Januar-Februar 2011.cdr - Bayerische Justiz Gewerkschaft eV

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Januar-Februar 2011.cdr - Bayerische Justiz Gewerkschaft eV
Bayerische Justiz-Gewerkschaft e.V.
Mitglied des BBB, des DBB und der DBB-Tarifunion
Januar/Februar 2011
Landesnachrichten
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Auf ein Wort
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
seit 01.01.2011 ist die Dienstrechtsreform in Kraft getreten.
Was zunächst als großer Wurf gefeiert wurde, wird nunmehr
wieder von denselben politischen Kräften torpediert.
Nach den Tarifverhandlungen sollen die Beamten wieder
einmal außen vorgelassen werden.
Aber neben der Nullrunde sind noch weitere Maßnahmen vorgesehen:
Absenkung der Bezüge bei Dienstanfängern:
Hierbei konnte ich in einem persönlichen Gespräch dem Ministerpräsidenten die Zusage entlocken, dass
er sich dafür einsetze, dass dies für den Wachtmeisterbereich nicht gelten solle.
Ein paar Wochen später hat er sein Versprechen gegenüber unserem Verband in die Tat umgesetzt und
unsere Kolleginnen und Kollegen als Berufsanfänger aus dem Wachtmeisterbereich sind von der
Absenkung der Bezüge ausgenommen.
Dies ist ein Erfolg – wenn auch nur ein kleiner – unserer Gewerkschaft.
Dies zeigt aber auch, dass man sich auf Zusagen des Ministerpräsidenten im sozialen Bereich oftmals
verlassen kann.
Wiederbesetzungssperre und Aussetzung der leistungsbezogenen
Bezahlung:
Die Wiederbesetzungssperre bringt dem Stellennachfolger für die ersten zwölf Monate zwar die
höherwertigen Aufgaben nicht aber die einsprechende Bezahlung.
Die Aussetzung der leistungsbezogenen Bezahlung an bayerische Beamtinnen und Beamte für zwei
Jahre brauchen wir zur Demotivierung unserer Kollegenschaft wohl nicht groß zu debattieren.
An dieser Stelle möchte ich unseren Vorsitzenden des BBB Rolf Habermann zitieren: „Arbeite viel und
gut, wachse über Dich hinaus und werde dem Ansehen des öffentlichen Dienstes in Bayern gerecht –
ABER ERWARTE KEIN GELD!“
Bayerisches Besoldungsgesetz:
Wir fordern die regelmäßige Anpassung des Besoldungsgesetzes an die Tarifergebnisse.
Zu leiden haben an derlei Einsparungen immer die I. und die II. Qualifikationsebene (ehemals einfacher
und mittlerer Justizdienst). Wir wissen, dass die Diskrepanz zwischen Justizwachtmeistern, Justizsekretären
und Justizobersekretären gegenüber Arbeitnehmern (ehemals BAT VI und BAT V) aufgrund mangelnder
Anpassung immer größer wird.
Hierbei möchte ich ausdrücklich feststellen, dass jede Gehaltserhöhung für den Tarifbereich begrüßt wird
– sie wird ja von unserer Gewerkschaft auch eingefordert – nur dass die Kolleginnen und Kollegen aus
dem Beamtenbereich immer wieder ausgegrenzt werden, dagegen verwahren wir uns.
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Bayerisches Beamtengesetz (Streichung der Zuwendung bei einem
Dienstjubiläum)
Wir wehren uns vehement gegen die ƒnderung im Bayerischen Beamtengesetz zur Streichung der
Zuwendung anlässlich eines Dienstjubiläums.
Die Zuwendungen bei Dienstjubiläen ist oft nochmals ein Anreiz, die Leistung zu steigern. Vor allen
Dingen in den Qualifikationsebenen I und II stellen die Zuwendungen eine Form der Anerkennung
für treues Ausharren im öffentlichen Dienst dar, die im Arbeitsalltag oftmals unterbleiben. Selbst
der Ministerpräsident a.D. Edmund Stoiber ist während seiner Regierungszeit von seinem Ansinnen
abgerückt, die Jubiläumszulage zu streichen.
Bayerisches Reisekostengesetz und Wegstreckenentschädigungsverordnung:
Wir fordern die Aufrechterhaltung des Bayerischen Reisekostengesetzes und die Wegstreckenentschädigungsverordnung in seiner jetzigen Form.
Auf Anregung des Finanzministers a.D. Erwin Huber am Ende der letzten Legislaturperiode wurde
die Wegstreckenpauschale von 20 Cent auf 25 Cent pro Kilometer erhöht, weil die Benzinpreise
enorm gestiegen waren (1,52 § je Liter).
Der Spritpreis liegt heute wie damals etwa auf dem gleichen Niveau und es ist zu erwarten, dass
die Benzinkosten aufgrund der Nahost- und Nordafrikakrise weiter enorm steigen wird.
Dabei werden wieder einmal die Ehrenämter (z.B. Personalräte) und die unteren Einkommensgruppen
von der Kürzung der Fahrtkosten bei Dienstreisen besonders getroffen.
Es gibt Tagungsorte, die schlecht mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen sind und die Benutzung
des eigenen PKW notwendig machen. Auch ein/e Richter/in wird sich fragen, was für seinen/ihren
eigenen Geldbeutel günstiger ist, wenn er/sie für Betreuungssachen unterwegs ist. Ein Dienstwagen
steht ihm/ihr meist nicht zur Verfügung, also wird er/sie eine Kosten-Nutzenrechnung durchführen
und ein Taxi dem eigenen PKW vorziehen.
Dem Freistaat Bayern könnten dadurch erhebliche Mehrkosten entstehen.
Aussetzung der Zuführungen zum Versorgungsfonds:
Sollten in den Jahren 2011 und 2012 die Zuführungen zum Versorgungsfonds und die Zuführungen
des staatlichen Anteils aus der Absenkung des Versorgungsniveaus zur Versorgungsrücklage
ausgesetzt werden, so wird dies von der Kollegenschaft als Diebstahl an dem bereits in den 90-er
Jahren erbrachten Gehaltsverzicht angesehen. Die unrühmlich aus ihrem Amt ausgeschiedene
Ministerpräsidentin a.D. Heide Simonis aus Schleswig-Holstein lässt grüßen.
Mangels Streikrecht der Beamtenschaft zur Artikulierung des eigenen Unmuts wird auf kurz oder
lang immer mehr der stille Protest zum Tragen kommen. In der Umgangssprache wird diese Art des
Widerstandes „gelber Schein“ genannt, der zur Wiederherstellung der durch die Politik hervorgerufenen
Gesundheits- beeinträchtigungen zur Genesung beiträgt.
Die Dienstrechtsreform wird durch o.g. Maßnahmen ad absurdum geführt und wir erwarten vom
Bayerischen Beamtenbund ein energisches Eintreten gegen solche Konsolidierungsmaßnahmen
der Politik. Man kann nicht durch die Hintertüre das demontieren, was man gerade als große
Errungenschaft gefeiert hat oder spekuliert man wieder einmal mit der Vergesslichkeit unserer
Kollegenschaft. Das werden wir von der Bayerischen Justiz-Gewerkschaft zu verhindern wissen.
Wir werden immer wieder unsere angenehmen bzw. unangenehmen Fragen an die Politiker zu
stellen wissen.
An dieser Stelle möchte ich ein Beispiel aus der Antike anführen:
Die Gladiatoren (meist römische Sklaven) wurden best möglichst bei Leib und Seele behandelt, um
ihnen optimale Leistungen abzuverlangen. Auch sie hatten kein Streikrecht.
Doch im Gegensatz zu uns Beamten hat man schon vor 2000 Jahren erkannt, dass unzufriedene
Sklaven unzufriedene Leistung erbringen.
Wir möchten nicht, dass sich unsere Kolleginnen und Kollegen vom Wachtmeister bis zum
Verwaltungsinspektor als Leibeigene der Politik fühlen. Die Politiker brauchen uns Beamtinnen und
Beamte mit ihrem Wissen und ihrem beruflichen Einsatz. Wehe, wenn man manchem Politiker unser
Wissen nicht weitergeben und im Regen stehen lassen würde.
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Es gäbe so manchen Rücktritt. Doch damit dies nicht passiert ist nicht nur unsere Loyalität gegenüber
dem Staat, sondern es ist auch die Loyalität des Bayerischen Parlaments uns gegenüber gefordert.
Hans-Joachim Freytag, Landesvorsitzender
Information für den Tarifbereich
Thema: Leistungsbezogener Stufenaufstieg im Bereich des TV-L
- Aussetzen auf Dauer -
Liebe Kolleginnen und Kollegen aus dem Tarifbereich,
kürzlich wurden wir vom Bayerischen Beamtenbund gebeten, eine Stellungnahme seitens unserer
Gewerkschaft zur dauerhaften Aussetzung des leistungsbezogenen Stufenaufstiegs im Bereich des
TV-L abzugeben.
Hier der Wortlaut unseres Statements:
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Verzicht auf die Möglichkeit des Gebrauchs des leistungsbezogenen Stufenaufstiegs bzw. das
Anhalten in der Stufe wird von unserer Organisation als leistungshemmend angesehen.
Die Kolleginnen und Kollegen aus dem Tarifbereich waren eigentlich schon davon ausgegangen,
dass künftig gute Leistungen entsprechend honoriert werden.
„Pacta sunt servanda“ (Verträge sind einzuhalten) war das bisherige Prinzip bei Tarifabschlüssen.
Warum werden Vereinbarungen plötzlich nicht mehr eingehalten. Im Beamtenbereich kann die
Staatsregierung die leistungsorientierte Bezahlung ohne irgendwelche Verhandlungen mit einem
Federstrich aus der Dienstrechtsreform herausnehmen. Dies muss man sich im Tarifbereich nicht
gefallen lassen. Hier ist zwingend eine Einigung erforderlich. Demzufolge sollte sich der BBB das
Heft nicht aus der Hand nehmen lassen und auf die Möglichkeit des Gebrauchs des leistungsbezogenen
Stufenaufstiegs bestehen.
Für die Mitglieder aus dem Tarifbereich unserer Gewerkschaft löst der Verzicht auf den
leistungsbezogenen Stufenaufstieg Verärgerung hervor. Die Argumente der Arbeitgeber (höherer
Verwaltungsaufwand, zu hohe Kosten etc.) sollten beim BBB keine Rolle bei der Beurteilung des
Arbeitnehmerwunsches spielen.
Deshalb fordern wir den Bayerischen Beamtenbund auf, sich für die Umsetzung des Willens der
Arbeitnehmer einzusetzen.
Gerichtsvollzieher
An dieser Stelle geben wir Ihnen einen ƒnderungsantrag der Abgeordneten Bause, Mütze, Gote,
Stahl, Dr. Dürr, Kamm, Tausendfreund, Tolle und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Kenntnis:
Doppelhaushalt 2011/12
hier: Ernennung geprüfter GerichtsvollzieherInnen
(Kap. 04 04, Tit. 422 01)
Der Landtag wolle beschließen:
Im Entwurf für den Doppelhaushalt 2011/12 werden folgende ƒnderungen vorgenommen:
Der Titel 422 01 wird in Kap. 04 04 im Jahr 2011 um 225.000 § und im Jahr 2012 um
550.000 § aufgestockt. Der Höhe der Mittel entsprechend werden Stellenhebungen für geprüfte,
aber noch nicht ernannte Gerichtsvollzieherinnen (A6/7) auf Gerichtsvollzieherstellen vorgenommen.
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Begründung:
In großem Umfang ist bisher die Ernennung bereits geprüfter GerichtsvollzieherInnen ausgeblieben,
so dass diese noch in unteren Besoldungsgruppen beschäftigt werden. Dies ist mit einer der Ausbildung und Aufgabe angemessenen Besoldung nicht vereinbar, ebenso wenig wie mit der
Gefährlichkeit und den besonderen Belastungen des Gerichtsvollzieherdienstes.
Wir bedanken uns für den Einsatz zur Vertretung der Interessen unserer Kolleginnen und Kollegen
aus dem Gerichtsvollzieherdienst bei der Vizepräsidentin des Bayerischen Landtags Frau MdL
Christine Stahl und bei der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Weitere Anfragen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgen.
Hans-Joachim Freytag, Landesvorsitzender
Johann Kieninger, stv. Landesvorsitzender
Kurt Lorenz, stv. Landesvorsitzender
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