Gutachten für Reifenumrüstung

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Gutachten für Reifenumrüstung
TÜV AUTOMOTIVE GMBH
Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland
Typprüfzentrum Böblingen
Otto-Lilienthal-Straße 16
D-71034 Böblingen
Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH
steller: Künzeller Straße 59 - 61
36043 Fulda
Gutachten Nr.
18 10 07 5827
(Stand 02/1999)
Blatt: 1
TEILEGUTACHTEN
über
Reifenumrüstung
__________________________________________________________________________________
1.
Verwendungsbereich:
Siehe Anlagen zum Gutachten
Der Verwendungsbereich umfaßt folgende Fahrzeuge:
Anlage: Fahrzeugtyp
1.
Asia Rocsta
2.
3.
4.
Ssangyong Musso
Ssangyong Korando
Kia Sportage
10.
11.
12.
13.
Chrysler Jeep Wrangler YJ
Chrysler Jeep Wrangler TJ
Chrysler Cherokee
Chrysler Grand Cherokee
20.
21.
Daihatsu Rocky
Daihatsu Feroza
30.
31.
Ford Explorer
GMC Truck Corp. Chevrolet Blazer
S10,Chevrolet Pick up Sonoma
40.
41.
42.
43.
44
Isuzu Trooper
Opel Frontera
Opel Monterey
Opel Campo 4x4 bzw. Isuzu Campo
4x4
Opel Frontera B
50.
51.
52.
53.
54.
55.
56.
Mitsubishi LO40
Mitsubishi V20
Mitsubishi L200 alt
Mitsubishi L200 neu
L300 4x4
Hyundai Gallopper
Mitsubishi Pajero Sport
Anlage: Fahrzeugtyp
60.
Nissan Patrol K 160, K 260, W 160, W
260, 260
61.
Nissan Patrol GR Y 60
62.
Nissan Patrol GR TDS Y61
63.
Nissan Pick Up MD 21
64.
Nissan Terrano WD 21, WYD 21,
WHYD 21,WBYD 21
65.
Nissan Terrano II bzw. Ford Maverick
66.
Nissan Pathfinder
67
Nissan Pick Up D 22
-2-
70.
71.
72.
73.
Suzuki Samurai
Suzuki Vitara
Suzuki X 90
Suzuki Grand Vitara
80.
81.
Toyota 4 Runner N 13
Toyota J7
82.
83.
84.
85.
86.
Toyota J8
Toyota J9
Toyota RAV 4
VW Taro 4x4, Toyota Hilux 4x4
Toyota Hilux Turbo-D
87.
Toyota J 100
90.
91
92.
93.
94.
Rover Defender
Range Rover Classic
Range Rover LP
Rover Discovery
Rover Freelander
100.
101.
Mercedes G-Klasse
Mercedes ML-Klasse
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Otto-Lilienthal-Straße 16
D-71034 Böblingen
Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH
steller: Künzeller Straße 59 - 61
36043 Fulda
Gutachten Nr.
18 10 07 5827
(Stand 02/1999)
Blatt: 2
2.
Reifen und Auflagen
Die jeweils zulässigen Umrüstbereifungen auf den Serienfelgen sind der entsprechenden Anlage
(Siehe Punkt 1) unter Berücksichtigung der zugehörigen Auflagen und Hinweise zu entnehmen.
3.
Freigängigkeit
Ausreichende Freigängigkeit zu den serienmäßigen Achs-, Brems- und Lenkungsteilen sowie zur
Fahrzeugkarosserie ist unter Beachtung der unter Punkt 3. genannten Auflagen vorhanden.
4.
Schneeketten
Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft
5.
Ersatzrad
Wird im Falle eines Reifenschadens ein Serienrad als Ersatzrad eingesetzt, sind die hierzu
gehörenden Radbefestigungsteile zu verwenden. Außerdem dürfen damit nur kurze Strecken mit
mäßiger Geschwindigkeit zurückgelegt werden.
6.
Prüfgrundlage
VdTÜV Merkblatt 751 " Begutachtung von baulichen Veränderungen an PKW und PKW-Kombi unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit".
7.
Abnahme des Anbaus
Der Anbau der beschriebenen Fahrzeugteile erfordert eine unverzügliche Abnahme gemäß § 19
Abs.3 Nr. 4 (Neufassung des § 19 StVZO durch die 16. Änderungsverordnung vom 01.01.1994), da
andernfalls die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt.
8.
Gültigkeit
Das Gutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen der Fahrzeugteile oder wenn der
im Verwendungsbereich genannte Fahrzeugtyp in Teilen geändert wird, die die Verwendbarkeit der
Fahrzeugteile beeinträchtigen können, bei Wegfall des Nachweises für das QualitätsmanagementSystem sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlage.
Der Antragsteller hat den Nachweis über ein Qualitätsmanagement-System gemäß den Anforderungen des § 19 Anlage XIX StVZO durch Vorlage einer gültigen Zertifizierungsurkunde erbracht.
GUTACHTENKOPIEN SIND NUR GÜLTIG MIT ORIGINALSTEMPEL UND -UNTERSCHRIFT DES
ANTRAGSTELLERS.
9.
Schlußbescheinigung
Gegen den Anbau und die Abnahme der unter 2. beschriebenen Fahrzeugteile an den unter 1.
angeführten en gemäß § 19 (3) Nr. 4 StVZO bestehen keine technischen Bedenken.
Böblingen, den 01. 03. 1999
TPT-B-SZ/SZ
FULDA
PRÜFLABORATORIUM
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akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes,
Bundesrepublik Deutschland unter DAR-Registrier-Nr.: KBA - P 10002 - 95
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1.
Anlage 1 zum
Gutachten Nr.
18 10 07 5827
(Stand 02/99)
Blatt: 1
Verwendungsbereich und Reifen
Fahrzeughersteller:
Typ:
ABE - Nr.:
Handelsbezeichnung:
Asia Motor (ROK)
Rocsta
EBE *)
Asia Rocsta
EBE *) ...Einzelbetriebserlaubnisse
Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und
Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise in Verbindung
mit dem Serienrad möglich:
Angaben zum Serienrad:
6J x 15 ET 25
Serienreifen:
235/75 R 15
205 R 15
215/75 R 15
225/75 R 15
235/75 R 15
9 R 15
30 x 9,50 R 15
2.
Auflagen und Hinweise
(siehe Pkt. 3.)
1,3
1,3
1,3
1,3
1,3
1,3
Auflagen und Hinweise Asia Rocsta
Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Bremsund Lenkungsteilen:
3.
1)
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
2)
Die serienmäßigen Lenkanschläge sind zu überprüfen und erforderlichenfalls nach den
Erfordernissen ausreichender Freigängigkeit neu einzustellen.
3)
Es sind nur Reifen des Herstellers Fulda zulässig.
Abnahme des Anbaus:
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von
Fahrzeughersteller
Fahrzeugtyp
Fahrzeugidentifizierungsnummer
bescheinigen zu lassen
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Anlage 1 zum
Gutachten Nr.
18 10 07 5827
(Stand 02/99)
Blatt: 2
Die Anlage 1 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten 18 10 07 5827.
Böblingen, den 01. 03. 1999
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1.
Anlage 2 zum
Gutachten Nr.
18 10 07 5827
(Stand 02/99)
Blatt: 1
Verwendungsbereich und Reifen
Fahrzeughersteller:
Typ:
ETG-Nr.:
Handelsbezeichnung:
SsangYong
/ROK
FJ
e11*93/81*0009*--
Musso
Musso 4x4 Wagon
Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und
Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise in Verbindung
mit dem Serienrad möglich:
Fahrzeugausführung mit 6x15" Serienfelge
Angaben zum Serienrad:
6J x 15 ET 32
Serienreifen:
215/75 R 15
195 R 15
205/75 R 15
215/75 R 15
215 R 15
225/70 R 15
225/75 R 15
Auflagen und Hinweise
(siehe Pkt. 2.)
1,2
1,2
1,2
1,2
1,2
1,2
Fahrzeugausführung mit 7x15" Serienfelge
Angaben zum Serienrad:
7J x 15 ET 22
Serienreifen:
235/75 R 15 bzw. 255/70 R 15
235/75 R 15
255/70 R 15
265/70 R 15
275/60 R 15
9 R 15
30 x 9,50 R 15
2.
Auflagen und Hinweise
(siehe Pkt. 2.)
1,2
1,2
1,2
1,2
1,2
1,2
Auflagen und Hinweise SsangYong Musso
Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Bremsund Lenkungsteilen:
3.
1)
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
2)
Es sind nur Reifen des Herstellers Fulda zulässig.
Abnahme des Anbaus:
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von
Fahrzeughersteller
Fahrzeugtyp
Fahrzeugidentifizierungsnummer
bescheinigen zu lassen
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Anlage 2 zum
Gutachten Nr.
18 10 07 5827
(Stand 02/99)
Blatt: 2
Die Anlage 2 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten 18 10 07 5827.
Böblingen, den 01. 03. 1999
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1.
Anlage 3 zum
Gutachten Nr.
18 10 07 5827
(Stand 02/99)
Blatt: 1
Verwendungsbereich und Reifen
Fahrzeughersteller:
Typ:
ETG-Nr.:
Handelsbezeichnung:
SsangYong
/ROK
KJ
e11*95/54*0016*--
Korando
Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und
Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise in Verbindung
mit dem Serienrad möglich:
Angaben zum Serienrad:
Serienreifen:
235/75 R 15
255/70 R 15
265/70 R 15
275/60 R 15
9 R 15
30 x 9,50 R 15
2.
7J x 15 ET 22
235/75 R 15 bzw. 255/70 R 15
Auflagen und Hinweise
(siehe Pkt. 2.)
1,2
1,2
1,2
1,2
1,2
1,2
Auflagen und Hinweise SsangYong Korando
Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Bremsund Lenkungsteilen:
3.
1)
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
2)
Es sind nur Reifen des Herstellers Fulda zulässig.
Abnahme des Anbaus:
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von
Fahrzeughersteller
Fahrzeugtyp
Fahrzeugidentifizierungsnummer
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Anlage 3 zum
Gutachten Nr.
18 10 07 5827
(Stand 02/99)
Blatt: 2
Die Anlage 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten 18 10 07 5827.
Böblingen, den 01. 03. 1999
TPT-B-SZ/SZ
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1.
Anlage 4 zum
Gutachten Nr.
18 10 07 5827
(Stand 02/99)
Blatt: 1
Verwendungsbereich und Reifen
Fahrzeughersteller:
Typ:
ABE-Nr bzw. ETG-Nr.:
Handelsbezeichnung:
KIA Motor Corp.
(ROK)
JA
G 817
e13*96/27*0030*--
Kia Sportage
Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und
Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise in Verbindung
mit dem Serienrad möglich:
Angaben zum Serienrad:
6J x 15 ET 45
Serienreifen:
205/70 R 15
195 R 15
205/70 R 15
205/75 R 15
215 R 15
215/75 R 15
225/70 R 15
2.
Auflagen und Hinweise
(siehe Pkt. 3.)
1,3
1,3
1,3
1,2,3
1,2,3
1,2,3
Auflagen und Hinweise Kia Sportage
Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Bremsund Lenkungsteilen:
3.
1)
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
2)
Wegen des veränderten Abrollumfangs gegenüber der serienmäßigen Bereifung ist eine
Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine Neueinstellung
vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet werden, wenn
gleichzeitig nachgewiesen wird, daß die Tachometereinstellung auch für diese Reifen noch
vorschriftsmäßig ist.
3)
Es sind nur Reifen des Herstellers Fulda zulässig.
Abnahme des Anbaus:
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von
Fahrzeughersteller
Fahrzeugtyp
Fahrzeugidentifizierungsnummer
bescheinigen zu lassen
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36043 Fulda
Anlage 4 zum
Gutachten Nr.
18 10 07 5827
(Stand 02/99)
Blatt: 2
Die Anlage 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten 18 10 07 5827.
Böblingen, den 01. 03. 1999
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1.
Anlage 10 zum
Gutachten Nr.
18 10 07 5827
(Stand 02/99)
Blatt: 1
Verwendungsbereich und Reifen
Fahrzeughersteller:
Typ:
ABE - Nr.:
Handelsbezeichnung:
Chrysler Corp.(USA)
Jeep Eagle Corp. (USA)
YJ
EBE *)
Jeep Wrangler
EBE *) ...Einzelbetriebserlaubnisse
Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und
Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise in Verbindung
mit dem Serienrad möglich:
Angaben zum Serienrad:
7J x 15 ET 31,7
Serienreifen:
215/75 R 15 bzw. 225/75 R 15
215 R 15
215/75 R 15
225/70 R 15
225/75 R 15
235/75 R 15
255/60 R 15
255/70 R 15
265/70 R 15
275/60 R 15
9 R 15
30 x 9,50 R 15
2.
Auflagen und Hinweise
(siehe Pkt. 3.)
1,4
1,4
1,4
1,4
1,2,4
1,4
1,2,4
1,2,4
1,3,4
1,2,4
1,2,4
Auflagen und Hinweise Jeep Wrangler YJ
Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Bremsund Lenkungsteilen:
1)
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
2)
Wegen des veränderten Abrollumfangs gegenüber der serienmäßigen Bereifung ist eine
Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine Neueinstellung
vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet werden, wenn
gleichzeitig nachgewiesen wird, daß die Tachometereinstellung auch für diese Reifen noch
Vorschriftsmäßig ist.
3)
Zusätzliche Teile zur Abdeckung der Reifenlaufflächen sind an der Vorder- und Hinterachse
erforderlich
4)
Es sind nur Reifen des Herstellers Fulda zulässig.
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Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH
steller: Künzeller Straße 59 - 61
36043 Fulda
3.
Anlage 10 zum
Gutachten Nr.
18 10 07 5827
(Stand 02/99)
Blatt: 2
Abnahme des Anbaus:
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von
Fahrzeughersteller
Fahrzeugtyp
Fahrzeugidentifizierungsnummer
bescheinigen zu lassen
Die Anlage 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten 18 10 07 5827.
Böblingen, den 01. 03. 1999
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akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes,
Bundesrepublik Deutschland unter DAR-Registrier-Nr.: KBA - P 10002 - 95
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Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland
Typprüfzentrum Böblingen
Otto-Lilienthal-Straße 16
D-71034 Böblingen
Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH
steller: Künzeller Straße 59 - 61
36043 Fulda
1.
Anlage 11 zum
Gutachten Nr.
18 10 07 5827
(Stand 02/99)
Blatt: 1
Verwendungsbereich und Reifen::
Fahrzeughersteller:
Typ:
ETG-Nr.:
Handelsbezeichnung:
Chrysler Corp.(USA)
TJ
e11*93/81*0043*--
Jeep Wrangler TJ
EBE *)
EBE *) ...Einzelbetriebserlaubnisse
Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und
Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise in Verbindung
mit dem Serienrad möglich:
Angaben zum Serienrad:
7J x 15 ET 31,7 bzw. ET 25
Serienreifen:
215/75 R 15 bzw. 225/75 R 15
215 R 15
215/75 R 15
225/70 R 15
225/75 R 15
235/75 R 15
255/60 R 15
255/70 R 15
265/70 R 15
275/60 R 15
9 R 15
30 x 9,50 R 15
2.
Auflagen und Hinweise
(siehe Pkt. 3.)
1,5
1,5
1,5
1,5
1,2,3,5
1,2,5
1,2,3,5
1,2,3,5
1,2,4,5
1,2,3,5
1,2,3,5
Auflagen und Hinweise Jeep Wrangler TJ
Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Bremsund Lenkungsteilen:
1)
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
2)
Die Lenkanschläge sind zu überprüfen und ggf. nach den Erfordernissen ausreichender
Freigängigkeit neu einzustellen.
3)
Wegen des veränderten Abrollumfangs gegenüber der serienmäßigen Bereifung ist eine
Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine Neueinstellung
vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet werden, wenn
gleichzeitig nachgewiesen wird, daß die Tachometereinstellung auch für diese Reifen noch
Vorschriftsmäßig ist.
4)
Zusätzliche Teile zur Abdeckung der Reifenlaufflächen sind an der Vorder- und Hinterachse
erforderlich
5)
Es sind nur Reifen des Herstellers Fulda zulässig.
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steller: Künzeller Straße 59 - 61
36043 Fulda
3.
Anlage 11 zum
Gutachten Nr.
18 10 07 5827
(Stand 02/99)
Blatt: 2
Abnahme des Anbaus:
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von
Fahrzeughersteller
Fahrzeugtyp
Fahrzeugidentifizierungsnummer
bescheinigen zu lassen
Die Anlage 11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten 18 10 07 5827.
Böblingen, den 01. 03. 1999
TPT-B-SZ/SZ
FULDA
PRÜFLABORATORIUM
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D-71034 Böblingen
Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH
steller: Künzeller Straße 59 - 61
36043 Fulda
1.
Anlage 12 zum
Gutachten Nr.
18 10 07 5827
(Stand 02/99)
Blatt: 1
Verwendungsbereich und Reifen
Fahrzeughersteller:
Typ:
ABE Nr. bzw. ETG:
Handelsbezeichnung:
Chrysler Corp.(USA)
XJ
G 722
F 895
EBE *)
e11*93/81*0032*--
Jeep Cherokee
J bzw. XJ
EBE *) ...Einzelbetriebserlaubnisse
Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und
Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise in Verbindung
mit dem Serienrad möglich:
Angaben zum Serienrad:
7J x 15 ET 31,7 mm bzw. ET 25
Serienreifen:
225/75 R 15 bzw. 225/70 R 15
215 R 15
215/75 R 15
225/70 R 15
225/75 R 15
225/75 R 15
255/60 R 15
275/60 R 15
2.
Auflagen und Hinweise
(siehe Pkt. 3.)
1,3
1,3
1,3
1,3
1,3
1,3
1,3
Auflagen und Hinweise Jeep Cherokee
Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Bremsund Lenkungsteilen:
3.
1)
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
2)
Wegen des veränderten Abrollumfangs gegenüber der serienmäßigen Bereifung ist eine
Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine Neueinstellung
vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet werden, wenn
gleichzeitig nachgewiesen wird, daß die Tachometereinstellung auch für diese Reifen noch
Vorschriftsmäßig ist.
3)
Es sind nur Reifen des Herstellers Fulda zulässig.
Abnahme des Anbaus:
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von
Fahrzeughersteller
Fahrzeugtyp
Fahrzeugidentifizierungsnummer
bescheinigen zu lassen
TÜV AUTOMOTIVE GMBH
Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland
Typprüfzentrum Böblingen
Otto-Lilienthal-Straße 16
D-71034 Böblingen
Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH
steller: Künzeller Straße 59 - 61
36043 Fulda
Anlage 12 zum
Gutachten Nr.
18 10 07 5827
(Stand 02/99)
Blatt: 2
Die Anlage 12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten 18 10 07 5827.
Böblingen, den 01. 03. 1999
TPT-B-SZ/SZ
FULDA
PRÜFLABORATORIUM
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Unternehmensgruppe T Ü V S ü d d e u t s c h l a n d
akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes,
Bundesrepublik Deutschland unter DAR-Registrier-Nr.: KBA - P 10002 - 95
TÜV AUTOMOTIVE GMBH
Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland
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Otto-Lilienthal-Straße 16
D-71034 Böblingen
Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH
steller: Künzeller Straße 59 - 61
36043 Fulda
1.
Anlage 13 zum
Gutachten Nr.
18 10 07 5827
(Stand 02/99)
Blatt: 1
Verwendungsbereich und Reifen
Fahrzeughersteller:
Typ:
ABE Nr. bzw. ETG:
Handelsbezeichnung:
Chrysler Corp.(USA)
ZJ
G 307
EBE *)
e11*93/81*0031*--
Jeep Grand
Cherokee
Z bzw. ZG
EBE *) ...Einzelbetriebserlaubnisse
Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und
Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise in Verbindung
mit dem Serienrad möglich:
Fahrzeugausführung mit 7x15" Serienfelge
Angaben zum Serienrad:
7JJ x 15 ET 31,7 mm bzw. ET 25
Serienreifen:
225/75 R 15 bzw. 225/70 R 15
Auflagen und Hinweise
(siehe Pkt. 3.)
1,3,4
1,3,4
1,2,3,4
1,3,4
1,3,4
1,2,3,4
1,2,3,4
225/70 R 15
225/75 R 15
235/75 R 15
255/60 R 15
275/60 R 15
9 R 15
30 x 9,50 R 15
Fahrzeugausführung mit 7x16" Serienfelge
Angaben zum Serienrad:
7JJ x 16 ET 31,7 bzw. ET 25mm
Serienreifen:
225/70 R 16
235/70 R 16
255/65 R 16
2.
Auflagen und Hinweise
(siehe Pkt. 3.)
1,4
1,2,4
Auflagen und Hinweise Jeep Grand Cherokee
Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Bremsund Lenkungsteilen:
1)
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
2)
Die Lenkanschläge sind zu überprüfen und ggf. nach den Erfordernissen ausreichender
Freigängigkeit neu einzustellen.
3)
Wegen des veränderten Abrollumfangs gegenüber der serienmäßigen Bereifung ist eine
Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine Neueinstellung
vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet werden, wenn
gleichzeitig nachgewiesen wird, daß die Tachometereinstellung auch für diese Reifen noch
vorschriftsmäßig ist.
4)
Es sind nur Reifen des Herstellers Fulda zulässig.
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Otto-Lilienthal-Straße 16
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3.
Anlage 13 zum
Gutachten Nr.
18 10 07 5827
(Stand 02/99)
Blatt: 2
Abnahme des Anbaus:
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von
Fahrzeughersteller
Fahrzeugtyp
Fahrzeugidentifizierungsnummer
bescheinigen zu lassen
Die Anlage 13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten 18 10 07 5827.
Böblingen, den 01. 03. 1999
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1.
Anlage 20 zum
Gutachten Nr.
18 10 07 5827
(Stand 02/99)
Blatt: 1
Verwendungsbereich und Reifen
Fahrzeughersteller:
Typ:
ABE Nr. bzw. ETG:
Handelsbezeichnung:
Daihatsu Motors Co.
LTD / Japan
F 70
F 75
F 70
F 75
F
D 814
D 870
E 607
E 608
E 799
F 151
EBE *)
EBE *)
Daihatsu Wildcat
F 80
F 85
Daihatsu Rocky
EBE *) ...Einzelbetriebserlaubnisse
Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und
Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise in Verbindung
mit dem Serienrad möglich:
Angaben zum Serienrad:
6J x 15 ET 10
Serienreifen:
215 R 15 bzw. HR 78 S 15
215/75 R 15
215 R 15
225/70 R 15
225/75 R 15
235/75 R 15
9 R 15
30 x 9,50 R 15
2.
Auflagen und Hinweise
(siehe Pkt. 3.)
1,3
1,3
1,3
1,3
1,2,3
1,2,3
1,2,3
Auflagen und Hinweise Daihatsu Rocky
Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Bremsund Lenkungsteilen:
3.
1)
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
2)
Die Lenkanschläge sind zu überprüfen und ggf. nach den Erfordernissen ausreichender
Freigängigkeit neu einzustellen.
3)
Es sind nur Reifen des Herstellers Fulda zulässig.
Abnahme des Anbaus:
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von
Fahrzeughersteller
Fahrzeugtyp
Fahrzeugidentifizierungsnummer
bescheinigen zu lassen
TÜV AUTOMOTIVE GMBH
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Otto-Lilienthal-Straße 16
D-71034 Böblingen
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steller: Künzeller Straße 59 - 61
36043 Fulda
Anlage 20 zum
Gutachten Nr.
18 10 07 5827
(Stand 02/99)
Blatt: 2
Die Anlage 20 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten 18 10 07 5827.
Böblingen, den 01. 03. 1999
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Bundesrepublik Deutschland unter DAR-Registrier-Nr.: KBA - P 10002 - 95
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Otto-Lilienthal-Straße 16
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steller: Künzeller Straße 59 - 61
36043 Fulda
1.
Anlage 21 zum
Gutachten Nr.
18 10 07 5827
(Stand 02/99)
Blatt: 1
Verwendungsbereich und Reifen
Fahrzeughersteller:
Typ:
ABE Nr. bzw. ETG:
Handelsbezeichnung:
Daihatsu Motors Co.
LTD / Japan
F 300
F 126
Daihatsu Feroza
EBE *) ...Einzelbetriebserlaubnisse
Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und
Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise in Verbindung
mit dem Serienrad möglich:
Angaben zum Serienrad:
6J x 15 ET 15
Serienreifen:
195 R 15 bzw. 225/70 R 15
195 R 15
205/75 R 15
215/75 R 15
215 R 15
225/70 R 15
2.
Auflagen und Hinweise
(siehe Pkt. 3.)
1,2
1,2
1,2
1,2
1,2
Auflagen und Hinweise Daihatsu Feroza
Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Bremsund Lenkungsteilen:
3.
1)
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
2)
Es sind nur Reifen des Herstellers Fulda zulässig.
Abnahme des Anbaus:
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von
Fahrzeughersteller
Fahrzeugtyp
Fahrzeugidentifizierungsnummer
bescheinigen zu lassen
TÜV AUTOMOTIVE GMBH
Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland
Typprüfzentrum Böblingen
Otto-Lilienthal-Straße 16
D-71034 Böblingen
Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH
steller: Künzeller Straße 59 - 61
36043 Fulda
Anlage 21 zum
Gutachten Nr.
18 10 07 5827
(Stand 02/99)
Blatt: 2
Die Anlage 21 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten 18 10 07 5827.
Böblingen, den 01. 03. 1999
TPT-B-SZ/SZ
FULDA
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akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes,
Bundesrepublik Deutschland unter DAR-Registrier-Nr.: KBA - P 10002 - 95
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Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland
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Otto-Lilienthal-Straße 16
D-71034 Böblingen
Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH
steller: Künzeller Straße 59 - 61
36043 Fulda
1.
Anlage 30 zum
Gutachten Nr.
18 10 07 5827
(Stand 02/99)
Blatt: 1
Verwendungsbereich und Reifen
Fahrzeughersteller:
Typ:
Ford Motor Company U 2
Dearborn / USA
ABE - Nr.: bzw. ETG-Nr:
Ausf.:
G 316
A 241 Ford Explorer
B 242
C 242
alle
e11*93/81*0029*--
Handelsbezeichnung:
Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und
Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise in Verbindung
mit dem Serienrad möglich:
Fahrzeugausführung mit 7x15" Serienfelge
Angaben zum Serienrad:
7JJ x 15 ET 12 mm
Serienreifen:
225/70 R 15
Auflagen und Hinweise
(siehe Pkt. 3.)
1,4,6
1,2,4,6
225/75 R 15
255/60 R 15
Fahrzeugausführung mit 7x16" Serienfelge
Angaben zum Serienrad:
7JJ x 16 ET 12 mm
Serienreifen:
255/70 R 16
235/70 R 16
245/75 R 16
255/65 R 16
255/70 R 16
275/70 R 16
2.
Auflagen und Hinweise
(siehe Pkt. 3.)
1,5,6
1,3,5,6
1,5,6
1,5,6
1,3,5,6
Auflagen und Hinweise Ford Explorer
Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Bremsund Lenkungsteilen:
1)
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
2)
Die serienmäßigen Kunststoff Radabdeckungsverbreiterungen sind durch ausreichend breite
Nachrüstteile zu ersetzen bzw. zu ergänzen.
3)
Wegen des veränderten Abrollumfangs gegenüber der serienmäßigen Bereifung ist eine
Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine Neueinstellung
vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet werden, wenn
gleichzeitig nachgewiesen wird, daß die Tachometereinstellung auch für diese Reifen noch
vorschriftsmäßig ist.
4)
Auf ausreichenden Abstand zwischen Rad und Bremsleitungen an der Vorderachse ist zu
achten.
5)
Am inneren Felgenhorn dürfen an Vorder- und Hinterachse keine Klebeauswuchtgewichte
verwendet werden.
6)
Es sind nur Reifen des Herstellers Fulda zulässig.
TÜV AUTOMOTIVE GMBH
Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland
Typprüfzentrum Böblingen
Otto-Lilienthal-Straße 16
D-71034 Böblingen
Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH
steller: Künzeller Straße 59 - 61
36043 Fulda
3.
Anlage 30 zum
Gutachten Nr.
18 10 07 5827
(Stand 02/99)
Blatt: 2
Abnahme des Anbaus:
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von
Fahrzeughersteller
Fahrzeugtyp
Fahrzeugidentifizierungsnummer
bescheinigen zu lassen
Die Anlage 30 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten 18 10 07 5827.
Böblingen, den 01. 03. 1999
TPT-B-SZ/SZ
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akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes,
Bundesrepublik Deutschland unter DAR-Registrier-Nr.: KBA - P 10002 - 95
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Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland
Typprüfzentrum Böblingen
Otto-Lilienthal-Straße 16
D-71034 Böblingen
Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH
steller: Künzeller Straße 59 - 61
36043 Fulda
1
Anlage 31 zum
Gutachten Nr.
18 10 07 5827
(Stand 02/99)
Blatt: 1
Verwendungsbereich und Reifen
Fahrzeughersteller:
Typ:
ABE Nr. bzw. ETG:
Handelsbezeichnung:
GMC / USA
Chevrolet / USA
S 10
e13*93/81*0005*-EBE*)
Sonoma S 10
Blazer S 10
EBE *) ...Einzelbetriebserlaubnisse
Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und
Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise in Verbindung
mit dem Serienrad möglich:
Angaben zum Serienrad:
7J x 15 ET 51
Serienreifen:
225/70 R 15 bzw. 235/70 R 15
215 R 15
225/70 R 15
225/75 R 15
235/75 R 15
255/70 R 15
275/60 R 15
9 R 15
30 x 9,50 R 15
2.
Auflagen und Hinweise
(siehe Pkt. 3.)
1,3
1,3
1,3
1,2,3
1,2,3
1,2,3
1,2,3
1,2,3
Auflagen und Hinweise Chevrolet S 10
Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Bremsund Lenkungsteilen:
3.
1)
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
2)
Die Lenkanschläge sind zu überprüfen und falls nötig, nach den Erfordernissen ausreichender
Freigängigkeit neu einzustellen.
3)
Es sind nur Reifen des Herstellers Fulda zulässig.
Abnahme des Anbaus:
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von
Fahrzeughersteller
Fahrzeugtyp
Fahrzeugidentifizierungsnummer
bescheinigen zu lassen
TÜV AUTOMOTIVE GMBH
Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland
Typprüfzentrum Böblingen
Otto-Lilienthal-Straße 16
D-71034 Böblingen
Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH
steller: Künzeller Straße 59 - 61
36043 Fulda
Anlage 31 zum
Gutachten Nr.
18 10 07 5827
(Stand 02/99)
Blatt: 2
Die Anlage 31 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten 18 10 07 5827.
Böblingen, den 01. 03. 1999
TPT-B-SZ/SZ
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Typprüfzentrum D-71034 Böblingen
Unternehmensgruppe T Ü V S ü d d e u t s c h l a n d
akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes,
Bundesrepublik Deutschland unter DAR-Registrier-Nr.: KBA - P 10002 - 95
TÜV AUTOMOTIVE GMBH
Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland
Typprüfzentrum Böblingen
Otto-Lilienthal-Straße 16
D-71034 Böblingen
Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH
steller: Künzeller Straße 59 - 61
36043 Fulda
1.
Anlage 40 zum
Gutachten Nr.
18 10 07 5827
(Stand 02/99)
Blatt: 1
Verwendungsbereich und Reifen
Fahrzeughersteller:
Typ:
Isuzu Motors LTD
Japan
UBS 13
UBS 16
UBS 52
UBS
ABE - Nr.:
Handelsbezeichnung:
Isuzu Trooper
EBE *)
E 445
EBE *) ...Einzelbetriebserlaubnisse
Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und
Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise in Verbindung
mit dem Serienrad möglich:
Angaben zum Serienrad:
6JJ x 15 ET 30
Serienreifen:
215 R 15
215 R 15
225/70 R 15
225/75 R 15
235/75 R 15
9 R 15
30 x 9,50 R 15
2.
Auflagen und Hinweise
(siehe Pkt. 3.)
1,3
1,3
1,3
1,2,3
1,2,3
1,2,3
Auflagen und Hinweise Isuzu Trooper
Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Bremsund Lenkungsteilen:
3.
1)
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
2)
Wegen des veränderten Abrollumfangs gegenüber der serienmäßigen Bereifung ist eine
Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine Neueinstellung
vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet werden, wenn
gleichzeitig nachgewiesen wird, daß die Tachometereinstellung auch für diese Reifen noch
vorschriftsmäßig ist.
3)
Es sind nur Reifen des Herstellers Fulda zulässig.
Abnahme des Anbaus:
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von
Fahrzeughersteller
Fahrzeugtyp
Fahrzeugidentifizierungsnummer
bescheinigen zu lassen
TÜV AUTOMOTIVE GMBH
Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland
Typprüfzentrum Böblingen
Otto-Lilienthal-Straße 16
D-71034 Böblingen
Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH
steller: Künzeller Straße 59 - 61
36043 Fulda
Anlage 40 zum
Gutachten Nr.
18 10 07 5827
(Stand 02/99)
Blatt: 2
Die Anlage 40 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten 18 10 07 5827.
Böblingen, den 01. 03. 1999
TPT-B-SZ/SZ
FULDA
PRÜFLABORATORIUM
T ÜV Au t o m o t iv e G m b H
Typprüfzentrum D-71034 Böblingen
Unternehmensgruppe T Ü V S ü d d e u t s c h l a n d
akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes,
Bundesrepublik Deutschland unter DAR-Registrier-Nr.: KBA - P 10002 - 95
TÜV AUTOMOTIVE GMBH
Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland
Typprüfzentrum Böblingen
Otto-Lilienthal-Straße 16
D-71034 Böblingen
Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH
steller: Künzeller Straße 59 - 61
36043 Fulda
1.
Anlage 41 zum
Gutachten Nr.
18 10 07 5827
(Stand 02/99)
Blatt: 1
Verwendungsbereich und Reifen
Fahrzeughersteller:
Fahrzeugtyp:
Handelsbezeichnung:
IBC Vehicle LTD Luton / GB
Opel Frontera
Opel Frontera
Ausführungen:
Motortyp
ABE Nr. bzw. ETG:
.A..
.B..
.C..
.D..
.E..
.F..
UT4 / UT2
C 20 NE
23 DTR
C 24 NE
X 20 SE
4 JB 1
X 22 XE
alle
F 933 bis Nachtrag 07
F 933 ab Nachtrag 08
e11*93/81*0050*--
Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und
Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise in Verbindung
mit dem Serienrad möglich:
Fahrzeugausführung mit 6x15" Serienfelge
Angaben zum Serienrad:
Serienreifen:
215 R 15
225/70 R 15
225/75 R 15
235/75 R 15
9 R 15
30 x 9,50 R 15
6J x 15 ET -15 od. ET+7,5 mm
225/75 R 15
Auflagen und Hinweise
(siehe Pkt. 3.)
1,3
1,3
1,3
1,3
1,3
1,3
Fahrzeugausführung mit 7x15" Serienfelge
Angaben zum Serienrad:
Serienreifen:
235/75 R 15
255/70 R 15
255/75 R 15
265/70 R 15
265/75 R 15
9 R 15
30 x 9,50 R 15
10 R 15
31 x 10,50 R 15
7JJ x 15 ET 0 mm
255/75 R 15
Auflagen und Hinweise
(siehe Pkt. 3.)
1,3
1,3
1,3
1,3
1,3
1,3
1,3
1,3
1,3
TÜV AUTOMOTIVE GMBH
Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland
Typprüfzentrum Böblingen
Otto-Lilienthal-Straße 16
D-71034 Böblingen
Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH
steller: Künzeller Straße 59 - 61
36043 Fulda
Anlage 41 zum
Gutachten Nr.
18 10 07 5827
(Stand 02/99)
Blatt: 2
Fortsetzung zu
2.22. Verwendungsbereich und Reifen
Fahrzeugausführung mit 6,5x16" Serienfelge
Angaben zum Serienrad:
6,5J x 16 ET 38 mm
Serienreifen:
235/70 R 16
205 R 16
215/85 R 16
235/70 R 16
245/75 R 16
Auflagen und Hinweise
(siehe Pkt. 3.)
1,3
1,2,3
1,3
1,2,3
Fahrzeugausführung mit 7x16" Serienfelge
Angaben zum Serienrad:
7J x 16 ET 38 mm
Serienreifen:
235/70 R 16 bzw. 255/65 R 16
205 R 16
215/85 R 16
235/70 R 16
245/75 R 16
255/65 R 16
265/70 R 16
2.
Auflagen und Hinweise
(siehe Pkt. 3.)
1,3
1,2,3
1,3
1,2,3
1,3
1,2,3
Auflagen und Hinweise Opel Frontera
Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Bremsund Lenkungsteilen:
3.
1)
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
2)
Bei Fahrzeugen mit langem Radstand (5 türige Ausführung) und einer Hinterachslast von 1550kg
muß die Hinterachslast wegen der Radtragfähigkeit auf 1475 kg begrenzt werden.
Dementsprechend sind die Angaben in den Fahrzeugpapieren in Verbindung mit dieser RadReifenkombination zu berichtigen.
3)
Es sind nur Reifen des Herstellers Fulda zulässig.
Abnahme des Anbaus:
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von
Fahrzeughersteller
Fahrzeugtyp
Fahrzeugidentifizierungsnummer
bescheinigen zu lassen
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steller: Künzeller Straße 59 - 61
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Anlage 41 zum
Gutachten Nr.
18 10 07 5827
(Stand 02/99)
Blatt: 3
Die Anlage 41 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten 18 10 07 5827.
Böblingen, den 01. 03. 1999
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1.
Anlage 42 zum
Gutachten Nr.
18 10 07 5827
(Stand 02/99)
Blatt: 1
Verwendungsbereich und Reifen
Fahrzeughersteller:
Typ:
ABE - Nr. bzw. ETG:
Handelsbezeichnung:
Isuzu Motor LTD /
Japan
Opel Monterey
UBS
F 988
e4*95/54*0010*--
Opel Monterey
Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und
Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise in Verbindung
mit dem Serienrad möglich:
Fahrzeugausführung mit 6x16" Serienfelge
Angaben zum Serienrad:
6J x 16 ET 30 mm
Serienreifen:
215/80 R 16
Auflagen und Hinweise
(siehe Pkt. 3.)
1,4
1,2,3,4
1,4
1,2,3,4
1,2,3,4
205 R 16
215/85 R 16
235/70 R 16
245/75 R 16
235/85 R 16
Fahrzeugausführung mit 7x16" Serienfelge
Angaben zum Serienrad:
7JJ x 16 ET 38 mm
Serienreifen:
245/70 R 16 bzw. 215/80 R 16
235/70 R 16
235/85 R 16
245/75 R 16
255/65 R 16
265/70 R 16
265/75 R 16
275/70 R 16
2.
Auflagen und Hinweise
(siehe Pkt. 3.)
1,4
1,2,3,4
1,2,4
1,4
1,2,4
1,2,3,4
1,2,3,4
Auflagen und Hinweise Opel Monterey
Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Bremsund Lenkungsteilen:
1)
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
2)
Wegen des veränderten Abrollumfangs gegenüber der serienmäßigen Bereifung ist eine
Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine Neueinstellung
vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet werden, wenn
gleichzeitig nachgewiesen wird, daß die Tachometereinstellung auch für diese Reifen noch
vorschriftsmäßig ist.
3)
Bei Verwendung dieser Rad- Reifenkombination muß die zulässige Hinterachslast wegen
der reduzierten Radtragfähigkeit von 1550 kg auf 1450 kg reduziert werden, Das
zulässige Gesamtgewicht bleibt davon unberührt. Dementsprechend sind die Angaben in
den Fahrzeugpapieren zu berichtigen.
4)
Es sind nur Reifen des Herstellers Fulda zulässig.
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3.
Anlage 42 zum
Gutachten Nr.
18 10 07 5827
(Stand 02/99)
Blatt: 2
Abnahme des Anbaus:
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von
Fahrzeughersteller
Fahrzeugtyp
Fahrzeugidentifizierungsnummer
bescheinigen zu lassen
Die Anlage 42 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten 18 10 07 5827.
Böblingen, den 01. 03. 1999
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1.
Anlage 43 zum
Gutachten Nr.
18 10 07 5827
(Stand 02/99)
Blatt: 1
Verwendungsbereich und Reifen
Fahrzeughersteller:
Typ:
ABE - Nr.:
Handelsbezeichnung:
Isuzu Motors LTD
(J)
TFS
Campo S
EBE*)
F 772
Isuzu Campo 4x4
Opel Campo 4x4
Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und
Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise in Verbindung
mit dem Serienrad möglich:
Angaben zum Serienrad:
Serienreifen:
6J x 16 ET 30 mm
205 R 16
205 R 16
235/70 R 16
2.
Auflagen und Hinweise
(siehe Pkt. 3.)
1,3
1,3
Auflagen und Hinweise Opel Campo 4x4
Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Bremsund Lenkungsteilen:
3.
1)
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
2)
Wegen des veränderten Abrollumfangs gegenüber der serienmäßigen Bereifung ist eine
Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine Neueinstellung
vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet werden, wenn
gleichzeitig nachgewiesen wird, daß die Tachometereinstellung auch für diese Reifen noch
vorschriftsmäßig ist.
3)
Es sind nur Reifen des Herstellers Fulda zulässig.
Abnahme des Anbaus:
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von
Fahrzeughersteller
Fahrzeugtyp
Fahrzeugidentifizierungsnummer
bescheinigen zu lassen
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Anlage 43 zum
Gutachten Nr.
18 10 07 5827
(Stand 02/99)
Blatt: 2
Die Anlage 43 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten 18 10 07 5827.
Böblingen, den 01. 03. 1999
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1.
Anlage 44 zum
Gutachten Nr.
18 10 07 5827
(Stand 02/99)
Blatt: 1
Verwendungsbereich und Reifen
Fahrzeughersteller:
Typ:
ETG - Nr.:
Handelsbezeichnung:
IBC Vehicles LTD
(GB)
6 AVF
6 AZC
e11*97/27*0097*--
Frontera - B
Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und
Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise in Verbindung
mit dem Serienrad möglich:
Angaben zum Serienrad:
Serienreifen:
7J x 16 ET 38 mm
245/70 R 16
205 R 16
235/70 R 16
245/75 R 16
255/65 R 16
265/70 R 16
2.
Auflagen und Hinweise
(siehe Pkt. 3.)
1,3
1,3
1,2,3
1,3
1,2,3
Auflagen und Hinweise Opel Frontera - B
Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Bremsund Lenkungsteilen:
3.
1)
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
2)
Wegen des veränderten Abrollumfangs gegenüber der serienmäßigen Bereifung ist eine
Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine Neueinstellung
vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet werden, wenn
gleichzeitig nachgewiesen wird, daß die Tachometereinstellung auch für diese Reifen noch
vorschriftsmäßig ist.
3)
Es sind nur Reifen des Herstellers Fulda zulässig.
Abnahme des Anbaus:
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von
Fahrzeughersteller
Fahrzeugtyp
Fahrzeugidentifizierungsnummer
bescheinigen zu lassen
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Otto-Lilienthal-Straße 16
D-71034 Böblingen
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36043 Fulda
Anlage 44 zum
Gutachten Nr.
18 10 07 5827
(Stand 02/99)
Blatt: 2
Die Anlage 44 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten 18 10 07 5827.
Böblingen, den 01. 03. 1999
TPT-B-SZ/SZ
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1.
Anlage 50 zum
Gutachten Nr.
18 10 07 5827
(Stand 02/99)
Blatt: 1
Verwendungsbereich und Reifen
Fahrzeughersteller:
Typ:
ABE - Nr.:
Handelsbezeichnung:
Mitsubishi Motor
Corp. (J)
LO 40
C 890 - /1
Mitsubishi Pajero
Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und
Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise in Verbindung
mit dem Serienrad möglich:
Angaben zum Serienrad:
6JJ x 15 ET 22
Serienreifen:
215 SR 15
215 R 15
225/70 R 15
225/75 R 15
235/75 R 15
9 R 15
30 x 9,50 R 15
2.
Auflagen und Hinweise
(siehe Pkt. 3.)
1,3
1,3
1,3
1,2,3
1,2,3
1,2,3
Auflagen und Hinweise Mitsubishi Pajero LO 40
Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Bremsund Lenkungsteilen:
3.
1)
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
2)
Wegen des veränderten Abrollumfangs gegenüber der serienmäßigen Bereifung ist eine
Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine Neueinstellung
vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet werden, wenn
gleichzeitig nachgewiesen wird, daß die Tachometereinstellung auch für diese Reifen noch
vorschriftsmäßig ist.
3)
Es sind nur Reifen des Herstellers Fulda zulässig.
Abnahme des Anbaus:
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von
Fahrzeughersteller
Fahrzeugtyp
Fahrzeugidentifizierungsnummer
bescheinigen zu lassen
TÜV AUTOMOTIVE GMBH
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Otto-Lilienthal-Straße 16
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steller: Künzeller Straße 59 - 61
36043 Fulda
Anlage 50 zum
Gutachten Nr.
18 10 07 5827
(Stand 02/99)
Blatt: 2
Die Anlage 50 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten 18 10 07 5827.
Böblingen, den 01. 03. 1999
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Otto-Lilienthal-Straße 16
D-71034 Böblingen
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steller: Künzeller Straße 59 - 61
36043 Fulda
1.
Anlage 51 zum
Gutachten Nr.
18 10 07 5827
(Stand 02/99)
Blatt: 1
Verwendungsbereich und Reifen
Fahrzeughersteller:
Typ:
ABE - Nr. bzw. ETG-Nr.:
Handelsbezeichnung:
Mitsubishi Motor
Corp. (J)
V 20
F 724
e1*95/54*0048*--
Mitsubishi Pajero
Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und
Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise in Verbindung
mit dem Serienrad möglich:
Fahrzeugausführung mit 6x15" Serienfelge
Angaben zum Serienrad:
Serienreifen:
6J x 15 ET 33 mm
235/75 R 15
Auflagen und Hinweise
(siehe Pkt. 3.)
1,2,3
1,2,3
1,2,3
1,2,3
1,2,3
215 R 15
225/75 R 15
235/75 R 15
9 R 15
30 x 9,50 R 15
Fahrzeugausführung mit 7x15" Serienfelge
Angaben zum Serienrad:
Serienreifen:
7JJ x 15 ET 10 mm
265/70 R 15 bzw. 255/70 R 15
215 R 15
225/75 R 15
235/75 R 15
255/70 R 15
255/75 R 15
265/70 R 15
265/75 R 15
9 R 15
30 x 9,50 R 15
10 R 15
31 x 10,50 R 15
2.
Auflagen und Hinweise
(siehe Pkt. 3.)
1,2,3
1,2,3
1,2,3
1,2,3
1,2,3
1,2,3
1,2,3
1,2,3
1,2,3
1,2,3
1,2,3
Auflagen und Hinweise Mitsubishi Pajero V 20
Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Bremsund Lenkungsteilen:
1)
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
2)
An der Radinnenseite dürfen nur Klammergewichte verwendet werden.
3)
Es sind nur Reifen des Herstellers Fulda zulässig.
TÜV AUTOMOTIVE GMBH
Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland
Typprüfzentrum Böblingen
Otto-Lilienthal-Straße 16
D-71034 Böblingen
Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH
steller: Künzeller Straße 59 - 61
36043 Fulda
3.
Anlage 51 zum
Gutachten Nr.
18 10 07 5827
(Stand 02/99)
Blatt: 2
Abnahme des Anbaus:
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von
Fahrzeughersteller
Fahrzeugtyp
Fahrzeugidentifizierungsnummer
bescheinigen zu lassen
Die Anlage 51 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten 18 10 07 5827.
Böblingen, den 01. 03. 1999
TPT-B-SZ/SZ
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Bundesrepublik Deutschland unter DAR-Registrier-Nr.: KBA - P 10002 - 95
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Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland
Typprüfzentrum Böblingen
Otto-Lilienthal-Straße 16
D-71034 Böblingen
Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH
steller: Künzeller Straße 59 - 61
36043 Fulda
1.
Anlage 52 zum
Gutachten Nr.
18 10 07 5827
(Stand 02/99)
Blatt: 1
Verwendungsbereich und Reifen
Fahrzeughersteller:
Typ:
ABE - Nr.:
Handelsbezeichnung:
MMC Sittipol Comp.
LTD / Thailand
L 200
G 430
Mitsubishi L 200
Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und
Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise in Verbindung
mit dem Serienrad möglich:
Fahrzeugausführung mit 6x16" Serienfelge
Angaben zum Serienrad:
Serienreifen:
205 R 16
215/85 R 16
235/70 R 16
235/85 R 16
245/75 R 16
7.00 R 16
7.50 R 16
6J x 16 ET 22 mm
205 R 16
Auflagen und Hinweise
(siehe Pkt. 3.)
1,3
1,2,3
1,3
1,2,3
1,2,3
1,2,3
1,2,3
Fahrzeugausführung mit 7x15" Serienfelge
Angaben zum Serienrad:
Serienreifen:
215 R 15
225/75 R 15
235/75 R 15
255/70 R 15
265/70 R 15
275/60 R 15
9 R 15
30 x 9,50 R 15
2.
7JJ x 15 ET 5 mm
255/70 R 15
Auflagen und Hinweise
(siehe Pkt. 3.)
1,3
1,3
1,2,3
1,3
1,3
1,3
1,2,3
1,2,3
Auflagen und Hinweise Mitsubishi L 200 Pick Up (alt)
Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Bremsund Lenkungsteilen:
1)
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
2)
Wegen des veränderten Abrollumfangs gegenüber der serienmäßigen Bereifung ist eine
Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine Neueinstellung
vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet werden, wenn
gleichzeitig nachgewiesen wird, daß die Tachometereinstellung auch für diese Reifen noch
vorschriftsmäßig ist.
3)
Es sind nur Reifen des Herstellers Fulda zulässig.
TÜV AUTOMOTIVE GMBH
Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland
Typprüfzentrum Böblingen
Otto-Lilienthal-Straße 16
D-71034 Böblingen
Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH
steller: Künzeller Straße 59 - 61
36043 Fulda
3.
Anlage 52 zum
Gutachten Nr.
18 10 07 5827
(Stand 02/99)
Blatt: 2
Abnahme des Anbaus:
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von
Fahrzeughersteller
Fahrzeugtyp
Fahrzeugidentifizierungsnummer
bescheinigen zu lassen
Die Anlage 52 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten 18 10 07 5827.
Böblingen, den 01. 03. 1999
TPT-B-SZ/SZ
FULDA
PRÜFLABORATORIUM
T ÜV Au t o m o t iv e G m b H
Typprüfzentrum D-71034 Böblingen
Unternehmensgruppe T Ü V S ü d d e u t s c h l a n d
akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes,
Bundesrepublik Deutschland unter DAR-Registrier-Nr.: KBA - P 10002 - 95
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Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland
Typprüfzentrum Böblingen
Otto-Lilienthal-Straße 16
D-71034 Böblingen
Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH
steller: Künzeller Straße 59 - 61
36043 Fulda
1.
Anlage 53 zum
Gutachten Nr.
18 10 07 5827
(Stand 02/99)
Blatt: 1
Verwendungsbereich und Reifen
Fahrzeughersteller:
Typ:
ABE - Nr.:
Handelsbezeichnung:
MMC Sittipol Comp.
LTD / Thailand
K 60 T
H 438
Mitsubishi L 200
4x4
Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und
Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 4. genannten Auflagen und Hinweise in Verbindung
mit dem Serienrad möglich:
Fahrzeugausführung mit 6x16" Serienfelge
Angaben zum Serienrad:
Serienreifen:
205 R 16
215/85 R 16
235/70 R 16
235/85 R 16
245/75 R 16
7.00 R 16
7.50 R 16
6J x 16 ET 33 mm
215/80 R 16
Auflagen und Hinweise
(siehe Pkt. 3.)
1,3
1,2,3
1,3
1,2,3
1,2,3
1,2,3
1,2,3
Fahrzeugausführung mit 7x15" Serienfelge
Angaben zum Serienrad:
Serienreifen:
235/75 R 15
255/70 R 15
255/75 R 15
265/70 R 15
265/75 R 15
9 R 15
30 x 9,50 R 15
10 R 15
31 x 10,50 R 15
2.
7JJ x 15 ET 10 mm
31 x 10,50 R 15
Auflagen und Hinweise
(siehe Pkt. 3.)
1,3
1,3
1,3
1,3
1,3
1,3
1,3
1,3
1,3
Auflagen und Hinweise Mitsubishi L 200 Pick Up (neu)
Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Bremsund Lenkungsteilen:
1)
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
2)
Wegen des veränderten Abrollumfangs gegenüber der serienmäßigen Bereifung ist eine
Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine Neueinstellung
vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet werden, wenn
gleichzeitig nachgewiesen wird, daß die Tachometereinstellung auch für diese Reifen noch
vorschriftsmäßig ist.
3)
Es sind nur Reifen des Herstellers Fulda zulässig.
TÜV AUTOMOTIVE GMBH
Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland
Typprüfzentrum Böblingen
Otto-Lilienthal-Straße 16
D-71034 Böblingen
Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH
steller: Künzeller Straße 59 - 61
36043 Fulda
3.
Anlage 53 zum
Gutachten Nr.
18 10 07 5827
(Stand 02/99)
Blatt: 2
Abnahme des Anbaus:
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von
Fahrzeughersteller
Fahrzeugtyp
Fahrzeugidentifizierungsnummer
bescheinigen zu lassen
Die Anlage 53 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten 18 10 07 5827.
Böblingen, den 01. 03. 1999
TPT-B-SZ/SZ
FULDA
PRÜFLABORATORIUM
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Unternehmensgruppe T Ü V S ü d d e u t s c h l a n d
akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes,
Bundesrepublik Deutschland unter DAR-Registrier-Nr.: KBA - P 10002 - 95
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Otto-Lilienthal-Straße 16
D-71034 Böblingen
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steller: Künzeller Straße 59 - 61
36043 Fulda
1.
Anlage 54 zum
Gutachten Nr.
18 10 07 5827
(Stand 02/99)
Blatt: 1
Verwendungsbereich und Reifen
Fahrzeughersteller:
Typ:
ABE - Nr.:
Handelsbezeichnung:
Mitsubishi Motors
Corp. / (J)
P 20 W
E 431
Mitsubishi L300
4WD
Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und
Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise in Verbindung
mit dem Serienrad möglich:
Angaben zum Serienrad:
Serienreifen:
6J x 15 ET 22 mm
215 R 15
215 R 15
225/75 R 15
235/75 R 15
9 R 15
30 x 9,50 R 15
2.
Auflagen und Hinweise
(siehe Pkt. 3.)
1,3
1,3
1,2,3
1,2,3
1,2,3
Auflagen und Hinweise Mitsubishi L 300 4 WD
Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Bremsund Lenkungsteilen:
3.
1)
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
2)
Wegen des veränderten Abrollumfangs gegenüber der serienmäßigen Bereifung ist eine
Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine Neueinstellung
vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet werden, wenn
gleichzeitig nachgewiesen wird, daß die Tachometereinstellung auch für diese Reifen noch
vorschriftsmäßig ist.
3)
Es sind nur Reifen des Herstellers Fulda zulässig.
Abnahme des Anbaus:
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von
Fahrzeughersteller
Fahrzeugtyp
Fahrzeugidentifizierungsnummer
bescheinigen zu lassen
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Otto-Lilienthal-Straße 16
D-71034 Böblingen
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36043 Fulda
Anlage 54 zum
Gutachten Nr.
18 10 07 5827
(Stand 02/99)
Blatt: 2
Die Anlage 54 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten 18 10 07 5827.
Böblingen, den 01. 03. 1999
TPT-B-SZ/SZ
FULDA
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Bundesrepublik Deutschland unter DAR-Registrier-Nr.: KBA - P 10002 - 95
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steller: Künzeller Straße 59 - 61
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1.
Anlage 55 zum
Gutachten Nr.
18 10 07 5827
(Stand 02/99)
Blatt: 1
Verwendungsbereich und Reifen
Fahrzeughersteller:
Typ:
ETG - Nr.:
Handelsbezeichnung:
Hyundai / ROK
JK - T01
e11*96/27*0076*--
Galloper
Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und
Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise in Verbindung
mit dem Serienrad möglich:
Fahrzeugausführung mit 6x15" Serienfelge
Angaben zum Serienrad:
Serienreifen:
6J x 15 ET 22 mm
235/75 R 15
Auflagen und Hinweise
(siehe Pkt. 3.)
1,2
1,2
1,2
1,2
1,2
215 R 15
225/75 R 15
235/75 R 15
9 R 15
30 x 9,50 R 15
Fahrzeugausführung mit 7x15" Serienfelge
Angaben zum Serienrad:
Serienreifen:
7JJ x 15 ET 5 mm
265/70 R 15
235/75 R 15
255/70 R 15
255/75 R 15
265/70 R 15
265/75 R 15
275/60 R 15
9 R 15
30 x 9,50 R 15
10 R 15
31 x 10,50 R 15
2.
Auflagen und Hinweise
(siehe Pkt. 3.)
1,2
1,2
1,2
1,2
1,2
1,2
1,2
1,2
1,2
1,2
Auflagen und Hinweise Hyundai Galopper
Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Bremsund Lenkungsteilen:
1)
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
2)
Es sind nur Reifen des Herstellers Fulda zulässig.
TÜV AUTOMOTIVE GMBH
Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland
Typprüfzentrum Böblingen
Otto-Lilienthal-Straße 16
D-71034 Böblingen
Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH
steller: Künzeller Straße 59 - 61
36043 Fulda
3.
Anlage 55 zum
Gutachten Nr.
18 10 07 5827
(Stand 02/99)
Blatt: 2
Abnahme des Anbaus:
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von
Fahrzeughersteller
Fahrzeugtyp
Fahrzeugidentifizierungsnummer
bescheinigen zu lassen
Die Anlage 55 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten 18 10 07 5827.
Böblingen, den 01. 03. 1999
TPT-B-SZ/SZ
FULDA
PRÜFLABORATORIUM
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Bundesrepublik Deutschland unter DAR-Registrier-Nr.: KBA - P 10002 - 95
TÜV AUTOMOTIVE GMBH
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Typprüfzentrum Böblingen
Otto-Lilienthal-Straße 16
D-71034 Böblingen
Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH
steller: Künzeller Straße 59 - 61
36043 Fulda
1.
Anlage 56 zum
Gutachten Nr.
18 10 07 5827
(Stand 03/99)
Blatt: 1
Verwendungsbereich und Reifen
Fahrzeughersteller:
Typ:
ETG - Nr.:
Handelsbezeichnung:
Mitsubishi Motors
Corp. (J)
K 90
e1*97/24*0109*--
Pajero Sport
Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und
Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise in Verbindung
mit dem Serienrad möglich:
Angaben zum Serienrad:
Serienreifen:
235/70 R 16
245/75 R 16
255/65 R 16
265/70 R 16
2.
7JJ x 16 ET 10 mm
245/70 R 16
Auflagen und Hinweise
(siehe Pkt. 3.)
1,3
1,2,3
1,3
1,2,3
Auflagen und Hinweise Pajero Sport
Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Bremsund Lenkungsteilen:
3.
1)
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
2)
Wegen des veränderten Abrollumfangs gegenüber der serienmäßigen Bereifung ist eine
Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine Neueinstellung
vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet werden, wenn
gleichzeitig nachgewiesen wird, daß die Tachometereinstellung auch für diese Reifen noch
vorschriftsmäßig ist.
3)
Es sind nur Reifen des Herstellers Fulda zulässig.
Abnahme des Anbaus:
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von
Fahrzeughersteller
Fahrzeugtyp
Fahrzeugidentifizierungsnummer
bescheinigen zu lassen
TÜV AUTOMOTIVE GMBH
Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland
Typprüfzentrum Böblingen
Otto-Lilienthal-Straße 16
D-71034 Böblingen
Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH
steller: Künzeller Straße 59 - 61
36043 Fulda
Anlage 56 zum
Gutachten Nr.
18 10 07 5827
(Stand 03/99)
Blatt: 2
Die Anlage 56 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten 18 10 07 5827.
Böblingen, den 01. 03. 1999
TPT-B-SZ/SZ
FULDA
PRÜFLABORATORIUM
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Unternehmensgruppe T Ü V S ü d d e u t s c h l a n d
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Bundesrepublik Deutschland unter DAR-Registrier-Nr.: KBA - P 10002 - 95
TÜV AUTOMOTIVE GMBH
Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland
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Otto-Lilienthal-Straße 16
D-71034 Böblingen
Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH
steller: Künzeller Straße 59 - 61
36043 Fulda
1.
Anlage 60 zum
Gutachten Nr.
18 10 07 5827
(Stand 02/99)
Blatt: 1
Verwendungsbereich und Reifen
Fahrzeughersteller:
Typ:
ABE - Nr.:
Handelsbezeichnung:
Nissan Motor
Co.LTD. / (J)
NMISA (E)
K 160
W 160
K 260
W 260
260
C 085
C 215
D 886-/1
D 887-/1
F301
NISSAN Patrol
Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und
Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise in Verbindung
mit dem Serienrad möglich:
Fahrzeugausführung mit 6x16" Serienfelge
Angaben zum Serienrad:
Serienreifen:
205 R 16
215/85 R 16
235/70 R 16
235/85 R 16
245/75 R 16
7.00 R 16
7.50 R 16
6J x 16 ET 30 mm
205 R 16
Auflagen und Hinweise
(siehe Pkt. 3.)
1,3
1,2,3
1,3
1,2,3
1,2,3
1,2,3
1,2,3
Fahrzeugausführung mit 7x15" Serienfelge
Angaben zum Serienrad:
Serienreifen:
235/75 R 15
255/70 R 15
255/75 R 15
265/70 R 15
265/75 R 15
275/60 R 15
9 R 15
30 x 9,50 R 15
10 R 15
31 x 10,50 R 15
7JJ x 15 ET 5 mm
10 R 15 bzw. 31 x 10,50 R 15
Auflagen und Hinweise
(siehe Pkt. 3.)
1,3
1,3
1,3
1,3
1,3
1,3
1,3
1,3
1,3
1,3
TÜV AUTOMOTIVE GMBH
Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland
Typprüfzentrum Böblingen
Otto-Lilienthal-Straße 16
D-71034 Böblingen
Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH
steller: Künzeller Straße 59 - 61
36043 Fulda
2.
Anlage 60 zum
Gutachten Nr.
18 10 07 5827
(Stand 02/99)
Blatt: 2
Auflagen und Hinweise Nissan Patrol
Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Bremsund Lenkungsteilen:
3.
1)
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
2)
Wegen des veränderten Abrollumfangs gegenüber der serienmäßigen Bereifung ist eine
Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine Neueinstellung
vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet werden, wenn
gleichzeitig nachgewiesen wird, daß die Tachometereinstellung auch für diese Reifen noch
vorschriftsmäßig ist.
3)
Es sind nur Reifen des Herstellers Fulda zulässig.
Abnahme des Anbaus:
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von
Fahrzeughersteller
Fahrzeugtyp
Fahrzeugidentifizierungsnummer
bescheinigen zu lassen
Die Anlage 60 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten 18 10 07 5827.
Böblingen, den 01. 03. 1999
TPT-B-SZ/SZ
FULDA
PRÜFLABORATORIUM
T ÜV Au t o m o t iv e G m b H
Typprüfzentrum D-71034 Böblingen
Unternehmensgruppe T Ü V S ü d d e u t s c h l a n d
akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes,
Bundesrepublik Deutschland unter DAR-Registrier-Nr.: KBA - P 10002 - 95
TÜV AUTOMOTIVE GMBH
Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland
Typprüfzentrum Böblingen
Otto-Lilienthal-Straße 16
D-71034 Böblingen
Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH
steller: Künzeller Straße 59 - 61
36043 Fulda
1.
Anlage 61 zum
Gutachten Nr.
18 10 07 5827
(Stand 02/99)
Blatt: 1
Verwendungsbereich und Reifen
Fahrzeughersteller:
Typ:
ABE - Nr.:
Handelsbezeichnung:
Nissan Motor Co.LTD.
(J)
Y 60 A
F 070
NISSAN Patrol GR
Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und
Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise in Verbindung
mit dem Serienrad möglich:
Fahrzeugausführung mit 8x16" Serienfelge
Angaben zum Serienrad:
Serienreifen:
8J x 16 ET 5 mm
265/70 R 16
Auflagen und Hinweise
(siehe Pkt. 3.)
1,2,4
1,2,3,4
1,2,4
255/65 R 16
265/75 R 16
275/70 R 16
Fahrzeugausführung mit 7x15" Serienfelge
Angaben zum Serienrad:
Serienreifen:
7JJ x 15 ET 5 mm
10 R 15
235/75 R 15
255/70 R 15
255/75 R 15
265/70 R 15
265/75 R 15
9 R 15
30 x 9,50 R 15
10 R 15
31 x 10,50 R 15
2.
Auflagen und Hinweise
(siehe Pkt. 3.)
1,4
1,4
1,4
1,4
1,4
1,4
1,4
1,4
1,4
Auflagen und Hinweise Nissan Patrol GR Y60A
Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Bremsund Lenkungsteilen:
1)
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
2)
Wegen des veränderten Abrollumfangs gegenüber der serienmäßigen Bereifung ist eine
Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine Neueinstellung
vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet werden, wenn
gleichzeitig nachgewiesen wird, daß die Tachometereinstellung auch für diese Reifen noch
vorschriftsmäßig ist.
3)
Bei Fahrzeugen mit langem Radstand (5 türige Ausführung) und einer Hinterachslast von
1800 kg muß die Hinterachslast wegen der Radtragfähigkeit auf 1700 kg begrenzt werden.
Dementsprechend sind die Angaben in den Fahrzeugpapieren in Verbindung mit dieser RadReifenkombination zu berichtigen.
4)
Es sind nur Reifen des Herstellers Fulda zulässig.
TÜV AUTOMOTIVE GMBH
Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland
Typprüfzentrum Böblingen
Otto-Lilienthal-Straße 16
D-71034 Böblingen
Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH
steller: Künzeller Straße 59 - 61
36043 Fulda
3.
Anlage 61 zum
Gutachten Nr.
18 10 07 5827
(Stand 02/99)
Blatt: 2
Abnahme des Anbaus:
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von
Fahrzeughersteller
Fahrzeugtyp
Fahrzeugidentifizierungsnummer
bescheinigen zu lassen
Die Anlage 61 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten 18 10 07 5827.
Böblingen, den 01. 03. 1999
TPT-B-SZ/SZ
FULDA
PRÜFLABORATORIUM
T ÜV Au t o m o t iv e G m b H
Typprüfzentrum D-71034 Böblingen
Unternehmensgruppe T Ü V S ü d d e u t s c h l a n d
akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes,
Bundesrepublik Deutschland unter DAR-Registrier-Nr.: KBA - P 10002 - 95
TÜV AUTOMOTIVE GMBH
Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland
Typprüfzentrum Böblingen
Otto-Lilienthal-Straße 16
D-71034 Böblingen
Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH
steller: Künzeller Straße 59 - 61
36043 Fulda
1.
Anlage 62 zum
Gutachten Nr.
18 10 07 5827
(Stand 02/99)
Blatt: 1
Verwendungsbereich und Reifen
Fahrzeughersteller:
Typ:
ETG - Nr.:
Handelsbezeichnung:
Nissan Motor Co.LTD.
(J)
Y 61
e6*95/54*0051*--
NISSAN Patrol GR
Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und
Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise in Verbindung
mit dem Serienrad möglich:
Fahrzeugausführung mit 6x16" Serienfelge
Angaben zum Serienrad:
Serienreifen:
6JJ x 16 ET 35 mm
235/80 R 16
Auflagen und Hinweise
(siehe Pkt. 3.)
1,4
1,2,3,4
1,4
235/70 R 16
235/85 R 16
245/75 R 16
Fahrzeugausführung mit 8x16" Serienfelge
Angaben zum Serienrad:
Serienreifen:
8JJ x 16 ET 10 mm
265/70 R 16
255/65 R 16
265/70 R 16
265/75 R 16
275/70 R 16
2.
Auflagen und Hinweise
(siehe Pkt. 3.)
1,2,4
1,4
1,2,3,4
1,2,4
Auflagen und Hinweise Nissan Patrol GR Y61
Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Bremsund Lenkungsteilen:
1)
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
2)
Wegen des veränderten Abrollumfangs gegenüber der serienmäßigen Bereifung ist eine
Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine Neueinstellung
vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet werden, wenn
gleichzeitig nachgewiesen wird, daß die Tachometereinstellung auch für diese Reifen noch
vorschriftsmäßig ist.
3)
Bei Fahrzeugen mit langem Radstand (5 türige Ausführung) und einer Hinterachslast von
1800 kg muß die Hinterachslast wegen der Radtragfähigkeit auf 1700 kg begrenzt werden.
Dementsprechend sind die Angaben in den Fahrzeugpapieren in Verbindung mit dieser RadReifenkombination zu berichtigen.
4)
Es sind nur Reifen des Herstellers Fulda zulässig.
TÜV AUTOMOTIVE GMBH
Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland
Typprüfzentrum Böblingen
Otto-Lilienthal-Straße 16
D-71034 Böblingen
Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH
steller: Künzeller Straße 59 - 61
36043 Fulda
3.
Anlage 62 zum
Gutachten Nr.
18 10 07 5827
(Stand 02/99)
Blatt: 2
Abnahme des Anbaus:
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von
Fahrzeughersteller
Fahrzeugtyp
Fahrzeugidentifizierungsnummer
bescheinigen zu lassen
Die Anlage 62 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten 18 10 07 5827.
Böblingen, den 01. 03. 1999
TPT-B-SZ/SZ
FULDA
PRÜFLABORATORIUM
T ÜV Au t o m o t iv e G m b H
Typprüfzentrum D-71034 Böblingen
Unternehmensgruppe T Ü V S ü d d e u t s c h l a n d
akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes,
Bundesrepublik Deutschland unter DAR-Registrier-Nr.: KBA - P 10002 - 95
TÜV AUTOMOTIVE GMBH
Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland
Typprüfzentrum Böblingen
Otto-Lilienthal-Straße 16
D-71034 Böblingen
Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH
steller: Künzeller Straße 59 - 61
36043 Fulda
1.
Anlage 63 zum
Gutachten Nr.
18 10 07 5827
(Stand 02/99)
Blatt: 1
Verwendungsbereich und Reifen
Fahrzeughersteller:
Typ:
ABE - Nr.:
Handelsbezeichnung:
Nissan Motor Co.LTD.
(J)
MD 21
E 082
NISSAN Pick Up 4x4
Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und
Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise in Verbindung
mit dem Serienrad möglich:
Angaben zum Serienrad:
Serienreifen:
6J x 16 ET 30 mm
205 R 16
205 R 16
235/70 R 16
2.
Auflagen und Hinweise
(siehe Pkt. 3.)
1,3
1,3
Auflagen und Hinweise Nissan Pick Up
Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Bremsund Lenkungsteilen:
3.
1)
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
2)
Wegen des veränderten Abrollumfangs gegenüber der serienmäßigen Bereifung ist eine
Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine Neueinstellung
vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet werden, wenn
gleichzeitig nachgewiesen wird, daß die Tachometereinstellung auch für diese Reifen noch
vorschriftsmäßig ist.
3)
Es sind nur Reifen des Herstellers Fulda zulässig.
Abnahme des Anbaus:
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von
Fahrzeughersteller
Fahrzeugtyp
Fahrzeugidentifizierungsnummer
bescheinigen zu lassen
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Anlage 63 zum
Gutachten Nr.
18 10 07 5827
(Stand 02/99)
Blatt: 2
Die Anlage 63 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten 18 10 07 5827.
Böblingen, den 01. 03. 1999
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1.
Anlage 64 zum
Gutachten Nr.
18 10 07 5827
(Stand 02/99)
Blatt: 1
Verwendungsbereich und Reifen
Fahrzeughersteller:
Typ:
ABE - Nr.:
Handelsbezeichnung:
Nissan Motor Co.LTD.
(J)
WD 21
WYD 21
WHYD 21
WBYD 21
VHYD 21
E 736
EBE *)
EBE *)
EBE *)
EBE *)
NISSAN Terrano
EBE *) ... Einzelbetriebserlaubnisse
Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und
Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise in Verbindung
mit dem Serienrad möglich:
Angaben zum Serienrad:
Serienreifen:
6J x 16 ET 30 mm
205 R 16
205 R 16
235/70 R 16
2.
Auflagen und Hinweise
(siehe Pkt. 3.)
1,3
1,3
Auflagen und Hinweise Nissan Terrano
Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Bremsund Lenkungsteilen:
3.
1)
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
2)
Wegen des veränderten Abrollumfangs gegenüber der serienmäßigen Bereifung ist eine
Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine Neueinstellung
vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet werden, wenn
gleichzeitig nachgewiesen wird, daß die Tachometereinstellung auch für diese Reifen noch
vorschriftsmäßig ist.
3)
Es sind nur Reifen des Herstellers Fulda zulässig.
Abnahme des Anbaus:
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von
Fahrzeughersteller
Fahrzeugtyp
Fahrzeugidentifizierungsnummer
bescheinigen zu lassen
TÜV AUTOMOTIVE GMBH
Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland
Typprüfzentrum Böblingen
Otto-Lilienthal-Straße 16
D-71034 Böblingen
Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH
steller: Künzeller Straße 59 - 61
36043 Fulda
Anlage 64 zum
Gutachten Nr.
18 10 07 5827
(Stand 02/99)
Blatt: 2
Die Anlage 64 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten 18 10 07 5827.
Böblingen, den 01. 03. 1999
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1.
Anlage 65 zum
Gutachten Nr.
18 10 07 5827
(Stand 02/99)
Blatt: 1
Verwendungsbereich und Reifen
Fahrzeughersteller:
Typ:
ABE - Nr. bzw. ETG:
Handelsbezeichnung:
NMISA / Spanien
R 20
G 436
UDS
UNS
e9*93/81*0015*-e9*93/81*0016*-e9*93/81*0017*--
NISSAN Terrano II
Ford Maverick
Nissan Terrano II
Ford Maverick
Ford Maverick
Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und
Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise in Verbindung
mit dem Serienrad möglich:
Fahrzeugausführung mit 6x15" Serienfelge
Angaben zum Serienrad:
6J x 15 ET 25 mm
Serienreifen:
215 R 15 bzw. 215/80 R 15
215 R 15
215/75 R 15
225/70 R 15
225/75 R 15
235/75 R 15
9 R 15
30 x 9,50 R 15
Auflagen und Hinweise
(siehe Pkt. 3.)
1,2
1,2
1,2
1,2
1,2
1,2
1,2
Fahrzeugausführung mit 7x15" Serienfelge
Angaben zum Serienrad:
7JJ x 15 ET 25 mm
Serienreifen:
235/75 R 15
235/75 R 15
255/70 R 15
265/70 R 15
275/60 R 15
9 R 15
30 x 9,50 R 15
2.
Auflagen und Hinweise
(siehe Pkt. 3.)
1,2
1,2
1,2
1,2
1,2
1,2
Auflagen und Hinweise Nissan Terrano II
Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Bremsund Lenkungsteilen:
1)
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
2)
Es sind nur Reifen des Herstellers Fulda zulässig.
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Otto-Lilienthal-Straße 16
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steller: Künzeller Straße 59 - 61
36043 Fulda
3.
Anlage 65 zum
Gutachten Nr.
18 10 07 5827
(Stand 02/99)
Blatt: 2
Abnahme des Anbaus:
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von
Fahrzeughersteller
Fahrzeugtyp
Fahrzeugidentifizierungsnummer
bescheinigen zu lassen
Die Anlage 65 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten 18 10 07 5827.
Böblingen, den 01. 03. 1999
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1.
Anlage 66 zum
Gutachten Nr.
18 10 07 5827
(Stand 02/99)
Blatt: 1
Verwendungsbereich und Reifen
Fahrzeughersteller:
Typ:
ABE - Nr. bzw. ETG:
Handelsbezeichnung:
Nissan Motor
LR 50
Einzelbetriebserlaubnisse
Pathfinder
Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und
Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise in Verbindung
mit dem Serienrad möglich:
Angaben zum Serienrad:
Serienreifen:
7JJ x 16 ET 30 mm
245/70 R 16
Auflagen und Hinweise
(siehe Pkt. 3.)
1,2
1,2
235/70 R 16
255/65 R 16
2.
Auflagen und Hinweise Nissan Pathfinder
Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Bremsund Lenkungsteilen:
3.
1)
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
2)
Es sind nur Reifen des Herstellers Fulda zulässig.
Abnahme des Anbaus:
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von
Fahrzeughersteller
Fahrzeugtyp
Fahrzeugidentifizierungsnummer
bescheinigen zu lassen
Die Anlage 66 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten 18 10 07 5827.
Böblingen, den 01. 03. 1999
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1.
Anlage 67 zum
Gutachten Nr.
18 10 07 5827
(Stand 02/99)
Blatt: 1
Verwendungsbereich und Reifen
Fahrzeughersteller:
Typ:
ABE - Nr.:
Handelsbezeichnung:
Nissan Motor Co.LTD.
(J)
D 22
H 960
NISSAN Pick Up 4x4
Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und
Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise in Verbindung
mit dem Serienrad möglich:
Angaben zum Serienrad:
Serienreifen:
6J x 16 ET 30 mm
205 R 16
205 R 16
235/70 R 16
2.
Auflagen und Hinweise
(siehe Pkt. 3.)
1,3
1,3
Auflagen und Hinweise Nissan Pick Up
Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Bremsund Lenkungsteilen:
3.
1)
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
2)
Wegen des veränderten Abrollumfangs gegenüber der serienmäßigen Bereifung ist eine
Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine Neueinstellung
vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet werden, wenn
gleichzeitig nachgewiesen wird, daß die Tachometereinstellung auch für diese Reifen noch
vorschriftsmäßig ist.
3)
Es sind nur Reifen des Herstellers Fulda zulässig.
Abnahme des Anbaus:
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von
Fahrzeughersteller
Fahrzeugtyp
Fahrzeugidentifizierungsnummer
bescheinigen zu lassen
TÜV AUTOMOTIVE GMBH
Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland
Typprüfzentrum Böblingen
Otto-Lilienthal-Straße 16
D-71034 Böblingen
Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH
steller: Künzeller Straße 59 - 61
36043 Fulda
Anlage 67 zum
Gutachten Nr.
18 10 07 5827
(Stand 02/99)
Blatt: 2
Die Anlage 67 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten 18 10 07 5827.
Böblingen, den 01. 03. 1999
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Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH
steller: Künzeller Straße 59 - 61
36043 Fulda
1.
Anlage 70 zum
Gutachten Nr.
18 10 07 5827
(Stand 02/99)
Blatt: 1
Verwendungsbereich und Reifen
Fahrzeughersteller:
Typ:
Suzuki Motor Co. LTD / SJ
Japan
Santana Motors S.A. /
SJ
Spanien
S
SJ
ABE - Nr. bzw. ETG-Nr.:
Handelsbezeichnung:
C 523 / 2
e6*93/81*0021*-G 137
e6*96/27*0023*-e6*96/27*0024*--
Samurai
Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und
Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise in Verbindung
mit dem Serienrad möglich:
Angaben zum Serienrad:
Serienreifen:
5½J x 15 ET 10 mm
195 R 15 bzw. 205/70 R 15
195 R 15
205/70 R 15
205/75 R 15
215/75 R 15
215 R 15
225/70 R 15
225/75 R 15
2.
Auflagen und Hinweise
(siehe Pkt. 3.)
1,4
1,4
1,4
1,4
1,2,3,4
1,2,4
1,2,3,4
Auflagen und Hinweise Suzuki Samurai
Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Bremsund Lenkungsteilen:
3.
1)
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
2)
Wegen des veränderten Abrollumfangs gegenüber der serienmäßigen Bereifung ist eine
Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine Neueinstellung
vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet werden, wenn
gleichzeitig nachgewiesen wird, daß die Tachometereinstellung auch für diese Reifen noch
vorschriftsmäßig ist.
3)
Die vorderen in das Radhaus hineinragenden Stoßstangenhalter müssen bis unterhalb der
unteren Befestigungsschrauben unter einem Winkel von 45° abgeschnitten werden. Außerdem
müssen die vorderen nach Innen in das Radhaus hineinragenden Stoßstangenenden auf einer
Länge von ca. 20 mm unter einem Winkel von 45° angeschnitten werden , wahlweise können
auch vorn verlängerte Federgehänge ( Bolzenabstand mind. 110 mm) eingebaut werden.
4)
Es sind nur Reifen des Herstellers Fulda zulässig.
Abnahme des Anbaus:
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von
Fahrzeughersteller
Fahrzeugtyp
Fahrzeugidentifizierungsnummer
bescheinigen zu lassen
TÜV AUTOMOTIVE GMBH
Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland
Typprüfzentrum Böblingen
Otto-Lilienthal-Straße 16
D-71034 Böblingen
Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH
steller: Künzeller Straße 59 - 61
36043 Fulda
Anlage 70 zum
Gutachten Nr.
18 10 07 5827
(Stand 02/99)
Blatt: 2
Die Anlage 70 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten 18 10 07 5827.
Böblingen, den 01. 03. 1999
TPT-B-SZ/SZ
FULDA
PRÜFLABORATORIUM
T ÜV Au t o m o t iv e G m b H
Typprüfzentrum D-71034 Böblingen
Unternehmensgruppe T Ü V S ü d d e u t s c h l a n d
akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes,
Bundesrepublik Deutschland unter DAR-Registrier-Nr.: KBA - P 10002 - 95
TÜV AUTOMOTIVE GMBH
Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland
Typprüfzentrum Böblingen
Otto-Lilienthal-Straße 16
D-71034 Böblingen
Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH
steller: Künzeller Straße 59 - 61
36043 Fulda
1.
Anlage 71 zum
Gutachten Nr.
18 10 07 5827
(Stand 02/99)
Blatt: 1
Verwendungsbereich und Reifen
Fahrzeughersteller:
Typ:
Suzuki Motor Co. LTD. ET
/ Japan
Cami Automotive INC. TA
/Kanada
Santana Motors S.A.
ET
Spanien
ABE - Nr. bzw. ETG-Nr.:
Handelsbezeichnung:
E 935
e9*93/81*0010*-e6*95/54*0031*-F 839
bzw. EBE *)
G 463
e9*93/81*0009*--
Vitara
Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und
Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise in Verbindung
mit dem Serienrad möglich:
Fahrzeugausführung mit 5½x15" Serienfelge
Angaben zum Serienrad:
Serienreifen:
195 R 15
205/70 R 15
205/75 R 15
215/75 R 15
215 R 15
225/70 R 15
225/75 R 15
5½J x 15 ET 10 mm
195 R 15 bzw. 205/70 R 15
Auflagen und Hinweise
(siehe Pkt. 3.)
1,3
1,3
1,3
1,3
1,2,3
1,3
1,2,3
Fahrzeugausführung mit 7x15" Serienfelge
Angaben zum Serienrad:
Serienreifen:
215/75 R 15
225/70 R 15
255/60 R 15
7JJ x 15 ET 3 mm
255/60 R 15
Auflagen und Hinweise
(siehe Pkt. 3.)
1,3
1,3
1,3
Fahrzeugausführung mit 6½x16" Serienfelge
Angaben zum Serienrad:
Serienreifen:
205/65 R 16
225/60 R 16
235/60 R 16
6½J x 16 ET 25 mm
215/65 R 16
Auflagen und Hinweise
(siehe Pkt. 3.)
1,3
1,3
1,3
TÜV AUTOMOTIVE GMBH
Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland
Typprüfzentrum Böblingen
Otto-Lilienthal-Straße 16
D-71034 Böblingen
Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH
steller: Künzeller Straße 59 - 61
36043 Fulda
2.
Anlage 71 zum
Gutachten Nr.
18 10 07 5827
(Stand 02/99)
Blatt: 2
Auflagen und Hinweise Suzuki Vitara
Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Bremsund Lenkungsteilen:
3.
1)
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
2)
Wegen des veränderten Abrollumfangs gegenüber der serienmäßigen Bereifung ist eine
Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine Neueinstellung
vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet werden, wenn
gleichzeitig nachgewiesen wird, daß die Tachometereinstellung auch für diese Reifen noch
vorschriftsmäßig ist.
3)
Es sind nur Reifen des Herstellers Fulda zulässig.
Abnahme des Anbaus:
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von
Fahrzeughersteller
Fahrzeugtyp
Fahrzeugidentifizierungsnummer
bescheinigen zu lassen
Die Anlage 71 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten 18 10 07 5827.
Böblingen, den 01. 03. 1999
TPT-B-SZ/SZ
FULDA
PRÜFLABORATORIUM
T ÜV Au t o m o t iv e G m b H
Typprüfzentrum D-71034 Böblingen
Unternehmensgruppe T Ü V S ü d d e u t s c h l a n d
akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes,
Bundesrepublik Deutschland unter DAR-Registrier-Nr.: KBA - P 10002 - 95
TÜV AUTOMOTIVE GMBH
Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland
Typprüfzentrum Böblingen
Otto-Lilienthal-Straße 16
D-71034 Böblingen
Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH
steller: Künzeller Straße 59 - 61
36043 Fulda
1.
Anlage 72 zum
Gutachten Nr.
18 10 07 5827
(Stand 02/99)
Blatt: 1
Verwendungsbereich und Reifen
Fahrzeughersteller:
Typ:
ABE - Nr. bzw.ETG-Nr.:
Handelsbezeichnung:
Suzuki Motor Co.
LTD. / Japan
EL
H 305
e6*93/81*0004*--
X - 90
Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und
Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise in Verbindung
mit dem Serienrad möglich:
Fahrzeugausführung mit 5½x15" Serienfelge
Angaben zum Serienrad:
5½J x 15 ET 10 mm
Serienreifen:
195/65 R 15
195/65 R 15
205/60 R 15
205/65 R 15
Auflagen und Hinweise
(siehe Pkt. 3.)
1,3
1,3
1,3
Fahrzeugausführung mit 7x15" Serienfelge
Angaben zum Serienrad:
7JJ x 15 ET 3 mm
Serienreifen:
215/60 R 15
195/65 R 15
205/60 R 15
215/60 R 15
225/50 R 15
225/60 R 15
2.
Auflagen und Hinweise
(siehe Pkt. 3.)
1,3
1,3
1,3
1,2,3
1,2,3
Auflagen und Hinweise Suzuki X 90
Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Bremsund Lenkungsteilen:
3.
1)
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
2)
Wegen des veränderten Abrollumfangs gegenüber der serienmäßigen Bereifung ist eine
Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine Neueinstellung
vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet werden, wenn
gleichzeitig nachgewiesen wird, daß die Tachometereinstellung auch für diese Reifen noch
vorschriftsmäßig ist.
3)
Es sind nur Reifen des Herstellers Fulda zulässig.
Abnahme des Anbaus:
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von
Fahrzeughersteller
Fahrzeugtyp
Fahrzeugidentifizierungsnummer
bescheinigen zu lassen
TÜV AUTOMOTIVE GMBH
Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland
Typprüfzentrum Böblingen
Otto-Lilienthal-Straße 16
D-71034 Böblingen
Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH
steller: Künzeller Straße 59 - 61
36043 Fulda
Anlage 72 zum
Gutachten Nr.
18 10 07 5827
(Stand 02/99)
Blatt: 2
Die Anlage 72 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten 18 10 07 5827.
Böblingen, den 01. 03. 1999
TPT-B-SZ/SZ
FULDA
PRÜFLABORATORIUM
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Unternehmensgruppe T Ü V S ü d d e u t s c h l a n d
akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes,
Bundesrepublik Deutschland unter DAR-Registrier-Nr.: KBA - P 10002 - 95
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Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland
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Otto-Lilienthal-Straße 16
D-71034 Böblingen
Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH
steller: Künzeller Straße 59 - 61
36043 Fulda
1.
Anlage 73 zum
Gutachten Nr.
18 10 07 5827
(Stand 02/99)
Blatt: 1
Verwendungsbereich und Reifen
Fahrzeughersteller:
Typ:
ETG-Nr.:
Handelsbezeichnung:
Suzuki Motor Co. LTD. / Japan
Cami Automotive / Canada
FT
GT
e6*95/54*0053*-e6*93/81*0059*--
Grand Vitara
Grand Vitara
Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und
Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise in Verbindung
mit dem Serienrad möglich:
Fahrzeugausführung mit 5½x15" Serienfelge
Angaben zum Serienrad:
5½J x 15 ET 25 mm
Serienreifen:
195/80 R 15
195 R 15
205/75 R 15
215/75 R 15
Auflagen und Hinweise
(siehe Pkt. 3.)
1,3
1,3
1,2,3
Fahrzeugausführung mit 6½x16" Serienfelge
Angaben zum Serienrad:
6½JJ x 16 ET 25 mm
Serienreifen:
215/65 R 16
205/65 R 16
225/60 R 16
235/60 R 16
Auflagen und Hinweise
(siehe Pkt. 3.)
1,3
1,3
1,2,3
Fahrzeugausführung mit 7x16" Serienfelge
Angaben zum Serienrad:
7JJ x 16 ET 25 mm
Serienreifen:
235/60 R 16
205/65 R 16
225/60 R 16
235/60 R 16
255/50 R 16
255/55 R 16
2.
Auflagen und Hinweise
(siehe Pkt. 3.)
1,3
1,3
1,3
1,2,3
1,3
Auflagen und Hinweise Suzuki Grand Vitara
Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Bremsund Lenkungsteilen:
1)
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
2)
Wegen des veränderten Abrollumfangs gegenüber der serienmäßigen Bereifung ist eine
Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine Neueinstellung
vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet werden, wenn
gleichzeitig nachgewiesen wird, daß die Tachometereinstellung auch für diese Reifen noch
vorschriftsmäßig ist.
3)
Es sind nur Reifen des Herstellers Fulda zulässig.
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Otto-Lilienthal-Straße 16
D-71034 Böblingen
Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH
steller: Künzeller Straße 59 - 61
36043 Fulda
3.
Anlage 73 zum
Gutachten Nr.
18 10 07 5827
(Stand 02/99)
Blatt: 2
Abnahme des Anbaus:
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von
Fahrzeughersteller
Fahrzeugtyp
Fahrzeugidentifizierungsnummer
bescheinigen zu lassen
Die Anlage 73 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten 18 10 07 5827.
Böblingen, den 01. 03. 1999
TPT-B-SZ/SZ
FULDA
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Otto-Lilienthal-Straße 16
D-71034 Böblingen
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steller: Künzeller Straße 59 - 61
36043 Fulda
1.
Anlage 80 zum
Gutachten Nr.
18 10 07 5827
(Stand 02/99)
Blatt: 1
Verwendungsbereich und Reifen
Fahrzeughersteller:
Typ:
ABE - Nr.:
Handelsbezeichnung:
Toyota Motor Co.LTD.
/ Japan
N 13
F 355 bzw.
EBE *)
Toyota 4-Runner
EBE *) ... Einzelbetriebserlaubnisse
Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und
Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise in Verbindung
mit dem Serienrad möglich:
Fahrzeugausführung mit 6x15" Serienfelge
Angaben zum Serienrad:
Serienreifen:
6J x 15 ET 30 mm
215 R 15
Auflagen und Hinweise
(siehe Pkt. 3.)
1,3
1,3
1,3
1,2,3
1,2,3
1,2,3
215 R 15
225/70 R 15
225/75 R 15
235/75 R 15
9 R 15
30 x 9,50 R 15
Fahrzeugausführung mit 7x15" Serienfelge
Angaben zum Serienrad:
Serienreifen:
7JJ x 15 ET 8 mm
265/70 R 15
235/75 R 15
255/70 R 15
255/75 R 15
265/70 R 15
265/75 R 15
9 R 15
30 x 9,50 R 15
10 R 15
31 x 10,50 R 15
2.
Auflagen und Hinweise
(siehe Pkt. 3.)
1,3
1,3
1,2,3
1,3
1,2,3
1,3
1,3
1,2,3
1,2,3
Auflagen und Hinweise Toyota 4-Runner
Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Bremsund Lenkungsteilen:
1)
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
2)
Wegen des veränderten Abrollumfangs gegenüber der serienmäßigen Bereifung ist eine
Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine Neueinstellung
vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet werden, wenn
gleichzeitig nachgewiesen wird, daß die Tachometereinstellung auch für diese Reifen noch
vorschriftsmäßig ist.
3)
Es sind nur Reifen des Herstellers Fulda zulässig.
TÜV AUTOMOTIVE GMBH
Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland
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Otto-Lilienthal-Straße 16
D-71034 Böblingen
Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH
steller: Künzeller Straße 59 - 61
36043 Fulda
3.
Anlage 80 zum
Gutachten Nr.
18 10 07 5827
(Stand 02/99)
Blatt: 2
Abnahme des Anbaus:
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von
Fahrzeughersteller
Fahrzeugtyp
Fahrzeugidentifizierungsnummer
bescheinigen zu lassen
Die Anlage 80 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten 18 10 07 5827.
Böblingen, den 01. 03. 1999
TPT-B-SZ/SZ
FULDA
PRÜFLABORATORIUM
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Typprüfzentrum D-71034 Böblingen
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akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes,
Bundesrepublik Deutschland unter DAR-Registrier-Nr.: KBA - P 10002 - 95
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Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland
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Otto-Lilienthal-Straße 16
D-71034 Böblingen
Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH
steller: Künzeller Straße 59 - 61
36043 Fulda
1.
Anlage 81 zum
Gutachten Nr.
18 10 07 5827
(Stand 02/99)
Blatt: 1
Verwendungsbereich und Reifen
Fahrzeughersteller:
Typ:
ABE - Nr.:
Handelsbezeichnung:
Toyota Motor Co.LTD
/ Japan
J7
D 884
D 884/1
Toyota Land Cruiser
EBE *) ... Einzelbetriebserlaubnisse
Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und
Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise in Verbindung
mit dem Serienrad möglich:
Fahrzeugausführung mit 6x16" Serienfelge
Angaben zum Serienrad:
Serienreifen:
6J x 16 ET 30 mm
205 R 16
Auflagen und Hinweise
(siehe Pkt. 3.)
1,3
1,3
1,2,3
205 R 16
235/70 R 16
245/75 R 16
Fahrzeugausführung mit 7x15" Serienfelge
Angaben zum Serienrad:
Serienreifen:
7JJ x 15 ET 8 mm
265/75 R 15
235/75 R 15
255/70 R 15
255/75 R 15
265/70 R 15
265/75 R 15
9 R 15
30 x 9,50 R 15
10 R 15
31 x 10,50 R 15
2.
Auflagen und Hinweise
(siehe Pkt. 3.)
1,3
1,3
1,2,3
1,3
1,2,3
1,3
1,3
1,2,3
1,2,3
Auflagen und Hinweise Toyota Land Cruiser J7
Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Bremsund Lenkungsteilen:
1)
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
2)
Wegen des veränderten Abrollumfangs gegenüber der serienmäßigen Bereifung ist eine
Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine Neueinstellung
vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet werden, wenn
gleichzeitig nachgewiesen wird, daß die Tachometereinstellung auch für diese Reifen noch
vorschriftsmäßig ist.
3)
Es sind nur Reifen des Herstellers Fulda zulässig.
TÜV AUTOMOTIVE GMBH
Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland
Typprüfzentrum Böblingen
Otto-Lilienthal-Straße 16
D-71034 Böblingen
Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH
steller: Künzeller Straße 59 - 61
36043 Fulda
3.
Anlage 81 zum
Gutachten Nr.
18 10 07 5827
(Stand 02/99)
Blatt: 2
Abnahme des Anbaus:
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von
Fahrzeughersteller
Fahrzeugtyp
Fahrzeugidentifizierungsnummer
bescheinigen zu lassen
Die Anlage 81 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten 18 10 07 5827.
Böblingen, den 01. 03. 1999
TPT-B-SZ/SZ
FULDA
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Bundesrepublik Deutschland unter DAR-Registrier-Nr.: KBA - P 10002 - 95
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Otto-Lilienthal-Straße 16
D-71034 Böblingen
Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH
steller: Künzeller Straße 59 - 61
36043 Fulda
1.
Anlage 82 zum
Gutachten Nr.
18 10 07 5827
(Stand 02/99)
Blatt: 1
Verwendungsbereich und Reifen
Fahrzeughersteller:
Typ:
ABE - Nr.:
Handelsbezeichnung:
Toyota Motor Co.LTD.
/ Japan
J8
F 436 bzw.
EBE *)
Toyota Land Cruiser
Station
EBE *) ... Einzelbetriebserlaubnisse
Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und
Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise in Verbindung
mit dem Serienrad möglich:
Fahrzeugausführung mit 7x15" Serienfelge
Angaben zum Serienrad:
Serienreifen:
7J x 15 ET 10 mm
265/75 R 15
Auflagen und Hinweise
(siehe Pkt. 3.)
1,2
1,2
1,2
1,2
1,2
255/75 R 15
265/70 R 15
265/75 R 15
10 R 15
31 x 10,50 R 15
Fahrzeugausführung mit 8x16" Serienfelge
Angaben zum Serienrad:
Serienreifen:
8JJ x 16 ET 0 mm
275/70 R 16
265/75 R 16
275/70 R 16
2.
Auflagen und Hinweise
(siehe Pkt. 3.)
1,2
1,2
Auflagen und Hinweise Toyota Land Cruiser J8
Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Bremsund Lenkungsteilen:
3.
1)
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
3)
Es sind nur Reifen des Herstellers Fulda zulässig.
Abnahme des Anbaus:
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von
Fahrzeughersteller
Fahrzeugtyp
Fahrzeugidentifizierungsnummer
bescheinigen zu lassen
TÜV AUTOMOTIVE GMBH
Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland
Typprüfzentrum Böblingen
Otto-Lilienthal-Straße 16
D-71034 Böblingen
Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH
steller: Künzeller Straße 59 - 61
36043 Fulda
Anlage 82 zum
Gutachten Nr.
18 10 07 5827
(Stand 02/99)
Blatt: 2
Die Anlage 82 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten 18 10 07 5827.
Böblingen, den 01. 03. 1999
TPT-B-SZ/SZ
FULDA
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Typprüfzentrum D-71034 Böblingen
Unternehmensgruppe T Ü V S ü d d e u t s c h l a n d
akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes,
Bundesrepublik Deutschland unter DAR-Registrier-Nr.: KBA - P 10002 - 95
TÜV AUTOMOTIVE GMBH
Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland
Typprüfzentrum Böblingen
Otto-Lilienthal-Straße 16
D-71034 Böblingen
Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH
steller: Künzeller Straße 59 - 61
36043 Fulda
1.
Anlage 83 zum
Gutachten Nr.
18 10 07 5827
(Stand 02/99)
Blatt: 1
Verwendungsbereich und Reifen
Fahrzeughersteller:
Fahrzeugtyp:
Handelsbezeichnung:
ETG Nr.:
Toyota Motor Corporation
J9
Toyota Land
e6*93/81*0023*--
(Japan)
Cruiser (90 Serie)
Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und
Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise in Verbindung
mit dem Serienrad möglich:
Fahrzeugausführung mit 6x16" Serienfelge
Angaben zum Serienrad:
Serienreifen:
6J x 16 ET 30 mm
215/80 R 16
Auflagen und Hinweise
(siehe Pkt. 3.)
1,3
1,3
205 R 16
235/70 R 16
Fahrzeugausführung mit 7x16" Serienfelge
Angaben zum Serienrad:
Serienreifen:
7JJ x 16 ET 15 mm
265/70 R 16
205 R 16
235/70 R 16
245/75 R 16
255/65 R 16
265/70 R 16
275/70 R 16
2.
Auflagen und Hinweise
(siehe Pkt. 3.)
1,3
1,3
1,3
1,3
1,3
1,2,3
Auflagen und Hinweise Toyota Land Cruiser J9
Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Bremsund Lenkungsteilen:
1)
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
2)
Wegen des veränderten Abrollumfangs gegenüber der serienmäßigen Bereifung ist eine
Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine Neueinstellung
vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet werden, wenn
gleichzeitig nachgewiesen wird, daß die Tachometereinstellung auch für diese Reifen noch
vorschriftsmäßig ist.
3)
Es sind nur Reifen des Herstellers Fulda zulässig.
TÜV AUTOMOTIVE GMBH
Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland
Typprüfzentrum Böblingen
Otto-Lilienthal-Straße 16
D-71034 Böblingen
Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH
steller: Künzeller Straße 59 - 61
36043 Fulda
3.
Anlage 83 zum
Gutachten Nr.
18 10 07 5827
(Stand 02/99)
Blatt: 2
Abnahme des Anbaus:
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von
Fahrzeughersteller
Fahrzeugtyp
Fahrzeugidentifizierungsnummer
bescheinigen zu lassen
Die Anlage 83 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten 18 10 07 5827.
Böblingen, den 01. 03. 1999
TPT-B-SZ/SZ
FULDA
PRÜFLABORATORIUM
T ÜV Au t o m o t iv e G m b H
Typprüfzentrum D-71034 Böblingen
Unternehmensgruppe T Ü V S ü d d e u t s c h l a n d
akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes,
Bundesrepublik Deutschland unter DAR-Registrier-Nr.: KBA - P 10002 - 95
TÜV AUTOMOTIVE GMBH
Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland
Typprüfzentrum Böblingen
Otto-Lilienthal-Straße 16
D-71034 Böblingen
Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH
steller: Künzeller Straße 59 - 61
36043 Fulda
1.
Anlage 84 zum
Gutachten Nr.
18 10 07 5827
(Stand 02/99)
Blatt: 1
Verwendungsbereich und Reifen
Fahrzeughersteller:
Typ:
ABE - Nr. bzw. ETG Nr.:
Handelsbezeichnung:
Toyota Motor Corp.(J)
XA
XA 1
G 703
e4*93/81*0001*--
Toyota RAV 4
Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und
Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise in Verbindung
mit dem Serienrad möglich:
Fahrzeugausführung mit 6x16" Serienfelge
Angaben zum Serienrad:
Serienreifen:
6J x 16 ET 45 mm
215/70 R 16
Auflagen und Hinweise
(siehe Pkt. 3.)
1,3
1,3
1,2,3
205/65 R 16
225/60 R 16
235/60 R 16
Fahrzeugausführung mit 6½x16" Serienfelge
Angaben zum Serienrad:
Serienreifen:
6½J x 16 ET 45 mm
215/70 R 16
205/65 R 16
225/60 R 16
235/60 R 16
2.
Auflagen und Hinweise
(siehe Pkt. 3.)
1,3
1,3
1,2,3
Auflagen und Hinweise Toyota RAV 4
Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Bremsund Lenkungsteilen:
3.
1)
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
2)
Bei Fahrzeugen mit Automatikgetriebe muß der Lenkeinschlag begrenzt werden.
3)
Es sind nur Reifen des Herstellers Fulda zulässig.
Abnahme des Anbaus:
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von
Fahrzeughersteller
Fahrzeugtyp
Fahrzeugidentifizierungsnummer
bescheinigen zu lassen
TÜV AUTOMOTIVE GMBH
Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland
Typprüfzentrum Böblingen
Otto-Lilienthal-Straße 16
D-71034 Böblingen
Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH
steller: Künzeller Straße 59 - 61
36043 Fulda
Anlage 84 zum
Gutachten Nr.
18 10 07 5827
(Stand 02/99)
Blatt: 2
Die Anlage 84 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten 18 10 07 5827.
Böblingen, den 01. 03. 1999
TPT-B-SZ/SZ
FULDA
PRÜFLABORATORIUM
T ÜV Au t o m o t iv e G m b H
Typprüfzentrum D-71034 Böblingen
Unternehmensgruppe T Ü V S ü d d e u t s c h l a n d
akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes,
Bundesrepublik Deutschland unter DAR-Registrier-Nr.: KBA - P 10002 - 95
TÜV AUTOMOTIVE GMBH
Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland
Typprüfzentrum Böblingen
Otto-Lilienthal-Straße 16
D-71034 Böblingen
Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH
steller: Künzeller Straße 59 - 61
36043 Fulda
1.
Anlage 85 zum
Gutachten Nr.
18 10 07 5827
(Stand 02/99)
Blatt: 1
Verwendungsbereich und Reifen
Fahrzeughersteller
Fahrzeugtyp
Handelsbezeichnung
ABE Nr.
Volkswagen AG (D)
Toyota Mot. Corp. (J)
7AX1
N 11
N1
VW Taro 4x4
Hilux 4WD
G 758
F 131
G 906
Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und
Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise in Verbindung
mit dem Serienrad möglich:
Angaben zum Serienrad:
Serienreifen:
6J x 16 ET 30 mm
205 R 16
205 R 16
235/70 R 16
2.
Auflagen und Hinweise
(siehe Pkt. 3.)
1,3
1,3
Auflagen und Hinweise Toyota Hilux/ VW Taro
Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Bremsund Lenkungsteilen:
3.
1)
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
2)
Wegen des veränderten Abrollumfangs gegenüber der serienmäßigen Bereifung ist eine
Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine Neueinstellung
vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet werden, wenn
gleichzeitig nachgewiesen wird, daß die Tachometereinstellung auch für diese Reifen noch
vorschriftsmäßig ist.
3)
Es sind nur Reifen des Herstellers Fulda zulässig.
Abnahme des Anbaus:
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von
Fahrzeughersteller
Fahrzeugtyp
Fahrzeugidentifizierungsnummer
bescheinigen zu lassen
TÜV AUTOMOTIVE GMBH
Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland
Typprüfzentrum Böblingen
Otto-Lilienthal-Straße 16
D-71034 Böblingen
Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH
steller: Künzeller Straße 59 - 61
36043 Fulda
Anlage 85 zum
Gutachten Nr.
18 10 07 5827
(Stand 02/99)
Blatt: 2
Die Anlage 85 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten 18 10 07 5827.
Böblingen, den 01. 03. 1999
TPT-B-SZ/SZ
FULDA
PRÜFLABORATORIUM
T ÜV Au t o m o t iv e G m b H
Typprüfzentrum D-71034 Böblingen
Unternehmensgruppe T Ü V S ü d d e u t s c h l a n d
akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes,
Bundesrepublik Deutschland unter DAR-Registrier-Nr.: KBA - P 10002 - 95
TÜV AUTOMOTIVE GMBH
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Otto-Lilienthal-Straße 16
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Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH
steller: Künzeller Straße 59 - 61
36043 Fulda
1.
Anlage 86 zum
Gutachten Nr.
18 10 07 5827
(Stand 02/99)
Blatt: 1
Verwendungsbereich und Reifen
Fahrzeughersteller
Toyota Mot. Corp. (J)
Fahrzeugtyp
LN 165
LN 170
Handelsbezeichnung
Hilux TD 4WD
ABE Nr.
H 832
Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und
Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise in Verbindung
mit dem Serienrad möglich:
Angaben zum Serienrad:
Serienreifen:
6J x 16 ET 30 mm
205 R 16
205 R 16
235/70 R 16
2.
Auflagen und Hinweise
(siehe Pkt. 3.)
1,3
1,3
Auflagen und Hinweise Toyota Hilux TD
Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Bremsund Lenkungsteilen:
3.
1)
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
2)
Wegen des veränderten Abrollumfangs gegenüber der serienmäßigen Bereifung ist eine
Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine Neueinstellung
vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet werden, wenn
gleichzeitig nachgewiesen wird, daß die Tachometereinstellung auch für diese Reifen noch
vorschriftsmäßig ist.
3)
Es sind nur Reifen des Herstellers Fulda zulässig.
Abnahme des Anbaus:
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von
Fahrzeughersteller
Fahrzeugtyp
Fahrzeugidentifizierungsnummer
bescheinigen zu lassen
TÜV AUTOMOTIVE GMBH
Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland
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Otto-Lilienthal-Straße 16
D-71034 Böblingen
Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH
steller: Künzeller Straße 59 - 61
36043 Fulda
Anlage 86 zum
Gutachten Nr.
18 10 07 5827
(Stand 02/99)
Blatt: 2
Die Anlage 86 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten 18 10 07 5827.
Böblingen, den 01. 03. 1999
TPT-B-SZ/SZ
FULDA
PRÜFLABORATORIUM
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Otto-Lilienthal-Straße 16
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steller: Künzeller Straße 59 - 61
36043 Fulda
1.
Anlage 87 zum
Gutachten Nr.
18 10 07 5827
(Stand 02/99)
Blatt: 1
Verwendungsbereich und Reifen
Fahrzeughersteller
Fahrzeugtyp
Handelsbezeichnung
ETG Nr.
Toyota Mot. Corp. (J)
J 10
Land Cruiser
(Serie 100 )
e6*95/54*0055*--
Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und
Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise in Verbindung
mit dem Serienrad möglich:
Angaben zum Serienrad:
Serienreifen:
8JJ x 16 ET 60 mm
275/70 R 16
265/75 R 16
275/70 R 16
2.
Auflagen und Hinweise
(siehe Pkt. 3.)
1,2,3
1,3
Auflagen und Hinweise Toyota J 10
Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Bremsund Lenkungsteilen:
3.
1)
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
2)
Wegen des veränderten Abrollumfangs gegenüber der serienmäßigen Bereifung ist eine
Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine Neueinstellung
vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet werden, wenn
gleichzeitig nachgewiesen wird, daß die Tachometereinstellung auch für diese Reifen noch
vorschriftsmäßig ist.
3)
Es sind nur Reifen des Herstellers Fulda zulässig.
Abnahme des Anbaus:
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von
Fahrzeughersteller
Fahrzeugtyp
Fahrzeugidentifizierungsnummer
bescheinigen zu lassen
TÜV AUTOMOTIVE GMBH
Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland
Typprüfzentrum Böblingen
Otto-Lilienthal-Straße 16
D-71034 Böblingen
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steller: Künzeller Straße 59 - 61
36043 Fulda
Anlage 87 zum
Gutachten Nr.
18 10 07 5827
(Stand 02/99)
Blatt: 2
Die Anlage 87 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten 18 10 07 5827.
Böblingen, den 01. 03. 1999
TPT-B-SZ/SZ
FULDA
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D-71034 Böblingen
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steller: Künzeller Straße 59 - 61
36043 Fulda
1.
Anlage 90 zum
Gutachten Nr.
18 10 07 5827
(Stand 02/99)
Blatt: 1
Verwendungsbereich und Reifen
Fahrzeughersteller:
Typ:
ABE - Nr. bzw. ETG-Nr.:
Ausf.:
Handelsbezeichnung:
Rover Group LTD /
GB
LD
H 263 bzw.
EBE *)
A,C
Rover Defender 90
Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und
Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise in Verbindung
mit dem Serienrad möglich:
Fahrzeugausführung mit 6x16" Serienfelge
Angaben zum Serienrad:
6JK x 16 ET 33 mm
Serienreifen:
205 R 16
Auflagen und Hinweise
(siehe Pkt. 3.)
1,3
1,2,3
1,3
1,2,3
1,2,3
1,2,3
1,2,3
205 R 16
215/85 R 16
235/70 R 16
235/85 R 16
245/75 R 16
7.00 R 16
7.50 R 16
Fahrzeugausführung mit 7x16" Serienfelge
Angaben zum Serienrad:
7J x 16 ET 33 mm
Serienreifen:
235/85 R 16 bzw. 265/75 R 16
205 R 16
215/85 R 16
235/70 R 16
235/85 R 16
245/75 R 16
255/65 R 16
255/85 R 16
265/70 R 16
265/75 R 16
275/70 R 16
2.
Auflagen und Hinweise
(siehe Pkt. 3.)
1,2,3
1,3
1,2,3
1,3
1,3
1,2,3
1,2,3
1,3
1,3
1,3
Auflagen und Hinweise
Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Bremsund Lenkungsteilen:
1)
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
2)
Wegen des veränderten Abrollumfangs gegenüber der serienmäßigen Bereifung ist eine
Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine Neueinstellung
vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet werden, wenn
gleichzeitig nachgewiesen wird, daß die Tachometereinstellung auch für diese Reifen noch
vorschriftsmäßig ist.
3)
Es sind nur Reifen des Herstellers Fulda zulässig.
TÜV AUTOMOTIVE GMBH
Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland
Typprüfzentrum Böblingen
Otto-Lilienthal-Straße 16
D-71034 Böblingen
Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH
steller: Künzeller Straße 59 - 61
36043 Fulda
3.
Anlage 90 zum
Gutachten Nr.
18 10 07 5827
(Stand 02/99)
Blatt: 2
Abnahme des Anbaus:
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von
Fahrzeughersteller
Fahrzeugtyp
Fahrzeugidentifizierungsnummer
bescheinigen zu lassen
Die Anlage 90 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten 18 10 07 5827.
Böblingen, den 01. 03. 1999
TPT-B-SZ/SZ
FULDA
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Otto-Lilienthal-Straße 16
D-71034 Böblingen
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steller: Künzeller Straße 59 - 61
36043 Fulda
1.
Anlage 91 zum
Gutachten Nr.
18 10 07 5827
(Stand 02/99)
Blatt: 1
Verwendungsbereich und Reifen
Fahrzeughersteller:
Typ:
Rover Group LTD /
GB
Range Rover D 885
D 885/1
ABE - Nr. bzw. ETG-Nr.:
Handelsbezeichnung:
Range Rover Classic
Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und
Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise in Verbindung
mit dem Serienrad möglich:
Fahrzeugausführung mit 6x16" Serienfelge
Angaben zum Serienrad:
Serienreifen:
6JK x 16 ET 33 mm
205 R 16 bzw. 215/75 R 16 bzw. 235/70 R 16
Auflagen und Hinweise
(siehe Pkt. 3.)
1,3
1,2,3
205 R 16
235/70 R 16
Fahrzeugausführung mit 7x16" Serienfelge
Angaben zum Serienrad:
Serienreifen:
7J x 16 ET 33 mm od. ET15
205 R 16 bzw. 215/75 R 16 bzw. 235/70 R 16
205 R 16
235/70 R 16
2.
Auflagen und Hinweise
(siehe Pkt. 3.)
1,3
1,2,3
Auflagen und Hinweise
Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Bremsund Lenkungsteilen:
3.
1)
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
2)
Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugen mit Luftfederung (4,6 LSEi)
3)
Es sind nur Reifen des Herstellers Fulda zulässig.
Abnahme des Anbaus:
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von
Fahrzeughersteller
Fahrzeugtyp
Fahrzeugidentifizierungsnummer
bescheinigen zu lassen
TÜV AUTOMOTIVE GMBH
Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland
Typprüfzentrum Böblingen
Otto-Lilienthal-Straße 16
D-71034 Böblingen
Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH
steller: Künzeller Straße 59 - 61
36043 Fulda
Anlage 91 zum
Gutachten Nr.
18 10 07 5827
(Stand 02/99)
Blatt: 2
Die Anlage 91 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten 18 10 07 5827.
Böblingen, den 01. 03. 1999
TPT-B-SZ/SZ
FULDA
PRÜFLABORATORIUM
T ÜV Au t o m o t iv e G m b H
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akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes,
Bundesrepublik Deutschland unter DAR-Registrier-Nr.: KBA - P 10002 - 95
TÜV AUTOMOTIVE GMBH
Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland
Typprüfzentrum Böblingen
Otto-Lilienthal-Straße 16
D-71034 Böblingen
Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH
steller: Künzeller Straße 59 - 61
36043 Fulda
1.
Anlage 92 zum
Gutachten Nr.
18 10 07 5827
(Stand 02/99)
Blatt: 1
Reifen für Fahrzeugtyp Range Rover LP
Fahrzeughersteller:
Typ:
ABE - Nr. bzw. ETG-Nr.:
Handelsbezeichnung:
Rover Group LTD /
GB
LP
G 857
e11*93/81*0047*--
Range Rover
Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und
Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise in Verbindung
mit dem Serienrad möglich:
Fahrzeugausführung mit 7x16" Serienfelge
Angaben zum Serienrad:
Serienreifen:
7J x 16 ET 57 mm
235/70 R 16
Auflagen und Hinweise
(siehe Pkt. 3.)
1,2
1,2
235/70 R 16
255/65 R 16
Fahrzeugausführung mit 8x16" Serienfelge
Angaben zum Serienrad:
Serienreifen:
8J x 16 ET 57
255/65 R 16
235/70 R 16
255/65 R 16
2.
Auflagen und Hinweise
(siehe Pkt. 3.)
1,2
1,2
Auflagen und Hinweise
Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Bremsund Lenkungsteilen:
3.
1)
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
2)
Es sind nur Reifen des Herstellers Fulda zulässig.
Abnahme des Anbaus:
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von
Fahrzeughersteller
Fahrzeugtyp
Fahrzeugidentifizierungsnummer
bescheinigen zu lassen
TÜV AUTOMOTIVE GMBH
Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland
Typprüfzentrum Böblingen
Otto-Lilienthal-Straße 16
D-71034 Böblingen
Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH
steller: Künzeller Straße 59 - 61
36043 Fulda
Anlage 92 zum
Gutachten Nr.
18 10 07 5827
(Stand 02/99)
Blatt: 2
Die Anlage 92 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten 18 10 07 5827.
Böblingen, den 01. 03. 1999
TPT-B-SZ/SZ
FULDA
PRÜFLABORATORIUM
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Unternehmensgruppe T Ü V S ü d d e u t s c h l a n d
akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes,
Bundesrepublik Deutschland unter DAR-Registrier-Nr.: KBA - P 10002 - 95
TÜV AUTOMOTIVE GMBH
Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland
Typprüfzentrum Böblingen
Otto-Lilienthal-Straße 16
D-71034 Böblingen
Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH
steller: Künzeller Straße 59 - 61
36043 Fulda
1.
Anlage 93 zum
Gutachten Nr.
18 10 07 5827
(Stand 02/99)
Blatt: 1
Reifen für Fahrzeugtyp Rover Discovery
Fahrzeughersteller:
Typ:
ABE - Nr. bzw. ETG-Nr.:
Handelsbezeichnung:
Rover Group LTD /
GB
SALLJG
LJ
F 407
e11*93/81*0044*--
Discovery
Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und
Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise in Verbindung
mit dem Serienrad möglich:
Angaben zum Serienrad:
Serienreifen:
7J x 16 ET 33 od. ET 15
205 R 16 bzw. 215/75 R 16 bzw. 235/70 R 16
205 R 16
215/85 R 16
235/70 R 16
235/85 R 16
245/75 R 16
255/65 R 16
2.
Auflagen und Hinweise
(siehe Pkt. 3.)
1,4
1,2,4
1,4
1,2,3,4 (Nur Stahlrad ET 33)
1,2,3,4
1,4
Auflagen und Hinweise
Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Bremsund Lenkungsteilen:
3.
1)
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
2)
Wegen des veränderten Abrollumfangs gegenüber der serienmäßigen Bereifung ist eine
Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine Neueinstellung
vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet werden, wenn
gleichzeitig nachgewiesen wird, daß die Tachometereinstellung auch für diese Reifen noch
vorschriftsmäßig ist.
3)
Wegen der Radtragfähigkeit ist die Hinterachslast auf 1560 kg in Verbindung mit dieser RadReifenkombination zu begrenzen. Dementsprechend sind die Angaben in den Fahrzeugpapieren
zu berichtigen.
4)
Es sind nur Reifen des Herstellers Fulda zulässig.
Abnahme des Anbaus:
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von
Fahrzeughersteller
Fahrzeugtyp
Fahrzeugidentifizierungsnummer
bescheinigen zu lassen
TÜV AUTOMOTIVE GMBH
Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland
Typprüfzentrum Böblingen
Otto-Lilienthal-Straße 16
D-71034 Böblingen
Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH
steller: Künzeller Straße 59 - 61
36043 Fulda
Anlage 93 zum
Gutachten Nr.
18 10 07 5827
(Stand 02/99)
Blatt: 2
Die Anlage 93 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten 18 10 07 5827.
Böblingen, den 01. 03. 1999
TPT-B-SZ/SZ
FULDA
PRÜFLABORATORIUM
T ÜV Au t o m o t iv e G m b H
Typprüfzentrum D-71034 Böblingen
Unternehmensgruppe T Ü V S ü d d e u t s c h l a n d
akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes,
Bundesrepublik Deutschland unter DAR-Registrier-Nr.: KBA - P 10002 - 95
TÜV AUTOMOTIVE GMBH
Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland
Typprüfzentrum Böblingen
Otto-Lilienthal-Straße 16
D-71034 Böblingen
Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH
steller: Künzeller Straße 59 - 61
36043 Fulda
1.
Anlage 94 zum
Gutachten Nr.
18 10 07 5827
(Stand 02/99)
Blatt: 1
Reifen für Fahrzeugtyp Rover Discovery
Fahrzeughersteller:
Typ:
ETG-Nr.:
Handelsbezeichnung:
Rover Group LTD /
GB
LN
e11*96/79*0082*--
Land Rover
Freelander
Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und
Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise in Verbindung
mit dem Serienrad möglich:
Fahrzeugausführung mit 5½x15" Serienfelge
Angaben zum Serienrad:
5½J x 15 ET 46
Serienreifen:
195/80 R 15
195 R 15
205/70 R 15
205/75 R 15
215/75 R 15
Auflagen und Hinweise
(siehe Pkt. 3.)
1,3
1,3
1,3
1,2,3
Fahrzeugausführung mit 6x16" Serienfelge
Angaben zum Serienrad:
6J x 16 ET 46
Serienreifen:
215/65 R 16
205/65 R 16
225/60 R 16
2.
Auflagen und Hinweise
(siehe Pkt. 3.)
1,3
1,3
Auflagen und Hinweise
Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Bremsund Lenkungsteilen:
3.
1)
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
2)
Wegen des veränderten Abrollumfangs gegenüber der serienmäßigen Bereifung ist eine
Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine Neueinstellung
vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet werden, wenn
gleichzeitig nachgewiesen wird, daß die Tachometereinstellung auch für diese Reifen noch
vorschriftsmäßig ist.
3)
Es sind nur Reifen des Herstellers Fulda zulässig.
Abnahme des Anbaus:
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von
Fahrzeughersteller
Fahrzeugtyp
Fahrzeugidentifizierungsnummer
bescheinigen zu lassen
TÜV AUTOMOTIVE GMBH
Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland
Typprüfzentrum Böblingen
Otto-Lilienthal-Straße 16
D-71034 Böblingen
Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH
steller: Künzeller Straße 59 - 61
36043 Fulda
Anlage 94 zum
Gutachten Nr.
18 10 07 5827
(Stand 02/99)
Blatt: 2
Die Anlage 94 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten 18 10 07 5827.
Böblingen, den 01. 03. 1999
TPT-B-SZ/SZ
FULDA
PRÜFLABORATORIUM
T ÜV Au t o m o t iv e G m b H
Typprüfzentrum D-71034 Böblingen
Unternehmensgruppe T Ü V S ü d d e u t s c h l a n d
akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes,
Bundesrepublik Deutschland unter DAR-Registrier-Nr.: KBA - P 10002 - 95
TÜV AUTOMOTIVE GMBH
Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland
Typprüfzentrum Böblingen
Otto-Lilienthal-Straße 16
D-71034 Böblingen
Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH
steller: Künzeller Straße 59 - 61
36043 Fulda
1.
Anlage 100 zum
Gutachten Nr.
18 10 07 5827
(Stand 02/99)
Blatt: 1
Verwendungsbereich und Reifen
Fahrzeughersteller:
Fahrzeugtyp:
Mercedes Benz AG (D) 461
bzw.
461.4
Daimler Benz
460.2
460.3
463
463 D
Steyr Daimler Puch (A) 46
Mercedes Benz
461
Mercedes Benz
463
Handelsbezeichnung:
ABE Nr. bzw. ETG-Nr.:
Mercedes G
Steyr Puch G
G 371
F 365
B 244 - /2
B 245 - /2
F 455
F 454
Geländewagen Puch e12*70/156*96/27*0001*-G - Klasse
e1*96/79*0065*-G - Klasse
e1*96/79*0064*--
Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und
Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise in Verbindung
mit dem Serienrad möglich:
Angaben zu den Serienrädern
Die unter 3. aufgeführten Umrüstreifen sind zum Anbau auf dem serienmäßigen Leichtmetallrad
bzw. Stahlrad vorgesehen:
Radnummer:
Radgröße:
Einpresstiefe:
Serienbereifung und Reifengruppe:
(Nur auf Stahlrad)
Radnummer:
Radgröße:
Einpresstiefe:
Serienbereifung und Reifengruppe:
R1
R2
5 ½ JK x 16 H2
+ 63 mm
6 J x 16 H2
+ 63 mm
205 R 16
(III)
215/80 R 16 (III)
215 R 16
(III)
225/75 R 16 (III)
7,00 R 16 (IV)
7,50 R 16 (V)
205 R 16
(III)
215/80 R 16 (III)
215 R 16
(III)
225/75 R 16 (III)
7,00 R 16 (IV)
7,50 R 16 (V)
R3
R4
5 ½ JK x 16 H2
+ 38 mm
7 J x 15 H2
+ 37 mm
205 R16
(III)
215/80 R 16 (III)
215 R 16
(III)
235/70R15 (II)
255/75R15 (IV)
10 R 15
(IV)
Radnummer:
Radgröße:
Einpresstiefe:
R5
R6
7 J x 15 H2
+ 63 mm
7½ J x 16 H2
+ 63 mm
Serienbereifung und Reifengruppe:
255/75 R 15 (IV)
235/85 R 16 (V)
255/65 R 16 ((III)
275/70 R 16 (V)
TÜV AUTOMOTIVE GMBH
Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland
Typprüfzentrum Böblingen
Otto-Lilienthal-Straße 16
D-71034 Böblingen
Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH
steller: Künzeller Straße 59 - 61
36043 Fulda
Anlage 100 zum
Gutachten Nr.
18 10 07 5827
(Stand 02/99)
Blatt: 2
Umrüstreifen für Fahrzeuge mit 16" Felgen
205 R 16
215/85 R 16
235/85 R 16
235/70 R 16
245/75 R 16
255/65 R 16
255/85 R 16
265/70 R 16
265/75 R 16
275/70 R 16
285/75 R 16
Reifengrößengruppe
III
IV
V
III
IV
III
V
IV
V
V
V
Zulässige Felge
R1,R2,R3
R1,R2,R3
R1,R2,R6
R6
R6
R6
R2,R6
R6
R6
R6
R6
Auflagen und Hinweise
(siehe Pkt. 3.)
1,2,3,5,6,8
1,2,3,5,6,8
1,2,3,4,5,6,7,8
1,2,3,5,6,8
1,2,3,5,6,8
1,2,3,5,6,8
1,2,3,4,5,6,7,8
1,2,3,5,6,8
1,2,3,4,5,6,7,8
1,2,3,5,6,8
1,2,3,4,5,6,7,8
Umrüstreifen für Fahrzeuge mit 15" Felgen
225/75 R 15
235/75 R 15
255/70 R 15
255/75 R 15
265/70 R 15
265/75 R 15
9 R 15
30 x 9,50 R 15
10 R 15
31 x 10,50 R 15
2.
Reifen
größengruppeII
III
III
IV
III
IV
III
III
IV
IV
Zulässige Felge
R4,R5
R4,R5
R4,R5
R4,R5
R4,R5
R4,R5
R4,R5
R4,R5
R4,R5
R4,R5
Auflagen und Hinweise
(siehe Pkt. 3.)
1,2,3,5,6,8
1,2,3,5,6,8
1,2,3,5,6,8
1,2,3,5,6,8
1,2,3,5,6,8
1,2,3,5,6,8
1,2,3,5,6,8
1,2,3,5,6,8
1,2,3,5,6,8
1,2,3,5,6,8
Auflagen und Hinweise Mercedes G 460/461/463
Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Bremsund Lenkungsteilen:
1)
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
2)
Zuordnung der möglichen Felgen zu den Fahrzeugbaureihen:
Radnummer:
R1
R2
R3
R4
R5
R6
Fahrzeugtyp:
460/2
x
x
x
x
x
460/3
x
x
x
x
x
461
x
x
x
x
x
461/4
x
x
x
x
x
463
x
x
nicht zul.
nicht zul.
x **)
463 D
x
x
nicht zul.
nicht zul.
x **)
**) Nicht zulässig bei Fahrzeugen die Serienmäßig mit der Felge R6 ausgerüstet sind.
( z.B. 500 GE, 320 GE, 350 GD, 300GD(130KW) usw. )
x
x
x
x
x
x
TÜV AUTOMOTIVE GMBH
Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland
Typprüfzentrum Böblingen
Otto-Lilienthal-Straße 16
D-71034 Böblingen
Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH
steller: Künzeller Straße 59 - 61
36043 Fulda
Anlage 100 zum
Gutachten Nr.
18 10 07 5827
(Stand 02/99)
Blatt: 3
Fortsetzung zu
2.
Auflagen und Hinweise Mercedes G 460/461/463
3)
Reifenzuordnung für die Tachometeranpassung:
Reifengrößengruppe
vor Umrüstung:
Reifengrößengruppe
nach Umrüstung
3.
I
II
III
IV
V
VI
I
II
III
IV
V
VI
-X
X
X
X
X
X
-X
X
X
X
X
X
-X
X
X
X
X
X
-X
X
X
X
X
X
-X
X
X
X
X
X
--
4)
Diese Reifengröße ist für Fahrzeuge der Baureihe 461.4 nicht zulässig.
5)
Zusätzliche Teile zur Abdeckung der Reifenlaufflächen sind an der Vorder- und Hinterachse
anzubauen, falls nicht schon serienmäßig ausreichende Radabdeckungen montiert sind.
(Im Einzelfall überprüfen)
6)
Um ausreichenden Freigang in den hinteren Radhäusern zu erreichen, muß der
Radhausausschnitt vergrößert werden bzw. der Einfederweg durch höhere Achsgummipuffer
begrenzt werden.( Nur erforderlich bei Fahrzeugen, die serienmäßig keine Kotflügel
verbreiterungen haben, und durch die Umrüstung zusätzliche Kotflügelverbreiterungen '
erforderlich werden.)
7)
Es ist empfehlenswert den Freiraum in den Radhäusern durch eine Fahrwerkshöherlegung zu
vergrößern.
8)
Bei Fahrzeugen, die serienmäßig mit Rad R3 oder R4 (Fahrzeuge mit schmaler Achse) können
die Räder R5,R6 nur in Verbindung mit 30 mm Zwischenflanschen angebaut werden.
Abnahme des Anbaus:
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von
Fahrzeughersteller
Fahrzeugtyp
Fahrzeugidentifizierungsnummer
bescheinigen zu lassen
TÜV AUTOMOTIVE GMBH
Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland
Typprüfzentrum Böblingen
Otto-Lilienthal-Straße 16
D-71034 Böblingen
Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH
steller: Künzeller Straße 59 - 61
36043 Fulda
Anlage 100 zum
Gutachten Nr.
18 10 07 5827
(Stand 02/99)
Blatt: 4
Die Anlage 100 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten 18 10 07 5827.
Böblingen, den 01. 03. 1999
TPT-B-SZ/SZ
FULDA
PRÜFLABORATORIUM
T ÜV Au t o m o t iv e G m b H
Typprüfzentrum D-71034 Böblingen
Unternehmensgruppe T Ü V S ü d d e u t s c h l a n d
akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes,
Bundesrepublik Deutschland unter DAR-Registrier-Nr.: KBA - P 10002 - 95
TÜV AUTOMOTIVE GMBH
Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland
Typprüfzentrum Böblingen
Otto-Lilienthal-Straße 16
D-71034 Böblingen
Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH
steller: Künzeller Straße 59 - 61
36043 Fulda
1.
Anlage 101 zum
Gutachten Nr.
18 10 07 5827
(Stand 02/99)
Blatt: 1
Reifen für Fahrzeugtyp Mercedes ML-Klasse
Fahrzeughersteller:
Typ:
ETG-Nr.:
Handelsbezeichnung:
Daimler Benz AG bzw.
Mercedes Benz AG
163
e1*96/79*0083*--
ML - Klasse
Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und
Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise in Verbindung
mit dem Serienrad möglich:
Fahrzeugausführung mit 6½x16 Serienfelge
Angaben zum Serienrad:
6½J x 16 H2 ET 47
Serienreifen:
225/75 R 16
Auflagen und Hinweise
(siehe Pkt. 3.)
1,2
1,2
205 R 16
235/70 R 16
Fahrzeugausführung mit 8x16 Serienfelge
Angaben zum Serienrad:
Serienreifen:
8J x 16 H2 ET 62
255/65 R 16
255/65 R 16
2.
Auflagen und Hinweise
(siehe Pkt. 3.)
1,2
Auflagen und Hinweise
Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Bremsund Lenkungsteilen:
3.
1)
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
2)
Es sind nur Reifen des Herstellers Fulda zulässig.
Abnahme des Anbaus:
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von
Fahrzeughersteller
Fahrzeugtyp
Fahrzeugidentifizierungsnummer
bescheinigen zu lassen
TÜV AUTOMOTIVE GMBH
Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland
Typprüfzentrum Böblingen
Otto-Lilienthal-Straße 16
D-71034 Böblingen
Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH
steller: Künzeller Straße 59 - 61
36043 Fulda
Anlage 101 zum
Gutachten Nr.
18 10 07 5827
(Stand 02/99)
Blatt: 2
Die Anlage 101 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten 18 10 07 5827.
Böblingen, den 01. 03. 1999
TPT-B-SZ/SZ
FULDA
PRÜFLABORATORIUM
T ÜV Au t o m o t iv e G m b H
Typprüfzentrum D-71034 Böblingen
Unternehmensgruppe T Ü V S ü d d e u t s c h l a n d
akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes,
Bundesrepublik Deutschland unter DAR-Registrier-Nr.: KBA - P 10002 - 95
TÜV AUTOMOTIVE GMBH
Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland
Typprüfzentrum Böblingen
Otto-Lilienthal-Straße 16
D-71034 Böblingen
Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH
steller: Künzeller Straße 59 - 61
36043 Fulda
Anlage 102 zum
Gutachten Nr.
18 10 07 5827
(Stand 02/99)
Blatt: 3