seit 1919 - Deutscher Mieterbund Bonn/Rhein

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seit 1919 - Deutscher Mieterbund Bonn/Rhein
Der Mietexperte in Ihrer Region
seit 1919
DMBB_Brosch_RZ01 indd 1
02 09 09 17 46
Inhalt
Vorwort
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Grußworte
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Der Mieterbund-Vorstand
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Der Deutsche Mieterbund
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Anwalt der Mieterinnen und Mieter
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Unsere Leistungen
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Solidarisch mit den Schwachen
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Mietrecht. Richtig oder falsch?
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Chronik
22
Mitarbeiter in Bonn
28
Mitarbeiter in Siegburg
29
Rund um den Mieterverein
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Impressum
Herausgeber:
Deutscher Mieterbund
Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e. V.
Berliner Freiheit 36
53111 Bonn
Tel: (02 28) - 94 93 09 - 0
E-Mail: [email protected]
www.mieterbund-bonn.de
Verantwortlich: Bernhard von Grünberg
Redaktion: Heike Keilhofer, Stefan Kampmann
Bildnachweise:
Titelfotos: Bonn Tourismus
Titelmontage: Christoph Illigens
Fotos Innenteil: DMB Archiv, Cynthia Rühmekorf
Gestaltung/Illustrationen: Christoph Illigens
Liebe Leser,
seit dem Jahr 1919 besteht in Bonn ein Mieterverein. Nur ein Jahr später, 1920, wurde auch in Siegburg
ein Mieterverein gegründet. Mit der vorliegenden Broschüre erinnern wir an die Gründung der beiden
Mietervereinigungen in der Region, aus denen der heutige Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e. V.
entstanden ist.
Die Mitgliederversammlung 2009 hat entschieden, dass im Jubiläumsjahr der Mieterverein in
Deutscher Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e. V. umbenannt werden soll.
Wir möchten dadurch zum Ausdruck bringen, dass wir in der großen Bewegung „Deutscher Mieterbund“ sind. Natürlich bedeutet diese Entscheidung keine Aufgabe von Selbständigkeit oder eine
Verabschiedung aus der Geschichte des Mietervereins in unserer Region. Wir können stolz sein auf
die lange Tradition. Wir gehören zu den größten Vereinen in Bonn und dem Rhein-Sieg Kreis und auch
unser kommunalpolitischer Einfluß ist groß, so wie ihn sich die Gründer des Mietervereins
gewünscht haben.
Natürlich ist nicht alles getan. Wir stehen in Bonn und der Region vor großen Herausforderungen.
Es fehlt an Wohnungen. Unsere Sorge ist, dass sich die Zahl der Einwohner und Haushalte in der
Region sehr viel schneller entwickelt, als Wohnungen gebaut werden, so dass es zu immer größeren
Engpässen kommen kann. Engpässe bedeuten auch Mietsteigerungen. Zumindest für die unteren
Einkommensgruppen wird es immer schwieriger werden, eine Wohnung mit bezahlbaren Mieten zu
finden. Wir merken auch, dass große Wohnungsbauunternehmen nur noch auf Rendite setzen
und nicht an einer positiven Stadtentwicklung mit guten und langfristigen Wohnverhältnissen
interessiert sind.
Für den Deutschen Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e. V. bleibt daher noch viel zu tun. Dies wird
aber nur dann funktionieren, wenn unseren Einfluß auch weiter stark bleibt. Dies wird nur zusammen
mit den Mitgliedern einer großen Organisation gehen. Die vorliegende Broschüre soll bewirken, dass
Sie mehr über den Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e. V. erfahren, und für ihn auch werben.
Ihre
Dr. Hidir Çelik
Bernhard von Grünberg
Vorsitzender
Hauptgeschäftsführer
©September 2009
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Grußworte
Grußworte
Grußworte
Der Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e. V. ist ein Leistungsträger im Deutschen
Mieterbund. Der Verein zeichnet sich aus durch professionelle Rechtsberatung,
wirksame politische Interessenvertretung und glaubwürdige soziale Tätigkeit.
Es gibt wenige Vereine, die so effektiv und glaubwürdig professionelle Dienstleistung
und soziales Engagement miteinander verbinden.
Dieses Profil verdankt der Verein in erster Linie dem Geschäftsführer Bernhard
(genannt Felix) von Grünberg. Ihm gebührt deshalb ebenso wie allen anderen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Vereins der Dank für die vielschichtigen
Erfolge der letzten Jahre.
Die Richterrinnen und Richter des Landgerichtsbezirks Bonn
Bonn/Rhein-Sieg Ahr e. V. sehr herzlich
gratulieren dem Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr
zum 90. Geburtstag.
Sie verbinden damit ihren Dank für die verdienstvolle Tätigkeit des
Vereins, der durch seine kompetente Beratung viele Rechtsstreitigkeiten
zu verhindern hilft.
Dr. Franz Georg Rips
Präsident des Deutschen Mieterbundes
In diesem Jahr feiert der Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e. V. seinen 90. Geburtstag.
Zu diesem Jubiläum gratuliere ich dem Verein und seinen Mitarbeitern ganz herzlich.
Der Mieterbund ist mit rund 22 000 Mitgliedern einer der größten Vereine in der Region
Bonn und gehört dem Deutscher Mieterbund (DMB) an. In Zusammenarbeit mit der Bundesstadt Bonn gibt er einen qualifizierten Mietspiegel heraus und wirkt bei der Schaffung
angemessener und gesunder Wohnverhältnisse für alle Bevölkerungsgruppen mit.
Die Organisation ist ein wichtiger Interessenvertreter für die Mieterinnen und Mieter
im Raum Bonn. Der Mieterverein informiert und vermittelt in allen Mietrechtsfragen
seiner Mitglieder. Konflikte zwischen Mietern und Vermietern versucht man einvernehmlich zu lösen.
Ich wünsche dem Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e. V. und seinen Mitarbeitern
weiterhin viel Erfolg bei seiner wichtigen Arbeit.
seit 1919
Bärbel Dieckmann
Oberbürgermeisterin der Stad
onn
Sehr ge
R. Dieter Limbach
Vorsitzender des Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein
Bonn/Rhein-Sieg e. V.
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Wohnungen sind nicht nur allein Wirtschafts- und Sozialgüter;
Wohnungen sind Lebensmittelpunkt der Menschen, sie sind ein
existenzielles Gut.
Der Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e. V. vertritt über 22 000 Haushalte
in unserer Region und leistet als Interessensvertretung der Mieter einen
wertvollen Beitrag insbesondere auf dem Gebiet der Rechtsberatung im
Rahmen seiner wohnungs- und sozialpolitischen Erfahrung.
Gerne nutze ich das 90-jährige Jubiläum des Vereins, um dem Vorstand und
allen ehrenamtlichen Tätigen des Mieterbunds in Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e. V.
für ihr langjähriges Engagement zum Wohle der Mieterinnen und Mieter
in unserer Region herzlich zu danken und wünsche dem Verein und
seinen Mitgliedern für die Zukunft alles Gute.
Frithjof Kühn
Landrat im Rhein-Sieg-Kreis
rter Herr von Grünberg,
In den letzten 90 Jahren ist der örtliche Mieterbund zu einem unverzichtbaren
Bestandteil des Wohnungsmarktes in unserer Region Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e. V.
geworden. Naturgemäß ist Haus & Grund Bonn/Rhein-Sieg e. V., die Interessenvertretung der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer in der Region, häufig
anderer Auffassung als die Interessenvertretung der Mieter. Ungeachtet dieser
Meinungsverschiedenheiten haben sich beide Seiten stets bemüht, nicht nur das
beste für die jeweiligen Mitglieder herauszuholen, sondern auch für das Gemeinwesen. Von daher wünsche ich im Namen aller Mitglieder von Haus & Grund Bonn/
Rhein-Sieg e. V. dem Mieterbund alles Gute für die nächsten 90 Jahre.
4
Kurt Pillmann
Der Präsident des Landgerichts
verlässlicher
Bereits seit vielen Jahren ist der Mieterbund ein wichtiger und ver
ässlicher
Partner der Bundesstadt Bonn u. a. bei der Erstellung des Bonner Mietspiegels.
Darüber hinaus steht er den Mieterinnen und Mietern als kompetenter und
erfolgreicher Ratgeber in Mietrechtsstreitigkeiten zur Seite und trägt dabei
erheblich zur Befriedung der Mietrechtssituation in Bonn bei.
Gratulation zum Erreichten und Ihnen und Ihren Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern weiterhin viel Erfolg.
Angelika Maria Wahrheit
Beigeordnete Familiendezernat Kinder, Jugend,
Schule und Soziales, Bonn
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Grußworte
Grußworte
Dem Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e. V. übermittle ich zum 90-jährigen Jubiläum
die herzlichen Glückwünsche der AWO Bonn/ Rhein-Sieg. Seit inzwischen neun
Jahrzehnten tritt der Mieterbund für Mieterrechte und für sicheres und bezahlbares
Wohnen ein. In Bonn entstand der Mieterbund unmittelbar nach dem Ersten Weltkrieg,
zeitgleich mit der Gründung der Arbeiterwohlfahrt. Beide Verbände stehen in einer
guten Tradition, wenn es um den Einsatz für soziale Rechte und Gerechtigkeit in
unserer Gesellschaft geht. Für 22 000 Mitgliedshaushalte in der Region ist der
Mieterbund inzwischen ein verlässlicher Anwalt bei allen mietrechtlichen Problemen
und für die AWO ein kompetenter Gesprächspartner bei allen Fragen rund um den
Wohnungsmarkt.
Der Verein für Gefährdetenhilfe möchte dem Mieterbund zu seinem 90-jährigen
Jubiläum gratulieren. Gleichzeitig möchten wir uns vor allem im Interesse der von uns
betreuten obdachlosen, von Obdachlosigkeit bedrohten und in Wohnung vermittelten
Klienten für die Unterstützung des Mieterbunds in allen mietrechtlichen Fragen
bedanken. Unser Dank gilt dabei insbesondere auch Ihrem unermüdlichen Engagement
im Rahmen der kostenlosen Mieterberatung von Herrn von Grünberg bei der SPDFraktion, die seit vielen Jahren von unendlich vielen unserer Klienten genutzt wird.
Nelly Grunwald
Verein für Gefährdetenhilfe
Adelbert Aÿ
Kreisvorsitzender Arbeiterwohlfahrt
Kreisverband Bonn/Rhein-Sieg e. V.
Doch die Realität zeigt, dass das „Wohnen“ gar nicht einfach ist. Menschen mit niedrigem
Einkommen, Menschen mit Handicaps, solche, die ihre Rechte nur schwer geltend
machen können, und solche, die einfach nichts Geeignetes finden. Täglich begegnen
diese Mitbürger/Innen uns in den Diensten der Caritas. Deshalb sind wir froh, seit vielen
Jahren in gutem Miteinander auch auf die Erfahrung und Kompetenz des Mieterbundes
Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e. V. zurückgreifen zu können.
Der Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e. V. stellt für viele Menschen in der Region eine
wichtige und unverzichtbare Organisation dar. Ebenso wie beim Deutschen Gewerkschaftsbund und den Gewerkschaften sind die Schwerpunkte des Mieterbund: Beratung,
Betreuung, Bildung, Rechtshilfe für die Mitglieder sowie politische Willensbildung. Die Vertretung und der Schutz der Interessen der Mitglieder stehen im Zentrum unserer Arbeit.
Zur Durchsetzung eigener Interessen benötigen viele Menschen die Hilfe von Vereinen,
Verbänden und Organisationen. Besonders sozial Schwächere sind auf gute und starke
Organisation angewiesen. Der Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e. V. ist eine solche starke
Organisation mit hochkompetenten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die sich auch über
ihren eigentlichen Arbeitsauftrag hinweg für die Interessen der Schwachen und Benachteiligten in der Region einsetzen.
Wir wünschen dem Mieterbund und allen dort Engagierten auch für die Zukunft eine
erfolgreiche und wirkungsvolle Tätigkeit zur Unterstützung von Menschen, sowie viel
Aufmerksamkeit, wenn es um die Lobbyarbeit für angemessenen Wohnraum in Bonn geht.
Ich wünsche dem Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e. V. zu seinem Jubiläum alles Gute und
freue mich auch künftig auf eine gute und an den Bedürfnissen der Menschen ausgerichtete, erfolgreiche Zusammenarbeit.
Jeder Mensch hat ein Recht auf angemessenen und menschenwürdigen Wohnraum –
das würden alle spontan unterschreiben.
seit 1919
Jean-Pierre Schneider
Direktor des Caritasverbandes für die Stadt Bonn e. V.
Sekretariat für die Geschäftsführung
In der sozialen Beratung des Diakonischen Werkes spielen
Mietverhältnisse eine wichtige Rolle. Hier ist die Zusammenarbeit
mit dem Mieterbund für uns wichtig: Kompetenz und Engagement
zeichnen die Arbeit der Beraterinnen und Berater des Mieterbundes aus. Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit und wünschen alles Gute zum 90-jährigen Jubiläum.
Ulrich Hamacher
Geschäftsführer des Diakonischen Werkes der Evangelischen
Kirchenkreise Bonn und Bad Godesberg-Voreifel
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GB-Region onn/Rhei Sieg/Oberberg
„Vernetzte Fachberatung“ – unter dieser Überschrift starteten der Bonner Mieterbund
und die Verbraucherzentrale in Bonn im Oktober 1999 ihre Kooperation. Recht haben
und Recht bekommen ist zweierlei, sagt der Volksmund. Daher freuen wir uns, dass
wir gemeinsam mit einem starken Partner – wie dem Bonner Mieterbund – seit
10 Jahren erfolgreich kompetente und engagierte Beratung in Bonn anbieten
können. Immer mit dem Ziel, Bonner Bürger und Bürgerinnen über ihre Rechte zu
informieren und Wege aufzuzeigen, diese Rechte auch durchzusetzen.
Möge dies uns gemeinsam auch in der Zukunft gelingen.
Klaus Müller
Verbraucherzentrale NRW – Vorstand –
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Grußworte
Der Vorstand
Herzlichst gratuliere ich dem Mieterverein Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e. V. zum
90-jährigen Bestehen. Ich bin sicher, dass Ihre Arbeit auch immer wieder
Beschäftigten des Theaters Bonn geholfen hat, vor allem Künstlerinnen
und Künstlern, die zum „Fahrenden Volk“ gehören und deshalb viel
umziehen müssen.
Klaus Weise, Generalintendant
THEATER Bonn
„Während meiner langjährigen Mitgliedschaft im
Mieterbund habe ich mehrere Male die Hilfe in Anspruch
genommen und mich in meinen Interessen unterstützt
und sehr gut vertreten gefühlt”.
Anne Haigis, Sängerin
www.sparkasse-koelnbonn.de
Der Mieterbund-Vorstand
Der Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e. V. ist ein Verein,
in dem alle Mitglieder auch mitwirken können. Jedes Jahr
findet, in der Regel in Ende Juni, eine Mitgliederversammlung statt. Alle zwei Jahre wird der Vorstand und Beirat neu
gewählt.
Sparkasse.
Gut für Köln und Bonn.
Der Vorstand führt den Verein völlig ehrenamtlich. Der
Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e. V. hat ein Beitragsvolumen von ca. 1,5 Millionen Euro und beschäftigt 19 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der Vorstand bestimmt die
Politik des Vereins nach innen und außen. Hierbei stehen die
Interessen der Mitglieder im Vordergrund. Die Zusammenarbeit mit möglichst vielen sozialen Organisationen ist ein
besonderes Ziel des Vorstandes. Dies kommt zum Beispiel
zum Ausdruck durch die Initiative zur Gründung und Beteiligung an dem Internetportal „www.soziales-bonn.de“, in dem
die einzelnen aktuellen Beratungshilfen in Bonn für jeden
abrufbar sind.
S Sparkasse
KölnBonn
Die Sparkasse KölnBonn ist der wichtigste Finanzdienstleister in der Region. Unsere Privatkunden und die hiesigen mittelständischen
Unternehmen profitieren von der Leistungsfähigkeit der größten kommunalen Sparkasse Deutschlands. In Köln und Bonn sind wir an über
200 Standorten in Vermögens-, Immobilien- und BeratungsCentern, Geschäftsstellen und Selbstbedienungsstellen für Sie da: persönlich,
telefonisch und selbstverständlich auch online. Mehr als 300 Geldautomaten stehen für bequeme Bargeldversorgung – in Ihrer Nähe und rund
um die Uhr. Wir fühlen uns der Region in besonderer Weise verpflichtet und zählen zu den größten nichtstaatlichen Förderern von kulturellen,
sozialen und anderen gesellschaftlichen Projekten. Sparkasse. Gut für Köln und Bonn.
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Viele Vorstandsmitglieder sind gleichzeitig bei anderen
Organisationen aktiv, so dass ihre Erfahrungen dem Vorstand zu Gute kommen. Der Vorsitzende, Dr. Hidir Çelik, ist
der Leiter der Evangelischen Migrationshilfe Bonn, bei der
viele Migrantinnen und Migranten beraten werden. Doris
Möller ist die Leiterin des Nachbarschaftszentrums des Diakonischen Werkes auf dem Brüser Berg. Helmuth Göbel ist
Abteilungsleiter des Diakonischen Werkes und u. a. zuständig für die Schuldnerberatung. Heike Hirschmann-Graf ist
bei der Verbraucherzentrale NRW und damit auch zuständig
für die Verbraucherzentralen in Bonn und Troisdorf. Andreas
Heymann (auf dem Bild nicht vertreten), unser Kassierer,
ist Gewerkschaftssekretär bei ver.di. Dr. Josef Fischer war
Staatssekretär im Sozialministerium in NRW. Werner Dobersalske ist Kreisgeschäftsführer der Arbeiterwohlfahrt Bonn/
Rhein-Sieg, Harald Eichner Vorsitzender des Sozialausschusses im Rhein-Sieg Kreis. Jürgen Obertreis gehört schon seit
1975 dem Vorstand des Mietervereins an und arbeitet mit bei
der Telefonhotline des Deutschen Mieterbundes.
Selbstverständlich können Sie sich mit ihren Anliegen auch
unmittelbar an den Vorstand oder einzelne Vorstandsmitglieder wenden. Diese erreichen sie postalisch unter der Anschrift des Mieterbundes Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e. V. in Bonn.
Aber auch viele der angestellten Mitarbeiter des Mietervereins sind ehrenamtlich tätig. Als Stadtverordnete oder in der
Bezirksvertretung, bei der Arbeiterwohlfahrt oder im Presbyterium einer evangelischen Kirchengemeinde oder bei den
Gewerkschaften.
Neben dem Vorstand gibt es noch den Beirat, der ebenfalls
durch die Mitgliederversammlung gewählte wird und die
Mitglieder zwischen den Wahlen vertritt. In ihm sind
15 Mitglieder organisiert aus den unterschiedlichsten
Berufen. Viele von ihnen haben eine langjährige Erfahrung
auf dem Feld der Interessenvertretung für Mieter. Oft sind
auch sie in anderen sozialen Organisationen aktiv.
v. l. n .r. stehend: Harald Eichner, Dr. Josef Fischer, Dr. Hidir Çelik, Werner
Dobersalske. Sitzend: Jürgen Obertreis, Heike Hirschmann-Graf, Doris
Möller. Nicht abgebildet: Andreas Heymann, Helmuth Göbel
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DMB deutschlandweit
DMB deutschlandweit
Deutscher Mieterbund
Deutschland
(Zentrale Berlin)
Landesverbände
(in 15 Bundesländern)
Örtliche Mietervereine
(z. B. Deutscher Mieterbund Bonn/
Rhein-Sieg/Ahr e. V.)
Was jedes Mitglied wissen sollte
Der Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e. V.
als Anwalt der Mieterinnen und Mieter
Der Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e. V. ist ein eigenständiger Verein, der Mitglied im Deutschen Mieterbund
NRW ist und dadurch auch dem Deutschen Mieterbund
angehört.
Der Mieterbund gehört mit 22 000 Mitgliedern zu den
größten Vereinen in Bonn und der Region.
Der Deutsche Mieterbund NRW und der Deutsche Mieterbund
haben vor allem die Funktion der Vertretung von Mieterinteressen gegenüber der Landesregierung, dem Landtag,
bzw. der Bundesregierung und dem Bundestag.
Im Jahre 2008 sind von den Mitarbeitern 15 363 Rechtsberatungen durchgeführt worden. In ca. 300 Fällen mussten
die Gerichte entscheiden, wobei überwiegend die Urteile
und Vergleiche im Sinne der Mitglieder waren. Der Mieter-
bund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e. V. ist daher der größte Streitschlichter in der Region.
Der Mieterverein hat ein Beratungsangebot – je nach Dringlichkeit – des einzelnen Falles und der Notwendigkeit zum
ausführlichen Gespräch.
Der Mieterbund führt seine Sprechstunden in seinen
Geschäftsstellen durch.
Unsere Geschäftsstelle in Bonn
Unsere Geschäftsstelle in Siegburg
Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e. V.
Berliner Freiheit 36, 53111 Bonn
Außenstellen in Meckenheim und Bad Neuenahr
Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e. V.
Kaiser-Wilhelm-Platz 9, 53721 Siegburg
Außenstelle in Bad Honnef
Im Landesverband NRW sind zurzeit 54 Mietervereine mit
ca. 350 000 Haushalten vertreten. Im Deutschen Mieterbund sind es 320 Vereine mit zusammen ca. 1,2 Mio.
Haushalten organisiert.
Der Deutsche Mieterbund Bonn/RheinSieg/Ahr e. V. als Teil der deutschen
Mieterbewegung
Seit Anbeginn ist der Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e.V.
über den Mieterbund NRW Mitglied des Deutschen Mieterbundes (DMB). Das ist der Dachverband von 320 örtlichen
Mietervereinigungen in ganz Deutschland. Er hat heute
seinen Sitz in Berlin.
Mitglieder der örtlichen Mietervereine, die in eine andere
Region oder in ein anderes Bundesland verziehen, können
Mitglied bei ihrem neuen Verein werden, ohne dass hier
zusätzliche Kosten entstehen. Der bereits beim Mieterbund
Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e. V. gezahlte Beitrag wird im neuen
Verein angerechnet. Dies gilt grundsätzlich auch für die
Rechtsschutzversicherung. Eine zusätzliche „Wartezeit“
ist nicht notwendig.
Unsere Mitglieder erhalten kostenlos alle zwei Monate die
MieterZeitung des Deutschen Mieterbundes mit Informationen, Urteilen und Reportagen.
Auch der Landesverband NRW und der Mieterbund Bonn/
Rhein-Sieg/Ahr e. V. sind mit eigenen Informationsseiten
vertreten.
Unter dem Dach des DMB sind etwa 3 Mio. Menschen in
1,2 Mio. Haushalten organisiert. Das gibt dem DMB als
politische Lobby der Mieterinnen und Mieter Gewicht. Er
ist anerkannter Gesprächspartner für Regierungen und
Parlamente in der Wohnungs- und Mietenpolitik. Dort wird
sein Sachverstand geschätzt. Der DMB setzt sich ein für ein
ausreichendes Angebot an bezahlbaren Wohnungen, für
tragbare Wohnkosten auch bei Haushalten mit niedrigem
Einkommen und für den verlässlichen Schutz der Mieter
durch ein soziales Mietrecht.
Der Deutsche Mieterbund bietet den Mitgliedern der Vereine eine Reihe von Vergünstigungen an. Zum Beispiel bei
dem Abschluss einer eigenen Rechtsschutzversicherung,
bei dem günstigeren Kauf bestimmter Produkte. Eine Liste
dieser Vorteile können Sie beim Mieterbund Bonn/RheinSieg/Ahr e. V. erhalten oder direkt beim Deutschen Mieterbund. Hier können Sie sich auch über die Leistungen der
unterschiedlichen Ebenen informieren:
www.mieterbund.de oder www.mieterbund-nrw.de
Der Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e. V. unterstützt
die Aktivitäten des Deutschen Mieterbundes und arbeitet engagiert in den Verbandsgremien mit. Er bringt dort
seinen Sachverstand und seine eigenen Erfahrungen ein,
zum Beispiel durch Anträge und Stellungnahmen. Der Geschäftsführer des Mieterbundes Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e. V.,
Bernhard von Grünberg, ist seit 2007 auch Vorsitzender des
Mieterbundes NRW, den er auch im Beirat des Deutschen
Mieterbundes vertritt. Der Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e.V.
pflegt in der Regionalkonferenz Südliches Rheinland die
Zusammenarbeit und den Meinungsaustausch mit den
benachbarten Mieterorganisationen.
Abb. oben links:
Organisationsstruktur des Deutschen Mieterbundes. Die Zentrale
in Berlin steht 15 Landesverbänden vor. Diese organisieren jeweils
die insgesamt etwa 320 örtlichen Vereine.
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> Geschäftszeiten und Ansprechpartner finden Sie auf
den Seiten 28 f.
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Themen
Unsere Leistungen
>
Wir vertreten über 22 000 Haushalte in der Region
Bonn/Rhein-Sieg/Ahr.
>
Wir beraten und vertreten Sie durch unsere Juristen
vom ersten Tag Ihrer Mitgliedschaft an in allen
mietrechtlichen Angelegenheiten.
>
>
Wir überprüfen für Sie Mieterhöhungen, Modernisierungen,
Schönheitsreparaturen, Mietverträge, Heiz- und Nebenkostenabrechnungen und vieles mehr.
Wir führen für Sie den Schriftverkehr mit Ihrem
Vermieter oder dessen Anwalt.
>
Wir erteilen telefonische Rechtsauskünfte für unsere
Mitglieder während unserer Telefonberatungszeiten.
>
Wir stehen Ihnen nach Vereinbarung für ausführliche
Beratungen zur Verfügung.
>
Wir haben für Sie eine Mietrechtsschutzversicherung
abgeschlossen, damit Sie im Falle eines Prozesses
abgesichert sind.
>
Kommt es zu einem Prozess, darf das schadensauslösende Ereignis nicht vor oder innerhalb der dreimonatigen Wartefrist eintreten, damit die Versicherung eintritt.
(Gemäß §15 Abs. 3 ARB gilt das schadensauslösende
Ereignis als Eintritt des Versicherungsfalles)
>
Wir vermitteln Ihnen auf Wunsch zusätzliche Hilfe
durch freie Mitarbeiter bei Wohnungsübergaben,
Belegeinsicht, bei Nebenkostenabrechnungen und
Mängelfeststellungen vor Ort in Ihrer Wohnung. (Diese
Zusatzleistungen sind nicht im Beitrag enthalten.)
>
Sie erhalten alle zwei Monate die Mieterzeitung.
Wir halten umfangreiches Informationsmaterial für Sie
bereit. Broschüren des DMB können bei uns erworben
werden.
>
Wir sind die Mieterlobby in der Region Bonn/RheinSieg/Ahr. Wir nehmen die politische Interessenvertretung wahr und organisieren Mieterversammlungen.
>
Wir sind Mitherausgeber der Mietspiegel in der Region
Bonn/Rhein-Sieg/Ahr.
>
Wir sind Mitglied im Deutschen Mieterbund, der Organisation der Mieter
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Themen
Anwalt der Mieterrechte
Spezialisten für Mietrecht
Unser flexibles Beratungsangebot
Wohnen ist ein Grundbedürfnis. Daher brauchen
Mieterinnen und Mieter Schutz. Der wird durch das soziale
Mietrecht grundsätzlich gewährleistet. Mieter haben gute
Rechte. Sie müssen ihre Rechte aber kennen – natürlich
auch ihre Pflichten – und sie müssen wissen, wie man sie
anwendet. In Mietverhältnissen gibt es naturgemäß Konflikte, denn Mieter und Vermieter haben unterschiedliche
Interessen. Nicht selten herrscht auch Unklarheit über die
Rechtslage
Der Mieterbund hat hauptamtliche Spezialisten beschäftigt. Er versteht sich als Anwalt der Mieterrechte, der seinen
Mitgliedern mit Rat und Tat zur Seite steht, wenn sie ein
Mietproblem haben. Rechtsberatung und außergerichtliche
Vertretung sind daher eines der wichtigsten Aufgabenfelder
des Mieterbundes. Er darf aber nur Mitglieder beraten, das
ist gesetzlich vorgeschrieben. Aus den Mitgliedsbeiträgen
finanziert der Mieterbund seine Aufgaben. Er bekommt
kein Geld vom Staat und hat auch keine zahlungskräftigen
Sponsoren. Das macht den Mieterbund unabhängig.
Je nach Umfang des Problems und Dringlichkeit des
Einzelfalls haben Ratsuchende unterschiedliche
Beratungswünsche.
Das Mietrecht ist kompliziert und für Laien oft schwer
verständlich. Auf kaum einem anderen Rechtsgebiet wurden und werden so viele Einzelfragen durch die Gerichte
entschieden. Da behalten nur Spezialisten den Überblick.
22 000 Mieterhaushalte in Bonn, Siegburg und der Region
sind schon Mitglied im Mieterbund und wissen seine
Leistungen zu schätzen. Im Jahr 2008 erfolgten rund 15.400
Beratungen; die Rechtsberater des Mieterbundes wurden
täglich im Durchschnitt 70 Mal in Anspruch genommen.
Alle sind Volljuristen mit langjähriger Erfahrung. Sie kennen
die örtliche Wohnungssituation und die Rechtsprechung
der zuständigen Gerichte.
Schlichten besser als Prozessieren
Der Mieterbund will seinen Mitgliedern auf Grundlage der geltenden Gesetze zu ihrem Recht verhelfen. Ein vorrangiges Ziel
der Beratung ist aber auch, unnötige Streitigkeiten zu vermeiden, insbesondere vor Gericht. Der Mieterbund versteht sich
in erster Linie als Streitschlichter und kann da eine überaus
erfolgreiche Bilanz vorweisen: Mitglieder des Mieterbundes
waren 2008 nur 300 Mal in einen Mietprozess verwickelt. Der
ist manchmal unvermeidlich, zum Beispiel, weil der Vermieter
klagt. Die überwiegende Zahl der Prozesse ging zugunsten der
Mieter aus. Rechtsberatung und außergerichtliche Vertretung
(einschließlich Schriftwechsel) sind kostenlos. Vom Tag der
Beitrittserklärung an kann die Beratung in Anspruch genommen werden; eine Wartezeit gibt es nicht. Einzige Voraussetzung: Der Mitgliedsbeitrag ist bezahlt.
Der Mieterbund ist daher in seinem Beratungsangebot
flexibel und bietet
>
>
>
>
>
Ausführliche Beratung (bis zu 30 Minuten) nach
Terminvereinbarung (Wartezeiten berücksichtigen).
Kurzberatung (bis zu 10 Minuten).
Der Termin muss einen halben Tag vorher vereinbart
werden.
Telefonberatung erfolgt (täglich 7 Stunden) durch einen
unserer Berater.
Rückruftermine täglich. Sie rufen uns an.
Unser Berater ruft Sie zur vereinbarten Zeit zurück.
Beantwortung schriftlicher Anfragen (per Brief, Fax oder
E-Mail). E-Mails werden aus Gründen der Gleichbehandlung wie andere Anfragen behandelt.
Übrigens: Neumitglieder, bei denen „es brennt“,
bekommen in jedem Fall kurzfristig einen Termin.
Diverse Informationsbroschüren:
Miet- und Heizspiegel informieren unsere Mitglieder
Rechtsschutz bei notwendigen Mietprozessen
Die Justitia symbolisiert, dass das Recht ohne Ansehen der Person
(Augenbinde), nach sorgfältiger Abwägung der Sachlage (Waage)
gesprochen und schließlich mit der nötigen Härte (Richtschwert)
durchgesetzt wird.
Manchmal ist eine gerichtliche Auseinandersetzung
unvermeidlich. Auch hier bietet der Mieterbund seinen
Mitgliedern Schutz. Im Mitgliedsbeitrag ist eine Rechtsschutzversicherung enthalten. Sie übernimmt die
Kosten eines notwendigen Mietprozesses (bei geringer
Eigenbeteiligung des Mitglieds in Höhe von 102 Euro).
Wichtig: Der Versicherungsschutz beginnt drei Monate
nach Beitritt. Versichert sind ausschließlich Streitigkeiten
deren Ursache nach dieser Frist eintritt.
Vor Inanspruchnahme der Versicherung ist eine
Beratung durch den Mieterbund erforderlich.
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Themen
Als Mitglied gut informiert
Der Mieterbund informiert regelmäßig über alles, was für
Mieterinnen und Mieter von Interesse ist.
Jedes Mitglied erhält mit der Post die MieterZeitung, die
Mitgliederzeitschrift des Deutschen Mieterbundes. Sie
erscheint alle zwei Monate und ist kostenlos. Im Innenteil
finden Sie Informationen des Landesverbandes NRW sowie
der Region Bonn/Rhein-Sieg/Ahr.
Wenn Sie uns Ihre E-Mail-Adresse geben, können Sie auch
unseren kostenlosen „Newsletter“ beziehen, mit aktuellen
Urteilen, Veranstaltungshinweisen und Presseerklärungen
des Mieterbundes (Anmeldung unter [email protected]).
Internetnutzer können sich stets aktuell über die Homepage
des Mieterbundes informieren www.mieterbund-bonn.de.
Auf der Homepage kann man zum Beispiel die ortsübliche
Vergleichmiete für seine Wohnung ausrechnen (wenn es am
Ort einen Mietspiegel gibt) oder die Energieeffizienz seiner
Wohnung anhand der Heizkosten überprüfen lassen.
Was der Mieterbund sonst noch bietet
Mitglieder können in den Genuss von preisgünstigen Leistungen kommen, die der Deutsche Mieterbund als PLUSSERVICE anbietet; zum Beispiel die DMB-Mieter-Police für
Versicherungen, die jeder Privathaushalt haben sollte, oder
den Privatrechtsschutz durch die DMB Rechtsschutzversicherung. Informationen bekommt man in den Geschäftstellen des Mieterbundes oder über www.mieterbund.de.
Themen
mals im Jahr veranstalten wir preisgünstige Tagesausflüge
mit dem Bus (in Zusammenarbeit mit der Arbeiterwohlfahrt
Bonn). Termine werden auf der Homepage des Mieterbundes und in der MieterZeitung bekannt gegeben.
Mitglieder werben Mitglieder
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>
Es lohnt sich, Mitglied im Mieterbund zu sein. Wer sich
von seinen Leistungen überzeugt hat, wird das gerne weitersagen, zum Beispiel an Freunde und Kollegen, andere
Mitglieder der Hausgemeinschaft und Nachbarn. Für jedes
geworbene Neumitglied schreibt der Mieterbund drei
Monatsbeiträge gut. Dann lohnt sich die Mitgliedschaft
sogar doppelt.
Der Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e. V. tritt ein für
einen barrierefreien oder -reduzierten Umbau des Wohnungsbestandes, damit unter anderem älteren Menschen möglichst lange in ihrer Wohnung bleiben können.
Der Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e. V. fordert eine
Verbesserung der Lebensbedingung im Stadtteil durch
Koordinierung von Diensten der Stadt und der Verbände, durch die Stabilisierung von guten Nachbarschaften
und die Förderung ehrenamtlicher Strukturen im Viertel.
Wir wollen umfassende Stadtteilerneuung in allen Lebensbereichen (soziale Stadt).
Der Mieterverein hat nach langen Verhandlungen einen
qualifizierten Mietspiegel in Bonn und Mietspiegel für
Sankt Augustin, Siegburg und Troisdorf durchgesetzt.
Hierdurch wurde der Wohnungsmarkt transparent. Teure Auseinandersetzungen über die gerechte Miethöhe
konnten hierdurch vermieden werden.
>
Die Fehlbelegungsabgabe konnte in Bonn begrenzt und
dann im Land ganz abgeschafft werden. Mieter konnten
dadurch wirtschaftlich nicht mehr aus ihren Wohnungen
verdrängt werden. Die Einnahmen standen nicht mehr in
Relation zu den Verwaltungsausgaben.
>
Wir haben uns gegen den Verkauf der ca. 2500 Wohnungen der Stadt Bonn gewandt. Die massiven Mieterhöhungen und die Verdrängung bisheriger Mieter zeigen,
dass wir richtig entschieden hatten.
>
Wir setzen uns seit Jahren für mehr Wohnungsbau in
Bonn und der Region ein. Jetzt wird durch Untersuchungen klar, wie recht wir in unserer Haltung hatten. Bis
zum Jahr 2020 müßten zusätzlich ca. 50 000 Wohnungen in der Region gebaut werden. Die verheerende
Mangellage auf dem Wohnungsmarkt wird allmählich
den politisch Verantwortlichen bewusst.
Der Mieterbund ist eine Solidareinrichtung seiner Mitglieder.
Da gilt der Grundsatz: Alle für einen, einer für alle. Nur deshalb
kann der Mieterbund seine Leistungen für einen Beitrag erbringen, der im Regelfall für jeden Haushalt erschwinglich ist. Kompetente Rechtsberatung und -vertretung ein ganzes Jahr lang
wird man deshalb am Markt für Rechtsdienstleistungen ähnlich
günstig kaum finden können. Wenn ein Mitglied in finanzielle
Not gerät und sich die Mitgliedschaft nicht mehr leisten kann,
bemüht sich der Mieterbund um eine Einzelfalllösung.
Als Solidareinrichtung der Mieterinnen und Mieter sieht sich
der Mieterbund in Verantwortung auch gegenüber den Menschen, die der Hilfe besonders bedürfen.
Der Mieterbund arbeitet mit Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe zusammen und unterstützt deren Aktivitäten vor allem
ideell, zum Beispiel bei Kampagnen wie der „Nacht der Wohnungslosen“ oder bei der Bonner Ausgabe der Straßenzeitung
fiftyfifty. Durch deren Verkauf bestreiten Menschen ohne Wohnung einen Teil ihres Lebensunterhalts. Regelmäßig beteiligt
sich der Mieterbund an der Weihnachtsbescherung im „Bonner
Loch“.
Der Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e. V. kämpft seit
Jahren für eine bessere Wohnungs- und Städtebaupolitik.
Hierzu einige Beispiele aus den letzten Jahren:
>
Solidarisch mit den Schwachen
In der Beratung haben wir uns deshalb auch auf Probleme der
Bezieher von Sozialleistungen spezialisiert, soweit es um das
Wohnen geht. Dazu gehört das Wohngeld, seit neuerem auch
das Arbeitslosengeld II („Hartz IV“). Da vertreten wir Mitglieder
auch gegenüber den Ämtern, zum Beispiel der ARGE.
Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e. V.
als Mitgestalter der Wohnungs- und
Städtebaupolitik in Stadt, Region und Land
und Vorkämpfer der „sozialen“ Stadt
Unter dem Motto „Mit dem Mieterbund op Jöck“ können
unsere Mitglieder ihre nähere Heimat kennen lernen. Mehr-
Persönliche Beratungsgespräche gehören zu unserem Angebot
>
Bernhard von Grünberg und Helmut Lierhaus bei der Aktion „ Ein
Jahr LEG-Verkauf“.
>
Der Hauptgeschäftsführer des Mieterbundes Bonn/
Rhein-Sieg/Ahr e. V. ist Landesvorsitzender des Mieterbundes NRW. Der Mieterbund NRW wendete sich gegen
die internationalen Anlagenfonds („Heuschrecken“) auf
dem Wohnungsmarkt. Wir haben gekämpft für die Erhaltung des Wohnungsbauvermögens des Landes und
gegen den Verkauf der ca. über 100 000 Wohnungen der
landeseigenen Landesentwicklungsgesellschaft (LEG)
an eine „Heuschrecke“. Leider konnten wir uns gegenüber der Landesregierung hier nicht durchsetzen.
Der Mieterbund pflegt die Zusammenarbeit und den
Meinungsaustausch mit vielen Partnern in der Sozial- und
Verbraucherberatung und beteiligt sich an dem Internetportal www.soziales-bonn.de.
Auf der Suchen nach Unterkünften beim Weltjugendtag 2007. Bernhard von Grünberg und Stadtdechant Msgr. Wilfred Schumacher.
15
02 09 09 17 49
Fallbeispiele
Fallbeispiele
Irrtümer, Gerüchte und
Halbwahrheiten rund um
das Mietrecht. Richtig oder falsch?
Eigentlich weiß das jeder, das ist Gesetz, das war immer
so und das ist schon längst Gewohnheitsrecht. Egal, ob
es um Nachmieter, Schönheitsreparaturen, Partys, Feiern,
Zweitschlüssel oder Mietkautionen geht, unzählige Irrtümer, Gerüchte und Halbwahrheiten machen bei Mietern und
Vermietern die Runde und halten sich teilweise schon seit
Jahrzehnten.
Nachfolgend werden die wichtigsten und langlebigsten
Mietrechtsirrtümer aufgelistet:
1. Irrtum: Nachmieter
Falsch: Wer drei Nachmieter stellt, kann das
Mietverhältnis jederzeit beenden und ausziehen.
Richtig: Verträge müssen eingehalten werden. Bei unbefristeten Mietverhältnissen ist die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten zu beachten. Ist ein Kündigungsausschluss oder – verzicht wirksam vereinbart, kann in
dieser Zeit nicht gekündigt werden. Das Gleiche gilt bei
einem Zeitmietvertrag. Mieter dürfen Nachmieter dann nur
stellen, wenn dies im Mietvertrag oder nachträglich mit
dem Vermieter vereinbart ist oder wenn Härtegründe
vorliegen und es für Mieter unzumutbar ist, noch jahrelang
in der alten Wohnung zu leben und hierfür zu zahlen. Zum
Beispiel wenn der Mieter berufsbedingt den Wohnort wechselt, in ein Altenheim zieht oder sich Familiennachwuchs ankündigt und die bisherige Wohnung zu klein wird. In diesen
Fällen reicht ein geeigneter Nachmieter aus, um das Mietverhältnis zu beenden.
2. Irrtum: Feiern
Falsch: Dreimal im Jahr oder einmal im Monat
darf auch in Mehrfamilienhäusern „so richtig
auf die Pauke gehauen“, also lautstark bis
zum frühen Morgen gefeiert werden.
Richtig: Bei allen Partys und Feiern, egal aus welchem Anlass,
ist Rücksicht auf die Nachbarn im Haus zu nehmen. Ab 22.00
Uhr gilt nach den Vorgaben des Immissionsschutzgesetzes
Nachtruhe. Dann darf von den Feiernden nichts mehr zu hören sein. Diese Regelungen gelten 365 Tage im Jahr.
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3. Irrtum: Kaution abwohnen
5. Irrtum: Zweitschlüssel
Falsch: Die letzten drei Monate kann die Kaution abgewohnt werden, muss keine Miete
gezahlt werden.
Falsch: Der Vermieter oder die Hausverwaltung müssen immer einen Zweitschlüssel
haben, schon für Notfälle.
Richtig: Ein Abwohnen oder rechtlich ein Aufrechnen des
Vermieteranspruchs auf Miete mit dem Mieteranspruch auf
Rückzahlung der Kaution ist während des laufenden Mietverhältnisses unzulässig. Miete muss bis zum letzten Monat, bis zum Ende des Mietverhältnisses bezahlt werden.
Die Kaution sichert Vermieteransprüche aus der gesamten Mietzeit, inklusive Ersatzansprüchen wegen möglicher
Schäden beim Auszug oder Forderungen aus Betriebskostenabrechnungen, die erst noch nach Monaten kommen.
Deshalb wird der Anspruch des Mieters auf Rückzahlung
der Kaution erst nach Ende des Mietverhältnisses fällig. Bis
Mieter die Kaution tatsächlich zurückfordern können, vergehen mitunter noch Monate. Der Vermieter hat eine Prüf- und
Überlegungszeit, in der er klären kann, ob er noch Ansprüche gegen den Mieter hat. Außerdem kann der Vermieter
zumindest einen Teil der Mietkaution so lange zurückhalten,
bis er über die Betriebskosten abgerechnet hat.
4. Irrtum: Mietminderung anmelden
Falsch: Wer die Miete kürzen will, muss eine
Mietminderung beim Vermieter anmelden.
Richtig: Nach dem Gesetz ist die Miete automatisch gemindert, wenn ein Mangel zum Beispiel in der Wohnung oder
im Haus eintritt. Mieter müssen den Vermieter hierüber
informieren, so dass er Reparaturen veranlassen oder die
Mängel abstellen kann. Bis dahin dürfen Mieter die Miete
kürzen, das heißt, sie können beim nächsten Zahlungstermin weniger Miete für ihre Wohnung überweisen. Hierüber
muss der Vermieter nicht unterrichtet werden. Erst recht
muss der Mieter die Mietminderung bei ihm nicht anmelden,
sie hängt nicht von seiner Zustimmung oder Erlaubnis ab.
Auch schätzt der Mieter selbst die Höhe der Mietminderung
ein. Je schwerer der Wohnungsmangel, desto umfangreicher
kann die Mietminderung ausfallen. 100 Prozent Miete kann
der Vermieter nur beanspruchen, wenn die Wohnung zu 100
Prozent in Ordnung und im gleichen Zustand wie bei der Anmietung ist.
Richtig: Niemand darf ohne Wissen oder gegen den Willen
des Mieters einen Schlüssel für dessen Wohnung haben.
Weder der Vermieter noch die Hausverwaltung oder der
Hausmeister. Der Mieter hat ja auch keinen Zweitschlüssel
für die Vermieter- oder Hausmeisterwohnung. Für Notfälle
reicht es völlig aus, wenn der Mieter seinen Vermieter informiert, wo ein Zweitschlüssel deponiert ist. Das kann bei
einem Freund, einem Bekannten oder auch beim Nachbarn
im Haus sein. Weigert sich der Vermieter, den Zweitschlüssel herauszugeben, kann der Mieter unter Umständen sogar
die Türschlösser austauschen. Betritt der Vermieter ohne
Wissen des Mieters dessen Wohnung, ist das Hausfriedensbruch und kann strafrechtlich verfolgt werden. Der Mieter
ist in diesen Fällen berechtigt, das Mietverhältnis fristlos zu
kündigen.
An den gesetzlichen Regelungen selbst hat sich aber nichts
geändert. Danach ist der Vermieter sowieso schon verpflichtet, die Mietwohnung in Ordnung zu halten, das heißt, gegebenenfalls auch zu renovieren. Da diese gesetzlichen
Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) aber nicht
zwingend sind, werden sie von Vermietern schon seit Jahrzehnten in Mietverträgen geändert. Zu Lasten der Mieter
wird vereinbart, dass Mieter ihre Wohnungen in bestimmten
Abständen streichen und tapezieren müssen.
Nach den aktuellen Urteilen des Bundesgerichtshofs sind
schätzungsweise 70 Prozent aller Schönheitsreparaturregelungen in Mietverträgen unwirksam, zum Beispiel starre Renovierungsfristen, Endrenovierungsklauseln, unverständliche oder starre Quotenregelungen. Das bedeutet, ob Mieter
beim Auszug aus der Wohnung renovieren müssen oder
nicht, hängt vom Wortlaut des Mietvertrages ab. Hier haben
Mieter jetzt gute Chancen. Die Mehrzahl der Vertragsregelungen ist unwirksam, so dass Mieter weder selbst renovieren noch Renovierungskosten zahlen müssen.
6. Irrtum: Alles wird teurer
8. Irrtum: Renovieren bei Auszug
Falsch: Weil alles teurer wird, die Handwerkerrechnungen und die Preise im Supermarkt, muss die Miete erhöht werden.
Falsch: Beim Auszug müssen Mieter immer
renovieren.
Richtig: Mit der Aussage, „alles wird teurer“, lässt sich keine Mieterhöhung wirksam begründen. Mehr Miete kann
der Vermieter zum einen fordern, wenn er das Haus oder
die Wohnung modernisiert hat. Zum anderen sieht das
Gesetz neben den Regelungen in Staffel- und Indexmietverträgen nur noch Mieterhöhungen auf die ortsübliche
Vergleichsmiete vor. Das ist die Durchschnittsmiete am
Wohnort, wie sie für vergleichbare Wohnungen bezahlt
wird. Der Vermieter muss dann mit Hilfe eines Sachverständigengutachtens oder von drei Vergleichswohnungen
oder eines Mietspiegels nachweisen, dass die bisherige
Miete unter der „Ortsüblichkeits-Grenze“ liegt und die
neue Miete die ortsübliche Miete nicht übersteigt. Andere
Begründungsmittel sind nicht zulässig und rechtfertigen
keine Mieterhöhung. Die Höhe von Handwerkerrechnungen oder Supermarktpreisen spielt keine Rolle.
Richtig: Es gibt hier keinen Automatismus. Mieter müssen
nur renovieren, wenn das im Mietvertrag wirksam vereinbart
ist und die Voraussetzungen der Vertragsregelungen auch
erfüllt sind. Steht zum Beispiel im Mietvertrag, dass im Allgemeinen Küche, Bäder und Toiletten nach vier Jahren und
die Haupträume der Wohnung nach sechs Jahren zu renovieren sind, ist das wirksam. Erst recht, wenn der Vertrag möglicherweise noch zulässt, dass diese Fristen je nach Zustand
der Wohnung verlängert werden können. Zieht der Mieter
dann nach sieben Jahren aus, muss er renovieren. Zieht er
schon nach drei Jahren um, muss er aufgrund dieser Vertragsregelung nichts tun.
Fehlen in der Mietvertragsregelung zum Beispiel die beiden
Worte „im Allgemeinen“ oder steht auch nichts von möglichen Fristverlängerungen im Mietvertrag, ist die Schönheitsreparaturklausel unwirksam, dann sind starre Renovierungsfristen vorgegeben. Der Mieter kann ausziehen,
ohne zu renovieren. Wie lange er in der Wohnung gewohnt
hat, spielt dann keine Rolle.
7. Irrtum: Neues Gesetz
Falsch: Es gibt ein neues Gesetz, danach
müssen Mieter nicht mehr renovieren.
Richtig: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit vielen Urteilen in den letzten Jahren unzählige Mietrechtsregelungen zu
Schönheitsreparaturen für unwirksam erklärt. Konsequenz
ist, dass Mieter dann nicht renovieren müssen.
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Fallbeispiele
Fallbeispiele
9. Irrtum: Fahrstuhl
Falsch: Erdgeschossmieter müssen keine
Fahrstuhlkosten zahlen.
Richtig: Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs dürfen
Vermieter die Kosten für den Betrieb eines Aufzugs bei entsprechender Vereinbarung im Mietvertrag als Betriebskosten auf alle Mieter des Hauses umlegen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Erdgeschossmieter den Fahrstuhl nutzt oder
theoretisch überhaupt nutzen kann. Auch wenn der Mieter
mit dem Aufzug weder Keller noch Dachboden erreichen
kann, muss er anteilige Kosten zahlen.
trages. Eine Ausnahme gibt es nur dann, wenn im Vertrag
ausdrücklich zugunsten des Mieters ein Rücktrittsrecht vereinbart ist. Fehlt dieses vereinbarte Rücktrittsrecht, ist der
Mieter an den Vertrag gebunden. Ist der Mietvertrag unbefristet abgeschlossen, kann der Mieter mit der gesetzlichen
Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen. Er muss nicht
warten, bis er in die Wohnung eingezogen ist. Wer am 2.
Februar einen Mietvertrag zum 1. Mai abschließt, kann am
selben Tag noch kündigen. Dann ist zum 30. April wirksam
gekündigt.
10. Irrtum: Rücktritt
11. Irrtum: Untervermietung
Falsch: Auch wenn der Mietvertrag schon
unterschrieben ist, kann ein Mieter innerhalb
von 14 Tagen noch vom Vertrag zurücktreten.
Falsch: Untervermietung ist immer verboten.
Richtig: Ein einmal abgeschlossener, von Mieter und Vermieter unterschriebener Mietvertrag ist wirksam. Der Mieter
kann es sich dann nicht einfach noch einmal anders überlegen. Es gibt kein gesetzliches Rücktrittsrecht. Ein derartiges Widerrufsrecht gibt es bei Haustürgeschäften oder
Onlinegeschäften, nicht aber beim Abschluss eines Mietver-
Richtig: Wer als Mieter seine Wohnung ganz oder teilweise
untervermieten will, braucht die Erlaubnis des Vermieters.
Wenn aber nur ein Teil der Wohnung, also einzelne Zimmer,
an einen Dritten weitervermietet werden sollen, muss der
Vermieter die Erlaubnis erteilen, wenn der Mieter vernünftige und nachvollziehbare Gründe für die beabsichtigte Untervermietung hat. Sind zum Beispiel die erwachsenen Kinder
aus der Wohnung ausgezogen, kann aus wirtschaftlichen
Unsere Leistungen im Überblick
● Ambulanter Rehasport für alle
Behinderungen/Einschränkungen
● Präventionssport/
allg. Gesundheitsförderung
● Beratungsstelle für Mitglieder
Ko
sten
erstatt
un
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bis zu 80 %
Unsere Geschäfts- und
Beratungsstelle:
m ö glic h.
● Infoveranstaltungen zu aktuellen Themen
● Kooperationen mit Kindergärten,
Kindertagesstätten und Schulen
Verein für Behindertensport
Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Hans-Böckler-Straße 16
53225 Bonn
● Freizeiten für Behinderte und Nicht-Behinderte
tel 0228 - 40 36 7 - 0
fax 0228 - 46 33 78
● Behindertengerechter Fahrdienst
[email protected] vfb-bonn.de
● Aus- und Fortbildung,
Fachübungsleiter Rehasport
Rehabilitations- + Präventionssport
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DMBB_Brosch_RZ01 indd 18-19
Fahrdienst
Öffnungszeiten:
Mo - Fr
09.00 - 17.00 h
Gründen ein Untermieter für die leer stehenden Zimmer
sinnvoll sein. Nachvollziehbar ist es auch, wenn der Mieter
nicht länger allein in seiner 100 Quadratmeter großen Wohnung leben will.Soll ein Lebenspartner oder naher Familienangehöriger des Mieters in die Wohnung nachziehen, muss
der Vermieter immer zustimmen, er hat keine Wahl.
Nur wenn der Mieter beabsichtigt, die Wohnung insgesamt
an einen Dritten weiterzuvermieten, kann der Vermieter
ablehnen. Begründen muss er seine Ablehnung nicht. Im
Gegenzug kann der Mieter dann aber immer das Mietverhältnis kündigen. Das gilt auch dann, wenn ein langjähriger Zeitmietvertrag oder Kündigungsausschluss vereinbart
war.
12. Irrtum: Besichtigungsrecht
Falsch: Der Vermieter darf auf Verlangen jederzeit die Wohnung des Mieters besichtigen
und kontrollieren.
Richtig: Ein generelles Wohnungsbesichtigungsrecht für
Vermieter gibt es nicht. Allerdings darf der Vermieter natürlich die Wohnung besichtigen und betreten, um notwendige
Reparaturen durchzuführen oder um hier festzustellen, ob
die angezeigten Mängel oder Schäden tatsächlich vorliegen
und wie schnell und in welchem Umfang Reparaturen notwendig sind. Möglicherweise muss er die Wohnung auch betreten, wenn er Messeinrichtungen für Heizung oder Wasser
ablesen will. Auch wenn die Wohnung oder das Haus neu
vermietet oder verkauft werden soll, darf er mit Interessenten oder einem Makler die Wohnung besichtigen. In allen
Fällen muss der Vermieter die Besichtigung aber rechtzeitig
ankündigen.
Bei dringenden Handwerkerarbeiten können 24 Stunden
Vorlauf genügen. Im Regelfall ist aber von mehreren Tagen
auszugehen. Die Besichtigungstermine müssen zwischen
Mieter und Vermieter vereinbart werden. Dabei ist natürlich
auf die Belange des Mieters Rücksicht zu nehmen, zum Beispiel auf dessen Berufstätigkeit. Das kann bedeuten, dass
Besichtigungstermine nur nach 19.00 Uhr oder nur an Samstagen möglich sind. Dauer- und Massenbesichtigungen von
und mit Kauf- oder Mietinteressenten müssen Mieter nicht
akzeptieren. Es reicht aus, wenn sie sich einen Besichtigungstermin in der Woche frei halten für maximal drei bis
vier Interessenten.
13. Irrtum: Steuern
Falsch: Steuern und Versicherungen für das
Haus muss immer der Vermieter zahlen.
Richtig: Grundsteuern sowie Sach- und Haftpflichtversicherungen für das Haus sind Betriebskosten. Der Vermieter
kann diese Kosten auf die Mieter des Hauses abwälzen,
wenn dies im Mietvertrag wirksam vereinbart ist. Umlagefähig sind somit die Kosten der Versicherungen des Hauses
gegen Feuer-, Sturm- und Wasserschäden, der Glasversicherung, der Haftpflichtversicherung für das Gebäude, den Öltank und den Aufzug. Auch eine Schwamm- und Hausbockversicherung oder eine Versicherung gegen Elementarschäden, wie Überschwemmungen, Erdbeben usw., zählen dazu.
Dagegen muss der Vermieter die Kosten für seine Rechtsschutzversicherung, seine Hausratversicherung oder eine
Mietausfallversicherung aus eigener Tasche zahlen. Diese
Versicherungen sind keine Betriebskosten.
14. Irrtum: Unrenoviert bei Einzug
Falsch: Wer in eine unrenovierte Wohnung
zieht, muss beim Auszug nie renovieren.
Richtig: Verpflichtet sich der Mieter im Mietvertrag, bei seinem Einzug zu renovieren, dann muss er tatsächlich nicht
noch einmal renovieren, wenn er zum Beispiel nach fünf
Jahren aus der Wohnung auszieht. Wer dagegen ohne eine
derartige Vertragsregelung bei Mietbeginn die heruntergekommene Wohnung herrichtet, hat Pech. Seine Arbeiten
sind „freiwillig“. Hier gilt: Ob die Wohnung bei Beginn des
Mietverhältnisses renoviert oder unrenoviert war, spielt
keine Rolle. Die im Mietvertrag wirksam vereinbarten Renovierungsfristen beginnen mit dem Einzug in die Wohnung zu
laufen. Nach ein paar Jahren droht also auch in diesen Fällen
die Pflicht, zu renovieren.
15. Irrtum: Personenzahl
Falsch: Werden Betriebskosten nach Personenzahl verteilt, zählen Kleinkinder und
Babys nicht mit.
Richtig: Es gibt kein Mindestalter, ab wann Kinder in die Betriebskostenabrechnung mit einbezogen werden. Werden
die „kalten“ Betriebskosten tatsächlich nach Personenoder Kopfzahl verteilt, zählt jeder mit, egal, ob Kind oder
Erwachsener. Keine Rolle spielt es übrigens, ob Haustiere
in der Wohnung vorhanden sind, und auch die Anzahl der
Waschmaschinen oder Geschirrspüler ist bei der Verteilung
der Wasserkosten nicht entscheidend.
Förderung von Kindern + Jugendlichen
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02 09 09 17 49
Fallbeispiele
Geschichte
16. Irrtum: Grillen
Falsch: Grillen auf dem Balkon ist erlaubt.
Richtig: Vermieter können im Mietvertrag vorgeben, dass
weder auf dem Balkon noch auf der Terrasse gegrillt werden
darf. Fehlt eine entsprechende vertragliche Regelung, darf
zwar – theoretisch - auf dem Balkon, genauso wie im Innenhof, im Garten oder auf der Terrasse, gegrillt werden. Aber
sobald Rauch und Qualm in Nachbarwohnungen ziehen, ist
Grillen verboten. Wenn überhaupt, sollte deshalb auf Balkonen in Mehrfamilienhäusern mit Elektrogrill und Aluschalen
gearbeitet werden.
17. Irrtum: Makler
Falsch: Mieter müssen immer selbst die Maklerprovision zahlen.
Richtig: Mindestens drei Voraussetzungen müssen hierzu
erfüllt sein. Notwendig ist eine Vereinbarung zwischen Makler und Mieter mit dem Inhalt, dass der Makler für den Mieter tätig wird und dass der Mieter hierfür bezahlt. Auch die
Höhe der Provision muss in diesem Maklervertrag vereinbart
werden. Ein derartiger Vertrag kann mündlich geschlossen
werden, auch am Telefon. Für die Frage, ob eine Vereinbarung getroffen ist und, wenn ja, mit welchem Inhalt, ist der
Makler beweispflichtig. Weitere Voraussetzungen sind, dass
der Makler eine Wohnung nachweist oder vermittelt und
dass es deshalb auch tatsächlich zum Abschluss eines Mietvertrages über das gewünschte Objekt gekommen ist. Dabei
kann sich die Tätigkeit des Maklers darin erschöpfen, dem
Mieter lediglich die Adresse des Vermieters mitzuteilen.
Eine Maklerprovision ist immer ausgeschlossen, wenn der
Makler gleichzeitig Eigentümer, Vermieter, Verwalter oder
Mieter der vermittelten Wohnung ist.
18. Irrtum: Abstand
Falsch: Abstandszahlungen an Vormieter
sind allgemein üblich und zulässig.
Richtig: Im Wohnungsvermittlungsgesetz ist ausdrücklich
geregelt, dass Abstandszahlungen an einen Vormieter, nur
damit der die Wohnung räumt, unwirksam sind. Zulässig
sind aber so genannte Ablösevereinbarungen. Das sind
Kaufverträge über Einrichtungsgegenstände und Inventarstücke des Vormieters. Oft ist der Kaufvertrag über Gardinen, Schuhschrank oder Küchenspüle aber nichts anderes
als ein verkappter Abstand. Denn niemand würde freiwillig
die geforderten Preise für Billigmöbel zahlen, es sei denn,
er will die Wohnung unbedingt anmieten. Für diese Fälle bestimmt das Gesetz, dass der Kaufvertrag über die Einrichtungsgegenstände insoweit unwirksam ist, als Leistung und
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DMBB_Brosch_RZ01 indd 20-21
Gegenleistung in einem auffälligen Missverhältnis stehen.
Der Kaufpreis darf nicht mehr als 50 Prozent über dem Wert
des Kaufgegenstandes liegen. Haben Küchenspüle, Schuhschrank und Gardinen zusammen noch einen Zeitwert von
500 Euro, darf der Vormieter höchstens 750 Euro fordern.
Mehr muss der neue Mieter nicht zahlen.
Historie
19. Irrtum: Wohnungsgröße
Falsch: Ist die Wohnung kleiner, als versprochen, kann die Miete gemindert werden.
Richtig: Ein Recht zur Mietminderung besteht nur, wenn die
Flächenabweichung mindestens zehn Prozent ausmacht. Ist
im Mietvertrag vereinbart oder eingetragen, dass die Wohnung 100 Quadratmeter groß ist, und stellt sich später heraus, dass sie nur 85 Quadratmeter misst, kann die Miete um
15 Prozent gekürzt werden. Ist die Wohnung nur 80 Quadratmeter groß, ist eine Mietminderung von 20 Prozent gerechtfertigt. Ausgeschlossen ist die Mietminderung dagegen bei
einer tatsächlichen Wohnungsgröße von 91 Quadratmetern.
Entscheidend ist die Abweichung der im Mietvertrag vorgegebenen Fläche von der tatsächlichen Wohnungsgröße. Keine Rolle spielt es, ob im Mietvertrag eine exakte Quadratmeterzahl genannt wird oder Circa-Angaben eingetragen sind,
circa 100 Quadratmeter.
20. Irrtum: Mehrere Mieter
Falsch: Jeder von mehreren Mietern kann für
sich das Mietverhältnis kündigen und dann
ausziehen.
Richtig: Wenn mehrere Mieter zusammen eine Wohnung anmieten gilt: mitgefangen – mitgehangen. Egal, ob Ehepaar,
Lebensgemeinschaft oder Wohngemeinschaft. Wer zusammen mietet, kann auch nur zusammen kündigen. Wer nach
einem Streit oder einer Auseinandersetzung einfach die Koffer packt und auszieht, wird zwar seinen Mitbewohner los,
nicht aber den Vermieter. Ihm gegenüber bleibt auch der
Mieter, der ausgezogen ist, weiterhin potenzieller Ansprechpartner und Schuldner der Miete. Wenn eine Einigung unter allen Beteiligten, das heißt allen Mietern und dem Vermieter, nicht möglich ist, bleibt nur der Gang zum Gericht.
Notfalls müssen hier die ehemaligen Mitmieter auf Abgabe
einer Kündigungserklärung verklagt werden.
1
seit 1919
2
1 Plakat Bonner Mieterverein; 2 Zerstörte Bonner Innenstadt
Die Geschichte des Deutschen
Mieterbundes Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e. V.
Schon in den Jahren nach 1870 kam es in Deutschland zur
Gründung der ersten Mietervereine.
Sie waren eine Reaktion auf die katastrophalen Wohnverhältnisse, insbesondere in den Regionen der industriellen
Entwicklung. Im ersten Weltkrieg wurden Mieteinigungsämter geschaffen, die verhindern sollten, dass den Familien
der Soldaten die Wohnung gekündigt werden konnte. Nach
dem Krieg führte die Zerstörung zu einer weiteren Verschärfung der Wohnungsnot. Neue demokratische Strukturen
erleichterten auch die Bildung von Mietervereinen.
Der Mieterverein Bonn wurde am 09. Februar 1919 gegründet. Der Verein kandidierte bereits im selben Jahr zur Kommunalwahl und es begannen Auseinandersetzungen, die zu
einer Spaltung des Vereins führten.
Der Mieterverein war sehr an der Seite der Sozialdemokraten, der Mieterschutzverein an der Seite der konservativen
Parteien, die aber auch in der Opposition standen zu dem
mehrheitlich regierenden Zentrum.
In der eigentlichen Arbeit des Mietervereins wurde schon
damals viel geleistet. So zum Beispiel im Jahr 1929: Die
Zahl der Mitglieder war auf 1200 gestiegen. Es wurden
9000 Auskünfte erteilt. In 350 Terminen wurden die Mitglie-
der beim Mieteinigungsamt oder beim Mietschöffengericht
vertreten.
Ein Jahr nach der Gründung des Bonner Mietervereins
trafen sich am 02.02.1920 auch in der Stadt Siegburg
Bürgerinnen und Bürger, um eine Interessensvertretung
für Mieter zu schaffen. 62 Mitglieder traten anlässlich
der Gründungsversammlung dem Siegburger MieterSchutzverein bei.
Im Nationalsozialismus hatten sich die Vereine schnell
selbst auf die neuen Machtverhältnisse umgestellt. Bereits im Dezember 1933 wurde eine der Nazi-Ideologie
entsprechende „Einheitssatzung“ angenommen. Die bestehenden Interessengegensätze zwischen Mietern und
Vermietern wurden mit Hilfe der nazistischen Vorstellung
der „deutschen Volksgemeinschaft“ verschleiert. Die
Mietrechte galten aber nicht für die jüdische Bevölkerung. Ein Gericht schrieb fest: „Der deutsche Mieter ist
berechtigt, einen Mietvertrag sofort zu kündigen, wenn
der Hauswirt ihm eine Wohnung und gleichzeitig eine
andere Wohnung in dem selben Hause an einen Juden
vermietet“.
Im April 1939 wurde ein Gesetz über die Mietverhältnisse
mit Juden beschlossen. Sie konnten aus den Wohnungen
gewiesen werden, in „arischen Häusern“ konnte ihnen
fristlos gekündigt werden. Zuzug in ausgewählten Wohnbezirken konnte ihnen verboten werden. Von Protesten
des Mietervereins hiergegen ist nichts bekannt.
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02 09 09 17 50
Geschichte
Chronik
5
4
6
3
3 Der Bertha-von-Suttner-Platz nach dem Krieg ca. 1945. Hier steht heute die DMB-Geschäftsstelle Bonn; 4 Wahlaufruf des
Nach dem Krieg waren nur 10,8 % der Wohnungen in Bonn
nicht beschädigt. Die Lebensbedingungen waren katastrophal. Im März 1948 wurde zu einer ersten Generalversammlung geladen, in der eine „zeitgemäße Satzung“ verabschiedet wurde. Durch die intensive Arbeit, besonders von
Geschäftsführer Pavil Popiel, konnte der Verein bis 1973
wieder auf 2 300 Mitglieder wachsen.
Entscheidend für die Zeit war die Abschaffung der Mieterschutzgesetzgebung durch den sogenannte „Lücke-Plan“.
Seit 1975 nahm der Mieterverein Bonn unter dem neuen Vorsitzenden, seit 1984 Geschäftsführer, Bernhard von Grünberg,
einen erheblichen Aufschwung.
Im Jahr 1981 schlossen sich die bis dahin selbständigen
Mietervereine Bonn und Siegburg zusammen, um die Mieterinteressen in Bonn und im Rhein-Sieg-Kreis noch effektiver
unterstützen zu können. Dem heutigen Mieterbund Bonn/
Rhein-Sieg/Ahr e. V. gehören inzwischen mehr als 22 000
Mitgliedshaushalte an, die von den beiden Geschäftsstellen
in Bonn und Siegburg betreut werden. Etwa ein Drittel der
Mitglieder wird von der Siegburger Geschäftsstelle betreut,
die sich seit 1992 am Kaiser-Wilhelm-Platz 9 (neben dem Kreishaus) befindet.
Der Grund für den erheblichen Mitgliederanstieg war eine verstärkte Professionalisierung mit hauptamtlichen Rechtsberatern, bessere Räumlichkeiten (in Bonn zunächst in der Kaiserstr. 22, dann in der Berliner Freiheit 36) und die Einmischung
in die Wohnungspolitik auf kommunaler und Landesebene.
22
DMBB_Brosch_RZ01 indd 22-23
Zu den Erfolgen gehörte auch:
Die Durchsetzung von qualifizierten Mietspiegeln, die Abschaffung der Fehlbelegungsabgabe, die Zusammenarbeit
mit Beratungsstellen im sozialen Bereich, die Einrichtung
von Zweigstellen in Bad Honnef, Bad Neuenahr und Meckenheim und die frühzeitige Anschaffung von Computersystemen.
Chronik
Chronik
09.02.1919
Einladung zur ersten Mietversammlung zur Gründung des
Mietervereins Bonn und Umgegend.
21.10.1919
Beteiligung an der Kommunalwahl in Bonn.
1920
Interne Auseinandersetzung im Verein führen zur Spaltung.
Parallel dazu wird der Mieterschutzverein gegründet. In
Siegburg: am 02.02.1920 wird der Siegburger MietschutzVerein gegründet. 62 Mitglieder treten dem Verein bei der
Gründungsversammlung bei. Als 1. Vorsitzender wird der
Buchhalter Otto Heimann gewählt.
1924
In Bonn treten beide Mietervereine zur Kommunalwahl an.
Nach der Wahl bildet der Mieterverein eine Fraktion mit der
SPD, der Mieterschutzverein eine Arbeitsgemeinschaft mit
Mieterschutzvereins; 5 Haus des Mietervereins ab 1975 Kaiserstr. 22; 6 Protestkundgebung der Brandenburger Mieter in Bonn 1992;
rechtsorientierten Parteien. Beide Gruppen stehen in Opposition zum dominierenden Zentrum.
1929
Bei der Kommunalwahl verlieren beide Vereine deutlich an
Stimmen.
1933
Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten können die Vereine ihre Arbeit zunächst fortsetzen. Ab dem
18.12.1933 nahm der Mieterverein die der Naziideologie entsprechende „Einheitssatzung“ für Vereine an und passte sich
der herrschenden Ideologie an, z. B. was die Diskriminierung
gegenüber den Juden auf dem Wohnungsmarkt betraf.
1948
In Bonn: Generalversammlung des Mietervereins für eine
zeitgemäße Satzung. In Siegburg erfolgt nach dem zweiten
Weltkrieg der Wiederaufbau des Mietervereins insbesondere durch Gertrud Reuter (Büroräume zunächst in der Annostr. 12, später in der Kaiserstr. 119).
1971
Verabschiedung des „Gesetzes über den Kündigungsschutz
für Mietverhältnisse über Wohnraum“ durch die sozialliberale Koalition. Aufnahme des Rechtes in das BGB.
1973
Der langjährige Geschäftsführer des Bonner Mietervereins,
Pavel Popiel, stirbt. Im Jahre 1973 ist die Zahl der Mitglieder
auf 2300 angestiegen.
1975
Umzug des Mietervereins in Bonn von der Wilhelmstraße
in die Kaiserstr. 22. Es wurde ein neuer Vorstand gebildet.
Als Vorsitzender wird Bernhard von Grünberg gewählt. Erstmalig gewählt werden auch Jürgen Obertreis und Ulrich von
Schoenebeck, die nach wie vor im Mieterbund aktiv sind.
1976
Übernahme der Kosten für einen Anwalt, soweit das Mitglied länger als zwei Jahre dem Verein angehört.
1964
In Bonn ist die Zahl der Mitglieder bereits auf 1000 angewachsen. Proteste gegen den Lücke-Plan werden formuliert. Abschaffung der Mieterschutzgesetzgebung.
1981
Der Mieterverein weist auf Mißstände auf dem Wohnungsmarkt hin. Verschmelzung des Mietervereins Siegburg (mit ca.
1600 Mitgliedern) mit dem Mieterverein Bonn. Der Siegburger
Mieterschutzverein wurde im Februar 1920 gegründet.
1969
Der Deutsche Mietertag findet in Bad Godesberg statt. Die
Schaffung eines sozialen Dauermietrechtes wird gefordert.
1982
Am 1. September wird das 10 000. Mitglied beim Mieterverein aufgenommen.
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Chronik
Chronik
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7 Hinterleger: Kinderarmut in Bonn und dem Rhein-Sieg Kreis, Obdachlosensiedlung in Bonn-Mehlem; 8 Kampagne gegen
Wohnungslosigkeit „Die Stadt gehört allen“; 9 Die Vorsitzende des Finanzausschusses Ingrid Matthäus-Maier im Gespräch mit
Wolfgang Herrmann und Franz-Josef Windisch, 75-Jahrfeier Mieterverein Siegburg; 10 1998 Bernhard von Grünberg im Gespräch mit
Obdachlosem und neuem Faltblatt; 11 Landesbauminister Michael Vesper weiht von Obdachlosen gebaute Eigenheime ein
1983
Der Mieterverein Bonn/Rhein-Sieg ist Gründungsmitglied
der Rechtsschutzversicherung des Deutschen Mieterbundes. Prozesskosten werden bei einer Selbstbeteiligung von
10 % übernommen.
auch im rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreis ein starker
Anstieg der Mitgliederzahlen festzustellen. Weiterhin setzt
sich der Mieterverein verstärkt für die Erstellung von Mietspiegeln in den Städten St. Augustin, Siegburg und Troisdorf ein.
1984
Bernhard von Grünberg wird Geschäftsführer des Mietervereins. Vorsitzender wird Peter Aßmann.
1990
Hilfe bei der Gründung eines Mietervereins in Potsdam, der
Partnerschaftsstadt Bonns, und der Errichtung eines Landesverbandes Brandenburger Mieter. Wolfgang Herrmann
wird im Mai Vorsitzender des Mietervereins.
Der Mieterverein beteiligt sich an einer bundesweiten Aktion gegen Wohnungsnot – z. B. durch öffentliche Übernachtung auf dem Bonner Münsterplatz (Nacht der Wohnungslosen).
Preiswerte Wohnungen werden abgerissen (z. B. durch die
städtische Wohnungsbaugesellschaft VEBOWAG).
Der Mieterbund initiiert eine Kampagne gegen überteuerte
Nutzungsentgelte bei Notunterkünften in Meckenheim.
Sie sollen von 6,00 DM pro Quadratmeter auf 17,31 DM pro
Quadratmeter steigen. Über diesen Vorfall wird mehrfach
im Fernsehen berichtet. Im Oktober startet eine gemeinsame Kampagne mit dem Haus- und Grundeigentümerverein
gegen die Entwicklung der kommunalen Gebühren.
1986
Verkäufe von landeseigenen Wohnungen in Endenich und
von Wohnungen der evangelischen Kirche sowie der Wohnungen Garten & Heim auf dem Venusberg. Über die Aktivitäten in Bonn wird im Spiegel ausführlich berichtet.
1987
Der erste Computer wird in der Geschäftsstelle Bonn eingesetzt (ab dem 01.01.1989 auch in der Geschäftsstelle
Siegburg).
1988
In Siegburg zieht die Geschäftsstelle des Mietervereins von
der Frankfurter Str. 58 in neue Büroräume im Siegburger
Haus des Handwerks (Bahnhofstr. 27). Protestaktion zur
Abschaffung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes.
1989
Franz-Josef Windisch wird am 1. Mai Geschäftsführer der
Siegburger Geschäftsstelle. In den folgenden Jahren ist
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1992
Hilfe bei der Durchführung einer Großdemonstration in
Bonn mit ca. 2500 Mietern und Nutzern aus den neuen
Bundesländern. Am 1. Juli wird die neuen Geschäftsstelle
in Siegburg, Kaiser-Wilhelm-Platz 9 (Nähe Kreishaus) bezogen.
1993
In Bonn wird der erste gemeinsame Mietspiegel auf einer
repräsentativen Basis erstellt (vom Mieterverein bereits in
den 70er Jahren gefordert).
Es folgen erfolgreiche gerichtliche Auseinandersetzungen
über hohe Mietpreisforderungen in der St. Augustiner Ankerstraße. Die Wohnungsnot betroffener Menschen nimmt
zu. Zahlreiche Mietwucherverfahren werden vom Mieterverein angeregt, z. B. wegen Tagesmieten von 25 DM pro
Nacht und Person in normalen Wohnungen (in Bonn bei ca.
822 Fällen).
1994
Der Mieterverein zählt mehr als 20 000 Mitglieder. Die
75-Jahr-Feier findet im Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland statt. Es wird eine gemeinsame
Broschüre mit dem Kinderschutzbund über Kinderarmut in
Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis erstellt.
1995
Der erste Mietspiegel auf repräsentativer Grundlage für die
Stadt Troisdorf tritt in Kraft. Der erste Azubildende wird beim
Mieterverein eingestellt. Die Veranstaltung „75 Jahre Mieterverein im Siegkreis“ findet im Siegburger Stadtmuseum
statt. Als Gastredner sind der damalige Landrat Franz Möller
und Ingrid Matthäus-Maier (MdB) eingeladen. Letztere beglückwünscht den Mieterverein als „eine der ältesten Bürgerinitiativen in Siegburg“.
1997
Die Fotoausstellung „Armut von Kindern und Jugendlichen
im Rhein-Sieg-Kreis und Bonn“ entsteht als Projekt des
Kreisverbands der Arbeiterwohlfahrt, des Mietervereins
und der Bonner Fotografin Cynthia Rühmekorf. Der erste
Mietspiegel für die Stadt St. Augustin wird erstellt.
1998
In Siegburg wird der erste Mietspiegel veröffentlicht. Es
wird eine Beratungsstelle für Sozialhilfeempfänger bei der
Arbeiterwohlfahrt in Zusammenarbeit mit dem Mieterverein
geschaffen. Der Mieterverein nimmt an der bundesweiten
Aktion „Die Stadt gehört allen“ teil. Unter anderem mit einer
Fotoausstellung über Wohnungslose in der Altstadt. Im Rahmen der Aktion informiert ein Faltplan über soziale Einrichtungen in der Bonner Innenstadt. Der Mieterverein nimmt am
Familienprotesttag teil. Im Dezember stellt der Verein seine
erste Homepage ins Netz und ist via E-Mail erreichbar.
1999
In der DERR-Siedlung werden erste umfangreiche Energieeinsparungsmaßnahmen umgesetzt. Der Unmut gegen den Verkauf von ca. 220 Eisenbahner-Wohnungen in
Bonn steigt. Bundesminister Franz Müntefering ist bei der
80-Jahr-Feier des Mietervereins mit in der Landesvertretung
NRW zu Gast.
2000
Der Mieterverein zieht um in die neue Geschäftsstelle, Berliner
Freiheit 36, 53111 Bonn. Zum neuen Streitschlichtungsverfah-
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Chronik
Chronik
12
12 80-Jahrfeier Mieterverein Siegburg, Vertreterin des Justizministerums mit B. v. Grünberg, Franz-Josef Windisch und Wolfgang
Herrmann; 13 80-Jahrfeier Mieterverein Bonn mit Oberbürgermeisterin Bärbel Dieckmann, Bundesbauminister Franz Müntefering und
ren findet im März eine Veranstaltung mit Justizminister Jochen Dieckmann statt. Bernhard von Grünberg zieht als direkt
gewählter Abgeordneter in den Landtag NRW ein. „Wohnen ist
ein Menschenrecht“ ist das Thema einer Fotoausstellung. Das
Jubiläum „80 Jahre Mieterverein in Siegburg“ wird im Siegburger Stadtmuseum gefeiert. Mit einer Veranstaltung wird
über das neue Mietrecht, das 2001 in Kraft tritt, informiert.
2001
Gemeinsam mit der Verbraucherzentrale wird eine Aufklärungsaktion zum „betreuten Wohnen“ gestartet. Die Stadt
Bonn beschließt den Verkauf von ca. 2500 städtischen
Wohnungen. Es werden umfangreiche Protestaktivitäten
des Mietervereins durchgeführt. Ein Bürgerbegehren wird
geprüft und aus Rechtsgründen verworfen.
2002
Der Rheinische Mietertag findet im September in Bonn
statt. Bernhard von Grünberg hält einen Vortrag über die
Enquete-Kommission „Zukunft der Städte!“.
2005
Der Mieterverein beteiligt sich an der Aktion Heizspiegel.
Hier können die Mieter kostenlos Energiebilanzen für ihre
Wohnung erstellen lassen. Aus Anlass der neuen Hartz-IVRegelung engagiert sich der Mieterverein besonders bei
der umstritten Regelung zur „angemessenen Miete“.
2006
Der Mieterverein veranstaltet ein Forum zum Thema „Wie
will ich im Alter leben“ mit verschiedenen Anbietern und
Dienstleistungen. Diese Aktion wird regelmäßig wiederholt.
Die Fehlbelegungsabgabe wird in NRW abgeschafft. Der
Mieterverein hatte viele Jahre immer wieder die Abschaffung gefordert. Die Volksinitiative gegen den Verkauf der
ca. 100 000 Wohnungen der LEG durch die Landesregierung
(2000 hiervon in Bonn) wird gegründet.
2003
Die Fusion des rheinischen Mieterverbandes und des NRWVerbandes zum Deutschen Mieterbund NRW wird beschlossen.
2007
Der WDR sendet eine 45-Minuten-Reportage über die LEGVolksinitiative. Bernhard von Grünberg wird zum Landesvorsitzenden des Mieterbundes NRW gewählt. Spezialisten
des Mietervereins beraten Zuschauer bei Stern-TV. Bei der
Erarbeitung des Regionalen Handlungskonzepts „Wohnen
2020“ in der Region Bonn/Rhein-Sieg/Ahr ist der Mieterverein besonders engagiert.
2004
Der Mieterverein beteiligt sich an dem Netzwerk www.soziales-bonn.de. Das Netzwerk soll dazu dienen, dass Nutzer
die sozialen Einrichtungen schneller finden können.
2008
Der WDR sendet monatlich eine Fernsehdokumentation
über Sozialrechtsfälle von Bernhard von Grünberg aus der
Praxis. Der Mieterverein regt eine regionale Zusammenar-
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14
13
DMB Bundesdirektor Franz-Georg Rips; 14 Einweihung Berliner Freiheit 36, B. v. Grünberg mit dem bisherigen Vermieter Josef Mertens
beit zur Stärkung wohnortsnahe Entwicklung und Nachbarschaften an. Die Mietspiegel für die Städte Siegburg und
St. Augustin werden zum 01.01.2008 aktualisiert.
Mit Harald Eichner und Franz-Josef Windisch ist der Mieterverein an der Erarbeitung des Kreisentwicklungskonzepts
2020 für den Rhein-Sieg-Kreis beteiligt.
Eine gemeinsame Informationsveranstaltung des Mietervereins mit den Verbraucherberatungsstellen in Siegburg
und Troisdorf schafft „Transparenz von Stromkosten für
Verbraucherhaushalte“.
2009
Der neue Energieausweis wird bei der Verbraucherzentrale sowohl auf Bonner als auch auf Landesebene der
Presse vorgestellt und kritisiert. Im Rahmen der Regionalisierung der Arbeit des Landesverbandes kommt es zu
einer engeren Zusammenarbeit mit den Mietervereinen
Köln, Düsseldorf, Aachen und Bonn. Beispiel hierfür
sind gemeinsame Fortbildungsveranstaltungen für alle
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Aktivitäten zur
Wohnungspolitik. Bei der Pressekonferenz zum Tag der
offenen Tür in der Geschäftsstelle Siegburg erneuert der
Mieterverein seine Forderungen zum Wohnungsneubau
in der Region und verlangt stärkere Anstrengungen beim
Bau bezahlbarer Wohnungen. Der Mieterverein wirkt mit
bei der Erstellung des Sozialbericht „Familien im RheinSieg-Kreis“ der Verbände der freien Wohlfahrtspflege. Der
Heizspiegel 2009 für den Rhein-Sieg-Kreis wird veröffentlicht, an dessen Erstellung der Mieterverein wieder als
Kooperationspartner beteiligt ist.
Die Mitgliederversammlung beschließt die Namensänderung in „Deutscher Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e. V.“.
Damit soll die Identifikation mit dem Dachverband kommuniziert werden. Im September findet der Mietertag NRW
mit einer Jubiläumsfeier zum 90. Geburtstag des Vereins in
Bonn statt.
2010
Die Geschäftsstelle Siegburg begeht ihr 90-jähriges Jubiläum.
seit 1919
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Geschäftsstelle Bonn
Geschäftsstelle Siegburg
Mitarbeiter in Siegburg
Mitarbeiter in Bonn
Sekretariat und Verwaltung:
Bernhard von Grünberg, Assessor
Hauptgeschäftsführer
Tel: (02 28) 94 93 09-64
Fax: (02 28) 94 93 09-34
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Heike Keilhofer
Büroleitung
Tel: (02 28) 94 93 09-20
[email protected]
Franz-Josef Windisch, Assessor
Geschäftsführer Siegburg
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Montag 16.00 h bis 17.00 h
Donnerstag 15.00 h - 16.00 h
Tel: (0 22 41) 6 34 84 oder 6 80 34
Jan - Derik Wilts, Assessor
Geschäftsführer Bonn
Tel: (02 28) 94 93 09-66
Fax: (02 28) 94 93 09-36
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> Sie wünschen eine telefonische oder persönliche
Rechtsberatung? Bitte vereinbaren Sie mit uns einen Termin
unter der Rufnummer (0 22 41) 6 34 84 oder 6 80 34.
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Sie wünschen eine telefonische oder persönliche
Rechtsberatung? Bitte vereinbaren Sie mit uns einen Termin
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Montag - Donnerstag 9.00 h - 10.00 h
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Kurzberatung: Montag 15.00 h - 17.00 h
ZENTRUM
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Jürgen Schönfeldt, Assessor
Tel: (02 28) 94 93 09-63
Fax: (02 28) 94 93 09-33
[email protected]
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San
Oxfordstraße
Berta von Suttner-Platz
Beethovenhaus (Linie 66)
Linie 62
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Stadthaus
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BAB 3
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BAB 555
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Siegburg
Bahnhof
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ra
Berliner Freiheit 36, 53111 Bonn
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Sabine Saß-Saat, Assessorin
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Siegburg/
Bonn
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Adresse:
BAB 3
Müh
Inge Wald, Sandra Ley, Stefanie Lang, Elke Schollän, Conny
Reimers, Christa Weistenhöfer. Nicht abgebildet: Marion Jagnow
Barbara Naß, Assessorin
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Kaiser-Wilhelm-Platz 9, 53721 Siegburg
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Ingrid Westermann und Marie-Luise Pabst
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Werner Esser, Assessor
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Fax: (02 28) 94 93 09-35
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B 555
Sekretariat und Verwaltung:
Rechtsberater
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Rechtsberater
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Außenstelle Bad Honnef im Rathaus, Kleiner Sitzungssaal
14-tägig mittwochs 8.30 h bis 11.00 h
Bitte melden Sie sich telefonisch an:
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Markt
Außenstelle Meckenheim, Wißfeldstraße (Reginahof )
dienstags 14.00 h bis 16.00 h
und Bad Neuenahr, Bahnhofsgaststätte,
dienstags 17.00 h bis 19.00 h
Bitte melden Sie sich telefonisch an:
(02 28) 94 93 09-12
Vorstand
Dr. Hidir Çelik (Vorstandsvorsitzender) , Werner Dobersalske,
Harald Eichner, Dr. Josef Fischer, Andreas Heymann,
Heike Hirschmann-Graf, Helmuth Göbel, Doris Möller,
Jürgen Obertreis
Beirat
Renate Herrmann (Beiratsobfrau), Peter Aßmann,
Willy Ahrberg, Gerd Grohe, Johannes Hack, Helmut Krüll,
Ditmar Keggenhoff, Annette Moerchen, Monika Neumann,
Rahim Oetztürker, Manfred Pensl, Dieter Schaper,
Ulrich von Schoenebeck, Silvia Treder, Marlies Ziemer
> Vorstand und Beirat sind über die Geschäftsstelle
Bonn erreichbar.
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Verschiedenes
Mehr als Mieterlobby und
Mitgliederservice
später auch bei anderen Mietervereinen gezeigt wurde. Die
Bilder wurden auch als Buch veröffentlicht.
Im Zentrum der Arbeit des Mieterbundes stehen naturgemäß die Vertretung von Mieterinteressen und die Betreuung der Mitglieder bei Wohnungsproblemen.
In ihren selbst gemalten Bildern zeigten Kinder bereits
zweimal, wie sie ihre Wohn- und Lebenssituation sehen.
Kooperationspartner waren der Kinderschutzbund und die
Flüchtlingshilfe.
Traditionell öffnet sich der Mieterbund aber auch anderen
Themen, insbesondere solchen aus Gesellschaft, Kunst und
Kultur. Im Rahmen seiner Möglichkeiten will der Mieterbund sie seinen Mitgliedern und der interessierten Öffentlichkeit nahe bringen.
Große Beachtung fand eine Fotoausstellung über Tibet;
anlässlich der Eröffnung führte ein buddhistischer Lama in
diese fremde Welt ein.
Kunstwerke aus Afrika zierten schon mehrmals die Räume
des Mieterbundes.
Die Not von Flüchtlingen in Namibia und nach Erdbebenkatastrophen in China und Pakistan wurde in beeindruckenden Bildern gezeigt.
Kinderarmut in Bonn und im Rhein-Sieg-Kreis war das
Thema einer Fotoausstellung, die als Wanderausstellung
30
Der Mieterbund gehört zum Bonner Trägerkreis der Interkulturellen Woche, die jährlich in vielen deutschen Städten
stattfindet. Mit eigenen Veranstaltungen beteiligt sich der
Mieterbund aktiv daran.
Wohnen im Alter war Thema einer Veranstaltung, in der der
Mieterbund und mehrere Kooperationspartner über alle Aspekte dieses wichtigen „Zukunftsthemas“ informierten. Die
Resonanz bei Mitgliedern und Nichtmitgliedern war groß.
Der Mieterbund stellt regelmäßig seinen großen Sitzungssaal in Bonn für Präventionskurse wie Yoga, Tai Chi und
Rückengymnastik zur Verfügung, die von dem Verein für
Behindertensport und PraeVita angeboten werden.
Willkommen zu Hause – auf »MS Albatros«, dem gemütlichfamiliären Kreuzfahrtschiff. Entspannen Sie in freundlicher, ungezwungener Atmosphäre bei Spaß und Unterhaltung – auf »MS Albatros« wichtiger als Etikette. Auf den weitläufigen Außen- und
Promenadendecks spürt man noch die großzügige Bauweise der klassischen Kreuzfahrer. Das Schiff wurde regelmäßig renoviert, zuletzt 2008,
und entspricht den aktuellen internationalen Sicherheitsstandards.
Besonders günstig sind die Nebenkosten an Bord, z.B. für Bargetränke.
Vollpension an Bord und die Tischweine bei den Hauptmahlzeiten
sind im Reisepreis inbegriffen.
Extra für die Mitglieder des Mietervereins Bonn: Nennen Sie
bei der Buchung Ihre Mitgliedsnummer und fahren Sie kostenlos
im Sonderbus nach Bremerhaven zum Schiff und zurück.
2010 Station
6-tägige Kreuzfahrt »Norwegens Fjorde«
So kurz Ihre Reise auch erscheinen mag, so lang werden Sie von ihrem
Zauber noch träumen. Tauchen Sie ein in die märchenhafte Welt der
Wikinger und lernen Sie Norwegen, das „Land der Trolle und Feen“, von
der „Wasserseite“ aus kennen. Besuchen Sie die schönsten Fjorde des
Landes wie den Sogne- und Geirangerfjord. Zerklüftete Berge, tosende
Bäche, wilde und schöne Fjells mit schneebedeckten Gipfeln und liebliche
Dörfer am Fjord – das ist Norwegen pur! Nutzen Sie Ihre Zeit an Bord zur
Erholung oder Entspannung mit dem abwechlungsreichen Bordprogramm!
Auf einem Ausflug mit der Flåmbahn können Sie die majestätische Bergwelt erkunden und ein Meisterwerk nordischer Ingenieurskunst erleben.
Erleben Sie den „König der Fjorde“, den Geirangerfjord, mit der kleinen
Ortschaft Geiranger. Die romantische Hansestadt Bergen bietet Ihnen vielseitige Möglichkeiten, die Stadt und das umliegende Fjordland zu entdecken.
Reisetelefon: 0228-9260-444 (MO – FR 08.00–19.00 Uhr)
Reisefax: 0228-9260-99
[email protected]
Ausflugsmöglichkeiten
17.09. Bremerhaven / Einschiffung
18.09. Kristiansand
Kristiansand und Vest-Agder-Museum,
Setesdal Mineralienpark
19.09. Fahrt durch die Schären
Bergen
Bergen-Panoramafahrt, Flug über
Fjorde, Inseln und Schären, Berg Fløien,
Bergen, Stabkirche und Troldhaugen
20.09.Hellesylt / Sunylvsfjord * Von Hellesylt nach Geiranger
Kreuzen im Geirangerfjord
Geiranger / Geirangerfjord *Berg Dalsnibba und Flydalsjuvet, Adlerkehre, Berg Dalsnibba und Fjordzentrum
21.09. Kreuzen im Sognefjord
Kreuzen im Aurlandsfjord
Flåm / Aurlandsfjord *
Panoramafahrt Østerbø,
Fahrt nach Myrdal mit der Flåmbahn
22.09. Urlaub auf See – 23.09. Bremerhaven / Ausschiffung
* Schiff auf Reede, Ausbooten wetterabhängig
»Norwegens Fjorde«
Reisetermin: 17. bis 23.
September 2010 (6 Tage)
Der Mietexperte in Ihrer Region
seit 1919
Berliner Freiheit 36, 53111 Bonn
Kaiser-Wilhelm-Platz 9, 53721 Siegburg
DMBB_Brosch_RZ01 indd 32
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