FORMULAR-SIGE-PLAN für Hallen und Ställe

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FORMULAR-SIGE-PLAN für Hallen und Ställe
SICHERHEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZPLAN FÜR LANDWIRTSCHAFTLICHE HALLEN UND STÄLLE
Dieser Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan) ist vom Bauherren oder einem beauftragten Dritten zu
erarbeiten, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf der Baustelle gleichzeitig oder nacheinander tätig werden
und besonders gefährliche Arbeiten im Sinne der Baustellenverordnung ausgeführt werden.
GEWERK
TÄTIGKEIT
BAUABLAUF UND GEGENSEITIGE GEFÄHRDUNGEN =
(LSV-FOB / LBG / TAD-WÜ / Steinberger / V04-02)
Besonders gefährliche Arbeiten sind z.B. Arbeiten mit der Gefahr
eines Absturzes aus einer Höhe von mehr als 7 m oder Arbeiten
in einem geringeren Abstand als 5 m von Hochspannungsleitungen.
Diese Arbeitshilfe ist konzipiert für den Neubau von landwirtschaftlichen Hallen und Ställen mit einer Dachneigung bis 45 Grad und einer Traufhöhe > 3 m.
Es werden die gewerblichen Arbeitsschutzbestimmungen und auch die bei Eigenbauarbeiten geltenden landwirtschaftlichen Vorschriften aufgeführt.
Durch Ankreuzen können die möglichen Gefährdungen markiert und die auszuführenden Sicherheitsmaßnahmen ausgewählt werden!
GEWERKBEZOGENE WESENTLICHE
MÖGLICHE GEFÄHRDUNGEN
MINDEST-MASSNAHMEN
=
BESONDERS WICHTIGE MASSNAHMEN =
ARBEITSSCHUTZ-BESTIMMUNGEN
WER IST FÜR DIE AUSGEWÄHLTEN
LANDW. -BG
MASSNAHMEN VERANTWORTLICH?
GEWERBL.-BG
(z.B. "Fa. Stallbau" oder "Eigenleistung")
Erdarbeiten und Kanalarbeiten
Schalungs-, Beton- und
Stahlbetonarbeiten
Erstellung der Rohplanie oder ggf. Baugrube
Fundament- und Grabenaushub und Kanalrohreinbau
Sturz beim Betreten oder Verlassen der Baugrube
Stromschlag durch Beschädigung erdverlegter Leitungen
Verschüttetwerden durch nachrutschende Erdmassen oder
plötzlich hereinbrechende Grabenwände
Fundamente, Kanäle, Sockel, Schächte, Melkstand,
und andere (Stahl-) Betonwände
Absturz in ausgehobene Erdgruben und Erdgräben
Absturz von der Wandschalung beim Betonieren
Hineinfallen oder Hineintreten in betonierte Bodenöffnungen,
-aussparungen, -vertiefungen, -schächte oder -kanäle
Bodenplatte
Mauerarbeiten
Zimmer- oder Stahlbauarbeiten
Mauerarbeiten
Absturz von mangelhaften Hilfsgerüsten in das Innere des Gebäudes
Absturz aus dem Gebäude heraus in das Baugelände
Errichtung der Dachkonstruktion ...
Umsturz des Baukranes (Turmdrehkranes) oder des Mobilkranes
(auch LKW-Ladekranes) durch Nachgeben des Untergrundes
Stromüberschlag durch vorhandene elektrische Freileitungen
beim Einsatz des Baukranes, des Mobilkranes, bei allen Arbeiten
in der Nähe von Hochspannungsleitungen mit < 5 m Abstand (z.B.
auch beim Einsatz des Betonpumpwagens bei Betonierarbeiten)
... mit Fertig- bzw. Montagebauteilen
Absturz beim kurzzeitigen Besteigen von Binderkonstruktionen (z.B. Leimholz-, Nagelplatten-, Stahlbinder)
zum Festlegen bzw. Ausrichten der Binder und Lösen der
Anschlagmittel
Absturz vom Dach beim Befestigen von Hauptträgern
(z.B. Pfetten und Sparren) und Querträgern (z.B. Dachlatten, aber
auch Koppelpfetten bei Binderkonstruktionen)
... mit zimmermannsmäßiger Bauweise
Verkleidung der Dachüberstände
Absturz vom Dach, von Leitern oder mangelhaften Hilfsgerüsten
Spenglerarbeiten
Rinnenhaken, Dachrinnen, Blechverkleidungen
Fallrohre
Absturz vom Dach oder von mangelhaften Hilfsgerüsten
Absturz von Leitern oder mangelhaften Hilfsgerüsten
Dachdeckungsarbeiten
Verlegen der Dacheindeckung
Absturz vom Dach in das Innere des Gebäudes
Absturz oder Abrutschen vom Dach an Traufen und
Ortgängen
Durchbruch bei nicht durchtrittsicherer, nicht begehbarer Dacheindeckung (oder durch Überlastung mit Arbeitsmaterial)
Zimmer- und Holzbauarbeiten
Technische Installationen
und
Stalltechnik
und
Innenausbau
MITGELTENDE
UNTERLAGEN:
Unterkonstruktion für die Wandverkleidung und
Anbringung der Wandverkleidung
Einbau von Fenstern, Toren, Türen, Windschutz-Netzen
z.B. Heizungs-, Lüftungs-, Sanitär-, Elektroarbeiten und
und
z.B.Aufstallungen, Fütterung, Tränken, Entmistung, u.a.
und
z.B. Putzarbeiten, Fliesenarbeiten, Malerarbeiten, u.a.
Absturz von mangelhaften Hilfsgerüsten
Absturz von mangelhaften Hilfsgerüsten
keine gleichzeitigen
Bauarbeiten an übereinanderliegenden
Arbeitsplätzen !
Aushang und Beachtung des ausgefüllten Plakates
"Hinweise zur Ersten Hilfe" oder "Anleitung zur Ersten Hilfe"
Montageanweisung
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Absturz von Leitern oder mangelhaften Hilfsgerüsten
Stromschlag durch schadhafte elektrische Betriebsmittel
GEMEINSAM GENUTZTE SICHERHEITS-EINRICHTUNGEN,
DIE VORZUHALTEN SIND UND NUR NACH RÜCKSPRACHE
MIT DEM SiGe-KOORDINATOR ABGEBAUT WERDEN DÜRFEN:
Leiter oder Hilfstreppe verwenden bei Tiefen > 1,25 m; ggf. Laufsteg mit Geländer
Information über Erdkabel vor Aushubbeginn einholen; Kabel orten und sichern
maximal 1,25 m tief ausheben
Aushub tiefer als 1,25 m: Wände abböschen nach DIN 4124
Aushub tiefer als 1,25 m: mit Verbau ausheben nach DIN 4124
Gruben- o. Grabenränder auf eine Schutzstreifenbreite von 60 cm nicht belasten
Sicherheitsabstand zu unverbauten Gruben oder Gräben mit Fahrzeugen,
Anhängern, Baggern bis 12 t Gesamtgewicht > 1,00 m und
über 12 t Gesamtgewicht > 2,00 m einhalten
Aushub tiefer als 1,25 m: Einsetzen eines geeigneten Grabenverbaugerätes
UVV 2.7 § 10
BGV C22 §§ 10,31
UVV 2.7 § 7 u. 1.4 § 4 BGV C22 § 16
UVV 2.7 § 9
BGV C22 §§ 6,28
UVV 2.7 § 9
BGV C22 §§ 6,28
UVV 2.7 § 9
BGV C22 §§ 6,28
UVV 2.7 §§ 9,10
BGV C22 § 31
UVV 2.7 § 9
BGV C22 § 28
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UVV 2.7 § 9
BGV C22 §§ 6,28
Feste Absperrung in 2,00 m Abstand zur Absturzkante errichten,
falls Böschungswinkel > 60° und Absturzhöhe > 2,00m
Geländer an der Absturzkante (Böschungskante der Baugrube) errichten
bei Grabenbreiten > 80 cm Übergänge bzw. Laufstege schaffen
Betonier- bzw. Arbeitsgerüst mit Geländer bei Arbeitsplatzhöhen > 2,00 m
begehbare, unverschiebbare Abdeckung oder Auffüllung mit Sand o.ä.
provisorisches Geländer an den Bodenöffnungen, Schächten o. Kanälen herstellen
UVV 2.7 § 6
BGV C22 § 12
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UVV 2.7 § 6
BGV C22 § 12
UVV 2.7 § 10
BGV C22 § 31
UVV 2.7 §§ 3,6
BGV C22 §§ 6,12
UVV 2.7 § 6
BGV C22 § 12a
UVV 2.7 § 6
BGV C22 § 12a
Bock-, Fahr- oder Standgerüste mit Geländer bei Arbeitsplatzhöhen > 2 m
Stand- oder Konsolgerüste aussen als Auffangeinrichtung anbringen, beim
Mauern über die Hand spätestens bei > 5,00 m (LBG > 2,00 m) Absturzhöhe
UVV 2.7 §§ 3,6
BGV C22 §§ 6,12
UVV 2.7 §§ 3,6
BGV C22 §§ 6,12
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Verwendung von lastverteilenden Schwellen mit ausreichender Auflagefläche
unter den Stützfüßen
Einhaltung des Sicherheitsabstandes der Stützfüße zu Gruben oder Gräben:
bis 12 t Krangesamtgewicht > 1,00 m und über 12 t Krangesamtgewicht > 2,00 m
Turmdrehkrane benötigen SK-Prüfung nach jedem Aufstellen (alle 4 Jahre SV-Prüf.)
Sicherheitsabstände einhalten: ...........m (bei unbekannter Spannung: > 5,00 m)
Freileitung vom Elektroversorgungs-Unternehmen spannungsfrei schalten lassen
Freileitung vom Elektroversorgungs-Unternehmen abdecken lassen
Freileitung unter Berücksichtigung von Lastenpendelbewegungen abschranken
Kran mit technischer Drehwerksbegrenzung während des Betriebs
Straff gespannte Stahlseile mit Geländerpfosten auf den Bindern in Handhöhe
zum Festhalten und zum Befestigen der Sicherheitsgeschirre anbringen
Falls möglich, Träger bzw. Binder nicht besteigen und fahrbare Arbeitsbühnen
oder Hubarbeitsbühnen verwenden!
Personenauffangnetz im Gebäudeinneren aufhängen und 1,00 m breites Fanggerüst
VSG 3.1 § 2
BGV D6 § 40
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UVV 2.7 § 9
BGV C22 § 28
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VSG 3.1 § 18
BGV D6 §§ 25-28
UVV 2.7 § 7 u. 1.4 § 4 BGV C22 § 16 u. D6 § 39
UVV 2.7 § 7 u. 1.4 § 4 BGV C22 § 16 u. D6 § 39
UVV 2.7 § 7 u. 1.4 § 4 BGV C22 § 16 u. D6 § 39
UVV 2.7 § 7 u. 1.4 § 4 BGV C22 § 16 u. D6 § 39
UVV 2.7 § 7 u. 1.4 § 4 BGV C22 § 16 u. D6 § 39
UVV 2.7 § 6
BGV C22 § 12
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ArbSchG § 4
ArbSchG § 4 u.
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BGV C22 § 7
UVV 2.7 §§ 3,6
BGV C22 §§ 6,12
an allen Gebäudeaussenkanten aufstellen oder anbringen
Falls Netze unzweckmäßig sind, Anseilschutz an geeigneten Anschlagpunkten (oder an den vorgenannten Stahlseilen) verwenden
Falls möglich, Träger bzw. Binder nicht besteigen und fahrbare Arbeitsbühnen
oder Hubarbeitsbühnen verwenden!
Aufstellen von Arbeitsgerüsten als Fanggerüste mit Geländer
(z.B. 1,00 m breites Standgerüst)
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UVV 2.7 § 6
BGV C22 § 12
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ArbSchG § 4
ArbSchG § 4
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UVV 2.7 §§ 3,6
BGV C22 §§ 6,12
Aufstellen von Arbeitsgerüsten als Fanggerüste mit Geländer
(z.B. 1,00 m breites Standgerüst)
UVV 2.7 §§ 3,6
BGV C22 §§ 6,12
Personenauffangnetz im Gebäudeinneren aufhängen (bei Absturzhöhen > 3,00 m)
Fanggerüst an allen Gebäudeaussenkanten aufstellen oder anbringen
Erweiterung des Fanggerüstes an den Traufen mit einer Fangwand bei Dachneigungen > 20 Grad (= Erstellung eines Dachfanggerüstes)
Einbau bzw. Wahl von durchtrittsicheren Dacheindeckungen
abrutschgesicherte Verlegung von lastverteilenden Hilfsbohlen oder Hilfsstegen
UVV 2.7 § 6
BGV C22 § 12
UVV 2.7 §§ 3,6
BGV C22 §§ 6,12
UVV 2.7 §§ 3,6
BGV C22 § 6,8,12
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ArbSchG § 4
ArbSchG § 4
UVV 2.7 § 5
BGV C22 § 11
Aufstellen von Arbeitsgerüsten als Standgerüste oder fahrbare Arbeitsbühne,
immer mit Geländer bei Arbeitsplatzhöhen > 2,00 m
Bock-, Fahr- oder Standgerüste, jeweils mit Geländer bei Absturzhöhen > 2 m,
oder Hubarbeitsbühne oder Arbeitskorb (z.B. am Frontlader)
UVV 2.7 §§ 3,6
BGV C22 §§ 6,12
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UVV 2.7 §§ 3,6
BGV C22 §§ 6,12
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Bock-, Fahr- oder Standgerüste, jeweils mit Geländer bei Absturzhöhen > 2 m,
oder Hubarbeitsbühne oder Arbeitskorb (z.B. am Frontlader)
Auswahl geeigneter und unbeschädigter elektrischer Betriebsmittel (z.B. spritzwassergeschützt) und bestimmungsgemäße Verwendung
Fehlerstromschutzschalter mit max. 30 mA im besonderen Speisepunkt:
>im Bau- oder Kleinstbaustromverteiler (mit max. 2 Schuko-Steckdosen)
>im Schutzverteiler (PRCD-S mit max. 3 Schuko- und einer CEE-Steckdose)
>im mobilen Schnurzwischengerät (PRCD-S mit einer Steckvorrichtung)
UVV 2.7 §§ 3,6
BGV C22 §§ 6,12
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Personenauffangnetz
Anschlagpunkte für Sicherheitsgeschirre, falls Netze unzweckmäßig
Arbeitsgerüste an allen Gebäudeaussenkanten als Fanggerüste (Standgerüst)
Fangwände am Standgerüst (= Dachfanggerüste)
Besonderer Stromspeisepunkt .....................................................................
Hubarbeitsbühne
Fahrbare Arbeitsbühne
SICHERHEITS- U. GESUNDHEITSCHUTZPLAN
BAUVORHABEN:................................................
...........................................................................
ORT:...................................................................
BAUHERR:.........................................................
SiGe-KOORDINATOR:........................................
VSG 1.4 §§ 1,3
BGV A2 mit BGI 608
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VSG 1.4 § 2
BGV A2 mit BGI 608
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