % an DSF und
Junior hält
–
Credit Suisse
mittelbar 7,66 % am MGM Channel
–
Extorel (Falk Strascheg)
1,8 % an Astro TV;
1,47 % an JobTV24
–
Fidelity Investments
8,59 % an der Reuters Group Ltd., die
mittelbar 100 % an Reuters Broadcast
News hält
–
GFP Vermögensverwaltung
GmbH & Co. KG
72,51 % an der Odeon Film AG, die
37,4 % an Loft TV hält
Finanzierung von Kino- und Fernsehproduktionen
Goldman Sachs
zusammen mit Apax und Cinven Bieter
für ProSiebenSat.1 Media AG
–
Hellman & Friedman
(noch) 18,58 % an der German Media
Partners L. P., die 75,1 % an der
ProSiebenSat.1 Media AG hält
9,4 % an der Axel Springer AG
➝
Tabelle II – 21: Beteiligungen von Banken und Finanzinvestoren an TV-Veranstaltern und anderen Medienunternehmen (Auswahl, ohne weitere Medienaktivitäten der TV-Veranstalter)
Quelle: KEK, Unternehmensangaben
120
Bundesweites Fernsehen
➝
Unternehmen
Beteiligungen an TV-Veranstaltern
weitere Medienbeteiligungen
Invesco Perpetual
7,32 % an der Reuters Group Ltd., die
mittelbar 100 % an Reuters Broadcast
News hält
–
Iris Capital
7,11 % an 1-2-play tv
7,11 % an der Teleshopping-Anbieterin
1-2-3.tv GmbH;
DSL-Netzbetreiber QSC, Smart Telecom AG
(Schweiz), Fernsehproduzent Lagardère
Images (Frankreich)
KKR
zusammen mit Permira Käufer der
ProSiebenSat.1 Media AG
zusammen mit Permira Mehrheit an der
europäischen Sendergruppe SBS;
Marktforschungs- und Mediengruppe VNU
(Niederlande/USA), Medienkonzern Seven
Media (Australien)
NWQ Investment Management Company LL. C.
6,92 % an der Premiere AG
–
Permira
bis Ende 2006 63 % an der Fernseh
Holding III S. A. R. L., die 8,44 % an der
Premiere AG hält;
zusammen mit KKR Käufer
der ProSiebenSat.1
Media AG
zusammen mit KKR Mehrheit an der
europäischen Sendergruppe SBS;
Debitel
Port Noir Investment
100 % an terranova
–
Providence
(noch) 11,15 % an der German Media
Partners L. P., die 75,1 % an der
ProSiebenSat.1 Media AG hält;
32,15 % am MGM Channel
über 95 % an der Kabelnetz- und Plattformbetreiberin Kabel Deutschland GmbH;
Hallmark Channel (international verbreiteter Pay-TV-Sender), Kabelnetzbetreiber Casema (Niederlande), Intelsat,
Pay-TV-Sender Digitürk, Medienkonzern
Recoletos (Spanien), Warner Music Group
Quadrangle
(noch) 5,95 % an der German Media
Partners L. P., die 75,1 % an der
ProSiebenSat.1 Media AG hält
–
Saban Capital Group
(noch) 26,03 % an der German Media
Partners L. P., die 75,1 % an der
ProSiebenSat.1 Media AG hält
27 % an Keshet Broadcasting (Israel),
30 % zusammen mit Apax und Arkin
Communications am Telekommunikationsunternehmen Bezeq (Israel)
Schroder Investment
5,90 % an der Reuters Group Ltd., die
mittelbar 100 % an Reuters Broadcast
News hält
–
Target Partners (DZ Bank)
24 % an 1-2-play tv
–
Texas Pacific Group
mittelbar 21,43 % am MGM Channel
Mobilcom AG
TH Lee/Putnam
(noch) 18,58 % an der German Media
Partners L. P., die 75,1 % an der
ProSiebenSat.1 Media AG hält
Radiosenderkette Clear Channel (USA)
Wellington Partners
60,59 % an Astro TV;
mittelbar 24,0 % an 1-2-play tv;
35,1 % an GIGA Digital
24,0 % an der Teleshopping-Anbieterin
1-2-3.tv GmbH
Tabelle II – 21: Beteiligungen von Banken und Finanzinvestoren an TV-Veranstaltern und anderen Medienunternehmen (Auswahl, ohne weitere Medienaktivitäten der TV-Veranstalter)
Quelle: KEK, Unternehmensangaben
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
2
121
Verflechtungen zwischen Fernsehen und
medienrelevanten verwandten Märkten
Die Regelungen des Rundfunkstaatsvertrags zur Sicherung der Meinungsvielfalt sehen vor, dass
bei der Beurteilung vorherrschender Meinungsmacht eines Fernsehveranstalters auch medienrelevante verwandte Märkte einzubeziehen sind (§ 26 Abs. 2 Satz 2 RStV). Erreichen danach die
einem Unternehmen zurechenbaren Programme einen Zuschaueranteil von 25 %, so wird vorherrschende Meinungsmacht vermutet, wenn das Unternehmen auf einem medienrelevanten verwandten Markt eine marktbeherrschende Stellung hat oder die Gesamtbeurteilung der Aktivitäten
im Fernsehen und auf medienrelevanten verwandten Märkten ergibt, dass der dadurch erzielte
Meinungseinfluss dem eines Unternehmens mit einem Zuschaueranteil von 30 % entspricht.
Darüber hinaus gewinnen die medienrelevanten verwandten Märkte bei der Prüfung des Grundtatbestands des § 26 Abs. 1 RStV Bedeutung; die Vorschrift des § 26 Abs. 2 RStV übernimmt dabei
die Funktion eines Leitbilds (s. u. Kapitel III 2.1.1).
Der Begriff des medienrelevanten verwandten Marktes ist im Rundfunkstaatsvertrag nicht
definiert. Die amtliche Begründung zu § 26 RStV zählt exemplarisch Werbung (s. u. 2.3), Hörfunk,
Presse, Rechte und Produktion auf. Die Aufzählung ist jedoch nicht abschließend. Voraussetzung
für die Einbeziehung eines Medienmarktes ist zum einen seine „Medienrelevanz“, d. h., der Markt
muss für den Prozess der öffentlichen Meinungsbildung bedeutend (Publikumsmärkte, s. u. 2.1)
oder zur Verstärkung der Meinungsmacht im Fernsehen geeignet sein (vor- und nachgelagerte
Märkte, s. u. 2.2). Zum anderen ist entscheidend, welchen Grad von „Verwandtschaft“ dieser Medienmarkt mit dem bundesweiten Fernsehen aufweist. Die jeweilige „Verwandtschaftsnähe“ ergibt sich
aus vergleichbaren, den potenziellen Meinungseinfluss charakterisierenden Leistungsmerkmalen.
Dies sind gemäß der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vorrangig Suggestivkraft,
Breitenwirkung und Aktualität (s. u. Kapitel III 2.1.1.3).
Untersucht werden die folgenden Publikumsmärkte
–
–
–
–
–
–
–
Hörfunk (2.1.1),
Tageszeitungen (2.1.2),
Programmzeitschriften (2.1.3),
Publikumszeitschriften (2.1.4),
Online-Medien (2.1.5),
Ballungsraumfernsehen (2.1.6),
Mediendienste (2.1.7)
und die folgenden der Fernsehveranstaltung vor- und nachgelagerten Märkte
– Programmrechte (2.2.1, Fiktionales Programm (2.2.1.1), Kinderprogramm (2.2.1.2), Sport
(2.2.1.3), Information (2.2.1.4)),
– Zugangsrelevante Dienste für digitales Fernsehen und Pay-TV (2.2.2),
– Übertragungswege (2.2.3)
sowie der
– Fernsehwerbemarkt (2.3).
Verflechtungen von Fernsehveranstaltern mit weiteren Medienmärkten sind in erheblichem Umfang
zu beobachten. Besondere Aufmerksamkeit verdienen Verflechtungen mit anderen Medienteilbranchen (diagonale Konzentration, s. o. Kapitel I 1.3.3), da sie die Gefahr einer Vervielfältigung
des publizistischen Einflusses in Form von multimedialer Meinungsmacht in sich bergen. Vertikale
Verflechtungen (s. o. Kapitel I 1.3.2) können unter dem Aspekt der Meinungsvielfalt dann proble-
122
Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
matisch sein, wenn die horizontale Konzentration auf den vor- und nachgelagerten Märkten so weit
fortgeschritten ist, dass der Zugang von konkurrierenden TV-Unternehmen zu den Beschaffungsoder Absatzmärkten durch eine solche vertikale Verbindung eines Programmveranstalters eingeschränkt oder gefährdet wird. Daher werden im Folgenden diejenigen Beschaffungs- und Absatzmärkte einer genaueren Betrachtung unterzogen, auf denen Fernsehveranstalter direkt – oder
indirekt über verbundene Unternehmen – über starke Marktstellungen verfügen.
Im Berichtszeitraum waren sowohl Tendenzen zur vertikalen/diagonalen Konzentration als auch
die Auflösung derartiger Verflechtungen zu verzeichnen. Eine aktuelle Übersicht gibt Tabelle II – 22.
Von den Unternehmen, die an Veranstaltern von bundesweitem privatem Fernsehen beteiligt
sind, sind die Bertelsmann AG, die Axel Springer AG, Die Heinrich Bauer Verlag KG und die Hubert
Burda Media Holding GmbH & Co. KG am weitläufigsten mit weiteren Medienmärkten verflochten.
Einen Gesamtüberblick über deren Medienaktivitäten geben die Abbildungen II – 13 bis II – 16.
Konzentration
Dekonzentration
Diagonale Verflechtung zwischen Veranstaltern (bzw. an ihnen beteiligten Unternehmen) und
anderen Medienteilbranchen
– Die Verlagsgruppe Holtzbrinck beteiligt sich am Sender Gute
Laune TV.
– Die Burda-Verlagsgruppe gründet den Fernsehsender Focus TV
Gesundheit.
– Die Axel Springer AG beteiligt sich an der Veranstalterin des
bundesweiten Programms 24 (und des Ballungsraumsenders
Hamburg 1).
– Die Axel Springer AG beteiligt sich an dem Dogan-Medienkonzern, dessen türkischsprachiges Programm Kanal D auch in
Deutschland empfangbar ist.
– Burda erwirbt Anteile am Hörfunksender für Berlin und Brandenburg BB.Radio.
– Die ProSiebenSat.1 Media AG erhöht ihre Beteiligung am
Mediendienst Wetter Fernsehen.
– Eine Tochtergesellschaft der Anbieterin des Teleshopping-Senders
1-2-3.tv gründet den Fernsehsender 1-2-play.
– Die EM.TV AG beteiligt sich am Teleshopping-Sender
MEGA\Vision.
– Die Veranstalterin des auch der RTL Group zuzurechnenden
Programms K1010 beteiligt sich am Teleshopping-Sender Bietbox.
– Die ProSiebenSat.1 Media AG beteiligt sich am Internet-VideoPortal MyVideo
– Die ProSiebenSat.1 Media AG beteiligt sich am Internet-Portal
Lokalisten.de.
– Die Deutsche Telekom AG, Betreiberin des Online-Portals
T-Online, bietet das Sportspartenprogramm Premiere Bundesliga
powered by T-Com an.
– Burda beteiligt sich an den Computer- und Videospiel-Portalen
Gamona und Incgamers.
– Die Axel Springer AG Übernimmt die Mehrheit an der InternetPreis- und Produktsuchmaschine Idealo.
– Die ProSiebenSat.1 Media AG verkauft ihre
Beteiligung am Reiseshopping-Sender
Sonnenklar TV.
– Gruner + Jahr verkauft seinen Anteil am
BerlinOnline Stadtportal.
– Die wie die RTL Group zur Bertelsmann AG
gehörige Verlagsgruppe Gruner + Jahr veräußert ihre Beteiligung an der Berliner
Zeitung und am Berliner Kurier.
– Die Burda-Verlagsgruppe veräußert ihre
Beteiligung an der Schweriner Volkszeitung.
– Die Axel Springer AG veräußert ihre Buchverlage.
➝
Tabelle II – 22: Aktuelle Entwicklung der Verflechtungen zwischen Fernsehveranstaltern (bzw. an ihnen beteiligten Unternehmen) und Unternehmen auf medienrelevanten verwandten Märkten
Quelle: Unternehmensangaben, KEK
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
123
➝
Konzentration
Dekonzentration
Vertikale Verflechtung zwischen Veranstaltern (bzw. an ihnen beteiligten Unternehmen) und
der Produktions- und Rechteebene
– Die Walt Disney Company gründet die Sender Toon Disney und
Playhouse Disney.
– Die Universal Studios gründen den Spielfilmkanal Das Vierte.
– Die UFA-Gruppe beteiligt sich am Sender Passion (geplant).
– Die Discovery Communications, Inc. (DCI) gründet den weiteren
Spartensender Discovery HD und übernimmt 98 % der Anteile an
der Veranstalterin von DMAX (ehemals XXP).
– Die Kinowelt Television GmbH gründet den Sender Kinowelt TV.
– Die Reuters Group gründet den Sender Reuters Broadcast News.
– Die ProSiebenSat.1 Media AG beteiligt sich mehrheitlich an der
Producers at Work GmbH.
– Die Axel Springer AG gründet das Produktionsunternehmen Axel
Springer Digital TV GmbH.
– Spiegel TV veräußert die Beteiligung (bis
auf einen Restanteil von 1 %) an der
Veranstalterin von XXP (nunmehr DMAX).
– CNN scheidet als Gesellschafter von n-tv
aus.
– Die RTL Group reduziert ihren Anteil am
Sportrechtehändler Sportfive S. A. auf 25 %
und beabsichtigt die Veräußerung auch
dieser Anteile.
– Die RTL Television GmbH veräußert ihre
restlichen Anteile an der Eyeworks-Gruppe.
Vertikale Verflechtung zwischen Veranstaltern (bzw. an ihnen beteiligten Unternehmen) und
dem Bereich von Dienstleistungen für das Digitalfernsehen
– Premiere werden weitere über ihre Plattform verbreitete
Programme (Focus TV Gesundheit und Junior) aufgrund der
Möglichkeit der Einflussnahme auf die Programmgestaltung
zugerechnet.
– Premiere veräußert das Playout-Center DPC.
Vertikale Verflechtung zwischen Veranstaltern (bzw. an ihnen beteiligten Unternehmen) und
der Vertriebsebene
– Die Deutsche Telekom AG, Betreiberin von DSL- und Mobilfunk– Die PrimaCom AG veräußert die Beteiligung
netzen, bietet das über VDSL-Netze ausgestrahlte Sportspartenan der Veranstalterin von movies & more.
programm Premiere Bundesliga powered by T-Com an.
– Der Unity Media Konzern gründet den Sportspartenkanal arena.
– Den Kabelnetz- und Plattformbetreibern Kabel Deutschland,
Unity Media (ish/iesy) und PrimaCom werden Programme Dritter
wegen der Möglichkeit, auf die Programmgestaltung Einfluss zu
nehmen, zugerechnet.
– Die ProSiebenSat.1 Media AG gestaltet für die MFD Mobiles
Fernsehen Deutschland GmbH das Programm ProSiebenSat.1
Mobile.
– Die ProSiebenSat.1 Media AG bietet in Kooperation mit der
United Internet AG das Video-on-Demand-Portal Maxdome für
den Abruf von Filmen und TV-Serien an.
– MTV bietet Musikvideos über den Video-on-Demand-Dienst MTV
Overdrive an.
– Arvato Mobile (Bertelsmann AG) und Warner Bros. Entertainment
gründen die Plattform für den Internet-Download von Spielfilmen
und TV-Serien In2Movies.
– Die Tele München Gruppe wird größter Aktionär des Filmtheaterbetreibers CinemaxX AG.
Tabelle II – 22: Aktuelle Entwicklung der Verflechtungen zwischen Fernsehveranstaltern (bzw. an ihnen beteiligten Unternehmen) und Unternehmen auf medienrelevanten verwandten Märkten
Quelle: Unternehmensangaben, KEK
Quelle: Unternehmensangaben, FORMATT-Institut, KEK
Abbildung II – 13: Medienaktivitäten des Bertelsmann-Konzerns
124
Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
Quelle: Springer, FORMATT-Institut, KEK
Abbildung II – 14: Medienaktivitäten des Springer-Konzerns
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
125
Quelle: Bauer, FORMATT-Institut, KEK
Abbildung II – 15: Medienaktivitäten des Bauer-Konzerns
126
Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
Quelle: Burda, FORMATT-Institut, KEK
Abbildung II – 16: Medienaktivitäten des Burda-Konzerns
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
127
128
Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
2.1
Publikumsmärkte
2.1.1
Hörfunk
2.1.1.1
Angebotsstruktur und Hörfunknutzung
Der Hörfunkmarkt in Deutschland folgt im Wesentlichen der föderalen Gliederung. Bundesweite
Angebote sind sowohl im öffentlich-rechtlichen als auch im privaten Teilsystem die Ausnahme und
spielen insgesamt im Markt nur eine untergeordnete Rolle. Marktdominant sind landesweite
Sender. Nur in Bayern und Nordrhein-Westfalen spielt der Lokalfunk eine herausragende Rolle.
Insgesamt sind heute eine Vielzahl von Anbietern im privaten Hörfunkmarkt engagiert. Die Zahl
der Radiosender ist im Jahr 2005 auf 222 gestiegen (2004: 209), wobei die lokalen und regionalen
Stationen mit 55 den höchsten Zuwachs verzeichnen (2004: 148). Die Anzahl der landesweiten
Programme ist 2005 auf 52 (2004: 49) und die der bundesweiten Programme auf 15 (2004: 12)
gestiegen.238 Im Vergleich zum kommerziellen Hörfunk erscheint die Zahl der von öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten verbreiteten Radioprogramme relativ gering; Ende 2005 waren dies
58 analoge und 8 digitale Hörfunkprogramme.239
Die Ursache für die Unterschiede in der Vielfalt der privaten Hörfunkangebote der einzelnen
Bundesländer liegt insbesondere darin, dass in acht Ländern bislang keine Lokalradios verbreitet
Bundesland
bundesweit
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin-Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
gesamt
32)
20)
37)
–0)
24)
10)
–0)
–0)
20)
–0)
18)
–0)
–0)
10)
–0)
150)
private Programme
landeslokal/
gesamt
weit
regional
10)
14)
154), 7), 8)
10)
40)
60)
20)
30)
110)
30)
28)
30)
40)
34)
30)
52
DigitalRadios1)
öffentlich-rechtliche Programme
analog
digital
162)
655)
60)
–0)
–0)
–0)
–0)
–0)
460)
37)
10)
180)
–0)
–0)
–0)
2000)
6800)
2400)
100)
600)
700)
200)
300)
4900)
600)
400)
2111)
400)
400)
300)
163)
186)
69)
–0)
20)
50)
–0)
10)
10)
–0)
70)
30)
60)
20)
–0)
6
5
9
3
5
6
1
1
7
2
4
6
1
1
1
–
4
–
–
–
–
–
–
2
–
1
1
–
–
–
1550)
22200)
670)
58
8
1) Digital terrestrisch über DAB ausgestrahlte Programme. 2) sunshine live wird als bundesweites und als lokales Programm gezählt.
3) Die Neue 107.7 wird seit 01. 01. 2006 nicht mehr über DAB verbreitet.
4) Klassik Radio wird nur in Hamburg als bundesweites
Programm gezählt und außerdem in Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Hessen und Schleswig-Holstein über UKW-Stützfrequenzen
verbreitet. 5) Zusätzlich zwei lokale Kabelhörfunkprogramme. 6) Radio Donauwelle (lokales Programm) wurde zum 31. 12. 2005
eingestellt.
7) Metropol FM wird in Berlin-Brandenburg als bundesweites Programm und in Rheinland-Pfalz als lokales Programm
gezählt. In Berlin sendet es zudem über UKW landesweit. 8) Jam FM wird im Saarland als bundesweites Programm (bis September
2005: als landesweites Programm) und in Berlin als landesweites Programm gezählt. 9) Zusätzlich über DVB-H 18 und über DVB-T 32
Radioprogramme.
10) Radio-NRW-Mantelprogramm der 45 Lokalradios.
11) Zusätzlich zwei Mantelprogramme.
Tabelle II – 23: Anzahl privater und öffentlich-rechtlicher Hörfunkangebote in Deutschland 2005
Zuordnung der privaten Programme nach Aufsicht führenden Landesmedienanstalten
Quelle: ALM Jahrbuch 2005, S. 299; VPRT, Hörfunk in Deutschland 2006, S. 84.
238
239
Vgl. ALM Jahrbuch 2005, S. 297 f.
Vgl. Verband Privater Rundfunk und Telemedien e. V. (VPRT) (Hrsg.), Hörfunk in Deutschland, Rahmenbedingungen und
Wettbewerbssituation, Bestandsaufnahme 2006, Studie der Arbeitsgruppe Kommunikationsforschung München (AKM),
Berlin 2006, S. 84.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
129
werden. Die große Programmdichte in Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und
Sachsen resultiert aus dem umfangreichen Angebot an Lokalradios. Die sehr vielgestaltige Angebotsstruktur im privaten Hörfunk ist jedoch nicht gleichbedeutend mit programmlicher Vielfalt.
Um möglichst hohe Reichweiten und damit Werbeeinnahmen zu erzielen, dominiert bei der
Mehrheit der Radiostationen das AC-Format (Adult Contemporary; Schwerpunkt: Popmusik), eine
sehr populäre Programmfarbe mit der Zielgruppe der 25- bis 49-Jährigen und das mit Abstand
häufigste Format im privaten Hörfunk. Im öffentlich-rechtlichen Rundfunk liegt der Schwerpunkt
des Programmangebotes auf vier Formaten: Oldies und Schlager, AC, Information und Klassik/
Kultur.240 Nach einer Studie der Arbeitsgruppe Kommunikationsforschung München (AKM)241 zeigt
sich im Hörfunk zunehmend das Interesse an der Unverwechselbarkeit des Programms und der
Wunsch der Hörer nach lokaler Information und Ortsgebundenheit. Diesem Bedürfnis entsprechen
zunehmend die Lokalstationen, aber auch die landesweiten und bundesweiten Hörfunkprogramme.
Sowohl private als auch öffentlich-rechtliche Hörfunkprogramme erhöhen ihre technische
Reichweite durch die Bildung von Senderketten. In den einzelnen Gebieten werden technische
Sender so positioniert, dass einem bestimmten Hörfunkprogramm eine flächendeckende Verbreitung ermöglicht wird. Im privaten Hörfunksektor haben sich bislang fünf Mantelprogrammveranstalter (Sachsenfunkpaket, Energy Sachsen, Radio NRW, BLR (Bayern), Radio Galaxy (Bayern))
herausgebildet, die in dem jeweiligen Bundesland den Lokalradios Programmteile zuliefern. Durchschnittlich verfügt der private Hörfunk über 3,5 Senderketten (1998: 2,9), der öffentlich-rechtliche
Hörfunk über 6,9 Senderketten (1998: 5,9) je Bundesland.242 Die öffentlich-rechtlichen Programme
werden somit über fast doppelt so viele Senderketten bzw. Ballungsraumsender verbreitet wie die
privaten kommerziellen Programme.
Von erheblicher Bedeutung für die Marktanteile (bemessen nach Höreranteil) von öffentlichrechtlichen und privaten Sendern ist die Anzahl der jeweiligen Programme in den einzelnen
relevanten Teilmärkten. Während die großen Landesrundfunkanstalten heute zwischen sechs und
neun Programmen anbieten und selbst die kleinen Anstalten Radio Bremen und Saarländischer
Rundfunk noch drei bzw. fünf Programme veranstalten, haben die Landesmedienanstalten für die
einzelnen Bundesländer eine sehr unterschiedliche Zahl von privaten Angeboten lizenziert: z. B.
in Bremen nur ein Programm; in Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und im Saarland je 4; in
Berlin-Brandenburg 24; in Nordrhein-Westfalen 49; in Bayern 68 (s. o. Tabelle II – 23). Hinzu kommen
mit sehr unterschiedlichen Ausprägungen aus den jeweiligen Nachbarländern einstrahlende Programme. Der Marktanteil des Privatfunks auf Basis der regionalen Hördauer schwankt in den
einzelnen Bundesländern entsprechend stark. Den geringsten Marktanteil erreicht der Privatfunk
mit 16,3 % in Bremen, den größten in Berlin-Brandenburg mit 59,1 %. Wie stark neben der Anzahl
der Programme auch die Akzeptanz einzelner Programme den Marktanteil des Privatfunks prägt,
zeigt sich bei einem Vergleich der in Schleswig-Holstein und im Saarland zugelassenen Programme.
Während die vier in Schleswig-Holstein lizenzierten Programme zusammen einen Marktanteil von
knapp 50 % erreichen, kommen die vier Sender im Saarland nur auf 35 %. Die Tabelle II – 24 gibt
einen Überblick über das Verhältnis von öffentlich-rechtlichen und privaten Sendern in den einzelnen Bundesländern.
Bei den Marktanteilen des Privatfunks ist zu berücksichtigen, dass sich die privaten Sender auf
die Altersgruppe bis 50 Jahre konzentrieren, da diese Altersgruppe für die werbende Wirtschaft
besondere Relevanz hat. Die öffentlich-rechtlichen Anstalten bemühen sich hingegen, die Gesamt-
240
241
242
Vgl. SPOTS Planungsdaten Hörfunk 4/2005.
Vgl. VPRT, Hörfunk in Deutschland 2006, a. a. O.
Vgl. VPRT, Hörfunk in Deutschland 2006, a. a. O., S. 87.
130
Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
Bundesland
Hördauer in Minuten
Radio gesamt
ARD gesamt Private gesamt
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin-Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
181
193
193
184
195
186
218
214
185
184
185
196
199
213
210
112
93
81
157
104
101
107
133
122
114
123
102
97
115
110
Marktanteil in %
ARD gesamt Private gesamt
71
102
114
30
94
90
116
83
67
75
65
97
104
105
104
61,9
48,2
42,0
85,3
53,3
54,3
49,1
62,1
65,9
62,0
66,5
52,0
48,7
54,0
52,4
39,2
52,8
59,1
16,3
48,2
48,4
53,2
38,8
36,2
40,8
35,1
49,5
52,3
49,3
49,5
Tabelle II – 24: Private und öffentlich-rechtliche Sender nach Bundesländern 2005 (Hördauer und Marktanteil)
Quelle: ALM Jahrbuch 2005, S. 333 ff., dort angegebene Quelle: RMS, ma 2005 Radio II
bevölkerung zu erreichen. Der größere Marktanteil der öffentlich-rechtlichen Sender gegenüber
dem Privatfunk ist vor allem auf diese unterschiedliche Ausrichtung zurückzuführen. Nach dem
Aufbau des Privatfunks ab Mitte der 80er Jahre, seines Ausbaus und der Reaktion der öffentlichrechtlichen Anstalten mit der Neuausrichtung einzelner Programme in den 90er Jahren hatte sich
im Jahr 2000 eine Parität der beiden Teilsysteme mit dem exakt gleichen Marktanteil ergeben. In
den letzten Jahren haben die öffentlich-rechtlichen Sender wieder einen Vorsprung gegenüber
dem Privatfunk erreicht und ausgebaut (siehe Tabelle II – 25).
Nach den Ergebnissen der Arbeitsgemeinschaft Media-Analyse (AG.MA) für 2006 (Radio II) liegt
die Hördauer durchschnittlich bei 199 Minuten pro Tag. Mit 28,9 Mio. Hörern (44,3 %) setzt sich
der rückläufige Reichweitentrend der letzten Jahre bei den privaten Anbietern weiter fort. Mit
33,0 Mio. Hörern (50,7 %) verliert aber auch der öffentlich-rechtliche Hörfunk an Reichweite. Mit
77,1 % Tagesreichweite ist das Radio nach dem Fernsehen (84,6 %) das meistgenutzte Medium;
zusammen kommen Hörfunk und Fernsehen auf eine Tagesreichweite von 95,5 % bzw. eine Hörund Zuschauerdauer von 386 Minuten.
Nach der ARD/ZDF-Langzeitstudie Massenkommunikation hörten die Menschen im Jahr 2005 im
Durchschnitt 221 Minuten täglich Radio (2000: 206 Minuten; 1980: 135 Minuten); damit liegt das
Medium Radio vor dem Fernsehen, das durchschnittlich 220 Minuten am Tag genutzt wird (2000:
185 Minuten; 1980: 125 Minuten). Ursächlich für den starken Anstieg der Radionutzung in den
letzten Jahren sind nach der ARD/ZDF-Langzeitstudie drei Trends: Das Radio wird tagsüber immer
länger eingeschaltet, es wird zunehmend auch außerhalb der Freizeit im beruflichen Alltag oder
2000
2001
2002
2003
2004
2005
Hörer gestern in Mio.
ARD
Private
Hördauer in Min.
ARD
Private
Marktanteil in %
ARD
Private
31,732
32,414
32,855
33,037
33,879
34,166
106
106
108
109
109
111
50,7
51,7
52,9
54,8
55,6
57,2
29,108
28,620
28,838
28,379
28,083
28,146
106
101
97
92
89
88
50,7
49,3
47,5
46,2
45,4
44,6
Tabelle II – 25: Private und öffentlich-rechtliche Sender gesamt (Hörer gestern, Hördauer und Marktanteil)
Quelle: ma 2000 bis 2005 Radio II
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
131
1980
1985
1990
1995
2000
2005
Hörfunk
Fernsehen
CD/LP/MC/MP3
Internet
Tageszeitung
Bücher
Zeitschriften
Video/DVD
135
125
15
–
38
22
11
–
154
121
14
–
33
17
10
2
170
135
14
–
28
18
11
4
162
158
14
–
30
15
11
3
206
185
36
13
30
18
10
4
221
220
45
44
28
25
12
5
gesamt
346
351
380
393
502
600
Tabelle II – 26: Entwicklung der Mediennutzung 1980–2005, in Minuten pro Tag (brutto), Mo.–So., Personen
ab 14 Jahren, BRD gesamt (bis 1990 nur alte Bundesländer)
Quelle: ARD/ZDF-Langzeitstudie Massenkommunikation 2005
beim Autofahren genutzt, und dem Radio ist es gelungen, am allgemeinen Anstieg der Mediennutzung zu partizipieren. Einen Überblick über die Entwicklung der Mediennutzung gibt die
Tabelle II – 26.
Neben der Radio- und Fernsehnutzung spielen heute MP3-Player (45 Minuten) und das Internet (44 Minuten) eine wesentlich Rolle. Nach der Media-Analyse 2006-II verfügen insgesamt
17 Millionen Deutsche ab 14 Jahren über einen MP3-Player. Beim Vergleich der Radionutzung
insgesamt mit der Radionutzung von Personen (ab 14 Jahren), die einen MP3-Player besitzen, hat
sich folgendes Bild ergeben: Die durchschnittliche Hördauer aller Personen liegt bei 186 Minuten
und die derjenigen mit MP3-Playern bei 182 Minuten; das Radio wird von letzteren somit fast
ebenso stark genutzt wie der MP3-Player. Bei den jüngeren Hörern könnte dem Radio durch den
MP3-Player bzw. iPod eine Konkurrenz erwachsen. Nach der ARD/ZDF-Langzeitstudie Massenkommunikation nutzten im Jahr 2005 die 14- bis 19-Jährigen („Generation iPod“) ihre MP3-Player
117 Minuten am Tag. Nach der Studie JIM 2005 sind zwei Drittel aller 12- bis 19-Jährigen mit
einem MP3-Player ausgestattet,243 die diesen jedoch in erster Linie zum Abspielen von Musikdateien
nutzen.
Der Musikkonsum über MP3-Player stellt eine neue Entwicklung in der Radionutzung über das
Internet dar. Hierbei handelt es sich um eine Form von Radio-on-Demand, die auch als Podcasting244 bezeichnet wird. Podcasting ist das Produzieren und Veröffentlichen von Mediendateien
über das Internet. Ein Podcast sind regelmäßig erscheinende Episoden in Form von Audio- oder
Videobeiträgen. So können z. B. eigene Radioprogramme nach programmierten Vorgaben des
Nutzers über RSS-Feeds (Rich Site Syndication) und Podcatcher-Programme erstellt werden. Apple
iTunes Music Store ist eine legale Plattform, auf der Audiodateien angeboten werden. Außer über
den PC selbst oder CD-Player können die Audiodateien über die mit digitalen Speichermedien
ausgestatteten MP3-Player245 angehört werden. Die Audio- bzw. MP3-Dateien können über den
PC abgerufen und danach auf den MP3-Player überspielt oder direkt auf diesen geladen werden.
Die starke Popularität erreichten diese Musikgeräte durch den iPod der Apple Computer, Inc. und
die zur Archivierung der heruntergeladenen Musiktitel erforderliche spezielle Software iTunes.
Über Apple iTunes Music Store wird eine Vielzahl kostenloser und kostenpflichtiger Podcasts
angeboten. Apple baut die Plattform zudem auch für den Abruf von Videos bzw. Filmen und
243
244
245
Siehe unter http://www.mpfs.de/studien/kim/kim05.html.
Der Begriff Podcasting setzt sich zusammen aus den Wörtern iPod (dem weit verbreiteten MP3-Player) und Broadcasting
(engl. für Rundfunk).
Der Begriff MP3-Player wird auch für die Abspielsoftware für Musikstücke verwendet.
132
Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
Fernsehsendungen aus (Vodcasting). Die Videodateien können über die neueren MP3-Player und
iPods (Video-iPods) abgespielt werden. Zudem zeichnet sich bereits jetzt ab, dass die MP3-Player
und iPods zunehmend mit der Handytechnologie verschmelzen, wodurch unabhängig von einem
PC Audiodateien direkt auf das Handy zum Abspielen heruntergeladen werden können.246
Den Sendern eröffnet die MP3-Technolgie einen neuen Markt mit neuen Geschäftsmodellen.
Mittlerweile bieten sowohl private als auch öffentlich-rechtliche Radiosender Audio- bzw. Videodateien zum Abruf im Internet an.247 Die Sender nutzen Podcasting als Instrument zur Hörerbindung (inaktives Geschäftsmodell), sie bieten aber auch ihren Werbekunden die Möglichkeit,
Podcasts – z. B. für Eigenwerbezwecke – auszustrahlen. Pod- bzw. Vodcasting sind nicht nur geeignet, Hörer zu binden und damit höhere Einschaltquoten zu erreichen, sondern auch Zielgruppen
individueller anzusprechen, was tendenziell eine stärkere Segmentierung des Werbemarktes und
damit die Abkehr von der Massenkommunikation hin zur 1 : 1-Kommunikation im Hörfunk zur
Folge haben wird. Nach einer Untersuchung von Alexander Wunschel, Betreiber der Podcasts
www.markendreiklang.de und www.pimpmybrain.de, steigen die Downloads von Podcasts in
Deutschland stetig an, so waren es im Juli 2005 1,2 Mio., im Januar 2006 2,9 Mio., im Juli 2006
6,3 Mio. und im September 2006 bereits 7,7 Mio. Downloads deutschsprachiger Podcasts, wobei
das durchschnittliche Alter der Podcast-Nutzer bei 29,4 Jahren liegt.
Neben dem Podcasting bieten viele Radiounternehmen ihren Hörern das zeitgleiche bzw. zeitlich versetzte Mithören und Aufzeichnen ihres Programms im Internet an (Livestreaming). Neben
der simultanen Verbreitung von terrestrisch ausgestrahlten Hörfunkprogrammen im Internet
(Simulcasting) erhalten die Nutzer auf den Webseiten der Programme oft auch die Möglichkeit,
auf archivierte Sendungen zurückzugreifen (On-Demand-Streaming). Nach Untersuchungen der
Arbeitsgruppe Kommunikationsforschung München (AKM) haben im Januar 2006 auf Regional-,
Landes- und Bundesebene 58 der insgesamt 60 privaten UKW-Veranstalter (ohne Mantelprogrammveranstalter) ihr Programm auch als Livestream im Internet angeboten. Von den insgesamt 141 Lokalradios senden 83 im Internet (59 %), weitere 17 Lokalradios (12 %) sind mit dem Livestream ihres
Mantelprogramms auf Sendung. Von den 57 analog ausgestrahlten öffentlich-rechtlichen Hörfunkprogrammen werden 51 simultan im Internet verbreitet. Daneben existieren in Deutschland
zwischen 2.000 und 2.500 Webradios,248 die zumeist (kaum moderierte) Musikpakete zusammenstellen und gelegentlich einzelne Programmteile an andere Anbieter verkaufen (Syndication). Die
Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern (IVW) veröffentlicht
in Kooperation mit der INFOnline GmbH die monatlichen Nutzungsdaten von Internetangeboten
der Hörfunkunternehmen in Form von PageImpressions (Abruf einer Seite eines Angebotes durch
den Nutzer) und Visits (mindestens 30-minütige Nutzung des Internetangebotes). Zum Beispiel
wurden für September 2006 für die Online-Angebote der Radiosender 104.6 RTL 172.965 Visits
und 1.642.410 PageImpressions, für Radio Hamburg 494.349 Visits und 4.572.060 PageImpressions,
für Radio Gong 135.264 Visits und 726.719 PageImpressions ausgewiesen. Ob ein Nutzer auch auf
ein Livestream-Angebot zugegriffen hat, wird von der IVW nicht gesondert ausgewiesen; immerhin
besteht hierzu bei jedem Visit die Möglichkeit.
Neue Plattformen für die Verbreitung von Radio- und Fernsehprogrammen, Online-Angeboten
und weiteren Multimediadiensten sind die mobilen Endgeräte, wie Mobilfunkgeräte, Notebooks
oder PDAs (Personal Digital Assistent). Dabei stehen drei technische Standards im Wettbewerb:
246
247
248
Siehe auch Christian Breunig, Mobile Medien im digitalen Zeitalter, in: Media Perspektiven 1/2006, S. 2–15; auch Nicole
Dufft, Philipp Bohn, Podcasting – Private Plauderei oder Potenzial für Profite?, in: Medienwirtschaft 3/2005, S. 116–119.m
Dass Podcasting sehr erfolgreich ist, wird am Beispiel des relativ kleinen Senders Motor FM deutlich: Mit täglich ca.
50.000 Radiohörern in Berlin und Stuttgart hat der Sender zur Zeit 28.000 Abonnenten für seine kostenlosen Podcasts;
vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 23. 08. 2006.
VPRT, Hörfunk in Deutschland 2006, a. a. O., S. 93 ff.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
133
UMTS (Universal Mobile Telecommunications System), DMB (Digital Multimedia Broadcasting) und
DVB-H (Digital Video Broadcasting – Handheld). DMB baut auf dem digitalen Radiostandard DAB
(Digital Audio Broadcasting) auf, während DVB-H auf der Technologie des digitalen terrestrischen
Fernsehens DVB-T (Digital Video Broadcasting – Terrestrial) basiert. Der UMTS-Standard ist aufgrund
seiner technischen Kapazitätsgrenze nicht massenmarktfähig; die Netze sind bei gleichzeitigem
Zugreifen vieler Nutzer überlastet. Demzufolge konkurrieren die technischen Standards DMB und
DVB-H, mit deren bundesweitem Regelbetrieb jedoch erst 2009 gerechnet wird (vgl. hierzu Kapitel
II 2.2.3). Die Verbreitung von Hörfunk- und Fernsehsendern über das Handy ist für die Rundfunkunternehmen von strategischer Bedeutung. Auch die Mobilfunker verfolgen neue Geschäftsmodelle,
indem sie über die Handy-TV-Plattform die Programme verschlüsselt und damit kostenpflichtig249
ausstrahlen wollen. Derzeit ist jedoch die Zahlungsbereitschaft der Nutzer für kostenpflichtige
mobile Dienste und Inhalte noch gering.250 An Bedeutung gewinnen werden deshalb zunehmend
auch interaktive Vermarktungsformen über mobile Endgeräte.
2.1.1.2
Vielfaltsicherung im privaten Hörfunk
Die Meinungsvielfalt im privaten Hörfunk muss entweder durch eine binnenpluralistische oder
eine außenpluralistische Struktur gesichert werden, wie das Bundesverfassungsgericht 1981 in
seinem 3. Rundfunkurteil dargelegt hat.251 Durch das 4. Rundfunkurteil wurden 1986 die Voraussetzungen für das duale Rundfunksystem geschaffen.252 Der öffentlich-rechtliche Hörfunk muss die
Grundversorgung der Bevölkerung garantieren durch einen relativ hohen inhaltlichen Standard
der Programme und deren flächendeckende Empfangbarkeit, zudem muss bei ihm die Meinungsvielfalt durch Binnenpluralismus gesichert sein. Unter diesen Voraussetzungen ist ein niedrigerer
Standard von Meinungsvielfalt im privaten Rundfunk vereinbar.
Der Rundfunkstaatsvertrag enthält keine Maßnahmen zur Sicherung der Meinungsvielfalt im
privaten Hörfunk. Die Vielfaltsicherung ist Bestandteil der einzelnen Landesmediengesetze, die
unterschiedliche Regulierungsansätze verfolgen. Die jeweilige Lizenzierungspraxis hat auf die
konkrete Struktur der Beteiligungsverhältnisse großen Einfluss. Am Modell des Außenpluralismus
orientieren sich neun253 der 15 Landesmediengesetze. Hier wird festgelegt, dass alle gesellschaftlich und politisch bedeutsamen Kräfte und Gruppen in ihrer Gesamtheit in einem bestimmten
Verbreitungsgebiet (lokal, regional, landesweit) zu Wort kommen müssen.
Sechs Landesmediengesetze254 schreiben für jedes Vollprogramm und jedes Spartenprogramm
mit dem Schwerpunkt Information Binnenpluralismus vor. Zur Vermeidung lokaler oder regionaler
Doppelmonopole unterliegen vor allem die Beteiligungen regionaler marktbeherrschender Tageszeitungsverlage der Regulierung, wobei hier die einzelnen Landesmediengesetze variieren. Ein
Beispiel für die binnenplurale Organisationsform ist das Zwei-Säulen-Modell in Nordrhein-Westfalen. Dort wird den Zeitungsverlagen in den Verbreitungsgebieten des Lokalfunks jeweils eine
Beteiligungsoption an der Betriebsgesellschaft (erste Säule) des Lokalfunks bis zu einer Höhe von
75 % der Anteile zugestanden. In Programmfragen ist aber nicht die Betriebsgesellschaft, sondern
die Veranstaltergemeinschaft (zweite Säule) zuständig. Sie ist die Inhaberin der rundfunkrecht-
249
250
251
252
253
254
In Branchenkreisen werden Beträge zwischen 5 und 10 € monatlich diskutiert; vgl. auch Frankfurter Allgemeine Zeitung
vom 02. 09. 2006.
Nach der Studie „Der Markt für mobile Dienste“ des IT-Dienstleisters Logica CMG würden die Deutschen durchschnittlich 4,50 € monatlich für mobile Inhalte zahlen.
BVerfGE 57, 295.
BVerfGE 73, 118.
Insbesondere Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt.
Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein.
134
Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
lichen Zulassung. Die Veranstaltergemeinschaft ist allein verantwortlich für das Programm und
Arbeitgeberin der Redakteure/innen. Sie ist als eingetragener, nicht kommerzieller Verein organisiert und binnenpluralistisch zusammengesetzt, so dass alle maßgeblichen gesellschaftlichen
Gruppen am Ort (z. B. Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Kirchen, Sport- und Jugendverbände,
Verbände ausländischer Mitbürger) mit je einem Sitz vertreten sind.
Mit den neuen digitalen Übertragungsstandards DMB und DVB-H wird eine Verbreitung von
Hörfunkprogrammen auf nationaler bzw. teilnationaler (länderübergreifender) Ebene möglich. Der
bundesweite Regelbetrieb von Rundfunk und Telediensten in den terrestrischen Digital-Standards
DMB und DVB-H ist für 2009 vorgesehen. Die Landesmedienanstalten haben im Dezember 2005
den Direktor der Landesmedienanstalt Saarland (LMS) zum „Koordinator für bundesweiten Hörfunk“
berufen, der u. a. für Fragen der Zulassung bundesweiter privater Hörfunkveranstalter zuständig
ist. Am 21. November 2006 veröffentlichten die Landesmedienanstalten ein Konzept zur Digitalisierung des Hörfunks („Konzept für die zukünftige Gestaltung des terrestrischen Hörfunks in Deutschland“, abrufbar unter www.alm.de) mit der Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 09. 02. 2007.255
Nach dem Konzept befürwortet die DLM die Ergänzung der lokalen, regionalen und landesweiten
Hörfunkprogramme um bundesweite Programmangebote, und die entsprechenden Voraussetzungen für die bundesweiten Zuordnungs- und Zuweisungsverfahren sollten im Rundfunkstaatsvertrag geregelt werden.
2.1.1.3
Marktabgrenzung durch das Bundeskartellamt
Das Bundeskartellamt (BKartA) nimmt einen gesonderten Hörfunkwerbemarkt an mit der Begründung, dass für die Werbetreibenden Hörfunkwerbezeiten mit Fernsehwerbezeiten oder Anzeigenraum in Printmedien nicht funktional austauschbar sind, denn sie bedingen eine unterschiedliche
Präsentation des beworbenen Produkts und werden unterschiedlich wahrgenommen.256 Auf dem
Hörfunkwerbemarkt bieten Hörfunkveranstalter oder von ihnen beauftragte Gesellschaften Werbezeiten an, die von den Werbetreibenden mit Werbespots belegt werden können. Das gehandelte
Gut ist somit die Hörfunkwerbezeit. Dieses Gut wird von Radioveranstaltern angeboten und von
Werbetreibenden nachgefragt. Die Akzeptanz des Programms als Werbeträger ist für die einzelnen
Werbetreibenden von der technischen Reichweite des Senders bzw. des Programms, von der
tatsächlich erreichten Hörerzahl und von den Werbespotpreisen abhängig.257
Die Dienstleistungen für die Vermarktung von Hörfunkwerbezeiten an nationale Werbekunden
bilden einen gesonderten sachlich relevanten Markt. Hörfunkwerbezeitenvermarkter treten als
Anbieter der Vermarktungsleistungen und lokale/regionale Radios als Nachfrager dieser Dienstleistung auf.258
Das Bundeskartellamt grenzt regionale Märkte ab, das heißt, der Markt für national verbreitete
Hörfunkwerbung und die Märkte für lokale und regionale Hörfunkwerbung werden gesondert
betrachtet. Für die geographische Abgrenzung der Hörfunkprogramme verwendet das Bundeskartellamt die Kriterien technische Reichweite (Anteil der Personen, der insgesamt bzw. in einer
Zielgruppe erreicht wird), tatsächliche Reichweite (Zahl der Personen, die im Tagesablauf den
Sender für mindestens 15 Minuten gehört haben) und Hörer gestern (Zahl der Hörer, die am Tag
255
256
257
258
Vgl. Pressemitteilung der DLM 19/2006 vom 21. 11. 2006.
Vgl. Beschlüsse des Bundeskartellamtes B6-92202 – TX – 127/99 vom 15. 08. 2001 i. S. RMS Radio Marketing Service
GmbH & Co. KG, B6-159/01 vom 25. 04. 2002 i. S. Rundfunksender in Baden-Württemberg und B6-119/02 vom 16. 12. 2002
i. S. Erwerb der AVE-Hörfunksender durch die RTL Group S. A.
Vgl. Beschluss des Bundeskartellamtes B6-159/01 vom 25. 04. 2002 i. S. Rundfunksender in Baden-Württemberg.
Vgl. Beschluss des Bundeskartellamtes B6-92202 – TX – 127/99 vom 15. 08. 2001 i. S. RMS Radio Marketing Service
GmbH & Co. KG.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
135
vor der Befragung den jeweiligen Sender für mindestens 15 Minuten eingeschaltet haben). Für
die Beurteilung der Entstehung oder Verstärkung marktbeherrschender Stellungen auf den Teilmärkten werden jedoch nur die Marktanteile auf den Hörfunkwerbemärkten einbezogen.
Nach den Erkenntnissen des Bundeskartellamts sind aus Sicht der werbetreibenden Wirtschaft
alle Sender mit ähnlicher geographischer und lizenzrechtlich vorgesehener Reichweite austauschbar. Auf einem regionalen (landesweiten) Hörfunkwerbemarkt tätige Regionalsender können nur
dann einen subregionalen (lokalen) Werbemarkt betreffen, wenn die Regionalprogramme auch
subregionale Fenster ausstrahlen. Für lokale Fenster können die regionale Werbung und die lokale
Werbung gesondert belegt werden. Ebenso berücksichtigt das Bundeskartellamt, dass bei gleichem
lizenzrechtlichem Sendegebiet die tatsächlichen Hörergewohnheiten zwischen den einzelnen
Sendern sehr unterschiedlich sein können.259 Dies kann im Einzelfall eine Trennung der Märkte
rechtfertigen. Zum Beispiel hat das BKartA geprüft, ob im gemeinsamen lizenzrechtlichen Sendegebiet Berlin-Brandenburg die Brandenburger bzw. Berliner Bevölkerung eine ausgeprägte regionale
Präferenz für Brandenburger oder Berliner Sender hat und eine Trennung in zwei regionale Märkte
angebracht sein könnte. Des Weiteren unterscheidet das BKartA Radioprogramme für eine türkischsprachige Hörerschaft von Radioprogrammen, die sich an die deutschsprachige Bevölkerung
wenden, weil hier unterschiedliche Hörfunkwerbemärkte betroffen sind.
2.1.1.4
Verflechtungen von Fernseh- und Hörfunkveranstaltern
Aus Sicht der KEK sind in erster Linie die Hörfunkbeteiligungen von Unternehmen, die auch im
nationalen Fernsehmarkt engagiert bzw. mit Veranstaltern von bundesweitem privatem Fernsehen
verflochten sind, relevant. Hier spielt die RTL Group S. A. mit 19 landesweiten und regionalen
Radio-Beteiligungen in Deutschland eine wesentliche Rolle. Die Axel Springer AG ist an 18 landesweiten Hörfunksendern sowie im bundesweiten Fernsehen indirekt über die Sat.1 Beteiligungs
GmbH an der ProSiebenSat.1 Media AG beteiligt. Die Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG
verfügt über zahlreiche Hörfunkbeteiligungen und ist an den bundesweiten privaten Fernsehsendern RTL II (1,1 %) sowie Focus TV Gesundheit (100 %) beteiligt. Die Verlagsgesellschaft Madsack
GmbH & Co. KG hält zwar keine Anteile an bundesweiten Fernsehsendern, besitzt aber eine Beteiligung (24,8 %) an der AZ Media TV GmbH, die Drittfenster im Programm von RTL veranstaltet.
Die bedeutendsten Veranstaltergruppen im deutschen Hörfunkmarkt RTL Group, Axel Springer
AG einschließlich Regiocast sowie Burda Broadcast werden in den folgenden Abschnitten näher
dargestellt (ebenso der Tageszeitungsverlag Madsack). Der Vollständigkeit halber sind in der
Tabelle II – 27 die Hörfunkveranstalter aufgelistet, die zwar keine Beteiligungen an bundesweitem
privatem Fernsehen halten, aber dennoch für den Hörfunkmarkt in Deutschland eine wesentliche
Rolle spielen.260
Überregionale Beteiligungen von Hörfunk-Holdings und Kooperationen der Hörfunkveranstalter
machen Zurechnungen von mit Programmveranstaltern verflochtenen Unternehmen zu einem
Problem. Daneben ist die Messung der Konzentration anhand von Hörfunknutzungsdaten schwierig. Die wichtigste Quelle über Nutzungsdaten von Hörfunkprogrammen ist die Arbeitsgemeinschaft Media-Analyse (AG.MA), deren Daten die Werbeagenturen für ihre Schaltplanungen und die
Sender für ihre Programmentscheidungen nutzen. Anders als die von der AGF/GfK-Fernsehforschung
erhobenen Daten über Zuschaueranteile für das Fernsehen werden die Daten zur Hörfunknutzung
nicht kontinuierlich erhoben, sondern jährlich in zwei Wellen. Die Ergebnisse werden den Kunden
259
260
Vgl. Beschluss des Bundeskartellamtes B6-119/02 vom 16. 12. 2002 i. S. Erwerb der AVE-Hörfunksender durch die RTL
Group S. A.
Siehe hierzu ausführlich Konzentrationsbericht der KEK 2004, Kapitel II 2.12, S. 293 ff.
136
Veranstaltergruppe
NRJ – Energy-Holding
Moira Rundfunk GmbH
Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
Anzahl der Hörfunkbeteiligungen
9 Lokalsender (in urbanen Ballungsräumen)
13 Landes-, Regional- und Lokalsender
Madsack
9 Landessender
Nordwest-Medien-Holding
8 Landessender
WAZ-Gruppe
Zeitungsgruppe Ippen
Frank Otto Medienbeteiligung
Oschmann-Gruppe
16 Lokalsender (Nordrhein-Westfalen)
6 Bundes- und Landessender
4 Lokal- und Regionalsender (Berlin, Hamburg), 1 Lokalfunkkette (Energy Sachsen)
28 Lokalsender (Bayern), 1 Bundessender (Radio Melodie), 1 Regionalsender
(Ostseewelle, Mecklenburg-Vorpommern), Anteile am Lokalmantelproduzenten
BLR und an der Studio-Gong-Gruppe
Tabelle II – 27: Hörfunkveranstalter ohne Beteiligung an bundesweitem privatem Fernsehen in Deutschland
Die reichweitenstärksten kommerziellen Hörfunksender radio NRW, Antenne Bayern, Hit Radio FFH, ffn, HitRadio Antenne, RPR Eins, radio SAW, Hit-Radio Antenne 1 (Stuttgart), R.SH und Radio PSR werden von
Anbietergemeinschaften, die sich aus Multimedia-Unternehmen und regionalen Zeitungsverlagen zusammensetzen, veranstaltet.
Quelle: VPRT, Hörfunk in Deutschland 2006, S. 36 ff.
der AG.MA zur Verfügung gestellt. An der AG.MA beteiligen sich fast alle landes- und bundesweiten Sender. Für lokale Programme werden gesonderte Erhebungen durchgeführt, die sich
am AG.MA-Standard orientieren. Die Untersuchungen sind sehr aufwändig, da wegen der regionalen Gliederung des Hörfunks für solide Daten eine hohe Fallzahl angesetzt werden muss. Derzeitig umfasst die Basis der Untersuchung ca. 60.000 Fälle. Für die Auswertung des Materials sind
im Laufe der Zeit mehrere Konventionen entwickelt worden, z. B. das Splitting nach Altersgruppen
und nach Nutzungsintensität (Verweildauer, Hördauer). Berücksichtigt werden in der AG.MA alle
Personen ab 14 Jahren. Anders als bei den GfK-Werten zum Fernsehen können mit den AG.MADaten keine Aussagen zur Radionutzung von Kindern gemacht werden. Auf der Basis der AG.MADaten werden von einzelnen Sendern oder Sendergruppen bzw. deren Werbekombis weitere
Werte berechnet, wie etwa der „Marktanteil“, der auf den Daten zur Hördauer basiert, oder die
„Reichweite“, die auf den Daten zum Kriterium „Hörer gestern“ beruht. Die Hörfunknutzung wird
– anders als bei den minutengenauen Messungen für das Fernsehen – mit der relativ groben
Einteilung nach Viertelstunden bei den Probanden ermittelt. Die Hochrechnungen zur Hördauer
in Minuten sind dadurch ungenau, was beim Vergleich von Teilmengen mit der Gesamtzahl deutlich wird. Die Angaben zur Kategorie „Reichweite“, basierend auf der Hörerzahl, sind genauer. Bei
der Bildung von Sendergruppen und der Feststellung ihrer gesamten Reichweite ergeben sich
gleichfalls Probleme, da einzelne Hörer mehrere Programme gehört haben können und entsprechend mehrfach berücksichtigt werden. Bei Nutzung der Rohdaten der AG.MA lassen sich
solche Fehler vermeiden, nicht aber auf der Basis der veröffentlichten Datenzusammenstellungen.
Die Fehlerquelle ist insbesondere bei Addition von räumlich benachbarten Sendern relevant, deren
Hörerschaft sich überschneiden kann. Bei räumlich getrennten Sendern ist die Fehlerquelle marginal. Im Gegensatz zur „Netto-Reichweite“, bei der jeder Hörer nur einmal berücksichtigt wird,
können bei Verzicht auf die Rohdaten nur Angaben zur „Brutto-Reichweite“ gemacht werden.
Vorliegend wurden nur die öffentlich zugänglichen Daten verwendet.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
137
2.1.1.4.1 Axel Springer AG
Die Axel Springer AG hält mit einer Vielzahl von Minderheitsbeteiligungen ein Portfolio an einigen
der erfolgreichsten Hörfunksender Deutschlands.261 Danach ist die Axel Springer AG an den Hörfunksendern „Radio Hamburg“, „ffn“, „Antenne Bayern“, „Radio NRW“, „Radio FFH“, „Hit Radio
Antenne 1“ und über die „Ostsee-Zeitung“ mit einer weiteren Minderheitsbeteiligung am Sender
„Antenne Mecklenburg-Vorpommern“ beteiligt. Daneben ist die Axel Springer AG über die Radioholdinggesellschaft Regiocast GmbH & Co. KG an zahlreichen Sendern mittelbar beteiligt. Die
Hörfunkbeteiligungen über Regiocast betreffen u. a. die Sender „Radio Schleswig-Holstein“, „Radio
PSR (Privater Sächsischer Rundfunk)“, „R.SA“ und „94'3 r.s.2“ in Berlin. Die direkten und indirekten
Beteiligungen der Axel Springer AG an Hörfunkveranstaltern sind in der Tabelle II – 28 dargestellt.
Radioprogramm
Veranstalter/Gesellschafter
Direkte Hörfunkbeteiligungen der Axel Springer AG:
Antenne Bayern,
Rock-Antenne (DAB)
Antenne Bayern GmbH & Co. KG, Ismaning
16,0 % Axel Springer AG
Hit Radio FFH,
Harmony.fm (Hessen),
planet radio (DAB)
Radio/ Tele FFH GmbH & Co. BetriebsKG, Bad Vilbel
15,0 % Axel Springer AG
ffn
(Niedersachsen)
ffn Funk und Fernsehen Nordwestdeutschland GmbH & Co. KG, Hannover
7,6 % Axel Springer AG
Radio Hamburg
Radio Hamburg GmbH & Co. KG, Hamburg
35,0 % Axel Springer AG (Kapitalanteile), 25,0 % Stimmrechte
5,8 % Lühmanndruck Harburger Zeitungsgesellschaft mbH & Co. KG (Kapitalanteile),
6,8 % Stimmrechte
24,8 % Axel Springer AG
Hörfunkbeteiligungen der Regiocast GmbH & Co. KG, an der die Axel Springer AG unmittelbar und
mittelbar beteiligt ist:
94'3 r.s.2
(Berlin-Brandenburg)
94'3 r.s.2 Berlin-Brandenburg Radio-Information Audio-Service Zwei GmbH, Berlin
43,0 % Regiocast GmbH & Co. KG
Antenne MecklenburgVorpommern
Antenne Mecklenburg-Vorpommern GmbH & Co. KG, Plate
11,2 % Ostsee-Zeitung GmbH & Co. KG
50,0 % Axel Springer AG
10,7 % Regiocast GmbH & Co. KG
10,7 % Kurierverlags GmbH & Co. KG
33,3 % Kieler Zeitung
24,5 % Axel Springer AG
apollo Radio
(Sachsen)
apollo Radio Sächsische Gemeinschaftsprogramm GmbH & Co. KG, Chemnitz
k. A. Regiocast GmbH & Co. KG
Berliner Rundfunk 91!4
(Berlin/Brandenburg)
Berliner Rundfunk 91!4, Neue Berliner Rundfunk GmbH und Co. KG, Berlin
14,2 % 94'3 r.s.2 Berlin-Brandenburg Radio-Information Audio-Service Zwei GmbH
43,0 % Regiocast GmbH & Co. KG
big.FM Der neue Beat
(Rheinland-Pfalz)
bigFM PPG S. W. GmbH, Stuttgart
0,4 % Eurocast GmbH Radio Venture und Management262
big.FM Hot Music Radio
(Baden-Württemberg)
bigFM in Baden-Württemberg GmbH & Co. KG, Mannheim
0,4 % Eurocast GmbH Radio Venture und Management
LandesWelle Thüringen
LandesWelle Thüringen GmbH & Co. KG, Erfurt
14,1 % Regiocast GmbH & Co. KG
Tabelle II – 28: Hörfunkbeteiligungen der Axel Springer AG
➝
Quelle: Axel Springer AG, Beschluss der KEK i. S. ProSiebenSat.1 Media AG vom 10. 01. 2006, Az.: KEK 293-1 bis -5
261
262
Vgl. Axel Springer AG, Geschäftsbericht 2005, S. 53, sowie unter www.axelspringer.de.
Die Regiocast hält an der Radioholding Eurocast direkte und indirekte Beteiligungen. Dadurch ist über Regiocast die
Axel Springer AG indirekt an Eurocast beteiligt.
138
Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
➝
Radioprogramm
Veranstalter/Gesellschafter
NRJ Energy Bremen
PBR Privater Bremer Rundfunk GmbH & Co. KG ENERGY Bremen, Bremen
24,4 % Regiocast GmbH & Co. KG
R.SA
(Sachsen)
LFS Landesfunk Sachsen GmbH, Leipzig
100 % Privater Sächsischer Rundfunk GmbH & Co. KG, Leipzig
100 % Regiocast GmbH & Co. KG
Radio RSH
(Schleswig-Holstein)
R.SH Radio Schleswig-Holstein Kommanditgesellschaft GmbH & Co., Kiel
100 % Regiocast GmbH & Co. KG
Radio PSR
(Sachsen)
Privater Sächsischer Rundfunk GmbH & Co. KG, Leipzig
100 % Regiocast GmbH & Co. KG
Radio SAW
(Sachsen-Anhalt)
Radio SAW – Die Sachsen-Anhalt-Welle Verlags- und Mediengesellschaft mbH & Co. KG,
Magdeburg
13,5 % Regiocast GmbH & Co. KG
radio top 40
(Thüringen)
radio top 40 – Jugendradio Thüringen GmbH & Co. KG, Weimar
k. A. Regiocast GmbH & Co. KG
Rockland Radio
(Rheinland-Pfalz)
Radio Rockland Pfalz GmbH & Co. KG, Pirmasens
16,32 % Eurocast GmbH Radio Venture und Management
Rockland
(Sachsen-Anhalt)
Rockland Sachsen-Anhalt – VMG Verlags- und Mediengesellschaft mbH & Co. KG,
Magdeburg
100 % Radio SAW – Die Sachsen-Anhalt-Welle Verlags- und Mediengesellschaft
mbH & Co. KG
13,5 % Regiocast GmbH & Co. KG
SDB Digitalradio
(DAB)
SDB Sächsische Datenrundfunk Betriebsgesellschaft mbH
k. A. Privater Sächsischer Rundfunk GmbH & Co. KG, Leipzig
sunshine live
(regional Schwetzingen,
national)
rno Radio GmbH & Co. KG, Schwetzingen
68,35 % Eurocast GmbH Radio Venture und Management
Weitere mittelbare Hörfunkbeteiligungen der Axel Springer AG:
radio NRW
(Mantelprogamm
Nordrhein-Westfalen)
radio NRW GmbH, Oberhausen
59,0 % Pressefunk Nordrhein-Westfalen GmbH & Co. KG
12,0 % Axel Springer AG
Radio Galaxy
(Mantelprogramm)
Digitale Rundfunk Bayern GmbH & Co. KG
10,4 % Antenne Bayern GmbH & Co. KG
16,0 % Axel Springer AG
delta radio
(Schleswig-Holstein)
delta radio GmbH & Co. KG, Hamburg
9,0 % Radio Hamburg GmbH & Co. KG
35,0 % Axel Springer AG (Kapitalanteile), 25,0 % Stimmrechte
9,0 % 5,8 % Lühmanndruck Harburger Zeitungsgesellschaft mbH & Co. KG
(Kapitalanteile), 6,8 % Stimmrechte
24,8 % Axel Springer AG
9,0 % R.SH Radio Schleswig-Holstein Kommanditgesellschaft GmbH & Co.
100 % Regiocast GmbH & Co. KG (Axel Springer AG hält direkte und mittelbare Beteiligungen an Regiocast)
9,0 % ffn Funk und Fernsehen Nordwestdeutschland GmbH & Co. KG
7,6 % Axel Springer AG
Oldie 95
(Schleswig-Holstein)
Radio 95.0 GmbH & Co. KG, Hamburg
16,4 % Radio Hamburg GmbH & Co. KG
35,0 % Axel Springer AG (Kapitalanteile), 25,0 % Stimmrechte
16,4 % 5,8 % Lühmanndruck Harburger Zeitungsgesellschaft mbH & Co. KG
(Kapitalanteile), 6,8 % Stimmrechte
24,8 % Axel Springer AG
16,3 % Regiocast GmbH & Co. KG (Axel Springer AG hält direkte und mittelbare
Beteiligungen an Regiocast)
16,3 % ffn Funk und Fernsehen Nordwestdeutschland GmbH & Co. KG
7,6 % Axel Springer AG
Tabelle II – 28: Hörfunkbeteiligungen der Axel Springer AG
Quelle: Axel Springer AG, Beschluss der KEK i. S. ProSiebenSat.1 Media AG vom 10. 01. 2006, Az.: KEK 293-1 bis -5
➝
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
139
➝
Radioprogramm
Veranstalter/Gesellschafter
Radio Nora
(Schleswig-Holstein)
NORA NordOstseeRadio GmbH & Co. KG, Kiel
8,7 % Radio Hamburg GmbH & Co. KG
35,0 % Axel Springer AG (Kapitalanteile), 25,0 % Stimmrechte
8,7 % 5,8 % Lühmanndruck Harburger Zeitungsgesellschaft mbH & Co. KG
(Kapitalanteile), 6,8 % Stimmrechte
24,8 % Axel Springer AG
25,4 % R.SH Radio Schleswig-Holstein Kommanditgesellschaft GmbH & Co.
100 % Regiocast GmbH & Co. KG (Axel Springer AG hält direkte und mittelbare Beteiligungen an Regiocast)
8,7 % ffn Funk und Fernsehen Nordwestdeutschland GmbH & Co. KG
7,6 % Axel Springer AG
Radio 21
(Niedersachsen)
NiedersachsenRock 21 GmbH & Co. KG, Garbsen
20,0 % ffn Funk und Fernsehen Nordwestdeutschland GmbH & Co. KG
7,6 % Axel Springer AG
Hit Radio Antenne 1
(subregional)
Antenne Radio GmbH & Co. KG, Stuttgart
65,0 % Stuttgart Regional Hörfunk GmbH & Co. KG
10,3 % Axel Springer AG
Tabelle II – 28: Hörfunkbeteiligungen der Axel Springer AG
Quelle: Axel Springer AG, Beschluss der KEK i. S. ProSiebenSat.1 Media AG vom 10. 01. 2006, Az.: KEK 293-1 bis -5
Zudem ist die Axel Springer AG über ihre regionalen Zeitungsverlage indirekt an der Radioholding Regiocast beteiligt. Regiocast wurde Anfang 2004 durch die Fusion der PSR-Gruppe (Sachsen)
mit Radio Schleswig-Holstein gegründet. Damit reagierten mittelständische Radiounternehmen auf
die Bildung von Senderketten großer multimedialer Unternehmen, insbesondere der RTL Group.m
Die Axel Springer AG hält lediglich an „Radio Hamburg“ eine unmittelbare Beteiligung von über
25 %. Das Programm von „Radio Hamburg“ erreicht einen Hördaueranteil von 1 %, bezogen auf
das gesamte Bundesgebiet, wenn man die Daten der AG.MA und Media-Micro-Census GmbH aus
der Erhebung 2005 Radio II zugrunde legt (vgl. Tabelle II – 29).
Abbildung II – 17: Verflechtungen der Axel Springer AG mit der Regiocast GmbH & Co. KG
Quelle: KEK
Eurocast
ind. Regiocast, ind. AS
7,6
ind. AS
ind. AS
5,0
Regiocast
Regiocast, ind. AS
Regiocast, ind. AS
ind. AS
Regiocast über PSR
Regiocast
big.FM Der neue Beat
delta Radio
ffn
harmony.fm
Hit Radio Antenne 1
Hit Radio FFH
LandesWelle Thüringen
NRJ Energy Bremen
Oldie 95
planet radio (DAB)
R.SA
Radio RSH
0,5
1,0
0,0
0,5
1,6
0,5
0,5
0,0
0,0
0,5
2,6
1,0
k. A.
2,1
0,0
0,5
0,5
0,5
k. A.
1,0
0,0
4,1
1,0
D ges.
6,1
7,0
–
–
29,6
–
–
0,9
–
–
0,0
0,0
k. A.
0,5
3,8
–
–
–
k. A.
0,0
–
–
–
SH
2,1
26,7
–
0,0
3,1
0,0
0,0
5,1
–
–
0,0
–
k. A.
1,5
1,5
–
–
–
k. A.
0,5
–
0,0
–
HH
0,0
1,9
–
3,3
0,5
–
–
0,5
0,0
–
0,5
0,0
k. A.
15,4
0,5
–
–
–
k. A.
0,0
0,0
0,0
–
Nds
–
0,0
–
0,0
0,5
–
–
0,5
4,3
–
–
–
k. A.
7,6
0,0
–
–
–
k. A.
0,0
0,0
–
–
HB
–
0,9
–
–
1,8
–
0,0
0,0
–
–
0,0
–
k. A.
0,5
0,9
–
–
0,0
k. A.
29,8
0,0
–
0,0
M-V
–
0,0
–
0,0
–
–
–
–
–
0,0
0,0
–
k. A.
0,5
–
0,0
0,0
–
k. A.
–
0,0
0,0
–
NRW
–
0,0
0,0
0,0
0,0
–
4,8
–
–
0,0
33,9
0,0
k. A.
0,0
–
0,0
0,5
–
k. A.
–
0,0
1,6
–
He
–
–
–
–
–
–
0,0
–
–
–
3,8
–
k. A.
–
–
0,5
7,1
–
k. A.
–
–
0,5
–
RhPf
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
k. A.
–
–
–
0,5
–
k. A.
–
–
0,0
–
Saar
–
–
–
–
0,0
–
0,0
–
0,0
–
0,6
11,0
k. A.
0,0
–
2,8
0,6
0,0
k. A.
0,0
0,0
1,1
–
BaWü
–
0,0
1,0
–
0,0
0,0
0,0
–
–
0,5
0,0
0,0
k. A.
–
–
0,0
0,0
0,0
k. A.
–
0,5
24,4
–
Bay
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
k. A.
–
–
–
–
11,6
k. A.
–
0,0
–
12,2
Berl
–
0,0
–
–
0,0
0,5
–
–
–
–
–
–
k. A.
0,0
–
–
–
5,3
k. A.
1,0
–
–
8,7
Bra
–
–
–
0,0
–
0,5
–
–
–
0,0
0,0
–
k. A.
0,5
–
–
–
0,0
k. A.
0,0
0,0
0,0
0,5
SaAn
–
–
0,0
0,0
–
0,0
0,0
–
–
12,9
2,4
–
k. A.
0,0
–
–
–
0,0
k. A.
–
0,0
1,4
–
Thü
–
–
0,0
–
–
7,7
0,0
0,5
–
0,0
–
–
k. A.
0,0
–
–
–
–
k. A.
–
–
0,5
–
Sac
➝
Quelle: AG.MA und Media-Micro-Census GmbH, ma 2005 Radio II
Tabelle II – 29: Hördaueranteile der Radiobeteiligungen der Axel Springer AG
D ges. = Deutschland gesamt; AS = Axel Springer AG; SH = Schleswig-Holstein; HH = Hamburg; Nds = Niedersachsen; HB = Bremen; M-V = Mecklenburg-Vorpommern; NRW = Nordrhein-Westfalen;
He = Hessen; Rh-Pf = Rheinland-Pfalz; Saar = Saarland; Ba-Wü = Baden-Württemberg; Bay = Bayern; Berl = Berlin; Bra = Brandenburg; Sa-An = Sachsen-Anhalt; Thü = Thüringen; Sac = Sachsen
ind. Regiocast, ind. AS
Eurocast
big.FM Hot Music Radio
Radio Nora
über 94'3 r.s.2
Berliner Rundfunk 91!4
35,0
ind. Regiocast
apollo Radio
Radio Hamburg
Regiocast, ind. AS
Antenne MecklenburgVorpommern
ind. AS
16,0
Rock-Antenne (DAB)
ind. AS
16,0
Antenne Bayern
Radio Galaxy
Regiocast, ind. AS
94'3 r.s.2
Radio 21
Beteiligung in %
Programm
140
Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
ind. AS
Regiocast
Regiocast, ind. AS
Regiocast
Regiocast, ind. AS
Regiocast über Radio SAW
Regiocast
ind. Regiocast
radio NRW
Radio PSR
Radio SAW
radio top 40
Rockland Radio Rh.-Pf.
Rockland Sachsen-Anhalt
SDB Digitalradio (DAB)
sunshine live
0,5
k. A.
0,0
0,0
k. A.
1,6
1,0
6,2
D ges.
0,9
k. A.
–
–
k. A.
–
0,0
0,0
SH
0,5
k. A.
–
–
k. A.
–
–
0,0
HH
0,0
k. A.
–
–
k. A.
2,8
0,0
0,9
Nds
0,5
k. A.
–
–
k. A.
–
–
0,0
HB
0,9
k. A.
–
–
k. A.
0,0
–
0,0
M-V
0,0
k. A.
–
–
k. A.
0,0
–
30,3
NRW
0,5
k. A.
–
0,0
k. A.
0,0
–
0,0
He
1,6
k. A.
–
2,7
k. A.
–
0,0
0,5
RhPf
0,5
k. A.
–
0,0
k. A.
–
–
–
Saar
1,1
k. A.
–
0,0
k. A.
0,0
0,0
0,0
BaWü
0,5
k. A.
–
–
k. A.
–
0,0
0,0
Bay
–
k. A.
–
0,0
k. A.
0,0
–
–
Berl
0,0
k. A.
–
–
k. A.
0,0
1,0
–
Bra
1,0
k. A.
1,5
–
k. A.
28,1
1,5
–
SaAn
0,0
k. A.
0,0
0,5
k. A.
3,3
1,4
–
Thü
0,5
k. A.
0,5
0,0
k. A.
0,5
17,9
0,0
Sac
Quelle: AG.MA und Media-Micro-Census GmbH, ma 2005 Radio II
Tabelle II – 29: Hördaueranteile der Radiobeteiligungen der Axel Springer AG
D ges. = Deutschland gesamt; AS = Axel Springer AG; SH = Schleswig-Holstein; HH = Hamburg; Nds = Niedersachsen; HB = Bremen; M-V = Mecklenburg-Vorpommern; NRW = Nordrhein-Westfalen;
He = Hessen; Rh-Pf = Rheinland-Pfalz; Saar = Saarland; Ba-Wü = Baden-Württemberg; Bay = Bayern; Berl = Berlin; Bra = Brandenburg; Sa-An = Sachsen-Anhalt; Thü = Thüringen; Sac = Sachsen
Beteiligung in %
➝
Programm
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
141
142
Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
Programm
Beteiligung (in %)
Kernsendegebiet
Marktstellung der Radiosender
94'3 r.s.2
Regiocast, ind. AS
Berlin und
Brandenburg
Berlin: Marktführer;
Brandenburg: Rang 3
Antenne Bayern
16,0
Bayern
Marktführer
Rock-Antenne (DAB)
16,0
Bayern
geringe Verbreitung (DAB)
Antenne MecklenburgVorpommern
Regiocast, ind. AS
MecklenburgVorpommern
stärkster Privatradiosender nach
NDR Radio 1 MV
apollo Radio
Regiocast, ind. AS
Sachsen
–
Berliner Rundfunk 91!4
über 94'3 r.s.2
Berlin und
Brandenburg
Berlin: Rang 2 mit 104,6 RTL;
Brandenburg: Rang 5 mit 104,6 RTL
big.FM Hot Music Radio
Eurocast
Rheinland-Pfalz
Rang 5 nach SWR-Radios und RPR1
big.FM Der neue Beat
Eurocast
BadenWürttemberg
Rang 6 nach SWR-Radios, Hit-Radio Antenne 1
und Radio Regenbogen
delta Radio
ind. Regiocast,
ind. AS
Hamburg,
Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein: Rang 7 nach R.SH,
NDR-Radios, Radio Nora und Radio Hamburg;
Hamburg: Rang 13
ffn
7,6
Niedersachsen und
Bremen
harmony.fm
ind. AS
Hessen
Niedersachsen: stärkstes Privatradio nach den
NDR-Radios;
Bremen: stärkstes Privatradio nach Radio
Bremen und NDR-Radios
–
Hit Radio Antenne 1
ind. AS
BadenWürttemberg
stärkstes Privatradio nach SWR-Radios
Hit Radio FFH
5,0
Hessen
Marktführer
LandesWelle Thüringen
Regiocast
Thüringen
Rang 4 nach MDR-Radios und
Antenne Thüringen
NRJ ENERGY Bremen
Regiocast, ind. AS
Bremen
Rang 6 nach Radio Bremen, NDR-Radios und
Radio ffn
Oldie 95
Regiocast, ind. AS
Hamburg
Rang 5 nach NDR-Radios und Radio Hamburg
planet radio (DAB)
ind. AS
Hessen
Rang 4 nach HR-Radios und Hit Radio FFH
R.SA
Regiocast über PSR
Sachsen
Rang 5 nach MDR-Radios, Radio PSR und
Hit Radio RTL Sachsen
R.SH Radio
Schleswig-Holstein
Regiocast
Schleswig-Holstein
Marktführer
Radio 21
ind. AS
Niedersachsen
Rang 6 nach NDR-Radios, Hit-Radio Antenne
und ffn
Radio Galaxy
ind. AS
Bayern
Rang 10
Radio Hamburg
35,0
Hamburg
Marktführer
Radio Nora
ind. Regiocast,
ind. AS
Schleswig-Holstein
Rang 5 nach R.SH, NDR-Radios und
Radio Hamburg
radio NRW
ind. AS
NordrheinWestfalen
Marktführer
Radio PSR
Regiocast
Sachsen
stärkstes Privatradio nach MDR
Radio SAW
Regiocast, ind. AS
Sachsen-Anhalt
Marktführer
radio top 40
Regiocast
Thüringen
–
Rockland Radio
Rheinland-Pfalz
Regiocast, ind. AS
Rheinland-Pfalz
nach SWR-Radios, RPR und bigFM
Rockland Sachsen-Anhalt
Regiocast über
Radio SAW
Sachsen-Anhalt
nachrangig
SDB Digitalradio (DAB)
Regiocast
Sachsen
geringe Verbreitung
sunshine live
ind. Regiocast
bundesweit
nach Deutschlandfunk und gleichrangig mit
Klassik Radio, Radio Melodie und RTL Radio
Tabelle II – 30: Marktstellung der Radiosender mit Beteiligungen der Axel Springer AG
Quelle: AG.MA und Media-Micro-Census GmbH, ma 2005 Radio II
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
143
Obwohl die Axel Springer AG nur an einem Sender eine Beteiligung oberhalb von 25 % hält
und damit nur bedingt zu den einflussreichsten Anteilseignern im privaten Hörfunk zählt, ist eine
Bewertung der Stellung des Springer-Konzerns aufgrund komplizierter Beteiligungsstrukturen im
Hörfunksektor, vielfältiger Verflechtungen und Zurechnungsproblemen schwierig. Unter Zugrundelegung der Hördaueranteile sind in der Tabelle II – 30 die Marktstellungen der einzelnen Radiosender, an denen die Axel Springer AG beteiligt ist, dargestellt.
2.1.1.4.2 RTL Group S. A.
Mit den Hörfunkbeteiligungen in Deutschland erzielte die RTL Group im Jahr 2005 Einnahmen in
Höhe von 14 Mio. Euro. Die RTL Group setzt ihre Hörfunkbeteiligungen dafür ein, Cross-Marketingund -Promotion-Potenziale auszuschöpfen. Sie hat zudem eine „Redaktionsplattform“ („RTL Radio
Content Desk“) gegründet, über die u. a. Nachrichten- und Comedy-Beiträge ausgetauscht werden
können, die mit Medienpartnern wie RTL, n-tv, Financial Times Deutschland oder wetter.de produziert wurden.263 Anfang 2006 veräußerte die RTL Group ihre Beteiligung an dem Berlin-Brandenburger Radiosender „BB Radio“, um die Genehmigung des Bundeskartellamtes für die Übernahme
von Anteilen an dem Berliner Radiosender „Spreeradio“ zu erhalten. Im Frühjahr 2006 hat der
Fernsehsender Super RTL bei Radio Brocken ein Hörfunkprogrammfenster „toggolino Kinderzeit“
gestartet, im dem z. B. Hörspielversionen von Fernsehserien wie „Bob der Baumeister“ ausgestrahlt
werden;264 seit Mitte 2006 wird das Programm über alle 18 Radio-Beteiligungen der RTL Group
verbreitet. Für die Fußball-Weltmeisterschaft 2006 hat die RTL Group für ihre Hörfunkbeteiligungen
12 von insgesamt 23 Lizenzen für die Radioberichterstattung von der FIFA erworben. Sämtliche
Radioprogramm
Veranstalter/Gesellschafter
RTL Radio –
CLT-UFA S. A., Luxemburg
Die besten Hits aller Zeiten 100 % RTL Group
(bundesweit)
104,6 RTL
(Berlin)
RTL Radio Berlin GmbH, Berlin
100 % RTL Group
HITRADIO RTL Sachsen
HITRADIO RTL Sachsen GmbH, Dresden
66,83 % RTL Group
89.0 RTL
(Sachsen-Anhalt)
Antenne Hörfunksender GmbH, Halle
53,5 % RTL Group
Radio Brocken
(Sachsen-Anhalt)
Antenne Hörfunksender GmbH, Halle
53,5 % RTL Group
Hit Radio Antenne
(Niedersachsen)
Antenne Niedersachsen GmbH & Co. KG, Hannover
36 % RTL Group
Spreeradio
(Berlin)
Neue Spreeradio Hörfunkgesellschaft mbH, Berlin
33,85 % RTL Group
Sachsen-Funkpaket265
(Radio Dresden 103.5,
Radio Leipzig 91.3,
Radio Chemnitz 102.1,
Radio Lausitz 107.6,
Radio Zwickau 96.2,
Vogtland Radio)
SLP Sächsische Lokalrundfunk Dienstleistungsprogramm GmbH & Co. und
Studiobetriebs KG
31,9 % RTL Group
Tabelle II – 31: Hörfunkbeteiligungen der RTL Group in Deutschland
Quelle: Bertelsmann AG, Beschluss der KEK i. S. n-tv vom 08. 05. 2006, Az.: KEK 309
263
264
265
Vgl. Geschäftsbericht der RTL Group 2005, S. 19.
Vgl. Der Spiegel 17/2006, S. 181; www.brocken.de/2006/toggolino.php.
Vgl. http://www.rtlgroup.com/Operations-2633.htm (27. 03. 2006); Spots Planungsdaten Hörfunk 1/2005, S. 81.
➝
144
Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
➝
Radioprogramm
Veranstalter/Gesellschafter
Radio Hamburg
(landesweit)
Radio Hamburg GmbH & Co. KG, Hamburg
29,17 % RTL Group (abweichende Stimmrechte von 33,6 %)
Antenne MecklenburgVorpommern
Antenne Mecklenburg-Vorpommern GmbH & Co. KG, Plate
25,44 % RTL Group
apollo Radio
(Sachsen)
Sächsisches Gemeinschaftsprogramm GmbH
40 % BCS Broadcast Sachsen GmbH & Co. KG
55 % HITRADIO RTL Sachsen GmbH
66,83 % RTL Group
OLDIE 95
(Hamburg)
Radio 95.0 GmbH & Co. KG, Hamburg
16,9 % Radio Hamburg GmbH & Co. KG
29,17 % RTL Group
Radio Nora
(Schleswig-Holstein)
NORA Nordostseeradio GmbH & Co. KG, Kiel
8,7397 % Radio Hamburg GmbH & Co. KG
29,17 % RTL Group
Radio 21
(Niedersachsen)
NiedersachsenRock 21 GmbH & Co. KG, Garbsen
9,833 % RTL Group
20 % Antenne Niedersachsen GmbH & Co. KG
36 % RTL Group
radio NRW
(Mantelprogramm)
radio NRW GmbH, Oberhausen
16,1 % RTL Group
59 % Pressefunk Nordrhein-Westfalen GmbH & Co. KG
1,45 % RTL Group
RPR Eins
(Rheinland-Pfalz)
Rheinland-Pfälzische Rundfunk GmbH & Co. KG, Ludwigshafen
0,0034 % RTL Group
Antenne Thüringen
Antenne Thüringen GmbH & Co. KG, Weimar
15 % RTL Group
radio top 40
(DAB)
Jugendradio Thüringen GmbH & Co. KG, Weimar
58 % Antenne Thüringen GmbH & Co. KG, Weimar
15 % RTL Group
Radio TON
(lokal, Heilbronn)
Radio TON-Regional Hörfunk GmbH & Co. KG, Heilbronn
2 % RTL Group
Radio Regenbogen
(regional, Baden)
Radio Regenbogen Hörfunk in Baden GmbH & Co. KG, Mannheim
9,15 % Rundfunk Beteiligungs- und Betriebsgesellschaft mbH
42,17 % RTL Group
23,84 % AVE I Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG
100 % AVE VI Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG
49 % RTL Group
big.FM Hot Music Radio
(Baden-Württemberg)
bigFM in Baden-Württemberg GmbH & Co. KG, Mannheim
5,05 % Radio TON-Regional Hörfunk GmbH & Co. KG
2 % RTL Group
48,49 % Radio Regenbogen Hörfunk in Baden GmbH & Co. KG
9,15 % Rundfunk Beteiligungs- und Betriebsgesellschaft mbH
42,17 % RTL Group
48,49 % 23,84 % AVE I Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG
100 % AVE VI Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG
49 % RTL Group
Antenne Bayern
Antenne Bayern GmbH & Co. KG, Unterföhring
16 % RTL Group
Rock-Antenne
(DAB)
ROCK ANTENNE GmbH & Co. KG, Unterföhring
100 % Antenne Bayern GmbH & Co. KG, Unterföhring
16 % RTL Group
Radio Galaxy
(DAB)
Digitale Rundfunk Bayern GmbH & Co. KG, Regensburg
10,53 % Antenne Bayern GmbH & Co. KG, Unterföhring
16 % RTL Group
Tabelle II – 31: Hörfunkbeteiligungen der RTL Group in Deutschland
Quelle: Bertelsmann AG, Beschluss der KEK i. S. n-tv vom 08. 05. 2006, Az.: KEK 309
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
145
23 Sender wurden als „WM-Radio“ von RTL vermarktet.266 Durchschnittlich erreichen die deutschen
RTL-Radios 4,4 Mio. Hörer in einer Stunde.
Die deutschen Hörfunkbeteiligungen der RTL Group sind in der UFA Film und Fernseh GmbH,
Köln, der RTL Radio Deutschland GmbH, Berlin, sowie deren Tochtergesellschaften gebündelt (vgl.
Tabelle II – 31).
Die Hörfunkprogramme, die der RTL Group/Bertelsmann AG für die Konzentrationsprüfung im
Medienbereich in entsprechender Anwendung des § 28 Abs. 1 RStV zuzurechnen sind, erreichen
nach der ma 2005 Radio II einen Hördaueranteil (Marktanteil) von insgesamt 6,6 %, bezogen auf
das gesamte Bundesgebiet (siehe Tabelle II – 32).
Die RTL Group ist zudem an Radiovermarktungsgesellschaften beteiligt. In der Vermarktung
von Programmen ist einzig die Radio Systems Production & Services GmbH, Berlin, eine 100 %ige
Tochter der RTL Group, aktiv. Die Radio Systems Production & Services GmbH liefert den der RTL
Group zurechenbaren Sendern Musik-Playlists zu und vermarktet in geringem Umfang (auch an
Dritte) Comedy-Programme.267
Die RTL Group hält sämtliche Anteile an der RTL Radio Vermarktungs GmbH & Co. KG, Berlin,
die insbesondere für „104,6 RTL“ und „Spreeradio“ die Vermarktung von Werbezeiten übernimmt.
Außerdem ist die RTL Group an dem nationalen Radiovermarkter RMS Radio Marketing Service
GmbH & Co. KG, Hamburg, beteiligt. Die RMS ist als Anbieterin von Hörfunkwerbezeiten an nationale Werbekunden und von Dienstleistungen an Hörfunksender zur Werbezeitenvermarktung an
nationale Werbekunden marktbeherrschend.268 Bei RMS stammen die akquirierten Werbeeinnahmen jeweils etwa zur Hälfte aus der Kombivermarktung und der Einzelvermarktung.
Bei der Radiovermarktung sind die so genannten Werbekombinationen, zu denen sich Hörfunksender zum Zweck der großräumigen oder bundesweiten Vermarktung von Radiowerbung zusammenschließen, bedeutend.269 Der Zugang zum überregionalen Werbemarkt ist für die kommerziellen Radiostationen von existenzieller Bedeutung, weil Werbekunden in der Regel nicht bei
einer Vielzahl lokaler oder regionaler Hörfunkveranstalter Werbezeiten einkaufen.270 Zugangsbarrieren zur nationalen Vermarktung könnten eine Gefahr für die Programmvielfalt darstellen,
ebenso wie die mögliche Einflussnahme eines überregionalen Radiovermarkters auf die Programmgestaltung der vermarkteten Sender.
Außer in Deutschland hält die RTL Group maßgebliche Beteiligungen an Hörfunksendern in
Frankreich (RTL, RTL II, Fun Radio, Sud Radio, Wit FM), den Niederlanden (Yorin FM, RTL FM), Belgien
(Bel RTL, Radio Contact, BXL) und Luxemburg (RTL Radio Letzebuerg). In Frankreich kooperiert Fun
Radio mit der legalen Internetmusikplattform Apple iTunes Music Store der Apple Computer, Inc.m
266
267
268
269
270
Vgl. Geschäftsbericht der RTL Group 2005, S. 19, und Pressemitteilung von RTL Radio Deutschland vom August 2005.m
Vgl. Beschluss der KEK vom 08. 05. 2006 i. S. n-tv, Az.: KEK 309.
Vgl. Bundeskartellamt, Beschluss B6-92202 TX 127/99 vom 15. 08. 2001 i. S. RMS Radio Marketing Service GmbH & Co. KG.
Zu den Werbekombis, in denen die Radiosender der RTL Group enthalten sind, siehe unter www.ard-werbung.de/
kombifinder.
Vgl. Bundeskartellamt, Beschluss B6-92202 TX 127/99 vom 15. 08. 2001 i. S. RMS Radio Marketing Service GmbH & Co. KG.
0,5
1,0
1,0
RPR Eins
Radio Regenbogen
–
–
6,1
0,9
–
–
–
–
k. A.
–
0,0
8,0
k. A.
0,0
7,0
–
0,5
–
–
–
–
–
0,5
SH
–
–
2,1
5,1
–
0,0
–
0,0
k. A.
0,0
0,0
27,7
k. A.
0,5
26,7
–
0,5
–
–
–
–
–
0,0
HH
0,0
–
0,0
0,5
–
0,0
0,0
0,0
k. A.
3,3
0,9
16,9
k. A.
0,0
1,9
–
12,1
1,9
0,5
–
–
0,0
0,5
Nds
–
0,0
–
0,5
–
–
0,0
–
k. A.
0,0
0,0
4,8
k. A.
0,0
0,0
–
4,3
0,0
–
–
–
–
0,5
HB
–
–
–
0,0
–
0,0
0,0
–
k. A.
–
0,0
31,2
k. A.
29,8
0,9
–
0,0
0,0
0,0
–
–
–
0,5
M-V
–
0,5
–
–
–
0,0
0,0
0,0
k. A.
0,0
30,3
2,1
k. A.
–
0,0
–
0,5
0,0
–
–
–
0,0
1,6
NRW
0,5
1,1
–
–
–
0,0
0,0
1,6
k. A.
0,0
0,0
0,0
k. A.
–
0,0
0,0
0,0
0,0
–
–
–
0,0
0,0
He
2,7
20,1
–
–
–
–
–
0,5
k. A.
–
0,5
1,6
k. A.
–
–
–
–
–
–
–
–
–
1,6
RhPf
0,5
1,6
–
–
–
–
–
0,0
k. A.
–
–
5,9
k. A.
–
–
–
–
–
–
–
–
–
5,9
Saar
8,3
0,6
–
–
2,8
0,0
0,0
1,1
k. A.
–
0,0
0,6
k. A.
0,0
–
–
0,0
–
–
–
–
0,0
0,6
BaWü
–
–
–
–
0,0
0,5
0,5
24,4
k. A.
–
0,0
0,5
k. A.
–
–
–
–
–
–
0,0
0,0
–
0,5
Bay
–
0,0
–
–
–
–
0,0
–
k. A.
–
–
17,1
k. A.
–
–
4,4
0,0
0,0
–
–
–
11,6
1,1
Berl
–
–
–
–
–
–
–
–
k. A.
–
–
10,2
k. A.
1,0
0,0
1,9
–
0,0
0,5
0,5
0,5
5,3
0,5
Bra
–
–
–
–
–
0,5
0,0
0,0
k. A.
0,0
–
21,6
k. A.
0,0
–
–
0,0
5,5
15,1
0,0
0,5
0,0
0,5
SaAn
–
0,0
–
–
–
21,4
0,0
1,4
k. A.
0,0
–
5,8
k. A.
–
–
–
0,0
3,3
1,0
0,5
1,0
–
0,0
Thü
–
–
–
0,5
–
0,5
–
0,5
k. A.
–
0,0
18,4
k. A.
–
–
–
0,0
0,0
0,5
8,7
8,2
0,0
1,0
Sac
Quelle: AG.MA und Media-Micro-Census GmbH, ma 2005 Radio II
Tabelle II – 32: Hördaueranteile der Radiobeteiligungen der RTL Group
D ges. = Deutschland gesamt; SH = Schleswig-Holstein; HH = Hamburg; Nds = Niedersachsen; HB = Bremen; M-V = Mecklenburg-Vorpommern; NRW = Nordrhein-Westfalen; He = Hessen; Rh-Pf = RheinlandPfalz; Saar = Saarland; Ba-Wü = Baden-Württemberg; Bay = Bayern; Berl = Berlin; Bra = Brandenburg; Sa-An = Sachsen-Anhalt; Thü = Thüringen; Sac = Sachsen
0,0
0,5
Radio Nora
2,0
Oldie 95
Radio TON
1,0
Antenne Thüringen
15,0
0,0
Rock-Antenne (DAB)
4,1
16,0
Antenne Bayern
0,5
k. A.
9,833
radio top 40
Radio 21
6,2
16,1
radio NRW
1,0
6,6
25,44
Antenne MecklenburgVorpommern
1,0
k. A.
29,17
Radio Hamburg
0,0
Σ bei Beteiligungen von 25 % und mehr
33,85
Spreeradio
1,6
0,5
0,5
0,5
0,5
0,5
0,5
D ges.
apollo Radio
36,0
Hit Radio Antenne
31,9
Sachsen-Funkpaket
53,5
66,83
Hit-Radio RTL Sachsen
53,5
100
104,6 RTL
Radio Brocken
100
RTL Radio
89.0 RTL
Beteiligung in %
Programm
146
Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
147
2.1.1.4.3 Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG
Die Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG ist die drittgrößte deutsche Senderfamilie und
nach eigenen Angaben an 31 Radiosendern direkt oder indirekt beteiligt (siehe Tabelle II – 33).
Insbesondere in Süddeutschland gehört Burda zu den bedeutenden Akteuren im Hörfunksektor.
Anfang 2006 übernahm das Münchener Medienunternehmen die Mehrheit an dem Berlin-Brandenburger Radiosender „BB Radio“; die RTL Group hatte ihre Beteiligung an „BB Radio“ veräußert, um
die Genehmigung des Bundeskartellamtes für die Übernahme von Anteilen an dem Berliner
Radiosender „Spreeradio“ zu erhalten.
Radioprogramm
Veranstalter/Gesellschafter
BB Radio
(Berlin-Brandenburg)
BB Radio Landeswelle Brandenburg GmbH & Co. KG, Potsdam
50,0 % Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG, Offenburg
50,0 % Studio Gong München GmbH & Co. Studiobetriebs KG, München
40 % Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG, Offenburg
Donau 3 FM
(lokal, Ulm)
M. O. R. E. Lokalfunk Baden-Württemberg GmbH & Co. KG, Ulm
50,0 % Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG, Offenburg
50,0 % Studio Gong München GmbH & Co. Studiobetriebs KG, München
40 % Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG, Offenburg
Ostseewelle
(MecklenburgVorpommern)
Privatradio Landeswelle Mecklenburg-Vorpommern GmbH & Co. Studiobetriebs KG,
Rostock
45,9 % Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG, Offenburg
19,7 % Studio Gong München GmbH & Co. Studiobetriebs KG, München
40 % Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG, Offenburg
Radio Gong Mainland
(lokal, Würzburg)
Funkhaus Würzburg Studiobetriebs GmbH, Würzburg
96,4 % Studio Gong München GmbH & Co. Studiobetriebs KG, München
40 % Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG, Offenburg
Radio Gong Donauspatz
(lokal, Regensburg)
Funkhaus Regensburg GmbH & Co. Studiobetriebs KG, Regensburg
75,0 % Studio Gong München GmbH & Co. Studiobetriebs KG, München
40 % Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG, Offenburg
Sächsischer Lokalrundfunk 50,0 % Studio Gong München GmbH & Co. Studiobetriebs KG, München
(Mantelprogramm, Sachsen
40 % Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG, Offenburg
Funkpaket)
Radio Gong Nürnberg
(lokal)
Radio Gong Nürnberg Programmanbieter GmbH & Co. KG, Nürnberg
49,0 % Studio Gong München GmbH & Co. Studiobetriebs KG, München
40 % Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG, Offenburg
Antenne Bayern
(Bayern)
Antenne Bayern GmbH & Co. KG, Unterföhring
16,0 % Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG, Offenburg
7,0 % Studio Gong München GmbH & Co. Studiobetriebs KG, München
40 % Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG, Offenburg
Rock-Antenne
(DAB)
ROCK ANTENNE GmbH & Co. KG, Unterföhring
100 % Antenne Bayern GmbH & Co. KG, Unterföhring
16,0 % Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG, Offenburg
7,0 % Studio Gong München GmbH & Co. Studiobetriebs KG, München
40 % Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG, Offenburg
Radio Galaxy
(DAB)
Digitale Rundfunk Bayern GmbH & Co. KG, Regensburg
10,5 % Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG, Offenburg
15,8 % Studio Gong München GmbH & Co. Studiobetriebs KG, München
40 % Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG, Offenburg
Radio Karlsruhe
(lokal)
Radio Karlsruhe GmbH & Co. KG Hit 1, Karlsruhe
12,4 % Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG, Offenburg
7,6 % Studio Gong München GmbH & Co. Studiobetriebs KG, München
40 % Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG, Offenburg
Radio Arabella
(lokal, München)
Radio Arabella Studiobetriebsgesellschaft m. b. H., München
15,0 % Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG, Offenburg
Tabelle II – 33: Radiobeteiligungen der Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG
Quelle: Horst Röper, FORMATT-Institut, in: Media Perspektiven 4/2006, S. 194 (Stand: April 2006)
➝
148
Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
➝
Radioprogramm
Veranstalter/Gesellschafter
Radio Primavera
(lokal, Aschaffenburg)
Funkhaus Aschaffenburg GmbH & Co., Aschaffenburg
35,0 % Studio Gong München GmbH & Co. Studiobetriebs KG, München
40 % Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG, Offenburg
BLR Dienstleistungsgesellschaft
(Mantelprogramm für
bayerische Lokalradios)
32,0 % Studio Gong München GmbH & Co. Studiobetriebs KG, München
40 % Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG, Offenburg
Radio Gong 96,3
(lokal, München)
Radio Gong 2000 Programmanbieter GmbH & Co. Hörfunk für München KG, München
29,0 % Studio Gong München GmbH & Co. Studiobetriebs KG, München
40 % Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG, Offenburg
Die neue 107,7
(lokal, Stuttgart)
Radio L12 GmbH & Co. KG, Stuttgart
26,7 % Studio Gong München GmbH & Co. Studiobetriebs KG, München
40 % Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG, Offenburg
big.FM Hot Music Radio
(Rheinland-Pfalz)
bigFM PPG S. W. GmbH, Stuttgart
10,0 % Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG, Offenburg
big.FM Der neue Beat
(Baden-Württemberg)
bigFM in Baden-Württemberg GmbH & Co. KG, Mannheim
10,0 % Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG, Offenburg
Hit-Radio Antenne
Niedersachsen
(Niedersachsen)
Antenne Niedersachsen Gesch. GmbH & Co. KG, Hannover
19,0 % Studio Gong München GmbH & Co. Studiobetriebs KG, München
40 % Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG, Offenburg
RT.1
(lokal, über Lizenznehmer,
Augsburg)
RT1 GmbH
16,7 % Studio Gong München GmbH & Co. Studiobetriebs KG, München
40 % Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG, Offenburg
Hit Radio FFH
(Hessen)
Radio/ Tele FFH GmbH & Co. Betriebs KG, Bad Vilbel
4,0 % Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG, Offenburg
2,3 % Studio Gong München GmbH & Co. Studiobetriebs KG, München
40 % Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG, Offenburg
Radio 106.4
(lokal, indirekt,
Fürstenfeldbruck)
Amper Welle GmbH, Fürstenfeldbruck
7,6 % Studio Gong München GmbH & Co. Studiobetriebs KG, München
40 % Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG, Offenburg
Radio21
(Niedersachsen)
NiedersachsenRock 21 GmbH & Co. KG, Garbsen
20,0 % Antenne Niedersachsen Gesch. GmbH & Co. KG, Hannover
19,0 % Studio Gong München GmbH & Co. Studiobetriebs KG, München
40 % Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG, Offenburg
RPR Eins
(Rheinland-Pfalz)
Rheinland-Pfälzische Rundfunk GmbH & Co. KG, Ludwigshafen
1,0 % Studio Gong München GmbH & Co. Studiobetriebs KG, München
40 % Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG, Offenburg
Tabelle II – 33: Radiobeteiligungen der Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG
Quelle: Horst Röper, FORMATT-Institut, in: Media Perspektiven 4/2006, S. 194 (Stand: April 2006)
70,0
53,8
38,6
30,0
20,0
19,6
18,8
18,8
16,8
15,4
15,0
14,0
12,8
11,6
10,7
10,0
10,0
Donau 3 FM
Ostseewelle
Radio Gong Mainland
Radio Gong Donauspatz
Sächsischer Lokalrundfunk
(Mantelprogramm, Sachsen
Funkpaket)
Radio Gong Nürnberg
Antenne Bayern
Rock-Antenne (DAB)
Radio Galaxy (DAB)
Radio Karlsruhe
Radio Arabella
Radio Primavera
BLR Dienstleistungsgesellschaft
(Mantelprogramm für bayerische
Lokalradios)
Radio Gong 96,3
Die neue 107,7
big.FM
Hot Music Radio
big.FM
Der neue Beat
1,6
0,5
0,5
0,0
0,5
k. A.
k. A.
0,5
k. A.
0,0
0,0
4,1
k. A.
0,5
k. A.
k. A.
0,5
k. A.
1,0
D ges.
0,5
–
–
–
–
k. A.
k. A.
–
k. A.
–
–
–
k. A.
–
k. A.
k. A.
0,0
k. A.
–
SH
0,5
–
–
–
–
k. A.
k. A.
–
k. A.
–
–
0,0
k. A.
–
k. A.
k. A.
0,0
k. A.
0,0
HH
12,1
–
–
–
–
k. A.
k. A.
–
k. A.
–
0,0
0,0
k. A.
–
k. A.
k. A.
–
k. A.
–
Nds
4,3
–
–
–
–
k. A.
k. A.
–
k. A.
–
0,0
–
k. A.
–
k. A.
k. A.
–
k. A.
–
HB
0,0
–
–
–
–
k. A.
k. A.
–
k. A.
–
0,0
–
k. A.
–
k. A.
k. A.
21,1
k. A.
0,0
M-V
0,5
0,0
0,0
–
–
k. A.
k. A.
–
k. A.
–
0,0
0,0
k. A.
–
k. A.
k. A.
–
k. A.
–
NRW
0,0
0,0
0,5
–
–
k. A.
k. A.
–
k. A.
0,0
0,0
1,6
k. A.
–
k. A.
k. A.
–
k. A.
–
He
–
0,5
7,1
–
–
k. A.
k. A.
–
k. A.
–
–
0,5
k. A.
–
k. A.
k. A.
–
k. A.
–
RhPf
–
–
0,5
–
–
k. A.
k. A.
–
k. A.
–
–
0,0
k. A.
–
k. A.
k. A.
–
k. A.
–
Saar
0,0
2,8
0,6
2,2
–
k. A.
k. A.
–
k. A.
–
0,0
1,1
k. A.
–
k. A.
k. A.
0,0
k. A.
–
BaWü
–
0,0
0,0
0,0
3,1
k. A.
k. A.
4,1
k. A.
1,0
0,5
24,4
k. A.
0,0
k. A.
k. A.
–
k. A.
–
Bay
0,0
–
–
–
–
k. A.
k. A.
–
k. A.
–
0,0
–
k. A.
–
k. A.
k. A.
0,0
k. A.
2,8
Berl
–
–
–
–
–
k. A.
k. A.
–
k. A.
–
–
–
k. A.
0,5
k. A.
k. A.
0,5
k. A.
26,0
Bra
0,0
–
–
–
–
k. A.
k. A.
–
k. A.
–
0,0
0,0
k. A.
0,0
k. A.
k. A.
–
k. A.
0,5
SaAn
0,0
–
–
–
–
k. A.
k. A.
–
k. A.
0,0
0,0
1,4
k. A.
0,5
k. A.
k. A.
–
k. A.
–
Thü
0,0
–
–
–
–
k. A.
k. A.
–
k. A.
0,0
–
0,5
k. A.
8,7
k. A.
k. A.
–
k. A.
0,5
Sac
➝
Quelle: AG.MA und Media-Micro-Census GmbH, ma 2005 Radio II
Tabelle II – 34: Hördaueranteile der Radiobeteiligungen der Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG
1) Überwiegend durchgerechnete Anteile. Die Summenbildung steht unter Vorbehalt, da die rechtliche Zurechnung der Programme unberücksichtigt geblieben ist.
D ges. = Deutschland gesamt; SH = Schleswig-Holstein; HH = Hamburg; Nds = Niedersachsen; HB = Bremen; M-V = Mecklenburg-Vorpommern; NRW = Nordrhein-Westfalen; He = Hessen; Rh-Pf = RheinlandPfalz; Saar = Saarland; Ba-Wü = Baden-Württemberg; Bay = Bayern; Berl = Berlin; Bra = Brandenburg; Sa-An = Sachsen-Anhalt; Thü = Thüringen; Sac = Sachsen
7,6
70,0
BB Radio
Hit-Radio Antenne Niedersachsen
Beteiligung in %1)
Programm
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
149
➝
0,4
RPR Eins
13,8
1,0
0,5
k. A.
2,6
k. A.
D ges.
0,5
–
–
k. A.
0,0
k. A.
SH
0,5
–
0,0
k. A.
0,0
k. A.
HH
15,9
–
3,3
k. A.
0,5
k. A.
Nds
4,3
0,0
0,0
k. A.
–
k. A.
HB
21,1
–
–
k. A.
0,0
k. A.
M-V
1,5
0,5
0,0
k. A.
0,5
k. A.
NRW
37,1
1,1
0,0
k. A.
33,9
k. A.
He
32,0
20,1
–
k. A.
3,8
k. A.
RhPf
2,1
1,6
–
k. A.
0,0
k. A.
Saar
7,9
0,6
–
k. A.
0,6
k. A.
BaWü
33,1
–
–
k. A.
0,0
k. A.
Bay
2,8
0,0
–
k. A.
–
k. A.
Berl
27,0
–
–
k. A.
–
k. A.
Bra
0,5
–
0,0
k. A.
0,0
k. A.
SaAn
4,3
0,0
0,0
k. A.
2,4
k. A.
Thü
9,7
–
–
k. A.
–
k. A.
Sac
k. A.
19,0
10,0
Radio 21
Hit Radio Brocken
Antenne Thüringen
6,7
1,0
1,0
0,5
0,5
1,6
2,1
D ges.
1,0
–
–
–
–
0,5
0,5
SH
2,0
–
–
–
0,0
0,5
1,5
HH
30,8
–
0,0
0,0
3,3
12,1
15,4
Nds
11,9
0,0
–
–
0,0
4,3
7,6
HB
0,5
–
0,0
0,0
–
0,0
0,5
M-V
1,5
0,5
–
–
0,0
0,5
0,5
NRW
1,6
1,1
0,5
–
0,0
0,0
0,0
He
20,1
20,1
–
–
–
–
–
RhPf
1,6
1,6
–
–
–
–
–
Saar
0,6
0,6
–
0,0
–
0,0
0,0
BaWü
0,5
–
0,5
–
–
–
–
Bay
0,0
0,0
0,0
–
–
0,0
–
Berl
0,0
–
0,0
0,0
–
–
0,0
Bra
13,7
–
0,9
12,3
0,0
0,0
0,5
SaAn
26,5
0,0
26,5
0,0
0,0
0,0
0,0
Thü
0,5
–
0,5
0,0
–
0,0
0,0
Sac
Quelle: AG.MA und Media-Micro-Census GmbH, ma 2005 Radio II
Tabelle II – 36: Hördaueranteile der Radiobeteiligungen der Madsack GmbH & Co. KG
1) Überwiegend durchgerechnete Anteile. Die Summenbildung steht unter Vorbehalt, da die rechtliche Zurechnung der Programme unberücksichtigt geblieben ist.
D ges. = Deutschland gesamt; SH = Schleswig-Holstein; HH = Hamburg; Nds = Niedersachsen; HB = Bremen; M-V = Mecklenburg-Vorpommern; NRW = Nordrhein-Westfalen; He = Hessen; Rh-Pf = RheinlandPfalz; Saar = Saarland; Ba-Wü = Baden-Württemberg; Bay = Bayern; Berl = Berlin; Bra = Brandenburg; Sa-An = Sachsen-Anhalt; Thü = Thüringen; Sac = Sachsen
Σ direkte und indirekte Radiobeteiligungen1)
8,7
20,0
Hit-Radio Antenne Niedersachsen
RPR Eins
11,8
Beteiligung in %1)
ffn
Programm
Quelle: AG.MA und Media-Micro-Census GmbH, ma 2005 Radio II
Tabelle II – 34: Hördaueranteile der Radiobeteiligungen der Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG
1) Überwiegend durchgerechnete Anteile. Die Summenbildung steht unter Vorbehalt, da die rechtliche Zurechnung der Programme unberücksichtigt geblieben ist.
D ges. = Deutschland gesamt; SH = Schleswig-Holstein; HH = Hamburg; Nds = Niedersachsen; HB = Bremen; M-V = Mecklenburg-Vorpommern; NRW = Nordrhein-Westfalen; He = Hessen; Rh-Pf = RheinlandPfalz; Saar: = Saarland; Ba-Wü = Baden-Württemberg; Bay = Bayern; Berl = Berlin; Bra = Brandenburg; Sa-An = Sachsen-Anhalt; Thü = Thüringen; Sac = Sachsen
Σ direkte und indirekte Radiobeteiligungen1)
3,0
1,5
Radio21
4,9
Hit Radio FFH
Radio 106,4
6,7
Beteiligung in %1)
RT.1
Programm
150
Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
151
2.1.1.4.4 Madsack GmbH & Co. KG
Die Madsack GmbH & Co. KG hält verschiedene Beteiligungen im Bereich des Hörfunks, schwerpunktmäßig im Stammland Niedersachsen. Die wichtigsten Beteiligungen sind die Funk und
Fernsehen Nordwestdeutschland GmbH & Co. („ffn“) und Antenne Niedersachsen GmbH & Co. („Hit
Radio Antenne“). Aus medienrechtlichen Gründen werden die Gesellschaftsanteile bei „ffn“ und
„Hit Radio Antenne“ teilweise von der Radio Madsack Niedersachsen GmbH & Co. KG gehalten.
Darüber hinaus ist Madsack an verschiedenen privaten Hörfunksendern und -ketten in Deutschland
beteiligt.
Radioprogramm
Veranstalter/Gesellschafter
ffn
(Niedersachsen)
Funk und Fernsehen Nordwestdeutschland GmbH & Co. KG, Hannover
11,8 % Madsack GmbH & Co. KG
(zusätzlich indirekte Beteiligungen)
Hit-Radio Antenne
(Niedersachsen)
Antenne Niedersachsen Geschäftsführungs-GmbH & Co. KG, Hannover
11,0 % Madsack GmbH & Co. KG
(zusätzlich indirekte Beteiligung 50 % von 18,0)
Radio 21
(Niedersachsen)
NiedersachsenRock 21 GmbH & Co. KG, Garbsen
k. A. Madsack GmbH & Co. KG
Hit Radio Brocken
(Sachsen-Anhalt)
AH Antenne Hörfunk-Sender GmbH & Co. KG, Halle
4,0 % Madsack GmbH & Co. KG
(zusätzlich indirekte Beteiligung 65 % von 23,0)
Antenne Thüringen
(Thüringen)
Antenne Thüringen GmbH & Co. KG, Weimar
10,0 % Madsack GmbH & Co. KG
RPR Eins
(Rheinland-Pfalz)
Rheinland-Pfälzische Rundfunk GmbH & Co. KG, Ludwigshafen
8,7 % Madsack GmbH & Co. KG
Tabelle II – 35: Radiobeteiligungen der Madsack GmbH & Co. KG
Quelle: Konzentrationsbericht der KEK 2004, S. 312
2.1.1.5
Die Rolle der Radiovermarktungsgesellschaften
Der private Hörfunk wird zu 80 % vom Verkauf von Werbezeiten finanziert und ist somit äußerst
konjunkturabhängig. Die im Jahr 2000 einsetzende Werbeflaute, von der neben dem Hörfunk
insbesondere auch die Tageszeitungen, Supplements und Fachzeitschriften betroffen waren, fand
ihren Tiefpunkt im Jahr 2003, in welchem die Hörfunkunternehmen nur noch etwa 73 % mit klassischer Werbung erwirtschafteten.271 Seit dem Jahr 2004 sind in der Hörfunkwerbung wieder Zuwachsraten zu verzeichnen (2004: 6,7 %, 2005: 7,4 %, Netto-Werbeumsätze).272 Der Anteil der überregionalen Werbung an den Werbeerlösen des Hörfunks betrug in den Jahren 2004 und 2005 im
Durchschnitt aller Privatradios in Deutschland etwa 55 % (2000: 60 %), der Anteil der lokalen/
regionalen Werbung etwa 45 % (2000: 40 %).273 Die Zunahme der lokalen und regionalen Vermarktung von Werbezeit in den letzten Jahren ist vordergründig auf den Marktzutritt vieler Lokalradios
sowie eine gewisse Marktsättigung bei der landesweiten Werbezeitenvermarktung zurückzuführen.
Die überregionalen Werbekunden werden in der Regel nicht durch die Radiostationen selbst
akquiriert, sondern durch überregionale Vermarktungsorganisationen. Regionale Sender sind vermutlich häufig darauf angewiesen, Hörfunkwerbezeiten auch an nationale Werbekunden zu verkaufen, um wirtschaftlich fortbestehen zu können.
271
272
273
Vgl. VPRT, Hörfunk in Deutschland 2006, S. 227 ff.
Vgl. ZAW Jahrbuch 2006, S. 322.
Vgl. VPRT, Hörfunk in Deutschland 2006, a. a. O., S. 228.
152
Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
Radio Marketing Service GmbH & Co. KG (RMS), Hamburg
6,25 Radio Schleswig-Holstein KG GmbH & Co. (Radio R.SH)
100 Regiocast GmbH & Co. KG
6,25 Radio Hamburg GmbH & Co. KG, Hamburg (Radio Hamburg)
33,6 Ufa Film- und TV-Produktion GmbH
28,8 Heinrich Bauer Verlag KG
25,0 Axel Springer AG
6,8 Lühmanndruck Gustav Schröter + Söhne GmbH Co. (24,8 %-Beteiligung der Axel Springer AG)
5,8 Morgenpost Verlag AG
6,25 Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland GmbH & Co. KG, Hannover (ffn)
86,9 53 niedersächsische Tageszeitungsverlage (darunter Axel Springer AG mit 7,6 %)
13,1 Mediengesellschaft Niedersachsen
6,25 Antenne Bayern GmbH & Co. KG, Betriebs- und Werbekommanditgesellschaft, Ismaning
24,9 Mediengesell. Bayerischer Tageszeitungen für Kabelkommunikation mbH & Co. Bayernprogramm KG
16,0 Ufa Radio Bayern Programmgesellschaft mbH
16,0 Burda GmbH
16,0 Axel Springer AG
7,0 Studio Gong GmbH
7,0 Medienpool GmbH
7,0 Radio Bavaria Rundfunkprogrammgesellschaft mbH
6,1 Amperwelle Studio München Programmanbietergesellschaft mbH
6,25 RPR Rheinland-Pfälzische Rundfunk GmbH & Co. KG, Ludwigshafen
24,5 Medien Union GmbH
20,4 Mittelrhein-Verlag GmbH
20,4 Rhein-Main-Tele GmbH
34,7 Sonstige
6,25 BLW Bayerische Lokalradio-Werbung GmbH, München
35,0 m.b.t Mediengesellschaft der Bayerischen Tageszeitungen für Kabelkommunikation GmbH & Co. –
35,0 Radio 2000 KG
35,0 Studio Gong GmbH & Co. KG
30,0 RSG – Radio System & Service Handels- und Beratungsgesellschaft
6,25 Radio NRW GmbH, Oberhausen (Radio NRW)
59,0 Pressefunk Nordrhein-Westfalen (daran hält Axel Springer AG 12,0 %)
24,9 Westdeutscher Rundfunk
16,1 Ufa Film- und Fernseh-GmbH
6,25 VMG Verlags- und Mediengesellschaft mbH & Co. KG, Magdeburg
32,1 Nordwest-Medien GmbH & Co. KG
10,0 Radio Schleswig-Holstein (100 % Regiocast GmbH & Co. KG)
57,9 Sonstige Kleingesellschafter
6,25 Privater Sächsischer Rundfunk GmbH & Co. KG, Leipzig
100 Regiocast GmbH & Co. KG
6,25 Antenne Mecklenburg-Vorpommern GmbH & Co. KG, Plate
25,4 RTL Group
12,1 Ostsee-Zeitung GmbH & Co. oHG (50 % Axel Springer AG)
10,7 kurierverlag + druck GmbH + Co. KG
10,7 Radio Schleswig-Holstein (100 % Regiocast GmbH & Co. KG)
41,1 Sonstige Kleingesellschafter
6,25 Radio-Information Audio-Service Zwei GmbH, Berlin
43,0 Nordwest-Medien GmbH & Co. KG
43,0 Radio Schleswig-Holstein (100 % Regiocast GmbH & Co. KG)
14,0 Sonstige
6,25 Antenne Thüringen GmbH & Co. KG, Weimar
15,0 RTL Group
15,0 Suhler Verlagsgesellschaft mbH
10,0 Verlag Dierichs GmbH & Co. KG, Ippen
10,0 Rheinisch-Bergische Druckerei- und Verlagsgesellschaft mbH
12,0 Verlagsgesellschaft Madsack
38,0 Sonstige Kleingesellschafter
6,25 Neue Berliner Rundfunk GmbH & Co. KG, Berlin
42,9 DuMont
42,9 Märkische Verlags- und Druckhaus GmbH & Co. KG
14,2 FAZ r.s.2 (43 % Regiocast GmbH & Co. KG)
Tabelle II – 37: Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse der RMS (in Prozent)
Quelle: ALM Jahrbuch 2005 (Stand: Januar 2006)
➝
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
153
➝
Radio Marketing Service GmbH & Co. KG (RMS), Hamburg
6,25 RK Radio-Kombiwerbung Baden-Württemberg GmbH & Co. KG, Stuttgart
17,35 Antenne Radio GmbH & Co. KG, Stuttgart (Hit-Radio Antenne 1)
65,0 Stuttgart Regional Hörfunk GmbH & Co. KG
10,3 Axel Springer AG
6,25 Antenne Niedersachsen GmbH & Co., Hannover
36,0 RTL Group
21,6 Verlagsgesellschaft Madsack
19,0 Studio Gong
23,4 Sonstige
6,25 Radio/ Tele FFH GmbH & Co. Betriebs KG, Bad Vilbel (Hit Radio FFH)
35,0 hessische Zeitungsverleger (davon Axel Springer AG 15 %)
Tabelle II – 37: Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse der RMS (in Prozent)
Quelle: ALM Jahrbuch 2005 (Stand: Januar 2006)
Nach Erkenntnissen des Bundeskartellamtes274 kaufen Werbekunden bzw. die für sie tätigen
Werbeagenturen in der Regel nicht bei der Vielzahl lokaler oder regionaler Hörfunkveranstalter
Werbezeiten ein. Vielmehr werden Werbezeiten bei Hörfunksendern und bei Werbekombinationen
von Hörfunksendern gebucht, die entsprechend den Verbreitungsgebieten der Werbekunden
überregionale Gebiete oder ganz Deutschland mit Hörfunksendungen abdecken. Hörfunksender
schließen sich demnach zu Werbekombinationen zusammen, um Hörfunkwerbung großräumig
oder bundesweit anzubieten. Die Buchung der Werbezeit bei einer Vielzahl lokaler Hörfunksender
ist für die nationalen Werbekunden (i. d. R. große Markenartikler und Dienstleister) oder deren
Agenturen technisch und wirtschaftlich aufwendig. Überregionale oder ganz Deutschland abdeckende Hörfunkwerbekombinationen weisen, bezogen auf Tausend Hörerkontakte, wesentlich
niedrigere Preise (Tausendkontaktpreis – TKP) auf als Lokalsender für die Belegung ihrer Hörfunkwerbezeiten. So betragen die TKP bei Lokalsendern je nach Wettbewerbssituation oder Wirtschaftskraft der Region häufig ein Mehrfaches des TKP einer bundesweiten Kombi. Deswegen buchen
die nationalen Werbekunden bei lokalen Hörfunksendern direkt z. B. nur dann Werbezeiten, wenn
sie anderenfalls dieses Gebiet mit ihrer Werbebotschaft nicht erreichen würden oder wenn sie in
einem bestimmten Gebiet die über eine Kombinationsbelegung erreichbare Werbewirkung durch
gezielte Belegung einzelner Sender verstärken wollen.
Der nationale Hörfunkmarkt wird von zwei Vermarktungsunternehmen beherrscht, der Marktführerin RMS Radio Marketing Service GmbH & Co. KG, Hamburg, der fast alle größeren privaten
Sender angehören (vgl. Tabelle II – 37), sowie der ARD-Werbung Sales & Services GmbH (AS&S),
Frankfurt, die neben den öffentlich-rechtlichen auch einzelne private Programme vermarktet.
Weitere überregionale Vermarkter in Deutschland sind die NRJ-Tochter Energy Media, die vor
allem die Radiosender der eigenen Holding betreut, die Studio Gong München GmbH & Co.
Studiobetriebs KG und die Augsburger Euro Klassik GmbH. Darüber hinaus haben sich auch
einzelne Landessender zu Kombis zusammengeschlossen (siehe Tabelle II – 38), wobei es sich in
der Regel um Verbünde von Sendern in einem Bundesland handelt. Auch diese Sender gehören
überwiegend der RMS an.
Im bundesweiten Markt steht nur die AS&S im Wettbewerb mit der RMS. Neben den öffentlich-rechtlichen Programmen vermarktet die AS&S auch einzelne private Programme: 100'5 Das
Hitradio, 104,6 RTL, 105,5 Spreeradio, 107.8 Antenne AC, 87.9 Star FM – Der Rocksender, 89.0 RTL,
98,2 Radio Paradiso, Hitradio RTL Sachsen, JAM FM, JazzRadio 101,9, LandesWelle Thüringen,
274
Vgl. Bundeskartellamt, Beschluss B 6-92202 TX 127/99 vom 15. 08. 2001 i. S. RMS Radio Marketing Service GmbH & Co. KG.
154
Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
Vermarkter
Kombi-Mitglieder
Mach 3 Marketing GmbH & Co. KG
Radio Schleswig-Holstein; delta Radio; Radio NORA
More
Radio Hamburg; Oldie 95,0
RK Radio-Kombiwerbung Baden-Württemberg
GmbH & Co. KG
big.fm; Hit-Radio Antenne 1; Radio Regenbogen; Radio 7;
Radio TON; sunshine live u. a.
SpotCom GmbH & Co. KG
Antenne Bayern; Rock Antenne; Hit-Radio Antenne 1
mir.) marketing im radio GmbH & Co. KG
Radio PSR; R.SA; Energy Sachsen
SAR Sachsen-Anhalt Radio Marketing GmbH
Radio SAW; Rockland Sachsen-Anhalt
Radio NRJ/ENERGY Werbe- und Vermarktungs
GmbH
Energy Berlin; Energy München; Energy Nürnberg; Energy
Hamburg; Energy Region Stuttgart, Radio Fantasy; LandesWelle
Thüringen, sunshine live
Funk Kontakt Medien Service GmbH
NDR 2; 106!8 rock ’n pop; Bremen Eins; Bremen Vier; Radio 21
Tabelle II – 38: Kleinere Radiokombis
Quelle: Spots Planungsdaten Hörfunk 1/2005
Vermarkter
2001
2002
2003
2004
2005
RMS
AS&S (ARD und Private)
NRJ/ENERGY Deutschland
andere
416,29
224,23
–
37,46
354,27
212,51
–
28,34
340,44
204,90
–
33,90
367,85
216,60
16,36
17,18
389,82
236,55
16,80
20,54
Hörfunk gesamt
677,98
595,12
579,24
617,99
663,71
Tabelle II – 39: Umsätze der Vermarkter in Mio. Euro (netto)
Quelle: ZAW Jahrbuch 2006, S. 322
Radio 21, Radio Brocken, RTL Radio, Sky Radio, JAM FM Berlin und 106!8 rock ’n pop. Die der AS&S
angeschlossenen privaten Sender setzen aber nicht einmal zehn Prozent der Werbeeinnahmen der
RMS-Sender um. Zusammen mit den öffentlich-rechtlichen Programmen hat die AS&S 2005 einen
Marktanteil von rund einem Drittel an der Hörfunkwerbung erzielt. Die RMS kam auf über 60 %.
Auf die übrigen Sender, die keinem der beiden großen Vermarkter angehören, entfiel ein Marktanteil von gut 5 %.
Angesichts des nach wie vor hohen Erlösbeitrags ist der Zugang zum überregionalen Werbemarkt für alle kommerziellen Radiostationen von existentieller Bedeutung.275 Die dominierende
Marktstellung von RMS ist immer wieder in die Kritik aufgrund angeblicher Zugangsbarrieren
insbesondere für kleinere Sender geraten, was eine Gefahr für die Programmvielfalt darstellt. Die
Geschäftspolitik eines überregionalen Vermarkters kann indirekt Einfluss auf die Programmgestaltung der vermarkteten Sender haben. Ebenso könnten sich bestimmte Kriterien für die Erlösausschüttung der regionalen Vermarkter, die bestimmte Zielgruppen überproportional bei der
Verteilung berücksichtigen, auf die Zielgruppenausrichtung auswirken. Neben den Nachteilen der
lokalen bzw. regionalen Radiovermarktung (Zugangsbarrieren, Preisnachteile im Vergleich zur
überregionalen Vermarktung) bieten sich aber auch Vorteile, die sich aus der Kombivermarktung
von lokalen/regionalen Radios ergeben.
275
Vgl. Johannes Kors, Werbevermarktung und Programmvielfalt im Hörfunkmarkt Berlin-Brandenburg, Schriftenreihe der
Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb), Bd. 16, Berlin 2002, S. 57 ff., 62 ff.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
155
Der Versuch der Veranstaltergruppen, ihre Programme in mehreren Bundesländern bzw. in der
gesamten Bundesrepublik zu verbreiten, führte im Juni 2005 zur Gründung des Vereins Radiozentrale e. V., Berlin. Acht Hörfunkgesellschaften – RTL Radio Deutschland, Regiocast, Moira Rundfunk, Neue Welle Bayern, NWZ Funk und Fernsehen, NRJ Group, Verlagsgruppe Madsack und WDR
Mediagroup – haben sich nach angelsächsischem Vorbild mit dem Ziel, den Werbemarktanteil
bzw. den Umsatzerfolg des Mediums Radio zu erhöhen, zusammengeschlossen. Dem Verein gehörten Ende Februar 2006 bereits 78 Mitglieder an, darunter sowohl private als auch öffentlichrechtliche Veranstalter sowie die Vermarkter RMS, AS&S und Studio Gong.276
In der Tabelle II – 40 wird exemplarisch die Hörfunkvermarktung der Axel Springer AG dargestellt (vgl. auch Abb. II – 18 für den Radiomarkt Berlin-Brandenburg).
Abbildung II – 18: Radiomarkt Berlin-Brandenburg, Radio- und Vermarktungsbeteiligungen der Regiocast
GmbH & Co. KG und der Axel Springer AG
Quelle: KEK
276
Vgl. ALM Jahrbuch 2005, S. 322.
156
Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
Hörfunkprogramm
nationale Vermarktung
regionale Kombivermarktung
94'3 r.s.2
RMS Radio Marketing
Service GmbH
RMS Radio Marketing Service GmbH,
TOP Radiovermarktungs
TOP Radiovermarktungs GmbH & Co. KG GmbH & Co. KG
Antenne Bayern
RMS Radio Marketing
Service GmbH
Funkpaket Bayern: RMS Radio Marketing SpotCom GmbH & Co. KG
Service GmbH (Änderung geplant),
(100 %ige Tochter von
Radio Kombi Bayern: SpotCom GmbH & Antenne Bayern)
Co. KG,
Antenne Bayern plus Kombi: SpotCom
GmbH & Co. KG
Rock-Antenne
(DAB)
RMS Radio Marketing
Service GmbH,
Südbayern Funkpaket,
Top City Funkpaket, Hot
Funkpaket (STUDIO GONG
GmbH & Co. Studiobetriebs KG)
Antenne Bayern plus Kombi (SpotCom
GmbH & Co. KG),
Bayern Funkpakete (bayerische Lokalradios, Vermarktung durch Antenne
Bayern),
Südbayern Funkpaket, Top City
Funkpaket, Hot Funkpaket (STUDIO
GONG GmbH & Co. Studiobetriebs KG)
SpotCom GmbH & Co. KG
(100 %ige Tochter von
Antenne Bayern)
Antenne
MecklenburgVorpommern
RMS Radio Marketing
Service GmbH
RMS Radio Marketing Service GmbH,
Funk Kombi Nord Plus
MV Marketing GmbH, Plate
(zugleich Vermarkter für
Ostseewelle HIT-RADIO
MecklenburgVorpommern)
apollo Radio
k. A.
k. A.
k. A.
Berliner
Rundfunk 91!4
RMS Radio Marketing
Service GmbH
RMS Radio Marketing Service GmbH,
TOP Radiovermarktungs
TOP Radiovermarktungs GmbH & Co. KG GmbH & Co. KG
big.FM
Hot Music Radio
RMS Radio Marketing
Service GmbH
RMS Radio Marketing Service GmbH,
RPR Kombi,
Rheinland-Pfalz Kombi,
bigFM Kombi
big.FM
Der neue Beat
RMS Radio Marketing
Service GmbH
Radio-Kombi Baden-Württemberg: RK
Baden-Württemberg GmbH & Co. KG,
Regenbogen Kombi,
bigFM Kombi
delta Radio
RMS Radio Marketing
Service GmbH
Funk Kombi Nord: RMS Radio Marketing MACH 3 Kombi SchleswigService GmbH (regionale Büros),
Holstein/Hamburg: Mach3
MACH 3 Kombi Schleswig-Holstein/
Marketing GmbH & Co. KG
Hamburg: Mach3 Marketing GmbH &
Co. KG
ffn
RMS Radio Marketing
Service GmbH
Funk Kombi Nord: RMS Radio Marketing Funk und Fernsehen NWD
Service GmbH (regionale Büros),
Marketing und Vertriebs
Funk und Fernsehen NWD Marketing
GmbH & Co. KG
und Vertriebs GmbH & Co. KG
harmony.fm
RMS Radio Marketing
Service GmbH
FFH Radio Kombi Hessen: Radio Tele
FFH GmbH und Co. Betriebs KG
Radio Tele FFH GmbH und
Co. Betriebs KG
Radio-Kombi Baden-Württemberg,
Radio-Kombi Stuttgart: SpotCom
GmbH & Co. KG
(s. Antenne Bayern)
SpotCom GmbH & Co. KG
(100 %ige Tochter von
Antenne Bayern)
Hit Radio
Antenne 1
regionale
Einzelvermarktung
Hit Radio FFH
RMS Radio Marketing
Service GmbH
FFH Radio Kombi Hessen: Radio Tele
FFH GmbH und Co. Betriebs KG
Radio Tele FFH GmbH und
Co. Betriebs KG
LandesWelle
Thüringen
AS&S Kombi
AS&S Kombi,
Gong Ost Funkpaket: STUDIO GONG
GmbH & Co. Studiobetriebs KG,
mir.) marketing im radio thüringen
GmbH
mir.) marketing im radio
thüringen GmbH
Tabelle II – 40: Vermarktung von Hörfunkprogrammen mit Beteiligung der Axel Springer AG
Quelle: Spots Planungsdaten Hörfunk 1/2005
➝
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
157
➝
Hörfunkprogramm
nationale Vermarktung
regionale Kombivermarktung
regionale
Einzelvermarktung
NRJ ENERGY
Bremen
RMS Radio Marketing
Service GmbH
Funk Kombi Nord: RMS Radio Marketing
Service GmbH (regionale Büros)
Oldie 95
RMS Radio Marketing
Service GmbH
Funk Kombi Nord: RMS Radio Marketing
Service GmbH (regionale Büros),
MORE Marketing Organisation und
Radioentwicklung GmbH & Co. KG
MORE Marketing
Organisation und Radioentwicklung GmbH &
Co. KG
planet radio
(DAB)
RMS Radio Marketing
Service GmbH
FFH Radio Kombi Hessen: Radio Tele
FFH GmbH und Co. Betriebs KG
Radio Tele FFH GmbH und
Co. Betriebs KG
R.SA
RMS Radio Marketing
Service GmbH
RMS Radio Marketing Service GmbH,
radiokombi Sachsen: mir.) marketing im
radio GmbH & Co. KG
R.SH Radio
SchleswigHolstein
RMS Radio Marketing
Service GmbH
Funk Kombi Nord: RMS Radio Marketing MACH 3 Kombi SchleswigService GmbH (regionale Büros),
Holstein/Hamburg: Mach3
MACH 3 Kombi Schleswig-Holstein/
Marketing GmbH & Co. KG
Hamburg: MACH 3 Kombi SchleswigHolstein/Hamburg: Mach3 Marketing
GmbH & Co. KG
Radio 21
Rockland plus
Radio Galaxy
Nordbayern Funkpaket,
Südbayern Funkpaket
(STUDIO GONG GmbH &
Co. Studiobetriebs KG)
Radio Galaxy,
Nordbayern Funkpaket, Südbayern
Funkpaket (STUDIO GONG GmbH & Co.
Studiobetriebs KG)
Radio Hamburg
RMS Radio Marketing
Service GmbH
Funk Kombi Nord: RMS Radio Marketing
Service GmbH (regionale Büros),
More Marketing Organisation und
Radioentwicklung GmbH & Co. KG
Radio Nora
RMS Radio Marketing
Service GmbH
Funk Kombi Nord: RMS Radio Marketing MACH 3 Kombi SchleswigService GmbH (regionale Büros),
Holstein/Hamburg: Mach3
MACH 3 Kombi Schleswig-Holstein/
Marketing GmbH & Co. KG
Hamburg: MACH 3 Kombi SchleswigHolstein/Hamburg: Mach3 Marketing
GmbH & Co. KG
radio NRW
RMS Radio Marketing
Service GmbH
RMS Radio Marketing Service GmbH
Radio PSR
RMS Radio Marketing
Service GmbH
RMS Radio Marketing Service GmbH,
radiokombi Sachsen: mir.) marketing im
radio GmbH & Co. KG
Radio SAW
RMS Radio Marketing
Service GmbH
RMS Radio Marketing Service GmbH,
Radio Kombi Sachsen-Anhalt: SAR
Sachsen-Anhalt Radio Marketing
GmbH & Co. KG
SAR Sachsen-Anhalt Radio
Marketing GmbH & Co. KG
radio top 40
RMS Radio Marketing
Service GmbH
radio top 40 – Jugendradio Thüringen
GmbH & Co. KG
radio top 40 – Jugendradio Thüringen GmbH &
Co. KG
Rockland Radio
Rheinland-Pfalz
RMS Radio Marketing
Service GmbH
Rockland plus
Rockland
Sachsen-Anhalt
RMS Radio Marketing
Service GmbH
RMS Radio Marketing Service GmbH,
Radio Kombi Sachsen-Anhalt: SAR
Sachsen-Anhalt Radio Marketing
GmbH & Co. KG
SAR Sachsen-Anhalt Radio
Marketing GmbH & Co. KG
RMS Radio Marketing
Service GmbH
Radio-Kombi Baden-Württemberg,
Energy Kombi Südwest
More Marketing
Organisation und Radioentwicklung GmbH &
Co. KG
SDB Digitalradio
(DAB)
sunshine live
Tabelle II – 40: Vermarktung von Hörfunkprogrammen mit Beteiligung der Axel Springer AG
Quelle: Spots Planungsdaten Hörfunk 1/2005
158
Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
2.1.1.6
Fazit
Im privaten Hörfunk sind bundesweite Angebote von untergeordneter Bedeutung, durchgesetzt
haben sich die landesweiten Programme. Auf regionaler und lokaler Ebene ist der Hörfunkmarkt
durch einen hohen Grad an Anbietervielfalt gekennzeichnet. Dabei folgt die Organisationsstruktur
im Privatfunk dem föderalen Gliederungsprinzip. Auch im öffentlich-rechtlichen Hörfunksystem
sind die Landesrundfunkanstalten in der Regel auf ihr jeweiliges Kernland bzw. auf benachbarte
Kernländer beschränkt (Mehrländeranstalten). Maßgeblich für diese zersplitterte Marktsituation ist
die nach wie vor dominante Bedeutung der UKW-Frequenzen. Jedoch nehmen im Zuge der
Digitalisierung der Übertragungswege die überregionalen Aktivitäten der Radioveranstalter zu,
zumal die neuen digitalen Übertragungsstandards DMB und DVB-H eine nationale Verbreitung
von Hörfunkprogrammen ermöglichen.
Der private Hörfunkmarkt ist aufgrund seiner Zersplitterung schwer zu beurteilen. Zudem enthalten die einzelnen Landesmediengesetze unterschiedliche Konzentrationsregeln bzw. Vorschriften
für die Vielfaltsicherung. Die Medienpolitik steht vor der schwierigen Aufgabe, einerseits die
Anbietervielfalt und chancengleichen Wettbewerb zu erhalten, andererseits den Unternehmen
ausreichend Spielraum hinsichtlich ökonomischer Effizienz zu ermöglichen.
Die wichtigsten Hörfunkunternehmen, die auch über Beteiligungen im privaten Fernsehen verfügen, sind die RTL Group, der Burda-Konzern und der Springer-Konzern. Obwohl jedes dieser
Unternehmen eine Expansionsstrategie im Hörfunk durch Beteiligungen an mehreren Sendern verfolgt, wurde bislang auf nationaler Ebene keine Stellung erreicht, die mit den Konzentrationswerten der führenden Unternehmen im Fernseh- oder Zeitschriftenmarkt vergleichbar wäre. Dennoch ist zu verzeichnen, dass die Anbieterstruktur im Hörfunk durch ständige Veränderungen
geprägt und die horizontale Konzentration im Privatfunk erheblich gestiegen ist. Ursachen für die
Medienkonzentration sind neben Größen- und Machtvorteilen sowie Gewinnmaximierungszielen
der Zusammenhang zwischen Reichweite und Werbenachfrage (Werbespot-Reichweiten-Spirale).
Das Ziel der Unternehmen, durch Verbundvorteile und Kostensynergien bei der Programmerstellung Reichweiten zu erhöhen und damit Einnahmen zu steigern, führt letztlich zu einer Vormachtstellung im Rezipientenmarkt. Hinzu kommen Diversifikationsstrategien der Rundfunksender, um
der Erosion der Werbeerlöse entgegenzutreten.277 Die Medienunternehmen verfolgen zunehmend
konvergenzinduzierte Cross-Media-Strategien und entwickeln neue Geschäftsmodelle insbesondere
in den Teilmärkten Internet und Mobile Media. So spielen heute in der Mediennutzung neben
Radio (221 Minuten täglich) und Fernsehen (220 Minuten) MP3-Player (45 Minuten) und das
Internet (44 Minuten) eine wesentlich Rolle.278 Sowohl private als auch öffentlich-rechtliche Radiosender bieten Audio- bzw. Videodateien zum Abruf im Internet an. Die Sender nutzen Podcasting
als Instrument zur Hörerbindung, bieten aber auch ihren Werbekunden die Möglichkeit, Podcasts –
z. B. für Eigenwerbezwecke – auszustrahlen. Pod- bzw. Vodcasting sind nicht nur geeignet, Hörer
zu binden und damit höhere Einschaltquoten zu erreichen, sondern auch Zielgruppen individueller
anzusprechen, was tendenziell eine stärkere Segmentierung des Werbemarktes und damit die
Abkehr von der Massenkommunikation hin zur 1 : 1-Kommunikation im Hörfunk zur Folge haben
kann. Neben dem Podcasting gehören das zeitgleiche bzw. zeitlich versetzte Mithören und Aufzeichnen von Hörfunkprogrammen (Livestreaming) sowie das Zugreifen auf archivierte Sendungen (On-Demand-Streaming) im Internet zu den Angeboten von Rundfunkunternehmen. Auch
durch die Verbreitung von Radio- und Fernsehprogrammen, Online-Angeboten und weiteren
Multimediadiensten über mobile Endgeräte ergeben sich Diversifikationsmöglichkeiten für die
Unternehmen.
277
278
Vgl. Insa Sjurts, Strategien in der Medienbranche, Wiesbaden 2002, S. 354 ff.
Vgl. ARD/ZDF-Langzeitstudie Massenkommunikation 2005.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
159
Insbesondere unter dem Aspekt der publizistischen Konzentration könnten sich die diversen
Kooperationsformen im Hörfunk als problematisch für die Vielfalt herausstellen. So ist der Einfluss
von Rahmenprogrammanbietern relativ groß, da im Sinne einer einheitlichen Programmfarbe
wesentliche Setzungen (bis hin zu dem für den Hörfunk gewichtigen Musikformat) vom Lieferanten
festgelegt werden. Das betrifft auch Vermarktungsunternehmen wie RMS. Die von diesen gebildeten Kombis (Gesamtkombination bzw. Auswahl von Sendern) sind für einzelne Sender wegen
ihrer Werbevolumina lukrativ, bedingen aber eine Angleichung von Programmen untereinander,
da im Werbemarkt insbesondere jene Programme gebündelt vermarktet werden können, die ein
unter soziodemografischen Aspekten möglichst homogenes Publikum erreichen.279
Aus medienrechtlicher Sicht ist der Zusammenhang zwischen Radiovermarktung und einer
Zurechnung des Programmveranstalters klärungsbedürftig. Es ergeben sich z. B. folgende Fragen:
Können über einen Radiovermarkter jenseits von gesellschaftsrechtlichen Beteiligungsverhältnissen
beteiligungsähnliche Einflüsse bestehen? Kann die Geschäftspolitik eines überregionalen Vermarkters
einen medienkonzentrationsrechtlich relevanten indirekten Einfluss auf die Programmgestaltung
der vermarkteten Sender haben? Die KEK hatte bereits in ihrem ersten Konzentrationsbericht den
möglichen Einflussbereich eines Radiovermarktungsunternehmens auf die Programmgestaltung
beschrieben.280 Eine Bewertung der tatsächlichen Einflussnahme oder des Einflusspotenzials wurde
einer zukünftigen, weitergehenden Prüfung vorbehalten.
Ein Vergleich der Branchenstrukturen von Hörfunk und Fernsehen zeigt, dass in der Summe
die Beteiligungsstrukturen und Hördaueranteile einen Stand der Konzentration abbilden, der
immer noch viel geringer ist als in der Fernsehbranche. Im Ergebnis erreicht auf der bundesweiten
Ebene keine private Hörfunkgruppe durch Kumulation von Sendern auch nur annähernd ein
Niveau, das in der Nähe eines Grenzwertes von 30 % des Hördaueranteils – entlehnt aus der
Konzentrationskontrolle im Fernsehsektor – liegt.
2.1.2
Tageszeitungen
Tageszeitungen sind von großer Bedeutung für die Information über das Zeitgeschehen und die
Meinungsbildung. Das Bundesverfassungsgericht sieht eine freie, regelmäßig erscheinende politische Presse als unentbehrlich für die moderne Demokratie an: Die Presse beschafft Informationen,
nimmt dazu Stellung und wirkt damit als orientierende Kraft in der öffentlichen Auseinandersetzung.281 Aufgabe der Presse ist es dementsprechend, umfassende Information zu ermöglichen,
die Vielfalt der bestehenden Meinungen wiederzugeben und selbst Meinungen zu bilden und
zu vertreten.282 Vor diesem Hintergrund sind unternehmerische Verflechtungen von Rundfunkveranstaltern mit Tageszeitungsverlagen aufmerksam zu beobachten. Das Bundesverfassungsgericht hat im 4. Rundfunkurteil283 die hohe Bedeutung der Medienkombination Fernsehen und
Zeitung betont und auf die Gefahren für die Meinungsvielfalt hingewiesen, die sich aus einer
Verbindung des Meinungseinflusses von Rundfunk und Presse ergeben. Dies gilt nach der Feststellung des Bundesverfassungsgerichts sowohl für überregionale als auch für regionale und lokale
Zeitungen sowie Zeitschriften. Seither hat sich die Medienlandschaft zwar u. a. durch eine Vielzahl
neuer Fernsehprogramme und das Hinzutreten der Online-Medien verändert. Zudem sind die
Auflagenzahlen im Bereich der Tageszeitungen stetig gesunken (s. u. Tabelle II – 45). Nach wie vor
erfüllen Tageszeitungen jedoch eine wichtige Funktion bei der öffentlichen Meinungsbildung.
279
280
281
282
283
Siehe hierzu auch Konzentrationsbericht der KEK 2004, S. 328 ff.
Siehe Konzentrationsbericht der KEK 2000, S. 309 f.
Vgl. BVerfGE 20, 162, 174 f.
Vgl. BVerfGE 52, 283 (296), 80, 124 (133).
Vgl. BVerfGE 73, 118, 175.
160
Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
Anders als dies überwiegend auf lokaler und regionaler Ebene in Deutschland der Fall ist,
existieren für das bundesweit verbreitete private Fernsehen keine gesetzlichen festen Beteiligungsbegrenzungen für die wechselseitige Beteiligung von Fernsehveranstaltern und Presseunternehmen.
Damit unterscheidet sich die deutsche Konzentrationskontrolle von derjenigen in anderen europäischen Ländern und den USA (s. u. Kapitel IV). Der zusätzliche durch Tageszeitungen vermittelte
Meinungseinfluss ist aber im Rahmen der Prüfung der Meinungsmacht eines Unternehmens (§ 26
Abs. 2 Satz 2 und Abs. 1 RStV) zu berücksichtigen und kann bei einem im bundesweiten Fernsehen
starken Unternehmen die Feststellung vorherrschender Meinungsmacht begründen.
2.1.2.1
Verflechtungen von Fernsehveranstaltern und Tageszeitungsverlagen
Mit Veranstaltern von bundesweitem Fernsehen verflochten sind die im Tageszeitungsmarkt aktiven
Verlagsgruppen Axel Springer AG, Gruner + Jahr, Holtzbrinck und Madsack. Die WAZ-Gruppe ist
dagegen nicht mehr mittelbar an Fernsehveranstaltern beteiligt: Die BW TV und Film Verwaltungs
GmbH, an der die WAZ-Gruppe 20 % der Anteile hielt, hat ihre Beteiligung in Höhe von zuletzt
37,04 % der Anteile an der RTL Group S. A. an die Bertelsmann AG veräußert.284
Die Axel Springer AG hält indirekt eine Minderheitsbeteiligung an der ProSiebenSat.1 Media AG.
Die beabsichtigte vollständige Übernahme der Sendergruppe hat sie nach negativen Entscheidungen
des Bundeskartellamts und der KEK aufgegeben.285 Das Vorhaben hätte zu einer Verbindung des
größten deutschen Zeitungskonzerns mit der zweitgrößten Sendergruppe im bundesweiten privaten
Fernsehen und damit zur Entstehung vorherrschender Meinungsmacht geführt (s. u. III 2.1). Darüber
hinaus ist die Axel Springer AG zu 27 % an der KG Hamburg 1 Fernsehen GmbH & Co. KG beteiligt,
die beabsichtigt, das bundesweite Informations- und Servicespartenprogramm 24 für Mobile-TV und
Internet286 zu veranstalten. Nach eigener Darstellung lesen durchschnittlich 54 % aller Deutschen über
14 Jahre jeden Tag eine Ausgabe der von der Axel Springer AG in Deutschland verlegten Zeitungen
und Zeitschriften.287 Die Beteiligungen der Axel Springer AG an Tageszeitungen zeigt Tabelle II – 41.
Die Gruner + Jahr AG & Co. KG, an der die Mehrheitsgesellschafterin der RTL Group, die
Bertelsmann AG, zu 74,9 % beteiligt ist, hält 60 % der Anteile an der Dresdner Druck- und Verlagshaus GmbH, die die Straßenverkaufszeitung „Morgenpost Sachsen“ und die Abonnement-Tageszeitung „Sächsische Zeitung“ verlegt. Seit 01. 01. 2005 hält der Verlag der „Sächsischen Zeitung“
auch 50 % am Verlag des „Döbelner Anzeiger“ (verkaufte Auflage: 11.125 Exemplare, IVW III/2006).
Darüber hinaus ist Gruner + Jahr neben der Pearson plc. zu 50 % am Verlag der überregionalen
Abonnement-Tageszeitung „Financial Times Deutschland“ beteiligt (siehe Tabelle II – 42). Die Beteiligungen an der Abonnement-Tageszeitung „Berliner Zeitung“ und der Straßenverkaufszeitung
„Berliner Kurier“ wurden dagegen Ende 2005 an ein Konsortium, bestehend aus Mecom Group plc.
und Veronis Suhler Stevenson International Ltd., veräußert.
Die Verlagsgruppe Holtzbrinck hat, nachdem sie sich mit der Veräußerung ihrer Beteiligung
an der Veranstalterin von n-tv aus dem Bereich der Fernsehveranstaltung zwischenzeitlich zurückgezogen hatte, eine Beteiligung an der Veranstalterin des digitalen Pay-TV-Senders Gute Laune
TV erworben.288 Ihr Tochterunternehmen Holtzbrinck Ventures GmbH hält danach insgesamt
40,34 % der Anteile. Die Zeitungsbeteiligungen der Holtzbrinck-Gruppe zeigt Tabelle II – 43.
284
285
286
287
288
Vgl. Beschluss der KEK vom 13. 06. 2006 i. S. RTL Group S. A., Az.: KEK 289.
Vgl. Beschluss des Bundeskartellamts vom 19. 01. 2006; Beschluss der KEK vom 10. 01. 2006 i. S. ProSiebenSat.1 Media AG,
Az.: KEK 293; Pressemitteilung der Axel Springer AG vom 01. 02. 2006.
Das Programm ist derzeit noch nicht auf Sendung.
Vgl. Emissionsprospekt der Axel Springer AG vom 24. 11. 2006, S. 7 unter Bezugnahme auf die MA II/2006 (Reichweite
der Medienkombination aller in der MA geführten Zeitungen und Zeitschriften der Axel Springer AG sowie der
100 %igen Tochterunternehmen in Deutschland).
Vgl. Beschluss der KEK vom 12. 12. 2006 i. S. Gute Laune TV, Az.: KEK 298.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
161
Zeitung (Mo.–Sa.)
Verlag
Beteiligung
in %
Bild
Axel Springer AG, Berlin
3.716.330
11,82
18,2
Bild am Sonntag
Axel Springer AG, Berlin
2.014.352
10,90
16,8
Welt (inkl. Weltkompakt)
Axel Springer AG, Berlin
270.113
0,61
0,9
Welt am Sonntag
Axel Springer AG, Berlin
403.619
1,16
1,8
Hamburger Abendblatt
Axel Springer AG, Berlin
255.149
0,77
1,2
Abendblatt am Sonntag
Axel Springer AG, Berlin
–
–
–
Elmshorner Nachrichten
Axel Springer AG, Berlin
10.610
–
–
B. Z. (Mo.–Fr.)
B. Z. Ullstein GmbH, Berlin
100
187.864
0,48
0,7
Berliner Morgenpost
(Mo.–So.)
Ullstein GmbH, Berlin
100
150.350
0,40
0,6
Bergedorfer Zeitung
Bergedorfer Buchdruckerei von Ed.
Wagner (GmbH & Co.), Hamburg
100
19.257
–
–
Ostsee-Zeitung
Ostsee-Zeitung GmbH & Co. KG,
Rostock
50
165.193
0,38
0,6
Lübecker Nachrichten
(Di.–So.)
Lübecker Nachrichten GmbH,
Lübeck
49
111.800
0,30
0,5
Leipziger Volkszeitung
Leipziger Verlags- und Druckereigesellschaft mbH & Co. KG, Leipzig
50
283.072
0,63
1,0
Dresdner Neueste
Nachrichten
Verlag Dresdner Nachrichten
GmbH & Co. KG, Dresden
– Leipziger Verlags- und Druckereigesellschaft mbH & Co. KG hält
100 %
29.609
0,08
0,1
Naumburger Tageblatt
Zeitungsverlag Naumburg Nebra
GmbH & Co. KG, Naumburg
– Leipziger Verlags- und Druckereigesellschaft mbH & Co. KG hält
100 %
15.407
–
–
gesamt
Auflage
III/2006 (IVW)
Reichweite
MA II/2005
in Mio.
in %
7.632.725
Beteiligungen unter 25 %
Pinneberger Tageblatt
A. Beig Druckerei und Verlag
GmbH & Co. KG, Pinneberg
23,4
12.323
–
–
Kieler Nachrichten
Kieler Zeitung Verlags- und
Druckerei KG GmbH & Co., Kiel
24,5
111.128
–
–
Harburger Anzeigen und
Nachrichten
Lühmanndruck Harburger Zeitungsgesellschaft mbH & Co. KG,
Hamburg
24,8
17.847
–
–
Nordkurier
Kurierverlags GmbH & Co. KG,
Neubrandenburg
– Kieler Zeitung Verlags- und
Druckerei KG GmbH & Co. hält
33 %
99.324
0,28
0,4
Segeberger Zeitung
C. H. Wäser KG GmbH & Co. KG
– Kieler Zeitung Verlags- und
Druckerei KG GmbH & Co. hält
50 %
12.264
–
–
Westfalen-Blatt
Westfalen-Blatt Vereinigte Zeitungsverlage GmbH, Bielefeld
126.359
–
–
14,5
Tabelle II – 41: Beteiligungen der Axel Springer AG an Tageszeitungsverlagen
Quelle: Unternehmensangaben, Horst Röper, Media Perspektiven 5/2006, IVW, AG.MA
162
Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
Zeitung (Mo.–Sa.)
Verlag
Beteiligung
in %
Auflage
III/2006 (IVW)
Financial Times
Deutschland
Financial Times Deutschland
GmbH & Co. KG
50
104.183
0,27
0,4
Sächsische Zeitung
Dresdner Druck- und Verlagshaus,
Dresden
60
276.087
0,79
1,2
Morgenpost Sachsen
Morgenpost Sachsen Verlagsgesellschaft mbH, Dresden
60
99.960
0,24
0,4
Döbelner Anzeiger
Döbelner Verlagsgesellschaft mbH &
Co. KG, Döbeln
– Dresdner Druck- und Verlagshaus
hält 50 %
11.125
–
–
gesamt
Reichweite
MA II/2005
in Mio.
in %
491.355
Tabelle II – 42: Beteiligungen von Gruner + Jahr an Tageszeitungsverlagen
Quelle: Unternehmensangaben, IVW, AG.MA
Zeitung (Mo.–Sa.)
Verlag
Die Zeit
Zeitverlag Gerd Bucerius GmbH &
Co. KG, Hamburg
100
479.498
1,43
2,2
Main-Post
Mediengruppe Main-Post GmbH,
Würzburg
100
174.573
0,48
0,7
Südkurier
Südkurier GmbH, Konstanz
100
137.766
0,40
0,6
Der Tagesspiegel
(Mo.–So.)
Verlag Der Tagesspiegel GmbH,
Berlin
99
145.046
0,29
0,4
Potsdamer Neueste
Nachrichten
Potsdamer Zeitungsverlagsgesellschaft mbH, Potsdam
100
10.061
–
–
Saarbrücker Zeitung
Saarbrücker Zeitung Verlag und
Druckerei GmbH, Saarbrücken
56,1
157.891
–
–
20 Cent Saar
Saarbrücker VerlagsService GmbH,
Saarbrücken
56,1
–
–
–
Lausitzer Rundschau
Lausitzer Rundschau Medienverlag
GmbH, Cottbus
100
108.780
0,36
0,6
20 Cent Lausitz
Lausitzer VerlagsService GmbH,
Cottbus
100
–
–
–
Trierischer Volksfreund
Volksfreund-Druckerei Nikolaus
Koch GmbH, Trier
100
96.755
–
–
Pfälzischer Merkur
Zweibrücker Druckerei und Verlags
GmbH, Zweibrücken
100
8.349
–
–
Handelsblatt (Mo.–Fr.)
Verlagsgruppe Handelsblatt GmbH,
Düsseldorf
100
141.565
0,5
0,8
News
(vorläufig eingestellt)
Tabloid Verlagsgesellschaft GmbH &
Co. KG, Frankfurt am Main
100
–
–
–
gesamt
Beteiligung
in %
Auflage
III/2006 (IVW)
1.460.284
Tabelle II – 43: Beteiligungen der Verlagsgruppe Holtzbrinck an Tageszeitungsverlagen
Quelle: Horst Röper, Media Perspektiven 5/2006, IVW, AG.MA
Reichweite
MA II/2005
in Mio.
in %
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
163
Die Verlagsgruppe Madsack ist in Höhe von 24,8 % an der AZ Media TV GmbH beteiligt, die
im Programm von RTL als „unabhängiger Dritter“ ein Programmfenster von insgesamt 60 Minuten
pro Woche veranstaltet. Sie hält eine Vielzahl von Beteiligungen im Bereich der Tageszeitungen
(siehe Tabelle II – 44).
Zeitung (Mo.–Sa.)
Verlag
Hannoversche Allgemeine
Zeitung)
Verlagsgesellschaft Madsack
GmbH & Co. KG, Hannover
Neue Presse
Verlagsgesellschaft Madsack
GmbH & Co. KG, Hannover
Aller Zeitung/
Wolfsburger Allgemeine
Adolf Enke GmbH & Co. KG, Gifhorn
Waldeckische Landeszeitung/Frankenberger
Zeitung
Beteiligung
in %
Auflage
III/2006 (IVW)
Reichweite
MA II/2005
in Mio.
in %
214.565
0,58
0,9
100
36.817
–
–
Wilhelm Bing, Druckerei und Verlag
GmbH, Korbach
100
25.630
–
–
Peiner Allgemeine
Zeitung
Peiner Allgemeine Zeitung Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, Peine
100
20.915
–
–
Göttinger Tageblatt
Göttinger Tageblatt GmbH & Co. KG,
Göttingen
99
43.959
–
–
Schaumburger
Nachrichten
Schaumburger Nachrichten Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG,
Stadthagen
80
16.373
–
–
Oberhessische Presse
HITZEROTH Druck + Medien
GmbH & Co. KG, Marburg
51
29.756
–
–
Leipziger Volkszeitung
Leipziger Verlags- und Druckereigesellschaft mbH & Co. KG, Leipzig
50
283.072
0,63
1,0
Dresdner Neueste
Nachrichten
Verlag Dresdner Neueste Nachrichten GmbH & Co. KG, Dresden
– Leipziger Verlags- und Druckereigesellschaft mbH & Co. KG hält
100 %
29.609
0,08
0,1
Naumburger Tageblatt
Zeitungsverlag Naumburg Nebra
GmbH & Co. KG, Naumburg
– Leipziger Verlags- und Druckereigesellschaft mbH & Co. KG hält
75,1 %
15.407
–
–
Täglicher Anzeiger
Hüpke & Sohn VerwaltungsGmbH & Co. KG, Holzminden
11.504
–
–
30
gesamt
727.607
Beteiligungen unter 25 %
Cellesche Zeitung
Cellesche Zeitung Schweiger & Pick
Verlag Pfingsten GmbH & Co. KG,
Celle
24,8
31.614
–
–
AZ Alfelder Zeitung
AZ Alfelder Zeitung und Niedersächsische Volkszeitung Dobler
GmbH & Co. KG, Alfeld
24,5
8.951
–
–
Gandersheimer Kreisblatt
Gandersheimer Kreisblatt GmbH &
Co. KG, Bad Gandersheim
24,2
5.365
–
–
Tabelle II – 44: Beteiligungen von Madsack an Tageszeitungsverlagen
Quelle: Horst Röper, Media Perspektiven 5/2006; Unternehmensangaben, IVW, AG.MA
164
Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
2.1.2.2
Daten zum Tageszeitungsmarkt
Kartellrechtlich werden im Bereich der Tageszeitungen Lesermärkte für regionale und überregionale
Abonnementzeitungen sowie Straßenverkaufszeitungen unterschieden. Zudem wird ein gesonderter Markt für Sonntagszeitungen abgegrenzt. Laut Auflagenstatistik der Zeitungs Marketing Gesellschaft (ZMG), die sich wiederum auf die Daten der Informationsgesellschaft für Werbeträger e. V.
(IVW) stützt, erzielten im 3. Quartal 2006 369 Tageszeitungen bundesweit eine Gesamtauflage von
21,09 Mio. Exemplaren. Davon entfielen 14,66 Mio. Exemplare auf regionale und lokale Abonnementzeitungen, ca. 4,80 Mio. auf Straßenverkaufszeitungen und ca. 1,63 Mio. auf überregionale
Abonnement-Tageszeitungen. Die verkaufte Auflage der sechs von der ZMG als Sonntagszeitungen geführten Titel289 lag bei 3,83 Mio. Exemplaren. Die elektronischen Ausgaben von Tages-
Anzahl
1993
1994
1995
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
Tages- und Sonntagszeitungen
verkaufte Auflage in Mio.
423
420
414
408
402
398
393
388
385
385
381
379
377
30,8
30,5
30,2
29,9
29,4
29,0
28,5
28,3
27,9
27,1
26,4
25,9
25,1
Tabelle II – 45: Entwicklung der Titelzahl und Auflagen von Tages- und Sonntagszeitungen
Quelle: Media Perspektiven, Basisdaten 2005 unter Bezug auf IVW (jeweils 4. Quartal)
Abbildung II – 19: Auflagenentwicklung bei Tageszeitungen (jeweils bezogen auf das 1. Quartal)
Quelle: ZMG Auflagenstatistik
289
Dazu zählt die ZMG neben den überregionalen Titeln (s. u. Tabelle II – 51) auch die regionalen Titel „B. Z. am Sonntag“,
„Morgenpost für Sachsen am Sonntag“ und „Sonntag aktuell“.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
eine Zeitung
pro Kreis/kreisfreie
pro WohnStädte (in %)
bevölkerung (in %)
1993
1997
1999
2001
2004
54,5
55,1
55,5
55,9
58,3
165
mindestens zwei Zeitungen
pro Kreis/kreisfreie
pro WohnStädte (in %)
bevölkerung (in %)
38,8
41,1
41,4
41,9
42,1
45,5
44,9
44,5
44,1
41,7
61,2
58,9
58,6
58,1
57,9
Tabelle II – 46: Zeitungsdichte: Anzahl der Zeitungen mit lokalen Informationen pro Kreis/kreisfreie Stadt und
pro Kopf
Quelle: Walter J. Schütz, Media Perspektiven 5/2005
zeitungen (ePaper) sind im Hinblick auf ihre Auflagenhöhe derzeit noch unbedeutend. Die
41 Zeitungen, die ihre ePaper-Auflagen der IVW melden, erreichten insgesamt im 3. Quartal 2006
eine Auflage von 40.111 ePaper-Exemplaren.
Titelzahl und Auflagenhöhe der Tages- und Sonntagszeitungen nehmen seit geraumer Zeit
kontinuierlich ab (siehe Tabelle II – 45).
Einen Überblick über die Auflagenentwicklung der einzelnen Gattungen der Tageszeitungen
sowie der Sonntagszeitungen gibt Abbildung II – 19. Danach waren vor allem die lokalen und
regionalen Abonnement-Tageszeitungen von größeren Auflagenverlusten betroffen.
Für die Einschätzung der publizistischen Vielfalt ist zudem die Zeitungsdichte, d. h. die Anzahl
der pro Region bzw. pro Kopf verfügbaren Tageszeitungen mit lokalen oder regionalen Informationen, relevant. Von sämtlichen deutschen Kreisen und kreisfreien Städten waren im Jahr 2004
58,3 % Zeitungsmonopole, 35,1 % verfügten über ein Angebot von zwei Tageszeitungen mit
lokalen und regionalen Informationen, nur 6,6 % konnten mit mehr als zwei konkurrierenden
Tageszeitungen aufwarten. 42,1 % der Wohnbevölkerung stand im Jahr 2004 nur eine lokale oder
regionale Tageszeitung zur Verfügung. Die Verbreitungsgebiete von Monopolzeitungen und der
Anteil der von ihnen versorgten Wohnbevölkerung haben sich stetig vergrößert (siehe Tabelle
II – 46).
2.1.2.2.1 Regionale und lokale Abonnement-Tageszeitungen
Nach ständiger Verwaltungspraxis und höchstrichterlicher Rechtsprechung zur deutschen Fusionskontrolle sind Abonnement-Tageszeitungen und Straßenverkaufszeitungen verschiedenen Lesermärkten zuzuordnen. Letztere unterscheiden sich sowohl von regionalen als auch von überregionalen Abonnement-Tageszeitungen in Breite und Tiefe der Berichterstattung, Art der Darstellung
sowie in Nachrichten- und Berichtsschwerpunkten.290
Regionale Abonnement-Tageszeitungen sind mit einer verkauften Auflage von 14,66 Mio. Exemplaren291 und einer Reichweite von 62,6 % (Leser pro Ausgabe (LpA), Bevölkerung ab 14 Jahren)292
die auflagen- und reichweitenstärkste Zeitungsgattung.
Bei einer bundesweiten Betrachtung der Auflagen von regionalen Abonnement-Tageszeitungen ist die WAZ-Gruppe mit einem Marktanteil von 8,93 % führend, gefolgt von der Verlagsgruppe
Stuttgarter Zeitung/Rheinpfalz /Südwest Presse mit 8,51 % und der Axel Springer AG mit 7,10 %
(siehe Tabelle II – 47).
290
291
292
Vgl. z. B. BGH, Beschluss vom 29. 09. 1981 – Zeitungsmarkt München (Axel Springer Verlag/Münchener Merkur/tz) –
WuW/E BGH 1854, 1856 f.; BGH, Beschluss vom 26. 05. 1987 – WuW/E BGH 2425, 2428 – Niederrheinische Anzeigenblätter; Abmahnung des BKartA vom 17. 11. 2005 – Axel Springer AG/ProSiebenSat.1 Media AG, S. 27 f.
Angabe für das 3. Quartal 2006.
Angabe für 2006; vgl. AG.MA/BDZV/ZMG unter www.bdzv.de.
166
Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
Verlagsgruppe
∅ Auflage
pro Ausgabe
(IVW III/2006)
Titel (Mo.–Sa.)
Marktanteil
in %
WAZ
Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Westfälische Rundschau
Neue Ruhr Zeitung/Neue Rhein Zeitung
Westfalenpost
Ostthüringer Zeitung
Thüringische Landeszeitung294
Thüringer Allgemeine
Die Kitzinger
Saale-Zeitung
Meininger Tageblatt/Freies Wort
gesamt
Stuttgarter Zeitung/
Rheinpfalz /Südwest
Presse
gesamt
Springer
Hamburger Abendblatt
Elmshorner Nachrichten
Berliner Morgenpost (Mo.–So.)
Bergedorfer Zeitung
Ostsee-Zeitung
Lübecker Nachrichten (Di.–So.)
Leipziger Volkszeitung
Dresdner Neueste Nachrichten
Naumburger Tageblatt
gesamt
Ippen
Münchner Merkur
Oberbayerisches Volksblatt
Westfälischer Anzeiger gesamt
Oranienburger Generalanzeiger/Ruppiner
Anzeiger/Gransee-Zeitung
Leine Deister Zeitung
Fehmarnsches Tageblatt
Hessische/Niedersächsische Allgemeine
gesamt
Rotenburger Kreiszeitung
Schongauer Nachrichten
Isenhagener Kreisblatt
Allgemeine Zeitung
in %
919.573293
⎫
⎪
⎬ 2,66
⎪
⎭
⎫
⎪
⎬ 4,1
⎪
⎭
⎫
⎪
⎬
⎪
⎭
356.290
⎫
⎪
⎬ 1,08
⎪
⎭
⎫
⎪
⎬
⎪
⎭
5.749
14.919
13.363
–
–
–
1,7
–
–
–
8,93
211.951
0,46295
0,7
238.730
317.915
318.739
98.040
12.967
5.001
44.313
0,70
0,82
0,82
0,33
–
–
–
1,1
1,3
1,3
0,5
–
–
–
0,77
–
0,40
–
0,38
0,30
0,63
0,08
–
1,2
–
0,6
–
0,6
0,5
1,0
0,1
–
271.786
72.319
144.462
26.568
1,20297
–
0,39
–
1,9
–
0,6
–
5.382
2.481
237.757
–
–
0,71
–
–
1,1
10.910
9.412
5.843
18.163
–
–
–
–
–
–
1.247.656
296
in Mio.
⎫
⎪
⎬
⎪
⎭
1.309.894
Stuttgarter Zeitung und Stuttgarter
Nachrichten
Die Rheinpfalz
Südwest Presse gesamt
Freie Presse gesamt
Märkische Oderzeitung
Pirmasenser Zeitung
Kornwestheimer Zeitung
Waiblinger Kreiszeitung
Reichweite
MA II/2005
8,51
255.149
10.610
150.350
19.257
165.193
111.800
283.072
29.609
15.407
1.040.447
7,10
➝
Tabelle II – 47: Bundesweite Marktanteile der Verlagsgruppen bei regionalen und lokalen Abonnement-Tageszeitungen
Quelle: IVW, AG.MA; die Zuordnung von Zeitungstiteln zu den Verlagsgruppen basiert auf der Darstellung von Horst
Röper in Media Perspektiven 5/2006; Media Perspektiven, Basisdaten 2005 und Unternehmensangaben.
293
294
295
296
297
Inklusive Iserlohner Kreisanzeiger und Zeitung (Mo.–Sa.), Beteiligung der WAZ-Gruppe 24,8 %.
Den Titel rechnet das Bundeskartellamt der WAZ-Gruppe auch ohne eine Kapitalbeteiligung zu, da der Verlag der WAZ
im Rahmen eines Gleichordnungskonzerns verbunden ist (vgl. Beschluss vom 12. 01. 2000, B6-22131-U-118/98).
Die von der MA ausgewiesene Reichweite (1,21 Mio. bzw. 1,9 %) bezieht sich auf die Stuttgarter Zeitung Anzeigengemeinschaft, zu der zahlreiche weitere Titel zählen. Stuttgarter Zeitung und Stuttgarter Nachrichten tragen zur Gesamtauflage der Anzeigengemeinschaft etwas weniger als die Hälfte bei. Für 2004 gibt die Stuttgarter Zeitung eine Lesereichweite von 0,46 Mio. an, dies entspricht 0,7 %.
Seit 29. 10. 2006 bringt die Axel Springer AG auch eine Sonntagsausgabe des Hamburger Abendblattes heraus.
Zusammen mit der Kaufzeitung „tz München“.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
167
➝
Verlagsgruppe
Titel (Mo.–Sa.)
∅ Auflage
pro Ausgabe
(IVW III/2006)
Marktanteil
in %
gesamt
Holtzbrinck
Main-Post
Südkurier
Der Tagesspiegel (Mo.–So.)
Potsdamer Neueste Nachrichten
Saarbrücker Zeitung
Lausitzer Rundschau
Trierischer Volksfreund
Pfälzischer Merkur
gesamt
DuMont
Kölner Stadt-Anzeiger/Kölnische Rundschau
Mitteldeutsche Zeitung
gesamt
FAZ-Gruppe
Frankfurter Neue Presse/Höchster Kreisblatt/
Taunus Zeitung/Nassauische Neue Presse/
Rhein-Main-Zeitung
Märkische Allgemeine
gesamt
Gruner + Jahr
Sächsische Zeitung
Döbelner Anzeiger
gesamt
Süddeutsche Zeitung
Südthüringer Presse Plus (Neue Presse,
Coburg/Freies Wort/stz Südthüringer
Zeitung/Meininger Tageblatt)
Frankenpost
gesamt
∅ Gesamtauflage
–
–
–
0,3
0,48
0,40
0,29
–
–
0,36
–
–
0,7
0,6
0,4
–
–
0,6
–
–
–
0,67
0,79
–
0,29
–
1,0
1,2
–
0,5
36.817
25.630
⎫
⎬ 0,58
⎭
–
–
⎫
⎬ 0,9
⎭
–
–
20.915
43.959
16.373
29.756
283.072
29.609
15.407
11.504
–
–
–
–
0,63
0,08
–
–
–
–
–
–
1,0
0,1
–
–
1,15
0,85
1,8
1,3
179.863
–
–
162.043
0,43
0,7
0,79
–
1,2
–
0,29
0,5
–
–
839.221
Cuxhavener Nachrichten
Neue Westfälische
Sächsische Zeitung
Frankenpost
Freies Wort/Südthüringer Zeitung
Hannoversche Allgemeine Zeitung
Neue Presse
Aller Zeitung/ Wolfsburger Allgemeine
Waldeckische Landeszeitung/Frankenberger
Zeitung
Peiner Allgemeine Zeitung
Göttinger Tageblatt
Schaumburger Nachrichten
Oberhessische Presse
Leipziger Volkszeitung
Dresdner Neueste Nachrichten
Naumburger Tageblatt
Täglicher Anzeiger
–
–
–
0,20
6,45
174.573
137.766
145.046
10.061
157.891
108.780
96.755
8.349
5,72
12.871
247.522
287.212
66.000
119.308
gesamt
Madsack
in %
946.030
gesamt
DDVG
in Mio.
20.376
72.976
2.779
44.816
Altmark-Zeitung
Kreiszeitung, Syke
Wildeshauser Zeitung
Offenbach Post
732.913
⎫
⎬
⎭
Reichweite
MA II/2005
4,99
214.565
727.607
4,96
350.483
251.945
602.428
341.906
4,11
2,33
276.087
11.125
287.212
1,96
119.308
66.000
185.308
1,26
14.661.033
100
Tabelle II – 47: Bundesweite Marktanteile der Verlagsgruppen bei regionalen und lokalen Abonnement-Tageszeitungen
Quelle: IVW, AG.MA; die Zuordnung von Zeitungstiteln zu den Verlagsgruppen basiert auf der Darstellung von Horst
Röper in Media Perspektiven 5/2006; Media Perspektiven, Basisdaten 2005 und Unternehmensangaben.
168
Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
2.1.2.2.2 Straßenverkaufszeitungen
Mit einem bundesweiten Marktvolumen von 4,80 Mio. verkauften Exemplaren (IVW III/2006)
stellen Straßenverkaufszeitungen nach den regionalen Abonnement-Tageszeitungen die zweitgrößte Zeitungsgattung dar. Die Reichweite der Kaufzeitungen insgesamt liegt bei 20,7 % (Leser
pro Ausgabe (LpA), Bevölkerung ab 14 Jahren).298 Die „Bild“-Zeitung ist nach Angaben der Axel
Springer AG die auflagenstärkste Zeitung Europas. In Deutschland nimmt sie bei den Straßenverkaufszeitungen eine marktbeherrschende Stellung ein und wird als einzige Straßenverkaufszeitung bundesweit verbreitet. Sie erscheint in einer Bundesausgabe und ist in 23 Regionen als
Regionalausgabe mit ergänzenden lokalen Berichten aufgemacht (z. B. „Bild Berlin-Brandenburg“).m
Im überwiegenden Teil Deutschlands ist die „Bild“-Zeitung keinerlei Wettbewerb durch andere
Straßenverkaufszeitungen ausgesetzt. Konkurrierende Blätter gibt es nur in den Regionen Berlin,
Hamburg, München, Köln/Bonn/Düsseldorf, Dresden/Chemnitz und in der Lausitz. Zuletzt hat die
Axel Springer AG auf die neue Straßenverkaufszeitung „20cent Saar“ aus der Holtzbrinck-Gruppe
mit dem Start einer Saarland-Ausgabe der „BILD“-Zeitung reagiert. Hierzu heißt es in einer Pressemitteilung der Axel Springer AG vom 07. 04. 2005: „Unsere neue Regionalausgabe ist eine klare
Antwort auf die Aktivitäten des Saarbrücker-Zeitungs-Konzerns mit ,20 Cent‘“. Der bereits im Mai
2004 vom Holtzbrinck-Konzern mit einer Auflage von 20.000 Exemplaren gestartete Titel „20cent
Lausitz“ hatte die Axel Springer AG dagegen nicht zur Abspaltung einer weiteren Ausgabe von
der Regionalausgabe Berlin-Brandenburg veranlasst; laut Presseberichten soll dort jedoch die
„Bild“-Zeitung, anders als im restlichen Bundesgebiet, im Abonnement angeboten werden. Zitiert
wird Verlagssprecher Tobias Fröhlich mit der Aussage: „Wenn jemand in unser Marktsegment
Titel (Mo.–Sa.)
Kernverbreitungsgebiet
Verlagsgruppe
Auflage III/2006
in %
Bild
B. Z. (Mo.–Fr.)
bundesweit
Berlin
Springer
Springer
Springer gesamt
Berliner Kurier (Mo.–So.)
Hamburger Morgenpost
Berlin
Hamburg
Mecom Group/ VSS
Mecom Group/ VSS
Mecom Group/ VSS gesamt
Express
Köln/Bonn/
DuMont Schauberg
Düsseldorf
Großraum Köln DuMont Schauberg
Kölner Stadt-Anzeiger
DIREKT
Reichweite
MA II/2006
in Mio.
In %
3.716.330
187.864
3.904.194
77,46
3,92
81,38
11,49
0,44
17,7
0,7
139.995
111.234
251.229
2,92
2,32
5,24
0,29
0,29
0,4
0,4
220.801
4,60
0,69
1,1
10.342
0,26
–
–
DuMont Schauberg gesamt
231.143
4,86
Abendzeitung
München,
Nürnberg
Johannes Friedmann
159.668
3,33
0,23
0,5
tz
München
Ippen
151.468
3,16
0,30
0,5
99.960
2,08
0,27
0,4
–
–
–
–
–
–
–
–
4.797.662
100
–
–
Morgenpost Sachsen
Dresden/
(gesamt, d. h. Dresdner
Chemnitz
Morgenpost und
Chemnitzer Morgenpost)
Gruner + Jahr
20cent Saar
20cent Lausitz
Holtzbrinck
Holtzbrinck
Saarland
Lausitz
gesamt
Tabelle II – 48: Auflage, Reichweite und bundesweiter Marktanteil von Straßenverkaufszeitungen
Quelle: IVW, AG.MA
298
Angabe für 2006; vgl. AG.MA/BDZV/ZMG unter www.bdzv.de.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
169
eindringt, reagieren wir mit verstärkten vertrieblichen Maßnahmen“.299 So hat die Axel Springer AG
im Dezember 1999 auch im Kölner Raum auf die Gratis-Zeitung „20 Minuten Köln“ mit einem
eigenen Abwehrblatt geantwortet, bis sich der Newcomer wieder vom Markt zurückgezogen
hat.300
Das Bundeskartellamt hat in seiner Untersagungsentscheidung zur Übernahme der ProSieben
Sat.1 Media AG durch die Axel Springer AG einen bundesweiten Markt der Straßenverkaufszeitungen abgegrenzt und die Marktbeherrschung der „Bild“-Zeitung auf diesem Markt festgestellt.301
Geht man davon aus, dass die „Bild“-Zeitung die einzige national verbreitete Straßenverkaufszeitung ist, beträgt ihr Marktanteil 100 %. Bezieht man auch sämtliche – nur regional verbreitete –
Straßenverkaufszeitungen in den Markt ein, so liegt der bundesweite Marktanteil der „Bild“-Zeitung
bei 77,46 % (siehe Tabelle II – 48). Zusammen mit der von der Axel Springer AG in Berlin herausgegebenen Straßenverkaufszeitung „B. Z.“ beträgt der Marktanteil 81,38 %. Die Marktanteile der
ohnehin nur regional aktiven Wettbewerber liegen deutlich darunter. Die von David Montgomery
Verbreitungsgebiet
Titel (Mo.–Sa.)
Verlagsgruppe
Auflage
III/2006
Marktanteil in %
Großraum Berlin
Bild Berlin/Brandenburg
B. Z. (Mo.–Fr.)
Springer
Springer
Springer gesamt
Mecom Group/ VSS
136.332
187.862
324.194
139.995
29,37
40,47
69,84
30,16
464.189
100
52.498
30.595
63,18
36,82
83.093
100
63.715
69.365
47,88
52,12
133.080
100
79.853
174.064
31,45
68,55
Berliner Kurier (Mo.–So.)
gesamt
Großraum Chemnitz
Bild Chemnitz
Chemnitzer Morgenpost
Springer
Gruner + Jahr
gesamt
Großraum Dresden
Bild Dresden
Dresdner Morgenpost
Springer
Gruner + Jahr
gesamt
Großraum Köln/Bonn
Bild Köln-Bonn
Express Köln/Bonn (Mo.–Sa./So.)
Großraum Düsseldorf
Bild Düsseldorf
Express Düsseldorf
Springer
DuMont
gesamt
Springer
DuMont
gesamt
Großraum Hamburg
Bild Hamburg
Hamburger Morgenpost
Springer
Mecom Group/ VSS
gesamt
Großraum München
Bild München
Abendzeitung Ausgabe München
tz
Springer
Johannes Friedmann
Ippen
gesamt
Saarland
Bild Saarland
20cent Saar
Springer
Holtzbrinck
gesamt
Lausitz
20cent Lausitz
Holtzbrinck
Tabelle II – 49: Auflage von Straßenverkaufszeitungen in regionalen Märkten
Quelle: IVW
299
300
301
Vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 19. 05. 2005.
Vgl. Urteil des BGH vom 20. 11. 2003, WRP 2004, 896 ff.
Vgl. Beschluss des Bundeskartellamts vom 19. 01. 2006, S. 42 f.
253.917
100
98.362
46.737
67,79
32,21
145.099
100
280.752
111.234
71,62
28,38
391.986
100
134.941
140.979
151.468
31,57
32,99
35,44
427.388
100
69.320
–
–
–
–
–
–
–
170
Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
geführte Investorengruppe der Mecom Group plc. und der VSS Veronis Suhler Stevenson International Ltd. erreicht einen Marktanteil von 5,24 %; die Marktanteile der weiteren Wettbewerber
liegen jeweils unter 5 %. Die Reichweite von „Bild“ liegt bei 11,49 Mio. Lesern täglich. Damit erreicht „Bild“ täglich (montags bis samstags) 17,7 % der Gesamtbevölkerung (Leser ab 14 Jahren;
MA III/2006).
Die Tabelle II – 49 stellt die „Bild“-Zeitung den konkurrierenden Straßenverkaufszeitungen auf
regionalen Märkten gegenüber. Dabei ergibt sich, dass nur in den Regionen Dresden, Köln/Bonn
und München die jeweilige Regionalausgabe der „Bild“-Zeitung von einer regionalen Straßenverkaufszeitung einer anderen Verlagsgruppe übertroffen wird. Marktführer in Berlin ist mit der
„B. Z.“ eine weitere Kaufzeitung der Axel Springer AG.
Titel (Mo.–Sa.)
Verlag/Hauptgesellschafter
Süddeutsche
Zeitung
Süddeutscher Verlag GmbH, München
– Südwestdeutsche Medienholding GmbH
(18,75 %)
– Erbengemeinschaft Friedmann (18,75 %)
– Gütergemeinschaft K. und C. Seidlein
(18,75 %)
– Rolf Goldschagg (18,75 %)
– Familiengemeinschaft Schwingenstein GbR
(16,67 %)
– Erbengemeinschaft Dürrmeier (8,33 %)
432.825
27,53
1,11
1,7
FAZ
Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH,
Frankfurt am Main
– Fazit-Stiftung Gemeinnützige Verlagsgesellschaft mbH (56,37 % direkt + weitere
indirekte Anteile)
362.579
23,06
0,95
1,5
Die Welt (+ Welt
Kompakt, Mo.–Fr.)
Axel Springer AG, Berlin
270.113
17,18
0,65
1,0
Frankfurter
Rundschau
Druck- und Verlagshaus Frankfurt am Main
GmbH, Frankfurt am Main
– DuMont Schauberg (0 %302 + 1 Stimme)
– DDVG (40 %)
– Karl Gerold Stiftung (10 %)
156.031
9,93
0,35
0,5
Handelsblatt
(Mo.–Fr.)
Handelsblatt GmbH, Düsseldorf
– Georg von Holtzbrinck GmbH & Co. KG (90 %)
141.565
9,01
0,51
0,8
Financial Times
Deutschland
Financial Times Deutschland GmbH & Co. KG,
Hamburg
– Gruner + Jahr AG & Co. KG (50 %)
– Pearson plc. (50 %)
104.183
6,63
0,32
0,5
Die Tageszeitung
taz Verlags- und Vertriebs GmbH, Berlin
– taz-Genossenschaft (ca. 6.000 Mitglieder)
57.357
3,65
0,20
0,3
Neues Deutschland
Neues Deutschland Druckerei und Verlag
GmbH, Berlin
– PDS (50 %)
– Föderative Verlags-, Consulting- und Handels
GmbH (50 %)
47.375
3,01
–
–
100
–
–
gesamt
Auflage
III/2006
1.572.028
Marktanteil in %
Reichweite
MA II/2006
in Mio.
in %
Tabelle II – 50: Überregionale Abonnement-Tageszeitungen
Quelle: Unternehmensangaben, IVW, AG.MA
302
Die Verlagsgruppe DuMont Schauberg beabsichtigt, 50 % (+1 Stimme) am Verlag der Frankfurter Rundschau zu übernehmen, und hat dies am 18. 07. 2006 beim Bundeskartellamt angemeldet.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
171
2.1.2.2.3 Überregionale Abonnement-Tageszeitungen
Überregionale Abonnement-Tageszeitungen erzielen mit einer Reichweite von insgesamt 5,7 % der
Bevölkerung ab 14 Jahren (Leser pro Ausgabe (LpA))303 im Vergleich zu regionalen AbonnementTageszeitungen und Kaufzeitungen eine geringere Verbreitung. Nach Feststellung des BDZV lag die
verkaufte Auflage der überregionalen deutschsprachigen Abonnement-Tageszeitungen im 3. Quartal
2006 bei 1,57 Mio. Exemplaren.304 Mit der „Welt Kompakt“, die überregional in verschiedenen
Ballungsräumen vertrieben wird, hat die Axel Springer AG im Mai 2004 einen neuen Titel in diesem
Segment auf den Markt gebracht. Der Marktanteil der „Welt“, deren Auflage die IVW nur zusammen mit der „Welt Kompakt“ ausweist, liegt mit 17,18 % hinter demjenigen der „Süddeutschen
Zeitung“ (27,53 %) und der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (23,06 %) (siehe Tabelle II – 50).
2.1.2.2.4 Sonntagszeitungen
Sonntagszeitungen bilden kartellrechtlich einen eigenen Markt. Sie sind darauf ausgerichtet, den
Leser am Sonntag mit tagesaktuellen Informationen zu versorgen und verlieren – wie jedes tagesaktuelle Printmedium – regelmäßig mit Erscheinen der nächsten Tageszeitung ihre Aktualität. Von
den Sonntagsausgaben, die von einigen Tageszeitungen herausgegeben werden, unterscheiden
sich die „eigenständigen“ überregionalen Sonntagszeitungen durch Themenauswahl und Tiefe
der Berichterstattung sowie eine eigene Redaktion. Sonntagszeitungen sind wegen ihrer speziellen
Ausrichtung auf den Sonntag als „Lesetag“ von den anderen Wochenzeitungen und wöchentlich
erscheinenden aktuellen Zeitschriften zu unterscheiden.305
Überregionale Sonntagszeitungen sind die „Bild am Sonntag“, die „Welt am Sonntag“ und die
„Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung“. „Bild am Sonntag“ und „Welt am Sonntag“ werden von
der Axel Springer AG herausgegeben. Die „Bild am Sonntag“ ist mit einem Marktanteil von über
70 % marktbeherrschend (siehe Tabelle II – 51). Zudem verfügt die Axel Springer AG bei den
Sonntagszeitungen, anders als ihre Konkurrenten, über ein weitestgehend exklusives Vertriebsnetz, das die bundesweite Haushalts- und Einzelhandelsbelieferung sicherstellt.306 Nach Presseberichten erwägt die Verlagsgruppe der Süddeutschen Zeitung ebenfalls die Herausgabe einer
Titel
Verbreitungsgebiet
(Schwerpunkt)
Typ
Verlagsgruppe
Auflage III/2006
in %
Bild am Sonntag
Welt am Sonntag
Frankfurter Allgemeine
Sonntagszeitung
bundesweit
Kauf Springer
bundesweit, Regional- Abo Springer
ausgaben für Hamburg, Berlin, Nordrhein-Westfalen und
München/Bayern
Springer gesamt
bundesweit
Abo
gesamt
FAZ
2.014.352
403.619
73,68
14,76
2.417.971
88,45
315.816
2.733.787
Reichweite
MA II/2006
in Mio.
in %
10,62
1,34
16,3
2,1
11,55
–
–
100
–
–
Tabelle II – 51: Überregionale Sonntagszeitungen
Quelle: IVW, AG.MA
303
304
305
306
Angabe für 2006; vgl. AG.MA/BDZV/ZMG unter www.bdzv.de.
Ohne die nur dreimal wöchentlich erscheinende „Tagespost mit ASZ“ und die türkischsprachige Deutschlandausgabe
von „Hürriyet“.
Vgl. zur kartellrechtlichen Abgrenzung von Tageszeitungen, Sonntagszeitungen und Wochenzeitungen KG WuW/E
OLG 3804 und BGH WuW/E BGH 2433 – Gruner + Jahr/Zeit.
Vgl. Emissionsprospekt der Axel Springer AG vom 24. 11. 2006, S. 96.
172
Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
überregionalen Sonntagszeitung.307 Als eigenständige regionale Sonntagszeitung hat die Axel
Springer AG im Hamburger Raum am 29. 10. 2006 das „Abendblatt Sonntags“ gestartet und ist
damit der ebenfalls neu auf den Markt gebrachten Sonntagszeitung „Hamburger Morgenpost am
Sonntag“ der Mecom Group/ VSS zuvorgekommen. Am 19. 11. 2006 hat der Schleswig-Holsteinische Zeitungsverlag eine weitere regionale Sonntagszeitung in Norddeutschland, „SchleswigHolstein am Sonntag“, eingeführt.
2.1.2.2.5 Gesamtbetrachtung der Tagespresse im Rahmen
der medienkonzentrationsrechtlichen Prüfung
Mit Blick auf den für die KEK durch § 26 RStV vorgegebenen Bewertungsansatz zur Verhinderung
vorherrschender Meinungsmacht sind die unterschiedlichen Vertriebsformen der Tageszeitungen
(Straßen-/Einzelverkauf, Abonnement) ohne Relevanz. Auch wenn gerade bei den Boulevard-Zeitungen der Vertrieb im Straßenverkauf mit dem damit verbundenen täglich zu schaffenden Kaufanreiz dazu führen mag, dass sich diese Zeitungsgattung in Erscheinungsbild und Inhalt von
Abonnement-Tageszeitungen unterscheidet, so kann im Rahmen der Konzentrationskontrolle zur
Sicherung der Meinungsvielfalt grundsätzlich auf eine getrennte Bewertung beider Zeitungstypen
verzichtet werden. Bei der Beurteilung von Meinungsmacht im bundesweiten Fernsehen anhand
des Indikators des Zuschaueranteils wird ebenfalls nicht nach Genre oder Vertriebsweg (Free-TV,
Pay-TV) des Fernsehprogramms differenziert.
Die KEK hat der medienkonzentrationsrechtlichen Bewertung der geplanten Übernahme der
ProSiebenSat.1 Media AG durch die Axel Springer AG (Beschluss vom 10. 01. 2006, Az.: KEK 293)
daher den Gesamtmarkt der Tagespresse zugrundegelegt, der gleichermaßen Abonnementund Kaufzeitungen umfasst, sowie Sonntagsausgaben von Tageszeitungen und „eigenständige“
Sonntagszeitungen, die – anders als Wochenzeitungen und -magazine – eine Fortsetzung der
werktäglich erscheinenden Tageszeitungen darstellen. So wird dem Umstand Rechnung getragen,
dass die Tagespresse jeden Tag ihre Leser erreicht und insofern dem täglich verfügbaren Fernsehund Hörfunkangebot vergleichbar ist. Danach ergab sich im Verfahren Az.: KEK 293 das in Tabelle
II – 52 dargestellte Bild.
Der Marktanteil der Axel Springer AG ist danach mit ca. 26 % (durchschnittliche täglich gewichtete Auflage) viermal so hoch wie der Anteil der nächstfolgenden Verlagsgruppe, der Stuttgarter Zeitungsgruppe. Die Marktstellung der Axel Springer AG in der Tagespresse ist damit überragend. Die weiteren mit Fernsehveranstaltern verflochtenen Verlagsgruppen haben deutlich
schwächere Marktstellungen: Auf die Holtzbrinck-Gruppe entfällt ein Marktanteil von 4,51 %. Für
Gruner + Jahr wurde im Verfahren Az.: KEK 293 ein Marktanteil von ca. 3,9 % ermittelt; nach der
Veräußerung der Titel „Berliner Zeitung“ und „Berliner Kurier“ liegt der Marktanteil noch bei ca.
2,3 %. Die Verlagsgruppe Madsack erreicht einen Marktanteil von knapp 3,3 %.
Die KEK hat in ihrer Entscheidung in Sachen ProSiebenSat.1 Media AG/Axel Springer AG entsprechend dem Leitbild des § 26 Abs. 2 Satz 2 RStV Tageszeitungen als einen dem Fernsehen
besonders eng verwandten medienrelevanten Markt in die Prüfung vorherrschender Meinungsmacht nach § 26 Abs. 1 RStV einbezogen. Die besondere „Verwandtschaftsnähe“ der Tagespresse
zum bundesweiten Fernsehen ergibt sich aus den vergleichbaren, den potenziellen Meinungseinfluss charakterisierenden Leistungsmerkmalen. Dies sind gemäß der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vorrangig Suggestivkraft, Breitenwirkung und Aktualität (s. u. Kapitel III 2.1.1.3).
Ausschlaggebend sind danach folgende Faktoren:
307
Vgl. Der Spiegel 45/2006, S. 126.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
173
– Tageszeitungen stellen ebenso wie das Fernsehen ein tagesaktuelles Medium dar.
– Die Tageszeitungsreichweite bleibt nach Marktuntersuchungen hinter der Fernsehreichweite
zurück.308 Der geringeren Reichweite steht allerdings eine hohe zeitliche und räumliche
Disponibilität dieses Mediums gegenüber. So können Tageszeitungen unabhängig von den
technischen Voraussetzungen an jedem beliebigen Ort und zu jeder beliebigen Zeit vom
Verlagsgruppe
Springer
Titel
Hamburger Abendblatt
(Mo.–Sa.)309
Elmshorner Nachrichten (Mo.–Sa.)
Berliner Morgenpost (Mo.–So.)
Bergedorfer Zeitung (Mo.–Sa.)
Ostsee-Zeitung (Mo.–Sa.)
Lübecker Nachrichten (Di.–So.)
Leipziger Volkszeitung (Mo.–Sa.)
Dresdner Neueste Nachrichten
(Mo.–Sa.)
Naumburger Tageblatt (Mo.–Sa.)
Bild (Mo.–Sa.)
Bild am Sonntag
B. Z. (Mo.–So.)
Die Welt (Mo.–Sa.)
Welt am Sonntag
gesamt
Stuttgarter
zeitung/
Rheinpfalz /
Südwest
Presse
Stuttgarter Zeitung und Stuttgarter Nachrichten (Mo.–Sa.)
Die Rheinpfalz (Mo.–Sa.)
Südwest Presse gesamt (Mo.–Sa.)
Freie Presse gesamt (Mo.–Sa.)
Märkische Oderzeitung (Mo.–Sa.)
Pirmasenser Zeitung (Mo.–Sa.)
Kornwestheimer Zeitung
(Mo.–Sa.)
Leonberger Kreiszeitung
(Mo.–Sa.)
Waiblinger Kreiszeitung (Mo.–Sa.)
Sonntag aktuell
gesamt
∅ Auflage
pro Ausgabe
(IVW II/2005)
∅ Auflage
täglich
gewichtet
Anteil am ∅
der täglich
gewichteten
Gesamtauflage
Reichweite
(MA II/2005)
in Mio.
in %
270.011
231.438
0,77
1,2
10.939
149.900
19.288
165.932
111.351
270.770
32.464
9.376
149.900
16.533
142.227
95.444
232.089
27.826
–
0,40
–
0,38
0,30
0,63
0,08
–
0,6
–
0,6
0,5
1,0
0,1
–
11,82
10,90
0,48
0,61
1,16
–
18,2
16,8
0,7
0,9
1,8
16.114
3.761.497
1.998.201
209.403
232.036
405.507
13.812
3.224.140
285.457
179.131310
198.888
57.930
(17,39 %)
7.653.413
4.864.191
26,24
200.604
171.946
0,46311
0,7
243.462
325.523
331.339
103.447
13.523
4.488
208.682
279.020
284.005
88.669
11.591
3.847
0,70
0,82
0,82
0,33
–
–
1,1
1,3
1,3
0,5
–
–
15.771
13.518
–
–
45.259
931.016
38.793
133.002
–
–
2.214.432
1.233.073
6,65
➝
Tabelle II – 52: Marktanteile der Verlagsgruppen an der durchschnittlichen täglichen Gesamtauflage im
Bereich der regionalen und überregionalen Tageszeitungen (Kaufzeitungen, Abonnement-Tageszeitungen)
einschließlich Sonntagszeitungen (Az.: KEK 293)
Quelle: IVW, AG.MA; die Zuordnung von Zeitungstiteln zu den Verlagsgruppen basiert auf der Darstellung von Horst
Röper in Media Perspektiven 6/2004 und Unternehmensdarstellungen.
308
309
310
311
Nach der ARD/ZDF-Langzeitstudie Massenkommunikation erreichte das Fernsehen an einem Durchschnittstag im Jahr
2005 89 % der Bevölkerung, die Tageszeitungen 51 % (Mo.–So., 5:00–2:00 Uhr, Personen ab 14 Jahre).
Seit 29. 10. 2006 bringt die Axel Springer AG auch eine Sonntagsausgabe des Hamburger Abendblatts heraus.
Der gewichtete Wert entspricht nicht dem von der IVW ausgewiesenen Wert „Mo.–Sa./So.“, denn die IVW teilt die
wöchentliche Gesamtauflage durch 6, da die Sonnabend- und Sonntagsausgabe nur gemeinsam mit Anzeigen belegt
werden können. Für die Berechnung der KEK ist dagegen die tägliche Auflagenhöhe entscheidend, die wöchentliche
Gesamtauflage wird daher durch 7 geteilt.
Die von der MA ausgewiesene Reichweite (1,21 Mio. bzw. 1,9 %) bezieht sich auf die Stuttgarter Zeitung Anzeigengemeinschaft, zu der zahlreiche weitere Titel zählen. Stuttgarter Zeitung und Stuttgarter Nachrichten tragen zur Gesamtauflage der Anzeigengemeinschaft etwas weniger als die Hälfte bei. Für 2004 gibt die Stuttgarter Zeitung eine Leserreichweite von 0,46 Mio. an, dies entspricht etwa 0,7 %.
174
Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
➝
Verlagsgruppe
Titel
∅ Auflage
pro Ausgabe
(IVW II/2005)
∅ Auflage
täglich
gewichtet
Anteil am ∅
der täglich
gewichteten
Gesamtauflage
Reichweite
(MA II/2005)
in Mio.
WAZ
Westdeutsche Allgemeine
Zeitung (Mo.–Sa.)
Westfälische Rundschau (Mo.–Sa.)
Neue Ruhr Zeitung/Neue Rhein
Zeitung (Mo.–Sa.)
Westfalenpost (Mo.–Sa.)
Ostthüringer Zeitung (Mo.–Sa.)
Thüringische Landeszeitung
(Mo.–Sa.)313
Thüringer Allgemeine (Mo.–Sa.)
Die Kitzinger (Mo.–Sa.)
Saale-Zeitung (Mo.–Sa.)
Meininger Tageblatt/Freies Wort
Meiningen (Mo.–Sa.)
gesamt
DDVG
Cuxhavener Nachrichten
(Mo.–Sa.)
Neue Westfälische (Mo.–Sa.)
Frankfurter Rundschau (Mo.–Sa.)
Sächsische Zeitung (Mo.–Sa.)
Morgenpost Sachsen (Mo.–Sa.)
Morgenpost am Sonntag
Frankenpost (Mo.–Sa.)
Südthüringer Presse Plus (Neue
Presse, Coburg/Freies Wort/stz
Südthüringer Zeitung) (Mo.–Sa.)
gesamt
Ippen
Münchner Merkur (Mo.–Sa.)
tz München (Mo.–Sa.)
Oberbayerisches Volksblatt
(Mo.–Sa.)
Westfälischer Anzeiger gesamt
(Mo.–Sa.)
Oranienburger Generalanzeiger/
Ruppiner Anzeiger/GranseeZeitung (Mo.–Sa.)
Leine Deister Zeitung (Mo.–Sa.)
Fehmarnsches Tageblatt (Mo.–Sa.)
Hessische/Niedersächsische
Allgemeine gesamt (Mo.–Sa.)
Rotenburger Kreiszeitung
(Mo.–Sa.)
⎫
⎪
⎪
⎬
⎪
⎪
⎭
⎫
⎪
⎬
⎪
⎭
973.946312
380.568
⎫
⎪
⎪
⎬
⎪
⎪
⎭
⎫
⎪
⎬
⎪
⎭
834.811
326.201
in %
⎫
⎪
⎪
⎬ 2,66
⎪
⎪
⎭
⎫
⎪
⎬ 1,08
⎪
⎭
–
–
–
⎫
⎪
⎪
⎬ 4,1
⎪
⎪
⎭
⎫
⎪
⎬ 1,7
⎪
⎭
–
–
–
5.914
15.149
14.223
5.069
12.985
12.191
1.389.800
1.191.257
13.028
11.167
–
–
252.659
169.364
301.036
101.572
69.703
68.888
124.305
216.565
145.169
258.031
87.062
9.958
59.047
106.547
0,67
0,36
0,79
0,24
–
–
0,29
1,0
0,6
1,2
0,4
–
–
0,5
1.100.555
893.546
203.580
156.381
72.544
174.497
134.041
62.181
⎫
⎬ 1,20
⎭
–
⎫
⎬ 1,9
⎭
–
148.890
127.620
0,39
0,6
27.471
23.547
–
–
5.320
2.333
245.026
4.560
2.000
210.022
–
–
0,71
–
–
1,1
11.270
9.660
–
–
6,42
4,82
➝
Tabelle II – 52: Marktanteile der Verlagsgruppen an der durchschnittlichen täglichen Gesamtauflage im
Bereich der regionalen und überregionalen Tageszeitungen (Kaufzeitungen, Abonnement-Tageszeitungen)
einschließlich Sonntagszeitungen (Az.: KEK 293)
Quelle: IVW, AG.MA; die Zuordnung von Zeitungstiteln zu den Verlagsgruppen basiert auf der Darstellung von Horst
Röper in Media Perspektiven 6/2004 und Unternehmensdarstellungen.
312
313
Inklusive Iserlohner Kreisanzeiger und Zeitung (Mo.–Sa.), Beteiligung der WAZ-Gruppe 24,8 %.
Den Titel rechnet das Bundeskartellamt der WAZ-Gruppe auch ohne eine Kapitalbeteiligung zu, da der Verlag der WAZ
im Rahmen eines Gleichordnungskonzerns verbunden ist (vgl. Beschluss vom 12. 01. 2000, B6-22131-U-118/98).
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
175
➝
Verlagsgruppe
Titel
∅ Auflage
pro Ausgabe
(IVW II/2005)
∅ Auflage
täglich
gewichtet
Anteil am ∅
der täglich
gewichteten
Gesamtauflage
Reichweite
(MA II/2005)
in Mio.
Schongauer Nachrichten
(Mo.–Sa.)
Allgemeine Zeitung + Isenhagener Kreisblatt (Mo.–Sa.)
Altmark-Zeitung (Mo.–Sa.)
Kreiszeitung, Syke (Mo.–Sa.)
Wildeshauser Zeitung (Mo.–Sa.)
Offenbach Post (Mo.–Sa.)
gesamt
Holtzbrinck
Main-Post (Mo.–Sa.)
Südkurier (Mo.–Sa.)
Der Tagesspiegel (Mo.–So.)
Potsdamer Neueste Nachrichten
(Mo.–Sa.)
Saarbrücker Zeitung (Mo.–Sa.)
Lausitzer Rundschau (Mo.–Sa.)
Trierischer Volksfreund (Mo.–Sa.)
Pfälzischer Merkur (Mo.–Sa.)
Handelsblatt (Mo.–Fr.)
gesamt
DuMont314
Kölner Stadt-Anzeiger/Kölnische
Rundschau (Mo.–Sa.)
Express (Mo.–Sa./So.)
Mitteldeutsche Zeitung (Mo.–Sa.)
Naumburger Tageblatt (Mo.–Sa.)
gesamt
Gruner +
Jahr315
Berliner Zeitung (Mo.–Sa.)
Sächsische Zeitung (Mo.–Sa.)
Berliner Kurier (Mo.–So.)
Morgenpost Sachsen (Mo.–Sa.)
Morgenpost am Sonntag
Döbelner Anzeiger (Mo.–Sa.)
Financial Times Deutschland
(Mo.–Fr.)
gesamt
in %
9.525
8.164
–
–
5.877
5.037
–
–
21.566
75.356
2.941
46.847
18.485
64.591
2.521
40.155
–
–
–
0,20
–
–
–
0,3
1.034.927
887.080
143.336
141.289
146.776
10.230
122.859
121.105
146.776
8.769
0,48
0,40
0,29
–
0,7
0,6
0,4
–
165.098
116.858
98.732
8.872
143.591
141.513
100.164
84.627
7.605
102.565
–
0,36
–
–
0,50
–
0,6
–
–
0,8
974.782
835.983
364.866
312.742
1,15
1,8
242.240
284.573
16.114
207.634
243.920
13.812
0,76
0,85
–
1,2
1,3
–
907.793
778.108
182.577
301.036
129.478
101.572
69.703
11.869
100.859
156.495
258.031
129.478
87.062
9.958
10.173
72.042
0,45
0,79
0,32
0,24
–
–
0,27
0,7
1,2
0,5
0,4
–
–
0,4
897.094
723.239
4,78
4,51
4,20
3,90
➝
Tabelle II – 52: Marktanteile der Verlagsgruppen an der durchschnittlichen täglichen Gesamtauflage im
Bereich der regionalen und überregionalen Tageszeitungen (Kaufzeitungen, Abonnement-Tageszeitungen)
einschließlich Sonntagszeitungen (Az.: KEK 293)
Quelle: IVW, AG.MA; die Zuordnung von Zeitungstiteln zu den Verlagsgruppen basiert auf der Darstellung von Horst
Röper in Media Perspektiven 6/2004 und Unternehmensdarstellungen.
314
315
Die Verlagsgruppe DuMont Schauberg beabsichtigt, 50 % (+1 Stimme) am Verlag der Frankfurter Rundschau zu übernehmen, und hat dies am 18. 07. 2006 beim Bundeskartellamt angemeldet.
Gruner + Jahr werden bei der Auflagenberechnung für das 2. Quartal 2005 hier die Titel „Berliner Zeitung“ und „Berliner
Kurier“ zugerechnet, da das Bundeskartellamt die Veräußerung der Berliner Verlag GmbH & Co. an die Holtzbrinck-Gruppe
untersagt hatte. Der Verlag wurde Ende 2005 an ein Konsortium, bestehend aus Mecom Group plc. und Veronis Suhler
Stevenson International Ltd., veräußert.
176
Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
➝
Verlagsgruppe
FAZ-Gruppe
Titel
∅ Auflage
pro Ausgabe
(IVW II/2005)
Frankfurter Allgemeine Zeitung
(Mo.–Sa.)
Frankfurter Allgemeine
Sonntagszeitung
Frankfurter Neue Presse/Höchster Kreisblatt/ Taunus Zeitung/
Nassauische Neue Presse/
Rhein-Main-Zeitung (Mo.–Sa.)
Märkische Allgemeine (Mo.–Sa.)
gesamt
Madsack
Hannoversche Allgemeine
Zeitung (Mo.–Sa.)
Neue Presse (Mo.–Sa.)
Aller Zeitung/ Wolfsburger
Allgemeine (Mo.–Sa.)
Waldeckische Landeszeitung/
Frankenberger Zeitung (Mo.–Sa.)
Peiner Allgemeine Zeitung
(Mo.–Sa.)
Göttinger Tageblatt (Mo.–Sa.)
Schaumburger Nachrichten
(Mo.–Sa.)
Oberhessische Presse (Mo.–Sa.)
Leipziger Volkszeitung (Mo.–Sa.)
Dresdner Neueste Nachrichten
(Mo.–Sa.)
Täglicher Anzeiger (Mo.–Sa.)
gesamt
Süddeutsche Süddeutsche Zeitung (Mo.–Sa.)
Südthüringer Presse Plus (Neue
Zeitung
Presse, Coburg/Freies Wort/stz
Südthüringer Zeitung) (Mo.–Sa.)
Donau Kurier (Mo.–Sa.)
Frankenpost (Mo.–Sa.)
gesamt
∅ Gesamtauflage
⎫
⎪
⎬
⎪
⎭
∅ Auflage
täglich
gewichtet
Anteil am ∅
der täglich
gewichteten
Gesamtauflage
Reichweite
(MA II/2005)
in Mio.
in %
375.772
322.090
0,95
1,5
310.553
44.365
–
–
191.326
163.994
–
–
0,43
0,7
⎫
⎪
⎬ 0,58
⎪
⎭
⎫
⎪
⎬ 0,9
⎪
⎭
172.411
147.781
1.050.062
678.230
217.442
37.070
⎫
⎪
⎬
⎪
⎭
3,67
186.379
31.774
–
–
26.232
22.485
–
–
21.528
18.453
–
–
45.422
16.844
38.933
14.438
–
–
–
–
30.163
270.770
32.464
25.854
232.089
27.826
–
0,63
0,08
–
1,0
0,1
11.737
10.060
–
–
709.672
608.290
444.440
124.305
380.949
106.547
1,16
0,29
1,8
0,5
86.499
68.888
74.142
59.047
0,22
–
0,3
–
724.132
620.685
25,50 Mio.
3,28
3,35
316
ca. 18,54 Mio.
100
Tabelle II – 52: Marktanteile der Verlagsgruppen an der durchschnittlichen täglichen Gesamtauflage im
Bereich der regionalen und überregionalen Tageszeitungen (Kaufzeitungen, Abonnement-Tageszeitungen)
einschließlich Sonntagszeitungen (Az.: KEK 293)
Quelle: IVW, AG.MA; die Zuordnung von Zeitungstiteln zu den Verlagsgruppen basiert auf der Darstellung von Horst
Röper in Media Perspektiven 6/2004 und Unternehmensdarstellungen.
316
Dieser Wert wurde anhand von IVW-Angaben wie folgt berechnet: Gesamtauflage Tageszeitungen (21,66 Mio.) minus
Sonntagsausgaben (0,81 Mio.) = Wochentagsauflage (20,85 Mio.),
Wochentagsauflage (20,85 Mio.) × 6 + Sonntagszeitungen (3,84 Mio.) + Sonntagsausgaben (0,81 Mio.) = Wochenauflage
(129,75 Mio.),
Wochenauflage (129,75 Mio.) : 7 = durchschnittliche Tagesauflage (18,54 Mio.).
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
177
Leser konsumiert werden. Damit verbunden ist die Möglichkeit der wiederholten Nutzung
(Verstärkungswirkung).
– Bei der Suggestivkraft reichen Tageszeitungen im Allgemeinen nicht an das Fernsehen
heran. Tageszeitungen nutzen die Kommunikationsformen Text und unbewegtes Bild; Ton
und Bewegtbild stehen diesem Medium nicht zur Verfügung.
Unter Berücksichtigung dieser Faktoren hat die KEK im Verfahren Az.: KEK 293 den Meinungseinfluss der Tagespresse mit zwei Drittel desjenigen des Fernsehens bewertet. Unter Zugrundelegung dieses Gewichtungsansatzes kam die KEK zu dem Ergebnis, dass der über die Tagespresse
vermittelte potenzielle Meinungseinfluss der Axel Springer AG mit ihrem Marktanteil von 26 % in
etwa einem Zuschaueranteil im bundesweiten Fernsehen von 17 % vergleichbar ist. Kombiniert
mit dem Zuschaueranteil der ProSiebenSat.1 Media AG, der im Referenzzeitraum des Verfahrens
bei 22,06 % lag, wäre nach Auffassung der KEK die Grenze zu vorherrschender Meinungsmacht
überschritten worden. Sie hat daher die Übernahme der ProSiebenSat.1 Media AG durch die Axel
Springer AG nicht als medienkonzentrationsrechtlich unbedenklich bestätigt.
2.1.2.3
Fazit
Im Tageszeitungsmarkt erzielen wenige Verlagsgruppen hohe Auflagenmarktanteile. Legt man
der Betrachtung einen im obigen Sinne definierten Gesamtmarkt der Tagespresse zugrunde, so
erreichen die drei größten Verlagsgruppen einen Marktanteil von knapp 40 %. Eine Sonderstellung nimmt die bundesweit verbreitete „Bild“-Zeitung der Axel Springer AG ein, auf die allein ein
Auflagenmarktanteil von ca. 17 % entfällt (s. o. Tabelle II – 52). Den großen Verlagsgruppen steht
eine Vielzahl kleiner und mittlerer Verlage gegenüber, die die lokale und regionale Berichterstattung abdecken. Dabei wird in mehr als der Hälfte der Kreise und kreisfreien Städte nur eine Tageszeitung mit lokalen oder regionalen Informationen angeboten. Einem Fortschreiten der horizontalen Konzentration, die sich auch negativ auf die Meinungsvielfalt auswirken kann, werden durch
die Pressefusionskontrolle Grenzen gesetzt. Erhebliche negative Auswirkungen auf die Meinungsvielfalt durch diagonale Verflechtungen von Tagespresse und bundesweitem Fernsehen sind derzeit
nicht zu befürchten: Angesichts der nicht zurechenbaren Fernsehbeteiligung der Axel Springer AG
an der ProSiebenSat.1-Gruppe, der geringen Zuschaueranteile des der Verlagsgruppe Holtzbrinck
zuzurechnenden Programms Gute Laune TV, des reduzierten Umfangs der Zeitungsaktivitäten
von Gruner + Jahr sowie der zeitlichen Beschränkung des Programmfensters der AZ Media TV
GmbH sind die Verflechtungen zwischen Veranstaltern von bundesweitem Fernsehen und Tageszeitungsverlagen als eher schwach ausgeprägt zu bewerten.
2.1.3
Programmzeitschriften
Nach der DSF-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts317 erfordert das Gebot der Vielfaltsicherung auch die Berücksichtigung vertikaler Verflechtungen von Fernsehveranstaltern und
Eigentümern von Programmzeitschriften.
Programmzeitschriften enthalten im Kern die Programmleisten („Listings“), die das Programmangebot eines Senders im Tagesverlauf, ggf. mit knappen Inhaltsangaben, darstellen. Die Programminformationen und begleitendes Bild- und Textmaterial werden den Verlagen von den
Sendern zur Verfügung gestellt, von den einzelnen Zeitschriften jedoch individuell gestaltet. Als
Mittler haben sich zudem Presse-Programm-Service-Unternehmen etabliert, die die Programm317
Vgl. BVerfGE 95, 163,173.
178
Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
informationen der Sender für die Verlage aufbereiten. Der Programmteil wird von einem redaktionellen Teil, dem Mantel, umgeben, den die Verlage selbst gestalten oder gestalten lassen. Im
redaktionellen Teil werden entsprechend der Auswahl durch die Redaktion einzelne Spartenangebote (Spielfilm, Serie, Sport etc.) durch Berichte und Besprechungen ergänzt. Der redaktionelle
Anteil beträgt bis zu ca. 50 % des Gesamtumfangs. Branchenüblich sprechen die Programmzeitschriften für einzelne Sendungen Empfehlungen aus und/oder beurteilen einzelne Programmangebote, insbesondere Spielfilme.
Die Herausgabe einer Programmzeitschrift kann Teil der vertikalen Integrationsstrategie eines
Fernsehveranstalters sein. Zugleich stellt sie sich aus der Sicht eines diversifizierten Medienkonzerns
als ein Fall diagonaler Konzentration dar, bei der ein Unternehmen verschiedene Medienmärkte
miteinander verknüpft. Dabei spielen u. a. Strategien eine bedeutende Rolle, die auf Synergievorteile in Form von Cross-Promotion abzielen. Unter Cross-Promotion ist im weitesten Sinne eine
redaktionelle Überkreuzwerbung für unterschiedliche Produkte des Medienkonzerns zu verstehen.318
Eine gegenüber sonstigen Publikumszeitschriften (s. u. 2.1.4) gesonderte Betrachtung der Programmzeitschriften ist aufgrund ihres speziellen Fernsehbezugs geboten; denn der potenzielle
Meinungseinfluss von Programmtiteln bezieht sich unmittelbar auf die Programmauswahl. Über
redaktionelle Angebote, z. B. in Form von Spielfilmbewertungen oder die Präsentation von bestimmten Sendungen, kann Einfluss auf die Programmauswahl des Zuschauers genommen werden.
Ein im Markt für Programmzeitschriften tätiges Verlagsunternehmen, das mit einem Fernsehveranstalter verflochten ist, hat somit in weitaus höherem Maße, als es etwa den Tageszeitungen
mit ihren Programmhinweisen möglich ist, die Gelegenheit, eigene Fernsehprogramme bevorzugt
darzustellen und deren Erfolgschancen am Markt zu erhöhen. Wettbewerbsrechtliche Schranken
unter dem Gesichtspunkt der Verschleierung redaktioneller Werbung, die den Verleger verpflichten könnten, über das Programmangebot der Fernsehsender entsprechend ihren Zuschaueranteilen zu berichten, bestehen nicht.319 Diese Gestaltungsfreiheit kann nicht nur – bezogen auf
einzelne Sendungen – zu höheren Zuschaueranteilen, sondern mittel- und längerfristig auch zu
einer Verstärkung der Publikumsbindung an bestimmte Programme führen. Der Herausgeber einer
Verlag
Programmzeitschrift
Fernsehsender
Heinrich Bauer Verlag KG
Auf einen Blick
TV Hören und Sehen
Fernsehwoche
TV Klar
TV Movie
TV 14
tv world
TV Pur
RTL II (31,5 %)
Axel Springer AG
Hörzu (wö.)
Funkuhr (wö.)
TV Neu (wö.)
Bildwoche (wö.)
TV Digital (14-t.)
48,19 % an der Sat.1 Beteiligungs GmbH, die 24,9 % an der
ProSiebenSat.1 Media AG hält (Sat.1, ProSieben, kabel eins,
N24, 9Live und die Pay-TV-Programme Sat.1 Comedy, kabel eins
classics, Movie Channel, Lifestyle + weitere noch nicht auf
Sendung befindliche digitale Spartenprogramme);
mittelbar 27 % an der Veranstalterin des bundesweiten
Programms „24“ (noch nicht auf Sendung)
Burda Verlag
TV Spielfilm
TV Today
RTL II (1,1 %)
Focus TV Gesundheit (100 %)
Tabelle II – 53: Verflechtungen von Programmzeitschriftenverlagen und Fernsehsendern
Quelle: KEK
318
319
Vgl. Gunnar Bender, Cross-Media-Ownership, Heidelberg 1999, S. 71.
Vgl. Urteil des OLG Hamburg vom 14. 04. 2005 – 5 U 96/04 – AfP 2005, 282 ff.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
179
Programmzeitschrift wird zwar berücksichtigen müssen, dass seine Leser an einer Präsentation der
Programme interessiert sind, die sich an dieser Zielgruppe orientiert. Das muss ihn aber nicht
hindern, einen oder mehrere seiner Programmtitel speziell auf die Zielgruppe der Sender auszurichten, die zum Unternehmensverbund gehören. Dabei kann er sich durch nur ihm bereitgestelltes
exklusives Bildmaterial und besondere Hintergrundinformationen sogar Wettbewerbsvorteile verschaffen. Eine marktstarke Stellung im Bereich der Programmzeitschriften ist für die Prüfung der
Entstehung vorherrschender Meinungsmacht deshalb von besonderem Gewicht.
Die in Tabelle II – 53 aufgeführten drei der vier größten Verlage im Programmzeitschriftenmarkt
sind auch an Fernsehveranstaltern (mittelbar) beteiligt. Im Berichtszeitraum wurden andere unternehmerische Verflechtungen von Fernsehveranstaltern und Programmzeitschriftenverlagen gelöst:
Gruner + Jahr ist nach der Veräußerung von „TV Today“ nicht mehr auf dem Markt der Programmzeitschriften aktiv. Der WAZ-Konzern (u. a. „Gong“, „Bild + Funk“, „TV Direkt“) hat seine Beteiligung
an der RTL Group aufgegeben.
2.1.3.1
Entwicklung des Markts für Programmzeitschriften
Programmzeitschriften stellen die reichweitenstärkste Gattung unter den Publikumszeitschriften
dar (siehe Abbildung II – 21 unter 2.1.4.1). Die durchschnittliche jährliche Gesamtauflage der IVWgemeldeten Programmzeitschriften liegt seit dem Jahr 2003 bei ca. 18,3 Mio. Exemplaren und stieg
zuletzt im Jahr 2006 auf rund 19 Mio. Exemplare.
Es gibt fünf Verlage, die 23 IVW-gemeldete Programmzeitschriften herausgeben.320 Im Heinrich
Bauer Verlag erscheinen sieben Titel, in der WAZ-Gruppe sechs Titel, in der Springer-Verlagsgruppe
fünf Titel und bei Burda zwei Titel (einschließlich Verlagsgruppe Milchstraße). Von den 23 Titeln
1) Wert für die ersten drei Quartale 2006
Abbildung II – 20: Entwicklung der Auflage bei Programmzeitschriften
Quelle: IVW
320
Dabei weist die WAZ-Gruppe drei ihrer Programmzeitschriften zusammen aus; sie werden von der IVW als ein Titel
gezählt. Die IVW gibt daher eine Anzahl von insgesamt 21 IVW-gemeldeten Titeln an.
180
Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
sind dreizehn Wochentitel, sechs erscheinen 14-täglich, vier vier-wöchentlich. Auf die sechs 14-täglichen Titel entfällt mittlerweile die Hälfte der verkauften Auflage (ungewichtet). Die Titel sind nach
Aufmachung, Inhalt, Umfang und Preis unterschiedlich positioniert. Der Vertrieb erfolgt überwiegend im Abonnement, aber auch im Wege des Einzelverkaufs.
Die sachliche Marktabgrenzung für Programmzeitschriften ist in der kartellrechtlichen Entscheidungspraxis nicht abschließend geklärt. Das Landgericht München hat im Fall „Gratisverteilung
von ‚TV Digital‘“ ausgeführt, dass der relevante Markt in diesem Verfahren der Markt der 14-täglichen Programmzeitschriften sei; ein-, drei- und vierwöchige Fernsehzeitschriften seien wegen des
unterschiedlichen Lese- und Kaufverhaltens, der anderen Preisgestaltung sowie einer differenzierenden Aktualität nicht als Substitut anzusehen.321 Nicht zu unterscheiden ist nach einem weiteren
Urteil des Landgerichts München hingegen nach Programmzeitschriften für Abonnement-Fernsehen und solchen für frei empfangbares Fernsehen. Mit der zunehmenden Verbreitung und
Erweiterung des Angebots an Abonnement-Fernsehen habe auf der Ebene der Programmzeitschriften eine „Vermischung“ von Abo- und Free-TV stattgefunden, so dass von einem einheitlichen Markt auszugehen sei.322
Bildet man danach einen eigenen Markt für wöchentlich erscheinende Programmzeitschriften
(siehe Tabelle II – 54), so ist der Bauer-Verlag mit einem Marktanteil von 48,40 % führend. Der
Marktanteil der Axel Springer AG mit ihren vier Wochentiteln „Hörzu“, „Funkuhr“, „TV neu“ und
„Bildwoche“ liegt bei 36,47 %.
Auch auf dem Markt der 14-täglich erscheinenden Programmzeitschriften erreicht der BauerVerlag mit 45,87 % den höchsten Marktanteil. An zweiter Stelle steht die Burda-Verlagsgruppe
(Marktanteil 23,48 %). Die Axel Springer AG ist in dieses Segment mit „TV Digital“ in kurzer Zeit
erfolgreich eingedrungen (Marktanteil 19,79 %). Für den das komplette Premiere-Programm abbildenden Titel besteht eine Vertriebskooperation mit der Premiere Fernsehen GmbH & Co. KG.
Danach bietet Premiere für die Dauer von fünf Jahren als exklusiver Handelsvertreter die Programmzeitschrift ihren Abonnenten an. Die Axel Springer AG hat zudem den Abonnentenstamm des von
Premiere herausgegebenen Vorgängertitels „tv komplett“ bzw. „tv kofler“ übernommen. Die redaktionelle Freiheit über Art und Weise der Darstellung verbleibt laut Kooperationsvertrag beim
Verlag.323 Die Axel Springer AG hat mittlerweile weitere Ausgaben von „TV Digital“, die speziell auf
die Digital-Programmangebote von Kabel Deutschland sowie von tividi und arena zugeschnitten
sind, auf den Markt gebracht. Nach Presseberichten ist auch eine spezielle Ausgabe für das per
Internet verbreitete Digital-TV-Angebot „T-Home“ der Deutschen Telekom AG geplant.324 „TV Digital“
wird auch digital vertrieben und ist im Internet abrufbar. Dabei können einzelne Bilder aus Spielfilmen per Diashow betrachtet werden. Der Konkurrenztitel „tv world“ aus dem Bauer-Verlag
wurde im August 2006 umpositioniert: Der Titel fasst die Digitalfernsehangebote von Premiere,
Kabel Deutschland, ish und iesy in einer Ausgabe zusammen und wird nur noch im Abonnement
angeboten.
Betrachtet man alle Programmzeitschriften insgesamt (IVW-gemeldete Titel, wöchentlich gewichtete Auflage im 3. Quartal 2006 (Auflage × Anzahl der Ausgaben pro Jahr : 52, siehe Tabelle II – 55),
so steht die Axel Springer AG mit einem Marktanteil von 29,14 % an zweiter Stelle hinter der
Bauer-Verlagsgruppe mit 47,42 %. An dritter Stelle folgt die WAZ-Gruppe (Marktanteil 12,20 %). Die
„Hörzu“ erzielt mit 12,24 % den höchsten Marktanteil unter den Programmzeitschriften und mit
4,19 Mio. Lesern die höchste Reichweite unter den wöchentlichen Titeln.
321
322
323
324
Vgl.
Vgl.
Vgl.
Vgl.
Urteil des LG München vom 07. 04. 2004 – 33 O 5243/04 – ZUM 2004, 583, 586.
Urteil des LG München vom 21. 03. 2006 – 33 O 24781/04 – TV Digital, WuW/E, DE-R 1708.
OLG Hamburg, Urteil vom 14. 04. 2005, abgedruckt in AfP 2005, S. 282 f.
Financial Times Deutschland vom 06. 09. 2006.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
Programmzeitschrift
181
verkaufte Auflage III/2006
in %
Reichweite (MA II/2006)
in Mio.
in %
wöchentliche Titel
Bauer
Auf einen Blick
TV Hören und Sehen
Fernsehwoche
TV Klar
Σ
1.509.704
1.057.774
656.778
456.087
3.680.343
19,85
13,91
8,64
6,00
48,40
3,51
3,05
2,52
1,06
5,4
4,7
3,9
1,6
Springer
Hörzu
Funkuhr
TV Neu
Bildwoche
Σ
1.552.327
755.011
200.113
265.663
2.773.114
20,42
9,93
2,63
3,49
36,47
4,19
1,86
0,67
1,14
6,4
2,9
1,0
1,7
1,13
1,01
0,80
0,41
1,7
1,6
1,2
0,6
–
–
6,20
5,02
–
9,5
7,7
–
WAZ
Gong
Bild + Funk
Super TV
Die Zwei
Σ
GeraNova Bruckmann
TV piccolino
⎫
⎪
⎬
⎪
⎭
766.392
146.157
912.549
⎫
⎪
⎬
⎪
⎭
10,08
1,92
12,00
237.024
3,12
7.603.030
100
Bauer
TV Movie
TV 14
tv world
Σ
1.879.801
2.391.067
–
4.270.868
20,19
25,68
45,87
Burda/ Verlagsgruppe Milchstraße
TV Spielfilm
TV Today
Σ
1.559.699
627.111
2.186.810
16,75
6,73
23,48
Springer
TV Digital
1.843.065
19,79
1,80
2,8
WAZ
TV Direkt
1.008.442
10,83
1,71
2,6
Σ 14-tägliche Titel
9.309.185
100
Bauer
TV Pur (4-wö.)
759.845
45,84
0,90
1,4
WAZ
nur TV (4-wö.)
522.469
31,52
–
–
GeraNova Bruckmann
TV 4 × 7 (4-wö.)
TV Sünde & TV 4 Men (4-wö.)
Σ
304.756
70.393
375.149
18,38
4,24
22,62
–
–
–
–
1.657.463
100
Σ wöchentliche Titel
14-tägige Titel
⎫
⎬
⎭
8,57
⎫
⎬
⎭
13,2
seltener
Σ seltenere Titel
Σ alle IVW-gemeldeten Programmzeitschriften
18.569.678
Tabelle II – 54: Marktanteile bei Programmzeitschriften (getrennt nach Erscheinungsweise)
Quelle: IVW, AG.MA
182
Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
Programmzeitschrift
verkaufte Auflage III/2006
pro Ausgabe wöchentlich
gewichtet
Marktanteil
in %
Reichweite (MA II/2006)
in Mio.
in %
Bauer
Auf einen Blick (wö.)
TV Hören und Sehen (wö.)
Fernsehwoche (wö.)
TV Klar (wö.)
TV Movie (14-t.)
TV 14 (14-t.)
tv world (14-t.)
TV Pur (4-wö.)
Σ
1.509.704
1.057.774
656.778
456.087
1.879.801
2.391.067
–
759.845
8.711.056
1.509.704
1.057.774
656.778
456.087
939.900
1.204.243
–
189.961
6.014.447
11,90
8,34
5,18
3,59
7,41
9,50
–
1,50
47,42
3,51
3,05
2,52
1,06
6,20
5,02
–
0,90
5,4
4,7
3,9
1,6
9,5
7,7
–
1,4
Springer
Hörzu (wö.)
Funkuhr (wö.)
TV Neu (wö.)
Bildwoche (wö.)
TV Digital (14-t.)
Σ
1.552.327
755.011
200.113
265.663
1.843.065
4.616.179
1.552.327
755.011
200.113
265.663
921.533
3.694.647
12,24
5,95
1,58
2,09
7,28
29,14
4,19
1,86
0,67
1,14
1,80
6,4
2,9
1,0
1,7
2,8
1,13
1,01
0,80
0,41
1,71
–
1,7
1,6
1,2
0,6
2,6
–
WAZ
Gong (wö.)
Bild + Funk (wö.)
Super TV (wö.)
Die Zwei (wö.)
TV Direkt (14-t.)
nur TV (4-wö.)
Σ
Burda/ Verlagsgruppe Milchstraße
TV Spielfilm (14-t.)
TV Today (14-t.)
Σ
GeraNova Bruckmann
TV piccolino (wö.)
TV 4 × 7 (4-wö.)
TV Sünde & TV 4 Men (4-wö.)
Σ
Σ alle IVW-gemeldeten
Programmzeitschriften
⎫
⎪
⎬
⎪
⎭
766.392
⎫
⎪
⎬
⎪
⎭
766.392
⎫
⎪
⎬
⎪
⎭
6,04
146.157
1.008.442
522.469
2.443.460
146.157
504.221
130.617
1.547.387
1,15
3,98
1,03
12,20
1.559.699
627.111
2.186.810
779.850
313.556
1.093.406
6,15
2,47
8,62
237.024
304.756
70.393
612.173
237.024
76.189
17.598
330.811
1,87
0,60
0,14
2,61
18.569.678
12.680.698
100
⎫
⎬
⎭
8,57
–
–
–
⎫
⎬
⎭
13,2
–
–
–
Tabelle II – 55: Marktanteile bei Programmzeitschriften (alle Titel, wöchentlich gewichtet)
Quelle: IVW, AG.MA
2.1.3.2
Supplements
Supplements sind Programmbeilagen, die in erster Linie regionalen Tageszeitungen und wöchentlich erscheinenden Zeitschriften (z. B. „Stern“) einmal wöchentlich beigelegt werden (vgl. z. B. „rtv:
Das Fernsehmagazin Ihrer Zeitung“). Im Einzelhandel sind sie nicht isoliert erhältlich. Programmbeilagen bestehen im Wesentlichen aus den Programmleisten (Seitenanteil ca. 75 %). Ihr Format
ist kleiner und ihr Umfang erheblich geringer als Format und Umfang der Programmzeitschriften.
Die Abgabe an den Zeitungs- bzw. Zeitschriftenkäufer erfolgt ohne zusätzliches Entgelt. Die
Kosten für das Supplement trägt der Zeitungs- bzw. Zeitschriftenverlag. Die Programmbeilagen
ersetzen oder ergänzen die TV-/Hörfunk-Programmberichterstattung der jeweiligen Zeitung bzw.
Zeitschrift. Da Supplements in hoher Auflage hergestellt und einer Vielzahl verschiedener Titel beigelegt werden, stellen sie nicht auf die inhaltliche Ausrichtung des Beilagetitels ab und sind
neutral gestaltet.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
Presseunternehmen
Titel
Bertelsmann
Prisma-Verlag1) /MSG2)
WAZ
Burda
RTV (gesamt)
Prisma (gesamt)
BWZ (gesamt)
Stern TV Magazin
Σ
183
Auflage III/2006
in %
Reichweite (MA II/2006)
in Mio.
in %
7.878.579
4.499.035
1.437.035
ca. 736.2643)
54,14
30,92
9,87
5,06
13,05
8,21
3,06
–
20,1
12,6
4,7
–
14.550.913
100
–
–
1) Gesellschafter sind 42 Zeitungsverleger in Nordrhein-Westfalen (Prisma West). 2) Verlagsgruppe DuMont (Prisma Ost). 3) Der
Titel ist nicht IVW-gemeldet. Der angegebene Wert bezeichnet die verkaufte Auflage des „Stern“ abzüglich Lesezirkel- und Bordexemplare.
Tabelle II – 56: TV-Supplements
Quelle: IVW, AG.MA
Daneben gibt es Kundenzeitschriften mit Programmübersichten („Tchibo“, „TV Karstadt“, „Apothekenumschau“). Sie werden aber nur über das eigene Filialnetz bzw. über bestimmte BranchenVerkaufsstellen abgegeben und sind – im Gegensatz zu den Programmzeitschriften – nicht überall
erhältlich. Supplements und Kundenzeitschriften mit TV-Programm werden nach kartellrechtlicher
Betrachtung nicht in den Programmzeitschriftenmarkt einbezogen. Sie sind nach äußerer Aufmachung, Inhalt und Umfang mit den entgeltlichen Fernsehzeitschriften nicht vergleichbar.325
Auch die KEK hat Supplements wegen ihres geringeren Umfangs und redaktionellen Teils nicht
wie Programmzeitschriften bewertet.326 Die Möglichkeit, durch Programmempfehlungen, hervorgehobene Darstellungen etc. die Programmauswahl der Zuschauer zu beeinflussen, ist im Vergleich
zu Programmzeitschriften deutlich begrenzt, weil die Supplement-Verleger gehalten sind, sich
gegenüber den beilegenden Zeitungs- und Zeitschriftenverlegern neutral zu verhalten.
Im Bereich der TV-Supplements verfügt die Bertelsmann AG mit dem Supplement „RTV“, das
regionalen Abonnementzeitungen und Kaufzeitungen beigelegt wird, über eine starke Stellung.
2.1.3.3
Sonstige Programminformationsquellen
Informationen zum Fernsehprogrammangebot liefern darüber hinaus weitere Medienangebote,
wie die Medienseiten der Tages- und Wochenzeitungen sowie Publikumszeitschriften, Internetangebote von Verlagen und Fernsehsendern, Videotextseiten und elektronische Programmführer
(Electronic Program Guide = EPG).
Erhebliche Einflussmöglichkeiten ergeben sich insbesondere aus der begleitenden Berichterstattung sowie den Programmempfehlungen und -kritiken der Tages- und Sonntagszeitungen.
Dies gilt in besonderem Maße für die mit einer durchschnittlichen Auflage von 3,72 Mio. (IVW III/
2006) und einer Reichweite von 11,49 Mio. Lesern (Personen ab 14 Jahren, MA II/2006) bundesweit verbreitete und über eine starke Kampagnenfähigkeit verfügende Boulevard-Zeitung „Bild“
der Axel Springer AG:327 In der Bundesausgabe der „Bild“-Zeitung erscheint täglich eine Fernsehseite mit dem Tagesprogramm der wichtigsten Sender („Fernsehen wird durch Bild erst schön“),
den „Tips des Tages“ (z. T. auf der Titelseite) und den täglichen Programmangebotsbewertungen
(„Top-Krimi“, „Top-Komödie“, „Top-Romanze“ etc.). Dazu erfolgt eine redaktionelle Berichterstat-
325
326
327
Vgl. Urteil des LG München vom 07. 04. 2004, a. a. O.
Vgl. Beschluss der KEK vom 08. 05. 2006 i. S. n-tv, Az. KEK 309, unter III 3.2.3.3.e).
Vgl. Beschluss der KEK vom 10. 01. 2006 i. S. ProSiebenSat.1 Media AG, Az.: KEK 293, unter I 7.2.1 und IV 3.2.2.
184
Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
tung zu einzelnen Formaten, die z. T. durch Werbeanzeigen der Fernsehveranstalter unterlegt ist.
Hier einige Beispiele:
– Die neue ARD-Serie „Sophie – Braut wider Willen“ (Sendestart: 08. 11. 2005, Dienstag bis
Freitag) hat die „Bild“-Zeitung am selben Tag auf der Titelseite angekündigt. Dazu veröffentlichte „Bild“ sendetäglich den „Bild-Fotoroman zur ARD-Serie“ („Bild zeigt schon jetzt,
was heute Abend im TV Ihr Herz berührt“). Die ARD schaltete in den ersten Tagen der
Ausstrahlung in der „Bild“-Zeitung entsprechende Werbeanzeigen. Den Fotoroman veröffentlichte „Bild“ auch auf der Website Bild.T-Online.de, die von einem Gemeinschaftsunternehmen der Axel Springer AG und der Deutschen Telekom AG angeboten wird (s. u.
2.1.5 Online).
– Am 16. 11. 2005 begann auf RTL die dritte Staffel von „Deutschland sucht den Superstar“.
In der Ausgabe vom 12. 11. 2005 stellte „Bild“ die Kandidaten vor. Am 14. und 15. 11. 2005
berichtete „Bild“ über die Kritik des Juroren Dieter Bohlen und seine Kandidaten. Am
16. 11. 2005 machte die „Bild“-Zeitung ihre Titelseite mit einem Bericht über eine Kandidatin
auf („Sie war einmal ein Mann“), der auf der Fernsehseite fortgesetzt wurde. Auf derselben Seite erschien eine Werbeanzeige von RTL für diese Serie. Am 17. 11. 2005 wurde die
Berichterstattung über die Kandidatin fortgesetzt. Innerhalb von drei Wochen berichtete
„Bild“ 17-mal über die RTL-Casting-Show.328 Die begleitende Berichterstattung der „Bild“Zeitung fand sich auf der Website Bild.T-Online.de mit vertiefenden Hintergrundberichten
wieder.m
Die Beispiele der begleitenden Berichterstattung der „Bild“-Zeitung zu einzelnen neuen Fernsehsendungen belegen, welch starkes Cross-Promotion-Potenzial (von der Vorabberichterstattung
über TV-Tip bis zum Foto-Roman) in dieser Boulevard-Zeitung und der zugehörigen Website Bild.
T-Online.de steckt, die zusammen mit dem größten deutschen Online-Dienst betrieben wird. In
ihrer auf eine Auswahl von Programmen begrenzten Berichterstattung ersetzen die Programminformationen in Tageszeitungen jedoch nicht die umfassende Darstellung des Programmangebots
der Programmzeitschriften.
2.1.3.4
Zulieferer von Programminformationen
Elektronische Medien, Printmedien, Kabelnetzbetreiber etc. können für die Erstellung ihrer Programminformationsangebote auf Zulieferungen spezieller Dienstleistungsunternehmen zurückgreifen. Zum Teil haben die Medienunternehmen hierfür Tochtergesellschaften gegründet. So ist
die Axel Springer AG alleinige Gesellschafterin der PPS Presse-Programm-Service GmbH, die Programminformationen im deutschsprachigen Raum produziert und vermarktet. Sie bezeichnet sich
als in diesem Bereich führend im deutschsprachigen Raum.329 Das Unternehmen bereitet täglich
Informationen von mehr als 190 TV- und 90 Radiosendern sowie Internetangeboten und Veranstaltungshinweisen auf. Dies geschieht nach eigenen Angaben als reine Datensatzaufbereitung, eine
redaktionelle Tätigkeit ist damit nicht verbunden. Beliefert werden außer Zeitschriften- und Zeitungsverlagen des Springer-Konzerns auch die Programmzeitschriften der WAZ-Gruppe, „Prisma“, die
„Frankfurter Rundschau“ und die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“. Auch die Bertelsmann AG verfügt mit der TV Information Services GmbH über ein solches Programmdienstleistungsunternehmen
328
329
Vgl. Der Spiegel Nr. 49/2005, S. 209: „RTL setzt auf Bild“.
Vgl. Angaben unter www.pps.de.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
185
und beliefert u. a. „BWZ“, „TV Karstadt“, „Süddeutsche Zeitung“ und „Tagesspiegel“ mit Programminformationen.
2.1.3.5
Fazit
Im Programmzeitschriftenmarkt (alle Titel, wöchentlich gewichtet) erreichen die vier größten
Verlagsgruppen einen Marktanteil von insgesamt 97 %. Drei von ihnen – Bauer, Springer und
Burda – sind an Veranstaltern von bundesweitem privatem Fernsehen beteiligt. Die unternehmerische Verflechtung mit einem Programmzeitschriftenverlag eröffnet einem Programmveranstalter
generell die Möglichkeit, Einfluss auf die Programmauswahl der Leser zu nehmen. Beteiligungen
in diesem Bereich sind daher trotz des u. U. weniger umfangreichen publizistischen Teils dieser
Zeitschriften bei der Medienkonzentrationskontrolle besonders zu berücksichtigen.
Es ist derzeit nicht erkennbar, dass Programmzeitschriften als Informationsquelle der Zuschauer
bereits maßgeblich an Bedeutung verloren hätten. Sie erreichen nach wie vor hohe Auflagen und
Leserreichweiten. Mit den Titeln „TV Digital“ und „tv world“ sowie Digitalfernsehbeilagen in herkömmlichen Programmzeitschriften versuchen die Verlage, sich auf die künftige Entwicklung
einzustellen. Ob bei Fortschreiten der Digitalisierung und der damit verbundenen Vergrößerung
des Programmangebots weniger auf Programmzeitschriften und mehr auf EPGs zurückgegriffen
wird, ist noch nicht absehbar. Möglicherweise erfolgt auch eine parallele Nutzung aufgrund unterschiedlicher Nutzungsinteressen (z. B. langfristige Planung eher mit gedruckten Programmübersichten, Nutzung des EPGs eher bei spontaner Programmsuche).
2.1.4
Publikumszeitschriften
Unter Publikumszeitschriften werden periodisch erscheinende Publikationen verstanden, die sich
mit einem weit gefächerten möglichen Themenspektrum an ein breites Publikum richten. Dabei
sprechen sie ihre Leser nicht im beruflichen, sondern ausschließlich in ihrem privaten Umfeld an
und decken deren persönliche Informations- und Freizeitinteressen ab. Hierdurch unterscheiden
sie sich von Fachzeitschriften, die der beruflichen Information und Fortbildung eines nach wissenschaftlicher Disziplin, Berufsgruppe, Funktion, Technologie, Material oder Branche klar umgrenzten
Leserkreises dienen.330
Die IVW unterteilt die Gattung der Publikumszeitschriften nach ihren inhaltlichen Themenschwerpunkten und Zielgruppen in die folgenden, für die Medien- und Werbewirtschaft maßgeblichen Kategorien (siehe Tabelle II – 57).
330
So das Bundeskartellamt; vgl. u. a. Beschluss vom 02. 08. 2004, B 6-026/04, in Sachen Gruner + Jahr – Lizenzerwerb
National Geographic, S. 21, abgedruckt in WuW/E DE-V 947, 953.
186
Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
Kategorie
Anzahl der IVW-gemeldeten Titel
Gesamtauflage im 3. Quartal 2006
Aktuelle Zeitschriften und Magazine
Programmpresse (-zeitschriften)
Wöchentliche Frauenzeitschriften
Vierzehntägliche Frauenzeitschriften
Monatliche Frauenzeitschriften
Elternzeitschriften
Jugendzeitschriften
Kinderzeitschriften
Wohn- und Gartenzeitschriften
Do-it-yourself-Zeitschriften
Esszeitschriften
Gesundheitsmagazine
Erotikzeitschriften
Lifestylemagazine
Motorpresse
Sportzeitschriften
Kino-, Video-, Audio-, Fotozeitschriften
Naturzeitschriften
Wissensmagazine
IT-/ Telekommunikationszeitschriften
Onlinezeitschriften
Wirtschaftspresse
Reisezeitschriften
Luft- und Raumfahrtmagazine
Sonstige Zeitschriften national
Stadt- und Veranstaltungsmagazine
Konfessionelle Zeitschriften
24
21
35
6
28
23
39
28
79
2
17
15
1
42
58
67
31
14
27
29
3
37
15
8
23
156
42
9.521.084
18.569.678
13.095.048
2.781.336
6.215.102
1.730.888
3.269.726
2.331.772
12.153.955
219.775
2.259.566
3.408.717
67.376
3.097.888
18.862.324
3.824.281
1.276.068
897.373
2.629.380
4.477.954
35.681
4.014.753
1.747.405
218.516
406.029
318.986
1.288.926
Publikumszeitschriften insgesamt
870
118.719.587
Tabelle II – 57: Titelzahl und Auflage der Publikumspresse nach IVW-Kategorien
Quelle: IVW
2.1.4.1
Daten zum Markt der Publikumspresse
Die Anzahl der von der IVW gemeldeten Publikumszeitschriften ist in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen. Die von ihnen erzielte Gesamtauflage ist dagegen tendenziell rückläufig (siehe
Tabelle II – 58).
Anzahl
1993
1994
1995
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
Publikumszeitschriften
verkaufte Auflage in Mio.
658
703
709
758
778
809
839
847
817
831
832
850
866
870
122,8
123,2
124,8
127,6
127,2
126,5
124,3
124,4
125,1
126,0
125,4
123,6
123,1
118,7
Tabelle II – 58: Entwicklung der Titelzahl und Auflagen von Publikumszeitschriften
Quelle: Media Perspektiven, Basisdaten 2005 unter Bezug auf IVW (jeweils 4. Quartal); 2006: 3. Quartal
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
187
Die höchsten Auflagen werden in den Segmenten der Programmpresse, der Motorpresse und
der wöchentlichen Frauenzeitschriften erzielt (s. o. Tabelle II – 57). Wie die Abbildung II – 21 zeigt,
differieren auch die Reichweiten, die die verschiedenen Kategorien der Publikumszeitschriften jeweils
insgesamt erzielen. Programmzeitschriften weisen mit Abstand die höchste Reichweite auf, gefolgt
von aktuellen Zeitschriften und Magazinen, Motorpresse und wöchentlichen Frauenzeitschriften.m
Abbildung II – 21: Reichweiten von Publikumszeitschriften-Gattungen (in Prozent)
Quelle: Verband Deutscher Zeitschriftenverleger e. V. (VDZ), AG.MA
188
Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
Verlagsgruppe
Titel
Gruner + Jahr
Burda
Spiegel-Verlag1)
Springer
Burda
Springer
Gruner + Jahr
Bauer
Burda
Gruner + Jahr
Springer
Burda
Burda
Burda
Bauer
Stern
Focus
Der Spiegel
Bild der Frau
Bunte
Computer Bild
Brigitte
Tina
Freizeit Revue
Geo
Sport Bild
Super Illu
Mein schöner Garten
Freundin
Neue Post
Basis
Reichweite (MA II/2006)
in Mio.
in %
7,57
6,24
6,00
5,74
4,43
3,84
3,47
3,38
3,36
3,24
3,20
3,18
2,94
2,83
2,79
11,6
9,6
9,2
8,8
6,8
5,9
5,3
5,2
5,2
5,0
4,9
4,9
4,5
4,4
4,3
62,13
100
1) Gruner + Jahr hält eine Beteiligung von 25,25 % am Spiegel-Verlag.
Tabelle II – 59: Die reichweitenstärksten entgeltlichen Publikumszeitschriften (ohne Programmpresse)
Quelle: AG.MA
Tabelle II – 59 gibt eine Übersicht über die entgeltlichen Titel mit den höchsten Reichweiten
unter den Publikumszeitschriften laut MA I/2006. Dabei wurden die wegen ihrer engen Verknüpfung mit dem Rundfunk getrennt behandelten Programmzeitschriften (s. o. 2.1.3) sowie der Titel
„ADAC Motorwelt“, der durch Mitgliedsbeiträge finanziert und lediglich an ADAC-Mitglieder verteilt wird, ausgeklammert.
2.1.4.2
Verflechtungen von Fernsehveranstaltern und Zeitschriftenverlagen
Mit der Bertelsmann AG, die über eine 74,9 %ige Beteiligung an der Gruner + Jahr AG & Co. KG
verfügt, Bauer, Burda und Springer halten die größten Verlagsgruppen in Deutschland auch Beteiligungen an Veranstaltern von bundesweitem privatem Fernsehen. Die WAZ-Gruppe ist dagegen
nicht mehr mittelbar an Fernsehveranstaltern beteiligt: Die BW TV und Film Verwaltungs GmbH,
an der die WAZ-Gruppe 20 % der Anteile hielt, hat ihre Beteiligung in Höhe von zuletzt 37,04 %
der Anteile an der RTL Group S. A. an die Bertelsmann AG veräußert.331
Auf die Titel der Verlagsgruppen von Bertelsmann/Gruner + Jahr, Springer, Bauer und Burda
entfallen ca. 40 % der IVW-gemeldeten, nicht nach der Erscheinungshäufigkeit gewichteten Auflage
für die Publikumszeitschriften insgesamt.332 Am stärksten ist danach Burda (13,60 %), gefolgt von
Bertelsmann (11,64 %), Bauer (8,69 %) und Springer (6,79 %).
331
332
Vgl. Beschluss der KEK vom 13. 06. 2006 i. S. RTL Group S. A., Az.: KEK 289.
Vgl. Tabellen II – 61, 63, 65 und 66.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
189
Presseunternehmen
Printtitel
Senderbeteiligung
Beteiligungshöhe
Advance/Newhouse
Communications
Vogue
GQ
Glamour
AD Architectural Digest
Discovery Channel
Discovery Geschichte
Discovery HD
Animal Planet
DMAX
24,998 % der Anteile an der
Discovery Communications,
Inc., die mittelbar sämtliche
bzw. im Fall von DMAX 98 %
der Anteile hält
Bauer
s. Tabelle II – 65
RTL II
31,5 %
Bertelsmann AG
(Gruner + Jahr)
s. Tabelle II – 61
Sender der RTL Group (RTL,
RTL II, Super RTL, VOX, n-tv,
Traumpartner TV, RTL Crime,
RTL Living, Passion, K1010
(19,87 %))
89,14 % an der RTL Group
Burda
s. Tabelle II – 63
Focus TV Gesundheit
100 %
RTL II
1,1 %
Holtzbrinck
Wirtschaftswoche
Karriere
Fivetonine
Bellevue
Spektrum der Wissenschaft
Zitty Berlin
Gute Laune TV
40,34 %
Spiegel-Verlag
Der Spiegel
manager magazin
Harvard Business Manager
DCTP
12,5 %
Spiegel TV – digital
100 %
DMAX
ca. 1 %
Sender der ProSiebenSat.1
Media AG (Sat.1, ProSieben,
kabel eins, N24, 9Live,
Sat.1 Comedy, kabel eins
Classics, Movie Channel,
Lifestyle + 5 weitere noch
nicht auf Sendung befindliche
digitale Spartenprogramme)
48,19 % an der Sat.1 Beteiligungs GmbH, die 24,9 % an
der ProSiebenSat.1 Media AG
hält;
mittelbar 27 % an der Veranstalterin des bundesweiten
Programms „24“ (noch nicht
auf Sendung)
Springer
s. Tabelle II – 66
Tabelle II – 60: Verflechtungen von Zeitschriftenverlagen und Veranstaltern von privatem bundesweitem
Fernsehen
Quelle: KEK
2.1.4.2.1 Bertelsmann AG
Die Bertelsmann AG, die die zuschaueranteilsstärkste Sendergruppe im bundesweiten privaten
Fernsehen kontrolliert, gehört auch zu den stärksten Verlagsgruppen im Bereich der Publikumszeitschriften.
Mit dem Titel „Stern“ und der Beteiligung am Verlag des „Spiegel“ ist die Bertelsmann AG/
Gruner + Jahr im Bereich der aktuellen Magazine, die sich u. a. mit dem politischen Zeitgeschehen
auseinandersetzen, aktiv. Unter dem Aspekt des potenziellen Einflusses auf die öffentliche Meinungsbildung sind diese aktuellen Zeitschriften und Magazine von großer Bedeutung. Sie spielen für
die öffentliche Diskussion, die Darstellung von Hintergründen zum tagesaktuellen Geschehen und
dessen Einordnung und Kommentierung eine wichtige Rolle. Kartellrechtlich wurde in der Vergangenheit ein Markt der politischen Wochenzeitungen und -zeitschriften abgegrenzt. Ob der
„Spiegel“ Gruner + Jahr kartellrechtlich zuzurechnen ist, ist unklar. Gruner + Jahr hält eine unmittelbare Beteiligung von 25,25 % an der Spiegel-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co. KG und 25,5 %
an deren Komplementärin, der Rudolf Augstein GmbH, die wiederum 1 % der Anteile an der
Spiegel-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co. KG hält. Für Gesellschafterbeschlüsse bei der Rudolf
Augstein GmbH ist ein Quorum von 76 % erforderlich. Der BGH hat die Frage, ob eine Beherrschung
190
Verlag1)
Spiegel-Verlag Rudolf
Augstein GmbH & Co. KG
G+J/RBA GmbH & Co. KG
G+J/RBA GmbH & Co. KG
Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
Anteile
25,25 %
50 %2)
50 %2)
Zeitschrift (Erscheinungsweise)
verkaufte
Auflage
III/2006
Reichweite
(MA II/2006)
in Mio.
in %
1.012.487
192.391
412.303
–
1.077.202
7,57
–
1,96
–
6,00
11,6
–
3
–
9,2
Familienzeitschriften
Eltern (mo.)
Eltern family (mo.)
367.889
159.594
1,51
0,42
2,3
0,6
Frauenzeitschriften
Brigitte (14 t.)
Brigitte Woman (6 × j.)
BYM (mo.) (eingestellt)
Frau im Spiegel/Look (wö.)
Woman (14-t.)
emotion (mo.) (Start: Februar 2006)
healthy living (mo.)
783.035
277.599
–
404.920
306.767
–
–
3,47
–
–
1,99
0,61
–
–
5,3
–
–
3,1
0,9
–
–
Jugendzeitschriften
Geolino (mo.)
National Geographic World (mo.)
256.090
–
–
–
–
–
Zeitschriften für Wohnen und Leben
Flora Garten (mo.)
Schöner wohnen (mo.)
Decoration (6 × j.)
Häuser (6 × j.)
Living at home (mo.)
182.261
294.008
32.692
49.111
194.780
0,81
2,11
–
–
0,46
1,2
3,2
–
–
0,7
Ess-Zeitschriften
Essen & trinken (mo.)
E&T – Für jeden Tag (10 × j.)
Viva! (mo.)
201.539
290.829
99.356
1,3
–
–
2,0
–
–
Aktuelle Zeitschriften und Magazine
Stern (wö.)
NEON (mo.)
Gala (wö.)
Park Avenue (mo.)
Der Spiegel (wö.)
Wissensmagazine
Art (mo.)
Geo (mo.)
Geo Epoche (4 × j.)
Geo Kompakt (4 × j.)
National Geographic Deutschland (mo.)
PM Magazin (mo.)
PM Logik Trainer (mo.)
PM History (mo.)
PM Intelligenz-Trainer, PM Kreativ-Trainer,
PM Fragen & Antworten, PM Perspektive
Stern Biografie (4 × j.)
Stern Gesund Leben (6 × j.)
Stern Fotografie (4 × j.)
View (mo.)
64.075
429.202
135.049
–
234.884
382.405
44.705
86.235
–
–
2,34
–
–
1,12
1,39
–
–
–
–
5,0
–
–
1,7
2,1
–
–
–
–
144.589
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
Reisezeitschriften
Geo Saison (10 × j.)
Geo Spezial (6 × j.)
144.733
58.955
0,86
–
1,3
–
Wirtschaftszeitschriften
Capital (14-t.)
Impulse (mo.)
Börse Online (wö.)
203.768
135.206
101.608
1,02
–
–
1,6
–
–
1) Beteiligung über Gruner + Jahr AG & Co. KG und deren 100 %ige Tochterunternehmen, wenn nicht anders angegeben.
2) Die vollständige Übernahme durch Gruner + Jahr hat das Bundeskartellamt untersagt.
➝
Tabelle II – 61: Beteiligungen der Bertelsmann AG an Publikumszeitschriften (ohne Programmzeitschriften)
Quelle: Unternehmensangaben, IVW, AG.MA
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
191
➝
Verlag1)
Manager Magazin
Verlagsgesellschaft
Anteile
24,9 %
3)
24,9 %3)
Motor Presse Stuttgart
GmbH & Co. KG
54,9 %
54,9 %
von 40 %
über Motor Presse Stuttgart GmbH & Co. KG
54,9 %
von 50 %
Motor Presse Stuttgart
GmbH & Co. KG
54,9 %
Motor Presse Stuttgart
GmbH & Co. KG
54,9 %
27,87 %
Motor Presse Stuttgart
GmbH & Co. KG
Motor Presse Stuttgart
GmbH & Co. KG
54,9 %
54,9 %
von 50 %
Zeitschrift (Erscheinungsweise)
verkaufte
Auflage
III/2006
Reichweite
(MA II/2006)
in Mio.
in %
131.407
0,60
0,9
21.335
–
–
Motorpresse
– 4 Wheel Fun (mo.)
– Auto Focus (6 × j.)
– auto motor sport (14-t.)
– Auto Szene Tuning (mo.)
– Auto Straßenverkehr (14-t.)
– automonat (mo.)
– mopped (mo.)
– Motorrad (14-t.)
– Motorrad Classic (6 × j.)
– Motor Klassik (mo.)
– Motorsport aktuell (wö.)
– PS Sport-Motorrad Magazin (mo.)
– sport auto (mo.)
Fernfahrer (mo.)
32.986
64.272
476.686
–
204.676
–
67.561
156.765
22.943
91.238
68.038
64.279
63.162
47.366
–
–
2,19
–
0,62
–
–
0,83
–
–
–
–
0,66
–
–
–
3,4
–
0,9
–
–
1,3
–
–
–
–
1,0
–
Lifestylezeitschriften
– Men’s Health (mo.)
– Best life (6 × j.)
223.433
66.909
0,77
–
1,2
–
EDV-Zeitschriften
Connect (mo.)
113.444
0,49
0,8
Kino-/ Video-/Audio-Zeitschriften
– AUDIO (mo.)
– Stereoplay (mo.)
– autohifi (6 × j.)
– Color Foto (mo.)
– VIDEO (mo.)
– Videoaktiv Digital (6 × j.)
Sound off (4 × j.)
41.831
31.446
25.096
53.689
50.526
17.282
11.558
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
Sonstige
– Aerokurier (mo.)
– aktiv Ski & Sportmagazin (11 × j.)
– Caravaning (mo.)
– cavallo (mo.)
– Flug Revue (mo.)
– Kanu (6x j.)
– Klassiker der Luftfahrt (6 × j.)
– Klettern (10 × j.)
– Modell Fahrzeug (6 × j.)
– Mountain Bike (mo.)
– Outdoor (mo.)
– Pferdebörse (2-mo.)
– promobil (mo.)
Runner’s World (mo.)
23.963
209.358
37.870
82.743
38.349
15.509
19.132
16.023
12.515
78.382
44.987
29.475
85.732
54.584
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
Manager Magazin (mo.)
Harvard Businessmanager (mo.)
Auflage Bertelsmann insgesamt
Gesamtauflage aller IVW-gemeldeten Publikumszeitschriften
(ohne Programmzeitschriften)
Anteil Bertelsmann AG
11.656.817
100.149.909
11,64 %
1) Beteiligung über Gruner + Jahr AG & Co. KG und deren 100 %ige Tochterunternehmen, wenn nicht anders angegeben.
Rudolf Augstein GmbH, an der die Gruner + Jahr & Co. KG in Höhe von 25,5 % beteiligt ist, hält die restlichen 75.1 %.
3) Die
Tabelle II – 61: Beteiligungen der Bertelsmann AG an Publikumszeitschriften (ohne Programmzeitschriften)
Quelle: Unternehmensangaben, IVW, AG.MA
192
Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
Abbildung II – 22: Beteiligungsstruktur des Spiegel-Verlags
Quelle: KEK
i. S. d. § 17 Abs. 1 AktG vorliegt, offengelassen.333 Die EU-Kommission hat in ihrer Entscheidung in
Sachen WPP/Grey dagegen ohne nähere Erläuterung eine gemeinsame Beherrschung des „Spiegel“
durch Gruner + Jahr und die Mitarbeiter KG angenommen.334 Bei einer analogen Anwendung der
Vorschrift des § 28 Abs. 1 RStV mit Blick auf den Pressebereich, ist der „Spiegel“ der Bertelsmann AG medienkonzentrationsrechtlich zuzurechnen.335
Ob „Stern“, „Spiegel“ und „Focus“ kartellrechtlich demselben Markt angehören, ist unklar. Der
BGH hat in einer Entscheidung aus dem Jahr 1987 den „Stern“ nicht dem Markt für politische
Wochenzeitungen zugeordnet. Eine politische Wochenzeitung zeichnet sich danach durch eine
„von der Tagesaktualität unabhängige, vertiefende Darstellung und kritische Kommentierung des
politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Geschehens“ aus.336 Auch in seiner Entscheidung zur
vollständigen Übernahme des „Zeit“-Verlags durch die Verlagsgruppe Holtzbrinck hat das Bundeskartellamt – von den noch heute existierenden Titeln – „Spiegel“, „Focus“, „Die Zeit“, „Bayernkurier“
und „Rheinischer Merkur“, nicht aber den „Stern“ in den Markt der politischen Wochenzeitungen
und -zeitschriften einbezogen.337
Sowohl bei Einbeziehung des „Stern“ in den Markt der politischen Wochenzeitschriften und
-magazine als auch bei engerer Marktabgrenzung erzielt Gruner + Jahr den höchsten Marktanteil
(siehe Tabelle II – 62).
333
334
335
336
337
Vgl. Beschluss vom 22. 09. 1987 – KVR/5/86 „Gruner + Jahr – Zeit“, abgedruckt in WuW/E BGH, 2433 ff.
Vgl. Entscheidung vom 24. 01. 2005, COMP/M.3579 – WPP/Grey, Rn. 86.
Vgl. Beschluss der KEK vom 08. 05. 2006 i. S. n-tv, Az.: KEK 309, I 2.3.4.3.1. Anders war dagegen im Hinblick auf die
Zurechnung der Fernsehbeteiligungen des Spiegel-Verlags zu Gruner & Jahr und zur Bertelsmann AG zu entscheiden;
vgl. zuletzt Beschluss i. S. Spiegel TV – xxp digital, Az.: KEK 254, I 4.2: An der Veranstalterin ist Gruner + Jahr mittelbar
über ihre Beteiligung am Spiegel-Verlag, also auf der 2. Beteiligungsstufe, in Höhe von 25,25 % beteiligt. Auf dieser
Beteiligungsstufe wäre eine Zurechnung zu Gruner + Jahr nur dann zu bejahen, wenn die Voraussetzungen des § 28
Abs. 1 Satz 2 RStV RStV i. V. m. §§ 15 ff. AktG vorlägen, d. h., die Beteiligten müssen verbundene Unternehmen im Sinne
des Aktienrechts sein. Die Voraussetzungen für eine Beherrschung des Spiegel-Verlags i. S. d. § 17 Abs. 1 AktG durch
Gruner + Jahr, insbesondere einer gemeinsamen Beherrschung durch Gruner + Jahr gemeinschaftlich mit der Mitarbeiter
KG, liegen jedoch nicht vor.
Vgl. BGH, Beschluss vom 22. 09. 1987, NJW-RR 1988, S. 484.
Vgl. Tätigkeitsbericht des Bundeskartellamts 1995/1996, S. 91.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
Titel
Verlagsgruppe bzw.
Gesellschafter
Der Spiegel
Stern
193
Auflage
3/2006
Marktanteil in %
mit Stern
ohne Stern
Reichweite
MA II/2006
in Mio.
in %
SPIEGEL-Verlag
Gruner + Jahr
1.077.202
1.012.487
32,07
29,31
44,11
–
6,00
7,57
9,2
11,6
Σ
2.089.689
61,38
–
–
–
733.999
479.498
84.538
66.868
21,24
13,88
2,45
1,93
30,06
19,63
3,46
2,74
6,24
1,50
–
–
9,6
2,3
–
–
gesamt
3.454.592
100
–
–
–
gesamt ohne Stern
2.442.105
–
100
–
–
Focus
Die Zeit
Rheinischer Merkur
Bayernkurier
Burda
Holtzbrinck
verschiedene Bistümer
CSU
Tabelle II – 62: Politische Wochenzeitungen und -zeitschriften338
Quelle: IVW, AG.MA
Im Bereich der Wissensmagazine hat das Bundeskartellamt eine marktbeherrschende Stellung
von Gruner + Jahr mit den Titeln „Geo“, „P. M.“ und „National Geographic“ festgestellt.339 Eine
starke Marktstellung besteht darüber hinaus im Segment der 14-täglichen Frauenzeitschriften (s. u.
Tabelle II – 64). In den Themenbereichen Familie, Living (Essen, Wohnen, Garten), Wirtschaft, Reisen
und Motor liegen weitere Schwerpunkte der Verlagsgruppe.
2.1.4.2.2 Hubert Burda Media
Die Verlagsgruppe Burda nimmt mit dem Titel „Focus“ nach dem „Spiegel“ die zweitstärkste
Position bei politischen Wochenzeitungen und -Magazinen ein (siehe Tabelle II – 62) und erreicht
bei wöchentlichen und monatlichen Frauenzeitschriften hohe Marktanteile (siehe Tabelle II – 64).
Darüber hinaus ist sie insbesondere in den Bereichen aktuelle Zeitschriften/Peoplemagazine
(„Bunte“, „Super Illu“), Lifestyle/Männermagazine und Living stark vertreten.
Verlag1)
Anteile
Zeitschrift (Erscheinungsweise)
Aktuelle Zeitschriften und Magazine
Focus (wö.)
Bunte (wö.)
Super Illu (wö.)
Elle Verlag GmbH
50 %
Frauenzeitschriften
Amica (mo.)
Anna (mo.)
Burda Modemagazin (mo.)
Elle (mo.)
Frau im Trend (wö.)
Freizeit Revue (wö.)
Freizeit Spass (wö.)
Verkaufte
Auflage
III/2006
Reichweite
(MA I/2006)
in Mio.
in %
733.999
772.679
535.573
6,24
4,43
3,18
9,6
6,8
4,9
147.278
59.763
149.184
235.266
582.680
1.033.583
428.441
0,55
0,50
0,80
0,73
0,81
3,36
–
0,8
0,8
1,2
1,1
1,2
5,2
–
1) Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG und 100 %ige Tochterunternehmen, wenn nicht anders angegeben.
➝
Tabelle II – 63: Beteiligungen der Burda-Verlagsgruppe an Publikumszeitschriften (ohne Programmzeitschriften)
Quelle: Unternehmensangaben, IVW, AG.MA, FORMATT-Institut
338
339
Vgl. Tätigkeitsbericht des Bundeskartellamts 1995/1996, S. 91.
Vgl. Bundeskartellamt, Beschluss vom 02. 08. 2004 in Sachen Gruner + Jahr – Lizenzerwerb National Geographic und
Beschluss vom 03. 08. 2004 i. S. Gruner+ Jahr/RBA.
194
Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
➝
Verlag1)
Anteile
Chip Xonio Online GmbH
50 %
Chip Xonio Online GmbH
50 %
Tomorrow Focus AG hält
41,7 %
Elle Verlag GmbH
Playboy Deutschland
Publishing GmbH
(Tomorrow Focus AG hält
die restlichen 50 %)
Tomorrow Focus AG
Elle Verlag GmbH
50 %
Zeitschrift (Erscheinungsweise)
Reichweite
(MA I/2006)
in Mio.
in %
Freundin (14-t.)
Freundin Wellfit (4 × j.)
Instyle (mo.)
Glücksrevue (wö.)
Lisa (wö.)
Lisa fit und gesund (4 × j.)
Neue Woche (wö.)
Verena (4 × j.)
Viel Spass (wö.)
Young (mo.)
546.480
200.134
505.701
233.286
400.594
–
450.427
–
276.258
323.676
2,83
–
0,63
1,21
2,40
–
0,35
–
0,45
0,43
4,4
–
1
1,9
3,7
–
0,5
–
0,7
0,7
Elternzeitschriften
Focus Schule (6 × j.)
178.179
–
–
Wirtschaftszeitschriften
Focus Money (wö.)
Guter Rat (mo.)
139.486
251.249
0,60
1,24
0,9
1,9
EDV-Zeitschriften
Chip (mo.)
Chip Test & Kauf (mo.)
411.751
75.728
1,08
–
1,7
–
Kino-, Video-, Audio- und Fotozeitschriften
Chip Foto-Video digital (mo.)
65.429
–
–
Bauen/ Wohnen/Garten
Bellevue (mo.)
18.489
–
–
1.872.753
120.543
103.407
–
132.851
209.562
425.172
–
234.377
–
2,46
–
–
–
0,80
0,56
2,94
–
0,92
–
3,8
–
–
–
1,2
0,9
4,5
–
1,4
–
126.830
297.059
153.989
–
255.082
0,57
1,44
0,37
–
0,85
0,9
2,2
0,6
–
1,3
63.124
0,30
0,5
208.530
–
169.477
366.626
116.279
–
–
1,11
1,25
–
–
–
1,7
1,9
–
Das Haus (10 × j.)
Elle Decoration (6 × j.)
Gartenspass (10 × j.)
Gartenträume (4 × j.)
Lisa Blumen & Pflanzen (mo.)
Lisa Wohnen & Dekorieren (mo.)
Mein schöner Garten (mo.)
Mein schöner Garten spezial (5 × j.)
Wohnen & Garten (mo.)
Wohnen Träume (4 × j.)
50 %
Lifestyle-Zeitschriften
Cinema (mo.)
Fit for Fun (mo.)
Max (mo.)
My Life (mo.)
Playboy (mo.)
59 %
Tomorrow (mo.)
50 %
Verkaufte
Auflage
III/2006
Ess-Zeitschriften
ARD Buffet (mo.)
Elle bistro (4 × j.)
Lisa Kochen & Backen (mo.)
Meine Familie & ich (mo.)
Meine Familie & ich kreativ Küche (mo.)
Auflage Burda insgesamt
Gesamtauflage aller IVW-gemeldeten Publikumszeitschriftem
(ohne Programmzeitschriften)
Anteil Burda
13.610.974
100.149.909
13,60 %
1) Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG und 100 %ige Tochterunternehmen, wenn nicht anders angegeben.
Tabelle II – 63: Beteiligungen der Burda-Verlagsgruppe an Publikumszeitschriften (ohne Programmzeitschriften)
Quelle: Unternehmensangaben, IVW, AG.MA, FORMATT-Institut
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
Verlag
Titel
195
verkaufte Auflage III/2006 Reichweite MA II/2006
in %
in Mio.
in %
Wöchentliche Titel
Bauer
Alles für die Frau
Avanti
bella
Das Neue
Das neue Blatt
Freizeitwoche
Laura
Mach mal Pause
Mini
Neue Post
tina
Schöne Woche
gesamt
455.340
215.726
212.928
284.218
683.047
562.668
349.247
190.251
164.902
941.987
615.823
247.067
4.923.204
Frau im Trend
Freizeit Revue
Freizeit Spass
Glücks Revue
Lisa
Neue Woche
Viel Spaß
gesamt
582.680
1.033.583
428.441
233.286
400.594
450.427
276.258
3.405.269
Die Aktuelle
Echo der Frau
Frau aktuell
Das goldene Blatt
Neue Welt
gesamt
447.071
306.340
306.975
263.536
329.936
1.653.858
Bild der Frau
Frau von heute
gesamt
1.108.126
419.957
1.528.083
Klambt Verlag
7 Tage
Die neue Frau
Frau mit Herz
Heim und Welt
In – Das Star Magazin
Lea
Welt der Frau
Woche der Frau
gesamt
Gruner + Jahr
Frau im Spiegel/Look
Burda
WAZ
Springer
Gesamtauflage (IVW)
37,6
–
0,29
1,32
0,65
2,24
0,73
1,47
0,92
0,53
2,79
3,38
0,31
–
–
0,4
2,0
1,0
3,4
1,1
2,3
1,4
0,8
4,3
5,2
0,5
–
26,00
0,81
3,36
–
1,21
2,40
0,35
0,45
–
1,2
5,2
–
1,9
3,7
0,5
0,7
–
12,63
2,08
1,09
1,37
1,87
0,86
–
3,2
1,7
2,1
2,9
1,3
–
11,67
5,74
0,74
–
8,8
1,1
–
120.483
199.824
125.688
83.029
184.788
186.232
127.293
152.377
1.179.714
9,01
0,44
0,38
0,73
0,34
–
0,56
0,43
0,34
–
0,7
0,6
1,1
0,5
–
0,9
0,7
0,5
–
404.920
3,10
1,99
3,1
–
–
5,3
0,9
–
13.095.048
100
14-tgl. Titel
Gruner + Jahr
Brigitte
Woman
gesamt
783.035
306.767
1.089.802
39,18
3,47
0,61
–
Burda
Freundin
546.480
19,65
2,83
4,4
Ganske
Für Sie
457.186
16,44
2,74
4,2
Condé Nast
Glamour
498.617
17,93
0,59
0,9
Stegenwaller
Entertainment Group
Gute Laune
189.251
6,80
–
–
100
–
–
Gesamtauflage (IVW)
Tabelle II – 64: Frauenzeitschriften
Quelle: Unternehmensangaben, IVW, AG.MA
2.781.336
➝
196
Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
➝
Verlag
Titel
verkaufte Auflage III/2006 Reichweite MA II/2006
in %
in Mio.
in %
Monatliche Titel1)
Burda
Marquard Media
Ganske
AMICA
Anna
Burda Modemagazin
Elle
InStyle
Young
gesamt
147.278
59.763
149.184
235.266
505.701
323.676
1.420.868
Celebrity
Cosmopolitan
Joy
Shape
gesamt
204.191
374.935
534.946
249.184
1.363.256
28,01
0,55
0,50
0,80
0,73
0,63
0,43
–
0,8
0,8
1,2
1,1
1,0
0,7
–
26,87
–
0,89
0,68
0,30
–
–
1,4
1,0
0,5
–
2,1
1,7
–
Petra
Vital
gesamt
230.824
237.532
468.356
9,23
1,34
1,13
–
Springer
Jolie
369.500
7,28
0,35
0,5
Bauer
Maxi
Mein Erlebnis
Meine Geschichte
Roman Woche
gesamt
235.736
36.001
45.057
–
316.794
6,24
0,50
–
0,43
–
–
0,8
–
0,7
–
–
Frau im Leben
Lenz
gesamt
152.861
141.863
294.724
5,81
0,93
–
–
1,4
–
–
J. Weck
Ratgeber Frau und Familie
216.765
4,27
0,66
1,0
Gruner + Jahr
BYM (eingestellt)
emotion
healthy living
gesamt
–
–
–
–
–
–
–
–
–
1,0
–
Bayard Media
Condé Nast
–
–
–
–
–
Myself
Vogue
gesamt
301.778
147.308
449.086
8,85
–
0,64
–
Magazinpresse Verlag
Madame
95.484
1,88
0,35
0,5
OZ Verlag
Lena
Sabrina
gesamt
35.149
43.588
78.737
1,55
–
–
–
–
–
–
100
–
–
277.599
–
–
Gesamtauflage (IVW)
5.073.570
Seltener erscheinende Titel
Gruner + Jahr
Brigitte WOMAN (6 × j.)
Emma Frauenverlag
Emma (6 × j.)
Burda
Freundin Wellfit (4 × j.)
Lisa fit & gesund (4 × j.)
Verena (4 × j.)
gesamt
Springer
Bild der Frau – Schlank & fit (6 × j.)
Gesamtauflage (IVW)
39.098
–
–
200.134
–
–
200.134
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
516.831
–
–
1) Ohne den monatlich an Mitglieder des Katholischen Frauenverbands Deutschland verteilten Titel „Frau und Mutter“.
Tabelle II – 64: Frauenzeitschriften
Quelle: Unternehmensangaben, IVW, AG.MA
➝
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
197
➝
Verlag
Titel
verkaufte Auflage III/2006 Reichweite MA II/2006
in %
in Mio.
in %
Alle Titel
Burda
Bauer
Springer
Gruner + Jahr
WAZ
Marquard Media
Klambt
Condé Nast
Ganske
sonstige
5.572.750
5.239.998
1.897.583
1.772.321
1.653.858
1.363.256
1.179.714
947.703
925.542
914.059
Gesamtauflage aller Frauentitel (IVW)
21.466.785
25,96
24,41
8,84
8,26
7,70
6,35
5,50
4,41
4,31
4,26
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
100
–
–
Tabelle II – 64: Frauenzeitschriften
Quelle: Unternehmensangaben, IVW, AG.MA
2.1.4.2.3 Heinrich Bauer Verlag KG
Die Bauer-Verlagsgruppe verfügt über eine starke Marktstellung bei wöchentlichen Frauenzeitschriften (siehe Tabelle II – 64). Weitere Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen aktuelle Zeitschriften/Peoplemagazine („Revue“, „InTouch“), Jugend („Bravo“) und Erotik.
Verlag1)
Freizeitwoche Verlag
GmbH & Co. KG
Publica Verlag GmbH
Publica Verlag GmbH
Anteile
80 %
51 %
51 %
Zeitschrift (Erscheinungsweise)
verkaufte
Auflage
III/2006
Reichweite
(MA II/2006)
in Mio.
in %
Aktuelle Zeitschriften und Magazine
InTouch (wö.)
Revue (wö.)
275.585
256.623
–
1,93
–
3,0
Frauenzeitschriften
Alles für die Frau (wö.)
Avanti (wö.)
Bella (wö.)
Das Neue (wö.)
Das neue Blatt (wö.)
Freizeitwoche (wö.)
455.340
215.726
212.928
284.218
683.047
562.668
–
0,29
1,32
0,65
2,24
0,73
–
0,4
2,0
1,0
3,4
1,1
Laura (wö.)
Mach mal Pause (wö.)
Maxi (mo.)
Mein Erlebnis (mo.)
Meine Geschichte (mo.)
Mein Leben
Mini (wö.)
Neue Post (wö.)
Romanwoche (mo.)
Schöne Woche (wö.)
Tina (wö.)
Wahre Geschichten
349.247
190.251
235.736
36.001
45.057
–
164.902
941.987
–
247.067
615.828
–
1,47
0,92
0,50
–
0,43
–
0,53
2,79
–
0,31
3,38
–
2,3
1,4
0,8
–
0,7
–
0,8
4,3
–
0,5
5,2
–
1) Heinrich Bauer Verlag KG und 100 %ige Tochterunternehmen, wenn nicht anders angegeben.
➝
Tabelle II – 65: Beteiligungen der Bauer-Verlagsgruppe an Publikumszeitschriften (ohne Programmzeitschriften)
Quelle: Unternehmensangaben, IVW, AG.MA, FORMATT-Institut
198
Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
➝
Verlag1)
Anteile
Zeitschrift (Erscheinungsweise)
verkaufte
Auflage
III/2006
in Mio.
in %
521.615
213.699
81.174
228.261
–
120.807
–
35.575
18.618
1,52
0,65
–
0,49
–
–
–
–
–
2,3
1,0
–
0,7
–
–
–
–
–
–
–
–
Wirtschaftszeitschriften
Geldidee (mo.)
Wertpapier (14-t.)
143.010
18.768
–
–
–
–
Bauen/ Wohnen/Garten
Bauidee (4 × j.)
Gartenidee (8 × j.)
Laura Wohnen kreativ (mo.)
Selbst ist der Mann (mo.)
Wohnidee (mo.)
–
–
169.304
102.893
237.912
–
–
0,29
0,95
0,74
–
–
0,4
1,5
1,1
Lifestyle-Zeitschriften
Matador (mo.)
169.680
–
–
Ess-Zeitschriften
Kochen & Genießen (mo.)
Lecker (4 × j.)
Mini lecker backen (4 × j.)
Rezepte pur (mo.)
Tina Koch & Backideen (mo.)
237.763
–
–
101.530
143.138
0,57
–
–
–
0,74
0,9
–
–
–
1,1
Motorzeitschriften
Auto Zeitung (14-t.)
Powercar (6 × j.)
207.961
–
0,81
–
1,2
–
Erotikzeitschriften
Blitz-Illu (wö.)
Coupé (mo.)
Das neue Wochenend (wö.)
Praline
Schlüsselloch
Sexy
SexWoche
Super Sexy
–
67.376
–
–
–
–
–
–
–
0,60
–
–
–
–
–
–
–
0,9
–
–
–
–
–
–
Sonstige
Astro Aktuell
Astro Woche (wö.)
Landser
Meine Melodie (mo.)
Militär + Geschichte
Diverse Rätselhefte
–
56.630
–
56.524
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
Jugendzeitschriften
BRAVO (wö.)
BRAVO Girl (14-t.)
BRAVO ScreenFun (mo.)
BRAVO Sport (14-t.)
Bummi (mo.)
Bussi Bär (mo.)
Lissy (mo.)
Card Collector (mo.)
NeoX (mo.)
Wissensmagazine
Welt der Wunder (mo.)
„Das Wertpapier“
Verlagsgesellschaft mbH
70 %
Reichweite
(MA II/2006)
Auflage Bauer insgesamt
Gesamtauflage aller IVW-gemeldeten Publikumszeitschriftem
(ohne Programmzeitschriften)
Anteil Bauer
8.704.449
100.149.909
8,69 %
1) Heinrich Bauer Verlag KG und 100 %ige Tochterunternehmen, wenn nicht anders angegeben.
Tabelle II – 65: Beteiligungen der Bauer-Verlagsgruppe an Publikumszeitschriften (ohne Programmzeitschriften)
Quelle: Unternehmensangaben, IVW, AG.MA, FORMATT-Institut
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
199
2.1.4.2.4 Axel Springer AG
Die Axel Springer AG verfügt – nach dem Scheitern der Pläne zur vollständigen Übernahme der
ProSiebenSat.1 Media AG – bei dieser nach der RTL Group zweitgrößten privaten Sendergruppe
lediglich über eine Minderheitsbeteiligung.340 Ihr ist daher zurzeit nur das geplante bundesweite
private Fernsehprogramm „24“ zuzurechnen, an dessen Veranstalterin sie mittelbar in Höhe von
27 % der Anteile beteiligt ist. Die Axel Springer AG nimmt mit ihren zur „Bild“-Familie gehörigen
Zeitschriften in den jeweiligen Marktsegmenten die führende Position ein (siehe Tabelle II – 67).
Verlag1)
Anteile
Zeitschrift (Erscheinungsweise)
Family Media GmbH
Family Media GmbH
Family Media GmbH
50 %
50 %
50 %
50 %
50 %
50 %
Reichweite
(MA II/2006)
in Mio.
in %
1.108.126
–
419.957
369.500
5,74
–
0,74
0,35
8,8
–
1,1
0,5
Familienzeitschriften
Familie & Co. (mo.)
SPIELEN und LERNEN (mo.)
Young Family (6 × j.)
203.893
118.795
–
0,57
0,44
–
0,9
0,7
–
Jugendzeitschriften
Mädchen (14-t.)
Mach mit (mo.)
Oskar (4 × j.)
Paps (4 × j.)
Popcorn (mo.)
Starflash (mo.)
Treff (mo.)
Yam (wö.)
185.546
–
–
–
317.758
78.782
–
188.270
0,46
–
–
–
0,50
–
–
0,46
0,7
–
–
–
0,8
–
–
0,7
Wirtschaftszeitschriften
€uro (mo.)
Euro am Sonntag (wö.)
Markt und Mittelstand (mo.)
Fonds & Co. (4 × j.)
170.446
109.585
55.733
1.724
0,35
0,19
–
–
0,5
0,3
–
–
Lifestyle-Zeitschriften
Maxim (mo.)
Metal Hammer (mo.)
Musikexpress (mo.)
Rolling Stone (mo.)
126.645
47.543
57.761
58.519
0,34
–
–
–
0,5
–
–
–
Computer-Zeitschriften
Computer Bild (14-t.)
Computer Bild Spiele (mo.)
631.552
455.935
3,84
2,02
5,9
3,1
Sport-Zeitschriften
Sport Bild (wö.)
482.767
3,20
4,9
Frauenzeitschriften
Bild der Frau (wö.)
Bild der Frau – schlank & fit (6 × j.)
Frau von Heute (wö.)
Jolie (mo.)
Family Media GmbH
Family Media GmbH
Family Media GmbH
verkaufte
Auflage
III/2006
1) Axel Springer AG und 100 %ige Tochterunternehmen, wenn nicht anders angegeben.
➝
Tabelle II – 66: Beteiligungen der Axel Springer AG an Publikumszeitschriften (ohne Programmzeitschriften)
Quelle: Unternehmensangaben, IVW, AG.MA
340
Vgl. Beschluss der KEK vom 10. 01. 2006 KEK i. S. ProSiebenSat.1 Media AG, Az.: KEK 293.
200
Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
➝
Verlag1)
Anteile
Jahr Top Special Verlag
50 %
Zeitschrift (Erscheinungsweise)
verkaufte
Auflage
III/2006
50 %
in Mio.
in %
Motorzeitschriften
Auto Bild (wö.)
Auto Bild alles allrad (mo.)
Auto Bild motorsport (14-t.)
Automobil Tests (mo.)
Auto Bild sportscars (mo.)
Autotuning (mo.)
640.023
67.129
58.866
119.821
57.105
–
2,75
–
1,01
–
–
–
4,2
–
1,6
–
–
–
Audio/ Video/Foto
Audio Video Foto Bild (mo.)
FotoMagazin (mo.)
252.094
51.682
0,93
–
1,4
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
28.185
72.405
11.554
22.064
30.125
35.282
25.241
28.241
43.553
43.845
20.738
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
Ess-Zeitschriften
Bild der Frau – Gut kochen und Backen
(6 × j.)
Jahr Top Special Verlag
Reichweite
(MA II/2006)
Sonstige
Bild Spezial
– Tier (6 × j.)
– Gesundheit (6 × j.)
Der Freund (8 limitierte Auflagen in
2 Jahren) (beendet)
– Aero International (mo.)
– Blinker (mo.)
– Fliegen Fischen (6 × j.)
– Fliegermagazin (mo.)
– Golf Club-Magazin (10 × j.)
– Golf Magazin (mo.)
– Jäger (mo.)
– Segeln (mo.)
– St. Georg (mo.)
– Tauchen (mo.)
– Tennis Magazin (10 × j.)
Auflage Springer insgesamt
Gesamtauflage aller IVW-gemeldten Publikumszeitschriften
(ohne Programmzeitschriften)
Anteil Springer
6.796.790
100.149.909
6,79 %
1) Axel Springer AG und 100 %ige Tochterunternehmen, wenn nicht anders angegeben.
Tabelle II – 66: Beteiligungen der Axel Springer AG an Publikumszeitschriften (ohne Programmzeitschriften)
Quelle: Unternehmensangaben, IVW, AG.MA
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
Segment
Rang 1
Titel (Verlagsgruppe)
verkaufte
Auflage
III/2006
wö. gewichtet
201
RW
in %
Rang 2
Titel (Verlagsgruppe)
Audio/
Audio Video Foto
Video/Foto Bild (Springer)
252.094
63.024
1,4
Video
(Gruner + Jahr)
Computer
Computer Bild
(Springer)
631.552
315.776
5,9
Computerspiele
Computer Bild
Spiele (Springer)
455.935
113.984
Sport
Sport Bild
(Springer)
482.767
482.767
Motor
Auto Bild
(Springer)1)
Frauen
(wöchentlich)
Bild der Frau
(Springer)
verkaufte
Auflage
III/2006
wö. gewichtet
RW
in %
50.526
12.632
–
c’t Magazin (Heise)
334.156
167.258
–
3,1
Gamestar (IDG)
248.105
62.026
–
4,9
Kicker Montag
258.447
258.447
Kicker Donnerstag
(Olympia Verlag)
Kicker gesamt
227.797
227.797
486.244
486.244
3,3
476.686
238.343
3,4
1.033.583
1.033.583
5,2
640.023
640.023
4,2
Auto Motor und
Sport (Gruner +
Jahr)
1.108.126
1.108.126
8,8
Freizeit Revue
(Burda)
1) Die höchste Auflage in diesem Bereich erzielt die Mitgliedszeitschrift „ADAC Motorwelt“ mit 13.794.931 Exemplaren (wöchentlich
gewichtet 3.183.446 Exemplare).
Tabelle II – 67: Auflagenstärkste und -zweitstärkste Titel in Segmenten der „Bild“-Familie (nach wöchentlich
gewichteter Auflage)
Quelle: IVW, AG.MA (MA I/2006)
Die nachfolgende Tabelle II – 68 ist einer Darstellung der Axel Springer AG aus dem Prospekt
zum öffentlichen Angebot von rund 10 % der Aktien der Axel Springer AG aus dem Eigentum von
Hellman & Friedman vom 24. 11. 2006 entnommen. Sie zeigt die Marktanteile der Axel Springer AG
in einzelnen von ihr festgelegten „Kernmärkten“, die anhand der wöchentlich gewichteten verkauften Auflage berechnet wurden.
202
Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
Kernmarkt
Marktanteil
Springer in %
Marktposition
Springer
einbezogene Titel
Computer Spiele
27
2.
Computer Bild Spiele, Bravo Screenfun, Game Star, Man!ac,
N-Zone, PC Action, PC Games, PC Games Hardware, Play
Playstation, Das offizielle Playstation 2 Magazin, Play Zone,
Kids Zone, Game Pro, Games Aktuell, PC Powerplay
PC
38
1.
Computer Bild, Chip, Connect, c’t Magazin, PC Direkt,
PC go!, PC Magazin, PC Praxis, PC Professionell, PC Welt,
Chip Test & Kauf
Audio/ Video/Foto
50
1.
Audio Video Foto Bild, SFT, Audio Vision, DVD Vision,
Audio, Stereo, Stereoplay, Hifi Test, Chip Foto Video Digital,
Foto Magazin
Auto
59
1.
Auto Bild, Automobil Tests, auto motor und Sport, Auto
Zeitung, Mot (bis einschließlich II/2005 IVW-gemeldet)
Wöchentliche
Frauenzeitschriften
27
2.
Bild der Frau, Frau von Heute, Die Aktuelle, Bella,
Frau Aktuell, Frau im Spiegel, Frau im Trend, Laura, Lea,
Lisa, Das Neue, Tina, Alles für die Frau
Monatliche
Frauenzeitschriften
15
3.
Jolie, Amica, BYM, Cosmopolitan, Elle, Glamour, Joy,
Madame, Petra, Vogue, Myself
Musik
56
1.
Musik Express, Rolling Stone, Metal Hammer, Juice, Spex,
Visions, Rock Hard
Jugend
33
2.
Yam!, Starflash, Mädchen, Popcorn, Bravo, Bravo Girl,
Gute Zeiten – Schlechte Zeiten, Sugar, Top of the Pops,
Chica, Elle girl (bis einschließlich II/2005 IVW-gemeldet),
Hey, Go Girl Magazin
Lifestyle
16
4.
Maxim, FHM, GQ, Men’s Health, Playboy, Matador
Wirtschaft
18
2.
Euro am Sonntag, Euro (2005 fusioniert mit Finanzen),
Markt und Mittelstand, Geldidee, Guter Rat, Impulse,
Manager Magazin, Wirtschaftswoche, Der Aktionär,
Börse Online, Focus Money
Sport
46
1.
Sport Bild, Kicker, Bravo Sport
Tabelle II – 68: Übersicht der Axel Springer AG zu ihrer Marktposition in einzelnen Segmenten der Publikumspresse
Quelle: Emissionsprospekt der Axel Springer AG vom 24. 11. 2006, S. 117
2.1.4.3
Gesamtbetrachtung
Aktuelle Zeitschriften, zu denen Titel wie „Spiegel“, „Focus“ und „Stern“ zählen, spielen eine nicht
unerhebliche Rolle bei der Bestimmung von Themen der gesellschaftspolitischen Diskussion
(Agenda-Setting). Auch Zielgruppenzeitschriften (z. B. Frauenzeitschriften) und Special-Interest-Titel
zu Themen wie Wissen, Freizeitgestaltung etc. können auf ihren Leserkreis meinungsbeeinflussend
wirken. Die Relevanz dieser Zeitschriften für die öffentliche Meinungsbildung mag dabei je nach
inhaltlicher Ausrichtung im Einzelfall variieren. Für die medienkonzentrationsrechtliche Beurteilung
erscheint eine Unterteilung der Zeitschriftenmärkte in einzelne Segmente, wie dies der kartellrechtlichen Praxis nach Maßgabe des Bedarfsmarktkonzeptes entspricht, nicht sachgerecht. Entsprechend dem Ansatz des Zuschaueranteilsmodells für die Beurteilung von Meinungseinfluss im
bundesweiten privaten Fernsehen, der nicht nach Genres und Programminhalten differenziert, ist
vielmehr der Gesamtmarkt der Publikumszeitschriften entscheidend. Starke Marktstellungen in unterschiedlichen Segmenten können aber als zusätzliche Faktoren in die Bewertung mit einfließen.m
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
203
Die Stellung eines Unternehmens im Gesamtmarkt der Publikumszeitschriften war im Prüfverfahren zur beabsichtigten Übernahme der ProSiebenSat.1 Media AG durch die Axel Springer AG341
sowie in Verfahren, die die Bertelsmann AG/RTL Group betrafen,342 medienkonzentrationsrechtlich relevant.
Für die Axel Springer AG ergab sich im Verfahren Az.: KEK 293 eine wöchentlich gewichtete Auflage im Bereich der Publikumspresse (ohne Programmzeitschriften) von insgesamt 4.968.651 Exemplaren. Für alle Publikumszeitschriften teilten die Antragsteller eine auf der IVW-Datenbank basierende wöchentlich gewichtete Gesamtauflage von 77,36 Mio. Exemplaren im Jahresdurchschnitt
2004 mit. Zieht man von dieser Summe die wöchentlich gewichteten Auflagen der Programmzeitschriften und der für ADAC-Mitglieder bestimmten „ADAC Motorwelt“ (3.170.331) ab, so verbleibt eine Gesamtauflage von 60,89 Mio. Exemplaren. Der Anteil der Axel Springer AG an dieser
gewichteten Gesamtauflage liegt demnach bei 8,16 %. Bezogen auf diese Gesamtauflage lag der
Marktanteil der Bertelsmann AG nach den Feststellungen der KEK im Verfahren Az.: KEK 309 mit
einer wöchentlich gewichteten Gesamtauflage von 5.656.647 Exemplaren bei ca. 9,27 %.
Die KEK hat in den genannten Verfahren den potenziellen Meinungseinfluss der Publikumszeitschriften mit einem Zehntel desjenigen des Fernsehens gewichtet. Maßstab für die Bewertung
sind die vom Bundesverfassungsgericht herausgestellten, den potenziellen Meinungseinfluss eines
Mediums charakterisierenden Leistungsmerkmale der Aktualität, Breitenwirkung und Suggestivkraft.
Publikumszeitschriften berichten nicht tagesaktuell; sie erscheinen wöchentlich, 14-täglich oder
in größeren Intervallen. Bei der Breitenwirkung ist für die Gruppe der Publikumszeitschriften
insgesamt nur eine Reichweite von unter 20 % anzunehmen.343 Der Abstand zum Fernsehen ist
damit erheblich. Das Gleiche gilt für die Suggestivkraft, da den Publikumszeitschriften nur Text
und unbewegtes Bild als Kommunikationsformen zur Verfügung stehen. Zeitliche und räumliche
Disponibilität dagegen ist gegeben und entsprechend zu berücksichtigen.
Für die Axel Springer AG mit einem Marktanteil von 8,16 % und die Bertelsmann AG mit einem
Marktanteil von 9,27 % ergab sich nach diesem Gewichtungsansatz ein potenzieller Meinungseinfluss, der in etwa demjenigen eines Fernsehveranstalters mit einem Zuschaueranteil von 1 %
entspricht.
2.1.4.4
Fazit
Mit Bertelsmann/Gruner + Jahr, Bauer, Burda und Springer sind die größten Verlage von Publikumszeitschriften auch an Veranstaltern von bundesweitem privatem Fernsehen beteiligt. Insbesondere
im Fall der Bertelsmann AG verbinden sich starke Marktstellungen in beiden Bereichen, die Möglichkeiten für Cross-Promotion bieten. Im Hinblick auf ihren potenziellen Meinungseinfluss sind Publikumszeitschriften in ihrer Gesamtheit jedoch eher nachrangig zu berücksichtigen.
2.1.5
Online-Medien
2.1.5.1
Meinungsvielfalt und Internet
Das Übertragungsmedium Internet und die Online-Medien werden als förderlich für die Meinungsvielfalt in den Medien und für die Meinungsfreiheit der Bürger angesehen, wie zum Beispiel der
Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im 1999 er-
341
342
343
Vgl. Beschluss der KEK vom 10. 01. 2006 KEK i. S. ProSiebenSat.1 Media AG, Az.: KEK 293.
Vgl. Beschluss der KEK vom 08. 05. 2006 i. S. n-tv, Az.: KEK 309, sowie Beschlüsse der KEK vom 13. 06. 2006, Az.: KEK 289,
und vom 11. 07. 2006, Az.: KEK 341, i. S. RTL Group S. A.
Vgl. ARD/ZDF-Langzeitstudie Massenkommunikation, Media Perspektiven 10/2005, S. 490 ff.
204
Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
stellten „Gutachten offene Medienordnung“ betont.344 In der Argumentation des Beiratsgutachtens
wird einerseits die Angebotsökonomie des Internets, insbesondere die gesunkenen Kosten des
Marktzugangs für publizistische Anbieter, Journalisten und journalistisch ambitionierte Menschen,
hervorgehoben. Mit verhältnismäßig geringem Aufwand kann jeder für sich selbst und Dritte
unkontrollierten technischen Zugang zum Internet herstellen und versuchen, für die eigenen
Internetseiten die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit zu erlangen. Andererseits ist auch für die
Nachfrager die Online-Kommunikation relativ kostengünstig und einfach, denn für den Abruf von
publizistischen Inhalten werden nur ein Computer und Internetanschluss benötigt. Im Beiratsgutachten ist zudem die Rede vom Beginn eines (Internet-) Zeitalters, in welchem auch ohne
binnenplurale Vorgaben und medienspezifische Konzentrationskontrolle für jede Gruppe die Möglichkeit besteht, sich öffentlich zu artikulieren. Tatsächlich ermöglicht das Internet, an Parteien,
Staat und klassischen Medien vorbei politischen und gesellschaftlichen Einfluss auf die Internetnutzer und die Gesellschaft zu nehmen. Als Beispiele für von einzelnen Privatpersonen betriebene
Internet-Angebote lassen sich die Internet-Enzyklopädie Wikipedia und so genannte Web-Tagebücher (Web-Logs)345 anführen. Es zeigt sich die grundsätzliche Bereitschaft der Menschen, ihre
Freizeit für die Gestaltung von Webseiten aufzuwenden. Weltanschauungen können das Interesse
noch verstärken, eigene Ansichten per Internet zu verbreiten und dafür auch die erforderlichen
Kosten zu tragen.
Auch die US-amerikanische Regulierungsbehörde Federal Communications Commission (FCC)
untersuchte die Auswirkungen des Internets auf die publizistische Vielfalt und kam zu dem Ergebnis, dass durch das Internet die Vielfalt und das Angebot an Medieninhalten und an Meinungen
heute größer ist als jemals zuvor in der Menschheitsgeschichte. Die FCC stellte deshalb fest, dass
die Regulierung der Medienkonzentration in den USA überprüft und reformiert werden müsse.346
Im Auftrag der FCC hat eine weitere Studie für die USA die Substitutionseffekte zwischen klassischen Medien und Internet untersucht. Es fanden sich Hinweise, dass die Konsumenten das Internet
zunehmend als Ersatz für das Fernsehen als Nachrichtenquelle nutzen.347 Auch die Ergebnisse
dieser Studie dienten der FCC als Argumentationshilfe, um eine Lockerung der bestehenden
Regulierung der Medienkonzentration zu begründen.
Bei Untersuchungen zur Internetentwicklung ist neben den angebotsseitigen Vorzügen des
Internets die Nachfrage der Rezipienten und deren Bestimmungsfaktoren stärker zu berücksichtigen. Angesichts der hochgradigen Medienkonzentration muss sich kritisch mit der Frage auseinandergesetzt werden, wie der typische Internetnutzer unter Hunderttausenden genau die
Webseiten finden soll, die sowohl gefühlsmäßig attraktiv als auch qualitativ hochwertig sind.348
Wie viel Mühe gibt sich der Verbraucher im Internet? Geben die durchschnittlichen Internetnutzer
nicht die Adressen ein, die sie bereits aus der etablierten Medienwelt kennen, d. h. Bild.T-Online.de,
spiegel.de, focus.de, n-tv.de, n24.de, cnn.com? Medienprodukte sind Erfahrungsgüter, und publizistische Inhalte und Qualitäten wie zum Beispiel die Meinungsvielfalt sind sogar Vertrauens- oder
Glaubensgüter. Deshalb spielen Vertrauen, Image und Glaubwürdigkeit eine zentrale Rolle für die
344
345
346
347
348
Wissenschaftlicher Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Gutachten offene Medienordnung,
1999, hier: S. 11 ff.; siehe unter http://www.bmwi.de/Navigation/Ministerium/beiraete,did=6458.html.
Dem Web-Tagebuch www.drudgereport.com wird nachgesagt, die öffentliche Meinungsbildung mit zu beeinflussen.m
Vgl. Federal Communications Commission (FCC 2003a), 2002 Biennial Regulatory Review – Review of the Commission’s
Broadcast Ownership Rules and other Rules adopted pursuant to section 202 of the Telecommunications Act of 1996,
Report and Order and Notice of proposed rulemaking, FCC 03-127, June 2, 2003, Tz. 355.
Vgl. Joel Waldfogel, Consumer Substitution Among Media, Federal Communications Commission (FCC), Media Ownership
Working Group, Pennsylvania, September 2002.
Vgl. Erik Möller, Die heimliche Medienrevolution – Wie Weblogs, Wikis und freie Software die Welt verändern, Hannover
2005, S. 50.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
205
Nachfrage nach Inhalten.349 Insoweit überrascht das Ergebnis verschiedener Nutzungsstudien
nicht, dass die Nutzer trotz eines enormen Angebots Informationen und Nachrichten aus einem
eher eng begrenzten Repertoire für sie relevanter Internetseiten auswählen. Die große Mehrheit
der Internetnutzer besucht meist dieselben Webeiten.350 Solche Faktoren und Entwicklungen
können im Internet eine Konzentration zur Folge haben. Die Suchmaschine Google ist dafür ein
bekanntes Beispiel.351
Die meisten Internetnutzer greifen über die Software eines einzigen Konzerns – Microsoft –
auf die Internetwelt zu. Hier wird ein weiterer Aspekt der Online-Nutzung sichtbar, der nicht zu
der theoretisch möglichen Freiheit des Verbrauchers durch das Internet passt. Die Internetnutzer
geben einen Teil ihrer Freiheit schon an der Eingangstür ab. Ähnliche Aufmerksamkeit verdienen
die Internet-Service-Provider (ISP, Internet-Zugangs-Anbieter, Access-Provider) und die Konzentration auf dem Markt für Internet-Zugangs-Angebote. Durch die zunehmende Verbreitung breitbandiger Internetanschlüsse zeichnen sich auf diesem Markt Veränderungen ab. Der derzeitige
Marktführer, die Deutsche Telekom AG, erreichte seine absolute Spitzenposition bei den Internetanschlüssen und den Internetzugängen (mit der früheren T-Online International AG)352 im Schmalbandbereich. Auch bei den breitbandigen DSL-Anschlüssen ist die Deutsche Telekom AG nach wie
vor absolut marktbeherrschend. Bei den DSL-Zugängen ist deren Marktanteil mittlerweile allerdings auf unter 50 % gefallen. Die technische Seite des Internets ist auch unter dem Aspekt der
Sicherung der Meinungsvielfalt relevant. Denn anders als das eingangs zitierte Beiratsgutachten
argumentiert, lassen sich die relevanten Kosten für die Verbraucher nicht nur auf PC, Internetanschluss und Internetzugang reduzieren. Positive Erfahrung mit etablierten Telekommunikationsunternehmen, Vertrauen in Marktführer sowie die geringe Internet- und Technikkompetenz und
habituelle Verhaltensweisen der Internetnutzer sind auch Einflussgrößen auf die Nachfrage bezüglich der Internettechnik. Solche Faktoren können z. B. bei der Wahl eines Internet-Zugangs-Anbieters
eine Rolle spielen. Hinzu kommen Konzentrationseffekte, die mit dem frühen Markteintritt und der
Netzwerkökonomie verbunden sind. Aufgrund dieser Effekte verfügen die marktbeherrschenden
Telekommunikations- und Softwarekonzerne vermutlich über dauerhafte Wettbewerbsvorteile.
Zum Beispiel profitiert Microsoft wohl nicht nur von dem positiven Image des Softwarehauses,
sondern auch von den Netzwerkeffekten, die sich mit den Softwareangeboten realisieren lassen.353
Für die Rezipienten setzt die Nutzung des Internets einen vergleichsweise großen persönlichen
Aufwand voraus. Der Aufwand betrifft zum einen die Gerätekosten (PC) und zusätzlichen Nutzungskosten (z. B. Nutzungsgebühren, Flat-Rate), die jedoch wie bei der Fernseh- oder Radionutzung
immer weiter sinken. Zum anderen verlangt die Nutzung des vergleichsweise unübersichtlichen
Internets mehr Medienkompetenz hinsichtlich des sozialen Umgangs mit dem Internet und der
Fähigkeiten in der Handhabung der Geräte.
Im Vergleich zu Radio und Fernsehen ist das Internet auch heute noch ein relativ junges
Medium. Das starke Wachstum der Internetnutzung findet erst seit wenigen Jahren statt. Für viele
Menschen stellt dieses Medium eine eher neue Erfahrung dar; sie wissen im Vergleich zu den
klassischen Medien erst wenig über den Umgang mit dem Internet. Die Online-Nutzung wird sich
349
350
351
352
353
Vgl. Insa Sjurts, Einfalt trotz Vielfalt in den Medienmärkten: Eine ökonomische Erklärung, in: Mike Friedrichsen, Wolfgang
Seufert, Effiziente Medienregulierung. Marktdefizite oder Regulierungsdefizite, Baden-Baden 2004, S. 71–87.
Birgit van Eimeren, Heinz Gerhard, Beate Frees, Internetverbreitung in Deutschland: Potenzial vorerst ausgeschöpft?, in:
Media Perspektiven 8/2004, S. 355.
Vgl. Marcel Machill, Carsten Welp (Hrsg.), Wegweiser im Netz, Qualität und Nutzung von Suchmaschinen, Gütersloh 2003.
Die T-Online International AG wurde mit Wirkung zum 06. 06. 2006 auf die Muttergesellschaft Deutsche Telekom AG
verschmolzen; vgl. deren Pressemitteilung vom 06. 06. 2006 unter www.telekom3.de.
Siehe dazu z. B. Hal R. Varian, Joseph Farrell, Carl Shapiro, The Economics of Information Technology, An Introduction,
Cambridge 2004; auch Monopolkommission: Netzwettbewerb durch Regulierung, 14. Hauptgutachten 2000/2001,
Baden-Baden 2003, S. 334 ff.
206
Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
mit der weiteren Etablierung des Internets ändern. Verschiedene Untersuchungen zeigen, dass sich
bei den jüngeren Bevölkerungsgruppen in der Nutzung des Internets eine Entwicklung hin zur
Alltäglichkeit abzeichnet.
Die Internet-Angebote von Medienunternehmen sind in engem Zusammenhang mit deren
übrigen Aktivitäten zu sehen. Die KEK prüfte deshalb erstmals im Verfahren zum Fusionsvorhaben
Axel Springer AG/ProSiebenSat.1 Media AG354 auch die Online-Aktivitäten und bezog diese in die
Gesamtbetrachtung mit ein. Im Rahmen der konzentrationsrechtlichen Prüfung vorherrschender
Meinungsmacht nach den Vorschriften des § 26 RStV hat die KEK berücksichtigt, dass die beiden
Medienkonzerne und deren Beteiligungsgesellschaften eine Fülle von Internet-Seiten gestalten.
Die Online-Angebote der Pressetitel basieren auf Kooperationen der Axel Springer AG im OnlineBereich, die den redaktionellen Austausch zwischen Printtiteln der Axel Springer AG und den entsprechenden Internet-Angeboten betreffen. Neben den Online-Angeboten ihrer Titel ist die Axel
Springer AG in Rubrikenmärkten mit einem eigenen Online-Angebot vertreten. Auch bei den
ProSiebenSat.1 zuzurechnenden Webseiten handelt es sich in der Regel um die Online-Auftritte
der Fernsehsender. Bei der Deutsche Telekom AG können auch einige Produktionen der ProSieben
Sat.1-Sender gegen Entgelt aus dem Video-on-Demand-Angebot von T-Online Vision abgerufen
werden.355
Die Einbeziehung der medienrelevanten verwandten Märkte setzt eine Bewertung der jeweiligen Gewichtungsfaktoren voraus, für die gewisse wissenschaftliche Ansätze bzw. Vorschläge vorliegen.356 Um vorherrschende Meinungsmacht im Fernsehen unter Berücksichtigung medienrelevanter verwandter Märkte zu prüfen, ist für die Umrechnung der Einflusspotenziale einzelner
Marktstellungen auf medienrelevanten verwandten Märkten eine Wertentscheidung über die
Höhe der Zuschaueranteilsäquivalente erforderlich. Die Bezugspunkte für diesen juristischen Bewertungsansatz gemäß den Vorschriften des § 26 RStV sind das Leitmedium Fernsehen und das
Zuschaueranteilsmodell.
Entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) orientiert sich die
KEK hinsichtlich des besonderen Einflusspotenzials des Fernsehens an den Kriterien Breitenwirkung,
Aktualität und Suggestivkraft. Mit einer Reichweite von ca. 50 % der Haushalte ist nach Auffassung
der KEK die Breitenwirkung des Internets derzeit noch begrenzt. Noch geringer ist die Reichweite
des Internets, wenn nur die breitbandige Internetnutzung berücksichtigt wird, die in ca. 30 % der
Haushalte möglich ist. Die Breitenwirkung reduziert sich weiter, insoweit die mangelnde zeitliche
und räumliche Disponibilität des Internets mitbewertet wird. Die Leistungsmerkmale Breitenwirkung und Disponibilität begründen für die KEK damit einen deutlichen Abschlag gegenüber
dem Fernsehen. Genauso wie Fernsehen und Tageszeitungen ist das Internet ein tagesaktuelles
Medium. Auch die Suggestivkraft ist im Vergleich zum Fernsehen nicht wesentlich geringer. Das
354
355
356
Siehe hierzu Beschluss der KEK vom 10. 01. 2006, Az.: KEK 293-1 bis -5.
Vgl. Pressemitteilung T-Online vom 12. 05. 2005.
Siehe Uwe Hasebrink, Zur Berücksichtigung medienrelevanter verwandter Märkte bei der Anwendung des Zuschaueranteilsmodells (§ 26 Abs. 2 Satz 2 RStV). Kommunikationswissenschaftliches Gutachten für die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK). Hamburg 2003, abrufbar unter http://www.kek-online.de/kek/
information/publikation/bredow2003.html; auch KEK, Eingereichte Antworten zur öffentlichen Befragung: Zur Berücksichtigung medienrelevanter verwandter Märkte im Rahmen der medienkonzentrationsrechtlichen Prüfung (§ 26 Abs. 2
Satz 2, 2. Alternative RStV), abrufbar unter http://www.kek-online.de/Inhalte/antworten_zur_oeffentlichen_befragung.
htm, insbesondere Friedrich-Schiller-Universität Jena, Prof. Dr. Wolfgang Seufert, Otto-Friedrich-Universität Bamberg,
Prof. Dr. Rudolf Stöber, TU Dresden, Prof. Dr. Wolfgang Donsbach; auch Hans Matthias Kepplinger, Instrumentelle
Aktualisierung. Grundlagen einer Theorie kognitiv-affektiver Medienwirkungen, in: DFG Deutsche Forschungsgemeinschaft: Medienwirkungen. Einflüsse von Presse, Radio und Fernsehen auf Individuum und Gesellschaft. Hrsg. v. Winfried
Schulz, Weinheim 1992, S. 161 ff.; auch Federal Communications Commission (FCC 2003a), 2002 Biennial Regulatory
Review – Review of the Commission’s Broadcast Ownership Rules and other Rules adopted pursuant to section 202 of
the Telecommunications Act of 1996. Report and Order and Notice of proposed rulemaking. FCC 03-127, June 2, 2003.m
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
207
Internet nutzt als Kommunikationsformen Bild, Ton und Text, wobei das Bild überwiegend noch
unbewegt ist. Ein geringer Abschlag beim Leistungsmerkmal Suggestivkraft gegenüber dem Fernsehen ist somit geboten. Für eine relativ hohe Gewichtung der Online-Medien sprechen das
Entwicklungspotenzial des Internets als Informationsmedium sowie die Nutzung multimedialer
Angebote insbesondere über breitbandige Zugänge. Das Internet weist zwar derzeit noch eine
relativ geringe Reichweite auf, es ist aber das jüngste unter den zu betrachtenden Medien. Hier
findet eine dynamische Entwicklung statt, die zu einer deutlichen Zunahme der Reichweite führen
wird.
Im Rahmen des Prüfverfahrens KEK 293 zeigten die empirischen Nutzungserhebungen, dass
die Stellungen der Axel Springer AG und der ProSiebenSat.1-Gruppe im Bereich der Online-Medien
so gewichtig sind, dass sie im Rahmen der Gesamtbewertung aller Faktoren für die Möglichkeit
zur Meinungsbeeinflussung verstärkend zu bewerten sind. Das konkrete Einflusspotenzial der Webseiten schätzte die KEK anhand der von INFOnline gemessenen Seitenaufrufe (PageImpressions).
Die Wahl dieses Indikators ist geeignet, weil er für die Berechnung von Marktanteilen im Internet
der Zeitungsauflage ähnelt. Die verkaufte Auflage wird als Indikator für die Berechnung der Anteile
auf dem Lesermarkt akzeptiert. Die Internet-Angebote von Axel Springer AG/ProSiebenSat.1 erreichten ca. 11,3 % der IVW-Seitenaufrufe (August 2004 bis Juli 2005). Die Anteilsberechnung steht
aber vor der Schwierigkeit, dass die Erhebungen durch INFOnline keine Transparenz über den
Gesamtmarkt zulassen. Im Unterschied zu Anteilen an der Zeitungsauflage oder an der Nutzungsdauer des Rundfunks lässt nur ein Teil der Betreiber von Internetseiten die Nutzung des WebAngebots messen. INFOnline weist vielleicht 50 % aller Seitenaufrufe der deutschen, werberelevanten oder redaktionell gestalteten Webseiten aus. Deshalb hat die KEK einen Abschlag von 50 %
vorgenommen. Nach dieser groben Rechnung war als Marktanteil für die Webseiten von Axel
Springer AG/ProSiebenSat.1 ungefähr 5,7 % zu veranschlagen (zum Messverfahren s. u. 2.1.5.4).m
Für die Bewertung des Anteilswertes im Bereich der Online-Medien als Zuschaueranteilsäquivalent hat die KEK den Gewichtungsfaktor 1/2 veranschlagt. Dabei hat sie die Tagesaktualität, das
breite Spektrum der Kommunikationsformen (Suggestivkraft), einen deutlichen Abschlag bei der
Breitenwirkung und einen Aufschlag für das Zukunftspotenzial, das das Netz für die Meinungsbildung aufweist, berücksichtigt. Nur unter Vorbehalt der unzureichenden Datenlage ließ sich für
die Online-Medien einschätzen, dass das Einflusspotenzial der Axel Springer AG/ProSiebenSat.1
nach diesem Bewertungsansatz in etwa einem Zuschaueranteil von 3 % entspricht.
Auch die Unternehmen der RTL Group und der Bertelsmann AG gestalten eine Fülle von
Internetseiten. Bei dem Internet-Angebot von Bertelsmann AG/RTL Group handelt es sich vor
allem um die Online-Auftritte der RTL-Fernseh- und Radiosender sowie Angebote der Verlagsgruppen Gruner + Jahr und Motorpresse. Der Anteil der Online-Angebote der Bertelsmann AG/
RTL Group an den IVW-gemeldeten Seitenaufrufen (November 2004 bis Oktober 2005) lag bei
12,6 %. Unter der Annahme, dass die IVW wenigstens 50 % aller Seitenaufrufe auf werberelevanten
oder redaktionell gestalteten Webseiten ausweist, war der Marktanteil mit ungefähr 6,3 % zu veranschlagen. Nach dem Gewichtungsansatz der KEK (Faktor 1/2) entspricht dies in etwa einem
Zuschaueranteil von 3 %.
2.1.5.2
Medienunternehmen und neue publizistische Angebote im Internet
Neben den klassischen Medien Fernsehen, Hörfunk, Zeitung und Zeitschrift haben sich durch das
Übertragungsmedium Internet eine Vielzahl neuer Medienprodukte und Informationsdienste etabliert, die als Online-Medien (Internet-Anwendungen) bezeichnet werden. Unter den Online-Medien
befinden sich unter anderem die Online-Angebote der klassischen Medienhäuser, die im Internet
als typische Anbieter von Inhalten auftreten. Ihre Internetpräsenz stellt eine Cross-Ownership-
208
Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
Verflechtung dar. Unter medienkonzentrationsrechtlichen Aspekten können Online-Angebote mit
redaktionell gestalteten Inhalten relevant sein, wenn diese Medieninhalte von Fernsehveranstaltern
oder von mit Fernsehveranstaltern verbundenen Unternehmen angeboten werden.
Zu den Online-Medien zählen neben den publizistisch relevanten Internet-Anwendungen357
auch eigenständige Formen der privaten Kommunikation, wie E-Mail und elektronische Diskussionsforen, sowie Formen der Markttransaktion, wie Aktionshäuser und Einkaufsseiten, über die in der
Regel keine publizistischen Inhalte verbreitet werden. Durchaus mit den Online-Inhalten von
Medienhäusern vergleichbare Inhalte bieten Internet-Service-Provider (ISP) und Betreiber von
Suchmaschinen an. Beispiele sind Google und Yahoo! bzw. T-Online, United Internet, AOL, Freenet,
Lycos, Tiscali und Arcor.
Zu den mit den Webseiten der klassischen Medien vergleichbaren Internetangeboten zählen
insbesondere die Internetportale. Diese verdienen unter den Aspekten der Sicherung der Meinungsvielfalt vor allem deshalb Aufmerksamkeit, weil sie die „Reichweitenführer“ im Netz sind.
Hinzu kommt, dass die Webportale unter anderem publizistische Angebote verbreiten, die denen
klassischer Medien ähneln. Die bemerkenswerten Reichweiten sind das Ergebnis unterschiedlicher
Wettbewerbsvorteile, die historisch (z. B. Yahoo!), technisch (z. B. T-Online) oder durch das Nachfrageverhalten der Internetnutzer (z. B. Google) bedingt sein können.
Besonders hohe Reichweiten erzielt die Suchmaschine und Portal-Seite Google. Die aktuellen
Werte weist die AGOF zwar zur Zeit nicht aus, aber deren Reichweitenplatz wäre vermutlich Rang 1
oder zumindest nach T-Online Rang 2. Suchmaschinen weisen ein Einflusspotenzial auf die MeiOnline-Auftritt
T-Online
WEB.DE
Yahoo! Deutschland
MSN.de
GMX
1und1.de
Freenet
RTL.de
ProSieben.de
Map24
AOL
mobile.de
SPIEGEL ONLINE
MeineStadt.de
LYCOS
Bild.T-Online
CHIP Online
FOCUS Online
wetter.com
Sport1.de
Reichweite in % (bezogen auf
Internetnutzer der letzten
3 Monate, WNK)
Reichweite pro Monat in Mio.
(Unique User)
36,6
30,9
28,0
27,9
22,2
21,6
17,6
17,3
14,9
14,8
14,2
11,2
11,0
10,6
10,5
9,2
8,4
8,0
7,9
7,2
13,16
11,13
10,07
10,03
7,98
7,78
6,33
6,23
5,35
5,34
5,11
4,03
3,96
3,81
3,76
3,33
3,01
2,87
2,83
2,60
Tabelle II – 69: Meistgenutzte Internetseiten nach AGOF
Basis: Deutsche Wohnbevölkerung ab 14 Jahren (65,07 Mio.); davon waren 57,2 % (37,2 Mio.) innerhalb der letzten
12 Monate online. Der Anteil der Internetnutzer an der Bevölkerung wird über die Personen bestimmt, die innerhalb des
abgefragten Erhebungszeitraumes von drei Monaten (April bis Juni 2006) das Internet mindestens einmal genutzt haben
(Weitester Nutzerkreis, WNK); dies sind 35,98 Mio. Menschen bzw. 55,3 % der Bevölkerung.
Quelle: Arbeitsgemeinschaft Online Forschung e. V., Darmstadt, www.agof.de, Basisdaten zur internet facts 2006-II,
30. November 2006.
357
Publizistische Online-Angebote stellen Inhalte bereit, wie sie auch von den klassischen Medien erstellt und verbreitet
werden.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
209
nungsbildung auf, weil sie über die Art und Weise der Erstellung von Trefferlisten, durch Such-,
Ordnungskriterien, Rangfolgen oder Empfehlungen die Auswahlentscheidungen der Nutzer beeinflussen.358
Internettechnologieunternehmen wie Internet-Service-Provider (ISP) können eigene redaktionelle Online-Auftritte gestalten und dadurch bei den Inhalten mit den Webseiten der klassischen
Medienunternehmen konkurrieren. Ein ISP ist ein Anbieter für internetspezifische Technologien
und für mit dem Zugang zum Internet verbundene technische Dienstleistungen. Er bildet somit
das Eingangstor zum Internet. Dadurch kann der ISP den Zugang zum Internet auch kontrollieren.
Jedenfalls hat er die Möglichkeit, seine Webseiten so zu gestalten, dass seine Zugangskunden bei
ihm möglichst lange verweilen, indem z. B. interessante Inhalte angeboten werden. Diese Strategie
verfolgt z. B. die Deutsche Telekom AG mit dem Internet-Zugangs-Geschäft, wie Breitband- und
Schmalbandzugänge, sowie weitere Internetdienste, wie E-Mail oder Online-Banking, und dem
Geschäftsfeld der Inhalteangebote, welches publizistische Leistungen, E-Commerce, Werbeflächen
und Business-to-Business-Dienste beinhaltet.359 Darüber hinaus kann der ISP die bevorzugte Nutzung
seiner Inhalteangebote noch forcieren, weil er für den Zugang zum Internet seinen Kunden eine
eigene Internetzugangssoftware einschließlich Browser mitliefert. So ist in der von der Deutsche
Telekom AG (vormals T-Online) mitgelieferten Zugangssoftware als Startseite im Browser T-Online
voreingestellt, und vermutlich kommen dadurch viele Seitenkontakte zustande.
Für die Inhalte gehen ISPs Kooperationen mit Unternehmen der Medienbranche ein. Das bedeutendste deutsche Beispiel ist die crossmediale Verflechtung der BILD-Zeitung mit Bild.
T-Online.de. Ein weiteres Beispiel ist die Kooperation der Deutsche Telekom AG (T-Online) mit Burda
(www.bunte.t-online.de). Bild.T-Online.de ist die stärkste Website der Axel Springer AG. BILD wird
als Straßenverkaufszeitung vertrieben. Die Inhalte sind (teilweise) im Internet unter www.bild.de
(= Bild.T-Online) recherchierbar (so das Impressum der BILD-Zeitung). Die Zusammenarbeit mit
T-Online erfolgt im Rahmen der 2002 gegründeten Bild.T-Online.de AG & Co. KG. Hierbei handelt
es sich um ein Gemeinschaftsunternehmen der Axel Springer AG und der Deutsche Telekom AG
(vormals: T-Online International AG), an dem die Axel Springer AG mit 63 % und die Deutsche
Telekom AG mit 37 % beteiligt sind. Bild.T-Online bezeichnet sich als „die crossmediale Erweiterung von Bild“ und als „aktuelle News-Site und themenstarkes Channel-Portal“ mit wichtigen
Informationen aus BILD. Bild.T-Online publiziert tagesaktuelle Themen und Nachrichten aus BILD,
ausgewählte Journalthemen aus der Sonntagszeitung Bild am Sonntag (z. B. über das Unterhaltungsformat „Wetten, dass …?“ im ZDF, über das Bild.T-Online eine eigene Rubrik betreibt) sowie über
zusätzliche Inhalte, die exklusiv von einer eigenen Online-Redaktion erstellt werden. Wöchentlich
samstags und zum Teil auch zusätzlich unter der Woche legt Bild.de/ T-Online der BILD-Zeitung
ein vierseitiges Print-Extra im Tabloid-Format bei, das seinerseits auf weiterführende Informationen
auf der Website verweist.
Bild.T-Online gibt auf ihrer Website an, dass über 100 Mitarbeiter an den Standorten Berlin und
Hamburg monatlich mehr als 9.000 Content-Seiten publizieren; insgesamt sind mehr als 300.000
Content-Seiten online verfügbar. Unter anderem aus den Ressourcen der BILD erstellt die Bild.
T-Online-Redaktion eigene redaktionelle Beiträge für Bild.T-Online. Bild.T-Online rühmt sich der
„doppelten Reichweite“ (online und offline) von BILD (12 Millionen Leser) und Bild.T-Online (5 Millionen Nutzer).
Die KEK sieht in der Bündelung der Ressourcen von Medienunternehmen und ISP für beide
die Möglichkeit einer Steigerung der Attraktivität ihrer Medienprodukte. Zusätzliche Angebote an
358
359
Vgl. Marcel Machill, Carsten Welp (Hrsg.), Wegweiser im Netz, Qualität und Nutzung von Suchmaschinen, Gütersloh 2003.
Vgl. Thomas Holtrop, Das kombinierte Geschäftsmodell von Internet Service Provider, in: Bernd W. Wirtz, Handbuch
Medien- und Multimediamanagement, Wiesbaden 2003, S. 535–547.
210
Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
aktuellen Medieninhalten sollen die Zugangskunden von T-Online dazu bewegen, auf dem WebPortal von T-Online länger zu verweilen. Umgekehrt führt die Verlinkung der Website Bild.T-Online
mit dem Webportal T-Online dem Online-Medium der BILD-Zeitung Nutzer zu, die Zugangskunden der Deutsche Telekom AG sind und in ihrer Zugangssoftware das T-Online-Web-Portal als
Startseite erhalten.
Dem Fernsehen über Internet-Protokoll (IPTV) wird laut der aktuellen Studie „IPTV 2010“ des
Beratungsunternehmens Goldmedia360 das Potenzial nachgesagt, als vierter Übertragungsweg
für Fernsehen zukünftig zu einer ernsthaften Konkurrenz für die bestehenden Infrastrukturkanäle
Kabel, Satellit und Terrestrik (DVB-T) zu werden (vgl. Kapitel II 2.2.3). In Deutschland sollen bis 2010
zwischen 1,3 Mio. (Goldmedia „IPTV 2010“) und 3 Mio. Haushalte (Mercer Management Consulting)
Fernsehen über das Internet empfangen. Europaweit gibt es derzeit ca. 1,8 Mio. Abonnenten für
IPTV, vor allem in Frankreich, Spanien und Italien.361 Ende 2009 sollen es bereits 8,7 Mio. Abonnenten und damit 9,4 % des europäischen Pay-TV-Marktes sein.
In Deutschland werden derzeit etwa 30 % der Haushalte (12,16 Mio.; Stand: 30. 06. 2006) mit
Breitbandanschlüssen versorgt. Ende 2005 waren es 10,7 Mio. Haushalte; davon entfielen ca. 97 %
(10,4 Mio.) auf die DSL-Technologie, der Rest auf Kabelmodems (240.000, Internetzugang über
rückkanalfähige Fernsehkabelnetze), Powerline (9.600, Internetzugang per Stromleitung) und Internetzugänge über Satellit (57.000).362 Es wird deutlich, dass im Vergleich zu DSL das Kabelfernsehnetz für die Internetnutzung bislang noch keine gewichtige Rolle spielt, obwohl es durchaus auch
Vorteile aufweist. Im Unterschied zum Telefonnetz erlaubt das Fernsehkabel weit höhere Kapazitäten.363 Um jedoch diese Kapazitäten für interaktive Angebote wie Online-Medien zu nutzen, sind
zunächst Investitionen in den Ausbau bzw. eine entsprechende Aufrüstung der Netze erforderlich. Gleichwohl sind im Vergleich zum Kabelfernsehnetz die Kapazitäten des Telefonnetzes nicht
zu unterschätzen; die zunehmende Verbreitung der DSL-Anschlüsse – und auch die Einführung
der schnelleren Varianten ADSL2+ und VDSL – führt hier bereits zu einem Anwachsen an Bewegtbild-Angeboten. Mit der Modernisierung der Netze kann zwischen Kabelnetzbetreibern und DSLAnbietern eine direkte Wettbewerbssituation entstehen, indem über beide Übertragungswege
Fernsehen, Internet und Telefon im Bündel („Triple Play“) angeboten werden. Wie sich der Wettbewerb zwischen den Plattformen entwickeln wird, ist derzeit noch nicht absehbar. Einerseits lässt
die bislang begrenzte Aufrüstung der Fernsehkabelnetze kaum Potenzial für Sprach- und Internetzugangsdienste, andererseits werden sich die DSL-Anbieter voraussichtlich auf Pay-TV- und Videoon-Demand-Angebote beschränken.364
Von den am Ende des 2. Quartals 2006 insgesamt 12,16 Mio. DSL-Anschlüssen entfielen 73,7 %
(rund 9 Mio.) auf die Deutsche Telekom AG inkl. T-DSL-Resale (Ende 2005: 76,2 % bzw. 7,9 Mio.).365
T-DSL-Reseller, wie United Internet, AOL und Freenet, vertreiben DSL-Anschlüsse der Deutsche
Telekom AG unter eigenem Namen und in Eigenregie. Die technische Realisierung der Anschlüsse
erfolgt durch die Deutsche Telekom AG, die weiteren Dienstleistungen (wie Verträge für den
Internetzugang, Tarife für die Internetnutzung) übernehmen die T-DSL-Reseller. T-DSL-Resale erfolgt
auf der Basis vertraglicher Vereinbarungen mit der Deutsche Telekom AG. Ende 2005 boten neben
der Deutschen Telekom über 60 weitere Unternehmen DSL-Anschlüsse auf der Grundlage von
360
361
362
363
364
365
Vgl. Mathias Birkel, Dr. Klaus Goldhammer (Hrsg.), IPTV 2010. Marktpotenziale für IP-basiertes Fernsehen in Deutschland,
Berlin, März 2006.
Vgl. epd medien Nr. 100 vom 30. 12. 2006, S. 21.
Vgl. Bundesnetzagentur, Jahresbericht 2005, S. 31 f.
Siehe hierzu Konzentrationsbericht der KEK 2004, S. 270 ff.
Vgl. Bundesnetzagentur, Jahresbericht 2005, S. 20 f.
http://www.bundesnetzagentur.de (16. 01. 2007).
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
Anbieter
211
Marktanteil in %
31. Dezember 2005
30. Juni 2006
Deutsche Telekom AG
T-DSL-Reseller (United Internet, AOL, Freenet u. a.)
Sonstige Wettbewerber (HanseNet, Arcor u. a.)
60,9
15,3
23,8
52,8
20,9
26,3
Gesamt
100
100
Tabelle II – 70: Der Markt für DSL-Anschlüsse in Deutschland
Quelle: Bundesnetzagentur
Anbieter
Marktanteil in %
31. Dezember 2005
30. Juni 2006
Deutsche Telekom AG (T-Online)
United Internet
Arcor
AOL
Freenet
HanseNet
Sonstige
43,3
17,3
11,5
10,6
6,7
4,8
5,8
37,0
14,2
10,9
8,0
6,0
5,4
18,5
Gesamt
100
100
Tabelle II – 71: Der Markt für DSL-Zugänge in Deutschland
Quelle: Unternehmen, FAZ/Schätzung, Financial Times Deutschland/Portel.de
T-DSL-Resale oder eigener Anschlussnetze an.366 In den Tabellen II – 70 und II – 71 sind der Markt
für DSL-Anschlüsse und für DSL-Zugänge in Deutschland dargestellt.
Ende 2006 hat die Bundesregierung die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG)
verabschiedet, wonach das neue Hochgeschwindigkeitsnetz (VDSL-Netz, Very High Speed Digital
Subscriber Line) der Deutsche Telekom AG zunächst von der Wettbewerbsaufsicht durch die
Bundesnetzagentur ausgenommen wird. Damit ist die Bundesregierung auf die Forderung der
Deutsche Telekom AG nach Investitionssicherheit für die 3 Mrd. Euro, die das Unternehmen in den
Ausbau des Hochgeschwindigkeitsnetzes investieren will, eingegangen.367 Nachdem sich der Marktanteil der Deutsche Telekom AG im DSL-Geschäft in den vergangenen Jahren verringert hat, will
die Telekom nach eigenen Angaben „die größten Anstrengungen … auf die Gewinnung von
Breitbandanschlüssen und damit verbundenen Diensten richten“.368 An das Hochgeschwindigkeitsnetz sollen 50 Städte angeschlossen werden. Wettbewerber der Deutschen Telekom sehen diese
Entwicklung kritisch, weil sie befürchten, dass die Telekom bereits nach kurzer Zeit die Preise
für VDSL deutlich senken wird. Zudem könnte die Deutsche Telekom AG auch für das auf dem
Internetprotokoll (IP) basierenden Netz – das bis spätestens 2012 fertiggestellt werden soll und
völlig neue Sprach- und Datendienste ermöglichen wird – eine Freistellung aus der Regulierung
erwirken.369 Auch von Seiten der EU-Kommission wird die Unterstützung der Deutsche Telekom AG
durch die Bundesregierung stark kritisiert, weil das neue Gesetz sowohl das EU-Wettbewerbsrecht
verletze als auch die Deutsche Telekom gegenüber den Wettbewerbern bevorzuge. Die EU-Kom-
366
367
368
369
Bundesnetzagentur, Jahresbericht 2005, S. 32.
Vgl. Digitalmagazin.info Nr. 297 vom 02. 01. 2007, S. 8.
So der Vorstandsvorsitzende René Obermann an die Mitarbeiter der Deutsche Telekom AG, zitiert im Handelsblatt vom
08. 01. 2007, S. 14.
Vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 08. 01. 2007, S. 19.
212
Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
mission bereitet derzeit gegen die Bundesrepublik ein Vertragsverletzungsverfahren vor.370 Diese
Entwicklung ist auch aus medienkonzentrationsrechtlicher Sicht bedenklich. Das VDSL-Netz ist als
Transportmedium für Fernsehen hervorragend geeignet und stellt somit eine Konkurrenz für die
Kabelnetze dar.
Seit Mitte Oktober 2006 verbreitet die Deutsche Telekom AG über ihr VDSL-Netz das IPTVAngebot „T-Home“, das etwa 100 Sender (60 Free- und 40 Pay-TV-Programme) sowie 1.200 abrufbare Filme (Video-on-Demand, VoD) umfasst. Bestandteil des T-Home-Angebotes ist auch das
von Premiere als Sublizenznehmerin der Deutsche Telekom AG produzierte Programm „Premiere
Bundesliga powered by T-Com“. Die Deutsche Telekom AG hat von der DFL Deutsche Fußball Liga
GmbH die Live-Übertragungsrechte der Fußball-Bundesliga für die Spielzeiten 2006/2007 bis
2008/2009 per IPTV erworben (siehe auch Kapitel II 2.2.1.3). Des Weiteren hofft die Telekom
darauf, Kunden durch ihr Triple-Play-Angebot (Telefonie, Internet und interaktives Fernsehen) zu
gewinnen. Nach eigenen Angaben liegt derzeit die Kundenzahl der Deutschen Telekom für Triple
Play „im vierstelligen Bereich“. Noch vor dem Marktführer Deutsche Telekom startete als erstes
Unternehmen in Deutschland HanseNet, eine Tochtergesellschaft von Telecom Italia, Mitte Mai 2006
mit „Alice homeTV“ ein vergleichbares IPTV-Angebot mit ebenfalls 100 Programmen (60 Free-,
40 Pay-TV-Sender) sowie 600 Filmen auf Abruf (VoD). Allerdings ist das Angebot derzeit nur im
Großraum Hamburg und in Lübeck verfügbar, es soll aber mittelfristig auch in anderen Ballungsräumen erhältlich sein.371 Ausführlicher zu den Internet-Protokoll-Plattformen siehe Kapitel II 2.2.2.8.4.
Die Möglichkeit der Weiterverbreitung von Fernsehsendungen über das VDSL-Netz führt dazu,
dass sich Telefonnetzanbieter dafür interessieren, entsprechende Vereinbarungen mit den Fernsehveranstaltern zu treffen. Neben den bereits bestehenden Kooperationen von RTL Interactive (RTL
Group S. A.) und Seven One Intermedia (ProSiebenSat.1 Media AG) mit der Deutsche Telekom AG
(T-Online Vision) gibt es in diesem Bereich eine neue Entwicklung. Das spanische Telekommunikationsunternehmen Telefónica hat sich die Online-Übertragungsrechte an den Sendungen der
Fernsehsender der RTL Group S. A., RTL, RTL II, Super RTL und VOX, gesichert, um die Programme
per DSL weiterverwenden zu können.372 Auch die RTL Group und die Deutsche Telekom haben
einen Kooperationsvertrag zur Weiterverbreitung der RTL-Programme als IPTV über VDSL geschlossen.373 Ebenso vereinbarten die ProSiebenSat.1 Media AG sowie ARD und ZDF mit der
Deutschen Telekom und Telefónica, ihre Programme per DSL auf den PC-Bildschirm zu bringen.374
Die zunehmende Verbreitung von Breitbandinternet erhöht die Attraktivität dieses Übertragungsweges auch für das Herunterladen von Filmen und Fernsehsendungen. Dem Video-on-Demand
(VoD) bzw. dem Online-Verkauf von Filmen und Fernsehserien wird ein beträchtliches Zukunftspotenzial beigemessen. T-Online bzw. die Deutsche Telekom AG und iTunes Music Store von
Apple375 bieten schon seit längerer Zeit die Möglichkeit an, Videos per Internet zu sehen. Bei
T-Online sind Video-on-Demand-Angebote („T-Online Vision“) in das Webportal eingebunden.
Darunter befinden sich unter anderem Filme und Fernsehserien aus dem Repertoire der ProSieben
Sat.1 Media AG. Außerdem gehören Sendungen der Kanäle The History Channel und Jetix sowie
Sendungen von Harald Schmidt zum Angebot. Im Juli 2006 hat die ProSiebenSat.1-Gruppe ihr
eigenes VoD-Portal „Maxdome“ gestartet. Maxdome ist ein Gemeinschaftsunternehmen zwischen
370
371
372
373
374
375
Vgl. Berliner Zeitung vom 04. 01. 2007, S. 12; Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 08. 01. 2007, S. 19; Digitalmagazin.info
Nr. 297 vom 02. 01. 2007.
http://www.alice-dsl.de (16. 11. 2006).
Vgl. heise online vom 04. 02. 2006, wwww.heise.de/newsticker/meldung/print/69217.
Vgl. Pressemitteilung von RTL Television vom 23. 08. 2006.
Vgl. Der Spiegel vom 25. 02. 2006, heise online vom 22. 02. 2006, www.heise.de/newsticker/meldung/69933.
Bei iTunes Music Store werden Musikvideos angeboten. Fernsehserien wie z. B. Desperate Housewives oder Law & Order
sowie Kurzfilme und Sportübertragungen bietet Apple über die iTunes-Plattform nur für die USA an.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
213
der SevenSenses GmbH und dem Internet-Provider United Internet AG. Hierfür hat ProSiebenSat.1
mit Sony Pictures, Paramount, Constantin Film und Kinowelt Verträge abgeschlossen und verfügt
zudem über die VoD-Rechte der KirchMedia-Library.376
Im April 2006 ist der Hollywood-Studio-Betrieb von Time Warner, Warner Bros. bzw. AOL, auf
diesem Markt eingestiegen und bietet Erfolgsfilme, wie z. B. Harry Potter und Batman, sowie
Fernsehserien wie Friends zum Herunterladen per Internet an („In2Movies“). Dafür nutzt Time
Warner die technische Plattform GNAB der arvato mobile GmbH, Hamburg, die zum BertelsmannKonzern gehört. GNAB ist eine Technologie, die arvato mobile für digitale Downloads entwickelt
hat. Sie bildet eine zentrale Plattform für das Herunterladen digitaler Inhalte jeder Art, wie z. B.
Filme, Musik, Spiele etc. Warner Bros. verkauft DVDs über die Plattform der Bertelsmann AG, die
im Preisbereich üblicher DVD-Angebote liegen. Die Kunden können den heruntergeladenen Film
uneingeschränkt behalten.
Weitere deutsche Video-on-Demand-Anbieter sind 4friends („One4Movie“) und HanseNet („Alice
Option Movie“). Das Telekommunikationsunternehmen Arcor bietet bereits seit 2001 einen Videoon-Demand-Dienst („Arcor Video-on-Demand“) an. Eine Gegenüberstellung ausgewählter VoDPortale in Deutschland erfolgt in Tabelle II – 72.
Eine Schwierigkeit entsteht für die Verbraucher, falls sie die heruntergeladenen Filme nicht am
PC, sondern vor dem Fernseher ansehen möchten. Dazu benötigen sie einen entsprechenden
Decoder, der die aus dem Internet heruntergeladenen Filme für das Fernsehgerät umwandelt. Bei
VoD-Portal
Arcor
Video-onDemand
Alice Option T-Online
Movie
Vision
One4Movie In2Movies
Maxdome
Anbieter
Arcor
HanseNet
Deutsche
Telekom
4friends
Warner Bros.
(Kooperation
mit arvato
mobile)
ProSieben
Premiere
Sat.1
(Kooperation
(Kooperation mit 4friends)
mit United
Interned)
Homepage
www.arcor.
de/vod
www.alicedsl.de
http://vod.tonline.de
www.one4
movie.de
www.in2
movies.de
www.
www.vod.
maxdome.de premiere.de
Start
12/2001
7/2002
11/2003
10/2004
4/2006
7/2006
10/2006
Angebot
1.300 Inhalte 700 Filme,
Dokumentationen
1.300 Inhalte,
davon 700
Filme, Serien,
Kurzfilme
ca.
700 Inhalte,
davon
600 Filme
300 Filme,
Serien
650 Filme,
Serien,
Comedy
500 Filme,
Comedy;
FußballChampionsLeague
Preise
1,00–3,50 €
pro Titel
3,00–6,00 €
pro Titel,
zzgl. 4,90 €
Monatspauschale
0,99–7,00 €
9,95 €
pro Titel; Pro monatliche
SiebenSat.1- Flatrate
Portal 1,50 €
pro Titel,
9,95 €
monatlich
6,99–14,99 €
pro Titel;
0,99 € pro
SerienEpisode
0,99–4,99 €
pro Titel;
4,99–19,99 €
Abo-Pakete
0,50–4,00 €
pro Titel;
3 € pro Spiel
und 6 € pro
Konferenz für
Abonnenten;
bzw. 6 € pro
Spiel und 9 €
pro Konferenz
für Nichtabonnenten
Zugriffe
pro Monat
10.000
k. A.
100.000
k. A.
k. A.
k. A.
40.000
Tabelle II – 72: Auswahl kostenpflichtiger deutscher Video-on-Demand-Portale
Quelle: Unternehmensangaben, Pressemeldungen, Eigenrecherche (Stand: Oktober 2006)
376
Vgl. Digitalmagazin.info vom 25. 07. 2006 und 28. 07. 2006.
Premiere
OnlineVideothek
214
Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
den Decodern handelt es sich jedoch um proprietäre Systeme. Die Decoderfrage ist zur Beurteilung der Entwicklungschancen dieses Marktes von Bedeutung. Trotz der Entwicklung im Bereich
des Video-on-Demand ist es zur Zeit offen, ob die Konsumenten aus dem Bereich des herkömmlichen Fernsehens mit vorgegebenen Programmschemen in das flexible Internet abwandern
werden. Aus Sicht der Fernsehveranstalter sind die VoD-Angebote keine Konkurrenz, sondern eher
eine Ergänzung zum traditionellen Fernsehen. Nach Einschätzung von Goldmedia wird Video-onDemand bis auf Weiteres ein Nischengeschäft bleiben und eher zu den anderen On-DemandVertriebswegen wie DVD-Verkauf und -Verleih in Konkurrenz treten.377
Spätestens seit der Übernahme des Video- bzw. Community-Portals „YouTube“378 durch Google
im Oktober 2006379 diskutieren Experten die Auswirkungen auf den Medien- und Internetmarkt.
Der führende Suchmaschinenbetreiber Google erlangt durch diese Übernahme auch die Marktführerschaft im Bereich der Video-Portale. Zusammen erreichen die Video-Angebote von Google
und YouTube einen Marktanteil von fast 60 %.380 Auf YouTube werden täglich rund 100 Mio.
Videoclips abgerufen.381 Größtenteils handelt es sich um Musikvideos oder andere urheberrechtlich geschützte Inhalte traditioneller Medienunternehmen, die von Nutzern unberechtigt ins Netz
gestellt werden, was aus Marketinggründen jedoch lange geduldet wurde. Zunehmend fordern
die Medienkonzerne die großen Portal-Betreiber zum Schutz ihrer Urheberrechte auf, die illegal
eingestellten Inhalte zu entfernen. Google bietet deshalb den Medienkonzernen wie z. B. Universal
Music, Sony BMG, NBC Universal, Warner Music und CBS Corp. an, ihre Inhalte auf YouTube zu finden und entweder zu löschen oder aber sie an den Werbeeinnahmen (aus Spots) zu beteiligen.382m
Auch die deutschen Fernsehsender engagieren sich in diesem Internetsektor. So hat sich die
ProSiebenSat.1 Media AG Anfang September 2006 mit 30 % an der MyVideo Broadband SRL,
Rumänien, Betreiberin der Community „MyVideo“, beteiligt.383 MyVideo ist die größte VideoCommunity Deutschlands und wächst weiterhin dynamisch: Derzeit sind rund 70.000 Videos bei
MyVideo eingestellt, die bis zu 2 Mio. Mal pro Tag bzw. ca. 12 Mio. Mal pro Woche abgerufen
werden, und etwa 1.800 Filme kommen täglich hinzu. Die Zahl der täglichen Seitenzugriffe (Page
Impressions) ist von April 2006 bis August 2006 um 560 % gestiegen; wöchentlich sind es etwa
27 Mio. PageImpressions.384 Die ProSiebenSat.1-Gruppe sieht in MyVideo neben ihrem VoD-Portal
Maxdome und den neuen Pay-TV-Sendern Sat.1 Comedy und kabel eins classics eine Stärkung
ihrer „Präsens in der digitalen Welt“, so der Vorstandsvorsitzende de Posch.
Auch eine Tochtergesellschaft der RTL interactive, die Opal Beteiligungs GmbH, Köln, startete
im Juni 2006 ihr Video-Portal „Clipfish“. Im August 2006 befanden sich etwa 10.000 Videos in
der Bibliothek. Auf Clipfish sollen in den nächsten Monaten neue Geschäftsmodelle hinsichtlich
Sponsoring, Promotion oder Onlinewerbung für das Portal getestet werden.385 Außerdem ist
geplant, mittelfristig im Fernsehen ein Format zu etablieren, deren Inhalte aus der ClipfishCommunity stammen. Auf der Website www.clipfish.de wurde bereits für die Einsendung entsprechender Video-Produktionen geworben.
377
378
379
380
381
382
383
384
385
Vgl. Mathias Birkel, Dr. Klaus Goldhammer, IPTV 2010.
Die Website YouTube, auf der kostenlos Clips, Musikvideos und Ausschnitte aus Fernsehfilmen angeschaut, aber auch
selbsterstellte Filme hochgeladen werden können, wurde vor zwei Jahren ins Leben gerufen. Im August 2005 verzeichnete die Website bereits 34 Mio. Visitors; vgl. Infodigital 12/2006, S. 29.
Vgl. Pressemitteilung Google vom 09. 10. 2006, epd medien Nr. 81 vom 14. 10. 2006.
Vor den Konzentrationstendenzen im Internet warnt auch die medienpolitische Sprecherin Grietje Bettin der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen; vgl. Pressemitteilung vom 10. 10. 2006.
Vgl. Financial Times Deutschland vom 03. 11. 2006.
Vgl. epd medien Nr. 81 vom 14. 10. 2006, Financial Times Deutschland vom 03. 11. 2006.
Vgl. Pressemitteilung der ProSiebenSat.1 Media AG vom 04. 09. 2006.
Vgl. Pressemitteilung der ProSiebenSat.1 Media AG vom 04. 09. 2006.
Vgl. Bertram Gugel und Karin Wehn, Internetvideo-Boom in Deutschland?, Telepolis, 11. 10. 2006.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
215
MTV Deutschland startete im Juli 2006 ein Video-Portal „Overdrive“, mit dem sich die Zuschauer
ihr individuelles MTV-Programm zusammenstellen können.386
Aus Sicht der Medienunternehmen sind die Internet-Communities vor allem deshalb interessant,
weil sie einerseits – ähnlich wie Massenmedien – hohe Nutzerzahlen aufweisen, andererseits die
Kunden individueller angesprochen und dadurch Streuverluste vermieden werden können. Zudem
ergeben sich neue Geschäftsmodelle, etwa für die Mehrfachverwertung von Inhalten (ContentSyndication), neue Vermarktungsformen der Internet-Plattformen (Werbung, Promotion z. B. für
Kinofilme) oder interaktive Nutzungsmöglichkeiten aufgrund der rückkanalfähigen Breitbandnetze
(iTV-Modelle).
Eine neue Form der Kommunikation im Internet stellen die so genannten Weblogs (kurz: Blogs)
dar. Weblogs sind Online-Tagebücher, in denen sich die Nutzer einer Website zu bestimmten
Inhalten äußern. Auch Unternehmen betreiben eigene Weblogs, z. B. für Informationszwecke über
neue Produkte oder als Image-Werbung. In Deutschland soll es nach Schätzungen etwa 350.000
Weblogs387 geben (Stand: Oktober 2006). Nach einer Studie des Marktforschungsunternehmens
Ipsos lesen 15 % der deutschen Internet-Nutzer Blogs, etwa 1 % schreiben Online-Tagebücher.
Nach Erkenntnissen von Ipsos beeinflussen derartige Internetbewertungen das Kaufverhalten von
Konsumenten. Dabei vertrauen die Konsumenten hinsichtlich Produktinformationen am stärksten
Zeitungsartikeln (34 %), dann Internetseiten mit Nutzerkommentaren (28 %), privaten Blogs (23 %)
und Fernsehwerbung (15 %).
Von dieser Entwicklung der Online-Tagebücher wird auch der Journalismus beeinflusst. Durch
die „Blogger“ entsteht eine qualifizierte Gegenöffentlichkeit zur Berichterstattung der etablierten
Medien. Zum Beispiel werden fehlerhafte Informationen und Berichte aus der BILD-Zeitung oder
des Portals Bild.de Online auf der Website www.Bildblog.de aufgezeigt und Gegendarstellungen
veröffentlicht. Vermutlich sind Weblogs auch geeignet, die gesellschaftliche Meinungsbildung zu
beeinflussen. Wie sich diese Entwicklung im Internet der 2. Generation („Web 2.0“) auf die klassischen Medienunternehmen auswirken wird, bleibt abzuwarten.
2.1.5.3
Marktstrukturen im Internet
Für eine Darstellung der Marktstrukturen im Internet kann die folgende Unterscheidung zwischen
verschiedenen, für das Internet relevanten Märkten sinnvoll sein:
– Anbieter des technischen (Netz- oder) Internetanschlusses (Teilnehmeranschlussleitung,
TAL),
– Internet-Zugangs-Anbieter (Internet-Service-Provider, ISP; Access-Provider),
– Internet-Anwendungen bzw. Angebote an Online-Medien.
Für den Zugang des Nutzers zum Internet ist zunächst der Markt für Internet-Zugangs-Anbieter
(Internet-Service-Provider, ISP; Access-Provider) relevant. Nach den Erkenntnissen des Bundeskartellamts verfügt die Deutsche Telekom AG (mit T-Online) auf dem Markt für ISP über eine
Marktstellung, die die Vermutung der Einzelmarktbeherrschung von einem Drittel (§ 19 Abs. 3
Satz 1 GWB) bei weitem erfüllt. Auf dem Markt der Internet-Zugangsdienste liegt der Marktanteil
von Deutscher Telekom/ T-Online mit ca. 11,67 Mio. Kunden (davon 4 Mio. Kunden in DSL-Tarifen)
bei ca. 45 %.388 Wie die oben angeführten AGOF-Reichweiten zeigen, ist T-Online die reichweitenstärkste Website (ohne Ausweisung der Suchmaschine Google).
386
387
388
www.overdrive.de.
Vgl. Handelsblatt vom 21. 10. 2005.
Vgl. Pressemitteilung der T-Online International AG vom 08. 11. 2005, Financial Times Deutschland vom 09. 11. 2005.
216
Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
Für einen ISP ist relevant, inwieweit für ihn ein Zugang zu dem technischen (Netz- oder)
Internetanschluss bzw. zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL) beim Endverbraucher besteht. Auch
in diesem Bereich liegt eine marktbeherrschende Stellung der Deutsche Telekom AG vor, die mit
T-Online hinsichtlich des Zugangs zu den Nutzern eine eindeutig überragende Stellung innehat.389
2.1.5.4
Reichweite, Marktanteile und Nutzungsanteile der Online-Angebote
Nach der ARD/ZDF-Online-Studie 2005 und dem (N)Onliner Atlas 2005 von TNS Infratest nutzen
ca. 37 Mio. Deutsche über 14 Jahren oder 55 % bis 58 % dieser Bevölkerungsgruppe zumindest
gelegentlich das Internet. Reichweitenwerte, die die regelmäßige, insbesondere tägliche Internetnutzung abbilden, zeigen, dass 30,3 % (19,66 Mio. Personen ab 14 Jahren, AGOF, 2005-III, Internetnutzung gestern) bzw. 25,5 % (16,62 Mio. Personen ab 14 Jahren, AWA 2005, Nutzer pro Tag) im
Netz sind. Ungefähr 38 % der Internetnutzer gehen von zu Hause aus über DSL ins Internet ((N)
Onliner Atlas 2005).
Um Aussagen über die Wettbewerbsposition einzelner Angebote beim Internetnutzer zu erhalten, sind Marktanteile oder zumindest Surrogate für Marktanteile zu entwickeln. Surrogate für
Marktanteile sind erforderlich, weil ähnlich wie beim Fernsehen und Radio auch im Internet die
meisten publizistischen Online-Angebote für die Rezipienten kostenlos erhältlich sind. Medienunternehmen und andere Anbieter publizistischer Inhalte wie Webportale bieten die Inhalte
(Content) dem Nutzer überwiegend kostenlos an. Die Finanzierung erfolgt in den meisten Fällen
über Werbung oder Formen der internen Subventionierung. Aus diesen Gründen nimmt bislang
das Bundeskartellamt keinen eigenständigen Markt für Inhalte im Internet an.390 Als Surrogate für
Marktanteile lassen sich für die Internetnutzung – ähnlich wie für Printmedien, Fernsehen und
Hörfunk – Kontaktzahlen ermitteln.
Anders als Printmedien, Fernsehen und Radio ist das Internet ein Medium, das zugleich massenmediale bzw. öffentliche Kommunikation (One-to-Many-Kommunikation) sowie private bzw.
direkte/interaktive Kommunikation (One-to-One-Kommunikation) zulässt. Nutzungszeitvergleiche
zwischen klassischen Medien und Internet sind deshalb schwierig. Die Internetnutzung bezieht
sich nicht nur auf die Angebote, die klassischen Medien ähneln, vielmehr entfallen große Teile
auch auf private Kommunikation (E-Mail) sowie Markttransaktionen (z. B. Auktionen). Seit einigen
Jahren entdeckt ein zunehmend größer werdender Teil der Bevölkerung das Internet als Marktplatz
und nutzt es entsprechend.391
Für die Berechnung von Anteilswerten für die Internetnutzung – einem Surrogat für Marktanteile – gibt es in der Internetforschung bislang keinen einheitlichen Standard. Der Ansatz,
PageImpressions (Seitenaufrufe) und Visits (Besuche) als Kontaktzahlen einzelner Webseiten für die
Anteilsberechnung zu verwenden, ähnelt der Auflagen- und Nutzungsmessung im Bereich der
Pressemedien. Das bekannteste Verfahren zur Messung von Seitenaufrufen ist das SZM-Verfahren
(Skalierbare Zentrale Messverfahren) der INFOnline GmbH, deren Gesellschafter deutsche Medienverbände sind. Ursprünglich wurde das SZM-Verfahren von der Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e. V. (IVW) zur Leistungsmessung entwickelt.392 Heute
389
390
391
392
Beschluss des Bundeskartellamts vom 07. 03. 2002, B6-144/01; auch BGH, Urteil vom 30. 03. 2004, KZR 1/03 – Der
Oberhammer – WuW/E DE-R 1283.
Bundeskartellamt, Beschluss i. S. Bild.t-Online.de, B6-144/01 vom 07. 03. 2002, Tz. 33.
Birgit van Eimeren, Heinz Gerhard, Beate Frees, Internetverbreitung in Deutschland: Potenzial vorerst ausgeschöpft?, in:
Media Perspektiven 8/2004, S. 350–370.
Vgl. hierzu Martin Fisch, Nutzungsmessung im Internet, Erhebung von Akzeptanzdaten deutscher Online-Angebote in
der Marktforschung, München 2004, S. 20 ff.; auch Beate Frees, Martin Fisch, Alexander Ebbes, „Usertracking“: Nutzungspfade im Webangebot, in: Media Perspektiven 6/2005, S. 284 ff.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
217
basieren die Messgrößen bzgl. der Nutzung von Internetseiten auf den einheitlichen Standards
der IVW und AGOF,393 wie z. B. dem SZM-Verfahren beim Reichweiten-Ranking der AGOF (s. o.
Tabelle II – 69).
Seitenaufrufe ähneln als Indikator für die Berechnung von Marktanteilen im Internet der verkauften Zeitungsauflage. Sowohl die Seitenaufrufe als auch die Zeitungsauflage sind jedoch nur
technische Kriterien. Die Höhe der Verkaufsauflage lässt keine Aussage über das Lesen bzw. die
tatsächliche Zeitungsnutzung und die Anzahl der Leser zu. Gleichwohl sind sie geeignete Kriterien
zur Messung der Marktstärke. So wird im Kartellrecht zur Ermittlung der Position auf dem Lesermarkt in ständiger Entscheidungspraxis die verkaufte Auflage zugrunde gelegt. Auch die KEK ermittelt auf Basis der verkauften Auflage das Meinungspotenzial der Zeitungen.394 Insoweit lässt
sich unter Vorbehalt begründen, dass Seitenaufrufe als Indikator und Surrogat für Marktanteile im
Internet geeignet sind. Sie geben Auskunft über die Nutzung der berücksichtigten Internetseiten.
Allerdings kann diese Form der Nutzungsmessung keine personen- bzw. zielgruppenbezogenen
Daten (wie z. B. Reichweite bei Personen ab 14 Jahren) erheben.
Von Vorteil ist jedoch, dass die Messung es zulässt, die ermittelten Seitenaufrufe konkreten
Einzelseiten und Inhalten des Webangebots zuzuordnen. Zum Beispiel entfielen im Monat Oktober
2006 ca. 97,6 % der Seitenaufrufe bei Bild.T-Online.de auf Seiten mit redaktionell gestalteten Inhalten. 13,9 % der Seitenaufrufe sind der Homepage/Ersten Seite zuzuordnen, 22,8 % den Themenbereichen Entertainment/Lifestyle/Quiz, 20,7 % Nachrichten/Aktuelles/ Wetter und 14,7 % Sportinformationen. Die Daten über Seitenaufrufe geben somit detaillierte Hinweise auf den Umfang
der Nutzung redaktionell gestalteter Internetseiten.
Eine Schwierigkeit bei der Bewertung der durch IVW bzw. INFOnline ermittelten Seitenaufrufe
ist, dass über den Gesamtmarkt keine Transparenz besteht. Im Unterschied dazu sind für die
Zeitung die Gesamtauflage sowie für Fernsehen und Hörfunk die Gesamtnutzungszeiten bekannt.
Deshalb lassen sich Zuschaueranteile für Fernsehprogramme, Hördaueranteile für Radioprogramme
und Anteile an der verkauften Auflage für Zeitungstitel berechnen. Anders stellt sich die Situation
Abbildung II – 23: Anteile an den Seitenaufrufen
Quelle: IVW, INFOnline, insgesamt ca. 12 Mrd. Seitenaufrufe (PageImpressions) (Stand: Oktober 2006)
393
394
Siehe z. B. unter http://www.ivw.de/data/index.html.
Vgl. dazu Beschluss der KEK i. S. ProSiebenSat.1, Az.: KEK 293-1 bis -5.
218
Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
bei den Online-Medien dar. Aufgrund der nahezu unerschöpflichen Angebotsvielfalt kann kein
Gesamtvolumen und somit auch kein Anteil daran ermittelt werden. Hinzu kommt, dass nur ein
Teil der Betreiber von Internetseiten die Nutzung ihres Webangebots messen lässt. INFOnline misst
Seitenaufrufe ausgewählter Webangebote, die als Werbeträger interessant sind. Im Oktober 2006
waren es beispielsweise 449 Webangebote, auf die 12,065 Mrd. Seitenaufrufe entfielen.
Im Jahr 2005 entfielen unter den gemessenen Internetseiten von den Seitenaufrufen 7 % auf
Webseiten der Fernsehunternehmen, 7 % auf Webseiten von Zeitungen und 19 % auf Webseiten
von Zeitschriften. 62 % der gemessenen Seitenaufrufe entfielen auf Internetseiten, die INFOnline
nicht den genannten Mediengattungen zuordnet. Zu beachten ist aber, dass eine Anzahl von
Webportalen (z. B. Google, web.de, Lycos, ebay), Medienunternehmen (z. B. Nichtwerbeträger wie
die Internetseiten der Rundfunkanstalten) und weitere publizistisch relevante Websites (z. B.
Wikipedia) nicht erfasst wird. Ein weiteres Beispiel sind die Internetseiten des ZDF, die als NichtWerbeträger nicht ausgewiesen werden. Das ZDF (zdf.de, heute.de, tivi.de, 3sat.de, phoenix.de)
zählt im Internet monatlich schätzungsweise 100 Mio. Seitenaufrufe;395 das ist ungefähr so viel wie
stern.de, Focus Online oder Sat.1 Online erreichen. Der Umfang der nicht ausgewiesenen Internetseiten und der darauf entfallenden Seitenaufrufe ist nicht bekannt. Insoweit ist trotz der technischen Genauigkeit bei der Messung der Internetnutzung durch INFOnline für die Berechnung von
Nutzungsanteilen bisher keine ausreichende Transparenz im Bereich der Online-Medien gegeben.m
Im Fernsehbereich ist die Frage nach der Zeit bzw. der Nutzungsdauer, die ein Rezipient mit
einem Fernsehprogramm verbringt, wichtig. So kann möglicherweise eine Steigerung des Zeitaufwands für ein bestimmtes Medienangebot zu Lasten anderer Aktivitäten und ggf. zu Lasten
anderer Medienangebote gehen. Nutzungsanteile sind der Maßstab, um die relative Wettbewerbsposition einzelner Rundfunkanbieter beim Publikum abzubilden. Auch beim Zuschaueranteilsmodell wird ein Indikator verwendet, der die zeitliche Nutzung von Fernsehprogrammen berücksichtigt, nämlich die von der AGF/GfK gemessenen Sehdaueranteile. Auch für die Online-Medien
wäre ein entsprechender statistisch-methodischer Ansatz wünschenswert, insbesondere im Hinblick
auf die dynamische Entwicklung im Bereich breitbandiger Internetzugänge. Tendenziell ist das
breitbandige Internet nicht nur ein Übertragungsmedium für Texte, Grafiken und Fotos; vielmehr
werden zunehmend auch Audio-, Video- und Fernsehinhalte abgerufen. Eine am Fernsehen orientierte Nutzungsmessung für das Internet, wie die Verweildauer-Messung im Rahmen des repräsentativen Online-Panels von Nielsen/NetRatings, scheint zumindest eine Annäherung bzgl. der Messverfahren darzustellen.396
NetRatings, Inc., New York und Milpitas/Kalifornien, ist ein Internet- und Marktforschungsunternehmen, das mehrheitlich von dem niederländischen Marktforschungsunternehmen VNU N. V.,
Haarlem, kontrolliert wird.397 NetRatings bietet auf Online-Paneluntersuchungen basierende Internetnutzungsmessungen für 13 Länder an. Dazu zählen Großbritannien, Frankreich, Deutschland,
Italien, Spanien, Schweden, die Niederlande, Schweiz, Japan, Australien, Hong Kong, Brasilien und
die USA.
Im Vergleich zur Messung der Fernsehnutzung ähnelt die Verweildauer mehr der Einschaltquote
als dem Sehdaueranteil.398 Ähnlich wie bei Seitenaufrufen stellt sich auch hier die Frage nach der
395
396
397
398
Angaben nach Beate Frees, Martin Fisch, Alexander Ebbes, „Usertracking“: Nutzungspfade im Webangebot, in: Media
Perspektiven 6/2005, S. 287 f.
Vgl. hierzu Martin Fisch, Nutzungsmessung im Internet, Erhebung von Akzeptanzdaten deutscher Online-Angebote in
der Marktforschung, München 2004, S. 37 ff.; auch Beate Frees, Martin Fisch, Alexander Ebbes, „Usertracking“: Nutzungspfade im Webangebot, in: Media Perspektiven 6/2005, S. 286.
Vgl. NetRatings, Annual report 2004, abrufbar unter http://library.corporate-ir.net/library/82/820/82037/Items/160569/
2004_AR.pdf.
Zur Einschaltquote siehe Wolfgang J. Koschnick, Standard-Lexikon für Mediaplanung und Mediaforschung in Deutschland,
2. Auflage, München u. a. 1995, S. 410 ff.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
219
Abbildung II – 24: Anteile an der Verweildauer
Quelle: Nielsen/NetRatings, NetView Usage Metrics, Germany; gemäß Nielsen Haushalts- und Arbeitsplatzpanel, durchschnittliche Internetnutzungsdauer 40 Std. 44 Min. 47 Sek. (Stand: Oktober 2006)
Online-Auftritte (Deutschland)
Time Warner (AOL)
ebay
T-Online
United Internet/GMX
Microsoft/MSN
Yahoo!
Google
Amazon
Bertelsmann
Wikipedia
Verweildauer pro Person
im Haushaltspanel
im Haushalts-/Arbeitsplatzpanel
(Std:Min:Sek)
(Std:Min:Sek)
04:24:32
02:16:55
01:34:48
01:15:12
01:11:42
00:47:18
00:30:53
00:16:55
00:16:07
00:13:27
04:32:06
02:32:42
01:56:44
01:30:13
01:16:34
00:43:27
00:33:41
00:18:46
00:16:57
00:14:23
Tabelle II – 73: Daten über die Verweildauer
Quelle: Nielsen/NetRatings, NetView Usage Metrics, Germany (Stand: Oktober 2006)
Validität der gemessenen Zahlen als Kennwert für die Messung der Publikumskontakte. Für die
Marktabgrenzung besteht zusätzlich bei der Nielsen-Verweildauer das Problem, inwieweit sich
Formen privater Kommunikation (E-Mail) und Markttransaktion (z. B. Online-Auktionshäuser wie
ebay) von publizistisch relevanten Webseiten, wie z. B. das Webportal AOL oder die OnlineAngebote der Medienhäuser, abgrenzen lassen. Was bei der Messung der Seitenaufrufe von Vorteil
ist, nämlich die technische Genauigkeit, scheint bei der Messung der Verweildauer die Schwierigkeit zu sein. Eine Differenzierung nach einzelnen Webseiten, z. B. um die Nutzung der NachrichtenSeiten eines Webportals zu messen, wäre nur für nutzungsstarke Webseiten, wie z. B. für T-Online
oder AOL, durchführbar. Mit Hilfe einer Panelerhebung lassen sich für relativ nutzungsschwache
Webseiten aber kaum repräsentative Nutzungswerte ermitteln. Dasselbe trifft wohl auch für Unterseiten bzw. Einzelseiten eines Internetangebots zu, insoweit die gemessenen Fallzahlen zu gering
sind, um daraus auf die Gesamtnutzung oder die Gesamtbevölkerung zu schließen.
220
Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
2.1.5.5
Fazit
Neben den klassischen Medien Fernsehen, Hörfunk, Zeitung und Zeitschrift hat sich durch das
Übertragungsmedium Internet eine Vielzahl neuer Medienprodukte und Informationsdienste
etabliert, die als Online-Medien (Internet-Anwendungen) bezeichnet werden. Obwohl insgesamt
die Online-Medien als förderlich für die Meinungsvielfalt angesehen werden, sind für die KEK im
Rahmen ihrer medienkonzentrationsrechtlichen Prüfungen Online-Angebote mit redaktionell gestalteten Inhalten dann relevant, wenn diese Medieninhalte von Fernsehveranstaltern oder von mit
Fernsehveranstaltern verbundenen Unternehmen angeboten werden. In ihrer Anwendungspraxis
hatte die KEK erstmalig im Rahmen des Prüfverfahrens Axel Springer AG/ProSiebenSat.1 Media AG,
Az.: KEK 293-1 bis -5, das Meinungspotenzial der Online-Medien zu bewerten. Für die Bertelsmann AG/RTL Group hat die KEK im Prüfverfahren i. S. n-tv, Az.: KEK 309, deren Stellung im Bereich
der Online-Medien ebenfalls untersucht.
Ein Einflusspotenzial auf die Meinungsbildung weisen insbesondere Suchmaschinen auf, weil
sie über die Art und Weise der Erstellung von Trefferlisten, durch Such-, Ordnungskriterien, Rangfolgen oder Empfehlungen die Auswahlentscheidungen der Nutzer beeinflussen.399 Zudem können
Internettechnologieunternehmen wie Internet-Service-Provider (ISP) eigene redaktionelle OnlineAuftritte gestalten und dadurch bei den Inhalten mit den Webseiten der klassischen Medienunternehmen konkurrieren. Ein ISP bildet das Eingangstor zum Internet und kann dadurch den
Zugang zum Internet auch kontrollieren. Für die Inhalte gehen ISPs Kooperationen mit Unternehmen der Medienbranche ein, wie z. B. die crossmedialen Verflechtungen von T-Online mit der
BILD-Zeitung (Bild.T-Online.de) bzw. mit Burda (www.bunte.t-online.de) zeigen.
Für Darstellungen der Marktstrukturen und der Bedeutung einzelner Anbieter für die Nutzer
des Internets ist zwischen Anbietern des technischen (Netz- oder) Internetanschlusses, dem Markt
für Internet-Zugangs-Anbieter und den Angeboten an Online-Medien, zu denen auch publizistische Inhalteangebote gehören, zu unterscheiden. Die Deutsche Telekom AG verfügt mit T-Online
auf dem Markt für ISP über eine Marktstellung, die die Vermutung der Einzelmarktbeherrschung
von einem Drittel (§ 19 Abs. 3 Satz 1 GWB) bei weitem erfüllt. Auch bezüglich des Zugangs zum
technischen (Netz- oder) Internetanschluss bzw. der Teilnehmeranschlussleitung (TAL) beim Endverbraucher besteht eine marktbeherrschende Stellung der Deutsche Telekom AG. Um Aussagen
über die Wettbewerbsposition einzelner Online-Angebote beim Internetnutzer zu erhalten, sind
Marktanteile oder zumindest Surrogate für Marktanteile zu entwickeln. Surrogate sind erforderlich, weil ähnlich wie beim Fernsehen und Radio auch im Internet die meisten publizistischen
Online-Angebote für die Rezipienten kostenlos erhältlich sind. In der Praxis lassen sich Anteilswerte bzgl. der Nutzung des Internets anhand der von INFOnline gemessenen Seitenaufrufe und
der von Nielsen gemessenen Verweildauer errechnen. Beide Erhebungssysteme weisen zur Einschätzung des Meinungspotenzials unterschiedliche Vorteile und Nachteile auf und sind als Datengrundlage für medienkonzentrationsrechtliche Prüfungen stark verbesserungsbedürftig.
Die zunehmende Verbreitung von schnellen Breitbandanschlüssen (z. B. ADSL2, VDSL oder
Kabelmodem) und neue Kompressionsmethoden beschleunigen die Entwicklung der Übertragung
von Bewegtbildern, Fernsehprogrammen und fernsehähnlichen Diensten über das Internet (IPTV).
Marktforschungsinstitute prognostizieren einen sprunghaften Anstieg der Nutzung des Internets
für den Fernsehkonsum. In Deutschland sollen bis 2010 zwischen 1,3 Mio. (Goldmedia „IPTV 2010“)
und 3 Mio. Haushalte (Mercer Management Consulting) Fernsehen über das Internet empfangen.
Entscheidend für den Erfolg von IPTV, Triple Play oder Video-on-Demand ist der Mehrwert für die
Kunden und der dafür zu zahlende Preis. Aufgrund des großen Free-TV-Angebotes in Deutschland
399
Vgl. Marcel Machill, Carsten Welp (Hrsg.), Wegweiser im Netz, Qualität und Nutzung von Suchmaschinen, Gütersloh 2003.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
221
lässt sich dieser Mehrwert für die Kunden sicherlich nur schwer erkennen. Erst der Wettbewerb
der Infrastrukturen, insbesondere zwischen Kabelnetzbetreibern und Telekommunikationsunternehmen, führt zu sinkenden Endkundenpreisen, besseren Produkten und einer zunehmenden
Versorgung mit Breitbandanschlüssen.400 So ist in Ländern mit intensivem Wettbewerb zwischen
Kabelnetz- und DSL-Strukturen die Penetration mit Breitbandanschlüssen deutlich höher. Sie lag
Ende 2005 z. B. in den Niederlanden, einem Land mit traditionell starken Kabelnetzbetreibern, bei
25 %, in Deutschland dagegen nur bei etwa 12 %.401
2.1.6
Ballungsraumfernsehen
Die Veranstaltung von Fernsehen unterhalb der bundesweiten Verbreitungsebene, etwa in der
Form des Ballungsraumfernsehens, kann auch bei der medienkonzentrationsrechtlichen Beurteilung nach § 26 Abs. 2 RStV eine Rolle spielen.
Mit dem Begriff des Ballungsraumfernsehens werden Programme bezeichnet, deren Verbreitungsgebiet sich auf Regionen mit hoher Bevölkerungsdichte konzentriert. Die vom Marktforschungsunternehmen AC Nielsen abgegrenzten Ballungsräume (Hamburg, Bremen, Hannover, Rhein-Ruhr,
Rhein-Main, Rhein-Neckar, Stuttgart, Nürnberg, München, Berlin, Halle/Leipzig, Chemnitz/Zwickau,
Dresden) entsprechen 13,7 % der Gesamtfläche der Bundesrepublik, in ihnen leben aber ca. 40 %
der Gesamtbevölkerung.
Bei der Versorgung der Fernsehzuschauer mit lokalen und regionalen Informationen sind die
Veranstalter von Ballungsraumfernsehen starker Konkurrenz durch die Dritten Programme der
ARD und die Regionalfenster im bundesweit verbreiteten privaten Fernsehen ausgesetzt. Die Erzielung ausreichender Einnahmen aus dem Verkauf von Sendezeiten an Werbetreibende stellt das
Hauptproblem des Ballungsraumfernsehens dar. Bei der Generierung von regionalen und subregionalen Werbeerlösen konkurrieren die Veranstalter u. a. mit Tageszeitungen, Anzeigenblättern,
Hörfunk und Lokalfernsehen. Wegen der gegenüber bundesweiten Fernsehangeboten deutlich
Nielsen Ballungsraum
Gebiet
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
Hamburg
Bremen/Bremerhaven
Hannover
Rhein/Ruhr
Rhein/Main
Rhein/Neckar
Stuttgart
Nürnberg
München
Berlin
Leipzig/Halle
Chemnitz /Zwickau
Dresden
Σ
Bevölkerung 2005 in Tausend
(Quelle: GfK Basiszahlen 2006)
3.340
739
1.127
11.041
2.689
1.473
2.399
1.030
2.715
3.388
1.403
1.020
1.018
33.382
Bevölkerung Deutschland zum 31. 12. 20051)
82.438
1) Quelle: Statistisches Bundesamt
Tabelle II – 74: Bevölkerung in Nielsen Ballungsräumen
Quelle: Nielsen BallungsRaum Zeitungen unter www.nbrz.de
400
401
Vgl. Christof Wahl, Triple Play, TV, Internet und Telefon über eine Infrastruktur, in: MedienWirtschaft 3/2006, S. 46–51,
hier: S. 48 ff.
Vgl. OECD, Broadband Subscribers per 100 inhabitants, by technology, December 2005, www.oecd.org, (15. 08. 2006).
222
Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
geringeren technischen Reichweite ist auch das Erlöspotenzial aus überregionaler Werbung beschränkt. Dem soll durch die gemeinsame Vermarktung der einzelnen Sender im Verbund begegnet
werden.
Für die nationale Vermarktung wurde im Jahr 2000 die Ballungsraumfernsehen in Deutschland
Programm- und Vertriebsgesellschaft mbH gegründet. Gesellschafter sind zu je 50 % die Sachsen
Fernsehen GmbH & Co. Fernsehbetriebs KG und die ABF Arbeitsgemeinschaft bayerischer Fernsehprogrammanbieter GmbH (TV Bayern).402 Um die kombinierte Vermarktung zu ermöglichen, sollten
die angeschlossenen Sender ca. 34 Stunden pro Woche Programm nach einem angeglichenen
Sendeschema („genreharmonisierte Programmstruktur“) senden. Auf nationaler Ebene ist der
Vermarktungsverband nach eigenen Angaben aufgrund der zurückhaltenden Nachfrage nach
TV-Werbezeiten wenig aktiv; er bietet jedoch fallweise unterschiedliche regionale Kombinationen
an.403
Im Juli 2006 wurde ein weiterer Vermarktungsverbund gegründet: Die G1 Media Vermarktungs
GmbH, eine Tochtergesellschaft der Hamburg-1-, tv.berlin- und center.tv-Düsseldorf-Gesellschafterin
Almond Media GmbH, hat die nationale Vermarktung der Sender Hamburg 1, tv.berlin, MÜNCHEN.TV
und rheinmaintv übernommen. Ziel ist es, nationale Markenartikler und Filialisten anzusprechen
und in die Lage zu versetzen, ihre Werbebotschaft regional zu differenzieren und durch die Konzentration auf Ballungsräume zugleich von der überdurchschnittlichen Konsumbereitschaft der Verbraucher in Metropolen zu profitieren.404 Nach Presseberichten soll der Kreis der vermarkteten
Sender um die Ballungsraumsender in Stuttgart, Köln und Düsseldorf erweitert werden.405
Aktivitäten oder Beteiligungen von Veranstaltern bundesweiter Fernsehprogramme im Bereich
des Ballungsraumfernsehens können als medienrelevanter Markt in die medienkonzentrationsrechtliche Prüfung einbezogen werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Ballungsraumfernsehprogramme publizistisch bedeutsam sind, sofern sie Zuschauer mit lokalen und regionalen Informationen versorgen und, gemessen an der Größe des Verbreitungsgebiets, hohe Reichweiten erzielen.
Beteiligungen an Ballungsraumsendern bieten zudem Veranstaltern von bundesweitem Fernsehen
eine weitere Verwertungsmöglichkeit für Programmrechte. Auch unterhalb der Ebene der bundesweiten Fernsehveranstaltung kann ein Netzwerk von Ballungsraumsendern einen nicht unerheblichen Einfluss auf die öffentliche Meinungsbildung gewinnen: Die Bildung eines überregionalen
Verbunds von Ballungsraumsendern zwecks koordinierter Vermarktung und Programmgestaltung
könnte die Einflussmöglichkeiten der beteiligten Gesellschafter oder Programmzulieferer auf ein
Maß vergrößern, das der Veranstaltung von bundesweitem Fernsehen vergleichbar wäre.
2.1.6.1
Programmangebot
In allen Nielsen-Ballungsräumen, mit Ausnahme von Bremen/Bremerhaven und Hannover, wird
Ballungsraumfernsehen angeboten.406 Eine Übersicht über die Angebote und Beteiligungsverhältnisse der Veranstalter gibt Tabelle II – 75. Mit aufgeführt wird der Sender NRW.TV. Er wird zwar
landesweit ausgestrahlt und ist daher kein Ballungsraumsender im engeren Sinne, in seinem
Sendegebiet liegt jedoch der Ballungsraum Rhein/Ruhr, und er gehört dem Vermarktungsverbund
der G1 Media Vermarktungs GmbH an.
402
403
404
405
406
Vgl. Creditreform, Firmenprofil, Stand: 31. 07. 2006.
Laut Auskunft von Bert Siegelmann, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Vermarktungsverbunds und Geschäftsführer
des Ballungsraumsenders RNF.
Vgl. Pressemitteilung der G1 Media Vermarktungs GmbH vom 03. 07. 2006.
Vgl. Kontakter vom 03. 07. 2006.
Dabei ist nach dem derzeitigen Niedersächsischen Mediengesetz (NMedienG) Ballungsraumfernsehen unzulässig.
Vielmehr muss das Programm inhaltlich auf mindestens landesweite Verbreitung ausgerichtet sein (vgl. § 14 Abs. 1
NMedienG).
NRW.TV Fernsehen 50 Karl-Ulrich Kuhlo
aus Nordrhein-West- 50 Ralf G. Neumann
falen GmbH & Co.
KG, Düsseldorf
NRW.TV
(NBR 4)
53
20
10
3,33
13,67
Heinz-Reinhard Schneider
Quoka AG
EGRO Direktwerbung GmbH
CMF Advertising GmbH
mehr als 12 Kleingesellschafter
Quelle: Landesmedienanstalten, Unternehmensangaben, G1 Media Vermarktungs GmbH, www.ballungsraum.tv
Tabelle II – 75: Ballungsraumsender
Rhein-Main TV
GmbH & Co. KG, Bad Homburg
rheinmaintv
(NBR 5)
Düsseldorf/Neuss
Köln/Bonn
bundesweit
(Schwerpunkt
NordrheinWestfalen)
Hamburg
Hamburg und
Umland
Sendegebiet/
Schwerpunkt
Kabel: ca. 900.000
Rhein-Main-Gebiet
HH, digitaler Satellit:
500.000 HH in der
Region, DVB-T:
350.000 HH
Insgesamt 1,75 Mio.
HH in der Region
Kabel, Internet
400.000 HH
center.tv
Heimatfernsehen
Düsseldorf GmbH,
Düsseldorf
center.tv Düsseldorf
(NBR 4)
49 center.tv Holding GmbH
100 AZ Media GmbH
100 André Zalbertus
30 Mediengruppe Rheinische Post
21 G1 Media Vermarktungs GmbH
100 Almond Media GmbH (s. o.)
center.tv Heimatfernsehen Köln
GmbH, Köln
center.tv Köln
(NBR 4)
Kabel, Internet
750.000 HH
Kabel, Satellit,
Internet landesweit:
4,2 Mio. HH
Kabel, IPTV, DVB-T
(DVB-H, DMB)
100 AZ Media GmbH
100 André Zalbertus
s. o.
KG Hamburg 1
Fernsehen Beteiligungs GmbH & Co.,
Hamburg
Hamburg 24
(NBR 1)
Sendestart noch
offen
Kabel, DVB-T im
Stadtgebiet
1,3 Mio. HH
63 Almond Media GmbH
36 Bernd Bertram
28 Ingo Borsum
20 Nikolaus Broschek
8 Michael Schmidt
8 Kim Benjamin Schwaner
27 Axel Springer AG
10 Triangle Medienbeteiligungs GmbH & Co. KG
Nikolaus Broschek, Frank Otto, Dr. Farhad Vladi (jeweils
1/3 der Anteile)
KG Hamburg 1
Fernsehen
Beteiligungs
GmbH & Co.,
Hamburg
Hamburg 1
(NBR 1)
technische
Reichweite
Gesellschafter (Beteiligung in Prozent)
Veranstalter
Programm/Nielsen
Ballungsraum (NBR)
G1 Media Vermarktungs GmbH
(Ballungsraumfernsehen in Deutschland Programmund Vermarktungsgesellschaft mbH)
G1 Media Vermarktungs GmbH
Eigenvermarktung
(Ballungsraumfernsehen in Deutschland Programmund Vermarktungsgesellschaft mbH)
G1 Media Vermarktungs GmbH
(Ballungsraumfernsehen in Deutschland Programmund Vermarktungsgesellschaft mbH)
bundesweite
Vermarktung
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
223
➝
➝
Kabel, DVB-T,
digitaler Satellit
(1 Std. täglich)
1.469.000 Personen
regional
50 Neue Welle Franken „Antenne Nürnberg“ Hörfunkgesellschaft
mbH
91,29 Neue Welle Bayern Rundfunkverwaltungsgesellschaft
mbH & Co. KG
100 Müller Medien GmbH & Co. KG (OschmannGruppe)
50 8,71 Radio Arena Programm- und Werbegesellschaft mbH
69 U. W. U. Vermögensverwaltungs GmbH
50 50,00 31 Neue Welle Bayern GmbH
Müller Medien GmbH & Co. KG
80 Gunther Oschmann
10 Michael Oschmann
10 Constanze Oschmann-Lauchstedt
37 Lokalfernsehen Nürnberg GmbH
50 Studio Gong München GmbH & Co. Studiobetriebs KG
40 Burda Broadcast Media GmbH & Co. KG
100 Dr. Hubert Burda
37 37 40 RBTZ Rundfunkbeteiligungsgesellschaft Bayerischer
Tageszeitungen GmbH & Co. KG
37 37 10 Neue Welle Bayern Rundfunk Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG (Oschmann-Gruppe)
37 37 5 Medienpool GmbH
95 Helmut Markwort
5 Christoph von Hutten
37 37 4 Neue KR-Medienbeteiligungs GmbH
100 Dr. Klaus Küber
Quelle: Landesmedienanstalten, Unternehmensangaben, G1 Media Vermarktungs GmbH, www.ballungsraum.tv
Tabelle II – 75: Ballungsraumsender
TVF Fernsehen in
Franken Programm
GmbH, Nürnberg
70 Schwäbischer Verlag GmbH & Co. KG Drexler Gessler
10 Bernd Gehrung
5 Classic Line Verwaltungs GmbH
100 Stefan Gönnenwein
15 Stefan Gönnenwein treuhänderisch für regionale Investoren
Franken TV
(NBR 8)
Kabel: 550.000 HH
100 Bert Siegelmann
Rhein-Neckar
Fernsehen GmbH,
Mannheim
tele-regional
Stuttgart AG,
Böblingen
technische
Reichweite
Kabel analog:
690.000 HH
Kabel digital:
160.000 HH
digitaler Satellit:
1,8 Mio. Menschen
in der RheinNeckar-Region
Gesellschafter (Beteiligung in Prozent)
Veranstalter
R.TV Stuttgart
(NBR 7)
Programm/Nielsen
Ballungsraum (NBR)
RNF Plus
(NBR 6)
Mittelfranken
Stuttgart, Ludwigsburg, Esslingen,
Göppingen, RemsMurr-Kreis
Sendegebiet/
Schwerpunkt
bundesweit,
Schwerpunkt RheinNeckar-Dreieck
(Ballungsraumfernsehen in Deutschland Programmund Vermarktungsgesellschaft mbH)
Eigenvermarktung
bundesweite
Vermarktung
G1 Media Vermarktungs GmbH
(Ballungsraumfernsehen in Deutschland Programmund Vermarktungsgesellschaft mbH)
224
Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
➝
➝
37 37 1 IMCOM Immobilien und Medien GmbH & Co. KG
50 Jutta Götz
50 Dr. Eicke Götz
37 50 Verlag Nürnberger Presse Druckhaus Nürnberg
GmbH & Co.
22,76 Bruno Schnell
37 37 59,02 Druckhaus Nürnberg GmbH
37 37 9,11 Friederike Diem
37 37 9,11 Walter GmbH
13 TVN Fernsehbeteiligungsgesellschaft mbH
23,3 Neue KR-Medienbeteiligungs GmbH
100 Dr. Klaus Küber
37 23,3 TV Nürnberg GmbH
100 Videocation GmbH
37 23,3 Rundfunk Media Rundfunkprogrammanbieter- und
Werbegesellschaft mbH
100 Michael Oschmann
37 19,0 Münchener Zeitungs-Verlag GmbH & Co. KG (Verlagsgruppe Ippen)
16 Studio Gong GmbH & Co. KG (s. o. Studio Gong München
GmbH & Co. Studiobetriebs KG)
16 Münchener Zeitungs-Verlag GmbH & Co. KG (Verlagsgruppe
Ippen)
16 Medienpool GmbH (s. o.)
16 Focus TV Produktions GmbH
100 Focus Magazin-Verlag GmbH
100 Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG
100 Dr. Hubert Burda
14 Neue Welle-Antenne München
100 Neue Welle Bayern Rundfunkverwaltungsgesellschaft
mbH & Co. KG
100 Müller Medien GmbH & Co. KG (OschmannGruppe, s. o.)
11 RT.1 GmbH
100 Presse-Druck- und Verlags GmbH
50,2 Ellinor Holland
37 37 24,9 Ellinor Scherer
37 37 24,9 Alexandra Holland
11 M 2 Media Werbegesellschaft mbH
100 Franz-Georg Strauß
TVF Fernsehen in
Franken Programm
GmbH, Nürnberg
München Live TV
Fernsehen GmbH &
Co. KG, München
Gesellschafter (Beteiligung in Prozent)
Veranstalter
Quelle: Landesmedienanstalten, Unternehmensangaben, G1 Media Vermarktungs GmbH, www.ballungsraum.tv
Tabelle II – 75: Ballungsraumsender
MÜNCHEN.TV
(NBR 9)
Programm/Nielsen
Ballungsraum (NBR)
Franken TV
(NBR 8)
Sendegebiet/
Schwerpunkt
Mittelfranken
München und
Oberland
technische
Reichweite
Kabel, DVB-T,
digitaler Satellit
(1 Std. täglich)
1.469.000 Personen
regional
Kabel, Satellit,
DVB-T
1,1 Mio. HH
G1 Media Vermarktungs GmbH
bundesweite
Vermarktung
(Ballungsraumfernsehen in Deutschland Programmund Vermarktungsgesellschaft mbH)
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
225
➝
➝
Sachsen Fernsehen
GmbH & Co.
Fernseh-Betriebs KG,
Leipzig
Sachsen Fernsehen
(Dresden Fernsehen,
Leipzig Fernsehen,
Chemnitz Fernsehen)
(NBR 11, 12, 13)
407
Vgl. Berliner Morgenpost vom 07. 11. 2006.
Quelle: Landesmedienanstalten, Unternehmensangaben, G1 Media Vermarktungs GmbH, www.ballungsraum.tv
Tabelle II – 75: Ballungsraumsender
FAB Fernsehen aus
Berlin GmbH, Berlin
Berlin und
angrenzende Teile
Brandenburgs
Kabel, Terrestrik
0,83 Mio. HH
1,65 Mio. Personen
Region Dresden,
Leipzig, Chemnitz
(Ballungsraumfernsehen in Deutschland Programmund Vermarktungsgesellschaft mbH)
(Ballungsraumfernsehen in Deutschland Programmund Vermarktungsgesellschaft mbH)
G1 Media Vermarktungs GmbH
Sendegebiet/
bundesweite
Schwerpunkt
Vermarktung
Großraum München
Kabel, DVB-T
Berlin und an3,9 Mio. Erwachsene grenzende Teile
(Personen ab
Brandenburgs
14 Jahren)
66,8 Almond Media GmbH
36 Bernd Bertram
28 Ingo Borsum
20 Nikolaus Broschek
8 Michael Schmidt
8 Kim Benjamin Schwaner
16,6 Triangle Medienbeteiligungs GmbH & Co. KG
Nikolaus Broschek, Frank Otto, Dr. Farhad Vladi (jeweils
1/3 der Anteile)
6,6 GSB Betriebs- und Beteiligungs GmbH
100 Stoffel Holding GmbH
10,0 Media Management AG
100 Andreas Fellmann
Nach Presseberichten beabsichtigt die Axel Springer AG, sich mit
27,4 % an der Veranstalterin zu beteiligen.407
41,957 Pro Episcope TV GmbH Co. Verwaltungs KG
100 Jürgen Steinke
7,791 Capricornus Investment GmbH
100 Jürgen Steinke
26,664 Event-TV Fernsehproduktions GmbH Co. 1. Beteiligungs KG
98,6 Manfred Meier-Hormann
6,571 Event-TV Fernsehproduktionsgesellschaft mbH
100 Manfred Meier-Hormann
12,891 Feature Video Film- und Fernsehproduktion GmbH Co.
Beteiligungs KG
37,5 Manfred Meier-Hormann
37
62,5 Manuel Werner
und weitere Gesellschafter (vornehmlich mittelständische Filmund Fernsehproduzenten) mit Anteilen von größtenteils unter 1 %.
Die neue Welle Sachsen Rundfunk GmbH & Co. Studiobetriebs KG
Oschmann-Gruppe
FAB Fernsehen aus
Berlin
(NBR 10)
Kabel, DVB-T
1,6 Mio. HH
s. o. MÜNCHEN.TV
München Live TV
Fernsehen GmbH &
Co. KG, München
Berlin 1 Fernsehen
Beteiligungsgesellschaft mbH, Berlin
technische
Reichweite
Kabel
590.000 Personen
Gesellschafter (Beteiligung in Prozent)
Veranstalter
tv.berlin
(NBR 10)
Programm/Nielsen
Ballungsraum (NBR)
MÜNCHEN.2
(NBR 9)
226
Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
227
Einige Unternehmen treten als Gesellschafter mehrerer Ballungsraumsender auf: So ist die
Almond Media GmbH an Ballungsraumfernsehsendern in Hamburg, Berlin und Düsseldorf beteiligt.
Auch die Triangle Medienbeteiligungs GmbH & Co. KG hält Anteile an den Ballungsraumsendern
Hamburg 1 und tv.berlin. Die Verlagsgruppe Burda ist an den Sendern Franken TV, MÜNCHEN.TV
und MÜNCHEN.2 beteiligt. Die im Bereich Lokalfernsehen, Hörfunk und Anzeigenblätter vor allem
in Bayern tätige Oschmann-Gruppe hält Anteile an den Veranstaltern von Franken TV, MÜNCHEN.TV,
MÜNCHEN.2 und Sachsen Fernsehen. Die center.tv Heimatfernsehen Köln GmbH beabsichtigt nach
Medienberichten, auch in Bremen und Hannover Ballungsraumfernsehen anzubieten.408
2.1.6.2
Verflechtungen von bundesweiten Fernsehveranstaltern und Veranstaltern
von Ballungsraumfernsehen
Einige Veranstalter bzw. Beteiligte sind auch im Bereich des bundesweiten privaten Fernsehens
aktiv:
Die Veranstalterin von Hamburg 1, die KG Hamburg 1 Fernsehen Beteiligungs GmbH & Co.
hält zugleich eine Zulassung zur Veranstaltung des bundesweiten Informations- und Servicespartenprogramms „24“.409 Die Zulassung bezieht sich auf ein bundesweites Mantelprogramm, in dessen
Rahmen 8- bis 10-stündige regionale Fensterprogramme eingefügt werden sollen. Das Programm
wird derzeit noch nicht ausgestrahlt. Geplant ist, das Programm 24 über IPTV-Plattformen, digital
terrestrisch (über DVB-H, ggf. auch DMB) und eventuell auch über DVB-T und Satellit zu verbreiten.
Die KG Hamburg 1 Fernsehen Beteiligungs GmbH & Co. wird selbst das Fensterprogramm für den
Ballungsraum Hamburg veranstalten: Die Zulassung für das regionale Informations- und Servicefensterprogramm Hamburg 24, das über DVB-H und Internet ausgestrahlt werden soll, hat sie
bereits von der Hamburgischen Anstalt für neue Medien (HAM) erhalten. Entsprechende Fensterprogramme sollen auch in den anderen Regionen von Dritten auf Grundlage jeweils eigener
regionaler Zulassungen veranstaltet und in das Gesamtprogramm integriert werden.
An der KG Hamburg 1 Fernsehen Beteiligungs GmbH & Co. beteiligt ist mit einem Anteil von
27 % die Axel Springer AG. Diese hält auch 48,19 % an der Sat.1 Beteiligungs GmbH, die in Höhe
von 24,9 % an der ProSiebenSat.1 Media AG beteiligt ist. Nach Presseberichten beabsichtigt die
Axel Springer AG, sich auch an der Veranstalterin des Ballungsraumsenders tv.berlin mit 27,4 %
zu beteiligen.410
Die Burda-Gruppe hält sämtliche Anteile an der Veranstalterin des bundesweiten Spartenprogramms Focus TV Gesundheit sowie 1,1 % der Anteile an der Veranstalterin von RTL II.
Die AZ Media GmbH, die sämtliche Anteile an der Veranstalterin von center.tv für den Raum
Köln sowie 49 % der Anteile an der Veranstalterin von center.tv für den Raum Düsseldorf hält, ist
auch in Höhe von 75,2 % an der AZ Media TV GmbH beteiligt, die als unabhängiger Dritter
Fensterprogramme im Rahmen des Hauptprogramms von RTL veranstaltet.
2.1.6.3
Nutzungsdaten
Die Datengrundlage zu Zuschaueranteilen und Reichweiten der Ballungsraumsender erscheint
derzeit unzureichend. Die von der G1 Media Vermarktungs GmbH vermarkteten Sender Hamburg 1,
tv.berlin, MÜNCHEN.TV und rheinmaintv erreichen insgesamt 5,7 Mio. Haushalte,411 also etwa 16 %
408
409
410
411
Vgl.
Vgl.
Vgl.
Vgl.
epd medien vom 14. 10. 2006.
Beschluss der KEK vom 08. 08. 2006 i. S. Hamburg 1, Az.: KEK 346.
Berliner Morgenpost vom 07. 11. 2006.
Angaben unter www.g1media.de.
228
Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
1) inklusive Regionalfenster RNF Life
2) inklusive Regionalfenster RTL Franken Life
sich für diese Angabe auf das Vorgängerprogramm tv.nrw.
3) Der Veranstalter von NRW.TV bezieht
Abbildung II – 25: Weitester Seherkreis der Ballungsraumsender („Innerhalb der letzten 14 Tage gesehen“,
Basis: Bevölkerung ab 14 Jahren)
Quelle: Unternehmensangaben, Funkanalyse Bayern 2006
1) Angabe für Dezember 2003.
2) Der Veranstalter von NRW.TV bezieht sich für diese Angabe auf das Vorgängerprogramm tv.nrw.
Abbildung II – 26: Seher gestern (Programm am Stichtag mindestens einmal eingeschaltet und mindestens
eine Minute konsekutiv genutzt, Sehdauer unerheblich, Basis: Bevölkerung ab 14 Jahren)
Quelle: Unternehmensangaben, Funkanalyse Bayern 2006, Kontakter, Booking 2005
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
229
aller bundesdeutschen Fernsehhaushalte.412 Zum Teil veröffentlichen die Sender Angaben zum
„Weitesten Seherkreis“ (Personen ab 14 Jahren, die angeben, das Programm innerhalb der letzten
14 Tage gesehen zu haben; Abbildung II – 25) und zu „Sehern gestern“ (Personen ab 14 Jahren,
die angeben, das Programm am jeweiligen Stichtag mindestens einmal eingeschaltet und es
mindestens eine Minute konsekutiv genutzt zu haben; Abbildung II – 26). Diese Reichweitenangaben erlauben jedoch keine Rückschlüsse auf die Höhe der Zuschaueranteile der Programme.
Einige Ballungsraumsender erreichen in der Kategorie der „Seher gestern“ relativ hohe Werte.
Vergleichbare Werte für bundesweit ausstrahlende Sender werden in der Regel nicht veröffentlicht, so dass ein direkter Vergleich nicht möglich ist. An vereinzelt veröffentlichten Angaben wie
z. B. für NBC Giga (870.000 Seher gestern)413 zeigt sich jedoch, dass Ballungsraumsender mit
kleineren bundesweit verbreiteten Programmen durchaus vergleichbar sind.
2.1.6.4
Fazit
Zwar verfügen einige Unternehmen, darunter auch bundesweit tätige Fernsehveranstalter und an
diesen Beteiligte, über Beteiligungen an mehreren Veranstaltern von Ballungsraumfernsehen (z. B.
Almond Media GmbH, Burda, Oschmann-Gruppe, künftig wohl auch die Axel Springer AG). Die
Almond Media GmbH ist zudem nicht nur an tv.berlin, Hamburg 1 und center.tv Düsseldorf
beteiligt, sondern über ihre Tochtergesellschaft G1 Media Vermarktungs GmbH auch als Vermarkter für MÜNCHEN.TV und rheinmaintv tätig. Es bestehen somit Ansätze für ein Netzwerk von
Metropolensendern, das nach Presseberichten weiter ausgebaut werden soll. Inwieweit die G1 Media
Vermarktungs GmbH – wie dies zuvor bei anderen Vermarktungsverbünden zu beobachten war414 –
künftig auch Einfluss auf das Programm der externen Sender nehmen wird, z. B. durch Festlegung
eines bestimmten Sendeschemas, bleibt abzuwarten. Derzeit ist jedoch keine anteilsmäßige oder
programmbeeinflussende Dominanz auf ein Netzwerk von Ballungsraumsendern zu erkennen, die
dieses in die Nähe eines bundesweiten Fernsehprogramms rücken würde. Unabhängig davon ist
die Veranstaltung von Ballungsraumfernsehen mit lokaler und regionaler Schwerpunktberichterstattung in jedem Fall als Beitrag zur Meinungsvielfalt zu bewerten.
2.1.7
Mediendienste
Mediendienste sind nach Definition der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten (ALM)
Angebote, die zwar über die rundfunktechnische Infrastruktur verbreitet werden, sich aber durch
ihr Erscheinungsbild und/oder eine geringere Relevanz für die öffentliche Meinungsbildung vom
Rundfunk unterscheiden.415
Trotz der Qualifizierung eines Angebots als Mediendienst ist zu prüfen, ob die Stellung eines
Unternehmens in diesem Bereich im Rahmen der medienkonzentrationsrechtlichen Prüfung nach
dem Rundfunkstaatsvertrag von Bedeutung ist. Gegebenenfalls ist sie als Stellung auf einem
medienrelevanten verwandten Markt in die Beurteilung mit einzubeziehen. In der Schwierigkeit
der Abgrenzung von „herkömmlichen“ Rundfunkangeboten manifestiert sich gerade die große
Nähe dieses Markts zur Fernsehveranstaltung.
412
413
414
415
Im Jahr 2005 lag die Anzahl der Fernsehhaushalte laut AGF/GfK bei 34,83 Mio.
Vgl. Kontakter, Booking 2005.
Vgl. zur Vermarktung durch die zur KirchGruppe gehörige Media1 den ersten Konzentrationsbericht der KEK „Fortschreitende Medienkonzentration im Zeichen der Konvergenz“, S. 139 f., sowie zur Vermarktung durch die SevenOne
Media GmbH und die Ballungsraumfernsehen in Deutschland Programm- und Vertriebsgesellschaft mbH den zweiten
Konzentrationsbericht der KEK „Sicherung der Meinungsvielfalt in Zeiten des Umbruchs“, S. 280 f.
Vgl. dazu ALM Jahrbuch 2005, S. 243.
230
Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
2.1.7.1
Rechtliche Einordnung
Im Gegensatz zu Telediensten, die der Individualkommunikation dienen, sind Mediendienste – wie
auch Rundfunkprogramme – an die Allgemeinheit gerichtet. Die Abgrenzung von Rundfunk im
Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 RStV und Mediendiensten im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 Mediendienstestaatsvertrag (MDStV) ist oftmals schwierig. Die Auswirkungen der Einordnung sind weitreichend,
da Mediendienste gemäß § 4 MDStV zulassungs- und anmeldefrei sind. Nach dem Entwurf zum
Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der am 01. 03. 2007 in Kraft treten soll, werden Mediendienste und Teledienste künftig als „Telemedien“ bezeichnet und, was inhaltliche Fragen betrifft,
ebenfalls vom Rundfunkstaatsvertrag erfasst;416 der MDStV wird aufgehoben. Telemedien bleiben,
sofern sie nicht dem Rundfunk zuzuordnen sind, weiterhin zulassungs- und anmeldefrei.
Mit der Abgrenzungsproblematik hat sich die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten
(DLM) zuletzt in ihrem Dritten Strukturpapier zur Unterscheidung von Rundfunk und Mediendiensten vom 06. 11. 2003 befasst. Entscheidend für die Qualifizierung als Rundfunk ist, dass dieser,
anders als Mediendienste, „Darbietungen“ enthält. Der Begriff der Darbietung ist weder im RStV
noch im MDStV definiert. Die DLM sieht als Begriffskern des Tatbestandsmerkmals der Darbietung
die Meinungsbildungsrelevanz an. Durch das Merkmal der Darbietung wird die besondere Rolle
des Rundfunks als Medium und Faktor der öffentlichen Meinungsbildung gekennzeichnet. Es
kommt daher für die Einordnung als Rundfunk oder als Mediendienst auf die Bedeutsamkeit für
die öffentliche und individuelle Meinungsbildung an. Entscheidend für die Meinungsbildungsrelevanz sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Breitenwirkung, Aktualität
und Suggestivkraft des Angebots.417 Ein Dienst ist nach den Feststellungen der DLM demnach
umso rundfunktypischer,
–
–
–
–
je höher die Wirkungsintensität der verbreiteten Inhalte als solche ist,
je stärker die redaktionelle Gestaltung der Inhalte ist,
je realitätsnäher die Inhalte präsentiert werden,
je größer seine Reichweite und seine gleichzeitige Rezeptionsmöglichkeit/tatsächliche
Nutzung sind und
– je weniger Interaktivität des Nutzers den Rezeptionsvorgang bestimmt (Passivität des
Nutzungsverhaltens und einfache Bedienbarkeit des Empfangsgeräts).
Auch bei den in § 2 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 MDStV aufgelisteten Beispielen für Mediendienste (u. a. Teleshopping- und Abrufdienste) kann eine Einzelfallprüfung ergeben, dass die Meinungsbildungsrelevanz der eines Rundfunkprogramms vergleichbar und somit die Schwelle zum Rundfunk überschritten ist.
Teleshopping, d. h. die „Sendung direkter Angebote an die Öffentlichkeit für den Absatz von
Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen (…) gegen Entgelt“ (vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 8 RStV),
wird demnach in der Regel als Mediendienst eingeordnet.418 Voraussetzung ist, dass der Verkaufszweck erkennbar im Vordergrund steht; die Darstellung muss auf den „Warenmarkt“ und nicht auf
den „Meinungsmarkt“ abzielen, ansonsten wäre das Angebot als Rundfunk zu behandeln.419 Teleshopping bietet den Fernsehveranstaltern die Chance, in ein weiteres Geschäftsfeld zu expandie416
417
418
419
Vgl. § 54 ff. des Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrags (RÄndStV) sowie § 1 Abs. 4 des Gesetzentwurfs für ein
Telemediengesetz, das gleichzeitig mit dem 9. RÄndStV in Kraft treten und Teledienstegesetz, Teledienstedatenschutzgesetz und MDStV ersetzen soll, und Johannes Kreile, in: Schiwy/Schütz/Dörr, Medienrecht, Lexikon für Praxis und
Wissenschaft, 4. Aufl. 2006, S. 516.
Vgl. BverfGE 90, 60, 87.
Dies sieht auch der 9. RÄndStV vor; vgl. § 2 Abs. 1 Satz 4.
Vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 8 RStV, 3. Strukturpapier der DLM zur Unterscheidung von Rundfunk und Mediendiensten vom
06. 11. 2003, S. 13.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
231
ren und eröffnet ihnen durch Umsatzbeteiligungen und Provisionen eine alternative Erlösquelle
zu Werbeeinnahmen (zu den Verflechtungen von bundesweiten Fernsehveranstaltern und Teleshopping-Anbietern siehe Abbildung II – 27). Das Einkaufsfernsehen findet auch als Programmfenster im Rahmen verschiedener Rundfunkprogramme zunehmende Verbreitung im bundesweiten privaten Fernsehen.420
Neben der Zunahme von Teleshopping-Angeboten ist auch eine steigende Anzahl von Mediendienst-Angeboten zu verzeichnen, die sich durch Telefonmehrwertdienste für die Teilnahme an
Chats und Spielen etc. finanzieren.
Als typisches Beispiel für einen Abrufdienst i. S. d. MDStV sieht die DLM den Fall der „elektronischen Videothek“ an, bei der eine über die Bereitstellung der am Markt befindlichen Angebote
hinausgehende Programmierleistung des Anbieters nicht erfolgt und der Kunde allein die Programmauswahl und den Rezeptionszeitpunkt bestimmt. Das Kriterium der Breitenwirkung wird
somit nicht erfüllt. Im Fall von im Near-Video-on-Demand-Verfahren bereitgestellten Filmen, bei
dem der Nutzer für einen Film unter verschiedenen Anfangszeiten wählen kann, nimmt der Kunde
keinen Einzeldienst in Anspruch, sondern gehört einer größeren Nutzergruppe an. Ob ein Angebot
die erforderliche Meinungsrelevanz aufweist, ist nach den oben dargestellten Kriterien (gleichzeitige
Rezeptionsmöglichkeit, einfache Bedienbarkeit des Empfangsgeräts etc.) zu prüfen.421 Pay-per-ViewAngebote bieten für einen Fernsehveranstalter eine zusätzliche Möglichkeit, Programmrechte zu
verwerten.
2.1.7.2
Mediendienst-Angebote
Die folgende Übersicht der derzeit angebotenen Mediendienste ist nicht abschließend. Aufgrund
der Zulassungs- und Anmeldefreiheit können die Mediendienste und ihre Gesellschafter nicht
lückenlos erfasst werden. Sofern nicht der Anbieter selbst einen Antrag auf Bestätigung der
rundfunkrechtlichen Unbedenklichkeit stellt, können die Landesmedienanstalten anlassbezogen
prüfen, ob ein Angebot dem Rundfunk zuzuordnen ist. Mit welcher Intensität sie Breitbandkabelanlagen und andere Netze auf solche Angebote hin kontrollieren, steht in ihrem Ermessen.422
Nicht aufgeführt sind Mediendienste, die sich in ihrem Erscheinungsbild (z. B. Teletext, Standbildkanäle) oder im Hinblick auf den Rezeptionsvorgang durch den Nutzer (z. B. Pay-per-View-Angebote)
vom herkömmlichen Rundfunk unterscheiden.
Angebot
Kategorie
Anbieter/Gesellschafter (Beteiligung in Prozent)
Verbreitung
1-2-3.tv
Teleshopping
1-2-3.tv GmbH
8,18 Dr. Büchelhofer Holding GmbH
8,18 Henning Schnepper
0,38 Cuneo AG
4,15 1-2-3.tv Mitarbeiterbeteiligungs GbR
24,0 Wellington Partners
24,0 Target Partners
24,0 3i
7,11 Iris Capital
Satellit; Kabel
Bietbox
Teleshopping
Bietbox GmbH
100 K1010 Entertainment GmbH
Satellit
Tabelle II – 76: Mediendienst-Angebote (Auswahl)
Quelle: Landesmedienanstalten, Unternehmensangaben, Creditreform, Bürgel Firmenprofile
420
421
422
Z. T. werden auch Teleshopping-Sendungen eigens für Rundfunkveranstalter produziert. Z. B. produziert 1-2-3.tv die
Sendung „Das ProSieben Auktionshaus“ für ProSieben.
Vgl. 3. Strukturpapier der DLM, S. 16.
Vgl. 3. Strukturpapier der DLM, S. 3.
232
Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
Angebot
Kategorie
Anbieter/Gesellschafter (Beteiligung in Prozent)
Verbreitung
Bestseller TV
Teleshopping
Bestseller-TV GmbH
Dr. Stefan Sommer, Alexandra Sommer
Satellit
HSE24
Teleshopping
HSE Home Shopping Europe AG
100 HSN Home Shopping Network GmbH
100 InterActive Corp. (Barry Diller)
Kabel, Satellit
Jamba! TV
Teleshopping
(Klingeltöne)
Jamba! GmbH
51 News Corporation
49 VeriSign Germany Holding GmbH
100 VeriSign, Inc.
Satellit
Life Light TV Shop
Teleshopping
Life Light TV Shop GmbH & Co. KG
geplant: Satellit;
Parallelaustrahlung
im Internet
LifeStyle-TV
Teleshopping,
SMS-Chats
Idee Medien Ltd.
Satellit; Kabelverbreitung geplant
MEGA\Vision
(insolvenzbedingt
eingestellt)
Teleshopping,
Gewinnspiele
arena media GmbH
25 Plazamedia GmbH
25 Kaltenbach Media GmbH
22,5 CM 01 Vermögensverwaltung 794 GmbH
12,5 Graf zu Solms-Wildenfels Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH
7,5 Hansjörg Zelger
7,5 Christian J. Böhmer
Satellit
PRIMETIME
Telefonberatungen
b2c.tv GmbH & Co. KG
100 Thomas Hornauer
Satellit
Quiz-des-Tages
Quizprogramm
Idee Medien Ltd.
Satellit; Kabelverbreitung geplant
QVC
Teleshopping
QVC Deutschland GmbH
100 QVC, Inc. (über mehrere Zwischengesellschaften)
98 Liberty Media Corporation
Kabel, Satellit
RTL Shop
Teleshopping
RTL Shop GmbH
55 RTL Television GmbH
45 RTL interactive GmbH
Kabel, Satellit
Sonnenklar TV
Teleshopping
(Reisen)
Euvia Travel GmbH
100 BigXtra Touristik GmbH
100 FTI Frosch Touristik GmbH
Kabel Satellit
Spi.Ka
„On-Screen“-Spiele, ContentLogic Interactive Media GmbH
Teilnahme per SMS Claudia und Christoph Marloh
Kabel, Satellit
Sportswin.tv
moderierte
Sportwetten
Telespass TV GmbH
Catherine und Richard Wissmeyer, Guido Ullrich,
Claudia Fuckner, Ralph Schnitzler, Michael Reul
Kabel, Satellit
Traumpartner TV
SMS-Chat zu den
Themen Beziehungen, Dating
und Partnersuche
Traumpartner TV GmbH
RTL interactive GmbH
Satellit
TV-Shop
Teleshopping
TV-Shop Europe GmbH
100 Modern Times Group
Satellit
TV Travel Shop
Teleshopping
(Reisen)
Reise-TV GmbH & Co. KG
74 Television Voyages Ltd.
26 TUI AG
Kabel, Satellit
Wetter Fernsehen
Wetterinformationen
wetter.com AG
54,97 SevenOne Intermedia GmbH
100 ProSiebenSat.1 Media AG
Kabel
Yavido Clips
Music-Clips, Chats,
Klingeltöne
EURO I Fernsehproduktions- und Betriebs AG
Kabel, Satellit,
DVB-T
Tabelle II – 76: Mediendienst-Angebote (Auswahl)
Quelle: Landesmedienanstalten, Unternehmensangaben, Creditreform, Bürgel Firmenprofile
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
2.1.7.3
233
Verflechtungen von Fernsehveranstaltern und Anbietern von Mediendiensten
Mit der RTL Group und der ProSiebenSat.1 Media AG sind die beiden großen Veranstaltergruppen
im bundesweiten privaten Fernsehen auch an Anbietern von Mediendiensten beteiligt. Die Verflechtungen mit „fernsehprogrammähnlichen“ Mediendiensten, d. h. Bewegtbild-Angeboten mit
Live-Ausstrahlungscharakter, werden im Folgenden dargestellt (zu Pay-per-View-Angeboten von
Rundfunkveranstaltern und entsprechenden Kooperationen mit Plattformbetreibern s. u. 2.1.5).
Die RTL Group hat die zuvor von der französischen M6-Sendergruppe gehaltenen Anteile an
der RTL Shop GmbH, der Anbieterin des Teleshopping-Programms RTL Shop, übernommen und
ist nunmehr deren Alleingesellschafterin. RTL Shop wird hauptsächlich über Satellit und nur in
wenigen Regionen im Kabel verbreitet. Im Hinblick auf Reichweite und Umsatz bleibt das Programm weit hinter den Teleshopping-Sendern QVC und HSE24 zurück (siehe Tabelle II – 77). Durch
die Ausstrahlung von Teleshopping-Fenstern im Programm der eigenen Sendergruppierung und
zahlreicher Regionalprogrammveranstalter können die Reichweitendefizite von RTL Shop in gewissem Umfang kompensiert und damit auch die Umsatzchancen erhöht werden. Neben der
Beteiligung an der RTL Shop GmbH besteht über die 19,87 %ige Beteiligung an der K1010
Entertainment GmbH eine weitere Verflechtung der RTL Group mit einem Teleshopping-Anbieter:
Die K1010 Entertainment GmbH hält sämtliche Anteile an der Bietbox GmbH, die den gleichnamigen Einkaufskanal anbietet. Die K1010 Entertainment GmbH ist zudem Veranstalterin des
bundesweiten Fernsehprogramms K1010, das auch der RTL-Gruppe zuzurechnen ist.423 Die RTL
Group hält ferner sämtliche Anteile an der Traumpartner TV GmbH. Traumpartner TV, ein SMSChat-Angebot zu den Themen Beziehungen, Dating und Partnersuche, wird seit dem 01. 12. 2004
täglich von 6:00 bis 22:00 Uhr über Satellit und parallel im Internet unter www.traumpartner.tv
verbreitet. Die Zulassung für ein als Rundfunk zu qualifizierendes Unterhaltungsspartenprogramm
unter dem selben Namen wurde im Juni 2004 bei der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb)
beantragt, jedoch noch nicht erteilt.424 Demzufolge wird das Angebot Traumpartner TV weiterhin
als Mediendienst betrieben.
Die ProSiebenSat.1 Media AG ist über ihre Tochtergesellschaft SevenOne Intermedia GmbH in
Höhe von 54,97 % an der wetter.com AG beteiligt, die den Mediendienst Wetter Fernsehen anbietet.
Wetter Fernsehen ist Teil des Paketangebots Kabel Digital Home der Kabel-Deutschland-Gruppe.
Ihre Beteiligung am Anbieter des Reiseshopping-Kanals Sonnenklar TV hat die Sendergruppe
dagegen an die BigXtra Touristik GmbH veräußert. Begründet wurde dies mit zu geringen Synergien
innerhalb des Konzerns.425
Die EM.TV AG hält über ihr Tochterunternehmen PLAZAMEDIA GmbH 25 % der Anteile an der
arena media GmbH, die einen Shopping-Kanal unter dem Namen MEGA\Vision gestartet hat.
Anders als die „klassischen“ Teleshopping-Sender QVC, HSE24 und RTL Shop ist MEGA\Vision –
wie auch 1-2-3.tv und Bietbox TV – als Auktionskanal konzipiert. Über das Vermögen der arena
media GmbH wurde am 01. 06. 2006 das Insolvenzverfahren eröffnet, der Senderbetrieb wurde
eingestellt.
Marktführer im Bereich des Teleshoppings in Deutschland ist die zum Einflussbereich von John
Malone und dem Liberty-Global-Konzern gehörige QVC Deutschland GmbH mit dem TeleshoppingProgramm QVC, gefolgt von der HSE Home Shopping Europe AG (HSE24), die von der InterActive
Corp (Barry Diller) kontrolliert wird (siehe Tabelle II – 77). John Malone und die Liberty Global, Inc.
bzw. die Discovery Holding Company sind an zahlreichen Veranstaltern von bundesweitem privaten
Fernsehen beteiligt (siehe Abbildung II – 27).
423
424
425
Vgl. Beschluss der KEK vom 15. 03. 2005 i. S. K1010, Az.: KEK 262.
Die medienkonzentrationsrechtliche Unbedenklichkeit der Zulassung hat die KEK am 15. 03. 2005 bestätigt (Az.: KEK 228).
Vgl. Geschäftsbericht der ProSiebenSat.1 Media AG 2005, S. 29.
234
Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
Der Anteil von Teleshopping-Programmen an den Gesamterlösen des privaten Fernsehens ist seit
dem Jahr 2000 gewachsen (s. u. 2.3.1, Abbildung II – 36 und II – 37).426 Im Jahr 2005 erzielten die Teleshopping-Sender QVC, HSE24, RTL Shop und 1-2-3.tv einen Umsatz von insgesamt über 1 Mrd. Euro
(siehe Tabelle II – 77). Marktforschungsunternehmen gehen von einem starken weiteren Wachstum
Abbildung II – 27: Verflechtungen von Teleshoppinganbietern und Fernsehveranstaltern
Quelle: KEK
Sender
Hauptgesellschafter
Programmfenster
Technische Reichweite
QVC
Liberty Media
Hamburg 1
37 Mio. HH (Satellit,
Kabel bundesweit)
378
516
629
HSE24
InterActiveCorp
–
34,8 Mio. HH (Satellit,
Kabel bundesweit)
308
275
305
RTL Shop
RTL Group
RTL, VOX, n-tv,
diverse Regionalsender
18 Mio. HH (Satellit,
regionale Kabelnetze)
91
80
89
1-2-3.tv
Wellington Partners,
target Partners, 3i
BW Family TV
23 Mio. (Satellit)
–
–
33
777
871
1.056
Σ
Umsatz in Mio. Euro
2003 2004 2005
Tabelle II – 77: Umsätze der Teleshopping-Anbieter
Quelle: Unternehmensangaben
426
Die dort zitierte Untersuchung der Landesmedienanstalten zur wirtschaftlichen Lage des privaten Rundfunks bezieht
abweichend von der rechtlichen Einordnung Teleshopping-Programme mit ein.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
235
der Branche aus.427 Im Zuge der Digitalisierung wird eine verschärfte Konkurrenz durch neue Anbieter und eine zunehmende Ausdifferenzierung der Produktangebote und Verkaufsformate erwartet.
2.1.7.4
Fazit
Beteiligungen von Veranstaltern von bundesweitem privaten Fernsehen im Bereich der Mediendienste sind derzeit überschaubar. Die Veranstaltung von Teleshopping-Programmen oder von auf
Telefonmehrwertdiensten basierenden „interaktiven“ Chat-, Spiel- und Wettkanälen verschafft den
Fernsehkonzernen die Möglichkeit, zusätzliche Umsätze zu erwirtschaften bzw. Einbußen bei den
TV-Werbeumsätzen auszugleichen. Mit dem Fortschreiten der Digitalisierung und der Einrichtung
von Rückkanälen, die interaktive Anwendungen ermöglichen, ist mit einer Zunahme derartiger
Angebote zu rechnen. Auch die beabsichtigte Grundverschlüsselung bislang frei empfangbarer,
über die Astra-Satellitenplattform ausgestrahlter Programme zielt u. a. darauf ab, adressierbare
Zusatzdienste zum Rundfunkempfang anbieten zu können. Im Hinblick auf ihre generell geringere
Meinungsbildungsrelevanz im Vergleich zum Rundfunk sind Mediendienste medienkonzentrationsrechtlich als eher unbedeutend einzustufen; im Einzelfall kann sich jedoch ergeben, dass der
potenzielle Meinungseinfluss eines solchen Angebots nur graduell hinter demjenigen eines bundesweiten Fernsehprogramms zurückbleibt.
2.2
Der Fernsehveranstaltung vor- und nachgelagerte Märkte
2.2.1
Programmrechte
Das Gebot der Vielfaltsicherung erfordert es, auch die vertikale Verflechtung von Rundfunkveranstaltern mit Produktionsfirmen und Inhabern von Film- und Sportübertragungsrechten zu berücksichtigen.428 Die öffentliche Meinungsbildung beschränkt sich nicht auf „Nachrichtensendungen,
politische Kommentare, Sendereihen über politische Probleme der Gegenwart, Vergangenheit
oder Zukunft“, sondern „jedes Rundfunkprogramm (wird) durch die Auswahl und Gestaltung der
Sendungen eine gewisse Tendenz haben“.429 Dazu zählen auch Hör- und Fernsehspiele, musikalische Darbietungen und Unterhaltungssendungen.430 Demnach kommt auch der Unterhaltung
dienenden Programmen ein meinungsbildender Charakter zu. Dies bringt auch die Begründung
zum 3. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zum Ausdruck, wonach u. a. Rechte und Produktion als
Indikatoren bei der Beurteilung, ob gemäß § 26 Abs. 2 Satz 2 RStV vorherrschende Meinungsmacht vermutet wird, einzubeziehen sind.
Durch neue Verbreitungstechniken und die insbesondere durch die Digitalisierung bedingte
steigende Anzahl von Fernsehsendern wächst auch die Bedeutung der Content-Anbieter. InhalteProduzenten und Fernsehsender verfolgen crossmediale Verwertungsstrategien, die die Nutzungsrechte für Kino, Video-on-Demand, DVD/ Video, Pay- und Free-TV, PC-, Video- und Handy-Spiele,
Buch, Tonträger etc. umfassen.
Aus Sicht der Fernsehveranstalter ist der Markt für Programminhalte ein wichtiger Beschaffungsmarkt. Die Attraktivität des Programms ist ein entscheidender Faktor im Wettbewerb um Zuschauer
und Werbekunden. Auf dem Programmbeschaffungsmarkt treten Produzenten von Kino- und/
oder Fernsehproduktionen, Rechtehändler und auch Fernsehveranstalter als Anbieter und – sieht
427
428
429
430
Z. B. prognostiziert die Goldmedia GmbH bis zum Jahr 2010 ein durchschnittliches jährliches Wachstum um 11 % auf
dann 1,6 Mrd. Euro.
Vgl. BVerfGE 95, 163, 173.
Vgl. BVerfGE 12, 205, 260.
Vgl. BVerfGE 73, 118, 152.
236
Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
man vom Zwischenhandel ab – Fernsehveranstalter als Endnachfrager auf. Programme werden
gemäß einer Make-or-Buy-Entscheidung der Fernsehveranstalter
– als Eigenproduktionen der Fernsehveranstalter selbst produziert,
– als Auftragsproduktionen bei (mehr oder weniger) unabhängigen Produktionsfirmen oder
– als Lizenzprogramme (Kaufproduktionen) am Markt erworben.
Sender
Kaufproduktionen
Eigen-/Auftragsund Koproduktionen
kurzfristige
Wiederholungen
Trailer, Werbung,
Sponsoring etc.
RTL
1997
1999
2001
2002
2004
2005
29,0
19,0
14,9
14,9
10,5
7,9
34,2
42,0
40,4
41,2
45,8
50,5
18,4
19,2
22,3
19,2
18,5
16,0
18,4
19,8
22,4
24,7
25,2
25,6
RTL II
1997
1999
2001
2002
2004
2005
43,8
50,8
49,2
50,5
36,1
34,7
10,0
11,1
14,9
14,0
22,0
22,4
28,2
17,1
11,7
15,3
18,6
17,8
18,0
21,0
24,2
20,2
23,3
25,5
VOX
1997
1999
2001
2002
2004
2005
28,3
34,7
28,9
32,0
34,4
34,0
11,6
11,4
14,8
12,8
14,8
13,3
24,6
28,3
27,7
23,6
20,5
23,2
35,5
25,6
28,6
31,6
30,3
29,5
Sat.1
1997
1999
2001
2002
2004
2005
25,4
22,4
15,7
15,6
12,7
6,3
38,6
40,6
44,9
44,4
48,4
54,6
17,4
17,5
13,1
14,1
12,9
14,4
18,6
19,5
26,3
25,9
26,0
24,7
ProSieben
1997
1999
2001
2002
2004
2005
47,2
38,0
37,0
33,0
22,0
18,5
10,7
19,6
21,0
25,2
30,7
34,6
22,2
21,5
23,8
23,3
27,1
28,0
19,9
20,9
18,2
18,5
20,2
18,9
kabel eins
1999
2001
2002
2004
2005
49,3
44,1
44,1
52,3
47,5
4,8
7,0
5,7
6,3
12,0
26,6
23,6
24,9
15,0
14,6
19,3
25,1
25,3
26,4
25,9
ARD
1997
1999
2001
2002
2004
2005
20,5
18,0
19,2
16,6
18,3
18,5
63,1
66,9
62,5
67,6
64,1
65,7
12,4
10,8
12,9
11,7
11,5
9,9
4,0
4,3
5,4
4,1
6,1
5,9
ZDF
1997
1999
2001
2002
2004
2005
17,9
15,8
11,0
16,1
14,3
12,2
62,3
68,4
71,2
67,9
70,1
72,8
14,2
10,4
12,5
11,4
10,2
10,3
5,6
5,4
5,3
4,6
5,4
4,7
Tabelle II – 78: Zusammensetzung des Programms nach Produktionsformen (in Prozent)
Stichproben: zwei Kalenderwochen pro Jahr; 2005: eine Kalenderwoche, 3:00 bis 3:00 Uhr
Quelle: ALM Programmberichte 1998/99, 2000/2001, 2005, ALM Jahrbuch 2003
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
237
Tabelle II – 78 zeigt den Anteil von Kaufprogrammen, Eigen-/Auftrags- und Koproduktionen bei
privaten Vollprogrammen und den öffentlich-rechtlichen Programmen ARD (Das Erste) und
ZDF.mm
Bei den meisten der untersuchten frei empfangbaren Programme ist der Anteil der Eigen-,
Auftrags- und Koproduktionen gestiegen. Damit nehmen Verflechtungen zwischen Fernsehproduzenten und Fernsehveranstaltern für die Beurteilung der Medienkonzentration an Bedeutung zu,
der Handel mit Programmrechten nimmt dagegen im langfristigen Vergleich eher an Bedeutung
ab. Dies gilt allerdings nicht für den Bereich von Pay-TV oder Pay-per-View-Diensten; dort wird der
Programmbedarf überwiegend mit Kaufprogrammen gedeckt.431
Die Fernsehzuschauer verbringen einen großen Teil ihrer täglichen Sehdauer mit dem Konsum
fiktionaler Unterhaltung. Zwar hat der Trend zu nichtfiktionaler Unterhaltung (Quiz-, Talk- und
Spielshows, Reality TV, Docu-Soaps etc.) jüngst bei einigen Programmen zu einem Rückgang von
Sehdauer und Sendezeit im Bereich der fiktionalen Unterhaltung geführt; der Zugang zu Rechten
an fiktionalem Programm ist aber nach wie vor ein wichtiger Erfolgsfaktor bei der Fernsehveranstaltung. Dies gilt insbesondere im Bereich des Pay-TV.
Die nachfolgende Tabelle II – 79 zeigt, dass die Zuschauer täglich für eine in etwa gleiche
Minutenanzahl Angebote der Sparten Information (66 Minuten) und fiktionales Programm (65 Minuten) nutzen. Nichtfiktionales Unterhaltungsprogramm wird dagegen nur halb so lang genutzt
(31 Minuten). In die Untersuchung einbezogen wurden die Programme RTL, RTL II, VOX, Sat.1,
ProSieben, kabel eins, ARD (Das Erste und die Dritten Programme), ZDF und 3sat.
Betrachtet man die Spartennutzung innerhalb der einzelnen Sender, so zeigen sich Unterschiede
zwischen den privaten und öffentlich-rechtlichen Sendern: Während bei ARD und ZDF die Nutzung
des Genres Information überwiegt, wird bei RTL und ProSieben am meisten fiktionales Programm,
bei Sat.1 seit 2002 hauptsächlich nichtfiktionale Unterhaltung genutzt.
Eine Gegenüberstellung von Spartenangebot und Spartennutzung zeigt, dass Programme der
Sparten Unterhaltung und Fiction überproportional genutzt werden (siehe Tabelle II – 81). Untersucht wurde dabei das Programmangebot der Sender RTL, RTL II, VOX, Super RTL, Sat.1, ProSieben,
kabel eins, N24, DSF, Eurosport, ARD (Das Erste und die Dritten Programme), ZDF und 3sat. Auf
diese Programme entfielen 2005 rund 91 % der gesamten Fernsehnutzung. Im Gesamtprogrammangebot dominiert die Sparte Information; im Jahr 2005 sind nach dieser Untersuchung 44 % des
gesamten Programmangebots diesem Genre zuzuordnen. Ihre Nutzung macht jedoch nur 33 %
der Gesamtnutzung aus. Im Bereich Unterhaltung und Fiction ist das Verhältnis umgekehrt. Unterhaltung macht 10 % des Gesamtangebots, aber 16 % der Gesamtnutzung aus. Der Anteil fiktionalen
Programmsparte
Information
Unterhaltung
Fiction
Sport
Werbung
Sonstiges
2003
2004
2005
63
29
65
11
15
5
65
32
63
13
15
6
66
31
65
10
15
6
Tabelle II – 79: Zusammensetzung des täglichen Fernsehkonsums nach Sparten (Zuschauer ab 3 Jahren, in
Minuten)
Quelle: Media Perspektiven, Tendenzen im Zuschauerverhalten, 3/2005, 3/2006
431
Vgl. DIW Berlin, DLM-Studie zur Film- und Fernsehwirtschaft in Deutschland 2000/2001, S. 57: Auf Pay-TV-Veranstalter
entfielen danach 30,97 % der Aufwendungen für Kaufprogramme insgesamt und mehr als ein Drittel der Aufwendungen
für Fiction-Kaufprogramme im Jahr 2000. Ihr Anteil bei Aufwendungen für Auftragsproduktionen lag dagegen bei lediglich 0,32 %.
238
Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
Sender
Information
Fiction
Nonfiktionale
Unterhaltung
Sport
Werbung und
Sonstiges
RTL
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
22,7
21,7
21,1
21,5
21,5
23,0
25,1
37,8
32,8
31,7
31,0
28,5
26,0
26,1
19,3
20,8
21,4
21,9
26,1
27,7
25,8
5,0
6,8
8,4
7,7
5,3
4,7
4,0
15,1
17,8
17,4
17,9
18,5
18,5
18,9
Sat.1
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
15,7
15,9
18,9
13,4
13,4
13,4
13,8
39,9
36,5
33,3
29,4
27,8
23,3
24,2
21,3
22,5
23,2
31,3
35,1
41,4
40,4
7,2
6,5
5,4
6,1
3,5
2,1
2,0
16,0
18,7
19,1
19,7
19,1
19,8
19,6
ProSieben
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
22,4
20,7
22,3
22,9
30,9
33,7
30,1
60,4
60,6
54,8
52,4
45,9
38,2
41,7
2,8
4,0
7,0
8,2
6,9
11,4
11,9
0,1
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
14,4
14,7
16,0
16,1
16,5
16,7
16,3
ARD1)
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
38,6
36,2
39,1
37,2
37,7
34,4
36,3
31,7
31,1
31,3
30,1
32,1
30,9
34,6
15,6
15,3
15,6
13,9
13,3
12,6
12,0
11,4
13,9
10,6
15,7
13,8
18,0
13,2
2,8
3,6
3,3
3,1
3,5
4,1
3,9
ZDF
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
37,1
35,9
39,1
36,6
39,7
36,7
38,8
35,8
33,4
35,9
33,4
36,9
35,1
40,2
13,3
11,9
15,6
10,6
8,6
8,2
6,9
9,8
14,1
10,6
15,1
10,3
15,6
9,8
3,8
4,9
3,3
4,2
4,7
4,4
4,3
1) ARD-Gemeinschaftsprogramm „Das Erste“
Tabelle II – 80: Zusammensetzung des täglichen Fernsehkonsums nach Programmsparten und Sendern
(Zuschauer ab 3 Jahren, in Prozent)
Quelle: Media Perspektiven, Tendenzen im Zuschauerverhalten, 4/2000, 4/2002, 4/2003, 4/2004, 3/2005, 3/2006
Programms am Gesamtangebot beträgt 24 %, fiktionale Angebote werden aber mit einem Anteil
von 34 % an der Gesamtnutzung überproportional genutzt. Vergleicht man jedoch die Nutzungsanteile in den Jahren 1999 und 2005, so hat das fiktionale Genre deutlich Nutzungsanteile eingebüßt, das Genre Information wurde stärker genutzt.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
239
1999
2005
1999
20051)
Index2)
2005
38
9
11
29
8
5
44
8
10
24
10
4
28
7
13
40
10
2
33
6
16
34
8
3
74
87
157
143
82
68
Sparte
Angebot
Information
Sport
Unterhaltung
Fiction
Werbung
Sonstiges
1) AGF/GfK, Panel D+EU.
Nutzung
2) Nutzung zu Angebot, Angebot = 100.
Tabelle II – 81: Spartenangebot und Spartennutzung im Fernsehen 1999 und 2005 (in Prozent)
(Mo. bis So., 03:00 bis 03:00 Uhr, Zuschauer ab 3 Jahren, Anteile am gesamten Programmangebot und an
der in Sehdauer gemessenen Nutzung der Sparten, untersuchte Programme: ARD, ZDF, Dritte Programme,
3sat, RTL, Sat.1, ProSieben, kabel eins, RTL II, VOX, Super RTL, DSF, Eurosport, N24)
Quelle: Maria Gerhards, Walter Klingler, Programmangebote und Spartennutzung im Fernsehen, in: Media Perspektiven
11/2005 und 11/2006
2.2.1.1
Fiktionale Programme
Unter den Begriff der fiktionalen Unterhaltung werden sowohl für die Kinoausstrahlung produzierte
und in Fernsehprogrammen nachverwertete Kinofilme (Spielfilme) gefasst als auch Fernsehproduktionen, die ausschließlich und speziell für die Verwendung in Fernsehprogrammen produziert
werden (Fernsehfilme, TV-Movies). Eine weitere Segmentierung kann z. B. nach verschiedenen
Programmgenres (Action, Krimi, Science Fiction etc.), erwarteter Zuschauerattraktivität (PremiumFilme) oder nach den Stufen der Verwertungskette (Erstausstrahlung, Pay-TV, Free-TV etc.) erfolgen.
2.2.1.1.1 Stellenwert fiktionaler Programme für die Fernsehveranstaltung
Tabelle II – 82 gibt den Anteil von Fiction-Programmen am Gesamtprogramm der zuschauerstärksten
privaten Vollprogramme sowie der öffentlich-rechtlichen Anstalten wieder. Es zeigt sich, dass der
Anteil von Fiction am Gesamtprogramm bei den meisten privaten Veranstaltern seit 1997 kontinuierlich gesunken ist. Der Fictionanteil bei ARD und ZDF liegt im Jahr 2005 über demjenigen von
RTL, Sat.1 und ProSieben.
Eine ergänzende, auf einen durchschnittlichen Sendetag bezogene Analyse der Programmstruktur führt ebenfalls zu dem Ergebnis, dass der Anteil von Fiction-Programmen an der Gesamtsendezeit der untersuchten Vollprogramme eine abnehmende Tendenz aufweist. Der durchschnittliche Fiction-Anteil der untersuchten Programme lag im Jahr 2004 bei 38,7 %. Innerhalb dieser
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
RTL
Sat.1
ProSieben
ARD/Das Erste
ZDF
33,7
33,1
29,1
27,6
30,5
32,2
31,0
27,0
24,7
23,8
40,6
39,8
37,8
35,6
30,5
28,6
25,1
24,6
23,1
24,1
50,5
50,4
50,0
43,5
47,7
47,2
43,5
32,6
27,0
28,7
25,7
27,2
27,7
27,3
27,3
28,3
26,7
28,5
28,7
32,2
30,0
26,6
27,7
27,2
23,1
27,5
25,7
26,7
26,7
30,5
Tabelle II – 82: Anteil von fiktionalem Programm am Gesamtprogramm (in Prozent)
Quelle: Media Perspektiven, Basisdaten 2005; Udo-Michael Krüger, Media Perspektiven 4/2006
240
Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
Sender
RTL
RTL II
VOX
Sat.1
ProSieben
kabel eins
ARD
ZDF
Spielfilm
Fernsehfilm
Serie
2002
2004
2002
2004
2002
2004
2,6
18,8
12,3
4,1
18,1
17,9
12,8
10,1
1,2
16,2
12,3
5,3
16,6
20,3
14,1
6,4
1,3
4,8
4,3
5,0
3,1
4,3
7,9
3,9
1,7
5,0
2,2
3,3
2,2
1,7
6,8
6,1
29,6
38,8
30,1
18,6
23,0
41,4
14,2
16,1
23,0
24,1
31,2
21,6
15,1
38,5
15,8
18,9
Anteil Fiction am
Gesamtprogramm
2002
2004
33,5
62,4
46,7
27,7
44,2
63,6
34,9
30,1
25,9
45,3
45,7
30,2
33,9
60,5
36,7
31,4
Durchschnittlicher Fiction-Anteil der untersuchten Programme: 2002 – 42,9 %, 2004 – 38,7 %
Tabelle II – 83: Stellenwert von Fiction-Programmen innerhalb des Gesamtprogramms (inklusive Werbung, in
Prozent)
Quelle: ALM Jahrbuch 2003 und ALM Programmbericht 2005; Stichproben: zwei Kalenderwochen pro Jahr, 3:00 bis
3:00 Uhr
Kategorie dominieren Serien, gefolgt von Spielfilmen. Fernsehfilme machen lediglich einen geringeren Anteil am Gesamtprogramm aus.
Unter den frei empfangbaren privaten Sendern haben sich mit Tele 5 und Das Vierte zwei
Sender als reine Spielfilmsender neu positioniert und erzielen Zuschaueranteile zwischen 0,5 und
0,7 %. Sie können auf Programm ihrer Muttergesellschaften, der Tele München Gruppe bzw. des
NBC-Universal-Konzerns, zurückgreifen. Der exklusive Zugang zu attraktiven Programmrechten ist
für die Veranstaltung von digitalem Pay-TV eine entscheidende Voraussetzung, um im Wettbewerb
mit anderen Anbietern, insbesondere mit frei empfangbaren TV-Programmen, bestehen zu können.
Die EU-Kommission weist in ihren Entscheidungen darauf hin, dass beliebte Spielfilme und Fußballspiele auf dem Markt zu Wettbewerbsbedingungen verfügbar sein müssen, da diese PremiumInhalte den Hauptanreiz für ein Pay-TV-Abonnement darstellen. Die Preise für Pay-TV-Rechte an
Filmproduktionen großer Hollywood Studios, insbesondere beim Abschluss von Output-Deals,
werden üblicherweise in Relation zur Abonnentenzahl festgelegt. Sie beinhalten häufig die Garantie
einer Mindestzahl von Abonnenten. Beim Verkauf an etablierte Pay-TV-Anbieter mit einer großen
Abonnentenbasis können die Studios daher in der Regel höhere Preise erzielen als beim Verkauf
an einen Newcomer. Hierdurch kann der Markteintritt für potenzielle Wettbewerber erschwert
werden.432
Premiere hat mit allen großen Hollywood Studios Output-Deals bzw. langfristige Paketverträge
geschlossen (s. u. Tabelle II – 97). Dies spiegelt sich in der Angebotstruktur der Premiere-Plattform
wider. Dort dominieren zahlenmäßig fiktionale Spartenprogramme (siehe Tabelle II – 84). Andere
Anbieter von Pay-TV-Plattformen, die über keine exklusiven Programmrechte an Hollywood-Produktionen verfügen, wie zum Beispiel die Kabel-Deutschland-Gruppe, nehmen dafür eine größere
Anzahl von Programmen anderer Sparten in ihr Portfolio auf. Eigen- oder auftragsproduzierte
Inhalte spielen – abgesehen von Sportübertragungen – derzeit im deutschen Pay-TV keine bedeutende Rolle. Die beiden großen Sendergruppen im frei empfangbaren Fernsehen, die RTL
Group und die ProSiebenSat.1 Media AG, planen jedoch, auf eigenen Pay-TV-Kanälen ihre Rechte
an eigen- und auftragsproduziertem fiktionalem Programm einer Zweitverwertung zuzuführen.m
432
Vgl. Entscheidung der EU-Kommission vom 02. 04. 2003, COMP/M. 2876 – Newscorp/ Telepiù, Rn. 186.
–
–
–
–
–
–
Premiere Thema
AXN (u. a.)
13th Street
Sci-Fi Channel
Kinowelt TV
Silverline Movie Channel
Playhouse Disney
Toon Disney
Boomerang
kabel eins classics
–
–
–
–
–
ESPN Classic Sports
Sailing Channel
Motors TV
NASN
Extreme Sports Channel
– Premiere HD Sport
Quelle: Unternehmensangaben, Stand: Oktober 2006
Tabelle II – 84: Pay-TV-Programmangebot nach Sparten (Schwerpunkt)
Kabel Digital
Home
–
–
–
–
–
–
–
–
–
– Heimatkanal
Premiere Goldstar
Kabel Deutschland
– Premiere HD Film
Premiere HD
– sonstige Sportarten
– Disney Channel
– Junior
– Jetix
Premiere Sport
Premiere Kinder
– bis zu zehn parallele Kanäle
Sport
Premiere Fußball
13th Street
Sci-Fi Channel
Heimatkanal
MGM Channel
Junior
Jetix
Filmclassics
Filmfest
Nostalgie
Serie
Krimi
–
–
–
–
–
Premiere
Entertainment
Premiere
Premiere
Premiere
Premiere
Premiere
– Premiere 1–4
– Disney Channel
Fiction
Premiere
Blockbuster
Premiere
Angebote
Discovery Channel
Discovery Geschichte
Animal Planet
Focus TV Gesundheit
–
–
–
–
–
National Geographic
The History Channel
Planet
Spiegel TV digital
Deutsches Wetterfernsehen
– Discovery HD
–
–
–
–
Information
–
–
–
–
–
MTV hits
MTV dance
VH-1 Classics
Trace
Gute Laune TV
– Goldstar TV
– Classica
– GoldStar TV
– Hit24
Musik
– Playboy TV
– Beate Uhse TV
Erotik
–
–
–
–
–
–
E! Entertainment
BBC Prime
G-TV
Wein TV
tv.gusto
Sat.1 Comedy
nichtfiktionale
Unterhaltung
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
241
➝
➝
Extreme Sports Channel
ESPN Classic Sports
Sailing Channel
NASN
Motors TV
Eurosport 2
Quelle: Unternehmensangaben, Stand: Oktober 2006
Tabelle II – 84: Pay-TV-Programmangebot nach Sparten (Schwerpunkt)
PrimaTV Erotik
– Sailing Channel
– Motors TV
– Bundesliga
–
–
–
–
–
–
PrimaTV Kultur
Silverline Movie Channel
Sci-Fi Channel
13th Street
Kinowelt TV
Jetix Play
Boomerang
Turner Classic Movies
AXN (u. a.)
13th Street
Sci-Fi Channel
Silverline Movie Channel
AXN (u. a.)
Kinowelt TV
Boomerang
kabel eins classics
Sport
– Extreme Sports
– ESPN Classic Sport
– AXN (u. a.)
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
Fiction
PrimaTV Trend
PrimaTV Unterhaltung
PrimaCom AG
arena
tividi PRIVAT
tividi GLOBAL
tividi SPORTS
tividi FAMILY
Unity Media
Angebote
CNBC Europe
EuroNews
BBC World Service
National Geographic Channel
The History Channel
Planet
National Geographic Channel
Spiegel TV digital
Deutsches Wetterfernsehen
– National Geographic
– BBC World
–
–
–
–
–
–
–
–
–
Information
– Mezzo
– Trace
– Mezzo
– VH-1 Classic
– MTV hits
– Mezzo
– Gute Laune TV
Musik
– The Adult Channel
– Erotik First
– Blue Hustler
– The Adult Channel
Erotik
– Wein TV
– Fashion TV
– Club
– BBC Prime
– Fashion TV
– E! Entertainment
– tv.gusto
– Sat.1 Comedy
nichtfiktionale
Unterhaltung
242
Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
243
2.2.1.1.2 Der Markt für Auftragsproduktion
In der kartellrechtlichen Praxis wurde für den relevanten Markt der Produktion von Fernsehprogrammen bislang offen gelassen, ob je nach der Art der Programme und ihrer Bedeutung für
verschiedene Veranstalter gesonderte Teilmärkte anzunehmen sind.433 Für den Bereich des Programmrechtehandels sind dagegen eigenständige Märkte für Fiction-Programme und Sportrechte
abgegrenzt worden.
Umsatzzahlen zum Gesamtmarkt der Auftragsproduktion oder speziell der Auftragsproduktion
im Fiction-Bereich liegen nicht vor. Auch veröffentlichen einige bedeutende Produktionsunternehmen wie etwa die UFA-Gruppe ihre Umsätze nicht. Marktuntersuchungen zeigen jedoch, dass
die RTL Group im Bereich der TV-Produktion eine Spitzenposition einnimmt. Laut Europäischer
Audiovisueller Informationsstelle ist die RTL Group die führende Produktionsgruppe in Europa vor
Endemol und Mediatrade (Mediaset).434 Die EU-Kommission hat in einer Entscheidung aus dem
Jahr 2002 ihren Marktanteil im Bereich der TV-Produktion auf zwischen 5 und 15 % geschätzt.435
Die UFA-Gruppe wird mit einem geschätzten Umsatz von ca. 300 Mio. Euro als führendes TV-Produktionsunternehmen in Deutschland eingestuft (siehe Tabelle II – 86). Nach Angaben des Vorsitzenden ihrer Geschäftsführung entfallen über 85 % ihres Produktionsvolumens auf fiktionales Programm
einschließlich Events und Sitcoms.436 Produktionsunternehmen einer vergleichbaren Größenordnung sind die Tochterunternehmen der öffentlich-rechtlichen Anstalten, Bavaria und Studio
Hamburg. Der Abstand zu den nachfolgenden Wettbewerbern ist erheblich. Die Bavaria hat sich
im Frühjahr 2006 von ihrer Mehrheitsbeteiligung an der Odeon Film AG getrennt, um dieser eine
Beteiligung an dem privaten Fernsehsender Loft TV zu ermöglichen.437 Mit der rückwirkend zum
01. 01. 2004 wirksamen Übernahme der moviement GmbH (Umsatz 2003: 44 Mio. Euro) mit den
Produktionsfirmen filmpool und allmedia durch die MME AG (Umsatz 2003: 17 Mio. Euro) hat
sich die MME AG zu einem der größten unabhängigen Produktionsunternehmen entwickelt. Im
weiteren Verlauf hat die in MME Moviement AG umbenannte Produktionsgruppe weitere Unternehmen übernommen, die white balance GmbH („Das StarQuiz“, „Das Quiz mit Jörg Pilawa“) und
die time2talk entertainment GmbH (Formate mit der Moderatorin Vera Int-Veen),438 und sich mehrheitlich an der Lunet Entertainment GmbH (insbesondere Comedy-Formate) beteiligt. Im Jahr
2005 lag der Umsatz der MME-Gruppe bei 87,7 Mio. Euro.
Eine Übersicht über die Umsätze der TV-Produktionsunternehmen gibt Tabelle II – 85. Dabei
wird nicht nach Genres des produzierten Programms unterschieden. Neben den größten Produktionsgruppen, die schwerpunktmäßig fiktionales Programm produzieren, werden auch im Bereich
des Genres Information aktive Unternehmen (z. B. Spiegel TV) sowie Produzenten von nichtfiktionalem Unterhaltungsprogramm (z. B. Endemol, Brainpool) aufgeführt.
Das FORMATT-Institut untersucht die Struktur im Markt der Auftragsproduktion anhand des in
Minuten gemessenen Produktionsvolumens der Unternehmen. Die Ergebnisse sind nicht mit einer
anhand von Umsatzzahlen ermittelten Marktstruktur vergleichbar, da nicht zwingend ein Zusammenhang zwischen Umsatzhöhe und Produktionsvolumen bestehen muss. Z. B. gelten Daily Soaps
als vergleichsweise billig in der Produktion, bewirken aber ein hohes Produktionsvolumen.
Der Markt für Auftragsproduktion ist durch eine Vielzahl von Anbietern geprägt. Die Anzahl
der im Jahr 2004 aktiven Produktionsunternehmen beziffert das FORMATT-Institut mit 741 Unter433
434
435
436
437
438
Vgl. Immenga/Mestmäcker, Kommentar zum GWB, 3. Aufl., München 2001, Vor § 35 Rn. 87.
Vgl. Europäische Audiovisuelle Informationsstelle, Jahrbuch 2005, Bd. 5, Straßburg 2005, S. 119; einbezogen wurden z. T.
auch Umsätze aus Spielfilmproduktion und Rechtehandel.
Vgl. Europäische Kommission, Entscheidung vom 29. 06. 2002 in der Sache COMP/M.1958 – Bertelsmann/GBL/Pearson TV.
Wolf Bauer, in: epd medien vom 25. 06. 2005.
Vgl. Beschluss der KEK vom 11. 07. 2006 i. S. Loft TV, Az.: KEK 278.
Die Übernahme erfolgt mit Wirkung zum 31. 12. 2006; vgl. Pressemitteilung von MME vom 24. 11. 2006.
Bavaria Entertainment GmbH;
Colonia Media GmbH (50 %);
Askania Media GmbH (90 %);
Saxonia Media GmbH (51 %);
Ottonia Media GmbH (51 %);
Maran Film GmbH (49 %);
Satel Fernseh und Filmproduktion GmbH (65,06 %)
First Entertainment GmbH
Bis zur Veräußerung im Frühjahr 2006:
Odeon Film AG (55,25 %);
Nostro Film GmbH (55,25 %); Novafilm
Fernsehproduktion GmbH (55,25 %)
UFA Fernsehproduktion;
UFA Entertainment;
Grundy UFA TV Produktion;
Grundy Light Entertainment; teamWorx;
Phoenix Film (51 %);
Trebitsch Produktion Holding
Bavaria
(WDR Mediagroup 33,35 %;
Bavaria Filmkunst 16,67 %;
LfA 16,67 %;
SWR Holding 16,67 %;
DREFA Media Holding 16,64 %)
UFA-Gruppe
(RTL Group)
„Verbotene Liebe“ (ARD); „Unter Uns“ (RTL); „Gute
Zeiten – Schlechte Zeiten“ (RTL); „Alles was zählt“
(RTL); „Hinter Gittern – der Frauenknast“ (RTL);
„Bianca – Wege zum Glück“ (ZDF); „Julia – Wege zum
Glück“ (ZDF); „Edel & Starck“ (Sat.1); „Hallo Robbie“
(ZDF); „Unser Charlie“ (ZDF); „SOKO Leipzig“ (ZDF);
„Bella Block“ (ZDF); „Der Tunnel“ (Sat.1); „Tanz mit dem
Teufel“ (Sat.1); „Die Polizistin“ (ARD); „Deutschland
sucht den Superstar“ (RTL); „Star Search“ (Sat.1); „Das
Quiz mit Jörg Pilawa“ (ARD); „Herzblatt“ (ARD);
„Marienhof“ (ARD); „Sturm der Liebe“ (ARD); „Polizeiruf 110“ (ARD); „Die Rosenheim-Cops“ (ZDF); „Tatort“
(ARD); „Schlosshotel Orth“ (ZDF); „Die Kommissarin“
(ARD); „Bloch“ (ARD); „SK Kölsch“ (Sat.1); „Ein Fall für
Zwei“ (ZDF); „Wolffs Revier“ (Sat.1); „Der Landarzt“
(ZDF); „In aller Freundschaft“ (ARD); „Best of Formel 1 –
Die Show“ (kabel eins); „Fliege – Die Talkshow“ (ARD);
„Tigerentenclub“ (ARD); „Schloss Einstein“ (KiKA; ARD);
„Die Manns“ (ARD u. a.); „Speer und ER“ (ARD); Inga
Lindström- und Utta Danella-Filme; Fernsehfilme
„Das Geheimnis meines Vaters“ (ARD); „Die Rettungsflieger“ (ZDF); „SOKO Wismar“ (ZDF); „Großstadtrevier“
(ZDF); „alphateam“ (Sat.1); „Die Gerichtsmedizinerin“
(RTL); „Der Dicke“ (ARD); „Doppelter Einsatz“ (RTL);
„Tatort“ (ARD); „Berlin, Berlin“ (ARD); „Das Traumschiff“
(ZDF); „Expeditionen ins Tierreich“ (ARD); „Sesamstraße“ (ARD); „Beckmann“ (ARD); „Kanzleramt“ (ZDF);
Fernsehfilme
Produktionen (Auswahl)
Quelle: Unternehmensangaben
Tabelle II – 85: Umsatz von Produktionsunternehmen
1) Der Spiegel 34/2004, S. 121, dort angegebene Quelle: HMR Research 2004 2) werben & verkaufen vom 20. 01. 2006 3) Handelsblatt vom 19. 10. 2005
Deutsche Firmen
6) Hoppenstedt Firmenprofile; mit „ARD“ werden hier sowohl Das Erste als auch die Dritten Programme bezeichnet.
Cinecentrum;
Multimedia;
Polyphon;
TVN
Tochterunternehmen und Beteiligungen
(Auswahl)
Studio Hamburg
(NDR)
Produktionsunternehmen
der Öffentlich-Rechtlichen
Unternehmensgruppe
(Gesellschafter)
2004
2005
ca.
300 Mio.4)
2005/2006
282,8 Mio.
davon
Odeon
Film AG
37,8 Mio.
289 Mio.2)
➝
5) Creditreform
ca.
300 Mio.3)
320 Mio.1)
4) promedia 9/2006
2004/2005
281,7 Mio.
293 Mio.
2003/2004
255,5 Mio.
270 Mio.1)
525,5 Mio. 574,7 Mio. 571,8 Mio.
2003
Umsatz in Mio. Euro
244
Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
Meta Productions GmbH (65 %)
Constantin Entertainment GmbH;
Constantin Television GmbH;
Olga Film GmbH (51 %);
Moovie – The Art of Entertainment GmbH (51 %);
Rat Pack Filmproduktion GmbH (51 %);
Westside Filmproduktion GmbH (51 %)
Filmpool Film- und Fernsehproduktion;
Allmedia Pictures;
White Balance Productions;
MME Entertainment;
time2talk (mit Wirkung zum 31. 12. 2006);
Lunet Entertainment (51 %)
Gemeinschaftsunternehmen mit verschiedenen
Künstlern (u. a. Anke Engelke, Stefan Raab, Oliver
Pocher)
Endemol Deutschland
(Telefonica)
Constantin Film AG
(Highlight
Communications AG 91,33 %,
Streubesitz 8,67 %)
MME Moviement
(Guehring Automation
GmbH 21,19 %, Management,
Streubesitz 51,85 %)
Brainpool
(Viacom)
„Stromberg“ (ProSieben); „Pastewka“ (Sat.1); „tv total“
(ProSieben); „Ladykracher“ (Sat.1); „Anke Late Night“
(Sat.1); „rent a Pocher“ (ProSieben); „Axel!“ (Sat.1);
„Mein neuer Freund“ (ProSieben); „Charlotte Roche
trifft …“ (ProSieben); „RTL Promi-Boxen“ (RTL)
„Bravo TV“ (ProSieben); „Schmeckt nicht, gibt’s nicht“
(VOX); „Alles außer Sex“ (ProSieben); „Die Sitte“ (RTL);
„Die Verbrechen des Prof. Capellari“ (ZDF); „Tatort“
(ARD); „Polizeiruf 110“ (ARD); „Richterin Barbara
Salesch“ (Sat.1); „Das Jugendgericht“ (RTL); „Das
Familiengericht“ (RTL); „Einsatz in 4 Wänden“ (RTL);
„Niedrig und Kuhnt“ (Sat.1); „Das Quiz mit Jörg Pilawa“
(ARD); Docu-Soaps
„Bewegte Männer“ (Sat.1); „Rosa Roth“ (ZDF); „Hausmeister Krause“ (Sat.1); „Vera Brühne“ (Sat.1); „Hitgiganten“ (Sat.1); „Die Lego Show“ (Sat.1); „Das
Strafgericht“ (RTL); „Richter Alexander Hold“ (Sat.1);
„Lenßen & Partner“ (Sat.1); „Frauentausch“ (Sat.1);
„Stars am Limit“ (Sat.1); „Silberhochzeit“ (ARD)
„Big Brother“ (RTL II); „Der Millionendeal“ (Sat.1); „Die
Wache“ (RTL), „Domino Day“ (RTL); „Fear Factor“ (RTL);
„Nur die Liebe zählt“ (Sat.1); „Wer wird Millionär“ (RTL);
„Zacherl – einfach kochen“ (ProSieben); „Akte – Reporter decken auf“ (Sat.1); „Deal or no Deal – Die Show
der Glücksspirale“ (Sat.1); „Nur die Liebe zählt“ (Sat.1);
weitere Quizshows, Reality Shows und sonstige
Unterhaltungsformate
„Verliebt in Berlin“ (Sat.1); „Leben für die Liebe“ (ZDF);
„You can dance!“ (Sat.1)
Produktionen (Auswahl)
Quelle: Unternehmensangaben
Tabelle II – 85: Umsatz von Produktionsunternehmen
1) Der Spiegel 34/2004, S. 121, dort angegebene Quelle: HMR Research 2004 2) werben & verkaufen vom 20. 01. 2006 3) Handelsblatt vom 19. 10. 2005
Deutsche Firmen
6) Hoppenstedt Firmenprofile; mit „ARD“ werden hier sowohl Das Erste als auch die Dritten Programme bezeichnet.
Tochterunternehmen und Beteiligungen
(Auswahl)
➝
Unternehmensgruppe
(Gesellschafter)
k. A.
62 Mio.6)
87,7 Mio.
87,8 Mio.
100 Mio.5)
2005
➝
5) Creditreform
80,9 Mio.
39,2 Mio.
100 Mio.5)
2004
4) promedia 9/2006
60,3 Mio.
61 Mio.
19,8 Mio.
90 Mio.1)
2003
Umsatz in Mio. Euro
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
245
Quelle: Unternehmensangaben
Tabelle II – 85: Umsatz von Produktionsunternehmen
1) Der Spiegel 34/2004, S. 121, dort angegebene Quelle: HMR Research 2004
2) werben & verkaufen vom 20. 01. 2006
3) Handelsblatt vom 19. 10. 2005
Deutsche Firmen
6) Hoppenstedt Firmenprofile; mit „ARD“ werden hier sowohl Das Erste als auch die Dritten Programme bezeichnet.
k. A.
4) promedia 9/2006
„Avenzio“ (ProSieben); „Terraluna“ (ProSieben); „X-Tiera“ ca. 40 Mio.
(Disney Channel); „Magazin“, „Journal“, „Reportage“
und „Abenteuer Auto“ (kabel eins); „Was bin ich?“
(kabel eins); Fernsehfilme
Janus TV GmbH
Janus Film GmbH
Janus Grundy Television GmbH (50 %)
40 Mio.
42 Mio.1)
Janus-Gruppe
(Management)
46,0 Mio.
2004/2005:
ca. 60 Mio.
2004
47,0 Mio.
„Alarm für Cobra 11“ (RTL); „Der Clown“ (RTL); „Die
Motorrad Cops“ (RTL); „Wilde Engel“ (RTL); TV-Movies
für RTL
Magazin (RTL); Reportage (Sat.1); Special (VOX); Extra
(VOX); Themenabend (VOX); VOX-Nachrichten (VOX);
„Johannes B. Kerner“ (ZDF); „Neger, Neger, Schornsteinfeger“ (ZDF); „Der Mann im Strom“ (NDR)
a + i art and information GmbH & Co.;
Aspekt Telefilm-Produktion (70 %)
Spiegel TV
(Spiegel-Verlag)
63 Mio.
2003
k. A.
2005
5) Creditreform
k. A.
k. A.
47,5 Mio.
Umsatz in Mio. Euro
Action Concept
(Hermann Joha,
RTL Group 10 %)
„Adelheid und ihre Mörder“ (ARD); „Alle meine Töchter“
(ZDF); „Das Erbe der Guldenburgs“ (ZDF); „Samt und
Seide“ (ZDF); „Forsthaus Falkenau“ (ZDF); „Freunde fürs
Leben“ (ZDF); „Der Fürst und das Mädchen“ (ZDF); „St.
Angela“ (ARD); „Polizeiruf 110“ (ARD); „Die Kirschenkönigin“ (Arte/ZDF); Fernsehfilme, Shows, Magazine,
Dokumentationen
ndF Entertainment;
Laugh Track (80 %);
Vital Media (50 %);
Akzente;
IPF Film;
Rhinestone TV;
CTV;
Securitel;
Fontana TV (75 %)
NDF
(Management)
Produktionen (Auswahl)
Tochterunternehmen und Beteiligungen
(Auswahl)
➝
Unternehmensgruppe
(Gesellschafter)
246
Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
Genre
247
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
Fiction
Nichtfiktionale Unterhaltung1)
Information
sonstige
120.460
185.487
248.800
28.357
140.973
232.834
263.200
23.197
143.122
304.176
255.900
34.437
146.075
297.600
245.899
29.356
174.195
217.613
266.942
41.189
173.500
212.856
276.336
35.908
180.200
229.852
278.097
38.251
gesamt
583.104
660.204
737.635
718.930
699.939
698.600
726.400
1) Doku-Soap, Show, Musik, Game, Talk
Tabelle II – 86: Produktionsvolumen nach Genres (in Minuten)
Quelle: FORMATT-Institut
Produktionsunternehmen
die 3 größten
die 5 größten
die 10 größten
1998
Anteil am gesamten Produktionsvolumen in %
1999
2000
2001
2002
2003
2004
21,6
32,6
47,5
23,8
33,9
48,6
24,4
32,8
46,1
28,5
37,7
48,6
28,7
36,2
43,4
23,9
30,3
41,4
21,2
29,0
44,2
Tabelle II – 87: Anteil der größten Produktionsunternehmen am gesamten Produktionsvolumen
Quelle: FORMATT-Institut
nehmen, die durchschnittlich ein Volumen von 980 Minuten pro Jahr produzieren.439 Die Nachfrage
nach Auftragsproduktionen kann nach Erkenntnissen des FORMATT-Instituts nach Volumenverlusten
ab 2001 im Jahr 2004 erstmals wieder einen Zuwachs verbuchen. Die Gesamtnachfrage lag mit
über 12.000 Stunden fast wieder auf dem Niveau des Spitzenjahres 2000. Vor allem die Nachfrage
nach Fiction-Produktionen ist deutlich gestiegen (siehe Tabelle II – 86).
Bemisst man den Konzentrationsgrad in der Produktionsbranche anhand des Produktionsvolumens der outputstärksten Unternehmen, so ergibt sich folgendes Bild (siehe Tabelle II – 87):
Der Anteil der größten Produktionsunternehmen ist 2003 und 2004 wieder angestiegen. Die
10 größten Unternehmen stellen nahezu die Hälfte des Volumens der insgesamt beauftragten
Produktionen her, die drei größten Unternehmen knapp ein Viertel.
Auch nach diesem Untersuchungsansatz ist die RTL Group marktführend. Sie erzielte im Jahr
2004 einen Anteil am gesamten Produktionsvolumen von 13,4 %. Es folgen mit deutlichem Abstand
MME (6,4 %) und Endemol (4,5 %) (siehe Tabelle II – 88).
Insbesondere im Bereich der (wochen-)täglich ausgestrahlten Daily Soaps und Telenovelas ist
die UFA-Gruppe stark aufgestellt.
Die UFA-Gruppe und MME experimentieren darüber hinaus mit der Produktion originär für
mobile Plattformen konzipierter Inhalte. Die UFA-Gruppe produziert eine 30-teilige, jeweils dreibis vierminütige Handy-TV-Serie, die im Frühjahr 2007 ausgestrahlt werden soll.440 Welcher Übertragungsstandard genutzt werden soll, ist noch nicht bekannt. MME hat für die mobile Verbreitung eine Daily Soap, einen Krimi und ein Spiel mit psychologischen Tests entwickelt, die sich an
bestehende Sat.1-Formate anlehnen. Die Angebote sind über spezielle Einwahlnummern abrufbar.441
439
440
441
Vgl. FORMATT-Institut, Fernseh- und Filmproduktionsmarkt Deutschland 2003 und 2004, S. 25.
Vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 15. 11. 2006.
Vgl. Martin Hoffmann, Vorstandsvorsitzender von MME, in: tendenz 1/2006, S. 16 ff.
Unternehmensgruppe bzw. Gesellschafter
58,0 %
100 %
Gesamtvolumen
4,0 %
3,3 %
2,8 %
1,8 %
1,7 %
1,6 %
1,6 %
1,5 %
1,5 %
1,4 %
1,1 %
0,8 %
0,8 %
0,7 %
0,7 %
4,1 %
4,5 %
4,2 %
13,4 %
6,4 %
Anteil am Gesamtvolumen 2004
Rang 1–20 insgesamt
Bertelsmann AG
Guehring Automation GmbH (21,19 %), Linus Unternehmensmanagement GmbH (7,36 %), Vorstand,
Aufsichtsrat, Gründer (19,60 %), Streubesitz (51,85 %)
Endemol Deutschland Endemol
Janus TV GmbH
Andreas Richter (51 %), Helmut Kastner (24,5 %), Franz
Solfrank (25 %)
Bavaria Film
WDR Mediagroup, Bavaria Filmkunst, LfA, SWR Holding,
DREFA Media Holding
ProSiebenSat.1
ProSiebenSat.1 Media AG
Constantin Film
Highlight Communications AG (91,33 %)
Spiegel TV
Spiegel-Gruppe
Studio Hamburg
NDR
Brainpool TV
Viacom
Axel Springer AG
Axel Springer AG
Buchheit-Gruppe
Josef Buchheit
WestCom
Peter Pohl
PRO Programme
Alfred Biolek, Dirk Bach, Andreas Lichter
Vera Int-Veen, Ulrich Hansbuer
time2talk/drb442
CreaTV
Hans Meiser, Erich Wagner
Drefa-Gruppe
MDR
ZDF Enterprises
ZDF
Entertainment Factory Oliver Mielke
AZ Media TV
AZ Media AG (André Zalbertus 74,9 %, Michel
Keusgen 25,1 %) (75,2 %), Madsack (25,1 %)
RTL Group
MME
Produktionsunternehmen
442
MME hat time2talk mit Wirkung zum 31. 12. 2006 übernommen; vgl. Pressemitteilung von MME vom 24. 11. 2006.
Quelle: FORMATT-Institut, Unternehmensangaben, KEK
27.270
24.888
21.645
14.651
8.557
20.654
11.592
7.500
8.657
11.820
10.885
4.555
4.771
4.228
4.770
26.407
26.945
23.887
79.958
4.384
2003
–
2.700
21.000
8.600
12.400
24.200
11.800
8.300
9.100
3.700
11.900
4.200
4.000
4.700
4.400
22.900
22.200
–
76.700
7.700
2002
–
1.000
16.900
11.400
8.500
37.100
11.000
6.250
9.000
6.300
15.600
3.700
4.100
2.000
4.900
15.600
50.200
–
87.300
14.900
2001
–
–
16.407
9.286
7.436
40.354
6.275
6.250
–
–
28.105
7.013
–
–
–
14.038
66.668
–
98.267
16.177
2000
–
–
15.717
12.432
6.177
47.270
6.250
–
–
–
30.515
5.584
–
–
–
14.291
24.592
–
65.497
12.529
1999
–
–
19.700
14.700
9.700
37.400
–
6.700
–
5.300
27.300
5.300
–
–
–
13.600
21.700
–
50.200
10.600
1998
726.400 698.600 699.939 718.930 737.635 660.204 583.104
421.244 398.497 373.300 420.900 439.387 374.802 318.700
28.705
23.948
20.073
12.980
12.061
11.975
11.949
11.250
10.799
10.120
8.201
5.927
5.632
5.130
4.832
29.839
32.988
30.732
97.477
46.626
2004
Tabelle II – 88: Produktionsvolumen der Unternehmen (in Minuten, Zurechnung anteilig nach Beteiligungshöhe)
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
5
3
4
1
2
Rang
2004
248
Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
Telenovelas
Daily Soaps
249
Produktionsunternehmen
Titel
Sender
Ausstrahlung
UFA-Gruppe
Verliebt in Berlin
Sat.1
seit Februar 2005
UFA-Gruppe
Bianca – Wege zum Glück
ZDF
November 2004 bis Oktober 2005
UFA-Gruppe
Julia – Wege zum Glück
ZDF
seit Oktober 2005
UFA-Gruppe
Tessa – Leben für die Liebe
ZDF
Januar bis August 2006 (ab Mai
unregelmäßig im Nachtprogramm)
UFA-Gruppe
Sophie – Braut wider Willen
ARD
November 2005 bis März 2006
UFA-Gruppe
Alles was zählt
RTL
seit September 2006
Bavaria
Sturm der Liebe
ARD
seit September 2005
Studio Hamburg
Das Geheimnis meines Vaters
ARD
seit August 2006
Rat Pack
(Constantin Film)
Lotta in Love
ProSieben
seit März 2006, ab Juli 2006 nur
noch sonntags im Vormittagsprogramm
Producers at Work
(ProSiebenSat.1)
Schmetterlinge im Bauch
Sat.1
seit August 2006
UFA-Gruppe
Gute Zeiten – Schlechte Zeiten RTL
seit 1992
UFA-Gruppe
Unter uns
RTL
seit 1994
UFA-Gruppe
Verbotene Liebe
ARD
seit 1995
Bavaria
Marienhof
ARD
seit 1992
Tabelle II – 89: Telenovelas und Daily Soaps
Quelle: Unternehmensangaben
2.2.1.1.3 Verflechtungen von Fernsehveranstaltern und Produktionsunternehmen
Die Beziehung zwischen Produktionsunternehmen und Fernsehveranstaltern ist durch eine hohe
Abhängigkeit der auf Fernsehfilme und -serien spezialisierten Produzenten gekennzeichnet. Die
Nachfragemacht der Fernsehveranstalter ist umso größer, je stärker der Fernsehmarkt konzentriert
ist. Die Absatzchancen unabhängiger Produzenten werden geringer, je stärker die Fernsehveranstalter durch Rückwärtsintegration mit der Produktionsebene verbunden sind.
Für Fernsehveranstalter bietet eine solche Verbindung u. a. den Vorteil einer Verringerung des
Beschaffungsrisikos für attraktiven Programm-Input sowie der Senkung von Transaktionskosten,
weil die im Fall einer unsicheren Beschaffungssituation entstehenden Informations- und Verhandlungskosten entfallen. Umgekehrt versuchen Produzenten durch Vorwärtsintegration, d. h. durch
Beteiligung an einem Fernsehsender, ihre Marktmacht mit Hilfe eigener Abspielkanäle zu festigen
und ihr Distributionsrisiko zu mindern. Ein Beispiel hierfür ist u. a. die Gründung der TV-Sender
Studio Universal, 13th Street, Sci-Fi Channel und Das Vierte durch die Universal Studios, MGM
Channel durch die MGM-Gruppe sowie Disney Channel, Toon Disney und Playhouse Disney durch
die Walt Disney Company. Ein weiteres Beispiel ist die geplante Beteiligung der UFA-Gruppe an
dem Pay-TV-Kanal Passion. Passion soll gemeinschaftlich mit der RTL Television GmbH betrieben
werden und u. a. Daily Soaps aus der Produktion der Grundy UFA zeigen.443
Das FORMATT-Institut hat in seiner Studie die Auswirkungen der vertikalen Integration auf die
Größe des Produktionsvolumens untersucht. Dabei wurden als senderabhängige Unternehmen
Tochter- und Beteiligungsunternehmen ab einer Beteiligungshöhe von 25 % definiert. Gleiches gilt
443
Vgl. Pressemitteilung der UFA-Gruppe vom 17. 10. 2006; Prüfverfahren Passion, Az.: KEK 391.
250
Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
wiederum für deren Beteiligungs- und Tochterunternehmen. Wesentliche Eigner eines Senders,
d. h. mindestens zu 25 % an den Sendern Beteiligte, werden in der Vorgehensweise wie Sender
behandelt. Die nach dieser Definition abhängigen Produzenten erreichten im Jahr 2004 durchschnittlich einen Anteil am gesamten Produktionsvolumen von 33,8 % (siehe Tabelle II – 90). Die
Anzahl der abhängigen Betriebe ist im langfristigen Vergleich deutlich zurückgegangen. So sind
die Produktionsunternehmen der ehemaligen Kirch-Gruppe nicht mehr mit Fernsehveranstaltern
verflochten. Nach dem Ausstieg des Bauer-Konzerns bei MME ist auch dieses Unternehmen als
unabhängig einzustufen. Gleiches gilt für die Produktionsunternehmen der Holtzbrinck-Gruppe
nach Veräußerung ihrer Beteiligung an der Veranstalterin von n-tv.444 Zwar ist die Anzahl der mit
Sendern verflochtenen Produktionsunternehmen nunmehr vergleichsweise gering; sie erzielen
jedoch ein viermal so hohes durchschnittliches Produktionsvolumen wie die unabhängigen Unternehmen: Während das durchschnittliche Jahresvolumen der abhängigen Betriebe 2004 bei
2.900 Minuten lag, kamen die unabhängigen Betriebe lediglich auf 730 Minuten. Dabei wurden
auch Produktionen für die Regionalfenster von RTL und Sat.1 einbezogen, die größtenteils von
Tochtergesellschaften der Sender hergestellt werden und wegen ihrer fünfmal wöchentlichen
Ausstrahlung das Produktionsvolumen der abhängigen Unternehmen erheblich erhöhen (s. auch
Tabelle II – 91 und II – 92). Dies legt den Schluss nahe, dass senderabhängige Unternehmen bei der
Auftragsvergabe bevorzugt werden.
Über eine starke Stellung im Markt für TV-Produktion verfügt die Sendergruppe der RTL Group
mit mehr als 20 Produktionsbetrieben. Durch die Fusion mit Pearson TV hat die ohnehin schon
über die UFA-Gruppe und Trebitsch-Gruppe im Produktionsmarkt stark vertretene RTL Group ihre
Stellung noch weiter ausgebaut. Trotz der zu erwartenden beachtlichen Verstärkung hatte die
EU-Kommission bei der Zusammenschlusskontrolle keine spürbaren negativen Auswirkungen für
den Wettbewerb in der Europäischen Gemeinschaft oder einem wesentlichen Teil davon feststellen
können. Für Deutschland wurde der gemeinsame Marktanteil im Bereich der TV-Produktion wie
auch im Bereich des Handels mit fiktionalen und nichtfiktionalen TV-Rechten auf zwischen 5 und
15 % geschätzt.445 Die KEK kam bei der Beurteilung dieser Beteiligungsveränderung zu dem Ergebnis, dass zwar die verbesserte und erleichterte Programmbeschaffung für die deutschen Sender
der RTL Group zu deren Stärkung auf einem medienrelevanten Markt beitrage, sich die Verbindung mit Pearson jedoch eher im internationalen Mediengeschäft auswirken werde.446
abhängige Unternehmen
Anteil an der
Anteil am
∅ JahresAnzahl aller Progesamten
produktion
duktionsunterProduktions- in Minuten
nehmen in %
volumen in %
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
26,3
29,5
30,6
15,3
14,6
10,8
11,3
55,3
53,1
46,7
53,3
49,9
32,0
33,8
1.481
1.382
1.202
3.300
3.300
2.600
2.900
unabhängige Unternehmen
Anteil an der
Anteil am
∅ JahresAnzahl aller Progesamten
produktion
duktionsunterProduktions- in Minuten
nehmen in %
volumen in %
73,7
70,5
69,4
84,7
85,4
89,2
88,7
44,7
47,0
53,3
46,7
50,1
68,0
66,2
427
514
517
529
556
660
730
Tabelle II – 90: Produktionsvolumen abhängiger und unabhängiger Unternehmen
Quelle: FORMATT-Institut
444
445
446
Mit Beteiligung der Holtzbrinck-Gruppe an der Veranstalterin von Gute Laune TV (Az.: KEK 298) sind ihre Produktionsunternehmen nach der oben dargestellten Definition allerdings wieder als abhängig einzustufen.
Vgl. Europäische Kommission, Entscheidung vom 29. 06. 2002 in der Sache COMP/M.1958 – Bertelsmann/GBL/Pearson TV.
Vgl. Beschluss der KEK vom 19. 09. 2000 i. S. CLT-UFA, Az.: KEK 080.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
Unternehmen
RTL-Gruppe
RTL Nord GmbH
RTL Hessen TV GmbH
Tele West Rheinisch-Westfälische Fernsehgesellschaft mbH & Co. KG
Norddeich TV
251
Beteiligung in Prozent
Produktionsvolumen in Minuten
100
60
100
28.400
–
6.250
75
5.760
UFA-Gruppe
Fremantle (Deutschland) Fernsehproduktions GmbH
Grundy Light Entertainment GmbH
Grundy Ufa TV Produktions GmbH
CLT-UFA Deutschland
UFA Entertainment GmbH
UFA Filmproduktion GmbH
UFA Film München GmbH
UFA Fernsehproduktion GmbH
UFA Film- und Medienproduktion GmbH
Teamworx Television
Teamworx Film
HDTV-Entertainment
Phoenix Film
Phoebus Film
Cologne-Sitcom Produktionsgesellschaft mbH
Janus Grundy Television GmbH
100
100
100
100
100
100
100
100
100
100
100
100
51
51
50
50
30
16.643
23.949
360
6.723
54
990
1.217
990
4.300
285
180
2.285
559
125
768
Trebitsch-Gruppe
Trebitsch Media AV GmbH
Arbor TV Filmproduktion GmbH
Objektiv Film GmbH
Real-Film GmbH
Gyula Trebitsch Fernsehproduktion GmbH
Die Berliner Produktion GmbH
100
100
100
100
100
100
225
–
636
28
–
–
RTL Group insgesamt
100.757
gesamtes Produktionsvolumen
726.400
Anteil RTL Group in %
13,87
Tabelle II – 91: Produktionsunternehmen und -volumen der RTL Group im Jahr 2004
Quelle: FORMATT-Institut
Die Tabelle II – 91 zeigt die Verteilung des Produktionsvolumens auf die einzelnen Produktionsunternehmen der RTL Group im Jahr 2004. Auf einen besonders hohen Output kommen die auf
Serien und Daily Soaps spezialisierte Grundy-UFA TV Produktions GmbH, die RTL Nord GmbH
(Ländermagazine, Nachrichten) und die auf Quizshows spezialisierte Grundy Light Entertainment
GmbH. Nach der Studie des FORMATT-Instituts nahm die RTL Group im Bereich der Auftragsproduktion für deutsche Fernsehsender im Jahr 2004 eine Spitzenstellung ein (s. o. Tabelle II – 88).
Bei voller Zurechnung des Produktionsvolumens der Beteiligungsunternehmen zur RTL Group
ergibt sich ein Anteil der RTL Group am gesamten Produktionsvolumen von 13,87 %.447 Das hohe
Produktionsvolumen ist auch auf die überlegene Stellung der Grundy-UFA TV Produktions GmbH
im Bereich der Daily-Soaps zurückzuführen.
Die folgenden Tabellen geben eine Übersicht über das Produktionsvolumen weiterer Produktionsunternehmen, die mit privaten Fernsehveranstaltern verflochten sind. Ihr Produktionsvolumen
bleibt deutlich hinter dem der RTL Group zurück. Bei dieser Untersuchung des FORMATT-Instituts
für das Jahr 2004 ist die neu gegründete Producers at Work GmbH der ProSiebenSat.1 Media AG
447
Bei nur anteiliger Berücksichtigung des Produktionsvolumens der Beteiligungsunternehmen ergibt sich ein Anteil von
13,4 %, s. o. Tabelle II – 88.
252
Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
Unternehmen
Privatfernsehen in Bayern
Sat.1 Norddeutschland
Sat.1 Boulevard
Seven Pictures
ProSiebenSat.1 Produktion
Beteiligung in Prozent
49,9
100
100
100
100
ProSiebenSat.1 insgesamt
Produktionsvolumen in Minuten
6.250
12.500
6.430
100
3.425
28.705
gesamtes Produktionsvolumen
726.400
Anteil ProSiebenSat.1 in %
3,95
Tabelle II – 92: Produktionsunternehmen und -volumen der ProSiebenSat.1 Media AG im Jahr 2004
Quelle: FORMATT-Institut
Unternehmen
Spiegel TV GmbH
Aspekt Telefilm
a + i Art and Information
Story House Productions
Beteiligung in Prozent
100
70
100
50
Spiegel-Gruppe insgesamt
Produktionsvolumen in Minuten
10.102
580
9.535
60
20.277
gesamtes Produktionsvolumen
726.400
Anteil Spiegel-Gruppe in %
2,79
Tabelle II – 93: Produktionsunternehmen und -volumen der Spiegel-Gruppe im Jahr 2004
Quelle: FORMATT-Institut
Unternehmen
Brainpool TV AG
Köln Comedy
Ladykracher TV
Raab TV
Stein TV
Pocher TV
Beteiligung in Prozent
100
66,8
50
50
50
33,3
Brainpool-Gruppe insgesamt
Produktionsvolumen in Minuten
8.359
90
1.642
4.773
162
1.060
16.086
gesamtes Produktionsvolumen
726.400
Anteil Brainpool-Gruppe in %
2,21
Tabelle II – 94: Produktionsunternehmen und -volumen von Brainpool (Viacom) im Jahr 2004
Quelle: FORMATT-Institut
Unternehmen
Axel Springer TV Produktion
Schwartzkopff TV
Axel Springer AG insgesamt
gesamtes Produktionsvolumen
Anteil Axel Springer AG in %
Beteiligung in Prozent
100
100
Produktionsvolumen in Minuten
30
11.975
11.975
726.400
1,65
Tabelle II – 95: Produktionsunternehmen und -volumen der Axel Springer AG im Jahr 2004
Quelle: FORMATT-Institut
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
253
noch nicht erfasst. Für die Brainpool-Gruppe war aktuellen Presseartikeln zu entnehmen, dass sie
beabsichtigt, sich von ihrem Mutterkonzern Viacom zu lösen.448 Die Axel Springer AG ist nach der
Veräußerung des Großteils ihrer Beteiligungen im Bereich der TV-Produktion nur noch in geringem
Umfang aktiv. Zuletzt hat sie jedoch die Axel Springer Digital TV GmbH gegründet, die Bewegtbildinhalte für digitale Medienangebote, vor allem für das Internet, produzieren und vermarkten
soll.449
2.2.1.1.4 Faktische Abhängigkeit der TV-Produzenten von Fernsehveranstaltern
Die EU-Richtlinie „Fernsehen ohne Grenzen“450 verpflichtet in Art. 5 die Mitgliedstaaten, dafür
Sorge zu tragen, dass Fernsehveranstalter mindestens 10 % ihrer Sendezeit oder ihrer Programmaufwendungen der Sendung europäischer Werke vorbehalten, deren Hersteller von den Fernsehveranstaltern unabhängig sind. Zur Definition des „unabhängigen Produzenten“ sind die Mitgliedstaaten selbst aufgefordert. Als Kriterien sollen gemäß Erwägungsgrund 31 der Richtlinie „das
Eigentum an der Produktionsgesellschaft, der Umfang der ein und demselben Fernsehveranstalter
gelieferten Programme und das Eigentum an sekundären Rechten“ dienen. Art. 5 der Fernsehrichtlinie wurde in § 6 RStV lediglich im Hinblick auf eine Quote für europäische und deutsche Produktionen umgesetzt. Anders als z. B. in Frankreich, Großbritannien und den Niederlanden existiert
hierzulande keine gesetzliche Definition des Begriffs des unabhängigen Produzenten. Mögliche
Maßnahmen zur Erreichung einer einheitlicheren Anwendung des Art. 5 der Fernsehrichtlinie
durch eine klarere Definition des Begriffs und durch Beimessung eines höheren Stellenwerts für
das Kriterium des Eigentums an Sekundärrechten, die im Konsultationsprozess diskutiert wurden,451
wurden in die endgültige Fassung des Änderungsvorschlags der EU-Kommission zur Fernsehrichtlinie nicht aufgenommen.452 Auch ohne eine konkretere Fassung des Begriffs ist den Ausführungen zur Fernsehrichtlinie zu entnehmen, dass Abhängigkeit der TV-Produzenten von den
Fernsehsendern nicht nur bei entsprechenden Kapitalverflechtungen festzustellen ist. Vielmehr
kann auch eine faktische Abhängigkeit bestehen.
Faktische Abhängigkeit kann u. a. bei Exklusivitätsvereinbarungen zwischen Produzent und
Sender bestehen.453 Auch die relative Bedeutung des wichtigsten Kunden des Produktionsunternehmens kann als Indikator für die faktische Abhängigkeit der TV-Produzenten von den Fernsehveranstaltern dienen. Einer Vielzahl von Produzenten steht auf der Abnehmerseite eine relativ
geringe Zahl von Sendern gegenüber. Dauerhafte, stabile Kundenbeziehungen können zu einer
Überlebensgarantie im umkämpften Markt werden.454
448
449
450
451
452
453
454
Vgl. FunkKorrespondenz vom 22. 09. 2006.
Vgl. Pressemitteilung der Axel Springer AG vom 08. 11. 2006.
Richtlinie 97/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. 06. 1997 zur Änderung der Richtlinie 89/552/
EWG des Rates zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Ausübung der Fernsehtätigkeit.
Vgl. Themenpapier der EU-Kommission (Generaldirektion Informationsgesellschaft und Medien) „Kulturelle Vielfalt und
Förderung von europäischen und unabhängigen audiovisuellen Produktionen“ vom Juli 2005.
Vgl. Vorschlag der EU-Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der
Richtlinie 89/552/EWG des Rates zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten
über die Ausübung der Fernsehtätigkeit vom 13. 12. 2005.
Als Beispiel kann die Action Concept Film- und Stuntproduktion GmbH dienen, an der die RTL Television GmbH lediglich zu 10 % beteiligt ist. Nach Auskunft des Geschäftsführers von Action Concept, Hermann Joha, in der Frankfurter
Allgemeinen Zeitung vom 06. 01. 2003 war das Produktionsunternehmen bis 2005 in der Serienproduktion exklusiv für
RTL tätig. Ob dies weiterhin gilt, wurde nicht verlautbart.
Vgl. DLM-Studie zur Film- und Fernsehwirtschaft in Deutschland 2000/2001, Schriftenreihe der Landesmedienanstalten,
Bd. 26, Berlin 2002, S. 71. Danach trug der wichtigste Kunde der TV-Produzenten im Durchschnitt 49 % zu deren Umsatz
im Jahr 2000 bei, auf die drei größten Abnehmer entfielen 67 %. Von allen TV-Produzenten haben 21 % nur für einen
Abnehmer gearbeitet, bei den Fiction-Produzenten liegt der Anteil mit 31 % noch deutlich höher.
254
Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
Das Eigentum an sekundären Rechten liegt in Deutschland in der Regel bei den Fernsehveranstaltern, die auch den Großteil der Produktionskosten tragen. In den USA oder in Frankreich
dagegen übernehmen die auftraggebenden Rundfunksender die Produktionskosten nur anteilig,
dafür fallen die Rechte an den Produktionen nach einer gewissen Zeit wieder an den Produzenten
zurück. Dieser kann die Rechte zur Refinanzierung der restlichen Produktionskosten auf dem
inländischen Zweitmarkt, dem sog. Syndikationsmarkt, oder auf dem ausländischen Markt weiterverwerten. Als inländischer Zweitverwertungsmarkt kommen nach der Erstausstrahlung im
Pay-TV und/oder Free-TV die wiederholte Fernsehausstrahlung und die Verwertungsstufen Kino,
Video/DVD sowie Online- und mobile Plattformen in Betracht. Ob die Rechte beim Produzenten
verbleiben oder auf den Sender unbegrenzt oder für einen bestimmten Zeitraum übergehen,
unterliegt in Deutschland der Vertragsfreiheit der Geschäftspartner. Sofern allerdings eine Produktion nach dem Filmförderungsgesetz in seiner Fassung vom 06. 08. 1998 gefördert wird, ist die
Mittelvergabe an einen Rückfall der Fernsehnutzungsrechte nach spätestens sieben Jahren
gekoppelt.m
Auswirkungen der Konzentration im Produktionsbereich auf die inhaltliche Programmvielfalt
sind empirisch schwer feststellbar. Es besteht jedoch Anlass zu der Vermutung, dass Meinungsmacht sich leichter entwickeln kann, wenn Programmveranstalter und Programmproduzent identisch
sind.455
2.2.1.1.5 Der Markt für Kaufprogramme
Auch wenn der Anteil von Kaufproduktionen zurückgeht (s. o. Tabelle II – 78), spielt dieses Segment
nach wie vor – und insbesondere für Pay-TV-Anbieter – eine bedeutende Rolle. Zahlreiche Verflechtungen von Fernsehveranstaltern bzw. von in- und ausländischen Veranstaltergruppen mit
Rechtehändlern und Spielfilmproduzenten sowie die nach wie vor erhebliche Nachfrage nach
Spielfilmen der Hollywood Major Studios verdeutlichen die Relevanz der vertikalen Integration von
Fernsehveranstaltern und Rechtehandel im Fiction-Bereich.
Der Markt für den Handel mit Fictionrechten ist von Intransparenz gekennzeichnet. Nach einer
Studie der DLM wurden im Jahr 2000 von den Veranstaltern umgerechnet 2,64 Mrd. Euro in
Kaufprogramme investiert. Programm- bzw. Rechteeinkäufe erfolgten – zum Teil über Zwischenhändler – meist im Ausland, wohingegen im Inland vorwiegend Auftragsproduktionen nachgefragt wurden.456 Aktuellere Daten zum Marktvolumen liegen nicht vor.
Die KirchGruppe galt bis zu ihrer insolvenzbedingten Auflösung unbestritten als größter Rechtehändler in Deutschland. Die Rechtebibliothek der Kirch Media GmbH & Co. KGaA und ihrer
Tochtergesellschaften, der Taurus Lizenz GmbH & Co. KG und der Beta Film GmbH, war nach
Einschätzung des Bundeskartellamts mit einer gesamten Sendezeit von über 60.000 Stunden eine
der größten der Welt und mit Abstand die größte in Deutschland. Die unter der Führung der
KirchGruppe für den internationalen Rechtehandel zuständige Beta Film GmbH wurde von der EOS
Distribution GmbH (Jan Mojto) übernommen. Über den Rechtestock für den deutschen Markt mit
rund 12.000 Titeln, darunter 8.000 Spielfilme, verfügt die Kineos GmbH, ein Gemeinschaftsunter-
455
456
Von dieser Vermutung ging eine vergleichende Studie im Auftrag der LfM aus (Andrea Koenen, Helga Schmid, Runar
Woldt, Situation unabhängiger Produzenten in Großbritannien, Frankreich und den Niederlanden, Expertise des EIM im
Auftrag der LfR, LfR-Dokumentation, Bd. 14). Die Autoren kamen zu dem Ergebnis, dass in einzelnen Bereichen, z. B.
Kultur, Dokumentation und so genannte Minderheitsthemen, gerade die unabhängigen Produktionsunternehmen
originäre und innovative Beiträge leisten.
Vgl. Film- und Fernsehwirtschaft in Deutschland 2000/2001, Schriftenreihe der Landesmedienanstalten, Bd. 26, Berlin
2002, S. 54.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
255
nehmen der Beta Film GmbH und der insolventen Kirch Media GmbH & Co. KGaA. Zuvor wurde
jedoch im Jahr 2003 ein Volumen-Deal mit zehnjähriger Laufzeit über 2.015 Spielfilme und
130 Serien aus diesem Programmbestand zwischen der Kirch Media GmbH & Co. KGaA und der
ProSiebenSat.1 Media AG abgeschlossen.
Die Tele München Gruppe wird nach der Insolvenz der KirchGruppe als größter deutscher
Lizenzhändler eingeschätzt.457 Sie verfügt nach eigenen Angaben über eine Filmbibliothek von
über 5.000 Spielfilmen, TV-Movies und Miniserien, mehr als 7.000 Serienepisoden und 3.000
halbstündigen Zeichentrickepisoden. Sie erzielte im Bereich des Rechtehandels im Jahr 2005 einen
Umsatz von 160,5 Mio. Euro.458
Die RTL Group bezeichnet sich als größten unabhängigen Rechtehändler außerhalb der USA
mit einem Rechtestock von 19.000 Stunden.459 In ihrer Entscheidung in Sachen RTL/n-tv legte die
EU-Kommission für die Segmente des Fiction-, Non-Fiction- und Sportrechtehandels einen Marktanteil der RTL Group von [0–10 %] bis [10–20 %] zugrunde.460 Angaben für den deutschen Markt
werden nicht veröffentlicht.
Die folgende Tabelle II – 96 soll einen Überblick über Rechtehändler und deren Rechtevermögen
bieten. Eine unmittelbare Vergleichbarkeit der Unternehmen ist jedoch nicht gegeben, da keine
einheitliche Bemessungsgrundlage für die Größe des Programmrechtebestands verwendet wird.
So werden vereinzelt Angaben zur Anzahl der Titel, zeitlichem Volumen oder Wert des Programmvermögens sowie zum Umsatz im Bereich des Rechtehandels gemacht. Zudem werden bisweilen
keine gesonderten Angaben für die Verwertung der Rechte im deutschen Fernsehen gemacht,
sondern weitere Verwertungsstufen wie Kino und Video/DVD sowie die internationale Rechteverwertung einbezogen.
Die vertikal integrierten Sender können von der Programmbibliothek der zu ihrer Unternehmensgruppe gehörigen Rechtehandelsunternehmen profitieren. Die Fernsehveranstalter beziehen ihr Programm jedoch nicht nur über Rechteeinkäufer ihrer Unternehmensgruppe oder
externe Zwischenhändler, sondern haben – z. T. umfangreiche – direkte Programmlieferungsverträge mit Produzenten, insbesondere den Hollywood Major Studios, abgeschlossen. Es wird
geschätzt, dass sich die Hälfte der weltweit produzierten, im deutschen Fernsehen verwertbaren
Spielfilme (ca. 15.000) im Besitz der großen amerikanischen Produktionsstudios befindet.461
Durch Output-Deals, bei denen die Rechte für sämtliche Neuproduktionen eines Studios für
einen festgelegten Zeitraum vorab verkauft werden, werden – häufig besonders attraktive –
Rechte langfristig dem Zugriff der Wettbewerber entzogen. Eine Zusammenstellung der bekannt
gewordenen Output-Deals und Paketverträge zeigt Tabelle II – 97.
Über Zugriff auf Hollywood-Produktionen verfügen auch zum Teil eigens als Abspielstationen
gegründete Tochterunternehmen, wie z. B. Disney Channel, MGM Channel oder 13th Street. Tabelle
II – 98 gibt eine Übersicht über Hollywood Major Studios und die zur selben Unternehmensgruppe
gehörigen bundesweiten Fernsehveranstalter, bei denen (zumindest theoretisch) die Möglichkeit
der Verwertung eigener Programmrechte für die TV-Ausstrahlung besteht.
457
458
459
460
461
Vgl.
Vgl.
Vgl.
Vgl.
Vgl.
z. B. Broadcast Magazine 07/2005, S. 39; Süddeutsche Zeitung vom 18. 08. 2005.
Pressemitteilung der Tele München Gruppe vom 03. 05. 2006.
Unternehmensangaben unter http://www.rtlgroup.com.
Entscheidung der EU-Kommission vom 05. 11. 2002, COMP/M.2996 – RTL/CNN/ Time Warner/N-TV, Rn. 14.
Siegbert Messmer, Digitales Fernsehen in Deutschland, Frankfurt am Main 2002, S. 96.
256
Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
Rechtehändler
Gesellschafter
Senderbeteiligung
Programmvermögen Umsatz in Euro
Tele München
Gruppe
Dr. Herbert Kloiber
(100 %)
Tele 5 (100 %)
über 5.000 Spielfilme, 2005: 160,5 Mio.
TV-Movies und Miniserien, mehr als 7.000
Serienepisoden und
3.000 halbstündige
Zeichentrickepisoden
Kineos GmbH
EOS Entertainment
(Jan Mojto) (50 %),
KirchMedia (50 %)
Classica (100 %)
12.000 Titel, darunter
8.000 Spielfilme
RTL Group
Bertelsmann AG
(89,14 %),
Streubesitz (10,10 %)
RTL, RTL II, Super RTL,
19.000 Stunden
VOX, n-tv, Traumpartner (international)
TV (jeweils 100 %),
K1010 (19,87 %)
k. A.
EM.TV AG
Familie Vermeulen
(9,4 %),
Erwin Conradi (7,5 %),
Streubesitz (83,1 %)
Junior (100 %),
DSF (100 %)
26.000 halbstündige
Episoden Kinder- und
Jugendprogramm
(Stand: 2002)
2005: 30,6 Mio. Umsatz
im Geschäftsbereich
Unterhaltung (Produktion, Rechtehandel,
Merchandising
(international))
ZDF Enterprises
ZDF
(s. links)
k. A.
2004: 73,8 Mio. (inklusive Koproduktion,
Merchandising
(international))
Telepool
ARD (BR, MDR, SWR,
SRG SSR), Idée Suisse
(s. links)
k. A.
2005: 34 Mio.
Constantin Film
Highlight Communications AG (91,33 %),
Streubesitz (8,67 %)
(langfristige Verträge
mit der ProSiebenSat.1
Media AG und
Premiere)
k. A.
2005: 23,4 Mio. TVErlöse (ohne Auftragsproduktion, davon
18,1 Mio. aus Lizenzierung von eigen- und
koproduzierten Filmen)
Kinowelt
MK Medien GmbH
(66,7 %),
Starhaus Produktionen
GmbH (33,3 %)
Kinowelt TV
(langfristige Verträge
mit der ProSiebenSat.1
Media AG)
k. A.
2005: 7,2 Mio.
Senator Entertainment AG
HSW GmbH (Helge
(Vertriebsvertrag mit
Sasse, Marko Weber)
der Telepool)
(36,85 %),
Roland Berger (10,02 %),
weitere strategische
und institutionelle
Investoren (34,28 %),
Streubesitz (18,85 %)
Splendid Film
GmbH
Andreas R. Klein
(54,2 %),
Familie Klein GbR
(6,3 %),
Streubesitz (39,5 %)
–
k. A.
2005: 1,1 Mio.
International
Media
Martin Schürmann
(4,7 %),
Streubesitz (95,3 %)
–
75 Filme
2005: Gesamtumsatz
Europa 11,6 Mio.
Tabelle II – 96: Rechtehandelsunternehmen
Quelle: Unternehmensangaben, Creditreform
k. A.
2005: 1,3 Mio.
Art: mehrjähriger Programmvertrag
(u. a. „Panic Room“, „Spider-Man“,
„3 Engel für Charlie – Volle Power“)
Vertragsabschluss: 2003
Art: Output-Deal über alle Kinofilme
(u. a. James Bond „Die Another Day“)
und Serien
Vertragsabschluss: Oktober 2002
Art: mehrjähriger Programmvertrag
über Kinofilme („Gladiator“,
„Hannibal“, „Jurassic Park III“) und
TV-Produktionen
Vertragsabschluss: August 2002
Art: Paket (u. a. „Harry Potter“,
„Herr der Ringe“, Serien)
Vertragsabschluss: Oktober 2002
Vertragsabschluss: 2002
Art: 5-jähriger Programmvertrag über
Kinofilme (u. a. „Vanilla Sky“),
TV-Movies und Serien
Vertragsabschluss: Dezember 2002
Sony Pictures Entertainment
(Sony Corporation)
MGM/United Artists
(Sony Corporation)
Universal Studios
(NBC Universal)
Warner Bros.
(Time Warner)
20th Century Fox
(News Corp.)
Paramount
(Viacom)
Zeitraum: bis 2011
Wert: 500 Mio. Euro
Art: Free-TV-Rechte für neue und
Katalogfilme
Art: Paket (u. a. „Matrix Reloaded“,
„Matrix Revolutions“) über
30 Spielfilme, 6 Serien
Programm: Das Vierte
Art: Paket mit sämtlichen JamesBond-Filmen
Vertragsabschluss: Oktober 2006
Art: Paket mit Spielfilm-Output der
Jahre 2001–2003: über 80 Spielfilme („Spider-Man“, „Terminator 3“,
„3 Engel für Charlie – Volle
Power“), 4 US-Fernsehserien
FREE-TV-RECHTE
ProSiebenSat.1
Quelle: Unternehmensangaben, Presseveröffentlichungen
Tabelle II – 97: Output-Deals und Paketverträge mit Hollywood Major Studios
PAY-TV-RECHTE
Premiere
Produzent bzw. Studio
Art: Spielfilme und Serien
(u. a. „The Day After
Tomorrow“, „I Robot“) und
künftige Spielfilme (u. a.
„Ice Age 2“)
Vertragsabschluss: 2005
Programm: RTL
Art: Paket mit Free-TVRechten für 144 Titel
(u. a. „Harry Potter“,
„Herr der Ringe“)
Programm: RTL
Art: Paket mit Spielfilmen
und TV-Serien (u. a. „Bridget
Jones – Am Rande des
Wahnsinns“, „King Kong“)
Art: Paket mit fünf JamesBond-Filmen
RTL Group
Tele München Gruppe
Art: Film- und Serienpaket, auch künftige
Produktionen 2005/2006 („Herr der Ringe“
II und III, „Harry Potter“ II bis IV, „Ocean’s
Twelve“)
Weiterveräußerung an ProSiebenSat.1Gruppe und RTL
Paketdeal wurde am 30. 01. 2006 verlängert, umfasst ca. 60 Spielfilme und
einige Serien
a) Tele München
b) Degeto Zeitraum: 1984–2014
c) ARD Zeitraum: bis 2006
Andere
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
257
➝
Vertragsabschluss: 2002
Art: mehrjähriger Vertrag über
Kinofilme von Disney, Touchstone,
Miramax (u. a. „Pearl Harbour“,
„Chicago“)
Vertragsabschluss: 2003
Output-Deal
Fortbestand unklar
Dreamworks SKG
(Viacom)462
Buena Vista
(Disney)
Hallmark Entertainment
(Hallmark Cards)
Zeitraum: 2005–2008
Art: Output-Deal
Programme: ProSiebenSat.1Gruppe
Zeitraum: 2003–2007
Art: Volumenvertrag
(20 bis 30 Spielfilme, eine Auswahl
von TV-Movies, 3 bis 4 Serien
pro Jahr)
Verängerung der bis 2005 gültigen Vereinbarung mit Telepool
für den Zeitraum 2006–2010
Art: alle Kinoproduktionen und
ausgewählte Fernsehserien
FREE-TV-RECHTE
ProSiebenSat.1
462
Programm: RTL
Zeitraum: 2001–2004
Art: Output-Deal
Programme: RTL, Super RTL
Art: Output-Deal
Zeitraum: bis 2001, nicht
verlängert
RTL Group
Telepool
Art: Output Deal
Zeitraum: bis 2010
Andere
Der Viacom-Konzern hat die Realfilmsparte des von Steven Spielberg und David Geffen geführten Studios Dreamworks SKG erworben. Nicht betroffen ist die Animationsfilmsparte
Dreamworks Animation SKG (vgl. Handelsblatt vom 12. 12. 2005). Den Rechtestock der Dreamworks SKG mit 59 Filmen hat Viacom gesondert an die Investoren George Soros und Steven
Mnuchin veräußert (vgl. Süddeutsche Zeitung vom 21. 03. 2006).
Quelle: Unternehmensangaben, Presseveröffentlichungen
Tabelle II – 97: Output-Deals und Paketverträge mit Hollywood Major Studios
Spyglass Entertainment
(Gary Barber, Roger Birnbaum)
PAY-TV-RECHTE
Premiere
➝
Produzent bzw. Studio
258
Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
259
Unternehmensgruppe
Hollywood Major Studio
zur Unternehmensgruppe gehörige
bundesweite Fernsehveranstalter
Disney
Buena Vista
Touchstone
Miramax
Pixar
Disney Channel
Toon Disney
Playhouse Disney
Jetix
Super RTL
RTL II
Sony
Sony Pictures
Columbia Pictures
MGM
AXN
MGM Channel
NBC Universal
Universal Studios
Das Vierte
13th Street
Sci-Fi Channel
Time Warner
Warner Bros.
New Line
Boomerang
Viacom
Paramount
Dreamworks
Nick
Nickelodeon (noch nicht auf Sendung)
Tabelle II – 98: Beteiligungen der Hollywood Major Studios bzw. ihrer Konzernunternehmen an Veranstaltern
von bundesweitem privatem Fernsehen (mit fiktionalem Programm)
Quelle: KEK
2.2.1.1.6 Fazit
Marktuntersuchungen zur Zusammensetzung des Programms verschiedener frei empfangbarer
Vollprogramme zeigen, dass der Anteil von fiktionalem Programm am Gesamtprogramm tendenziell eher abnimmt. Andererseits wurden mit Tele 5 und Das Vierte erfolgreich Spartenkanäle mit
fiktionalem Programm am Markt positioniert.
Das Volumen an auftragsproduziertem fiktionalem Programm ist nach Untersuchungen des
FORMATT-Instituts bei langfristiger Betrachtung deutlich gestiegen. Durch die insolvenzbedingte
Entflechtung der ehemaligen KirchGruppe ist die Anzahl der mit Fernsehveranstaltern verflochtenen Produktionsunternehmen zum Jahr 2004 gesunken. Die vom FORMATT-Institut als „abhängig“ von Fernsehveranstaltern eingestuften Unternehmen haben jedoch ein durchschnittlich
viermal so hohes Produktionsvolumen erzielt wie unabhängige Betriebe. Während der Anteil der
mit Veranstaltern verflochtenen Unternehmen an der Gesamtzahl der Produktionsunternehmen
lediglich 11,3 % ausmachte, lag ihr Anteil an dem gesamten Produktionsvolumen bei 33,8 %. Dies
legt den Schluss nahe, dass senderabhängige Unternehmen bei der Auftragsvergabe bevorzugt
werden. Die RTL Group erscheint als im Bereich der TV-Produktion führend, ohne allerdings marktbeherrschend zu sein. Über starke Stellungen verfügen auch die Produktions-Gruppen der öffentlich-rechtlichen Sender.
Der Markt für fiktionale Kaufprogramme ist weitgehend intransparent. Die Fernsehsender beziehen solche Programme z. T. direkt von Produktionsunternehmen, z. T. über Zwischenhändler. Die
Anzahl von Fernsehsendern, die als Abspielkanäle der zur jeweiligen Unternehmensgruppe gehörenden Rechteinhaber dienen, hat zugenommen. Insbesondere der Disney-Konzern und die
NBC-Universal-Gruppe haben weitere Sender zur Verwertung ihrer Programmrechte in Deutschland
gegründet. Mit der Digitalisierung und der damit einhergehenden Kanalvervielfachung ist noch
mit einer Verstärkung der Nachfrage nach fiktionalem Kaufprogramm zu rechnen.
260
Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
2.2.1.2
Kinderprogramm
Die Zielgruppe der Kinder, d. h. der Zuschauer von 3 bis 13 Jahren, ist sowohl für die Fernsehveranstalter als auch für die Werbewirtschaft wichtig. Werbebotschaften erzielen bei Kindern
wegen höherer Beeinflussbarkeit größere Wirkung. Außerdem ist der Einfluss auf Kaufentscheidungen der Eltern nicht unbedeutend. Die Fernsehnutzung bei Kindern ist mit einer durchschnittlichen täglichen Sehdauer von zuletzt 91 Minuten im Jahr 2005 erheblich.463 Insbesondere Serien
sind dazu geeignet, Kinder langfristig an ein Programm und die darin vorkommenden Charaktere
zu binden. Die Popularität des Programms und die Vermarktung durch Merchandising-Produkte
(Figuren, Spiele, Textilien etc.) bedingen sich gegenseitig und können die Erfolge auf dem jeweils
anderen Gebiet noch steigern. Die Merchandisingaussichten beeinflussen möglicherweise bereits
die Produktionsentscheidung.464 Durch die langfristige Bindung an Kinderformate eines Senders
kann auch das künftige Fernsehverhalten der erwachsenen Zuschauer zugunsten bestimmter Sender
beeinflusst werden. Derartige Bindungen werden auch durch entsprechende Internetangebote der
Sender unterstützt. Programmbegleitende Informationen, Spiele und Clubs für Kinder werden im
Internet u. a. von Super RTL (unter der Dachmarke „toggo“), RTL II (unter der Dachmarke „pokito“),
Nick, Jetix, Disney Channel sowie vom KI.KA, ARD und ZDF (unter der Dachmarke „tivi“) angeboten.
2.2.1.2.1 Kinderprogrammangebote im bundesweiten Fernsehen
Kinderprogramm wird im privaten frei empfangbaren Fernsehen wochentags lediglich von den
Sendern Super RTL, RTL II und den Dritten Programmen der ARD angeboten. Am Wochenende
werden Kinderprogrammblöcke auch von RTL und kabel eins sowie von ARD und ZDF ausgestrahlt.
Daneben existieren die Spartenprogramme Nick sowie der öffentlich-rechtliche Kinderkanal (KI.KA),
im Pay-TV darüber hinaus Junior, Disney Channel, Toon Disney, Playhouse Disney und Jetix.
In Hinblick auf die Zuschaueranteile bei 3- bis 13-jährigen Kindern ist der Sender Super RTL
mit einem durchschnittlichen Anteil von 25,6 % im Jahr 2005 marktführend vor dem öffentlichrechtlichen KI.KA (12,2 %), RTL (8,6 %), Sat.1 (8,0 %), ProSieben (7,4 %) und RTL II (7,1 %). Der erst
im September 2005 auf Sendung gegangene Spartenkanal Nick erreichte für das gesamte Jahr
2005 lediglich einen Zuschaueranteil von 1,3 %, allerdings für das vierte Quartal 2005 bereits
4,2 %. Während die meisten aufgeführten Sender – bis auf KI.KA, VOX und kabel eins – seit 1995
eher Zuschaueranteile verloren haben, konnte Super RTL seinen Vorsprung vor den Konkurrenten
kontinuierlich ausbauen (siehe Tabelle II 99). Der Zuschaueranteil bei Kindern liegt nicht nur bei
den auf diese Zielgruppe fokussierten Sendern KI.KA und Super RTL deutlich über den Zuschaueranteilen der gesamten Zuschauer ab 3 Jahren (so nur 1,2 % bei KI.KA und 2,8 % bei Super RTL),
sondern auch bei RTL II (4,2 %) und in geringerem Maße bei ProSieben (6,7 %).465
Ein etwas verändertes Bild ergibt sich, wenn man die Sendezeit des KI.KA im Untersuchungszeitraum 06:00 Uhr bis 21:00 Uhr zugrunde legt (siehe Abbildung II – 28). Zwar erreichte auch hier
Super RTL im Jahr 2005 die höchsten Zuschaueranteile (28,8 %) vor dem KI.KA (14,6 %) und RTL
(7,4 %). Dann folgt jedoch bereits RTL II gemeinsam mit Sat.1 (je 7,2 %) vor ProSieben (6,6 %). Die
Gegenüberstellung der Werte verdeutlicht, dass insbesondere im Programm von RTL in hohem
Maße Sendungen nach 21:00 Uhr zu den hohen Zuschaueranteilen bei Kindern beitragen, die nicht
als Kinderprogramm einzuordnen sind. Dabei ist zudem zu berücksichtigen, dass die nutzungs-
463
464
465
Vgl. Sabine Feierabend, Walter Klingler, Was Kinder sehen, in: Media Perspektiven 3/2006, S. 138.
Vgl. Tilmann P. Gangloff, Kinderfernsehen in der Krise, veröffentlicht unter: http://www.medientage-muenchen.de/archiv/
pdf/gangloff.pdf.
AGF/GfK-Fernsehforschung, Panel D+EU, Marktanteile 2005.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
261
Jahr
ARD1)
ZDF
KI.KA2)
RTL
RTL II
Super
RTL
VOX
Sat.1
ProSieben
kabel
eins
Nick
Sonstige
1995
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
15,0
13,7
13,8
13,6
11,5
10,3
9,9
10,0
9,4
9,5
8,5
6,2
6,1
5,2
5,8
5,4
5,0
5,0
5,5
4,9
5,3
4,7
–
–
5,6
8,2
11,5
9,9
10,2
10,2
12,1
12,2
12,2
17,6
16,1
15,3
14,5
13,8
12,8
13,2
12,7
12,2
10,2
8,6
13,1
11,3
9,4
8,7
8,7
12,3
11,2
10,9
9,1
9,0
7,1
3,5
12,0
13,0
17,7
18,7
19,6
19,7
18,7
23,1
24,2
25,6
1,2
1,8
1,8
1,8
1,8
1,9
2,1
2,4
2,5
2,8
3,1
9,8
8,3
6,7
6,8
6,9
7,3
6,7
6,6
6,6
6,6
8,0
19,4
17,2
15,4
11,9
10,3
10,0
9,5
9,0
8,9
8,6
7,4
6,3
4,9
3,3
2,2
2,4
2,0
2,0
2,0
2,2
2,3
3,2
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
1,3
7,9
8,6
10,5
8,8
9,0
8,9
10,5
12,0
9,3
9,2
10,3
1) inklusive Dritte Programme
2) KI.KA sendete bis Ende 2002 lediglich von 6:00 bis 19:00, ab 01. 01. 2003 von 6:00 bis 21:00 Uhr.
Tabelle II – 99: Zuschaueranteile bei 3- bis 13-jährigen Kindern (03:00 bis 03:00 Uhr)
Quelle: Media Perspektiven 4/1997, 4/1998, 4/2000, 4/2002, 4/2003, 4/2004, 4/2005, 3/2006, dort angegebene
Quelle: AGF/GfK-Fernsehforschung, PC#TV Aktuell, Panel D+EU.
Abbildung II – 28: Marktanteile bei 3- bis 13-jährigen Kindern 2005, Mo.–So. (03:00 bis 03:00 Uhr und 06:00
bis 21:00 Uhr) in Prozent
Quelle: Sabine Feierabend, Walter Klingler, Was Kinder sehen, in: Media Perspektiven 3/2006, S. 138 ff., hier S. 144, dort
angegebene Quelle: AGF/GfK-Fernsehforschung, PC#TV Aktuell, Fernsehpanel D+EU.
intensivste Zeit bei Kindern zwischen 18:00 und 22:00 Uhr liegt. Der Anteil der fernsehenden
Kinder erreicht im Tagesverlauf um 20:00 Uhr den Höhepunkt und geht erst um 22:00 Uhr unter
die 10-Prozentmarke zurück.466 Obwohl also gerade am Abend die Fernsehnutzung bei Kindern
besonders intensiv ist, existieren derzeit im frei empfangbaren Fernsehen nach 19:00 Uhr nur drei
spezielle Kinderangebote: KI.KA, Nick und Super RTL.
466
Vgl. Sabine Feierabend, Walter Klingler, Was Kinder sehen, in: Media Perspektiven 3/2006, S. 138 ff., hier S. 141.
262
Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
Jahr
RTL Group
ProSiebenSat.1 Media AG
öffentlich-rechtliche Sender
1995
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
35,4
41,2
39,5
42,7
43,0
46,6
46,2
44,7
46,4
46,2
44,4
35,5
30,4
25,4
20,9
19,6
19,3
18,2
17,6
17,7
17,7
18,6
15,4
14,6
18,9
22,2
23,7
25,5
25,1
25,7
26,4
27,0
25,4
Tabelle II – 100: Zuschaueranteile bei 3- bis 13-jährigen Kindern nach Sendergruppierungen in Prozent
Quelle: Media Perspektiven 4/1997, 4/1998, 4/2000, 4/2002, 4/2003, 4/2004, 4/2005, 3/2006; eigene Berechnungen.
Gemessen an den Zuschaueranteilen ist die RTL Group mit ihren Angeboten bei 3- bis 13-jährigen Kindern marktführend. Ihre Sender RTL, RTL II, Super RTL und VOX erreichten innerhalb dieser
Altersgruppe im Jahr 2005 zusammen einen Zuschaueranteil von 44,4 %. Die öffentlich-rechtlichen
Sender kamen auf 25,4 %, die Sender der ProSiebenSat.1 Media AG auf 18,6 %. Nachdem sowohl
die RTL Group als auch die öffentlich-rechtlichen Sender (mit Etablierung des KI.KA im Jahr 1997)
bis etwa 2002 ihre Zuschaueranteile größtenteils zu Lasten der Sender der ProSiebenSat.1 Media AG
steigern konnten, stagnieren die Anteile seither weitestgehend (siehe Tabelle II – 100).
Ein Großteil der Fernsehnutzung von Kindern entfällt auf fiktionales Programm (51 % im Jahr
2005). Innerhalb dieses Genres dominiert mit einem Anteil von 59 % an der gesamten Nutzung
fiktionaler Programme die Kategorie Animation (v. a. Zeichentrick), gefolgt von Unterhaltung (z. B.
Familienserien, Telenovelas, Daily Soaps), Komödie und Spannung (siehe Tabelle II – 101).
Auch wenn die hier ausgewiesene Sehdauer sich nicht auf speziell für Kinder konzipiertes
Programm beschränkt, so lässt der hohe Stellenwert von fiktionaler Unterhaltung und insbesondere
von Zeichentrickfilmen und -serien doch auf die große strategische Bedeutung des Zugriffs auf
Kinderprogrammrechte schließen.
Im privaten Fernsehen existieren derzeit fünf Pay-TV-Spartenprogramme (Junior, Disney Channel,
Toon Disney, Playhouse Disney und Jetix) sowie zwei werbefinanzierte frei empfangbare Programme
kumulierte Sehdauer
in Stunden im Jahr 2005
Sehdauer in %
nach Genres
Fiction
Information
Werbung
Unterhaltung
Sport
Sonstiges
gesamt
188
53
43
57
10
16
365
51
14
12
16
3
4
100
innerhalb des fiktionalen Genres
Animation
Unterhaltung
Komödie
Spannung
108
28
23
22
59
15
13
12
Tabelle II – 101: Sehdauer von 3- bis 13-jährigen Kindern nach Programmsparten für die Sender ARD, ZDF,
RTL, RTL II, Super RTL, Sat.1 und ProSieben im Jahr 2005
Quelle: Sabine Feierabend, Walter Klingler, a. a. O., S. 151, dort angegebene Quelle: AGF/GfK-Fernsehforschung, PC#TV
Aktuell, Fernsehpanel D+EU.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
263
(Super RTL, Nick) mit Kindern bzw. Familien als Hauptzielgruppe. Junior wird von einer Tochtergesellschaft der EM.TV AG veranstaltet. Das seit September 2005 gesendete Programm Nick gehört
zur Viacom-Gruppe. Die übrigen fünf Programme sind der Walt Disney Company zuzurechnen. Die
Veranstalterin des Programms Jetix (bis zum 10. 06. 2005 unter dem Namen Fox Kids veranstaltet)
hatte Disney im Jahr 2001 von der News Corporation Ltd. und der Haim-Saban-Gruppe übernommen.467 Das Programm Super RTL ist darüber hinaus der RTL Group zuzurechnen, die wie die
Walt Disney Company 50 % der Anteile an der Veranstalterin hält.
Mit Nick, Toon Disney und Playhouse Disney sind in jüngerer Zeit drei neue Kinderspartenprogramme gestartet. Darüber hinaus wird in digitalen Kabelnetzen das Kinderspartenprogramm
Boomerang des Time-Warner-Konzerns ausgestrahlt. Das Programm wird derzeit noch in London
erstellt und in Deutschland synchronisiert.468 Mit Fortschreiten der Digitalisierung ist mit einer
Zunahme an Kinderspartenprogrammen zu rechnen. Dies legt auch ein Vergleich mit dem Angebot
solcher Programme auf der digitalen Plattform von BSkyB in Großbritannien nahe, wo derzeit über
23 Kinderkanäle ausgestrahlt werden. Der GET ON AIR GmbH, an der der frühere Tele-5-Geschäftsführer Jochen Kröhne zu 75 % beteiligt ist, wurde bereits im Dezember 2001 für acht Jahre die
Lizenz zur Veranstaltung des digitalen Spartenprogramms KidsGate (zwischenzeitlich umbenannt
in ToonGate) erteilt. Die VIVA Plus Fernsehen GmbH hält eine Lizenz für das ebenfalls noch nicht
auf Sendung befindliche Kinderspartenprogramm Nickelodeon. Darüber hinaus hat die Veranstalterin von Super RTL eine Lizenz für ein weiteres Kinderspartenprogramm unter dem Namen
Toggolino TV beantragt.
2.2.1.2.2 Der Markt für die Beschaffung von Kinderprogrammrechten
Wie auch im Bereich der Fictionrechte insgesamt fehlt es an einer hinreichenden Datengrundlage
zu Marktvolumen und Marktanteilen von Produzenten und Rechtehändlern im Bereich der Kinderprogramme. Es wird vielfach von einem derzeitigen Überangebot an Kinderprogrammen berichtet;
als Ursache hierfür wird eine restriktive Einkaufspolitik der Sender infolge der Werbekrise angesehen.469 Verglichen mit den öffentlich-rechtlichen Anstalten betreiben die privaten Sender nur
in weitaus geringerem Umfang Eigen-, Ko- und Auftragsproduktion von Kinderprogramm.470 Eine
entsprechend wichtigere Rolle spielt bei privaten Veranstaltern der Erwerb von Lizenzen bei
Produzenten und Rechtehändlern. Vor allem Animationsprogramme eignen sich wegen der ihnen
in der Regel eigenen Abstraktheit und der einfacheren Synchronisation besonders für die internationale Verwertung. Im Markt für die Beschaffung von Kinderprogrammrechten agieren neben
weltweit tätigen Medienkonzernen, wie der Walt Disney Company, Viacom und Time Warner, verschiedene, nicht mit den großen Medienkonzernen verflochtene Unternehmen, die sich auf die
Produktion, (internationale) Distribution und das Merchandising von Kinderprogrammen spezialisiert haben. Als solches ist z. B. die HIT Entertainment plc., London, zu nennen, die sich als weltweit führenden unabhängigen Produzenten und Rechtehändler für animiertes Kinderprogramm
bezeichnet. Sie ist nach Marktuntersuchungen bei der Produktion von Animationsprogrammen in
Europa mit einem Umsatz von 223,3 Mio. im Jahr 2004 mit Abstand führend.471 Eine Studie im
Auftrag des Internationalen Zentralinstituts für das Jugend- und Bildungsfernsehen (IZI)472 kam zu
467
468
469
470
471
472
Vgl. Beschluss der KEK vom 02. 10. 2001 i. S. Fox Kids, Az.: KEK 128.
So der Director Business Development von Turner Broadcasting, Hannes Heyelmann, in: textintern vom 20. 09. 2006.
Vgl. Geschäftsbericht der EM.TV AG 2005, S. 53 f.
Vgl. Ole Hofmann, Oliver Schmid, Wertschöpfungskette Kinderfernsehen, Strukturen des deutschen Kinderfernsehmarkts,
in: TELEVIZION Forschung, 15/2002, S. 6.
Vgl. Europäische Audiovisuelle Informationsstelle, Jahrbuch 2005, Bd. 5, S. 123.
Vgl. Ole Hofmann, Oliver Schmid, Wertschöpfungskette Kinderfernsehen, Strukturen des deutschen Kinderfernsehmarkts,
in: TELEVIZION Forschung, 15/2002.
264
Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
dem Ergebnis, dass sich im Bereich des Rechtehandels in Deutschland neben den „Global Majors“
nur wenige, dafür aber starke Marktteilnehmer befinden. Die Befragung von 86 Unternehmen, die
im Bereich des Kinderfernsehens tätig sind, habe ein eher kollegiales denn konkurrenzgeprägtes
Verhalten der Marktteilnehmer untereinander offenbart, was nach Ansicht der Autoren den Schluss
nahe legte, dass diese zu einer Aufteilung des Marktes untereinander gefunden haben.
2.2.1.2.3 Vertikale Verflechtungen von Veranstaltern und
Produzenten bzw. Rechtehändlern
Zu den größten Unternehmen im Bereich des internationalen Handels mit fiktionalem Kinderprogramm gehört die Walt Disney Company. Der Disney-Konzern hat sich in Deutschland durch
Gründung bzw. Erwerb der Kinderprogrammsender Disney Channel, Toon Disney, Playhouse Disney
und Jetix sowie die Beteiligung an Super RTL Abspielkanäle für seine umfangreiche Bibliothek an
Kinderprogrammrechten geschaffen. Der Sender Super RTL sieht sich nach eigenen Angaben als
Marktführer bei Kindern in der glücklichen Lage, die meisten neuen Produktionen als Erster angeboten zu bekommen und sich die erfolgversprechenden Formate sichern zu können.473 Die zum
Disney-Konzern gehörige Buena Vista International TV und RTL Television liefern dem Sender den
Großteil des Programms zu.474 Zum Umfang des Kinderprogrammrechtestocks der Walt Disney
Company liegen keine konkreten Zahlen vor. Allein schon die Rechtebibliothek der Jetix Europe
N. V. umfasst über 6.000 Episoden Kinderprogramm.475 Die Jetix Europe N. V., an der Disney mittelbar zu etwa 75 % beteiligt ist, bezeichnet sich als führendes paneuropäisches Unternehmen im
Bereich der Kinderunterhaltungsindustrie. Unter der Marke Jetix werden in zahlreichen Ländern
Kinderprogramme veranstaltet. Die Programme erreichen nach Unternehmensangaben mehr als
45 Mio. Haushalte in 58 Ländern. Jetix Europe beliefert zudem mehr als 90 Sender in Märkten in
Europa und dem Mittleren Osten mit Programm.476 Zum Programmstock zählen u. a. die Rechte
an „Power Rangers“, „Spiderman“, „SonicX“ und „X-Men“. Das Merchandising betreibt die ebenfalls
zum Konzern gehörige Jetix Consumer Products International.
Viacom produziert und verbreitet unter der Marke Nickelodeon weltweit Kinderprogramme
(s. o. 1.2.6 Viacom). Nickelodeon ist nach eigenen Angaben die weltweit am stärksten verbreitete
Marke im Bereich der Kinderunterhaltung.477
In Deutschland sind zwei weitere Kinderprogrammrechtehändler mit Programmveranstaltern
verflochten: die Tele München Gruppe und die EM.TV AG. Die Tele München Gruppe ist mit ihrer
Beteiligung an dem Sender RTL II vertikal integriert. Auf RTL II werden wochentags v. a. japanische Zeichentrickserien, so genannte „Manga“-Comics, gesendet, darunter die in Hinblick auf
Zuschauerzahlen und Merchandising besonders erfolgreiche Serie „Pokémon“. Die TV-Rechte hatte
RTL II von der EM.TV AG, die bis Ende 2004 eine Beteiligung an der Tele München Gruppe hielt,
erworben. Kinderprogramme machen nur einen Teil des Programmportfolios der Tele München
Gruppe aus. Sie hält nach eigenen Angaben die Rechte an 3.000 halbstündigen Zeichentrickepisoden („Pink Panther“, „Teenage Mutant Hero Turtles“, „Popeye“, „Digimon“).478
Die EM.TV AG (Umsatz 2005: 209,5 Mio. Euro) hat sich auch auf den Handel mit Kinderprogrammrechten spezialisiert.479 Sie verfügt – soweit die unzureichende Datengrundlage einen
473
474
475
476
477
478
479
Vgl. Claude Schmit (Geschäftsführer von Super RTL), Kindgerechte Unterhaltung, die keine Diskussion scheuen muss,
in: TELEVIZION Forschung, 15/2002; ders., Super RTL – gutes Kinderfernsehen macht Spaß, in: TELEVIZION 18/2005.
Vgl. Unternehmensangaben unter http://www.superrtl.de.
Vgl. Unternehmensdarstellung unter http://www.jetixeurope.com.
Vgl. Unternehmensdarstellung unter http://www.jetixeurope.com; zu Jetix Europe siehe auch Kapitel II 1.2.5 The Walt
Disney Company.
Vgl. Fact Sheet unter www.viacom.com.
Vgl. Unternehmensangaben unter http://www.tmg.de.
Zu EM.TV siehe auch weiter oben, Kapitel II 1.2.4.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
265
Vergleich zulässt – über einen besonders großen Bestand an diesen Rechten in Deutschland.
Dieser Bestand (u. a. „Biene Maja“, „Wickie und die starken Männer“, „Pippi Langstrumpf“, „Tabaluga“)
wird über die 100 %igen Tochtergesellschaften EM.Entertainment GmbH und Junior.TV GmbH &
Co. KG vertrieben und vermarktet. Diese Gesellschaften übernehmen auch den Erwerb und die
Produktion weiterer Programme für die EM.TV AG.480 Für die weltweite Vermarktung der Bibliothek
unterhält die EM.TV AG ein Netzwerk von Beteiligungen in Frankreich, Italien, Spanien, Holland
und Australien sowie Partnerschaften z. B. in Mexiko für Mittel- und Lateinamerika.481 Die im Juni
2000 von der EM.TV AG erworbene Jim Henson Company, die über einen Rechtestock von 500 Programmstunden (u. a. „The Muppet Show“) verfügt, wurde hingegen im Mai 2003 an die HensonFamilie zurückveräußert.482 Die EM.TV AG ist durch ihre Beteiligung an der Junior.TV GmbH & Co.
KG vertikal mit diesem Programmveranstalter verbunden. Sie hat aber auch umfangreiche Zulieferverträge mit anderen Sendern abgeschlossen. Ein Volumenvertrag über 625 halbe Programmstunden wurde 2005 mit dem ZDF geschlossen.483 Des Weiteren werden auch Nick, KI.KA, der
Disney Channel, kabel eins und Super RTL mit Programm aus dem Junior-Portfolio beliefert. Von
der EM.TV AG lizenzierte Programme werden international von europäischen Sendern (so unter
anderem in der Schweiz, Italien, Frankreich, Österreich, Ungarn, Polen, Bulgarien und der Türkei)
sowie auch in der Ukraine, Asien und Lateinamerika gesendet. Die KEK hatte im Rahmen des
Zulassungsverfahrens in Sachen Junior/K-toon im Jahr 1999 festgestellt, dass der Programmstock
der Veranstalterin zwar einen wesentlichen Anteil des Beschaffungsvolumens im Segment der
Kinder- und Jugendprogramme ausmacht. Angesichts der Konkurrenz durch die „großen“ Wettbewerber Disney und Jetix (damals als Fox Kids noch zur News Corporation gehörig) sowie der
Eigenproduktionen anderer Fernsehveranstalter (z. B. des Kinderkanals) war jedoch nicht von der
Gefahr der Entstehung einer marktbeherrschenden Stellung auszugehen.484 An dieser Einschätzung hat sich nichts Grundlegendes verändert; verschiedene Beteiligungsverkäufe im Bereich der
Produktion und Distribution im Zuge des Restrukturierungsprozesses bei der EM.TV AG sprechen
eher für einen Rückgang ihrer Marktmacht bei Kinderprogrammrechten.
2.2.1.2.4 Produzenten bzw. Rechtehändler ohne maßgebliche Veranstalterbeteiligung
Neben den genannten in den Bereich der Programmveranstaltung vorgedrungenen Produzenten
und Rechtehändlern gibt es verschiedene nicht bzw. nicht maßgeblich mit Veranstaltern verflochtene Unternehmen. Von diesen sollen hier exemplarisch zwei in der Bundesrepublik Deutschland ansässige Unternehmen erwähnt werden, die auf Produktion und Distribution von Kinderprogramm spezialisiert sind: die kürzlich in Your Family Entertainment AG umfirmierte RTV Family
Entertainment AG485 und die TV Loonland AG.486
Die Your Family Entertainment AG (YFE), München, zeichnet sich durch vielfache, z. T. stabile
Zulieferbeziehungen im bundesweiten Fernsehen aus. Mehrheitsgesellschafterin ist seit der Übernahme vom Spiele- und Buchkonzern Ravensburger AG Ende 2005 die F&M Film- und Medien
Beteiligungs GmbH, Wien. Diese Übernahme erfolgte im Rahmen einer Sanierung zur Vermeidung
der Insolvenz. Bereits im Sommer 2002 hatte eine Zahlungsunfähigkeit nur durch einen Überbrückungskredit der Banken abgewendet werden können.487 YFE verfügt über einen umfang-
480
481
482
483
484
485
486
487
Geschäftsbericht der EM.TV AG 2005, S. 19.
Vgl. Unternehmensangaben unter www.em.tv.
Vgl. Pressemitteilung der EM.TV & Merchandising AG vom 07. 05. 2003.
Laufzeit bis 2011; vgl. Geschäftsbericht der EM.TV AG 2005, S. 30.
Vgl. Beschluss der KEK vom 21. 09. 1999 i. S. Junior.TV, Az.: KEK 042.
Vgl. Pressemitteilung der Your Familiy Entertainment AG vom 29. 11. 2006.
Weitere Beispiele sind u. a. die BKN International AG, Köln, und die MIM Mondo Igel Media AG, Hamburg.
Vgl. Meldung bei Sat+Kabel, abrufbar unter http://www.satundkabel.de/print.php?sid=4361.
266
Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
reichen TV-Rechtestock (z. B. „Urmel“, „Fix und Foxi“, „Dragon Hunters“). Die Kinder-, Jugend- und
Familienprogramm-Rechtebibliothek umfasst derzeit 3.500 Halbstunden-Programme. Einen Teil
davon bildet die von der CLT-UFA im Februar 2000 erworbene gesamte Kinderprogramm-Rechtebibliothek (565 Programmstunden, darunter z. B. Enid-Blyton-Abenteuerserien). Im Gegenzug beteiligte sich die CLT-UFA zu 4 % am Grundkapital von YFE (damals RTV). Gegenstand der Vereinbarung war auch ein erleichterter Zugang von RTV als Zulieferer zu den Sendern der CLT-UFA.488 Eine
langfristige Programmzuliefervereinbarung bestand mit dem Sender Super RTL. Die seit Juni 2001
bestehende Kooperation, wonach an sechs Tagen der Woche ein zweistündiges Programmfenster
unter dem Ravensburger Markenzeichen ausgestrahlt wird, war ab 2005 auf eine Stunde verkürzt
und zum Ende des Jahres 2006 von Super RTL beendet worden.489 Daneben bestehen Vertriebsvereinbarungen der YFE mit der EM.TV AG und der Planeta Junior S. L.490 Im ersten Halbjahr 2006
konnte YFE im Geschäftsbereich Programm einen Umsatz in Höhe von 861.000 Euro, im Bereich
Merchandising in Höhe von 649.000 Euro erwirtschaften. Dabei konnte aus der noch bestehenden
Kooperation mit Super RTL ein Umsatz in Höhe von 505.000 Euro erlöst werden.491
Die TV Loonland AG, München, hat sich auf Produktion, Distribution, Home Entertainment
und Merchandising im Bereich des Zeichentrickfilms spezialisiert und besitzt eine umfangreiche
Rechtebibliothek (u. a. „Pettersson und Findus“, „The Cramp Twins“, „Little Princess“). Sie bezeichnet
sich als eines der „weltweit führenden unabhängigen Medienunternehmen“.492 Ihr Umsatz lag im
Jahr 2005 bei 12,34 Mio. Euro. Gut 80 % der Umsätze erzielte das Unternehmen außerhalb Deutschlands. Diese lassen sich auf den Geschäftsbereich Produktion (17 %) und den auch Merchandising
umfassenden Bereich Distribution (83 %) aufteilen.493 Die Produktion von Zeichentrickfilmen sieht
die TV Loonland AG als eines der attraktivsten Segmente des internationalen Medien- und Entertainmentmarktes. Betont wird das gegenüber anderen Filmen besonders effektiv nutzbare Verwertungspotenzial von Trickfilmen: „Im Vergleich zu den Realfilmen weisen Trickfilme besondere
Vorteile auf: Sie veralten viel weniger, sind relativ einfach zu synchronisieren und spielen in einer
künstlichen, kulturübergreifenden Welt. Damit bieten Trickfilme die besten Voraussetzungen für
eine stabile langfristige und internationale Vermarktung.“494 Kinder- und Jugendprogramme sind
darüber hinaus bezüglich der Verwertungshäufigkeit anderen Programmen gegenüber im Vorteil,
denn: „Die Kundenbasis wird regelmäßig ausgetauscht. Automatisch wächst alle paar Jahre ein
völlig neues Publikum heran. Dies erlaubt regelmäßige Wiederholungen erfolgreicher Serien, die
erneut hohe Einschaltquoten noch während des üblicherweise 5 bis 7 Jahre dauernden Lizenzzeitraums erzielen.“495 TV Loonland musste im Jahr 2005 gegenüber dem Vorjahr einen Umsatzrückgang um 16 % hinnehmen. Dennoch spricht das Unternehmen von einer Festigung und
einem Ausbau seiner Marktposition.496
2.2.1.2.5 Fazit
Die zur RTL Group gehörigen Sender Super RTL, RTL und RTL II sind – unter Zugrundelegung der
Sehdauer von 03:00 Uhr bis 03:00 Uhr – die von Kindern am meisten gesehenen Programme im
frei empfangbaren Fernsehen. Die höchsten Zuschaueranteile erreicht der Sender Super RTL, der
u. a. auf umfangreiche Programmressourcen seiner Gesellschafterin Walt Disney Company zurück488
489
490
491
492
493
494
495
496
Vgl. Pressemitteilung der RTV AG vom 23. 02. 2000.
Ad-hoc Meldung der RTV Family Entertainment AG vom 14. 06. 2006.
Vgl. Nachricht zum Halbjahresbericht 2006 unter http://www.finanznachrichten.de/p.asp?id=6915927.
Vgl. Nachricht zum Halbjahresbericht 2006 unter http://www.finanznachrichten.de/p.asp?id=6915927.
Vgl. Geschäftsbericht der TV Loonland AG 2005, S. 4.
Vgl. Geschäftsbericht der TV Loonland AG 2005, S. 4.
Vgl. Geschäftsbericht der TV Loonland AG 2004, S. 10.
Vgl. Geschäftsbericht der TV Loonland AG 2001, S. 24.
Vgl. Geschäftsbericht der TV Loonland AG 2005, S. 6.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
267
greifen kann. Die starke Position der RTL Group im Segment der Kinderprogramme ist im Hinblick
auf die u. U. langfristige Bindung von Zuschauern an Programme der RTL Group bedeutsam.
Konkurrenz besteht vornehmlich durch die öffentlich-rechtlichen Programme. Durch neue Kinderspartenprogramme hat sich der Wettbewerb verschärft; vor allem die US-amerikanischen Medienkonzerne Disney und Viacom haben ihr Angebot ausgebaut.
Im international ausgerichteten Rechtehandel mit Kinderprogrammen finden sich mehrere
starke Marktteilnehmer. In Deutschland sind in diesem Bereich u. a. die mit Veranstaltern verflochtenen Unternehmen der EM.TV AG und der Tele München Gruppe aktiv, die jedoch nach dem
Kenntnisstand der KEK in diesem Segment nicht marktbeherrschend sind.
2.2.1.3
Sportrechte
Übertragungsrechte an massenattraktiven Sportereignissen sind für Fernsehveranstalter im Wettbewerb um die Zuschauergunst von großer strategischer Bedeutung. Der wirtschaftliche Wert
dieser Rechte ist wegen ihrer Knappheit hoch. Zuschauerattraktive Sportveranstaltungen, die die
Refinanzierung der hohen Fixkosten ihrer Übertragung rechtfertigen, sind in ihrer Zahl begrenzt
und die TV-Rechte daran nur kurzfristig verwertbar: Massenattraktiv ist vor allem die Direktübertragung von Sportereignissen; Aufzeichnungen und Kurzberichte sind nur noch während einer begrenzten Zeitspanne von Interesse.
Zwischen dem Spitzensport und dem Fernsehen bestehen mittlerweile enge Wechselbeziehungen und gegenseitige Abhängigkeiten. So spielten Fernsehübertragungen die entscheidende Rolle
bei der Inszenierung der Fußball-WM 2006 in Deutschland als gesellschaftlichem Massenereignis;
umgekehrt war dieses „Medienevent“ für die Fernsehsender von herausragender Bedeutung.
Sportveranstaltungen werden inzwischen auch mit Blick auf ihre Inszenierung als Medienereignis
geplant. So werden zum Teil Spielzeiten in Abstimmung mit den Bedürfnissen der Fernsehveranstalter festgelegt.497 Im Bemühen um einen möglichst exklusiven Zugriff auf Sportinhalte im weitesten
Sinne suchen Fernsehsender auch unmittelbar Kontakt zu einzelnen Sportlern (etwa indem sie sie
als Sponsor unter Vertrag nehmen, um sich exklusive Fernsehauftritte zu sichern, wie die ARD im
Fall der Radsportler Jan Ullrich und Erik Zabel).498
Grundlegende Einflusspotenziale der Fernseh- auf die Sportveranstalter ergeben sich aus der
finanziellen Abhängigkeit der Vereine von Erlösen aus der Vermarktung der Fernsehrechte und der
vom Fernsehauftritt indirekt abhängigen Einnahmen, vor allem der Sponsorengelder. Umgekehrt
wird Premium-Sportinhalten eine wichtige Funktion als „Zugpferd“ für die Entwicklung der Medien497
498
So hat sich der Deutsche Fußball-Bund (DFB) mit ARD und ZDF darauf verständigt, ab 2007 vier der fünf EM-Qualifikationsspiele der deutschen Nationalmannschaft mit Rücksicht auf zuschauende Kinder früher anzupfeifen (statt wie bislang
um 20:45 Uhr zum Beispiel die Heimspiele Deutschland gegen San Marino um 19:00 Uhr und gegen Zypern um
20:00 Uhr; vgl. Potsdamer Neueste Nachrichten vom 15. 09. 2006). Ein anderes Beispiel ist die Notwendigkeit, Spielzeiten
von Handball-Champions-League-Spielen aufgrund von Vereinbarungen zwischen der Europäischen Handball-Föderation und dem neuen Rechteinhaber Eurosport zu verlegen (Handelsblatt vom 19. 09. 2006). Für die Fernsehveranstalter
ist die Sendezeit in der Primetime zentral wichtig; zu den Zuschauerrückgängen bei DSF, das ab der Saison 2006/07
seine Zweitberichterstattung zu den Sonntagsspielen der 1. Fußballbundesliga von 19:00 Uhr auf 22:00 Uhr verschieben
musste; vgl. Die Welt vom 26. 10. 2006. Zum Streit zwischen der Fina und dem US-amerikanischen Sender NBC, der die
Ansetzung der Schwimmfinals bei den Olympischen Spielen in Peking 2008 morgens statt abends durch das IOC
durchsetzte; vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 14. 10. 2006 und Süddeutsche Zeitung vom 27. 10. 2006.
Nach Presseberichten (Funk Korrespondenz vom 08. 09. 2006, epd medien vom 16. 09. 2006) bestanden außer den
Sponsorenverträgen für das Telekom-Team zwischen der ARD und Jan Ullrich sowie Erik Zabel Verträge über „exklusive“
Auftritte dieser Sportler u. a. in Sportgalas, Features und Homestorys gegen eine jährliche Vergütung in sechsstelliger
Höhe. Die ARD hat öffentlich erklärt, künftig keine solchen Verträge mit Sportlern mehr abzuschließen; vgl. epd medien
vom 16. 09. 2006, S. 5. Ein Trend wird in der Vermarktung von Sportlern als Top-Stars statt kritischer Berichterstattung
gesehen, so kämen Top-Moderatoren zunehmend aus dem Entertainmentbereich statt aus dem Sportjournalismus
(„gefragt ist der Typ des Co-Zelebranten“, Der Spiegel 32/2006 vom 07. 08. 2006, S. 89).
268
Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
märkte zugeschrieben; zur Zeit vor allem für die weitere Abonnentenentwicklung im traditionellen
Pay-TV und den Durchbruch neuer kostenpflichtiger Angebote auf IPTV- und Handy-TV-Plattformen.499 Die enorme wirtschaftliche Bedeutung des Geschäftsbereichs Sport im weiteren Sinne
zeigt sich etwa an der heftigen Auseinandersetzung um die Frage, ob in Deutschland zugelassene
Fernsehveranstalter Werbung von privaten Vermittlern von Sportwetten zeigen oder auch selbst
ins Sportwettengeschäft einsteigen dürfen.500
Der Sport spielt eine wichtige Rolle als Gegenstand der Meinungsbildung, Identifikation und
öffentlichen Kommunikation.501 Berichte über herausragende Sportereignisse gehören nach der
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Information im Sinne des klassischen Rundfunkauftrags. Einer Monopolisierung der Berichterstattung bei einem einzelnen Rundfunkveranstalter
ist daher auch zum Zweck der Sicherung der Meinungsvielfalt entgegenzuwirken. Entwicklungen
auf dem Markt für Sportübertragungsrechte sind auch aufgrund der besonderen Gefahren im
Falle vertikaler Konzentration zwischen den Inhabern dieser Rechte und den Fernsehveranstaltern
von Bedeutung.502
2.2.1.3.1 Sportprogramme im Fernsehen
Sportsendungen in Vollprogrammen
Der Stellenwert von Sportprogrammen im Fernsehen zeigt sich an den Spitzenreichweiten, die
Übertragungen populärer Sportereignisse erzielen.
Eine überwältigende Mobilisierung der Zuschauer erreichten die Fernsehübertragungen der
Fußball-Weltmeisterschaft in Deutschland im Sommer 2006, die von vielen als „Medienereignis des
Jahres“ gefeiert wurde.503 56 der insgesamt 64 Partien der Fußball-Weltmeisterschaft wurden im
frei empfangbaren Fernsehen übertragen, erstmals auch von einem privaten Veranstalter, RTL, der
von ARD und ZDF die Übertragungsrechte für die acht Sonntagsspiele bis zum Viertelfinale erworben hatte.504 Der weiteste Seherkreis aller Personen, die mindestens eines der Spiele live im
499
500
501
502
503
504
Concluding report on the Sector Inquiry into the provision of sports content over third generation mobile networks der
EU-Kommission vom 21. 09. 2005, Rz. 23, abrufbar unter: http://ec.europa.eu/comm/competition/antitrust/sector_inquiries.
html.
Bundesweit lizenzierte Veranstalter wie DSF wenden sich gegen eine „Inländerdiskriminierung“ und fordern einheitliche
Regelung für in- und ausländische Veranstalter. Die BLM setzte eine Weisung des bayerischen Kulturministeriums nicht
um, wonach Sportwettenwerbung bei von der BLM lizenzierten privaten Rundfunkveranstaltern unterbunden werden
müssten; auf Eilantrag der BLM bestätigte das Bayerische Verwaltungsgericht München in einer Eilentscheidung vom
August 2006, dass die BLM die Weisung nicht beachten muss; vgl. Berliner Zeitung vom 23. 08. 2006. Zu den (kontroversen) Gerichtsentscheidungen des EuGH und deutscher Verwaltungsgerichte über die Zulässigkeit der privaten
Vermittlung von Sportwetten vgl. Rossen-Stadtfeld, Sportwettenwerbung im Programm privater Fernsehveranstlater,
ZUM 2006, S. 793 ff., und Fritzweiler, Rechtsprechung zum Sportrecht in den Jahren 2004 bis 2005, NJW 2006, S. 960,
963 m. w. N. Die EU-Kommission hat zudem gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren wegen der Verletzung der Dienstleistungsfreiheit im Binnenmarkt durch das staatliche Monopol für Sportwetten eingeleitet; vgl. Handelsblatt vom 11. 05. 2005; die Fernsehveranstalter würden gern in dieses Geschäft einsteigen; vgl. Der Spiegel Nr. 41/2005,
S. 214 ff.
Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 17. 02. 1998, E 97, 228, 285, 286 – Kurzberichterstattung: „Die Bedeutung solcher
Sportereignisse erschöpft sich nicht in ihrem Unterhaltungswert. Sie erfüllen darüber hinaus eine wichtige gesellschaftliche Funktion. Der Sport bietet Identifikationsmöglichkeiten im lokalen und nationalen Rahmen und ist Anknüpfungspunkt für eine breite Kommunikation in der Bevölkerung. Eine umfassende Berichterstattung, wie sie von Art. 5 Abs. 1
Satz 2 GG gefordert wird, lässt sich daher unter Verzicht auf Sportereignisse nicht verwirklichen.“ Die besondere soziale,
integrative und kulturelle Bedeutung des Sports betonte auch der Europäische Rat in seiner Erklärung von Nizza 2000
zur besonderen Bedeutung des Sports. Vgl. dazu Mitteilung der Kommission vom 20. 07. 2001, s. u. Fn. 48.
BVerfGE 95, 163 (173) – „DSF“.
So zum Beispiel: Media Perspektiven, 9/2006, Vorwort, S. 453, und a. a. O. Stefan Geese, Claudia Zeughardt und Heinz
Gerhard, Die Fußball-Weltmeisterschaft 2006 im Fernsehen, S. 454 ff.
Umfragen zeigten eine hohe Zufriedenheit mit der Vermittlungsleistung und Präsentation; vgl. dazu im Einzelnen Heinz
Gerhard, Die Fußball-WM als Fernsehevent, Media Perspektiven 9/2006, S. 465 ff.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
269
Free-TV sahen, belief sich auf 61,48 Mio. Zuschauer, somit 83,7 % aller potenziellen Fernsehzuschauer in Deutschland.505 Einzelne Begegnungen erzielten Reichweiten, die neue Rekordmarken
darstellen: Das Halbfinalspiel Deutschland gegen Italien verfolgten 29,66 Mio. Zuschauer – die
höchste jemals seit Einführung der Zuschaueranteilsmessung im Jahr 1975/76 gemessene Fernsehreichweite einer Sendung; dies entspricht 84,1 % aller potenziellen Zuschauer. Das Finalspiel Italien
gegen Frankreich war mit einer Reichweite von 25,88 Mio. Zuschauern (oder 72,3 % „Marktanteil“)
das meistgesehene Endspiel ohne deutsche Beteiligung. Die Begeisterung erfasste alle Bevölkerungsgruppen; etwa die Hälfte der Zuschauer waren weiblich.506 Diese Erhebungen erfassen noch
nicht die zahlreichen Zuschauer, die die WM-Spiele außerhalb ihres Haushalts, etwa bei Freunden
oder vor unter freiem Himmel aufgestellten Fernsehgeräten und Großleinwänden verfolgten –
im sog. „Public Viewing“, das sich erstmals zu einem Massenphänomen entwickelte.507 Telefonbefragungen von Personen ab 14 Jahren über die Fernsehnutzung außerhalb des eigenen Haushalts ergaben eine Sehbeteiligung des Halbfinalspiels Deutschland gegen Italien von weiteren
16,38 Mio. Zuschauern; demnach verfolgten sogar 16,93 Mio. Außer-Haus-Zuschauer das Spiel um
den dritten Platz zwischen Deutschland und Portugal am Samstag, dem 08. 07. 2006.508 Vor allem
jüngere Menschen zeigten eine hohe Bereitschaft, das WM-Erlebnis in dieser Form mit anderen
zu teilen.509
Liveübertragungen von Spielen der Fußball-Weltmeister- und Europameisterschaften unter
Beteiligung des deutschen Teams haben generell eine überragende Zuschauerakzeptanz. 23 der
25 meistgesehenen Fernsehsendungen aller Genres seit 1992 sind Liveübertragungen solcher
Partien.510 Mittlerweile werden auch wichtige Spiele der Frauen und Junioren im Free-TV übertragen. Fußball erweist sich als die ideale Sportart für die zuschauergerechte Umsetzung im
Fernsehen.511 Der „Markeneffekt“ verstärkt sich durch die Popularität beteiligter Sportler, wie die
erfolgreiche und als sympathisch empfundene deutsche Fußball-Nationalmannschaft. Von der
Zuschauerresonanz der Fußball-WM 2006 erhofft sich die Branche einen „Mitnahmeeffekt“ für
505
506
507
508
509
510
511
Heinz Gerhard, a. a. O., S. 471. Damit zeigten die Zuschauer ein deutlich größeres Interesse als an der Weltmeisterschaft
1998 in Frankreich (77 %) und in Japan/Korea 2002 (68 %). Mehr als die Hälfte der Spiele erreichte ein zweistelliges
Millionenpublikum; vgl. dazu und zu den einzelnen Reichweiten und Marktanteile aller Spiele Stefan Geese, Claudia
Zeughardt und Heinz Gerhard, a. a. O., S. 454 und 455.
Das Eröffnungsspiel Deutschland gegen Costa Rica sahen 20,06 Mio. Zuschauer, auch dies ist die höchste Zahl für eine
solche Partie seit Beginn der Reichweitenmessung. Die durchschnittliche Sehbeteiligung der bei ARD, ZDF, RTL übertragenen Spiele lag bei 12,06 Mio. Zuschauer (Marktanteil 52,8 %). Niedrigere Werte erzielte der Sender RTL, der keine
Spiele mit deutscher Beteiligung übertrug. Für das Rahmenprogramm mit Hintergrundberichten und Analysen interessierten sich bei RTL durchschnittlich 4,49 Mio. Zuschauer, durchschnittlich 6,05 Mio. für das Rahmenprogramm bei ARD
und 6,27 Mio. beim ZDF, a. a. O. (jeweils Werte der AGF/GfK/-Messung in den eigenen Haushalten; vgl. Stefan Geese,
Claudia Zeughardt und Heinz Gerhard, a. a. O., S. 454 und 456.
Vgl. zum Thema der Reichweitenermittlung für Außer-Haus-Nutzung ausführlich unten § 27 RStV, Kapitel III 2.2.3.
Stefan Geese, Claudia Zeughardt und Heinz Gerhard, Die Fußball-Weltmeisterschaft 2006 im Fernsehen, Media Perspektiven, 9/2006, S. 454, 457.
Bernd Schiphorst, der Präsident von Hertha BSC, deutete dies in seinem Einführungsvortrag zum Thema Sport auf der
Medienwoche Berlin-Brandenburg am 31. 08. 2006 als einen Gegentrend zur Individualisierung, der das Bedürfnis junger
Menschen ausdrücke, Gemeinschaftserlebnisse nicht nur in virtuellen Communities zu erleben. Dazu auch Stefan Geese,
Claudia Zeughardt und Heinz Gerhard, Die Fußball-Weltmeisterschaft 2006 im Fernsehen, Media Perspektiven, 9/2006,
S. 454, 458, 460.
Annähernde Einschaltqoten erzielten nur zwei „Wetten-dass“-Shows im Jahr 1992.
Heinz Gerhard, Die Fußball-WM als Fernsehevent, Media Perspektiven 9/2006, S. 465, benennt zehn Erfolgsfaktoren für
die Akzeptanz von Sportarten als Gegenstand der Fernsehberichterstattung, u. a.: Spezifika und Markenstärke der
Sportart, Erfolgschancen deutscher Spieler, Eventcharakter der Übertragung, breite Zielgruppenansprache. Ballsportarten
lassen sich demnach ideal im Fernsehen zuschauergerecht umsetzen: Durch die physische Einheit von Ort, Handlung
und Zeit lasse sich der Spielablauf ohne größere dramaturgische Eingriffe des Fernsehens auf spannende Art linear abbilden; zudem habe sich die visuelle Aufbereitung in den letzten Jahren stark verbessert (S. 472 ff.).
270
Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
mehr Zuschauer in den Stadien und Nachwuchs in den Vereinen; in diesem Jahr war ein deutlicher Zuwachs an Mitgliedern zu verzeichnen.512
Ebenfalls zuschauerattraktiv, wenn auch mit deutlichem Abstand, sind Übertragungen der
Olympischen Sommer- und Winterspiele, von Boxwettkämpfen513 und Rennen der Formel 1 (Letzteres galt jedenfalls bis zum Ausscheiden des mehrfachen Weltmeisters Michael Schumacher). Im
Durchschnitt 13,44 Mio. Menschen verfolgten auf RTL die Übertragung des letzten Formel-1-Rennens
von Michael Schumacher in Sao Paolo (dies entspricht einem Marktanteil von 39,7 %).514 Andere
Sportarten, z. B. Leichtathletikwettkämpfe, erweisen sich als weniger „fernsehtauglich“.515 Einen
Sonderfall stellte die Tour de France 2006 dar, die im Zuge der Doping-Affären auch deutscher
Spitzenfahrer einen deutlichen Zuschauerrückgang verzeichnete.516
Die Beliebtheit der Programmsparte insgesamt lässt sich an ihrer überproportional hohen
Nutzung erkennen:517 Zwar entfällt, gemessen an der Gesamtsendedauer, auf Sportsendungen in
1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004
RTL
Sat.1
ARD1)
ZDF
3,8
6,5
4,7
3,3
2,6
4,8
5,2
5,5
2,4
5,6
4,6
4,5
7,3
7,5
3,6
4,2
2,4
3,9
4,5
2,8
7,9
3,2
3,8
3,3
6,1
3,8
4,1
6,6
4,2
3,2
3,5
5,2
3,5
4,7
8,2
6,4
1,9
2,8
4,9
6,0
0,9
3,4
11,1
10,9
2,8
2,0
6,8
6,0
2,9
2,8
9,6
7,5
2,3
1,4
8,6
6,0
2,2
0,6
9,6
7,5
1) ohne Dritte Programme
Tabelle II – 102: Anteil der Sportsendungen in den Programmen von RTL, Sat.1, ARD und ZDF von 1990–2004
(Sendedauer in Prozent der Gesamtsendezeit)
Quelle: Programmanalyse Udo Michael Krüger, in: Media Perspektiven, Basisdaten 1999 und 2005
Sender
Information
Unterhaltung
Fiction
Sport
Werbung und Sonstiges
RTL
ARD1)
Sat.1
ZDF
2004
2005
2004
2005
2004
2005
2004
2005
23,0
27,7
26,0
4,7
18,5
25,1
25,8
26,1
4,0
18,9
13,4
41,4
23,3
2,1
19,8
13,8
40,4
24,2
2,0
19,6
34,4
12,6
30,9
18,0
4,1
36,3
12,0
34,6
13,2
3,9
36,7
8,2
35,1
15,6
4,4
38,8
6,9
40,2
9,8
4,3
1) ohne Dritte Programme
Tabelle II – 103: Zusammensetzung des täglichen Fernsehkonsums nach Programmsparten und Sendern 2004
und 2005 (in Prozent)
Quelle: Camille Zubayr, Heinz Gerhard, Tendenzen im Zuschauerverhalten, in: Media Perspektiven 3/2006, S. 137
512
513
514
515
516
517
Werner Hackmann, Präsident der DFL, sprach auf dem Podium der Medientage Berlin-Brandenburg am 31. 08. 2006 von
der Aufgabe, „die Euphorie der WM in den Alltag zu tragen“. Der Mitglieder-Statistik des DFB zufolge stieg mit fast
50.000 Neuanmeldungen in der Saison 2005/06 die Mitgliederzahl der Vereine auf insgesamt 6,351 Mio.; damit ist der
DFB der mit Abstand größte Sportverband im Deutschen Olympischen Sportbund; vgl. www.dfb.de/dfb-info/eigenprofil/mitglieder/right.php.
So verfolgten bis zu 2,33 Millionen Zuschauer (im Durchschnitt 2 Mio.) am 11. 11. 2006 auf RTL die erfolgreiche Titelverteidigung von Wladimir Klitschko als IBF-Champion im Schwergewicht gegen Calvin Brock; vgl. Berliner Zeitung vom
14. 11. 2006.
Vgl. Süddeutsche Zeitung vom 24. 10. 2006, S. 17. Nach dem Rücktritt von Michael Schumacher kündigte RTL an, die
Werbepreise für TV-Spots im Umfeld der Formel-1-Berichterstattung zu senken; vgl. Berliner Zeitung vom 25. 10. 2006.m
So hat Bundesinnenminister Schäuble von den Medien in Deutschland mehr Aufmerksamkeit für Rand- und Massensportarten gefordert; durch die zunehmende Konzentration auf Modeerscheinungen entstehe die Gefahr der Monotonie;
vgl. Frankfurter Rundschau vom 01. 11. 2006.
In der „werberelevanten Zielgruppe“ der 14- bis 49-Jährigen erzielten die von ARD und ZDF übertragenen Rennen im
Durchschnitt nur Marktanteile von 11,5 % (gegenüber 18,4 % im Vorjahr 2005); vgl. epd medien vom 26. 07. 2006.
Dies lässt sich auch für die Programmgattung Fiction beobachten, s. o. Kapitel II 2.2.1.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
271
Vollprogrammen im Vergleich zu anderen Programmarten ein verhältnismäßig geringer Umfang,
was auf die Begrenztheit zuschauerattraktiver Ereignisse zurückzuführen sein dürfte. Deutlich
höher ist aber der prozentuale Anteil der Sportberichterstattung an der Gesamtsehdauer der
Zuschauer, auch wenn er zuletzt leicht rückläufig war.518
Sportspartenprogramme
Im frei empfangbaren bundesweiten Fernsehen werden seit einigen Jahren die Sportspartenprogramme DSF und Eurosport veranstaltet. Ihre Zuschaueranteile bewegen sich jeweils relativ
konstant um 1 %. Eurosport verbreitet seit Anfang 2006 über die digitalen Kabelnetze der Kabel
Deutschland GmbH (KDG) auch eine englische Sprachfassung seines Programms Eurosport 2, das
sich eher an ein jüngeres Publikum richtet. Seit August 2006 wird Eurosport 2 zudem in einer
deutschsprachigen Version angeboten, die im Rahmen des Pay-TV-Angebots von Unity Media
(tividiSports) vermarktet wird.519 Ein von DSF geplantes Digitalprogramm „DSF-digital“ ist dagegen
noch nicht auf Sendung.520
Monat
7/03
8/03
9/03
10/03
11/03
12/03
DSF
1,1
1,2
1,1
1,1
1,3
1,1
Eurosport
1,1
1,0
0,9
0,8
0,9
0,7
Tabelle II – 104: Zuschaueranteile der Sportspartensender DSF und Eurosport im 2. Halbjahr 2003 (in Prozent)
Quelle: AGF/GfK-Fernsehforschung
Monat
1/04
2/04
3/04
4/04
5/04
6/04
7/04
8/04
9/04
10/04
11/04
12/04
DSF
1,1
1,3
1,3
1,4
1,3
0,9
0,8
0,9
1,1
1,3
1,2
1,0
Eurosport
0,9
0,9
0,8
0,9
0,9
0,8
0,9
1,7
0,9
0,8
0,8
0,7
Tabelle II – 105: Zuschaueranteile der Sportspartensender DSF und Eurosport im Jahr 2004 (in Prozent)
Quelle: AGF/GfK-Fernsehforschung
Monat
1/05
2/05
3/05
4/05
5/05
6/05
7/05
8/05
9/05
10/05
11/05
12/05
DSF
1,0
1,2
1,1
1,3
1,3
1,0
0,9
1,3
1,5
1,1
1,2
1,1
Eurosport
1,0
0,8
0,8
0,8
1,0
1,1
1,0
1,1
0,9
0,7
0,7
0,8
Tabelle II – 106: Zuschaueranteile der Sportspartensender DSF und Eurosport im Jahr 2005 (in Prozent)
Quelle: AGF/GfK-Fernsehforschung
Monat
1/06
2/06
3/06
4/06
5/06
6/06
DSF
0,8
1,2
1,1
1,2
0,8
0,5
Eurosport
1,0
1,2
0,8
0,9
1,0
0,7
Tabelle II – 107: Zuschaueranteile der Sportspartensender DSF und Eurosport im 1. Halbjahr 2006 (in Prozent)
Quelle: AGF/GfK-Fernsehforschung
518
519
520
So lautet auch das Fazit des Jahrbuchs „Sport im TV 2005“ des Instituts für Medienforschung (IFM). Demnach wurden
im Jahr 2005 insgesamt 15.853 Stunden Sportberichterstattung in deutschen Free-TV-Programmen gezeigt; zugleich
war die Zuschauerzahl rückläufig; vgl. Frankfurter Rundschau vom 23. 03. 2006.
Vgl. Funk Korrespondenz vom 28. 07. 2006 und Angaben unter www.eurosport.de (19. 10. 2006).
Beschluss der KEK vom 09. 03. 2004 i. S. DSF-digital, Az.: KEK 209.
272
Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
Die Veranstalterin DSF Deutsches SportFernsehen GmbH war zusammen mit dem InternetSportrechteportal Sport.1 im Mai 2003 von der insolventen Kirch Media GmbH & Co. KGaA an die
Sport Media Holding GmbH verkauft worden, ein Konsortium aus der Rechtehandelsfirma EM.TV &
Merchandising AG, dem Warenhauskonzern KarstadtQuelle AG und dem Kaufmann Dr. h. c. HansDieter Cleven.521 Im Februar 2005 übernahm die EM.TV AG, die Rechtsnachfolgerin der EM.TV &
Merchandising AG, auch sämtliche Anteile von KarstadtQuelle und Herrn Dr. Cleven an der Sport
Media Holding und ist seither mittelbar Alleingesellschafterin von DSF. Damit hat EM.TV ihre
Strategie fortgesetzt, neben der Vermarktung von Kinder- und Jugendprogrammen (Junior) den
Geschäftsbereich Sport als zweites Standbein aufzubauen. Dazu gehört neben der Veranstaltung
von Sportprogramm auch dessen Produktion (die Tochterfirma PLAZAMEDIA GmbH stellt u. a.
die Technik für Bundesliga-, Formel-1- und Champions-League-Übertragungen von Premiere
und arena zur Verfügung) und das Merchandising, z. B. von Fanartikeln zur Fußball-WM 2006.522
Im Herbst 2006 hat die Schweizer Filmrechtehandelsfirma Highlight Communications AG die
Option auf den Erwerb der Anteile der Constant Ventures AG an EM.TV (8 % des nicht in Eigenbesitz befindlichen Kapitals) sowie das Recht zur Ausübung der mit diesen Aktien verbundenen
Stimmrechte (9,4 %) erworben. Sie ist zugleich die Muttergesellschaft des Sportrechtehändlers
TEAM.523m
Eurosport ist ein von dem französischen Conseil Supérieur de l’Audiovisuel (CSA) lizenziertes
gesamteuropäisches Programm, das überwiegend frei empfangbar europaweit und darüber hinaus
in 55 Ländern und 19 Sprachen ausgestrahlt wird. Die Programmverantwortung liegt beim „Eurosport-Konsortium“ aus Mitgliedern der European Broadcasting Union (EBU), einem Branchenverband von Hörfunk- und Fernsehanstalten, die auf die Wahrnehmung eines besonderen Programmauftrags verpflichtet sind.524 Daher zeigt das Programm auch Minderheitensportarten und
Sportereignisse für gesundheitliche oder humanitäre Anliegen, z. B. Behindertenwettkämpfe. Den
Programmbetrieb nimmt die Eurosport S. A. wahr, eine 100 %ige Tochtergesellschaft der privaten
Veranstalterin Télévision Franςaise S. A., die Mitglied des Eurosport-Konsortiums ist und auch das
zuschaueranteilsstärkste französische Programm „TF1“ veranstaltet.525 Parallel betreibt Eurosport
ein Internet-Sportportal in mittlerweile 6 europäischen Sprachversionen und auf Chinesisch.
Ein weiteres, von der LfM unter der Bezeichnung „Super Sports Network“ im Sommer 2006 zugelassenes bundesweites Sportspartenprogramm ist noch nicht auf Sendung.526
Im Pay-TV vermarktet der 2005 neu gegründete Fernsehveranstalter Arena Sport Rechte und
Marketing GmbH seine von der DFL erworbenen Pay-TV-Rechte an der 1. und 2. Bundesliga für
drei Spielzeiten bis 2008/2009 aufgrund einer Zulassung der LfM.527 Arena enthält im Wesentlichen die Übertragung dieser Fußballspiele nebst ausführlicher Vor- und Nach-Berichterstattung.
Das Programm wird verschlüsselt digital über Kabel und Satellit im deutschsprachigen Raum verbreitet. Die Kabelverbreitung erfolgt in Hessen und Nordrhein-Westfalen durch die mit der Veranstalterin gesellschaftsrechtlich verbundenen Kabelnetzbetreiber iesy Hessen GmbH & Co. KG
(iesy) und ish NRW GmbH (ish). Über weitere Kabelnetze wird arena auf Grundlage von Vertriebskooperationen mit Premiere,528 Kabel Baden-Württemberg und anderen Kabelnetzbetreibern
sowie mit Eutelsat als Anbieterin des Kabelpakets „Kabelkiosk“ verbreitet.529 Für die Satelliten521
522
523
524
525
526
527
Vgl. Beschlüsse der KEK i. S. DSF vom 13. 05. 2003, Az.: KEK 179, und vom 12. 08. 2003, Az.: KEK 183.
Zu den Geschäftsbereichen von und den Beteiligungsverhältnissen bei EM.TV vgl. im Übrigen Kapitel II 1.2.4.2.
Pressemitteilung der Highlight Communications AG vom 16. 11. 2006 unter www.highlight-communications.ch. Dieser
Vorgang steht noch unter dem Vorbehalt der medienkonzentrationsrechtlichen Genehmigung (Az.: KEK 376-1 und 389).
Vgl. Angaben unter http://www.ebu.ch.
Anmeldung einer Zusammenarbeitsvereinbarung (Sache COMP/C2/38.464 – TF1/Eurosport SA/Consortium Eurosport),
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften vom 14. 09. 2002 (C 218/4).
Beschluss der KEK i. S. Super Sports Network, Az.: 356.
Vgl. Beschluss der KEK i. S. Arena Bundesliga, Az.: KEK 330.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
273
verbreitung hat die Veranstalterin von SES ASTRA Transponderkapazitäten angemietet. Laut dem
Quartalsbericht von arena für das 3. Quartal 2006 hatte arena Ende September 2006 bereits rund
942.000 Abonnenten gewonnen.530
Sämtliche Anteile an der Arena Sport Rechte und Marketing GmbH werden mittelbar von der
Kabelgesellschaft iesy gehalten, die das regionale Kabelnetz in Hessen betreibt. Ihre 100 %ige
Tochtergesellschaft ish betreibt das regionale Kabelnetz in Nordrhein-Westfalen. Iesy steht mittelbar vollständig im Anteilsbesitz der Unity Media GmbH, die vorübergehend auch sämtliche Anteile
an der Netzebene-4-Betreiberin Tele Columbus GmbH & Co. KG (Tele Columbus) hielt (im September 2006 verkauft an die ewt Kabelgruppe).531 Ish und iesy sowie in Nordrhein-Westfalen auch Tele
Columbus bieten in ihren Kabelnetzen neben frei empfangbaren digitalen Programmen unter der
Marke „tividi“ auch Pay-TV-Programmpakete an. Noch nicht absehbar ist, ob durch die unternehmerische Verbindung der Programmveranstalterin Arena mit Kabelnetzbetreibern und Anbietern von Pay-TV-Paketen künftig andere Pay-TV-Veranstalter behindert werden. Die LfM hat angekündigt, die weitere Entwicklung kritisch zu begleiten.532
An der Alleingesellschafterin der Unity Media GmbH, der Unity Media S. C. A., halten zwei
Finakabel-Fondsgesellschaften zusammen insgesamt 38,66 % und zwei AP-Fondsgesellschaften
insgesamt 31,46 % der Anteile. Die Finakabel-Fonds werden von der Investmentgesellschaft BC
Partners Ltd. geleitet, die AP-Fondsgesellschaften von Unternehmen der Investmentgruppe Apollo.
Die übrigen 30,43 % der Aktien befinden sich in Streubesitz.533
Auch auf der Plattform Premiere werden weiterhin Pay-TV-Sportspartenkanäle angeboten,
nunmehr unter den Namen Premiere Sport und Premiere Fußball. Premiere Sport überträgt live
nationale und internationale Sportereignisse u. a. der Sparten American Sports, Eishockey, Golf,
Basketball, Leichtathletik, Tennis und Motorsport (Formel1, GP2, Nascar etc.). Premiere Fußball
zeigt live die komplette UEFA Champions League, Spiele des UEFA-Cups und ausgewählte Spiele
aus europäischen Ligen.534 Die Sportangebote gelten neben den Fiction-Programmen als ausschlaggebend für die Abonnemententscheidung. Zusätzlich überträgt Premiere einzelne Sportereignisse über Pay-per-View-Kanäle.
Premiere erstellt auch als Sublizenznehmerin der Deutsche Telekom AG ein über IPTV verbreitetes, im Rahmen des Angebots T-Home vermarktetes Programm mit Liveberichterstattung
von der Fußball-Bundesliga („Bundesliga auf Premiere powered by T-Com“).535 Das Programm
ist nur über das VDSL-Netz der Deutsche Telekom AG empfangbar, nicht aber über die PremierePlattform; es wird von Premiere lediglich vermarktet.536 Das Angebot war zunächst offenbar nur
528
529
530
531
532
533
534
535
536
Demnach vermarktet Premiere das Arena-Angebot zusammen mit dem Premiere-Angebot im Verbreitungsgebiet von
Kabel Deutschland; umgekehrt bietet Unity Media ihren Abonnenten Premiere-Pakete an; vgl. Pressemitteilung von
Premiere vom 13. 07. 2006 unter http://info.premiere.de. Das Bundeskartellamt hat überprüft, ob diese Vermarktungskooperation kartellrechtlich bedenklich ist; vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 19. 07. 2006 und Süddeutsche
Zeitung vom 20. 07. 2006.
Vgl. dazu Digitalmagazin.info vom 14. 07. 2006.
Vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 24. 11. 2006. Zugleich erklärte der Geschäftsfüher Parm Sandhu, man erwarte
für das Jahr 2006 einen Nettoverlust von bis zu 140 Mio. €.
Vgl. Pressemitteilung von Tele Columbus vom 18. 09. 2006, unter www.telecolumbus.de/investor relase. Die Veräußerung umfasst demnach nicht die Kabelkunden von Telecolumbus in Hessen (verkauft an iesy) sowie die Tele Columbus
West GmbH & Co. KG (die von ish übernommen werden soll).
Vgl. Pressemitteilung der LfM vom 10. 03. 2006 nebst Anhang, unter: www.lfm-nrw.de.
Vgl. im Einzelnen Beschluss der KEK i. S. Arena Bundesliga, Az.: KEK 330.
Liveübertragungen und Zusammenfassungen aus Spielen der Ligen in England, Italien, Frankreich, Portugal und den
Niederlanden; vgl. „Sport auf Premiere“ unter info.premiere.de.
Vgl. Pressemitteilung von T-Online vom 28. 07. 2006, unter www.t-online.net.
Vgl. Beschluss der KEK vom 07. 11. 2006 i. S. Premiere, Az.: KEK 348, 350 und 359, und Pressemitteilung der KEK 16/2006.
Zur Konstellation, dass Premiere somit ein eigenes Bundesligaprogramm herstellt und zugleich das von Arena verantwortete Programm im KDG-Gebiet vermarktet; vgl. Michael Ridder, „Blaue Augen“ – Arena und Premiere kooperieren
und verhindern ein Debakel, in: epd medien Nr. 55/2006 vom 15. 07. 2006.
274
Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
von wenigen Bestandskunden der Deutsche Telekom AG, die VDSL und moderne Multimediaboxen
beziehen, zu empfangen; offizielle Kundenzahlen wurden zunächst nicht veröffentlicht.537 Im
Vorfeld des Sendestarts wurde in der Öffentlichkeit diskutiert, ob die Deutsche Telekom AG dadurch
zum Rundfunkveranstalter würde; was wegen ihrer Beherrschung durch den Bund im Hinblick auf
das Gebot der Staatsferne bedenklich erscheint.538 Medienkonzentrationsrechtlich wird das Programm auf Grundlage von § 28 RStV sowohl Premiere als auch der Deutsche Telekom AG zugerechnet.539
Die Premiere Fernsehen GmbH & Co. KG und ihre Muttergesellschaft Premiere AG agieren seit
ihrer Loslösung von der KirchGruppe und der Übernahme der Anteilsmehrheit durch Fondsgesellschaften der Private-Equity-Beratungsgesellschaft Permira im Frühjahr 2003540 als gruppenunabhängige Fernsehveranstalterin und Plattformbetreiberin. Im Frühjahr 2005 „wagte“ die Premiere AG
den Börsengang.541 In diesem Zusammenhang wurde die Unternehmensgruppe umstrukturiert
und veräußerten die beteiligten Banken, Permira-Fonds und Mitglieder der Geschäftsführung
jeweils einen Teil ihrer Premiere-Aktien; ferner wurden neue Aktien an der Börse platziert. Daraus
ergaben sich zunächst die folgenden Beteiligungsverhältnisse: Die Fernseh Holding III (als Holdinggesellschaft v. a. der beteiligten Permira-Fonds und Banken) war größte Aktionärin mit einem
Anteil von 33,8 %; daneben hielt die Fernseh Holding im alleinigen Anteilsbesitz von Dr. Georg
Kofler einen Anteil von 14,9 % (davon je 0,5 % treuhänderisch für Michael Börnicke und Hans
Seger). Sämtliche über die Börse verkauften Aktien – insgesamt 51,3 % – befanden sich in Streubesitz. Im Zuge von Börsengeschäften ergaben sich seither mehrere Beteiligungsveränderungen,
insbesondere veräußerte die Fernseh Holding III sukzessive ihre Beteiligung durch Aktienverkäufe.542
Aktuell besteht folgende, noch unter dem Vorbehalt der medienkonzentrationsrechtlichen Genehmigung stehende Aktionärsstruktur: Die Fernseh Holding S. A. R. L. im alleinigen Anteilsbesitz des
Vorstandsvorsitzenden Dr. Georg Kofler hält 14,72 % (davon jeweils 0,43 % treuhänderisch für
Michael Börnicke und Hans Seger), die Classic Fund Management Aktiengesellschaft 5,09 % und
die NWQ Investment Management Company LL. C. 6,92 % der Anteile an der Premiere AG. Die
übrigen Anteile (73,72 %) befinden sich in Streubesitz.
Als weitere Pay-TV-Programme, jeweils mit einer ausländischen Zulassung, sind folgende
Sportspartenkanäle auf Sendung: NASN (American Sports, englischsprachig), ESPN Classic (Sport
Highlights, teils deutsch-, teils englischsprachig), Sailing Channel (Segeln, teils englisch-, teils
französischsprachig), Motors TV (Motorsport, teil deutsch-, teils englischsprachig) und Extreme
Sports Channel (Extremsportarten, teils in englischer Sprache, teils deutsch synchronisiert).543
Das Programm wird auf Grundlage einer niederländischen Lizenz veranstaltet und in verschiedenen europäischen Ländern – neben den Niederlanden und Deutschland auch Schweden und
Norwegen – ausgestrahlt. Im Mittelpunkt stehen „Extremsportarten“ wie Motorradsport, Surfen,
Snowboarden und Mountainbiking.
537
538
539
540
541
542
543
Vgl. Süddeutsche Zeitung vom 11. 08. 2006, S. 15, und Financial Times Deutschland vom 14./15./16. 07. 2006. Das Angebot
T-Home ist zunächst nur regional begrenzt zu beziehen; Mitte Oktober teilte die Deutsche Telekom AG mit, der Verkauf
von T-Home habe zum 17. 10. 2006 begonnen; eine „deutlich vierstellige Zahl“ von Kunden bezögen VDSL; vgl. Süddeutsche Zeitung vom 14./15./16. 10. 2006 und Potsdamer Neueste Nachrichten vom 18. 10. 2006. Zu T-Home siehe
auch Kapitel II 2.1.5.2. Handelsblatt vom 20./21.22.10.2006: Bis Jahresende soll VDSL 6 Mio. Haushalte erreichen; bislang
nur in 10 Städten (rd. 3 Mio. Haushalte) empfangbar.
Dazu und zur Rechtevergabe an die Deutsche Telekom AG s. u. Kapitel II 2.3.2.1.
Vgl. Beschluss der KEK vom 07. 11. 2006 i. S. Premiere, Az.: KEK 348, 350 und 359, und Pressemitteilung der KEK 16/2006.
Minderheitsbeteiligungen hielten drei Gläubigerbanken und die Geschäftsführer Dr. Kofler, Börnicke und Seger; vgl.
Beschluss der KEK i. S. Premiere vom 11. 03. 2003, Az.: KEK 166.
Vgl. Beschluss der KEK vom 26. 10. 2005 i. S. Premiere, Az.: KEK 271.
Vgl. Beschlüsse i. S. Premiere, Az.: KEK 307 und 348/350/359, sowie das Prüfverfahren Az.: KEK 378.
Angaben unter www.ish.de/digitaltv/komplett/sports.html und für die anderen Plattformen vgl. Kapitel II 2.2.1.1.1,
Tabelle II – 83.
1. Bundesliga
Fußball
DFL
Originäre
Rechteinhaber
2003/2004
2004/2005 bis
2005/2006
Infront
Eigenvermarktung
2006/2007 bis
2008/2009
2002/2003
Zeitraum
KirchSport AG
Rechtevermarkter
Erstsenderechte und Zweitverwertung
Erstsenderechte an den zwei Sonntagsspielen und
Zweitverwertung
Zweitverwertung
Online-Verwertung (IPTV)
ARD
DSF
ZDF
Deutsche
Telekom
Zweitverwertung
ZDF
Live-Rechte im Pay-TV (Unity Media)
Erstsenderechte an den zwei Sonntagsspielen und
Zweitverwertung
DSF
arena (Unity
Media)
Erstsenderechte (2 Spiele pro Saison live) und Zweitverwertung
ARD
Zweitverwertung
ZDF
Erstsenderechte (alle Spiele live) und Zusammenfassungen im Pay-TV
Erstsenderechte an den zwei Sonntagsspielen und
Zweitverwertung
DSF
Premiere
Erstsenderechte (2 Spiele pro Saison live) und Zweitverwertung
ARD
Zweit- und Drittverwertung
ARD/ZDF, DSF
Erstsenderechte (alle Spiele live) und Zusammenfassungen im Pay-TV
Erstsenderechte
Sat.1
Premiere
Erstsenderechte (Liveübertragung bis auf 2 Spiele nur
im Pay-TV)
Premiere
ausstrahlende Rechteart
Sender
Quelle: Die Angaben entstammen Presse- und Internetveröffentlichungen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
Tabelle II – 108: Sportveranstaltungen und Übertragungsrechte im deutschen Fernsehen
Veranstaltung
Sportart
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
275
➝
UEFA
UEFA/teilnehmende
Vereine
(ab 2006/2007: UEFA)
UEFA-Cup
2003 bis 2006
T. E. A. M.
(bis 2012)
2006 bis 2009
1998 bis 2002
Erstsenderechte (live, 13 Partien)
eine Live-Übertragung pro Spieltag (13 Partien) und
Highlights weiterer Spiele, von der Rechteinhaberin
Premiere produziert und bei DSF ausgestrahlt
Quelle: Die Angaben entstammen Presse- und Internetveröffentlichungen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit
Erstsenderechte im Pay-TV
Premiere/DSF
Erst- und Zweitverwertung (39 Live-Spiele und
Highlights)
Sat.1
Premiere
Erstsenderechte im Pay-TV (live)
Erstsenderechte (live)
RTL
Premiere
Erstsenderechte im Pay-TV (alle Spiele live)
Premiere
Premiere
2006/2007 bis
2009
Erstsenderechte-Paket (insbesondere Spiele mit
deutscher Beteiligung, keine Endspiele)
Erstsenderechte (live)
DSF
2005/2006 bis
2007/2008
Erstsenderechte (Live-Spiele mit deutscher Beteiligung)
Erstsenderechte
Erstsenderechte (live)
2006/2007 und ProSieben
2008/2009
(Sender noch
unklar)
ARD/ZDF
RTL
ARD/ZDF
Erstsenderechte (7–8 Spiele pro Saison live sowie
Zusammenfassungen der sonstigen Spiele)
Live-Rechte an Montagsspielen; Erstsenderechte
Freitags- und Sonntagsspiele
DSF
ARD/ZDF
Live-Rechte im Pay-TV (bis auf Montagsspiele)
Erstsenderechte (1 Spiel live) und Zweitverwertung
DSF
arena (Unity
Media)
Erstsenderechte im Pay-TV
Premiere
ausstrahlende Rechteart
Sender
2002/2003 bis
2004/2005
2002
bis 2009
bis 2009
T. E. A. M.
SportA
SportA
2006/2007 bis
2008/2009
2004/2005 bis
2005/2006
Zeitraum
Tabelle II – 108: Sportveranstaltungen und Übertragungsrechte im deutschen Fernsehen
UEFA
Sportfive
DFB (Auswärtsspiele:
jew. Gastgeber)
Nationalelf Heimspiele
Champions League
T. E. A. M.
DFB
DFB-Pokal
Eigenvermarktung
DFL
2. Bundesliga
Rechtevermarkter
Fußball
Originäre
Rechteinhaber
Veranstaltung
➝
Sportart
276
Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
➝
FIVB
FIBA
WM
NBA (USA)
FIBA
EM
2010
Eigenvermarktung
Sportfive
Sportfive
Erstsenderechte (live)
Erstsenderechte (alle Spiele mit deutscher Beteiligung
live)
Erstsenderechte (live)
Erstsenderechte (alle Spiele mit deutscher Beteiligung
live)
Erstsenderechte
Erstsenderechte (65 Spiele pro Jahr live)
Quelle: Die Angaben entstammen Presse- und Internetveröffentlichungen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit
RTL
Premiere
DSF
2006
2006
ARD
DSF
2005 bis 2007
2002
ARD/ZDF
Premiere
Erstsenderechte (46 Spiele live, zeitversetzte
Berichterstattungsrechte für alle 64 Spiele)
ARD/ZDF
Erstsenderechte (maximal 8 Spiele ohne Beteiligung der
deutschen Nationalmannschaft live); Zweitverwertung
RTL
Erstsenderechte im Pay-TV (64 Spiele live, 18 exklusiv)
Erstsenderechte (48 Spiele live)
ARD/ZDF
Premiere
Erstsenderechte im Pay-TV (64 Spiele live, 8 exklusiv)
Erstsenderechte (25 Spiele live, weniger als 50 % der
64 Spiele gezeigt)
ARD/ZDF
Premiere
Erstsenderechte im Pay-TV (64 Spiele live, davon 39
exklusiv)
Erstsenderechte (live) und Zweitverwertung
Premiere
noch nicht
vergeben
ARD/ZDF
ausstrahlende Rechteart
Sender
2003
2004/2005 bis
2006/2007
2006
Infront
Eigenvermarktung
2002
2008
Sportfive
KirchSport AG
2004
Zeitraum
EBU
Rechtevermarkter
Tabelle II – 108: Sportveranstaltungen und Übertragungsrechte im deutschen Fernsehen
Beachvolleyball
DBB
Bundesliga Herren
FIFA
WM
Basketball
UEFA
EM
Fußball
Originäre
Rechteinhaber
Veranstaltung
➝
Sportart
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
277
➝
verschiedene Vermarkter, z. B. Sportfive
(Klitschko), Golden Boy
Promotions (A. Schulz)
einzelne Kämpfe von
W. Klitschko, H. Maske,
A. Schulz etc.
European Handball
Federation (EHF)
Champions League
Herren
EHF
DHB/HBL
Bundesliga Herren
Vier Majors, US PGA Tour
und European Tour
SportA
SportA
2006 bis 2009
Erstsenderechte
Erstsenderechte (Heimspiele der deutschen Mannschaft
live)
Quelle: Die Angaben entstammen Presse- und Internetveröffentlichungen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit
Eurosport
NDR/ WDR
2004/2005
Erstsenderechte (Heimspiele der deutschen Mannschaft
live)
Erstsenderechte (teilweise live)
ARD/ZDF
Erstsenderechte (1 Spiel pro Woche live)
ARD/ZDF
Erstsenderechte (live)
Erstsenderechte
Live-Übertragung der Aufstiegsspiele der deutschen
Mannschaft
Live-Übertragung der Partien ohne deutsche
Beteiligung
Erstsenderechte
Erstsenderechte
Erstsenderechte
DSF
Premiere
Premiere
DSF
DSF
Premiere
RTL
DSF
Erstsenderechte
Erstsenderechte, darunter bis Ende 2005 maximal
5 Kämpfe der Klitschko-Brüder
ARD
ZDF
Erstsenderechte
Premiere
ausstrahlende Rechteart
Sender
2001 bis 2004
2004 bis 2006
2006
2006
WM B-Klasse
Ryder Cup 2006
2006, 2008
bis 2009
2002 bis 2007
Zeitraum
Tabelle II – 108: Sportveranstaltungen und Übertragungsrechte im deutschen Fernsehen
Handball
Golf
Eigenvermarktung
Eigenvermarktung
Eigenvermarktung
Rechtevermarkter
WM A-Klasse
DEL
Sport Events Steinforth
Veranstaltungen des
SES-Boxstalls
Bundesliga
Universum
Box-Promotion
Kämpfe von Boxern aus
dem Universum-Boxstall
Eishockey
Sauerland Event GmbH
Kämpfe von Boxern aus
dem Sauerland-Boxstall
Boxen
Originäre
Rechteinhaber
Veranstaltung
➝
Sportart
278
Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
➝
LVG
IAAF
Istaf Berlin
Golden League Live
FIA (SLEC)
EAA
EM
Formel 1 (Grand Prix
und WM)
IAAF
WM
Eigenvermarktung
(FOM)
EBU
Sportfive
Zweitverwertung
Zweitverwertung
Tele 5
DSF
2004 bis 2005
Quelle: Die Angaben entstammen Presse- und Internetveröffentlichungen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit
Erstsenderechte (live)
RTL
2003 bis 2007
Erstsenderechte im Pay-TV (live)
Erstsenderechte (live)
Erstsenderechte (live)
Erstsenderechte (live)
Erstsenderechte (live)
rund 70 Spiele live und in Ausschnitten
Live-Übertragung der Partien mit deutscher Beteiligung
und Endspiele
Live-Übertragung der Partien ohne deutsche
Beteiligung
alle Heim- und manche Auswärtsspiele der deutschen
Mannschaft
Premiere
Premiere
(außer: Finale
Istaf Meeting
Berlin beim
ZDF)
ZDF
ARD/ZDF
ARD/ZDF
ARD und ZDF,
DSF
DSF
DSF
Eurosport
(nur Spiele der deutschen Mannschaft)
bis Ende 2007
2006
2005
2002 bis 2005
2001 bis 2005
2006
2006, 2008,
2010
2006, 2008,
2010
2006 bis 2009
ARD/ZDF und
DSF
Weiterlizenzierung durch ARD/ZDF von mindestens
15 Spielen live (Halbfinal- und Finalspiele, sofern
deutsche Mannschaft ausgeschieden)
DSF
2006
Erstsenderechte
ARD/ZDF
2005
Erstsenderechte
NDR/ WDR
ausstrahlende Rechteart
Sender
2003
Zeitraum
Tabelle II – 108: Sportveranstaltungen und Übertragungsrechte im deutschen Fernsehen
Motorsport
Leichtathletik
Bundesliga Herren
IHF
EM Damen
Sportfive
Sportfive
IHF
IHF
Sportfive
Rechtevermarkter
International Handball
Federation (IHF)
IHF
WM Herren
Handball
Originäre
Rechteinhaber
EM Herren
Veranstaltung
➝
Sportart
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
279
➝
IBU
Biathlon Weltcups
Champions League
(Vereine)
WM (Männer und
Frauen)
FFT
Eigenvermarktung
TWI
SportA
ÖSV/Infront
IMG
EBU/IMG (bis 2005,
dann EBU/APF)
SportA
EBU
EBU
FOM
Rechtevermarkter
2006
2006, 2007 bis
2009
bis 2007
2005 bis 2008
bis 2010
2004/2005
bis 2006/2007
bis 2009
1999 bis 2005
Erstsenderechte (live) für Deutschland, Österreich und
die Schweiz
Erstsenderechte (live) Spiele der deutschen Mannschaft
und Finalspiele
Erstsenderechte (live) nur Highlights
Erstsenderechte (live)
Erstsenderechte (live)
Erstsenderechte (live)
Erstsenderechte (live)
Erstsenderechte (live)
Erstsenderechte (live)
Erstsenderechte (live)
Erstsenderechte (live)
Quelle: Die Angaben entstammen Presse- und Internetveröffentlichungen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit
Premiere
arena
DSF
ARD/ZDF
DSF
Premiere
ARD/ZDF
ARD/ZDF
RTL
ARD/ZDF
ARD/ZDF
Eurosport
umfassende zeitversetzte Berichterstattung
Eurosport
2006 bis 2010
Erstsenderechte (live)
Premiere
2002
Erstsenderechte (live); Sublizenzierung an Privatsender
wird diskutiert
Erstsenderechte
ARD/ZDF
Eurosport
2004
Erstsenderechte (live); Sublizenzierung an Privatsender
wird diskutiert
Erstsenderechte für Zusammenfassungen
Erstsenderechte
2002 bis 2010
ARD/ZDF
ARD/ZDF
Premiere und
RTL
ausstrahlende Rechteart
Sender
2000 bis 2012
2005
2005, 2006
Zeitraum
Tabelle II – 108: Sportveranstaltungen und Übertragungsrechte im deutschen Fernsehen
Volleyball
Davis Cup
French Open
AELTC
AELTC
ÖSV
FIS Weltcup (Österreich)
Wimbledon Turnier
DSV
Skispringen (Vierschanzentournee)
Tennis
FIS
Weltmeisterschaften
Nordisch und Alpin
Ski
A. S. O.
Tour de France
IOC
Winterspiele
Radsport
IOC
Sommerspiele
ASO
Paris-Dakar
Olympische
Spiele
GP2 series
GP2
Motorsport
Originäre
Rechteinhaber
Veranstaltung
➝
Sportart
280
Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
281
2.2.1.3.2 Entwicklungen im Sportrechtehandel
Kartellrechtlich wird in Abgrenzung zum Fictionrechte-Markt ein eigenständiger Markt für den
Erwerb von TV-Sportübertragungsrechten angenommen.544 Als Anbieter treten gegenüber den
nachfragenden Fernsehveranstaltern die originären Rechteinhaber auf. Dies sind neben einzelnen
Sportlern die „Veranstalter“ der Sportereignisse – wozu neben den Heimvereinen nach verbreiteter
Ansicht auch die mitorganisierenden Verbände und die Gastvereine zählen, oft zentral vertreten
durch Verbände oder Ligen.545 Als Zwischenhändler werden zum Teil auf beiden Seiten Rechteagenturen tätig. Die EU-Kommission neigt zu einer engen Marktabgrenzung und unterteilt den
Markt für den Erwerb von Übertragungsrechten an Fußballereignissen weiter in gesonderte Teilmärkte, je nach Regelmäßigkeit des Turniers sowie Übertragungsart (Pay-TV, Free-TV).546 Sie hat
in ihren am 21. 09. 2005 veröffentlichten Ergebnissen der Untersuchung der Sportrechtelizenzierungspraxis im Mobilfunkbereich erneut ihre grundsätzliche Einstellung deutlich gemacht, die
Einräumung exklusiver Rechte nur bei ausreichender Verfügbarkeit dieser Rechte zu akzeptieren,
die vor allem durch ihre zeitliche und inhaltliche Begrenzung gewährleistet werden könne.547
Diese Auffassung wird durch die Entscheidung des EuGH in Sachen EBU bestätigt: Die European
Broadcasting Union (EBU) erwirbt für ihre Mitglieder, überwiegend öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten, Free-TV-Rechte an internationalen Sportereignissen zur Verwertung im Rahmen des
Eurovisionssystems. Die EBU gilt trotz Bedeutungsverlusts noch immer als wichtige Sammeladresse
für Rechteinhaber beliebter Sportereignisse. So erwarb sie bislang immer die Europarechte für die
Olympischen Spiele. Auf Beschwerden mehrerer nicht der EBU angehöriger Fernsehveranstalter,
u. a. des DSF, wurde die von der EU-Kommission erteilte Freistellungsgenehmigung für die Vermarktungspraxis der EBU vom Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (EuG) aufgehoben, da trotz der von der EBU vorgegebenen Unterlizenzierungsregelungen für Nichtmitglieder
die Konkurrenzsender faktisch kaum Zugang zu den Eurovisionsrechten erhielten.548 Die EBU
änderte daraufhin ihre Unterlizenzierungsregelungen.549 Ihre Berufung gegen das Urteil des EuG
544
545
546
547
548
549
Vgl. EU-Kommission, Entscheidung vom 02. 04. 2003, COMP./M.2876 – Newscorp/ Telepiù, Rz. 69.
Vgl. Mestmäcker, GWB, 3. Aufl., § 31 Rn. 8 ff., 11. Der BGH lässt die Frage der Veranstaltereigenschaft des Gastvereins und
des Verbandes in seiner Entscheidung zur Zentralvermarktung von Fernsehrechten an Europapokalheimspielen offen,
Urt. vom 11. 12. 1997 (KVR 7/96), Rn. 5.b.
EU-Kommission, Entscheidung vom 19. 01. 2005 – Bundesliga – und UEFA-Champions-League-Entscheidung, vom
23. 07. 2003, COMP/C.2-37.398 – Gemeinsame Vermarktung der gewerblichen Rechte Cup, siehe Frey Fn. 13. Zum
eigenständigen Markt der Fußballrechte gegenüber Rechten an anderen Sportereignissen; vgl. die Entscheidungen
Canal+/RTL/Groupe Jean-Claude Darmond und NewsCorp/ Telepiù. Die EU-Kommission unterscheidet sodann zwischen
einem Markt für den Erwerb exklusiver Rundfunkübertragungsrechte für jährlich stattfindende Fußballtourniere mit
Teilnahme nationaler Teams (z. B. nationale Spitzenligen und -Cups, die UEFA Champions League und der UEFA Cup)
und einem Markt für Übertragungsrechte für Fußballveranstaltungen mit teilnehmenden nationalen Mannschaften, die
„nicht regelmäßig“ stattfinden („do not take place regularly“); sie dürfte damit, entsprechend ihrer Marktabgrenzung in
der Entscheidung Canal+/RTL/GJCD, in größeren Zeitabständen stattfindende Turniere meinen, da sie beispielhaft Weltund Europameisterschaften nannte; vgl. EU-Kommission, Entscheidung Newscorp/ Telepiù (Fn. 23), Rz. 64 bis 66. Vgl.
auch Torben Toft, Sport and Competition Law, Rede vom 23. 02. 2005, S. 4, abrufbar unter: http://ec.europa.eu/comm/
competition/speeches/index_2005.html.
Die sektorspezifische Untersuchung der EU-Kommission für den neuen Markt der Vermarktung von Sportrechten für
mobile Inhalteplattformen diente einem ersten Überblick über mögliche Hindernisse für die Auswahl der Konsumenten,
Innovationen und freien Wettbewerb; vgl. Concluding report on the Sector Inquiry into the provision of sports content
over third generation mobile networks vom 21. 09. 2005, insbes, Rz. 38 und 57, abrufbar unter: http://ec.europa.eu/
comm/competition/antitrust/sector_inquiries.html.
Bis auf wenige Ausnahmen konnten die Nichtmitglieder in der Praxis keine Unterlizenzen für nicht genutzte Erstverwertungsrechte erwerben. Nur unter sehr engen Bedingungen erhielten sie Rechte für Zusammenfassungen der
Wettbewerbe. Vgl. Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften, Urteil vom 08. 10. 2002 zu den Regeln der
EBU über den Erwerb von Sportfernsehrechten, Az.: T-185/00; T-216/00; T-300/00, Entscheidungsgründe, Rz. 62, abgedruckt in Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht (ZUM) 2002, S. 910 ff. (914).
Die geltenden Unterlizenzierungsregelungen der EBU sind abrufbar unter: http://www.ebu.ch/en/legal/department/
leg_rules_sports_sublicensing_list.php?display=EN.
282
Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
wurde vom EuGH am 27. 09. 2004 zurückgewiesen,550 der bestätigte, dass die EBU den Wettbewerb
auf dem Markt der Sportübertragungsrechte missbräuchlich behindert hat.
Vermarktung der medialen Rechte an der Fußball-Bundesliga
Die wichtigste Entwicklung im Bereich der Sportrechte betraf die Zentralvermarktung der FußballBundesligarechte für die drei Spielzeiten 2006/2007 bis 2008/2009 auf Grundlage von Verpflichtungserklärungen der DFL gegenüber der EU-Kommission.
Hintergrund: Zentralvermarktung durch die DFL
Medienrechte für Wettbewerbe des Spitzensports werden üblicherweise nicht gesondert von den
teilnehmenden Vereinen, sondern zentral für den Gesamtwettbewerb von einem Verband oder
einer Liga vergeben. Sowohl kartellrechtlich als auch sportpolitisch ist der koordinierte Rechteverkauf umstritten. Einerseits stellt er die Gesamtorganisation, einheitliche Vermarktung und
Präsentation des Wettbewerbs sicher, der für die Bedeutung auch der Einzelspiele ausschlaggebend ist. Eine einheitliche Vermarktung kann das Markenprofil der Liga stärken; eine zentrale
Anlaufstelle für die Rechteerwerber senkt Transaktionskosten. Auch bietet die Rechtevergabe im
Paket finanzschwächeren Vereinen den Vorteil, mitvermarktet zu werden und aus einem zentralen
„Topf“ Ausgleichszahlungen zu erhalten, und gewährleistet so eine gewisse Chancengleichheit als
Voraussetzung für den Erhalt des Wettbewerbs als ganzen. Die zentrale Rechtevergabe verhindert
andererseits die Konkurrenz der Vereine als Anbieter, wird für höhere Preise verantwortlich gemacht
und reduziert tendenziell auch die Anzahl der mitbietenden Fernsehveranstalter auf wenige finanzstarke (im Zweifel konzerngebundene) Unternehmen. Andererseits könnte die Einzelvermarktung
eine Konzentrationsentwicklung zugunsten der großen Vereine als Rechteanbieter und die Nichtübertragung der weniger attraktiven Partien zur Folge haben.551
Die Meinungsvielfalt gebietet den Zugang einer möglichst breiten Öffentlichkeit zu möglichst
vielen Sportereignissen – was für eine Zentralvermarktung eines Gesamtwettbewerbs sprechen
mag, sofern sie mit einer Verpflichtung des Fernsehveranstalters zu seiner möglichst vollständigen
Übertragung einhergeht. Andererseits erfordert Meinungsvielfalt eine Vielfalt der Informationsquellen; sie wird durch die bei der Zentralvermarktung typischerweise praktizierte Vergabe der
(Erst-) Verwertungsrechte an einen Anbieter je Land auf Ausschließlichkeitsbasis eingeschränkt. m
Die Verwertung der Medienrechte und sonstige Vermarktung der 1. und 2. Bundesliga552 führt
seit 2002 die DFL zentral für den Ligaverband durch.553 Die Erlöse aus den Übertragungsrechten
werden an die 36 Mitglieder des Ligaverbands (Erst- und Zweitliga-Lizenzvereine bzw. deren
Kapitalgesellschaften) ausgeschüttet. Im Februar 2006 beschloss die DFL einen neuen Verteilungsschlüssel für die Fernsehgelder. Demnach berechnen sich die quartalsmäßig an die Vereine ausgezahlten Summen nach den Tabellenständen im Zeitraum der vergangenen drei Jahre und den
Ergebnissen der jeweils laufenden Saison.554 Damit kam der Liga-Vorstand Forderungen der Spitzen-
550
551
552
553
554
Az.: C-470/02 P.
Vgl. bereits Konzentrationsbericht der KEK 2004, Kapitel II 2.3.2.1, und Dieter Frey, Die Vergabe der medialen Rechte an
der Fußball-Bundesliga, ZUM 2005, S. 585, 589.
Dazu gehören Sponsoring, Sonderwerbeformen sowie die Vermarktung von Ligalogo, Mannschaftsbildern, Erkennungsund Vereinsmelodien.
Die DFL lässt zudem seit der Saison 2006/2007 selbst durch eine 100 %ige Tochtergesellschaft, die Sportcast GmbH,
die Live-Bilder inklusive Bildregie („Basissignal“) herstellen; vgl. Funk Korrespondenz vom 30. 06. 2006.
Vgl. Pressemitteilung vom 02. 02. 2006 unter www.fussball24.de. Im Einzelnen werden nach dem neuen Modell die
Ergebnisse in der Saison 2006/07 mit dem Faktor 4 gewertet, die Leistungen aus der jeweils laufenden Spielzeit dreifach,
aus der Vorsaison zweifach und aus dem Jahr 2003/04 einfach; die höchste Ausschüttung werde bei 27,3 Mio. €, die
niedrigste mindestens bei 11,7 Mio. € liegen. Die Vereine der 1. Bundesliga erhalten insgesamt 78,5 % der Einnahmen,
die Zweitligisten 21,5 %.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
283
vereine nach einer mehr leistungsbezogenen Erlösverteilung nach. Große Bundesligavereine fordern darüber hinaus bisweilen das Recht zur Einzelvermarktung und verweisen auf den großen
Abstand ihrer Einnahmen aus der Vermarktung von Übertragungsrechten im Vergleich zu denen
anderer europäischer Spitzenvereine.555
Die „Bundesliga-Entscheidung“ der EU-Kommission
Historisch war die Zentralvermarktung von Sportrechten nach nationalem Recht unter den Voraussetzungen des § 31 GWB vom Kartellverbot ausgenommen;556 diese Vorschrift wurde mit der
7. GWB-Novelle 2005 ersatzlos gestrichen. Nach EG-Recht gilt dafür das Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen gemäß Art. 81 Abs. 1 EG-Vertrag (EG), von dem die EU-Kommission
nach Art. 81 Abs. 3 EG einzelfallbezogene Freistellungen erteilen kann.557 1998 hatte die EU-Kommission befristet eine solche Freistellung für die Zentralvermarktung der Bundesligarechte erteilt.
Auf erneuten Freistellungsantrag des DFB äußerte sie jedoch Bedenken gegen die zu restriktive
Handhabung der Vermarktungsbedingungen und hielt daran in einer am 18. 06. 2004 veröffentlichten vorläufigen Beurteilung auch unter Berücksichtigung erster Änderungsvorschläge des DFB
fest. Nachdem sich der Ligaverband zu weitergehenden Änderungen seines Vermarktungssystems
bereit fand, erklärte die EU-Kommission am 19. 01. 2005 diese Verpflichtungszusagen bis zum
30. 06. 2009 für verbindlich. Demnach werden die medialen Rechte an der Fußball-Bundesliga
nach genauen Vorgaben verwertet; für einzelne Rechte erhalten die Vereine selbst die Möglichkeit der eigenständigen Verwertung. Das Vermarktungsmodell sieht insbesondere vor, dass558
– die Ligarechte im Rahmen eines transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens in
mehreren Paketen angeboten werden und ungenutzte Rechte den Vereinen zur parallelen
Verwertung zufallen;559
– die Laufzeit der Verwertungsverträge höchstens drei Spielzeiten beträgt;
555
556
557
558
559
So erzielte etwa der 1. FC Bayern München in der Saison 2005/2006 aus der Fernseh- und Hörfunkvermarktung
zwischen dem 01. 07. 2005 und dem 30. 06. 2006 Erlöse von 16,5 Mio. € (Gesamtumsatz: 204,7 Mio. €), während z. B. Real
Madrid im November 2006 den teuersten Fernsehvertrag aller Zeiten aushandelte, der ihr Einnahmen in Höhe von rund
114 Mio. € pro Saison zusagt; vgl. Süddeutsche Zeitung vom 18./19. 11. 2006. Die Abweichung ergibt sich jedoch z. T.
aus dem höheren Anteil der Pay-TV-Einnahmen in Spanien, daher ist der Vergleich insofern „schief“, als Sponsorenerlöse,
die insbesondere von der frei empfangbaren Übertragung abhängen, nicht einberechnet sind (so beliefen sich die
Einnahmen der Bayern im genannten Zeitraum aus Sponsorengeldern und Stadionerlösen auf 62,4 Mio. €).
§ 31 GWB („Sport“) wurde 1998 eingeführt als Reaktion auf die Untersagung der zentralen Vermarktung der TV-Rechte
an den UEFA-Pokalheimspielen deutscher Ligavereine durch den DFB durch das Bundeskartellamt, bestätigt durch
Beschluss des BGH vom 11. 12. 1997 (WuW/E DE-R 17); vgl. Begründung des Bundesrats, zit. in Mestmäcker, GWB,
3. Aufl., § 31, Rn. 1. Die Vorschrift lautet: „§ 1 findet keine Anwendung auf die zentrale Vermarktung von Rechten an der
Fernsehübertragung satzungsgemäß durchgeführter sportlicher Wettbewerbe durch Sportverbände, die in Erfüllung
ihrer gesellschaftspolitischen Verantwortung auch der Förderung des Jugend- und Amateursports verpflichtet sind und
dieser Verpflichtung durch eine angemessene Teilhabe an den Einnahmen aus der zentralen Vermarktung dieser
Fernsehrechte Rechnung tragen.“
Voraussetzung dafür ist, dass die Vereinbarungen „unter angemessener Beteiligung der Verbraucher an dem entstehenden Gewinn zur Verbesserung der Warenerzeugung oder -verteilung oder zur Förderung des technischen oder
wirtschaftlichen Fortschritts beitragen“.
Vgl. Verpflichtungszusagen, Anhang zur Entscheidung der Kommission vom 19. Januar 2005, DG COMP/C-2/37.214 –
Gemeinsame Vermarktung der Medienrechte an der deutschen Bundesliga; dazu Dieter Frey, Die Vergabe der medialen
Rechte an der Fußball-Bundesliga, ZUM 2005, S. 585 ff., sowie Bernd Holznagel, Der Zugang zu Premium-Inhalten:
Grenzen einer Exklusivvermarktung nach Europäischem Recht, Kommunikation und Recht 2005, S. 387, 392.
Im Einzelnen: Pakete 1 und 2: Live-Übertragungen der 1. und 2. Bundesliga. Paket 3. Live-Übertragung mindestens
zweier Begegnungen der 1. Bundesliga und Highlight-Erstberichterstattung im Free-TV; Paket 4: Live-Spiele der 2. Bundesliga und Rechte zur zeitversetzten Highlight-Berichterstattung; Paket 5: Zweit- und Drittverwertungsrechte; Paket 6: Liveund zeitnahe Übertragungsrechte für beide Ligen im Internet; Paket 7: zeitversetzte Highlight-Berichterstattung im
Internet; Paket 8: Mobilfunkrechte; Paket 9: Mobilfunkrechte (Ausschnitte), siehe Bundesliga-Entscheidung, a. a. O., Rz.:
25 ff., und Dieter Frey, ZUM 2005, S. 585, 588.
284
Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
– jedem Verein zur Parallelverwertung bestimmte Verwertungsrechte an den Partien zustehen,
an denen er mitgewirkt hat. Jeder Verein kann z. B. folgende Übertragungsrechte vermarkten:
an seinen Heimspielen zur einmaligen Ausstrahlung im Free-TV nach Ablauf von 24 Stunden
nach der Begegnung; zur Übertragung einer bis zu 30 Minuten langen Zusammenfassung
seiner Spiele im Internet frühestens 1 ½ Stunden nach Spielende; zur Berichterstattung in
Mobilfunknetzen. Die zur Eigenvermarktung überlassenen Rechte unterliegen allerdings
zahlreichen inhaltlichen Vorgaben zum Schutz der Erwerber der zentral vergebenen Übertragungsrechte. So dürfen die Vereine keine Exklusivrechte vergeben, die Präsentation muss
sich klar von derjenigen des Gesamtwettbewerbs unterscheiden, und es besteht ein Bündelungsverbot, d. h., ein Anbieter darf maximal zwei Spiele eines Spieltages auf seiner Plattform präsentieren; auch muss die Berichterstattung einen vereinsbezogenen Charakter
haben.560
Auf Grundlage dieser verbindlichen Zusagen hat die EU-Kommission das Verfahren gemäß Art. 9
Abs. 2 Kartellverfahrensverordnung eingestellt. Damit ist die Zentralvermarktung der Fußball-Bundesliga im Ergebnis derzeit zulässig.
Die Vergabe und Vermarktung der Bundesliga-Medienrechte
Nach einem „Verhandlungspoker“ vor allem um die Pay-TV-Rechte an der Fußball-Bundesliga für
die drei Spielzeiten 2006/2007 bis 2008/2009 gab die DFL am 21. Dezember 2005 das Ergebnis
des Vergabeverfahrens bekannt.561 Sie vergab für diese Spielzeiten die Pay-TV-Rechte an den
Fußballspielen der 1. und 2. Bundesliga (Liveberichte und Nachverwertung) nicht mehr an die
Premiere AG, sondern an das vom Kabelnetzbetreiber Unity Media gegründete Unternehmen
Arena,562 das mit einer Offerte von nach Pressemeldungen 240 Millionen Euro pro Saison das deutlich höhere Angebot abgegeben hatte.563 Arena erwarb das exklusive Recht, in diesem Zeitraum
alle Spiele der Fußball-Bundesliga live zu übertragen, sowie zusätzlich später – ebenfalls anstelle
von Premiere – die Übertragungsrechte für Sportsbars, Kneipen und Gaststätten.564 Arena und
Premiere vereinbarten, hinsichtlich der Vermarktung von arena zu kooperieren.565
Die Zweitverwertungsrechte im Free-TV für die drei Spielzeiten blieben bei den öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten, deren Bundesligaberichterstattung weiterhin vor allem im Rahmen
der Sendungen Sportschau (ARD) und Sportstudio (ZDF) stattfindet. Nach Brancheninformationen
zahlt die ARD dafür rund 100 Millionen Euro pro Jahr,566 das ZDF ca. 20 Millionen Euro;567 dies
bedeutet eine deutliche Steigerung gegenüber den zuletzt insgesamt gezahlten 65 Millionen
Euro.568 Daneben hat n-tv die Nachberichterstattungsrechte zu je zwei Begegnungen pro Bundes560
561
562
563
564
565
566
567
568
Bundesliga-Entscheidung, Rz. 25 ff.; dazu Dieter Frey, Die Vergabe der medialen Rechte an der Fußball-Bundesliga, ZUM
2005, S. 585, 589.
Vgl. Pressemitteilung der DFL vom 21. 12. 2005, abrufbar unter www.bundesliga.de/intern/presse/31733.php.
Zu Arena s. o. Kapitel II 2.2.1.3.1
Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 20. Mai 2006. Der Aktienkurs der Premiere AG brach daraufhin vorübergehend um
mehr als ein Drittel ein; vgl. Artikel vom 21. 02. 2006 Was wird aus Premiere? Kabelkonzern Unity kauft die BundesligaRechte, www.faz.net.
Vgl. Frankfurter Rundschau Online vom 29. 06. 2006.
S. o. Kapitel 2.2.1.3.1. Die Vermarktungskooperation zwischen Arena und Premiere zum Zweck der Verbreitung des ArenaAngebots im Versorgungsgebiet der Kabel Deutschland GmbH wwurde nach Pressemeldungen vom Bundeskartellamt
überprüft; vgl. z. B. Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 19. 07. 2006. Die KEK sah keine Anhaltspunkte aufgrund dieser
Kooperation für die Annahme eines medienkonzentrationsrechtlich relevanten Zurechnungstatbestands; vgl. Beschluss
der KEK i. S. Arena, Az.: KEK 339.
Vgl. Welt.de vom 28. 12. 2005
Vgl. Welt.de vom 22. 12. 2005 (und Pressemitteilung DFL s. o. zum Verteilerschlüssel).
Zuvor hatte die ARD die Erstverwertungsrechte für die zeitnahe Zusammenfassung der sieben Samstags-Spiele sowie
zwei Live-Übertragungen zum Preis von 55 Mio. Euro (andere Quellen sprachen von 45 Mio. Euro) je Saison. Die Rechte
für die beiden Sonntagsspiele wurden vom DSF erworben; vgl. Konzentrationsbericht der KEK 2004, Kapitel II 1.2.3.1.m
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
285
liga-Spieltag sowie zum Freitagsspiel der Zweiten Liga erworben.569 Das DSF behält seine Senderechte für den Sonntag. Betandwin vermarktet die Auslandsrechte.
Die Deutsche Telekom AG, die im Rahmen eines Triple-Play-Angebots über VDSL ein Fernsehangebot unter der Marke T-Home zu etablieren versucht, erwarb von der DFL die Live-Übertragungsrechte für die Fußball-Bundesliga per IPTV (Übertragung auf Grundlage des Internet
Protocol), nach Pressemeldungen für ca. 50 Millionen Euro pro Saison.570 Die separate Vergabe der
Internet-TV-Rechte beruht auf entsprechenden Verpflichtungszusagen gegenüber der EU-Kommission. Im Anschluss an den Rechteerwerb ergaben sich Meinungsverschiedenheiten über die Abgrenzung der Rechte für die unterschiedlichen Distributionskanäle.571 Die Deutsche Telekom AG
gab gemeinsam mit ihrem Kooperationspartner Premiere am 19. 05. 2006 eine Erklärung ab, wonach sie die Fußballübertragungen längerfristig auch per Kabel und Satellit auf die Fernsehschirme
bringen könne.572 Ob ihre für IPTV erworbenen Rechte tatsächlich die Verbreitung über Satellit
und Kabel einschließen, ist umstritten und wird von der DFL verneint, da die Decodierung des
IPTV-Standards mit entsprechenden Set-Top-Boxen für normale Fernsehgeräte über Satellit und
Kabel die an Arena exklusiv vergebenen Fernsehrechte aushöhlen könnte. Die DFL drohte der
Deutsche Telekom AG mit Entzug der Internet-Rechte.573 Anfang Juni 2006 einigte sich die Deutsche
Telekom AG mit der DFL dahingehend, bis auf Weiteres auf die IP-Übertragung über Kabel und
Satellit zu verzichten.574
Im Gegenzug erwarb die Deutsche Telekom AG von der DFL auch die exklusiven Mobilfunkrechte zur Übertragung der Bundesliga in den Spielzeiten 2006 bis 2009.575 Eine Sublizenz für die
Spieleübertragung per Handy verkaufte sie an ihr Konkurrenzunternehmen Vodafone; beide Unternehmen übertragen nun die Bundesligaspiele live in voller Länge sowie eine Spielekonferenz auf
UMTS-fähigen Mobiltelefonen, wobei die Deutsche Telekom AG das von Premiere für das IPTV der
Deutsche Telekom AG produzierte Programm zeigt, Vodafone dagegen das Programm von Arena.576
Beide Programm werden von der PLAZAMEDIA TV & Film Produktion GmbH, einem Tochterunternehmen der EM.TV AG, produziert (s. hierzu Kapitel 1.2.4.2). Zusätzlich erhielt die Deutsche
Telekom AG eine Option auf die Namensrechte an der Bundesliga, die bei Ausübung dieser Option
ab der Saison 2007/2008 „T-Com-Bundesliga“ hieße. Arena erklärte ihrerseits, auf jegliche IPTVAmbitionen, die aus ihren TV-Rechten hätten erwachsen können, zu verzichten.577
Eine öffentliche Debatte löste die Frage aus, ob die Deutsche Telekom AG für ihre Aktivitäten
im Fernsehbereich eine rundfunkrechtliche Zulassung benötige; was im Hinblick auf das Gebot
der Staatsferne problematisch wäre.578 Die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM)
569
570
571
572
573
574
575
576
577
578
Vgl. Digitalmagazin.info, Nr. 156, vom 09. 06. 2006.
Vgl. Frankfurter Allemeine Zeitung vom 18. 05. 2006.
Dieter Frey, Die Vergabe der medialen Rechte an der Fußball-Bundesliga, ZUM 2005, S. 590 f., sagte schon im Vorfeld
der Rechtevergabe mangels klarer Abgrenzung der Nutzungsrechte erhebliche lizenzrechtliche Probleme voraus (siehe
S. 591); demnach ist vor allem die Abgrenzung schwierig, ob die Übertragung hochwertiger Inhalte über DSL auf Basis
des Internetprotokolls eine Fernseh- oder Internetnutzung darstellt; vgl. S. 593.
Zitiert von Wolfgang Hess, Christine Jury-Fischer, Medienkartellrecht, AfP 2006, S. 333, 338.
So Geschäftsführer Christian Seifert und Präsident Werner Hackmann im Handelsblatt vom 18. 05. 2006; Financial Times
Deutschland vom 24. 04. 2006.
Vgl. Pressemitteilung der DFL vom 07. 06. 2006, abrufbar unter www.bundesliga.de. Per VDSL kann das Telekom-Angebot
allerdings über Set-Top-Boxen auch auf Fernsehgeräten empfangen werden.
Vgl. Pressemitteilung der DFL vom 07. 06. 2006, abrufbar unter www.bundesliga.de.
Vgl. Financial Times Deutschland vom 18. 09. 2006 (Fußball-Abo bei T-Mobile und Vodafone, je 7,50 € mtl.)
Gegen diesen Kompromiss im Hinblick auf den Rechteumfang hat der Bundesverband Breitbandkommunikation vor
dem Bundeskartellamt Beschwerde eingelegt, weil kleinere TK-Anbieter dadurch gehindert seien, Sublizenzen von Arena
im Bereich IPTV zu erwerben; vgl. Wolfgang Hess, Christine Fischer-Jury, Medienkartellrecht, AfP 2006, S. 333, 338. Vgl.
auch Beschluss der KEK i. S. Arena vom 11. 04. 2006, Az.: KEK 330.
So äußerte die KEK im April 2006 wegen des Staatsfernegebots Bedenken gegen eine geplante Beteiligung der
Deutsche Telekom AG an dem bundesweiten Fernsehveranstalter Deluxe Television GmbH; vgl. Beschluss der KEK i. S.
Deluxe Television, Az.: KEK 319/321, III 4; s. auch Beschluss vom 07. 11. 2006 i. S. Premiere Az.: KEK 348/350/359, III 2.2.5.m
286
Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
entschied nach Prüfung der Kooperationsvereinbarungen zwischen der Deutsche Telekom AG und
Premiere im Juli 2006, dass die Deutsche Telekom AG keine eigene Sendelizenz benötige, da ihre
Partnerin Premiere als programmverantwortliche Veranstalterin des Bundesliga-Programms anzusehen sei.579
Die KEK hat dagegen in ihrem Beschluss vom 07. 11. 2006 i. S. Premiere (Az.: KEK 348/350/359)
Zweifel an der Veranstaltereigenschaft von Premiere für das Programm „Bundesliga auf Premiere
powered by T-Com“ geäußert. So verfügt Premiere selbst nicht über die erforderlichen Programmrechte, sondern stellt das Programm auf Grundlage einer von der Deutsche Telekom AG eingeräumten Sublizenz her. Das Programm wird von Premiere im Rahmen des bei ihr abonnierbaren,
auf Kabel und Satellit ausgestrahlten Programms nicht angeboten. Premiere vermittelt lediglich
den Abschluss von „T-Home“-Verträgen mit der Deutsche Telekom AG, bei denen im Rahmen der
Tarife „T-Home Complete Basic“ und „T-Home Complete Plus“ zusätzlich zu den Leistungen „Surfen“,
„Entertainment on TV“ und „Telefonieren“ das Programm „Bundesliga auf Premiere powered by
T-Com“ optional gegen ein zusätzliches Entgelt zugebucht werden kann. Der Interessent benötigt
hierfür einen VDSL-Anschluss und einen Mediareceiver, die die Deutsche Telekom AG im Rahmen
des T-Home-Vertrages bereitstellt. Auch das IPTV-Signal wird von der Deutsche Telekom AG ausgestrahlt. Im Ergebnis konnte in diesem Verfahren jedoch offen bleiben, ob Premiere oder die
Deutsche Telekom AG Veranstalter des Programms ist, da sowohl Premiere als auch der Deutsche
Telekom AG das Programm in jedem Fall zuzurechnen ist: Premiere aufgrund der vollständigen
Programmzulieferung (§ 28 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 RStV) und der Deutsche Telekom AG aufgrund der
vertraglich vorgesehenen möglichen Einflussnahme auf die Programmgestaltung (§ 28 Abs. 2 Satz 2
Nr. 2 RStV).
Für die Einzelvermarktung durch die Vereine entsprechend den Verpflichtungszusagen des DFB
hat der Ligaverband Richtlinien erarbeitet.580 Auf Grundlage der Einzelvermarktungsrechte erwächst der Fernsehberichterstattung Konkurrenz durch weitere Internet-Angebote: So plant der
Internet-Fernsehanbieter Grid-TV, Begegnungen der 1. Fußball-Bundesliga auf Grundlage von
Kooperationen mit den einzelnen Vereinen über IPTV als kostenpflichtige Einzelabruf-Angebote
unmittelbar nach Spielende auf der Webseite des jeweiligen Vereins abrufbar zu machen. Eine
erste Kooperationsvereinbarung hat Grid-TV mit dem Hamburger Sportverein (HSV) geschlossen;
der HSV bietet dementsprechend seit der Saison 2006/2007 den Abruf der Spiele in voller Länge
jeweils nach Spielende auf seiner Internetseite (www.hsv.de) an; sie sind dort im Rahmen des
Informationsangebots „HSV Players Lounge“ zusammen mit Hintergrundberichten, Archivmaterial
etc. im Monats- oder Jahresabonnement zu beziehen.581 Eine ähnliche Kooperation besteht seit
der Spielzeit 2006/2007 zwischen dem 1. FC Bayern München und T-Com. Demnach können auf
der Webseite des Vereins die Spiele von Bayern München im Dreimonatsabonnement jeweils
vollständig unmittelbar nach dem Spielende abgerufen werden (die Partien können im Monatsoder Dreimonatsabonnement unter: www.fcbayern.t-com.de („fcb.tv“) bezogen werden). Ohne
über entsprechende Nutzungsrechte zu verfügen, haben zeitweilig auch Nutzer der InternetVideobörse YouTube nicht nur eigene Filmaufnahmen, sondern in Ausschnitten auch BundesligaÜbertragungen u. a. von ARD, ZDF, Premiere und DSF ins Internet gestellt.582
579
580
581
582
Vgl. Pressemitteilung der DLM vom 13. 07. 2006, unter www.alm.de. Die DLM führte zugleich aus, dass die Deutsche
Telekom AG künftig auf eine Expansion der eigenen Programmrechte tendenziell verzichten solle, da sonst ggf. eine
eigene Sendelizenz benötigt werde; vgl. dazu Wolfgang Hess, Christine Jury-Fischer, Medienkartellrecht, AfP 2006, S. 339.
Richtlinien zur individuellen Verwertung und Vermarktung medialer Rechte, unter: www.sportrechturteile.de/News/
news4939.html und Frey, ZUM 2005, S. 590.
Dazu Funk Korrespondenz 40/2006 vom 06. 10. 2006, S. 13.
Diese Fußball-Videos sollen durch den Betreiber von YouTube größtenteils wieder entfernt worden sein; vgl. Berliner
Zeitung vom 27. 10. 2006.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
287
Das Gesamtvolumen der Ende 2005 von der DFL abgeschlossenen Bundesliga-Fernsehverträge
beläuft sich auf 1,26 Milliarden Euro für drei Jahre (420 Millionen Euro pro Saison; in der Saison
2005/06 betrug das Volumen 300 Millionen Euro).583 Insgesamt sind damit die Preise für die
Fernsehübertragungsrechte der Fußball-Bundesliga deutlich gestiegen.
Für Radioübertragungen von Bundesligaspielen hat der BGH im November 2005 die erstinstanzliche Feststellung bestätigt, wonach Radioveranstalter zur Zahlung einer angemessenen
Vergütung für den Zutritt zum Spiel und sonstige Leistungen der Veranstalter, die die Hörfunkberichterstattung aus dem Stadion ermöglichen, verpflichtet werden dürfen.584 Der private Radioveranstalter Radio Hamburg hatte (stellvertretend für ca. 70 Privatradios) die DFL, den Hamburger
Sportverein (HSV) und den 1. FC St. Pauli verklagt und unter Hinweis auf eigene „Hörfunkrechte“
geltend gemacht, dass die Hörfunkberichterstattung aus dem Stadion unentgeltlich zu ermöglichen sei. Der BGH entschied, dass die DFL und die einzelnen Vereine auf Grundlage ihres Hausrechts ein angemessenes Entgelt verlangen können. Das Gericht wies aber unter Verweis auf die
Informationsfunktion des Rundfunks darauf hin, dass die Zutrittsbedingungen nicht dazu führen
dürften, die Sender bei der freien Gestaltung ihres Programms und der aktuellen unabhängigen
Information ihrer Hörer zu behindern. Die ARD zahlt an die DFL für ihre Radioreportagen bereits
seit der Saison 2002/2003 ohne Anerkennung einer Rechtspflicht eine Pauschale von rund fünf
Millionen Euro pro Jahr.585
Die Vermarktung sonstiger Fußballübertragungsrechte
Auf Antrag des Europäischen Fußballbundes (UEFA) vom 01. 02. 1999 hat die EU-Kommission am
23. 07. 2003 die Zentralvermarktung der Fernsehrechte an dem von der UEFA ausgerichteten
Fußballwettbewerb Champions League von den Vorraussetzungen der Art. 81 Abs. 1 EG und Art. 53
Abs. 1 EWRA freigestellt.586
Grundlage ist der Entwurf einer neuen Zentralvermarktungsvereinbarung der UEFA ab der
Spielzeit 2003/2004.587 Sie sieht die Verwertungsmöglichkeit aller Medienrechte an der Champions
League (auch Radio, Internet, UMTS und sonstige Auswertung etwa durch DVD, VHS, CD-ROM etc.)
und ihre Vermarktung in Einzelpaketen vor. Die Dauer der Rechteverträge wird auf höchstens drei
Jahre begrenzt. Die einzelnen Fußballclubs dürfen parallel auf nicht-exklusiver Basis einzelne
Medienrechte selbst vermarkten. Die EU-Kommission akzeptierte das geänderte Vermarktungsmodell und stellte es bis zum 30. 07. 2009 von den Vorraussetzungen des Art. 81 Abs. 1 EG frei. In
der Begründung betont die Kommission den Vorteil einer zentralen Anlaufstelle zum Rechteerwerb gerade bei internationalen Wettbewerben.588 Das im Rahmen der Verpflichtungserklä-
583
584
585
586
587
588
Vgl. Pressemitteilung des DFB vom 02. 02. 2006 (zum neuen Verteilungsschlüssel) unter www.sport24.de und Welt.de
vom 22. 12. 2005. Zur vorherigen Preisentwicklung vgl. Konzentrationsbericht der KEK 2004, Kapitel II 2.3.2.2. Laut Coors
steigen die Preise von ursprünglich 0,33 Mio. € in der Saison 1965/66 auf geschätzte 420 Mio. € für die Saisons 2006–
2009; vgl. Coors, Der Einfluss von Sportagenturen auf den Fernsehrechtemarkt unter Verweis auf eine Übersicht „TV-Gelder
von 1965 bis heute“ auf http://www.spiegel.de.
BGH, Urteil vom 08. 11. 2005 – „Hörfunkrechte“, Az.: KZR 37/03.
Die ARD bezeichnet dies als Entgelt für technische Dienstleistungen der Stadionbetreiber; vgl. Süddeutsche Zeitung
vom 09. 11. 2005.
Entscheidung der Kommission vom 23. 07. 2003, COMP/C.2-37.398 – Gemeinsame Vermarktung der gewerblichen
Rechte an der UEFA Champions League, AblEG Nr. L 291 v. 8. 11. 2003, S. 25 ff.; vgl. dazu: Bernd Holznagel, Kommunikation und Recht 2005, S. 392. Zunächst hatte die Kommission in einer Mitteilung der Beschwerdepunkte vom 19. 07. 2002
die bisherige Praxis der UEFA, d. h. die exklusive Rechtevergabe an einen einzigen Anbieter je Territorium für mehrere
Jahre ohne einen adäquaten Ausgleich durch Unterlizenzen an andere Veranstalter kritisiert.
Abrufbar unter: http://www.uefa.com.
Entscheidung der Kommission vom 23. 07. 2003, COMP/C.2-37.398 – Gemeinsame Vermarktung der gewerblichen
Rechte an der UEFA Champions League, AblEG Nr. L 291 vom 08. 11. 2003, Rz. 144.
288
Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
rungen entworfene Modell diente auch als Vorbild des Vermarktungsmodells für die BundesligaRechte.589
In Deutschland hat der Pay-TV-Veranstalter Premiere im August 2005 für die drei Jahre 2006
bis 2009 alle Live-TV-Rechte (Gesamtrechte Pay-TV und Free-TV) an der Champions League für
rund 200 Millionen Euro erworben.590 Premiere hat mit dem DSF vereinbart, für diese Zeit unter
der Marke „Champions TV“ pro Saison 13 Spiele der Champions League live im Free-TV in Kooperation mit dem DSF zu gestalten.
Ende 2002 leitete die EU-Kommission ein Verfahren gegen den englischen Ligaverband FAPL
wegen der gemeinsamen Vermarktung der Medienrechte für die erste englische Fußballliga (Premier
League) ein.591 Sie bemängelte, dass von fast 400 Spielen der Premier League in der damals
laufenden Saison lediglich ca. 100 Spiele live im Fernsehen übertragen wurden. Auch seien möglicherweise die Rechte für neue Medien und Technologien nur begrenzt erhältlich, was die Einführung der Mobilfunkgeräte der dritten Generation verzögern könne. Im Dezember 2003 legte die
FAPL eine vorläufige Verpflichtungserklärung vor, wonach sie u. a. ab 2007 keinem Rundfunkunternehmen mehr ermöglichen werde, sämtliche Live-Übertragungsrechte-Pakete zu erwerben.592
Nach Durchführung eines öffentlichen Konsultationsverfahrens forderte die Kommission die FAPL
auf, ihre Zusagen präziser und detaillierter zu formulieren. Auf Grundlage der daraufhin im November 2005 vorgelegten Klarstellungen593 erklärte die Europäische Kommission die Verpflichtungszusagen des englischen Ligaverbands für rechtsverbindlich und stellte das Verfahren ein.594 Die
Verpflichtungserklärungen, die bis zum 30. Juni 2013 gelten, sollen dafür sorgen, dass mehr
Medienrechte auf den Markt kommen und die Verbraucher von einem intensiveren Wettbewerb
unter den Medienunternehmen profitieren.
Die Ausstrahlungsrechte im frei empfangbaren Fernsehen an der Fußball-Weltmeisterschaft
2006 erwarben ARD und ZDF auf Grundlage eines noch mit der KirchGruppe im Jahr 2001 vereinbarten Vorkaufsrechts. 48 der 64 Spiele der WM 2006 übertrugen die Öffentlich-Rechtlichen
(ARD und ZDF jeweils 24), weitere 8 Spiele wurden von RTL aufgrund einer Sublizenz übertragen.
Im Pay-TV zeigte Premiere alle 64 Spiele live. ARD und ZDF zahlten für den Rechteerwerb nach
Presseangaben ca. 180 Millionen Euro, RTL und Premiere jeweils etwa 25 Millionen Euro. Die
Ausstrahlungen von ARD und ZDF wurden nur über den Satelliten Astra digital übertragen, nicht
dagegen über den Satelliten der Eutelsat S. A., da insoweit ausländische Pay-TV-Anbieter eine
Rechtekollision geltend machten.595 Für den Hörfunk erwarb ein Verbund von 23 privaten Veranstaltern unter Ägide der RTL Group Übertragungsrechte. Die Mobilfunkrechte für die WM 2006
hielt T-Mobile. Infront hatte in Abstimmung mit der FIFA allen nichtkommerziellen Public-ViewingAnbietern die Übertragung gestattet.
589
590
591
592
593
594
595
Vgl. zum Umfang der Rechtepakete und zur Lizenzdauer im Einzelnen Dieter Frey, Die Vergabe der medialen Rechte
an der Fußball-Bundesliga, S. 586, insbes. Fn. 11; dazu auch Torben Toft, Sport and Competition Law, Rede vom 23. 02. 2005,
S. 6, abrufbar unter: http://ec.europa.eu/comm/competition/speeches/index_2005.html.
Vgl. Süddeutsche Zeitung vom 14. 02. 2006.
Vgl. Pressemitteilung der EU-Kommission vom 19. 12. 2002 (IP/02/1951).
Vgl. Pressemitteilung der EU-Kommission vom 16. 12. 2003 (IP/03/1748).
Vgl. Pressemitteilung der EU-Kommission vom 17. 11. 2005 (IP/05/1441). Insgesamt werden von der FAPL mehr Rechte
für Fernsehen, Mobilfunk und Internet zur Verfügung gestellt, und es wird gewährleistet, dass sie in einem offenen
Ausschreibungsverfahren vergeben werden. Die Rechte für Live-Übertragungen im Fernsehen werden in sechs kleineren
Paketen vermarktet, von denen nicht mehr als fünf an den gleichen Käufer gehen dürfen. Der Freiraum der einzelnen
Vereine zur Verwertung von Rechten, die von der FAPL nicht vermarktet oder vom Erwerber nicht genutzt werden,
wurde vergrößert.
Vgl. Pressemitteilung der EU-Kommission vom 22. 03. 2006 (IP/06/356).
Vgl. Der Spiegel 22/2006.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
289
Für die Übertragung der Fußball-WM 2010 in Südafrika im frei empfangbaren Fernsehen
haben ARD und ZDF erneut den Zuschlag erhalten.596 Sie zahlen nach Brancheninformationen
wiederum rund 180 Millionen Euro, diesmal für 46 der 64 Spiele.597 Die FIFA hat erstmals die
Verträge unmittelbar mit den einzelnen Fernsehsendern der fünf großen europäischen FußballNationen abgeschlossen, statt wie bisher über die Vermarktungsgesellschaft Infront (die Sender
der kleineren europäischen Länder werden über die EBU versorgt). Zusätzlich überträgt erneut
Premiere alle Spiele im Pay-TV; sie hat die Übertragungsrechte für 18 Spiele (2006: 8 Spiele)
exklusiv erworben.598
Die Vermarktungsgesellschaft Sportfive S. A. („Sportfive“) hat im Jahr 2005 das Recht zur Vermarktung der Fußball-EM 2008 für die UEFA erworben (nach Pressemeldungen für 600 Millionen
Euro599) und damit erstmals die Vermarktungsorganisation der öffentlich-rechtlichen Veranstalter
EBU abgelöst. Die Verhandlungen über die Weitergabe der Rechte zwischen Sportfive und den
Sendern ARD, ZDF und RTL sind noch nicht abgeschlossen. Im Juli 2006 unterbrach Sportfive das
Ausschreibungsverfahren für Deutschland vorläufig, da es nach ihren Angaben vielen Sendern
nicht möglich gewesen sei, in der gegebenen Frist Angebote abzugeben. Bieterkreise wurden
dahingehend zitiert, es gebe nur ein einziges konkretes Angebot (von ARD und ZDF), das zudem
weit unter der Summe liege, die Sportfive und die UEFA erzielen wollten.600
Die Sportrechteagenturen
Rechteagenturen, die beim Handel mit Sportübertragungsrechten auf Seiten des Erwerbers und des
Veräußerers als Zwischenhändler tätig werden können, bieten den Rechteinhabern vor allem die
Dienstleistung der Gesamtvermarktung an, d. h. eine Verwertung der Medienrechte im Gesamtangebot mit der Verwertung anderer Vermarktungsrechte, z. B. von Merchandising-Rechten, sowie
mit weiteren Dienstleistungen wie Einbeziehung von Sponsoren, Stadionwerbung, HospitalityProgrammen, Trikotsponsoring und Ticketing.
Für Sportvereine hat die Einschaltung von Agenturen bei der Rechtevermarktung vor allem den
Vorteil, dass sie über spezielle Netzwerke und ein besonderes Know-How bei der Gesamtvermarktung der diversen Medienrechte und sonstigen Vermarktungsrechte verfügen. Dem steht die
Gefahr der Abhängigkeit der Vereine von den Vermarktern und der hohe Kostenfaktor gegenüber.
Mittlerweile verzichten einige große Verbände und Vereine daher ganz auf die Dienstleistungen
einer Agentur. Zum Beispiel führt die DFL für den DFB seit der Saison 2003/2004 die Vermarktung der Bundesliga selbst durch; die FIFA hat die Fernsehrechte für die Fußball-WM 2010 erstmals
direkt an die Fernsehsender vergeben, und der Fußball-Bundesligist 1. FC Bayern vermarktet sämtliche Rechte in Eigenregie. Andere Vereine und Verbände haben nicht die erforderliche Infrastruktur,
um (alle) Vermarktungsaufgaben selbst zu bewältigen.601
Aussagen zu Marktanteilen der Sportrechteagenturen sind mangels Homogenität und Transparenz dieses Marktes nicht möglich.
596
597
598
599
600
601
Vgl. epd medien Nr, 53 vom 09. 07. 2005.
Vgl. Handelsblatt vom 01. 07. 2005.
Vgl. Handelsblatt vom 01. 07. 2005 (demnach zum Preis von insgesamt ca. 50 Millionen Euro).
Vgl. Die Welt vom 10. 07. 2006.
Vgl. Financial Times Deutschland vom 10. 07. 2006. Demnach sind ARD und ZDF entschlossen, der Aufwärtsspirale der
Preise in den letzten Jahren ein Ende zu setzen; die Privatsender halten sich mit Angeboten zurück, da die Refinanzierungsmöglichkeiten bei einer EM schlechter als bei einer WM seien.
Dazu Corinna Coors, Der Einfluss von Sportagenturen auf den Fernsehrechtemarkt, AfP 2006, 216, 218.
290
Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
Sportfive
Die Sportfive S. A. mit Hauptsitz in Paris ist nach eigenen Angaben Europas größter Sportrechtehändler.602 Das Unternehmen ging Ende 2001 aus einer Fusion des Vermarkters der RTL Group Ufa
Sports (46,4 %), von Sport plus (Canal+ Group) und des französischen Sportvermarktungsunternehmens Groupe Jean-Claude Darmon hervor. Es verfügt über 20 Tochtergesellschaften in 13 Ländern (in Deutschland: die Sportfive GmbH, Hamburg). Kerngeschäftsfeld ist die Vermarktung von
Fernseh- und Marketingrechten von über 30 Fußballverbänden und über 250 Vereinen; so vermarktet Sportfive exklusiv für die UEFA die Fernsehrechte an der Fußball-Europameisterschaft
EURO 2008. Für Deutschland wurden die Rechte noch nicht weiterverkauft.603 Das Unternehmen
vermarktet auch die Rechte für weitere Sportarten, insbesondere Boxen, Handball, Skispringen und
Rugby, und handelt mit Testimonial- und Fernsehrechten einzelner Sportler (z. B. des Schwergewichtsboxers Wladimir Klitschko oder des Fußball-Nationalspielers Kevin Kuranyi). Sportfive verfolgt das Konzept der Gesamtvermarktung und setzt es mit Clubs der französischen Ligue 1 sowie
acht Fußball-Bundesligisten, u. a. Hertha BSC, Borussia Dortmund und dem HSV, um, für die sie
auch die Homepages gestaltet. Sportfive berät darüber hinaus beim Bau von Stadien und der
Vermarktung von Stadion-Namensrechten und bietet weitere Beratungsdienstleistungen an. Der
Umsatz des Unternehmens wird auf 500 Mio. Euro geschätzt.
Sportfive übernahm im Oktober 2003 sämtliche Anteile an der Münchener Sportrechteagentur
ISPR GmbH, ehemals ein Gemeinschaftsunternehmen der KirchGruppe mit dem Axel Springer
Verlag, wobei der Kaufpreis nach Presseangaben bei ca. 5 Millionen Euro lag.604
Im Jahr 2004 erwarb das Private-Equity-Unternehmen Advent International den Mehrheitsanteil an Sportfive, laut Pressemeldungen zum Kaufpreis von 560 Mio. Euro.605 Daneben war
weiterhin die RTL Group mit rund 25 % der Anteile an Sportfive beteiligt. Seither wurde das
Portfolio an Sportrechten deutlich erweitert.606 Mitte Juli 2006 gaben die bisherigen Gesellschafter
bekannt, ihre Beteiligungen an Sportfive zu veräußern.607 Die Anteile wurden nach Durchführung
eines Bieterverfahrens für einen Kaufpreis von 865 Mio. Euro von dem französischen Medien- und
Rüstungskonzern Lagardère erworben, der Sportfive nach Pressemeldungen unter der Marke
„Lagardère Sports“ fortführen will; der Erwerb steht noch unter dem Vorbehalt der kartellrechtlichen Genehmigung.608
Infront
Geschäftsführer und Minderheitsgesellschafter der Vermarktungsfirma Infront Sports & Media AG
(„Infront“) mit Sitz in Zug/Schweiz ist der auch als Moderator für ARD und Premiere tätige Günter
Netzer. Im Zuge der Insolvenz der Kirch Media GmbH & Co. KGaA war im Herbst 2002 die
KirchSport AG an Infront verkauft worden, die neben zahlreichen anderen Sportrechten auch die
Free-TV-Übertragungsrechte an der Fußball-Bundesliga für die Saison 2003/2004 und für die
Fußball-Weltmeisterschaften 2002 und 2006 übernahm (sowie eine Option gegenüber der DFL auf
die Bundesliga-Rechte für das Ausland für die beiden folgenden Spielzeiten).609 Hauptgesellschafter
sind Robert-Louis Dreyfus (ehemals Chef des Sportartikelherstellers Adidas) und Christian Jacobs
(Jacobs AG); daneben ist der saudische Scheich Saleh Kamel beteiligt.
602
603
604
605
606
607
608
609
Alle Angaben unter: http://www.sportfive.de (Abruf vom 20. 11. 2006).
S. o. Kapitel II 2.3.2.2.
Vgl. Der Spiegel vom 13. 10. 2003.
Vgl. Handelsblatt vom 03. 05. 2006.
Vgl. Süddeutsche Zeitung vom 26. 10. 2006.
Vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 19. 07. 2006.
Vgl. Pressemitteilung von Sportfive vom 20. 11. 2006, unter www.sportfive.de. Lagardère ist daneben u. a. an der Pressevertriebs- und Zeitschriftengruppe Hachette Filipacchi beteiligt; vgl. Financial Times Deutschland vom 20. 11. 2006.
Vgl. Konzentrationsbericht der KEK 2004, S. 211.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
291
Für den Verkauf der weltweiten medialen Rechte an der Fußball-WM 2006 im Auftrag der FIFA
erlöste Infront mehr als 1,7 Mrd. Euro.610 Infront vermarktet nicht mehr wie vormals die FußballWeltmeisterschaft (WM 2010) und die Fußball-Bundesliga. Sie vermarktet z. B. die Fernsehrechte
am FIS World Cup 2002 bis 2006 für den österreichischen Skiverband, organisierte zusammen mit
dem österreichischen Eishockeyverband die Weltmeisterschaft 2005 Wien/Innsbruck und betreibt
die Gesamtvermarktung u. a. der WM-Tourniere für den Internationalen Eishockeyverband.611 Ihr
Engagement im Skibereich verstärkte sie im Mai 2005 durch die Übernahme des österreichischen
Sportvermarktungsunternehmens APF, das die Marketingrechte an den Skiweltmeisterschaften in
den nordischen und alpinen Disziplinen hält; im Oktober 2006 gab Infront ferner die Übernahme
des italienischen Sportrechtevermarkters Media Partners bekannt (noch unter dem Vorbehalt
kartellrechtlicher Genehmigung). Media Partners ist nach Angaben von Infront eine der größen
europäischen Sportvermarktungsunternehmen. Sie verfügt über die Rundfunkübertragungs- und
die Mehrzahl der Vermarktungsrechte für den Alpinen Skiweltcup des Internationalen Skiverbands
(FIS) und den Nordischen Skiweltcup des FIS sowie die FIS Snowboard und Freestyle WeltcupTurniere; Infront übernimmt ferner zahlreiche von Media Partners vermarktete Medienrechte von
italienischen Fußballclubs der Ligen A und B.612
SportA
Die 1995 von ARD und ZDF gegründete Sportrechte- und Marketing-Agentur SportA GmbH erwirbt
und veräußert für ihre Gesellschafter Medienrechte an nationalen und internationalen Sportveranstaltungen zur Verwertung im ersten Programm und in den dritten Programmen der ARD
sowie im ZDF.613 Internationale Rechte etwa für die Olympischen Spiele erwerben ARD und ZDF
dabei über das Sendernetzwerk EBU.614 Das breit gefächerte Rechteportfolio umfasst u. a. auch die
Heimspiele der Fußball-Nationalmannschaft bis 2009, die FIFA-Fußball-Weltmeisterschaften 2006
und 2010, den DFB-Vereinspokal, die Europa- und Weltmeisterschaften in der Leichtathletik und
im Schwimmen, eine Vielzahl von Wintersportveranstaltungen, die Handball-Bundesliga sowie
Rad- und Reitsportveranstaltungen.615 SportA betätigt sich auch im Bereich der Vermarktung von
Sportübertragungen und Gesamtvermarktung von Sportereignissen für Vereine und Veranstalter.
Unklar ist, ob ARD und ZDF langfristig ihren gemeinsamen Rechteeinkauf fortsetzen wollen; sie
haben beim Rechteerwerb zuletzt z. T. unterschiedliche Strategien verfolgt.616
Sonstige
Internationale Sportrechte- und Marketingagenturen mit Sitz in der Schweiz sind die AIM International AG617 und T. E. A. M. Erstere gehört zur AIM-Gruppe unter der Leitung von Dr. Herbert
Kloiber, letztere befindet sich zu 80 % im Beteiligungsbesitz des Schweizer Filmrechtehändlers
Highlight Communications AG und vermarktet u. a. die weltweiten Rechte an der UEFA Champions
League. Die Highlight Communications AG hat eine Beteiligungsoption auf Erwerb der 8 %igen
Beteiligung der Constant Ventures II Luxembourg S. A. an der EM.TV AG erworben, die sie bis zum
610
611
612
613
614
615
616
617
Vgl. Handelsblatt vom 03. 05. 2006.
Vgl. die Angaben unter http://www.infrontsports.com.
Vgl. Handelsblatt vom 21. 05. 2005 und Pressemitteilung von Infront vom 06. 10. 2006 unter www.infrontsports.com.
Vgl. Angaben unter http://www.sporta.de.
Vgl. die Liste der von der EBU unterlizenzierten Sportrechte unter www.sporta.de.
Vgl. Angaben unter www.sporta.de.
Ein Beispiel ist das früh signalisierte Interesse der ARD an den Bundesligarechten für 2003/2004, ein anderes die Selbstverpflichtung der ARD gegenüber dem DFB, für Radioreportagen der Bundesliga künftig ein Entgelt zu zahlen.
Vgl. www.aim.ag.
292
Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
Agentur/Organisation
Gesellschafter
SportA, München
ARD/ZDF
European Broadcasting Union
(EBU), Genf/Schweiz
Erwerbs- und Verwertungsgemeinschaft für 74 aktive Mitglieder aus 54 Ländern
und 47 assoziierte Mitglieder aus 26 anderen Ländern weltweit (Rundfunkveranstalter „in öffentlicher Verantwortung“, für Deutschland ARD und ZDF)
Infront1), Zug/Schweiz
Robert-Louis Dreyfus 32,5 %
Christian Jacobs 32,5 %
Overlook Management B. V. (Scheich Saleh Kamel) 20 %
Management (darunter Günther Netzer und Oscar Frei) 10 %
Martin Steinmeyer 5 %
Sportfive, Hamburg
Lagardère SCA
T. E. A. M., Luzern/Schweiz
Highlight Communications AG 80 %
UEFA 20 %
Aktionäre mit Anteilen von über 5 % an der Highlight Communications AG:
Verwaltungsratspräsident Bernhard Burgener 7,4 %
Andreas Fallscheer 6,2 %
René Camenzind 5,3 %
Schroder Investment Management Ltd. 5,01 %
IMG International Management
Group, Cleveland, Ohio/USA
Forstmann Little & Co.
APF Marketing Services, Wien/
Österreich
Volker Schmid, Dr. Stefan Seykora
1) Handelsblatt vom 13./14. 12. 2002
Tabelle II – 109: Erwerbs- und Verwertungsorganisationen für Sportrechte
Quelle: Unternehmensangaben
01. 10. 2007 ausüben kann; in diesem Zusammenhang wurde vereinbart, dass sie ab dem 01. 12. 2006
die Stimmrechte aus den Optionsaktien ausübt.618
Weitere international tätige Agenturen sind die amerikanischen Unternehmen International
Management Group (IMG), die neben Infront und Sportfive als Vermarkter für deutsche Fußballbundesligisten tätig wird,619 und Octagon.
2.2.1.3.3 Fazit
Im Fernsehbereich ist weiterhin keine Konzentration bei den Sportspartenprogrammen zu verzeichnen. Trotz gewisser Zuschauerrückgänge bei der Bundesliga-Berichterstattung im Free-TV
aufgrund veränderter Sendezeiten unter den neuen Fernsehverträgen mit der DFL (zum Schutz
von Arena) ist insgesamt keine „Abwanderung“ der Zuschauer ins Pay-TV zu verzeichnen, eher umgekehrt eine weiterhin starke Stellung der Sportberichterstattung öffentlich-rechtlicher Sender.620m
Das wichtigste Fernsehereignis im Berichtszeitraum war die Fußball-WM 2006 in Deutschland,
deren Partien neue Zuschauerrekorde erzielten. Die wichtigste Entwicklung im Sportrechtebereich
war die Entscheidung der EU-Kommission im Januar 2005, die Zentralvermarktung der FußballBundesligarechte auf der Grundlage verbindlicher Verpflichtungszusagen der DFL zu ihrem Vermarktungsmodell zu akzeptieren, und die anschließende Vergabe der Bundesliga-Rechte durch die
618
619
620
Vgl. Pressemitteilung der Highlight Communications AG vom 16. 11. 2006, unter www.highlight-communications.ch.
Dieser Vorgang steht noch unter dem Vorbehalt der medienkonzentrationsrechtlichen Genehmigung (Az.: KEK 376-1
und 389).
Vgl. Angaben unter www.imgworld.com.
Zu den teils dramatischen Zuschauerrückgängen vor allem für das DSF, das seine Zweitberichterstattung zu den
Sonntagsspielen von 19:00 Uhr auf 22:00 Uhr verschieben musste; vgl. Die Welt vom 26. 10. 2006.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
293
DFL, die mit dem Zuschlag an den neuen Marktteilnehmer Arena zugleich die Marktsituation bei
den Pay-TV-Sportprogrammveranstaltern grundlegend veränderte und für einen erneuten Preisanstieg in diesem Bereich sorgte.
Die vertikale Konzentration zwischen Rechtehandel und Fernsehveranstaltung hat sich mit dem
Ausscheiden von RTL bei Sportfive weiter gelockert. Demnach ist derzeit kein privater Fernsehveranstalter mehr gesellschaftsrechtlich mit einem Sportrechtevermarkter verbunden; es besteht
lediglich über die Optionsvereinbarung und Ausübung von Stimmrechten eine Verbindung zwischen EM.TV (DSF) und der Highlight Communications AG.
Abzuwarten bleibt, ob die Sportberichterstattung, wie erhofft, eine besondere Bedeutung für
die Etablierung neuer Medienangebote (IPTV, Handy-TV) gewinnen wird. So versucht die Deutsche
Telekom AG u. a. mit Hilfe der Bundesligaberichterstattung in Konkurrenz zum herkömmlichen
Fernsehangebot ein IPTV-Angebot zu etablieren. Im Internet gibt es zunehmend Angebote zum
Abruf von Sport-Liveübertragungen und -berichterstattung, vor allem von Fußballvereinen und
-verbänden,621 die aber schon aufgrund der Rechtesituation keine Konkurrenz zum zentralen
Angebot der Gesamtturniere darstellen werden.
2.2.1.4
Informationen und Nachrichtenmaterial
Informationen tragen zur Bildung und Überprüfung von Meinungen bei und sind ein wesentlicher
Bestandteil des klassischen Rundfunkauftrags.622 Die Konzentration privater Medienmacht kann
jedoch potenziell die Informationsfreiheit gefährden. Um vorherrschende Meinungsmacht zu verhindern, bedarf es ausreichender Vorkehrungen gegen Informationsmonopole. Monopole im
Informationssektor eröffnen nicht nur Missbrauchsmöglichkeiten, sondern begünstigen auch die
Verbreitung von „uniformen“ Informationen. Dagegen ist die Garantie der Rundfunkfreiheit in
Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG auf „plurale Informationsvermittlung gerichtet, weil medial vermittelte Information nicht lediglich Abbild der Wirklichkeit, sondern stets Ergebnis eines Auswahl-, Deutungsund Aufbereitungsprozesses ist, das nur durch konkurrierende Auswahl-, Deutungs- und Aufbereitungsmuster relativiert werden kann“.623 Das vom Bundesverfassungsgericht formulierte Erfordernis
der Gewährleistung freier Informationstätigkeit und freien Informationszugangs wurde im Rundfunkstaatsvertrag in den Vorschriften zur Kurzberichterstattung und zur Übertragung von Großereignissen (§§ 5, 5 a RStV) umgesetzt. Inhaltliche Anforderungen an Berichterstattung und Informationssendungen werden in § 10 RStV gestellt. Die Bedeutung des Genres Information wird auch
daran deutlich, dass § 8 Abs. 6 RStV ein Sponsoringverbot für Nachrichtensendungen und Sendungen zum politischen Zeitgeschehen festlegt. Laut amtlicher Begründung zur entsprechenden
Vorschrift im RStV 1991 soll bei diesen für die öffentliche Meinungsbildung besonders wichtigen
Sendungen von vornherein der Eindruck vermieden werden, die Unabhängigkeit und Objektivität
könnte durch den Sponsor beeinträchtigt werden.
Gefahren für die Meinungsvielfalt können sich u. a. aus der vertikalen Integration von Nachrichtenagenturen und Fernsehsendern, der Monopolisierung von Senderechten an Nachrichtenereignissen und der Weiterverbreitung vorgefertigter Nachrichtenberichte durch eine Vielzahl von
Medien (Syndikation) bzw. der koordinierten Verwertung von Nachrichtenbeiträgen innerhalb von
Sendergruppierungen ergeben. Die Chance auf plurale Informationsvermittlung ist größer, wenn
voneinander unabhängige Unternehmen in diesem Bereich tätig sind.
621
622
623
S. o. zu den Angeboten der Bundesliga-Vereine; auch die UEFA hat ein kostenpflichtiges Angebot zum Abruf von Liveübertragungen sämtlicher Spiele im Internet platziert; vgl. http://video.uefa.com, dazu: Frankfurter Allgemeine Zeitung
vom 03. 11. 2006, Vermarktet sich der europäische Fussball bald selbst?
Vgl. BVerfGE 73, 118, 158; 97, 228, 257.
BVerfGE 97, 228, 258.
294
Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
2.2.1.4.1 Informations- und Nachrichtensendungen im bundesweiten Fernsehen
Dem Fernsehen kommt als einer der Hauptquellen für Informationen über Ereignisse in der Politik
und über öffentliche Angelegenheiten ein hohes gesellschaftlich relevantes Einflusspotential zu.
Tabelle II – 110 zeigt die Nutzungsanteile der Medien als Informationsquelle im Tagesverlauf. Bildet
man einen Durchschnittswert für die gesamte untersuchte Zeitspanne von 5 bis 23 Uhr, so wird
das Fernsehen als häufigste Informationsquelle noch vor Hörfunk und Tageszeitungen genutzt.m
Nach einer Studie des Instituts für empirische Medienforschung (IFEM), Köln, entfallen im Jahr
2005 von dem Gesamtumfang an Informationsangeboten von ARD, ZDF, RTL und Sat.1 60 % auf
die öffentlich-rechtlichen Anstalten und 40 % auf die Privatsender. Die ARD und ZDF bestreiten
ihr Angebot fast zur Hälfte mit Informationssendungen.624 Zu diesem Ergebnis kommt auch eine
Studie der SWR Medienforschung zu Spartenangeboten und Spartennutzung im Fernsehen. Danach machten Informationsangebote im Jahr 2005 48 % des Gesamtangebots von ARD und ZDF
aus, bei RTL und Sat.1 lag der Anteil von Informationsprogramm bei 22 %.625
Die Zuordnung von Programmen und Sendungen zur Sparte Information oder zur Sparte
Unterhaltung bereitet oftmals Abgrenzungsschwierigkeiten. Insbesondere bei Formaten wie DokuSoaps erscheint die Kategorisierung schwierig. Untersuchungen zum Informationsanteil von Fernsehprogrammen kommen so zu unterschiedlichen Ergebnissen (siehe Tabelle II – 111). Sowohl die
5–9 Uhr
9–12 Uhr
12–14 Uhr
14–17 Uhr
17–20 Uhr
20–23 Uhr
durchschnittliche Nutzung (bezogen auf den untersuchten
Zeitraum von 18 Stunden)626
Fernsehen
Hörfunk
Tageszeitung
Internet
alle vier Medien
8
7
15
21
60
71
35
34
29
26
10
2
32
15
8
5
7
2
2
7
7
10
11
11
78
63
60
62
88
86
29,9
23,0
12,8
7,7
73,8
Tabelle II – 110: Medien als Informationsquellen über aktuelles Geschehen im Tagesverlauf 2005 (Nutzung
durch Personen ab 14 Jahren, in Prozent)
Quelle: ARD/ZDF Langzeitstudie Massenkommunikation 2005, eigene Berechnungen
Programm
Informationssendungen
(IFEM)
ARD
ZDF
RTL
Sat.1
ProSieben
41,7
48,4
23,9
16,8
29,9
Sendezeitanteile
Fernsehpublizistik
(ALM)
(IFEM)
47,8
55,0
38,5
33,7
31,9
9,6
9,4
4,0
3,1
1,0
Nachrichten
(ALM)
10,8
10,2
4,3
3,7
1,2
Tabelle II – 111: Anteil von Nachrichten- und Informationssendungen an der Sendezeit der Vollprogramme
2004
Quelle: ALM Programmbericht 2005 (Hans-Jürgen Weiß); Institut für empirische Medienforschung (IFEM), Udo Michael
Krüger, Thomas Zapf-Schramm, Programmanalyse 2005, in: Media Perspektiven 4/2006
624
625
626
Vgl. Udo Michael Krüger und Thomas Zapf-Schramm, Sparten Sendungsformen und Inhalte im deutschen Fernsehangebot, in: Media Perspektiven 4/2006, S. 201 ff.
Vgl. Maria Gerhards und Walter Klingler, Programmangebote und Spartennutzung im Fernsehen 2005, in: Media Perspektiven 11/2006, S. 572 ff.
Dafür wurden die Prozentwerte je nach Stundenanzahl der Zeitspanne gewichtet und durch die Gesamtstundenzahl
(18) geteilt.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
295
Untersuchung von Hans-Jürgen Weiß für den ALM Programmbericht als auch die Studie von Udo
Michael Krüger und Thomas Zapf-Schramm, Instituts für empirische Medienforschung (IFEM),
lassen jedoch erkennen, dass informierende Programmteile bei den privaten Vollprogrammen,
gemessen an der Sendezeit, eine eher untergeordnete Rolle spielen.
Dies verdeutlicht auch die nachfolgende Abbildung II – 29. Der Sendezeitanteil des als Fernsehpublizistik eingeordneten Programms hat sich zwar in dem abgebildeten Zeitraum weder bei den
öffentlich-rechtlichen noch bei den privaten Sendern grundlegend verändert; jedoch ist insgesamt
eine steigende Tendenz zu verzeichnen. Besonders deutlich hat ProSieben den Informationsanteil
im Programm gesteigert und übertrifft den in dieser Hinsicht bislang führenden Privatsender RTL.
Die öffentlich-rechtlichen Anstalten liegen weiterhin mit deutlichem Abstand vor den Privatsendern.
Daten zur Nutzung der Informationsangebote zeigen, dass die öffentlich-rechtlichen Sender die
wichtigste Informationsquelle für die Fernsehzuschauer darstellen: Rund zwei Drittel der Zeit, die
die Zuschauer mit Informationssendungen verbringen, gehen auf Angebote der öffentlich-rechtlichen Sender zurück (siehe Tabelle II – 112).
Abbildung II – 29: Anteil von Informationsprogramm an der gesamten Sendezeit bei Vollprogrammen
1992–2005 in %
Quelle: Udo Michael Krüger, Thomas Zapf-Schramm, Media Perspektiven, Basisdaten 2005 und Programmanalyse 2005,
in: Media Perspektiven 4/2006
Sehdauer in Minuten
2004
2005
Anteil am Informationskonsum in %
2004
2005
Öffentlich-rechtliche Sender1)
Private Sender2)
42
23
43
23
65
35
65
35
Informationskonsum gesamt
65
66
100
100
1) Das Erste, ZDF, 3sat, Dritte Programme
2) RTL, Sat.1, ProSieben, RTL II, VOX, kabel eins
Tabelle II – 112: Zeitaufwand der Fernsehzuschauer für Informationssendungen (Mo.–So., Zuschauer ab
14 Jahren)
Quelle: Camille Zubayr, Heinz Gerhard, Tendenzen im Zuschauerverhalten, in: Media Perspektiven 3/2006, S. 125 ff.
296
Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
Neben den Nachrichten- und Informationsangeboten der Vollprogramme existieren aber auch
verschiedene deutschsprachige Spartenprogramme mit dem Schwerpunkt Information (siehe
Tabelle II – 113). Wie schon oben zur Codierung einzelner Sendungen festgestellt, ist die Einordnung als Informationsspartenprogramm nicht immer eindeutig. Aufgeführt werden daher zum Teil
auch Programme, die auch dem Bereich „nichtfiktionale Unterhaltung“, „Factual Entertainment“
oder „Dokutainment“ o. ä. zugeordnet werden können (z. B. DMAX, Animal Planet).
Tabelle II – 114 gibt einen Überblick über Reichweiten und Zuschaueranteile ausgewählter
Nachrichtensendungen. Danach erreicht die „Tagesschau“ mit Abstand die meisten Zuschauer
(2005: 9,76 Mio.). Die reichweitenstärkste Nachrichtensendung eines Privatsenders ist „RTL aktuell“
mit 3,77 Mio. Zuschauern im Jahr 2005.
Im Bereich der Informationssendungen dominieren die öffentlich-rechtlichen Sender ebenfalls
(siehe Tabelle II – 115). Unter den 20 reichweitenstärksten Informationssendungen ist im Jahr 2005
kein privater Sender vertreten. Erst auf den Plätzen 23 und 26 folgen RTL mit „Stern TV“ und Sat.1
mit „Akte 05“.
Zunehmende Konkurrenz erwächst den Nachrichten- und Informationsangeboten im Fernsehen
durch Video-News-Angebote im Internet, die Nachrichtenagenturen für Online-Auftritte von Zeitschriften und Zeitungen bereitstellen (z. B. Videos von Reuters auf der Website von Spiegel Online
oder von AP bei bild.t-online).
Inhaltlicher Schwerpunkt
Sender
(Haupt-)Gesellschafter
Nachrichten
n-tv
RTL Group
N24
ProSiebenSat.1 Media AG
Euronews
20 öffentlich-rechtliche Sender (keine Beteiligung
von ARD und ZDF)
Bloomberg TV
Bloomberg, Inc.
Wirtschaft
Dokumentation
Sonstige Informationen
(auch) auf Europa ausgerichtete internationale
Informationsspartenprogramme (englischsprachig)
Phoenix
ARD/ZDF
Animal Planet, Discovery Channel,
Discovery Geschichte, DMAX
Discovery Communications, Inc.
The History Channel
NBC Universal, Disney, Hearst
Spiegel TV Digital
SPIEGEL-Verlag
terranova
Groupe AB
Planet
High View Holding
National Geographic Channel
Gemeinschaftsunternehmen der National
Geographic Television & Film, der FOX
Entertainment Group und der National
Broadcasting Company (NBC)
Focus TV Gesundheit,
Burda
jobTV24
Dr. Rainer Zugehör
Deutsches Wetterfernsehen
ProSiebenSat.1 Media AG
DW-TV (auch deutschsprachig)
ARD
BBC World
BBC
CNN International
Time Warner
CNBC Europe
General Electric
Sky News International
News Corporation (Murdoch)
Al Jazeera International
Regierung von Katar und private Investoren
France 24
France Télévision, TF1
Tabelle II – 113: Spartenprogramme mit Schwerpunkt Information
Quelle: KEK
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
297
Zuschauer in Mio.
Zuschaueranteile in %
1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005
Öffentlich-rechtliche Programme
9,41 9,32
Tagesschau gesamt1)
Mo.–So., 20:00 Uhr
5,13 4,86
Heute gesamt2)
Mo.–So., 19:00 Uhr
Heute-Journal
3,72 3,61
Mo.–So., 21:45 Uhr
Tagesthemen
2,27 2,21
Mo.–So., 22:30 Uhr
Private Programme
RTL aktuell
Mo.–So., 18:45 Uhr
Sat.1 18:30
So.–Fr., 18:30 Uhr
ProSieben Nachrichten
Mo.–So., 20:00 Uhr
9,06
9,62
9,75
9,87
9,76
34,8
34,0
33,2
34,8
35,4
34,4
33,8
4,80
5,17
5,02
4,72
4,74
24,1
22,6
22,5
23,6
22,8
20,3
20,5
3,65
3,70
3,83
3,73
3,88
13,9
13,3
13,5
13,5
14,1
13,1
13,7
2,26
2,25
2,23
2,29
2,33
12,5
12,1
12,2
12,1
11,6
11,2
11,5
4,11
3,99
3,81
3,89
3,88
3,79
3,77
20,6
19,8
18,9
18,8
18,7
17,3
17,4
1,94
1,76
1,99
1,73
1,80
2,09
2,30
10,7
9,5
10,8
9,4
9,5
10,6
11,6
1,07
1,01
1,13
1,30
1,34
1,50
1,36
4,6
3,8
4,4
4,8
4,9
5,3
4,7
1) einschließlich sechs Dritte Programme, 3sat und ab 2000 Phoenix
2) einschließlich 3sat
Tabelle II – 114: Durchschnittliche Reichweiten und Zuschaueranteile ausgewählter Fernsehnachrichten
(Zuschauer ab 3 Jahren)
Quelle: Wolfgang Darschin, Heinz Gerhard, Tendenzen im Zuschauerverhalten, in: Media Perspektiven 4/2002, 3/2005
und 3/2006, dort angegebene Quelle: AGF/GfK; Der Kontakter (http://www.kontakter.de)
Rang
Sendung
Programm
Zuschauer in Mio.
Zuschaueranteil in %
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
Brennpunkt, 20:15 Uhr
Sabine Christiansen
Frontal 21
ZDF-Expedition
ZDF Dokumentationen, Di. 20:15 Uhr
ZDF-Reporter
Plusminus
Berlin Direkt
Report Mainz
Farbe bekennen
Panorama
Fakt
ZDF Spezial, 19:25 Uhr
Auslandsjournal
Monitor
ARD-Exklusiv
Report München
WISO
Politbarometer
Kontraste
ARD
ARD
ZDF
ZDF
ZDF
ZDF
ARD
ZDF
ARD
ARD
ARD
ARD
ZDF
ZDF
ARD
ARD
ARD
ZDF
ZDF
ARD
5,36
4,36
3,76
3,68
3,53
3,47
3,42
3,40
3,30
3,22
3,22
3,20
3,17
3,13
3,10
3,00
2,99
2,97
2,95
2,92
17,3
15,5
11,8
12,8
11,3
11,1
12,7
12,7
10,3
12,5
12,4
9,8
13,0
10,3
11,9
11,0
9,2
10,8
12,5
10,8
23
26
31
32
Stern TV
Akte 05
Spiegel TV
Wunderwelt Wissen
RTL
Sat.1
RTL
ProSieben
2,72
2,42
1,96
1,88
14,8
11,8
9,0
7,2
Tabelle II – 115: Durchschnittliche Zuschaueranteile und Reichweiten von Informationssendungen nach der
Größe ihres Publikums 2005 (Zuschauer ab 3 Jahren)
Quelle: Camille Zubayr, Heinz Gerhard, Tendenzen im Zuschauerverhalten, in: Media Perspektiven 3/2006, S. 125 ff., dort
angegebene Quelle: AGF/GfK
298
Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
2.2.1.4.2 Bezugsquellen für Informations- und Nachrichtenmaterial
Als Bezugsquellen für Informationen und Nachrichtenmaterial kommen u. a. nationale und internationale Korrespondentennetze, Nachrichtenagenturen, Programmaustauschsysteme (z. B. Eurovision, ENEX), Kooperationen mit anderen Veranstaltern und der Fremdbezug kompletter Nachrichtensendungen von externen Anbietern (z. B. Produktion von Spiegel TV für VOX) in Betracht.
Darüber hinaus stehen diverse weitere Informationsquellen wie Datenbanken, Bibliotheken, Archive,
Internetangebote etc. zur Verfügung.
Eine besonders wichtige Rolle für die tagesaktuelle Berichterstattung in den Medien spielen
die Nachrichtenagenturen. Zu unterscheiden sind Universalagenturen (thematisch umfassende
Nachrichtendienste), Spezialagenturen (auf Medientyp oder inhaltliche Sparte festgelegte Dienste)
und kleinere Dienstleister bzw. Journalistenbüros.
Universalagenturen, die deutsche Dienste anbieten, sind die Deutsche Presse-Agentur (dpa),
Associated Press (AP), Reuters, Agence France-Presse (AFP) und der Deutsche Depeschendienst
(ddp). Regionale Dienste bieten dpa und ddp an. Spezialagenturen sind z. B. die Vereinigten
Wirtschaftsdienste (vwd), der Sport-Informations-Dienst (sid),627 der Evangelische Pressedienst
(epd) und die Katholische Nachrichtenagentur (KNA). Als Dienstleister im Bereich der Fernsehnachrichten treten u. a. die DFA Deutsche Fernsehnachrichten Agentur GmbH und die Spiegel TV
GmbH auf.
Der Markt für deutsche Nachrichtenagenturdienste gilt nach Brancheneinschätzungen mit fünf
Universalnachrichtenagenturen als stark umkämpft. Marktführer in Deutschland ist die dpa.628 Sie
erzielte im Jahr 2005 einen Umsatz von 94,7 Mio. Euro. Soweit Umsatzzahlen vorliegen, ist dpa
damit mit Abstand führend vor den deutschen Diensten von AP und AFP (s. Tabelle II – 117).629m
Angaben zu Marktanteilen der Nachrichtenagenturen im Hinblick auf die Belieferung von
Fernsehveranstaltern liegen nicht vor. Für den Bereich der Tageszeitungen belegt dagegen eine
aktuelle Studie des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV)630 die Marktführerschaft
der dpa: 95,7 % der Tageszeitungen631 beziehen den Basisdienst der dpa, an zweiter Stelle folgt
AFP mit einem Marktanteil von 47,8 %. Damit deckt dpa 94 % der Gesamtauflage der Tageszeitungen ab (siehe Tabelle II – 116).
Agentur
1993
1997
1999
2006
1993
1997
1999
2006
1. Quartal 2006
belieferte publizistische Einheiten belieferte publizistische Einheiten erreichte Verkaufsabsolut
in Prozent
auflage in % der
Gesamtauflage
dpa
AFP
AP
Reuters
ddp
139
27
93
53
14
133
29
90
56
20
132
31
92
52
24
132
66
65
46
42
Publizistische
Einheiten gesamt
140
136
136
138
99,3
19,3
66,4
37,9
26,4
97,8
21,3
66,2
41,2
14,7
97,1
22,8
67,6
38,2
17,6
95,7
47,8
47,1
33,3
30,4
94,0
62,2
63,4
55,2
33,0
Tabelle II – 116: Marktanteile der Nachrichtenagenturen bei Tageszeitungen im Bereich der Basisdienste
(BDZV)
Quelle: BDZV Jahrbuch 2006, Stand: 31. 07. 2006
627
628
629
630
631
sid ist eine Tochtergesellschaft der AFP.
Vgl. auch die Selbstdarstellung der dpa in der Pressemitteilung vom 19. 09. 2006.
Vgl. Übersicht des Journalisten Peter Zschunke unter www.agenturjournalismus.de.
Vgl. Christian Resing, Nachrichtenagenturen – Dienstleister für die Zeitungen, in: BDZV Jahrbuch 2006, S. 243 ff.
Bezogen auf publizistische Einheiten, also Tageszeitungen die über einen eigenen Mantel verfügen; siehe hierzu Walter
J. Schütz, Deutsche Tagespresse 2004, in: Media Perspektiven 5/2005, S. 205 ff. und 233 ff.
80
–
epd
KNA
100
vwd
260
75
600
19.400
70
–
200
791
130
3.700
61
2.120
Mitarbeiter
Quelle: www.agenturjournalismus.de, Stand: 22. 12. 2005
Tabelle II – 117: Nachrichtenagenturen in Deutschland
60
120
sid
Reuters (deutscher Dienst)
2.250
160
ddp
Reuters
420
70
2.000
51
1.350
dpa
AP (deutscher Dienst)
AP
AFP (deutscher Dienst)
AFP
Journalisten
(fest)
–
–
–
–
–
–
–
132
(nur Tageszeitungen)
–
1.700
(nur USA)
76
650
Bezieher
Print
–
–
–
–
–
–
–
–
5.000
(nur USA)
32
400
Bezieher
Rundfunk
41,6 Mio.
6,6 Mio.
–
5,32 Mrd.
–
–
–
94 Mio.
25,0 Mio.
631,5 Mio.
5,85 Mio.
256 Mio
bis zu 1.000
Meldungen
30.000 Wörter
350 Meldungen
600 Meldungen
40 Meldungen
50 Meldungen
350 Meldungen
600 Meldungen,
120.000 Wörter
(nur Basisdienst)
250 Meldungen,
60.000 Wörter
20 Mio. Wörter
210 Meldungen
(Werktage)
2 Mio. Wörter
Jahresumsatz Meldungen
(Euro)
pro Tag
(alle Sprachen)
7
(Inland)
4
–
30
27
(Inland)
115
16
(Inland)
242
11
(Inland)
–
Anzahl
Büros
–
–
–
97
–
–
–
93
–
70
–
165
Länder mit
Korrespondenten
–
–
–
–
–
–
–
Deutsch, Englisch, Arabisch,
Spanisch
–
Englisch, Deutsch, Niederländisch,
Französisch, Spanisch
–
Französisch, Englisch, Deutsch,
Spanisch, Portugiesisch, Arabisch
Sprachen
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
299
300
Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
Die Marktführerschaft der dpa bestätigt eine weitere Untersuchung des Instituts der deutschen
Wirtschaft Köln (IWKöln) (siehe Tabelle II – 118).632 Dort liegt allerdings die Agentur AFP auf dem
zweiten Platz vor AP.
Die meisten Tageszeitungsverlage haben mehr als einen Nachrichtendienst abonniert. Nach der
Untersuchung des BDZV haben 26 von 138 Tageszeitungen ausschließlich den Basisdienst von dpa
abonniert. Insgesamt gesehen beziehen nur sechs Tageszeitungen (u. a. „Rheinische Post“, „Die
Rheinpfalz“) den dpa-Basisdienst nicht. Als Komplementäragentur ist AP am stärksten vertreten.
Die Hälfte der publizistischen Einheiten nutzen drei bis fünf Agenturen. Die Anzahl der publizistischen Einheiten, die Meldungen von nur einer Agentur beziehen, ist laut IWKöln gegenüber 2003
um 8 Tageszeitungsverlage angestiegen, was auf den Sparkurs der Verlage zurückzuführen sei. Auf
der anderen Seite hat sich die Zahl der Zeitungen, die drei oder mehr Agenturdienste beziehen,
erhöht (siehe Tabelle II – 119).
Insbesondere das Internet hat als Nachrichtenquelle an Bedeutung gewonnen. Neben der
Präsentation von Meldungen durch die einzelnen Medien (Zeitungen, Nachrichtensender etc.) und
Agenturen gehören hierzu auch die Angebote von Suchmaschinen, die Nachrichtenmeldungen
auswählen und den Internet-Nutzer zu diesen hinführen. Eine neuere Entwicklung ist die zunehmende Verbreitung von Inhalten, die die Internetnutzer selbst erstellen („User generated
Content“). Diese werden in Form von Blogs (s. u. II 2.1.5.2), Videosequenzen und (Handy-)Fotos auf
den Webseiten von Online Communities veröffentlicht. Sie werden aber zunehmend auch in
Fernsehnachrichten, Zeitungen und Online-Angeboten von Medienunternehmen verwertet: So
machten z. B. von Augenzeugen aufgenommene Videosequenzen des Tsunami Ende 2004 einen
nicht unerheblichen Teil der Fernsehberichterstattung über diese Naturkatastrophe aus. Zum Teil
Agentur
belieferte publizistische
Einheiten 2006
Veränderung gegenüber
2003
in Prozent
dpa
AP
AFP
Reuters
ddp
132
68
65
59
50
+ 1
–11
+27
+ 4
– 5
95,7
49,2
47,1
42,8
36,2
Publizistische Einheiten gesamt
138
Tabelle II – 118: Marktanteile der Nachrichtenagenturen bei Tageszeitungen im Bereich der Basisdienste
(IWKöln)
Quelle: Institut der deutschen Wirtschaft Köln, Medienspiegel Nr. 10 vom 12. 10. 2006
Publizistische
Einheiten mit
dpa
AFP
AP
BDZV
Reuters
ddp
gesamt
gesamt
IWKöln
Veränderung
gegenüber 2003
einer Agentur
zwei Agenturen
drei Agenturen
vier Agenturen
fünf Agenturen
26
44
37
20
5
–
12
27
22
5
–
22
18
20
5
–
3
18
20
5
–
7
20
10
5
26
44
40
23
5
25
33
48
21
11
+ 8
–13
+ 5
+ 4
0
132
66
65
46
42
138
138
gesamt
Tabelle II – 119: Nachrichtenbezug von einer oder mehreren Agenturen
Quelle: BDZV Jahrbuch 2006, Stand: 31. 07. 2006; Institut der deutschen Wirtschaft Köln, Medienspiegel Nr. 10 vom
12. 10. 2006
632
Vgl. Institut der deutschen Wirtschaft Köln, Medienspiegel Nr. 10 vom 12. 10. 2006.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
301
werden derartige Amateuraufnahmen von den Sendern bezahlt,633 zum Teil werden sie mittelbar
über Nachrichtenagenturen bezogen, die ihrerseits Privatvideos aufkaufen. Die Einbeziehung der
Nutzer als Nachrichtenquelle wird von zahlreichen Medienanbietern aktiv gefördert: Der Nachrichtensender N24 fordert Zuschauer auf, als „N24 Augenzeuge“ Fotos und Videos einzuschicken,634
RTL hat zum gleichen Zweck die Rubrik „RTL Handy Reporter“ zur Verwertung in der Nachrichtensendung „RTL aktuell“ eingerichtet.635 Weitere Beispiele sind das Online-Portal von CNN, wo die
Nutzer unter www.cnn.com/exchange eigenes Material hochladen können („Is news happening
in front of your eyes? Pull out your camera and I-Report it for CNN.“) sowie die „Bild“-Zeitung, die
ihre Leser auffordert, als „Leser-Reporter“ Fotos einzuschicken und dafür eine Vergütung in Aussicht
stellt.636 Auch Nachrichtenagenturen beziehen Bildmaterial von Privatleuten. Die Nachrichtenagentur Reuters ist nach Presseberichten kürzlich eine Kooperation mit dem Internet-Konzern
Yahoo eingegangen, wonach Internetnutzer auf deren Internetseiten unter dem Schlagwort „You
Witness“ Bild-Inhalte einstellen können, die Reuters seine Medienkunden weitervertreiben kann.637
Darüber hinaus unterstützt Reuters das internationale Blog-Projekt „Global Voices Online“.638
2.2.1.4.3 Vertikale Integration von Nachrichtenagenturen bzw. -dienstleistern
Maßgebliche Beteiligungen von Fernsehveranstaltern an Universalagenturen, die für die tagesaktuelle Berichterstattung in den Medien eine wichtige Rolle spielen, bestehen seit Veräußerung
der ddp durch die ProSiebenSat.1 Media AG an den Finanzinvestor Arques Industries nicht mehr.
Eine Übersicht über die Beteiligungsverhältnisse der Universalagenturen gibt Tabelle II – 120.
Seltener als die Fälle der Rückwärtsintegration der Rundfunkveranstalter (und Verleger) in die
Beschaffungsebene ist der umgekehrte Fall des Vordringens einer Agentur in den Bereich der
Fernsehveranstaltung. Beispiele sind die Gründung des Fernsehsenders Bloomberg TV durch den
gleichnamigen Wirtschaftsinformationsdienst sowie die Gründung des Senders Reuters Broadcast
News durch die Reuters-Gruppe. Das geplante Programm Reuters Broadcast News soll schwerpunktmäßig über öffentliche Veranstaltungen und Großereignisse berichten.639
Agenturähnlich tritt die zum Medienkonzern Time Warner gehörige CNN-Gruppe auf. CNN versorgt nicht nur die eigene Sendergruppierung mit Nachrichtenmaterial, sondern macht anderen
Veranstaltern ihr Nachrichtenmaterial zur Weiterverwertung zugänglich. Die Gruppe verfügt über
36 Korrespondentenbüros, von denen sich 26 außerhalb der USA befinden, und kann auf die Berichterstattung von 900 Partnersendern weltweit zurückgreifen.640 Ihre Beteiligungen im deutschen
privaten Fernsehen hat CNN aufgegeben: Die 50 %ige Beteiligung an der Veranstalterin von n-tv
wurde veräußert, das deutschsprachige Programmfenster CNN Deutschland eingestellt. In Deutschland empfangbar ist weiterhin das englischsprachige Programm CNN Europe.
Gefahren für die Meinungsvielfalt bestünden, wenn Veranstaltern, die nicht mit Rechteinhabern
von Informations- und Nachrichtenmaterial verflochten sind, der Zugang zu den Rechten erschwert oder durch Exklusivitätsvereinbarungen verwehrt würde. Derartige Tendenzen sind jedoch
derzeit nicht erkennbar. Fernsehveranstalter können sich eines breiten Angebots an Agenturdiensten und einer Vielzahl möglicher Informationsquellen bedienen. Zudem ist der Markt für die
633
634
635
636
637
638
639
640
So gibt z. B. Thomas Pütsch, Sprecher von N24, in Die Welt vom 18. 01. 2005 an, Preise zwischen 100 und 5.000 Euro
seien normal – je nachdem, wie gut und bedeutend die Aufnahme sei und was der Anbieter verlange.
Siehe unter http://www.n24.de/tv/augenzeugen.
Siehe unter http://www.rtl.de/news/rtl_aktuell.php.
Für das bundesweite Erscheinen werden 500 Euro, für den Abdruck einer Regionalausgabe der „Bild“-Zeitung 100 Euro
gezahlt.
Vgl. Financial Times Deutschland vom 04. 12. 2006.
Vgl. www.globalvoicesonline.org.
Vgl. Beschluss der KEK i. S. Reuters Broadcast News vom 13. 06. 2006, Az.: KEK 334.
Vgl. Nick Wrenn, International Managing Editor von CNN, in: epd medien vom 15. 10. 2005.
302
Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
Agentur
Gesellschafter
dpa Deutsche Presse-Agentur
GmbH, Hamburg
Steht im Eigentum von rund 190 Zeitungs- und Zeitschriftenverlagen sowie
öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunkunternehmen. Es besteht eine vertragliche Regelung, wonach Gesellschafter nur bis zu 1,5 % der Anteile am Stammkapital halten dürfen, die Rundfunkgesellschaften insgesamt nur bis zu 25 %.
AP Associated Press GmbH,
Frankfurt am Main
Associated Press, New York
– Steht im Eigentum einer nicht profitorientierten Genossenschaft von
1.500 US-amerikanischen Tageszeitungsverlagen.
AFP GmbH, Berlin
Agence France-Presse, Paris
– AFP wurde per Gesetz der Status einer „unabhängigen Organisation“ mit ziviler
Rechtspersönlichkeit verliehen. Die Agentur hat nach eigener Darstellung einen
„ähnlichen Rechtsstatus wie die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in
Deutschland“. Sie wird von einem Verwaltungsrat kontrolliert, dem neben
dem Generaldirektor acht Vertreter der französischen Presse, drei Vertreter verschiedener Ministerien, zwei Vertreter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und
zwei Mitarbeitervertreter angehören.
– Die Agentur verfügt über kein Gesellschaftskapital. Sie finanziert sich aus dem
Verkauf der Nachrichtendienste und den Abonnementgebühren staatlicher Stellen. Der Bezug von Nachrichtendiensten durch den Staat ist in einer Konvention
festgeschrieben. Der französische Staat trägt mit 40 % den größten Anteil zum
Umsatz der AFP bei, an zweiter Stelle folgen die französischen Medien.
Reuters AG, Frankfurt am Main
Reuters Group plc., London
– Börsennotierte Aktiengesellschaft; kein Unternehmen darf mehr als 15 % der
Anteile erwerben; weitere Sicherung der Unabhängigkeit durch die mit Stimmrechten ausgestattete Reuters Founders Share Company Ltd.; die Direktoren
dieser Gesellschaft sind den Reuters Trust Principles verpflichtet, die die Unabhängigkeit, Integrität und Unparteilichkeit von Reuters verlangen. Größter
Aktionär ist Fidelity Investments mit einem Anteil von 8,59 %, Invesco Perpetual
hält 7,32 % und Schroder Investment Management 5,90 %; die restlichen Anteile
(78,19 %) befinden sich in Streubesitz.641
ddp Deutscher Depeschendienst GmbH, Berlin
Arques Industries AG, Starnberg
– Management (21,8 %)
– Streubesitz (78,2 %)
Tabelle II – 120: Beteiligungsverhältnisse der Universalagenturen in Deutschland
Quelle: Unternehmensangaben, Direction du développement de médias (www.ddm.gouv.fr), KEK
Beschaffung von Informations- und Nachrichtenmaterial in besonderem Maße von verschiedenen
Systemen der Kooperation und des gegenseitigen Programmaustausches geprägt. Die gemeinsame
Nutzung von Ressourcen ist notwendig, um Ereignisse weltweit möglichst vollständig in der
Berichterstattung abdecken zu können. Die Unterhaltung weltweiter eigener Korrespondentennetze
ist für einen Veranstalter in der Regel zu kostspielig. Anders ist die Situation, wenn – wie im Fall
von CNN – ein internationales Sendernetzwerk besteht. Für nur einen nationalen Markt würde sich
die Unterhaltung einer solchen Struktur nicht rentieren. Zwar unterhalten die deutschen öffentlichrechtlichen Sender642 und in geringerem Umfang die privaten Sender eigene Korrespondentennetze oder -büros in und außerhalb Europas; auf Programmaustauschsysteme und bilaterale Kooperationen zwischen Veranstaltern kann dennoch nicht verzichtet werden.
Unter dem Dach der EBU (European Broadcasting Union), der Rundfunkveranstalter „in öffentlichem Auftrag“ angehören, bildet die Eurovision den nach eigenen Angaben weltweit größten
Verbund zum Austausch von Fernsehprogrammen und Nachrichtenbeiträgen. Zu den beteiligten
Rundfunkanstalten, die den gemeinsamen Programmpool beliefern, zählen 74 aktive Mitglieder
641
642
Vgl. Beschluss der KEK i. S. Reuters Broadcast News vom 13. 06. 2006, Az.: KEK 334.
Z. B. verfügen die ARD-Rundfunkanstalten über Auslandskorrespondenten an 30 Stützpunkten weltweit; vgl. ARD
Jahrbuch 2005, S. 268 f. Das ZDF unterhält 16 Inlands- und 19 Auslandsstudios; vgl. www.zdf.de.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
303
Veranstalter
Gesellschafter (Nachrichtenproduzent)
beteiligt am
Nachrichtenaustauschsystem
sonstige ständige Kooperation/
ständiger Programmbezug
n-tv
–
ENEX
gemeinsame Nutzung von
Synergien (z. B. Korrespondentennetz, administrativer und
technischer Bereich)
RTL
–
ENEX
RTL II
–
ENEX
VOX
–
–
N24
–
–
Kooperation mit CNBC (internationales Sendernetzwerk für
Wirtschaftsnachrichten)
Sat.1
–
–
N24 fungiert als Nachrichtendienstleister für alle Sender der
ProSiebenSat.1 Media AG
ProSieben
–
–
kabel eins
–
–
NBC Europe
NBC Universal (indirekt 100 %);
–
zum Konzern gehört auch das
internationale Sendernetzwerk für
Wirtschaftsnachrichten CNBC
Bloomberg TV
Bloomberg, Inc. (80 %) (Finanznachrichtendienst)
Reuters Broadcast News
Universalagentur Reuters
Spiegel TV Digital
Tochterunternehmen des
Spiegel-Verlags
–
ARD/ZDF
–
Eurovision
Euronews
–
Eurovision
–
Produktion von Magazinen
für VOX
Tabelle II – 121: Verflechtungen von Fernsehveranstaltern und Inhabern von Nachrichtenmaterial
Quelle: Unternehmensangaben, KEK
aus 54 Ländern Europas, Nordafrikas und dem Mittleren Osten sowie 44 assoziierte Mitglieder.
Über den Nachrichtenpool werden jährlich mehr als 30.000 Kurzbeiträge (news items) angeboten.
Aus Deutschland sind ARD und ZDF in der EBU vertreten. Die ARD verfügt nach eigenen Angaben
mit rund 100 Korrespondenten an 30 Orten über das weltweit größte Berichterstattungsnetz für
Hörfunk und Fernsehen.
Der von der RTL Group (bzw. CLT-UFA) gegründeten Nachrichtenaustauschorganisation ENEX
(European News Exchange) gehören 32 private Fernsehstationen u. a. in Europa, Japan und den
USA an. Die Partner tauschten im Jahr 2005 mehr als 5.000 Nachrichtenbeiträge aus.
Darüber hinaus sichern sich die Sender den Zugriff auf Nachrichtenbeiträge von internationalen
Fernsehsendern durch bilaterale Kooperationsvereinbarungen. Neben diesem, je nach Nachrichtenlage erfolgendem Einsatz von Nachrichtenmaterial der Partnersender bestehen im bundesweiten
Fernsehen ständige Zulieferbeziehungen und Formen der Zusammenarbeit. Die Tabelle II – 121
kann nur einen Ausschnitt dessen wiedergeben, da die Programmpolitik der Sender in diesem
Bereich nicht transparent ist.
Unabhängig von der Ermöglichung des Zugangs zu Nachrichten- und Informationsmaterial
durch den Rechteinhaber kann die Meinungsvielfalt auch dadurch gefährdet werden, dass alle
oder wesentliche Informationen aus einer einzigen Quelle stammen. Als ein solcher Fall kann
die Nachrichtensituation während des Golfkriegs im Jahr 1991 angesehen werden, wo CNN über
304
Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
ein staatlich übertragenes Exklusivrecht für die US-amerikanische Militärberichterstattung verfügte.m
Der Rückgriff auf eine einzige oder wenige Informationsquelle(n) dürfte, abhängig vom Nachrichtenereignis, bisweilen unvermeidbar sein.643 Die daraus resultierenden Gefahren für die Meinungsvielfalt sind dabei geringer, solange die Medien die Meldungen selbst redaktionell bearbeiten. Inwieweit private Fernsehsender in ihren Nachrichten- und Informationsprogrammen
sende- oder sprechfertige Meldungen von Agenturen oder Dienstleistern verwenden, ist nicht
transparent.
Erkennbar ist dagegen die koordinierte Verwertung von Nachrichtenbeiträgen innerhalb von
Sendergruppierungen. Innerhalb der Senderfamilie der ProSiebenSat.1 Media AG tritt der Sender
N24 als zentraler Informationsdienstleister auf und beliefert Sat.1, ProSieben und kabel eins mit
Nachrichten. Die einzelnen Sender haben keine eigenen Nachrichtenredaktionen mehr, sondern
nur noch eigene Chefredaktionen bzw. Verantwortliche, die eine Auswahl aus dem gemeinsamen
Nachrichtenpool treffen. Das eigene internationale und nationale Korrespondentennetz wurde
weitgehend aufgelöst. Eine Untersuchung zu den Auswirkungen dieser Synergiestrategie auf
die Nachrichtenvielfalt kommt zu dem Ergebnis, dass weniger als ein Drittel der Nachrichtenbeiträge, die von Sat.1, ProSieben, und kabel eins innerhalb des Untersuchungszeitraums ausgestrahlt wurde, exklusiv bei einem dieser Programme gezeigt wurden. Mehr als ein Drittel wurden in zwei und ebenfalls mehr als ein Drittel in allen drei Programmen gezeigt (siehe Tabelle
II – 122).644
Seit dem Erwerb der Anteilsmehrheit an der Veranstalterin von n-tv im November 2001645 verfügt auch die RTL Group über einen eigenen Nachrichtensender. Seit dem Ausscheiden der CNN/
Time Warner Beteiligungs OHG als Gesellschafterin hält sie sämtliche Anteile an der Veranstalterin.646 Die Übernahme wurde vom Bundeskartellamt unter dem Aspekt der Sanierungsfusion
genehmigt.647 Das Bundeskartellamt stellte in seiner Entscheidung fest, dass durch den Zusammenschluss die im Fernsehwerbemarkt648 marktbeherrschenden Senderfamilien der RTL Group und der
ProSiebenSat.1 Media AG symmetrischer werden. Beide verfügen nach dem Zusammenschluss über
einen alleinkontrollierten Nachrichtensender, wobei n-tv – wie bereits N24 bei der ProSiebenSat.1Überschneidung
Sat.1
(127 Beiträge)
ProSieben
(64 Beiträge)
kabel eins
(52 Beiträge)
gesamt
(243 Beiträge)
exklusive Ausstrahlung
46,5
9,4
15,4
30,0
Ausstrahlung in zwei Programmen
Sat.1 und ProSieben
Sat.1 und kabel eins
ProSieben und kabel eins
29,1
22,8
6,3
–
48,4
35,9
–
12,5
30,8
–
15,4
15,4
34,6
21,4
6,6
6,6
Ausstrahlung in drei Programmen
24,4
42,2
53,8
35,4
gesamt
100
100
100
100
Tabelle II – 122: Überschneidungen der Nachrichtenbeiträge von Sat.1, ProSieben und kabel eins 2003
(identische/nicht identische Beiträge, in Prozent)
Quelle: Bertil Schwotzer, ALM Jahrbuch 2005, S. 163 ff.
643
644
645
646
647
648
So verfügte z. B. im Fall des Tsunamis in Südostasien zunächst CNN über Bilder von Korrespondenten vor Ort.
Vgl. Bertil Schwotzer, Nachrichtensynergie vs. Nachrichtenvielfalt, in. ALM Programmbericht 2005, S. 161 ff.
Vgl. Beschluss der KEK i. S. n-tv vom 11. 03. 2003, Az.: KEK 156.
Vgl. Beschluss der KEK i. S. n-tv vom 08. 05. 2006, Az.: KEK 309.
Vgl. Beschluss des Bundeskartellamts vom 11. 04. 2006, B 6-142-05.
S. hierzu auch unter II 2.3.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
305
Gruppe – künftig enger in die RTL-Senderfamilie eingebunden werden könne. Dies könne sich
durch die erwarteten Synergien günstig auf die Kostenstruktur von n-tv auswirken. Zitiert wird in
der Entscheidung des Bundeskartellamts ein Auszug aus dem Protokoll der Aufsichtsratsitzung
vom 14. 09. 2005, wo es heißt: „… die Kostenstruktur von N24 (ist) deutlich vorteilhafter als diejenige von n-tv: Während n-tv zu 100 % von externen Erlösen abhängig ist, benötigt N24 schätzungsweise nur 30 % externe Erlöse; die übrigen 70 % Erlöse generiert N24 von den Sendern der
ProSiebenSat.1-Gruppe als Nachrichtenlieferant“. Aus einem Protokoll der Vorstandsitzung der
Bertelsmann AG vom 22. 09. 2005 wird zitiert: „Der Erwerb … erlaube eine engere Kooperation
mit RTL. Eine volle Integration könnte in 2008 … erfolgen.“ Der Erwerb wurde vom Bundeskartellamt letztlich genehmigt, da n-tv ohne den Zusammenschluss nicht existenzfähig sei und
andere Erwerber nicht in Betracht kämen bzw. nicht vorhanden seien. Bei Sondierungsgesprächen
mit Unternehmen, die noch nicht auf dem Fernsehwerbemarkt tätig sind, habe sich gezeigt, dass
ein Nachrichtensender offensichtlich nur mit der Einbindung in eine Sendergruppe profitabel
geführt werden könne.
Die KEK hatte das Programm n-tv schon vor der Übernahme sämtlicher Anteile der RTL Group
zugerechnet. Die wirtschaftlichen Aspekte hatte sie jedoch schon bei ihrer Entscheidung zum
Mehrheitserwerb der RTL Group an n-tv in ihre Abwägung einbezogen. Dort hat die KEK festgestellt, dass ohne den Vollzug des Anteilserwerbs durch die RTL Group die Existenz des als
Nachrichten-Spartensender besonders meinungsträchtigen Veranstalters gefährdet ist und dadurch
für die Meinungsvielfalt eine noch größere Einbuße drohe, als dies durch die gemeinschaftliche
Einbindung des Spartensenders bei zwei sonst miteinander konkurrierenden Medienkonzernen zu
erwarten ist.649
2.2.1.4.4 Fazit
Dem Fernsehen kommt als einer der Hauptinformationsquellen über aktuelle Ereignisse aus Politik
und öffentlichem Leben in diesem gesellschaftlich relevanten Bereich ein hohes Beeinflussungspotenzial zu. Als Bezugsquellen für Informationen und Nachrichtenmaterial kommen u. a. nationale
und internationale Korrespondentennetze, Nachrichtenagenturen, Programmaustauschsysteme
und Kooperationen mit anderen in Betracht. Darüber hinaus stehen diverse weitere Informationsquellen wie Datenbanken, Bibliotheken, Archive, Internetangebote etc. zur Verfügung. Insbesondere
das Internet hat als Nachrichtenquelle an Bedeutung gewonnen. Neben der Präsentation von
Meldungen durch die einzelnen Medien (Zeitungen, Nachrichtensender etc.) und Agenturen gehören hierzu auch die Angebote von Suchmaschinen. Eine neuere Entwicklung ist die zunehmende
Verbreitung von Inhalten, die die Internetnutzer selbst erstellen („User generated Content“).
Sowohl die RTL Group als auch die ProSiebenSat.1 Media AG haben jeweils einen Nachrichtensender in ihre Sendergruppe integriert. Die Einbindung von Nachrichtensendern in eine Sendergruppe mag unter ökonomischen Gesichtspunkten vorteilhaft oder sogar geboten sein. Unter
dem Aspekt der Meinungsvielfalt birgt sie jedoch Risiken. Grundsätzlich besteht bei einer zentralen
Belieferung von Sendern einer Sendergruppierung mit Nachrichtenmaterial oder auch einer gemeinsamen Nutzung von Informationsquellen die Gefahr einer Homogenisierung der Inhalte.
Dabei ist jedoch auch zu berücksichtigen, dass dem Zuschauer ein breites Spektrum an alternativen
Informationsquellen zur Verfügung steht.
649
Vgl. Beschluss der KEK i. S. n-tv vom 11. 03. 2003, Az.: KEK 156.
306
Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
2.2.2
Zugangsrelevante Dienste für digitales Fernsehen und Pay-TV
2.2.2.1
Fortschreitende Digitalisierung
Die Digitalisierung des Fernsehens wurde in Deutschland zunächst vorrangig vom Pay-TV-Anbieter
Premiere betrieben. Bis Ende 2000 war die Zahl der deutschen Digital-TV-Haushalte annähernd
identisch mit der Zahl der Premiere-Abonnenten.650 Europaweit abonnierten nach Informationen
des Satellitenbetreibers SES Astra noch Ende 2002 83 % der Empfänger von digitalem Satellitenempfang zugleich mindestens ein Pay-TV-Angebot. Die Pay-TV-Plattformanbieter haben ein großes
Interesse an einer schnellen Digitalisierung aller Kundenhaushalte, weil sie die digitalen Übertragungskapazitäten effektiver nutzen und mit digitalen Angeboten zusätzliche Einnahmen erzielen können. Deshalb stellte etwa BSkyB den Haushalten die digitalen Decoder kostenlos zur
Verfügung. Auch Premiere subventionierte die Digitalboxen seiner Kunden und förderte damit die
Umstellungsbereitschaft.
Im Jahr 2004 empfingen mehr als die Hälfte der deutschen Haushalte mit digitalem Satellitenzugang ausschließlich Free-TV-Angebote. Die Zahl der Haushalte mit digitalem Satellitenempfang
stieg in 2004 um 1,77 Mio. auf 4,51 Mio. Hauhalte, während nur etwa 175.000 Premiere-Abonnenten
hinzukamen.651 Auch die Daten von SES Astra zeigen ein Anwachsen der Satellitenhaushalte, die
per Satellit ausschließlich frei empfangbares Digitalfernsehen nutzen. Danach nutzten bereits Ende
2003 über 60 % der 3,2 Mio. Satellitenhaushalte in Deutschland, Österreich und der Schweiz die
digitale Empfangstechnologie nur zum Empfang unverschlüsselter Programme.652
Zudem wurden in den Jahren 2004 bis 2006 die wichtigsten Ballungszentren Deutschlands auf
den digitalen terrestrischen Empfang – DVB-T – umgestellt. In den DVB-T-Kerngebieten, in denen
die Signale in geschlossenen Gebäuden ohne Außen- oder Dachantenne empfangen werden
können, gewinnt die Terrestrik sogar wieder an Attraktivität: Dort empfangen mittlerweile 12,8 %
(2005: 10,4 %) der TV-Haushalte digitales terrestrisches Fernsehen, in Berlin-Brandenburg – hier
wurde zuerst von analoger auf digitale Technik umgestellt – sogar 19,4 % (2005: 14,5 %) der
TV-Haushalte.653
Im Kabelbereich wurde digitales Fernsehen bis Ende 2005 fast ausschließlich für Pay-TV-Angebote
genutzt, weil die Free-TV-Programme der großen Sendergruppen nur analog verbreitet wurden.
Seit Anfang 2006 bieten die großen Kabelnetzbetreiber digital verschlüsselte Free-TV-Programme
aller Programmanbieter in Deutschland an, viele davon im Simulcast-Betrieb auch noch im analogen Kabel.
Ende des Jahres 2006 verfügten nach Angaben der Gemeinsamen Stelle Digitaler Zugang
(GSDZ) 31,6 % bzw. 10,7 Mio. TV-Haushalte (2005: 25,7 % bzw. 8,7 Mio. TVHH) der insgesamt
33,9 Mio. TV-Haushalte in Deutschland über ein digitales TV-Empfangsgerät.654 Der Satellit bleibt
jedoch weiterhin Vorreiter des digitalen Fernsehens. Von allen deutschsprachigen Haushalten, die
digitales Fernsehen empfangen, erhalten 62,8 % (2005: 66,8 %) die Signale über Satellit, 24,9 %
(2005: 22,6 %) über Kabel und 17,2 % (2005: 18 %) mittels terrestrischer Sender.655 Betrachtet man
den Digitalisierungsgrad der verschiedenen Empfangsebenen, so ergibt sich, dass bei der terrestri650
651
652
653
654
655
Das Programm von Premiere wird bereits seit dem 01. 03. 2003 ausschließlich digital ausgestrahlt.
Vgl. Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten (ALM), Gemeinsame Stelle Digitaler Zugang (GSDZ) (Hrsg.), Digitalisierungsbericht 2005, S. 68 f.
Vgl. Astra Reichweiten, März 2004.
Vgl. Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten (ALM), Gemeinsame Stelle Digitaler Zugang (GSDZ) (Hrsg.), Digitalisierungsbericht 2006, S. 62.
ALM/GSDZ, Digitalisierungsbericht 2006, S. 54 f.
ALM/GSDZ, Digitalisierungsbericht 2006, S. 59. Der Gesamtwert von über 100 % ergibt sich daraus, dass die Untersuchung
der GSDZ auch Zweit- und Drittgeräte mit einbezieht. Einige Haushalte werden danach mehreren Empfangswegen zugeordnet.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
307
schen Übertragung bereits jetzt der höchste Digitalisierungsgrad erreicht ist. 57,1 % (2005: 45,6 %)
der TV-Haushalte, die ihr Programm terrestrisch empfangen, haben Zugang zu digitalem Fernsehen.
Der Digitalisierungsgrad im Bereich Satellit liegt bei 47,2 % (2005: 38,8 %), der des Kabelfernsehens
nur bei 15,2 % (2005: 9,7 %).656
Insgesamt wird der Anteil des digitalen Fernsehempfangs weiter zunehmen. Im terrestrischen
Bereich wird hierbei neben dem flächenmäßigen Ausbau von DVB-T und der gesteigerten Nutzbarkeit von DVB-T durch Notebookbesitzer mittels mobiler DVB-T-Receiver in Form von USB-Sticks
oder PCMCIA-Karten auch die Weiterentwicklung von DVB-H und DMB zum Empfang terrestrischer
digitaler Signale über Mobiltelefone eine Rolle spielen. Nach Planungen der bisherigen Bundesregierung sollen ab 2010 alle Fernsehprogramme nur noch digital ausgestrahlt werden.657
2.2.2.2
Die Entwicklung von Pay-TV
Die Pay-TV-Plattform Premiere hatte nach eigenen Angaben zum 30. 9. 2006 noch ca. 3,34 Mio.
Abonnenten. Premiere hat damit weiterhin einen Marktanteil im deutschen Pay-TV-Markt von
mehr als 80 %, und zwar sowohl bezogen auf den Umsatz als auch auf die Abonnentenzahlen.658
Mit dem Zuschlag der Übertragungsrechte an der Fußball-Bundesliga an den Konkurrenten Arena
gibt es nun einen weiteren Pay-TV-Anbieter mit Premium-Inhalten. Er betreibt eine Satelliten-Plattform im Wettbewerb zu Premiere und verbreitet die Angebote auch über die zum Konzernverbund
gehörenden Kabelnetze ish und iesy. Die übrigen Kabelkunden können das Arena-Angebot mangels
Einigung zwischen Unity Media und Kabel Deutschland nur über Premiere beziehen, die an der
Vermarktung mitverdient. Neben Arena und Premiere bieten auch die Kabelnetzbetreiber Kabel
Deutschland, ish, iesy und PrimaCom Pay-TV-Angebote an. Dabei handelt es sich allerdings um
sog. „basic“ Pay-TV-Programme, die keine Premium-Inhalte anbieten und häufig Programme ausstrahlen, die schon im Free-TV gezeigt wurden.
2.2.2.3
Zugangsrelevante Dienstleistungen für digitales Fernsehen
Digitales Fernsehen erfordert im Unterschied zur analogen Verbreitungsform zusätzliche technische Dienstleistungen: Multiplexing auf der Sendeseite und Digital-Analog-Wandlung (-Konvertierung) auf der Empfangsseite. Beim digitalen Pay-TV kommen die Verschlüsselung, Zugangskontrolle
(Conditional Access) und Abonnentenverwaltung (Subscriber Management System) hinzu. Die
Pay-TV-Programme werden regelmäßig in verschiedenen Paketen angeboten, die vom Betreiber
der Programmplattform zusammengestellt werden. Bei (Basis-) Navigatoren und elektronischen
Programmführern (Electronic Programme Guide, EPG) handelt es sich um weitere Dienstleistungen
der digitalen Plattformen. Sie sollen den Zuschauer bei der Auswahl und beim Auffinden der von
ihm bevorzugten Programme unterstützen. Der elektronische Programmführer führt durch die
Vielzahl der Programme. Diese Dienstleistungen werden unter dem Begriff der technischen Plattform zusammengefasst. Die Digitaltechnik hat neue, zumeist mit dem Pay-TV verbundene Dienstleistungsmärkte geschaffen. Bislang mussten die Pay-TV-Anbieter all diese Dienstleistungen selbst
anbieten (vertikale Integration), weil sie am Markt nicht bezogen werden konnten. Inzwischen gibt
656
657
658
Vgl. ALM/GSDZ, Digitalisierungsbericht 2006, S. 58. Die AGF/GfK-Fernsehforschung bildet im Rahmen ihres panelgestützten Erhebungssystems auch die digitale Fernsehnutzung ab. Demnach betrug Ende 2006 der Anteil des Digitalfernsehens an der Fernsehnutzungszeit der Zuschauer ab 3 Jahren 25,4 % (2005: 20,6 %; 2004: 16,2 %; 2003: 9,9 %) und
der Marktanteil der digitalen TV-Nutzung an TV-Gesamt 17,6 % (2005: 14,2 %; 2004: 9,8 %; 2003: 6,1 %).
Vgl. Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten (ALM), www.alm.de; Digitale Welt.
Vgl. ALM/GSDZ, Digitalisierungsbericht 2006, S. 65.
308
Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
Abbildung II – 30: Das System der technischen und administrativen Dienstleistungen zur Veranstaltung von
digitalem Pay-TV
Quelle: KEK
es solche Plattformangebote im Kabel und mit SES Astra/APS demnächst auch für Satellitenkunden.
2.2.2.4
Multiplexing
Das Multiplexing des digitalen Signals fasst bei der DVB-Übertragungstechnik für digitale Fernsehsignale im MPEG-Standard659 mehrere Programme zu einem einheitlichen Transportdatenstrom
(Transportpaket, Datencontainer oder Multiplexe) zusammen und ermöglicht die gemeinsame
Versendung über die herkömmlichen Übertragungskanäle. Auf der Empfangsseite muss dieser
Vorgang wieder rückgängig gemacht werden (Demultiplexierung), damit auf die Datenströme der
einzelnen Programme und Dienste zugegriffen werden kann.660
Von der technischen Zusammenfassung beim Multiplexing lässt sich die Programmbündelung
im Sinne der Gestaltung der Programm-Bouquets unterscheiden. Bei letzterer wird aus mehreren
eigenen oder fremden digitalen Programminhalten oder -diensten ein Gesamtangebot oder Programmpaket zusammengestellt, das für einen Gesamtpreis angeboten und bei autorisierten Kunden gemeinsam freigeschaltet wird.661
659
660
661
MPEG = Moving Pictures Experts Group, eine Expertengruppe für Bewegtbildübertragungen; Entwicklung von internationalen Standards für das Datenreduktionsverfahren für digitale Videosignale und auch bei der Multiplexbildung.
Dieses internationale Gremium hat verschiedene MPEG-Standards für das Datenreduktionsverfahren zur Übertragung
von Bewegtbildern erarbeitet; vgl. dazu Ulrich Freyer, DVB – Digitales Fernsehen, Berlin 1997, S. 52 ff.
Vgl. Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten (ALM), ALM-Themen, Digitaler Rundfunk (von Ulrich Freyer), http://
www.alm.de/index2.htm; auch Wolfgang Schulz, Wolfgang Seufert, Bernd Holznagel, Digitales Fernsehen, Regulierungskonzepte und -perspektiven, Schriftenreihe Medienforschung der Landesanstalt für Rundfunk Nordrhein-Westfalen,
Bd. 31, Opladen 1999, S. 76 ff.
Vgl. Hartstein/Ring/Kreile/Dörr/Stettner, Rundfunkstaatsvertrag, Kommentar, § 53 RStV, 4. EL, Juli 2000, Rn. 23.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
309
Die Digitalisierung der Inhalte und das Multiplexing werden in einem Playout-Center durchgeführt. In der Regel stellen die Playout-Center die Programmpakete für die bundesweite Ausstrahlung (Up-Link) über Satellit zusammen. Für die Weiterverbreitung per Kabel werden diese digitalen
Fernsehsignale in einer Kabelkopfstation empfangen. In der Regel werden die Satelliten-Transponder so belegt, dass für die Weiterleitung durch das digitalisierte Kabel nur eine Transmodulation
der Signale, aber kein erneutes Multiplexing (Re-Multiplexing) erforderlich wird. Sollten allerdings
zum Beispiel regionale Versionen von Programmen ins Kabel eingespeist werden, erfordert dies
ein im Vergleich zur bloßen Weiterleitung kostenaufwendigeres Re-Multiplexing bzw. ein regionales Playout-Center. Dort können die über Satellit angelieferten Programmdaten mit regionalen
TV-Angeboten wie beispielsweise den Regionalfenstern von Sat.1 oder RTL oder mit OnlineDiensten zu einer neuen Konfiguration zusammengeführt werden. Auch für DVB-T ist ein PlayoutCenter erforderlich, weil die digitale Kapazität eines terrestrischen Kanals geringer ist als diejenige
eines Satellitentransponders oder Kabelkanals. Während über einen Satellitentransponder bis zu
10 digitale Programme verbreitet werden können, lassen sich über einen terrestrischen Kanal ca.
4 bis 6 digitale Programme verbreiten.662 Bei DVB-T besteht aber ggf. auch die Alternative, die
Programme vom Sender über Leitungsnetze (z. B. Glasfasernetze) und Richtfunk an einen Betreiber
für das Multiplexing heranzuführen. Welche Alternative jeweils gewählt wird, hängt von den
jeweiligen Infrastrukturkosten ab, die insbesondere in ländlichen Regionen, die relativ viele Senderstandorte erfordern, und in städtischen Ballungsräumen, die mit relativ wenigen Senderstandorten
auskommen, sehr unterschiedlich ausfallen können.
In der Praxis wird das Multiplexing von Unternehmen durchgeführt, die mit den größeren
Sendergruppierungen oder den Netzbetreibern verbunden sind. Unabhängige Sender sind darauf
angewiesen, Vereinbarungen mit den Multiplexern der großen Fernsehkonzerne oder mit den
Netzbetreibern einzugehen. Der Betreiber der Astra-Satelliten, Société Européenne des Satellites
(SES), Luxemburg, bietet Multiplexing für den Up-Link zu seinen Satelliten an. Dafür stellt er
mehrere Astra-Transponder zur Verfügung, deren Belegung er möglichst nach einzelnen Regionen
sortiert. Auch das ursprünglich über die Tochterfirma DPC Digital Playout Center GmbH von
Premiere betriebene Digital Playout Center (DPC) wurde mittlerweile durch die SES Astra übernommen und firmiert nunmehr unter APS Astra Platform Services GmbH (APS Astra). Außer für
Premiere übernimmt APS Astra die Funktion des Playout-Centers unter anderem auch für die
Programme der ProSiebenSat.1 Media AG, Home Shopping Europe HSE24, das Deutsche Sport
Fernsehen DSF, Tele 5 und 9Live, deren Signale über Glasfaserleitungen angeliefert werden. Der
Up-Link zu den Astra-Satelliten ist aber nicht nur vom betreibereigenen Astra-Sendezentrum aus
möglich. So verfügen zum Beispiel die in Deutschland verbreiteten digitalen Programmplattformen von ARD Digital, ZDFvision, primatv663 und die regionalen Kabelplattformen der Kabel
Deutschland GmbH über eigene Playout-Center. Die ARD betreibt für ihre Digitalplattform ein
Playout-Center in Potsdam-Babelsberg. Für die Kabelverbreitung empfängt zur Zeit die Kabel
Deutschland GmbH die über Satellit verbreiteten digitalen Signale im hessischen Usingen. Dort
werden dem Signalstrom eigene Abonnentendaten beigefügt. Über den Satelliten Astra 3
(23,5 Grad Ost) strahlt dann Kabel Deutschland die Programme für die Kabelnetze aus.
662
663
D. h.: Entweder wird der die Programme heranführende Satellitentransponder mit nur 4 digitalen Programmen nicht
voll ausgelastet, oder der mit ca. 10 Programmen ausgelastete, über einen Satellitentransponder verbreitete Datenstrom
wird entbündelt, um danach ein Re-Multiplexing für die 4 Programme durchzuführen, die über DVB-T weiterverbreitet
werden sollen.
Zu PrimaCom vgl. Bundeskartellamt, 7. Beschlussabteilung, B 7-168/01, S. 7 ff., 29.
310
Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
Der Multiplexer hat eine wichtige Funktion für den Zugang zum digitalen Fernsehen, weil die
Programmanbieter auf seine Dienstleistungen angewiesen sind.664 Multiplexer, die sich auf die
technische Aufbereitung und Bündelung der Signale beschränken, ohne gleichzeitig die Programme zu vermarkten, fallen nicht unter die Must-Carry-Verpflichtungen aus § 53 Abs. 1 RStV.
Praktische Probleme haben sich daraus aber, soweit ersichtlich, nicht ergeben, weil die Zuordnung
knapper Kapazitäten und der Zugang zu Verschlüsselungsplattformen reguliert ist und sich diese
Regulierung auch auf den Zugang zu Multiplexen auswirkt.
2.2.2.5
Errichtung und Betrieb eines digitalen Zugangs- und Abrechnungssystems
(Conditional-Access-(CA-)Systeme)
Als technische Komponenten erfordert digitales Pay-TV ein spezielles System der Zugangskontrolle
und eine Smart-Card-Infrastruktur zur Freischaltung. Als administrative Komponente ist eine Abonnentenverwaltung einschließlich eines Abrechnungssystems erforderlich.
Das Zugangskontrollsystem setzt sich aus Verschlüsselungs- und Entschlüsselungsverfahren
zusammen. Programmsignale werden von der Sendeseite mit Berechtigungsinformationen gebündelt und verschlüsselt. Die Übertragung der verschlüsselten Daten enthält zusammen mit dem
Programmsignal Informationen über die Autorisierung der Pay-TV-Abonnenten. Auf der Empfangsseite werden dem Abonnenten Smart-Cards zur Verfügung gestellt. Solche Karten sind erforderlich, damit die verschlüsselten Autorisierungsdaten entschlüsselt werden können und die Entschlüsselungstechnik im Decoder die Programmsignale frei schalten kann.665
Pay-TV setzt eine Verschlüsselungstechnik voraus, die verlässlich sicherstellt, dass ausschließlich Berechtigte (die Abonnenten seines Pay-TV-Kanals) Zugang zu seinem Programmangebot
haben.666 In Europa werden von Pay-TV-Plattformen zur Zeit die folgenden Verschlüsselungs- bzw.
Conditional-Access-Systeme verwendet:
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
664
665
666
Betacrypt (Irdeto)
Irdeto 2
Mediaguard (Seca)
Videoguard (NDS)
Viaccess 2.3 bis 2.5 (France Télécom)
Nagravision 1 und 2 (Kudelski)
Power Key (Scientific Atlanta)
Conax (Telenor)
Cryptoworks (Philips)
Griffin
HD (High Definition Television)
Schulz /Seufert/Holznagel stellen deshalb die Frage, ob Multiplexer durch spezielle Must-Carry-Regeln und andere
Vorschriften gesetzlich verpflichtet werden sollten, bei der Verteilung der im Datencontainer verfügbaren Kapazitäten
zumindest in einem bestimmten Umfang die Angebote Dritter zu berücksichtigen. Sie weisen darauf hin, dass in
Großbritannien Multiplexlizenzen auch unter Vielfaltgesichtspunkten vergeben werden. So werden dort Lizenzauflagen
in Form von Must-Carry-Pflichten zugunsten der Public-Service-Anbieter gemacht; vgl. Wolfgang Schulz, Wolfgang
Seufert, Bernd Holznagel, Digitales Fernsehen, Regulierungskonzepte und -perspektiven, Schriftenreihe Medienforschung
der Landesanstalt für Rundfunk Nordrhein-Westfalen, Bd. 31, Opladen 1999, S. 79 ff.; auch Bernd Holznagel, Weiterverbreitung und Zugangssicherung beim digitalen Fernsehen, in: MMR 8/2000, S. 480–486, hier: 484.
Vgl. Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten (ALM), ALM-Themen, Digitaler Rundfunk (von Ulrich Freyer), http://
www.alm.de/index2.htm.
Vgl. Jürgen Heinrich, Medienökonomie, Bd. 2, Hörfunk und Fernsehen, Opladen u. a. 1999, S. 71 f.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
311
Verschlüsselte
Digitalplattformen
Land
Übertragungsweg
Verschlüsselung (CI-Modul)
KabelKiosk (Eutelsat)
Deutschland
Kabel
Conax (Module Conax und
Alphacrypt)
kabelVision
Deutschland
Kabel
Cryptoworks
Premiere
Deutschland, Österreich, Schweiz
(über Teleclub)
Satellit: Astra
19,2 Ost
Nagravision/Kudelski (PremiereModul)
Deutschland: Kabelnetze der Kabel Kabel: Zuführung
Nagravision/Kudelski
Deutschland GmbH
über Astra 23,5 Ost
tividi (ish)
Deutschland, Regionen in
Nordrhein-Westfalen und Hessen
Kabel
Nagravision/Kudelski
Deutschland
Satellit: Astra
19,2 Ost
Cryptoworks
primatv (PrimaCom)
Deutschland: Gebiete in den
Regionen Leipzig/Chemnitz/
Magdeburg, Mainz/Wiesbaden,
Berlin/Brandenburg/MecklenburgVorpommern, Aachen/Osnabrück
Kabel
Cryptoworks/Philips
Kabel Digital
(Kabel Deutschland)
Deutschland: Hamburg/Schleswig- Kabel: Zuführung
Nagravision/Kudelski
Holstein/Mecklenburg-Vorpomüber Astra 23,5 Ost
mern, Niedersachsen/Bremen,
Berlin/Brandenburg, Sachsen/
Sachsen-Anhalt/ Thüringen,
Rheinland-Pfalz /Saarland, Bayern
easy.tv
Deutschland und Österreich
Satellit: Astra
19,2 Ost
Cryptoworks (Module Cryptoworks
und Alphacrypt)
Canal Satellite France Frankreich
Satellit: Astra
19,2 Ost
Mediaguard/Seca (AstoncryptModul) und Viaccess/France
Telecom (Viaccess-Modul)
TPS
Frankreich
Satellit: Hot Bird
13 Ost
Viaccess/France Telecom
(Viaccess-Modul)
AB Sat
Frankreich
Satellit: Hot Bird
13 Ost
Mediaguard/Seca (AstoncryptModul) und Viaccess/France
Telecom (Viaccess-Modul)
Nova
Griechenland
Satellit: Hot Bird
13 Ost
Betacrypt/Irdeto (Module IrdetoEuro und Alphacrypt)
Sky digital
Großbritannien, Irland
Satellit: Astra/
Eurobird 28,5 Ost
Videoguard/NDS (kein CI-Modul
erhältlich)
Sky Italia
Italien
Satellit: Hot Bird
13 Ost
Videoguard/NDS (kein CI-Modul
erhältlich)
Canal Digitaal
Satelliet
Niederlande (auch die öffentlichrechtlichen und privaten Sender
sind verschlüsselt)
Satellit: Astra
19,2 Ost
Betacrypt/Irdeto (Module IrdetoEuro und Alphacrypt) und Mediaguard/Seca (Astoncrypt-Modul)
ORF digital
Österreich
Satellit: Astra
19,2 Ost
Nagravision/Kudelski und Cryptoworks (Module Cryptoworks und
Alphacrypt)
Cyfra+
Polen
Satellit: Hot Bird
13 Ost
Mediaguard/Seca (AstoncryptModul)
Cyfrowy Polsat
Polen
Satellit: Hot Bird
13 Ost
Nagravision/Kudelski (NagraModul des Pay-TV-Senders)
TV Cabo
Portugal
Satellit: Hispasat
30 West
Nagravision/Kudelski (NagraModul des Pay-TV-Senders)
Canal Digital
Scandinavien
Schweden, Dänemark, Finland,
Norwegen
Satellit: Thor 2/3
Conax/ Telenor (Module Conax
und Alphacrypt)
Tabelle II – 123: Ausgewählte Verschlüsselungssysteme europäischer Digitalplattformen
Quelle: Infosat, Digitalfernsehen, Transponder-Info, Digital-Sat-Tabellen, eigene Recherchen (Stand: Juli 2006)
➝
312
Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
➝
Verschlüsselte
Digitalplattformen
Land
Übertragungsweg
Verschlüsselung (CI-Modul)
SRG
Schweiz
Satellit: Hotbird
13 Ost
Viaccess/France Telecom
(Viaccess-Modul)
Via Sat
Skandinavien
Satellit: Sirius 2/3
Videoguard/NDS (kein CI-Modul
erhältlich)
Digital+
Spanien
Satellit: Hispasat
30 West und Astra
19,2 Ost
Nagravision/Kudelski (Nagra-Modul
des Pay-TV-Senders) und Mediaguard/Seca (Astoncrypt-Modul)
Digiturk
Türkei
Satellit: TürkSat
und Eutelsat
Cryptoworks (Module Cryptoworks
und Alphacrypt)
UPC Direct
Ungarn
Satellit: Astra
19,2 Ost
Cryptoworks (Module Cryptoworks
und Alphacrypt)
Tabelle II – 123: Ausgewählte Verschlüsselungssysteme europäischer Digitalplattformen
Quelle: Infosat, Digitalfernsehen, Transponder-Info, Digital-Sat-Tabellen, eigene Recherchen (Stand: Juli 2006)
Neben dem Multiplexing und der kompatiblen Decoderbasis ist das Conditional-Access-System
das zentrale Element der Infrastruktur für den Zugang zum Pay-TV-Markt. Veranstalter von Pay-TVProgrammen müssen entweder ein eigenes Conditional-Access-System und einen damit kompatiblen Decoder selbst betreiben oder ein fremdes System nutzen. Folglich sind Conditional-AccessSysteme zentrale Bestandteile der Bedingungen, unter denen dritte Fernsehveranstalter Zugang
zum Markt erlangen können. Bei der Prüfung vorherrschender Meinungsmacht können sie deshalb
unbeschadet der Verhaltenspflichten nach § 53 RStV auch medienkonzentrationsrechtlich erheblich sein.667
Im Fall der vertikalen Integration der Programmplattform und der technischen Plattform verfügt ein Plattformbetreiber mit dem ihm gehörenden Conditional-Access-System über ein wichtiges
Instrument, den Zugang zum Pay-TV zu kontrollieren. Andere Anbieter von Pay-TV-Programmen
könnten auf die Nutzung seiner Systemtechnologie angewiesen sein, weil sie ihre Programme nur
auf diesem Weg an eine ausreichende Anzahl von Haushalten vermarkten können. Deshalb ist die
Pay-TV-Infrastruktur und das Conditional Access Gegenstand einer dichten Regulierung auf europäischer und nationaler Ebene.
In ihren Beschlüssen aus den Jahren 1999 und 2000 kam die KEK zu dem Ergebnis, dass
Premiere den Zugang zum digitalen Fernsehen kontrollieren konnte.668 Grund dafür war, dass
Premiere im Zuge der Einführung der D-Box-Decoderbasis die verwendete Betacrypt-Verschlüsselungstechnologie als Standard bei der Zugangskontrolle im digitalen Fernsehen durchsetzen
konnte. Dies war möglich, weil für die meisten Digitalhaushalte die digitalen Programme von
Premiere der wesentliche Anreiz waren, einen Decoder anzuschaffen bzw. von Premiere zu mieten.
Hinzu kam die Entscheidung der Deutsche Telekom AG, als Set-Top-Box die D-Box und als Verschlüsselung Betacrypt als Standards für ihre Breitbandkabelnetze einzusetzen. Andere Anbieter
von Pay-TV-Programmen waren somit auf die Nutzung der Betacrypt-Technologie angewiesen,
weil sie ihre Programme nur auf diesem Weg über Satellit oder Kabel auf der Premiereplattform
platzieren und so die große Anzahl der Haushalte mit D-Box erreichen konnten.669 Lizenzen der
667
668
669
Vgl. Beschluss der KEK vom 15. 08. 2000 i. S. Premiere, Az.: KEK 070, III 3.3.3., auch vom 26. 01. 1999 i. S. Premiere, Az.:
KEK 026, II 6.2.1.
Vgl. Beschluss der KEK vom 15. 08. 2000 i. S. Premiere, Az.: KEK 070, III 3.3.3.
Vgl. hierzu Beschluss der KEK vom 26. 01. 1999 i. S. Premiere, Az.: KEK 026, II 6.2.1.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
313
Betacrypt-Technologie vergab die Firma BetaResearch, die wie Premiere zur KirchGruppe gehörte.670
Am 30. Oktober 2003 hat Premiere das nicht mehr sichere Verschlüsselungssystem Betacrypt
abgeschaltet. Mittlerweile nutzt Premiere das Verschlüsselungssystem Nagravision 2 der Schweizer
Kudelski-Gruppe.671
Die Marktstellung von Premiere auf dem Pay-TV-Markt im Zusammenhang mit der ursprünglich ausschließlichen Verschlüsselung der Premiere-Programme durch die Betacrypt-Technologie
hatte die Konsequenzen,
– dass alternative Decoder-Technologien und Conditional-Access-Systeme nur erfolgreich am
Markt eingeführt werden konnten, wenn über sie zugleich eine attraktive und eine deshalb
mit Premiere konkurrierende Programmplattform angeboten wurde, oder
– wenn über den Decoder einer Konkurrenzplattform, z. B. eines Netzbetreibers, auch PremiereProgramme empfangbar waren.
Zur Behandlung dieser letzten beiden Aspekte ist es erforderlich, die Entwicklung und Marktstruktur bei der Decodertechnologie getrennt vom Conditional-Access-System zu betrachten.
2.2.2.6
Betrieb der Decoderinfrastruktur
Eine Verschlüsselung der Programmsignale ist zur Analog-Digital- und Digital-Analog-Wandlung
(-Konvertierung) nicht erforderlich. Lediglich Zusatzgeräte oder bei der Set-Top-Box (s. u.) ein
Empfangsmodul sind notwendig, um die für das Fernsehgerät erforderliche Rückumwandlung in
analoge PAL-Signale durchzuführen. Die Rückumwandlung ist solange notwendig, wie die in den
Haushalten vorhandenen Fernsehgeräte die digitalen MPEG-Signale nicht direkt verarbeiten können. Als Zusatzgeräte reichen so genannte Free-to-Air-Boxen (auch Zapping-Boxen genannt) bzw.
die der europäischen DVB-Norm entsprechenden Receiver aus, um unverschlüsselte und damit frei
empfangbare digitale Fernsehprogramme auf den Bildschirmen sichtbar zu machen.
Zentraler Bestandteil der technischen Plattform des digitalen Pay-TV ist die Decoderinfrastruktur
(Decoderbasis) der Set-Top-Box.672 Die Set-Top-Box ist ein Gerät, das in jedem Pay-TV-Fernsehhaushalt installiert wird. Bei einem Decoder im engeren Sinne handelt es sich nur um die Funktionseinheit, die die Verschlüsselung der ausgestrahlten Programme rückgängig macht (Decodierung).
Neben der Entschlüsselung der im Zugangssystem verschlüsselten Signale nimmt die Set-Top-Box
darüber hinaus gegenüber dem autorisierten Zuschauer alle weiteren erforderlichen Funktionen
wahr, damit der Fernsehhaushalt ein analoges Fernsehgerät für die Wiedergabe beim digitalen
Fernsehempfang verwenden kann. Die Funktionen sind: Empfang des DVB-Signals (Empfangsmodul für DVB-S, DVB-C oder DVB-T), Demodulation, Demultiplexing, Decodierung und DigitalAnalog-Umwandlung der Signale.673 Für den digitalen Kabel- (DVB-C), den Satelliten- (DVB-S) und
den terrestrischen (DVB-T) Bereich werden unterschiedliche Decoder und Set-Top-Boxen eingesetzt.
Medienkonzentrationsrechtlich steht bei der Set-Top-Box die Frage im Mittelpunkt, wer die
Decoderinfrastruktur betreibt bzw. wer bestimmt, welche Set-Top-Boxen zum Empfang der Digital-
670
671
672
673
Nachdem die BetaResearch zunächst von Dr. Axel Bauer bzw. der Betail Holding GmbH übernommen worden war (vgl.
Pressemitteilung 1/2003 von BetaResearch vom 03. 03. 2003), wird die Betacrypt-Technologie mittlerweile von der
comvenient GmbH & Co. KG weiterentwickelt und vertrieben.
Auch das Verschlüsselungssystem Nagravision wurde inzwischen geknackt; vgl. Info-Digital vom 05. 12. 2005; abrufbar
unter www.infosat.de.
Für „Set-Top-Box“ wird auch der Begriff „Integrated Receiver/Decoder“ (IRD) verwendet.
Vgl. Ulrich Freyer, DVB – Digitales Fernsehen, Berlin 1997, S. 119 ff.
314
Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
programme eingesetzt werden. Wird die Decoderinfrastruktur vom Programmveranstalter oder
Netzbetreiber betrieben oder existiert ein freier Endgerätemarkt für Set-Top-Boxen, auf dem der
Konsument die erforderliche Set-Top-Box auswählen kann?
Während Premiere ursprünglich ausschließlich mit dem patentrechtlich geschützten Betacrypt
verschlüsselt wurde und die D-Box nur über ein fest eingebautes CA-System verfügte, sind nun
die unterschiedlichsten Boxen zum Empfang der Premiere-Programme geeignet. Anfangs erteilte
Premiere bzw. BetaResearch alternativen Decoderherstellern keine Lizenzen, das heißt, mit der
D-Box konkurrierende Decoder-Geräte für den Empfang von Premiere wurden nicht zugelassen.
Eine Öffnung des Marktes für digitale Receiver wurde erst möglich, seitdem Premiere seine
Unternehmensstrategie in Bezug auf die Verschlüsselungspraxis und die Decoderpolitik parallel
zu den Insolvenzen mehrerer Unternehmen der KirchGruppe schrittweise geändert hat:
– Anfang 2002 hat Premiere zunächst das „D-Box-Monopol“ (Dr. Georg Kofler, PremiereGeschäftsführer) aufgegeben. Seit März 2002 ist Premiere auch über andere Decoder als die
D-Box zu empfangen. Die entsprechenden Decoder werden mit dem Gütesiegel „Geeignet
für Premiere“ gekennzeichnet.
– Die Öffnung für andere Decoder erfolgte zunächst darüber, dass verschiedenen DecoderHersteller eine Lizenz erhielten, die es ihnen erlaubte, Set-Top-Boxen mit einem integrierten
Betacrypt-CA-Modul herzustellen und zu verkaufen. Berichtet wurde, dass es Voraussetzung
für den Erhalt einer Lizenz war, das Funktionieren der Jugendschutzvorsperre von Premiere
sicherzustellen und die Premiere-spezifischen interaktiven Anwendungen bei Formel-1- und
Fußball-Übertragungen zu unterstützen. Letzteres bezieht sich darauf, dass beispielsweise
bei Formel-1-Übertragungen per Fernbedienung ein Menü aufgerufen wird und zwischen
mehreren verfügbaren Perspektiven umgeschaltet werden kann. Bei Fußball-Übertragungen
sollen per Fernbedienung die Menüfunktionen und die Konferenzschaltungen wiedergegeben werden.
– Am 10. 10. 2002 meldete Premiere dann, dass ihre Programme über Common-Interface-(CI)
-Receiver zu empfangen seien.674 Dazu wurde ein firmeneigenes CI-Modul eingeführt, das
die Premiere-Programme entschlüsselt. Zugleich hat Premiere Herstellern von CI-Receivern
eine Lizenz erteilt. Mit der Herstellung des speziellen CA-Moduls wurde die Firma SCM
Microsystems, Inc., Ismaning, beauftragt.
Bei einem CA-Modul (CAM = auch PCMCIA-Karte) handelt es sich um eine Steckkarte bzw.
um eine externe Baugruppe, die ungefähr die Größe einer Kreditkarte hat. Am Decodergerät
befindet sich eine für das CA-Modul vorgesehene Steckverbindung. Bei diesem Steckplatz
für das CA-Modul handelt es sich um die äußere Schnittstelle der Set-Top-Box, die als
Common Interface (CI, einheitliche Schnittstelle) bezeichnet wird. Sie ist eine europaweit
genormte Steckverbindung für CA-Module. Dort wird das CA-Modul eingeführt. Die Funktion
des CA-Moduls ist, die Verschlüsselung des Conditional-Access-Systems wieder zu entschlüsseln. Ein CA-Modul ist von der Smart-Card zu unterscheiden. Die Smart-Card ist die
Abonnentenkarte. Hierbei handelt es sich um eine Chipkarte, die einer Kreditkarte gleicht.
Sie wird in einen dafür vorgesehenen Einsteckschacht eingeführt. Dieser Einsteckschacht
befindet sich im CA-Modul bzw. in dem speziellen Premiere-CI-Modul; das heißt, in das
Premiere-CI- bzw. CA-Modul wird wiederum die Smart-Card des Pay-TV-Veranstalters hineingesteckt. Die Funktion der Smart-Card kann mit einem elektronischen Schlüssel verglichen
werden. Sie wird den Abonnenten vom Pay-TV-Veranstalter bereitgestellt, weil sie die Daten
der Teilnehmer zur Identifizierung bzw. zur Prüfung der Zugriffsberechtigung enthält. Auf
674
Vgl. Pressemitteilung der Premiere Fernsehen GmbH & Co. KG vom 10. 10. 2002.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
315
Basis dieser Daten werden von der Verwaltung des Programmveranstalters programm- und
teilnehmerspezifische Schlüsselsignale zur Freischaltung des Decodergeräts übertragen. Von
anderen am Markt erhältlichen CA-Modulen unterscheidet sich das spezielle Premiere-CIModul, weil darin eine Abfrage eingebaut wurde, die beim Einstecken in den Decoder das
Gerät auf die Lizenzierung durch Premiere überprüft. Handelt es sich um einen CI-Digitalreceiver, der keine Lizenz von Premiere hat, funktioniert das Modul nicht. Demnach entspricht das Premiere-CI-Modul nicht anderen, am Markt erhältlichen Betacrypt-CA-Modulen.
Der Premiere-Abonnent erhält es gratis bei Abschluss eines Abonnentenvertrages. Er kann
es bereits bei Abschluss des Mindest- bzw. Einsteigerpakets (Premiere Start) erhalten. Anders
als in der Vergangenheit ist es somit nicht mehr erforderlich, dass der Premiere-Kunde auch
einen Decoder von Premiere kauft oder mietet. Das Premiere-CI-Modul verbleibt allerdings
im Eigentum von Premiere. Berichtet wird, dass alle Decoder mit CI, die das Prädikat „Geeignet
für Premiere“ tragen, das Modul unterstützen. Folglich erfüllen die ansonsten im Fachhandel
erhältlichen CI-Decoder zwar auch den technischen Common-Interface-Standard. Premiere
zufolge erfüllen sie aber nicht die darüber hinausgehende, von den Landesmedienanstalten
den Geräteherstellern auferlegte Jugendschutzfunktion. Deshalb können sie auch nicht die
Premiere-Programme empfangen.675 Neben dem Premiere-CI-Modul werden auch weiterhin
Decoder mit fest eingebautem Premiere-Empfangsmodul vertrieben, die nicht über CI-Schnittstellen zum Empfang anderer Pay-TV-Kanäle verfügen.
– Mittlerweile hat sich Premiere weitgehend aus dem Decoder-Geschäft zurückgezogen.676
Über die Zertifizierung der Decoder verbleibt Premiere jedoch ein gewisser Einfluss auf den
Decoder-Markt. Als Verwender eines Zugangsberechtigungssystems unterfällt nunmehr APS
Astra der Zugangsregulierung in § 53 RStV und § 12 der Satzung digitaler Zugang.677
Die Tabelle II – 124 enthält eine Auswahl digitaler Programmplattformen und zum Empfang geeigneter Set-Top-Boxen.
Die aktuellen Entwicklungen bei der Decoderbasis betreffen vor allem die Digitalkunden von
Premiere, die ihre Programme über Satellit empfangen. Schwieriger stellt sich zur Zeit die Situation im Kabelbereich dar. Die digitalen Kabelplattformen verschlüsseln ihre Programme teilweise
mit anderen Verschlüsselungssystemen als Premiere. Lediglich ish und Kabel Deutschland benutzen
die gleiche Verschlüsselungstechnik wie Premiere (Nagravision). Zwar sind mittlerweile auch KabelSet-Tep-Boxen erhältlich, die für das Premiere-CI-Modul geeignet sind. Diese sind über entsprechende CI-Schnittstellen zur Entschlüsselung verschiedener Verschlüsselungen geeignet. Weiterhin
werden jedoch Premiere-geeignete Kabel-Set-Top-Boxen verkauft, die nicht über eine CI-Schnittstelle verfügen. Mit diesen Set-Top-Boxen können die Pay-TV-Programme der Kabelplattformen
nicht empfangen werden. Um sowohl Premiere-Programme als auch Pay-TV-Programme digitaler
Kabelplattformen entschlüsseln zu können, werden daher unter Umständen mehrere Set-Top-Boxen
erforderlich. Dieser Effekt wird noch dadurch verstärkt, dass auf der anderen Seite die Betreiber
von Kabelplattformen, wie z. B. PrimaCom, den Empfang ihres Pay-TV-Angebots nur mit besonderen
Decodern ermöglichen. Bei Kabel Deutschland können zwar die Programme auch mit älteren
Premiere-geeigneten Decodern empfangen werden. Die Nutzung des Kabel-Digital-EPGs ist jedoch
nur mit einem Receiver von Kabel Deutschland möglich.
675
676
677
Vgl. Pressemitteilung der Premiere Fernsehen GmbH & Co. KG vom 10. 10. 2002.
Vgl. Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten (ALM), Gemeinsame Stelle Digitaler Zugang (GSDZ) (Hrsg.), Digitalisierungsbericht 2005, S. 22.
Satzung über die Zugangsfreiheit zu digitalen Diensten gemäß § 53 Abs. 6 RStV in der von der DLM am 13. 12. 2005
beschlossenen Fassung.
316
Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
für Premiere
CI-Steck- integriertes
Premiere
plätze
PremiereCI-Modul
(Anzahl) Zugangs- erforderlich
system
EPG
Satellit (S) Kabel (C)
D-Box
Mietreceiver, Kaufreceiver (Restposten)
Nokia D-Box 1
Nokia D-Box 2
Philips D-Box 2
Sagem D-Box 2
–
–
–
–
ja
ja
ja
ja
–
–
–
–
TONI
TONI
TONI
TONI
–
–
ja
–
ja
ja
–
ja
weitere Set-Top-Boxen
Axis Premium S
Digitalbox Imperial PNCI-S/-K
Galaxis Classic World
Galaxis Easy World
Grundig Selio DTR 5210 S CI
Hirschmann CSR 5012 CI
Humax BTCI-5900 (C)
Humax iPDR-9800 (C)
Humax NA-Fox-PR
Humax PDR 9700
Humax PR-Fox und PR-FOX C
Imperial CPS/CPK
Imperial P1S
Imperial PNS
Imperial PNK
Katelco CI 3000/P (nur in Österreich)
Kathrein UFD 530S
Kathrein UFD 541/S und 590/S
Kathrein UFD 593/S
Kathrein UFD 595/S
Kathrein UFS 543
Medion MD 24242
Medion MD 24260
MBox DSB 100
Nokia Mediamaster 211 S
2
1
2
2
2
2
2
2
–
2
–
1
–
–
1
2
2
–
2
–
2
–
–
–
1
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ja
ja
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–
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ja
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–
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–
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ja
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–
ja
ja
–
–
ja
–
–
–
–
ja
–
–
–
–
–
Orbitech CI 350
Orbitech 350 P, 350 CR
Orbitech CI 400 PCS/PCK
Orbitech CI 400 PS/PK
Orbitech FTA 350 P
Pace DC 220 KKD//221 KKD/KP
Pace DS-210
Pace DS 810 KP/KPR
Pace TDS460KPR
Panasonic TU-DSF 40P
Philips DSR 2000/2015
Philips DSR 2010/2011
Samsung DCB S 300 G/S 305 G
Samsung DSB 9401G
Siemens Gigaset M 350 S/C
SKYMASTER DCI 9610
SKYMASTER DCN 9900
Strong SRT 4600
TechniSat Digibox Beta 1
TechniSat Digibox Beta 2
TechniSat Digit CCI
TechniSat Digit CI
1
1
1
1
–
–
–
1
–
1
2
–
–
–
–
2
–
–
–
1
1
1
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ja
NAVI™BARS
Navigator
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SFI
SFI
SFI
SFI
ja
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–
ja
–
–
–
–
–
–
ja
–
ja
–
–
–
–
–
–
–
➝
Tabelle II – 124: Digitale Programmplattformen und geeignete Set-Top-Boxen
Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Kaufreceiver sind des Öfteren in Abhängigkeit vom
Abschluss eines Premiere-Abonnementvertrages und der Vertragslaufzeit deutlich preiswerter zu erhalten.
Quelle: Unternehmen, Digitalfernsehen, Infosat (Stand: Juli 2006)
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
317
Am 26. Januar 2005 hat die ANGA eine in Zusammenarbeit mit dem Institut für Rundfunkrecht
(IRT) entwickelte Kabel-Set-Top-Box vorgestellt. Diese basiert auf dem Conax-Embedded-System
und enthält zwei Common-Interface-Schnittstellen für die Nutzung weiterer Verschlüsselungssysteme. Optional besteht die Möglichkeit des Einbaus eines analogen Empfangsteils. Hiermit soll
es dem Zuschauer möglich werden, mit nur einem Gerät und entsprechend der gleichen Fernbedienung zwischen digitalen und analogen Kabelangeboten zu wechseln.
➝
für Premiere
TechniSat Digital CI
Technisat Digit CIP und CIP-K
TechniSat Digital CIP und CIP-K
TechniSat Digit P
TechniSat Digital PR-S/PR-K
TechniSat Digit PS/PK
TechniSat Digital PS/PK
TechniSat Digit Sat NCI/Kabel NCI
TechniSat Digit XPS/ XPK
TechnoTrend TV-Pilot 100
TechnoTrend TT micro-S200, S201, S202
TechnoTrend Micro C 200
TechnoTrend TT micro-C 202
Telestar Diginova 2 CI und CI CR
Telestar Diginova 2 CI P
Telestar Diginova 2 P/2 PK
Telestar Diginova 2 PNS/PNK
Telestar DIGINOVA 3 CI PS
Telestar CI Diginova 3 PCS/PCK
Thomson DCI 1500 G
Tonbury Jupiter DSP
Topfield TF 5050 PDR
für Kabel Digital
DC220KKD von Pace
CI-Steck- integriertes
Premiere
plätze
PremiereCI-Modul
(Anzahl) Zugangs- erforderlich
system
1
1
1
–
–
–
–
1
1
–
–
–
–
1
1
–
–
1
1
–
2
–
–
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
–
ja
ja
ja
ja
–
ja
ja
ja
ja
–
ja
–
ja
ja
–
–
–
–
–
–
–
ja
–
–
–
–
ja
–
–
–
–
ja
–
ja
–
SFI
SFI
SFI
SFI
SFI
SFI
SFI
SFI
SFI
ja
ja
ja
ja
SFI
SFI
SFI
SFI
SFI
SFI
ja
ja
ja
CI-Steckplätze
(Anzahl)
integriertes
Zugangssystem
EPG
–
Nagravision, für Premiere
geeignet
Kabel
Digital
EPG
Kabel Digital lässt sich auch mit für
Premiere geeigneten Digital-Receivern
empfangen. Um den Kabel-Digital-EPG
zu nutzen, ist aber der Kabel-DigitalReceiver erforderlich.
für tividi
Mietreceiver, PrimaCom-Decoder
Satellit (S) Kabel (C)
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
–
–
ja
ja
ja
ja
ja
ja
–
ja
ja
–
ja
ja
–
ja
ja
ja
ja
ja
–
–
ja
ja
–
–
ja
ja
ja
ja
ja
–
–
Satellit (S) Kabel (C)
–
ja
siehe Premiere
CI-Steckplätze
(Anzahl)
integriertes
Zugangssystem
Alle Premiere-geeigneten Set-Top-Boxen
sind für den Empfang von tividi
geeignet.
für primatv
EPG
EPG
Satellit (S) Kabel (C)
siehe Premiere
CI-Steckplätze
(Anzahl)
integriertes
Zugangssystem
EPG
k. A.
Cryptoworks
ja
Satellit (S) Kabel (C)
–
ja
Tabelle II – 124: Digitale Programmplattformen und geeignete Set-Top-Boxen
Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Kaufreceiver sind des Öfteren in Abhängigkeit vom
Abschluss eines Premiere-Abonnementvertrages und der Vertragslaufzeit deutlich preiswerter zu erhalten.
Quelle: Unternehmen, Digitalfernsehen, Infosat (Stand: Juli 2006)
318
Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
2.2.2.7
Elektronische Programmführer
2.2.2.7.1 Bedeutung von elektronischen Navigationssystemen beim Digitalfernsehen
Aufgrund der gestiegenen Angebotsvielfalt haben Programmführer (Navigatoren, elektronische
Programmführer bzw. Electronic Programme Guide (EPG) oder Interactive Programme Guide (IPG))
eine große Bedeutung für den Zugang zum digitalen Fernsehen. Bereits heute werden mehrere
100 Kanäle digital über Satellit verbreitet. So strahlt zum Beispiel das Satellitensystem Astra über
die Orbitalposition 19,2 Grad Ost per Oktober 2006 184 frei empfangbare Programme (davon vier
im HD-Standard) für den deutschsprachigen Raum aus. Hinzu kommen neun Free-TV-Programme
für Österreich und zwei für die Schweiz. Des Weiteren werden über diesen Astra-Satelliten die
folgenden Pay-TV-Programme ausgestrahlt: 37 Programme von Premiere (davon drei im HD-Standard), 11 Programme von arena, 7 Programme easy.tv, 5 MTV-Musikprogramme und 29 weitere
Pay-TV-Programme (Quelle: InfoSat Europe; Stand: Oktober 2006). Bis zur Einführung des in Kooperation mit TechniSat vertriebenen MTV-Pay-TV-Bouquets im Herbst 2005 stellten die Programme
von Premiere das einzige im deutschen Sprachraum beziehbare Pay-TV-Bouquet dar. Andere, ebenfalls über diese Orbitalposition von Astra vertriebene Pay-TV-Digitalbouquets (z. B. CanalSatellite,
Canal Digitaal, Digital+) können in Deutschland nicht abonniert werden, denn aus urheberrechtlichen Gründen werden alle Bouquetangebote immer nur im Land ihres Ursprungs vertrieben. Eine
Vielzahl deutschsprachiger Programme strahlt auch das Eutelsat-Satellitensystem (Hotbird) über
die Orbitalposition 13 Grad Ost aus.
Aufgrund der unübersehbaren Vielzahl möglicher Digitalprogramme ist der Zuschauer darauf
angewiesen, möglichst schnell und bequem zu den gewünschten Programmen zu finden. Diese
Dienstleistungsfunktion erfüllen elektronische Programmführer bzw. Navigationssysteme. Sie sollen
den Zuschauer bei der Auswahl und beim Auffinden der von ihm bevorzugten Programme unterstützen. Einige Studien zur Fernsehnutzung in digitalen Haushalten heben hervor, dass unter den
Angeboten an interaktiven Fernsehdiensten die elektronischen Programmführer den größten
Zuspruch erfahren. GoldMedia Consulting & Research hat ermittelt, dass in Großbritannien bereits
im Jahr 2002 Dreiviertel der Digitalhaushalte vornehmlich den Electronic Programme Guide
nutzten.678 Während interaktive Dienste für Digitalfernsehnutzer nur eine untergeordnete Bedeutung haben, nutzten 73 % der Befragten den EPG regelmäßig.679 Zudem gaben ca. die Hälfte der
Zuschauer in britischen Digitalhaushalten an, sie würden den ihnen zur Verfügung stehenden EPG
häufiger nutzen als irgendeine andere Quelle für Programminformationen.680 Horst Stipp, National
Broadcasting Company (NBC), betont, dass sich in den USA beim jungen Publikum ein im Vergleich
zu Deutschland starker Rückgang in der Nutzung von Programmzeitschriften feststellen lässt.
Allerdings bestehe eine Nachfrage nach Programminformationen, die dazu führe, dass EPGs bei
digitalen Fernsehzuschauern sehr beliebt seien.681
2.2.2.7.2 Navigationssysteme, EPG und Medienkonzentration
Wegen der Orientierungsfunktion der Programmführer für den Nutzer des digitalen Fernsehens
hat er eine wichtige Bedeutung für den Zugang zum digitalen Fernsehen. Die Platzierung eines
Programms im Programmführer kann ausschlaggebend dafür sein, wie viele Zuschauer das Pro-
678
679
680
681
Siehe Financial Times Deutschland vom 17. 12. 2002.
So eine Befragung im Auftrag des Office of Telecommunications (OFTEL) von Mai und Juli 2000. Vgl. auch Jochen
Zimmer, Großbritannien und Frankreich, Vorreiter für digitales und interaktives Fernsehen, in: Media Perspektiven
10/2000, S. 444.
Vgl. Uwe Hasebrink, Das Zuschaueranteilsmodell: Herausforderung durch Pay-TV und Online-Medien, abgedruckt in:
Jahresbericht der KEK 2000/2001, S. 160–213, hier: S. 198.
Vgl. Horst Stipp, Der Konsument und die Zukunft des interaktiven Fernsehens, in: Media Perspektiven 7/2001, S. 375 f.m
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
319
gramm nutzen. Wettbewerbs- und auch meinungsrelevante Zugangsfragen entstehen, weil der
Bedarf des Zuschauers an anbieterneutraler Zugangsinformation unter Umständen nicht im Interesse
eines veranstalter- oder plattformeigenen EPG-Anbieters steht, der keine Werbung für seine Konkurrenten machen und eher die eigenen Programme hervorheben wird.
Zu unterscheiden ist zwischen einem bouquet-übergreifenden (Basis-) Navigator und dem
bouquet-eigenen elektronischen Programmführer (EPG). Der Rundfunkgesetzgeber unterwirft
(Basis-) Navigatoren in § 53 Abs. 1 Nr. 3 RStV einer Zugangsregulierung. Der Basisnavigator soll
quasi das Einstiegsportal zur digitalen Plattform darstellen und im ersten Nutzungsschritt gleichgewichtig auf die verschiedenen Angebote hinweisen sowie ein unmittelbares Einschalten der
einzelnen Programme ermöglichen. Alle verfügbaren Angebote sollen gleichberechtigt und ohne
positive oder negative Bewertung aufgeführt werden.
Bei einem Navigator handelt es sich um eine im Rechner der Set-Top-Box installierte Betriebssoftware. In seiner einfachsten Form stellt er das gesamte Programmangebot auf der Grundlage
einer Auswertung der Service-Informationen (SI) dar. Die Fernsehveranstalter strahlen die SI
gemeinsam mit dem digitalen Datenstrom ihres Programms aus. Die SI sind ein integraler Bestandteil eines Digitalfernsehsystems, das dem DVB-Standard entspricht. Sie enthalten im Wesentlichen
grundlegende Programminformationen wie Programmnamen, Sendungstitel, Beginn, Ende, Dauer
der Sendung und Genrebezeichnung, damit die Software der Set-Top-Box einfache Verzeichnisse
erstellen kann. SI können dazu verwendet werden, dem Benutzer unmittelbar nach dem Einschalten der Set-Top-Box die wichtigsten Informationen zur Navigation innerhalb der Programmvielfalt
anzuzeigen.
Die Gerätehersteller entwickeln zur Auswertung und Darstellung der SI eine für die Set-Top-BoxNutzer möglichst nutzerfreundliche Software. Solche Navigatoren können auch von Dritten entwickelt werden, wie zum Beispiel von Kabelnetzbetreibern. Letztere können sich etwa dafür interessieren, dass ihren Kunden eine Benutzeroberfläche zur Verfügung steht, die auf den SI basierende
Verzeichnisse für das Fernsehen darstellt und diese zugleich in eine Benutzeroberfläche integriert,
die auch den Zugang zu weiteren Anwendungen wie z. B. Internet oder E-Mail aufführt.
Elektronischer Programmführer (EPG): Zusätzlich zum (Basis-) Navigator bieten Plattformbetreiber oder Bouquetanbieter in der Regel eine weitere elektronische Orientierungshilfe an, die
dem Zuschauer vor allem ihr Programm oder das Bouquet aller von ihnen bereitgestellten Programme optisch attraktiv präsentiert, viele Zusatzinformationen liefert und möglichst einfache
und nützliche Hilfsfunktionen zur Suche und Auswahl ermöglicht. Der Vergleich mit den Funktionen
des Basisnavigators zeigt, dass es sich beim EPG um einen technisch deutlich anspruchsvolleren
und redaktionell gestalteten Programmführer handelt, der mit verschiedenen Zusatzinformationen
und Software-Anwendungen versehen sein kann. Im Unterschied zum Basisnavigator erstellt ein
EPG nicht nur einfache Verzeichnisse. Vielmehr handelt es sich um eine umfassende Programminformation, die redaktionell gestaltet und als eigener (Medien-) Dienst vom EPG-Anbieter ausgestrahlt wird. Somit ähnelt die Funktion eines EPGs derjenigen einer sendereigenen Programmzeitschrift. Hierzu bedarf es unter Umständen einer sehr komplexen Software, die ausreichend
Speicherkapazität der Set-Top-Box voraussetzt. Anders als der Basisnavigator benötigt der EPG
auch zusätzliche Übertragungskapazität. EPGs werden medienrechtlich nicht als eigenständiges
Rundfunkprogramm behandelt, sondern als eine Mediendienstleistung, und unterliegen insoweit
den Bestimmungen des Mediendienstestaatsvertrags.682
682
Vgl. Zulassungsantrag der RTL Television GmbH zur Veranstaltung eines digitalen Programmbouquets, Beschluss der KEK
vom 19. 10. 1999, Az.: KEK 052, II 1.3.
320
Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
EPGs gibt es in unterschiedlichen Erscheinungsformen:
– programmgebundene EPGs einzelner Veranstalter, die den Zuschauern insbesondere
das jeweils eigene Programm bzw. Programmbouquet erschließen wollen (z. B. Premiere
EPG, RTL TV interaktiv, ARD-Portal, ZDF Digitext), und
– unabhängige EPGs von Dritten, die den Zuschauern bouquetübergreifend anbieterneutral
spezifische Dienstleistungen anbieten (z. B. SiehFern INFO (SFI), Television Organizer (TEO)).m
Regulatorisch ist zu überlegen, ob für anbieterneutrale, bouquetübergreifende EPGs eine Zugangsregulierung vorgesehen werden sollte, die mit derjenigen für Navigatoren vergleichbar ist. Auch
nach der Neufassung der Satzung digitaler Zugang ist die dortige Zugangsregulierung nur auf
EPGs anwendbar, die als übergeordnete Benutzeroberfläche für alle über das System angebotenen
Dienste verwendet werden (vgl. § 1 Abs. 3).
2.2.2.7.3 Entwicklungsstand
Seit Ende 2001 ermöglicht Premiere bei der D-Box 2 über spezielle Funktionstasten auf der Fernbedienung zusätzlich zum herkömmlichen Programmführer „TONI“ noch den Zugang zu dem
Premiere-eigenen elektronischen Programmführer (Premiere EPG). Es handelt sich um einen speziell
für die Programme der Premiere-Plattform entwickelten und von Premiere redaktionell betreuten
Programmführer. Die übrigen über die D-Box empfangbaren digitalen Programme werden allerdings nicht dargestellt. Die neueren Premiere-geeigneten Decoder sind alle mit einem EPG ausgestattet. Diese unterscheiden sich jedoch je nach Gerätehersteller. Die TechniSat-Geräte verfügen
zum Beispiel über den TechniSat-EPG SFI (SiehFern INFO).
Auch die ARD hat für ihr digitales Bouquet einen EPG geschaffen. Er ermöglicht eine integrierte
„Lesezeichen“-Funktion. Damit wird den Redaktionen die Möglichkeit gegeben, die Zuschauer auf
andere interessante Sendungen hinzuweisen, die mit dem Thema der laufenden Sendung zu tun
haben. Der Zuschauer kann aufgrund des Hinweises bei Interesse die Sendung auswählen und
vormerken. Daraufhin erinnert eine Zeiteinrichtung zum gegebenen Zeitpunkt an die vorgemerkten
Sendungen. Außerdem können über einen Katalog Stichwörter ausgewählt und gespeichert werden. Der EPG weist dann jeweils automatisch auf alle aktuellen Sendungen mit diesem Stichwort
hin.
Das ZDF hat für sein Programmbouquet ZDFvision ebenfalls einen EPG entwickelt. RTL bietet
unter der Bezeichnung „RTL TV interaktiv“ einen EPG für das RTL-Bouquet an. Sowohl die EPGs
von ARD und ZDF als auch der EPG von RTL basieren auf der Multimedia Home Platform (MHP)
und können nur mittels einer MHP-fähigen Set-Top-Box genutzt werden.
Nicht nur Fernsehveranstalter, auch Gerätehersteller und Verlage von Programmzeitschriften
arbeiten an übergreifenden EPGs.683 Kabelnetzbetreiber sind ebenfalls an solchen EPGs interessiert.
Entsprechend bieten mittlerweile z. B. Kabel Deutschland, PrimaCom und ish eigene EPGs an. Der
Heinrich Bauer Verlag, Herausgeber der Programmzeitschrift TV Movie, hat in Zusammenarbeit
mit dem Unternehmen More TV einen programmübergreifenden EPG namens TEO (Television
Organizer) auf den Markt gebracht. Bereits seit längerem bietet die Axel Springer AG verschiedene
Versionen des Hörzu-EPGs an. Die neueste, MHP-basierte Version wurde jedoch im Oktober 2005
vorerst wieder eingestellt.
Ein weiteres Beispiel sind die Satelliten-Set-Top-Boxen der Firma TechniSat. Nach Angaben des
Herstellers sind alle Boxen mit einem für die Nutzer kostenlosen, von TechniSat redaktionell gestalteten und programmübergreifenden EPG (SFI) ausgestattet. Der EPG wird seit 1999 über das
683
Die Programmanbieter haben sich zwischenzeitlich auf eine Reihenfolge der Sender in EPGs geeinigt und diesen
Vorschlag den Boxenherstellern hinsichtlich der technischen Realisierbarkeit vorgelegt; vgl. Digital Fernsehen 1/2007.m
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
321
digitale Astra-Satellitensystem ausgestrahlt und läuft auf der von TechniSat selbst entwickelten
Betriebssoftware Apitech 1.0.
Bezeichnung
Betreiber
Standard
Verbreitung Empfangsgeräte Bemerkungen
Navigatoren/EPGs
zur Auswertung
von ServiceInformationen (SI)
Boxenhersteller
Mindestausstattung
bei den Set-TopBoxen
DVB
proprietär
Technisat
(Boxenhersteller)
TechniSat Home
DVB-S
Platform (THP);
Advanced TechniSat
Home Platform
(aTHP)
Beispiele
SiehFernINFO –
(SFI) EPG
DVB-Receiver
Darstellung hängt von
der jeweiligen Set-TopBox ab. Zudem bestimmen die Fernsehsender
mit dem ausgestrahlten
digitalen Datenstrom bzw.
mit dem Umfang der SIDaten die Darstellung.
Set-Top-Boxen
von Technisat
und für Set-TopBoxen weiterer
Hersteller
Programmübergreifender
EPG auf Basis der SIDaten, ausgestrahlt über
ASTRA. Läuft auf den
Boxen von TechniSat und
einer Auswahl weiterer
Set-Top-Boxen-Hersteller.
Kabel Digital
Receiver, z. B.
DC220KKD von
Pace
EPG der KDG als Basisnavigator in den Set-TopBoxen der KDG.
Kabel Digital EPG
(Kabel Digital
Navigator)
Kabel
HTML
Deutschland
DVB-C
Activy Media
Center
Fujitsu
Siemens
DVB und analoges
Fernsehen
DVB-C und
DSL
(T-Online
Vision)
ARD-Portal
ARD Digital
MHP
DVB-S
MHP-Boxen
Nur für das ARD-Digitalbouquet, Informationen
über Sendungen der
Programme der ARD.
ZDF Digitext
ZDF
MHP
DVB-S und
DVB-T
MHP-Boxen
Nur für das ZDF-Digitalbouquet, Informationen
über Sendungen der
Programme des ZDF.
RTL TV Interaktiv
RTL
MHP
DVB-S
MHP-Boxen
Nur für das RTL-Digitalbouquet, Informationen
über Sendungen der
RTL-Programme.
ProSieben iTVPortal
ProSieben
MHP
DVB-S
MHP-Boxen
Geplant für Programme
des ProSiebenSat.1Digitalbouquets; in
Entwicklung.
HörZu EPG
HörZu
(Axel Springer AG)
MHP
DVB-S
MHP-Boxen
Senderübergreifender
Überblick, redaktionell
aufbereiteter EPG auf
MHP-Basis; seit Oktober
2005 eingestellt.
TV Movie EPG
(Heinrich Bauer
Verlag)
MHP
DVB-S
MHP-Boxen
Projekt: redaktionell aufbereiteter EPG für
senderübergreifende
Programminformationen.
TV Movie
Basis EPG und EPG TV
Programm Plus.
Tabelle II – 125: Auswahl elektronischer Programmführer für das Digitalfernsehen
Quelle: Unternehmen, Digital Fernsehen, eigene Recherche (Stand: Oktober 2006)
322
Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
2.2.2.7.4 EPG und Application Programming Interface (API)
EPGs Dritter benötigen eine Schnittstelle bzw. Application Programming Interface (API) in der
Betriebssoftware der Set-Top-Box. EPGs sind multimediale Anwendungen, Anwendungsprogramme
(Application Program) bzw. Software-Anwendungen. Sie werden grundsätzlich für ein bestimmtes
API erstellt. Folglich muss die EPG-Software-Anwendung passend zum API der Set-Top-Box geschrieben werden. Von einer „offenen Schnittstelle“ spricht man, wenn für diese Schnittstelle eine
eindeutige Vereinbarung oder eine verbindliche Standardisierung existiert und die Daten dieser
Schnittstelle allen Anwendern bekannt sind und frei zur Verfügung stehen.
Je nach Leistungsfähigkeit der Set-Top-Box sind entsprechende APIs enthalten, andernfalls ist
die Interoperabilität mit Drittanwendungen beschränkt. Zudem ist es erforderlich, dass der zugehörige Prozessor der Set-Top-Box leistungsfähig genug ist. Außer beim EPG besteht diese Problematik der geeigneten Betriebssoftware-Schnittstelle der Set-Top-Box auch bei allen anderen interaktiven Anwendungen und Abrufdiensten. Gemäß §§ 48 Abs. 2 Nr. 2, 150 Abs. 6 TKG müssen alle
Set-Top-Boxen, die nach dem 1. Januar 2005 in Verkehr gebracht werden, über eine offene API
verfügen.684
Im September 2001 verständigten sich ARD, ZDF, KirchGruppe, RTL und die Landesmedienanstalten mit der „Mainzer Erklärung“ auf die eine gemeinsame und offene API ermöglichende
Multimedia Home Platform (MHP). Die wesentlichen Inhalteanbieter verabredeten sich, alle neuen
interaktiven Funktionen auf Basis von MHP zu entwickeln und alle bestehenden interaktiven
Anwendungen in einem überschaubaren Zeitraum auf MHP zu überführen. Diese – unverbindliche – Erklärung bedeutete eine Abkehr vom bisher vorherrschenden (API-) Middleware-Standard
der D-Box, betanova. Auch Premiere kündigte zunächst an, spätestens bis zum Frühjahr 2003 über
eine Software-Aufspielung die D-Box 2 auf MHP umzustellen.
Der Erfolg der Mainzer Erklärung blieb jedoch hinter den Erwartungen zurück. Die ersten MHPkompatiblen Endgeräte kamen erst Ende 2002 auf den Markt. Auch derzeit sind nur wenige MHPfähige Geräte auf dem Markt. MHP-fähige Endgeräte in Form von Set-Top-Boxen und Fernsehgeräten mit integrierter MHP-Funktionalität werden von ADB, Fujitsu Siemens, Galaxis, Handan,
Humax, Nokia, Panasonic, Philips, Sony und Strong angeboten (Stand: Juni 2006). Insgesamt
werden in Deutschland als 10.000 MHP-fähige Geräte betrieben. Ein Grund für die Schwierigkeiten
der Akzeptanz auf Geräte-Ebene ist die Tatsache, dass sich Premiere an die Mainzer Erklärung nicht
mehr gebunden fühlt. Der Vorstandsvorsitzende Georg Kofler wies darauf hin, dass Premiere nicht
mehr zur KirchGruppe gehört, die die Erklärung unterschrieben habe. MHP sei viel zu teuer.685 Im
Vergleich zu MHP-Boxen gibt es erheblich preiswertere, Premiere-geeignete Boxen, die ein schnelleres Anwachsen der Abonnentenzahlen versprechen. Bisher sind daher keine Premiere-geeigneten
Decoder mit MHP auf dem Markt.
Die mangelnde Verbreitung MHP-fähiger Geräte hat negative Rückwirkungen auf das Angebot
MHP-fähiger Dienste. Zwar bieten ARD, ZDF, RTL, ProSieben und MTV MHP-basierte interaktive
Dienste an. Die entsprechenden Open-TV-Angebote von ARD und ZDF wurden Anfang 2004 eingestellt.686 Auch der seitens des Heinrich Bauer Verlags gemeinsam mit More TV entwickelte
senderunabhängige EPG TEO basiert auf MHP. Diese Dienste können jedoch mit Premiere-geeigneten Decodern nicht genutzt werden. Entsprechend brauchen Endkunden mehrere Set-Top-Boxen,
um sowohl Angebote von Premiere als auch die MHP-Dienste anderer Anbieter nutzen zu können.
684
685
686
Vgl. hierzu Frevert, Regelungen des neuen TKG zur Rundfunkübertragung, in: MMR 2005, S. 23, 25.
Wiedergegeben nach: Kurp, Multimedia Home Platform quo vadis?, abrufbar unter www.medienmaerkte.de/Artikel/
digital/030509_mhp.html.
Vgl. InfoSat vom 08. 09. 2005.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
323
Aufgrund der mangelnden Verbreitung MHP-fähiger Geräte wurde der MHP-basierte Hörzu EPG
wieder abgeschaltet.
Erhebliche Unsicherheiten für die Einführung von MHP als gemeinsamen Standard ergeben
sich auch im Bereich des Kabelfernsehens. Die Kabelnetzbetreiber haben sich bislang nicht auf
die Nutzung des MHP-Standards geeinigt. Das Angebot an MHP-fähigen Kabel-Set-Top-Boxen ist
noch begrenzter als das Angebot für den Satellitenempfang. Zur Nutzung der Angebote digitaler
Kabelplattformen werden zum Beispiel von Kabel Deutschland und PrimaCom spezielle Decoder
angeboten, die bisher nicht MHP-fähig sind. Darüber hinaus können die meisten dieser Programme
mit Premiere-geeigneten Decodern empfangen werden. Hier besteht also ein großes Angebot an
relativ preiswerten, aber nicht MHP-fähigen Decodern. Auch die Betreiber der Kabelnetze sind
daran interessiert, dass der Digitalisierung der Kabelnetze nicht zu hohe Kosten für die Set-TopBoxen entgegenstehen.687 Entsprechend vermarktet z. B. Kabel BW das Pay-TV-Paket „Kabel Digital
Home“ gemeinsam mit einem subventionierten Receiver. Je höher die Kosten der Box, desto
schwieriger und langwieriger wird der Umstellungsprozess zum Digitalfernsehen ausfallen. Auch
hier besteht also ein Zielkonflikt zwischen einer schnellen Umstellung und einer für die Veranstalter
möglichst komfortablen Ausrüstung der Endgeräte mit MHP. Die Veranstalter lehnen es allerdings
ab, sich an den Zusatzkosten für MHP zu beteiligen. Aufgrund des weiterhin beschränkten Angebots
an attraktiven interaktiven Anwendungen sind bisher nur wenige Fernseh-Haushalte bereit, Mehrkosten für MHP in Kauf zu nehmen.
2.2.2.8
Digitale Programm- bzw. Vermarktungsplattformen
Digitale Programmplattformen stellen Programmpakete zusammen, übernehmen die Akquisition
von Abonnenten und die Verwaltung. Digitale Pay-TV-Programme werden häufig in Form von
Programmpaketen angeboten. Plattformbetreiber bündeln eigen- und fremderstellte Fernsehprogramme zu Programmpaketen (Bouquets). Sie vermarkten die Pakete zum Beispiel direkt an Satellitenhaushalte oder indirekt über Kabelnetzbetreiber. Der Plattformbetreiber führt die Abonnentenverwaltung und -betreuung nicht nur für die Abonnenten seiner eigenen Programme, sondern
auch für die Abonnenten der Dritt- bzw. Fremdprogramme durch.
Die Programmbündelung oder Paketierung des Plattformbetreibers geht weit über den technischen Vorgang des Multiplexing hinaus. Die Bündelung zu Paketen ähnelt dem Veranstalten von
Programmen, denn auch hier werden Inhalte aufgrund von inhaltlichen Auswahl- und Bewertungsentscheidungen zu einem Gesamtprogrammangebot zusammengestellt. Dies trifft auch dann zu,
wenn der Plattformbetreiber selbst keine eigenen Inhalte produziert. Deshalb kann die Programmbündelung unter Umständen Meinungsrelevanz haben. Die Vermarktung von Programmen in
Paketen ist außerdem wichtig für den Zugang der Programme zum Endkunden, da für viele
Programmangebote die Einzelvermarktung (à la carte) nicht in Betracht kommt. Veranstalter von
Programmen ohne Premium-Inhalte sind auf die gemeinsame Vermarktung mit Premium-Kanälen
angewiesen.
Der Markteintritt über die Plattform eines etablierten Pay-TV-Anbieters mit attraktiven Inhalten
ist für Neuankömmlinge oft der einzige Zugang zum Kunden. Nur gemeinsam mit attraktiven
Programmen können digitale Pay-TV-Programmangebote erfolgreich in den Markt eingeführt
werden. Für einzelne Programme wäre der Aufbau einer eigenen Plattform nicht vertretbar, deshalb
bleibt nur die Nutzung der gemeinsamen Vermarktung sowie der Abrechnungs- und Zugangskontrollsysteme des etablierten Plattformbetreibers. Offeriert ein Pay-TV-Plattformbetreiber seine
Dienstleistung Neuankömmlingen, so trägt er dadurch zur Vergrößerung der Programmvielfalt bei
687
Vgl. Presseerklärung des Deutschen Kabelverbands vom 11. 09. 2003, abrufbar unter www.deutscherkabelverband.de.m
324
Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
und leistet insofern einen Beitrag zur Meinungsvielfalt. Er wird dies freiwillig aber nur tun, wenn
er damit höhere Einnahmen erzielen oder seinen Kunden attraktive Zusatzangebote bieten kann,
die er nicht selbst produzieren kann oder will. Im Satellitenbereich gab es bis 2006 mit Premiere
nur eine vertikal integrierte Programmplattform. Inzwischen ist mit Arena eine weitere Plattform
hinzugekommen, die neben den Bundesliga-Angeboten noch einige Drittkanäle verbreitet. Erst
Mitte 2006 hat SES Astra den Start einer Satellitenplattform unter der Bezeichnung „Entavio“ angekündigt. Sie soll primär der verschlüsselten Übertragung von Free-TV-Programmen dienen.
Mittels der Infrastruktur des von Premiere erworbenen Digital Playout Centers (APS Astra) sollen
aber auch Pay-TV-Programme vermarktet werden. Dies möchte SES Astra aus Gründen der Neutralität einem Dritten überlassen, der allerdings noch dabei ist, die Finanzierung der Programmplattform sicherzustellen. Damit könnte es dann erstmals eine von Veranstaltern unabhängige Pay-TVPlattform für Satellitenprogramme geben.
Kartellrechtliche Prüfungen betrachten den Bereich der Veranstaltung und Vermarktung von
Pay-TV als eigenständigen Markt. Dabei stand bei Wettbewerbsprüfungen des deutschen Pay-TVMarktes bislang im Mittelpunkt, dass die Programmplattform von Premiere auf diesem Markt eine
monopolartige Stellung hatte:
– Zu diesem Ergebnis kam die EU-Kommission in ihrer Entscheidung zu BSkyB/KirchPayTV.
Die EU-Kommission unterscheidet dabei nicht zwischen einem analogen und einem digitalen
Bereich.688
– Ebenso kam das Bundeskartellamt zu dem Ergebnis, dass Premiere auf dem Pay-TV-Markt
eine marktbeherrschende Stellung hat. Nach den Entscheidungen des Bundeskartellamtes
reicht für diese Feststellung bereits der Vergleich der Abonnentenzahlen der vorhandenen
Programmplattformen aus.689
An der marktbeherrschenden Stellung von Premiere hat sich auch durch den Verlust der Übertragungsrechte an der Fußball-Bundesliga nichts Wesentliches geändert. Nach Abonnenten und
Umsätzen dürfte Premiere immer noch ca. 80 % des Pay-TV-Marktes auf sich vereinen. Allerdings
ist eine Dynamik im Pay-TV-Markt erkennbar, so dass sich innerhalb der kartellrechtlichen Prognose
auch deutliche Veränderungen ergeben können.
Anders als bei den Wettbewerbsprüfungen durch EU-Kommission und Bundeskartellamt wird
medienkonzentrationsrechtlich nicht zwischen Free- und Pay-TV differenziert. Die Bestimmungen
der §§ 26 ff. RStV zur Sicherung der Meinungsvielfalt im privaten Fernsehen gelten für das gesamte
Fernsehangebot, das Angebot der gebühren- und werbefinanzierten Fernsehsender ebenso wie
das entgeltfinanzierte Angebot, und zwar unabhängig davon, ob die Programme analog oder
digital ausgestrahlt werden. Danach ist es auch die Aufgabe der KEK, die mit Konzentrationsentwicklungen beim Pay-TV-Angebot verbundenen Auswirkungen auf die Meinungsvielfalt im
bundesweiten Fernsehen insgesamt zu würdigen.
Während bei den früheren medienkonzentrationsrechtlichen Prüfungen der KEK die Zuschaueranteile von Premiere der KirchGruppe zugerechnet wurden, entschied die KEK am 23. Oktober 2002
(Az.: KEK 155), dass infolge der Insolvenzen von Unternehmen der KirchGruppe und ihren gesellschaftsrechtlichen Auswirkungen der Zurechnungszusammenhang zwischen Premiere und den
Programmveranstaltern von Sat.1, ProSieben, kabel eins, DSF, N24 und 9Live nicht mehr besteht.
Folglich sind Premiere und den an ihr beteiligten Gesellschaften nur noch die Zuschaueranteile
der Premiere-Programme und ggf. der Premiere zurechenbaren Drittprogramme zuzurechnen.
688
689
Siehe Europäische Kommission, Entscheidung vom 21. 03. 2000, COMP/JV.37, BSkyB/KirchPayTV, Rn. 48, 50, 51, http://
europa.eu.int/comm/competition/mergers/cases/index/by_nr_jv_0.html.
Siehe zum Beispiel Bundeskartellamt, 7. Beschlussabteilung, B7-168/01, Entscheidung Liberty Media Corporation,
Englewood, Colorado/USA/Kabel Deutschland GmbH (KDG), Tz. 151, 159.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
325
Zwar nehmen Pay-TV-Angebote bei der Entwicklung des digitalen Fernsehens in Deutschland
nach wie vor eine wichtige Rolle ein. Derzeit kommt ihnen aber im Hinblick auf die Bildung der
öffentlichen Meinung noch keine entscheidende Bedeutung zu. Durch die wachsende Bedeutung
des frei empfangbaren digitalen Fernsehens ist der Anteil der Premiereabonnenten an der Gesamtheit der digitalen TV-Haushalte in den letzten beiden Jahren von vier Fünfteln auf ein gutes Drittel
gesunken. Durch die weitere Verbreitung von DVB-T wird unter anderem die Zahl der Haushalte,
die öffentlich-rechtliche Bouquet-Angebote (ARD Digital und ZDFvision) nutzen können, weiter
steigen.
2.2.2.8.1 Digitale Kabel-Plattformen
Kabel Deutschland
Die Kabel Deutschland GmbH (KDG) betreibt Kabelnetze der Netzebene 3 in den Bundesländern
bzw. Regionen Rheinland-Pfalz/Saarland, Hamburg/Schleswig-Holstein/Mecklenburg-Vorpommern,
Berlin/Brandenburg, Niedersachsen/Bremen, Bayern sowie Sachsen/Sachsen-Anhalt/ Thüringen.
Wesentlicher Gesellschafter der Kabel Deutschland ist die Investmentgesellschaft Providence Equity
Partners, Inc. Nach der Anfang 2006 erfolgten Übernahme der Anteile von Apax Partners und
Goldman Sachs Capital Partners hält Providence Equity Partners, Inc. mittelbar rund 95 % der
Anteile an Kabel Deutschland.
Seit Ende 2004 bietet Kabel Deutschland digitale Programme an. Davon sind mittlerweile über
50 öffentlich-rechtliche und private Programme ohne Programmentgelte, etwa weitere 100 über
Abonnementpakete empfangbar. Für die privaten Free-TV-Programme ist eine (einmalige) Freischaltgebühr in Höhe von 14,50 Euro und eine monatliche digitale Zusatzgebühr (ca. 2 bis 3 Euro)
zu entrichten. Die Abonnementpakete gliedern sich in das deutschsprachige Paket Kabel Digital
HOME, in dem 33 Sender enthalten sind, und acht verschiedene Fremdsprachenpakete bei Kabel
Digital INTERNATIONAL.
Das Paket Kabel Digital HOME enthält diverse Fernseh- und Radioprogramme und kostet bei
einer 12-monatigen Vertragslaufzeit ohne digitales Empfangsgerät (Receiver) 10,90 Euro im Monat.
Die Kosten für die Fremdsprachenpakete von Kabel Digital INTERNATIONAL betragen monatlich
zwischen 2,90 und 22,90 Euro. Für den Empfang ist ein Kabel-Digital-Receiver notwendig. Dieser
kostet 2 Euro bei Abschluss eines 24-monatigen Vertrages über Kabel Digital HOME für 12,90 Euro
monatlich. Ende September 2006 belief sich die Anzahl der Abonnenten der digitalen Programmpakete von Kabel Deutschland auf 601.000. An das Kabelnetz von Kabel Deutschland sind zur Zeit
ca. 10 Mio. Haushalte angeschlossen.
ish, iesy
tividi ist das Digitalangebot der Kabelnetzbetreiber ish NRW GmbH (ish) und iesy Hessen GmbH &
Co. KG (iesy). Ish betreibt in Nordrhein-Westfalen und iesy in Hessen Kabelnetze der Netzebene
3. Ish ist eine 100 %ige Tochtergesellschaft von iesy. Mittelbar ist auch die Arena Sport Rechte und
Marketing GmbH (Arena) eine 100 %ige Tochtergesellschaft von iesy. Iesy selbst steht wiederum
mittelbar vollständig im Anteilsbesitz der Unity Media GmbH (Unity Media). Alleingesellschafterin
der Unity Media ist die Unity Media S. C. A., an der wiederum Finakabel-Fondsgesellschaften (BC
Partners) zusammen 38,66 % und Apollo-Fondsgesellschaften 31,46 % der Aktien halten; die übrigen 30,43 % der Aktien befinden sich in Streubesitz.
tividi wird seit November 2005 über die Netze der beiden Kabelnetzbetreiber ish und iesy angeboten. Das Angebot umfasst über 40 digitale öffentlich-rechtliche und private Programme sowie
verschiedene Pay-TV-Themenpakete. Daneben wird auch ein Hörfunkpaket sowie ein Video-onDemand-Dienst angeboten. Für den Free-TV-Bereich, der keinen Zugriff auf das Video-on-DemandAngebot und das Hörfunkpaket erlaubt, muss eine Aktivierungsgebühr in Höhe von 19,95 Euro
326
Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
für zwölf Monate und für die privaten Free-TV-Programme eine monatliche digitale Zusatzgebühr
von 2 bis 3 Euro entrichtet werden.
Die Kosten für die weiteren Dienste richten sich nach dem ausgewählten Paket und reichen von
6,90 Euro (tividiFAMILY) bis 19,90 Euro (tividiKOMPLETT) im Monat. Das Paket tividiKOMPLETT enthält auch den Sender arena, der alle Bundesligaspiele live ausstrahlt. Arena ist auch gesondert für
14,90 Euro im Monat erhältlich. Als Video-on-Demand sind Filme für je 3 bzw. 3,90 Euro erhältlich.
Für den Empfang von tividi ist ein digitaler Receiver notwendig, der bei einem 24-MonatsVertrag über das Paket tividiKOMPLETT ohne Aufpreis abgegeben wird. Ende März 2006 hatten
ish und iesy 140.100 Digital-TV-Kunden. Insgesamt gibt es im Gebiet von ish und iesy 2,3 Millionen
modernisierte690 Kabelanschlüsse.
PrimaCom, ewt, Tele Columbus
Von den Netzebene-4-Kabelgesellschaften betreibt bislang nur die PrimaCom AG (PrimaCom) in
den Regionen Leipzig/Chemnitz /Magdeburg, Mainz / Wiesbaden, Berlin/Brandenburg/Mecklenburg-Vorpommern sowie Aachen/Osnabrück eine Programmplattform. 26,7 % der Anteile an
PrimaCom erwarb im August 2006 die Orion Cable GmbH, die auch Mehrheitsgesellschafterin von
ewt multicabel und Tele Columbus ist. Diese Entwicklung könnte in der Zusammenfassung bisher
unabhängiger NE-4-Betreiber mit zusammen ca. 5 Millionen angeschlossenen Kunden münden.m
Seit Ende 2000 bietet PrimaCom mit primatv einen digitalen Kabeldienst an. Das Grundangebot
mit 46 Programmen inklusive der öffentlich-rechtlichen Programme kostet monatlich 5,95 Euro,
die Zusatzangebote zwischen 2,70 und 6,95 Euro im Monat. Daneben wird ein Video-on-DemandDienst angeboten, bei dem je Film 3,95 Euro zu zahlen sind. Für den Empfang ist ein Digitalreceiver notwendig, für den eine Kaution in Höhe von 50 Euro erhoben wird. Die monatliche
Miete selbst ist im Grundangebot enthalten. 2004 hatte PrimaCom 11.566 Kunden für das Digitalfernsehen.
2.2.2.8.2 Digitale Satelliten-Plattformen
Premiere
Die Premiere AG (Premiere) bietet 13 eigene Pay-TV-Programme und weitere Pay-per-View-Dienste
an. Sie erbringt darüber hinaus Plattformdienstleistungen für 15 weitere Pay-TV-Programme, die
von Dritten veranstaltet werden. Der größte Teil der Aktien an Premiere (71,12 %) befindet sich in
Streubesitz. Daneben werden 13,91 % der Anteile von der Fernseh Holding S. a. r. l. gehalten, die
sich vollständig im Anteilsbesitz von Dr. Georg Kofler befindet. Die 100 %ige Tochtergesellschaft
von Premiere, Premiere Fernsehen GmbH & Co. KG, ist wiederum zu 100 % an den Gesellschaften
Premiere Fernsehen GmbH (Österreich), Service Center Schwerin GmbH, Primus Sport und Premiere
Win Fernsehen GmbH beteiligt.
Premiere ist mit ca. 3,37 Millionen Abonnenten-Haushalten (Stand: 30. 09. 2006) der wichtigste
Pay-TV-Plattformanbieter in Deutschland. Sämtliche über die Plattform angebotenen Programme
werden sowohl über Satellit als auch über Kabel, seit März 2003 ausschließlich in digitaler Form,
verbreitet.
Im Jahr 2005 hat Premiere sein Bouquet um drei neue Pay-TV-Kanäle erweitert. Dazu zählen
die Info- bzw. Dokutainmentkanäle Discovery Geschichte und Focus TV Gesundheit, die nun im
Paket „Thema“ erhältlich sind. Darüber hinaus startete Premiere mit Premiere Win einen Kanal, der
vor allem Pferderennen zeigt sowie Pferde- und Sportwetten des Kooperationspartners BetandWin
vermarktet. Den Wettkanal stellt Premiere zum Jahresende 2006 jedoch wieder ein.691
690
691
630/862 MHz, bi-direktional.
Mitteilung der Premiere Fernsehen GmbH vom 14. 11. 2006 im Prüfverfahren KEK 379.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
327
Im Januar 2006 startete Premiere die Ausstrahlung von Programmsignalen im HD- (High Definition) Standard. In diesem Standard wurden auch die Spiele der Fußball-Weltmeisterschaft ausgestrahlt. Premiere verfügt über die Free-TV- und Pay-TV-Rechte an der UEFA Champions League
ab der Saison 2006/2007 für drei Jahre.
Dagegen verlor Premiere den Zuschlag bei der Vergabe der Fußball-Bundesligarechte, die ab
August 2006 für drei Jahre der Konkurrent Arena verwertet. Ebenfalls verlor Premiere die Möglichkeit, die Fußball-Bundesligaspiele über so genannte „Public-Viewing“-Rechte in Premiere Sportsbars
zu zeigen. Der Versuch von Premiere, seinen Kunden im Wege einer Sublizenz von der Deutsche
Telekom AG dennoch Live-Bilder an der Fußball-Bundesliga im so genannten IPTV-Standard zu
zeigen, scheiterte am Widerstand der DFL und von Arena. Eine Verbreitung dieser IPTV-Signale
über Kabel und Satellit ist nach dem gefundenen Kompromiss nicht möglich. Live-Berichterstattung von der Bundesliga wird danach lediglich über DSL-Leitungen in Form des Angebotes T-Home
in zunächst zehn Städten Deutschlands zu empfangen sein.
Premiere produziert die Spiele allerdings für die Deutsche Telekom und vertreibt das Angebot
unter seinem Markennamen. Weiterhin vertreibt Premiere das Bundesliga-Angebot von Arena in
den KDG-Gebieten im Kabel, weil zwischen Arena und KDG keine Einigung über einen Verbreitungsvertrag zustande kam.
Der Aktienkurs von Premiere fiel seit dem Verlust der Bundesliga-Rechte dramatisch auf teilweise
unter 7 Euro je Aktie bei einem Ausgabekurs von 28 Euro, erholte sich im Oktober/November 2006
aber wieder auf 12 bis 13 Euro. Bei Premiere geht man davon aus, dass der Verlust der BundesligaRechte ohne existenzielle Probleme verkraftet wird.
Seit August 2006 gibt es bei Premiere ein neues Programmpaket-System:692 Im Rahmen eines
24-monatigen Vertrages werden fünf verschiedene Pakete (Premiere Blockbuster, Premiere Entertainment, Premiere Thema, Premiere Sport und Premiere Fußball International) zu je 9,99 Euro
oder insgesamt 34,99 Euro monatlich angeboten. Im Paket für 44,99 Euro monatlich sind zusätzlich drei HDTV-Programme und eine Programmzeitschrift enthalten. Hinzu kommt eine Aktivierungsgebühr in Höhe von 29,99 Euro. Für den Empfang von Premiere notwendige Receiver sollen
zukünftig auch zur Miete angeboten werden, ein HD-Receiver etwa für 9,99 Euro im Monat.
Arena
Mit dem Erwerb der Fußball-Bundesliga-Ausstrahlungsrechte durch die Arena Sport Rechte und
Marketing GmbH (Arena), eine Tochterfirma der Kabelnetz-Holding Unity Media AG, wird nun versucht, neben Premiere eine weitere Pay-TV-Satellitenplattform zu etablieren. Arena hat Transponder
sowohl bei EutelSat als auch bei SES Astra gemietet. Darüber werden die neun Spiele zeitgleich
live ausgestrahlt. In der übrigen Sendezeit bietet Arena ein Bouquet von neun Pay-TV-Spartenkanälen an,693 das zusätzlich zum Bundesliga-Paket gegen Aufpreis erworben werden kann. Arena
verlangt eine technische Zugangsgebühr für die Satellitenausstrahlung in Höhe von 5 Euro. Die
Bundesliga-Live-Bilder sind für 14,90 Euro monatlich erhältlich und das Komplettpaket für
19,90 Euro.
Die Eigentumsverhältnisse bei Arena sind identisch mit denjenigen von ish/iesy (s. o.). Mangels
Einigung mit der technischen Plattform APS, die nun im Alleineigentum von SES Global steht,
greift Arena auf das Verschlüsselungssystem des ORF (Cryptoworks) zurück, dessen Eignung für
Pay-TV allerdings bezweifelt wird. Mit den bestehenden Boxenpopulationen der Premiere-Kunden
kann das Arena-Angebot nicht empfangen werden. Premiere verschlüsselt bekanntlich mit dem
692
693
Vgl. Pressemitteilung der Premiere AG vom 20. 06. 2006.
Unter anderem Kinowelt TV Premium, AXN, Boomerang, NASN, Eurosport 2, The History Channel, National Geographic
Channel.
328
Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
Standard Nagravision mit Hilfe der APS-Plattform. Seit Mitte November 2006 bietet Arena jedoch
seinen Satellitenkunden einen Decoder mit einem zweiten Steckplatz für Arena-Adapter und
Smart-Ccard an, so dass mit einer Entschlüsselungsbox sowohl arena als auch Premiere empfangen
werden können.
Arena ist der erste Fall einer deutlichen vertikalen Integration zwischen Netzbetreiber und
Inhalteanbieter. Die möglichen Auswirkungen einer solchen Verbindung werden von den Landesmedienanstalten beobachtet. Die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) erteilte
Arena am 10. März 2006 eine Lizenz für einen Pay-TV-Sender mit der Auflage, die Plattformverträge
zur Verfügung zu stellen und die Buch- und Geschäftsführung des Kabelgeschäfts von jener des
Satellitengeschäfts zu trennen.
Dolphin/Entavio
In der Presse wird derzeit eine weitere Satellitenplattform unter dem Namen Dolphin/Entavio
diskutiert. Dabei handelt es sich um ein Angebot der SES Global, die auch das Astra-Satellitensystem betreibt. APS wird technische und administrative Dienstleistungen für Free-TV-Anbieter
bereitstellen, die eine Verschlüsselung der digitalen Satellitensignale ermöglichen. Der Empfang
solcher Signale wird dann über eine freigeschaltete Smart-Card und einen für dieses Angebot
zertifizierten Receiver möglich sein. Gesicherte Informationen über die konkrete Ausgestaltung
dieser Plattform und beispielsweise die Endkundenentgelte liegen derzeit noch nicht vor. SES
wird die Pay-TV-Vermarktungsplattform nach eigenen Ankündigungen nicht selbst betreiben,
sondern einem Dritten überlassen. Die für den Empfang verschlüsselter Free-TV-Programme erforderliche Smart-Card wird SES/APS allerdings unter eigenem Namen vermarkten. Das Kartellamt
hat Ermittlungen gegen die an dem Verschlüsselungsvorhaben beteiligten Unternehmen SES
Global, RTL Group und ProSiebenSat.1 Media AG eingeleitet. Das Kartellamt prüft insbesondere,
ob die vorgeschriebenen Decoderstandards diskriminierungsfrei sind und ob die Einführung der
Entgeltpflicht für Free-TV auf einem abgestimmten Verhalten der Programmanbieter beruht.694 Die
Landesmedienanstalten haben sich inzwischen über die Gemeinsame Stelle Digitaler Zugang
(GSDZ) positiv zu dem Vorhaben geäußert, allerdings ebenfalls Prüfungsbedarf angemeldet.
2.2.2.8.3 Digitale Plattformen für mobile Endgeräte
DVB-H
DVB-H (Digital Video Broadcasting – Handheld) ist ein Standard zur digitalen Übertragung von
Rundfunk auf einen mobilen Empfänger. Dieser Standard hat sich aus dem Standard DVB-T (Digital
Video Broadcasting – Terrestrial) entwickelt und ermöglicht technisch eine Übertragung von bis
zu 50 Fernsehprogrammen.
Nachdem in Berlin bereits seit Februar 2005 ein Fernsehkanal für DVB-H probeweise betrieben
wird und ein Testbetrieb zur Fußball-Weltmeisterschaft 2006 erfolgreich verlaufen ist, soll nun
jedenfalls in ersten Gebieten ein Regelbetrieb angestrebt werden. Zur Zeit laufen die Verfahren
zur Vergabe von Übertragungskapazitäten für einen dreijährigen Testbetrieb in Hamburg und
Hannover und für einen Regelbetrieb von bis zu sieben Jahren in Berlin/Brandenburg. Als Plattformbetreiber haben sich in Hannover, Hamburg und Berlin/Brandenburg jeweils die E-Plus Mobilfunk GmbH & Co. KG, MFD Mobiles Fernsehen Deutschland GmbH, die NEVA Media GmbH, die O2
(Germany) GmbH & Co. OHG, die RTL Interactive GmbH, die T-Mobile Deutschland GmbH, die
694
Das Bundeskartellamt stellte Anfang Dezember 2006 das Verfahren gegen RTL und ProSiebenSat.1 ein, weil ProSiebenSat.1
die Pläne einer entgeltlichen Grundverschlüsselung des digitalen Fernsehens über Satellit aufgegeben hat. Damit entfällt der Koordinierungsverdacht gegen die Sendergruppen ProSiebenSat.1 und RTL. Bei einem Wiederaufgreifen des
Geschäftsmodells wird das Verfahren fortgeführt; vgl. Pressemitteilung des Bundeskartellamtes vom 05. 12. 2006.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
329
T-Systems Business Services GmbH und die Vodafone D2 GmbH sowie darüber hinaus in Hannover
noch die RBC GmbH – Radio Business to Consumer und in Berlin noch die I-D MEDIA AG beworben.695 Eine Entscheidung über die Vergabe der Frequenzen ist bislang in keinem der betroffenen Bundesländer getroffen worden.
Für den Testbetrieb zur Fußball-Weltmeisterschaft erfolgte in Berlin, Hamburg, München und
Hannover eine zeitlich befristete Frequenzzuweisung. Die Frequenzen wurden an ein Konsortium
aus E-Plus, O2, T-Mobile und Vodafone vergeben. Im Testbetrieb mit ca. 1.000 Endgeräten, die an
ausgewählte Testpersonen ausgegeben wurden, ließen sich über 16 Kanäle die Fernsehprogramme
ARD, ZDF, Nord3, BR, RBB, RTL, Sat.1, ProSieben, n-tv, N24, VOX, MTVmusic, Eurosport, ein regionales
Fernsehangebot aus Hamburg, TV.Berlin, München TV und MonA TV sowie die Hörfunkprogramme
NDR Info, Radio Fritz, r.s.2, RTL Radio, Radio Digital 1, radio ffn, Hit Radio Antenne, Rock Antenne
und Galaxy empfangen.
Das Konsortium aus O2, T-Mobile und Vodafone (ursprünglich auch E-Plus696) plant eine über
diesen kurzen Testbetrieb hinausgehende Zusammenarbeit, die sich neben einer gemeinsamen
Infrastruktur auch auf eine gemeinsame Sorge für die Inhalte beziehen soll. Das Bundeskartellamt
ermittelt derzeit, ob die Zusammenarbeit der Mobilfunk-Unternehmen mit dem Kartellrecht vereinbar ist. Mit der Zusammenstellung der Inhalte wurde T-Systems, Media & Broadcast, betraut.
Die monatlichen Kosten für das DVB-H-Angebot sollen sich zwischen 5 und 15 Euro, abhängig von
den ausgewählten Diensten, bewegen.
Darüber hinaus betreibt auch der Bayerische Rundfunk zur Zeit in München Versuche mit
DVB-H. Hierzu benutzt er aber keine im Rahmen einer Ausschreibung für DVB-H zugewiesene
Frequenz, sondern eine zuvor von einem öffentlich-rechtlichen Programm für DVB-T genutzte.
Aufgrund der positiven Ergebnisse des Versuchs sieht der Bayerische Rundfunk in diesem Übertragungsweg eine Alternative zum speziellen DVB-H-Standard.
Die Regional Radio Conference RRC-06 (Wellenkonferenz) machte bundesweit Frequenzen für
DVB-H verfügbar. Die bundesweite Einführung von DVB-H im Regelbetrieb wird zur Internationalen
Funkausstellung (IFA) 2007 erwartet.
Die Landesmedienanstalten haben in den Vergabeverfahren bislang die Frequenzvergabe an
einen Plattformbetreiber favorisiert, der von den vier großen Mobilfunknetzbetreibern T-Mobile,
Vodafone, E-Plus und O2 gebildet werden soll („Plattformmodell“). Damit soll die Finanzierung
des Netzaufbaus und die Kompatibilität des Netzes mit den Mobilfunk-Endgeräten sichergestellt
werden. Eine Verbindung marktstarker oder gar dominanter Mobilfunknetzbetreiber, die untereinander im Wettbewerb um Mobilfunkkunden stehen, wirft allerdings schwer lösbare kartellrechtliche Probleme auf. Formal bedarf es eines Fusionskontrollverfahrens für die Gründung eines
Gemeinschaftsunternehmens, das bis zu sechs Monate dauern kann, wobei der Ausgang durchaus unsicher ist. Die Plattformgesellschaft würde als wichtige Strukturverbindung unter den Wett695
696
Daneben haben sich in Hannover folgende Sender bzw. Unternehmen als Inhalteanbieter auf einer DVB-H-Plattform
beworben: Hit Radio Antenne Niedersachsen; MONA TV; n-tv; Norddeutscher Rundfunk; ProSiebenSat.1 Media AG;
Radio ffn; RTL Radio; RTL Shop; RTL Television; RTL II; Super RTL; VOX; Traumpartner TV und Truck Radio.
Für Hamburg sind dies die folgenden Inhalteanbieter: Hamburg 1; HSE24; Mobile Media on Air; Norddeutscher Rundfunk;
Oldie 95; Premiere Fernsehen; die ProSiebenSat.1-Gruppe mit den Programmen Sat.1, ProSieben, kabel eins, N24, 9Live,
Deutsches Wetter Fernsehen; Radio Business to Consumer; Radio Hamburg; die RTL-Gruppe mit den Programmen RTL,
Super RTL, VOX, n-tv, RTL II; RTL Radio; TIDE; ZDF und Truck Radio.
Für Berlin haben sich diese Inhalteanbieter beworben: die ProSiebenSat.1 Media AG mit den Programmen Sat.1, ProSieben,
kabel eins, N24, 9Live, Deutsches Wetter Fernsehen, Seven Senses GmbH; die RTL-Gruppe mit den Programmen RTL;
RTL II; Super RTL; n-tv; VOX; RTL Shop; Traumpartner TV; Premiere Fernsehen; RBB für öffentlich-rechtliche Programme;
CNBC Europe; EuroNews; HSE24 und MonA TV.
E-Plus hat sich Anfang November 2006 entschlossen, an dem Konsortium der vier Netzbetreiber nicht teilzunehmen
mit der Begründung, dass „auf absehbare Zeit das Handy-TV in Deutschland kein Massenmarkt wird“, so der E-Plus-Chef
Michael Kramer, zitiert in: Die Welt vom 08. 11. 2006.
330
Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
bewerbern zwangsläufig einen so genannten „Gruppeneffekt“ auslösen und könnte den Wettbewerb
unter den Mobilfunkern auf dem Mobilfunkmarkt abschwächen. Beim Bundeskartellamt sind entsprechende Pläne in Vorgesprächen wohl auf wenig Verständnis gestoßen.
Ein weiteres Problem ergibt sich aus der Verbindung der Marktmacht der Mobilfunknetzbetreiber im Verhältnis zu den Rundfunkveranstaltern. Nach den Ausschreibungsbedingungen
kann der Plattformbetreiber auch Spielräume für die Programmzusammenstellung erhalten. Solche
Spielräume eines neuen „Gate Keepers“ fürchten die Programmanbieter. Sie suchen nach Alternativen für die Organisation des Plattformbetriebs, die die Rolle der Rundfunkveranstalter stärkt und
verhindert, dass die Programmanbieter zu bloßen Inhaltelieferanten werden. Für diese Interessengegensätze muss ein vernünftiger Konsens gefunden werden. Eine Kapazitätsvergabe gegen die
artikulierten Interessen der Rundfunkveranstalter wäre mit einem hohen Risiko belastet, weil sie
lediglich auf der Grundlage der existierenden Versuchsregeln der einzelnen Landesmediengesetze
erfolgen soll und eine solide gesetzliche Grundlage noch nicht zur Verfügung steht.
DMB/MFD
Der MFD Mobiles Fernsehen Deutschland GmbH (MFD) wurde – einer Empfehlung der Gemeinsamen Stelle Programm, Werbung und Medienkompetenz (GSPWM) der Landesmedienanstalten
vom 20. Februar 2006 entsprechend – von fast allen Bundesländern die Übertragungskapazität
für den Probebetrieb im DMB-Standard (Digital Multimedia Broadcasting) übertragen. Weiter sollte
nach dieser Empfehlung, entsprechend den „Gemeinsamen inhaltlichen Eckpunkten für Vergabeverfahren der Landesmedienanstalten im Zuge länderübergreifender DMB-Erprobungsprojekte“
vom 19./20. September 2005, eine Zuweisung für mindestens drei Jahre erfolgen. Diesem Zeitrahmen haben die meisten Bundesländer entsprochen. Für einen längeren Zeitraum haben die
Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (vier Jahre), die Landesrundfunkzentrale Mecklenburg-Vorpommern (fünf Jahre), die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (fünf Jahre), die
Medienanstalt Berlin-Brandenburg (sieben Jahre)697 und die Landesanstalt für Kommunikation
Baden-Württemberg (acht Jahre) Probelizenzen an die MFD erteilt.
Wesentliche Gesellschafter der MFD sind die Grazia Equity GmbH (33,75 %) aus Stuttgart, die
Catharina GmbH (33,17 %) aus Köln, Henrik Rinnert (16,64 %) aus Düsseldorf, die Ammax Verwaltungs GmbH (9,81 %) aus Hamburg sowie die J2 GmbH (6,63 %) aus Frankfurt.
Die Plattform MFD wird zur Zeit von der debitel AG698 und der mobilcom AG genutzt. Am
31. Mai 2006 hat das mobile Fernsehangebot „watcha“ den Sendebetrieb in Berlin, Köln, Frankfurt, München, Stuttgart und Nürnberg aufgenommen. Ein weiterer Ausbau ist geplant. 2007
sollen bereits 75 % der deutschen Bevölkerung versorgt werden können, bis 2010 soll das Angebot
fast flächendeckend empfangbar sein. Gesendet wird ein Comedy-Kanal von ProSiebenSat.1
(ProSiebenSat.1 mobile), ein exklusiver Musikkanal von MTV (MTVmusic),699 N24, das ZDF und das
Hörfunkprogramm bigFM2see. Die Kosten für eine das Fernsehangebot umfassende Flatrate betragen zur Zeit monatlich 9,95 Euro. Zahlen zu den Abonnenten liegen bislang nicht vor; die
debitel AG selbst rechnet mit einer sechsstelligen Nutzerzahl nach den ersten zwölf Monaten des
Betriebs. Das einzige DMB-fähige Handy ist zur Zeit das Samsung SGH-P900; allerdings wird auch
LG voraussichtlich in Kürze ein entsprechendes Gerät auf den Markt bringen.
697
698
699
Allerdings hat die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) nur einen der beiden verfügbaren L-Band-Blöcke an die
MFD vergeben; der andere L-Band-Block wurde dem Mitbewerber Walk’n Watch Gesellschaft für mobiles Fernsehen
mbH zugewiesen.
Alle Anteile an debitel sind im Besitz der Permira-Fonds, die von Permira betreut werden.
Die Zulassung zur digitalen bundesweiten Verbreitung der beiden neuen Angebote als Handy-Programme wurde von
der Hamburgischen Anstalt für neue Medien (HAM) am 05. 04. 2006 für 10 Jahre erteilt.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
331
2.2.2.8.4 Internet-Protokoll-Plattformen
IPTV (Internet Protocol Television) bezeichnet die Übertragung von Inhalten über das InternetProtokoll auf den Fernseher oder einen Bildschirm (siehe hierzu auch Kapitel II 2.1.5). Mit den
Inhalten können sowohl klassische Fernsehinhalte, also Sendungen, als auch Video-on-DemandDienste oder andere Zusatzdienste gemeint sein. Bislang wurden nur Video-on-Demand- oder
ähnliche Dienste mit IPTV übertragen. Seit Mitte 2006 haben nun auch die Deutsche Telekom AG
(T-Online) und HanseNet mit der Übertragung von klassischen Fernsehinhalten über IPTV begonnen.
T-Online
Nach mehrfachen Verzögerungen hat die Deutsche Telekom AG im Oktober 2006 das IPTV-Angebot
T-Home mit einem umfassenden Angebot von Free-TV- und Pay-TV-Fernsehinhalten gestartet.
Vertrieben werden so die öffentlich-rechtlichen und privaten Free-TV-Programme, aber auch das
Premiere-Angebot sowie das mit Lizenz der Deutsche Telekom AG von Premiere produzierte
Bundesliga-Angebot.700 Das Fernsehangebot bei T-Home umfasst über 100 TV-Programme. T-Home
wird über das VDSL-Netz der Deutschen Telekom verbreitet und ist daher zunächst in zehn
deutschen Großstädten, in denen Haushalte an das VDSL-Netz angeschlossen sind,701 empfangbar.
Daneben werden über T-Home auch die bislang über T-Online Vision erhältlichen Video-onDemand-Leistungen angeboten. Die Deutsche Telekom AG (zuvor: T-Online International AG)702
betreibt mit T-Online Vision seit November 2003 ein Video-on-Demand-Angebot, das mittlerweile
anhand von Set-Top-Boxen auch auf dem Fernseher und nicht nur auf dem PC genutzt werden
kann. Die notwendige Set-Top-Box ist gemeinsam mit einem W-LAN-Router bei Abschluss eines
Vertrages über ein T-Online-Vision-Paket bei einer Laufzeit von mindestens 24 Monaten ab
49,99 Euro erhältlich. Der Abruf eines Angebotes für 24 Stunden kostet zwischen 0,95 Euro und
3,95 Euro. Im Durchschnitt werden etwa 80.000 Filme pro Monat abgerufen.
HanseNet
Die HanseNet Telekommunikation GmbH bietet seit 2002, allerdings nur in Hamburg, den Video-onDemand-Dienst Alice Movie an. Die Grundgebühr beträgt 4,90 Euro monatlich. Im Gegenzug wird
während der Vertragslaufzeit eine Set-Top-Box kostenlos zur Verfügung gestellt. Mitte 2005 nutzten
1.100 Kunden dieses Angebot. Im Frühjahr 2006 startete HanseNet mit Alice homeTV klassisches
Fernsehen über DSL. Bis zu 100 TV-Sender können über Alice homeTV empfangen werden. Dazu
zählen private Free-TV-Sender wie RTL, Sat.1, ProSieben und VOX und verschiedene Pay-TV-Programme. ARD und ZDF werden im Testbetrieb gesendet. Daneben kann das Video-on-DemandAngebot ohne weitere Grundgebühr genutzt werden. Die Preise betragen pro Film zwischen
0,90 Euro und 5,90 Euro.
Alice homeTV, das über ADSL2+ übertragen wird, ist zur Zeit nur im Großraum Hamburg und
Lübeck empfangbar, soll aber bald auf andere Ballungsräume ausgeweitet werden. Der Grundpreis
für Alice homeTV beträgt 9,90 Euro, die Pay-TV-Pakete bewegen sich zwischen 2,90 Euro für ein
Musikangebot und 22,90 Euro für ein türkischsprachiges Bouquet. Die für den Empfang erforderliche Hardware wird während der Vertragslaufzeit kostenfrei zur Verfügung gestellt. Alleiniger
Gesellschafter von HanseNet ist Telecom Italia.
Neben T-Online und HanseNet bietet beispielsweise auch Arcor Video-on-Demand-Dienste
über DSL an.
700
701
702
Einzelheiten zu Paketen und Preisen über www.t-com.de/Komplettangebote.
Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, München, Nürnberg und Stuttgart.
Die T-Online International AG wurde im Juni 2006 mit Eintragung in das Handelsregister auf die Deutsche Telekom AG
als aufzunehmende Rechtsträgerin verschmolzen.
332
Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
2.2.2.8.5 Überblick über digitale Paketangebote von Plattformbetreibern
Einen Überblick über die digitalen Programmpaketangebote der Plattformbetreiber gibt Tabelle
II – 126.
Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD)
Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF)
Programmangebot
Reichweite
ARD Digital
Das Erste, Bayerisches FS, BR alpha, Eins Extra, Eins Festival, Eins Plus, hessen
fernsehen, MDR Fernsehen, MDR Sachsen-Anhalt, MDR Sachsen, MDR Thüringen, NDR Fernsehen Schleswig-Holstein, NDR Mecklenburg-Vorpommern, NDR
Hamburg, NDR Niedersachsen, RBB Berlin-Brandenburg, SÜDWEST Fernsehen
Rheinland-Pfalz, SÜDWEST Fernsehen Baden-Württemberg, SR Fernsehen
SÜDWEST, WDR Fernsehen, ARTE, Phoenix
ZDFvision
ZDF, ZDFdokukanal, ZDFinfokanal, ZDFtheaterkanal, 3sat, Kinderkanal
Satellit, Kabelnetze und Terrestrik; zu den Sehbeteiligungen liegen keine offiziellen Angaben vor.
Premiere Fernsehen GmbH & Co. KG
Programmangebot
Premiere Blockbuster
Standardpaket: Premiere 1–4 (Filmkanäle), Disney Channel
Premiere
Entertainment
Standardpaket: Premiere Serie, Premiere Filmclassics, Premiere Nostalgie,
Premiere Filmfest, Premiere Krimi
Premiere Thema
Standardpaket 14 Themenkanäle (in Kombination mit anderen Paketen auch
Einzelbuchung möglich): Discovery Channel, Animal Planet, Discovery Geschichte, Focus TV Gesundheit, Sci-Fi Channel, 13th Street, MGM Channel, Jetix,
Junior, Classica, Heimatkanal, GoldStar TV, Hit24, beate-uhse.tv, Music Studio
Premiere Sport
Standardpaket: Sportkanäle
Premiere Fussball
International
Standardpaket: Sportkanäle
Premiere Kinder
Zusatzpaket (kann zu den o. g. Paketen zugebucht werden): Jetix, Junior,
Disney Channel
arena
Zusatzabonnement: Live-Übertragung aller Spiele der 1. und 2. Bundesliga
inkl. Konferenzschaltung
Premiere HD
Zusatzabonnement: Premiere HD Film, Premiere HD Sport
Discovery HD
Zusatzabonnement: HD-Dokumentationen des Discovery Channel
Premiere International Zusatzabonnement: Fremdsprachenangebote (nur für Satellitenhaushalte)
Reichweite
Premiere Direkt
– Film
– Erotik
– Sport
Pay-per-View-Zusatzangebote: abrufbare Filme, Sportübertragungen, weitere
Ereignisübertragungen
(Near-Video-on-Demand)
Premiere Direkt +
Pay-per-View-Zusatzangebote: Video-on-Demand (für Satellitenhaushalte)
Blue Movie, Blue
Movie Extra und
Blue Movie Gay
Pay-per-View-Zusatzangebote: Erotikkanäle
Premiere Win
Kostenloses Zusatzangebot: Wettkanal (bis 31. 12. 2006)
Satellit und Kabelnetze; 3,37 Mio. Abonnenten (Stand: September 2006)
Kabel Deutschland GmbH (Kabelnetzbetreiber)
Programmangebot
Kabel Digital Home
AXN, 13th Street, Sci-Fi Channel, Kinowelt TV Premium, Silverline Movie
Channel, National Geographic Channel, The History Channel, Planet, Spiegel
TV digital, Deutsches Wetter Fernsehen, Playhouse Disney, Toon Disney, Toon
Disney +1, E! Entertainment, BBC Prime, Fashion TV, Wein TV, G-TV, tv.gusto
premium, ESPN Classic Sport, Motors TV, Sailing Channel, NASN, Extreme
Sports, MTV hits, MTV dance, VH-1 Classic, Trace.TV, Gute Laune TV, Playboy
TV, Boomerang, kabel eins classics, Sat.1 Comedy
Kabel Digital
International
Fremdsprachenpakete (Englisch, Türkisch, Russisch, Spanisch, Polnisch,
Portugiesisch, Italienisch, Griechisch)
Tabelle II – 126: Digitale Paketangebote von Plattformbetreibern
Quelle: Unternehmen, KEK
➝
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
333
➝
Kabel Deutschland GmbH (Kabelnetzbetreiber)
Programmangebot
Reichweite
Kabel Deutschland
Infokanal
Programminformationen und Informationen zum Digitalfernsehen, täglich von
13:00–24:00 Uhr
Kabel Digital Free TV
ARD Digital, ZDFvision, RTL, Sat.1, ProSieben, RTL II, VOX, kabel eins, Super
RTL, n-tv, MTV, DSF, Eurosport, EuroNews, Das Vierte, N24, VIVA, VIVA plus,
9Live, Tele 5, terranova, Nick, DMAX, QVC, HSE24, CNN, TV5, BBC World,
Bloomberg, Voyages TV
Kabelnetze in 13 Bundesländern: Rheinland-Pfalz /Saarland, Hamburg/Schleswig-Holstein/Mecklenburg-Vorpommern, Berlin/Brandenburg, Niedersachsen/Bremen, Bayern, Sachsen/Sachsen-Anhalt/
Thüringen; 9,6 Mio. angeschlossene Haushalte; 638.000 Abonnenten (Stand: September 2006)
PrimaCom AG (Kabelnetzbetreiber)
Programmangebot
Reichweite
primatv Unterhaltung
Silverline Movie Channel, Sci-Fi Channel, 13th Street, Kinowelt TV, Motors TV,
Erotik First
primatv Trend
Club, Extreme Sports Channel, Fashion TV, Trace.TV, ESPN Classic Sport, AXN
primatv Kultur
National Geographic, BBC World, Sailing Channel, Wein TV, Mezzo, tv.gusto
premium, The History Channel
primatv Erotik
The Adult Channel
primatv Maxi
primatv Unterhaltung, primatv Trend, primatv Kultur, primatv Erotik
MTV Tune-Inn
MTV base, MTV hits, MTV dance, MTV2, VH-1 Classic
arena
Live-Übertragung aller Spiele der 1. und 2. Bundesliga inkl. Konferenzschaltung
primatv movies and
more
Pay-per-View-Zusatzangebote: abrufbare Filme
primatv hotX
Pay-per-View-Zusatzangebote: abrufbare Filme
primatv International
Fremdsprachenpakete (Türkisch, Polnisch, Russisch, Vietnamesisch, Rumänisch,
Arabisch, Englisch, Hindi)
primatv Basis (frei
empfangbar)
ARD Digital, ZDFvision, RTL, VOX, Super RTL, n-tv, Astro TV, Bahn TV, Bibel TV,
Body in Balance, CNN24, Das Vierte, Giga, God.TV, HSE24, K 1010, Leipzig
Fernsehen, MTV, Nick, QVC, Tele 5, TV 5, tv.gusto, TW1, VIVA, VIVA plus,
Yavido Clips
Kabelnetze in den Regionen Leipzig/Chemnitz /Magdeburg, Mainz / Wiesbaden, Berlin/Brandenburg/
Mecklenburg-Vorpommern, Aachen/Osnabrück; rund 1 Mio. Kabelfernsehkunden; ca. 5.000 Abonnenten (Stand: Juli 2006)
ish NRW GmbH und iesy Hessen GmbH & Co. KG (Unity Media) (Kabelnetzbetreiber)
Programmangebot
tividiFAMILY
Basisabonnement: 13th Street, Sci-Fi Channel, Planet, Silverline Movie Channel,
MTV hits, tv.gusto Premium, National Geographic Channel, AXN, Kinowelt TV
Premium, The History Channel, Spiegel TV digital, Gute Laune TV, Sat.1
Comedy, kabel eins classics, Boomerang, RTL Crime, RTL Living, Passion,
Turner Classic Movies, Cartoon Network
arena
Live-Übertragung aller Spiele der 1. und 2. Bundesliga inkl. Konferenzschaltung
tividiHOME
tividiFAMILY, arena
Premiere
Premiere Blockbuster, Premiere Entertainment
tividiPREMIUM HOME
tividiFAMILY, arena, Premiere Blockbuster oder Premiere Entertainment
tividiEXTRA
Mezzo, VH-1 Classic, BBC Prime, CNBC Europe, Deutsches Wetter Fernsehen,
Fashion TV, Turner Classic Movies, EuroNews, E! Entertainment, BBC World
Service, NASN, Extreme Sports, ESPN Classic, Sailing Channel, Motors TV,
Eurosport 2, blue Hustler, The Adult Channel
tividiBASIC
tividiFAMILY, tividiEXTRA
tividiSPORTS
NASN, Eurosport 2, Motors TV, ESPN Classic, Extreme Sports, Sailing Channel
tividiGLOBAL
BBC Prime, CNBC Europe, EuroNews, Jetix Play, Boomerang, Turner Classic
Movies, National Geographic Channel, AXN, Fashion TV, E! Entertainment,
Mezzo, VH-1 Classic, BBC World Service
tividiPRIVAT
The Adult Channel, blue Hustler
Tabelle II – 126: Digitale Paketangebote von Plattformbetreibern
Quelle: Unternehmen, KEK
➝
334
Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
➝
ish NRW GmbH und iesy Hessen GmbH & Co. KG (Unity Media) (Kabelnetzbetreiber)
Programmangebot
Reichweite
tividiKOMPLETT
tividiFAMILY, arena, tividiGLOBAL, tividiSPORTS, tividiPRIVAT
tividiINTERNATIONAL
Fremdsprachenpakete (Türkisch, Italienisch, Spanisch, Portugiesisch, Russisch,
Polnisch, Griechisch)
tividiKINO
Pay-per-View-Zusatzangebote: abrufbare Filme (arrivo)
tividiFREE
ARD Digital, ZDFvision, Infokanal tividi, arrivo Vorschau, RTL, Sat.1, ProSieben,
VOX, RTL II, kabel eins, Super RTL, DSF, Nick, Das Vierte, n-tv, N24, EuroNews,
Eurosport, Tele 5, MTV, 9Live, 1-2-3.tv, TV 5, BBC World, TRT int., Bloomberg,
Bibel TV, Bahn TV, TW 1, Gems TV, jobTV24, Help TV, Voyages TV, 1-2-play
Satellit (Astra) und Kabelnetze in Nordrhein-Westfalen und Hessen; über Kabel etwa 7 Mio. anschließbare Haushalte (inkl. Tele Columbus); 170.000 Abonnenten (Stand: April 2006)
Kabel Baden-Württemberg GmbH & Co. KG (Kabelnetzbetreiber)
Programmangebot
Reichweite
Kabel Digital Home
Angebot von Kabel Deutschland (s. o.)
Kabel Digital
International
Angebot von Kabel Deutschland: Fremdsprachenpakete (s. o.)
arena
Live-Übertragung aller Spiele der 1. und 2. Bundesliga inkl. Konferenzschaltung
Kabel HD
HD Hit, Sat.1, ProSieben, HD 1, Discovery HD, Premiere HD, Anixe HD, Luxe.TV
Kabel Digital Free
ARD Digital, ZDFvision, RTL, Sat.1, ProSieben, RTL II, VOX, kabel eins, Super
RTL, n-tv, MTV, DSF, Eurosport, EuroNews, Das Vierte, N24, VIVA, VIVA plus,
9Live, Tele 5, terranova, Nick, DMAX, QVC, HSE24, CNN, TV 5, BBC World,
Bloomberg, Voyages TV
Kabelnetze in Baden-Württemberg; 2,3 Mio. anschließbare Haushalte; 1,5 Mio. angeschlossene
Haushalte; 75.000 Triple-Play-Kunden (Stand: Oktober 2006)
Tele Columbus GmbH Co. KG (Orion Cable) (Kabelnetzbetreiber)
Programmangebot
Kabel Digital Home,
Kabel Digital Free TV
Angebot von Kabel Deutschland (s. o.) in Schleswig-Holstein, MecklenburgVorpommern, Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Brandenburg, Berlin,
Sachsen-Anhalt, Thüringen, Sachsen und Bayern
KabelKiosk (tividi)
Angebot von ish/iesy (s. o.) in Nordrhein-Westfalen und Hessen
Premiere
Angebot von Premiere (s. o.)
Fremdsprachenpakete Kabel Digital International (in den Regionen von Kabel Deutschland), Digikabel
Hessen (Hessen), Kabel Digital Fremdsprachen (Baden-Württemberg), International TV (Nordrhein-Westfalen), visAvision International (in Kabelnetzen mit
Kopfstellen von Unternehmen der Tele-Columbus-Gruppe)
Columbus TV (frei
empfangbar)
Reichweite
ARD Digital, ZDFvision, BBC World, Bloomberg, CNBC, K 1010, Bibel TV, K-TV,
tv.gusto, Astro TV, sonnenklar TV, Voyages TV
Kabelnetze der Netzebene 4, z. B. in den Städten Hannover, Stuttgart, Braunschweig und den
Regionen Berlin/Brandenburg, Rhein-Ruhr, Südwest; über 3,3 Mio. anschließbare Haushalte, 1,8 Mio.
Kunden; Verbreitung von „Columbus TV“ in einigen Kabelnetzen mit Kopfstellen von Tele Columbus,
d. h. in Ludwigshafen und Potsdam (Stand: November 2006)
Eutelsat visAvision GmbH (KabelKiosk) (an Kabelnetzbetreiber gerichtetes Paketangebot des Satellitenbetreibers
Eutelsat)
Programmangebot
Reichweite
tividiFAMILY
Angebot von ish/iesy (s. o.)
tividiSPORTS
Angebot von ish/iesy (s. o.)
arena
Live-Übertragung aller Spiele der 1. und 2. Bundesliga inkl. Konferenzschaltung
MTV Tune-Inn
MTV base, MTV hits, MTV dance, MTV2, VH-1 Classic
visAvision
International
Fremdsprachenpakete (Türkisch, Russisch, Italienisch, Serbisch, Englisch,
Französisch, Spanisch, Portugiesisch, Polnisch)
Verschiedene Kabelnetze, hauptsächlich der Netzebene 4 (Verträge mit etwa 100 Kabelanbietern, wie
z. B. Tele Columbus, PrimaCom, NetCologne, ewt-Breitbandnetze); ca. 6 Mio. anschließbare Haushalte;
ca. 2,2 Mio. Abonnenten (Stand: Juli 2006)
Tabelle II – 126: Digitale Paketangebote von Plattformbetreibern
Quelle: Unternehmen, KEK
➝
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
335
➝
Deutsche Telekom AG/ T-Com (T-Online) (IPTV)
Programmangebot
T-Home Classic
ausgewählte Basis-Sender: RTL, Sat.1, ProSieben, RTL II, kabel eins, Super RTL,
VOX, Fashion TV, K-TV, n-tv, Deluxe Music, CNN
T-Home Complete
Basic
Basis-TV-Sender: ARD Digital, ZDFvision, RTL, Sat.1, ProSieben, RTL II, kabel
eins, Super RTL, VOX, Das Vierte, DSF, Eurosport, Giga, Nick, Bibel TV, Bloomberg, EuroNews, Fashion TV, K-TV, N24, n-tv, terranova, DMAX, Deluxe Music,
MTV, VIVA, VIVA plus, 9Live, HSE24, jobTV24, QVC, Traumpartner TV, CNN, TV 5
T-Home Complete
Plus
Basis-TV-Sender (s. o.) und Premium-TV-Sender: 13th Street, AXN, E! Entertainment, G-TV, kabel eins classics, Passion, Sat.1 Comedy, Sci-Fi Channel, ESPN
Classic, Eurosport News, Extreme Sports Channel, Motors TV, Sailing Channel,
Boomerang, National Geographic Channel, Planet, Spiegel TV digital, The
History Channel, tv.gusto, Deutsches Wetter Fernsehen, Wein TV, Mezzo, MTV,
Trace TV, Focus TV Gesundheit, Bundesliga (pro Woche zwei Spiele der
Fußball-Bundesliga live)
Bundesliga auf
Premiere powered by
T-Com
Zusatzabonnement: Live-Übertragung aller Spiele der 1. und 2. Bundesliga
inkl. Konferenzschaltung
Premiere-Pakete
Zusatzabonnement: Bundesliga auf Premiere, Premiere Entertainment,
Premiere Blockbuster, Premiere Thema, Premiere Sport, Premiere Fußball,
Premiere HD, Discovery HD
Fremdsprachenpakete Zusatzabonnement: verschiedene Fremdsprachenpakete (Russisch, Polnisch,
Türkisch)
MTV Tune-Inn
Reichweite
Zusatzabonnement: MTV base, MTV hits, MTV dance, MTV2, VH-1 Classic
Internetfernsehen über das DSL-Netz (T-Home Classic) in vielen deutschen Städten sowie über das
VDSL-Netz (T-Home Complete) in den Großräumen Hannover, Düsseldorf, Köln, Frankfurt/Main, Offenbach, Stuttgart, Hamburg, Berlin, Leipzig, Fürth, Nürnberg und München; 3,3 Mio. anschließbare
Haushalte (Stand: Oktober 2006)
HanseNet Telekommunikation GmbH (IPTV)
Programmangebot
Reichweite
Alice homeTV –
Big Entertainment
13th Street, AXN, BBC Prime, blue Hustler, Body in Balance, Boomerang,
Cartoon Network, C Music, Extreme Sports Channel, Fashion TV, GTV, Kinowelt
TV, MCM Top, Mezzo, Motors TV, MTVmusic, National Geographic Channel,
Passion, Planet, RTL Crime, RTL Living, Sailing Channel, Sci-Fi Channel, Sky
News, The Adult Channel, The History Channel, Trace TV, tv.gusto, VH-1,
Deutsches Wetter Fernsehen, Wein TV, Zone Club
MTV Tune-Inn
MTV base, MTV hits, MTV dance, MTV2, VH-1 Classic
Fremdsprachenpaket
Türk Premium
Free-TV-Sender
ARD Digital, ZDFvision, RTL, Sat.1, ProSieben, RTL II, kabel eins, VOX, Super
RTL, n-tv, N24, VIVA, VIVA plus, MTV, 9Live, RTL Shop, Traumpartner TV, Al
Jazeera International, Astro TV, Bahn TV, BBC World, Bibel TV, Bloomberg,
CNBC, CNN International, Das Vierte, Gems TV, Giga, HSE24, K-TV, K 1010,
Nick, QVC, terranova, Voyages TV, TV 5, 1-2-3.tv
Internetfernsehen über das DSL-Netz in Hamburg und Lübeck; 4.000 IPTV-Kunden (Stand: Dezember
2006)
MFD Mobiles Fernsehen Deutschland GmbH (Handy-TV)
Programmangebot
watcha
ZDF, N24, ProSiebenSat.1 Mobile, MTVmusic (und das Radioprogramm
bigFM2see)
Reichweite
Mobiler Rundfunk im DMB-Standard in den Großräumen Berlin, Köln, Frankfurt/Main, Stuttgart,
München, Hamburg, Hannover, Nürnberg, Saarbrücken, Dortmund, Leipzig und Gelsenkirchen;
Kooperation mit debitel und mobilcom; bislang keine Angaben zu den Abonnentenzahlen (Stand:
Dezember 2006)
Tabelle II – 126: Digitale Paketangebote von Plattformbetreibern
Quelle: Unternehmen, KEK
336
Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
Tabelle II – 126 ist unvollständig, weil sie nicht die Vielzahl an Fernsehprogrammen enthält, die
digital per Satellit verbreitet werden. Der Satellitenbetreiber Astra führt in seiner Programmliste
allein mehr als 100 frei empfangbare Programme in deutscher Sprache auf. Darunter sind außer
den Programmen von ARD Digital und ZDFvision unter anderem auch die digitalen Versionen
sämtlicher privater Free-TV-Programme Deutschlands zu finden.
2.2.2.9
Fazit
Die Technik des Digitalfernsehens hat neue Dienstleistungsmärkte geschaffen. Das Multiplexing und
die Digital-Analog-Wandlung (-Konvertierung) sind zusätzliche technische Dienstleistungen, die
beim digitalen Fernsehen im Unterschied zur analogen Verbreitungsform erforderlich sind. Beim
digitalen Pay-TV kommen Verschlüsselung, Zugangskontrolle (Conditional Access) und Abonnentenverwaltung (Subscriber Management System) hinzu. Auch werden die Pay-TV-Programme regelmäßig von Plattformbetreibern in Paketen angeboten. Weitere Dienstleistungen digitaler Plattformen sind (Basis-) Navigatoren und elektronische Programmführer (Electronic Programme Guide,
EPG).
Die Digitalisierung der einzelnen Inhalte und Multiplexing werden in einem Playout-Center
durchgeführt. Konkrete Zugangsprobleme beim Multiplexing bestehen derzeit nicht. Zugangsprobleme könnten sich bei Kapazitätsengpässen ergeben, sind aber bislang nicht praktisch relevant
geworden, weil die Vergabe knapper Kapazitäten eng reguliert ist.
Als technische Komponenten erfordert digitales Pay-TV ein spezielles System der Zugangskontrolle und eine Smart-Card-Technologie zur Freischaltung. Als administrative Komponente wird
eine Abonnentenverwaltung einschließlich eines Abrechnungssystems notwendig. Neben dem
Multiplexing und der kompatiblen Decoderbasis ist das Conditional-Access-System das zentrale
Element der Systemtechnologie für den Zugang zum Pay-TV-Markt.
Zentraler Bestandteil der technischen Plattform des digitalen Pay-TV ist die Decoderinfrastruktur
der Set-Top-Box. Die Änderung der Geschäftsstrategie von Premiere hat einen offenen Kaufmarkt
für Decoder ermöglicht.
Aufgrund der gestiegenen Angebotsvielfalt haben Programmführer eine große Bedeutung für
den Zugang zum digitalen Fernsehen. Der Rundfunkgesetzgeber unterwirft (Basis-) Navigatoren
einer eigenen Zugangsregulierung (§ 53 Abs. 2 RStV). Im Unterschied zum Basisnavigator erstellt
ein EPG nicht nur einfache Verzeichnisse. Vielmehr handelt es sich um eine umfassende Programminformation, die redaktionell gestaltet und als eigener (Medien-) Dienst vom EPG-Anbieter ausgestrahlt wird. Die Entwicklung der Angebote an EPGs weist eine beachtenswerte Marktdynamik auf.
Regulatorisch ist zu überlegen, ob für anbieterneutrale, bouquetübergreifende EPGs eine Zugangsregulierung vorgesehen werden sollte, die mit derjenigen für Basisnavigatoren vergleichbar ist.m
EPGs Dritter benötigen eine Schnittstelle bzw. ein Application Programming Interface (API) in
der Betriebssoftware der Set-Top-Box. Mit der – unverbindlichen – „Mainzer Erklärung“ verständigten sich ARD, ZDF, KirchGruppe, RTL und die Landesmedienanstalten auf die eine gemeinsame
und offene API ermöglichende Multimedia Home Platform (MHP). Weiterhin sind jedoch nur
wenige MHP-fähige Set-Top-Boxen im Handel erhältlich. Da Premiere nach wie vor auf günstigere
Decoder ohne MHP setzt und die Nachfrage nach MHP-fähigen Set-Top-Boxen auch im Free-TVBereich gering ist, ist zweifelhaft, ob sich der MHP-Standard langfristig tatsächlich durchsetzen
wird.
Digitale Plattformbetreiber bündeln eigen- und fremderstellte Fernsehprogramme zu Programmpaketen (Bouquets) und vermarkten sie an die Haushalte. Der Plattformbetreiber führt die Abonnentenverwaltung und -betreuung nicht nur für die Abonnenten seiner eigenen Programme,
sondern auch für die Abonnenten der Dritt- bzw. Fremdprogramme durch. Die Bündelung zu
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
337
Paketen ähnelt dem Veranstalten von Programmen, denn auch hier werden Inhalte aufgrund
von inhaltlichen Auswahl- und Bewertungsentscheidungen zu einem Gesamtprogrammangebot
zusammengestellt.
Programmvermarktungsplattformen werden immer mehr zu zentralen Akteuren der digitalen
Medienlandschaft. Ohne ihre Vermarktungsleistungen bekommen kleinere Bezahl-Angebote keinen
Zugang zum Endkunden. Das ist nicht notwendig problematisch, weil sich darin auch eine im
Wirtschaftsleben normale Arbeitsteilung zwischen Inhalteanbietern und Vermarktern etabliert, die
im beiderseitigen Interesse liegen kann. Allerdings verdienen Plattformbetreiber als Gatekeeper
im Rahmen der Vielfaltkontrolle besondere Aufmerksamkeit, weil sie über die Konditionen Einfluss
auf die Zusammenstellung von Programmpaketen und den Zugang von Inhalteanbietern zum
Endkunden erhalten.
Aus diesem Grund ist die Programmanbieterneutralität von Vermarktungsplattformen wünschenswert, obwohl rechtlich nicht zwingend. Premiere hat seit jeher eigene und Drittangebote
gleichzeitig über seine Plattform vermarktet, ohne dass dabei größere Probleme bekannt wurden.
Für Drittanbieter ist es vorteilhaft, zusammen mit Premium-Inhalten professionell vermarktet zu
werden; das ist im Satellitenfernsehen bislang nur über die vertikal integrierten Plattformen Premiere
und Arena möglich. Erst über die SES/APS-Plattform soll ein anbieterneutraler Plattformbetreiber,
der nicht mit SES/APS identisch ist, Vermarktungsleistungen ausschließlich für Dritte anbieten.
Über Identität und Finanzierung dieses Angebotes ist allerdings noch nichts Näheres bekannt.
Unter den Kabelplattformen sind derzeit nur Kabel Deutschland und PrimaCom als anbieterneutral einzustufen. Unity Media (ish/iesy) bietet mit Arena selbst Programme an. T-Online darf
aufgrund der Bundesbeteiligung noch nicht selbst Rundfunkveranstalter sein, bietet aber viele
eigene Inhalte an. Daher kann T-Online nicht mehr als anbieterneutral eingeordnet werden.
Problematisch ist eine Entwicklung, die Programmveranstaltern den Kundenzugang nur über
Plattformen eröffnet, auch wenn die Anbieter die Vermarktung und den Kundenzugang selbst
übernehmen möchten. Programmveranstalter verlieren damit ihre Programmverantwortung und
werden zu bloßen Inhaltelieferanten. Eine solche Entwicklung zeichnet sich derzeit bei der Vergabe
von DVB-H-Kapazitäten ab, bei der primär Plattformanbieter lizenziert werden sollen, die dann
ihrerseits Kapazitäten den Rundfunkveranstaltern zuweisen sollen. Ein solcher Vorrang ist gesetzlich nicht vorgesehen und grundrechtlich problematisch. Wie im Verhältnis des Rundfunks zur
Telekommunikation muss auch mit Bezug auf technische Dienstleister wie Plattformbetreiber bei
der Zuweisung der Rundfunkkapazitäten der Vorrang des Rundfunks beachten werden. Konzeptionell sollte dies zur Folge haben, dass die Übertragungskapazitäten in erster Linie für Rundfunkveranstalter ausgeschrieben werden bzw. dass Plattformbetreiber zumindest keine eigene Verteilungskompetenz für Rundfunkkapazitäten erhalten703. Die Verfahren vor den Landesmedienanstalten
basieren auf Versuchsbestimmungen der Landesmediengesetze, die wenig aussagekräftige und
kaum zwingende gesetzliche Vorgaben enthalten704. Die unzureichenden Rechtsgrundlagen erlauben den Landesmedienanstalten nur kurzzeitig befristete Maßnahmen, die korrigierbar sind
und keine Fakten schaffen, die künftige gesetzliche Regelungen festlegen. Wesentliche Fragen
auch in Bezug auf neue Techniken und Märkte sind im Rundfunkwesen vom Gesetzgeber selbst
703
704
Vgl. Erste Anmerkungen des VPRT zum Entwurf der DLM „Gemeinsame inhaltliche Eckpunkte für Vergabeverfahren der
Landesmedienanstalten im Zuge länderübergreifender DVB-H-Erprobungsprojekte“ vom 17. 01. 2006.
Die Ausschreibung der HAM benennt als Ziel der Projekte u. a., „Erkenntnisse zu erhalten über medienrechtliche Aspekte,
insbesondere auch im Hinblick auf die Position des Plattformbetreibers, die Zusammenstellung der Inhalte und neue
werberechtliche Fragestellungen“. Die Landesmedienanstalten orientieren sich bei den Ausschreibungen zumeist an den
(noch im Entwurfsstadium befindlichen) Eckpunkten für Vergabeverfahren der Landesmedienanstalten im Zuge länderübergreifender DVB-H-Erprobungsprojekte, die allerdings keine Normqualität haben und daher keine gesetzliche Legitimationswirkung haben können.
338
Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
festzulegen. Zwar sind bei dem Aufbau der Infrastruktur für den DVB-H-Betrieb erhebliche Investitionen erforderlich, die sich nur längerfristig refinanzieren lassen. Doch darf dies nicht dazu führen,
dass auf einem entstehenden Markt Fakten geschaffen werden, die die Art künftiger Grundrechtsausübung unverrückbar festlegen. Insbesondere dürfen keine Strukturen geschaffen werden, die
die heutigen Grundrechtsinhaber – die Rundfunkveranstalter – benachteiligen und den Zugang
zum Zuschauer dauerhaft von der Vermittlung eines Dritten abhängig machen, wenn dies nicht
zwingend erforderlich ist. Zu einer derartigen Festigung der Marktposition könnte die Lizenzierung von Plattformanbietern für einen mehrjährigen Zeitraum führen.
Der Empfang von Rundfunk über mobile Endgeräte setzt nicht zwingend die Vermittlung durch
Netzbetreiber voraus, die Endkundenbeziehungen mit den Geräteinhabern halten. Der unmittelbare Zugang der Rundfunkveranstalter zu den Kunden hängt vielmehr von der Konfiguration der
Endgeräte ab, die sich nach der Verfügbarkeit von Signalen ausrichten wird. Die Regulierung von
DVB-H sollte sich an die bisherige Regulierungsstruktur, also die Ausschreibung an Rundfunkveranstalter, anpassen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass der fehlende gesetzliche Rahmen durch
die Festlegung in den Pilotprojekten vorweggenommen wird und sich damit zum Nachteil der
Rundfunkveranstalter verfestigt.
Alternativen zur Ausschreibung an Plattformbetreiber sind durchaus realisierbar, und zwar
unter der Wahrung eines chancengleichen Zugangs. So kann z. B. die Kapazitätszuweisung an
einen Programmveranstalter mit der Auflage verbunden werden, die zugangsrelevanten Dienstleistungen bei einem Dienstleistungsunternehmen in Anspruch zu nehmen, das chancengleichen
Zugang für alle Interessenten gewährleistet. Alternativ könnte mit den Zuweisungsentscheidungen
gewartet werden, bis die Programmveranstalter im Zuweisungsverfahren nachgewiesen haben,
dass sie die zugangsrelevanten Dienste auf der Grundlage eines Systems in Anspruch nehmen
werden, nach dem der chancengleiche Zugang gesichert ist.
2.2.3
Übertragungswege Kabel, Satellit, Terrestrik, IPTV
2.2.3.1
Digitalisierung der Übertragungswege
Der Fernsehzuschauer empfängt die Programme in der Regel über einen der drei herkömmlichen
Übertragungswege Fernsehkabel, Satellit oder Terrestrik. Hinzu kommen nun mit IPTV über DSL
und DVB-H weitere digitale Vertriebswege. Der Vertrieb von Fernsehsignalen ist einem Strukturwandel unterworfen, der von der Einführung digitaler Kompressionstechniken forciert wird. Die
Digitalisierung bedeutet eine Umwälzung, die mit der Einführung des privaten Fernsehens in den
80er Jahren des letzten Jahrhunderts vergleichbar ist.705 Parallel zur Digitalisierung der herkömmlichen Übertragungswege verbessert sich kontinuierlich die Fähigkeit der Telefonnetze, Bewegtbilder
und fernsehähnliche Dienste zu übertragen. Zudem werden die ursprünglich nur zur Verteilung
von Fernsehen geschaffenen Wege auch zur Internetfähigkeit und für interaktive Fernsehanwendungen aufgerüstet. Gerade das Fernsehkabel gilt für interaktive Anwendungen als prädestiniert.
Bis Ende 2006 wurde die Digitalisierung aber kaum vom Fernsehkabel, sondern in erster Linie vom
digitalen Satellitenempfang und der terrestrischen Verbreitung getragen. Der Übergang zum
Digitalfernsehen ist bei der Satellitenübertragung gegenüber dem Breitbandkabel und der Terrestrik
nach der Zahl der digitalisierten Haushalte deutlich weiter fortgeschritten. Betrachtet man aber
den Digitalisierungsgrad innerhalb des einzelnen Übertragungsweges, so steht hierbei die Terrestrik
mit 57,1 % an erster Stelle (siehe Tabelle II – 127).706
705
706
Siehe hierzu Konzentrationsbericht der KEK 2004, S. 261 ff.
Vgl. ALM/GSDZ, Digitalisierungsbericht 2006, S. 58.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
339
Mit Wirkung zum Jahresbeginn 2006 haben nach langwierigen Verhandlungen auch die beiden
großen Sendergruppen RTL Group und ProSiebenSat.1 Media AG den Netzbetreibern die digitale
Weitersendung ihrer Programme gestattet. Damit ist das größte Hindernis der Digitalisierung des
Kabels beseitigt, weil nunmehr Endkunden mit digitaltauglichen Empfangsgeräten sämtliche Programme empfangen können. Die Verbreitung der Digitalprogramme über die Kabelnetze erfolgt
mit Ausnahme der öffentlich-rechtlichen Programme verschlüsselt, das heißt, der Kabelhaushalt
benötigt zur Decodierung dieser Fernsehsignale einen Decoder und eine Smart-Card des Netzbetreibers.
Der Anteil von Fernsehhaushalten mit digitalen Empfangsgeräten hat in den letzten Jahren
kontinuierlich zugenommen (siehe Abbildung II – 31). So wird zum Beispiel Pay-TV heute nur noch
digital verbreitet. Nach der AGF/GfK-Fernsehforschung verfügt mittlerweile jeder vierte Fernsehhaushalt über digitale Fernsehempfangsgeräte (Stand: Dezember 2006).
Die Zunahme bei der Grundausstattung für den digitalen Fernsehempfang geht auch mit
einem Ansteigen der Nutzung digitaler Fernsehprogramme einher (vgl. Abbildung II – 32). Ende
2006 entfielen fast 18 % der von der AGF/GfK gemessenen Fernsehnutzung auf digitale Fernsehprogramme.
gesamt
in Mio. TVHH
Kabel
Satellit
Terrestrik
17,560
14,246
3,12
in %
analog
in %
digital
in %
Digitalisierungsgrad
in %
51,8
42,0
9,2
44,6
23,5
3,9
7,2
19,5
5,3
15,2
47,2
57,1
Tabelle II – 127: Zugang zu Fernsehprogrammen über Kabel, Satellit und Terrestrik
Quelle: ALM/GSDZ, Digitalisierungsbericht 2006, S. 56 f.
Abbildung II – 31: Entwicklung des Digitalisierungsgrades, Fernsehhaushalte mit angeschlossenem DigitalReceiver (in Prozent)
Quelle: AGF/GfK-Fernsehforschung
340
Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
Abbildung II – 32: Anteil der digitalen Fernsehnutzung an der gesamten Fernsehnutzung in Deutschland (in
Prozent)
Quelle: AGF/GfK-Fernsehforschung, Marktanteile/Sehdaueranteile digitaler Fernsehnutzung, Zuschauer ab 3 Jahren,
Deutschland gesamt, Mo.–So., 3:00–3:00 Uhr. Das AGF/GfK-Fernsehpanel ist repräsentativ für 34,99 Mio. Fernsehhaushalte
in Deutschland (Fernsehpanel D + EU). Am 31. 12. 2006 sind danach 8,91 Mio. Fernsehhaushalte an einen Digital-Receiver
angeschlossen.
2.2.3.2
Satellit
Die Versorgung von Satellitenhaushalten (SatTVHH) mit Fernsehprogrammen in Deutschland erfolgt
maßgeblich durch die Satellitenbetreiber SES ASTRA S. A. (Betzdorf/Luxemburg) und Eutelsat S. A.
(Paris).
SES ASTRA, Marktführer in diesem Bereich, ist ein Unternehmen der SES-Global-Gruppe. SES
Global wurde von SES nach der Übernahme der Satellitenflotte GE AMERICOM von General Electric
2001 als Dachgesellschaft gegründet. Die beiden Säulen von SES Global sind SES ASTRA und SES
AMERICOM. Weitere regionale Satelliten-Dienstleister, an denen SES Global Beteiligungen hält,
sind AsiaSat in Asien (SES Global Asia S. A.), SES SIRIUS in Europa, Nahuelsat und Star One in
Lateinamerika (SES Global Latin America S. A.) sowie SES Global Africa S. A./Accelon, SES Global
Europe S. A. (Astranet/Satlynx/APS/Netsystem.com), SES Global Participations S. A. und New Skies
Satellites Holding Ltd.
Das Aktienkapital der SES GLOBAL S. A. wird nach drei Aktionärsgruppen unterschieden:707
Aktien der A-, B- und C-Klasse. Bei den Inhabern der Aktien der Klasse A handelt es sich um
private Investoren, die keine Mitglieder der General-Electric-Unternehmensgruppe (GE Group) sind.
Die Klasse B-Aktien stehen im Eigentum des Staates Luxemburg oder gehören Unternehmen,
bei denen der Staat Luxemburg Eigentümer ist. Die Gruppe der Klasse C-Aktien entstand durch
den Erwerb der AMERICOM durch SES ASTRA. Die Aktien der C-Klasse gehören GE Capital bzw.
Mitgliedern der GE Group. Jede Aktie jeder Gruppe repräsentiert eine Stimme, aber kein Aktionär
innerhalb der A-Klasse darf mehr als 20,1 % des Aktienkapitals erwerben.
707
Vgl. SES GLOBAL, Annual Report 2004.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
Aktionäreder SES Global S. A.
A-Klasse
Rebelco S. A. und Sofina S. A., Brüssel/Belgien
Luxempart S. A., Luxemburg
Loran Telecommunications S. A.
Santander Telecommunications S. A.
Audiolux S. A., Luxemburg
andere Aktionäre der A-Klasse, die weniger als 1 % halten
Streubesitz
Σ Aktien der A-Klasse
B-Klasse
BCEE (Banque et Caisse d’Epargne de l’Etat, Luxemburg/Staatsbank und
Staatssparkasse Luxemburg)
SNCI (Societe Nationale de Credit et d’Investissement, Luxemburg)
Etat du Grand-Duché de Luxembourg
Σ Aktien der B-Klasse
C-Klasse
GE (General Electric Capital Corporation) Capital
State Street Bank & Trust Company (Voting Trust)
Σ Aktien der C-Klasse
341
Anteil an den Stimmrechten in %
2,03
1,68
1,66
1,62
1,06
1,64
32,39
42,08
10,88
10,88
11,58
33,33
20,10
4,48
24,58
Σ 100,00
Tabelle II – 128: Gesellschafterstruktur der SES GLOBAL S. A.
Quelle: SES GLOBAL
Das ASTRA-Satellitensystem versorgt über die Orbitalposition 19,2 Grad Ost in Deutschland
15,2 Mio. bzw. 98,3 % der insgesamt 15,47 Mio. SatTVHH.708 Für den Deutschland, Österreich und
die Schweiz umfassenden deutschsprachigen Raum empfangen 17,33 Mio. SatTVHH Fernsehen
per ASTRA, das sind 97,6 % der insgesamt 17,75 Mio. SatTVHH. Der deutschsprachige Raum ist
der wichtigste Fernsehmarkt für SES ASTRA in Europa. Daneben sind noch Großbritannien und
Irland bedeutend, wo 7,62 Mio. TVHH per ASTRA 28,2 Grad Ost Fernsehprogramme – insbesondere
BSkyB – empfangen.
Relativ viele SatTVHH werden per ASTRA auch in Spanien, Polen, Frankreich, Italien und Marokko
versorgt. Dort hat ASTRA zwar hohe Anteile am Satellitenempfang, aber nicht eine dermaßen
starke Marktstellung wie im deutschsprachigen Raum: Spanien 77 %, Polen 62 %, Frankreich 57 %,
Italien 25 %. Dabei zählen zu den SatTVHH die Direktempfangshaushalte (DTH bzw. „direct-tohome“) und die Satellitengemeinschaftsanlagen (SMATV bzw. Satellite delivered Master Antenna
Television System).
ASTRA ist nicht nur für den Direktempfang bedeutend. Auch viele Kabelnetzbetreiber speisen
über ASTRA-Satelliten an ihre Kabelkopfstationen (DTC bzw. „direct-to-cable“) herangeführte Programme ein. Unter Hinzuzählung der durch das ASTRA-Satellitensystem erreichten Kabelfernsehhaushalte versorgt ASTRA in Europa insgesamt rund 103 Millionen Fernsehhaushalte; darunter sind
ca. 41 Mio. SatTVHH. Die europäische ASTRA-Satellitenflotte besteht gegenwärtig aus 13 Satelliten,
die mehr als 1.400 analoge und digitale Fernseh- und Radiokanäle bzw. Multimedia- und Internetdienste übertragen. Als Hauptorbitalpositionen für den Direktempfang in Europa nutzt ASTRA
19,2 Grad Ost und 28,2 Grad Ost. Die Ausleuchtzone reicht bis in den Norden Norwegens, im
Osten an die Grenzen Weißrusslands und der Ukraine, im Westen liegt die iberische Halbinsel in
der Ausleuchtzone, und im Süden wird ein Stück von Nordafrika gestreift. Im Kerngebiet (welches
ungefähr Spanien bis Polen und Großbritannien bis Italien umfasst) genügen Schüsseln von 60 cm,
für die Außenbereiche werden bis 120 cm Durchmesser benötigt. Weitere ASTRA-Satelliten stehen
708
Vgl. SES ASTRA Satellite Monitors, Ende 2004.
342
Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
auf den Positionen 5,2 Grad Ost und 23,5 Grad Ost. Diese sind aber nicht für den Direktempfang,
sondern für die Zuführung zu Kabelkopfstationen und für Satellite News Gathering vorgesehen.m
Eutelsat ist neben ASTRA ein für Deutschland und Europa bedeutender Satellitenbetreiber,
über das Eutelsat-Satellitensystem erhalten zahlreiche Kabelnetzbetreiber die Programme. 95,2 %
an der Eutelsat S. A. hält eine Zwischenholding, die im Alleineigentum der Eutelsat Communications
steht, 4,8 % der Anteile an Eutelsat entfallen auf andere Aktionäre. Wesentliche Gesellschafter der
Eutelsat Communications wiederum sind Eurazeo709 (25,5 %), die Texas Group (15,4 %), Cinven
(11,6 %) sowie Goldman Sachs CP (7,1 %). Gut 33 % der Anteile befinden sich in Streubesitz.
In Deutschland wird die Eutelsat S. A. durch die Eutelsat Services und Beteiligungen GmbH mit
Sitz in Köln repräsentiert. Weitere Tochterunternehmen sind Eutelsat do Brasil (Süd- und Mittelamerika), Eutelsat, Inc. (Nordamerika), Eutelsat Polska (Polen), Eutelsat Ltd. (UK, Irland) sowie für
den Breitbandbereich Skylogic in Turin. Die Eutelsat-Satellitenabdeckung erstreckt sich über den
gesamten europäischen Kontinent, den Mittleren Osten, Afrika, Indien und wichtige Teile Asiens
sowie Nord- und Südamerikas. Über den Satelliten HOT BIRD 13 Grad Ost verbreitet Eutelsat die
deutschsprachigen Fernsehprogramme für den Direktempfang.
Deutschland bildet aber nicht den Schwerpunkt für Eutelsat; Frankreich und Italien beispielsweise sind bedeutender. Dennoch setzte Eutelsat 2003/2004 10 % des Umsatzes (etwa 80 Mio. Euro)
in den deutschsprachigen Märkten Deutschland, Österreich und Schweiz um.
Zu dem Marktanteil auf dem Markt für die Bereitstellung von Satelliten-Transponderkapazitäten
für die DTH-Rundfunkübertragung liegen aber für Deutschland oder den deutschsprachigen Raum
keine Angaben vor. Auch die marktbeherrschende Stellung des Marktführers ASTRA lässt keinen
Schluss auf den deutlich geringeren Marktanteil für Eutelsat zu. Der Grund dafür ist die Anzahl so
genannter Dual-Feed-Antennen. Hierbei handelt es sich um Antennen, die mehr als eine Orbitalposition für den Empfang von Fernsehprogrammen nutzen. Dabei wird insbesondere die HOTBIRD-Position gleichzeitig mit der ASTRA-Position genutzt. Auch Kabelnetzbetreiber empfangen
die Satellitenprogramme zur Einspeisung in ihre Kabelnetze zumeist über eine Vielzahl von
Empfangsantennen, die in der Regel die Orbitalpositionen ASTRA 19,2 Grad Ost und 23,5 Grad
Ost sowie Eutelsat HOT BIRD 13 Grad Ost und gegebenenfalls auch Eutelsat 8 Grad West abdecken.
Diese beiden großen europäischen Satellitenbetreiber haben sich bislang auf den bloßen
Transport von Programmsignalen konzentriert. Sie boten weder eigene Inhalte noch Vermarktungsdienstleistungen, bezogen auf Drittprogramme, an. Weder ASTRA noch Eutelsat konnten daher
eine Satellitenplattform mit adressierbaren Endkundenbeziehungen aufbauen. Die einzige Satellitenplattform mit solchen adressierbaren Endkundenbeziehungen war Premiere.
Aktuell bemühen sich die Satellitenbetreiber darum, zusätzliche Dienstleistungen für den Vertrieb und die Vermarktung fremder Inhalte anzubieten. Schon seit etwa zwei Jahren bietet Eutelsat
mit der visAvision GmbH in Köln Kabelnetzbetreibern eine Programmplattform insbesondere für
Fremdsprachenprogramme und einige weitere Drittprogramme an. Dieses Angebot richtet sich
aber nicht an Satellitenhaushalte unmittelbar, sondern an die Betreiber von Kabelnetzen in der
Ebene 4, die damit eine Alternative zur Signallieferung durch die NE-3-Betreiber erhalten. Daneben
zeugen die Übernahme der DPC Digital Playout Center GmbH710 und das beabsichtigte Angebot
der TV-Plattform „Entavio“ durch SES Global von der Absicht, mehr als das bloße Transportgeschäft
betreiben zu wollen (vgl. hierzu Kapitel II 2.2.2). Adressierbare Kundenbeziehungen sind für interaktive Dienstleistungen, Video-on-Demand, Spiele etc. erforderlich. Ohne solche Kundenbeziehungen kann der Satellit an den erwarteten Vorteilen der Digitalisierung nicht teilhaben.
709
710
2001 aus einem Zusammenschluss von Eurafrance und Azeo entstanden.
Vgl. dazu instruktiv Bundeskartellamt, B7-150/04, Beschluss vom 28. 12. 2004.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
2.2.3.3
343
Fernsehkabel
2.2.3.3.1 Struktur der Kabelnetze
Die Satellitentechnologie ist zwar ein wichtiger dynamischer Faktor im Rundfunksektor, wichtigster
Übertragungsweg für Fernsehprogramme ist aber in Deutschland nach wie vor das Kabel.711
Anders als die Satelliten sind in Deutschland die Fernsehkabelnetze Gegenstand medienrechtlicher
Regulierung. Dabei stehen Fragen des Zugangs zu den Übertragungswegen für Fernsehprogramme
im Mittelpunkt.
Das Erfordernis des diskriminierungsfreien Zugangs zu der Netzinfrastruktur ist ein wesentlicher
Grund für die Regulierungen. Der Rundfunkstaatsvertrag enthält in § 52 Abs. 3, 4 und 5 detaillierte
Vorgaben für die Einspeisung von Fernsehprogrammen in digitalisierte Kabelanlagen. Die Vorgaben
sehen drei Bereiche vor, nämlich einen Must-Carry-Bereich, in dem den Netzbetreibern konkrete
Belegungspflichten auferlegt werden, einen Can-Carry-Bereich, in dem sie eine relative Belegungsfreiheit haben, die durch vielfaltsichernde Rahmenvorgaben beschränkt ist, und einen Non-MustCarry-Bereich, in dem sie völlige Entscheidungsfreiheit bei der Belegung besitzen.712 Für die Rangfolge der Fernsehprogramme bei der Belegung von Kabelkanälen in analogen Kabelanlagen ist
weiterhin gemäß § 52 Abs. 1 RStV das unterschiedliche Landesrecht maßgeblich. Hier reichen die
Varianten von der Vollbelegung durch Beschluss der jeweiligen Landesmedienanstalt für bestimmte
Netzbereiche (z. B. Berlin) über die Belegungshoheit der Landesmedienanstalt nur für eine bestimmte Anzahl von Kanälen (z. B. Nordrhein-Westfalen, Bayern) bis zu einer nur gesetzlich vorgegebenen Must-Carry- und Vielfaltregelung, aufgrund derer die Netzbetreiber die Belegung
vornehmen (östliche Bundesländer, Baden-Württemberg). Hier greifen die Landesmedienanstalten
nur dann ein, wenn der Netzbetreiber die gesetzlichen Kriterien missachtet.
Für den anstehenden Analog-Digital-Übergang im Kabel ergeben sich wichtige Fragen für die
Zugangsregulierung. Die Kabelnetzbetreiber möchten zunehmend analoge Kapazitäten digitalisieren mit der Folge, dass die analoge Kapazität weiter verknappt wird. Veranstalter, die aufgrund
solcher Abschmelzvorgänge analoge Reichweite verlieren, können sich mit der viel geringeren
digitalen Reichweite nicht refinanzieren und sind daher in ihrer Existenz bedroht. Die Regulierung
muss daher darauf bedacht sein, die relativ große analoge Programmvielfalt in einem geordneten
und diskriminierungsfreien Prozess in eine digitale Welt zu überführen. Insbesondere kleinere
Veranstalter haben ohne die Hilfe der Regulierung keine hinreichenden Möglichkeiten, sich gegen
Abschmelzbestrebungen der Kabelnetzbetreiber zur Wehr zu setzen.
Ein von den Landesmedienanstalten mit Kabelnetzbetreibern diskutiertes Modell sieht einen
so genannten inselweisen Umstieg vor. Das bedeutet, bestimmte Kabelnetzinseln mit sehr hoher
digitaler Penetrationsrate (das heißt, mehr als 80 oder 90 % der Haushalte verfügen über ein
digitales Endgerät) werden ausschließlich auf Digitalbetrieb umgestellt. In diesem Szenario ist
die Wahrscheinlichkeit groß, dass auch die noch nicht mit digitalen Endgeräten ausgestatteten
Haushalte sich entsprechende Endgeräte zulegen, um weiterhin Programme empfangen zu können.
Dies ist bei einem auf einzelne Kanäle bezogenen Abschmelzvorgang dagegen nicht der Fall, da
der Verzicht auf einzelne reichweitenschwächere Programme in der Regel eher hingenommen
wird, ohne ein neues Endgerät zu erwerben.
711
712
Vgl. ALM/GSDZ, Digitalisierungsbericht 2006, S. 56.
Siehe dazu auch Dieter Dörr, Viktor Janik, Nicole Zorn, Der Zugang zu den Kabelnetzen und die Regelungen des
europäischen Rechts, in: Gemeinsame Stelle Digitaler Zugang, Der Zugang zum digitalen Kabel, Rechtsgutachten,
Schriftenreihe der Landesmedienanstalten, Bd. 22, Berlin 2002; auch Dieter Dörr, Die Kabelbelegungsregelungen im
Hessischen Privatrundfunkgesetz unter Berücksichtigung der europarechtlichen Vorgaben, Schriftenreihe der LPR Hessen,
Bd. 21, München 2005.
344
Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
Die Sicherung der Meinungsvielfalt beschränkt sich nicht allein auf die konkreten Entscheidungen über die Programmbelegung von Kabelanlagen. Wie in den USA gibt es auch in Deutschland
die Tendenz, dass sich Kabelnetzbetreiber an Programmveranstaltern beteiligen und außen
stehende Veranstalter mit diesen vertikal integrierten Unternehmen um den Zugang konkurrieren.713 In diesem Zusammenhang hat schon das Bundeskartellamt in der Entscheidung zu Liberty
Media im Februar 2002 auf die bedenkliche Doppelrolle der Liberty Media Corporation sowohl als
Anbieter von Programminhalten als auch als Kabelnetzbetreiber hingewiesen.714 Heute gibt es mit
dem zur Unity Media gehörenden Fußball-Sender arena ein prominentes Beispiel für die vertikale
Integration von Inhalten durch Kabelnetzbetreiber (s. u.).
Innerhalb der konzentrationsrechtlichen Prüfung des § 26 RStV durch die KEK erscheint es
wichtig, pluralismusgefährdende Strukturen sowohl bei der vertikalen als auch der diagonalen
Konzentration im Bereich des Breitbandkabels zu erfassen. § 26 RStV greift allerdings nur, wenn
die gesetzlich vorgesehenen Aufgreifschwellen erreicht werden, dem Netzbetreiber beispielsweise
also klassische Senderfamilien zugerechnet werden. Das Problem der vertikalen Integration stellt
sich aber bereits vorher, besonders für den Zugang von digitalen Veranstaltern außerhalb der
großen Sendergruppierungen.
Für Deutschland ist besonders die Trennung zwischen den Netzebenen 3 und 4 zu berücksichtigen, die historisch-institutionelle Gründe hat. Eine Berechnung der Marktanteile oder vergleichbarer Indikatoren für die Kabelgesellschaften auf den Netzebenen 3 und 4 ist schwierig.
Auch sind die erhältlichen Daten nicht sehr transparent. Die Tabelle II – 129 führt Anteilswerte auf,
Netzebene 1
Fernseh- und Hörfunkstudios: Signaltransport vom Studioausgang bis zu einer Schaltstelle
des Unternehmens Deutsche Telekom AG (DTAG)
Netzebene 2
Sendeanlagen, Satelliten, Glasfaser, Richtfunk: Signaltransport von der Schaltstelle der DTAG
bis hin zu verschiedenen regionalen Empfangsstellen (häufig per Satellit), die mit einem
Breitbandkabelverteilnetz verbunden sind
Netzebene 3
Breitbandverteilnetz mit Übergabepunkten: baum- oder sternförmig verlegtes örtliches
Verteil- oder Zugangsnetz
Netzebene 4
Hausverteilanlagen bei Mehrfamilienhäusern und Wohnanlagen: Signaltransport vom
Übergabepunkt bis zur Anschlussdose der zu versorgenden Wohneinheiten
Netzebene 5
ab Antennensteckdose bis zum Endgerät
Abbildung II – 33: Netzebenen
Quelle: KEK
713
714
Für die KEK war die Entwicklung im Bereich der Breitbandkabelnetze Anlass, mehrere Gutachten in Auftrag zu geben.
Die Gutachten beschäftigen sich schwerpunktmäßig mit ausländischen Rechtsordnungen und der Frage, wie die
Probleme im Breitbandkabelbereich gelöst werden; siehe: Fernsehen im Breitbandkabel. Ein Rechtsvergleich. Die Regulierung in Belgien, Großbritannien, den Niederlanden und den USA. Vier Rechtsgutachten im Auftrag der KEK, Schriftenreihe der Landesmedienanstalten, Bd. 27, Berlin 2003.
Vgl. Bundeskartellamt, 7. Beschlussabteilung, B7-168/01, Beschluss vom 22. 02. 2002, Fusionsvorhaben Liberty/KDG,
Liberty/ TeleColumbus.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
Kabelnetzunternehmen
345
Netzebene 3
anschließbare Haushalte
auf der
die ProNE4 ohne gramme
SMATVüber die
HH
NE3 empfangen
können,
ohne
SMATVHH
ca. in %
ca. in %
ca. in
Mio. HH
Netzebene 4
unter
Einbeziehung
der
SMATVHH
anschließbare Haushalte
auf der
unter
NE4 ohne EinbeSMATVziehung
HH
der
SMATVHH
ca. in %
ca. in
Mio. HH
ca. in %
ca. in %
Kabel Deutschland Vertrieb und
Service GmbH & Co. KG
9,6
56
42
34
4,00
24
14
ish GmbH & Co. KG; iesy Hessen
GmbH & Co. KG (Unity Media
GmbH)
5,5
32
24
20
1,65
9
6
Kabel Baden-Württemberg
Holdings GmbH (Kabel BW)
2,2
13
10
8
0,35
2
1
(insges.
ca. 6)
kleine und mittlere unabhängige
Kabelnetzbetreiber ohne eigener
NE3-Zuführung
7,5
44
27
TeleColumbus-Unternehmensgruppe
1,8
11
6
PrimaCom AG
0,6
4
2
Elektro- und Nachrichtentechnik
GmbH (ewt), einschl. Bosch
Kabelnetze
1,1
3
4
Σ ca. 17
Σ 100
Σ anschließbare Haushalte auf
der NE4 ohne SMATV-Haushalte
kleine und mittlere unabhängige
Kabelnetzbetreiber mit eigener
NE3-Zuführung, die mehr als
300 Wohneinheiten versorgen
Σ ca. 17
Σ 100
9,0
32
TeleColumbus-Unternehmensgruppe
0,5
2
PrimaCom AG
0,6
2
Elektro- und Nachrichtentechnik GmbH (ewt), einschl.
Bosch Kabelnetze
0,9
3
Σ Σ 28
Σ 100
Σ anschließbare Haushalte, die
Programme über die NE3
empfangen können; ohne
SMATV-Haushalte
SMATV, mehr als 75 WE; diese
Haushalte werden in der Regel
den Satellitenhaushalten zugeordnet
6,0
26
Σ Σ 23
Σ 100
21
5,0
18
darunter:
anschließbare Haushalte unter
Einbeziehung der SMATVHaushalte
Σ Σ Σ 28
Σ 100
Tabelle II – 129: Anschlussstruktur der Kabelnetze und Netzbetreiber
Quelle: Fachverband Rundfunkempfangs- und Kabelanlagen (FRK)
346
Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
die auf Basis der Anzahl der Wohneinheiten (WE)715 berechnet sind. Nimmt man diese Berechnungsweise als Indikator, so ergibt sich zumindest ein ungefähres Bild von der Struktur der Anschlüsse.
Der Ausgangspunkt ist eine Grundgesamtheit von 37 Mio. WE. Davon sind 9 Mio. WE dem individuellen Satelliten-Direktempfang (DTH) zuzurechnen. Dadurch reduziert sich die Grundgesamtheit
auf 28 Mio. WE. Aufgeführt werden aber die Satellitenhaushalte, die an einer Satellitengemeinschaftsanlage (SMATV) angeschlossen sind. Dabei handelt es sich um ca. 5 Mio. WE.
Tabelle II – 129 verdeutlicht die starke Stellung der Kabel Deutschland GmbH (KDG), Unity
Media GmbH (ish, iesy) und Kabel Baden-Württemberg Holdings GmbH (Kabel BW). Die KDG
betreibt das ehemalige Breitbandkabelnetz der Deutsche Telekom AG in den Regionen Hamburg/
Schleswig-Holstein/Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen/Bremen, Berlin/Brandenburg,
Sachsen/Sachsen-Anhalt/ Thüringen, Rheinland-Pfalz /Saarland und Bayern. Unity Media ist die
Muttergesellschaft der Kabelnetzbetreiber iesy Hessen GmbH & Co. KG (iesy) in Hessen und ish
GmbH & Co. KG (ish) in Nordrhein-Westfalen. Die Orion Cable GmbH, Muttergesellschaft der
ewt-Unternehmensgruppe, hat im September 2006 von der Unity Media die Tele Columbus Kabel
Holding übernommen716 und versorgt damit die Ballungsgebiete Berlin/Brandenburg, Hannover,
Hamburg und Dresden. Die Kabel BW betreibt das Fernsehkabelnetz in Baden-Württemberg. Die
PrimaCom AG beschreibt sich als der viertgrößte private Kabelnetzbetreiber in Deutschland. Dessen
Kabelnetze befinden sich hauptsächlich in kleinen bis mittelgroßen Städten in zehn Bundesländern; Kernregionen sind dabei Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Rheinland-Pfalz. Die
Elektro- und Nachrichtentechnik GmbH (ewt) betreibt im gesamten Bundesgebiet Kabelfernsehnetze für Unternehmen aus der Wohnungswirtschaft und für Kabelhaushalte als Endkunden. Die
Beteiligungsverhältnisse der Kabelnetzbetreiber sind in der Tabelle II – 130 aufgeführt.
Kabelnetzbetreiber
Beteiligungsverhältnisse in %
Kabel Deutschland Vertrieb und
Service GmbH & Co. KG (KDG),
Unterföhring
95,0 Providence Equity Partner, Inc., Providence/Rhode Island, New York,
London
5,0 KDG-Management
PrimaCom AG, Mainz
25,00 United Pan Europe Communications N. V. (UPC), Amsterdam
100 UnitedGlobalCom, Inc., Denver, Colorado/USA
100 Liberty Global, Inc., Englewood, Colorado/USA
13,61 Wolfgang Preuß, Traben-Trarbach
60,54 Streubesitz
iesy Hessen GmbH & Co. KG,
Frankfurt am Main,
ish GmbH & Co. KG, Köln
100 Unity Media GmbH, Hamburg
100 Unity Media S. C. A., Luxemburg
38,66 Finakabel-Fondsgesellschaften (BC Partners)
31,46 Apollo-Fondsgesellschaften
30,43 Streubesitz
Tele Columbus AG & Co. KG,
Hannover
100 Orion Cable GmbH
ewt multimedia GmbH, Augsburg
Elektro- und Nachrichtentechnik
GmbH (ewt), Augsburg
100 ewt holding GmbH
ca. 40 Familie Stritzl
ca. 60 Aletheia Partners, HARD Group, ABN Amro Capital und Quilvest
Kabel Baden-Württemberg Holdings
GmbH (Kabel BW), Heidelberg
The Blackstone Group, CDP Capital-Communications, Banc of America Equity
Partners
Tabelle II – 130: Beteiligungsverhältnisse bei den großen Betreibern von Fernsehkabelnetzen
Quelle: Unternehmen, Bundeskartellamt, KEK (Stand: Oktober 2006)
715
716
Wohneinheit (WE) ist die statistische Bezeichnung für Haushalte und damit Basis-Einheit bei der Ermittlung von Anschlusszahlen im Breitband-Kabelnetz. Bei WE handelt es sich also um die Zahl der anschließbaren Haushalte.
Vgl. www.telecolumbus.de/unternehmensdarstellung/unternehmensdarstellung.php (17. 11. 2006).
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
347
Die Nachfrager von Leistungen der Kabelnetzbetreiber sind Kabelfernsehhaushalte (Endkunden),
Programmanbieter (Nachfrage nach Programmeinspeisung) und dritte Kabelnetzbetreiber (Signalzulieferung an NE-4-Betreiber) einschließlich der Wohnungswirtschaft. Die Kabelnetzbetreiber
bieten außer den analogen und digitalen Übertragungsleistungen und den damit zusammenhängenden Plattformleistungen für die Programmveranstaltung in immer stärkerem Umfang breitbandigen Internetzugang und Telefonie an (Triple-Play). Experten betrachten die Internet-Telefonie
als zentralen Erfolgsfaktor für die Akzeptanz von Triple-Play-Angeboten durch die Verbraucher.717
Da das Fernsehkabel technisch nur als Verteilnetz konzipiert wurde, weist es unter anderem keinen
Rückkanal auf. Deshalb sind für breite und großflächige interaktive Angebote wie Internet und
Telefonie zunächst erhebliche Investitionen der Netzbetreiber erforderlich.718
Unter Aspekten der Sicherung der Meinungsvielfalt ist bedeutend, dass die großen Kabelnetzbetreiber KDG, ish/iesy und PrimaCom auch als Anbieter von digitalen Pay-TV-Paketen tätig sind.
Sie bündeln und vermarkten eigene Programmpakete. Hierzu betreiben sie die erforderliche
technische Plattform mit Grundverschlüsselung. Im März 2006 erhielt die Arena Sport Rechte und
Marketing GmbH (Arena), 100 %ige Tochterfirma der Unity Media, von der Landesanstalt für
Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) eine Zulassung als Fernsehveranstalter für zehn Jahre.
Auf Grundlage dieser Lizenz überträgt Arena die Spiele der Fußball-Bundesliga und der zweiten
Bundesliga live und sendet Highlights und Zusammenfassungen. Damit hat erstmals ein Kabelnetzbetreiber die Kontrolle über eines der wichtigsten Inhalteangebote erlangt. Dies wirft eine Vielzahl
von kartellrechtlichen und medienrechtlichen Fragen auf, die auch mit dem Zugang alternativer
Plattformanbieter zu diesen wichtigen Inhalten zusammenhängen. Noch entscheidender wird es
aber sein, ob die mit diesem Inhalteangebot konkurrierenden Pay-TV-Veranstalter, insbesondere
die Premiere AG, einen diskriminierungsfreien Zugang zu gleichen Konditionen zu den von der
Unity Media betriebenen Netzen erhält. Deshalb sieht die Lizenz für Arena vor, dass zwischen
Arena und den Gesellschaften, die die Kabelnetze der Unity Media betreiben, eine strukturelle
Separierung vorgesehen werden muss. Damit sollen die zwischen Arena und den Netzbetreibern
vereinbarten Konditionen transparent gemacht werden, um einen Vergleich mit den Zugangsbedingungen anderer Veranstalter zu ermöglichen.
Andere Kabelnetzbetreiber bieten bislang keine eigenen Inhalte an. Eine Ausnahme davon
stellen so genannte Infokanäle dar. Zu den meisten Infokanälen liegen der KEK keine rundfunkrechtlichen Zulassungsanträge vor, da sie in der Regel als Mediendienste veranstaltet werden.
Für die Zukunft streben die Kabelnetzbetreiber KDG, ish und Kabel BW danach, ein WholesaleGeschäftsmodell durchzusetzen. Im Rahmen dieses Modells würde Premiere die Kabelkunden
nicht mehr als Pay-TV-Anbieter mit einer eigenen Kundenbeziehung erreichen. Vielmehr würden
auch die derzeitigen Premiere-Pay-TV-Programme von den Kabelnetzbetreibern vermarktet. Premiere
wäre damit nicht mehr Nachfrager nach Programmeinspeisung, sondern ein Anbieter bzw. Zulieferer von Programminhalten auf der Großhandelsebene, die der jeweilige Kabelnetzbetreiber für
seine Programmplattform nachfragt.
Die Tabelle II – 131 führt die eigenen Pay-TV-Interessen der Kabelnetzbetreiber auf, die insbesondere bei KDG, Unity Media und PrimaCom deutlich erkennbar sind.
717
718
Vgl. Bernd W. Wirtz, Hubert Burda, Rainer Beaujean, Deutschland Online 3 – Die Zukunft des Breitband-Internets, Studie
im Auftrag der Deutsche Telekom AG und Hubert Burda Media, Darmstadt 2006, S. 35 ff.
Siehe hierzu Konzentrationsbericht der KEK 2004, S. 267 ff.
348
Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
Kabelnetzbetreiber
Bündelung und
Vermarktung eigener
Programmpakete
Vermarktung
fremder
Programmpakete
Beteiligungen an Fernsehprogrammen und
fernsehähnlichen Diensten
Kabel Deutschland
Vertrieb und
Service GmbH &
Co. KG, Unterföhring
Kabel Digital Home,
Kabel Digital International, Kabel Digital
Free-TV
ARD Digital,
ZDFvision
Kabel Deutschland Infokanal (Programminformationsdienst);
Aufgrund von Vereinbarungen im Plattform- und
Vermarktungsvertrag werden Kabel Deutschland
die Programme The History Channel, Kinowelt TV,
Games TV, tv.gusto, Wein TV, Spiegel TV digital,
Gute Laune TV, Bibel TV, Sat.1 Comedy und kabel
eins classics zugerechnet.
Providence Equity (Providence Fonds) ist mittelbar
in Höhe von 11,15 % an der P7S1 Holding L. P.
beteiligt, die unmittelbar über 75,1 % der Stimmrechte an der ProSiebenSat.1 Media AG verfügt.
Eigene Set-Top-Boxen auf Basis erheblicher BoxenSpezifikationen.
Bundesweite digitale technische Kabelplattform
für Premiere (MSG Media Service GmbH).
Digitale Plattformleistungen der MSG für ish/iesy
und Kabel BW (Signalaufbereitung, Verschlüsselung für Premiere, Fremdsprachenprogramme, z. T.
auch für die deutschsprachigen Pakete von ish).
PrimaCom AG,
Mainz
primatv Basis, primatv
movies & more, primatv
Maxi, primatv
Unterhaltung, primatv
Trend, primatv Kultur,
primatv Erotik, primatv
International;
MTV-Paket,
hotX
Primatv Vorschau (Programminformationsdienst);
Zurechnung der Pay-TV-Programme Wein TV und
Silverline Movie Channel aufgrund der Möglichkeit
der Einflussnahme auf wesentliche Programmentscheidungen durch die Plattformbetreiberin
Decimus GmbH (100 %ige Tochterfirma der
PrimaCom AG).
Zurechnung der Programme Extreme Sports
Channel und Club über Liberty Global, Inc.
über die Decimus GmbH:
KabelVison Basis, Kabel
hotX
Vision Radio, KabelVision
Unterhaltung, KabelVision
movies & more
ish GmbH & Co.
KG, Köln
tividi Family, tividi Sports,
tividi Global, tividi Privat,
tividi Komplett, tividi Kino
(arrivo, xotix), tividi International, tividi Free, arena;
ish Infokanal;
Die Rechteagentur Arena Sport Rechte und
Marketing GmbH, Köln, eine 100 %ige
Tochtergesellschaft der Unity Media GmbH, Köln,
hat die Pay-TV-Rechte an der Fußball-Bundesliga
für die Saisons 2006/07 bis 2008/09 erworben.
iesy Hessen
GmbH & Co. KG,
Frankfurt/Main
iesy tv
iesy infokanal
Tele Columbus
AG & Co. KG,
Hannover
Columbus TV
Kabel BadenWürttemberg
GmbH & Co. KG,
Heidelberg
ARD Digital,
Telecolumbus Infokanal
ZDFvision,
Premiere,
kabelVision,
Kabel Digital,
tividi, visAvision
Kabel Digital
Free, Kabel
Digital Home,
Kabel Digital
International,
arena
Kabel BW Infokanal
Tabelle II – 131: Stand der Entwicklung der Kabelnetzbetreiber zur digitalen Vermarktungs- und Programmplattform
Quelle: Unternehmen, KEK (Stand: September 2006)
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
349
2.2.3.3.2 Wettbewerbsrechtliche Betrachtung
Die mehrfachen Gesellschafterwechsel und Konsolidierungsbestrebungen im deutschen Kabelmarkt führten zu einer intensiven wettbewerbsrechtlichen Prüfung und Beurteilung der Marktbeherrschung der einzelnen Anbieter.719 Dabei kann nicht generell davon ausgegangen werden,
dass Netzbetreiber über ein natürliches Monopol verfügen. Das Bundeskartellamt nimmt bei der
wettbewerbsrechtlichen Beurteilung der Marktbeherrschung eine Abwägung vor und prüft u. a.:m
– inwieweit zumindest in Randbereichen tatsächlicher oder potenzieller Parallelwettbewerb
(z. B. Stichleitungsbau aus angrenzenden Kabelregionen) besteht,
– Größennachteile im Verhältnis zum größten Kabelnetzbetreiber KDG abnehmen,
– ein Substitutionswettbewerb insbesondere durch Satellitenwettbewerb und gegebenenfalls
auch durch die Alternativen DVB-T oder DSL zu berücksichtigen ist,
– ein Wettbewerb um den (Monopol-) Markt stattfindet (Ausschreibungswettbewerb und
Neuabschluss von Gestattungsverträgen) oder
– ob etwa eine relevante gegengewichtige Marktmacht einzelner Kabelnetzbetreiber oder
der Programmveranstalter relevant ist.
Dabei hat die Prüfpraxis des Bundeskartellamts im Bereich der Fernsehkabelnetze zu der Unterscheidung zwischen Programmeinspeisungs-, Endkunden- und Signallieferungsmarkt geführt.720m
Bei dem Programmeinspeisungsmarkt handelt es sich um den Markt für die analoge und
digitale Einspeisung von Rundfunksignalen in das Breitbandkabelnetz. Nachfrager sind hier die
Programmveranstalter. Nach den Erkenntnissen des Bundeskartellamts stehen sich auf dem Einspeisungsmarkt Kabel-, Satelliteneinspeisung, Terrestrik und DSL im Sinne des wettbewerbspolitischen Bedarfsmarktkonzepts nach ihren Eigenschaften, ihrem wirtschaftlichen Verwendungszweck
und ihrer Preislage derzeit nicht so nahe, dass der verständige Abnehmer, wie z. B. der Programmveranstalter, sie für die Deckung eines bestimmten Bedarfs als gegeneinander austauschbar ansieht.
Die genannten Übertragungswege sind aus Sicht des nachfragenden Fernsehveranstalters vielmehr
komplementär und jeder für sich unverzichtbar.721
Die Entwicklung der breitbandigen Telefonnetze bzw. der DSL-Netze ist von einer flächendeckenden Versorgung noch zu weit entfernt, dass etwa ein Fernsehsender über diesen Transportweg den weit überwiegenden Teil der gegenwärtigen Kabelhaushalte erreichen könnte.
Das Bundeskartellamt kommt in seiner Praxis regelmäßig zu dem Schluss, dass die an das Netz
des Kabelbetreibers angeschlossenen Kunden in der Regel nur über dieses Netz erreicht werden
können und der Kabelnetzbetreiber insoweit über ein Monopol verfügt. Der jeweilige Kabelnetzbetreiber verfügt auf dem Markt für die Kabeleinspeisung von Rundfunksignalen über eine marktbeherrschende Stellung. Ein Hintergrund für diese Feststellung ist, dass nach Auffassung des
Bundeskartellamts für die räumliche Abgrenzung bei der Programmeinspeisung jedes Kabelnetz
einer Regionalgesellschaft einen eigenen Markt bildet. Allerdings ist die gegengewichtige Marktmacht der Fernsehveranstalter bedeutend, gleichwohl beseitigt diese nicht die Marktbeherrschung
auch eines im Vergleich zum größten Kabelnetzbetreiber KDG kleineren Netzbetreibers wie ish.722m
719
720
721
722
Siehe die aktuellen Beschlüsse des Bundeskartellamts B 7-38/05, BC Partner/ish, vom 21. 06. 2005 und B 7-22/05, iesy/ish,
vom 20. 06. 2005; auch Abmahnungen – nicht veröffentlicht – B7-70/04 – KDG/KBW, B7-80/04 – KDG/ish, B7-90/04 –
KDG/iesy, jeweils vom 23. 08. 2004, dazu Pressemitteilung des BKartA vom 22. 09. 2004; auch Untersagung des Zusammenschlussvorhabens Liberty Media/KDG, B7, Beschluss vom 22. 02. 2002, Pressemeldung vom 26. 02. 2002; auch Freigabe
Callahan NRW/NetCologne, Pressemeldung des BKartA vom 14. 02. 2002.
Siehe dazu z. B. die aktuellen Beschlüsse des BKartA B 7-38/05 vom 21. 06. 2005 und B 7-22/05 vom 20. 06. 2005.
Siehe BKartA, Beschluss B 7-22/05 vom 20. 06. 2005, Tz. 47 ff.
Vgl. BKartA, Beschluss B 7-22/05 i. S. ish vom 20. 06. 2005, Tz. 112 f., 123 ff., 152 ff.; siehe Verweise auf die Analyse der
Verhaltensparameter des Kabelnetzbetreibers und die Abmahnung in den verschiedenen KDG-Verfahren, ebenda Tz.
126 ff. und Fn. 60/ Tz. 132, siehe insbesondere BKartA, B 7-168-01 i. S. Liberty Media/KDG vom 22. 02. 2002, Tz. 44 ff., 89.
350
Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
Als einen im Bereich des Fernsehkabels weiteren relevanten Markt grenzt das Bundeskartellamt
den Endkundenmarkt ab. Dies ist der Markt für die Belieferung von Endkunden mit Signalen, also
die Bereitstellung eines Rundfunkanschlusses und die Belieferung mit Fernseh- und Hörfunksignalen über Breitbandkabel.
Als Nachfrager auf dem Endkundenmarkt bestimmt das Bundeskartellamt nicht zwingend die
einzelnen Haushalte, sondern je nach den konkreten Umständen die Eigentümer, Vermieter oder
Mieter der jeweiligen Wohneinheit, die über die Ausgestaltung der Empfangseinrichtung für
Rundfunksignale im konkreten Einzelfall entscheiden.723 Dieser Markt ist auf den Übertragungsweg Breitbandkabel beschränkt. Allerdings ist der von den alternativen Übertragungswegen Satellit
und DVB-T ausgehende Substitutionswettbewerb im Rahmen der wettbewerblichen Beurteilung
zu berücksichtigen. Hinzu kommt, dass auch der Ausschreibungswettbewerb um Gestattungsverträge die Intensität des Wettbewerbs auf dem Endkundenmarkt wesentlich prägt.724
Durch die Bedeutung der NE 4 sind die Signallieferungsmärkte relevant. Auf dem Signallieferungsmarkt stehen sich Kabelnetzbetreiber der NE 3 als Anbieter und Kabelnetzbetreiber der
NE 4 als Nachfrager von Signalen gegenüber. Die Existenz dieses Markts ist das Resultat der politischen Geschichte des Aufbaus der Breitbandkabelnetze bzw. der so genannten Handwerkererklärung, die eine Trennung von NE 3 und NE 4 bewirkt hat. Grundsätzlich ist bezüglich der Marktbeherrschung durch den NE-3-Betreiber zu berücksichtigen, dass NE-4-Betreiber in vielen Fällen
auf eigenen Satelliten-Empfang ausweichen können.725
2.2.3.3.3 Prüfung vorherrschender Meinungsmacht
Für die KEK spielen die Kabelnetzbetreiber auch bei der Prüfung vorherrschender Meinungsmacht
eine wichtige Rolle. Medienkonzentrationsrechtliche Prüfungen von Zulassungsanträgen ergaben,
dass die Kabelnetzbetreiber für die Verbreitung über das digitale Kabelnetz mit den Veranstaltern
digitaler Spartensender spezifische Plattformverträge vereinbarten, die der Plattformbetreiberin
die Einflussnahme auf wesentliche Programmentscheidungen ermöglichen.
Daher sind der Kabelnetzbetreiberin PrimaCom AG über ihre Tochtergesellschaft Decimus
GmbH gemäß § 28 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 RStV die Programme Wein TV und Silverline Movie Channel
zuzurechnen. Nach § 28 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 RStV erfolgt auch eine Zurechnung der von der Kabel
Deutschland GmbH paketierten und vermarkteten Pay-TV-Kanäle. Folglich bekommt Kabel Deutschland bei den betroffenen Programmveranstaltern den medienrechtlichen Status einer an der
Veranstalterin Beteiligten. Dies gilt für die Programme Kinowelt TV, Wein TV, The History Channel,
Spiegel TV digital, Games TV, Gute Laune TV, Sat.1 Comedy, kabel eins classics und Bibel TV (siehe
Abbildung II – 34).
Zurechnungen aufgrund von Plattformverträgen spielen aber nicht nur bei den Kabelnetzbetreibern eine Rolle. Z. B. sind auch der reinen Programmplattformbetreiberin Premiere Fernsehen
GmbH & Co. KG weitere Programme aufgrund einer solchen möglichen Einflussnahme zuzurechnen: Dies gilt für die Programme beate-uhse.tv, Classica, GoldStar TV, Heimatkanal, Hit24,
Focus TV Gesundheit und Junior.
723
724
725
Vgl. BKartA, Beschluss B 7-22/05 i. S. ish vom 20. 06. 2005, Tz. 208 ff.
Vgl. BKartA, B 7-168-01 i. S. Liberty Media/KDG vom 22. 02. 2002, Tz. 35; BKartA, Beschluss B 7-22/05 i. S. ish/iesy vom
20. 06. 2005, Tz. 207, 215 ff.
Vgl. BKartA, Beschluss B 7-22/05 i. S. ish/iesy vom 20. 06. 2005, Tz. 269 ff.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
351
Abbildung II – 34: Gesellschafterstruktur und zuzurechnende Programme der Kabel-Deutschland-Gruppe im
bundesweiten Fernsehen
Quelle: KEK
2.2.3.3.4 Aktuelle Entwicklung und Ausblick
Die aktuelle Entwicklung deutet auf eine Veränderung der Fernsehaktivitäten der Kabelnetzbetreiber hin. Viel Aufmerksamkeit in der Medienöffentlichkeit erzeugte der Erwerb der Pay-TVRechte an der Fußball-Bundesliga für die Saisons 2006/07 bis 2008/09 durch die Unity-Tochter
Arena. Auf Antrag der Arena wurde dieser im März 2006 von der Landesanstalt für Medien
Nordrhein-Westfalen (LfM) eine Sendelizenz für die bundesweite Ausstrahlung der Spiele der
Fußball-Bundesliga erteilt.
Diese Entwicklungen zeigen exemplarisch, dass die Relevanz der Kabelnetzbetreiber für die
Sicherung der Meinungsvielfalt im bundesweiten privaten Fernsehen in Zukunft zunehmen wird.
Hierbei werden sich insbesondere Fragen der Veranstaltereigenschaft von Kabelnetzbetreibern
und der Zurechnung von Programmen stellen.
2.2.3.4
Terrestrik (DVB-T, DVB-H)
In den letzten Jahren fand ein fortschreitender Ausbau der Versorgung mit terrestrischem Digitalfernsehen (DVB-T) statt. Ende 2006 betrug die technische Reichweite 57 Mio. Personen bzw. ca.
24 Mio. Haushalte. Damit liegen etwa 70 % der deutschen Wohnbevölkerung innerhalb der technischen Reichweite von DVB-T. Weitere Regionen sollen auf DVB-T umgestellt werden.
352
Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
Flensburg
Schleswig
Kiel
Rostock
Cuxhaven
Lübeck
Hamburg Schwerin
Aurich
Bremen
Lingen
Hannover
Braunschweig
Berlin
Frankfurt
Potsdam
Münster
Magdeburg
Düsseldorf
Aachen
Cottbus
Halle
Köln
Leipzig
Bonn
Weimar
Erfurt
Koblenz
Dresden
Gera
Frankfurt
Wiesbaden
Mainz
Trier
Würzburg
Kaiserslautern
Saarbrücken
Mannheim
Stuttgart
Nürnberg
Regensburg
Ulm Augsburg
München
Freiburg
Konstanz
DVB-T in Betrieb
DVB-T in Betrieb (öffentlich-rechtlich)
DVB-T Start in Planung 2007 (öffentlich-rechtlich)
Die Planungen von ARD und ZDF sehen vor, mindestens 90% der
Bevölkerung bis Ende 2008 mit DVB-T zu versorgen.
Die Programmbelegung variiert in den einzelnen Regionen.
DVB-T-Projekte in Deutschland www.ueberallfernsehen.de
Abbildung II – 35: DVB-T Empfangsbereich deutschlandweit (Stand: 12. 12. 2006)
Quelle: http://www.ueberallfernsehen.de/data/empfangsgebiete.pdf
Die Entwicklung von DVB-T wertet die Bedeutung der Terrestrik auf. Die für digitale Fernsehprogramme genutzten oder vorgesehenen Kanäle werden von der T-Systems Enterprise Services
GmbH und den jeweiligen Landesrundfunkanstalten der ARD betrieben. T-Systems ist eine 100 %ige
Tochtergesellschaft der Deutsche Telekom AG.
Außer digitalen Sendernetzen betreibt T-Systems eine Vielzahl wesentlicher technischer Dienstleistungen (z. B. Satelliten-Uplink, Multiplexing, Conditional-Access-System) für die Übertragung
von Rundfunkprogrammen. Die Technik des digitalen Antennenfernsehens lässt den stationären
und mobilen Empfang von bis zu 30 Programmen in digitaler Bild- und Tonqualität zu. Das Programmangebot verteilt sich auf 5 bis 7 Bouquets. Die Nutzung bzw. Vergabe der terrestrischen
Frequenzen für digitale Fernsehübertragungen richtet sich jeweils nach Landesrecht.
Die Landesmedienanstalten führen zu diesem Zweck Ausschreibungen durch, wobei die Ausschreibungsvorgaben in den einzelnen Ländern unterschiedlich sind. Alle Landesmediengesetze
gestalten die Vergabe der terrestrischen Frequenzen unter Vielfaltaspekten aus.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
353
Neben Digitalfernsehen ist der terrestrische Verbreitungsweg für die Übertragung verschiedener
Arten breitbandiger Daten und Informationen ausbaufähig. Die digitale Übertragung ermöglicht
neue Multimedia-Anwendungen. So kann der neue Übertragungsstandard Digital Video Broadcasting for Handhelds (DVB-H bzw. DVB-T für Kleingeräte) die Übertragung per DVB-T ergänzen.
In dem komplexen Zusammenspiel von Digitalrundfunk, Mobilfunk und Internet werden Potentiale
für neue Märkte für multimediale, weit über das klassische Fernsehen hinausgehende Anwendungen vermutet. DVB-T ist aber nicht der einzige Übertragungsstandard für mobile Anwendungen. Auch DMB (Digital Multimedia Broadcasting, eine Weiterentwicklung von DAB) kommt
für digitales Radio und für mobile Multimedia-Dienste, von Fernsehen bis zum Herunterladen von
Musik, in Betracht. Nicht zuletzt würde sich auch UMTS als Übertragungsweg für Fernsehen eignen,
so dass über UMTS-Mobiltelefone Fernsehen möglich ist. Mittels dieser verschiedenen Übertragungsstandards lässt sich mobiles Fernsehen, wie z. B. Handy-TV, betreiben. So bietet Vodafone
auf 24 Kanälen mobiles Fernsehen für UMTS-Handys an. Die Programme reichen von Eurosport,
CNN, QVC bis zu den beliebtesten Sendungen von RTL (Gute Zeiten – Schlechte Zeiten), Sat.1 und
ProSieben. Je nach Kanal wechseln die Inhalte täglich oder wöchentlich und umfassen 10 bis
60 Minuten Programm.726
Hintergrund der Entwicklung dieser neuen terrestrischen Übertragungswege ist die Annahme,
dass ein wachsender Bedarf bei den Konsumenten besteht, ständig erreichbar zu sein und Informationen oder Unterhaltung jederzeit und überall verfügbar zu haben. Mobile Formen des Fernsehens
beinhalten danach das Potenzial, die Mediennutzung vergleichbar dem Internet zu verändern.
Eine länderübergreifende Erprobung der zur Verfügung stehenden Verbreitungstechniken DMB
und DVB-H haben die Landesmedienanstalten zur Fußball-Weltmeisterschaft 2006 veranlasst.727m
Handy-TV in den Standards DVB-H und DMB werden in Zukunft relevante Übertragungswege
für Fernsehen. Zur Zeit ist unter den Aspekten der Sicherung der Meinungsvielfalt und alternativer
Übertragungswege für Fernsehen die DVB-T-Entwicklung bedeutender. Es stellt sich jedoch die
Frage, ob und inwieweit DVB-T tatsächlich einen Substitutionswettbewerb gegenüber dem jeweils
regional marktbeherrschenden Kabelnetzbetreiber schafft. Hier ist auch zu berücksichtigen, dass
das terrestrische Programmangebot vergleichsweise gering ist. Deshalb wird möglicherweise das
Fernsehangebot per DVB-T von den Verbrauchern gegenüber dem Angebot über Breitbandkabel
oder Satellit als eingeschränkt empfunden.
2.2.3.5
IPTV über DSL
Große Erwartungen werden an den Vertrieb von Fernsehsignalen über das Internetprotokoll (Internet Protocol Television, IPTV) gestellt.728 Diese Verbreitungsform wurde im Zusammenhang mit
der Auseinandersetzung zwischen der Deutschen Fußballliga (DFL) einerseits und Premiere und
der Deutsche Telekom AG andererseits breit diskutiert (vgl. auch Kapitel II 2.2.1.3). Technisch ist
der Vertrieb von Fernsehsignalen über das Internet bereits mit der ADSL-Technik möglich. Für ein
MPEG-2-komprimiertes Signal in Pal-Qualität werden etwa drei bis vier MBit/s benötigt. Mit dem
von der Deutsche Telekom AG angekündigten VDSL-Netz ist eine Vielzahl von Fernsehsignalen
gleichzeitig übertragbar. Die Deutsche Telekom AG hat ihr IPTV-Angebot „T-Home“ im Oktober
2006 gestartet. Allerdings ist das Angebot zunächst lediglich in zehn deutschen Städten verfügbar, die bereits an das VDSL-Netz angeschlossen sind; ein weiterer zügiger Ausbau ist geplant. Ein
weiterer Anbieter von IPTV ist HanseNet mit „Alice homeTV“, das seit Mai 2006 veranstaltet wird.
726
727
728
Vgl. Dietmar Barzen, Film- und TV Rechteverwertung auf mobilen Endgeräten, in: Medienwirtschaft 4/2005, S. 189 ff.
Vgl. Pressemitteilung der ALM vom 01. 02. 2006.
Siehe hierzu auch Kapitel II 2.2.2.8.4.
354
Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
In europäischen Nachbarländern, wie Italien und Frankreich, sind IPTV-Angebote bereits erfolgreich gestartet und verfügen über bis zu 800.000 Kunden.
Aufgrund der schon beachtlichen und weiter deutlich steigenden DSL-Penetrationsrate in
Deutschland hat IPTV das Potential, als „vierter Übertragungsweg“ zu einer ernsthaften Konkurrenz
für die bestehenden TV-Distributionswege zu werden. Damit können sich auch die bisherigen
Marktstrukturen auf den übrigen Vertriebsmärkten verschieben, denn mittelfristig wird ein erheblicher Wettbewerb um die Endkunden zwischen IPTV und etwa dem Vertrieb von Programmen
über Kabelnetze möglich sein. Die bisher eher starre Situation auf den Fernseh-Vertriebsmärkten
könnte sich dann dynamisieren.729
2.2.3.6
Fazit
Die Rolle der Kabelnetzbetreiber wird zukünftig eine größere Bedeutung bei medienkonzentrationsrechtlichen Prüfverfahren bekommen. Auch die Entwicklung im Satellitenbereich ist relevant, da
Anzeichen dafür vorliegen, dass die Satellitenbetreiber ihre bisherige reine Transportfunktion
zunehmend um eigene Programmvermarktungsaktivitäten erweitern. DVB-T ist bedeutsam für die
Meinungsvielfalt, kann aber die maßgebliche Rolle der Kabel- und Satellitenbetreiber nicht ersetzen, da DVB-T u. a. nur ein beschränktes Programmangebot zulässt. Für die Zukunft zeichnet
sich ab, dass sich die Übertragung über Telefonnetze per DSL und Mobilfunk zu einer Alternative
für Kabel und Satellit entwickeln könnte. Die Entwicklung bei der Übertragung auf mobile Endgeräte, wie DVB-H, DMB und UMTS, lässt ebenfalls eine große Dynamik erwarten. Die Erweiterung
der Vertriebsmöglichkeiten wird allerdings nicht notwendig zu einem vielfältigeren Angebot
führen; vielmehr werden dieselben Angebote über verschiedene Vertriebswege erhältlich sein.
2.3
Fernsehwerbung
Der Werbemarkt ist nach der amtlichen Begründung zu § 26 RStV in die Beurteilung, ob vorherrschende Meinungsmacht vorliegt, als medienrelevanter verwandter Markt mit einzubeziehen.
Der Markt für Fernsehwerbung konstituiert sich aus der Nachfrage der werbetreibenden Unternehmen nach Sendezeit für Spots und Sponsoring, die von den Programmveranstaltern gegen
Entgelt angeboten wird. Die Veranstalter treten im Werbemarkt als Anbieter auf, die den werbetreibenden Unternehmen mit der Sendezeit in ihrem Fernsehprogramm Rezipienten- bzw. Konsumentenkontakte (access to audience) verkaufen.730
Hohe Werbeerlöse ermöglichen es einem Veranstalter, in attraktive Programminhalte zu investieren und dadurch seine Zuschaueranteile abzusichern bzw. weiter auszubauen. Hohe Zuschaueranteile steigern wiederum die Attraktivität des Programms für die Werbewirtschaft (Werbeeinnahmen-Reichweiten-Spirale). Die KEK hat die starken Stellungen der ProSiebenSat.1 Media AG
und der RTL Group im Werbemarkt im Rahmen medienkonzentrationsrechtlicher Verfahren nicht
gesondert bewertet, da sich diese mittelbar auf die Zuschaueranteile auswirken und folglich dort
miterfasst werden.731
729
730
731
Mathias Birkel, Dr. Klaus Goldhammer (Hrsg.), IPTV 2010. Marktpotenziale für IP-basiertes Fernsehen in Deutschland,
Berlin, März 2006.
Vgl. Robert G. Picard, Media Economics – Concept & Issues, California 1989; Jürgen Heinrich, Medienökonomie, Bd. 1,
S. 119 ff., und Bd. 2, S. 177–184.
Vgl. Beschluss der KEK vom 10. 01. 2006 i. S. ProSiebenSat.1 Media AG, Az.: KEK 293, IV 3.1, und Beschluss der KEK vom
08. 05. 2006 i. S. n-tv, Az.: KEK 309.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
2.3.1
355
Bedeutung der Fernsehwerbung für das private Fernsehen
Werbung stellt weiterhin die Hauptfinanzierungsquelle im privaten Fernsehen dar. Im Jahr 2004
wurden 57 % der Erlöse der privaten Fernsehveranstalter durch Werbung und Sponsoring erwirtschaftet. Überregionale Werbung trug hierzu 52 % bei, der Anteil von Sponsoring lag bei 4 %,
der Anteil regionaler Werbung ist mit 1 % marginal.732 Deutlich an Bedeutung hinzugewonnen
haben aber die Einnahmen durch Teleshopping und Pay-TV-Abonnementgebühren (siehe Abbildungen II – 36 und II – 37).
Zunehmend setzen Rundfunkveranstalter auch Call-Media-Angebote ein. Darunter ist die Verbindung von Medienangeboten mit telefonbasierten Mehrwertdiensten zu verstehen, über die
kostenpflichtige Interaktionsmöglichkeiten (z. B. Abstimmungen und Gewinnspiele) oder zusätzliche Inhalte (z. B. Faxabrufdienste) angeboten werden.733 Neben programmbegleitenden Telefonmehrwertdiensten z. B. von RTL, ProSieben, MTV, VIVA und – in begrenzterem Umfang734 – von
ARD und ZDF nimmt die Zahl der Sender zu, deren Programm auf Call-Media-Angebote zugeschnitten ist. Hierzu zählen u. a. die Programme 9Live (Quiz- und Spielshows), Traumpartner TV
(SMS-Chats), K1010 (interaktive Spiele) und Astro TV (Anrufsender für Beratungen etc. zu astrologischen und esoterischen Themen). Nach einer Studie der BLM haben deutsche Fernseh- und Radiosender unter Einbeziehung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Jahr 2003 rund 320 Mio. Euro
mit kostenpflichtigen Diensten über telefonische Mehrwertdienste umgesetzt; davon entfielen
Abbildung II – 36: Erlösstruktur des privaten Fernsehens (inklusive Regionalfernsehen)
Quelle: Landesmedienanstalten, Beschäftigte und wirtschaftliche Lage des Rundfunks in Deutschland 1999/2000, 2001/
2002, 2004
732
733
734
Vgl. Landesmedienanstalten, Beschäftigte und wirtschaftliche Lage des Rundfunks in Deutschland 2004, S. 22.
Vgl. Studie der Goldmedia GmbH im Auftrag der BLM, Call Media – Mehrwertdienste in TV und Hörfunk, BLM Schriftenreihe, Bd. 79, München 2005, S. 23.
Vgl. Leitlinien für die Programmgestaltung der ARD 2005/2006, S. 77: Verzicht auf 0190-Telefonnummern, Abrechnung
nicht nach zeitlichem Rahmen, Tarif pro Anruf soll den Portowert für eine Postkarte nicht überschreiten; ProgrammPerspektiven des ZDF 2004–2006: Verzicht auf 0190-Telefonnummern, mehr Transparenz über anfallende Gebühren für
den Zuschauer, Verringerung von Gewinnspielen im Programm.
356
Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
Abbildung II – 37: Erlösquellen des privaten Fernsehens (inklusive Regionalfernsehen)
Quelle: Landesmedienanstalten, Beschäftigte und wirtschaftliche Lage des Rundfunks in Deutschland 1999/2000, 2001/
2002, 2004
etwa 90 % auf von Fernsehsendern angebotene Mehrwertdienste.735 Nach einer weiteren Studie
haben private Fernsehveranstalter im Jahr 2004 260 Mio. Euro mit Call-Media-Angeboten eingenommen.736
Eine weitere Nebenerlösquelle der Fernsehveranstalter ist das Merchandising, d. h. die Vermarktung programmbezogener Produkte durch den Veranstalter oder andere Unternehmen. Merchandising dient dem Aufbau eigener Marken und wird vor allem im Bereich der Kinderprogramme
eingesetzt. Insbesondere Kinderserien und Spielwarenhandel befördern wechselseitig ihren Markterfolg. Zum Teil werden die Erfolgsaussichten im Merchandising zu einem entscheidenden Kriterium für die Programmgestaltung. Durch Merchandisingprodukte wird nicht nur zusätzlicher Umsatz generiert, sondern auch die Zuschauerbindung verstärkt. Hohe stabile Zuschaueranteile sichern
wiederum die Finanzierung des Senders durch Werbeeinnahmen ab.
Ursache für die Forcierung neuer Erlösmodelle ist u. a. der Wunsch nach größerer Unabhängigkeit vom Werbemarkt, dessen Potenzial als Finanzierungsquelle für eine sich stetig vergrößernde
Anzahl von Fernsehveranstaltern als nicht ausreichend bzw. unsicher angesehen wird. Hintergrund
dieser Einschätzungen sind neuere Entwicklungen, wie etwa der Einbruch der Werbeerlöse nach
dem Jahr 2000 und die mit der Erweiterung des Programmangebots durch digitale Programme
erwartete Fragmentierung der Zuschauermengen. Zudem wird eine stärkere Ausbreitung der
Technologie der Personal Video Recorder befürchtet, die es ermöglicht, Werbeblöcke zu überspringen.
735
736
Vgl. Goldmedia-Studie, a. a. O., S. 14.
Vgl. Landesmedienanstalten, a. a. O., S. 22.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
2.3.2
357
Entwicklung des Werbemarkts
Die Datengrundlage für die Beurteilung der Entwicklung des Werbemarkts beruht auf zwei verschiedenen Erhebungssystemen: Die Nielsen Media Research GmbH beobachtet Werbeschaltungen bzw. Werbebelegungen und ermittelt auf der Basis von Listenpreisen für Werbeflächen
und -zeiten die Brutto-Werbeeinnahmen der Werbeträger. Der Zentralverband der deutschen
Werbewirtschaft (ZAW) versucht dagegen, die tatsächliche Einkommenssituation der Werbeträger
abzubilden (Netto-Werbeumsätze). Hierfür werden von den Brutto-Einnahmen Rabatte (z. B.
Mengen-, Konzern-, Frühbucher-, Last-Minute-Rabatte) und Vergütungen der Mediaagenturen abgezogen. Die Angaben beruhen auf Meldungen der angeschlossenen Mitglieder (u. a. Verbände
der Werbewirtschaft, Vermarktungsagenturen, Marktforschungsinstitute). Die ermittelten Bruttound Netto-Werbeumsätze weichen häufig stark voneinander ab (Brutto-Netto-Schere; für den
TV-Werbemarkt s. u. Tabelle II – 132). Insbesondere die großen Vermarktungsagenturen, die für
zahlreiche Medienangebote Werbeflächen und -zeiten verkaufen, können fein abgestimmte Rabattsysteme in größerem Umfang einsetzen.
Bis zum Jahr 2000 waren laut Nielsen Media Research die Brutto-Werbeeinnahmen der „klassischen Medien“, zu denen Fernsehen, Hörfunk, Zeitungen (ohne Rubrikenanzeigen und örtliche
Werbung), Publikumszeitschriften, Fachzeitschriften und Plakate zählen, kontinuierlich gewachsen
und hatten im Jahr 2000 einen Höchststand von 18,2 Mrd. Euro erreicht. Mit dem für das Jahr 2001
verzeichneten Einbruch des Werbemarkts waren die Brutto-Werbeeinnahmen im Bereich des
Fernsehens um 5,2 % gesunken. Im Jahr 2005 haben die Brutto-Werbeinvestitionen das Niveau des
Jahres 2000 erstmals übertroffen und lagen bei 19,1 Mrd. Euro. Die Steigerung der Werbeeinnahmen beruht nach Feststellungen von Nielsen Media Research zu einem großen Teil auf Werbung
der Medien selbst, die ihre Werbeausgaben im Jahr 2005 um 350 Mio. Euro erhöhten.
Das Fernsehen ist mit einem Anteil von ca. 41,9 % an den gesamten Brutto-Werbeumsätzen in
den klassischen Medien im Jahr 2005 der größte Werbeträger, es folgen Tageszeitungen (ca. 26,2 %)
Abbildung II – 38: Brutto-Werbeumsätze der Werbeträger TV, Hörfunk und Print in Mio. Euro
Quelle: Michael Heffler und Pamela Möbus, Der Werbemarkt 2004, in: Media Perspektiven 6/2005, S. 258 ff., dort angegebene Quelle: Nielsen Media Research, für 2005: Pressemitteilung von Nielsen Media Research vom 12. 01. 2006
358
Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
und Publikumszeitschriften (ca. 20,4 %). Der Abstand zu den Werbeträgern Hörfunk (ca. 6,3 %) und
Plakat (ca. 3,2 %) ist erheblich.737
Zählt man zu diesen seit langem für die klassischen Medien erfassten Werten auch die neuerdings von Nielsen Media Research ausgewiesenen Brutto-Werbeaufwendungen in den Mediengat-
Abbildung II – 39: Anteile der Mediengattungen am Brutto-Werbemarkt 2005
Quelle: eigene Berechnungen auf Grundlage der Pressemitteilungen von Nielsen Media Research vom 12. und 19. 01. 2006
Abbildung II – 40: Netto-Werbeumsätze der Werbeträger TV, Hörfunk, Print und Online in Mio. Euro
Quelle: ZAW
737
Vgl. Pressemitteilung von Nielsen Media Research vom 12. 01. 2006.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
359
tungen Direct Mail, Online und Kino hinzu, so vergrößert sich der Gesamtmarkt auf ein Volumen
von 22,6 Mio. Euro.738
Auch die Zahlen des ZAW zu den Netto-Werbeerlösen zeigen eine leichte Erholung des
Werbemarkts. Mit Ausnahme der stetig anwachsenden Werbeerlöse der Online-Angebote haben
die dargestellten Mediengattungen nicht das Niveau der Netto-Werbeerlöse des Jahres 2000 erreicht. Starke Einbrüche werden vor allem bei den Tageszeitungen deutlich. Anders als Nielsen
Media Research erfasst der ZAW auch die Erlöse durch Rubrikenanzeigen. Dies führt dazu, dass
die vom ZAW ausgewiesenen Netto-Werbeerlöse der Tageszeitungen über den von Nielsen Media
Research ermittelten Brutto-Werbeerlösen liegen. Nach den Erhebungen des ZAW sind Tageszeitungen die stärksten Werbeträger, gefolgt vom Fernsehen.
2.3.3
Entwicklung des TV-Werbemarkts
2.3.3.1
Rechtlicher Rahmen
Der Ausstrahlung von Werbespots im bundesweiten Fernsehen setzt der Rundfunkstaatsvertrag
qualitative (z. B. Verbot der Schleichwerbung, Verbot von Werbeunterbrechungen innerhalb von
Sendungen für Kinder) und quantitative Grenzen (betreffend Dauer und Häufigkeit, vgl. §§ 14, 15,
44 ff. RStV). Der gebührenfinanzierte öffentlich-rechtliche Rundfunk unterliegt noch strengeren
Beschränkungen (z. B. Werbeverbot nach 20:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen). Im Zusammenhang mit der Revision der EU-Fernsehrichtlinie ist eine Deregulierung im Bereich der TV-Werbung
vorgesehen.739 Diskutiert werden in diesem Zusammenhang unter anderem die Zulässigkeit von
– als solchem gekennzeichnetem – Product Placement und die Aufhebung des Blockwerbegebots
für Sportsendungen. Der Vorschlag der Einführung von Product Placement als zulässiger Form der
Programmfinanzierung, die auch zu weitreichenden Veränderungen im Bereich der klassischen
Spot-Werbung führen könnte, ist in Deutschland auf Widerspruch von unterschiedlichsten Seiten
gestoßen.740 Man befürchtet eine Vermischung von werblichen und redaktionellen Inhalten sowie
eine Irreführung der Verbraucher. Ob die Vorschläge zur Deregulierung im Bereich der Fernsehwerbung tatsächlich Bestandteil der Novelle der EU-Fernsehrichtlinie werden, ist noch nicht absehbar.
2.3.3.2
Umsätze und Marktanteile der Fernsehsender
Im Fernsehbereich lag der Brutto-Werbeumsatz, der durch Bewertung der geschalteten TV-Werbespots gemäß den offiziellen Tarifpreisen ermittelt wird, laut Nielsen Media Research im Jahr 2005
bei 8,0 Mrd. Euro. Der nach Abzug von Rabatten, Agenturvergütungen und Freispots741 verbleibende Netto-Werbeumsatz der Sender lag dagegen bei 3,9 Mrd. Euro,742 wobei in den dem ZAW
738
739
740
741
742
Vgl. Pressemitteilung von Nielsen Media Research vom 19. 01. 2006.
Vgl. den entsprechenden Entwurf der EU-Kommission, abgedruckt in epd medien vom 04. 03. 2006.
Vgl. u. a die Pressemitteilung der DLM vom 15. 12. 2005, die Bundesratsvorlage vom 10. 03. 2006 sowie die Stellungnahmen des VPRT und der ARD, abgedruckt in epd medien vom 04. 03. 2006.
Freispots werden z. B. dann gewährt, wenn Tausendkontaktpreis-Garantien nicht eingehalten wurden. Der Tausendkontaktpreis (TKP) ist neben der jeweiligen Zielgruppe der entscheidende Indikator für die Auswahl eines Werbeträgers.
Er gibt an, wie viel es kostet, mit einem Werbespot in einem bestimmten Programm 1.000 Zuschauer, d. h. 1.000 Werbekontakte, zu erreichen. Basis der Ermittlung des TKP ist der Werbegrundpreis (auch Spotpreis), d. h. der Preis für eine
bestimmte Zeiteinheit (üblicherweise 30 Sekunden) Werbung im TV-Programm. Der Werbegrundpreis differiert nach
Jahres- und Tageszeit, Programmumfeld und vermuteter Reichweite. Da es sich bei der Reichweitenangabe lediglich
um einen Prognosewert handelt, werden häufig Tausenderpreisgarantien gewährt, die dem Kunden bei Nichterreichen
der versprochenen Reichweite das Recht zur kostenlosen Ausstrahlung in einem anderen Werbeumfeld einräumen.
Vgl. Pressemitteilung des ZAW vom 23. 05. 2006.
110,41
260,75
211,35
134,80
272,34
232,26
91,54
229,71
194,57
75,78
190,08
152,22
–
202,49
155,24
1.403,13
1.348,69
385,71
35,27
k. A.
–
251,76
146,16
1.442,61
1.405,64
385,17
47,65
k. A.
–
220,91
130,68
1.620,54
1.381,64
436,37
63,00
k. A.
6.538,61 6.942,53 7.977,80 7.566,36 7.248,81 7.448,52 7.722,91 8.046,70
89,94
258,22
209,57
1.437,61
1.456,26
378,51
k. A.
14,67
4.041,7
k. A.
180,1
159,5
1.898,5
909,1
827,8
161,6
–
–
1.625,4
1.196,4
213,2
63,4
152,4
–
1998
1.345,70
293,90
92,70
190,00
–
2000
1.274,50
255,10
91,10
198,30
–
1.180,50
214,30
86,60
216,70
–
Netto-Werbeumsatz
2001
2002
1.152,40
223,20
91,70
230,40
26,50
2003
1.118,00
209,53
98,50
224,80
32,80
2004
982,19
882,49
227,01
k. A.
–
858,00
875,00
219,00
k. A.
–
795,00
786,00
198,00
k. A.
k. A.
777,30
700,80
193,70
18,60
k. A.
778,00
725,00
193,00
24,00
k. A.
93,04
192,77
178,78
56,33
166,73
147,77
39,50
136,71
116,10
–
141,04
111,23
–
182,17
111,58
–45
–45
–49
–37
–
–45
–46
–48
k. A.
k. A.
– –48
158,11 –28
101,87 –24
k. A. –46
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
–49
–
–30
–28
–47
–45
–48
–50
–47
k. A.
–49
–50
–49
–51
–41
–53
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
–50
–
–28
–24
51
–
–28
–22
–48 k. A.
–46
–48
–50
–50
k. A.
–51 k. A.
–50
–58
–56
–43
–53
Brutto-Netto-Schere in %
2002 2003 2004 2005
k. A. –43
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
2005
4.317,6 4.709,14 4.469,03 3.956,41 3.811,27 3.860,38 3.929,55 –48
63,0
183,6
160,9
1.986,3 2.091,69 1.952,00 1.779,00 1.690,40 1.720,00
943,8
848,2
194,3
–
–
1.720,7 1.922,30 1.819,00 1.698.10 1.724,20 1.683,63
1.244,5
227,0
83,3
165,9
–
1999
Quelle: Media Perspektiven; IP Deutschland, dort angegebene Quelle: Nielsen Media Research; Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW)
Tabelle II – 132: Brutto- und Netto-Werbeumsätze der Fernsehsender (in Mio. Euro)
Σ TV gesamt
n-tv
ARD
ZDF
1.494,82
1.527,47
414,29
k. A
–
2.196,56
498,00
239,65
492,83
73,37
3.270,09 3.376,11 3.591,05 3.436,58 3.287,05 3.172,80 3.281,07 3.501,55
1.656,22
1.518,99
415,84
k. A.
–
2.217,84
500,18
223,90
397,65
70,18
2005
Σ ProSiebenSat.1
Media AG
1.567,06
1.453,43
355,62
–
–
2.286,28
437,11
187,85
389,43
56,80
2004
1.537,62
1.413,16
319,31
–
–
2.133,27
392,10
168,18
343,45
–
2003
Sat.1
ProSieben
kabel eins
N24
9Live
2.159,84
469,00
185,01
307,12
–
Brutto-Werbeumsatz
2001
2002
2.579,55 2.745,02 3.135,66 3.120,97 3.037,00 3.357,47 3.409,75 3.500,41
2.176,47
495,18
168,00
296,01
–
2000
Σ RTL Group
1.947,39
378,37
156,42
262,84
–
1999
1.862,96
342,68
123,02
250,89
–
1998
RTL
RTL II
Super RTL
VOX
n-tv
Sender
360
Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
361
gemeldeten Netto-Werten zum Teil auch Einnahmen aus Sponsoring743 und Gegenleistungen (sog.
Bartering)744 enthalten sind. Die Abweichung der Brutto- von den Netto-Werbeumsätzen im Fernsehen betrug im Jahr 2005 durchschnittlich 51 %; die Brutto-Netto-Schere hat sich damit gegenüber den Vorjahren leicht vergrößert. Die Entwicklung der Brutto- und Netto-Werbeumsätze der
Fernsehsender von 2000 bis 2005 gibt Tabelle II – 132 wieder. Für das Jahr 2005 wurden erstmalig
keine Netto-Umsätze für die einzelnen privaten Sender ausgewiesen, was einen Verlust an Transparenz zur Folge hat.745 Bei den öffentlich-rechtlichen Sendern ist zu berücksichtigen, dass Gebühreneinnahmen den Großteil der Finanzierungsbasis ausmachen. Die ARD erhielt im Jahr 2004
TV-Gebühren in Höhe von 2,597 Mrd. Euro, das ZDF 1,576 Mrd. Euro.746
Die größten Werbeträger unter den Fernsehsendern sind RTL, Sat.1 und ProSieben. Die ab dem
Jahr 2001 rückläufige Entwicklung der Werbeerlöse konnte für die Sender Sat.1 und ProSieben
gestoppt werden; RTL hat weiterhin Einbußen bei den Netto-Werbeerlösen zu verzeichnen, erzielt
aber nach wie vor mit Abstand die höchsten Werbeeinahmen.
Im Jahr 2004 entfielen 88,2 % der TV-Netto-Werbeeinnahmen auf die Sender der RTL Group
und der ProSiebenSat.1 Media AG. Zusammen mit ARD und ZDF erreichten diese einen Marktanteil
von knapp 95,8 %. Das bedeutet, dass auf die Vielzahl der sonstigen frei empfangbaren Programme
gerade einmal 4,2 % der Netto-Werbeeinnahmen entfallen.
Bei Betrachtung der Brutto-Werbemarktanteile ergibt sich ein ähnliches Bild: Die nicht zur RTL
Group, ProSiebenSat.1 Media AG sowie ARD und ZDF zählenden Programme erreichen hier zusammen einen etwas höheren Marktanteil von 8,7 %.
Abbildung II – 41: Entwicklung der Netto-Werbeerlöse von RTL, Sat.1, ProSieben, ARD und ZDF
Quelle: Media Perspektiven, Basisdaten 2005
743
744
745
746
Dies gilt nicht für ARD und ZDF.
Beim Bartering stellt der Werbetreibende dem Veranstalter Programm zur Verfügung und erhält im Gegenzug kostenlose Werbezeit.
Vgl. Michael Heffler und Pamela Möbus, Der Werbemarkt 2005, in: Media Perspektiven 6/2006, S. 315 ff.
Vgl. ARD Jahrbuch 2005, S. 336.
362
Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
RTL Group und ProSiebenSat.1 Media AG liegen bei den Brutto-Werbemarktanteilen gleichauf, bei den Netto-Werbemarktanteilen ist die ProSiebenSat.1 Media AG im Jahr 2004 leicht führend.747
2000
2001
2002
2003
2004
2005
RTL
RTL II
VOX
Super RTL
n-tv1)
28,6
6,2
4,0
2,0
–
28,5
5,7
4,4
2,0
–
29,8
5,4
5,5
2,2
–
30,2
5,9
6,0
2,4
0,7
29,0
5,4
5,8
2,6
0,8
k.
k.
k.
k.
k.
Σ RTL Group
40,8
40,6
42,9
45,2
43,6
k. A.
ProSieben
Sat.1
kabel eins
N24
18,7
20,9
4,8
–
19,6
19,2
4,9
–
19,9
20,1
5,0
–
18,4
20,4
5,1
0,5
18,8
20,2
5,0
0,6
k.
k.
k.
k.
Σ ProSieben-Sat.1 Media AG
44,4
43,7
45,0
44,4
44,6
k. A.
2,0
4,9
1,3
7,3
1,0
4,7
–
3,8
–
4,2
k. A.
k. A.
92,1
93,0
93,6
93,4
92,4
93,4
7,9
7,0
6,4
6,6
7,6
6,6
n-tv1)
Sonstige
Privatfernsehen gesamt
ARD/ZDF
A.
A.
A.
A.
A.
A.
A.
A.
A.
1) ab 11/2002 der RTL Group zuzurechnen
Tabelle II – 133: Netto-Werbemarktanteile der Fernsehsender 2000–2005 (in Prozent)
Quelle: ZAW
2000
2001
2002
2003
2004
2005
RTL
RTL II
VOX
Super RTL
n-tv1)
27,3
6,2
3,7
2,1
–
28,6
6,2
4,1
2,5
–
29,4
5,4
4,8
2,3
–
30,7
5,9
5,2
2,5
0,8
28,7
6,5
5,1
2,9
0,9
27,3
6,2
6,1
3,0
0,9
Σ RTL Group
39,3
41,4
41,9
45,1
44,1
43,5
ProSieben
Sat.1
kabel eins
N24
9Live
19,0
20,8
5,2
–
–
20,2
19,8
5,5
0,2
0,2
20,1
19,8
5,2
0,2
0,2
18,1
18,9
5,2
0,5
k. A.
18,2
18,7
5,0
0,6
k. A.
17,2
20,1
5,4
0,8
k. A.
Σ ProSieben-Sat.1 Media AG
45,0
45,8
45,5
42,7
42,5
43,5
2,5
1,7
1,3
1,7
2,2
6,3
2,7
1,2
2,0
1,5
–
5,6
3,0
1,1
2,0
1,8
–
4,7
3,0
–
1,8
2,6
–
4,8
3,4
–
1,6
2,8
–
5,2
3,5
0,9
2,3
2,5
–
4,3
DSF
n-tv1)
VIVA
MTV
tm3
ARD/ZDF
1) ab 11/2002 der RTL Group zuzurechnen
Tabelle II – 134: Brutto-Werbemarktanteile der Fernsehsender 2000–2005 (in Prozent)
Quelle: Media Perspektiven; IP Deutschland, dort angegebene Quelle: Nielsen Media Research
747
Angaben zu den Netto-Werbeumsätzen der einzelnen Sender liegen für 2005 nicht vor.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
2.3.3.3
363
Feststellung eines Oligopols im Fernsehwerbemarkt durch das Bundeskartellamt
Das Bundeskartellamt hat in seiner Entscheidung vom 19. 01. 2006 zur Untersagung der Übernahme
der ProSiebenSat.1 Media AG durch die Axel Springer AG eine gemeinsame marktbeherrschende
Stellung der ProSiebenSat.1 Media AG und der RTL Group im Werbemarkt gemäß § 19 Abs. 2
Satz 2 GWB festgestellt748 und diese Feststellung in seiner Entscheidung zur vollständigen Übernahme der Veranstalterin von n-tv durch die RTL Group bestätigt.749
Danach erreichen die ProSiebenSat.1 Media AG und die RTL Group (ohne den Sender RTL II,
der nicht dem Vermarktungsverbund der RTL Group angehört), gemessen an den Netto-Werbeumsätzen, einen gemeinsamen Marktanteil von über 80 % und erfüllen somit die Oligopolvermutung des § 19 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 GWB. Für das Fehlen von Binnenwettbewerb spricht nach Ansicht
des Bundeskartellamts auch die tatsächliche Marktstruktur, die von konstant hohen Marktanteilen
der Oligopolunternehmen und einer geringen Anzahl von Wettbewerbern im Außenverhältnis
gekennzeichnet ist. Auch die sinkenden Ausgaben der werbetreibenden Wirtschaft haben sich
nicht in Marktanteilsschwankungen niedergeschlagen, wie es bei Bestehen wesentlichen Wettbewerbs zu erwarten sei. Als Belege für wettbewerbsbeschränkendes Parallelverhalten führt das
Bundeskartellamt u. a. die weitgehend gleichverlaufende Entwicklung der Tausendkontaktpreise
der Sendergruppen an.
Das Oligopol ist nach den Feststellungen des Bundeskartellamts auch keinem Außenwettbewerb
ausgesetzt: Der nächstfolgende Wettbewerber RTL II ist der RTL Group medienrechtlich zuzurechnen. Die öffentlich-rechtlichen Sender unterliegen rundfunkrechtlichen Werbebeschränkungen,
die einer Ausweitung der Werbemarktanteile entgegenstehen. Die weiteren Sender sind mit Marktanteilen von unter 1 % als Wettbewerber nahezu bedeutungslos. Für neu in den Fernsehwerbemarkt eintretende Fernsehsender bestehen zudem aufgrund der hohen Konzentration im Werbemarkt hohe Marktzutrittsschranken. Hinzu kommt die mit der analogen Verbreitung verbundene
Knappheit der Übertragungskapazitäten. Das Bundeskartellamt attestierte in diesem Zusammenhang den Sendergruppen eine Blockadehaltung gegen die Einführung der Digitalisierung. Die
Digitalisierung biete neuen Sendern die Chance, Zuschauer- und Werbemarktanteile zu gewinnen,
und stelle somit das größte und unabwägbarste Risiko für die Aktivitäten der etablierten Sendergruppen auf dem Fernsehwerbemarkt dar. Die nach längeren Verhandlungen erzielten Einigungen der RTL Group und der ProSiebenSat.1 Media AG mit Kabelnetzbetreibern über die digitale
Verbreitung ihrer Programme wertet das Bundeskartellamt wegen ihrer engen zeitlichen Nähe als
Beleg für die hohe Reaktionsverbundenheit der Sendergruppen im Hinblick auf den Fernsehwerbemarkt.750
Die Axel Springer AG hat gegen die Entscheidung des Bundeskartellamts Beschwerde eingelegt; das OLG Düsseldorf hat die Beschwerde als unzulässig verworfen.751
2.3.3.4
Vermarktungsagenturen
Die Sender führen die Vermarktung ihrer Werbezeiten selbst oder durch Vermarktungsagenturen
durch. Die RTL Group und die ProSiebenSat.1 Media AG verfügen mit der IP Deutschland GmbH
bzw. mit der SevenOne Media GmbH über eigene große Vermarktungsgesellschaften, die den
Werbezeitenverkauf zentral für mehrere Sender der Gruppen wahrnehmen.
748
749
750
751
Vgl. genannte Entscheidung, B 6-92202 – Fa – 103/05.
Vgl. Beschluss des Bundeskartellamts vom 11. 04. 2006 im Verfahren RTL/n-tv, B 6-142/05.
Vgl. Abmahnung des Bundeskartellamts, a. a. O., S. 21.
Vgl. Pressemitteilung der Axel Springer AG vom 23. 02. 2006; Beschluss des OLG Düsseldorf vom 29. 09. 2006, VI-Kart 7/06.
364
Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
IP Deutschland vermarktet die Werbezeiten von RTL, Super RTL, VOX, n-tv, Traumpartner TV
und dem Teleshopping-Sender RTL Shop. Der Sender RTL II ist dagegen aus dem Vermarktungsverbund der Sendergruppe ausgeschieden und vermarktet sich seit 2004 selbst durch seine
100 %ige Tochtergesellschaft El Cartel Media GmbH & Co. KG.
SevenOne Media vermarktet die Werbezeiten aller frei empfangbaren Sender der ProSiebenSat.1
Media AG (ProSieben, Sat.1, kabel eins, N24 und 9Live). Im Jahr 2003 wurde eine Vermarktungskooperation der SevenOne Media mit der Axel Springer AG vereinbart. Im Rahmen eines gemeinsamen crossmedialen Angebots können Werbetreibende in den von SevenOne Media vermarkteten TV-Sendern und sämtlichen Zeitungen und Zeitschriften der Axel Springer AG sowie über
Internet, Teletext und mobile Dienste Werbung schalten. Nach Angaben der SevenOne Media erreichen die ProSiebenSat.1 Media AG und die Axel Springer AG zusammen mit ihren Medienangeboten (ohne Internet, Teletext, mobile Dienste und Direkt-Marketing-Angebote) hochgerechnet täglich mehr als drei Viertel der deutschen Gesamtbevölkerung.752 Auch mit dem Heinrich
Bauer Verlag wurde eine Kooperationsvereinbarung geschlossen.753
Ein Tochterunternehmen der zum Bertelsmann-Konzern gehörigen Gruner + Jahr AG & Co. KG,
die G+J Electronic Media Sales, vermarktet die digitalen Pay-TV-Spartenkanäle Kinowelt TV, National
Geographic Channel, Fashion TV, Sailing Channel und Motors TV.
Die digitalen Pay-TV-Spartensender Jetix, MGM Channel, GoldStar TV, Heimatkanal und Hit24
haben unter der Dachmarke „Brand Pool“ eine Vermarktungsallianz geschlossen. Sie werden zusätzlich zur jeweiligen Einzelvermarktung im Verbund von der ARBOmedia Deutschland GmbH vermarktet. Ihr Mutterunternehmen, die ARBOmedia AG, ist nicht mit Medienkonzernen verflochten.m
Die Werbezeiten der Sender Bloomberg TV, Arte und terranova werden von der GWP, der
Vermarktungsorganisation der Verlagsgruppe Handelsblatt, vermarktet. Zu ihrem Vermarktungsportfolio zählen auch zahlreiche Printtitel (z. B. „Wirtschaftswoche“, „Zeit“, „Handelsblatt“).
Die übrigen bundesweiten Fernsehveranstalter vermarkten in der Regel ihre Werbezeiten selbst.
2.3.3.5
Media-Agenturen
Die werbetreibende Industrie wird ganz überwiegend von Media-Agenturen betreut, die bei den
Veranstaltern Sendezeiten einkaufen. Auf der Seite der Media-Agenturen hat die Konzentration mit
der Übernahme der Grey Global Group durch die WPP Group weiter zugenommen. Das fusionierte
Unternehmen kommt danach in Deutschland im Markt des Mediengroßeinkaufs (Fernsehen und
Print) auf einen Marktanteil von 25–30 % (siehe Tabelle II – 135). Der Marktanteil von WPP/Grey
speziell beim Einkauf von TV-Werbezeiten liegt nach Schätzungen der beteiligten Unternehmen
zwischen 40 und 50 %.754 Nach Feststellungen der EU-Kommission sind in Deutschland nach der
Fusion noch fünf große internationale Anbieter mit beträchtlicher finanzieller Macht auf dem
Markt des Großeinkaufs von Werbezeit und -platz in verschiedenen Medien tätig. Zudem ist der
Markt im Bereich des Angebots von TV-Werbezeiten auf der Anbieterseite mit der RTL Group und
der ProSiebenSat.1 Media AG weitaus stärker konzentriert. Im Pressebereich, in dem Gruner + Jahr,
Springer, Bauer und Burda nach Feststellungen der EU-Kommission im Hinblick auf das Angebot
von Anzeigenflächen in Magazinen einen Marktanteil von ca. 65 % erreichen, ist auf der Anbieterseite eine vergleichbare Konzentration wie auf Seiten der Media-Agenturen zu verzeichnen. Es
752
753
754
Vgl. Pressemitteilung von SevenOne Media vom 11. 03. 2003.
Z. B. werden Filme im Programm von ProSieben gesponsort und mit einem Gewinnspiel kombiniert; in der Programmzeitschrift der Bauer-Verlagsgruppe werden die Filme vom Sponsor vorgestellt und zur Teilnahme am Gewinnspiel aufgefordert; vgl. Pressemitteilung der SevenOne Media GmbH vom 04. 07. 2005.
Vgl. Entscheidung der EU-Kommission vom 24. 01. 2005, COMP/M.3579 – WPP/Grey.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk
Media Agenturen
WPP/Grey
Aegis
Omnicom
Publicis
Interpublic
Havas
365
Marktanteile
25–35 %
15–25 %
5–15 %
10–20 %
5–10 %
0–10 %
Tabelle II – 135: Marktanteile der Media-Agenturen, die im Bereich des Großeinkaufs von Werbezeiten und
-flächen (Fernsehen und Print) in Deutschland tätig sind
Quelle: EU-Kommission, Entscheidung vom 24. 01. 2005, COMP/M.3579 – WPP/Grey, Rn. 67
bestehe angesichts der auf beiden Seiten hohen Konzentration in einem gewissen Maße eine
wechselseitige Abhängigkeit zwischen der Media-Agentur WPP/Grey und den Medienbetreibern.
Den Umstand, dass fünf weitere internationale Media-Agenturen im Wettbewerb mit WPP/Grey
stehen, sowie die vorhandene Gegenmacht der Medienunternehmen wertete die EU-Kommission
als ausreichend, um weiterhin einen wirksamen Wettbewerb zu garantieren.
Für die Fernsehveranstalter spielt neben redaktionellen und auf Zuschauerakzeptanz gerichteten Zielen die wirtschaftliche Notwendigkeit, eine gute Werbezeitenauslastung bei möglichst
hohen Spotpreisen zu erreichen, eine bedeutende Rolle bei der Programmgestaltung. Mit den
Programmen wollen die Veranstalter in der Regel nicht nur generell hohe Zuschauerzahlen erreichen, sondern bestimmte Zielgruppen ansprechen, die die Werbeeinbuchungen der Werbewirtschaft befördern. Zielgruppe der Werbewirtschaft sind in der Regel die 14- bis 49-Jährigen. Diese
Bevölkerungsgruppe gilt bei Mediaplanern und Werbeagenturen als besonders konsumfreudig
und aufgeschlossen bei der Markenwahl.755 Trotz gelegentlich geäußerter Zweifel an diesem
Konzept (u. a. angesichts der demografischen Entwicklung)756 sind für die Werbeeinbuchungen
weiterhin hauptsächlich die Zuschaueranteile in dieser Zielgruppe ausschlaggebend.
Von Seiten großer Werbekunden wurde in jüngerer Zeit öffentlich ein Mangel an Vielfalt und
Qualität im Programm der Fernsehsender kritisiert. Die zahlreichen „Me-too-Produkte“ (Produktkopien) würden den Zugang der Werbung zum Publikum erschweren. Es wird auch eine Abwanderung ins werbefreie Pay-TV befürchtet.757 Für die werbetreibende Wirtschaft sind jedoch nicht nur
die mit bestimmten Inhalten verbundenen Zuschaueranteile in verschiedenen Zielgruppen, sondern auch die Programminhalte als Werbeumfeld bei Werbebuchungen von Bedeutung. So haben
z. B. Lebensmittelkonzerne auf Werbebuchungen im Umfeld des häufig als „Ekel-Show“ empfundenen RTL-Dschungelcamps verzichtet.758 In der Presse wurde über mangelnde Werbeauslastung
bei Reality-Shows wie „Big Brother“ (RTL II) und „Die Alm“ (ProSieben) berichtet.759 Auch wenn
keine unmittelbaren Reaktionen der Veranstalter auf Programmkritik durch die Werbewirtschaft
erkennbar sind, so erscheint es zumindest denkbar, dass sich die Zielsetzungen der werbetreibenden Wirtschaft indirekt in der Programmgestaltung niederschlagen.
755
756
757
758
759
Zum Teil wird auch geltend gemacht, die Konzentration auf die 14- bis 49-Jährigen solle „die stark überproportionale
Fernsehnutzung der über 50-jährigen Zuschauer ausgleichen“; vgl. Pressemitteilung der SevenOne Media vom 24. 08. 2005.
Vgl. Hans-Peter Gaßner, Werberelevante Zielgruppen im Wandel, in: Media Perspektiven 1/2006, S. 16 ff.; Berliner Zeitung
vom 30. 03. 2006: 14 bis 49 – Die Gesellschaft wird älter, doch die Sender wollen vor allem junge Zuschauer. Warum?m
Vgl. Financial Times Deutschland vom 16. 11. 2004, Werbekunden vermissen Vielfalt in den Medien; Süddeutsche Zeitung
vom 17. 11. 2004.
Vgl. Süddeutsche Zeitung vom 17. 11. 2004.
Vgl. HORIZONT vom 20. 01. 2005; Financial Times Deutschland vom 16. 11. 2004; Süddeutsche Zeitung vom 26. 01. 2005.m
366
2.3.4
Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
Fazit
Der TV-Werbemarkt ist hoch konzentriert. Dies gilt sowohl für die Senderseite, auf der die Sender
der ProSiebenSat.1 Media AG und der RTL Group sowie ARD und ZDF mehr als 90 % der BruttoWerbeerlöse auf sich vereinigen, als auch für die Seite der als Vermittler auftretenden MediaAgenturen. Nach Feststellungen des Bundeskartellamts bilden die ProSiebenSat.1 Media AG und
die RTL Group ein Oligopol. Für die Meinungsvielfalt ist dies ebenfalls von Bedeutung, da die
Werbefinanzierung – trotz der Bestrebungen der Sender hin zu größerer Unabhängigkeit vom
Werbemarkt – nach wie vor die Hauptfinanzierungsquelle des privaten Fernsehens ist.