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Stand / as of 14.11.2013
bran
d
Art-Nr.
Item No.
Produktbezeichnung
Product decription
Seite / Page 1/4
UVP¹/Stck.
RRP¹/piece
Yukon
Night Vision
1818052
Newton Digitales Nachtsichtgerät Trace 3,5x42
Newton Digital Night Vision Trace 3,5x42
279,00
1818053
Newton Digitales Nachtsichtgerät Trace 5x50
Newton Digital Night Vision Trace 5x50
299,00
1818062
Newton Digitales Nachtsichtgerät 3,5x42
Newton Digital Night Vision 3,5x42
199,00
1818063
Newton Digitales Nachtsichtgerät 5x50
Newton Digital Night Vision 5x50
209,00
1824065
NV 5x60 Nachtsichtgerät
NV 5x60 Night Vision
219,00
1824083
Scope Patrol Nachtsichtgerät 4x50
Night Vision Scope Patrol 4x50
249,00
1824101
Exelon Nachtsichtgerät 3x50
Exelon Night Vision 3x50
319,00
1824121
Spartan 2x24WP Nachtsichtgerät
Spartan 2x24WP Night Vision
259,00
1824122
Spartan 3x42WP Nachtsichtgerät
Spartan 3x42WP Night Vision
279,00
1824124
Spartan 1x24 Nachtsichtgerät
Spartan 1x24 Night Vision
229,00
1824125
Spartan 1x24 Nachtsichtgerät mit Kopfhalterung
Spartan 1x24 Night Vision incl. head mount kit
299,00
1824127
Spartan 4x50 Nachtsichtgerät
Spartan 4x50 Night Vision
269,00
1824157
NVMT Spartan 3x50 Gen 2+ Nachtsichtgerät
NVMT Spartan 3x50 Gen 2+ Night Vision
1825023
Tracker 2x24 binokulares Nachtsichtgerät (wasserd
Tracker 2x24 Night Vision binocular (waterproof)
599,00
1825025
Tracker 1x24 binokulares Nachtsichtgerät
Tracker 1x24 Binocular Night Vision
639,00
1825028
Nachtsichtgerät binokular 3x42
Night Vision binocular 3x42
569,00
1828041
Ranger 5x42 Digitales Nachtsichtgerät - mono
Ranger 5x42 Digital Night Vision - Binocular
419,00
1828046
Ranger Pro 5x42 Digitales Nachtsichtgerät - mono
Ranger Pro 5x42 Digital Night Vision - Binocular
849,00
1829093
Tracker 2x24 Doubler Binokulares Nachtsichtgerät
Tracker 2x24 Doubler Binocular Night Vision
89,00
1.820,00
Outdoor
1827041
MPR Mobile Player/Recorder
¹Unverbindl. Preisempfehlung inkl. Mehrwertsteuer in Euro / Recommended Retail Price incl. VAT in Euro
Es gelten unsere aktuellen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, die unter http://www.bresser.de/agb eingesehen werden können.
199,00
P20131114/9000
Preisliste / Price list
Stand / as of 14.11.2013
bran
d
Art-Nr.
Item No.
Produktbezeichnung
Product decription
Seite / Page 2/4
UVP¹/Stck.
RRP¹/piece
Yukon
Sport Optics
1821014
Spektiv 20-50x50 WA
Spotting Scope 20-50x50 WA
85,00
1821021
Scout 20x50 Spektiv
Scout 20x50 Spotting scope
45,00
1821022
Scout 30x50 Spektiv
Scout 30x50 Spotting Scope
49,00
1821023
Scout 30x50 Scout Weitwinkel Spektiv
Scout 30x50 Wide Angle Spotting Scope
53,00
1821031
Spektiv 6-100x100
Spotting scope 6-100x100
339,00
1821033
Spektiv 6-100x100 Silber
Spotting scope 6-100x100 silver
339,00
1821214
Spektiv 20-50x50 Weitwinkel m. Stativ
Spotting scope 20-50x50 Wide Angle (incl. tripod)
119,00
1822011
Yukon NRB 30x50
149,00
1822031
Futurus 7x50 Weitwinkel Fernglas
Futurus 7x50 Wide Angle Binocular
99,00
1822032
Futurus 10x50 Weitwinkel Fernglas
Futurus 10x50 Wide Angle Binocular
99,00
1822034
Futurus 16x50 Porro Fernglas
Futurus 16x50 Porro Binocular
99,00
1822035
Futurus 20x50 Porro Fernglas
Futurus 20x50 Porro Binocular
99,00
1822061
Futurus Pro 7x50 Porro Fernglas WA
Futurus Pro 7x50 Porro Binoculars WA
149,00
1822062
Futurus Pro 10x50 Porro Fernglas WA
Futurus Pro 10x50 Porro Binoculars WA
189,00
1822141
Sideview 8x21 Fernglas
Sideview 8x21 Binoculars
49,00
1822142
Sideview 10x21 Fernglas
Sideview 10x21 Binoculars
51,00
1823011
Craft 4x32 Zielfernrohr
Craft 4x32 Optical Sight
259,00
1823012
Craft 7x50 Zielfernrohr
Craft 7x50 Optical Sight
279,00
1823013
Craft 8x56 Zielfernrohr
Craft 8x56 Optical Sight
309,00
1823021
Craft 1,5-6x42 Zielfernrohr
Craft 1.5-6x42 Optical Sight
299,00
1823022
Craft 3-12x56 Zielfernrohr
Craft 3-12x56 Optical Sight
329,00
¹Unverbindl. Preisempfehlung inkl. Mehrwertsteuer in Euro / Recommended Retail Price incl. VAT in Euro
Es gelten unsere aktuellen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, die unter http://www.bresser.de/agb eingesehen werden können.
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Stand / as of 14.11.2013
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Art-Nr.
Item No.
Seite / Page 3/4
Produktbezeichnung
Product decription
UVP¹/Stck.
RRP¹/piece
1827021
Richtmikrofon Yukon
Cordioid microphone
99,00
1827031
YD-100 Foto Kit
YD-100 photo kit
359,00
1827051
Extend LRS-1000 Laser Entfernungsmesser
Extend LRS-1000 Laser Rangefinder
295,00
1829014
Stativ für 6-10x100 Spektiv Yukon
Tripod for 6-100x100 Spotter Yukon
36,90
1829023
Digital-Kamera Adapter
Digital camera adapter
19,90
1829024
Digital Kamera Adap. für 6-100x100
Digital camera adapter for Yukon 6-100x100
29,90
1829032
NVMT Kopfhalterung
Head Mount
79,00
1829053
NVMT Objektivlinse 50 mm
NVMT Objective Lens 50 mm
49,00
1829074
NVMT IR Bildaufheller - 2-3fache Reichw.
NVMT IR flashlight
89,00
Yukon
Sport Optics
¹Unverbindl. Preisempfehlung inkl. Mehrwertsteuer in Euro / Recommended Retail Price incl. VAT in Euro
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Seite / Page 4/4
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich
(1) Für alle Verträge gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Fremde Allgemeine Geschäftsbedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, dies wird ausdrücklich schriftlich vereinbart.
(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Verkäufer und dem Käufer zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des
Verkäufers.
(2) Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
(3) Die Verkaufsangestellten des Verkäufers sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrags hinausgehen.
§ 3 Preise
(1) Maßgebend sind die mit der Auftragsbestätigung durch den Verkäufer vereinbarten Preise, sofern sie gleichfalls Gegenstand der Annahmeerklärung des Käufers sind. Die Preise verstehen sich zzgl. MwSt.
(2) Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Werk Rhede frei nach Wahl des Verkäufers einschließlich normaler Verpackung.
§ 4 Liefer- und Leistungszeit
(1) Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
(2) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, auf die der Verkäufer keinen Einfluss hat und die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich
machen – hierzu gehören insb. Streik, Aussperrung, behördlichen Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten – hat der Verkäufer auch bei verbindlich
vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist hinauszuschieben oder wegen
des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise zurückzutreten, sofern er den Käufer unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit in Kenntnis gesetzt hat und ihm bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich
erstattet.
(3) Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die
Lieferzeit oder wird der Verkäufer von seiner Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich der Verkäufer nur berufen, wenn er den
Käufer unverzüglich benachrichtigt.
(4) Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, sofern dies dem Käufer bei verständiger Würdigung der Lage des Verkäufers und seiner eigenen schutzwürdigen Interessen zumutbar ist.
§ 5 Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Falls der Versand ohne
Verschulden des Verkäufers unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
§ 6 Gewährleistung
(1) Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Verkäufers nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den
Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, wenn der Käufer eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.
(2) Der Käufer muss der Kundendienstleitung des Verkäufers Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei
sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Verkäufer unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
(3) Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, verlangt der Verkäufer nach seiner Wahl und auf seine Kosten, dass:
a) das schadhafte Teil bzw. Gerät zur Reparatur und anschließender Rücksendung an den Verkäufer geschickt wird;
b) der Käufer das schadhafte Teil bzw. Gerät bereithält und ein Service-Techniker des Verkäufers zum Käufer geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen.
Falls der Käufer verlangt, dass Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, kann der Verkäufer diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fallende Teile
nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu den Standardsätzen des Verkäufers zu bezahlen sind.
(4) Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen.
(5) Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
(6) Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden dem Verkäufer
die folgenden Sicherheiten gewährt, die er auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt.
(2) Die Ware bleibt Eigentum des Verkäufers. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für den Verkäufer als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn.
Erlischt das Eigentum des Verkäufers durch Verbindung nach § 947 Abs. 2 BGB, so wird bereits jetzt vereinbart, dass, sofern der Käufer Alleineigentümer wird, das Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache
wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf den Verkäufer übergeht.
Der Käufer verwahrt das (Mit-)Eigentum des Verkäufers unentgeltlich.
(3) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind
unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen
aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt ihn widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen
Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
(4) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen, damit der Verkäufer seine
Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten einer zur Verteidigung des Vorbehaltseigentums notwendigen
Intervention zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.
(5) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des
Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt kein Rücktritt vom Vertrage.
§ 8 Zahlung
(1) Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen des Verkäufers 10 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren.
Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
(2) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
(3) Wenn dem Verkäufer Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn dem Verkäufer andere
Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist der Verkäufer berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn er Schecks angenommen hat. Der Verkäufer ist in
diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
(4) Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt
worden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Käufer jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.
§ 9 Konstruktionsänderungen
Der Verkäufer behält sich das Recht vor, jederzeit Konstruktionsänderungen vorzunehmen, soweit diese unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den Käufer nicht unzumutbar sind. Er ist jedoch nicht
verpflichtet, derartige Änderungen auch an bereits gelieferten Produkten vorzunehmen.
§ 10 Patente
(1) Der Verkäufer wird den Käufer und dessen Abnehmer wegen Ansprüchen aus Verletzungen von Urheberrechten, Warenzeichen oder Patenten freistellen, es sei denn, der Entwurf eines Liefergegenstandes
stammt vom Käufer. Die Freistellungsverpflichtung des Verkäufers ist betragsmäßig auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Zusätzliche Voraussetzung für die Freistellung ist, dass dem Verkäufer die Führung von Rechtsstreiten überlassen wird und dass die behauptete Rechtsverletzung ausschließlich der Bauweise der Liefergegenstände
des Verkäufers ohne Verbindung oder Gebrauch mit anderen Produkten zuzurechnen ist.
(2) Der Verkäufer hat wahlweise das Recht, sich von den in Abs. 1 übernommenen Verpflichtungen dadurch zu befreien, dass er entweder
a) die erforderlichen Lizenzen bezüglich der angeblich verletzten Patente beschafft
oder
b) dem Käufer einen geänderten Liefergegenstand bzw. Teile davon zur Verfügung stellt, die im Falle des Austausches gegen den verletzenden Liefergegenstand bzw. dessen Teil den Verletzungsvorwurf bezüglich des
Liefergegenstandes beseitigen.
§ 11 Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer oder dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder Vorsatz bzw. grober
Fahrlässigkeit beruhen. Unberührt bleiben die Haftung des Verkäufers nach dem Produkthaftungsgesetz sowie sonstige Ansprüche aus Produzentenhaftung.
§ 12 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
(1) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Soweit der Käufer Vollkaufmann i. S. des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Bocholt ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus
dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
(3) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen
oder Vereinbarungen nicht berührt.
Die Auftragsdaten werden von uns gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gespeichert und weiterverarbeitet.
Stand: 10/2013
¹Unverbindl. Preisempfehlung inkl. Mehrwertsteuer in Euro / Recommended Retail Price incl. VAT in Euro
Es gelten unsere aktuellen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, die unter http://www.bresser.de/agb eingesehen werden können.
P20131114/9000