Anmeldung Hauptaussteller - ad.nmm.de
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Anmeldung Hauptaussteller - ad.nmm.de
f.re.e 2013 – Die Reise- und Freizeitmesse. 20.–24. Februar 2013 Messe München www.free-muenchen.de Anmeldung Hauptaussteller Platzierungsbeginn: 2. Juli 2012 Bitte vollständig ausgefüllt einsenden oder online anmelden unter www.free-muenchen.de [email protected], Tel. +49 89 949-20211, Fax +49 89 949-20219 Messe München GmbH, Messegelände, 81823 München, Deutschland Firmenanschrift (Rechnungsanschrift) Adressdaten wie 2012 Firma f.re.e 2013 Die Reise- und Freizeitmesse Straße/Postfach Postleitzahl Ort Umsatzsteuer-Id-Nr. (Pflichtangabe laut Umsatzsteuergesetz) Land Nr. und Ort der Handelsregistrierung Gesetzlicher Vertreter / Titel Frau Herr Hersteller (1) Vorname Händler (2) Nachname Importeur (3) Webseite Vertriebsgesellschaft mit alleinigem Verkaufsrecht für Deutschland (4) Dienstleistungsunternehmen (5) (Mehrfachnennung möglich) Mitglied folgender Fachverbände (optional) Ansprechpartner/-in (Mitarbeiter der Firma) Frau Herr Titel Vorwahl Vorname Telefon Nachname Fax Position E-Mail (personalisiert) Bitte zwingend ankreuzen: Anmelder, die in Deutschland oder in der Europäischen Union ansässig sind: Bei dem Anmelder handelt es sich um ein Unternehmen, das eine wirtschaftliche Tätigkeit zur nachhaltigen Erzielung von Einnahmen selbstständig ausübt (Art. 9 MwStSystRL). Der Anmelder erklärt hiermit, die Leistungen der Messe München GmbH für sein Unternehmen zu beziehen. Anmelder, die ausländische staatliche Stellen (Ministerien, Botschaften, Konsulate etc.) sind und Mitausstellern Ausstellungsflächen entgeltlich überlassen möchten: Der Anmelder ist (auch ohne Angabe der USt-IdNr.) als Unternehmer im Sinne des § 2 Abs. 3 UStG anzusehen. Anmelder, die in einem Land außerhalb der Europäischen Union ansässig sind: Bei dem Anmelder handelt es sich um ein Unternehmen, das eine wirtschaftliche Tätigkeit zur nachhaltigen Erzielung von Einnahmen selbstständig ausübt (Art. 9 MwStSystRL). Der Anmelder erklärt hiermit, die Leistungen der Messe München GmbH für sein Unternehmen zu beziehen. Keine der oben stehenden Erklärungen ist zutreffend. In diesem Fall wird die Messe München GmbH ihre Leistungen selbst dann zuzüglich der gesetzlichen deutschen Umsatzsteuer berechnen, wenn der Anmelder im Ausland ansässig ist. Korrespondenzanschrift (nur bei abweichender Anschrift) Firma Frau Herr Straße/Postfach Position Postleitzahl Vorwahl Ort Land Titel Vorname Telefon E-Mail (personalisiert) Ansprechpartner/-in Pressearbeit (optional) Frau Herr Titel Vorname Nachname E-Mail (personalisiert) Ansprechpartner/-in Marketing (optional) Frau Herr Titel Vorname Anmeldung Seite 2 Nachname E-Mail (personalisiert) Nachname Fax f.re.e 2013 – Die Reise- und Freizeitmesse. 20.–24. Februar 2013 Messe München www.free-muenchen.de Anmeldung Hauptaussteller Platzierungsbeginn: 2. Juli 2012 Firmenanschrift (bitte nochmals eintragen) Firma Postleitzahl Ort Platzierungswunsch Schwerpunktbereich für die Platzierung Tourismus Schwerpunktmäßig angebotene Destinationen Gesundheit & Wellness Caravaning & Mobile Freizeit Wassersport Boote Kanu Surfen Tauchen GPS-Spot Transalp Stadt Land Rad Sport & Outdoor Fahrrad Wenn möglich, gleiche Platzierung wie 2012 Zweigeschossige Bauweise vorgesehen? Ja Ja Nein Nein (rechtsverbindlicher Anspruch auf die Standfläche des Vorjahres besteht nicht) (Berechnung für die überbaute Fläche erfolgt mit 50% des jeweiligen Grundflächenpreises) Anmerkung zur Platzierung Standfläche (ohne Standbau, Mindestgröße 3 x 3 m) Tourismus, Gesundheit & Wellness Reihenstand 1 Seite offen 111,– EUR / m² Eckstand 2 Seiten offen Caravaning & Mobile Freizeit, Wassersport, Sport & Outdoor, Fahrrad Front m x Tiefe m = Fläche m² Reihenstand 1 Seite offen Preise siehe unten 116,– EUR / m² Eckstand 2 Seiten offen Preise siehe unten Kopfstand 3 Seiten offen 121,– EUR / m² Kopfstand 3 Seiten offen Preise siehe unten Blockstand 4 Seiten offen 126,– EUR / m² Blockstand 4 Seiten offen Preise siehe unten Front m x Tiefe m = Fläche m² Rabatt ab 250 m²: 5% Bitte beachten Sie die weiteren Kosten: Obligatorischer Kommunikationsbeitrag, AUMA-Beitrag, Entsorgungspauschale Laufzeitabfall und gesetzliche MwSt. gemäß Teilnahmebedingungen B 3 Der Beteiligungspreis in den Bereichen Caravaning & Mobile Freizeit, Wassersport, Sport & Outdoor, Fahrrad errechnet sich in den Bereichen ausschließlich aus der gewählten Bodenfläche: 9–50 m² 85,– EUR 51–100 m² 75,– EUR 101–500 m² 65,– EUR ab 501 m² 55,– EUR Bitte auf der Warengliederung ankreuzen, welche Waren und Dienstleistungen von Ihnen angeboten werden. Abweichende Rechnungsanschrift Leider ist es der Messe München GmbH aus umsatzsteuerrechtlichen Gründen nicht möglich, Rechnungen für Leistungen, die die MMG an den Aussteller als ihren Vertragspartner erbracht hat bzw. erbringen wird, auf einen vom Aussteller abweichenden Rechnungsempfänger auszustellen oder umzuschreiben. Rechnungen kann die Messe München GmbH nur an ihre Vertragspartner erteilen. Bitte zwingend ankreuzen: Die beiliegenden Teilnahmebedingungen A und B sowie die Technischen Richtlinien werden zur Kenntnis genommen und hiermit rechtsverbindlich anerkannt. Jeder in fremdem Namen handelnde Anmelder verbürgt sich hiermit selbstschuldnerisch für die Forderungen der MMG anlässlich der obigen Messe. ______________________________________________________________________________ _______________________________________________________________________________ Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift. Namen bitte in Druckbuchstaben wiederholen. Speichern Warengliederung zurück f.re.e 2013 – Die Reise- und Freizeitmesse. 20.–24. Februar 2013 Messe München www.free-muenchen.de Warengliederung Hauptaussteller Firmenanschrift (bitte nochmals eintragen) Firma Postleitzahl Ort Bitte kreuzen Sie an, welche Waren und Dienstleistungen von Ihnen angeboten werden. (Mehrfachnennung möglich; Abfrage für Katalogeintragung erfolgt separat.) 1. TOURISMUS 1.1 1.1.1 1.1.2 1.1.3 1.1.4 1.2 1.3 1.3.1 1.3.2 1.4 1.5 1.5.1 1.5.2 1.5.3 1.5.4 1.5.5 1.5.6 1.5.7 1.5.8 1.5.9 1.5.10 1.5.11 1.5.12 1.5.13 1.5.14 1.6 1.6.1 1.6.2 1.6.3 1.7 1.7.1 1.7.2 1.7.3 1.8 1.8.1 1.8.2 1.8.3 1.9 1.9.1 1.9.2 1.9.3 1.9.4 1.9.5 1.9.6 1.10 1.10.1 1.10.2 1.10.3 1.10.4 1.10.5 1.10.6 Fremdenverkehrsorganisationen National Überregional Regional Stadtinformationen Hotels und Clubanlagen Ferienhaus, Ferienwohnung Verkauf Vermietung Reisebüros Reiseveranstalter Abenteuer- und Aktivreisen Bildungs- und Studienreisen Hausbootferien Kinder- und Jugendreisen Kreuzfahrten Kultur-, Kunst- und Städtetourismus Luxusreisen Motorrad-/Quad-/ Trikereisen Seniorenreisen Sportreisen Tauchreisen Fernreisen Safaris Sonstige Reiseveranstalter Reiterurlaub Reiseveranstalter Reiterhöfe Wanderreiten Golftourismus Reiseveranstalter Hotels Clubs Wellness und Beauty Thermen, Bäder, Kurverwaltungen Hotels Reisen Verkehrsmittel, Verkehrsträger Bahngesellschaften Busunternehmen Fluggesellschaften Flughäfen Mietwagenunternehmen Schifffahrtsgesellschaften Verlage und Zeitschriften Landkarten Reiseführer Reisevideos Reisezeitschriften Sprachführer Reisefachzeitschriften Speichern 1.11 Andere Tourismusorganisationen 1.11.1 Tourismus Arbeitsgemeinschaften 1.11.2 Dienstleistungen und sonstige Tourismusunternehmen 1.11.3 Tourismus-Verbände 1.12 Freizeiteinrichtungen 1.12.1 Freizeitparks 1.12.2 Museen 1.12.3 Spaßbäder 1.12.4 Sonstige Freizeiteinrichtungen 1.13 Reiseaccessoires 1.14 Campingplätze 1.15 Fotografie 1.15.1 Digital (Ausrüstung, Zubehör) 1.15.2 Konventionell (Ausrüstung, Zubehör) 1.15.3 Verbände, Vereine, Organisationen 1.15.4 Fachliteratur Warengliederung Seite 2 2. GESUNDHEIT & WELLNESS 2.1 2.1.1 2.1.2 2.1.3 2.1.4 2.1.5 2.2 2.2.1 2.2.2 2.2.3 2.2.4 2.2.5 2.2.6 2.3 2.3.1 2.3.2 2.3.3 2.3.4 2.4 2.4.1 2.4.2 2.4.3 2.4.4 2.4.5 2.4.6 2.4.7 2.4.8 2.4.9 2.5 2.5.1 Schönheits- und Körperpflege Körperpflegemittel Naturkosmetik Day Spas, Schönheitsfarmen Kosmetikinstitute Farb- und Stilberatung Bewegung und Fitness Bewegungstherapien Entspannungstherapien Yoga und sanfte Bewegung Fitnesszentren, Fitnessstudios Fitnessgeräte Hometrainer Wellness Schlafsysteme Infrarotkabinen Whirlpools Sauna Medizin Prävention Rehabilitation Sportmedizin Kliniken, spezielle Zentren Apotheken Neue Therapien Selbsthilfegruppe Produkte für Allergiker Medizintourismus Wohlfühlen und sanft heilen Klassische und moderne Naturheilkunde Homöopathie Asiatische Heilmethoden Akupunktur Massagen Ayurveda Aromatherapie Heilpflanzen und -kräuter Gesunde Ernährung Naturkost, Vollwerternährung, Reformwaren Diätetische Lebensmittel Nahrungsergänzung Sporternährung Ernährungsberatung Dienstleistung und Information Krankenkassen Beratung Aus- und Weiterbildung Verbände, Institutionen Fachliteratur, Fachzeitschriften 2.5.2 2.5.3 2.5.4 2.5.5 2.5.6 2.5.7 2.5.8 2.6 2.6.1 2.6.2 2.6.3 2.6.4 2.6.5 2.7 2.7.1 2.7.2 2.7.3 2.8 2.9 zurück f.re.e 2013 – Die Reise- und Freizeitmesse. 20.–24. Februar 2013 Messe München www.free-muenchen.de Warengliederung Hauptaussteller Firmenanschrift (bitte nochmals eintragen) Firma Postleitzahl Ort Bitte kreuzen Sie an, welche Waren und Dienstleistungen von Ihnen angeboten werden. (Mehrfachnennung möglich; Abfrage für Katalogeintragung erfolgt separat.) 3. WASSERSPORT 4. CARAVANING & MOBILE FREIZEIT 3.1 3.1.1 3.1.2 3.1.3 3.1.4 3.1.5 3.1.6 3.1.7 3.2. 3.2.1 3.2.2 3.2.3 3.2.4 3.2.5 3.2.6 3.2.7 3.2.8 3.3 3.3.1 3.3.2 3.3.3 3.3.4 3.3.5 3.4 3.4.1 3.4.2 3.4.3 3.5 3.5.1 3.5.2 3.5.3 3.5.4 3.5.5 3.5.6 3.5.7 3.6 3.7 3.8 3.8.1 3.8.2 3.8.3 3.8.4 3.8.5 3.8.6 3.9 3.10 3.10.1 3.10.2 3.11 3.11.1 3.11.2 3.12 Boote Elektroboote Faltboote Motorboote Ruderboote Schlauchboote Segelboote Wasserscooter Boote Zubehör Bootsmotoren Technisches Zubehör für Boote Bootsinstrumente Bootsausrüstung Nautisches Zubehör Bootstrailer Bootsbaumaterial Bootsstege und Badeinseln Wassertourismus, Charter Liegeplätze, Marinas, Yachthäfen Motorbootschulen Segelschulen Segeltörns Yachtcharter Kanus, Kajaks, Paddelboote Kanus, Kajaks, Paddelboote Zubehör Schulen Surfen Windsurfen Wellenreiten Kitesurfen Stand Up Paddling Ausrüstung Bekleidung Schulen Wasserski, Wakeboarden Wassersportbekleidung Tauchen Basen Schulen Bekleidung Geräte und Instrumente Tauchreisen Tauchverbände Rudern Angeln Angelsportausrüstung Angelsportbekleidung Verbände, Organisationen Behörden Verbände, Vereine Fachliteratur, Seekarten 4.1 4.1.1 4.1.2 4.1.3 4.1.4 4.1.5 4.2 4.2.1 4.2.2 4.3 4.3.1 4.3.2 4.3.3 4.3.4 4.3.5 4.3.6 4.3.7 4.4 4.4.1 4.4.2 4.4.3 4.4.4 4.5 4.6 Reisemobile Reisemobile Pick-up Systeme Campingbusse Freizeitfahrzeuge Individualausbauten Caravans Caravans Klapp-, Zelt- und Faltcaravans Zubehör Ausbauteile und Komponenten Installation, Heizung, Gas, Wasser Energieversorgung, Elektrogeräte Antennen, Empfangseinrichtungen Fahrzeugteile, Zubehör Vorzelte, Sonnendächer, Zelte und Zubehör Campingausrüstung Zusatzangebote Vermieter von Reisemobilen Vermieter von Caravans Vermieter von Campingbussen Finanzierung und Versicherung Verbände, Vereinigungen Fachliteratur, Fachzeitschriften 5. SPORT & OUTDOOR 5.1 Outdoor, Bergsport, Trekking, Klettern, Wandern Ausstattung und Zubehör Bekleidung und Schuhe Kommunikation, Orientierung Touren- und Reiseveranstalter Reitbekleidung und Ausrüstung Reitbekleidung Reitstiefel Reithelme, Hüte Sport- & Freizeitbekleidung Sättel, Sattlereibedarf Trensen, Halfter Gerten, Sporen, Gebisse Textiles Zubehör (Decken, Schabracken) Nordic Walking, Nordic Fitness, Jogging Ausstattung und Zubehör Bekleidung und Schuhe Kursangebote Laufschulen Wintersport Snowboard: Ausrüstung, Bekleidung Ski Alpin und Skitouren: Ausrüstung, Bekleidung Langlauf: Ausrüstung, Bekleidung Ski-Schulen 5.1.1 5.1.2 5.1.3 5.1.4 5.2 5.2.1 5.2.2 5.2.3 5.2.4 5.2.5 5.2.6 5.2.7 5.2.8 5.3 5.3.1 5.3.2 5.3.3 5.3.4 5.4 5.4.1 5.4.2 5.4.3 5.4.4 Speichern B-Bedingungen zurück 5.5 5.5.1 5.5.2 5.5.3 5.5.4 5.6 5.6.1 5.6.2 5.6.3 5.6.4 5.6.5 5.6.6 5.6.7 5.6.8 5.7 5.8 5.9 Golf Ausrüstung Bekleidung Indoor, Driving-Ranges Fachliteratur, Fachzeitschriften Weitere Sportaktivitäten Paragliding, Drachenfliegen Segelfliegen Canyoning Quad, ATV Touren Fallschirmspringen Off-Road-Touren Rafting Ballonfahren Sportequipment Verbände, Vereine, Organisationen Fachliteratur 6. FAHRRAD 6.1 6.1.1 6.1.2 6.1.3 6.1.4 6.1.5 6.1.6 6.1.7 6.1.8 Fahrräder Stadtfahrrad Reise-, Touren-Fahrrad Elektrofahrrad Mountainbike Renn-, Triathlonrad BMX Fahrrad Kinderfahrrad Trike, Liegerad, Reha-Mobil Fahrrad Spezial (Falträder, Tandem, Scooter, Cruiser, Single Speed) Fahrradzubehör Ausstattung und Zubehör Bekleidung und Schuhe Helme Fahrrad-Anhänger Kinderanhänger Fahrradträger Reiseveranstalter, Radregionen und -fernwege Dienstleistungen GPS Hardware, Software Handy Navigation Digitale Karten, Internet-Portale GPS-Kurse, Beratung 6.1.9 6.2 6.2.1 6.2.2 6.2.3 6.3 6.3.1 6.3.2 6.4 6.5 6.6 6.6.1 6.6.2 6.6.3 6.6.4 f.re.e 2013 – Die Reise- und Freizeitmesse. 20.–24. Februar 2013 Messe München www.free-muenchen.de Besondere Teilnahmebedingungen (B) Caravaning & Mobile Freizeit, Wassersport, Sport & Outdoor, Fahrrad 9–50 m² 85,– EUR 51–100 m² 75,– EUR 101–500 m² 65,– EUR ab 501 m² 55,– EUR Messedauer: Mittwoch, 20. bis Sonntag, 24. Februar 2013 Öffnungszeiten für Besucher: Mittwoch bis Sonntag 10.00 – 18.00 Uhr Öffnungszeiten für Aussteller: Mittwoch bis Samstag Sonntag 8.00 – 19.00 Uhr 8.00 – Abbbauende Containerstellplatz Zweigeschossiger Standbau Bei zweigeschossigem Standaufbau erfolgt die Berechnung für die überbaute Fläche mit 50% des jeweiligen vorgenannten Beteiligungspreises. Veranstalter und wirtschaftlicher Träger: Messe München GmbH, Messegelände 81823 München, Deutschland Telefon +49 89 949-20211, Telefax +49 89 949-20219 [email protected], www.free-muenchen.de Die nachstehend genannten Preise sind Nettopreise. Sie erhöhen sich jeweils um die gesetzliche Mehrwertsteuer. Im folgenden Text wird die Messe München GmbH als MMG bezeichnet B 1 Anmeldung Die Anmeldung erfolgt online auf www.free-muenchen.de oder auf anliegendem Vordruck, der ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben möglichst umgehend der Messe München GmbH einzusenden ist. Platzierungsbeginn ist Montag, der 2. Juli 2012. B 2 Zulassung Als Aussteller zugelassen werden alle inländischen Hersteller, alle ausländischen Hersteller oder deren deutsche Niederlassungen, Generalimporteure, von Herstellern autorisierte Fachhändler oder Dienstleistungsunternehmen sowie diejenigen Firmen, die von einem Herstellerwerk autorisiert sind, dessen Erzeugnisse auszustellen. Generalimporteure und autorisierte Fachhändler dürfen nur Exponate von Herstellern ausstellen, die nicht selbst auf dieser Messe vertreten sind. Alle Exponate müssen dem Warenverzeichnis dieser Messe entsprechen und auf der Anmeldung namentlich und typengenau bezeichnet werden. Andere als die angemeldeten und zugelassenen Gegenstände sowie gebrauchte und geleaste Maschinen dürfen nicht ausgestellt werden. Über die Zulassung entscheidet die MMG Messeorganisation. Ein Anspruch auf Zulassung besteht nicht. Organisatoren von Gemeinschaftsständen gelten nicht als Aussteller im Sinne der „Besonderen Teilnahmebedingungen (B)“. Bereich Tourismus Zugelassen werden in- und ausländische Unternehmen und Organisationen, deren Angebot dem Waren- und Dienstleistungsverzeichnis dieser Messe entsprechen. Bereiche Caravaning & Mobile Freizeit, Wassersport Ein Fabrikat der Bereiche Caravans, Motorcaravans, Boote sollte auf der Ausstellung grundsätzlich nicht mehrfach vertreten sein. Bei Motorcaravans ist dabei nicht das Basisfahrzeug ausschlaggebend, sondern die Auf- und Ausbaufirma. Falls Doppelanmeldungen erfolgen, behält sich die MMG das Recht vor, über die Zulassungen zu entscheiden. Es dürfen grundsätzlich keine gebrauchten Caravans, Motorcaravans und keine Gebrauchtboote, sondern nur ungebrauchte Produkte ausgestellt werden, die aus dem laufenden Modelljahr stammen. Über Ausnahmen entscheidet die MMG. Aussteller, die Produkte von Herstellern oder Händlern vertreiben oder über sie informieren, müssen diese Produkte grundsätzlich auch ausstellen. Handelt es sich bei den Produkten um Boote oder Fahrzeuge, so ist es ausreichend, wenn der Aussteller lediglich ein Boot bzw. ein Fahrzeug eines jeden Herstellers oder Händlers ausstellt, dessen Boote bzw. Fahrzeuge er vertreibt oder über dessen Boote bzw. Fahrzeuge er informiert. Bereiche Gesundheit & Wellness, Sport & Outdoor, Fahrrad Es dürfen keine gebrauchten Waren zur Ausstellung gebracht und verkauft werden. Mindestens 60% der ausgestellten Ware muss der aktuellen oder künftigen Kollektion des Ausstellers angehören. Über Ausnahmen entscheidet die MMG. B 3 Beteiligungspreise, Serviceleistungsvorauszahlung (vgl. A 7) Aussteller, deren Anmeldungen bis einschließlich 9. März 2012 bei der MMG eingehen, erhalten 5% Frühbucher-Rabatt auf den Beteiligungspreis (Fläche). Die Beteiligungspreise betragen netto pro m2 Bodenfläche: Tourismus, Gesundheit & Wellness Die Mindestgröße beträgt 9 m² Reihenstand (1 Seite offen) Eckstand (2 Seiten offen) Kopfstand (3 Seiten offen) Blockstand (4 Seiten offen) B-Bedingungen Seite 2 230,– EUR Der Beteiligungspreis beinhaltet sowohl die Miete der Standfläche als auch umfangreiche Serviceleistungen der MMG, die insbesondere die Beratung bei der Standaufplanung, die Beratung hinsichtlich der bei der Standgestaltung zu beachtenden örtlichen technischen Gegebenheiten und Anforderungen, die Beratung beim Auf- und Abbau des Standes, die Konzeptions- und Öffentlichkeitsarbeit für die Messe, das Besuchermarketing und die Besucherwerbung für die Messe, die Vorbereitung und Durchführung messebezogener Pressekonferenzen, Präsentationen und Ausstellerabenden, sofern sie von der MMG organisiert werden, die Vorbereitung und Durchführung von Foren und Sonderschauen, sofern sie von der MMG oder Dritten im Auftrag der MMG organisiert werden, die Überlassung von zum Eintritt berechtigenden Ausstellerausweisen nach Maßgabe der Klausel B 12 „Ausstellerausweise“, die Überlassung von Werbemitteln, die Beleuchtung, Heizung und Klimatisierung der Ausstellungsräumlichkeiten, die Grundbewachung des Veranstaltungsgeländes, die regelmäßige Reinigung der Verkehrsflächen, die Bereitstellung von Lautsprecheranlagen, mit deren Hilfe die Besucher der Messe unterrichtet werden sollen, und sonstigen Besucherinformationssystemen einschließlich der Beschilderung, die Bereitstellung von Aufenthaltsräumlichkeiten und gastronomischen Einrichtungen für Aussteller, Besucher und Pressevertreter innerhalb der Ausstellungsräumlichkeiten, die Anwesenheit von Sanitätern und die Verkehrslenkung zum Veranstaltungsgelände sowie innerhalb des Veranstaltungsgeländes umfassen. Obligatorischer Kommunikationsbeitrag Für alle Aussteller wird ein obligatorischer Kommunikationsbeitrag in Höhe von 100,– EUR erhoben. Der obligatorische Kommunikationsbeitrag beinhaltet den Grundeintrag im Messekatalog (online und mobile, vgl. B 11 Media Services), ein Exemplar des Magazins „Täglich f.re.e“ (Erhalt vor Ort auf der Messe), den Grundeintrag im Magazin „Täglich f.re.e“ sowie weitere Kommunikationsleistungen nach Maßgabe der Klausel B 11 „Media Services (Online-Katalog)“. Gegen zusätzliches Entgelt können weitere Einträge in den angebotenen Medien geschaltet werden. Die zusätzlichen Eintragungs- und Werbemöglichkeiten sowie die Preise sind aus den entsprechenden Bestellformularen ersichtlich, die von dem von der MMG beauftragten Media Services Partner an die Aussteller versandt werden. Bei Anmeldung bis Redaktionsschluss erfolgt der Grundeintrag im Magazin „Täglich f.re.e“ im alphabetischen Ausstellerverzeichnis (Firmierung sowie Halle und Standnummer). Servicepauschale Die Vorauszahlung für zu bestellende Serviceleistungen (vgl. A 7) beträgt 15,– EUR/m2 (Tourismus, Gesundheit & Wellness) bzw. 7,– EUR/m2 (Caravaning & Mobile Freizeit, Wassersport, Sport & Outdoor, Fahrrad) gemieteter Ausstellungsfläche. Die Vorauszahlung wird nach der Messe mit den tatsächlich bestellten Leistungen auf der Abschlussrechnung verrechnet. AUMA-Beitrag Der Ausstellungs- und Messeausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA) erhebt von sämtlichen Ausstellern einen Beitrag von 0,60 EUR pro m2 gemieteter Ausstellungsfläche. Dieser Beitrag wird von der MMG berechnet und direkt an den AUMA abgeführt. Entsorgungspauschale Laufzeitabfall Mit der Entsorgungspauschale Laufzeitabfall in Höhe von 1,50 EUR/m² Standfläche zzgl. gesetzlicher MwSt. wird die Entsorgung des beim Aussteller während der Laufzeit der Messe auf seinem Stand anfallenden Abfalls abgegolten. Die Abfallent– sorgung hat nach den in Nr. 6.1 Technische Richtlinien getroffenen Regelungen zu erfolgen. 111,– EUR 116,– EUR 121,– EUR 126,– EUR zurück B 4 Mitaussteller und zusätzlich vertretene Unternehmen Die Teilnahme von Unternehmen als Mitaussteller/zusätzlich vertretene Unternehmen (vgl. A4) ist grundsätzlich möglich. Sie bedarf der vorherigen Zulassung durch die MMG. Eine Zulassung kann nur dann erteilt werden, wenn der Mitaussteller/das zusätzlich vertretene Unternehmen auch als Aussteller zulassungsfähig wäre. Für jeden Mitaussteller und jedes zusätzlich vertretene Unternehmen wird eine Anmeldegebühr in Höhe von 100,– EUR erhoben. Diese Gebühr deckt automatisch den obligatorischen Kommunikationsbeitrag ab. Der Kommunikationsbeitrag beinhaltet für den betreffenden Mitaussteller/das betreffende zusätzlich vertretene Unternehmen dieselben Leistungen wie für den Hauptaussteller (vgl. B 3). Mitaussteller/zusätzlich vertretene Unternehmen müssen mit einem gesonderten Formular durch den Hauptaussteller angemeldet und werden von der MMG und jl.medien e.K. auch direkt kontaktiert (vgl. B 11). Für jeden nicht gemeldeten Mitaussteller/zusätzlich vertretenes Unternehmen, die der Projektleitung während der laufenden Veranstaltung bekannt werden, werden 150,– EUR Versäumniszuschlag berechnet. B 5 Zahlungsfristen und -bedingungen Die in der Zulassung/Rechnung genannten Zahlungstermine sind einzuhalten. Die vorherige und volle Bezahlung der Rechnungsbeträge ist Voraussetzung für den Bezug der Ausstellungsfläche, für die Eintragung in die Messemedien (print, online, ggf. mobile) und für die Aushändigung der Ausstellerausweise. Die Rechnungsbeträge in sämtlichen von der MMG erteilten Rechnungen, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen, sind ohne jeden Abzug unter Angabe der Kundennummer spesenfrei in EUR auf eines der in der jeweiligen Rechnung angegebenen Konten zu überweisen. Der MMG ist es aus umsatzsteuerrechtlichen Gründen nicht möglich, Rechnungen für Leistungen, die die MMG an den Aussteller als ihren Vertragspartner erbracht hat bzw. erbringen wird, auf einen vom Aussteller abweichenden Rechnungsempfänger auszustellen oder umzuschreiben. Rechnungen kann die MMG nur an ihre Vertragspartner erteilen. Bitte beachten Sie, dass die Abschlussrechnung nur auf die Rechnungsanschrift ausgestellt werden kann, die auch für die Zulassungsrechnung verwendet wurde. Nur auf diese Weise ist eine Verrechnung der geleisteten Vorauszahlung mit den tatsächlich in Anspruch genommenen Leistungen möglich. Wünscht der Aussteller, dass eine Rechnung umgeschrieben wird, weil sich der Name, die Rechtsform oder die Adresse des Rechnungsempfängers geändert haben, so hat der Aussteller der MMG für jede Rechnungsänderung einen Betrag i. H. v. 50,– EUR zu zahlen, es sei denn, dass die in der ursprünglichen Rechnung enthaltenen Angaben über den Namen, die Rechtsform oder die Adresse des Rechnungsempfängers unrichtig waren und die MMG die unrichtigen Angaben zu ver treten hat. Die Abschlussrechnungen über sämtliche Nebenkosten (z. B. Beschriftung, technische Services, Strom etc.) erhält der Aussteller nach Schluss der Veranstaltung. Sie sind von ihm sofort nach Erhalt zu bezahlen. B 6 Auf- und Abbautermine (vgl. A 15) Aufbau ab 15. Februar 2013, 8.00 Uhr bis 19. Februar 2013, 18.00 Uhr Am letzten Aufbautag, dem 19. Februar 2013 müssen sämtliche Liefer- und Aufbaufahrzeuge bis 18.00 Uhr aus den Hallen und dem Freigelände entfernt sein. Fahrzeuge, die sich nach den vorgenannten Zeiten noch in den Hallen bzw. Freigelände befinden, werden von der MMG auf Gefahr und Kosten des jeweiligen Ausstellers entfernt. Bis 20:00 Uhr ist ein dekorativer Aufbau auf der eigenen Standfläche möglich. Eine Verlängerung der Aufbauzeit ist nur in Ausnahmefällen mit schriftlicher Genehmigung der Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice zulässig. Abbau 24. Februar 2013, 18.00 Uhr bis 26. Februar 2013 bis 18.00 Uhr Einlass für Messebauunternehmen und Lieferanten am 24. Februar 2013 nicht vor 19.00 Uhr. Erfolgt vor Schluss der Messe ein Abtransport von Messegut oder der Abbau des Standes, so kann die MMG von dem Aussteller die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 500,– EUR verlangen. Eine Verlängerung der Abbauzeit ist leider nicht möglich. B-Bedingungen Seite 3 B 7 Standgestaltung und Standausrüstung Vermaßte Standpläne mit Grundriss- und Ansichtsskizzen im Maßstab 1:100 müssen bei der Planung eines zweigeschossigen Standes, eines Standes über 100 m² oder einer über 3 m hinausreichenden Aufbauhöhe bis spätestens 6 Wochen vor Aufbau bei der MMG, Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice, in zweifacher Ausfertigung zur Genehmigung vorgelegt werden. Hallen und allgemein Eingeschossige Bauweise: Die maximale Bauhöhe beträgt 7,5 m. Die Werbehöhe (Oberkante) beträgt 7,5 m. Zweigeschossige Bauweise: Die maximale Bauhöhe beträgt 7,5 m. Die Werbehöhe (Oberkante) beträgt 7,5 m. Bitte max. Bauhöhe an den Hallenwänden berücksichtigen (siehe Hallen- und Freigelände-Beschreibung). Die den Nachbarständen zugewandten Standseiten sind ab einer Bauhöhe von 2,5 m neutral, weiß, sauber und frei von Installationsmaterial zu halten. Allen Ausstellern wird empfohlen, Trennwände (Höhe: 2,5 m) an der Grenze zu Nachbarständen zu stellen. Trennwände werden nur auf Wunsch und Kosten des Ausstellers aufgestellt. Bestellungen dieser Wände bzw. weiterer Kojenwände (Höhe 2,5 m) mit Vordruck 2.13 bis 2.17 einreichen. Bei Werbeträgern in Richtung zu direkt angrenzenden Nachbarn ist ein Mindestabstand von 2 m zur Standgrenze einzuhalten. Werbeaufsetzer dürfen nicht mit Blink- oder Wechsellicht gestaltet werden. Die Konzeption der Standgestaltung ist an die angemietete Standart (Block-, Kopf-, Eck-, Reihenstand) anzupassen (z. B. mittels Trennwandsystemen). Bei Abweichungen ist die Standplanung mit der Projektleitung rechtzeitig abzustimmen. Der Aussteller hat den Charakter und das Erscheinungsbild einer jeden Messe und Ausstellung zu berücksichtigen. Die MMG ist befugt, im Zusammenhang damit Änderungen in der Standgestaltung vorzuschreiben. Der Boden der Standfläche ist mit Teppich oder anderen Fußbodenbelägen auszustatten. Fußbodenbeläge können mit Hilfe der Aussteller-Service-CD-Rom bestellt werden. Der Stand muss während der gesamten Dauer der Messe zu den festgesetzten Öffnungszeiten ordnungsgemäß ausgestattet und mit fachkundigem Personal besetzt sein. Plangenehmigungen Grundsätzlich ist jeder Ersteller eines Messestandes für dessen Konstruktion, Aufbau und Betrieb sowie die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften, soweit diese für Messestände Anwendung finden, der Technischen Richtlinien und der Teilnahmebedingungen der MMG eigenverantwortlich. Bei der Einhaltung der folgenden Vorgaben ist eine Plangenehmigung durch die MMG nicht erforderlich: – Stand- und Werbehöhe beträgt maximal 3 m – Standgröße kleiner als 100 m2 – keine Standabdeckung vorhanden. Von den oben genannten Vorgaben abweichende Standkonzepte sind spätestens 6 Wochen vor dem offiziellen Aufbaubeginn mit maßstäblichen Standgestaltungsplänen (Grundriss-, Ansichts- und Schnittzeichnungen) – in zweifacher Ausführung – bei der Messe München GmbH, Hauptabteilung TAS, zur Genehmigung einzureichen. Abhängungen von der Hallendecke werden grundsätzlich durch die zuständigen Vertragsfirmen der MMG ausgeführt. Sämtliche Klebe-, Tapezier- und Malerarbeiten können nur durch Vertragsfirmen der MMG ausgeführt werden. Nur die eingebauten Nagelleisten dürfen benagelt werden. Tackern ist aus Sicherheitsgründen streng verboten. Darüber hinaus sind mehrgeschossige Stände und Sonderkonstruktionen (z. B. Brücken, Treppen, Kragdächer, Galerien usw.) grundsätzlich genehmigungspflichtig. Weitere Hinweise finden Sie dazu in den „Baurechtlichen Bestimmungen“ unter Vordruck 1.3. Bitte beachten Sie in jedem Fall die Vorgaben der Technischen Richtlinien und die Informationen der einzelnen Merkblätter. Für die weitere Bearbeitung werden Ihnen termingemäß die Ausstellerserviceformulare für die Bestellung weiterer Standleistungen übersandt. Die Errichtung von geschlossenen Wänden ist zulässig, wenn diese nicht mehr als max. 40% der jeweiligen Standseite einnehmen, wobei eine geschlossene Wand eine Länge von max. 6 m nicht überschreiten darf. Nach einer geschlossenen Wandlänge von 6 m ist eine Durchgangsbreite von mind. 2 m einzuhalten. Diese Regelung ist aufgehoben, wenn ein Abstand von mindestens 2 m von jeder Standgrenze eingehalten wird. B 8 Technische Einrichtungen Anträge für Elektroinstallation, Wasseranschluss sowie Telefon können nur berücksichtigt werden, wenn sie auf den von der MMG übermittelten Bestellscheinen (Ausstellerserviceformulare) termingerecht eingehen. Mit diesen Vordrucken gibt die MMG die genauen Lieferbedingungen und Anschlussgebühren bekannt. Die angebotenen Leistungen können ausschließlich bei der MMG bestellt werden. Die Bestellung bedarf der Annahme durch die MMG, die auch stillschweigend, z. B. durch Erbringung der bestellten Leistung, erklärt werden kann. Der Aussteller ist berechtigt, die Bestellung der angebotenen Leistungen ganz oder teilweise zu stornieren, wenn die Stornierung spätestens eine Woche vor offiziellem Aufbaubeginn bei der MMG eingeht. In allen anderen Fällen ist eine Aufhebung des Vertrages nur mit schriftlicher Zustimmung der MMG möglich. Wünscht der Aussteller Änderungen von Leistungen, die die MMG insbesondere auf dem Messestand bereits erbracht hat, so ist die MMG, soweit sie sich verpflichtet, die Änderungen durchzuführen, berechtigt, die neu bestellten Leistungen zu berechnen. zurück B 9 Einsatz von Arbeitsgeräten Es dürfen nur Kräne, Gabelstapler und Arbeitsbühnen eingesetzt werden, die von den zuständigen Servicepartnern der MMG zur Verfügung gestellt werden. In besonderen Fällen hat eine Abstimmung mit der MMG, Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice, zu erfolgen. B 10 Verkaufsregelung Abgabe von Speisen und Getränken Handverkäufe sind in den Grenzen des § 65 GewO zulässig. Ausstellungsgüter dürfen jedoch erst nach Messeschluss an den Käufer ausgeliefert werden. Darüber hinaus sind die Vorschriften der Preisauszeichnungsverordnung zu beachten. Gastronomischer Betrieb am Messestand ist unter Beachtung der geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorschriften nur eingeschränkt möglich. Voraussetzung für die erforderliche Genehmigung durch die Projektleitung ist: – Der Bewirtungsbereich (inkl. Verkaufs- und Zubereitungsfläche) darf maximal 25% der Standfläche betragen und das Gesamtbild des Standes optisch nicht beeinträchtigen. Stellt die Projektleitung zur Messelaufzeit eine Überschreitung dieses Anteils fest, hat der Aussteller einen erhöhten Beteiligungspreis (3-facher Beteiligungspreis pro m2 Bewirtungsfläche) nachzuzahlen. – Ein entsprechender Standplan unter Nennung des gastronomischen Angebots ist bei der Projektleitung unaufgefordert bis 01. Dezember 2012 zur Genehmigung einzureichen. – Die Zubereitung warmer Speisen in den Messehallen ist grundsätzlich nicht gestattet. Über Ausnahmen in Einzelfällen entscheidet auf Antrag die MMG. – Der Aussteller sorgt dafür, dass durch das Herstellen und Anbieten der gastronomischen Leistungen Dritte, insbesondere Besucher und andere Aussteller, nicht beeinträchtigt werden, und dass der Verkehrsfluss in den Gängen nicht gestört wird. Für die Entsorgung des durch die Bewirtung anfallenden Abfalls ist allein der Aussteller verantwortlich. Ein Nachweis, dass der Aussteller für die Entsorgung aufkommt, ist vom Aussteller zu erbringen. Andernfalls ist die Projektleitung berechtigt, eine pauschale Entsorgungsgebühr zu berechnen. – Beim Ausschank von alkoholischen Getränken sind die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes (§ 9) zu beachten. Insbesondere dürfen Branntwein und branntweinhaltige Getränke nicht an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie andere alkoholische Getränke nicht an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben werden. B 11 Media Services (Online-Katalog) Der Grundeintrag im Online-Katalog auf unserer Website enthält Firmenname, Straße, PLZ, Ort, Land, Telefonnummer, Website mit Verlinkung, Halle, Standnummer, drei Warengliederungspunkten, sowie für Aussteller im Bereich Tourismus drei Destinationenangaben. Bei Anmeldung vor Redaktionsschluss erfolgt ebenfalls die Nennung in der alphabetischen Liste des Messemagazins „Täglich f.re.e“ mit Firmenname, Halle und Standnummer. Die Adressdaten für die Einträge werden von der Anmeldung übernommen. Änderungen dieser Adressdaten, die Angabe der 3 kostenfreien Warengliederungspunkte (Bereich Tourismus zusätzlich 3 Destinationen) sowie weitere Präsentationsmöglichkeiten in diesen Medien werden den Ausstellern in einem gesonderten Bestellformular angeboten. Die Formulare werden dem Anmelder rechtzeitig zugesandt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Eintrages im Online-Katalog übernimmt die MMG keine Gewähr. Der Aussteller ist allein verantwortlich für die rechtliche, insbesondere für die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der im Online-Katalog der MMG auf sein Betreiben hin geschalteten Einträge. Sollten Dritte Ansprüche gegen die MMG wegen der rechtlichen bzw. wettbewerbsrechtlichen Unzulässigkeit der Einträge geltend machen, so stellt der Inserent die MMG umfassend von sämtlichen geltend gemachten Ansprüchen einschließlich sämtlicher Kosten notwendiger Rechtsverteidigung auf Seiten der MMG frei. Das gleiche gilt für Einträge von Ausstellern, Mitausstellern/zusätzlich vertretenen Unternehmen und Aussteller auf Gemeinschaftständen, die der jeweilige Aussteller im Online Katalog) der MMG veranlasst hat. 14 Lärm, Geräuschkulisse Video-, Musik-, Showdarbietungen etc. während der Messelaufzeit (siehe Öffnungszeiten) bedürfen der vorherigen Zustimmung der MMG und haben so zu erfolgen, dass die benachbarten Aussteller nicht gestört werden. Demzufolge müssen Lautsprecher und sonstige akustische Tonverstärker/Beschallungsanlagen auf dem Messestand ausgerichtet werden und dürfen nicht auf benachbarte Messestände oder Gänge abschallen. Die Lautstärke darf 60 dB (A) – in Abweichung zu den Allgemeinen Teilnahmebedingungen A 5.9 – an der Standgrenze nicht überschreiten. Die MMG ist berechtigt, trotz vorher erteilter Genehmigung diejenigen Vorführungen einzuschränken oder zu untersagen, die Lärm oder optische Belästigung verursachen oder aus sonstigen Gründen zu einer erheblichen Gefährdung oder Beeinträchtigung der Veranstaltung bzw. von Veranstaltungsteilnehmern führen. Die behördlichen Vorschriften sind zu beachten. B 15 Foto-, Film- und Videoaufnahmen Foto-, Film- und Videoaufnahmen sowie das Anfertigen von Zeichnungen ist innerhalb des Veranstaltungsgeländes nur Personen gestattet, die hierfür von der MMG zugelassen sind und eine von der MMG ausgestellte gültige Genehmigung besitzen. Die Herstellung von fotografischen oder sonstigen Aufnahmen von den Ständen anderer Aussteller ist in jedem Falle unzulässig. B 16 Werbung Die Klausel A 11 wird durch folgende Regelung ersetzt: Die Durchführung von Werbemaßnahmen, der Einsatz von stationären und mobilen Werbeträgern, von Promotionteams, sowie das Verteilen von Drucksachen und Kostproben außerhalb des Messestandes ist im Messegelände untersagt, es sei denn, der Aussteller hat hierfür bei der MMG eine entgeltpflichtige Gestattung beantragt und die MMG ihm diese Gestattung erteilt. Die Kosten für die Promotionaktionen betragen EUR 200,– pro Tag und Promotion Team (2 Personen). Das Entgelt für die Gestattung ergibt sich aus den Bestellunterlagen für Werbeflächen. Die MMG ist berechtigt, nicht gestattete Werbemaßnahmen außerhalb des Standes im Messegelände zu unterbinden, insbesondere Personen, die unzulässigerweise als Werbeträger eingesetzt sind, des Messegeländes zu verweisen sowie unzulässige Werbemittel zu beschlagnahmen bzw. zu entfernen und zu vernichten. Die MMG ist berechtigt, von dem Aussteller, der ohne Gestattung der MMG Werbemaßnahmen außerhalb des Standes im Messegelände durchführt, einen pauschalen Schadensersatz in Höhe des Betrages zu verlangen, der dem Doppelten des Entgeltes entspricht, das die MMG für eine erteilte Gestattung verlangt hätte. Das Recht der MMG, einen weitergehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt. B 17 Standfeiern Standfeiern am eigenen Messestand müssen bis spätestens 15. Februar 2013 angemeldet werden und sind genehmigungspflichtig. Die Veranstaltungen dürfen am 21., 22., 23. und 24. Februar 2013 erst ab 18.00 Uhr beginnen und müssen spätestens um 22.00 Uhr beendet sein. Bis 22.30 Uhr besteht die Möglichkeit, notwendige Aufräumarbeiten auf der Standfläche vorzunehmen. Bis spätestens 23.00 Uhr müssen alle Personen das Messegelände verlassen haben. Bitte beachten Sie die Weisungen des von der MMG eingesetzten Sicherheits- und Ordnungsdienstes. Die Kosten pro Standfeier werden Ihnen pauschal mit der Schlussabrechnung berechnet und betragen: bis 99 m² Standgröße 100,– EUR ab 100 m² Standgröße 150,– EUR Um einen störungsfreien Ablauf zu gewährleisten, empfehlen wir Ihnen, sich im Vorfeld mit Ihren Standnachbarn abzustimmen. Bitte beachten Sie, dass eine musikalische Untermalung die Lautstärke von 90 dB (A) nicht überschreiten darf. Der offizielle Media Services Partner für diese Messe ist: jl.medien e.K. Inselkammerstraße 5 82008 Unterhaching Tel. +49 89 666166-51 Fax +49 89 666166-57 [email protected] B 18 Wiederinstandsetzung der Ausstellungsflächen Sämtliche Ausstellungsflächen sind der Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice bis zum festgesetzten Abbautermin im ursprünglichen Zustand zu übergeben. Hierzu sind die Flächen rechtzeitig bei der Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice zur Platzabnahme anzumelden. B 12 Ausstellerausweise Für die Durchführungszeit der Messe erhält jeder Aussteller eine bestimmte Anzahl an kostenlosen Ausstellerausweisen für seinen Stand. bis 20 m² Standgröße ab 21 m² für jede weitere angefangene 10 m² ab 101 m² für jede weitere angefangene 20 m² B 13 Rundschreiben Nach der Standzuteilung werden die Aussteller durch Rundschreiben per Post oder E-Mail über weitere Einzelheiten der Vorbereitung und Durchführung der Messe unterrichtet. 3 Ausstellerausweise 1 Ausstellerausweis (zusätzlich) 1 Ausstellerausweis (zusätzlich) Zusätzliche Ausstellerausweise sind ab 15. Februar 2013 vor Ort bei der Projektleitung erhältlich. Die Ausstellerausweise sind nur für das Standpersonal bestimmt, sie dürfen an Dritte nicht weitergegeben werden. Bei Missbrauch ist die MMG berechtigt, den Ausstellerausweis einzuziehen. B 19 Vertragsstrafe Verstößt der Aussteller schuldhaft gegen die oben genannten Vorschriften (A- und B-Bedingungen), kann die Messe München nach erfolgloser Abmahnung eine Vertragsstrafe von 1.000,– EUR je Tag geltend machen. B 20 Änderungen Die MMG behält sich Änderungen und Ergänzungen vor, welche die technische Abwicklung und Sicherheit betreffen. Der Ausstellerausweis berechtigt NICHT zur kostenlosen Benutzung des MVV (Münchner Verkehrsverbund). Speichern Drucken Ausgabe: Februar 2012 E-Mail senden zurück