DIN VDE 0100-718(VDE 0100-718):2005-10

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DIN VDE 0100-718(VDE 0100-718):2005-10
Kommentar und Erläuterung
Hinweis: Der Text ist nicht als Ersatz für das Originaldokument
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DIN VDE 0100-718(VDE 0100-718):2005-10
Errichten von Niederspannungsanlagen
Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art
Teil 718: Bauliche Anlagen für Menschenansammlungen
Die neu herausgegebene Norm – als Ersatz für DIN VDE 0108-1 bis DIN VDE 0108-8 (VDE 0108-1 bis
VDE 0108-8):1989-10; DIN VDE 0108-1 Beiblatt 1 (VDE 0108-1 Beiblatt 1):1989-10 und DIN VDE
0108 Beiblatt 1 (VDE 0108 Beiblatt 1):1997-11 – gilt für die Errichtung von elektrischen Anlagen einschließlich der Einrichtungen für Sicherheitszwecke in baulichen Anlagen für Menschenansammlungen.
Sie ist zusammen mit den Normen DIN EN 50172 (VDE 0108-100):2005-01 und DIN VDE 0100-560
(VDE 0100-560):1995-07 anzuwenden. Die oben genannten, ersetzten Normen aus der Normenreihe DIN
VDE 0108 können noch in einer Übergangsfrist bis zum 01.03.2007 angewendet werden.
Zu den baulichen Anlagen für Menschenansammlungen zählen beispielsweise Versammlungsstätten,
Ausstellungshallen, Theater, Sportarenen, Parkhäuser, Hochhäuser und ähnliche Einrichtungen.
Die bisher in den Normen der Reihe DIN VDE 0108 festgelegten Besucherzahlen bzw. Flächen für die
Einstufung als bauliche Anlagen für Menschenansammlungen sind in der Neuausgabe der Norm nicht
mehr enthalten. Diese sind den baurechtlichen Regelungen der Bundesländer, den Arbeitsschutzbestimmungen der Berufsgenossenschaften oder den behördlichen Auflagen zu entnehmen.
Schutzmaßnahmen
In allen Stromkreisen für Sicherheitszwecke muss im Falle eines Kurzschlusses an beliebiger Stelle sichergestellt sein, dass die vorgeschaltete Überstrom-Schutzeinrichtung innerhalb von maximal 5 s abschaltet. Dabei muss die Selektivität zu vorgeschalteten Schutzeinrichtungen sichergestellt werden. Die
Stromquelle, die Schutzeinrichtungen und die Leiterquerschnitte sind entsprechend auszulegen.
Brandschutz bei besonderen Risiken oder Gefahren
Die folgenden Anforderungen sind in baulichen Anlagen für Menschenansammlungen unabhängig davon
anzuwenden, ob ein besonderes Brandrisiko besteht oder ob unersetzliche Güter mit hohem Wert vorhanden sind:
Verteiler sind so auszuführen, dass an jedem abgehenden Stromkreis eine einfache Messung der Isolation
aller Leiter gegen Erde möglich ist. Dieses muss bei Querschnitten ≤ 6 mm² ohne Abklemmen des Neutralleiters, z. B. durch den Einbau von Neutralleiter-Trennklemmen, möglich sein.
Motoren, die fernbedient, automatisch gesteuert oder nicht ständig beaufsichtigt werden, müssen mit geeigneten Einrichtungen zum Überlastschutz versehen sein. Verteiler müssen in separaten Räumen montiert oder gegen mechanische Beschädigungen geschützt sein.
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Kommentar und Erläuterung
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In Sozialräumen, Kantinen, Werkstätten, Lager- und Verkaufsräumen sowie Ausstellungsräumen ist zum
Teil eine bereichsweise Schaltung der elektrischen Anlagen notwendig. Das Letztere gilt nicht für ständig
genutzte Betriebsmittel, für die allgemeine Beleuchtung und für Stromkreise für Sicherheitszwecke.
Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel
Alle Schalt- und Steuereinrichtungen der elektrischen Anlagen müssen eindeutig gekennzeichnet sein.
Der Anlagen- und Betriebszustand der elektrischen Anlagen für Sicherheitszwecke muss während der
Betriebszeiten der baulichen Anlage an einer ständig überwachten Stelle angezeigt werden.
Für alle elektrischen Anlagen für Sicherheitszwecke müssen
 ein Übersichtsschaltplan,
 Schaltpläne in einpoliger Darstellung für jeden Stromkreis mit Angabe der Art und Anzahl der
Verbrauchsmittel und deren Belastung sowie
 Grundrisspläne mit der genauen Lage aller Verteiler und Kabel- und Leitungstrassen (außer für
Endstromkreise), der elektrischen Verbrauchsmittel sowie der besonderen Schalt- und Überwachungseinrichtungen
an den Hauptverteilern zur Verfügung stehen.
Ähnliches gilt für die Betriebsanleitungen für die Anlagen für Sicherheitszwecke.
Kabel- und Leitungsanlagen
Die elektrischen Anlagen für Feuerlöschanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Feuerwehraufzüge
und ähnlichem müssen von separaten Stromkreisen direkt von der Hauptverteilung versorgt werden.
Weitere besondere Anforderungen stellt die Norm an Anlagen zur gemeinsamen Stromversorgung für
Sicherheitszwecke für mehrere Gebäude, Kabel und Leitungen auf Bühnen und an die Kopplung von
elektrischen Anlagen für Sicherheitszwecke mit Systemen der Gebäudeleittechnik.
Leuchten und Beleuchtungsanlagen
Wenn in baulichen Anlagen für Menschenansammlungen, z. B. in Theatern oder Kinos, die allgemeine
Beleuchtung für die Verdunkelung gedimmt oder abgeschaltet werden soll, ist eine besondere Beleuchtung für Hilfs- und Ordnungsmaßnahmen nötig. Diese muss mindestens den lichttechnischen Anforderungen einer Sicherheitsbeleuchtung nach DIN EN 1838 bzw. DIN EN 50172 (VDE 0108-100) entsprechen. Die besondere Beleuchtung kann Teil der allgemeinen Beleuchtung oder einer Sicherheitsbeleuchtung in Bereitschaftsschaltung sein. Die Ausführung von Sicherheits-Beleuchtungsanlagen ist im Gegensatz zur zurückgezogenen Norm DIN VDE 0108-1 nicht mehr Gegenstand dieser Neuausgabe.
In Räumen für Besucher und auf Bühnen müssen freihängende Leuchten und andere freihängende elektrische Betriebsmittel mit einer Masse von mehr als 5 kg mit zwei voneinander unabhängigen Aufhängevorrichtungen befestigt sein. Jede der Aufhängevorrichtungen muss mindestens für das 5fache Gesamtgewicht ausgelegt werden.
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Prüfungen
Bei der Erstprüfung sind neben den in der DIN VDE 0100-610 (VDE 0100-610) geforderten Prüfungen
unter anderem folgende zusätzliche Maßnahmen durch Besichtigen der Anlagen durchzuführen:
 Prüfen der Stromquellen und deren Schalt- und Steuergeräte,
 Prüfen der Be- und Entlüftung des Aufstellungsraums für Batterien bzw. für Verbrennungsmaschinen,
 Prüfen des Stromerzeugungsaggregates hinsichtlich der Kapazität und des Kraftstoffvorrates sowie
 Prüfen der Einhaltung der Selektivität der Betriebsmittel in den Anlagen für Sicherheitszwecke.
Weiter sind wie bei allen anderen elektrischen Anlagen wiederkehrende Prüfungen in regelmäßigen Zeitabständen vorzunehmen. Die dazu in dieser Norm enthaltenen Festlegungen beziehen sich im Wesentlichen auf das Besichtigen sowie das Erproben (Funktionstests) und Messen der elektrischen Anlagen für
Sicherheitszwecke. Beispielsweise ist für Verbrennungsmaschinen ein monatlicher Funktionstest mit
mindestens 50 % der Nennleistung über einen Zeitraum von 1 h durchzuführen.
Die wiederkehrenden Prüfungen müssen in einem Prüfbuch dokumentiert werden, welches der Errichter
bei Inbetriebnahme der Anlagen an den Betreiber aushändigen muss.
Hinweis:
Die Fristen für die wiederkehrenden Prüfungen sind durch eine Gefährdungsanalyse nach der Betriebssicherheitsverordnung zu ermitteln, sind in der Regel für bauliche Anlagen für Menschenansammlungen
aber im Landesbaurecht oder in behördlichen Auflagen festgelegt. Als Richtwerte können die in der Unfallverhütungsvorschrift BGV A3 genannten Fristen herangezogen werden. Die Durchführung von wiederkehrenden Prüfungen in solchen Anlagen bleibt in vielen Fällen den staatlich anerkannten Sachverständigen vorbehalten.
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