Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien

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Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien
Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina
Leitfaden für
Unternehmensgründungen in
Südosteuropa
-Bosnien-HerzegowinaInstitut für Unternehmensführung und Entrepreneurship
Graz, November 2013
Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina
Impressum
Verfasser: Dieser Leitfaden wurde am Institut für Unternehmensführung und
Entrepreneurship der Karl-Franzens-Universität Graz in Zusammenarbeit dem
GründerCenter der Steiermärkischen Sparkasse erstellt.
Projektleitung:
Univ.-Prof. MMag. Dr.rer.soc.oec. Alfred Gutschelhofer
Mentoren:
Mag. Bakk. BSc Lic. MBA PhD Matthias Ruhri
Mag. Dagmar Eigner-Stengg
Autorin:
Ilda Sabanovic
Der Leitfaden ist am Institut für Unternehmensführung und Entrepreneurship sowie
beim GründerCenter der Steiermärkischen Sparkasse erhältlich.
Die Online-Version des Leitfadens finden Sie unter: unternehmensfuehrung.unigraz.at/.
Im Interesse der besseren Lesbarkeit wurde auf die Unterscheidung der weiblichen
und männlichen Form verzichtet. Es wird jedoch Wert auf die Feststellung gelegt,
dass die Broschüre weiblichen und männlichen Benutzern gleichermaßen gewidmet
ist.
Alle Rechte vorbehalten. Trotz sorgfältiger Prüfung sämtlicher Angaben im Leitfaden
sind Fehler nicht auszuschließen und die Richtigkeit des Inhalts ist daher ohne
Gewähr. Eine Haftung des Autors ist ausgeschlossen.
1. Auflage, Graz 2013
Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis ............................................................................................................ II
Einleitung ................................................................................................................................... 4
Doing Business in Südosteuropa ............................................................................................ 6
Bosnien- Herzegowina .............................................................................................................. 7
1
Auf einen Blick ................................................................................................................... 7
2
Wirtschaftsinformationen ................................................................................................. 9
2.1
Aktuelle Wirtschaftslage und Perspektiven ................................................................ 9
2.2
Der Arbeitsmarkt ...................................................................................................... 10
2.3
Der Außenhandel ..................................................................................................... 11
2.4
Die Beziehungen zu Österreich ............................................................................... 12
3
Warum Bosnien & Herzegowina - Chancen und Risiken des Standortes ................. 13
4
Überlegungen vor der Gründung ................................................................................... 15
4.1
5
Rechtliche Rahmenbedingungen ................................................................................... 21
5.1
6
7
Investment Möglichkeiten/ attraktive Branchen ....................................................... 15
Gesellschaftsrecht .................................................................................................... 21
5.1.1
Wahl der Rechtsform für Ihr Unternehmen.................................................. 21
5.1.2
Schritte zur Gründung einer GmbH ............................................................. 25
5.2
Steuerrecht ............................................................................................................... 35
5.3
Sozialversicherungsrecht ......................................................................................... 38
5.4
Arbeitsrecht .............................................................................................................. 39
5.5
Immobilienrecht ........................................................................................................ 43
Die Kapitalbeschaffung- Wie Sie Ihr Geschäftsvorhaben finanzieren ....................... 45
6.1
Das Eigenkapital ...................................................................................................... 45
6.2
Möglichkeiten der Fremdfinanzierung ...................................................................... 46
Zusatzinformationen ........................................................................................................ 51
Sparkasse Bank d.d. und s Leasing d.o.o. – Ihre professionellen Partner in BosnienHerzegowina ............................................................................................................................ 54
Nützliche Kontakte .................................................................................................................. 55
Quellen...................................................................................................................................... 61
I
Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina
Abkürzungsverzeichnis
BAM
Abkürzung für die Währung von Bosnien-Herzegowina nach
ISO 4217
BiH
Bosnien-Herzegowina (Bosnisch: Bosna i Hercegovina)
FBiH
Föderation
Bosnien-Herzegowina
(Bosnisch:
Federacija
Bosne i Hercegovine)
ILO
International Labour Organisation
ISCED
International Standard Classification of Education
KM
Konvertible Mark, Währung von Bosnien-Herzegowina
RS
Republika Srpska
WEF
World Economic Forum
II
Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina
„Der Langsamste, der sein Ziel nur nicht aus den Augen verliert, geht immer noch
geschwinder als der, der ohne Ziel herumirrt.“(Gotthold Ephraim Lessing)
Einleitung
Sehr geehrter Unternehmensgründer!
Das heimische Wirtschaftswachstum wurde in den vergangenen Jahren zu einem
bedeutenden Teil von der Exportwirtschaft und somit auch den getätigten Investitionen
in Südosteuropa getragen.
Trotz der aktuell bescheidenen Konjunkturdaten für diese Region, die durch die
Finanz- und Wirtschaftskrise begründet sind, ist das Interesse österreichischer
Investoren am südosteuropäischen Markt ungebrochen und weist einen positiven
Trend, insbesondere im Hinblick auf ihre mittel- und längerfristigen Expansionspläne,
auf.
Berücksichtigt man die verhältnismäßig hohen prognostizierten Wachstumsraten für
die kommenden Jahre sowie das niedrige Lohnniveau, die geringeren Steuern und
den
enormen
Nachholbedarf
dieser
Region,
erscheinen
die
Investitionen
nachvollziehbar und gerechtfertigt.
Um diese Entwicklung zu unterstützen wurde dieser Leitfaden erstellt, der Gründern
einerseits einen allgemeinen Überblick über die wichtigsten wirtschaftlichen Fakten
und Entwicklungen der Region geben soll, andererseits aber auch als „Fahrplan“
dienen soll, um sich auf dem unbekannten Terrain, zum Teil komplexer, behördlicher
und rechtlicher Vorschriften der einzelnen Länder, während des Gründungsprozesses
und darüber hinaus, gut zu Recht zu finden. Um Ihnen hierbei einen möglichst
detaillierten Einblick geben zu können, beschränken wir uns in der Länderbetrachtung
auf Bosnien-Herzegowina (BiH), Kroatien, Serbien, Slowenien, Mazedonien und
Montenegro, die sukzessive bearbeitet und veröffentlicht werden.
Da die Grundlage für den erfolgreichen Aufbau jeder selbstständigen Existenz
umfassende Information und sorgfältige Planung sind, wird in den einzelnen Kapiteln
ein Überblick der Schritte einer Unternehmensgründung, unter Einbeziehung
länderspezifischer Rahmenbedingungen und behördlicher Anforderungen, gegeben
und begleitend in den einzelnen Etappen auf
Ansprechpartner sowie auf
weiterführende Informationen verwiesen.
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Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina
Durch eine breite Recherche primärer und sekundärer Quellen sollen Ihnen, die für Ihr
Vorhaben relevanten Informationen, schnell und kompakt zugänglich gemacht werden
und somit eine praktische Hilfe sein.
Bitte
beachten
Sie,
dass
die
Links
bzw.
rechtlichen
Vorschriften
eine
Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Gründerleitfadens sind und die
Informationen im Laufe der Zeit daher, unter Umständen, nicht mehr in der von uns
recherchierten Form verfügbar sein werden.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg mit Ihrem Gründungsvorhaben.
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Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina
Doing Business in Südosteuropa
In diesem Abschnitt wollen wir Ihnen zunächst einen allgemeinen Überblick zur
Region und ihren Entwicklungen geben, um anschließend Bosnien-Herzegowina mit
gründerrelevanten Informationen näher vorzustellen.
Südosteuropa bildet keine wirtschaftlich einheitliche Ländergruppe, viel mehr bestehen
in der Wirtschaftsstruktur, der Außenhandelsorientierung und im Wohlstandsniveau
beträchtliche
Unterschiede.
Gemessen
Einwohnerzahl (ca. 20,2 Mio.)
1
an
der
Wirtschaftsleistung
und
der
, handelt es sich hauptsächlich um kleine
Volkswirtschaften, was Vor-, aber auch Nachteile mit sich bringt. Die Überschaubarkeit
der
Volkswirtschaften
erhöht
zum
einen
die
Effizienz
wirtschaftspolitischer
Maßnahmen, andererseits fallen die Kosten zur Unterhaltung des Staatsapparats in
Relation zur Wirtschaftskraft hoch aus.
Alle Staaten haben nach den Turbulenzen der 90-er Jahre demokratische Strukturen
fest verankert und sind entweder schon Teil oder bewegen sich politisch und
wirtschaftlich auf die Europäische Gemeinschaft zu: Kroatien und Slowenien sind
bereits EU-Mitglieder; Montenegro, Mazedonien und Serbien haben Kandidatenstatus,
Bosnien-Herzegowina ist potentielles Kandidatenland.
Das Geschäfts- und Investitionsklima in diesen Ländern hat sich seit 2008 dennoch
verbessert: im Zeitraum 2008-2011 konnten auf nationaler und lokaler Ebene einige
bedeutende wirtschaftliche Reformen umgesetzt werden, die zur Optimierung der
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen beigetragen haben. Konkret konnten die Kosten
für eine Unternehmensgründung um durchschnittlich 10% gesenkt werden und die
Dauer eines Baubewilligungsverfahrens hat sich um gut einen Monat verkürzt. Ebenso
die Wartezeit für die Registrierung von Grundeigentum.
1
Summierte angenäherte Einwohnerzahlen von BiH, Kroatien, Serbien, Montenegro, Mazedonien und
Slowenien
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Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina
Bosnien- Herzegowina
1 Auf einen Blick
Staatsform
Demokratischer Bundesstaat
Verwaltungsapparat
zwei Entitäten: Föderation Bosnien-Herzegowina
(Federacija BiH) und Republika Srpska, sowie
Brčko-Distrikt
Fläche
51.129 km²
Einwohnerzahl
3, 8 Mio.*
Offizielle Sprachen
Bosnisch, Kroatisch, Serbisch
Währung
1 Konvertible Mark (BAM) = 100 Fening
1 € = 1,95583 BAM (fix)
Hauptstadt:
Sarajevo 450.000 Einwohner*
Wirtschaftsstandorte:
Banja Luka 250.000 Einwohner*
Tuzla 131.600 Einwohner*
Zenica 127.100 Einwohner*
Mostar 111.600 Einwohner*
Ethnische Gruppierungen*
49 % Bosniaken, 34 % Serben, 16 % Kroaten, 1 %
Minderheiten (bosnisch-herzegowinische Roma,
Juden u. a.)
Religion*
40% Muslime, 31% Serbisch-Orthodoxe,
15% Katholiken, Atheisten und Gläubige sonstiger
Religionen
Wichtigste Sektoren
Dienstleistungen (65,1%), Produktion (26,2%),
Landwirtschaft (8,7%)
Int. Vorwahl
+387
Internet Domain
.ba
* Schätzung, offizielle Volkszählung soll nach 20 Jahren im Oktober 2013 erstmals wieder stattfinden
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Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina
Der aktuelle Staat Bosnien-Herzegowina (BiH) ging aus dem Zerfall des ehemaligen
Jugoslawien und dem nachfolgenden Konflikt von 1992 hervor. Seit dem
Friedensabkommen von Dayton aus dem Jahr 1995 besteht BiH aus zwei nahezu
gleich großen politischen Entitäten: der Föderation Bosnien-Herzegowina (FBiH) und
der Republika Srpska (RS), sowie dem Sonderverwaltungsgebiet Brčko-Distrikt. Die
Föderation ist weiter in 10 Kantone und 79 Gemeinden unterteilt, die RS nur in letztere
(62 Gemeinden). Sowohl Gesetzgebung als auch Verwaltung sind in den drei
Gebieten
Geldpolitik
weitgehend
sowie
selbständig,
lediglich
Außen-
Außenwirtschaftsbeziehungen
und
werden
Verteidigungspolitik,
zentral
in
Sarajevo
entschieden. Diese sehr komplexe Verwaltungsstruktur stellt eines der größten
Problem des Staates dar, da ca. 47 % des BIPs für seine Erhaltung ausgegeben
werden und die Umsetzung der gesamtstaatlichen oder teilstaatlichen Gesetze
dadurch teilweise nicht effektiv sein kann, was aber für eine EU-Mitgliedschaft
Voraussetzung ist. Auch der Korruption wird durch diese Strukturen weiterhin
fruchtbarer Boden geboten.
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Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina
2 Wirtschaftsinformationen
2.1 Aktuelle Wirtschaftslage und Perspektiven
Seit Ende des Krieges ist die Wirtschaft von BiH im Aufschwung. Obwohl im Krieg
80% der Industrieanlagen zerstört wurden und die Industrieproduktion noch immer
Mühe hat das Vorkriegsniveau zu erreichen, konnte der Wiederaufbau, dank
internationaler Unterstützung, gut vorangebracht werden. Nichtsdestotrotz gibt es
noch immer hohen Entwicklungs- und Erneuerungsbedarf in nahezu allen Bereichen
der Wirtschaft, allen voran bei Infrastruktur und Energie ergeben sich in BiH zahlreiche
Geschäftschancen.
Bis 2008 verzeichnete das Land ein kontinuierliches Wirtschaftswachstum mit
wachsenden ausländischen Investitionen und steigendem Außenhandelsumsatz. In
besagtem Jahr konnte noch ein reales Wirtschaftswachstum von 5,7% verbucht
werden. Doch die darauf folgende globale Finanz- und Wirtschaftskrise verursachte in
den Folgejahren starke Rückgänge, sodass sich die Erholung der bosnischherzegowinischen Wirtschaft von den Auswirkungen dieser Krise nur zögerlich
fortsetzt (BIP Wachstum 2012: -0,5%). Diese durchwachsenen Zahlen sind
hauptsächlich durch die schwache Inlandsnachfrage bedingt, auf die wiederum die
hohe
Arbeitslosigkeit,
das
geringe
Einkommen
sowie
die
gesunkenen
Transferleistungen der Bosnier im Ausland Einfluss hatten. Außerdem ging die
Industrieproduktion um 4,3% zurück. Mittlerweile werden aber wieder positive Impulse
bei Investitionen identifiziert, die langsam anziehen.
Trotz des krisenbedingten Rückgangs haben sich insgesamt die Rahmenbedingungen
für
wirtschaftliches
Handeln
verbessert.
So
konnte
das
Verfahren
zur
Unternehmensregistrierung auf durchschnittlich 10 Tage verkürzt werden. Auch die
Kommunikation der Ämter und Ministerien mit dem Handelsgericht wurde elektronisch
vernetzt, sodass zum Teil doppelte Registrierungen entfallen. Es wurde ein
landeseinheitliches Notariatswesen eingeführt und die Dauer der Erteilung einer
Baubewilligung wurde von 296 auf 255 Tage verkürzt. Ebenfalls konnten Fortschritte
beim Aufbau eines modernen Grundbuch- und Katasterwesens verzeichnet werden.
Im World Bank Doing Business Report 2012 stieg BiH deshalb zwei Plätze auf.
Auch die Finanz- und Währungsstabilität konnte aufrechterhalten werden und die
Inflation ging zurück. Ein gutes Signal für Investoren war die Unterzeichnung des
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Stabilisierung- und Assoziierungsabkommens mit der EU. Damit wurde die Bindung
zur EU aber auch die regionale Zusammenarbeit zwischen den Ländern gestärkt und
neue finanzielle Hilfsprogramme initiiert.
Schwerpunkte der lokalen Regierungen für die nächsten Jahre sind die Förderung von
KMUs,
die
schnelle
Privatisierung
der
verbliebenen
Staatsbetriebe,
Entbürokratisierung, Steuervereinfachungen, Erhöhung der in- und ausländischen
Investitionen
sowie
die
Annäherung
an
europäische
Institutionen
und
Rahmenbedingungen.
Für 2014 erwartet man, aufgrund des leichten Aufschwungs des Euro-Raumes, einen
Anstieg der Exporte und der Inlandsnachfrage, sodass mit einem Wachstum von 2,0%
zu rechnen ist. Eine größere Wachstumsdynamik, die an die Vorkrisenzeit langsam
anknüpfen können wird, wird für 2015 (3,9%) prognostiziert.
2.2 Der Arbeitsmarkt
Der Arbeitsmarkt bleibt ein besonderes Sorgenkind Bosnien-Herzegowinas, da bei
einem insgesamt guten Ausbildungsniveau eine relativ hohe Arbeitslosigkeit zu
verzeichnen ist, von der Ende März 2013 553.580 Personen betroffen waren bzw.
46,1% der erwerbsfähigen Bevölkerung (bzw. nach ILO Definition ca. 28% 2 ). Die
meisten der Arbeitslosen sind Personen mit einer abgeschlossenen Berufsschule
3
(Facharbeiter) 34,8%, sowie nicht qualifizierte Arbeitnehmer, also Personen mit
lediglich einem Grundschulabschluss bzw. Sekundärbildung Unterstufe mit 29,01%.4
Die Löhne und die Kaufkraft sind im europäischen Vergleich relativ niedrig, so betrug
im Januar 2013 das Netto-Durchschnittseinkommen in BiH 829 KM (423 €). In den
Städten werden höhere Löhne gezahlt als in ländlichen Gebieten. Wer im öffentlichen
Sektor (Energie, Telekommunikation, Banken) arbeitet, verdient mit ca. 1300 KM (ca.
650 €) in der Regel überdurchschnittlich gut. Der monatliche Mindestlohn in der FBiH
betrug im Mai 2012 365 KM (187 €). Im allgemeinen Kollektivvertrag der FBiH wurde
2
Die Diskrepanz der Messmethoden ist durch die stark präsente „graue“ Wirtschaft zu erklären, da es
eine große Zahl an Schwarzarbeitern gibt: schätzungsweise 200.000
3
In BiH meistens 3-jährig nach Abschluss der 8-jährigen Grundschule, entspricht dem Bildungsniveau
3C nach ISCDE
4
Nach ISCED-Klassifizierung: 1 und 2A
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ein Brutto-Mindeststundensatz von 3,66 KM (1,87 €) festgelegt. Ähnliche Zahlen
liegen auch für die RS vor. Entgegen der schlechten Aussichten am Arbeitsmarkt,
verfügt BiH über gut ausgebildete Fachkräfte und ist bei den Lohnkosten gegenüber
seinen Nachbarländern konkurrenzfähig.
2.3 Der Außenhandel
Der Außenhandel hat in den letzten zehn Jahren einen starken Aufschwung erlebt und
wurde nur zeitweise aufgrund der Wirtschaftskrise unterbrochen. Da sich der
Außenhandel Bosnien-Herzegowinas stark auf die EU konzentriert, übertragen sich
alle Entwicklungen der EU-Staaten unweigerlich auf BiH. Der Außenhandel ist deshalb
seit ein paar Jahren defizitär, sodass die Handelsbilanz 2012 ein Minus von 4,9 Mrd. €
aufwies.
Die wichtigsten Exportmärkte für BiH sind Kroatien, gefolgt von Deutschland, Italien
und Serbien.
Beim Export dominieren Metallprodukte, Maschinen, Mineralbrennstoffe, Holz und
Möbel, Bekleidung und Schuhe. Importiert werden Kraftfahrzeuge, Treibstoff,
Maschinen, Chemie- und Pharmaprodukte sowie Nahrungsmittel.
Handelspartner im Export
15%
33%
8%
8% 9%
15%
12%
Quelle: BiH Statistikamt
Handelspartner im Import
Deutschland
Kroatien
Italien
Serbien
Österreich
Slowenien
Sonstige
11%
42%
14%
9%
5% 10%
9%
Deutschland
Kroatien
Italien
Serbien
Russland
China
Sonstige
Quelle: BiH Statistikamt
Die Handelsbeziehungen zu Österreich sind sehr gut. Österreich ist auch seit Jahren
schon der größte Investor im Land. Exportseitig steht Österreich an fünfter Stelle,
importseitig an achter.
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Österreich liefert hauptsächlich Eisen- und Stahlwaren, Waren aus unedlen Metallen,
Zeitungsdruckpapier,
PKWs,
elektr.
Maschinen,
Spezialausrüstung
sowie
Kunststoffwaren oder Mess- und Prüfgeräte und Spielautomaten.
Nach Österreich importiert werden Schuhe, Damenbekleidung, Baumaterialien aus
Kunststoff, Aluminium, Holzwaren, Maschinenbauerzeugnisse, Rohstoffe (Brennholz,
Holzkohle, Rinderleder) usw.
Der Beitritt Kroatiens zur EU wird auch Auswirkungen auf den Außenhandel mit BiH
haben, da das Nachbarland mit der EU-Mitgliedschaft die CEFTA-Freihandelszone
verlässt und somit die Exporte bosnisch-herzegowinischer Unternehmen nach
Kroatien wegen der höheren EU-Zölle erschwert werden.
Die aktuellen Wirtschaftszahlen und weitere statistische Auswertungen finden Sie auf
den Internetseiten der für die Entitäten zuständigen Statistikämter. Für die FBiH:
www.fzs.ba/Eng/index.htm
Webadresse
erreichen
und
für
Sie
die
RS:
das
www.rzs.rs.ba.
gesamtstaatliche
Unter
folgender
Statistikamt:
www.bhas.ba/index.php?lang=en.
2.4 Die Beziehungen zu Österreich
Österreich ist mit einem Investitionsvermögen von ca. 1,2 Mrd. € Top-Investor in BiH.
Österreichische Firmen sind mit ca. 200 Firmenniederlassungen, von denen rund 1/3
Produktionsniederlassungen sind, Marktführer in vielen Branchen in BiH. Der
Finanzsektor und die Baumaterialbranche sind in rot-weiß-roter Hand. Über 400
Firmen bearbeiten laufend den Markt. Interessant in diesem Zusammenhang ist, dass
BiH das einzige Land der Region ist, welches mehr Waren nach Österreich exportiert
als es aus Österreich importiert. Grund dafür ist die Lohnfertigung: Rohstoffe aus
Österreich werden nach BiH importiert, in BiH verarbeitet und als Fertigprodukte nach
Österreich zurück exportiert. Österreich genießt insgesamt einen sehr guten Ruf in
BiH, bedingt auch durch die gemeinsame Geschichte und ist für knapp 20 % der
gesamten ausländischen Direktinvestitionen seit 1994 verantwortlich.
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Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina
3 Warum Bosnien & Herzegowina - Chancen und Risiken
des Standortes
Als potenzieller Investor bzw. Unternehmer, der sein Geschäft in BiH ausweiten oder
anfangen möchte, sollten Sie bei Ihrer Entscheidung über den Markteintritt das
Stärken-Schwächen-Profil des Standorts und die damit verbundenen Chancen und
Risiken berücksichtigen:
Stärken
Verfügbarkeit von Rohstoffen (Kohle, Erze,
Holz etc.)
Währungsstabilität: fester Wechselkurs
Nähe zu EU- und CEFTA-Märkten
Wachstumsmarkt
niedrige Lohnkosten und Steuern (KöSt 10
%)
ausgebildete und motivierte Fachkräfte
stabiler Finanzsektor
Chancen
Notwendiger Ausbau der
Infrastruktur/großer Aufholbedarf
Mitgliedschaft in der CEFTAFreihandelszone, Freihandelsabkommen
auch mit Türkei
Stabilisierungs- und
Assoziierungsabkommen mit der EU
Hohe Förderungen durch internationale
Institutionen
Positives Image Österreichs
Vielzahl an freistehenden Betriebsanlagen
und Industriezonen
Niedrige Ausführungskosten für ITProjekte
Schwächen
Schwierige und instabile politische
Verhältnisse
Ineffiziente Verwaltung und Justiz,
Überschneidung von Kompetenzen
beschränkter Markt
Schwache Infrastruktur
Risiken
Hohes Außenhandelsdefizit
Stockender Reformprozess
Schlechte Zahlungsmoral
Korruption
Niedrige Kaufkraft
Der große Vorteil des Standorts BiH liegt in seiner zentralen Lage. Die Nähe zum
europäischen Markt als auch den anderen regionalen Absatzmärkten bringt viele
Möglichkeiten mit sich, u.a. können das Freihandelsabkommen CEFTA (Mitglieder
sind: BiH, Albanien, Mazedonien, Moldawien, Kroatien, Montenegro, Serbien, Kosovo)
sowie jenes mit der Türkei genutzt werden. Mit der EU gibt es ein Abkommen, durch
das 90 % der Waren mit EU-Ursprung vom Zoll befreit sind. Mit einer großen Zahl
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Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina
anderer Länder gibt es zudem Exportpräferenz-Abkommen. Dadurch haben Waren,
die in BiH hergestellt werden zollfreien Zugang zu potenziellen Märkten mit über einer
Mrd. Kunden.
Eine
detaillierte
Auflistung
begünstigter
Warengruppen
im
Rahmen
des
Interimsabkommens mit der EU finden Sie unter:
www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/I/I_00196/imfname_158217.pdf
Das sonst vergleichsweise hohe Wirtschaftswachstum, die stabile Währung, niedrige
Inflation und das gute Finanzierungsangebot, aufgrund vieler österreichischer Banken
vor Ort, stellen gute Investitionsbedingungen dar.
Schwierigkeiten können hauptsächlich die komplizierten Verwaltungsstrukturen und
unklar verteilten Kompetenzen zwischen Gesamtstaat, Entitäten und Kantonen
hervorrufen. Deshalb können auch behördliche Entscheidungen viel Zeit in Anspruch
nehmen und Firmengründungen langwierig und kompliziert werden.
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Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina
4 Überlegungen vor der Gründung
Unternehmertum kann man sehr gut mit einem Schach-Spiel vergleichen. Es ist
notwendig jeden Schritt sorgfältig zu planen- der wichtigste ist natürlich der erste
Schritt, da auf diesem der spätere Verlauf des Spiels zu einem großen Teil beruht. Um
gleich am Anfang ein solides Fundament für die weiteren Grundsatzentscheidungen
zu schaffen, ist eine gute Idee bzw. ein gutes Unternehmenskonzept unabdingbar.
Sofern Sie nicht schon eine konkrete Idee für Ihren Einstieg am bosnischherzegowinischen Markt haben, könnte Ihnen die Beobachtung attraktiver Branchen,
Trends und Entwicklungen helfen, Änderungen bzw. Bedarfsmöglichkeiten zu
erkennen und mit einer Geschäftsidee davon zu profitieren.
4.1 Investment Möglichkeiten/ attraktive Branchen
Wie bereits erwähnt gibt es trotz der Fortschritte, die in den letzten Jahren gemacht
wurden, noch immer eine große Lücke zwischen den realen Potentialen BiHs und den
tatsächlichen wirtschaftlichen Leistungen in den verschiedenen Sektoren. Der
Hauptgrund, der eine effiziente und schnelle Aktivierung der reichlich vorhandenen
Natur-
und
Humanressourcen,
aber
auch
brachliegenden
Vielzahl
an
Produktionsstätten verhindert, liegt im Kapitalmangel, was wiederum zahlreiche
Möglichkeiten für ausländische Investoren eröffnet. Große Investitionsmöglichkeiten
bietet auch der vorangehende Privatisierungsprozess. Betroffen sind insbesondere der
Energiesektor und die Telekommunikationsbranche.
Zu den Schwerpunkten der Investitionen in BiH werden in den nächsten Jahren vor
allem der Ausbau der Infrastruktur (Verkehrswege: Autobahn – paneuropäischer
Verkehrskorridor) sowie des Energiesektors, aber auch der Ausbau der kommunalen
Versorgungsinfrastruktur gehören. Einige Geschäftschancen werden sich beim Bau
und Revitalisieren von bestehenden Wasser- und Wärmekraftwerken sowie bei
alternativen Energiequellen (Kleinwasserkraft und Wind) bieten.
Die Suche der bosnisch-herzegowinischen Wirtschaft nach Kapitalinvestitionen und
neuen Technologien, um bestehende Ressourcen besser verwerten zu können,
könnte
durch
strategische
Partnerschaften
(Public-Private-Partnerships,
Konzessionen) und die Zusammenarbeit mit internationalen Unternehmen erreicht
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Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina
werden. Insbesondere in den folgenden Bereichen ist das Land ressourcenreich und
birgt große Potenziale: Landwirtschaft und Nahrungsmittelindustrie, Holz, Energie und
Metallverarbeitung. Auch der Ausbau des Tourismusangebotes (Sommer- und
Wintertourismus) ist im strategischen Interesse der Regierung.
Landwirtschaft und Nahrungsmittelindustrie
BiH verfügt über mehr als 1,5 Mio. ha landwirtschaftliche Nutzfläche und ist sehr reich
an natürlichen Ressourcen und optimalen klimatischen Bedingungen, die ein
hervorragendes Umfeld für landwirtschaftliche Produktion und Investitionen in diesem
Bereich bieten. Darüber hinaus hat BiH aufgrund großer Vorräte an sauberem
Wasser, vieler brachliegender Anbauflächen und einer Vielzahl an kostengünstigen
Fachkräften aus dem traditionsreichen Agrarbereich großes Potential für die
Erzeugung von Bioprodukten.
Leider werden alle diese Flächen derzeit nur unzureichend genutzt, ebenso wie viele
Mühlen, Anlagen zur Fleischverarbeitung, zur Herstellung von Bier und anderen nichtalkoholischen Getränken sowie von Milchprodukten. Aufgrund der ungenutzten
Anbauflächen und der meist veralteten und unausgelasteten Kapazitäten werden viele
Nahrungsmittel und Getränke importiert.
Im Anbau dominieren Obst (Pflaumen, Äpfel und Birnen), Gemüse (Kartoffeln,
Bohnen, Tomaten, Paprika, Salat, Kohl, Zwiebeln, Knoblauch, Gurken und Karotten),
Getreide (Weizen und Mais), aber auch medizinische Kräuter, Wein und Tabak. In den
letzten Jahren werden auch immer mehr Beerenfrüchte produziert. Neben der
weitverbreiteten Viehzucht (Rinder und Geflügel) kommt auch der Fischzucht
Bedeutung zu.
Der Export bosnisch-herzegowinischer Produkte in die EU ist in der Regel zollfrei und
unterliegt keinen Mengenbeschränkungen. Der Export von Wein, Zucker, Fisch und
Fischprodukten in die EU ist durch Quoten begrenzt.
Im expandierenden Einzelhandelssektor des Landes ergeben sich für österreichische
Produzenten
von
Lebens-
und
Genussmitteln
ebenfalls
interessante
Geschäftschancen.
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Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina
Holz- und Möbelindustrie bzw. holzverarbeitende Industrie
Die Holz- und Forstwirtschaft zählt zu den wichtigsten Wirtschaftszweigen BosnienHerzegowinas, was bei einer Waldfläche von rund 53% der Gesamtfläche des Landes
(rund 2,7 Mio. ha) naheliegend ist. Über 60% der Produktion des bosnischherzegowinischen Holzsektors wird in Form von Rohholz, Halbfabrikaten und
Fertigprodukten wie Möbeln exportiert, wobei der Möbelwirtschaft eine immer
wichtigere Rolle zukommt. Derzeit befinden sich die größten Absatzmärkte in
Westeuropa, den USA und dem Mittleren Osten, aber es besteht ein großes Potential
auch in andere Regionen zu liefern. Trotz der guten Aussichten besteht immer noch
eine große Lücke zwischen der derzeitigen Leistung des Sektors und seinen wahren
Potentialen. Insbesondere bestehen Entwicklungschancen bei der Verbesserung des
Designs, der Produktqualität sowie des Brandings und der Vermarktung der Möbel aus
BiH.
Konkrete geschäftliche Möglichkeiten tun sich bspw. bei der Herstellung von Paneelen
und Parkett auf. Weiterer Bedarf bestünde an Zellstoff- und Papierfabriken,
Furnierplatten, Hartholz Sperrholz, mitteldichten Faserplatten und Biomasse-basierter
Beheizung (Brikett, Pellets).
Da die Struktur dieses Sektors durch viele kleine und mittelgroße Privatunternehmen
gekennzeichnet ist, bieten sich diese für Joint Ventures an.
Insgesamt bietet der bosnisch-herzegowinische Holzsektor eine breite Palette an
Möglichkeiten um die wachsende internationale Nachfrage nach halbfertigen und
fertigen Produkten zu befriedigen, sofern bessere Technologien eingeführt werden,
das Produktdesign modernisiert wird und die gut ausgebildeten, kostengünstigen
Experten und Fachkräfte gewinnbringend eingesetzt werden.
Metallverarbeitende Industrie
Der Metallverarbeitende Sektor gehört Dank des Rohstoffreichtums des Landes
(Eisen, Bauxit, Baryt, Magnesit, Gips, Kohle, Silber usw.) traditionell zu den
bedeutendsten Sektoren und ist stark Export orientiert. Über die letzten Jahre konnte
ein durchgehendes Produktionswachstum von über 10% verzeichnet werden, weshalb
auch in der Wirtschaftsstrategie des Landes, die Metallindustrie als eine strategisch
wichtige Industrie mit komparativen Vorteilen wie z.B. gut ausgebildeten und günstigen
menschlichen
Ressourcen
(insbesondere
aufgrund
der
auf
diesen
Sektor
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Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina
spezialisierten
Universitäten),
reichlich
vorhandenen
Rohstoffen,
ungenutzten
Produktionsstätten, definiert wurde.
BiH verfügt über eine potente Stahl- und Aluminiumindustrie, die großteils in
ausländischer Hand ist und viele Expansionspläne hat, sodass sich für potenzielle
Investoren
und
Lieferanten
in
diesem
und
verwandten
Sektoren
gute
Geschäftschancen bieten. Den Metallverarbeitungssektor als Ganzes kennzeichnen
viele Klein- und Mittelständische Unternehmen, die zum Teil auf veralteten Anlagen
mit 25-30% Auslastung arbeiten und nach Partner-Unternehmen Ausschau halten, mit
deren Hilfe sie in Sachen neue Technologien oder höhere Spezialisierung den
Durchbruch schaffen könnten.
Das Land verfügt über sowohl technische als auch menschliche Kapazitäten für das
Schneiden, Stanzen, Pressen, Umformen, Schweißen und die Verarbeitung von
Metallen. Zu den wichtigsten Produkten aus der Metallerzeugung gehörten 2012 u. a.
Betonstahl
in
Stäben,
Primäraluminium,
Stangen
warmgewalzte
und
Profile
aus
Flacherzeugnisse
aus
Aluminiumlegierungen,
nichtrostendem
Stahl,
nichtlegiertes Rohaluminium und Aluminiumoxid. Innerhalb der Metallverarbeitung
gehörten verschweißte Gitter und Geflechte aus Eisen- oder Stahldraht zu den
umsatzstärksten Erzeugnissen. Qualitativ hochwertiges Material oder Sondermaterial
zur Werkzeugherstellung wird bei Bedarf oft aus dem Ausland beschafft.
Energiewirtschaft
Wie auch bei den anderen Sektoren, birgt BiH bei der Energieerzeugung ein großes
ungenutztes natürliches Potenzial insbesondere bei Wasserkraft, Windkraft und
Biomasse. Auch bei Sonnenenergie, Erdwärme und Abfall wurde Potenzial
identifiziert.
Kürzlich wurden sogar Erdölvorkommen entdeckt. Entwicklungsschwerpunkte bleiben
vorerst aber die Nutzung der Kapazitäten von Wasser- und Windkraft sowie in
geringerem Maß von Erdwärme, Solarenergie und Biomasse. Reichhaltigste
Energiequelle in BiH ist die Wasserkraft, bei einem geschätzten GesamtHydropotenzial von 8000 MW, wird bisher weniger als die Hälfte genutzt.
Hinsichtlich Windenergie wurden in der FBiH zwölf Windstandorte definiert, an denen
in den nächsten Jahren Kapazitäten für 120 MW Energie errichtet werden sollen. Gute
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Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina
Windbedingungen gibt es in der Gegend um Sarajevo und in der südwestlichen
Herzegowina, wo bereits Deutschland einen ersten Windpark finanziell unterstützt.
Möglichkeiten bieten sich auch bei Biomasse, die zwar immer häufiger zur Produktion
von Holz-Pellets und Holz-Briketts und zur Beheizung von Haushalten genutzt wird,
aber bisher nur sehr selten in der Industrie und Landwirtschaft oder zur
Stromerzeugung eingesetzt wurde.
Aufgrund der reichhaltigen Kohlevorkommen, gibt es im Land vier Wärmekraftwerke.
Durch das Auffinden neuer Kohlereserven gibt es auch Pläne zum Ausbau dieser
Energiequelle, aber auch Projekte zur Kapazitätserweiterung und Modernisierung
bestehender Anlagen stehen in Aussicht.
Die Energieministerien der beiden Entitäten haben angekündigt bis zum Jahr 2018 KM
18 Mrd. (ca. 9 Mrd. €) in den Energiesektor investieren zu wollen. Es sollen in der
FBiH sechs Wärmekraftwerke, 14 Wasserkraftwerke, sechs Windparks und 25 kleine
Wasserkraftwerke errichtet werden.
Umwelttechnik
Aufgrund der EU-Integrationsbestrebungen und der damit verbundenen Anpassung
des Landes an die EU-Normen, werden Investitionen in die Umwelttechnik in den
nächsten Jahren stetig wachsen. Dabei besteht großer Bedarf insbesondere an der
Regulierung der Abfallsammlung und -entsorgung. Geregelte Müllabfuhrdienste
werden nur von zwei Drittel der Bevölkerung genutzt, weshalb in vielen Gemeinden
(meist
mit
Unterstützung
aus
EU-Fonds)
Projekte
zur
Verbesserung
der
Abfallvermeidung (Verpackungsabfall) und der Abfallentsorgung im Gange sind. Auch
an der Schaffung von regionalen Deponien, der Wasserver- und -entsorgung sowie
dem Bau von Kläranlagen wird gearbeitet. Daraus wird sich auch eine höhere
Nachfrage nach Maschinen und Ausrüstungen ergeben.
Weitere Marktchancen eröffnen sich, sei es aufgrund der natürlichen Ressourcen oder
der langjährigen Tradition, bspw. im Bergbau, Tourismus, Automotive-Bereich,
Informationstechnik
und
der
Baubranche.
Die
World
Tourism
Organisation
prognostiziert bspw., dass BiH die 3. größte Tourismus-Zuwachsrate der Welt
zwischen 1995 and 2020 haben wird. Die Baubranche erzielte 2011 das größte
nominale Wachstum im Vergleich zu anderen Sektoren und der Automotive-Bereich
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Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina
kann auf eine lange Tradition in der Zusammenarbeit mit namhaften Marken
(Volkswagen, Mercedes, MAN) verweisen. All diese Geschäftszweige bedürfen
signifikanter Kapitalinvestitionen, die sich BiH alleine nicht leisten kann, die aber
versprechen große zukünftige Wachstumsträger zu sein.
Weitere Informationen zu Investment Möglichkeiten können Sie auf der Homepage der
bosnisch-herzegowinischen Agentur für Investitionsförderung- FIPA nachlesen:
www.fipa.gov.ba, oder auf der WKO Seite: www.wko.at/aussenwirtschaft/ba, wo Sie
genaue Branchenanalysen kostenlos runterladen können und auch aktuelle
Ausschreibungen finden.
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Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina
5 Rechtliche Rahmenbedingungen
5.1 Gesellschaftsrecht
Allgemeines
Die Gesetzgebung des Gesellschaftsrechts in BiH liegt hauptsächlich in der
Kompetenz der Entitäten bzw. des Distrikt Brčko. Daher müssen bei einer
Firmengründung neben den rechtlichen Rahmenbedingungen auf staatlicher Ebene
auch die jeweiligen Entitäts-/ Distriktvorschriften beachtet werden.
Seit 2005 gilt aber für ganz BiH ein einheitliches Rahmengesetz für die Eintragung von
Gesellschaften, die auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind, sodass in allen Teilen des
Landes die Grundsätze des Unternehmensrechts und somit auch die möglichen
Gesellschaftsformen weitestgehend gleich sind. Diese sind im Grunde die gleichen
Rechtsformen, die auch in Österreich gängig sind.
Der gesetzliche Rahmen für ausländische Investitionen in BiH wurde so gestaltet,
dass es keinen rechtlichen Unterschied in der Behandlung von inländischen und
ausländischen Investitionen gibt. Wenn also ein ausländischer Investor ein
Unternehmen gründet oder sich an einem Unternehmen in BiH beteiligt, besitzt er den
gleichen Status wie ein inländischer Investor.
Die vorzeitige Aufnahme der Tätigkeit in Form einer Vorgesellschaft (Gesellschaft in
Gründung) ist im Gesellschaftsrecht nicht vorgesehen. Für alle in dieser Zeit
entstandenen Verbindlichkeiten haften die Gesellschafter persönlich und nicht die
spätere Gesellschaft. Die Eigenschaft einer juristischen Person erwirbt eine
Gesellschaft mit der Eintragung ins Handelsregister.
5.1.1 Wahl der Rechtsform für Ihr Unternehmen
Am Anfang der Realisierung Ihres Gründungsvorhabens stehen Sie vor der Frage,
welche Unternehmensform für Sie die Beste ist. Diese Frage gehört wohl zu den
wichtigsten Entscheidungen, die Sie treffen müssen und hängt maßgeblich von der
Geschäftsidee und den Rahmenbedingungen der geplanten Unternehmensgründung
ab. Gerade deshalb sollten Sie die endgültige Entscheidung mit Experten, die die
jeweiligen Vor- und Nachteile aufgrund Ihres individuellen Vorhabens und der
Gegebenheiten einschätzen können, abstimmen.
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Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina
Im Wesentlichen haben Sie die Wahl zwischen einem Einzelunternehmen (obrt) oder
einer der vier nachstehend erklärten Gesellschaftsformen (privredno društvo).
Außerdem gibt es die Möglichkeit eine Niederlassung oder Repräsentanz zu gründen.
Gesellschaft mit unbeschränkter Haftung der Gesellschafter (OG) „Društvo sa neograničenom solidarnom odgovornošću“, kurz: „d.n.o.“ in der
FBiH, bzw. „Ortačko društvo“, kurz: „o.d.“ in der RS)
Kommanditgesellschaft („Komanditno društvo“, kurz: „k.d.“);
Gesellschaft
mit
beschränkter
Haftung
(„Društvo
s
ograničenom
odgovornošću“, kurz: „d.o.o.“).
Aktiengesellschaft („Dioničko drušvo“, kurz: „d.d.“);
Niederlassungen („Podružnica“)
Repräsentanzen („Predstavništvo strane osobe“)
Die
am
weitesten
verbreitete
und
gebräuchlichste
Gesellschaftsform
bei
Unternehmensgründungen ist die GmbH. Deshalb wird sie und ihr Gründungsprozess
im nachfolgenden Text am ausführlichsten behandelt.
Experten, die Ihnen bei der Wahl der richtigen Rechtsform helfen, finden Sie am Ende
des Leitfadens.
Einzelunternehmen (obrt)
Einzelunternehmer ist eine natürliche Person, die selbständig und dauerhaft einer
registrierten wirtschaftlichen Tätigkeit nachgeht, mit der Absicht Gewinn durch die
Produktion von Gütern, den Handel oder die Erbringung von Dienstleistungen zu
erzielen. Für die Ausübung einer solchen gewerblichen Tätigkeit ist eine fachliche
Ausbildung oder eine Meisterprüfung Voraussetzung. Falls aber der Eigentümer einer
Firma nicht über den erforderlichen Ausbildungsstand verfügt, muss er einen
Mitarbeiter beschäftigen, der diese Bedingungen erfüllt.
Die Anmeldung eines Gewerbes dauert ca. 15 Tage und ist im Vergleich zur
Anmeldung einer GmbH wesentlich einfacher und günstiger. Auch die Buchführung ist
weniger kompliziert und kann vom Eigentümer selber gemacht werden. Ausländische
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Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina
Staatsangehörige können ebenfalls einer gewerblichen Tätigkeit nachgehen, sofern
sie eine Arbeitserlaubnis besitzen und allgemeine Voraussetzungen für die Ausübung
der Tätigkeit erfüllen.
Alle notwendigen Formulare für die Anmeldung finden Sie bei dem örtlich zuständigen
Gemeindeamt.
Personengesellschaften
Gesellschaft mit unbeschränkter Haftung der Gesellschafter- OG
Die OG wird von mindestens zwei inländischen oder ausländischen natürlichen
Personen
gegründet.
Gesetzlich
sind
kein
Mindestkapital
und
keine
Mindestanforderung an den Baranteil des eingebrachten Kapitals vorgeschrieben. Die
Einlagen können in Geld, Sachen, Rechten oder Dienstleistungen bestehen. Alle
Gesellschafter haften gegenüber den Gläubigern der Gesellschaft persönlich und
unbeschränkt. Sie sind zur Geschäftsführung und Vertretung berechtigt und
verpflichtet.
Kommanditgesellschaft- KG
Im
Grunde
gelten
für
die
Kommanditgesellschaft
dieselben
gesetzlichen
Bestimmungen wie für die Gesellschaft mit unbeschränkter Haftung, sofern das
Gesetz
nicht
explizit
etwas
anderes
bestimmt.
Auch
hier
gibt
es
keine
Mindestkapitalanforderungen für die Gesellschaft. Mindestens ein Gesellschafter
(Komplementär)
haftet
persönlich
und
unbeschränkt
(auch
mit
seinem
Privatvermögen) für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Die Haftung des
Kommanditisten ist auf seine Einlage beschränkt. Gesellschafter können natürliche
oder juristische Personen sein.
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Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina
Kapitalgesellschaften
Gesellschaft mit beschränkter Haftung- GmbH
Die GmbH kann von einem oder mehreren inländischen bzw. ausländischen
natürlichen oder juristischen Personen gegründet werden. Im Vergleich zum
Einzelunternehmen ist die Gründung einer GmbH komplizierter und beansprucht mehr
Zeit, Geld und Dokumente. Der Vorteil liegt aber in der Tatsache, dass für die
Gründung kein Befähigungsnachweis verlangt wird, sodass sich für eine GmbHGründung oft auch Personen entscheiden, die nicht die notwendige Qualifikation für
die Anmeldung eines Gewerbes besitzen. Die Anzahl der Gesellschafter ist nicht
begrenzt, jedoch muss die GmbH mindestens zwei Personen beschäftigen, wobei der
Geschäftsführer bereits als ein Mitarbeiter zählt. Für gewisse Geschäftstätigkeiten
bzw. Branchen gibt es gesonderte Vorschriften über die Mindestanzahl an
Beschäftigten.
Die Gründung einer Ein-Personen-Gesellschaft ist möglich, bedarf aber eines
gesonderten Gründungsbeschlusses.
Das Stammkapital
Das Mindeststammkapital in beiden Entitäten beträgt 2.000,- KM (ca. 1.020,- €), eine
Einzeleinlage muss mindestens 100,- KM (ca. 50,- €) betragen. Einlagen können in
Geld,
Sachwerten
oder
Rechten
eingebracht
werden.
Die
Einzahlung
des
Stammkapitals ist Voraussetzung für die Eintragung ins Gerichtsregister und muss
deshalb vorher auf ein vorläufiges Bankkonto getätigt werden.
Ab 2014 soll in der RS ein neues Gesetz in Kraft treten, wodurch das
Mindeststammkapital von 2000 KM auf 1 KM gesenkt werden würde.
Die Organe der Gesellschaft
Die Organe einer GmbH sind die Gesellschafterversammlung (skupština), die
Geschäftsführung/ der Vorstand (uprava) und bei Bedarf der Aufsichtsrat (nadzorni
odbor).
Die Gesellschafterversammlung wird von allen Gesellschaftern gebildet, die im
Verhältnis ihrer Anteile zum Stammkapital, Stimmrechte haben. Die Geschäftsführung
ist verpflichtet, die Versammlung mindestens einmal im Jahr einzuberufen.
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Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina
Die Geschäftsführung ist für die Vertretung der Gesellschaft sowie die Führung ihrer
Geschäftstätigkeit verantwortlich. Sie wird von einer oder mehreren Personen, die
nicht zwingend Gesellschafter sein müssen, gebildet. Ihre Verantwortlichkeiten und
Vollmachten werden im Gründungsvertrag oder im Statut (bei Ein-PersonenGründungen) festgelegt. Auch ausländische Staatsbürger können Geschäftsführer
sein, vorausgesetzt sie sind in BiH gemeldet und besitzen eine Arbeitserlaubnis.
Ein Aufsichtsrat kann im Gründungsvertrag zur Aufsicht der Geschäftstätigkeiten
bestimmt werden. Falls eine Gesellschaft mehr als zehn Gesellschafter hat oder ein
Stammkapital von mehr als 1 Mio. KM besitzt und mindestens zwei Gesellschafter hat,
ist sie verpflichtet, einen Aufsichtsrat zu haben. Bei diesen Gesellschaften findet das
Gesetz über Aktiengesellschaften Anwendung. In einer GmbH, die keinen Aufsichtsrat
besitzt, werden dessen Aufgaben und Pflichten durch die Gesellschafter ausgeübt.
5.1.2 Schritte zur Gründung einer GmbH
Noch gibt es in BiH keine zentrale Stelle an der man alle Gründungsschritte,
sozusagen an einem Ort, erledigen könnte. Die öffentliche Verwaltung ist auch noch
nicht ausreichend vernetzt, dass mit der Registrierung des Unternehmens im
Gerichtsregister
automatisch
andere
Behörden
und
Ämter
(Steuerbehörde,
Krankenkasse etc.) darüber informiert würden bzw. auf notwendige Dokumente
zugreifen könnten. Es gibt aber schon konkrete Überlegungen ein neues
Informationssystem zur vereinfachten Anmeldung von Unternehmen einzuführen.
Dadurch würde die Registrierung eines Unternehmens maximal 5 Tage dauern, da
alle relevanten Institutionen elektronisch miteinander vernetzt werden würden.
In der RS sind diese Überlegungen bereits in die Umsetzungsphase gelangt, sodass
Anfang 2014 ein „Ein-Schaltersystem“ für Untenehmensregistrierungen bei der
Agentur für Vermittlungs-, Informations- und Finanzdienstleistungen- APIF anlaufen
wird. Ab 2015 soll auch eine elektronische Anmeldung des Unternehmens möglich
sein, was weiter die Zahl der Prozeduren und damit auch Zeit und Geld für die
Gründer sparen wird. Durch diese Reform wird es in der RS, statt der heute drei
verschiedenen Register (bei Gericht, Steuerbehörde und Statistikamt), nur ein
zentrales Unternehmensregister geben. Der Gründer wird also nach der notariellen
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Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina
Beglaubigung des Gründungsaktes nur noch eine zentrale Stelle besuchen müssennämlich eine der Geschäftsstellen des APIF in ausgewählten Städten in der RS, die
alles weitere übernehmen.
Noch
aber
müssen
im
Rahmen
der
Firmenregistrierung
Unternehmer
die
entsprechenden Anträge und Anmeldungen einzeln bei den zuständigen Behörden
stellen, sodass die Gründung einer Gesellschaft in mehreren Schritten erfolgt, die
nachstehend genauer erklärt werden.
Informationen über bereits registrierte Firmen in BiH finden Sie im elektronischen
Firmenregister unter:
bizreg.pravosudje.ba/pls/apex/f?p=186:20:1980319285081200::NO::P20_SEKCIJA_TI
P,P20_POMOC:PRETRAGA,FALSE
1.
Schritt
2.
Schritt
3.
Erstellung des Gründungsaktes (Notar)
Einzahlung des Stammkapitals auf ein vorläufiges Konto
Schritt
Registrierung beim Ministerium für Außenhandel und
Wirtschaftsbeziehungen
4.
Registrierung beim Gericht
Schritt
5.
Schritt
6.
Schritt
7.
Schritt
8.
Schritt
9.
Schritt
10.
Anfertigung Firmenstempel
Registrierung beim Statistikamt
Registrierung bei der Steuerbehörde (Identifikationsnr.)
Eröffnung Girokonto
Beantragung Zollnr. bei Zollbehörde (optional)
Schritt
Behördlicher Beschluss über die Erfüllung aller technischen
Voraussetzungen
11.
Start Business
Schritt
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Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina
1. Schritt- Erstellung des Gründungsaktes
Um eine GmbH zu gründen, muss zuerst der Gründungsakt/ Gründungsurkunde
schriftlich festgehalten und notariell beglaubigt werden. Die GmbH kann entweder
durch
einen
Gründungsvertrag
(bei
mehreren
Gründern)
oder
einen
Gründungsbeschluss (bei einer Ein-Personen-Gesellschaft) gegründet werden.
Der Gründungsakt muss folgenden Mindestinhalt aufweisen:
Namen und Adressen der Gesellschaftsgründer (bei Firmen: Firmenadresse)
Firma, Sitz und Tätigkeit der zu gründenden GmbH
Höhe des Stammkapitals
Rechte und Pflichten der Gesellschafter
Verfahrensweise für den Fall, dass einer der Gesellschafter seine Einlage im
festgelegten Zeitraum nicht einzahlt oder insgesamt seine Verpflichtungen nicht
erfüllt
Begleichung der Gründungskosten (durch die zu gründende GmbH oder die
Gesellschafter)
Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft
Folgen einer gescheiterten Gründung
Besondere Bestimmungen, falls die Firma für eine unbestimmte Zeit gegründet
wird
Tätigkeitsbereich
der
zu
gründenden
Gesellschaft
(gemäß
der
Standardklassifikation der Tätigkeiten)
Neben diesen Punkten können auch andere Regelungen, die den Gründern als
wichtig erscheinen und im Einklang mit dem Gesetz stehen, eingebaut werden.
2. Schritt- Einzahlung des Stammkapitals auf ein vorläufiges Konto
Bevor das Unternehmen im Gerichtsregister eingetragen werden kann, muss neben
dem Antrag und anderen Dokumenten auch ein Nachweis über die Einzahlung des
Stammkapitals auf ein vorläufiges Konto, das von der Bank ausgehändigt wird,
vorgelegt werden. Nach der Registrierung beim zuständigen Gericht ist es notwendig
ein reguläres, dauerhaftes Konto zu eröffnen (dies wird in Schritt 8 genauer
beschrieben).
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Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina
3. Schritt- Registrierung der GmbH beim Ministerium für Außenhandel und
Wirtschaftsbeziehungen (falls ausländische Beteiligung an Firma gegeben
ist)
Die Registrierung eines Unternehmens, dessen Gründer ausländische Personen sind
(unabhängig wie hoch ihr Anteil am Unternehmen ist) bedarf einer Bewilligung von
Seiten des Ministeriums für Außenhandel und Wirtschaftsbeziehungen in Sarajevo.
Folgende Dokumente müssen dem Antrag beigelegt werden:
Beglaubigter Gründungsakt
ausgefüllter Antrag zur Registrierung beim genannten Ministerium
Dokumente zur Bestätigung der Identität ausländischer Investoren
Nachweis über die bezahlte Bearbeitungsgebühr für die Registrierung beim
Ministerium
Die Registrierung durch das Ministerium sollte nach 10 Tagen abgeschlossen sein.
4. Schritt- Registrierung der GmbH beim zuständigen Gemeindegericht
(FBiH) bzw. beim Wirtschaftsgericht in der RS
Die Registrierung der Firma sollte beim Handelsgericht der Gemeinde, in der der
Firmensitz sein wird, erfolgen.
Notwendige
Unterlagen
(ausländische
Unterlagen
müssen
von
einem
Gerichtsdolmetscher übersetzt werden):
Antrag auf Registrierung (Formular ist beim Gericht verfügbar)
Beglaubigte
Kopie
des
Personalausweises
des
Firmengründers
und
Geschäftsführers, der die Firma vertreten wird bzw. falls es sich um eine
juristische Person handelt- Nachweis über die Registrierung des Unternehmens
im Heimatland
Gründungsurkunde
Erklärung des Geschäftsführers über die Annahme seiner Position
Nachweis über die Einzahlung des Stammkapitals
Nachweis über die Einzahlung der Gerichtsgebühren
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Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina
Notariell beglaubigte Unterschrift der für die Vertretung der Firma im Innen- und
Außenverhältnis bevollmächtigten Person
Beschluss
über
die
Registrierung
der
ausländischen
Investition
vom
Nichtbestehen
von
Ministerium für Außenhandel und Wirtschaftsbeziehungen
Bescheinigung
aus
der
Steuerbehörde
über
das
Steuerschulden
Nachweis über die Einzahlung der Gebühr für die Veröffentlichung der
Firmengründung im Amtsblatt der FBiH bzw. der RS.
Die Registrierung durch das Gemeindegericht kann abhängig vom Gericht ein bis
sechs Wochen dauern.
5. Schritt- Anfertigung eines Firmenstempels
Für die Auftragserteilung der Erstellung eines Firmenstempels muss der Beschluss
über die Eintragung in das Gerichtsregister beigelegt werden. Der Firmenstempel wird
von einem dafür zugelassenen Unternehmen angefertigt und muss Namen sowie Sitz
der Firma enthalten. Die Kosten der Anfertigung eines solchen Stempels bewegen
sich zwischen 20 und 50 KM (10- 25 €).
6. Schritt- Anmeldung zur Erteilung einer Matrikelnummer beim Statistikamt
Die Anmeldung beim Statistikamt erfolgt, abhängig vom Sitz der Firma, entweder beim
Statistikamt der FBiH oder der RS. Die Matrikelnummer ist eine Kennziffer für die
Tätigkeit der Firma.
Für die Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:
Das Formular PPL-1 (in der FBiH) bzw. RPS-1 (in der RS), welches Sie über
die Homepage des Statistikamtes der FBiH: www.fzs.ba bzw. des
Statistikamtes der RS: www.rzs.rs.ba/ downloaden können
Kopie des Beschlusses über die Eintragung in das Gerichtsregister
Firmenstempel
Beglaubigte Unterschriften der verantwortlichen Personen
Die Erteilung ist innerhalb eines Tages erledigt. Die dabei zu zahlende Gebühr beträgt
10 KM (ca. 5 €).
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7. Schritt- Erwerb einer Identifikationsnummer bei der zuständigen
Steuerbehörde
Die Identifikationsnummer (jedinstveni identifikacioni broj-JIB) dient als Nachweis für
die Eintragung in das Register juristischer Personen bei der Steuerverwaltung und
muss in jeder Rechnung angeführt werden.
Neben der Eintragung in das Register der Steuerpflichtigen bei der Steuerbehörde, die
innerhalb von 5 Tagen ab der Ausstellung des Beschlusses über die Eintragung in das
Gerichtsregister erfolgen muss, wird auch die Anmeldung der Gesellschaft und ihrer
Mitarbeiter
bei
der
Sozial-,
Renten-
und
Krankenversicherung
gleichzeitig
vorgenommen.
Für die Anmeldung sind folgende Unterlagen erforderlich:
Formular PR1 (für die Anmeldung bei der Steuerbehörde)
Formular PD3100 (für die Anmeldung bei der Sozialversicherung)
Beglaubigte Kopie des Beschlusses über die Eintragung in das
Gerichtsregister
Matrikelnummer vom Statistikamt
Kopie des Personalausweises des Geschäftsführers
vorläufiges Bankkonto bei einer Geschäftsbank
Die zu zahlende Gebühr für den Erhalt einer Identifikationsnummer beträgt 2 KM (1 €).
Die reguläre Bearbeitungszeit beträgt 3 Tage, bei Angabe der Dringlichkeit kann
dieser Amtsweg auch innerhalb eines Tages erledigt werden.
8. Schritt- Eröffnung eines Girokontos
Für die Eröffnung eines Girokontos bei Geschäftsbanken ist es notwendig das
vorläufige Konto zur Einzahlung des Stammkapitals zu schließen und das
Stammkapital auf das neue, reguläre Konto zu überweisen.
Folgende Unterlagen in beglaubigter Kopie sind notwendig:
Beschluss über die Eintragung in das Gerichtsregister
Identifikationsnummer des Statistikamtes und der Steuerverwaltung
Identifikationsdokumente (Ausweis, Reisepass) der Personen, die
Verfügungsmacht über das zu eröffnende Bankkonto haben sollen
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Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina
Beglaubigte Unterschriften bevollmächtigter Personen, die über das
Geschäftskonto verfügen dürfen.
9. Schritt- Beantragung einer Zollnummer bei der Zollbehörde
Eine
Zollnummer
ist
nur
dann
erforderlich,
wenn
die
Firma
für
eine
Außenhandelstätigkeit registriert wurde. Für die Eintragung in die Zollevidenz beim
Amt für indirekte Besteuerung (uprava za indirektno oporezivanje) in BiH (mit Sitz in
Banja Luka) sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Formloser Antrag auf dem Briefpapier der Firma
Beglaubigte Kopie des Beschlusses über die Eintragung in das Gerichtsregister
Beglaubigte Kopie der Bescheinigung über die Steuer-Identifikationsnummer
Kopie der Bankbestätigung über die Kontobevollmächtigung der Gesellschaft
mit den Unterschriften der Bevollmächtigten und der Kontonummer der
Gesellschaft
Nachweis über die Zahlung der Eintragungskosten
Nachweis der bezahlten Verwaltungsgebühren
Die Erteilung der Zollnummer dauert etwa ein bis fünf Tage. Die Kosten belaufen sich
auf etwa 25 KM (ca. 12 €).
10. Schritt- Eintragung in das Außenhandelsregister
In das Außenhandelsregister müssen nur jene Firmen eingetragen werden, die für
eine Tätigkeit mit dem Ausland registriert sind.
Folgende Unterlagen sind beim Ansuchen vorzulegen:
Beglaubigte Kopie des Beschlusses über die Eintragung in das Gerichtsregister
Beglaubigte Kopie der Bescheinigung über die Matrikelnummer
Bankkontoauszug am Tag der Einzahlung
Nachweis über die Einzahlung der Bearbeitungsgebühr
Die Eintragung dauert etwa eine Woche und der Antrag wird bei dem jeweiligen
Entitätsministerium für Handel eingebracht.
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11. Schritt- Beschluss über die Erfüllung der technischen Voraussetzungen
zur Ausübung der registrierten Tätigkeit
Bevor mit der Tätigkeit begonnen werden kann ist es notwendig von der zuständigen
Behörde (Wirtschaftsabteilung in der Gemeinde) einen Beschluss über die Erfüllung
aller notwendigen technischen Voraussetzungen für das Erbringen der Leistungen
einzuholen. Diese wird bei regelmäßigen Kontrollinspektionen festgestellt und
überprüft.
Beizulegen sind:
Erklärung der Unternehmensgründer, dass alle Anforderungen für die
Ausübung der Tätigkeit erfüllt werden
Beglaubigte Kopie des Beschlusses über die Eintragung in das Gerichtsregister
Es empfiehlt sich die Einschaltung eines kompetenten lokalen Anwalts (eine Liste
empfohlener
Anwälte
finden
Sie
im
Anhang)
zur
Begleitung
Ihrer
Unternehmensgründung, um den Prozess kurz und unkompliziert zu halten. Anwälte
sind in den Prozeduren geübt und kosten relativ wenig Geld.
Die Gründungskosten und Gründungsdauer
Die Gründungskosten einer Gesellschaft tragen die Gründer entsprechend dem
Verhältnis ihrer Anteile, sofern nichts anderes vereinbart wurde und diese betragen
etwa 3000 KM (ca. 1500 €). Die administrativen Kosten belaufen sich dabei auf ca.
500 € und die Kosten eines Rechtsanwalts bzw. Notars auf ca. 500- 1000 €. Die
Notariatskosten sind aber vom Stammkapital abhängig und können variieren.
Die Gründungsprozedur bei Gericht sollte gesetzlich nach einer Woche
abgeschlossen sein, aufgrund technischer Schwierigkeiten kann die gesamte
Gründungsdauer von 23 bis 45 Tagen dauern.
Mit den neuen Reformen, die in der RS ab 2014 in Kraft treten sollen, werden auch die
Kosten der Registrierung sinken. Für die einfachsten Unternehmensformen wie bspw.
die Ein-Personen-GmbH mit minimalem Stammkapital werden sich die administrativen
Gründungskosten auf ca. 100 KM (50 €) belaufen. Bisher betrugen diese Kosten
mindestens 500 €. Im Zuge der Reformen soll auch die benötigte Gründungszeit auf
drei Tage gesenkt werden.
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Die Aktiengesellschaft
Die Aktiengesellschaft ist eine Unternehmensform, die von einer oder mehreren
natürlichen und/oder juristischen Personen (Aktionäre) gegründet werden kann, wobei
das Grundkapital der Gesellschaft in Aktien aufgeteilt wird und die Aktionäre sich mit
Einlagen
an
selbigem
beteiligen
können.
Die
Gesellschaft
haftet
für
ihre
Verbindlichkeiten mit ihrem gesamten Vermögen, die Aktionäre lediglich bis zur Höhe
ihrer übernommenen Grundkapitaleinlage.
Das Mindestgrundkapital einer AG beträgt in der FBiH 50.000 KM (ca. 25.000 €) und
in der RS 20.000 KM (ca. 10.000 €), wenn es sich um eine nicht börsennotierte AG
handelt oder 50.000 KM bei einer börsennotierten AG. Der Mindestnennwert einer
Aktie ist 1,- KM (ca. 0,51 €).
Die Organe der Aktiengesellschaft sind:
1. die Aktionärsversammlung
2. die Geschäftsführung (Vorstand der Aktiengesellschaft)
3. der Aufsichtsrat
Der Direktor und die Mitglieder der Geschäftsführung einer AG können nicht
gleichzeitig Mitglied des Aufsichtsrats derselben Gesellschaft sein. Ein und dieselbe
Person darf auch nicht gleichzeitig in mehr als drei Gesellschaften Vorsitzender oder
Aufsichtsratsmitglied sein. Eine AG mit weniger als 50 Aktionären und/oder weniger
als 100 Arbeitnehmern muss nicht sowohl Vorstand als auch Aufsichtsrat haben.
Die Zweigniederlassung
Zweigniederlassungen sind Geschäftseinheiten, die nicht die Eigenschaft einer
juristischen Person haben, aber im Namen und auf Rechnung der Muttergesellschaft
Geschäfte ausüben können. Jedes Unternehmen, das in BiH ansässig ist, kann im
ganzen Land Zweigniederlassungen errichten. In der RS können auch ausländische
Unternehmen
Zweigniederlassungen
Zweigniederlassung
im
Namen
der
errichten,
wobei
ausländischen
auch
hier
Gesellschaft
die
handelt.
Zweigniederlassungen werden in das Register des Registergerichtes, bei dem die
Muttergesellschaft
eingetragen
ist,
eingetragen.
Grundsätzlich
sind
aber
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Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina
Zweigniederlassungen
eher
nicht
zu
empfehlen,
da
sie
keine
eigene
Rechtspersönlichkeit haben.
Die Repräsentanz
Ein Unternehmen hat auch die Möglichkeit eine Repräsentanz (Vertretungsbüro) zu
gründen. Diese hat keine eigene Rechtspersönlichkeit und wird als Teil der
ausländischen Mutter gesehen, darf aber keine Geschäfte im Namen dieser
abschließen, lediglich Aufträge für sie entgegennehmen. Ihre Tätigkeit beschränkt sich
auf Repräsentation, Marktforschung (bspw. Einschätzung der Größe und Potenziale
des bosnisch-herzegowinischen Marktes), Werbung und Information.
Die Registrierung des Vertretungsbüros erfolgt mit der Eintragung in das
Vertretungsbüroregister,
beim
Ministerium
für
Außenhandel
und
Wirtschaftsbeziehungen BiH.
Ministerium für Außenhandel und Wirtschaftsbeziehungen:
Ministarstvo vanjske trgovine i ekonomskih odnosa
Musala 9, 71000 Sarajevo
www.mvteo.gov.ba/Default.aspx?pageIndex=1
Der Name der Vertretung muss identisch mit dem Namen der Mutterfirma sein und
den Beisatz "Predstavništvo u BiH" (Vertretung in Bosnien-Herzegowina) tragen.
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5.2 Steuerrecht
Wie auch die bereits zuvor genannten Bereiche, so obliegt auch das Steuerwesen den
unterschiedlichen Jurisdiktionen der FBiH, RS und des Distrikt Brčko, mit zum Teil
abweichenden
Steuersätzen.
Es
gibt
somit
keine
Steuerbehörde
auf
gesamtstaatlichem Niveau, jedoch seit 1.1.2006 eine gesamtstaatliche, zentral
administrierte Mehrwertsteuerbehörde, die auf Grundlage der Europäischen MwStDirektive eingeführt wurde. Dies war einer der bedeutendsten Schritte den BiH in den
vergangenen Jahren zur Harmonisierung seiner Steuersysteme mit europäischen
Grundsätzen vorgenommen hat.
Das günstige Steuersystem wird oft als eines der Hauptanziehungspunkte für
ausländische Investoren genannt. BiH hat eines der niedrigsten MwSt- (17%) und
Körperschaftssteuersätze (10 %) in der Region und Europa.
Das bosnisch-herzegowinische Steuersystem sieht u.a. folgende Steuern vor:
Die Körperschaftssteuer
Der KöSt-Satz wurde 2008 auf gesamtstaatlicher Ebene angeglichen und beträgt nun
in allen Verwaltungseinheiten (FBiH, RS, Distrikt Brčko) 10%. In der RS unterliegen
„Kleine Steuerpflichtige“ (Firmen mit weniger als 9 Angestellten und einem
Gesamteinkommen für das Vorjahr von bis zu 100.000 KM, vorausgesetzt, dass nicht
mehr als 50% des Gesamteinkommens von einem einzigen Klienten stammen) einer
KöSt von 2%.
Steuerpflichtig sind Gesellschaften, die in der FBiH, RS oder dem Distrikt Brčko als
juristische Personen registriert sind und ihrer Geschäftstätigkeit in einer dauerhaften
Betriebsstätte nachgehen. Diese ansässigen Gesellschaften sind für ihr weltweites
Einkommen steuerpflichtig, während nicht ansässige Gesellschaften nur für das
Einkommen, das in BiH erworben wurde, steuerpflichtig sind.
Von der Steuer
befreit
sind Erträge
aus eingebrachten, abgeschriebenen
Forderungen, deren Abschreibung in den vorangehenden Steuerperioden steuerlich
als Aufwand geltend gemacht wurde sowie Zinsen auf Wertpapiere und Bankdepots.
Dividenden und Gewinnausschüttungen, die ins Ausland transferiert werden, sind
ebenfalls von der Steuer befreit, sofern der ausländische Aktionär oder Gesellschafter
mind. 10 % des Grund- bzw. Stammkapitals der ausschüttenden Gesellschaft hält.
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Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina
Steuerbegünstigungen in Form von vollständigen Steuerbefreiungen bietet die FBiH
für Unternehmen, deren Export mehr als 30 % des Jahresgesamteinkommens
ausmacht, sowie für Gesellschaften, die mindestens 20 Mio. KM in 5 Jahren in die
Produktion investieren, unter der Bedingung, dass die Investition im ersten Jahr
mindestens 4 Mio. KM beträgt. Diese Unternehmen können 5 Jahre von der Steuer
befreit werden. Ebenfalls können Unternehmen, deren Belegschaft mehr als 50%
behinderte Menschen oder Mitarbeiter mit besonderen Bedürfnissen ausmachen und
die länger als ein Jahr eingestellt sind, von der Körperschaftssteuer für dieses Jahr
befreit werden. Alle in Verbindung mit Forschung und Entwicklung entstandenen
Kosten können steuerlich geltend gemacht werden. Es gibt auch spezielle
Förderungen für wissenschaftliche Entwicklungsforschung.
Bei einer Neugründung gibt es keine Vorauszahlungen der KöSt im Gründungsjahr.
Die Einkommenssteuer
Steuerpflichtig sind natürliche Personen, die ihren Aufenthalt oder den Sitz ihrer
Geschäftstätigkeiten bzw. Lebensmittelpunkt in BiH mind. 183 Tage im Jahr haben.
Besteuerungsgrundlage ist das Bruttoeinkommen, das vom Arbeitgeber ausgezahlt
wird,
abzüglich
der
Sozialversicherungsabgaben,
etwaiger
Freibeträge
und
Unterhaltspflichten bzw. Invalidität.
Die Einkommensteuer wird auf Entitätsebene eingehoben und beträgt in der FBiH 10
% und in der RS 8 %. In der FBiH ist ein monatliches Einkommen von 300 KM
steuerbefreit. In der RS wurde dieser Freibetrag gestrichen.
Die Mehrwertsteuer
Die MwSt wird auf Staatsebene eingehoben und gilt für den Umsatz mit Gütern und
Dienstleistungen sowie Importen und die Verwendung von Betriebsvermögen für
persönliche Zwecke. Befreit sind einige Dienstleistungen im Bereich Gesundheit,
Erziehung, humanitäre Hilfe und internationaler Verkehr sowie Exporte aus BiH. Der
Steuersatz beträgt einheitlich im ganzen Staat 17 %.
Die Umsatzsteuerregistrierung ist verpflichtend, wenn der jährliche Umsatz 50.000 KM
(ca. 25.000 €) übersteigt. Wird dieser Grenzwert nicht erreicht, kann sich ein
Unternehmen auch freiwillig als Umsatzsteuerzahler registrieren lassen, wobei er dann
aber mind. 5 Jahre lang als Umsatzsteuerzahler registriert bleiben muss. Die
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Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina
Umsatzsteuerzahlungen müssen bis zum zehnten Tag des laufenden Monats für den
vorigen Monat geleistet werden. Ein Vorsteuerabzug ist möglich.
Quellensteuer
Erträge, die von nichtansässigen ausländischen Personen auf dem Gebiet von BiH
erwirtschaftet werden und an diese nichtresidenten Personen ausgezahlt werden,
unterliegen in BiH (bzw. bei den jeweiligen Entitäten) der Quellensteuerpflicht. Die
Quellensteuer beträgt 10 % und wird auf Gewinne unter anderem aus Zinsen,
Lizenzen, Steuerberatung, Versicherungen und Telekommunikation eingehoben,
sowie 5 % auf Dividenden (In der RS unterliegen Dividendenauszahlungen nicht der
Quellensteuer).
Andere unternehmensrelevante Steuern sind:
die Gewerbesteuer, die abhängig vom Tätigkeitsbereich des Unternehmens
zwischen 100 KM (50 €) und 750 KM (375 €) jährlich beträgt
Abgaben an den Tourismus-Fonds, für alle Unternehmen 0,8 % vom jährlichen
Gewinn
Abgaben an den Forstwirtschaftsfonds, 0,1 % vom Umsatz jährlich
Abgaben
an
die
Wirtschaftskammer,
für
alle
Unternehmen,
die
der
Pflichtmitgliedschaft unterliegen: 0,7 % – 1,3 % der Bruttolöhne, monatlich
mindestens 10 KM (5 €)
Abgaben an die Außenhandelskammer für Unternehmungen, die Import und/
oder Export betreiben, 1,0 ‰ vom Umsatz des Importes und/oder Exportes und
2,0 ‰ von der Summe der Bruttolöhne, mindestens aber 10 KM (5 €).
Seit 1.1.2012 gibt es mit Österreich ein Doppelbesteuerungsabkommen. Die genauen
Bestimmungen
dazu
können
Sie
unter:
https://www.bmf.gv.at/steuern/int-
steuerrecht/oesterreichische-doppelbesteuerungsabkommen.html nachlesen.
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Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina
5.3 Sozialversicherungsrecht
An
Lohnnebenkosten
sind
Lohnsteuer,
Rentenversicherung,
Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung und sonstige Abgaben an die
entsprechenden Ämter abzuführen. Diese sind sowohl vom Arbeitgeber als auch
Arbeitnehmer zu tragen. In der FBiH betragen die Arbeitgeberbeiträge zu den
Sozialversicherungsgebühren 10,5% des Bruttogehalts des Arbeitnehmers und die
Arbeitnehmerbeiträge 31%. In der RS belasten die Sozialversicherungsgebühren mit
33% vom Bruttogehalt gänzlich den Arbeitnehmer.
Abgabe
Abgabensatz Abgabensatz
FBIH
RS
31%
33%
davon Rentenversicherung
17%
18,5%
davon Krankenversicherung
12,5%
12%
davon Arbeitslosen-Abgabe
1,5%
1%
10,5%
0%
davon Rentenversicherung
6%
-
davon Krankenversicherung
4%
-
davon Arbeitslosen-Abgabe
0,5%
-
Gesamte Arbeitnehmerabgaben auf
Löhne und Gehälter
Gesamte Arbeitgeberabgaben auf Löhne
und Gehälter
Quelle: Deloitte BiH 2013
Aufgrund des Sozialversicherungsabkommens können österreichische Arbeitnehmer,
die in Österreich angestellt sind und hier auch Sozialversicherungsbeiträge zahlen, im
Falle einer Entsendung nach BiH, von der Zahlung der Sozialabgaben dort befreit
werden. Dafür muss lediglich die österreichische Krankenversicherung ein Formular,
das zur Vorlage bei der lokalen Sozialversicherung dient, ausstellen. Auch von der
österreichischen Krankenkasse kann man sich ein Formular ausstellen lassen, auf
dessen Basis die bosnisch-herzegowinische Sozialversicherungsanstalt eine Art
„Krankenschein“ für Arztbesuche ausstellt.
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Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina
5.4 Arbeitsrecht
Es gibt kein einheitliches Arbeitsrecht in BiH. Die unterschiedlichen Regelungen auf
Entitäts- und Kantonebene sind jedoch ähnlich.
Das Arbeitsverhältnis
Das Arbeitsverhältnis basiert auf dem Arbeitsvertrag, der auf bestimmte oder
unbestimmte Zeit abgeschlossen werden kann. Nach der Vertragsunterzeichnung ist
der Arbeitgeber verpflichtet den Arbeitnehmer beim Pensions- und Invaliditätsfonds
sowie bei der Krankenversicherung anzumelden (erfolgt im Rahmen der Anmeldung
bei der Sozialversicherung- siehe Schritt 7 bei der Unternehmensgründung).
Unternehmen steht es frei Mitarbeiter auch auf Teilzeitbasis bzw. Trainees oder
Volontäre zu beschäftigen. Die Verträge dazu müssen in schriftlicher Form
abgeschlossen werden.
Beendigung von Arbeitsverhältnissen
Arbeitgeber haben die Möglichkeit Arbeitsverhältnisse aus verschiedenen Gründen zu
beenden, so bspw. wegen schlechter Leistungen, Fehlverhaltens sowie aus
wirtschaftlichen, technischen oder organisationsinternen Gründen.
Kleine Unternehmen mit weniger als 15 Beschäftigten müssen sich bei Entlassungen
nicht mit etwaigen Gremien beraten, noch sind sie verpflichtet einen Betriebsrat zu
haben. Größere Unternehmen jedoch, müssen bei Entlassungen von mehr als fünf
Arbeitnehmern
Betriebsräte
oder
Gewerkschaften
zu
Rate
ziehen.
Abfindungszahlungen, ab einem Beschäftigungsverhältnis von mindestens zwei
Jahren in Höhe von mindestens einem Drittel des durchschnittlichen Monatsgehalts
der letzten 3 Monate für jedes Beschäftigungsjahr, sind vorgesehen. Die
Kündigungsfrist beträgt mindestens 14 Tage, höchstens aber sechs Monate.
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Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina
Arbeitszeit
Die vorgeschriebene Arbeitszeit im Rahmen einer Vollzeitbeschäftigung beträgt 40
Stunden pro Woche. Die Arbeitswoche dauert fünf Tage (Mo-Fr.) und sieht während
dieser eine tägliche mind. 30-minütige Pause vor.
Überstunden sind nur in Falle des Eintretens höherer Gewalt ( Feuer, Erdbeben, Flut
usw. ) oder einer plötzlichen Erhöhung der Arbeitsmenge sowie in anderen Notfällen
auf Verlangen des Arbeitgebers, jedoch höchstens bis zu 10 Mehrarbeitsstunden pro
Woche, zu leisten.
Es gibt keine offiziellen Statistiken über die tatsächlichen Wochenarbeitszeiten, es
wird aber vermutet, dass diese deutlich über den rechtlich vorgeschriebenen Zeiten
liegen.
In beiden Entitäten haben Arbeitnehmer Recht auf Urlaub, der in Abhängigkeit von der
Unternehmenszugehörigkeit und Alter, 18-30 Tage beträgt. Mutterschaftsurlaub ist bis
zu einem Jahr für das erste und zweite Kind vorgesehen, 18 Monate für das dritte Kind
oder für Zwillinge und Mehrlingsgeburten; danach kann die Mutter ein bis zwei Jahre
halbtags arbeiten, wird aber in dieser Zeit voll bezahlt.
Entlohnung
Gesetzlich sind 12 Monatsgehälter vorgeschrieben, wobei ein 13. und 14. Gehalt
vertraglich vereinbart werden können. Das ungefähre Lohnniveau und
Durchschnittsgehalt wurden bereits eingangs unter dem Punkt Arbeitsmarkt
aufgegriffen.
Personalsuche
Eine erste Anlaufstelle bei der Suche nach geeignetem Personal könnten die lokalen
Arbeitsämter sein. Darüber hinaus ist es üblich Personal über Annoncen in
Tageszeitungen zu suchen und seit ein paar Jahren auch über Internetportale wie
bspw. www.posao.ba oder www.boljiposao.ba. Hier können Firmen ihre Anzeigen
kostenlos veröffentlichen. Bereits seit einigen Jahren sind auch internationale
Headhunting-Firmen in Bosnien-Herzegowina präsent.
Das Arbeitsamt der FBiH (FZZZ): www.fzzz.ba;
Das Arbeitsamt der RS (ZZRS) : www.zzrs.org
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Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina
Das gesamtstaatliche Arbeitsamt für Bosnien-Herzegowina:
www.agenrzbh.gov.ba.
Online Jobbörsen über die Arbeitgeber Mitarbeiter finden können:
www.posao.ba
www.posaomarket.net
bih.boljiposao.com/
Headhunter-Unternehmen/ Personalvermittler:
HILL International: www.hill-international.com
Walton International Search Associates: bih.walton1.com/
Dekra: www.dekra.ba
Profil Management Consulting: www.profil.ba
Die größten Tageszeitungen sind: Dnevni Avaz (www.avaz.ba), Nezavisne Novine
(www.nezavisne.com), Glas Srpske (www.glassrpske.com), Dnevni List (www.dnevnilist.ba), Oslobođenje (www.oslobodjenje.ba).
Die unabhängige Tageszeitung Oslobođenje stellt ihren Anzeigenteil auch online zur
Verfügung.
Unter www.malioglasi.com finden Sie die Internetausgabe
des gleichnamigen Anzeigenblättchens Mali oglasi.
Stellenangebote in der Republika Srspka kann man bei der
privaten Arbeitsvermittlungsagentur www.agencijaspektar.com aufgeben.
Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung für Ausländer
Ausländer, die in BiH einer Erwerbstätigkeit nachgehen wollen, sei es als Investor
oder Angestellter benötigen eine Arbeitserlaubnis. Das Gesetz sieht lediglich zwei
Ausnahmen vor:
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Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina
wenn der ausländische Arbeitgeber den ausländischen Arbeitnehmer nach BiH
entsendet, um lokale Beschäftigte zu schulen. Dies gilt aber nur, wenn die
Schulungsmaßnahmen nicht länger als drei Monate pro Jahr dauern.
Wenn der ausländische Arbeitnehmer für Zwecke der Auslieferung, Montage
bzw. Service von Maschinen und Anlagen entsandt wird und diese Arbeiten
nicht länger als 30 Tage am Stück oder nicht länger als insgesamt drei Monate
im Jahr dauern.
Auch als Geschäftsführer einer österreichischen Tochterfirma in BiH, benötigt man
eine Arbeitsbewilligung. Diese werden aufgrund einer jährlichen Quote vergeben.
Grundsätzlich dürfen ausländische Staatsbürger mit gültigen Reisedokumenten nach
BiH einreisen und sich bis zu 3 Monaten ohne Visum im Land aufhalten. Verpflichtend
ist bei längerem Aufenthalt die Meldung bei der Polizei. Ist eine geschäftliche Tätigkeit
in BiH vorgesehen (z.B. Firmengründung oder längerfristige Arbeit in einem
Unternehmen) muss eine längere Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden, die
zunächst für ein Jahr ausgestellt wird und danach verlängert werden muss.
In der FBiH besteht für ausländische Personen, die als Geschäftsführer eines
bosnischen Unternehmens tätig sind, eine Fremdinvestorenerleichterung, sodass sie
keine Aufenthaltserlaubnis benötigen, sofern das bosnische Unternehmen im
Mehrheitseigentum eines ausländischen Unternehmens steht.
In jedem Fall ist bei der Absicht länger im Land zu verweilen zunächst eine
Anmeldung bei der Polizei vorzunehmen, darauffolgend die Arbeitserlaubnis beim
zuständigen Arbeitsamt zu beantragen und schließlich eine langfristige
Aufenthaltserlaubnis vom Innenministerium einzuholen. Die Kosten einer befristeten
Aufenthaltsbewilligung belaufen sich auf ca. 50 €.
Die Aufenthaltsgenehmigung sowie die Arbeitserlaubnis müssen nicht persönlich
beantragt werden, sondern können z.B. durch einen bevollmächtigten Rechtsanwalt
eingeholt werden.
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Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina
5.5 Immobilienrecht
Ausländische natürliche und juristische Personen, die in BiH wirtschaftlich tätig sind,
können grundsätzlich Eigentum an beweglichen und unbeweglichen Sachen
(Geschäftsräumlichkeiten, Wohnungen oder Wohngebäuden) erwerben und sind
diesbezüglich Inländern gleichgestellt. Auch ohne wirtschaftliche Betätigung ist es
Ausländern als Einzelpersonen, mit ständigem Wohnsitz in BiH, gestattet Eigentum an
Wohnungen oder Baugrund zu erwerben.
Die Prozedur des Grundstückerwerbs
Das Verfahren beim Grunderwerb ist für ausländische juristische Personen
grundsätzlich das gleiche wie für Inländer, es müssen lediglich gewisse Unterlagen
(Firmenbuchauszug, Vollmachten usw.) übersetzt und beglaubigt vorgelegt werden.
Nachdem der Vertrag über den Grundstückserwerb unterschrieben wurde und die
Unterschriften der Vertragsparteien von einem Notar beglaubigt wurden, wird das
Grundstück mit dem neuen Eigentümer im Grundbuch, das nach österreichischem
Muster geführt wird, eingetragen. Ausländische natürliche Personen, die Immobilien
erwerben möchten, müssen zunächst vom bosnischen Außenministerium eine
Zustimmung einholen. Haben diese Personen in BiH ein Unternehmen registriert,
benötigen sie keine Zustimmung der Ämter.
Je nach Lage der Immobilie, werden die Grundbücher von den örtlich zuständigen
Grundbuchämtern beim Gemeindegericht (FBiH) oder Handelsgericht (RS) geführt.
Dort sind auch Grundbuchsauszüge, sowie Änderungsanträge anzufordern.
Vor vier Jahren wurde das Grundbuch computerisiert, wodurch sich die Übertragung
von
Eigentumsrechten
verbessert
hat
und
insgesamt
Fortschritte
in
der
Grundbuchverwaltung erkennbar wurden.
Der Erwerb von Immobilien in der FBiH unterliegt einer 5%-igen Grunderwerbsteuer,
die auf der Ebene der Kantone festgelegt wird. Die Besteuerungsgrundlage ist der
Verkaufswert zum Zeitpunkt der Transaktion. Der Steuerzahler kann entweder der
Käufer oder der Verkäufer sein, je nach Gesetzgebung der Kantone. Die
Grunderwerbssteuer in der RS beträgt 3% und wird vom Verkäufer getragen. Der
Steuerbescheid muss innerhalb von 15 (FBiH) bzw. 10 (RS) Tagen nach Schließung
des Kaufvertrags an die Steuerbehörde geleitet werden. Ein ausländischer Investor
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Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina
kann
den
in
BiH
erworbenen
Besitz
auch
vermieten,
ohne
zusätzliche
Vermietungslizenzen von den Behörden einholen zu müssen.
Um an eine geeignete Immobilie zu kommen, kann man sich auch Immobilienmakler
(Provision 3%) zu Hilfe holen. Damit hat man zugleich auch eine Garantie, dass die zu
kaufende Liegenschaft keine Lasten hat und der Preis im Kaufvertrag marktkonform
ist. Eine Liste reputabler Immobilienmakler erhalten Sie bei der FIPA (siehe AdressenAnhang).
Kauf- und Mietpreise von Büroflächen
Die Preise von Immobilien hängen wie auch anderswo, von verschiedenen Faktoren
ab wie z.B. der Lage, dem Zustand, der Ausstattung, dem Alter und der derzeitigen
Marktsituation.
Zur
Orientierung
werden
hier
trotzdem
die
ungefähren
Durchschnittspreise pro m2 angeführt.
Mieten von Bürofläche:
5 €/m2 – 20 €/m2 pro Monat
Kauf von Bürofläche:
Zentrale Lage : 1500 €/m2 – 3000 €/m2
Periphere Lage : 500 €/m2 – 2000 €/m2
Grundstückspreise:
Preis von Landwirtschaftsfläche: 2 €/m2 – 25 €/m2
Preis von Baufläche: 25 €/m2 – 700 €/m2
Mieten von Produktionsgebäuden:
2 €/m2 – 10 €/m2 pro Monat
Kauf von Produktionsgebäuden:
50 €/m2 – 1000 €/m2
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Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina
6 Die Kapitalbeschaffung- Wie Sie Ihr Geschäftsvorhaben
finanzieren
Die Planung des Kapitalbedarfs und der Finanzierungsquellen des Unternehmens
verlangt Entscheidungen zu treffen, die auf folgenden Grundfragen beruhen:
finanziere ich mein Vorhaben eigenständig oder bediene ich mich mit Fremdkapital,
wie viel Kapital nehme ich von fremden Quellen auf, greife ich auf traditionelle
Finanzierungsquellen
zurück
oder
versuche
ich
unkonventionelle
Investoren
anzuziehen. Um diese Fragen für sich zu beantworten, bedarf es eines Blicks nach
innen, um die aktuelle Kapitalstruktur im Unternehmen zu analysieren, aber auch einer
umfassenden Analyse der Verfügbarkeit, Kosten und Risiken verschiedener
Kapitalquellen.
Nachstehend
sollen
Ihnen
einige
Möglichkeiten
der
Finanzierung
ihres
Geschäftsvorhabens in BiH näher gebracht werden.
6.1 Das Eigenkapital
Grundlage jeder Finanzierung ist das vorhandene Eigenkapital, denn dieses reduziert
den Bedarf an Fremdkapital. Spätestens wenn Sie als Unternehmer ein Gespräch mit
der Bank zur Finanzierung des Vorhabens führen, werden Sie feststellen, dass eine
gute Eigenkapitalausstattung auch andere wichtige Funktionen haben kann.
Venture Capital
Das Hauptmerkmal von Venture Capital Fonds ist die Bereitstellung von Eigenkapital
mit dem Ziel nach einer gewissen Zeit, wenn der Wert des Unternehmens gestiegen
ist, die Beteiligung mit Gewinn zu verkaufen. Diese Finanzierungsform ist derzeit in
BiH praktisch nicht existent und stellt somit keine realistische Möglichkeit zur
Finanzierung von Start-ups dar. Sie sei der Vollständigkeit halber an dieser Stelle
dennoch erwähnt, da ihr einerseits in Zukunft sicherlich mehr Bedeutung zukommen
wird und andererseits als Anregung um sich eventuell auch österreichisches Venture
Capital als Finanzierungsmöglichkeit im Gedächtnis zu behalten. Ein österreichisches
Unternehmen, das in BiH im VC-Bereich tätig ist, ist die Horizonte Venture
Management GmbH: www.horizonte.at/home/httpdocs/index.php.
Seite 45
Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina
Informelles Venture Capital in Form von Business Angels wird in BiH durch das
Bosnian network of business angels "BosAngels Network" vertreten. Dieses
wurde
2010
einzigartigen,
gegründet,
kreativen,
um
die
Finanzierungsmöglichkeiten
Geschäftsideen,
die
viel
Potenzial
für
KMUs
versprechen,
mit
zu
verbessern. Der Vorteil einer VC- Finanzierung liegt darin, dass das Unternehmen
keine Verpflichtung hat das geliehene Geld zurückzuzahlen oder Zinsen dafür zu
zahlen. Der Unternehmer gibt aber einen Teil seiner Eigentümerstruktur bzw. Kontrolle
an den Business Angel ab, der nun auch am Entscheidungsprozess teilnimmt. Obwohl
Business Angels sich in BiH in Kinderschuhen befinden, stellen sie in entwickelten
Ländern eine bedeutende Finanzierungsquelle dar.
BosAngels Network: bosangels.wix.com/business-network
6.2 Möglichkeiten der Fremdfinanzierung
Für
die
meisten
in
BiH
Hauptfinanzierungsquelle,
tätigen
gleich
nach
Unternehmen
den
sind
eigenen
Bankkredite
Mitteln
bzw.
die
von
Familienmitgliedern zur Verfügung gestellten finanziellen Ressourcen. Wenn Sie als
Unternehmer Ihre Bankgeschäfte in Bosnien-Herzegowina nach österreichischen
Qualitätsstandards tätigen möchten, dann ist die Sparkasse Bank d.d. der richtige
Finanzpartner vor Ort.
Österreichische Finanzierungsmöglichkeiten
Zur Förderung österreichischer Unternehmen bei Internationalisierungsvorhaben
existieren verschiedene nationale Programme. Sie sind entweder auf Exportförderung
oder auch auf Direktinvestitionen wie Niederlassungen oder Beteiligungen fokussiert.
Exporte und Auslandsinvestitionen nützen oft auch dem österreichischen Standort, da
durch die Internationalisierung die Wettbewerbsfähigkeit gestärkt wird. Deshalb gibt es
einige
österreichische
Förderprogramme
zur
finanziellen
Unterstützung
bzw.
Absicherung von solchen Investitionen.
So bietet bspw. die AWS (Austria Wirtschaftsservice) den KMU Garantien für das
wirtschaftliche Risiko. Bei Kreditfinanzierung deckt die Finanzierungsgarantie den
Seite 46
Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina
Kredit
bis
zu
80
%.
Der
Haftungsfall
tritt
bei
der
Insolvenz
des
Internationalisierungsprojektes ein.
Über die österreichische Kontrollbank (OeKB) gibt es die Möglichkeit mit Garantien
bzw.
Wechselbürgschaften
gegen
Entgelt
das
politische
Risiko
von
Auslandsinvestitionen abzusichern und darauf aufbauend auch Investitionen zu
finanzieren.
Der Exportfonds für KMU bietet mit günstigen Exportkrediten ebenfalls Unterstützung
für Auslandsgeschäfte. Der Markterschließungskredit des Exportfonds kann zur
Finanzierung von Marketingaufwendungen bewilligt werden, womit Produkte oder
Dienstleistungen in einem neuen Markt außerhalb der EU eingeführt werden sollen.
Der
ERP-Fonds
bietet
Unterstützung
für
KMUs
bei
Direktinvestitionen
in
Südosteuropa in Form eines zinsbegünstigten Kredits.
Des Weiteren sind über die Internationalisierungsoffensive „go-international“
zahlreiche zusätzliche Maßnahmen (insbes. Export- und Rechtsberatungen bei
Auslandsprojekten, Gruppenausstellungen, Fachkongressteilnahme usw.) förderbar.
Weitere Informationen unter: www.go-international.at
Informationen und Unterlagen zur Einreichung der Förderanträge erhalten Sie
entweder bei Ihrer Hausbank, dem Internationalisierungscenter Steiermark (ICS) oder
direkt bei den jeweiligen Förderinstitutionen.
Förderungen durch internationale Finanzinstitutionen bzw. Entwicklungsbanken
Auch internationale Entwicklungsbanken können als Finanzierungsquelle dienen. Dies
sind insbesondere die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD),
die Europäische Investitionsbank (EIB) und die Weltbank. Dabei werden vor allem
Infrastruktur-Projekte finanziert. Die EIB vergibt darüber hinaus sog. KMUGlobaldarlehen an Banken zu günstigen Konditionen, um das Kreditangebot für KMU
zu vergrößern.
Über die Internetdatenbank DG Market, in der die Projekte und Ausschreibungen
verschiedener internationaler Entwicklungsbanken, aber auch der EU veröffentlicht
Seite 47
Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina
werden, kann man regelmäßig, abgestimmt auf das persönliche Unternehmensprofil,
Informationen zu relevanten Ausschreibungen erhalten.
Siehe dazu: www.dgmarket.com
EU-Förderungen
Das noch für 2013 laufende Unterstützungsprogramm der EU für BiH ist das IPAProgramm (Instrument für Heranführungshilfe). Für die Jahre 2007 bis 2013 wurde für
BiH ein Gesamtbudget von insgesamt 660 Mio. € bereitgestellt; für das Jahr 2013
wurden 108.84 Mio. € bereitgestellt. Damit unterstützt die EU Kandidatenstaaten bei
der schrittweisen Angleichung an ihre Standards durch die Bereitstellung finanzieller
und technischer Hilfe.
Das IPA umfasst die zwei für BiH relevanten Komponenten:
Übergangshilfe
und
Aufbau
von
Institutionen
und
zum
anderen
die
grenzüberschreitende Zusammenarbeit.
Die erste Kategorie betrifft den Ausbau der Verwaltungsinfrastruktur (z.B. Schaffung
einer leistungsfähigeren öffentlichen Verwaltung, Strukturen zur Überwachung von
technischen EU-Normen, Umweltvorschriften, Konsumentenschutz usw.)
Österreichische
Unternehmen
vor
Ort
können
im
Rahmen
öffentlicher
Ausschreibungen über Dienstleistungsaufträge, Warenlieferungen oder Bauaufträge
auf diesen Fonds zurückgreifen.
Auch
im
Rahmen
der
zweiten
Komponente,
der
grenzüberschreitenden
Zusammenarbeit, können Unternehmen über öffentliche Aufträge und die Erbringung
von Dienstleistungen, Waren oder ähnlichem, Zugriff auf Mittel des Fonds erlangen.
Unter diese Kategorie fallen grenzüberschreitende Projekte mit Nachbarländern bspw.
im Bereich Infrastruktur, wirtschaftliche Zusammenarbeit oder Reduktion von
Umweltbelastung.
Die Ausschreibungen und Informationen zur Antragstellung finden Sie auf der
Homepage der EU-Delegation in BiH und über EuropeAid.
EuropeAid:
https://webgate.ec.europa.eu/europeaid/onlineservices/index.cfm?ADSSChck=127235
9387919&do=publi.welcome&userlanguage=en
Seite 48
Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina
EU-Delegation für BiH: www.delbih.ec.europa.eu/
Nationale Förderungen
Das Gesetz über ausländische Direktinvestitionen garantiert ausländischen Investoren
die gleichen Rechte wie inländischen Personen. Die Unterstützungen der Regionen
oder Gemeinden ausländischen Investoren gegenüber sind oft Verhandlungssache
und hängen von der Höhe der Investition und auch der Zahl neu zu schaffender
Arbeitsplätze ab. In einigen Gemeinden gibt es bereits auch Business bzw. Start-up
Zentren, die ausländischen Investoren beim Gründungsprozess helfen sollen, um ihn
so einfach wie möglich zu gestalten. Weiters helfen sie bei der Suche nach lokalen
Kooperationspartnern. Die staatlich gewährten Investitionsförderungen betreffen vor
allem Steuerbegünstigungen, Zollvergünstigungen sowie Begünstigungen in den
Zollfreizonen.
Steuerbegünstigungen
Auf einige steuerliche Begünstigungen für Unternehmen wurde bereits im Kapitel
Steuerrecht/ Körperschaftssteuer eingegangen. Weitere Begünstigungen sind in
folgenden Fällen möglich:
•
ausländische Investoren, die mit mind. 20 % an einem Unternehmen in
BiH beteiligt sind oder alleiniger Eigentümer sind, können von der
Körperschaftsteuer befreit werden. Die steuerliche Befreiung wird
proportional zur Beteiligung gewährt.
•
Unternehmen, die ihren Gewinn in den Tätigkeitsbereich reinvestieren, in
dem der Gewinn erwirtschaftet wurde, können eine steuerliche
Begünstigung von 100 % des investierten Betrages beanspruchen.
Das Finanzministerium der FBiH
Ministarstvo finansija Federacije BiH
Mehmeda Spahe 5, Sarajevo
E-Mail: [email protected]
Homepage: www.fmf.gov.ba
Seite 49
Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina
Das Finanzministerium der RS
Ministarstvo finansija Republike Srpske
Trg Republike Srpske 1, Banja Luka
E-mail:[email protected]
Homepage: www.vladars.net/eng/Pages/default.aspx
Zollbegünstigungen
• Kapitalgüter, die als Sacheinlagen für das Unternehmen bestimmt sind, können
zollfrei eingeführt werden
• ausgenommen sind Personenkraftwagen sowie Spielautomaten
• für die Inanspruchnahme der Zollbefreiung sollten sich Unternehmen direkt an das
Zollamt (Amt für indirekte Besteuerung) in BiH wenden.
Amt für Indirekte Besteuerung
Uprava za indirektno oporezivanje BiH
E-Mail: [email protected]
Internet:www.uino.gov.ba/en/index.html
Zollfreizonen
Zollfreizonen haben die Eigenschaft, dass ihre Mitglieder von Steuern und Abgaben
befreit sind (ausgenommen Löhne und Gehälter). Das gilt für die MwSt aber auch für
Zölle. Investitionen und Import in die Zollfreizone, bzw. der Transfer von Gewinnen
sind ebenfalls von Abgaben befreit. Derzeit gibt es vier Zollfreizonen: in Vogosca,
Visoko, Slobomir Bijeljina und Mostar. Die jeweiligen Gründer der Zollfreizone
(einzelne oder mehrere Unternehmen, Bürgermeister, Investorengruppen usw.) sind
Ansprechpartner für interessierte Unternehmen. Die Gründung einer Zollfreizone
bedarf der Genehmigung des bosnisch-herzegowinischen Ministerrates und des
Ministeriums für Außenhandel und wirtschaftliche Beziehungen.
Weitere finanzielle Anreize bietet der vom Staat gegründete Unterstützungsfonds für
ausländische Investoren. Die Mittel des Fonds können für die Finanzierung
ausländischer Investitionsprojekte im Produktionsbereich oder der Forschung und
Seite 50
Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina
Entwicklung genutzt werden. Nähere Informationen zu den Bewerbungsbedingungen
erhalten Sie über die FIPA.
Weiterführende
Informationen
zu
den
vom
Staat
gewährten
Förderungen,
Vergünstigungen und der Antragstellung finden Sie auf der Homepage der Agentur zur
Förderung von Auslandsinvestitionen FIPA www.fipa.gov.ba unter dem Punkt
„Information for Investors“.
Staatliche Förderungen
FIPA – Foreign Investment Promotion Agency
E-Mail: [email protected]
Internet: www.fipa.gov.ba
7 Zusatzinformationen
Dos und Don’ts im Geschäftsleben
Das Gespräch:
Das
Geschäftsgespräch
wird
gewöhnlich
durch
einen
Smalltalk
eingeleitet.
Basiswissen über Geschichte und Politik sind wünschenswert, dennoch sollten Sie
versuchen Gespräche über Religion, Sprachen sowie Krieg zu meiden, da es noch
immer viele offene Wunden gibt. Die offiziellen Amtsprachen sind Bosnisch, Kroatisch
und Serbisch. Obwohl diese Sprachen im Grunde gleich sind, legen die einzelnen
Volksgruppen viel Wert auf die eigene Identität und Sprache. Deshalb sollte man die
Ausdrücke „bosnische“, „serbische“ oder „kroatische“ Sprache meiden und lieber den
Begriff „Lokalsprache“ verwenden. Kenntnisse einiger Brocken der Lokalsprache sind
von Vorteil.
Visitenkarten werden üblicherweise gleich bei der ersten Geschäftsbegegnung
ausgetauscht. Bei Anreden setzt man vor den Familiennamen ein „Gospodine“ („Herr“),
„Gospodjo“ („Frau“) oder „Gospodjice“ („Fräulein“) oder einen offiziellen Titel.
Die Leute können bei gewissen Fragen sehr direkt sein. Man sollte sich nicht wundern,
wenn einem persönliche Fragen gestellt werden, wie z.B. ob man Kinder hat, man
Seite 51
Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina
verheiratet ist bzw. wie alt man ist usw. Auch ist es üblich, dass die Menschen etwas
lauter sprechen und stärker gestikulieren- das ist meistens kein Zeichen von Wut, sie
tendieren lediglich expressiv zu sein.
Das Geschäftsessen:
Nach vereinbarten Geschäften erfolgt gewöhnlich ein gemeinsames Mittag- bzw.
Abendessen. In den meisten Restaurants können Sie unbeschwert und günstig essen.
In der bosnischen Küche existiert fast kein Gericht, das nicht mit viel Fleisch zubereitet
wird, die traditionellen bosnischen Nachspeisen sind wiederum äußerst süß.
Ein weiteres Spezifikum ist das „Kaffee-Ritual“. Wenn Sie jemand zum Kaffee einlädt,
ladet er Sie eigentlich zu einem Gespräch ein. Sollten Sie von Ihrem Geschäftspartner
nach Hause eingeladen werden, ist es üblich, beim Betreten des Hauses die Schuhe
auszuziehen. Dies ist außerdem notwendig beim Betreten von Moscheen. Die
Einwohner Bosnien-Herzegowinas sind überwiegend sehr gastfreundlich, deshalb wird
es als unhöflich angesehen, wenn man ein Getränk oder Essen bei Einladung in das
Haus des Gastgebers ablehnt.
Die Vertragsverhandlungen:
Entscheidungen fallen gewöhnlich nicht sehr schnell, sodass Nachverhandlungen
relativ häufig sind. Deshalb sollte man bei Geschäftsverhandlungen ein wenig Geduld
mitbringen
und
auch
die
Bereitschaft
Dinge
sehr
detailliert
zu
erklären.
Entscheidungen werden meistens von oben nach unten getroffen. Verspätungen und
nicht ausgeschaltete Handys sind nichts Unübliches. Grundsätzlich ist es gut, eine
häufige persönliche Präsenz bei den Verhandlungen zu pflegen und ein gutes
persönliches Netzwerk zu entwickeln.
Feiertage in Bosnien-Herzegowina
Republika Srpska:
– Neujahr (1. und 2. Januar)
– orthodoxes Weihnachtsfest (7. Januar)
– serbisches Neujahr ( 13. und 14. Januar)
– Internationaler Tag der Arbeit (1. und 2. Mai)
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Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina
– Tag der Republika Srpska (9. Januar)
– Tag des Sieges über den Faschismus (9. Mai),
– Tag der Unterzeichnung des Dayton-Friedensabkommens (21. November)
Föderation von Bosnien- Herzegowina :
– Neujahr (1. und 2. Januar)
– Unabhängigkeitstag (1. März)
– Internationaler Tag der Arbeit (1. und 2. Mai)
– Nationalfeiertag - 25. November
– Islamisches Opferfest und Fest des Fastenbrechens (Datum variiert jedes Jahr)
Religiöse Feiertage:
orthodoxe Weihnachten, katholische Weihnachten, das Opferfest (Kurban-Bajram),
das Fest des Fastenbrechens (Ramadan-Bajram), orthodoxe Ostern, katholische
Ostern. Beachten Sie bei Weihnachts- und Ostergrüssen, dass Bosniaken (Muslime)
keine Weihnachten und Ostern feiern und dass Weihnachten und Ostern bei Serben
(Orthodoxe) später stattfinden als bei Kroaten (Katholiken).
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Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina
Sparkasse Bank d.d. und s Leasing d.o.o. – Ihre
professionellen Partner in Bosnien-Herzegowina
Hilfestellung und Beratung bei Fragen rund um die Begleitung internationaler
Geschäftsvorhaben bietet für das Erste das Gründercenter der Steiermärkischen
Sparkasse in Graz; die Vor-Ort-Begleitung und die passenden Finanzprodukte werden
von der Tochtergesellschaft in BiH zur Verfügung gestellt. Die Steiermärkische
Sparkasse ist seit März 2007 an der Sparkasse Bank d.d. in BiH mehrheitlich beteiligt
und hat damit ihr Engagement in Südosteuropa deutlich ausgebaut. Bei der
Durchführung von grenzüberschreitenden Dienstleistungen kann die Sparkasse Bank
d.d. auf die lange internationale Erfahrung der Steiermärkischen Sparkasse und der
österreichischen
Sparkassengruppe
zählen.
Die
Bank
ist
mit
46
Filialen
flächendeckend in BiH vertreten.
Für Unternehmer wird Leasing als Alternative zum klassischen Kredit von
zunehmender Bedeutung. Mit der s Leasing d.o.o. in Sarajevo können Sie auch in BiH
von dieser Finanzierungsmöglichkeit Gebrauch machen.
Kontaktadresse:
Sparkasse Bank d.d.
Zmaja od Bosne 7
71000 Sarajevo
E-Mail: [email protected],
www.sparkasse.ba
Kontaktadressen in der Steiermärkischen Sparkasse:
Förderservice und GründerCenter
Frau Mag. Dagmar Eigner-Stengg
E-Mail: [email protected]
www.go-gruendercenter.net
Kommerzielles Auslandsgeschäft
Herr Herbert Bachner
E-Mail: [email protected]
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Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina
Nützliche Kontakte
Institutionen auf gesamtstaatlichem
Niveau
Ministerium für Kommunikation und
Transport
Trg Bosne i Hercegovine 1
71000 Sarajevo
Tel: +387 33 284 750
www.mkt.gov.ba
E-mail: [email protected]
Justizministerium
Trg Bosne i Hercegovine 1
71000 Sarajevo
Tel: +387 33 281 525
www.mpr.gov.ba
E-mail: [email protected]
Servicestelle für
Ausländerangelegenheiten
Obala Kulina bana 4
71 000 Sarajevo
Tel: +387 33 772 950
www.sps.gov.ba
E-mail: [email protected]
Zentralbank von BiH
Marsala Tita 25
71000 Sarajevo
Tel: +387 33 278 100
www.cbbh.gov.ba
E-mail: [email protected]
Agentur für Investitionsabsicherung/
Export Credit Agency
Fra Andjela Zvizdovica 1
71000 Sarajevo
Tel: +387 33 252 340
www.igabih.com
Außenhandelskammer BiH
Branislava Djurdjeva 10
71000 Sarajevo
Tel: +387 33 566 222
www.komorabih.ba
E-mail: [email protected]
Ministerium für Außenbeziehungen
Musala 2
71000 Sarajevo
Tel: +387 33 281 100
www.mvp.gov.ba
E-mail: [email protected]
Ministerium für Sicherheit
Trg Bosne i Hercegovine 1
71000 Sarajevo
Tel: +387 33 213 623
www.msb.gov.ba
E-mail: [email protected]
Ministerium für Außenhandel und
Wirtschaftsbeziehungen
Musala 9
71000 Sarajevo
Tel: +387 33 220 093
www.mvteo.gov.ba
E-mail: [email protected]
FIPA Foreign Investment Promotion
Agency
Branilaca Sarajeva 21/ 3
71000 Sarajevo
Tel: +387 33 278 080
www.fipa.gov.ba
E-mail: [email protected]
Direktion für Europäische Integration
Trg Bosne i Hercegovine 1
71000 Sarajevo
Tel: +387 33 703 153
www.dei.gov.ba
E-mail: [email protected]
Staatliche Agentur für Statistik
Trg Bosne i Hercegovine br. 1
71000 Sarajevo
Tel: +387 33 220 626
www.bhas.ba
E-mail: [email protected]
Amt für Indirekte Besteuerung
Ulica Bana Lazarevića bb
78 000 Banja Luka
Tel: +387 51 335 100
www.uino.gov.ba
E-mail: [email protected]
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Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina
Institutionen auf Entitätsniveau
Föderation BiH
Ministerium für Entwicklung und
Entrepreneurship der FBiH
Stjepana Radića 33
88000 Mostar
Tel: +387 36 449 120
[email protected]
E-Mail: [email protected]
Ministerium für Handel der FBiH
Ante Starčevića bb
88000 Mostar
Tel: +387 36 310-148
www.fmt.gov.ba
E-mail: [email protected]
Ministerium für Landwirtschaft,
Wassermanagement und Forstwirtschaft
der FBiH
Maršala Tita 15
71000 Sarajevo
Tel: +387 33 443 338
www.fmpvs.gov.ba
E-Mail: [email protected]
Wirtschaftskammer der FBiH
Bransilava Djurdjeva br.10
71000 Sarajevo
Tel: +387 33 217 782
www.kfbih.com
E-Mail: [email protected]
Ministerium für Kommunikation und
Transport der FBiH
Trg Ivana Krndelja bb
88000 Mostar
Tel: +387 36 550 025
www.fmpik.gov.ba
E-mail: [email protected]
Ministerium für Energie, Bergbau und
Industrie der FBiH
Adema Buče 34
88000 Mostar
Tel: +387 36 513 800
www.fmeri.gov.ba
E-Mail: [email protected]
Finanzministerium der FBiH
Mehmeda Spahe 5
71000 Sarajevo
Tel: +387 33 203 147
www.fmf.gov.ba
E-Mail: [email protected]
Statistikamt der FBiH
Zelenih Beretki 26
71000 Sarajevo
Tel: +387 33 206 452
www.fzs.ba
E-Mail: [email protected]
Investitionsbank der FBiH
Igmanska 1
71000 Sarajevo
Tel: ++387 33 27 79 00
www.ibf-bih.com
E-mail: [email protected]
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Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina
Institutionen auf Entitätsniveau
Republika Srpska
Finanzministerium der RS
Trg Republike Srpske 1
78000 Banja Luka
Tel: +387 51 339 155
www.vladars.net
E-mail: [email protected]
Ministerium für Energie, Bergbau und
Industrie der RS
Trg Republike Srpske
78000 Banja Luka
Tel: +387 51 339 581
www.vladars.net
E-Mail: [email protected]
Ministerium für Landwirtschaft,
Forstwirtschaft und Wassermanagement
der RS
Trg Republike Srpske 1
78000 Banja Luka
Tel: +387 51 338 415
www.vladars.net
E-Mail: [email protected]
Steuerverwaltung der RS
Regionalzentrum in Banja Luka
Trg Republike Srpske 8
78000 Banja Luka
Tel: +387 51 332364
www.poreskaupravars.org
E-Mail: [email protected]
Wirtschaftsministerium der RS
Trg Republike Srpske 1
78000 Banja Luka
Tel: +387 51 339 324
www.vladars.net
E-mail: [email protected]
Statistikamt der RS
Republicki zavod za statistiku RS
Veljka Mladjenovića 12d
78000 Banja Luka
T +387 51 332700
www.rzs.rs.ba/
E-mail: [email protected]
Wirtschafts- und Industriekammer der RS
Djure Danisica 1/II
78000 Banja Luka
Tel: +387 51 215 744
www.komorars.ba
E-mail: [email protected]
Ministerium für Handel und Tourismus
der RS
Trg Republike Srpske 1
78000 Banja Luka
Tel: +387 51 338 769
www.vladars.net
E-Mail: [email protected]
Investitions- und Entwicklungsbank der
RS
Mladena Stojanovića 7
78000 Banja Luka
Tel: +387 51 334 751
www.irbrs.net
Seite 57
Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina
Rechstanswälte/ Notare in der FBiH, die Rechtsanwaltskanzlei Miljkovic
Deutsch sprechen (Auszug)
Partnerkanzlei von Wolf Theiss
Zmaja od Bosne 7
71000 Sarajevo
CMS Reich-Rohrwig Hainz
Tel: +387 33 953 444
Fra Andjela Zvizdovica 1/ZG
E-Mail: [email protected]
71000 Sarajevo
www.wolftheiss.com
Tel: +387 33 296 408
E-Mail: nedzida.salihovic-whalen@cmsRA-Kanzlei Maric Law Office
rrh.com
www.cms-rrh.com
Mehmeda Spahe 26
71000 Sarajevo
T + 387 33 566 700
Rechtsanwaltskanzlei Spaho
E-Mail: [email protected]
Partnerkanzlei von Lansky, Ganzger &
www.mariclaw.com
Partner
Mehmeda Spahe 8
Notar Frau Nerminka Hamidovic
71000 Sarajevo
Tel: +387 33 557 711
Radiceva 2/2
E-Mail: [email protected]
71000 Sarajevo
www.attorney-spaho.ba
Tel: +387 33556 375
E-Mail: [email protected]
Notar Frau Vesna Tataragic
KPMG B-H d.o.o.
Gradačačka 1
71000 Sarajevo
Zmaja od Bosne 7
Tel: +387 33 717 025
71000 Sarajevo
E-Mail: [email protected]
T +387 33 941 500
E [email protected]
www.kpmg.com
Notar Herr Mugdim Brackovic
Ibrahima Ljubovica 18
MARKART
71210 Ilidza
Tel: +387 33 638 531
Wirtschaftsprüfung und Buchhaltung
E-Mail: [email protected]
Titova 6/1
71000 Sarajevo
T +387 33 663 384
Buchhalter/ Steuerberater/
E [email protected]
Unternehmensberater in der FBiH
www.markart.co.ba
(Auszug deutsch- und englischsprachig)
DELOITTE
Jadranska bb
71000 Sarajevo
www.deloitte.com
CONFIDA društvo za reviziju
Cumurija 6/1
71000 Sarajevo
T +387 33 562 740
E-Mail: [email protected]
www.confida.ba
Vincent d.o.o. za reviziju Tuzla
Aleja Alije Izetbegovica 34
75000 Tuzla
E-Mail: [email protected]
www.vincent.ba
Personalvermittler/Management
Consulting
Profil Management Consulting d.o.o.
Husrefa Redžića 3
71000 Sarajevo
Tel: +387 33 262 362
E-Mail: [email protected]
www.profil.ba
HILL International
S.b.Bašagića 67
71 000 Sarajevo
Tel: +387 33 572 180
E-Mail: [email protected]
www.hill-international.com
Seite 58
Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina
Rechstanswälte/ Notare in der RS, die Buchhalter/ Steuerberater/
Englisch oder Deutsch sprechen (Auszug) Unternehmens-berater in der RS (Auszug
englisch-sprachig)
Advokatska kancelarija Stevan
Dimitrijevic
Partnerkanzlei von Karanovic & Nikolic
Gunduliceva 4
78000 Banja Luka
T +387 51 250 001
E-Mail: [email protected] www.karanovic-nikolic.com
Advokatska kancelarija Vesna Stevanovic
Nikole Tesle ul. 10
76300 Bijeljina
Tel: +387 55 419 898
Mobil: +387 66 738 738
E-Mail: [email protected]
www.advokati-stevanovic.com
Notar Frau Irena Mojovic
Branka Radicevica 7
78000 Banja Luka
Tel:+387 51 224810
Mobil: +387 65 529 777
E-Mail: [email protected]
Advokatska firma Sajic
RA Herr Aleksandar Sajic
Knezopoljska 10
78000 Banja Luka
T +387 51 227 620
E-Mail: [email protected]
www.advokatskafirmasajic.com
RA Miroslav Prerad& Dragomir Prerad
Milana Tepića 4
78000 Banja Luka
Tel: +387 51 215 422
E-mail: [email protected]
Notar Frau Biljana Maric
Marije Bursac 3
78000 Banja Luka
Tel: +387 51 233300
E-Mail: [email protected]
DELOITTE d.o.o.
Brace Mazar i Majke Marije 58 - 60
78000 Banja Luka
Tel: +387 51 223 500
E-Mail: [email protected]
www.deloitte.com
EF Revizor d.o.o.
Gajeva 12
78000 Banja Luka
Tel: +387 51 229380
E-Mail: [email protected]
www.efrevizor.com
s.r. OECONOMICUS
Brace Mazar i Majke Marije 46
78000 Banja Luka
Tel: +387 51 230220
E-Mail: [email protected]
KontoProm d.o.o.
Kosovska 40
76300 Bijeljina
T el: +387 55 290220
E-Mail: [email protected]
www.kontoprom.com
Personalvermittler/Management
Consulting
AGENCIJA SPEKTAR
Jevrejska 83
78000 Banja Luka
Tel: +387 51 321930
E-Mail: [email protected]
www.agencijaspektar.com
TRENKWALDER kadrovske usluge d.o.o.
Cara Lazara bb
74480 Modrica
Tel: +387 65 546 590
E-Mail: [email protected]
www.trenkwalder.com/ba
Seite 59
Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina
Weiterführende Informationen und Links
Österreichische Botschaft in BiH
Dzidzikovac 7
71000 Sarajewo
Tel: (+387/33) 279 400
E-Mail: [email protected]
www.bmeia.gv.at/botschaft/sarajewo/diebotschaft
AußenwirtschaftsCenter Sarajevo (WKO)
Zmaja od Bosne bb
71000 Sarajevo
wko.at/aussenwirtschaft/ba
Institut für geistiges Eigentum von
Bosnien und Herzegowina
www.ipr.gov.ba
Northeast economic region NERDA
www.nerda.ba/indexe.php
Herzegovina economic region REDAH
www.redah.ba
Internationalisierungscenter Steiermark
ICS
Körblergasse 117
8010 Graz
Tel: +43 316 601-400
E-Mail: [email protected]
www.ic-steiermark.eu/
Steirische
Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH
Nikolaiplatz 2
8020 Graz
Tel: +43 316 70 93 0
E-Mail: [email protected]
www.sfg.at
Austria Wirtschaftsservice
www.awsg.at
Österreichische Kontrollbank
www.oekb.at
Exportfonds
www.exportfonds.at
Foreign Investors Council
www.fic.ba
SASE – Börse in FBiH (Sarajevo)
www.sase.ba
BLSE - Börse in RS (Banja Luka)
www.blberza.com
Central BiH economic region REZ
rez.ba/?cat=1
Seite 60
Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina
Quellen
Agencija za statistiku BiH (Hrsg.): BiH u brojkama 2012, www.bhas.ba .
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www.wko.at/aussenwirtschaft/ba .
AußenwirtschaftsCenter Sarajevo (Hrsg.): Update Bosnien und Herzegowina,
www.wko.at/aussenwirtschaft/ba .
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www.arbeitsagentur.de .
Business Network Switzerland (Hrsg.): www.osec.ch .
CMS Reich-Rohrwig Hainz (2013): Establishing Business Legal Entities in Bosnia and
Herzegovina.
Coface Central Europe Holding AG (Hrsg.): Country Report für Investoren und
Exporteure Bosnien&Herzegowina, www.ksv.at .
Delegation der Deutschen Wirtschaft in BuH ( Hrsg.): www.bosnien.ahk.de.
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Erste Bank und Sparkassen (2012): Wie Sie Ihren Schritt in die Selbständigkeit
optimal planen. Unternehmensgründung, Wien.
Erste Group Bank AG (Hrsg.): www.erstegroup.com .
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in Südosteuropa.
European Bank for Reconstruction and Development (2012): Country Assessments.
European Foundation for the Improvement of Living and Working Conditions (Hrsg.):
Bosnia and Herzegovina-Industrial relations profile, www.eurofound.europa.eu .
Federalni zavod za programiranje razvoja (Hrsg.): Lakoca poslovanja 2013,
www.fzzpr.gov.ba .
Federalno ministarstvo razvoja, poduzetnistva i obrta (Hrsg.): Kako otvoriti obrtnicku
radnju?, www.fmrpo.gov.ba .
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Federation of Bosnia and Herzegovina –Federal office of statistics (Hrsg.): statistical
yearbook 2012, www.fzs.ba .
Foreign Investment Promotion Agency of Bosnia and Herzegovina (Hrsg.):
www.fipa.gov.ba .
Global Entrepreneurship Monitor GEM BiH (2011): Razviti i ojacati poduzetnicki duh u
Bosni I Hercegovini, Tuzla.
Germany Trade & Invest (Hrsg.): www.gtai.de .
i2b- ideas to business (2011): Keine Angst vor dem Businessplan- Ein Handbuch für
Gründerinnen und Gründer, Wien.
International Finance Corporation (2012): Study on fiscal and Non-fiscal Investment
Incentives in Bosnia and Herzegovina.
KPMG Tax&Advisory B-H d.o.o. (Hrsg.): porezni vodic, kpmg.ba .
Oesterreichische Kontrollbank AG-OeKB (Hrsg.): www.oekb.at .
The Republic of Srpska Investment-Development Bank (2011): Economic Monitor.
Vijece Ministara Bosne i Hercegovine -Direkcija za ekonomsko planiranje (Hrsg.):
Ekonomski fiskalni program za 2013. godinu, www.dep.gov.ba .
Vijece Ministara Bosne i Hercegovine -Direkcija za ekonomsko planiranje (Hrsg.):
ekonomski trendovi 2012/ 2013, vijeceministara.gov.ba .
Vijeće stranih investitora (Hrsg.): Bijela knjiga 2012/ 2013, www.fic.ba .
Wirtschaftskammer Österreich (Hrsg.): Enterprise Europe Network, www.wko.at /een .
World Bank (Hrsg.): Doing business 2013, www.doingbusiness.org .
World Bank (Hrsg.): Doing business- Economy profile Bosnia and Herzegovina 2013,
www.doingbusiness.org .
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