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ESPA STOCK EUROPE-EMERGING
Miteigentumsfonds gemäß österreichischem Recht
Rechenschaftsbericht 2012/13
Rechnungsjahr 2012/13
Inhaltsübersicht
Allgemeine Informationen zur Kapitalanlagegesellschaft..........................................................................................2
Entwicklung des Fonds..................................................................................................................................................3
Berechnungsmethode des Gesamtrisikos....................................................................................................................4
Zusammensetzung des Fondsvermögens....................................................................................................................4
Vergleichende Übersicht (in EURO)...............................................................................................................................5
Ausschüttung/Auszahlung............................................................................................................................................5
Ertragsrechnung und Entwicklung des Fondsvermögens ..........................................................................................6
1. Wertentwicklung des Rechnungsjahres (Fonds-Performance)................................................................................ 6
2. Fondsergebnis............................................................................................................................................................. 6
3. Entwicklung des Fondsvermögens............................................................................................................................. 7
4. Herkunft des Fondsergebnisses................................................................................................................................ 8
5. Verwendung des Fondsergebnisses.......................................................................................................................... 8
Vermögensaufstellung zum 31. Mai 2013 ..................................................................................................................9
Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk...................................................................................................................17
Fondsbestimmungen......................................................................................................................................................19
Allgemeine Fondsbestimmungen................................................................................................................................... 19
Besondere Fondsbestimmungen................................................................................................................................... 21
Anhang zu den Fondsbestimmungen............................................................................................................................ 26
Steuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung..................................................................................................28
A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern................................................................ 28
B. Details und Erläuterungen zur Besteuerung von Ausschüttungsanteilen............................................................... 32
C. Details und Erläuterungen zur Besteuerung von Thesaurierungsanteilen............................................................. 36
D. Details und Erläuterungen zur Besteuerung von Vollthesaurierungsanteilen........................................................ 40
Seit 1.9.2011 ist das Investmentfondsgesetz (InvFG) 2011 in Kraft. Die im Rechenschaftsbericht genannten Bestimmungen bzw.
gesetzlichen Verweise beziehen sich teilweise noch auf das InvFG 1993.
Dies gilt auch für die Fondsbestimmungen, welche auf Basis der zum Zulassungszeitpunkt geltenden Rechtslage genehmigt wurden.
ESPA STOCK EUROPE-EMERGING
Allgemeine Informationen zur Kapitalanlagegesellschaft
Die Gesellschaft
ERSTE-SPARINVEST Kapitalanlagegesellschaft m. b. H.
Habsburgergasse 1a, A-1010 Wien
Telefon: 05 0100-19881, Telefax: 05 0100-17102
Stammkapital
4,50 Mio. EURO
Gesellschafter
Erste Asset Management GmbH (81,42 %)
DekaBank Deutsche Girozentrale (2,87 %)
Kärntner Sparkasse Aktiengesellschaft (2,87 %)
NÖ-Sparkassen Beteiligungsgesellschaft m. b. H. (1,37 %)
Salzburger Sparkasse Bank Aktiengesellschaft (2,87 %)
Sieben Tiroler Sparkassen Beteiligungsgesellschaft m. b. H. (2,87 %)
Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft (5,73 %)
Aufsichtsrat
Dir. Mag. Wolfgang TRAINDL (Vorsitzender)
Dir. Mag. Dr. Gerhard FABISCH (Vorsitzender-Stv.)
DI Wilhelm SCHULTZE (Vorsitzender-Stv.)
Dir. Dr. Christian AICHINGER
Dipl. BW. (FH) Birte QUITT
Dir. Franz RATZ
Gabriele SEMMELROCK-WERZER
VDir. Mag. Reinhard WALTL
vom Betriebsrat entsandt:
Mag. (FH) Regina HABERHAUER
Mag. Dieter KERSCHBAUM
Mag. Gerhard RAMBERGER
Herbert STEINDORFER
Geschäftsführer Mag. Heinz BEDNAR
Mag. Harald GASSER (bis 31.08.2012)
Dr. Franz GSCHIEGL
Günther MANDL (ab 24.09.2012)
Prokuristen
Staatskommissäre Prüfer
Mag. Achim ARNHOF
Mag. Winfried BUCHBAUER
Mag. Harald EGGER
Oskar ENTMAYR
Dr. Dietmar JAROSCH
Günther MANDL (bis 23.09.2012)
Christian SCHÖN
Mag. Paul A. SEVERIN
Mag. Jürgen SINGER
Depotbank Erste Group Bank AG
2
AD Erwin GRUBER
HR Dr. Michael MANHARD
ERNST & YOUNG
WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT MBH
Rechnungsjahr 2012/13
Sehr geehrte(r) Anteilsinhaber(in),
wir erlauben uns, Ihnen nachstehend den Bericht des ESPA STOCK EUROPE-EMERGING Miteigentumsfonds gemäß
InvFG über das Rechnungsjahr vom 1. Juni 2012 bis 31. Mai 2013 vorzulegen.
Entwicklung des Fonds
Unterstützt von der weltweit expansiven Geldpolitik haben die Aktienmärke in den vergangenen 12 Monaten eine gute
Performance gezeigt. Der türkische Aktienmarkt war von Juni 2012 bis Ende Mai 2013 einer der stärksten Märkte
der Welt. Der Istanbul 100 Index gewann von Juni 2012 bis Ende Mai 2013 47 % an Wert. Die türkische Lira war
gegenüber dem Euro wenig verändert. Die einzige starke Rückgang der Börse Istanbul fand im Februar 2013 statt
(XU100 Index - 13 %). Der Grund war eine Äußerung der Rating Agentur Moody’s, dass das Leistungsbilanzdefizit
noch immer beunruhigend hoch ist - im Vergleich mit den Leistungsbilanzdefiziten anderer Investment Grade-Länder.
Moodys vermittelt den Eindruck, dass sie der Türkei in absehbarer Zeit nicht den Investment-Grade Status gewähren
wird. Der türkische Aktienmarkt hat sich danach relativ schnell erholt und konnte im April 2013 ein neues All Time High
erreichen.
Nach einem starken Anstieg des BIP von rund 3 % im 1. Halbjahr 2012 verlangsamte sich das BIP Wachstum der
Türkei auf 1,5 % im 2. Halbjahr 2012. Der Rückgang des privaten Konsums und niedrigere Investitionen waren die
wichtigsten Gründe für die Wachstumsverlangsamung. Auf der anderen Seite waren Nettoexporte der wichtigste Faktor,
der das Wachstum im 2. Halbjahr 2012 unterstützte. Für die ersten Monate des Jahres 2013, zeigte ein Anstieg des
Kreditwachstums, sowie eine höhere Konsumgüternachfrage eine Beschleunigung der wirtschaftlichen Aktivität.
Der Rückgang des Leistungsbilanzdefizites vom 1. Halbjahr 2012 iHv 70 Mrd. USD auf 47,5 Mrd. USD im 2. Halbjahr 2012
wurde als sehr positiv vom Markt gesehen und unterstützte das positive Marktsentiment. Die türkische Zentralbank
hielt auch letztes Jahr an der unkonventionellen Geldpolitik der letzten Jahre fest. Diese dient zur Eindämmung des
- sich durch das starke Wachstum - ausweitenden Leistungsbilanzdefizits. Wegen der Verbesserung der globalen
Risikobereitschaft und der damit einhergehenden Zunahme der Kapitalzuflüsse hat die türkische Zentralbank
begonnen, sich gegen eine zu starke Aufwertung ihrer Währung zu stellen. Ab Juni 2012 hat die Zentralbank begonnen
die Finanzierungkosten zu senken. Der Zinskorridor ist aktuell zwischen 4 % und 7 %. Während der Berichtsperiode
entwickelten sich vor allem Aktien aus den Bereichen Konsum (Arcelik + 72 %, Coca-Cola +120 %) und Industrie (Turk
Hava Yollar + 226 %, Aselsan + 106 %, TOFAS + 110 %) besser als der Gesamtmarkt. Auf der Verliererseite standen vor
allem Werte aus den Bereichen IT & Telekom (Netas Telekom - 57 %) und Energie (TUPRAS - 36 %).
Der russische Markt hat von Juni 2012 bis Ende Mai 2013 + 1,9 % an Wert gewonnen. Sehr gut haben sich der
Nahrungsmitteleinzelhändler Magnit mit + 114 %, Transeft + 53 % und Phosagro + 39 % entwickelt. Der Einzelhändler
Magnit kann weiterhin mit hohen Wachstumsraten punkten. Unterdurchschnittlich haben sich Stahlunternehmen und
der Versorgungssektor entwickelt. Der Stahlsektor hat unter einer schwachen globalen Stahlkonjunktur gelitten und
der Versorgungssektor kämpft mit einem schwierigen regulatorischen Umfeld. Der russische Markt hat im vergangenen
Jahr vor allem unter nachgebenden Rohstoffpreisen zu leiden. Im historischen Vergleich ist der russische Markt am
Ende der Berichtsperiode im Vergleich zu anderen Börsen relativ günstig bewertet. Auch die Inflationsraten haben sich
im Jahresverlauf verringert.
Die Börsen in Zentral/Osteuropa haben sich positiv entwickelt. Polnische und ungarische Bankaktien waren die besten
Performer. Unterdurchschnittlich waren dagegen vor allem Telekomunternehmen.
Der ESPA STOCK EUROPE-EMERGING verzeichnete im Berichtszeitraum 01. Juni 2012 - 31. Mai 2013 eine positive
Perfomance von rund 15,12 % auf Eurobasis. Der Fonds war in den vergangenen zwölf Monaten großteils voll investiert.
Während der Berichtsperiode wurden im Fonds auch Derivativgeschäfte getätigt.
3
ESPA STOCK EUROPE-EMERGING
Berechnungsmethode des Gesamtrisikos
Berechnungsmethode des Gesamtrisikos:
Commitment Approach
Verwendetes Referenzvermögen:
Value at Risk:
Niedrigster Wert:
-
Ø Wert:
-
Höchster Wert:
-
Verwendetes Modell:
-
Höhe des Leverage* bei Verwendung der
Value at Risk Berechnungsmethode:
Höhe des Leverage** nach § 4 der 4. DerivateRisikoberechn.- u. Melde VO:
-
* Summe der Nominalwerte der Derivate ohne Berücksichtigung von Aufrechnung und Absicherung (Punkt 8.5. Schema B zum InvFG
2011).
** Gesamtderivaterisiko mit Berücksichtigung von Aufrechnung und Absicherung = Summe der Basiswertäquivalente der Derivate in %
des Fondsvermögens
Zusammensetzung des Fondsvermögens
31. Mai 2013
Mio. EURO
%
Aktien lautend auf
Britische Pfund
Bulgarische Lewa
Polnische Zloty
Rumänische Leu
Russische Rubel
Tschechische Kronen
Türkische Lira
US Dollar
Ungarische Forint
Investmentzertifikate lautend auf
Euro
Wertpapiervermögen
Financial Futures
Dividendenansprüche
Bankguthaben
Zinsenansprüche
Sonstige Abgrenzungen
Fondsvermögen
4
-
31. Mai 2012
Mio. EURO
%
10,4
1,2
1,9
2,3
22,4
61,6
2,9
10,04
1,12
1,79
2,21
21,67
59,64
2,8
0,9
1,1
12,4
0,5
1,3
2,4
16,5
61,4
2,1
0,85
1,03
12,15
0,51
1,26
2,31
16,23
60,38
2,09
102,5
1,0
0,2
0,0
0,0
103,3
99,28
0,95
0,22
0,00
0,01
100,00
1,3
99,8
0,0
0,8
1,2
0,0
0,0
101,7
1,24
98,06
0,01
0,74
1,18
0,03
0,01
100,00
-
-
-
-
-
Rechnungsjahr 2012/13
Vergleichende Übersicht (in EURO)
Rechnungsjahr
Fondsvermögen
2007/08
2008/09
2009/10
2010/11
2011/12
2012/13
373.856.896,70
111.466.155,45
138.520.440,48
152.256.835,25
101.739.593,08
103.287.384,19
Rechnungsjahr
2007/08
2008/09
2009/10
2010/11
2011/12
2012/13
Wertentwicklung
in Prozent 1)
1,41 2)
59,23
+ 26,30 2)
+ 13,61 2)
22,55 2)
+ 15,12 2)
Ausschüttungsanteile
Errechneter
Wert je
Anteil
193,06
76,48
93,08
103,97
78,63
88,00
Ausschüttung
3,80
2,80
1,60
2,00
2,50
2,50
Thesaurierungsanteile
Errechneter
Wert je Anteil
205,73
83,44
105,16
119,49
92,46
106,39
Zur
Thesaurierung
verwendeter
Ertrag
3,30
2,88
1,80
52,90
15,17
9,79
Auszahlung
gem.
§ 58 Abs. 2
InvFG
0,75
0,17
0,01
0,08
0,03
0,25
Vollthesaurierungsanteile
Errechneter
Wert je Anteil
212,05
86,45
109,17
124,07
96,09
110,60
Zur Vollthesaurierung
verwendeter
Ertrag
4,17
3,16
1,88
55,01
15,79
10,39
1) Unter Annahme gänzlicher Wiederveranlagung von ausgeschütteten bzw. ausgezahlten Beträgen zum Rechenwert am Ausschüttungstag.
2) Auf Grund von Rundungen weicht die Wertentwicklung von Thesaurierungsanteilen geringfügig von der Wertentwicklung von Ausschüttungsanteilen
ab.
Ausschüttung/Auszahlung
Für das Rechnungsjahr 2012/13 wird für die Ausschüttungsanteile eine Ausschüttung in der Höhe von EURO 2,50
(2011/12 EURO 2,50) je Anteil, das sind bei 268.041 Ausschüttungsanteilen insgesamt EURO 670.103,40
vorgenommen.
Die kuponauszahlende Bank ist verpflichtet, von dieser Ausschüttung Kapitalertragsteuer in der Höhe von EURO 0,21
einzubehalten, sofern keine Befreiungsgründe vorliegen. Die Ausschüttung wird am Montag, den 2. September 2013,
bei der
Erste Group Bank AG, Wien
bzw. den jeweiligen depotführenden Banken gutgeschrieben bzw. ausgezahlt.
Für die Thesaurierungsanteile werden für das Rechnungsjahr 2012/13 je Anteil EURO 9,79 zur Wiederveranlagung
verwendet, das sind bei 559.007 Thesaurierungsanteilen insgesamt EURO 5.470.188,81.
Im Hinblick auf § 58 Abs. 2 des Investmentfondsgesetzes ist für Thesaurierungsanteile ein Betrag in der Höhe der
auf den Jahresertrag entfallenden Kapitalertragsteuer (EURO 0,25 je Anteil) auszuzahlen, das sind bei 559.007
Thesaurierungsanteilen insgesamt EURO 139.751,76. Auch die Auszahlung erfolgt am Montag, den 2. September
2013.
Im Hinblick auf den vorletzten Satz des § 58 Abs. 2 des Investmentfondsgesetzes unterbleibt für Vollthesaurierungsanteile die Auszahlung einer Kapitalertragsteuer. Für das Rechnungsjahr 2012/13 werden EURO 10,39 je Anteil zur
Wiederveranlagung verwendet, das sind bei 182.882 Vollthesaurierungsanteilen insgesamt EURO 1.899.540,89.
5
ESPA STOCK EUROPE-EMERGING
Ertragsrechnung und Entwicklung des Fondsvermögens
1. Wertentwicklung des Rechnungsjahres (Fonds-Performance)
Ermittlung nach OeKB-Berechnungsmethode: pro Anteil in Fonds-
Ausschütt.-
Thesaur.-
Vollthes.-
währung (EUR) ohne Berücksichtigung eines Ausgabeaufschlags
anteile
anteile
anteile
Anteilswert am Beginn des Rechnungsjahres
78,63
Ausschüttung am 03.09.2012 (entspricht rd. 0,0286 Anteilen) 1)
92,46
96,09
2,50
Auszahlung am 03.09.2012 (entspricht rd. 0,0003 Anteilen) 1)
0,03
Anteilswert am Ende des Rechnungsjahres
88,00
106,39
110,60
Gesamtwert inkl. (fiktiv) durch
Ausschüttung/Auszahlung erworbene Anteile
90,52
106,42
110,60
Nettoertrag pro Anteil
11,89
13,96
14,51
15,12 %
15,10 %
15,10 %
Wertentwicklung eines Anteiles im Rechnungsjahr 2)
2. Fondsergebnis
a. Realisiertes Fondsergebnis
Ordentliches Fondsergebnis
Erträge (ohne Kursergebnis)
Zinsenerträge (exkl. Ertragsausgleich)
9.366,37
Dividendenerträge
4.038.513,81
Sonstige Erträge 3)
1.869,76
Summe Erträge (ohne Kursergebnis)
4.049.749,94
- 31.255,91
Sollzinsen
Aufwendungen
Vergütung an die KAG
Kosten für Wirtschaftsprüfer u. strl. Vertretung
- 2.006.264,97
- 7.813,00
Publizitätskosten
- 50.365,88
Wertpapierdepotgebühren
- 55.799,68
Depotbankgebühren
Kosten für den externen Berater
Summe Aufwendungen
Verwaltungskostenrückvergütung aus Subfonds 4)
- 160.501,20
0,00
- 2.280.744,73
0,00
Ordentl. Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich)
1.737.749,30
Realisiertes Kursergebnis 5) 6)
Realisierte Gewinne 7)
8.774.551,38
Realisierte Verluste 8)
- 8.212.331,01
Realisiertes Kursergebnis (exkl. Ertragsausgleich)
Realisiertes Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich)
6
562.220,37
2.299.969,67
Rechnungsjahr 2012/13
Übertrag: Realisiertes Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich)
2.299.969,67
b. Nicht realisiertes Kursergebnis 5) 6)
Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses
13.349.099,18
Ergebnis des Rechnungsjahres 11)
15.649.068,85
c. Ertragsausgleich
Ertragsausgleich für Erträge des Rechnungsjahres
- 762.341,89
Ertragsausgleich für Gewinnvorträge von Ausschüttungsanteilen
- 1.570.486,81
Fondsergebnis gesamt
13.316.240,15
3. Entwicklung des Fondsvermögens
Fondsvermögen am Beginn des Rechnungsjahres 9)
101.739.593,08
Ausschüttung / Auszahlung
Ausschüttung (für Ausschüttungsanteile) am 03.09.2012
- 735.342,19
Auszahlung (für Thesaurierungsanteile) am 03.09.2012
- 18.122,99
Ausgabe und Rücknahme von Anteilen
- 753.465,18
- 11.014.983,86
Fondsergebnis gesamt
(das Fondsergebnis ist im Detail im Punkt 2. dargestellt)
Fondsvermögen am Ende des Rechnungsjahres 10)
13.316.240,15
103.287.384,19
7
ESPA STOCK EUROPE-EMERGING
4. Herkunft des Fondsergebnisses
Realisiertes Fondsergebnis
2.299.969,67
Ertragsausgleich für Erträge des Rechnungsjahres
- 762.341,89
Ertragsausgleich für Gewinnvorträge von Ausschüttungsanteilen
- 1.570.486,81
Gewinnvortrag aus dem Vorjahr
16.692.331,41
Aufwands- u. Verlustabdeckung aus der Substanz
Ausschüttungs-/thesaurierungsfähiges Fondsergebnis
8.212.331,01
24.871.803,39
5. Verwendung des Fondsergebnisses
Ausschüttung am 02.09.2013 für 268.041
Ausschüttungsanteile zu je EUR 2,50
670.103,40
Auszahlung am 02.09.2013 für 559.007
Thesaurierungsanteile zu je EUR 0,25
139.751,76
Wiederveranlagung für 559.007
Thesaurierungsanteile zu je EUR 9,79
5.470.188,81
Wiederveranlagung für 182.882
Vollthesaurierungsanteile zu je EUR 10,39
1.899.540,89
Gewinnvortrag für Ausschüttungsanteile
16.692.218,53
Gesamtverwendung
24.871.803,39
1) Rechenwert am 30.08.2012 (Ex-Tag): Für einen Ausschüttungsanteil EUR 87,35, für einen Thesaurierungsanteil EUR 105,61.
2) Auf Grund von Rundungen weicht die Wertentwicklung für Thesaurierungs- bzw. Vollthesaurierungsanteile geringfügig von der
Wertentwicklung für Ausschüttungsanteile ab.
3) Die in dieser Position ausgewiesenen Erträge entfielen zur Gänze auf Leihgebühren aus Wertpapierleihgeschäften, die mit der Erste
Group Bank AG getätigt wurden.
4) Von Dritten geleistete Rückvergütungen (im Sinn von Provisionen) werden nach Abzug angemessener Aufwandsentschädigungen
an den Kapitalanlagefonds weitergeleitet. Zur Deckung des administrativen Aufwands erhält die Erste Bank der oesterreichischen
Sparkassen AG 20 % der errechneten Provisionen als Aufwandsentschädigung.
5) Realisierte Gewinne und realisierte Verluste sind nicht periodenabgegrenzt und stehen so wie die Veränderung des nicht realisierten
Kursergebnisses nicht unbedingt in Beziehung zu der Wertentwicklung des Fonds im Rechnungsjahr.
6) Kursergebnis gesamt, ohne Ertragsausgleich (realisiertes Kursergebnis, ohne Ertragsausgleich, zuzüglich Veränderung des nicht
realisierten Kursergebnisses): EUR 13.911.319,57.
7) Davon Gewinne aus Derivatgeschäften: EUR 523.518,40.
8) Davon Verluste aus Derivatgeschäften: EUR -455.984,60.
9) Anteilsumlauf zu Beginn des Rechnungsjahres: 306.088 Ausschüttungsanteile, 616.208 Thesaurierungsanteile, 215.372
Vollthesaurierungsanteile.
10)
Anteilsumlauf am Ende des Rechnungsjahres: 268.041 Ausschüttungsanteile, 559.007 Thesaurierungsanteile, 182.882
Vollthesaurierungsanteile.
11) Das Ergebnis des Rechnungsjahres beinhaltet explizit ausgewiesene Transaktionskosten in Höhe von EUR 330.378,63.
8
Rechnungsjahr 2012/13
Vermögensaufstellung zum 31. Mai 2013
(einschließlich Veränderungen im Wertpapiervermögen vom 1. Juni 2012 bis 31. Mai 2013)
Wertpapier-Bezeichnung Kennnummer
Käufe/
Verkäufe/
Zugänge
Abgänge
Bestand
Kurs
Kurswert
in Euro
Stück/Nominale (Nom. in 1.000, ger.)
%-Anteil
am
Fondsvermögen
Amtlich gehandelte Wertpapiere
Aktien auf Rumänische Leu alt lautend
Emissionsland Rumänien
BUCHAREST ST. EXCH.
ROBVBAACNOR0
0
0
56.586
18,850000
242.778,22
0,24
FONDUL PROPRIETAT.
ROFPTAACNOR5
3.000.000
2.000.000
3.000.000
0,656000
447.934,45
0,43
OMV PETROM S.A.NAM.
ROSNPPACNOR9
5.000.000
0
5.000.000
0,414000
471.150,56
0,46
Summe
1.161.863,23
1,12
Summe Aktien auf Rumänische Leu alt lautend umgerechnet zum Kurs von 4,393500
1.161.863,23
1,12
Aktien auf Russische Rubel lautend
Emissionsland Russland
JSC MMC NORIL.NICKEL
RU0007288411
0
0
5.790
4.640,000000
649.094,04
0,63
SBER.BK ROSS. RL 3
RU0009029540
0
0
300.000
98,730000
715.618,35
0,69
TRANSNEFT' PFD RL 1
RU0009091573
300
0
300 67.394,000000
488.487,63
0,47
Summe
1.853.200,02
1,79
Summe Aktien auf Russische Rubel lautend umgerechnet zum Kurs von 41,389380
1.853.200,02
1,79
1,23
Aktien auf Türkische Lira alt lautend
Emissionsland Türkei
BIM BIRLESIK MAGAZ.
TREBIMM00018
10.000
15.000
35.000
88,500000
1.273.878,80
COCA COLA ICECEK C
TRECOLA00011
25.000
29.907
25.000
57,250000
588.616,31
0,57
EMLAK KONUT GAYR.
TREEGYO00017
0
100.000
200.000
3,090000
254.158,87
0,25
KOZA ALTIN ISLETMEL.
TREKOAL00014
10.000
20.000
20.000
33,000000
271.431,80
0,26
ODAS ELEKT.URET.SA.
TREODAS00014
260.000
144.065
115.935
5,400000
257.469,10
0,25
TAV HAVALIMAN.HLDG
TRETAVH00018
0
56.000
20.000
11,850000
97.468,69
0,09
TUERKIYE HALK BANK
TRETHAL00019
320.000
150.000
300.000
20,100000
2.479.899,65
2,40
TURK TELEKOMUNIK.
TRETTLK00013
0
151.000
100.000
7,260000
298.574,98
0,29
Summe
5.521.498,20
5,35
Summe Aktien auf Türkische Lira alt lautend umgerechnet zum Kurs von 2,431550
5.521.498,20
5,35
4,603800
195.377,31
0,19
Summe
195.377,31
0,19
Aktien auf US-Dollar lautend
Emissionsland Jersey
UNITED CO.RUSAL RDR
RU000A0JR5Z5
0
0
55.000
9
ESPA STOCK EUROPE-EMERGING
Wertpapier-Bezeichnung Kennnummer
Käufe/
Verkäufe/
Zugänge
Abgänge
Bestand
Kurs
Kurswert
in Euro
Stück/Nominale (Nom. in 1.000, ger.)
%-Anteil
am
Fondsvermögen
Emissionsland Russland
AEROFLOT RL 1
RU0009062285
300.000
0
300.000
1,621300
375.300,93
0,36
DIXY GROUP OJSCRL
RU000A0JP7H1
0
0
30.000
14,642300
338.942,13
0,33
E.ON RUSSIYA JSC
RU000A0JNGA5
11.500.000
7.000.000
4.500.000
0,079000
274.305,56
0,27
FED.SET.KO.E.ENER.50
RU000A0JPNN9
310.000.000 300.000.000
MAGNITRL -,01
RU000A0JKQU8
60.000.000
0,003700
171.296,30
0,17
14.600
14.000
22.600
223,586900
3.898.969,09
3,77
0
0
25.000
1,899500
36.641,59
0,04
1.050.000.000 870.000.000 350.000.000
0,000400
108.024,69
0,10
MECHEL OAO PFD RL10
RU000A0JPV70
OAO INTER RAO UES
RU000A0JPNM1
PHARMSTANDARD RL 1
RU000A0JP7F5
0
0
3.683
65,067300
184.909,62
0,18
ROSTELEKOM 0,0025
RU0008943394
550.000
600.000
160.000
3,162800
390.469,14
0,38
RUSGIDRO OAO RL 1
RU000A0JPKH7
60.000.000
78.000.000
45.000.000
0,014700
510.416,67
0,49
SBER.BK ROSS.RL 3
RU0009029540
1.060.000
810.000
3.690.000
3,090100
8.798.201,39
8,52
SBER.BK ROSS. PFD 3
RU0009029557
0
0
230.000
2,267000
402.322,53
0,39
SURGUTNEFTEGAZ VZ
RU0009029524
0
0
3.000.000
0,609200
1.410.185,19
1,37
TATNEFT' IMENI V.D. RL 1 RU0009033591
780.000
210.000
570.000
5,682300
2.499.159,72
2,42
700
600
600
2.109,358700
976.554,95
0,95
0 339.370.060
0,001400
366.603,46
0,35
Summe
20.742.302,96
20,08
Summe Aktien auf US-Dollar lautend umgerechnet zum Kurs von 1,296000
20.937.680,27
20,27
485.320,39
0,47
TRANSNEFT' PFD RL 1
RU0009091573
VTB BANK RL -,01
RU000A0JP5V6
339.370.060
Aktien auf Ungarische Forint lautend
Emissionsland Ungarn
EGIS GYOGYSZ.NAM.UF
HU0000053947
MOL NYRT. UF 1000
HU0000068952
ORSZAGOS TAKAR. KER
HU0000061726 v.*
7.000
0
7.000 20.545,000000
25.000
16.000
15.000 16.640,000000
103.000
110.000
842.304,13
0,82
4.900,000000
Summe
1.570.883,71
2.898.508,23
1,52
2,81
Summe Aktien auf Ungarische Forint lautend umgerechnet zum Kurs von 296,330020
2.898.508,23
2,81
Summe amtlich gehandelte Wertpapiere
32.372.749,95
31,34
95.000
In organisierte Märkte einbezogene Wertpapiere
Aktien auf Polnische Zloty lautend
Emissionsland Polen
ASSECO POLAND S.A.ZY
PLSOFTB00016
0
0
31.000
42,490000
307.849,62
0,30
BK PEKAO SA ZY 1
PLPEKAO00016
67.900
77.900
45.000
166,250000
1.748.494,86
1,69
KGHM POLSKA MIEDZ
PLKGHM000017
50.000
50.000
50.000
148,300000
1.733.011,12
1,68
PKO BANK POLSKI S.A.
PLPKO0000016
197.000
157.000
300.000
34,810000
2.440.706,01
2,36
PL.GR.ENERGETYCZNA
PLPGER000010
450.000
350.000
250.000
18,100000
1.057.569,16
1,02
POLSKIE GO.NAF.ZY 1
PLPGNIG00014
320.000
520.000
300.000
6,170000
432.610,06
0,42
POWSZECHNY ZAKLAD
PLPZU0000011
25.500
25.500
20.000
460,000000
2.150.195,85
2,08
TPSA - TELEKOMUN. ZY
PLTLKPL00017
60.000
50.000
260.000
8,140000
494.638,53
0,48
10
Summe
10.365.075,21
10,04
Summe Aktien auf Polnische Zloty lautend umgerechnet zum Kurs von 4,278680
10.365.075,21
10,04
Rechnungsjahr 2012/13
Wertpapier-Bezeichnung Kennnummer
Käufe/
Verkäufe/
Zugänge
Abgänge
Bestand
Kurs
Kurswert
in Euro
Stück/Nominale (Nom. in 1.000, ger.)
%-Anteil
am
Fondsvermögen
Aktien auf Tschechische Kronen lautend
Emissionsland Tschechische Republik
CEZ AS INH.KC 100
CZ0005112300
0
0
45.000
550,100000
961.973,03
0,93
KOMERCNI B.KC500
CZ0008019106
1.736
0
6.736
3.755,000000
982.925,85
0,95
TELEFONICA CZECH 87
CZ0009093209
20.000
22.000
30.000
289,000000
336.920,81
0,33
Summe
2.281.819,69
2,21
Summe Aktien auf Tschechische Kronen lautend umgerechnet zum Kurs von 25,733050
2.281.819,69
2,21
Aktien auf Türkische Lira alt lautend
Emissionsland Türkei
AKBANK TUERK
TRAAKBNK91N6
350.000
350.000
600.000
8,940000
2.206.000,29
2,14
ANADOLU E.BIR.M.G.
TRAAEFES91A9
0
25.000
65.000
26,900000
719.088,65
0,70
ARCELIK A.S. NAM.
TRAARCLK91H5
0
0
96.000
14,200000
560.630,05
0,54
ENKA INSAAT VE SAN.
TREENKA00011
158.000
150.000
180.000
6,000000
444.161,13
0,43
EREGLI DEM.CEL. NAM.
TRAEREGL91G3
253.074
111.414
453.074
2,240000
417.382,23
0,40
FORD OTOMOTIV SANAY
TRAOTOSN91H6
0
30.000
20.000
28,500000
234.418,38
0,23
HACI OMER SABANCI
TRASAHOL91Q5
350.000
250.000
350.000
12,000000
1.727.293,29
1,67
KOC HLDG NA TN 1
TRAKCHOL91Q8
105.000
115.000
290.000
10,650000
1.270.177,46
1,23
TUERKIYE GAR.BANK.
TRAGARAN91N1
350.000
490.000
900.000
9,700000
3.590.302,48
3,48
TURK HAVA YOLLARI AS
TRATHYAO91M5
0
0
230.000
8,700000
822.931,87
0,80
TURKCELL ILETISIM 1
TRATCELL91M1
0
0
300.000
11,550000
1.425.016,96
1,38
TURKIYE IS BANKASI C
TRAISCTR91N2
200.000
360.000
600.000
6,960000
1.717.423,04
1,66
TURKIYE VAKIFLAR BA
TREVKFB00019
300.000
320.000
330.000
5,960000
808.866,77
0,78
YAPI VE KREDI B.NATN
TRAYKBNK91N6
250.000
250.000
400.000
5,600000
921.223,09
0,89
Summe
16.864.915,69
16,33
Summe Aktien auf Türkische Lira alt lautend umgerechnet zum Kurs von 2,431550
16.864.915,69
16,33
Aktien auf US-Dollar lautend
Emissionsland Niederlande
NORD GOLD NV SP.GDR
US65557T2050
0
0
78.326
2,500000
151.091,82
0,15
X 5 RETAIL G.GDR 1/4
US98387E2054
60.000
20.000
40.000
19,800000
611.111,11
0,59
Summe
762.202,93
0,74
2,23
Emissionsland Russland
JSC MMC NOR.NICK.ADR US46626D1081
264.000
168.000
206.000
14,480000
2.301.604,94
LSR GROUP GDR S/5
US50218G2066
150.000
161.000
139.000
3,624000
388.685,19
0,38
LUKOIL N.K.SP.ADR RL
US6778621044
12.000
31.000
216.000
59,100000
9.850.000,00
9,54
MAGNIT GDR REG.S 1/5
US55953Q2021
61.000
74.000
3.000
54,750000
126.736,11
0,12
MEGAFON OAO GDR
US58517T2096
55.000
10.000
45.000
31,270000
1.085.763,89
1,05
MOBILNIYE TEL. ADR/5
US6074091090
68.000
195.000
173.000
19,270000
2.572.307,10
2,49
NK ROSNEFT GDR REGS
US67812M2070
320.000
717.000
443.000
6,645000
2.271.400,46
2,20
NOVATEK GDR RG.S/10
US6698881090
32.500
23.000
39.500
112,200000
3.419.675,93
3,31
11
ESPA STOCK EUROPE-EMERGING
Wertpapier-Bezeichnung Kennnummer
Käufe/
Verkäufe/
Zugänge
Abgänge
Bestand
Kurs
Kurswert
in Euro
%-Anteil
am
Stück/Nominale (Nom. in 1.000, ger.)
Fondsvermögen
NOVOROSS.MORSK.
US67011U2087
0
0
242.248
6,600000
1.233.670,37
1,19
OAO GAZP.ADR SP./2 RL
US3682872078
1.205.000
925.000
1.295.000
7,560000
7.554.166,67
7,31
OAO TRUB.MET.GDRS/4
US87260R2013
0
0
30.000
10,960000
253.703,70
0,25
PHOSAGRO OFSC S.GDR
US71922G2093
60.000
0
60.000
13,110000
606.944,44
0,59
SEVERSTAL GDR S OCT
US8181503025
230.000
260.000
80.000
7,850000
484.567,90
0,47
SISTEMA,AFK GDR REGS US48122U2042
20.000
0
60.000
19,090000
883.796,30
0,86
543.000
80.000
514.210
7,570000
3.003.526,00
2,91
SURGUTNEFTEGAZ ADR
US8688612048
URALKALI GDR S/5 RL
US91688E2063
75.000
155.000
70.000
36,150000
1.952.546,30
1,89
VTB BANK GDR REG. S
US46630Q2021
1.280.000
1.170.000
810.000
2,904000
1.815.000,00
1,76
Summe
39.804.095,30
38,54
Summe Aktien auf US-Dollar lautend umgerechnet zum Kurs von 1,296000
40.566.298,23
39,28
Summe in organisierte Märkte einbezogene Wertpapiere
70.078.108,82
67,85
0,000000
0,00
0,00
Summe
0,00
0,00
Summe Aktien auf Euro lautend
0,00
0,00
12,000000
92.592,59
0,09
Summe
92.592,59
0,09
Summe Aktien auf US-Dollar lautend umgerechnet zum Kurs von 1,296000
92.592,59
0,09
Summe nicht notierte Wertpapiere
92.592,59
0,09
102.543.451,36
99,28
Nicht notierte Wertpapiere
Aktien auf Euro lautend
Emissionsland Slowakei
SLOVENSKE LODENICE
CS0005050954
-
0
0
1.266
Aktien auf US-Dollar lautend
Emissionsland Russland
KHOLD.KOMP.SIB.TSE10 RU000A0JP3C1
0
0
10.000
Gliederung des Fondsvermögens
Wertpapiere
Dividendenansprüche
985.819,94
0,95
Bankverbindlichkeiten
-230.862,31
- 0,22
Zinsenansprüche
Sonstige Abgrenzungen
Fondsvermögen
Umlaufende Ausschüttungsanteile
Stück
268.041
Umlaufende Thesaurierungsanteile
Stück
559.007
Umlaufende Vollthesaurierungsanteile
Stück
182.882
Anteilswert Ausschüttungsanteile
Euro
88,00
Anteilswert Thesaurierungsanteile
Euro
106,39
Anteilswert Vollthesaurierungsanteile
Euro
110,60
12
1.983,74
0,00
-13.008,54
- 0,01
103.287.384,19
100,00
Rechnungsjahr 2012/13
* Die in der Vermögensaufstellung mit "v." gekennzeichneten und nachstehend angeführten Wertpapiere waren am 31.05.2013 mit den
nachstehend angeführten (Teil-)Beträgen und den nachstehend angeführten Gebühren im Wertpapierleihsystem der Erste Group Bank
AG verliehen:
Wertpapier-Bezeichnung
Kennnummer
verliehener
Gebühren-
(Teil-)Betrag
satz in %
Stück/Nominale (Nom. in 1.000, ger.)
ORSZAGOS TAKAR. KER.BK RT
HU0000061726
62.000
2,00
Hinweis an die Anleger:
Die Bewertung von Vermögenswerten in illiquiden Märkten kann von ihren tatsächlichen Veräußerungspreisen
abweichen.
Während des Berichtszeitraumes getätigte Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, soweit sie nicht in der Vermögensaufstellung genannt sind
Wertpapier-Bezeichnung
Kennnummer
Käufe/
Verkäufe/
Zugänge
Abgänge
Stück/Nominale (Nom. in 1.000, ger.)
Amtlich gehandelte Wertpapiere
Aktien auf Britische Pfund lautend
Emissionsland Großbritannien
PETROPAVLOVSK
LS -,01
GB0031544546
100.000
100.000
JE00B6T5S470
40.000
130.000
BG11SOSOBT18
0
900.000
ERSTE GROUP BANK AG
AT0000652011
30.000
30.000
RAIFFEISEN INTL BK-HO.INH
AT0000606306
25.000
25.000
PLBIG0000016
0
200.000
PLENEA000013
0
54.000
PLGTC0000110
75.000
75.000
Emissionsland Jersey
POLYMETAL INTL PLC
Aktien auf Bulgarische Lewa lautend
Emissionsland Bulgarien
SOPHARMA AD
BW 1
Aktien auf Euro lautend
Emissionsland Österreich
Aktien auf Polnische Zloty lautend
Emissionsland Polen
BANK MILLENNIUM
ENEA S.A.
ZY 1
ZY 1
GLOBE TRADE CENTRE -ANR.-
13
ESPA STOCK EUROPE-EMERGING
Wertpapier-Bezeichnung
Kennnummer
Käufe/
Verkäufe/
Zugänge
Abgänge
Stück/Nominale (Nom. in 1.000, ger.)
Aktien auf Russische Rubel lautend
Emissionsland Russland
E.ON RUSSIYA JSC
RU000A0JNGA5
0
0
TATNEFT' IMENI V.D. RL 1
RU0009033591
60.000
60.000
TREAYKB00014
0
150.000
US73180Y2037
0
200.000
NL0009805522
63.000
63.000
RU0007252813
0
740.100
RU0009177331
0
50.000
23.500.000
26.500.000
0
6.000
JE00B5WLXH36
200.000
200.000
LU0327357389
8.000
19.000
Aktien auf Türkische Lira alt lautend
Emissionsland Türkei
ASYA KATILIM BANK N. TN 1
Aktien auf US-Dollar lautend
Emissionsland Jersey
POLYUS GOLD INT.GDR LEV.1
Emissionsland Niederlande
YANDEX N.V. CL.A DL -,01
Emissionsland Russland
ALROSA
RL 0,50
MOSTOTREST
RL 0,14
RUSSIAN GRIDS JSC
RL 1
RU000A0JPVJ0
Aktien auf Ungarische Forint lautend
Emissionsland Ungarn
RICHTER GEDEON.NA UF 1000
HU0000067624
In organisierte Märkte einbezogene Wertpapiere
Aktien auf Britische Pfund lautend
Emissionsland Jersey
POLYUS GOLD INTL LS-,0001
Aktien auf Polnische Zloty lautend
Emissionsland Luxemburg
KERNEL HLDG S.A.
14
Rechnungsjahr 2012/13
Wertpapier-Bezeichnung
Kennnummer
Käufe/
Verkäufe/
Zugänge
Abgänge
Stück/Nominale (Nom. in 1.000, ger.)
Emissionsland Polen
BK HANDLOWY W WARS. ZY 4
PLBH00000012
0
BRE BANK
PLBRE0000012
2.000
7.500
CYFROWY POLSAT SA ZY -,04
PLCFRPT00013
0
97.000
GLOBE TRADE CENTRE ZY 0,1
PLGTC0000037
0
75.000
GRUPA LOTOS S.A.
PLLOTOS00025
0
30.000
ZY 4
ZY 1
15.300
JASTRZEBSKA SPOL.WEGL.ZY5
PLJSW0000015
35.000
55.000
PKN ORLEN S.A.
PLPKN0000018
60.000
170.000
PLDWORY00019
0
268.000
PLTAURN00011
0
400.000
US00501T2096
1
1
TUERKIYE SISE NAM. TN 1
TRASISEW91Q3
20.181
206.181
TUPRAS TURKIYE P.R. TN 1
TRATUPRS91E8
0
60.000
US29760G1031
40.000
40.000
240.000
SYNTHOS S.A.
ZY 1,25
ZY 0,03
TAURON POLSKA ENERGIA ZY5
Aktien auf Russische Rubel lautend
Emissionsland Russland
AKRON GDR REG S RL 5
Aktien auf Türkische Lira alt lautend
Emissionsland Türkei
Aktien auf US-Dollar lautend
Emissionsland Guernsey-Insel
ETALON LTD GDR REGS
Emissionsland Russland
MECHEL OAO ADR RL 10 1
US5838401033
170.000
NOVOLIPETSKIY MET.KO.REGS
US67011E2046
65.000
95.000
SBERBK ROS.ADR REGS/4 RL3
US80585Y3080
40.000
80.000
TATNEFT' GDR REG.S 20
US6708312052
10.000
127.000
US5603172082
9.000
9.000
Emissionsland Jungfern-Inseln (Britisch)
MAIL.RU GROUP GDR REG S
15
ESPA STOCK EUROPE-EMERGING
Wertpapier-Bezeichnung
Kennnummer
Käufe/
Verkäufe/
Zugänge
Abgänge
Stück/Nominale (Nom. in 1.000, ger.)
Investmentzertifikate
Investmentzertifikate auf Euro lautend
Emissionsland Österreich
ESPA STOCK RISING MKTS T
Wien, den 19. August 2013
Prüfinformation: Hinweis:
16
AT0000A0NUL8
0
138.000
ERSTE-SPARINVEST Kapitalanlagegesellschaft m.b.H.
elektronisch gefertigt
Die elektronischen Signaturen dieses Dokumentes können unter www.signaturpruefung.gv.at geprüft werden.
Dieses Dokument wurde mit zwei qualifizierten elektronischen Signaturen gefertigt. Eine qualifizierte elektronische
Signatur erfüllt das rechtliche Erfordernis einer eigenhändigen Unterschrift, insbesondere der Schriftlichkeit im Sinne des § 886 ABGB (§ 4 (1) Signaturgesetz).
Rechnungsjahr 2012/13
Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk*
Wir haben den beigefügten Rechenschaftsbericht zum 31. Mai 2013 der ERSTE- SPARINVEST Kapitalanlagegesellschaft
m.b.H. über den von ihr verwalteten ESPA STOCK EUROPE-EMERGING, Miteigentumsfonds gemäß InvFG, über das
Rechnungsjahr vom 1. Juni 2012 bis 31. Mai 2013 unter Einbeziehung der Buchführung geprüft.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Rechenschaftsbericht, die Verwaltung des Sondervermögens
und für die Buchführung
Die gesetzlichen Vertreter der Verwaltungsgesellschaft resp der Depotbank sind für die Buchführung, die Bewertung
des Sondervermögens, die Berechnung von Abzugsteuern, die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes sowie die
Verwaltung des Sondervermögens, jeweils nach den Vorschriften des Investmentfondsgesetzes, den ergänzenden
Regelungen in den Fondsbestimmungen und den steuerlichen Vorschriften, verantwortlich. Diese Verantwortung
beinhaltet: Gestaltung, Umsetzung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, soweit dieses für die
Erfassung und Bewertung des Sondervermögens sowie die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes von Bedeutung ist,
damit dieser frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten
Fehlern; die Auswahl und Anwendung geeigneter Bewertungsmethoden; die Vornahme von Schätzungen, die unter
Berücksichtigung der gegebenen Rahmenbedingungen angemessen erscheinen.
Verantwortung des Abschluss/Bankprüfers und Beschreibung von Art und Umfang der gesetzlichen Prüfung des
Rechenschaftsberichts
Unsere Verantwortung besteht in der Abgabe eines Prüfungsurteils zu diesem Rechenschaftsbericht auf der Grundlage
unserer Prüfung.
Wir haben unsere Prüfung gemäß § 49 Abs 5 Investmentfondsgesetz 2011 unter Beachtung der in Österreich
geltenden gesetzlichen Vorschriften und Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese
Grundsätze erfordern, dass wir die Standesregeln einhalten und die Prüfung so planen und durchführen, dass wir
uns mit hinreichender Sicherheit ein Urteil darüber bilden können, ob der Rechenschaftsbericht frei von wesentlichen
Fehldarstellungen ist.
Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen
hinsichtlich der Beträge und sonstigen Angaben im Rechenschaftsbericht. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt
im pflichtgemäßen Ermessen des Abschluss/Bankprüfers unter Berücksichtigung seiner Einschätzung des Risikos
eines Auftretens wesentlicher Fehldarstellungen, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern.
Bei der Vornahme der Risikoeinschätzung berücksichtigt der Abschluss/Bankprüfer das interne Kontrollsystem, soweit
es für die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes sowie die Bewertung des Sondervermögens von Bedeutung ist,
um unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen geeignete Prüfungshandlungen festzulegen, nicht jedoch um
ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit der internen Kontrollen der Verwaltungsgesellschaft und der Depotbank
abzugeben. Die Prüfung umfasst ferner die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Bewertungsmethoden
und der von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen wesentlichen Schätzungen sowie eine Würdigung der
Gesamtaussage des Rechenschaftsberichts.
Wir sind der Auffassung, dass wir ausreichende und geeignete Prüfungsnachweise erlangt haben, sodass unsere
Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung darstellt.
17
ESPA STOCK EUROPE-EMERGING
Prüfungsurteil
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
entspricht der Rechenschaftsbericht zum 31. Mai 2013 über den ESPA STOCK EUROPE-EMERGING, Miteigentumsfonds
gemäß InvFG, nach unserer Beurteilung den gesetzlichen Vorschriften.
Aussagen zur Beachtung des Investmentfondsgesetzes und der Fondsbestimmungen
Die Prüfung hat sich gemäß § 49 Abs 5 InvFG 2011 auch darauf zu erstrecken, ob das Bundesgesetz über Investmentfonds
(Investmentfondsgesetz) und die Fondsbestimmungen beachtet wurden. Wir haben unsere Prüfung nach den oben
beschriebenen Grundsätzen so durchgeführt, dass wir uns mit hinreichender Sicherheit ein Urteil darüber bilden
können, ob die Vorschriften des Investmentfondsgesetzes und die Fondsbestimmungen im Wesentlichen beachtet
wurden.
Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen wurden die Vorschriften des Bundesgesetzes über
Investmentfonds (Investmentfondsgesetz) und die Fondsbestimmungen beachtet.
Aussagen zum Bericht über die Tätigkeiten des abgelaufenen Rechnungsjahres
Die im Rechenschaftsbericht enthaltenen Ausführungen der Geschäftsleitung der Verwaltungsgesellschaft über die
Tätigkeiten des abgelaufenen Rechnungsjahres wurden von uns kritisch durchgesehen, waren aber nicht Gegenstand
besonderer Prüfungshandlungen nach den oben beschriebenen Grundsätzen. Unser Prüfungsurteil bezieht sich daher
nicht auf diese Angaben. Im Rahmen der Gesamtdarstellung stehen die Ausführungen zum Rechnungsjahr in Einklang
mit den im Rechenschaftsbericht angegebenen Zahlen.
Wien, den 19. August 2013
ERNST & YOUNG
WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT
Mag. Ernst Schönhuber
(Wirtschaftsprüfer)
Dr. Robert Wauschek
(Wirtschaftsprüfer)
*) Bei Veröffentlichung oder Weitergabe des Rechenschaftsberichtes in einer von der bestätigten (ungekürzten deutschsprachigen)
Fassung abweichenden Form (zB verkürzte Fassung oder Übersetzung) darf ohne unsere Genehmigung weder der Bestätigungsvermerk
zitiert noch auf unsere Prüfung verwiesen werden.
18
Rechnungsjahr 2012/13
Fondsbestimmungen für den ESPA STOCK EUROPE-EMERGING
Miteigentumsfonds gemäß InvFG
Allgemeine Fondsbestimmungen
zur Regelung des Rechtsverhältnisses zwischen den Anteilinhabern und der ERSTE-SPARINVEST KAG (nachstehend „Kapitalanlagegesellschaft“
genannt) für den von der Kapitalanlagegesellschaft verwalteten Kapitalanlagefonds, die nur in Verbindung mit den für den jeweiligen
Kapitalanlagefonds aufgestellten besonderen Fondsbestimmungen gelten:
§ 1 Grundlagen
Die Kapitalanlagegesellschaft unterliegt den Vorschriften des österreichischen Investmentfondsgesetzes 1993 in der jeweils geltenden
Fassung (nachstehend „InvFG“ genannt).
§ 2 Miteigentumsanteile
1. Das Miteigentum an den zum Kapitalanlagefonds gehörigen Vermögenswerten ist in gleiche Miteigentumsanteile zerlegt.
Die Anzahl der Miteigentumsanteile ist nicht begrenzt.
2. Die Miteigentumsanteile werden durch Anteilscheine (Zertifikate) mit Wertpapiercharakter verkörpert.
Nach Maßgabe der besonderen Fondsbestimmungen können die Anteilscheine in mehreren Anteilscheingattungen ausgegeben
werden.
Die Anteilscheine werden in Sammelurkunden (§ 24 Depotgesetz in der jeweils geltenden Fassung) und/oder in effektiven Stücken
dargestellt.
3. Jeder Erwerber eines Anteilscheines erwirbt in der Höhe der darin verbrieften Miteigentumsanteile Miteigentum an sämtlichen
Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds. Jeder Erwerber eines Anteiles an einer Sammelurkunde erwirbt in der Höhe seines Anteiles
an den in der Sammelurkunde verbrieften Miteigentumsanteilen Miteigentum an sämtlichen Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds.
4. Die Kapitalanlagegesellschaft darf mit Zustimmung ihres Aufsichtsrates die Miteigentumsanteile teilen (splitten) und zusätzliche
Anteilscheine an die Anteilinhaber ausgeben oder die alten Anteilscheine in neue umtauschen, wenn sie zufolge der Höhe des
errechneten Anteilwertes (§ 6) eine Teilung der Miteigentumsanteile als im Interesse der Miteigentümer gelegen erachtet.
§ 3 Anteilscheine und Sammelurkunden
1. Die Anteilscheine lauten auf Inhaber.
2. Die Sammelurkunden tragen die handschriftliche Unterfertigung eines Geschäftsleiters oder eines dazu beauftragten Angestellten der
Depotbank sowie die handschriftlichen oder vervielfältigten Unterschriften zweier Geschäftsleiter der Kapitalanlagegesellschaft.
3. Die effektiven Stücke tragen die handschriftlichen Unterschriften eines Geschäftsleiters oder eines dazu beauftragten Angestellten der
Depotbank sowie die handschriftlichen oder vervielfältigten Unterschriften zweier Geschäftsleiter der Kapitalanlagegesellschaft.
§ 4 Verwaltung des Kapitalanlagefonds
1. Die Kapitalanlagegesellschaft ist berechtigt, über die Vermögenswerte des Kapitalanlagefonds zu verfügen und die Rechte aus diesen
Vermögenswerten auszuüben. Sie handelt hierbei im eigenen Namen für Rechnung der Anteilinhaber. Sie hat die Interessen der
Anteilinhaber und die Integrität des Marktes zu wahren, die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters im Sinne
des § 84 Abs. 1 Aktiengesetz anzuwenden und die Bestimmungen des InvFG sowie die Fondsbestimmungen einzuhalten.
Die Kapitalanlagegesellschaft kann sich bei der Verwaltung des Kapitalanlagefonds Dritter bedienen und diesen auch das Recht
überlassen, im Namen der Kapitalanlagegesellschaft oder im eigenen Namen für Rechnung der Anteilinhaber über die Vermögenswerte
zu verfügen.
2. Die Kapitalanlagegesellschaft darf für Rechnung eines Kapitalanlagefonds weder Gelddarlehen gewähren noch Verpflichtungen aus
einem Bürgschafts- oder einem Garantievertrag eingehen.
3. Vermögenswerte des Kapitalanlagefonds dürfen außer in den - laut den besonderen Fondsbestimmungen - vorgesehenen Fällen nicht
verpfändet oder sonst belastet, zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden.
4. Die Kapitalanlagegesellschaft darf für Rechnung eines Kapitalanlagefonds keine Wertpapiere, Geldmarktinstrumente oder andere
Finanzanlagen gemäß § 20 InvFG verkaufen, die im Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses nicht zum Fondsvermögen gehören.
§ 5 Depotbank
Die im Sinne des § 23 InvFG bestellte Depotbank (§ 13) führt die Depots und Konten des Kapitalanlagefonds und übt alle übrigen ihr im
InvFG sowie in den Fondsbestimmungen übertragenen Funktionen aus.
19
ESPA STOCK EUROPE-EMERGING
§ 6 Ausgabe und Anteilswert
1. Die Depotbank hat den Wert eines Anteils (Anteilswert) für jede Anteilscheingattung jedes Mal dann zu errechnen und den Ausgabepreis
und Rücknahmepreis (§ 7) zu veröffentlichen, wenn eine Ausgabe oder eine Rücknahme der Anteile stattfindet, mindestens aber
zweimal im Monat.
Der Wert eines Anteils ergibt sich aus der Teilung des Gesamtwertes des Kapitalanlagefonds einschließlich der Erträgnisse durch die
Zahl der Anteile. Der Gesamtwert des Kapitalanlagefonds ist aufgrund der jeweiligen Kurswerte, der zu ihm gehörigen Wertpapiere und
Bezugsrechte zuzüglich des Wertes der zum Kapitalanlagefonds gehörenden Geldmarktinstrumente und Finanzanlagen, Geldbeträge,
Guthaben, Forderungen und sonstigen Rechte, abzüglich Verbindlichkeiten, von der Depotbank zu ermitteln.
Der Ermittlung der Kurswerte werden gemäß § 7 (1) InvFG die letztbekannten Börsekurse bzw. Preisfeststellungen zugrundegelegt.
2. Der Ausgabepreis ergibt sich aus dem Anteilswert zuzüglich eines Aufschlages pro Anteil zur Deckung der Ausgabekosten der Gesellschaft.
Der sich ergebende Preis wird aufgerundet. Die Höhe dieses Aufschlages bzw. der Rundung ist in den besonderen Fondsbestimmungen
(§ 23) angeführt.
3. Der Ausgabepreis und der Rücknahmepreis werden gemäß § 18 InvFG iVm. § 10 Abs. 3 KMG für jede Anteilscheingattung in einer
hinreichend verbreiteten Wirtschafts- oder Tageszeitung mit Erscheinungsort im Inland und/oder in elektronischer Form auf der
Internet-Seite der emittierenden Kapitalanlagegesellschaft veröffentlicht.
§ 7 Rücknahme
1. Auf Verlangen eines Anteilinhabers ist diesem sein Anteil an dem Kapitalanlagefonds zum jeweiligen Rücknahmepreis auszuzahlen,
und zwar gegebenenfalls gegen Rückgabe des Anteilscheines, der noch nicht fälligen Erträgnisscheine und des Erneuerungsscheines.
2. Der Rücknahmepreis ergibt sich aus dem Wert eines Anteils, abzüglich eines Abschlags und/oder einer Abrundung, soweit dies in
den besonderen Fondsbestimmungen (§ 23) angeführt ist. Die Auszahlung des Rücknahmepreises sowie die Errechnung und
Veröffentlichung des Rücknahmepreises gemäß § 6 kann unter gleichzeitiger Mitteilung an die Finanzmarktaufsicht und entsprechender
Veröffentlichung gemäß § 10 vorübergehend unterbleiben und vom Verkauf von Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds sowie
vom Eingang des Verwertungserlöses abhängig gemacht werden, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die dies unter
Berücksichtigung berechtigter Interessen der Anteilinhaber erforderlich erscheinen lassen. Die Wiederaufnahme der Rücknahme der
Anteilscheine ist dem Anleger ebenfalls gemäß § 10 bekannt zu geben.
Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Kapitalanlagefonds 5 v.H. oder mehr seines Fondsvermögens in Vermögenswerte
investiert hat, deren Bewertungskurse aufgrund der politischen oder wirtschaftlichen Situationen ganz offensichtlich und nicht nur im
Einzelfall nicht den tatsächlichen Werten entsprechen.
§ 8 Rechnungslegung
1. Innerhalb von vier Monaten nach Ablauf des Rechnungsjahres des Kapitalanlagefonds veröffentlicht die Kapitalanlagegesellschaft
einen gemäß § 12 InvFG erstellten Rechenschaftsbericht.
2. Innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der ersten sechs Monate des Rechnungsjahres des Kapitalanlagefonds veröffentlicht die
Kapitalanlagegesellschaft einen gemäß § 12 InvFG erstellten Halbjahresbericht.
3. Der Rechenschaftsbericht und der Halbjahresbericht werden in der Kapitalanlagegesellschaft und in der Depotbank zur Einsicht
aufgelegt.
§ 9 Behebungszeit für Erträgnisanteile
Der Anspruch der Anteilinhaber auf Herausgabe der Erträgnisanteile verjährt nach Ablauf von fünf Jahren. Solche Erträgnisanteile sind nach
Ablauf der Frist als Erträgnisse des Kapitalanlagefonds zu behandeln.
§ 10 Veröffentlichung
Auf alle die Anteilscheine betreffenden Veröffentlichungen - ausgenommen die Verlautbarung der gemäß § 6 ermittelten Werte - findet § 10
Abs. 3 und Abs. 4 Kapitalmarktgesetz Anwendung. Die Veröffentlichungen können entweder
- durch vollständigen Abdruck im Amtsblatt zur Wiener Zeitung oder
- indem Exemplare dieser Veröffentlichung in der Kapitalanlagegesellschaft und den Zahlstellen in ausreichender Zahl und kostenlos
zur Verfügung gestellt werden, und das Erscheinungsdatum und die Abholstellen im Amtsblatt zur Wiener Zeitung kundgemacht
wurden, oder
- gemäß § 10 Abs. 3 Z 3 KMG in elektronischer Form auf der Internet-Seite der emittierenden Kapitalanlagegesellschaft
erfolgen.
Die Mitteilung gemäß § 10 Abs. 4 KMG erfolgt im Amtsblatt zur Wiener Zeitung oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten
20
Rechnungsjahr 2012/13
Bundesgebiet. Für Prospektänderungen gemäß § 6 Abs. 2 InvFG kann die Mitteilung gemäß § 10 Abs. 4 KMG auch lediglich in elektronischer
Form auf der Internetseite der emittierenden Kapitalanlagegesellschaft erfolgen.
§ 11 Änderung der Fondsbestimmungen
Die Kapitalanlagegesellschaft kann die Fondsbestimmungen mit Zustimmung des Aufsichtsrates und mit Zustimmung der Depotbank
ändern. Die Änderung bedarf ferner der Bewilligung der Finanzmarktaufsicht. Die Änderung ist zu veröffentlichen. Sie tritt mit dem in der
Veröffentlichung angegebenen Tag, frühestens aber drei Monate nach der Veröffentlichung in Kraft.
§ 12 Kündigung und Abwicklung
1. Die Kapitalanlagegesellschaft kann die Verwaltung des Kapitalanlagefonds nach Einholung der Bewilligung der Finanzmarktaufsicht
unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens sechs Monaten (§ 14 Abs. 1 InvFG) bzw. sofern das Fondsvermögen EUR
1.150.000,- unterschreitet, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist durch öffentliche Bekanntmachung (§ 10) kündigen (§ 14 Abs. 2
InvFG). Eine Kündigung gemäß § 14 Abs. 2 InvFG ist während einer Kündigung gemäß § 14 Abs. 1 InvFG nicht zulässig.
2. Endet das Recht der Kapitalanlagegesellschaft zur Verwaltung des Kapitalanlagefonds, so wird die Verwaltung oder Abwicklung nach
den diesbezüglichen Bestimmungen des InvFG erfolgen.
§ 12a Zusammenlegung oder Übertragung von Fondsvermögen
Die Kapitalanlagegesellschaft kann das Fondsvermögen des Kapitalanlagefonds unter Einhaltung von § 3 Abs. 2 bzw. § 14 Abs. 4 InvFG
mit Fondsvermögen anderer Kapitalanlagefonds zusammenlegen oder das Fondsvermögen des Kapitalanlagefonds auf Fondsvermögen
anderer Kapitalanlagefonds übertragen bzw. Fondsvermögen anderer Kapitalanlagefonds in das Fondsvermögen des Kapitalanlagefonds
übernehmen.
Besondere Fondsbestimmungen
für den ESPA STOCK EUROPE-EMERGING, Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG (nachstehend „Kapitalanlagefonds“).
Der Kapitalanlagefonds entspricht der Richtlinie 85/611/EWG.
§ 13 Depotbank
Depotbank ist die Erste Group Bank AG, Wien.
§ 14 Zahl- und Einreichstellen, Anteilscheine
1. Zahl- und Einreichstelle für die Anteilscheine und Erträgnisscheine ist die Erste Group Bank AG, Wien.
2. Für den Kapitalanlagefonds werden sowohl Ausschüttungsanteilscheine als auch Thesaurierungsanteilscheine mit KESt-Abzug sowie
Thesaurierungsanteilscheine ohne KESt-Abzug und zwar jeweils über 1 Stück bzw. Bruchstücke davon ausgegeben. Ein Anteilbruchteil
kann ein Zehntel (0,10), ein Hundertstel (0,01) oder ein Tausendstel (0,001) eines Anteilscheines sein.
Der Vertrieb der Thesaurierungsanteilscheine ohne KESt-Abzug erfolgt nicht im Inland.
Die Anteilscheine werden in Sammelurkunden dargestellt. Effektive Stücke können daher nicht ausgefolgt werden.
3. Soweit die Anteilscheine in Sammelurkunden dargestellt werden, erfolgt die Gutschrift der Ausschüttungen gemäß § 26 bzw. der
Auszahlungen gemäß § 27 durch das jeweils für den Anteilinhaber depotführende Kreditinstitut.
§ 15 Veranlagungsinstrumente und –grundsätze
1. Für den Kapitalanlagefonds dürfen nach Maßgabe der §§ 4, 20 und 21 InvFG und der §§ 16ff der Fondsbestimmungen alle Arten von
Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten und anderen liquiden Finanzanlagen erworben werden, sofern dadurch dem Grundsatz der
Risikostreuung Rechnung getragen wird und die berechtigten Interessen der Anteilinhaber nicht verletzt werden.
2. Der ESPA STOCK EUROPE-EMERGING ist ein Aktienfonds. Das Fondsvermögen wird nach den folgenden, demonstrativ beschriebenen,
anlagepolitischen Grundsätzen angelegt:
a) Bei der Titelauswahl haben Aktien zu dominieren,
die von Emittenten mit Sitz in den Ländern der Regionen Baltikum, Ostmitteleuropa (inklusive Österreich), Südosteuropa, den Ländern der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten sowie der Türkei begeben wurden; -die von
Emittenten begeben wurden, deren Geschäftsinteresse zu einem erheblichen Teil in den vorgenannten Staaten liegt.
In untergeordnetem Ausmaß können auch Aktien von Emittenten mit Sitz in oder mit Geschäftsinteresse zu einem
erheblichen Teil in Ägypten, Israel und Südafrika erworben werden.
b) Zur (teilweisen) Abbildung des anlagepolitischen Investmentuniversums dürfen Anteile an Kapitalanlagefonds gemäß § 17 dieser
21
ESPA STOCK EUROPE-EMERGING
Fondsbestimmungen - unabhängig des Staates, in dem die jeweilige Verwaltungsgesellschaft ihren Sitz hat - bis zu maximal 10 %
des Fondsvermögens des ESPA STOCK EUROPE-EMERGING erworben werden.
c) Investitionen in Bankguthaben in Form von Sichteinlagen oder kündbaren Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten
können eine wesentliche Rolle spielen.
d)
e) Derivative Instrumente gemäß § 19 und § 19a dieser Fondsbestimmungen (einschließlich Swaps und sonstige OTC-Derivate) können
nicht nur zur Risikominimierung (Absicherung) sondern auch zur Spekulation verwendet werden. Bezogen auf den Gesamtnettowert
des Fondsvermögens können sowohl der Absicherung dienende als auch nicht der Absicherung dienende Derivate eine wesentliche
Rolle spielen.
Die Kapitalanlagegesellschaft behält sich vor, neben den in lit. a) bis c) genannten Vermögensgegenständen in untergeordnetem Ausmaß auch in sonstige Vermögensgegenstände gem. Z 1 zu investieren.
3. Werden für den Kapitalanlagefonds Wertpapiere und Geldmarktinstrumente erworben in die ein Derivat eingebettet ist, so hat dies
die Kapitalanlagegesellschaft hinsichtlich der Einhaltung der §§ 19 und 19a zu berücksichtigen. Anlagen eines Kapitalanlagefonds in
indexbasierten Derivaten werden bei den Anlagegrenzen des § 20 Abs.3 Z 5, 6, 7 und 8d InvFG nicht berücksichtigt.
4. Der Erwerb nicht voll eingezahlter Aktien oder Geldmarktinstrumente und von Bezugsrechten auf solche Instrumente oder von nicht voll
eingezahlten anderen Finanzinstrumenten ist bis zu 10 v.H. des Fondsvermögens zulässig.
§ 15a Wertpapiere und Geldmarktinstrumente
Wertpapiere sind
a) Aktien und andere, Aktien gleichwertige Wertpapiere,
b) Schuldverschreibungen und sonstige verbriefte Schuldtitel,
c) alle anderen marktfähigen Finanzinstrumente (z.B. Bezugsrechte), die zum Erwerb von Finanzinstrumenten im Sinne des InvFG
durch Zeichnung oder Austausch berechtigen, mit Ausnahme der in § 21 InvFG genannten Techniken und Instrumente.
Für die Qualifikation als Wertpapier müssen die Kriterien des § 1a Abs. 3 InvFG vorliegen.
Wertpapiere schließen zudem im Sinn des § 1a Abs. 4 InvFG
1. Anteile an geschlossenen Fonds in Form einer Investmentgesellschaft oder eines Investmentfonds,
2. Anteile an geschlossenen Fonds in Vertragsform,
3. Finanzinstrumente nach § 1a Abs. 4 Z. 3 InvFG
ein.
Geldmarktinstrumente sind Instrumente, die üblicherweise auf dem Geldmarkt gehandelt werden, liquide sind, deren Wert jederzeit genau
bestimmt werden kann und die die Voraussetzungen gemäß § 1a Abs. 5 bis 7 InvFG erfüllen.
§ 16 Börsen und organisierte Märkte
1. Wertpapiere und Geldmarktinstrumente dürfen erworben werden, wenn sie
- an einem geregelten Markt gemäß § 2 Z 37 BWG notiert oder gehandelt werden oder
- an einem anderen anerkannten, geregelten für das Publikum offenen und ordnungsgemäß funktionierenden Wertpapiermarkt eines
Mitgliedstaates gehandelt werden oder
- an einer im Anhang angeführten Börse eines Drittstaates amtlich notieren oder
- an einem im Anhang angeführten anderen anerkannten, geregelten, für das Publikum offenen und ordnungsgemäß funktionierenden
Wertpapiermarkt eines Drittstaates gehandelt werden, oder
- die Emissionsbedingungen die Verpflichtung enthalten, dass die Zulassung zur amtlichen Notierung oder zum Handel an einer der
vorgenannten Börsen oder zum Handel an einem der vorgenannten anderen Märkte beantragt wird und die Zulassung spätestens
binnen eines Jahres ab Beginn der Ausgabe der Wertpapiere erfolgt.
2. Nicht auf einem geregelten Markt gehandelte, frei übertragbare Geldmarktinstrumente, die üblicherweise auf dem Geldmarkt
gehandelt werden, liquide sind und deren Wert jederzeit genau bestimmt werden kann, über die angemessene Informationen vorliegen,
einschließlich solcher Informationen, die eine angemessene Bewertung der mit der Anlage in solche Instrumente verbundenen
Kreditrisiken ermöglichen, können für den Kapitalanlagefonds erworben werden, sofern die Emission oder der Emittent selbst den
Vorschriften über den Einlagen- und den Anlegerschutz unterliegt und entweder
22
Rechnungsjahr 2012/13
- von einer zentralstaatlichen, regionalen oder lokalen Körperschaft oder der Zentralbank eines Mitgliedstaates, der Europäischen
Zentralbank, der Europäischen Union oder der Europäischen Investitionsbank, einem Drittstaat oder, sofern dieser ein Bundesstaat
ist, einem Gliedstaat der Föderation, oder von einer internationalen Einrichtung öffentlich-rechtlichen Charakters, der mindestens
ein Mitgliedstaat angehört, begeben oder garantiert werden, oder
- von Unternehmen begeben werden, dessen Wertpapiere an den unter Ziffer 1 - ausgenommen Neuemissionen - bezeichneten
geregelten Märkten gehandelt werden, oder
- von einem Institut begeben oder garantiert werden, das gemäß den im Gemeinschaftsrecht festgelegten Kriterien einer Aufsicht
unterstellt ist, oder von einem Institut begeben oder garantiert werden, welches Aufsichtsbestimmungen unterliegt und diese
einhält, die nach Auffassung der Finanzmarktaufsicht mindestens so streng sind wie die des Gemeinschaftsrechts, oder
- von anderen Emittenten begeben werden, die einer Kategorie angehören, die von der Finanzmarktaufsicht zugelassen wurde, sofern
für Anlagen in diesen Instrumenten Vorschriften für den Anlegerschutz gelten, die gleichwertig sind, und sofern es sich bei dem
Emittenten entweder um ein Unternehmen mit einem Eigenkapital von mindestens EUR 10 Mio. handelt, das seinen Jahresabschluss
nach den Vorschriften der Richtlinie 78/660/EWG erstellt und veröffentlicht, oder um einen Rechtsträger handelt, der innerhalb
einer eine oder mehrere börsennotierte Gesellschaften umfassenden Unternehmensgruppe für die Finanzierung dieser Gruppe
zuständig ist, oder um einen Rechtsträger handelt, der in Unternehmens-, Gesellschafts- oder Vertragsform die wertpapiermäßige
Unterlegung von Verbindlichkeiten durch Nutzung einer von einer Bank eingeräumten Kreditlinie finanzieren soll; die Kreditlinie hat
durch ein Finanzinstitut gesichert zu sein, das selbst die in Z. 2 3.Punkt genannten Kriterien erfüllt.
3. Insgesamt dürfen bis zu 10 v.H. des Fondsvermögens in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente, die nicht die Voraussetzungen der Z
1 und 2 erfüllen, angelegt werden.
§ 17 Anteile an Kapitalanlagefonds
1. Anteile an Kapitalanlagefonds ( = Kapitalanlagefonds und Investmentgesellschaften offenen Typs) gemäß § 20 Abs. 3 Z. 8b InvFG,
welche die Bestimmungen der Richtlinie 85/611/EWG erfüllen (OGAW), dürfen insgesamt gemeinsam mit Kapitalanlagefonds
gemäß nachstehender Z 2 bis zu 10 v.H. des Fondsvermögens erworben werden, sofern diese ihrerseits zu nicht mehr als 10 v.H. des
Fondsvermögens in Anteile anderer Kapitalanlagefonds investieren.
2. Anteile an Kapitalanlagefonds gemäß § 20 Abs. 3 Z. 8c InvFG, welche die Bestimmungen der Richtlinie 85/611/EWG nicht erfüllen
(OGA) und deren ausschließlicher Zweck es ist,
- beim Publikum beschaffte Gelder für gemeinsame Rechnung nach dem Grundsatz der Risikostreuung in Wertpapieren und anderen
liquiden Finanzanlagen zu investieren, und
- deren Anteile auf Verlangen der Anteilinhaber unmittelbar oder mittelbar zu Lasten des Vermögens der Kapitalanlagefonds
zurückgenommen oder ausbezahlt werden,
dürfen insgesamt gemeinsam mit Kapitalanlagefonds gemäß vorstehender Z 1 bis zu 10 v.H. des Fondsvermögens erworben werden,
sofern
a) diese ihrerseits zu nicht mehr als 10 v.H. des Fondsvermögens in Anteile anderer Kapitalanlagefonds investieren und
b) diese nach Rechtsvorschriften zugelassen wurden, die sie einer Aufsicht unterstellen, welche nach Auffassung der Finanzmarktaufsicht
derjenigen nach dem Gemeinschaftsrecht gleichwertig ist und ausreichende Gewähr für die Zusammenarbeit zwischen den
Behörden besteht, und
c) das Schutzniveau der Anteilinhaber dem Schutzniveau der Anteilinhaber von Kapitalanlagefonds, die die Bestimmungen der
Richtlinie 85/611/EWG erfüllen (OGAW), gleichwertig ist und insbesondere die Vorschriften für eine getrennte Verwahrung des
Sondervermögens, die Kreditaufnahme, die Kreditgewährung und Leerverkäufe von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten den
Anforderungen der Richtlinie 85/611/EWG gleichwertig sind, und
d) die Geschäftstätigkeit Gegenstand von Halbjahres- und Jahresberichten ist, die es erlauben, sich ein Urteil über das Vermögen und
die Verbindlichkeiten, die Erträge und die Transaktionen im Berichtszeitraum zu bilden.
Zur Beurteilung der Gleichwertigkeit des Schutzniveaus der Anteilinhaber im Sinne der lit. c) sind die in § 3 der Informationen- und
Gleichwertigkeitsfestlegungsverordnung (IG-FestV) idgF genannten Kriterien heranzuziehen.
3. Für den Kapitalanlagefonds dürfen auch Anteile an Kapitalanlagefonds erworben werden, die unmittelbar oder mittelbar von derselben
Kapitalanlagegesellschaft oder von einer Gesellschaft verwaltet werden, mit der die Kapitalanlagegesellschaft durch eine gemeinsame
Verwaltung oder Beherrschung oder eine wesentliche direkte oder indirekte Beteiligung verbunden ist.
4. Anteile an ein und demselben Kapitalanlagefonds dürfen bis zu 10 v.H. des Fondsvermögens erworben werden.
§ 18 Sichteinlagen oder kündbare Einlagen
1. Für den Kapitalanlagefonds dürfen Bankguthaben in Form von Sichteinlagen oder kündbare Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens
12 Monaten gehalten werden. Es ist kein Mindestbankguthaben zu halten und das Bankguthaben ist der Höhe nach nicht begrenzt.
23
ESPA STOCK EUROPE-EMERGING
2. Die Bestimmungen der Z 1 sind allgemeiner Natur. Der Kapitalanlagefonds darf die von Z 1 umfassten Vermögensgegenstände nach
Maßgabe der in § 15 genannten anlagepolitischen Grundsätze erwerben.
§ 19 Derivate
1. Für den Kapitalanlagefonds können abgeleitete Finanzinstrumente (Derivate), einschließlich gleichwertiger bar abgerechneter
Instrumente eingesetzt werden, die an einem der in § 16 genannten geregelten Märkten gehandelt werden, wenn es sich bei den
Basiswerten um Instrumente im Sinne des § 15a oder um Finanzindizes, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen handelt, in die
der Kapitalanlagefonds gemäß seinen Veranlagungsgrundsätzen (§ 15) investieren darf. Mitumfasst sind auch Instrumente, die die
Übertragung des Kreditrisikos der zuvor genannten Vermögenswerte zum Gegenstand haben.
2. Das mit den Derivaten verbundene Gesamtrisiko darf den Gesamtnettowert des Fondsvermögens nicht überschreiten. Bei der
Berechnung des Risikos werden der Marktwert der Basiswerte, das Ausfallsrisiko, künftige Marktfluktuationen und die Liquidationsfrist
der Positionen berücksichtigt.
3. Der Kapitalanlagefonds darf als Teil seiner Anlagestrategie Derivate innerhalb der in § 20 Abs.3 Z 5, 6, 7, 8a und 8d InvFG festgelegten
Grenzen einsetzen, sofern das Gesamtrisiko der Basiswerte diese Anlagegrenzen nicht überschreitet.
4. Die Bestimmungen der Z 1 bis Z 3 sind allgemeiner Natur. Der Kapitalanlagefonds darf die von Z 1 umfassten Finanzinstrumente nach
Maßgabe der in § 15 genannten anlagepolitischen Grundsätze einsetzen.
§ 19a OTC-Derivate
1. Für den Kapitalanlagefonds können abgeleitete Finanzinstrumente, die nicht an einer Börse gehandelt werden (OTC-Derivate),
eingesetzt werden, sofern
a) es sich bei den Basiswerten um solche gemäß § 19 Z 1 handelt,
b) die Gegenparteien einer Aufsicht unterliegende Institute der Kategorien sind, die von der Finanzmarktaufsicht durch Verordnung
zugelassen wurden
c) die OTC-Derivate einer zuverlässigen und überprüfbaren Bewertung auf Tagesbasis unterliegen und jederzeit auf Initiative des
Kapitalanlagefonds zum angemessenen Zeitwert veräußert, liquidiert oder durch ein Gegengeschäft glattgestellt werden können.
d) diese innerhalb der in § 20 Abs.3 Z 5, 6, 7, 8a und 8d InvFG festgelegten Grenzen veranlagt werden und das Gesamtrisiko der
Basiswerte diese Anlagegrenzen nicht überschreitet.
2. Das Ausfallrisiko bei Geschäften eines Kapitalanlagefonds mit OTC-Derivaten darf folgende Sätze nicht überschreiten:
a) wenn die Gegenpartei ein Kreditinstitut ist, 10 v.H. des Fondsvermögens,
b) ansonsten 5 v.H. des Fondsvermögens.
3. Die Bestimmungen der Z 1 und Z 2 sind allgemeiner Natur. Der Kapitalanlagefonds darf die von Z 1 umfassten Finanzinstrumente nach
Maßgabe der in § 15 genannten anlagepolitischen Grundsätze einsetzen.
§ 19b Value at Risk
Nicht anwendbar.
§ 20 Kreditaufnahme
Die Kapitalanlagegesellschaft darf für Rechnung des Kapitalanlagefonds kurzfristige Kredite bis zur Höhe von 10 v.H. des Fondsvermögens
aufnehmen.
§ 21 Pensionsgeschäfte
Die Kapitalanlagegesellschaft ist berechtigt, für Rechnung des Kapitalanlagefonds innerhalb der Veranlagungsgrenzen des InvFG
Vermögensgegenstände mit der Verpflichtung des Verkäufers, diese Vermögensgegenstände zu einem im vorhinein bestimmten Zeitpunkt
und zu einem im vorhinein bestimmten Preis zurückzunehmen, für das Fondsvermögen zu kaufen.
§ 22 Wertpapierleihe
Die Kapitalanlagegesellschaft ist innerhalb der Veranlagungsgrenzen des InvFG berechtigt, Wertpapiere bis zu 30 v.H. des Fondsvermögens
im Rahmen eines anerkannten Wertpapierleihsystems an Dritte befristet unter der Bedingung zu übereignen, dass der Dritte verpflichtet ist,
die übereigneten Wertpapiere nach Ablauf einer im vorhinein bestimmten Leihdauer wieder zurück zu übereignen.
§ 23 Modalitäten der Ausgabe und Rücknahme
Die Berechnung des Anteilwertes gemäß § 6 erfolgt in EUR.
Der Ausgabezuschlag zur Deckung der Ausgabekosten der Gesellschaft beträgt 5,0 v.H. Für die Ermittlung des Ausgabepreises wird der sich
24
Rechnungsjahr 2012/13
ergebende Betrag auf den nächsten Cent aufgerundet. Der Rücknahmepreis entspricht dem Anteilswert.
Die Ausgabe der Anteile ist grundsätzlich nicht beschränkt, die Kapitalanlagegesellschaft behält sich jedoch vor, die Ausgabe von
Anteilscheinen vorübergehend oder vollständig einzustellen.
§ 24 Rechnungsjahr
Das Rechnungsjahr des Kapitalanlagefonds ist die Zeit vom 1. Juni bis zum 31. Mai des nächsten Kalenderjahres.
§ 25 Verwaltungsgebühr, Ersatz von Aufwendungen
Die Kapitalanlagegesellschaft erhält für ihre Verwaltungstätigkeit eine monatliche Vergütung bis zu einer Höhe von 0,15 v.H. des
Fondsvermögens, die aufgrund der Monatsendwerte errechnet wird.
Die Kapitalanlagegesellschaft hat weiters Anspruch auf Ersatz aller durch die Verwaltung entstandenen Aufwendungen wie insbesondere
Kosten für Pflichtveröffentlichungen, Depotgebühren, Depotbankgebühren, Prüfungs-, Beratungs- u. Abschlusskosten.
Soferne die Kapitalanlagegesellschaft von ihrem Recht gemäß § 3 (3) InvFG Gebrauch macht, kann das Fondsvermögen zusätzlich mit
einer monatlichen Vergütung für die Dienste des externen Fondsmanagers / Beraters belastet werden, wobei diese zusammen mit der der
Kapitalanlagegesellschaft zustehenden Vergütung monatlich nicht mehr als 0,18 v.H. des Fondsvermögens zum jeweiligen Monatsende
betragen darf.
§ 26 Verwendung der Erträgnisse bei Ausschüttungsanteilscheinen
Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse (Zinsen und Dividenden) können nach Deckung der Kosten nach dem
Ermessen der Kapitalanlagegesellschaft ausgeschüttet werden. Ebenso steht die Ausschüttung von Erträgen aus der Veräußerung von
Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds einschließlich von Bezugsrechten im Ermessen der Kapitalanlagegesellschaft. Eine Ausschüttung
aus der Fondssubstanz ist zulässig. Das Fondsvermögen darf durch Ausschüttungen in keinem Fall den Wert von EUR 1.150.000,unterschreiten. Die Beträge sind an die Inhaber von Ausschüttungsanteilscheinen ab 1. September des folgenden Rechnungsjahres
gegebenenfalls gegen Einziehung eines Erträgnisscheines auszuschütten, der Rest wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Jedenfalls ist ab dem 1. September ein gemäß § 13 3.Satz InvFG ermittelter Betrag auszuzahlen, der zutreffendenfalls zur Deckung einer
auf den ausschüttungsgleichen Ertrag des Anteilscheines entfallenden Kapitalertragsteuerabfuhrpflicht zu verwenden ist.
§ 27 Verwendung der Erträgnisse bei Thesaurierungsanteilscheinen mit KESt-Abzug (Thesaurierer)
Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse nach Deckung der Kosten werden nicht ausgeschüttet. Soferne nicht bei
allen Anteilinhabern die Voraussetzungen für ein Unterbleiben der Auszahlung gemäß § 13 InvFG vorliegen, ist ab 1. September des
folgenden Rechnungsjahres ein gemäß § 13 3. Satz InvFG ermittelter Betrag auszuzahlen, der zutreffendenfalls zur Deckung einer auf den
ausschüttungsgleichen Ertrag des Anteilscheines entfallenden Kapitalertragsteuerabfuhrpflicht zu verwenden ist.
§ 27a Verwendung der Erträgnisse bei Thesaurierungsanteilscheinen ohne KESt-Abzug (Vollthesaurierer Auslandstranche)
Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse nach Deckung der Kosten werden nicht ausgeschüttet. Es wird keine
Auszahlung gem. § 13 3.Satz InvFG vorgenommen.
Die Kapitalanlagegesellschaft stellt durch Erbringung entsprechender Nachweise von den depotführenden Stellen sicher, dass die
Anteilscheine im Auszahlungszeitpunkt nur von Anteilinhabern gehalten werden können, die entweder nicht der inländischen Einkommenoder Körperschaftssteuer unterliegen oder bei denen die Voraussetzungen für eine Befreiung gemäß § 94 des Einkommensteuergesetzes
bzw. für eine Befreiung von der Kapitalertragssteuer vorliegen.
§ 28 Abwicklung
Vom Nettoabwicklungserlös erhält die Depotbank eine Vergütung von 0,5 v.H. des Fondsvermögens.
25
ESPA STOCK EUROPE-EMERGING
Anhang zu den Besonderen Fondsbestimmungen
Liste der Börsen mit amtlichem Handel und von organisierten Märkten
(Version Juli 2008)
1. Börsen mit amtlichem Handel und organisierten Märkten in den Mitgliedstaaten des EWR
Nach Artikel 16 der Richtlinie 93/22/EWG (Wertpapierdienstleistungsrichtlinie) muss jeder Mitgliedstaat ein aktuelles Verzeichnis der von
ihm genehmigten Märkte führen. Dieses Verzeichnis ist den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission zu übermitteln.
Die Kommission ist gemäß dieser Bestimmung verpflichtet, einmal jährlich ein Verzeichnis der ihr mitgeteilten geregelten Märkte zu
veröffentlichen.
Infolge verringerter Zugangsschranken und der Spezialisierung in Handelssegmente ist das Verzeichnis der „geregelten Märkte“ größeren
Veränderungen unterworfen. Die Kommission wird daher neben der jährlichen Veröffentlichung eines Verzeichnisses im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften eine aktualisierte Fassung auf ihrer offiziellen Internetsite zugänglich machen.
1.1. Das aktuell gültige Verzeichnis der geregelten Märkte finden Sie unter
http://www.fma.gv.at/cms/site//attachments/2/0/2/CH0230/CMS1140105592256/listegeregmaerkte.pdf *)
im „Verzeichnis der Geregelten Märkte (pdf)“.
1.2. Folgende Börsen sind unter das Verzeichnis der Geregelten Märkte zu subsumieren:
1.2.1 1.2.2 1.2.3
Finnland:
Schweden:
Luxemburg:
OMX Nordic Exchange Helsinki
OMX Nordic Exchange Stockholm AB
Euro MTF Luxemburg
1.3. Gemäß § 20 Abs. 3 Z 1 lit. b InvFG anerkannte Märkte in der EU:
1.3.1 Großbritannien:
London Stock Exchange Alternative Investment Market (AIM)
2. Börsen in europäischen Ländern außerhalb der Mitgliedstaaten des EWR
2.1
2.2
2.3
2.4
2.5
2.6
Bosnien Herzegovina:
Sarajevo, Banja Luka
Kroatien:
Zagreb Stock Exchange
Schweiz:
SWX Swiss-Exchange
Serbien und Montenegro:Belgrad
Türkei:
Istanbul (betr. Stock Market nur „National Market“)
Russland:
Moskau (RTS Stock Exchange)
3. Börsen in außereuropäischen Ländern
3.1
Australien:
3.2
Argentinien:
3.3
Brasilien:
3.4Chile:
3.5
China:
3.6
Hongkong:
3.7Indien:
3.8Indonesien:
3.9
Israel:
3.10
Japan:
3.11
Kanada:
3.12Korea:
3.13
Malaysia:
3.14
Mexiko:
3.15
Neuseeland:
3.16Philippinen:
3.17
Singapur:
3.18Südafrika:
3.19Taiwan:
3.20Thailand:
3.21
USA:
3.22Venezuela:
3.23
Verein. Arab. Emirate:
26
Sydney, Hobart, Melbourne, Perth
Buenos Aires
Rio de Janeiro, Sao Paulo
Santiago
Shanghai Stock Exchange, Shenzhen Stock Exchange
Hongkong Stock Exchange
Bombay
Jakarta
Tel Aviv
Tokyo, Osaka, Nagoya, Kyoto, Fukuoka, Niigata, Sapporo, Hiroshima
Toronto, Vancouver, Montreal
Seoul
Kuala Lumpur
Mexiko City
Wellington, Christchurch/Invercargill, Auckland
Manila
Singapur Stock Exchange
Johannesburg
Taipei
Bangkok
New York, American Stock Exchange (AMEX), New York Stock Exchange (NYSE), Los Angeles/Pacific
Stock Exchange, San Francisco/Pacific Stock Exchange, Philadelphia, Chicago, Boston, Cincinnati
Caracas
Abu Dhabi Securities Exchange (ADX)
Rechnungsjahr 2012/13
4. Organisierte Märkte in Ländern außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft
4.1
4.2
4.3
4.4
Japan:
Kanada:
Korea:
Schweiz:
4.5
USA: Over the Counter Market
Over the Counter Market
Over the Counter Market
SWX-Swiss Exchange, BX Berne eXchange; Over the Counter Market der Mitglieder der International
Securities Market Association (ISMA), Zürich
Over the Counter Market im NASDAQ-System, Over the Counter Market (markets organised by NASD
such as Over-the-Counter Equity Market, Municipal Bond Market, Government Securities Market,
Corporate Bonds and Public Direct Participation Programs) Over-the-Counter-Market for Agency
Mortgage-Backed Securities
5. Börsen mit Futures und Options Märkten
5.1
5.2
5.3
Argentinien:
Australien:
Brasilien:
5.4
Hongkong:
5.5
Japan:
5.6
Kanada:
5.7
Korea:
5.8
Mexiko:
5.9
Neuseeland:
5.10
Philippinen:
5.11
Singapur:
5.12
Slowakei:
5.13
Südafrika:
5.14Schweiz:
5.15Türkei:
5.16
USA:
Bolsa de Comercio de Buenos Aires
Australian Options Market, Australian Securities Exchange (ASX)
Bolsa Brasiliera de Futuros, Bolsa de Mercadorias & Futuros, Rio de Janeiro Stock Exchange, Sao
Paulo Stock Exchange
Hong Kong Futures Exchange Ltd.
Osaka Securities Exchange, Tokyo International Financial Futures Exchange, Tokyo Stock Exchange
Montreal Exchange, Toronto Futures Exchange
Korea Futures Exchange
Mercado Mexicano de Derivados
New Zealand Futures & Options Exchange
Manila International Futures Exchange
Singapore International Monetary Exchange
RM-System Slovakia
Johannesburg Stock Exchange (JSE), South African Futures Exchange (SAFEX)
EUREX
TurkDEX
American Stock Exchange, Chicago Board Options Exchange, Chicago, Board of Trade, Chicago
Mercantile Exchange, Comex, FINEX, Mid America Commodity Exchange, New York Futures Exchange,
Pacific Stock Exchange, Philadelphia Stock Exchange, New York Stock Exchange, Boston Options
Exchange (BOX)
*) Der Link kann durch die österr. Finanzmarktaufsicht (FMA) geändert werden. Den jeweils aktuellen Link finden Sie auf der Homepage
der FMA: www.fma.gv.at, Anbieter, „Informationen zu Anbietern am österreichischen Finanzmarkt“, Börse, Übersicht, Downloads,
Verzeichnis der Geregelten Märkte.
27
ESPA STOCK EUROPE-EMERGING
Steuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung
A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern
Die folgenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Anleger (Anleger mit Sitz, Wohnsitz
oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich). Andere Anleger haben die jeweiligen nationalen Gesetze zu beachten.
ESPA STOCK EUROPE-EMERGING
Rechnungsjahr:
01.06.2012 - 31.05.2013
Datum der (allenfalls fiktiven) Ausschüttung/Auszahlung:
02.09.2013
Aus-
Thesau-
schüttungs-
rierungs-
anteile
anteile
AT0000858428 AT0000812938
FN
Werte je Anteil in
AT0000858436
EUR
EUR
1. Anteile im Privatvermögen
a) Die Erträge aus dem Fonds sind im Fall des Vorliegens einer Optionserklärung durch den KEStAbzug zur Gänze endbesteuert (ESt); eine Aufnahme in die Steuererklärung ist nicht erforderlich.
Die Punkte 1.c) bis 1.f) betreffend die Anrechnung bzw. Rückerstattung von Abzugsteuern sollten
jedoch beachtet werden.
b) Wurde keine Optionserklärung abgegeben:
Einkünfte aus Kapitalvermögen, die keinem Steuerabzug unterliegen:
0,0000
0,0000
2,1012
2,5053
2,1012
2,5053
Anzusetzende Werte bei Depots mit Optionserklärung:
0,2118
0,2526
Anzusetzende Werte bei Depots ohne Optionserklärung:
0,2118
0,2526
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
c) Bei niedrigem Einkommensteuersatz sollten zur Veranlassung der (teilweisen) Rückerstattung
der KESt (zusätzlich) die nachstehend angeführten Beträge in die Steuererklärung
aufgenommen werden:
1)
- Kapitalerträge aus endbesteuerungsfähigen Kapitalanlagen zum vollen Steuersatz:
Anzusetzende Werte bei Depots mit Optionserklärung:
Anzusetzende Werte bei Depots ohne Optionserklärung:
2)
- Kapitalertragsteuer, soweit sie auf endbesteuerungsfähige Kapitalerträge entfällt:
d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die
österreichische Einkommensteuer bzw. auf deren Erstattung bzw. Möglichkeit des Antrags
gem. § 48 BAO: Siehe den Punkt 7. im Abschnitt B. (C.)
e) Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte:
Anspruch auf Anrechnung bzw. Rückerstattung der einbehaltenen österr. Kapitalertragsteuer für
die gemäß DBA steuerfreien Einkünfte (s. auch die Fußnote 2) im Teil B. (C.)):
f) Von den im Ausland einbehaltenen Quellensteuern sind gemäß DBA von den ausländischen
Finanzverwaltungen auf Antrag rückzuerstatten: Siehe den Punkt 7. im Abschnitt B. (C.)
28
Rechnungsjahr 2012/13
ESPA STOCK EUROPE-EMERGING
Rechnungsjahr:
01.06.2012 - 31.05.2013
Datum der (allenfalls fiktiven) Ausschüttung/Auszahlung:
02.09.2013
Aus-
Thesau-
schüttungs-
rierungs-
anteile
anteile
AT0000858428 AT0000812938
FN
Werte je Anteil in
AT0000858436
EUR
EUR
2. Anteile im Betriebsvermögen von Einzelunternehmen oder Mitunternehmerschaften (wie OG, KG)
a) Die Erträge aus dem Fonds sind im Fall des Vorliegens einer Optionserklärung durch den KEStAbzug weitgehend endbesteuert; zu versteuern sind lediglich die ausgeschütteten Substanzgewinne in der nachstehend angeführten Höhe:
3)
1,1470
0,0000
1,1470
0,0000
3,2483
2,5054
Die Punkte 2.c) bis 2.f) betreffend die Anrechnung bzw. Rückerstattung von Abzugsteuern sollten
jedoch beachtet werden.
b) Wenn keine Optionserklärung abgegeben wurde: Statt des im Punkt a. angeführten Betrags ist
steuerlich zu berücksichtigen:
Einkünfte aus Kapitalvermögen, die keinem Steuerabzug unterliegen:
c) Bei niedrigem Einkommensteuersatz sollte trotz Endbesteuerung zur Veranlassung der
(teilweisen) Rückerstattung der KESt in die Steuererklärung aufgenommen werden:
4)
- Anstatt der im Punkt a. (mit Optionserklärung) bzw. b. (ohne Optionserklärung) angeführten
Beträge werden als steuerpflichtig berücksichtigt:
- Anzurechnende Kapitalertragsteuer:
Für Depots mit Optionserklärung:
5)
0,2118
0,2526
Für Depots ohne Optionserklärung:
5)
0,2118
0,2526
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die
österreichische Einkommensteuer bzw. auf deren Erstattung bzw. Möglichkeit des Antrags
gem. § 48 BAO: Siehe den Punkt 7. im Abschnitt B. (C.)
e) Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte:
Anspruch auf Anrechnung bzw. Rückerstattung der einbehaltenen österr. Kapitalertragsteuer für
die gemäß DBA steuerfreien Einkünfte (s. auch die Fußnote 2) im Teil B. (C.)):
f) Von den im Ausland einbehaltenen Quellensteuern sind gemäß DBA von den ausländischen
Finanzverwaltungen auf Antrag rückzuerstatten: Siehe den Punkt 7. im Abschnitt B. (C.)
29
ESPA STOCK EUROPE-EMERGING
ESPA STOCK EUROPE-EMERGING
Rechnungsjahr:
01.06.2012 - 31.05.2013
02.09.2013
Datum der (allenfalls fiktiven) Ausschüttung/Auszahlung:
Aus-
Thesau-
Vollthesau-
schüttungs-
rierungs-
rierungs-
anteile
anteile
anteile
AT0000858428 AT0000812938 AT0000673181
FN
Werte je Anteil in
3. Anteile im Betriebsvermögen von Kapitalgesellschaften (AG, GmbH)
AT0000858436
EUR
EUR
EUR
6)
a) Zurechnungen:
- Ausschüttung:
2,5000
-
-
- ausschüttungsgleiches ordentliches Fondsergebnis:
0,0000
1,6005
1,6629
- ausländische Abzugsteuern auf ausländische Erträge:
0,6064
0,7331
0,7621
- inländische KESt auf inländische Dividendenerträge:
0,0000
0,0000
0,0000
- ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Unterfonds:
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,1419
0,1718
0,1787
- Beteiligungserträge gem. § 10 Abs. 1 Z. 1 bis 4 KStG (Inlandsdividenden):
0,0000
0,0000
0,0001
- Beteiligungserträge gem. § 10 Abs. 1 Z. 5 u. 6 KStG (Auslandsdividenden):
0,7975
0,9508
0,9879
- gemäß DBA steuerfreie Einkünfte:
0,0000
0,0000
0,0000
- bereits in Vorjahren versteuerte Erträge:
0,0000
0,0000
0,0000
- steuerpflichtige ausschüttungsgleiche Substanzgewinne
ausländischer Unterfonds:
- Ertragsausgleich auf ausländische Dividendenerträge:
b) Abrechnungen:
- Ertragsausgleich auf ausländische Dividendenerträge:
- Ausschüttung aus der Fondssubstanz:
c) Grundsätzlich auf die Körperschaftsteuer anrechenbare inländische KESt:
-
-
-
8)
0,0000
-
-
7)
0,2118
0,2526
0,2626
0,0000
0,0000
0,0000
0,3766
0,4553
0,4733
8,7516
10,5593
10,9762
(Achtung: Die Anrechnung der KESt ist nur soweit zulässig, als diese in
Abzug gebracht und an das Finanzamt abgeführt wurde)
davon jedenfalls anrechenbar: KESt auf inländische Dividendenerträge
d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen
Quellensteuern auf die österr. Körperschaftsteuer:
(Detailinformationen dazu sowie allenfalls auf Antrag gem. § 48 BAO
anrechenbare Beträge: Siehe den Punkt 7. im Abschnitt B. (C.)
In diesem Zusammenhang in der Steuererklärung anzuführen:
Ausländ. Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht in Anspruch nimmt:
e) Von den im Ausland einbehaltenen Quellensteuern sind gemäß DBA von
den ausländischen Finanzverwaltungen auf Antrag rückzuerstatten:
Siehe den Punkt 7. im Abschnitt B. (C.)
4. Anteile im Vermögen von Privatstiftungen
a) In- und ausländische Kapitalerträge:
- "Zwischenbesteuerung" gemäß §§ 22 Abs. 2 i.V.m. 13 Abs. 3 KStG:
0,0047
0,0053
0,0056
- 25 % KÖSt-pflichtig gem. § 13 Abs. 2 KStG:
1,2991
1,5493
1,6101
0,0000
0,0000
0,0000
0,3766
0,4553
0,4733
4,2801
5,1533
5,3565
b) Anspruch auf Erstattung der KESt für inländische Beteiligungserträge:
c) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen
Quellensteuern auf die österr. Körperschaftsteuer:
(Detailinformationen dazu sowie allenfalls auf Antrag gem. § 48 BAO
anrechenbare Beträge: Siehe den Punkt 7. im Abschnitt B. (C.)
In diesem Zusammenhang in der Steuererklärung anzuführen:
Ausländ. Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht in Anspruch nimmt:
d) Von den im Ausland einbehaltenen Quellensteuern sind gemäß DBA von
den ausländischen Finanzverwaltungen auf Antrag rückzuerstatten:
Siehe den Punkt 7. im Abschnitt B. (C.)
30
Rechnungsjahr 2012/13
Fußnoten:
1)Wenn die in Abzug gebrachte Kapitalertragsteuer höher ist als die (Regel-)Einkommensteuer, die für den Anteilsinhaber auf die
betreffenden Einkünfte entfällt.
2)Zusätzlich zu dem im Punkt 1.b) angeführten Betrag.
3)Für Zwecke der Steuererklärung sind Ausschüttungen bzw. ausschüttungsgleiche Erträge des Fonds, soweit diese bei der Ermittlung
des betrieblichen Gewinns/Verlusts berücksichtigt wurden, aus diesem zu eliminieren und durch den hier angeführten steuerpflichtigen
Betrag zu ersetzen.
4)Wenn die in Abzug gebrachte Kapitalertragsteuer höher ist als die (Regel-)Einkommensteuer, die für den Anteilsinhaber auf die
betreffenden Einkünfte entfällt.
5) Eine bei natürlichen Personen im Betriebsvermögen einbehaltene KESt auf Substanzgewinne ist auf die Einkommensteuer anrechenbar
bzw. rückerstattbar.
6) Hier sind unter a) Zurechnungen und b) Abrechnungen sämtliche Beträge enthalten, die in der Steuererklärung einer Kapitalgesellschaft
aus dem Ergebnis des Fonds zu berücksichtigen sind. Soweit hier als Zurechnungen angeführte Beträge im Bilanzergebnis der
Kapitalgesellschaft enthalten sind und damit in deren Steuererklärung an anderer Stelle aufscheinen (was üblicherweise zumindest
hinsichtlich der Ausschüttung des Fonds der Fall sein wird), sind diese Beträge in der Steuererklärung bei den Zurechnungen außer
Ansatz zu lassen.
7)Auf Grund von Befreiungserklärungen gem. § 94 Z 5 EStG wird bei den meisten Kapitalgesellschaften ein KESt-Abzug durch die
depotführende Bank sowie deren Abfuhr an das Finanzamt unterbleiben und wird daher keine Anrechnung zulässig sein. Soweit der
hier angeführte Betrag der grundsätzlich anrechenbaren KESt auf eine inländische KESt auf inländische Dividendenerträge entfällt, ist
er jedenfalls auf die Körperschaftsteuer anrechenbar.
8)Für bilanzierende Steuerpflichtige ist bei Ausschüttungen aus der Fondssubstanz eine entsprechende Abwertung des Bilanzansatzes zu
beachten.
31
ESPA STOCK EUROPE-EMERGING
B. Details und Erläuterungen zur Besteuerung von Ausschüttungsanteilen
Alle Zahlenangaben beziehen sich auf die am Abschlussstichtag in Umlauf befindlichen Anteile und auf inländische Anleger, die unbeschränkt
steuerpflichtig sind. Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Österreichs haben die jeweiligen nationalen
Gesetze zu beachten.
Privatanleger
ESPA STOCK EUROPE-EMERGING
Betriebliche Anleger
31.05.2013 : EUR 88,00
Rechnungsjahr:
01.06.2012 - 31.05.2013
Fuß-
(auch OHG, KG, ...)
02.09.2013
noten
mit Option ohne Option
Datum der Ausschüttung:
ISIN:
mit Option ohne Option
Natürliche Personen
Rechenwert zum
Privat-
Juristische stiftungen
Personen
AT0000858428
Werte je Anteil in
1.
Ausschüttung
2.
Zuzüglich:
EUR
(nach dem Abzug der KESt I, vor dem Abzug der sonstigen KESt)
a) Einbehaltene in- und ausländische Abzugsteuern
1)
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
2,5000
2,5000
2,5000
2,5000
2,5000
2,5000
0,6064
0,6064
0,6064
0,6064
0,6064
0,6064
b) Steuerpflichtige ausschüttungsgleiche Erträge ausländ. Unterfonds:
3.
- ordentliche Erträge
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
- Substanzgewinne
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
c) Sonstige steuerpflichtige Substanzgewinne (40%)
0,0000
0,0000
d) Steuerpflichtige Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
e) Steuerneutraler Ertragsausgleich auf ausländ. Dividendenerträge
0,1419
0,1419
0,1419
0,1419
0,1419
0,1419
f) Steuerpflichtige nicht ausgeschüttete Erträge
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
Abzüglich:
a) Steuerfreie Zinsenerträge (steuerfrei gem. DBA)
2)
-
-
-
-
-
-
0,0000
0,0000
b) Steuerfreie Dividendenerträge
- steuerfrei gemäß § 10 Abs. 1 Z. 1 bis 4 KStG (Inlandsdividenden)
- steuerfrei gemäß § 10 Abs. 1 Z. 5 u. 6 bzw. § 13 Abs. 2 KStG
-
-
-
-
0,7975
0,7975
- gemäß DBA steuerfreie Dividenden
(Auslandsdividenden)
3)
-
-
-
-
0,0000
0,0000
- steuerneutraler Ertragsausgleich auf ausländ. Dividendenerträge
-
-
-
-
-
-
c) Steuerfreie Immobilienfondserträge (steuerfrei gem. DBA)
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
d) Bereits in Vorjahren versteuerte Erträge
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
1,1470
1,1470
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
2,1013
2,1013
3,2483
3,2483
2,4508
1,3038
2,1013
2,1013
2,1013
2,1013
0,0000
0,0000
1,1470
1,1470
e) Ausgeschüttete Substanzgewinne
(Abzug als steuerfrei bzw. versteuert)
f) Ausschüttung aus der Fondssubstanz
4.
Hievon endbesteuert:
5.
Steuerpflichtige Einkünfte
s. auch die FN
16)
17)
Basis für die "Zwischensteuer" (§ 22 Abs. 2 KStG)
-
-
-
-
-
-
-
2,4508
-
1,1470
1,2991
0,0047
Detailangaben
6.
7.
Ausländische Einkünfte,
für die Österreich das Besteuerungsrecht in Anspruch nimmt:
5,0776
5,0776
9,5491
9,5491
8,7516
4,2801
a) Dividenden
2,0966
2,0966
2,0966
2,0966
1,2991
1,2991
b) Zinsenerträge
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
c) Ausschüttungen von Unterfonds
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
d) Substanzgewinne
2,9810
2,9810
7,4525
7,4525
7,4525
2,9810
0,5886
0,5886
0,5886
0,5886
0,3766
0,3766
Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung:
Von den im Ausland entrichteten Steuern sind
a) auf die österreichische Einkommen-/Körperschaftsteuer anrechenbar
(für Details siehe den Punkt 12. a))
4) 5)
6) 7)
- Steuern auf Erträge aus Aktien (Dividenden)
(ohne Berücksichtigung des matching credit)
32
- Steuern auf Erträge aus Anleihen (Zinsen)
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
- Steuern auf Substanzgewinne
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
anrechenbar gesamt (ohne matching credit)
0,5886
0,5886
0,5886
0,5886
0,3766
0,3766
- anrechenbarer Betrag für fiktive Quellensteuern (matching credit)
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
Rechnungsjahr 2012/13
Privatanleger
ESPA STOCK EUROPE-EMERGING
mit Option ohne Option
Rechnungsjahr:
01.06.2012 - 31.05.2013
Fuß-
(auch OHG, KG, ...)
02.09.2013
noten
mit Option ohne Option
Datum der Ausschüttung:
ISIN:
Juristische stiftungen
Personen
AT0000858428
Werte je Anteil in
7.
Privat-
Betriebliche Anleger
Natürliche Personen
b) von den ausländ. Finanzverwaltungen auf Antrag rückzuerstatten
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
0,0205
7) 8)
(für Details siehe den Punkt 12. b))
- Steuern auf Erträge aus Aktien (Dividenden)
0,0205
0,0205
0,0205
0,0205
0,0205
- Steuern auf Erträge aus Anleihen (Zinsen)
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
- Steuern auf Substanzgewinne
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
rückzuerstatten gesamt
0,0205
0,0205
0,0205
0,0205
0,0205
0,0205
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
2,0966
2,0966
2,0966
2,0966
c) nach § 48 BAO zu beurteilen (Detail siehe Punkt 12. c))
8.
Beteiligungserträge
a) In- und ausländische Dividendenerträge
9)
b) steuerfrei gemäß § 10 Abs. 1 Z. 1 bis 4 KStG (Inlandsdividenden)
2,0966
2,0966
-
-
-
-
0,0000
0,0000
-
-
-
-
0,7975
0,7975
-
-
-
-
0,0000
0,0000
0,0046
c) steuerfrei gemäß § 10 Abs. 1 Z. 5 u. 6 bzw. § 13 Abs. 2 KStG
(Auslandsdividenden)
3)
d) steuerfrei gemäß Art. 8 Abs. 4 DBA Irland
9.
Erträge, die zum Zeitpunkt der Ausschüttung des Fonds dem
KESt-Abzug unterliegen (in der Spalte für Privatstiftungen:
10) 11)
14)
Erträge, die der "Zwischensteuer" bzw. KÖSt 25 % unterliegen):
a) Diverse Erträge
- Zinsenerträge, soweit nicht gem. DBA befreit
0,0046
0,0046
0,0046
0,0046
0,0046
2)
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
15)
2,0966
2,0966
2,0966
2,0966
2,0966
1,2991
- steuerpflichtige Ausschüttungen ausländischer Unterfonds
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
- ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländ. Unterfonds
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
- Erträge aus Immobilienfonds (ohne Aufwertungsgewinne)
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
- Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%)
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
- gemäß DBA steuerfreie Zinsenerträge
s. auch die FN
- ausländische Dividenden
b) Substanzgewinne
- ausschüttungsgleiche Substanzgewinne ausländischer Unterfonds
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
- Sonstige steuerpflichtige Substanzgewinne (40%)
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
10. Österreichische KESt I (auf Inlandsdividenden)
11. Österreichische KESt, die von der Ausschüttung in Abzug zu bringen ist:
10)
12)
a) Österreichische KESt II auf diverse Erträge
- KESt auf Zinsenerträge, soweit nicht gem. DBA befreit
0,0011
0,0011
0,0011
0,0011
0,0011
0,0011
- KESt auf gemäß DBA steuerfreie Zinsenerträge
2)
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
- KESt auf ausländische Dividenden
13)
0,2107
0,2107
0,2107
0,2107
0,2107
0,2107
- KESt auf steuerpflichtige Ausschüttungen ausländ. Unterfonds
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
- KESt auf ordentliche ausschüttungsgl. Erträge ausländ. Unterfonds
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
- KESt auf Erträge aus Immobilienfonds (ohne Aufwertungsgew.)
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
- KESt auf Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%)
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
Summe für a) Österreichische KESt II auf diverse Erträge
0,2118
0,2118
0,2118
0,2118
0,2118
0,2118
33
ESPA STOCK EUROPE-EMERGING
Privatanleger
ESPA STOCK EUROPE-EMERGING
Rechnungsjahr:
ISIN:
Juristische stiftungen
Natürliche Personen
01.06.2012 - 31.05.2013
Fuß-
(auch OHG, KG, ...)
02.09.2013
noten
mit Option ohne Option
Datum der Ausschüttung:
Privat-
Betriebliche Anleger
mit Option ohne Option
Personen
AT0000858428
Werte je Anteil in
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
b) Österreichische KESt III auf Substanzgewinne
- KESt auf ausschüttungsgl. Substanzgewinne ausländ. Unterfonds
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
- KESt auf sonstige Substanzgewinne
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,2118
0,2118
0,2118
0,2118
0,2118
0,2118
0,21
0,21
0,21
0,21
0,21
0,21
Summe für b) Österreichische KESt III auf Substanzgewinne
14)
Gesamtsumme österreichische KESt, die von der Ausschüttung
in Abzug zu bringen ist (Summe aus 11. a) und 11. b))
gerundet
12. a) Zu Punkt 7. a) (auf die österreich. Einkommen-/Körperschaftsteuer
anrechenbare ausländische Steuern)
- anrechenbare Steuern auf Erträge aus Aktien (Dividenden) aus
Großbritannien
0,0008
0,0008
0,0008
0,0008
-
-
Polen
0,1443
0,1443
0,1443
0,1443
-
-
Russland
0,3766
0,3766
0,3766
0,3766
Tschechische Republik
0,0167
0,0167
0,0167
0,0167
0,3766
-
-
Türkei
0,0478
0,0478
0,0478
0,0478
-
-
Ungarn
0,0024
0,0024
0,0024
0,0024
Summe aus Aktien (ohne matching credit)
0,5886
0,5886
0,5886
0,5886
0,3766
0,3766
Bulgarien
0,0014
0,0014
0,0014
0,0014
0,0014
0,0014
Polen
0,0191
0,0191
0,0191
0,0191
0,0191
0,0191
Summe aus Aktien
0,0205
0,0205
0,0205
0,0205
0,0205
0,0205
-
0,3766
-
b) Zu Punkt 7. b) (von den ausländ. Finanzverwaltungen auf Antrag
rückzuerstattende ausländische Steuern)
- rückzuerstattende Steuern auf Erträge aus Aktien (Dividenden) aus
Anhang (grundsätzlich nur für Anleger, die natürliche Personen sind und ihren Wohnsitz
in einem anderen Mitgliedstaat der EU haben):
Bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen zu berücksichtigende EU-Quellensteuer
34
-
-
-
-
-
-
Rechnungsjahr 2012/13
Fußnoten:
1) EUR 0,0000 je Anteil wurden durch Verwaltungskosten neutralisiert.
2) Für Privatanleger besteht die Möglichkeit, bei ihrem zuständigen Finanzamt einen Antrag gem. § 240 Abs. 3 BAO auf die
Rückerstattung der KESt für die steuerfreien Zinsenerträge (siehe die Position 12.a) einzubringen oder diese im Wege der Veranlagung
zur Einkommensteuer geltend zu machen. Bei betrieblichen Anlegern ist die Anrechnung dieser KESt im Wege der Veranlagung
zur Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer möglich. In der Darstellung hier wird (entsprechend der üblichen Vorgangsweise)
vorausgesetzt, dass für Privatanleger die Geltendmachung der Anrechnung bzw. Rückerstattung der KESt für die steuerfreien
Anleihen unterbleibt. Falls jedoch die Geltendmachung dieser KESt-Erstattung bzw. -Anrechnung erfolgt, ist bei der Veranlagung der
Progressionsvorbehalt zu berücksichtigen.
3) Gewinnanteile aus Beteiligungen an EU-Körperschaften (Ausnahme: Bulgarien, Irland und Zypern) sowie aus Beteiligungen an
ausländischen Körperschaften, die mit einer inländischen unter § 7 Abs. 3 KStG fallenden Körperschaft vergleichbar sind und mit
deren Ansässigkeitsstaat eine umfassende Amtshilfe besteht, sind für juristische Personen und Privatstiftungen gemäß § 10 Abs. 1
Z 5 und Z 6 bzw. § 13 Abs. 2 KStG idF Abgabenänderungsgesetz 2011 von der Körperschaftsteuer befreit.
4) Der gemäß DBA anrechenbare Betrag auf fiktive Quellensteuern (matching credit) kann nur im Wege der Veranlagung geltend
gemacht werden.
5) Für Privatanleger und betriebliche Anleger/natürliche Personen grundsätzlich nicht von Relevanz, da im Zuge der KESt-Abfuhr
eine Anrechnung gem. VO 2003/393 in der Höhe von EUR 0,3135 je Anteil erfolgt. Im Einzelfall können gem. DBA übersteigende
Anrechnungsbeträge rückerstattet werden. In der gegenständlichen Tabelle oben ist der gesamte gemäß DBA anrechenbare Betrag,
daher ohne die Berücksichtigung dieser bereits gem. VO 2003/393 erfolgten Anrechnung, als anrechenbar angeführt.
6) Die Anrechnung darf nicht höher sein als die österreichische Einkommen/Körperschaftsteuer, die auf die entsprechenden
Kapitaleinkünfte anteilsmäßig entfällt, wobei auch Einkunftsquellen außerhalb dieses Fonds zu berücksichtigen sind.
7) Einbehaltene Steuern sind nur für jene Anteilsinhaber anrechenbar/rückerstattbar, die am Abschlussstichtag Zertifikate halten.
8) Die Doppelbesteuerungsabkommen verpflichten die betroffenen Länder, die von diesen in Abzug gebrachten Steuern in der hier
angeführten Höhe rückzuerstatten. Voraussetzungen für die Rückerstattungen sind Anträge des jeweiligen Anteilscheininhabers bei
den Finanzverwaltungen der betreffenden Länder.
9) Bei Privatanlegern und betrieblichen Anlegern/natürliche Personen sind die Beteiligungserträge mit dem KESt-Abzug endbesteuert.
Im Einzelfall (wenn die zu erhebende Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung
versteuert und die KESt (teilweise) angerechnet bzw. rückerstattet werden.
10) Im Fall des Vorliegens einer KESt-Befreiungserklärung gemäß § 94 Z 5 EStG 1988 erfolgt kein KESt-Abzug für betriebliche Anleger,
die nicht natürliche Personen sind. Falls keine solche Befreiungserklärung abgegeben wurde und daher die KESt in Abzug gebracht
wird, ist diese für juristische Personen auf die Körperschaftsteuer anrechenbar.
11) Bei Privatanlegern sind die Erträge mit dem KESt II und KESt III Abzug endbesteuert. Bei betrieblichen Anlegern/natürliche Person
gilt die Endbesteuerung nur für die KESt II pflichtigen Erträge. Im Einzelfall (wenn die zu erhebende Einkommensteuer geringer ist
als die KESt) können diese Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) angerechnet bzw. rückerstattet
werden. 12) Privatstiftungen sind gem. § 94 Z 12 EStG von der Kapitalertragsteuer auf diese Erträge befreit.
13) Nach dem Abzug des gem. VO 2003/393 anrechenbaren Betrags in der Höhe von EUR 0,3135 je Anteil.
14) Eine bei natürlichen Personen im Betriebsvermögen einbehaltene KESt auf Substanzgewinne ist auf die Einkommensteuer
anrechenbar bzw. rückerstattbar.
15) Soweit in den Erträgen des Fonds auch Erträge aus ausländischen Meldefonds enthalten sind, kann diese Position auch Zinsenerträge
beinhalten.
16) Für bilanzierende Steuerpflichtige ist eine entsprechende Abwertung des Bilanzansatzes zu beachten.
17) Diese Einkünfte unterliegen bei der Privatstiftung dem normalen 25%-igen Körperschaftsteuersatz. Eine bei natürlichen Personen im
Betriebsvermögen einbehaltene KESt auf Substanzgewinne ist auf die Einkommensteuer anrechenbar bzw. rückerstattbar.
35
ESPA STOCK EUROPE-EMERGING
C. Details und Erläuterungen zur Besteuerung von Thesaurierungsanteilen
Alle Zahlenangaben beziehen sich auf die am Abschlussstichtag in Umlauf befindlichen Anteile und auf inländische Anleger, die unbeschränkt
steuerpflichtig sind. Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Österreichs haben die jeweiligen nationalen
Gesetze zu beachten.
Privatanleger
ESPA STOCK EUROPE-EMERGING
31.05.2013 : EUR 106,39
Rechnungsjahr:
01.06.2012 - 31.05.2013
Fuß-
(auch OHG, KG, ...)
02.09.2013
noten
mit Option ohne Option
Datum der (allenfalls fiktiven) Auszahlung:
ISIN:
mit Option ohne Option
AT0000812938 / AT0000858436
Werte je Anteil in
1.
Ordentliches Fondsergebnis (inklusive Ertragsausgleich)
2.
Zuzüglich:
a) Einbehaltene in- und ausländische Abzugsteuern
EUR
1)
EUR
Privat-
Betriebliche Anleger
Rechenwert zum
Natürliche Personen
EUR
EUR
Juristische stiftungen
Personen
EUR
EUR
1,6005
1,6005
1,6005
1,6005
1,6005
1,6005
0,7331
0,7331
0,7331
0,7331
0,7331
0,7331
b) Steuerpflichtige ausschüttungsgleiche Erträge ausländ. Unterfonds:
3.
- ordentliche Erträge
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
- Substanzgewinne
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
c) Sonstige steuerpflichtige Substanzgewinne (40%)
0,0000
0,0000
d) Steuerpflichtige Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
e) Steuerneutraler Ertragsausgleich auf ausländ. Dividendenerträge
0,1718
0,1718
0,1718
0,1718
0,1718
0,1718
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
-
-
-
0,0000
Abzüglich:
a) Steuerfreie Zinsenerträge (steuerfrei gem. DBA)
2)
-
-
-
-
-
-
0,0000
0,0000
-
-
-
-
0,9508
0,9508
- gemäß DBA steuerfreie Dividenden
-
-
-
-
0,0000
0,0000
- steuerneutraler Ertragsausgleich auf ausländ. Dividendenerträge
-
-
-
-
b) Steuerfreie Dividendenerträge
- steuerfrei gemäß § 10 Abs. 1 Z. 1 bis 4 KStG (Inlandsdividenden)
- steuerfrei gemäß § 10 Abs. 1 Z. 5 u. 6 bzw. § 13 Abs. 2 KStG
(Auslandsdividenden)
3)
c) Steuerfreie Immobilienfondserträge (steuerfrei gem. DBA)
0,0000
d) Bereits in Vorjahren versteuerte Erträge
4.
Hievon endbesteuert:
5.
Steuerpflichtige Einkünfte
16)
Basis für die "Zwischensteuer" (§ 22 Abs. 2 KStG)
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
2,5054
2,5054
2,5054
2,5054
1,5546
1,5546
2,5054
2,5054
2,5054
2,5054
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
-
-
-
-
1,5546
-
1,5493
0,0053
Detailangaben
6.
7.
Ausländische Einkünfte,
für die Österreich das Besteuerungsrecht in Anspruch nimmt:
6,1040
6,1040
11,5100
11,5100
10,5593
5,1533
a) Dividenden
2,5000
2,5000
2,5000
2,5000
1,5493
1,5493
b) Zinsenerträge
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
c) Ausschüttungen von Unterfonds
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
d) Substanzgewinne
3,6040
3,6040
9,0100
9,0100
9,0100
3,6040
0,4553
Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung:
Von den im Ausland entrichteten Steuern sind
a) auf die österreichische Einkommen-/Körperschaftsteuer anrechenbar
(für Details siehe den Punkt 12. a))
4) 5)
6) 7)
- Steuern auf Erträge aus Aktien (Dividenden)
(ohne Berücksichtigung des matching credit)
36
0,7116
0,7116
0,7116
0,7116
0,4553
- Steuern auf Erträge aus Anleihen (Zinsen)
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
- Steuern auf Substanzgewinne
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
anrechenbar gesamt (ohne matching credit)
0,7116
0,7116
0,7116
0,7116
0,4553
0,4553
- anrechenbarer Betrag für fiktive Quellensteuern (matching credit)
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
Rechnungsjahr 2012/13
Privatanleger
ESPA STOCK EUROPE-EMERGING
mit Option ohne Option
Rechnungsjahr:
01.06.2012 - 31.05.2013
Fuß-
(auch OHG, KG, ...)
02.09.2013
noten
mit Option ohne Option
Datum der (allenfalls fiktiven) Auszahlung:
ISIN:
Juristische stiftungen
Personen
AT0000812938 / AT0000858436
Werte je Anteil in
7.
Privat-
Betriebliche Anleger
Natürliche Personen
b) von den ausländ. Finanzverwaltungen auf Antrag rückzuerstatten
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
0,0248
7) 8)
(für Details siehe den Punkt 12. b))
- Steuern auf Erträge aus Aktien (Dividenden)
0,0248
0,0248
0,0248
0,0248
0,0248
- Steuern auf Erträge aus Anleihen (Zinsen)
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
- Steuern auf Substanzgewinne
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
rückzuerstatten gesamt
c) nach § 48 BAO zu beurteilen (Detail siehe Punkt 12. c))
8.
0,0248
0,0248
0,0248
0,0248
0,0248
0,0248
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
2,5000
2,5000
2,5000
2,5000
Beteiligungserträge
a) In- und ausländische Dividendenerträge
9)
b) steuerfrei gemäß § 10 Abs. 1 Z. 1 bis 4 KStG (Inlandsdividenden)
2,5000
2,5000
-
-
-
-
0,0000
0,0000
-
-
-
-
0,9508
0,9508
-
-
-
-
0,0000
0,0000
c) steuerfrei gemäß § 10 Abs. 1 Z. 5 u. 6 bzw. § 13 Abs. 2 KStG
(Auslandsdividenden)
3)
d) steuerfrei gemäß Art. 8 Abs. 4 DBA Irland
9.
Erträge, die zum Zeitpunkt der Ausschüttung des Fonds dem
KESt-Abzug unterliegen (in der Spalte für Privatstiftungen:
10) 11)
14)
Erträge, die der "Zwischensteuer" bzw. KÖSt 25 % unterliegen):
a) Diverse Erträge
- Zinsenerträge, soweit nicht gem. DBA befreit
- gemäß DBA steuerfreie Zinsenerträge
s. auch die FN
- ausländische Dividenden
0,0053
0,0053
0,0053
0,0053
0,0053
0,0053
2)
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
15)
2,5000
2,5000
2,5000
2,5000
2,5000
1,5493
- steuerpflichtige Ausschüttungen ausländischer Unterfonds
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
- ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländ. Unterfonds
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
- Erträge aus Immobilienfonds (ohne Aufwertungsgewinne)
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
- Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%)
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
b) Substanzgewinne
- ausschüttungsgleiche Substanzgewinne ausländischer Unterfonds
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
- Sonstige steuerpflichtige Substanzgewinne (40%)
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0013
10. Österreichische KESt I (auf Inlandsdividenden)
11. Österreichische KESt, die von der Ausschüttung in Abzug zu bringen ist:
10)
12)
a) Österreichische KESt II auf diverse Erträge
- KESt auf Zinsenerträge, soweit nicht gem. DBA befreit
0,0013
0,0013
0,0013
0,0013
0,0013
- KESt auf gemäß DBA steuerfreie Zinsenerträge
2)
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
- KESt auf ausländische Dividenden
13)
0,2513
0,2513
0,2513
0,2513
0,2513
0,2513
- KESt auf steuerpflichtige Ausschüttungen ausländ. Unterfonds
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
- KESt auf ordentliche ausschüttungsgl. Erträge ausländ. Unterfonds
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
- KESt auf Erträge aus Immobilienfonds (ohne Aufwertungsgew.)
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
- KESt auf Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%)
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
Summe für a) Österreichische KESt II auf diverse Erträge
0,2526
0,2526
0,2526
0,2526
0,2526
0,2526
37
ESPA STOCK EUROPE-EMERGING
Privatanleger
ESPA STOCK EUROPE-EMERGING
Rechnungsjahr:
ISIN:
Natürliche Personen
01.06.2012 - 31.05.2013
Fuß-
(auch OHG, KG, ...)
02.09.2013
noten
mit Option ohne Option
Datum der (allenfalls fiktiven) Auszahlung:
Privat-
Betriebliche Anleger
mit Option ohne Option
Juristische stiftungen
Personen
AT0000812938 / AT0000858436
Werte je Anteil in
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
b) Österreichische KESt III auf Substanzgewinne
- KESt auf ausschüttungsgl. Substanzgewinne ausländ. Unterfonds
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
- KESt auf sonstige Substanzgewinne
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,2526
0,2526
0,2526
0,2526
0,2526
0,2526
0,25
0,25
0,25
0,25
0,25
0,25
Summe für b) Österreichische KESt III auf Substanzgewinne
14)
Gesamtsumme österreichische KESt, die von der Ausschüttung
in Abzug zu bringen ist (Summe aus 11. a) und 11. b))
gerundet
12. a) Zu Punkt 7. a) (auf die österreich. Einkommen-/Körperschaftsteuer
anrechenbare ausländische Steuern)
- anrechenbare Steuern auf Erträge aus Aktien (Dividenden) aus
Großbritannien
0,0010
0,0010
0,0010
0,0010
-
-
Polen
0,1744
0,1744
0,1744
0,1744
-
-
Russland
0,4553
0,4553
0,4553
0,4553
Tschechische Republik
0,0202
0,0202
0,0202
0,0202
0,4553
-
-
Türkei
0,0578
0,0578
0,0578
0,0578
-
-
Ungarn
0,0029
0,0029
0,0029
0,0029
Summe aus Aktien (ohne matching credit)
0,7116
0,7116
0,7116
0,7116
0,4553
0,4553
Bulgarien
0,0017
0,0017
0,0017
0,0017
0,0017
0,0017
Polen
0,0231
0,0231
0,0231
0,0231
0,0231
0,0231
Summe aus Aktien
0,0248
0,0248
0,0248
0,0248
0,0248
0,0248
-
0,4553
-
b) Zu Punkt 7. b) (von den ausländ. Finanzverwaltungen auf Antrag
rückzuerstattende ausländische Steuern)
- rückzuerstattende Steuern auf Erträge aus Aktien (Dividenden) aus
Anhang (grundsätzlich nur für Anleger, die natürliche Personen sind und ihren Wohnsitz
in einem anderen Mitgliedstaat der EU haben):
Bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen zu berücksichtigende EU-Quellensteuer
38
-
-
-
-
-
-
Rechnungsjahr 2012/13
Fußnoten:
1) EUR 0,0000 je Anteil wurden durch Verwaltungskosten neutralisiert.
2) Für Privatanleger besteht die Möglichkeit, bei ihrem zuständigen Finanzamt einen Antrag gem. § 240 Abs. 3 BAO auf die
Rückerstattung der KESt für die steuerfreien Zinsenerträge (siehe die Position 12.a) einzubringen oder diese im Wege der Veranlagung
zur Einkommensteuer geltend zu machen. Bei betrieblichen Anlegern ist die Anrechnung dieser KESt im Wege der Veranlagung
zur Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer möglich. In der Darstellung hier wird (entsprechend der üblichen Vorgangsweise)
vorausgesetzt, dass für Privatanleger die Geltendmachung der Anrechnung bzw. Rückerstattung der KESt für die steuerfreien
Anleihen unterbleibt. Falls jedoch die Geltendmachung dieser KESt-Erstattung bzw. -Anrechnung erfolgt, ist bei der Veranlagung der
Progressionsvorbehalt zu berücksichtigen.
3) Gewinnanteile aus Beteiligungen an EU-Körperschaften (Ausnahme: Bulgarien, Irland und Zypern) sowie aus Beteiligungen an
ausländischen Körperschaften, die mit einer inländischen unter § 7 Abs. 3 KStG fallenden Körperschaft vergleichbar sind und mit
deren Ansässigkeitsstaat eine umfassende Amtshilfe besteht, sind für juristische Personen und Privatstiftungen gemäß § 10 Abs. 1
Z 5 und Z 6 bzw. § 13 Abs. 2 KStG idF Abgabenänderungsgesetz 2011 von der Körperschaftsteuer befreit.
4) Der gemäß DBA anrechenbare Betrag auf fiktive Quellensteuern (matching credit) kann nur im Wege der Veranlagung geltend
gemacht werden.
5) Für Privatanleger und betriebliche Anleger/natürliche Personen grundsätzlich nicht von Relevanz, da im Zuge der KESt-Abfuhr
eine Anrechnung gem. VO 2003/393 in der Höhe von EUR 0,3737 je Anteil erfolgt. Im Einzelfall können gem. DBA übersteigende
Anrechnungsbeträge rückerstattet werden. In der gegenständlichen Tabelle oben ist der gesamte gemäß DBA anrechenbare Betrag,
daher ohne die Berücksichtigung dieser bereits gem. VO 2003/393 erfolgten Anrechnung, als anrechenbar angeführt.
6) Die Anrechnung darf nicht höher sein als die österreichische Einkommen/Körperschaftsteuer, die auf die entsprechenden
Kapitaleinkünfte anteilsmäßig entfällt, wobei auch Einkunftsquellen außerhalb dieses Fonds zu berücksichtigen sind.
7) Einbehaltene Steuern sind nur für jene Anteilsinhaber anrechenbar/rückerstattbar, die am Abschlussstichtag Zertifikate halten.
8) Die Doppelbesteuerungsabkommen verpflichten die betroffenen Länder, die von diesen in Abzug gebrachten Steuern in der hier
angeführten Höhe rückzuerstatten. Voraussetzungen für die Rückerstattungen sind Anträge des jeweiligen Anteilscheininhabers bei
den Finanzverwaltungen der betreffenden Länder.
9) Bei Privatanlegern und betrieblichen Anlegern/natürliche Personen sind die Beteiligungserträge mit dem KESt-Abzug endbesteuert.
Im Einzelfall (wenn die zu erhebende Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung
versteuert und die KESt (teilweise) angerechnet bzw. rückerstattet werden.
10) Im Fall des Vorliegens einer KESt-Befreiungserklärung gemäß § 94 Z 5 EStG 1988 erfolgt kein KESt-Abzug für betriebliche Anleger,
die nicht natürliche Personen sind. Falls keine solche Befreiungserklärung abgegeben wurde und daher die KESt in Abzug gebracht
wird, ist diese für juristische Personen auf die Körperschaftsteuer anrechenbar.
11) Bei Privatanlegern sind die Erträge mit dem KESt II und KESt III Abzug endbesteuert. Bei betrieblichen Anlegern/natürliche Person
gilt die Endbesteuerung nur für die KESt II pflichtigen Erträge. Im Einzelfall (wenn die zu erhebende Einkommensteuer geringer ist
als die KESt) können diese Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) angerechnet bzw. rückerstattet
werden. 12) Privatstiftungen sind gem. § 94 Z 12 EStG von der Kapitalertragsteuer auf diese Erträge befreit.
13) Nach dem Abzug des gem. VO 2003/393 anrechenbaren Betrags in der Höhe von EUR 0,3737 je Anteil.
14) Eine bei natürlichen Personen im Betriebsvermögen einbehaltene KESt auf Substanzgewinne ist auf die Einkommensteuer
anrechenbar bzw. rückerstattbar.
15) Soweit in den Erträgen des Fonds auch Erträge aus ausländischen Meldefonds enthalten sind, kann diese Position auch Zinsenerträge
beinhalten.
16) Für bilanzierende Steuerpflichtige ist eine entsprechende Abwertung des Bilanzansatzes zu beachten.
39
ESPA STOCK EUROPE-EMERGING
D. Details und Erläuterungen zur Besteuerung von Vollthesaurierungsanteilen*
Alle Zahlenangaben beziehen sich auf die am Abschlussstichtag in Umlauf befindlichen Anteile und auf inländische Anleger, die unbeschränkt
steuerpflichtig sind. Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Österreichs haben die jeweiligen nationalen
Gesetze zu beachten.
Privatanleger
ESPA STOCK EUROPE-EMERGING
Rechenwert zum
31.05.2013 : EUR 110,60
Rechnungsjahr:
01.06.2012 - 31.05.2013
ISIN:
mit Option ohne Option
Privat-
Betriebliche Anleger
Natürliche Personen
Fuß-
(auch OHG, KG, ...)
noten
mit Option ohne Option
Juristische stiftungen
Personen
AT0000673181
Werte je Anteil in
1.
Ordentliches Fondsergebnis (inklusive Ertragsausgleich)
2.
Zuzüglich:
a) Einbehaltene in- und ausländische Abzugsteuern
EUR
1)
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
1,6629
1,6629
1,6629
1,6629
1,6629
1,6629
0,7621
0,7621
0,7621
0,7621
0,7621
0,7621
b) Steuerpflichtige ausschüttungsgleiche Erträge ausländ. Unterfonds:
3.
- ordentliche Erträge
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
- Substanzgewinne
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
c) Sonstige steuerpflichtige Substanzgewinne (40%)
0,0000
0,0000
d) Steuerpflichtige Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
e) Steuerneutraler Ertragsausgleich auf ausländ. Dividendenerträge
0,1787
0,1787
0,1787
0,1787
0,1787
0,1787
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
-
-
-
0,0000
Abzüglich:
a) Steuerfreie Zinsenerträge (steuerfrei gem. DBA)
2)
-
-
-
-
-
-
0,0001
0,0001
b) Steuerfreie Dividendenerträge
- steuerfrei gemäß § 10 Abs. 1 Z. 1 bis 4 KStG (Inlandsdividenden)
- steuerfrei gemäß § 10 Abs. 1 Z. 5 u. 6 bzw. § 13 Abs. 2 KStG
-
-
-
-
0,9879
0,9879
- gemäß DBA steuerfreie Dividenden
(Auslandsdividenden)
3)
-
-
-
-
0,0000
0,0000
- steuerneutraler Ertragsausgleich auf ausländ. Dividendenerträge
-
-
-
-
c) Steuerfreie Immobilienfondserträge (steuerfrei gem. DBA)
0,0000
d) Bereits in Vorjahren versteuerte Erträge
4.
Hievon endbesteuert:
5.
Steuerpflichtige Einkünfte
16)
Basis für die "Zwischensteuer" (§ 22 Abs. 2 KStG)
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
2,6037
2,6037
2,6037
2,6037
1,6157
1,6157
2,6037
2,6037
2,6037
2,6037
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
-
-
-
-
1,6157
-
1,6101
0,0056
Detailangaben
6.
7.
Ausländische Einkünfte,
für die Österreich das Besteuerungsrecht in Anspruch nimmt:
6,3444
6,3444
11,9641
11,9641
10,9762
5,3565
a) Dividenden
2,5980
2,5980
2,5980
2,5980
1,6101
1,6101
b) Zinsenerträge
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
c) Ausschüttungen von Unterfonds
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
d) Substanzgewinne
3,7464
3,7464
9,3661
9,3661
9,3661
3,7464
0,4733
Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung:
Von den im Ausland entrichteten Steuern sind
a) auf die österreichische Einkommen-/Körperschaftsteuer anrechenbar
(für Details siehe den Punkt 12. a))
4) 5)
6) 7)
- Steuern auf Erträge aus Aktien (Dividenden)
(ohne Berücksichtigung des matching credit)
40
0,7399
0,7399
0,7399
0,7399
0,4733
- Steuern auf Erträge aus Anleihen (Zinsen)
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
- Steuern auf Substanzgewinne
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
anrechenbar gesamt (ohne matching credit)
0,7399
0,7399
0,7399
0,7399
0,4733
0,4733
- anrechenbarer Betrag für fiktive Quellensteuern (matching credit)
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
Rechnungsjahr 2012/13
Privatanleger
ESPA STOCK EUROPE-EMERGING
mit Option ohne Option
Rechnungsjahr:
ISIN:
01.06.2012 - 31.05.2013
Fuß-
(auch OHG, KG, ...)
noten
mit Option ohne Option
Juristische stiftungen
Personen
AT0000673181
Werte je Anteil in
7.
Privat-
Betriebliche Anleger
Natürliche Personen
b) von den ausländ. Finanzverwaltungen auf Antrag rückzuerstatten
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
0,0257
7) 8)
(für Details siehe den Punkt 12. b))
- Steuern auf Erträge aus Aktien (Dividenden)
0,0257
0,0257
0,0257
0,0257
0,0257
- Steuern auf Erträge aus Anleihen (Zinsen)
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
- Steuern auf Substanzgewinne
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
rückzuerstatten gesamt
c) nach § 48 BAO zu beurteilen (Detail siehe Punkt 12. c))
8.
0,0257
0,0257
0,0257
0,0257
0,0257
0,0257
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
2,5981
2,5981
2,5981
2,5981
Beteiligungserträge
a) In- und ausländische Dividendenerträge
9)
b) steuerfrei gemäß § 10 Abs. 1 Z. 1 bis 4 KStG (Inlandsdividenden)
2,5981
2,5981
-
-
-
-
0,0001
0,0001
-
-
-
-
0,9879
0,9879
-
-
-
-
0,0000
0,0000
0,0055
c) steuerfrei gemäß § 10 Abs. 1 Z. 5 u. 6 bzw. § 13 Abs. 2 KStG
(Auslandsdividenden)
3)
d) steuerfrei gemäß Art. 8 Abs. 4 DBA Irland
9.
Erträge, die zum Zeitpunkt der Ausschüttung des Fonds dem
KESt-Abzug unterliegen (in der Spalte für Privatstiftungen:
10) 11)
14)
Erträge, die der "Zwischensteuer" bzw. KÖSt 25 % unterliegen):
a) Diverse Erträge
- Zinsenerträge, soweit nicht gem. DBA befreit
- gemäß DBA steuerfreie Zinsenerträge
s. auch die FN
- ausländische Dividenden
0,0055
0,0055
0,0055
0,0055
0,0055
2)
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
15)
2,5980
2,5980
2,5980
2,5980
2,5980
1,6101
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
- steuerpflichtige Ausschüttungen ausländischer Unterfonds
- ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländ. Unterfonds
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
- Erträge aus Immobilienfonds (ohne Aufwertungsgewinne)
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
- Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%)
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
b) Substanzgewinne
- ausschüttungsgleiche Substanzgewinne ausländischer Unterfonds
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
- Sonstige steuerpflichtige Substanzgewinne (40%)
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0014
10. Österreichische KESt I (auf Inlandsdividenden)
11. Österreichische KESt, die von der Ausschüttung in Abzug zu bringen ist:
10)
12)
a) Österreichische KESt II auf diverse Erträge
- KESt auf Zinsenerträge, soweit nicht gem. DBA befreit
0,0014
0,0014
0,0014
0,0014
0,0014
- KESt auf gemäß DBA steuerfreie Zinsenerträge
2)
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
- KESt auf ausländische Dividenden
13)
0,2612
0,2612
0,2612
0,2612
0,2612
0,2612
- KESt auf steuerpflichtige Ausschüttungen ausländ. Unterfonds
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
- KESt auf ordentliche ausschüttungsgl. Erträge ausländ. Unterfonds
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
- KESt auf Erträge aus Immobilienfonds (ohne Aufwertungsgew.)
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
- KESt auf Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%)
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
Summe für a) Österreichische KESt II auf diverse Erträge
0,2626
0,2626
0,2626
0,2626
0,2626
0,2626
41
ESPA STOCK EUROPE-EMERGING
Privatanleger
ESPA STOCK EUROPE-EMERGING
Rechnungsjahr:
ISIN:
01.06.2012 - 31.05.2013
Privat-
Betriebliche Anleger
mit Option ohne Option
Natürliche Personen
Fuß-
(auch OHG, KG, ...)
noten
mit Option ohne Option
Juristische stiftungen
Personen
AT0000673181
Werte je Anteil in
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
b) Österreichische KESt III auf Substanzgewinne
- KESt auf ausschüttungsgl. Substanzgewinne ausländ. Unterfonds
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
- KESt auf sonstige Substanzgewinne
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,2626
0,2626
0,2626
0,2626
0,2626
0,2626
0,26
0,26
0,26
0,26
0,26
0,26
Summe für b) Österreichische KESt III auf Substanzgewinne
14)
Gesamtsumme österreichische KESt, die von der Ausschüttung
in Abzug zu bringen ist (Summe aus 11. a) und 11. b))
gerundet
12. a) Zu Punkt 7. a) (auf die österreich. Einkommen-/Körperschaftsteuer
anrechenbare ausländische Steuern)
- anrechenbare Steuern auf Erträge aus Aktien (Dividenden) aus
Großbritannien
0,0011
0,0011
0,0011
0,0011
-
-
Polen
0,1813
0,1813
0,1813
0,1813
-
-
Russland
0,4733
0,4733
0,4733
0,4733
Tschechische Republik
0,0210
0,0210
0,0210
0,0210
-
-
Türkei
0,0601
0,0601
0,0601
0,0601
-
-
Ungarn
0,0031
0,0031
0,0031
0,0031
Summe aus Aktien (ohne matching credit)
0,7399
0,7399
0,7399
0,7399
0,4733
0,4733
Bulgarien
0,0017
0,0017
0,0017
0,0017
0,0017
0,0017
Polen
0,0240
0,0240
0,0240
0,0240
0,0240
0,0240
Summe aus Aktien
0,0257
0,0257
0,0257
0,0257
0,0257
0,0257
0,4733
-
0,4733
-
b) Zu Punkt 7. b) (von den ausländ. Finanzverwaltungen auf Antrag
rückzuerstattende ausländische Steuern)
- rückzuerstattende Steuern auf Erträge aus Aktien (Dividenden) aus
Anhang (grundsätzlich nur für Anleger, die natürliche Personen sind und ihren Wohnsitz
in einem anderen Mitgliedstaat der EU haben):
Bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen zu berücksichtigende EU-Quellensteuer
42
-
-
-
-
-
-
Rechnungsjahr 2012/13
Fußnoten:
* Da die Voraussetzungen des § 58 Abs. 2 InvFG letzter Satz vorliegen, unterbleibt die Auszahlung der Kapitalertragsteuer. Diese
Tabelle ist ohne Berücksichtigung dieser Besonderheit erstellt worden.
1) EUR 0,0000 je Anteil wurden durch Verwaltungskosten neutralisiert.
2) Für Privatanleger besteht die Möglichkeit, bei ihrem zuständigen Finanzamt einen Antrag gem. § 240 Abs. 3 BAO auf die
Rückerstattung der KESt für die steuerfreien Zinsenerträge (siehe die Position 12.a) einzubringen oder diese im Wege der Veranlagung
zur Einkommensteuer geltend zu machen. Bei betrieblichen Anlegern ist die Anrechnung dieser KESt im Wege der Veranlagung
zur Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer möglich. In der Darstellung hier wird (entsprechend der üblichen Vorgangsweise)
vorausgesetzt, dass für Privatanleger die Geltendmachung der Anrechnung bzw. Rückerstattung der KESt für die steuerfreien
Anleihen unterbleibt. Falls jedoch die Geltendmachung dieser KESt-Erstattung bzw. -Anrechnung erfolgt, ist bei der Veranlagung der
Progressionsvorbehalt zu berücksichtigen.
3) Gewinnanteile aus Beteiligungen an EU-Körperschaften (Ausnahme: Bulgarien, Irland und Zypern) sowie aus Beteiligungen an
ausländischen Körperschaften, die mit einer inländischen unter § 7 Abs. 3 KStG fallenden Körperschaft vergleichbar sind und mit
deren Ansässigkeitsstaat eine umfassende Amtshilfe besteht, sind für juristische Personen und Privatstiftungen gemäß § 10 Abs. 1
Z 5 und Z 6 bzw. § 13 Abs. 2 KStG idF Abgabenänderungsgesetz 2011 von der Körperschaftsteuer befreit.
4) Der gemäß DBA anrechenbare Betrag auf fiktive Quellensteuern (matching credit) kann nur im Wege der Veranlagung geltend
gemacht werden.
5) Für Privatanleger und betriebliche Anleger/natürliche Personen grundsätzlich nicht von Relevanz, da im Zuge der KESt-Abfuhr
eine Anrechnung gem. VO 2003/393 in der Höhe von EUR 0,3883 je Anteil erfolgt. Im Einzelfall können gem. DBA übersteigende
Anrechnungsbeträge rückerstattet werden. In der gegenständlichen Tabelle oben ist der gesamte gemäß DBA anrechenbare Betrag,
daher ohne die Berücksichtigung dieser bereits gem. VO 2003/393 erfolgten Anrechnung, als anrechenbar angeführt.
6) Die Anrechnung darf nicht höher sein als die österreichische Einkommen/Körperschaftsteuer, die auf die entsprechenden
Kapitaleinkünfte anteilsmäßig entfällt, wobei auch Einkunftsquellen außerhalb dieses Fonds zu berücksichtigen sind.
7) Einbehaltene Steuern sind nur für jene Anteilsinhaber anrechenbar/rückerstattbar, die am Abschlussstichtag Zertifikate halten.
8) Die Doppelbesteuerungsabkommen verpflichten die betroffenen Länder, die von diesen in Abzug gebrachten Steuern in der hier
angeführten Höhe rückzuerstatten. Voraussetzungen für die Rückerstattungen sind Anträge des jeweiligen Anteilscheininhabers bei
den Finanzverwaltungen der betreffenden Länder.
9) Bei Privatanlegern und betrieblichen Anlegern/natürliche Personen sind die Beteiligungserträge mit dem KESt-Abzug endbesteuert.
Im Einzelfall (wenn die zu erhebende Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung
versteuert und die KESt (teilweise) angerechnet bzw. rückerstattet werden.
10) Im Fall des Vorliegens einer KESt-Befreiungserklärung gemäß § 94 Z 5 EStG 1988 erfolgt kein KESt-Abzug für betriebliche Anleger,
die nicht natürliche Personen sind. Falls keine solche Befreiungserklärung abgegeben wurde und daher die KESt in Abzug gebracht
wird, ist diese für juristische Personen auf die Körperschaftsteuer anrechenbar.
11) Bei Privatanlegern sind die Erträge mit dem KESt II und KESt III Abzug endbesteuert. Bei betrieblichen Anlegern/natürliche Person
gilt die Endbesteuerung nur für die KESt II pflichtigen Erträge. Im Einzelfall (wenn die zu erhebende Einkommensteuer geringer ist
als die KESt) können diese Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) angerechnet bzw. rückerstattet
werden. 12) Privatstiftungen sind gem. § 94 Z 12 EStG von der Kapitalertragsteuer auf diese Erträge befreit.
13) Nach dem Abzug des gem. VO 2003/393 anrechenbaren Betrags in der Höhe von EUR 0,3883 je Anteil.
14) Eine bei natürlichen Personen im Betriebsvermögen einbehaltene KESt auf Substanzgewinne ist auf die Einkommensteuer
anrechenbar bzw. rückerstattbar.
15) Soweit in den Erträgen des Fonds auch Erträge aus ausländischen Meldefonds enthalten sind, kann diese Position auch Zinsenerträge
beinhalten.
16) Für bilanzierende Steuerpflichtige ist eine entsprechende Abwertung des Bilanzansatzes zu beachten.
43
INFORMATIONEN FÜR SCHWEIZER ANLEGER
Vertreter des Kapitalanlagefonds in der Schweiz („der Vertreter“) ist die ACOLIN Fund Services AG, Zürich, Stadelhoferstrasse 18,
CH-8001 Zürich.
Vertriebsträger des Kapitalanlagefonds in der Schweiz („der Vertriebsträger“) die ACOLIN Fund Services AG, Zürich, Stadelhoferstrasse 18,
CH-8001 Zürich.
Zahlstelle des Kapitalanlagefonds in der Schweiz ist die Neue Privat Bank AG, Limmatquai 1 / am Bellevue, CH-8022 Zürich.
TER: 2,02 %
PTR: 138,37 %
Die Performance (siehe dazu „Wertentwicklung des Rechnungsjahres“) der Vergangenheit ist kein Indikator für die künftige Performance.
Die Performance lässt allfällige Ausgabe- und Rücknahmekommissionen unberücksichtigt.
Publikationen des Fonds
Der vollständige Prospekt, die Wesentlichen Anlegerinformationen (sowie allfällige Änderungen dieser Dokumente), die Fondsbestimmungen
(Vertragsbedingungen) sowie die jeweiligen Jahres- und Halbjahresberichte des Kapitalanlagefonds sind, sofern deren Publikation bereits
erfolgte, beim Vertreter in der Schweiz kostenlos erhältlich.
Die Publikationsorgane des Kapitalanlagefonds in der Schweiz sind fundinfo (www.fundinfo.com) sowie das „Schweizerische Handelsamtsblatt“.
Die Ausgabe- und Rücknahmepreise der Anteile werden täglich auf der Homepage von fundinfo (www.fundinfo.com) publiziert. Anstelle der Ausgabe- und Rücknahmepreise kann auch der Inventarwert mit dem Hinweis „exklusiv Kommission“ veröffentlicht werden.
Sofern nicht anders angegeben, Datenquelle: ERSTE-SPARINVEST Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. Unsere Kommunikationssprachen sind
Deutsch und Englisch. Sowohl der vollständige Prospekt als auch der vereinfachte Prospekt bzw. die Wesentlichen Anlegerinformationen (sowie
allfällige Änderungen dieser Dokumente) wurden entsprechend den Bestimmungen des InvFG 2011 in der jeweils geltenden Fassung im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ veröffentlicht und stehen Interessenten kostenlos am Sitz der Kapitalanlagegesellschaft sowie am Sitz der Depotbank
zur Verfügung. Das genaue Datum der jeweils letzten Veröffentlichung, die Sprachen, in denen der vereinfachte Prospekt bzw. die Wesentlichen
Anlegerinformationen erhältlich sind, sowie allfällige weitere Abholstellen sind auf der Homepage www.sparinvest.com ersichtlich.
www.erste-am.com
www.erste-am.at