Satzung vom 06.03.2002 zur 7. Änderung der

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Satzung vom 06.03.2002 zur 7. Änderung der
Satzung vom 06.03.2002 zur 7. Änderung der Satzung über die
Festsetzung von Zahl, Zeit und Dauer der Wochen- und Jahrmärkte (Kirmessen)
sowie sonstigen Märkte im Gebiet der Stadt Grevenbroich
vom 10.09.1990
Aufgrund des § 69 Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 22.02.1999 (BGBl. I S. 202), geänd. durch Art. 2 Zweites EuroEinführungsG vom 24.03.1999 (BGBl. I S. 385) und Art. 26.4 Euro-EinführungsG vom
21.12.2000 (BGBl. I S. 1983), in Verbindung mit den §§ 1 und 2 der Verordnung zur
Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Gewerbeüberwachung vom 10.12.1974
(GV NW S. 1558/SGV NW 7101), zuletzt geändert am 24.10.1995 (SGV NW S 1021) sowie
der §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchst. f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-W estfalen
(GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 27.11.2001 (GV NRW S. 811/SGV NW 2023) hat der Rat der
Stadt am 24.01.2002 folgende Änderung der Satzung über die Festsetzung von Zahl, Zeit
und Dauer der Wochen- und Jahrmärkte (Kirmessen) sowie sonstigen Märkte im Gebiet der
Stadt Grevenbroich beschlossen:
Allgemeine Bestimmungen
§1
Die Stadt Grevenbroich veranstaltet Wochen- und Jahrmärkte (Kirmessen) sowie sonstige
Märkte im Gebiet der Stadt Grevenbroich als öffentliche Einrichtungen.
I. Abschnitt
Wochenmärkte
§2
Im Gebiet der Stadt Grevenbroich finden vier Wochenmärkte statt und zwar in der Innenstadt
und in den Stadtteilen Gustorf, Wevelinghoven und Kapellen.
§3
(1) Der Wochenmarkt in der Innenstadt findet an jedem Mittwoch und Sonnabend statt.
(2) Der Markt beginnt:
a) in der Zeit von 01.04. bis 30.09. jeweils um 07.00 Uhr,
b) in der Zeit von 01.10. bis 31.03. jeweils um 08.00 Uhr.
(3) Der Markt endet um 13.00 Uhr.
§4
(1) Der Wochenmarkt im Stadtteil Gustorf findet an jedem Freitag statt.
(2) Der Markt beginnt um 14.00 Uhr und endet um 18.30 Uhr.
§5
(1) Der Wochenmarkt im Stadtteil Wevelinghoven findet an jedem Freitag statt.
(2) Der Markt beginnt:
a) in der Zeit vom 01.04. bis 30.09., jeweils um 07.00 Uhr,
b) in der Zeit vom 01.10. bis 31.03., jeweils um 08.00 Uhr.
(3) Der Markt endet um 13.00 Uhr.
§ 5 a (aufgehoben)
§6
Fällt einer der festgesetzten Markttage auf einen gesetzlichen Feiertag, so ist der
vorhergehende Werktag Markttag.
§7
Eine Änderung der Marktzeit aus besonderen Anläss en bleibt dem Bürgermeister
vorbehalten.
II. Abschnitt
Jahrmärkte und sonstige Märkte
§8
I. Die Jahrmärkte finden an folgenden Tagen statt:
Nr.
Ortsteil
Art der VerZeitpunkt
anstaltung
______________________________________________________________________
1.
Wevelinghoven
Frühkirmes
2. Sonntag nach Ostern
2.
Gindorf
Klompenkirmes
1. Sonntag im Mai unter Einbeziehung des
30.04., fällt der 01.05. auf einen Sonntag,
wird die Klompenkirmes auf den
nächsten Sonntag verschoben.
3.
Münchrath
Kirmes
2. Sonntag im Mai
4.
Neukirchen
Schützenfest
3. Sonntag im Mai, fällt jedoch Pfingsten auf
diesen Tag, findet die Veranstaltung am 2.
Sonntag im Mai statt.
5.
Wevelinghoven
Maimarkt
3. Sonntag im Mai, fällt jedoch Pfingsten auf
diesen Tag, findet die Veranstaltung am 4.
Sonntag im Mai statt.
6.
Hülchrath
Schützenfest
Fronleichnam und das folgende Wochenende
7.
Kapellen
Schützenfest
1. Sonntag im Juni, fällt jedoch Pfingsten auf
diesen Tag, findet die Veranstaltung am
letzten Sonntag im Mai statt.
8.
Noithausen
Schützenfest
2. Sonntag im Juni, fällt jedoch Pfingsten auf
diesen Tag, findet die Veranstaltung am 1.
Sonntag im Juni statt.
9.
Südstadt
Schützenfest
3. Sonntag im Juni
10.
Barrenstein
Schützenfest
1. Sonntag im Juli
11.
Hemmerden
Schützenfest
1. Sonntag im Juli
12.
Gindorf
Broerfest
2. Sonntag im Juli
13.
Orken
Schützenfest
4. Sonntag im Juli
14.
Langwaden
Kirmes
1. Sonntag im August
15.
Neuenhausen
Schützenfest
Sonntag, 08. August (Cyriakus) oder Sonntag
nach dem 08. August
16.
Wevelinghoven
Schützenfest
vorletzter Sonntag im August
17.
Stadtmitte
Schützenfest
1. Sonntag im September
18.
Neurath
Schützenfest
2. Sonntag im September
19.
KapellenGilverath
Spätkirmes
2. Sonntag im September
20.
Frimmersdorf
Schützenfest
3. Sonntag im September
21.
Laach
Schützenfest
3. Sonntag im September (beginnt freitags)
22.
Allrath
Schützenfest
4. Sonntag im September
23.
Gustorf
Schützenfest
4. Sonntag im September
24.
Stadtmitte
Herbstmarkt
letzter Sonntag im September
25.
Elsen
Klompenkirmes
1. Sonntag im Oktober
26.
Elfge n
Schützenfest
2. Sonntag im Oktober
27.
Hemmerden
Kirmes
Sonntag, 09. Oktober oder Sonntag nach
dem 09. Oktober (beginnt freitags)
II. Für die sonstigen Märkte gilt:
1. Der Weihnachtsmarkt beginnt in der Regel am Freitag vor dem ersten der vier
verkaufsoffenen Samstage vor Weihnachten und endet spätestens am 24. Dezember.
2. Die Termine für Trödel- und Spezialmärkte legt der Stadtdirektor auf Antrag fest. Die
Trödelmärkte sind grundsätzlich von 11.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.
§9
Die Jahrmärkte dauern in der Regel vier Tage und enden jeweils am Dienstag.
§ 10
(1) Die Marktzeit für die Jahrmärkte wird wie folgt festgelegt:
a) von 10.00 bis 13.00 Uhr
b) von 14.00 bis 24.00 Uhr
(2) Eine Änderung der Marktzeit aus besonderen Anlässen bleibt dem Stadtdirektor
vorbehalten.
III. Schlussbestimmungen
§ 11
Die 7. Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.