Italien - ActiSwiss

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Italien - ActiSwiss
Leben und Arbeiten in
Italien
Land und Leute
Einreise und Aufenthalt
Leben in Italien
Arbeiten in Italien
Sozialversicherungen
Quelle: www.swissemigration.ch
Bundesamt für Migration BFM
Über dieses Dossier
Inhaltsverzeichnis
Über dieses Dossier ..........................................................................2
Inhaltsverzeichnis......................................................................2
Vorwort....................................................................................3
Rechtlicher Hinweis ....................................................................3
Land und Leute................................................................................4
Geographie ...............................................................................4
Klima .......................................................................................4
Geschichte................................................................................5
Staatsform ...............................................................................5
Bevölkerung .............................................................................6
Sprache ...................................................................................6
Währung ..................................................................................7
Elektrizität ................................................................................7
Zollvorschriften................................................................................7
Devisen....................................................................................7
Umzugsgut ...............................................................................7
Fahrzeuge ................................................................................8
Haustiere .................................................................................8
Andere Einfuhren.......................................................................8
Einreise und Aufenthalt .....................................................................9
Einreise ....................................................................................9
Aufenthaltsbewilligung ...............................................................9
Sprachaufenthalt/Studium ..........................................................9
Grenzgänger/innen .................................................................. 10
Dienstleistungserbringer ........................................................... 10
Arbeitsbewilligung.................................................................... 10
Ruhestand .............................................................................. 10
Selbstständige ........................................................................ 10
Meldepflichten ......................................................................... 11
Botschaft und Konsulate ........................................................... 11
Schweizer Staatsangehörige...................................................... 13
Leben in Italien.............................................................................. 13
Wohnen ................................................................................. 13
Einkaufen ............................................................................... 14
Führerschein ........................................................................... 14
Schulen und Bildung ................................................................ 14
Schweizer Medien .................................................................... 15
Lebenskosten .......................................................................... 15
Steuern.................................................................................. 15
Einbürgerung .......................................................................... 16
Arbeiten in Italien .......................................................................... 17
Wirtschaft............................................................................... 17
Arbeitsmarkt ........................................................................... 17
Stellenvermittlung ................................................................... 18
Stellensuche ........................................................................... 18
Bewerbung ............................................................................. 19
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Diplomanerkennung ................................................................. 20
Arbeitsbedingungen ................................................................. 20
Löhne .................................................................................... 21
Sozialversicherungen ...................................................................... 21
Sozialsystem........................................................................... 21
Altersvorsorge/Rentenversicherung ............................................ 22
Krankenversicherung ............................................................... 22
Berufsunfallversicherung .......................................................... 23
Arbeitslosenversicherung .......................................................... 23
Familienleistungen ................................................................... 23
Sozialhilfe............................................................................... 23
Vorwort
Unsere Informationen richten sich in erster Line an Personen, die ihren Wohnsitz in ein
anderes Land verlegen und dort arbeiten wollen. Unsere Angaben gelten im Prinzip nur für
Schweizer Staatsangehörige. Wir bedanken uns bei den Dienst- und Amtsstellen im Inund Ausland, welche zum Gelingen dieser Publikation beigetragen haben. Bitte teilen Sie
uns mit, wenn Änderungen notwendig sind und Aktualisierungen vorgenommen werden
müssen.
Wenn Sie zusätzliche Auskünfte benötigen, weitere Publikationen bestellen oder eine
persönliche Beratung vereinbaren wollen, erreichen Sie uns folgendermassen:
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Bundesamt für Migration (BFM), Sektion Auswanderung und Stagiaires,
Quellenweg 6, 3003 Bern-Wabern/Schweiz
+41 (0)31 322 42 02, Fax +41 (0)31 322 44 93
[email protected]
www.swissemigration.ch
Rechtlicher Hinweis
Unsere Publikationen dienen der Information. Es können keine Rechte daraus abgeleitet
werden. Obwohl wir aufmerksam darauf achten, dass unsere Angaben korrekt sind,
können wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit geben.
Der Inhalt dieser Publikation kann ohne Vorankündigung geändert werden. Wir
übernehmen keine Haftung für den Inhalt und die angebotenen Leistungen auf den
angeführten Internetseiten. Der Besuch dieser Seiten erfolgt auf eigenes Risiko des
Benützers.
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Land und Leute
Geographie
Fläche
Italien hat eine Fläche von 301'277 km2 (Schweiz: ca. 41'300 km2) und 7'456 km Küste. Zu
Italien gehören auch die beiden grossen Mittelmeer-Inseln Sardinien und Sizilien sowie
einige kleinere Inselgruppen. Innerhalb der italienischen Staatsgrenzen befinden sich die
Stadtstaaten San Marino und Vatikan (Kirchenstaat), ausserhalb die Exklave Campione
d'Italia (am Lago di Lugano).
Topographie
Der Norden wird halbkreisförmig von den Alpen eingerahmt. Daran schliesst sich die
500 km lange und 210 km breite Po-Tiefebene an. Südlich davon beginnt der Apennin,
eine Gebirgskette, welche das Land von Nord nach Süd durchzieht.
Klima
Der Norden Italiens hat Kontinentalklima. Die Po-Ebene bildet eine Übergangszone
zwischen gemässigtem und subtropischem Klima. Die zentralen und südlichen Landesteile
haben ein mediterran-subtropisches Klima mit trocken-heissen Sommern und mildfeuchten Wintern.
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Durchschnittstemperaturen (Januar/Juli in °C) und jährliche Niederschlagsmenge
Bern/Schweiz
-1,3
17,3
986 mm
Florenz
8,7
26,4
842 mm
Mailand
3,7
23,0
984 mm
Neapel
10,1
25,2
935 mm
Palermo
11,4
25,8
897 mm
Rom
11,9
24,6
793 mm
Venedig
6,3
21,6
830 mm
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Das Wetter in Italien: www.meteo.it
Geschichte
1815-1870
1860
1870
1870-1918
1922-43
1929
1936/39
1940-45
1946
1957
1945-1993
1992/93
ab 1994
1998
2003
2006
Risorgimento (nationalstaatlicher Einigungsprozess)
Einheit Italiens unter Führung des Königreichs Piemont-Sardinien
Rom wird Hauptstadt
Irredenta (panitalienische Bewegung)
Faschistische Diktatur unter Benito Mussolini ("Duce")
Lateranverträge: Einigung zwischen Staat und Kirche über Vatikanstaat
Eroberung Äthiopiens, Besetzung Albaniens
2. Weltkrieg, Mussolini wird abgesetzt, Alliierte besetzen Rom
Neue Verfassung: Italien wird durch Volkswahl eine Republik
Italien ist Gründungsmitglied der EWG/EU
Die Democrazia Cristiana (DC) stellt praktisch alle Ministerpräsidenten
Skandal um Parteienfinanzierung und Korruptionsfälle, Auflösung der DC,
Wahlrechtsreform
Silvio Berlusconis "Forza Italia" gewinnt die Parlamentswahlen, der
Unternehmer und Medien-Tycoon wird Ministerpräsident der 51., 57. und 58.
Regierung seit Gründung der Republik
Italien übernimmt den Euro
Italien hat für sechs Monate die EU-Präsidentschaft
Italien wird Fussball-Weltmeister
Staatsform
Bezeichnung
Italien ist eine parlamentarische Republik. Staatsoberhaupt ist der Staatspräsident. Er wird
von der Nationalversammlung für sieben Jahre gewählt, kann das Parlament auflösen,
ernennt den Ministerpräsidenten und auf dessen Vorschlag die Minister.
Regierung
Der Ministerrat bestimmt die allgemeine Richtung der Politik, der Ministerpräsident hat nur
die Rolle eines Vorsitzenden. Das Parlament besteht aus zwei Kammern
(Abgeordnetenkammer mit 630 Sitze; Senat mit 315 Vertretern der Regionen), welche
gleichberechtigt sind und alle fünf Jahre gewählt werden. Vom Staatspräsidenten
bezeichnete Persönlichkeiten können Senatoren auf Lebenszeit werden, auch frühere
Staatspräsidenten werden Senatoren auf Lebenszeit.
Italien ist in 20 Regionen unterteilt. Sizilien, Sardinien, Aostatal, Trentin-Südtirol-Etschland
und Friaul-Julisch-Venetien haben einen autonomen Sonderstatus. Hauptstadt: Rom.
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Bürgerportal: www.italia.gov.it
Regierung: www.governo.it
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Abgeordnetenkammer und Senat: www.camera.it und www.senato.it
Bevölkerung
Italien hat 59,8 Mio. Einwohner/innen (2008), die Bevölkerungsdichte beträgt 194/km2
(Schweiz: 184), rund 68 % der Bevölkerung leben in Städten. Mit einer durchschnittlichen
Lebenserwartung von 80,4 Jahren rangiert Italien in der Weltspitze.
Grösste Städte (2006)
Rom
Mailand
Neapel
Turin
Palermo
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2,70 Mio.
1,30 Mio.
0,97 Mio.
0,90 Mio.
0,66 Mio.
Nationales Institut für Statistik: www.istat.it
Sprache
Landessprache ist Italienisch in teilweise stark voneinander abweichenden Dialekten und
den regionalen Amtssprachen Deutsch und Ladinisch in Südtirol, Französisch im Aostatal
sowie Slowenisch in den Provinzen Triest und Gorizia. Folgende Minderheitensprachen
geniessen ebenfalls einen gesetzlichen Schutz: Albanisch (im Mezzogiorno), Furlan (im
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Friaul), Griechisch (Apulien und Kalabrien), Katalanisch (Alghero/Sardinien),
Moliseslawisch (Region Molise), Okzitanisch (Piemont) und Sardisch.
Währung
Euro (EUR oder €) zu 100 Cent
Noten: 5, 10, 20, 50, 100, 200, 500 Euro
Münzen: 2 und 1 Euro, 50, 20, 10, 5, 2 und 1 Cent
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Währungsrechner: www.oanda.com
Elektrizität
Netzspannung: 220-230 Volt/50 Hertz (wie in der Schweiz)
Stecker/Steckdosen: Typ C (universal), teilweise noch F ("Schuko") und L
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World Electric Guide: www.kropla.com
Zollvorschriften
Devisen
Die Europäische Union (EU) hat die Bargeldkontrollen an ihren Aussengrenzen
vereinheitlicht: Bargeldbeträge, Schecks und Wechsel (in einigen Staaten auch
Edelmetalle und Edelsteine) über EUR 10'000.-- müssen bei der Einreise und Ausreise
zwingend deklariert werden.
Oberhalb dieser Grenze muss eine Zollerklärung ausgefüllt und bei einer der folgenden
Stellen eingereicht werden: bei einem Zollamt, einem Postamt, bei einer Bank oder einer
Dienststelle der Guardia di Finanza (Finanzpolizei); das ausgefüllte Formular muss
spätestens 48 Stunden (ohne Berücksichtigung von Sonn- und Feiertagen) nach der
Einreise eingereicht werden. Die Nichtabgabe der Zollerklärung stellt einen Verstoss
gegen die Devisenvorschriften dar.
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Devisenkontrolle: http://ec.europa.eu/taxation_customs/index_de.htm >Zoll >Zollkontrollen
Umzugsgut
Um Möbel und persönliche Gegenstände zollfrei einzuführen, muss dem zuständigen
Zollamt nebst einer in italienischer Sprache abgefassten Liste der einzuführenden
Gegenstände ein Nachweis der erfolgten Wohnsitznahme (certificato anagrafico) in Italien
vorgewiesen werden. Die Einfuhr muss innert 6 Monaten nach Wohnsitznahme
stattfinden, grundsätzlich werden nur gebrauchte Gegenstände anerkannt und das
Umzugsgut darf während mindestens 12 Monaten nicht verkauft oder vermietet werden.
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Als Heiratsgut dürfen ungebrauchte Effekten, unter Ausschluss von Autos, Tabakwaren
sowie Alkohol, zollfrei eingeführt werden. Auch Geschenke bis zu einem Wert von
EUR 1'000.-- dürfen innert 4 Monaten nach der Hochzeit zollfrei eingeführt werden. Dem
Gesuch an das zuständige Zollamt sind beizulegen: Liste der einzuführenden
Gegenstände, Wohnsitznachweis (certificato anagrafico) und Trauschein.
Die Einfuhr des Heiratsguts muss innert 6 Monaten nach der Eheschliessung stattfinden.
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Italienische Zollbehörden: www.agenziadogane.it > Comunicare >Pubblicazioni
Schweizer Zoll: www.ezv.admin.ch/index.html
Fahrzeuge
Personenwagen können als Umzugsgut zollfrei aus der Schweiz eingeführt werden, wenn
die Fahrzeuge gemäss den Bestimmungen des Herkunftslandes versteuert wurden und
dort mindestens sechs Monate in Betrieb waren.
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Italienische Zollbehörden: www.agenziadogane.it
EU-Fahrzeugimport: http://ec.europa.eu/youreurope/nav/de/citizens/living/car/index.html
Automobile Club d'Italia: www.aci.it
Haustiere
Hunde und Katzen müssen über ein Ursprungs- und Gesundheitszeugnis verfügen,
welches von einem Amtstierarzt des Herkunftslandes ausgestellt wurde. Dieses in
italienischer und der Sprache des Herkunftslandes verfasste Dokument muss folgende
Punkte enthalten:
$ Erklärung über die Untersuchung des Tieres vor der Abreise mit dem Befund, dass
keine Krankheiten festgestellt wurden
$ Bescheinigung über eine Tollwutimpfung, die mindestens 20 Tage (für Sardinien 30
Tage) zurückliegt und nicht länger als 11 Monate vor Ausstellung des Zeugnisses
erfolgt ist
$ Angaben zur Identifizierung des Tieres sowie Name/Anschrift des Halters
Tiere wie Vögel, Fische, Frösche und Landschildkröten können eingeführt werden, wenn
für diese ein Ursprungszeugnis vorgewiesen werden kann, das von einer Behörde des
Herkunftslandes ausgestellt wurde; darin ist zu bescheinigen, dass das Tier einer
Gesundheitsuntersuchung unterzogen wurde und keine ansteckende Krankheiten hat.
Für geschützte Arten (bestimmte Papageien, Eidechsen, Schlangen, Wasserschildkröten,
Zierfische, Vogelarten, Affen usw.) ist eine CITES-Bescheinigung (Convention on
International Trade of Endangered Species) erforderlich, das heisst eine
Ausfuhrgenehmigung durch die Behörden des Herkunftslandes. Streng verboten ist die
Einfuhr von Tieren, die in Anhang 1 des Artenschutzabkommens genannt werden, wie
zum Beispiel Tiere mit geflecktem Fell (Leopard, Gepard, Ozelot).
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Italienische Zollbehörden: www.agenziadogane.it
Andere Einfuhren
Für die Einfuhr gewisser Pflanzenarten ist eine Genehmigung durch die zuständigen
Behörden des Herkunftslandes erforderlich. Pflanzen wie z. B. der Kaktus Ariocarpus und
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die Orchidee Papiotelinum dürfen laut Artenschutzabkommen nicht exportiert oder
importiert werden.
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Italienische Zollbehörden: www.agenziadogane.it
Bundesamt für Landwirtschaft: www.blw.admin.ch >Themen >Einfuhr/Ausfuhr
Einreise und Aufenthalt
Einreise
Schweizer Staatsangehörige und deren Familienangehörige können mit einem Reisepass
oder einer gültigen Identitätskarte ein- und wieder ausreisen.
Aufenthaltsbewilligung
Für Aufenthalte von weniger als drei Monaten benötigen Sie keinerlei
Aufenthaltserlaubnis. Ist ein über drei Monate hinausgehender Aufenthalt geplant, müssen
Sie diesen innerhalb von 3 Monaten bei der Wohngemeinde anmelden (iscrizione
anagrafica). Diese verlangt folgende Dokumente:
$ Nachweis ausreichender finanzieller Mittel zur Bestreitung des Unterhalts
$ Nachweis einer Kranken- und Unfallversicherung (staatlicher Gesundheitsdienst
oder private Versicherung)
$ Studierende: Immatrikulationsbescheinigung für Studiengang oder
Berufsausbildung (mit Angaben über die Dauer der Ausbildung)
$ Arbeitnehmer/innen: Einstellungserklärung eines Arbeitgebers oder Arbeitsvertrag
$ Selbstständige: Gewerbegenehmigungen, welche in Italien vorgeschrieben sind
Diese Aufenthaltserlaubnis hat eine Gültigkeitsdauer von mindestens fünf Jahren. Sie wird
automatisch um mindestens fünf Jahre verlängert, solange die Aufnahmebedingungen
erfüllt werden.
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Il visto per l'Italia: www.esteri.it/MAE/IT >Ministero >Servizi >Stranieri
Aufenthalt anmelden: www.poliziadistato.it >Stranieri
Sprachaufenthalt/Studium
Sprachschüler/innen und Studierende erhalten eine Aufenthaltserlaubnis, welche jährlich
verlängert werden muss. Sie können in der Schweiz AHV- und krankenversichert bleiben.
Besorgen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse eine Europäische Krankenversicherungskarte.
Die Bilateralen Abkommen Schweiz-EU regeln weder den Zugang zur Ausbildung noch
die Unterhaltsbeihilfen für Studierende. Die Schulen und Universitäten sind nach wie vor
frei in der Gestaltung ihrer Aufnahmebedingungen. Dies betrifft insbesondere auch die
Festsetzung der Gebühren für die Ausbildung.
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Il visto per l'Italia: www.esteri.it/MAE/IT >Ministero >Servizi >Stranieri
Aufenthalt anmelden: www.poliziadistato.it >Stranieri
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Grenzgänger/innen
Als Grenzgänger/innen gelten Personen, welche in der schweizerischen Grenzzone
wohnen und in der italienischen Grenzzone arbeiten und mindestens einmal in der Woche
an den Wohnort zurückkehren. Diese benötigen keine Aufenthaltserlaubnis, sondern eine
Sonderbescheinigung für Grenzgänger, welche beim Einwohnermeldeamt am Arbeitsort
angefordert werden kann.
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Il visto per l'Italia: www.esteri.it/MAE/IT >Ministero >Servizi >Stranieri
Aufenthalt anmelden: www.poliziadistato.it >Stranieri
Dienstleistungserbringer
Grenzüberschreitende Dienstleistungen können während 90 Arbeitstagen pro
Kalenderjahr bewilligungsfrei erbracht werden. Darunter fallen z.B. die Ausführung von
Aufträgen oder Werkverträgen zugunsten von Bauherren und Auftraggebern, ohne dass
dabei der Wohn- oder Geschäftssitz nach Italien verlegt wird. Schweizer
Arbeitnehmer/innen und Selbstständige benötigen keine Arbeitsgenehmigung für
Dienstleistungen in Italien.
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Il visto per l'Italia: www.esteri.it/MAE/IT >Ministero >Servizi >Stranieri
Aufenthalt anmelden: www.poliziadistato.it >Stranieri
Arbeitsbewilligung
Schweizer Staatsangehörige benötigen in Italien keine Arbeitsbewilligung mehr. Sie haben
das Recht auf berufliche und geographische Mobilität. Stellen- und Berufswechsel,
Wechsel des Aufenthaltsortes sowie die Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit
sind auf dem gesamten italienischen Gebiet möglich.
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Il visto per l'Italia: www.esteri.it/MAE/IT >Ministero >Servizi >Stranieri
Aufenthalt anmelden: www.poliziadistato.it >Stranieri
Ruhestand
Als Rentner/in müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen, um sich in Italien
niederlassen zu können:
$ Nachweis eines Einkommens, das über dem Betrag liegt, der zum Empfang von
Sozialhilfe berechtigt (z.B. Rentenverfügung, Bankauszüge)
$ über geeigneten Wohnraum verfügen
$ eine Kranken- und Unfallversicherung nachweisen können.
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Il visto per l'Italia: www.esteri.it/MAE/IT >Ministero >Servizi >Stranieri
Aufenthalt anmelden: www.poliziadistato.it >Stranieri
Selbstständige
Infolge der Bilateralen Verträge Schweiz-EU haben Schweizer Staatsangehörige, die in
Italien als Selbstständige tätig werden wollen, Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung
zwecks Einrichtung der Geschäftstätigkeit für zunächst sechs Monate. Es gelten die
gleichen Anforderungen wie für italienische Staatsangehörige. Die Behörden dürfen
keinen Nachweis über die finanzielle Lage verlangen.
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Selbständige müssen sich beim Finanzamt und bei der lokalen Handelskammer eintragen.
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Camere di Commercio: www.cameradicommercio.it
Camera di Commercio Svizzera in Italia: www.ccsi.it
OSEC/Enterprise Europe Network: www.osec.ch
Meldepflichten
Abmeldung
Wenn Sie sich für mehr als ein Jahr im Ausland niederlassen wollen oder die Schweiz
definitiv verlassen, müssen Sie sich bei Ihrer Wohngemeinde abmelden.
Anmeldung
Wenn Sie sich länger in Italien aufhalten, müssen Sie sich innerhalb von drei Monaten bei
der Wohngemeinde persönlich als Einwohner/in anmelden (anagrafe dei residenti). Diese
verlangt folgende Dokumente:
$ gültiger Identitätsausweis
$ Personenstandsausweis oder Familienbüchlein
$ Aufenthaltsbewilligung
$ Steuernummer
Immatrikulation
Schweizer Staatsangehörige, die mehr als ein Jahr im Ausland wohnen, sind gehalten,
sich bei der zuständigen Schweizer Vertretung zu melden (Adresse siehe unten). Diese
sogenannte Immatrikulation ist kostenlos, ermöglicht die Kontaktnahme in Notfällen,
erleichtert die Formalitäten bei Heirat, Geburt und Todesfall, und trägt dazu bei, dass der
Bezug zur Schweiz nicht verloren geht.
Wer als Auslandschweizer/in bei einer Schweizer Vertretung immatrikuliert ist, erhält gratis
die Schweizer Revue/Zeitschrift für Auslandschweizer, und kann sich an Abstimmungen
und Wahlen in der Schweiz beteiligen.
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Abmeldung: www.ch.ch >Behördenverzeichnis
Anmeldung: www.italia.gov.it >Io sono... >Immigrato >Anagrafe
Botschaft und Konsulate
Die Schweiz ist in Italien vertreten durch:
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Ambasciata di Svizzera, Via Barnaba Oriani 61, 00197 Roma, Italia
0039 06 809 571 und 39 06 809 57 382, Fax 0039 808 08 71
www.eda.admin.ch/roma
[email protected]
Öffnungszeiten: Mo-Fr 9-12 Uhr
Konsularbezirk: Abruzzo, Basilicata, Calabria, Campagnia, Lazio, Marche, Molise, Puglia,
Sicilia, Toscana, Umbria; Malta und San Marino
Consolato generale di Svizzera, Piazza Brignole 3/6, 16122 Genova, Italia
Postadresse: Casella postale 195, 16100 Genova, Italia
0039 010 54 54 11, Fax: 0039 010 54 54 12 40
www.eda.admin.ch/genova
[email protected]
Konsularbezirk: Liguria, Piemonte, Sardegna, Val 'd'Aosta
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Consolato generale di Svizzera, Via Palesto 2, 20121 Milano, Italia
003 02 77 79 161, Fax: 0039 02 76 01 42 96
www.eda.admin.ch/milano
[email protected]
Konsularbezirk: Emilia Romagna, Friuli-Venezia Giulia, Lombardia, Trentino-Alto Adige,
Veneto
Italien ist in der Schweiz vertreten durch:
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Italienische Botschaft, Elfenstrasse 14, 3006 Bern
031 350 07 77, Fax 031 350 07 11
www.ambberna.esteri.it
[email protected]
Öffnungszeiten: Mo-Do 8.30-17.30 Uhr, Fr 8.30-16.30 Uhr
Konsulat: Belpstrasse 11, 3007 Bern
031 390 10 10, Fax 031 382 49 32
www.consolato-italia-be.ch
[email protected]
Italienisches Generalkonsulat, Schaffhauserrheinweg 5, 4058 Basel
061 689 96 26, Fax 061 691 01 68
www.italconsbasiliea.ch
[email protected]
Consulat général d'Italie, Rue Ch. Galland 14, 1206 Genève
022 839 67 44, Fax 022 839 67 45
http://sedi.esteri.it/ginevra
[email protected]
Consulat général d'Italie, Rue du Patit-Chène 29, 1003 Lausanne
021 341 12 91, Fax 021 312 13 77
http://sedi.esteri.it/losanna
[email protected]
Consolato generale d'Italia, Via Ferruccio Pelli 16, 6900 Lugano
091 913 30 50, Fax 091 923 75 78
http://sedi.esteri.it/lugano
[email protected]
Italienisches Generalkonsulat, Tödistrasse 67, 8039 Zürich
044 286 61 11, Fax 044 201 16 11
www.consolato-italia-zh.ch
[email protected]
Weitere Konsulate und Konsularagenturen gibt es zudem in Chur, Frauenfeld, Neuenburg,
Rapperswil, Sion, St. Gallen und Wettingen.
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Schweizer Staatsangehörige
Ende 2008 waren bei den offiziellen Schweizer Vertretungen gemeldet:
Total, davon
- Doppelbürger/innen
- Frauen
- Männer
- Kinder
- Stimm- und Wahlberechtigte
48'147
37'941
24'546
13'238
10'345
12'948
Es bestehen Zahlreiche Schweizer Vereinigungen und Clubs. Kontaktadressen sind bei
der Schweizer Botschaft in Rom erhältlich.
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Schweizer Vereinigungen: www.eda.admin.ch/roma >Svizzeri all'estero >Vivere in Italia
Leben in Italien
Wohnen
Wohnungssuche
Es ist schwierig, preisgünstige Unterkünfte zu finden, vor allem in den Grossstädten und in
Touristenorten. Für einen längeren Aufenthalt kann es zweckmässiger sein, zu kaufen als
zu mieten. Informationen über Häuser und Wohnungen, die zu vermieten oder zu
verkaufen sind, können lokalen Kleinanzeigern entnommen werden; ansonsten kann man
sich an Immobilienmakler wenden, die auch Mietobjekte anbieten. Vor allem in
Kleinstädten kommt dem direkten Informationsaustausch grosse Bedeutung zu; durch
Herumfragen in Geschäften, Bars usw. kann man oftmals annehmbare
Wohnmöglichkeiten finden.
Mieten
Die Mieten sind hoch und der Markt ist sehr komplex. Mietverträge werden meistens über
einen Zeitraum von vier Jahren geschlossen. Wenn dem so ist, muss bei vorzeitiger
Vertragsauflösung ein Nachmieter gefunden werden. In der Regel wird die Zahlung einer
Kaution von drei Monatsmieten im Voraus verlangt, die bei Ablauf des Mietvertrags mit
Zinsen zurückerstattet wird. Zu beachten ist, dass die Kosten für die Renovierung zu
Beginn des Mietverhältnisses vom Mieter zu tragen sind. Es gibt zwei Vertragsarten: Patto
in deroga bezeichnet einen gesetzlich nicht geregelten Mietvertrag. Vermieter und Mieter
einigen sich über den Betrag, ohne dass irgendwelche Verordnungen beachtet werden
müssen. Beim Vertrag mit equo canone (geregelter Miete) erhält der Vermieter steuerliche
Vergünstigungen, muss dabei allerdings gesetzliche Limiten einhalten, was die Höhe der
Miete anbelangt, und den Vertrag beim Ufficio delle Entrate (Finanzamt) registrieren
lassen.
Kaufen
(Text in Bearbeitung)
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Wohnungssuche/Immobilienerwerb: www.italia.gov.it >Eventi della vita >Avere una casa
Immobilienmakler: www.casa.it
Mieterverband: www.sunia.it
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Einkaufen
Läden sind von Montag bis Samstag geöffnet, die Mittagspause (Siesta) dauert in der
Regel von 12.30 bis 15.30 Uhr, am Abend wird um 19.30 oder 20 Uhr geschlossen, in
grossen Städten und touristischen Gebieten häufig noch später. Immer mehr Geschäfte
und Einkaufszentren sind auch an Sonntagen geöffnet.
Banken haben in der Regel werktags von 08.30 bis 13.30 Uhr und von 14.30 bis 15.30 Uhr
geöffnet, viele Amtsstellen nur am Morgen.
Führerschein
Wenn Sie Ihren Wohnsitz nach Italien verlegen, müssen Sie den Schweizer
Führerausweis spätestens nach einem Jahr bei einem Ufficio della Motorizzazione Civile
in einen italienischen Fahrausweis (Patente di guida) umtauschen.
Dieses benötigt folgende Dokumente:
$ Fotokopie des Schweizer Fahrausweises
$ zwei Passfotos
$ Arztzeugnis
Der Schweizer Führerausweis
Übersetzung ist nicht notwendig.
im Kreditkartenformat ist europakompatibel, eine
Wenn Sie Ihren Wohnsitz nach Italien verlegen, müssen Sie Ihre Schweizer
Kontrollschilder innerhalb von 12 Monaten nach Wohnsitznahme in italienische
Kontrollschilder umtauschen. Nähere Informationen erhalten Sie beim Automobilclub
Italien oder beim Transportministerium.
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Patente di guida: www.italia.gov.it >Eventi della vita >Usare un mezzo di trasporto
Ministero dei trasporti: www.trasporti.gov.it >In Italia e all'estero
Automobile Club d'Italia: www.aci.it >Per circolare
Schulen und Bildung
Schulsystem
Der Unterricht an italienischen Volksschulen hat praktisch das gleiche Niveau wie
derjenige in anderen westlichen Ländern.
Vorschuleinrichtungen sind für die Altersgruppe von 3-5 Jahren vorgesehen und freiwillig.
Die Einschulung beginnt im Alter von 5½-6 Jahren. Die obligatorische Schulpflicht umfasst
acht Schuljahre, welche in zwei Zyklen unterteilt sind: Primarstufe (5 Jahre) und
Sekundarstufe I (3 Jahre). Das Schuljahr der Primarschule (primo ciclo) beginnt je nach
Region etwa Mitte September und endet etwa Mitte Juni.
In der Sekundarstufe (secondo ciclo) kann zwischen zwei Bildungswegen gewählt werden,
einer Berufsausbildung (dauert mind. 3 Jahre) oder dem Gymnasium (5 Jahre, Abschluss
mit Hochschulreife). Interessant ist, dass zwischen diesen beiden Bildungswegen
gewechselt oder innerhalb des Bildungsweges die Fachrichtung geändert werden kann.
Höhere technische Ausbildungen und Universitäten bilden die Tertiärstufe.
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Internationale Schulen
In Catania, Milano, Ponte San Pietro und Rom bestehen Schweizerschulen mit Primarund Sekundarschulunterricht. Den Schulen in Mailand und Rom ist ein Gymnasium
angegliedert, welches bis zur eidgenössischen Matura führt (Mailand: Typ B, Rom: Typ E).
In den grösseren Städten gibt es internationale Schulen.
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Istruzione e formazione: www.italia.gov.it >Aree tematiche
Schweizer Schulen in Italien: www.schweizerschulen.ch >Angebote
Deutsche Schulen: www.auslandsschulwesen.de
Französische Schulen: www.aefe.diplomatie.fr/guide.php
Schweizer Medien
Radio und TV
Die Programme der SRG können in ganz Italien via den Satelliten Eutelsat Hotbird 7A und
8 empfangen werden. Sie werden jedoch verschlüsselt ausgestrahlt. Für den Empfang
braucht es einen Satellitenempfänger mit Viacess-Decoder oder CI-Modul, und eine Sat
Access-Karte. Diese kostet CHF 60.-- und kann bei der SRG bestellt werden. Pro Karte
wird zudem eine jährliche Distributionsgebühr von CHF 120.-- in Rechnung gestellt.
Presse
Die nationalen/überregionalen Zeitungen sind in fast allen Städten erhältlich (v. a.
Flughäfen, Bahnhöfe, Stadthotels).
Die Auslandschweizer/innen in Italien haben eine eigene Monatszeitung, die Gazzetta
svizzera.
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SRG-Programme via Satellit: www.broadcast.ch
Gazzetta svizzera: www.gazzettasvizzera.it
Schweizer Revue: www.revue.ch
Swissinfo: www.swissinfo.org
Schweizer Zeitungen: www.zeitung.ch
Lebenskosten
Das Leben in Italien ist etwas billiger als in der Schweiz, Mailand gehört jedoch zu den
teuersten Städten in Europa: Das Eidgenössische Departement für auswärtige
Angelegenheiten (EDA) rechnet für Mailand mit einem Lebenskostenindex von 104,3 und
für Rom mit 99,0 (Bern=100), OECD mit einem allgemeinen Preisniveau von 80
(Schweiz=100, Stand: September 2008).
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Lebenshaltungskosten: www.swissemigration.ch >Länder
UBS-Broschüre „Löhne und Preise“: www.ubs.com >Wealth Management >Research
Steuern
Einkommenssteuer
Wer in Italien wohnt, ist einkommenssteuerpflichtig. Als wohnhaft gilt, wer mehr als 183
Tage/Jahr bei der Einwohnerkontrolle (Anagrafe) angemeldet ist. Besteuert wird das
gesamte, weltweit erzielte Einkommen. Am meisten ins Gewicht fällt die nationale Imposta
sul reddito delle persone fisiche" (IRPEF). Sie ist progressiv gestaltet. 2008 betragen die
Steuersätze
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für Jahreseinkommen bis EUR 15'000: 23 %
für Jahreseinkommen bis EUR 28000: 27 %
für Jahreseinkommen bis EUR 55'000: 38 %
für Jahreseinkommen bis EUR 75'000: 41 %
darüber 43 %.
Es können zahlreiche Abzüge für Ehepartner, Kinder, Wohnkosten und Berufsauslagen
geltend gemacht werden. Arbeitnehmer/innen müssen in der Regel keine Steuererklärung
einreichen, es sei denn, sie beziehen Einkünfte aus mehreren Quellen. Die
Einkommenssteuern werden vom Arbeitgeber direkt an die Steuerverwaltung überwiesen.
Dafür benötigt dieser eine Steuernummer (codice fiscale), welche beim örtlichen
Finanzamt beantragt werden muss. Die Steuernummer dient zur Identifizierung im
Umgang mit den unterschiedlichsten Behörden, und wird im Alltag nicht selten anstelle
des Personalausweises benutzt. Die Regionalsteuer beträgt 0,9-1,4 %, die
Gemeindesteuer maximal 0,8 %.
Selbständigerwerbende müssen eine Steuererklärung ausfüllen. Freiberufler unterliegen
der regionalen Imposta regionale sulle attività produttive (Irap). Sie beträgt 3,9 % des
Nettoproduktionswertes.
Doppelbesteuerung
Zwischen der Schweiz und Italien besteht ein Abkommen zur Vermeidung von
Doppelbesteuerung.
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Italienische Steuerverwaltung: www.agenziaentrate.gov.it
Finanzverwaltung: www.finanze.it
Doppelbesteuerung: www.estv.admin.ch >Themen >Internationales Steuerrecht
Einbürgerung
Kinder einer italienischen Mutter oder eines italienischen Vaters erhalten mit der Geburt
die italienische Staatsbürgerschaft. Ausländer/innen mit italienischen Eltern oder
Grosseltern können die italienische Staatsbürgerschaft nach 3 Jahren legalem Wohnsitz
beantragen, Nicht-EU-Staatsangehörige generell nach 10 Jahren Wohnsitz.
Ausländische Ehegattinnen und Ehegatten von italienischen Staatsangehörigen erwerben
die italienische Staatsangehörigkeit nicht automatisch, sie können diese aber nach 6
Monaten rechtmässigem Aufenthalt oder nach 3 Jahren Eheschliessung beantragen, auch
für ihre minderjährigen, im gleichen Haushalt lebenden Kinder.
Gemäss Staatsangehörigkeitsgesetz von 1992 ist eine doppelte Staatsbürgerschaft
möglich.
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Cittadinanza: www.interno.it >Come fare per...
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Arbeiten in Italien
Wirtschaft
Bruttoinlandprodukt (BIP)
Italien ist die siebtgrösste Volkswirtschaft der Welt, Oberitalien gehört zu den stärksten
Wirtschaftsregionen Europas. Das Land teilt sich in einen industriell entwickelten, reichen
Norden und den weitgehend armen agrarischen Süden mit grossen staatlichen
Unternehmen. Italien hat innerhalb der Euro-Zone seit Jahren ein vergleichsweise
schwaches Wirtschaftswachstum. Die Stärke der Wirtschaft liegt im verarbeitenden
Gewerbe durch kleine und mittelständische, oft familiengeführte Unternehmen. Die
Wettbewerbsfähigkeit der Industrie ist im internationalen Vergleich schwach. Die
Schattenwirtschaft ist nach wie vor stark verbreitet.
Kennzahlen
BIP (in USD Mia.)
BIP pro Kopf (Fr.)
Wachstumsrate (% des BIP)
Inflationsrate (in %)
2007
2'105
35'745
1,5
2,0
Die Regierung ist bestrebt, den Arbeitsmarkt zu flexibilisieren, stark geschützte
Dienstleistungsbranchen zu liberalisieren und die hohe öffentliche Verschuldung (2006:
106 % des BIP) zu reduzieren.
2009 wird die kriselnde nationale Fluggesellschaft Alitalia zu einem Viertel von der Air
France-KLM-Gruppe übernommen. Der wieder erstarkte Fiat-Konzern kündigt eine
Kooperation mit dem US-Autobauer Chrysler an.
Sektoren
Italien ist der zweitgrösste Wein- und Olivenölproduzent der Welt. Aber 71 % des BIP
werden mit Dienstleistungen erarbeitet (Banken und Versicherungen, Tourismus), 27 %
mit Industrie und Gewerbe (v. a. Maschinen-, Flugzeug-, Schiff- und Automobilbau,
Chemie, Textilien und Nahrungsmittel), nur noch 2,3 % in der Landwirtschaft.
Handelsbeziehungen
Die meisten Industrierohstoffe und über 75% des Energiebedarfs müssen importiert
werden, exportiert werden v. a. einfache Güter. Die italienische Handelsbilanz ist darum
seit Jahren negativ, nicht jedoch mit der Schweiz: Italien ist unser zweitwichtigster
Zulieferer und der drittwichtigste Exportmarkt. 2007 beliefen sich die Importe aus Italien
auf CHF 20,8 Mia. (v. a. Pharmazeutika, Maschinen, Eisenwaren und Textilien), die
Exporte beliefen sich auf CHF 17,9 Mia. (v. a. chemische und pharmazeutische Produkte,
Brennstoffe/Strom und Maschinen).
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Seco-Länderinformationen: www.seco.admin.ch >Themen >Aussenwirtschaft
Istituto Nazionale di statistica: www.istat.it
Arbeitsmarkt
Die Arbeitslosenquote lag Mitte 2008 bei 6,8 %, mit einem grossen Nord-Süd-Gefälle: Im
Norden ist der Arbeitsmarkt besser, in Mittelitalien und vor allem im Süden grassiert die
Arbeitslosigkeit. Dort sind rund 30 % der Jugendlichen unter 25 Jahren ohne Arbeit.
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Die globale Finanzkrise wirkt sich auch in Italien aus. Die besten Chancen, eine Anstellung
zu finden, bestehen in den Metropolen des Nordens: Turin, Mailand, Verona, Bologna.
Auch in der Grossregion Rom bieten sich Gelegenheiten.
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Italia lavoro: www.italialavoro.it
Stellenvermittlung
Öffentliche Stellenvermittlung
Die staatliche italienische Arbeitsverwaltung hat Zweigstellen im ganzen Land, doch die
Arbeitsvermittlung ist in Italien weitgehend regional organisiert. Die Provinzen haben
eigene Arbeitsverwaltungen.
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Borsa Nationale del Lavoro: www.borsalavoro.it
Arbeitsministerium: www.lavoro.gov.it >Servizi
Provinzen: www.aostavalley.com (Aostatal), www.centrilavoro.org (Mailand),
www.comune.torino.it (Turin), www.sistemapiemonte.it (Piemont) etc.
European Employment Services
Die Arbeitsmarktbehörden der EU haben die European Employment Services (EURES)
gegründet, an denen auch die Schweiz beteiligt ist. Ziel von EURES ist es, die Mobilität
der Erwerbstätigen in Europa zu fördern. Durch:
• Stellenvermittlung: Alle öffentlichen Arbeitsvermittlungsstellen Europas veröffentlichen
ihre Stellenangebote auf dem EURES-Stellenportal. Unter "My Eures" bietet sich
ausserdem die Möglichkeit, seinen Lebenslauf ins Internet zu stellen und so sein
Interesse an einer Arbeitsstelle im Ausland anzuzeigen.
• Beratung: Jedes Land richtet ein Netz von spezialisierten EURES-Berater/innen ein.
Diese sind Experten in Fragen des nationalen und europäischen Arbeitsmarkts.
Staatsangehörige der EU/EFTA-Länder richten sich bei der Stellensuche in erster Linie
an die zuständigen Beraterinnen und Berater in ihrem Land.
• Informationen: Unter "Leben und Arbeiten" finden sich zahlreiche interessante
Informationen über die Lebens- und Arbeitsbedingungen sowie den Arbeitsmarkt.
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EURES für Arbeitssuchende: www.ec.europa.eu/eures/
Private Stellenvermittlung
Es gibt immer mehr private Stellenvermittlungsbüros. Die meisten dieser Vermittler
konzentrieren sich aber auf befristete Arbeitsstellen. Hier eine Auswahl:
Agenzia per il Lavoro
Fornitura di lavoro temporaneo
Lavoro temporaneo
Ricerca di lavoro temporaneo
www.adecco.it
www.adinterim.it
www.kellyservices.it
www.manpower.it
Stellensuche
Schweizer Staatsangehörige dürfen sich während einer angemessenen Frist bis maximal
sechs Monate in Italien zur Stellensuche aufhalten. Wenn Sie sich bei den Behörden
anmelden, können Sie auch die Dienste der öffentlichen Stellenvermittlung in Anspruch
nehmen.
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Wo und wie finden Sie eine Stelle
Persönliche Beziehungen spielen in Italien eine grössere Rolle als in der Schweiz. Zögern
Sie also nicht, ihre privaten und beruflichen Kontakte zu Freunden, Bekannten, aber auch
Kunden und Lieferanten ihres Arbeitgebers usw. zu nutzen.
In Italien werden offene Stellen meistens in speziellen Beilagen grösserer Tageszeitungen
publiziert. Zu den wichtigsten Zeitungen mit Stellenangeboten gehören: Il Corriere della
Sera, La Repubblica, Il Sole 24 Ore, Il Messagero.
Online-Dienste publizieren diese und weitere Stellenanzeigen auch im Internet. Dort kann
man Stelleninserate nach Branchen und Region suchen (z.B. Gastronomie,
Gesundheitswesen, Informatik usw.). Hier eine kleine Auswahl:
Stellen-Datenbank
Jobs im Tourismus
IT/Marketing-Fachkräfte
Stepstone
Monster
www.bancaprofessioni.it
www.lavoroturismo.it
www.kataweb.it
www.stepstone.it
www.monsteritalia.it
Viele Unternehmen veröffentlichen offene Stellen auf ihrer Firmenwebsite. Grosse Firmen
bieten dort auch die Möglichkeit für Spontanbewerbungen. Man kann sich als
Interessent/in einschreiben und wird bei einer passenden Vakanz kontaktiert.
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Le imprese italiane: www.infoimprese.it
Gelbe Seiten: www.paginegialle.it
Unser Beratungsdienst
Wenn Sie bei der Stellensuche bis heute noch nicht erfolgreich waren, können Sie sich mit
uns in Verbindung setzen. Durch unsere Erfahrung in der Beratung von Stellensuchenden
können wir Ihnen
$ speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Tipps und Ratschläge geben
$ den Kontakt zu einer Eures-Berater/in herstellen
$ Adressen von Arbeitgebern zustellen
$ Adressen von weiteren Institutionen (Handelskammern, Branchen- und
Berufsverbände, Gewerkschaften etc.) weitergeben
Damit wir Sie optimal unterstützen können, senden Sie uns bitte einen aktuellen
Lebenslauf und ein Begleitschreiben mit folgenden Angaben:
$ was Sie bereits unternommen haben, um eine Stelle zu finden
$ in welchem Berufsfeld, wo (örtlich) und wann Sie arbeiten möchten
$ wie gut Ihre Italienischkenntnisse sind (wenn vorhanden, Kopie des Sprachdiploms
beilegen)
Wir werden Sie so schnell wie möglich kontaktieren.
Bewerbung
Ein vollständiges Bewerbungsdossier besteht in Italien aus einem Begleitschreiben und
einem Lebenslauf, in Italienisch abgefasst. Es ist nicht üblich, dass das
Bewerbungsdossier vom Arbeitgeber zurückgeschickt wird. Falls in der Ausschreibung
nichts vermerkt ist, erkundigen Sie sich, ob eine Online-Bewerbung erwünscht ist.
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Begleitschreiben
Das Begleitschreiben ist maschinengeschrieben und max. 1 A4 Seite lang. Der Bezug zur
Stellenausschreibung, ein kurzer Abgleich der persönlichen mit der geforderten
Qualifikation, der Verweis auf den Lebenslauf und die Bitte um ein Vorstellungsgespräch
sind ausreichend. Auf die in Europa sonst übliche Motivation zur Bewerbung kann
verzichtet werden. Richten Sie das Dossier und das Begleitschreiben an die in der
Ausschreibung genannte Person. Unpersönliche Bewerbungen landen ungelesen im
Papierkorb!
Lebenslauf
Ein ansprechender und überzeugend gestalteter Lebenslauf ist das wichtigste Dokument
in einem italienischen Bewerbungsdossier. Es wird weder datiert noch unterschrieben und
enthält in tabellarischer Ordnung folgende Angaben:
$ Persönliche Angaben (Name, Adresse, Telefonnummer, Alter, Staatsangehörigkeit,
Zivilstand)
$ Ausbildung (Schule, Beruf, Studium)
$ Berufserfahrung
$ Besondere Kenntnisse, Sprachen, EDV
Besonderes Gewicht wird auf die Ausbildung und die Berufserfahrung gelegt. Verwenden
Sie bei Berufsabschlüssen die korrekte italienische Bezeichnung. Die Auflistung von
Hobbies ist eher unüblich.
Zeugnisse
Arbeitszeugnisse, Diplome wie auch ein Foto werden dem Dossier nicht beigelegt. Sollten
Sie jedoch zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden, empfiehlt es sich, die
Originalzeugnisse/Diplome mit der entsprechenden Übersetzung mitzubringen.
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Europäischer Muster-Lebenslauf: http://europass.cedefop.europa.eu
Berufslexikon: www.berufskunde.ch
Diplomanerkennung
Die Schweiz hat sich dem EU-System zur Anerkennung von Diplomen angeschlossen,
welches Inhalt und Dauer der Ausbildungen vergleicht. Vergleichbar sind jedoch nur
sogenannte reglementierte Berufe, deren Ausübung vom Besitz eines Diploms oder
Fähigkeitszeugnisses abhängig ist. Erkundigen Sie sich also zuerst, ob der Beruf, den Sie
ausüben wollen, in Italien reglementiert ist oder nicht.
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Kontaktstelle für ausländische Diplome: www.enic-naric.net >Italy
Akademische Diplome: www.cimea.it/ oder
www.miur.it/0002Univer/0052Cooper/0069Titoli/0359Il_ric/index_cf2.htm
Arbeitsbedingungen
Arbeitsvertrag
Befristete Arbeitsverträge werden immer üblicher. Die allgemeinen Bestimmungen sind im
italienischen Codice civile (Zivilgesetzbuch) festgehalten in Art. 1325 (Arbeitsvertrag), Art.
2096 (Probezeit) und Art. 2118 (Kündigung). Die Probezeit dauert höchstens 6 Monate. In
vielen Branchen werden die Lohnklassen, Arbeitszeiten, Ferien usw. zudem durch
Tarifverträge (Gesamtarbeitsverträge) geregelt.
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Arbeitszeit und Ferien
Die übliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden pro Woche. In Tarifverträgen können tiefere
Höchstgrenzen vorgesehen werden. Arbeitnehmer/innen haben Anspruch auf bezahlten
Jahresurlaub, normalerweise zwischen 4 und 6 Wochen, je nach Beruf und Dienstalter.
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Lavoratore: www.italia.gov.it > Io sono
Arbeitsministerium: www.lavoro.gov.it
Während der Schwangerschaft haben Frauen 2 Monate vor dem geschätzten
Geburtstermin und in den 3 Monaten danach Anspruch auf Mutterschaftsurlaub,
wahlweise auch 1 Monat vor der Geburt und 4 Monate danach. Voraussetzung dafür ist
ein ärztliches Attest. Im Fall von schwerer Krankheit oder Tod der Mutter, sowie bei nichtarbeitenden oder nicht-abhängig beschäftigten Müttern kann dieses Urlaubsrecht auf den
Vater übertragen/ausgeweitet werden.
Arbeitnehmerschutz
Es gibt zahlreiche Gewerkschaftsorganisationen, Berufsverbände für Selbstständige und
Unternehmensvereinigungen. Rund 60 % der Arbeitnehmer/innen sind in einer
Gewerkschaft. Kündigungen können angefechtet werden (Arbeitsamt/Gewerkschaft, bei
Bedarf vor Arbeitsgericht.
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Arbeitsministerium: www.lavoro.gov.it
Nationalrat für Wirtschaft und Arbeit: www.cnel.it
Löhne
Die Löhne sind im europäischen Vergleich eher niedrig und liegen in Süditalien bis zu
einem Viertel niedriger als in Norditalien. Frauen verdienen im Durchschnitt oft deutlich
weniger als Männer. Einen gesetzlich festgelegten Mindestlohn gibt es nicht, die
Gewerkschaften haben mit den meisten Arbeitgebern Mindestlöhne ausgehandelt.
Arbeiter werden in der Regel monatsweise bezahlt. In der Industrie werden oft 13
Monatsgehälter gezahlt, im Finanzbereich bis zu 15. Flexible Lohnbestandteile werden
immer üblicher, zum Beispiel Erfolgsprämien. Kleinbetriebe bezahlen Teile des Entgelts
auch in Form von "Tickets" für Produkte und Dienstleistungen. Bei Beendigung des
Arbeitsverhältnisses sind Abfindungen üblich, rund ein Monatsgehalt pro Dienstjahr.
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UBS-Broschüre „Löhne und Preise“: www.ubs.com >Wealth Management >Research
Istituto Nazionale di Statistica: www.istat.it
Sozialversicherungen
Sozialsystem
Mit den Bilateralen Verträgen Schweiz-EU schliesst sich die Schweiz der Koordination der
Sozialversicherungen der EU/EFTA-Staaten an: Es sollen keine Beiträge an die
Altersvorsorge verloren gehen, wenn man in mehr als einem Land gelebt und gearbeitet
hat, und die Leistungen der Kranken-, Arbeitslosen- und Unfallversicherungen sowie die
Familienzulagen sollen jederzeit gewährleistet sein.
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Wer arbeitet, unterliegt grundsätzlich den Bestimmungen der jeweiligen nationalen
Sozialversicherung (Erwerbsortprinzip).
Studierende, entsandte Arbeitnehmer/innen und Pensionierte bleiben grundsätzlich in
ihrem Heimatland versichert. Mit den E-Formularen der zuständigen AHV/IVAusgleichskasse können sie sich von der betreffenden nationalen Versicherungspflicht
entbinden lassen.
Selbstständige müssen sich selber um ihre Soziale Sicherheit kümmern.
Die italienische Sozialversicherung umfasst Leistungen in den Bereichen Alter, Invalidität,
Krankheit, Berufsunfälle, Arbeitslosigkeit sowie Familienleistungen und Sozialhilfe.
Zuständige Organisation ist das Instituto Nazionale di Previdenza Sociale (INPS). Die
Beiträge, aktuell rund 26 % des Bruttolohnes für den Arbeitgeber und ca. 9 % für die
Arbeitnehmer/innen, werden vom Arbeitgeber direkt an die INPS überwiesen.
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Instituto Nazionale di Previdenza Sociale (INPS): www.inps.it
Soziale Sicherheit Schweiz/EU-EFTA: www.bsv.admin.ch
Koordination der Krankenversicherungen: www.kvg.org
Altersvorsorge/Rentenversicherung
Eine Altersrente wird erworben, wenn Männer 65 Jahre, Frauen 60
mindestens 20 Jahre Beiträge geleistet haben. Es existieren
Berechnungssysteme. In anderen EU/EFTA-Staaten geleistete
Altersvorsorge werden angerechnet. Renteneinkommen müssen
versteuert werden.
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Jahre alt sind und
drei verschiedene
Beiträge an die
im Wohnsitzstaat
Andare in pensione: www.italia.gov.it >Eventi della vita
Instituto Nazionale di Previdenza Sociale (INPS): www.inps.it
Krankenversicherung
Wer in einem EU/EFTA-Staat gesetzlich/obligatorisch krankenversichert ist, kann sich bei
einem Unfall oder einer akuten Erkrankung gegen Vorlage der Europäischen
Krankenversicherungskarte in jedem Land medizinisch behandeln lassen.
Personen mit Wohnsitz in Italien können im Falle von Krankheit und Mutterschaft die
Leistungen des Servizio Sanitario Nazionale (staatlicher Gesundheitsdienst)
beanspruchen. Dazu müssen sie sich bei der Unità Sanitaria Locale (ASL) am Wohnort
anmelden und eine Krankenversicherungsnummer beantragen.
Beschäftigte erhalten im Krankheitsfall bis zu sechs Monaten eine Lohnfortzahlung, falls
Tarifverträge nichts anderes vorsehen, ab dem 4. Tag. Bis zum 20. Tag beträgt die
Lohnfortzahlung die Hälfte des vorherigen Verdienstes, danach zwei Drittel.
Wer keine INPS-Beiträge leistet, sollte eine private Krankenversicherung abschliessen.
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Internationale Koordination der Krankenversicherung: www.kvg.org
Salute e benessere: www.italia.gov.it >Aree tematiche
Servizio Sanitario Nazionale: www.ministerosalute.it
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Berufsunfallversicherung
Versicherungspflichtig sind Arbeitgeber, die Angestellte oder freie Mitarbeiter in gesetzlich
als risikoreich definierten Bereichen beschäftigen. Selbstständig Erwerbstätige sind
verpflichtet, sich selbst zu versichern. Die Prämien gehen vollumfänglich zu Lasten der
Arbeitgeber/Selbstständigen. Die Nationale Berufsunfallversicherung (INAIL) zahlt
Taggelder, Renten und Sterbegelder. Auch Hausfrauen müssen sich einschreiben.
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Instituto Nazionale per l'Assicurazione contro gli infortuni sul lavoro: www.inail.it
Sicurezza sul lavoro: www.italia.gov.it >Io sono... >Lavoratore
Arbeitslosenversicherung
In Italien haben mit Ausnahme der Auszubildenden alle Arbeitnehmer/innen, die ihre
Arbeit unfreiwillig verlieren, Anspruch auf Arbeitslosengeld des INPS. Voraussetzung ist,
dass sie zwei Jahre lang gearbeitet und mindestens 52 Wochen lang Beiträge geleistet
haben. Das reguläre Arbeitslosengeld beträgt in den ersten 6 Monaten 50% des letzten
Verdienstes, danach weniger. Neben dem Arbeitslosengeld gibt es weitere
Lohnausfallentschädigungen, besonders in der Industrie (Cigo, Cigs und Mobilitätshilfe)
und Bauwirtschaft.
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Disoccupazione: www.italia.gov.it >Aree tematiche >Lavoro e carriere
Instituto Nazionale di Previdenza Sociale (INPS): www.inps.it
Familienleistungen
Familien mit minderjährigen Kindern und kleinem Einkommen erhalten über den
Arbeitgeber eine Familienbeihilfe. Weitere Leistungen der Familienkasse sind Zulagen für
Alleinerziehende und Beihilfen bei einer Geburt oder Adoption. Selbstständige und
Hausangestellte usw. können Familienzulagen direkt beim INPS beantragen.
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Avere un figlio: www.italia.gov.it >Eventi della vita
Instituto Nazionale di Previdenza Sociale (INPS): www.inps.it
Sozialhilfe
Schweizerinnen und Schweizer mit Wohnsitz in Italien, die unfreiwillig arbeitslos werden,
haben ein Bleiberecht und denselben Anspruch auf Sozialhilfe wie italienische
Staatsangehörige. Ansprechpartner sind die für den Wohnort zuständigen Sozialämter.
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Assegno sociale: www.italia.gov.it >Aree tematiche >Politiche sociali >Contributi
Instituto Nazionale di Previdenza Sociale (INPS): www.inps.it
© 29.01.2009 skz/ogf/BBD/PRP
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Impressum
Bundesamt für Migration BFM
Sektion Auswanderung und Stagiaires
Quellenweg 6, 3003 Bern-Wabern/Schweiz
Mail: [email protected]
Internet: www.swissemigration.ch
ITALIEN_AK_D.DOC
© BFM / A&S 2009