Abteilung für Fremdsprachen / Thema: Recht in Film und Literatur

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Abteilung für Fremdsprachen / Thema: Recht in Film und Literatur
Universität Panthéon-Assas Paris 2 Christina Kott
Abteilung für Fremdsprachen
Thema: Recht in Film und Literatur
Roman: Bernhard Schlink, Der Vorleser, Diogenes Verlag
Zürich, 1997
Film: Der Vorleser (The Reader) von Stephen Daldry, 2008
Prof. Dr. Bernhard Schlink
Werdegang
• Studium an der Universität Heidelberg und an der Freien
Universität Berlin.
• Promotion 1975, Habilitation 1981.
• Professor an der Universität Bonn 1982-1991, an der Universität Frankfurt
am Main 1991-1992, an der Humboldt-Universität zu Berlin seit 1992.
• Richter des Verfassungsgerichtshofes des Landes Nordrhein-Westfalen von
1987-2006.
• Gastprofessor an der Benjamin N. Cardozo School of Law, New York, seit
1993.
• Honorary Fellow am St. Anne's College, Oxford, seit 2009.
Gegenwärtige Forschungsgebiete
Verhältnismäßigkeit im Verfassungsvergleich, Verantwortung
Neueste Veröffentlichungen
Polizei- und Ordnungsrecht, München 2002, 5. Aufl. 2008 (zusammen mit
Michael Kniesel und Bodo Pieroth).
Staatsrecht II Grundrechte, Heidelberg 1984, 25. Aufl. 2009 (zusammen mit Bodo
Pieroth).
Guilt about the Past, Brisbane 2009.
Lehrveranstaltungen
Sommersemester 2010
Recht und Literatur
Seminar (2 SWS) im Schwerpunkt 1 - Zeitgeschichte des Rechts - fakultativer Teil
- mit anschließender Studienarbeit (Blockveranstaltung im Kleinwalsertal)
=>
Informieren Sie sich auf der Homepage der Humboldtuniversität über die
Literaturliste des Seminars.
Bernhard Schlink, Romanautor
Schlink hat mehrere Romane veröffentlicht, in denen Recht, Rechtsgeschichte und
Justiz thematisiert werden:
1987 Selbs Justiz (zusammen mit Walter Popp), ISBN 3-257-21543-6
1988 Die gordische Schleife, Kriminalroman, ISBN 3-257-21668-8
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1992 Selbs Betrug, ISBN 3-257-22706-X
1995 Der Vorleser , ISBN 3-257-22953-4
2000 Liebesfluchten, ISBN 3-257-23299-3
2001 Selbs Mord, ISBN 3-257-23360-4
2006 Die Heimkehr, ISBN 3-257-86136-2
2008 Das Wochenende, ISBN 978-3-257-06633-3
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Aufgabe: Die NS-Prozesse im Deutschland der Nachkriegszeit
1. Informieren Sie sich im Internet über die Prozesse gegen NS-Verbrecher in der
Nachkriegszeit.
Klären Sie dabei die folgenden Fragen:
1.
Welche Argumente führten nach dem Krieg viele NS-Verbrecher zu ihrer
Entschuldigung an? (http://www.michael-greve.de/strafenbrd.htm)
2.
Viele NS-Verbrecher beriefen sich darauf, die Gesetze des NS-Staates
befolgt zu haben. Wie wurde das Problem der „rückwirkenden Bestrafung1“
rechtlich gelöst? (http://www2.jura.uni-halle.de/download/renziko/ws00/
radbruch.pdf)
3.
Wie wurde das Problem der Verjährung2 gelöst? (http://www.michaelgreve.de/strafenbrd.htm)
4.
Durch welche Tatbestände wird Mord oder Beihilfe zum Mord3 definiert?
(http://www.lexexakt.de/glossar/mord.php)
2. Die Anklagepunkte gegen Hanna
Tragen sie in die folgende Tabelle die Anklage, Hannas Rechtfertigung und die
Bedeutung ihres Analphabetismus` ein.
Anklagepunkte
Argumentation Hannas
S. 106/07
1
die rückwirkende Bestrafung – litt. la condamnation rétroactive
2
die Verjährung- la prescription
3
die Beihilfe zum Mord – la complicité de meurtre
Bedeutung der
Analphabetismus`
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S. 121/22
Aktuelles Material zum Thema Naziverfolgung:
1. Großes Lob von Nazi-Jäger Zuroff für Deutschland
Jerusalem (dpa) - Das Simon-Wiesenthal-Zentrum hat in seinem neuen
Jahresbericht Deutschland erstmals die Note «sehr gut» für die strafrechtliche
Verfolgung von NS-Verbrechern gegeben.
«Es gibt eine monumentale und höchst bedeutsame Veränderung in der
deutschen Anklagepolitik», sagte der der Leiter des Jerusalemer Zentrums. Efraim
Zuroff, am Montag der Deutschen Presse-Agentur dpa. Mit Deutschland habe
erstmals ein zweites Land gemeinsam mit den Vereinigten Staaten die Bestnote
erhalten. Dagegen bekam Österreich vom Nazi-Jäger Zuroff wegen «minimaler
Anstrengungen bei der Untersuchung von Nazi-Kriegsverbrechen» nur ein
«ausreichend».
Auf der neuen Liste der zehn meistgesuchten Nazi-Kriegsverbrecher steht jetzt
erstmals der 95 Jahre alte Sandor Kepiro an erster Stelle. Der ehemalige
ungarische Polizeioffizier wird beschuldigt, an der Ermordung von mehr als 1200
Zivilisten im Januar 1942 im serbischen Novi Sad beteiligt gewesen zu sein. Neu in
der Liste tauchen die beiden Deutschen Samuel Kunz und Adolf Storms an dritter
und vierter Stelle auf. Kunz soll am Massenmord an Juden im ehemaligen
deutschen Vernichtungslager Belzec im damals besetzten Polen beteiligt gewesen
sein. Das ehemalige SS-Mitglied Storms wird verdächtigt, an der Tötung von 58
jüdischen Zwangsarbeitern im März 1945 im österreichischen Dorf Deutsch
Schützen teilgenommen zu haben.
Zuroff lobte die jüngsten Anstrengungen Deutschlands bei der strafrechtlichen
Verfolgung von NS-Kriegsverbrechen. «Deutschland ist nicht perfekt, ab es tut viel
mehr als es im vergangenen Jahrzehnt getan hat», sagte der Nazi-Jäger. « (John)
Demjanjuk wurde in München vor Gericht gestellt. Deutschland ist jetzt auch
bereit, Nicht-Deutsche strafrechtlich zu verfolgen, was in der Vergangenheit nicht
der Fall war. Es besteht auch die Bereitschaft, Personen unterhalb des OffiziersDienstgrades anzuklagen. Das eröffnet ein gewaltiges Potenzial für neue
Gerichtsfälle.»
Nach den Worten von Zuroff wurden seit Januar 2001 weltweit 77 mutmaßliche
Nazi-Verbrecher angeklagt. Nicht das hohe Alter sei die größte Hürde für eine
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Strafverfolgung, sondern in vielen Fällen der mangelnde politische Willen, heißt es
in dem Bericht.
Die Veröffentlichung des neuen Jahresberichts fiel mit dem Holocaust-Gedenktag
in Israel zusammen. Am sogenannten Jom ha-Schoah gedenkt Israel jedes Jahr
mit zwei Schweigeminuten der sechs Millionen Juden, die während der NS-Zeit
getötet worden waren. Um 10.00 Uhr (Ortszeit) heulten landesweit die Sirenen.
Der gesamte Verkehr blieb stehen, Autofahrer stiegen aus ihren Fahrzeugen,
Menschen verharrten auf den Straßen oder am Arbeitsplatz in stiller Andacht. In
Israel leben heute noch mehr als 200 000 Holocaust-Überlebende.
Das Wiesenthal-Zentrum ist mit der weltweiten Suche nach untergetauchten NaziVerbrechern und Kollaborateuren bekannt geworden. Die 1977 gegründete
Menschenrechtsorganisation hat ihren Hauptsitz in Los Angeles. Das Zentrum ist
nach dem österreichischen Juden Simon Wiesenthal (1908 bis 2005) benannt, der
viele Angehörige während des Holocaust verloren und deshalb nach dem Zweiten
Weltkrieg weltweit nach Nazi-Tätern geforscht hatte. Das Wiesenthal Zentrum
kämpft aber auch weltweit gegen Rassismus, Antisemitismus, Terrorismus und
Völkermord.
12.4.2010,
http://www.zeit.de/newsticker/2010/4/12/iptcbdt-20100412-175-24483398xml
2. Demjanjuk erhebt Vorwürfe gegen Deutschland
München (dpa) ­ Der mutmaßliche NS-Wachmann John Demjanjuk hat vor dem
Münchner Schwurgericht schwere Vorwürfe gegen Deutschland erhoben und die
Anklage der Beihilfe zum Mord als «falsch» zurückgewiesen.
Nach vier Monaten Verhandlung erklärte sich der 90-Jährige am Dienstag erstmals
persönlich. Er ließ seinen Anwalt eine von ihm unterzeichnete Erklärung verlesen.
Während Anwalt Ulrich Busch vortrug, lauschte sein Mandant4 regungslos auf
einem Bett neben dem Richtertisch. Danach ließ er sich von einem Sanitäter ein
Taschentuch reichen, nahm die dunkle Brille ab und wischte sich die Augen.
Die Erklärung begann mit einem Dank «an die Menschen, die mir in meiner
aussichtslosen Lage helfen, den von mir als Folter und Tortur empfundenen
Prozess durchzustehen». Es folgten heftige Vorwürfe. Deutschland sei Schuld,
dass er in der Kriegsgefangenschaft5 zum «Arbeitssklaven» gemacht wurde, dass
Tausende seiner ukrainischen Landsleute «zur Mitarbeit in perversen
Massenvernichtungslagern6 durch Gewalt und Todesdrohungen gezwungen und
Hunderte, die sich weigerten, getötet wurden». Ob der Angeklagte diesen Hinweis
4
der Mandant – le client
5
die Kriegsgefangenschaft – la captivité
6
die Massenvernichtungslagern – les camps d’extermination massive
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auf sogenannte Hilfswillige7 in den Konzentrationslagern auch auf sich bezog,
blieb offen. Der gebürtige Ukrainer ist angeklagt, 1943 bei der Ermordung von 27
900 Juden in den Gaskammern des Lagers Sobibor geholfen zu haben.
Demjanjuk empfindet es «als unsagbares Unrecht, dass Deutschland aus mir
einen Kriegsverbrecher machen will und mich benützt, um von den eigenen
Kriegsverbrechen abzulenken». Er sei in seinem neunzigsten Lebensjahr nach
Deutschland «zwangsverschleppt» worden und habe jede Minute seiner bisher
elfmonatigen Untersuchungshaft als «Kriegsgefangener erlebt». Die Erklärung
weist auch auf die siebeneinhalb Jahre des Angeklagten in einem israelischen
Gefängnis hin, «davon fünf Jahre in der Todeszelle». Demjanjuk war in Israel als
angeblicher Massenmörder «Iwan der Schreckliche» im Vernichtungslager
Treblinka zum Tode verurteilt worden. Das Urteil wurde allerdings vom Obersten
Gerichtshof verworfen, weil es sich um eine Verwechslung gehandelt habe.
Die Münchner Staatsanwaltschaft ist von der Stichhaltigkeit8 ihrer Anklage
überzeugt. Wesentliches Indiz ist ein Lichtbildausweis9 , der einen SobiborWachmann namens John Demjanjuk zeigt. Ein pensionierter Mitarbeiter des
Bundeskriminalamtes hat das Foto mit sieben Bildern verglichen, die von dem
Angeklagten bei verschiedenen Gelegenheiten in den Jahren 1941 bis 1986
aufgenommen wurden. In seinem Gutachten von 1986 kam der Experte anhand
von 24 Gesichtsmerkmalen zum Ergebnis, das Bild auf dem Ausweis von Sobibor
zeige mit hoher Wahrscheinlichkeit den Angeklagten.
©
sueddeutsche.de,
13.04.2010,http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/
972251
7
die Hilfswilligen – personnes qui ont travaillé dans les camps d’extermination
8
die Stichhaltigkeit – la pertinence
9
der Lichtbildausweis – carte d’identité avec photo