Ärzteblatt Baden-Württemberg 01-2009

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Ärzteblatt Baden-Württemberg 01-2009
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Baden-Württemberg
Foto: sebastian kaulitzki © www.fotolia.de
Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften | ISSN 0720-3489 | E 1041 | 64. Jahrgang | Gentner Verlag
01 | 2009
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Baden-Württemberg
Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften
01 | 2009
EDITORIAL
2009 stehen die Zeichen auf Sturm
Die BW-Bank präsentiert
ab sofort künstlerische Ansichten:
die Entstehung der Kopfschmerzen
KAMMERN UND KV
Kopfschmerzen gehören neben Rückenschmerzen zu den häufigsten gesundheitlichen Beeinträchtigungen: Etwa 4 bis 5 Prozent der deutschen Bevölkerung leidet unter
täglichen und zirka 70 Prozent der Bürger
leiden unter anfallsweisen oder chronischen
Kopfschmerzen. Dabei entfallen über 90 Prozent der Kopfschmerzerkrankungen auf die
beiden primären Kopfschmerzformen Migräne und Spannungskopfschmerzen. Sekundäre
Kopfschmerzen sind wesentlich seltener; sie
müssen aber gut beobachtet und ihre Ursachen gegebenenfalls schnell beseitigt werden.
Sebastian Kaulitzkis Darstellung auf der Titelseite visualisiert das Krankheitsgeschehen
sehr eindrucksvoll. Die Abbildung entstand
am Computer mit derselben Technik, mit der
auch 3D-Animationsfilme aus dem Unterhaltungsbereich entstehen. Im Mittelpunkt des
Bildes hat der Künstler sehr plastisch den Ort
der Schmerzentstehung festgehalten.
Neues aus der Zertifizierten Fortbildung
Hautkrebs-Screening – Sind sie schon mit dabei?
Hämotherapie-Richtlinien
Verordnung von Benzodiazepinen
Vergütung im Notarztdienst
5
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8
9
10
WIRTSCHAFT
Ausgezeichnete Rahmenbedingungen für Aktien-Anleihen
12
RECHTSFRAGEN
Steuern steuern!
14
ETHIK IN DER MEDIZIN
Ein Blick zurück und ein Blick nach vorne
16
FORTBILDUNG
Die Baden-Württembergische Bank (BWBank) ermöglicht auf der Titelseite des Ärzteblatts eine neue Sichtweise auf den menschlichen Körper. Alle Bilder entstammen dem
beruflichen Umfeld von Ärztinnen und
Ärzten. Die BW-Bank verdeutlicht damit ihre
enge Beziehung zur Ärzteschaft in BadenWürttemberg – nicht zuletzt, weil ihre Beratungsspezialisten für Heilberufe seit vielen
Jahren kompetente Unterstützung und Beratung in allen wirtschaftlichen Fragen von
Medizinern bieten. Die BW-Bank ist mit über
200 Filialen in allen Landesteilen vor Ort – so
zum Beispiel in Hechingen. Ihr Ansprechpartner für Heilberufe ist hier der Leiter des Private
Banking Centers, Jürgen Staiger. Sie erreichen
ihn telefonisch unter (0 74 71) 98 73-10 oder
per Fax unter -3 33.
Bringen Sie Bewegung in die Diabetestherapie
Karzinomschmerz – Entstehung und Behandlung
20
21
AUS FEHLERN LERNEN
Akutes Koronarsyndrom
23
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unter (07 11) 1 24-4 90 95.
4
Neuordnung der vertragsärztlichen Vergütung: Zum Scheitern verurteilt?
21. Heidelberger Gespräch
25
27
TERMINE 30
BEKANNTMACHUNGEN 33
IMPRESSUM 42
Einem Teil dieser Ausgabe liegen Prospekte der Landesmesse Stuttgart GmbH bei.
ÄBW 01 • 2009 Editorial
2009 stehen die Zeichen auf Sturm
Dr. med. Ulrike Wahl
Dr. med. Achim
­Hoffmann-Goldmayer
Ein Jahreswechsel ist immer eine
Zäsur, die sich nicht nur im Kalender
manifestiert. Auch für die Ärzte in
Praxis wie Krankenhaus stellt gerade
dieser mit der Einführung des Gesundheitsfonds einen besonderen
Einschnitt dar. Ohne Unterlass haben
Landesärztekammer und Kassenärztliche Vereinigung immer wieder auf
die für Baden-Württemberg drohenden Nachteile durch dieses Bürokratiemonster hingewiesen. Meist
wollte man uns aber nicht zuhören,
der Koalitionsfriede in Berlin war ein
höheres Gut. Jetzt, als realistische
Zahlen bekannt wurden, stehen die
Zeichen auf Sturm. Eine Bundestagswahl steht in 2009 an. Man braucht
kein Prophet zu sein, um voraus­
zusagen, dass die Gesundheitspolitik ein Topthema werden wird.
Und wenn nicht, müssen wir als
Ärzte dafür sorgen. Alleine schon
im Interesse unserer Patienten.
Mit der zweiten Stufe des GKVWSG trat zum 1. Januar 2009 auch
die Reform der vertragsärztlichen
Vergütung in Kraft. Im Vorfeld als
Terminhinweis
Gesundheitspolitische Fortbildungs- und Informationsveranstaltung der KVBW
• 17 Tage Gesundheitsfonds in Deutschland
• Auswirkungen der neuen Vergütungsregelungen auf Ärzte
und Psychotherapeuten
Referenten
• Dr. med. A. Hoffmann-Goldmayer, Vorsitzender
des Vorstandes der KV Baden-Württemberg, Stuttgart
• Ministerin Dr. med. Monika Stolz, MdL Ministerium
für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg, Stuttgart
• Prof. Dr. rer. pol. Jürgen Wasem, Vorsitzender des Erweiterten Bewertungsausschusses in der vertragsärztlichen
Versorgung, stv. unparteiisches Mitglied im Koordinierungsausschuss der gesetzlichen Krankenversicherung
• Dr. med. Andreas Köhler, Vorsitzender des Vorstandes,
KBV, Berlin
Datum: Samstag, 17. Januar 2009 von 8.30 bis zirka
15.30 Uhr im Kornhaus Ulm, Kornhausplatz 1, 89073 Ulm.
Weitere Informationen unter www.kvbawue.de
Anmeldung erbeten per E-Mail an [email protected] oder per Fax an (07 11) 65 56 51 00.
ÄBW 01 • 2009
ein Meilenstein von der Kassen­
ärztlichen Bundesvereinigung (KBV)
gefeiert, wurde die Reform insbesondere aus dem Süden mit sehr
kritischen Anmerkungen begleitet.
Der Übergang des Morbiditätsrisikos
auf die Krankenkassen ist nur eine
Seite der Medaille, die andere aber
ist der bundeseinheitliche Punktwert. Dieser liegt deutlich unter
dem bisherigen Niveau von BadenWürttemberg. Die teils höhere Bewertung der Leistungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab gleicht
diesen Verlust nicht aus. Darüber
hinaus wurden bisher bei uns extrabudgetär honorierte Leistungen
jetzt in das Regelleistungsvolumen
einbezogen. Auch dieses führt selbst
im günstigsten Fall zu keinem Honorarzuwachs gegenüber 2008. Jetzt
plötzlich werden unsere zuvor niedergebügelten Argumente auch von
anderen KVen ins Feld geführt, und
der Druck auf die KBV wächst, wieder zu regionalen Lösungen zurückzukehren. Wir müssen weiter alles
daran setzen, um die Arbeitsbedingungen für unsere Ärzte in BadenWürttemberg auch künftig entsprechend der erbrachten Leistungen
und des hohen Niveaus der Versorgung zu honorieren.
Eines ist schon jetzt sicher: mit
der erreichten Vereinheitlichung des
Punktwertes sowie des Kassenbeitrages auf Bundesebene wird für
Baden-Württemberg nichts besser,
aber vieles deutlich schlechter. Auch
dieses werden unsere Patienten erleben. Nichts trifft von der Aussage
der Ministerin Schmidt zu, dass Vertragsärzte jetzt zehn Prozent mehr
Honorar erhalten würden. Auch das
müssen unsere Patienten wissen.
Zum Schluss haben wir noch
eine Bitte an alle Vertragsärzte. Am
30. Juni 2009 läuft erstmals die Frist
zum Fortbildungsnachweis gegen­
über der Kassenärztlichen Vereinigung ab. Ärztinnen und Ärzte erhalten auf Antrag von der Landesärztekammer ein Fortbildungszertifikat.
Sie müssen dafür nachweisen, in
einem Zeitraum von höchstens fünf
Jahren mindestens 250 Fortbildungspunkte erworben zu haben.
Dieses Zertifikat der Landesärztekammer wird als ein möglicher Fortbildungsnachweis gemäß § 95 d
SGB V von der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg anerkannt. Bitte reichen Sie daher Ihre
Teilnahmebescheinigungen möglichst schnell bei der Landesärztekammer ein, um dieses Zertifikat
rechtzeitig der Kassenärztlichen Vereinigung auch vorlegen zu können.
Dieses ist in der Zwischenzeit auch
bequem auf elektronischem Weg auf
der Website der Landesärztekammer
(www.aerztekammer-bw.de) möglich. – Wichtige Informationen zu
diesem Thema finden Sie auf den
folgenden beiden Seiten.
Ein weiteres Novum ist Ihnen
wahrscheinlich schon aufgefallen.
Zum Jahreswechsel hat die Chef­
redaktion das äußere Erscheinungsbild verändert. Die bisherigen Fotomotive aus Baden-Württemberg
werden künftig durch künstlerische
Abbildungen mit Bezug zur Medizin
ersetzt. Wir sind auf Ihre Reaktionen
gespannt. Gleichzeitig mit dieser
moderneren Gestaltung bemühen
sich Herausgebergremium und
­Chefredaktion um eine laufende
­Verbesserung auch der inhaltlichen
Gestaltung. Auch hier freuen wir
uns auf Ihre Anregungen und
Unterstützung. Ein Ärzteblatt lebt
von und für seine Mitglieder, wenn
es entsprechend angenommen
werden soll.
Mit den besten kollegialen
Wünschen und in Vorfreude auf eine
gute Zusammenarbeit in 2009
Ihre
Dr. Ulrike Wahl, Präsidentin
der Landesärztekammer
Baden-Württemberg
Dr. Achim Hoffmann-Goldmayer,
Vorsitzender des Vorstands
der Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg
Kammern und KV
Neues aus der Zertifizierten Fortbildung
Konten, Barcodes, Elektronischer Informationsverteiler
Nachweisfrist für Vertragsärzte läuft ab – Zertifikatsantrag jetzt stellen
D
ie Fortbildungskonten haben
großen Zuspruch gefunden.
In Verbindung mit dem Elektro­
nischen Informationsverteiler bieten
sie eine deutliche Vereinfachung
für die Ärzte, ihrer Fortbildungs­
nachweispflicht gerecht zu werden.
Dies ist insbesondere für die Ärzte
wichtig, die spätestens bis 30. Juni
2009 den Nachweis ihrer Fortbildung
gegenüber der Kassenärztlichen
­Vereinigung erbringen müssen.
Fortbildungskonten und
Fortbildungsnachweispflicht
Die Funktionsweise des Per­
sönlichen Fortbildungskontos der
Landesärztekammer (LÄK) und
das Konzept des Elektronischen
Informationsverteilers (EIV) wurde
im ÄBW 08/2008 dargestellt.
Die Konten der LÄK haben sich
inzwischen zu einem Renner entwi­
ckelt, vereinfachen sie doch die vor­
geschriebene Fortbildungsnachweis­
pflicht erheblich. Zusätzliche Erleich­
terung bringt jetzt die Verbindung
mit dem EIV. Das Fortbildungskonto
(www.aerztekammer-bw.de/
fkmodul1/index.php) bietet sich ins­
besondere auch für Vertragsärzte an,
deren Mehrheit bisher noch kein
Fortbildungszertifikat erworben hat,
dieses aber bis spätestens 30. Juni
2009 der Kassenärztlichen Vereini­
gung Baden-Württemberg (KVBW)
vorlegen muss.
Wer das Angebot der LÄK
­nutzen will, mit deren Zertifikat
­seiner Fortbildungsnachweispflicht
gegenüber der KVBW nachzukom­
men, muss die notwendigen
­Bearbeitungszeiten bei der LÄK
­berücksichtigen. Die jeweils aktu­
ellen Bearbeitungszeiten sind auf
der Homepage der LÄK zu lesen.
Für die KVBW gilt die Fort­
bildungspflicht nach § 95d Sozial­
gesetzbuch (SGB) V als erfüllt,
„wenn irgendwann innerhalb des
gesetzlichen 5-Jahreszeitraumes ein
Kammerzertifikat vorgelegt wird“.
­anderen Ärztekammern anerkannt
Wer bereits jetzt seiner Nachweis­
und über den EIV registriert sind.
pflicht nachkommt, begibt sich auf
So ist die notwendige Auflistung
einen sicheren Weg und kann ent­
der Fortbildungsnachweise in Minu­
Matthias Felsenstein
spannt dem 30. Juni 2009 entgegen­
tenschnelle erledigt und an das per­
sehen. Einzelheiten sind unter
sönliche Fortbildungskonto gesen­
det. Nach Versand ist das Ausdrucken
­„häufig gestellte Fragen zur Fort­
bildungsverpflichtung“ bei der KVBW
oder lokale Abspeichern zur persön­
nachzulesen: www.kvbawue.de/
lichen Dokumentation möglich.
uploads/tx_userkvbwpdfdownload/
Ab Februar 2009 können auch
FAQ_Fortbildungsverpflichtung_
von Veranstaltern in Baden-Württem­
011108.pdf
berg, die die Meldung der Fortbil­
Diesem Ziel dient auch das von
dungspunkte über den EIV unterstüt­
vielen Ärzten bisher in Anspruch
zen (wollen), Fortbildungen automa­
genommene, papiergebundene
tisch auf das Konto gebucht werden.
Verfahren zum Zertifikatserwerb
Hierzu ist die Registrierung der Ein­
„Sicherheit jetzt, Zertifikat zum
heitlichen Fortbildungsnummern
Wunschtermin“. Da eine Ver­
(EFN) der Teilnehmer von ihrem Bar­
mischung von papiergebundenem
codekleber oder ihrem Fortbildungs­
und elektronischem Verfahren
ausweis erforderlich. Für Ärzte, bei
nicht möglich ist, hat sich ein Teil
denen noch kein Konto existiert,
dieser Ärzte ihr Zertifikat zum Jah­
wird mit der EIV-Meldung automa­
reswechsel ausstellen lassen und ist
tisch ein Konto angelegt. Die so ge­
dann auf das neue elektronische
buchten Fortbildungspunkte gelten
Verfahren umgestiegen. Allein in
als bereits geprüft und sind damit
den letzten Wochen haben sich fast
anerkannt.
1000 Ärzte ihr eigenes Fortbildungs­
Bei Meldung von 200 Punkten
konto eingerichtet.
wird eine Stichprobe ausgelöst und
Da lediglich ein Nachweis von
drei von einem Zufallsgenerator aus­
mindestens 200 Fortbildungspunk­
gewählte Belege mit noch nicht ge­
ten zum Erwerb des Fortbildungs­
prüften Fortbildungspunkten ange­
zertifikates erforderlich ist (maximal
fordert. Entsprechen diese den Mel­
50 Punkte bzw. 10 Punkte pro be­
dungen, wird auf eine Überprüfung
gonnenes Jahr werden für Selbst­
der übrigen, noch nicht geprüften
studium automatisch aner­
kannt), genügt häufig die
Anzeige
Eingabe von in BadenWürttemberg absolvierten
Fortbildungen mit ihren
Punkten. Man gibt nur die
Nummer der Fortbildung
ein, die auf der Teilnehmer­
bescheinigung abgedruckt
15.03.-20.03.2009
ist, alles andere wird nach
Betätigung der „Suchen“Kontakt: Resilio
Taste automatisch vom
[email protected]
­System ausgefüllt.
Diese Funktion der
­automatischen Ergänzung
Fortbildung mit 62 CME-Punkten
steht im neuen Jahr auch
für die Fortbildungen zur
für mehr Leichtigkeit und Effektivität
Verfügung, die von den
Burnoutprophylaxe
für Ärzte und Therapeuten
ÄBW 01 • 2009
Kammern und KV
Barcodes und
Fortbildungsausweis
Wie angekündigt, wurden Bar­
codes und ein Fortbildungsausweis,
die die Einheitliche Fortbildungs­
LÄK auf MEDIZIN 2009
Fortbildungsnachweise vor Ort einreichen
und Zertifikat beantragen
D
ie Landesärztekammer Baden-Württemberg (LÄK) ist mit
ihrer Abteilung Fortbildung und Qualitätssicherung bei
der MEDIZIN 2009 vom 30. Januar bis 1. Februar präsent.
Vor Ort können Sie Ihre gesammelten Fortbildungsnachweise
einreichen und das Zertifikat beantragen. Außerdem werden
Ihre individuellen Fragen im persönlichen Gespräch beantwor­
tet, beispielsweise zur Zertifizierten Fortbildung, zu den Bar­
codes, zum Elektronischen Informationsverteiler oder zum
­online-Fortbildungskonto. Ferner informieren die LÄK-Experten
in den Kongresspausen u.a. über die Weiterbildungs-Evalua­
tion sowie über die Arbeit der Ethik- und Röntgenkommission;
außerdem werden Patientensicherheit und Behandlungsfehler
thematisiert (Ansprechpartner und -zeiten werden kurz vor
dem Kongress auf www.aerztekammer-bw.de veröffentlicht).
Sie finden die LÄK an Stand Nr. 4D69.
■
ÄBW 01 • 2009
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Belege verzichtet. Der Arzt bekommt
eine Mitteilung über die Gesamt­
summe der als geprüft charakteri­
sierten Fortbildungen und hat damit
die Sicherheit, die Voraussetzungen
zum Erwerb des Zertifikates zu er­
füllen. Bei ausschließlich über den
EIV gemeldeten Punkten und aus­
reichender Summe erübrigt sich
­eine Stichprobe. Diese Situation
wird zunächst die Ausnahme sein,
dann aber zunehmend die anderen
Verfahren verdrängen und dem
Arzt die Nachweisarbeit weitgehend
abnehmen.
Über die Registerkarte „Fort­
bildungszertifikat“ kann jeder Arzt,
der die Voraussetzungen zum
­Erwerb des Zertifikates erfüllt,
sein Zertifikat zu dem von ihm
­gewünschten Zeitpunkt anfordern
(Datum der Antragstellung = Zerti­
fikatsdatum). Hat er bereits ein Frei­
williges Fortbildungszertifikat erwor­
ben, kann dies beim erstmaligen
Erwerb des Fortbildungszertifikates
angerechnet werden, was den Nach­
weisaufwand weiter verringert.
Anzahl der gemeldeten Fortbildungen pro Monat 2002–2008
(Stand: 01. 12. 2008)
nummer (EFN) enthalten, in der
46. Kalenderwoche 2008 an alle
baden-württembergischen Ärzte aus­
gegeben. Bereits 2008 konnte man
sich damit in anderen Bundeslän­
dern bei Fortbildungen registrieren
lassen. Ab Februar 2009 ist dies auch
in Baden-Württemberg möglich.
Die Registrierung von Teilneh­
mern mittels Barcodes, die letztlich
eine automatisierte Buchung von
Fortbildungspunkten darstellt, ist ein
attraktiver Service des jeweiligen
Veranstalters, jedoch keine Pflicht.
Sie ist eine wachsende Funktion und
erreicht in einzelnen Bundesländern
bereits eine Abdeckungsrate von
über 50 Prozent der gemeldeten
Fortbildungspunkte. Sofern ein
Internetanschluss vorhanden ist,
können Veranstalter die EFN der Teil­
nehmer entweder direkt manuell in
die Eingabemaske des EIV eingeben
(bei der Bundesärztekammer unter
www.eiv-fobi.de) oder per Scanner
unmittelbar einlesen oder Teilneh­
merlisten für Barcodes führen und
zeitversetzt die EFN einlesen. Nähere
Angaben zu den technischen Scan­
neranforderungen findet man unter
der angegebenen Adresse. Die LÄK
prüft derzeit darüber hinaus tech­
nische Möglichkeiten des automati­
sierten Einlesens von Barcodes.
Veranstalter, die nicht oder
noch nicht am EIV teilnehmen,
geben wie bisher Teilnehmerbe­
scheinigungen aus.
Die Bundesärztekammer
­empfiehlt, sich auch bei über den
EIV gemeldeten Fortbildungen eine
Bescheinigung geben zu lassen,
zum Beispiel für das Finanzamt.
Diese Bescheinigung sollte sich der
Arzt als schon gemeldet markieren,
um sich die eigene Eingabe und
eine Doppelmeldung zu ersparen.
Entwicklung
der anerkannten Fortbildungen
in Baden-Württemberg
Inzwischen sind bei der LÄK
nahezu 9000 verschiedene Veran­
stalter von Fortbildungen registriert.
Seit 2002 wurden rund 170 000
Fortbildungen auf ihre Anerken­
nungsfähigkeit auf das Fortbildungs­
zertifikat der LÄK geprüft. Die An­
zahl der gemeldeten Fortbildungen
liegt in den Monaten Dezember
und Januar regelmäßig am höchsten
und überschritt im Dezember 2007
und Januar 2008 4000 pro Monat.
Knapp 5 Millionen Teilnehmer­
bescheinigungen wurden erstellt.
Die Einführung der Gebühren
im Oktober 2005 (für die Prüfung
von Fortbildungen mit einer Teil­
nehmergebühr über 20,– Euro)
­führte zu der erwünschten Selbst­
finanzierung dieses Teilbereiches
■
der Zertifizierten Fortbildung.
Matthias Felsenstein
Abteilungsleiter Abt. Fortbildung
und Qualitätssicherung
Landesärztekammer Baden-Württemberg
Kammern und KV
Hautkrebs-Screening –
Sind Sie schon mit dabei?
A
m 1. Juli 2008 ist die Früherken­
nungsuntersuchung auf Haut­
krebs nach dem Beschluss des
Bundesministeriums für Gesundheit
in die vertragsärztliche Versorgung
aufgenommen worden. Somit können
jetzt alle hausärztlich tätigen Fach­
ärzte für Allgemeinmedizin, Internis­
ten, Praktischen Ärzte, Ärzte ohne Ge­
bietsbezeichnung und Fachärzte für
Haut- und Geschlechtskrankheiten
das Hautkrebs-Screening durchführen
und abrechnen, sofern sie an der ver­
tragsärztlichen Versorgung teilneh­
men und eine entsprechende Geneh­
migung der Kassenärztlichen Vereini­
gung vorweisen können. Vorausset­
zung für die Genehmigung ist die
erfolgreiche Teilnahme an einem von
der KBV zertifizierten achtstündigen
Fortbildungsprogramm.
Hautkrebs-Screening –
jetzt als „Blended Learning“Fortbildung via Internet!
Die Zahl der Kursangebote in
Baden-Württemberg ist momentan
knapp. Um Ihnen schnellstmöglichst
die Voraussetzung für die Abrech­
nungsgenehmigung zu schaffen, bie­
tet Ihnen die Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg jetzt diese von der
KBV zertifizierte achtstündige Schu­
lung zum Hautkrebs-Screening als
„Blended Learning“-Fortbildung an.
„Blended Learning“ heißt, die Fort­
bildung setzt sich aus zwei Fort­
bildungsteilen zusammen: Einem
Online-Teil, den Sie über das Internet
absolvieren und einer anschließen­
den Präsenzveranstaltung im Haus
der Bezirksärztekammer Nord­
württemberg in Stuttgart, in der die
Untersuchungsmethoden geübt,
einzelne Inhalte vertieft und Fragen
beantwortet werden. Dies hat den
großen Vorteil, dass Sie sich die In­
halte über eine Online-Lernplattform
von zu Hause aus erarbeiten können
und die Dauer der Präsenzveranstal­
tung maximal 4 Stunden beträgt.
Wie kann ich an der „Blended
Learning“-Fortbildung
der Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg teilnehmen?
Dies ist ganz einfach! Besuchen
Sie im Internet den Link www.baeknw.iliasnet.de und loggen Sie sich
unter „Neues Benutzerkonto regis­
trieren“ ein. Sie kommen auf eine
Start-Seite, auf der Sie eine Über­
sicht über alle Kurstermine des Prä­
senzteils in der Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg finden. Entschei­
den Sie sich für die Teilnahme an
einem der Kurse, bitten wir Sie, die
Kursgebühr in Höhe von 150,00 Euro
auf das dort angegebene Konto zu
überweisen. Sobald Ihre Zahlung bei
uns eingegangen ist, können Sie
sich für einen Kurstermin Ihrer Wahl
verbindlich eintragen. Gleichzeitig
wird Ihnen die gesamte Lernplatt­
form freigeschaltet, sodass Sie mit
dem Online-Teil der Fortbildung
beginnen können. Gerne können
Sie sich die Lerninhalte auch aus­
drucken oder herunterladen. Selbst­
verständlich ist auch diese Fort­
bildung von der Landesärztekammer
Baden-Württemberg zertifiziert.
Als kleinen Bonus finden Sie auf
der Lernplattform neben der Fortbil­
dung Hautkrebs-Screening weitere
mit Fortbildungspunkten versehene
Fortbildungen, die das Thema Haut­
krebs abrunden beziehungsweise
sinnvoll ergänzen. Diese stehen Ih­
nen bei der Teilnahme am HautkrebsScreening gratis zur Verfügung.
Bei Fragen können Sie sich
gerne in der Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg an Frau Wilhelm,
Telefon (07 11) 7 69 81-6 02,
oder Frau Münst, Telefon (07 11)
7 69 81-5 70, wenden oder eine
E-Mail an [email protected]
■
schreiben.
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Davos.indd 1
12.12.2008 8:59:20 Uhr
ÄBW 01 • 2009
Kammern und KV
Nachweisfrist 1. März 2009:
Hämotherapie-Richtlinien
D
ie Anwender von Blutkompo­
nenten und/oder Plasma­
derivaten für die Behandlung
von ­Hämostasestörungen (außer
Fibrin­kleber) haben nach den Hämo­
therapie-Richtlinien bis zum 1. März
2009 gegenüber der Landesärzte­
kammer den Nachweis über das Qua­
litätssicherungssystem zu führen.
Der Nachweispflicht sind in den
letzten beiden Jahren leider noch
nicht alle Anwender nachgekommen.
Deshalb möchten wir Sie nochmals
über das Verfahren mit seinen zwei
Varianten informieren.
Das Regelverfahren zum Nach­
weis der Überwachung – Abschnitt
1.6.2 der Richtlinien zur Gewinnung
von Blut und Blutbestandteilen und
zur Anwendung von Blutprodukten
(Hämotherapie) gemäß §§ 12 und 18
des Transfusionsgesetzes (TFG) vom
19. September 2005 – sieht vor, dass
der Qualitätsbeauftragte das Bestehen
und die Überprüfung eines Qualitäts­
sicherungssystems erklärt.
Das vereinfachte Verfahren – Ab­
schnitt 1.6.2.1 der Hämotherapie-Richt­
linien – beinhaltet, dass der Leiter der
Einrichtung an die Ärztekammer den
Nachweis der geforderten Qualifikation
(als Transfusionsverantwortlicher), eine
Arbeitsanweisung zur Transfusion von
Erythrozytenkonzentraten (Musterar­
Das Paul-Ehrlich-Institut informiert:
Meldung nach § 21 Transfusionsgesetz
Der Verbrauch von Blutprodukten muss jährlich
dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) als zuständiger Bun­
desoberbehörde gemeldet werden. Die Regelungen
dafür finden sich im § 21 des Transfusionsgesetzes
(TFG). In Zusammenarbeit mit den Landesärzte­
kammern möchte das PEI Sie als Anwender von
Blutprodukten auf die darin verankerte Meldepflicht
hinweisen. Zwischen dem 1. Januar und dem
1. März eines Jahres müssen alle Einrichtungen der
Krankenversorgung, die Blutprodukte anwenden,
dem PEI Angaben zum Umfang des Verbrauchs
im vergangenen Kalenderjahr melden.
Das PEI ruft daher alle Transfusionsbeauftragten
und Transfusionsverantwortlichen auf, bei der voll­
ständigen Erfassung des Verbrauchs von Blutpro­
dukten mitzuwirken. Die Meldung erfolgt online
auf Formularen im Internet. Auf der Internetseite
www.pei.de/tfg-21 finden Sie neben dem Zugang
zur Online-Meldung weitere Informationen. Sollten
Sie noch keine Zugangsdaten erhalten haben,
­melden Sie bitte Ihre Einrichtung auf der Internet­
seite www.tfg.pei.de an.
Bereits seit dem Jahr 1998 werden Daten zu
Herstellung und Verbrauch von Blutprodukten erho­
ben. Die Frage, inwieweit Deutschland in der Lage
ist, sich mit Blutprodukten selbst zu versorgen, kann
allerdings noch immer nicht zuverlässig beantwortet
werden. So ist für das Jahr 2007 wegen fehlender
Verbrauchsmeldungen keine Aussage über den
­Verbleib von mehr als 445 000 Erythrozyten-
konzentraten möglich. Dies entspricht etwa
10 Prozent der hergestellten Menge.
Eine solide Datenbasis über den Versorgungs­
grad ist als Entscheidungshilfe bei der Umsetzung
von Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit
von Blutprodukten unerlässlich. Im Sinne des TFG
sind solche Maßnahmen auch immer im Hinblick
auf eine gesicherte Versorgung der Bevölkerung
zu treffen.
Die Meldung nach § 21 TFG ist auch Bestandteil
eines funktionierenden Qualitätssicherungssystems
in der Transfusionsmedizin – sowohl im stationären,
als auch im ambulanten Bereich. Das PEI bietet
Ihnen eine einfache Möglichkeit, Ihre Meldungen
für den Nachweis gegenüber Ihrer Landesärzte­
kammer zu dokumentieren.
Alle melderbezogenen Daten müssen
gemäß TFG streng vertraulich behandelt werden.
Die erhobenen Zahlen werden nur anonymisiert
veröffentlicht. Alle Berichte können Sie auf der
Internetseite des Paul-Ehrlich-Instituts unter
www.pei.de/tfg-21 abrufen. Hier finden Sie
zum Beispiel auch Angaben zur durchschnittlichen
Verfallsrate von Blutprodukten beim Anwender
und können diese Angaben mit den Zahlen aus
Ihrem Haus vergleichen.
Haben Sie Fragen zur Online-Meldung nach
§ 21 TFG oder Probleme bei der Dateneingabe?
Rufen Sie an unter der Tel.-Nr. (0 61 03) 77-18 62
oder schicken Sie eine E-Mail an [email protected]
beitsanweisung im Downloadbereich
verfügbar) mit der Selbstverpflichtung,
diese als Standard zu beachten, sowie
den Ausdruck der Verbrauchsmeldung
an das Paul-Ehrlich-Institut ebenfalls
jährlich bis zum 1. März für das voran­
gegangene Jahr übersendet. In der Ein­
richtung der Krankenversorgung wer­
den jährlich weniger als 50 Erythro­
zytenkonzentrate transfundiert.
Aufgaben der Ärztekammern –
Werden den Ärztekammern Mängel bei
der Anwendung von Blutkomponenten
und/oder Plasmaderivaten zur Behand­
lung von Hämostasestörungen (außer
Fibrinkleber) bekannt, unterrichten sie
den Träger der Einrichtung und den
Qualitätsbeauftragten darüber. Durch
den Träger lassen sie sich mitteilen, wie
die Mängel behoben werden, und die
Mängelbeseitigung bestätigen. Über die
Vorgabe der Richtlinien hinausgehend
informieren wir auch den Transfusions­
verantwortlichen über die Mängel. Da­
mit wollen wir auf eine zeitnahe Män­
gelbeseitigung hinwirken, da nach un­
seren Erfahrungen bei externen Quali­
tätsbeauftragten der Kontakt zur
beauftragenden Einrichtung oft nur in
großen Zeitabständen stattfindet.
Umfang der Überwachung – Auch
die Anwender von Plasmaderivaten für
die Behandlung von Hämostasestörun­
gen (außer Fibrinkleber) sind seit 5. No­
vember 2005 verpflichtet, die Ergeb­
nisse der Überprüfung des Qualitätssi­
cherungssystems im Bereich der An­
wendung von Blutprodukten an die
Landesärztekammer zu übersenden.
Eine ausführliche Darstellung finden
Sie auf unserer Homepage: www.aerzte­
kammer-bw.de/20/qualitaetssicherung/
haemotherapie.html.
Die Erklärungen sind – nur auf den
oben genannten Formularen – bis zum
1. März 2009 an die Landesärztekammer
Baden-Württemberg, Abteilung Fortbil­
dung und Qualitätssicherung, Jahnstr.
40, 70597 Stuttgart zu übermitteln.
Ansprechpartnerin für Rückfragen ist
Dr. Irene Lüdtke, Tel.: (07 11) 7 69 89-47,
E-Mail: [email protected]
■
Dr. Irene Lüdtke
ÄBW 01 • 2009
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M
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CM
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Anzeige
Kammern und KV
Verordnung von Benzodiazepinen
E
ine dringende Bitte an alle
­Kolleginnen und Kollegen,
die ein zu großes Herz
für Suchtkranke haben.
Gestern bekam ich wieder einmal die
Anfrage eines Kollegen, der opiatabhän­
gige Patienten substituiert, was er denn
tun solle, seine Patienten bekämen stän­
dig von einem in der Nachbarschaft nie­
dergelassenen Arzt zusätzlich Benzodia­
zepine in großen Mengen (privat) ver­
ordnet und gerieten dadurch immer wie­
der in Krisen und in lebensgefährliche
Situationen, insbesondere dann, wenn
sie zusätzlich Alkohol konsumierten. Vor
einer Woche war ein von diesem Kolle­
gen substituierter Patient notfallmäßig
in stationäre Entgiftung eingewiesen
worden und hatte knapp überlebt.
Der die Benzodiazepine verord­
nende Kollege war erst nach mehreren
Versuchen ans Telefon zu bekommen
und schilderte seinerseits seine Not,
sich der Rezeptwünsche seiner Drogen­
patienten zu erwehren. Er tue doch nur
sein bestes, auf der Szene wären die
­Patienten doch noch schlechter dran.
Da müsse er doch was tun.
Die Substitution opiatabhängiger
Patienten ist eine schwierige Arbeit, da
die Patienten nicht nur Leidensdruck
haben, sondern auch hohen Bedarf an
Struktur. Das bedeutet, dass es in der
Behandlung nicht nur um die Linderung
des Leidens geht, sondern auf Rahmen­
bedingungen geachtet werden muss,
die eine Schadensbegrenzung und
D
T­ herapie ermöglichen. Das bedeutet,
dass von anderen Ärzten zusätzlich
verordnete Benzodiazepine die
­Arbeit der substituierenden Ärzte
­erschweren und das Risiko letaler
Ausgänge erheblich erhöhen.
Benzodiazepine und Analoga
sind in der Substitution und in der
Behandlung abhängigkeitserkrankter
Menschen kontraindiziert. Substitu­
tionspatienten sollen durch die fest­
gelegte Dosis und die Reduktion auf
eine Ersatzsubstanz lernen, Drogen
nicht mehr zur Veränderung ihrer
Gefühle und Stimmungen zu ver­
wenden. Nur so können sie Freiräu­
me schaffen, in denen sie sich an die
Lösung ihrer psychischen, sozialen
und finanziellen Probleme machen
können. Die zusätzliche Einnahme
von Benzodiazepinen nach Bedarf
konterkariert diese Bemühungen.
Also nehmen Sie sich ein Herz
und sagen Sie „Nein“ zu den Wün­
schen Abhängiger, ihnen das Leben
durch die Verordnung von Benzodia­
zepinen und Analoga leichter zu
­machen. Und vielleicht haben Sie ja
auch Lust dazu den Umgang und die
Behandlung Abhängiger professio­
nell zu lernen. Dann melden Sie sich
zu einem der nächsten Weiterbil­
dungskurse für Suchtmedizin an. ■
Dr. med. Detlef Lorenzen
Mitglied des Vorstands der
Landesärztekammer Baden-Württemberg
Robert-Schwank-Preis
en Robert-Schwank-Preis 2008 erhielt Dr. Claudia Preuß für ihre InauguralDissertation „Patientenbefragung zur Lebensqualität und Behandlungs­
zufriedenheit für Disease-Management-Programme bei Diabetes Mellitus“.
Die Arbeit ging aus der medizinischen Universitätsklinik Heidelberg, Abteilung
Allgemeinmedizin und Versorgungsforschung hervor und wurde von Prof. Dr. Hans
Dieter Klimm betreut. Die Untersuchung zeigt, dass bei Patienten, die in einem
DMP-Programm eingeschrieben sind, eine Erhebung zur Lebensqualität sinnvoll
und aussagefähig und auch gut durchführbar ist. Eine routinemäßige Erfassung von
Lebensqualitätsparametern ist bei Festlegung des Therapiezieles und zur Erfolgs­
beurteilung wichtig und steigert die Behandlungszufriedenheit. – Der von der
­Bezirksärztekammer Nordbaden im Jahr 1968 gestiftete Robert-Schwank-Preis wird
alle zwei Jahre für eine herausragende medizinische Dissertation an der Universität
■
Heidelberg zu Themen der ambulanten ärztlichen Versorgung vergeben.
ÄBW 01 • 2009
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Kammern und KV
Vergütung im Notarztdienst
D
er hier abgedruckte Leserbrief
zum Thema „Vergütung von
Vertragsärzten und niederge­
lassenen Nichtvertragsärzten für den
Notarztdienst“ steht stellvertretend
für eine Vielzahl von Zuschriften und
Anrufen, die sowohl die Kassenärzt­
liche Vereinigung Baden-Württem­
berg (KVBW) als auch die Landes­
ärztekammer Baden-Württemberg
(LÄK BW) in den vergangenen
­Wochen erreicht haben. Bekanntlich
hatten die beiden Körperschaften
die Vergütungsvereinbarung zur
„Rahmenvereinbarung über die Mit­
wirkung von Vertragsärzten und
Nichtvertragsärzten sowie Kranken­
hausärzten im Rettungsdienst“ vom
26. 11. 1993 im Jahr 2007 gekündi­
gt, nachdem zuvor alle Bemü­
hungen gescheitert waren, die seit
nahezu 15 Jahren unveränderte Ver­
gütung auf dem Verhandlungsweg
mit den Krankenkassen zu verbes­
sern. Diesen unerträglichen Zustand
galt es zu beseitigen.
Erst nach der Kündigung konn­
ten Verhandlungen aufgenommen
werden, die allerdings sehr schlep­
pend verliefen. Sie fanden vor dem
Hintergrund der von den Kassen
vorgelegten Zahlen statt, die nach­
weisen, dass die Notarztstandorte in
Baden-Württemberg, die teilweise
nur oder auch mit Vertragsärzten
besetzt sind, eine durchschnittliche
Einsatzfrequenz von 1,6 Einsätzen
pro 24 Stunden aufweisen. Entspre­
chend gering war bisher die Ver­
gütung und entsprechend schwierig
war es, qualifizierte Ärzte für den
Dienst zu finden. Gemeinsames
Ziel von KVBW und LÄK BW war
es ­daher, eine im Durchschnitt
deutlich bessere Vergütung zu
erreichen.
Im Ergebnis wurde Ende August
2008 eine neue Vergütungsvereinba­
rung unterzeichnet, die rückwirkend
zum 01. 08. 2008 mit einer Mindest­
vertragsdauer bis 31. 12. 2009 in
Kraft getreten ist. Der Verhandlungs­
führer der Kassen wies darauf hin,
dass damit eine durchschnittliche
20-prozentige Steigerung des Hono­
10
ÄBW 01 • 2009
rars erreicht worden sei. In der Praxis
bedeutet das, dass seither die
Standorte mit geringen Einsatzfre­
quenzen besser vergütet werden als
zuvor. Schlechter gestellt sind damit
aber tatsächlich jene Kollegen, die
die Notarzttätigkeit nicht im Ange­
stelltenverhältnis, sondern freiberuf­
lich in Nebentätigkeit ausüben. Auch
diese Ärztinnen und Ärzte gehören,
was die Vergütungsregelung betrifft,
zur Gruppe der Nichtvertragsärzte
und verständlicherweise haben sie
besondere Erwartungen an die Ver­
gütung – dies drückt der Leserbrief
ja sehr deutlich aus.
Obwohl die Verhandlungen von
Kollegen, die als Vertragsärzte im
Notarztdienst beteiligt sind, beglei­
tet worden sind, konnten nicht alle
regionalen Besonderheiten berück­
sichtigt werden. Die Rahmenverein­
barung erhebt allerdings keinen
­Anspruch, alle regionalen Spezifi­
täten oder unterschiedlichen Ein­
satzbereitschaften abzubilden.
Alle, die Einbußen hinnehmen
müssen, seien darauf hingewiesen,
Leserbrief
Bezug nehmend auf den Beitrag „Ärzte im Rettungsdienst“
(ÄBW 11/08)
Die sogenannte Erhöhung der Notarztvergütung für den freiberuflichen
NA-Dienst ist eine Mogelpackung. Wie kann eine Vereinbarung, die uns
Anfang November ohne Unterschriften (!) zugestellt wird, rückwirkend
zum 1. August 2008 gültig sein? Außerdem kann von einer Erhöhung
­keine Rede sein. Wer etwas rechnen kann, stellt fest, dass er schon ab
dem zweiten Einsatz in 12 Stunden gegenüber der vorherigen Regelung
deutlich weniger verdient. Wenn die Landesärztekammer und die Kassen­
ärztliche Vereinigung insbesondere die Notarztstandorte mit sehr wenigen
Einsätzen im Auge hatten, dann muss man sich fragen, was dann mit den
anderen ist? Sollen wir an Standorten mit fünf Einsätzen in 24 Stunden
­etwa 30 Prozent weniger bekommen als bisher? Die gesundheitlichen
­Belastungen des Notarztdienstes kommen von den Einsätzen insbesonde­
re nachts zu Unzeiten, und nicht von der reinen Bereitschaft. Von daher
ist die Umverteilung des „Honorartopfs“ weg von den Einsätzen hin zur
Grundvergütung absolut unverständlich.
Als aktive und engagierte Notärzte fordern wir eine reale Erhöhung
­unserer Vergütung, die der tatsächlichen Lohn- und Preiserhöhung der
letzten 15 Jahre Rechnung trägt. Denkbar wäre auch eine pauschale Ver­
gütung pro Dienststunde unabhängig von der Zahl der Einsätze. Damit
wären sämtliche „Fehlanreize“ vom Tisch. Diese Vergütung muss aber in
der Größenordnung der Stundenvergütung eines angestellten Facharztes
liegen. Zuletzt sollte man sich mal wieder klar machen, dass es sich um
­eine Rahmenvereinbarung handelt. Das heißt, es besteht keinerlei Not­
wendigkeit, sich stoisch an jeden Buchstaben dieses Papiers zu halten.
Der Bereichsausschuss kann sehr wohl eine von der Rahmenvereinbarung
abweichende Vergütung der freiberuflichen Notärzte beschließen.
Im Ergebnis hat man dem Notarztdienst mit dieser Vereinbarung einen
Bärendienst erwiesen. Die ersten Standorte stehen kurz vor der kollek­
tiven Verweigerung. Die freiberuflichen Notärzte zeigen hoffentlich die
notwendige Solidarität und lassen sich nicht weitere 15 Jahre mit einer
unwürdigen „Vergütung“ abspeisen.
Dr. Tamino Trübenbach, Bühl
Sprecher der Leitenden Notärzte im Rettungsdienstbereich Mittelbaden
Kammern und KV
dass eine Rahmenvereinbarung
regionale Sondervereinbarungen
ermöglicht – auch diesen Zusam­
menhang hat Dr. Trübenbach in
seiner Zuschrift völlig richtig dar­
gestellt. Sowohl die Kassen als
auch die Bevölkerung und nicht
zuletzt die Bereichsausschüsse ha­
ben ein hohes Interesse an einem
funktionierenden Notarztdienst.
Daher sollten regionale, konstruk­
tive Lösungen angestrebt werden.
Dabei darf Folgendes nicht
­vergessen werden: Der Sicher­
stellungsauftrag für die notärzt­
liche Versorgung liegt in BadenWürttemberg bei den Kranken­
häusern. Die KVBW und ihre
­Mitglieder haben keinerlei Ver­
pflichtung, die Vertragsärzte wie
freiberuflich tätige Ärzte „helfen“
aus, diesen Sicherstellungsauftrag
zu erfüllen.
Daher rufen wir alle die Kolle­
ginnen und Kollegen auf, die sich
durch die jetzt abgeschlossene
Rahmenvereinbarung schlechter
stellen, auf der regionalen Ebene
ihre berechtigten Forderungen
nach zu verhandeln. Wie der
­Name schon ausdrückt, eine
­Rahmenvereinbarung ist eine
­Vorgabe, die regional entspre­
chend der praktizierten Rege­
lungen für alle Ärzte umgesetzt
werden muss. Nur darauf haben
diejenigen, die eine Rahmenvor­
gabe verhandeln, eben keinen
Einfluss mehr. Selbstverständlich
unterstützen wir Sie gerne bei
­Ihren Verhandlungen.
Eine außerordentliche Kündi­
gung der Vereinbarung wäre vor
dem Hintergrund der zahlreichen
Proteste zwar formal denkbar,
aber äußerst schwierig und be­
stimmt nicht im Sinne derer, die
mit der Neuregelung zufrieden
sind. Man wird daher mittelfristig
nach einer anderen Konstruktion
■
suchen müssen.
Dr. Achim Hoffmann-Goldmayer
Vorsitzender des Vorstands
der Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg
Dr. Ulrike Wahl
Präsidentin der Landesärztekammer
Baden-Württemberg
Persönliche
Leistungserbringung
und Delegation
B
undesärztekammer und Kassenärztliche
Bundesvereinigung haben eine Stel­
lungnahme „Persönliche Leistungs­
erbringung – Möglichkeiten und Grenzen der
Delegation ärztlicher Leistungen“ verab­
schiedet, die im Deutschen Ärzteblatt, Heft
41/2008 veröffentlicht wurde. Die Publikation
informiert über Rechtsgrundlagen der per­
sönlichen Leistungserbringung, Delegation an
ärztliche und nichtärztliche Mitarbeiter, Haf­
tungsrisiken sowie Einzelfälle. Die Veröffentli­
chung ist auch im Internetauftritt der Bundes­
ärztekammer zu finden unter www.baek.de/
■
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Gesundheit –
ein Menschenrecht
Z
ur Feier des 60. Jahrestages der Verab­
schiedung der UN-MenschenrechtsDeklaration am 10. Dezember hatte Dr.
Ulrich Clever, Menschenrechtsbeauftragter
und Vizepräsident der Landesärztekammer
Baden-Württemberg, eine Festveranstaltung
im Stuttgarter Haus der Wirtschaft initiiert.
Die Veranstaltung stieß auf großes Interesse.
Und so betonte Dr. Clever im voll besetzten
Saal, dass die Zahl der Menschen, die grund­
legende humanitäre Hilfe benötigen, deutlich
zugenommen habe. In jüngster Zeit gerate
ins Blickfeld von Ärzten und Psychothera­
peuten die teilweise desolate Situation in vie­
len, vor allem finanziell schlechter gestellten
Alten- und Pflegeheimen. Eine der Menschen­
würde entsprechende Betreuung alter, kran­
ker Menschen in diesen Heimen müsse ga­
rantiert werden, forderte Dr. Clever. Der Men­
schenrechtsbeauftragte und Vizepräsident
der Bundesärztekammer, Dr. Frank Ulrich
Montgomery, ergänzte in seinem Festvortrag:
„Für uns Ärzte ist es auch entsetzlich zu seh­
en, wie viele der Patienten mit unklarem Auf­
enthaltsstatus aus Angst vor Entdeckung sehr
spät, manche auch zu spät einen Arzt konsul­
tieren. Der optimale Zugang zum Gesund­
heitssystem ist ein Menschenrecht!“ Die An­
sprache von Dr. Montgomery ist im Volltext
auf der Homepage der Landesärztekammer
■
zu finden: www.aerztekammer-bw.de
ÄBW 01 • 2009
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Wirtschaft
Zeit für eine Renaissance:
Nicole Plieth
A
Ausgezeichnete Rahmenbedingungen
für Aktien-Anleihen
ktien-Anleihen haben lange
Zeit ein Schattendasein geführt. Das könnte sich bald
­ändern: Nie waren die steuerlichen
Rahmenbedingungen besser als sie
es mit der Einführung der Abgeltungssteuer zum Jahreswechsel
­werden. Außerdem ermöglicht ihre
Struktur den Emittenten, eine Vielzahl von attraktiven Anlageprodukten zu entwickeln. Deshalb haben Aktien-Anleihen das Potenzial
für eine Renaissance.
Eine Aktien-Anleihe kombiniert
Aktie und Zins. Die Verzinsung liegt
meist erheblich über den marktüblichen Konditionen. Die Rückzahlung
am Ende der Laufzeit ist an die Entwicklung der zugrundeliegenden
­Aktie gekoppelt. Entscheidend ist der
„Basispreis“ – ein bei der Emission
festgelegtes Kursniveau. Abhängig
vom Schlusskurs der Aktie am Bewertungstag gibt es zwei Rückzahlungsvarianten: Liegt dieser auf oder
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Veranstaltungshinweis
Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) veranstaltet
im Rahmen ihrer Veranstaltungsreihe Forum Medicum ein
Seminar für kooperationswillige Ärzte: Erfolgreich kooperieren – Rezepte für die Praxisstruktur von morgen.
Termine und Veranstaltungsorte:
28. 01. 2009 Sindelfingen
04. 02. 2009 Tübingen
11. 02. 2009 Stuttgart
18. 02. 2009 Mannheim
Seminarinhalte:
Interessierte Ärzte erhalten die Möglichkeit, sich über die
wirtschaftlichen Vorteile sowie die Erfahrungswerte einer
­Kooperation zu informieren. Gegenstand der Betrachtung
sind MVZ, ÜBAG sowie die Zusammenarbeit mit angestellten
Ärzten, in Krankenhausverbünden, Ärztenetzen und Direktverträgen.
Die Teilnahme ist kostenlos.
Information und Anmeldung:
BW-Bank Sindelfingen: Herr Cyklarcz, Telefon (0 70 31) 69 92-16
BW-Bank Tübingen: Frau Spörl, Telefon (0 70 71) 1 58-1 66
BW-Bank Stuttgart: Frau Barth, Telefon (07 11) 12 43 13 18
BW-Bank Mannheim: Herr Leinthaler, Telefon (06 21) 17 08-2 78
12
ÄBW 01 • 2009
über dem Basispreis, wird die AktienAnleihe zum Nennbetrag – üblicherweise 1000 Euro – zurückgezahlt. Ist
der Aktienkurs darunter gefallen, erfolgt die Rückzahlung durch Aktienlieferung entsprechend dem Bezugsverhältnis. Der Gegenwert der Aktien
liegt dann unter dem Nennbetrag.
Unabhängig von der Kursentwicklung erhalten Anleger eine
­jährliche Zinszahlung. Durch den
­gezahlten Kupon werden Verluste
abgefedert, die aus einer Aktienlieferung entstehen können. AktienAnleihen sind also weder reine Anleihen noch Aktien – sie verbinden
beide Anlageklassen.
Am längsten am Markt –
und dennoch verkannt
Unter strukturierten Anlageprodukten sind Aktien-Anleihen am
längsten etabliert. Sie kamen in den
90er Jahren auf den Markt. Auslöser
waren niedrige Zinssätze für herkömmliche Geldanlagen. Anleger
und Sparer suchten daher Alternativen mit höheren Renditen. Gefragt
waren Anlagelösungen mit attraktiven, kalkulierbaren Zinserträgen,
auch wenn damit ein größeres Risiko verbunden war. Das war die Geburtsstunde der Aktien-Anleihen. Sie
erfuhren ihren großen Aufschwung
während der Hochphase des Neuen
Markts, als beträchtliche Zinsen lockten. Mit dem Platzen der „DotcomBlase“ fand die Euphorie allerdings
ein jähes Ende: Obwohl die Kuponzahlungen bei Aktien-Anleihen auf
sehr schwankungsintensive Aktien
der „New Economy“ äußerst hoch
ausfielen, konnten sie die Verluste
aus der Aktienlieferung bei Rückzahlung nicht mehr kompensieren.
Chance-/Risikoprofil optimiert
In den folgenden Jahren haben
die Emittenten von Aktien-Anleihen
das Chance-/Risikoprofil optimiert.
Kuponzahlungen wurden zu Gunsten eines größeren Sicherheits­
puffers reduziert.
Trotz dieser Sicherheitsvorkehrung sind manche Anleger noch verunsichert. Nach einer Statistik des
Deutschen Derivate Verbandes
(DDV) kommt die Produktgruppe
„Aktien-Anleihe“ bei den ausstehenden Anlagezertifikaten auf einen
Marktanteil von knapp einem Prozent. Das ist umso erstaunlicher
als der Marktanteil von ähnlich
konzipierten Produkten größer ist.
Bei „Discount-Zertifikaten“ liegt er
zum Beispiel bei 14 Prozent.
Auf Grund der Produktstruktur
werden Aktien-Anleihen häufig mit
Discount-Zertifikaten verglichen.
Das Wechselspiel von Chancen und
Risiken beider Produkttypen ist ähnlich. Statt Kuponzahlungen erhalten
Anleger beim Kauf von DiscountZertifikaten einen Abschlag – den
Rabatt oder Discount. Durch den
Discount genießen sie einen Renditevorteil gegenüber der Direktanlage. Gleichzeitig dient der Abschlag
als Sicherheitspuffer und mindert
mögliche Kursverluste. Der „Cap“ ist
mit dem Basispreis bei der AktienAnleihe vergleichbar. Im Idealfall
wird er als fester Höchstbetrag am
Ende der Laufzeit ausgezahlt.
Seit Januar steuerlich attraktiver
Bei der Versteuerung von Gewinnen waren Aktien-Anleihen seit langem im Nachteil gegenüber vergleichbaren Anlageprodukten. Bisher boten sie lediglich bei der Verlustverrechnung Vorteile: Realisierte
Verluste wurden bis zum Jahresende
2008 mit allen anderen Einkunftsarten verrechnet. Steuerlich gelten
Aktien-Anleihen durch die sichere
Kuponzahlung als „Finanzinnovation“. Sowohl Zinserträge als auch
Kursgewinne sind unabhängig von
der Haltedauer steuerpflichtig und
unterliegen dem Einkommensteuer-
Wirtschaft
g
tarif. An der Steuerpflicht wird sich
künftig zwar nichts ändern, jedoch
ist der Steuerabzug dann auf die
Abgeltungssteuer begrenzt: Ab
1. Januar 2009 werden Kursgewinne
und Zinserträge pauschal mit
25 Prozent Kapitalertragsteuer (zzgl.
5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und
gegebenenfalls Kirchensteuer) grundsätzlich abgegolten. Kursverluste sind
steuerlich im Rahmen der Kapitaleinkünfte anrechenbar. Bei einer Aktienlieferung kann es sein, dass der entstandene Verlust erst bei Aktienverkauf berücksichtigt wird. Um die persönliche steuerliche Situation zu
optimieren, ist die Beurteilung durch
Steuerexperten unerlässlich.
Renditen auch in schwierigem
Marktumfeld möglich
Theoretisch kann mit AktienAnleihen in jeder Marktphase eine
attraktive Rendite erzielt werden.
Ausschlaggebend ist vielmehr, auf
welchem Kursniveau der Basispreis
fixiert wird: Je niedriger, desto
­größer der Sicherheitspuffer. Gleichzeitig verringert sich die Kuponzahlung. Abhängig von der Höhe des
Basispreises können Anleger sowohl
von Kursanstiegen und Seitwärtsbewegungen als auch leicht fallenden
Aktienkursen profitieren. Wichtig
für die Rückzahlung und damit auch
für die Rendite ist einzig, dass der
Basispreis bei Fälligkeit nicht unterschritten wird.
Emittenten bieten mittlerweile
Aktien-Anleihen für mehrere
Chance-/Risikoprofile an, mit denen
sie unterschiedliche Anlegermentalitäten erreichen: Bei einer konservativ ausgerichteten Aktien-Anleihe
mit einem geringeren Kupon liegt
der Basispreis deutlich unter dem
Aktienkurs. Wird ein neutraler Ansatz
verfolgt, entsprechen sich Basispreis
und Aktienkurs in etwa. Aktien-Anleihen, deren Basispreis über dem
aktuellen Kursniveau der Aktie fixiert
ist, eignen sich nur für risikofreudige
Anleger. Der Reiz sind hohe Zins­
zahlungen.
Neben Basispreis und der Höhe
des Kupons beeinflussen die Parameter Volatilität, Dividenden sowie
Laufzeit die Entwicklung von AktienAnleihen.
Varianten mit demselben
Konzept
Die grundsätzliche Funktionsweise von Aktien-Anleihen ist seit
ihrer Entstehung unverändert. Allerdings haben sich verschiedene Varianten herauskristallisiert. Neben
Aktien-Anleihen, die sich auf einen
Einzelwert beziehen, gibt es auch
­Index-Anleihen auf ganze Märkte.
­Eine Weiterentwicklung der Produktstruktur stellen „Protect-AktienAnleihen“ dar. Diese bieten einen
größeren Sicherheitspuffer, dafür
­jedoch etwas geringere Zinszahlungen. Charakteristisch ist eine
­permanent „aktive Barriere“, die bei
Emission deutlich unterhalb des
­aktuellen Aktienkurses und unterhalb des Basispreises fixiert wird.
Wird diese Kursschwelle während
der gesamten Laufzeit nicht verletzt,
erfolgt die Rückzahlung zum Nennbetrag – selbst wenn die Aktie
bei Fälligkeit unter dem Basispreis
notiert.
Günstige Rahmenbedingungen
für den „Klassiker“
Im aktuellen Marktumfeld
­suchen Anleger und Sparer attraktive Renditechancen mit einem
gleichzeitig überschaubaren Risiko.
Gefragt sind Anlagelösungen mit
kalkulierbaren Zinserträgen. AktienAnleihen rücken daher wieder in
den Fokus der Investoren. Während
ursprünglich hohe Zinserträge im
Vordergrund standen, ist es heute
überwiegend ein komfortabler Sicherheitspuffer. Mit der Einführung
der Abgeltungssteuer zum 1. Januar
2009 sind die Rahmenbedingungen
für den „Klassiker“ Aktien-Anleihe
ausgezeichnet. Deshalb dürften
­Aktien-Anleihen in der Gunst der
Anleger wieder deutlich steigen.
Das Produktkonzept ist einfach und
verständlich. Ferner bietet es den
Emittenten außerordentlich viele
Möglichkeiten, attraktive Anlage­
■
alternativen zu entwickeln.
Nicole Plieth
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ÄBW 01 • 2009
13
Rechtsfragen
Steuern steuern!
Gewerbesteuerfreiheit
von Angehörigen freier Berufe
Redaktion:
Prof. Dr. iur.
Hans Kamps
72770 Reutlingen
Haldenhaustr. 11
1. Es ist mit dem Gleichheitssatz
vereinbar, dass die Einkünfte von
Angehörigen der freien Berufe, anderer Selbständiger und der Landund Forstwirte nicht der Gewerbesteuer unterliegen.
2. Es verstößt nicht gegen den
Gleichheitssatz, dass nach § 15 Abs.
3 Nr. 1 EStG (sogenannte Abfärbe­
regelung) die gesamten Einkünfte
einer Personengesellschaft als Einkünfte aus Gewerbebetrieb gelten
und damit der Gewerbesteuer unterliegen, wenn die Gesellschaft auch
nur teilweise eine gewerbliche
Tätigkeit ausübt.
Beschluss des BVerfG
vom 15. 01. 2008 (1 BvL 2/04)
Heidelberger Ärzteorchester
Die Ärzteschaft Heidelberg lädt ein zu ihrem
Winterkonzert 2009
(55. Konzert)
Programm:
Georg Friedrich Händel: Sonate g-moll,
op. 2,8 für 2 Violoncelli und Streichorchester
(Orchestrierung Paul Tortelier)
Grave – Allegro – Largo – Fuge
Violoncelli: Christian Delacroix und Michael Veit
Camille Saint-Saens: 1. Konzert für Violoncello, op. 33
Allegro non troppo –Allegretto con moto –
Un peu moins vite
Violoncello: Michael Veit, Darmstadt
Pause
Robert Schumann: Symphonie Nr. 4, d-moll, op. 120
Ziemlich langsam, lebhaft – Romanze, ziemlich langsam –
Scherzo, lebhaft – Trio – lebhaft
Leitung: Prof. Dr. med. Dr. h. c. Michael Steinhausen
Termin: Freitag, 6. Februar 2009, 20 Uhr
Ort: Alte Aula der Universität Heidelberg, Grabengasse 1
Der Eintritt ist frei.
Terminvormerkungen:
Vorkonzert: Sonntag, 1. Februar 2009, 20 Uhr
Augustinum, Heidelberg-Emmertsgrund, Jaspersstr. 2
Sommer-Konzert 2009: Freitag, 10. Juli 2009, 20 Uhr
Peterskirche
14
ÄBW 01 • 2009
Erhöhter Freibetrag für Erben
1. Hat noch der Praxisinhaber
seine freiberufliche Praxis wegen
dauernder Berufsunfähigkeit verkauft, wird die Praxis aber erst nach
seinem Tode übertragen, so können
die Erben den erhöhten Freibetrag
nach § 18 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. § 16
Abs. 4 Satz 3 EStG beanspruchen.
2. Über die Höhe des Freibetrages ist bei der Einkommensteuerveranlagung der Erben zu entscheiden.
Urteil des BFH
vom 21. 09. 1995 (IV R 1/95)
Werbungskosten
Ein Oberarzt kann die Reisekosten für die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung in Österreich
als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus nicht selbständiger
­Tätigkeit abziehen, wenn bei einer
Gesamtwürdigung aller Umstände
des Einzelfalls ein konkreter Zusammenhang mit seiner Berufstätigkeit
besteht.
Urteil des BFH
vom 11. 01. 2007 (I R 8/05)
Notfallpraxis
Eine ärztliche Notfallpraxis im
Wohnhaus eines Arztes kann als
Betriebsausgabe abgesetzt werden,
wenn die Zimmer als Behandlungsräume eindeutig erkennbar sind.
Urteil des BFH
vom 05. 12. 2002 (IV R 7/01)
Umsatzsteuer
1. Beim Einsetzen von Spiralen
zur Empfängnisverhütung handelt
es sich zwar um medizinische Eingriffe, jedoch werden diese nicht
ausschließlich zur Vorbeugung, Diagnose, Behandlung oder Heilung
von Krankheiten oder Gesundheitsstörungen vorgenommen. Der Eingriff dient vielmehr der Vorbeugung
von ungewollten Schwangerschaften; Schwangerschaften sind
keine Krankheit, auch nicht durch
die einhergehenden Beschwerden
und Gefährdungen von Mutter und
Kind.
2. Das Einlegen einer Spirale zur
Empfängnisverhütung stellt keine
heilberufliche Tätigkeit im Sinne des
§ 4 Nr. 14 UStG dar.
Urteil des FG Niedersachsen
vom 18. 10. 2007 (5 K 282/06)
Gewerbesteuer
für mobilen Anästhesiedienst
1. Nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3
EStG ist ein Angehöriger eines freien
Berufes auch dann freiberuflich tätig, wenn er sich der Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedient. Voraussetzung ist, dass er aufgrund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig
wird. Unter „Leitung“ sind nach der
Verkehrsauffassung die Festlegung
der Grundzüge für die Organisation
des Tätigkeitsbereichs und die
Durchführung der Tätigkeiten, das
Fällen von Entscheidungen in grundsätzlichen Fragen und die Überwachung des Ablaufs der Tätigkeiten
nach den festgelegten Grundregeln
zu verstehen. Eine eigenverantwortliche Tätigkeit liegt nur dann vor,
wenn die persönliche Teilnahme an
der praktischen Arbeit in ausreichendem Umfang gewährleistet ist.
Die fehlende Mitarbeit am einzelnen
Auftrag muss auf Ausnahmen und
Routinearbeiten oder Vertretungsfälle beschränkt bleiben. Überträgt der
Berufsträger Aufgaben, die nicht lediglich einfacher oder mechanischer
Art sind, auf qualifizierte Mitarbeiter,
ist erforderlich, dass die Mitarbeiter
nicht nur überwacht werden, sondern auch deren Tätigkeit als solche
des Berufsträgers erkennbar ist. Die
Grenze zum Gewerbebetrieb ist deshalb bereits dann überschritten,
wenn der Steuerpflichtige sich nur
noch um besonders wichtige oder
besondere schwierige Aufträge
selbst kümmert, die einfachen oder
weniger bedeutsamen aber ganz
seinen Mitarbeitern überlässt.
Rechtsfragen
2. Das Berufsbild des Arztes ist
in besonderem Maße geprägt durch
den persönlichen individuellen
Dienst am Patienten sowie hiermit
korrespondierend durch die personale – nicht nur organisatorische –
Zurechnung von rechtlicher und
ethischer Verantwortung. Die spezifisch ärztliche Tätigkeit kann der Praxisinhaber grundsätzlich nur selbst
durch persönlichen Arbeitseinsatz
leisten. Sie setzt zudem ein persönliches Vertrauensverhältnis zum Patienten voraus. Das eigenverantwortliche Handeln muss „den Stempel
der Persönlichkeit“ des Steuerpflichtigen tragen.
3. Eines der wesentlichen Tätigkeitsfelder eines Anästhesisten liegt
in der Durchführung und Überwachung der Anästhesie während der
Operation. Hier wird es unter Umständen erforderlich, schnelle Entschlüsse zu fassen, die für das Leben
der Patienten entscheidend sein
können. Diese Entscheidungen können eigenverantwortlich nur durch
den behandelnden Arzt getroffen
werden. Soweit diese außerhalb der
eigenen Praxis von einem Angestellten durchgeführt werden, kann
nicht mehr von einer leitenden oder
eigenverantwortlichen Tätigkeit des
Praxisinhabers ausgegangen wer-
den. Unabhängig von seiner eventuell vorbereitenden Tätigkeit kann er
außerhalb seiner Praxis in Notfällen
nicht eingreifen. Etwas anderes ergäbe sich unter Umständen dann,
wenn die Anästhesien ausschließlich
in den Praxisräumen durchgeführt
würden und der Praxisinhaber im
Notfall kurzfristig mit einbezogen
werden oder eingreifen könnte. Dies
ist bei einem mobilen Anästhesiedienst nicht der Fall, bei dem auch
außerhalb der Praxis sowohl in Praxen anderer Ärzte wie im Krankenhaus Anästhesien durchgeführt
werden.
Urteil des FG Sachsen-Anhalt
vom 24. 08. 2006 (1 K 982/03)
Jahresinhalts­
verzeichnis 2008
D
as Jahresinhaltsverzeichnis
2008 des Ärzteblattes BadenWürttemberg kann ab sofort
bei der Redaktion abgerufen werden, Telefon (07 11) 7 69 89 45,
Fax 76 98 98 59. Außerdem finden
Sie das Verzeichnis auch im Internet
■
unter www.aerzteblatt-bw.de
A
Stabwechsel
nfang November hat Prof. Dr.
Matthias Brandis das Amt des
Leitenden Ärztlichen Direktors
des Universitätsklinikums Freiburg
an Prof. Dr. Wolfgang Holzgreve
übergeben, der in diesem Hauptamt
gleichzeitig Vorsitzender des Klinikumsvorstands ist. Prof. Holzgreve
hatte in Münster und Kalifornien
Medizin studiert. Nach seinem Postdoc an der University of California
San Francisco hat er sich am Universitätsklinikum Münster in den Fächern Gynäkologie und Geburtshilfe
habilitiert und wurde zum Professor
auf Lebenszeit für Geburtshilfe und
Gynäkologie berufen. Im Jahr 1995
wechselte er nach Basel, wo er seitdem die Frauenklinik des Universitätsspitals leitete. Prof. Holzgreve ist
ausgewiesener Forscher mit über
550 Beiträgen in nationalen und internationalen wissenschaftlichen
Zeitschriften, Autor oder Herausgeber von 13 Büchern und Mitglied
des Editorial Boards bei elf Fachzeitschriften, und wird unter allen Fachkollegen aus den deutschsprachigen
Ländern in seinem Fach am häufigs■
ten zitiert.
Prof. Dr.
Matthias Brandis
Prof. Dr.
Wolfgang Holzgreve
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17./18. Februar 2009
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Ethik in der Medizin
100 Beiträge zur Medizinischen Ethik im Ärzteblatt Baden-Württemberg
Ein Blick zurück und ein Blick nach vorne
Z
um 100sten Mal erscheint im Ärzteblatt BadenWürttemberg eine Ethik-Beilage. Seit August 1981,
also nun mehr seit über 27 Jahren, sind die Beiträge
fast durchgängig erschienen, außer 1984 und zwischen
1993–1994 in verkürzter Form, als lediglich Berichte abgedruckt wurden. Eduard Seidler und Gisela BockenheimerLucius haben die Reihe begründet und bis zum Jahre 2000
fortgeführt, danach übernahmen Urban Wiesing und
­Georg Marckmann die Redaktion. Die Reihe stellt die
­älteste deutschsprachige zur Medizinethik dar. Die ersten
70 Beiträge wurden bereits in einem Sammelband publiziert.1 Die Herausgeber haben stets versucht, die Diskussion zu ethischen Fragen in der Medizin den praktizierenden
Ärztinnen und Ärzten nahe zu bringen. Die Beiträge wenden sich an ein ärztliches Publikum. Sie sind bewusst
praktisch orientiert und eher kurzgefasst.
Redaktion:
Prof. Dr. med.
Dr. phil. Urban Wiesing,
Prof. Dr. med. Georg
Marckmann,
Universität Tübingen,
Institut für Ethik
und Geschichte
der Medizin,
Gartenstraße 47,
72074 Tübingen
Urban Wiesing
(in Verbindung
mit G. Bockenheimer-Lucius,
E. Seidler und G. Marckmann)
(Hg.): Diesseits von
Hippokrates. 20 Jahre
Beiträge zur Ethik
in der Medizin.
Gentner Verlag,
Stuttgart 2003
1
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Vom ärztlichen Ethos zur medizinischen Ethik
Die 100 Beiträge zeigen auch, was sich seit 1981 geändert hat. Die ersten mussten das Fach noch erläutern
und rechtfertigen, was inzwischen nicht mehr erforderlich
ist. Zu offensichtlich sind die Probleme, zu selbstverständlich ist die ethische Diskussion auch innerhalb der Ärzteschaft geworden. Die Autoren stammten zu Beginn
durchweg aus anderen Fächern, weil es eben keine „Medizin-Ethiker“ gab. Dies hat sich in den letzten Jahren ebenfalls geändert. Medizinische Ethik ist ein fester Bestandteil
des Medizinstudiums geworden, Institutionen zur medizinischen Ethik haben sich an vielen Orten, insbesondere
auch an den medizinischen Fakultäten, etablieren können.
Die ethische Auseinandersetzung mit medizinischen
­Themen ist ein selbstverständlicher Bestandteil der
­innerärztlichen wie auch der öffentlichen Diskussion geworden. Und – so sieht es aus – sie wird es auch wohl
in Zukunft bleiben. Grund genug, sich diesem Phänomen
zu widmen und zu hinterfragen: Was geschieht, wenn
eine Gesellschaft oder eine Berufsgruppe Lehrstühle für
Ethik einrichtet, Ethik-Komitees gründet und Ethik in das
Curriculum aufnimmt? Was ist daran neu, und wie ist es
zu bewerten?
Zunächst einmal ist es überhaupt nicht neu, dass sich
die Medizin mit den ethischen Aspekten ihrer Tätigkeit
beschäftigt. Ein Verweis auf das wohl berühmteste Dokument der Hippokratischen Schriften belegt das Gegenteil,
die Rede ist vom sogenannten Hippokratischen Eid. Ärzte
haben stets auch die ethischen Aspekte ihrer Tätigkeit
bedacht und normiert. (Das schließt nicht aus, dass es im
Laufe der Geschichte zu schrecklichen Abweichungen von
den Normen gekommen ist.) Dass die Medizin sich mit
Ethik beschäftigt ist nicht neu, sondern nur die Art und
Weise, wie sie sich damit beschäftigt. Und zwar durch
­eigene Institutionen, durch eigene Experten für dieses
Gebiet und durch eigene Kurse in der Ausbildung. Mit der
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Einrichtung verschiedenster Institutionen in den letzten
Jahrzehnten ist die Arbeitsteilung in der Medizin auch auf
dem Gebiet der Ethik vorangeschritten und hat damit eine
Entwicklung vollzogen, die die Moderne allgemein auszeichnet. Spezialisten widmen sich dem, was die Ärzte
bislang als selbstverständlichen integralen Bestandteil
ihrer Tätigkeit betrachtet haben.
Damit ist die medizinische Ethik expliziter geworden.
Sie beschreibt nicht nur selbstverständliche und tradierte
ärztliche Verhaltensnormen, sondern macht die ethischen
Aspekte der Medizin ganz bewusst zum Objekt von Forschung, Lehre und Beratung.
Zur Lehre: Stets haben Ärzte in der Ausbildung
ethische Normen an ihren Nachwuchs vermittelt. Allein
durch das Rollenvorbild eines erfahrenen Arztes sind Normen auf die nachfolgende Generation von Ärzten übertragen worden – und zwar implizit, ohne sonderliche Erwähnung oder einen eigenen Kursus. Nun geschieht dieser
Vorgang zusätzlich (!) explizit: In einem Kursus der medizinischen Ethik, in der BRD kombiniert mit Geschichte und
Theorie der Medizin. Damit ist mehrfaches geschehen: Die
Vermittlung findet auch an einem eigens dafür eingerichteten Ort statt. Sie findet explizit statt, sie sollte zudem
reflektiert stattfinden. Anstatt vorhandene Normen einfach zu übernehmen, soll der medizinische Nachwuchs
heute nicht nur lernen, welche Normen den ärztlichen
Alltag prägen, sondern auch warum dem so ist. Dadurch
wird eine neue Stufe der Aufgeklärtheit erreicht: Nicht
mehr nebenbei und stillschweigend, sondern explizit und
reflektiert, ja kritisch werden die Normen ärztlichen Handelns thematisiert. Das zuvor Selbstverständliche wird zum
Gegenstand des Nachdenkens, der Nachwuchs soll den
Normen seiner zukünftigen Tätigkeit eigenständig be­
gegnen. Im Grunde folgt man damit der Tradition der
Aufklärung: „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu
bedienen.“ (Immanuel Kant)
Die explizite Weitergabe von „Ethik in der Medizin“ wird
darüber hinaus selbst zum Objekt der Reflexion, indem
sich Experten Gedanken machen, welche Wissensbestände
und Fähigkeiten sie vorrangig vermitteln (denn die Ausbildungszeit ist grundsätzlich begrenzt und damit knapp)
und auf welche Weise das geschehen soll.
Man sollte nicht verschweigen, dass durch die explizite und reflektierte Thematisierung der medizinischen Ethik
in der Lehre die implizite Weitergabe von Normen keineswegs überflüssig geworden ist. Der erfahrene klinische
Lehrer, der durch Rollen-Vorbild seinen Schülern stets
mehr als nur Fakten vermittelt, behält weiterhin seine
Bedeutung. (Und die klinischen Lehrer dürfen durchaus
die ethischen Aspekte explizit thematisieren.)
Zur Forschung: Die Fortschritte in medizinischer Wissenschaft und Technologie haben die Möglichkeiten in
Diagnostik und Therapie ganz erheblich erweitert. Hiervon
profitieren viele, vor allem schwerkranke Patienten. Die
Ethik in der Medizin
Interventionsmöglichkeiten werfen aber auch zunehmend
ethische Fragen auf, die – allgemein gesprochen – auf die
Grundfrage hinauslaufen: Sollen wir immer alles tun, was
wir können? Man denke beispielhaft an die Genetische
Diagnostik, die assistierte Reproduktion, die Forschung mit
embryonalen Stammzellen, Eingriffe in das menschliche
Gehirn oder die Intensivmedizin. Wo die Grenzen des
medizinisch Möglichen jeweils zu ziehen sind, wird nicht
mehr allein von den handelnden Akteuren, den Forschern
und Ärzten, diskutiert, sondern zunehmend in medizinund bioethischen Instituten systematisch erforscht. Spezielle Förderprogramme wurden aufgelegt, um Wissenschaftlern verschiedener Disziplinen zu ermöglichen, die
Folgen der modernen Biomedizin abzuschätzen, die
­aufgeworfenen ethischen Fragen zu analysieren und die
relevanten Argumente gegeneinander abzuwägen. Die
ethische Reflexion hat damit einen eigenen Ort in den
Wissenschaften gefunden.
Da die möglichen Folgen biomedizinischer Interventionen immer schwieriger zu überschauen und dabei aufgeworfene Fragen komplexer werden, erscheint diese
Akademisierung und Spezialisierung der ethischen Reflexion durchaus angemessen. Dem einzelnen Forscher oder
Arzt wäre die Aufgabe neben der alltäglichen Arbeit in
Labor und Klinik kaum zuzumuten. Allerdings darf das
ethische Nachdenken nicht den Kontakt zur Praxis verlieren: Schließlich will die Ethik eine begründete Antwort
geben auf die Frage „Was sollen wir tun?“ und die Medizinethik entsprechend auf die Frage: „Welche der verfügbaren medizinischen Handlungsoptionen sollen wir tatsächlich ergreifen?“ Insofern sollte die medizinethische
Forschung in enger Verbindung mit den praktischen Disziplinen erfolgen, die Ergebnisse sollten so formuliert und
präsentiert werden, dass sie von den handelnden Akteuren
auf den verschiedenen Ebenen des Gesundheitssystems
aufgegriffen und im Versorgungs- bzw. Forschungsalltag
umgesetzt werden können.
Zur Beratung: Neben Lehre und Forschung hat die
ethische Reflexion in verschiedenen Beratungsangeboten
eine explizite und zunehmend professionelle Form gefunden. Die Beratung durch Ethikkommissionen bei Forschungsvorhaben am Menschen kann inzwischen auf eine
langjährige Tradition zurückblicken und ist nicht nur in der
Berufsordnung verankert, sondern auch durch einschlägige Gesetze – Arzneimittelgesetz (AMG) und Medizinproduktegesetz (MPG) – vorgeschrieben und reguliert. Eine
vergleichsweise junge Entwicklung sind demgegenüber
die ethischen Beratungsangebote in der Klinik, in schwierigen Fragen der Therapie. Ende der 1990er Jahre entstanden die ersten klinischen Ethikkomitees in Deutschland,
deren primäre Aufgabe es ist, die Mitarbeiter eines Klinikums oder Pflegeheims bei schwierigen klinischen Einzelfallentscheidungen zu unterstützen (ZEKO 2006). Darüber
hinaus soll die ethische Sensibilität und Urteilsfähigkeit der
Mitarbeiter durch geeignete Fortbildungsangebote geschult werden. Für häufige ethische Problemkonstellationen wie zum Beispiel die Begrenzung lebensverlängernder Behandlungsmaßnahmen können Ethikkomitees
Empfehlungen oder Leitlinien entwickeln. Auch die klinische Ethikberatung ist der Versuch, die ethische Reflexi-
on im klinischen Alltag in einer expliziten, methodisch
gestützten Art und Weise durchzuführen. Wichtig ist auch
hier, wie bei der medizin-ethischen Lehre und Forschung,
dass die klinische Ethikberatung eine subsidiäre oder auch
komplementäre Funktion einnimmt: Sie soll die ethische
Deliberation der Entscheidungsträger im Gesundheitswesen nicht ersetzen, sondern unterstützen und in manchen
Fällen vielleicht auch ergänzen. Es bleibt stets eine Be­
ratung. Die Entscheidungsverantwortung verbleibt, der
Tradition entsprechend, ungeteilt bei den handelnden
Akteuren.
Ethische Beratung – und damit explizite Auseinandersetzung mit ethischen Fragen der modernen Biomedizin
– findet aber nicht nur in den einzelnen Gesundheitseinrichtungen, sondern auch auf übergeordneter Ebene statt.
Die Zentrale Kommission zur Wahrung ethischer Grundsätze in der Medizin und ihren Grenzgebieten (Zentrale
Ethikkommission, kurz ZEKO) erarbeitet als unabhängige
Kommission bei der Bundesärztekammer Empfehlungen
zu medizinethischen Fragen, angefangen von Fragen der
Stammzellforschung über den Umgang mit Patientenverfügungen bis hin zur Priorisierung im Gesundheitswesen
(www.zentrale-ethikkommission.de). Auf nationaler Ebene erörtert der Deutsche Ethikrat – wie zuvor der Nationale
Ethikrat – ethische Fragen der modernen Biomedizin
(www.ethikrat.org). Auch auf Länderebene existieren derartige Gremien (Rheinland-Pfalz, Bayern). Diese Beratungsorgane haben wie die klinischen Ethikkomitees keine
Entscheidungsbefugnis, sondern sollen lediglich die relevanten ethischen Argumente erörtern und kritisch auf
ihre Plausibilität hin prüfen. Es ist dabei durchaus bemerkenswert, dass der Nationale Ethikrat seine Arbeit in der
Regel nicht mit einer einheitlichen Stellungnahme, sondern mit einer sorgfältigen Darstellung unterschiedlicher
Positionen mit ihren jeweiligen pro- und contra-Argumenten beendete. Dies verdeutlicht, dass die Beratungsergebnisse auch hier die endgültige Entscheidung nicht
vorwegnehmen, sondern den Entscheidungsträgern einen
Überblick über die ethisch gut begründbaren Argumente
und Positionen präsentieren.
Die explizite, reflektierte Auseinandersetzung mit den
ethischen Aspekten ärztlicher Tätigkeit in Form von Lehre,
Forschung und Beratung macht die Entscheidungen nicht
unbedingt leichter – im Gegenteil. Dies liegt auch an einem
weiteren charakteristischen Merkmal unserer Zeit: die
­zunehmende Pluralisierung von Lebensstilen und Wert­
überzeugungen.
Pluralität
Wir befinden uns in einer Situation, in der sich das
gesellschaftliche Umfeld, aber auch die Wissenschaften
und damit die Medizin, so schnell wandeln wie nie zuvor.
Dieser Wandel geht hin zu einer Auffächerung der Gesellschaft, zu einer Pluralisierung der Lebensstile und zu einer
Pluralisierung in moralischen Fragen. Die alten, umfassend
verbindlichen und zumeist religiös begründeten Werte
haben an Bedeutung verloren, an ihre Stelle sind viele,
durchaus unterschiedliche Wertesysteme getreten. Hier
liegt der Kern, wenn wir von einer wertepluralen Gesell-
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Ethik in der Medizin
Diesseits von
Hippokrates.
20 Jahre
Beiträge zur Ethik
in der Medizin.
Gentner Verlag,
Stuttgart 2003,
ISBN 3-87247-615-7
schaft sprechen. Angehörige verschiedener Religionen wie
auch Menschen ohne Religionszugehörigkeit, Menschen
mit unterschiedlichen Wertvorstellungen leben in unserer
Gesellschaft – zum Glück meist friedlich – nebeneinander.
Ja selbst innerhalb der Konfessionen verfolgen Gläubige
durchaus unterschiedliche Lebensstile und verschiedene
Überzeugungen. Und der Staat hat es sich explizit zur
Aufgabe gemacht, Bedingungen zu schaffen, die ein friedliches und gedeihliches Zusammenleben von Menschen
mit verschiedenen Wertvorstellungen und verschiedenen
Religionen ermöglichen.
Dies wirkt sich auch auf die Diskussion um strittige
medizinethische Themen aus. Sie gewinnt ihre Schärfe
zuweilen nicht zuletzt deshalb, weil viele Diskutanten
glauben, der Gesetzgeber müsse so und nur so entscheiden, wie es ihren persönlichen Überzeugungen entspricht.
In einer Gesellschaft mit einer gewissen Pluralität an Überzeugungen geht genau dieses aber nicht mehr, weil der
Gesetzgeber allen unterschiedlichen persönlichen Überzeugungen allein aufgrund ihrer faktischen Vielfalt nicht
gerecht werden kann.
Darauf hat der bereits erwähnte Nationale Ethikrat
beispielsweise beim Mehrheitsvotum der Befürworter der
Präimplantationsdiagnostik im Jahre 2003 hingewiesen:
„Im freiheitlichen Verfassungsstaat […] sind Moral und
Ethik, die im modernen pluralistischen Gemeinwesen immer nur in der Mehrzahl existieren, mit dem staatlichen
Recht nicht identisch.“ Und weiter: „So groß der Respekt
vor denen auch sein mag, die für sich in Anspruch nehmen,
über das staatlich garantierte ethische Minimum hinauszugehen, so wenig können sie verlangen, dass ihre
­moralischen und religiösen Prinzipien in Gestalt des für
alle geltenden staatlichen Gesetzes festgeschrieben […]
werden.“ (S. 147)
In der Situation der Wertepluralität muss man in moralischer Hinsicht eine für viele schmerzliche, aber unvermeidliche Unterscheidung treffen: Zwischen der persönlichen Überzeugung einerseits und der Frage, ob der Gesetzgeber etwas erlauben bzw. verbieten soll andererseits.
In allen westlichen Industrienationen kommt man häufig
nicht umhin, zu einer Regelung zu bemerken, sie widerspreche zwar der eigenen Überzeugung und dem persönlichen Lebensstil, es sei aber trotzdem zu begrüßen, dass
der Staat dieses erlaube. Freilich: Die Fähigkeit zu reflektierter Distanz von eigenen Überzeugungen ist der deutschen Diskussionskultur zuweilen in einem bedauerlichen
Maße fremd.
Prinzipienorientierte Medizinethik
Die Medizinethik ist aber nicht nur mit einer Pluralität
von Werthaltungen und Lebenseinstellungen in unserer
Gesellschaft konfrontiert, sondern darüber hinaus mit
­einer Vielfalt unterschiedlicher ethischer Theorien, die
­jeweils für sich in Anspruch nehmen, die allein richtige
Begründung der Moral liefern zu können. Keiner dieser
Ansätze konnte sich bislang als verbindliche Moralbe­
gründung durchsetzen, was die akademischen Grundlagentheoretiker freuen mag – hier gibt es Forschungsmöglichkeiten! –, den angewandten Ethiker – und erst recht
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den Arzt, der sich mit der Hoffnung auf Hilfe an eine
­bestimmte Theorie wendet – aber etwas ratlos zurücklässt:
Mit welcher ethischen Theorie sollen wir begründen,
wie wir menschliche Embryonen behandeln, knappe Mittel
im Gesundheitswesen verteilen oder mit den Sterbe­
wünschen am Lebensende umgehen sollen? Wenn wir
nicht nur moralische Probleme beschreiben (im Sinne einer
deskriptiven Ethik), sondern – wie es unsere Überzeugung
ist – zu ethisch gut begründeten Lösungen beitragen
wollen (im Sinne einer normativen Ethik), können wir uns
dem Begründungsdiskurs nicht entziehen. Wie kann dies
gelingen angesichts der Pluralität moralphilosophischer
Konzeptionen?
Ausgangspunkt ist ein auf den ersten Blick vielleicht
überraschender Befund: Auch in der heutigen wertepluralen Gesellschaft sind bestimmte moralische Grundwerte
im medizinischen Bereich trotz aller Pluralität in den gegenwärtigen Gesellschaften weitgehend unumstritten.
Die im Gesundheitswesen Tätigen sollen das Wohlergehen
des Patienten fördern, ihm nach Möglichkeit durch die
medizinischen Maßnahmen keinen Schaden zufügen,
seine Selbstbestimmung respektieren sowie Nutzen und
Lasten im Gesundheitssystem gerecht verteilen – womit
die vier zentralen, erstmals von den beiden amerikanischen Bioethikern Tom L. Beauchamp und James F.
Childress (2008) beschriebenen medizinethischen Grundprinzipien Wohltun, Nichtschaden, Respekt der Autonomie
und Gerechtigkeit benannt wären (Marckmann 2000). Hier
deutet sich ein alternatives, im Ursprung auf den amerikanischen Philosophen John Rawls (1975) zurückgehendes
Begründungsverfahren, das unter dem Namen „Kohärentismus“ eine zunehmende Verbreitung in der angewandten Ethik findet. Der Ansatz verzichtet bewusst auf
den Anspruch, eine umfassende Moraltheorie mit einem
obersten Moralprinzip zu entwickeln, sondern setzt an
wohlüberlegten moralischen Urteilen an, die fortentwickelt, zu moralischen Prinzipien verdichtet und in einen
kohärenten Zusammenhang – daher die Bezeichnung
Kohärentismus – gebracht werden. Die resultierenden
Prinzipien, die mit verschiedenen ethischen Hintergrundtheorien vereinbar sind, liegen auf einer mittleren Begründungsebene und bieten weithin konsensfähige Ausgangspunkte für ethische Begründungen in der Biomedizin. Allerdings – und dies sei zugegeben – lösen sich damit die
Probleme nicht in Wohlgefallen auf, im Gegenteil: Die
allgemeinen Prinzipien müssen für den Einzelfall interpretiert („Was heißt es, bei einem Patienten mit einer Demenz
die Selbstbestimmung zu respektieren?“) und im Konfliktfall gegeneinander abgewogen werden („Soll der Patient
mit einer fortgeschrittenen, unheilbaren Krebserkrankung
die gewünschte Mehrfachchemotherapie erhalten, obwohl diese ihm voraussichtlich mehr schaden als nützen
wird?“). Dieser Interpretationsspielraum ist im ärztlichen
Alltag nur zu bekannt. Er ist Schwäche und Stärke des
Ansatzes zugleich: Er schränkt das Problemlösungspotential ein, bietet dafür aber Raum für situationsspezifische
Bewertungen und Abwägungen, was angesichts der Pluralität von Wertüberzeugungen und Lebensstilen einen
gewichtigen Vorteil darstellt. Insgesamt vermag die kohärentistische Ethikbegründung damit der Komplexität und
Ethik in der Medizin
Vielschichtigkeit unserer moralischen Überzeugungssysteme eher gerecht zu werden, als die klassischen monolithischen Ethiktheorien, die jeweils nur einen wichtigen
Teilbereich der Moral abdecken.
Ärzte als Rationierungsagenten?
In einer weiteren Hinsicht unterscheidet sich das traditionelle ärztliche Ethos von der „modernen“ Medizinethik. Während Ersteres allein auf die Interessen des jeweils
einzelnen, aktuellen Patienten ausgerichtet war, muss
Letztere zunehmend auch Interessen verschiedener Patienten gegeneinander abwägen: Wie begrenzte, solidarisch
aufgebrachte Finanzmittel im Gesundheitswesen gerecht
verteilt werden können, gehört seit mehreren Jahren zu
den ethischen Kernfragen der modernen Medizin. Und
dies dürfte sich auch in Zukunft kaum ändern: Medizinischer Fortschritt und demografischer Wandel werden die
Nachfrage nach Gesundheitsleistungen und damit auch
die Gesundheitsausgaben weiter in die Höhe treiben. Dem
stehen begrenzt verfügbare finanzielle Ressourcen gegenüber, wobei die Alterung der Bevölkerung mit einem zunehmend ungünstigen Verhältnis von Erwerbstätigen zu
Rentnern die umlagefinanzierte gesetzliche Krankenkasse
zunehmend belasten wird. Ohne Zweifel sind im deutschen Gesundheitswesen noch Wirtschaftlichkeitsreserven
verfügbar, die auch vordringlich ausgeschöpft werden
sollten. Sie werden jedoch nicht ausreichen, um den anhaltenden Kostendruck durch medizinischen Fortschritt
und demografischen Wandel anhaltend zu kompensieren.
Da es gute Gründe gibt, die Gesundheitsausgaben
nicht immer weiter zu erhöhen, werden Leistungseinschränkungen, das heißt Rationierungen, unvermeidlich
(Marckmann 2007).
Die unausweichlichen Grenzen in einer medizinisch
rationalen und ethisch vertretbaren Art und Weise zu
setzen, ist vordringlich eine gesamtgesellschaftliche und
damit politische Aufgabe (ZEKO 2007). Aus verschiedenen
Gründen werden aber sowohl die Ärzteschaft als auch der
einzelne Arzt zunehmend Verantwortung für die Verteilung knapper Ressourcen im Gesundheitswesen übernehmen müssen. Zwar wäre es wünschenswert, die Zuteilungsentscheidungen oberhalb der individuellen Arzt-Patient-Beziehung nach explizit vorgegebenen Kriterien und
Verfahren zu regeln. Es ist aber schlichtweg unmöglich, die
gesamte Medizin mit entsprechenden Standards zu überziehen: Dies wäre nicht nur viel zu aufwändig, in vielen
Fällen fehlen überdies die erforderlichen Daten, um evidenzbasiert Leistungseinschränkungen vornehmen zu
können. Es lässt sich folglich nicht vermeiden, dass Ärztinnen und Ärzte auch auf Mikroebene im Einzelfall Leistungsbegrenzungen vornehmen – was durch die pauschalierte DRG-Vergütung bereits heute häufig der Fall ist.
Verständlicherweise hat sich die Ärzteschaft mit guten
Gründen gegen diesen Rollenwandel gewehrt, werden
doch die ärztlichen Entscheidungen dadurch nicht einfacher. Akzeptiert man aber die Unausweichlichkeit von
Leistungseinschränkungen im Gesundheitswesen, sollte
man vielleicht auch einmal die Frage stellen, ob diese
ärztliche Rationierung (Ruhnau 2008) nicht auch gewisse
Vorzüge gegenüber eines zentral, zum Beispiel durch
den Gemeinsamen Bundesausschuss vorgegeben Versorgungsstandards, bietet: Dem einzelnen Arzt bleibt eine
größere Entscheidungsfreiheit, im Rahmen des vorge­
gebenen Budgets auf die individuellen Bedürfnisse des
einzelnen Patienten eingehen zu können.
Auch die Ärzteschaft insgesamt könnte vielleicht eine
aktivere Rolle bei der Diskussion um eine vertretbare Mittelverteilung im Gesundheitswesen spielen. Sofern systemweite Vorgaben zur Leistungsbegrenzung erarbeitet
werden, sollten diese nicht nur die verfügbare wissenschaftliche Evidenz aus klinischen Studien berücksichtigen, sondern auch auf ihre praktische Relevanz und Anwendbarkeit im klinischen Alltag geprüft werden. Hierbei
ist ärztlicher Sachverstand ebenso gefragt wie bei der
Überlegung, welche Instrumente eine sinnvolle und praktikable Unterstützung für Ärzte bei der Durchführung von
Leistungsbegrenzungen leisten können, ohne dabei die
individuell ausgeprägten Patientenbedürfnisse zu vernachlässigen. Je mehr die Ärzteschaft hierbei Verantwortung übernimmt, desto mehr Autonomie wird sie als Berufsgruppe in einem zunehmend regulierten Gesundheitssystem auch bewahren können. Aufgabe der Medizinethik
muss es dabei sein, nicht nur den Prozess der Priorisierung
und Grenzsetzung auf der Systemebene zu begleiten,
sondern auch den Ärzten beim Umgang mit knappen
Mitteln auf der Mikroebene Hilfestellung zu leisten. Neben
Fort- und Weiterbildung zur Allokationsethik gehört hierzu
auch die Entscheidungsunterstützung im Einzelfall, durch
klinisch-ethische Beratung („Kosten-Fallbesprechungen“)
oder die Erarbeitung von ethisch begründeten, kostensensiblen Leitlinien als Orientierungshilfe für die Praxis.
Ausblick: Ethik in der Medizin
Wird die explizite Reflexion über die ethischen
Aspekte der ärztlichen Tätigkeit zu grundlegenden Ver­
änderungen im ärztlichen Selbstverständnis führen? Droht
damit die Tradition des ärztlichen Ethos entwertet zu
werden? Dies hängt wesentlich davon ab, in welchem
Verhältnis die systematische, methodisch gestützte
ethische Reflexion zur traditionellen Ausrichtung der
­Arztrolle steht: Sie kann und darf die ethischen Über­
legungen der handelnden Akteure nicht ersetzen, sondern
lediglich die Eigenreflexion unterstützen, direkt im Einzelfall oder indirekt durch die Schulung der ethischen Sensibilität und Urteilskompetenz sowie ethische Empfehlungen und Stellungnahmen. Die ethische Reflexion muss
nach wie vor in der Medizin geführt werden, es muss eine
Ethik in der Medizin bleiben. Dieser Grundüberzeugung
folgend möchten wir auch die Tradition der Ethikbeilage
fortsetzen, mit praxisnahen Beiträgen, die den Kolleginnen
und Kollegen – so unsere Hoffnung – Anregungen für die
eigene ethische Deliberation bieten, bei den auch in Zukunft sicher nicht einfacher werdenden Herausforderungen der modernen Biomedizin und der Gesundheitsversorgung. Gerne greifen wir dabei auch Themenvorschläge aus dem Leserkreis auf.
Urban Wiesing, Georg Marckmann
ÄBW 01 • 2009
Literatur
Beauchamp TL, Childress JF.
Principles of Biomedical
Ethics. New York, Oxford:
Oxford University Press 2008.
Marckmann G. Was ist eigentlich prinzipienorientierte
Medizinethik? Ärzteblatt
Baden-Württemberg 2000;
56(12): 499-502
Marckmann G. Zwischen
Skylla und Charybdis:
Reformoptionen im Gesundheitswesen aus ethischer
­Perspektive. Gesundheits­
ökonomie & Qualitäts­
management 2007; 12(2):
96–100
Nationaler Ethikrat. Genetische Diagnostik vor und
während der Schwangerschaft. 2003. http://www.ethikrat.org/stellungnahmen/pdf/
Stellungnahme_GenetischeDiagnostik.pdf (aufgerufen
am 15. 12. 2008)
Rawls J. Eine Theorie der
Gerechtigkeit. Frankfurt am
Main: Suhrkamp 1975
Ruhnau C. Ethische Orientierung für ärztliches Rationieren
beim einzelnen Patienten.
Der aktuelle Stand einer
noch ganz jungen Debatte.
Bochum: Zentrum
für Medizinische Ethik 2008.
Zentrale Kommission zur
Wahrung ethischer Grund­
sätze in der Medizin und
­ihren Grenzgebieten (Zentrale
Ethikkommission) bei der
Bundesärztekammer. Ethik­
beratung in der klinischen
Medizin. Deutsches Ärzteblatt
2006; 103(24): A1703–1707.
Zentrale Kommission zur
Wahrung ethischer Grund­
sätze in der Medizin und
­ihren Grenzgebieten (Zentrale
Ethikkommission) bei der
Bundesärztekammer. Priorisierung medizinischer Leistungen im System der Gesetzlichen Krankenversicherung
(GKV). Deutsches Ärzteblatt
2007; 104(40): A-2750–2754.
19
Fortbildung
Bringen Sie Bewegung
in die Diabetestherapie!
Dr. med.
Wolf-Rüdiger Klare
Internist/Diabetologe
Oberarzt und Leiter
des Diabeteszentrum
Hegau-Bodensee
am HBH-Klinikum
Radolfzell
Hausherrenstr. 12
78315 Radolfzell
Telefon
(0 77 32) 8 85 00
Fax
(0 77 32) 8 85 06
E-Mail: wolf-ruediger.
[email protected]
D
ass die Steigerung der körperlichen Aktivität unabhängig
von der Gewichtsentwicklung
die Insulinresistenz und damit die
Blutzuckereinstellung von Typ-2Diabetikern nachhaltig bessern
kann, ist wissenschaftlich hinlänglich
bewiesen. Dass ein aktiver Lebensstil
darüber hinaus die beste Garantie
für den langfristigen Erfolg einer Gewichtsabnahmeanstrengung ist, ist
ebenfalls gesichert. Auch weitere
kardiovaskuläre Risikofaktoren wie
arterielle Hypertonie und Dyslipidämie werden günstig beeinflusst. Da
überrascht es nicht, dass Diabetiker
mit guter Fitness unabhängig von
ihrem Gewicht deutlich länger leben
als solche mit geringer körperlicher
Leistungsfähigkeit.
Folgerichtig fordert die Nationale Versorgungs-Leitlinie Diabetes
mellitus Typ 2: „Diabetiker sollten
lebenslang zu mindestens moderater körperlicher Aktivität angehalten
werden (zum Beispiel tägliches mittelschnelles Spazierengehen über
30 Minuten).“
Soweit die Theorie. In der Praxis
ist es mehr als mühsam, die Patien­
ten dazu zu bewegen, diese
Empfehlung in die Tat umzusetzen.
Aber es geht!
DiSko – Bewegung
in der Diabetikerschulung
Die Arbeitsgemeinschaft
„Diabetes & Sport“ der Deutschen
Diabetesgesellschaft (DDG) hat in
Zusammenarbeit mit dem Verband
der Diabetes-Beratungs- und Schulungsberufe (VDBD) eine Schulungseinheit „Bewegung“ entwickelt, die
in alle Schulungsprogramme als zusätzliche Stunde eingefügt werden
kann. Im Rahmen dieser zusätzlichen Schulungsstunde unternehmen die Teilnehmer einen halbstündigen Spaziergang unter Leitung der
Schulungskraft. Vorher und nachher
werden Blutzucker und Puls gemes-
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ÄBW 01 • 2009
sen. Anhand der gemachten Erfahrungen (es werden Blutzuckerab­
senkungen von durchschnittlich
60 mg/dl erreicht) wird dann gemeinsam besprochen, was diese
Erfahrungen in Zukunft für den Alltag der Schulungsteilnehmer bedeuten. Die Stunde endet damit, dass
jeder Teilnehmer für sich schriftlich
individuelle Ziele formuliert, deren
Umsetzungen dann in der Folge in
der Sprechstunde gemeinsam mit
dem Hausarzt überprüft werden
können.
In einer kontrollierten Studie mit
92 Typ-2-Diabetikern aus 11 Praxen
wurde die Wirksamkeit dieses Schulungsmoduls evaluiert. Es zeigte
sich, dass die Teilnehmer, die zusätzlich zum Standardschulungsprogramm an der DiSko-Schulungsstunde teilgenommen haben, auch noch
ein Jahr später ein deutlich höheres
Aktivitätsniveau hatten. Außerdem
war ihre körperliche Leistungsfähigkeit messbar gestiegen und sie hatten im Gegensatz zur Kontrollgruppe im Schnitt 1,5 kg abgenommen.
DiSko-Schulungsmodul
jetzt abrechenbar
Nach Publikation dieser Studienergebnisse im Sommer 2007 (Siegrist et al.: Einmalige Übungsstunde
verändert das Aktivitätsverhalten bei
Typ-2-Diabetikern, Diabetes Stoffwechsel und Herz, 4: 257–261(2007))
wurde das Schulungsmodul vom
Bundesversicherungsamt im April
2008 für das DMP Typ-2-Diabetes
akkreditiert. Damit sind die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass
die Krankenkassen mit den Kassenärztlichen Vereinigungen vertragliche Regelungen zur Abrechenbarkeit dieser zusätzlichen Schulungsstunde abschließen. In SachsenAnhalt ist das bereits erfolgt.
In Baden-Württemberg wird voraussichtlich im Januar 2009 ein entsprechender Vertrag wirksam. Schu-
lungsteams, die die Bewegungs­
stunde in ihr Schulungsangebot
einbauen wollen, können die Berechtigung zur Abrechnung in
einem eintägigen Qualifizierungs­
seminar erwerben. An diesem Seminar müssen abrechnender Arzt und
seine Schulungskraft teilnehmen.
Dort wird der Ablauf der Schulungsstunde praktisch durchgespielt und
die Materialien, die in einem Schulungsordner zusammengestellt sind,
ausführlich besprochen.
Termine für DiSko-Qualifizierungsseminare sind zu erfahren über
die Website der Arbeitsgemeinschaft
„Diabetes & Sport“ der DDG:
www.diabetes-sport.de
Die Diabetes-Rehasportgruppen
nutzen!
In Analogie zu den seit Jahrzehnten etablierten Herzsportgruppen wurden Anfang der 1990er Jahre in Baden-Württemberg die ersten
Diabetessportgruppen gegründet.
Die „Rahmenvereinbarung über den
Rehabilitationssport und das Funktionstraining“ von 2003 regelt bundesweit die Voraussetzungen für die
Verordnungsfähigkeit dieser „ergänzenden Leistung zur Rehabilitation“.
Die Gruppen brauchen einen qualifizierten Übungsleiter und einen ärztlichen Betreuer. Für die Zertifizierung ist außerdem ein Qualitäts­
management erforderlich. Inzwischen gibt es im Land zirka 100
solcher Sportgruppen. Mit dem
Formblatt 56 können die behandelnden Ärzte Diabetes-Reha-Sport verordnen. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für 50 Übungsstunden innerhalb von 18 Monaten.
Diese Kosten belasten das Budget
der verordnenden Ärzte nicht!
Diese Möglichkeit, Typ-2-Diabetiker
in Bewegung zu bringen, wird
■
noch viel zu wenig genutzt.
Wolf-Rüdiger Klare, Radolfzell
Fortbildung
Karzinomschmerz –
Entstehung und Behandlung
D
ie International Association
for the Study of Pain (IASP)
hat die Zeit von 10/2008 bis
10/2009 zum Global Year Against
Cancer Pain erklärt, um die Aufmerksamkeit auf Krebsschmerz zu richten
und die Behandlung zu verbessern.
Weltweit wird bei mehr als 10 Millionen Menschen im Jahr die Diagnose
Krebs gestellt. Dabei ist der Schmerz
zwar kein obligates, doch oft ein
wichtiges Problem. Er fehlt zwar
meist zu Beginn der Erkrankung,
im fortgeschrittenen Stadium sind
jedoch rund zwei Drittel der Karzinompatienten davon betroffen,
­Kinder ähnlich wie Erwachsene.
­Ungelinderte Krebsschmerzen gehen mit funktionellen Beeinträchtigungen, Immobilität, psychischem
Distress und sozialer Isolation einher.
Die folgenden gekürzten Ausführungen über die Biologie des Krebsschmerzes und den diagnostischen
Standard wurden von der IASP
­veröffentlicht [1].
Wie bei anderen Schmerzzuständen können die wichtigsten Informationen erhoben werden durch
die eingehende Anamnese und
durch sorgfältige Schmerzanalyse –
die Erfassung der Lokalisation(en),
Zeitcharakteristika, Intensität, von
verstärkenden und lindernden Faktoren, von Bedeutung, aktuellem
Leiden und existentieller Not.
Krebsschmerz kann intermittierend oder konstant vorkommen, zudem können Durchbruchschmerzen
auftreten. Wahrnehmung und Ausprägung des Schmerzes werden
durch Angst, Depression und
den kognitiven Stil mitbestimmt.
Im fortgeschrittenen Stadium liegen
oft mehrere Schmerzformen vor.
Wichtige diagnostische
­Prinzipien sind:
– Erfassung der kognitiven
­Fähigkeiten,
– Medikamentenanamnese
­einschließlich Wirksamkeit
und Nebenwirkungen,
– Bestimmung funktioneller
Beeinträchtigungen,
– Einbezug der psychosozialen
Verhältnisse und Festlegung
des Behandlungsziels,
– Verwendung eines Schmerztagebuches, auch zur Dokumentation
von Therapieeffekten,
– gegebenenfalls Anforderung von
Zusatzdiagnostik (zum Beispiel
Laborwerte, Bildgebung),
– Erfassung anderer Symptome
wie Müdigkeit, Obstipation oder
Stimmungsveränderungen.
Schmerz bei Karzinompatienten
kann tumorbedingt durch die
Behandlung hervorgerufen worden
oder davon unabhängig sein, wie
zum Beispiel Rücken- oder Gelenkschmerzen.
Tumorschmerzursachen sind:
– Tumorexpansion mit Druckaus­
übung auf umgebende Organe,
– Sekretion entzündlicher und
Schmerz sensibilisierender
­Mediatoren,
– Tumorinfiltration in Nerven
oder -geflechte,
– Knochenmetastasen sind
eine häufige Ursache,
– viszeraler Schmerz durch
Dehnung von Hohlorganen,
Zerrungen an Kapseln solider
Organe, Mucosaentzündung,
– Muskelschmerz bei Gewichts­
verlust, Immobilisation, Spannung
oder Muskespasmen,
– Durchbruchschmerz durch zahlreiche Faktoren, wie Bewegung
bei Knochenmetastasen.
Tumorbezogene Schmerzsyndrome sind zwar am häufigsten,
doch sind auch diagnostische und
invasiv-therapeutische Maßnahmen zu beachten, wie Venenblutentnahme, Lumbalpunktion, Knochenmarksbiopsie und andere.
Chirurgie – bedingt sind
der akute postoperative Schmerz,
Schmerzen nach Amputation,
Nephrektomie, Mastektomie,
Thorakotomie, nach Neck-Dissection,
Beckenboden-Myalgie. Die Radiatio
kann zu Hautreaktionen, Enteritis,
Strahlenfibrose, Myelopathie,
Knochennekrosen und Neuropathien
führen. Chemotherapie-Folgen
sind Mucositis, Arthralgien,
Myalgien, Bauchschmerzen in
Verbindung mit Diarrhö oder
Obstipation.
Periphere Neuropathien bzw.
Polyneuropathien und Arthralgien
bzw. Myalgien kommen nach
Immunotherapie auf, Knochenschmerz nach Angiogenese-Hemmern und aufflackernde Schmerzen
durch Hormontherapie.
Die Pathophysiologie von
Karzinomschmerz ist komplex:
– lokale oder systemische
Entzündungsreaktionen mit der
Produktion pro-inflammatorischer
Zytokine,
– direkter Tumorbezug durch Inva­
sion von Krebszellen in sensitive
Gewebe, durch Einklemmung
oder Nervenverletzung mit
Freisetzung von Prostaglandinen,
Tumornekrosefaktor (TNF-α),
H-Ionen, proteolytischen Enzymen,
– Knochenmetastasen mit Verletzung oder Infiltration sensorischer
Neurone, Osteolyse, Mikro­
frakturen oder pathologischen
Frakturen,
– Neuropathie durch Chemo­
therapie mit Freisetzung von
­Zytokinen, der Degeneration
­sensorischer Neurone und Sensibilisierung von Nozizeptoren,
– Radiotherapie mit der Bildung
von Fibrose, Nervenkompression,
mikrovaskulärer Obstruktionen
mit zentraler Sensibilisierung.
Durch Pharmakotherapie
können 70–90 Prozent aller Krebsschmerzformen unter Kontrolle
gebracht werden. Die Medikamente
sollten oral, nach Zeitschema und
nach individuellen Aspekten ver­
abreicht werden. Verwendung
­finden Nicht-Opioidanalgetika,
­Opioide und adjuvante Medika-
ÄBW 01 • 2009
PD Dr. med.
Roland Wörz
Friedrichstraße 73
76669 Bad Schönborn
Telefon
(0 72 53) 3 18 65
Fax
(0 72 53) 5 06 00
Der Autor ist Mitbegründer der Deutschen
Gesellschaft zum Studium des Schmerzes e. V.
(DGSS), Founding
Member der Interna­
tional Association for
the Study of Pain und
Ehrenmitglied der
Deutschen Schmerz­
gesellschaft e. V. (DGS).
21
Fortbildung
Schmerzform
Medikament
Entzündungsschmerz
NSAR
(z. B. Diclofenac, Ibuprofen)
Corticosteroide
(z. B. Dexamethason, Prednisolon)
Knochenschmerz
NSAR
(z. B. Diclofenac, Diflunisal, Naproxen)
Bisphosphonate
(z. B. Clodronat, Pamidronat)
Kolikartiger Schmerz
Metamizol, Spasmolytika (Butylscopolamim)
Myofaszieller Schmerz
Flupirtin
Hirnödem
Dexamethason
Neuralgie
a) einschießend
b) kontinuierlich
c) mit Begleitödem
Antikonvulsiva
(z. B. Gabapentin, Pregabalin)
Antidepressiva
(z. B. Amitriptylin)
Corticosteroide
(z. B. Prednisolon, Dexamethason)
Tabelle 1: Medikamentöse Differentialtherapie von Tumorschmerz [nach 2]
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.2003 | Z
/7
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PR
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CH DIN E
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22
ÄBW 01 • 2009
Referenz
1
www.IASP.painorganization: Global Year
Against Cancer Pain, 2008
2
Wörz, R.: Differenzierte
medikamentöse Schmerz­
therapie, 2. Aufl., Urban &
Fischer, München – Jena 2001
mente, so bei neuropathischen
Schmerzen trizyklische Antidepres­
siva, Antikonvulsiva und Lokalanästhetika.
Bezüglich der in Betracht kommenden Medikamente kann es nach
Auffassung des Verfassers keine
Universalempfehlungen geben, da
in den verschiedenen Ländern die
Ressourcen, die Versorgungsstrukturen und die zur Verfügung stehenden Substanzen verschieden sind.
Ibuprofen und Diclofenac sind bei
uns die am meisten verwendeten
Entzündungshemmer. Metamizol/
Novamin hat bei Kolik- bzw. Obstruktionsschmerzen besonders
günstige Effekte.
Tilidin-Naloxon mit dem wichtigen Vorteil der praktisch fehlenden
Obstipation wurde ebenso wie das
gut verträgliche Tramadol und das
muskelentspannende Flupirtin
(Katadolon, Trancolong) in Deutschland entwickelt, ursprünglich auch
Hydromorphon und Oxycodon, die
heute in retardierter Zubereitung
zur Verfügung stehen. Das Prinzip
des Naloxonzusatzes wurde nach
den guten Erfahrungen bei TilidinNaloxon bei dem Präparat Oxycodon-Naloxon (Targin) erfolgreich
genutzt. Diese Substanzen können
im Rahmen einer differenzierten
Schmerztherapie sinnvoll eingesetzt
werden, wobei das Risiko von Obstipation und Ileus verringert wird.
Bei Durchbruchschmerzen werden
rasch wirkende Mittel wie Morphin
Tropfen bzw. Brausetbletten oder
Fentanyl-Stick (Actiq) verwendet.
Etwa 10 Prozent der Karzinomschmerzpatienten benötigen nach
der IASP-Expertenmeinung interventionelle Techniken wie periphere Nervenblockaden, Sympathicusblockaden, Radiotherapie und
neurochirurgische Eingriffe. Wenn
die orale Medikation nicht zur
Schmerzkontrolle ausreicht, sind
spinale oder epidurale Zufuhr von
Lokalanästhetika mit Opioiden,
intrathekale Systeme mit Kathetern,
Ports und implantierte Pumpen
wertvolle Optionen. Spätestens hier
ist die interdisziplinäre Zusammenarbeit notwendig, um das Schicksal
■
der Betroffenen zu erleichtern.
PD Dr. med. Roland Wörz
3
Aus Fehlern lernen
Akutes Koronarsyndrom
A
uch wenn die Gutachter­
kommissionen in BadenWürttemberg nur bei ein bis
zwei Fällen pro Jahr einen Behand­
lungsfehler im Zusammenhang
mit einem akuten Koronarsyndrom
bejahen, kommt es doch immer
­wieder vor, dass ein akutes Koronar­
syndrom nicht erkannt bzw. dia­
gnostisch falsch eingeschätzt wird.
Im Folgenden werden anhand zwei­
er Kasuistiken aus der ambulanten
Medizin die typischerweise in die­
sem Zusammenhang auftretenden
Fehler dargestellt.
Fall 1:
Eine 60-jährige Patientin klagt
in der Praxis des Hausarztes über
Schmerzen in der linken Brustseite
und im linken Oberarm. Aufgrund
der in den vergangenen Jahren
mehrfach aufgetretenen Beschwer­
den vonseiten der Wirbelsäule und
entsprechenden Behandlungen geht
der Arzt zunächst von vertebra­
genen Beschwerden aus. Zum Aus­
schluss einer kardialen Ursache ver­
anlasst er trotzdem ein EKG und ei­
nen Troponin-Test. Dieser ist negativ.
Aufgrund dessen wird das EKG
(Abb.1) nicht mehr ausreichend be­
fundet. Die sich darin zeigenden
Hinweise auf einen frischen Myo­
kardinfarkt werden nicht erkannt
bzw. fälschlicherweise nicht als sol­
che bewertet. Es kommt am Abend
des gleichen Tages zu einem HerzKreislaufstillstand mit Reanimation
durch den Notarzt. In der Klinik er­
folgt die Rekanalisierung einer ver­
schlossenen Herzkranzarterie und
ein Stent wird gesetzt.
Vor der Gutachterachterkommis­
sion wurde das Nichterkennen des
akuten Herzinfarktes als Behand­
lungsfehler gewertet, insbesondere
mit dem Hinweis, dass ein negativer
Troponin-Test einen frischen Herz­
infarkt nicht ausschließt.
Fall 2:
Bei der 75-jährigen Patientin
kommt es nach Schilderung des
Ehemanns nachts gegen drei Uhr zu
einer akuten Atemnot. Die Patientin
habe „verzweifelt nach Luft“ gerun­
gen, sie sei „leichenblass“ gewesen
und habe kalten Schweiß auf der
Stirn gehabt. Die zunächst angeru­
fene DRK-Leitstelle verwies auf den
Notdienst habenden Arzt. Dieser
kam auch umgehend zu der Patien­
tin. Er ging von Schmerzen von der
Wirbelsäule, in Schulter und Rücken
ziehend, aus. Er vermerkt noch, dass
die Patientin Angst hatte und „kalt­
schweißig“ war. Der Blutdruck wurde
zu 145/75 mmHg gemessen, der
Puls war bei 80/min. Die Patientin
erhielt eine i. m. Injektion mit Diclo­
fenac. Am nächsten Morgen wurde
der Hausarzt gerufen, der auch
­umgehend zu einem Hausbesuch
kam. Auch dieser ging von vertebra­
genen Schmerzen aus, verordnete
ein NSAR-Schmerzmittel und
Pantozol als Magenschutz. Eine
Röntgenuntersuchung der Wirbel­
säule nach dem Wochenende
wurde angeregt.
Nach einer vorübergehenden
Besserung verschlechterte sich der
Zustand der Patientin am nächsten
Tag dramatisch, sodass der Notarzt
gerufen wurde. In der Klinik wurde
ein abgelaufener Vorderwandinfarkt
diagnostiziert. Bei der Beurteilung
hob die Gutachterkommission dar­
auf ab, dass die Symptomatik mit
kaltem Schweiß, Atemnot und Tho­
raxschmerzen trotz bekannter und
vorbestehender Wirbelsäulensymp­
tomatik hätte „die Alarmglocken
klingeln lassen müssen“. Und weiter
wird ausgeführt: „Zwar ist einzuräu­
men, dass Rücken- und Schulter­
schmerzen bei einem Vorderwandin­
farkt nicht typisch sind, jedoch durf­
ten sie (die behandelnden Ärzte)
sich angesichts der übrigen Symp­
tome nicht mit der Diagnose Schul­
terschmerzen zufrieden geben. Bei­
den Ärzten ist vorzuwerfen, dass sie
die anamnestischen Angaben über
kalten Schweiß und Atemnot nicht
entsprechend gewürdigt haben.“
ÄBW 01 • 2009
23
Aus Fehlern lernen
Das Redaktionsteam „Aus Fehlern lernen“
Dr. med. Manfred Eissler, Facharzt für Allgemeinmedizin
und Statistikbeauftragter der Gutachterkommissionen
in Baden-Württemberg
Dr. iur. Eberhard Foth, Richter am Bundesgerichtshof a. D. und
Vorsitzender der Gutachterkommission Südwürttemberg a. D.
Dr. med. Michael Becker, Facharzt für Allgemeinmedizin,
ständiger Beisitzer der Gutachterkommission Nordbaden
Matthias Felsenstein, Facharzt für Innere Medizin,
Leiter der Abteilung Fortbildung und Qualitätssicherung
der Landesärztekammer Baden-Württemberg
Ulrike Hespeler, Juristische Geschäftsführerin
der Landesärztekammer Baden-Württemberg
Dr. med. Michael Becker, Ulrike Hespeler,
Dr. iur. Eberhard Foth, Dr. med. Manfred Eissler
(nicht im Bild: Matthias Felsenstein)
Diskussion:
Die instabile Angina pectoris
und der manifeste Herzinfarkt wer­
den als akutes Koronarsyndrom zu­
sammengefasst. Beim Herzinfarkt
wird unterschieden zwischen einem
Infarkt mit ST-Hebungen im EKG
(STEMI) und einem Infarkt ohne sol­
che EKG-Veränderungen (NSTEMI).
Entscheidend für die Diagnose eines
Herzinfarktes sind die klinische
Symptomatik, die Veränderungen
im EKG und die laborchemische
Diagnostik mit Troponin-Test und
CK-MB-Bestimmung (und eventuell
weiteren laborchemischen Hin­
weisen).
Für den Arzt im kassenärztlichen
Notfalldienst oder den zunächst
alarmierten Hausarzt stehen bei
einem Hausbesuch nur einge­
schränkte diagnostische Möglich­
keiten zur Verfügung. In der Regel
wird weder eine standardisierte
EKG-Ableitung noch eine Laborwer­
tebestimmung möglich sein. Umso
wichtiger sind beim Erstkontakt
die klinischen Symptome: Thorax­
schmerz, typische Schmerzausstrah­
lung, eventuell auch Oberbauch­
schmerz, verbunden mit Schwitzen,
oft als kaltschweißig beschrieben,
und Atemnot sind Symptome eines
akuten Koronarsyndroms. Es muss in
der präklinischen Versorgung bei
Vorliegen dieser Symptomatik von
einem akuten Koronarsyndrom aus­
gegangen werden, und die entspre­
chenden Maßnahmen müssen er­
griffen werden, wozu in aller Regel
die umgehende stationäre Einwei­
sung mit Notarztbegleitung gehört.
Findet der Erstkontakt in der Praxis
statt, so ist meist die Möglichkeit ei­
ner standardisierten EKG-Ableitung
gegeben. Auch ein Troponin-Test ist
in der Regel verfügbar. Allerdings ist
zu beachten, dass die laborche­
mische Diagnostik, insbesondere
auch der Troponin-Test, in den
ersten ein bis zwei Stunden nach
einem Infarktereignis noch negativ
sein können, und auch typische
EKG-Veränderungen müssen nicht
immer vorhanden sein, sodass auch
in diesen Fällen der klinischen
Symptomatik eine hervorragende
■
Bedeutung zukommt.
Leibniz-Preise für zwei Ulmer Ärzte
Z
wei Gottfried-Wilhelm-Leibniz-Preise für das Jahr 2009 gehen an die
Universität Ulm: Der Virologe Prof. Dr. Frank Kirchhoff (47) vom Insti­
tut für Virologie und der Gastroenterologe Prof. Dr. Karl Lenhard
Rudolph (39) vom Institut für Molekulare Medizin und der Max-PlanckForschungsgruppe für Stammzellalterung wurden von der Deutschen
Forschungsgemeinschaft geehrt. Der Leibnitz-Preis gilt als die angesehens­
te Auszeichnung für Forscher in Deutschland und ist mit jeweils bis zu
2,5 Millionen Euro dotiert.
Mit Prof. Kirchhoff erhält einer der weltweit führenden AIDS-Forscher
den Leibniz-Preis. Der Virologe hat in den letzten zwei Jahrzehnten entschei­
dend dazu beigetragen, dass die Entstehung von AIDS und insbesondere die
Evolution des HI-Virus immer besser verstanden werden. Kirchhoff konzent­
rierte seine Forschungen höchst erfolgreich auf eine der wichtigsten Protein­
komponenten des HI-Virus, das Nef-Protein, das vielfältige und ganz unter­
schiedliche Wirkungen hat: Beim Primaten verringert es die Pathogenese der
HI-Viren, beim Menschen geht sein immunmodulierender Effekt dagegen
verloren, sodass sich das Virus stark vermehren kann und hochpathogen ist.
Weitere bedeutende Entdeckungen Kirchhoffs gelten einem Peptid im
menschlichen Blut, das aus 20 Aminosäureresten besteht und die Virusver­
mehrung blockiert, sowie einem Protein in der Samenflüssigkeit, das mit sei­
nen Fasern HI-Viren einfängt, in Zellen eindringen lässt und damit die Infek­
24
ÄBW 01 • 2009
tionsrate erhöht. Diese Befunde können die hohen Raten der sexuellen
Übertragung bei AIDS miterklären und gleichzeitig neue Ansätze zur Ver­
meidung der Übertragung aufzeigen. Mit diesen Arbeiten hat Kirchhoff der
deutschen AIDS-Forschung international zu hohem Ansehen verholfen.
Die Arbeiten von Prof. Rudolph gelten den Telomeren, jenen DNAMotiven, die sich an den linearen Chromosomenenden befinden und bei
jeder Zellteilung um einen Bruchteil kürzer werden. Diesen Prozess der Telo­
merverkürzung und seine Auswirkungen hat Rudolph in zahlreichen weg­
weisenden Arbeiten erforscht, wobei er sich besonders für das Enzym Telo­
merase interessierte, das die Verkürzung der Telomere einschränkt und damit
häufigere Zellteilungen ermöglicht. Anhand von Mausmodellen und -mutan­
ten konnte Rudolph unter anderem zeigen, dass die Telomerverkürzung
letztlich zu einer Verkürzung der Lebenszeit führt und dass beispielsweise
die Entstehung der Leberzirrhose von der Telomerase-Aktivität abhängt. Von
besonderer Bedeutung ist Rudolphs Erkenntnis, dass die Telomerverkürzung
eine zweifache, entgegengesetzte Rolle bei der Entstehung von Krebs spielt:
Einerseits führt sie zur Tumorunterdrückung, andererseits geht sie häufig mit
spontaner Krebsbildung einher. Nicht zuletzt wies Rudolph nach, dass die
Telomerverkürzung auch die Funktion und Lebensdauer von Stammzellen
bestimmt. All diese Arbeiten haben neben ihrer fundamentalen Bedeutung
für die Grundlagenforschung auch ein hohes therapeutisches Potenzial. ■
Vermischtes
Neuordnung der vertragsärztlichen Vergütung
Zum Scheitern verurteilt?
S
o, wie im Wettbewerbsstärkungsgesetz der Bundesregierung beschlossen, nimmt die Gesundheitsreform ihren Lauf. Alle Akteure
im Gesundheitswesen sind von den
Veränderungen betroffen, ganz besonders betroffen sein werden die
­Patienten. Obwohl alle Fachleute im
höchsten Maße skeptisch sind, beteuern insbesondere unsere Bundeskanzlerin und unsere Bundesgesundheitsministerin, dass die Reform für alle
positive Auswirkungen haben wird.
Die niedergelassenen Kolleginnen
und Kollegen haben zum Jahresende
2008 die Mitteilungen über die Höhe
ihres Regelleistungsvolumens des ersten Quartals 2009 zugestellt bekommen. Die Empörung ist groß, nicht
nur in Baden-Württemberg, sondern
bundesweit. Die Empörung ist meines
Erachtens berechtigt, eine solche
intransparente Honorarverteilung,
verbunden mit Hypothesen und
Schätzungen, die sich in einer „Blackbox-Rückstellungen“ verbergen, hat
es noch niemals gegeben. Die versprochene Planungssicherheit für den
Kleinunternehmer in seiner Praxis ist
nicht gegeben, im Gegenteil sind die
voraussehbaren Honorareinnahmen
viel weniger kalkulierbar als dies in
der Vergangenheit der Fall war. Dies
liegt in den gesetzlichen Vorgaben
begründet. Nachdem im Vorfeld der
Gesetzgebung vom KV-System viel zu
wenig getan wurde, dieses Gesetz zu
verhindern bzw. es vernünftig zu gestalten, hat man sich nach Inkrafttreten flugs hingesetzt, um es entsprechend umzusetzen. Wie ein roter
Faden ziehen sich Planwirtschaft und
Staatsmedizin durch das SGB V
(gesetzliche Krankenversicherung).
Der Versorgungsbedarf wird planwirtschaftlich geschätzt, interessanterweise auf Grund des Abrechnungsverhaltens des jeweiligen Vorvorjahres. Die
Gebührenordnung wird immer mehr
pauschaliert. Der richtige Weg einer
betriebswirtschaftlich kalkulierten Bewertung einzelner Leistungen ist verlassen worden, stattdessen hat man
einzelne Leistungen des EBM über
den Daumen gepeilt auf- oder abgewertet und dann einen Punktwert von
nur 3,5 Cent festgelegt, obwohl dieser
EBM vor fast zehn Jahren einmal mit
5,11 Cent kalkuliert worden ist. Hinzu
kommt, dass man trotz weiter bestehender Geldmengenbegrenzung den
Leistungskatalog der GKV ausgeweitet
hat, auch wird die Eigenverantwortung der Patienten nicht gestärkt,
sondern eher zurückgefahren. Zudem
werden bei der Honorarverteilung einige Fachgruppen relativ stark mengenbegrenzt, andere haben praktisch
überhaupt keine Mengenbegrenzung.
Die eigentliche Ursache aller
Probleme liegt im Gesundheitsfonds
begründet. Schon jetzt ist dieser
Gesundheitsfonds virtuell quasi eine
Einheitskasse, wir alle werden vom
Gesundheitsfonds bezahlt. Dies muss
zur Folge haben, dass alles bundesweit einheitlich wird, differenziert
lediglich noch nach Morbidität. Und
auch hier sieht es, was die Geldzuteilung anbetrifft, für Baden-Württemberg künftig düster aus. Die jetzige
Diskussion um zusätzliche Steuerfinanzierung macht die Sache nicht
besser, im Gegenteil. Staatsmedizin
sind immer steuerfinanziert. Folge
wäre, dass die Politik immer mehr das
Heft in die Hand nimmt. Planwirtschaft und Staatsmedizin sind übrigens auch Grundlage der DiseaseManagement-Programme. Die Fortsetzung findet sich in den Verträgen
nach § 73. Die bloße Hoffnung auf ein
bisschen mehr Geld zerschlägt plötzlich jegliche innerärztliche Solidarität.
Auch wenn möglicherweise im
Moment nur über solche Verträge
mehr Honorar generiert werden kann,
die Zukunft muss anders gestaltet
werden, denn Vertragsvielfalt und
Wettbewerb ist in diesem Falle keinesfalls positiv für die zu be­handelnden
Krankheiten unserer ­Patienten. Überhaupt scheinen die Patienten bei allen
Reformen gar keine Rolle mehr zu
spielen. Der Patient muss zwar mehr
zahlen, mehr ankommen wird bei
ihm aber ebenso wenig wie bei den
ambulant tätigen Kolleginnen und
Kollegen. Freie Arztwahl und Therapiefreiheit, ehemals hohe Güter
­unserer Gesellschaft, werden durch
diese Verträge in Frage gestellt, die
medizinische Behandlungsqualität
wird durch Pauschalierungen abnehmen und der mit dem Gesundheitsfonds, der Planwirtschaft und der
Vertragsvielfalt einhergehende Bürokratiewahn verschlingt so viel Geld,
dass der zu erzielende Gewinn in
Relation zur Arbeitszeit in keinem
Verhältnis mehr steht.
Für unsere zukünftigen strategischen Überlegungen darf es nicht
allein darum gehen, Honorare immer
weiter zu steigern. Vielmehr muss
auch das tägliche Arbeiten wieder
attraktiv gemacht werden. Dies wird
nur möglich sein, wenn ein Umdenken dahin gehend stattfindet, dass
auf der einen Seite die Vollkaskomentalität unserer Bevölkerung gebrochen wird, auf der anderen Seite die
medizinisch erbrachten Leistungen
vernünftig und angemessen bezahlt
werden. Die Abrechnungen müssen
transparent und nachvollziehbar sein.
Irgendwelche Stellschrauben bei der
Honorarverteilung zu drehen oder
nicht nachvollziehbare Umbewertungen in der Gebührenordnung führen hier nicht zum Ziel. Eine Gebührenordnung muss vernünftig kalkuliert sein, der Patient bekommt eine
Rechnung, und eine sozial abgefederte Eigenbeteiligung im Krankheitsfalle ist dringend notwendig.
Nur so wird eine vernünftige vertragsärztliche Versorgung in der Zukunft gestaltet werden können. Der
jetzt eingeschlagene Weg führt in die
Staatsmedizin mit weiterer Entmachtung der Selbstverwaltungsgremien
und wahrscheinlich Abschaffung der
Kassenärztlichen Vereinigungen.
Um abschließend auch die Frage
in der Überschrift dieses Aufsatzes zu
beantworten: Ich glaube, dass die
Neuordnung der vertragsärztlichen
Vergütung scheitern wird.
■
Dr. med.
Wolfgang Herz
Dr. Wolfgang Herz
Stv. Vorsitzender des Vorstandes der KVBW
ÄBW 01 • 2009
25
Vermischtes
Neue Bücher
Klinische Ethikberatung
A. Dörries, G. Neitzke, A. Simon,
J. Vollmann, 226 Seiten, Kohlhammer,
ISBN 978-3170198418, 39,00 Euro
Zunehmend werden in Kranken­
häusern Klinische Ethikkomitees eingerichtet. Dieses interdisziplinäre
Buch ist eine praxisrelevante Einführung in die Tätigkeiten Klinischer
Ethikberatung. Dabei geht es um
unterschiedliche Modelle und Strategien zur Implementierung. Das
Werk spiegelt die Erfahrungen der
Herausgeber aus eigener Unterrichts- und Beratungspraxis wieder.
Ärztliche Kooperationen
Rolf Michels und Karl-Heinz Möller,
292 Seiten, NWB Verlag,
ISBN 978-3482573118, 39,00 Euro
Im Mittelpunkt stehen aktuelle
rechtliche und steuerrechtliche
­Rahmenbedingungen für ärztliche
Kooperationen. Zielgruppe des
Buches sind eigentlich Steuerberater
und Rechtsanwälte, die kompakte
Darstellung von Lösungsansätzen
und zahlreiche Beispiele machen
die Lektüre jedoch auch für Ärzte
­interessant, die aus der Vielzahl
von möglichen Kooperationsformen
die individuell richtige auswählen
wollen.
Die ärztliche Begutachtung
E. Fritze und F. Mehrhoff, 901 Seiten,
Steinkopff, ISBN 978-3798515635,
179,95 Euro
Das Werk widmet sich zunächst den
(Rechts-) Grundlagen, der Struktur
des sozialen Sicherungssystems sowie dem Arztrecht. Es schließt sich
ein umfangreiches Kapitel zu Funk­
tionsprüfung und Diagnostik an,
danach folgen detaillierte Erläuterungen zur ärztlichen Begutachtung
26
ÄBW 01 • 2009
in nahezu allen Gebiete der Medizin.
Das Buch eignet sich daher insbesondere als Nachschlagewerk und
gibt eine klare Orientierungshilfe
für die Gutachtenerstellung.
Technikmacht und Todesfurcht
Hannes Friedrich, Susanne StemannAcheampong, Michael Röslen, Astrid
Osterlan, 304 Seiten, VWB-Verlag,
ISBN 978-3861352297, 30,00 Euro
Das Buch untersucht Beruf und
Selbstverständnis von Onkologen,
indem Krebsärzte nach ihrem Selbstverständnis im Umgang mit Krebs
befragt werden. So werden unter
anderem die Einschätzung der
Krebserkrankung, die Erfolge und
Misserfolge, die Grenzen der Therapie usw. dargestellt. Es ergibt sich
ein vielschichtiges und differenziertes Bild der Onkologie als einer
Profession zwischen „Technikmacht
und Todesfurcht“.
Nichtinvasive kardiale
Bildgebung
M. Schäfers, F. Flachskampf,
U. Sechtem, S. Achenbach,
B. J. Krause, M. Schwaiger,
G. Breithardt, 536 Seiten, Ecomed,
ISBN 978-360916282, 179,00 Euro
Die nichtinvasive Diagnostik von
Herz und Gefäßen, beispielsweise
mit SPECT, PET, CT, MRT oder Echokardiografie, wird immer wichtiger.
Das Buch liefert fundiertes Expertenwissen und charakterisiert vor allem
die Stärken und Schwächen der
Verfahren. Außerdem beschreibt
es Indikationen, Funktionsweisen,
Untersuchungstechniken, klinische
Protokolle, Auswertung und Interpretation von Befunden und gibt
Entscheidungshilfen für die Verfahrenswahl. Besonderes Gewicht liegt
auf relevanten klinischen Frage­
stellungen.
ArzneimittelInfoservice
D
ie Kassenärztliche Bundes­
vereinigung (KBV) bietet Vertragsärzten mit ihrem neuen
Arzneimittel-Infoservice (AIS) gebündelte und praxisnahe Informationen
zu Arzneimitteln und deren Verordnung. Dazu gehören Hilfestellungen
zum Verordnungsmanagement,
­Analysen zur Ausgabenentwicklung
sowie Verordnungshäufigkeiten bei
bestimmten Krankheitsbildern und
Hinweise zu Wirtschaftlichkeitsprüfungen. Die KBV stellt die entsprechenden Informationen gemeinsam
mit der Arzneimittelkommission der
deutschen Ärzteschaft auf der Basis
relevanter Studien und Leitlinien zusammen. Ergänzend sind Informa­
tionen pharmazeutischer Unter­
nehmen zur Arzneimittelsicherheit
(beispielsweise Rote-Hand-Briefe)
zu finden. Weblinks zur Arzneimittelund zur Schutzimpfungs-Richtlinie
vervollständigen das Angebot.
Die Webadresse von AIS lautet:
■
ais.kbv.de
Rote-Hand-Briefe
M
it „Rote-Hand-Briefen“
informieren pharmazeutische
Unternehmen die Fachkreise
über neu erkannte, bedeutende
Arzneimittelrisiken und Maßnahmen
zu ihrer Minderung. Einen Überblick
über aktuelle Rote-Hand-Briefe
bietet die Homepage der Arznei­
mittelkommission der Deutschen
Ärzteschaft (AkdÄ):
www.akdae.de/20/40
Zudem bietet die AkdÄ als
kostenlosen Service die „Drug Safety
Mail“ an. Mit ihr werden per E-Mail
aktuelle Sicherheitsinformationen
zu Arzneimitteln versandt, derzeit
insbesondere die Risikobekanntgaben der AkdÄ aus dem Deutschen
Ärzteblatt sowie Rote-Hand-Briefe.
Die Anmeldung zu diesem
Newsletter ist möglich unter:
■
www.akdae.de/20/
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Vermischtes
LFB feiert 60jähriges Jubiläum
M
it einem Festakt begeht der
Landesverband der Freien
Berufe Baden-Württemberg
(LFB) sein 60-jähriges Jubiläum
am 20. Mai 2009 ab 16.00 Uhr im
Weißen Saal des Neuen Schlosses
in Stuttgart. Nach einem Grußwort
des Präsidenten des Bundesverbands der freien Berufe, Dr. Ulrich
Oesingmann, wird Ministerpräsident
Günther Oettinger zu aktuellen und
freiberuflichen Themen Stellung
nehmen. Ferner wird Prof. Dr. Paul
Kirchhof zum Thema „Freiheit des
Berufs und Freie Berufe“ referieren.
Die Teilnahme ist kostenfrei;
Anmeldung an die Geschäftsstelle
des LFB erbeten: Hegelstraße 33,
70174 Stuttgart, Telefon (07 11)
62 86 93, Fax 61 94 87 03,
■
E-Mail [email protected]
Fragebogen
für Ärzte-Survey
D
as Mannheimer Institut
für Public Health der Univer­
sität Heidelberg bittet Hausärzte um Unterstützung bei einem
Survey zum Thema „Prävention
­kardiovaskulärer Erkrankungen“.
In der ÄSP (Ärzte-Survey-Präven­
tion) -Studie werden Daten zu
­Präventionsangeboten in der hausärztlichen Versorgung erhoben.
Die sich hieraus ergebenden Implikationen sollen langfristig zu einer
effektiven und praktikablen Um­
setzung von Präventionsleitlinien
führen.
Der Fragebogen wird Anfang
2009 an zufällig ausgewählte
Hausärzte in Baden-Württemberg
verschickt. Weitere Infos finden
Sie im Internet unter
■
www.miph.de
Tarifrunde 2009
D
er Marburger Bund (MB) hat die Tarifgemeinschaft deutscher Länder
zu Tarifverhandlungen aufgefordert und verlangt für die Ärzte an
­Universitätskliniken im Schnitt rund 9 Prozent mehr Gehalt, eine
­deutliche Erhöhung der Zeitzuschläge für Überstunden, Samstags- und
Nachtarbeit sowie die Einbeziehung aller Ärzte in den Geltungsbereich
des arztspezifischen Tarifvertrages. Die Stuttgarter Zeitung kommentierte:
„Acht Prozent höhere Löhne hat Verdi gerade für den öffentlichen Dienst
verlangt. Nun legt der MB mit seiner Forderung für die Ärzte der Unikliniken
noch einen drauf. Beide Begehren wirken angesichts der Konjunkturlage
auf den ersten Blick fern der Realität. Die von der Bundesgesundheits­
ministerin zur Krankenhausfinanzierung zugesagte Hilfe von 3,5 Milliarden
Euro ist bereits verplant, um andere Löcher zu stopfen. Künftige Lohn­
steigerungen sind nicht abgedeckt. Die Ärztegewerkschaft macht das ganz
geschickt, denn sie entsendet ihre Mitglieder mehrfach auf die Straße:
Zunächst demonstrieren die Mediziner für eine höhere staatliche Unter­
stützung, und sobald diese beschlossen ist, verlangen sie für sich einen
stattlichen Anteil daran. Somit dürfte sich der tarifpolitische Alleingang
des Marburger Bundes in den kommenden Monaten einmal mehr als Segen
für seine Mitglieder erweisen. Bereits im Frühjahr war es ihm gelungen,
eine insgesamt rund achtprozentige Lohnsteigerung für die kommunalen
Klinikärzte durchzusetzen. Jetzt sind die Kollegen in den Universitätskliniken
dran – Hochleistungsmediziner, die ihre Arbeit auch beim Gehalt gewürdigt
sehen wollen. So schaukeln sie sich immer wieder gegenseitig hoch und
können es sich offenbar auch leisten, denn gute Ärzte werden dringend
■
­gebraucht.“
ÄBW 01 • 2009
Vermischtes
21. Heidelberger Gespräch 2008
A
Prof. Dr. med.
Dipl.-Chem. G. Triebig
28
nfang Oktober fand zum
21. Mal das „Heidelberger
Gespräch“ statt, an dem rund
200 Ärzte, Richter, Rechtsanwälte,
Abteilungsleiter und Referenten von
Versicherungen sowie Versichertenvertreter teilgenommen haben.
Insgesamt wurden sieben Themenschwerpunkte behandelt.
Zum ersten Thema – Begutachtungen im Beamtenrecht – führte
H.-C. Loebel (Frankfurt/Main) aus,
dass es für den Dienstherren vor
allem zwei Anlässe gibt: zum einen
die Entscheidung über die Eignung
eines Bewerbers als Voraussetzung
für seine Anstellung oder Beförderung und zum anderen die Feststellung der Dienstunfähigkeit eines Beamten als Voraussetzung für seine
vorzeitige Versetzung in den Ruhestand oder seine anderweitige Verwendung. An praktischen Beispielen
hat P. Lederer (Erlangen) Probleme
der ärztlichen Begutachtung aufgezeigt wie zum Beispiel Übergewicht
als Eignungshindernis, psychische
Erkrankungen als Ursache für vorzeitige Dienstunfähigkeit oder mangelnde Präzisierung der Gutachtenfragen. Ein weiterer wichtiger Aspekt
wurde von D. Hoppe (Bochum) referiert: Welche Aufwendungen, die aus
Anlass von Krankheit, Pflege und
Geburt entstehen, sind in welcher
Höhe beihilfefähig?
Zur „Begutachtung von Behandlungen bei schwersten und
seltenen Erkrankungen“ stellte
H.-J. Kretschmer (Kassel) aus juristischer Sicht fest, dass die abstrakte
Festlegung der Kriterien für „Schwere“ oder „Seltenheit“ der Krankheit
eine Rechtsfrage darstellt, die im
Kern nicht in den Aufgabenbereich
des medizinischen Gutachters fällt.
Ch. Kreck (Essen) verwies in seinem
Referat auf die Begutachtungsanleitungen mit Hinweisen aus leistungsrechtlicher und medizinischer Sicht,
die für eine Einzelfallbegutachtung
vorliegen.
Vor dem Hintergrund der beeindruckenden Erfolge in der plastischen Chirurgie einerseits und den
ÄBW 01 • 2009
ständig steigenden Aufwendungen
der gesetzlichen Krankenversicherung andererseits löste das dritte
Schwerpunktthema „Kosmetische
versus medizinische Indikation bei
medizinischen Eingriffen“ kontroverse Diskussionen aus. R. Funk (Münster) und G. Germann (Ludwigshafen)
haben anhand von eindrucksvollen
Kasuistiken ihre jeweiligen Standpunkte aufgezeigt und aus sozial­
medizinischer Sicht gewürdigt.
„Anspruch und Wirklichkeit
der Berufskrankheitenmerkblätter“
standen im Fokus des vierten
Schwerpunktthemas. S. Brandenburg (Hamburg) wies zunächst darauf hin, dass die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales ver­
öffentlichten Merkblätter keine Gesetzes- oder Verordnungsmaterialien
darstellen, sodass ihnen keinerlei
rechtliche Verbindlichkeit zukommt.
M. Kentner (Karlsruhe) veranschaulichte anhand mehrerer historischer
und aktueller Beispiele, dass die
Zielsetzung der Merkblätter, das
heißt die Beschreibung des aktuellen Standes der wissenschaftlichen
Erkenntnisse, nicht immer erreicht
wird. Um die teilweise unbefriedigende Situation zu verbessern, sollten die wissenschaftlichen Erkenntnisse auf breiter Basis, zum Beispiel
unter Einbeziehung der in Betracht
kommenden medizinischen Fach­
gesellschaften, evaluiert werden.
Im Rahmen des fünften Schwerpunktthemas wurde die Einschätzung bzw. Festsetzung der „Minderung der Erwerbsfähigkeit von
Krebserkrankungen als Berufskrankheit“ behandelt, die für alle Beteiligten eine besondere Herausforderung
darstellt. H. Matzdorff (Saarbrücken)
verdeutlichte anhand von drei
­Tumorentitäten (Harnblasenkarzinom, Bronchialkarzinom, Lymphome) die verbesserte Patientenprognose durch das Zusammenführen der chirurgischen, chemo- und
strahlentherapeutischen Behandlungen. Aus juristischer Sicht wies
M. Schafhausen (Frankfurt/Main)
auf die Besonderheiten von Berufs-
krebserkrankungen hin. Im Mittelpunkt stand dabei die Frage, welche
Bedeutung die besonderen Aspekte
der Genesungszeit für die Bemessung der MdE haben.
Zum sechsten Schwerpunktthema, „Mehrbedarf wegen kostenaufwendiger Ernährung nach SGB II“,
wies A. Busse (Fulda) aus juristischer
Sicht darauf hin, dass sich die Frage
der Konkretisierung und Verbindlichkeit der jeweiligen Interpretation der
unbestimmten Rechtsbegriffe, wie
„Angemessenheit“ und „Notwendigkeit“, der Krankenkostzulage zunehmend kritischer stellt. Aus medizinischer Sicht – so H. Göpfert (Berlin)
– bereitet die Beurteilung der krankheitsbedingten besonderen Ernährung für viele Erkrankungen keine
größeren Schwierigkeiten, wenn
man sich am „Rationalisierungsschema 2004“ orientiert.
Zum Abschluss wurde zum
„Urheberrecht bei Gutachten“ aus
juristischer Sicht referiert. Ein Gutachten ist – wie G. Wallraf (Düsseldorf) betonte – nur dann urheberrechtlich geschützt, wenn es eine
„geistig-persönliche Schöpfung“
darstellt. Nach O. Schur (Berlin)
erfüllen medizinische Gutachten
die Voraussetzungen des Urheberrechts in der Regel nicht. Ausnahmen können beispielsweise Gut­
achten zur erstmaligen grundlegenden Klärung komplexer Sach­
verhalte und mit erheblicher
Breitenwirkung sein.
Alle Referate werden in Schwerpunktheften der Zeitschrift „Der medizinische Sachverständige“ im kommenden Jahr veröffentlicht werden.
Das nächste „Heidelberger Gespräch“
findet im September 2009 statt.
Interessierte können sich unter
www.heidelberger-gespraech.de
■
informieren.
Prof. Dr. med. Dipl.-Chem. G. Triebig
Institut und Poliklinik
für Arbeits- und Sozialmedizin
des Universitätsklinikums Heidelberg
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Arbeitsmedizinische Berufskunde
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K. Landau – G. Pressel (Hrsg.)
Medizinisches Lexikon
der beruflichen
Belastungen und
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Termine
Termine
Thema
7 Info
Perinatologisches Kolloquium
>>> Ort: Tagungsraum
K Termin
Thema
Thema
Interdisziplinäre Bad Schönborner
Schmerzkonferenzen
Psychosomatische
Grundversorgung
inkl. Aufbaukurs
K Termin
jeweils donnerstags,
19.30–21.00 Uhr mit Patienten­
vorstellung und Diskussion
15. 01. 2009
„Restless legs – oft nicht erkannt.
Diagnose und Therapie“
Referent: Dr. Klaus-Matthias Hasert,
Philippsburg
12. 02. 2009
„Verbale und nonverbale Kommu­
nikation bei Schmerzpatienten“
Referent: Dr. Peter Loebel, Breisach
12. 03. 2009
„Unterbauchschmerzen“
Referentin: Dr. Ilkhanipur, Gernsbach
7 Info
>>> Ort: Thermarium, Eingang
Wellness- und Gesundheitspark,
Kraichgaustr. 14, 76669 Bad Schönborn,
OT Mingolsheim
Auskunft/Anmeldung:
Sekretariat PD Dr. R. Wörz,
Friedrichstr. 73, 76669 Bad Schönborn,
Tel. (0 72 53) 3 18 65, Fax 5 06 00,
E-Mail: [email protected]
Thema
1. Freiburger Forum
Bewegungsstörungen
K Termin
18. 01.–11. 07. 2009
80-Std. Gesamtkurs Psycho­
somatische Grundversorgung
(mit ärztlicher Gesprächsführung
und Balintgruppe)
Teilnahme an Modulen als Aufbau
zu Psychosomatische Grundkenntnisse
und Quereinstieg möglich
Termine am Wochenende,
Gruppengröße max. 14 Teilnehmer
7 Info
>>> Ort: Medizinische Akademie des
IB, Heubergstr. 90/92, 70180 Stuttgart
Programmauskunft:
Frau Dr. I. Rothe-Kirchberger,
nur E-Mail: [email protected]
Anmeldung: Frau Frank,
Tel. (07 11) 6 45 44 54, E-Mail:
[email protected]
Thema
Qualitätszirkel
„Transfusionsmedizin“
Regelmäßiges Treffen mit Diskussionsrunde zur Optimierung der trans­
fusionsmedizinischen Versorgung
im Raum Stuttgart
K Termin
K Termin
Sa, 17. 01. 2009, 9.30–13.00 Uhr
Wissenschaftliches Programm
zur Parkinson’schen Erkrankung
und Vernissage der ParkinsonKreativAusstellung betroffener Künstler.
Sa, 21. 02. 2009, 12.00–17.00 Uhr
Interviews und round table dis­
cussions über aktuelle Aspekte
der Parkinson’schen Erkrankung
mit Ärzten, Patienten, Politikern
und Künstlern sowie Finissage
der ParkinsonKreativ-Ausstellung.
7 Info
>>> Ort: Neurozentrum, Universitäts-
Klinikum Freiburg, Breisacher Str. 64,
79106 Freiburg
Auskunft/Anmeldung:
Manuela Fellmann, Sekretariat,
Tel. (07 61) 2 70-93 00, Fax 2 70-93 03,
www.uniklinik-freiburg.de/stereotaxie
Anmeldung erforderlich!
30
Di, 20. 01. 2009, 19.00 Uhr
7 Info
>>> Ort: Transfusionsmedizinische
Praxis, Schwarenbergstr. 7,
70190 Stuttgart (Parkplätze in Garage
des Karl-Olga-Krankenhauses)
Auskunft/Anmeldung:
Dr. A. Schabel, Tel. (07 11) 2 57 67 47,
E-Mail: A. [email protected]
Thema
Fort- und Weiterbildung
„Sturz im Alter“
K Termin
Mi, 21. 01. 2009, 18.00–20.30 Uhr
7 Info
>>> Ort: Bergklinikum,
Hoppe-Seyler-Str. 1, 72076 Tübingen
Veranstalter:
Geriatrisches Zentrum Tübingen
Auskunft/Anmeldung: Marina Kaiser,
Tel. (0 70 71) 29-8 75 17, E-Mail:
[email protected]
ÄBW 01 • 2009
jeweils montags, 17.00–18.00 Uhr
26. 01. 2009
„Chorionamnionitis und
periventrikuläre Leucomalazie“
Ort: Hörsaal Ebene 5, Krankenhaus
Bad Cannstatt, Prießnitzweg 24,
70374 Stuttgart
30. 03. 2009
„Perinatologische Aspekte
der HIV-Infektion“
Ort: Hörsaal des Olgahospital,
Bismarckstr. 8, 70176 Stuttgart
7 Info
>>> Veranstalter: Perinatalzentrum
Klinikum Stuttgart
Auskunft/Anmeldung: Sekretariat
Prof. Karck, Tel. (07 11) 52 05 31 01,
E-Mail: [email protected]
im ehemaligen astronomischen Institut,
Waldhäuser Str. 64, 72076 Tübingen
Auskunft/Anmeldung: CenTrial GmbH,
Otfried-Müller-Str. 45, 72076 Tübingen,
Tel. (0 70 71) 2 97 22 58, Fax 29 51 58,
E-Mail: [email protected]
Thema
Psychosomatische
Grundversorgung 2009
in Heidelberg
K Termin
jeweils Fr–So
Kurs I 06.–08. 02. 2009
Kurs II 27.–29. 03. 2009
Kurs III 19.–21. 06. 2009
Kurs IV 17.–19. 07. 2009
Kurs I 25.–27. 09. 2009
Kurs II 16.–18. 10. 2009
Kurs III 20.–22. 11. 2009
Thema
7 Info
KKS – Koordinierungszentrum
für Klinische Studien Heidelberg
>>> Ort: Praxis Dr. Olschewski-
K Termin
27.–28. 01. 2009 (Di–Mi)
Prüfarztkurs
12.–14. 02. 2009 (Do–Sa)
Prüfarztkurs Chirurgie
04.–05. 03. 2009 (Mi–Do)
Prüfarztkurs NCT
7 Info
>>> Ort: KKS Heidelberg,
Gebäude 4410, 2. Etage, Voßstr. 2,
69120 Heidelberg
Auskunft/Anmeldung:
Fortbildungsteam des KKS Heidelberg,
Tel. (0 62 21) 56-3 45 15, Fax 56-3 35 08,
www.kks-hd.de/kurse
Thema
CenTrial
Koordinierungszentrum Klinische
Studien an den Universitätsklinika
Tübingen und Ulm
K Termin
03.–04. 02. 2009 (Di–Mi),
9.00–17.00 Uhr
9. Prüfarzt
05.–07. 02. 2009 (Do–Sa),
ganztägig (1. Block)
13. Aufbaukurs Studienassistenz
Di, 17. 02. 2009, 13.00–18.00 Uhr
14. Klinischer Studientag
„Arzneimittelsicherheit:
Pharmakovigilanz –
ein praxisorientierter Einstieg“
Mi, 18. 02. 2009, 9.00–17.00 Uhr
3. GCP-Training Basis
27.–28. 02. 2009 (Fr–Sa),
ganztägig (1. Block)
20. Basiskurs Studienassistenz
Hattenhauer, Schillerstr. 12,
69115 Heidelberg
Auskunft/Anmeldung:
Dr. A. Oberweis-Nienburg,
Tel. (0 62 21) 91 56 93,
E-Mail: [email protected]
Thema
Anorektaler
Endo-Sonographiekurs
K Termin
06.–07. 02. 2009 (Fr–Sa)
Grund- und Aufbaukurs
Theorie und praktische Übungen
an Probanden
7 Info
>>> Ort: Enddarm-Zentrum
Mannheim, Bismarckplatz 1,
68165 Mannheim
Leitung: Prof. Dr. M. Sailer,
PD Dr. D. Bussen
Auskunft/Anmeldung:
Enddarmzentrum Mannheim,
Tel. (06 21) 12 34 75-10, Fax12 34 75-12,
E-Mail: [email protected]
Kosten: 250 Euro/Tag
Thema
Interdisziplinäre
Schmerzkonferenz Göppingen
K Termin
Mo, 09. 02. 2009, 20.00 Uhr
Anzeige
Termine
7 Info
>>> Ort: Regionales Schmerzzentrum,
DGS-Göppingen, Schillerplatz 8/1,
73033 Göppingen.
Auskunft/Anmeldung:
Frau Mickan, Tel. (0 71 61) 97 64-5,
E-Mail: [email protected]
Bitte melden Sie Patienten, die Sie vorstellen möchten, so rechtzeitig an, dass
die notwendigen konsiliarischen Fachkollegen zugezogen werden können.
Für teilnehmende Kolleginnen und Kollegen ist keine Anmeldung erforderlich.
Thema
Kurse zum Erwerb der Zusatzbezeichnung Palliativmedizin 2009
K Termin
Beginn 27.–28. 02. 2009,
monatlich Fr/Sa, Ende April 2009
40-Stunden-Kurs
Beginn 15.–16. 05. 2009,
monatlich Fr/Sa, Ende März 2010
120-Stunden Fallseminar
Fr, 03. 04. 2009
Strahlenschutz (stattlich
anerkannte Aktualisierung
der Fachkunde StrlSchV/RöV
für ermächtigte Ärzte –
arbeitsmedizinische Vorsorge)
Ort: RKU – Universitäts- und
Rehabilitationskliniken, Ulm
7 Info
>>> Auskunft/Anmeldung: Sozial- und
Arbeitsmedizinische Akademie BadenWürttemberg e. V., Geschäftsstelle Ulm,
Oberer Eselsberg 45, 89081 Ulm,
Tel. (07 31) 5 40 44, Fax 55 26 42,
E-Mail: [email protected]; www.sama.de
Thema
Curriculum „Psychosomatische
Grundversorgung“
K Termin
74189 Weinsberg
Leitung/Auskunft/Anmeldung: S. Jakob,
Ltd. Arzt Hospiz, Tel. (0 71 34) 85 83,
E-Mail: [email protected]
4 Wochenend-Seminare
jeweils freitags, 17.00–21.15 Uhr
und samstags, 9.00–17.00 Uhr
06.–07. 03. 2009
03.–04. 04. 2009
15.–16. 05. 2009
03.–04. 07. 2009
Zusätzlich 5 Balintgruppen-Termine
(mittwochs, 18.00–21.00 Uhr) nach Vereinbarung.
Kosten: 720 Euro (inkl. Balintgruppe)
Thema
7 Info
Sozial- und Arbeitsmedizinische
Akademie Baden-Württemberg e. V.
>>> Ort: Diakonie-Klinikum
7 Info
>>> Ort: Franken-Hospiz Weinsberg,
K Termin
Weiterbildungskurse
Arbeitsmedizin/Betriebsmedizin
Kurs B, Teil 1 in Ulm
05.–13. 03. 2009 (Do–Fr, inkl. Sa)
Kurs B, Teil 2 in Ulm
17.–25. 03. 2009 (Di–Mi, inkl. Sa)
Kurs C, Teil 1 in Ulm
27. 07.–05. 08. 2009 (Mo–Mi)
Kurs C, Teil 2 in Ulm
05.–14. 08. 2009 (Mi–Fr)
Kurs A, Teil 1 in Stuttgart
05.–13. 11. 2009 (Do–Fr, inkl. Sa)
Kurs A, Teil 2 in Stuttgart
17.–26. 11. 2009 (Di–Do)
13.–15. 02. 2009, freitags,
13.00–18.00 Uhr, samstags,
9.00–14.00 Uhr
Repetitorium
(Prüfungsvorbereitung zum
Fachgespräch Arbeitsmedizin)
Ort: InterCityHotel, Ulm
30.–31. 01. 2009, freitags,
12.00–18.00 Uhr, samstags,
9.00–15.00 Uhr
Ärztliche Untersuchungen nach
Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
sowie bei Fahr-, Steuer- und
Überwachungstätigkeiten (G 25)
Ort: Hotel Stern, Ulm
Schwäbisch Hall, Klinik für Psychoso­
matische Medizin und Psychotherapie,
Am Mutterhaus 1, 74523 Schwäbisch Hall
Leitung: Prof. Dr. F. Kröger
Auskunft/Anmeldung: Birgit Alt,
Sekretariat Prof. Dr. Kröger,
Tel. (07 91) 7 53-48 60,
E-Mail: [email protected]
Thema
13. Göppinger
Pädiatrie Fortbildung
INNERE
Refresher
20. - 24. Mai 2009, Zürich
42,5 Credits SGIM
●
Update in den neuesten diagnostischen und
●
Refresherkurs für Internisten, Allgemeinmediziner
therapeutischen Leitlinien
und Assistenzärzte mit über 40 Stunden umfassende
Fortbildung
Wissenschaftliche Leitung:
Prof. Dr. B. Meier, Inselspital Bern
PD Dr. T. Fehr, Universitätsspital Zürich
Prof. Dr. R. Lehmann, Universitätsspital Zürich
Prof. Dr. C. Meyenberger, Kantonsspital St. Gallen
Dr. B. Helbling, Stadtspital Waid Zürich
Prof. Dr. J. von Kempis, Kantonsspital St. Gallen
Prof. Dr. K. Mühlemann, Inselspital Bern
Prof. Dr. M. Brutsche, Kantonsspital Aarau
Prof. Dr. T. Cerny, Kantonsspital St. Gallen
Prof. Dr. B. Amann-Vesti, Universitätsspital Zürich
Dr. D. Grob, Stadtspital Waid Zürich
Prof. Dr. G. Kullak-Ublick, Universitätsspital Zürich
Prof. Dr. R. Baumgartner, Universitätsspital Zürich
Dr. R. Frey, RAD IV-Stelle, SVA Zürich
Behandelte Themenbereiche
K Termin
Sa, 14. 03. 2009, 9.00–13.00 Uhr
7 Info
>>> Ort: Seminaris Hotel Bad Boll,
Michael-Hörauf-Weg 2, 73087 Bad Boll
Veranstalter: Klinik am Eichert
Göppingen, Klinik für Kinderheilkunde
und Jugendmedizin, Eichertstr. 3,
73035 Göppingen
Auskunft/Anmeldung: Sekretariat
der Kinderklinik, Fr. Ludwig,
Tel. (0 71 61) 64 22 70, Fax 64 18 11,
E-Mail: [email protected], Doris.
[email protected]
Kardiologie – Angiologie – Gastroenterologie Nephrologie – Rheumatologie – Pneumologie Hämatologie – Endokrinologie - Infektiologie Geriatrie – Neurologie – Pharmakologie – Versicherungsmedizin
Kursort:
Technopark Zürich
Technoparkstrasse 1
8005 Zürich
Preise:
980 CHF (Fachärzte); 870 CHF (Assistenzärzte)
Einzeltage: 220 CHF / Tag (Fach- und Assistenzärzte)
Anmeldung/Information:
 www.fomf.ch
 [email protected]
 0041 (0) 844 95 95 95
ÄBW 01 • 2009
Termine
Thema
Thema
Thema
Fortbildung „Burnoutprophylaxe“
für Ärzte und Therapeuten
23. Jahrestagung der Vereinigung
für Kinderorthopädie
„Therapie chronischer Wunden –
Wundmanagement“
K Termin
K Termin
K Termin
15.–20. 03. 2009 (So–Fr)
20.–21. 03. 2009 (Fr–Sa)
17.–18. 07. 2009 (Fr–Sa)
7 Info
7 Info
7 Info
>>> Ort: Universitätsklinikum Ulm,
>>> Ort: Edwin-Scharff-Haus,
>>> Ort: Kloster Hegne bei Konstanz
HNO-Klinik, Frauensteige 12,
89075 Ulm
Auskunft: Frau Dr. C. Dremel,
Marie-Curie-Str. 18, 79100 Freiburg,
E-Mail: [email protected]
Thema
41. Klinisch-Neurowissenschaftliches Kolloquium
Silcherstr. 40, 89231 Neu-Ulm
Wissenschaftl. Leitung:
Prof. Dr. Heiko Reichel
Auskunft/Anmeldung: Kongressund MesseBüro Lentzsch GmbH,
Seifgrundstr. 2, 61348 Bad Homburg,
Tel. (0 61 72) 67 96-0, Fax 67 96-26,
E-Mail: [email protected];
www.kinderorthopaedie.org
K Termin
Thema
Mi, 18. 03. 2009, 17.00–19.00 Uhr
24. Notfallmedizinische
Jahrestagung
7 Info
K Termin
>>> Ort: Bezirkskrankenhaus
Günzburg, Hörsaal, Haus 63a, I. Stock,
89312 Günzburg
Veranstalter: Neurochirurgische Klinik
der Universität Ulm
Auskunft/Anmeldung: Ltd. OA
Prof. Dr. G. Antoniadis, OA Dr. R. König
oder Dr. T. Schmidt,
Tel. (0 82 21) 96 00 (Zentrale)
Thema
50. Kongress der Deutschen
Gesellschaft für Pneumologie und
Beatmungsmedizin e. V. (DGP)
K Termin
18.–21. 03. 2009 (Mi–Sa)
7 Info
>>> Ort: Congress Center Rosengarten
Mannheim, Rosengartenplatz 2,
68161 Mannheim
Wissenschaftl. Organisation:
Thoraxklinik am Universitätsklinikum
Heidelberg, Amalienstr. 5,
69126 Heidelberg
Auskunft/Anmeldung: Agentur
KONSENS, Stockumer Str. 30,
59368 Werne, Tel. (0 23 89) 52 75-0,
Fax 52 75-55, E-Mail: [email protected]; www.dgp-kongress.de
Thema
Hohenheimer Homöopathiekurse:
zur Erlangung der Zusatz­
bezeichnung: A-, C- und E-Kurs
K Termin
18.–22. 03. 2009 (Mi–So)
7 Info
Thema
>>> Ort: Kongresshaus,
Tumorzentrum
Ludwig Heilmeyer – CCCF
Thema
Mi, 14. 01. 2009, 17.30 Uhr
Post San Antonio-Symposium
Ort: Hörsaal Medizinische UniversitätsFrauenklinik, Hugstetter Str. 55,
79106 Freiburg
Fr, 23. 01. 2009, 13.30 Uhr
6. Post-ASH-Symposium
des Tumorzentrums
Ludwig Heilmeyer – CCCF
Ort: Großer Hörsaal Medizinische
Universitätsklinik, Hugstetter Str. 55,
79106 Freiburg
Augustaplatz 10, 76530 Baden-Baden
Veranstalter: Arbeitsgemeinschaft
Südwestdeutscher Notärzte e. V.
Auskunft: Geschäftsstelle der agswn,
Frau Hellmann, Frau Strobl,
Tel. (07 31) 9 60 84 69, Fax 3 78 85 17,
E-Mail: [email protected]
2. Landespsychiatrietag
Leitthema: „Lebensqualität
und Menschenwürde –
das geht alle an“
K Termin
Grüninger Str. 35, 70599 Stuttgart
Veranstalter: Dozenten des
LV Baden-Württemberg des DZVHÄ
Auskunft/Anmeldung: Dr. Wolfgang
Krause, Hauptstr. 46, 73037 Göppingen,
Tel.: (0 71 61) 92 36 63; E-Mail: info@
hohomkurse.de; www.hohomkurse.de
32
K Termin
Sa, 28. 03. 2009, 9.30–16.30 Uhr
7 Info
7 Info
>>> Weitere Informationen:
>>> Ort: Haus der Wirtschaft,
Willi-Bleicher-Str. 19, 70174 Stuttgart
Auskunft: Iris Maier-Strecker, Referentin,
Abteilung Behindertenhilfe und Psychiatrie, Diakonisches Werk Württemberg,
Heilbronner Str. 180, 70191 Stuttgart,
Tel. (07 11) 16 56-1 63, Fax 16 56 49-1 63,
E-Mail: maier-strecker.i@
diakonie-wuerttemberg.de;
www.landespsychiatrietag.de
Thema
XX. Kongress der Südwest­
deutschen Gesellschaft
für Gastroenterologie
26.–27. 06. 2009 (Fr–Sa)
>>> Ort: Haus Birkach,
Onkologische Termine
20.–21. 03. 2009 (Fr–Sa)
K Termin
7 Info
Veranstalter: Deutsches Institut für
Wundheilung, Fritz-Reichle-Ring 8,
78315 Radolfzell
Leitung: Dr. Stephan Eder,
Dr. Wolf-Rüdiger Klare
Auskunft/Anmeldung:
Deutsches Institut für Wundheilung,
Tel. (0 77 32) 9 39-15 25, Fax 9 39-25 25,
E-Mail: [email protected];
www.deutsches-wundinstitut.de
7 Info
>>> Ort: Kultur- und Kongresszentrum
Liederhalle – Schillersaal,
Berliner Platz 1–3, 70174 Stuttgart
Kongresspräsident: Prof. Dr. W. G. Zoller,
Stuttgart, Tel. (07 11) 2 78 54 01,
E-Mail: [email protected]
ÄBW 01 • 2009
Geschäftsstelle des Tumorzentrums
Ludwig Heilmeyer – CCCF,
Tel. (07 61) 2 70-71 51, Fax 2 70-33 98,
E-Mail:
[email protected];
www.tumorzentrum-freiburg.de
Thema
Onkologischer Schwerpunkt
Stuttgart
Di, 17. 02. 2009, 19.00 Uhr
OSP-Kolloquium: „Neuroendo­
krine Tumoren aus internistischonkologischer Sicht“
Di, 19. 05. 09, 19.00 Uhr
OSP-Kolloquium:
„Chirurgische Verfahren
beim Rektum-Karzinom“
Ort: Klinikum Stuttgart – Katharinenhospital, Hörsaal der Pathologie, Kriegsbergstr. 60, 70174 Stuttgart
Di, 31. 03. 2009, 19.00 Uhr
OSP-Kolloquium:
„Krebsrisikosprechstunde –
Wer soll vorgestellt werden?“
Ort: Diakonie-Klinikum Stuttgart, Hörsaal, Rosenbergstr. 38, 70176 Stuttgart
Di, 17. 03. 09, 19.00 Uhr
OSP-Kolloquium:
„Workflow Magenkarzinom“
Ort: Klinikum Stuttgart – Krankenhaus
Bad Cannstatt, Hörsaal, Prießnitzweg
24, 70374 Stuttgart
Di, 21. 04. 2009, 19.00 Uhr
OSP-Kolloquium: „Möglichkeiten
der Yttrium-geloadeten Partikel
(SIRT) zur Behandlung
von Lebermetastasen“
Ort: Robert-Bosch-Krankenhaus,
Pavillon 3, Auerbachstr. 110,
70376 Stuttgart
Do, 26. 02. 2009, 18.30 Uhr
RSZ-Schmerzkonferenz
Do, 30. 04. 2009, 18.30 Uhr
RSZ-Schmerzkonferenz
Ort: Marienhospital Stuttgart,
Röntgendemonstrationsraum der Klink
für Radiologie, Marienbau, Ebene 1,
Böheimstr. 37, 70199 Stuttgart
7 Info
>>> Auskunft: OSP-Sekretariat
Stuttgart, Tel. (07 11) 6 45 58-80,
E-Mail: [email protected]
Anmeldung nicht erforderlich!
Thema
Comprehensive Cancer Center
Ulm
K Termin
Mi, 04. 02. 2009, 18.00 Uhr
Kolloquium „Lokale und
systemische Therapie maligner
Gliome – Neue Studien
in der Neuroonkologie“
K Termin
7 Info
Di, 27. 01. 2009, 19.15 Uhr
RSZ-Kolloquium: „Fallvorstellung“
Fälle können angemeldet werden
Di, 24. 03. 2009, 19.15 Uhr
RSZ-Kolloquium: „PsychoEdukation, Nachlese Schmerztag,
Training I“
Di, 26. 05. 2009, 19.15 Uhr
RSZ-Kolloquium: „PsychoEdukation, Nachlese Schmerztag,
Training II“
Ort: Diakonie-Klinikum Stuttgart, Hörsaal, Rosenbergstr. 38, 70176 Stuttgart
>>> Ort: Medizinische Klinik
am Oberen Eselsberg,
Seminarraum 2609/10,
Albert-Einstein-Allee 23, 89081 Ulm
Veranstalter: Comprehensive Cancer
Center Ulm, integratives Tumorzentrum
des Universitätsklinikums und
der Medizinischen Fakultät,
Robert-Koch-Str. 8, 89081 Ulm
Auskunft/Anmeldung: Geschäftsstelle
des CCCU, Tel. (07 31) 5 00-5 60 56,
E-Mail: [email protected];
www.ccc-ulm.de
Bekanntmachungen
Zum Gedenken
Dr. med. Mariam Khatiri,
Eigeltingen
Dr. med. Erich Hauser,
Spaichingen
Dr. med. univ. Andreas Boros,
Radolfzell
Dr. med. Oskar Eppler,
Albstadt
Dr. med. Otto Fular,
Sigmaringendorf
Christakis Papathanassiou,
Wiesloch
Dr. med. (rumän.) Maria Rainer,
Bad Bellingen
Tip Dr./Univ. Istanbul Mardiros Nalbat,
Waiblingen
Dr. med. Gisela Gneiting,
Trossingen
Dr. med. Friedrich Löffler,
Karlsruhe
Prof. Dr. med. Otto Preisler,
Offenburg
Dr. med. Ulrich Dörr,
Stuttgart
Dr. med. Peter Markert,
Freiburg
Prof. Dr. med. Jürgen Knobloch,
Tübingen
Dr. med. Hans Born,
Tübingen
Dr. med. Werner Reichel,
Lahr
Dr. med. Eva-Sabine Gmelin,
Korntal-Münchingen
Dr. med. Johannes Schraknepper,
Freiburg
Wir trauern um
unsere Kolleginnen
und Kollegen
* 22. 05. 1978
† 30. 04. 2008
* 15. 02. 1921
† 26. 06. 2008
* 11. 01. 1935
† 19. 08. 2008
* 20. 03. 1920
† 17. 09. 2008
* 05. 07. 1917
† 05. 10. 2008
* 17. 03. 1925
† 16. 10. 2008
* 29. 11. 1924
† 20. 10. 2008
* 03. 08. 1949
† 21. 10. 2008
* 26. 10. 1915
† 30. 10. 2008
* 09. 05. 1922
† 31. 10. 2008
* 14. 08. 1920
† 08. 11. 2008
* 25. 03. 1953
† 09. 11. 2008
* 04. 02. 1940
† 10. 11. 2008
* 10. 05. 1944
† 13. 11. 2008
* 17. 01. 1960
† 17. 11. 2008
* 24. 07. 1921
† 20. 11. 2008
* 16. 08. 1954
† 22. 11. 2008
* 11. 07. 1922
† 24. 11. 2008
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Weitere Informationen unter
Tel. 0541/7101-128
– Physikalische Grundlagen
(Dosisbegriffe, Dosisgrenzwerte, Dosis-CT): Äquivalent­
dosis, CTDI, DLP, Rechtfertigung
– Leitlinien der Bundesärzte­
kammer: Film-Foliensysteme,
Einblendung, Bildqualität
– Was ist neu in der digitalen
Welt
– Aktuelle Rechtsvorschriften:
Die neue Röntgenverordnung
– Repetitorium
– Abschlusstestat für RöV
Landesärztekammer
Baden-Württemberg
Geschäftsstelle:
J­ ahnstraße 40
70597 Stuttgart ­(Degerloch)
Telefon (07 11) 7 69 89-0
Fax (07 11) 7 69 89-50
Weitere Infos unter www.laek-bw.de
Kurs zur Aktualisierung
der Fachkunde im Strahlenschutz
gem. § 18a Abs. 2 RöV
Zielgruppe:
Ärzte und Ärztinnen sowie medizinisch-technische Angestellte,
deren berufliches Betätigungsfeld im Umgang mit Röntgenstrahlen liegt.
Termin:
Dienstag, 10. Februar 2009
11.00 Uhr s.t. bis ca 19.00 Uhr
Veranstaltungsort:
Landesärztekammer
Baden-Württemberg,
Jahnstraße 38a,
70597 Stuttgart-Degerloch,
großer Sitzungssaal.
Seminarziel:
Bescheinigung zum Erhalt
der Fachkunde (Der Kurs ist
gem. § 18 a Abs. 2 RöV).
Der Kurs ist von der Zentralen
Stelle für die Vollzugsunter­
stützung beim Gewerbeaufsichts­
amt Stuttgart als zuständiger
Stelle anerkannt.
Kursinhalte:
– Arbeitsweise der Ärztlichen
Stelle: Normen
– Arbeitsweise der Ärztlichen
Stelle: Anforderungen, Gonadenschutz, Einstelltechniken
– Konstanzprüfungen:
Filmverarbeitung, Prüfkörper,
Mammographie
– Anwendung ionisierender
Strahlung, Röntgenverordnung
Diagnostische Referenzwerte
Kursleitung:
PD Dr Hans Hawighorst
Veranstaltungsort:
Landesärztekammer
Baden-Württemberg,
Jahnstraße 38a,
70597 Stuttgart-Degerloch
Teilnahmegebühr:
90,– Euro (inkl. Schulungs­
unterlagen und Verpflegung),
Gebühreneinzug erfolgt vor Ort
in bar.
Kursrücktritt:
Bei einer Stornierung bis drei
Wochen vor Kursbeginn in
schriftlicher Form wird eine Be­
arbeitungsgebühr von 30,– Euro
berechnet. Bei Abmeldungen
­danach und bei Nichterscheinen
wird die volle Seminargebühr
­erhoben. Der Veranstalter hat das
Recht, bei nicht ausreichender
Beteiligung die Veranstaltung
­abzusagen. Weitergehende Ansprüche hat der Teilnehmer nicht.
Anmeldung:
Eine schriftliche Anmeldung
unter Angabe von Name,
Adresse, Wohnort, Tel./Fax oder
E-Mail bei Frau Esposito, Ärztliche
Stelle, Telefon (07 11) 7 69 89-68,
Fax (07 11) 7 69 89-75, E-Mail:
[email protected]
ist erforderlich. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Anmeldungen
werden in der Reihenfolge
des Eingangs berücksichtigt.
www.tdh.de
ÄBW 01 • 2009
33
Bekanntmachungen
Haushalt 2007 der
Landesärztekammer
Baden-Württemberg
Die Rechnungslegung 2007
der Landesärztekammer wurde im
ersten Halbjahr 2008 durch die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Bansbach, Schübel, Brösztl &
Partner GmbH, Stuttgart, geprüft
und von der Vertreterversammlung am 29. November 2008
­abgenommen. Dem Vorstand,
dem Rechnungsführer, dem
­Haushaltsausschuss sowie der
Geschäftsführung der Landes­
ärztekammer wurde Entlastung
erteilt.
Nr. der Aufgabengebiete
Kostenstellen
Einnahmen
Euro
Saldo
Euro
100
105
110
120
I. Selbstverwaltung
Vertreterversammlung
Baden-Württembergischer Ärztetag
Vorstand
Haushaltsausschuss
357.354,35
64.731,72
1.270.543,78
27.977,98
200
210
220
230
235
240
250
260
II. Verwaltung
Geschäftsführung und Sekretariat
Mitgliederverwaltung
Buchhaltung
EDV
Zentrale EDV
Hausverwaltung
Allgemeine Verwaltung
Vermögensverwaltung
2.602.721,95
408.348,36
1.244.521,17
407.132,97
676.802,64
2.155.321,48
839.311,99
9.126,16
98.029,71
36.567,73
392.116,08
2.540.500,95
405.644,76
1.168.774,79
375.702,58
676.802,64
2.057.291,77
802.744,26
– 382.989,92
300
310
315
320
330
340
350
III. Aus-, Fort- und Weiterbildung
Medizinische Ausbildung
Weiterbildung
Zertifizierte Fortbildung
Fortbildung
Arzthelferinnen-Ausbildung
Medizinische Assistenzberufe
Akademie
3.101,31
1.782.296,30
483.727,05
920.724,54
849.352,24
98.539,07
417.973,66
1.008.548,80
294.928,00
467.309,70
257.242,84
77.535,00
348.941,19
3.101,31
773.747,50
188.799,05
453.414,84
592.109,40
21.004,07
69.032,47
400
405
406
410
415
420
425
430
436
440
445
446
450
455
460
IV. Allgemeine Kammeraufgaben
Berufsgerichtsbarkeit
Gutachterkommission
Zentralstelle GOÄ
Prävention und Umwelt
Transplantationsmedizin
Krankenhauswesen
Notfallmedizin
Gesundheitswesen allgemein
Arztberuf und Familie
Ärztliche Pressestelle
Ärzteschaften
Anteil Ärzteblatt
Bundesärztekammer
Sonstige allgemeine Kammerausgaben
Qualitätssicherung der LÄK
275.095,91
673.453,74
116.408,13
20.224,55
101.469,50
5.034,86
7.958,91
47.948,39
20.653,11
278.268,77
495.619,84
248.838,72
1.658.937,01
153.430,36
189.227,98
65.689,39
148.872,49
6.560,54
7.018,62
12.279,06
42.401,98
209.406,52
524.581,25
109.847,59
20.224,55
– 170,50
5.034,86
7.958,91
47.566,39
20.653,11
262.857,46
484.215,30
248.838,72
1.651.918,39
141.151,30
146.826,00
500
510
520
560
590
V. Selbstfinanzierende Aufgaben
Qualitätssicherung
Qualitätssicherung Präkl.Notfallrettung
Ärztliche Stelle Röntgenverordnung
Eigeneinrichtungen
Ethik-Kommission
43.829,91
69.070,10
543.246,86
2.000,00
447.844,37
46.768,74
70.793,28
717.337,66
19.319,00
488.628,00
– 2.938,83
– 1.723,18
– 174.090,80
– 17.319,00
– 40.783,63
20.018.169,74
4.964.895,18
15.053.274,56
18.740.663,44
– 18.740.663,44
3.687.388,88
23.705.558,62
0,00
Einnahmen- und
­Ausgabenrechnung 2007
(der LandesärztekammerGeschäftsstelle und den 4 Bezirks­
ärztekammer-Geschäftsstellen)
34
Ausgaben
Euro
ÄBW 01 • 2009
Gesamt
Kammerbeiträge
Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag (–)
12.586,04
44.482,11
62.221,00
2.703,60
75.746,38
31.430,39
101.640,00
382,00
15.411,31
11.404,54
3.687.388,88
23.705.558,62
344.768,31
64.731,72
1.226.061,67
27.977,98
Bekanntmachungen
Landesberufsgericht für Ärzte
in Stuttgart
Durch Verfügung des Ministe­riums
für Arbeit und Soziales BadenWürttemberg vom 14. November
2008 – Az. 55-5415.2-1.2 – wurde
im Einvernehmen mit dem Justiz­
ministerium Baden-Württemberg
gemäß § 21 Abs. 4 i. V. m. § 8
Abs. 2 des Heilberufe-Kammer­
gesetzes i. d. F. vom 16. März 1995
(GBl. S. 314), zuletzt geändert
durch Artikel 1 des Gesetzes zur
Änderung heilberufsrechtlicher
Vorschriften vom 11. Oktober 2007
(GBl. 473), mit Wirkung vom
1. Dezember 2008 bis zum
30. Juni 2009
als stellvertretender
2. ärztlicher Beisitzer
Herr
Dr. med. Arndt Buschmann
Chefarzt a. D.
Brahmsweg 8
76437 Rastatt
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg
Geschäftsstelle:
J­ ahnstraße 5
70597 Stuttgart ­(Degerloch)
Telefon (07 11) 7 69 81-0
Fax (07 11) 7 69 81-5 00
Terminankündigung
Kurs für die Fachkunde
zum „Leitenden Notarzt“
Termin:
12.–16. Oktober 2009 (Mo–Fr)
42. KW (40 Std.)
Veranstaltungort:
Landesfeuerwehrschule BadenWürttemberg, 76646 Bruchsal
(gemäß Satzung der Landes­
ärztekammer Baden-Württemberg
über die Eignungsvoraus­
zum Mitglied des Landesberufsge- setzungen für Leitende Notärzte
richts für Ärzte in Stuttgart bestellt. im Rettungsdienst vom 15. Dez.
2004)
Landesberufsgericht für Ärzte
in Stuttgart
Durch Verfügung des Ministeriums
für Arbeit und Soziales BadenWürttemberg vom 18. November
2008 – Az. 55-5415.2-1.2 – wurde
im Einvernehmen mit dem Justiz­
ministerium Baden-Württemberg
­gemäß § 21 Abs. 4 i. V. m. § 8
Abs. 2 des Heilberufe-Kammergesetzes i. d. F. vom 16. März 1995
(GBl. S. 314), zuletzt geändert
durch Artikel 1 des Gesetzes zur
Änderung heilberufsrechtlicher
Vorschriften vom 11. Oktober 2007
(GBl. 473), mit Wirkung vom
4. Januar 2009 für die Dauer von
fünf Jahren
als dritter ärztlicher Beisitzer
Herr
Dr. med. Lorenz Praefcke
Grünewaldstr. 56
75196 Remchingen
Wissenschaftliche Leitung:
Dr. rer. nat. Dr. med. B. Dirks, Ulm
Prof. Dr. med. K. Ellinger,
Ravensburg
Dr. med. A. Henn-Beilharz,
Stuttgart
Teilnehmergebühr:
562,– Euro zuzüglich Tages­
verpflegung und Übernachtung
in der Landesfeuerwehrschule
(Zimmer mit Etagendusche)
Teilnehmerzahl begrenzt
Auskunft/Anmeldung:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg
Jahnstr. 5, D-70597 Stuttgart
Telefon (07 11) 7 69 81-5 70
Fax (07 11) 7 69 81-5 00
E-Mail: [email protected]
Psychosomatische Grundversorgung
(80 Std.) nach den KV-Richtlinien
(in kleinen Gruppen)
50 Stunden Theorieseminare mit
verbaler Interventionstechnik
30 Stunden patientenorientierte
Selbsterfahrungsgruppe/Balint
Leitung:
Dr. med. B. Gramich/
Frau Dr. med. I. Rothe-Kirchberger/
Dr. med. H. Salge, Stuttgart
Tagungsort:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Stuttgart-Degerloch,
Jahnstr. 5
Terminänderung:
jeweils samstags, 9.00–16.15 Uhr
4. April 2009
25. April 2009
16. Mai 2009
4. Juli 2009
25. Juli 2009
10. Okt. 2009
24. Okt. 2009
14. Nov. 2009
21. Nov. 2009
12. Dez. 2009
Teilnehmergebühr:
980,00 Euro für 10 Samstage
(einschließlich
Tagungsverpflegung)
Wir bieten an 10 Samstagen
das komplette 80-stündige
Curriculum zur Psycho­
somatischen Grundversorgung
in Stuttgart an.
Anmeldung bereits
jetzt möglich:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg
Jahnstraße 5
70597 Stuttgart
Telefon (07 11) 7 69 81-5 70
Fax ( 07 11) 7 69 81-5 00
[email protected]
Impfkurs für Ärzte/
Basisqualifikation
(entsprechend der Empfehlung
der Bundesärztekammer
zur Durchführung
von Schutzimpfungen)
Termin:
Samstag, 21. März 2009
9.00–17.30 Uhr
Leitung und Moderation:
Dr. med. G. Pfaff,
Regierungspräsidium Stuttgart,
Landesgesundheitsamt
Programmentwurf
(Stand 12. 12. 2008):
9.00–9.05 Uhr
Begrüßung
N. N. Vorstandsmitglied
der BÄK NW
9.05–9.10 Uhr
Begrüßung
Dr. med. G. Pfaff, Landes­
gesundheitsamt Stuttgart
9.10–9.25 Uhr
Aktuelles aus
der Bezirksärztekammer NW
N. N. Vorstandsmitglied
der Bezirksärztekammer NW
9.25–9.45 Uhr
Stellenwert des Impfens
– Daten zu impfpräventablen
Erkrankungen und
– Impfraten
in Baden-Württemberg
– Grundzüge des
Infektionsschutzgesetzes
Dr. med. G. Pfaff, Stuttgart
9.45–10.40 Uhr
Die aktuellen
STIKO-Empfehlungen
– Impfkalender für Säuglinge,
Kinder, Jugendliche und
Senioren
– Impfaufklärung,
Kontraindikationen
– Impfabstände/Impfreaktionen
– Dokumentation der Impfung
Dr. med. J. Leidel, Köln
10.40–11.00 Uhr Pause
11.00–11.40 Uhr
Humane PapillomaViren-Impfung (HPV) –
Aktueller Stand
PD Dr. med. A. Clad, Freiburg
zum Mitglied des Landesberufsgerichts für Ärzte in Stuttgart bestellt.
ÄBW 01 • 2009
35
Bekanntmachungen
11.40–12.35 Uhr
Indikationsimpfungen
– Impfungen bei besonderer
beruflicher Exposition
– Impfungen bei Grund­
erkrankungen
– Tollwutprophylaxe
Dr. med. E. Plassmann,
Mühldorf/Inn
12.35–13.15 Uhr Mittagspause
13.15–13.45 Uhr
Die Zecken
als Krankheitsüberträger
– Epidemiologie der Früh­
sommermeningoencephalitis
(FSME)
– Konsequenzen
für die Impfempfehlung
in Baden-Württemberg
N. N.
13.45–14.15 Uhr
Abgrenzung zur FSME
– Therapiemöglichkeiten
– Epidemiologie der Borreliose
– Krankheitsbild
und Verbreitung
N. N.
14.15–15.00 Uhr
Impfungen im internationalen
Reiseverkehr
– Individuelle Beratung
bei Reisen innerhalb Europas
und bei Fernreisen
– Tollwutempfehlungen/
Zoonosen
– Malariaprophylaxe
Dr. Dr. med. P. C. Döller, Tübingen
15.00–15.30 Uhr Pause
15.30–16.15 Uhr
Rotavirus-Impfung
Priv.-Doz. Dr. med. M. Knuf,
Mainz
16.15–17.15 Uhr
Abrechnung
von Impfleistungen
– praktische Beispiele:
Meningokokken, Pertussis,
Grippe, Masern
– versäumte Impfungen
– Aktives Impfmanagement
– Recall – ein konsequentes
Erinnerungssystem
– IGeL: ein wichtiger Baustein
in der Prävention
– Rechtslage, Motivation,
Aufklärung
Dr. U. Enzel, Schwaigern
36
17.15–17.30 Uhr
Abschlussdiskussion
17.30 Uhr
Ausgabe der Teilnahme­
bescheinigungen
Änderungen des Programms
bleiben vorbehalten.
Diese Veranstaltung wird freundlicherweise von den Firmen
Sanofi Pasteur MSD GmbH und
Baxter unterstützt.
Hierfür sind Fortbildungspunkte
bei der Landesärztekammer BW
beantragt.
Ort:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg, Jahnstraße 5,
70597 Stuttgart-Degerloch
Parkmöglichkeit:
BÄK-Tiefgarage
Wiederholungstermin:
Samstag, 17. Oktober 2009
Teilnahmegebühr:
82,00 Euro (inkl. Verpflegung),
51,00 Euro (inkl. Verpflegung)
für Arbeitslose/in Elternzeit
Bitte abtrennen
Bezirksärztekammer Nordwürttemberg
Jahnstraße 5
70597 Stuttgart
Telefon (07 11) 7 69 81-0/5 70
[email protected]
Fax (07 11) 7 69 81-5 00
Anmeldung zum Impfkurs – Basisqualifikation
bei der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, Stuttgart-Degerloch
Hiermit melde ich mich verbindlich zum Impfkurs für Ärzte
■ am Samstag, 21. März 2009 von 09.00–17.30 Uhr an.
oder (Wiederholungstermin)
■ am Samstag, 17. Oktober 2009 von 09.00–17.30 Uhr an.
Name/Vorname/Titel
tätig als (Fachgebiet/Dienstbezeichnung)
■ angestellt ■ niedergelassen
Anschrift
Datum
Unterschrift
Teilnehmergebühr:
82,00 Euro (inkl. Verpflegung). Teilnehmerzahl begrenzt.
Bei kurzfristigen Absagen wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe
von 20,00 Euro bzw. bei Nichterscheinen die volle Kursgebühr in
Rechnung gestellt.
ÄBW 01 • 2009
Kassenärztliche
Vereinigung
Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Stuttgart
Albstadtweg 11
70567 Stuttgart ­(Möhringen)
Telefon (07 11) 78 75-0
Fax (07 11) 78 75-32 74
Ausschreibung
von Vertragsarztsitzen
Folgende Vertragsarztsitze
­werden nach der Anordnung
von Zulassungsbeschränkungen
zur Wiederbesetzung gemäß
§ 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag der
betreffenden Ärzte/Psycho­
therapeuten bzw. deren Erben
ausgeschrieben.
Hausärztliche Praxis
Kreis Ludwigsburg
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil (mit S-02019)
Zeitpunkt: 01. 07. 2009
Chiffre: S-01019
Hausärztliche Praxis
Kreis Ludwigsburg
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil (mit S-01019)
Zeitpunkt: 01. 07. 2009
Chiffre: S-02019
Hausärztliche Praxis
Kreis Schwäbisch Hall
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 04. 2009
Chiffre: S-03019
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Kreis Esslingen
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 04. 2009
Chiffre: S-04019
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Kreis Heidenheim
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 04. 2009
Chiffre: S-05019
Bekanntmachungen
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Hohenlohekreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: S-06019
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Kreis Ludwigsburg
Berufsausübungs­
gemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 07. 2009
Chiffre: S-07019
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Ostalbkreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 07. 2009
Chiffre: S-08019
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Kreis Schwäbisch Hall
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 04. 2009
Chiffre: S-09019
Hausärztliche Praxis
(Innere Medizin)
Kreis Esslingen
Berufsausübungs­
gemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 01. 2010
Chiffre S-10019
Hausärztliche Praxis
(Innere Medizin)
Hohenlohekreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre S-11019
Anästhesiologie
Hälftiger Versorgungsauftrag
Hohenlohekreis
Einzelpraxis
baldmöglichst
Chiffre: S-12019
Augenheilkunde
Rems-Murr-Kreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 07. 2009
Chiffre: S-13019
Augenheilkunde
Kreis Stuttgart
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 04. 2009
Chiffre: S-14019
Frauenheilkunde
und Geburtshilfe
Kreis Göppingen
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 07. 2009
Chiffre: S-15019
Frauenheilkunde
und Geburtshilfe
Kreis Stuttgart
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: S-16019
Haut- und
Geschlechtskrankheiten
Kreis Ludwigsburg
Berufsausübungs­
gemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: S-17019
Innere Medizin
(fachärztlich)
Kreis Böblingen
Jobsharingberufs­
ausübungsgemeinschaft
Zeitpunkt: 01. 07. 2009
Chiffre: S-18019
Neurologie und Psychiatrie
Kreis Stuttgart
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 04. 2009
Chiffre: S-19019
Psychiatrie und
Psychotherapie
Kreis Stuttgart
Berufsausübungs­
gemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 04. 2009
Chiffre: S-20019
Orthopädie
Heilbronn (Land)
Berufsausübungs­
gemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 04. 2009
Chiffre: S-21019
Orthopädie und
Unfallchirurgie
Rems-Murr-Kreis
Berufsausübungs­
gemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 04. 2009
Chiffre: S-22019
Kassenärztliche
Vereinigung
Baden-Württemberg
Psychosomatische Medizin
und Psychotherapie
Kreis Stuttgart
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 07. 2009
Chiffre: S-23019
Bezirksdirektion Karlsruhe
Keßlerstraße 1
76185 Karlsruhe
Telefon (07 21) 59 61-0
Fax (07 21) 59 61-13 50
Ausschreibung
von Vertragsarztsitzen
Psychologische
Psychotherapie
Hälftiger Versorgungsauftrag
Hohenlohekreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 04. 2009
Chiffre: S-24019
Folgende Vertragsarztsitze
­werden nach der Anordnung
von Zulassungsbeschränkungen
zur Wiederbesetzung gemäß
§ 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag der
betreffenden Ärzte/Psycho­
therapeuten bzw. deren Erben
ausgeschrieben.
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
Kreis Esslingen
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 07. 2009
Chiffre: S-25019
Hausärztliche Praxis
Kreis Calw
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 04. 2009
Chiffre: K-01019
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
Heilbronn (Stadt)
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2010
Chiffre: S-26019
Nähere Informationen zu den
ausgeschriebenen Praxen erhalten Sie bei der Kassenärztlichen
Vereinigung Baden-Württemberg,
Bezirksdirektion Karlsruhe,
Telefon (07 21) 59 61-11 97.
Die formlose Bewerbung ist
bis zum 15. 02. 2008 unter
dem Stichwort „Ausschreibung“
und unter Angabe der jeweiligen
Chiffrenummer bei der
Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg,
Bezirksdirektion Karlsruhe,
Keßlerstraße 1,
76185 Karlsruhe,
schriftlich einzureichen.
Wir machen ausdrücklich darauf
aufmerksam, dass die in der
Warteliste eingetragenen Ärzte
nicht automatisch als Bewerber
für die ausgeschriebenen
Vertragsarztpraxen gelten.
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Rhein-Neckar-Kreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: sofort
Chiffre: K-02019
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Rhein-Neckar-Kreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 04. 2009
Chiffre: K-03019
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Kreis Heidelberg
Berufsausübungs­
gemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 04. 2009
Chiffre: K-04019
ÄBW 01 • 2009
37
Bekanntmachungen
Hausärztliche Praxis
(Innere Medizin)
Rhein-Neckar-Kreis
Berufsausübungs­
gemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: K-05019
Psychosomatische Medizin
und Psychotherapie
Kreis Mannheim
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 04. 2009
Chiffre: K-13019
Psychosomatische Medizin
und Psychotherapie
Kreis Heidelberg
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 04. 2009
Chiffre: K-14019
Hausärztliche Praxis
(Innere Medizin)
Kreis Pforzheim
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2010
Chiffre: K-06019
Psychologische
Psychotherapie
Hälftiger Versorgungsauftrag
Kreis Heidelberg
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: K-15019
Chirurgie
SP Gefäßchirurgie
Kreis Pforzheim
Berufsausübungs­
gemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 07. 2009
Chiffre: K-07019
HNO-Heilkunde
Kreis Pforzheim
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: K-09019
HNO-Heilkunde
Karlsruhe (Land)
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 04. 2009
Chiffre: K-10019
Psychiatrie und
Psychotherapie
Kreis Mannheim
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 04. 2009
Chiffre: K-11019
Psychiatrie und
Psychotherapie
Hälftiger Versorgungsauftrag
Neckar-Odenwald-Kreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 04. 2009
Chiffre: K-12019
Bezirksärztekammer
Südbaden
Termin:
16.–20. März 2009 (Mo–Fr)
Zeit: 9.00–16.30 Uhr
Ort: Rehaklinik Glotterbad,
Glottertal
Gebühr: 360,– Euro
Geschäftsstelle:
Sundgauallee 27
79114 Freiburg/Br.
Telefon (07 61) 6 00 47-0
Fax (07 61) 89 28 68
Kursweiterbildung Suchtmedizin
zur Erlangung der Zusatz­
bezeichnung gemäß WBO 2006
Akademie für ärztliche Fortund Weiterbildung Südbaden
Ausführliche Informationen
finden Sie auf unserer Homepage
www.baek-sb.de/akademie.
Seminar Psychosomatische
Grundversorgung
Psychologische
Psychotherapie
Kreis Baden-Baden/Rastatt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 07. 2009
Chiffre: K-16019
Frauenheilkunde
und Geburtshilfe
Karlsruhe (Land)
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: K-08019
Kompaktkurs (40 Std.) zur Psychosomatischen Grundversorgung
Nähere Informationen zu den
ausgeschriebenen Praxen erhalten Sie bei der Kassenärztlichen
Vereinigung Baden-Württemberg,
Bezirksdirektion Karlsruhe,
Telefon (07 21) 59 61-12 30.
Die formlose Bewerbung ist
bis zum 15. 02. 2008 unter
dem Stichwort „Ausschreibung“
und unter Angabe der jeweiligen
Chiffrenummer bei der
Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg,
Bezirksdirektion Karlsruhe,
Keßlerstraße 1,
76185 Karlsruhe,
schriftlich einzureichen.
Wir machen ausdrücklich darauf
aufmerksam, dass die in der
Warteliste eingetragenen Ärzte
nicht automatisch als Bewerber
für die ausgeschriebenen
Vertragsarztpraxen gelten.
Samstagsveranstaltungen
(detaillierte Angaben enthält
­unser Faltblatt, bitte anfordern!)
7. Februar 2009
Chronischer Rückenschmerz
14. März 2009
Sexuelle Störungen des Mannes
und der Frau
25. April 2009
Alkoholerkrankungen
27. Juni 2009
Schlafstörungen
26. September 2009
Das biopsychosoziale Krankheitsmodell und seine Bedeutung
für die Arzt-Patient-Interaktion
Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr
Ort: Freiburg
Gebühr: 80,– Euro pro Samstag
Suchttherapie geht alle an!
Abhängigkeitserkrankungen
­begegnen beinahe täglich jedem
Arzt, jeder Ärztin, ob in der Praxis
oder im Krankenhaus tätig. Besonders der Substanzmissbrauch
von Alkohol, Nikotin, stimulierenden Substanzen und auch
Medikamenten bei Jugendlichen
stellt eine unübersehbare Herausforderung für die Ärzteschaft
insgesamt dar.
Suchtmedizin ist deshalb eine
Querschnittsaufgabe für alle
Fachgebiete, und sie ist keineswegs auf den relativ kleinen
Kreis der Drogenabhängigen
beschränkt. Die Fähigkeit zum
Erkennen einer möglichen
Abhängigkeitserkrankung bzw.
Gefährdung – sei es nun durch
Alkohol, Medikamente oder
Drogen – gehört zum notwendigen Rüstzeug aller Ärztinnen
und Ärzte.
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Spezialisten für alle Rechtsfragen rund um den Arztberuf
Beratung für
• niedergelassene Ärzte
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38
ÄBW 01 • 2009
Raffelsieper.indd 1
12.12.2008 10:25:33 Uhr
Bekanntmachungen
In der aktuellen Weiterbildungsordnung 2006 ist die Sucht­
medizin als Zusatzweiterbildung
geführt und beinhaltet eine
50-stündige Kursweiterbildung.
Zielgruppe des Seminars sind
neben allen Hausärzten auch alle
Fachärzte sowohl im ambulanten
als auch stationären Bereich und
alle Weiterbildungsassistenten.
Termine:
jeweils freitags und samstags
06./07. Februar 2009
27./28. März 2009
08./09. Mai 2009
26./27. Juni 2009
Zeit: Freitagnachmittag/
Samstag ganztags
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Gebühr: 520,– Euro (gesamt)
pro Wochenende 150,– Euro
(einzeln buchbar)
Notfalltraining für Ärzte
In Zusammenarbeit mit der DRK
Landesrettungsschule Baden
Seminarleitung: Dr. R. Ermerling,
DRK Landesrettungsschule Baden
Grundkurs
Medizinische Grundlagen –
Basistherapie – CPR –
Venenzugänge – Beatmung –
Elektrotherapie
Termin:
Sa, 7. März 2009
Ort: DRK-Landesverband
Badisches Rotes Kreuz,
Schlettstadter Str. 31, Freiburg
Gebühr: 100,– Euro
Bitte Programme und
Anmeldeformulare anfordern!
Akademie für Ärztliche Fortund Weiterbildung Südbaden,
Sundgauallee 27, 79114 Freiburg,
Tel. (07 61) 6 00-47 36/47 37/47 38,
Fax (07 61) 6 00-47 44,
E-Mail: [email protected];
www.baek-sb.de/akademie
Kassenärztliche
Vereinigung
Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Freiburg
Sundgauallee 27
79114 Freiburg/Br.
Telefon (07 61) 88 40
Fax (07 61) 8 84-41 45
Ausschreibung
von Vertragsarztsitzen
Folgende Vertragsarztsitze
werden nach der Anordnung
von Zulassungsbeschränkungen
zur Wiederbesetzung gemäß
§ 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag der
betreffenden Ärzte/Psycho­
therapeuten bzw. deren Erben
ausgeschrieben.
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Kreis Rottweil
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 04. 2009
Chiffre: F-01019
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Kreis Konstanz
Berufsausübungs­
gemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 04. 2009
Chiffre: F-02019
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Kreis Breisgau-Hochschwarzwald
Berufsausübungs­
gemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 04. 2009
Chiffre: F-03019
Hausärztliche Praxis
(Innere Medizin)
Schwarzwald-Baar-Kreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 07. 2009
Chiffre: F-04019
Anästhesiologie
Hälftiger Versorgungsauftrag
Kreis Freiburg
Berufsausübungs­
gemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 04. 2009
Chiffre: F-05019
HNO-Heilkunde
Ortenaukreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: F-10019
Anästhesiologie
Ortenaukreis
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 07. 2009
Chiffre: F-06019
Innere Medizin
(fachärztlich)
SP Kardiologie
Kreis Konstanz
Berufsausübungs­
gemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 04. 2009
Chiffre: F-11019
Chirurgie
Hälftiger Versorgungsauftrag
Schwarzwald-Baar-Kreis
Berufsausübungs­
gemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 04. 2009
Chiffre: F-07019
Neurologie und Psychiatrie
Hälftiger Versorgungsauftrag
Kreis Freiburg
Berufsausübungs­
gemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: F-12019
Frauenheilkunde
und Geburtshilfe
Kreis Emmendingen
Jobsharing-Berufsausübungs­
gemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 01. 2010
Chiffre: F-08019
Psychosomatische Medizin
und Psychotherapie
Kreis Freiburg
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: F-13019
Psychosomatische Medizin
und Psychotherapie
Kreis Emmendingen
Einzelpraxis
Zeitpunkt: sofort
Chiffre: F-14019
HNO-Heilkunde
Kreis Freiburg
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 04. 2009
Chiffre: F-09019
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KORTE
RECHTSANWÄLTE
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39
Bekanntmachungen
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
Hälftiger Versorgungsauftrag
Kreis Freiburg
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: F-15019
Psychologische
Psychotherapie
Kreis Konstanz
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 07. 2009
Chiffre: F-16019
Psychologische
Psychotherapie
Hälftiger Versorgungsauftrag
Kreis Konstanz
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: F-17019
Psychologische
Psychotherapie
Hälftiger Versorgungsauftrag
Kreis Breisgau-Hochschwarzwald
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: F-18019
Nähere Informationen zu den
ausgeschriebenen Praxen erhalten Sie bei der Kassenärztlichen
Vereinigung Baden-Württemberg,
Bezirksdirektion Karlsruhe,
Telefon (07 21) 59 61-12 30.
Die formlose Bewerbung ist
bis zum 15. 02. 2008 unter
dem Stichwort „Ausschreibung“
und unter Angabe der jeweiligen
Chiffrenummer bei der
Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg,
Bezirksdirektion Karlsruhe,
Keßlerstraße 1,
76185 Karlsruhe,
schriftlich einzureichen.
Wir machen ausdrücklich darauf
aufmerksam, dass die in der
Warteliste eingetragenen Ärzte
nicht automatisch als Bewerber
für die ausgeschriebenen
Vertragsarztpraxen gelten.
40
Bezirksärztekammer
Südwürttemberg
Geschäftsstelle:
Haldenhaustraße 11
72770 Reutlingen
Telefon (0 71 21) 9 17-0
Fax (0 71 21) 9 17-24 00
Kurse der Bezirksärztekammer
Südwürttemberg
Vorankündigung
Die Akademie für ärztliche
Fortbildung bei der Bezirksärztekammer Südwürttemberg wird
auf Beschluss des Vorstandes
eine neue Lernform in ihr Programm aufnehmen, nämlich das
„Blended Learning“.
Für viele Ärztinnen und Ärzte
sind Fortbildungsangebote im
Internet zum einen aus zeitlichen
Gründen, zum anderen auf
Grund gestiegener Fahrtkosten,
aus finanziellen Gründen immer
interessanter, auch wenn der
persönliche Kontakt, wie bei den
Präsenzveranstaltungen, leider
fehlt. Das „Blended Learning“
verbindet elektronisches Lernen
und einen Präsenzteil und vereint
damit die Vorteile beider Fort­
bildungsmethoden.
Das Curriculum „Qualifikation
Tabakentwöhnung“ wurde von
der Bundesärztekammer eigens
für diese Lernform entwickelt.
Es besteht aus 20 Unterrichts­
einheiten. 4 Stunden entfallen
auf eine einführende Präsenzveranstaltung, ein 8-Stunden-Block
auf ein online gestütztes Selbststudium in einem Zeitraum
von ca. 6 Wochen und weitere
8 Stunden auf eine ganztägige
abschließende Präsenzveranstaltung. Als Kursleiter konnte Herr
Prof. Dr. med. Batra, Leitender
Oberarzt in der Universitätsklinik
für Psychiatrie und Psycho­
therapie, Tübingen, gewonnen
werden.
ÄBW 01 • 2009
Die Präsenzteile werden
im Ärztehaus Reutlingen
durchgeführt.
Termine:
Mittwoch, 4. März 2009
14.00–17.30 Uhr
Einführung
Freitag, 3. April 2009
9.00–16.00 Uhr
Abschlussveranstaltung
Leitung: Prof. Dr. med. Batra,
Leitender Oberarzt in der
Universitätsklinik für Psychiatrie
und Psychotherapie, Tübingen
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Gebühr: 150,– Euro
(inkl. Verpflegung)
Die Veranstaltung ist bei
der Landesärztekammer BadenWürttemberg mit 20 Fortbildungspunkten angemeldet.
Fortbildungs-CD-ROM
„Palliativmedizin“
Niedergelassene Vertragsärzte,
ermächtigte Krankenhausärzte
und Fachärzte, die in nach § 108
SGB V zugelassenen Kliniken
angestellt sind, sind seit dem
01. 07. 2004 gesetzlich verpflichtet, sich fortzubilden. Erworben
werden müssen 250 Fort­
bildungspunkte in 5 Jahren.
Da der Deutsche Ärztetag 2004
beschlossen hat, in den jeweiligen Fortbildungskategorien
keine Punkteobergrenzen mehr
zu fordern, haben Ärztinnen
und Ärzte heute die Möglichkeit,
frei zu entscheiden, in welcher
Fortbildungskategorie sie ihre
CME-Punkte sammeln möchten.
Damit wurde der Weg frei, die
Fortbildung zeit- und ortsunabhängig auch über Printmedien,
CD-ROMs und Online-Fort­
bildung zu gestalten.
Die Fortbildungs-CD-ROM
„Palliativmedizin“ wurde von
der Bezirksärztekammer
Südwürttemberg auf der Basis
des Curriculums der Deutschen
Gesellschaft für Palliativmedizin
entwickelt und ist von der
Landesärztekammer BadenWürttemberg mit 10 Punkten
anerkannt.
Für weitere Informationen oder
zur Bestellung der CD-ROM (39,–
Euro) wenden Sie sich bitte an
die unten angegebene Adresse.
Sexualität im Alter –
Lust oder Frust?
Termin:
Mittwoch, 4. Februar 2009
19.30–22.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 8/2009)
Leitung: Dr. med. Michael Datz,
Präsident der Bezirksärzte­
kammer Südwürttemberg
Ort: Hörsaal Medizinische Klinik,
Am oberen Eselsberg,
Albert-Einstein-Allee 23,
89081 Ulm
Gebühr: kostenfrei
Die Veranstaltung ist bei der
Landesärztekammer BadenWürttemberg mit 3 Fortbildungspunkten angemeldet.
Homepage für den Arzt –
Grundkurs
Das Seminar vermittelt die
technischen Kenntnisse, die
erforderlich sind, damit Ärztinnen
und Ärzte ihre eigene Homepage
selbst erstellen sowie pflegen
und aktualisieren können.
Grundkenntnisse in Windows XP
oder Windows Vista sind Voraussetzung.
Termin:
Samstag, 7. Februar 2009
9.00–15.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 6/2009)
Leitung: Dr. Oleg Subkov,
Dettenhausen
Ort: Handwerkskammer
Reutlingen, Bildungsakademie
Tübingen, Raichbergstr. 87,
72072 Tübingen
Bekanntmachungen
Mindestteilnehmerzahl: 8
Gebühr: 99,– Euro
(inkl. Verpflegung)
Falls die Mindestteilnehmerzahl
5 Tage vorher nicht erreicht ist,
kann der Kurs abgesagt werden.
Ebenso wird 5 Tage vor Kursbeginn die Anmeldung verbindlich.
Bei Abmeldung nach diesem
Termin wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Die Veranstaltung ist von der
Landesärztekammer BadenWürttemberg mit 10 Fortbildungspunkten anerkannt.
Notfallmedizin
für Nicht-Notfallmediziner –
Traumatologische Notfälle
Termin:
Samstag, 7. März 2009
9.00–15.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 15/2009)
Leitung: Dr. Hörtling, Leiter
des Notarztdienstes Ravensburg
Ort: Krankenhaus St. Elisabeth,
Elisabethenstr. 15,
88212 Ravensburg
Gebühr: 90,– Euro
Die Veranstaltung ist bei der
Landesärztekammer BadenWürttemberg mit 10 Fortbildungspunkten angemeldet.
40-Stunden-Kurs „Palliativmedizin“
nach der Weiterbildungsordnung
In der neuen Weiterbildungs­
ordnung der Landesärztekammer
Baden-Württemberg, die am
1. Mai 2006 in Kraft getreten ist,
wurde die Zusatzbezeichnung
„Palliativmedizin“ eingeführt.
Zum Erwerb dieser Zusatz­
bezeichnung ist unter anderem
die Absolvierung eines 40-stündigen Kurses erforderlich, für
welchen die Bundesärztekammer
ein Curriculum festgelegt hat.
Termine:
Freitag, 23. Oktober 2009
14.00–17.30 Uhr
Samstag, 24. Oktober 2009
9.00–17.30 Uhr
Sonntag, 25. Oktober 2009
9.00–15.00 Uhr
Freitag, 6. November 2009
14.00–18.00 Uhr
Samstag, 7. November 2009
9.00–17.00/18.00 Uhr
Sonntag, 8. November 2009
9.00–14.15 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 9/2009)
Leitung: Dr. med. Rolf Segiet,
Laupheim, Facharzt für Innere
Medizin, Zusatzbezeichnung
Palliativmedizin
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Sitzungssaal, Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Mindestteilnehmerzahl:
35 Personen
Gebühr: 350,– Euro
Die Veranstaltung ist von der
Landesärztekammer BadenWürttemberg mit 40 Fortbildungspunkten anerkannt.
Grundlagen der Medizinischen
Begutachtung
Die Erstellung von medizinischen
Gutachten gehört zur ärztlichen
Berufsausübung. Ärztliche Gutachten werden von privaten
und gesetzlichen Versicherungsträgern und von Gerichten be­
antragt. Bereits im Rahmen ihrer
Weiterbildung müssen Ärztinnen
und Ärzte Gutachten anfertigen.
Die hierfür erforderlichen Sachkenntnisse werden ihnen allerdings weder in der Aus- noch in
der Weiterbildung vermittelt.
Auch im Rahmen der Fortbildung
gibt es nur vereinzelt und zum
Teil sehr verschiedene Angebote,
die sich dieses Themas annehmen.
Deshalb hat die Bundesärztekammer ein 40-stündiges
Curriculum ausgearbeitet,
das die Bezirksärztekammer
Südwürttemberg überarbeitet
hat und mit 32 Stunden anbietet.
Termine:
Freitag, 27. Februar 2009
9.00–17.45 Uhr
Samstag, 28. Februar 2009
9.00–17.30 Uhr
Freitag, 13. März 2009
9.00–16.05 Uhr
Samstag, 14. März 2009
9.00–16.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 3/2009)
Leitung: Prof. Dr. iur. Kamps,
Geschäftsführer der Bezirksärztekammer Südwürttemberg
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Mindestteilnehmerzahl:
40 Personen
Gebühr: 325,– Euro (inkl. Kurs­
unterlagen und Verpflegung)
Die Veranstaltung ist von
der Landesärztekammer BadenWürttemberg mit 32 Fortbildungspunkten anerkannt.
Rhetorik-Seminar:
Diskutieren und Argumentieren
Termin:
Samstag, 14. März 2009
9.00–18.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 16/2009)
Leitung: Ursel Bachmann,
Managementtraining und
Coaching, Ulm
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Mindestteilnehmerzahl: 8
Gebühr: 120,– Euro
Falls die Mindestteilnehmerzahl
5 Tage vorher nicht erreicht ist,
kann der Kurs abgesagt werden.
Ebenso wird 5 Tage vor Kursbeginn die Anmeldung verbindlich.
Bei Abmeldung nach diesem
Termin wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Die Veranstaltung ist bei der
Landesärztekammer BadenWürttemberg mit 11 Fortbildungspunkten angemeldet.
12. Gesundheitsforum
Südwürttemberg
Thema: „Sterbehilfe“
Termin:
Samstag, 28. März 2009
10.00–13.15 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 11/2009)
Leitung: Dr. med. Michael Datz,
Präsident der Bezirksärzte­
kammer Südwürttemberg
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Gebühr: kostenfrei
Die Veranstaltung ist von der
Landesärztekammer BadenWürttemberg mit 4 Fortbildungspunkten anerkannt.
Seminar für Ärztinnen und Ärzte
zur Erleichterung eines beruflichen
Wiedereinstiegs nach einer
Familienpause
Termin:
4.–15. Mai 2009
(Anmeldungs-Nr. 7/2009)
Leitung:
Dr. med. Barbara Ensslin-Hassis,
niedergelassene Fachärztin
für Allgemeinmedizin, Tübingen
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72270 Reutlingen
Mindestteilnehmerzahl:
40 Personen
Gebühr: bei 40 Teilnehmern
750,– Euro, bei 30 Teilnehmern
850,– Euro
Die Veranstaltung ist bei der
Landesärztekammer BadenWürttemberg mit 80 Fortbildungspunkten angemeldet.
Fallseminare
„Medizinische Begutachtung“
Termine:
Samstag, 12. September 2009
9.00–16.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 13/2009)
Samstag, 17. Oktober 2009
9.00–16.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 14/2009)
Leitung:
Dr. med. Gisela Herterich,
Fortbildungsbeauftragte
der Bezirksärztekammer
Südwürttemberg
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Mindestteilnehmerzahl:
15 Personen
Gebühr: jeweils 95,– Euro
Die Veranstaltungen sind bei
der Landesärztekammer BadenWürttemberg mit jeweils 8 Fortbildungspunkten angemeldet.
ÄBW 01 • 2009
41
Bekanntmachungen
Impfseminar
Termin:
Samstag, 3. Oktober 2009
9.00–17.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 10/2009)
Leitung:
Dr. med. Michael Schulze,
Vizepräsident der Bezirksärztekammer Südwürttemberg
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Gebühr: kostenfrei
Die Veranstaltung ist von
der Landesärztekammer BadenWürttemberg mit 8 Fortbildungspunkten anerkannt.
Psychoonkologie 2009
Termin:
Samstag, 10. Oktober 2009
9.00–13.45 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 12/2009)
Leitung: Dr. med. Michael Datz,
Präsident der Bezirksärzte­
kammer Südwürttemberg
Ort: Gaststätte Braustüble,
Magirusstr. 44, 89077 Ulm
Gebühr: 50,– Euro
Die Fortbildung ist zur Pflichtfortbildung für das DMP MammaCarcinom bei der KV angemeldet.
Die Veranstaltung ist bei der
Landesärztekammer BadenWürttemberg mit 6 Fortbildungspunkten angemeldet.
Notfallmanagement –
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nach Absprache
Dr. med. Walz,
Rosengasse 17, 89073 Ulm
Auskunft/Anmeldung:
Akademie für Ärztliche
Fortbildung bei der Bezirksärztekammer Südwürttemberg,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen,
Tel. (0 71 21) 9 17-24 15 oder -24 16,
Fax (0 71 21) 9 17-24 00,
E-Mail: [email protected].
42
Kassenärztliche
Vereinigung
Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Reutlingen
Haldenhaustraße 11
72770 Reutlingen
Telefon (0 71 21) 9 17-0
Fax (0 71 21) 9 17-21 00
Ausschreibung
von Vertragsarztsitzen
Folgende Vertragsarztsitze
werden nach der Anordnung
von Zulassungsbeschränkungen
zur Wiederbesetzung gemäß
§ 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag der
betreffenden Ärzte/Psycho­
therapeuten bzw. deren Erben
ausgeschrieben.
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Alb-Donau-Kreis
Berufsausübungs­
gemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 04. 2009
Chiffre: R-01019
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Bodenseekreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 04. 2009
Chiffre: R-02019
Hausärztliche Praxis
(Innere Medizin)
Kreis Ravensburg
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 07. 2009
Chiffre: R-03019
Frauenheilkunde
und Geburtshilfe
Alb-Donau-Kreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 04. 2009
Chiffre: R-04019
ÄBW 01 • 2009
Haut- und
Geschlechtskrankheiten
Kreis Ravensburg
Berufsausübungs­
gemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 04. 2009
Chiffre: R-05019
Kinder- und Jugendmedizin
Kreis Ravensburg
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 10. 2009
Chiffre: R-06019
Psychosomatische Medizin
und Psychotherapie
Kreis Ulm
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 04. 2009
Chiffre: R-07019
Psychologische
Psychotherapie
Kreis Reutlingen
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 04. 2009
Chiffre R-08019
Nähere Informationen zu den
ausgeschriebenen Praxen erhalten Sie bei der Kassenärztlichen
Vereinigung Baden-Württemberg,
Bezirksdirektion Karlsruhe,
Telefon (07 21) 59 61-11 97.
Die formlose Bewerbung ist
bis zum 15. 02. 2008 unter
dem Stichwort „Ausschreibung“
und unter Angabe der jeweiligen
Chiffrenummer bei der
Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg,
Bezirksdirektion Karlsruhe,
Keßlerstraße 1,
76185 Karlsruhe,
schriftlich einzureichen.
Wir machen ausdrücklich darauf
aufmerksam, dass die in der
Warteliste eingetragenen Ärzte
nicht automatisch als Bewerber
für die ausgeschriebenen
Vertragsarztpraxen gelten.
Impressum
So erreichen Sie direkt
unseren Leserservice
Postfach 91 61
97091 Würzburg
Telefon +49 (0) 711 / 6 36 72 407
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Herausgeber:
Landesärztekammer und
Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg
Herausgebergremium:
Dr. med. Achim Hoffmann-Goldmayer (Vorsitzender),
Dr. med. Ulrike Wahl (stellv. Vorsitzende), Dr. med. Klaus
Baier (Rechnungsführer), PD Dr. med. Christian Benninger,
Dr. med. Gisela Dahl, Dr. med. Michael Datz, Dr. med. Jan
Geldmacher, Dr. med. Wolfgang Herz,
Dr. med. Gerhard Schade
Verantwortlicher Chefredakteur:
Dr. med. Oliver Erens (OE)
Anschrift Redaktion:
Jahnstraße 38 A, 70597 Stuttgart
Postfach 70 03 61, 70573 Stuttgart
Telefon (07 11) 7 69 89 45
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Verlag und Auftragsmanagement:
Alfons W. Gentner Verlag GmbH & Co. KG
Forststraße 131, 70193 Stuttgart
Postfach 10 17 42, 70015 Stuttgart,
Anzeigenverkaufsleitung:
Sebastian von Beckerath
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Einzelheft: 13,80 € zzgl. Versandkosten.
Bei Neubestellungen gelten die zum Zeitpunkt des
Bestell­eingangs gültigen Bezugspreise. Durch den Kammerbeitrag ist der Bezugspreis für Mitglieder der Landesärztekammer Baden-Württemberg abgegolten.
Bezugsbedingungen:
Bestellungen sind jederzeit beim Leserservice oder bei
Buchhandlungen im In- und Ausland möglich. Abonnements ver­längern sich um ein Jahr, wenn sie nicht
schriftlich mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des
Bezugsjahres beim Leserservice gekündigt werden. Die
Abonnementpreise werden im Voraus in Rechnung gestellt oder bei Teilnahme am Lastschriftverfahren bei den
Kreditinstituten abgebucht.
Redaktionsschluss für redaktionelle Bei­träge ist jeweils der
15. des vorangehenden Monats. Mit Namen und ­S ignum des
Verfassers gezeichnete Artikel entsprechen nicht unbedingt
der Meinung der Schriftleitung. Für unverlangt eingesandte Manuskripte übernehmen Schriftleitung und Verlag
keine Haftung. Bei Ein­sendungen an die Schriftleitung wird
das Einverständnis zur vollen oder auszugsweisen Veröffentlichung vor­ausgesetzt. Die Redaktion behält sich Kürzungen von Leserbriefen vor. Die in dieser Zeitschrift veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt.
Erscheinungsweise:
12 Ausgaben pro Jahr jeweils zur Monatsmitte
ISSN 0720-3489
Hinweis: Die Änderung der Zustelladresse
für das ÄBW ist ­ausschließlich an die zuständige
Bezirks­ärztekammer zu melden.
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Höhe
Höhe
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(1-spaltig)
(1-spaltig)
(1-spaltig)
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P Dienstleistungen
4,20 € pro mm
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