1 Elster – ein paar nützliche Worte vorab

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1 Elster – ein paar nützliche Worte vorab
Elster ist das Rechenprogramm der fiskalischen Staatsgewalt.
Wer sich in dieses Programm einklinkt,
weiß genau, was an Steuern auf ihn zukommt.
(Prinzip Trojaner)
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1 Elster – ein paar nützliche Worte vorab
Dieses Buch enthält genaue Anweisungen für die Steuererklärung mit
dem amtlichen Steuerprogramm ElsterFormular. Das Programm ist technisch ausgereift, doch ein Schwachpunkt ist unübersehbar: Die Erläuterungen beschränken sich auf reine Bedienungs- und Ausfüllhilfen. Denn
es ist der Steuerverwaltung gesetzlich untersagt, steuerberatende Hilfe zu
leisten. Diese Lücke schließen wir, indem wir die amtlichen Texte mit
Tipps und Hinweisen ergänzen.
Wir zeigen Ihnen, wie Sie den Rahmen der Gesetze trickreich ausschöpfen. Dabei sparen Sie Steuern und sind zudem von fremder Hilfe unabhängig, sparen also auch noch das Steuerberaterhonorar.
TIPP Benutzerhinweis – so macht sich das Buch voll bezahlt
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Sie gehen am Bildschirm Zeile für Zeile das jeweilige Steuerformular durch
und lesen im Konz nach, was dazu geschrieben steht. Antworten finden Sie
am schnellsten über das Inhaltsverzeichnis und das Stichwortregister – die
machen das Buch transparent.
Ab E Rz 84 finden Sie oben auf der Seite das Formular, das Sie auf dem
Bildschirm haben. Steht eine Formularzeile zwischen zwei Balken, so bezieht
sich der nachfolgende Text samt Tipps und Übersichten auf diese Formularzeile.
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1.1 Die Elster-Software – das Original
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Ob der Fiskus einen Vogel hat, ist seit einigen Jahren keine Frage mehr. 3
Der Vogel ziert überdeutlich als diebische Elster das amtliche Steuerprogramm ElsterFormular. Welches Zeichen passt wohl besser zum Fiskus
als die Elster. Allerdings ist Elster nur eine profane Abkürzung für Elektronische Steuererklärung.
Die elektronische Abgabe der Steuererklärung ist nur mit Elster möglich.
Deshalb haben die meisten gewerblichen Software-Anbieter die ElsterSoftware in ihre Steuer- und Finanzbuchhaltungsprodukte integriert.
Ohne Elster läuft nichts. ElsterFormular ist das Original.
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1.2 Die anderen Programme – die Qual mit der Auswahl
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Wer heute seine Einkommensteuererklärung mit dem Computer erledigen will, hat die Auswahl zwischen knapp zwei Dutzend Software-Produkten. Dabei beteuert fast jeder Hersteller, dass mit seinem Produkt die
Erklärung schnell und einfach erledigt werden kann. Dies verspricht auch
die Steuerverwaltung, die für ElsterFormular geradesteht. Federführend
ist das Landesamt für Steuern in Bayern.
Nun mag man zum Fiskus stehen, wie man will, eines muss man ihm lassen: Er arbeitet nahezu perfekt, um die Steuermilliarden festzusetzen und
einzutreiben. Da lag es nahe, den Steuerzahlern eine Alternative zu den
Steuererklärungen in Papierform anzubieten: Denn wenn sie die Eintragungen am Bildschirm vornehmen und online übersenden, können die
Finanzämter die Daten ganz einfach übernehmen. Das Projekt ElsterFormular war geboren. Nach elf Jahren im praktischen Einsatz – als Version
11.100 – ist ElsterFormular nahezu perfekt und unangefochten Marktführer. Fast sechs Millionen Steuerzahler haben ihre Steuererklärung 2008
mit ElsterFormular abgegeben. Damit ist ElsterFormular das am meisten
verwendete Steuerprogramm in Deutschland.
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1.3 ElsterFormular: Welches Programm bietet mehr?
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Kostenlos beziehbar
ElsterFormular ist kostenlos online beziehbar. CD-ROMs können ab
Ende Januar gratis bei den Finanzämtern abgeholt werden. ElsterFormular wird durch Updates laufend der neuesten Rechtslage angepasst.
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Probieren möglich
ElsterFormular hat eine einfache an den Steuerformularen orientierte
Eingabeoberfläche. Die Abgabe der Elster-Erklärung ist einfach, sicher
und schnell. Bevor Sie sich für ElsterFormular entscheiden, können Sie
sich vorher am Bildschirm mit dem Programm vertraut machen. Dies kostet Sie ebenfalls nichts.
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Ausfüllen der Formulare am Bildschirm
Die Eintragungen werden direkt in die Formulare vorgenommen, wie Sie
es von früher her mit den Formularen in Papierform gewohnt sind. Es
hilft, wenn Sie die per Hand ausgefüllte Vorjahreserklärung als Vorlage
verwenden.
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Daten aus dem Vorjahr
Möchten Sie die Eingabedaten aus dem Steuerfall des Vorjahres übernehmen, wählen Sie in der Menüleiste »Eingabemodus 08«.
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Ausfüllhilfen am Bildschirm
Eingabehilfen sind direkt am Bildschirm verfügbar. Im Buch lesen Sie
nach, was sich an der jeweiligen Stelle steuerlich deichseln lässt.
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Überprüfung der Eingabedaten
Elster prüft Ihre eingegebenen Daten auf logische Vollständigkeit und
formale Richtigkeit, indem Sie den entsprechenden Eintrag im Menü
»Plausibilitätsprüfung« aufrufen. Das Programm unterscheidet zwischen
verschiedenen Stufen der Prüfung:
● Feldprüfung: Wurde das jeweilige Eingabefeld richtig ausgefüllt, z. B.
mit dem vollständigen Datum?
● Seitenprüfung: Sind die Angaben auf der jeweiligen Seite schlüssig?
● Gesamtprüfung: Sind die Angaben im Gesamtfall schlüssig?
Werden Unschlüssigkeiten festgestellt, öffnet sich ein Fenster mit rotem
Hintergrund mit den festgestellten Fehlern. Haben Sie den Fehler korrigiert, können Sie die Plausibilitätsprüfung nochmals starten.
Gut zu wissen
Sie können Fehler auf der einzelnen Seite auch später berichtigen, indem
Sie mit der rechten Maustaste auf die rote Fläche klicken.
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Druckvorschau für die Steuererklärung und Vorab-Steuerbescheid
Mit einem Klick auf das Druckersymbol und das Symbol »Berechnung der
Steuer« können Sie anschließend Ihre Steuererklärung und den VorabSteuerbescheid ausdrucken (dazu E Rz 41). Nun entscheiden Sie: Ist eine
Erstattung zu erwarten, werden Sie keine Zeit verlieren, die Steuererklärung abzusenden. Im Fall einer drohenden Nachzahlung können Sie indessen mit der Abgabe bis auf den letzten Drücker warten (E Rz 923).
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Ob eine Erstattung zu erwarten ist oder eine Nachzahlung droht, hängt 13
auch von Ihren Vorauszahlungen und den Abzugssteuern ab.
Den Endbetrag, sprich die Steuerschuld, berechnen Sie, indem Sie die
eingetragenen Abzugssteuern (Quellensteuern) und die geleisteten Vorauszahlungen von der im Bescheid ausgewiesenen Steuerschuld abziehen. Gehen Sie dabei nach dem Schema unter E Rz 58 vor.
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Direkte Datenübertragung per Internet
Die Steuererklärung wird rechtswirksam per Internet an das Finanzamt
übermittelt. Verbunden mit der elektronischen Datenübermittlung ist der
Ausdruck einer Kurzerklärung, die Sie unterschreiben und zusammen mit
den Belegen an das Finanzamt senden müssen. Unter der Voraussetzung,
dass die übertragenen Daten vom Finanzamt unverändert übernommen
werden, entspricht die endgültige Steuer exakt derjenigen, die der VorabSteuerbescheid ausweist.
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Kontrolle
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Ist das Finanzamt von der eingereichten Steuererklärung abgewichen?
Abweichungen im Steuerbescheid werden sofort aufgedeckt, indem Sie
den Vorab-Steuerbescheid mit dem endgültigen Steuerbescheid vergleichen.
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1.4 Die Steuerformulare
Die Eintragungen werden direkt in die Formulare vorgenommen. Die
von ElsterFormular unterstützten Vordrucke finden Sie im sog Formularschrank auf der linken Seite des Bildschirms. Dies sind die Vordrucke, die
in diesem Buch behandelt werden:
ESt 1 A
Hauptvordruck Einkommensteuererklärung
Anlage Vorsorgeaufwand Vorsorgeaufwendungen und Altersvorsorgebeiträge
Anlage Unterhalt
Unterhaltsleistungen an bedürftige
Personen
Anlage Kind
Anlage N
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
Anlage KAP
Einkünfte aus Kapitalvermögen
Anlage R
Renten und andere Leistungen
Anlage SO
Sonstige Einkünfte (ohne Renten und
Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen)
Anlage V
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Gewerbetreibende/Freiberufler
Die Anlagen G (gewerbliche Einkünfte) und S (Einkünfte aus selbständiger Arbeit) werden in diesem Buch nicht behandelt, weil betroffene
Steuerzahler sich nahezu ausschließlich eines Steuerberaters bedienen.
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Das Gehirn führt die Regie.
(Julian Nida-Rümelin, Philosoph)
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2 Mit ElsterFormular kommen
Ihre Steuern in Fahrt
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Die Hinweise in diesem Kapitel sollten Sie beachten, nachdem Sie
Ihren PC gestartet haben.
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2.1 Die Online-Steuererklärung – So macht man heute
die Steuer
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Der Fiskus darf Ihnen zwar keine Steuertipps geben. Weil ihm aber daran
gelegen ist, dass Sie mit ElsterFormular gut zurechtkommen, hat er in
einem rund 30 Seiten starken Benutzerhandbuch ausführlich die Schritte
zur Installation und Verwendung des Programms erklärt (www.elster.de).
Doch Ihr am PC geschultes Auge erfasst blitzschnell, was zu tun ist, um
das Elster-Programm zu installieren, und wie die Formulare auszufüllen
und abzusenden sind. Deshalb kommen Sie auch ohne das amtliche Benutzerhandbuch klar. Hier folgen nun einige bewusst knapp gehaltene
Hinweise für den schnellen Start.
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2.1.1 Installieren des Programms
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Was benötigen Sie dafür? Es reicht, wenn Ihr Computer mit dem Betriebssystem Microsoft® Windows ME/2000/XP/Vista® läuft und über
einen freien Speicherplatz von mindestens 200 MB sowie über ein CD/
DVD-Laufwerk (für Installation per CD) und Internetzugang verfügt.
Auch benötigen Sie einen Drucker.
Mit drei kleinen Schritten haben Sie kostenlos das Elster-Steuerprogramm installiert:
1. Sie starten Ihren PC.
2. Sie starten Ihr Internet-Navigationsprogramm, z. B. Microsoft Internet
Explorer.
3. Sie rufen die Seite www.ElsterFormular.de auf und wählen dort die
Funktion »Downloads«.
Nach dem Download erhalten Sie eine ausführbare Datei (.exe). Für den
Installationsvorgang trennen Sie die Internetverbindung, beenden alle
Programme, starten diese Datei und folgen den Anweisungen auf dem
Bildschirm.
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Wenn Sie das Programm von einer CD installieren, gehen Sie ähnlich vor: 20
1. Starten Sie Ihren PC.
2. Legen Sie die CD-ROM in das Laufwerk ein.
In aller Regel wird das Installationsprogramm automatisch gestartet. Ist
das nicht der Fall, rufen Sie den Punkt »Ausführen . . .« im Windows-Startmenü auf und geben Sie dort D:\eSteuer.exe ein (dabei ist »D« der Laufwerksbuchstabe des CD-ROM- oder DVD-Laufwerks). Folgen Sie den
weiteren Installationsanweisungen, und schon kann die Arbeit mit Elster
losgehen.
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Nach erfolgter Installation haben Sie mehrere Möglichkeiten, um Elster- 21
Formular 2009 – 2010 zu starten; hier die einfachste:
Standardmäßig wird nach Installation auf der Bildschirmoberfläche das
Programmsymbol von ElsterFormular angezeigt, hier die Vorjahresversion:
Haben Sie ElsterFormular mit einer CD installiert, soll geprüft werden,
ob ein Update verfügbar ist. Sie machen weiter, indem Sie »Nein« anklicken.
Nach einem Doppelklick auf das Symbol haben Sie den ESt-Hauptvordruck bereits auf dem Bildschirm. Nun fragt Sie das Programm, welche
Formularart Sie benötigen. Sie klicken »Steuererklärung 2009« an und
bestätigen mit »ok«. Jetzt haben Sie den Hauptvordruck Seite 1 auf dem
Bildschirm.
Nun klicken Sie in > Zeile 1 des Hauptvordrucks das Kästchen »Einkommensteuererklärung« an, und schon geht es ans Ausfüllen. Dazu mehr
unter E Rz 84 ff.
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2.1.2 Update
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Es gibt zwei Möglichkeiten, Ihr installiertes Programm über Internet zu
aktualisieren:
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1. Automatisches Update
Nachdem Sie Ihr Internet-Navigationsprogramm und ElsterFormular gestartet haben, fragt Sie das Programm, ob Sie ein Update wünschen. Wenn
nicht, reagieren Sie darauf mit »Nein«.
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2. Update über die Menüfunktion (»Extras«/»Update von ElsterFormular«)
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Nach dem Update werden Sie über dessen erfolgreichen Abschluss informiert.
Anschließend wird die Internetverbindung nicht mehr benötigt.
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Im Notfall hilft die Hotline
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Außer den Hinweisen, die Sie über die Online-Hilfe direkt vom Programm ElsterFormular erhalten, können Sie eine von der Steuerverwaltung eingerichtete Informationsstelle (Hotline) nutzen, die wie folgt erreichbar ist:
● per Telefon: 0 18 05 / 23 50 55 (0,14 €/Min*) – montags bis freitags von
7:00 bis 22:00 Uhr sowie samstags, sonntags und feiertags von 10:00 bis
18:00 Uhr,
● per Telefax: 0 18 05 / 23 50 54 oder
● per E-Mail: [email protected]
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Zusätzlich steht Ihnen auf der Elster-Internetseite mit ELIAS ein virtuel- 26
ler Hilfeassistent zur Verfügung.
* Kosten aus dem deutschen Festnetz; abweichende Preise für Anrufe aus den Mobilfunknetzen sind möglich.
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2.1.3 Aufrufen der Formulare
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Den Hauptvordruck haben Sie automatisch auf dem Bildschirm. Es gibt
zwei Wege, ihm weitere Formulare hinzuzufügen:
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1. Aus dem Formularschrank
Am linken Rand befindet sich der Formularschrank, aus dem Sie sich mit
weiteren Formularen bedienen können. Um ein Formular hinzuzufügen,
klicken Sie es mit Doppelklick an.
Um ein Formular, das Sie aufgerufen haben, wieder zu entfernen, gehen
Sie mit der rechten Maustaste auf das Formular und klicken auf »Formular entfernen«.
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2. Aufrufen der Formulare über die Menüleiste
Sie gehen in der Menüleiste auf »Formulare« und wählen entsprechend
aus. Dabei bieten sich noch weitere interessante Möglichkeiten zur Darstellung, zum Hinzufügen und Entfernen von Formularen an.
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2.1.4 Aus einem unvollständig ausgefüllten Formular aussteigen
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Stellen Sie fest, dass Ihnen noch Daten fehlen, um ein Formular vollständig auszufüllen, bietet es sich an, zunächst mit einem anderen Formular
fortzufahren. Doch o Schreck, das Programm lässt nicht locker und pocht
mit roten Fehlerhinweisen auf die restlichen Angaben.
Hier gibt es zwei Wege: Ist nur ein einzelnes Feld betroffen, gehen Sie wie
angegeben mit der rechten Maustaste auf das rote Feld, und der Weg ist
frei für ein neues Formular.
Sind mehrere Felder betroffen, hilft nur ein Klick auf das Feld »Plausibilitätsprüfung« in der Menüleiste. Wählen Sie die Alternative »Fehler auf
dieser Seite später beseitigen«, und schon können Sie ein neues Formular
aufrufen.
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2.1.5 Datenübernahme aus dem Vorjahr
Durch Anklicken der Funktion »08« auf der zweiten Zeile der Menüleiste
können Sie Ihre Stammdaten, also die persönlichen und allgemeinen An38
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gaben, die sich in der Regel nicht Jahr für Jahr ändern, aus dem Vorjahr
direkt in Ihre aktuelle Steuererklärung übernehmen (blaue Schrift). Dazu
gehören neben den Angaben zu Name, Adresse und Familienstand, Bankverbindung, Namen und Geburtsdaten der Kinder usw. auch die Angaben
zum vermieteten Grundstück.
Alle übrigen Daten (Bewegungsdaten, die Jahr für Jahr variieren, wie
z. B. Arbeitslohn, Werbungskosten, Versicherungsbeiträge und Spenden)
werden zunächst zur Ansicht übernommen; diese werden in grauer Schrift
dargestellt. Mit einem Rechtsklick auf einen solchen Wert haben Sie die
Möglichkeit, ihn in Ihre aktuelle Steuererklärung zu übernehmen.
Die grau dargestellten Eintragungen des Vorjahres können Sie nach erfolgter Datenübernahme wahlweise ein- bzw. ausblenden.
Nach der Datenübernahme stehen die Stammdaten direkt zur Verfügung
(blaue Schrift). Die übrigen übernommenen Daten dienen zunächst nur
zur Ansicht (graue Schrift), können aber über die rechte Maustaste in das
aktuelle Jahr übernommen werden.
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Die aus dem Vorjahr übernommenen Werte können einzeln oder zusam- 32
men gelöscht werden (Auswahlfenster öffnet sich bei Mausklick rechts
auf ein Feld mit grauer Schrift).
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2.1.6 Ausfüllen der Formulare: »Direkteingabe« oder
»Schritt für Schritt«
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ElsterFormular bietet zwei Möglichkeiten an, die Eintragungen in den
Formularen vorzunehmen:
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1. Die Direkteingabe
Wir empfehlen, die Formulare »direkt« auszufüllen. Dies ist der Weg, den
die meisten schon kennen aus der Zeit, als sie die Papierformulare mit der
Hand ausgefüllt haben. Dementsprechend gehen wir auch im Buch vor.
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Benutzerhinweise > Zeile 2
Bei der »Direkteingabe« gehen Sie Zeile für Zeile die Formulare durch
und lesen im Buch nach, was dazu geschrieben steht. Dies erleichtert Ihre
Arbeit an der Steuererklärung, und so macht sich das Buch schneller bezahlt.
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2. Schritt-für-Schritt-Modus
Hierbei werden Sie – wie der Name schon sagt – Schritt für Schritt durch
die Einkommensteuererklärung geführt.
Nach dem Aufrufen dieses Eingabemodus wird ein Abschnitt unterhalb
der Symbolleiste eingeblendet, in dem Anweisungen/Fragen zu jedem aktuellen Schritt angezeigt werden.
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Zusätzlich werden im jeweiligen Formularausschnitt diejenigen Bereiche
hervorgehoben, in die Daten einzugeben sind. Alle anderen Formularbereiche sind grau und für die Dateneingabe gesperrt.
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Guter Rat
Sie sehen, die Arbeit mit ElsterFormular ist ganz einfach. Tauchen dennoch Fragen auf, finden Sie unter »Hilfe« ein komplettes Handbuch zu
ElsterFormular sowie auch den Zugang zu einer Online-Hilfe (ELIAS), wo
Sie Ihre konkrete Frage eingeben können.
2.1.7 Beheben von Fehlerhinweisen
Bereits während der Bearbeitung Ihrer Steuererklärung prüft das Programm, ob Ihre Angaben vollständig und schlüssig sind. In einem besonderen Fenster (»Fehlerliste/Hinweise«) werden die festgestellten Fehler
(rot) und Hinweise (grün) ausgegeben.
Mit der Plausibilitätsprüfung kontrolliert das Programm, ob zwingend
notwendige oder aufgrund von Eingaben notwendig gewordene Angaben
fehlen. Die Plausibilitätsprüfung stellt jedoch keine Kontrolle auf Vollständigkeit oder sachliche Richtigkeit dar; vielmehr prüft ElsterFormular
die eingegebenen Daten auf Schlüssigkeit und Logik.
Das Programm unterscheidet zwischen verschiedenen Stufen der Prüfung:
● Feldprüfung: Wurde das Eingabefeld richtig ausgefüllt, z. B. mit einem
vollständigen Datum?
● Seitenprüfung: Sind die Angaben einer Seite schlüssig?
● Gesamtprüfung: Sind die Angaben der gesamten Steuererklärung
schlüssig?
Werden Unschlüssigkeiten festgestellt, öffnet sich am unteren Bildschirmrand ein rotes Fenster für Bearbeitungshinweise, in dem die Fehler
angezeigt werden.
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Plausibilitätsprüfungen können über den entsprechenden Eintrag im
Menü
oder das entsprechende Icon in der Symbolleiste aufgerufen werden. Darüber hinaus wird eine Plausibilitätsprüfung automatisch durchgeführt,
wenn eine der Funktionen »Steuerberechnung«, »Druckvorschau«, »Senden der Steuerdaten« oder »Datenexport« aufgerufen wird.
Um sicherzugehen, dass ElsterFormular alle Fehler festgestellt hat, sollte nach deren Beseitigen die Plausibilitätsprüfung nochmals gestartet
werden.
Danach erhalten Sie in einem grünen Fenster am unteren Bildschirmrand
Hinweise zur Steuererklärung, die Sie auf unlogische Eintragungen aufmerksam machen (z. B. gezahlte Kirchensteuer auf Seite 3 des Hauptformulars ist höher als der Kirchensteuerabzug lt. Lohnsteuerbescheinigung).
Sie können diese Hinweise ignorieren oder versuchen, die Ursachen zu
beheben. Egal, wie Sie sich entscheiden: Die Daten können übermittelt/
weiterverarbeitet werden.
Geld ist besser als Armut, wenn auch nur aus finanziellen Gründen.
(Woody Allen, Komiker)
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2.1.8 Speichern der Steuererklärung
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Sie haben die Steuererklärung ausgefüllt und ihre Plausibilität überprüft.
Als Nächstes kommt das Speichern. Diese Aktion wird durch einen
Linksklick auf das »Speichern«-Symbol (in Form einer Diskette) in der
Symbolleiste oder durch Aufruf des entsprechenden Befehls im Menü
»Datei« ausgelöst. Beim erstmaligen Speichern können Sie ein Passwort
vergeben und einen Dateinamen sowie das Verzeichnis festlegen, in dem
Ihre Steuererklärung abgelegt werden soll.
Bei Aufruf der Funktion »Speichern unter« können Sie Ihre Steuererklärung unter einem anderen Namen und ggf. in einem anderen Verzeichnis
als dem zunächst gewählten speichern.
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2.1.9 Druckvorschau
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Die Funktion »Druckvorschau« kann nur nach einer erfolgreich verlaufenen Plausibilitätsprüfung ausgeführt werden. Die Darstellung der komprimierten Steuererklärung auf dem Bildschirm entspricht der ausgedruckten Form.
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Wird diese Vorschau ausgedruckt, um die komprimierte Steuererklärung
in Papierform zu kontrollieren, wird der Druck mit dem Zusatz ****Entwurf**** gekennzeichnet.
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2.1.10 Steuerberechnung
Bei Auswahl dieser Funktion wird die voraussichtlich festzusetzende
Steuer anhand Ihrer Eingaben berechnet. Im Vorfeld wird die Plausibilitätsprüfung durchgeführt.
Wichtig zu wissen:
Der Steuerberechnung können Sie nicht den zu erwartenden Erstattungsbetrag oder die drohende Nachzahlung entnehmen. Hierzu müssen Sie
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die bereits geleisteten oder anzurechnende Steuerbeträge von der Steuer
abziehen, als da wären
● einbehaltene Lohn- und Kirchensteuer, Soli-Zuschlag,
● Steuervorauszahlungen,
● anzurechnende Kapitalertragsteuer/Abgeltungsteuer.
Steuerkonto: Vielleicht haben Sie dafür bereits eine Übersicht gefertigt, deren Sie sich bedienen können (E Rz 58).
Steuerberechnung
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2.1.11 Datenübermittlung
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Ist Ihre Steuererklärung fertig, rufen Sie im Menü »Datenübermittlung«
auf, klicken »Steuererklärung an das Finanzamt übermitteln« an und fertig. Über das Internet werden Ihre Steuerdaten dem Finanzamt übersandt. Siehe dazu die aktuellen Nachrichten S. 8.
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Vor dem Senden wird wieder automatisch eine Plausibilitätsprüfung 43
durchgeführt und danach die komprimierte Version Ihrer Steuererklärung ausgedruckt (siehe E Rz 44).
In ElsterFormular können Sie Ihre Datenübermittlung mit einem elektronischen Zertifikat versehen, um sich dem Finanzamt gegenüber auszuweisen (Authentifizierung). Für ein solches Zertifikat müssen Sie sich
unter www.elsteronline.de registrieren. Wählen Sie daher zunächst, ob Sie
Ihre Daten authentifiziert übermitteln wollen.
A. Ohne Authentifizierung
B. Mit Authentifizierung
Im Rahmen eines Authentifizierungsverfahrens ist kein Ausdruck der
Steuererklärung für das Finanzamt erforderlich.
Im »Senden«-Dialog müssen Sie wählen, ob Sie später die elektronische
Abholung der Bescheiddaten nutzen wollen oder nicht. Wollen Sie die
Bescheiddaten später abholen, markieren Sie bitte in der Auswahl »vor
der Datenübermittlung einen neuen Schlüssel erzeugen« bzw. »den vorhandenen Schlüssel verwenden«.
Sie können zusätzlich eine E-Mail-Adresse angeben, an die eine Benachrichtigung geschickt werden soll, sobald die Daten bereitgestellt wurden.
Vor der Versendung wird auch noch geprüft, ob für die in ElsterFormular
integrierte Übermittlungssoftware (ELSTER-Telemodul) auf dem Update-Server eine aktuelle Version vorhanden ist. Sollte diese Version
zwingend erforderlich sein, erhalten Sie eine Meldung, die besagt, dass
ein Fehler bei der Mindestversionsprüfung aufgetreten ist. Ein Update
von ElsterFormular ist dann unumgänglich.
Über den erfolgreichen Versand werden Sie per Mitteilung des Programms informiert. Falls beim Senden Fehler auftreten, zeigt ElsterFormular dies zusammen mit einer Fehlernummer in einem Info-Fenster an.
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2.1.12 Druck der komprimierten Steuererklärung/
des Übertragungsprotokolls
Nach dem Versenden wird automatisch der »Drucken«-Dialog aufgerufen, um die komprimierte Steuererklärung auszudrucken.
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Diese ausgedruckte komprimierte Steuererklärung ist von Ihnen (und
gegebenenfalls von Ihrem Ehegatten) zu unterschreiben und zusammen
mit den gesetzlich vorgeschriebenen Belegen bei dem für Sie zuständigen
Finanzamt einzureichen.
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Unterschrift
Eine Bearbeitung Ihrer Steuererklärung kann erst erfolgen, wenn die
komprimierte Steuererklärung unterschrieben dem Finanzamt vorliegt.
Bitte beachten Sie, dass auch erst dann ein rechtswirksamer Zugang Ihrer
Steuererklärung beim Finanzamt gegeben ist.
TIPP Unterschrift vergessen? Halb so schlimm!
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Waren Sie 2009 verheiratet und haben von Ihrem Ehegatten nicht dauernd
getrennt gelebt, muss auch Ihr Ehegatte unterschreiben, selbst dann, wenn er
keine eigenen Einkünfte hat. Haben Sie die getrennte oder die besondere
Veranlagung gewählt, hat jeder Ehegatte nur seine eigene Erklärung zu unterschreiben. Für Geschäftsunfähige oder beschränkt Geschäftsfähige (minderjährige Kinder) unterschreibt der gesetzliche Vertreter.
Wird die Unterschrift vergessen, gilt die Erklärung gleichwohl als abgegeben
und erhält den Eingangsstempel. Als erste Amtshandlung im Veranlagungsverfahren muss das Finanzamt die Steuererklärung jedoch zurücksenden,
damit die fehlende Unterschrift nachgeholt werden kann. Über diese Verzögerung ärgert sich das Finanzamt, wenn von Ihnen eine Steuernachzahlung
zu erwarten ist . . .!!!
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Übermitteln Sie Ihre Daten im Rahmen eines Authentifizierungsverfah- 47
rens (E Rz 43), erübrigt sich eine Unterschrift, denn es ist kein Ausdruck
für das Finanzamt erforderlich, demzufolge auch keine Unterschrift.
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2.1.13 Abholung des Steuerbescheids
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Haben Sie vor der Datenübermittlung angegeben, dass Sie Ihre Steuerbescheiddaten elektronisch abholen wollen, und ist Ihnen Ihr Steuerbescheid in Papierform bereits zugegangen, steht auch der Bescheiddatensatz zur elektronischen Abholung bereit. Haben Sie eine E-Mail-Adresse
angegeben, erhalten Sie eine Benachrichtigung.
Ihr (Papier-)Steuerbescheid enthält einen entsprechenden Zusatz im Bereich Erläuterungen.
Öffnen Sie Ihre Steuererklärung und rufen Sie die Funktion »Bescheiddaten vom Finanzamt abholen« im Menü »Datenübermittlung« auf. Die
Bescheiddaten werden mit einer Steuerberechnung Ihrer Erklärung verglichen; vorhandene Abweichungen werden dargestellt.
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Sollten Sie die Daten vergleichen wollen, steht Ihnen eine entsprechende
Funktion im Menüpunkt »Extras« zur Verfügung.
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