Produktbroschüre Büchersendung

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Produktbroschüre Büchersendung
Kundenservice wie bestellt.
Mit günstigen und zuverlässigen Versandlösungen
erweitern Sie Ihre Vertriebsmöglichkeiten und
interessieren noch mehr Kunden für Ihr Angebot.
Geschäftskunden-Service
Telefon: 0180 5 5555
14 ct je angefangene 60 Sek. aus den deutschen Fest­netzen;
maximal 42 ct je angefangene 60 Sek. aus den deutschen
Mobilfunknetzen; montags bis samstags von 7 bis 20 Uhr
(außer an bundeseinheitlichen Feiertagen)
Fax: 0180 2 5555
6 ct je Verbindung aus den deutschen Festnetzen;
maximal 42 ct je angefangene 60 Sek. aus den deutschen
Mobilfunknetzen
www.deutschepost.de/brief
2
| Einleitung
Mehr Service
bringt neue Kunden.
Komfortable Versandlösungen bringen Ihre Produkte direkt
bis an die Türen der Verbraucher.
Wer seinen Mitbewerbern den berühmten Schritt voraus sein will,
der bietet seinen Kunden nicht nur beste Produktqualität, sondern
auch allerbesten Service. Zum Beispiel den Service, Bestelltes direkt
bis an die Haustür zu liefern: Ihre Kunden bestellen im Handumdrehen – per Internet, Postkarte, Telefon oder Fax. Und Sie sorgen
dafür, dass das Ge­wünschte zuverlässig montags bis samstags an Ort
und Stelle ge­bracht wird. Dank der individuellen Versandmöglichkeiten der Deutschen Post ge­schieht das einfach, wirtschaftlich und
bequem – für Ihre Kunden und natürlich auch für Sie.
Ganz gleich, ob Sie Ersatzteile oder Kleidung, CDs oder Bücher
ver­senden oder ob Sie Ihren Kunden die Wege zur Fotoentwicklung
oder -abholung ersparen wollen – unsere Versandlösungen sind genau
auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten. Was Sie von unseren Angeboten
in Sachen Warensendung, Büchersendung und FOTOPOST erwarten
können, das lesen Sie in dieser Broschüre.
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4
| Inhalt
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Warensendung
Für Ihre unterschiedlichsten Waren
bis 500 Gramm.
12Büchersendung
Für Ihre Bücher, Broschüren,
Notenblätter oder Landkarten
bis 1.000 Gramm.
18Fotopost
So kommen die Filme Ihrer Kunden
zu Ihnen und die entwickelten Fotos
zu Ihren Kunden zurück.
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Per Warensendung erfüllen Sie vielerlei
Kundenwünsche oder informieren über das
eigene Warenangebot – zuverlässig, sicher
und immer günstig.
Maße, Gewichte, Preise
Basisprodukte
Mindestmaße
Höchstmaße
Höchstgewichte
Preise EUR
Kompakt
10 x 7 cm
35,3 x 30 x 15 cm
50 g
0,90
Maxi
10 x 7 cm
35,3 x 30 x 15 cm
500 g
1,90
Die Sendungen können auch quadratisch sein, falls die Breite mehr als 12,5 cm beträgt.
Die Rollenform ist nicht zulässig.
6
| Warensendung
Lieber viel versenden
als viel bezahlen.
Welcher Kunde ist nicht begeistert, wenn er be­
stellte Artikel in aller Ruhe auspacken oder Ihre
Warenproben und Muster direkt ausprobieren
kann! Da kommt es nicht unbedingt darauf an,
dass diese bereits am nächsten Tag bei ihm ein­
treffen. Viel wichtiger ist es, dass alles zuverlässig,
in erstklassigem Zustand und zum günstigen Preis
sein Ziel erreicht: Dafür sorgt die Deutsche Post.
In aller Regel können Ihre Kunden spätestens vier
Tage nach der Einlieferung Ihre Sendung öffnen
und sich von bewährten wie von neuen Produkten
Ihres Unternehmens überzeugen lassen.
Nicht schwerer als das.
Als Warensendung können die unterschiedlichsten Dinge bis zu einem Gesamt­gewicht von 500
Gramm verschickt werden, wie z. B. Videos, CDs,
kleine Ersatzteile, Schreibblöcke oder Textilien.
Adressierte schriftliche Mitteilungen (Briefe)
dürfen jedoch nicht versandt werden. Vervielfäl­
tigungen auf Papier oder Karton können dann
als Warensendung ver­sandt werden, wenn es
sich um Papier­ware, Verkaufs­ware (auf diesem
Versandweg) oder um Kalender handelt. Andere
Druckstücke wie Kataloge, Werbeflyer oder sonstige Werbung sind nur als Beilage zugelassen.
Nicht mehr als das.
Auch Warensendungen haben ihren Preis –
und zwar einen niedrigen! Verständlich, dass es
deshalb auch ein paar Ein­schränkungen gibt.
Über die Inhalte, die von Ihnen verschickt werden
können, sowie die weiteren Versand­bedingungen
informieren Sie die nächsten Seiten.
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Damit Sie beim Kunden
gut ankommen.
Ob aus Kunden zufriedene Kunden werden, hängt ganz von Ihrem Service ab.
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| Warensendung
Sie möchten vorhandene Kunden behalten und
neue Kunden dazugewinnen. Dafür ist die Warensendung das perfekte Medium – sofern Sie einige
Regeln für den Versand Ihrer Produkte, Muster
oder Waren­proben beachten. Welche das im Einzelnen sind, erfahren Sie hier.
Zulässige Inhalte
Was in die Warensendung
darf:
In Warensendungen dürfen
grundsätzlich alle Gegenstände
versandt werden. Lediglich
adressierte schriftliche Mitteilungen (Briefe) sind generell
ausgeschlossen. Einschränkun­gen
gibt es zudem bei Vervielfältigungen auf Papier oder Karton.
Diese können Sie nur als Waren­
sendung ver­senden, wenn es sich
um Papierwaren oder Kalender
handelt oder diese auf dem
vorliegenden Versandweg als
Ver­kaufsware ver­sandt werden.
Andere Druckstücke wie Kataloge, Werbeflyer oder sonstige
Werbung sind nur als Beilage
zugelassen.
Gilt z. B. als Papierware:
– Briefpapier und Umschläge.
– Schreibhefte und Notizblöcke.
– Scheckhefte (Vordrucke).
– Packpapier.
Gilt z. B. nicht als Papierware:
– Angebote, Kataloge oder
Pros­pekte.
– Papierwaren mit Werbeaufdrucken, die über eine reine
Absenderangabe hinausgehen.
– Ausgefüllte Zahlungsverkehrs­
vordrucke, z. B. Schecks.
– Postwertzeichen und andere
Klebemarken.
– Zum direkten, individuellen
Ausfüllen übersandte Form­
blätter, z. B. Steuer­erklärungen.
Gilt z. B. nicht als Verkaufs­
ware:
– Druckstücke, die nicht selbst
Verkaufsgegenstand sind,
sondern die Nutzung oder
den Konsum von Waren und
Dienstleistungen erlauben –
also Eintrittskarten, Fahrkarten, Flugscheine, Gutscheine,
Gut­achten, Versicherungspolicen und Ähnliches.
– Druckstücke, für die lediglich
eine Schutzgebühr verlangt
wird.
Gilt z. B. als Verkaufsware:
– Druckstücke, die auf diesem
Versand­weg als Verkaufsware
versandt werden.
– Der Charakter als Verkaufsware muss erkenntlich sein,
z. B. durch einen aufgedruckten Verkaufspreis, durch eine
beigefügte Rechnung oder
sons­tige entsprechende
Unter­lagen/Beilagen.
Gilt als Kalender:
– Kalender, bei denen das Kalen­
darium der Hauptzweck/
Hauptinhalt ist, ganz gleich,
ob es sich um Verkaufs- oder
Werbekalender handelt.
Gilt z. B. nicht als Kalender:
– Druckstücke, deren Haupt­
inhalt nicht das Kalendarium
ist, wie z. B. Reise­prospekte
mit Kalenderübersicht.
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Warensendung |
Unzulässige Inhalte
Was nicht in die Waren­
sendung darf:
Adressierte schriftliche Mitteilungen (Briefe) sind in Warensendungen nicht erlaubt, auch
nicht als Beilagen. Es ist auch
unerheblich, ob sie sich auf
Papier/Karton oder anderen
Trägermaterialien befinden
oder ob sie z. B. nur als Datei
vorliegen. Einige Beispiele:
– Individuelle Mitteilungen
aller Art, ob handschriftlich
oder gedruckt.
– Texte mit Anrede, wie z. B.
„Sehr geehrter Kunde“.
– Texte mit Höflichkeitsformel,
wie z. B. „Mit freundlichen
Grüßen“.
– Persönliche Mitteilungen, wie
z. B. „Rest folgt“.
– Rechnungen und Ähnliches,
die sich nicht auf die versandte
Ware beziehen.
Zulässige Beilagen
Was außer Waren in die
Warensendung darf:
Die Warensendung ist ausschließ­
lich für den Versand von Waren
gedacht, aber natürlich dürfen Sie
folgende Beilagen mitschicken:
– Eine Rechnung für die versandte Ware.
– Einen, auch ausgefüllten,
Zahlungsverkehrsvordruck
mit Rechnungsbetrag.
– Druckstücke, z. B. Kataloge,
Werbeflyer oder sonstige
Werbung sind nur als Beilage
zugelassen.
– Überreichkarten mit allgemeinen und austauschbaren
Texten (beispielsweise „Mit
den besten Wünschen für ein
gutes neues Jahr“) oder Mitteilungen mit allgemein ge­
haltenen gedruckten Texten.
Diese Druckstücke dürfen
­jedoch nicht Hauptversandgegenstand der Sendung sein.
– Kurze, den Inhalt kennzeichnende Angaben, z. B. innere
Aufschrift, Ort und Tag der
Ab­sendung sowie Absender­an­
gaben und Unterschrift, Preis,
Gewicht, Menge etc. sowie Her­
kunft und Natur des Inhalts,
kurze Bearbeitungsaufträge
oder Anwendungsvorschrif­ten
sowie Gebrauchsanweisungen,
die sich auf den Inhalt beziehen. Diese Angaben können
selbstverständlich auch auf den
Gegenständen oder deren Ver­
packung angebracht sein.
„Warensendung“ tra­gen. Im
Inneren dürfen sich selbstverständlich fabrikmäßig verpackte
und damit verschlossene Gegen­
stände be­finden. Sobald Sie
min­destens 100 gleichartige Sen­
dun­gen gleichzeitig ein­liefern,
können die Warensendungen
verschlossen sein – vorausgesetzt,
Sie sind mit deren Öffnung zur
Inhaltsprüfung einverstanden.
Gleichartig sind Sendungen
desselben Formats, der­selben
Gewichtsstufe und desselben
Absenders. Die Sendungen sind
in diesem Fall mit der Aufschrift
„Warensendung/Entgelt gepr.“
zu versehen.
Einlieferung
Wie Warensendungen richtig
eingeliefert werden:
Je schneller wir Ihre Warensen­
dungen bearbeiten können, desto
eher kommen sie ans Ziel. Das
setzt auch voraus, dass Sie alle
Sendungen offen einliefern. Die
Umhüllungen müssen dement­
spre­chend unverschlossen sein
und außer­dem die Aufschrift
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| Warensendung
Büchersendung |
Bequem bestellt,
günstig geliefert.
So liefern Sie Ihren Kunden Bücher, Broschüren, Landkarten
oder Notenblätter ganz einfach bis nach Hause.
12
Das Angebot im Internet wächst täglich.
Was welche Sendung kostet.
Kein Wunder, ist doch das Bestellen per Mausklick
denk­bar einfach. Besonders Bücher werden sehr
gern auf diese Weise geordert. Und wie kommen
sie zum Leser? Natürlich als Büchersendung mit
der Deutschen Post: preiswert und zuverlässig und
in der Regel innerhalb von vier Werktagen.
Grundsätzlich gilt: Büchersendungen sind
günstiger, als viele glauben. Wie günstig Sie
bestimmte Größen und Gewichte verschicken
können, das sehen Sie in der folgenden Tabelle.
Und was Sie sonst noch beachten müssen, das
lesen Sie auf den nächsten beiden Seiten.
| Büchersendung
Maße, Gewichte, Preise
Basisprodukte
Mindestmaße
Höchstmaße
Höchstgewichte
Preise EUR
Groß
10 x 7 cm
35,3 x 30 x 15 cm
500 g
1,00
Maxi
10 x 7 cm
35,3 x 30 x 15 cm
1.000 g
1,65
Die Sendungen können auch quadratisch sein, falls die Breite mehr als 12,5 cm beträgt.
Die Rollenform ist nicht zulässig.
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Büchersendung |
Für leichten und für
schweren Lesestoff.
Damit Bücher kostengünstig beim Leser ankommen, verschickt
man sie per Büchersendung.
Bevor Sie eine Sendung zur Büchersendung
­machen, überzeugen Sie sich am besten von den
Möglichkeiten, die die Deutsche Post Ihnen
dabei bietet. Des­halb sollten Sie z. B. genau wissen,
wie sich eine solche Sendung definiert, was Sie
ihr beilegen dürfen und was Sie beim Einliefern
beachten müssen.
Zulässige Inhalte
Was in die Büchersendung
darf:
Als Büchersendung versandt wer­
den dürfen Bücher, Broschüren,
Notenblätter oder Landkarten.
Damit Sie diese Druckwerke als
Büchersendung verschicken
können, müssen sie folgenden
Kriterien entsprechen:
– Die Werke müssen gedruckt
sein. Nicht beanstandet werden
Bücher, in denen CDs, auch
zum Heraustrennen, eingeheftet sind.*
– Die Bücher und Broschüren
müssen Blätter aus Papier,
sowie einen Einband oder
einen Umschlag aufweisen.
Die Blätter müssen an der Seite
fest zusammengehalten sein.
Ergänzungslieferungen zu
Loseblattwerken, deren
Grundwerk selbst als Büchersendung versandt werden
könnte, brauchen nicht zusammengehalten sein.
– Die Büchersendung darf ihrem
Inhalt nach nicht dazu bestimmt sein, unmittelbar oder
mittelbar geschäftlichen Zwecken zu dienen. Preisangaben
im Werk selbst sind dann zulässig, wenn sie erkennbar nur
informativen Cha­rakter haben
und nicht geschäftlichen Zwecken dienen.
– Im Inhalt werden nur oder
fast ausschließlich Erzeugnisse (oder Ereig­nisse) einer
be­stimm­ten Firma (oder Fir­
men­gruppe) erläutert bzw.
deren Verwendung empfohlen.
– Sie werden von gewerblichen
Unternehmen kostenlos
oder gegen Schutz­gebühr ab­
ge­geben.
– Es handelt sich um Geschäftsberichte eines gewerblichen
Unternehmens.
– Es handelt sich um Veröffentlichungen nichtgewerblicher
Einrichtungen, in denen für
angeschlossene gewerbliche
Unternehmen geworben wird.
Unzulässige Inhalte
Was nicht in die Bücher­
sendung darf:
Druckwerke, die geschäftlichen
Zwecken dienen, können nicht
als Büchersendung verschickt
werden. Solche Druckwerke erkennt man z. B. an folgenden
Kriterien:
– Sie werden von einem gewerblichen Unternehmen herausgegeben, dessen Hauptzweck
nicht die Ver­­­leger­tätig­keit ist.
* Für die CDs gelten dieselben Inhaltsbeschränkungen wie für die Bücher und Broschüren auch
(keine geschäftlichen Zwecke, keine unzulässige Werbung usw.).
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Anpreisungen/Werbung sind
bei den Hauptversandgegenständen nur auf dem Umschlag
und auf je vier auf­ein­ander folgenden Seiten am Anfang und
Ende des Werkes zugelassen.
| Büchersendung
Büchersendung |
| Büchersendung
Zulässige Beilagen
Was auch noch in die Bücher­
sendung darf:
– Die Rechnung für den Inhalt
der Sendung.
– Ein entsprechender Zahlungsverkehrsvordruck.
– Ein Rückantwortumschlag.
– Eine Leihkarte und/oder eine
Buchlaufkarte.
Es dürfen auch sonstige Druckstücke beigefügt sein, soweit es
keine schriftlichen Mitteilungen
(Briefe) sind, und ein zulässiger
Hauptversandgegenstand vorliegt. Dies können z. B. Kataloge
oder Werbeflyer sein. Zu adressierten schriftlichen Mitteilungen
(Briefe) siehe Erläuterungen bei
Warensendung.
Die Druckwerke dürfen auch
eine Widmung enthalten. Die
Widmung darf aus einer kurzen
Floskel, wie z. B. „In treuem
­Ge­denken, der Verfasser“, bestehen, der auch kurze Zitate oder
Ähnliches zugesetzt sein kön­nen.
Die Widmung darf auch auf
einem lose beiliegen­den Blatt
oder einer Karte angebracht sein.
sein, wenn es sich dabei um eine
Herstellerverpackung handelt.
Dabei sollten Sie als Ab­sender
ausdrücklich durch den Hin­weis
er­klären: „Darf zu Prüfzwecken
durch die Post geöffnet wer­den.“
Sollten Sie mindestens 100 gleich­
artige Sendungen, das heißt
Sen­dungen desselben Formats,
der­selben Gewichtsstufe und
desselben Absenders, zur selben
Zeit einliefern, dürfen Sie diese
verschließen. Allerdings müssen
Sie sich als Absender mit der Öff­
nung zur Inhaltsprüfung einver­
stan­den erklären. Verschlossene
Sendungen sind mit dem Vermerk „Büchersendung/Ent­gelt
gepr.“ zu kennzeichnen.
Einlieferung
Wie Büchersendungen richtig
eingeliefert werden:
Damit Ihre Büchersendungen
schnell und ohne Umweg ihre
Adressaten erreichen, liefern Sie
diese bitte grundsätzlich in einer
offenen Umhüllung mit der Auf­
schrift „Büchersendung“ oberhalb der Anschrift ein. Die innere
Verpackung darf ver­schlossen
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Fotopost |
Mit dem Komplettservice rund um Versand
und Lieferung von Filmentwicklungen erschließen
Sie ganz bequem neue Kundenpotenziale.
Maße, Gewichte, Preise*
Basisprodukte
Mindestmaße
Höchstmaße
Höchstgewichte
Hinsendung
10 x 7 cm
35,3 x 25 x 5 cm
500 g
Rücksendung
10 x 7 cm
35,3 x 25 x 5 cm
1.000 g
*zzgl. gesetzl. Umsatzsteuer.
Die Mindestmenge beträgt 1.000 Stück bzw. 2.950 EUR im Jahr.
Für den Hin- und Rückversand zahlen Sie zusammen nur 2,95 EUR pro eingelieferte Rücksendung.
18
Preise EUR
}
2,95
| Fotopost
So entwickeln Sie neue
Vertriebsmöglichkeiten.
Um die neuen Fotos endlich in den Händen zu halten, müssen Ihre Kunden normalerweise zwei­mal
den Weg zum Fotohändler unternehmen. Diesen
Aufwand können Sie ihnen ganz einfach ersparen:
mit unserem Komplettservice FOTOPOST. Das
Prinzip ist so simpel wie kundenfreundlich. Sie
stellen die benötigten Versandtaschen zur Verfügung, z. B. als Beilagen in Tageszeitungen, oder
Sie fügen sie be­stellten Filmentwicklungen hinzu.
Ihre Kunden legen lediglich die belichteten Filme in
die Taschen und senden das Ganze per Post an Ihre
Adresse. Sie wiederum schicken die entwickelten
Fotos eben­falls per Post retour. Praktischer geht’s
kaum.
Je mehr, desto günstiger.
Der FOTOPOST-Komplettservice hat eine Reihe
Vorteile für Sie: Mit Ihrem neuen Direktvertrieb
kommen Sie noch in­tensiver ins Geschäft. Denn
Sie sprechen nicht nur Ihre Stammkunden an,
sondern auch die Kunden, denen der Weg bis in
Ihr Fotolabor in der Regel zu weit ist. Für den Hinund Rückversand berechnen wir Ihnen nur einen
Preis. Die Versandkosten bezahlen Sie ganz bequem
monatlich per Lastschrift. Ob Sie die Portokosten
Ihren Kunden weiterberechnen wollen oder lieber
selbst übernehmen, bleibt ganz und gar Ihnen
überlassen.
19
Fotopost |
Vom Foto zum Abzug
ohne langes Hin und Her.
Mit FOTOPOST wird der Versand von Entwicklungsarbeiten
noch einfacher für Sie.
Die Versandtasche für Ihre Kunden.
Wer bringt und holt
Ihre Post? Die Post.
HIN+WEG. Der Bring- und Abholservice
für Ihre Tagespost.
Per Ver­sandtasche können Ihre Kunden Farb­nega­
tivfilme oder Einwegkameras bis 500 Gramm
verschicken. Dazu legen sie einfach die belichteten
Filme ein, tra­gen den Absender ein, geben Entwicklungswünsche an, kleben die Tasche zu und
werfen die Versandtasche, ohne sie freizumachen,
in den nächsten Brief­­kasten ein. In der Regel sind
die Filme einen Tag später bei Ihnen. Wobei Sie
die Wahl haben, die Sendungen selbst bei uns ab­
zuholen oder sie von unserem Service HIN+WEG
anliefern zu lassen. Nähere Informationen finden
Sie in dem Folder „Wer bringt und holt Ihre Post?
Die Post“.
Haus oder in sein persönliches Postfach. Alle
FOTOPOST-Sendungen liefern Sie mit dem einen
speziellen Freimachungs­vermerk bei Ihrer Großannahmestelle der Deutschen Post zu­sammen
mit einer Einliefe­rungsliste ein – ganz pro­blemlos
und schnell, ohne das übliche Frankieren.
So gestalten Sie die Versandtaschen.
Damit gewähr­leistet ist, dass Ihre Werbung optimal
auf Ihren FOTOPOST-Versandtaschen platziert
wird, erhalten Sie von uns alle wichtigen Informationen zu den Gestaltungsrichtlinien. Beson­ders
wichtig für die Gestaltung der Rück­sen­dung: Der
Hinweis „Wenn unzustellbar, zurück“ sollte unbedingt enthalten sein.
Die Versandtasche für Sie.
Die von Ihnen ent­wickelten Filme, also Fotos plus
Negative, schicken Sie ebenfalls in einer von Ihnen
beliebig ge­stal­teten und pro­duzierten FOTOPOSTVersandtasche zu­rück zum Kunden – direkt ins
20
Sie interessieren sich für FOTOPOST? Wir
infor­mieren Sie gerne ausführlich und machen
Ihnen ein individuelles Angebot. Rufen Sie einfach den Geschäftskunden-Service an.
Zulässige Beilagen
Was außer Filmen und Fotos
in die FOTOPOST darf:
FOTOPOST ist ausschließlich
für den Versand von Filmmaterial und entwickelten Fotos gedacht, aber natürlich dürfen Sie
folgende Beilagen mitschicken:
– Eine Rechnung für die versandten Fotoentwicklungen.
– Einen, auch ausgefüllten,
Zahlungs­­ver­­­kehrsvordruck
mit Rechnungsbetrag.
– Druckstücke, z. B. Prospekte,
Überreichkarten mit allge­
mei­nen und austauschbaren
Texten (beispiel­s­­­weise „Mit
den besten Wünschen für
ein gutes neues Jahr“) oder
Schreiben mit allgemein gehaltenen ge­druck­ten Texten.
Diese Druckstücke dürfen
je­doch nicht Hauptgegenstand der Sendung sein.
– Kurze, den Inhalt kennzeichnende Angaben, z. B. innere
Aufschrift, Ort und Tag der
Absendung sowie Absender­
angaben und Unterschrift,
Preis, Gewicht, Menge etc. so­
wie Herkunft und Natur des
Inhalts, kurze Bearbeitungsaufträge oder Anwendungsvorschriften sowie Gebrauchs­
anweis­un­gen, die sich auf den
Inhalt beziehen. Diese Angaben können selbstverständlich
auch auf der Verpackung angebracht sein.
– Texte mit Anrede, wie z. B.
„Sehr geehrter Kunde“.
– Texte mit Höflichkeitsformel,
wie z. B. „Mit freundlichen
Grüßen“.
– Persönliche Mitteilungen, wie
z. B. „Rest folgt“.
– Rechnungen und Ähnliches,
die sich nicht auf die versandte
Ware beziehen.
Unzulässige Beilagen
Was nicht in die FOTOPOSTRücksendung darf:
Briefliche Mitteilungen sind als
Inhalt der FOTOPOST nicht
zu­ge­lassen, z. B.:
– Individuelle Brieftexte aller
Art, ob handschriftlich oder
gedruckt.
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Deutsche Post AG
Zentrale
Produktmanagement Zusatz- und
Spezialleistungen BRIEF
53250 Bonn
www.dpwn.de
Stand: 01/2013
Mat.-Nr. 675-201-111