CSC-Prüfung

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CSC-Prüfung
CSC-Prüfung
CSC ist ein international gültiger Standard über sichere Container (International Convention
for Save Containers), der von der IMO (International Maritime Organisation) 1972
verabschiedet wurde und am 10. Februar 1976 mit dem
Gesetz zu dem Übereinkommen vom 2. Dezember 1972 über sichere Container
verkündet wurde.
Äußere Überprüfung:
Konstruktive Festigkeit durch die einwandfreie Beschaffenheit vom tragenden
Rahmen (Eckpfosten, Eckbeschläge, Hauptlängsträger, obere und untere
Endquerträger, Anschlagpunkte); bei Anzeichen für eine Beschädigung darf
Container nicht benutzt werden
Wände, Boden und Dach dürfen nicht augenscheinlich verformt sein,
Funktionsfähigkeit/Sicherheit von Scharnieren, Türdichtungen,
Verschlussmechanismen,
Nicht gültige Gefahrenkennzeichen, Gefahrzettel und Markierungen entfernen
CSC-Sicherheits-Zulassungsschild muss am Container angebracht und die Frist bis
zur nächsten Überprüfung darf nicht überschritten sein.
Innere Überprüfung:
Container muss wetterfest sein, Niederschlag darf in der Regel nicht eindringen
Keine wesentlichen Beschädigungen, gebrochenen Boden oder hervorstehende
Nägel, Bolzen, Passstücke o.ä., die Verletzungen von Personen oder Schäden an
der Ladung verursachen können,
Container muss sauber, trocken, und frei von Ladungsresten oder nachhaltigem
Geruch sein.
Wer kann die vorgeschriebenen Prüfungen durchführen und wann:
Der Eigentümer des Containers oder eine von Ihm benannte, im Umgang mit
Containern erfahrene Person vor jeder Beladung,
1. technische Überprüfung spätestens 5 Jahre nach Erstzulassung,
alle wiederkehrenden technischen Überprüfungen spätestens nach 24 Monaten
(durch die, nach jew. Landesrecht zuständigen Stellen / Organisationen).
Diese Übersicht soll Sie kurz und komprimiert informieren. Änderungen müssen beachtet werden.
Die Haftung ist ausgeschlossen. Zu beachten sind immer nur die aktuell gültigen Rechtsnormen
Stand 2008
 DEKRA
CSC-Prüfung
Aufbau eines CSC-Sicherheits-Zulassungsschildes:
CSC SAFETY APPROVAL
[GB-L7749/2/7/75
DATE MANUFACTURED.................................................................
IDENTIFICATION No…………………………………...………
MAXIMUM GROSS WEIGHT………………kg-…..……....….ib
ALLOWABLE STACKING WEIGHT
FOR 1,8 g…………………………………….. kg-……….…….ib
RACKING TEST LOAD VALUE……………kg-……….……. Ib
Hier muss das letzte Prüfdatum angegeben sein,
dieses darf i. d. R. nicht länger als 2 Jahre her sein.
Ersatzweise zu den CSC-Prüfungen wird in der Regel auch die Kontrollen nach dem
System der ACEP-Programm akzeptiert.
ACEP (approved continuous examination programme) Kontinuierliches Programm zur Überprüfung
von (CSC-) Container, genehmigt durch die zuständige Behörde, ersetzt die CSC-Prüfung.
1.) ACEP ist ein Programm zur laufenden Überprüfung eines Containers. Es ersetzt die zeitlich starr
vorgegebenen Kontrollintervalle (erste Kontrolle nach dem Neubau eines Containers nach 5 Jahren
und jede weitere Kontrolle alle 2,5 Jahre), wie sie ursprünglich im CSC-Übereinkommen vorgegeben
waren.
2.) Die Qualität der Untersuchung, wie sie unter der Alternative 1 durchgeführt wird, muss dem
Sicherheitsstandard, wie er im CSC-Übereinkommen vorgegeben ist, erfüllen und unterscheidet sich
somit nicht von der Qualität wie sie durch die Untersuchung nach der Alternative 2 erreicht wird. In
den meisten Fällen werden die Container, die unter ACEP laufen, von den gleichen Institutionen
kontrolliert wie vor dem Inkrafttreten von ACEP, nur nicht mehr in den festen Zeitintervallen.
3.) Da das ACEP-Programm von den jeweiligen nationalen Behörden der Vertragsparteien
abzunehmen ist, kann davon ausgegangen werden, dass sichergestellt ist, dass die vorgelegten
Programme die an sie gestellten Anforderungen auch erfüllen.
4.) Dadurch, dass die laufenden Kontrollen der Container häufiger vorgenommen werden als die
Kontrollen vor Inkrafttreten des ACEP-Übereinkommens, ist weiterhin davon auszugehen, dass
eventuell eingetretene Mängel am Container früher entdeckt und beseitigt werden, als dies bei den
alten Kontrollintervallen der Fall war.
5.) Es gilt zu beachten, dass ein CSC-konformer Container die Sicherheit der Menschen, die mit ihm
umgehen, garantiert. Da die ACEP-Kontrolle aber nur eine äußere Sichtprüfung ist, bedingt sie nicht
in jedem Fall auch die Ladetüchtigkeit des Containers.
6.) Ein Container, der unter einem ACEP-Programm betrieben wird, ist ebenso sicher wie ein
Container, der unter den starren Kontrollintervallen betrieben wird.
7.) Die SVK empfiehlt den Mitgliedern des GDV bei Haftungsfragen die Container, die nach der
Alternative 1 betrieben werden, den der Alternative 2 gleichzusetzen.
Diese Übersicht soll Sie kurz und komprimiert informieren. Änderungen müssen beachtet werden.
Die Haftung ist ausgeschlossen. Zu beachten sind immer nur die aktuell gültigen Rechtsnormen
Stand 2008
 DEKRA