„CAPABLANCA“ - Verein für Schachspiel und interkulturellen

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„CAPABLANCA“ - Verein für Schachspiel und interkulturellen
„CAPABLANCA“ - Verein für Schachspiel und
interkulturellen Austausch
Präambel
„Die meisten Schachspieler verlieren nicht gern und halten den Verlust für etwas Beschämendes. Das
ist eine falsche Ansicht. Wer nach Vervollständigung trachtet, muss seine verlorenen Partien genau
unter die Lupe nehmen und aus ihnen lernen, was künftig zu vermeiden ist.“
José Raul Capablanca y Graupera
(Kubanischer Schachweltmeister
von 1921 bis 1927)
§1
Name und Sitz
Der Verein führt den Namen "CAPABLANCA" und soll als gemeinnützig eingetragener Verein wirksam
und in das Vereinsregister eingetragen werden.
Der Sitz des Vereins ist in Bad Frankenhausen.
§2
Zweck
Zweck des Vereins ist es:
das Schachspiel und seiner Nebenarten, insbesondere das „Russische Festungsschach“ zu
pflegen und zu verbreiten, dessen Regeln kreativ zu vervollkommnen sowie den interkulturellen
Austausch zu fördern;
Hilfe und Unterstützung gegenüber gemeinnützigen Vereinen, Trägern der freien Jugendhilfe, der
Stadtverwaltungen, Schulen insbesondere im Sinn der genannten Ziele zu geben.
Politische Ziele werden nicht verfolgt.
Der Vereinszweck wird besonders verwirklicht durch:
regelmäßige und der Allgemeinheit offenstehende Schachabende;
das Veranstalten von Vorträgen zur Geschichte, Kultur, Entwicklung anderer Kulturen und
Sprachkursen; der kulturelle Austausch durch den Aufbau von Austauschprogrammen mit
Menschen anderer Länder;
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Unterstützung und Organisation von Veranstaltungen und Aktivitäten im Rahmen des
Vereinszwecks;
Unterstützung aller am Schachspiel Interessierten durch Bildungsmaßnahmen, öffentliche
Veranstaltungen, kostenlose Einführung und Fortbildung von Mitgliedern und interessierten
Nichtmitgliedern im Erlernen der Regeln des Schachspiels, der Herausbildung theoretischer
Kenntnisse, insbesondere der Eröffnungstheorie, die Anwendung moderner
Informationstechnologien zur Unterstützung dieses Lernprozesses, etc.
§3
Organe
Die Mitgliederversammlung
Der Vorstand
§4
Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes
"Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in
erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke
verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch
Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßige Vergütungen
begünstigt werden.
§5
Mitgliedschaft
Ordentliches Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, die die Satzung anerkennt.
Minderjährige, die das 14. Lebensjahr, aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, können
ordentliches Mitglied gemäß Satz 1 werden, wenn dem Aufnahmeantrag die schriftliche Einwilligung
des gesetzlichen Vertreters beigefügt ist.
Die Aufnahme als Mitglied muss schriftlich beim Vorstand beantragt werden. Über die Aufnahme
entscheidet der Vorstand. Dieser kann den Antrag ohne Angabe von Gründen ablehnen.
Förderndes Mitglied können juristische oder natürliche Personen werden, die der Vereinigung
finanzielle oder materielle Unterstützung gewähren
Die Mitgliedschaft wird mit der Zahlung der Aufnahmegebühr wirksam.
Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Vermögen des Vereins.
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§6
Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet:
mit dem Tod der natürlichen Person
dem Wegfall der juristischen Person,
dem schriftlichen Austritt,
und durch Ausschluss
Der Ausschluss eines Mitgliedes aus dem Verein erfolgt insbesondere
bei grobem Verstoß gegen die Satzung des Vereins,
bei Verhalten, die das Ansehen, die Interessen oder die Geschäftsfähigkeit des Vereins schädigt,
Über den Ausschluss beschließt der Vorstand nach Anhörung des betroffenen Mitglieds. Der
Ausschluss ist dem betreffenden Mitglied schriftlich mitzuteilen und zu begründen.
§7
Mitgliedsbeiträge
Die Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge und bis Ablauf des ersten Quartals des Geschäftsjahres
(Kalenderjahres) für das laufende Geschäftsjahr zu entrichten oder monatlich zu je einem Zwölftel des
Jahresbeitrages. Über die Höhe der Mitgliedsbeiträge entscheidet die Mitgliederversammlung. Der
Vorstand ist ermächtigt auf formlosen Antrag eines Mitglieds die Beiträge ganz oder teilweise zu
erlassen.
§8
Stimmrecht
Entscheidungen werden einvernehmlich getroffen. Ist dies nicht möglich, kann auf Antrag von
mindestens drei Mitgliedern eine Abstimmung über einen Beschlussvorschlag durchgeführt werden.
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Jedes Mitglied hat genau eine Stimme. Der Beschluss wird mit /3-Mehrheit der abgegebenen Stimmen
gefasst. Stimmenthaltungen werden nicht berücksichtigt. Die Stimmabgabe kann
schriftlich/elektronisch erfolgen bzw. an einen Vertreter schriftlich/elektronisch übertragen werden
§9
Mitgliederversammlung
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet mindestens einmal im Jahr statt. Sie wird vom Vorstand
des Vereins einberufen.
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden des Vereins auf
Vorstandsbeschluss oder auf Antrag von mindestens 25% der Mitglieder einberufen.
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Die Einladung zur Mitgliederversammlung ist den Mitgliedern schriftlich/elektronisch unter Angabe von
Ort, Zeit und Tagesordnung mindestens vier Wochen, zur außerordentlichen Mitgliederversammlung
mindestens zwei Wochen vorher zu übersenden, wobei die Einladung als bewirkt gilt, wenn sie
fristgerecht zur Post gegeben oder als elektronische Mail abgesandt worden ist.
Mitglieder können sich durch ein anderes Mitglied vertreten lassen. Die Vertretungsbefugnis ist dem
Versammlungsleiter schriftlich nachzuweisen. Kein Mitglied kann mehr als ein weiteres Stimmrecht
ausüben.
Anträge zur Tagesordnung müssen für die ordentliche Mitgliederversammlung mindestens zwei
Wochen, für die außerordentliche Mitgliederversammlung eine Woche vor dem Versammlungstermin
dem Vorsitzenden des Vorstands schriftlich/elektronisch vorliegen. Sie werden von diesem den
Mitgliedern unverzüglich bekanntgegeben.
Bei Abstimmungen gelten die Regelungen der Satzung gemäß § 8.
§ 10 Aufgaben der Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie ist für alle Angelegenheiten
zuständig, die nicht durch diese Satzung einem anderen Organ übertragen sind. Sie hat folgende
Aufgaben:
Sie wählt den Vorstand des Vereins.
Sie wählt den Abschlussprüfer für das laufende Geschäftsjahr.
Sie beschließt über die mittel- und langfristigen Ziele des Vereins.
Sie beschließt über die Entlastung des Vorstandes.
Sie beschließt über Satzungsänderungen; zu einem solchen Beschluss ist die Anwesenheit
mindestens der Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder und eine Dreiviertelmehrheit innerhalb der
Versammlung erforderlich.
Sie beschließt über Angelegenheiten, die zur Zuständigkeit des Vorstandes gehören und die der
Vorstand ihr zur Beschlussfassung vorlegt.
Sie beschließt über die Auflösung des Vereins gemäß dieser Satzung.
§ 11 Ablauf der Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung leitet der Vorsitzende, im Falle seiner Verhinderung dessen Stellvertreter.
Ist auch dieser verhindert so wählt die Mitgliederversammlung einen Versammlungsleiter mit einfacher
Mehrheit aus ihrer Mitte. Eine Verhinderung liegt auch vor, wenn eine eigene Angelegenheit des
Vorsitzenden oder seines Stellvertreters zu erörtern ist, solange diese Erörterung stattfindet. Wahlen
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werden stets von einem Wahlleiter geleitet, den die Mitgliederversammlung vor Beginn des Wahlaktes
im Wege offener Abstimmung bestimmt.
Die Mitgliederversammlung ist nicht beschlussfähig, wenn weniger als ein Drittel oder als drei
stimmberechtigte Mitglieder persönlich anwesend sind.
Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen unter Anwendung der
Bestimmungen des § 8 der Satzung gefasst, soweit das Gesetz oder die Satzung keine höhere
Mehrheit vorschreiben. Die Art der Abstimmung ist offen, wenn nicht ein persönlich anwesendes
Mitglied widerspricht.
Wahlen werden grundsätzlich einzeln in geheimer Abstimmung durchgeführt. Der Wahlleiter kann
offen und/oder en bloc abstimmen lassen, wenn nicht mehr als ein persönlich anwesendes Mitglied
widerspricht. Gewählt ist, wer die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen -- bei Blockwahl die
relativ meisten Stimmen -- erhalten hat.
Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind zu Beweiszwecken in ein Beschlussbuch einzutragen
und vom jeweiligen Versammlungsleiter zu unterschreiben. Dabei sollen Ort und Zeit der
Versammlung sowie das jeweilige Abstimmungsergebnis festgehalten werden
§ 12 Vorstand
Der Vorstand des Vereins besteht mindestens aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden
Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Beisitzer und dem Schriftführer.
Der Verein wird durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden gerichtlich und
außergerichtlich vertreten. Beide sind jeweils einzelvertretungsberechtigt.
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Scheidet
ein Mitglied des Vorstandes während der Amtsperiode aus, bestellt der Vorstand ein Ersatzmitglied für
den Rest der Amtsdauer des ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedes.
Der Vorstand arbeitet nach einer Geschäftsordnung.
Die Sitzungen des Vorstandes finden bei Bedarf statt oder wenn mindesten zwei Vorstandsmitglieder
dies verlangen.
Die Einberufung von Vorstandssitzungen erfolgt durch den Vorsitzenden schriftlich/elektronisch unter
Einhaltung einer Ladungsfrist von mindestens einer Woche. In dringenden Fällen kann die Einberufung
unter Angabe der Dringlichkeit auch telefonisch unter Verzicht auf eine Ladungsfrist vorgenommen
werden.
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Der schriftlichen/elektronischen Einberufung ist die vom Vorsitzenden erstellte Tagesordnung
beizufügen. Durch Beschluss des Vorstandes kann die Tagesordnung zu Beginn der Sitzung ergänzt
werden.
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens 3 Mitglieder des Vorstandes, darunter der
Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende anwesend sind. Beschlüsse des Vorstandes werden
mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des
Vorsitzenden den Ausschlag.
Der Vorstand hat das Recht zur Sicherung der Geschäftsabläufe des Vereins einen Geschäftsführer
zu bestellen.
§ 13 Aufgaben des Vorstandes
Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins und gewährleistet die satzungsgemäße
Erfüllung der Aufgaben des Vereins.
Der Vorstand ist ermächtigt, die Eintragung des Vereins in das Vereinsregister und die Anerkennung
der Gemeinnützigkeit zu bewirken, und das sonst Nötige zur Aufnahme der Vereinstätigkeit zu
veranlassen.
§ 14 Auflösung
Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung, in der mindestens dreiviertel der
stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind, mit Dreiviertelmehrheit beschlossen werden;
Stimmenthaltungen bleiben unberücksichtigt.
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des
Vereins an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder einer anderen steuerbegünstigten
Körperschaft zwecks Verwendung für die Förderung des Sports.
Beschlüsse, durch die die vorstehenden Bestimmungen oder eine andere für die Gemeinnützigkeit
wesentliche Satzungsbestimmung geändert, ergänzt oder aufgehoben wird, oder durch die der Verein
aufgelöst, in eine andere Körperschaft überführt oder durch die sein Vermögen als Ganzes übertragen
wird, sind der zuständigen Finanzbehörde unverzüglich mitzuteilen und dürfen nur mit deren
Zustimmung durchgeführt werden.
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Abschlussbemerkung
Der Vorstand wird von der Gründungsversammlung bevollmächtigt eventuell notwendig werdende
Änderungen des Satzungswortlautes selbstständig durchzuführen.
Anwesende Gründungsmitglieder:
1. .Herr Alf Petermann, Kyffhäuserstr. 14
2. Herr Dirk Krüger, Am Schackenfeld 19
3. Frau Sylvia Thiele, Frauenstr. 5
4. Herr Jens Krüger, Seehäuser Str.
5. Herr Jochen Schreiber, Steinbrückstr. 26
6. Herr Ludger Thiele, Frauenstr. 5 .
7. Herr Thomas Henning, Am Tischplatt 16
8. Frau Zeycan Wiedewild, Müldenerstr. 18
9. Herr Mario Möbius, Hertelstr. 37, 01307 Dresden
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alle Anwesende außer Herr Möbius wohnhaft in 06567 Bad
Frankenhausen ................................
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Unterschrift Gründungsmitglieder:
1. .Herr Alf Petermann
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2. Herr Dirk Krüger
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3. Frau Sylvia Thiele
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4. Herr Jens Krüger
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5. Herr Jochen Schreiber ............... ...........................
6. Herr Ludger Thiele
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7. Herr Thomas Henning .............. ...........................
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